Kollektiv-Taggeld-versicherung nach VVG Helsana Business Salary

Die Seite wird erstellt Michelle Kroll
 
WEITER LESEN
Zur Helsana-Gruppe gehören Helsana Versicherungen AG,
Helsana Zusatzversicherungen AG, Helsana Unfall AG und
Progrès Versicherungen AG.

Kollektiv-Taggeld-
versicherung nach VVG
Helsana Business Salary
Kundeninformation und Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Ausgabe Mai 2021

Auf den Grundlagen des VVG (Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag)
Ausgabe Mai 2021
Kollektiv-Taggeldversicherung nach VVG, Helsana Business Salary                                                     2

Ausgabe Mai 2021

Kollektiv-Taggeldversicherung nach VVG
Helsana Business Salary
Kundeninformation und Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

Inhaltsverzeichnis
I     Kundeninformation zu den Allgemeinen                        21   Unbezahlter Urlaub
      Versicherungsbedingungen (AVB)                              22   Einschränkungen der Versicherungsleistungen
                                                                  23   Obliegenheiten und Schadenminderungspflicht im
II    Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)                        Leistungsfall
Grundlagen                                                        24   Verletzung der Obliegenheiten und der
1   Gegenstand der Versicherung                                        Schadenminderungspflicht
2   Grundlagen des Vertrages                                      25   Berechnung und Auszahlung des Taggeldes
3   Art der Versicherung                                          26   Leistungen während Mutterschaft
4   Definitionen                                                  27   Geburtengeld und Vaterschaftsurlaub
                                                                  28   Versicherungsgewinn
Beginn und Ende des Kollektivvertrages                            29   Leistungen Dritter
5    Beginn, Dauer und Ende des Kollektivvertrages                30   Verpfändung und Abtretung von Leistungen,
6    Kündigung des Kollektivvertrages                                  Regressrecht
Umfang der Deckung                                                Prämien
7   Versicherte Personen                                          31 Grundlagen der Prämienberechnung
8   Versichertes Erwerbseinkommen                                 32 Prämienzahlung
9   Lohnnachgenuss                                                33 Lohnsummendeklaration
10 Örtlicher Geltungsbereich                                      34 Zahlungsverzug
                                                                  35 Rückerstattung der Prämie
Beginn und Ende des Versicherungsschutzes
                                                                  36 Verrechnung von Leistungen und
11 Beginn des Versicherungsschutzes
                                                                      Rückerstattungspflicht
12 Ende des Versicherungsschutzes
                                                                  37 Versicherung mit Überschussbeteiligung
13 Nachleistung
                                                                  38 Änderung des Prämientarifes
14 Übertritt in die Einzel-Taggeldversicherung
                                                                  39 Änderung des Prämiensatzes und der
Leistungen                                                            Tarifierungsart
15 Leistungsvoraussetzungen
                                                                  Schlussbestimmungen
16 Anmeldung im Leistungsfall
                                                                  40 Mitteilungen und Informationspflicht
17 Leistungsbeginn und Wartefrist
                                                                  41 Datenschutz
18 Leistungsdauer und Rückfall
                                                                  42 Gerichtsstand
19 Leistungsunterbruch
20 Auslandsaufenthalt

                                                                                                                        HEL-00043-de-0221-0001-44338
Ausgabe Mai 2021
Kollektiv-Taggeldversicherung nach VVG, Helsana Business Salary                                                         3

I    Kundeninformation zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)
Ihre Kollektiv-Taggeldversicherung im Überblick
In der vorliegenden Kundeninformation finden Sie die wichtigsten Versicherungsmerkmale Ihrer Kollektiv-Taggeld-
versicherung nach VVG mit Ihrem Vertragspartner Helsana Zusatzversicherungen AG, nachfolgend Helsana genannt.
Diese Kundeninformation dient nur dem besseren Verständnis. Massgebend und rechtsverbindlich sind die unter
Ziff. 2 der nachfolgenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) erwähnten Grundlagen des Vertrages.

Was beinhaltet Ihr             Versicherte Personen
Versicherungsschutz?           Als Arbeitgeber versichern Sie Ihre AHV-unterstellten Arbeitnehmenden gegen den
                               Lohnausfall aufgrund einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Welche Personen
                               oder Personengruppen Sie versichert haben, entnehmen Sie bitte Ihrer Police.
                               Auch Selbständigerwerbende können sich und ihre mitarbeitenden Familienmitglieder
                               versichern.

                               Versicherte Leistungen
                               Während einer ärztlich nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeit von mindestens 25%,
                               verursacht durch Krankheit oder Schwangerschaftsbeschwerden, besteht ein Anspruch
                               auf Taggelder.
                               Führt eine Krankheit zum Tod eines Arbeitnehmenden, so unterstützt Sie Helsana
                               finanziell dabei, Ihrer gesetzlichen Pflicht des Lohnnachgenusses (gemäss Art. 338
                               Abs. 2 OR) nachzukommen.
                               Optional können Sie werdenden Müttern und Vätern einen zusätzlichen Schutz bieten,
                               indem Sie für Ihre Arbeitnehmenden das Geburtengeld in Ergänzung zum EOG
                               versichern.
                               Selbständigerwerbende und deren mitarbeitende Familienmitglieder, die nicht der AHV
                               unterstehen, können das Unfallrisiko mitversichern.
                               Ihren individuell vereinbarten Leistungsumfang entnehmen Sie bitte Ihrer Police.

                               Versichertes Einkommen
                               Bei Arbeitnehmenden ist der letzte im versicherten Betrieb bezogene effektive AHV-Lohn
                               bis zu einer Obergrenze gemäss Police versichert. Ein allfälliger Bonus, eine Tantieme
                               oder eine variable Vergütung (bspw. Provisionen, Zulagen) sind mitversichert, wenn sie
                               AHV-pflichtig sind.
                               Selbständigerwerbende und deren Familienmitglieder, die nicht der AHV unterstehen,
                               vereinbaren eine Versicherungssumme.

Was müssen Sie                 Beginn des Versicherungsschutzes
hinsichtlich der Dauer         Der Versicherungsschutz setzt für die einzelne versicherte Person an dem Tag ein, an
des Vertrages und der          dem das Arbeitsverhältnis beginnt, frühestens jedoch an dem in der Police aufgeführten
Leistungen wissen?             Vertragsbeginn.

                               Vertragsdauer
                               Der Vertrag wird in der Regel für 3 Jahre abgeschlossen. Danach verlängert er sich
                               jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht ein Vertragspartner spätestens 3 Monate vor
                               Vertragsablauf eine Kündigung erhalten hat.

                               Ende des Versicherungsschutzes
                               Der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag erlischt in folgenden Situationen:
                               ‒ bei Beendigung des Kollektivvertrages;
                               ‒ bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses;
                               ‒ mit Erreichen des ordentlichen AHV-Alters oder bei nahtloser Weiterbeschäftigung mit
                                 der Vollendung des 70. Altersjahres;
                               ‒ bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland. Von dieser Einschränkung ausgenommen
                                 sind versicherte Personen, welche weiterhin der obligatorischen Krankenpflege-
                                 versicherung der Schweiz unterstellt sind.
                                                                                                                            HEL-00043-de-0221-0001-44338

                               Leistungsdauer
                               Die Leistungsdauer ist in der Police ersichtlich und umfasst längstens 730 Tage.
                               Wartefristen werden an die Leistungsdauer angerechnet, sofern aus der Police keine
                               andere Vereinbarung hervorgeht. Mit Erreichen des AHV-Alters gilt eine verkürzte
                               Leistungsdauer von insgesamt 180 Tagen.
Ausgabe Mai 2021
Kollektiv-Taggeldversicherung nach VVG, Helsana Business Salary                                                           4

