Exportbericht Bangladesch - Oktober 2018 - Außenwirtschaftsportal Bayern
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Exportbericht Bangladesch Oktober 2018 Außenhandel Geschäftsabwicklung Markterschließung Zoll Recht Geschäftsreisen
2 Grundlage dieser Broschüre sind die Länderreports der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA, die uns die Länderreports freundlicherweise zur Verfügung stellt. AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA ist die Außenwirtschaftsorganisation der Wirtschaftskammer. Die Überarbeitung erfolgte durch das AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUM BAYERN (AWZ). Weitere Exportberichte sind im AUSSENWIRTSCHAFTSPORTAL BAYERN unter www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder“ abrufbar. Bildnachweis: jahangirsim/pixabay Herausgeber, Medieninhaber (Verleger) und Hersteller: AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Wiedner Hauptstraße 63, Postfach 150, 1045 Wien, Redaktion: Corporate Communication, Telefon: +43 (0)5 90 900-4321, 4214, Telefax: +43 (0)5 90 900-255, E-Mail: aussenwirtschaft.corpcom@wko.at , http://wko.at/aussenwirtschaft Die Unterlage zu dieser Veröffentlichung stellte das zuständige AußenwirtschaftsCenter zur Verfügung. © AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere die Rechte der Verbreitung, der Vervielfältigung, der Übersetzung, des Nachdrucks und die Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege durch Fotokopie, Mikrofilm oder andere elektronische Verfahren sowie der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA vorbehalten. Die Wiedergabe - mit Quellenangabe ist vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen gestattet. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA ausgeschlossen ist. - Darüber hinaus ist jede gewerbliche Nutzung dieses Werkes der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA vorbehalten. Überarbeitung durch das Außenwirtschaftszentrum Bayern (AWZ) Lorenzer Platz 27, 90402 Nürnberg, Telefon: 0911/23886-42, Telefax: 0911/23886-50 E-Mail: portal@auwi-bayern.de Internet: www.auwi-bayern.de Trotz sorgfältiger Prüfung aller in der vorliegenden Publikation enthaltenen Informationen sind Fehler nicht auszuschließen. Die Richtigkeit des Inhaltes ist daher ohne Gewähr. Eine Haftung des AußenwirtschaftsCenters, der © AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA, der Wirtschaftskammer Österreich und der BIHK Service GmbH ist ausgeschlossen. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
3 ALLGEMEINE INFORMATIONEN ....................................................................................................... 4 WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN ..................................................................................................... 5 AUSSENHANDEL................................................................................................................................ 8 INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG ......................... 8 Normen ................................................................................................................................................ 9 Zahlungskonditionen ............................................................................................................................ 9 Forderungseintreibung ....................................................................................................................... 10 Geschäftsbanken ............................................................................................................................... 10 INFORMATIONEN ZU STEUERN, ZOLL UND AUSSENHANDEL .................................................... 12 Steuern und Abgaben ........................................................................................................................ 12 Unternehmensbesteuerung ................................................................................................................ 12 Umsatzsteuer..................................................................................................................................... 13 Einkommenssteuer ............................................................................................................................ 13 Zoll und Außenwirtschaftsregime ....................................................................................................... 14 Importbestimmungen ......................................................................................................................... 14 Zollbestimmungen.............................................................................................................................. 14 Muster und Geschenke ...................................................................................................................... 14 Vorschriften für Versand per Post ...................................................................................................... 14 Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung ............................................................................. 15 Begleitpapiere für den Warenversand ................................................................................................ 15 RECHTSINFORMATIONEN .............................................................................................................. 16 Handelsrecht und gewerbliche Bestimmungen .................................................................................. 16 Rechtschutz und Rechtsmittel ............................................................................................................ 17 Lizenzvergabe ................................................................................................................................... 18 Geschäfts- und Bonitätsauskünfte ..................................................................................................... 19 Arbeits- & Sozialrecht ........................................................................................................................ 19 Schiedsgerichtsbarkeit ....................................................................................................................... 19 INFORMATIONEN ÜBER GESCHÄFTSREISEN .............................................................................. 22 REISETIPPS...................................................................................................................................... 23 Wichtige Adressen ............................................................................................................................. 24 LINKS ................................................................................................................................................ 31 Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
