Ds' Gmeinds-Blettli Mitteilungen und Nachrichten des Gemeinderates Iseltwald und der Gemeindeverwaltung Ausgabe Nr. 76 Mai 2021 - Gemeinde Iseltwald

 
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Ds' Gmeinds-Blettli Mitteilungen und Nachrichten des Gemeinderates Iseltwald und der Gemeindeverwaltung Ausgabe Nr. 76 Mai 2021 - Gemeinde Iseltwald
Ds‘ Gmeinds-Blettli

    Mitteilungen und Nachrichten
    des Gemeinderates Iseltwald
    und der Gemeindeverwaltung

       A u s g a b e Nr. 76

             Mai 2021
Ds' Gmeinds-Blettli Mitteilungen und Nachrichten des Gemeinderates Iseltwald und der Gemeindeverwaltung Ausgabe Nr. 76 Mai 2021 - Gemeinde Iseltwald
Liebe Gemeindebürgerinnen, liebe Gemeindebürger                                                        Einladung

«Das Wertvollste im Leben ist die Zeit – Leben heisst, mit der Zeit                                         für die
richtig umzugehen.» - Bruce Lee
                                                                                             Gemeindeversammlung
Müssen wir wieder lernen mit der Natur zu leben und uns eingestehen,
dass wir nicht immer alles steuern können? In den letzten Monaten sowie                         vom Mittwoch, 26. Mai 2021
auch in Zukunft begleitet Corona uns. Ob Alt oder Jung, alle haben doch                       20.00 Uhr im Mehrzweckgebäude
nun endlich genug von Corona. Wir alle sehnen uns wieder nach einer
gewissen     Normalität:    im   Restaurant    essen,    händeschütteln,
Platzkonzerte, Kameradschaft pflegen, Ferien im Ausland und vieles
mehr.                                                                      Traktanden:

Viele Fragen können derzeit nicht beantwortet werden:                      1. Genehmigung der Jahresrechnung 2020
    - Wie lange geht das noch so weiter?
    - Welche finanziellen Schäden folgen?                                  2. Orientierung über die Verpflichtsungskreditabrechnungen:
    - Was bedeutet das für Iseltwald, den Kanton und den Bund?                a) Übernahme Beleuchtungsanlage
    - Kann sich eine kleine Gemeinde wie Iseltwald überhaupt weiter-          b) Ersatz Strassenbeleuchtung bewohntes Gebiet
       entwickeln?                                                            c) Sanierung ARA-Strasse
                                                                              d) Sanierung Umfahrungsstrasse
Viele solche Fragen machen mich nachdenklich und die Situation ist für        e) Neuanschaffung Gemeindefahrzeug
uns alle schwierig. Die Digitalisierung läuft auf Hochtouren, wobei die
guten alten Diskussionen in den Hintergrund rücken. Oder gehört eine       3. Genehmigung Abfallreglement
physische Sitzung oder ein Handschlag schon bald zur Vergangenheit?
                                                                           4. Verschiedenes, Orientierungen
Trotz allem bin ich immer bestrebt, für unser Iseltwald nur das Beste zu
erreichen. Allen die mich dabei unterstützen, ein grosses DANKESCHÖN.
                                                                           Die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr
Ich wünsche allen einen schönen Sommer mit viel Freude und wenig           zurückgelegt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde
Ärger in der Zukunft.                                                      Wohnsitz haben sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.

Da ich bereits mit einem Zitat begonnen habe, möchte ich auch mit einem
schliessen:

«Erinnere dich an gestern, denke an morgen, aber lebe heute!»              !!! Wichtig !!!
                                                                           Die Versammlungsteilnehmer werden angehalten, rechzeitig zur
                                                                           Gemeindeversammlung zu erscheinen, damit es möglichst nicht zu Staus
Euer Gemeindepräsident
                                                                           an den Eingängen kommt.
Peter Rubi
Erläuterung der Versammlungsgeschäfte:                                        Der Bestand der Spezialfinanzierung Parkplätze von CHF 271’278.54
                                                                               wurde dem allgemeinen Haushalt gutgeschrieben. Es bestehen keine
gemäss Stand der Sachlagen und Kenntnisse per April 2021                       gesetzlichen Grundlagen für das Führen einer Spezialfinanzierung
                                                                               Parkplätze, weshalb die Spezialfinanzierung aufgelöst wurde.

1. Jahresrechnung 2020                                                        Zusätzliche Abschreibungen im Umfang von CHF 211'054.85
                                                                               mussten in die finanzpolitischen Reserven eingelegt werden. Der
                                                                               Bestand beträgt CHF 453'674.61.

Auf einen Blick                                                               Das Eigenkapital beträgt neu CHF 1.173 Mio.

