Einführung in die Raumplanung - Umweltschutz und Raumplanung - die Berührungspunkte Siedlung und Landschaft Fallbeispiele aus der Praxis ...
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Einführung in die Raumplanung Umweltschutz und Raumplanung - die Berührungspunkte Siedlung und Landschaft Fallbeispiele aus der Praxis Barbara Jud, Juristin, EspaceSuisse 23. Juni 2021, Online
Raumplanung und Umweltschutz Einführungskurs in die Raumplanung EspaceSuisse Barbara Jud, Juristin lic.utr.iur. 23. März 2021 Ablauf 13:00 Grundlagen Umweltschutz 13:15 Lärmschutz 13:45 Gewässerschutz: Gewässerräume 13:55 Gruppenübung: Neueinzonung einer Wohnzone 14:10 10 Minuten Pause EspaceSuisse 2
Umweltrechtliche Grundlagen Bundesgesetzgebung Umweltrecht i.w.S. USG GSchG WaG NHG CO2G Natur-/Heimatschutz Gewässerschutz Immissions Bodenschutz Organismen Klimaschutz -schutz Technische Risiken Abfälle Wald Strahlung Lärm Luft EspaceSuisse 3 (Übersicht Gesetzgebung: Lehrbuch S. 19) Umweltrechtliche Grundlagen Grundprinzipien Umweltrecht - Vorsorgeprinzip Art. 11 Grundsatz 1 Luftverunreinigungen, Lärm, Erschütterungen und Strahlen werden durch Massnahmen bei der Quelle begrenzt (Emissionsbegrenzungen). 2 Unabhängig von der bestehenden Umweltbelastung sind Emissionen im Rahmen der Vorsorge so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist. 3 Die Emissionsbegrenzungen werden verschärft, wenn feststeht oder zu erwarten ist, dass die Einwirkungen unter Berücksichtigung der bestehenden Umweltbelastung schädlich oder lästig werden. (Nachhaltigkeit, Verursacherprinzip: Verfassungsartikel im Wortlaut: Lehrbuch S. 20, Erläuterungen: Lehrbuch S. 82 f.) EspaceSuisse 4
Umweltrechtliche Grundlagen Zweistufiges Schutzkonzept (Art. 11 USG) Stufe 2:.verschärfte Massnahmen technisch & betrieblich möglich Stufe 1: Vorsorge technisch & betrieblich möglich, wirtschaftlich tragbar schädlich / lästig Emissions- begrenzung EspaceSuisse 5 Umweltrechtliche Grundlagen Begriffe – Emissionen – Immissionen (Art. 7 Abs. 2 USG) Quelle: Umwelt, Natur, Landschaft Kanton Schwyz EspaceSuisse 6
Umweltrechtliche Grundlagen Instrumente für die Emissionsbegrenzung Gesetzlich vorgegebene Instrumente (Art. 12 USG) Erlass von Emissionsgrenzwerten Bau- und Ausrüstungsvorschriften Verkehrs- und Betriebsvorschriften Vorschriften über die Wärmeisolation von Gebäuden Vorschriften über Brenn- und Treibstoffe EspaceSuisse 7 Umweltrechtliche Grundlagen Vorsorgliche Massnahmen – Beispiel Schuss- und Zwitscheranlage Grundlärmpegel 50 db(A) Einsatz 6 – 9 Wochen/Jahr Ersatz der Anlage durch Netz? EspaceSuisse 8
Umweltrechtliche Grundlagen Vorsorgliche Massnahmen - Beispiel Netz 8 x teurer Urteil: Netz wirtschaftlich nicht tragbar Kritik: Vergleich mit Standardunternehmen? [Urteil BGer 1A.34/1997 vom 18.3.1998; BR 1999 S. 19 f., Flurlingen ZH] EspaceSuisse 9 Lärmschutz Mentimeter-Umfrage Welche Geräusche empfinden Sie als angenehm? www.menti.com / Code im Chat EspaceSuisse 10
jede 7. Person Lärmschutz jede 8. Person Lärmbelastung durch Verkehr 1200000 1000000 800000 06:00 – 22:00 600000 400000 22:00 – 06:00 200000 0 Flugverkehr Eisenbahnverkehr Strassenverkehr Quelle: BAFU: sonBASE 2015 Stand 20.02.2018 EspaceSuisse 11 Lärmschutz Drei-Stufen-Konzept 1.Stufe: an der Quelle 3.Stufe: am Immissionsort 2. Stufe: auf dem Ausbreitungsweg EspaceSuisse 12
