Einladung zur EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG KIRCHGEMEINDEVERSAMMLUNG - Spiringen

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EINWOHNERGEMEINDE SPIRINGEN
               Spiringen / Urnerboden
               Zwei Dörfer – Eine Gemeinde

Einladung zur

EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG

KIRCHGEMEINDEVERSAMMLUNG

Vom:           Donnerstag, 18. Juni 2020
Wo:            Turnhalle Kreisschulhaus, Spiringen
Zeit:          19.30 Uhr (im Anschluss Kirchgemeindeversammlung)

www.spiringen.ch
www.urnerboden.ch
EINWOHNERGEMEINDE SPIRINGEN
              Spiringen / Urnerboden
              Zwei Dörfer – Eine Gemeinde

Geschätzte Bürgerinnen und Bürger von Spiringen

Hiermit laden wir Sie herzlich zur Einwohnergemeindeversammlung und Kirchgemeinde-
versammlung vom Donnerstag, 18. Juni 2020 in die Turnhalle vom Kreisschulhaus
Spiringen ein. Wir freuen uns auf zahlreichen Besuch.

Dem Gemeinderat Spiringen ist die Gesundheit der Mitbürgerinnen und Mitbürger sehr
wichtig. Deshalb bitten wir Sie die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) vorgegebenen
Hygiene-Massnahmen auch an der Einwohnergemeindeversammlung einzuhalten.

Zu den einzelnen Traktanden erhalten Sie nachstehend einige kurze Erläuterungen.

                             GEMEINDERAT SPIRINGEN

             Die Gemeindepräsidentin              Der Gemeindeschreiber

             Esther Büeler                        Rolf Baumann
1.      Geschäftsliste

1.      Begrüssung / Protokoll

2.      Bauabrechnungen Sanierung Talstrasse-Rösslistutz und Parkplatz Dorf 10
        Orientierung / Antrag Gemeinderat

3.      Rechnung 2019
        Genehmigung der Rechnung 2019; Orientierung / Antrag Gemeinderat

4.      Wahlen für die Amtsdauer 2021 – 2022

4.1     Gemeinderat                                          Bisherige Amtsinhaber
        Präsidentin                                          Büeler-Arnold Esther               (Austritt)
        Mitglied                                             Bissig-Gisler Bernadette
        Mitglied                                             Imhof-Gisler Anton                 (Austritt)

4.2     Wasserversorgungskommission                          Bisherige Amtsinhaber
        Präsident                                            Gisler-Wyrsch Nikolaus
        Mitglied (Brunnenmeister)                            Gisler-Schuler Augustin
        Mitglied                                             Arnold Daniel
        Mitglied                                             Herger-Herger Werner

4.3     Sozialdienst Uri Ost                                 Bisheriger Amtsinhaber
        Mitglied                                             Imhof-Gisler Anton                 (Austritt)

5.      Belastung der Liegenschaft Talstrasse 16 (L166.1218) mit einem Fuss- und
        Fahrwegrecht
        Orientierung / Antrag Gemeinderat

6.      Kreditbegehren von 50'000 Franken für die Planung Kunsteisbahn Holzboden
        Orientierung / Antrag Gemeinderat

7.      Wahl Planungskommission Kunsteisbahn Holzboden
        Orientierung / Antrag Gemeinderat

8.      Varia

Die detaillierte Jahresrechnung der Einwohnergemeinde liegt auf der Gemeindeverwaltung Spiringen auf und
kann dort während den Schalteröffnungszeiten abgeholt oder telefonisch bestellt werden (Tel. 041 879 11 34).
Schalteröffnungszeiten: 08.30 - 11.00 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr (Montag bis 17.30 Uhr / Freitag bis 16.00 Uhr)

          Die detaillierte Jahresrechnung ist unter www.spiringen.ch (Rubrik: Aktuell & News) abrufbar.
2.     Bauabrechnungen Sanierung Talstrasse-Rösslistutz
       und Parkplatz Dorf 10
Ausgangslage

Die Gemeindestrasse beim Verzweiger von der Klausenstrasse in die Talstrasse – Rösslistutz
und der Parkplatz Dorf 10 waren in einem sehr schlechten Zustand und mussten saniert werden.
Für die Arbeiten wurden drei Firmen zur Offertstellung eingeladen und die Walo Bertschinger
AG, Flüelen unterbreitete für beide Bauvorhaben das günstigste Angebot.

