Rista - Ein EildiEnsthEft - DRB NRW
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
www.drb-nrw.de BUND DER RICHTER UND STAATSANWÄLTE IN NORDRHEIN-WESTFALEN rista RICHTER UND STAATSANWALT IN NRW 1/ 19 rista 1/2019 1 /2015 Ein Eildienstheft 1
Inhalt Nachhaltige Interessenvertretung editorial 3 drb intern 4 Dass der DRB NRW mit seinen mehr als Landevertreterversammlung 4 4000 Mitgliedern der zahlenmäßig größ- te und wirkmächtigste Berufsverband Nachruf – Jens Marek Pletsch 5 der Richter und Staatsanwälte in Nord- rhein-Westfalen ist und sich mit großem Wahlen zu den Richter- und StA-Vertretungen Einsatz und Engagement für Ihre Interes- – Ergebnisse 6 sen einsetzt, wissen Sie ja. Aufnahmeantrag 10 Jetzt haben wir dabei aber auch die Titelthema 11 Umwelt mehr im Blick! Der richterliche Eil- und Bereitschaftsdienst 11 Von Heft 1/2019 an wird rista umwelt- freundlich und auf Naturpapier gedruckt. Eildienst – Genehmigung einer Fixierung 13 DRB NRW. Hält nach. Entlastung durch Besonnenheit! 15 Bereitschaftsdienst zu Hause ist Arbeitszeit 16 recht heute 17 Herausgeber: Der Vorstand des Bundes der Richter und Staatsanwälte in NRW, Landesverband NRW des Deutschen Richterbundes Martin-Luther-Str. 11, 59065 Hamm, Tel. (02381) 29814; Fax (02381) 22568 Pressemeldung – Update Türkei 17 E-Mail: info@drb-nrw.de, Internet: www.drb-nrw.de Redaktion: E-Mail: rista@drb-nrw.de beruf aktuell 18 Nadine Rheker (RinAG) (verantwortlich); Wolfgang Fey (RAG a. D.); Dr. Einhard Franke (DAG a. D.); Jürgen Hagmann (RAG a. D.); Stephanie Kerkering (StAin); Harald Kloos (RAG); Lars Mückner (RAG); Europäische Jungrichter im Aiakos-Austausch 18 Antonietta Rubino (RinLG) Verlag, Anzeigen und Herstellung: Wilke Mediengruppe GmbH drb vor ort 20 Oberallener Weg 1 59069 Hamm Telefon: 0 23 85-4 62 90-0 Telefax: 0 23 85-4 62 90-90 „Justiz im Dialog“ 2019 – Startschuss in Hamm 20 E-Mail: info@wilke-mediengruppe.de Internet: www.wilke-mediengruppe.de Die PAPs fahren nach Münster 21 Bezugsbedingungen: Der Verkaufspreis ist durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten. Bezugspreis für Nichtmitglieder jährlich 20,– € plus Versandkosten. Konto des Landesverbandes NRW des Deutschen Richterbundes: Rezension 22 Sparkasse Hamm (BIC: WELADED1HAM), IBAN DE58 4105 0095 0000 0702 27 – auch für Beitragszahlungen Gläubiger-ID: DE64ZZZ00000532220 Praxis der Strafzumessung 22 Die Formulierungen „Richter“ und „Staatsanwalt“ bezeichnen in rista geschlechtsunabhängig den Beruf. Aus Platzgründen verwenden wir allgemein nur die männliche Form. Namentlich gekennzeichnete Berichte entsprechen nicht immer der Meinung der Redaktion. drb intern 23 Titelbild von Inken Arps, Ratingen, Fotos: S. 18+19 Alexandra Staufenbiel, Köln, S. 20 Thomas Hubert, Dinslaken, S. 23 rista Mein Abschied* von rista 23 2 rista 1/2019
Editorial DRB NRW – Immer für Sie da Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bedanke mich für Ihr Vertrauen in unseren wir Sie nicht nur über Verband, dem Sie bei den Wahlen zu den Richter- unsere Arbeit auf und Staatsanwaltsvertretungen im Dezember 2018 dem Laufenden, wir mit Ihrer Stimme Ausdruck verliehen haben. Erneut berichten auch über gestärkt werden wir unsere erfolgreiche Arbeit für Entwicklungen im Sie fortsetzen können. Es gibt andere Verbände, Beruf, stellen Arbeits- die versprechen, dass alles gut wäre, z.B. für die hilfen, geben Nachle- Amtsrichter, wenn man sie wählte. Wir vertreten setipps, rezensieren alle Kolleginnen und Kollegen. Und wir versprechen und einiges mehr. So nicht nur, wir machen! Unsere Durchsetzungsfähigkeit gab es schon ein Heft ergibt sich daraus, dass wir Ansprechpartner sind für Assessoren, eines bei allen Gesetzgebungsvorhaben, bei den Besol- für Pensionäre, ein dungsgesprächen, in allen Mitbestimmungsfragen Frauenheft und viele Christian Friehoff und im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenar- andere informative beit auch abseits der Gremien als Impuls- und Ratge- Hefte. ber geschätzt werden. Das aktuelle Heft ist nun ein Eildienstheft. Es hält Wir werden gehört! Wissenswertes und brauchbare Hinweise bereit. Im täglichen Eildienst sind Sie für die Menschen da – wir Die Stärkung der Justiz durch neue Stellen und der wollen Sie dabei unterstützen. in Berlin verabschiedete Pakt für den Rechtsstaat beruhen auf unseren beharrlichen Forderungen und Einen ganz persönlichen Hinweis zum Eildienst möch- unablässigen Warnrufen. Endlich gibt es in der Politik te ich Ihnen mit auf den Weg geben: und auch in der Gesellschaft ein Bewusstsein für die Was immer Sie tun: achten Sie auch auf Ihre eigene Unverzichtbarkeit einer starken Dritten Staatsgewalt. Sicherheit. Bei Ortsterminen aber auch bei aufgela- Dieses Bewusstsein werden wir weiter stärken und denen Situationen wie bei einer Anhörung im Gewahr- nutzen. Unsere Arbeitsgruppe Rechtsstaatsoffensive, sam oder in der Psychiatrie haben Sie immer einen deren Ergebnisse auf der Landesvertreterversamm- Anspruch darauf, einen gebührenden Abstand einzu- lung am 12. März 2019 in Aachen vorgestellt werden, halten und auch um Unterstützung der anderen hat sich das zur Aufgabe gemacht. Anwesenden zu ersuchen. Ein Teil des Weges ist damit geschafft, aber es gibt Passen Sie auf sich auf. Und bleiben Sie uns noch so viel mehr zu tun. E-Justice, Nachwuchskrise gewogen. und viele andere Themen sind Herausforderungen an eine zukunftsfähige Justiz, denen wir uns stellen müssen. Mit Ihrer Zustimmung im Rücken fühlen wir Ihr uns dem gewachsen. Wir sind aber nicht nur berufspolitisch für Sie da. Wir stehen auch im Berufsalltag mit praktischen Hilfen an Ihrer Seite. In unserer Verbandszeitschrift rista halten Christian Friehoff rista 1/2019 3
DRB Intern Landesvertreterversammlung Dienstag, 12.03.2019, 10:00 Uhr, Hotel Pullman Aachen Quellenhof, Monheimsallee 52, 52062 Aachen Am 12. März 2019 tritt die Landesvertreterver- wird vielen populistischen Ansätzen von vornher- sammlung des Bundes der Richter und Staatsan- ein die Grundlage entzogen. Wie dies geschehen wälte in Nordrhein-Westfalen zusammen. kann, war im abgelaufenen Jahr nicht nur Gegen- stand einer Arbeitsgruppe des geschäftsführenden Der Justizminister des Landes Nordrhein-Westfa- Vorstands, sondern auch zahlreicher Überlegungen len, Herr Peter Biesenbach, und der Bundesvor- in den Bezirksgruppen. sitzende des Deutschen Richterbundes, Herr Jens Gnisa, haben ihr Erscheinen zugesagt und werden Hierüber und über die erzielten Ergebnisse wollen Grußworte an die Versammlung richten. wir informieren und unter Einbeziehung des Refera- tes von Dr. Frank Bräutigam diskutieren. Der öffentliche Teil der Veranstaltung steht unter dem Thema Ab 13:00 Uhr ist ein gemeinsamer Imbiss vorge- sehen. „Rechtsstaatsoffensive – Zukunft der dritten Gewalt“ Anschließend beginnt der interne Teil der Landes- vertreterversammlung. Hierzu wird Dr. Frank Bräutigam, Abteilungslei- ter Recht und Justiz beim Südwestrundfunk und Tagesordnung ARD-Rechtsexperte, in einem Referat unser Thema von außen beleuchten: 1) Bericht des Geschäftsführenden Vorstands 2) Bericht über die Sitzung der Assessorenver- Die öffentliche Wahrnehmung der Justiz ist seit treter/-innen der Bezirksgruppen am 11. März einigen Jahren zunehmend von populistischen 2019 Parolen, Fehl- und Falschinformationen geprägt. 