DONAU-DEKLARATION verabschiedet beim Ministertreffen der IKSD am 9. Februar 2016 Wasserwirtschaft im Donauraum: Integration und Solidarität im ...

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DONAU-DEKLARATION

            verabschiedet beim

         Ministertreffen der IKSD
                    am
             9. Februar 2016

      Wasserwirtschaft im Donauraum:
       Integration und Solidarität im
internationalsten Flusseinzugsgebiet der Welt
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Wir, die für die Umsetzung des Donauschutzübereinkommens verantwortlichen
Minister, hohen Beamten und Mitglieder der Europäischen Kommission

Unsere gemeinsame Heimat - Der Donauraum und die Internationale Kommission
zum Schutz der Donau (IKSD)

(1) bekräftigen das 1994 in Sofia unterzeichnete Übereinkommen für die
Zusammenarbeit zum Schutz und zur verträglichen Nutzung der Donau
(Donauschutzkonvention) als solide Basis für unsere gemeinsame Arbeit in Richtung
einer nachhaltigen und gerechten Wasserbewirtschaftung und
Hochwasserrisikobewältigung im Donaueinzugsgebiet, welche wir in der
Internationalen Kommission zum Schutz der Donau (IKSD) koordinieren.

(2) schätzen die verlässliche Tätigkeit der IKSD als Hauptkoordinationsstelle im
Donauraum für sämtliche wasserwirtschaftlichen Fragen und verpflichten uns, die IKSD
als Plattform für den ständigen Austausch und die laufende Kooperation zwischen
unseren Ländern, die sich durch einen Geist der Solidarität im gesamten Donauraum
auszeichnen und dem kürzlich angenommenen Statement „IKSD Vision and Mission“
entspricht, weiter zu stärken.

(3) würdigen die bedeutende Unterstützung der Europäischen Union (EU), ihren
Erweiterungsprozess sowie die laufende Zusammenarbeit zwischen EU-Mitgliedstaaten
und Nicht-EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der IKSD.

(4) erneuern unsere Verpflichtung, alles in unserer Macht Stehende zu tun, um die
Wasserrahmenrichtlinie und die Hochwasserrichtlinie der Europäischen Union im
gesamten Einzugsgebiet der Donau - unter Berücksichtigung der Vorschriften der
Natur- und Umweltschutzgesetzgebung der EU - umzusetzen, wissend, dass zwischen
EU-Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Mitgliedstaaten Unterschiede hinsichtlich ihrer
gesetzlichen Verpflichtungen und finanziellen Mittel bestehen, die es zu
berücksichtigen gilt.
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(5) begrüßen die EU-Strategie für den Donauraum (EUSDR) als neuen strategischen
Partner für die IKSD. In Anbetracht des sektorübergreifenden Konzepts der EUSDR
und ihres Schwerpunkts der Vereinfachung der Vorbereitung und Durchführung von
Projekten anerkennen wir das große Potential für Synergien zwischen der IKSD und der
EUSDR und beabsichtigen, unsere Zusammenarbeit basierend auf dem „Joint Paper on
Cooperation and Synergy for the EUSDR Implementation“ zu intensivieren.

(6) drücken unsere Anerkennung und Unterstützung für die laufende Zusammenarbeit
der IKSD mit allen relevanten Partnern im Donaueinzugsgebiet und darüber hinaus aus,
insbesondere betreffend
      die Koordination relevanter Tätigkeiten in den Teileinzugsgebieten Sava, Tisza,
       Prut und Donaudelta, welche die Arbeit der IKSD ergänzen,
      die Zusammenarbeit mit der Schwarzmeerkommission auf Basis des 2001
       unterzeichneten Memorandum of Understanding, die heute von zusätzlichen
       Impulsen durch die Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie der
       Europäischen Union profitiert,
      das Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender
       Wasserläufe und internationaler Seen der Wirtschaftskommission der Vereinten
       Nationen für Europa,
      die Rahmenkonvention zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung der
       Karpaten,
      die Partnerschaften mit anderen internationalen Flusseinzugsgebieten gemäß den
       Zielen und Grundsätzen des der IKSD im Jahr 2007 verliehenen „Thiess
       International Riverprize“.