Was ist zu beachten            Ihre Pflichten als Arbeitgeber
und welche Pflichten           Als Arbeitgeber haben Sie die gesetzliche Pflicht, Ihre Arbeitnehmenden über die
ergeben sich aus dem           wesentlichen Inhalte des Vertrages und deren Änderungen sowie die Auflösung des
Vertrag?                       Vertrages zu informieren. Insbesondere haben Sie Ihre Arbeitnehmenden über deren
                               Pflichten im Leistungsfall zu informieren.
                               Als Arbeitgeber haben Sie die gesetzliche Pflicht, Ihre Arbeitnehmenden über das
                               Übertrittsrecht in die Einzel-Taggeldversicherung und die zugehörige Frist aufzuklären.
                               Das Übertrittsrecht besagt, dass bei Auflösung eines Arbeitsverhältnisses oder bei
                               Beendigung des Kollektivvertrages versicherte Personen innert 3 Monaten nach Ende
                               des Kollektivversicherungsschutzes in die Einzel-Taggeldversicherung nach VVG von
                               Helsana übertreten können. Dabei erfolgt keine Überprüfung des Gesundheitszustandes.
                               Diejenigen Fälle, in denen kein Übertritt möglich ist, können Sie Ziff. 14.6 der nachfolgen-
                               den AVB entnehmen.
                               Die Taggeldleistungen, die Helsana für einen Leistungsfall erbringt, stehen den arbeits-
                               unfähigen Arbeitnehmenden zu. Bitte leiten Sie ihnen diese weiter. Unterliegen Taggelder
                               der Quellensteuer, sind Sie als Arbeitgeber für die gesetzeskonforme Abrechnung und
                               Ablieferung zuständig.
                               Beruft sich eine versicherte Person auf ihr direktes Forderungsrecht im Leistungsfall oder
                               tritt sie währenddessen aus dem versicherten Personenkreis aus, erfolgt die Auszahlung
                               der Taggeldleistungen direkt an sie. In diesem Fall erfolgt die Ablieferung der Quellen-
                               steuer durch Helsana.
                               Die Prämien sind pünktlich zu begleichen. Sie helfen damit, die Aufwände und die Kosten
                               niedrig zu halten, und sichern sich eine lückenlose Versicherungsdeckung. Bitte unterstüt-
                               zen Sie uns auch mit der vollständigen und wahrheitsgetreuen Lohnsummendeklaration
                               innert 30 Tagen nach Erhalt der Aufforderung.
                               Bitte teilen Sie uns die Änderung Ihres Geschäftsdomizils, Ihrer Zustelladresse, der Art
                               Ihres Betriebes, der Besitzverhältnisse Ihres Unternehmens oder die Übernahme anderer
                               Unternehmen oder Betriebsteile umgehend mit.

                               Anmeldung im Leistungsfall
                               Die Krankheitsfälle sind spätestens 30 Tage nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit an
                               Helsana zu melden. Bitte vergessen Sie nicht, ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis einzu-
                               reichen. Der Leistungsanspruch kann sich verkürzen oder ganz verfallen, wenn Sie
                               die Krankheit später melden oder die versicherte Person über kein Arbeitsunfähigkeits-
                               zeugnis verfügt.

                               Die wichtigsten Pflichten der versicherten Person
                               Ein Leistungsanspruch besteht nur, solange sich die versicherte Person spätestens
                               5 Tage nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit der medizinisch notwendigen Behandlung
                               unterzieht und die Anweisungen des medizinischen Personals befolgt. Zudem muss
                               monatlich ein ärztliches Zeugnis eingereicht werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger
                               als einen Monat andauert.
                               Die versicherte Person ist auch verpflichtet, Helsana sämtliche Angaben zu machen, die
                               Helsana zur Abklärung des Leistungsanspruches sowie zur Festsetzung der Leistungs-
                               höhe benötigt.
                               Reist eine versicherte Person ins Ausland zur Behandlung, Pflege oder Niederkunft, ist
                               Helsana mindestens 5 Tage vor Abreise zu informieren. Das Gleiche gilt, wenn die
                               versicherte Person Ferien während der Arbeitsunfähigkeit plant.

                               Pflichtverletzung durch die versicherte Person
                               Die Versicherungsleistungen können vorübergehend oder dauernd gekürzt oder in
                               schwerwiegenden Fällen verweigert werden, wenn die versicherte Person die Pflichten
                               verletzt. Diese Rechtsnachteile treten nicht ein, wenn die versicherte Person nachweist,
                               dass sie kein Verschulden trifft.
                                                                                                                              HEL-00043-de-0221-0001-44338
Ausgabe Mai 2021
Kollektiv-Taggeldversicherung nach VVG, Helsana Business Salary                                                    5

Wichtige Hinweise              Freizügigkeitsabkommen
                               Helsana hat das Freizügigkeitsabkommen des Schweizerischen Versicherungsverbands
                               SVV und von santésuisse unterzeichnet. Genauere Informationen dazu finden Sie auf der
                               Website des SVV.
                               Haben versicherte Personen aufgrund dieses Freizügigkeitsabkommens Anspruch auf
                               günstigere Bedingungen als die der nachfolgenden AVB, so gelten diese.

                               Datenschutz
                               Die versicherten Personen geniessen den vollen Schutz des Bundesgesetzes über den
                               Datenschutz (DSG) und der Datenschutzrichtlinien von Helsana.
                               Die Datenschutzerklärung der Helsana Zusatzversicherungen AG ist auf
                               www.helsana.ch/datenschutz abrufbar oder kann beim Kundenservice angefordert
                               werden.

                                                                                                                       HEL-00043-de-0221-0001-44338
Ausgabe Mai 2021
Kollektiv-Taggeldversicherung nach VVG, Helsana Business Salary                                                            6

II    Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

Grundlagen                                                        4     Definitionen
Die Helsana Zusatzversicherungen AG erbringt die                  4.1   Krankheit ist jede Beeinträchtigung der körper-
Versicherungsleistungen als Partei des Versicherungs-                   lichen, geistigen oder psychischen Gesundheit,
vertrages im Verhältnis zu den versicherten Personen                    die nicht Folge eines Unfalles ist und die eine
und wird als «Helsana» bezeichnet.                                      medizinische Untersuchung oder Behandlung
                                                                        erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge
                                                                        hat.
1     Gegenstand der Versicherung                                 4.2   Unfall ist die plötzliche, nicht beabsichtigte
      Die Kollektiv-Taggeldversicherung der Helsana                     schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen
      Zusatzversicherungen AG, Zürich, nachfolgend                      äusseren Faktors auf den menschlichen Körper,
      Helsana genannt, gewährt Versicherungsschutz                      die eine Beeinträchtigung der körperlichen,
      gegen die wirtschaftlichen Folgen von Arbeits-                    geistigen oder psychischen Gesundheit zur
      unfähigkeit infolge Krankheit und, sofern                         Folge hat. Die im Bundesgesetz über die Unfall-
      vertraglich vereinbart, von Unfällen. Zusätzlich                  versicherung (UVG) aufgeführten Berufskrank-
      kann ein Geburtengeld versichert werden.                          heiten und unfallähnlichen Körperschädigungen
                                                                        sind den Unfällen gleichgestellt.
                                                                  4.3   Mutterschaft umfasst Schwangerschaft und
2     Grundlagen des Vertrages                                          Niederkunft sowie die nachfolgende Erholungs-
      Als Grundlagen des Vertrages gelten:                              zeit der Mutter.

2.1   die Police;                                                 4.4   Arbeitsunfähigkeit ist die durch eine Beein-
                                                                        trächtigung der körperlichen, geistigen oder
2.2   die im Versicherungsantrag und in allfälligen                     psychischen Gesundheit bedingte volle oder
      Gesundheitsdeklarationen aufgeführten                             teilweise Unfähigkeit, im bisherigen Beruf
      Erklärungen des Versicherungsnehmers bzw.                         oder Aufgabenbereich zumutbare Arbeit
      der versicherten Person;                                          zu leisten. Nach 6 Monaten wird auch die
                                                                        zumutbare Tätigkeit in einem anderen Beruf
2.3   die vorliegenden Allgemeinen Versicherungs-
                                                                        oder Aufgabenbereich berücksichtigt.
      bedingungen (AVB);
                                                                  4.5   Ein Leistungsfall entsteht aufgrund einer
2.4   Besondere Abreden bzw. Vereinbarungen, soweit
                                                                        krankheits- oder unfallbedingten Arbeits-
      diese von Helsana in der Police als Besondere
                                                                        unfähigkeit. Jede weitere Arbeitsunfähigkeit
      Versicherungsbedingungen (BVB) bestätigt
                                                                        während eines Leistungsfalles begründet keinen
      worden sind;
                                                                        neuen Leistungsfall.
2.5   das Bundesgesetz über den Versicherungs-
                                                                  4.6   Als Arzt gilt jeder in der Schweiz und im
      vertrag (VVG).
                                                                        Fürstentum Liechtenstein zur Berufsausübung
                                                                        zugelassene Arzt, Zahnarzt und Chiropraktor
                                                                        mit einem eidgenössischen oder einem ent-
3     Art der Versicherung
                                                                        sprechenden ausländischen Diplom. Als Arzt
3.1   Die Art der Versicherung ist in der Police ersicht-               im Ausland gilt der zur Berufsausübung
      lich. Es kann sich um eine Schadenversicherung                    ermächtigte Inhaber eines gleichwertigen
      nach Ziff. 3.2 oder eine Summenversicherung                       Fähigkeitsausweises.
      nach Ziff. 3.3 handeln.
3.2   Schadenversicherung ist diejenige Versicherung,
      bei welcher im Leistungsfall nur der tatsächlich
      entstandene und konkret nachweisbare Schaden
      im Rahmen der vereinbarten Versicherungs-
      summe vergütet wird.
3.3   Summenversicherung ist diejenige Versicherung,
      bei welcher im Leistungsfall die in der Police ver-
      einbarte Versicherungssumme in Abhängigkeit
      mit dem Grad der Arbeitsunfähigkeit vergütet
      wird. Der Nachweis für den tatsächlich entstan-
      denen Schaden entfällt.
                                                                                                                               HEL-00043-de-0221-0001-44338
Ausgabe Mai 2021
Kollektiv-Taggeldversicherung nach VVG, Helsana Business Salary                                                             7