3) Kassenbericht Gegenstand des öffentlichen Diskurses sind 4) Bericht der Kassenprüfer bislang immer nur die (Ausnahme-)Fälle, in denen 5) Entlastung des Vorstands es zu vermeintlichen Fehlleistungen der Justiz 6) Wahl der Kassenprüfer für das Geschäftsjahr gekommen ist. Dabei sind Begriffe wie Gewalten- 2019 teilung, Unschuldsvermutung, Sinn und Zweck 7) Haushalt 2020 von Untersuchungshaft und Strafe (einschließlich 8) Satzungsänderung Bewährung) weitgehend unbekannt. Dies sowie Art 9) Staatsanwaltsfragen und Weise der Berichterstattung führen dazu, dass 10) Bericht zu „Richter und Staatsanwalt in NRW“ die rechtsprechende Gewalt zunehmend in Miss- (rista) kredit gerät. Nicht wahrgenommen wird demgegen- 11) Verschiedenes über, wie Justiz funktioniert und dass die Richter und Staatsanwälte in der ganz überwiegenden Zahl Die Vertreterversammlung tagt verbandsöffentlich; der Fälle hervorragende Arbeit leisten. jedes Mitglied ist berechtigt, in der Versammlung das Wort zu ergreifen. Daher sind alle Mitglieder Dem ist entgegenzusteuern: Das Bewusstsein für des Verbandes eingeladen, an den Beratungen der rechtsstaatliche Zusammenhänge in der Bevöl- Versammlung teilzunehmen, um auf diese Weise kerung muss verbessert werden. Grundlegen- zur Meinungsbildung zu den aktuellen Fragen der de Kenntnisse über das Funktionieren von Justiz Justizpolitik beizutragen und die Anliegen der Rich- müssen vermittelt werden. Denn wenn flächende- terinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staats- ckend ein verbessertes Verständnis der Grund- anwälte unseres Landes vorzubringen. lagen des Rechtsstaats hergestellt werden kann, 4 rista 1/2019
Nachruf Einer wie keiner Jens Marek Pletsch, Vorsit- zender des Richterbundes der Arbeitsgerichtsbarkeit NRW, stellvertretender Bundesvorsit- zender des Bundes der Richte- rinnen und Richter der Arbeits- gerichtsbarkeit, Mitglied des Bezirksrichterrates beim LAG Düsseldorf und langjähriges Vorstandsmitglied im Bund der Richter und Staatsanwälte in NRW, ist von uns gegangen. Jens Marek Pletsch *09. September 1975 † 16. Januar 2019 Er starb am 16.01.2019 infolge eines Herzstillstandes. Er wurde nur 43 Jahre alt. Jens liebte seinen Beruf, war fachlich präzise und engagiert, menschlich zugewandt, tolerant, locker und humorvoll – Eigenschaften, die gerade auch in dieser Kombination einen ganz besonderen Menschen ausmach- ten. Die Arbeit für unseren Verband war ihm eine Herzensangelegenheit. Er hatte so vielfältige Interessen, dass sie hier nicht alle genannt werden können. Zwei große Leidenschaften aber stachen heraus: Der Tanz war eine Passion, die er mit seiner Frau teilte. In der Fotografie zeigte er seine künstlerische Ader. Zuletzt fotografierte er auf dem Fest zum Jubiläum 70 Jahre DRB NRW. Wir sind dankbar für diese Erinnerung. Jens war gesellig, fürsorglich, lebensfroh und verlässlich. Ein toller Kollege und guter Freund. Einer zum Pferdestehlen. Auf seine stille Art war er immer da. Wir können es nicht fassen, dass er es nun nicht mehr ist. Wir werden Dich nie vergessen. Ruhe in Frieden! Deine Freundinnen und Freunde vom Richterbund rista 1/2019 5
DRB Intern Wahlen zu den Richter- und StA-Vertretungen – Ergebnisse Präsidialrat Hauptstaatsanwaltsrat Vorsitzender Von den insgesamt 13 Sitzen im Hauptstaats- anwaltsrat entfallen 7 auf die Liste des DRB. Es Clemen, Peter konnte ein Sitz hinzugewonnen werden. Jg. 1959 LOStA Hammerschlag, Helmut Präsident des LG Arnsberg (Aachen) Vorsitzender des HStR bei besonderen Personalange- legenheiten Weitere Mitglieder: Von den 8 weiteren Mitgliedern stammen 7 aus den Reihen des DRB. Düsseldorf RinAG Nadine Rheker (Wesel) 1 Hartmann, Jochen VRLG Ulrich Krege (Wuppertal) Jg. 1958 Hamm VRinOLG Ute Gerlach-Worch (Hamm) Staatsanwalt DAG Dr. Stephan Teklote (Steinfurt) in Duisburg VRLG Dr. Dirk Mühlhoff (Siegen) Köln VRLG Dietmar Reiprich (Köln) RAG Karl-Heinz Seidel (Köln) 2. StAin Elke Hinterberg (Essen) Hauptrichterrat (9 Sitze) 3. OStA Bernhard Schubert (Aachen) 4. StA Uwe Schroeder (Duisburg) 1 Friehoff, Christian 5. OStA Jens Hartung (Duisburg) 6. StA Christoph Burbulla (Mönchengladbach) Jg. 1964 7. OStAin Daniela Friese (Bochum) Direktor des AG Rheda-Wiedenbrück 2. ROLG Ralf Neugebauer (Düsseldorf) 3. RinAG Dr. Beate Menold-Weber (Köln) 4. RinOLG Marion Jöhren (Hamm) 5. RinAG Christine Wecker (Oberhausen) 6. DAG Robert Plastrotmann (Schleiden) Der DRB-NRW stellt sechs von neun Mitgliedern. 6 rista 1/2019
DRB Intern Bezirksrichterräte OLG-Bezirk Köln (jeweils 9 Sitze) 1 Dr. Laroche, Peter OLG-Bezirk Düsseldorf Jg. 1972 1 Posegga, Thomas Richter am AG Köln Jg. 1971 Vorsitzender Richter am LG Duisburg 2. RLG Dr. Marc Eumann (Bonn) 3. RinLG Hildegard Tag (Aachen) 4. RinLG Sabine Hens (Köln) 2. RinAG Barbara Borgmann (Krefeld) 5. RinLG Anke Klatte (Bonn) 3. VRLG Johannes Huismann (Kleve) 6. RAG Johannes Walter Esselborn (Aachen) 4. RAG Claus Flören (Mönchengladbach) 7. RAG Berthold Sellmann (Bergisch Gladbach) 5. RLG Torsten Vock (Wuppertal) 6. RinOLG Sylvia Lieberoth-Leden (Düsseldorf) 7. RAG Bernhard Schröer (Kleve) Bezirksstaatsanwaltsräte 8. RLG Dr. Karsten Bremer Hamm OLG-Bezirk Hamm 1. OStAin Cornelia Kötter (Bochum) 2. OStAin Susanne Bastians (Dortmund) 1 Prof. Dr. Hamme, Gerd 3. OStA Markus Demand (Münster) 4. StAin Alexandra Rott (Essen) Jg. 1967 5. OStAin Daniela Friese (Bochum) 6. OStA Jürgen Pieper (Bochum) Richter am AG Essen 7. StA Veit Walter (Bielefeld) Düsseldorf 1. StAin Alexandra Leue (Düsseldorf) 2. StA Dietmar Hirneis (Kleve) 3. OStAin Dr. Birgit Strauch (Düsseldorf) 4. StA Rüdiger Ihl (Wuppertal) 2. RinAG Saime Akin (Hagen) 5. StA Stefan Lingens (Mönchengladbach) 3. ROLG Ludwig Reuter (Hamm) 6. OStA Uwe Mühlhoff (Duisburg) 4. RLG Kai Niesten-Dietrich (Bielefeld) 7. StA Klaus Drüg (Krefeld) 5. RAG Björn Kurz (Arnsberg) 6. RinLG Katja Rösenberger (Münster) Köln 1. OStAin Margarete Heymann (Köln) 2. OStA Bernhard Schubert (Aachen) 3. OStA Bastian Blaut (Köln) 4. StAin Claudia Heitmann (Bonn) 5.OStA Marc Wollenweber (Köln) 6. StA Dr. Georg Peter Blank (Aachen) 7. StA René Gilles (Köln) rista 1/2019 7