Der Gemeinderat beantragte an der Einwohnergemeindeversammlung vom 9. November 2017
einen Kreditantrag für die Sanierung der Talstrasse Rösslistutz von 90'000 Franken und für die
Sanierung vom Parkplatz Dorf 10 von 32'000 Franken.

                                                           Sanierung             Sanierung
 Bauabrechnung
                                                     Talstrasse-Rösslistutz   Parkplatz Dorf 10

  Budget Netto, Kreditvorlage 09.11.2017               Fr.      90'000.00     Fr.   32'000.00
  Aufwand                                              Fr.      90'617.00     Fr.   54’591.00

  Mehrkosten                                           Fr.        617.00      Fr.    22'591.00

Begründung Mehrkosten Sanierung Parkplatz Dorf 10

Die Grundlage für das beantragte Kreditbegehren von 32'000 Franken basierte auf der Offerte
der Walo Bertschinger AG. Die Offerte für die Belagssanierung vom Parkplatz Dorf 10, Spiringen
beinhaltete eine Oberbausanierung bestehend aus dem Abfräsen der Belagsdeckschicht und
dem Einbau eines neuen Deckbelages.

Bei der Arbeitsausführung im Oktober 2018 wurde nach dem Abfräsen des Deckbelages festge-
stellt, dass die Tragschicht in einem sehr schlechten Zustand ist. Somit musste nicht nur der
Deckbelag sondern auch die Tragschicht abgefräst und zusätzlich auch noch ein Teil der Funda-
tionsschicht (Koffer) von ca. 40 cm ersetzt werden. Dies hatte zur Folge, dass nicht nur der Deck-
belag sondern der ganze Belag und ein Teil der Fundationsschicht neu eingebaut werden musste.
Die zusätzlichen Arbeiten beinhalten Mehrkosten von 22'591 Franken. Trotz der entstandenen
Mehrkosten gilt zu berücksichtigen, dass bei der offerierten Oberbausanierung von einer Lebens-
dauer von 5 Jahren ausgegangen wird. Mit den ausgeführten Arbeiten kann eine Lebensdauer
von 15 - 20 Jahren erwartet werden.

Antrag
Der Gemeinderat Spiringen beantragt, die Bauabrechnungen Sanierung Talstrasse-Rösslistutz
und Parkplatz Dorf 10 zu genehmigen.
3.     Rechnung 2019

Die Erfolgsrechnung 2019 schliesst bei einem Aufwand von 3‘262‘709.27 Franken und einem
Ertrag von 3‘268‘357.68 Franken mit einem Ertragsüberschuss von 5‘648.41 Franken ab. Das
Budget 2019 rechnete mit einem Aufwandüberschuss von 7‘314 Franken. Nebst den planmässi-
gen Abschreibungen von 60‘450.95 Franken erlaubte das ausserordentlich gute Ergebnis zusätz-
liche Abschreibungen von 164‘893 Franken. Somit schliesst die Erfolgsrechnung im operativen
Ergebnis um 357‘979 Franken besser ab als budgetiert. Mit dem Ertragsüberschuss konnte eine
zusätzliche Vorfinanzierung von 180‘000 Franken für das Kreisschulhaus Spiringen verbucht
werden. Dem Jahresergebnis wird 5‘648.41 Franken gutgeschrieben, so dass per 31. Dezember
2019 neu ein Bilanzüberschuss von 2‘448‘921.59 Franken resultiert, was zusammen ein Eigen-
kapital inkl. Fonds von 3‘928‘914.48 Franken ergibt.

Bei der Gemeindeverwaltung gab es Minderausgaben, so wurde kein zusätzliches externes Per-
sonal benötigt. Bei der Pflegefinanzierung sind die Hauptgründe für das bessere Ergebnis vor
allem durch weniger pflegebedürftige Personen in den Altersheimen. Aufgrund der tieferen Aus-
gaben in der Pflegefinanzierung, sind auch Mindereinnahmen beim Kantonsbeitrag zu verzeich-
nen. Eine Minderausgabe von 86‘661 Franken ist auch bei der wirtschaftlichen Hilfe zu registrie-
ren, da zum Budgetzeitpunkt die Gemeinde von einem anderen Szenario ausging. Die Ertrags-
anteile der Erbschafts- und Schenkungssteuer sind auf Grund einer Gesetzesänderung per 1.
Januar 2019 keine angefallen. Dafür sind Mehreinnahmen beim Finanz- und Lastenausgleich von
94‘283.45 Franken zu verzeichnen. Die Gemeinde Spiringen ist Ressourcen schwächer gegen-
über den anderen Urner Gemeinden geworden, deshalb gibt es eine höhere Abschöpfung für die
Gemeinde Spiringen. Erfreulicherweise sind weitere Beiträge der Schweizer Patenschaft für
Berggemeinden eingegangen. Durch diese Unterstützung der Patenschaft für Berggemeinden
konnte das Kreisschulhaus vollständig abgeschrieben werden. Zudem gab es auf einigen ande-
ren Positionen der Jahresrechnung geringere Aufwendungen und höhere Erträge, was schluss-
endlich zu diesem erfreulichen Ergebnis führte. Aufgrund des sehr guten operativen Ergebnisses
kann für die Sanierung des Kreisschulhauses eine zusätzliche Vorfinanzierung von 180‘000
Franken getätigt werden.

