Einladung zum Tag der offenen Tür des Waldkindergartens - Stadt Laichingen
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11. Jahrgang Donnerstag, 10. Oktober 2019 Nummer 41 Einladung zum Tag der offenen Tür des Waldkindergartens Am Sonntag, 13.10.2019 von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr öffnen wir für alle Interessen- ten unseren Waldkindergarten. So können Sie die Einrichtung kennenlernen und mit der Kindergartenleitung bzw. den Erzieherinnen Ihre Fragen und Anliegen besprechen oder sich einfach nur umschauen. An diesem Tag erwartet Sie ein buntes Programm: - Besichtigung des Wagens und des Waldes - Kennenlernen des pädagogischen Personals - Informationen und Gespräche - Kreativaktion für Kinder Wir nehmen uns Zeit für alle Besucher und freuen uns auf Sie. Das Waldkindergartenteam So finden Sie uns: Wir bitten Sie, auf dem Parkplatz der Tiefenhöhle Laichingen zu parken und den restli- chen Weg zu Fuß (ca. 5 min) zurückzulegen. Der Weg wird ausgeschildert. Waldkindergarten Laichingen - Die Waldameisen Höhlenweg 99, 89150 Laichingen 0160/2234505; Waldkindergarten@laichingen.de
2 Donnerstag, 10. Oktober 2019 Laichingen Bürgerentscheid Bürgerentscheid amam Sonntag, 10.10. Sonntag, November 2019 November 2019 Liebe Bürgerinnen und Bürger, LiebeLiebe Bürgerinnen Bürgerinnen und undBürger, Bürger, am Sonntag, 10. November 2019 sind Sie zur Abstimmung im Rah‐ am Sonntag, 10.10.November 2019 sindSie Siezurzur Abstimmung im Rahmen menam Sonntag, eines November Bürgerentscheids über 2019 einesind Abstimmung Freiflächenphotovoltaikan‐ im Rah‐ einesmenBürgerentscheids einesinBürgerentscheidsüber eine überFreiflächenphotovoltaikanlage eine Freiflächenphotovoltaikan‐ auf zwei lage auf zwei Privatbesitz befindlichen Grundstücken südlich der in Privatbesitz lage auf zwei befindlichen Grundstücken südlich der Landesstraße L230 Landesstraße L230ingegenüber Privatbesitz derbefindlichen Ampelanlage Grundstücken am Stadteingang südlich der gegenüber der Ampelanlage Landesstraße L230 gegenüber am Stadteingang aufgerufen. Umfangreich aufgerufen. Umfangreich wurde in der denAmpelanlage vergangenenam Stadteingang Monaten be‐ wurde in den vergangenen wurde Monaten bereits über das zur Abstimmung reitsaufgerufen. über das zurUmfangreich Abstimmung stehende in den vergangenen Thema in der PresseMonatenbe‐ be‐ stehende Thema reitsDamit über das in der Presse zur Abstimmung berichtet. stehende ThemaDamit Sie in dereine persönliche Presseha‐ be‐ Ent- richtet. Sie eine persönliche Entscheidung treffen können, scheidung treffen können, haben wir Entscheidung alle wichtigen Fakten auf den folgen- ben richtet. wir alle Damit wichtigenSie eine Fakten persönliche auf den folgenden Seiten treffen dieserkönnen, Bür‐ ha‐ den Seiten ben wirdieser gerinformation Bürgerinformation allenochmals wichtigen Fakten für auf den nochmals Sie zusammengestellt.folgendenfür Sie zusammengestellt. Seiten dieser Bür‐ gerinformation nochmals für Sie zusammengestellt. Mit Mit demBürgerentscheid dem Bürgerentscheid soll sollüber überdie die Einrichtung Einrichtung einer einer Photovoltaik-Freiflächenanlage Photovoltaik‐Freiflächenanlage ge‐ gemäß der mäßbereits Mit derdem bestehenden Bürgerentscheid bereits bestehenden Ausweisung soll über die Ausweisung imimFlächennutzungsplan Einrichtung derStadt Stadt Laichingen einer Photovoltaik‐Freiflächenanlage Flächennutzungsplan der Laichingen ent‐entschie- ge‐ den schieden werden. Im Jahr 2010 bzw. 2012 hat der Gemeinderat der Stadt Laichingen und in ent‐in der werden. mäß der Im Jahr bereits 2010 bestehenden bzw. 2012 Ausweisung hat der im Gemeinderat Flächennutzungsplan der Stadt der Laichingen Stadt Laichingen und Folge auchauch schieden der Folge der zuständige werden. der Im JahrGemeindeverwaltungsverband zuständige 2010 bzw. 2012 hat der Gemeinderat Gemeindeverwaltungsverband Laichinger Laichingerder Stadt Alb diese Laichingen Alb diese Ausweisung und in Ausweisung einer Sonderfläche einerder Folge auch der Sonderfläche füreine für eineFreiflächenphotovoltaikanlage Freiflächenphotovoltaikanlage zuständige Gemeindeverwaltungsverband imLaichinger Flächennutzungsplan im Flächennutzungsplan Alb diese Stadtder Stadt derAusweisung Laichingen Laichingen beschlossen. einer Sonderfläche beschlossen. für Die Dieeine Konsequenz daraus, Freiflächenphotovoltaikanlage Konsequenz daraus, dass danndassauf dann im auf der vorgesehenen derFlächennutzungsplan vorgesehenen Flächeder Fläche in in Stadt Laichingen Laichingen Laichingen auch auch einePhotovoltaikanlage eine Photovoltaikanlage beschlossen. Die Konsequenz entstehen daraus, entstehen dass kann, kann, dannallen war war auf der allen Beteiligten vorgesehenen Beteiligten bekannt bekanntFläche und in und auch auch ausdrücklich beabsichtigt. Absicht war damals, rechtzeitig ein Signal für eine Energie‐ Energie- ausdrücklich Laichingen auch beabsichtigt. eine Absicht Photovoltaikanlage war damals, entstehen kann,rechtzeitig war allen ein Signal Beteiligten für eine bekannt und wende wendeauchund und gegenden ausdrücklich gegen den Klimawandel beabsichtigt. Klimawandel Absichtzu setzen. zu setzen. war damals, rechtzeitig ein Signal für eine Energie‐ wende und gegen den Klimawandel zu setzen. Der DerGemeinderat Gemeinderat hat hateinen einen Antrag Antrag zu einer zu einer Photovoltaikanlage Photovoltaikanlage aber nunaber nunöffentlichen in seiner in seiner öffentli- chen Der Sitzung Gemeinderat Sitzung im März Märzhat im2019 2019einen entgegen Antrag entgegen des zudes einer Vorschlags Photovoltaikanlage Vorschlags der aber der Stadtverwaltung Stadtverwaltung nun in seiner und entgegen des öffentlichen und entgegen des damali‐ gen Sitzung damaligen im März Beschlusses Beschlusses 2019 desentgegen des Gemeinderats des des Gemeinderats und Vorschlags undderdesStadtverwaltung undinentgegen Gemeindeverwaltungsverbands Gemeindeverwaltungsverbands des damali‐ seiner Mehrheit in seiner gen Mehrheit abgelehnt. Beschlusses abgelehnt. Das Gremium des Gemeinderats DasistGremium und des Gemeindeverwaltungsverbands ist sich dem Handlungsbedarf sich dem Handlungsbedarf für die Zukunft derfür in seiner die ZukunftEner‐ erneuerbaren Mehrheit der erneu- erbarenabgelehnt. gien zwar Energien Das Gremium zwar wohl wohl bewusst, ist hat sich sich bewusst, dem aber gegen Handlungsbedarf hat den sichVerbrauch aber gegen für