Kollektiv-Taggeld-versicherung nach VVG Helsana Business Salary
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Zur Helsana-Gruppe gehören Helsana Versicherungen AG, Helsana Zusatzversicherungen AG, Helsana Unfall AG und Progrès Versicherungen AG. Kollektiv-Taggeld- versicherung nach VVG Helsana Business Salary Kundeninformation und Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Ausgabe Mai 2021 Auf den Grundlagen des VVG (Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag)
Ausgabe Mai 2021 Kollektiv-Taggeldversicherung nach VVG, Helsana Business Salary 2 Ausgabe Mai 2021 Kollektiv-Taggeldversicherung nach VVG Helsana Business Salary Kundeninformation und Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Inhaltsverzeichnis I Kundeninformation zu den Allgemeinen 21 Unbezahlter Urlaub Versicherungsbedingungen (AVB) 22 Einschränkungen der Versicherungsleistungen 23 Obliegenheiten und Schadenminderungspflicht im II Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Leistungsfall Grundlagen 24 Verletzung der Obliegenheiten und der 1 Gegenstand der Versicherung Schadenminderungspflicht 2 Grundlagen des Vertrages 25 Berechnung und Auszahlung des Taggeldes 3 Art der Versicherung 26 Leistungen während Mutterschaft 4 Definitionen 27 Geburtengeld und Vaterschaftsurlaub 28 Versicherungsgewinn Beginn und Ende des Kollektivvertrages 29 Leistungen Dritter 5 Beginn, Dauer und Ende des Kollektivvertrages 30 Verpfändung und Abtretung von Leistungen, 6 Kündigung des Kollektivvertrages Regressrecht Umfang der Deckung Prämien 7 Versicherte Personen 31 Grundlagen der Prämienberechnung 8 Versichertes Erwerbseinkommen 32 Prämienzahlung 9 Lohnnachgenuss 33 Lohnsummendeklaration 10 Örtlicher Geltungsbereich 34 Zahlungsverzug 35 Rückerstattung der Prämie Beginn und Ende des Versicherungsschutzes 36 Verrechnung von Leistungen und 11 Beginn des Versicherungsschutzes Rückerstattungspflicht 12 Ende des Versicherungsschutzes 37 Versicherung mit Überschussbeteiligung 13 Nachleistung 38 Änderung des Prämientarifes 14 Übertritt in die Einzel-Taggeldversicherung 39 Änderung des Prämiensatzes und der Leistungen Tarifierungsart 15 Leistungsvoraussetzungen Schlussbestimmungen 16 Anmeldung im Leistungsfall 40 Mitteilungen und Informationspflicht 17 Leistungsbeginn und Wartefrist 41 Datenschutz 18 Leistungsdauer und Rückfall 42 Gerichtsstand 19 Leistungsunterbruch 20 Auslandsaufenthalt HEL-00043-de-0221-0001-44338
Ausgabe Mai 2021 Kollektiv-Taggeldversicherung nach VVG, Helsana Business Salary 3 I Kundeninformation zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihre Kollektiv-Taggeldversicherung im Überblick In der vorliegenden Kundeninformation finden Sie die wichtigsten Versicherungsmerkmale Ihrer Kollektiv-Taggeld- versicherung nach VVG mit Ihrem Vertragspartner Helsana Zusatzversicherungen AG, nachfolgend Helsana genannt. Diese Kundeninformation dient nur dem besseren Verständnis. Massgebend und rechtsverbindlich sind die unter Ziff. 2 der nachfolgenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) erwähnten Grundlagen des Vertrages. Was beinhaltet Ihr Versicherte Personen Versicherungsschutz? Als Arbeitgeber versichern Sie Ihre AHV-unterstellten Arbeitnehmenden gegen den Lohnausfall aufgrund einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Welche Personen oder Personengruppen Sie versichert haben, entnehmen Sie bitte Ihrer Police. Auch Selbständigerwerbende können sich und ihre mitarbeitenden Familienmitglieder versichern. Versicherte Leistungen Während einer ärztlich nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeit von mindestens 25%, verursacht durch Krankheit oder Schwangerschaftsbeschwerden, besteht ein Anspruch auf Taggelder. Führt eine Krankheit zum Tod eines Arbeitnehmenden, so unterstützt Sie Helsana finanziell dabei, Ihrer gesetzlichen Pflicht des Lohnnachgenusses (gemäss Art. 338 Abs. 2 OR) nachzukommen. Optional können Sie werdenden Müttern und Vätern einen zusätzlichen Schutz bieten, indem Sie für Ihre Arbeitnehmenden das Geburtengeld in Ergänzung zum EOG versichern. Selbständigerwerbende und deren mitarbeitende Familienmitglieder, die nicht der AHV unterstehen, können das Unfallrisiko mitversichern. Ihren individuell vereinbarten Leistungsumfang entnehmen Sie bitte Ihrer Police. Versichertes Einkommen Bei Arbeitnehmenden ist der letzte im versicherten Betrieb bezogene effektive AHV-Lohn bis zu einer Obergrenze gemäss Police versichert. Ein allfälliger Bonus, eine Tantieme oder eine variable Vergütung (bspw. Provisionen, Zulagen) sind mitversichert, wenn sie AHV-pflichtig sind. Selbständigerwerbende und deren Familienmitglieder, die nicht der AHV unterstehen, vereinbaren eine Versicherungssumme. Was müssen Sie Beginn des Versicherungsschutzes hinsichtlich der Dauer Der Versicherungsschutz setzt für die einzelne versicherte Person an dem Tag ein, an des Vertrages und der dem das Arbeitsverhältnis beginnt, frühestens jedoch an dem in der Police aufgeführten Leistungen wissen? Vertragsbeginn. Vertragsdauer Der Vertrag wird in der Regel für 3 Jahre abgeschlossen. Danach verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht ein Vertragspartner spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf eine Kündigung erhalten hat. Ende des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag erlischt in folgenden Situationen: ‒ bei Beendigung des Kollektivvertrages; ‒ bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses; ‒ mit Erreichen des ordentlichen AHV-Alters oder bei nahtloser Weiterbeschäftigung mit der Vollendung des 70. Altersjahres; ‒ bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland. Von dieser Einschränkung ausgenommen sind versicherte Personen, welche weiterhin der obligatorischen Krankenpflege- versicherung der Schweiz unterstellt sind. HEL-00043-de-0221-0001-44338 Leistungsdauer Die Leistungsdauer ist in der Police ersichtlich und umfasst längstens 730 Tage. Wartefristen werden an die Leistungsdauer angerechnet, sofern aus der Police keine andere Vereinbarung hervorgeht. Mit Erreichen des AHV-Alters gilt eine verkürzte Leistungsdauer von insgesamt 180 Tagen.
