Exportbericht Bangladesch - Oktober 2018 - Außenwirtschaftsportal Bayern

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Exportbericht Bangladesch - Oktober 2018 - Außenwirtschaftsportal Bayern
Exportbericht Bangladesch
                           Oktober 2018

   Außenhandel
   Geschäftsabwicklung
   Markterschließung
   Zoll
   Recht
   Geschäftsreisen
2

   Grundlage dieser Broschüre sind die Länderreports der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA, die uns die Länderreports
                    freundlicherweise zur Verfügung stellt. AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA ist die
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             Die Überarbeitung erfolgte durch das AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUM BAYERN (AWZ).

                   Weitere Exportberichte sind im AUSSENWIRTSCHAFTSPORTAL BAYERN unter
                                  www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder“ abrufbar.

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN ....................................................................................................... 4
WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN ..................................................................................................... 5
AUSSENHANDEL................................................................................................................................ 8
INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG ......................... 8
Normen ................................................................................................................................................ 9
Zahlungskonditionen ............................................................................................................................ 9
Forderungseintreibung ....................................................................................................................... 10
Geschäftsbanken ............................................................................................................................... 10

INFORMATIONEN ZU STEUERN, ZOLL UND AUSSENHANDEL .................................................... 12
Steuern und Abgaben ........................................................................................................................ 12
Unternehmensbesteuerung ................................................................................................................ 12
Umsatzsteuer..................................................................................................................................... 13
Einkommenssteuer ............................................................................................................................ 13
Zoll und Außenwirtschaftsregime ....................................................................................................... 14
Importbestimmungen ......................................................................................................................... 14
Zollbestimmungen.............................................................................................................................. 14
Muster und Geschenke ...................................................................................................................... 14
Vorschriften für Versand per Post ...................................................................................................... 14
Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung ............................................................................. 15
Begleitpapiere für den Warenversand ................................................................................................ 15

RECHTSINFORMATIONEN .............................................................................................................. 16
Handelsrecht und gewerbliche Bestimmungen .................................................................................. 16
Rechtschutz und Rechtsmittel ............................................................................................................ 17
Lizenzvergabe ................................................................................................................................... 18
Geschäfts- und Bonitätsauskünfte ..................................................................................................... 19
Arbeits- & Sozialrecht ........................................................................................................................ 19
Schiedsgerichtsbarkeit ....................................................................................................................... 19

INFORMATIONEN ÜBER GESCHÄFTSREISEN .............................................................................. 22
REISETIPPS...................................................................................................................................... 23
Wichtige Adressen ............................................................................................................................. 24

LINKS ................................................................................................................................................ 31

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Key facts

Staatsform                    Parlamentarische Republik
                              Offizielle Bezeichnung: People's Republic of Bangladesh

Fläche                        147.570 km²

Bevölkerung                   163 Mio. Einwohner (2016); Bevölkerungsdichte rund
                              1104 Einwohner/km2 (2015)
                              Bevölkerungswachstum von 1,2% (2015)

                              Dhaka (Hauptstadt) 16,9 Mio. Einwohner
Städte                        Chittagong          4,4 Mio. Einwohner
                              Khulna              1,0 Mio. Einwohner
                              Rajshahi            0,8 Mio. Einwohner

Klima                         Tropisches Monsunklima, drei Hauptjahreszeiten:
                              Winter (Nov. bis Feb.), Sommer (März bis Mai), Monsun
                              (Juni bis Okt.)
                              Temperaturen: Winter mind. 7 Grad, max. 29, Sommer
                              max. 35 Grad

Währung                       Taka (1 Taka = 100 Poisha)
                              1 EUR = 96,0906 BDT
                              1 BDT = 0,01020 EUR (Stand: 27.08.2018)

Historischer Überblick
1947: Trennung von Indien unter dem Namen Ostpakistan, zu Pakistan gehörig.

1971: Unabhängigkeit Bangladeschs

seit 1990: parlamentarische Demokratie

30. Dezember 2008: Scheich Hasina Wajed, die älteste Tochter des Staatsgründers Mujibur
Raman, siegt mit der sozialistischen Awami Liga bei den Wahlen mit überragender Mehrheit über
die BNP (Bangladeschi Nationalistische Partei).

Bevölkerung
Religion: 89,7% Muslime, 9,3% Hindus, 0,7% Buddhisten, 0,3%
Christen                                                                               Wussten Sie...

                                                                                     dass Bangladesch
Bevölkerungsdichte von rund 1.104 Personen pro km² - Bangladesch ist                      mit einer
damit (abgesehen von reinen Stadtstaaten) der am dichtesten besiedelte              Bevölkerungsdichte
Staat der Welt.                                                                        von rund 1100
                                                                                     Personen pro km²
Geschätzte 8 Mio. Staatsbürger arbeiten im Ausland, die meisten davon in             der am dichtesten
                                                                                    besiedelte Staat der
den Vereinigten Arabischen Emiraten (2 Mio.), gefolgt von den USA,                        Welt ist?
weiteren Golfstaaten und Malaysia.

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Landes- und Geschäftssprachen
Landessprachen: Bengali, Urdu und Hindi
Geschäftssprache: Bengali, Englisch

Mitgliedschaft in wirtschaftlich relevanten internationalen Organisationen
1945 Beitritt zur UNO; Mitgliedschaft in 16 UN-Organisationen wie MIGA, WHO, FAO, UNDP,
ESCAP; seit 1995 WTO; Colombo-Plan, Bandung-Staaten, International Monetary Fund (IMF),
Weltbank, Asiatische Entwicklungsbank (ADB), Multilateral Investment Guarantee Agency (MIGA),
Global System of Trade Preferences, South Asian Association for Regional Cooperation (SAARC),
Wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Bangladesch, Indien, Myanmar, Konferenz Islamischer
Staaten, Sri Lanka und Thailand (BIMST-EC).

Abkommen mit Deutschland
   Doppelbesteuerungsabkommen
   Investitionsschutzabkommen
   Rahmenabkommen über die Technische und Finanzielle Zusammenarbeit

WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN
Mit Wiedererrichtung der parlamentarischen Demokratie im Jahr 1991, wurde ein
marktwirtschaftlicher und wirtschaftsfreundlicher Kurs eingeschlagen. Die überwiegend defizitären
staatlichen Betriebe im Textil- und Jutesektor sowie der kaum effiziente staatliche Energiesektor
rühren noch aus den Anfangsjahren Bangladeschs her und sind noch zu privatisieren. Eine
Vielzahl von Reformen (unter anderem die Sanierung des Bankensektors und des öffentlichen
Dienstes) sowie die Privatisierung vieler Bereiche sind notwendig, werden aber nur langsam
umgesetzt. Der Wechselkurs orientiert sich im Wesentlichen am US-Dollar. Soweit dies aus
makroökonomischen Erwägungen notwendig erscheint, interveniert die Zentralbank, um bestimmte
Wechselkursziele zu erreichen ("managed floating").

