Richter ohne Robe - Probleme im richterlichen Ehrenamt Schwerpunkt: Fachzeitschrift für das richterliche Ehrenamt - Berliner Wissenschafts-Verlag
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Richter ohne Robe Fachzeitschrift für das richterliche Ehrenamt Band 33 | 2021 | Heft 2 Schwerpunkt: Probleme im richterlichen Ehrenamt
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis EDITORIAL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 RECHTSPRECHUNG Ehrenamtliche Richter SCHWERPUNKT: BGH: Reihenfolge des Eintritts von Ergänzungs- Probleme im richterlichen Ehrenamt schöffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .66 Bernd Piper: Keine Schokolade für den Staatsanwalt? . .44 BGH: Gesetzlicher Richter während des Mutterschutzes Hasso Lieber: Verfassungstreue ehrenamtlicher einer Richterin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .66 Richterinnen und Richter. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .46 BGH: Feststellung der Verhinderung einer Schöffin . . . . .67 Hasso Lieber: Amtsenthebungsverfahren eines OLG Köln: Entschädigung einer im eigenen Betrieb Schöffen in NRW – Teil 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .51 arbeitenden Selbstständigen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .68 Gabriele Just: Psychosoziale Beratung für Schöffinnen BVerwG: Mitwirkung eines pensionierten und Schöffen in Berlin – freiwillig, kostenfrei und Beamtenbeisitzers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .69 vertraulich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .52 VGH Bayern: Amtsentbindung aus religiösen Gründen . .70 OVG Lüneburg: Amtsentbindung im Härtefall . . . . . . . . . .70 BSG: Entscheidung durch Beschluss PRAXIS ohne ehrenamtliche Richter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .71 Josefine Barbaric: Kinderschutz versus in dubio BSG: Anhörung bei Zurückweisung der Berufung pro reo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .54 durch Beschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .71 Jörg Schmitz: SCHÖFFEN TV – Kommunikation als Hebel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .56 Arbeitsrecht Hasso Lieber: Vorsatz oder Fahrlässigkeit – Totschlag BAG: Betriebsvereinbarung und Zustimmungsquorum . .71 oder Tötung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .57 LAG Berlin-Brandenburg: Kündigung eines Lehrers mit Tätowierungen aus der rechtsextremen Szene . . . . .72 LAG Köln: Kein Beschäftigungsanspruch RECHTSGESCHICHTE bei Befreiung von der Maskenpflicht . . . . . . . . . . . . . . . . .72 Michael Köhler: Gerichts- und Richtplätze LAG Nürnberg: Abmahnung wegen Verweigerung in Thüringer Forsten und Fluren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .60 amtsärztlicher Untersuchung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .72 Aktuelle Ausstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .62 ArbG Oldenburg: Keine Rückforderung von Corona- Bonus nach Kündigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .73 RECHTSPOLITIK BÜCHERTIPPS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Hasso Lieber: Richterliches Ehrenamt in der Rechts- politik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .63 ZUM TITELBILD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Neue Gesetzgebung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .64 ANSCHRIFTEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Der Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V. im Internet: www.schoeffen.de IMPRESSUM Bezugsbedingungen Anzeigen Bestellungen beim Verlag und durch jede Buch- Franziska Fiebig (verantwortlich) handlung. Berliner Wissenschafts-Verlag Richter ohne Robe | RohR Bezugspreise für Privatpersonen: Abonnement Print Behaimstr. 