STOREN - Kanton Nidwalden
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Amtlicher Teil Nr. 5 · 29. Januar 2020 Herausgeber Kanton Nidwalden Verlag, Druck und Abonnementsverwaltung Engelberger Druck AG, Oberstmühle 3, 6370 Stans Kontakt Tel. 041 619 15 70, Fax 041 619 15 60, amtlich@amtsblatt-nw.ch, www.amtsblatt-nw.ch STOREN STOREN NÄF AG Seestrasse 2 6052 Hergiswil Telefon 041 630 34 22 www.moebel-naef.ch info@moebel-naef.ch MÖBEL MÖBEL NÄF AG Seestrasse 2 6052 Hergiswil Telefon 041 630 34 22 www.moebel-naef.ch info@moebel-naef.ch
INHALTSVERZEICHNIS Informationen aus dem Regierungsgebäude 179 Landrat 182 Regierungsrat 183 Direktionen und Amtsstellen 185 Baudirektion 186 Justiz- und Sicherheitsdirektion 187 Bildungsdirektion 188 Landwirtschafts- und Umweltdirektion 189 Handelsregister 193 Schuldbetreibung und Konkurs 211 Gerichte 214 Gemeinden 216 Baugesuche216 Emmetten 218 Oberdorf221 Die nächste Ausgabe Nr. 6 erscheint am Mittwoch, den 5. Februar 2020 178 Nr. 5 · 29. Januar 2020
INFORMATIONEN AUS DEM REGIERUNGSGEBÄUDE Regierungsrat erklärt Rückzug der Behördeninitiative für gültig Kurz vor Jahresende haben die neun Gemeinden die Behördeninitiative für die Anpassung des kanto- nalen Wirtschaftsförderungsgesetzes zurückgezogen. Nun hat der Regierungsrat dem Rückzug seine Gültigkeit bescheinigt. Mit Ausnahme von Stans und Buochs hatten neun Nidwaldner Gemeinden Ende September 2019 eine Behördeninitiative zum kantonalen Wirtschaftsförderungsgesetz eingereicht. An- fang Dezember erklärte der Nidwaldner Regierungsrat den Antrag als zulässig, teilte in sei- ner Stellungnahme aber mit, dass er die Behördeninitiative nicht unterstütze. Nachdem die Gemeinden ihren Antrag kurz vor Weihnachten mit sofortiger Wirkung zurückzogen, war es erneut am Regierungsrat, den Rückzug formell als gültig zu erklären. Dies ist nun erfolgt. Die neun Gemeinden hatten in ihrem Antrag die Zweckmässigkeit des Regionalentwicklungs- verbands (REV) Nidwalden/Engelberg in Frage gestellt. Sie verlangten, im Rahmen einer Teilre- vision des Wirtschaftsförderungsgesetzes von der Errichtung eines solchen Verbandes befreit zu werden. Die damit verbundenen Aufgaben sollen beim Kanton angesiedelt werden. Wei- ter forderten sie, dass die für die Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) erforderliche Wirtschaftsregion, die derzeit sämtliche Nidwaldner Gemeinden sowie Engelberg beinhaltet, umfassender ausgelegt wird. Erweiterung der Region ist bereits heute möglich Der Regierungsrat liess in seiner Stellungnahme verlauten, dass er nicht hinter dem Ansinnen steht. Aus seiner Sicht hat sich das Instrument des Regionalentwicklungsverbandes bewährt, wenn es um die Mitwirkung der Gemeinden bei Unterstützungsgesuchen für Projekte im Rah- men der Neuen Regionalpolitik geht. Ebenso hat sich die Wirtschaftsregion Nidwalden/En- gelberg bisher als geeignet erwiesen. Bei Bedarf kann diese auch mit dem heutigen Gesetz ausgeweitet werden. Eine Annahme der Behördeninitiative würde die gute Kooperation zwischen den Nidwaldner Gemeinden und der Gemeinde Engelberg erschweren. Zudem bringt die Eingliederung der REV- Aufgaben in die Verwaltung keine Kostenersparnisse. Der Regierungsrat räumt zwar ein, dass bei der Kommunikation des REV-Vorstandes und der Zusammenarbeit mit den zwölf Mitgliederge- meinden Verbesserungspotenzial besteht. Dafür ist aber keine Gesetzesanpassung notwendig. Stans, 22. Januar 2020 Nr. 5 · 29. Januar 2020 179
Wechsel bei der Anstellung des schulischen Therapiepersonals Logopäden und Psychomotorik-Therapeuten werden künftig nicht mehr wie Lehrpersonen, sondern wie das übrige Verwaltungspersonal angestellt. An den Arbeitsbedingungen ändert sich für die Fach- personen kaum etwas. Die Fachpersonen der logopädischen und psychomotorischen Schuldienste sind zuständig für die Therapie von Kindern mit einschlägigen Defiziten. Sie fördern die jungen Schülerinnen und Schüler in den Bereichen Sprachentwicklung, sowie Emotionalität, Konzentration, Bewegung und Wahrnehmung. Die Fachpersonen sind heute wie Lehrpersonen im Rahmen der Lehrper- sonalverordnung angestellt. Der darin formulierte Berufsauftrag deckt aus Sicht des Regie- rungsrates die Aufgaben des schulischen Therapiepersonals nur unzureichend ab. Aus diesem Grund ist nun ein eigener Arbeitsauftrag formuliert und sind die Fachpersonen neu in die Per- sonalverordnung überführt worden, die für alle Verwaltungsmitarbeitenden mit Ausnahme der Lehrpersonen gilt. Es handelt sich dabei in erster Linie um eine formale Anpassung. Die Arbeitsbedingungen für die Fachpersonen verändern sich nur unwesentlich. Dem Umstand, dass sie bei ihrer Arbeit hauptsächlich an die Schulwochen gebunden sind, trägt die Flexibilität der Personalverordnung hinreichend Rechnung. Während die Therapien vorwiegend in der Unterrichtszeit durchgeführt werden, steht die restliche Zeit zur Verfügung, um – wie bei anderen Personen, die im Schul- dienst tätig und im Rahmen der Personalverordnung angestellt sind – administrative Aufgaben, Nach- und Vorbereitungsarbeiten zu erledigen sowie Weiterbildungen zu besuchen. Die Über- führung in die Personalverordnung bringt eine geringfügige Ausdehnung des therapeutischen Gesamtangebotes mit sich, auf der anderen Seite sollte im administrativen Bereich eine gewisse Entlastung erfolgen. Aus der Optik des Regierungsrates ist die Ausweitung erwünscht, weil die Arbeit mit dem Kind als zentrales Element der therapeutischen Schuldienste angesehen wird. Stans, 23. Januar 2020 180 Nr. 5 · 29. Januar 2020
Daniel Bieri ist neuer Bankratspräsident der Nidwaldner Kantonalbank Christian Waser tritt per 30. Juni 2020 als Bankratspräsident der Nidwaldner Kantonalbank (NKB) zurück. Als Nachfolger für das Präsidium hat der Regierungsrat den bisherigen Bankrat Daniel Bieri gewählt. Für den frei werdenden Sitz im Bankrat wurde Alice Rieder aus Ennetmoos für die restliche Amtsdauer bis 2022 gewählt. Christian Waser hat sich entschieden, sein Amt als Bankratspräsident der NKB abzugeben und aus dem Bankrat auszutreten. Rund 18 Jahre war er Mitglied des Gremiums, die letzten 10 davon als Präsident. «Christian Waser hat mit seiner Fachkompetenz, aber auch mit seiner Menschlichkeit die Geschehnisse der NKB während der letzten knapp zwei Dekaden wesent- lich geprägt», meint Regierungsrat und Finanzdirektor Alfred Bossard anerkennend. «Wir dan- ken ihm ganz herzlich für sein grosses Engagement und seine stetige Weitsicht für die strate- gische Entwicklung und Positionierung der NKB.» Als Nachfolger von Christian Waser hat der Regierungsrat Daniel Bieri zum neuen Bankrats- präsidenten gewählt. Daniel