Lärmschutz Massnahmen an der Quelle Lärmarme Strassenbeläge Leisere Reifentypen Temporeduktionen Urteil BGer 1C_589/2014 vom 3.2.2016, Zug ZG BGE 139 II 145, Sumvitg GR (2012) BGE 136 II 539, Münsingen BE (2010) Urteil BGer 2A.38/2006 vom 13.07. 2006, Kesselhalden SG EspaceSuisse 13 Lärmschutz Empfindlichkeitsstufen (Art. 43 LSV) ES Nutzungszonen nach RPG I Zonen mit einem erhöhten Lärmschutzbedürfnis (Erholungszone, Kurzone) II Zonen, in denen keine störenden Betriebe zugelassen sind (WZ, ZöBA) III Zonen, in denen mässig störende Betriebe zugelassen sind (WG, LwZ) IV Zonen, in denen stark störende Betriebe zugelassen sind (IZ) (siehe Lehrbuch S. 85) EspaceSuisse 14
Lärmschutz Beurteilungspegel der Empfindlichkeitsstufen Werte für Strassenverkehrslärm (Anhang 3 LSV) Empfindlichkeits- Planungswert (PW) Immissionsgrenzwert (IGW) Alarmwert (AW) stufe Lr` Lr` Lr` (Art. 43 LSV) Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht I 50 40 55 45 65 60 II 55 45 60 50 70 65 III 60 50 65 55 70 65 IV 65 55 70 60 75 70 Die Lärmimmissionen werden am Ort ihres Eintreffens mit den Belastungsgrenzwerten verglichen. EspaceSuisse (Eisenbahnlärm siehe Lehrbuch, S. 85) 15 Lärmschutz Lärmwerte dB(A) Lr’ Quelle, Situation, Ort Sturmgewehr dB(A) 165 Bemerkung dB = Schalldruckpegel in Dezibel. Presslufthammer 130 Schmerzgrenze Flugzeug (> 100 t), Start Distanz: 100 m 110 (A) = Filter A Berücksichtigung Diskothek (Innenraum) 95 Gefahrengrenze unterschiedlicher Empfindlichkeit Vorbeifahrender Güterzug (Grauguss- Sohle,100 km/h) 95–100 des Gehörs (tiefe, mittlere, hohe Lastwagen (50 km/h, Distanz: 7,5 m) 85–95 Töne). Hupe Personenwagen (50 km/h, Distanz: 85 60–80 Risikoschwelle 0 dB(A) = Beginn Hörbereich 7,5 m) Angeregte Unterhaltung 65 Unbehaglichkeits- und Mensch. Ermüdungsgrenze 120 dB(A) = Schmerzschwelle Unterhaltung Personenwagen (Leerlauf, Distanz: 50 45–55 Mensch. 7,5 m) Ruhige Wohnung (Innenraum) 35–45 Lr‘ = Beurteilungspegel Blätterrauschen 25–30 gemittelter Wert mit Stille 0 Hörgrenze Pegelkorrektur im Lärmrecht. Quelle: suva EspaceSuisse 16
Lärmschutz Anwendung der Belastungsgrenzwerte Grenze zwischen schädlichen/lästigen und nicht schädlichen/lästigen Pegel über Alarmwert = Vorsorgeprinzip Einwirkungen Extreme Belastung Planungswert Immissionsgrenzwert Alarmwert Einzuhalten bei Einzuhalten bei Bei Überschreitung neuen Bauzonen Baubewilligungen neuer oder bestehende Anlagen (Einzonungen) Änderung lärmempfindlicher Bauten dringend sanieren Erschliessung Schallschutz an belärmten Bei Überschreitung bestehender Bauzonen bestehende Anlagen sanieren Gebäuden, wenn lärmige neuen Anlagen die öffentl. Anlagen bestehen Schallschutz an belärmten Gebäuden Lärm erzeugen beim Bau neuer lärmiger öffentl. Anlagen EspaceSuisse 17 Lärmschutz Nutzungsplan Kurslokal Alte Kaserne Winterthur https://stadt.winterthur.ch/themen/leben-in- EspaceSuisse winterthur/planen-und-bauen/richt-und- 18 nutzungsplanung/nutzungsplaene
