Einladung zur EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG KIRCHGEMEINDEVERSAMMLUNG - Spiringen
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EINWOHNERGEMEINDE SPIRINGEN Spiringen / Urnerboden Zwei Dörfer – Eine Gemeinde Einladung zur EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG KIRCHGEMEINDEVERSAMMLUNG Vom: Donnerstag, 18. Juni 2020 Wo: Turnhalle Kreisschulhaus, Spiringen Zeit: 19.30 Uhr (im Anschluss Kirchgemeindeversammlung) www.spiringen.ch www.urnerboden.ch
EINWOHNERGEMEINDE SPIRINGEN Spiringen / Urnerboden Zwei Dörfer – Eine Gemeinde Geschätzte Bürgerinnen und Bürger von Spiringen Hiermit laden wir Sie herzlich zur Einwohnergemeindeversammlung und Kirchgemeinde- versammlung vom Donnerstag, 18. Juni 2020 in die Turnhalle vom Kreisschulhaus Spiringen ein. Wir freuen uns auf zahlreichen Besuch. Dem Gemeinderat Spiringen ist die Gesundheit der Mitbürgerinnen und Mitbürger sehr wichtig. Deshalb bitten wir Sie die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) vorgegebenen Hygiene-Massnahmen auch an der Einwohnergemeindeversammlung einzuhalten. Zu den einzelnen Traktanden erhalten Sie nachstehend einige kurze Erläuterungen. GEMEINDERAT SPIRINGEN Die Gemeindepräsidentin Der Gemeindeschreiber Esther Büeler Rolf Baumann
1. Geschäftsliste 1. Begrüssung / Protokoll 2. Bauabrechnungen Sanierung Talstrasse-Rösslistutz und Parkplatz Dorf 10 Orientierung / Antrag Gemeinderat 3. Rechnung 2019 Genehmigung der Rechnung 2019; Orientierung / Antrag Gemeinderat 4. Wahlen für die Amtsdauer 2021 – 2022 4.1 Gemeinderat Bisherige Amtsinhaber Präsidentin Büeler-Arnold Esther (Austritt) Mitglied Bissig-Gisler Bernadette Mitglied Imhof-Gisler Anton (Austritt) 4.2 Wasserversorgungskommission Bisherige Amtsinhaber Präsident Gisler-Wyrsch Nikolaus Mitglied (Brunnenmeister) Gisler-Schuler Augustin Mitglied Arnold Daniel Mitglied Herger-Herger Werner 4.3 Sozialdienst Uri Ost Bisheriger Amtsinhaber Mitglied Imhof-Gisler Anton (Austritt) 5. Belastung der Liegenschaft Talstrasse 16 (L166.1218) mit einem Fuss- und Fahrwegrecht Orientierung / Antrag Gemeinderat 6. Kreditbegehren von 50'000 Franken für die Planung Kunsteisbahn Holzboden Orientierung / Antrag Gemeinderat 7. Wahl Planungskommission Kunsteisbahn Holzboden Orientierung / Antrag Gemeinderat 8. Varia Die detaillierte Jahresrechnung der Einwohnergemeinde liegt auf der Gemeindeverwaltung Spiringen auf und kann dort während den Schalteröffnungszeiten abgeholt oder telefonisch bestellt werden (Tel. 041 879 11 34). Schalteröffnungszeiten: 08.30 - 11.00 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr (Montag bis 17.30 Uhr / Freitag bis 16.00 Uhr) Die detaillierte Jahresrechnung ist unter www.spiringen.ch (Rubrik: Aktuell & News) abrufbar.