Bieri ist seit 2008 Mitglied des Bankrats und seit 2010 Bankrats- Vizepräsident. Der 52-jährige Anlage-Fachmann und diplomierte Betriebsökonom arbeitet bei einer national tätigen Versicherungsgesellschaft in Luzern und wohnt mit seiner Familie in Stans. «Mit Daniel Bieri konnten wir diese strategische Schlüsselposition optimal besetzen», freut sich Alfred Bossard. «Wir sind überzeugt, dass er dank seinen umfassenden Kenntnissen der Finanzdienstleistungsbranche eine wichtige Rolle bei der künftigen Entwicklung der NKB wahrnehmen wird.» Für die entstandene Vakanz im sechsköpfigen Bankrat hat der Regierungsrat die 34-jährige Alice Rieder für den Rest der Amtsdauer bis 2022 gewählt. Sie arbeitet bei einer schweizweit tätigen Wirtschaftsprüfungs-, Treuhand- und Beratungsgesellschaft in Luzern und wohnt mit ihrer Familie in Ennetmoos. «Alice Rieder überzeugte uns mit ihrer hohen Fachkompetenz, ihrer beruflichen Erfahrung und ihrer Persönlichkeit», erläutert Alfred Bossard die Wahl. Sowohl Daniel Bieri als Bankratspräsident wie auch Alice Rieder als Mitglied des Bankrats tre- ten ihre neuen Funktionen am 1. Juli 2020 an. Der Bankrat ist das oberste Organ der NKB. Er legt die Strategien und die Grundsätze der Organisation fest und übt die Aufsicht über die Geschäftsführung aus. Der Bankrat wird jeweils vom Regierungsrat gewählt. Stans, 23. Januar 2020 Nr. 5 · 29. Januar 2020 181
LANDRAT Traktandenliste Sitzung des Landrates Der Landrat versammelt sich am Mittwoch, den 12. Februar 2020, 8.30 Uhr im Landratssaal des Rathauses in Stans zur Behandlung der nachstehenden Geschäfte: 1. Tagesordnung; Genehmigung 2. Inpflichtnahme von Landrätin Verena Zemp, Stans, und Landrätin Elena Kaiser, Stansstad 3. Ersatzwahl von Mitgliedern in ständige Kommissionen 4. Protokolle der Landratssitzungen vom 27. November und 18. Dezember 2019; Genehmigung 5. Gesetz über die Gewässer (Gewässergesetz, GewG); 2. Lesung 6. Landratsbeschluss über den Beitritt zu den interkantonalen Konkordaten über das Geldspiel und dessen gemeinsame Durchführung: 6.1 Gesamtschweizerisches Geldspielkonkordat (GSK) vom 20. Mai 2019 6.2 Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 betreffend die gemeinsame Durchfüh- rung von Geldspielen (IKV 2020) 7. Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (Kantonales Geldspielgesetz, kGSpG); 1. Lesung 8. Landratsbeschluss über den Objektkredit für das Bauprojekt Seelisbergstrasse KH3, An hebung Kantonsstrasse beim Dürrensee 9. Landratsbeschluss betreffend die Bewilligung eines Rahmenkredits für die Programmverein barung über die Förderung des kantonalen Umsetzungsprogramms Regionalpolitik 2020 – 2023 LANDRATSBÜRO NIDWALDEN Landratssekretär Armin Eberli Stans, 15. Januar 2020 Hinweis: Die Sitzungen des Landrates sind öffentlich. 182 Nr. 5 · 29. Januar 2020
REGIERUNGSRAT 165.117 Vollzugsverordnung betreffend die Lehrpersonen (Lehrpersonalverordnung, LPV) Änderung vom 21. Januar 20201 Der R e g ier u ngs r a t v on N i d wa ld e n, gestützt Art. 64 Abs. 1 Ziff. 1 der Kantonsverfassung, in Ausführung von Art. 84 des Gesetzes vom 3. Juni 1998 über das öffentlichrechtliche Arbeits- verhältnis (Personalgesetz)2, bes c h l ies s t: I. Die Vollzugsverordnung vom 24. Juni 2008 betreffend die Lehrpersonen (Lehrpersonalverordnung, LPV)3 wird wie folgt geändert: § 51a Übergangsbestimmung zur Änderung vom 21. Januar 2020 Für Fachpersonen in logopädischen Schuldiensten und Fachpersonen in psychomotorischen Schuldiensten, welche im Schuljahr 2020/2021 noch über einen Arbeitsvertrag mit Verweis auf die Lehrpersonalverordnung verfügen, gilt bis längstens 31. Juli 2021 das bisherige Recht. II. Im Anhang 1 der Vollzugsverordnung vom 24. Juni 2008 betreffend die Lehrpersonen (Lehrpersonalverordnung, LPV)3 werden die Abschnitte Fachperson in logopädischen Schuldiensten und Fachperson in psycho- motorischen Schuldiensten aufgehoben. Nr. 5 · 29. Januar 2020 183 1
165.117 Lehrpersonalverordnung, LPV III. Diese Änderung tritt am 1. August 2020 in Kraft. Stans, 21. Januar 2020 REGIERUNGSRAT NIDWALDEN Landammann Alfred Bossard Landschreiber Hugo Murer 1 A 2020, 183 2 NG 165.1 3 NG 165.117 184 Nr. 5 · 29. Januar 2020 2
DIREKTIONEN UND AMTSSTELLEN Medieninformationen Der Kanton setzt sich für den Erhalt seltener Flechtenarten ein Die Alpgenossenschaft Steinalp hat mit dem Kanton Nidwalden einen Vertrag für ein Waldreservat unterzeichnet. Die Eigentümerin ist bereit, den Wald während 50 Jahren nur eingeschränkt zu nutzen. Das Hauptziel ist der Erhalt und die Förderung seltener Flechten an den Bäumen in diesem Gebiet. Das neue Waldreservat mit einer Fläche von 57 Hektaren ist das erste in der Gemeinde Wolfen- schiessen. Der Steinalper Wald eignet sich besonders gut dafür, weil er mangels Häuser und Ver- kehrswege keine Schutzaufgaben zu erfüllen hat. Er ist für die Holznutzung wenig interessant, da er nicht mit einer Forststrasse erschlossen ist. Das Gebiet zeichnet sich durch einen grossen Reichtum an baumbewohnenden Flechtenarten aus. Unter den 143 Gattungen befinden sich auch sehr seltene, so etwa die Mehlige Strahlenflechte, die in der Schweiz als ausgestorben galt. Auch das vom Aussterben bedrohte Schrift-Spaltauge konnte nachgewiesen werden. Zusätzlich zeichnet sich das Waldreservat durch das Auftreten von über 40 Zeigerarten für eine lange öko- logische Kontinuität in den Wäldern aus. Zeigerarten sind Lebewesen, die auf Umwelteinflüsse mit Veränderungen ihrer Lebensfunktionen reagieren. Ein weiteres Ziel des neuen Waldreser- vats ist die Erhaltung und Förderung der vorhandenen Strukturen für das Birkwild. Um die Ziele zu erreichen, braucht es weiterhin gezielte forstliche Eingriffe im Waldreservat. Grundlage für die Ausscheidung von Reservaten bildet das kantonale Waldreservatskonzept aus dem Jahr 2009. Demnach sollen bis zum Jahr 2030 10 Prozent der Waldfläche als Reser- vate langfristig gesichert sein. Dies entspricht 800 Hektaren. Mit dem Gebiet im Steinalper Wald und inzwischen total 13 Waldreservaten mit 625 Hektaren ist der Kanton Nidwalden dem Ziel einen wichtigen Schritt nähergekommen. Stans, 22. Januar 2020 Nr. 5 · 29. Januar 2020 185