DRB Intern Arbeitsgerichtsbarkeit Deutliche Siege für RBA-NW Bei allen Gremien baute der RBA-NW die guten Ergebnisse der letzten Wahlen weiter aus und errang die nachstehenden Plätze: Präsidialrat Vorsitzende Göttling, Brigitte Jg. 1958 Präsidentin des LAG Düsseldorf Finanzgerichtsbarkeit Erneut großer Erfolg für den BDFR Nach den Ergebnissen der Wahl am 4. Dezember Beisitzer 2014 werden erneut alle Ämter in den Richterver- VRLAG Johannes Jasper (Hamm) tretungen in der Finanzgerichtsbarkeit – wie bereits VRLAG Dr. Jochen Kreitner (Köln) in den zurückliegenden Wahlperioden – ausschließ- lich von Mitgliedern des Bundes Deutscher Finanz- richterinnen und Finanzrichter ausgeübt: Hauptrichterrat Fünf von sieben Sitzen gehen an den RBA-NW. Präsidialrat VRLAG Jürgen Barth (Düsseldorf) Dir.inArbG Ines Koch (Münster) Vorsitzender RinArbG Dr. Dorothea Roebers (Siegburg) Scharpenberg, Benno Dir.inArbG Sabine Dauch (Düsseldorf) RArbG Thomas Kühl (Herne) Jg. 1957 Bezirksrichterräte Präsident des FG Köln Düsseldorf DirArbG David Hagen (Krefeld) RinArbG Dr. Claudia Hagedorn (Essen) RArbG Jens Pletsch (Düsseldorf) Rin Dr. Susanne Mujan (Düsseldorf) Hamm weitere Mitglieder Der RBA-NW gewann einen Sitz hinzu. VRFG Richard Adamek (Düsseldorf) Dir.inArbG Ines Koch (Münster) VRFG Dr. Joachim Valentin (Köln) RArbG Dr. Christian Kallenberg (Bochum) VRinFG Dr. Petra Bahlau (Münster) Dir.inArbG Ina Dirksmeyer (Bocholt) RinArbG Jutta Harvighorst (Hamm) Hauptrichterrat (7 Sitze) RArbG Thomas Kühl (Herne) VRFG Richard Adamek (Düsseldorf) Köln RFG Harald Priester (Köln) Auch hier wurde ein Sitz hinzu gewonnen. VRFG Ingo Lutter (Münster) RArbG Frederik Brand (Köln) VRFG Dr. Klaus Wagner (Düsseldorf) RinArbG Dr. Dorothea Roebers (Siegburg) RFG Thomas Kolvenbach (Köln) RinArbG Amrei Wisskirchen (Bonn) RFG Dr. Jan-Hendrik Kister (Münster) RinArbG Teresa Schwarz (Aachen) RinFG Sylvia Ludes (Düsseldorf) 8 rista 1/2019
DRB Intern Sozialgerichtsbarkeit Hauptrichterrat Erneut ein voller Erfolg für den RLSG Thomas Ottersbach (LSG) Richterverein (RiV) RSG Andreas Drifthaus (SG Dortmund) Die Ergebnisse der Gremienwahlen vom 4. Dezem- RinSG Simone Faßbender-Boehm (Düsseldorf) ber 2018 waren für den RiV erneut sehr erfreulich. VRLSG Dr. Ulrich Freudenberg (LSG) Seit 2010 hält der RiV fünf der sieben Sitze im HRR. RinSG Katharina Haupt (Aachen) Auch im BRR stellt der RiV – jetzt zum vierten Mal in Folge – fünf von sieben Sitzen. Im Präsidialrat Bezirksrichterat ist der RiV wieder mit drei (von vier) Mitgliedern vertreten. RSG Frank Behrend (Düsseldorf) RinSG Stephanie Duesmann (Dortmund) Präsidialrat VRLSG Dr. Bernhard Weßling-Schregel (LSG) RSG Rainer Terstesse (Aachen) Vorsitzende RSG Murat Derici (Gelsenkirchen) Dr. Poncelet, Claudia Jg. 1962 Präsidentin des SG Aachen weitere Mitglieder VRLSG Dr. Ulrich Freudenberg (LSG) RSG Frank Behrend (Düsseldorf) VRinLSG Elisabeth Straßfeld (LSG) Beitragserhöhung Erinnerung: Zum 01.01.2019 erhöht sich der Beitrag Wegen einer Aufstockung der Beiträge für den Bundesverband hat die Landesvertreter-Versamm- lung im April 2016 eine zweistufige Beitragserhöhung beschlossen. Die erste Stufe wurde am 01.01.2017 umgesetzt. In der zweiten Stufe erhöht sich der Beitrag ab dem 01.01.2019 auf: Beitragsgruppe I (aktiv) 140,00 € Beitragsgruppe II (pensioniert) 100,00 € Beitragsgruppe III (beurlaubt) 40,00 € Die Bezirksgruppen berechnen zusätzlich einen unterschiedlich ausfallenden geringen Aufschlag für ihre Verwaltungskosten. Bei Bezug der Deutschen Richterzeitung wird daneben der jeweilige Abonnementpreis nebst Versandkosten erhoben. rista 1/2019 9
Aufnahmeantrag BUND DER RICHTER UND STAATSANWÄLTE IN NORDRHEIN-WESTFALEN Ich beantrage meine Aufnahme in den Bund der Richter und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen e. V. als Landesverband des Deutschen Richterbundes. zur Bezirksgruppe Name: Vorname: geb.: Amtsbezeichnung: Dienstort: Richter/Richterin auf Probe bitte Einstellungsdatum angeben: (Hinweis: Bei Beitritt im ersten Berufsjahr ist das erste Mitgliedsjahr beitragsfrei.) Privatanschrift: PLZ, Ort: Straße: E-Mail-Adresse: (ggfs. auch für den Bezug des E-Papers der Deutschen Richterzeitung) Der Bund der Richter und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen e. V. erhebt für die Arbeit des Landesverbandes einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von derzeit 140,– € zuzüglich der Kosten für die Verbandszeitschrift „Deutsche Richterzeitung“, deren Bezug von der Mitgliedschaft zum Vorzugspreis von derzeit 38,00 € nebst 14,40 € Versandkosten grundsätzlich umfasst ist. Zusätzlich setzt die jeweilige Bezirksgruppe einen geringen Beitrag für die lokale Arbeit fest. Mir ist bekannt, dass der Landesverband die in meinem Antrag angegebenen persönlichen Daten speichert und verarbeitet. Diese werden zum Zwecke der Mitgliederverwaltung sowohl an den Bundesverband als auch an meine Bezirksgruppe weitergeleitet. Nähere Einzelheiten zu den gespeicherten und weitergeleiteten Daten kann ich bei der Geschäftsstelle erfragen. Ort, Datum: Unterschrift: Ich bestelle hiermit die Deutsche Richterzeitung ab. Ort, Datum: Unterschrift: SEPA-Lastschriftmandat Name: Vorname: Ort: Straße: Ich ermächtige den Bund der Richter und Staatsanwälte in NRW e. V. (Gläubiger-Identifikationsnummer DE64ZZZ00000532220, die Mandatsreferenznummer wird gesondert mitgeteilt), meinen Mitgliedsbeitrag von folgendem Konto bis auf Widerruf abzubuchen: IBAN (max. 22 Stellen): BIC (8 oder 11 Stellen): Name des Kontoinhabers: Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Ort, Datum: Unterschrift: BUND DER RICHTER UND STAATSANWÄLTE IN Martin-Luther-Str. 11 Telefon (02381) 29814 E-Mail: info@drb-nrw.de NORDRHEIN-WESTFALEN e. V. 59065 Hamm Telefax (02381) 22568 Internet: www.drb-nrw.de 10 rista 1/2019
Titelthema ein Überblick Der richterliche Eil- und Bereitschaftsdienst Heiligabend nachmittags. Warten aufs Christkind? Der Erlass eines Haftbefehls kommt auch gegen Nein, das Bereitschaftshandy des Amtsrichters klin- Jugendliche und Heranwachsende in Betracht. gelt. Die örtliche Polizeiwache berichtet: Eine geis- Hierbei sind die Einschränkungen, die sich aus tig behinderte junge Frau wurde ins Krankenhaus § 72 JGG ergeben, zu beachten. Der zuständige eingeliefert. Sie hat bei einem Unfall eine kompli- Eildienstrichter entscheidet in diesen Fällen als zierte Fraktur erlitten, die dringend operiert werden Jugendrichter. müsste. Sie steht aber unter Betreuung und ist nicht einwilligungsfähig. Der bestellte Betreuer ist Bei einem schuldunfähigen oder vermindert schuld- nicht erreichbar. Angehörige sind nicht bekannt. fähigen Beschuldigten kann auch eine einstwei- Was nun? Die Frage, ob der Zustand der Frau lige Unterbringung nach § 126a StPO beantragt lebensbedrohlich sei, wird klar verneint. Die Ärzte werden, wenn eine spätere Unterbringung in einem wollen ohne Einwilligung nicht operieren. Ein Fall für psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entzie- den Bereitschaftsdienst? Egal, hier muss geholfen hungsanstalt nach §§ 63, 64 StGB zu erwarten ist. werden. Nein, der Betreuer geht nicht ans Telefon, wie schade! Der Eildienstrichter ruft im Kranken- Europäischer Haftbefehl haus an, lässt sich mit der Notfallambulanz verbin- Eine Sonderform ist der Europäische Haftbefehl, den und will mitteilen, dass der operative Eingriff der als nationaler Haftbefehl eines