Ds' Gmeinds-Blettli Mitteilungen und Nachrichten des Gemeinderates Iseltwald und der Gemeindeverwaltung Ausgabe Nr. 76 Mai 2021 - Gemeinde Iseltwald
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Ds‘ Gmeinds-Blettli Mitteilungen und Nachrichten des Gemeinderates Iseltwald und der Gemeindeverwaltung A u s g a b e Nr. 76 Mai 2021
Liebe Gemeindebürgerinnen, liebe Gemeindebürger Einladung «Das Wertvollste im Leben ist die Zeit – Leben heisst, mit der Zeit für die richtig umzugehen.» - Bruce Lee Gemeindeversammlung Müssen wir wieder lernen mit der Natur zu leben und uns eingestehen, dass wir nicht immer alles steuern können? In den letzten Monaten sowie vom Mittwoch, 26. Mai 2021 auch in Zukunft begleitet Corona uns. Ob Alt oder Jung, alle haben doch 20.00 Uhr im Mehrzweckgebäude nun endlich genug von Corona. Wir alle sehnen uns wieder nach einer gewissen Normalität: im Restaurant essen, händeschütteln, Platzkonzerte, Kameradschaft pflegen, Ferien im Ausland und vieles mehr. Traktanden: Viele Fragen können derzeit nicht beantwortet werden: 1. Genehmigung der Jahresrechnung 2020 - Wie lange geht das noch so weiter? - Welche finanziellen Schäden folgen? 2. Orientierung über die Verpflichtsungskreditabrechnungen: - Was bedeutet das für Iseltwald, den Kanton und den Bund? a) Übernahme Beleuchtungsanlage - Kann sich eine kleine Gemeinde wie Iseltwald überhaupt weiter- b) Ersatz Strassenbeleuchtung bewohntes Gebiet entwickeln? c) Sanierung ARA-Strasse d) Sanierung Umfahrungsstrasse Viele solche Fragen machen mich nachdenklich und die Situation ist für e) Neuanschaffung Gemeindefahrzeug uns alle schwierig. Die Digitalisierung läuft auf Hochtouren, wobei die guten alten Diskussionen in den Hintergrund rücken. Oder gehört eine 3. Genehmigung Abfallreglement physische Sitzung oder ein Handschlag schon bald zur Vergangenheit? 4. Verschiedenes, Orientierungen Trotz allem bin ich immer bestrebt, für unser Iseltwald nur das Beste zu erreichen. Allen die mich dabei unterstützen, ein grosses DANKESCHÖN. Die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr Ich wünsche allen einen schönen Sommer mit viel Freude und wenig zurückgelegt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Ärger in der Zukunft. Wohnsitz haben sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Da ich bereits mit einem Zitat begonnen habe, möchte ich auch mit einem schliessen: «Erinnere dich an gestern, denke an morgen, aber lebe heute!» !!! Wichtig !!! Die Versammlungsteilnehmer werden angehalten, rechzeitig zur Gemeindeversammlung zu erscheinen, damit es möglichst nicht zu Staus Euer Gemeindepräsident an den Eingängen kommt. Peter Rubi
Erläuterung der Versammlungsgeschäfte: Der Bestand der Spezialfinanzierung Parkplätze von CHF 271’278.54 wurde dem allgemeinen Haushalt gutgeschrieben. Es bestehen keine gemäss Stand der Sachlagen und Kenntnisse per April 2021 gesetzlichen Grundlagen für das Führen einer Spezialfinanzierung Parkplätze, weshalb die Spezialfinanzierung aufgelöst wurde. 