Baudirektion Amt für Mobilität Öffentliche Planauflage: Ausführungsprojekt Stansstad, Kantonstrasse KV5 / KH1, Neubau Kreisel Schürmatt und Ausbau Bürgenstock- strasse bis Steigung Sommerweid In Anwendung von Art. 31 des kantonalen Gesetzes über den Bau und Unterhalt der Strassen (Strassengesetz) wird das Ausführungsprojekt, welches die Knotenumgestaltung des heutigen T-Knotens in einen Verkehrskreisel und die Verbreiterung der Bürgenstockstrasse beinhaltet, vom Donnerstag, den 30. Januar bis Freitag, den 28. Februar 2020 öffentlich aufgelegt. Die entsprechenden Planunterlagen zum Projekt können bei der Gemeindeverwaltung Stans- stad, Achereggstrasse 1, 6362 Stansstad, sowie bei der Baudirektion Nidwalden, Buochser- strasse 1, 6371 Stans, während den offiziellen Schalterzeiten eingesehen werden. Einwendungsberechtigt sind Personen, die durch das Projekt oder den darin enthaltenen Bau- linien in ihren Rechten oder rechtlich geschützten Interessen mittelbar oder unmittelbar beein- trächtigt sind. Einwendungen gegen das Projekt sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Baudirektion Nidwalden, Buochserstrasse 1, Postfach 1241, 6371 Stans, einzureichen. Rügen, die bereits gegen die Projektierung (generelles Projekt) hätten erhoben werden können, sind im Ausführungsprojektverfahren nicht mehr zulässig. Über die Einwendungen entscheidet der Regierungsrat. BAUDIREKTION NIDWALDEN AMT FÜR MOBILITÄT 186 Nr. 5 · 29. Januar 2020
Justiz- und Sicherheitsdirektion Amt für Militär und Bevölkerungsschutz Sirenentest vom Mittwoch, 05. Februar 2020 Sirenen können Leben retten. Vorausgesetzt, sie funktionieren richtig und die Bevölkerung weiss, was im Alarmfall zu tun ist. Am Mittwoch, 05. Februar 2020 findet deshalb in der gesamten Schweiz der jährliche Sirenentest statt. Dabei werden die Sirenen vom «Allgemeinen Alarm» so- wie vom «Wasseralarm» getestet. Es sind an diesem Tag keine Schutzmassnahmen zu ergreifen. Die Schweiz verfügt über ein dichtes Netz von rund 7’800 Sirenen, mit denen die Alarmierung der Bevölkerung sichergestellt ist. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) sorgt in Zusammen- arbeit mit den Kantonen, Gemeinden und Stauanlagenbetreibern dafür, dass die Alarmierungssy- steme auf dem neuesten Stand sind und jederzeit betriebs- und einsatzbereit gehalten werden. Im Kanton Nidwalden werden die 39 stationären Sirenen über das Alarmierungssystem POLY- ALERT ausgelöst. Dazu gehören auch die acht Sirenen im Abflussbereich des Bannalp-Stausees. Test verläuft in zwei Phasen Der Sirenentest verläuft in zwei Phasen: Ab 13.30 Uhr wird der «Allgemeine Alarm» ausgelöst. Ab 14.15 Uhr bis spätestens 16.00 Uhr wird der «Wasseralarm» geprüft. Dabei werden die Alarmsirenen über die Sirenenfernsteuerung bei der Kantonspolizei und vor Ort durch die Feu- erwehr sowie beim Elektrizitätswerk getestet. Zur Prüfung der verschiedenen Auslösesysteme werden die Sirenen beim «Allgemeinen Alarm» und beim «Wasseralarm» je zweimal ausgelöst. Alarm-App und Alertswiss-Website Die Alarmierungs-A pp «Alertswiss» ergänzt die bisherigen Systeme – Sirenen und Radio – mit einem zeitgemässen Kanal. Mit der nationalen Alarmierungs-App Alertswiss erhält die Bevöl- kerung Alarme, Warnungen und Informationen zu unterschiedlichen Gefahren direkt via Smart- phone. Paralell zu den Meldungen in der App werden diese auch auf der Alertswiss-Website www.alert.swiss publiziert. Was gilt bei einem echten Sirenenalarm? Für einen optimalen Schutz muss nicht nur die Funktionsfähigkeit der Sirenen sichergestellt sein, sondern die Bevölkerung muss auch das richtige Verhalten bei einem Sirenenalarm ken- nen und verstehen. Wenn das Zeichen «Allgemeiner Alarm» außerhalb der angekündigten Si- renentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befol- gen und wenn möglich die Nachbarn zu informieren. Im Ernstfall ertönt der «Wasseralarm» erst nach dem Zeichen «Allgemeiner Alarm» und bedeu- tet, dass man das gefährdete Gebiet sofort verlassen soll. Weitere Hinweise und Verhaltensre- geln können auch auf Teletext Seite 680 (AA) und Seite 681 (WA), nachgelesen werden. Die Bevölkerung von Nidwalden wird um Verständnis für die mit dem Sirenentest verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten. Stans-Oberdorf, Januar 2020 Nr. 5 · 29. Januar 2020 187
Bildungsdirektion Amt für Berufsbildung und Mittelschule Bildungsdirektion Aufnahmekommission Brückenangebote Anmeldung für Brückenangebote Integratives oder Kombiniertes Brückenangebot 2. März 2020 bis 13. März 2020 Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung Jugendliche, die nach der obligatorischen Schulzeit trotz Bemühungen bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz oder wegen fehlender Berufswahlreife keine Anschlusslösung gefunden haben, können sich für das Kombinierte oder Integrative Brückenangebot der Berufsfachschule Nidwal- den bewerben. Eine Aufnahme ist möglich, wenn die Aufnahmebedingungen gemäss Brückenange- botsverordnung (NG 313.12) erfüllt sind. Annahmefrist für Aufnahmegesuche Montag, 2. März 2020 bis und mit Freitag, 13. März 2020 Das Bewerbungsdossier muss enthalten: Gesuch um Aufnahme in ein Brückenangebot (Formular) Persönliches Bewerbungsschreiben Lebenslauf in Tabellenform mit aktuellem Passfoto Kopien aller ORS-Zeugnisse Falls vorhanden: Kopien von Basic-Check, Multicheck, Eignungstests Beurteilung durch die Klassenlehrperson (Formular) Selbstbeurteilung der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers (Formular) Kopien von Schnupperlehrberichten (Auswahl von 2-3 Betrieben) Kopien von Bewerbungsschreiben (Auswahl von 2-3 Bewerbungen) Kopie der Quittung für die Aufnahmegebühr von Fr. 100.– Weitere Informationen Weitere Informationen wie Informationsbroschüre, Aufnahmegesuchsformular und zusätzliche Unterlagen können unter vbg.netwalden.ch oder direkt im Sekretariat der Berufsfachschule bezo- gen werden. Berufsfachschule Robert-Durrer-Strasse 4, Postfach 1241, 6371 Stans Telefon 041 618 74 33, bwz@nw.ch, vbg.netwalden.ch 188 Nr. 5 · 29. Januar 2020
Landwirtschafts- und Umweltdirektion Amt für Landwirtschaft Registrierung von Tierhaltungen und Ablauf der landwirtschaftlichen Betriebsdatenerhebung 2020 1. Registrierung von Tierhaltungen Wer Tiere der Gattung Hausgeflügel, Equiden (Pferde, Pony, Esel, Maultiere und Maulesel), Klauentiere (Rindvieh, Schafe, Ziegen, Schweine und in Gehegen gehaltenes Wild), Fische (aus- ser Zierfische) oder Bienen hält, ist gemäss Tierseuchenverordnung verpflichtet, die Tierhaltung beim Amt für Landwirtschaft registrieren zu lassen. Auch Tierhaltungen mit Kleinstbeständen und Hobbytierhaltungen der oben genannten Gattungen sind zu registrieren. Änderungen der Tierhaltung wie Neuaufnahme der Tierhaltung, Wechsel des Tierhalters oder Auflösung der Tierhaltung sind innerhalb von 10 Tagen dem Amt für Landwirtschaft zu melden. Wer ist schon registriert? Alle aktuell registrierten Tierhalter werden anlässlich der landwirt- schaftlichen Betriebsdatenerhebung (Viehzählung) per Post informiert und können entspre- chende Änderungen melden. Bienenhalter werden mit der Meldung des Bieneninspektors au- tomatisch registriert. 