Ausgabe Mai 2021 Kollektiv-Taggeldversicherung nach VVG, Helsana Business Salary 4 Was ist zu beachten Ihre Pflichten als Arbeitgeber und welche Pflichten Als Arbeitgeber haben Sie die gesetzliche Pflicht, Ihre Arbeitnehmenden über die ergeben sich aus dem wesentlichen Inhalte des Vertrages und deren Änderungen sowie die Auflösung des Vertrag? Vertrages zu informieren. Insbesondere haben Sie Ihre Arbeitnehmenden über deren Pflichten im Leistungsfall zu informieren. Als Arbeitgeber haben Sie die gesetzliche Pflicht, Ihre Arbeitnehmenden über das Übertrittsrecht in die Einzel-Taggeldversicherung und die zugehörige Frist aufzuklären. Das Übertrittsrecht besagt, dass bei Auflösung eines Arbeitsverhältnisses oder bei Beendigung des Kollektivvertrages versicherte Personen innert 3 Monaten nach Ende des Kollektivversicherungsschutzes in die Einzel-Taggeldversicherung nach VVG von Helsana übertreten können. Dabei erfolgt keine Überprüfung des Gesundheitszustandes. Diejenigen Fälle, in denen kein Übertritt möglich ist, können Sie Ziff. 14.6 der nachfolgen- den AVB entnehmen. Die Taggeldleistungen, die Helsana für einen Leistungsfall erbringt, stehen den arbeits- unfähigen Arbeitnehmenden zu. Bitte leiten Sie ihnen diese weiter. Unterliegen Taggelder der Quellensteuer, sind Sie als Arbeitgeber für die gesetzeskonforme Abrechnung und Ablieferung zuständig. Beruft sich eine versicherte Person auf ihr direktes Forderungsrecht im Leistungsfall oder tritt sie währenddessen aus dem versicherten Personenkreis aus, erfolgt die Auszahlung der Taggeldleistungen direkt an sie. In diesem Fall erfolgt die Ablieferung der Quellen- steuer durch Helsana. Die Prämien sind pünktlich zu begleichen. Sie helfen damit, die Aufwände und die Kosten niedrig zu halten, und sichern sich eine lückenlose Versicherungsdeckung. Bitte unterstüt- zen Sie uns auch mit der vollständigen und wahrheitsgetreuen Lohnsummendeklaration innert 30 Tagen nach Erhalt der Aufforderung. Bitte teilen Sie uns die Änderung Ihres Geschäftsdomizils, Ihrer Zustelladresse, der Art Ihres Betriebes, der Besitzverhältnisse Ihres Unternehmens oder die Übernahme anderer Unternehmen oder Betriebsteile umgehend mit. Anmeldung im Leistungsfall Die Krankheitsfälle sind spätestens 30 Tage nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit an Helsana zu melden. Bitte vergessen Sie nicht, ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis einzu- reichen. Der Leistungsanspruch kann sich verkürzen oder ganz verfallen, wenn Sie die Krankheit später melden oder die versicherte Person über kein Arbeitsunfähigkeits- zeugnis verfügt. Die wichtigsten Pflichten der versicherten Person Ein Leistungsanspruch besteht nur, solange sich die versicherte Person spätestens 5 Tage nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit der medizinisch notwendigen Behandlung unterzieht und die Anweisungen des medizinischen Personals befolgt. Zudem muss monatlich ein ärztliches Zeugnis eingereicht werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als einen Monat andauert. Die versicherte Person ist auch verpflichtet, Helsana sämtliche Angaben zu machen, die Helsana zur Abklärung des Leistungsanspruches sowie zur Festsetzung der Leistungs- höhe benötigt. Reist eine versicherte Person ins Ausland zur Behandlung, Pflege oder Niederkunft, ist Helsana mindestens 5 Tage vor Abreise zu informieren. Das Gleiche gilt, wenn die versicherte Person Ferien während der Arbeitsunfähigkeit plant. Pflichtverletzung durch die versicherte Person Die Versicherungsleistungen können vorübergehend oder dauernd gekürzt oder in schwerwiegenden Fällen verweigert werden, wenn die versicherte Person die Pflichten verletzt. Diese Rechtsnachteile treten nicht ein, wenn die versicherte Person nachweist, dass sie kein Verschulden trifft. HEL-00043-de-0221-0001-44338
Ausgabe Mai 2021 Kollektiv-Taggeldversicherung nach VVG, Helsana Business Salary 5 Wichtige Hinweise Freizügigkeitsabkommen Helsana hat das Freizügigkeitsabkommen des Schweizerischen Versicherungsverbands SVV und von santésuisse unterzeichnet. Genauere Informationen dazu finden Sie auf der Website des SVV. Haben versicherte Personen aufgrund dieses Freizügigkeitsabkommens Anspruch auf günstigere Bedingungen als die der nachfolgenden AVB, so gelten diese. Datenschutz Die versicherten Personen geniessen den vollen Schutz des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) und der Datenschutzrichtlinien von Helsana. Die Datenschutzerklärung der Helsana Zusatzversicherungen AG ist auf www.helsana.ch/datenschutz abrufbar oder kann beim Kundenservice angefordert werden. HEL-00043-de-0221-0001-44338
Ausgabe Mai 2021 Kollektiv-Taggeldversicherung nach VVG, Helsana Business Salary 6 II Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Grundlagen 4 Definitionen Die Helsana Zusatzversicherungen AG erbringt die 4.1 Krankheit ist jede Beeinträchtigung der körper- Versicherungsleistungen als Partei des Versicherungs- lichen, geistigen oder psychischen Gesundheit, vertrages im Verhältnis zu den versicherten Personen die nicht Folge eines Unfalles ist und die eine und wird als «Helsana» bezeichnet. medizinische Untersuchung oder Behandlung erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. 1 Gegenstand der Versicherung 4.2 Unfall ist die plötzliche, nicht beabsichtigte Die Kollektiv-Taggeldversicherung der Helsana schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen Zusatzversicherungen AG, Zürich, nachfolgend äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, Helsana genannt, gewährt Versicherungsschutz die eine Beeinträchtigung der körperlichen, gegen die wirtschaftlichen Folgen von Arbeits- geistigen oder psychischen Gesundheit zur unfähigkeit infolge Krankheit und, sofern Folge hat. Die im Bundesgesetz über die Unfall- vertraglich vereinbart, von Unfällen. Zusätzlich versicherung (UVG) aufgeführten Berufskrank- kann ein Geburtengeld versichert werden. heiten und unfallähnlichen Körperschädigungen sind den Unfällen gleichgestellt. 4.3 Mutterschaft umfasst Schwangerschaft und 2 Grundlagen des Vertrages Niederkunft sowie die nachfolgende Erholungs- Als Grundlagen des Vertrages gelten: zeit der Mutter. 2.1 die Police; 4.4 Arbeitsunfähigkeit ist die durch eine Beein- trächtigung der körperlichen, geistigen oder 2.2 die im Versicherungsantrag und in allfälligen psychischen Gesundheit bedingte volle oder Gesundheitsdeklarationen aufgeführten teilweise Unfähigkeit, im bisherigen Beruf Erklärungen des Versicherungsnehmers bzw. oder Aufgabenbereich zumutbare Arbeit der versicherten Person; zu leisten. Nach 6 Monaten wird auch die zumutbare Tätigkeit in einem anderen Beruf 2.3 die vorliegenden Allgemeinen Versicherungs- oder Aufgabenbereich berücksichtigt. bedingungen (AVB); 4.5 Ein Leistungsfall entsteht aufgrund einer 2.4 Besondere Abreden bzw. Vereinbarungen, soweit krankheits- oder unfallbedingten Arbeits- diese von Helsana in der Police als Besondere unfähigkeit. Jede weitere Arbeitsunfähigkeit Versicherungsbedingungen (BVB) bestätigt während eines Leistungsfalles begründet keinen worden sind; neuen Leistungsfall. 2.5 das Bundesgesetz über den Versicherungs- 4.6 Als Arzt gilt jeder in der Schweiz und im vertrag (VVG). Fürstentum Liechtenstein zur Berufsausübung zugelassene Arzt, Zahnarzt und Chiropraktor mit einem eidgenössischen oder einem ent- 3 Art der Versicherung sprechenden ausländischen Diplom. Als Arzt 3.1 Die Art der Versicherung ist in der Police ersicht- im Ausland gilt der zur Berufsausübung lich. Es kann sich um eine Schadenversicherung ermächtigte Inhaber eines gleichwertigen nach Ziff. 3.2 oder eine Summenversicherung Fähigkeitsausweises. nach Ziff. 3.3 handeln. 3.2 Schadenversicherung ist diejenige Versicherung, bei welcher im Leistungsfall nur der tatsächlich entstandene und konkret nachweisbare Schaden im Rahmen der vereinbarten Versicherungs- summe vergütet wird. 3.3 Summenversicherung ist diejenige Versicherung, bei welcher im Leistungsfall die in der Police ver- einbarte Versicherungssumme in Abhängigkeit mit dem Grad der Arbeitsunfähigkeit vergütet wird. Der Nachweis für den tatsächlich entstan- denen Schaden entfällt. HEL-00043-de-0221-0001-44338