Bangladesch verfügt über zwei bedeutende Rohstoffe, Jute und Erdgas. Während die Gewinnung
und Verarbeitung von Jute traditionell eine wichtige Stellung in der Wirtschaft einnimmt, warten die
riesigen Erdgasvorkommen seit Jahren auf eine Verbesserung der politischen Beziehungen zum
einzigen logischen Großkunden Indien um voll genutzt zu werden. Die Bekleidungsindustrie, die
bei Rohmaterialien stark importabhängig ist, gewinnt zunehmend an Bedeutung und ist zum
wichtigsten Exportzweig geworden. Andere wichtige Exportwaren sind Leder und Meeresfrüchte.

Etwa 15% des Bruttoinlandsproduktes entfallen auf die Landwirtschaft, die rund die Hälfte der
arbeitenden Bevölkerung beschäftigt. Das Wirtschafts- und Finanzjahr in Bangladesch läuft von 1.
Juli bis 30. Juni. Die starke Abhängigkeit des Landes von Auslandshilfe ist in den letzten Jahren
gesunken, teilweise bedingt durch eine Steigerung in der Nahrungsmittelproduktion. Die Wirtschaft
ist auf Importe von nicht-landwirtschaftlichen Rohstoffen, Maschinen und Ausrüstungen
angewiesen.

Wirtschaftslage und Perspektiven
Das Wirtschaftswachstum betrug in Bangladesch im Jahr 2017 (betrifft Wirtschaftsjahr 1. Juli 2016
– 30. Juni 2017) rund 7,3%, was zu den höchsten Wachstumsraten weltweit zählt. Prognosen
gehen auch in Zukunft von Wachstumsraten über 7% jährlich aus. Getragen wird das Wachstum,
neben der aufstrebenden Exportwirtschaft, von einer stetig wachsenden lokalen Nachfrage sowie
Unternehmensinvestitionen.

Landwirtschaft trägt wesentlich zum Privatkonsum bei. Obwohl die Landwirtschaft weniger als 15%
des BIP ausmacht, ist der Sektor Haupteinnahmequelle für rund die Hälfte der arbeitenden
Bevölkerung. Während der Landwirtschaftssektor 2014 um über 4% wuchs, reduzierte sich dieser
Wert in den darauffolgenden Jahren wieder auf rund 3%. Die landesweiten Transportblockaden
der BNP (Bangladesh Nationalist Party) haben für viele den Zugang zu landwirtschaftlichen
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Rohmaterialen sowie umgekehrt zu den Märkten in Großstädten abgeschnitten. 2017 betrug das
Wachstum des Landwirtschaftssektors ebenfalls 3% Erwähnenswert ist in diesem
Zusammenhang, dass alle erwähnten Wachstumsraten deutlich unter dem gesamten BIP
Wachstum liegen. In den nächsten Jahren wird ebenfalls ein Durchschnittswachstum von rund 3%
im Landwirtschaftssektor erwartet.

Ein anderer wesentlicher Teil des privaten Konsums in Bangladesch wird von Überweisungen von
Arbeitsmigrantinnen und -migranten, welche 2016 mehr als 15 Mrd. US-Dollar betrugen – geprägt.
Das sind weit mehr als 5% des BIP. Geschätzte 8 Mio. Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
Bangladeschs arbeiten im Ausland, die meisten davon in den Vereinigten Arabischen Emiraten
(rund 2 Mio.) gefolgt von den USA, weiteren Golfstaaten und Malaysien. Der niedrige Ölpreis,
welcher in direktem Zusammenhang mit der Investitions- und Baufreudigkeit der Arabischen
Emirate steht, wirkt sich jedoch negativ auf die Beschäftigung und die Überweisungen von
bangladeschischen Arbeiterinnen und Arbeitern in dieser Wohngegend aus.

Die Regierung versucht vermehrt ausländische Investoren ins Land zu holen. Diese stammen
hauptsächlich vom Nachbarn Indien sowie China, Russland als auch der Bangladesch-Diaspora in
den OECD-Ländern.

Das Wirtschaftswachstum wird auch weiterhin hauptsächlich von den Serviceleistungen (57%
Anteil am BIP) sowie der Industrie (29%) getrieben werden:

Die Textilindustrie ist und bleibt mittelfristig der wichtigste Wachstumstreiber. Dies zumal
Bangladesch von den geänderten EU-Einfuhrbedingungen profitiert: Seit 1. Januar 2011 sind
Textilimporte aus Bangladesch in der EU zollfrei, sofern das Endprodukt zu mindestens 30%
Wertschöpfung in Bangladesch aufweist. Gegenüber den Hauptmitbewerbern China, Pakistan,
Indien und Sri Lanka ist dies ein wesentlicher Wettbewerbsvorteil, da letztere nicht unter „least
developed countries“ (LDC) fallen. Im Rahmen der EBA („Everything but Arms“) Initiative der EU
sind alle Importe außer Waffen aus LDCs zollfrei in die EU einführbar. Dies soll die
Exportwirtschaft und die Entwicklung in diesen Ländern fördern.

Der Dienstleistungssektor soll ebenso wesentlich zum Wachstum beitragen. Outsourcing Services
wie z.B. Callcenter werden von der Regierung gefördert.

Einen wesentlichen Einfluss auf die Wirtschaftsleistung wird auch weiterhin die Inflation haben.
Besondere Beachtung gilt hier den Lebensmitteln: diese bilden 60% des Konsumentenpreisindex.
Die durchschnittliche jährliche Inflationsrate lag 2013 noch bei 7,5% und konnte in den
darauffolgenden Jahren auf rund 6% gesenkt werden. 2017 wurde dieser Trend fortgesetzt und die
Inflation betrug 5,7%. Dies ist zu einem großen Teil auf die weltweit sinkenden Commodity-Preise
zurückzuführen. Die heimischen Nahrungsmittelpreise werden von den globalen Preisen von
fossilen Brennstoffen stark beeinflusst - insbesondere von Gas - da eine große Zahl der Bauern in
Bangladesch immer noch auf Kunstdünger angewiesen ist, für dessen Herstellung eine große
Menge Erdgas benötigt wird. Aufgrund der erwarteten Erhöhung der Preise für fossile Brennstoffe
im Jahr 2018 wurde die Inflation für dieses Jahr mit 6,0% prognostiziert. Darüber hinaus ist das
Inflationsniveau in Bangladesch auch sehr stark von den Wetterbedingungen abhängig, weil der
Landwirtschaftssektor stark anfällig für Fluten bzw. Trockenheit ist und diese Wetterkapriolen zu
einem Anstieg der Lebensmittelpreise führen.

