EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG AM 26. MÄRZ 2020 - FSC - DEM WALD ZULIEBE! Diese Drucksache ist auf einem FSC-zertifizierten Papier produziert.

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EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG AM 26. MÄRZ 2020 - FSC - DEM WALD ZULIEBE! Diese Drucksache ist auf einem FSC-zertifizierten Papier produziert.
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                                         EINLADUNG ZUR
FSC – DEM WALD ZULIEBE!
                                         HAUPTVERSAMMLUNG
     ®

Diese Drucksache ist auf einem
FSC®-zertifizierten Papier produziert.   AM 26. MÄRZ 2020
Große Veränderungen fangen klein an!
ÜBERSICHT TAGESORDNUNGSPUNKTE
TOP 1	Vorlagen an die Hauptversammlung          TOP 5 B
                                                        eschlussfassung über die Bestellung
       gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des                   des Abschlussprüfers und des Konzern-
       Aktiengesetzes.                                 abschlussprüfers für das Geschäfts-
                                                       jahr 2020 sowie des Abschlussprüfers
TOP 2	Beschlussfassung über die Verwen-               für eine prüferische Durchsicht des ver-
       dung des Bilanzgewinns.                         kürzten Abschlusses und des Zwischen-
                                                       lageberichts im Geschäftsjahr 2020
TOP 3	Beschlussfassung über die Entlastung            und eine etwaige prüferische Durch-
       der Mitglieder des Vorstands für das            sicht zusätzlicher unterjähriger Finanz-
       Geschäftsjahr 2019.                             informationen.

TOP 4	Beschlussfassung über die Entlastung      TOP 6 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds.
       der Mitglieder des Aufsichtsrats für
       das Geschäftsjahr 2019.                   TOP 7	Beschlussfassung über die Zustimmung
                                                        zu einem noch abzuschließenden Aus­
                                                        gliederungs- und Übernahmevertrag
                                                        mit der Telekom Deutschland GmbH
                                                        mit Sitz in Bonn.

WEITERE INHALTE
 Teilnahmerecht, Stimmrecht und Stimm­          Anhang 1 – Weitere Informationen zu Punkt 6
   rechtsvertretung                                 der Tagesordnung, insbesondere Lebenslauf
                                                    des Kandidaten sowie Angaben nach § 125
 Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach        Abs. 1 Satz 5 AktG
   § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131
   Abs. 1 AktG sowie §§ 125 Satz 1, 64 Abs. 2    A
                                                   nhang 2 – Wortlaut des Ausgliederungs-
   UmwG                                           und Übernahmevertrags zwischen der
                                                  Deutschen Telekom AG und der Telekom
 Weitere Angaben und Hinweise zur               Deutschland GmbH in der Fassung des am
   Hauptversammlung                               10./12. Februar 2020 aufgestellten finalen
                                                  Entwurfs (ohne Anlagen) sowie wesentlicher
                                                  Inhalt der zugehörigen Anlagen
Deutsche Telekom AG, Bonn
ISIN-Nr. DE0005557508
Wertpapierkennnummer 555 750

EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN
HAUPTVERSAMMLUNG

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am Donnerstag, den 26. März 2020,
um 10:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit – MEZ),