1. Jahresrechnung 2020 Zusätzliche Abschreibungen im Umfang von CHF 211'054.85 mussten in die finanzpolitischen Reserven eingelegt werden. Der Bestand beträgt CHF 453'674.61. Auf einen Blick Das Eigenkapital beträgt neu CHF 1.173 Mio. Die Jahresrechnung 2020 der Gemischten Gemeinde Iseltwald Investitionen sind im Umfang von CHF 295‘344.85 getätigt worden. schliesst im Gesamthaushalt, inklusive der Spezialfinanzierungen, um CHF 936'979.32 besser ab als budgetiert. Der Gewinn im allgemeinen Haushalt (ohne Spezialfinanzierungen) beträgt CHF 840'943.24. Ergebnisse Das gute Rechnungsergebnis ist auf verschiedene Gründe zurückzuführen. Die Steuern natürlicher Personen liegen bei einer Bereich Rechnung 2020 Budget 2020 Differenz Steueranlage von 1.95 Einheiten mit CHF 78‘173.55 über dem Gesamthaushalt CHF 953‘513.32 CHF 16‘534.00 CHF 936‘979.32 Budget. Aufgrund der Pandemie und der daraus resultierenden Allgemeiner Haushalt CHF 840‘943.24 CHF -80‘901.00 CHF 921‘844.24 wirtschaftlichen Folgen muss davon ausgegangen werden, dass es zu Wasserversorgung CHF -7‘299.91 CHF 94‘500.00 CHF -101‘799.91 Rückzahlungen kommen kann. Es ist nach wie vor schwierig, eine Abwasserentsorgung CHF 13‘910.60 CHF -3‘400.00 CHF 17‘310.60 Entwicklung des Steuerertrages aufgrund der Pandemie zu Abfall CHF 22’607.66 CHF 6’335.00 CHF 16‘272.66 prognostizieren. Bootsanlagen CHF -536.50 CHF -3‘050.00 CHF 2‘513.50 Burgergut CHF 83‘888.23 CHF 55‘150.00 CHF 28‘738.23 Im Bereich der Grundstückgewinnsteuern konnten Mehrerträge gegenüber dem Budget von ca. CHF 450'000.00 erzielt werden. Die Steueranlage für die Liegenschaftsteuer für das Jahr betrug 1.5 Promille des amtlichen Wertes. Aufgrund der amtlichen Neu- bewertung 2020 konnten Mehreinnahmen von ca. CHF 60'000.00 erzielt werden. Im Zusammenhang mit der amtlichen Neubewertung 2020 mussten auch die Anlagen im Finanzvermögen neu bewertet werden. Diese Markwertanpassungen im Betrag von CHF 219'843.00 sind rein buchmässige Vorgänge, tragen aber zum guten Rechnungsergebnis bei.
Investitionsrechnung Antrag Gemäss Art. 71 GV (170.111) verabschiedet der Gemeinderat am Es wurden Nettoinvestitionen von CHF 295‘344.85 getätigt. Budgetiert 22.04.2021 die Jahresrechnung 2020 der Gemischten Gemeinde waren Nettoinvestitionen von CHF 729‘000.00. Die Sanierung der Iseltwald. Gesamtanlage Geeren verzögert sich auf die Folgejahre. ERFOLGSRECHNUNG Aufwand Gesamthaushalt CHF 2‘912‘253.84 Ertrag Gesamthaushalt CHF 3‘865‘767.16 Investition (in CHF) Kredit Investition Investition Aufwand-/Ertragsüberschuss CHF 953‘513.32 Vorjahre 2020 Ersatzbeschaffung EDV 60’000.00 0.00 54'985.45 davon Gemeindeverwaltung Sanierung Mühle - Sengg 280'000.00 0.00 143'243.40 Aufwand Allgemeiner Haushalt CHF 2‘474‘466.25 Anschaffung 49'000.00 0.00 49'000.00 Ertrag Allgemeiner Haushalt CHF 3‘315‘409.49 Gemeindefahrzeug Aufwand-/Ertragsüberschuss CHF 840‘943.24 Sanierung Gesamtanlage 710'000.00 0.00 24'712.80 Geeren Aufwand Wasserversorgung CHF 133‘927.00 Sanierung Leitungen 910'000.00 0.00 8'314.70 Ertrag Wasserversorgung CHF 126‘627.09 Sengg - Blatta Aufwand-/Ertragsüberschuss CHF -7‘299.91 Ortsplanrevision 100'000.00 68'110.40 15'088.50 Aufwand Abwasserentsorgung CHF 198‘083.10 Ertrag Abwasserentsorgung CHF 211‘993.70 Aufwand-/Ertragsüberschuss CHF 13‘910.60 Nachkredite Aufwand Abfall CHF 70‘901.89 Ertrag Abfall CHF 93‘509.55 Der Nachkredit von CHF 29’000.00 für die Führung der Finanz- Aufwand-/Ertragsüberschuss CHF 22‘607.66 buchhaltung wurde bereits an der Gemeindeversammlung vom 12. August 2020 genehmigt. Aufwand Bootsanlagen CHF 11‘723.90 Ertrag Bootsanlagen CHF 11‘187.40 Weitere Nachkredite fallen keine in die Kompetenz der Gemeinde- Aufwand-/Ertragsüberschuss CHF -536.50 versammlung. Aufwand Burgergut CHF 23‘151.70 Ertrag Burgergut CHF 107‘039.93 Aufwand-/Ertragsüberschuss CHF 83‘888.23 Der Gemeindeversammlung wird beantragt, die Jahresrechnung 2020 zu genehmigen. Die vollständige Jahresrechnung 2020 kann bei der Gemeindeverwaltung kostenlos bezogen oder auf www.iseltwald.ch heruntergeladen werden.