4 ALLGEMEINE INFORMATIONEN Key facts Staatsform Parlamentarische Republik Offizielle Bezeichnung: People's Republic of Bangladesh Fläche 147.570 km² Bevölkerung 163 Mio. Einwohner (2016); Bevölkerungsdichte rund 1104 Einwohner/km2 (2015) Bevölkerungswachstum von 1,2% (2015) Dhaka (Hauptstadt) 16,9 Mio. Einwohner Städte Chittagong 4,4 Mio. Einwohner Khulna 1,0 Mio. Einwohner Rajshahi 0,8 Mio. Einwohner Klima Tropisches Monsunklima, drei Hauptjahreszeiten: Winter (Nov. bis Feb.), Sommer (März bis Mai), Monsun (Juni bis Okt.) Temperaturen: Winter mind. 7 Grad, max. 29, Sommer max. 35 Grad Währung Taka (1 Taka = 100 Poisha) 1 EUR = 96,0906 BDT 1 BDT = 0,01020 EUR (Stand: 27.08.2018) Historischer Überblick 1947: Trennung von Indien unter dem Namen Ostpakistan, zu Pakistan gehörig. 1971: Unabhängigkeit Bangladeschs seit 1990: parlamentarische Demokratie 30. Dezember 2008: Scheich Hasina Wajed, die älteste Tochter des Staatsgründers Mujibur Raman, siegt mit der sozialistischen Awami Liga bei den Wahlen mit überragender Mehrheit über die BNP (Bangladeschi Nationalistische Partei). Bevölkerung Religion: 89,7% Muslime, 9,3% Hindus, 0,7% Buddhisten, 0,3% Christen Wussten Sie... dass Bangladesch Bevölkerungsdichte von rund 1.104 Personen pro km² - Bangladesch ist mit einer damit (abgesehen von reinen Stadtstaaten) der am dichtesten besiedelte Bevölkerungsdichte Staat der Welt. von rund 1100 Personen pro km² Geschätzte 8 Mio. Staatsbürger arbeiten im Ausland, die meisten davon in der am dichtesten besiedelte Staat der den Vereinigten Arabischen Emiraten (2 Mio.), gefolgt von den USA, Welt ist? weiteren Golfstaaten und Malaysia. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
5 Landes- und Geschäftssprachen Landessprachen: Bengali, Urdu und Hindi Geschäftssprache: Bengali, Englisch Mitgliedschaft in wirtschaftlich relevanten internationalen Organisationen 1945 Beitritt zur UNO; Mitgliedschaft in 16 UN-Organisationen wie MIGA, WHO, FAO, UNDP, ESCAP; seit 1995 WTO; Colombo-Plan, Bandung-Staaten, International Monetary Fund (IMF), Weltbank, Asiatische Entwicklungsbank (ADB), Multilateral Investment Guarantee Agency (MIGA), Global System of Trade Preferences, South Asian Association for Regional Cooperation (SAARC), Wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Bangladesch, Indien, Myanmar, Konferenz Islamischer Staaten, Sri Lanka und Thailand (BIMST-EC). Abkommen mit Deutschland Doppelbesteuerungsabkommen Investitionsschutzabkommen Rahmenabkommen über die Technische und Finanzielle Zusammenarbeit WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN Mit Wiedererrichtung der parlamentarischen Demokratie im Jahr 1991, wurde ein marktwirtschaftlicher und wirtschaftsfreundlicher Kurs eingeschlagen. Die überwiegend defizitären staatlichen Betriebe im Textil- und Jutesektor sowie der kaum effiziente staatliche Energiesektor rühren noch aus den Anfangsjahren Bangladeschs her und sind noch zu privatisieren. Eine Vielzahl von Reformen (unter anderem die Sanierung des Bankensektors und des öffentlichen Dienstes) sowie die Privatisierung vieler Bereiche sind notwendig, werden aber nur langsam umgesetzt. Der Wechselkurs orientiert sich im Wesentlichen am US-Dollar. Soweit dies aus makroökonomischen Erwägungen notwendig erscheint, interveniert die Zentralbank, um bestimmte Wechselkursziele zu erreichen ("managed floating"). Bangladesch verfügt über zwei bedeutende Rohstoffe, Jute und Erdgas. Während die Gewinnung und Verarbeitung von Jute traditionell eine wichtige Stellung in der Wirtschaft einnimmt, warten die riesigen Erdgasvorkommen seit Jahren auf eine Verbesserung der politischen Beziehungen zum einzigen logischen Großkunden Indien um voll genutzt zu werden. Die Bekleidungsindustrie, die bei Rohmaterialien stark importabhängig ist, gewinnt zunehmend an Bedeutung und ist zum wichtigsten Exportzweig geworden. Andere wichtige Exportwaren sind Leder und Meeresfrüchte. Etwa 15% des Bruttoinlandsproduktes entfallen auf die Landwirtschaft, die rund die Hälfte der arbeitenden Bevölkerung beschäftigt. Das Wirtschafts- und Finanzjahr in Bangladesch läuft von 1. Juli bis 30. Juni. Die starke Abhängigkeit des Landes von Auslandshilfe ist in den letzten Jahren gesunken, teilweise bedingt durch eine Steigerung in der Nahrungsmittelproduktion. Die Wirtschaft ist auf Importe von nicht-landwirtschaftlichen Rohstoffen, Maschinen und Ausrüstungen angewiesen. Wirtschaftslage und Perspektiven Das Wirtschaftswachstum betrug in Bangladesch im Jahr 2017 (betrifft Wirtschaftsjahr 1. Juli 2016 – 30. Juni 2017) rund 7,3%, was zu den höchsten Wachstumsraten weltweit zählt. Prognosen gehen auch in Zukunft von Wachstumsraten über 7% jährlich aus. Getragen wird das Wachstum, neben der aufstrebenden Exportwirtschaft, von einer stetig wachsenden lokalen Nachfrage sowie Unternehmensinvestitionen. Landwirtschaft trägt wesentlich zum Privatkonsum bei. Obwohl die Landwirtschaft weniger als 15% des BIP ausmacht, ist der Sektor Haupteinnahmequelle für rund die Hälfte der arbeitenden Bevölkerung. Während der Landwirtschaftssektor 2014 um über 4% wuchs, reduzierte sich dieser Wert in den darauffolgenden Jahren wieder auf rund 3%. Die landesweiten Transportblockaden der BNP (Bangladesh Nationalist Party) haben für viele den Zugang zu landwirtschaftlichen Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