2. Bauabrechnungen Sanierung Talstrasse-Rösslistutz und Parkplatz Dorf 10 Ausgangslage Die Gemeindestrasse beim Verzweiger von der Klausenstrasse in die Talstrasse – Rösslistutz und der Parkplatz Dorf 10 waren in einem sehr schlechten Zustand und mussten saniert werden. Für die Arbeiten wurden drei Firmen zur Offertstellung eingeladen und die Walo Bertschinger AG, Flüelen unterbreitete für beide Bauvorhaben das günstigste Angebot. Der Gemeinderat beantragte an der Einwohnergemeindeversammlung vom 9. November 2017 einen Kreditantrag für die Sanierung der Talstrasse Rösslistutz von 90'000 Franken und für die Sanierung vom Parkplatz Dorf 10 von 32'000 Franken. Sanierung Sanierung Bauabrechnung Talstrasse-Rösslistutz Parkplatz Dorf 10 Budget Netto, Kreditvorlage 09.11.2017 Fr. 90'000.00 Fr. 32'000.00 Aufwand Fr. 90'617.00 Fr. 54’591.00 Mehrkosten Fr. 617.00 Fr. 22'591.00 Begründung Mehrkosten Sanierung Parkplatz Dorf 10 Die Grundlage für das beantragte Kreditbegehren von 32'000 Franken basierte auf der Offerte der Walo Bertschinger AG. Die Offerte für die Belagssanierung vom Parkplatz Dorf 10, Spiringen beinhaltete eine Oberbausanierung bestehend aus dem Abfräsen der Belagsdeckschicht und dem Einbau eines neuen Deckbelages. Bei der Arbeitsausführung im Oktober 2018 wurde nach dem Abfräsen des Deckbelages festge- stellt, dass die Tragschicht in einem sehr schlechten Zustand ist. Somit musste nicht nur der Deckbelag sondern auch die Tragschicht abgefräst und zusätzlich auch noch ein Teil der Funda- tionsschicht (Koffer) von ca. 40 cm ersetzt werden. Dies hatte zur Folge, dass nicht nur der Deck- belag sondern der ganze Belag und ein Teil der Fundationsschicht neu eingebaut werden musste. Die zusätzlichen Arbeiten beinhalten Mehrkosten von 22'591 Franken. Trotz der entstandenen Mehrkosten gilt zu berücksichtigen, dass bei der offerierten Oberbausanierung von einer Lebens- dauer von 5 Jahren ausgegangen wird. Mit den ausgeführten Arbeiten kann eine Lebensdauer von 15 - 20 Jahren erwartet werden. Antrag Der Gemeinderat Spiringen beantragt, die Bauabrechnungen Sanierung Talstrasse-Rösslistutz und Parkplatz Dorf 10 zu genehmigen.
3. Rechnung 2019 Die Erfolgsrechnung 2019 schliesst bei einem Aufwand von 3‘262‘709.27 Franken und einem Ertrag von 3‘268‘357.68 Franken mit einem Ertragsüberschuss von 5‘648.41 Franken ab. Das Budget 2019 rechnete mit einem Aufwandüberschuss von 7‘314 Franken. Nebst den planmässi- gen Abschreibungen von 60‘450.95 Franken erlaubte das ausserordentlich gute Ergebnis zusätz- liche Abschreibungen von 164‘893 Franken. Somit schliesst die Erfolgsrechnung im operativen Ergebnis um 357‘979 Franken besser ab als budgetiert. Mit dem Ertragsüberschuss konnte eine zusätzliche Vorfinanzierung von 180‘000 Franken für das Kreisschulhaus Spiringen verbucht werden. Dem Jahresergebnis wird 5‘648.41 Franken gutgeschrieben, so dass per 31. Dezember 2019 neu ein Bilanzüberschuss von 2‘448‘921.59 Franken resultiert, was zusammen ein Eigen- kapital inkl. Fonds von 3‘928‘914.48 Franken ergibt. Bei der Gemeindeverwaltung gab es Minderausgaben, so wurde kein zusätzliches externes Per- sonal benötigt. Bei der Pflegefinanzierung sind die Hauptgründe für das bessere Ergebnis vor allem durch weniger pflegebedürftige Personen in den Altersheimen. Aufgrund der tieferen Aus- gaben in der Pflegefinanzierung, sind auch Mindereinnahmen beim Kantonsbeitrag zu verzeich- nen. Eine