STOREN - Kanton Nidwalden

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STOREN - Kanton Nidwalden
Amtlicher Teil                                                         Nr. 5 · 29. Januar 2020
      Herausgeber Kanton Nidwalden
      Verlag, Druck und Abonnementsverwaltung Engelberger Druck AG, Oberstmühle 3, 6370 Stans
      Kontakt Tel. 041 619 15 70, Fax 041 619 15 60, amtlich@amtsblatt-nw.ch, www.amtsblatt-nw.ch

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6052 Hergiswil
Telefon 041 630 34 22
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STOREN - Kanton Nidwalden
INHALTSVERZEICHNIS

Informationen aus dem Regierungsgebäude                                        179

Landrat                                                                        182

Regierungsrat                                                                  183

Direktionen und Amtsstellen                                                    185
Baudirektion                                                                   186
Justiz- und Sicherheitsdirektion                                               187
Bildungsdirektion                                                              188
Landwirtschafts- und Umweltdirektion                                           189

Handelsregister                                                                193

Schuldbetreibung und Konkurs                                                   211

Gerichte                                                                       214

Gemeinden 216
Baugesuche216
Emmetten  218
Oberdorf221

                                           Die nächste Ausgabe Nr. 6 erscheint am
                                           Mittwoch, den 5. Februar 2020

178                                                            Nr. 5 · 29. Januar 2020
INFORMATIONEN AUS DEM REGIERUNGSGEBÄUDE
Regierungsrat erklärt Rückzug der Behördeninitiative für gültig

Kurz vor Jahresende haben die neun Gemeinden die Behördeninitiative für die Anpassung des kanto-
nalen Wirtschaftsförderungsgesetzes zurückgezogen. Nun hat der Regierungsrat dem Rückzug seine
Gültigkeit bescheinigt.

Mit Ausnahme von Stans und Buochs hatten neun Nidwaldner Gemeinden Ende September
2019 eine Behördeninitiative zum kantonalen Wirtschaftsförderungsgesetz eingereicht. An-
fang Dezember erklärte der Nidwaldner Regierungsrat den Antrag als zulässig, teilte in sei-
ner Stellungnahme aber mit, dass er die Behördeninitiative nicht unterstütze. Nachdem die
Gemeinden ihren Antrag kurz vor Weihnachten mit sofortiger Wirkung zurückzogen, war es
erneut am Regierungsrat, den Rückzug formell als gültig zu erklären. Dies ist nun erfolgt.

Die neun Gemeinden hatten in ihrem Antrag die Zweckmässigkeit des Regionalentwicklungs-
verbands (REV) Nidwalden/Engelberg in Frage gestellt. Sie verlangten, im Rahmen einer Teilre-
vision des Wirtschaftsförderungsgesetzes von der Errichtung eines solchen Verbandes befreit
zu werden. Die damit verbundenen Aufgaben sollen beim Kanton angesiedelt werden. Wei-
ter forderten sie, dass die für die Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) erforderliche
Wirtschaftsregion, die derzeit sämtliche Nidwaldner Gemeinden sowie Engelberg beinhaltet,
umfassender ausgelegt wird.

Erweiterung der Region ist bereits heute möglich
Der Regierungsrat liess in seiner Stellungnahme verlauten, dass er nicht hinter dem Ansinnen
steht. Aus seiner Sicht hat sich das Instrument des Regionalentwicklungsverbandes bewährt,
wenn es um die Mitwirkung der Gemeinden bei Unterstützungsgesuchen für Projekte im Rah-
men der Neuen Regionalpolitik geht. Ebenso hat sich die Wirtschaftsregion Nidwalden/En-
gelberg bisher als geeignet erwiesen. Bei Bedarf kann diese auch mit dem heutigen Gesetz
ausgeweitet werden.

Eine Annahme der Behördeninitiative würde die gute Kooperation zwischen den Nidwaldner
Gemeinden und der Gemeinde Engelberg erschweren. Zudem bringt die Eingliederung der REV-
Aufgaben in die Verwaltung keine Kostenersparnisse. Der Regierungsrat räumt zwar ein, dass bei
der Kommunikation des REV-Vorstandes und der Zusammenarbeit mit den zwölf Mitgliederge-
meinden Verbesserungspotenzial besteht. Dafür ist aber keine Gesetzesanpassung notwendig.

Stans, 22. Januar 2020

Nr. 5 · 29. Januar 2020                                                                     179
Wechsel bei der Anstellung des schulischen Therapiepersonals

Logopäden und Psychomotorik-Therapeuten werden künftig nicht mehr wie Lehrpersonen, sondern
wie das übrige Verwaltungspersonal angestellt. An den Arbeitsbedingungen ändert sich für die Fach-
personen kaum etwas.

Die Fachpersonen der logopädischen und psychomotorischen Schuldienste sind zuständig für
die Therapie von Kindern mit einschlägigen Defiziten. Sie fördern die jungen Schülerinnen und
Schüler in den Bereichen Sprachentwicklung, sowie Emotionalität, Konzentration, Bewegung
und Wahrnehmung. Die Fachpersonen sind heute wie Lehrpersonen im Rahmen der Lehrper-
sonalverordnung angestellt. Der darin formulierte Berufsauftrag deckt aus Sicht des Regie-
rungsrates die Aufgaben des schulischen Therapiepersonals nur unzureichend ab. Aus diesem
Grund ist nun ein eigener Arbeitsauftrag formuliert und sind die Fachpersonen neu in die Per-
sonalverordnung überführt worden, die für alle Verwaltungsmitarbeitenden mit Ausnahme der
Lehrpersonen gilt.

Es handelt sich dabei in erster Linie um eine formale Anpassung. Die Arbeitsbedingungen für
die Fachpersonen verändern sich nur unwesentlich. Dem Umstand, dass sie bei ihrer Arbeit
hauptsächlich an die Schulwochen gebunden sind, trägt die Flexibilität der Personalverordnung
hinreichend Rechnung. Während die Therapien vorwiegend in der Unterrichtszeit durchgeführt
werden, steht die restliche Zeit zur Verfügung, um – wie bei anderen Personen, die im Schul-
dienst tätig und im Rahmen der Personalverordnung angestellt sind – administrative Aufgaben,
Nach- und Vorbereitungsarbeiten zu erledigen sowie Weiterbildungen zu besuchen. Die Über-
führung in die Personalverordnung bringt eine geringfügige Ausdehnung des therapeutischen
Gesamtangebotes mit sich, auf der anderen Seite sollte im administrativen Bereich eine gewisse
Entlastung erfolgen. Aus der Optik des Regierungsrates ist die Ausweitung erwünscht, weil die
Arbeit mit dem Kind als zentrales Element der therapeutischen Schuldienste angesehen wird.

Stans, 23. Januar 2020

180                                                                           Nr. 5 · 29. Januar 2020
Daniel Bieri ist neuer Bankratspräsident der Nidwaldner Kantonalbank

Christian Waser tritt per 30. Juni 2020 als Bankratspräsident der Nidwaldner Kantonalbank (NKB)
zurück. Als Nachfolger für das Präsidium hat der Regierungsrat den bisherigen Bankrat Daniel Bieri
gewählt. Für den frei werdenden Sitz im Bankrat wurde Alice Rieder aus Ennetmoos für die restliche
Amtsdauer bis 2022 gewählt.

Christian Waser hat sich entschieden, sein Amt als Bankratspräsident der NKB abzugeben
und aus dem Bankrat auszutreten. Rund 18 Jahre war er Mitglied des Gremiums, die letzten
10 davon als Präsident. «Christian Waser hat mit seiner Fachkompetenz, aber auch mit seiner
Menschlichkeit die Geschehnisse der NKB während der letzten knapp zwei Dekaden wesent-
lich geprägt», meint Regierungsrat und Finanzdirektor Alfred Bossard anerkennend. «Wir dan-
ken ihm ganz herzlich für sein grosses Engagement und seine stetige Weitsicht für die strate-
gische Entwicklung und Positionierung der NKB.»