Beginn und Ende des                                               Umfang der Deckung
Kollektivvertrages
                                                                  7        Versicherte Personen
5     Beginn, Dauer und Ende des                                  7.1      Versichert sind die in der Police aufgeführten
      Kollektivvertrages                                                   Personengruppen und namentlich erwähnten
                                                                           Personen.
5.1   Der Kollektivvertrag beginnt mit dem in der
      Police oder mit dem in einer schriftlichen                           Arbeitnehmende
      Deckungszusage oder Annahmebestätigung
      von Helsana angegebenen Datum.                              7.2      Arbeitnehmende sind versichert, wenn
                                                                           ‒ zwischen ihnen und dem Versicherungs-
5.2   Der Kollektivvertrag verlängert sich bei Erreichen                     nehmer ein Arbeitsverhältnis besteht und
      des in der Police aufgeführten Ablaufdatums und                      ‒ sie aufgrund ihrer unselbständigen Erwerbs-
      nach jedem folgenden Versicherungsjahr still-                          tätigkeit der Alters- und Hinterlassenen-
      schweigend um ein weiteres Jahr, sofern keine                          versicherung (AHV) unterstellt sind.
      fristgerechte Vertragskündigung erfolgt.
                                                                           Lernende sind den Arbeitnehmenden gleich-
5.3   Der Kollektivvertrag endet bei:                                      gestellt.
 a)   Kündigung;
 b)   Verlegung des Geschäftssitzes ins Ausland oder              7.3      Arbeitnehmende, welche bei Erreichen des
 c)   Einstellung des Betriebes.                                           ordentlichen AHV-Alters voll arbeitsfähig sind
                                                                           und weiterhin ohne Unterbruch im versicherten
                                                                           Betrieb tätig sind, bleiben bis zur Vollendung des
6     Kündigung des Kollektivvertrages                                     70. Altersjahres versichert.
6.1   Der Kollektivvertrag kann durch den Versiche-                        Für sie gilt eine verkürzte Leistungsdauer gemäss
      rungsnehmer oder durch Helsana erstmals auf                          Ziff. 18.2.
      Erreichen des in der Police aufgeführten
      Ablaufdatums und danach auf Ende eines                               Selbständigerwerbende
      Versicherungsjahres gekündigt werden. Das
      Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police             7.4      Bei Selbständigerwerbenden und deren Familien-
      aufgeführten Hauptverfall. Die Kündigung hat                         mitgliedern, sofern diese nicht der AHV unterste-
      schriftlich zu erfolgen und muss mindestens                          hen, muss die Aufnahme in die Versicherung
      3 Monate im Voraus bei Helsana bzw. beim                             mittels Gesundheitsdeklaration einzeln beantragt
      Versicherungsnehmer eintreffen.                                      werden. Hinsichtlich des Erreichens des ordentli-
                                                                           chen AHV-Alters gelten dieselben Bestimmungen
6.2   Der Versicherungsnehmer hat das Recht, den                           wie in Ziff. 7.3.
      Kollektivvertrag jeweils zu kündigen, wenn
      Helsana eine Entschädigung für einen Leistungs-
                                                                           Nicht versicherte Personen
      fall erbringt. Die Kündigung muss schriftlich erfol-
      gen und spätestens 14 Tage nach Kenntnis der                7.5      Nicht versichert sind Personen, die
      letzten Auszahlung eines Leistungsfalles bei                 a)      ohne direktes Arbeitsverhältnis für den Versiche-
      Helsana eintreffen. Der Kollektivvertrag erlischt                    rungsnehmer tätig sind, wie ausgeliehenes
      mit dem Eintreffen dieser Mitteilung bei Helsana.                    Personal, Auftragnehmer, sowie nicht angestellte
                                                                           Organe des Versicherungsnehmers;
6.3   Helsana verzichtet ihrerseits auf dieses Kündi-
                                                                      b)   ihren Wohnsitz im Ausland haben und in der
      gungsrecht. Der Kündigungsverzicht durch
                                                                           Schweiz angestellt, aber aufgrund des Personen-
      Helsana gilt nicht im Falle eines versuchten
                                                                           freizügigkeitsabkommens mit der europäischen
      oder vollendeten Versicherungsbetrugs, einer
                                                                           Union (EU) oder der EFTA-Konvention nicht der
      Urkundenfälschung oder wenn eine Anzeige-
                                                                           obligatorischen Krankenpflegeversicherung der
      pflichtverletzung beim Vertragsabschluss
                                                                           Schweiz unterstellt sind.
      begangen wurde.
                                                                                                                                HEL-00043-de-0221-0001-44338
Ausgabe Mai 2021
Kollektiv-Taggeldversicherung nach VVG, Helsana Business Salary                                                           8

8     Versichertes Erwerbseinkommen                               10    Örtlicher Geltungsbereich
                                                                  10.1 Die Versicherung gilt weltweit.
      Arbeitnehmende
                                                                  10.2 Bei Aufenthalten ausserhalb der Schweiz in
8.1   Bei Arbeitnehmenden ist der effektive AHV-Lohn                   Staaten, die nicht der europäischen Union (EU)
      bis zu einer Obergrenze (höchstversicherter                      oder der europäischen Freihandelszone (EFTA)
      Jahreslohn pro Person) gemäss Police versichert.                 angehören, werden nur Leistungen erbracht,
      Gedeckt ist der in der Police aufgeführte Prozent-               wenn ein Spitalaufenthalt medizinisch notwendig
      satz des versicherten Lohnes.                                    ist, und nur so lange, wie die Rückkehr in die
      Sind im versicherten Betrieb Mitglieder der                      Schweiz nicht möglich ist.
      Verwaltung und der geschäftsführenden Organe                10.3 Für ins Ausland entsandte Arbeitnehmende fallen
      gleichzeitig als Arbeitnehmende tätig, sind auch                 die in Ziff. 10.2 genannten Voraussetzungen weg.
      die im AHV-Lohn enthaltenen Entgelte in Form                     Der Versicherungsschutz für Entsandte bleibt
      von Verwaltungsratshonoraren, Tantiemen,                         aufrechterhalten, solange die obligatorische
      festen Entschädigungen und Sitzungsgeldern                       Versicherungsdeckung gemäss UVG und KVG
      versichert.                                                      gegeben ist. Vorbehalten bleiben die Bestimmun-
8.2   AHV-pflichtige Entschädigungen, die anlässlich                   gen gemäss Ziff. 7.2 und 7.3.
      der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verein-
      bart und ausbezahlt werden, sind vom versicher-
      ten Erwerbseinkommen ausgeschlossen.
                                                                  Beginn und Ende des
      Selbständigerwerbende                                       Versicherungsschutzes
8.3   Bei Selbständigerwerbenden und deren Familien-
      mitgliedern, sofern diese nicht der AHV unterste-           11    Beginn des Versicherungsschutzes
      hen, ist maximal die in der Police vereinbarte
      Versicherungssumme versichert.
                                                                        Arbeitnehmende
8.4   Bei einer Schadenversicherung gemäss Ziff. 3.2
                                                                  11.1 Der Versicherungsschutz setzt für die einzelne
      besteht ein Anspruch auf Leistungen im Rahmen
                                                                       versicherte Person an dem Tag ein, an dem das
      des nachgewiesenen Erwerbsausfalls.
                                                                       Arbeitsverhältnis beginnt, frühestens jedoch an
      Bei einer Summenversicherung gemäss Ziff. 3.3                    dem in der Police aufgeführten Vertragsbeginn.
      besteht ein Anspruch auf die in der Police verein-
                                                                  11.2 Personen, welche bei Beginn des Arbeitsverhält-
      barte Versicherungssumme in Abhängigkeit mit
                                                                       nisses wegen einer Krankheit oder eines Unfalles
      dem Grad der Arbeitsunfähigkeit. Sofern vertrag-
                                                                       nicht oder nur teilweise arbeitsfähig sind, sind erst
      lich vereinbart, werden allfällige Leistungen Dritter
                                                                       versichert, wenn sie im Rahmen ihres Arbeitsver-
      gemäss Ziff. 29 angerechnet.
                                                                       trages wieder voll arbeitsfähig sind.
                                                                  11.3 Arbeitnehmende, die aufgrund ihrer Teilinvalidität
9     Lohnnachgenuss                                                   eine Invalidenrente beziehen und im versicherten
                                                                       Betrieb einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen,
      Helsana beteiligt sich am vom Versicherungs-
                                                                       müssen bei Beginn des Versicherungsschutzes
      nehmer gemäss Art. 338 Abs. 2 OR geschuldeten                    für die vereinbarte Teilzeitbeschäftigung voll
      Lohnnachgenuss, wenn eine versicherte Person
                                                                       arbeitsfähig sein.
      infolge Krankheit stirbt. Die Höhe der Entschädi-
      gung entspricht dem AHV-Lohn gemäss Arbeits-                      Für eine vorübergehende oder dauernde
      vertrag, höchstens jedoch dem maximal versi-                      Verschlimmerung des Leidens, das zur Teil-
      cherten Lohn pro Person und Jahr gemäss                           invalidität führte, werden die Leistungen bis
      Police. Im Falle von arbeitsvertraglich verein-                   zur Entscheidung über die Rentenprüfung der
      barten, von Art. 338 Abs. 2 OR abweichenden                       Invalidenversicherung, jedoch maximal 180 Tage
      Leistungen gegenüber dem Arbeitnehmenden                          pro Leistungsfall erbracht.
      bleibt der Versicherungsnehmer für die Differenz
      leistungspflichtig.                                               Selbständigerwerbende
                                                                  11.4 Für Selbständigerwerbende und deren Familien-
                                                                       mitglieder, sofern diese nicht der AHV unterste-
                                                                       hen, beginnt der Versicherungsschutz mit dem in
                                                                       der Police aufgeführten Datum.
                                                                                                                               HEL-00043-de-0221-0001-44338
Ausgabe Mai 2021
Kollektiv-Taggeldversicherung nach VVG, Helsana Business Salary                                                            9