6 Rohmaterialen sowie umgekehrt zu den Märkten in Großstädten abgeschnitten. 2017 betrug das Wachstum des Landwirtschaftssektors ebenfalls 3% Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang, dass alle erwähnten Wachstumsraten deutlich unter dem gesamten BIP Wachstum liegen. In den nächsten Jahren wird ebenfalls ein Durchschnittswachstum von rund 3% im Landwirtschaftssektor erwartet. Ein anderer wesentlicher Teil des privaten Konsums in Bangladesch wird von Überweisungen von Arbeitsmigrantinnen und -migranten, welche 2016 mehr als 15 Mrd. US-Dollar betrugen – geprägt. Das sind weit mehr als 5% des BIP. Geschätzte 8 Mio. Staatsbürgerinnen und Staatsbürger Bangladeschs arbeiten im Ausland, die meisten davon in den Vereinigten Arabischen Emiraten (rund 2 Mio.) gefolgt von den USA, weiteren Golfstaaten und Malaysien. Der niedrige Ölpreis, welcher in direktem Zusammenhang mit der Investitions- und Baufreudigkeit der Arabischen Emirate steht, wirkt sich jedoch negativ auf die Beschäftigung und die Überweisungen von bangladeschischen Arbeiterinnen und Arbeitern in dieser Wohngegend aus. Die Regierung versucht vermehrt ausländische Investoren ins Land zu holen. Diese stammen hauptsächlich vom Nachbarn Indien sowie China, Russland als auch der Bangladesch-Diaspora in den OECD-Ländern. Das Wirtschaftswachstum wird auch weiterhin hauptsächlich von den Serviceleistungen (57% Anteil am BIP) sowie der Industrie (29%) getrieben werden: Die Textilindustrie ist und bleibt mittelfristig der wichtigste Wachstumstreiber. Dies zumal Bangladesch von den geänderten EU-Einfuhrbedingungen profitiert: Seit 1. Januar 2011 sind Textilimporte aus Bangladesch in der EU zollfrei, sofern das Endprodukt zu mindestens 30% Wertschöpfung in Bangladesch aufweist. Gegenüber den Hauptmitbewerbern China, Pakistan, Indien und Sri Lanka ist dies ein wesentlicher Wettbewerbsvorteil, da letztere nicht unter „least developed countries“ (LDC) fallen. Im Rahmen der EBA („Everything but Arms“) Initiative der EU sind alle Importe außer Waffen aus LDCs zollfrei in die EU einführbar. Dies soll die Exportwirtschaft und die Entwicklung in diesen Ländern fördern. Der Dienstleistungssektor soll ebenso wesentlich zum Wachstum beitragen. Outsourcing Services wie z.B. Callcenter werden von der Regierung gefördert. Einen wesentlichen Einfluss auf die Wirtschaftsleistung wird auch weiterhin die Inflation haben. Besondere Beachtung gilt hier den Lebensmitteln: diese bilden 60% des Konsumentenpreisindex. Die durchschnittliche jährliche Inflationsrate lag 2013 noch bei 7,5% und konnte in den darauffolgenden Jahren auf rund 6% gesenkt werden. 2017 wurde dieser Trend fortgesetzt und die Inflation betrug 5,7%. Dies ist zu einem großen Teil auf die weltweit sinkenden Commodity-Preise zurückzuführen. Die heimischen Nahrungsmittelpreise werden von den globalen Preisen von fossilen Brennstoffen stark beeinflusst - insbesondere von Gas - da eine große Zahl der Bauern in Bangladesch immer noch auf Kunstdünger angewiesen ist, für dessen Herstellung eine große Menge Erdgas benötigt wird. Aufgrund der erwarteten Erhöhung der Preise für fossile Brennstoffe im Jahr 2018 wurde die Inflation für dieses Jahr mit 6,0% prognostiziert. Darüber hinaus ist das Inflationsniveau in Bangladesch auch sehr stark von den Wetterbedingungen abhängig, weil der Landwirtschaftssektor stark anfällig für Fluten bzw. Trockenheit ist und diese Wetterkapriolen zu einem Anstieg der Lebensmittelpreise führen. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
7 Makroökonomische Daten Einheit 2017 2018 2019 BIP pro Kopf USD 1.602* 1.734* 1.878* BIP Mrd. USD 261,4* 285,8* 312,8* Wachstumsrate BIP, real % 7,1* 7,0* 7,0* Inflationsrate % 5,7 6,0* 6,0* Einheit 2010 2013 2016 Arbeitslosenquote % 4,6 4,3 4,2 Quelle: GTAI- Wirtschaftsdaten kompakt, * Schätzungen; Stand Mai 2018 Bedeutende Wirtschaftssektoren Investitionen (allgemeine, öffentliche etc.) Nach der Einleitung marktwirtschaftlicher Reformen 1991 hat Bangladesch zunehmend seine Märkte für ausländische Unternehmen geöffnet. Seit den 1980er Jahren ermöglichen die gesetzlichen Bestimmungen des Landes Investitionen von ausländischen Unternehmen, jedoch konnte das Investitionspotenzial des Landes bisher nur in geringem Ausmaß ausgeschöpft werden, da die infrastrukturelle Entwicklung (insbesondere die Stromversorgung und Telekommunikationsmittel des Landes) nur sehr langsam vorangeht und es an einem hinreichend bestimmten Regelwerk für den Handel und Investitionen fehlt. Gründe für zurückhaltende Investitionsbereitschaft ausländischer Investoren sind darüber hinaus eine schlecht reglementierte Lizenzvergabe für ausländische Schifffahrtsgesellschaften, ein momentanes Ausfuhrverbot für Jute, nachteilige Einfuhrbedingungen für Ausländer, sowie Korruption und Bürokratie. Die EU unternimmt große Bemühungen, Bangladesch beim Fortschritt seiner Entwicklungen zu unterstützen. Laut der Bangladesh Investment Development Authority (www.bida.gov.bd) erreichten die ausländischen Direktinvestitionen im Finanzjahr 2015 ein Rekordhoch von 2,2 Mrd. USD – ein Anstieg von 44% im Vergleich zum Ergebnis von 2014 in Höhe von 1,5 Mrd. USD. US-Dollar 2016 stiegen die FDIs nochmals um 5% auf mehr als 2,3 Mrd. US-Dollar. Es wird nach wie vor hauptsächlich in Industrien wie Textil, Banken und Telekomindustrie investiert – aber auch in Bereiche wie Strom, Gas und Erdöl. Diese Zahlen zeigen deutlich den Wirtschaftsaufschwung in Bangladesch. Arbeitsmarkt (Arbeitskräfte, Arbeitslosigkeit, Ausbildung, etc.) Die offizielle Arbeitslosenrate beträgt derzeit rund 4%. Laut anderen Quellen liegt die tatsächliche Rate, wenn man sog. Unterbeschäftigung und „versteckte Arbeitslosigkeit“ in Betracht zieht, jedoch viel höher (informelle Schätzungen gehen von rund 30% aus). Bangladesch bietet einen großen Pool an Arbeitskräften. Dabei reicht das Angebot des Arbeitsmarktes von qualifizierten Fachkräften bis hin zu weniger bzw. unzureichend ausgebildeten Arbeitskräften. Ein Teil von ihnen beherrscht die nötigen Englischkenntnisse und so bietet der Arbeitsmarkt im internationalen Verhältnis sehr kostengünstiges Personal. Der Markt an hochqualifizierten und mit technischem Know-how ausgestatteten Arbeitskräften nimmt zu. Die Zahl jener, die durch Universitäten, Polytechnische Institute und technische Schulen eine gute Ausbildung erlangen, steigt langsam. Darüber hinaus sind die Kosten, die der Arbeitgeber für die Ausbildung seines Personals aufwendet, aus Gründen staatlicher Bildungsförderung von der Lohnsteuer befreit. „The Bangladesh Labour Act, 2006“ regelt als zentrales Arbeitsgesetz alle Bereiche des Arbeitsverhältnisses. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
