Dossier - Migrations- und Entwicklungspolitik gegenüber afrikanischen Herkunfts-,Transit- und Aufnahmeländern
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Dossier Migrations- und Entwicklungspolitik gegenüber afrikanischen Herkunfts-,Transit- und Aufnahmeländern DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVERBAND e. V. | www.paritaet.org
Inhaltsverzeichnis Chronologie .......................................................................................................................................................................................... 2 Einleitung ................................................................................................................................................................................................ 3 Europäische Union ....................................................................................................................................................... 4 Gesamtansatz Migration und Mobilität ................................................................................................................................. 4 Mobilitätspartnerschaften und Gemeinsame Agenden für Migration und Mobilität .......................................... 4 Rabat-Prozess und Khartum-Prozess ...................................................................................................................................... 5 Europäische Agenda für Migration ......................................................................................................................................... 6 Valletta Aktionsplan ...................................................................................................................................................................... 7 EU-Nothilfe-Treuhandfonds (EUTF) ......................................................................................................................................... 8 Migrationspartnerschaftsrahmen ........................................................................................................................................... 9 EU-Außeninvestitionsplan .......................................................................................................................................................... 11 Afrika-EU-Allianz für nachhaltige Investitionen und Arbeitsplätze ............................................................................. 11 Sahel-Allianz .................................................................................................................................................................................... 12 Bundesrepublik Deutschland .................................................................................................................................... 14 Strategie für Migration und Entwicklung ............................................................................................................................. 14 Sonderinitiative „Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge (re)integrieren“ ............................................................ 15 Marshallplan mit Afrika ............................................................................................................................................................... 16 Pro!Afrika .......................................................................................................................................................................................... 17 Strategiepapier Entwicklungspolitik 2030 ........................................................................................................................... 18 Entwicklungsinvestitionsfonds ................................................................................................................................................ 19 Afrikapolitische Leitlinien der Bundesregierung ............................................................................................................... 20 Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) ......................................................................................... 21 Ertüchtigungsinitiative ................................................................................................................................................................ 21 Vereinte Nationen ........................................................................................................................................................ 22 New Yorker Erklärung für Geflüchtete und Migrant*innen ............................................................................................ 22 Globaler Pakt für Flüchtlinge ..................................................................................................................................................... 23 Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration ............................................................................. 24 G-20 ................................................................................................................................................................................. 24 Compact with Africa ..................................................................................................................................................................... 24 Impressum .............................................................................................................................................................................................. 25 1
Chronologie 2000 Abkommen von Contonou 2000 Afrika-EU-Gipfel in Kario: Afrika-EU Partnerschaft 2005 EU-Gesamtansatz Migration und Mobilität Mai 2005 Einrichtung der EU-Grenzschutzagentur Frontex Juli 2006 Initiierung Rabat-Prozess Nov. 2011 Erweiterung des EU Gesamtansatzes Migration und Mobilität 2014 Afrikapolitische Leitlinien der Bundesregierung 2014 BMZ Sonderinitiative „Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge (re)integrieren“ Okt. 2014 Initiierung Karthoum-Prozess Mai 2015 Europäische Agenda für Migration Nov. 2015 EU-Afrika-Gipfel in Valletta: Valletta Aktionsplan Nov. 2015 EU-Nothilfe-Treuhandfonds (EUTF) März 2016 EU-Türkei Abkommen Juni 2016 EU-Migrationspartnerschaftsrahmen Sept. 2016 UN-Gipfeltreffen zum Thema Flucht und Migration: New Yorker Erklärung Nov. 2016 Strategie für Migration und Entwicklung Jan 2017 Veröffentlichung Marshallplan mit Afrika März 2017 Malta Erklärung April 2017 Initiative Pro!Afrika Juli 2017 Sahel-Allianz Juli 2017 Compact with Africa Sept. 2017 EU-Außeninvestitionsplan Nov. 2017 EU-Afrika-Gipfel, Abidjan/ Cote d’Ivoire Sept. 2018 Afrika-EU Allianz für nachhaltige Investitionen und Arbeitsplätze Okt. 2018 Strategiepapier Entwicklungspolitik 2030 Dez. 2018 „Globaler Pakt für Flüchtlinge“ und „Globaler Pakt für eine gesicherte, geordnete und reguläre Migration“ werden verabschiedet Dez. 2018 Hochrangiges Forum Afrika Europa in Wien März 2019 Afrikapolitische Leitlinien der Bundesregierung fortgeschrieben Juni 2019 Entwicklungsinvestitionsfonds 2