Ausgabe Mai 2021 Kollektiv-Taggeldversicherung nach VVG, Helsana Business Salary 7 Beginn und Ende des Umfang der Deckung Kollektivvertrages 7 Versicherte Personen 5 Beginn, Dauer und Ende des 7.1 Versichert sind die in der Police aufgeführten Kollektivvertrages Personengruppen und namentlich erwähnten Personen. 5.1 Der Kollektivvertrag beginnt mit dem in der Police oder mit dem in einer schriftlichen Arbeitnehmende Deckungszusage oder Annahmebestätigung von Helsana angegebenen Datum. 7.2 Arbeitnehmende sind versichert, wenn ‒ zwischen ihnen und dem Versicherungs- 5.2 Der Kollektivvertrag verlängert sich bei Erreichen nehmer ein Arbeitsverhältnis besteht und des in der Police aufgeführten Ablaufdatums und ‒ sie aufgrund ihrer unselbständigen Erwerbs- nach jedem folgenden Versicherungsjahr still- tätigkeit der Alters- und Hinterlassenen- schweigend um ein weiteres Jahr, sofern keine versicherung (AHV) unterstellt sind. fristgerechte Vertragskündigung erfolgt. Lernende sind den Arbeitnehmenden gleich- 5.3 Der Kollektivvertrag endet bei: gestellt. a) Kündigung; b) Verlegung des Geschäftssitzes ins Ausland oder 7.3 Arbeitnehmende, welche bei Erreichen des c) Einstellung des Betriebes. ordentlichen AHV-Alters voll arbeitsfähig sind und weiterhin ohne Unterbruch im versicherten Betrieb tätig sind, bleiben bis zur Vollendung des 6 Kündigung des Kollektivvertrages 70. Altersjahres versichert. 6.1 Der Kollektivvertrag kann durch den Versiche- Für sie gilt eine verkürzte Leistungsdauer gemäss rungsnehmer oder durch Helsana erstmals auf Ziff. 18.2. Erreichen des in der Police aufgeführten Ablaufdatums und danach auf Ende eines Selbständigerwerbende Versicherungsjahres gekündigt werden. Das Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police 7.4 Bei Selbständigerwerbenden und deren Familien- aufgeführten Hauptverfall. Die Kündigung hat mitgliedern, sofern diese nicht der AHV unterste- schriftlich zu erfolgen und muss mindestens hen, muss die Aufnahme in die Versicherung 3 Monate im Voraus bei Helsana bzw. beim mittels Gesundheitsdeklaration einzeln beantragt Versicherungsnehmer eintreffen. werden. Hinsichtlich des Erreichens des ordentli- chen AHV-Alters gelten dieselben Bestimmungen 6.2 Der Versicherungsnehmer hat das Recht, den wie in Ziff. 7.3. Kollektivvertrag jeweils zu kündigen, wenn Helsana eine Entschädigung für einen Leistungs- Nicht versicherte Personen fall erbringt. Die Kündigung muss schriftlich erfol- gen und spätestens 14 Tage nach Kenntnis der 7.5 Nicht versichert sind Personen, die letzten Auszahlung eines Leistungsfalles bei a) ohne direktes Arbeitsverhältnis für den Versiche- Helsana eintreffen. Der Kollektivvertrag erlischt rungsnehmer tätig sind, wie ausgeliehenes mit dem Eintreffen dieser Mitteilung bei Helsana. Personal, Auftragnehmer, sowie nicht angestellte Organe des Versicherungsnehmers; 6.3 Helsana verzichtet ihrerseits auf dieses Kündi- b) ihren Wohnsitz im Ausland haben und in der gungsrecht. Der Kündigungsverzicht durch Schweiz angestellt, aber aufgrund des Personen- Helsana gilt nicht im Falle eines versuchten freizügigkeitsabkommens mit der europäischen oder vollendeten Versicherungsbetrugs, einer Union (EU) oder der EFTA-Konvention nicht der Urkundenfälschung oder wenn eine Anzeige- obligatorischen Krankenpflegeversicherung der pflichtverletzung beim Vertragsabschluss Schweiz unterstellt sind. begangen wurde. HEL-00043-de-0221-0001-44338
Ausgabe Mai 2021 Kollektiv-Taggeldversicherung nach VVG, Helsana Business Salary 8 8 Versichertes Erwerbseinkommen 10 Örtlicher Geltungsbereich 10.1 Die Versicherung gilt weltweit. Arbeitnehmende 10.2 Bei Aufenthalten ausserhalb der Schweiz in 8.1 Bei Arbeitnehmenden ist der effektive AHV-Lohn Staaten, die nicht der europäischen Union (EU) bis zu einer Obergrenze (höchstversicherter oder der europäischen Freihandelszone (EFTA) Jahreslohn pro Person) gemäss Police versichert. angehören, werden nur Leistungen erbracht, Gedeckt ist der in der Police aufgeführte Prozent- wenn ein Spitalaufenthalt medizinisch notwendig satz des versicherten Lohnes. ist, und nur so lange, wie die Rückkehr in die Sind im versicherten Betrieb Mitglieder der Schweiz nicht möglich ist. Verwaltung und der geschäftsführenden Organe 10.3 Für ins Ausland entsandte Arbeitnehmende fallen gleichzeitig als Arbeitnehmende tätig, sind auch die in Ziff. 10.2 genannten Voraussetzungen weg. die im AHV-Lohn enthaltenen Entgelte in Form Der Versicherungsschutz für Entsandte bleibt von Verwaltungsratshonoraren, Tantiemen, aufrechterhalten, solange die obligatorische festen Entschädigungen und Sitzungsgeldern Versicherungsdeckung gemäss UVG und KVG versichert. gegeben ist. Vorbehalten bleiben die Bestimmun- 8.2 AHV-pflichtige Entschädigungen, die anlässlich gen gemäss Ziff. 7.2 und 7.3. der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verein- bart und ausbezahlt werden, sind vom versicher- ten Erwerbseinkommen ausgeschlossen. Beginn und Ende des Selbständigerwerbende Versicherungsschutzes 8.3 Bei Selbständigerwerbenden und deren Familien- mitgliedern, sofern diese nicht der AHV unterste- 11 Beginn des Versicherungsschutzes hen, ist maximal die in der Police vereinbarte Versicherungssumme versichert. Arbeitnehmende 8.4 Bei einer Schadenversicherung gemäss Ziff. 3.2 11.1 Der Versicherungsschutz setzt für die einzelne besteht ein Anspruch auf Leistungen im Rahmen versicherte Person an dem Tag ein, an dem das des nachgewiesenen Erwerbsausfalls. Arbeitsverhältnis beginnt, frühestens jedoch an Bei einer Summenversicherung gemäss Ziff. 3.3 dem in der Police aufgeführten Vertragsbeginn. besteht ein Anspruch auf die in der Police verein- 11.2 Personen, welche bei Beginn des Arbeitsverhält- barte Versicherungssumme in Abhängigkeit mit nisses wegen einer Krankheit oder eines Unfalles dem Grad der Arbeitsunfähigkeit. Sofern vertrag- nicht oder nur teilweise arbeitsfähig sind, sind erst lich vereinbart, werden allfällige Leistungen Dritter versichert, wenn sie im Rahmen ihres Arbeitsver- gemäss Ziff. 29 angerechnet. trages wieder voll arbeitsfähig sind. 11.3 Arbeitnehmende, die aufgrund ihrer Teilinvalidität 9 Lohnnachgenuss eine Invalidenrente beziehen und im versicherten Betrieb einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen, Helsana beteiligt sich am vom Versicherungs- müssen bei Beginn des Versicherungsschutzes nehmer gemäss Art. 338 Abs. 2 OR geschuldeten für die vereinbarte Teilzeitbeschäftigung voll Lohnnachgenuss, wenn eine versicherte Person arbeitsfähig sein. infolge Krankheit stirbt. Die Höhe der Entschädi- gung entspricht dem AHV-Lohn gemäss Arbeits- Für eine vorübergehende oder dauernde vertrag, höchstens jedoch dem maximal versi- Verschlimmerung des Leidens, das zur Teil- cherten Lohn pro Person und Jahr gemäss invalidität führte, werden die Leistungen bis Police. Im Falle von arbeitsvertraglich verein- zur Entscheidung über die Rentenprüfung der barten, von Art. 338 Abs. 2 OR abweichenden Invalidenversicherung, jedoch maximal 180 Tage Leistungen gegenüber dem Arbeitnehmenden pro Leistungsfall erbracht. bleibt der Versicherungsnehmer für die Differenz leistungspflichtig. Selbständigerwerbende 11.4 Für Selbständigerwerbende und deren Familien- mitglieder, sofern diese nicht der AHV unterste- hen, beginnt der Versicherungsschutz mit dem in der Police aufgeführten Datum. HEL-00043-de-0221-0001-44338
