DONAU-DEKLARATION verabschiedet beim Ministertreffen der IKSD am 9. Februar 2016 Wasserwirtschaft im Donauraum: Integration und Solidarität im ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
DONAU-DEKLARATION verabschiedet beim Ministertreffen der IKSD am 9. Februar 2016 Wasserwirtschaft im Donauraum: Integration und Solidarität im internationalsten Flusseinzugsgebiet der Welt
-2- Wir, die für die Umsetzung des Donauschutzübereinkommens verantwortlichen Minister, hohen Beamten und Mitglieder der Europäischen Kommission Unsere gemeinsame Heimat - Der Donauraum und die Internationale Kommission zum Schutz der Donau (IKSD) (1) bekräftigen das 1994 in Sofia unterzeichnete Übereinkommen für die Zusammenarbeit zum Schutz und zur verträglichen Nutzung der Donau (Donauschutzkonvention) als solide Basis für unsere gemeinsame Arbeit in Richtung einer nachhaltigen und gerechten Wasserbewirtschaftung und Hochwasserrisikobewältigung im Donaueinzugsgebiet, welche wir in der Internationalen Kommission zum Schutz der Donau (IKSD) koordinieren. (2) schätzen die verlässliche Tätigkeit der IKSD als Hauptkoordinationsstelle im Donauraum für sämtliche wasserwirtschaftlichen Fragen und verpflichten uns, die IKSD als Plattform für den ständigen Austausch und die laufende Kooperation zwischen unseren Ländern, die sich durch einen Geist der Solidarität im gesamten Donauraum auszeichnen und dem kürzlich angenommenen Statement „IKSD Vision and Mission“ entspricht, weiter zu stärken. (3) würdigen die bedeutende Unterstützung der Europäischen Union (EU), ihren Erweiterungsprozess sowie die laufende Zusammenarbeit zwischen EU-Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der IKSD. (4) erneuern unsere Verpflichtung, alles in unserer Macht Stehende zu tun, um die Wasserrahmenrichtlinie und die Hochwasserrichtlinie der Europäischen Union im gesamten Einzugsgebiet der Donau - unter Berücksichtigung der Vorschriften der Natur- und Umweltschutzgesetzgebung der EU - umzusetzen, wissend, dass zwischen EU-Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Mitgliedstaaten Unterschiede hinsichtlich ihrer gesetzlichen Verpflichtungen und finanziellen Mittel bestehen, die es zu berücksichtigen gilt.
-3- (5) begrüßen die EU-Strategie für den Donauraum (EUSDR) als neuen strategischen Partner für die IKSD. In Anbetracht des sektorübergreifenden Konzepts der EUSDR und ihres Schwerpunkts der Vereinfachung der Vorbereitung und Durchführung von Projekten anerkennen wir das große Potential für Synergien zwischen der IKSD und der EUSDR und beabsichtigen, unsere Zusammenarbeit basierend auf dem „Joint Paper on Cooperation and Synergy for the EUSDR Implementation“ zu intensivieren. (6) drücken unsere Anerkennung und Unterstützung für die laufende Zusammenarbeit der IKSD mit allen relevanten Partnern im Donaueinzugsgebiet und darüber hinaus aus, insbesondere betreffend die Koordination relevanter Tätigkeiten in den Teileinzugsgebieten Sava, Tisza, Prut und Donaudelta, welche die Arbeit der IKSD ergänzen, die Zusammenarbeit mit der Schwarzmeerkommission auf Basis des 2001 unterzeichneten Memorandum of Understanding, die heute von zusätzlichen Impulsen durch die Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie der Europäischen Union profitiert, das Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa, die Rahmenkonvention zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung der Karpaten, die Partnerschaften mit anderen internationalen Flusseinzugsgebieten gemäß den Zielen und Grundsätzen des der IKSD im Jahr 2007 verliehenen „Thiess International Riverprize“. Der aktualisierte Bewirtschaftungsplan für das Donaueinzugsgebiet (7) erinnern an den 2009 genehmigten ersten Bewirtschaftungsplan für das Donaueinzugsgebiet (Danube River Basin Management Plan, kurz DRBM Plan) als einen wesentlichen Meilenstein in unserer Zusammenarbeit. Angesichts der Herausforderungen, die eine komplexe und ehrgeizige Regelung wie die EU- Wasserrahmenrichtlinie für den Donauraum als das weltweit internationalste