Einleitung Afrika steht seit einigen Jahren prominent auf der Der Paritätische Gesamtverband beschäftigt sich, u. a. Agenda der deutschen Bundesregierung: Neben dem im Rahmen von Fachgesprächen, mit der Entwicklung „Marshall-Plan mit Afrika“, dem „Compact with Africa“ der deutsch-europäischen Migrationsagenda und den oder der „Pro!Afrika“ Initiative, stellte das Bundesmi- Auswirkungen auf einzelne Herkunfts-, Transit- und nisterium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Aufnahmeländer. Das vorliegende Dossier versucht Entwicklung (BMZ) jüngst das neueste Prestigeprojekt in diesem Kontext einen – nicht bewertenden – Über- den „Entwicklungsinvestitionsfonds“ vor. blick über die zentralen entwicklungs- und migrations- politischen Initiativen und Programme, die auf deut- Die neue Aufmerksamkeit kann nicht unabhängig von scher und internationaler – vor allem auf europäischer einer deutsch- europäischen Migrationsagenda be- – Ebene getroffen worden sind, zu geben. Es dient vor wertet werden, die Wanderungsbewegungen aus afri- allem der Hintergrundinformation. Die Entwicklungen kanischen Staaten über die Mittelmeerrouten weiter seit 2015 stehen dabei im Vordergrund. einschränken möchte. Auf europäischer Ebene zeigt sich nicht erst seit dem EU-Afrika-Gipfel in Valletta im Das Dossier erhebt keinen Anspruch auf Vollständig- November 2015 und dem im Juni 2016 präsentierten keit. Es handelt sich um ein lebendes Dokument, das Konzepten der Migrationspartnerschaften, dass Mi- kontinuierlich fortgeschrieben werden soll. Die vorlie- grationspolitik in den Fokus der internationalen Zu- gende Version stellt eine Überarbeitung des Dossiers sammenarbeit mit afrikanischen Staaten gerückt ist. in der Fassung vom August 2017 dar. Bei der Vielzahl der auferlegten Initiativen und Pro- Berlin, Dezember 2019 gramme fällt es dabei jedoch oftmals schwer einen Überblick zu behalten: Welche Maßnahmen werden Marta Bociek von welchen Akteuren zu welchem Zeitpunkt initiiert? Referentin für Humanitäre Auslandshilfe und Internationale Kooperation im Paritätischen Gesamtverband 3
Europäische Union Gesamtansatz Migration und Mobilität Mobilitätspartnerschaften und Der „Gesamtansatz Migration und Mobilität“ (Global Gemeinsame Agenden für Approach to Migration and Mobility, GAMM) stellt den Migration und Mobilität Rahmen der europäische Migrations- und Asylpolitik gegenüber Drittstaaten dar und legt fest, auf welche Mobilitätspartnerschaften (Mobility Partnerships, MP) Art und Weise Dialoge und Kooperationen mit Dritt- und die gemeinsamen Agenden für Migration und Mo- staaten eingegangen werden und welche Prioritäten bilität (Common Agendas for Migration and Mobility, die Europäische Union (EU) dabei setzt. Regional ist CAMM) stellten unter dem GAMM neue Dialogformate der Ansatz breit aufgestellt. Ein besonderer Fokus wird der EU-Migrationspolitik mit Drittstaaten dar. Bis heute aber auf die Migrationsrouten und auf die Politik ge- wurden Mobilitätspartnerschaften mit Kap Verde (2008), genüber strategisch wichtigen Herkunfts- und Transit- Moldau (2008), Georgien (2009), Armenien (2011), Aser- ländern gelegt. baidschan (2013), Marokko (2013), Tunesien und Jorda- nien (beide 2014) sowie Belarus (2015) unterzeichnet. Zur Implementierung stehen dem GAMM verschie- CAMMs bestehen aktuell mit Äthiopien, Indien und dene politische Instrumente wie bilaterale oder re- Nigeria. Im Vergleich zu den Mobilitätspartnerschaften gionale Dialogformate und Aktionspläne, juristische wird bei den CAMMs nicht vorausgesetzt, dass Visaer- Instrumente wie Visaregelungen oder Rücknahme- leichterungs- und Rückübernahmeabkommen zwi- abkommen sowie operative Instrumente auf Pro- schen der EU und den Partnerländern ausgehandelt gramm- und Projektebene zur Verfügung. Der GAMM werden müssen. Die Absichtserklärungen werden je- ist eingebettet in die auswärtige EU-Politik; welche die weils zwischen dem Herkunftsland, der EU und mehre- EU-Entwicklungszusammenarbeit einschließt.1 ren interessierten EU-Mitgliedsstaaten geschlossen. Im November 2011 erweiterte die Europäische Kom- Die Mobilitätspartnerschaften sollen einen umfassenden mission den Gesamtansatz und konzentrierte ihre Mi- Rahmen bilden, um den „Personenverkehr“ zwischen der grationspolitik strategisch auf vier Ziele: EU und den Partnerländern zu steuern. Die Inhalte der individuellen Vereinbarungen unterscheiden sich da- • Erleichterung legaler Migration und Mobilität bei; verfolgt wird aber jeweils das Ziel legale Migration zu fördern und „irreguläre“ Migration einzuschränken. • Reduzierung bzw. Verhinderung von irregulärer Als legale Migration versteht die EU vor allem Arbeitsmi- Migration und Menschenhandel gration und die Migration zu Studien- und Ausbildungs- zwecken. Instrumente sind u. a. Visaerleichterungen, die • Förderung des internationalen Schutzes und der Unterstützung zirkulärer Migration oder gemeinsame externen Dimension der Asylpolitik Berufsbildungsprogramme oder Hochschulpartner- schaften. Daneben können Übereinkünfte zur Rücküber- • Bessere Nutzung von Migration und Mobilität für nahme und zur verbesserten Grenzkontrolle stehen, z. B. Entwicklung.2 durch Einführung biometrischer Pässe oder eine engere Zusammenarbeit mit europäischen Behörden und der Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (European Border and Coast Guard Agency, Frontex). Mit den Mobilitätspartnerschaften soll auch eine im 1 Für weiter Informationen zum GAMM siehe: https://ec.europa.eu/ GAMM-Ziel 4 festgehaltene entwicklungsfördernde home-affairs/what-we-do/policies/international-affairs/global-approach- to-migration_en (zuletzt aufgerufen:13.11.19). Migrationspolitik operationalisiert werden. Vereinba- 2 Angenendt, Steffen: Migration, Mobilität und Entwicklung rungen können daher entwicklungspolitische Projekte – EU-Mobilitätspartnerschaften als Instrument der mit einschließen, wie z. B. die Erleichterung von mo- Entwicklungszusammenarbeit, in: SWP Studie November 2012, unter: https://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/studien/2012_ netären Rücküberweisungen durch Migrant*innen in S25_adt.pdf (zuletzt aufgerufen:13.11.19). ihre Herkunftsländer. 4