2. Landwirtschaftliche Betriebsdatenerhebung 2020 (Stichtag 31. Januar 2020) Gestützt auf die Verordnung über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft (ISLV) und die Direktzahlungsverordnung vom 23. Oktober 2013 wird im Februar in allen Gemeinden die landwirtschaftliche Betriebsdatenerhebung durchgeführt (Stichtag 31. Januar 2020). Sie beinhal- tet zugleich die Gesuche der verschiedenen Direktzahlungsarten, für welche die Anträge jährlich neu gestellt werden müssen. Die Erhebung umfasst den gesamten Nutztierbestand, die bewirt- schafteten Flächen sowie verschiedene Fragen über die Betriebsstruktur und Betriebsform. Die Erhebung erfolgt für alle Betroffenen obligatorisch per Internet. Die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter eines Betriebes oder einer Tierhaltung werden vorgängig mit einem In- formationsbrief über den Ablauf der Betriebsdatenerhebung orientiert. Die Erfassung über Agriportal hat von der Landwirtin/Tierhalterin oder dem Landwirten/Tierhalter zwischen dem 3. und dem 28. Februar 2020 zu erfolgen. Die Rückgabe der Unterlagen an die zuständigen Zählorgane der Gemeinde erfolgt gemäss der entsprechenden Information der Gemeinde. Nr. 5 · 29. Januar 2020 189
Wer muss die Zählunterlagen ausfüllen? – alle Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von landwirtschaftlichen Betrieben. – alle Tierhalterinnen und Tierhalter, welche Tiere der Gattung Rindvieh, Pferde, Ziegen, Scha fe, Schweine, Geflügel oder Fische (ohne Zierfische) halten (die Bienen werden durch die Bieneninspektoren erhoben). – alle Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter, die mindestens 1 ha Landwirtschaftliche Nutz- fläche (LN) oder 30 Aren Spezialkulturen bewirtschaften. – alle Betriebe, die gemäss der Verordnung über die Primärproduktion registrierungspflichtig sind (Direktvermarktung). Kontrollen: Die Angaben werden durch das Amt für Landwirtschaft stichprobenweise auf den Betrieben überprüft. Kürzung oder Verweigerung der Beiträge (Direktzahlungen): Die Beiträge müssen gekürzt oder verweigert werden, wenn der Gesuchsteller vorsätzlich oder fahrlässig falsche Angaben macht, die Massnahmen nicht rechtzeitig anmeldet, die Kontrollen erschwert oder die Bedingungen und Auflagen nicht einhält. Bei vorsätzlicher oder wiederholter Verletzung von Vorschriften können die Kantone die Gewährung von Beiträgen bis höchstens fünf Jahre verweigern. Schweigepflicht: Alle mit der Durchführung der Betriebsdatenerhebung und der Bearbeitung des Zählmaterials betrauten Personen und Amtsstellen sind verpflichtet, die im Erhebungsma- terial enthaltenen Angaben nach den Grundsätzen des Datenschutzgesetzes zu bearbeiten. Personen, welche bis am 3. Februar 2020 keinen Informationsbrief erhalten oder die Tierhaltung neu zu registrieren haben, melden sich beim Amt für Landwirtschaft, Telefon 041 618 40 03 oder landwirtschaft@nw.ch 190 Nr. 5 · 29. Januar 2020
Amt für Landwirtschaft Landwirtschaft top aktuell Das Amt für Landwirtschaft Nidwalden informiert über Aktualitäten und steht Rede und Antwort. – Agrarpolitik und wichtige Rahmenbedingungen: aktuelle Situation und Ausblick – Rückblick 2019 und Ausblick 2020 bei den Direktzahlungen: was ändert? – Sozialversicherungsschutz für Bäuerinnen und Bauern: Welche Risiken müssen abgesichert werden? Was gilt es bei der Altersvorsorge zu beachten? Mo. 03. Februar 2020, Restaurant Eintracht, Oberdorf Di. 04. Februar 2020, Restaurant Sternen, Buochs Mo. 10. Februar 2020, Restaurant Rössli, Beckenried Jeweils 20.00 Uhr Leitung/Referenten: Andreas Egli und Heiri Niederberger, Amt für Landwirtschaft NW, Markus Odermatt, AGRO-Treuhand UR, NW, OW Organisator: Amt für Landwirtschaft NW Stark und erfolgreich verhandeln Für Bäuerinnen und Bauern ist gutes Verhandlungsgeschick ganz wichtig, denn in Verhand- lungen kann man viel gewinnen – und leider auch verlieren… In diesem Seminar erhalten Sie wertvolle Tipps und Tricks, um Verhandlungen jeglicher Art erfolgreich und zielbringend zu füh- ren. Speziell geht es darum, wie Sie in Preisverhandlungen in Zukunft noch bessere Resultate erzielen können. Mi. 12. Februar 2020, 13.00 – 17.00 Uhr Kursort: LBBZ Schluechthof, Cham Leitung/Referenten: Claudia Künzi-Schnyder, LBBZ Schluechthof und Michael Oefner, Kom- munikationstrainer, TALKtrainer GmbH Kosten: Fr. 60.– Anmeldung: Bis 29. Januar 2020 an 041 227 75 00 oder info@schluechthof.ch Organisator: LBBZ Schluechthof Cham, Zentralschweizer Beratungsdienste Nr. 5 · 29. Januar 2020 191
Einsatz von Homöopathie bei Kälberkrankheiten Sie haben bereits Erfahrung im Einsatz von Homöopathie bei Nutztieren, stehen aber bei Käl- berdurchfall oder Atemwegserkrankungen immer wieder an. An diesem eintägigen Vertiefungs- kurs über Kälberkrankheiten werden Möglichkeiten für die Bekämpfung von Durchfalls- und Atemwegserkrankungen mit Homöopathie aufgezeigt. Fälle aus dem Praxisalltag und Fragen der Anwesenden runden das Tagesprogramm ab. Freitag, 14. Februar 2020, 9.00 – 16.00 Uhr Kursort: BWZ Obwalden, Giswil Leitung/Referentin: Cornelia Grosswiler, dipl. Tierhomöopathin Kosten: Fr. 80.– (exkl. Mittagessen, Rabatt von Fr. 10.– für Kometian-Mitglieder) Anmeldung: Bis 31. Januar 2020 an 041 666 63 17 oder landwirtschaft@ow.ch Organisator: Beratungsdienste UR/OW/NW, Kometian – Komplementäre Tiermedizin Hinweis: Voraussetzung für den Tag ist der Homöopathie Grundkurs oder der Kometian Ein- führungskurs I und II. Strom sparen auf dem Betrieb Ob Melkanlage, Heulüfter, Güllerührwerk oder Kühlgeräte. Heute läuft fast nichts mehr ohne Strom. In diesem Kurs erfahren Sie, wie Sie auf Ihrem Betrieb Strom sparen können. Di. 11. Februar 2020, 10.00 – 16.00 Uhr Kursort: Planteams, Fadenbrücke 14, Buochs Leitung/Referent: Niederberger Toni Kosten: Fr. 50.– Anmeldung: Bis 04. Februar 2020 an 041 624 48 48 oder info@agro-kmu.ch Organisator: Bauernverband NW 192 Nr. 5 · 29. Januar 2020
HANDELSREGISTER Verfügung gemäss Art. 153b HRegV 1. Das Einzelunternehmen Sindelic Baudienstleistungen, in Wolfenschiessen, wird von Amtes wegen gelöscht. 2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft folgendes eingetragen: Sindelic Baudienstleistungen, in Wolfenschiessen, CHE-405.996.545, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 133 vom 14.07.2014, S.0, Publ. 1610759). Domizil neu: Das Domizil wurde ein- gebüsst. Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes we- gen gelöscht, weil die ihm zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist ungenutzt abgelaufen ist. 3. Die Eintragungsgebühren von CHF 80.00 und die Verfahrensgebühren von CHF 160.00 werden dem Inhaber auferlegt. 4. Wegen Verletzung der Anmeldepflicht im Sinne von Art. 943 Abs. 1 OR wird der Inhaber mit einer Ordnungsbusse von CHF 200.00 belegt. 5. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Nidwalden, Marktgasse 4, Postfach 1244, 6371 Stans, Beschwerde erhoben wer- den. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Handelsregisteramt des Kantons Nidwalden, 6370 Stans Nr. 5 · 29. Januar 2020 193