Der aktualisierte Bewirtschaftungsplan für das Donaueinzugsgebiet

(7) erinnern an den 2009 genehmigten ersten Bewirtschaftungsplan für das
Donaueinzugsgebiet (Danube River Basin Management Plan, kurz DRBM Plan) als
einen wesentlichen Meilenstein in unserer Zusammenarbeit. Angesichts der
Herausforderungen, die eine komplexe und ehrgeizige Regelung wie die EU-
Wasserrahmenrichtlinie für den Donauraum als das weltweit internationalste
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Flusseinzugsgebiet darstellt, mussten wir bei der Erarbeitung des ersten DRBM Plans in
vielen Bereichen neue Wege beschreiten. Seit 2009 wurden bereits zahlreiche
Maßnahmen umgesetzt, andere sind derzeit in Umsetzung begriffen. Wir haben
Fortschritte erzielt, doch angesichts des obersten Ziels der EU-Wasserrahmenrichtlinie,
den „guten Zustand“ - oder gegebenenfalls das „gute Potential“ - von Gewässern zu
erreichen, sind weitere Maßnahmen und mehr Zeit nötig. Aus diesem Grund haben wir
den DRBM Plan, sein Gemeinsames Maßnahmenprogramm und unsere nationalen
Maßnahmenprogramme geprüft und aktualisiert.

(8) unterstützen den aktualisierten DRBM Plan und verpflichten uns, das Gemeinsame
Maßnahmenprogramm, welches einen integralen Bestandteil des DRBM Plans bildet,
sowie unsere nationalen Maßnahmenprogramme umzusetzen. Das Gemeinsame
Maßnahmenprogramm wird unser gemeinsamer Fahrplan sein, an dem sich unsere
Tätigkeiten orientieren und der die erforderliche Harmonisierung von Maßnahmen auf
der Ebene des gesamten Donauraums sicherstellt.

(9) bestätigen erneut die vier wesentlichen, im ersten DRBM Plan festgelegten
wasserwirtschaftlichen Fragen, nämlich die Verschmutzung durch organische
Schadstoffe, die Verunreinigung durch Nährstoffeinträge, die Verschmutzung durch
gefährliche Stoffe, hydromorphologische Veränderungen sowie – als eigenen Punkt –
die identifizierten wichtigen Fragen betreffend grenzüberschreitende
Grundwasserkörper.

(10) anerkennen hinsichtlich der Verschmutzung durch organische Schadstoffe, dass
die Infrastruktur der kommunalen Abwassersammlung und -behandlung bis 2015 in fast
900 Ballungsräumen verbessert worden ist und dank erheblicher Fortschritte im Bereich
der Abwasserinfrastruktur die Organischen Wasserverschmutzungsemissionen (BOD)
über das Abwasser um fast 50% gesenkt werden konnten.

(11) verpflichten uns, die Investitionen im Abwasserbereich weiterhin nach Kräften
voranzutreiben, dabei zu bedenken, dass solche Projekte insbesondere in den Nicht-EU-
Mitgliedstaaten vereinfacht werden müssen, und den Schwerpunkt auf Ballungsräume
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zu legen, die zwar eine Kanalisation, jedoch Systeme ohne Abwasserbehandlung
besitzen, da von diesen der größte Teil der verbleibenden BOD-Emissionen ausgeht.

(12) stellen hinsichtlich der Verunreinigung durch Nährstoffeinträge einen
beachtlichen Rückgang der punktuellen Emissionen im Vergleich zum ersten DRBM-
Plan fest, ebenso einen Rückgang der diffusen Emissionen. Bei den
Gesamtstickstoffemissionen zeigt sich ein leichter Rückgang um 12%, bei den
Gesamtphosphoremissionen ein Rückgang um 34%. Die Belastungen des Schwarzen
Meeres sind erheblich gesunken, liegen jedoch immer noch über den Werten der frühen
1960er-Jahre. Im Lichte unseres 2001 im Memorandum of Understanding zwischen der
Internationalen Kommission zum Schutz des Schwarzen Meeres und der Internationalen
Kommission zum Schutz der Donau vereinbarten Langzeitziels, die Belastungen durch
Nährstoffeinträge so weit zu reduzieren, dass sich die Ökosysteme des Schwarzen
Meeres erholen und wieder einen Zustand ähnlich jenem der 1960er-Jahre erreichen
können, stimmen wir überein, dass weitere Initiativen erforderlich sind und ermutigen
andere Länder im Schwarzmeerraum, ebenso solche Initiativen durchzuführen.