-4- Flusseinzugsgebiet darstellt, mussten wir bei der Erarbeitung des ersten DRBM Plans in vielen Bereichen neue Wege beschreiten. Seit 2009 wurden bereits zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, andere sind derzeit in Umsetzung begriffen. Wir haben Fortschritte erzielt, doch angesichts des obersten Ziels der EU-Wasserrahmenrichtlinie, den „guten Zustand“ - oder gegebenenfalls das „gute Potential“ - von Gewässern zu erreichen, sind weitere Maßnahmen und mehr Zeit nötig. Aus diesem Grund haben wir den DRBM Plan, sein Gemeinsames Maßnahmenprogramm und unsere nationalen Maßnahmenprogramme geprüft und aktualisiert. (8) unterstützen den aktualisierten DRBM Plan und verpflichten uns, das Gemeinsame Maßnahmenprogramm, welches einen integralen Bestandteil des DRBM Plans bildet, sowie unsere nationalen Maßnahmenprogramme umzusetzen. Das Gemeinsame Maßnahmenprogramm wird unser gemeinsamer Fahrplan sein, an dem sich unsere Tätigkeiten orientieren und der die erforderliche Harmonisierung von Maßnahmen auf der Ebene des gesamten Donauraums sicherstellt. (9) bestätigen erneut die vier wesentlichen, im ersten DRBM Plan festgelegten wasserwirtschaftlichen Fragen, nämlich die Verschmutzung durch organische Schadstoffe, die Verunreinigung durch Nährstoffeinträge, die Verschmutzung durch gefährliche Stoffe, hydromorphologische Veränderungen sowie – als eigenen Punkt – die identifizierten wichtigen Fragen betreffend grenzüberschreitende Grundwasserkörper. (10) anerkennen hinsichtlich der Verschmutzung durch organische Schadstoffe, dass die Infrastruktur der kommunalen Abwassersammlung und -behandlung bis 2015 in fast 900 Ballungsräumen verbessert worden ist und dank erheblicher Fortschritte im Bereich der Abwasserinfrastruktur die Organischen Wasserverschmutzungsemissionen (BOD) über das Abwasser um fast 50% gesenkt werden konnten. (11) verpflichten uns, die Investitionen im Abwasserbereich weiterhin nach Kräften voranzutreiben, dabei zu bedenken, dass solche Projekte insbesondere in den Nicht-EU- Mitgliedstaaten vereinfacht werden müssen, und den Schwerpunkt auf Ballungsräume
-5- zu legen, die zwar eine Kanalisation, jedoch Systeme ohne Abwasserbehandlung besitzen, da von diesen der größte Teil der verbleibenden BOD-Emissionen ausgeht. (12) stellen hinsichtlich der Verunreinigung durch Nährstoffeinträge einen beachtlichen Rückgang der punktuellen Emissionen im Vergleich zum ersten DRBM- Plan fest, ebenso einen Rückgang der diffusen Emissionen. Bei den Gesamtstickstoffemissionen zeigt sich ein leichter Rückgang um 12%, bei den Gesamtphosphoremissionen ein Rückgang um 34%. Die Belastungen des Schwarzen Meeres sind erheblich gesunken, liegen jedoch immer noch über den Werten der frühen 1960er-Jahre. Im Lichte unseres 2001 im Memorandum of Understanding zwischen der Internationalen Kommission zum Schutz des Schwarzen Meeres und der Internationalen Kommission zum Schutz der Donau vereinbarten Langzeitziels, die Belastungen durch Nährstoffeinträge so weit zu reduzieren, dass sich die Ökosysteme des Schwarzen Meeres erholen und wieder einen Zustand ähnlich jenem der 1960er-Jahre erreichen können, stimmen wir überein, dass weitere Initiativen erforderlich sind und ermutigen andere Länder im Schwarzmeerraum, ebenso solche Initiativen durchzuführen. (13) sind entschlossen, unsere laufenden Maßnahmen in den Bereichen kommunales Abwasser, Industrie, Marktproduktion und Landwirtschaft fortzusetzen. Angesichts der hohen Nährstofffrachten