Als Nachfolger von Christian Waser hat der Regierungsrat Daniel Bieri zum neuen Bankrats-
präsidenten gewählt. Daniel Bieri ist seit 2008 Mitglied des Bankrats und seit 2010 Bankrats-
Vizepräsident. Der 52-jährige Anlage-Fachmann und diplomierte Betriebsökonom arbeitet
bei einer national tätigen Versicherungsgesellschaft in Luzern und wohnt mit seiner Familie in
Stans. «Mit Daniel Bieri konnten wir diese strategische Schlüsselposition optimal besetzen»,
freut sich Alfred Bossard. «Wir sind überzeugt, dass er dank seinen umfassenden Kenntnissen
der Finanzdienstleistungsbranche eine wichtige Rolle bei der künftigen Entwicklung der NKB
wahrnehmen wird.»

Für die entstandene Vakanz im sechsköpfigen Bankrat hat der Regierungsrat die 34-jährige
Alice Rieder für den Rest der Amtsdauer bis 2022 gewählt. Sie arbeitet bei einer schweizweit
tätigen Wirtschaftsprüfungs-, Treuhand- und Beratungsgesellschaft in Luzern und wohnt mit
ihrer Familie in Ennetmoos. «Alice Rieder überzeugte uns mit ihrer hohen Fachkompetenz, ihrer
beruflichen Erfahrung und ihrer Persönlichkeit», erläutert Alfred Bossard die Wahl.

Sowohl Daniel Bieri als Bankratspräsident wie auch Alice Rieder als Mitglied des Bankrats tre-
ten ihre neuen Funktionen am 1. Juli 2020 an. Der Bankrat ist das oberste Organ der NKB.
Er legt die Strategien und die Grundsätze der Organisation fest und übt die Aufsicht über die
Geschäftsführung aus. Der Bankrat wird jeweils vom Regierungsrat gewählt.

Stans, 23. Januar 2020

Nr. 5 · 29. Januar 2020                                                                       181
LANDRAT
Traktandenliste

Sitzung des Landrates
Der Landrat versammelt sich am

Mittwoch, den 12. Februar 2020, 8.30 Uhr
im Landratssaal des Rathauses in Stans zur Behandlung der nachstehenden

Geschäfte:
1. Tagesordnung; Genehmigung
2. Inpflichtnahme von Landrätin Verena Zemp, Stans, und Landrätin Elena Kaiser, Stansstad
3. Ersatzwahl von Mitgliedern in ständige Kommissionen
4. Protokolle der Landratssitzungen vom 27. November und 18. Dezember 2019; Genehmigung
5. Gesetz über die Gewässer (Gewässergesetz, GewG); 2. Lesung
6. 	Landratsbeschluss über den Beitritt zu den interkantonalen Konkordaten über das Geldspiel
     und dessen gemeinsame Durchführung:
     6.1 Gesamtschweizerisches Geldspielkonkordat (GSK) vom 20. Mai 2019
     6.2	Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 betreffend die gemeinsame Durchfüh-
          rung von Geldspielen (IKV 2020)
7. 	Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (Kantonales Geldspielgesetz, kGSpG);
     1. Lesung
8. 	Landratsbeschluss über den Objektkredit für das Bauprojekt Seelisbergstrasse KH3, An­
     hebung Kantonsstrasse beim Dürrensee
9. 	Landratsbeschluss betreffend die Bewilligung eines Rahmenkredits für die Programmverein­
     barung über die Förderung des kantonalen Umsetzungsprogramms Regionalpolitik 2020 – 2023

LANDRATSBÜRO NIDWALDEN

Landratssekretär
Armin Eberli

Stans, 15. Januar 2020

Hinweis: Die Sitzungen des Landrates sind öffentlich.

182                                                                        Nr. 5 · 29. Januar 2020
REGIERUNGSRAT
                                                                    165.117

     Vollzugsverordnung
     betreffend die Lehrpersonen
     (Lehrpersonalverordnung, LPV)
     Änderung vom 21. Januar 20201

     Der R e g ier u ngs r a t v on N i d wa ld e n,
     gestützt Art. 64 Abs. 1 Ziff. 1 der Kantonsverfassung, in Ausführung von
     Art. 84 des Gesetzes vom 3. Juni 1998 über das öffentlichrechtliche Arbeits-
     verhältnis (Personalgesetz)2,
     bes c h l ies s t:

     I.
     Die Vollzugsverordnung vom 24. Juni 2008 betreffend die Lehrpersonen
     (Lehrpersonalverordnung, LPV)3 wird wie folgt geändert:

     § 51a                Übergangsbestimmung zur Änderung vom 21. Januar
                          2020
     Für Fachpersonen in logopädischen Schuldiensten und Fachpersonen in
     psychomotorischen Schuldiensten, welche im Schuljahr 2020/2021 noch
     über einen Arbeitsvertrag mit Verweis auf die Lehrpersonalverordnung
     verfügen, gilt bis längstens 31. Juli 2021 das bisherige Recht.

     II.
     Im Anhang 1 der Vollzugsverordnung vom 24. Juni 2008 betreffend die
     Lehrpersonen (Lehrpersonalverordnung, LPV)3 werden die Abschnitte
     Fachperson in logopädischen Schuldiensten und Fachperson in psycho-
     motorischen Schuldiensten aufgehoben.

Nr. 5 · 29. Januar 2020                                                             183

                                                                               1
165.117                                          Lehrpersonalverordnung, LPV

      III.
      Diese Änderung tritt am 1. August 2020 in Kraft.

      Stans, 21. Januar 2020           REGIERUNGSRAT NIDWALDEN
                                       Landammann
                                        Alfred Bossard
                                       Landschreiber
                                        Hugo Murer

      1
          A 2020, 183
      2
          NG 165.1
      3
          NG 165.117

184                                                               Nr. 5 · 29. Januar 2020

      2
DIREKTIONEN UND AMTSSTELLEN
Medieninformationen

Der Kanton setzt sich für den Erhalt seltener Flechtenarten ein

Die Alpgenossenschaft Steinalp hat mit dem Kanton Nidwalden einen Vertrag für ein Waldreservat
unterzeichnet. Die Eigentümerin ist bereit, den Wald während 50 Jahren nur eingeschränkt zu nutzen.
Das Hauptziel ist der Erhalt und die Förderung seltener Flechten an den Bäumen in diesem Gebiet.

Das neue Waldreservat mit einer Fläche von 57 Hektaren ist das erste in der Gemeinde Wolfen-
schiessen. Der Steinalper Wald eignet sich besonders gut dafür, weil er mangels Häuser und Ver-
kehrswege keine Schutzaufgaben zu erfüllen hat. Er ist für die Holznutzung wenig interessant,
da er nicht mit einer Forststrasse erschlossen ist. Das Gebiet zeichnet sich durch einen grossen
Reichtum an baumbewohnenden Flechtenarten aus. Unter den 143 Gattungen befinden sich
auch sehr seltene, so etwa die Mehlige Strahlenflechte, die in der Schweiz als ausgestorben galt.
Auch das vom Aussterben bedrohte Schrift-Spaltauge konnte nachgewiesen werden. Zusätzlich
zeichnet sich das Waldreservat durch das Auftreten von über 40 Zeigerarten für eine lange öko-
logische Kontinuität in den Wäldern aus. Zeigerarten sind Lebewesen, die auf Umwelteinflüsse
mit Veränderungen ihrer Lebensfunktionen reagieren. Ein weiteres Ziel des neuen Waldreser-
vats ist die Erhaltung und Förderung der vorhandenen Strukturen für das Birkwild. Um die Ziele
zu erreichen, braucht es weiterhin gezielte forstliche Eingriffe im Waldreservat.