Lärmschutz Lärmbelastung Strassenlärm Kurslokal tags Grenzwert IGW ES III tags 65 Lr [dB(A)] www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen EspaceSuisse /laerm/zustand/karten.html 19 Lärmschutz Lärmbelastung Strassenlärm Kurslokal nachts Grenzwert IGW ES III nachts 55 Lr [dB(A)] www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen EspaceSuisse /laerm/zustand/karten.html 20
Lärmschutz Baubewilligung in lärmbelasteten Gebieten Grundsatz: Neubauten oder wesentliche Änderungen an Gebäuden mit lärmempfindlichen Räumen nur, wenn (durch Lärmschutzmassnahmen) eingehalten sind. (falls dies nicht möglich ist = faktisches Bauverbot!) Ausnahme: Können mit Lärmschutzmassnahmen nicht eingehalten werden, Baubewilligung nur, wenn an Errichtung des Gebäudes ein überwiegendes Interesse besteht und die kantonale Behörde zustimmt. (Art. 31 LSV) EspaceSuisse 21 Lärmschutz Planerische/gestalterische Massnahmen GIS Farben AW überschritten IGW überschritten, AW ok PW überschritten, IGW ok PW eingehalten Raumplanerisch Städtebaulich fragwürdig! Quelle: Wegleitung der Kantone BL, SZ, SO und UR EspaceSuisse 22 fragwürdig! Mai 2010
Lärmschutz Abstand von Lärmquelle raumplanerisch fragwürdig Quelle: Wegleitung Lärmschutz bei Einzonung und Erschliessung, BL/SZ/UR/SO Darstellung nicht korrekt, Abstand müsste grösser sein. EspaceSuisse 23 Lärmschutz Massnahmen im Ausbreitungsbereich EspaceSuisse 24
Lärmschutz Anordnung lärmempfindlicher Räume (Art. 31 Abs. 1 Bst. a LSV) Quelle: Wegleitung Lärmschutz bei Einzonung und Erschliessung, BL/SZ/UR/SO EspaceSuisse 25 Lärmschutz Anordnung lärmempfindlicher Räume EspaceSuisse 26
Lärmschutz Lärmabschirmung durch Vorbauten Art. 42 LSV Besondere Belastungsgrenzwerte bei Betriebsräumen 1 Bei Räumen in Betrieben (Art. 2 Abs. 6 Bst. b), die in Gebieten der Empfindlichkeitsstufen I, II oder III liegen, gelten um 5 dB(A) höhere Planungswerte und Immissionsgrenzwerte. EspaceSuisse 27 Lärmschutz Transparente Fassadenteile und Vorbauten Transparente Fassadenverbindungen oder Vor- oder Anbauten als verglaste Balkone Lärmschutz EspaceSuisse 28
Lärmschutz Gestalterische Massnahmen ? EspaceSuisse 29 Lärmschutz Lärmermittlung Das Gesetz gibt vor, wo der Lärm zu messen und mit den Grenzwerten zu vergleichen ist. Ermittlungsort (Art. 39 Abs. 1 LSV) Mitte der offenen Fenster im lärmempfindlichen Raum Lärmempfindliche Räume (Art. 2 Abs. 6 LSV) - Wohnzimmer - Wohnküche - Schlafzimmer - Büroräume - Studio EspaceSuisse 30
Lärmschutz Wie weiter? 30.05.2017 Nationalrat Annahme 11.12.2017 Ständerat Annahme mit Änderung: BR wird beauftragt das USG und/oder die LSV so zu ändern, dass in lärmbelasteten Gebieten die raumplanerisch geforderte Siedlungsverdichtung nach innen möglich wird und dem Schutz der Bevölkerung vor Lärm angemessen Rechnung getragen wird. 08.03.2018 Nationalrat Zustimmung 2022 Vorgesehener Vorschlag EspaceSuisse 31 Lärmschutz Alltags- und Freizeitlärm EspaceSuisse 32