EU-Mitgliedstaa- gerichtlich genehmigt werden kann. Leider erfährt tes mit einem Festnahme- und Auslieferungsersu- er nun, dass – bis auf eine Notbesetzung – kein chen verbunden ist. Das örtlich zuständige Amtsge- Chirurg mehr verfügbar ist und eine Operation erst richt, in dessen Bezirk der Verfolgte ergriffen wird, nach den Feiertagen möglich ist. – Alltag im Bereit- hat bei der Vorführung nach der Bekanntmachung schaftsdienst! des Auslieferungshaftbefehls, der Vernehmung zur Person (Identitätsfeststellung) und bestimmten Im Eil- und Bereitschaftsdienst der Amtsgerichte vorgeschriebenen Belehrungen nur eine vorläufige sind überwiegend Entscheidungen über Freiheits- Festhalteanordnung zu treffen (§ 22 Abs. 3 S. 2 entziehungen zu treffen, die nach Art. 104 GG IRG). Für das weitere Verfahren, insbesondere für dem Richter vorbehalten sind und keinen zeitlichen die Prüfung der Auslieferungsvoraussetzungen und Aufschub dulden. für sämtliche Haftanordnungen, ist das Oberlandes- gericht nach §§ 13, 14 IRG zuständig. Haftbefehl Der Klassiker ist – neben der Verkündung eines Abschiebungshaft bereits bestehenden Haftbefehls – das Verfah- Die Ausländerbehörden können Abschiebungshaft, ren auf Erlass eines Haftbefehls, normalerweise und zwar meist als Sicherungshaft nach § 62 auf Antrag der Staatsanwaltschaft nach vorläufi- Abs. 3 AufenthG beantragen, um die Abschie- ger Festnahme des Beschuldigten, §§ 127, 128 bung eines vollziehbar ausreisepflichtigen Auslän- Abs. 2 S. 2 StPO. Der Beschuldigte ist unverzüglich, ders (nicht: EU-Bürger) sicherzustellen, der seiner spätestens am Tag nach der Festnahme dem Ermitt- Ausreisepflicht nicht nachkommen will, wenn ein lungsrichter vorzuführen. Die örtliche Zuständigkeit Haftgrund besteht und die Abschiebung voraus- besteht in diesen Fällen in dem Bezirk, in dem der sichtlich binnen drei Monaten durchgeführt werden Beschuldigte festgenommen wurde (§ 128 Abs. 1 kann. Der Haftrichter hat nicht die Rechtmäßigkeit S. 1 StPO). der verwaltungsrechtlichen Entscheidungen oder die Abschiebungsvoraussetzungen zu prüfen. Allerdings kann die seit d. J. 2008 geltende Konzen- trationsregelung des § 162 Abs. 1 Satz 2 StPO auch Unterbringung in einer geschlossenen zu einer Zuständigkeit des Ermittlungsrichters des Psychiatrie Amtsgerichts am Sitz der Staatsanwaltschaft (oder Eine einstweilige geschlossene Unterbringung in einer Zweigstelle) führen, wenn neben dem Haftbe- einer psychiatrischen Klinik kann das Gericht auf fehl weitere Untersuchungshandlungen beantragt Antrag des örtlich zuständigen Ordnungsamtes bis werden (Wohnungsdurchsuchung, Beschlagnahme zur Dauer von zunächst sechs Wochen anordnen, etc.). wenn dringende Gründe für die Annahme beste- hen, dass der Betroffene an einer Psychose, einer rista 1/2019 11
Titelthema vergleichbaren psychischen Störung oder einer Suchtkrankheit leidet (fachärztliches Zeugnis erfor- BVerfG, Urteil vom 24. Juli 2018 – derlich) und eine gegenwärtige konkrete Eigen- 2 BvR 309/15 – Leitsätze: oder Fremdgefährdung des Betroffenen vorliegt 1. a) Die Fixierung eines Patienten stellt einen (§§ 11, 14 PsychKG NW). Vor der Unterbringungs- Eingriff in dessen Grundrecht auf Freiheit der entscheidung ist eine persönliche Anhörung des Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. Art. 104 Betroffenen durch den Eildienstrichter vorgeschrie- GG) dar. ben und kann nur in Ausnahmefällen nachgeholt werden (§ 319 FamFG). In den Fällen, in denen das ) Zumindest bei einer 5-Punkt- und bei einer b Ordnungsamt bereits eine sofortige Unterbringung 7-Punkt-Fixierung von nicht nur kurzfristiger vorgenommen hat, muss der Richter in die Klinik Dauer handelt es sich um eine Freiheitsent- fahren, um die Anhörung durchzuführen und sich ziehung im Sinne des Art. 104 Abs. 2 GG, die einen persönlichen Eindruck von dem Betroffenen von einer richterlichen Unterbringungsanord- zu verschaffen. Im Regelfall ist auch die Bestellung nung nicht gedeckt ist. Von einer kurzfristi- eines Verfahrenspflegers nach § 317 FamFG erfor- gen Maßnahme ist in der Regel auszugehen, derlich, der die Interessen des Betroffenen wahr- wenn sie absehbar die Dauer von ungefähr nimmt. einer halben Stunde unterschreitet. Daneben ist eine geschlossene Unterbringung auch 2. Aus Art. 104 Abs. 2 Satz 4 GG folgt ein Rege- nach dem Betreuungsrecht mit Genehmigung des lungsauftrag, der den Gesetzgeber verpflich- Betreuungsgerichts möglich (§ 1906 Abs. 1 BGB). tet, den Richtervorbehalt verfahrensrechtlich auszugestalten, um den Besonderheiten der Polizeiliche Ingewahrsamnahme unterschiedlichen Anwendungszusammen- Wenn eine Person von den Polizeibehörden fest- hänge gerecht zu werden. gehalten wird (z. B. zur Identitätsfeststellung, Inge- wahrsamnahme), hat sie unverzüglich eine richterli- 3. Um den Schutz des von einer freiheitsentzie- che Entscheidung über Zulässigkeit und Fortdauer henden Fixierung Betroffenen sicherzustel- der Freiheitsentziehung herbeizuführen (vgl. § 40 len, bedarf es eines täglichen richterlichen BPolG, § 36 PolG NRW). Zuständig ist das Amtsge- Bereitschaftsdienstes, der den Zeitraum von richt, in dessen Bezirk die Person festgehalten wird. 6:00 Uhr bis 21:00 Uhr abdeckt. Das Verfahren richtet sich nach den § 415 ff. FamFG (Freiheitsentziehungssachen). Ausblick In der täglichen Praxis des richterlichen Eil- und Einer richterlichen Entscheidung bedarf es jedoch Bereitschaftsdienstes werden die Kollegen mit nicht, wenn deren Herbeiführung voraussichtlich vielfältigen Aufgaben und Problemen konfrontiert, längere Zeit in Anspruch nehmen würde, als zur die mit einem hohen Maß an Verantwortung und Durchführung der Maßnahme notwendig wäre. In Einsatzbereitschaft verbunden sind. Mit der Fülle an diesem Ausnahmefall besteht eine eigene Zustän- Aufgaben, die in diesem Beitrag nur angerissen und digkeit der Polizei. nicht vollständig dargestellt werden können, darf der Eildienstrichter nicht allein gelassen werden. Die Fixierung Justizverwaltung muss zur Erfüllung dieser Aufga- Durch die jüngste Entscheidung des BVerfG zur ben, die Verfassungsrang haben, das notwendige richterlichen Genehmigung bei mehr als nur kurz- Geld in die Hand nehmen, um die personellen und fristigen (½ Stunde) Fixierungen hat sich dem Eil- sachlichen Ressourcen für den Eildienst zu gewähr- und Bereitschaftsdienst eine neue Aufgabenstel- leisten, wie das BVerfG wiederholt deutlich hervor- lung hinzugesellt, die voraussichtlich zu einem ganz gehoben hat. erheblichen Mehraufwand führen wird, wenn – wie zu erwarten ist – auch Entscheidungen über Fixie- rungen im Bereich des Straf- und Maßregelvollzugs auf den Bereitschaftsdienst der Amtsgerichte über- tragen werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf in NRW liegt bereits vor. 12 rista 1/2019