8 Arbeitskosten, Lohnniveau Von Gesetzeswegen wird Arbeitskräften aller Branchen ein Mindestlohn zugesichert, der nicht unterschritten werden darf. Grundsätzlich können die Löhne der einzelnen Industriezweige mittels Kollektivvertrag festgesetzt werden; dabei muss jedoch auf Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns geachtet werden. Es ist zu beachten, dass für Arbeitskräfte aus dem Ausland gewisse Zugangsbeschränkungen zum Arbeitsmarkt bestehen und eine Zustimmung durch die entsprechenden Behörden notwendig ist bzw. gewisse Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. AUSSENHANDEL Das Handelsbilanzdefizit 2017 von Bangladesch beläuft sich auf über 12 Mrd. US-Dollar Importe stiegen auf 47,6 Mrd. US-Dollar an. Dies wurde vor allem durch einen erhöhten Bedarf an Industrie-Rohstoffen und Vormaterialien ausgelöst. Exporte weisen ebenfalls eine Wachstumssteigerung auf und belaufen sich auf 35,3 Mrd. US-Dollar (2016). Die Gründe für den Exportanstieg liegen vor allem in der immer mehr wettbewerbsfähiger-werdenden Textil- und Bekleidungsindustrie. Alle Informationen zum Außenhandel in Bangladesch finden Sie unter GTAI: Wirtschaftsdaten kompakt – Bangladesch. INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG Wirtschaftspolitik An oberster Stelle des Regierungsprogramms steht die von der UN gesetzten Entwicklungsziele (Millennium Development Goals) zu erreichen. Die Voraussetzungen für die Deckung des hohen Energie- und Strombedarfes zu schaffen und die veraltete Infrastruktur, insbesondere im Bereich des Straßennetzes, kontinuierlich zu erneuern sind dabei die mit Abstand größten Herausforderungen. Die Versorgung mit Gas, das die Betriebsgrundlage für die meisten Elektrizitätswerke darstellt, hat dahingehend die meiste Bedeutung. Derzeit ist man bemüht das Defizit in der Elektrizitätsversorgung mit dem Zukauf von Strom privater Betreiber von Dieselkraftwerken zu überbrücken. In diesem Hinblick plant die Regierung bis 2018 ca. 10.000 MW Kraftwerkskapazitäten zur Stromerzeugung zu errichten, allen voran Kohlekraftwerke, wie der Energieminister Bangladeschs im Februar 2017 verkündete. Neben den Lebensmittelsubventionen sind es ebendiese Kosten für den Zukauf von Strom, die ein Budgetdefizit von 5% (Schätzung, 2016) verursachen aber gleichzeitig wesentliche Stützen der Armutsbekämpfung darstellen. Ferner sind die Überweisungen der im Ausland arbeitenden Diaspora ein bedeutender Faktor für Bangladeschs Wirtschaft, welcher 2016 mehr als 15 Mrd. US-Dollar ausmachte. Bangladesch gehört damit zu den Top 10 Ländern, im Hinblick auf die Höhe der Überweisungen von Auslandsbürgern. Bisher sind geschätzte 8 Mio. Staatsbürger ins Ausland gegangen, um Arbeit zu finden. Die meisten Bangladeschi arbeiten in den Vereinigten Arabischen Emiraten (2 Mio.), gefolgt von Oman, den USA, weiteren Golfstaaten und Malaysia. Jährlich folgen etwa 400.000 weitere. Die Geldpolitik Bangladeschs wird wesentlich vom Kampf gegen die Inflation beherrscht. Nach Inflationsraten über 7% 2013 und 2014 konnte die Geldentwertung etwas eingedämmt werden und lag 2017 bei 5,7%. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
9 Empfohlene Vertriebswege Am besten werden Geschäfte mithilfe eines Vertreters direkt in Bangladesch abgewickelt. Viele Unternehmen in Bangladesch führen schon ausländische Firmen in ihrem Repertoire. Werbung Werbung ist in Zeitungen, einschlägigen Magazinen/Fachzeitschriften und im Fernsehen möglich (z.B. internationales TV-Netzwerk "Star TV"). E-Business Bangladesch hat im Jahr 2015 ein elektronisches System implementiert, das den Firmenregistrierungsprozess beschleunigen soll. So ist zum Beispiel die Durchführung einer Online-Namensabfrage möglich. Bereits 90% aller Firmen sind in dem Registrar of Joint Stock Companies and Firms (www.roc.gov.bd) elektronisch verzeichnet. Auch im Bereich des Zolls wird daran gearbeitet ein elektronisches System zu implementieren. In Zukunft soll es den Import- und Exporteuren ermöglicht werden, von ihrem Büro aus online ihre Zolldeklaration zu übermitteln. Man erhofft sich hiervon nicht nur eine schnellere Abwicklung des Zolls, sondern auch ein Mittel um der Korruption entgegen zu wirken. Wichtigste Zeitungen Die Presse in Bangladesch genießt volle und uneingeschränkte Freiheit ohne irgendeine Form von Zensur. Bangladesch verfügt über eine lebhafte Medienlandschaft. Außer einer großen Zahl von nationalen Zeitungen in Bengali und Englisch, d.h. ca. 200 Tages-, Wochen- und Monatszeitungen und Zeitschriften, die in der Hauptstadt Dhaka veröffentlicht werden, gibt es in fast jeder Provinzstadt eine eigene Zeitung. Tageszeitungen: The Daily Star New Age Independent Bangladesh The Bangladesh Today BD News24 Bangladesh Sangbad Sangstha (BSS) Normen In Bangladesch angewandte und akzeptierte Normen sind: BSS, ASA, DIN, BSI Europäische und internationale Normen erweitern Absatzmärkte. Normen senken Transaktions- kosten und fördern die Zusammenarbeit. Das DIN ist die für die Normungsarbeit zuständige Institution in Deutschland und vertritt die deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen Normungsorganisationen. Rund um die zentrale Dienstleistung der Normung bietet das DIN, in der Regel über den Beuth Verlag, eine Reihe von Dienstleistungen an, die den Zugang zur Normung und zu Normungsverfahren, zu den Normen und Norminhalten erleichtern: Kongresse, Tagungen, Lehrgänge, Seminare, Beratung und Auskunft. Kontakt: Deutsches Institut für Normung e. V., Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel: +49(0)30-26010, Fax: +49(0)30-26011231, E-Mail: info@din.de, Internet: www.din.de. Zahlungskonditionen Ausschließlich gegen bestätigtes und unwiderrufliches Akkreditiv, Vorauszahlungen sind zu vermeiden. Empfohlen ist außerdem die Qualitätskontrolle durch ein unabhängiges Kontrollinstitut, z B. Intertek, SGS oder Bureau Veritas. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