12    Ende des Versicherungsschutzes                              14    Übertritt in die
12.1 Der Versicherungsschutz erlischt für alle
                                                                        Einzel-Taggeldversicherung
     versicherten Personen mit der Beendigung                     14.1 Personen, die aus dem versicherten Personen-
     des Kollektivvertrages.                                           kreis ausscheiden, haben das Recht, innert
                                                                       3 Monaten nach Austritt ohne Überprüfung des
12.2 Der Versicherungsschutz erlischt für die
      einzelne versicherte Person                                      Gesundheitszustandes in die Einzel-Taggeld-
                                                                       versicherung nach VVG der Helsana überzu-
   a) mit ihrem Ausscheiden aus dem versicherten
      Personenkreis;                                                   treten. Das gleiche Recht steht den versicherten
                                                                       Personen zu, wenn der Kollektivvertrag dahinfällt.
   b) bei Erreichen des ordentlichen AHV-Alters bzw.
      mit der Vollendung des 70. Altersjahres für dieje-               Der Übertritt muss schriftlich beantragt werden.
                                                                       Die Einzel-Taggeldversicherung beginnt einen
      nigen versicherten Personen, welche im Sinne
                                                                       Tag nach dem Ausscheiden aus dem versicher-
      von Ziff. 7.3 und 7.4 weiter versichert waren;
                                                                       ten Personenkreis bzw. nach Beendigung des
   c) mit dem Tod der versicherten Person oder
                                                                       Kollektivvertrages.
   d) mit der Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland.
      Von dieser Einschränkung ausgenommen sind                   14.2 Der Versicherungsnehmer hat die versicherte
      Arbeitnehmende, welche weiterhin der obliga-                     Person bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses
      torischen Krankenpflegeversicherung der                          über das Übertrittsrecht in die Einzel-Taggeld-
      Schweiz unterstehen.                                             versicherung und die Frist von 3 Monaten
                                                                       aufzuklären. Die gleiche Pflicht gilt auch bei
                                                                       Auflösung des Kollektivvertrages.
13    Nachleistung
                                                                  14.3 Erhält die versicherte Person eine Nachleistung
13.1 Für versicherte Personen, die bei Ende des                        gemäss Ziff. 13.1, beginnt die Frist nach Ende
     Versicherungsschutzes arbeitsunfähig sind,                        der Leistungspflicht. In diesem Fall erfolgt die
     bleibt der Leistungsanspruch für den laufenden                    Aufklärung durch Helsana.
     Leistungsfall im Rahmen der Vertragsbestim-
     mungen gewahrt (Nachleistung). Mit Wieder-                   14.4 Die Übertretenden haben Anspruch auf
     erlangen der vollständigen Arbeitsfähigkeit                       Versicherungsschutz im Rahmen der bisher
     erlischt der Anspruch auf Nachleistung.                           versicherten Leistungen. Massgebend für den
                                                                       neuen Vertrag sind jedoch die Bestimmungen
                                                                       und Tarife der Einzel-Taggeldversicherung.
      Einschränkungen der Nachleistung
                                                                       Der letzte versicherte Lohn gilt als Basis für
13.2 Die Nachleistung gemäss Ziff. 13.1 kommt nicht                    die Berechnung des versicherten Lohnes in der
      zur Anwendung,                                                   Einzel-Taggeldversicherung. Das Taggeld kann
   a) wenn der Vertrag bei einem anderen Versicherer                   in dem Mass reduziert werden, als die Erwerbs-
      weitergeführt wird, der aufgrund von Freizügig-                  tätigkeit herabgesetzt oder ein tieferer Verdienst
      keitsabkommen die Weiterführung der Taggeld-                     erzielt wird. Bei arbeitslosen Personen gemäss
      zahlungen gewährleisten muss;                                    Art. 10 AVIG ist der Betrag, der aus der Arbeits-
   b) wenn der Arbeitsvertrag während der Probezeit                    losenentschädigung resultieren würde, oder der
      gekündigt worden ist;                                            maximal versicherbare Lohn in der Einzel-
   c) wenn es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis                Taggeldversicherung versicherbar. Die Wartefrist
      gehandelt hat;                                                   kann auf Wunsch verlängert oder auf minimal
   d) bei einem Rückfall gemäss Ziff. 18.3;                            30 Tage verkürzt werden.
   e) wenn das AHV-Alter erreicht ist, sofern vor Eintritt
      der Arbeitsunfähigkeit keine Weiterbeschäftigung                  Summenversicherung
      über das AHV-Alter hinaus schriftlich vereinbart
      wurde, oder                                                 14.5 Bei einer Summenversicherung gemäss
   f) wenn das 70. Altersjahr vollendet ist.                           Ziff. 3.3 wird das Taggeld in der Einzel-Taggeld-
                                                                       versicherung an das effektive Einkommen
      Bei Selbständigerwerbenden und deren Familien-                   angepasst. Es gelten die Bestimmungen der
      mitgliedern, sofern diese nicht der AHV unterste-                Einzel-Taggeldversicherung nach der Art der
      hen, kommt die Nachleistung gemäss Ziff. 13.1                    Schadenversicherung.
      zudem nicht zur Anwendung, wenn sie die
      Geschäftstätigkeit aus wirtschaftlichen Gründen
      aufgeben, die nicht im Zusammenhang mit der
      versicherten Arbeitsunfähigkeit stehen.
                                                                                                                               HEL-00043-de-0221-0001-44338
Ausgabe Mai 2021
Kollektiv-Taggeldversicherung nach VVG, Helsana Business Salary                                                          10

      Einschränkungen des Übertrittsrechts                        16    Anmeldung im Leistungsfall
14.6 Keine Freizügigkeit bzw. kein Übertrittsrecht                      Die Ansprüche auf Taggeldleistungen sind, unab-
      besteht für versicherte Personen,                                 hängig von den Wartefristen, spätestens 30 Tage
   a) die im Ausland wohnen, ausser sie unterstehen                     nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit bei Helsana
      weiterhin der obligatorischen Krankenpflege-                      geltend zu machen.
      versicherung der Schweiz;
   b) die mit einem befristeten Arbeitsvertrag angestellt               Im Anschluss an die Krankmeldung ist immer ein
      sind. Ausser die Person gilt als arbeitslos im                    Arbeitsunfähigkeitszeugnis eines Arztes im Sinne
      Sinne von Art. 10 des Arbeitslosenversicherungs-                  von Ziff. 4.6 einzureichen.
      gesetzes (AVIG);                                                  Trifft die Krankmeldung später ein, so beginnt die
   c) wenn das Arbeitsverhältnis während der Probe-                     Leistungspflicht mit dem Tag des Eingangs der
      zeit aufgelöst worden ist. Ausser die Person gilt                 Meldung. Die Leistungsdauer beginnt jedoch mit
      als arbeitslos im Sinne von Art. 10 des Arbeits-                  dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit zu laufen.
      losenversicherungsgesetzes (AVIG);
   d) die das AHV-Alter erreicht haben oder vorzeitig
      pensioniert werden;                                         17    Leistungsbeginn und Wartefrist
   e) wenn die Leistungsdauer aus dem Kollektiv-
      vertrag für eine volle Arbeitsunfähigkeit im                17.1 Die Leistungspflicht beginnt nach Ablauf der
      Rahmen des Arbeitsvertrages erschöpft ist;                       in der Police vereinbarten Wartefrist. Wenn in
   f) bei Stellenwechsel und Übertritt in die Kollektiv-               der Police nicht anders vereinbart, gilt diese
      Taggeldversicherung eines neuen Arbeitgebers;                    pro Leistungsfall.
   g) bei betrügerischer Begründung eines
      Versicherungsanspruchs (Art. 40 VVG) oder                   17.2 Die Wartefrist beginnt mit dem ersten Tag
   h) bei Auflösung des Kollektivvertrages und Weiter-                 der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit,
      führung bei einem anderen Versicherer, sofern                    frühestens jedoch 5 Tage vor Beginn der
      der neue Versicherer aufgrund von Freizügig-                     ärztlichen Behandlung. Tage mit teilweiser
      keitsabkommen die Weiterführung des                              Arbeitsunfähigkeit zählen für die Berechnung
      Versicherungsschutzes gewährleisten muss.                        der Wartefrist als ganze Tage.

