Eingliederungsbericht - Bericht 2011 - Servicestelle SGB II
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Eingliederungsbericht 2020 gemäß § 4 der Verwaltungsvereinbarung über die vom Bund zu tragenden Aufwendungen des zugelassenen kommunalen Trägers der Grundsicherung vom 6. Januar 2005 Bericht 2011
Eingliederungsbericht 2020 Inhalt 1. Allgemeines zum Landkreis Waldshut und Entwicklungen im Jahr 2020 ................................................. 1 2. Weitere Zahlen, Daten, Fakten im Jahr 2020 ......................................................................................... 16 2.1 Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften .......................................................................................... 16 2.2 Entwicklung der Arbeitslosigkeit ....................................................................................................... 16 2.3 Integrationen in Erwerbstätigkeit ..................................................................................................... 17 2.4 Anzahl der Bescheide / Schreiben ...................................................................................................... 17 2.5 Zahlen, Daten, Fakten der Widerspruchsstelle .................................................................................. 18 3. Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt ............................................................................ 18 4. Strategien zur Vermeidung und Abbau von Langzeitleistungsbezug ...................................................... 20 4.1 ESF-Bundesprogramm zur Integration Langzeitleistungsbezieher nach dem SGB II „ELA“ ............... 21 4.2 Neue Regelinstrumente 2020 ............................................................................................................ 22 4.3 Weitere Langzeitleistungsbezieher .................................................................................................... 23 5. Vereinbarkeit Familie und Beruf ........................................................................................................... 27 5.1 Erziehende im ALG-II-Bezug ............................................................................................................... 27 5.2 Eingliederung in den Arbeitsmarkt – Hürden und Chancen ............................................................... 27 5.3 Unterstützung: Was ist zu tun? ......................................................................................................... 28 5.4 Möglichkeiten und Grenzen – Ausblick .............................................................................................. 28 6. Jugendliche Hilfeempfänger .................................................................................................................. 30 6.1 Allgemein ........................................................................................................................................... 30 6.2 Bildung und Teilhabe ......................................................................................................................... 31 6.3 Jugendberufsagentur......................................................................................................................... 35 7. Migranten ............................................................................................................................................. 36 7.1 Sprachkurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge .......................................................... 36 7.2 Maßnahmen und Vermittlungserfolge .............................................................................................. 37 8. Betreuung wohnsitzloser Leistungsberechtigter ................................................................................... 39 9.1 Die Psychosoziale Betreuung (PSB) 2020 ........................................................................................... 40 9.2 Die Suchtberatung ............................................................................................................................. 42 9.3 Die Schuldnerberatung ...................................................................................................................... 42 10. Homepage ................................................................................................................................................ 44 10.1 noah (Online Ausbildungsguide) ............................................................................................................... 44 11. Ausblick 2021 ........................................................................................................................................ 45
Eingliederungsbericht 2020 Impressum Landkreis Waldshut Jobcenter Waldtorstr. 14 79761 Waldshut-Tiengen www.landkreis-waldshut.de Anmerkung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden die männliche Form verwendet. Sie schließt die weibliche Form mit ein.
Eingliederungsbericht 2020 1. Allgemeines zum Landkreis Waldshut und Entwicklungen im Jahr 2020 Der Landkreis Waldshut, im Südwesten Baden-Württembergs gelegen, ist das „Tor zum Schwarzwald und die Brücke zur Schweiz“. Bei einer Gesamtlänge der Kreisgrenze von gut 283 km teilt sich der Landkreis die Grenze auf fast 149 km mit der Schweiz und hat damit die längste EU-Außengrenze in Deutschland. Der Landkreis erstreckt sich als Flächenlandkreis über 1.131 qkm mit einer Ost-West-Ausdehnung von 57 km und Nord-Süd-Ausdehnung von 36 km – 48% der Fläche sind Wald und 39% werden landwirtschaftlich genutzt. Der niedrigste Punkt liegt bei der Stadt Wehr an der „Rheinschiene“ (285 m.ü.NN) - der höchste Punkt ist das Herzogenhorn im Schwarzwald (1.415 m.ü.NN). Die rund 171.000 Einwohner leben in dem ländlich geprägten Landkreis in 32 Städten und Gemeinden. Die beschriebene Nähe zur Schweiz bietet für 14.668 (Stand 2020) täglich pendelnder „Grenzgänger“ die Möglichkeit von den hohen Löhnen in der Schweiz und den günstigeren Lebenshaltungskosten in Deutschland zu partizipieren. Zielkantone der Grenzgänger aus dem Landkreis Waldshut sind: Grafik aus der „Grenzgängerstatistik 2020“ der Wirtschaftsregion Südwest“ Seite | 1