die vonden Zukunft der Verbrauch von landwirtschaftlich erneuerbaren Ener‐ landwirtschaft- genutzten lich gienentschieden, Flächen zwar wohl genutzten bewusst, Flächen hat sich aber entschieden, so die mehrheitliche sogegen den Verbrauch die mehrheitliche Argumentation von landwirtschaftlich Argumentation im Gemeinderat. genutzten im Gemeinderat. Flächen entschieden, so die mehrheitliche Argumentation im Gemeinderat. Gegen Gegendiesen Beschluss diesen Beschluss desdes Gemeinderats Gemeinderats wurde wurde von einer von einer Initiative Initiative aus deraus der Bevölkerung Bevölkerung ein ein Gegen Bürgerbegehren diesen Bürgerbegehren gemäß Beschluss gemäߧ21 §21des derder Gemeinderats Gemeindeordnung Gemeindeordnung wurde von einer des Landes des Landes Initiative aus der Bevölkerung Baden-Württemberg Baden‐Württemberg bean‐ ein bean- tragt. Bürgerbegehren tragt.Die Die Voraussetzungen gemäß Voraussetzungen und §21und der Gemeindeordnung rechtlichen rechtlichen Grundlagen Grundlagen des wurdenLandes wurden Baden‐Württemberg von dervon der Verwaltung Verwaltung bean‐ geprüft. geprüft. Der tragt. DerGemeinderatDie Voraussetzungen Gemeinderat hat hatdann danninin und seiner seiner rechtlichen Sitzung Sitzung Grundlagen am 22.amJuli 22.2019 wurden Julidie2019 von der Verwaltung die Zulässigkeit Zulässigkeit des des Bürgerbegeh‐geprüft. Bürgerbe- gehrensDer Gemeinderat festgestellt, rens festgestellt, hat dann wodurch wodurch in es jetztesamseiner jetzt Sitzung 10. am am 22. 10. November November Juli 2019 2019 zum 2019 die Zulässigkeit des zum Bürgerentscheid Bürgerentscheid Bürgerbegeh‐ kommt. Sie kommt. Sie rens haben haben festgestellt, nunnun wodurch die Möglichkeit, die Möglichkeit, es jetzt am unmittelbar unmittelbar 10. November Einfluss Einfluss auf dieseauf2019 zum Bürgerentscheid zu nehmen.kommt. diese Angelegenheit Angelegenheit Sie zu nehmen. haben nun die Möglichkeit, unmittelbar Einfluss auf diese Angelegenheit zu nehmen. Die DieGemeindeordnung Gemeindeordnung sieht siehtvor,vor, dass dass allealle Wahlberechtigten Wahlberechtigten vorab vorab im Rahmen im Rahmen dieser Bürge- dieser Bürger‐ Die rinformationGemeindeordnung information alle allewesentlichen wesentlichen sieht vor, dass sachlichen sachlichen alle FaktenWahlberechtigten Fakten vorab zum Bürgerentscheid zum Bürgerentscheid im Rahmen sowie diesowie dieser dieBürger‐ Positionen Positionen des information desBürgermeisters, alle Bürgermeisters, der wesentlichen derFraktionen Fraktionen sachlichen Fakten im Gemeinderat im Gemeinderat zum Bürgerentscheid als auchals der auch sowie der Initiative Initiative erhalten.die Positionen erhalten. Dabei ist Dabei ist des Bürgermeisters, gewährleistet, dass gewährleistet, dassdie der Fraktionen dieVertrauensperson Vertrauensperson im Gemeinderat des Bürgerbegehrens als des Bürgerbegehrens auch der Initiative ihre Auffassung erhalten. in gleichem ihre Auffassung Dabei ist in gleichem Umfang gewährleistet, Umfang darstellen dass darstellen darf, darf,die wie wieVertrauensperson derderBürgermeister Bürgermeister des undBürgerbegehrens der undGemeinderat. der Gemeinderat. ihre Auffassung in gleichem Umfang darstellen darf, wie der Bürgermeister und der Gemeinderat.
Laichingen Donnerstag, 10. Oktober 2019 3 Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Unionsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens drei Monate mit Hauptwohnsitz in Laichingen gemeldet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Selbstverständlich ist auch die Stimmabgabe per Briefwahl möglich. Sie entscheiden am 10. November 2019 über folgende Frage: „Stimmen Sie der Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf den südlichen Teilflä- chen der Flurstücke 3976 und 3977 und dem Flurstück 3990 des Gewanns Reute auf der Gemarkung Laichingen mit einer Größe von ca. 12 ha grundsätzlich zu, verbunden mit einer Beauftragung der Verwaltung, mit der Fa. W-I-N-D Energien GmbH für das Bauleitverfahren einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag abzuschließen?“ Die Frage des Bürgerentscheids ist entschieden, wenn eine Mehrheit der gültigen Stimmen mit Ja oder Nein gestimmt hat und diese Mehrheit mindestens 20 Prozent der Stimmberech- tigten beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit „Nein“ entschieden. Das Ergeb- nis des Bürgerentscheids ist bindend für den Gemeinderat und durch die Stadtverwaltung umzusetzen. Er hat die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses und kann innerhalb von drei Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid geändert werden. Wenn das erforderliche Quorum von 20 Prozent der Stimmberechtigten nicht erreicht wurde, ist der Bürgerentscheid nicht entschieden. Der Gemeinderat hat dann über die Einrichtung einer Photovoltaik-Freif- lächenanlage im Gewann Reute erneut zu entscheiden. Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Zeit der Lippenbekenntnisse und Sonntagsreden zum Kli- mawandel und der Maßnahmen zur Energiewende, um diesem entgegenzuwirken, ist end- gültig abgelaufen. Wir haben als Entscheider, und das sind in diesem besonderen Fall auch Sie, die Pflicht, auch den späteren Generationen eine so intakte Umwelt wie nur möglich zu hinterlassen, die ein lebenswertes Leben für alle ermöglicht. Ich sehe den Konflikt zwischen Landverbrauch und Energiewende, jedoch was wäre denn die Wahl, die wir hätten? Weiter wie bisher! Dachflächen allein sind nicht ausreichend. Und damit wird weder die Erderwär- mung in der 2-Grad Grenze gehalten, noch der Landwirtschaft gedient, die mit zunehmender Erderwärmung immer stärker in Schwierigkeiten gerät und Landwirtschaft in unseren Brei- ten vielleicht eines Tages sogar unmöglich macht. Unter den Modulen einer Freiflächenpho- tovoltaik kann sehr wohl Landwirtschaft betrieben werden. Halt in einem anderen Stil als die meisten es gewohnt sind. Dort könnte z.B. eine Magerrasenwiese oder eine Blühwiese ent- stehen, die nur extensiv bewirtschaftet wird. Wir sprechen immerhin von 12 Hektar Fläche, die so einen wirklich nennenswerten Beitrag gegen das Insektensterben leisten könnte. Und für die Landwirtschaft wäre der Gewinn, dass sie diese Fläche zur Insektenvielfalt nicht mehr ihren seitherigen Flächen abringen müsste, also eine Win-Win-Situation für alle. Auch Wir in Laichingen haben die Lasten der Energiewende zu tragen und unseren Teil dazu beizutra- gen, auch wenn´s schwer fällt. Wir können nicht länger auf „die anderen“ verweisen, die das tun sollen. Persönlich und für die Zukunft unserer Gesellschaft bitte ich Sie, von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Deshalb rufe ich Sie auf, am 10. November mit „Ja“ zu stimmen, denn es geht um Ihre Zukunft. Ihr Klaus Kaufmann Bürgermeister