10 Zu beachten ist auch die Möglichkeit einer Exportkreditversicherung. Dafür steht Ihnen in Bayern der private Versicherungsmarkt (Atradius, AKA, Coface) sowie die LfA Förderbank Bayern und das staatliche Exportgarantiesystem Euler Hermes oder KfW zur Verfügung. Während der private Versicherungsmarkt schwerpunktmäßig im Bereich der sog. „marktfähigen“ Risiken tätig ist, können bei Euler Hermes „nicht marktfähige“ Risiken unter Deckung genommen werden. Forderungseintreibung Da deutsche Vollstreckungstitel in Bangladesch nicht anerkannt werden, kann sich die Forderungseintreibung als langwierig und kostspielig erweisen. Im Hinblick darauf ist von rechtlichen Schritten in Bangladesch abzuraten. Stattdessen sollte mit Hilfe von Mediation eine außergerichtliche Einigung angestrebt werden. Inkassobüros gibt es in Bangladesch keine. Zudem ist es ratsam, schon bei Vertragsabschluss eine Schiedsgerichtsklausel zu vereinbaren. Sollte ein Rechtsstreit nicht zu verhindern sein, lohnt sich die Einschaltung eines spezialisierten, bei Gericht angesehenen Anwalts. Preiserstellung Preiserstellung ist in USD, CIF Chittagong bevorzugt. Bei internationalen Ausschreibungen Offerte auch in Euro möglich. Bank- und Finanzwesen Der Finanzsektor wird in Bangladesch ganz klar vom Bankwesen dominiert. In den letzten Jahren hat die Regierung einige Reformen vorgenommen, und für das Bankwesen einen rechtlichen Rahmen geschaffen und entsprechende Regelwerke erlassen. Immer mehr Banken spezialisieren sich auf langfristige Kredite, gewähren Eigenkapitalfinanzierungen und bieten Leasing an. Der Banken- und Finanzsektor steht unter großer Einflussnahme und Kontrolle der Regierung. Die den Bankensektor bestimmenden Gesetze sind: The Bank Companies Act 1991, the Financial Act 1993, the Negotiable Instruments Act 1881, the Public Demands Recovery Act 1993 and the Securities and Exchange Commission Act 1993 wurden abgeändert und den neuen Entwicklungen angepasst. Der Finanz- und Bankensektor macht bisher nur 2,1% des Bruttoinlandproduktes aus, wobei davon 1,5% auf das Bankwesen, 0,5% auf das Versicherungswesen und nur 0,1% auf andere Bereiche des Finanzsektors entfallen. Geschäftsbanken Nationalbank ist die Bangladesh Bank. Staatliche Banken sind die Sonali Bank Janata Bank Agrani Bank Diese sind hauptsächlich im öffentlichen Bereich tätig und sind Anlaufstellen internationaler Kreditgeber. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
11 Private Geschäftsbanken (Auszug) United Commercial Bank Pubali Bank Uttara Bank National Bank International Finance and Commerce Bank Arab Bangladesh Bank Islami Bank Diese Banken spielen eine wesentliche Rolle bei der Aufbringung von Mitteln zur Förderung des Wirtschaftswachstums. Im April 2012 hat die Zentralbank Bangladeschs sechs weitere private Geschäftsbanken genehmigt: Union Bank Limited, Modhumoti Bank Limited, Farmers Bank Limited, Meghna Bank Limited, Midland Bank Limited und South Bangla Agriculture and Commerce Bank Limited. Ausländische Banken Mit Repräsentanzen in Bangladesch: American Express Ltd., Citibank, ANZ Grindlays Bank Ltd., Standard Chartered Bank, Habib Bank (Pakistan), State Bank of India, Banque Indosuez u.a. Entwicklungs- und Finanzierungsinstitutionen Neben den o.a. Banken finanzieren die Bangladesh Shilpa Bank, Bangladesh Shilpa Rin Sangstha und die Investment Corporation of Bangladesh industrielle Projekte von nationalem Interesse mit eigenen Ressourcen und internationaler Unterstützung. Die Bangladesh Krishi Bank ist primär im Bereich der Landwirtschaft und Agrarindustrie tätig. Für das Leasen von Ausrüstung stehen die halbstaatliche Industrial Development Leasing Company of Bangladesh Ltd. sowie die United Leasing Company Ltd. zur Verfügung. Verkehr, Transport, Logistik Bangladesch hat insgesamt 18 Flughäfen, zwei Seehäfen, verfügt über ein Schienennetz von 2.855 km, Pipelines für Gas von 2.950 km und ein Straßennetz von über 21,269 km. Sowohl von privater als auch von öffentlicher Seite sind die Bestrebungen sehr groß, den Infrastruktur- und Verkehrssektor zu verbessern und zu adaptieren. Im Hinblick darauf öffnete die Regierung der Privatwirtschaft den Zugang zu diesem Bereich. Seit Mitte der 80-iger Jahre wurde das Straßennetz massiv ausgebaut, sodass heute weitgehend alle Teile des Landes durch ein Straßennetz verbunden sind. Dennoch hat das Land im Bereich der Infrastruktur noch großen Nachholbedarf. Bangladesch besitzt die 12. längste Brücke, die Jamuna Multipurpose Bridge, die den Westen Bangladeschs mit dem Osten verbindet. Darüber hinaus bietet das Land gut ausgebaute Wasserwege über die weite Teile des Landes per Schiff erreichbar sind. Da sowohl Personen als auch Frachtgut auf diese Weise kostengünstig transportiert werden können, wird ein Großteil des Handels auf dem Seeweg abgewickelt. Viele Schiffe halten im größten Hafen in Chittagong. Internationale Flughäfen: Hazrat Shahjalal International Airport, Dhaka (der größte der drei internationalen Flughäfen in Bangladesch) Shah Amanat International Airport, Chittagong Osmani International Airport, Sylhet Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
12 Nationale Flughäfen: Saidpur Airport Shah Makhdum Airport, Rajshahi Jessore Airport Barisal Airport Cox’s Bazar Airport KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL Korruption ist kein Kavaliersdelikt oder ein „notwendiges Übel“ im Geschäftsleben, sondern kann strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen. Das gesetzliche Umfeld hat sich in letzter Zeit deutlich verschärft. Aufgrund der OECD- und UN-Konventionen gegen Korruption, des EU- Bestechungsgesetzes und des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) ist Korruption in Deutschland strafrechtlich verfolgbar, auch wenn sie im Ausland begangen wurde. Bestechungshandlungen können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden, in besonders schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Darüber hinaus drohen steuerliche Nachforderungen. Ihre Exportversicherung erlischt, wenn das Geschäft durch Korruption zustande kam. Deshalb sollten Sie folgendes beachten: Entwerfen Sie eine Antikorruptionspolitik für Ihr Unternehmen und schulen Sie Ihre in- und ausländischen Mitarbeiter und Vertreter darin. Informieren Sie alle Ihre Geschäftspartner über Ihre Antikorruptionspolitik. Bei Vertreter- und Beraterhonoraren etc. wird auf die Branchenüblichkeit abgestellt. Sollten sie unverhältnismäßig hoch sein, können darin versteckte Bestechungsgelder vermutet werden. Auch bei Geschenken und sonstigen Zuwendungen ist Vorsicht geboten. INFORMATIONEN ZU STEUERN, ZOLL UND AUSSENHANDEL Steuern und Abgaben Unter allen direkten Steuern ist die Einkommensteuer die Haupteinnahmequelle des Staates. Unternehmensbesteuerung Unternehmen, die in Bangladesch gegründet worden sind oder ihr Management in Bangladesch angesiedelt haben, sind in Bangladesch steuerpflichtig. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