Grundlage für die Ausscheidung von Reservaten bildet das kantonale Waldreservatskonzept
aus dem Jahr 2009. Demnach sollen bis zum Jahr 2030 10 Prozent der Waldfläche als Reser-
vate langfristig gesichert sein. Dies entspricht 800 Hektaren. Mit dem Gebiet im Steinalper
Wald und inzwischen total 13 Waldreservaten mit 625 Hektaren ist der Kanton Nidwalden dem
Ziel einen wichtigen Schritt nähergekommen.

Stans, 22. Januar 2020

Nr. 5 · 29. Januar 2020                                                                        185
Baudirektion
Amt für Mobilität

Öffentliche Planauflage: Ausführungsprojekt

Stansstad, Kantonstrasse KV5 / KH1, Neubau Kreisel Schürmatt und Ausbau Bürgenstock-
strasse bis Steigung Sommerweid

In Anwendung von Art. 31 des kantonalen Gesetzes über den Bau und Unterhalt der Strassen
(Strassengesetz) wird das Ausführungsprojekt, welches die Knotenumgestaltung des heutigen
T-Knotens in einen Verkehrskreisel und die Verbreiterung der Bürgenstockstrasse beinhaltet,
vom Donnerstag, den 30. Januar bis Freitag, den 28. Februar 2020 öffentlich aufgelegt.

Die entsprechenden Planunterlagen zum Projekt können bei der Gemeindeverwaltung Stans-
stad, Achereggstrasse 1, 6362 Stansstad, sowie bei der Baudirektion Nidwalden, Buochser-
strasse 1, 6371 Stans, während den offiziellen Schalterzeiten eingesehen werden.

Einwendungsberechtigt sind Personen, die durch das Projekt oder den darin enthaltenen Bau-
linien in ihren Rechten oder rechtlich geschützten Interessen mittelbar oder unmittelbar beein-
trächtigt sind.

Einwendungen gegen das Projekt sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet bei
der Baudirektion Nidwalden, Buochserstrasse 1, Postfach 1241, 6371 Stans, einzureichen.

Rügen, die bereits gegen die Projektierung (generelles Projekt) hätten erhoben werden können,
sind im Ausführungsprojektverfahren nicht mehr zulässig.

Über die Einwendungen entscheidet der Regierungsrat.

BAUDIREKTION NIDWALDEN
AMT FÜR MOBILITÄT

186                                                                         Nr. 5 · 29. Januar 2020
Justiz- und Sicherheitsdirektion
Amt für Militär und Bevölkerungsschutz

Sirenentest vom Mittwoch, 05. Februar 2020

Sirenen können Leben retten. Vorausgesetzt, sie funktionieren richtig und die Bevölkerung weiss,
was im Alarmfall zu tun ist. Am Mittwoch, 05. Februar 2020 findet deshalb in der gesamten
Schweiz der jährliche Sirenentest statt. Dabei werden die Sirenen vom «Allgemeinen Alarm» so-
wie vom «Wasseralarm» getestet. Es sind an diesem Tag keine Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Die Schweiz verfügt über ein dichtes Netz von rund 7’800 Sirenen, mit denen die Alarmierung der
Bevölkerung sichergestellt ist. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) sorgt in Zusammen-
arbeit mit den Kantonen, Gemeinden und Stauanlagenbetreibern dafür, dass die Alarmierungssy-
steme auf dem neuesten Stand sind und jederzeit betriebs- und einsatzbereit gehalten werden.

Im Kanton Nidwalden werden die 39 stationären Sirenen über das Alarmierungssystem POLY-
ALERT ausgelöst. Dazu gehören auch die acht Sirenen im Abflussbereich des Bannalp-Stausees.

Test verläuft in zwei Phasen
Der Sirenentest verläuft in zwei Phasen: Ab 13.30 Uhr wird der «Allgemeine Alarm» ausgelöst.
Ab 14.15 Uhr bis spätestens 16.00 Uhr wird der «Wasseralarm» geprüft. Dabei werden die
Alarmsirenen über die Sirenenfernsteuerung bei der Kantonspolizei und vor Ort durch die Feu-
erwehr sowie beim Elektrizitätswerk getestet. Zur Prüfung der verschiedenen Auslösesysteme
werden die Sirenen beim «Allgemeinen Alarm» und beim «Wasseralarm» je zweimal ausgelöst.

Alarm-App und Alertswiss-Website
Die Alarmierungs-A pp «Alertswiss» ergänzt die bisherigen Systeme – Sirenen und Radio – mit
einem zeitgemässen Kanal. Mit der nationalen Alarmierungs-App Alertswiss erhält die Bevöl-
kerung Alarme, Warnungen und Informationen zu unterschiedlichen Gefahren direkt via Smart-
phone. Paralell zu den Meldungen in der App werden diese auch auf der Alertswiss-Website
www.alert.swiss publiziert.

Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?
Für einen optimalen Schutz muss nicht nur die Funktionsfähigkeit der Sirenen sichergestellt
sein, sondern die Bevölkerung muss auch das richtige Verhalten bei einem Sirenenalarm ken-
nen und verstehen. Wenn das Zeichen «Allgemeiner Alarm» außerhalb der angekündigten Si-
renentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem
Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befol-
gen und wenn möglich die Nachbarn zu informieren.
Im Ernstfall ertönt der «Wasseralarm» erst nach dem Zeichen «Allgemeiner Alarm» und bedeu-
tet, dass man das gefährdete Gebiet sofort verlassen soll. Weitere Hinweise und Verhaltensre-
geln können auch auf Teletext Seite 680 (AA) und Seite 681 (WA), nachgelesen werden.

Die Bevölkerung von Nidwalden wird um Verständnis für die mit dem Sirenentest verbundenen
Unannehmlichkeiten gebeten.

Stans-Oberdorf, Januar 2020

Nr. 5 · 29. Januar 2020                                                                     187
Bildungsdirektion
Amt für Berufsbildung   und Mittelschule
                  Bildungsdirektion
                     Aufnahmekommission Brückenangebote

      Anmeldung für Brückenangebote
      Integratives oder Kombiniertes Brückenangebot
      2. März 2020 bis 13. März 2020

      Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung
      Jugendliche, die nach der obligatorischen Schulzeit trotz Bemühungen bei der Suche nach einem
      Ausbildungsplatz oder wegen fehlender Berufswahlreife keine Anschlusslösung gefunden haben,
      können sich für das Kombinierte oder Integrative Brückenangebot der Berufsfachschule Nidwal-
      den bewerben. Eine Aufnahme ist möglich, wenn die Aufnahmebedingungen gemäss Brückenange-
      botsverordnung (NG 313.12) erfüllt sind.

      Annahmefrist für Aufnahmegesuche
      Montag, 2. März 2020 bis und mit Freitag, 13. März 2020

      Das Bewerbungsdossier muss enthalten:
       Gesuch um Aufnahme in ein Brückenangebot (Formular)
       Persönliches Bewerbungsschreiben
       Lebenslauf in Tabellenform mit aktuellem Passfoto
       Kopien aller ORS-Zeugnisse
       Falls vorhanden: Kopien von Basic-Check, Multicheck, Eignungstests
       Beurteilung durch die Klassenlehrperson (Formular)
       Selbstbeurteilung der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers (Formular)
       Kopien von Schnupperlehrberichten (Auswahl von 2-3 Betrieben)
       Kopien von Bewerbungsschreiben (Auswahl von 2-3 Bewerbungen)
       Kopie der Quittung für die Aufnahmegebühr von Fr. 100.–

      Weitere Informationen
      Weitere Informationen wie Informationsbroschüre, Aufnahmegesuchsformular und zusätzliche
      Unterlagen können unter vbg.netwalden.ch oder direkt im Sekretariat der Berufsfachschule bezo-
      gen werden.