Verfügung gemäss Art. 153b HRegV 1. Bei der First Premium Consulting GmbH in Liquidation, in Stansstad, wird von Amtes wegen das Domizil gelöscht. 2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft folgendes eingetragen: First Premium Consulting GmbH in Liquidation, in Stansstad, CHE-254.002.389, Gesell- schaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 100 vom 24.05.2017, Publ. 3541213). Domizil neu: Das Domizil wurde eingebüsst. Bei der bereits aufgelösten Gesellschaft wird in An- wendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen das Domizil gelöscht, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist ungenutzt abgelaufen ist. 3. Die Eintragungsgebühren von CHF 40.00 und die Verfahrensgebühren von CHF 200.00 werden der Gesellschaft unter solidarischer Haftung der zur Anmeldung verpflichteten Per- sonen auferlegt. 4. Gestützt auf Art. 943 Abs. 1 OR wird den Mitgliedern des obersten Leitungs- und Verwal- tungsorgans eine Ordnungsbusse im Betrag von CHF 300.00 auferlegt. Die Mitglieder des obersten Leitungs- und Verwaltungsorgans haften gestützt auf Art. 21 der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister solidarisch für diese Kosten. 5. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Nidwalden, Marktgasse 4, Postfach 1244, 6371 Stans, Beschwerde erhoben wer- den. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Handelsregisteramt des Kantons Nidwalden, 6370 Stans 194 Nr. 5 · 29. Januar 2020
Verfügung gemäss Art. 153b HRegV 1. Die CHI Compagnie Helvétique Immobilière Holding SA, in Hergiswil (NW), wird von Amtes wegen aufgelöst. 2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft folgendes eingetragen: CHI Compagnie Helvétique Immobilière Holding SA, in Hergiswil (NW), CHE- 100.484.130, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 231 vom 28.11.2019, Publ. 1004769954). Firma neu: CHI Compagnie Helvétique Immobilière Holding SA en liquidation. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist ungenutzt abgelaufen ist. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Cramer, Guillaume, von Genève, in Chêne-Bougeries, Mitglied des Verwaltungsrates, Liquidator, mit Einzelun- terschrift als Liquidator [bisher: Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift]. 3. Die Eintragungsgebühren von CHF 150.00 und die Verfahrensgebühren von CHF 200.00 werden der Gesellschaft unter solidarischer Haftung der zur Anmeldung verpflichteten Per- sonen auferlegt. 4. Gestützt auf Art. 943 Abs. 1 OR wird den Mitgliedern des obersten Leitungs- und Verwal- tungsorgans eine Ordnungsbusse im Betrag von CHF 300.00 auferlegt. Die Mitglieder des obersten Leitungs- und Verwaltungsorgans haften gestützt auf Art. 21 der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister solidarisch für diese Kosten. 5. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtskonform angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen (Art. 153b Abs. 3 HRegV). 6. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Nidwalden, Marktgasse 4, Postfach 1244, 6371 Stans, Beschwerde erhoben wer- den. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Handelsregisteramt des Kantons Nidwalden, 6370 Stans Nr. 5 · 29. Januar 2020 195
Verfügung gemäss Art. 153b HRegV 1. Die ECOMED SYSTEMS AG, in Hergiswil (NW), wird von Amtes wegen aufgelöst. 2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft folgendes eingetragen: ECOMED SYSTEMS AG, in Hergiswil (NW), CHE-103.114.534, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 231 vom 28.11.2019, Publ. 1004769952). Firma neu: ECOMED SYSTEMS AG in Liqui- dation. Uebersetzungen der Firma neu: (ECOMED SYSTEMS SA en liquidation) (ECOMED SYSTEMS Ltd in liquidation). Die Gesellschaft wird in Anwendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmäs- sigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist ungenutzt abgelaufen ist. Einge- tragene Personen neu oder mutierend: Pirotte, Marlène Mauricette, französische Staatsan- gehörige, in Genève, Mitglied des Verwaltungsrates, Liquidatorin, mit Einzelunterschrift als Liquidatorin [bisher: in Genf, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift]. 3. Die Eintragungsgebühren von CHF 150.00 und die Verfahrensgebühren von CHF 200.00 werden der Gesellschaft unter solidarischer Haftung der zur Anmeldung verpflichteten Per- sonen auferlegt. 4. Gestützt auf Art. 943 Abs. 1 OR wird den Mitgliedern des obersten Leitungs- und Verwal- tungsorgans eine Ordnungsbusse im Betrag von CHF 300.00 auferlegt. Die Mitglieder des obersten Leitungs- und Verwaltungsorgans haften gestützt auf Art. 21 der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister solidarisch für diese Kosten. 5. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtskonform angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen (Art. 153b Abs. 3 HRegV). 6. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Nidwalden, Marktgasse 4, Postfach 1244, 6371 Stans, Beschwerde erhoben wer- den. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Handelsregisteramt des Kantons Nidwalden, 6370 Stans 196 Nr. 5 · 29. Januar 2020
Verfügung gemäss Art. 153b HRegV 1. Die PRAVAL HOLDING SA, in Hergiswil (NW), wird von Amtes wegen aufgelöst. 2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft folgendes eingetragen: PRAVAL HOLDING SA, in Hergiswil (NW), CHE-101.428.097, Aktiengesellschaft (SHAB Nr.231 vom 28.11.2019, Publ. 1004769953). Firma neu: PRAVAL HOLDING SA en liquidation. Die Ge- sellschaft wird in Anwendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen als aufgelöst er- klärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Do- mizil angesetzte Frist ungenutzt abgelaufen ist. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Devarenne, Jacques Michel André, französischer Staatsangehöriger, in Thônex, Mitglied des Verwaltungsrates, Liquidator, mit Einzelunterschrift als Liquidator [bisher: Mitglied des Ver- waltungsrates, mit Einzelunterschrift]. 3. Die Eintragungsgebühren von CHF 150.00 und die Verfahrensgebühren von CHF 200.00 werden der Gesellschaft unter solidarischer Haftung der zur Anmeldung verpflichteten Per- sonen auferlegt. 4. Gestützt auf Art. 943 Abs. 1 OR wird den Mitgliedern des obersten Leitungs- und Verwal- tungsorgans eine Ordnungsbusse im Betrag von CHF 300.00 auferlegt. Die Mitglieder des obersten Leitungs- und Verwaltungsorgans haften gestützt auf Art. 21 der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister solidarisch für diese Kosten. 5. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtskonform angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen (Art. 153b Abs. 3 HRegV). 6. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Nidwalden, Marktgasse 4, Postfach 1244, 6371 Stans, Beschwerde erhoben wer- den. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Handelsregisteramt des Kantons Nidwalden, 6370 Stans Nr. 5 · 29. Januar 2020 197