   Die Jahresrechnung 2020 der Gemischten Gemeinde Iseltwald                 Investitionen sind im Umfang von CHF 295‘344.85 getätigt worden.
    schliesst im Gesamthaushalt, inklusive der Spezialfinanzierungen, um
    CHF 936'979.32 besser ab als budgetiert. Der Gewinn im allgemeinen
    Haushalt (ohne Spezialfinanzierungen) beträgt CHF 840'943.24.
                                                                           Ergebnisse
   Das gute Rechnungsergebnis ist auf verschiedene Gründe
    zurückzuführen. Die Steuern natürlicher Personen liegen bei einer      Bereich                Rechnung 2020 Budget 2020           Differenz
    Steueranlage von 1.95 Einheiten mit CHF 78‘173.55 über dem             Gesamthaushalt         CHF 953‘513.32 CHF 16‘534.00        CHF 936‘979.32
    Budget. Aufgrund der Pandemie und der daraus resultierenden            Allgemeiner Haushalt   CHF 840‘943.24 CHF -80‘901.00       CHF 921‘844.24
    wirtschaftlichen Folgen muss davon ausgegangen werden, dass es zu      Wasserversorgung       CHF -7‘299.91 CHF 94‘500.00         CHF -101‘799.91
    Rückzahlungen kommen kann. Es ist nach wie vor schwierig, eine         Abwasserentsorgung     CHF 13‘910.60 CHF -3‘400.00         CHF 17‘310.60
    Entwicklung des Steuerertrages aufgrund der Pandemie zu                Abfall                 CHF 22’607.66 CHF 6’335.00          CHF 16‘272.66
    prognostizieren.                                                       Bootsanlagen           CHF    -536.50 CHF -3‘050.00        CHF      2‘513.50
                                                                           Burgergut              CHF 83‘888.23 CHF 55‘150.00         CHF 28‘738.23
   Im Bereich der Grundstückgewinnsteuern konnten Mehrerträge
    gegenüber dem Budget von ca. CHF 450'000.00 erzielt werden.

   Die Steueranlage für die Liegenschaftsteuer für das Jahr betrug 1.5
    Promille des amtlichen Wertes. Aufgrund der amtlichen Neu-
    bewertung 2020 konnten Mehreinnahmen von ca. CHF 60'000.00
    erzielt werden.

   Im Zusammenhang mit der amtlichen Neubewertung 2020 mussten
    auch die Anlagen im Finanzvermögen neu bewertet werden. Diese
    Markwertanpassungen im Betrag von CHF 219'843.00 sind rein
    buchmässige Vorgänge, tragen aber zum guten Rechnungsergebnis
    bei.
Investitionsrechnung                                                    Antrag
                                                                        Gemäss Art. 71 GV (170.111) verabschiedet der Gemeinderat am
Es wurden Nettoinvestitionen von CHF 295‘344.85 getätigt. Budgetiert    22.04.2021 die Jahresrechnung 2020 der Gemischten Gemeinde
waren Nettoinvestitionen von CHF 729‘000.00. Die Sanierung der          Iseltwald.
Gesamtanlage Geeren verzögert sich auf die Folgejahre.
                                                                        ERFOLGSRECHNUNG Aufwand Gesamthaushalt              CHF 2‘912‘253.84
                                                                                           Ertrag Gesamthaushalt            CHF 3‘865‘767.16
Investition (in CHF)             Kredit     Investition   Investition                  Aufwand-/Ertragsüberschuss           CHF 953‘513.32
                                              Vorjahre          2020
Ersatzbeschaffung EDV         60’000.00            0.00     54'985.45   davon
Gemeindeverwaltung
Sanierung Mühle - Sengg      280'000.00           0.00    143'243.40                      Aufwand Allgemeiner Haushalt      CHF 2‘474‘466.25
Anschaffung                   49'000.00           0.00     49'000.00                        Ertrag Allgemeiner Haushalt     CHF 3‘315‘409.49
Gemeindefahrzeug                                                                             Aufwand-/Ertragsüberschuss     CHF 840‘943.24
Sanierung Gesamtanlage       710'000.00           0.00     24'712.80
Geeren                                                                                      Aufwand Wasserversorgung        CHF   133‘927.00
Sanierung Leitungen          910'000.00           0.00      8'314.70                          Ertrag Wasserversorgung       CHF   126‘627.09
Sengg - Blatta                                                                               Aufwand-/Ertragsüberschuss     CHF    -7‘299.91
Ortsplanrevision             100'000.00      68'110.40     15'088.50
                                                                                          Aufwand Abwasserentsorgung        CHF   198‘083.10
                                                                                            Ertrag Abwasserentsorgung       CHF   211‘993.70
                                                                                             Aufwand-/Ertragsüberschuss     CHF    13‘910.60
Nachkredite
                                                                                                         Aufwand Abfall     CHF    70‘901.89
                                                                                                            Ertrag Abfall   CHF    93‘509.55
Der Nachkredit von CHF 29’000.00 für die Führung der Finanz-
                                                                                             Aufwand-/Ertragsüberschuss     CHF    22‘607.66
buchhaltung wurde bereits an der Gemeindeversammlung vom
12. August 2020 genehmigt.
                                                                                                 Aufwand Bootsanlagen       CHF    11‘723.90
                                                                                                   Ertrag Bootsanlagen      CHF    11‘187.40
Weitere Nachkredite fallen keine in die Kompetenz der Gemeinde-
                                                                                             Aufwand-/Ertragsüberschuss     CHF      -536.50
versammlung.
                                                                                                    Aufwand Burgergut       CHF    23‘151.70
                                                                                                       Ertrag Burgergut     CHF   107‘039.93
                                                                                             Aufwand-/Ertragsüberschuss     CHF    83‘888.23

