Eingliederungsbericht - Bericht 2011 - Servicestelle SGB II

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Eingliederungsbericht - Bericht 2011 - Servicestelle SGB II
Eingliederungsbericht

                                     2020

  gemäß § 4 der Verwaltungsvereinbarung über die vom Bund zu tragenden
  Aufwendungen des zugelassenen kommunalen Trägers der Grundsicherung
  vom 6. Januar 2005

Bericht 2011
Eingliederungsbericht - Bericht 2011 - Servicestelle SGB II
Eingliederungsbericht 2020

Inhalt

1.       Allgemeines zum Landkreis Waldshut und Entwicklungen im Jahr 2020 ................................................. 1

2.       Weitere Zahlen, Daten, Fakten im Jahr 2020 ......................................................................................... 16
     2.1          Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften .......................................................................................... 16
     2.2          Entwicklung der Arbeitslosigkeit ....................................................................................................... 16
     2.3          Integrationen in Erwerbstätigkeit ..................................................................................................... 17
     2.4          Anzahl der Bescheide / Schreiben ...................................................................................................... 17
     2.5          Zahlen, Daten, Fakten der Widerspruchsstelle .................................................................................. 18

3.       Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt ............................................................................ 18

4.       Strategien zur Vermeidung und Abbau von Langzeitleistungsbezug ...................................................... 20
     4.1          ESF-Bundesprogramm zur Integration Langzeitleistungsbezieher nach dem SGB II „ELA“ ............... 21
     4.2          Neue Regelinstrumente 2020 ............................................................................................................ 22
     4.3          Weitere Langzeitleistungsbezieher .................................................................................................... 23

5.       Vereinbarkeit Familie und Beruf ........................................................................................................... 27
     5.1          Erziehende im ALG-II-Bezug ............................................................................................................... 27
     5.2          Eingliederung in den Arbeitsmarkt – Hürden und Chancen ............................................................... 27
     5.3          Unterstützung: Was ist zu tun? ......................................................................................................... 28
     5.4          Möglichkeiten und Grenzen – Ausblick .............................................................................................. 28

6.       Jugendliche Hilfeempfänger .................................................................................................................. 30
     6.1          Allgemein ........................................................................................................................................... 30
     6.2          Bildung und Teilhabe ......................................................................................................................... 31
     6.3          Jugendberufsagentur......................................................................................................................... 35

7.       Migranten ............................................................................................................................................. 36
     7.1          Sprachkurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge .......................................................... 36
     7.2          Maßnahmen und Vermittlungserfolge .............................................................................................. 37

8.       Betreuung wohnsitzloser Leistungsberechtigter ................................................................................... 39
     9.1          Die Psychosoziale Betreuung (PSB) 2020 ........................................................................................... 40
     9.2          Die Suchtberatung ............................................................................................................................. 42
     9.3          Die Schuldnerberatung ...................................................................................................................... 42

10. Homepage ................................................................................................................................................ 44
     10.1 noah (Online Ausbildungsguide) ............................................................................................................... 44

11.      Ausblick 2021 ........................................................................................................................................ 45
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Eingliederungsbericht 2020

Impressum

Landkreis Waldshut
Jobcenter
Waldtorstr. 14
79761 Waldshut-Tiengen

www.landkreis-waldshut.de

Anmerkung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden die männliche Form
verwendet. Sie schließt die weibliche Form mit ein.
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Eingliederungsbericht 2020

1. Allgemeines zum Landkreis Waldshut und Entwicklungen im Jahr 2020

Der Landkreis Waldshut, im Südwesten Baden-Württembergs gelegen, ist das „Tor zum
Schwarzwald und die Brücke zur Schweiz“. Bei einer Gesamtlänge der Kreisgrenze von gut
283 km teilt sich der Landkreis die Grenze auf fast 149 km mit der Schweiz und hat damit die
längste EU-Außengrenze in Deutschland. Der Landkreis erstreckt sich als Flächenlandkreis
über 1.131 qkm mit einer Ost-West-Ausdehnung von 57 km und Nord-Süd-Ausdehnung von
36 km – 48% der Fläche sind Wald und 39% werden landwirtschaftlich genutzt.

Der niedrigste Punkt liegt bei der Stadt Wehr an der „Rheinschiene“ (285 m.ü.NN) - der
höchste Punkt ist das Herzogenhorn im Schwarzwald (1.415 m.ü.NN). Die rund 171.000
Einwohner leben in dem ländlich geprägten Landkreis in 32 Städten und Gemeinden.

Die beschriebene Nähe zur Schweiz bietet für 14.668 (Stand 2020) täglich pendelnder
„Grenzgänger“ die Möglichkeit von den hohen Löhnen in der Schweiz und den günstigeren
Lebenshaltungskosten in Deutschland zu partizipieren.

Zielkantone der Grenzgänger aus dem Landkreis Waldshut sind:

Grafik aus der „Grenzgängerstatistik 2020“ der Wirtschaftsregion Südwest“

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Eingliederungsbericht 2020

Grafik aus der „Grenzgängerstatistik 2020“ der Wirtschaftsregion Südwest“

Die höhere Kaufkraft der Grenzgänger, aber auch von in der Schweiz wohnenden
Menschen, die die Möglichkeit des günstigen Einkaufs im Grenzgebiet nutzen (aufgrund
hohem Wechselkurs sFr zu Euro und der Möglichkeit der Mehrwertsteuerrückerstattung bei
Ausfuhr der Ware in die Schweiz sehr lukrativ), wirkt sich direkt auf den Branchenmix im
Landkreis aus. Es ist daher kaum verwunderlich, dass der Bereich „Einzelhandel“ die Tabelle
der 10 beschäftigungsintensivsten Branchen im Landkreis in der Statistik anführt.

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  Grafik aus der Publikation „Bevölkerung & Wirtschaft – Statistik 2021“ des Landkreises Waldshut

Gleichfalls stellt dies aber auch die Schwierigkeit dar, wenn (wie aktuell) in der
Coronapandemie diese Kaufkraft durch geschlossene Grenzen wegfällt.

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Eingliederungsbericht 2020

Wie anhand der wenigen exemplarischen Zeitungsartikel ersichtlich, fehlt vielen
Betrieben/Branchen im Landkreis die kaufstarke schweizer Kundschaft, was in bestimmten
Bereichen (die geöffnet sein durften, wie z.B. dem Lebensmitteleinzelhandel) existentielle
Nöte hervorruft.
Aufgrund der Schließung der Grenzen mussten die Grenzgänger oft stundenlange Umwege
und Staus hinnehmen, um über die sehr wenig geöffneten Grenzübergänge mit
Sondererlaubnis zum Arbeitsplatz pendeln zu können.

Trotz alle dem, führt die gute Möglichkeit für (hoch-) qualifizierte Arbeitnehmer in der
Schweiz arbeiten zu können, auch weiterhin zu einem verschärften Fachkräftemangel in der
Hochrheinregion. In einer jüngst von der Wirtschaftsregion Südwest GmbH (WSW) in
Zusammenarbeit mit den Landkreisen Lörrach und Waldshut durchgeführten großen
Befragung der regionalen Unternehmen zu ihrer Zufriedenheit mit dem Standort als Lebens-,
Arbeits- und Wirtschaftsraum, wird der Fachkräftemangel in der Region als eine der größten
Risiken gesehen.
Um Möglichkeiten zu suchen, diesem entgegenzuwirken, haben sich die beiden Landkreise
Lörrach und Waldshut, zusammen mit weiteren Partnern, in einer Fachkräfteallianz
zusammengeschlossen.