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Makroökonomische Daten

                                 Einheit              2017               2018             2019
BIP pro Kopf                      USD                1.602*             1.734*           1.878*
BIP                             Mrd. USD             261,4*             285,8*           312,8*
Wachstumsrate BIP, real            %                  7,1*               7,0*             7,0*
Inflationsrate                     %                   5,7               6,0*             6,0*
                                 Einheit              2010               2013             2016
Arbeitslosenquote                  %                   4,6                4,3              4,2
Quelle: GTAI- Wirtschaftsdaten kompakt, * Schätzungen; Stand Mai 2018

Bedeutende Wirtschaftssektoren
Investitionen (allgemeine, öffentliche etc.)
Nach der Einleitung marktwirtschaftlicher Reformen 1991 hat Bangladesch zunehmend seine
Märkte für ausländische Unternehmen geöffnet. Seit den 1980er Jahren ermöglichen die
gesetzlichen Bestimmungen des Landes Investitionen von ausländischen Unternehmen, jedoch
konnte das Investitionspotenzial des Landes bisher nur in geringem Ausmaß ausgeschöpft
werden, da die infrastrukturelle Entwicklung (insbesondere die Stromversorgung und
Telekommunikationsmittel des Landes) nur sehr langsam vorangeht und es an einem hinreichend
bestimmten Regelwerk für den Handel und Investitionen fehlt. Gründe für zurückhaltende
Investitionsbereitschaft ausländischer Investoren sind darüber hinaus eine schlecht reglementierte
Lizenzvergabe für ausländische Schifffahrtsgesellschaften, ein momentanes Ausfuhrverbot für
Jute, nachteilige Einfuhrbedingungen für Ausländer, sowie Korruption und Bürokratie. Die EU
unternimmt große Bemühungen, Bangladesch beim Fortschritt seiner Entwicklungen zu
unterstützen.

Laut der Bangladesh Investment Development Authority (www.bida.gov.bd) erreichten die
ausländischen Direktinvestitionen im Finanzjahr 2015 ein Rekordhoch von 2,2 Mrd. USD – ein
Anstieg von 44% im Vergleich zum Ergebnis von 2014 in Höhe von 1,5 Mrd. USD. US-Dollar 2016
stiegen die FDIs nochmals um 5% auf mehr als 2,3 Mrd. US-Dollar. Es wird nach wie vor
hauptsächlich in Industrien wie Textil, Banken und Telekomindustrie investiert – aber auch in
Bereiche wie Strom, Gas und Erdöl. Diese Zahlen zeigen deutlich den Wirtschaftsaufschwung in
Bangladesch.

Arbeitsmarkt (Arbeitskräfte, Arbeitslosigkeit, Ausbildung, etc.)
Die offizielle Arbeitslosenrate beträgt derzeit rund 4%. Laut anderen Quellen liegt die tatsächliche
Rate, wenn man sog. Unterbeschäftigung und „versteckte Arbeitslosigkeit“ in Betracht zieht, jedoch
viel höher (informelle Schätzungen gehen von rund 30% aus).

Bangladesch bietet einen großen Pool an Arbeitskräften. Dabei reicht das Angebot des
Arbeitsmarktes von qualifizierten Fachkräften bis hin zu weniger bzw. unzureichend ausgebildeten
Arbeitskräften. Ein Teil von ihnen beherrscht die nötigen Englischkenntnisse und so bietet der
Arbeitsmarkt im internationalen Verhältnis sehr kostengünstiges Personal.
Der Markt an hochqualifizierten und mit technischem Know-how ausgestatteten Arbeitskräften
nimmt zu. Die Zahl jener, die durch Universitäten, Polytechnische Institute und technische Schulen
eine gute Ausbildung erlangen, steigt langsam. Darüber hinaus sind die Kosten, die der
Arbeitgeber für die Ausbildung seines Personals aufwendet, aus Gründen staatlicher
Bildungsförderung von der Lohnsteuer befreit.
„The Bangladesh Labour Act, 2006“ regelt als zentrales Arbeitsgesetz alle Bereiche des
Arbeitsverhältnisses.

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Arbeitskosten, Lohnniveau
Von Gesetzeswegen wird Arbeitskräften aller Branchen ein Mindestlohn zugesichert, der nicht
unterschritten werden darf.

Grundsätzlich können die Löhne der einzelnen Industriezweige mittels Kollektivvertrag festgesetzt
werden; dabei muss jedoch auf Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns geachtet werden.

Es ist zu beachten, dass für Arbeitskräfte aus dem Ausland gewisse Zugangsbeschränkungen zum
Arbeitsmarkt bestehen und eine Zustimmung durch die entsprechenden Behörden notwendig ist
bzw. gewisse Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten.

AUSSENHANDEL
Das Handelsbilanzdefizit 2017 von Bangladesch beläuft sich auf über 12 Mrd. US-Dollar Importe
stiegen auf 47,6 Mrd. US-Dollar an. Dies wurde vor allem durch einen erhöhten Bedarf an
Industrie-Rohstoffen und Vormaterialien ausgelöst. Exporte weisen ebenfalls eine
Wachstumssteigerung auf und belaufen sich auf 35,3 Mrd. US-Dollar (2016). Die Gründe für den
Exportanstieg liegen vor allem in der immer mehr wettbewerbsfähiger-werdenden Textil- und
Bekleidungsindustrie.

Alle Informationen zum Außenhandel in Bangladesch finden Sie unter GTAI: Wirtschaftsdaten
kompakt – Bangladesch.

INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG
Wirtschaftspolitik
An oberster Stelle des Regierungsprogramms steht die von der UN gesetzten Entwicklungsziele
(Millennium Development Goals) zu erreichen. Die Voraussetzungen für die Deckung des hohen
Energie- und Strombedarfes zu schaffen und die veraltete Infrastruktur, insbesondere im Bereich
des Straßennetzes, kontinuierlich zu erneuern sind dabei die mit Abstand größten
Herausforderungen. Die Versorgung mit Gas, das die Betriebsgrundlage für die meisten
Elektrizitätswerke darstellt, hat dahingehend die meiste Bedeutung. Derzeit ist man bemüht das
Defizit in der Elektrizitätsversorgung mit dem Zukauf von Strom privater Betreiber von
Dieselkraftwerken zu überbrücken. In diesem Hinblick plant die Regierung bis 2018 ca. 10.000 MW
Kraftwerkskapazitäten zur Stromerzeugung zu errichten, allen voran Kohlekraftwerke, wie der
Energieminister Bangladeschs im Februar 2017 verkündete.

Neben den Lebensmittelsubventionen sind es ebendiese Kosten für den Zukauf von Strom, die ein
Budgetdefizit von 5% (Schätzung, 2016) verursachen aber gleichzeitig wesentliche Stützen der
Armutsbekämpfung darstellen.

Ferner sind die Überweisungen der im Ausland arbeitenden Diaspora ein bedeutender Faktor für
Bangladeschs Wirtschaft, welcher 2016 mehr als 15 Mrd. US-Dollar ausmachte. Bangladesch
gehört damit zu den Top 10 Ländern, im Hinblick auf die Höhe der Überweisungen von
Auslandsbürgern.

Bisher sind geschätzte 8 Mio. Staatsbürger ins Ausland gegangen, um Arbeit zu finden. Die
meisten Bangladeschi arbeiten in den Vereinigten Arabischen Emiraten (2 Mio.), gefolgt von
Oman, den USA, weiteren Golfstaaten und Malaysia. Jährlich folgen etwa 400.000 weitere.