                                                                        Der Gemeindeversammlung wird beantragt, die Jahresrechnung 2020 zu
                                                                        genehmigen.

                                                                        Die vollständige Jahresrechnung 2020 kann bei der Gemeindeverwaltung
                                                                        kostenlos bezogen oder auf www.iseltwald.ch heruntergeladen werden.
2. Orientierung über die Verpflichtungskreditabrechnungen     d) Sanierung Umfahrungsstrasse

                                                              Beschluss Gemeindeversammlung vom 30. November 2018
Der Gemeindeversammlung vom 26. Mai 2021 wird von folgenden
Verpflichtungsreditabrechnungen Kenntnis gegeben:             Bewilligter Kredit:        CHF 80'000.00
                                                              Ausgaben:                  CHF 73'418.60
a) Übernahme Beleuchtungsanlage
                                                              Kreditunterschreitung:     CHF    6'581.40
Beschluss Gemeindeversammlung vom 29. November 2013

Bewilligter Kredit:        CHF 108'000.00                     e) Neuanschaffung Gemeindefahrzeug
Ausgaben:                  CHF 110'592.00
                                                              Beschluss Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2019
Kreditüberschreitung:      CHF   2'592.00
                                                              Bewilligter Kredit:        CHF 55'000.00
                                                              Ausgaben:                  CHF 49'000.00
b) Ersatz Strassenbeleuchtung bewohntes Gebiet
                                                              Kreditunterschreitung:     CHF    6'000.00
Beschluss Gemeindeversammlung vom 29. November 2013

Bewilligter Kredit:        CHF 157'000.00
Ausgaben:                  CHF 145'629.50                     3. Genehmigung Abfallreglement

Kreditunterschreitung:     CHF 11’370.50
                                                              Im neuen Reglement wurde der Gebührenrahmen für die Grundgebühr
                                                              angepasst. Die Grundgebühr wird nicht mehr nach Personenhaushalten
c) Sanierung ARA-Strasse                                      berechnet, sondern jeder Haushalt bezahlt den gleichen Betrag. Der
                                                              einzige Unterschied wird zwischen Haushalt (durch Einwohner bewohnt)
Beschluss Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2017            und Ferienwohnung/-haus gemacht. Die Abfallverordnung ersetzt den
                                                              bisherigen Gebührentarif. Diese Verordnung kann durch den
Bewilligter Kredit:        CHF 180'000.00                     Gemeinderat angepasst werden. Die Kehrichtgrundgebühr soll
Ausgaben:                  CHF 115'855.85                     ausnahmslos den Liegenschaftseigentümern in Rechnung gestellt
                                                              werden, da die Gemeinde nicht alle Mietverhältnisse kennt. Wird eine
Kreditunterschreitung:     CHF   64'144.15                    Betriebstätigkeit in einem Haushalt ausgeübt, muss dafür eine separate
                                                              Gebühr bezahlt werden. Keine Änderung erfahren die Preise für die
                                                              AVAG-Kehrichtsäcke oder Gebührenmarken. Diese Preise werden wie
Beitrag Burgergemeinde:    CHF    6'000.00                    bisher von der AVAG Versammlung festgelegt. Keine Änderung erfahren
Beitrag Private:           CHF    3'000.00                    auch    die    Abfuhrtage    (ein bis    zweimal wöchentlich). Die
                                                              Reglementsänderung soll rückwirkend auf den 1. Januar 2021 in Kraft
                                                              treten.
2. Erwerb und Umbau Liegenschaft Parzelle Nr. 53 Müli 102
Antrag des Gemeinderates
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Totalrevision
des Abfallreglements der Gemischten Gemeinde Iseltwald zu                Um Wohnraum für eine Familie zu schaffen, möchte die Burger-
genehmigen.                                                              kommission bzw. der Gemeinderat gerne ein Kaufangebot für die Parzelle
                                                                         Nr. 53 an der Müli 102 machen. Nach dem Kauf soll die Liegenschaft
                                                                         umgebaut werden, damit diese auch vermietet werden kann. Mit dem Amt
                                                                         für Gemeinden und Raumordnung (AGR) wurden bereits Gespräche
4. Verschiedenes, Orientierungen                                         geführt und ein Umbau ist grundsätzlich möglich, wie auch das Erstellen
                                                                         eines Sitzplatzes. Anstelle der Scheune könnte eine Garage erstellt
                                                                         werden. Diese müsste der heutigen Optik entsprechen. Die Haushälfte
                                                                         müsste komplett umgebaut werden.