Minderausgabe von 86‘661 Franken ist auch bei der wirtschaftlichen Hilfe zu registrie- ren, da zum Budgetzeitpunkt die Gemeinde von einem anderen Szenario ausging. Die Ertrags- anteile der Erbschafts- und Schenkungssteuer sind auf Grund einer Gesetzesänderung per 1. Januar 2019 keine angefallen. Dafür sind Mehreinnahmen beim Finanz- und Lastenausgleich von 94‘283.45 Franken zu verzeichnen. Die Gemeinde Spiringen ist Ressourcen schwächer gegen- über den anderen Urner Gemeinden geworden, deshalb gibt es eine höhere Abschöpfung für die Gemeinde Spiringen. Erfreulicherweise sind weitere Beiträge der Schweizer Patenschaft für Berggemeinden eingegangen. Durch diese Unterstützung der Patenschaft für Berggemeinden konnte das Kreisschulhaus vollständig abgeschrieben werden. Zudem gab es auf einigen ande- ren Positionen der Jahresrechnung geringere Aufwendungen und höhere Erträge, was schluss- endlich zu diesem erfreulichen Ergebnis führte. Aufgrund des sehr guten operativen Ergebnisses kann für die Sanierung des Kreisschulhauses eine zusätzliche Vorfinanzierung von 180‘000 Franken getätigt werden. Investitionsrechnung Die Investitionsrechnung verzeichnete Ausgaben von 301‘881 Franken und Einnahmen von 210‘925.05 Franken. Die Ausgaben betreffen die Ersatzbeschaffung einer neuen Motorspritze, die Sanierung Kreisschulhaus, Ersatzbeschaffung eines Kippkochkessels für die Schulsuppen- küche, Sanierung des Friedhofwegs und das Erstellen des Siedlungsleitbildes. Bei den Einnah- men kann sich die Gemeinde Spiringen über Beiträge Dritter (Spendengelder) erfreuen. Bei den weiteren Einnahmen handelt es sich um den Kantonsbeitrag an die Motorspritze der Feuerwehr Urnerboden. Die Bautätigkeiten zur Sanierung Kreisschulhaus sind noch nicht beendet. Die lau- fenden Kosten konnten eingehalten werden, im Sommer 2020 werden die grössten Ausgaben dazu anfallen. Aufgrund der Mittagsverpflegung hat die Kreisschule Schächental und die Gemeinde Unterschächen an die anfallenden Kosten beigetragen, diese sind im Konto Beiträge Dritter abgebildet. Die Sanierung zum Friedhofweg wurde erstellt, der Spritzbelag fehlt noch, wird aber im Sommer 2020 ausgeführt. Die Kosten dazu liegen im Budget. Leider konnte das Sied- lungsleitbild der Gemeinde nicht vollständig abgeschlossen werden, es sind noch verschiedene Abklärungen im 2020 (z. B. Campingzone Urnerboden) notwendig. Die Kosten können eingehal- ten werden. Die Angaben zu den einzelnen Positionen finden Sie in der Kreditkontrolle.
Bestandesrechnung Per 31. Dezember 2019 besteht ein Nettovermögen pro Kopf von 3’575 Franken (3‘062 Franken per 31.12.2018). Das gesamte Nettovermögen beträgt per 31.12.2019: 2'963’687 Franken (Vor- jahr: 2'608’819 Franken). Die kumulierten Ergebnisse der Vorjahre der Gemeinde betragen per 31. Dezember 2019: 2‘448'921.59 Franken (inkl. Ertragsüberschuss 2019). Detaillierte Ausführungen können aus der Rechnung 2019 entnommen werden. Rechnung Budget Rechnung 2019 2019 2018 3. Erfolgsrechnung (gestaffelt nach HRM2) Betrieblicher Aufwand 2'861'005 3'099'983 2'842'690 30 Personalaufwand 1'344'020 1'209'450 1'358'085 31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 524'106 572'575 482'555 33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 60'451 116'561 76'990 35 Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen 39'591 36'235 49'412 36 Transferaufwand 892'836 1'161'162 875'648 37 Durchlaufende