(13) sind entschlossen, unsere laufenden Maßnahmen in den Bereichen kommunales
Abwasser, Industrie, Marktproduktion und Landwirtschaft fortzusetzen. Angesichts der
hohen Nährstofffrachten aus der Landwirtschaft ersuchen wir die IKSD, wie im Kapitel
zur Integration (Paragraph 31) genauer beschrieben in einen Diskussionsprozess mit
dem Landwirtschaftssektor und allen relevanten Akteuren einzutreten.

(14) stellen hinsichtlich der Verschmutzung durch gefährliche Stoffe fest, dass - mit
der Entwicklung nationaler Verzeichnisse von Emissionen, Einleitungen und Verlusten
von prioritären Stoffen - wichtige Schritte unternommen worden sind, um die
bestehenden Datenlücken zu schließen. Dennoch sind weitere Anstrengungen nötig, um
festzustellen, welche prioritären Stoffe und sonstigen Chemikalien für das gesamte
Einzugsgebiet von Bedeutung sind.

(15) verpflichten uns, unsere Anstrengungen bei der Schließung von Wissenslücken
durch die Erstellung eines das gesamte Einzugsgebiet umfassenden Verzeichnisses von
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Emissionen, Einleitungen und Verlusten von prioritären Stoffen sowie bei der
Verbesserung der Abwasserbehandlung und der industriellen Techniken sowie der
Regulierung von Marktprodukten fortzusetzen.

(16) stellen hinsichtlich der hydromorphologischen Veränderungen fest, dass seit
2009 zahlreiche Maßnahmen ergriffen worden sind; insbesondere wurden mehr als 120
Fischwanderhilfen gebaut, um die Durchgängigkeit des Flusses zu verbessern, mehr als
50.000 ha Auen/Überschwemmungsgebiete wurden teilweise oder zur Gänze wieder
verbunden und/oder ihr hydrologisches Regime verbessert, und über 50 Maßnahmen
betreffend hydrologische Veränderungen sind durchgeführt worden [Die Zahlen in
diesem Absatz beziehen sich auf Flüsse mit einem Einzugsgebiet von über 4.000 km².
Zahlreiche weitere Maßnahmen werden in kleineren Einzugsgebieten durchgeführt].
Uns ist jedoch bewusst, dass immer noch zahlreiche Belastungen bestehen und wir bis
2021 nicht für alle Gewässer den guten ökologischen Zustand bzw. das gute
ökologische Potential erreichen werden.

(17) verpflichten uns, unsere diesbezüglichen Maßnahmen fortzuführen und planen u.a.
bis 2021 die Umsetzung von Maßnahmen für mindestens 146 Fischwanderhilfen, für
über 15.000 Hektar Auen/Überschwemmungsgebiet sowie mindestens 66 Maßnahmen
zu hydrologischen Veränderungen [Die Zahlen in diesem Absatz beziehen sich auf
Flüsse mit einem Einzugsgebiet von über 4.000 km². Zahlreiche weitere Maßnahmen
werden in kleineren Einzugsgebieten durchgeführt]. Weiters beabsichtigen wir einen
verstärkten Austausch bei den methodischen Aspekten betreffend Hydromorphologie,
um unsere Konzepte im gesamten Einzugsgebiet weiter zu harmonisieren, betonen die
Notwendigkeit der Konzentration auf Schwerpunktmaßnahmen unter Berücksichtigung
der Ergebnisse des Konzepts der ökologischen Prioritätensetzung zur Wiederherstellung
der Durchgängigkeit und unterstützen nach Kräften die Aktivitäten der IKSD betreffend
die Förderung einer engen Kooperation aller relevanter Sektoren.

(18) stellen hinsichtlich der Grundwassergüte fest, dass die entscheidende Belastung
nach wie vor die Verschmutzung durch Nitrate aus diffusen Quellen ist. Wir stimmen
überein, dass - zusätzlich zu den Maßnahmen betreffend die Verschmutzung des
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Oberflächenwassers durch organische Stoffe, Nährstoffe und gefährliche Stoffe - auch
Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Schadstoffverluste aus technischen Anlagen,
zur Vermeidung oder Minderung der Auswirkungen unbeabsichtigter Verschmutzung
sowie zur Schaffung eines wirksamen Regelwerks zur Gewährleistung des Verbots der
unmittelbaren Einleitung von Schadstoffen in das Grundwasser erforderlich sind.