                                                                         Der Burgerversammlung wird beantragt,
                                                                           a) für die Haushälfte ein Kaufangebot von CHF 100'000.- zu machen,
                                                                               was unter dem Verkehrswert liegt. Dies aufgrund des Zustandes
                                                                               und der Lage in der Landwirtschaftszone.
                                                                           b) im Anschluss an den Kauf soll die Haushälfte sowie die Scheune
                                                                               umgebaut werden. Hierfür wird ein Investitionstkredit von
                                                                               CHF 500'000.- benötigt.

Anschliessend an die Gemeindeversammlung findet eine Burger-
versammlung statt:
                                                                         3. Verschiedenes, Orientierungen

Traktanden Burgerversammlung:

1. Deponie Boden: Verzicht auf Einnahmen der Firma Seematter AG

Die Deponiebetreiberin, Seematter AG, beantragt das Terrain bergseitig
anzuheben und gegen die bereits rekultivierte Fläche anzugleichen.
Damit könnten weitere 30‘000 m3 deponiert werden, was knapp
CHF 90‘000.00 Mehreinnahmen generieren würde. Durch diese
Anhebung würde ein Absatz entstehen, welcher für die Bewirtschaftung
nicht praktisch wäre.

Der Anfrage soll nicht stattgegeben werden. Der Burgerversammlung wird
der Verzicht auf diese Einnahmen beantragt.
Mitteilungen des Gemeinderates:                                         Zu beachten sind auch die Vorschriften über den Unterhalt resp. die
                                                                        Verunreinigung von Strassen: Art. 67 des Strassengesetzes lautet:
Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern
                                                                        1
                                                                          Wer eine Strasse übermässig verunreinigt und sie nicht sofort reinigt,
Wie üblich weist der Gemeinderat auf die Pflicht zum Unterhalt von      trägt die Kosten der Reinigung.
Pflanzungen entlang der öffentlichen Strassen und Wege hin, dies auch
zur Wahrung der Verkehrssicherheit.                                     Bei Missachtung der genannten Bestimmungen werden die Organe der
                                                                        Strassenbaupolizei von Gemeinde und Kanton das Verfahren zur
Gemäss den Bestimmungen          des    Strassengesetzes   und   der    Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes einleiten.
Strassenverordnung haben:

  - Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hoch-
    stämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom
    Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über
    der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 m Höhe hineinragen;
    über Geh- und Radwegen muss mindestens eine Höhe von 2.50 m
    freigehalten werden. Bei Radwegen ist ausserdem ein seitlicher
    Abstand von 50 cm freizuhalten.
  - Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt
    werden.
  - Die Hydrantenanlagen müssen jederzeit gut zugänglich sein.
  - Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffentlicher Strassen,
    insbesondere bei Kurven, Einmündungen und Kreuzungen, dürfen
    höher wachsende Bepflanzungen aller Art inkl. Geäste, welche die
    Verkehrsübersicht beeinträchtigen, die Höhe von 60 cm nicht
    übersteigen.
  - Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen
    Abstand von 2 m vom Fahrbahnrand bzw. 50 cm von der Gehweg-
    hinterkante einhalten.

Entlang der Gemeindestrasse im Dorf sind zudem die strengeren
Vorschriften der See- und Flussufergesetzplanung massgebend. Hier ist
für Einfriedungen (Hecken und Zäune) die max. Höhe von 1.20 m zu
beachten (Art. 22 SFG-Vorschriften).