Rabat-Prozess und Khartum-Prozess Die EU hat im Rahmen ihrer Migrations- und Entwick- Operationalisiert wird der Rabat-Prozess u. a. durch lungspolitik regionale Dialogformate initiiert. Hierzu nationale oder bilaterale Projekte der verschiedenen gehören zum einen der Khartum-Prozess mit Ländern Dialogpartner. Hierzu werden u. a. die Mobilitätspart- der östlichen Migrationsroute und zum anderen der Ra- nerschaften gezählt.7 batt-Prozess mit Ländern Zentral-, West- und Nordafri- kas. Im Rahmen beider Prozesse soll die Implementie- Der im Oktober 2014 eingeleitete Khartum-Prozess rung des Valletta Aktionsplans3 überwacht werden. ist auf die Bekämpfung von Menschenhandel und -schmuggel konzentriert. Dialogpartner sind die Eu- Der Rabat-Prozess wurde auf der ersten Europa-Afri- ropäische Kommission, der Europäische Auswärtige ka-Ministerkonferenz über Migration und Entwick- Dienst, die Kommission der Afrikanischen Union, die lung im Juli 2006 eingeleitet. Eingebunden sind 57 EU-Mitgliedsstaaten sowie Norwegen und die Schweiz afrikanische und europäische Länder sowie die Eu- und 11 afrikanische Staaten entlang der Migrations- ropäische Kommission und die Wirtschaftsgemein- routen am Horn von Afrika (Ägypten, Äthiopien, Dji- schaft der westafrikanischen Staaten (ECOWAS).4 Die bouti, Eritrea, Kenia, Libyen, Südsudan, Sudan, So- Schwerpunkte der Zusammenarbeit wurden fortlau- malia, Tunesien und Uganda). Deutschland gehört fend auf fünf Ministerkonferenzen beschlossen.5 Das dem Lenkungsausschuss an.8 Der Dialogprozess, in nicht-bindende Marrakesch Programm für die Jahre dessen Rahmen regelmäßige thematische Workshops 2018-2020 bildet das aktuelle Aktionsprogramm zur sowie Treffen des Lenkungsausschusses stattfinden, Unterstützung der nationalen Bemühungen der teil- soll durch konkrete Maßnahmen und Programme be- nehmenden Staaten des Rabat-Prozesses im Bereich gleitet werden. Zu den regionalen Initiativen werden des Migrationsmanagements. Es wurde in Anlehnung u. a. das Programm Better Migration Management an die Prioritäten des Valletta Aktionsplans6 erarbeitet (BMM) und das Regional Development Protection und ermöglicht die Umsetzung von Initiativen in den Programme (RDPP) für das Horn von Afrika gezählt.9 folgenden fünf Säulen: Finanziert wird der Khartum Prozess u. a. durch den EU-Nothilfe-Treuhandfond.10 • Migration und Entwicklung/ Ursachen irregulärer Migration und Vertreibung • Reguläre Migration und Mobilität • Schutz und Asyl • Bekämpfung irregulärer Migration, der Schleusung von Migrant*innen und von Menschenhandel 7 Siehe ICMPD: Rabat Process, unter: https://www.icmpd.org/our-work/ migration-dialogues/rabat-process/. Siehe auch die offizielle Homepage • Rückführung, Rückübernahme und Re-integration zum Rabat-Prozess, unter: https://www.rabat-process.org/en/ (beide zuletzt aufgerufen:13.11.19). 8 Neben Deutschland sitzen im Lenkungsausschuss vier weitere 3 Zum Valetta Aktionsplan siehe S. 7 EU- Mitgliedsstaaten (Italien, Frankreich, UK und die Niederlande), fünf 4 Dabei haben Algerien und Libyen lediglich einen Beobachterstatus. Afrikanische Länder (Ägypten, Äthiopien, Eritrea, Südsudan und Sudan), Neben der Europäischen Kommission und ECOWAS sitzen im die Europäische Kommission, der Europäische Auswärtige Dienst und die Lenkungsausschuss Belgien, Frankreich, Italien, Portugal, Spanien, Kommission der Afrikanischen Union. Äquatorialguinea, Burkina Faso, Mali, Marokko und Senegal. 9 Ferner die beiden regionalen Initiativen „Addressing mixed migration 5 Marokko 2006: Rabat Aktionsplan, Frankreich 2008: Pariser flows in East Africa (AMMi)“ und „Regional Operational Centre in support Kooperationsprogramm, Senegal 2011: Dakar Strategie, Italien 2014: of the Khartoum Process and the AU-Horn of Africa Initiative (ROCK)“. Annahme der Rom Erklärung. Bei der fünften Euro-Afrikanischen 10 Europäische Kommission – Factsheet: Zusammenarbeit der Konferenz zu Migration und Entwicklung am 2. Mai 2018 wurde das Europäischen Union mit Afrika im Bereich der Migration (2012), unter: aktuelle, mehrjährige Kooperationsprogramm des Rabat-Prozesses im http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-6026_de.htm, siehe sog. Marrakesch Programm festgelegt. auch die offizielle Homepage zum Khartum-Prozess http://www. 6 Siehe S. 7 khartoumprocess.net/ (beide zuletzt aufgerufen: 26.11.2019). 5
Europäische Agenda für Migration Vor dem Hintergrund einer erhöhten Anzahl „irregu- • ein multifunktionales Zentrum im Niger mit der lärer Grenzübertritte“ und einer wachsenden Aufmerk- Internationalen Organisation für Migration (IOM) samkeit auf die Fluchtroute über das Mittelmeer hat die und dem Hochkommissariat der Vereinten Natio- Europäische Kommission im Mai 2015 eine Europäische nen für Flüchtlinge (Office of the United Nations Agenda für Migration (European Agenda on Migration) High Commissioner for Refugees, UNHCR) aufge- beschlossen. Die Agenda formuliert neben Sofortmaß- baut.11 nahmen, vier Ziele zum „weiteren Vorgehen“: Die Europäische Kommission veröffentlichte im Sep- • Anreize für irreguläre Migration reduzieren tember 2017 eine erste Bilanz zu den bisher im Rahmen (Ursachen in Drittländern angehen, Schleuser und der Europäischen Agenda getroffenen Maßnahmen. Menschenhändler bekämpfen, Rückführung) In dem Bericht werden auch die nächsten Schritte zur Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda be- • Grenzmanagement – Menschenleben retten und nannt12. Dabei werden vier Bereiche identifiziert, die Außengrenzen sichern besonderer Anstrengungen der EU-Mitgliedsstaaten (Stärkung der Rolle und Kapazitäten von Frontex, bedürfen: EU-weite Standards für Grenzmanagement, Stär- kung Grenzmanagement-Kapazitäten in Dritt- • Festlegung des Rechtsrahmens für das Gemein- staaten) same Europäische Asylsystem (GEAS) • Gemeinsame Asylpolitik • Erweiterung legaler Migrationsmöglichkeiten (Umsetzung Gemeinsames Europäisches Asyl- (Neuansiedlung von min. 50.000 Personen, die int. system, Dublin-System) Schutz benötigen, Pilotprojekte mit Drittstaaten auf dem Gebiet der legalen Migration) • Neue Politik für legale Migration (Steuerung legaler Migration und Visumspolitik, • Erhöhung der Wirksamkeit von Rückführungen, wirksame Integration, Maximierung der Entwick- um Ressourcen für die Menschen einsetzen zu lungsvorteile in den Herkunftsländern) können, die