Investitionsrechnung
Die Investitionsrechnung verzeichnete Ausgaben von 301‘881 Franken und Einnahmen von
210‘925.05 Franken. Die Ausgaben betreffen die Ersatzbeschaffung einer neuen Motorspritze,
die Sanierung Kreisschulhaus, Ersatzbeschaffung eines Kippkochkessels für die Schulsuppen-
küche, Sanierung des Friedhofwegs und das Erstellen des Siedlungsleitbildes. Bei den Einnah-
men kann sich die Gemeinde Spiringen über Beiträge Dritter (Spendengelder) erfreuen. Bei den
weiteren Einnahmen handelt es sich um den Kantonsbeitrag an die Motorspritze der Feuerwehr
Urnerboden. Die Bautätigkeiten zur Sanierung Kreisschulhaus sind noch nicht beendet. Die lau-
fenden Kosten konnten eingehalten werden, im Sommer 2020 werden die grössten Ausgaben
dazu anfallen. Aufgrund der Mittagsverpflegung hat die Kreisschule Schächental und die
Gemeinde Unterschächen an die anfallenden Kosten beigetragen, diese sind im Konto Beiträge
Dritter abgebildet. Die Sanierung zum Friedhofweg wurde erstellt, der Spritzbelag fehlt noch, wird
aber im Sommer 2020 ausgeführt. Die Kosten dazu liegen im Budget. Leider konnte das Sied-
lungsleitbild der Gemeinde nicht vollständig abgeschlossen werden, es sind noch verschiedene
Abklärungen im 2020 (z. B. Campingzone Urnerboden) notwendig. Die Kosten können eingehal-
ten werden. Die Angaben zu den einzelnen Positionen finden Sie in der Kreditkontrolle.
Bestandesrechnung
Per 31. Dezember 2019 besteht ein Nettovermögen pro Kopf von 3’575 Franken (3‘062 Franken
per 31.12.2018). Das gesamte Nettovermögen beträgt per 31.12.2019: 2'963’687 Franken (Vor-
jahr: 2'608’819 Franken). Die kumulierten Ergebnisse der Vorjahre der Gemeinde betragen per
31. Dezember 2019: 2‘448'921.59 Franken (inkl. Ertragsüberschuss 2019).
Detaillierte Ausführungen können aus der Rechnung 2019 entnommen werden.

                                                      Rechnung      Budget    Rechnung

                                                         2019         2019         2018
3. Erfolgsrechnung (gestaffelt nach HRM2)

      Betrieblicher Aufwand                           2'861'005   3'099'983   2'842'690
 30   Personalaufwand                                 1'344'020   1'209'450   1'358'085
 31   Sach- und übriger Betriebsaufwand                 524'106     572'575     482'555
 33   Abschreibungen Verwaltungsvermögen                 60'451     116'561      76'990
 35   Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen        39'591      36'235      49'412
 36   Transferaufwand                                   892'836   1'161'162     875'648
 37   Durchlaufende Beiträge                                  0       4'000           0

      Betrieblicher Ertrag                            3'122'777   3'016'489   3'001'751
 40   Fiskalertrag                                    1'208'282   1'190'900   1'177'016
 41   Regalien und Konzessionen                          40'563      35'800      43'546
 42   Entgelte                                          240'361     199'500     207'187
 43   Verschiedene Erträge                               26'106      28'900      23'827
 45   Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen       6'959      18'300       7'471
 46   Transferertrag                                  1'600'505   1'539'089   1'542'704
 47   Durchlaufende Beiträge                                  0       4'000           0

      Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit             261'772      -83'494     159'061