25 | 10585 Berlin Fachzeitschrift für das richterliche Ehrenamt jährlich 45,60 €; Abonnement Digital jährlich 45,60 €; Tel. +49 (0)30 84 17 70-26 2021 | 33. Band Abonnement Kombiversion Print und Digital 60,90 €; E-Mail marketing@bwv-verlag.de Herausgeber Einzelheft 16,– €; Bezugspreise für Institutionen mit Die Mediadaten sind abrufbar unter Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen IP-Zugang: Abonnement Kombiversion Print und Di- www.bwv-verlag.de und Richter e.V. – Deutsche Vereinigung gital jährlich 98,30 €; Abonnement Print 54,40 €. Druck und Verarbeitung der Schöffinnen und Schöffen (DVS) Alle Preise inkl. MwSt., zzgl. Portokosten für die DCM Druck Center Meckenheim GmbH, (Kontaktdaten s. „Anschriften“ im Heft“) Printausgabe (Jährliches Abonnement: Inland 53340 Meckenheim Redaktion 7,50 € | Ausland 17,50 €. Einzelheft: Inland 3,95 € | Ausland 7,95 €. Direktliefergebühr: 4,– €.) Irrtum Urheber- und Verlagsrechte Partizipation in der Justiz (PariJus) – und Preisänderung vorbehalten. Alle in dieser Zeitschrift veröffentlichten Beiträge Gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung Die Mindestabonnementdauer beträgt ein Jahr. Die sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung zivilgesellschaftlicher Teilhabe mbH Bezugszeit des Abonnements verlängert sich auto- in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen Hasso Lieber (hl), Berlin matisch um ein weiteres Jahr, falls das Abonnement bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des (Redaktionsleitung, v.i.S.d.P.); nicht sechs Wochen vor Ablauf des Kalenderjahres Verlages. Ursula Sens (us), Berlin schriftlich beim Verlag gekündigt wird. Der Berliner Wissenschafts-Verlag beachtet die Re- Anschrift der Redaktion Zuschriften, die den Vertrieb oder Anzeigen betref- geln des Börsenvereins des Deutschen Buchhan- PariJus gGmbH – Richter ohne Robe fen, bitte nur an den Verlag. dels e. V. zur Verwendung von Buchrezensionen. Rubensstr. 62, 12157 Berlin Keine Garantie für Besprechung oder Rückgabe bei Verlag E-Mail lieber@parijus.eu unverlangt eingesandten Rezensionsstücken. BWV | Berliner Wissenschafts-Verlag GmbH Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben Behaimstr. 25 | 10585 Berlin die persönliche Meinung des Verfassers wieder Tel. +49 (0)30 84 17 70-0 | Fax +49 (0)30 84 17 70-21 und stellen nicht unbedingt die Auffassung der © Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2021 E-Mail bwv@bwv-verlag.de Redaktion dar. Printed in Germany. Internet www.bwv-verlag.de Erscheinungsweise Layout und Herstellung ISSN Print 2190-345X RohR erscheint viermal jährlich. Maria Ostrowski, E-Mail ostrowski@bwv-verlag.de ISSN Online 2366-6765 42 RohR Band 33 | 2021 | Heft 2