Sie Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und andere
Bepflanzungen alljährlich bis zum 31. Mai und im Verlaufe des Jahres
nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurück-
zuschneiden.
Projekt «Integration Schule Iseltwald»                                       Projektauftrag und Ziele
                                                                             Das Projektteam hat den Auftrag, die notwendigen Rechtsgrundlagen
Ausgangslage                                                                 auszuarbeiten und die Umsetzung zu planen. Konkret sind die
Die Gemischte Gemeinde Iseltwald verzeichnet seit einigen Jahren einen       reglementarischen Vorschriften in beiden Gemeinden anzupassen und
Rückgang von Schülerinnen und Schülern, weshalb Massnahmen                   teilweise neu zu erstellen. Weiter gilt es, den Zusammenarbeitsvertrag zu
unumgänglich sind. Eine eigene Schule am «Leben zu erhalten»                 erstellen. Parallel dazu ist ein Konzept verfasst, welches als Basis für die
erscheint für die Verantwortlichen unverhältnismässig und finanziell nicht   Umsetzung gilt.
verantwortbar. Deshalb suchte der Gemeinderat Iseltwald die
Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat Bönigen.                                  Ziele:
                                                                              Die zwei Gemeinden bilden eine gemeinsame Schule.
Aus Sicht des Gemeinderates Bönigen macht eine Zusammenarbeit                 Die Gemischte Gemeinde Iseltwald überträgt sämtliche
ebenfalls Sinn, weshalb er dieses Vorhaben befürwortet. Er ist überzeugt,        Bildungsaufgaben an die Einwohnergemeinde Bönigen.
dass damit Synergien genutzt und Ressourcen eingespart werden                 Bönigen nimmt die Schülerinnen und Schüler der Gemischten
können, wovon schlussendlich beide Gemeinden profitieren.                        Gemeinde Iseltwald auf.
                                                                              Bönigen organisiert zukünftig die Bildungsaufgaben (inkl.
Durch den Zusammenschluss hat die Schule Bönigen bereits ab 2022 die             Tagesschulangebot, Schulsozialarbeit, Schülertransport) für beide
Möglichkeit eine Basisstufe in Iseltwald anzubieten, was die Schule und          Gemeinden im Rahmen eines Sitzgemeindemodells (Sitzgemeinde:
                                                                                 Bönigen, Anschlussgemeinde: Iseltwald).
ihr Angebot attraktiver macht. Durch die vielen Neubauten, welche in den
                                                                              Die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die
nächsten Jahren in Bönigen geplant sind, kann mit einer steigenden
                                                                                 Zusammenlegung der Schule werden geschaffen.
Anzahl Schülerinnen und Schüler gerechnet werden. Die nötige                  Bönigen nutzt das Schulhaus Iseltwald als zusätzlichen Schulraum.
Aufstockung der Schulräume kann mit dem Schulhaus Iseltwald                   Regelung des Schülertransports und der Betreuung (inkl.
abgedeckt werden.                                                                Mittagsverpflegung) im Rahmen des Tageschulangebotes.
                                                                              Die Kinder von Iseltwald ab der 3. Primarklasse sollen in Bönigen die
Die Gemeinderäte der beiden Gemeinden haben das Projekt initiiert und            Schule besuchen.
ein Projektteam damit beauftragt, die Vorbereitungsarbeiten für eine          Die Basisstufe in Iseltwald wird vorerst bis im Schuljahr 2024/25
gemeinsame Volksschule zu treffen. Das Projektteam besteht aus                   weitergeführt. Diese wird für Schülerinnen und Schüler aus Bönigen
Vertretern aus beiden Gemeinden. Die Gemeindeversammlungen der                   geöffnet.
beiden Gemeinden sollen Ende 2021 mit dem Entscheid über die                  Umsetzung des Projekts ab 1. Januar 2022 (Zusammenlegung der
reglementarischen Grundlagen den Weg für eine gemeinsame Zukunft im              Schule ab Schuljahr 2022/2023).
Bereich des Bildungswesens ab Sommer 2022 ermöglichen.
                                                                             Terminplan
Die Zusammenarbeit unter diesen beiden Gemeinden ist nicht neu.              Juni 2021:       Beschlussfassung Rechtsgrundlagen zuhanden
Bereits vor fünf Jahren hat im Bereich des Kindergartens eine                                 Vorprüfung AGR
Zusammenarbeit stattgefunden, um Synergien zu nutzen und die Klassen         Juni/Juli 2021: Vorprüfung Rechtsgrundlagen durch AGR
optimal auszulasten. Auch im Bereich der Oberstufe findet seit längerem      Nov./Dez. 2021: Beschlussfassung Gemeindeversammlung Bönigen und
eine Zusammenarbeit statt. So besuchen bereits heute Schülerinnen und                         Iseltwald betreffend Rechtsgrundlagen
Schüler mit Wohnsitz in der Gemeinde Iseltwald die Oberstufe in              01. Januar 2022: Umsetzung Rechtsgrundlagen
Bönigen.                                                                     August 2022:     Start gemeinsame Schule
Aufgrund des sportlichen Zeitplans werden die Umsetzungsmassnahmen        Gebührenpflicht und Tarife Parkplätze
parallel dazu geplant und teilweise umgesetzt.
                                                                          Der Gemeinderat hat den zeitlichen Rahmen der Gebührenpflicht sowie
Projektentwicklung                                                        die Tarife wie folgt angepasst:
Das Projektteam nahm Mitte Januar mittels einer Kick-Off-Sitzung die
Arbeiten auf. Das Projektteam wird durch eine externe Fachperson der        - Neu sind alle öffentlichen Parkplätze in Iseltwald das ganze Jahr
Pädagogischen Hochschule Bern (PH Bern) begleitet. Als Basis für die          gebührenpflichtig.
Aufgabenübertragung/-übernahme        werden    die   Rechtsgrundlagen
angepasst und teilweise neu erstellt. Für die Einwohnergemeinde             - Parkplatzgebühren ab 2021:
Bönigen wird die Zuständigkeitsordnung der Bildungs- und
Kulturkommission im Rahmen einer Änderung der Gemeindeordnung                                                  PP Dorf & Schulhaus   PP Müli
angepasst. Geplant ist gleichzeitig eine Vergrösserung der Kommission,          Pro Stunde                     CHF 2.00              CHF 1.00
weil neu Vertreter der Gemischten Gemeinde Iseltwald darin Einsitz              1-Wochenkarte                  CHF 40.00             CHF 30.00
nehmen. Weiter wird das Bildungsreglement komplett neu erstellt, um den         2-Wochenkarte                  CHF 60.00             CHF 40.00
zukünftigen Gegebenheiten gerecht zu werden. Im Rahmen der                      3-Wochenkarte                  CHF 90.00             CHF 60.00
Umsetzung werden weitere Erlasse einer Revision unterzogen. Die                 4-Wochenkarte                  CHF 110.00            CHF 70.00
Ausführungsbestimmungen der Zusammenarbeit werden zwischen den                  Saison/Jahresbewilligung*      CHF 400.00            CHF 200.00
beiden Gemeinden in einem Vertrag geregelt, worin nebst der
Infrastruktur, dem Mitspracherecht auch die Finanzierung der                   *Saison/Jahresbewilligung: Januar bis Dezember
gemeinsamen Aufgabenerfüllung geregelt ist.
Die Gemischte Gemeinde Iseltwald löst sich komplett von den Aufgaben
im Bildungswesen. Als Folge davon wird ihr Organisationsreglement
angepasst, wonach die Schulkommission aufgehoben wird. Weiter ist für
die Aufgabenübertragung ein entsprechendes Reglement notwendig.