2. Orientierung über die Verpflichtungskreditabrechnungen d) Sanierung Umfahrungsstrasse Beschluss Gemeindeversammlung vom 30. November 2018 Der Gemeindeversammlung vom 26. Mai 2021 wird von folgenden Verpflichtungsreditabrechnungen Kenntnis gegeben: Bewilligter Kredit: CHF 80'000.00 Ausgaben: CHF 73'418.60 a) Übernahme Beleuchtungsanlage Kreditunterschreitung: CHF 6'581.40 Beschluss Gemeindeversammlung vom 29. November 2013 Bewilligter Kredit: CHF 108'000.00 e) Neuanschaffung Gemeindefahrzeug Ausgaben: CHF 110'592.00 Beschluss Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2019 Kreditüberschreitung: CHF 2'592.00 Bewilligter Kredit: CHF 55'000.00 Ausgaben: CHF 49'000.00 b) Ersatz Strassenbeleuchtung bewohntes Gebiet Kreditunterschreitung: CHF 6'000.00 Beschluss Gemeindeversammlung vom 29. November 2013 Bewilligter Kredit: CHF 157'000.00 Ausgaben: CHF 145'629.50 3. Genehmigung Abfallreglement Kreditunterschreitung: CHF 11’370.50 Im neuen Reglement wurde der Gebührenrahmen für die Grundgebühr angepasst. Die Grundgebühr wird nicht mehr nach Personenhaushalten c) Sanierung ARA-Strasse berechnet, sondern jeder Haushalt bezahlt den gleichen Betrag. Der einzige Unterschied wird zwischen Haushalt (durch Einwohner bewohnt) Beschluss Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2017 und Ferienwohnung/-haus gemacht. Die Abfallverordnung ersetzt den bisherigen Gebührentarif. Diese Verordnung kann durch den Bewilligter Kredit: CHF 180'000.00 Gemeinderat angepasst werden. Die Kehrichtgrundgebühr soll Ausgaben: CHF 115'855.85 ausnahmslos den Liegenschaftseigentümern in Rechnung gestellt werden, da die Gemeinde nicht alle Mietverhältnisse kennt. Wird eine Kreditunterschreitung: CHF 64'144.15 Betriebstätigkeit in einem Haushalt ausgeübt, muss dafür eine separate Gebühr bezahlt werden. Keine Änderung erfahren die Preise für die AVAG-Kehrichtsäcke oder Gebührenmarken. Diese Preise werden wie Beitrag Burgergemeinde: CHF 6'000.00 bisher von der AVAG Versammlung festgelegt. Keine Änderung erfahren Beitrag Private: CHF 3'000.00 auch die Abfuhrtage (ein bis zweimal wöchentlich). Die Reglementsänderung soll rückwirkend auf den 1. Januar 2021 in Kraft treten.