                                                                  18    Leistungsdauer und Rückfall
Leistungen                                                        18.1 Helsana leistet das Taggeld pro Leistungsfall
                                                                       längstens während der in der Police aufgeführten
                                                                       Leistungsdauer. Wartefristen werden an die Leis-
15    Leistungsvoraussetzungen                                         tungsdauer angerechnet, sofern aus der Police
15.1 Die versicherte Person hat in der Schaden-                        keine andere Vereinbarung hervorgeht. Weitere
     versicherung gemäss Ziff. 3.2 den Nachweis                        Arbeitsunfähigkeiten während eines Leistungsfal-
     von Erwerbsausfall zu erbringen. Kann sie den                     les begründen keinen neuen Leistungsfall. Tage
     Erwerbsausfall nicht nachweisen, besteht kein                     mit teilweiser Arbeitsunfähigkeit von mindestens
     Anspruch auf Leistungen.                                          25% zählen als ganze Tage.

15.2 Das Taggeld wird bei nachgewiesener Arbeits-                 18.2 Für versicherte Personen, die bei Beginn des
     unfähigkeit von mindestens 25% anteilsmässig                      Leistungsfalles eine Altersrente der AHV be-
     entsprechend dem Grad der Arbeitsunfähigkeit                      ziehen, jedoch spätestens mit Erreichen des
     ausgerichtet.                                                     ordentlichen AHV-Alters gilt eine Leistungsdauer
                                                                       von insgesamt 180 Tagen anstelle der in der
15.3 Bei Teilinvaliden oder Arbeitnehmenden, die                       Police aufgeführten Leistungsdauer.
     infolge ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung
     im versicherten Betrieb nur eine Teilzeitbeschäf-                  Rückfall
     tigung ausüben, bemisst sich die Arbeitsunfähig-
     keit nach dem Grad der Unfähigkeit, die bisherige            18.3 Das erneute Auftreten einer Krankheit oder von
     Teilzeitbeschäftigung weiter auszuüben.                           Folgen eines Unfalles gilt hinsichtlich Leistungs-
                                                                       dauer und Wartefrist als neuer Leistungsfall,
15.4 Arbeitsausfälle wegen ambulanter Untersuchun-                     wenn die versicherte Person vor dem Rückfall
     gen oder Behandlungen begründen keinen                            während mindestens 365 aufeinanderfolgenden
     Taggeldanspruch.                                                  Tagen wegen dieser Krankheit oder den Folgen
                                                                       dieses Unfalles nicht arbeitsunfähig war.
                                                                        Bei einem Rückfall innerhalb von 365 Tagen ent-
                                                                        fällt die bereits bestandene Wartefrist und bereits
                                                                        erbrachte Taggelder werden zur Berechnung der
                                                                        maximalen Leistungsdauer angerechnet.
                                                                                                                              HEL-00043-de-0221-0001-44338
Ausgabe Mai 2021
Kollektiv-Taggeldversicherung nach VVG, Helsana Business Salary                                                        11

      Erschöpfung der Leistungsdauer                              20    Auslandsaufenthalt
18.4 Nach Erschöpfung der maximalen Leistungs-                    20.1 Begibt sich die versicherte Person ohne vorgän-
     dauer für einen Leistungsfall ist die versicherte                 gige Information an Helsana ins Ausland zur
     Person für diesen Fall ausgesteuert. Eine allfäl-                 Behandlung, Pflege oder Niederkunft, werden
     lige Restarbeitsfähigkeit bleibt versichert, wenn                 keine Leistungen erbracht. Ausgenommen davon
     eine Anstellung im Rahmen dieser Restarbeits-                     sind Grenzgänger mit einer gültigen Grenzgän-
     fähigkeit vorhanden ist.                                          gerbewilligung G. Sie dürfen sich im Land ihres
                                                                       Wohnsitzes behandeln lassen.
      Bei namentlich in der Police aufgeführten
      Personen wird die bisher vereinbarte Ver-                   20.2 Zur Aufrechterhaltung des Leistungsanspruchs
      sicherungssumme entsprechend dem Grad                            während eines Leistungsfalles informiert die
      der Restarbeitsfähigkeit herabgesetzt.                           versicherte Person Helsana schriftlich mindestens
                                                                       5 Tage im Voraus über eine Abreise ins Ausland.
18.5 Tritt nach Erschöpfung der maximalen Leistungs-
     dauer eine Krankheit auf, die nicht zur Erschöp-                  Zusätzlich ist eine ärztliche Bestätigung einzu-
                                                                       reichen, die besagt, dass der Auslandsaufenthalt
     fung geführt hat, so besteht für diese nur
                                                                       den Heilungsverlauf nicht gefährdet. Helsana
     Versicherungsschutz, wenn die versicherte
                                                                       kann nach Analyse der Umstände Versicherungs-
     Person zuvor ihre Arbeitsfähigkeit ganz oder teil-
                                                                       leistungen während eines begrenzten Zeitraums
     weise wiedererlangt hat und nur im Umfang der
     durch die neue Krankheit bedingten zusätzlichen                   entrichten.
     Arbeitsunfähigkeit.                                                Bei Missachtung dieser Bestimmungen entfällt
18.6 Die versicherte Person kann die Erschöpfung der                    der Leistungsanspruch während des Auslands-
                                                                        aufenthalts. Die nicht entschädigten Tage werden
     Leistungsdauer nicht dadurch aufhalten, dass sie
     vor Beendigung der Arbeitsunfähigkeit auf                          als ganze Tage an die Leistungsdauer angerech-
                                                                        net.
     Leistungen verzichtet.
                                                                  20.3 Ein Bezug von regulären Ferientagen während
      Summenversicherung                                               der Arbeitsunfähigkeit ist möglich, wenn der
                                                                       zuständige Arzt die Ferienfähigkeit attestiert hat.
18.7 In Ergänzung zu Ziff. 18.4 wird bei einer Sum-                    Während der Dauer des Ferienbezuges wird der
     menversicherung gemäss Ziff. 3.3 die vereinbarte                  Anspruch auf Versicherungsleistungen unter-
     Versicherungssumme nach Erschöpfung der                           brochen. Die Tage des Unterbruchs werden nicht
     maximalen Leistungsdauer im Verhältnis zum                        an die Leistungsdauer angerechnet.
     zuletzt massgebenden Grad der Arbeitsunfähig-
     keit herabgesetzt. Bei 100% Arbeitsunfähigkeit
     wird die Versicherung für die betreffende Person             21    Unbezahlter Urlaub
     aufgehoben.
                                                                        Gewährt der Arbeitgeber der versicherten Person
                                                                        einen unbezahlten Urlaub, bleibt die Versiche-
19    Leistungsunterbruch                                               rungsdeckung bestehen, solange der Arbeits-
                                                                        vertrag weiterläuft, längstens aber während
      Kommt es während einer Arbeitsunfähigkeit zu                      7 Monaten nach Ende des Lohnanspruchs.
      Untersuchungshaft, Straf- oder Massnahmen-                        Während der vorgesehenen Dauer des Urlaubs
      vollzug, so sind für diese Periode keine Tag-                     besteht kein Anspruch auf Versicherungs-
      gelder geschuldet. Die nicht entschädigten                        leistungen und es ist keine Prämie geschuldet.
      Tage werden als ganze Tage an die Leistungs-                      Erkrankt die versicherte Person während des
      dauer angerechnet. Das Gleiche gilt bei Unter-                    unbezahlten Urlaubs, rechnet Helsana die Tage
      bruch des Leistungsanspruchs infolge Verletzung                   vom Beginn der Arbeitsunfähigkeit bis zur ur-
      der Obliegenheiten, Leistungssperre mangels                       sprünglich beabsichtigten Wiederaufnahme der
      Prämienzahlung oder Auslandsaufenthalt.                           Erwerbstätigkeit an die Wartefrist und die
                                                                        Leistungsdauer an. Es gelten die Obliegenheiten
                                                                        und die Schadenminderungspflicht gemäss
                                                                        Ziff. 23.
                                                                                                                             HEL-00043-de-0221-0001-44338
Ausgabe Mai 2021
Kollektiv-Taggeldversicherung nach VVG, Helsana Business Salary                                                         12