Infos unter www.fachkraefteallianz-suedwest.de

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Ein weiterer wichtiger Wirtschaftszweig im Landkreis stellt der Tourismus dar. Ein
weitestgehend naturbelassener Hochrhein, die einzigartige Wutachschlucht, ein wundervoller
Schwarzwald mit vielen Attraktionen (u.a. dem Heimatmuseum „Hüsli“ – bekannt als
Wohnhaus von Professor Brinkmann aus der Serie „Schwarzwaldklinik“), dem Hotzenwald,
dem Schluchtensteig, gutbürgerliches badisches Essen und vieles mehr locken jährlich
tausende Besucher in den Landkreis.

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Eingliederungsbericht - Bericht 2011 - Servicestelle SGB II
Eingliederungsbericht 2020

Heimatmuseum „Hüsli“                                         Foto: Landkreis Waldshut, Klaus Hansen

Grafik aus der Publikation „Bevölkerung & Wirtschaft – Statistik 2021“ des Landkreises Waldshut

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Mit fast 506.000 Gästeankünften konnten 2019 rund 2.027.000 Übernachtungen im
Landkreis Waldshut gezählt werden. Coronabedingt waren dies 2020 nur noch 352.092
Gästeankünfte mit noch 1.488.304 Übernachtungen; dies sind 539.179 Übernachtungen
weniger, was einem Rückgang von -26,6% bei den Übernachtungen und -30,4% bei den
Gästeankünfte entspricht. Durch eine gute Sommersaison aufgrund niedrigeren
Inzidenzwerten und „Urlaub in Deutschland“ konnte in den Sommermonaten zwar aufgeholt,
aber nicht ausgeglichen werden.

Grafik zur Verfügung gestellt vom Amt für Wirtschaftsförderung Landkreis Waldshut

Der Landkreis Waldshut hat so gut wie keine Großindustrie mehr. Die Betriebe sind eher
Handwerksbetriebe und familiengeführte mittelständische Unternehmen mit hoher
Innovationskraft.

Innovationen aus dem Landkreis Waldshut

Wirtschaftsförderer sprechen von Hidden Champions – Unternehmen, die zwar hoch inno-
vativ, einem breiten Publikum aber dennoch kaum bekannt sind, weil ihre Produkte nicht
direkt an den Endkunden verkauft werden, sondern einen wichtigen Platz in der industriellen
Produktionskette einnehmen. Solche Unternehmen hat der Landkreis Waldshut in großer
Zahl vorzuweisen. Ein Beispiel für „Künstliche Intelligenz“ aus dem Landkreis Waldshut stellt
die Firma CST GmbH aus Waldshut-Tiengen dar. Sie bietet schlüsselfertige Lösungen für
optische Qualitätskontrolle und Messtechnik.
Zu ihren Produkten gehört auch die KI-basierte Reifenzustandsanalyse „TaaS“ (Tireanalysis
as a Service).

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Eingliederungsbericht 2020

Foto: CST GmbH Waldshut-Tiengen

Der Service ermöglicht das Bestimmen des Reifenzustandes unter anderem auf
Möbilgeräten wie Smartphones oder Tablets und richtet sich an Reifendienstleister,
Werkstätten, Leasinganbieter, den Reifenhandel bis hin zu interessierten Privatpersonen.
Das System letern aus histroisch gewonnenen Profiltiefen und Reifenzuständen und
kombiniert dies mit den vorhandenen Daten von Herstellern und Typen, um so beschleunigt
und vereinfacht eine Zustandsdiagnose eines Reifens zu erstellen.
(www.cst-gmbh.eu)

Versicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer am Arbeitsort

Die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im Landkreis Waldshut ist mit
54.749 Personen gegenüber dem Spitzenwert von 2019 mit 55.528 Personen leicht
gesunken - trotz Pandemie aber immer noch sehr hoch – diese verteilen sich prozentual auf
folgende Wirtschaftsabschnitte:

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Eingliederungsbericht 2020

Wirtschaftsabschnitte sind:
I Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
II Produzierendes Gewerbe (ohne Baugewerbe)
III Baugewerbe
IV Handel
V Gastgewerbe
VI Verkehr, Information und Kommunikation
VII Gesundheits- und Sozialwesen
VIII Finanz- und Versicherungsdienstleister
IX Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung und exterritoriale Organisationen
X Sonstige Dienstleistungen
Erläuterung:
1) Einschließlich der Fälle ohne Angabe zur Wirtschaftsgliederung.

Grafik aus der Publikation „Bevölkerung & Wirtschaft – Statistik 2021“ des Landkreises Waldshut

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Arbeitslosenquote

Die Arbeitslosenquote im Landkreis liegt pandemiebedingt mit gesamt 4,2% (Ende 2020)
deutlich über der Quote von 2,8% am Ende des Jahres 2019 – die Steigerungszahlen bei
den absoluten Zahlen sind klar in der Grafik der Bundesagentur für Arbeit erkennbar.

Grafik aus der Publikation „Bevölkerung & Wirtschaft – Statistik 2021“ des Landkreises Waldshut

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Eingliederungsbericht 2020

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Der Einbruch der Zahlen bei den offenen Stellen mit rund 53% ist dramatisch.

Grafik aus der Publikation „Bevölkerung & Wirtschaft – Statistik 2021“ des Landkreises Waldshut

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Arbeit des Jobcenters Waldshut

Die gute Arbeit des Jobcenters unter besonderen, sehr herausfordernden Bedingungen in
2020 ist deutlich an den Zahlen erkennbar.
Pandemiebedingt gab es im Frühjahr (während des ersten Lockdowns) eine
„Neuantragsschwemme“ – bei durchschnittlich 160 Neuanträgen in normalen Monaten lag
der Wert im März 2020 bei 325 und im April 2020 bei 410 Neuanträgen, die das Jobcenter
erreicht hatten. Im gesamten Jahr 2020 waren es dann gesamt 2.619 Neuanträge (2.065 im
VJ).
Gleichzeitig waren 348 Integrationen (400 im VJ) in geringfügige und 1.039 Integrationen
(1.238 im VJ) in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung möglich – dies ist in Anbetracht
der schwierigen Umstände sehr respektabel. Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften stieg
von Januar 2.416 BG über 2.756 BG im Juni zu 2.575 BG im Dezember – diese spiegeln
(ohne Kenntnis über die hohe Anzahl der Neuanträge und der Integrationen) aber nur
annähernd den großen Fallumschlag und die massive Arbeit der Kollegen/-innen im JC in
2020 wieder.

Die Entwicklungen zeigen sich deutlich in den Steigerungen bei den Leistungen zum
Lebensunterhalt.

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Eingliederungsbericht 2020

Ein Blick in die Struktur der Leistungsbeziehenden des Jobcenters (Stand 31.12.2020) zeigt,
trotz aller Erfolge in den Vergangenheit, noch immer eine hohe Anzahl an Personen mit
Migrationshintergrund.

Die Coronakrise hat den Kolleginnen und Kollegen im Jahr 2020 viel abgerungen.
Ein Ausschöpfen aller Ressourcen, das Ausprobieren neuer Möglichkeiten, ein
Zusammenstehen und gemeinsames Anpacken im Amt hat dazu geführt, dass die zweite
große Krise innerhalb kurzer Zeit nach der Flüchtlingskrise gemeinsam gut bewältigt werden
konnte.