      Berufsfachschule
      Robert-Durrer-Strasse 4, Postfach 1241, 6371 Stans
      Telefon 041 618 74 33, bwz@nw.ch, vbg.netwalden.ch

188                                                                                  Nr. 5 · 29. Januar 2020
Landwirtschafts- und Umweltdirektion
Amt für Landwirtschaft

Registrierung von Tierhaltungen und Ablauf der landwirtschaftlichen Betriebsdatenerhebung
2020

   1. Registrierung von Tierhaltungen

Wer Tiere der Gattung Hausgeflügel, Equiden (Pferde, Pony, Esel, Maultiere und Maulesel),
Klauentiere (Rindvieh, Schafe, Ziegen, Schweine und in Gehegen gehaltenes Wild), Fische (aus-
ser Zierfische) oder Bienen hält, ist gemäss Tierseuchenverordnung verpflichtet, die Tierhaltung
beim Amt für Landwirtschaft registrieren zu lassen. Auch Tierhaltungen mit Kleinstbeständen
und Hobbytierhaltungen der oben genannten Gattungen sind zu registrieren.

Änderungen der Tierhaltung wie Neuaufnahme der Tierhaltung, Wechsel des Tierhalters oder
Auflösung der Tierhaltung sind innerhalb von 10 Tagen dem Amt für Landwirtschaft zu melden.

Wer ist schon registriert? Alle aktuell registrierten Tierhalter werden anlässlich der landwirt-
schaftlichen Betriebsdatenerhebung (Viehzählung) per Post informiert und können entspre-
chende Änderungen melden. Bienenhalter werden mit der Meldung des Bieneninspektors au-
tomatisch registriert.

   2. Landwirtschaftliche Betriebsdatenerhebung 2020 (Stichtag 31. Januar 2020)

Gestützt auf die Verordnung über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft (ISLV) und
die Direktzahlungsverordnung vom 23. Oktober 2013 wird im Februar in allen Gemeinden die
landwirtschaftliche Betriebsdatenerhebung durchgeführt (Stichtag 31. Januar 2020). Sie beinhal-
tet zugleich die Gesuche der verschiedenen Direktzahlungsarten, für welche die Anträge jährlich
neu gestellt werden müssen. Die Erhebung umfasst den gesamten Nutztierbestand, die bewirt-
schafteten Flächen sowie verschiedene Fragen über die Betriebsstruktur und Betriebsform.
Die Erhebung erfolgt für alle Betroffenen obligatorisch per Internet. Die Bewirtschafterinnen
und Bewirtschafter eines Betriebes oder einer Tierhaltung werden vorgängig mit einem In-
formationsbrief über den Ablauf der Betriebsdatenerhebung orientiert. Die Erfassung über
Agriportal hat von der Landwirtin/Tierhalterin oder dem Landwirten/Tierhalter zwischen dem
3. und dem 28. Februar 2020 zu erfolgen.
Die Rückgabe der Unterlagen an die zuständigen Zählorgane der Gemeinde erfolgt gemäss der
entsprechenden Information der Gemeinde.

Nr. 5 · 29. Januar 2020                                                                     189
Wer muss die Zählunterlagen ausfüllen?
– alle Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von landwirtschaftlichen Betrieben.
–	alle Tierhalterinnen und Tierhalter, welche Tiere der Gattung Rindvieh, Pferde, Ziegen,
   Scha fe, Schweine, Geflügel oder Fische (ohne Zierfische) halten
   (die Bienen werden durch die Bieneninspektoren erhoben).
–	alle Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter, die mindestens 1 ha Landwirtschaftliche Nutz-
   fläche (LN) oder 30 Aren Spezialkulturen bewirtschaften.
–	alle Betriebe, die gemäss der Verordnung über die Primärproduktion registrierungspflichtig
   sind (Direktvermarktung).

Kontrollen: Die Angaben werden durch das Amt für Landwirtschaft stichprobenweise auf den
Betrieben überprüft.

Kürzung oder Verweigerung der Beiträge (Direktzahlungen): Die Beiträge müssen gekürzt oder
verweigert werden, wenn der Gesuchsteller vorsätzlich oder fahrlässig falsche Angaben macht,
die Massnahmen nicht rechtzeitig anmeldet, die Kontrollen erschwert oder die Bedingungen
und Auflagen nicht einhält. Bei vorsätzlicher oder wiederholter Verletzung von Vorschriften
können die Kantone die Gewährung von Beiträgen bis höchstens fünf Jahre verweigern.

Schweigepflicht: Alle mit der Durchführung der Betriebsdatenerhebung und der Bearbeitung
des Zählmaterials betrauten Personen und Amtsstellen sind verpflichtet, die im Erhebungsma-
terial enthaltenen Angaben nach den Grundsätzen des Datenschutzgesetzes zu bearbeiten.

Personen, welche bis am 3. Februar 2020 keinen Informationsbrief erhalten oder die Tierhaltung
neu zu registrieren haben, melden sich beim Amt für Landwirtschaft, Telefon 041 618 40 03
oder landwirtschaft@nw.ch

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Amt für Landwirtschaft

Landwirtschaft top aktuell
Das Amt für Landwirtschaft Nidwalden informiert über Aktualitäten und steht Rede und Antwort.
– Agrarpolitik und wichtige Rahmenbedingungen: aktuelle Situation und Ausblick
– Rückblick 2019 und Ausblick 2020 bei den Direktzahlungen: was ändert?
– 	Sozialversicherungsschutz für Bäuerinnen und Bauern: Welche Risiken müssen abgesichert
    werden?
    Was gilt es bei der Altersvorsorge zu beachten?
Mo. 03. Februar 2020,
Restaurant Eintracht, Oberdorf
Di. 04. Februar 2020,
Restaurant Sternen, Buochs
Mo. 10. Februar 2020,
Restaurant Rössli, Beckenried
Jeweils 20.00 Uhr
Leitung/Referenten: Andreas Egli und
Heiri Niederberger, Amt für Landwirtschaft NW, Markus Odermatt, AGRO-Treuhand UR, NW, OW
Organisator: Amt für Landwirtschaft NW

Stark und erfolgreich verhandeln
Für Bäuerinnen und Bauern ist gutes Verhandlungsgeschick ganz wichtig, denn in Verhand-
lungen kann man viel gewinnen – und leider auch verlieren… In diesem Seminar erhalten Sie
wertvolle Tipps und Tricks, um Verhandlungen jeglicher Art erfolgreich und zielbringend zu füh-
ren. Speziell geht es darum, wie Sie in Preisverhandlungen in Zukunft noch bessere Resultate
erzielen können.
Mi. 12. Februar 2020, 13.00 – 17.00 Uhr
Kursort: LBBZ Schluechthof, Cham
Leitung/Referenten: Claudia Künzi-Schnyder, LBBZ Schluechthof und Michael Oefner, Kom-
munikationstrainer, TALKtrainer GmbH
Kosten: Fr. 60.–
Anmeldung: Bis 29. Januar 2020 an
041 227 75 00 oder info@schluechthof.ch
Organisator: LBBZ Schluechthof Cham, Zentralschweizer Beratungsdienste

Nr. 5 · 29. Januar 2020                                                                    191
Einsatz von Homöopathie bei Kälberkrankheiten
Sie haben bereits Erfahrung im Einsatz von Homöopathie bei Nutztieren, stehen aber bei Käl-
berdurchfall oder Atemwegserkrankungen immer wieder an. An diesem eintägigen Vertiefungs-
kurs über Kälberkrankheiten werden Möglichkeiten für die Bekämpfung von Durchfalls- und
Atemwegserkrankungen mit Homöopathie aufgezeigt. Fälle aus dem Praxisalltag und Fragen
der Anwesenden runden das Tagesprogramm ab.
Freitag, 14. Februar 2020, 9.00 – 16.00 Uhr
Kursort: BWZ Obwalden, Giswil
Leitung/Referentin: Cornelia Grosswiler, dipl. Tierhomöopathin
Kosten: Fr. 80.– (exkl. Mittagessen, Rabatt von Fr. 10.– für Kometian-Mitglieder)
Anmeldung: Bis 31. Januar 2020 an
041 666 63 17 oder landwirtschaft@ow.ch
Organisator: Beratungsdienste UR/OW/NW, Kometian – Komplementäre Tiermedizin
Hinweis: Voraussetzung für den Tag ist der Homöopathie Grundkurs oder der Kometian Ein-
führungskurs I und II.