Die Geldpolitik Bangladeschs wird wesentlich vom Kampf gegen die Inflation beherrscht. Nach
Inflationsraten über 7% 2013 und 2014 konnte die Geldentwertung etwas eingedämmt werden und
lag 2017 bei 5,7%.

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Empfohlene Vertriebswege
Am besten werden Geschäfte mithilfe eines Vertreters direkt in Bangladesch abgewickelt. Viele
Unternehmen in Bangladesch führen schon ausländische Firmen in ihrem Repertoire.

Werbung
Werbung ist in Zeitungen, einschlägigen Magazinen/Fachzeitschriften und im Fernsehen möglich
(z.B. internationales TV-Netzwerk "Star TV").

E-Business
Bangladesch hat im Jahr 2015 ein elektronisches System implementiert, das den
Firmenregistrierungsprozess beschleunigen soll. So ist zum Beispiel die Durchführung einer
Online-Namensabfrage möglich. Bereits 90% aller Firmen sind in dem Registrar of Joint Stock
Companies and Firms (www.roc.gov.bd) elektronisch verzeichnet.

Auch im Bereich des Zolls wird daran gearbeitet ein elektronisches System zu implementieren. In
Zukunft soll es den Import- und Exporteuren ermöglicht werden, von ihrem Büro aus online ihre
Zolldeklaration zu übermitteln. Man erhofft sich hiervon nicht nur eine schnellere Abwicklung des
Zolls, sondern auch ein Mittel um der Korruption entgegen zu wirken.

Wichtigste Zeitungen
Die Presse in Bangladesch genießt volle und uneingeschränkte Freiheit ohne irgendeine Form von
Zensur. Bangladesch verfügt über eine lebhafte Medienlandschaft. Außer einer großen Zahl von
nationalen Zeitungen in Bengali und Englisch, d.h. ca. 200 Tages-, Wochen- und Monatszeitungen
und Zeitschriften, die in der Hauptstadt Dhaka veröffentlicht werden, gibt es in fast jeder
Provinzstadt eine eigene Zeitung.

            Tageszeitungen:
            The Daily Star
            New Age
            Independent Bangladesh
            The Bangladesh Today
            BD News24
            Bangladesh Sangbad Sangstha (BSS)

Normen
In Bangladesch angewandte und akzeptierte Normen sind: BSS, ASA, DIN, BSI

Europäische und internationale Normen erweitern Absatzmärkte. Normen senken Transaktions-
kosten und fördern die Zusammenarbeit.

Das DIN ist die für die Normungsarbeit zuständige Institution in Deutschland und vertritt die
deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen Normungsorganisationen. Rund um die
zentrale Dienstleistung der Normung bietet das DIN, in der Regel über den Beuth Verlag, eine
Reihe von Dienstleistungen an, die den Zugang zur Normung und zu Normungsverfahren, zu den
Normen und Norminhalten erleichtern: Kongresse, Tagungen, Lehrgänge, Seminare, Beratung und
Auskunft. Kontakt: Deutsches Institut für Normung e. V., Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel:
+49(0)30-26010, Fax: +49(0)30-26011231, E-Mail: info@din.de, Internet: www.din.de.
Zahlungskonditionen

Ausschließlich gegen bestätigtes und unwiderrufliches Akkreditiv, Vorauszahlungen sind zu
vermeiden. Empfohlen ist außerdem die Qualitätskontrolle durch ein unabhängiges
Kontrollinstitut, z B. Intertek, SGS oder Bureau Veritas.

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Zu beachten ist auch die Möglichkeit einer Exportkreditversicherung. Dafür steht Ihnen in Bayern
der private Versicherungsmarkt (Atradius, AKA, Coface) sowie die LfA Förderbank Bayern und das
staatliche Exportgarantiesystem Euler Hermes oder KfW zur Verfügung. Während der private
Versicherungsmarkt schwerpunktmäßig im Bereich der sog. „marktfähigen“ Risiken tätig ist,
können bei Euler Hermes „nicht marktfähige“ Risiken unter Deckung genommen werden.

Forderungseintreibung
Da deutsche Vollstreckungstitel in Bangladesch nicht anerkannt werden, kann sich die
Forderungseintreibung als langwierig und kostspielig erweisen. Im Hinblick darauf ist von
rechtlichen Schritten in Bangladesch abzuraten. Stattdessen sollte mit Hilfe von Mediation eine
außergerichtliche Einigung angestrebt werden. Inkassobüros gibt es in Bangladesch keine.

Zudem ist es ratsam, schon bei Vertragsabschluss eine Schiedsgerichtsklausel zu vereinbaren.
Sollte ein Rechtsstreit nicht zu verhindern sein, lohnt sich die Einschaltung eines spezialisierten,
bei Gericht angesehenen Anwalts.

Preiserstellung
Preiserstellung ist in USD, CIF Chittagong bevorzugt. Bei internationalen Ausschreibungen Offerte
auch in Euro möglich.

Bank- und Finanzwesen
Der Finanzsektor wird in Bangladesch ganz klar vom Bankwesen dominiert. In den letzten Jahren
hat die Regierung einige Reformen vorgenommen, und für das Bankwesen einen rechtlichen
Rahmen geschaffen und entsprechende Regelwerke erlassen. Immer mehr Banken spezialisieren
sich auf langfristige Kredite, gewähren Eigenkapitalfinanzierungen und bieten Leasing an.

Der Banken- und Finanzsektor steht unter großer Einflussnahme und Kontrolle der Regierung. Die
den Bankensektor bestimmenden Gesetze sind: The Bank Companies Act 1991, the Financial Act
1993, the Negotiable Instruments Act 1881, the Public Demands Recovery Act 1993 and the
Securities and Exchange Commission Act 1993 wurden abgeändert und den neuen Entwicklungen
angepasst.

Der Finanz- und Bankensektor macht bisher nur 2,1% des Bruttoinlandproduktes aus, wobei davon
1,5% auf das Bankwesen, 0,5% auf das Versicherungswesen und nur 0,1% auf andere Bereiche
des Finanzsektors entfallen.

Geschäftsbanken
Nationalbank ist die Bangladesh Bank.

Staatliche Banken sind die
               Sonali Bank
               Janata Bank
               Agrani Bank

Diese sind hauptsächlich im öffentlichen Bereich tätig und sind Anlaufstellen internationaler
Kreditgeber.

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Private Geschäftsbanken (Auszug)
               United Commercial Bank
               Pubali Bank
               Uttara Bank
               National Bank
               International Finance and Commerce Bank
               Arab Bangladesh Bank
               Islami Bank

Diese Banken spielen eine wesentliche Rolle bei der Aufbringung von Mitteln zur Förderung des
Wirtschaftswachstums. Im April 2012 hat die Zentralbank Bangladeschs sechs weitere private
Geschäftsbanken genehmigt: Union Bank Limited, Modhumoti Bank Limited, Farmers Bank
Limited, Meghna Bank Limited, Midland Bank Limited und South Bangla Agriculture and
Commerce Bank Limited.