Titelthema So geht´s Eildienst – Genehmigung einer Fixierung Nach einer Entscheidung des BVerfG vom Amtsermittlung 24.07.2018 ist in allen Fällen einer Unterbringung Eine Genehmigung soll erst nach einer angemesse- und sehr intensiver Freiheitsentziehung unverzüglich nen Prüfung durch das Gericht als neutraler Instanz eine gerichtliche Überprüfung herbeizuführen, wenn ergehen. Es wird nicht auf Zuruf entschieden, die die Maßnahme länger als 30 Minuten andauert. Dies Ermittlungen dauern so lange, wie sie bei gebotener können Fixierungen in Krankenhäusern, auf psych- Beschleunigung eben dauern. Dies kann auch von iatrischen Stationen oder auch in Haftanstalten, äußeren Gegebenheiten wie Fahrtzeiten, Erreichbar- Justizkrankenhäusern oder im Maßregelvollzug sein. keit anderer Beteiligter etc. abhängen. Das Verfahren unterliegt dem Amtsermittlungsgrundsatz, d. h. der Der folgende Leitfaden enthält nur die wesent- Richter klärt den Sachverhalt selbst auf. Mittel hierzu lichen Prüfungspunkte im Eildienst und erhebt sind die persönliche Anhörung des Betroffenden, keinen Anspruch auf vollständige Richtigkeit. Akten, sichergestellte Sachen sowie Angaben der Beteiligten; bei einstweiligen Anordnungen kommen Notwendigkeit einer gerichtlichen Entschei- auch telefonische Informationen in Betracht. dung Einer gerichtlichen Entscheidung bedarf es nicht, Anhörungen bei körpernahen Fixierungen sind wenn der Beschluss erst nach dem Wegfall der grundsätzlich im Beisein eines zuvor bestellten Maßnahme ergehen kann. Fernmündlich fragen, wie Verfahrenspflegers (VerfPl) durchzuführen. lange der Betroffene (Betr.) fixiert werden soll. Der Betroffene ist persönlich durch den erkennen- Antrag den Richter anzuhören, wobei er die Möglichkeit zur Der Antrag ist nicht formgebunden und kann münd- umfassenden Stellungnahme hat. lich oder fernmündlich gestellt werden (str.!). Erfolg- te eine Unterbringung nach PsychKG hat die Klinik Ist ein VerfPl am WE oder spätabends nicht zu errei- ein eigenes Antragsrecht, sonst entscheidet der chen oder ist aus anderen Gründen ausnahmsweise Vertreter (Bevollmächtigter oder Betreuer – Umfang die Anhörung nicht durchführbar, muss im Beschluss der Vertretungsmacht im Eildienst kaum zu prüfen). oder in der Akte eine besondere Begründung dafür Ist ein Vertreter nicht vorhanden oder zu errei- erfolgen, warum Gefahr in Verzug rechtfertigt, dass chen, kann das Gericht ausnahmsweise selbst von diesen Verfahrensschritten abgesehen wird (s. entscheiden, § 1846 BGB. Ärzte haben eine eige- § 332 FamFG). Sachliche Gründe, die eine Verzöge- ne Entscheidungskompetenz zur Gefahrenabwehr, rung der richterlichen Entscheidung rechtfertigen, § 630d Abs. 1 S. 4 BGB. können sich nämlich auch aus der Notwendigkeit verfahrensrechtlicher Vorkehrungen ergeben, die Zuständigkeit dem Schutz des Betroffenen dienen (BVerfG, U.v. Bei angeordneter rechtlicher Betreuung ist das 24.07.2018, 2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16, Rn. 100). Gericht zuständig, bei dem ein Verfahren zur Die Verfahrenshandlungen sind dann unverzüglich Bestellung eines Betreuers eingeleitet oder das nachzuholen. Betreuungsverfahren anhängig ist, für einstweilige Anordnungen aber auch das Gericht am Ort der Nach der Anhörung sind die Voraussetzungen Unterbringung bzw. Fixierung. Für Fixierungen beim der Freiheitsentziehung zu prüfen: Vollzug von durch das AG angeordneter U-Haft und Ärztliche Beschreibung der Erkrankung mit den einstweiliger Unterbringung ist nach § 126 StPO dadurch bedingten Störungen des Denkens, des bis zur Erhebung der Anklage oder Stellung eines Fühlens und des Handelns und einer Beschrei- Sicherungsantrages der Ermittlungsrichter des AG bung der Gefahr für den Betroffenen oder ande- zuständig, danach das mit der Sache befasste re Menschen sowie die ärztliche Anordnung der Gericht (AG/LG). Für Fixierungen im Maßregel- Zwangsmaßnahme. vollzug kann bei Jugendlichen/Heranwachsenden ebenfalls eine Zuständigkeit des AG begründet sein. Zu welchem Schaden würde die jetzige Sachlage ohne die Zwangsmaßnahme führen? Der Gesetzgeber plant eine Konzentration beim AG! Welcher Schaden würde dem Betroffenden drohen? rista 1/2019 13
Titelthema Wenn der Betroffene andere Personen in der Einrich- gleiche Frist zu beachten. Die sofortige Wirksamkeit tung zu schädigen droht – welcher Schaden droht der Entscheidung ist anzuordnen. dem Betroffenen, wenn man ihn gehen ließe? Verhältnismäßigkeit – sind weniger einschneidende Bekanntmachung Maßnahmen, beispielsweise Personaleinsatz oder Die Entscheidung ist dem Betroffenen, allen Betei- Beschränkung auf ein eigenes Zimmer ausreichend? ligten und dem Antragssteller bekannt zu machen; dies erfolgt bei Anwesenden durch Verlesen der Das Gericht entscheidet über die Freiheitsentziehung Beschlussformel. Kann eine persönliche Verkün- durch einen mit Gründen versehenen Beschluss; dung bei Anhörung ausnahmsweise nicht erfolgen, der Tenor wird schriftlich fixiert. In dem Beschluss wird der Beschluss auch dadurch wirksam, dass er ist eine Frist für die Dauer des Freiheitsentzugs zu einem Dritten mitgeteilt wird, der mit dem Vollzug bestimmen. Bei Fixierungen nach PsychKG bei des Beschlusses befasst ist (Polizei, Klinik). Gegen einstweiliger Anordnung sind das sechs Wochen. die Entscheidung ist die Beschwerde gegeben. In anderen Verfahren kann es nicht falsch sein, die Nachlesetipp: Brilla/Lust, jM 2019, 27 (juris) Umgang mit „Anträgen“ von Krankenhäusern auf Fixierung von Patienten nach BGB Wer immer einen Menschen fixiert, muss Betracht kommt. Hier ist zu differenzie- Gefährdung bei Verlassen der Stati- das Gericht benachrichtigen. ren, zu welchem Zweck die Fixierung on etc.) liegt eine freiheitsentziehen- erfolgen soll: Bei Fixierungsmaßnah- de Maßnahme i. S. d. § 1906 Abs. 4 Bei Eingang der Nachricht ist zu klären: men zur Durchführung einer medizini- BGB vor. Hier muss nach § 1846 BGB a) Bei Minderjährigen: schen Behandlung (dazu zählt auch das eine Genehmigung durch das Gericht Gibt es vertretungsbefugte Eltern? Verhindern des Ziehens behandlungs- geprüft werden. Dann wieder das volle b) Bei Volljährigen: notwendiger Zugänge durch den Betrof- Programm: Verfahrenspfleger bestellen, Ist ein rechtlicher Betreuer bestellt? fenen) handelt es sich um eine Zwangs- anhören, entscheiden. Es muss in diesen c) Gibt es eine Vorsorgevollmacht? behandlung im Sinne des § 1906a BGB. Fällen zudem unverzüglich auf eine d) Ist der Betroffene noch fixiert? Eine Entscheidung des Gerichts nach Betreuerbestellung hingewirkt werden e) Falls ja: § 1846 BGB kommt in diesen Fällen nur (einstweilige Anordnung zur Bestellung Wie lange noch erforderlich? dann in Betracht, wenn der Betreuer/ eines Betreuers für die Genehmigung f) Falls nein: Bevollmächtigte verhindert ist (§ 1906a freiheitsentziehender Maßnahmen bzw. Ist Wiederholung zu erwarten? Abs. 1 a.E. BGB). Mit anderen Worten: für den Aufgabenkreis der Aufenthalts- Gibt es noch keinen Betreuer/Bevoll- bestimmung und Gesundheitsfürsorge). Falls der Betroffene nicht mehr fixiert mächtigten, darf das Gericht in diesem ist und keine Wiederholung zu erwar- Fall keine Entscheidung nach § 1846 Ist ein Angehöriger bekannt, der zur ten ist: Kosten/Weglegen. Gleiches gilt, BGB treffen! Dann kann ggf. Ermächti- Übernahme der Betreuung bereit ist, wenn die Maßnahme beendet sein wird, gung für die Behandler gemäß § 630d kann dieser unmittelbar bestellt werden. bevor eine richterliche Entscheidung Abs. 1 S. 4 BGB („Kann eine Einwilli- Dann kann (und sollte) man alles „in ergehen kann. Andernfalls kommt es gung für eine unaufschiebbare Maßnah- einem Aufwasch“ erledigen. Steht nun zunächst darauf an, ob ein Betreuer me nicht rechtzeitig eingeholt werden, niemand als Betreuer zur Verfügung, bestellt ist oder Vollmacht existiert: In darf sie ohne Einwilligung durchgeführt ist die Betreuungsstelle – üblicherweise diesen Fällen ist auf eine Antragstellung werden, wenn sie dem mutmaßlichen mit einer Berichtsfrist von 3 Tagen – um des Betreuers/Bevollmächtigten hinzu- Willen des Patienten entspricht.