22    Einschränkungen der                                         23    Obliegenheiten und Schaden-
      Versicherungsleistungen                                           minderungspflicht im Leistungsfall
22.1 Bei Wagnissen werden die Versicherungs-                      23.1 Die versicherte Person hat eine Mitwirkungspflicht
     leistungen um mindestens die Hälfte gekürzt                       bei der Abwicklung eines Leistungsfalles.
     oder sogar gänzlich verweigert. Wagnisse sind
     Handlungen, mit denen sich versicherte Personen                    Obliegenheiten
     einer besonders grossen Gefahr aussetzen, ohne
     die Vorkehrungen zu treffen oder treffen zu                  23.2 Ein ärztliches Zeugnis ist bis zur nächsten Arzt-
     können, die das Risiko auf ein vernünftiges Mass                  konsultation, jedoch längstens für einen Monat
     beschränken. Rettungshandlungen zugunsten                         gültig.
     von Personen sind indessen auch dann
                                                                        Dauert der Leistungsfall länger als einen Monat,
     versichert, wenn sie an sich als Wagnis zu
                                                                        ist Helsana monatlich ein ärztliches Zeugnis über
     betrachten sind.
                                                                        Grad und Dauer der Arbeitsunfähigkeit einzu-
22.2 Keine Versicherungsleistungen werden erbracht:                     reichen.
   a) bei Gesundheitsschäden infolge von Einwirkung
                                                                        Arbeitsunfähigkeitszeugnisse ohne persönliche
      ionisierender Strahlen und Schäden aus Atom-
                                                                        Arztkonsultation werden für maximal 5 Tage
      energie, ausgenommen sind Schädigungen durch
                                                                        akzeptiert.
      medizinische Behandlungen;
   b) bei Arbeitsunfähigkeiten infolge von Operationen,           23.3 Spätestens 5 Tage nach Eintritt der Arbeitsunfä-
      die nicht medizinisch indiziert sind (z. B. Schön-               higkeit hat die versicherte Person einen Arzt bei-
      heitsoperationen);                                               zuziehen, der für eine fachgemässe Behandlung
   c) bei Folgen von kriegerischen Ereignissen                         sorgt.
      − in der Schweiz;
                                                                        Zudem ist sie verpflichtet, sich auf Kosten von
      − im Ausland, es sei denn, versicherte Personen
         erkranken oder verunfallen innert 14 Tagen ab                  Helsana den von ihr als nötig erachteten zusätzli-
         dem erstmaligen Auftreten solcher Ereignisse                   chen ärztlichen Untersuchungen oder Begutach-
                                                                        tungen zu unterziehen.
         in dem Land, in dem sie sich aufhalten, und sie
         sind dort vom Ausbruch der kriegerischen                 23.4 Die versicherte Person muss Helsana sämtliche
         Ereignisse überrascht worden;                                 Angaben machen, die sie zur Abklärung des
   d) bei Selbsttötung, Selbsttötungsversuch oder                      Leistungsanspruchs sowie zur Festsetzung der
      Selbstverletzung bei vorbestehender Krankheit                    Leistungshöhe benötigt. Insbesondere kann die
      oder Unfall.                                                     versicherte Person dazu verpflichtet werden,
22.3 Ist das Unfallrisiko mitversichert, werden zusätz-                zusätzliche Belege und Auskünfte einzureichen
      lich zu Ziff. 22.2 keine Versicherungsleistungen                 sowie zuhanden von Helsana medizinische
      erbracht bei aussergewöhnlichen Gefahren und                     Berichte und ärztliche Zeugnisse zu besorgen,
                                                                       die für die Beurteilung der Leistungspflicht not-
      deren Folgen. Als solche gelten insbesondere:
   a) Teilnahme an Unruhen;                                            wendig sind. Eingereichte ärztliche Zeugnisse
                                                                       und Berichte, die nicht auf Deutsch, Französisch,
   b) ausländischer Militärdienst;
   c) Teilnahme an kriegerischen Handlungen, Terror-                   Italienisch oder Englisch verfasst sind und denen
                                                                       keine beglaubigte Übersetzung in einer dieser
      akten, vorsätzliche Ausübung von Vergehen und
      Verbrechen sowie der Versuch dazu;                               Sprachen beiliegt, werden auf Kosten der
                                                                       versicherten Person übersetzt. Auch ist Helsana
   d) Beteiligung an Raufereien und Schlägereien, es
      sei denn, versicherte Personen seien als Unbetei-                berechtigt, Versichertenbesuche durchzuführen.
      ligte oder bei Hilfeleistungen für einen Wehrlosen          23.5 Die versicherte Person hat die Ärzte, die sie
      durch die Streitenden verletzt worden;                           behandeln oder behandelt haben, von der
   e) Gefahren, denen sich versicherte Personen                        Schweigepflicht gegenüber Helsana zu
      dadurch aussetzen, indem sie andere stark                        entbinden.
      provozieren, oder
   f) Erdbeben in der Schweiz und im Fürstentum                   23.6 Zur Aufrechterhaltung des Leistungsanspruchs
      Liechtenstein.                                                   während eines Leistungsfalles hat die versicherte
                                                                       Person jederzeit ihre Erreichbarkeit sicherzustel-
22.4 Helsana verzichtet auf das ihr zustehende Recht,                  len. Sie hält sich auch für durch Helsana ange-
     Versicherungsleistungen bei Grobfahrlässigkeit                    ordnete medizinische Massnahmen und Untersu-
     zu kürzen. Für Leistungskürzungen anderer Ver-                    chungen zur Verfügung und stellt die ununterbro-
     sicherer besteht jedoch kein Leistungsanspruch.                   chene, notwendige fachärztliche Betreuung
                                                                       sicher.
                                                                                                                             HEL-00043-de-0221-0001-44338
Ausgabe Mai 2021
Kollektiv-Taggeldversicherung nach VVG, Helsana Business Salary                                                           13

23.7 Ist für die Abklärung des Anspruchs die Prüfung              24.3 Die versicherte Person verliert ihren Leistungs-
     des Geschäftsgangs notwendig, hat der Versiche-                   anspruch, wenn sie allfällige Anmeldungen,
     rungsnehmer Helsana oder einem von Helsana                        die sie gegenüber den übrigen betroffenen
     beauftragten Dritten Einsicht in die Geschäftsbü-                 Versicherungen geltend gemacht hat, wieder
     cher und die in diesem Zusammenhang stehen-                       zurückzieht oder auf deren Leistungen verzichtet.
     den Belege zu gewähren.
                                                                  24.4 Bleibt eine versicherte Person unentschuldigt
23.8 Helsana macht die Leistung davon abhängig,                        dem Termin einer von Helsana angeordneten
     dass der Fall den übrigen betroffenen Versiche-                   Untersuchung fern, kann Helsana die dadurch
     rungen, insbesondere der Eidg. Invalidenver-                      entstandenen Kosten der versicherten Person
     sicherung, gemeldet wird. Meldet sich die arbeits-                direkt in Rechnung stellen oder mit einer fälligen
     unfähige Person nicht bei den übrigen betroffe-                   Taggeldforderung verrechnen.
     nen Versicherungen an, so kann Helsana die
     Taggeldzahlungen einstellen oder reduzieren.                 24.5 Diese Rechtsnachteile treten nicht ein, wenn die
                                                                       versicherte Person glaubhaft macht, dass sie kein
      Ab dem 365. Tag seit Beginn der Arbeitsunfähig-                  Verschulden trifft oder dass die Verletzung keinen
      keit können die Taggeldleistungen um den Betrag                  Einfluss auf den Eintritt des befürchteten Ereig-
      der maximalen einfachen Invalidenrente gekürzt                   nisses und auf den Umfang der von Helsana
      werden.                                                          geschuldeten Leistungen gehabt hat.

      Schadenminderungspflicht
                                                                  25    Berechnung und Auszahlung des
23.9 Die versicherte Person hat alles zu unternehmen,                   Taggeldes
     was die Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit
     fördert, und alles zu unterlassen, was den
     Heilungsverlauf gefährdet.                                         Berechnung