sie benötigen Die inhaltlichen Schwerpunkte der formulierten Ziele • Zusammenarbeit mit Ländern und Organisati- unterscheiden sich im Wesentlichen nicht vom Ge- onen zur besseren Migrationssteuerung (Mittel samtansatz GAMM. des EU-Treuhandfonds für Afrika sollen weiter auf- gestockt werden) Unter den Sofortmaßnahmen werden u. a.: • die Ressourcen für Frontex- und Europol- Operati- onen erhöht • die Hilfe für Mitgliedsstaaten an den europäischen 11 Europäische Kommission – Mitteilung der Kommission an das Außengrenzen erhöht Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Die Europäische Migrationsagenda, COM (2015) 240 final, unter: https://ec.europa.eu/ • Gelder für RDPP mit Nordafrika und dem Horn von home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration_en (zuletzt aufgerufen:14.11.19). Afrika bereit gestellt 12 Europäische Kommission – Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und • das Grenzmanagement in laufenden Missionen in Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda COM(2017) 558 final, unter: https:// Niger und Mali verstärkt und eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A52017DC0558 (zuletzt aufgerufen: 14.11.19). 6
Valletta Aktionsplan Im Dezember 2017 wurde dann zusätzlich ein Fahr- Am 11. bis 12. November 2015 sind europäische und plan zur Umsetzung der Maßnahmen durch die afrikanische Staats- und Regierungschefs auf einem EU-Kommission bis Juni 2018 vorgelegt.13 Neben wei- Gipfeltreffen zu Migrationsfragen in Valletta zusam- teren Zwischenberichten zur Umsetzung der Migrati- mengekommen. Dort haben sie den Valletta Aktions- onsagenda erschien im Oktober 2019 eine Zwischen- plan (Joint Valetta Action Plan) verabschiedet. Dieser bilanz zur Europäischen Migrationsagenda nach vier sieht fünf Schwerpunkte der Zusammenarbeit vor und Jahren.14 Dabei wird u. a. als Fortschritt der letzten vier umreist Maßnahmenbereiche in einem Aktionsplan in Jahre die enge Zusammenarbeit der EU mit den Part- unterschiedlicher Schärfe: nerländern im Bereich der Bekämpfung der „Ursachen von irregulärer Migration“, dem Schutz von Geflüch- • Bekämpfung der Ursachen für irreguläre Migra- teten und Migrant*innen und der Unterstützung von tion und Vertreibung Aufnahmegemeinschaften hervorgehoben. Als näch- (u. a. Mainstreaming von Migration in der Entwick- ste dringend notwendige Handlungsschritte identifi- lungszusammenarbeit, Schaffung von Arbeits- ziert der Bericht: plätzen und Ausbildungsförderung, Stärkung der Resilienz z. B. durch Sicherung von Ernährungs- • Verbesserungsbedarf bei den Bedingungen im sicherheit und Anpassung an den Klimawandel, östlichen Mittelmeer Förderung vom Transfer von Remittances und des Diasporaengagements, Verhindern neuer Kon- • Mehr Solidarität bei Such- und Rettungsaktionen flikte, Unterstützen von Rechtsstaatlichkeit und guter Regierungsführung z. B. über polizeiliche • Beschleunigte Evakuierungen aus Libyen und juristische Kooperationen, Unterstützung von privaten Investitionen in landwirtschaftliche Un- ternehmungen) • Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich der legalen Migration und Mobilität (u. a. Verdopplung der Zahl von Studien- und For- schungsstipendien, Aufsetzen von Pilotprojekten zur verbesserten Anerkennung von Qualifikati- onen im Sinne von zirkulärer Migration, Work- shops zu Visafazilitäten, Förderung von bilateralen Abkommen wie den Mobilitätspartnerschaften, Ausweitung der Personenstandsregistrierungen und Ausweisdokumenten) 13 Europäische Kommission – Communication from the Commission • Schutz für Migrant*innen und Asylbewer- to the European Parliament, the European Council and the Council. Commission contribution to the EU Leaders‘ thematic debate ber*innen on a way forward on the external and the internal dimension of (u. a. Weiterführen von Search- and Rescue -An- migration policy, (zuletzt aufgerufen:15.11.19). Dieser sieht u.a. die strengungen im Mittelmeer, Stärkung der Schutz- Intensivierung der Arbeiten zur Reform des GEAS, die Vollendung des Grenzmanagementsystems für die Außengrenzen sowie die kapazitäten von Aufnahmeländern, Erleichterung Neuansiedlung von min. 50.000 schutzbedürftigen Personen vor. von Zugang zu Rechtsberatung, Opferschutz, 14 Europäische Kommission – Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den psychologische und die Gesundheit betreffender Rat: Fortschrittsbericht über die Umsetzung der Europäischen Unterstützung, Verbesserung von Asylprozessen Migrationsagenda, COM (2019) 481 final, unter: https://ec.europa.eu/ in Herkunfts-, Transit- und Aufnahmestaaten, Un- home-affairs/sites/homeaffairs/files/what-we-do/policies/european- agenda-migration/20191016_com-2019-481-report_en.pdf (zuletzt terstützen von Resettlement-Anstrengungen, Stär- aufgerufen:14.11.2019). kung der Humanitären Hilfe) 7
EU-Nothilfe-Treuhandfonds (EUTF) • Verhinderung und Bekämpfung der „irregulären Der EU-Nothilfe-Treuhandfonds (EUTF) ist auf dem Migration“, der Schleusung von Migrant*innen Valletta-Gipfel im November 2015 als Finanzierungs- und des Menschenhandels instrument „zur Unterstützung der Stabilität und zur (u. a. Aufsetzen von nationalen und regionalen Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration Gesetzgebungen gegen das Schleusen und den und Vertreibungen in Afrika“16 aufgesetzt worden. Handel von Menschen sowie Arbeitsausbeutung von Migrant*innen, Stärkung der Institutionen Der Fonds umfasst derzeit mehr als 4,6 Milliarden in Herkunfts- und Transitländer zum Kampf ge- Euro17 und setzt sich aus Finanzmitteln der EU und aus gen Schleuser und Menschenhandel entlang der Zusagen von Mitgliedsstaaten und weiteren Gebern West-Sahel-Route z. B. durch Capacity Building von 535 Mio. Euro18 zusammen. Als Mitgliedsstaat hat oder das Bereitstellen von Equipment, Einrichten die Bundesrepublik Deutschland ihre Mittel auf 182,5 von Polizeieinheiten, Investition in Grenzmanage- Mio. Euro erhöht.19 Der durch die Europäische Kom- ment Systeme, Pilotprojekt eines „Joint Investiga- mission verwaltete Betrag von gerundet 4 Milliarden tion Teams“ in Niger, verbesserter Informations- Euro stammt aus verschiedenen Finanzierungsinstru- austausch und verbesserte Zusammenarbeit u. a. menten des EU-Budgets wie dem Instrument für die mit Frontex, Inter- und Europol, Unterstützung von Entwicklungszusammenarbeit (Development Coo- gestrandeten Migrant*innen, Aufklärung und In- peration Instrument, DCI), dem Europäischen Nach- formationskampagnen unter der Bevölkerung) barschaftsinstrument (European Neighbourhood