Eingliederungsbericht 2020 Grafik aus der „Grenzgängerstatistik 2020“ der Wirtschaftsregion Südwest“ Die höhere Kaufkraft der Grenzgänger, aber auch von in der Schweiz wohnenden Menschen, die die Möglichkeit des günstigen Einkaufs im Grenzgebiet nutzen (aufgrund hohem Wechselkurs sFr zu Euro und der Möglichkeit der Mehrwertsteuerrückerstattung bei Ausfuhr der Ware in die Schweiz sehr lukrativ), wirkt sich direkt auf den Branchenmix im Landkreis aus. Es ist daher kaum verwunderlich, dass der Bereich „Einzelhandel“ die Tabelle der 10 beschäftigungsintensivsten Branchen im Landkreis in der Statistik anführt. Seite | 2
Eingliederungsbericht 2020 Grafik aus der Publikation „Bevölkerung & Wirtschaft – Statistik 2021“ des Landkreises Waldshut Gleichfalls stellt dies aber auch die Schwierigkeit dar, wenn (wie aktuell) in der Coronapandemie diese Kaufkraft durch geschlossene Grenzen wegfällt. Seite | 3
Eingliederungsbericht 2020 Wie anhand der wenigen exemplarischen Zeitungsartikel ersichtlich, fehlt vielen Betrieben/Branchen im Landkreis die kaufstarke schweizer Kundschaft, was in bestimmten Bereichen (die geöffnet sein durften, wie z.B. dem Lebensmitteleinzelhandel) existentielle Nöte hervorruft. Aufgrund der Schließung der Grenzen mussten die Grenzgänger oft stundenlange Umwege und Staus hinnehmen, um über die sehr wenig geöffneten Grenzübergänge mit Sondererlaubnis zum Arbeitsplatz pendeln zu können. Trotz alle dem, führt die gute Möglichkeit für (hoch-) qualifizierte Arbeitnehmer in der Schweiz arbeiten zu können, auch weiterhin zu einem verschärften Fachkräftemangel in der Hochrheinregion. In einer jüngst von der Wirtschaftsregion Südwest GmbH (WSW) in Zusammenarbeit mit den Landkreisen Lörrach und Waldshut durchgeführten großen Befragung der regionalen Unternehmen zu ihrer Zufriedenheit mit dem Standort als Lebens-, Arbeits- und Wirtschaftsraum, wird der Fachkräftemangel in der Region als eine der größten Risiken gesehen. Um Möglichkeiten zu suchen, diesem entgegenzuwirken, haben sich die beiden Landkreise Lörrach und Waldshut, zusammen mit weiteren Partnern, in einer Fachkräfteallianz zusammengeschlossen. Infos unter www.fachkraefteallianz-suedwest.de Seite | 5
Eingliederungsbericht 2020 Ein weiterer wichtiger Wirtschaftszweig im Landkreis stellt der Tourismus dar. Ein weitestgehend naturbelassener Hochrhein, die einzigartige Wutachschlucht, ein wundervoller Schwarzwald mit vielen Attraktionen (u.a. dem Heimatmuseum „Hüsli“ – bekannt als Wohnhaus von Professor Brinkmann aus der Serie „Schwarzwaldklinik“), dem Hotzenwald, dem Schluchtensteig, gutbürgerliches badisches Essen und vieles mehr locken jährlich tausende Besucher in den Landkreis. Seite | 6
Eingliederungsbericht 2020 Heimatmuseum „Hüsli“ Foto: Landkreis Waldshut, Klaus Hansen Grafik aus der Publikation „Bevölkerung & Wirtschaft – Statistik 2021“ des Landkreises Waldshut Seite | 7
Eingliederungsbericht 2020 Mit fast 506.000 Gästeankünften konnten 2019 rund 2.027.000 Übernachtungen im Landkreis Waldshut gezählt werden. Coronabedingt waren dies 2020 nur noch 352.092 Gästeankünfte mit noch 1.488.304 Übernachtungen; dies sind 539.179 Übernachtungen weniger, was einem Rückgang von -26,6% bei den Übernachtungen und -30,4% bei den Gästeankünfte entspricht. Durch eine gute Sommersaison aufgrund niedrigeren Inzidenzwerten und „Urlaub in Deutschland“ konnte in den Sommermonaten zwar aufgeholt, aber nicht ausgeglichen werden. Grafik zur Verfügung gestellt vom Amt für Wirtschaftsförderung Landkreis Waldshut Der Landkreis Waldshut hat so gut wie keine Großindustrie mehr. Die Betriebe sind eher Handwerksbetriebe und familiengeführte mittelständische Unternehmen mit hoher Innovationskraft. Innovationen aus dem Landkreis Waldshut Wirtschaftsförderer sprechen von Hidden Champions – Unternehmen, die zwar hoch inno- vativ, einem breiten Publikum aber dennoch kaum bekannt sind, weil ihre Produkte nicht direkt an den Endkunden verkauft werden, sondern einen wichtigen Platz in der industriellen Produktionskette einnehmen. Solche Unternehmen hat der Landkreis Waldshut in großer Zahl vorzuweisen. Ein Beispiel für „Künstliche Intelligenz“ aus dem Landkreis Waldshut stellt die Firma CST GmbH aus Waldshut-Tiengen dar. Sie bietet schlüsselfertige Lösungen für optische Qualitätskontrolle und Messtechnik. Zu ihren Produkten gehört auch die KI-basierte Reifenzustandsanalyse „TaaS“ (Tireanalysis as a Service). Seite | 8
Eingliederungsbericht 2020 Foto: CST GmbH Waldshut-Tiengen Der Service ermöglicht das Bestimmen des Reifenzustandes unter anderem auf Möbilgeräten wie Smartphones oder Tablets und richtet sich an Reifendienstleister, Werkstätten, Leasinganbieter, den Reifenhandel bis hin zu interessierten Privatpersonen. Das System letern aus histroisch gewonnenen Profiltiefen und Reifenzuständen und kombiniert dies mit den vorhandenen Daten von Herstellern und Typen, um so beschleunigt und vereinfacht eine Zustandsdiagnose eines Reifens zu erstellen. (www.cst-gmbh.eu) Versicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer am Arbeitsort Die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im Landkreis Waldshut ist mit 54.749 Personen gegenüber dem Spitzenwert von 2019 mit 55.528 Personen leicht gesunken - trotz Pandemie aber immer noch sehr hoch – diese verteilen sich prozentual auf folgende Wirtschaftsabschnitte: Seite | 9
Eingliederungsbericht 2020 Wirtschaftsabschnitte sind: I Land- und Forstwirtschaft, Fischerei II Produzierendes Gewerbe (ohne Baugewerbe) III Baugewerbe IV Handel V Gastgewerbe VI Verkehr, Information und Kommunikation VII Gesundheits- und Sozialwesen VIII Finanz- und Versicherungsdienstleister IX Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung und exterritoriale Organisationen X Sonstige Dienstleistungen Erläuterung: 1) Einschließlich der Fälle ohne Angabe zur Wirtschaftsgliederung. Grafik aus der Publikation „Bevölkerung & Wirtschaft – Statistik 2021“ des Landkreises Waldshut Seite | 10
Eingliederungsbericht 2020 Arbeitslosenquote Die Arbeitslosenquote im Landkreis liegt pandemiebedingt mit gesamt 4,2% (Ende 2020) deutlich über der Quote von 2,8% am Ende des Jahres 2019 – die Steigerungszahlen bei den absoluten Zahlen sind klar in der Grafik der Bundesagentur für Arbeit erkennbar. Grafik aus der Publikation „Bevölkerung & Wirtschaft – Statistik 2021“ des Landkreises Waldshut Seite | 11
Eingliederungsbericht 2020 Seite | 12
Eingliederungsbericht 2020 Der Einbruch der Zahlen bei den offenen Stellen mit rund 53% ist dramatisch. Grafik aus der Publikation „Bevölkerung & Wirtschaft – Statistik 2021“ des Landkreises Waldshut Seite | 13