Ausländische Banken
Mit Repräsentanzen in Bangladesch: American Express Ltd., Citibank, ANZ Grindlays Bank Ltd.,
Standard Chartered Bank, Habib Bank (Pakistan), State Bank of India, Banque Indosuez u.a.

Entwicklungs- und Finanzierungsinstitutionen
Neben den o.a. Banken finanzieren die Bangladesh Shilpa Bank, Bangladesh Shilpa Rin Sangstha
und die Investment Corporation of Bangladesh industrielle Projekte von nationalem Interesse mit
eigenen Ressourcen und internationaler Unterstützung.

Die Bangladesh Krishi Bank ist primär im Bereich der Landwirtschaft und Agrarindustrie tätig. Für
das Leasen von Ausrüstung stehen die halbstaatliche Industrial Development Leasing Company of
Bangladesh Ltd. sowie die United Leasing Company Ltd. zur Verfügung.

Verkehr, Transport, Logistik
Bangladesch hat insgesamt 18 Flughäfen, zwei Seehäfen, verfügt über ein Schienennetz
von 2.855 km, Pipelines für Gas von 2.950 km und ein Straßennetz von über 21,269 km.

Sowohl von privater als auch von öffentlicher Seite sind die Bestrebungen sehr groß, den
Infrastruktur- und Verkehrssektor zu verbessern und zu adaptieren. Im Hinblick darauf öffnete die
Regierung der Privatwirtschaft den Zugang zu diesem Bereich. Seit Mitte der 80-iger Jahre wurde
das Straßennetz massiv ausgebaut, sodass heute weitgehend alle Teile des Landes durch ein
Straßennetz verbunden sind. Dennoch hat das Land im Bereich der Infrastruktur noch großen
Nachholbedarf. Bangladesch besitzt die 12. längste Brücke, die Jamuna Multipurpose Bridge, die
den Westen Bangladeschs mit dem Osten verbindet.

Darüber hinaus bietet das Land gut ausgebaute Wasserwege über die weite Teile des Landes per
Schiff erreichbar sind. Da sowohl Personen als auch Frachtgut auf diese Weise kostengünstig
transportiert werden können, wird ein Großteil des Handels auf dem Seeweg abgewickelt. Viele
Schiffe halten im größten Hafen in Chittagong.

Internationale Flughäfen:
Hazrat Shahjalal International Airport, Dhaka (der größte der drei internationalen Flughäfen in
Bangladesch)
Shah Amanat International Airport, Chittagong
Osmani International Airport, Sylhet

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Nationale Flughäfen:
Saidpur Airport
Shah Makhdum Airport, Rajshahi
Jessore Airport
Barisal Airport
Cox’s Bazar Airport

KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL

Korruption ist kein Kavaliersdelikt oder ein „notwendiges Übel“ im Geschäftsleben, sondern kann
strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen. Das gesetzliche Umfeld hat sich in letzter Zeit
deutlich verschärft.

    Aufgrund der OECD- und UN-Konventionen gegen Korruption, des EU-
     Bestechungsgesetzes und des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
     Bestechung (IntBestG) ist Korruption in Deutschland strafrechtlich verfolgbar, auch wenn
     sie im Ausland begangen wurde.

    Bestechungshandlungen können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer
     Geldstrafe geahndet werden, in besonders schweren Fällen droht sogar eine
     Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren.

    Darüber hinaus drohen steuerliche Nachforderungen.

    Ihre Exportversicherung erlischt, wenn das Geschäft durch Korruption zustande kam.

Deshalb sollten Sie folgendes beachten:

    Entwerfen Sie eine Antikorruptionspolitik für Ihr Unternehmen und schulen Sie Ihre in- und
     ausländischen Mitarbeiter und Vertreter darin.

    Informieren Sie alle Ihre Geschäftspartner über Ihre Antikorruptionspolitik.

    Bei Vertreter- und Beraterhonoraren etc. wird auf die Branchenüblichkeit abgestellt. Sollten
     sie unverhältnismäßig hoch sein, können darin versteckte Bestechungsgelder vermutet
     werden.

    Auch bei Geschenken und sonstigen Zuwendungen ist Vorsicht geboten.

INFORMATIONEN ZU STEUERN, ZOLL UND AUSSENHANDEL
Steuern und Abgaben
Unter allen direkten Steuern ist die Einkommensteuer die Haupteinnahmequelle des Staates.

Unternehmensbesteuerung
Unternehmen, die in Bangladesch gegründet worden sind oder ihr Management in Bangladesch
angesiedelt haben, sind in Bangladesch steuerpflichtig.

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Die Körperschaftssteuer beträgt für

                     börsennotierende Unternehmen                                 25%
                     nicht-börsennotierende Unternehmen                           35%
                     Banken, Versicherungen und Finanzunternehmen                 42,5%
                     Mobilfunkunternehmen, Zigarettenhersteller                   45%

Steuern auf Dividenden werden in der Income Tax Regulation 1984, Section 54(1) geregelt.

Steuerpflichtig sind auch Gewinne, die ausländischen Firmen aus Technologietransfers
erwachsen. Hierbei werden die Steuern vor Auszahlung abgezogen.

Darüber hinaus wird seit 2016 eine zusätzliche Gewinnsteuer von 5% für in Bangladesch
börsennotierte Unternehmen erhoben, wenn nicht zumindest 15% des im Finanzjahr erzielten
Gewinns an die Aktionäre ausbezahlt wird.

Des Weiteren soll für die Beschäftigung nicht-bangladesischer Arbeitnehmer eine Steuer von 50%
auf das ausbezahlte Gehalt erhoben werden. Ausnahmen sind jedoch unter Bewilligung des Board
of Investment zulässig.

Umsatzsteuer
Jedes Unternehmen in Bangladesch muss eine „Business Identification Number“ (BIN) und ein
„VAT registration certificate“ besitzen.

Die Umsatzsteuer beträgt grundsätzlich 15%. Bei einem Jahresumsatz von bis zu BDT 3 Mio.
(rund EUR 30.0001) ist keine Umsatzsteuer abzuführen. Bei einem Jahresumsatz von BDT 3 Mio.
(rund EUR 30.0004) bis BDT 8 Mio. (rund EUR 80.0004) beträgt die Umsatzsteuer nur 3%. Die
Steuererklärung für die Umsatzsteuer hat je nach Vorschreibung der Regierung monatlich, viertel-
oder halbjährlich zu erfolgen.

