Einladung zum Tag der offenen Tür des Waldkindergartens - Stadt Laichingen

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Einladung zum Tag der offenen Tür des Waldkindergartens - Stadt Laichingen
11. Jahrgang   Donnerstag, 10. Oktober 2019     Nummer 41

                          Einladung
                    zum Tag der offenen Tür
                    des Waldkindergartens

Am Sonntag, 13.10.2019 von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr öffnen wir für alle Interessen-
ten unseren Waldkindergarten. So können Sie die Einrichtung kennenlernen und mit der
Kindergartenleitung bzw. den Erzieherinnen Ihre Fragen und Anliegen besprechen oder
sich einfach nur umschauen.
An diesem Tag erwartet Sie ein buntes Programm:
- Besichtigung des Wagens und des Waldes
- Kennenlernen des pädagogischen Personals
- Informationen und Gespräche
- Kreativaktion für Kinder

            Wir nehmen uns Zeit für alle Besucher und freuen uns auf Sie.

                             Das Waldkindergartenteam

So finden Sie uns:
Wir bitten Sie, auf dem Parkplatz der Tiefenhöhle Laichingen zu parken und den restli-
chen Weg zu Fuß (ca. 5 min) zurückzulegen. Der Weg wird ausgeschildert.

                   Waldkindergarten Laichingen - Die Waldameisen
                          Höhlenweg 99, 89150 Laichingen
                   0160/2234505; Waldkindergarten@laichingen.de
Einladung zum Tag der offenen Tür des Waldkindergartens - Stadt Laichingen
2                                                                                Donnerstag, 10. Oktober 2019                   Laichingen

                      Bürgerentscheid
                       Bürgerentscheid
                      amam
                         Sonntag, 10.10.
                           Sonntag,   November 2019
                                         November 2019
  Liebe Bürgerinnen und Bürger,
LiebeLiebe
         Bürgerinnen
               Bürgerinnen   und undBürger,
                                       Bürger,
  am Sonntag, 10. November 2019 sind Sie zur Abstimmung im Rah‐
am Sonntag,          10.10.November          2019       sindSie Siezurzur   Abstimmung              im Rahmen
  menam     Sonntag,
        eines                 November
                Bürgerentscheids          über 2019
                                                  einesind               Abstimmung
                                                          Freiflächenphotovoltaikan‐        im Rah‐
einesmenBürgerentscheids
              einesinBürgerentscheidsüber eine   überFreiflächenphotovoltaikanlage
                                                         eine   Freiflächenphotovoltaikan‐                auf zwei
  lage auf zwei         Privatbesitz befindlichen             Grundstücken        südlich der
in Privatbesitz
       lage auf zwei  befindlichen        Grundstücken              südlich der Landesstraße                  L230
  Landesstraße       L230ingegenüber
                             Privatbesitz   derbefindlichen
                                                   Ampelanlage     Grundstücken
                                                                       am Stadteingang  südlich der
gegenüber        der Ampelanlage
       Landesstraße       L230 gegenüber      am Stadteingang               aufgerufen.           Umfangreich
  aufgerufen.     Umfangreich        wurde in der   denAmpelanlage
                                                           vergangenenam          Stadteingang
                                                                              Monaten       be‐
wurde     in den vergangenen wurde          Monaten           bereits     über das         zur Abstimmung
  reitsaufgerufen.
        über das zurUmfangreich
                          Abstimmung stehende          in den    vergangenen
                                                              Thema    in der PresseMonatenbe‐ be‐
stehende       Thema
       reitsDamit
              über das    in  der   Presse
                           zur Abstimmung        berichtet.
                                                    stehende ThemaDamit     Sie
                                                                             in dereine    persönliche
                                                                                       Presseha‐  be‐          Ent-
  richtet.            Sie eine   persönliche Entscheidung               treffen    können,
scheidung       treffen können,         haben wir Entscheidung
                                                           alle wichtigen        Fakten       auf den folgen-
  ben richtet.
       wir alle Damit
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                                                                                 dieserkönnen,
                                                                                            Bür‐ ha‐
den   Seiten
       ben wirdieser
  gerinformation
                           Bürgerinformation
                   allenochmals
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                                     für          auf den  nochmals
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       gerinformation nochmals für Sie zusammengestellt.
Mit
  Mit demBürgerentscheid
     dem      Bürgerentscheid soll     sollüber
                                             überdie   die    Einrichtung
                                                          Einrichtung          einer
                                                                           einer        Photovoltaik-Freiflächenanlage
                                                                                   Photovoltaik‐Freiflächenanlage               ge‐      gemäß
der
  mäßbereits
       Mit
        derdem  bestehenden
                    Bürgerentscheid
              bereits   bestehenden   Ausweisung
                                            soll über die
                                            Ausweisung       imimFlächennutzungsplan
                                                                Einrichtung                           derStadt
                                                                                                            Stadt   Laichingen
                                                                                 einer Photovoltaik‐Freiflächenanlage
                                                                   Flächennutzungsplan              der          Laichingen     ent‐entschie-
                                                                                                                                     ge‐
den
  schieden werden. Im Jahr 2010 bzw. 2012 hat der Gemeinderat der Stadt Laichingen und in ent‐in der
      werden.
       mäß    der   Im   Jahr
                    bereits      2010
                              bestehenden bzw.      2012
                                                  Ausweisung   hat  der
                                                                     im    Gemeinderat
                                                                         Flächennutzungsplan      der    Stadt
                                                                                                           der    Laichingen
                                                                                                               Stadt   Laichingen   und
Folge    auchauch
       schieden
  der Folge       der   zuständige
                     werden.
                       der      Im JahrGemeindeverwaltungsverband
                            zuständige      2010     bzw. 2012 hat der Gemeinderat
                                            Gemeindeverwaltungsverband                           Laichinger
                                                                                           Laichingerder Stadt    Alb   diese
                                                                                                                  Laichingen
                                                                                                            Alb diese            Ausweisung
                                                                                                                                 und in
                                                                                                                         Ausweisung
einer   Sonderfläche
  einerder   Folge auch der
         Sonderfläche        füreine
                            für    eineFreiflächenphotovoltaikanlage
                                          Freiflächenphotovoltaikanlage
                                 zuständige        Gemeindeverwaltungsverband                  imLaichinger
                                                                                                    Flächennutzungsplan
                                                                                      im Flächennutzungsplan     Alb diese     Stadtder Stadt
                                                                                                                          derAusweisung
Laichingen
  Laichingen     beschlossen.
       einer Sonderfläche
                 beschlossen.     für  Die
                                   Dieeine    Konsequenz            daraus,
                                               Freiflächenphotovoltaikanlage
                                         Konsequenz           daraus,   dass danndassauf   dann
                                                                                             im      auf der vorgesehenen
                                                                                              derFlächennutzungsplan
                                                                                                    vorgesehenen        Flächeder    Fläche in
                                                                                                                                 in Stadt
Laichingen
       Laichingen
  Laichingen     auch
                 auch     einePhotovoltaikanlage
                        eine     Photovoltaikanlage
                       beschlossen.      Die Konsequenz             entstehen
                                                                   daraus,
                                                              entstehen       dass kann,
                                                                            kann,    dannallen
                                                                                     war        war
                                                                                              auf   der allen   Beteiligten
                                                                                                          vorgesehenen
                                                                                                     Beteiligten                bekannt
                                                                                                                    bekanntFläche
                                                                                                                                und   in und
auch
  auch ausdrücklich beabsichtigt. Absicht war damals, rechtzeitig ein Signal für eine Energie‐ Energie-
        ausdrücklich
       Laichingen      auch  beabsichtigt.
                              eine                  Absicht
                                     Photovoltaikanlage            war   damals,
                                                                   entstehen      kann,rechtzeitig
                                                                                            war    allen   ein  Signal
                                                                                                           Beteiligten     für eine
                                                                                                                          bekannt    und
wende
  wendeauchund
           und    gegenden
               ausdrücklich
                 gegen       den    Klimawandel
                                beabsichtigt.
                                 Klimawandel         Absichtzu setzen.
                                                      zu setzen. war damals, rechtzeitig ein Signal für eine Energie‐
       wende und gegen den Klimawandel zu setzen.
Der
  DerGemeinderat
       Gemeinderat hat      hateinen
                                  einen      Antrag
                                        Antrag            zu einer
                                                    zu einer             Photovoltaikanlage
                                                                 Photovoltaikanlage           aber nunaber         nunöffentlichen
                                                                                                            in seiner     in seiner öffentli-
chen   Der
  Sitzung    Gemeinderat
        Sitzung
            im  März     Märzhat
                     im2019      2019einen
                               entgegen        Antrag
                                           entgegen
                                               des         zudes
                                                               einer
                                                      Vorschlags       Photovoltaikanlage
                                                                   Vorschlags
                                                                      der                            aber
                                                                                      der Stadtverwaltung
                                                                           Stadtverwaltung                  nun in seiner
                                                                                                      und entgegen       des öffentlichen
                                                                                                                         und   entgegen des
                                                                                                                              damali‐
  gen Sitzung
damaligen         im März
                Beschlusses
       Beschlusses            2019 desentgegen
                         des Gemeinderats             des des
                                            Gemeinderats
                                                    und      Vorschlags
                                                                      undderdesStadtverwaltung              undinentgegen
                                                                                   Gemeindeverwaltungsverbands
                                                                 Gemeindeverwaltungsverbands                                  des damali‐
                                                                                                                   seiner Mehrheit     in seiner
       gen
Mehrheit
  abgelehnt. Beschlusses
              abgelehnt.
                 Das Gremium  des   Gemeinderats
                               DasistGremium               und   des   Gemeindeverwaltungsverbands
                                                         ist sich dem Handlungsbedarf
                                         sich dem Handlungsbedarf                für die Zukunft derfür               in seiner
                                                                                                                 die ZukunftEner‐
                                                                                                              erneuerbaren        Mehrheit
                                                                                                                                   der erneu-
erbarenabgelehnt.
  gien zwar Energien   Das  Gremium
                          zwar wohl
                wohl bewusst,              ist
                                    hat sich    sich
                                            bewusst,   dem
                                                 aber gegen    Handlungsbedarf
                                                              hat den
                                                                   sichVerbrauch
                                                                          aber gegen    für  die
                                                                                          vonden   Zukunft     der
                                                                                                      Verbrauch von
                                                                                                landwirtschaftlich  erneuerbaren      Ener‐
                                                                                                                             landwirtschaft-
                                                                                                                          genutzten
lich   gienentschieden,
  Flächen     zwar wohl
      genutzten              bewusst,
                       Flächen            hat sich aber
                                    entschieden,
                               so die   mehrheitliche        sogegen     den Verbrauch
                                                                 die mehrheitliche
                                                                Argumentation                   von landwirtschaftlich
                                                                                              Argumentation
                                                                                     im Gemeinderat.                           genutzten
                                                                                                                       im Gemeinderat.
       Flächen entschieden, so die mehrheitliche Argumentation im Gemeinderat.
Gegen
  Gegendiesen         Beschluss
           diesen Beschluss        desdes     Gemeinderats
                                         Gemeinderats           wurde wurde      von einer
                                                                          von einer               Initiative
                                                                                         Initiative    aus deraus     der Bevölkerung
                                                                                                                 Bevölkerung       ein       ein
       Gegen
Bürgerbegehren   diesen
  Bürgerbegehren gemäß    Beschluss
                          gemäߧ21    §21des
                                         derder Gemeinderats
                                                     Gemeindeordnung
                                               Gemeindeordnung        wurde    von   einer
                                                                                     des Landes
                                                                            des Landes         Initiative    aus  der  Bevölkerung
                                                                                                           Baden-Württemberg
                                                                                              Baden‐Württemberg             bean‐       ein
                                                                                                                                          bean-
tragt. Bürgerbegehren
  tragt.Die
         Die Voraussetzungen  gemäß
               Voraussetzungen und       §21und der    Gemeindeordnung
                                                   rechtlichen
                                               rechtlichen             Grundlagen
                                                                 Grundlagen       des
                                                                                  wurdenLandes
                                                                                            wurden   Baden‐Württemberg
                                                                                                von dervon      der Verwaltung
                                                                                                            Verwaltung           bean‐
                                                                                                                            geprüft. geprüft.
Der    tragt.
  DerGemeinderatDie  Voraussetzungen
       Gemeinderat hat     hatdann
                                 danninin      und
                                               seiner
                                           seiner     rechtlichen
                                                           Sitzung
                                                       Sitzung         Grundlagen
                                                                  am 22.amJuli
                                                                             22.2019     wurden
                                                                                    Julidie2019       von   der  Verwaltung
                                                                                                     die Zulässigkeit
                                                                                                Zulässigkeit                  des
                                                                                                                 des Bürgerbegeh‐geprüft.
                                                                                                                                    Bürgerbe-
gehrensDer   Gemeinderat
             festgestellt,
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                                                         10. am        am   22.
                                                                    10. November
                                                               November           Juli 2019
                                                                             2019 zum 2019       die  Zulässigkeit     des
                                                                                                       zum Bürgerentscheid
                                                                                             Bürgerentscheid                Bürgerbegeh‐
                                                                                                                     kommt. Sie kommt.
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                 die Möglichkeit,            es  jetzt   am
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                                        unmittelbar            10.  November
                                                             Einfluss Einfluss
                                                                       auf dieseauf2019     zum     Bürgerentscheid
                                                                                                            zu nehmen.kommt.
                                                                                           diese Angelegenheit
                                                                                     Angelegenheit                                   Sie
                                                                                                                             zu nehmen.
       haben nun die Möglichkeit, unmittelbar Einfluss auf diese Angelegenheit zu nehmen.
Die
  DieGemeindeordnung
       Gemeindeordnung sieht        siehtvor,vor,   dass
                                                 dass    allealle   Wahlberechtigten
                                                               Wahlberechtigten           vorab vorab
                                                                                                   im Rahmen im Rahmen         dieser Bürge-
                                                                                                                    dieser Bürger‐
       Die
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                          wesentlichen sieht    vor,    dass
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                                            sachlichen         alle
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                                                                    Fakten                      vorab
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                                                                        zum Bürgerentscheid               im  Rahmen
                                                                                                         sowie diesowie   dieser
                                                                                                                              dieBürger‐
                                                                                                                      Positionen   Positionen
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                               derFraktionen
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                                                          im Gemeinderat
                                                     im Gemeinderat          zum    Bürgerentscheid
                                                                             als auchals der
                                                                                           auch               sowie
                                                                                                     der Initiative
                                                                                                 Initiative   erhalten.die  Positionen
                                                                                                                         erhalten.
                                                                                                                           Dabei ist Dabei ist
       des   Bürgermeisters,
  gewährleistet, dass
gewährleistet,         dassdie      der  Fraktionen
                              dieVertrauensperson
                                     Vertrauensperson       im  Gemeinderat
                                                               des Bürgerbegehrens als
                                                                    des Bürgerbegehrens auch     der   Initiative
                                                                                              ihre Auffassung      erhalten.
                                                                                                                     in gleichem
                                                                                                          ihre Auffassung       Dabei   ist
                                                                                                                                  in gleichem
Umfang gewährleistet,
  Umfang     darstellen dass
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                                                                            der
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                                                                                   der Gemeinderat.  ihre Auffassung in gleichem
       Umfang darstellen darf, wie der Bürgermeister und der Gemeinderat.
Einladung zum Tag der offenen Tür des Waldkindergartens - Stadt Laichingen
Laichingen       Donnerstag, 10. Oktober 2019                                               3

Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Unionsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben,
mindestens drei Monate mit Hauptwohnsitz in Laichingen gemeldet und nicht vom Wahlrecht
ausgeschlossen sind. Selbstverständlich ist auch die Stimmabgabe per Briefwahl möglich.

Sie entscheiden am 10. November 2019 über folgende Frage:
„Stimmen Sie der Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf den südlichen Teilflä-
chen der Flurstücke 3976 und 3977 und dem Flurstück 3990 des Gewanns Reute auf der
Gemarkung Laichingen mit einer Größe von ca. 12 ha grundsätzlich zu, verbunden mit einer
Beauftragung der Verwaltung, mit der Fa. W-I-N-D Energien GmbH für das Bauleitverfahren
einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag abzuschließen?“

Die Frage des Bürgerentscheids ist entschieden, wenn eine Mehrheit der gültigen Stimmen
mit Ja oder Nein gestimmt hat und diese Mehrheit mindestens 20 Prozent der Stimmberech-
tigten beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit „Nein“ entschieden. Das Ergeb-
nis des Bürgerentscheids ist bindend für den Gemeinderat und durch die Stadtverwaltung
umzusetzen. Er hat die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses und kann innerhalb von
drei Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid geändert werden. Wenn das erforderliche
Quorum von 20 Prozent der Stimmberechtigten nicht erreicht wurde, ist der Bürgerentscheid
nicht entschieden. Der Gemeinderat hat dann über die Einrichtung einer Photovoltaik-Freif-
lächenanlage im Gewann Reute erneut zu entscheiden.

Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Zeit der Lippenbekenntnisse und Sonntagsreden zum Kli-
mawandel und der Maßnahmen zur Energiewende, um diesem entgegenzuwirken, ist end-
gültig abgelaufen. Wir haben als Entscheider, und das sind in diesem besonderen Fall auch
Sie, die Pflicht, auch den späteren Generationen eine so intakte Umwelt wie nur möglich zu
hinterlassen, die ein lebenswertes Leben für alle ermöglicht. Ich sehe den Konflikt zwischen
Landverbrauch und Energiewende, jedoch was wäre denn die Wahl, die wir hätten? Weiter
wie bisher! Dachflächen allein sind nicht ausreichend. Und damit wird weder die Erderwär-
mung in der 2-Grad Grenze gehalten, noch der Landwirtschaft gedient, die mit zunehmender
Erderwärmung immer stärker in Schwierigkeiten gerät und Landwirtschaft in unseren Brei-
ten vielleicht eines Tages sogar unmöglich macht. Unter den Modulen einer Freiflächenpho-
tovoltaik kann sehr wohl Landwirtschaft betrieben werden. Halt in einem anderen Stil als die
meisten es gewohnt sind. Dort könnte z.B. eine Magerrasenwiese oder eine Blühwiese ent-
stehen, die nur extensiv bewirtschaftet wird. Wir sprechen immerhin von 12 Hektar Fläche,
die so einen wirklich nennenswerten Beitrag gegen das Insektensterben leisten könnte. Und
für die Landwirtschaft wäre der Gewinn, dass sie diese Fläche zur Insektenvielfalt nicht mehr
ihren seitherigen Flächen abringen müsste, also eine Win-Win-Situation für alle. Auch Wir in
Laichingen haben die Lasten der Energiewende zu tragen und unseren Teil dazu beizutra-
gen, auch wenn´s schwer fällt. Wir können nicht länger auf „die anderen“ verweisen, die das
tun sollen.

Persönlich und für die Zukunft unserer Gesellschaft bitte ich Sie, von Ihrem Wahlrecht Gebrauch
zu machen. Deshalb rufe ich Sie auf, am 10. November mit „Ja“ zu stimmen, denn es geht
um Ihre Zukunft.

Ihr
Klaus Kaufmann
Bürgermeister
Einladung zum Tag der offenen Tür des Waldkindergartens - Stadt Laichingen
4                                                               Donnerstag, 10. Oktober 2019        Laichingen

    Gemeinsame Stellungnahme der im Laichinger Gemeinderat vertretenen Fraktionen von

        Bürgerliche Wählervereinigung (BWV), Laichinger Allgemeine Bürgerliste (LAB),
                           Christlich Demokratische Union (CDU)

Nein zu übermäßigem Flächenverbrauch
Anlässlich der Diskussionen in den Gemeinderatssitzungen über die geplante Photovoltaikanlage im Gewann Reute
in Laichingen wurde schnell deutlich, dass der überwiegende Teil der Gemeinderatsmitglieder noch einen erhebli-
chen Klärungsbedarf über diese Freiflächenanlage hatte. Das Thema Flächenverbrauch auf der Laichinger Alb war in
den letzten Monaten und Jahren innerhalb der Gemeinderatsfraktionen der BWV, LAB und CDU ein ernstes Thema.
Der enorme Flächenverbrauch auf der Laichinger Alb im Zuge des Baues der ICE-Trasse und der Erweiterung der
Autobahn A 8 mit insgesamt 34,6 ha, der weitere Flächenverbrauch für den Bahnhof Merklingen nebst Parkplatz
(5 ha) und für das noch auszuweisende interkommunale Industrie- und Gewerbegebiet (ca. 50 ha) sowie die (teil-
weise bereits erfolgte) Ausweisung neuer Baugebiete machen es dringend notwendig, dass eine „Zwischenbilanz“
gezogen wird. Es muss intensiv darüber nachgedacht werden, für welche kommunalpolitischen Ziele und Notwen-
digkeiten in den nächsten Jahren weitere Flächen auf der Laichinger Alb benötigt werden. Vor diesem Hintergrund
wurde das Vorhaben nicht abgelehnt, sondern zunächst lediglich „verschoben“.
Des Weiteren haben die beiden vom Flächenverbrauch hauptsächlich betroffenen Gemeinden (Nellingen und Merklin-
gen) im Hinblick auf das potentielle „Interkommunale Industrie- und Gewerbegebiet“ angekündigt, dass sie für die
hierfür benötigte Fläche auch in anderen Gemeinden sog. „Ausgleichsflächen“ benötigten.
Flächennutzungsplan ist nur eine planerische Vorgabe
Zwar ist die von den Investoren gewählte landwirtschaftliche Fläche mit 12 ha im Flächennutzungsplan als Solar-
feld ausgewiesen. Einen Anspruch aus dem Flächennutzungsplan auf Umsetzung eines Solarfeldes gibt es jedoch
nicht. Zum Zeitpunkt des Beschlusses des Flächennutzungsplanes waren die meisten der oben genannten Punkte
noch nicht bekannt. Dies hat zu einer veränderten Meinung bezüglich der Umsetzung geführt. Die im Flächennut-
zungsplan enthaltenen Festsetzungen sind reine planerische Vorgaben, die erst bei entsprechender Umsetzung
(Bebauungspläne etc.) ihre rechtliche Wirkung entfalten. Eine Änderung des Flächennutzungsplans steht derzeit
jedoch nicht im Raum. Eine spätere Umsetzung einer Freiflächenphotovoltaik ist weiterhin denkbar.
Ja zu Photovoltaik, jedoch nicht auf wertvollem Ackerland
Die Mitglieder der BWV, LAB und CDU-Fraktionen befürworten ausdrücklich den Ausbau von Photovoltaikanlagen.
Dafür sollten jedoch zunächst in erster Linie die noch vorhandenen Dachflächen sowohl der privaten Hausbesit-
zer als auch der Städte und Gemeinden der Laichinger Alb sowie der gewerblichen Gebäudeeigentümer auf ihre
Geeignetheit als Photovoltaikflächen untersucht und genutzt werden.
So machen wir uns z.B. stark für die Nutzung des Daches des Bahnhofparkplatzes mit Photovoltaik und lassen der-
zeit bei allen Bauvorhaben prüfen, inwieweit Solarflächennutzung verbindlich festgesetzt werden kann.
Ferner sind wir der Meinung, dass es für Flächenphotovoltaikanlagen geeignetere Flächen gibt als ausgerechnet
wertvolles Ackerland, z.B. entlang von Autobahnen oder anderer nicht landwirtschaftlich nutzbarer Flächen.
So unterscheidet der BUND-Landesverband Baden-Württember für die Bewertung von PV-Freiflächenanlagen drei
Flächenkategorien:
„Vorrang für PV-Freiflächenanlagen wird auf vorbelasteten Standorten eingeräumt. Es werden Ausschlussgebiete
definiert, sowie Kriterien als Entscheidungshilfe in Abwägungsprozessen auf nicht definierten Flächen festgelegt.
Prioritäre Bereiche
Diese Flächen sind nach unserer Meinung am besten geeignet. Es handelt sich um denaturierte oder vorbelastete
Flächen, auf denen keine besonders geschützten Arten oder Biotope existieren.
Dazu gehören
- Industriebrachen
- Mülldeponien und Abraumhalden
- ehemals militärisch genutztes Gelände mit geringem naturschutzfachlichen Wert, insbesondere
  versiegelte Flächen
- Lärmschutzwälle und andere Flächen im Umfeld von Hauptverkehrsachsen, z. B. Zwischenräume
  bei Autobahnkreuzen
- Überdachungen von Verkehrswegen (außer Grünbrücken)
- Alle technischen Anlagen im Außenbereich (Kläranlagen etc.)
- Parkplätze (z. B. durch Bau von Überdachungen)
- Versiegelte Flächen im Innen- und Außenbereich, soweit eine Entsiegelung nicht aus ökologischen
  Gründen geboten ist“
(Quelle: Position des BUND Baden-Württemberg zur Solarenergie für Photovoltaik-Flächenanlagen;
Homepage BUND-Laichingen.de)
Einladung zum Tag der offenen Tür des Waldkindergartens - Stadt Laichingen
Laichingen            Donnerstag, 10. Oktober 2019                                                                     5