Lärmschutz Alltags- und Freizeitlärm USG/LSV = technisch bedingter Lärm, der von ortsfesten Anlagen, von Fahrzeugen und Maschinen ausgeht. Lärm von Menschen und Tieren, sofern er einer ortsfesten Anlage zuzuordnen ist. Weiter Anlagebegriff (Art. 7 Abs. 7 USG, Art. 2 Abs. 1 LSV) gemäss BGer, z.B.: Jugendtreff (Holzfass), Aussenrestaurants, etc. EspaceSuisse 33 Lärmschutz Alltags- und Freizeitlärm - Einzelfallbeurteilung Keine festgelegten Grenzwerte, deshalb: ►Einzelfallbeurteilung (Art. 15 USG i.V.m. Art. 13 USG): Charakter des Lärms Zeitpunkt, Dauer und Häufigkeit seines Auftretens (objektive) Lärmempfindlichkeit der Umgebung Lärmvorbelastung der Zone EspaceSuisse 34
Lärmschutz Alltags- und Freizeitlärm Inforaum 4/2019: Raumplanung hilft bei Lärmkonflikten, S. 4 ff. https://www.espacesuisse.ch/syste m/files/publications/Inforaum-D-4- 2019-web.pdf EspaceSuisse 35 Lärmschutz Hilfsmittel Wegleitung der Kantone BL, SZ, SO und UR: Lärmschutz bei Einzonung und Erschliessung www.bafu.admin.ch > Themen > Thema Lärm > Publikationen und Studien > EspaceSuisse Beurteilung Alltagslärm 36
Lärmschutz Hilfsmittel EspaceSuisse 37 Gewässerschutz EspaceSuisse 38
Gewässerschutz Gewässerräume (Art. 36a GSchG) 1 Die Kantone legen (…) den Raumbedarf der oberirdischen Gewässer fest, (…) 2 Der Bundesrat regelt die Einzelheiten. 3 Die Kantone sorgen dafür, dass der Gewässerraum bei der Richt- und Nutzungsplanung berücksichtigt (…) wird. Der Gewässerraum gilt nicht als Fruchtfolgefläche. (…) EspaceSuisse 39 Gewässerschutz Gewässerräume – Übergangsbestimmung (GSchV) 1Die Kantone legen den Gewässerraum gemäss den Artikeln 41a und 41b bis zum 31. Dezember 2018 fest. 2Solange sie den Gewässerraum nicht festgelegt haben, gelten die Vorschriften für Anlagen nach Artikel 41c Absätze 1 und 2 entlang von Gewässern auf einem beidseitigen Streifen mit einer Breite von je: a. 8 m plus die Breite der bestehenden Gerinnesohle bei Fliessgewässern mit einer Gerinnesohle bis 12 m Breite; b. 20 m bei Fliessgewässern mit einer bestehenden Gerinnesohle von mehr als 12 m Breite; c. 20 m bei stehenden Gewässern mit einer Wasserfläche von mehr als 0,5 ha. (…) EspaceSuisse 40
Gewässerschutz Gewässerräume – definitive Ausscheidung Quelle: Kanton Zürich Baudirektion AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft EspaceSuisse 41 Gewässerraum, das Wichtigste in Kürze, Feb. 2017 Gewässerschutz Gewässerräume – Ausnahmen (Art. 41a Abs. 3 Bst. a GSchV) Die Breite des Gewässerraums kann in dicht überbauten Gebieten den baulichen Gegebenheiten angepasst werden, soweit der Schutz vor Hochwasser gewährleistet ist. EspaceSuisse 42
Gewässerschutz Bauten und Anlagen im Gewässerraum Im Gewässerraum dürfen nur standortgebundene, im öffentlichen Interesse liegende Anlagen erstellt werden. Ausnahmen sind möglich im dicht überbauten Gebiet. Bestehende Anlagen im Gewässerraum geniessen Bestandesschutz (Unterhalt ist möglich). EspaceSuisse 43 Gewässerschutz Anpassungen per 1.1.2016 EspaceSuisse 44
Gewässerschutz Anpassungen per 1.5.2017 (…) EspaceSuisse 45 Gewässerschutz Verfahren – Vergleich Kantone ZH und BE EspaceSuisse 46 Quelle: Kanton Zürich Baudirektion
Gewässerschutz Hinweis auf Hilfsmittel www.bafu.admin.ch > Thema Wasser http://www.dtap.ch/bpuk/dokumentation/merkblaetter/ Arbeitshilfen der Kantone EspaceSuisse 47 Gewässerschutz Hinweis auf Hilfsmittel Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren- Konferenz BPUK https://www.dtap.ch/bpuk/dokume ntation/merkblaetter/arbeitshilfe- gewaesserraum/ EspaceSuisse 48