Editorial Editorial „Probleme im richterlichen Ehrenamt“ stellt dieses Heft in einer gewissen Bandbreite dar. Diese reichen im Schwerpunkt vom Verhalten, das zur Besorgnis einer Befangenheit führen kann, über die Amtsenthebung in einem konkreten Fall und Absichten des BMJV zur Klarstellung der Ver- fassungstreue ehrenamtlicher Richter bis zu Belastungen von Schöffen durch das Verfahren selbst. Auch in den anderen Rubriken finden sich Beiträge zu Problemen, die sich vor allem im Schöffenamt niederschla- gen. Die in der Praxis geschilderten Fälle zeigen zum einen, wie wach- sam in der Beratung mit Argumenten über die Strafhöhe umgegangen werden muss, zum anderen, dass auch Berufsrichter im Umgang mit eh- renamtlichen Richtern vor bewussten Gesetzesverstößen nicht zurück- schrecken. All das geht an der politisch interessierten Bevölkerung weit- gehend vorbei. Rechtspolitik erschöpft sich auch in den Parteien, die jahrzehntelang für eine bürgernähere, sozialere und demokratischere Justiz gearbeitet haben, in der Erarbeitung einer Flut von Strafvorschrif- ten, die auf Einzelfälle reagieren. Prävention findet allenfalls noch in der Behauptung statt, mehr und höhere Strafen würden abschreckend wir- ken – ein Aberglaube, den die Kriminologie schon vor Jahren widerlegt hat. Statt die Strafbarkeit der Fälschung von Impfausweisen zu beraten, Hasso Lieber wäre es angebracht gewesen, das Augenmerk auf fälschungssichere Foto: privat Impfausweise zu legen. Wie realitätsfern muss man sein, um als Ge- setzgeber nicht immer auch den Missbrauch im Auge zu haben, dem mit rechtlichen und tatsächlichen Sicherungen begegnet werden muss? Zu den Problemen im richterlichen Ehrenamt gehört demgemäß auch die Teilnahme an der rechtspolitischen Debatte. Ihr Hasso Lieber EU-Projekt SELECT: Mitarbeit ehrenamtlicher Richter erwünscht Die EU-Kommission fördert ein Projekt, das von der 413 Personen den deutschsprachigen Fragebogen Universität Kampanien LUIGI VANVITELLI in Ca- beantwortet haben. An sog. Info-Tagen sollen die In- serta in Zusammenarbeit mit der Organisation der halte und Erwartungen an künftige Seminare mit den europäischen Handelsrichter UEMC, der Vereinigung ehrenamtlichen Richtern besprochen werden. Für der italienischen Friedensrichter (ANGDP) und dem Deutschland soll jeweils ein Info-Tag für ehrenamtli- Europäischen Netzwerk der Organisationen ehren- che Arbeits- und Sozialrichter, Landwirtschafts- und amtlicher Richter (ENALJ) durchgeführt wird. Pari- Handelsrichter sowie Schöffen durchgeführt werden. Jus koordiniert das Projekt im deutschsprachigen Die Online-Veranstaltungen finden im September/ Raum. Ziel ist die Entwicklung eines didaktischen Oktober 2021 statt und dauern ca. zwei Stunden. Konzepts, ehrenamtliche Richter mit den Grundsät- Ehrenamtliche Richter können sich mit Kontaktda- zen der „Charta der Grundrechte der EU“ sowie den ten und Angabe ihrer Gerichtsbarkeit unter der E- Zusammenhängen zwischen nationalen Verfahrens- Mail-Adresse info@parijus.eu anmelden und werden rechten und dem Schutz des EU-Rechts vertraut zu rechtzeitig vor dem jeweiligen Info-Tag mit dem Zu- machen. Die Charta ist in vielen Fällen – häufig un- gangslink zur Zoom-Konferenz eingeladen. In 2022 bewusst – für die Arbeit ehrenamtlicher Richter rele- werden 6 Workshops in Italien, Österreich, Belgien, vant. Der erste Schritt ist abgeschlossen – eine eu- Frankreich und Deutschland stattfinden, in denen In- ropaweite Online-Befragung ehrenamtlicher Richter halte und Methoden der künftigen Fortbildungen mo- über ihre Kenntnisse der EU-Grundrechtecharta und dellhaft erprobt werden. die Erwartungen an künftige Fortbildung. PariJus hat Nähere Informationen: www.parijus.eu, im April die DVS-Landesverbände informiert, sodass www.selectproject.eu. Band 33 | 2021 | Heft 2 RohR 43