im World Conference Center Bonn, Eingang Hauptgebäude,
Platz der Vereinten Nationen 2, 53113 Bonn,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG
        	Vorlagen an die Hauptversammlung            Billigung durch den Aufsichtsrat festgestellt.     Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien      Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende
    1     gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktien­       Eine Feststellung des Jahresabschlusses oder       kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfas-     ist nach § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten auf
          gesetzes.                                   eine Billigung des Konzernabschlusses durch        sung über die Verwendung des Bilanzgewinns        den Hauptversammlungsbeschluss folgenden
                                                      die Hauptversammlung nach § 173 AktG ist           ändern. In diesem Fall wird von Vorstand und      Geschäftstag fällig. Eine frühere Fälligkeit kann
Der Vorstand macht gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1          somit nicht erforderlich. Die Vorlagen zu Tages-   Aufsichtsrat der Hauptversammlung ein ent-        wegen § 58 Abs. 4 Satz 3 AktG auch im Ge-
des Aktiengesetzes (AktG) der Hauptversamm-           ordnungspunkt 1 sind vielmehr der Hauptver-        sprechend angepasster Beschlussvorschlag zur      winnverwendungsbeschluss nicht vorgesehen
lung die folgenden Vorlagen sowie den erläu-          sammlung zugänglich zu machen und sollen           Gewinnverwendung unterbreitet, der unverän-       werden. Die Dividende soll dementsprechend
ternden Bericht des Vorstands zu den Angaben          dieser erläutert werden, ohne dass es (abgese-     dert eine Ausschüttung von € 0,60 je dividen-     am 31. März 2020 ausgezahlt werden.
nach §§ 289a und 315a des Handelsgesetz-              hen von der Beschlussfassung zu Tagesord-          denberechtigter Stückaktie vorsieht. Die Anpas-
buchs zugänglich:                                     nungspunkt 2) nach dem Aktiengesetz einer          sung erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich die          	Beschlussfassung über die Entlastung
                                                      Beschlussfassung über sie bedarf.                  Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und       3     der Mitglieder des Vorstands für das
 den festgestellten Jahresabschluss der Deutschen                                                      damit die Dividendensumme vermindert, er-                Geschäftsjahr 2019.
   Telekom AG zum 31. Dezember 2019,                       	Beschlussfassung über die Verwen­           höht sich der auf neue Rechnung vorzutragen-
                                                       2     dung des Bilanzgewinns.                     de Betrag entsprechend. Sofern sich die An-       Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
 den gebilligten Konzernabschluss zum                                                                  zahl der dividendenberechtigten Aktien und        beschließen:
   31. Dezember 2019,                                 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu          damit die Dividendensumme erhöht, vermin-
                                                      beschließen:                                       dert sich der auf neue Rechnung vorzutragen-         Die im Geschäftsjahr 2019 amtierenden
 den zusammengefassten Lage- und Konzern-                                                              de Betrag entsprechend.                              Mitglieder des Vorstands werden für diesen
   lagebericht,                                         Der im Geschäftsjahr 2019 erzielte Bilanz­                                                            Zeitraum entlastet.
                                                        gewinn von € 5.459.705.249,38 wird wie           Bei Annahme des Beschlussvorschlags von
 den Bericht des Aufsichtsrats sowie                  folgt verwendet:                                 Vorstand und Aufsichtsrat gilt für die Auszah-         	Beschlussfassung über die Entlastung
                                                                                                         lung der Dividende Folgendes:                      4     der Mitglieder des Aufsichtsrats für
 den Vorschlag des Vorstands für die Verwen-          Ausschüttung einer Dividende von € 0,60                                                                   das Geschäftsjahr 2019.
   dung des Bilanzgewinns.                              je dividendenberechtigter Stückaktie             Da die Dividende für das Geschäftsjahr 2019
                                                        = € 2.845.762.593,00                             in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einla-      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
Sämtliche vorgenannten Unterlagen sind zu-                                                               gekonto im Sinne des § 27 des Körperschaft-       beschließen:
dem bereits von der Einberufung der Haupt­              und Vortrag des Restbetrags auf neue             steuergesetzes (nicht in das Nennkapital ge-
versammlung an über die Internetadresse                 Rechnung = € 2.613.942.656,38                    leistete Einlagen) geleistet wird, erfolgt die       Die im Geschäftsjahr 2019 amtierenden
                                                                                                         Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertrag-             Mitglieder des Aufsichtsrats werden für
www.telekom.com/hv                                    Die Dividendensumme und der auf neue Rech-         steuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländi-        diesen Zeitraum entlastet.
                                                      nung vorzutragende Restbetrag in vorstehendem      schen Aktionären unterliegt die Dividende
zugänglich.                                           Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung            nicht der Besteuerung. Eine Steuererstat-
                                                      basieren auf dem am 10. Februar 2020 dividen-      tungs- oder Steueranrechnungsmöglichkeit ist
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufge-          denberechtigten Grundkapital in Höhe von           mit der Dividende nicht verbunden. Die Aus-
stellten Jahresabschluss und den Konzernab-           € 12.141.920.396,80, eingeteilt in                 schüttung mindert nach Auffassung der deut-
schluss am 18. Februar 2020 gemäß § 172 AktG          4.742.937.655 Stückaktien.                         schen Finanzverwaltung die steuerlichen
gebilligt. Der Jahresabschluss ist mit seiner                                                            Anschaffungskosten der Aktien.