Da die Pandemie bisher noch andauert, werden die Herausforderungen für das Jahr 2021
sicherlich kaum geringer.

Marcel Schilling
Leiter Jobcenter
Landkreis Waldshut

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2. Weitere Zahlen, Daten, Fakten im Jahr 2020

2.1   Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften

Die     Anzahl     der     Bedarfs-
gemeinschaften (BG) im Leistungs-
bezug SGB II erhöhte sich im
vergangenen Jahr von 2.416 BG im
Monat Januar auf 2.575 BG zum
Jahresende, das entspricht einer
Steigerung um 6,6 % im Jahr 2020.

2.2   Entwicklung der Arbeitslosigkeit

                                                    Die Arbeitslosenquote im Rechtskreis
                                                    SGB II    stieg   von    1,3 %    am
                                                    Jahresanfang     auf    1,6 %    zum
                                                    Jahresende.     Die     Quote     des
                                                    Rechtskreises SGB III liegt etwa ein
                                                    Prozentpunkt über der für den Bereich
                                                    SGB II.

Die Gesamtquote konnte seit Januar 2010 von knapp 5 % auf aktuell 4,1 % gesenkt werden.
Seit Juni 2017 hat sich die Gesamtquote etwa auf diesem Niveau eingependelt.
Bei der Betrachtung der absoluten Zahlen – also des jeweiligen Bestandes – wird sehr
schnell übersehen, welcher Arbeitsaufwand hinter diesen Zahlen steht. Deutlich wird dies
erst, wenn man sich zusammen mit dem Bestand auch die jeweiligen Zu- und Abgänge des
Monats ansieht.
                                               Im Jahresmittel waren jeweils 181
                                               Abgänge aus der Arbeitslosigkeit und 205
                                               Zugänge monatlich zu bearbeiten. Bei
                                               vielen Kunden gehen diese Status-
                                               Wechsel mit neuen Eingliederungs-
                                               vereinbarungen     einher    bzw.     die
                                               Einkommensberechnungen        verändern
                                               sich.

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Eingliederungsbericht 2020

2.3    Integrationen in Erwerbstätigkeit

Erwartungsgemäß fanden im Jahr 2020 weniger Integrationen als im Vorjahr statt. Corona
bedingt haben sich die Arbeitgeber bei der Einstellung von neuem Personal zurückgehalten.
Gleichfalls sind über 1.000 Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, in
Anbetracht der erschwerten Umstände, noch immer ein starkes Ergebnis.

                                                            Genau         konnten       348
                                                            Integrationen im Bereich der
                                                            geringfügigen     und     1.039
                                                            Integrationen                 in
                                                            sozialversicherungspflichte
                                                            Beschäftigung       verzeichnet
                                                            werden.

2.4    Anzahl der Bescheide / Schreiben

Um die Arbeit im Jobcenter Waldshut (auch unter den erschwerten Bedingungen von
Corona) zu verdeutlichen, wurden die erstellten Dokumente statistisch ausgewertet und
aufbereitet. Im Jahr 2020 wurden von den Mitarbeitern insgesamt rund 72.582 Schriftstücke
erstellt.
Darunter befinden sich 1.361 Erstbescheide und 3.208 Weiterbewilligungen, in denen über
den Leistungsanspruch Arbeitslosengeld II/Sozialgeld der Kunden entschieden wurde. Es
wurden 379 Darlehensverträge abgeschlossen. Im Berichtszeitraum wurden 2.604 Anträge
(ohne Weiterbewilligungsanträge) auf Leistungen nach dem SGB II eingereicht.
Insgesamt wurden 1.072 Rückforderungsbescheide erlassen. In 7 Fällen wurde ein
Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet. In 4 Fällen wurde eine Strafanzeige gestellt.
4.761 Einladungen zu einem Gesprächstermin beim Fallmanager wurden verschickt, diesen
stehen 820 Anhörungen wegen Terminversäumnissen gegenüber. Mit den Kunden wurden
insgesamt 994 Eingliederungsvereinbarungen abgeschlossen.
Von den Fallmanagern wurden insgesamt 442 Pflichtverletzungen festgestellt, die als
Sanktionsauftrag an die Sachbearbeiter weitergeleitet wurden.

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Eingliederungsbericht 2020

2.5       Zahlen, Daten, Fakten der Widerspruchsstelle

Im Jahr 2020 sind insgesamt 702 Widersprüche eingegangen und 51 Klagen erhoben bzw.
Anträge auf einstweilige Anordnungen gestellt worden. Von den im Jahr 2020
eingegangenen Widersprüchen und erhobenen Klagen bzw. gestellten Anträgen auf
einstweilige Anordnungen wurden noch im Jahr 2020 insgesamt 606 Widersprüche und 21
Klagen entschieden. Darüber hinaus wurde im Jahr 2020 noch über 124 Widersprüche
entschieden, welche bis zum 31.12.2019 eingegangen sind. Im Jahr 2020 wurden insgesamt
50 Klagen bzw. Einstweilige Anordnungen aus Vorjahren entschieden. Die Entscheidungen
im Einzelnen können der folgenden Auflistung entnommen werden.

Klagen und einweiliger Rechtsschutz                       Anzahl                 Anzahl aus
                                                          aus 2020               Vorjahren
Stattgegeben mit Urteil/Beschluss                         0                      0
Teilweise stattgegeben mit Urteil/Beschluss               0                      2
Abgewiesen mit Urteil/Beschluss                           4                      21
Anderweitig erledigt ohne Urteil/Beschluss mit Nachgeben  3                      3
Anderweitig erledigt ohne Urteil/Beschluss mit teilweisem 5                      13
Nachgeben
Anderweitig erledigt ohne Urteil/Beschluss ohne Nachgeben 9                      11
Noch nicht entschieden                                    30                     0

Widersprüche                                                        Anzahl       Anzahl aus
                                                                    aus 2020     Vorjahren
Rücknahme Widderspruch/Sonstige Erledigung                          34           9
Stattgegeben oder teilweise stattgegeben                            229          36
Zurückgewiesen                                                      343          79
Noch nicht entschieden                                              96           0
Stichtag: 31.12.2020

3.        Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

Die Amtsleitung sowie die Leitung der Abteilung Beratung und Vermittlung mit deren
Fachbereichsleitungen (Zielgruppenspezifische Beratung) beteiligen die Beauftragte für
Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) kontinuierlich an der Planung und
Konzeptionierung sowie an der Verbesserung und Evaluation der Eingliederungs- und
Aktivierungsmaßnahmen des Jobcenters Waldshut.
In diesen Planungsprozessen werden die Gleichstellung von Frauen und Männern in der
Grundsicherung für Arbeitsuchende, die gleichmäßige Förderung aller Personengruppen im
SGB II sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf aktiv im Fokus gehalten.
Bei Veranstaltungen und Arbeitskreisen ist die BCA in Kooperation, beratend oder informativ
für das Jobcenter aktiv.
Im Jahr 2020 waren dies neben anderen:

         Regionaler Arbeitskreis „Partnerschaft für die Beschäftigung“ (Regionaler Arbeitskreis
          ESF; Örtlicher Beirat SGB II)

         Arbeitsgruppe „www.familien-plus.de“

         BCA-Netzwerk „Lokaler Runder Tisch BCA“

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Eingliederungsbericht 2020

Veranstaltungen, wie Tag der Jobcenter (BMAS) und der Frauenwirtschaftstag mussten auf
Grund     der   Corona-Pandemie       abgesagt    werden.    Alternativ fanden  einige
Informationsveranstaltungen als Online-Angebote statt.
Zudem ist die BCA in der Netzwerkarbeit des Jobcenters engagiert. Seit 2015 ist das
Jobcenter Waldshut Mitglied im Netzwerk Teilzeitausbildung Baden-Württemberg.