aus der Landwirtschaft ersuchen wir die IKSD, wie im Kapitel zur Integration (Paragraph 31) genauer beschrieben in einen Diskussionsprozess mit dem Landwirtschaftssektor und allen relevanten Akteuren einzutreten. (14) stellen hinsichtlich der Verschmutzung durch gefährliche Stoffe fest, dass - mit der Entwicklung nationaler Verzeichnisse von Emissionen, Einleitungen und Verlusten von prioritären Stoffen - wichtige Schritte unternommen worden sind, um die bestehenden Datenlücken zu schließen. Dennoch sind weitere Anstrengungen nötig, um festzustellen, welche prioritären Stoffe und sonstigen Chemikalien für das gesamte Einzugsgebiet von Bedeutung sind. (15) verpflichten uns, unsere Anstrengungen bei der Schließung von Wissenslücken durch die Erstellung eines das gesamte Einzugsgebiet umfassenden Verzeichnisses von
-6- Emissionen, Einleitungen und Verlusten von prioritären Stoffen sowie bei der Verbesserung der Abwasserbehandlung und der industriellen Techniken sowie der Regulierung von Marktprodukten fortzusetzen. (16) stellen hinsichtlich der hydromorphologischen Veränderungen fest, dass seit 2009 zahlreiche Maßnahmen ergriffen worden sind; insbesondere wurden mehr als 120 Fischwanderhilfen gebaut, um die Durchgängigkeit des Flusses zu verbessern, mehr als 50.000 ha Auen/Überschwemmungsgebiete wurden teilweise oder zur Gänze wieder verbunden und/oder ihr hydrologisches Regime verbessert, und über 50 Maßnahmen betreffend hydrologische Veränderungen sind durchgeführt worden [Die Zahlen in diesem Absatz beziehen sich auf Flüsse mit einem Einzugsgebiet von über 4.000 km². Zahlreiche weitere Maßnahmen werden in kleineren Einzugsgebieten durchgeführt]. Uns ist jedoch bewusst, dass immer noch zahlreiche Belastungen bestehen und wir bis 2021 nicht für alle Gewässer den guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potential erreichen werden. (17) verpflichten uns, unsere diesbezüglichen Maßnahmen fortzuführen und planen u.a. bis 2021 die Umsetzung von Maßnahmen für mindestens 146 Fischwanderhilfen, für über 15.000 Hektar Auen/Überschwemmungsgebiet sowie mindestens 66 Maßnahmen zu hydrologischen Veränderungen [Die Zahlen in diesem Absatz beziehen sich auf Flüsse mit einem Einzugsgebiet von über 4.000 km². Zahlreiche weitere Maßnahmen werden in kleineren Einzugsgebieten durchgeführt]. Weiters beabsichtigen wir einen verstärkten Austausch bei den methodischen Aspekten betreffend Hydromorphologie, um unsere Konzepte im gesamten Einzugsgebiet weiter zu harmonisieren, betonen die Notwendigkeit der Konzentration auf Schwerpunktmaßnahmen unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Konzepts der ökologischen Prioritätensetzung zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit und unterstützen nach Kräften die Aktivitäten der IKSD betreffend die Förderung einer engen Kooperation aller relevanter Sektoren. (18) stellen hinsichtlich der Grundwassergüte fest, dass die entscheidende Belastung nach wie vor die Verschmutzung durch Nitrate aus diffusen Quellen ist. Wir stimmen überein, dass - zusätzlich zu den Maßnahmen betreffend die Verschmutzung des
-7- Oberflächenwassers durch organische Stoffe, Nährstoffe und gefährliche Stoffe - auch Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Schadstoffverluste aus technischen Anlagen, zur Vermeidung oder Minderung der Auswirkungen unbeabsichtigter Verschmutzung sowie zur Schaffung eines wirksamen Regelwerks zur Gewährleistung des Verbots der unmittelbaren Einleitung von Schadstoffen in das Grundwasser erforderlich sind. (19) stellen hinsichtlich der Grundwassermenge fest, dass die wesentliche Belastung nach wie vor die übermäßige Entnahme ist. Deshalb sind wir uns einig, dass geeignete Kontrollen betreffend die Entnahmen von Oberflächensüßwasser