In- strument, ENI), der Generaldirektion Migration und • Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Inneres (DG HOME) und der Generaldirektion europä- Rückführung und Rückübernahme ischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe (DG (u. a. Kapazitätsaufbau in Herkunftsländern zur ECHO).20 Es fließen ebenfalls Mittel aus dem Europä- Identifizierung von „irregulären Migrant*innen“, ischen Entwicklungsfonds21 in den EUTF ein. Aufsetzen von Projekten zur Reintegration von Rückkehrer*innen, Best-Practice Workshops zur Rückübernahme, Unterstützung von Kinder- schutzsystemen) Die Ausführung des Aktionsplans sollen mit Hilfe der bestehenden Mechanismen des Rabat-Prozesses, des Khartum-Prozesses und der Gemeinsamen EU-Afri- ka Strategie überwacht werden. Zur finanziellen Un- terstützung des Aktionsplans wurde der EU-Nothil- 16 Ebd. 17 European Commission: State of Play and Financial resources (as of fe-Treuhandfond aufgesetzt.15 11.11.2019), unter: https://ec.europa.eu/trustfundforafrica/content/trust- fund-financials_en (zuletzt aufgerufen: 14.11.19). 18 Ebd. 19 European Commission: EU MS and other donors contribution (pledges (as of 25.11.2019), unter: https://ec.europa.eu/trustfundforafrica/ content/trust-fund-financials_en (zuletzt aufgerufen: 26.11.19). 20 European Commission: EU contribution pledged (as of 25.11.2019), unter: https://ec.europa.eu/trustfundforafrica/content/trust-fund- financials_en (zuletzt aufgerufen: 26.11.19). 21 Der Europäische Entwicklungsfond (European Development Fond, EDF) steht außerhalb des generellen EU-Haushaltsplanes und wird über freiwillige Beiträge durch die EU-Mitgliedsstaaten getragen. Eine Einführung zu den Finanzinstrumenten in der Europäischen Entwicklungszusammenarbeit gibt: CONCORD Guide to EuropeAid 15 Europäischer Rat: Gipfeltreffen zu Migrationsfragen in Valletta, funding instruments 2014–2020, Nov. 2014, unter: https://concordeurope. 11.-12.11.2015, unter http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/ org/2014/11/03/guide-to-europeaid-funding-instruments-2014-2020/ international-summit/2015/11/11-12/ (zuletzt aufgerufen:15.11.19). (zuletzt aufgerufen:26.11.19). 8
Migrationspartnerschaftsrahmen Die Gelder des EUTF sollen gezielt in Ländern einge- Mit dem Migrationspartnerschaftsrahmen (Migration setzt werden, die entlang der Hauptmigrationsrou- Partnership Framework) hat die EU im Juni 2016 ihren ten nach Europa liegen: „neuen Ansatz zum verbesserten Migrationsmanage- ment“ vorgestellt. Er steht in der „Tradition“ der Euro- • Sahelregion / Tschad-See: Burkina Faso, Elfenbein- päischen Agenda für Migration und knüpft mit seinen küste, Gambia, Ghana, Guinea, Kamerun, Mali, Zielen an den Aktionsplan von Valletta an: Mauretanien, Niger, Nigeria, Tschad, Senegal • Leben retten • Horn von Afrika: Äthiopien, Djibuti, Eritrea, Kenia, Somalia, Südsudan, Sudan, Tansania, Uganda • Schmugglerkriminalität bekämpfen • Nord-Afrika: Algerien, Ägypten, Libyen, Marokko, • „Irreguläre Migration“ verhindern und Tunesien • die Zusammenarbeit in Hinblick auf Rückkehr und Von den 531 vertraglich beschlossenen Maßnahmen Rückübernahme vertiefen. wurden, Stand November 2019, 210 genehmigt. Die- se wurden mit einem Gesamtvolumen von rund 4,02 Dabei unterscheidet der Ansatz zwischen kurzfristig Mrd. Euro durch den Trust Fund finanziert.22 Die Sa- und langfristig anzugehenden Aufgaben der Part- helregion/Tschad-See erhielt rund 1,95 Mrd. Euro, das nerschaft. Erstere umfassen das Retten von Leben Horn von Afrika rund 1,41 Mrd. Euro und Nordafrika von Migrant*innen im Mittelmeer und der Wüste, den rund 659,2 Mio. Euro aus dem Europäische Nothil- Kampf gegen Schmugglernetzwerke, das Erhöhen fe-Treuhandfonds.23 von Rückkehrer*innenzahlen sowie die Befähigung von Migrant*innen und geflüchteten Menschen, sich Über den EU-Nothilfe-Treuhandfonds werden u. a. in größerer Nähe zu ihrer Heimat niederzulassen. Zu- das Better Migration Management Programm, Phase dem ist formuliert, legale Zugangswege für geflüchte- II mit 35 Mio. € finanziert. Deutschland steuert hierzu te Menschen zu schaffen. Hierbei steht vor allem das 5 Mio. € bei. Instrument des Resettlements im Fokus. Langfristig wird Entwicklungszusammenarbeit als ein Instrument verstanden, um auf die Ursachen von „irregulärer Mi- gration“ und Vertreibung zu reagieren. Als Schwerpunktländer der Migrationspartnerschaf- ten wurden neben Äthiopien am Horn von Afrika, die vier westafrikanischen Länder Senegal, Mali, Niger und Nigeria ausgewählt. Mit ihnen wurden der jewei- ligen Situation im Land angepasste Vereinbarungen (compacts) getroffen. Die Vereinbarungen verbinden unterschiedliche Verhandlungsbereiche wie Entwick- lungshilfe, Handel, Mobilität, Energie, Sicherheit und Digitalisierung. 22 European Commission: State of implementation (as of 11.11.2019), unter: https://ec.europa.eu/trustfundforafrica/content/trust-fund- financials_en (zuletzt aufgerufen:14.11.19). 23 Ebd. 9
Nach einem Jahr zog die EU-Kommission Bilanz und Seit Bestehen der Migrationspartnerschaften, wurden schraubte die Erwartungen an das Instrument der fünf Fortschrittsberichte veröffentlicht. In dem letzten Migrationspartnerschaften zurück. Zukünftig soll der Bericht vom September 2017 wurde insbesondere Schwerpunkt sich auf ad-hoc Migrationsdialoge mit auf die Fortschritte und Probleme in den bisherigen anderen Herkunftsländern konzentrieren, bei denen Partnerländern Äthiopien, Niger, Nigeria, Senegal und dann gezielt Rückkehrvereinbarungen abgeschlos- Mali eingegangen. Die Zahlen der Menschen, die über sen werden sollen.24 Dennoch sind die bestehenden das Mittelmeer in Europa ankommen, sind gesunken. Migrationspartnerschaften wichtig für die EU und für Allerdings eröffneten sich Alternativrouten, die beo- Deutschland. Sie sollen vertieft werden, um die Ziele bachtet werden müssten. Des Weiteren gestaltet sich von legaler Migration und der Eindämmung von „irre- die Rücknahme von geflüchteten Menschen mit eini- gulärer Migration“ zu erreichen. Des Weiteren wurden gen priorisierten Ländern als schwierig. Daher sollen von der Europäischen Kommission europäische Ver- die Gespräche zwischen der EU und den Partnerlän- bindungsbeamte für Migration in 12 Partnerländer25 dern intensiviert werden und auch alternative Formen entsandt, die die Kommunikation unterstützen und der Absprachen im Bereich der Rückübernahme in den Dialogprozess vertiefen sollen. Derzeit bestehen Erwägung gezogen werden. Der Bericht nimmt auch 23 Rückübernahmeabkommen und -vereinbarungen26 Bezug auf mögliche Verhandlungen und Fortschritte und eine Vereinbarung mit Belarus wird aktuell auf mit anderen wichtigen Herkunfts- und Transitländern den Weg gebracht.27 außerhalb der bestehenden Migrationspartnerschaf- ten.29 Finanziert werden die Migrationspartnerschaften in Bezug auf die derzeitigen Schwerpunktländer vor- nehmlich aus dem im November 2015 aufgesetzten EU-Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika. Die deutsche Bundesregierung unterstützt die EU-Migrationspart- nerschaften und sieht in ihnen ein wichtiges Element der europäischen Gesamtstrategie. Besondere Verant- wortung möchte die Bundesregierung für die Partner- schaften mit Mali und Niger übernehmen. Dabei wer- tet sie die Zusammenarbeit bei der Rückübernahme und der Rückführung als ein „Prüfstein für die Partner- schaft der EU und diesen Ländern.