13 Die Körperschaftssteuer beträgt für börsennotierende Unternehmen 25% nicht-börsennotierende Unternehmen 35% Banken, Versicherungen und Finanzunternehmen 42,5% Mobilfunkunternehmen, Zigarettenhersteller 45% Steuern auf Dividenden werden in der Income Tax Regulation 1984, Section 54(1) geregelt. Steuerpflichtig sind auch Gewinne, die ausländischen Firmen aus Technologietransfers erwachsen. Hierbei werden die Steuern vor Auszahlung abgezogen. Darüber hinaus wird seit 2016 eine zusätzliche Gewinnsteuer von 5% für in Bangladesch börsennotierte Unternehmen erhoben, wenn nicht zumindest 15% des im Finanzjahr erzielten Gewinns an die Aktionäre ausbezahlt wird. Des Weiteren soll für die Beschäftigung nicht-bangladesischer Arbeitnehmer eine Steuer von 50% auf das ausbezahlte Gehalt erhoben werden. Ausnahmen sind jedoch unter Bewilligung des Board of Investment zulässig. Umsatzsteuer Jedes Unternehmen in Bangladesch muss eine „Business Identification Number“ (BIN) und ein „VAT registration certificate“ besitzen. Die Umsatzsteuer beträgt grundsätzlich 15%. Bei einem Jahresumsatz von bis zu BDT 3 Mio. (rund EUR 30.0001) ist keine Umsatzsteuer abzuführen. Bei einem Jahresumsatz von BDT 3 Mio. (rund EUR 30.0004) bis BDT 8 Mio. (rund EUR 80.0004) beträgt die Umsatzsteuer nur 3%. Die Steuererklärung für die Umsatzsteuer hat je nach Vorschreibung der Regierung monatlich, viertel- oder halbjährlich zu erfolgen. Weitere Informationen finden Sie unter: http://nbr.gov.bd/taxtypes/vat-compliance- guides/details/6/eng# Einkommenssteuer Das Einkommen ausländischer Arbeitskräfte wird mit einem Wussten Sie, Steuersatz von 25% besteuert. dass es für Männer bis und über 65 Für Bangladeshi ist die Einkommenssteuer progressiv: Die Jahren, sowie für Einkommenssteuer liegt je nach Gehaltsstufe zwischen 10% und 30%, Frauen und wobei für Frauen, Männer über 65 Jahren und Behinderte andere Behinderte Gehaltsstufen gelten, als für Männer unter 65 Jahren. unterschiedliche Freibeträge in Bezug auf die Einkommenssteuer gibt? 1 Umrechnung Jahresdurchschnitt 2017 Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
14 Das Einkommen von Männer bis 65 Jahren wird wie folgt besteuert (Werte ca. in EUR umgerechnet - Jahreseinkommen): Gehalt Steuersatz ab rund EUR 2.500 bis EUR 10% 4.100 von rund EUR 4.100 bis EUR 15% 5.100 von rund EUR 5.100 bis rund 20% EUR 6.100 von rund EUR 6.100 bis EUR 25% 30.600 mehr als rund EUR 30.600 30% Die Einkommensteuer von Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit wird vom Arbeitgeber durch Abzug vom Lohn einbehalten und abgeführt. Zoll und Außenwirtschaftsregime Das Importregime von Bangladesch wurde teilweise liberalisiert, zeichnet sich aber im Vergleich zum internationalen Handelsbrauch immer noch durch hohe Schutzzölle bzw. nicht-tarifäre Handelshemmnisse aus. Importbestimmungen Einfuhrlizenzen sind für fast alle Waren erforderlich. Detaillierte Informationen erteilt die AHK Bangladesch. Zollbestimmungen Die Einfuhr von zwei Flaschen Wein/Alkohol für Nichtmuslime und 200 Zigaretten ist zollfrei. Zur Vermeidung von Problemen bei der Ausreise, ist es empfehlenswert, Laptops bzw. wertvolle technische Geräte bei der Einreise vom Zoll in den Pass eintragen zu lassen. Behandlung nicht abgenommener Waren Waren, die mit einer gültigen Importlizenz nach Bangladesch gebracht werden, können bis zu 45 Tage (Seeverkehr) bzw. 30 Tage (Luftverkehr) beim Zoll lagern und werden nach Ablauf dieser Frist versteigert. Verderbliche Waren unterliegen geringeren Fristen (Ermessen der Zollbehörde). Vor Fristablauf können die Waren in private oder öffentliche Lager ohne Zoll überführt werden und dort drei Jahre bleiben, wofür jedoch erhebliche Kosten entstehen. Für die Wiederausfuhr ist eine Ausfuhrlizenz erforderlich. Muster und Geschenke Muster, Werbematerial und Werbegeschenke sind im Allgemeinen bis zu einem CFR Wert von BDT 50.000 (ca. EUR 500) zollfrei. Bei Medizinischen Produkten bzw. Konsumgütern können Waren im Wert von bis zu BDT 75.000 (ca. EUR 750) zollfrei importiert werden, für offizielle Vertreter beträgt das Limit BDT 100.000 (EUR 1.000). Für Postsendungen gilt eine Wertgrenze von BDT 15.000 (ca. EUR 150), die zollfrei und ohne Importlizenz eingeführt werden können. Vorschriften für Versand per Post Handelsrechnung, internationale Paketkarte und eine Zollinhaltserklärung in Englisch, Höchstgewicht 20 kg. Für Postsendungen gilt eine Wertgrenze von BDT 15.000 (ca. Euro 150), die zollfrei und ohne Importlizenz eingeführt werden können. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
15 Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung Für die Kennzeichnung bestehen keine bindenden Vorschriften, es wird jedoch empfohlen, die Packstücke mit "Made in Germany" zu markieren. Es empfiehlt sich, möglichst in allen Fällen eine Ursprungs-Kennzeichnung vorzunehmen. Wenn die Einfuhrware nicht in Deutschland hergestellt wurde, sollte sie mit dem tatsächlichen Ursprungsland gekennzeichnet sein. Da sich Bangladesch den Regelungen von ISPM 15 nicht unterwirft, sind die ISPM-Vorgaben bei Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel nicht zwingend anzuwenden. Begleitpapiere für den Warenversand Handelsrechnung 6-fach, firmenmäßig gefertigt, in englischer Sprache, mit den handelsüblichen Angaben: Importlizenznummer, HS-Zolltarifnummer, L/C-Nummer, Ursprungsland, Zeichen, ZT-Nummer, Anzahl der Packstücke, Preis, Menge, Beschreibung der Ware, FOB oder CIF-Wert separat, CIF- Kosten im einzelnen sowie Verpackungskosten. Eine konsularische Beglaubigung ist nicht notwendig. Konnossement Ein voller Satz. Order-Konnossemente sind erlaubt, jedoch ist die Angabe einer Kontaktadresse erforderlich. Eine konsularische Beglaubigung ist nicht notwendig. Ursprungszeugnis Ursprungszeugnisse in zweifacher Ausführung sind in der Regel erforderlich. Eine konsularische Beglaubigung ist nicht notwendig. Inspektions-Zertifikat (Clean Report of Findings) Für Lieferungen nach Bangladesch ist eine Vorinspektion (Pre Shipment Inspection, die zu einem sog. „Clean Report of Findings“ führt) zwingend vorgeschrieben. Einige Produkte mit einem staatlich festgesetzten Einfuhrzoll sind allerdings davon ausgenommen. Die Regierung Bangladeschs hat für die Ausstellung dieses Reports für Lieferungen aus den EU-Ländern die Firma Intertek zur offiziellen Inspektionsbehörde ernannt. Das Dokument wird in der Folge per Kurier an den Kunden gesandt, damit dieser es bei Auslösung aus dem Zoll vorlegen kann (Hintergrund für dieses Vorgehen sind die Vermeidung von Korruption und eine korrekte Zollevaluierung/Zolltarifierung). Restriktionen