und Grundwasser und der Aufstauung von Oberflächensüßwasser (einschließlich Verzeichnisse der Wasserentnahmen) sowie Vorschriften zur Vorabgenehmigung einer solchen Wasserentnahme und Aufstauung erforderlich sind. (20) stimmen überein, dass sich der integrative, flussgebietsweite und zyklische Ansatz der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie ihrer Hauptziele und Instrumente selbst im internationalsten Flusseinzugsgebiet der Welt, das EU-Mitgliedstaaten ebenso wie Nicht-EU-Mitgliedstaaten umfasst, als nützlicher und praktikabler Rahmen erwiesen hat. Die gemeinsamen Verpflichtungen und Anstrengungen der Donauländer waren äußerst lehrreich. Dennoch bleibt die vollständige Umsetzung der EU- Wasserrahmenrichtlinie 15 Jahre nach ihrem Inkrafttreten und am Beginn des zweiten Zyklus immer noch eine große Herausforderung, insbesondere aufgrund der Komplexität und des Umfangs der Probleme, mit denen die Länder des Donauraums im Rahmen der WRR-Umsetzung im vorgegebenen Zeitrahmen konfrontiert sind. Der Hochwasserrisikomanagementplan für die Donau (21) eingedenk der jüngsten Hochwasserereignisse im Donauraum und deren katastrophalen Schäden möchten wir all jenen, die durch diese Ereignisse zu Schaden gekommen sind, unser Mitgefühl ausdrücken und für die Solidarität danken, die in den einzelnen Teileinzugsgebieten ebenso wie auf der Ebene des Gesamteinzugsgebiets spürbar wurde. Wir erkennen, dass wir, obwohl Überschwemmungen unabwendbare Naturphänomene sind, dringend unsere Investitionen in das Hochwasserrisikomanagement erhöhen müssen, da dies die Wahrscheinlichkeit und
-8- Schwere der negativen Auswirkungen von Hochwasser verringert und - langfristig - weniger kostspielig ist als Entschädigungen für Hochwasserschäden. Um einen harmonisierten, den gesamten Donauraum umfassenden Hochwasserrisikomanagementplan voranzutreiben, haben wir aufbauend auf dem 2004 beschlossenen ICPDR Action Program for Sustainable Flood Prevention und den 2009 veröffentlichten siebzehn Hochwasseraktionsplänen für Teileinzugsgebiete den ersten Hochwasserrisikomanagementplan für den Donauraum (DFRM Plan) gemäß der EU-Hochwasserrichtlinie erarbeitet. (22) unterstützen den DFRM Plan und verpflichten uns, die im DFRM Plan und in unseren nationalen Hochwasserrisikomanagementplänen vorgesehenen Maßnahmen umzusetzen. Wir betonen unsere für das Gesamteinzugsgebiet beschlossenen gemeinsamen Ziele, nämlich neue Hochwasserrisiken zu vermeiden, bestehende Hochwasserrisiken zu mindern, die Resilienz gegenüber Hochwasserereignissen zu stärken, das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu erhöhen und durch Vermeidung des Exportierens von Hochwasserproblemen an Nachbarländer nach dem Solidaritätsprinzip zu handeln. Mit den im DFRM Plan vereinbarten Maßnahmen legen wir den Schwerpunkt auf Maßnahmen mit positiven Downstream-Effekten wie die natürliche Wasserrückhaltung, Warnsysteme, die Minderung des Risikos aus Altlasten in Überschwemmungsgebieten oder den Austausch von Informationen. (23) begrüßen und unterstützen in diesem Zusammenhang das Danube Region Operative Flood Management and Cooperation Program der EU-Donauraumstrategie, dessen Ziel die Unterstützung von im DFRM Plan genannten Projekten und Aktivitäten ist. Förderung der Integration - Erkenntnisse und zukünftige Herausforderungen (24) Angesichts der wertvollen und ermutigenden Erkenntnisse aus der laufenden Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und der Hochwasserrichtlinie der Europäischen Union unterstreichen wir den horizontalen Charakter der Wasserwirtschaft und die Notwendigkeit, alle relevanten Sektoren zu integrieren. Wir betonen insbesondere die große Bedeutung der Tätigkeiten der IKSD in folgenden Bereichen:
-9- (25) Gemäß den einschlägigen Regelungen der EU-Hochwasserrichtlinie und der EU- Wasserrahmenrichtlinie wurden der DFRM Plan und der DRBM Plan von uns in einem parallel ablaufenden Prozess erarbeitet, in dem insbesondere hinsichtlich Informationsaustausch, Maßnahmeneffizienz und der aktiven Einbeziehung aller interessierten Parteien Synergien genützt werden konnten. In der Umsetzungsphase der beiden Pläne werden wir weitere Anstrengungen zur Realisierung von Win-Win- Maßnahmen unternehmen, etwa durch die Suche nach Möglichkeiten zur Bewahrung und Wiederherstellung der natürlichen Funktionen von Feuchtgebieten und Auen. In diesem Zusammenhang unterstützen wir die im Rahmen der EUSDR laufenden Vorbereitungen eines „Danube Floodplain Project“ zur Minderung des Hochwasserrisikos durch die Wiederherstellung von Auen an der Donau und an anderen Flüssen im Einzugsgebiet, womit gleichzeitig ein Beitrag zur Integration der EU- Hochwasserrichtlinie, der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU- Naturschutzgesetzgebung sowie zur Biodiversitäts- und Klimapolitik geleistet wird. (26) Im Bewusstsein der Auswirkungen der Nähr- und Gefahrstoffeinträge aus der Donau auf das Schwarzmeerökosystem erneuern wir im Sinne des Abstimmungsgebots der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie die Bereitschaft der IKSD, als eine Plattform zur Vereinfachung der Koordination mit den Binnenländern zu wirken, und so zu einer engen Koordination bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU- Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie beizutragen. Wir unterstützen insbesondere alle Bemühungen Bulgariens und Rumäniens, eine solche Koordination in der Schwarzmeerregion zu voranzutreiben. (27) angesichts der starken Verflechtung der Bereiche Flusseinzugsgebietsmanagement und Naturschutz, auf die in den einschlägigen Bestimmungen der EU- Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Naturschutzgesetzgebung und -politiken genauer Bezug genommen wird, betonen wir den beiderseitigen Nutzen, den wir durch eine koordinierte Umsetzung beider Politiken anstreben, insbesondere da entlang der Donau und ihrer Nebenflüsse zahlreiche Schutzgebiete liegen. Für den Fall von Infrastrukturprojekten in geschützten Süßwasserlebensräumen empfehlen wir ein
- 10 - integriertes Planungskonzept unter Einbindung der Beteiligten gleich von Beginn an als besten Weg, um Beeinträchtigungen der Schutzgebiete zu vermeiden. (28) bekräftigen das 2007 von der IKSD, der Donaukommission und der Internationalen Save Kommission abgeschlossene „Joint Statement on Development of Inland Navigation and Environmental Protection”, würdigen seinen laufenden Follow-up- Prozess, in dessen Rahmen regelmäßige Treffen zum Austausch von Erfahrungen und zu seiner Anwendung angeboten werden, und empfehlen, auch das „Manual on Good Practices in Sustainable Waterway Planning“, das im Rahmen eines PLATINA-Projekts der Europäischen Union erfolgreich entwickelt wurde und weitere praktische Schritte und Beispiele für integrierte Planungskonzepte beschreibt, optimal zu nützen. (29) würdigen die von der IKSD im Jahr 2013 nach einem umfangreichen partizipativen Prozess unter Einbindung des Wasserkraftsektors, von NGOs und der wissenschaftlichen Gemeinschaft beschlossenen „Guiding Principles on Sustainable Hydropower Development in the Danube Basin”, fordern deren umfassende Anwendung durch eine verstärkte Zusammenarbeit der relevanten Sektoren und unterstützen die geplanten Follow-up-Meetings zum Austausch praktischer Erfahrungen. (30) nehmen zur Kenntnis, dass noch keine Sedimentbilanz für das Einzugsgebiet der Donau vorliegt. Mit einer solchen Sedimentbilanz wäre es möglich, die Bedeutung des Sedimenttransports für das Gesamteinzugsgebiet