Publikationen deeptrue AG (deeptrue Ltd.) (deeptrue SA), in Beckenried, CHE-396.736.316, Dorfstrasse 53, 6375 Beckenried, Aktiengesellschaft (Neueintragung). Statutendatum: 06.01.2020. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt die Entwicklung und Vermarktung von IT-Lösungen und die Über- nahme von Beratungs- und Dienstleistungsmandaten im Bereich der Marktanalyse und der Marketingberatung für Unternehmen, Verwaltungen, Behörden und andere Organisationen so- wie alle damit direkt oder indirekt zusammenhängenden Geschäfte. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen, Agenturen und Tochtergesellschaften errichten sowie Beteiligungen an anderen Unternehmungen erwerben, verwalten und veräussern oder sich mit solchen zusammenschliessen. Sie kann Grundstücke und Liegenschaften im In- und Ausland erwerben oder errichten, verwalten und veräussern sowie Patente Lizenzen und anderes geis- tiges Eigentum erwerben, verkaufen und verwerten. Die Gesellschaft ist befugt, Finanzierungs-, Sanierungs- und Interzessionsmassnahmen zu Gunsten von Aktionären, Konzerngesellschaften oder Dritten vorzunehmen sowie Konzerngesellschaften oder Dritten Darlehen oder für deren Verpflichtungen Sicherheiten zu gewähren. Aktienkapital: CHF 100’000.00. Liberierung Ak- tienkapital: CHF 100’000.00. Aktien: 1’000’000 Namenaktien zu CHF 0.10. Die Gesellschaft hat bei der Gründung vom 06.06.2020 eine genehmigte Kapitalerhöhung gemäss näherer Um- schreibung in den Statuten beschlossen. Die Gesellschaft hat bei der Gründung vom 06.06.2020 eine bedingte Kapitalerhöhung gemäss näherer Umschreibung in den Statuten beschlossen. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen der Gesellschaft erfolgen schriftlich per Brief, E-Mail oder Fax an die im Aktienbuch eingetragenen Adressen der Aktionäre. Vinkulierung: Die Über- tragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. Mit Erklärung vom 06.01.2020 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet. Eingetragene Personen: Ammon, Klaus, von Bonfol, in Emmetten, Präsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Logk, Andreas, deutscher Staatsangehöriger, in Beckenried, Mitglied des Verwaltungs- rates, Mitglied der Geschäftsleitung, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Oglesby, Dr. Stefan Pritchard, von Horw, in Uitikon, Mitglied des Verwaltungsrates, Vorsitzender der Geschäftslei- tung, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagesregister-Nr. 27 vom 08.01.2020 unterwalden24.ch GmbH, in Stansstad, CHE-413.031.147, Gesellschaft mit beschränkter Haf- tung (SHAB Nr. 243 vom 16.12.2019, Publ. 1004783903). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Givel, Roger Raymond, von Payerne, in Hergiswil (NW), Gesellschafter und Vor- sitzender der Geschäftsführung, mit Kollektivunterschrift zu zweien, mit 50 Stammanteilen zu je CHF 200.00 [bisher: Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 100 Stammanteilen zu je CHF 200.00]; Engelberger Druck AG (CHE-106.002.908), in Stans, Gesell- schafterin, mit 50 Stammanteilen zu je CHF 200.00; Jenny, Peter Josef, von Luzern, in Stans, Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagesregister-Nr. 28 vom 08.01.2020 MOWA AG, in Hergiswil (NW), CHE-350.228.357, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 93 vom 15.05.2017, Publ. 3521473). Domizil neu: Sonnenbergstrasse 19, 6052 Hergiswil NW. Tages- register-Nr. 30 vom 08.01.2020 198 Nr. 5 · 29. Januar 2020
aucoma ag, in Stans, CHE-438.047.383, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 49 vom 12.03.2019, Publ. 1004585450). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Wendel, Christian, von Künten, in Bremgarten (AG), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunter- schrift. Tagesregister-Nr. 31 vom 08.01.2020 Römisch-katholische Kapellenstiftung Trübsee, in Wolfenschiessen, CHE-424.774.726, Kirchweg 9, 6386 Wolfenschiessen, Stiftung (Neueintragung). Urkundendatum: 31.01.1958. 09.12.2019. Zweck: Die Stiftung bezweckt, die Kapelle auf Trübsee den Gläubigen als Gottes- dienstraum und Andachtsstätte zur Verfügung zu stellen. Die Stiftung bezweckt die Renovation und den Unterhalt der Kapelle auf Trübsee; sie beschafft und verwaltet die dafür notwendigen finanziellen Mittel. Die Stiftung ist eine kirchliche Stiftung, die nicht der staatlichen Aufsicht unterstellt ist und aufgrund des kirchlichen Charakters keine Revisionsstelle bezeichnen muss. Die kirchliche Aufsicht wird wahrgenommen durch den Bischof des Bistums Chur. Eingetrage- ne Personen: Durrer, Josef Alois, von Dallenwil, in Wolfenschiessen, Präsident des Stiftungs- rates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Christen, Andreas Franz, von Wolfenschiessen, in Wolfenschiessen, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Lehmann, Erich, von Wünnewil-Flamatt, in Wolfenschiessen, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektiv- unterschrift zu zweien; Lederberger, Patrik Kilian, von Waldkirch, in Engelberg, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Z’Rotz, Johannes Richard, genannt Hans, von Ennetmoos, in Ennetmoos, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagesregister-Nr. 32 vom 08.01.2020 fro.homage AG, in Stans, CHE-157.965.585, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 250 vom 27.12.2019, Publ. 1004793528). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Dippold, Axel Johannes Nikos, von Basel, in Stans, Präsident des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift. Tagesregis- ter-Nr. 33 vom 08.01.2020 Avalon Club GmbH, in Stansstad, CHE-310.381.047, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 115 vom 18.06.2018, Publ. 4295809). Statutenänderung: 23.12.2019. Firma neu: Lasgastro GmbH. Tagesregister-Nr. 34 vom 08.01.2020 WILD Rechtsanwalt AG, Zweigniederlassung Hergiswil NW, in Hergiswil (NW), CHE- 333.597.055, schweizerische Zweigniederlassung (SHAB Nr. 22 vom 02.02.2016, Publ. 2633635). Firma neu: WILD DUBACH AG, Zweigniederlassung Hergiswil NW. Domizil neu: Seestrasse 93, 6052 Hergiswil NW. Firma Hauptsitz neu: WILD DUBACH AG [bisher: WILD Rechtsanwalt AG]. Tagesregister-Nr. 35 vom 09.01.2020 BAT Bauprojekt AG, in Stans, CHE-143.072.853, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 202 vom 18.10.2019, Publ. 1004740493). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Christen, Thomas Bernhard, von Wolfenschiessen, in Wolfenschiessen, Mitglied des Verwal- tungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Britschgi, Björn, von Sarnen, in Hergiswil (NW), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelun- terschrift [bisher: Präsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien]. Tages- register-Nr. 36 vom 09.01.2020 Nr. 5 · 29. Januar 2020 199