 34 Finanzaufwand                                        2'381        5'750      32'613
 44 Finanzertrag                                        91'274       81'930      78'788
    Ergebnis aus Finanzierung                           88'893       76'180      46'175

      Operatives Ergebnis                              350'665       -7'314     205'236

 38 Ausserordentlicher Aufwand                          345'789           0     203'396
 48 Ausserordentlicher Ertrag                               772           0       3'737
    Ausserordentliches Ergebnis                        -345'017           0    -199'659

      Gesamtergebnis Erfolgsrechnung                     5'648       -7'314       5'577
Rechnung   Budget    Rechnung
                                                              2019     2019        2018
4. Investitionsrechnung

 5 Investitionsausgaben                                    301'881   360'200   667'127

50   Sachanlagen                                           264'509   314'700   662'028
51   Investitionen auf Rechnung Dritter                     21'092         0         0
52   Immaterielle Anlagen                                   16'279    45'500     5'100
54   Darlehen                                                    0         0         0
55   Beteiligungen und Grundkapitalien                           0         0         0
56   Eigene Investitionsbeiträge                                 0         0         0
57   Durchlaufende Investitionsbeiträge                          0         0         0
58   Ausserordentliche Investitionen                             0         0         0

 6   Investitionseinnahmen                                 210'925    59'800   309'581
60   Übertragung von Sachanlagen in das Finanzvermögen           0         0         0
61   Rückerstattungen                                            0         0         0
62   Übertragung immaterielle Anlagen in das Finanzver-          0         0         0
     mögen
63   Investitionsbeiträge für eigene Rechnung              204'225    53'100   292'881
64   Rückzahlung von Darlehen                                6'700     6'700    16'700
65   Übertragung von Beteiligungen                               0         0         0
66   Rückzahlung eigener Investitionsbeiträge                    0         0         0
67   Durchlaufende Investitionsbeiträge                          0         0         0
68   Ausserordentliche Investitionseinnahmen                     0         0         0

     Nettoinvestitionen                                     90'956   300'400   357'547
Rechnung         Vorjahr
                                                                  2019           2018
2. Bilanz
  1 Aktiven                                                   4'667'267       5'203'636
 10   Finanzvermögen                                          3'702'040       4'104'021
100   Flüssige Mittel und kurzfristige Geldanlagen            1'659'724       2'964'586
101   Forderungen                                               367'142         286'468
102   Kurzfristige Finanzanlagen                                  4'100           4'100
104   Aktive Rechnungsabgrenzungen                               40'407         214'544
106   Vorräte und angefangene Arbeiten                            2'080           2'080
107   Finanzanlagen                                           1'440'237         443'892
108   Sachanlagen FV                                            188'350         188'350
109   Forderungen gegenüber Spezialfinanzierungen und Fonds           0               0
      im Fremdkapital

 14   Verwaltungsvermögen                                      965’227        1'099'615
140   Sachanlagen VV                                           365'223          492'911
142   Immaterielle Anlagen                                           2                2
144   Darlehen                                                  33'502           40'202
145   Beteiligungen, Grundkapitalien                           566'500          566'500
146   Investitionsbeiträge                                           0                0

  2 Passiven                                                  4'667'267       5'203'636

 20   Fremdkapital                                             738'353        1'495'201
200   Laufende Verbindlichkeiten                               120'680          428'480
201   Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten                           0                0
204   Passive Rechnungsabgrenzung                               75'026          478'832
205   Kurzfristige Rückstellungen                                    0                0
206   Langfristige Finanzverbindlichkeiten                     522'447          565'489
208   Langfristige Rückstellungen                                    0                0
209   Verbindlichkeiten gegenüber Spezialfinanzierungen und     20'200           22'400
      Fonds im Fremdkapital

 29   Eigenkapital                                            3'928'914       3'708'434
290   Spezialfinanzierungen im EK                               709'358         669'867
291   Fonds im EK                                               340'635         345'294
293   Vorfinanzierungen                                         430'000         250'000
296   Neubewertungsreserve Finanzvermögen                             0               0
298   Übriges Eigenkapital                                            0               0
299   Bilanzüberschuss/-Fehlbetrag                            2'448'922       2'443'273

Antrag
Der Gemeinderat Spiringen beantragt, die Jahresrechnung 2019 zu genehmigen.
Die Rechnungsprüfungskommission unterstützt den Antrag des Gemeinderates.
5. Belastung der Liegenschaft Talstrasse 16 (L166.1218)
   mit einem Fuss- und Fahrwegrecht