Eingliederungsbericht 2020 Arbeit des Jobcenters Waldshut Die gute Arbeit des Jobcenters unter besonderen, sehr herausfordernden Bedingungen in 2020 ist deutlich an den Zahlen erkennbar. Pandemiebedingt gab es im Frühjahr (während des ersten Lockdowns) eine „Neuantragsschwemme“ – bei durchschnittlich 160 Neuanträgen in normalen Monaten lag der Wert im März 2020 bei 325 und im April 2020 bei 410 Neuanträgen, die das Jobcenter erreicht hatten. Im gesamten Jahr 2020 waren es dann gesamt 2.619 Neuanträge (2.065 im VJ). Gleichzeitig waren 348 Integrationen (400 im VJ) in geringfügige und 1.039 Integrationen (1.238 im VJ) in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung möglich – dies ist in Anbetracht der schwierigen Umstände sehr respektabel. Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften stieg von Januar 2.416 BG über 2.756 BG im Juni zu 2.575 BG im Dezember – diese spiegeln (ohne Kenntnis über die hohe Anzahl der Neuanträge und der Integrationen) aber nur annähernd den großen Fallumschlag und die massive Arbeit der Kollegen/-innen im JC in 2020 wieder. Die Entwicklungen zeigen sich deutlich in den Steigerungen bei den Leistungen zum Lebensunterhalt. Seite | 14
Eingliederungsbericht 2020 Ein Blick in die Struktur der Leistungsbeziehenden des Jobcenters (Stand 31.12.2020) zeigt, trotz aller Erfolge in den Vergangenheit, noch immer eine hohe Anzahl an Personen mit Migrationshintergrund. Die Coronakrise hat den Kolleginnen und Kollegen im Jahr 2020 viel abgerungen. Ein Ausschöpfen aller Ressourcen, das Ausprobieren neuer Möglichkeiten, ein Zusammenstehen und gemeinsames Anpacken im Amt hat dazu geführt, dass die zweite große Krise innerhalb kurzer Zeit nach der Flüchtlingskrise gemeinsam gut bewältigt werden konnte. Da die Pandemie bisher noch andauert, werden die Herausforderungen für das Jahr 2021 sicherlich kaum geringer. Marcel Schilling Leiter Jobcenter Landkreis Waldshut Seite | 15
Eingliederungsbericht 2020 2. Weitere Zahlen, Daten, Fakten im Jahr 2020 2.1 Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften Die Anzahl der Bedarfs- gemeinschaften (BG) im Leistungs- bezug SGB II erhöhte sich im vergangenen Jahr von 2.416 BG im Monat Januar auf 2.575 BG zum Jahresende, das entspricht einer Steigerung um 6,6 % im Jahr 2020. 2.2 Entwicklung der Arbeitslosigkeit Die Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II stieg von 1,3 % am Jahresanfang auf 1,6 % zum Jahresende. Die Quote des Rechtskreises SGB III liegt etwa ein Prozentpunkt über der für den Bereich SGB II. Die Gesamtquote konnte seit Januar 2010 von knapp 5 % auf aktuell 4,1 % gesenkt werden. Seit Juni 2017 hat sich die Gesamtquote etwa auf diesem Niveau eingependelt. Bei der Betrachtung der absoluten Zahlen – also des jeweiligen Bestandes – wird sehr schnell übersehen, welcher Arbeitsaufwand hinter diesen Zahlen steht. Deutlich wird dies erst, wenn man sich zusammen mit dem Bestand auch die jeweiligen Zu- und Abgänge des Monats ansieht. Im Jahresmittel waren jeweils 181 Abgänge aus der Arbeitslosigkeit und 205 Zugänge monatlich zu bearbeiten. Bei vielen Kunden gehen diese Status- Wechsel mit neuen Eingliederungs- vereinbarungen einher bzw. die Einkommensberechnungen verändern sich. Seite | 16
Eingliederungsbericht 2020 2.3 Integrationen in Erwerbstätigkeit Erwartungsgemäß fanden im Jahr 2020 weniger Integrationen als im Vorjahr statt. Corona bedingt haben sich die Arbeitgeber bei der Einstellung von neuem Personal zurückgehalten. Gleichfalls sind über 1.000 Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, in Anbetracht der erschwerten Umstände, noch immer ein starkes Ergebnis. Genau konnten 348 Integrationen im Bereich der geringfügigen und 1.039 Integrationen in sozialversicherungspflichte Beschäftigung verzeichnet werden. 2.4 Anzahl der Bescheide / Schreiben Um die Arbeit im Jobcenter Waldshut (auch unter den erschwerten Bedingungen von Corona) zu verdeutlichen, wurden die erstellten Dokumente statistisch ausgewertet und aufbereitet. Im Jahr 2020 wurden von den Mitarbeitern insgesamt rund 72.582 Schriftstücke erstellt. Darunter befinden sich 1.361 Erstbescheide und 3.208 Weiterbewilligungen, in denen über den Leistungsanspruch Arbeitslosengeld II/Sozialgeld der Kunden entschieden wurde. Es wurden 379 Darlehensverträge abgeschlossen. Im Berichtszeitraum wurden 2.604 Anträge (ohne Weiterbewilligungsanträge) auf Leistungen nach dem SGB II eingereicht. Insgesamt wurden 1.072 Rückforderungsbescheide erlassen. In 7 Fällen wurde ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet. In 4 Fällen wurde eine Strafanzeige gestellt. 4.761 Einladungen zu einem Gesprächstermin beim Fallmanager wurden verschickt, diesen stehen 820 Anhörungen wegen Terminversäumnissen gegenüber. Mit den Kunden wurden insgesamt 994 Eingliederungsvereinbarungen abgeschlossen. Von den Fallmanagern wurden insgesamt 442 Pflichtverletzungen festgestellt, die als Sanktionsauftrag an die Sachbearbeiter weitergeleitet wurden. Seite | 17
Eingliederungsbericht 2020 2.5 Zahlen, Daten, Fakten der Widerspruchsstelle Im Jahr 2020 sind insgesamt 702 Widersprüche eingegangen und 51 Klagen erhoben bzw. Anträge auf einstweilige Anordnungen gestellt worden. Von den im Jahr 2020 eingegangenen Widersprüchen und erhobenen Klagen bzw. gestellten Anträgen auf einstweilige Anordnungen wurden noch im Jahr 2020 insgesamt 606 Widersprüche und 21 Klagen entschieden. Darüber hinaus wurde im Jahr 2020 noch über 124 Widersprüche entschieden, welche bis zum 31.12.2019 eingegangen sind. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 50 Klagen bzw. Einstweilige Anordnungen aus Vorjahren entschieden. Die Entscheidungen im Einzelnen können der folgenden Auflistung entnommen werden. Klagen und einweiliger Rechtsschutz Anzahl Anzahl aus aus 2020 Vorjahren Stattgegeben mit Urteil/Beschluss 0 0 Teilweise stattgegeben mit Urteil/Beschluss 0 2 Abgewiesen mit Urteil/Beschluss 4 21 Anderweitig erledigt ohne Urteil/Beschluss mit Nachgeben 3 3 Anderweitig erledigt ohne Urteil/Beschluss mit teilweisem 5 13 Nachgeben Anderweitig erledigt ohne Urteil/Beschluss ohne Nachgeben 9 11 Noch nicht entschieden 30 0 Widersprüche Anzahl Anzahl aus aus 2020 Vorjahren Rücknahme Widderspruch/Sonstige Erledigung 34 9 Stattgegeben oder teilweise stattgegeben 229 36 Zurückgewiesen 343 79 Noch nicht entschieden 96 0 Stichtag: 31.12.2020 3. Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Die Amtsleitung sowie die Leitung der Abteilung Beratung und Vermittlung mit deren Fachbereichsleitungen (Zielgruppenspezifische Beratung) beteiligen die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) kontinuierlich an der Planung und Konzeptionierung sowie an der Verbesserung und Evaluation der Eingliederungs- und Aktivierungsmaßnahmen des Jobcenters Waldshut. In diesen Planungsprozessen werden die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die gleichmäßige Förderung aller Personengruppen im SGB II sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf aktiv im Fokus gehalten. Bei Veranstaltungen und Arbeitskreisen ist die BCA in Kooperation, beratend oder informativ für das Jobcenter aktiv. Im Jahr 2020 waren dies neben anderen: Regionaler Arbeitskreis „Partnerschaft für die Beschäftigung“ (Regionaler Arbeitskreis ESF; Örtlicher Beirat SGB II) Arbeitsgruppe „www.familien-plus.de“ BCA-Netzwerk „Lokaler Runder Tisch BCA“ Seite | 18