Besondere Bestimmungen gelten für die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenschutzmitteln, Arzneimitteln und Medikamenten, div. Nahrungsmitteln, Chemikalien, Insektiziden und Pestiziden sowie von Tabakwaren. Des Weiteren sind bestimmte Etikettierungsvorschriften zu beachten: www.bsti.gov.bd. Artenschutz Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (Washingtoner Artenschutz Übereinkommen) ist 1973 in Washington abgeschlossen worden und 1975 in der Schweiz in Kraft getreten. Deutschland ist 1975 dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen beigetreten. Die Ein- oder Ausfuhr, der im Übereinkommen gelisteten bedrohten Tier- (2.000) und Pflanzenarten (30.000) in die bzw. aus der Europäischen Union, unterliegt strengen Zollkontrollen. Viele Arten oder ihre Produkte daraus, erfordern Aus- und/oder Einfuhrdokumente. Nicht nur lebende Tiere und Pflanzen sind davon betroffen, sondern auch Präparate und Erzeugnisse daraus, wie z.B. Schmuck und Souvenirs aus Elfenbein, Ledertaschen (Krokodil, Waran), Krallen, Zähne, Felle, Schildkrötenpanzer, Schlangenhäute, etc. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
16 Aufgrund der für Laien teils schwierigen Zuordnung, ob eine Art oder ein Produkt dokumentenpflichtig ist, ist es sicherlich das Beste - zum Schutz der gefährdeten Arten und der Vermeidung einer Beschlagnahme und möglicherweise hohen Geldstrafen bei der Einfuhr -, vom Kauf solcher Souvenirs abzusehen. Ansonsten sollten schon vor der Abreise genaue Informationen über die erforderlichen Begleitpapiere (CITES-Papiere) eingeholt werden. Auf die Informationen der dortigen Händler, dass das angebotene Exemplar entweder nicht dem Artenschutzübereinkommen unterliegt oder die vom Händler vorgelegten Begleitpapiere genügen, sollte man sich – auch gutgläubig – nie verlassen. RECHTSINFORMATIONEN Bangladesch folgt weitgehend dem angelsächsischen Recht. Der Supreme Court kann in Bangladesch zudem Gesetze nicht nur interpretieren, sondern sie auch für nichtig erklären und die Grundrechte der Staatsangehörigen durchsetzen. Die Beilegung von Streitfällen auf dem ordentlichen Gerichtsweg ist überaus langwierig und mit sehr hohen Kosten verbunden. Es sollte daher in Verträgen jedenfalls eine Schiedsgerichtsklausel aufgenommen werden. Im Streitfall empfiehlt es sich, eine Lösung auf dem Vergleichswege herbeizuführen. Devisenrecht Die Ein- und Ausfuhr von Banknoten von über BDT 100 (ca. Euro 1) ist verboten. Sonstige Devisen und Reiseschecks können ohne Beschränkung eingeführt werden. Beträge über USD 5.000 oder andere gleichwertige Währungen sind bei der Einreise deklarierungspflichtig. Ausländische Devisen dürfen nur bei autorisierten Banken und Wechselstellen gegen Eintragung auf der Devisendeklarationsliste umgetauscht werden. Hotelrechnungen müssen in Devisen gezahlt werden. Empfohlene Reisewährung: US-Dollar oder Pfund Sterling. Handelsrecht und gewerbliche Bestimmungen Es gibt derzeit kein spezifisches Gesetz, das Handelsvertretungen, Vertriebsvereinbarungen oder Franchising in Bangladesch regelt. Zu beachten sind allerdings das geltende Vertragsrecht, Bestimmungen über gewerberechtliche Regulierungen, Lizenzvergabe, Konsumentenschutz, sowie Devisenbeschränkungen. Gesellschaftsrecht Ein Unternehmen kann in Bangladesch sowohl von Bangladeschi wie auch ausländischen Investoren gegründet werden. Die Aufnahme der Geschäfte setzt grundsätzlich eine Registrierung der Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften beim Firmenregister (Register of Joint Stock Companies and Firms) voraus. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
17 Unternehmen können laut Company Act 1994 folgendermaßen unterteilt werden: 1) Gesellschaften mit beschränktem Kapital a. Kapitalgesellschaften i. Public Limited Company ii. Private Limited Company b. Personengesellschaften 2) Gesellschaften mit unbeschränkter Haftung Private Limited Company (Pvt. Ltd.) Die Rechtsform der Private Limited Company ist der einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung des deutschen Rechtes ähnlich. Die wichtigsten Rechtsvorschriften der Private Limited Company beinhalten folgende Bestimmungen: - Das Recht zur Übertragung von Aktien ist beschränkt - Anzahl der Gesellschafter: mindestens zwei, maximal fünfzig - Die Aufnahme von Fremdkapital durch Börsengang oder durch die Zeichnung von Anleihen ist verboten Public Limited Company (Ltd.) Die Charakteristika der Rechtsform der Public Limited Company sind - Aktien können frei gehandelt werden - Die Finanzierung kann lt Company Act (1994) und Securities and Exchange Commission Act (1993) durch den Börsengang und Zeichnung von Anteilen erfolgen - mind. sieben Gesellschafter, aber keine Höchstbeschränkung - Bestellung von mind. drei Direktoren (Geschäftsführern) Personengesellschaft Mit Erlass des Partnership Act 1994 wurde die Gründung von Personengesellschaften ermöglicht. Die Vereinbarung über den Eintritt in eine Personengesellschaft bedarf der Eintragung im „Registrar of Joint Stock Companies and Firms“ und voriger Zahlung der nötigen Gebühren. Siehe auch http://www.roc.gov.bd/. Die Partner haften für die jeweiligen Steuern nach vereinbarten Teilen unbeschränkt. Einzelunternehmer Jede Einzelperson kann mit einer einfach bei der Gemeinde/Kommune zu lösenden Gewerbelizenz ein Unternehmen gründen, ohne sich einer juristischen Person bedienen zu müssen. Die Einkünfte unterliegen der Einkommenssteuer. Vertretung Jede natürliche und juristische Person kann im Namen des Auftraggebers tätig werden. Die Beziehung zwischen Auftraggeber und Bevollmächtigtem wird mittels Vertrag geregelt. Der Bevollmächtigte ist verpflichtet, die Befugnis der Bank von Bangladesch einzuholen, um als Bevollmächtigter für einen ausländischen Auftraggeber zu handeln. Rechtschutz und Rechtsmittel Von rechtlichen Schritten sollte in Bangladesch abgesehen werden. Die Beilegung von Streitfällen auf dem ordentlichen Gerichtsweg ist überaus langwierig und mit sehr hohen Kosten verbunden. Stattdessen sollte mit Hilfe von Mediation eine außergerichtliche Einigung angestrebt werden. Es empfiehlt sich hierbei auch die Einschaltung der Bangladesh German Chamber of Commerce & Industry (BGCCI). Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
