Richter ohne Robe - Probleme im richterlichen Ehrenamt Schwerpunkt: Fachzeitschrift für das richterliche Ehrenamt - Berliner Wissenschafts-Verlag

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Richter ohne Robe - Probleme im richterlichen Ehrenamt Schwerpunkt: Fachzeitschrift für das richterliche Ehrenamt - Berliner Wissenschafts-Verlag
Richter ohne Robe
Fachzeitschrift für das richterliche Ehrenamt
Band 33 | 2021 | Heft 2

Schwerpunkt:
Probleme im richterlichen Ehrenamt
Richter ohne Robe - Probleme im richterlichen Ehrenamt Schwerpunkt: Fachzeitschrift für das richterliche Ehrenamt - Berliner Wissenschafts-Verlag
Inhaltsverzeichnis

                                                                        Inhaltsverzeichnis
             EDITORIAL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43                RECHTSPRECHUNG
                                                                                                           Ehrenamtliche Richter
             SCHWERPUNKT:                                                                                  BGH: Reihenfolge des Eintritts von Ergänzungs-
             Probleme im richterlichen Ehrenamt                                                            schöffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .66
             Bernd Piper: Keine Schokolade für den Staatsanwalt? . .44                                     BGH: Gesetzlicher Richter während des Mutterschutzes
             Hasso Lieber: Verfassungstreue ehrenamtlicher                                                 einer Richterin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .66
             Richterinnen und Richter. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .46                 BGH: Feststellung der Verhinderung einer Schöffin . . . . .67
             Hasso Lieber: Amtsenthebungsverfahren eines                                                   OLG Köln: Entschädigung einer im eigenen Betrieb
             Schöffen in NRW – Teil 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .51                   arbeitenden Selbstständigen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .68
             Gabriele Just: Psychosoziale Beratung für Schöffinnen                                           BVerwG: Mitwirkung eines pensionierten
             und Schöffen in Berlin – freiwillig, kostenfrei und                                            Beamtenbeisitzers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .69
             vertraulich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .52       VGH Bayern: Amtsentbindung aus religiösen Gründen . .70
                                                                                                           OVG Lüneburg: Amtsentbindung im Härtefall . . . . . . . . . .70
                                                                                                           BSG: Entscheidung durch Beschluss
             PRAXIS
                                                                                                           ohne ehrenamtliche Richter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .71
             Josefine Barbaric: Kinderschutz versus in dubio                                                BSG: Anhörung bei Zurückweisung der Berufung
             pro reo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .54     durch Beschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .71
             Jörg Schmitz: SCHÖFFEN TV – Kommunikation
             als Hebel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .56       Arbeitsrecht
             Hasso Lieber: Vorsatz oder Fahrlässigkeit – Totschlag                                         BAG: Betriebsvereinbarung und Zustimmungsquorum . .71
             oder Tötung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .57         LAG Berlin-Brandenburg: Kündigung eines Lehrers
                                                                                                           mit Tätowierungen aus der rechtsextremen Szene . . . . .72
                                                                                                           LAG Köln: Kein Beschäftigungsanspruch
             RECHTSGESCHICHTE                                                                              bei Befreiung von der Maskenpflicht . . . . . . . . . . . . . . . . .72
             Michael Köhler: Gerichts- und Richtplätze                                                     LAG Nürnberg: Abmahnung wegen Verweigerung
             in Thüringer Forsten und Fluren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .60                     amtsärztlicher Untersuchung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .72
             Aktuelle Ausstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .62                ArbG Oldenburg: Keine Rückforderung von Corona-
                                                                                                           Bonus nach Kündigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .73

             RECHTSPOLITIK
                                                                                                           BÜCHERTIPPS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74
             Hasso Lieber: Richterliches Ehrenamt in der Rechts-
             politik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .63   ZUM TITELBILD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
             Neue Gesetzgebung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .64                 ANSCHRIFTEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50

                              Der Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V. im Internet: www.schoeffen.de