“28 24 SWP Studie von David Klipp: Vom Notfall zum Regelfall – der EU-Treuhandfonds für Afrika, von Oktober 2018, unter: https://www. swp-berlin.org/publikation/der-eu-treuhandfonds-fuer-afrika/ (zuletzt aufgerufen:15.11.2019,). 25 Äthiopien, Jordanien, Libanon, Mali, Marokko, Niger, Nigeria, Pakistan, Senegal, Serbien, Sudan, Tunesien. 26 Afghanistan, Äthiopien, Bangladesch, Cote d`Ivoire, Gambia, Guinea, Hongkong, Macau, Sri Lanka, Albanien, Russland, Ukraine, Mazedonien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien, Moldau, Pakistan, Armenien, Georgien, Aserbaidschan, Türkei, Kap Verde. 27 Europäische Kommission : Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Fortschrittsbericht über die Umsetzung der Europäischen (zuletzt aufgerufen:15.11.19). Migrationsagenda, COM (2019) 481 final, unter: https://ec.europa.eu/ 29 European Commission: Report from the Commission to the home-affairs/sites/homeaffairs/files/what-we-do/policies/european- European Parliament, the European Council and the Council. Fifth agenda-migration/20191016_com-2019-481-report_en.pdf (zuletzt Progress Report on the Partnership Framework with third countries under aufgerufen: 14.11.2019). the European Agenda on Migration. COM (2017) 471 final, unter: https:// 28 Die Bundesregierung: Strategie für Migration und Entwicklung, eeas.europa.eu/headquarters/headQuarters-homepage/31673/fifth- November 2016, unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/ progress-report-partnership-framework-third-countries-under-european- service/publikationen/strategie-fuer-migration-und-entwicklung-735206 agenda-migration_en (zuletzt aufgerufen: 15.11.2019) 10
EU-Außeninvestitionsplan Afrika-EU-Allianz für nachhaltige In- Im September 2017 verabschiedete die Europäische vestitionen und Arbeitsplätze Kommission eine neue Investitionsoffensive für Drittlän- Im Jahr 2000 gründete sich die Afrika-EU Partnerschaft der, den sog. EU-Außeninvestitionsplan (EU External In- auf dem Afrika-EU-Gipfel in Kairo. Die Partnerschaft vestment Plan). Das neue Instrument soll dazu beitragen, soll den politischen Dialog zwischen der EU und Afrika die Investitionen in Afrika und der EU-Nachbarschaft an- und mögliche Kooperationen fördern.33 Dazu treffen zukurbeln, indem Hemmnisse für private Investitionen sich in regelmäßigen Abständen, meistens alle drei beseitigt werden. Der EU-Außeninvestitionsplan sieht Jahre, die Staats- und Regierungschefs zu Gipfeltref- vor, dass mit einem Beitrag von 4,5 Mrd. Euro aus dem fen.34 Das letzte Treffen fand im November 2017 in EU-Haushalt und dem Europäischen Entwicklungsfonds Abidjan statt, bei der die Abidjan-Erklärung verab- als Anschub für Investitionen, bis 2020 insgesamt 44 Mrd. schiedet wurde, die die gemeinsamen Prioritäten der Euro an Investitionen mobilisiert werden können.30 Im Zusammenarbeit ab 2018 festlegt:35 Jahr 2018 hat die EU bereits 3,7 Mrd. Euro investiert und damit rund 37,1 Mrd. Euro an Investitionen freisetzen • Investitionen in Menschen – Bildung, Wissen- können.31 Laut Europäischer Kommission soll der EU-Au- schaft, Technologie und Kompetenzentwicklung ßeninvestitionsplan „einen maßgeblichen Beitrag zur Eindämmung von Migrationsströmen“ leisten, da dieser • Stärkung von Resilienz, Frieden, Sicherheit und die bestehenden Partnerschaften stärkt und langfristige Governance Ursachen für große Migrationsbewegungen angeht.32 • Investitionen für einen nachhaltigen Strukturwan- Die Investitionsoffensive umfasst dabei drei einander del fördern ergänzende Säulen: • Migration und Mobilität. • Mobilisierung von Investitionen durch neue Ga- rantien im Rahmen des neuen Europäischen Fonds Im Bereich „Migration und Mobilität“ wird ein Ausbau für nachhaltige Entwicklung des Dialogs und der Kooperation zwischen den afrika- • Ausbau technischer Hilfen zur Verbesserung der nischen Staaten und der EU anvisiert, um die „Wurzeln allgemeinen politischen Rahmenbedingungen zu- von irregulärer Migration und Flucht“ zu beseiti- gunsten von Behörden und Verwaltungen in den gen. Dabei werden andere Dialogformate wie der Ra- Partnerländern und bat-Prozess und Khartum-Prozess berücksichtigt. • Verbesserung der allgemeinen politischen Rah- Auf dem AU-EU-Gipfel in Abidjan wurde der Grundstein menbedingungen für Unternehmen durch die für die „Afrika-EU Allianz für nachhaltige Investitionen Förderung guter Regierungsführung, die Bekämp- und Arbeitsplätze“ gelegt, welche von der EU-Kommis- fung von Korruption sowie die Beseitigung von sion im September 2018 ins Leben gerufen wurde. Die Investitionshemmnissen und Marktverzerrungen Ziele der Allianz sind die Vertiefung der wirtschaftlichen Beziehungen und der Handelsbeziehungen, um nach- Der EU-Außeninvestitionsplan bildet eine Säule der haltige Arbeitsplätze schaffen zu können. Afrika-EU-Allianz für nachhaltige Investitionen und Ar- 33 Die Grundlage der Zusammenarbeit bildet die Afrika-EU-Strategie, beitsplätze. die 2007 auf einem gemeinsamen Gipfel in Lissabon verabschiedet wurde. Siehe: https://www.africa-eu-partnership.org/en/partnership-and-joint- 30 European Commission: EU External Investment Fund, unter: https:// africa-eu-strategy (zuletzt aufgerufen: 15.11.2019). Die Afrika-EU-Strategie ec.europa.eu/europeaid/policies/financing-development/eip_en (zuletzt verfolgt dabei drei Ziele: 1) Den politischen Dialog zwischen Afrika und aufgerufen: 15.11.2019) der EU zu stärken, 2) Kooperation zwischen Afrika und der EU zu erweitern 31 Europäische Kommission: External Investment Plan. 2018 sowie 3) Eine am Menschen orientierte Partnerschaft zu fördern. Operational Report. European Union: 2019, S. 4 34 Die fünf Gipfeltreffen fanden bisher in Kairo (2000), Lissabon (2007), 32 Europäische Kommission – Pressemitteilung: Lage der Union 2016: Tripolis (2010), Brüssel (2014) und Abidjan (2017statt. Ausbau der europäischen Investitionen für Beschäftigung und Wachstum, 35 The Africa-EU Partnership: The Partnership and Joint Africa-EU unter http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-3002_de.htm (zuletzt strategy, unter: https://www.africa-eu-partnership.org/en/partnership- aufgerufen:15.11.19). and-joint-africa-eu-strategy (zuletzt aufgerufen:15.11.19,). 11