Ja zur Energiewende
Die Mitglieder der BWV, LAB und CDU sind einhellig der Meinung, dass die Energiewende notwendig und bereits
eingeläutet ist. An der Ausweitung der alternativen Energieerzeugung führt kein Weg vorbei. Uns ist es jedoch
bewusst, dass es die perfekte Energiequelle auf der Alb derzeit nicht gibt. Alle erneuerbaren Energiequellen (Pho-
tovoltaik, Biogas, Windenergie) sind sorgfältig sowohl bezüglich ihrer Vorteile, als auch ihrer bereits feststehenden
negativen Auswirkungen zu prüfen. Eine neue Windkraftanlage z.B. hat dieselbe Leistung, wie die zur Abstimmung
stehende 12ha Freiflächenanlage.
Neben der total veränderten landwirtschaftlichen Flächensituation zum Nachteil der Landwirte im Bereich Merklin-
gen/Nellingen haben z.B. zwischenzeitlich auch eine Vielzahl von Windkraftanlagen ihren Betrieb aufgenommen
(Berghülen 5, Bermaringen 10, Westerheim 4, Wiesensteig 6) und weitere werden kommen. Dasselbe gilt für den
Ausbau der Biogasanlagen. Von der produzierten Biogas-Anlagen-Wärme profitieren die Stadt Laichingen und die
Gewerbetreibenden (Wärmenutzung) sowie die Umwelt (Vermeidung von CO2) in erheblichem Umfang.
Es liegt auf der Hand, dass bei Entzug von landwirtschaftlicher Fläche, welche sich für den Maisanbau eignet und
für den Betrieb einer Biogasanlage benötigt wird andere landwirtschaftliche Fläche für den Maisanbau genutzt wer-
den muss, auf denen z.B. bisher kein Mais angebaut wurde.
Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich Laichingen bezüglich der Energiewende bereits auf
einem sehr guten Weg befindet. Laut Auskunft des Albwerkes wird bereits heute ca. 50% (der Bundesdurchschnitt
liegt laut Umweltbundesamt bei 37,5 %) des privaten und gewerblichen Stromverbrauches in Laichingen über
erneuerbare Energien erzeugt. Hierbei sind die ENBW-Anlagen, sowie die drei geplanten Windräder auf Weidens-
tetten noch gar nicht berücksichtigt.
Ja zu einer Beteiligung der Bürger am Gewinn
Zuletzt wollen wir noch unseren Wunsch bezüglich der Möglichkeit einer Beteiligung der Bürger am Gewinn etwa-
iger Freiflächenanlagen zum Ausdruck bringen. Sollten solche Anlagen gebaut werden, so sollte der Gewinn nicht
an ein einzelnes Unternehmen abfließen, wie es bei der vom Bürgerbegehren vorgesehenen Lösung der Fall wäre.
Aufgrund der aufgeführten Argumente sprechen sich die Fraktionen der BWV, der LAB und der CDU gegen
die vom Bürgerbegehren geforderte Freiflächen-Photovoltaikanlage im Gewann Reute aus.

Ulrich Rößler                    Bernhard Schweizer               Anton Wenzel
Sprecher BWV-Fraktion            Sprecher der LAB-Fraktion        Sprecher CDU-Fraktion

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Die IGEL-Fraktion unterstützt vorbehaltlos das Bürgerbegehren für die Baugenehmigung einer Freiflächen-Photo-
voltaik-Anlage auf dem dafür ausgewiesenen Areal im Gewann Reute.
Begründung: Die Klimaerwärmung und die daraus resultierenden Gefahren sind mittlerweile sichtbar und endlich
Die
auchIGEL-Fraktion        unterstützt
      in den Köpfen unserer              vorbehaltlos
                            Politiker angekommen.       daseine
                                                  Nur durch  Bürgerbegehren       fürhindie
                                                                rasche Energiewende          Baugenehmigung
                                                                                         zu erneuerbaren Ener-
gien ist laut Experten der Klimawandel noch zu bremsen. Neben individuellen Anstrengungen, wie z.B. PV-Anla-
einer   Freiflächen-Photovoltaik-Anlage auf dem dafür ausgewiesenen Areal im Gewann
gen aufs Dach, muss diese Energiewende global, national und kommunal gelingen! Leider stehen wir damit immer
Reute.
noch am Anfang!
Begründung:         Die Klimaerwärmung
 Bereits in der 5. Fortschreibung                  und die daraus
                                    des Flächennutzungsplan              resultierenden
                                                               2009 mit Aktualisierung        Gefahren
                                                                                        2016 (6.              sindwurde
                                                                                                  Fortschreibung)    mittlerwe
 o.g. Areal in weiser Voraussicht für eine Freiflächen-PV-Anlage vorgesehen mit jeweiliger Zustimmung aller Fraktio-
sichtbar     und endlichDeshalb
 nen des Gemeinderates.        auchistindie
                                          den    Köpfen
                                            aktuelle       unserer
                                                     Ablehnung  durchPolitiker     angekommen.
                                                                       die BWV-, LAB-    und CDU-Fraktion Nurunverständ-
                                                                                                                durch eine
rasche     Energiewende
 lich. Deren                     hin zu erneuerbaren
             Begründung, zur Ernährung     dringend benötigtesEnergien      ist laut
                                                                Ackerland damit        Experten
                                                                                  herzugeben,         dernachvollziehbar,
                                                                                               ist nicht    Klimawandel no
 solange weit größere Flächen für den Anbau von Energiepflanzen (Nahrungsmittel) für Biogas-Anlagen verwendet
zu   bremsen.
 werden.            Neben
          Auch bedeutet   eineindividuellen      Anstrengungen,
                               Freiflächen-PV-Anlage                   wie
                                                      keine Versiegelung,     z.B. mit
                                                                           sondern   PV-Anlagen
                                                                                        naturbelassenen aufs
                                                                                                           undDach,     muss
                                                                                                                gepflegten
diese
 WiesenEnergiewende
          zwischen den Modulen global,
                                   leistennational   und kommunal
                                           wir einen wichtigen Beitrag zumgelingen!       Leider stehen
                                                                             Erhalt der Artenvielfalt           wirFauna.
                                                                                                      in Flora und   damit imm
 Bitte unterstützen Sie das Bürgerbegehren mit einem Kreuz bei „Ja“.
noch am Anfang!
 Lippenbekenntnisse reichen nicht mehr aus! Wir müssen endlich handeln und in unserem
Bereits     in der 5. Fortschreibung
 eigenen Lebensumfeld     anfangen!            des Flächennutzungsplan 2009 mit Aktualisierung 2016
(6.  Fortschreibung) wurde o.g. Areal in weiser Voraussicht für eine Freiflächen-PV-Anlage
 KLIMAWANDEL IST TATSACHE UND DIE ERDERWÄRMUNG MUSS GESTOPPT WERDEN!
vorgesehen
 LAICHINGEN HAT    mitJETZT
                        jeweiliger     Zustimmung
                               DIE CHANCE,              aller Fraktionen
                                               ETWAS KLEINES                    des Gemeinderates. Deshalb ist di
                                                                 DAZUBEIZUTRAGEN,
 ALSO MACHEN WIR’S DOCH EINFACH!
aktuelle Ablehnung durch die BWV-, LAB- und CDU-Fraktion unverständlich. Deren
Begründung,         zur Ernährung
 Wenn nicht jetzt, wann   dann? (Harald dringend
                                          Lesch)       benötigtes Ackerland damit herzugeben, ist nicht
nachvollziehbar, solange weit größere Flächen für den Anbau von Energiepflanzen
Einladung zum Tag der offenen Tür des Waldkindergartens - Stadt Laichingen
6                                                                   Donnerstag, 10. Oktober 2019            Laichingen