Nebst den Rechtsgrundlagen werden aktuell Lösungen für den Tages-
schulbetrieb, den Schülertransport und den zukünftigen Personalbedarf
der Schule erarbeitet und deren Umsetzung geplant.

Auf den Websites der beiden Gemeinden www.boenigen.ch und
www.iseltwald.ch wird über den Projektstand laufend orientiert.
A8 Interlaken-Ost – Brienz: Hauptarbeiten gestartet                         Die Gesamtdauer der Hauptarbeiten mit nächtlichen Verkehrs-
                                                                            umleitungen über die Kantonsstrasse am rechten Brienzerseeufer ändert
Seit Januar 2021 sind die Hauptarbeiten für die Erneuerung der A8           sich nicht. Sie sind nach wie vor von 2021 bis 2023 geplant.
Interlaken Ost – Brienz im Gang. Nebst dem Schwerpunkt
Tunnelsicherheit werden dabei sämtliche Kunstbauten wie Brücken oder        Weiterhin strebt das ASTRA auch an, die A8 in Fahrtrichtung Interlaken
Stützmauern sowie die Fahrbahn instandgesetzt. Die Organisation der         zwischen Iseltwald und Interlaken im letzten Baujahr 2023 nachts
Baustelle mit den nächtlichen Sperrungen hat sich bisher bewährt.           offenzuhalten. Ob dies möglich wird, hängt massgeblich vom
                                                                            Baufortschritt ab.
Die Hauptarbeiten nehmen die drei Jahre 2021, 2022 und 2023 in
Anspruch. 2024 finden noch einige Abschlussarbeiten statt. Sie spielen      Weitere Informationen geplant
sich weitgehend ausserhalb der Fahrbahn ab, so dass im Gegensatz zu         Die ersten grösseren Arbeiten an der offenen Strecke werden im Bereich
den Hauptarbeiten auch keine durchgehenden Nachtsperrungen mehr             von Iseltwald ab Sommer 2021 stattfinden. Zuvor versendet das ASTRA
nötig sind.                                                                 eine Info-Zeitung, die über weitere Details informiert. Sie wird vor-
                                                                            aussichtlich in der dritten Juniwoche in allen Haushalten der Region
Tunnels                                                                     verteilt.
Die Arbeiten in den Tunnels werden die ganze Bauzeit von 2021 bis 2023
in Anspruch nehmen. Um sie an die neuen Sicherheitsnormen                   Weiter ist auch die Organisation eines Tages der offenen Baustelle
anzupassen, werden unter anderem die Bankette saniert und die               geplant. Wann der Tag stattfinden kann, ist massgeblich vom weiteren
Betriebs- und Sicherheitsausrüstung erneuert. Im Giessbachtunnel wird       Verlauf der Corona-Pandemie abhängig.
zudem die Zwischendecke verstärkt und eine leistungsstärkere Belüftung
eingebaut. Die Arbeiten in den Tunnels finden fast ausschliesslich nachts   Für     weitere    Informationen  besuchen     Sie   die    Website
während der Sperrzeiten statt                                               www.tunnelsicherheit-a8.ch. Dort können Sie auch einen Newsletter
                                                                            abonnieren, mit dem Sie regelmässig über die neuesten Entwicklungen
Offene Strecke                                                              informiert werden.
Auf der offenen Strecke werden sämtliche Kunstbauten (Brücken,
Unterführungen etc.) saniert, die nicht bereits in den letzten Jahren als
vorgezogene Massnahme instandgesetzt wurden. Zudem wird die
Fahrbahn inkl. Entwässerung erneuert.