festzustellen und auf dieser Basis geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, um unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Schifffahrt, Wasserkraft, Hochwasserschutz und Ökosystemen einen ausgewogenen Sedimenttransport zu gewährleisten. Wir unterstützen den Vorschlag eines Projekts zum Thema Sedimentmanagement unter Einbindung aller relevanten Sektoren und unterstreichen die hohe Priorität, die wir einem solchen Projekt einräumen. (31) eingedenk der laufenden Bemühungen zur Reduzierung der Verschmutzung durch Nährstoffe sowie die Notwendigkeit zusätzlicher Initiativen ersuchen wir die IKSD, in enger Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftssektor und allen relevanten Akteuren
- 11 - einen breiten Diskussionsprozess zu organisieren, um einen IKSD-Leitfaden über landwirtschaftliche Praktiken zur Reduzierung der durch Nährstoffe aus landwirtschaftlichen Quellen verursachten oder bedingten Wasserverschmutzung und zur Vermeidung einer solchen Verschmutzung im Donaueinzugsgebiet zu erstellen. Dieses Dokument könnte u.a. eine solide Wissensbasis zum Landwirtschaftssektor und seinen Auswirkungen auf die Wasserqualität im Donauraum liefern, auf die bestehende europäische Gesetzgebung und die europäischen Finanzinstrumente aufmerksam machen, Cross-Compliance sowie begleitende Maßnahmen betreffend die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union und andere Finanzprogramme zusammenfassen sowie gute landwirtschaftliche Praktiken und potentielle politische Instrumente und durch Fallstudien gestützte kosteneffiziente Maßnahmen empfehlen. Das Ziel dieses IKSD-Leitfadens wäre der wirksame Schutz und die effektive Nutzung von Gewässern sowie eine nachhaltige und ausgewogene landwirtschaftliche Produktion in den Ländern des Donauraums. (32) würdigen die 2012 beschlossene IKSD-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel (Strategy on Adaptation to Climate Change) und ihre Integration in den aktualisierten DRBM Plan und den DFRM Plan. Unter Begrüßung des am 12. Dezember 2015 im Rahmen der Klimakonferenz der Vereinten Nationen beschlossenen historischen Abkommens von Paris und in Kenntnisnahme der raschen Fortschritte der Forschung im Bereich Klimawandel allgemein und im Donauraum ersuchen wir die IKSD, eine Aktualisierung ihrer Strategie - insbesondere hinsichtlich der Wissensbasis - im Jahr 2018 einzuplanen, um die aktualisierte Strategie rechtzeitig für den nächsten Planungszyklus der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Hochwasserrichtlinie zu erstellen. (33) angesichts der steigenden Zahl an Wassermangel- und Dürreereignissen und deren erheblichen Auswirkungen auf die Wassermenge wissen wir es zu schätzen, dass der aktualisierte DRBM Plan eine erste Beurteilung der Relevanz des Themas Wassermangel und Dürre für das Donaueinzugsgebiet enthält. Obwohl es sich in dieser Phase nicht um ein Thema von Wichtigkeit für das gesamte Einzugsgebiet handelt, ersuchen wir die IKSD, ihre Tätigkeiten betreffend den Ausbau von Wissen und die
- 12 - Erleichterung des Informationsaustausches über Best-Practice-Beispiele und Fortschritte in der Forschung fortzuführen. (34) anerkennen die Aufgabe der IKSD, einen Beitrag zur Umsetzung der wasserbezogenen Nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) der Agenda 2030 zu leisten. Donaustöre - die Flaggschiffarten des Donauraums (35) erkennen, dass die Donaustöre „lebende Fossilien“ sind, die ein Naturerbe des Donauraums darstellen, das früher im gesamten Einzugsgebiet existiert hat, während heute nur mehr einige stark gefährdete oder gefährdete Arten vorkommen, die besonders im unteren Donauraum vertreten sind, der Sterlet und der Dick-Stör allerdings auch im mittleren Donauraum, der Sterlet auch