Eingliederungsbericht 2020 Veranstaltungen, wie Tag der Jobcenter (BMAS) und der Frauenwirtschaftstag mussten auf Grund der Corona-Pandemie abgesagt werden. Alternativ fanden einige Informationsveranstaltungen als Online-Angebote statt. Zudem ist die BCA in der Netzwerkarbeit des Jobcenters engagiert. Seit 2015 ist das Jobcenter Waldshut Mitglied im Netzwerk Teilzeitausbildung Baden-Württemberg. Seite | 19
Eingliederungsbericht 2020 4. Strategien zur Vermeidung und Abbau von Langzeitleistungsbezug Zum Abbau von Langzeitleistungsbezug nimmt das Jobcenter Waldshut immer wieder an Bundes- und Landesprogrammen teil, wie z.B. am „Bundesprogramm 50plus“, am „ESF- Bundesprogramm zur Integration Langzeitleistungsbezieher nach dem SGB II“ („ELA“), am Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“ sowie dem Landesprogramm „Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt - Passiv-Aktiv-Tausch plus“ (PAT plus). Leider gibt es seit 2020 keine derartigen Bundesprogramme mehr – erfreulicherweise sind jedoch Erfahrungen aus den Bundesprogrammen in den neuen §§ 16 e und 16 i SB II wiederzufinden. Für Langzeitleistungsbezieher gibt es im Jobcenter Waldshut weitere Strategien, um den Langzeitleistungsbezug zu vermeiden oder abzubauen. Über den eigenen „Ärztlichen Dienst“, der aus einem Allgemeinarzt und einem Psychologen besteht, können Personen im Zweifelsfall schnell auf ihre Erwerbsfähigkeit untersucht werden. Sollten Leistungsberechtigte nicht erwerbsfähig sein, werden diese in den Rechtskreis des SGB XII abgegeben. Dort können die nicht erwerbsfähigen Personen adäquat betreut werden. Sollten die Personen zwar erwerbsfähig, aber erwerbsgemindert sein, prüfen die Leistungssachbearbeiter einen etwaigen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente und der spezielle Fachbereich „Reha/Schwerbehinderung“ im Bereich „Beratung und Vermittlung“ eruiert, ob Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht kommen. Sofern dies der Fall ist, wird gemeinsam mit dem zuständigen Reha- Träger nach individuellen Lösungen gesucht. Da SGB II Leistungsbezug oft auch zu gesundheitlichen Einschränkungen führt, nimmt das Jobcenter Waldshut seit 2020 gemeinsam mit der „AOK – die Gesundheitskasse Hochrhein- Bodensee“ am Modellprojekt „Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung in der kommunalen Lebenswelt“ unter Federführung des GKV-Bündnis, teil. Aufgrund der Corona- Pandemie konnte bislang allerdings nur eine Umfrage unter den Leistungsberechtigten erfolgen, welche Gesundheitsmaßnahmen sie sich wünschen. Im Angebot hat die AOK Maßnahmen zur Bewegung, zur gesunden Ernährung, Rauchentwöhnung sowie Entspannung. Mit einer Stabilisierung der gesundheitlichen Situation sollen auch Langzeitarbeitslose wieder fit für den Arbeitsmarkt werden. Im Jahr 2021 will die AOK mit diversen digitalen Angeboten den Wünschen der Kunden gerecht werden. Bereits 2017 wurde der „jobcentereigene Arbeitgeberservice“ installiert. Dieser nimmt sich mit den Fallmanagern und Fallmanagerinnen den Langzeitleistungsbeziehenden an. Mit den langjährigen Erfahrungen des Arbeitgeberservice und den daraus gewonnenen guten Arbeitgeberkontakten und der aktuell schwierigen, aber trotzdem immer noch recht guten Arbeitsmarktlage in der Region wird versucht, Langzeitleistungsbeziehende in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Der Arbeitgeberservice bedient sich bei den Arbeitgeberberatungen auch der neuen Regelinstrumente §§ 16 e / i SGB II und kann Arbeitgebern damit weitere Anreize zur Einstellung von Langzeitleistungsbeziehenden anbieten. Zusätzlich hat das Jobcenter Waldshut bei der GWA gGmbH den „Jobservice Hochrhein“ eingekauft. Dieser ist in den Räumlichkeiten des Jobcenters angesiedelt. Damit ist es möglich, (Langzeit-)Leistungsbeziehenden vom Fallmanagement direkt an den Mitarbeiter des Jobservice „übergeben“ zu können. Der „Jobservice Hochrhein“ hat auch weiterhin als einen weiteren Schwerpunkt auch die Vermittlung von „Sprachkunden“ – diese bestehen überwiegend aus anerkannten Flüchtlingen. Nach erfolgreichem Durchlaufen der Sprach- und Integrationskurse soll damit versucht werden, dass Langzeitleistungsbezug in dieser Personengruppe sich nicht verstetigt. Weiterhin werden Leistungsberechtigte auch über die Sozialleistungs- und Rentenansprüche in Deutschland und in der angrenzenden Schweiz beraten und auf die Möglichkeit Seite | 20
Eingliederungsbericht 2020 hingewiesen, vorzeitig und abschlagsfrei in Rente gehen zu können, z.B. wegen einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Nach der Flüchtlingswelle konnte das Jobcenter Waldshut den Langzeitleistungsbezug wieder erheblich reduzieren. Diese Reduktion des Langzeitleistungsbezugs konnte das Jobcenter Waldshut bis zur Corona-Pandemie und dem ersten Lockdown zum 16.03.2020 auch fortführen. Da viele Arbeitgeber, insbesondere im Hotel- und Gaststättenbereich sowie im Einzelhandel, ab Beginn des Lockdowns verunsichert waren, wie sich die Pandemie und damit auch ihre eigene finanzielle Lage entwickelt und ob sie ihre eigenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen halten können, waren Vermittlungen von Langzeitleistungsbeziehenden ab März / April 2020 sehr schwierig. Es ist zu erwarten, dass viele der jüngst vermittelten Langzeitleistungsbeziehenden aus coronabedingten Gründen ihren Arbeitsplatz wieder verlieren werden. Dies und die erschwerten Integrationsmöglichkeiten haben dazu geführt, dass ab Beginn der Corona-Pandemie die Anzahl Langzeitleistungsbeziehenden im Landkreis Waldshut stetig wieder ansteigt. 4.1 ESF-Bundesprogramm zur Integration Langzeitleistungsbezieher nach dem SGB II „ELA“ Das Jobcenter Waldshut nahm seit 2015 am „ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ (ELA) teil, welches 2020 ausgelaufen ist. Seite | 21