IMPRESSUM                                                             Bezugsbedingungen                                                       Anzeigen
                                                                      Bestellungen beim Verlag und durch jede Buch-                           Franziska Fiebig (verantwortlich)
                                                                      handlung.                                                               Berliner Wissenschafts-Verlag
Richter ohne Robe | RohR
                                                                      Bezugspreise für Privatpersonen: Abonnement Print                       Behaimstr. 25 | 10585 Berlin
Fachzeitschrift für das richterliche Ehrenamt
                                                                      jährlich 45,60 €; Abonnement Digital jährlich 45,60 €;                  Tel. +49 (0)30 84 17 70-26
2021 | 33. Band
                                                                      Abonnement Kombiversion Print und Digital 60,90 €;                      E-Mail marketing@bwv-verlag.de
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Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen                             IP-Zugang: Abonnement Kombiversion Print und Di-                        www.bwv-verlag.de
und Richter e.V. – Deutsche Vereinigung                               gital jährlich 98,30 €; Abonnement Print 54,40 €.
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Redaktion                                                             7,50 € | Ausland 17,50 €. Einzelheft: Inland 3,95 € |
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Partizipation in der Justiz (PariJus) –
                                                                      und Preisänderung vorbehalten.                                          Alle in dieser Zeitschrift veröffentlichten Beiträge
Gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung
                                                                      Die Mindestabonnementdauer beträgt ein Jahr. Die                        sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung
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Hasso Lieber (hl), Berlin
                                                                      matisch um ein weiteres Jahr, falls das Abonnement                      bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des
(Redaktionsleitung, v.i.S.d.P.);
                                                                      nicht sechs Wochen vor Ablauf des Kalenderjahres                        Verlages.
Ursula Sens (us), Berlin
                                                                      schriftlich beim Verlag gekündigt wird.                                 Der Berliner Wissenschafts-Verlag beachtet die Re-
Anschrift der Redaktion                                               Zuschriften, die den Vertrieb oder Anzeigen betref-                     geln des Börsenvereins des Deutschen Buchhan-
PariJus gGmbH – Richter ohne Robe                                     fen, bitte nur an den Verlag.                                           dels e. V. zur Verwendung von Buchrezensionen.
Rubensstr. 62, 12157 Berlin                                                                                                                   Keine Garantie für Besprechung oder Rückgabe bei
                                                                      Verlag
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                                                                      BWV | Berliner Wissenschafts-Verlag GmbH
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die persönliche Meinung des Verfassers wieder                         Tel. +49 (0)30 84 17 70-0 | Fax +49 (0)30 84 17 70-21
und stellen nicht unbedingt die Auffassung der                                                                                                 © Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2021
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Redaktion dar.                                                                                                                                Printed in Germany.
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Erscheinungsweise                                                     Layout und Herstellung                                                  ISSN Print           2190-345X
RohR erscheint viermal jährlich.                                      Maria Ostrowski, E-Mail ostrowski@bwv-verlag.de                         ISSN Online          2366-6765

             42             RohR Band 33 | 2021 | Heft 2
Richter ohne Robe - Probleme im richterlichen Ehrenamt Schwerpunkt: Fachzeitschrift für das richterliche Ehrenamt - Berliner Wissenschafts-Verlag
Editorial

                                              Editorial
                  „Probleme im richterlichen Ehrenamt“ stellt dieses Heft in einer gewissen
                  Bandbreite dar. Diese reichen im Schwerpunkt vom Verhalten, das zur
                  Besorgnis einer Befangenheit führen kann, über die Amtsenthebung in
                  einem konkreten Fall und Absichten des BMJV zur Klarstellung der Ver-
                  fassungstreue ehrenamtlicher Richter bis zu Belastungen von Schöffen
                  durch das Verfahren selbst. Auch in den anderen Rubriken finden sich
                  Beiträge zu Problemen, die sich vor allem im Schöffenamt niederschla-
                  gen. Die in der Praxis geschilderten Fälle zeigen zum einen, wie wach-
                  sam in der Beratung mit Argumenten über die Strafhöhe umgegangen
                  werden muss, zum anderen, dass auch Berufsrichter im Umgang mit eh-
                  renamtlichen Richtern vor bewussten Gesetzesverstößen nicht zurück-
                  schrecken. All das geht an der politisch interessierten Bevölkerung weit-
                  gehend vorbei. Rechtspolitik erschöpft sich auch in den Parteien, die
                  jahrzehntelang für eine bürgernähere, sozialere und demokratischere
                  Justiz gearbeitet haben, in der Erarbeitung einer Flut von Strafvorschrif-
                  ten, die auf Einzelfälle reagieren. Prävention findet allenfalls noch in der
                  Behauptung statt, mehr und höhere Strafen würden abschreckend wir-
                  ken – ein Aberglaube, den die Kriminologie schon vor Jahren widerlegt
                  hat. Statt die Strafbarkeit der Fälschung von Impfausweisen zu beraten,
                                                                                                         Hasso Lieber
                  wäre es angebracht gewesen, das Augenmerk auf fälschungssichere
                                                                                                          Foto: privat
                  Impfausweise zu legen. Wie realitätsfern muss man sein, um als Ge-
                  setzgeber nicht immer auch den Missbrauch im Auge zu haben, dem mit
                  rechtlichen und tatsächlichen Sicherungen begegnet werden muss? Zu
                  den Problemen im richterlichen Ehrenamt gehört demgemäß auch die
                  Teilnahme an der rechtspolitischen Debatte.