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Eingliederungsbericht 2020

4.     Strategien zur Vermeidung und Abbau von Langzeitleistungsbezug

Zum Abbau von Langzeitleistungsbezug nimmt das Jobcenter Waldshut immer wieder an
Bundes- und Landesprogrammen teil, wie z.B. am „Bundesprogramm 50plus“, am „ESF-
Bundesprogramm zur Integration Langzeitleistungsbezieher nach dem SGB II“ („ELA“), am
Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“ sowie dem Landesprogramm „Neue Chancen auf dem
Arbeitsmarkt - Passiv-Aktiv-Tausch plus“ (PAT plus). Leider gibt es seit 2020 keine
derartigen Bundesprogramme mehr – erfreulicherweise sind jedoch Erfahrungen aus den
Bundesprogrammen in den neuen §§ 16 e und 16 i SB II wiederzufinden.
Für Langzeitleistungsbezieher gibt es im Jobcenter Waldshut weitere Strategien, um den
Langzeitleistungsbezug zu vermeiden oder abzubauen.
Über den eigenen „Ärztlichen Dienst“, der aus einem Allgemeinarzt und einem Psychologen
besteht, können Personen im Zweifelsfall schnell auf ihre Erwerbsfähigkeit untersucht
werden. Sollten Leistungsberechtigte nicht erwerbsfähig sein, werden diese in den
Rechtskreis des SGB XII abgegeben. Dort können die nicht erwerbsfähigen Personen
adäquat betreut werden. Sollten die Personen zwar erwerbsfähig, aber erwerbsgemindert
sein,    prüfen    die    Leistungssachbearbeiter    einen    etwaigen     Anspruch    auf
Erwerbsminderungsrente und der spezielle Fachbereich „Reha/Schwerbehinderung“ im
Bereich „Beratung und Vermittlung“ eruiert, ob Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in
Betracht kommen. Sofern dies der Fall ist, wird gemeinsam mit dem zuständigen Reha-
Träger nach individuellen Lösungen gesucht.
Da SGB II Leistungsbezug oft auch zu gesundheitlichen Einschränkungen führt, nimmt das
Jobcenter Waldshut seit 2020 gemeinsam mit der „AOK – die Gesundheitskasse Hochrhein-
Bodensee“ am Modellprojekt „Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung in der
kommunalen Lebenswelt“ unter Federführung des GKV-Bündnis, teil. Aufgrund der Corona-
Pandemie konnte bislang allerdings nur eine Umfrage unter den Leistungsberechtigten
erfolgen, welche Gesundheitsmaßnahmen sie sich wünschen. Im Angebot hat die AOK
Maßnahmen zur Bewegung, zur gesunden Ernährung, Rauchentwöhnung sowie
Entspannung. Mit einer Stabilisierung der gesundheitlichen Situation sollen auch
Langzeitarbeitslose wieder fit für den Arbeitsmarkt werden. Im Jahr 2021 will die AOK mit
diversen digitalen Angeboten den Wünschen der Kunden gerecht werden.
Bereits 2017 wurde der „jobcentereigene Arbeitgeberservice“ installiert. Dieser nimmt sich
mit den Fallmanagern und Fallmanagerinnen den Langzeitleistungsbeziehenden an. Mit den
langjährigen Erfahrungen des Arbeitgeberservice und den daraus gewonnenen guten
Arbeitgeberkontakten und der aktuell schwierigen, aber trotzdem immer noch recht guten
Arbeitsmarktlage in der Region wird versucht, Langzeitleistungsbeziehende in den ersten
Arbeitsmarkt zu vermitteln. Der Arbeitgeberservice bedient sich bei den
Arbeitgeberberatungen auch der neuen Regelinstrumente §§ 16 e / i SGB II und kann
Arbeitgebern damit weitere Anreize zur Einstellung von Langzeitleistungsbeziehenden
anbieten.
Zusätzlich hat das Jobcenter Waldshut bei der GWA gGmbH den „Jobservice Hochrhein“
eingekauft. Dieser ist in den Räumlichkeiten des Jobcenters angesiedelt. Damit ist es
möglich, (Langzeit-)Leistungsbeziehenden vom Fallmanagement direkt an den Mitarbeiter
des Jobservice „übergeben“ zu können. Der „Jobservice Hochrhein“ hat auch weiterhin als
einen weiteren Schwerpunkt auch die Vermittlung von „Sprachkunden“ – diese bestehen
überwiegend aus anerkannten Flüchtlingen. Nach erfolgreichem Durchlaufen der Sprach-
und Integrationskurse soll damit versucht werden, dass Langzeitleistungsbezug in dieser
Personengruppe sich nicht verstetigt.
Weiterhin werden Leistungsberechtigte auch über die Sozialleistungs- und Rentenansprüche
in Deutschland und in der angrenzenden Schweiz beraten und auf die Möglichkeit

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Eingliederungsbericht 2020

hingewiesen, vorzeitig und abschlagsfrei in Rente gehen zu können, z.B. wegen einer
Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Nach der Flüchtlingswelle konnte das Jobcenter Waldshut den Langzeitleistungsbezug
wieder erheblich reduzieren. Diese Reduktion des Langzeitleistungsbezugs konnte das
Jobcenter Waldshut bis zur Corona-Pandemie und dem ersten Lockdown zum 16.03.2020
auch fortführen.

Da viele Arbeitgeber, insbesondere im Hotel- und Gaststättenbereich sowie im Einzelhandel,
ab Beginn des Lockdowns verunsichert waren, wie sich die Pandemie und damit auch ihre
eigene finanzielle Lage entwickelt und ob sie ihre eigenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
halten können, waren Vermittlungen von Langzeitleistungsbeziehenden ab März / April 2020
sehr schwierig. Es ist zu erwarten, dass viele der jüngst vermittelten
Langzeitleistungsbeziehenden aus coronabedingten Gründen ihren Arbeitsplatz wieder
verlieren werden.

Dies und die erschwerten Integrationsmöglichkeiten haben dazu geführt, dass ab Beginn der
Corona-Pandemie die Anzahl Langzeitleistungsbeziehenden im Landkreis Waldshut stetig
wieder ansteigt.

4.1    ESF-Bundesprogramm zur Integration Langzeitleistungsbezieher nach dem
       SGB II „ELA“

Das Jobcenter Waldshut nahm seit 2015 am „ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung
langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB
II) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ (ELA) teil, welches 2020 ausgelaufen ist.

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Eingliederungsbericht 2020

Während der Laufzeit bis zum 31.12.2019 vermittelte das Jobcenter Waldshut – wie auch
bereits in den Eingliederungsberichten der Vorjahre dargestellt - insgesamt 116 Personen
mit Normal- und Intensivförderung zu Arbeitgebern. Bei 5 Personen führte erst eine zweite
Vermittlung zum Erfolg, die aber nicht als neue Vermittlung zählt.
Weitere 5 Personen haben leider, trotz intensiver Vorarbeiten und Bemühungen (Einigung
zwischen Arbeitgeber und Teilnehmer/in, Zustellung des Zuwendungsbescheides) die Stelle
nicht angetreten.
Die letzten Förderungen endeten mit dem Jahresende 2020.