Bei den Arbeiten auf der offenen Strecke war es ursprünglich
vorgesehen, einen Bauabschnitt pro Jahr (ca. 2-3 km) vollumfänglich
instandzusetzen. Das Programm ist aktuell gerade in der Überarbeitung.
Voraussichtlich werden neue, kürzere Bauabschnitte gebildet.

Für Iseltwald bedeutet das, dass im Bereich zwischen den Tunnels Sengg
und Chüebalm nicht nur während einer Bausaison, sondern während
mehrerer Saisons gearbeitet wird, dafür aber in kürzeren Abschnitten und
vermehrt auch tagsüber. So müssen lärmintensive Arbeiten nicht mehr
nachts ausgeführt werden, sondern können tagsüber stattfinden.
Neue Mitglieder im Gemeinderat                                              Patric Kaufmann

David von Bergen                                                            Gemeinderat Wasser, Abwasser und Werkhof

Gemeinderat Forst, Landwirtschaft und Strassen                              Welches sind aus Ihrer Sicht die wichtigsten Themen
                                                                            bzw. Probleme, die in Iseltwald angepackt werden
Welches sind aus Ihrer Sicht die wichtigsten Themen                         müssen?
bzw. Probleme, die in Iseltwald angepackt werden                            Mein Motto: «Nobody’s perfect» Zu jedem Problem gibt es früher oder
müssen?                                                                     später eine Lösung! Wichtig für mich ist, dass die Probleme frühzeitig
Ein Problem ist sicher die sinkende Anzahl Schüler. Daher sollte das Ziel   erkannt, beurteilt und in ihrer «Form» akzeptiert werden. Ein
sein, Iseltwald so attraktiv wie möglich zu gestalten, damit die            Herunterspielen oder Verdrängen führt selten zu einer nachhaltigen
Jugendlichen nicht abwandern und ihre Zukunft hier im Dorf gestalten        Problemlösung. Die langfristigen Lösungen zu den momentanen Themen,
können. Weiter wäre wünschenswert, wenn zudem noch junge Familien           welche den Dorfcharakter prägen oder uns teils Sorge bereiten, werden
nach Iseltwald gelockt werden können, damit zumindest ein Teil der          wir nur auf gemeinsamem Weg erreichen. Der Erhalt schulischer
Schule/Kindergarten erhalten bleibt                                         Ausbildung, Wohnraum für Familien, eine gesunde Durchmischung der
                                                                            Generationen sowie die Raumplanung sind für Iseltwald aktuell ein
Was haben Sie für einen beruflichen Hintergrund?                            Hauptthema. In meinem Ressort der Wasser- und Abwasserkommission
Nach der Lehre als Zimmermann konnte ich diesen Beruf viele Jahre bei       gilt es die vorhandenen Anlagen so gut wie möglich zu unterhalten, sie
der Hess+Kammermann AG ausüben. Seit letzem Herbst bin ich nun bei          auf dem bestmöglichen Stand der Technik zu erhalten und wo nötig
H. Brunner Holzbau GmbH tätig. Berufsbegleitend absolvierte ich die         aufzurüsten.
Ausbildung zum Landwirt. Im Jahr 2009 konnte ich den Landwirtschafts-
betrieb von den Eltern übernehmen.                                          Was haben Sie für einen beruflichen Hintergrund?
                                                                            Mein beruflicher Hintergrund ist das Bauhauptgewerbe. Nach einer
Was gefällt Ihnen an Iseltwald besonders?                                   Tiefbauzeichner-Lehre absolvierte ich eine Zusatzlehre als Maurer.
Die ruhige Lage, die guten Verkehrsanschlüsse (Autobahn, ÖV), die           Danach folgte eine Ausbildung an der Bauschule Aarau zum dipl.
Hilfsbereitschaft der Einwohner (auch wenn es ab und zu ein «Gschtürm»      Techniker HF Hochbau Bauführer SBA. Meine jetzige berufliche Tätigkeit
gibt), natürlich der schöne See und die Nähe zu den Bergen.                 besteht in der Kostenplanung sowie Projekt- und Bauleitung im
                                                                            Bauingenieurbüro Mätzener&Wyss AG in Interlaken.
Was machen Sie in Ihrer Freizeit?
Ich spiele schon ziemlich lange Strassenhockey. Weiter Skifahren und ab     Was gefällt Ihnen an Iseltwald besonders?
und zu einen Ausflug/eine Wanderung in den Bergen. Zudem darf im            Mit der Rückkehr nach Iseltwald lernte ich die Qualität, mit ihren Sonnen-
Sommer am Feierabend ein kühles Bad im See nicht fehlen.                    und Schattenseiten, des Dorflebens richtig schätzen. Besonders in der
                                                                            momentan schwierigen Zeit mit dem Covid-19 Virus wird einem erst recht
Berge oder See?                                                             bewusst, an welch schönem und privilegiertem Ort wir eigentlich leben
Berge                                                                       dürfen.