2. Erwerb und Umbau Liegenschaft Parzelle Nr. 53 Müli 102 Antrag des Gemeinderates Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Totalrevision des Abfallreglements der Gemischten Gemeinde Iseltwald zu Um Wohnraum für eine Familie zu schaffen, möchte die Burger- genehmigen. kommission bzw. der Gemeinderat gerne ein Kaufangebot für die Parzelle Nr. 53 an der Müli 102 machen. Nach dem Kauf soll die Liegenschaft umgebaut werden, damit diese auch vermietet werden kann. Mit dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) wurden bereits Gespräche 4. Verschiedenes, Orientierungen geführt und ein Umbau ist grundsätzlich möglich, wie auch das Erstellen eines Sitzplatzes. Anstelle der Scheune könnte eine Garage erstellt werden. Diese müsste der heutigen Optik entsprechen. Die Haushälfte müsste komplett umgebaut werden. Der Burgerversammlung wird beantragt, a) für die Haushälfte ein Kaufangebot von CHF 100'000.- zu machen, was unter dem Verkehrswert liegt. Dies aufgrund des Zustandes und der Lage in der Landwirtschaftszone. b) im Anschluss an den Kauf soll die Haushälfte sowie die Scheune umgebaut werden. Hierfür wird ein Investitionstkredit von CHF 500'000.- benötigt. Anschliessend an die Gemeindeversammlung findet eine Burger- versammlung statt: 3. Verschiedenes, Orientierungen Traktanden Burgerversammlung: 1. Deponie Boden: Verzicht auf Einnahmen der Firma Seematter AG Die Deponiebetreiberin, Seematter AG, beantragt das Terrain bergseitig anzuheben und gegen die bereits rekultivierte Fläche anzugleichen. Damit könnten weitere 30‘000 m3 deponiert werden, was knapp CHF 90‘000.00 Mehreinnahmen generieren würde. Durch diese Anhebung würde ein Absatz entstehen, welcher für die Bewirtschaftung nicht praktisch wäre. Der Anfrage soll nicht stattgegeben werden. Der Burgerversammlung wird der Verzicht auf diese Einnahmen beantragt.
Mitteilungen des Gemeinderates: Zu beachten sind auch die Vorschriften über den Unterhalt resp. die Verunreinigung von Strassen: Art. 67 des Strassengesetzes lautet: Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern 1 Wer eine Strasse übermässig verunreinigt und sie nicht sofort reinigt, Wie üblich weist der Gemeinderat auf die Pflicht zum Unterhalt von trägt die Kosten der Reinigung. Pflanzungen entlang der öffentlichen Strassen und Wege hin, dies auch zur Wahrung der Verkehrssicherheit. Bei Missachtung der genannten Bestimmungen werden die Organe der Strassenbaupolizei von Gemeinde und Kanton das Verfahren zur Gemäss den Bestimmungen des Strassengesetzes und der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes einleiten. Strassenverordnung haben: - Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hoch- stämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss mindestens eine Höhe von 2.50 m freigehalten werden. Bei Radwegen ist ausserdem ein seitlicher Abstand von 50 cm freizuhalten. - Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden. - Die Hydrantenanlagen müssen jederzeit gut zugänglich sein. - Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffentlicher Strassen, insbesondere bei Kurven, Einmündungen und Kreuzungen, dürfen höher wachsende Bepflanzungen aller Art inkl. Geäste, welche die Verkehrsübersicht beeinträchtigen, die Höhe von 60 cm nicht übersteigen. - Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Abstand von 2 m vom Fahrbahnrand bzw. 50 cm von der Gehweg- hinterkante einhalten. Entlang der Gemeindestrasse im Dorf sind zudem die strengeren Vorschriften der See- und Flussufergesetzplanung massgebend. Hier ist für Einfriedungen (Hecken und Zäune) die max. Höhe von 1.20 m zu beachten (Art. 22 SFG-Vorschriften). Sie Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen alljährlich bis zum 31. Mai und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurück- zuschneiden.