Im Jahr 2020 war der Verwaltungsaufwand des Programms weiterhin sehr aufwändig – es
galt weiterhin Ausgabeerklärungen für die noch zu fördernden Personen, Antworten bzgl.
Stichproben durch das BVA, Eingabe und Pflege der Teilnehmerdaten in der Datenbank
„ZUWES II“ zu erledigen. Personalkosten für den Verwaltungsaufwand beinhaltete das ESF-
Bundesprogramm leider nicht.

Trotz des sehr hohen Verwaltungsaufwands hat sich rückblickend die Teilnahme sehr
gelohnt – mit der sehr guten Anzahl an Integrationen hat das Jobcenter Waldshut das ESF-
Bundesprogramm zur Integration Langzeitleistungsbezieher nach dem SGB II sehr
erfolgreich abgeschlossen.

4.2    Neue Regelinstrumente 2020

4.2.1 Teilhabe am Arbeitsmarkt § 16 i SGB II

Das Jobcenter Waldshut konnte 2020 trotz Corona-Pandemie und Lockdowns weitere fünf
Personen mit der Fördermöglichkeit von § 16 i SGB II vermitteln.

Die geringere Anzahl an vermittelten Personen über § 16 i SGB II ist sicherlich auch der
Corona-Pandemie geschuldet. Aber die Tatsache, dass das Jobcenter Waldshut in der
Vergangenheit bereits viele Personen mit Langzeitleistungsbezug über das „ESF-
Bundesprogramm zur Integration Langzeitleistungsbeziehender nach dem SGB II in den
ersten Arbeitsmarkt“ (s.o.), über das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“ und über das
Landesprogramm „PAT plus“ vermittelt hat, führen zu geringeren Fördermöglichkeiten.
Nicht unerwähnt sollte auch die Tatsache bleiben, dass es leider kein Sonderbudget gibt und
die (aufgrund der jahrelangen Förderverpflichtungen und den daraus resultierenden hohen
Mittelbindungen in den Folgejahren) Mittel daher aus dem zugewiesenen Eingliederungstitel
gestemmt werden müssen; dies ist gerade für kleinere Jobcenter sehr schwierig, wenn es
nicht eine gewisse Planungssicherheit in die Zukunft gibt. Mit jeder geförderten Integration
über § 16 i SGB II sind ggf. für vier weitere Jahre Mittel aus dem Eingliederungstitel
gebunden, ohne die für die Folgejahre zur Verfügung stehenden Mittel zu kennen.

Eine Herausforderung, die uns von den Arbeitgebern während der Coronapandemie benannt
wurde, war die Tatsache, dass die über § 16 i SGB II geförderten Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer in irgendeiner Weise auch während den Lockdowns der Corona-Pandemie
weiterbeschäftigt werden mussten - für nach § 16 i SGB II geförderte Beschäftigte braucht es
keine Einzahlung in die ALO-Versicherung … damit kann dann aber auch kein
Kurzarbeitergeld beantragt werden.

Das Jobcenter Waldshut hatte sich entschieden bei § 16 i SGB II am „Passiv-Aktiv-Transfer“
teilzunehmen. Aufgrund des „Passiv-Aktiv-Transfers“ werden von den Förderungen nach §
16 i SGB II Gelder über das Finanzministerium (für dadurch ersparte Leistungen zum
Lebensunterhalt) wieder an das teilnehmende Jobcenter zur weiteren aktiven

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Eingliederungsbericht 2020

Arbeitsförderung nach § 16 i SGB II zurückgezahlt. Diese Mittel können aber ausschließlich
nur für neue Förderungen nach § 16 i SGB II verwendet werden. Diese Mittel müssen
monatlich direkt beim Bundesfinanzministerium angemeldet und abgerufen werden. Bei der
Ausgabe der Mittel gilt Jährlichkeit. Dadurch wird der „Passiv-Aktiv-Transfer“ administrativ
sehr aufwendig.

4.2.2 Eingliederung von Langzeitarbeitslosen § 16 e SGB II

Das Jobcenter Waldshut hat im Jahr 2020 weitere neun Personen mit der Förderung über §
16 e SGB II in den Arbeitsmarkt integriert.
Auch hier haben Arbeitgeber bei den nach § 16 e SGB II geförderte Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld und mussten versuchen, diese
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während der Corona-Lockdowns weiter zu
beschäftigen.

Wie bei § 16 i SGB II besteht auch bei § 16 e SGB II für die Jobcenter die Schwierigkeit,
dass auch diese Förderung als Regelinstrument aus dem zugewiesenen Eingliederungstitel
gestemmt werden muss. Von Arbeitgebern beantragte Förderungen können lediglich mit
Ermessensentscheidungen abgelehnt werden. Die Haushaltslage darf nur mit anderen
Überlegungen in die Ermessensentscheidung einfließen, nicht aber der einzige
Ablehnungsgrund sein. Die Mittel müssen so bewirtschaftet werden, dass die Zuschüsse den
gesamten bewilligten Förderzeitraum gezahlt werden können.

4.3       Weitere Langzeitleistungsbezieher

Langzeitleistungsbeziehender finden sich nahezu in allen Kundengruppen.
Vor diesem Hintergrund bildet das Jobcenter weiterhin, wie schon in den Vorjahren,
relevante Teilzielgruppen aus dem Fallbestand, um für diese Zielgruppen passgenaue
Maßnahmen und Vermittlungsaktivitäten zu entwickeln.
Beispiele hierfür sind Maßnahmen für

         Frauen und (alleinerziehende) Mütter

         Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen (sowohl physisch als auch
          psychisch)

         Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen wie mangelnde Mobilität (kein
          Führerschein und kein Auto, MPU, schwieriger öffentlicher Personennahverkehr) im
          Flächenlandkreis   Waldshut,    fehlender     Kinderbetreuung,     Sucht-   und
          Schuldenproblematik, Alter usw.

         Personen mit Migrationshintergrund        und   Sprachproblematik,   insbesondere
          anerkannte Flüchtlinge.

Wie bereits in den Vorjahren mitgeteilt, führt eine teilweise schwache oder gar fehlende
Infrastruktur (z.B. schlechte ÖPNV-Anbindung) im Flächenlandkreis Waldshut oft dazu, dass
in Gemeinden mit noch bezahlbarem Wohnraum eine Integration ohne Auto kaum denkbar
ist.
Ebenfalls fehlen Kinderbetreuungsmöglichkeiten, da kein ausreichendes Betreuungspersonal
vorhanden ist. Insbesondere auch während der Corona-Pandemie, mit Schul- und
Kitaschließungen konnte die Betreuung nicht gesichert werden oder die Erziehenden
mussten Homeschooling betreiben. Ohne Kinderbetreuung können vor allem bei „schnellen

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Eingliederungsbericht 2020

Integrationen“ und in Bereichen mit flexiblen, oft langen Präsenzzeiten (z.B. Schichtbetrieb
im Einzelhandel mit bis 22:00 Uhr Ladenöffnung) Leistungsberechtigte nur schwer zumutbar
in Arbeit vermittelt werden.