Strom sparen auf dem Betrieb
Ob Melkanlage, Heulüfter, Güllerührwerk oder Kühlgeräte. Heute läuft fast nichts mehr ohne
Strom. In diesem Kurs erfahren Sie, wie Sie auf Ihrem Betrieb Strom sparen können.
Di. 11. Februar 2020, 10.00 – 16.00 Uhr
Kursort: Planteams, Fadenbrücke 14, Buochs
Leitung/Referent: Niederberger Toni
Kosten: Fr. 50.–
Anmeldung: Bis 04. Februar 2020 an
041 624 48 48 oder info@agro-kmu.ch
Organisator: Bauernverband NW

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HANDELSREGISTER
Verfügung gemäss Art. 153b HRegV

1. 	Das Einzelunternehmen Sindelic Baudienstleistungen, in Wolfenschiessen, wird von Amtes
     wegen gelöscht.

2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft folgendes eingetragen:

 Sindelic Baudienstleistungen, in Wolfenschiessen, CHE-405.996.545, Einzelunternehmen
	
 (SHAB Nr. 133 vom 14.07.2014, S.0, Publ. 1610759). Domizil neu: Das Domizil wurde ein-
 gebüsst. Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes we-
 gen gelöscht, weil die ihm zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug
 auf das Domizil angesetzte Frist ungenutzt abgelaufen ist.

3. 	Die Eintragungsgebühren von CHF 80.00 und die Verfahrensgebühren von CHF 160.00
     werden dem Inhaber auferlegt.

4. 	Wegen Verletzung der Anmeldepflicht im Sinne von Art. 943 Abs. 1 OR wird der Inhaber mit
     einer Ordnungsbusse von CHF 200.00 belegt.

5. 	Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Verwaltungsgericht des
     Kantons Nidwalden, Marktgasse 4, Postfach 1244, 6371 Stans, Beschwerde erhoben wer-
     den. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der
     angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind
     genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Handelsregisteramt des Kantons Nidwalden, 6370 Stans

Nr. 5 · 29. Januar 2020                                                                  193
Verfügung gemäss Art. 153b HRegV

1. 	Bei der First Premium Consulting GmbH in Liquidation, in Stansstad, wird von Amtes wegen
     das Domizil gelöscht.

2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft folgendes eingetragen:

 First Premium Consulting GmbH in Liquidation, in Stansstad, CHE-254.002.389, Gesell-
	
 schaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 100 vom 24.05.2017, Publ. 3541213). Domizil
 neu: Das Domizil wurde eingebüsst. Bei der bereits aufgelösten Gesellschaft wird in An-
 wendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen das Domizil gelöscht, weil die ihr zur
 Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist
 ungenutzt abgelaufen ist.

3. 	Die Eintragungsgebühren von CHF 40.00 und die Verfahrensgebühren von CHF 200.00
     werden der Gesellschaft unter solidarischer Haftung der zur Anmeldung verpflichteten Per-
     sonen auferlegt.

4. 	Gestützt auf Art. 943 Abs. 1 OR wird den Mitgliedern des obersten Leitungs- und Verwal-
     tungsorgans eine Ordnungsbusse im Betrag von CHF 300.00 auferlegt. Die Mitglieder des
     obersten Leitungs- und Verwaltungsorgans haften gestützt auf Art. 21 der Verordnung über
     die Gebühren für das Handelsregister solidarisch für diese Kosten.

5. 	Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Verwaltungsgericht des
     Kantons Nidwalden, Marktgasse 4, Postfach 1244, 6371 Stans, Beschwerde erhoben wer-
     den. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der
     angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind
     genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Handelsregisteramt des Kantons Nidwalden, 6370 Stans

194                                                                        Nr. 5 · 29. Januar 2020
Verfügung gemäss Art. 153b HRegV

1. 	Die CHI Compagnie Helvétique Immobilière Holding SA, in Hergiswil (NW), wird von Amtes
    wegen aufgelöst.

2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft folgendes eingetragen:

 CHI Compagnie Helvétique Immobilière Holding SA, in Hergiswil (NW), CHE- 100.484.130,
	
 Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 231 vom 28.11.2019, Publ. 1004769954). Firma neu:
 CHI Compagnie Helvétique Immobilière Holding SA en liquidation. Die Gesellschaft wird in
 Anwendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur
 Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist
 ungenutzt abgelaufen ist. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Cramer, Guillaume,
 von Genève, in Chêne-Bougeries, Mitglied des Verwaltungsrates, Liquidator, mit Einzelun-
 terschrift als Liquidator [bisher: Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift].

3. 	Die Eintragungsgebühren von CHF 150.00 und die Verfahrensgebühren von CHF 200.00
    werden der Gesellschaft unter solidarischer Haftung der zur Anmeldung verpflichteten Per-
    sonen auferlegt.

4. 	Gestützt auf Art. 943 Abs. 1 OR wird den Mitgliedern des obersten Leitungs- und Verwal-
    tungsorgans eine Ordnungsbusse im Betrag von CHF 300.00 auferlegt. Die Mitglieder des
    obersten Leitungs- und Verwaltungsorgans haften gestützt auf Art. 21 der Verordnung über
    die Gebühren für das Handelsregister solidarisch für diese Kosten.

5. 	Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand
    wiederhergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtskonform angemeldet wird, so kann
    das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen (Art. 153b Abs. 3 HRegV).

6. 	Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Verwaltungsgericht des
    Kantons Nidwalden, Marktgasse 4, Postfach 1244, 6371 Stans, Beschwerde erhoben wer-
    den. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der
    angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind
    genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Handelsregisteramt des Kantons Nidwalden, 6370 Stans

Nr. 5 · 29. Januar 2020                                                                  195
Verfügung gemäss Art. 153b HRegV

1. Die ECOMED SYSTEMS AG, in Hergiswil (NW), wird von Amtes wegen aufgelöst.

2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft folgendes eingetragen:

	ECOMED SYSTEMS AG, in Hergiswil (NW), CHE-103.114.534, Aktiengesellschaft (SHAB
  Nr. 231 vom 28.11.2019, Publ. 1004769952). Firma neu: ECOMED SYSTEMS AG in Liqui-
  dation. Uebersetzungen der Firma neu: (ECOMED SYSTEMS SA en liquidation) (ECOMED
  SYSTEMS Ltd in liquidation). Die Gesellschaft wird in Anwendung von Artikel 153b HRegV
  von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmäs-
  sigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist ungenutzt abgelaufen ist. Einge-
  tragene Personen neu oder mutierend: Pirotte, Marlène Mauricette, französische Staatsan-
  gehörige, in Genève, Mitglied des Verwaltungsrates, Liquidatorin, mit Einzelunterschrift als
  Liquidatorin [bisher: in Genf, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift].

3. 	Die Eintragungsgebühren von CHF 150.00 und die Verfahrensgebühren von CHF 200.00
    werden der Gesellschaft unter solidarischer Haftung der zur Anmeldung verpflichteten Per-
    sonen auferlegt.

4. 	Gestützt auf Art. 943 Abs. 1 OR wird den Mitgliedern des obersten Leitungs- und Verwal-
    tungsorgans eine Ordnungsbusse im Betrag von CHF 300.00 auferlegt. Die Mitglieder des
    obersten Leitungs- und Verwaltungsorgans haften gestützt auf Art. 21 der Verordnung über
    die Gebühren für das Handelsregister solidarisch für diese Kosten.

5. 	Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand
    wiederhergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtskonform angemeldet wird, so kann
    das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen (Art. 153b Abs. 3 HRegV).