                  Ihr Hasso Lieber

                 EU-Projekt SELECT:
      Mitarbeit ehrenamtlicher Richter erwünscht
Die EU-Kommission fördert ein Projekt, das von der       413 Personen den deutschsprachigen Fragebogen
Universität Kampanien LUIGI VANVITELLI in Ca-            beantwortet haben. An sog. Info-Tagen sollen die In-
serta in Zusammenarbeit mit der Organisation der         halte und Erwartungen an künftige Seminare mit den
europäischen Handelsrichter UEMC, der Vereinigung        ehrenamtlichen Richtern besprochen werden. Für
der italienischen Friedensrichter (ANGDP) und dem        Deutschland soll jeweils ein Info-Tag für ehrenamtli-
Europäischen Netzwerk der Organisationen ehren-          che Arbeits- und Sozialrichter, Landwirtschafts- und
amtlicher Richter (ENALJ) durchgeführt wird. Pari-       Handelsrichter sowie Schöffen durchgeführt werden.
Jus koordiniert das Projekt im deutschsprachigen         Die Online-Veranstaltungen finden im September/
Raum. Ziel ist die Entwicklung eines didaktischen        Oktober 2021 statt und dauern ca. zwei Stunden.
Konzepts, ehrenamtliche Richter mit den Grundsät-        Ehrenamtliche Richter können sich mit Kontaktda-
zen der „Charta der Grundrechte der EU“ sowie den        ten und Angabe ihrer Gerichtsbarkeit unter der E-
Zusammenhängen zwischen nationalen Verfahrens-           Mail-Adresse info@parijus.eu anmelden und werden
rechten und dem Schutz des EU-Rechts vertraut zu         rechtzeitig vor dem jeweiligen Info-Tag mit dem Zu-
machen. Die Charta ist in vielen Fällen – häufig un-      gangslink zur Zoom-Konferenz eingeladen. In 2022
bewusst – für die Arbeit ehrenamtlicher Richter rele-    werden 6 Workshops in Italien, Österreich, Belgien,
vant. Der erste Schritt ist abgeschlossen – eine eu-     Frankreich und Deutschland stattfinden, in denen In-
ropaweite Online-Befragung ehrenamtlicher Richter        halte und Methoden der künftigen Fortbildungen mo-
über ihre Kenntnisse der EU-Grundrechtecharta und        dellhaft erprobt werden.
die Erwartungen an künftige Fortbildung. PariJus hat     Nähere Informationen: www.parijus.eu,
im April die DVS-Landesverbände informiert, sodass       www.selectproject.eu.

                                                                    Band 33 | 2021 | Heft 2 RohR          43
.HLQH6FKRNRODGHIUGHQ6WDDWVDQZDOW"
               =XJOHLFK%HVSUHFKXQJGHV%HVFKOXVVHVGHV/*)OHQVEXUJ
                             YRP±9./V
                                     %HUQG3LSHU
                               5HFKWVDQZDOW'VVHOGRUI

               Abstract: Die einseitige Verteilung auch   Pl‰ †  $EV  6W32 DXFK IU 6FK|ႇHQ 'LHV HU
               kleinerer Aufmerksamkeiten an einzelne     JLEW VLFK ]ZLQJHQG GDUDXV GDVV GLHVH JHPl‰ † 
               Verfahrensbeteiligte durch Schö௺en –       $EV  *9* ZlKUHQG GHU +DXSWYHUKDQGOXQJ GDV
               hier: Schokoladenweihnachtsmänner –        5LFKWHUDPW JUXQGVlW]OLFK LQ YROOHP 8PIDQJ XQG PLW
               kann die Besorgnis der Befangenheit        JOHLFKHP6WLPPUHFKWDXVEHQZLHGLH%HUXIVULFKWHU
               bei nicht bedachten Verfahrensbeteilig-    'DV$EOHKQXQJVUHFKWVWHKWJHPl‰†$EV6W32
               ten begründen.                             GHU 6WDDWVDQZDOWVFKDIW GHP 3ULYDWNOlJHU RGHU GHP
                                                          %HVFKXOGLJWHQ]X
               Keywords: Besorgnis der Befangenheit,
                                                          :HJHQ %HVRUJQLV GHU %HIDQJHQKHLW ¿QGHW GLH $EOHK
               Ablehnung des Schö௺en,
                                                          QXQJJHPl‰†$EV6W32VWDWWZHQQHLQ*UXQG
               Unparteilichkeit
                                                          YRUOLHJWGHUJHHLJQHWLVW0LVVWUDXHQJHJHQGLH8QSDU