Langzeitleistungsbezug findet sich recht häufig auch in der Teilzielgruppe der über
fünfzigjährigen Personen mit altersbedingten gesundheitlichen Einschränkungen. Diese
haben, sofern die Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen, mit den Regelinstrumenten § 16 e
und i SGB II eine Perspektive.

                                                 Viele Leistungsberechtigte im SGB II-
                                                 Bezug       werden     aufgrund      ihrer
                                                 gesundheitlichen Einschränkungen zu
                                                 Langzeitleistungsbeziehenden. Daher und
                                                 zu    Gunsten    der   Gesundheit      von
                                                 teilnehmenden Kunden/-innen hat sich das
                                                 Jobcenter entschieden sich für das
                                                 Modellprojekt „Verzahnung von Arbeits-
                                                 und Gesundheitsförderung“ zu bewerben –
                                                 mit Zuschlag ist das Jobcenter seit
                                                 01.01.2020 am Modellprojekt beteiligt. Als
                                                 Projektpartner wurde dem Jobcenter von
                                                 der GKV die „AOK Hochrhein-Bodensee“
                                                 zugewiesen.
                                                 Aufgrund der Corona-Pandemie und des
                                                 Lockdowns konnten bislang nur Online-
                                                 Befragungen der Kunden erfolgen, für
                                                 welche Gesundheitsmaßnahmen sie sich
                                                 interessieren und an welchem Ort diese
stattfinden sollten.
Derzeit können von der AOK Hochrhein-Bodensee pandemiebedingt nur Online-Kurse
geplant und angeboten werden – dies soll sich gleich nach Bewältigung der Pandemie in
Präsenzkurse ändern.
Da sich Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug auch negativ auf die
Gesundheit auswirken, erhofft sich das Jobcenter Waldshut in Zusammenarbeit mit der AOK
Waldshut durch präventive Maßnahmen einen positiven Effekt auf die Gesundheit und damit
auch die Vermittlungsfähigkeit der langzeitarbeitslosen/-leistungsbeziehenden Personen.
Eine weitere Teilzielgruppe, die es im Rahmen des Langzeitleistungsbezug zu beleuchten
gilt, ist die hohe Anzahl an Personen mit Migrationshintergrund im Leistungsbezug.

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Eingliederungsbericht 2020

Nach dem Höchststand der Leistungsberechtigen mit Fluchtmigrationshintergrund von 25,5
% im Jahr 2017 (1.600 Leistungsberechtigte) konnte das Jobcenter Waldshut den Anteil von
Personen mit Fluchtmigrationshintergrund bis 2020 um knapp 500 Personen auf 18,9 % am
Gesamtbestand verringern. Bei Personen mit Fluchtmigrationshintergrund war das Erlernen
der deutschen Sprache in den ersten Jahren erforderlich, um diese in den deutschen
Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt zu integrieren. Zwischenzeitlich haben viele Personen mit
Fluchtmigrationshintergrund den Spracherwerb abgeschlossen und können dem
Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Es bleibt dennoch für viele Personen ein langer Weg bis
zur Integration in Arbeit oder Ausbildung, was dann unweigerlich nach der Definition zu
Langzeitleistungsbezug führt.

Abschließend kann resümiert werden, dass die Tatsache einer nicht unerhebliche Anzahl
an großen Bedarfsgemeinschaften,
Personen mit starken gesundheitlichen Einschränkungen,
Personen mit speziellen gesetzlichen Regelungen, z.B. dem „Vermittlungsschutz“ aufgrund
§ 10 SGB II (pflegend oder betreuend),
Schülerinnen und Schülern,
Auszubildenden,
Personen, die aufgrund verschlossenem Arbeitsmarkt eine Rente erhalten (und trotzdem
erwerbsfähig bleiben),
Personen, bei denen der Lohn/das ALG I nicht ausreicht
usw.
dazu führt, dass diese nicht aktiv vermittelt werden können und damit zwangsläufig nach der
Definition zu Langzeitleistungsbezug führt, der leider nicht beendet werden kann.

Pandemiebedingt – je nach Andauern der Pandemie – könnten zukünftig auch Kurzarbeiter,
die durch die Pandemie aufstockend in den Leistungsbezug des SGB II gekommen sind oder
Selbständige zu Langzeitleistungsbezieher werden.

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Eingliederungsbericht 2020

Die dauerhafte Berücksichtigung sozialrechtlich eigentlich unangemessener Mieten in
tatsächlicher Höhe durch die Sozialschutzpakete und das im Entwurf vorliegende 11. SGB II
Änderungsgesetz wird den Langzeitleistungsbezug ebenfalls erhöhen, da selbst bei
Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung der Bedarf mit den
hohen Mieten nicht gedeckt werden kann.

Neben der Pandemiebewältigung wird auch 2021 ein Schwerpunkt im Abbau des
Langzeitleistungsbezugs liegen, sofern die Pandemie und der Arbeitsmarkt Integrationen in
Arbeit zulassen.
Die Entwicklung des bislang aufnahmefähigen Arbeitsmarktes ist unklar. 2020 haben viele
Arbeitgeber aufgrund der Lockdowns, insbesondere in der Gastronomie, im Hotelgewerbe,
im Einzelhandel usw. zu kämpfen, um die bereits bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen nicht kündigen zu müssen und ihren Betrieb solvent zu halten. Wie
abhängig der Arbeitsmarkt im Landkreis von der Schweiz ist, zeigte sich eindrücklich in der
Zeit, in denen die Grenzen entweder geschlossen waren bzw. schweizer Kunden/-innen
nicht zum Einkauf über die Grenze kommen durften.

Wie der Arbeitsmarkt sich 2021 entwickelt, auch mit der durch die Corona-Pandemie
notwendig gewordenen Digitalisierung und dem damit einhergehenden Wandel in der
Arbeitswelt, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen.

Auch im Jobcenter Waldshut nimmt die Digitalisierung, wenn auch nicht zwingend
coronabedingt (da schon lange geplant) Fahrt auf – so war schon im Jahr 2020 die
Einführung der eAkte vorgesehen. Mit coronabedingter Verzögerung ist nun die Einführung
ab dem 01.04.2021 erfolgt. Die Möglichkeit online einen Antrag auf SGB II-Leistungen bei
uns anzufordern, aber auch allerlei Videokonferenzen mit Partnern haben während der
Corona-Pandemie geholfen, die Aufgaben erledigen zu können.

Das Handeln wird aktuell noch zusätzlich aufgrund fehlender Gesetzesänderungen
erschwert. Aufgrund der Corona-Pandemie und der Notwendigkeit von Sozialschutzpaketen
blieb   z.B.   eine   Neufassung    von    Sanktionstatbeständen,      die     durch    das
Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 05.11.2019 erforderlich sind, aus. Das 11. SGB II
Änderungsgesetz, in denen diese Regelungen beinhaltet sein sollen, wird in dieser Legislatur
nach Auffassung von Herrn Bundesminister Heil nicht mehr kommen – bis wann sich dann
die neue Bundesregierung damit beschäftigen kann (und ob es inhaltlich bei den
Änderungen bleibt) ist ungewiss, so dass dieser rechtliche Zustand voraussichtlich über
2021 hinaus andauern wird.

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Eingliederungsbericht 2020

5. Vereinbarkeit Familie und Beruf

5.1    Erziehende im ALG-II-Bezug

Im Jahr 2020 wurden drei Maßnahmen für Erziehende mit Kindern angeboten. Zwei davon
zielten auf die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ab. Die dritte
Maßnahme war auf die Integration in eine duale Berufsausbildung in Teilzeit fokussiert.