Stellungnahme derLiebe
                  Bürgerinitiative     „JA Mitbürger,
                       Mitbürgerinnen, liebe zum Solarpark Reute
Laichingen“ zum Bürgerentscheid am 10.11.2019
      am 10. November 2019 haben Sie die Möglichkeit, darüber abzustimmen, ob
LiebeimMitbürgerinnen,
        Gewann Reute, liebe  Mitbürger,
                       Laichingen eine Freiflächen-Photovoltaikanlage gebaut
      werden kann. Die Fläche dafür ist bereits als Gewerbegebiet mit teilweiser
am 10. November 2019 haben Sie die Möglichkeit, darüber abzustimmen, ob
     Sondernutzung für Photovoltaik im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Sie
im Gewann
     befindetReute,
               sich Laichingen
                     südlich der eineEinmündung
                                       Freiflächen-Photovoltaikanlage
                                                    der Geislinger Straße  gebautin wer-
                                                                                      die
den kann.  Die Fläche dafür  ist bereits  als Gewerbegebiet    mit teilweiser
     Landesstrasse L230. Die Unterschriftensammlung für den Bürgerentscheid hatSonder-
nutzung
     uns für Photovoltaik
         gezeigt,          im Flächennutzungsplan
                  dass die Realisierung   dieses Projektsausgewiesen.     Sie befindet
                                                          vielen Bürgern wichtig   ist.
sich südlich der Einmündung der Geislinger Straße in die Landesstrasse L230.
     Solarparks können nicht nur
Die Unterschriftensammlung           einen
                                für den     Beitrag zum Klimaschutz
                                         Bürgerentscheid               leisten dass
                                                            hat uns gezeigt,    sondern
                                                                                      die
     auch Lebensräume
Realisierung             für viele
              dieses Projekts       Arten
                                vielen    bieten, wichtig
                                        Bürgern   denn aufist.
                                                            den Flächen ist keine Düngung oder Einsatz von
      Pestiziden notwendig. Die Fläche unterhalb der Solarmodule kann von Schafen beweidet werden (z. B.
Solarparks   können
     Suppingen,         nicht nur einen
                     Bühlenhausen)      oderBeitrag  zum Klimaschutz
                                                es wird,    wie im Solarparkleisten bei
                                                                                     sondern
                                                                                         Asch, Heu geerntet. Durch
auchSteinschüttungen,
      Lebensräume für viele        Arten bieten,
                             Insektenhotels,       denn auf denmit
                                                Bepflanzungen        Flächen    ist keine
                                                                          heimischen       Düngung und
                                                                                        Sträuchern    oderEinsäen
                                                                                                            Einsatz von
                                                                                                                      mit
     regionalen   Wildblumen     kann  eine  Fläche   entstehen   die  für die Natur  sehr wertvoll
Pestiziden notwendig. Die Fläche unterhalb der Solarmodule kann von Schafen beweidet werden (z.     ist und vielen Arten
     Lebensraum
B. Suppingen,        bietet. In Studien
                  Bühlenhausen)      oderwurde   festgestellt,
                                             es wird,   wie imdass    sich beibei
                                                                Solarpark       und  unterhalb
                                                                                  Asch,        der Solarflächen
                                                                                          Heu geerntet.   Durch wieder
                                                                                                                   Stein-
     über  hundert   neue   Pflanzen-   und   Insektenarten,   aber  auch    Eidechsen   und  Vögel
schüttungen, Insektenhotels, Bepflanzungen mit heimischen Sträuchern und Einsäen mit regionalen      angesiedelt  haben.
     Dafür muss
Wildblumen     kannauch
                      eineimFläche
                              geplanten  Solarpark
                                     entstehen    dieLaichingen   gesorgt
                                                        für die Natur    sehrwerden.
                                                                               wertvoll ist und vielen Arten Lebens-
     Im Vergleich zu den immensen Flächen, die für den Anbau von Energiepflanzen (Mais, Gras, Getreide,
raumSilphie
      bietet. etc.)
               In Studien    wurde festgestellt, dass sich bei und unterhalb der Solarflächen wieder über
                     verwendet werden, ist die geplante Fläche für den Solarpark sehr gering. Auf den
hundert  neue   Pflanzen-
     folgenden Seiten haben   und Insektenarten,     aber auch
                                     wir einen Vergleich       derEidechsen     und Vögel angesiedelt haben. Dafür
                                                                    beiden Energie-Gewinnungsmöglichkeiten            mit
mussentsprechender
      auch im geplanten        Solarpark    Laichingen     gesorgt
                        informativer Argumentation erstellt.        werden.
Im Vergleich zu den immensen Flächen, die für den Anbau von Energiepflanzen (Mais, Gras, Getreide,
Silphie
     Wiretc.)
          heuteverwendet      werden,
                  sind die ersten,   dieistden
                                            dievom
                                                 geplante
                                                     MenschenFläche   für den Solarpark
                                                                  gemachten      Klimawandel sehr gering.
                                                                                               bereits      Auf den
                                                                                                        spüren.  Und fol-
                                                                                                                      wir
     sindSeiten
genden     die Letzten,
                  habendie wirihn nochVergleich
                               einen    einigermaßen      begrenzen
                                                  der beiden          können, aber nur, wenn wir jetzt entschlossen
                                                                Energie-Gewinnungsmöglichkeiten            mit entspre-
     handeln.
chender          Unser Argumentation
          informativer    Klimasystem steht       vor dem Zusammenbruch. Gleichzeitig beobachten wir ein
                                              erstellt.
      einzigartiges Artensterben. Um sowohl den Artenschwund als auch die Erderwärmung auf ein noch
Wir heute    sind die
      erträgliches   Maßersten,  die den vom
                           zu begrenzen,         Menschen
                                            brauchen           gemachten Klimawandel
                                                        wir in Baden-Württemberg            bereits
                                                                                     und auch        spüren. Und
                                                                                               in Laichingen         wir
                                                                                                                äußerst
      schnelles
sind die          unddie
           Letzten,    wirksames
                           ihn noch Handeln.
                                      einigermaßen begrenzen können, aber nur, wenn wir jetzt entschlos-
      Wir spüren
sen handeln.        bereits
                  Unser      die Auswirkungen
                          Klimasystem     steht des
                                                  vor Klimawandels.    Die SommerGleichzeitig
                                                       dem Zusammenbruch.            werden heißer,  der Niederschlag
                                                                                                 beobachten      wir ein
      fehlt.  Deutlich  erkennbar    auch  am   seit  Monaten     bedenklich  niedrigen  Pegelstand
einzigartiges Artensterben. Um sowohl den Artenschwund als auch die Erderwärmung auf ein noch         des   Blautopfes.
      Wenn wir
erträgliches   Maß weiterhin   nichts tun
                     zu begrenzen,         und nurwir
                                       brauchen       reden,   drohen uns gewaltige
                                                        in Baden-Württemberg        undDürreperioden,    Wirbelstürme,
                                                                                        auch in Laichingen      äußerst
      Hagel und Überschwemmungen. Handeln bedeutet gezielte Umstellung auf erneuerbare Energie von
schnelles und wirksames Handeln.
      Sonne, Wind und Wasser. Handeln bedeutet auch, beim Bürgerentscheid zur Abstimmung zu gehen
Wir spüren    bereits die Auswirkungen des Klimawandels. Die Sommer werden heißer, der Niederschlag
      und für den Solarpark im Gewann Reute Laichingen zu stimmen.
fehlt. Deutlich erkennbar auch am seit Monaten bedenklich niedrigen Pegelstand des Blautopfes.
Wenn wir weiterhin       nichts tun
                   Der Solarpark      undwird
                                   Reute     nurein
                                                 reden,    drohen
                                                    wichtiger        uns gewaltige
                                                                regionaler Beitrag zurDürreperioden,   Wirbelstürme,
                                                                                       Energiewende sein.
Hagel und Überschwemmungen. Handeln bedeutet gezielte Umstellung auf erneuerbare Energie von
Sonne,Auch
         WindwennunddieWasser.
                        Energieeinsparung     ein wichtiger
                                 Handeln bedeutet       auch,Bestandteil   der Energiewende
                                                                beim Bürgerentscheid         ist, reicht dies zu
                                                                                         zur Abstimmung       nicht aus,
                                                                                                                 gehen
      denn   für Industrie  und  E-Mobilität wird  auch  in
und für den Solarpark im Gewann Reute Laichingen zu stimmen.Zukunft  immer  mehr  Strom  benötigt. Egal, wie  die Autos
      in Zukunft angetrieben werden, ob elektrisch, mit Wasserstoff oder regenerativem Gas, allein dafür
Der Solarpark ReuteMengen
     werden riesige wird einan
                             wichtiger regionaler
                               zusätzlicher       Beitrag
                                            regenerativ   zur Energiewende
                                                        erzeugter              sein.
                                                                  Elektrizität benötigt. In Deutschland
Auchgewinnen
      wenn diewir zwar schon etwa 40 % des elektrischen Stroms aus erneuerbaren Quellen, aber das sind
                Energieeinsparung    ein wichtiger Bestandteil der Energiewende ist, reicht dies nicht
     nur 14 % des Gesamt-Energieverbrauch (Heizöl, Benzin, Diesel, Kerosin usw.).
aus, denn für Industrie und E-Mobilität wird
     Mehr Informationen und Argumente für     auch
                                            den    in Zukunft
                                                Solarpark      immer
                                                          finden        mehr
                                                                  Sie auf denStrom   benötigt.
                                                                              folgenden Seiten.Egal, wie die
Autos in Zukunft angetrieben werden, ob elektrisch, mit Wasserstoff oder regenerativem Gas, allein
dafür werden riesige Mengen an zusätzlicher regenerativ erzeugter Elektrizität benötigt. In Deutsch-
     Bitte gehen
land gewinnen   wirSie
                    zwarzur Abstimmung.
                          schon  etwa 40 %Machen     Sie ihr Kreuz
                                             des elektrischen    Stromsbeiaus
                                                                           "JA".  Ermöglichen
                                                                              erneuerbaren      Sie damit
                                                                                             Quellen,  aber
                  uns  und  allen künftigen   Generationen,     eine  lebenswerte
das sind nur 14 % des Gesamt-Energieverbrauch (Heizöl, Benzin, Diesel, Kerosin usw.).Zukunft!
         „Wir müssen
Mehr Informationen   und jetzt  nicht erst
                          Argumente        in fünf
                                      für den      Jahren
                                               Solarpark     handeln,
                                                          finden        umden
                                                                  Sie auf    unsere  Zukunft
                                                                                folgenden      und die
                                                                                           Seiten.
                                   Zukunft unserer Kinder zu retten!“
                 Bitte gehen Sie zur Abstimmung. Machen Sie ihr Kreuz bei „JA“.
    Ermöglichen   Sie damit uns und allen künftigen Generationen, eine lebenswerte Zukunft!
      Herzlichen Dank
    „Wir müssen jetzt nicht erst in fünf Jahren handeln, um unsere Zukunft und die Zukunft
      Ludwig Häberle, Christine Jost und Team Bürgerentscheid Laichingen
                                       unserer Kinder zu retten!“
Herzlichen Dank
Ludwig Häberle, Christine Jost und Team Bürgerentscheid Laichingen
Einladung zum Tag der offenen Tür des Waldkindergartens - Stadt Laichingen
Laichingen        Donnerstag, 10. Oktober 2019                                                    7