                    9HUIDVVXQJVWUHXH
         HKUHQDPWOLFKHU5LFKWHULQQHQXQG5LFKWHU
         6WHOOXQJQDKPHGHV%XQGHVYHUEDQGHVHKUHQDPWOLFKHU5LFKWHULQQHQ
             XQG5LFKWHUH9]XP6FKUHLEHQGHV%0-9YRP0DL
                       9HUIDVVHUGHU6WHOOXQJQDKPH+DVVR/LHEHU
                            5HFKWVDQZDOW6WDDWVVHNUHWlUD'

Abstract: Das Bundesministerium der Justiz und für        FKHQ$QIRUGHUXQJHQJHQJHQPVVHQ8QWHUVWULFKHQ
Verbraucherschutz prüft die Aufnahme einer gesetzli-      ZLUGGLHVHLQIDFKJHVHW]OLFKGXUFK†$EV'5L*
chen Regelung zur Verfassungstreue ehrenamtlicher         XQGHQWVSUHFKHQGH5HJHOXQJHQLQGHQPHLVWHQ/DQ
Richter in das Deutsche Richtergesetz und hat u. a. den   GHVULFKWHUJHVHW]HQ ]%†$EV/5L6WD*15: 
Bundesverband um Stellungnahme gebeten. Eine ex-          ZRQDFKGLHHKUHQDPWOLFKHQ5LFKWHUGHQ(LGE]ZGDV
plizite gesetzliche Verankerung der Verfassungstreue      *HO|EQLVDXIGDV*UXQGJHVHW]XQGJJIGLHMHZHLOLJH
als Voraussetzung zur Wahl bzw. Berufung ehrenamt-        /DQGHVYHUIDVVXQJDEOHJHQ'LHQDFKGHQ9RUVFKULI
licher Richter steht in engem Zusammenhang mit der        WHQEHUGLH(LGHVOHLVWXQJYRUDXVJHVHW]WH7UHXH]XU
Amtsenthebung bei gröblicher AmtspÀichtverletzung         9HUIDVVXQJLVWHLQHSHUV|QOLFKH(LJHQVFKDIWGLHDXV
und umfasst auch das Verhalten außerhalb des Ge-          YHUIDVVXQJVUHFKWOLFKHU 6LFKW NRQVWLWXWLYH 9RUDXVVHW
richtssaals.                                              ]XQJIUGDV$PWGHVHKUHQDPWOLFKHQ5LFKWHUVLVW
                                                          'LHVH (LJHQVFKDIW LVW QLFKW WHLOEDU LQ 9HUKDOWHQ ZlK
Keywords: Ehrenamtlicher Richter, Verfassungstreue,
                                                          UHQGXQGDX‰HUKDOEGHU*HULFKWVYHUKDQGOXQJHQZHV
Amtsenthebung, AmtspÀichtverletzung, Schö௺enwahl
                                                          ZHJHQ VLFK HLQH %HXUWHLOXQJ GHU 9HUIDVVXQJVWUHXH

                       $PWVHQWKHEXQJVYHUIDKUHQ
                    HLQHV6FK|ႇHQLQ15:±7HLO
           =XP%HVFKOXVVGHV2/*+DPPYRP ,,,:V
                                  +DVVR/LHEHU
                         5HFKWVDQZDOW6WDDWVVHNUHWlUD'

Abstract: Nachdem die Amtsenthebung eines Schöf-          HLQHUVWUDIUHFKWOLFKHQ5HYLVLRQXQGGHU%HULFKWHUVWDWWHU
fen gescheitert war (OLG Hamm, Beschluss vom              ZUGHVFKRQDQGLHVHU6WHOOHGLH$NWH]XPDFKHQXQG
18.11.2020, Az.: 1 Ws 380/20), werden Hintergründe        GHQ 9HUZHUIXQJVEHVFKOXVV ]X 3DSLHU EULQJHQ $EHU
des erneuten Antrags zur Amtsenthebung sowie die          ZLHODXWHWHLQU|PLVFKHU5HFKWVJUXQGVDW]"4XRGOLFHW
Gründe des Landgerichts für eine gröbliche Amts-          ,RYLQRQOLFHWERYL±Ä:DVGHP-XSLWHUHUODXEWLVWLVW
pÀichtverletzung kritisch bewertet.                       GHP2FKVHQQRFKODQJHQLFKWHUODXEW³
                                                          'HU$QWUDJZLUGGDUDXIJHVWW]WGDVVGHU6FK|ႇHPLW
Keywords: Amtsenthebung, AmtspÀichtverletzung,
                                                          VHLQHQbX‰HUXQJHQJHJHQEHUGHU=HLWXQJXQGLP,Q
Schö௺e
                                                          WHUQHWGDV%HUDWXQJVJHKHLPQLVYHUOHW]WKDEH:HJHQ
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