“) gege- Betreuervorschlag zu bitten. Ist man wirken. ben sein, OHNE dass das Gericht etwas hier im Eildienst tätig, hat man damit genehmigen kann. Das festzustellen, i. d. R. nichts mehr zu tun. Das kann der Wird ein Antrag gestellt, geht das volle wäre ebenfalls eine Übernahme rich- o.D. am nächsten Werktag erledigen. Programm los (Verfahrenspfleger bestel- terlicher Verantwortung, wie das Verfas- Wichtig für diesen ist, dass bei Eingang len, anhören, entscheiden). Kann der sungsgericht es in der Entscheidung des Betreuervorschlages in der Klinik Betreuer/Bevollmächtigte nicht erreicht vom 24.07.2018 gefordert hat. nachgefragt wird, ob die freiheitsentzie- werden und ein Antrag daher nicht henden Maßnahmen weiter erforderlich eingeholt werden (was am Wochen- Soll die Maßnahme hingegen (zumin- sind. Haben sich diese erledigt und ende nicht unwahrscheinlich ist), ist dest auch) der Verhinderung einer ist die Eilbetreuung nicht aus anderen dann zu prüfen, ob eine Entscheidung Eigengefährdung des Betroffenen Gründen erforderlich, muss kein Betreu- durch das Gericht nach § 1846 BGB in dienen (Herausfallen aus Bett, Sturz, er mehr bestellt werden. 14 rista 1/2019
Titelthema Entlastung durch Besonnenheit! Der Richtervorbehalt bei Zwangsmaßnahmen Seite der Hilfesuchenden Vertrauen: Fragen – Zuhö- aus psychologischer Sicht der vor Ort tätigen ren – Nachspüren – passt der Inhalt des Gesagten Psychiaterinnen und Psychiater zum emotionalen Gehalt – wie passt das Gesagte zum Ungesagten, wie die Mimik zur Melodie, zur Körper- Direkt nach meiner Facharztprüfung im Jahr 2005 lichkeit? Wenn es gut geht, entsteht zwischen beiden hatte ich die Chance, als Oberarzt in die Schweiz Beteiligten Resonanz! Diese psychiatrische Kompe- zu gehen (zumal der Arbeitsmarkt für Psychiaterin- tenz ist zu nicht unerheblichen Teilen erlernbar, u. a. nen und Psychiater in Deutschland damals, ganz durch Schärfung des Blickes in das eigene Innere. anders als heute, kaum freie Oberarztstellen vorhielt). Die Eindrücke, die ich daraufhin in einer kantonalen Das Curriculum zur Erlangung des Facharzttitels für Psychiatrie in der Deutsch-Schweiz sammeln durfte, Psychiatrie und Psychotherapie sieht hier immerhin erlebe ich bis heute als sehr anregend. Insbesondere 150 Stunden Selbsterfahrung vor. Es liegt nahe, damit der Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen früh in der Ausbildung zu beginnen, denn mögli- schien nur auf den ersten Blick ähnlich und offenbar- che Einschätzungen auch von Gefahrenpotenzialen te beim näheren Umgang damit erhebliche kulturelle von Menschen in seelischen Krisen werden auch Unterschiede, die vermutlich nicht zuletzt in der doch von den jungen Kolleginnen und Kollegen ab dem sehr unterschiedlichen jüngeren Geschichte beider ersten Arbeitstag abgefragt (mit hoffentlich immer Länder zu suchen sind. ausreichender Unterstützung durch die erfahrenen Fachkollegen) und da ist es maximal sinnvoll, nicht Als sehr nützlich erlebte ich unter anderem den großen eigene Themen mit denen seiner Patientinnen und Pragmatismus, mit dem uns die Schweizer Richterin- Patienten zu verwechseln. Hier in Duisburg arbeiten nen und Richter darüber informierten, wie beispiels- wir sehr gerne mit einem Konzept eines vielstimmigen weise gutachterlich Stellung zu nehmen sei. In einem Ichs, unter der Vorstellung, dass in Krisensituationen knappen Merkblatt wurde darauf hingewiesen, dass schon mal verletzte jüngere Anteile des Patienten sein der Richter gegenüber dem ärztlichen Personal die heutiges (besonnenes) Ich vom Regiestuhl verdrän- Rolle eines „besonnenen Laien“ einnehme, dem die gen. Da ist es dann an uns Psychiatern, kühlen Kopf Sachverhalte in gut nachvollziehbaren Sinnzusam- zu bewahren, verletzte jüngere Anteile unseres in Not menhängen, möglichst frei von Fachbegriffen, erläu- geratenen Gegenübers zu versorgen und Hoffnung tert werden sollten. Beschlüsse, die unter Umständen zu vermitteln, dass er/sie diese Kompetenz nach von der ärztlichen Position abwichen, ergäben sich Abklingen der Krise wiedererlangen wird. Und doch aus der naturgemäß größeren Distanz des Richters / kann es passieren, dass die Emotionsgeladenheit der Richterin, die aber besagter Besonnenheit eher einer Krisensituation Verletzungen auch auf Seiten der zuträglich sei. Seitdem, inzwischen nach Deutschland Profis in Resonanz bringt. Das System Klinik versucht zurückgekehrt, lehre ich bei der Ausbildung junger dem zu begegnen: durch bestimmte qualitätssichern- Kolleginnen und Kollegen dieses Rollenverständnis, de Maßnahmen wie externe Supervisionen, interkol- und nicht wenige spiegeln zurück, dass das eine legiale Intervision und den Zwang zur regelmäßigen Entlastung ist, denn die Fallstricke bei der Findung Fortbildung zum Erhalt der Approbation. Inwieweit das von Entscheidungen für Menschen in akuten seeli- dann aber in der Akutsituation direkt Wirkung zeigt, schen Krisen sind, auch und gerade für die psychiat- steht natürlich auf einem anderen Blatt. rischen Experten, nicht unerheblich. Welche Probleme sind das genau? Ich denke, ein Richtervorbehalt, wie er nun auch in der Neufassung des PsychKGs NRW nochmals gestärkt Auch wenn der vielzitierte Blick hinter die Stirn keinem worden ist, kann nicht nur als sicherndes Vier-Au- noch so erfahrenen Psycho-Profi möglich ist, über- gen-System verstanden werden, sondern auch aus schattet er in seiner Ansprüchlichkeit häufig noch psychologischer Sicht als hoch nützliche Stärkung – zumeist unausgesprochen – diagnostisches und eines Blickwinkels, der Besonnenheit. Zum Schutz der therapeutisches Handeln meiner Berufsgruppe. Dabei Patienten und der Therapeuten! kann es nur um eine Annäherung an das Fühlen, Denken und Handeln meines Gegenübers gehen. Die Peer Abilgaard Basis dafür nennen wir „therapeutische Beziehung“. SANA-Klinikum Duisburg Professor Dr. Peer Abilgaard ist Chefarzt der Abteilung Der Sensor, der ihr Gedeihen überprüft, ist unser für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik des Einfühlungsvermögen. Günstigstenfalls entsteht auf SANA-Klinikums Duisburg rista 1/2019 15