Saint Maux Trading, in Hergiswil (NW), CHE-187.787.288, Vorrütiweg 6, 6052 Hergiswil NW, Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Das Einzelunternehmen bezweckt den Kauf und Verkauf von Autos und Motorrädern. Eingetragene Personen: Saint Maux, Pascal, belgischer Staatsangehöriger, in Hergiswil (NW), Inhaber, mit Einzelunterschrift. Tagesregister-Nr. 37 vom 09.01.2020 Havek Services AG, in Buochs, CHE-404.192.314, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 89 vom 09.05.2017, Publ. 3510269). Die Gesellschaft wird infolge Verlegung des Sitzes nach Schöft- land im Handelsregister des Kantons Aargau eingetragen und im Handelsregister des Kantons Nidwalden von Amtes wegen gelöscht. Tagesregister-Nr. 38 vom 09.01.2020 Quick Start GmbH, in Hergiswil (NW), CHE-116.138.277, Gesellschaft mit beschränkter Haf- tung (SHAB Nr. 212 vom 01.11.2010, S.10, Publ. 5875846). Firma neu: Quick Start GmbH in Liquidation. Die Gesellschaft ist mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.12.2019 aufgelöst. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Lehner, Josef, von Zürich, in Zollikon, Gesellschafter und Geschäftsführer, Liquidator, mit Einzelunterschrift, mit einem Stammanteil von CHF 7’000.00 [bisher: Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien]. Tagesregister-Nr. 39 vom 09.01.2020 Rufit GmbH, GU für PB Services in Liquidation, in Hergiswil (NW), CHE-155.176.778, Gesell- schaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 248 vom 23.12.2019, Publ. 1004790714). Das Konkursverfahren ist mit Entscheid des Kantonsgerichts Nidwalden vom 08.01.2020 mangels Aktiven eingestellt worden. Tagesregister-Nr. 40 vom 09.01.2020 Explorair Paragliding by Zemp, in Wolfenschiessen, CHE-473.909.049, Geissmattli 1, 6388 Grafenort, Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Das Einzelunternehmen bezweckt das Angebot von Gleitschirmflügen. Eingetragene Personen: Zemp, Nicolas Daniel, von Escholz- matt-Marbach, in Wolfenschiessen, Inhaber, mit Einzelunterschrift. Tagesregister-Nr. 41 vom 09.01.2020 Nidwaldner Kantonalbank, in Stans, CHE-108.954.694, Besondere Rechtsformen (SHAB Nr. 196 vom 10.10.2019, Publ. 1004734744). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Berlinger, Hugo, von Beckenried, in Sachseln, Vizedirektor, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: ohne eingetragene Funktion, mit Kollektivprokura zu zweien]; Truttmann, Anita, von Seelisberg, in Ennetbürgen, Vizedirektorin, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: ohne eingetragene Funktion, mit Kollektivunterschrift zu zweien]; von Holzen, Marcel, von Ennet- bürgen, in Ennetbürgen, Vizedirektor, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: ohne einge- tragene Funktion, mit Kollektivprokura zu zweien]. Tagesregister-Nr. 42 vom 09.01.2020 Next Sports Rights AG, in Hergiswil (NW), CHE-360.337.290, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 232 vom 29.11.2019, Publ. 1004771068). Mit Erklärung vom 21.12.2019 wurde auf die einge- schränkte Revision verzichtet. Tagesregister-Nr. 43 vom 09.01.2020 200 Nr. 5 · 29. Januar 2020
Parto AG, in Ennetbürgen, CHE-108.345.495, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 218 vom 10.11.2015, Publ. 2472247). Mit Erklärung vom 27.12.2019 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Schneeber- ger Treuhand AG (CHE-100.650.629), in Thürnen, Revisionsstelle. Tagesregister-Nr. 44 vom 09.01.2020 Eberli Immobilien AG, Zweigniederlassung Hergiswil NW, in Hergiswil (NW), CHE-168.517.512, schweizerische Zweigniederlassung (SHAB Nr. 213 vom 02.11.2016, Publ. 3140251), Haupt- sitz in: Sarnen. Infolge Löschung der Eberli Immobilien AG durch Fusion am Hauptsitz wird diese Zweigniederlassung aufgehoben und der auf sie bezügliche Eintrag im Handelsregister gelöscht. Löschungsdatum: 09.01.2020, Tagesregister-Nr. 45 vom 09.01.2020 WISEMENTRADE AG, in Hergiswil (NW), CHE-107.981.694, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 58 vom 23.03.2018, Publ. 4130761). Domizil neu: Seestrasse 129, 6052 Hergiswil NW. Tagesre- gister-Nr. 46 vom 09.01.2020 Swiss Pilots Association, in Hergiswil (NW), CHE-248.445.519, Seestrasse 3, 6052 Hergiswil NW, Verein (Neueintragung). Statutendatum: 04.12.2019. 12.12.2019. Zweck: Der Verein bie- tet luftfahrtinteressierten Menschen aller Alters-, Geschlechts- und Religionsgruppen einen Ort, an dem die Begegnung ganz im Zeichen der Luftfahrt steht. Er fördert dabei das Verständ- nis für die Luftfahrt und bildet eine Plattform der Begegnung, um sich über luftfahrtorientierte Themen auszutauschen. Zudem betreibt er einen Flugsimulator, der theoretisch erworbene Kenntnisse der Fächer Navigation, Funknavigation, Luftrecht, Betriebliche Verfahren, Flugpla- nung & Flugüberwachung, Aerodynamik, Flugplanung, Triebwerke, Elektrotechnik, Beladung & Schwerpunkt, Meteorologie, menschliches Leistungsvermögen, Kommunikation, Multi Crew Concept (MCC) praxisnah anwenden lässt. Angst- und stressfreies Reisen auch auf Flugreisen ist für viele Menschen ein Traum, denn sie leiden unter Flugangst. Er nimmt sich dieser Men- schen an und vermittelt durch eine gezielte Vorgehensweise Strategien gegen Flugangst. Der Verein ist konfessionell, politisch neutral und unabhängig. Mittel: Jahresbeiträge, Erträge aus Veranstaltungen, Spenden und Zuwendungen sowie Subventionen aus öffentlicher Hand. Ein- getragene Personen: Feist, Martin, deutscher Staatsangehöriger, in Hergiswil (NW), Präsident des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit einem Mitglied; Feist, Melina, deut- sche Staatsangehörige, in Hergiswil (NW), Mitglied des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten; Ratajczak, Christoph Henry, deutscher Staatsangehöriger, in Berlin (DE), Mitglied des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten. Tagesregister-Nr. 47 vom 09.01.2020 Nr. 5 · 29. Januar 2020 201