Raumplanung und Umweltschutz Weitere Berührungspunkte Luftreinhaltung Nichtionisierende Strahlen Abfälle Bodenschutz Störfälle (Lehrbuch S. 88 ff.) EspaceSuisse 49
Natur- Landschaft und Ortsbildschutz Einführungskurs in die Raumplanung EspaceSuisse Barbara Jud, Juristin lic.utr.iur. 23. Juni 2021 Ablauf 14:25 Schutz von Natur, Landschaft und Ortsbildern Qualität von Siedlung und Landschaft – warum ist es wichtig? Ausgewählte Werkzeuge und mögliche Wege für eine gute Qualität 14:40 Schutzinventare des Bundes und Interessenabwägung 15:10 10 Minuten Pause 15:20 Übungsbeispiel – Bahnwerkstätte 15:40 Schlussdiskussion EspaceSuisse 2
Qualität von Siedlung und Landschaft Verfassungsauftrag Art. 78 Natur- und Heimatschutz 1 Für den Natur- und Heimatschutz sind die Kantone zuständig. 2Der Bund nimmt bei der Erfüllung seiner Aufgaben Rücksicht auf die Anliegen des Natur- und Heimatschutzes. (…) 3 (Unterstützung) 4 Er erlässt Vorschriften zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt und zur Erhaltung ihrer Lebensräume in der natürlichen Vielfalt. Er schützt bedrohte Arten vor Ausrottung. 5Moore und Moorlandschaften von besonderer Schönheit und gesamtschweizerischer Bedeutung sind geschützt. (…) EspaceSuisse 3 Qualität von Siedlung und Landschaft - Bedeutung Förderung der Siedlungsqualität (Siehe Lehrbuch S. 54) EspaceSuisse 4
Weggis LU Bodenkonsumierendes Gewerbe Die Realität ist zuweilen ernüchternd. EspaceSuisse 5 U.S.A.?, nein Dietlikon ZH Qualität von Siedlung und Landschaft - Bedeutung Es ist nie zu spät…! Limmattal Limmattalbahn Agglomerationspark Limmattal Aufwertung der Ortszentren… EspaceSuisse 6
Ausgewählte Instrumente und Werkzeuge Baumemorandum Gemeinde Disentis-Mustér GR Quartierbezogene Vorgaben für die bauliche Entwicklung © Hochschule für Technik und Wirtschaft Chur EspaceSuisse 7 Ausgewählte Instrumente und Werkzeuge Bebauungskonzepte als Voraussetzung für Einzonungen (und Verdichtung) EspaceSuisse 8
Ausgewählte Instrumente und Werkzeuge Wettbewerbe, Studienaufträge, Testplanungen Wettbewerb Studienauftrag Auftrag klar definiert Aufgabenstellung offen, Klärung der Aufgabe ist Teil des Auftrags, Dialog unter den Beteiligten - Projektwettbewerb - Ideenwettbewerb - Konkurrenzverfahren - Testplanung - Ideenstudie EspaceSuisse 9 Ausgewählte Instrumente und Werkzeuge Hilfsmittel EspaceSuisse 10
Ausgewählte Instrumente und Werkzeuge Akzente durch Gemeinde – aktive Bodenpolitik Zentrumserneuerung Horw LU Wakkerpreisgemeinde VRIN GR Vrin GR Kulturzentrum EspaceSuisse BRAUI Hochdorf LU Wakkerpreisgemeinde Vrin GR 11 Ausgewählte Instrumente und Werkzeuge Kernzonen / Dorfkernzonen Erhaltung schutzwürdiger Stadt- und Dorfkerne oder einzelner Gebäudegruppen Grundlage: u.a. Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz ISOS EspaceSuisse 12
Ausgewählte Instrumente und Werkzeuge Schutz von Baudenkmälern Schutzverfügungen (objektbezogen) Grundlage: Schutzinventare Finanzielle Abgeltungen EspaceSuisse 13 Ausgewählte Instrumente und Werkzeuge Objektschutz bedeutet auch Umgebungsschutz EspaceSuisse 14