(19) stellen hinsichtlich der Grundwassermenge fest, dass die wesentliche Belastung
nach wie vor die übermäßige Entnahme ist. Deshalb sind wir uns einig, dass geeignete
Kontrollen betreffend die Entnahmen von Oberflächensüßwasser und Grundwasser und
der Aufstauung von Oberflächensüßwasser (einschließlich Verzeichnisse der
Wasserentnahmen) sowie Vorschriften zur Vorabgenehmigung einer solchen
Wasserentnahme und Aufstauung erforderlich sind.

(20) stimmen überein, dass sich der integrative, flussgebietsweite und zyklische Ansatz
der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie ihrer Hauptziele und Instrumente selbst im
internationalsten Flusseinzugsgebiet der Welt, das EU-Mitgliedstaaten ebenso wie
Nicht-EU-Mitgliedstaaten umfasst, als nützlicher und praktikabler Rahmen erwiesen
hat. Die gemeinsamen Verpflichtungen und Anstrengungen der Donauländer waren
äußerst lehrreich. Dennoch bleibt die vollständige Umsetzung der EU-
Wasserrahmenrichtlinie 15 Jahre nach ihrem Inkrafttreten und am Beginn des zweiten
Zyklus immer noch eine große Herausforderung, insbesondere aufgrund der
Komplexität und des Umfangs der Probleme, mit denen die Länder des Donauraums im
Rahmen der WRR-Umsetzung im vorgegebenen Zeitrahmen konfrontiert sind.

Der Hochwasserrisikomanagementplan für die Donau

(21) eingedenk der jüngsten Hochwasserereignisse im Donauraum und deren
katastrophalen Schäden möchten wir all jenen, die durch diese Ereignisse zu Schaden
gekommen sind, unser Mitgefühl ausdrücken und für die Solidarität danken, die in den
einzelnen Teileinzugsgebieten ebenso wie auf der Ebene des Gesamteinzugsgebiets
spürbar wurde. Wir erkennen, dass wir, obwohl Überschwemmungen unabwendbare
Naturphänomene sind, dringend unsere Investitionen in das
Hochwasserrisikomanagement erhöhen müssen, da dies die Wahrscheinlichkeit und
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Schwere der negativen Auswirkungen von Hochwasser verringert und - langfristig -
weniger kostspielig ist als Entschädigungen für Hochwasserschäden. Um einen
harmonisierten, den gesamten Donauraum umfassenden
Hochwasserrisikomanagementplan voranzutreiben, haben wir
aufbauend auf dem 2004 beschlossenen ICPDR Action Program for Sustainable Flood
Prevention und den 2009 veröffentlichten siebzehn Hochwasseraktionsplänen für
Teileinzugsgebiete den ersten Hochwasserrisikomanagementplan für den Donauraum
(DFRM Plan) gemäß der EU-Hochwasserrichtlinie erarbeitet.

(22) unterstützen den DFRM Plan und verpflichten uns, die im DFRM Plan und in
unseren nationalen Hochwasserrisikomanagementplänen vorgesehenen Maßnahmen
umzusetzen. Wir betonen unsere für das Gesamteinzugsgebiet beschlossenen
gemeinsamen Ziele, nämlich neue Hochwasserrisiken zu vermeiden, bestehende
Hochwasserrisiken zu mindern, die Resilienz gegenüber Hochwasserereignissen zu
stärken, das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu erhöhen und durch Vermeidung des
Exportierens von Hochwasserproblemen an Nachbarländer nach dem Solidaritätsprinzip
zu handeln. Mit den im DFRM Plan vereinbarten Maßnahmen legen wir den
Schwerpunkt auf Maßnahmen mit positiven Downstream-Effekten wie die natürliche
Wasserrückhaltung, Warnsysteme, die Minderung des Risikos aus Altlasten in
Überschwemmungsgebieten oder den Austausch von Informationen.

(23) begrüßen und unterstützen in diesem Zusammenhang das Danube Region
Operative Flood Management and Cooperation Program der EU-Donauraumstrategie,
dessen Ziel die Unterstützung von im DFRM Plan genannten Projekten und Aktivitäten
ist.