6. 	Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Verwaltungsgericht des
    Kantons Nidwalden, Marktgasse 4, Postfach 1244, 6371 Stans, Beschwerde erhoben wer-
    den. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der
    angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind
    genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Handelsregisteramt des Kantons Nidwalden, 6370 Stans

196                                                                         Nr. 5 · 29. Januar 2020
Verfügung gemäss Art. 153b HRegV

1. Die PRAVAL HOLDING SA, in Hergiswil (NW), wird von Amtes wegen aufgelöst.

2.	 In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft folgendes eingetragen: PRAVAL
   HOLDING SA, in Hergiswil (NW), CHE-101.428.097, Aktiengesellschaft (SHAB Nr.231 vom
   28.11.2019, Publ. 1004769953). Firma neu: PRAVAL HOLDING SA en liquidation. Die Ge-
   sellschaft wird in Anwendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen als aufgelöst er-
   klärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Do-
   mizil angesetzte Frist ungenutzt abgelaufen ist. Eingetragene Personen neu oder mutierend:
   Devarenne, Jacques Michel André, französischer Staatsangehöriger, in Thônex, Mitglied des
   Verwaltungsrates, Liquidator, mit Einzelunterschrift als Liquidator [bisher: Mitglied des Ver-
   waltungsrates, mit Einzelunterschrift].

3. 	Die Eintragungsgebühren von CHF 150.00 und die Verfahrensgebühren von CHF 200.00
    werden der Gesellschaft unter solidarischer Haftung der zur Anmeldung verpflichteten Per-
    sonen auferlegt.

4. 	Gestützt auf Art. 943 Abs. 1 OR wird den Mitgliedern des obersten Leitungs- und Verwal-
    tungsorgans eine Ordnungsbusse im Betrag von CHF 300.00 auferlegt. Die Mitglieder des
    obersten Leitungs- und Verwaltungsorgans haften gestützt auf Art. 21 der Verordnung über
    die Gebühren für das Handelsregister solidarisch für diese Kosten.

5. 	Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand
    wiederhergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtskonform angemeldet wird, so kann
    das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen (Art. 153b Abs. 3 HRegV).

6. 	Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Verwaltungsgericht des
    Kantons Nidwalden, Marktgasse 4, Postfach 1244, 6371 Stans, Beschwerde erhoben wer-
    den. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der
    angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind
    genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Handelsregisteramt des Kantons Nidwalden, 6370 Stans

Nr. 5 · 29. Januar 2020                                                                      197
Publikationen

deeptrue AG (deeptrue Ltd.) (deeptrue SA), in Beckenried, CHE-396.736.316, Dorfstrasse 53,
6375 Beckenried, Aktiengesellschaft (Neueintragung). Statutendatum: 06.01.2020. Zweck:
Die Gesellschaft bezweckt die Entwicklung und Vermarktung von IT-Lösungen und die Über-
nahme von Beratungs- und Dienstleistungsmandaten im Bereich der Marktanalyse und der
Marketingberatung für Unternehmen, Verwaltungen, Behörden und andere Organisationen so-
wie alle damit direkt oder indirekt zusammenhängenden Geschäfte. Die Gesellschaft kann im
In- und Ausland Zweigniederlassungen, Agenturen und Tochtergesellschaften errichten sowie
Beteiligungen an anderen Unternehmungen erwerben, verwalten und veräussern oder sich mit
solchen zusammenschliessen. Sie kann Grundstücke und Liegenschaften im In- und Ausland
erwerben oder errichten, verwalten und veräussern sowie Patente Lizenzen und anderes geis-
tiges Eigentum erwerben, verkaufen und verwerten. Die Gesellschaft ist befugt, Finanzierungs-,
Sanierungs- und Interzessionsmassnahmen zu Gunsten von Aktionären, Konzerngesellschaften
oder Dritten vorzunehmen sowie Konzerngesellschaften oder Dritten Darlehen oder für deren
Verpflichtungen Sicherheiten zu gewähren. Aktienkapital: CHF 100’000.00. Liberierung Ak-
tienkapital: CHF 100’000.00. Aktien: 1’000’000 Namenaktien zu CHF 0.10. Die Gesellschaft
hat bei der Gründung vom 06.06.2020 eine genehmigte Kapitalerhöhung gemäss näherer Um-
schreibung in den Statuten beschlossen. Die Gesellschaft hat bei der Gründung vom 06.06.2020
eine bedingte Kapitalerhöhung gemäss näherer Umschreibung in den Statuten beschlossen.
Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen der Gesellschaft erfolgen schriftlich per Brief, E-Mail
oder Fax an die im Aktienbuch eingetragenen Adressen der Aktionäre. Vinkulierung: Die Über-
tragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. Mit Erklärung vom
06.01.2020 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet. Eingetragene Personen: Ammon,
Klaus, von Bonfol, in Emmetten, Präsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu
zweien; Logk, Andreas, deutscher Staatsangehöriger, in Beckenried, Mitglied des Verwaltungs-
rates, Mitglied der Geschäftsleitung, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Oglesby, Dr. Stefan
Pritchard, von Horw, in Uitikon, Mitglied des Verwaltungsrates, Vorsitzender der Geschäftslei-
tung, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagesregister-Nr. 27 vom 08.01.2020

unterwalden24.ch GmbH, in Stansstad, CHE-413.031.147, Gesellschaft mit beschränkter Haf-
tung (SHAB Nr. 243 vom 16.12.2019, Publ. 1004783903). Eingetragene Personen neu oder
mutierend: Givel, Roger Raymond, von Payerne, in Hergiswil (NW), Gesellschafter und Vor-
sitzender der Geschäftsführung, mit Kollektivunterschrift zu zweien, mit 50 Stammanteilen
zu je CHF 200.00 [bisher: Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 100
Stammanteilen zu je CHF 200.00]; Engelberger Druck AG (CHE-106.002.908), in Stans, Gesell-
schafterin, mit 50 Stammanteilen zu je CHF 200.00; Jenny, Peter Josef, von Luzern, in Stans,
Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagesregister-Nr. 28 vom 08.01.2020

MOWA AG, in Hergiswil (NW), CHE-350.228.357, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 93 vom
15.05.2017, Publ. 3521473). Domizil neu: Sonnenbergstrasse 19, 6052 Hergiswil NW. Tages-
register-Nr. 30 vom 08.01.2020

198                                                                       Nr. 5 · 29. Januar 2020
aucoma ag, in Stans, CHE-438.047.383, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 49 vom 12.03.2019,
Publ. 1004585450). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Wendel,
Christian, von Künten, in Bremgarten (AG), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunter-
schrift. Tagesregister-Nr. 31 vom 08.01.2020

Römisch-katholische Kapellenstiftung Trübsee, in Wolfenschiessen, CHE-424.774.726,
Kirchweg 9, 6386 Wolfenschiessen, Stiftung (Neueintragung). Urkundendatum: 31.01.1958.
09.12.2019. Zweck: Die Stiftung bezweckt, die Kapelle auf Trübsee den Gläubigen als Gottes-
dienstraum und Andachtsstätte zur Verfügung zu stellen. Die Stiftung bezweckt die Renovation
und den Unterhalt der Kapelle auf Trübsee; sie beschafft und verwaltet die dafür notwendigen
finanziellen Mittel. Die Stiftung ist eine kirchliche Stiftung, die nicht der staatlichen Aufsicht
unterstellt ist und aufgrund des kirchlichen Charakters keine Revisionsstelle bezeichnen muss.
Die kirchliche Aufsicht wird wahrgenommen durch den Bischof des Bistums Chur. Eingetrage-
ne Personen: Durrer, Josef Alois, von Dallenwil, in Wolfenschiessen, Präsident des Stiftungs-
rates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Christen, Andreas Franz, von Wolfenschiessen, in
Wolfenschiessen, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Lehmann,
Erich, von Wünnewil-Flamatt, in Wolfenschiessen, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektiv-
unterschrift zu zweien; Lederberger, Patrik Kilian, von Waldkirch, in Engelberg, Mitglied des
Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Z’Rotz, Johannes Richard, genannt Hans,
von Ennetmoos, in Ennetmoos, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Tagesregister-Nr. 32 vom 08.01.2020

fro.homage AG, in Stans, CHE-157.965.585, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 250 vom 27.12.2019,
Publ. 1004793528). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Dippold, Axel Johannes
Nikos, von Basel, in Stans, Präsident des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift. Tagesregis-
ter-Nr. 33 vom 08.01.2020