23.10 Die versicherte Person, die in ihrem angestamm-             25.1 Als Grundlage für die Berechnung der Taggelder
      ten Beruf voraussichtlich dauernd voll oder teil-                gilt der letzte vor dem Beginn des Leistungsfalles
      weise arbeitsunfähig bleibt, ist verpflichtet, ihre              oder vor dem Rückfall gemäss Ziff. 18.3 bezo-
      allfällig verbleibende Arbeitsfähigkeit zu verwer-               gene Lohn.
      ten, auch wenn dies einen Berufswechsel erfor-                    Bei unregelmässigem Einkommen wird der
      dert. Helsana kann die versicherte Person zu                      Durchschnitt seit Anstellungsbeginn, höchstens
      einem Berufswechsel auffordern und ein Über-                      jedoch der letzten 12 Monate, berücksichtigt.
      gangstaggeld ausrichten. Die Aufforderung zu
      einem Stellenwechsel in angestammter Tätigkeit                    Lohnanpassungen infolge Änderung des Be-
      bei einem anderen Arbeitgeber entspricht nicht                    schäftigungsgrades oder generelle Lohner-
      einem Berufswechsel und löst keinen Anspruch                      höhungen werden nur berücksichtigt, wenn
      auf ein Übergangstaggeld aus.                                     diese vor Eintritt des Leistungsfalles oder vor
                                                                        dem Rückfall gemäss Ziff. 18.3 schriftlich
                                                                        vereinbart worden sind.
24    Verletzung der Obliegenheiten und der                             Zwingende Lohnerhöhungen aufgrund von ge-
      Schadenminderungspflicht                                          samtarbeitsvertraglichen Bestimmungen (GAV)
24.1 Kommt die versicherte Person den gesetzlich                        werden berücksichtigt.
     oder vertraglich festgelegten Obliegenheiten                 25.2 Die Berechnung der Taggeldhöhe erfolgt mittels
     und der Schadenminderungspflicht gemäss der                       Umrechnung des versicherten Lohnes auf ein
     vorstehenden Ziff. 23 nicht nach oder hält sie                    volles Jahr und Teilung der versicherten Jahres-
     die im Mahnschreiben genannte Frist nicht ein,                    lohnsumme durch die Zahl 365.
     werden die Versicherungsleistungen vorüberge-
     hend oder dauernd gekürzt oder verweigert. Tage
                                                                        Auszahlung
     mit gekürztem oder keinem Leistungsanspruch
     werden an die Leistungsdauer angerechnet.                    25.3 Die Versicherungsleistung wird spätestens
                                                                       4 Wochen nach dem Zeitpunkt fällig, in dem
24.2 Die Folgen gemäss Ziff. 24.1 gelten ausserdem,
                                                                       Helsana die für die Feststellung ihrer Leistungs-
     wenn sich eine versicherte Person einer durch
                                                                       pflicht benötigten Unterlagen erhalten hat. Bei
     Helsana angeordneten Untersuchung, einer
                                                                       langandauernder Arbeitsunfähigkeit zahlt Helsana
     zumutbaren Behandlung oder Eingliederung ins
                                                                       auf Verlangen das aufgelaufene Taggeld in Teil-
     Berufsleben, die eine wesentliche Verbesserung
                                                                       beträgen aus, jedoch höchstens einmal im Monat.
     der Arbeitsfähigkeit verspricht, entzieht oder
     widersetzt oder wenn sie nicht aus eigenem                   25.4 Die Leistungsauszahlungen erfolgen, wo nicht
     Antrieb das ihr Zumutbare dazu beiträgt.                          etwas anderes vereinbart ist, an den
                                                                       Versicherungsnehmer. Vorbehalten bleibt das
                                                                       selbständige Forderungsrecht der versicherten
                                                                                                                               HEL-00043-de-0221-0001-44338

                                                                       Personen im Sinne von Art. 87 VVG.
Ausgabe Mai 2021
Kollektiv-Taggeldversicherung nach VVG, Helsana Business Salary                                                          14

      Quellensteuer                                               28    Versicherungsgewinn
25.5 Dem Versicherungsnehmer werden die der                       28.1 Als Versicherungsgewinn gelten die Leistungen,
     Quellensteuer unterliegenden Leistungen                           welche die volle Deckung des Erwerbsausfalles
     ungekürzt überwiesen. Dieser hat für die                          der versicherten Person übersteigen. Ausgenom-
     gesetzeskonforme Abrechnung und Ablieferung                       men davon sind Leistungen von Summen-,
     der Quellensteuer zu sorgen.                                      Kapital- und Rentenversicherungen, welche im
25.6 Erfolgt die Leistungsauszahlung direkt an die                     Rahmen der freien Vorsorge abgeschlossen
                                                                       worden sind.
     versicherte Person, werden die der Quellensteuer
     unterliegenden Leistungen gekürzt überwiesen.                28.2 Anspruch auf Taggeldleistungen besteht nur in
     Die Ablieferung der Quellensteuer an die Steuer-                  dem Masse, als der versicherten Person kein
     behörde erfolgt durch Helsana.                                    Versicherungsgewinn erwächst. Leistungen,
                                                                       welche zu einem Versicherungsgewinn der versi-
                                                                       cherten Person führen, werden von Helsana auf
26    Leistungen während Mutterschaft                                  die Obergrenze gemäss Ziff. 28.1 gekürzt. Tage
                                                                       mit gekürzten Leistungen werden als ganze Tage
      Die Leistungspflicht bei Krankheit und Unfall ruht
                                                                       an die Leistungsdauer angerechnet.
      während 8 Wochen nach der Geburt. Falls die
      versicherte Person der Arbeit bis zur 16. Woche
      nach der Geburt auf eigenen Wunsch fernbleibt,
      gilt das Ruhen der Leistungspflicht bis zu diesem
                                                                  29    Leistungen Dritter
      Zeitpunkt. Vorbehalten bleibt die Versicherungs-            29.1 Als Leistungen Dritter gelten unter anderem
      deckung des Geburtengeldes im Sinne von                          Leistungen von in- und ausländischen Sozial-
      Ziff. 27.                                                        und Privatversicherungen – einschliesslich
                                                                       Taggeldversicherungen nach KVG –, Vorsorge-
                                                                       einrichtungen jeder Art (obligatorisch oder
27    Geburtengeld und Vaterschaftsurlaub                              überobligatorisch) sowie haftpflichtigen
                                                                       Dritten.
      Geburtengeld
                                                                        Das Zusammentreffen mit den Leistungen Dritter
27.1 Ist ein Geburtengeld vereinbart, geht die Leistung                 darf nicht zu einer Überentschädigung führen. Die
     von Helsana aus der Police hervor. Selbständi-                     Überentschädigungsgrenze liegt bei der Höhe der
     gerwerbende und Familienmitglieder, die nicht                      versicherten Leistungen gemäss Ziff. 8.
     der AHV unterstehen, können kein Geburtengeld
                                                                        In der Folge beschränkt sich die Leistungspflicht
     versichern.
                                                                        von Helsana auf die Differenz zwischen den
27.2 Der Leistungsanspruch beginnt mit der Auszah-                      Leistungen Dritter und der vorerwähnten Über-
     lung der Mutterschaftsleistungen nach EOG. Die                     entschädigungsgrenze.
     Leistungsdauer kann nicht unterbrochen werden
                                                                        Die Taggeldleistungen werden im Nachgang zu
     und ein gleichzeitiger Anspruch auf Kranken-
                                                                        den Leistungen Dritter erbracht.
     taggeld ist ausgeschlossen. Im Übrigen gelten
     die Anspruchsvoraussetzungen gemäss EOG.                           Besteht bei anderen Schadenversicherern die
     Bezüglich Überentschädigung gilt Ziff. 29.1.                       Leistungspflicht ebenfalls nur subsidiär, so
                                                                        erbringt Helsana ihre Leistungen anteilsent-
27.3 Leistungsvoraussetzung ist, dass die versicherte
                                                                        sprechend.
     Person bei der Geburt mindestens 270 aufeinan-
     derfolgende Tage bei Helsana oder einem Vor-                 29.2 Helsana fordert Leistungen, die sie im Hinblick
     versicherer für das Geburtengeld versichert war.                  auf Leistungen der Invalidenversicherung
                                                                       erbringt, ab dem Datum des Taggeld- bzw.
      Vaterschaftsurlaub                                               Rentenbeginns direkt von der Eidg. Invaliden-
                                                                       versicherung zurück. Der Betrag der Rück-
27.4 Ist ein Geburtengeld vereinbart, können auch                      forderung entspricht der Höhe der Überent-
     Leistungen im Rahmen des Vaterschaftsurlaubes                     schädigung gemäss Ziff. 29.1.
     eingeschlossen werden. Sind diese vereinbart,
     gehen sie aus der Police hervor.                             29.3 Tage mit gekürzten Leistungen werden als
                                                                       ganze Tage an die Leistungsdauer angerechnet.
                                                                                                                              HEL-00043-de-0221-0001-44338
Ausgabe Mai 2021
Kollektiv-Taggeldversicherung nach VVG, Helsana Business Salary                                                          15