Weitere    Informationen                 finden   Sie    unter:   http://nbr.gov.bd/taxtypes/vat-compliance-
guides/details/6/eng#

Einkommenssteuer
Das Einkommen ausländischer                       Arbeitskräfte   wird   mit   einem      Wussten Sie,
Steuersatz von 25% besteuert.
                                                                                        dass es für Männer
                                                                                          bis und über 65
Für Bangladeshi ist die Einkommenssteuer progressiv: Die                                 Jahren, sowie für
Einkommenssteuer liegt je nach Gehaltsstufe zwischen 10% und 30%,                           Frauen und
wobei für Frauen, Männer über 65 Jahren und Behinderte andere                               Behinderte
Gehaltsstufen gelten, als für Männer unter 65 Jahren.                                    unterschiedliche
                                                                                       Freibeträge in Bezug
                                                                                               auf die
                                                                                        Einkommenssteuer
                                                                                                gibt?

1   Umrechnung Jahresdurchschnitt 2017

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Das Einkommen von Männer bis 65 Jahren wird wie folgt besteuert (Werte ca. in EUR
umgerechnet - Jahreseinkommen):

            Gehalt                                      Steuersatz
            ab rund EUR 2.500 bis          EUR                10%
            4.100
            von rund EUR 4.100 bis         EUR                 15%
            5.100
            von rund EUR 5.100 bis          rund               20%
            EUR 6.100
            von rund EUR 6.100 bis         EUR                 25%
            30.600
            mehr als rund EUR 30.600                           30%

Die Einkommensteuer von Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit wird vom Arbeitgeber durch
Abzug vom Lohn einbehalten und abgeführt.

Zoll und Außenwirtschaftsregime
Das Importregime von Bangladesch wurde teilweise liberalisiert, zeichnet sich aber im Vergleich
zum internationalen Handelsbrauch immer noch durch hohe Schutzzölle bzw. nicht-tarifäre
Handelshemmnisse aus.

Importbestimmungen
Einfuhrlizenzen sind für fast alle Waren erforderlich. Detaillierte Informationen erteilt die AHK
Bangladesch.

Zollbestimmungen
Die Einfuhr von zwei Flaschen Wein/Alkohol für Nichtmuslime und 200 Zigaretten ist zollfrei. Zur
Vermeidung von Problemen bei der Ausreise, ist es empfehlenswert, Laptops bzw. wertvolle
technische Geräte bei der Einreise vom Zoll in den Pass eintragen zu lassen.

Behandlung nicht abgenommener Waren
Waren, die mit einer gültigen Importlizenz nach Bangladesch gebracht werden, können bis zu 45
Tage (Seeverkehr) bzw. 30 Tage (Luftverkehr) beim Zoll lagern und werden nach Ablauf dieser
Frist versteigert. Verderbliche Waren unterliegen geringeren Fristen (Ermessen der Zollbehörde).
Vor Fristablauf können die Waren in private oder öffentliche Lager ohne Zoll überführt werden und
dort drei Jahre bleiben, wofür jedoch erhebliche Kosten entstehen. Für die Wiederausfuhr ist eine
Ausfuhrlizenz erforderlich.

Muster und Geschenke
Muster, Werbematerial und Werbegeschenke sind im Allgemeinen bis zu einem CFR Wert von
BDT 50.000 (ca. EUR 500) zollfrei. Bei Medizinischen Produkten bzw. Konsumgütern können
Waren im Wert von bis zu BDT 75.000 (ca. EUR 750) zollfrei importiert werden, für offizielle
Vertreter beträgt das Limit BDT 100.000 (EUR 1.000).

Für Postsendungen gilt eine Wertgrenze von BDT 15.000 (ca. EUR 150), die zollfrei und ohne
Importlizenz eingeführt werden können.

Vorschriften für Versand per Post
Handelsrechnung, internationale Paketkarte und eine Zollinhaltserklärung in Englisch,
Höchstgewicht 20 kg. Für Postsendungen gilt eine Wertgrenze von BDT 15.000 (ca. Euro 150), die
zollfrei und ohne Importlizenz eingeführt werden können.

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Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung
Für die Kennzeichnung bestehen keine bindenden Vorschriften, es wird jedoch empfohlen, die
Packstücke mit "Made in Germany" zu markieren. Es empfiehlt sich, möglichst in allen Fällen eine
Ursprungs-Kennzeichnung vorzunehmen. Wenn die Einfuhrware nicht in Deutschland hergestellt
wurde, sollte sie mit dem tatsächlichen Ursprungsland gekennzeichnet sein.

Da sich Bangladesch den Regelungen von ISPM 15 nicht unterwirft, sind die ISPM-Vorgaben bei
Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel nicht zwingend anzuwenden.

Begleitpapiere für den Warenversand
Handelsrechnung
6-fach, firmenmäßig gefertigt, in englischer Sprache, mit den handelsüblichen Angaben:
Importlizenznummer, HS-Zolltarifnummer, L/C-Nummer, Ursprungsland, Zeichen, ZT-Nummer,
Anzahl der Packstücke, Preis, Menge, Beschreibung der Ware, FOB oder CIF-Wert separat, CIF-
Kosten im einzelnen sowie Verpackungskosten. Eine konsularische Beglaubigung ist nicht
notwendig.

Konnossement
Ein voller Satz. Order-Konnossemente sind erlaubt, jedoch ist die Angabe einer Kontaktadresse
erforderlich. Eine konsularische Beglaubigung ist nicht notwendig.

Ursprungszeugnis
Ursprungszeugnisse in zweifacher Ausführung sind in der Regel erforderlich. Eine konsularische
Beglaubigung ist nicht notwendig.

Inspektions-Zertifikat (Clean Report of Findings)
Für Lieferungen nach Bangladesch ist eine Vorinspektion (Pre Shipment Inspection, die zu einem
sog. „Clean Report of Findings“ führt) zwingend vorgeschrieben. Einige Produkte mit einem
staatlich festgesetzten Einfuhrzoll sind allerdings davon ausgenommen. Die Regierung
Bangladeschs hat für die Ausstellung dieses Reports für Lieferungen aus den EU-Ländern die
Firma Intertek zur offiziellen Inspektionsbehörde ernannt. Das Dokument wird in der Folge per
Kurier an den Kunden gesandt, damit dieser es bei Auslösung aus dem Zoll vorlegen kann
(Hintergrund für dieses Vorgehen sind die Vermeidung von Korruption und eine korrekte
Zollevaluierung/Zolltarifierung).

Restriktionen
Besondere Bestimmungen gelten für die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenschutzmitteln,
Arzneimitteln und Medikamenten, div. Nahrungsmitteln, Chemikalien, Insektiziden und Pestiziden
sowie von Tabakwaren. Des Weiteren sind bestimmte Etikettierungsvorschriften zu beachten:
www.bsti.gov.bd.
Artenschutz
Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere
und Pflanzen (Washingtoner Artenschutz Übereinkommen) ist 1973 in Washington abgeschlossen
worden und 1975 in der Schweiz in Kraft getreten.