Ausgabe Mai 2021 Kollektiv-Taggeldversicherung nach VVG, Helsana Business Salary 9 12 Ende des Versicherungsschutzes 14 Übertritt in die 12.1 Der Versicherungsschutz erlischt für alle Einzel-Taggeldversicherung versicherten Personen mit der Beendigung 14.1 Personen, die aus dem versicherten Personen- des Kollektivvertrages. kreis ausscheiden, haben das Recht, innert 3 Monaten nach Austritt ohne Überprüfung des 12.2 Der Versicherungsschutz erlischt für die einzelne versicherte Person Gesundheitszustandes in die Einzel-Taggeld- versicherung nach VVG der Helsana überzu- a) mit ihrem Ausscheiden aus dem versicherten Personenkreis; treten. Das gleiche Recht steht den versicherten Personen zu, wenn der Kollektivvertrag dahinfällt. b) bei Erreichen des ordentlichen AHV-Alters bzw. mit der Vollendung des 70. Altersjahres für dieje- Der Übertritt muss schriftlich beantragt werden. Die Einzel-Taggeldversicherung beginnt einen nigen versicherten Personen, welche im Sinne Tag nach dem Ausscheiden aus dem versicher- von Ziff. 7.3 und 7.4 weiter versichert waren; ten Personenkreis bzw. nach Beendigung des c) mit dem Tod der versicherten Person oder Kollektivvertrages. d) mit der Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland. Von dieser Einschränkung ausgenommen sind 14.2 Der Versicherungsnehmer hat die versicherte Arbeitnehmende, welche weiterhin der obliga- Person bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses torischen Krankenpflegeversicherung der über das Übertrittsrecht in die Einzel-Taggeld- Schweiz unterstehen. versicherung und die Frist von 3 Monaten aufzuklären. Die gleiche Pflicht gilt auch bei Auflösung des Kollektivvertrages. 13 Nachleistung 14.3 Erhält die versicherte Person eine Nachleistung 13.1 Für versicherte Personen, die bei Ende des gemäss Ziff. 13.1, beginnt die Frist nach Ende Versicherungsschutzes arbeitsunfähig sind, der Leistungspflicht. In diesem Fall erfolgt die bleibt der Leistungsanspruch für den laufenden Aufklärung durch Helsana. Leistungsfall im Rahmen der Vertragsbestim- mungen gewahrt (Nachleistung). Mit Wieder- 14.4 Die Übertretenden haben Anspruch auf erlangen der vollständigen Arbeitsfähigkeit Versicherungsschutz im Rahmen der bisher erlischt der Anspruch auf Nachleistung. versicherten Leistungen. Massgebend für den neuen Vertrag sind jedoch die Bestimmungen und Tarife der Einzel-Taggeldversicherung. Einschränkungen der Nachleistung Der letzte versicherte Lohn gilt als Basis für 13.2 Die Nachleistung gemäss Ziff. 13.1 kommt nicht die Berechnung des versicherten Lohnes in der zur Anwendung, Einzel-Taggeldversicherung. Das Taggeld kann a) wenn der Vertrag bei einem anderen Versicherer in dem Mass reduziert werden, als die Erwerbs- weitergeführt wird, der aufgrund von Freizügig- tätigkeit herabgesetzt oder ein tieferer Verdienst keitsabkommen die Weiterführung der Taggeld- erzielt wird. Bei arbeitslosen Personen gemäss zahlungen gewährleisten muss; Art. 10 AVIG ist der Betrag, der aus der Arbeits- b) wenn der Arbeitsvertrag während der Probezeit losenentschädigung resultieren würde, oder der gekündigt worden ist; maximal versicherbare Lohn in der Einzel- c) wenn es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis Taggeldversicherung versicherbar. Die Wartefrist gehandelt hat; kann auf Wunsch verlängert oder auf minimal d) bei einem Rückfall gemäss Ziff. 18.3; 30 Tage verkürzt werden. e) wenn das AHV-Alter erreicht ist, sofern vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit keine Weiterbeschäftigung Summenversicherung über das AHV-Alter hinaus schriftlich vereinbart wurde, oder 14.5 Bei einer Summenversicherung gemäss f) wenn das 70. Altersjahr vollendet ist. Ziff. 3.3 wird das Taggeld in der Einzel-Taggeld- versicherung an das effektive Einkommen Bei Selbständigerwerbenden und deren Familien- angepasst. Es gelten die Bestimmungen der mitgliedern, sofern diese nicht der AHV unterste- Einzel-Taggeldversicherung nach der Art der hen, kommt die Nachleistung gemäss Ziff. 13.1 Schadenversicherung. zudem nicht zur Anwendung, wenn sie die Geschäftstätigkeit aus wirtschaftlichen Gründen aufgeben, die nicht im Zusammenhang mit der versicherten Arbeitsunfähigkeit stehen. HEL-00043-de-0221-0001-44338
Ausgabe Mai 2021 Kollektiv-Taggeldversicherung nach VVG, Helsana Business Salary 10 Einschränkungen des Übertrittsrechts 16 Anmeldung im Leistungsfall 14.6 Keine Freizügigkeit bzw. kein Übertrittsrecht Die Ansprüche auf Taggeldleistungen sind, unab- besteht für versicherte Personen, hängig von den Wartefristen, spätestens 30 Tage a) die im Ausland wohnen, ausser sie unterstehen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit bei Helsana weiterhin der obligatorischen Krankenpflege- geltend zu machen. versicherung der Schweiz; b) die mit einem befristeten Arbeitsvertrag angestellt Im Anschluss an die Krankmeldung ist immer ein sind. Ausser die Person gilt als arbeitslos im Arbeitsunfähigkeitszeugnis eines Arztes im Sinne Sinne von Art. 10 des Arbeitslosenversicherungs- von Ziff. 4.6 einzureichen. gesetzes (AVIG); Trifft die Krankmeldung später ein, so beginnt die c) wenn das Arbeitsverhältnis während der Probe- Leistungspflicht mit dem Tag des Eingangs der zeit aufgelöst worden ist. Ausser die Person gilt Meldung. Die Leistungsdauer beginnt jedoch mit als arbeitslos im Sinne von Art. 10 des Arbeits- dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit zu laufen. losenversicherungsgesetzes (AVIG); d) die das AHV-Alter erreicht haben oder vorzeitig pensioniert werden; 17 Leistungsbeginn und Wartefrist e) wenn die Leistungsdauer aus dem Kollektiv- vertrag für eine volle Arbeitsunfähigkeit im 17.1 Die Leistungspflicht beginnt nach Ablauf der Rahmen des Arbeitsvertrages erschöpft ist; in der Police vereinbarten Wartefrist. Wenn in f) bei Stellenwechsel und Übertritt in die Kollektiv- der Police nicht anders vereinbart, gilt diese Taggeldversicherung eines neuen Arbeitgebers; pro Leistungsfall. g) bei betrügerischer Begründung eines Versicherungsanspruchs (Art. 40 VVG) oder 17.2 Die Wartefrist beginnt mit dem ersten Tag h) bei Auflösung des Kollektivvertrages und Weiter- der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit, führung bei einem anderen Versicherer, sofern frühestens jedoch 5 Tage vor Beginn der der neue Versicherer aufgrund von Freizügig- ärztlichen Behandlung. Tage mit teilweiser keitsabkommen die Weiterführung des Arbeitsunfähigkeit zählen für die Berechnung Versicherungsschutzes gewährleisten muss. der Wartefrist als ganze Tage. 18 Leistungsdauer und Rückfall Leistungen 18.1 Helsana leistet das Taggeld pro Leistungsfall längstens während der in der Police aufgeführten Leistungsdauer. Wartefristen werden an die Leis- 15 Leistungsvoraussetzungen tungsdauer angerechnet, sofern aus der Police 15.1 Die versicherte Person hat in der Schaden- keine andere Vereinbarung hervorgeht. Weitere versicherung gemäss Ziff. 3.2 den Nachweis Arbeitsunfähigkeiten während eines Leistungsfal- von Erwerbsausfall zu erbringen. Kann sie den les begründen keinen neuen Leistungsfall. Tage Erwerbsausfall nicht nachweisen, besteht kein mit teilweiser Arbeitsunfähigkeit von mindestens Anspruch auf Leistungen. 