Titelthema Bereitschaftsdienst zu Hause ist Arbeitszeit Der EuGH hat im Fall Matzak am 21.02.2018 Dies bedeutet allerdings auch, dass die Bezahlung (C-518/15) entschieden, dass auch zu Hause abge- für Bereitschaftsdienste niedriger ausfallen kann als leisteter Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit gelten der übliche Vollarbeitslohn, wenn dieser höher als kann. Dies jedenfalls bei solchen Bereitschafts- der Mindestlohn ist. diensten, bei denen Arbeitnehmer in kürzester Zeit einsatzbereit sein müssen. Welche Folgen hat die EuGH-Rechtsprechung für die Richterschaft und die Staatsanwälte? Im vom Arbeitsgerichtshof Brüssel vorgelegten Fall klagte ein Feuerwehrmann aus Nivelles in Belgien Was für Arbeitnehmer gilt, ist grundsätzlich bei vor den belgischen Arbeitsgerichten gegen seinen Beamten nicht anders. Bereitschaftsdienst wird Arbeitgeber auf Vergütung seiner daheim geleiste- immer zusätzlich zur regulären Wochenarbeits- ten Bereitschaftsdienste. Diese seien als Arbeitszei- zeit geleistet, zählt daher als Arbeitszeit und wird ten anzusehen. In einer Woche pro Monat musste gesondert vergütet. Eine Übertragung jedenfalls er sich abends und am Wochenende für Einsätze auf die Richter gestaltet sich als schwierig, da keine bereithalten. Die Vorgaben seines Arbeitgebers reguläre Wochenarbeitszeit für diese Berufsgruppe sahen vor, dass er bei einem Anruf innerhalb von 8 vorgeschrieben ist. Dies wäre mit der richterlichen Minuten am Einsatzort sein musste. Unabhängigkeit nicht zu vereinbaren. Zur Frage, in welcher Höhe Bereitschaftsdiens- Wer aber keine Arbeitszeit hat, kann für die zusätz- te vergütet werden müssen, hat der EuGH nicht lich erbrachte Leistung – über Ruhm und Ehre entschieden, da hier nationale Regeln ausschlag- hinaus – keine zusätzliche Gegenleistung geltend gebend seien und nicht EU-Recht. machen, wenn Bereitschaftsdienst geleistet wird. Nach deutschem Arbeitsrecht muss für Bereit- Ein Lichtblick: Da die Bereitschaftsdienste zwei- schaftsdienste der Mindestlohn gezahlt werden. fellos Arbeitszeit sind, wird der Dienstgeber diese Dies hat das Bundesarbeitsgericht bereits im Urteil schwerlich bei der Stellenzuweisung ignorieren vom 29.06.2016 (5 AZR 716/15) entschieden. können. Bereitschaftszeit ist nicht nur arbeitsschutzrecht- lich Arbeitszeit (§§ 2 Abs. 1 Satz 1, 7 Abs. 1 Nr. Wenn also zum Beispiel ein mit vier Richterinnen 1a ArbZG), sondern vergütungspflichtige Arbeit und Richtern besetztes und ausgelastetes Gericht i. S. v. § 611 Abs. 1 BGB. Denn dazu zählt nicht nur einen allnächtlichen Bereitschaftsdienst stemmen jede Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines muss, wird man dieses um eine Vollzeitstelle aufsto- fremden Bedürfnisses dient, sondern auch eine cken müssen, und zwar unabhängig davon, ob in vom Arbeitgeber veranlasste Untätigkeit, während der Nacht Arbeit anfällt oder nicht. derer der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz oder einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle anwesend sein Dorothea Roebers, ArbG Siegburg muss und nicht frei über die Nutzung des Zeitraums bestimmen kann, er also weder eine Pause (§ 4 ArbZG) noch Freizeit hat. Diese Voraussetzung ist bei der Bereitschaftszeit, die beschrieben wird als Zeit wacher Aufmerksam- keit im Zustand der Entspannung, gegeben. Die gesetzliche Vergütungspflicht des Mindestlohn- gesetzes differenziert nicht nach dem Grad der tatsächlichen Inanspruchnahme. Werden Bereit- schaftszeiten tariflich oder arbeitsvertraglich nur anteilig als Arbeitszeit berücksichtigt, ändert dies nichts daran, dass jede so erbrachte Zeitstunde mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten ist. 16 rista 1/2019
Recht heute Pressemeldung Update Türkei Richterbund bestürzt über Urteil gegen Gülen-Verbindungen nach dem gescheiterten Putsch türkischen Richter Arslan in der Türkei per Notstandsdekret schließen ließ. Gnisa: „Schlimmes Signal für die Rechts- staatlichkeit“ Ein Gericht in Ankara hatte Arslan vorige Woche zu zehn Jahren Haft verurteilt. Es brachte Arslan in Verbin- Berlin. Der Deutsche Richterbund (DRB) hat die Nach- dung mit terroristischen Straftaten. Arslan saß mehr als richt von der Verurteilung des türkischen Juristen und zwei Jahre in Untersuchungshaft. Er hatte 2017 den Menschenrechtspreisträgers Murat Arslan mit Bestür- Menschenrechtspreis des Europarates erhalten. zung aufgenommen. Gnisa sprach Arslan und seiner Familie Solidarität aus. „Wir sind erschüttert. Es ist ein schlimmes Signal für Er sagte: „Bei dem Prozess wurden nach Darstellung die Rechtsstaatlichkeit, das die Türkei mit dem Urteil der Internationalen Richtervereinigung grundlegende gegen Murat Arslan aussendet“, sagte der DRB-Vor- Regeln der Rechtsprechung gebrochen.“ Die Rechts- sitzende Jens Gnisa am Montag in Berlin. staatlichkeit in der Türkei müsse wiederhergestellt werden. Arslan war Mitglied des Verfassungsgerichts in Anka- ra und Vorsitzender der inzwischen verbotenen Union Seit dem Putschversuch im Juli 2016 sind mehrere der türkischen Richter und Staatsanwälte (Yarsav). Der tausend Richter und Staatsanwälte aus ihren Ämtern Verband war eine der ersten Institutionen, die Staat- entfernt worden, viele von ihnen sitzen ohne Angabe spräsident Recep Tayyip Erdogan wegen angeblicher konkreter Gründe nach wie vor in Haft. Fundiert und praxisorientiert DIE DIENSTLICHE BEURTEILUNG DER BEAMTEN UND DER RICHTER Jetzt Von Prof. Dr. Helmut Schnellenbach, Präsident des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen a. D. 4 Woc hen testen Beurteilung neben einer großen Auswahl an ! Die dienstlichen Beurteilungen und das Beurtei- lungswesen entwickeln sich zunehmend zu einer Beurteilungsrichtlinien. schwer überschaubaren Materie. Das Handbuch Einen systematischen Vergleich zwischen t bietet für die tägliche Rechtsanwendung fundier- den verschiedenen Gestaltungsformen des te Informationen über den aktuellen Stand in Beurteilungswesens. Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur. Das Standardwerk ist durch seinen klar strukturierten Loseblattwerk in zwei Ordnern. Rund 2.150 Seiten. Aufbau ein ideales Arbeitsmittel für die Praxis. € 144,99 zur Fortsetzung für mind. 12 Monate. Es bietet Ihnen: ISBN 978-3-8114-3661-9 Ständige Aktualität durch zeitnahe Über- t mittlung von Gesetzesänderungen und Die ideale Ergänzung: Änderungen der Richtlinien sowie der Beur- Konkurrenzen im öffentlichen Dienst teilungspraxis. von Prof. Dr. Helmut Schnellenbach Eine komplette Zusammenstellung der ein- 2. Auflage 2018. 384 Seiten, € 52,99. t schlägigen Rechtsvorschriften zur dienstlichen ISBN 978-3-8114-8048-3. Versandkostenfrei (innerhalb D) bestellen: www.cfmueller.de C.F. Müller rista 1/2019 Str. 100, 69123 Heidelberg GmbH, Waldhofer 17 Bestell-Tel. 089/2183-7923, Fax 089/2183-7620, kundenservice@cfmueller.de