Projekt «Integration Schule Iseltwald» Projektauftrag und Ziele Das Projektteam hat den Auftrag, die notwendigen Rechtsgrundlagen Ausgangslage auszuarbeiten und die Umsetzung zu planen. Konkret sind die Die Gemischte Gemeinde Iseltwald verzeichnet seit einigen Jahren einen reglementarischen Vorschriften in beiden Gemeinden anzupassen und Rückgang von Schülerinnen und Schülern, weshalb Massnahmen teilweise neu zu erstellen. Weiter gilt es, den Zusammenarbeitsvertrag zu unumgänglich sind. Eine eigene Schule am «Leben zu erhalten» erstellen. Parallel dazu ist ein Konzept verfasst, welches als Basis für die erscheint für die Verantwortlichen unverhältnismässig und finanziell nicht Umsetzung gilt. verantwortbar. Deshalb suchte der Gemeinderat Iseltwald die Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat Bönigen. Ziele: Die zwei Gemeinden bilden eine gemeinsame Schule. Aus Sicht des Gemeinderates Bönigen macht eine Zusammenarbeit Die Gemischte Gemeinde Iseltwald überträgt sämtliche ebenfalls Sinn, weshalb er dieses Vorhaben befürwortet. Er ist überzeugt, Bildungsaufgaben an die Einwohnergemeinde Bönigen. dass damit Synergien genutzt und Ressourcen eingespart werden Bönigen nimmt die Schülerinnen und Schüler der Gemischten können, wovon schlussendlich beide Gemeinden profitieren. Gemeinde Iseltwald auf. Bönigen organisiert zukünftig die Bildungsaufgaben (inkl. Durch den Zusammenschluss hat die Schule Bönigen bereits ab 2022 die Tagesschulangebot, Schulsozialarbeit, Schülertransport) für beide Möglichkeit eine Basisstufe in Iseltwald anzubieten, was die Schule und Gemeinden im Rahmen eines Sitzgemeindemodells (Sitzgemeinde: Bönigen, Anschlussgemeinde: Iseltwald). ihr Angebot attraktiver macht. Durch die vielen Neubauten, welche in den Die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die nächsten Jahren in Bönigen geplant sind, kann mit einer steigenden Zusammenlegung der Schule werden geschaffen. Anzahl Schülerinnen und Schüler gerechnet werden. Die nötige Bönigen nutzt das Schulhaus Iseltwald als zusätzlichen Schulraum. Aufstockung der Schulräume kann mit dem Schulhaus Iseltwald Regelung des Schülertransports und der Betreuung (inkl. abgedeckt werden. Mittagsverpflegung) im Rahmen des Tageschulangebotes. Die Kinder von Iseltwald ab der 3. Primarklasse sollen in Bönigen die Die Gemeinderäte der beiden Gemeinden haben das Projekt initiiert und Schule besuchen. ein Projektteam damit beauftragt, die Vorbereitungsarbeiten für eine Die Basisstufe in Iseltwald wird vorerst bis im Schuljahr 2024/25 gemeinsame Volksschule zu treffen. Das Projektteam besteht aus weitergeführt. Diese wird für Schülerinnen und Schüler aus Bönigen Vertretern aus beiden Gemeinden. Die Gemeindeversammlungen der geöffnet. beiden Gemeinden sollen Ende 2021 mit dem Entscheid über die Umsetzung des Projekts ab 1. Januar 2022 (Zusammenlegung der reglementarischen Grundlagen den Weg für eine gemeinsame Zukunft im Schule ab Schuljahr 2022/2023). Bereich des Bildungswesens ab Sommer 2022 ermöglichen. Terminplan Die Zusammenarbeit unter diesen beiden Gemeinden ist nicht neu. Juni 2021: Beschlussfassung Rechtsgrundlagen zuhanden Bereits vor fünf Jahren hat im Bereich des Kindergartens eine Vorprüfung AGR Zusammenarbeit stattgefunden, um Synergien zu nutzen und die Klassen Juni/Juli 2021: Vorprüfung Rechtsgrundlagen durch AGR optimal auszulasten. Auch im Bereich der Oberstufe findet seit längerem Nov./Dez. 2021: Beschlussfassung Gemeindeversammlung Bönigen und eine Zusammenarbeit statt. So besuchen bereits heute Schülerinnen und Iseltwald betreffend Rechtsgrundlagen Schüler mit Wohnsitz in der Gemeinde Iseltwald die Oberstufe in 01. Januar 2022: Umsetzung Rechtsgrundlagen Bönigen. August 2022: Start gemeinsame Schule