30    Verpfändung und Abtretung von                               33    Lohnsummendeklaration
      Leistungen, Regressrecht                                    33.1 Helsana fordert den Versicherungsnehmer jeweils
30.1 Ohne Zustimmung von Helsana können                                Ende des Jahres auf, die definitiven Lohnsum-
     Leistungen rechtswirksam weder verpfändet                         men zu deklarieren. Helsana übermittelt dem
     noch an Dritte abgetreten werden.                                 Versicherungsnehmer dazu die Aufforderung zur
                                                                       Lohnsummendeklaration. Die Deklaration hat er
30.2 Die Leistungspflicht von Helsana entfällt, wenn                   innerhalb von 30 Tagen vollständig und wahr-
     der Versicherungsnehmer oder die versicherte                      heitsgetreu auszufüllen und einzureichen.
     Person ohne vorherige Zustimmung von Helsana                      Helsana erstellt daraufhin die definitive Prämien-
     einen rechtsgültigen Vergleich mit leistungs-                     abrechnung für das vorangehende Jahr.
     pflichtigen Dritten abschliesst, mit welchem sie
     auf Versicherungs- oder Schadenersatz-                       33.2 Wenn der Versicherungsnehmer seiner Deklarati-
     leistungen verzichten.                                            onspflicht nicht nachkommt, werden die Prämien
                                                                       durch Einschätzung festgesetzt. Stellt sich später
                                                                       heraus, dass dadurch Prämien entgangen sind,
                                                                       schuldet der Versicherungsnehmer neben dem
Prämien                                                                Differenzbetrag einen Verzugszins von 5%.
                                                                  33.3 Helsana oder von Helsana beauftragte Dritte
31    Grundlagen der Prämienberechnung                                 haben das Recht, Einsicht in die Lohnbuch-
                                                                       haltung des Versicherungsnehmers zu nehmen
31.1 Vorbehaltlich anderer vertraglicher Verein-                       oder Kopien seiner AHV-Abrechnungen zu
     barungen ist für die Prämienberechnung das                        verlangen.
     im versicherten Betrieb erzielte AHV-pflichtige
     Einkommen unter Berücksichtigung des höchst-
     versicherten Jahreslohnes pro Person mass-                   34    Zahlungsverzug
     gebend. Davon ausgeschlossen sind
     Entschädigungen gemäss Ziff. 8.2.                                  Kommt der Versicherungsnehmer seiner Zah-
                                                                        lungspflicht nicht nach, so wird er unter Hinweis
      Löhne oder Lohnanteile, auf denen wegen des                       auf die Säumnisfolgen schriftlich aufgefordert,
      Alters der versicherten Personen keine Beiträge                   innert 14 Tagen nach Absendung der Mahnung
      an die AHV erhoben werden, gelten ebenfalls                       Zahlung zu leisten.
      als prämienpflichtiges Einkommen, sofern die
      betreffenden Personen mitversichert sind.                         Bleibt die Mahnung ohne Erfolg, ruht die
                                                                        Leistungspflicht vom Ablauf der Mahnfrist an.
31.2 Für Selbständigerwerbende und deren Familien-                      Fordert Helsana die ausstehende Prämie samt
     mitglieder, sofern diese nicht der AHV unterste-                   Nebenkosten nicht binnen 2 Monaten nach Ablauf
     hen, gilt die in der Police vereinbarte Versiche-                  der Mahnfrist rechtlich ein, so gilt der Vertrag als
     rungssumme für die Prämienberechnung.                              erloschen.

32    Prämienzahlung                                              35    Rückerstattung der Prämie
32.1 Die Prämien sind vom Versicherungsnehmer für                 35.1 Sofern die Prämie für eine bestimmte Versiche-
     eine ganze Versicherungsperiode im Voraus                         rungsdauer vorausbezahlt wurde und der Vertrag
     geschuldet. Bei Ratenzahlung kann Helsana                         aus einem gesetzlich oder vertraglich vorgesehe-
     einen Zuschlag erheben.                                           nen Grund vor Ende dieser Dauer aufgehoben
                                                                       wird, bezahlt Helsana die auf das nicht abgelau-
32.2 Bei der Berechnung der Prämie für Arbeitneh-                      fene Versicherungsjahr entfallende Prämie
     mende ergibt sich die Vorausprämie aus den                        zurück.
     voraussichtlichen Löhnen und wird jeweils am
     Anfang des folgenden Jahres aufgrund der                     35.2 Ein Versicherungsjahr beginnt mit dem Haupt-
     definitiven Lohnsummen abgerechnet.                               verfall gemäss Police und dauert ein Jahr.
32.3 Während einer Arbeitsunfähigkeit entfällt die
     Pflicht zur Prämienzahlung im Ausmass der                    36    Verrechnung von Leistungen und
     erbrachten Leistungen aus dem Kollektivvertrag.
     Dies gilt jedoch nicht für Selbständigerwerbende
                                                                        Rückerstattungspflicht
     und deren Familienmitglieder, die nicht der AHV              36.1 Der Versicherungsnehmer und die versicherten
     unterstehen.                                                      Personen haben gegenüber Helsana kein Recht,
                                                                       ausstehende Prämien mit Leistungsansprüchen
                                                                       zu verrechnen.
                                                                  36.2 Vom Versicherungsnehmer oder von der
                                                                                                                               HEL-00043-de-0221-0001-44338

                                                                       versicherten Person zu Unrecht bezogene
                                                                       Leistungen sind Helsana zurückzuerstatten.
Ausgabe Mai 2021
Kollektiv-Taggeldversicherung nach VVG, Helsana Business Salary                                                        16

37    Versicherung mit                                            39    Änderung des Prämiensatzes und der
      Überschussbeteiligung                                             Tarifierungsart
37.1 Ist die Versicherung mit Überschussbeteiligung               39.1 Helsana setzt zwei verschiedene Tarifierungs-
     abgeschlossen, erhält der Versicherungsnehmer                     arten bei ihren Versicherungen ein. Welche
     jeweils nach 3 vollen Versicherungsjahren einen                   Tarifierungsart im Vertrag angewendet wurde,
     vertraglich vereinbarten Anteil am Überschuss                     ist in der Police aufgeführt.
     aus seinem Vertrag.
                                                                        Bei der Fixtarifierung kommt die Tarifierung ohne
37.2 Der Überschuss wird ermittelt aus dem massge-                      Berücksichtigung des individuellen Schadenver-
     benden Prämienanteil für die in der betreffenden                   laufs zur Anwendung. Die Prämien können auf-
     Abrechnungsperiode bezahlten definitiven                           grund von Änderungen im Prämientarif auf
     Prämien, abzüglich der auf die Abrechnungs-                        Vertragsende oder während der Vertragsdauer
     periode entfallenen Leistungen.                                    auf Ende eines Jahres angepasst werden.
37.3 Ein allfälliger Verlust wird nicht auf die folgende                Bei der Erfahrungstarifierung kommt die Tarifie-
     Abrechnungsperiode vorgetragen.                                    rung mit Berücksichtigung des individuellen
                                                                        Schadenverlaufs zur Anwendung. Die Beobach-
37.4 Werden nach erfolgter Abrechnung Leistungsfälle                    tungsdauer umfasst die letzten 3 vollständigen
     nachgemeldet oder weitere Zahlungen geleistet,                     Versicherungsjahre sowie das laufende
     die in die abgeschlossene Abrechnungsperiode                       Versicherungsjahr. Kundenspezifische Risiko-
     fallen, kann Helsana eine neue Abrechnung der                      kriterien wie Schadentendenz, laufende Schaden-
     Überschussbeteiligung erstellen und zu viel                        fälle und ungünstige Schadenprognose können
     bezahlte Überschussanteile zurückfordern.                          zu kundenindividuellen Anpassungen in der
37.5 Der Anspruch auf Überschussbeteiligung erlischt                    Berechnung führen. Die Prämien können infolge
     bei Aufhebung des Vertrages, sofern diese vor                      des Leistungsverlaufs auf Vertragsende oder bei
     Ende einer Abrechnungsperiode erfolgt.                             Änderungen im Prämientarif angepasst werden.
                                                                  39.2 Für Selbständigerwerbende und deren Familien-
                                                                       mitglieder, sofern diese nicht der AHV unterste-
38    Änderung des Prämientarifes                                      hen, können die Prämiensätze jederzeit auf Ende
      Bei Änderungen im Prämientarif kann Helsana                      des Versicherungsjahres an die für das aktuelle
      innerhalb einer Tarifierungsart Verträge auf                     Lebensalter der versicherten Personen geltenden
      Vertragsende oder während der Vertragsdauer                      Tarife angepasst werden.
      auf Ende eines Jahres an die veränderte                     39.3 Helsana gibt dem Versicherungsnehmer die
      Prämiensituation anpassen. Helsana teilt den                     neuen Prämiensätze oder die Änderung der
      Versicherungsnehmern bis spätestens 60 Tage                      Tarifierungsart spätestens 60 Tage vor Ablauf der
      vor Ende des Jahres die Änderung schriftlich mit.                Versicherungsperiode (Hauptverfall der Prämie)
      Führt die Änderung des Prämientarifes zu einer                   bekannt. Ist der Versicherungsnehmer im Falle
      Erhöhung des Prämiensatzes, kann der Versiche-                   einer Prämienerhöhung oder einer Änderung der
      rungsnehmer, wenn er damit nicht einverstanden                   Tarifierungsart nicht einverstanden, kann er den
      ist, den Vertrag per Ende des Versicherungsjah-                  Vertrag auf Ende des laufenden Versicherungs-
      res kündigen. Erhält Helsana bis spätestens am                   jahres kündigen. Die Kündigung muss schriftlich
      letzten Tag des Versicherungsjahres keine                        erfolgen und bis spätestens am letzten Tag des
      schriftliche Kündigung, gilt dies als Zustimmung.                Versicherungsjahres bei Helsana eintreffen.
      Eine Reduktion des Prämiensatzes führt zu                        Unterlässt der Versicherungsnehmer die
      keinem ausserordentlichen Kündigungsrecht.                       Kündigung, so gilt dies als Zustimmung, den
                                                                       Vertrag im bisherigen Umfang mit dem neuen
                                                                       Prämiensatz oder der neuen Tarifierungsart
                                                                       weiterzuführen.                                      HEL-00043-de-0221-0001-44338
Sie können auch lesen