Avalon Club GmbH, in Stansstad, CHE-310.381.047, Gesellschaft mit beschränkter Haftung
(SHAB Nr. 115 vom 18.06.2018, Publ. 4295809). Statutenänderung: 23.12.2019. Firma neu:
Lasgastro GmbH. Tagesregister-Nr. 34 vom 08.01.2020

WILD Rechtsanwalt AG, Zweigniederlassung Hergiswil NW, in Hergiswil (NW), CHE-
333.597.055, schweizerische Zweigniederlassung (SHAB Nr. 22 vom 02.02.2016, Publ.
2633635). Firma neu: WILD DUBACH AG, Zweigniederlassung Hergiswil NW. Domizil neu:
Seestrasse 93, 6052 Hergiswil NW. Firma Hauptsitz neu: WILD DUBACH AG [bisher: WILD
Rechtsanwalt AG]. Tagesregister-Nr. 35 vom 09.01.2020

BAT Bauprojekt AG, in Stans, CHE-143.072.853, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 202 vom
18.10.2019, Publ. 1004740493). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Christen, Thomas Bernhard, von Wolfenschiessen, in Wolfenschiessen, Mitglied des Verwal-
tungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Britschgi, Björn, von Sarnen, in Hergiswil (NW), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelun-
terschrift [bisher: Präsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien]. Tages-
register-Nr. 36 vom 09.01.2020

Nr. 5 · 29. Januar 2020                                                                       199
Saint Maux Trading, in Hergiswil (NW), CHE-187.787.288, Vorrütiweg 6, 6052 Hergiswil NW,
Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Das Einzelunternehmen bezweckt den Kauf und
Verkauf von Autos und Motorrädern. Eingetragene Personen: Saint Maux, Pascal, belgischer
Staatsangehöriger, in Hergiswil (NW), Inhaber, mit Einzelunterschrift. Tagesregister-Nr. 37 vom
09.01.2020

Havek Services AG, in Buochs, CHE-404.192.314, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 89 vom
09.05.2017, Publ. 3510269). Die Gesellschaft wird infolge Verlegung des Sitzes nach Schöft-
land im Handelsregister des Kantons Aargau eingetragen und im Handelsregister des Kantons
Nidwalden von Amtes wegen gelöscht. Tagesregister-Nr. 38 vom 09.01.2020

Quick Start GmbH, in Hergiswil (NW), CHE-116.138.277, Gesellschaft mit beschränkter Haf-
tung (SHAB Nr. 212 vom 01.11.2010, S.10, Publ. 5875846). Firma neu: Quick Start GmbH in
Liquidation. Die Gesellschaft ist mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.12.2019
aufgelöst. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Lehner, Josef, von Zürich, in Zollikon,
Gesellschafter und Geschäftsführer, Liquidator, mit Einzelunterschrift, mit einem Stammanteil
von CHF 7’000.00 [bisher: Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu
zweien]. Tagesregister-Nr. 39 vom 09.01.2020

Rufit GmbH, GU für PB Services in Liquidation, in Hergiswil (NW), CHE-155.176.778, Gesell-
schaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 248 vom 23.12.2019, Publ. 1004790714). Das
Konkursverfahren ist mit Entscheid des Kantonsgerichts Nidwalden vom 08.01.2020 mangels
Aktiven eingestellt worden. Tagesregister-Nr. 40 vom 09.01.2020

Explorair Paragliding by Zemp, in Wolfenschiessen, CHE-473.909.049, Geissmattli 1, 6388
Grafenort, Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Das Einzelunternehmen bezweckt das
Angebot von Gleitschirmflügen. Eingetragene Personen: Zemp, Nicolas Daniel, von Escholz-
matt-Marbach, in Wolfenschiessen, Inhaber, mit Einzelunterschrift. Tagesregister-Nr. 41 vom
09.01.2020

Nidwaldner Kantonalbank, in Stans, CHE-108.954.694, Besondere Rechtsformen (SHAB
Nr. 196 vom 10.10.2019, Publ. 1004734744). Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Berlinger, Hugo, von Beckenried, in Sachseln, Vizedirektor, mit Kollektivunterschrift zu zweien
[bisher: ohne eingetragene Funktion, mit Kollektivprokura zu zweien]; Truttmann, Anita, von
Seelisberg, in Ennetbürgen, Vizedirektorin, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: ohne
eingetragene Funktion, mit Kollektivunterschrift zu zweien]; von Holzen, Marcel, von Ennet-
bürgen, in Ennetbürgen, Vizedirektor, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: ohne einge-
tragene Funktion, mit Kollektivprokura zu zweien]. Tagesregister-Nr. 42 vom 09.01.2020

Next Sports Rights AG, in Hergiswil (NW), CHE-360.337.290, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 232
vom 29.11.2019, Publ. 1004771068). Mit Erklärung vom 21.12.2019 wurde auf die einge-
schränkte Revision verzichtet. Tagesregister-Nr. 43 vom 09.01.2020

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Parto AG, in Ennetbürgen, CHE-108.345.495, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 218 vom
10.11.2015, Publ. 2472247). Mit Erklärung vom 27.12.2019 wurde auf die eingeschränkte
Revision verzichtet. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Schneeber-
ger Treuhand AG (CHE-100.650.629), in Thürnen, Revisionsstelle. Tagesregister-Nr. 44 vom
09.01.2020

Eberli Immobilien AG, Zweigniederlassung Hergiswil NW, in Hergiswil (NW), CHE-168.517.512,
schweizerische Zweigniederlassung (SHAB Nr. 213 vom 02.11.2016, Publ. 3140251), Haupt-
sitz in: Sarnen. Infolge Löschung der Eberli Immobilien AG durch Fusion am Hauptsitz wird
diese Zweigniederlassung aufgehoben und der auf sie bezügliche Eintrag im Handelsregister
gelöscht. Löschungsdatum: 09.01.2020, Tagesregister-Nr. 45 vom 09.01.2020

WISEMENTRADE AG, in Hergiswil (NW), CHE-107.981.694, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 58
vom 23.03.2018, Publ. 4130761). Domizil neu: Seestrasse 129, 6052 Hergiswil NW. Tagesre-
gister-Nr. 46 vom 09.01.2020

Swiss Pilots Association, in Hergiswil (NW), CHE-248.445.519, Seestrasse 3, 6052 Hergiswil
NW, Verein (Neueintragung). Statutendatum: 04.12.2019. 12.12.2019. Zweck: Der Verein bie-
tet luftfahrtinteressierten Menschen aller Alters-, Geschlechts- und Religionsgruppen einen
Ort, an dem die Begegnung ganz im Zeichen der Luftfahrt steht. Er fördert dabei das Verständ-
nis für die Luftfahrt und bildet eine Plattform der Begegnung, um sich über luftfahrtorientierte
Themen auszutauschen. Zudem betreibt er einen Flugsimulator, der theoretisch erworbene
Kenntnisse der Fächer Navigation, Funknavigation, Luftrecht, Betriebliche Verfahren, Flugpla-
nung & Flugüberwachung, Aerodynamik, Flugplanung, Triebwerke, Elektrotechnik, Beladung
& Schwerpunkt, Meteorologie, menschliches Leistungsvermögen, Kommunikation, Multi Crew
Concept (MCC) praxisnah anwenden lässt. Angst- und stressfreies Reisen auch auf Flugreisen
ist für viele Menschen ein Traum, denn sie leiden unter Flugangst. Er nimmt sich dieser Men-
schen an und vermittelt durch eine gezielte Vorgehensweise Strategien gegen Flugangst. Der
Verein ist konfessionell, politisch neutral und unabhängig. Mittel: Jahresbeiträge, Erträge aus
Veranstaltungen, Spenden und Zuwendungen sowie Subventionen aus öffentlicher Hand. Ein-
getragene Personen: Feist, Martin, deutscher Staatsangehöriger, in Hergiswil (NW), Präsident
des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit einem Mitglied; Feist, Melina, deut-
sche Staatsangehörige, in Hergiswil (NW), Mitglied des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift
zu zweien mit dem Präsidenten; Ratajczak, Christoph Henry, deutscher Staatsangehöriger, in
Berlin (DE), Mitglied des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten.
Tagesregister-Nr. 47 vom 09.01.2020