Aufgrund des sportlichen Zeitplans werden die Umsetzungsmassnahmen Gebührenpflicht und Tarife Parkplätze parallel dazu geplant und teilweise umgesetzt. Der Gemeinderat hat den zeitlichen Rahmen der Gebührenpflicht sowie Projektentwicklung die Tarife wie folgt angepasst: Das Projektteam nahm Mitte Januar mittels einer Kick-Off-Sitzung die Arbeiten auf. Das Projektteam wird durch eine externe Fachperson der - Neu sind alle öffentlichen Parkplätze in Iseltwald das ganze Jahr Pädagogischen Hochschule Bern (PH Bern) begleitet. Als Basis für die gebührenpflichtig. Aufgabenübertragung/-übernahme werden die Rechtsgrundlagen angepasst und teilweise neu erstellt. Für die Einwohnergemeinde - Parkplatzgebühren ab 2021: Bönigen wird die Zuständigkeitsordnung der Bildungs- und Kulturkommission im Rahmen einer Änderung der Gemeindeordnung PP Dorf & Schulhaus PP Müli angepasst. Geplant ist gleichzeitig eine Vergrösserung der Kommission, Pro Stunde CHF 2.00 CHF 1.00 weil neu Vertreter der Gemischten Gemeinde Iseltwald darin Einsitz 1-Wochenkarte CHF 40.00 CHF 30.00 nehmen. Weiter wird das Bildungsreglement komplett neu erstellt, um den 2-Wochenkarte CHF 60.00 CHF 40.00 zukünftigen Gegebenheiten gerecht zu werden. Im Rahmen der 3-Wochenkarte CHF 90.00 CHF 60.00 Umsetzung werden weitere Erlasse einer Revision unterzogen. Die 4-Wochenkarte CHF 110.00 CHF 70.00 Ausführungsbestimmungen der Zusammenarbeit werden zwischen den Saison/Jahresbewilligung* CHF 400.00 CHF 200.00 beiden Gemeinden in einem Vertrag geregelt, worin nebst der Infrastruktur, dem Mitspracherecht auch die Finanzierung der *Saison/Jahresbewilligung: Januar bis Dezember gemeinsamen Aufgabenerfüllung geregelt ist. Die Gemischte Gemeinde Iseltwald löst sich komplett von den Aufgaben im Bildungswesen. Als Folge davon wird ihr Organisationsreglement angepasst, wonach die Schulkommission aufgehoben wird. Weiter ist für die Aufgabenübertragung ein entsprechendes Reglement notwendig. Nebst den Rechtsgrundlagen werden aktuell Lösungen für den Tages- schulbetrieb, den Schülertransport und den zukünftigen Personalbedarf der Schule erarbeitet und deren Umsetzung geplant. Auf den Websites der beiden Gemeinden www.boenigen.ch und www.iseltwald.ch wird über den Projektstand laufend orientiert.
A8 Interlaken-Ost – Brienz: Hauptarbeiten gestartet Die Gesamtdauer der Hauptarbeiten mit nächtlichen Verkehrs- umleitungen über die Kantonsstrasse am rechten Brienzerseeufer ändert Seit Januar 2021 sind die Hauptarbeiten für die Erneuerung der A8 sich nicht. Sie sind nach wie vor von 2021 bis 2023 geplant. Interlaken Ost – Brienz im Gang. Nebst dem Schwerpunkt Tunnelsicherheit werden dabei sämtliche Kunstbauten wie Brücken oder Weiterhin strebt das ASTRA auch an, die A8 in Fahrtrichtung Interlaken Stützmauern sowie die Fahrbahn instandgesetzt. Die Organisation der zwischen Iseltwald und Interlaken im letzten Baujahr 2023 nachts Baustelle mit den nächtlichen Sperrungen hat sich bisher bewährt. offenzuhalten. Ob dies möglich wird, hängt massgeblich vom Baufortschritt ab. Die Hauptarbeiten nehmen die drei Jahre 2021, 2022 und 2023 in Anspruch. 