Ausgewählte Instrumente und Werkzeuge Negative Ästhetikklausel - Verunstaltungsverbot Bauten und Anlagen sind krasse Störungen sind zu architektonisch so zu vermeiden; gestalten, dass sie weder blosse Beeinträchtigungen hinsichtlich Massstab und werden zugelassen…. Gliederung noch in Bezug auf Materialwahl und Farbgebung verunstaltend wirken. EspaceSuisse 15 Ausgewählte Instrumente und Werkzeuge Positive Ästhetikklausel - Einordnungsgebot Bauten und Anlagen sind so positiv einordnende zu gestalten, dass zusammen architektonische mit der bestehenden Gestaltung des Gebäudes Umgebung eine gute in die Umgebung Gesamtwirkung entsteht. Zweck: befriedigende oder gute Gesamtwirkung ….. EspaceSuisse 16
Ausgewählte Instrumente und Werkzeuge Beurteilung einer guten Gesamtwirkung Standort, Stellung, Form, Gestaltung, Farbgebung Proportionen, Dimensionen von Fassaden und Dach eines Gebäudes Eingänge, Ein- und Beziehung zu vorhandenen Ausfahrten Bauten sowie zur baulichen Aussenräume, Vorgärten und landschaftlichen Abstellplätze für Umgebung Motorfahrzeuge Einordnung in den Terrainveränderungen Quartiercharakter EspaceSuisse 17 Gratwanderung alt vs. neu Aufstockungen: einmal gut EspaceSuisse 18 Gratwanderung alt vs. neu Aufstockungen: einmal schlecht
Ausgewählte Instrumente und Werkzeuge Beratung der Gemeinden durch Fachgremien Vrin GR Mehrzweckgebäude Bösingen FR EspaceSuisse 19 Ausgewählte Instrumente und Werkzeuge Beratung der Gemeinde durch Fachgremium Mehrstufiger Einbezug der Gestaltungskommission Beratung bei Quartierstrukturplänen / Quartierrichtplänen (Siedlungserneuerung und Verdichtung) Überbauungsplänen Bauprojekten / Baugesuchen (Beurteilung der guten Gesamtwirkung) Vrin GR Mehrzweckgebäude Bösingen FR EspaceSuisse 20
Ausgewählte Instrumente und Werkzeuge Ausscheidung Schutz- und Freihaltezonen Grundlage: Natur- und Heimatschutzgesetze oder –inventare Umwelt- und Gewässerschutz EspaceSuisse 21 Schutzinventare des Bundes BLN Oberengadiner Seenlandschaft und Berninagruppe EspaceSuisse 22
Schutzinventare des Bundes Biotop- und Natur- und Heimatschutzinventare Biotopinventare des Bundes Natur- und Heimatschutzinventare Art. 78 Abs. 4 und 5 BV Art. 78 Abs. 2 BV, Art. 5 NHG Erhaltung genügend grosser Lebensräume Schonung und Erhaltung von (Biotope), um dem Aussterben Landschaften, Ortsbildern, geschichtliche einheimischer Tier- und Pflanzenarten Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmälern entgegenzuwirken. von nationaler Bedeutung Heutige Inventare: Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung BLN Flachmoore Schützenswerte Ortsbilder von Hochmoore Absoluter Schutz nationaler Bedeutung ISOS Moorlandschaften Historische Verkehrswege IVS Amphibienlaichgebiete standortgebunden Auen nationales Eingriffsinteresse Trockenwiesen (Übersicht Lehrbuch S. 95) EspaceSuisse 23 Schutzinventare des Bundes Ambhibienlaichgebiete, Auen und Trockenwiesen Ausscheidung wenn möglich parzellenscharf Schutzziel: ungeschmälerter Erhalt Abweichungen vom Schutzziel sind möglich, wenn Vorhaben standortgebunden sind und in einem [BGer 1C_595/2018 vom überwiegenden nationalen 24.03.2020 Rheinschlucht GR] Interesse stehen EspaceSuisse 24