.HLQH6FKRNRODGHIUGHQ6WDDWVDQZDOW" =XJOHLFK%HVSUHFKXQJGHV%HVFKOXVVHVGHV/*)OHQVEXUJ YRP±9./V %HUQG3LSHU 5HFKWVDQZDOW'VVHOGRUI Abstract: Die einseitige Verteilung auch Pl $EV 6W32 DXFK IU 6FK|ႇHQ 'LHV HU kleinerer Aufmerksamkeiten an einzelne JLEW VLFK ]ZLQJHQG GDUDXV GDVV GLHVH JHPl Verfahrensbeteiligte durch Schö௺en – $EV *9* ZlKUHQG GHU +DXSWYHUKDQGOXQJ GDV hier: Schokoladenweihnachtsmänner – 5LFKWHUDPW JUXQGVlW]OLFK LQ YROOHP 8PIDQJ XQG PLW kann die Besorgnis der Befangenheit JOHLFKHP6WLPPUHFKWDXVEHQZLHGLH%HUXIVULFKWHU bei nicht bedachten Verfahrensbeteilig- 'DV$EOHKQXQJVUHFKWVWHKWJHPl$EV6W32 ten begründen. GHU 6WDDWVDQZDOWVFKDIW GHP 3ULYDWNOlJHU RGHU GHP %HVFKXOGLJWHQ]X Keywords: Besorgnis der Befangenheit, :HJHQ %HVRUJQLV GHU %HIDQJHQKHLW ¿QGHW GLH $EOHK Ablehnung des Schö௺en, QXQJJHPl$EV6W32VWDWWZHQQHLQ*UXQG Unparteilichkeit YRUOLHJWGHUJHHLJQHWLVW0LVVWUDXHQJHJHQGLH8QSDU 9HUIDVVXQJVWUHXH HKUHQDPWOLFKHU5LFKWHULQQHQXQG5LFKWHU 6WHOOXQJQDKPHGHV%XQGHVYHUEDQGHVHKUHQDPWOLFKHU5LFKWHULQQHQ XQG5LFKWHUH9]XP6FKUHLEHQGHV%0-9YRP0DL 9HUIDVVHUGHU6WHOOXQJQDKPH+DVVR/LHEHU 5HFKWVDQZDOW6WDDWVVHNUHWlUD' Abstract: Das Bundesministerium der Justiz und für FKHQ$QIRUGHUXQJHQJHQJHQPVVHQ8QWHUVWULFKHQ Verbraucherschutz prüft die Aufnahme einer gesetzli- ZLUGGLHVHLQIDFKJHVHW]OLFKGXUFK$EV'5L* chen Regelung zur Verfassungstreue ehrenamtlicher XQGHQWVSUHFKHQGH5HJHOXQJHQLQGHQPHLVWHQ/DQ Richter in das Deutsche Richtergesetz und hat u. a. den GHVULFKWHUJHVHW]HQ ]%$EV/5L6WD*15: Bundesverband um Stellungnahme gebeten. Eine ex- ZRQDFKGLHHKUHQDPWOLFKHQ5LFKWHUGHQ(LGE]ZGDV plizite gesetzliche Verankerung der Verfassungstreue *HO|EQLVDXIGDV*UXQGJHVHW]XQGJJIGLHMHZHLOLJH als Voraussetzung zur Wahl bzw. Berufung ehrenamt- /DQGHVYHUIDVVXQJDEOHJHQ'LHQDFKGHQ9RUVFKULI licher Richter steht in engem Zusammenhang mit der WHQEHUGLH(LGHVOHLVWXQJYRUDXVJHVHW]WH7UHXH]XU Amtsenthebung bei gröblicher AmtspÀichtverletzung 9HUIDVVXQJLVWHLQHSHUV|QOLFKH(LJHQVFKDIWGLHDXV und umfasst auch das Verhalten außerhalb des Ge- YHUIDVVXQJVUHFKWOLFKHU 6LFKW NRQVWLWXWLYH 9RUDXVVHW richtssaals. ]XQJIUGDV$PWGHVHKUHQDPWOLFKHQ5LFKWHUVLVW 'LHVH (LJHQVFKDIW LVW QLFKW WHLOEDU LQ 9HUKDOWHQ ZlK Keywords: Ehrenamtlicher Richter, Verfassungstreue, UHQGXQGDXHUKDOEGHU*HULFKWVYHUKDQGOXQJHQZHV Amtsenthebung, AmtspÀichtverletzung, Schö௺enwahl ZHJHQ VLFK HLQH %HXUWHLOXQJ GHU 9HUIDVVXQJVWUHXH $PWVHQWKHEXQJVYHUIDKUHQ HLQHV6FK|ႇHQLQ15:±7HLO =XP%HVFKOXVVGHV2/*+DPPYRP ,,,:V +DVVR/LHEHU 5HFKWVDQZDOW6WDDWVVHNUHWlUD' Abstract: Nachdem die Amtsenthebung eines Schöf- HLQHUVWUDIUHFKWOLFKHQ5HYLVLRQXQGGHU%HULFKWHUVWDWWHU fen gescheitert war (OLG Hamm, Beschluss vom ZUGHVFKRQDQGLHVHU6WHOOHGLH$NWH]XPDFKHQXQG 18.11.2020, Az.: 1 Ws 380/20), werden Hintergründe GHQ 9HUZHUIXQJVEHVFKOXVV ]X 3DSLHU EULQJHQ $EHU des erneuten Antrags zur Amtsenthebung sowie die ZLHODXWHWHLQU|PLVFKHU5HFKWVJUXQGVDW]"4XRGOLFHW Gründe des Landgerichts für eine gröbliche Amts- ,RYLQRQOLFHWERYL±Ä:DVGHP-XSLWHUHUODXEWLVWLVW pÀichtverletzung kritisch bewertet. GHP2FKVHQQRFKODQJHQLFKWHUODXEW³ 'HU$QWUDJZLUGGDUDXIJHVWW]WGDVVGHU6FK|ႇHPLW Keywords: Amtsenthebung, AmtspÀichtverletzung, VHLQHQbXHUXQJHQJHJHQEHUGHU=HLWXQJXQGLP,Q Schö௺e WHUQHWGDV%HUDWXQJVJHKHLPQLVYHUOHW]WKDEH:HJHQ
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