25% zählen als ganze Tage. 15.2 Das Taggeld wird bei nachgewiesener Arbeits- 18.2 Für versicherte Personen, die bei Beginn des unfähigkeit von mindestens 25% anteilsmässig Leistungsfalles eine Altersrente der AHV be- entsprechend dem Grad der Arbeitsunfähigkeit ziehen, jedoch spätestens mit Erreichen des ausgerichtet. ordentlichen AHV-Alters gilt eine Leistungsdauer von insgesamt 180 Tagen anstelle der in der 15.3 Bei Teilinvaliden oder Arbeitnehmenden, die Police aufgeführten Leistungsdauer. infolge ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung im versicherten Betrieb nur eine Teilzeitbeschäf- Rückfall tigung ausüben, bemisst sich die Arbeitsunfähig- keit nach dem Grad der Unfähigkeit, die bisherige 18.3 Das erneute Auftreten einer Krankheit oder von Teilzeitbeschäftigung weiter auszuüben. Folgen eines Unfalles gilt hinsichtlich Leistungs- dauer und Wartefrist als neuer Leistungsfall, 15.4 Arbeitsausfälle wegen ambulanter Untersuchun- wenn die versicherte Person vor dem Rückfall gen oder Behandlungen begründen keinen während mindestens 365 aufeinanderfolgenden Taggeldanspruch. Tagen wegen dieser Krankheit oder den Folgen dieses Unfalles nicht arbeitsunfähig war. Bei einem Rückfall innerhalb von 365 Tagen ent- fällt die bereits bestandene Wartefrist und bereits erbrachte Taggelder werden zur Berechnung der maximalen Leistungsdauer angerechnet. HEL-00043-de-0221-0001-44338
Ausgabe Mai 2021 Kollektiv-Taggeldversicherung nach VVG, Helsana Business Salary 11 Erschöpfung der Leistungsdauer 20 Auslandsaufenthalt 18.4 Nach Erschöpfung der maximalen Leistungs- 20.1 Begibt sich die versicherte Person ohne vorgän- dauer für einen Leistungsfall ist die versicherte gige Information an Helsana ins Ausland zur Person für diesen Fall ausgesteuert. Eine allfäl- Behandlung, Pflege oder Niederkunft, werden lige Restarbeitsfähigkeit bleibt versichert, wenn keine Leistungen erbracht. Ausgenommen davon eine Anstellung im Rahmen dieser Restarbeits- sind Grenzgänger mit einer gültigen Grenzgän- fähigkeit vorhanden ist. gerbewilligung G. Sie dürfen sich im Land ihres Wohnsitzes behandeln lassen. Bei namentlich in der Police aufgeführten Personen wird die bisher vereinbarte Ver- 20.2 Zur Aufrechterhaltung des Leistungsanspruchs sicherungssumme entsprechend dem Grad während eines Leistungsfalles informiert die der Restarbeitsfähigkeit herabgesetzt. versicherte Person Helsana schriftlich mindestens 5 Tage im Voraus über eine Abreise ins Ausland. 18.5 Tritt nach Erschöpfung der maximalen Leistungs- dauer eine Krankheit auf, die nicht zur Erschöp- Zusätzlich ist eine ärztliche Bestätigung einzu- reichen, die besagt, dass der Auslandsaufenthalt fung geführt hat, so besteht für diese nur den Heilungsverlauf nicht gefährdet. Helsana Versicherungsschutz, wenn die versicherte kann nach Analyse der Umstände Versicherungs- Person zuvor ihre Arbeitsfähigkeit ganz oder teil- leistungen während eines begrenzten Zeitraums weise wiedererlangt hat und nur im Umfang der durch die neue Krankheit bedingten zusätzlichen entrichten. Arbeitsunfähigkeit. Bei Missachtung dieser Bestimmungen entfällt 18.6 Die versicherte Person kann die Erschöpfung der der Leistungsanspruch während des Auslands- aufenthalts. Die nicht entschädigten Tage werden Leistungsdauer nicht dadurch aufhalten, dass sie vor Beendigung der Arbeitsunfähigkeit auf als ganze Tage an die Leistungsdauer angerech- net. Leistungen verzichtet. 20.3 Ein Bezug von regulären Ferientagen während Summenversicherung der Arbeitsunfähigkeit ist möglich, wenn der zuständige Arzt die Ferienfähigkeit attestiert hat. 18.7 In Ergänzung zu Ziff. 18.4 wird bei einer Sum- Während der Dauer des Ferienbezuges wird der menversicherung gemäss Ziff. 3.3 die vereinbarte Anspruch auf Versicherungsleistungen unter- Versicherungssumme nach Erschöpfung der brochen. Die Tage des Unterbruchs werden nicht maximalen Leistungsdauer im Verhältnis zum an die Leistungsdauer angerechnet. zuletzt massgebenden Grad der Arbeitsunfähig- keit herabgesetzt. Bei 100% Arbeitsunfähigkeit wird die Versicherung für die betreffende Person 21 Unbezahlter Urlaub aufgehoben. Gewährt der Arbeitgeber der versicherten Person einen unbezahlten Urlaub, bleibt die Versiche- 19 Leistungsunterbruch rungsdeckung bestehen, solange der Arbeits- vertrag weiterläuft, längstens aber während Kommt es während einer Arbeitsunfähigkeit zu 7 Monaten nach Ende des Lohnanspruchs. Untersuchungshaft, Straf- oder Massnahmen- Während der vorgesehenen Dauer des Urlaubs vollzug, so sind für diese Periode keine Tag- besteht kein Anspruch auf Versicherungs- gelder geschuldet. Die nicht entschädigten leistungen und es ist keine Prämie geschuldet. Tage werden als ganze Tage an die Leistungs- Erkrankt die versicherte Person während des dauer angerechnet. Das Gleiche gilt bei Unter- unbezahlten Urlaubs, rechnet Helsana die Tage bruch des Leistungsanspruchs infolge Verletzung vom Beginn der Arbeitsunfähigkeit bis zur ur- der Obliegenheiten, Leistungssperre mangels sprünglich beabsichtigten Wiederaufnahme der Prämienzahlung oder Auslandsaufenthalt. Erwerbstätigkeit an die Wartefrist und die Leistungsdauer an. Es gelten die Obliegenheiten und die Schadenminderungspflicht gemäss Ziff. 23. HEL-00043-de-0221-0001-44338
Ausgabe Mai 2021 Kollektiv-Taggeldversicherung nach VVG, Helsana Business Salary 12 22 Einschränkungen der 23 Obliegenheiten und Schaden- Versicherungsleistungen minderungspflicht im Leistungsfall 22.1 Bei Wagnissen werden die Versicherungs- 23.1 Die versicherte Person hat eine Mitwirkungspflicht leistungen um mindestens die Hälfte gekürzt bei der Abwicklung eines Leistungsfalles. oder sogar gänzlich verweigert. Wagnisse sind Handlungen, mit denen sich versicherte Personen Obliegenheiten einer besonders grossen Gefahr aussetzen, ohne die Vorkehrungen zu treffen oder treffen zu 23.2 Ein ärztliches Zeugnis ist bis zur nächsten Arzt- können, die das Risiko auf ein vernünftiges Mass konsultation, jedoch längstens für einen Monat beschränken. Rettungshandlungen zugunsten gültig. von Personen sind indessen auch dann Dauert der Leistungsfall länger als einen Monat, versichert, wenn sie an sich als Wagnis zu ist Helsana monatlich ein ärztliches Zeugnis über betrachten sind. Grad und Dauer der Arbeitsunfähigkeit einzu- 22.2 Keine Versicherungsleistungen werden erbracht: reichen. a) bei Gesundheitsschäden infolge von Einwirkung Arbeitsunfähigkeitszeugnisse ohne persönliche ionisierender Strahlen und Schäden aus Atom- Arztkonsultation werden für maximal 5 Tage energie, ausgenommen sind Schädigungen durch akzeptiert. medizinische Behandlungen; b) bei Arbeitsunfähigkeiten infolge von Operationen, 23.3 Spätestens 5 Tage nach Eintritt der Arbeitsunfä- die nicht medizinisch indiziert sind (z. B. Schön- higkeit hat die versicherte Person einen Arzt bei- heitsoperationen); zuziehen, der für eine fachgemässe Behandlung c) bei Folgen von kriegerischen