4 Donnerstag, 10. Oktober 2019 Laichingen Gemeinsame Stellungnahme der im Laichinger Gemeinderat vertretenen Fraktionen von Bürgerliche Wählervereinigung (BWV), Laichinger Allgemeine Bürgerliste (LAB), Christlich Demokratische Union (CDU) Nein zu übermäßigem Flächenverbrauch Anlässlich der Diskussionen in den Gemeinderatssitzungen über die geplante Photovoltaikanlage im Gewann Reute in Laichingen wurde schnell deutlich, dass der überwiegende Teil der Gemeinderatsmitglieder noch einen erhebli- chen Klärungsbedarf über diese Freiflächenanlage hatte. Das Thema Flächenverbrauch auf der Laichinger Alb war in den letzten Monaten und Jahren innerhalb der Gemeinderatsfraktionen der BWV, LAB und CDU ein ernstes Thema. Der enorme Flächenverbrauch auf der Laichinger Alb im Zuge des Baues der ICE-Trasse und der Erweiterung der Autobahn A 8 mit insgesamt 34,6 ha, der weitere Flächenverbrauch für den Bahnhof Merklingen nebst Parkplatz (5 ha) und für das noch auszuweisende interkommunale Industrie- und Gewerbegebiet (ca. 50 ha) sowie die (teil- weise bereits erfolgte) Ausweisung neuer Baugebiete machen es dringend notwendig, dass eine „Zwischenbilanz“ gezogen wird. Es muss intensiv darüber nachgedacht werden, für welche kommunalpolitischen Ziele und Notwen- digkeiten in den nächsten Jahren weitere Flächen auf der Laichinger Alb benötigt werden. Vor diesem Hintergrund wurde das Vorhaben nicht abgelehnt, sondern zunächst lediglich „verschoben“. Des Weiteren haben die beiden vom Flächenverbrauch hauptsächlich betroffenen Gemeinden (Nellingen und Merklin- gen) im Hinblick auf das potentielle „Interkommunale Industrie- und Gewerbegebiet“ angekündigt, dass sie für die hierfür benötigte Fläche auch in anderen Gemeinden sog. „Ausgleichsflächen“ benötigten. Flächennutzungsplan ist nur eine planerische Vorgabe Zwar ist die von den Investoren gewählte landwirtschaftliche Fläche mit 12 ha im Flächennutzungsplan als Solar- feld ausgewiesen. Einen Anspruch aus dem Flächennutzungsplan auf Umsetzung eines Solarfeldes gibt es jedoch nicht. Zum Zeitpunkt des Beschlusses des Flächennutzungsplanes waren die meisten der oben genannten Punkte noch nicht bekannt. Dies hat zu einer veränderten Meinung bezüglich der Umsetzung geführt. Die im Flächennut- zungsplan enthaltenen Festsetzungen sind reine planerische Vorgaben, die erst bei entsprechender Umsetzung (Bebauungspläne etc.) ihre rechtliche Wirkung entfalten. Eine Änderung des Flächennutzungsplans steht derzeit jedoch nicht im Raum. Eine spätere Umsetzung einer Freiflächenphotovoltaik ist weiterhin denkbar. Ja zu Photovoltaik, jedoch nicht auf wertvollem Ackerland Die Mitglieder der BWV, LAB und CDU-Fraktionen befürworten ausdrücklich den Ausbau von Photovoltaikanlagen. Dafür sollten jedoch zunächst in erster Linie die noch vorhandenen Dachflächen sowohl der privaten Hausbesit- zer als auch der Städte und Gemeinden der Laichinger Alb sowie der gewerblichen Gebäudeeigentümer auf ihre Geeignetheit als Photovoltaikflächen untersucht und genutzt werden. So machen wir uns z.B. stark für die Nutzung des Daches des Bahnhofparkplatzes mit Photovoltaik und lassen der- zeit bei allen Bauvorhaben prüfen, inwieweit Solarflächennutzung verbindlich festgesetzt werden kann. Ferner sind wir der Meinung, dass es für Flächenphotovoltaikanlagen geeignetere Flächen gibt als ausgerechnet wertvolles Ackerland, z.B. entlang von Autobahnen oder anderer nicht landwirtschaftlich nutzbarer Flächen. So unterscheidet der BUND-Landesverband Baden-Württember für die Bewertung von PV-Freiflächenanlagen drei Flächenkategorien: „Vorrang für PV-Freiflächenanlagen wird auf vorbelasteten Standorten eingeräumt. Es werden Ausschlussgebiete definiert, sowie Kriterien als Entscheidungshilfe in Abwägungsprozessen auf nicht definierten Flächen festgelegt. Prioritäre Bereiche Diese Flächen sind nach unserer Meinung am besten geeignet. Es handelt sich um denaturierte oder vorbelastete Flächen, auf denen keine besonders geschützten Arten oder Biotope existieren. Dazu gehören - Industriebrachen - Mülldeponien und Abraumhalden - ehemals militärisch genutztes Gelände mit geringem naturschutzfachlichen Wert, insbesondere versiegelte Flächen - Lärmschutzwälle und andere Flächen im Umfeld von Hauptverkehrsachsen, z. B. Zwischenräume bei Autobahnkreuzen - Überdachungen von Verkehrswegen (außer Grünbrücken) - Alle technischen Anlagen im Außenbereich (Kläranlagen etc.) - Parkplätze (z. B. durch Bau von Überdachungen) - Versiegelte Flächen im Innen- und Außenbereich, soweit eine Entsiegelung nicht aus ökologischen Gründen geboten ist“ (Quelle: Position des BUND Baden-Württemberg zur Solarenergie für Photovoltaik-Flächenanlagen; Homepage BUND-Laichingen.de)
Laichingen Donnerstag, 10. Oktober 2019 5 Ja zur Energiewende Die Mitglieder der BWV, LAB und CDU sind einhellig der Meinung, dass die Energiewende notwendig und bereits eingeläutet ist. An der Ausweitung der alternativen Energieerzeugung führt kein Weg vorbei. Uns ist es jedoch bewusst, dass es die perfekte Energiequelle auf der Alb derzeit nicht gibt. Alle erneuerbaren Energiequellen (Pho- tovoltaik, Biogas, Windenergie) sind sorgfältig sowohl bezüglich ihrer Vorteile, als auch ihrer bereits feststehenden negativen Auswirkungen zu prüfen. Eine neue Windkraftanlage z.B. hat dieselbe Leistung, wie die zur Abstimmung stehende 12ha Freiflächenanlage. Neben der total veränderten landwirtschaftlichen Flächensituation zum Nachteil der Landwirte im Bereich Merklin- gen/Nellingen haben z.B. zwischenzeitlich auch eine Vielzahl von Windkraftanlagen ihren Betrieb aufgenommen (Berghülen 5, Bermaringen 10, Westerheim 4, Wiesensteig 6) und weitere werden kommen. Dasselbe gilt für den Ausbau der Biogasanlagen. Von der produzierten Biogas-Anlagen-Wärme profitieren die Stadt Laichingen und die Gewerbetreibenden (Wärmenutzung) sowie die Umwelt (Vermeidung von CO2) in erheblichem Umfang. Es liegt auf der Hand, dass bei Entzug von landwirtschaftlicher Fläche, welche sich für den Maisanbau eignet und für den Betrieb einer Biogasanlage benötigt wird andere landwirtschaftliche Fläche für den Maisanbau genutzt wer- den muss, auf denen z.B. bisher kein Mais angebaut wurde. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich Laichingen bezüglich der Energiewende bereits auf einem sehr guten Weg befindet. Laut Auskunft des Albwerkes wird bereits heute ca. 50% (der Bundesdurchschnitt liegt laut Umweltbundesamt bei 37,5 %) des privaten und gewerblichen Stromverbrauches in Laichingen über erneuerbare Energien erzeugt. Hierbei sind die ENBW-Anlagen, sowie die drei geplanten Windräder auf Weidens- tetten noch gar nicht berücksichtigt. Ja zu einer Beteiligung der Bürger am Gewinn Zuletzt wollen wir noch unseren Wunsch bezüglich der Möglichkeit einer Beteiligung der Bürger am Gewinn etwa- iger Freiflächenanlagen zum Ausdruck bringen. Sollten solche Anlagen gebaut werden, so sollte der Gewinn nicht an ein einzelnes Unternehmen abfließen, wie es bei der vom Bürgerbegehren vorgesehenen Lösung der Fall wäre. Aufgrund der aufgeführten Argumente sprechen sich die Fraktionen der BWV, der LAB und der CDU gegen die vom Bürgerbegehren geforderte Freiflächen-Photovoltaikanlage im Gewann Reute aus. Ulrich Rößler Bernhard Schweizer Anton Wenzel Sprecher BWV-Fraktion Sprecher der LAB-Fraktion Sprecher CDU-Fraktion ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die IGEL-Fraktion unterstützt vorbehaltlos das Bürgerbegehren für die Baugenehmigung einer Freiflächen-Photo- voltaik-Anlage auf dem dafür ausgewiesenen Areal im Gewann Reute. Begründung: Die Klimaerwärmung und die daraus resultierenden Gefahren sind mittlerweile sichtbar und endlich Die auchIGEL-Fraktion unterstützt in den Köpfen unserer vorbehaltlos Politiker angekommen. daseine Nur durch Bürgerbegehren fürhindie rasche Energiewende Baugenehmigung zu erneuerbaren Ener- gien ist laut Experten der Klimawandel noch zu bremsen. Neben individuellen Anstrengungen, wie z.B. PV-Anla- einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage auf dem dafür ausgewiesenen Areal im Gewann gen aufs Dach, muss diese Energiewende global, national und kommunal gelingen! Leider stehen wir damit immer Reute. noch am Anfang! Begründung: Die Klimaerwärmung Bereits in der 5. Fortschreibung und die daraus des Flächennutzungsplan resultierenden 2009 mit Aktualisierung Gefahren 2016 (6. sindwurde Fortschreibung) mittlerwe o.g. Areal in weiser Voraussicht für eine Freiflächen-PV-Anlage vorgesehen mit jeweiliger Zustimmung aller Fraktio- sichtbar und endlichDeshalb nen des Gemeinderates. auchistindie den Köpfen aktuelle unserer Ablehnung durchPolitiker angekommen. die BWV-, LAB- und CDU-Fraktion Nurunverständ- durch eine rasche Energiewende lich. Deren hin zu erneuerbaren Begründung, zur Ernährung dringend benötigtesEnergien ist laut Ackerland damit Experten herzugeben, dernachvollziehbar, ist nicht Klimawandel no solange weit größere Flächen für den Anbau von Energiepflanzen (Nahrungsmittel) für Biogas-Anlagen verwendet zu bremsen. werden. Neben Auch bedeutet eineindividuellen Anstrengungen, Freiflächen-PV-Anlage wie keine Versiegelung, z.B. mit sondern PV-Anlagen naturbelassenen aufs undDach, muss gepflegten diese WiesenEnergiewende zwischen den Modulen global, leistennational und kommunal wir einen wichtigen Beitrag zumgelingen! Leider stehen Erhalt der Artenvielfalt wirFauna. in Flora und damit imm Bitte unterstützen Sie das Bürgerbegehren mit einem Kreuz bei „Ja“. noch am Anfang! Lippenbekenntnisse reichen nicht mehr aus! Wir müssen endlich handeln und in unserem Bereits in der 5. Fortschreibung eigenen Lebensumfeld anfangen! des Flächennutzungsplan 2009 mit Aktualisierung 2016 (6. Fortschreibung) wurde o.g. Areal in weiser Voraussicht für eine Freiflächen-PV-Anlage KLIMAWANDEL IST TATSACHE UND DIE ERDERWÄRMUNG MUSS GESTOPPT WERDEN! vorgesehen LAICHINGEN HAT mitJETZT jeweiliger Zustimmung DIE CHANCE, aller Fraktionen ETWAS KLEINES des Gemeinderates. Deshalb ist di DAZUBEIZUTRAGEN, ALSO MACHEN WIR’S DOCH EINFACH! aktuelle Ablehnung durch die BWV-, LAB- und CDU-Fraktion unverständlich. Deren Begründung, zur Ernährung Wenn nicht jetzt, wann dann? (Harald dringend Lesch) benötigtes Ackerland damit herzugeben, ist nicht nachvollziehbar, solange weit größere Flächen für den Anbau von Energiepflanzen
6 Donnerstag, 10. Oktober 2019 Laichingen Stellungnahme derLiebe Bürgerinitiative „JA Mitbürger, Mitbürgerinnen, liebe zum Solarpark Reute Laichingen“ zum Bürgerentscheid am 10.11.2019 am 10. November 2019 haben Sie die Möglichkeit, darüber abzustimmen, ob LiebeimMitbürgerinnen, Gewann Reute, liebe Mitbürger, Laichingen eine Freiflächen-Photovoltaikanlage gebaut werden kann. Die Fläche dafür ist bereits als Gewerbegebiet mit teilweiser am 10. November 2019 haben Sie die Möglichkeit, darüber abzustimmen, ob Sondernutzung für Photovoltaik im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Sie im Gewann befindetReute, sich Laichingen südlich der eineEinmündung Freiflächen-Photovoltaikanlage der Geislinger Straße gebautin wer- die den kann. Die Fläche dafür ist bereits als Gewerbegebiet mit teilweiser Landesstrasse L230. Die Unterschriftensammlung für den Bürgerentscheid hatSonder- nutzung uns für Photovoltaik gezeigt, im Flächennutzungsplan dass die Realisierung dieses Projektsausgewiesen. Sie befindet vielen Bürgern wichtig ist. sich südlich der Einmündung der Geislinger Straße in die Landesstrasse L230. Solarparks können nicht nur Die Unterschriftensammlung einen für den Beitrag zum Klimaschutz Bürgerentscheid leisten dass hat uns gezeigt, sondern die auch Lebensräume Realisierung für viele dieses Projekts Arten vielen bieten, wichtig Bürgern denn aufist. den Flächen ist keine Düngung oder Einsatz von Pestiziden notwendig. Die Fläche unterhalb der Solarmodule kann von Schafen beweidet werden (z. B. Solarparks können Suppingen, nicht nur einen Bühlenhausen) oderBeitrag zum Klimaschutz es wird, wie im Solarparkleisten bei sondern Asch, Heu geerntet. Durch auchSteinschüttungen, Lebensräume für viele Arten bieten, Insektenhotels, denn auf denmit Bepflanzungen Flächen ist keine heimischen Düngung und Sträuchern oderEinsäen Einsatz von mit regionalen Wildblumen kann eine Fläche entstehen die für die Natur sehr wertvoll Pestiziden notwendig. Die Fläche unterhalb der Solarmodule kann von Schafen beweidet werden (z. ist und vielen Arten Lebensraum