Ausgangslage

Die Einwohnergemeinde Spiringen ist Eigentümerin der Liegenschaft Talstrasse 16 (L166.1218),
Spiringen. Die Erbengemeinschaft Müller als Eigentümerin der dahinterliegenden Liegenschaft
L168.1218, Spiringen, beabsichtigt, ihre Liegenschaft mit vier Wohnhäusern zu überbauen. Um
diese Wohnhäuser zweckmässig zu erschliessen, ersuchte die Erbengemeinschaft die Einwoh-
nergemeinde, man möge ihr ein Fuss- und Fahrwegrecht auf der Liegenschaft L166.1218 einräu-
men. In verschiedenen Verhandlungen hat sich der Gemeinderat grundsätzlich dazu einverstan-
den erklärt. Er hat aber verschiedene Zugeständnisse eingehandelt, namentlich ein beschränktes
Fuss- und Fahrwegrecht für die dahinterliegende Parzelle L347, die ebenfalls der Einwohnerge-
meinde Spiringen gehört. Zudem sicherte er sich ein Fuss- und Fahrwegrecht zugunsten der
Liegenschaft L353, falls diese dereinst anders genutzt werden sollte.

Die vorliegende Botschaft bezweckt, das Einverständnis der Gemeindeversammlung einzuholen,
um die Liegenschaft L166.1218 der Einwohnergemeinde mit dem erwähnten Fuss- und Fahrweg-
recht, also mit einer Dienstbarkeit zu belasten.

Zuständigkeit der Gemeindeversammlung

Die Liegenschaft L166.1218 im Eigentum der Einwohnergemeinde gehört zu deren Verwaltungs-
vermögen. Denn sie kann nicht ohne Schaden für die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben ver-
äussert, belastet oder anderswie eingeschränkt werden.

Verwaltungsvermögen mit einer Dienstbarkeit zu belasten bedeutet aus rechtlicher Sicht eine
neue Ausgabe, auch wenn die Gemeinde hierfür kein Geld ausgeben muss. Denn die Belastung
des Grundstücks mit der beschriebenen Dienstbarkeit mindert den Wert dieser Liegenschaft. Der-
artige Vorgänge, die das Verwaltungsvermögen belasten, werden in der Literatur und in der
Rechtsprechung als neue Ausgaben im rechtlichen Sinn betrachtet.

Nach Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe e der Gemeindeordnung ist die Gemeindeversammlung zu-
ständig, neue Ausgaben zu beschliessen, soweit diese Befugnis nicht einer Behörde delegiert
worden ist. Letzteres ist nicht der Fall, sodass es Aufgabe der Gemeindeversammlung ist, die
erwähnte Ausgabe zu beschliessen und den Gemeinderat zu ermächtigen, den entsprechenden
Dienstbarkeitsvertrag zu unterzeichnen.

Antrag
Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten, an der Gemeindeversammlung der Belas-
tung der Liegenschaft Talstrasse 16 (L166.1218) der Einwohnergemeinde mit einem Fuss- und
Fahrwegrecht zuzustimmen.
6. Kreditbegehren von 50'000 Franken für die Planung
   der Kunsteisbahn Holzboden
Ausgangslage

Die Gemeinde Spiringen betreibt seit 15 Jahren eine Natureisbahn auf dem Holzboden. Diese ist
bei Privatpersonen, Vereinen und Schulen sehr beliebt und wird im Winter häufig genutzt. Aufgrund
der Klimaerwärmung und den steigenden Kosten ist die Gemeinde Spiringen nun gezwungen, für
die Zukunft eine neue Lösung zu suchen.

Eine Machbarkeitsstudie hat aufgezeigt, dass eine Kunsteisbahn auf dem Holzboden realisiert
werden kann. Der Gemeinderat Spiringen möchte als nächsten Schritt eine Projektplanung für eine
Kunsteisbahn Holzboden erarbeiten.