Nr. 5 · 29. Januar 2020                                                                     201
Köttermann Technical AG, in Buochs, CHE-342.415.153, Fadenbrücke 10, 6374 Buochs, Akti-
engesellschaft (Neueintragung). Statutendatum: 18.12.2019. Zweck: Zweck der Gesellschaft
ist die Entwicklung, der Erwerb, die Bewertung und Verwaltung, die Lizenzierung und Verwer-
tung von Immaterialgüterrechten (wie Patenten, Marken und anderen Kennzeichen, Mustern
und Modellen, technischem Know-how und anderen immateriellen Gütern), das Verleasen von
Maschinen, die Verwaltung der Tochtergesellschaft und insbesondere die Verwertung der Mar-
ke Köttermann. Die Gesellschaft kann weitere Produkte selber entwickeln oder von Dritten
entwickeln lassen. Die Gesellschaft kann Grundeigentum und Immaterialgüterrechte erwer-
ben, belasten, veräussern und verwalten, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie alle
Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung
des Gesellschaftszwecks zu fördern. Aktienkapital: CHF 100’000.00. Liberierung Aktienkapi-
tal: CHF 100’000.00. Aktien: 100’000 Namenaktien zu CHF 1.00. Publikationsorgan: SHAB.
Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen mit eingeschriebener Post an die im Aktienbuch ein-
getragene Adresse. Vinkulierung: Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der
Statuten beschränkt. Mit Erklärung vom 18.12.2019 wurde auf die eingeschränkte Revision
verzichtet. Eingetragene Personen: Fuhrer, Peter Urs, von Langnau im Emmental, in Ennetmoos,
Präsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Slavkovsky, Jirí, tschechi-
scher Staatsangehöriger, in Stans, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu
zweien; Limbersky, Rudolf, tschechischer Staatsangehöriger, in Mikuluvka (CZ), Mitglied des
Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagesregister-Nr. 48 vom 09.01.2020

Perlfaktorei GmbH, in Hergiswil (NW), CHE-317.479.380, Gesellschaft mit beschränkter Haf-
tung (SHAB Nr. 181 vom 19.09.2018, Publ. 1004458387). Die Gesellschaft (neu: Vinect GmbH)
wird infolge Verlegung des Sitzes nach Zürich im Handelsregister des Kantons Zürich eingetra-
gen und im Handelsregister des Kantons Nidwalden von Amtes wegen gelöscht. Tagesregister-
Nr. 49 vom 10.01.2020

ASM Projekte & Management GmbH, in Hergiswil (NW), CHE-114.255.819, Gesellschaft mit
beschränkter Haftung (SHAB Nr. 229 vom 26.11.2014, S.0, Publ. 1842839). Die Gesellschaft
wird infolge Verlegung des Sitzes nach Luzern im Handelsregister des Kantons Luzern eingetra-
gen und im Handelsregister des Kantons Nidwalden von Amtes wegen gelöscht. Tagesregister-
Nr. 50 vom 10.01.2020

PrimeTax AG, in Stans, CHE-113.335.769, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 33 vom 18.02.2019,
Publ. 1004568611). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Hanslik, Dr.
Florian, österreichischer Staatsangehöriger, in Zürich, Mitglied des Verwaltungsrates, mit
Einzelunterschrift; Scherrer, Patrick, von Gams, in Zürich, Mitglied des Verwaltungsrates, mit
Einzelunterschrift. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Widmer, Stefan, von Obersig-
genthal, in Ilanz/Glion, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift [bisher: Präsident
des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift]; Komaromy, Miklos Bence, von Zürich, in Würen-
los, mit Einzelprokura. Tagesregister-Nr. 51 vom 10.01.2020

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ASÄNTIS Finanzen AG, in Hergiswil (NW), CHE-113.945.117, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 2
vom 06.01.2020, Publ. 1004797082). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschrif-
ten: Klatt, Roland, deutscher Staatsangehöriger, in Dortmund (DE), mit Einzelprokura. Tagesre-
gister-Nr. 52 vom 10.01.2020

Psychiatrie-Team Stans GmbH, in Stans, CHE-473.123.913, Gesellschaft mit beschränkter
Haftung (SHAB Nr. 249 vom 24.12.2018, Publ. 1004529130). Eingetragene Personen neu
oder mutierend: Rohrer-Liechti, Viviane Lamiel, von Sachseln, in Stansstad, Gesellschafterin
und Vorsitzende der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift, mit 67 Stammanteilen zu je CHF
100.00; Senin-Bilge, Fatima, von Steinen, in Schwyz, Gesellschafterin und Geschäftsführerin,
mit Einzelunterschrift, mit 67 Stammanteilen zu je CHF 100.00; Walter, Armin Beat, von Schlei-
nikon, in Stans, Gesellschafter, mit Einzelunterschrift, mit 66 Stammanteilen zu je CHF 100.00
[bisher: Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 200 Stammanteilen zu
je CHF 100.00]. Tagesregister-Nr. 53 vom 10.01.2020

Lennart Andreas van Dijk Content Creation, in Beckenried, CHE-320.647.152, Mühlebachst-
rasse 5, 6375 Beckenried, Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Das Einzelunterneh-
men bezweckt Angebote in den Bereichen Design, Erstellung von digitalen Inhalten, Werbung,
Foto, Video und Drucksachen. Eingetragene Personen: van Dijk, Lennart Andreas, niederlän-
discher Staatsangehöriger, in Beckenried, Inhaber, mit Einzelunterschrift. Tagesregister-Nr. 54
vom 13.01.2020

Bluestone Media AG, bisher in Luzern, CHE-115.185.653, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 141
vom 22.07.2016, Publ. 2968445). Statutenänderung: 10.01.2020. Sitz neu: Hergiswil (NW). Do-
mizil neu: c/o Ritec AG, Bahnhofstrasse 8, 6052 Hergiswil NW. Ausgeschiedene Personen und
erloschene Unterschriften: Meile, Markus, von Mosnang, in Freienbach, Mitglied des Verwal-
tungsrates, mit Einzelunterschrift. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Meile, Urs, von
Mosnang, in Meggen, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift [bisher: in Frei-
enbach, Präsident des Verwaltungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung]. Tagesregister-Nr. 55
vom 14.01.2020

Berichtigung des im SHAB Nr. 37 vom 22.02.2019 publizierten TR-Eintrags Nr. 249 vom
19.02.2019 Zephyr Health GmbH in Liquidation, in Stans, CHE-171.022.352, Gesellschaft mit
beschränkter Haftung (SHAB Nr. 37 vom 22.02.2019, Publ. 1004572718). Eingetragene Per-
sonen neu oder mutierend: King IV, William, amerikanischer Staatsangehöriger, in San Fran-
cisco, Kalifornien (US), Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift [nicht: Gesellschafter und Ge-
schäftsführer, mit Einzelunterschrift]. Tagesregister-Nr. 56 vom 14.01.2020

Allfi Group AG, in Stans, CHE-219.993.813, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 239 vom 10.12.2019,
Publ. 1004779227). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Brunner, Daniel Robert, von
Zürich, in Sarnen, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Kilian, Thomas Peter Joachim, von Bu-
bendorf, in Hergiswil (NW), mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagesregister-Nr. 57 vom
14.01.2020

Nr. 5 · 29. Januar 2020                                                                    203
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