18 Zudem ist es ratsam, schon bei Vertragsabschluss eine Schiedsgerichtsklausel zu vereinbaren. Sollte ein Rechtsstreit nicht zu verhindern sein, lohnt sich die Einschaltung eines spezialisierten, bei Gericht angesehenen Anwalts. In Anbetracht dieser Umstände kommt der sorgfältigen Auswahl der Geschäftspartner noch größere Bedeutung zu. Es empfehlen sich persönliche Treffen, Überprüfen der Bilanzdaten, Auskünfte von professionellen Auskunftereien und das Aufsetzen der Verträge mit Hilfe eines Anwalts. Firmengründung Es ist sowohl inländischen als auch ausländischen Unternehmern möglich sich im privaten als auch im öffentlichen Bereich (PPPs) zu beteiligen. Grundsätzlich sind Auslandsinvestitionen bis zu einer Höhe von 100% erlaubt. Eine Registrierung der Investition beim BOI (Board of Investment) ist erforderlich wenn der privatrechtliche Anteil zumindest 50% ausmacht. Diese Genehmigung umfasst auch den Umfang der Geschäftstätigkeit. Eine nachträgliche Abänderung der Genehmigung ist möglich. Eine Beteiligung an öffentlich-rechtlichen Projekten setzt die Zustimmung des jeweiligen Ministeriums voraus. Bewilligung zur Gründung einer Zweigniederlassung: Um eine Zweigniederlassung in Bangladesch zu errichten, bedarf es zum Erhalt der Bewilligung der Vorlage eines Antrages bei den unten genannten Behörden. Der Antrag auf Zulassung bedarf eines versiegelten Umschlages sowie der Unterschrift des Vorstands/Geschäftsführers der Hauptniederlassung. Patent-, Marken- & Musterrecht Patentrechte (Patents and Designs Act 1911) gelten 20 Jahre, eingetragene Handelsmarken sieben Jahre. Die Anpassung der lokalen Gesetze an die TRIPS- Bestimmungen wird seit 1. Januar 2006 vorgenommen, die Durchsetzung wird aber weiterhin problematisch bleiben. Generell ist anzumerken, dass der Schutz geistigen Eigentums in Bangladesch nicht sehr ausgeprägt ist. Markenrechte gelten für sieben Jahre ab dem Zeitpunkt ihrer Anmeldung und können danach für 10 Jahre verlängert werden. Die Gebühren für die Verlängerung müssen vor Ablauf der Frist bezahlt worden sein. Gesetzliche Grundlage hierfür ist der Trademarks Act, 2009. Weitere Informationen: www.dpdt.gov.bd www.boi.gov.bd/?option=com_businesslaws Lizenzvergabe Die Lizenzvergabe bedarf einer Genehmigung, die jeweils im ad-hoc-Verfahren vom Patentamt erteilt wird. Mit Hinsicht auf die Devisenlage können erhebliche Verzögerungen beim Lizenzgebührentransfer nicht ausgeschlossen werden. Einnahmen aus Lizenzgebühren stellen steuerpflichtiges Einkommen dar. Werden diese Einnahmen an ausländische Unternehmen ausbezahlt, so hat die bangladesische Gesellschaft die Steuern vom Auszahlungsbetrag einzubehalten. Die Ausschüttungen der Einnahmen werden bei ausländischen Gesellschaften mit 40% besteuert, wobei dieser Steuersatz eine 10%-ige Quellensteuer enthält. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
19 Geschäfts- und Bonitätsauskünfte Handelsauskünfte können von der Bangladesh German Chamber of Commerce & Industry (BGCCI). gegen einen Kostenbeitrag angefordert werden; Dauer: ca. zwei Wochen Eigentumssicherung Instrumente zur Eigentumssicherung sind insbesondere Pfandrechte, Bürgschaften oder Akkreditive. Eigentumsvorbehalt Beim Eigentumsvorbehalt behält sich der Verkäufer das formale Eigentumsrecht an der Ware, nach erfolgter Übergabe an den Käufer bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. In Bangladesch ist der Eigentumsvorbehalt gebräuchlich, er muss bei Vertragsabschluss ausdrücklich vereinbart werden. Die Bestimmungen folgen jenen des englischen Rechts. Wechsel- und Scheckrecht Das Wechsel- und Scheckrecht folgt dem englischen Recht. Insolvenzrecht Das Insolvenzrecht folgt dem englischen Recht. Arbeits- & Sozialrecht Produktionsbetriebe die zehn oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen, müssen sich beim Chief Inspector of Factory and Establishment (Labour Act 2006) registrieren. Der Labour Act 2006 bildet das allgemeine Arbeitsrecht und schreibt allgemeine Sicherheitsbestimmungen für Fabriken vor. Die gesetzliche Arbeitszeit beträgt gemäß dem Labour Act 2006 im öffentlichen Dienst max. acht Std/Tag (inkl. einer halben Stunde Mittagspause) und maximal 40 Std/Woche, wobei Freitag und Samstag frei sind. Im privaten Sektor beträgt die maximale Arbeitszeit 8 1/2 Std/Tag (inkludiert eine halbe Stunde Mittagspause) und 48 Std/Woche, wobei Freitag arbeitsfrei ist. Arbeitsstunden die darüber hinausgehen, sind als Überstunden zu werten und als solche im doppelten Ausmaß abzugelten. Aufenthaltserlaubnis Zur Einreise nach Bangladesch bedarf es eines Visums, welches vor der Einreise bei der Botschaft in Berlin beantragt werden muss. Die aktuellen Bestimmungen entnehmen Sie bitte der Homepage der bangladeschischen Botschaft. Sozialversicherung, Sozialversicherungsabkommen Einzelheiten zur Sozialversicherung sind im Labour Act 2006 geregelt. Schiedsgerichtsbarkeit Bangladesch hat das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (New Yorker Übereinkommen) ratifiziert. Hierin verpflichten sich die Vertragsstaaten, auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates ergangene Schiedssprüche anzuerkennen und zu vollstrecken. Dabei ist aber anzumerken, dass sich auch die Vollstreckung des Schiedsspruches u.U. über einen längeren Zeitraum erstrecken kann. Es kann im Vertrag mit Ihrem ausländischen Vertragspartner natürlich trotz der o.a. Fakten die Zuständigkeit der Internationalen Handelskammer (ICC) oder eines anderen Schiedsgerichts vereinbart werden. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
20 Die Internationale Handelskammer ist eine weltweit vertretene Organisation und hat aus historischem Zufall heraus ihren Sitz in Paris. Die Schiedsklausel der Internationalen Handelskammer (ICC) lautet: "All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules." Die Schiedsklausel ist auch noch in vielen anderen Sprachen verfügbar. Zweckmäßige zusätzliche Vereinbarungen der Schiedsklausel: die Anzahl der Schiedsrichter beträgt.......................... (einer oder drei); es ist............................materielles Recht anzuwenden; (applicable law) die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist...................................... Detaillierte Auskünfte: ICC Deutschland, Internationale Handelskammer Wilhelmstraße 43 G, 10117 Berlin, Tel: +49(0) 30 – 200 73 63 00, Fax: +49(0) 30 – 200 73 63 69, E-Mail: icc@iccgermany.de , Web: www.iccgermany.de Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
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