Förderung der Integration - Erkenntnisse und zukünftige Herausforderungen

(24) Angesichts der wertvollen und ermutigenden Erkenntnisse aus der laufenden
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und der Hochwasserrichtlinie der Europäischen
Union unterstreichen wir den horizontalen Charakter der Wasserwirtschaft und die
Notwendigkeit, alle relevanten Sektoren zu integrieren. Wir betonen insbesondere die
große Bedeutung der Tätigkeiten der IKSD in folgenden Bereichen:
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(25) Gemäß den einschlägigen Regelungen der EU-Hochwasserrichtlinie und der EU-
Wasserrahmenrichtlinie wurden der DFRM Plan und der DRBM Plan von uns in einem
parallel ablaufenden Prozess erarbeitet, in dem insbesondere hinsichtlich
Informationsaustausch, Maßnahmeneffizienz und der aktiven Einbeziehung aller
interessierten Parteien Synergien genützt werden konnten. In der Umsetzungsphase der
beiden Pläne werden wir weitere Anstrengungen zur Realisierung von Win-Win-
Maßnahmen unternehmen, etwa durch die Suche nach Möglichkeiten zur Bewahrung
und Wiederherstellung der natürlichen Funktionen von Feuchtgebieten und Auen. In
diesem Zusammenhang unterstützen wir die im Rahmen der EUSDR laufenden
Vorbereitungen eines „Danube Floodplain Project“ zur Minderung des
Hochwasserrisikos durch die Wiederherstellung von Auen an der Donau und an anderen
Flüssen im Einzugsgebiet, womit gleichzeitig ein Beitrag zur Integration der EU-
Hochwasserrichtlinie, der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU-
Naturschutzgesetzgebung sowie zur Biodiversitäts- und Klimapolitik geleistet wird.

(26) Im Bewusstsein der Auswirkungen der Nähr- und Gefahrstoffeinträge aus der
Donau auf das Schwarzmeerökosystem erneuern wir im Sinne des Abstimmungsgebots
der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie die Bereitschaft der IKSD, als eine Plattform
zur Vereinfachung der Koordination mit den Binnenländern zu wirken, und so zu einer
engen Koordination bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU-
Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie beizutragen. Wir unterstützen insbesondere alle
Bemühungen Bulgariens und Rumäniens, eine solche Koordination in der
Schwarzmeerregion zu voranzutreiben.

(27) angesichts der starken Verflechtung der Bereiche Flusseinzugsgebietsmanagement
und Naturschutz, auf die in den einschlägigen Bestimmungen der EU-
Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Naturschutzgesetzgebung und -politiken genauer
Bezug genommen wird, betonen wir den beiderseitigen Nutzen, den wir durch eine
koordinierte Umsetzung beider Politiken anstreben, insbesondere da entlang der Donau
und ihrer Nebenflüsse zahlreiche Schutzgebiete liegen. Für den Fall von
Infrastrukturprojekten in geschützten Süßwasserlebensräumen empfehlen wir ein
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integriertes Planungskonzept unter Einbindung der Beteiligten gleich von Beginn an als
besten Weg, um Beeinträchtigungen der Schutzgebiete zu vermeiden.

(28) bekräftigen das 2007 von der IKSD, der Donaukommission und der Internationalen
Save Kommission abgeschlossene „Joint Statement on Development of Inland
Navigation and Environmental Protection”, würdigen seinen laufenden Follow-up-
Prozess, in dessen Rahmen regelmäßige Treffen zum Austausch von Erfahrungen und
zu seiner Anwendung angeboten werden, und empfehlen, auch das „Manual on Good
Practices in Sustainable Waterway Planning“, das im Rahmen eines PLATINA-Projekts
der Europäischen Union erfolgreich entwickelt wurde und weitere praktische Schritte
und Beispiele für integrierte Planungskonzepte beschreibt, optimal zu nützen.

(29) würdigen die von der IKSD im Jahr 2013 nach einem umfangreichen partizipativen
Prozess unter Einbindung des Wasserkraftsektors, von NGOs und der
wissenschaftlichen Gemeinschaft beschlossenen „Guiding Principles on Sustainable
Hydropower Development in the Danube Basin”, fordern deren umfassende
Anwendung durch eine verstärkte Zusammenarbeit der relevanten Sektoren und
unterstützen die geplanten Follow-up-Meetings zum Austausch praktischer
Erfahrungen.