Beiträge 0 4'000 0 Betrieblicher Ertrag 3'122'777 3'016'489 3'001'751 40 Fiskalertrag 1'208'282 1'190'900 1'177'016 41 Regalien und Konzessionen 40'563 35'800 43'546 42 Entgelte 240'361 199'500 207'187 43 Verschiedene Erträge 26'106 28'900 23'827 45 Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen 6'959 18'300 7'471 46 Transferertrag 1'600'505 1'539'089 1'542'704 47 Durchlaufende Beiträge 0 4'000 0 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 261'772 -83'494 159'061 34 Finanzaufwand 2'381 5'750 32'613 44 Finanzertrag 91'274 81'930 78'788 Ergebnis aus Finanzierung 88'893 76'180 46'175 Operatives Ergebnis 350'665 -7'314 205'236 38 Ausserordentlicher Aufwand 345'789 0 203'396 48 Ausserordentlicher Ertrag 772 0 3'737 Ausserordentliches Ergebnis -345'017 0 -199'659 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung 5'648 -7'314 5'577
Rechnung Budget Rechnung 2019 2019 2018 4. Investitionsrechnung 5 Investitionsausgaben 301'881 360'200 667'127 50 Sachanlagen 264'509 314'700 662'028 51 Investitionen auf Rechnung Dritter 21'092 0 0 52 Immaterielle Anlagen 16'279 45'500 5'100 54 Darlehen 0 0 0 55 Beteiligungen und Grundkapitalien 0 0 0 56 Eigene Investitionsbeiträge 0 0 0 57 Durchlaufende Investitionsbeiträge 0 0 0 58 Ausserordentliche Investitionen 0 0 0 6 Investitionseinnahmen 210'925 59'800 309'581 60 Übertragung von Sachanlagen in das Finanzvermögen 0 0 0 61 Rückerstattungen 0 0 0 62 Übertragung immaterielle Anlagen in das Finanzver- 0 0 0 mögen 63 Investitionsbeiträge für eigene Rechnung 204'225 53'100 292'881 64 Rückzahlung von Darlehen 6'700 6'700 16'700 65 Übertragung von Beteiligungen 0 0 0 66 Rückzahlung eigener Investitionsbeiträge 0 0 0 67 Durchlaufende Investitionsbeiträge 0 0 0 68 Ausserordentliche Investitionseinnahmen 0 0 0 Nettoinvestitionen 90'956 300'400 357'547
Rechnung Vorjahr 2019 2018 2. Bilanz 1 Aktiven 4'667'267 5'203'636 10 Finanzvermögen 3'702'040 4'104'021 100 Flüssige Mittel und kurzfristige Geldanlagen 1'659'724 2'964'586 101 Forderungen 367'142 286'468 102 Kurzfristige Finanzanlagen 4'100 4'100 104 Aktive Rechnungsabgrenzungen 40'407 214'544 106 Vorräte und angefangene Arbeiten 2'080 2'080 107 Finanzanlagen 1'440'237 443'892 108 Sachanlagen FV 188'350 188'350 109 Forderungen gegenüber Spezialfinanzierungen und Fonds 0 0 im Fremdkapital 14 Verwaltungsvermögen 965’227 1'099'615 140 Sachanlagen VV 365'223 492'911 142 Immaterielle Anlagen 2 2 144 Darlehen 33'502 40'202 145 Beteiligungen, Grundkapitalien 566'500 566'500 146 Investitionsbeiträge 0 0 2 Passiven 4'667'267 5'203'636 20 Fremdkapital 738'353 1'495'201 200 Laufende Verbindlichkeiten 120'680 428'480 201 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 0 0 204 Passive Rechnungsabgrenzung 75'026 478'832 205 Kurzfristige Rückstellungen 0 0 206 Langfristige Finanzverbindlichkeiten 522'447 565'489 208 Langfristige Rückstellungen 0 0 209 Verbindlichkeiten gegenüber Spezialfinanzierungen und 20'200 22'400 Fonds im Fremdkapital 29 Eigenkapital 3'928'914 3'708'434 290 Spezialfinanzierungen im EK 709'358 669'867 291 Fonds im EK 340'635 345'294 293 Vorfinanzierungen 430'000 250'000 296 Neubewertungsreserve Finanzvermögen 0 0 298 Übriges Eigenkapital 0 0 299 Bilanzüberschuss/-Fehlbetrag 2'448'922 2'443'273 Antrag Der Gemeinderat Spiringen beantragt, die Jahresrechnung 2019 zu genehmigen. Die Rechnungsprüfungskommission unterstützt den Antrag des Gemeinderates.