B. Suppingen, bietet. In Studien Bühlenhausen) oderwurde festgestellt, es wird, wie imdass sich beibei Solarpark und unterhalb Asch, der Solarflächen Heu geerntet. Durch wieder Stein- über hundert neue Pflanzen- und Insektenarten, aber auch Eidechsen und Vögel schüttungen, Insektenhotels, Bepflanzungen mit heimischen Sträuchern und Einsäen mit regionalen angesiedelt haben. Dafür muss Wildblumen kannauch eineimFläche geplanten Solarpark entstehen dieLaichingen gesorgt für die Natur sehrwerden. wertvoll ist und vielen Arten Lebens- Im Vergleich zu den immensen Flächen, die für den Anbau von Energiepflanzen (Mais, Gras, Getreide, raumSilphie bietet. etc.) In Studien wurde festgestellt, dass sich bei und unterhalb der Solarflächen wieder über verwendet werden, ist die geplante Fläche für den Solarpark sehr gering. Auf den hundert neue Pflanzen- folgenden Seiten haben und Insektenarten, aber auch wir einen Vergleich derEidechsen und Vögel angesiedelt haben. Dafür beiden Energie-Gewinnungsmöglichkeiten mit mussentsprechender auch im geplanten Solarpark Laichingen gesorgt informativer Argumentation erstellt. werden. Im Vergleich zu den immensen Flächen, die für den Anbau von Energiepflanzen (Mais, Gras, Getreide, Silphie Wiretc.) heuteverwendet werden, sind die ersten, dieistden dievom geplante MenschenFläche für den Solarpark gemachten Klimawandel sehr gering. bereits Auf den spüren. Und fol- wir sindSeiten genden die Letzten, habendie wirihn nochVergleich einen einigermaßen begrenzen der beiden können, aber nur, wenn wir jetzt entschlossen Energie-Gewinnungsmöglichkeiten mit entspre- handeln. chender Unser Argumentation informativer Klimasystem steht vor dem Zusammenbruch. Gleichzeitig beobachten wir ein erstellt. einzigartiges Artensterben. Um sowohl den Artenschwund als auch die Erderwärmung auf ein noch Wir heute sind die erträgliches Maßersten, die den vom zu begrenzen, Menschen brauchen gemachten Klimawandel wir in Baden-Württemberg bereits und auch spüren. Und in Laichingen wir äußerst schnelles sind die unddie Letzten, wirksames ihn noch Handeln. einigermaßen begrenzen können, aber nur, wenn wir jetzt entschlos- Wir spüren sen handeln. bereits Unser die Auswirkungen Klimasystem steht des vor Klimawandels. Die SommerGleichzeitig dem Zusammenbruch. werden heißer, der Niederschlag beobachten wir ein fehlt. Deutlich erkennbar auch am seit Monaten bedenklich niedrigen Pegelstand einzigartiges Artensterben. Um sowohl den Artenschwund als auch die Erderwärmung auf ein noch des Blautopfes. Wenn wir erträgliches Maß weiterhin nichts tun zu begrenzen, und nurwir brauchen reden, drohen uns gewaltige in Baden-Württemberg undDürreperioden, Wirbelstürme, auch in Laichingen äußerst Hagel und Überschwemmungen. Handeln bedeutet gezielte Umstellung auf erneuerbare Energie von schnelles und wirksames Handeln. Sonne, Wind und Wasser. Handeln bedeutet auch, beim Bürgerentscheid zur Abstimmung zu gehen Wir spüren bereits die Auswirkungen des Klimawandels. Die Sommer werden heißer, der Niederschlag und für den Solarpark im Gewann Reute Laichingen zu stimmen. fehlt. Deutlich erkennbar auch am seit Monaten bedenklich niedrigen Pegelstand des Blautopfes. Wenn wir weiterhin nichts tun Der Solarpark undwird Reute nurein reden, drohen wichtiger uns gewaltige regionaler Beitrag zurDürreperioden, Wirbelstürme, Energiewende sein. Hagel und Überschwemmungen. Handeln bedeutet gezielte Umstellung auf erneuerbare Energie von Sonne,Auch WindwennunddieWasser. Energieeinsparung ein wichtiger Handeln bedeutet auch,Bestandteil der Energiewende beim Bürgerentscheid ist, reicht dies zu zur Abstimmung nicht aus, gehen denn für Industrie und E-Mobilität wird auch in und für den Solarpark im Gewann Reute Laichingen zu stimmen.Zukunft immer mehr Strom benötigt. Egal, wie die Autos in Zukunft angetrieben werden, ob elektrisch, mit Wasserstoff oder regenerativem Gas, allein dafür Der Solarpark ReuteMengen werden riesige wird einan wichtiger regionaler zusätzlicher Beitrag regenerativ zur Energiewende erzeugter sein. Elektrizität benötigt. In Deutschland Auchgewinnen wenn diewir zwar schon etwa 40 % des elektrischen Stroms aus erneuerbaren Quellen, aber das sind Energieeinsparung ein wichtiger Bestandteil der Energiewende ist, reicht dies nicht nur 14 % des Gesamt-Energieverbrauch (Heizöl, Benzin, Diesel, Kerosin usw.). aus, denn für Industrie und E-Mobilität wird Mehr Informationen und Argumente für auch den in Zukunft Solarpark immer finden mehr Sie auf denStrom benötigt. folgenden Seiten.Egal, wie die Autos in Zukunft angetrieben werden, ob elektrisch, mit Wasserstoff oder regenerativem Gas, allein dafür werden riesige Mengen an zusätzlicher regenerativ erzeugter Elektrizität benötigt. In Deutsch- Bitte gehen land gewinnen wirSie zwarzur Abstimmung. schon etwa 40 %Machen Sie ihr Kreuz des elektrischen Stromsbeiaus "JA". Ermöglichen erneuerbaren Sie damit Quellen, aber uns und allen künftigen Generationen, eine lebenswerte das sind nur 14 % des Gesamt-Energieverbrauch (Heizöl, Benzin, Diesel, Kerosin usw.).Zukunft! „Wir müssen Mehr Informationen und jetzt nicht erst Argumente in fünf für den Jahren Solarpark handeln, finden umden Sie auf unsere Zukunft folgenden und die Seiten. Zukunft unserer Kinder zu retten!“ Bitte gehen Sie zur Abstimmung. Machen Sie ihr Kreuz bei „JA“. Ermöglichen Sie damit uns und allen künftigen Generationen, eine lebenswerte Zukunft! Herzlichen Dank „Wir müssen jetzt nicht erst in fünf Jahren handeln, um unsere Zukunft und die Zukunft Ludwig Häberle, Christine Jost und Team Bürgerentscheid Laichingen unserer Kinder zu retten!“ Herzlichen Dank Ludwig Häberle, Christine Jost und Team Bürgerentscheid Laichingen