Zugangsvoraussetzungen für die Maßnahme, welche die Integration in eine Ausbildung in
Teilzeit zum Ziel hatte, sind insbesondere eine vorhandene Ausbildungsreife und das
Alleinerziehungsmerkmal. Die Aufnahmekriterien der anderen beiden Maßnahmen waren
eher niederschwellig.
Weiter wurde ein Augenmerk auf Frauen in Bedarfsgemeinschaften ohne Kinder gelegt.
Für diese Personen wurde eine spezielle Maßnahme angeboten. Eine zentrale
Voraussetzung für ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben – auch in einer
Partnerschaft – ist ein eigenes Erwerbseinkommen.
Trotz unterschiedlicher Zugangsvoraussetzungen hat sich ein Bild ergeben, welches im
Folgenden zusammengefasst werden soll.

5.2    Eingliederung in den Arbeitsmarkt – Hürden und Chancen

Viele der Frauen und Erziehenden waren motiviert, jedoch sind zunehmend weniger
persönliche Ressourcen vorhanden. Die meisten möchten ein unabhängiges,
selbstbestimmtes Leben führen bzw. ihren Lebensunterhalt selbst decken können, jedoch
hemmen komplexe multiple Problemlagen eine Integration in den Arbeitsmarkt.
Wie schon in den vergangenen Jahren liegen häufig psychosoziale Probleme, ein Mangel an
sozialen Netzwerken sowie körperliche Erkrankungen, komplexe familiäre Schwierigkeiten,
sozialisationsbedingte Ursachen, Ängste, unrealistische Vorstellungen usw. vor.

Oftmals können Arbeitszeiten durch die Öffnungszeiten der Kindertagesstätten, Kindergärten
und Schulen ohne soziales Netzwerk nicht abgedeckt werden, was 2020 durch die
Lockdowns während der Corona-Pandemie noch verstärkt wurde.
Erziehende, die oft selbst nicht über einen Schul- oder Berufsabschluss verfügen,
sprachliche Probleme haben, etc. müssen mit Kindern Homeschooling absolvieren und
haben keine Möglichkeit, die Kinder für die Arbeits- oder Ausbildungssuche fremdbetreuen
zu lassen.

Durch die Pandemie bedingt waren daher noch weniger flexible Betreuungsformen
vorhanden, um betreuende Mütter oder Väter in eine sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung zu vermitteln.
Gleichzeitig wurden aufgrund der Lockdowns und der Schul- und Kitaschließungen die Bus-
/Zugfahrpläne auf Ferienzeiten umgestellt, so dass weniger ÖPNV vorhanden war, um in
einem Flächenlandkreis wie Waldshut die Maßnahmenträger pünktlich zu erreichen und
nach Ende der Maßnahme wieder an den Wohnort gelangen zu können.
Sofern Maßnahmen außerhalb der Lockdowns stattfinden und erreicht werden konnten,
wurden auch weiterhin die Erfahrungen der Vorjahre bei den Erziehenden bestätigt: ein
unrealistisches Selbst- und Weltbild, Eingefahren in ihrer Rolle, gehemmt bzw. unfähig,
Probleme anzugehen und mangelndes Selbstvertrauen. In den niedrigschwelligen
Angeboten und auch im Ausbildungsprojekt wurden die Erziehenden abermals als
„überfordert“ beschrieben, was 2020 durch eine „Doppelbelastung“ mit Homeschooling der
Kinder und digitalen Unterrichtsformen noch verstärkt wahrgenommen wurde.

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Eingliederungsbericht 2020

5.3    Unterstützung: Was ist zu tun?

Zu den größten Hürden bei der Integration in Arbeit zählt weiterhin die Inflexibilität bezüglich
der Arbeitszeiten. Ein zunehmendes Problem sind mangelnde Kinderbetreuungsplätze trotz
eines Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem 1. Lebensjahr sowie
die Ungewissheit – selbst wenn eine Kinderbetreuung durch Schule und Kita eigentlich
gewährleistet ist – ob diese durch den nächsten Lockdown wieder fehlt. Wechselunterrichte
mit einer Woche Anwesenheit an der Schule und einer Woche Online-Unterricht machen
eine Integration von (allein-)erziehenden Müttern noch schwieriger.

Insbesondere der Bedarf an Plätzen für unter 3-Jährige und an Ganztagesbetreuung kann
durch das derzeit bestehende Angebot immer noch nicht gedeckt werden.
Immer wieder möchten Erziehende bereits nach 1-2 Jahren Elternzeit zurück ins
Berufsleben, können dies jedoch nicht umsetzen, da sie keinen geeigneten Betreuungsplatz
für ihr Kind/ ihre Kinder finden. Einige würden gerne ihre Arbeitszeit aufstocken, was
mangels Ganztagsbetreuungsplätzen im Landkreis Waldshut jedoch nicht möglich ist. Auch
die Nachfrage nach Tagesmüttern ist wesentlich höher als das Angebot.
Weiter sind die Abhängigkeit vom Öffentlichen Personennahverkehr im Flächenlandkreis
ohne Führerschein und eigenen PKW, sowie auch der niedrige Bildungsstand bzw. die
mangelnde Qualifikation der Erziehenden als Hindernisse zu nennen.

Eingliederungshindernisse wie „kulturelle Hintergründe“ oder auch „psychische Belastung“,
traten immer häufiger auf, auch durch Überforderung vieler Mütter als „Aushilfslehrerin“
während der Schulschließungen und Online-Unterrichten.

5.4    Möglichkeiten und Grenzen – Ausblick

Nachdem das Jobcenter Waldshut bis Frühjahr 2015 immer hervorragende
Integrationsquoten bei Alleinerziehenden hatten, wurden die Integrationen der
Alleinziehenden aufgrund der oben geschilderten Problemlagen der Alleinerziehenden immer
schwieriger und sank zeitweise unter die Integrationsquote von Baden-Württemberg.
Nachdem das Jobcenter Waldshut 2019 zumindest wieder über der Integrationsquote in
Baden-Württemberg kommen konnte, sank die Integrationsquote während der Corona-
Pandemie kurzzeitig sogar auf das Niveau von Deutschland und weit unter das Niveau von
Baden-Württemberg, konnte aber im Herbst 2020 zumindest wieder über das landes- und
bundesweite Niveau gesteigert werden.

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Eingliederungsbericht 2020

Das Jobcenter Waldshut wird auch 2021 weiter einen Focus auf die Alleinerziehenden legen;
die Integrationsquote ist auch eine Kennzahl innerhalb der Zielvereinbarung mit dem Land
Baden-Württemberg. Allerdings müssen bei diesem Personenkreis oft die oben
geschilderten Hemmnisse erst beseitigt werden, um eine Integration in den ersten
Arbeitsmarkt und eine für die Alleinerziehenden verlässliche Kinderbetreuung zu realisieren.
Erschwerend für eine zuverlässige Betreuung ist derzeit auch die Pandemielage, die sich
voraussichtlich auch noch bis weit in das Jahr 2021 ziehen wird.