im oberen Donauraum. (36) eingedenk der vielfältigen Belastungen aus unterschiedlichen Sektoren, die durch ein integriertes Wasserressourcenmanagement im Donauraum zu behandeln sind, und unter Berücksichtigung des Umstands, dass Störe ein geeigneter Indikator für verschiedene Belastungen sind, gleichzeitig aber auch im Bewusstsein der Fortschritte, die in anderen Flusseinzugsgebieten durch die Designierung einer Flaggschiffart erzielt wurden, bekräftigen wir unsere Absicht, den Donaustör zur Flaggschiffart des Donauraums zu bestimmen und hoffen, damit das Bewusstsein einer breiten Öffentlichkeit und das politische Engagement für die Donaustöre und das Ökosystem des Donaueinzugsgebietes als Ganzes zu forcieren. (37) begrüßen und unterstützen die im Rahmen des EUSDR erzielten Fortschritte bei Themen, die Störe betreffen, insbesondere das von der Danube Sturgeon Task Force erarbeitete Programm „Sturgeon 2020“, sowie die in Bulgarien, Rumänien, Serbien und Österreich geltenden Verbote der Störfischerei und bieten weitere Koordination mit der IKSD in den Gebieten an, in denen die IKSD Schlüsselkompetenzen besitzt. Wir begrüßen es auch, dass die Weltgesellschaft zum Schutz der Störe 2017 ihr 8. Internationales Symposium zu Stören in Wien abhalten wird und ersuchen die IKSD, ihre relevanten Aktivitäten bei der Konferenz zu präsentieren.
- 13 - (38) würdigen die Fortschritte, die in Bezug auf eine Machbarkeitsstudie mit Analyse der Möglichkeiten zur Errichtung von Fischaufstiegshilfen bei den Dämmen am Eisernen Tor erzielt wurden, und bekräftigen unsere Unterstützung für die nächsten Schritte des Projekts „Towards a Healthy Danube – Fish Migration Iron Gates I & II” sowie für die geplanten Follow-up-Aktivitäten weiter stromaufwärts im Fall positiver Ergebnisse bei den Eisernen Toren. Schaffung von Synergien und Förderung der Zusammenarbeit (39) denken zurück an den umfangreichen öffentlichen Konsultationsprozess zum aktualisierten DRBM Plan und zum DFRM Plan - mit der IKSD-Stakeholder-Konferenz im Juli 2015 - als Meilensteine in der laufenden Kooperation zwischen der IKSD, ihren Beobachtern und der breiten Öffentlichkeit und anerkennen die zweckmäßigen Vorschläge, die wir infolge dieses Prozesses erhalten haben. (40) betonen unsere Absicht, die laufenden Outreach-Aktivitäten der IKSD, beispielsweise den Danube Day und „Danube Watch“, weiter zu entwickeln und Möglichkeiten für weitere Kommunikationsaktivitäten der IKSD zu prüfen, die etwa mit dem Tourismusbereich oder den Donaustören als Flaggschiff-Art des Donaueinzugsgebiets in Verbindung stehen. In diesem Zusammenhang möchten wir allen Geschäftspartnern und Beobachtern der IKSD, die diese Aktivitäten unterstützen, unseren herzlichen Dank aussprechen. (41) würdigen die äußerst wertvollen wissenschaftlichen Ergebnisse der dritten Gemeinsamen Flussexpedition „Joint Danube Survey“ im Jahr 2013 und ihre erheblichen Auswirkungen auf die Bewusstseinsbildung für die IKSD, ersuchen die IKSD, basierend auf einer Evaluierung der vorangegangenen Expeditionen einen vierten Joint Danube Survey vorzubereiten, der 2019 stattfinden soll, und verpflichten uns, die dafür erforderlichen finanziellen Mittel sicherzustellen. (42) erklären unter Bedachtnahme auf die Tatsache, dass gemäß der EU- Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Hochwasserrichtlinie der DRBM Plan
- 14 - beziehungsweise der DFRM Plan bis zum Jahr 2021 geprüft und aktualisiert werden müssen, unsere Absicht, im Jahr 2022 unser nächstes Ministertreffen abzuhalten. (Ende) Wichtiger Hinweis: Die deutsche Übersetzung dient als Hilfestellung für deutschsprachige Bürgerinnen und Bürger des Donauraumes. Der Originaltext ist in Englisch und unter www.icpdr.org verfügbar.
Sie können auch lesen