Ereignissen sorgt. − in der Schweiz; Zudem ist sie verpflichtet, sich auf Kosten von − im Ausland, es sei denn, versicherte Personen erkranken oder verunfallen innert 14 Tagen ab Helsana den von ihr als nötig erachteten zusätzli- dem erstmaligen Auftreten solcher Ereignisse chen ärztlichen Untersuchungen oder Begutach- tungen zu unterziehen. in dem Land, in dem sie sich aufhalten, und sie sind dort vom Ausbruch der kriegerischen 23.4 Die versicherte Person muss Helsana sämtliche Ereignisse überrascht worden; Angaben machen, die sie zur Abklärung des d) bei Selbsttötung, Selbsttötungsversuch oder Leistungsanspruchs sowie zur Festsetzung der Selbstverletzung bei vorbestehender Krankheit Leistungshöhe benötigt. Insbesondere kann die oder Unfall. versicherte Person dazu verpflichtet werden, 22.3 Ist das Unfallrisiko mitversichert, werden zusätz- zusätzliche Belege und Auskünfte einzureichen lich zu Ziff. 22.2 keine Versicherungsleistungen sowie zuhanden von Helsana medizinische erbracht bei aussergewöhnlichen Gefahren und Berichte und ärztliche Zeugnisse zu besorgen, die für die Beurteilung der Leistungspflicht not- deren Folgen. Als solche gelten insbesondere: a) Teilnahme an Unruhen; wendig sind. Eingereichte ärztliche Zeugnisse und Berichte, die nicht auf Deutsch, Französisch, b) ausländischer Militärdienst; c) Teilnahme an kriegerischen Handlungen, Terror- Italienisch oder Englisch verfasst sind und denen keine beglaubigte Übersetzung in einer dieser akten, vorsätzliche Ausübung von Vergehen und Verbrechen sowie der Versuch dazu; Sprachen beiliegt, werden auf Kosten der versicherten Person übersetzt. Auch ist Helsana d) Beteiligung an Raufereien und Schlägereien, es sei denn, versicherte Personen seien als Unbetei- berechtigt, Versichertenbesuche durchzuführen. ligte oder bei Hilfeleistungen für einen Wehrlosen 23.5 Die versicherte Person hat die Ärzte, die sie durch die Streitenden verletzt worden; behandeln oder behandelt haben, von der e) Gefahren, denen sich versicherte Personen Schweigepflicht gegenüber Helsana zu dadurch aussetzen, indem sie andere stark entbinden. provozieren, oder f) Erdbeben in der Schweiz und im Fürstentum 23.6 Zur Aufrechterhaltung des Leistungsanspruchs Liechtenstein. während eines Leistungsfalles hat die versicherte Person jederzeit ihre Erreichbarkeit sicherzustel- 22.4 Helsana verzichtet auf das ihr zustehende Recht, len. Sie hält sich auch für durch Helsana ange- Versicherungsleistungen bei Grobfahrlässigkeit ordnete medizinische Massnahmen und Untersu- zu kürzen. Für Leistungskürzungen anderer Ver- chungen zur Verfügung und stellt die ununterbro- sicherer besteht jedoch kein Leistungsanspruch. chene, notwendige fachärztliche Betreuung sicher. HEL-00043-de-0221-0001-44338
Ausgabe Mai 2021 Kollektiv-Taggeldversicherung nach VVG, Helsana Business Salary 13 23.7 Ist für die Abklärung des Anspruchs die Prüfung 24.3 Die versicherte Person verliert ihren Leistungs- des Geschäftsgangs notwendig, hat der Versiche- anspruch, wenn sie allfällige Anmeldungen, rungsnehmer Helsana oder einem von Helsana die sie gegenüber den übrigen betroffenen beauftragten Dritten Einsicht in die Geschäftsbü- Versicherungen geltend gemacht hat, wieder cher und die in diesem Zusammenhang stehen- zurückzieht oder auf deren Leistungen verzichtet. den Belege zu gewähren. 24.4 Bleibt eine versicherte Person unentschuldigt 23.8 Helsana macht die Leistung davon abhängig, dem Termin einer von Helsana angeordneten dass der Fall den übrigen betroffenen Versiche- Untersuchung fern, kann Helsana die dadurch rungen, insbesondere der Eidg. Invalidenver- entstandenen Kosten der versicherten Person sicherung, gemeldet wird. Meldet sich die arbeits- direkt in Rechnung stellen oder mit einer fälligen unfähige Person nicht bei den übrigen betroffe- Taggeldforderung verrechnen. nen Versicherungen an, so kann Helsana die Taggeldzahlungen einstellen oder reduzieren. 24.5 Diese Rechtsnachteile treten nicht ein, wenn die versicherte Person glaubhaft macht, dass sie kein Ab dem 365. Tag seit Beginn der Arbeitsunfähig- Verschulden trifft oder dass die Verletzung keinen keit können die Taggeldleistungen um den Betrag Einfluss auf den Eintritt des befürchteten Ereig- der maximalen einfachen Invalidenrente gekürzt nisses und auf den Umfang der von Helsana werden. geschuldeten Leistungen gehabt hat. Schadenminderungspflicht 25 Berechnung und Auszahlung des 23.9 Die versicherte Person hat alles zu unternehmen, Taggeldes was die Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit fördert, und alles zu unterlassen, was den Heilungsverlauf gefährdet. Berechnung 23.10 Die versicherte Person, die in ihrem angestamm- 25.1 Als Grundlage für die Berechnung der Taggelder ten Beruf voraussichtlich dauernd voll oder teil- gilt der letzte vor dem Beginn des Leistungsfalles weise arbeitsunfähig bleibt, ist verpflichtet, ihre oder vor dem Rückfall gemäss Ziff. 18.3 bezo- allfällig verbleibende Arbeitsfähigkeit zu verwer- gene Lohn. ten, auch wenn dies einen Berufswechsel erfor- Bei unregelmässigem Einkommen wird der dert. Helsana kann die versicherte Person zu Durchschnitt seit Anstellungsbeginn, höchstens einem Berufswechsel auffordern und ein Über- jedoch der letzten 12 Monate, berücksichtigt. gangstaggeld ausrichten. Die Aufforderung zu einem Stellenwechsel in angestammter Tätigkeit Lohnanpassungen infolge Änderung des Be- bei einem anderen Arbeitgeber entspricht nicht schäftigungsgrades oder generelle Lohner- einem Berufswechsel und löst keinen Anspruch höhungen werden nur berücksichtigt, wenn auf ein Übergangstaggeld aus. diese vor Eintritt des Leistungsfalles oder vor dem Rückfall gemäss Ziff. 18.3 schriftlich vereinbart worden sind. 24 Verletzung der Obliegenheiten und der Zwingende Lohnerhöhungen aufgrund von ge- Schadenminderungspflicht samtarbeitsvertraglichen Bestimmungen (GAV) 24.1 Kommt die versicherte Person den gesetzlich werden berücksichtigt. oder vertraglich festgelegten Obliegenheiten 25.2 Die Berechnung der Taggeldhöhe erfolgt mittels und der Schadenminderungspflicht gemäss der Umrechnung des versicherten Lohnes auf ein vorstehenden Ziff. 23 nicht nach oder hält sie volles Jahr und Teilung der versicherten Jahres- die im Mahnschreiben genannte Frist nicht ein, lohnsumme durch die Zahl 365. werden die Versicherungsleistungen vorüberge- hend oder dauernd gekürzt oder verweigert. Tage Auszahlung mit gekürztem oder keinem Leistungsanspruch werden an die Leistungsdauer angerechnet. 25.3 Die Versicherungsleistung wird spätestens 4 Wochen nach dem Zeitpunkt fällig, in dem 24.2 Die Folgen gemäss Ziff. 24.1 gelten ausserdem, Helsana die für die Feststellung ihrer Leistungs- wenn sich eine versicherte Person einer durch pflicht benötigten Unterlagen erhalten hat. Bei Helsana angeordneten Untersuchung, einer langandauernder Arbeitsunfähigkeit zahlt Helsana zumutbaren Behandlung oder Eingliederung ins auf Verlangen das aufgelaufene Taggeld in Teil- Berufsleben, die eine wesentliche Verbesserung beträgen aus, jedoch höchstens einmal im Monat. der Arbeitsfähigkeit verspricht, entzieht oder widersetzt oder wenn sie nicht aus eigenem 25.4 Die Leistungsauszahlungen erfolgen, wo nicht Antrieb das ihr Zumutbare dazu beiträgt. etwas anderes vereinbart ist, an den Versicherungsnehmer. Vorbehalten bleibt das selbständige Forderungsrecht der versicherten HEL-00043-de-0221-0001-44338 Personen im Sinne von Art. 87 VVG.