2024 finden noch einige Abschlussarbeiten statt. Sie spielen Weitere Informationen geplant sich weitgehend ausserhalb der Fahrbahn ab, so dass im Gegensatz zu Die ersten grösseren Arbeiten an der offenen Strecke werden im Bereich den Hauptarbeiten auch keine durchgehenden Nachtsperrungen mehr von Iseltwald ab Sommer 2021 stattfinden. Zuvor versendet das ASTRA nötig sind. eine Info-Zeitung, die über weitere Details informiert. Sie wird vor- aussichtlich in der dritten Juniwoche in allen Haushalten der Region Tunnels verteilt. Die Arbeiten in den Tunnels werden die ganze Bauzeit von 2021 bis 2023 in Anspruch nehmen. Um sie an die neuen Sicherheitsnormen Weiter ist auch die Organisation eines Tages der offenen Baustelle anzupassen, werden unter anderem die Bankette saniert und die geplant. Wann der Tag stattfinden kann, ist massgeblich vom weiteren Betriebs- und Sicherheitsausrüstung erneuert. Im Giessbachtunnel wird Verlauf der Corona-Pandemie abhängig. zudem die Zwischendecke verstärkt und eine leistungsstärkere Belüftung eingebaut. Die Arbeiten in den Tunnels finden fast ausschliesslich nachts Für weitere Informationen besuchen Sie die Website während der Sperrzeiten statt www.tunnelsicherheit-a8.ch. Dort können Sie auch einen Newsletter abonnieren, mit dem Sie regelmässig über die neuesten Entwicklungen Offene Strecke informiert werden. Auf der offenen Strecke werden sämtliche Kunstbauten (Brücken, Unterführungen etc.) saniert, die nicht bereits in den letzten Jahren als vorgezogene Massnahme instandgesetzt wurden. Zudem wird die Fahrbahn inkl. Entwässerung erneuert. Bei den Arbeiten auf der offenen Strecke war es ursprünglich vorgesehen, einen Bauabschnitt pro Jahr (ca. 2-3 km) vollumfänglich instandzusetzen. Das Programm ist aktuell gerade in der Überarbeitung. Voraussichtlich werden neue, kürzere Bauabschnitte gebildet. Für Iseltwald bedeutet das, dass im Bereich zwischen den Tunnels Sengg und Chüebalm nicht nur während einer Bausaison, sondern während mehrerer Saisons gearbeitet wird, dafür aber in kürzeren Abschnitten und vermehrt auch tagsüber. So müssen lärmintensive Arbeiten nicht mehr nachts ausgeführt werden, sondern können tagsüber stattfinden.
Neue Mitglieder im Gemeinderat Patric Kaufmann David von Bergen Gemeinderat Wasser, Abwasser und Werkhof Gemeinderat Forst, Landwirtschaft und Strassen Welches sind aus Ihrer Sicht die wichtigsten Themen bzw. Probleme, die in Iseltwald angepackt werden Welches sind aus Ihrer Sicht die wichtigsten Themen müssen? bzw. Probleme, die in Iseltwald angepackt werden Mein Motto: «Nobody’s perfect» Zu jedem Problem gibt es früher oder müssen? später eine Lösung! Wichtig für mich ist, dass die Probleme frühzeitig Ein Problem ist sicher die sinkende Anzahl Schüler. Daher sollte das Ziel erkannt, beurteilt und in ihrer «Form» akzeptiert werden. Ein sein, Iseltwald so attraktiv wie möglich zu gestalten, damit die Herunterspielen oder Verdrängen führt selten zu einer nachhaltigen Jugendlichen nicht abwandern und ihre Zukunft hier im Dorf gestalten Problemlösung. Die langfristigen Lösungen zu den momentanen Themen, können. Weiter wäre wünschenswert, wenn zudem noch junge Familien welche den Dorfcharakter prägen oder uns teils Sorge bereiten, werden nach Iseltwald gelockt werden können, damit zumindest ein Teil der wir nur auf gemeinsamem Weg erreichen. Der Erhalt schulischer Schule/Kindergarten erhalten bleibt Ausbildung, Wohnraum für Familien, eine gesunde Durchmischung der Generationen sowie die Raumplanung sind für Iseltwald aktuell ein Was haben Sie für einen beruflichen Hintergrund? Hauptthema. In meinem Ressort der Wasser- und Abwasserkommission Nach der Lehre als Zimmermann konnte ich diesen Beruf viele Jahre bei gilt es die vorhandenen Anlagen so gut wie möglich zu unterhalten, sie der Hess+Kammermann AG ausüben. Seit letzem Herbst bin ich nun bei auf dem bestmöglichen Stand der Technik zu erhalten und wo nötig H. Brunner Holzbau GmbH tätig. Berufsbegleitend absolvierte ich die aufzurüsten. Ausbildung zum Landwirt. Im Jahr 2009 