Beruf aktuell Europäische Jungrichter im Aiakos-Austausch NS-Dokumentationszentrum. Ein spektakuläres Highlight für alle war die Führung über das Dach des Kölner Doms. Der persönliche Kontakt konnte durch das abendliche gemeinsame Essen in diver- sen Brauhäusern vertieft werden. Eine Woche später stand dann der Auslandsaufent- halt für die Kölner Teilnehmer an. Als Austauschlän- der wurden uns Frankreich, die Slowakei, Belgien, Spanien, Bulgarien, Italien, Polen und Kroatien zugeteilt. Für mich und einen weiteren Kollegen vom Land- gericht, Dr. Peter Gryska, ging die Reise nach Kroatien. Wir reisten gemeinsam in die Haupt- stadt Zagreb, wo die ersten Veranstaltungen des Austauschs stattfanden. Die Finanzierungsrichtlini- Aiakos – der aus der griechischen Mythologie en des European Judicial Training Network sehen entstammende Schiedsrichter der Antike – ist der dabei vor, dass man – sofern keine Mehrkosten Namenspatron für das europäische Austausch- entstehen – auch einige Tage früher oder später programm für junge Richter und Staatsanwälte. Im anreisen kann, ohne dass dies Auswirkungen auf OLG-Bezirk Köln wurde der Austausch in diesem die Erstattung der Reisekosten hätte. Für die An- Jahr durch das Landgericht Köln organisiert. und Abreise werden die tatsächlichen Reisekosten bis zu einer Höhe von 400 Euro erstattet. Darüber Das Programm richtet sich an Kollegen in den hinaus erhält man für den Zeitraum des Programms ersten fünf Berufsjahren und soll durch direkte eine „per diem“-Pauschale für Übernachtungs- und Kontakte und einen Meinungs- und Erfahrungsaus- Verpflegungskosten, deren Höhe sich an der Dauer tausch die Kenntnisse der Teilnehmer über ande- des Austausches sowie dem Preisniveau im jeweili- re europäische Justizsysteme verbessern. Es ist gen Land orientiert. Es ist also problemlos möglich, auf eine Dauer von zwei Wochen angelegt. Dabei den Austausch mit einem auf eigene Kosten finan- verbringen die Teilnehmer jeweils eine Woche zierten Kurzurlaub im jeweiligen Land zu verbinden. mit ausländischen Gästen am Heimatgericht und eine Woche als Gäste der Justiz des jeweili- Kroatien als relativ kleines Land und jüngstes gen Austauschlandes. Die Zusammensetzung der Mitglied der Europäischen Union stellt lediglich vier jeweiligen Gruppen wechselt dabei, sodass man in Gastplätze zur Verfügung, sodass neben meinem den beiden Wochen unterschiedliche europäische Kollegen und mir nur noch zwei französische Rich- Kollegen kennenlernt. terschülerinnen zur Gruppe gehörten. Der erste Tag Die elf Teilnehmer aus dem OLG-Bezirk Köln waren in diesem Jahr Staatsanwälte und Richter der Land-, Amts,- Verwaltungs- und Arbeitsgerichte aus Köln und Aachen. Anfang November besuch- ten uns Kollegen aus Frankreich, Ungarn, der Slowakei, Bulgarien und Schweden für fünf Tage in Köln. Das Programm beinhaltete Vorträge zu Themen aus dem eigenen Tätigkeitsbereich, die die Kölner Teilnehmer für die Gäste vorbe- reiteten. Darüber hinaus besuchte die Gruppe u. a. eine Verhandlung im Landgericht, die Asser- vatenkammer und die Gerichtsgebäude am Reichensperger- und am Appellhofplatz sowie das 18 rista 1/2019
Beruf aktuell Gerichtsgebäude in Pula des Programms bestand in Gesprächen mit Mitar- das kroatische Justizsystem ermöglicht hat. Bemer- beitern des Justizministeriums sowie der Staatsan- kenswerte Eindrücke sind dabei beispielsweise, dass walts- und Richterbeiräte, die uns neben Einblicken Verhandlungen üblicherweise im Büro des jeweiligen in aktuelle Reformen auch den Auswahl- und Beför- Richters stattfinden, das nicht wesentlich größer als die derungsprozess erläuterten. deutschen Richterbüros ist. Zudem sitzt die Geschäfts- stellenmitarbeiterin dem Richter im selben Büro gegen- Am Folgetag besuchten wir das Amtsgericht in über, sodass die Büros permanent zu zweit besetzt Velika Gorica, bei dem wir – unterstützt durch eine sind. Eine Robe tragen die Richter nicht, was jedoch Dolmetscherin – an einem familiengerichtlichen von den kroatischen Kollegen kritisch gesehen wird. Sitzungstag teilnahmen. Die kroatische Justiz befindet sich derzeit in einem Im Anschluss machten wir uns mit einem Mietwa- großen Umbauprozess mit weitreichenden Refor- gen auf den Weg ins istrische Pula, wo wir an den men. Dabei geht es einerseits um die Einführung Folgetagen Einblicke in die Arbeitsweise des dorti- verschiedener Computerprogramme, die die „E-Ak- gen Amtsgerichts sowie der Staatsanwaltschaft te“ und „E-Justice“ zum Alltag machen sollen. Zum gewinnen konnten. Nach dem Programm eröffnete anderen wird die Justiz dahingehend umgestaltet, sich die Möglichkeit, die Umgebung zu erkunden. dass Gerichte geschlossen, neu strukturiert oder So machten wir u. a. Ausflüge nach Rovinj und zum zusammengelegt werden. Damit verbunden sind Naturschutzgebiet Kap Kamenjak. Auf dem mehr- umfangreiche Veränderungen für die Mitarbeiter. stündigen Rückweg von Pula nach Zagreb nutzten Besonders positiv bleibt mir – neben dem netten wir die Chance, auf Winnetous Spuren zu wandeln Kontakt in unseren Austauschgruppen – der und die Vela Draga-Schlucht zu besuchen, die unkomplizierte und freundliche Umgang mit den jedoch leider im dichten Nebel verborgen blieb. kroatischen Kollegen in Erinnerung, die uns offen aus ihrem Berufsalltag berichteten und sich Zeit für Am letzten Tag besuchten wir das Handelsgericht Fragen und Erklärungen nahmen. in Zagreb und konnten auch dort mit einer Dolmet- scherin eine Verhandlung miterleben, bevor der Der Austausch war für alle Beteiligten eine großar- Austausch mit einer Abschlussdiskussion im Minis- tige Erfahrung. Ich würde jedem, für den sich die terium endete. Möglichkeit einer Teilnahme am Aiakos-Austausch Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der ergeben sollte, raten, diese Chance zu nutzen. Austausch vielseitige und interessante Einblicke in Alexandra Staufenbiel, LG Köln Beamtendarlehen 10.000 € - 120.000 € NEUER exklusiver Beamtenkredit - Unser bester Zins aller Zeiten - Sensationell günstig 2,50% Vorteilszins für den öffent. Dienst echter Vorteilszins Repr. Beispiel gemäß §6a PAngV (2/3 erhalten): 50.000 €, *********************** Lfz. 120 Monate, 2,50% eff. Jahreszins, fester Sollzins Umschuldung: Raten bis 50% senken s 2,47% p.a., mtl. Rate 470,70 €, Gesamtbetrag 56.484.- € effektiver Jahreszins gut ivzin Baufinanzierungen echt günstig Vorteil: Kleinzins, kleine Rate. Annahme: gute Bonität. sehr Exklus SUPERCHANCE um teurere Kredite, Beamtendarlehen/Versicherungsdarlehen & Girokredite Kapitalvermittlungs-GmbH 0800 - 1000 500 Free Call sofort entspannt umschulden. Reichsparen mit unserem neuen Exklusivzins, warum mehr zahlen. Unser neuer und bester Zins aller Zeiten, noch nie waren die Zinskosten so gering! Wer vergleicht, kommt zu uns, Seit über 40 Jahren. Deutschlands günstiger Spezial-Beamtenkredit ohne Versicherungen www.AK-Finanz.de rista 1/2019 19
Sie können auch lesen