Lottomatch oder Sommerfest?
Sommerfest
Was machen Sie in Ihrer Freizeit?                                          Mitteilungen der Gemeindeverwaltung:
Zeit mit meiner Frau, der Familie und Kollegen verbringen. Unsere drei
Kinder für ihre Hobbies herumchauffieren. Auch fische ich gerne, suche            Wie gewohnt sind im Frühjahr oder Vorsommer auf der
Pilze, wandere oder fahre zur Entspannung mit dem Boot auf den See.                        Gemeindeverwaltung erhältlich:
Also ziemlich ausgebucht.

Berge oder See?                                                            - die Bewilligung für das Befahren der Alpstrasse
Bergsee!                                                                     (Jahresbewilligung 2021 und Dauerbewilligung 2017-2021)
Auch nach längerem überlegen kann ich diese Antwort nicht beantworten.
Die vielen schönen Erinnerungen, angefangen mit dem Bau der                - die Töffli-Vignetten 2021
Fangisalphütte, die Zeit beim Bergheuen, die interessanten Erlebnisse in
der Skihütte sowie die unzähligen Wanderungen mit meiner Frau, Kinder
und Freunden in unseren wunderschönen Bergen, kann ich dem Erlebten        Hundetaxen 2021
am, auf und im See nicht vorziehen.
                                                                           Seit letztem Jahr gibt die Gemeinde Iseltwald keine Hundemarken mehr
Lottomatch oder Sommerfest?                                                heraus. Hundehalter werden zu gegebener Zeit eine entsprechende
Sommerfest. Sich auf ein Bier oder eine Erdbeer-Bowle mit Freunden         Rechnung für die Hundetaxe 2021 erhalten.
treffen, sowie das Zusammenkommen mit «Heimweh Iseltwalder», finde
ich jedes Jahr ein spannendes Erlebnis.                                    Am 1. August 2021 ist der Stichtag für die Entrichtung der Hundetaxe für
                                                                           das Jahr 2021. Für jeden Hund, der über sechs Monate alt ist, muss
                                                                           gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung eine jährliche Abgabe
                                                                           (Hundetaxe) von Fr. 100.00 resp. Fr. 70.00 für Hunde in der
                                                                           Landwirtschaftszone entrichtet werden.

                                                                           Die Gemeindeverwaltung bittet um Meldung, wenn Sie keinen Hund mehr
                                                                           besitzen oder neu einen Hund bei sich aufnehmen.

                                                                           Amicus Hundedatenbank:
                                                                           Die Neuanschaffung eines Hundes muss bei der Gemeindeverwaltung
                                                                           angemeldet werden. Sie erhalten eine Personen-ID mit Login und
                                                                           Passwort. Der Tierarzt kann nun den erforderlichen Mikrochip einsetzen
                                                                           und das Tier wird durch ihn direkt im Amicus registriert. Mutationen wie
                                                                           Halterwechsel, Tod des Hundes, Adressänderungen des Besitzers usw.
                                                                           müssen direkt durch den registrierten Hundehalter im Amicus
                                                                           (www.amicus.ch) vorgenommen werden.
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