Deutschland ist 1975 dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen beigetreten. Die Ein- oder
Ausfuhr, der im Übereinkommen gelisteten bedrohten Tier- (2.000) und Pflanzenarten (30.000) in
die bzw. aus der Europäischen Union, unterliegt strengen Zollkontrollen. Viele Arten oder ihre
Produkte daraus, erfordern Aus- und/oder Einfuhrdokumente. Nicht nur lebende Tiere und
Pflanzen sind davon betroffen, sondern auch Präparate und Erzeugnisse daraus, wie z.B.
Schmuck und Souvenirs aus Elfenbein, Ledertaschen (Krokodil, Waran), Krallen, Zähne, Felle,
Schildkrötenpanzer, Schlangenhäute, etc.

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Aufgrund der für Laien teils schwierigen Zuordnung, ob eine Art oder ein Produkt
dokumentenpflichtig ist, ist es sicherlich das Beste - zum Schutz der gefährdeten Arten und der
Vermeidung einer Beschlagnahme und möglicherweise hohen Geldstrafen bei der Einfuhr -, vom
Kauf solcher Souvenirs abzusehen.

Ansonsten sollten schon vor der Abreise genaue Informationen über die erforderlichen
Begleitpapiere (CITES-Papiere) eingeholt werden. Auf die Informationen der dortigen Händler,
dass das angebotene Exemplar entweder nicht dem Artenschutzübereinkommen unterliegt oder
die vom Händler vorgelegten Begleitpapiere genügen, sollte man sich – auch gutgläubig – nie
verlassen.

RECHTSINFORMATIONEN
Bangladesch folgt weitgehend dem angelsächsischen Recht. Der Supreme Court kann in
Bangladesch zudem Gesetze nicht nur interpretieren, sondern sie auch für nichtig erklären und die
Grundrechte der Staatsangehörigen durchsetzen. Die Beilegung von Streitfällen auf dem
ordentlichen Gerichtsweg ist überaus langwierig und mit sehr hohen Kosten verbunden. Es sollte
daher in Verträgen jedenfalls eine Schiedsgerichtsklausel aufgenommen werden. Im Streitfall
empfiehlt es sich, eine Lösung auf dem Vergleichswege herbeizuführen.

Devisenrecht
Die Ein- und Ausfuhr von Banknoten von über BDT 100 (ca. Euro 1) ist verboten. Sonstige
Devisen und Reiseschecks können ohne Beschränkung eingeführt werden. Beträge über USD
5.000 oder andere gleichwertige Währungen sind bei der Einreise deklarierungspflichtig.
Ausländische Devisen dürfen nur bei autorisierten Banken und Wechselstellen gegen Eintragung
auf der Devisendeklarationsliste umgetauscht werden. Hotelrechnungen müssen in Devisen
gezahlt werden. Empfohlene Reisewährung: US-Dollar oder Pfund Sterling.

Handelsrecht und gewerbliche Bestimmungen
Es gibt derzeit kein spezifisches Gesetz, das Handelsvertretungen, Vertriebsvereinbarungen oder
Franchising in Bangladesch regelt. Zu beachten sind allerdings das geltende Vertragsrecht,
Bestimmungen über gewerberechtliche Regulierungen, Lizenzvergabe, Konsumentenschutz,
sowie Devisenbeschränkungen.

Gesellschaftsrecht
Ein Unternehmen kann in Bangladesch sowohl von Bangladeschi wie auch ausländischen
Investoren gegründet werden. Die Aufnahme der Geschäfte setzt grundsätzlich eine Registrierung
der Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften beim Firmenregister (Register of Joint
Stock Companies and Firms) voraus.

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Unternehmen können laut Company Act 1994 folgendermaßen unterteilt werden:

                    1)                     Gesellschaften mit beschränktem Kapital
                             a.            Kapitalgesellschaften
                                   i.      Public Limited Company
                                  ii.      Private Limited Company
                             b.            Personengesellschaften
                    2)                     Gesellschaften mit unbeschränkter Haftung

Private Limited Company (Pvt. Ltd.)
Die Rechtsform der Private Limited Company ist der einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
des deutschen Rechtes ähnlich.

Die wichtigsten Rechtsvorschriften der Private Limited Company beinhalten folgende
Bestimmungen:
           - Das Recht zur Übertragung von Aktien ist beschränkt
           - Anzahl der Gesellschafter: mindestens zwei, maximal fünfzig
           - Die Aufnahme von Fremdkapital durch Börsengang oder durch die
                Zeichnung von Anleihen ist verboten

Public Limited Company (Ltd.)
Die Charakteristika der Rechtsform der Public Limited Company sind

             - Aktien können frei gehandelt werden
             - Die Finanzierung kann lt Company Act (1994) und Securities and Exchange
                Commission Act (1993) durch den Börsengang und Zeichnung von Anteilen
                erfolgen
             - mind. sieben Gesellschafter, aber keine Höchstbeschränkung
             - Bestellung von mind. drei Direktoren (Geschäftsführern)

Personengesellschaft
Mit Erlass des Partnership Act 1994 wurde die Gründung von Personengesellschaften ermöglicht.
Die Vereinbarung über den Eintritt in eine Personengesellschaft bedarf der Eintragung im
„Registrar of Joint Stock Companies and Firms“ und voriger Zahlung der nötigen Gebühren. Siehe
auch http://www.roc.gov.bd/. Die Partner haften für die jeweiligen Steuern nach vereinbarten Teilen
unbeschränkt.

Einzelunternehmer
Jede Einzelperson kann mit einer einfach bei der Gemeinde/Kommune zu lösenden
Gewerbelizenz ein Unternehmen gründen, ohne sich einer juristischen Person bedienen zu
müssen. Die Einkünfte unterliegen der Einkommenssteuer.

Vertretung
Jede natürliche und juristische Person kann im Namen des Auftraggebers tätig werden. Die
Beziehung zwischen Auftraggeber und Bevollmächtigtem wird mittels Vertrag geregelt. Der
Bevollmächtigte ist verpflichtet, die Befugnis der Bank von Bangladesch einzuholen, um als
Bevollmächtigter für einen ausländischen Auftraggeber zu handeln.

Rechtschutz und Rechtsmittel
Von rechtlichen Schritten sollte in Bangladesch abgesehen werden. Die Beilegung von Streitfällen
auf dem ordentlichen Gerichtsweg ist überaus langwierig und mit sehr hohen Kosten verbunden.
Stattdessen sollte mit Hilfe von Mediation eine außergerichtliche Einigung angestrebt werden. Es
empfiehlt sich hierbei auch die Einschaltung der Bangladesh German Chamber of Commerce &
Industry (BGCCI).
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Zudem ist es ratsam, schon bei Vertragsabschluss eine Schiedsgerichtsklausel zu vereinbaren.
Sollte ein Rechtsstreit nicht zu verhindern sein, lohnt sich die Einschaltung eines spezialisierten,
bei Gericht angesehenen Anwalts.

In Anbetracht dieser Umstände kommt der sorgfältigen Auswahl der Geschäftspartner noch
größere Bedeutung zu. Es empfehlen sich persönliche Treffen, Überprüfen der Bilanzdaten,
Auskünfte von professionellen Auskunftereien und das Aufsetzen der Verträge mit Hilfe eines
Anwalts.