4                                                                                                                                                                                                          5
Beschlussfassung über die Bestellung     die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversamm-        Angaben zu Tagesordnungspunkt 6, insbeson­        Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats zu Tages-
    5     des Abschlussprüfers und des Konzern­    lung beschränkende Klausel im Sinne von           dere gemäß § 124 Abs. 2 Satz 1 und 2 AktG in      ordnungspunkt 6 beruht auf einer entsprechen-
          abschlussprüfers für das Geschäftsjahr   Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverord-      der nach § 26j Abs. 3 des Einführungsgesetzes     den Empfehlung des Nominierungsausschusses,
          2020 sowie des Abschlussprüfers für      nung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014) auferlegt     zum Aktiengesetz anwendbaren Fassung und          berücksichtigt im Übrigen die vom Aufsichtsrat
          eine prüferische Durchsicht des ver­     wurde.                                            gemäß der Empfehlung C.13 des Deutschen           für seine Zusammensetzung beschlossenen
          kürzten Abschlusses und des Zwischen­                                                      Corporate Governance Kodex in der Fassung         Ziele und trägt damit zugleich der Ausfüllung
          lageberichts im Geschäftsjahr 2020       Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschafts­      vom 16. Dezember 2019 bzw. Ziffer 5.4.1 Abs. 6    des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenz-
          und eine etwaige prüferische Durch­      prüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, hat      bis 8 des Deutschen Corporate Governance          profils für das Gesamtgremium Rechnung.
          sicht zusätzlicher unterjähriger         gegenüber dem Aufsichtsrat erklärt, dass keine    Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017:         Damit wird auch das vom Aufsichtsrat für seine
          Finanzinformationen.                     geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder                                                     Zusammensetzung erarbeitete Diversitätskon-
                                                   sonstigen Beziehungen zwischen ihr, ihren         Der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG         zept umgesetzt. Die vom Aufsichtsrat beschlos-
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine        Organen und Prüfungsleitern einerseits und        setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 und 2, 101           senen aktuellen Ziele und das Kompetenzprofil
entsprechende Empfehlung des Prüfungs­             dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern       Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1          sind einschließlich des Stands der Umsetzung
ausschusses, vor zu beschließen:                   andererseits bestehen, die Zweifel an ihrer       Satz 1 Nr. 3 des Mitbestimmungsgesetzes von       im Corporate Governance Bericht zum Ge-
                                                   Unabhängigkeit begründen können.                  1976 aus je zehn Mitgliedern der Anteilseigner    schäftsjahr 2019 veröffentlicht. Dieser wird der
Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschafts-                                                         und der Arbeitnehmer zusammen.                    Hauptversammlung zugänglich gemacht und
prüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, wird           	Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds.                                                           ist zudem bereits von der Einberufung der
                                                    6                                                Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG muss sich der       Hauptversammlung an über die Internetadresse
a)	zum Abschlussprüfer und Konzernabschluss-                                                        Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen
    prüfer für das Geschäftsjahr 2020,             Die gegenwärtige Amtszeit des von der Haupt-      und zu mindestens 30 % aus Männern zusam-         www.telekom.com/hv
                                                   versammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieds      mensetzen. Der Gesamterfüllung des vorge-
b)	zum Abschlussprüfer für eine prüferische       Herrn Prof. Dr. Michael Kaschke endet mit         nannten Mindestanteilsgebots wurde nicht          zugänglich. Das Diversitätskonzept ist in der
    Durchsicht des verkürzten Abschlusses und      Ablauf der Hauptversammlung am 26. März 2020.     nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen.       Erklärung zur Unternehmensführung veröffent-
    des Zwischenlageberichts (§ 115 Abs. 5 des     Herr Prof. Dr. Michael Kaschke soll durch die     Im Aufsichtsrat müssen mindestens sechs           licht, die ebenfalls über die vorgenannte Inter-
    Wertpapierhandelsgesetzes) im Geschäfts-       Hauptversammlung für eine weitere Amtszeit in     Sitze von Frauen und sechs Sitze von Män-         netadresse zugänglich ist.
    jahr 2020 sowie                                den Aufsichtsrat gewählt werden.                  nern besetzt sein, um das Mindestanteilsge-
                                                                                                     bot nach § 96 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AktG zu        Der Aufsichtsrat hat sich bei dem Kandidaten
c)	zum Abschlussprüfer für eine etwaige           Der Aufsichtsrat schlägt vor,                     erfüllen. Derzeit gehören dem Aufsichtsrat auf    vergewissert, dass er den für die Tätigkeit im
    prüferische Durchsicht zusätzlicher unter­                                                       der Seite der Anteilseignervertreter drei Frau-   Aufsichtsrat zu erwartenden Zeitaufwand auf-