Sahel-Allianz Dafür stehen die folgenden vier Punkte im Fokus36: Im Juli 2017 wurde die Sahelallianz, bestehend aus den G5-Sahelstaaten (Burkina Faso, Mali, Mauretanien, • Förderung strategischer Investitionen und Stär- Niger und Tschad), der EU, der Weltbankgruppe, der kung der Rolle des Privatsektors zur Schaffung von Afrikanischen Entwicklungsbank, dem Entwicklungs- Arbeitsplätzen programm der Vereinten Nationen (UNPD), Deutsch- land und Frankreich gegründet. Seit Anfang 2018 sind • Investitionen in die Menschen durch Investitionen auch die folgenden EU-Länder Mitglieder der Sahel-Al- in Bildung und Qualifikationen lianz: Dänemark, Großbritannien, Italien, Luxemburg, Niederlande und Spanien. Die G5-Sahelstaaten haben • Stärkung des Geschäftsumfelds und des Investiti- sich im Februar 2014 zur „G5 du Sahel“ zusammenge- onsklimas schlossen, um sich in Fragen zur Sicherheit und Ent- wicklung enger abzustimmen. Die Sahel-Allianz soll • Ausschöpfung des vollen Potenzials von Wirt- die G5-Sahelstaaten bei der Umsetzung ihrer Ziele un- schaftsintegration und Handel terstützen. Im Dezember 2018 fand das Hochrangige Forum Afri- Die Arbeit der Allianz umfasst sechs Kerngebiete38: ka Europa in Wien statt. Dabei sagte die EU finanzielle Mittel zu, um die Ziele der Allianz erreichen zu können. • Bildung und Jugendbeschäftigung Die EU wird37: • Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Ernäh- • 75 Mio. Euro zur Verfügung stellen, die durch die rungssicherheit Hebelwirkung Investitionen i.H.v. 750 Mio. Euro für Unternehmer der Subsahara und den südlichen • Energie und Wasser Nachbarstaaten freisetzen sollen • Gute Regierungsführung • 45 Mio. Euro Unterstützung freigeben, damit afri- kanischen Bauern der Zugang zu Finanzierungen • Dezentralisierung und Grundversorgung ermöglicht wird • Innere Sicherheit. • In die Solarenergie Marokkos investieren. Sicherheit, Migration und Mobilität werden in der Bei dem Forum kamen hochrangige Vertreter aus Eu- Bundesregierung als Querschnittsthemen aller Be- ropa und Afrika, sowie Geschäftsführer von globalen reiche behandelt. Die Sahel-Allianz erarbeitet keine Unternehmen, Start-Ups, etc. zusammen. eigenen Strategien, sondern baut auf die nationalen und internationalen Maßnahmen auf und versucht diese zu koordinieren, die Effizienz der Entwicklungs- projekte zu erhöhen und die Zusammenarbeit der verschiedenen Geber und Partner zu verbessern.39 Die Allianz trifft sich dafür einmal im Jahr zu einem 38 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Die Sahel-Allianz, unter: https://www.bmz.de/de/laender_ regionen/sahel-allianz/index.jsp (zuletzt aufgerufen:15.11.19,) 36 Europäische Kommission: Allianz Afrika-Europa, unter: https:// 39 Deutscher Bundestag: Drucksache 19/1372: Antwort auf Kleine ec.europa.eu/commission/africaeuropealliance_de (zuletzt Anfrage, unter: https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&sour- aufgerufen:15.11.19). ce=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwjop862ofDgAhWKK- 37 Europäische Kommission: Afrika-Europa-Allianz Erste Projekte FAKHTdOCpcQFjAAegQICRAC&url=http%3A%2F%2Fdipbt.bundestag. sind am Start, vom 18.12.18, unter: https://ec.europa.eu/germany/ de%2Fdoc%2Fbtd%2F19%2F013%2F1901372.pdf&usg=AOvVaw24fn4Rg- news/20181218-afrika-europa-allianz_de (zuletzt aufgerufen:15.11.19). MSxP_0e-ITNKaBt (zuletzt aufgerufen:15.11.19) 12
Politikdialog, abwechselnd in einem der G5-Länder und einem beitragenden Land, bei dem ein Austausch zwischen den Parteien ermöglicht werden soll. Zurzeit übernimmt ein kleines Team der französischen Ent- wicklungsagentur die Koordinierungs- und Sekretari- atsfunktion. Diese Aufgaben sollen jedoch in Zukunft auf andere Gründungsmitglieder übergehen.40 Im August 2017 wurde eine gemeinsame Eingreiftrup- pe (Force Conjointe) gebildet. Sie umfasst bis zu 5.000 Soldat*innen aus den G5-Staaten. Das Ziel dieser Gruppe ist die verbesserte grenzübergreifende Terror- bekämpfung in der Region. Die Eingreiftruppe erhält dabei Unterstützung durch die Sahel-Allianz sowohl finanziell als auch im Rahmen von Ausbildungsmissi- onen durch die EU. Seit ihrer Gründung unterstützte Deutschland die Eingreiftruppe mit 20 Mio. € direkter Unterstützung sowie 28 Mio. € für begleitende Maß- nahmen wie Ausbildung und Sicherheitsreform.41 Deutschland stellt für den Zeitraum von 2017-2020 rund 1,7 Mrd. Euro für die G5-Sahelstaaten zur Verfü- gung. Bei der Geberkonferenz der G5-Sahelstaaten im Dezember 2018 baten die G5-Sahelstaaten um finan- zielle Unterstützung für das Investitionsprogramm PIP (Programme d´investissments prioritaires). Die Part- ner kündigten finanzielle Mittel i.H.v. 2 Mrd. Euro an, von denen rund 1,3 Mrd. Euro von der Sahel-Allianz stammt. Von diesem Beitrag sollen rund 266 Mio. Euro in das Sofortentwicklungsprogramm PDU (Programme de Développement d´Urgence) fließen, welches fünf Projekte zur Trinkwasserversorgung bzw. Wasserres- sourcenmanagement umfasst.42 Insgesamt sollen bis 2022 rund 730 Projekte, mit einem Budget von 11 Mrd. Euro, in der Sahelregion umgesetzt werden.43 40 Ebd., S. 13 41 Ebd, S. 3 42 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Sahelländer erhalten mehr Unterstützung, unter: https:// www.bmz.de/de/zentrales_downloadarchiv/Presse/181211_Sahellaender- erhalten-mehr-Unterstuetzung/index.html (zuletzt aufgerufen:15.11.19) 43 Alliance Sahel: The Sahel Alliance, unter: https://www.alliance-sahel. org/en/sahel-alliance/ (zuletzt aufgerufen:15.11.19). 13