Firmengründung
Es ist sowohl inländischen als auch ausländischen Unternehmern möglich sich im privaten als
auch im öffentlichen Bereich (PPPs) zu beteiligen.

Grundsätzlich sind Auslandsinvestitionen bis zu einer Höhe von 100% erlaubt. Eine Registrierung
der Investition beim BOI (Board of Investment) ist erforderlich wenn der privatrechtliche Anteil
zumindest 50% ausmacht. Diese Genehmigung umfasst auch den Umfang der Geschäftstätigkeit.
Eine nachträgliche Abänderung der Genehmigung ist möglich.

Eine Beteiligung an öffentlich-rechtlichen Projekten setzt die Zustimmung des jeweiligen
Ministeriums voraus.

Bewilligung zur Gründung einer Zweigniederlassung:
Um eine Zweigniederlassung in Bangladesch zu errichten, bedarf es zum Erhalt der Bewilligung
der Vorlage eines Antrages bei den unten genannten Behörden. Der Antrag auf Zulassung bedarf
eines versiegelten Umschlages sowie der Unterschrift des Vorstands/Geschäftsführers der
Hauptniederlassung.

Patent-, Marken- & Musterrecht
Patentrechte (Patents and Designs Act 1911) gelten 20 Jahre, eingetragene
Handelsmarken sieben Jahre. Die Anpassung der lokalen Gesetze an die TRIPS-
Bestimmungen wird seit 1. Januar 2006 vorgenommen, die Durchsetzung wird aber
weiterhin problematisch bleiben. Generell ist anzumerken, dass der Schutz geistigen
Eigentums in Bangladesch nicht sehr ausgeprägt ist.

Markenrechte gelten für sieben Jahre ab dem Zeitpunkt ihrer Anmeldung und können danach für
10 Jahre verlängert werden. Die Gebühren für die Verlängerung müssen vor Ablauf der Frist
bezahlt worden sein. Gesetzliche Grundlage hierfür ist der Trademarks Act, 2009.

Weitere Informationen:
www.dpdt.gov.bd
www.boi.gov.bd/?option=com_businesslaws

Lizenzvergabe
Die Lizenzvergabe bedarf einer Genehmigung, die jeweils im ad-hoc-Verfahren vom Patentamt
erteilt wird. Mit Hinsicht auf die Devisenlage können erhebliche Verzögerungen beim
Lizenzgebührentransfer nicht ausgeschlossen werden.

Einnahmen aus Lizenzgebühren stellen steuerpflichtiges Einkommen dar. Werden diese
Einnahmen an ausländische Unternehmen ausbezahlt, so hat die bangladesische Gesellschaft die
Steuern vom Auszahlungsbetrag einzubehalten. Die Ausschüttungen der Einnahmen werden bei
ausländischen Gesellschaften mit 40% besteuert, wobei dieser Steuersatz eine 10%-ige
Quellensteuer enthält.

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Geschäfts- und Bonitätsauskünfte
Handelsauskünfte können von der Bangladesh German Chamber of Commerce & Industry
(BGCCI). gegen einen Kostenbeitrag angefordert werden; Dauer: ca. zwei Wochen

Eigentumssicherung

Instrumente zur Eigentumssicherung sind insbesondere Pfandrechte, Bürgschaften oder
Akkreditive.

Eigentumsvorbehalt
Beim Eigentumsvorbehalt behält sich der Verkäufer das formale Eigentumsrecht an der Ware,
nach erfolgter Übergabe an den Käufer bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. In
Bangladesch ist der Eigentumsvorbehalt gebräuchlich, er muss bei Vertragsabschluss
ausdrücklich vereinbart werden. Die Bestimmungen folgen jenen des englischen Rechts.

Wechsel- und Scheckrecht
Das Wechsel- und Scheckrecht folgt dem englischen Recht.

Insolvenzrecht
Das Insolvenzrecht folgt dem englischen Recht.

Arbeits- & Sozialrecht
Produktionsbetriebe die zehn oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen, müssen sich beim Chief
Inspector of Factory and Establishment (Labour Act 2006) registrieren. Der Labour Act 2006 bildet
das allgemeine Arbeitsrecht und schreibt allgemeine Sicherheitsbestimmungen für Fabriken vor.

Die gesetzliche Arbeitszeit beträgt gemäß dem Labour Act 2006 im öffentlichen Dienst max. acht
Std/Tag (inkl. einer halben Stunde Mittagspause) und maximal 40 Std/Woche, wobei Freitag und
Samstag frei sind. Im privaten Sektor beträgt die maximale Arbeitszeit 8 1/2 Std/Tag (inkludiert
eine halbe Stunde Mittagspause) und 48 Std/Woche, wobei Freitag arbeitsfrei ist. Arbeitsstunden
die darüber hinausgehen, sind als Überstunden zu werten und als solche im doppelten Ausmaß
abzugelten.

Aufenthaltserlaubnis
Zur Einreise nach Bangladesch bedarf es eines Visums, welches vor der Einreise bei der Botschaft
in Berlin beantragt werden muss. Die aktuellen Bestimmungen entnehmen Sie bitte der Homepage
der bangladeschischen Botschaft.

Sozialversicherung, Sozialversicherungsabkommen
Einzelheiten zur Sozialversicherung sind im Labour Act 2006 geregelt.

Schiedsgerichtsbarkeit
Bangladesch hat das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer
Schiedssprüche (New Yorker Übereinkommen) ratifiziert. Hierin verpflichten sich die
Vertragsstaaten, auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates ergangene
Schiedssprüche anzuerkennen und zu vollstrecken. Dabei ist aber anzumerken, dass sich auch
die Vollstreckung des Schiedsspruches u.U. über einen längeren Zeitraum erstrecken kann.

Es kann im Vertrag mit Ihrem ausländischen Vertragspartner natürlich trotz der o.a. Fakten die
Zuständigkeit der Internationalen Handelskammer (ICC) oder eines anderen Schiedsgerichts
vereinbart werden.

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Die Internationale Handelskammer ist eine weltweit vertretene Organisation und hat aus
historischem Zufall heraus ihren Sitz in Paris.

Die Schiedsklausel der Internationalen Handelskammer (ICC) lautet:
"All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled under
the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators
appointed in accordance with the said Rules."

Die Schiedsklausel ist auch noch in vielen anderen Sprachen verfügbar.

Zweckmäßige zusätzliche Vereinbarungen der Schiedsklausel:
 die Anzahl der Schiedsrichter beträgt.......................... (einer oder drei);
 es ist............................materielles Recht anzuwenden; (applicable law)
 die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist......................................

Detaillierte Auskünfte:
 ICC Deutschland, Internationale Handelskammer
   Wilhelmstraße 43 G, 10117 Berlin, Tel: +49(0) 30 – 200 73 63 00, Fax: +49(0) 30 – 200 73 63
   69, E-Mail: icc@iccgermany.de , Web: www.iccgermany.de

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