Schutzinventare des Bundes Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung BLN insgesamt ca. 19% der Landesfläche erfasst EspaceSuisse 25 Schutzinventare des Bundes Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung ISOS 1’274 Schutzobjekte Städte, Kleinstädte, Dörfer, Flecken, Weiler, bauliche Anlagen ausserhalb der genannten Siedlungstypen EspaceSuisse 26
Schutzinventare des Bundes Bundesinventar der historischen Verkehrswege IVS EspaceSuisse 27 Schutzinventare des Bundes Bundesinventare (Art. 5 NHG) Sie nehmen primär den Bund in die Pflicht Art. 78 Abs. 1 BV: Für den Natur- und Heimatschutz sind die Kantone zuständig. Der Bund nimmt bei der Erfüllung seiner Aufgaben Rücksicht auf die Anliegen des Natur- und Heimatschutzes. Die Schutzobjekte sind bei der Erfüllung einer Bundesaufgabe «ungeschmälert zu erhalten oder grösstmöglich zu schonen» (Art. 6 NHG). Ein Gutachten der Eidg. Natur- und Heimatschutzkommission oder Eidg. Kommission für Denkmalpflege ist erforderlich. Die Inventare sind auch in der Richt- und Nutzungsplanung zu «berücksichtigen». [BGE 135 II 209 vom 1. April 2009, Rüti ZH] EspaceSuisse 28
Schutzinventare des Bundes Was sind Bundesaufgaben? (Art. 2 Abs. 1 NHG) Planung, Errichtung und Veränderung von Werken und Anlagen durch den Bund, seine Anstalten und Betriebe Bauten der Bundesverwaltung, Nationalstrassen, Eisenbahnbauten… Erteilung von Konzessionen und (Spezial-) Bewilligungen touristische Transportanlagen, Energie- und Gasleitungen, Rodungsbewilligungen… Gewährung von Beiträgen an Planungen, Werke und Anlagen Meliorationen, Gewässerschutzmassnahmen, Verkehrsanlagen EspaceSuisse 29 Schutzinventare des Bundes Bundesaufgaben – Vollzug durch Kantone Bewilligungen und andere Verfügungen, deren Voraussetzungen im Bundesrecht konkret geregelt sind und die einen engen Bezug zum Natur- und Heimatschutz haben Ausnahmebewilligungen ausserhalb der Bauzonen Bewilligungen für Zivilschutzbauten Bewilligungen für Mobilfunkantennen Bewilligungen für Zweitwohnungen in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von mehr als 20% Ausscheidung neuer Bauzonen (RPG 1), nicht aber Um- und Aufzonungen [BGE 142 II 509, Adligenswil LU] EspaceSuisse 30
Schutzinventare des Bundes Neue Überbauung im Ortskern Rüti ZH (ISOS) Nördlicher Teil des Gestaltungs- 4 Wohnbauten mit je 4 plans mit dem 7-geschossigen Vollgeschossen und einem Hochhaus wurde vom Attikageschoss in der südlichen Bundesgericht beanstandet. Zentrumszone nicht beanstandet. EspaceSuisse Visualisierungen: Beat Ernst Architekt, Rüti 31 Schutzinventare des Bundes Überbauung Rüti ZH heute… EspaceSuisse 32
Schutzinventare des Bundes Bundesgerichtsurteil Rüti ZH Erfüllung einer kantonalen / kommunalen Aufgabe ISOS ist «zu berücksichtigen» Indirekt anwendbar, Umsetzung über die Richt-, Nutzungs- und Sondernutzungsplanung Normale Interessenabwägung nach Art. 3 RPV Die Schutzziele des ISOS legen die Interessen aus Sicht des Ortsbildschutzes dar [BGE 135 II 209 vom 1. April 2009, Rüti ZH] EspaceSuisse 33 Schutzinventare des Bundes - Interessenabwägung Methode bei kantonalen/kommunalen Aufgaben ISOS-, BLN-, IVS-Inventar Interessen ermitteln – bewerten – abwägen Grafik: Felix Wyss, EspaceSuisse EspaceSuisse 34