Argumente und Informationen

Vorbemerkungen:
Der Klimawandel hat inzwischen auch Laichingen, die Schwäbische Alb und Baden-Württem-
berg erreicht:
Vertrocknete und abgestorbene Waldbäume, vom Borkenkäfer stark geschädigte Fichten, die sich
aufgrund des Wassermangels nicht mehr wehren können, unter Trockenheit und Wetterextremen lei-
dende Landwirtschaft und damit verbundenen Ertragseinbußen, weniger Fische im Bodensee,
Niedrigwasser in den Flüssen. Das sind nur ein paar Auswirkungen des Klimawandels.

Das Engagement für das Klima ist keine Sache mehr von einer Minderheit:
Inzwischen haben viele Menschen verstanden, dass der Klimawandel eine ernste Herausforderung
ist. Neben der Fridays for Future-Generation gehen selbst Menschen, die ansonsten nicht durch
laute Töne auffallen, wie Förster und Waldarbeiter, Arbeiter und Angestellte, Pensionäre und Eltern,
zum Protest auf die Straße.

Die Abstimmung über die Freiland-Photovoltaikanlage bietet Gelegenheit, in einer entschei-
denden Frage wirkungsvoll mitzubestimmen.
Das oft genannte Argument: „Die machen doch was sie wollen“, gilt an dieser Stelle nicht. Im Übri-
gen haben die vergangenen Wahlergebnisse und das Engagement der Fridays for Future-Bewegung
und anderer Initiativen gezeigt, dass wir viel bewegen können.

„Deshalb ist der Gang an die Wahlurne so wichtig, um den Solarpark Reute zu ermöglichen.“

Was spricht für die Photovoltaik?
Freiflächen-Photovoltaikanlagen sparen wertvolles Land zur Erzeugung von Lebensmitteln ein:
Würde man die gleiche Menge Energie mit Hilfe von Biogasanlagen erzeugen, wäre der Flächenver-
brauch ungleich größer (siehe Grafik). Jetzt schon werden rund 20 % der landwirtschaftlich genutzten
Flächen zur Erzeugung von Energie aus Pflanzen (Biogas, Biosprit) verwendet. Auf der Gemarkung
Laichingen dürften es schätzungsweise etwa 1200 bis 1400 ha sein.

Freiflächen-Photovoltaikanlagen versiegeln die Landschaft nicht!
Unter den Modulen wachsen Gras, Kräuter oder Blumen, welche den Insekten als Nahrungsquelle
dienen und von Schafen oder Ziegen abgeweidet werden können. Es wird nicht gedüngt und es wer-
den keine Pestizide ausgebracht. Außerdem können die Anlagen ohne Probleme rückstandsfrei wie-
der entfernt werden. Rückstandsloser Rückbau und Entsorgung/Recycling müssen vom Betreiber
übernommen werden.

Wir brauchen einen Energiemix aus verschiedenen alternativen Energiequellen:
Neben der Windkraft, bei der es im Augenblick erhebliche Genehmigungsprobleme gibt, ist die Sola-
renergie eine wesentliche alternative Energiequelle. Mit Sonnenstrom wurden 2018 nur 8,5 Prozent
des Strombedarfs abgedeckt. Die Solarenergie ist jedoch eine unerschöpfliche Energiequelle, die
noch stark ausgebaut werden muss. Die Sonne schickt keine Rechnung!

Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind sicher zu betreiben!
Biogasanlagen beinhalten weit größere Risiken. Bei der Vergärung von Energiepflanzen und Gülle
im Fermenter entweichen im Durchschnitt etwa 5 % des Methans, das als Klimagas 23 Mal schäd-
licher als CO2 ist. Immer wieder gibt es Vorfälle mit ausgelaufenem Substrat oder gar Brände (siehe
die jüngste Brandkatastrophe in der Biogasanlage bei Leonberg). Bei einer erwarteten Lebensdauer
von 20-30 Jahren produziert eine in Deutschland hergestellte Solaranlage in Mitteleuropa etwa zehn-
mal so viel Energie wie für Herstellung, Transport, Installation, Abbau und Entsorgung benötigt wird.
Einladung zum Tag der offenen Tür des Waldkindergartens - Stadt Laichingen
8                                                       Donnerstag, 10. Oktober 2019     Laichingen

Wir alle haben eine Verantwortung für die kommenden Generationen

Manchmal geäußerte Einwände gegen die Photovoltaik/Solarparks

In Deutschland werden nur knapp 3 % des CO2 der Welt erzeugt!
Das ist richtig, doch wir müssen mit gutem Beispiel vorangehen. Unser CO2-Fußabdruck ist doppelt
so hoch wie der des Weltdurchschnitts. So produziert ein Bewohner von Bangladesch nur ca. 0,8
t Kohlendioxid jährlich, wir dagegen etwa 12 t pro Person. Das zwar kleine, aber international sehr
stark beobachtete Deutschland hat eine entscheidende Vorbildwirkung – im Guten wie im Schlechten.

Mit der Idee zur Überdachung des Parkplatzes beim Bahnhof Merklingen mit PV-Modulen wür-
den wir genug tun! NEIN!
Das wäre auch sinnvoll, reicht aber nicht. Denn die Kapazität dort liegt nur bei höchstens 10 % der
Anlage im Gewann Reute Laichingen.

Natürlich gehören Photovoltaikanlagen in erster Linie auch auf die Dächer. JA!
Jede PV-Anlage auf Wohnhäusern, Supermärkten, Fabrikanlagen, Parkplätzen und landwirtschaftli-
chen Anwesen ist zu begrüßen. Doch dem sind oft Grenzen gesetzt. Nicht jeder kann sich das leisten.
Oft scheitert eine Dachanlage auch an statischen und technischen Gegebenheiten. Alle sind aufge-
rufen, jede Möglichkeit zur Erzeugung von Solarstrom zu prüfen. Eine Firma im Allgäu hat berechnet,
dass sich sogar Anlagen mit Speicher innerhalb von 10 Jahren rechnen können. Große Strommen-
gen können nur mit großen Solarparks erzeugt werden.

Die Landwirte brauchen die Fläche zur Erzeugung von Nahrungsmitteln!
Dieses Argument sticht angesichts der augenblicklichen Überproduktion in Europa nicht. Deutsch-
land ist drittgrößter Nahrungsmittelexporteuer der Welt nach den USA und den Niederlanden. Z. B.
wurden letztes Jahr rund 12 Mio. Schweine nach Deutschland importiert und 24 Mio. Schweine nach
Italien, China, Japan usw. exportiert. Diese sinnlosen Transporte um die halbe Welt belasten das
Klima auch noch ganz erheblich.
Weiterhin können wir es uns leisten, etwa 30 % der erzeugten Nahrungsmittel einfach wegzuwer-
fen. Um allein das zu erzeugen werden etwa 26.000 km² Ackerland benötigt. Zum Anbau von Ener-
giepflanzen für die ca. 9500 Biogasanlagen werden über 15.000 km² bereitgestellt. Zum Vergleich:
Baden-Württemberg hat eine landwirtschaftliche Fläche von 16.156 km² und eine Gesamtfläche von
35.748 km². Der Einwand: ”Was nützt uns Energie, wenn wir nichts zu essen haben?” ist deshalb völ-
lig unbegründet. Es muss gefragt werden: ”Was gibt es zu essen, wenn wir keinen Strom haben?”
Der stundenlange Stromausfall am 25. August hat gezeigt, was ohne Strom noch geht.

Durch die Verknappung der Ackerfläche steigen die Pachtpreise.
Das ist sicherlich richtig. Doch der Anbau von Mais, Getreide und Gras für Biogasanlagen beansprucht
riesige Flächen und hat damit bereits zum Anstieg der Pachtpreise beigetragen.