Ausgabe Mai 2021 Kollektiv-Taggeldversicherung nach VVG, Helsana Business Salary 14 Quellensteuer 28 Versicherungsgewinn 25.5 Dem Versicherungsnehmer werden die der 28.1 Als Versicherungsgewinn gelten die Leistungen, Quellensteuer unterliegenden Leistungen welche die volle Deckung des Erwerbsausfalles ungekürzt überwiesen. Dieser hat für die der versicherten Person übersteigen. Ausgenom- gesetzeskonforme Abrechnung und Ablieferung men davon sind Leistungen von Summen-, der Quellensteuer zu sorgen. Kapital- und Rentenversicherungen, welche im 25.6 Erfolgt die Leistungsauszahlung direkt an die Rahmen der freien Vorsorge abgeschlossen worden sind. versicherte Person, werden die der Quellensteuer unterliegenden Leistungen gekürzt überwiesen. 28.2 Anspruch auf Taggeldleistungen besteht nur in Die Ablieferung der Quellensteuer an die Steuer- dem Masse, als der versicherten Person kein behörde erfolgt durch Helsana. Versicherungsgewinn erwächst. Leistungen, welche zu einem Versicherungsgewinn der versi- cherten Person führen, werden von Helsana auf 26 Leistungen während Mutterschaft die Obergrenze gemäss Ziff. 28.1 gekürzt. Tage mit gekürzten Leistungen werden als ganze Tage Die Leistungspflicht bei Krankheit und Unfall ruht an die Leistungsdauer angerechnet. während 8 Wochen nach der Geburt. Falls die versicherte Person der Arbeit bis zur 16. Woche nach der Geburt auf eigenen Wunsch fernbleibt, gilt das Ruhen der Leistungspflicht bis zu diesem 29 Leistungen Dritter Zeitpunkt. Vorbehalten bleibt die Versicherungs- 29.1 Als Leistungen Dritter gelten unter anderem deckung des Geburtengeldes im Sinne von Leistungen von in- und ausländischen Sozial- Ziff. 27. und Privatversicherungen – einschliesslich Taggeldversicherungen nach KVG –, Vorsorge- einrichtungen jeder Art (obligatorisch oder 27 Geburtengeld und Vaterschaftsurlaub überobligatorisch) sowie haftpflichtigen Dritten. Geburtengeld Das Zusammentreffen mit den Leistungen Dritter 27.1 Ist ein Geburtengeld vereinbart, geht die Leistung darf nicht zu einer Überentschädigung führen. Die von Helsana aus der Police hervor. Selbständi- Überentschädigungsgrenze liegt bei der Höhe der gerwerbende und Familienmitglieder, die nicht versicherten Leistungen gemäss Ziff. 8. der AHV unterstehen, können kein Geburtengeld In der Folge beschränkt sich die Leistungspflicht versichern. von Helsana auf die Differenz zwischen den 27.2 Der Leistungsanspruch beginnt mit der Auszah- Leistungen Dritter und der vorerwähnten Über- lung der Mutterschaftsleistungen nach EOG. Die entschädigungsgrenze. Leistungsdauer kann nicht unterbrochen werden Die Taggeldleistungen werden im Nachgang zu und ein gleichzeitiger Anspruch auf Kranken- den Leistungen Dritter erbracht. taggeld ist ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die Anspruchsvoraussetzungen gemäss EOG. Besteht bei anderen Schadenversicherern die Bezüglich Überentschädigung gilt Ziff. 29.1. Leistungspflicht ebenfalls nur subsidiär, so erbringt Helsana ihre Leistungen anteilsent- 27.3 Leistungsvoraussetzung ist, dass die versicherte sprechend. Person bei der Geburt mindestens 270 aufeinan- derfolgende Tage bei Helsana oder einem Vor- 29.2 Helsana fordert Leistungen, die sie im Hinblick versicherer für das Geburtengeld versichert war. auf Leistungen der Invalidenversicherung erbringt, ab dem Datum des Taggeld- bzw. Vaterschaftsurlaub Rentenbeginns direkt von der Eidg. Invaliden- versicherung zurück. Der Betrag der Rück- 27.4 Ist ein Geburtengeld vereinbart, können auch forderung entspricht der Höhe der Überent- Leistungen im Rahmen des Vaterschaftsurlaubes schädigung gemäss Ziff. 29.1. eingeschlossen werden. Sind diese vereinbart, gehen sie aus der Police hervor. 29.3 Tage mit gekürzten Leistungen werden als ganze Tage an die Leistungsdauer angerechnet. HEL-00043-de-0221-0001-44338
Ausgabe Mai 2021 Kollektiv-Taggeldversicherung nach VVG, Helsana Business Salary 15 30 Verpfändung und Abtretung von 33 Lohnsummendeklaration Leistungen, Regressrecht 33.1 Helsana fordert den Versicherungsnehmer jeweils 30.1 Ohne Zustimmung von Helsana können Ende des Jahres auf, die definitiven Lohnsum- Leistungen rechtswirksam weder verpfändet men zu deklarieren. Helsana übermittelt dem noch an Dritte abgetreten werden. Versicherungsnehmer dazu die Aufforderung zur Lohnsummendeklaration. Die Deklaration hat er 30.2 Die Leistungspflicht von Helsana entfällt, wenn innerhalb von 30 Tagen vollständig und wahr- der Versicherungsnehmer oder die versicherte heitsgetreu auszufüllen und einzureichen. Person ohne vorherige Zustimmung von Helsana Helsana erstellt daraufhin die definitive Prämien- einen rechtsgültigen Vergleich mit leistungs- abrechnung für das vorangehende Jahr. pflichtigen Dritten abschliesst, mit welchem sie auf Versicherungs- oder Schadenersatz- 33.2 Wenn der Versicherungsnehmer seiner Deklarati- leistungen verzichten. onspflicht nicht nachkommt, werden die Prämien durch Einschätzung festgesetzt. Stellt sich später heraus, dass dadurch Prämien entgangen sind, schuldet der Versicherungsnehmer neben dem Prämien Differenzbetrag einen Verzugszins von 5%. 33.3 Helsana oder von Helsana beauftragte Dritte 31 Grundlagen der Prämienberechnung haben das Recht, Einsicht in die Lohnbuch- haltung des Versicherungsnehmers zu nehmen 31.1 Vorbehaltlich anderer vertraglicher Verein- oder Kopien seiner AHV-Abrechnungen zu barungen ist für die Prämienberechnung das verlangen. im versicherten Betrieb erzielte AHV-pflichtige Einkommen unter Berücksichtigung des höchst- versicherten Jahreslohnes pro Person mass- 34 Zahlungsverzug gebend. Davon ausgeschlossen sind Entschädigungen gemäss Ziff. 8.2. Kommt der Versicherungsnehmer seiner Zah- lungspflicht nicht nach, so wird er unter Hinweis Löhne oder Lohnanteile, auf denen wegen des auf die Säumnisfolgen schriftlich aufgefordert, Alters der versicherten Personen keine Beiträge innert 14 Tagen nach Absendung der Mahnung an die AHV erhoben werden, gelten ebenfalls Zahlung zu leisten. als prämienpflichtiges Einkommen, sofern die betreffenden Personen mitversichert sind. Bleibt die Mahnung ohne Erfolg, ruht die Leistungspflicht vom Ablauf der Mahnfrist an. 31.2 Für Selbständigerwerbende und deren Familien- Fordert Helsana die ausstehende Prämie samt mitglieder, sofern diese nicht der AHV unterste- Nebenkosten nicht binnen 2 Monaten nach Ablauf hen, gilt die in der Police vereinbarte Versiche- der Mahnfrist rechtlich ein, so gilt der Vertrag als rungssumme für die Prämienberechnung. erloschen. 