Laichingen Donnerstag, 10. Oktober 2019 7 Argumente und Informationen Vorbemerkungen: Der Klimawandel hat inzwischen auch Laichingen, die Schwäbische Alb und Baden-Württem- berg erreicht: Vertrocknete und abgestorbene Waldbäume, vom Borkenkäfer stark geschädigte Fichten, die sich aufgrund des Wassermangels nicht mehr wehren können, unter Trockenheit und Wetterextremen lei- dende Landwirtschaft und damit verbundenen Ertragseinbußen, weniger Fische im Bodensee, Niedrigwasser in den Flüssen. Das sind nur ein paar Auswirkungen des Klimawandels. Das Engagement für das Klima ist keine Sache mehr von einer Minderheit: Inzwischen haben viele Menschen verstanden, dass der Klimawandel eine ernste Herausforderung ist. Neben der Fridays for Future-Generation gehen selbst Menschen, die ansonsten nicht durch laute Töne auffallen, wie Förster und Waldarbeiter, Arbeiter und Angestellte, Pensionäre und Eltern, zum Protest auf die Straße. Die Abstimmung über die Freiland-Photovoltaikanlage bietet Gelegenheit, in einer entschei- denden Frage wirkungsvoll mitzubestimmen. Das oft genannte Argument: „Die machen doch was sie wollen“, gilt an dieser Stelle nicht. Im Übri- gen haben die vergangenen Wahlergebnisse und das Engagement der Fridays for Future-Bewegung und anderer Initiativen gezeigt, dass wir viel bewegen können. „Deshalb ist der Gang an die Wahlurne so wichtig, um den Solarpark Reute zu ermöglichen.“ Was spricht für die Photovoltaik? Freiflächen-Photovoltaikanlagen sparen wertvolles Land zur Erzeugung von Lebensmitteln ein: Würde man die gleiche Menge Energie mit Hilfe von Biogasanlagen erzeugen, wäre der Flächenver- brauch ungleich größer (siehe Grafik). Jetzt schon werden rund 20 % der landwirtschaftlich genutzten Flächen zur Erzeugung von Energie aus Pflanzen (Biogas, Biosprit) verwendet. Auf der Gemarkung Laichingen dürften es schätzungsweise etwa 1200 bis 1400 ha sein. Freiflächen-Photovoltaikanlagen versiegeln die Landschaft nicht! Unter den Modulen wachsen Gras, Kräuter oder Blumen, welche den Insekten als Nahrungsquelle dienen und von Schafen oder Ziegen abgeweidet werden können. Es wird nicht gedüngt und es wer- den keine Pestizide ausgebracht. Außerdem können die Anlagen ohne Probleme rückstandsfrei wie- der entfernt werden. Rückstandsloser Rückbau und Entsorgung/Recycling müssen vom Betreiber übernommen werden. Wir brauchen einen Energiemix aus verschiedenen alternativen Energiequellen: Neben der Windkraft, bei der es im Augenblick erhebliche Genehmigungsprobleme gibt, ist die Sola- renergie eine wesentliche alternative Energiequelle. Mit Sonnenstrom wurden 2018 nur 8,5 Prozent des Strombedarfs abgedeckt. Die Solarenergie ist jedoch eine unerschöpfliche Energiequelle, die noch stark ausgebaut werden muss. Die Sonne schickt keine Rechnung! Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind sicher zu betreiben! Biogasanlagen beinhalten weit größere Risiken. Bei der Vergärung von Energiepflanzen und Gülle im Fermenter entweichen im Durchschnitt etwa 5 % des Methans, das als Klimagas 23 Mal schäd- licher als CO2 ist. Immer wieder gibt es Vorfälle mit ausgelaufenem Substrat oder gar Brände (siehe die jüngste Brandkatastrophe in der Biogasanlage bei Leonberg). Bei einer erwarteten Lebensdauer von 20-30 Jahren produziert eine in Deutschland hergestellte Solaranlage in Mitteleuropa etwa zehn- mal so viel Energie wie für Herstellung, Transport, Installation, Abbau und Entsorgung benötigt wird.
8 Donnerstag, 10. Oktober 2019 Laichingen Wir alle haben eine Verantwortung für die kommenden Generationen Manchmal geäußerte Einwände gegen die Photovoltaik/Solarparks In Deutschland werden nur knapp 3 % des CO2 der Welt erzeugt! Das ist richtig, doch wir müssen mit gutem Beispiel vorangehen. Unser CO2-Fußabdruck ist doppelt so hoch wie der des Weltdurchschnitts. So produziert ein Bewohner von Bangladesch nur ca. 0,8 t Kohlendioxid jährlich, wir dagegen etwa 12 t pro Person. Das zwar kleine, aber international sehr stark beobachtete Deutschland hat eine entscheidende Vorbildwirkung – im Guten wie im Schlechten. Mit der Idee zur Überdachung des Parkplatzes beim Bahnhof Merklingen mit PV-Modulen wür- den wir genug tun! NEIN! Das wäre auch sinnvoll, reicht aber nicht. Denn die Kapazität dort liegt nur bei höchstens 10 % der Anlage im Gewann Reute Laichingen. Natürlich gehören Photovoltaikanlagen in erster Linie auch auf die Dächer. JA! Jede PV-Anlage auf Wohnhäusern, Supermärkten, Fabrikanlagen, Parkplätzen und landwirtschaftli- chen Anwesen ist zu begrüßen. Doch dem sind oft Grenzen gesetzt. Nicht jeder kann sich das leisten. Oft scheitert eine Dachanlage auch an statischen und technischen Gegebenheiten. Alle sind aufge- rufen, jede Möglichkeit zur Erzeugung von Solarstrom zu prüfen. Eine Firma im Allgäu hat berechnet, dass sich sogar Anlagen mit Speicher innerhalb von 10 Jahren rechnen können. Große Strommen- gen können nur mit großen Solarparks erzeugt werden. Die Landwirte brauchen die Fläche zur Erzeugung von Nahrungsmitteln! Dieses Argument sticht angesichts der augenblicklichen Überproduktion in Europa nicht. Deutsch- land ist drittgrößter Nahrungsmittelexporteuer der Welt nach den USA und den Niederlanden. Z. B. wurden letztes Jahr rund 12 Mio. Schweine nach Deutschland importiert und 24 Mio. Schweine nach Italien, China, Japan usw. exportiert. Diese sinnlosen Transporte um die halbe Welt belasten das Klima auch noch ganz erheblich. Weiterhin können wir es uns leisten, etwa 30 % der erzeugten Nahrungsmittel einfach wegzuwer- fen. Um allein das zu erzeugen werden etwa 26.000 km² Ackerland benötigt. Zum Anbau von Ener- giepflanzen für die ca. 9500 Biogasanlagen werden über 15.000 km² bereitgestellt. Zum Vergleich: Baden-Württemberg hat eine landwirtschaftliche Fläche von 16.156 km² und eine Gesamtfläche von 35.748 km². Der Einwand: ”Was nützt uns Energie, wenn wir nichts zu essen haben?” ist deshalb völ- lig unbegründet. Es muss gefragt werden: ”Was gibt es zu essen, wenn wir keinen Strom haben?” Der stundenlange Stromausfall am 25. August hat gezeigt, was ohne Strom noch geht. Durch die Verknappung der Ackerfläche steigen die Pachtpreise. Das ist sicherlich richtig. Doch der Anbau von Mais, Getreide und Gras für Biogasanlagen beansprucht riesige Flächen und hat damit bereits zum Anstieg der Pachtpreise beigetragen. Fließt die Gewerbesteuer für den Solarpark in eine andere Gemeinde? Nach derzeitigem Informationsstand verbleibt ein sehr hoher Anteil der Gewerbesteuer in der Gemeinde Laichingen. Gewerbesteuerumlage, Finanzausgleich und Kreisumlage sind zu entrichten. Genauere Auskünfte geben Steuerberater oder Stadtverwaltung. Siehe auch: Gewerbesteuergesetz (GewStG) §§ 1 – 37. Die Möglichkeit einer Bürgerbeteiligung an dem Solarpark muss in diesem Zusammenhang auch geprüft werden. Wir müssen warten, ob das Gewerbegebiet bei Merklingen erschlossen wird. NEIN! Hier handelt es sich um ein leicht durchschaubares Ablenkungsmanöver, das dazu dienen soll, den Bau des Solarparks Reute bis zum Sankt Nimmerleinstag zu verzögern. Das sind zwei Paar Schuhe.