Köttermann Technical AG, in Buochs, CHE-342.415.153, Fadenbrücke 10, 6374 Buochs, Akti- engesellschaft (Neueintragung). Statutendatum: 18.12.2019. Zweck: Zweck der Gesellschaft ist die Entwicklung, der Erwerb, die Bewertung und Verwaltung, die Lizenzierung und Verwer- tung von Immaterialgüterrechten (wie Patenten, Marken und anderen Kennzeichen, Mustern und Modellen, technischem Know-how und anderen immateriellen Gütern), das Verleasen von Maschinen, die Verwaltung der Tochtergesellschaft und insbesondere die Verwertung der Mar- ke Köttermann. Die Gesellschaft kann weitere Produkte selber entwickeln oder von Dritten entwickeln lassen. Die Gesellschaft kann Grundeigentum und Immaterialgüterrechte erwer- ben, belasten, veräussern und verwalten, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszwecks zu fördern. Aktienkapital: CHF 100’000.00. Liberierung Aktienkapi- tal: CHF 100’000.00. Aktien: 100’000 Namenaktien zu CHF 1.00. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen mit eingeschriebener Post an die im Aktienbuch ein- getragene Adresse. Vinkulierung: Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. Mit Erklärung vom 18.12.2019 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet. Eingetragene Personen: Fuhrer, Peter Urs, von Langnau im Emmental, in Ennetmoos, Präsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Slavkovsky, Jirí, tschechi- scher Staatsangehöriger, in Stans, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Limbersky, Rudolf, tschechischer Staatsangehöriger, in Mikuluvka (CZ), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagesregister-Nr. 48 vom 09.01.2020 Perlfaktorei GmbH, in Hergiswil (NW), CHE-317.479.380, Gesellschaft mit beschränkter Haf- tung (SHAB Nr. 181 vom 19.09.2018, Publ. 1004458387). Die Gesellschaft (neu: Vinect GmbH) wird infolge Verlegung des Sitzes nach Zürich im Handelsregister des Kantons Zürich eingetra- gen und im Handelsregister des Kantons Nidwalden von Amtes wegen gelöscht. Tagesregister- Nr. 49 vom 10.01.2020 ASM Projekte & Management GmbH, in Hergiswil (NW), CHE-114.255.819, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 229 vom 26.11.2014, S.0, Publ. 1842839). Die Gesellschaft wird infolge Verlegung des Sitzes nach Luzern im Handelsregister des Kantons Luzern eingetra- gen und im Handelsregister des Kantons Nidwalden von Amtes wegen gelöscht. Tagesregister- Nr. 50 vom 10.01.2020 PrimeTax AG, in Stans, CHE-113.335.769, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 33 vom 18.02.2019, Publ. 1004568611). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Hanslik, Dr. Florian, österreichischer Staatsangehöriger, in Zürich, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift; Scherrer, Patrick, von Gams, in Zürich, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Widmer, Stefan, von Obersig- genthal, in Ilanz/Glion, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift [bisher: Präsident des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift]; Komaromy, Miklos Bence, von Zürich, in Würen- los, mit Einzelprokura. Tagesregister-Nr. 51 vom 10.01.2020 202 Nr. 5 · 29. Januar 2020
ASÄNTIS Finanzen AG, in Hergiswil (NW), CHE-113.945.117, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 2 vom 06.01.2020, Publ. 1004797082). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschrif- ten: Klatt, Roland, deutscher Staatsangehöriger, in Dortmund (DE), mit Einzelprokura. Tagesre- gister-Nr. 52 vom 10.01.2020 Psychiatrie-Team Stans GmbH, in Stans, CHE-473.123.913, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 249 vom 24.12.2018, Publ. 1004529130). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Rohrer-Liechti, Viviane Lamiel, von Sachseln, in Stansstad, Gesellschafterin und Vorsitzende der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift, mit 67 Stammanteilen zu je CHF 100.00; Senin-Bilge, Fatima, von Steinen, in Schwyz, Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift, mit 67 Stammanteilen zu je CHF 100.00; Walter, Armin Beat, von Schlei- nikon, in Stans, Gesellschafter, mit Einzelunterschrift, mit 66 Stammanteilen zu je CHF 100.00 [bisher: Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 200 Stammanteilen zu je CHF 100.00]. Tagesregister-Nr. 53 vom 10.01.2020 Lennart Andreas van Dijk Content Creation, in Beckenried, CHE-320.647.152, Mühlebachst- rasse 5, 6375 Beckenried, Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Das Einzelunterneh- men bezweckt Angebote in den Bereichen Design, Erstellung von digitalen Inhalten, Werbung, Foto, Video und Drucksachen. Eingetragene Personen: van Dijk, Lennart Andreas, niederlän- discher Staatsangehöriger, in Beckenried, Inhaber, mit Einzelunterschrift. Tagesregister-Nr. 54 vom 13.01.2020 Bluestone Media AG, bisher in Luzern, CHE-115.185.653, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 141 vom 22.07.2016, Publ. 2968445). Statutenänderung: 10.01.2020. Sitz neu: Hergiswil (NW). Do- mizil neu: c/o Ritec AG, Bahnhofstrasse 8, 6052 Hergiswil NW. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Meile, Markus, von Mosnang, in Freienbach, Mitglied des Verwal- tungsrates, mit Einzelunterschrift. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Meile, Urs, von Mosnang, in Meggen, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift [bisher: in Frei- enbach, Präsident des Verwaltungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung]. Tagesregister-Nr. 55 vom 14.01.2020 Berichtigung des im SHAB Nr. 37 vom 22.02.2019 publizierten TR-Eintrags Nr. 249 vom 19.02.2019 Zephyr Health GmbH in Liquidation, in Stans, CHE-171.022.352, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 37 vom 22.02.2019, Publ. 1004572718). Eingetragene Per- sonen neu oder mutierend: King IV, William, amerikanischer Staatsangehöriger, in San Fran- cisco, Kalifornien (US), Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift [nicht: Gesellschafter und Ge- schäftsführer, mit Einzelunterschrift]. Tagesregister-Nr. 56 vom 14.01.2020 Allfi Group AG, in Stans, CHE-219.993.813, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 239 vom 10.12.2019, Publ. 1004779227). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Brunner, Daniel Robert, von Zürich, in Sarnen, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Kilian, Thomas Peter Joachim, von Bu- bendorf, in Hergiswil (NW), mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagesregister-Nr. 57 vom 14.01.2020 Nr. 5 · 29. Januar 2020 203
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