32 Prämienzahlung 35 Rückerstattung der Prämie 32.1 Die Prämien sind vom Versicherungsnehmer für 35.1 Sofern die Prämie für eine bestimmte Versiche- eine ganze Versicherungsperiode im Voraus rungsdauer vorausbezahlt wurde und der Vertrag geschuldet. Bei Ratenzahlung kann Helsana aus einem gesetzlich oder vertraglich vorgesehe- einen Zuschlag erheben. nen Grund vor Ende dieser Dauer aufgehoben wird, bezahlt Helsana die auf das nicht abgelau- 32.2 Bei der Berechnung der Prämie für Arbeitneh- fene Versicherungsjahr entfallende Prämie mende ergibt sich die Vorausprämie aus den zurück. voraussichtlichen Löhnen und wird jeweils am Anfang des folgenden Jahres aufgrund der 35.2 Ein Versicherungsjahr beginnt mit dem Haupt- definitiven Lohnsummen abgerechnet. verfall gemäss Police und dauert ein Jahr. 32.3 Während einer Arbeitsunfähigkeit entfällt die Pflicht zur Prämienzahlung im Ausmass der 36 Verrechnung von Leistungen und erbrachten Leistungen aus dem Kollektivvertrag. Dies gilt jedoch nicht für Selbständigerwerbende Rückerstattungspflicht und deren Familienmitglieder, die nicht der AHV 36.1 Der Versicherungsnehmer und die versicherten unterstehen. Personen haben gegenüber Helsana kein Recht, ausstehende Prämien mit Leistungsansprüchen zu verrechnen. 36.2 Vom Versicherungsnehmer oder von der HEL-00043-de-0221-0001-44338 versicherten Person zu Unrecht bezogene Leistungen sind Helsana zurückzuerstatten.
Ausgabe Mai 2021 Kollektiv-Taggeldversicherung nach VVG, Helsana Business Salary 16 37 Versicherung mit 39 Änderung des Prämiensatzes und der Überschussbeteiligung Tarifierungsart 37.1 Ist die Versicherung mit Überschussbeteiligung 39.1 Helsana setzt zwei verschiedene Tarifierungs- abgeschlossen, erhält der Versicherungsnehmer arten bei ihren Versicherungen ein. Welche jeweils nach 3 vollen Versicherungsjahren einen Tarifierungsart im Vertrag angewendet wurde, vertraglich vereinbarten Anteil am Überschuss ist in der Police aufgeführt. aus seinem Vertrag. Bei der Fixtarifierung kommt die Tarifierung ohne 37.2 Der Überschuss wird ermittelt aus dem massge- Berücksichtigung des individuellen Schadenver- benden Prämienanteil für die in der betreffenden laufs zur Anwendung. Die Prämien können auf- Abrechnungsperiode bezahlten definitiven grund von Änderungen im Prämientarif auf Prämien, abzüglich der auf die Abrechnungs- Vertragsende oder während der Vertragsdauer periode entfallenen Leistungen. auf Ende eines Jahres angepasst werden. 37.3 Ein allfälliger Verlust wird nicht auf die folgende Bei der Erfahrungstarifierung kommt die Tarifie- Abrechnungsperiode vorgetragen. rung mit Berücksichtigung des individuellen Schadenverlaufs zur Anwendung. Die Beobach- 37.4 Werden nach erfolgter Abrechnung Leistungsfälle tungsdauer umfasst die letzten 3 vollständigen nachgemeldet oder weitere Zahlungen geleistet, Versicherungsjahre sowie das laufende die in die abgeschlossene Abrechnungsperiode Versicherungsjahr. Kundenspezifische Risiko- fallen, kann Helsana eine neue Abrechnung der kriterien wie Schadentendenz, laufende Schaden- Überschussbeteiligung erstellen und zu viel fälle und ungünstige Schadenprognose können bezahlte Überschussanteile zurückfordern. zu kundenindividuellen Anpassungen in der 37.5 Der Anspruch auf Überschussbeteiligung erlischt Berechnung führen. Die Prämien können infolge bei Aufhebung des Vertrages, sofern diese vor des Leistungsverlaufs auf Vertragsende oder bei Ende einer Abrechnungsperiode erfolgt. Änderungen im Prämientarif angepasst werden. 39.2 Für Selbständigerwerbende und deren Familien- mitglieder, sofern diese nicht der AHV unterste- 38 Änderung des Prämientarifes hen, können die Prämiensätze jederzeit auf Ende Bei Änderungen im Prämientarif kann Helsana des Versicherungsjahres an die für das aktuelle innerhalb einer Tarifierungsart Verträge auf Lebensalter der versicherten Personen geltenden Vertragsende oder während der Vertragsdauer Tarife angepasst werden. auf Ende eines Jahres an die veränderte 39.3 Helsana gibt dem Versicherungsnehmer die Prämiensituation anpassen. Helsana teilt den neuen Prämiensätze oder die Änderung der Versicherungsnehmern bis spätestens 60 Tage Tarifierungsart spätestens 60 Tage vor Ablauf der vor Ende des Jahres die Änderung schriftlich mit. Versicherungsperiode (Hauptverfall der Prämie) Führt die Änderung des Prämientarifes zu einer bekannt. Ist der Versicherungsnehmer im Falle Erhöhung des Prämiensatzes, kann der Versiche- einer Prämienerhöhung oder einer Änderung der rungsnehmer, wenn er damit nicht einverstanden Tarifierungsart nicht einverstanden, kann er den ist, den Vertrag per Ende des Versicherungsjah- Vertrag auf Ende des laufenden Versicherungs- res kündigen. Erhält Helsana bis spätestens am jahres kündigen. Die Kündigung muss schriftlich letzten Tag des Versicherungsjahres keine erfolgen und bis spätestens am letzten Tag des schriftliche Kündigung, gilt dies als Zustimmung. Versicherungsjahres bei Helsana eintreffen. Eine Reduktion des Prämiensatzes führt zu Unterlässt der Versicherungsnehmer die keinem ausserordentlichen Kündigungsrecht. Kündigung, so gilt dies als Zustimmung, den Vertrag im bisherigen Umfang mit dem neuen Prämiensatz oder der neuen Tarifierungsart weiterzuführen. HEL-00043-de-0221-0001-44338
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