(30) nehmen zur Kenntnis, dass noch keine Sedimentbilanz für das Einzugsgebiet der
Donau vorliegt. Mit einer solchen Sedimentbilanz wäre es möglich, die Bedeutung des
Sedimenttransports für das Gesamteinzugsgebiet festzustellen und auf dieser Basis
geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, um unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von
Schifffahrt, Wasserkraft, Hochwasserschutz und Ökosystemen einen ausgewogenen
Sedimenttransport zu gewährleisten. Wir unterstützen den Vorschlag eines Projekts zum
Thema Sedimentmanagement unter Einbindung aller relevanten Sektoren und
unterstreichen die hohe Priorität, die wir einem solchen Projekt einräumen.

(31) eingedenk der laufenden Bemühungen zur Reduzierung der Verschmutzung durch
Nährstoffe sowie die Notwendigkeit zusätzlicher Initiativen ersuchen wir die IKSD, in
enger Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftssektor und allen relevanten Akteuren
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einen breiten Diskussionsprozess zu organisieren, um einen IKSD-Leitfaden über
landwirtschaftliche Praktiken zur Reduzierung der durch Nährstoffe aus
landwirtschaftlichen Quellen verursachten oder bedingten Wasserverschmutzung und
zur Vermeidung einer solchen Verschmutzung im Donaueinzugsgebiet zu erstellen.
Dieses Dokument könnte u.a. eine solide Wissensbasis zum Landwirtschaftssektor und
seinen Auswirkungen auf die Wasserqualität im Donauraum liefern, auf die bestehende
europäische Gesetzgebung und die europäischen Finanzinstrumente aufmerksam
machen, Cross-Compliance sowie begleitende Maßnahmen betreffend die Gemeinsame
Agrarpolitik der Europäischen Union und andere Finanzprogramme zusammenfassen
sowie gute landwirtschaftliche Praktiken und potentielle politische Instrumente und
durch Fallstudien gestützte kosteneffiziente Maßnahmen empfehlen. Das Ziel dieses
IKSD-Leitfadens wäre der wirksame Schutz und die effektive Nutzung von Gewässern
sowie eine nachhaltige und ausgewogene landwirtschaftliche Produktion in den Ländern
des Donauraums.

(32) würdigen die 2012 beschlossene IKSD-Strategie zur Anpassung an den
Klimawandel (Strategy on Adaptation to Climate Change) und ihre Integration in den
aktualisierten DRBM Plan und den DFRM Plan. Unter Begrüßung des am 12.
Dezember 2015 im Rahmen der Klimakonferenz der Vereinten Nationen beschlossenen
historischen Abkommens von Paris und in Kenntnisnahme der raschen Fortschritte der
Forschung im Bereich Klimawandel allgemein und im Donauraum ersuchen wir die
IKSD, eine Aktualisierung ihrer Strategie - insbesondere hinsichtlich der Wissensbasis -
im Jahr 2018 einzuplanen, um die aktualisierte Strategie rechtzeitig für den nächsten
Planungszyklus der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Hochwasserrichtlinie zu
erstellen.

(33) angesichts der steigenden Zahl an Wassermangel- und Dürreereignissen und deren
erheblichen Auswirkungen auf die Wassermenge wissen wir es zu schätzen, dass der
aktualisierte DRBM Plan eine erste Beurteilung der Relevanz des Themas
Wassermangel und Dürre für das Donaueinzugsgebiet enthält. Obwohl es sich in dieser
Phase nicht um ein Thema von Wichtigkeit für das gesamte Einzugsgebiet handelt,
ersuchen wir die IKSD, ihre Tätigkeiten betreffend den Ausbau von Wissen und die
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Erleichterung des Informationsaustausches über Best-Practice-Beispiele und Fortschritte
in der Forschung fortzuführen.

(34) anerkennen die Aufgabe der IKSD, einen Beitrag zur Umsetzung der
wasserbezogenen Nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) der Agenda 2030 zu leisten.

Donaustöre - die Flaggschiffarten des Donauraums

(35) erkennen, dass die Donaustöre „lebende Fossilien“ sind, die ein Naturerbe des
Donauraums darstellen, das früher im gesamten Einzugsgebiet existiert hat, während
heute nur mehr einige stark gefährdete oder gefährdete Arten vorkommen, die
besonders im unteren Donauraum vertreten sind, der Sterlet und der Dick-Stör
allerdings auch im mittleren Donauraum, der Sterlet auch im oberen Donauraum.