konnte ich den Landwirtschafts- betrieb von den Eltern übernehmen. Was haben Sie für einen beruflichen Hintergrund? Mein beruflicher Hintergrund ist das Bauhauptgewerbe. Nach einer Was gefällt Ihnen an Iseltwald besonders? Tiefbauzeichner-Lehre absolvierte ich eine Zusatzlehre als Maurer. Die ruhige Lage, die guten Verkehrsanschlüsse (Autobahn, ÖV), die Danach folgte eine Ausbildung an der Bauschule Aarau zum dipl. Hilfsbereitschaft der Einwohner (auch wenn es ab und zu ein «Gschtürm» Techniker HF Hochbau Bauführer SBA. Meine jetzige berufliche Tätigkeit gibt), natürlich der schöne See und die Nähe zu den Bergen. besteht in der Kostenplanung sowie Projekt- und Bauleitung im Bauingenieurbüro Mätzener&Wyss AG in Interlaken. Was machen Sie in Ihrer Freizeit? Ich spiele schon ziemlich lange Strassenhockey. Weiter Skifahren und ab Was gefällt Ihnen an Iseltwald besonders? und zu einen Ausflug/eine Wanderung in den Bergen. Zudem darf im Mit der Rückkehr nach Iseltwald lernte ich die Qualität, mit ihren Sonnen- Sommer am Feierabend ein kühles Bad im See nicht fehlen. und Schattenseiten, des Dorflebens richtig schätzen. Besonders in der momentan schwierigen Zeit mit dem Covid-19 Virus wird einem erst recht Berge oder See? bewusst, an welch schönem und privilegiertem Ort wir eigentlich leben Berge dürfen. Lottomatch oder Sommerfest? Sommerfest
Was machen Sie in Ihrer Freizeit? Mitteilungen der Gemeindeverwaltung: Zeit mit meiner Frau, der Familie und Kollegen verbringen. Unsere drei Kinder für ihre Hobbies herumchauffieren. Auch fische ich gerne, suche Wie gewohnt sind im Frühjahr oder Vorsommer auf der Pilze, wandere oder fahre zur Entspannung mit dem Boot auf den See. Gemeindeverwaltung erhältlich: Also ziemlich ausgebucht. Berge oder See? - die Bewilligung für das Befahren der Alpstrasse Bergsee! (Jahresbewilligung 2021 und Dauerbewilligung 2017-2021) Auch nach längerem überlegen kann ich diese Antwort nicht beantworten. Die vielen schönen Erinnerungen, angefangen mit dem Bau der - die Töffli-Vignetten 2021 Fangisalphütte, die Zeit beim Bergheuen, die interessanten Erlebnisse in der Skihütte sowie die unzähligen Wanderungen mit meiner Frau, Kinder und Freunden in unseren wunderschönen Bergen, kann ich dem Erlebten Hundetaxen 2021 am, auf und im See nicht vorziehen. Seit letztem Jahr gibt die Gemeinde Iseltwald keine Hundemarken mehr Lottomatch oder Sommerfest? heraus. Hundehalter werden zu gegebener Zeit eine entsprechende Sommerfest. Sich auf ein Bier oder eine Erdbeer-Bowle mit Freunden Rechnung für die Hundetaxe 2021 erhalten. treffen, sowie das Zusammenkommen mit «Heimweh Iseltwalder», finde ich jedes Jahr ein spannendes Erlebnis. Am 1. August 2021 ist der Stichtag für die Entrichtung der Hundetaxe für das Jahr 2021. Für jeden Hund, der über sechs Monate alt ist, muss gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung eine jährliche Abgabe (Hundetaxe) von Fr. 100.00 resp. Fr. 70.00 für Hunde in der Landwirtschaftszone entrichtet werden. Die Gemeindeverwaltung bittet um Meldung, wenn Sie keinen Hund mehr besitzen oder neu einen Hund bei sich aufnehmen. Amicus Hundedatenbank: Die Neuanschaffung eines Hundes muss bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden. Sie erhalten eine Personen-ID mit Login und Passwort. Der Tierarzt kann nun den erforderlichen Mikrochip einsetzen und das Tier wird durch ihn direkt im Amicus registriert. Mutationen wie Halterwechsel, Tod des Hundes, Adressänderungen des Besitzers usw. müssen direkt durch den registrierten Hundehalter im Amicus (www.amicus.ch) vorgenommen werden.
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