Finanzierung
Benjamin Bührer vom BBP Ingenieurbüro AG, Luzern hat der Gemeinde Spiringen eine detail-
lierte Offerte für die Projektplanung erstellt. Diese beläuft sich auf rund 50‘000 Franken. Aufgrund
der finanziellen Lage der Gemeinde möchte der Gemeinderat Spiringen einen grossen Teil der
Kosten für die Projektplanung durch Unterstützungsbeiträge finanzieren. Die Hälfte der Kosten
hat der Kanton Uri durch NRB-Gelder zugesichert. Die Urner Kantonalbank wird der Gemeinde
Spiringen 10'000 Franken aus dem UKB-Strukturimpuls-Programm überweisen. Die Eishockey-
förderung Gotthard beteiligt sich mit 5'000 Franken an der Projektplanung und der Eishockey
Club Uri mit 2'000 Franken. Zudem erhält die Gemeinde von einer Privatperson aus Spiringen
2'000 Franken.

Projektkosten                         Fr.      50'000.00 (Offerte BBP Ingenieurbüro AG)

NRP-Beitrag Kanton Uri            -   Fr.       25'000.00
UKB-Strukturimpuls                -   Fr.       10'000.00
Eishockeyförderung Uri            -   Fr.        5'000.00
Eishockeyclub Uri                 -   Fr.        2'000.00
Privater Sponsor                  -   Fr.        2'000.00
                                      ------------------------
Restkosten Gemeinde                   Fr.        6'000.00
                                      ==============

Der Gemeinderat Spiringen ist bestrebt, dass auch die Restkosten durch Spender und Sponsoren
finanziert werden können.

Antrag
Der Gemeinderat Spiringen beantragt, dem Kreditbegehren von 50'000 Franken für die Planung
der Kunsteisbahn Holzboden zuzustimmen.
7. Wahl Planungskommission Kunsteisbahn Holzboden

Ausgangslage

Der Gemeinderat Spiringen beabsichtigt aus den unter dem Traktandum 6 erwähnten Gründen
eine Kunsteisbahn (KEB) auf dem Holzboden zu planen. Dafür muss eine Planungskommission
eingesetzt werden.

Auf Anfrage des Gemeinderates stellen sich folgende Personen für die Planungskommission
Kunsteisbahn Holzboden zur Verfügung:

Imholz Urs                 Präsident            (ehem. RPK-Präsident)
Arnold Anton               Mitglied             (Gemeinderat Spiringen)
Bührer Benjamin            Mitglied             (BBP Ingenieurbüro AG)
Herger Markus              Mitglied             (Anlagewart Sportplatz Holzboden)
Scheiber Heinz             Mitglied             (Gemeinderat Spiringen)
Segessenmann Michael       Mitglied             (Eishockeyclub Uri - EHC Uri)

Das Sekretariat der Planungskommission erfolgt über die Gemeindeverwaltung Spiringen.

Finanzierung

Die Entschädigung der Planungskommission (ausgenommen Benjamin Bührer) erfolgt anhand
der Verordnung über die Amtsentschädigung, Sitzungs- und Taggelder sowie Spesenvergütung
vom 10. November 2016.

Antrag
Der Gemeinderat Spiringen beantragt, die vorgeschlagenen Personen in die Planungskommis-
sion Kunsteisbahn Holzboden zu wählen.

Der Gemeinderat Spiringen hofft auf reges Erscheinen an der Einwohnergemeindeversammlung
vom 18. Juni 2020 und steht Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse
GEMEINDERAT SPIRINGEN
Römisch-katholische
                                                            Kirchgemeinde Spiringen

KIRCHGEMEINDEVERSAMMLUNG
********************************************

Donnerstag, den 18. Juni 2020, im Anschluss an die
Einwohnergemeindeversammlung in der
Turnhalle des Kreisschulhauses Spiringen

TRAKTANDEN

1.   Begrüssung

2.   Wahl des Stimmenzählers

3.   Genehmigung des Protokolls vom 7. November 2019

4.   Genehmigung der Kirchenrechnung 2019
     Bericht und Antrag
5.   Wahlen

     Vizepräsident:                     für die Amtszeit vom 01.01.2021 - 31.12.2022
     1. Mitglied:                       für die Amtszeit vom 19.06.2020 - 31.12.2020
                                    und für die Amtszeit vom 01.01.2021 - 31.12.2022
     Mitglied Urnerboden:               für die Amtszeit vom 01.01.2021 - 31.12.2022

6.   Verschiedenes
     - Pfrundhaus Urnerboden
     - Pfarrstelle

Alle Pfarreimitglieder sind herzlich eingeladen.

                                                         Der Kirchenrat

Exemplare der Rechnung 2019 sind wie folgt erhältlich:

        Gemeindeverwaltung Spiringen, Dorf 10, 6464 Spiringen
        Kerstin Herger, Unter der Sonne 4, 8751 Urnerboden
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