10 Donnerstag, 10. Oktober 2019 Laichingen Einladung zu einer Sitzung des Gemeinderats Vorgezogener am Montag, 14. Oktober 2019, 18.30 Uhr Redaktionsschluss im Sitzungssaal des Alten Rathauses in Laichingen Tagesordnung ÖFFENTLICH 1. Bürgerfragestunde Sehr geehrte Autoren, 2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse aufgrund des Feiertages Allerheiligen wird 3. Personelle Besetzung des Verbands Region Schwäbische folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Alb – Verband zur Errichtung des Bahnhofes Merklingen und der interkommunalen Entwicklung von Industrie und Veröffentlichung 31.10.2019 Gewerbe Redaktionsschluss 25.10.2019, 12.00 Uhr 4. Kanal- und Wasserleitungsauswechslung „Suppinger Wir bitten um Beachtung Straße“ (L1236) Der Verlag -Vergabe der Bauarbeiten 5. Ausbau der Karlstraße -Vergabe der Bauarbeiten 6. Erhöhung der Bezugsrechte bei der Albwasserversor- gungsgruppe II Amtliche Bekanntmachungen 7. Radverkehrskonzeption Kernstadt Laichingen 8. Radverkehrskonzeption 2017 des Alb-Donau-Kreises -Abfrage der Finanzierungsbereitschaft- 9. Vorberatung der Verbandsversammlung des Zweckver- Verband Region bands IIG 10. Vorberatung der Verbandsversammlung des Verbands Schwäbische Alb Region Schwäbische Alb 11. Bekanntgaben und Anfragen Einladung zur 6. Verbandsversammlung des Verbands Klaus Kaufmann Region Schwäbische Alb Bürgermeister am Dienstag, 22. Oktober 2019 um 18:30 Uhr im Sitzungssaal des Alten Rathauses in Laichingen Tagesordnung (öffentlich) 1. Wahl von zwei Vertretern der Stadt Laichingen in den Ver- Bürgerentscheid am 10. November 2019 waltungsrat zur Freiflächen Photovoltaikanlage im Gewann 2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019 Reute – Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis 3. Digitale Zukunftskommune@bw und Erteilung von Wahlscheinen - Verabschiedung der Digitalisierungsstrategie 4. Bekanntgaben, Anfragen und Verschiedenes Die öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht Klaus Kaufmann in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen Verbandsvorsitzender für den Bürgerentscheid am 10.11.2019 ist auf der Homepage der Stadt Laichingen ersichtlich unter www.laichingen.de - Stadt und Bürger- Bekanntmachungen. Nachfolgend erhalten Sie wichtige Informationen zum Wäh- Wichtige Informationen lerverzeichnis und der Erteilung von Wahlscheinen zur Brief- der Stadtverwaltung abstimmung. Bei dem Bürgerentscheid kann nur abstimmen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 1. Wählerverzeichnis Einladung 1.1 In das Wählerverzeichnis werden von Amts wegen zur Sitzung des Verwaltungsausschusses die für den Bürgerentscheid am 10.11.2019 Stimm- berechtigten eingetragen. am Montag, 14. Oktober 2019, 18.00 Uhr Stimmberechtigte, die in das Wählerverzeichnis einge- im Sitzungssaal des Alten Rathauses in Laichingen tragen sind, erhalten bis spätestens 20.10.2019 eine Tagesordnung Wahlbenachrichtigung. ÖFFENTLICH Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber 1. Kanal- und Wasserleitungsauswechslung „Suppinger glaubt, stimmberechtigt zu sein, muss die Berichti- Straße“ (L 1236) gung des Wählerverzeichnisses beantragen, wenn er -Vergabe der Bauarbeiten nicht Gefahr laufen will, dass er sein Stimmrecht nicht 2. Ausbau der Karlstraße ausüben kann (siehe Nr. 1.3). -Vergabe der Bauarbeiten Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch 3. Erhöhung der Bezugsrechte bei der Albwasserversor- Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der gungsgruppe II Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei 4. Bekanntgaben und Anfragen Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, Klaus Kaufmann sind mit der Rückkehr stimmberechtigt. Stimmberech- Bürgermeister tigte, die nach ihrer Rückkehr am Abstimmungstag
Laichingen Donnerstag, 10. Oktober 2019 11 noch nicht mindestens drei Monate in der Gemeinde angegeben. Wer in einem anderen Abstimmungsraum wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, oder durch Briefwahl wählen möchte,benötigt dazu werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis einen Wahlschein (siehe Nr. 2). eingetragen. 2. Wahlscheine Stimmberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bun- 2.1 Einen Wahlschein erhält auf Antrag desmeldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und 2.1.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Stimm- nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden berechtigter, ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis 2.1.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung Stimmberechtigter, in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Ver- a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschul- sicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 den versäumt hat, rechtzeitig die Eintragung in das Abs. 3 und 4 der Kommunalwahlordnung beizufügen. Wählerverzeichnis nach § 3 Abs. 2 und 4 Kom- Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das munalwahlordnung - KomWO - (vgl. 1.1) oder die Bürgermeisteramt/ Wahlamt Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu beantra- Bahnhofstraße 26 gen; dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nach- 89150 Laichingen weist, dass er ohne sein Verschulden versäumt bereit. hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines Stimm- Die Anträge auf Eintragung müssen schriftlich gestellt rechts verlangten Nachweise nach § 3 Abs. 3 und werden und - ggf. samt der genannten eidesstattlichen 4 KomWO vorzulegen, Versicherung spätestens bis zum Sonntag, 20.10.2019 b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Abstimmung beim Bürgermeisteramt/ Wahlamt, erst nach Ablauf der Antrags- oder Einsichtsfrist Bahnhofstraße 26 entstanden ist, 89150 Laichingen c) wenn sein Stimmrecht im Widerspruchsverfahren eingehen. festgestellt worden und die Feststellung erst nach Behinderte Stimmberechtigte können sich bei der Abschluss des Wählerverzeichnisses dem Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedie- Bürgermeisteramt bekannt geworden ist. nen. Wird dem Antrag entsprochen, erhält der/die 2.2 Wahlscheine können bis Freitag 08.11.2019 schrift- Betroffene eine Wahlbenachrichtigung, sofern nicht lich, mündlich oder bis Donnerstag, 07.11.2019, in gleichzeitig ein Wahlschein beantragt wurde. elektronischer Form 1.2 Das Wählerverzeichnis wird vom 21.10.2019 bis beim Bürgermeisteramt/ Wahlamt 25.10.2019 während der allgemeinen Öffnungszeiten: Bahnhofstraße 26 Montag, Dienstag von 8:00 Uhr – 12:00 Uhr und von 89150 Laichingen 14:00 Uhr – 16:00 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8:00 beantragt werden. Uhr – 12:00 Uhr und Donnerstag, von 8:00 Uhr – 12:00 Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Uhr und von 14:00 Uhr – 18:00 Uhr Abstimmungsraum nicht oder nur unter nicht zumut- beim Bürgermeisteramt/ Wahlamt baren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann Bahnhofstraße 