Fließt die Gewerbesteuer für den Solarpark in eine andere Gemeinde?
Nach derzeitigem Informationsstand verbleibt ein sehr hoher Anteil der Gewerbesteuer in der Gemeinde
Laichingen. Gewerbesteuerumlage, Finanzausgleich und Kreisumlage sind zu entrichten. Genauere
Auskünfte geben Steuerberater oder Stadtverwaltung.
Siehe auch: Gewerbesteuergesetz (GewStG) §§ 1 – 37.
Die Möglichkeit einer Bürgerbeteiligung an dem Solarpark muss in diesem Zusammenhang auch
geprüft werden.

Wir müssen warten, ob das Gewerbegebiet bei Merklingen erschlossen wird. NEIN!
Hier handelt es sich um ein leicht durchschaubares Ablenkungsmanöver, das dazu dienen soll, den
Bau des Solarparks Reute bis zum Sankt Nimmerleinstag zu verzögern. Das sind zwei Paar Schuhe.
Einladung zum Tag der offenen Tür des Waldkindergartens - Stadt Laichingen
Laichingen   Donnerstag, 10. Oktober 2019   9
10                                                                   Donnerstag, 10. Oktober 2019                Laichingen

                                                                Einladung zu einer Sitzung des Gemeinderats
       Vorgezogener                                            am Montag, 14. Oktober 2019, 18.30 Uhr

     Redaktionsschluss                                         im Sitzungssaal des Alten Rathauses in Laichingen
                                                               Tagesordnung
                                                               ÖFFENTLICH
                                                                1. Bürgerfragestunde
     Sehr geehrte Autoren,                                      2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten
                                                                    Beschlüsse
     aufgrund des Feiertages Allerheiligen wird                 3. Personelle Besetzung des Verbands Region Schwäbische
     folgender Redaktionsschluss vorgezogen:                        Alb – Verband zur Errichtung des Bahnhofes Merklingen
                                                                    und der interkommunalen Entwicklung von Industrie und
     Veröffentlichung        31.10.2019
                                                                    Gewerbe
     Redaktionsschluss       25.10.2019, 12.00 Uhr
                                                                4. Kanal- und Wasserleitungsauswechslung „Suppinger
     Wir bitten um Beachtung                                        Straße“ (L1236)
     Der Verlag                                                     -Vergabe der Bauarbeiten
                                                                5. Ausbau der Karlstraße
                                                                    -Vergabe der Bauarbeiten
                                                                6. Erhöhung der Bezugsrechte bei der Albwasserversor-
                                                                    gungsgruppe II
 Amtliche Bekanntmachungen                                      7. Radverkehrskonzeption Kernstadt Laichingen
                                                                8. Radverkehrskonzeption 2017 des Alb-Donau-Kreises
                                                                    -Abfrage der Finanzierungsbereitschaft-
                                                                9. Vorberatung der Verbandsversammlung des Zweckver-
 Verband Region                                                     bands IIG
                                                               10. Vorberatung der Verbandsversammlung des Verbands
 Schwäbische Alb                                                    Region Schwäbische Alb
                                                               11. Bekanntgaben und Anfragen
Einladung zur 6. Verbandsversammlung des Verbands
                                                               Klaus Kaufmann
Region Schwäbische Alb
                                                               Bürgermeister
am Dienstag, 22. Oktober 2019 um 18:30 Uhr
im Sitzungssaal des Alten Rathauses in Laichingen
Tagesordnung (öffentlich)
1. Wahl von zwei Vertretern der Stadt Laichingen in den Ver-    Bürgerentscheid am 10. November 2019
   waltungsrat                                                  zur Freiflächen Photovoltaikanlage im Gewann
2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019                      Reute – Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
3. Digitale Zukunftskommune@bw                                  und Erteilung von Wahlscheinen
   - Verabschiedung der Digitalisierungsstrategie
4. Bekanntgaben, Anfragen und Verschiedenes
                                                               Die öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht
Klaus Kaufmann                                                 in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
Verbandsvorsitzender                                           für den Bürgerentscheid am 10.11.2019 ist auf der Homepage
                                                               der Stadt Laichingen ersichtlich unter www.laichingen.de -
                                                               Stadt und Bürger- Bekanntmachungen.
                                                               Nachfolgend erhalten Sie wichtige Informationen zum Wäh-
 Wichtige Informationen                                        lerverzeichnis und der Erteilung von Wahlscheinen zur Brief-
 der Stadtverwaltung                                           abstimmung.
                                                               Bei dem Bürgerentscheid kann nur abstimmen, wer in das
                                                               Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
                                                               1.      Wählerverzeichnis
 Einladung                                                     1.1     In das Wählerverzeichnis werden von Amts wegen
 zur Sitzung des Verwaltungsausschusses                                die für den Bürgerentscheid am 10.11.2019 Stimm-
                                                                       berechtigten eingetragen.
am Montag, 14. Oktober 2019, 18.00 Uhr                                 Stimmberechtigte, die in das Wählerverzeichnis einge-
im Sitzungssaal des Alten Rathauses in Laichingen                      tragen sind, erhalten bis spätestens 20.10.2019 eine
Tagesordnung                                                           Wahlbenachrichtigung.
ÖFFENTLICH                                                             Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber
1. Kanal- und Wasserleitungsauswechslung „Suppinger                    glaubt, stimmberechtigt zu sein, muss die Berichti-
    Straße“ (L 1236)                                                   gung des Wählerverzeichnisses beantragen, wenn er
    -Vergabe der Bauarbeiten                                           nicht Gefahr laufen will, dass er sein Stimmrecht nicht
2. Ausbau der Karlstraße                                               ausüben kann (siehe Nr. 1.3).
    -Vergabe der Bauarbeiten                                           Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch
3. Erhöhung der Bezugsrechte bei der Albwasserversor-                  Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der
    gungsgruppe II                                                     Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei
4. Bekanntgaben und Anfragen                                           Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde
                                                                       zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen,
Klaus Kaufmann                                                         sind mit der Rückkehr stimmberechtigt. Stimmberech-
Bürgermeister                                                          tigte, die nach ihrer Rückkehr am Abstimmungstag
Laichingen             Donnerstag, 10. Oktober 2019                                                                           11