Eingliederungsbericht 2020 Während der Laufzeit bis zum 31.12.2019 vermittelte das Jobcenter Waldshut – wie auch bereits in den Eingliederungsberichten der Vorjahre dargestellt - insgesamt 116 Personen mit Normal- und Intensivförderung zu Arbeitgebern. Bei 5 Personen führte erst eine zweite Vermittlung zum Erfolg, die aber nicht als neue Vermittlung zählt. Weitere 5 Personen haben leider, trotz intensiver Vorarbeiten und Bemühungen (Einigung zwischen Arbeitgeber und Teilnehmer/in, Zustellung des Zuwendungsbescheides) die Stelle nicht angetreten. Die letzten Förderungen endeten mit dem Jahresende 2020. Im Jahr 2020 war der Verwaltungsaufwand des Programms weiterhin sehr aufwändig – es galt weiterhin Ausgabeerklärungen für die noch zu fördernden Personen, Antworten bzgl. Stichproben durch das BVA, Eingabe und Pflege der Teilnehmerdaten in der Datenbank „ZUWES II“ zu erledigen. Personalkosten für den Verwaltungsaufwand beinhaltete das ESF- Bundesprogramm leider nicht. Trotz des sehr hohen Verwaltungsaufwands hat sich rückblickend die Teilnahme sehr gelohnt – mit der sehr guten Anzahl an Integrationen hat das Jobcenter Waldshut das ESF- Bundesprogramm zur Integration Langzeitleistungsbezieher nach dem SGB II sehr erfolgreich abgeschlossen. 4.2 Neue Regelinstrumente 2020 4.2.1 Teilhabe am Arbeitsmarkt § 16 i SGB II Das Jobcenter Waldshut konnte 2020 trotz Corona-Pandemie und Lockdowns weitere fünf Personen mit der Fördermöglichkeit von § 16 i SGB II vermitteln. Die geringere Anzahl an vermittelten Personen über § 16 i SGB II ist sicherlich auch der Corona-Pandemie geschuldet. Aber die Tatsache, dass das Jobcenter Waldshut in der Vergangenheit bereits viele Personen mit Langzeitleistungsbezug über das „ESF- Bundesprogramm zur Integration Langzeitleistungsbeziehender nach dem SGB II in den ersten Arbeitsmarkt“ (s.o.), über das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“ und über das Landesprogramm „PAT plus“ vermittelt hat, führen zu geringeren Fördermöglichkeiten. Nicht unerwähnt sollte auch die Tatsache bleiben, dass es leider kein Sonderbudget gibt und die (aufgrund der jahrelangen Förderverpflichtungen und den daraus resultierenden hohen Mittelbindungen in den Folgejahren) Mittel daher aus dem zugewiesenen Eingliederungstitel gestemmt werden müssen; dies ist gerade für kleinere Jobcenter sehr schwierig, wenn es nicht eine gewisse Planungssicherheit in die Zukunft gibt. Mit jeder geförderten Integration über § 16 i SGB II sind ggf. für vier weitere Jahre Mittel aus dem Eingliederungstitel gebunden, ohne die für die Folgejahre zur Verfügung stehenden Mittel zu kennen. Eine Herausforderung, die uns von den Arbeitgebern während der Coronapandemie benannt wurde, war die Tatsache, dass die über § 16 i SGB II geförderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in irgendeiner Weise auch während den Lockdowns der Corona-Pandemie weiterbeschäftigt werden mussten - für nach § 16 i SGB II geförderte Beschäftigte braucht es keine Einzahlung in die ALO-Versicherung … damit kann dann aber auch kein Kurzarbeitergeld beantragt werden. Das Jobcenter Waldshut hatte sich entschieden bei § 16 i SGB II am „Passiv-Aktiv-Transfer“ teilzunehmen. Aufgrund des „Passiv-Aktiv-Transfers“ werden von den Förderungen nach § 16 i SGB II Gelder über das Finanzministerium (für dadurch ersparte Leistungen zum Lebensunterhalt) wieder an das teilnehmende Jobcenter zur weiteren aktiven Seite | 22
Eingliederungsbericht 2020 Arbeitsförderung nach § 16 i SGB II zurückgezahlt. Diese Mittel können aber ausschließlich nur für neue Förderungen nach § 16 i SGB II verwendet werden. Diese Mittel müssen monatlich direkt beim Bundesfinanzministerium angemeldet und abgerufen werden. Bei der Ausgabe der Mittel gilt Jährlichkeit. Dadurch wird der „Passiv-Aktiv-Transfer“ administrativ sehr aufwendig. 4.2.2 Eingliederung von Langzeitarbeitslosen § 16 e SGB II Das Jobcenter Waldshut hat im Jahr 2020 weitere neun Personen mit der Förderung über § 16 e SGB II in den Arbeitsmarkt integriert. Auch hier haben Arbeitgeber bei den nach § 16 e SGB II geförderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld und mussten versuchen, diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während der Corona-Lockdowns weiter zu beschäftigen. Wie bei § 16 i SGB II besteht auch bei § 16 e SGB II für die Jobcenter die Schwierigkeit, dass auch diese Förderung als Regelinstrument aus dem zugewiesenen Eingliederungstitel gestemmt werden muss. Von Arbeitgebern beantragte Förderungen können lediglich mit Ermessensentscheidungen abgelehnt werden. Die Haushaltslage darf nur mit anderen Überlegungen in die Ermessensentscheidung einfließen, nicht aber der einzige Ablehnungsgrund sein. Die Mittel müssen so bewirtschaftet werden, dass die Zuschüsse den gesamten bewilligten Förderzeitraum gezahlt werden können. 4.3 Weitere Langzeitleistungsbezieher Langzeitleistungsbeziehender finden sich nahezu in allen Kundengruppen. Vor diesem Hintergrund bildet das Jobcenter weiterhin, wie schon in den Vorjahren, relevante Teilzielgruppen aus dem Fallbestand, um für diese Zielgruppen passgenaue Maßnahmen und Vermittlungsaktivitäten zu entwickeln. Beispiele hierfür sind Maßnahmen für Frauen und (alleinerziehende) Mütter Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen (sowohl physisch als auch psychisch) Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen wie mangelnde Mobilität (kein Führerschein und kein Auto, MPU, schwieriger öffentlicher Personennahverkehr) im Flächenlandkreis Waldshut, fehlender Kinderbetreuung, Sucht- und Schuldenproblematik, Alter usw. Personen mit Migrationshintergrund und Sprachproblematik, insbesondere anerkannte Flüchtlinge. Wie bereits in den Vorjahren mitgeteilt, führt eine teilweise schwache oder gar fehlende Infrastruktur (z.B. schlechte ÖPNV-Anbindung) im Flächenlandkreis Waldshut oft dazu, dass in Gemeinden mit noch bezahlbarem Wohnraum eine Integration ohne Auto kaum denkbar ist. Ebenfalls fehlen Kinderbetreuungsmöglichkeiten, da kein ausreichendes Betreuungspersonal vorhanden ist. Insbesondere auch während der Corona-Pandemie, mit Schul- und Kitaschließungen konnte die Betreuung nicht gesichert werden oder die Erziehenden mussten Homeschooling betreiben. Ohne Kinderbetreuung können vor allem bei „schnellen Seite | 23