Bundesrepublik Deutschland Strategie für Migration und Entwicklung Die Bundesregierung legt ihren migrationspoli- In der Reduzierung von Ursachen von Flucht und tischen Ansatz gegenüber Herkunfts-, Transit- und „irregulärer Migration“ (Leitlinie 1) unterschiedet die Aufnahmeländern in ihrer im November 2016 veröf- Bundesregierung zwischen akuten Ursachen, unter fentlichten „Strategie für Migration und Entwicklung“ anderem bedingt durch bewaffnete Konflikte, und dar. Die Strategie wurde redaktionell vom Auswärti- strukturellen Ursachen, wie allgemeinen Lebensbe- gen Amt (AA), Bundesministerium des Innern (BMI) dingungen, welche durch eine vertiefte Entwicklungs- und dem BMZ begleitet. Handlungsleitend für die zusammenarbeit verbessert werden sollen. Strategie ist die formulierte Überzeugung, dass „eine gesteuerte Migration positive Effekte für Zuwande- Die zweite Leitlinie bezieht sich vornehmlich auf rungs- und Herkunftsländer sowie für Migrantinnen Humanitäre Hilfe für Binnenvertriebene, Flüchtlinge und Migranten“ hat. und die Aufnahmegemeinden. Dieses umfasst auch Maßnahmen in der Entwicklungszusammenarbeit mit Als Schlüssel für eine bessere Gestaltung und Steue- Aufnahmeländern. Besondere Schwerpunkte setzt die rung von Migration und Fluchtprävention sieht die Bundesregierung auf Bildungs- und Beschäftigungs- Bundesregierung die verstärkte Zusammenarbeit mit programme. Der regionale Fokus in der Zusammenar- den wichtigsten Herkunfts-, Transit- und Aufnahme- beit mit Aufnahmeländern liegt auf den Nachbarlän- ländern. Den regionalen Schwerpunkt setzt sie in den dern von Syrien, einschließlich der Türkei. Ländern auf dem Krisenbogen zwischen dem west- lichen Sahel und Afghanistan/ Pakistan sowie entlang Bei der Nutzung von Potentialen „legaler Migration“ der Hauptmigrationsrouten. Finanziell bezifferte sie (Leitlinie 3) konzentriert sich die Bundesregierung auf die Ausgaben für Maßnahmen zur Steuerung und Ge- die Steuerung von Erwerbszuwanderung als Beitrag staltung von Migration in diesen Ländern im Jahr 2016 zur Fachkräftesicherung. Sie verweist weiter in ihrer auf 7 Mrd. Euro. Strategie darauf, dass Angebote zur Nutzung legaler Zuwanderungswege ein wichtiges Instrument in Ver- Eingebettet in die europäische Gesamtstrategie wer- handlungen mit Herkunftsstaaten zur Rückübernah- den vier Ziele/ Leitlinien definiert: me „irregulärer Migrant*innen“ seien. In der dauer- haften Reduzierung „irregulärer Migration“ sieht die • Reduzierung der Ursachen von Flucht und „irregu- Bundesregierung auch eine Chance zur Durchsetzung lärer Migration“ einer breiteren Beteiligung von europäischen Staaten an Humanitären Aufnahmeprogrammen. • Verbesserung des Schutzes und der Unterstüt- zung für geflüchtete Menschen in den Hauptauf- Die Beendigung des Aufenthaltes von Personen ohne nahmeländern Bleiberecht bewertet die Bundesregierung als „zen- tralen Bestandteil einer umfassenden und glaubwür- • Nutzung der Potentiale von legaler Migration und digen Migrations- und Flüchtlingspolitik“. Neben dem aktive Gestaltung und Steuerung von Migrations- innenpolitischen Abbau von Hindernissen sieht die prozessen Bundesregierung ihre Aufgabe u. a. darin, die freiwil- lige Ausreise und den Abschluss von Rückübernah- • Rückkehr von Menschen ohne Bleibeperspektive meabkommen zu fördern. Die Kooperationen mit und Unterstützung der Reintegration in den Her- Herkunfts- und Transitländern werden sowohl im Rah- kunftsländern men der EU als auch bilateral verfolgt. 14
Sonderinitiative „Fluchtursachen be- kämpfen, Flüchtlinge (re)integrieren“ Neben den Haushaltslinien bilaterale staatliche Ent- Gefördert wurden u.a. folgende Projekte: wicklungszusammenarbeit, europäische Entwick- lungszusammenarbeit oder zivilgesellschaftliches • Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusam- Engagement werden dem BMZ auch Mittel für Sonde- menarbeit (GIZ): Unterstützung und Reintegration rinitiativen bereitgestellt. Seit dem Jahr 2014 hat das von Binnenflüchtlingen in Südsudan (12,8 Mio. €) BMZ vier Sonderinitiativen geschaffen: • Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Trinkwas- • Stabilisierung und Entwicklung in Nordafrika und serversorgung syrischer Flüchtlinge und aufneh- Nahost mender Gemeinden (10 Mio.) • EINEWELT ohne Hunger • Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD): 1000 Stipendien für afrikanische Studie- • Fluchtursachen bekämpfen – Flüchtlinge (re)inte- rende (16 Mio. €) grieren • Deutscher Caritasverband: Rückkehrhilfe für Ver- • Ausbildung und Beschäftigung. triebene und gesellschaftliche Aussöhnung in den nördlichen Regionen Malis (2 Mio. €) Insgesamt stehen dem BMZ im Haushaltsjahr 2019 rund 10,2 Mrd. Euro zur Verfügung, wovon rund 10 • CARE: Sozio-ökonomischer Wiederaufbau und Prozent für die Sonderinitiativen genutzt werden.44 Reintegration der geflüchteten Bevölkerung und Vorbeugung neuer Konflikte in der Nordöstlichen Die Sonderinitiative „Fluchtursachen bekämpfen – Grenzregion Mali mit Niger (5 Mio. €) Flüchtlinge (re)integrieren“ ist heute die am besten finanziell ausgestattete Initiative. Deren Mittel wurden • Help: Rehabilitation von Schulen und medizi- im Haushalt 201945 auf 505 Mio. Euro festgelegt. Die nischen Ausstattung Irak (500.000 €) zur Verfügung gestellten Mittel sind somit im Ver- gleich zum Haushalt 201746 (395 Mio. Euro) und dem • Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNF- Haushalt 2014 (70 Mio. Euro) gestiegen.47 PA): Minderung von Vulnerabilität weiblicher sy- rischer Flüchtlinge und libanesischer Frauen in Die Sonderinitiative hat drei Aktionsfelder: (1) Minde- Aufnahmeregionen (500.000 €).48 rung von Fluchtursachen, (2) Stabilisierung der Auf- nahmegemeinden, (3) Integration und Reintegration. • BMZ: Wirtschaftliche Teilhabe von Flüchtlingen Die Maßnahmen in den Aktionsfeldern werden u. a. und Bewohnern*innen angrenzender Gemeinden von staatlichen, zivilgesellschaftlichen und internatio- in Ruanda (7,5 Mio. €)49 nalen Organisationen umgesetzt. 44 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Haushalt 2019, unter: https://www.bmz.de/de/ministerium/ zahlen_fakten/haushalt/index.html (zuletzt aufgerufen am 15.11.19). 45 Siehe Haushaltsplan 2019, Einzelplan 23 unter: https://www. bundeshaushalt.de/#/2019/soll/ausgaben/gruppe/231089632.html (zuletzt aufgerufen am 15.11.19). 48 Ebd. 46 Im Haushalt 2017 sind die Mittel für die Haushaltsjahre 2018-2022 49 Deutscher Bundestag Drucksache19/3212, Annex zu Frage festgeschrieben. 2, unter: https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc= 47 Siehe Haushaltspläne 2014 und 2017, jeweils Einzelplan 23 s&source=web&cd=4&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwjwqZ- unter: https://www.bundeshaushalt.de/#/2014/soll/ausgaben/ A6ujgAhWQEVAKHaa_B7IQFjADegQIBxAC&url=http%3A%2F%2Fdipbt. gruppe/231089632.html und unter: https://www.bundeshaushalt. bundestag.de%2Fdoc%2Fbtd%2F19%2F032%2F1903212. de/#/2017/soll/ausgaben/einzelplan/231089632.html (beide zuletzt pdf&usg=AOvVaw0AtaaBvubh9dj5XTukwnW7 (zuletzt aufgerufen:15.11.19). aufgerufen:18.11.19). 15
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