Schutzinventare des Bundes - Interessenabwägung Methode bei Bundesaufgaben Eingriff in ein ISOS/BLN/IVS Erhebliche Veränderung, die keine Schutzziele Beeinträchtigung tangiert, leichter Eingriff Interessenabwägung Interessenabwägung angelehnt 1. Stufe an Art. 3 RPV Gleich- oder höherwertiges Interesse Kein gleich- oder höherwertiges Gutheissung ev. mit Ablehnung von nationaler Bedeutung Interesse von nationaler Bedeutung Bedingungen und Auflagen Interessenabwägung Keine Interessenabwägung: 2. Stufe angelehnt an Art. 3 RPV Ablehnung Gutheissung ev. Mit Bedingungen und Ablehnung Auflagen EspaceSuisse (Siehe Lehrbuch S. 97) 35 Schutzinventare des Bundes - Interessenabwägung Bundesaufgabe – erhebliche Beeinträchtigung [Urteil BGE 115 Ib 311 vom 18.01.1989, Ramosch GR] EspaceSuisse 36
Schutzinventare des Bundes - Interessenabwägung Bundesaufgabe – erhebliche Beeinträchtigung 380 kV-Hochspannungsleitung Konkretes gleich- oder Bundesaufgabe gegeben höherwertiges nationales Eingriffsinteresse: BLN Objekt Nr. 1909 «Piz Arina» Energieversorgung regional, nationales Interesse an national und international ungeschmälerter Erhaltung oder (europäisches Verbundnetz) grösstmöglicher Schonung Grösstmögliche Schonung (Art. 6 NHG) bestätigt durch BGer ENHK Zusammenarbeit Varianten, Materialwahl EspaceSuisse 37 Schutzinventare des Bundes - Interessenabwägung Methode bei Bundesaufgaben – Ramosch GR Eingriff in ein ISOS/BLN/IVS Erhebliche Veränderung, die keine Schutzziele Beeinträchtigung tangiert, leichter Eingriff Interessenabwägung Interessenabwägung angelehnt 1. Stufe an Art. 3 RPV Gleich- oder höherwertiges Interesse Kein gleich- oder höherwertiges Gutheissung ev. mit Ablehnung von nationaler Bedeutung Interesse von nationaler Bedeutung Bedingungen und Auflagen Interessenabwägung Keine Interessenabwägung: 2. Stufe angelehnt an Art. 3 RPV Ablehnung Gutheissung ev. Mit Bedingungen und Ablehnung Auflagen EspaceSuisse 38
Schutzinventare des Bundes Inventare: Fluch oder Segen? Die Inventare fördern die Siedlungs- und Landschaftsqualität. Sie schaffen Identität und tragen zur Erhaltung unserer grossen Vielfalt an Dörfern, Städten und Landschaften bei. Ehemaliges Industrieareal in Zürich – Oerlikon: «Es war ein Fehler, alle identitätsstiftenden Gebäude abzureissen, auch aus Investorensicht.» Matthias Meier, Allreal Immobilien, NZZ 19.05.2010 EspaceSuisse Sempach LU 39 Schutzinventare des Bundes Rechts- und Planungssicherheit schaffen Häufig treten die Konflikte erst spät zu Tage, wenn für die Bauvorhaben schon viel Aufwand betrieben wurde (Zeit und Geld). Daher: frühzeitige Auseinandersetzung mit den Bundesinventaren Im Rahmen von kantonalen und kommunalen räumlichen Entwicklungskonzepten und Richtplänen Konkretisierung in der Nutzungsplanung (Kernzonen- Schutzzonenvorschriften) Herbeiführung guter Lösungen über Sondernutzungspläne, Architekturwettbewerbe (Hinweis auf Inventar-Schutzobjekte), Bauberatungen etc. EspaceSuisse 40
Ortsbildschutz und Verdichtung Mehr dazu…. EspaceSuisse 41 Danke für Ihre Aufmerksamkeit EspaceSuisse 42
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