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Eingliederungsbericht 2020

6. Jugendliche Hilfeempfänger

6.1    Allgemein

Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit unter Jugendlichen war 2020 von der Pandemie
geprägt. Die Situation von Azubis und Lehrlingen wie auch Schülern und Berufsschülern
wurde von vielen erschwerten pandemiebedingten Unsicherheiten bestimmt, z.B.
Schulschließungen, Digitalunterricht und Prüfungsmodalitäten. Trotz dieser Unwägbarkeiten
konnte der überwiegende Teil der Jugendlichen im Landkreis die Schule erfolgreich
beenden. Die Beratungsqualität konnte durch teils telefonischen Kontakt, aber auch durch
persönliche Termine überwiegend aufrechterhalten werden. Der Teil von gut gebildeten und
berufsorientierten Jugendlicher fand einen Ausbildungsplatz. Der überwiegende Teil junger
Menschen fand eine Perspektive durch einen weiteren Schulbesuch.
Die Zahl von Jugendlichen, die nicht nur intensive Unterstützung bei der Suche nach Arbeit
oder Ausbildung benötigten, sondern auch über den Arbeits- bzw. Ausbildungsbeginn hinaus
unterstützt werden mussten, wuchs im Laufe des Jahres 2020 allerdings stetig.
Eine große Herausforderung für das Fallmanagement bleiben die Jugendlichen, die gerne
arbeiten möchten, aber denen es aus unterschiedlichsten Gründen nicht möglich ist, diesen
Wunsch in die Tat umzusetzen. Gründe dafür sind Schwierigkeiten im Hinblick auf
Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, sozialen Umgang, Durchhaltevermögen und die Akzeptanz
von Regeln. Im Jahr 2020 konnte pandemiebedingt auf Maßnahmenangebote nur teilweise
zurückgegriffen werden. Hier konnte im Landkreis Waldshut auf die Maßnahme „Respekt“
verwiesen werden, ein Angebot nach § 16 h SGB II für schwer zu erreichende junge
Menschen.
Es ist jedoch zu erwarten, dass sich für schlecht qualifizierte und wenig berufsorientierte
Jugendliche die Ausbildungsmöglichkeiten pandemiebedingt weiter verschlechtern werden.
Hier bedarf es weiterer Überbrückungsangebote für Jugendliche.
Das Einschalten von verschiedenen Diensten wie Schuldnerberatung, BWLV (Suchtverbund
in Baden-Württemberg) und Psychosozialer Betreuung hat sich in vielen Fällen als gute
Möglichkeit erwiesen. Wie im Vorjahr bestand auch 2020 für die Arbeit mit U25-
Hilfeempfängern die Möglichkeit, auf die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von
Arbeitgeberservice und Jobservice im Haus zurückzugreifen. Diese arbeiten individuell mit
dem einzelnen Jugendlichen eine passend zugeschnittene Bewerbungsstrategie aus und
unterstützen sowohl den Jugendlichen als auch den Arbeitgeber bei betrieblicher Erprobung
und Anbahnung eines geeigneten Beschäftigungsverhältnisses. Sehr hilfreich war und ist
hier die hervorragende Vernetzung sowohl des Arbeitgeber-, als auch Jobservice bei den
Unternehmen des Landkreises.
Im Bereich der jungen Menschen mit Migrationshintergrund stand weiterhin die Förderung
der Ausbildungsaufnahme über Einstiegsqualifizierungen nach § 54a SGB III i.V.m. §16 SGB
II sowie die Unterstützung bei der Aufnahme und Durchführung von Ausbildungen über
ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) nach § 75 SGB a.F. III i.V.m. §16 SGB II im
Vordergrund.
Bei der Anbahnung von Einstiegsqualifizierungen war eine intensive Beratung der
Arbeitgeber sowie der Jugendlichen notwendig. Die Arbeitgeber brauchen Beratung
bezüglich der Umsetzung der Einstiegsqualifizierung bis hin zur Bezahlung des
Jugendlichen. Die jungen Menschen mit Migrationshintergrund ziehen oftmals eine
Beschäftigung im Helferbereich, bei der sie mehr verdienen, einer schlechter bezahlten
Qualifizierung, trotz gegenteiliger Beratung, vor.
Im Bereich ausbildungsbegleitende Hilfen galt es mit Schule, Arbeitgeber und
Arbeitgeberinnen und Jugendlichem abzuklären, welcher Förderbedarf wie gedeckt werden
kann und darüber hinaus mit den Betrieben abzuklären, wie die Förderung zeitlich in
Anspruch genommen werden soll.

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Eingliederungsbericht 2020

Das Jobcenter Waldshut hatte zum 31.10.2020 laut Bundesstatistik zwei „unversorgte“
Jugendliche. Damit konnte für fast alle Jugendlichen, die eine Ausbildungsstelle suchten,
eine Perspektive gefunden werden. Dies spiegelt die gute Arbeit des Fallmanagements
wieder.

6.2    Bildung und Teilhabe

Seit 2011 werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sogenannte
Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
berücksichtigt.
Anspruchsberechtigte Personen für Bildung und Teilhabe sind Kinder, Jugendliche und junge
Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine allgemein- oder
berufsbildende Schule besuchen, keine Ausbildungsvergütung erhalten und Leistungen (aus
den Rechtskreisen) nach
     dem SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld),
     dem SGB XII (Sozialhilfe),
     dem Asylbewerberleistungsgesetz nach § 2 (bei § 3 nur bis Vollendung des 18.
       Lebensjahres)
     dem Bundeskindergeldgesetz einen Kinderzuschlag (und Kindergeld)
     dem Wohngeldgesetz Wohngeld (und Kindergeld) beziehen.
Da die Leistungen bedarfsauslösend sein können, kann auch ein ergänzender Bedarf geprüft
werden.
Der Antrag erfolgt im Bereich des SGB II bereits schon über den Erstantrag.

Es gibt aus dem BuT-Paket folgende Angebote:

1) Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten

2) Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf

3) Schülerbeförderung

4) Außerschulische ergänzende Lernförderung

5) Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

6) Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

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Eingliederungsbericht 2020

Das Jobcenter Waldshut bearbeitet die Anträge für alle berechtigten Personen im Landkreis
aller o.g. Rechtskreise. Für entsprechende Entscheidungen (Bsp. Klassenfahrten bei
Asylbewerbern, die evtl. aufgrund ausländerrechtlicher Bestimmungen im Asylverfahren
eigentlich gar nicht den Landkreis verlassen dürfen).

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Eingliederungsbericht 2020

2020 wurden gesamt 2.988 Anträge gestellt. Das nachfolgende Diagramm gibt einen
Überblick über die Anzahl der Bewilligungen und Ablehnungen aus den verschiedenen
Rechtskreisen.

Die Antragstellungen aus dem Rechtskreis SGB II überwiegen, wie bereits in den Vorjahren,
deutlich.
Die Anträge beziehen sich auf alle Module des Bildungs- und Teilhabepakets. Die
nachgefragteste Bildung- und Teilhabeleistung bleibt weiterhin die Schülerbeförderung, vor
gemeinschaftlichem Mittagessen und persönlichem Schulbedarf.

Coronabedingt haben sich zum Stichtag 31.12.2020 die zu bearbeitenden Anträge auf
Leistungen zu Bildung und Teilhabe im Vergleich zu den Vorjahren erhöht. Im Rahmen der
Prüfungen dieser Anträge werden häufig Unterlagen angefordert, z.B. Stellungnahmen zu
dem Nachhilfebedarf, Schulbescheinigungen usw. Diese Unterlagen konnten aufgrund des
eingeschränkten Schulbetriebs nur zeitverzögert durch die Antragssteller eingereicht werden.

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