5. Belastung der Liegenschaft Talstrasse 16 (L166.1218) mit einem Fuss- und Fahrwegrecht Ausgangslage Die Einwohnergemeinde Spiringen ist Eigentümerin der Liegenschaft Talstrasse 16 (L166.1218), Spiringen. Die Erbengemeinschaft Müller als Eigentümerin der dahinterliegenden Liegenschaft L168.1218, Spiringen, beabsichtigt, ihre Liegenschaft mit vier Wohnhäusern zu überbauen. Um diese Wohnhäuser zweckmässig zu erschliessen, ersuchte die Erbengemeinschaft die Einwoh- nergemeinde, man möge ihr ein Fuss- und Fahrwegrecht auf der Liegenschaft L166.1218 einräu- men. In verschiedenen Verhandlungen hat sich der Gemeinderat grundsätzlich dazu einverstan- den erklärt. Er hat aber verschiedene Zugeständnisse eingehandelt, namentlich ein beschränktes Fuss- und Fahrwegrecht für die dahinterliegende Parzelle L347, die ebenfalls der Einwohnerge- meinde Spiringen gehört. Zudem sicherte er sich ein Fuss- und Fahrwegrecht zugunsten der Liegenschaft L353, falls diese dereinst anders genutzt werden sollte. Die vorliegende Botschaft bezweckt, das Einverständnis der Gemeindeversammlung einzuholen, um die Liegenschaft L166.1218 der Einwohnergemeinde mit dem erwähnten Fuss- und Fahrweg- recht, also mit einer Dienstbarkeit zu belasten. Zuständigkeit der Gemeindeversammlung Die Liegenschaft L166.1218 im Eigentum der Einwohnergemeinde gehört zu deren Verwaltungs- vermögen. Denn sie kann nicht ohne Schaden für die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben ver- äussert, belastet oder anderswie eingeschränkt werden. Verwaltungsvermögen mit einer Dienstbarkeit zu belasten bedeutet aus rechtlicher Sicht eine neue Ausgabe, auch wenn die Gemeinde hierfür kein Geld ausgeben muss. Denn die Belastung des Grundstücks mit der beschriebenen Dienstbarkeit mindert den Wert dieser Liegenschaft. Der- artige Vorgänge, die das Verwaltungsvermögen belasten, werden in der Literatur und in der Rechtsprechung als neue Ausgaben im rechtlichen Sinn betrachtet. Nach Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe e der Gemeindeordnung ist die Gemeindeversammlung zu- ständig, neue Ausgaben zu beschliessen, soweit diese Befugnis nicht einer Behörde delegiert worden ist. Letzteres ist nicht der Fall, sodass es Aufgabe der Gemeindeversammlung ist, die erwähnte Ausgabe zu beschliessen und den Gemeinderat zu ermächtigen, den entsprechenden Dienstbarkeitsvertrag zu unterzeichnen. Antrag Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten, an der Gemeindeversammlung der Belas- tung der Liegenschaft Talstrasse 16 (L166.1218) der Einwohnergemeinde mit einem Fuss- und Fahrwegrecht zuzustimmen.