(36) eingedenk der vielfältigen Belastungen aus unterschiedlichen Sektoren, die durch
ein integriertes Wasserressourcenmanagement im Donauraum zu behandeln sind, und
unter Berücksichtigung des Umstands, dass Störe ein geeigneter Indikator für
verschiedene Belastungen sind, gleichzeitig aber auch im Bewusstsein der Fortschritte,
die in anderen Flusseinzugsgebieten durch die Designierung einer Flaggschiffart erzielt
wurden, bekräftigen wir unsere Absicht, den Donaustör zur Flaggschiffart des
Donauraums zu bestimmen und hoffen, damit das Bewusstsein einer breiten
Öffentlichkeit und das politische Engagement für die Donaustöre und das Ökosystem
des Donaueinzugsgebietes als Ganzes zu forcieren.

(37) begrüßen und unterstützen die im Rahmen des EUSDR erzielten Fortschritte bei
Themen, die Störe betreffen, insbesondere das von der Danube Sturgeon Task Force
erarbeitete Programm „Sturgeon 2020“, sowie die in Bulgarien, Rumänien, Serbien und
Österreich geltenden Verbote der Störfischerei und bieten weitere Koordination mit der
IKSD in den Gebieten an, in denen die IKSD Schlüsselkompetenzen besitzt. Wir
begrüßen es auch, dass die Weltgesellschaft zum Schutz der Störe 2017 ihr 8.
Internationales Symposium zu Stören in Wien abhalten wird und ersuchen die IKSD,
ihre relevanten Aktivitäten bei der Konferenz zu präsentieren.
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(38) würdigen die Fortschritte, die in Bezug auf eine Machbarkeitsstudie mit Analyse
der Möglichkeiten zur Errichtung von Fischaufstiegshilfen bei den Dämmen am
Eisernen Tor erzielt wurden, und bekräftigen unsere Unterstützung für die nächsten
Schritte des Projekts „Towards a Healthy Danube – Fish Migration Iron Gates I & II”
sowie für die geplanten Follow-up-Aktivitäten weiter stromaufwärts im Fall positiver
Ergebnisse bei den Eisernen Toren.

Schaffung von Synergien und Förderung der Zusammenarbeit

(39) denken zurück an den umfangreichen öffentlichen Konsultationsprozess zum
aktualisierten DRBM Plan und zum DFRM Plan - mit der IKSD-Stakeholder-Konferenz
im Juli 2015 - als Meilensteine in der laufenden Kooperation zwischen der IKSD, ihren
Beobachtern und der breiten Öffentlichkeit und anerkennen die zweckmäßigen
Vorschläge, die wir infolge dieses Prozesses erhalten haben.

(40) betonen unsere Absicht, die laufenden Outreach-Aktivitäten der IKSD,
beispielsweise den Danube Day und „Danube Watch“, weiter zu entwickeln und
Möglichkeiten für weitere Kommunikationsaktivitäten der IKSD zu prüfen, die etwa
mit dem Tourismusbereich oder den Donaustören als Flaggschiff-Art des
Donaueinzugsgebiets in Verbindung stehen. In diesem Zusammenhang möchten wir
allen Geschäftspartnern und Beobachtern der IKSD, die diese Aktivitäten unterstützen,
unseren herzlichen Dank aussprechen.

(41) würdigen die äußerst wertvollen wissenschaftlichen Ergebnisse der dritten
Gemeinsamen Flussexpedition „Joint Danube Survey“ im Jahr 2013 und ihre
erheblichen Auswirkungen auf die Bewusstseinsbildung für die IKSD, ersuchen die
IKSD, basierend auf einer Evaluierung der vorangegangenen Expeditionen einen vierten
Joint Danube Survey vorzubereiten, der 2019 stattfinden soll, und verpflichten uns, die
dafür erforderlichen finanziellen Mittel sicherzustellen.

(42) erklären unter Bedachtnahme auf die Tatsache, dass gemäß der EU-
Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Hochwasserrichtlinie der DRBM Plan
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beziehungsweise der DFRM Plan bis zum Jahr 2021 geprüft und aktualisiert werden
müssen, unsere Absicht, im Jahr 2022 unser nächstes Ministertreffen abzuhalten.

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Wichtiger Hinweis:
Die deutsche Übersetzung dient als Hilfestellung für deutschsprachige Bürgerinnen und
Bürger des Donauraumes. Der Originaltext ist in Englisch und unter www.icpdr.org
verfügbar.
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