Eingliederungsbericht 2020 Integrationen“ und in Bereichen mit flexiblen, oft langen Präsenzzeiten (z.B. Schichtbetrieb im Einzelhandel mit bis 22:00 Uhr Ladenöffnung) Leistungsberechtigte nur schwer zumutbar in Arbeit vermittelt werden. Langzeitleistungsbezug findet sich recht häufig auch in der Teilzielgruppe der über fünfzigjährigen Personen mit altersbedingten gesundheitlichen Einschränkungen. Diese haben, sofern die Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen, mit den Regelinstrumenten § 16 e und i SGB II eine Perspektive. Viele Leistungsberechtigte im SGB II- Bezug werden aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen zu Langzeitleistungsbeziehenden. Daher und zu Gunsten der Gesundheit von teilnehmenden Kunden/-innen hat sich das Jobcenter entschieden sich für das Modellprojekt „Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung“ zu bewerben – mit Zuschlag ist das Jobcenter seit 01.01.2020 am Modellprojekt beteiligt. Als Projektpartner wurde dem Jobcenter von der GKV die „AOK Hochrhein-Bodensee“ zugewiesen. Aufgrund der Corona-Pandemie und des Lockdowns konnten bislang nur Online- Befragungen der Kunden erfolgen, für welche Gesundheitsmaßnahmen sie sich interessieren und an welchem Ort diese stattfinden sollten. Derzeit können von der AOK Hochrhein-Bodensee pandemiebedingt nur Online-Kurse geplant und angeboten werden – dies soll sich gleich nach Bewältigung der Pandemie in Präsenzkurse ändern. Da sich Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug auch negativ auf die Gesundheit auswirken, erhofft sich das Jobcenter Waldshut in Zusammenarbeit mit der AOK Waldshut durch präventive Maßnahmen einen positiven Effekt auf die Gesundheit und damit auch die Vermittlungsfähigkeit der langzeitarbeitslosen/-leistungsbeziehenden Personen. Eine weitere Teilzielgruppe, die es im Rahmen des Langzeitleistungsbezug zu beleuchten gilt, ist die hohe Anzahl an Personen mit Migrationshintergrund im Leistungsbezug. Seite | 24
Eingliederungsbericht 2020 Nach dem Höchststand der Leistungsberechtigen mit Fluchtmigrationshintergrund von 25,5 % im Jahr 2017 (1.600 Leistungsberechtigte) konnte das Jobcenter Waldshut den Anteil von Personen mit Fluchtmigrationshintergrund bis 2020 um knapp 500 Personen auf 18,9 % am Gesamtbestand verringern. Bei Personen mit Fluchtmigrationshintergrund war das Erlernen der deutschen Sprache in den ersten Jahren erforderlich, um diese in den deutschen Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt zu integrieren. Zwischenzeitlich haben viele Personen mit Fluchtmigrationshintergrund den Spracherwerb abgeschlossen und können dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Es bleibt dennoch für viele Personen ein langer Weg bis zur Integration in Arbeit oder Ausbildung, was dann unweigerlich nach der Definition zu Langzeitleistungsbezug führt. Abschließend kann resümiert werden, dass die Tatsache einer nicht unerhebliche Anzahl an großen Bedarfsgemeinschaften, Personen mit starken gesundheitlichen Einschränkungen, Personen mit speziellen gesetzlichen Regelungen, z.B. dem „Vermittlungsschutz“ aufgrund § 10 SGB II (pflegend oder betreuend), Schülerinnen und Schülern, Auszubildenden, Personen, die aufgrund verschlossenem Arbeitsmarkt eine Rente erhalten (und trotzdem erwerbsfähig bleiben), Personen, bei denen der Lohn/das ALG I nicht ausreicht usw. dazu führt, dass diese nicht aktiv vermittelt werden können und damit zwangsläufig nach der Definition zu Langzeitleistungsbezug führt, der leider nicht beendet werden kann. Pandemiebedingt – je nach Andauern der Pandemie – könnten zukünftig auch Kurzarbeiter, die durch die Pandemie aufstockend in den Leistungsbezug des SGB II gekommen sind oder Selbständige zu Langzeitleistungsbezieher werden. Seite | 25
Eingliederungsbericht 2020 Die dauerhafte Berücksichtigung sozialrechtlich eigentlich unangemessener Mieten in tatsächlicher Höhe durch die Sozialschutzpakete und das im Entwurf vorliegende 11. SGB II Änderungsgesetz wird den Langzeitleistungsbezug ebenfalls erhöhen, da selbst bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung der Bedarf mit den hohen Mieten nicht gedeckt werden kann. Neben der Pandemiebewältigung wird auch 2021 ein Schwerpunkt im Abbau des Langzeitleistungsbezugs liegen, sofern die Pandemie und der Arbeitsmarkt Integrationen in Arbeit zulassen. Die Entwicklung des bislang aufnahmefähigen Arbeitsmarktes ist unklar. 2020 haben viele Arbeitgeber aufgrund der Lockdowns, insbesondere in der Gastronomie, im Hotelgewerbe, im Einzelhandel usw. zu kämpfen, um die bereits bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nicht kündigen zu müssen und ihren Betrieb solvent zu halten. Wie abhängig der Arbeitsmarkt im Landkreis von der Schweiz ist, zeigte sich eindrücklich in der Zeit, in denen die Grenzen entweder geschlossen waren bzw. schweizer Kunden/-innen nicht zum Einkauf über die Grenze kommen durften. Wie der Arbeitsmarkt sich 2021 entwickelt, auch mit der durch die Corona-Pandemie notwendig gewordenen Digitalisierung und dem damit einhergehenden Wandel in der Arbeitswelt, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Auch im Jobcenter Waldshut nimmt die Digitalisierung, wenn auch nicht zwingend coronabedingt (da schon lange geplant) Fahrt auf – so war schon im Jahr 2020 die Einführung der eAkte vorgesehen. Mit coronabedingter Verzögerung ist nun die Einführung ab dem 01.04.2021 erfolgt. Die Möglichkeit online einen Antrag auf SGB II-Leistungen bei uns anzufordern, aber auch allerlei Videokonferenzen mit Partnern haben während der Corona-Pandemie geholfen, die Aufgaben erledigen zu können. Das Handeln wird aktuell noch zusätzlich aufgrund fehlender Gesetzesänderungen erschwert. Aufgrund der Corona-Pandemie und der Notwendigkeit von Sozialschutzpaketen blieb z.B. eine Neufassung von Sanktionstatbeständen, die durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 05.11.2019 erforderlich sind, aus. Das 11. SGB II Änderungsgesetz, in denen diese Regelungen beinhaltet sein sollen, wird in dieser Legislatur nach Auffassung von Herrn Bundesminister Heil nicht mehr kommen – bis wann sich dann die neue Bundesregierung damit beschäftigen kann (und ob es inhaltlich bei den Änderungen bleibt) ist ungewiss, so dass dieser rechtliche Zustand voraussichtlich über 2021 hinaus andauern wird. Seite | 26