6. Kreditbegehren von 50'000 Franken für die Planung der Kunsteisbahn Holzboden Ausgangslage Die Gemeinde Spiringen betreibt seit 15 Jahren eine Natureisbahn auf dem Holzboden. Diese ist bei Privatpersonen, Vereinen und Schulen sehr beliebt und wird im Winter häufig genutzt. Aufgrund der Klimaerwärmung und den steigenden Kosten ist die Gemeinde Spiringen nun gezwungen, für die Zukunft eine neue Lösung zu suchen. Eine Machbarkeitsstudie hat aufgezeigt, dass eine Kunsteisbahn auf dem Holzboden realisiert werden kann. Der Gemeinderat Spiringen möchte als nächsten Schritt eine Projektplanung für eine Kunsteisbahn Holzboden erarbeiten. Finanzierung Benjamin Bührer vom BBP Ingenieurbüro AG, Luzern hat der Gemeinde Spiringen eine detail- lierte Offerte für die Projektplanung erstellt. Diese beläuft sich auf rund 50‘000 Franken. Aufgrund der finanziellen Lage der Gemeinde möchte der Gemeinderat Spiringen einen grossen Teil der Kosten für die Projektplanung durch Unterstützungsbeiträge finanzieren. Die Hälfte der Kosten hat der Kanton Uri durch NRB-Gelder zugesichert. Die Urner Kantonalbank wird der Gemeinde Spiringen 10'000 Franken aus dem UKB-Strukturimpuls-Programm überweisen. Die Eishockey- förderung Gotthard beteiligt sich mit 5'000 Franken an der Projektplanung und der Eishockey Club Uri mit 2'000 Franken. Zudem erhält die Gemeinde von einer Privatperson aus Spiringen 2'000 Franken. Projektkosten Fr. 50'000.00 (Offerte BBP Ingenieurbüro AG) NRP-Beitrag Kanton Uri - Fr. 25'000.00 UKB-Strukturimpuls - Fr. 10'000.00 Eishockeyförderung Uri - Fr. 5'000.00 Eishockeyclub Uri - Fr. 2'000.00 Privater Sponsor - Fr. 2'000.00 ------------------------ Restkosten Gemeinde Fr. 6'000.00 ============== Der Gemeinderat Spiringen ist bestrebt, dass auch die Restkosten durch Spender und Sponsoren finanziert werden können. Antrag Der Gemeinderat Spiringen beantragt, dem Kreditbegehren von 50'000 Franken für die Planung der Kunsteisbahn Holzboden zuzustimmen.
7. Wahl Planungskommission Kunsteisbahn Holzboden Ausgangslage Der Gemeinderat Spiringen beabsichtigt aus den unter dem Traktandum 6 erwähnten Gründen eine Kunsteisbahn (KEB) auf dem Holzboden zu planen. Dafür muss eine Planungskommission eingesetzt werden. Auf Anfrage des Gemeinderates stellen sich folgende Personen für die Planungskommission Kunsteisbahn Holzboden zur Verfügung: Imholz Urs Präsident (ehem. RPK-Präsident) Arnold Anton Mitglied (Gemeinderat Spiringen) Bührer Benjamin Mitglied (BBP Ingenieurbüro AG) Herger Markus Mitglied (Anlagewart Sportplatz Holzboden) Scheiber Heinz Mitglied (Gemeinderat Spiringen) Segessenmann Michael Mitglied (Eishockeyclub Uri - EHC Uri) Das Sekretariat der Planungskommission erfolgt über die Gemeindeverwaltung Spiringen. Finanzierung Die Entschädigung der Planungskommission (ausgenommen Benjamin Bührer) erfolgt anhand der Verordnung über die Amtsentschädigung, Sitzungs- und Taggelder sowie Spesenvergütung vom 10. November 2016. Antrag Der Gemeinderat Spiringen beantragt, die vorgeschlagenen Personen in die Planungskommis- sion Kunsteisbahn Holzboden zu wählen. Der Gemeinderat Spiringen hofft auf reges Erscheinen an der Einwohnergemeindeversammlung vom 18. Juni 2020 und steht Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüsse GEMEINDERAT SPIRINGEN
Römisch-katholische Kirchgemeinde Spiringen KIRCHGEMEINDEVERSAMMLUNG ******************************************** Donnerstag, den 18. Juni 2020, im Anschluss an die Einwohnergemeindeversammlung in der Turnhalle des Kreisschulhauses Spiringen TRAKTANDEN 1. Begrüssung 2. Wahl des Stimmenzählers 3. Genehmigung des Protokolls vom 7. November 2019 4. Genehmigung der Kirchenrechnung 2019 Bericht und Antrag 5. Wahlen Vizepräsident: für die Amtszeit vom 01.01.2021 - 31.12.2022 1. Mitglied: für die Amtszeit vom 19.06.2020 - 31.12.2020 und für die Amtszeit vom 01.01.2021 - 31.12.2022 Mitglied Urnerboden: für die Amtszeit vom 01.01.2021 - 31.12.2022 6. Verschiedenes - Pfrundhaus Urnerboden - Pfarrstelle Alle Pfarreimitglieder sind herzlich eingeladen. Der Kirchenrat Exemplare der Rechnung 2019 sind wie folgt erhältlich: Gemeindeverwaltung Spiringen, Dorf 10, 6464 Spiringen Kerstin Herger, Unter der Sonne 4, 8751 Urnerboden
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