26 der Wahlschein noch bis zum Abstimmungstag 15.00 89150 Laichingen Uhr beantragt werden. Das Gleiche gilt für die Bean- für Stimmberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. tragung eines Wahlscheins aus einem der unter Nr. Jeder Stimmberechtigte kann die Richtigkeit und Voll- 2.1.2 genannten Gründen. ständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Stimmbe- Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, rechtigter die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Stimm- von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Per- berechtigter kann sich für die Antragstellung der Hilfe sonen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu einer anderen Person bedienen. machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvoll- Versichert ein Stimmberechtigter glaubhaft, dass ihm ständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich ihm bis zum Tag vor der Abstimmung, 12.00 Uhr, ein der Daten von Stimmberechtigten, für die im Melde- neuer Wahlschein erteilt werden. register ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 bis 4 2.3 Wer einen Wahlschein hat, kann entweder in einem Bundesmeldegesetz eingetragen ist. beliebigen Abstimmungsraum der Stadt oder durch Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfah- Briefwahl wählen. Der Wahlschein enthält dazu nähere ren geführt. Die Einsichtnahme ist durch Datensicht- Hinweise. Mit dem Wahlschein erhält der Stimmbe- gerät möglich. rechtigte zugleich 1.3 Der/Die Stimmberechtigte, der/die das Wählerverzeich- - einen amtlichen Stimmzettel nis für unrichtig oder unvollständig hält, kann wäh- - einen amtlichen Stimmzettelumschlag für die Brief- rend der Einsichtsfrist, spätestens am Freitag, wahl dem 25.10.2019 bis 12:00 Uhr - einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag mit beim Bürgermeisteramt/ Wahlamt der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist. Bahnhofstraße 26 Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunter- 89150 Laichingen lagen für einen anderen ist nur zulässig, wenn die die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantra- Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht gen. Der Antrag kann schriftlich oder zur Niederschrift nachgewiesen wird. Der Wahlberechtigte, der seine gestellt werden. Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt selbst in 1.4 Der/Die Stimmberechtigte kann grundsätzlich nur in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die Briefwahl dem Abstimmungsraum des Wahlbezirks wählen, in ausüben. dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der 2.4 Bei der Briefwahl muss der Abstimmende den Wahl- Abstimmungsraum ist in der Wahlbenachrichtigung brief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so
12 Donnerstag, 10. Oktober 2019 Laichingen rechtzeitig an den Vorsitzenden des Gemeinde- wahlausschusses absenden, dass er dort spätestens Jubilare am Abstimmungstag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform aus- schließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich Wir gratulieren: befördert. 10. Oktober 2019 Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbrief Silvia Lecher, Starenweg 6, 70 Jahre angegebenen Stelle abgegeben werden. 12. Oktober 2019 Maria Dos Prazeres de Oliveira Carvalho, Pichlerstraße 12, 75 Jahre Bürgerentscheid am 10.11.2019 – Zustellung der Walter Wopfner, Hagsbucher Weg 18, 70 Jahre Wahlbenachrichtigungen und Briefwahl 14. Oktober 2019 Die Wahlbenachrichtigungen zum Bürgerentscheid am Marija Riepenhausen, Feldstetter Straße 69, 75 Jahre 10.11.2019 über die Errichtung einer Freiflächen-Photovol- taikanlage im Gewann Reute in Laichingen werden derzeit vom Auch den hier nicht genannten Jubilarinnen und Jubilaren gra- Rechenzentrum gedruckt. In den nächsten Tagen erhalten also tulieren wir herzlich zum Geburtstag und wünschen für das alle in das Wählerverzeichnis eingetragenen Bürger aus in Lai- neue Lebensjahr alles Gute. chingen mit seinen Stadtteilen diese Wahlbenachrichtigung. Ab sofort kann mit den Daten auf der Wahlbenachrichtigung auch die Briefwahl beantragt werden. Am einfachsten ist der Antrag entweder über die Homepage der Stadt Laichingen Fundsachen oder mit dem Smartphone über den QR-Code auf Ihrer Wahl- benachrichtigung. • Am 23.09.2019 wurden in der Eisdiele „Dolomiti“ 2 Lese- Über www.laichingen.de – Stadt und Bürger – Bürgerentscheid brillen und eine blaue Kinderweste gefunden. 2019 - können Sie direkt über einen Link die Briefwahlunter- • Am 26.09.2019 wurde im Manus Geschenkelädle 2 Schlüs- lagen beantragen. sel mit einem rosa Anhänger abgegeben. Selbstverständlich können Sie auch persönlich im Bürger- • Am 04.10.2019 wurde auf dem EDEKA Parkplatz ein Moto- büro oder per Post Ihren Wahlschein und die Briefwahlunter- rola C123 Handy gefunden. lagen beantragen. Die Fundsachen können im Rathaus - Bürgerbüro - abge- holt werden. Straßenunterhaltung 2019 - Wilhelmstraße Mülltermine Ab Mittwoch, 09.10.2019 wird in der Wilhelmstraße zwischen Hirschstraße und Gotenweg sowie vom Kreuzungsbereich Wilhelmstraße/ Am Bleichberg bis Henzenbuch die Asphalt- Öffnungszeiten Recyclinghof deckschicht saniert. Der Recyclinghof „Im Trieb“ in Laichingen ist geöffnet: Der Bauablauf ist so zeitlich terminiert, dass die Fräsarbeiten Do. 16 - 18 Uhr, Fr. 15 - 17 Uhr und Sa. 9 - 12 Uhr. (das Abtragen der Asphaltdeckschicht) am 09.10.2019 bis Sperrmüllannahme ist nur Samstagvormittags. 10.10.2019 erfolgen wird. Grüngut und Rasenschnitt kann zu den oben genannten Öff- Das Aufbringen der Asphaltdeckschicht ist für 14.10.2019 bis nungszeiten abgegeben werden. 15.10.2019 geplant. Zusätzliche Öffnungszeit nur für Grüngut und Rasenschnitt: Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass es zu Behinderun- Sa. 14 - 16 Uhr von Anfang April bis Ende Oktober. gen kommen kann und zeitweise die Grundstückzufahrt nicht möglich ist. Die Abholung der Gelben Säcke erfolgt im gesamten Stadt- Wir bitten um Beachtung und hoffen auf das Verständnis für gebiet am diese notwendigen Maßnahmen. Montag, 14. Oktober 2019 Da die Gelben Säcke meist nur leichte Verkaufsverpackungen enthalten, sollten sie bei stärkerem Wind gesichert werden. Weihnachtsbäume gesucht Bitte denken Sie daran, am Abfuhrtag die Mülltonnen spä- testens um 7.00 Uhr und Gelben Säcke um 6.30 Uhr bereit- Sommerhitze, Herbstwinde, Weihnachtszeit, bald ist es wie- zustellen. der soweit! Die Stadt sucht große Nadelbäume, welche zur optischen Ein- Hausmüll stimmung auf die Weihnachtszeit zum 1. Advent geschmückt Bezirk: Laichingen I als Weihnachtsbäume aufgestellt werden sollen. Hausmüllabholung am Montag, 21. Oktober 2019 Haben Sie im Garten einen geeigneten Baum, den Sie los- werden möchten? Bezirk: Laichingen II Dann melden Sie sich bei unserem Bauhofleiter, Herr Kuhn: Hausmüllabholung am Dienstag, 22. Oktober 2019 0170 9156026.
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