      noch nicht mindestens drei Monate in der Gemeinde                  angegeben. Wer in einem anderen Abstimmungsraum
      wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben,                     oder durch Briefwahl wählen möchte,benötigt dazu
      werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis                     einen Wahlschein (siehe Nr. 2).
      eingetragen.                                                2.     Wahlscheine
      Stimmberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bun-          2.1    Einen Wahlschein erhält auf Antrag
       desmeldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und      2.1.1	ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Stimm-
       nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden               berechtigter,
       ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis          2.1.2	ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener
       eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung              Stimmberechtigter,
       in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Ver-           a)	wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschul-
       sicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3                  den versäumt hat, rechtzeitig die Eintragung in das
       Abs. 3 und 4 der Kommunalwahlordnung beizufügen.                       Wählerverzeichnis nach § 3 Abs. 2 und 4 Kom-
      Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das                    munalwahlordnung - KomWO - (vgl. 1.1) oder die
      Bürgermeisteramt/ Wahlamt                                               Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu beantra-
      Bahnhofstraße 26                                                        gen; dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nach-
      89150 Laichingen                                                        weist, dass er ohne sein Verschulden versäumt
      bereit.                                                                 hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines Stimm-
	Die Anträge auf Eintragung müssen schriftlich gestellt                      rechts verlangten Nachweise nach § 3 Abs. 3 und
       werden und - ggf. samt der genannten eidesstattlichen                  4 KomWO vorzulegen,
       Versicherung spätestens bis zum Sonntag, 20.10.2019               b) 	wenn sein Recht auf Teilnahme an der Abstimmung
      beim Bürgermeisteramt/ Wahlamt,                                         erst nach Ablauf der Antrags- oder Einsichtsfrist
      Bahnhofstraße 26                                                        entstanden ist,
      89150 Laichingen                                                   c) 	wenn sein Stimmrecht im Widerspruchsverfahren
      eingehen.                                                               festgestellt worden und die Feststellung erst nach
	Behinderte Stimmberechtigte können sich bei der                             Abschluss des Wählerverzeichnisses dem
       Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedie-                   Bürgermeisteramt bekannt geworden ist.
       nen. Wird dem Antrag entsprochen, erhält der/die           2.2	  Wahlscheine können bis Freitag 08.11.2019 schrift-
       Betroffene eine Wahlbenachrichtigung, sofern nicht                lich, mündlich oder bis Donnerstag, 07.11.2019, in
       gleichzeitig ein Wahlschein beantragt wurde.                      elektronischer Form
1.2	Das Wählerverzeichnis wird vom 21.10.2019 bis                       beim Bürgermeisteramt/ Wahlamt
       25.10.2019 während der allgemeinen Öffnungszeiten:                Bahnhofstraße 26
	Montag, Dienstag von 8:00 Uhr – 12:00 Uhr und von                      89150 Laichingen
      14:00 Uhr – 16:00 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8:00               beantragt werden.
       Uhr – 12:00 Uhr und Donnerstag, von 8:00 Uhr – 12:00       	Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der
       Uhr und von 14:00 Uhr – 18:00 Uhr                                 Abstimmungsraum nicht oder nur unter nicht zumut-
      beim Bürgermeisteramt/ Wahlamt                                     baren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann
       Bahnhofstraße 26                                                  der Wahlschein noch bis zum Abstimmungstag 15.00
       89150 Laichingen                                                  Uhr beantragt werden. Das Gleiche gilt für die Bean-
       für Stimmberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.            tragung eines Wahlscheins aus einem der unter Nr.
	Jeder Stimmberechtigte kann die Richtigkeit und Voll-                  2.1.2 genannten Gründen.
       ständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis      	Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch
       eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Stimmbe-               Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen,
       rechtigter die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten          dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Stimm-
       von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Per-               berechtigter kann sich für die Antragstellung der Hilfe
       sonen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu              einer anderen Person bedienen.
       machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvoll-     	Versichert ein Stimmberechtigter glaubhaft, dass ihm
       ständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.                der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann
       Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich              ihm bis zum Tag vor der Abstimmung, 12.00 Uhr, ein
       der Daten von Stimmberechtigten, für die im Melde-                neuer Wahlschein erteilt werden.
       register ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 bis 4        2.3	Wer einen Wahlschein hat, kann entweder in einem
       Bundesmeldegesetz eingetragen ist.                                beliebigen Abstimmungsraum der Stadt oder durch
	Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfah-                  Briefwahl wählen. Der Wahlschein enthält dazu nähere
       ren geführt. Die Einsichtnahme ist durch Datensicht-              Hinweise. Mit dem Wahlschein erhält der Stimmbe-
       gerät möglich.                                                    rechtigte zugleich
1.3 	Der/Die Stimmberechtigte, der/die das Wählerverzeich-              - einen amtlichen Stimmzettel
       nis für unrichtig oder unvollständig hält, kann wäh-              - einen amtlichen Stimmzettelumschlag für die Brief-
       rend der Einsichtsfrist, spätestens am Freitag,                      wahl
       dem 25.10.2019 bis 12:00 Uhr                                       - einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag mit
       beim Bürgermeisteramt/ Wahlamt                                        der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist.
       Bahnhofstraße 26                                           	Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunter-
       89150 Laichingen                                                  lagen für einen anderen ist nur zulässig, wenn die
	die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantra-                     Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht
       gen. Der Antrag kann schriftlich oder zur Niederschrift           nachgewiesen wird. Der Wahlberechtigte, der seine
       gestellt werden.                                                  Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt selbst in
1.4	Der/Die Stimmberechtigte kann grundsätzlich nur in                  Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die Briefwahl
       dem Abstimmungsraum des Wahlbezirks wählen, in                    ausüben.
       dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der           2.4 	Bei der Briefwahl muss der Abstimmende den Wahl-
       Abstimmungsraum ist in der Wahlbenachrichtigung                   brief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so
12                                                                      Donnerstag, 10. Oktober 2019             Laichingen

  rechtzeitig an den Vorsitzenden des Gemeinde-
  wahlausschusses absenden, dass er dort spätestens                Jubilare
  am Abstimmungstag bis 18.00 Uhr eingeht.
	Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik
  Deutschland ohne besondere Versendungsform aus-
  schließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich             Wir gratulieren:
  befördert.                                                      10. Oktober 2019
	Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbrief               Silvia Lecher, Starenweg 6, 70 Jahre
  angegebenen Stelle abgegeben werden.
                                                                  12. Oktober 2019
                                                                  Maria Dos Prazeres de Oliveira Carvalho, Pichlerstraße 12,
                                                                  75 Jahre
 Bürgerentscheid am 10.11.2019 – Zustellung der                   Walter Wopfner, Hagsbucher Weg 18, 70 Jahre
 Wahlbenachrichtigungen und Briefwahl
                                                                  14. Oktober 2019
Die Wahlbenachrichtigungen zum Bürgerentscheid am                 Marija Riepenhausen, Feldstetter Straße 69, 75 Jahre
10.11.2019 über die Errichtung einer Freiflächen-Photovol-
taikanlage im Gewann Reute in Laichingen werden derzeit vom       Auch den hier nicht genannten Jubilarinnen und Jubilaren gra-
Rechenzentrum gedruckt. In den nächsten Tagen erhalten also       tulieren wir herzlich zum Geburtstag und wünschen für das
alle in das Wählerverzeichnis eingetragenen Bürger aus in Lai-    neue Lebensjahr alles Gute.
chingen mit seinen Stadtteilen diese Wahlbenachrichtigung.
Ab sofort kann mit den Daten auf der Wahlbenachrichtigung
auch die Briefwahl beantragt werden. Am einfachsten ist der
Antrag entweder über die Homepage der Stadt Laichingen             Fundsachen
oder mit dem Smartphone über den QR-Code auf Ihrer Wahl-
benachrichtigung.                                                 •	Am 23.09.2019 wurden in der Eisdiele „Dolomiti“ 2 Lese-
Über www.laichingen.de – Stadt und Bürger – Bürgerentscheid          brillen und eine blaue Kinderweste gefunden.
2019 - können Sie direkt über einen Link die Briefwahlunter-      •	Am 26.09.2019 wurde im Manus Geschenkelädle 2 Schlüs-
lagen beantragen.                                                    sel mit einem rosa Anhänger abgegeben.
Selbstverständlich können Sie auch persönlich im Bürger-          •	Am 04.10.2019 wurde auf dem EDEKA Parkplatz ein Moto-
büro oder per Post Ihren Wahlschein und die Briefwahlunter-          rola C123 Handy gefunden.
lagen beantragen.
                                                                  Die Fundsachen können im Rathaus - Bürgerbüro - abge-
                                                                  holt werden.

 Straßenunterhaltung 2019 - Wilhelmstraße
                                                                   Mülltermine
Ab Mittwoch, 09.10.2019 wird in der Wilhelmstraße zwischen
Hirschstraße und Gotenweg sowie vom Kreuzungsbereich
Wilhelmstraße/ Am Bleichberg bis Henzenbuch die Asphalt-          Öffnungszeiten Recyclinghof
deckschicht saniert.                                              Der Recyclinghof „Im Trieb“ in Laichingen ist geöffnet:
Der Bauablauf ist so zeitlich terminiert, dass die Fräsarbeiten   Do. 16 - 18 Uhr, Fr. 15 - 17 Uhr und Sa. 9 - 12 Uhr.
(das Abtragen der Asphaltdeckschicht) am 09.10.2019 bis           Sperrmüllannahme ist nur Samstagvormittags.
10.10.2019 erfolgen wird.                                         Grüngut und Rasenschnitt kann zu den oben genannten Öff-
Das Aufbringen der Asphaltdeckschicht ist für 14.10.2019 bis      nungszeiten abgegeben werden.
15.10.2019 geplant.                                               Zusätzliche Öffnungszeit nur für Grüngut und Rasenschnitt:
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass es zu Behinderun-         Sa. 14 - 16 Uhr von Anfang April bis Ende Oktober.
gen kommen kann und zeitweise die Grundstückzufahrt nicht
möglich ist.                                                      Die Abholung der Gelben Säcke erfolgt im gesamten Stadt-
Wir bitten um Beachtung und hoffen auf das Verständnis für        gebiet am
diese notwendigen Maßnahmen.                                      Montag, 14. Oktober 2019
                                                                  Da die Gelben Säcke meist nur leichte Verkaufsverpackungen
                                                                  enthalten, sollten sie bei stärkerem Wind gesichert werden.
 Weihnachtsbäume gesucht                                          Bitte denken Sie daran, am Abfuhrtag die Mülltonnen spä-
                                                                  testens um 7.00 Uhr und Gelben Säcke um 6.30 Uhr bereit-
Sommerhitze, Herbstwinde, Weihnachtszeit, bald ist es wie-
                                                                  zustellen.
der soweit!
Die Stadt sucht große Nadelbäume, welche zur optischen Ein-
                                                                  Hausmüll
stimmung auf die Weihnachtszeit zum 1. Advent geschmückt
                                                                  Bezirk: Laichingen I
als Weihnachtsbäume aufgestellt werden sollen.
                                                                  Hausmüllabholung am Montag, 21. Oktober 2019
Haben Sie im Garten einen geeigneten Baum, den Sie los-
werden möchten?
                                                                  Bezirk: Laichingen II
Dann melden Sie sich bei unserem Bauhofleiter, Herr Kuhn:
                                                                  Hausmüllabholung am Dienstag, 22. Oktober 2019
0170 9156026.
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