Eingliederungsbericht 2020 5. Vereinbarkeit Familie und Beruf 5.1 Erziehende im ALG-II-Bezug Im Jahr 2020 wurden drei Maßnahmen für Erziehende mit Kindern angeboten. Zwei davon zielten auf die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ab. Die dritte Maßnahme war auf die Integration in eine duale Berufsausbildung in Teilzeit fokussiert. Zugangsvoraussetzungen für die Maßnahme, welche die Integration in eine Ausbildung in Teilzeit zum Ziel hatte, sind insbesondere eine vorhandene Ausbildungsreife und das Alleinerziehungsmerkmal. Die Aufnahmekriterien der anderen beiden Maßnahmen waren eher niederschwellig. Weiter wurde ein Augenmerk auf Frauen in Bedarfsgemeinschaften ohne Kinder gelegt. Für diese Personen wurde eine spezielle Maßnahme angeboten. Eine zentrale Voraussetzung für ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben – auch in einer Partnerschaft – ist ein eigenes Erwerbseinkommen. Trotz unterschiedlicher Zugangsvoraussetzungen hat sich ein Bild ergeben, welches im Folgenden zusammengefasst werden soll. 5.2 Eingliederung in den Arbeitsmarkt – Hürden und Chancen Viele der Frauen und Erziehenden waren motiviert, jedoch sind zunehmend weniger persönliche Ressourcen vorhanden. Die meisten möchten ein unabhängiges, selbstbestimmtes Leben führen bzw. ihren Lebensunterhalt selbst decken können, jedoch hemmen komplexe multiple Problemlagen eine Integration in den Arbeitsmarkt. Wie schon in den vergangenen Jahren liegen häufig psychosoziale Probleme, ein Mangel an sozialen Netzwerken sowie körperliche Erkrankungen, komplexe familiäre Schwierigkeiten, sozialisationsbedingte Ursachen, Ängste, unrealistische Vorstellungen usw. vor. Oftmals können Arbeitszeiten durch die Öffnungszeiten der Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen ohne soziales Netzwerk nicht abgedeckt werden, was 2020 durch die Lockdowns während der Corona-Pandemie noch verstärkt wurde. Erziehende, die oft selbst nicht über einen Schul- oder Berufsabschluss verfügen, sprachliche Probleme haben, etc. müssen mit Kindern Homeschooling absolvieren und haben keine Möglichkeit, die Kinder für die Arbeits- oder Ausbildungssuche fremdbetreuen zu lassen. Durch die Pandemie bedingt waren daher noch weniger flexible Betreuungsformen vorhanden, um betreuende Mütter oder Väter in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln. Gleichzeitig wurden aufgrund der Lockdowns und der Schul- und Kitaschließungen die Bus- /Zugfahrpläne auf Ferienzeiten umgestellt, so dass weniger ÖPNV vorhanden war, um in einem Flächenlandkreis wie Waldshut die Maßnahmenträger pünktlich zu erreichen und nach Ende der Maßnahme wieder an den Wohnort gelangen zu können. Sofern Maßnahmen außerhalb der Lockdowns stattfinden und erreicht werden konnten, wurden auch weiterhin die Erfahrungen der Vorjahre bei den Erziehenden bestätigt: ein unrealistisches Selbst- und Weltbild, Eingefahren in ihrer Rolle, gehemmt bzw. unfähig, Probleme anzugehen und mangelndes Selbstvertrauen. In den niedrigschwelligen Angeboten und auch im Ausbildungsprojekt wurden die Erziehenden abermals als „überfordert“ beschrieben, was 2020 durch eine „Doppelbelastung“ mit Homeschooling der Kinder und digitalen Unterrichtsformen noch verstärkt wahrgenommen wurde. Seite | 27
Eingliederungsbericht 2020 5.3 Unterstützung: Was ist zu tun? Zu den größten Hürden bei der Integration in Arbeit zählt weiterhin die Inflexibilität bezüglich der Arbeitszeiten. Ein zunehmendes Problem sind mangelnde Kinderbetreuungsplätze trotz eines Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem 1. Lebensjahr sowie die Ungewissheit – selbst wenn eine Kinderbetreuung durch Schule und Kita eigentlich gewährleistet ist – ob diese durch den nächsten Lockdown wieder fehlt. Wechselunterrichte mit einer Woche Anwesenheit an der Schule und einer Woche Online-Unterricht machen eine Integration von (allein-)erziehenden Müttern noch schwieriger. Insbesondere der Bedarf an Plätzen für unter 3-Jährige und an Ganztagesbetreuung kann durch das derzeit bestehende Angebot immer noch nicht gedeckt werden. Immer wieder möchten Erziehende bereits nach 1-2 Jahren Elternzeit zurück ins Berufsleben, können dies jedoch nicht umsetzen, da sie keinen geeigneten Betreuungsplatz für ihr Kind/ ihre Kinder finden. Einige würden gerne ihre Arbeitszeit aufstocken, was mangels Ganztagsbetreuungsplätzen im Landkreis Waldshut jedoch nicht möglich ist. Auch die Nachfrage nach Tagesmüttern ist wesentlich höher als das Angebot. Weiter sind die Abhängigkeit vom Öffentlichen Personennahverkehr im Flächenlandkreis ohne Führerschein und eigenen PKW, sowie auch der niedrige Bildungsstand bzw. die mangelnde Qualifikation der Erziehenden als Hindernisse zu nennen. Eingliederungshindernisse wie „kulturelle Hintergründe“ oder auch „psychische Belastung“, traten immer häufiger auf, auch durch Überforderung vieler Mütter als „Aushilfslehrerin“ während der Schulschließungen und Online-Unterrichten. 5.4 Möglichkeiten und Grenzen – Ausblick Nachdem das Jobcenter Waldshut bis Frühjahr 2015 immer hervorragende Integrationsquoten bei Alleinerziehenden hatten, wurden die Integrationen der Alleinziehenden aufgrund der oben geschilderten Problemlagen der Alleinerziehenden immer schwieriger und sank zeitweise unter die Integrationsquote von Baden-Württemberg. Nachdem das Jobcenter Waldshut 2019 zumindest wieder über der Integrationsquote in Baden-Württemberg kommen konnte, sank die Integrationsquote während der Corona- Pandemie kurzzeitig sogar auf das Niveau von Deutschland und weit unter das Niveau von Baden-Württemberg, konnte aber im Herbst 2020 zumindest wieder über das landes- und bundesweite Niveau gesteigert werden. Seite | 28
Eingliederungsbericht 2020 Das Jobcenter Waldshut wird auch 2021 weiter einen Focus auf die Alleinerziehenden legen; die Integrationsquote ist auch eine Kennzahl innerhalb der Zielvereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg. Allerdings müssen bei diesem Personenkreis oft die oben geschilderten Hemmnisse erst beseitigt werden, um eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt und eine für die Alleinerziehenden verlässliche Kinderbetreuung zu realisieren. Erschwerend für eine zuverlässige Betreuung ist derzeit auch die Pandemielage, die sich voraussichtlich auch noch bis weit in das Jahr 2021 ziehen wird. Seite | 29
Eingliederungsbericht 2020 6. Jugendliche Hilfeempfänger 6.1 Allgemein Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit unter Jugendlichen war 2020 von der Pandemie geprägt. Die Situation von Azubis und Lehrlingen wie auch Schülern und Berufsschülern wurde von vielen erschwerten pandemiebedingten Unsicherheiten bestimmt, z.B. Schulschließungen, Digitalunterricht und Prüfungsmodalitäten. Trotz dieser Unwägbarkeiten konnte der überwiegende Teil der Jugendlichen im Landkreis die Schule erfolgreich beenden. Die Beratungsqualität konnte durch teils telefonischen Kontakt, aber auch durch persönliche Termine überwiegend aufrechterhalten werden. Der Teil von gut gebildeten und berufsorientierten Jugendlicher fand einen Ausbildungsplatz. Der überwiegende Teil junger Menschen fand eine Perspektive durch einen weiteren Schulbesuch. Die Zahl von Jugendlichen, die nicht nur intensive Unterstützung bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung benötigten, sondern auch über den Arbeits- bzw. Ausbildungsbeginn hinaus unterstützt werden mussten, wuchs im Laufe des Jahres 2020 allerdings stetig. Eine große Herausforderung für das Fallmanagement bleiben die Jugendlichen, die gerne arbeiten möchten, aber denen es aus unterschiedlichsten Gründen nicht möglich ist, diesen Wunsch in die Tat umzusetzen. Gründe dafür sind Schwierigkeiten im Hinblick auf Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, sozialen Umgang, Durchhaltevermögen und die Akzeptanz von Regeln. Im Jahr 2020 konnte pandemiebedingt auf Maßnahmenangebote nur teilweise zurückgegriffen werden. Hier konnte im Landkreis Waldshut auf die Maßnahme „Respekt“ verwiesen werden, ein Angebot nach § 16 h SGB II für schwer zu erreichende junge Menschen. Es ist jedoch zu erwarten, dass sich für schlecht qualifizierte und wenig berufsorientierte Jugendliche die Ausbildungsmöglichkeiten pandemiebedingt weiter verschlechtern werden. Hier bedarf es weiterer Überbrückungsangebote für Jugendliche. Das Einschalten von verschiedenen Diensten wie Schuldnerberatung, BWLV (Suchtverbund in Baden-Württemberg) und Psychosozialer Betreuung hat sich in vielen Fällen als gute Möglichkeit erwiesen. Wie im Vorjahr bestand auch 2020 für die Arbeit mit U25- Hilfeempfängern die Möglichkeit, auf die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Arbeitgeberservice und Jobservice im Haus zurückzugreifen. Diese arbeiten individuell mit dem einzelnen Jugendlichen eine passend zugeschnittene Bewerbungsstrategie aus und unterstützen sowohl den Jugendlichen als auch den Arbeitgeber bei betrieblicher Erprobung und Anbahnung eines geeigneten Beschäftigungsverhältnisses. Sehr hilfreich war und ist hier die hervorragende Vernetzung sowohl des Arbeitgeber-, als auch Jobservice bei den Unternehmen des Landkreises. Im Bereich der jungen Menschen mit Migrationshintergrund stand weiterhin die Förderung der Ausbildungsaufnahme über Einstiegsqualifizierungen nach § 54a SGB III i.V.m. §16 SGB II sowie die Unterstützung bei der Aufnahme und Durchführung von Ausbildungen über ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) nach § 75 SGB a.F. III i.V.m. §16 SGB II im Vordergrund. Bei der Anbahnung von Einstiegsqualifizierungen war eine intensive Beratung der Arbeitgeber sowie der Jugendlichen notwendig. Die Arbeitgeber brauchen Beratung bezüglich der Umsetzung der Einstiegsqualifizierung bis hin zur Bezahlung des Jugendlichen. Die jungen Menschen mit Migrationshintergrund ziehen oftmals eine Beschäftigung im Helferbereich, bei der sie mehr verdienen, einer schlechter bezahlten Qualifizierung, trotz gegenteiliger Beratung, vor. Im Bereich ausbildungsbegleitende Hilfen galt es mit Schule, Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen und Jugendlichem abzuklären, welcher Förderbedarf wie gedeckt werden kann und darüber hinaus mit den Betrieben abzuklären, wie die Förderung zeitlich in Anspruch genommen werden soll. Seite | 30
Eingliederungsbericht 2020 Das Jobcenter Waldshut hatte zum 31.10.2020 laut Bundesstatistik zwei „unversorgte“ Jugendliche. Damit konnte für fast alle Jugendlichen, die eine Ausbildungsstelle suchten, eine Perspektive gefunden werden. Dies spiegelt die gute Arbeit des Fallmanagements wieder. 6.2 Bildung und Teilhabe Seit 2011 werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt. Anspruchsberechtigte Personen für Bildung und Teilhabe sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, keine Ausbildungsvergütung erhalten und Leistungen (aus den Rechtskreisen) nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld), dem SGB XII (Sozialhilfe), dem Asylbewerberleistungsgesetz nach § 2 (bei § 3 nur bis Vollendung des 18. Lebensjahres) dem Bundeskindergeldgesetz einen Kinderzuschlag (und Kindergeld) dem Wohngeldgesetz Wohngeld (und Kindergeld) beziehen. Da die Leistungen bedarfsauslösend sein können, kann auch ein ergänzender Bedarf geprüft werden. Der Antrag erfolgt im Bereich des SGB II bereits schon über den Erstantrag. Es gibt aus dem BuT-Paket folgende Angebote: 1) Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten 2) Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf 3) Schülerbeförderung 4) Außerschulische ergänzende Lernförderung 5) Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung 6) Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben Seite | 31
Eingliederungsbericht 2020 Das Jobcenter Waldshut bearbeitet die Anträge für alle berechtigten Personen im Landkreis aller o.g. Rechtskreise. Für entsprechende Entscheidungen (Bsp. Klassenfahrten bei Asylbewerbern, die evtl. aufgrund ausländerrechtlicher Bestimmungen im Asylverfahren eigentlich gar nicht den Landkreis verlassen dürfen). Seite | 32
Eingliederungsbericht 2020 2020 wurden gesamt 2.988 Anträge gestellt. Das nachfolgende Diagramm gibt einen Überblick über die Anzahl der Bewilligungen und Ablehnungen aus den verschiedenen Rechtskreisen. Die Antragstellungen aus dem Rechtskreis SGB II überwiegen, wie bereits in den Vorjahren, deutlich. Die Anträge beziehen sich auf alle Module des Bildungs- und Teilhabepakets. Die nachgefragteste Bildung- und Teilhabeleistung bleibt weiterhin die Schülerbeförderung, vor gemeinschaftlichem Mittagessen und persönlichem Schulbedarf. Coronabedingt haben sich zum Stichtag 31.12.2020 die zu bearbeitenden Anträge auf Leistungen zu Bildung und Teilhabe im Vergleich zu den Vorjahren erhöht. Im Rahmen der Prüfungen dieser Anträge werden häufig Unterlagen angefordert, z.B. Stellungnahmen zu dem Nachhilfebedarf, Schulbescheinigungen usw. Diese Unterlagen konnten aufgrund des eingeschränkten Schulbetriebs nur zeitverzögert durch die Antragssteller eingereicht werden. Seite | 33
Sie können auch lesen