    jähriger Finanzberichte (§ 115 Abs. 7 des         Herrn Prof. Dr. Michael Kaschke, Vorsitzen-    en und sieben Männer und auf der Seite der        bringen kann.
    Wertpapierhandelsgesetzes) im Geschäfts-          der des Vorstands der Carl Zeiss AG, Ober-     Arbeitnehmervertreter fünf Frauen und fünf
    jahr 2020                                         kochen, wohnhaft in Oberkochen, für die        Männer, mithin also insgesamt acht Frauen         Herr Prof. Dr. Michael Kaschke ist bereits gegen-
                                                      Zeit bis zur Beendigung der Hauptversamm-      und zwölf Männer an. Damit ist das Mindest-       wärtig Mitglied des Aufsichtsrats der Deutschen
bestellt.                                             lung, die über die Entlastung des Aufsichts-   anteilsgebot sowohl bei Gesamterfüllung als       Telekom AG. Es bestehen nach Einschätzung
                                                      rats für das Geschäftsjahr 2024 beschließt,    auch bei Berücksichtigung allein der Seite der    des Aufsichtsrats keine für die Wahlentschei-
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung        als Vertreter der Anteilseigner in den Auf-    Anteilseignervertreter unabhängig davon er-       dung der Hauptversammlung maßgebenden
erklärt, dass diese frei von ungebührlicher           sichtsrat zu wählen.                           füllt, ob bei der in der Hauptversammlung         persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine                                                         erfolgenden Wahl eine Frau oder ein Mann in       zwischen dem unter Tagesordnungspunkt 6 vom
                                                                                                     den Aufsichtsrat gewählt wird.                    Aufsichtsrat zur Wahl vorgeschlagenen Kandida-
6                                                                                                                                                                                                         7
ten einerseits und den Gesellschaften des           sind, auf die Telekom Deutschland GmbH oder        Der Ausgliederungs- und Übernahmevertrag           Weitere Hinweise zu Tagesordnungspunkt 7:
Deutsche Telekom Konzerns, den Organen der          auf dieser nachgeordnete Konzerngesellschaf-       bedarf der notariellen Beurkundung und wird
Deutschen Telekom AG oder einem direkt oder         ten übertragen werden. Um die internationalen      nur wirksam, wenn ihm die Hauptversammlung         In der Hauptversammlung werden die folgen-
indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtig-      Telekommunikations-Services für Geschäftskun-      der Deutschen Telekom AG und die Gesellschafter-   den Unterlagen zugänglich gemacht:
ten Aktien an der Deutschen Telekom AG betei-       den zu verbessern, sollen zusätzlich auch die      versammlung der Telekom Deutschland GmbH
ligten Aktionär andererseits.                       bisher bei der Deutschen Telekom AG angesie-       zugestimmt haben. Es ist geplant, im Juni 2020      der am 10./12. Februar 2020 aufgestellte finale
                                                    delten Teilbereiche Telekom Global Carrier (TGC)   den Ausgliederungs- und Übernahmevertrag in           Entwurf des Ausgliederungs- und Übernahme-
Weitere Informationen zu Tagesordnungspunkt 6,      und Network Infrastructure (NWI), die zusam-       notariell beurkundeter Form abzuschließen und         vertrags zwischen der Deutschen Telekom AG
insbesondere der Lebenslauf des Kandidaten          men den als „Deutsche Telekom Global Carrier“      die Zustimmung der Gesellschafterversamm-             und der Telekom Deutschland GmbH,
sowie die Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG,    (DTGC) bezeichneten Geschäftsbereich bilden,       lung der Telekom Deutschland GmbH einzuho-
finden sich im Anhang 1 dieser Einladung zur        auf die Telekom Deutschland GmbH übertragen        len. Die Ausgliederung bedarf zu ihrer Wirk-        die Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse
Hauptversammlung. Der Anhang 1 ist Bestand-         werden. Durch die Übertragung des Geschäfts-       samkeit ferner der Eintragung in das                  der Deutschen Telekom AG für die Geschäfts-
teil dieser Einladung und findet sich nach          bereichs DTGC sollen zugleich auch die Whole-      Handelsregister der Deutschen Telekom AG.             jahre 2016, 2017, 2018 und 2019 sowie die
„Weitere Angaben und Hinweise zur Haupt­            sale-Aktivitäten insgesamt gestärkt werden.        Diese darf erst erfolgen, nachdem die Eintra-         zusammengefassten Lage- und Konzernlage-
versammlung“.                                                                                          gung in das Handelsregister der Telekom               berichte der Deutschen Telekom AG für die
                                                    Die Übertragung des Geschäftsbereichs DTGC         Deutschland GmbH erfolgt ist. Es ist geplant,         Geschäftsjahre 2016, 2017, 2018 und 2019,
        	Beschlussfassung über die Zustimmung      von der Deutschen Telekom AG auf die Telekom       die Ausgliederung so zum Handelsregister
    7     zu einem noch abzuschließenden Aus­       Deutschland GmbH soll auf der Grundlage            anzumelden, dass die vorgenannten Eintragun-        die Jahresabschlüsse der Telekom
          gliederungs- und Übernahme­vertrag        eines zwischen der Deutschen Telekom AG            gen am 1. Juli 2020 erfolgen.                         Deutschland GmbH für die Geschäftsjahre
          mit der Telekom Deutschland GmbH          und der Telekom Deutschland GmbH noch ab­-                                                               2016, 2017, 2018 und 2019 (der Jahresab-
          mit Sitz in Bonn.                         zuschließenden Ausgliederungs- und Übernahme­      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu             schluss der Telekom Deutschland GmbH für
                                                    vertrags erfolgen. Der Vorstand der Deutschen      beschließen:                                          das Geschäftsjahr 2019 ist im Zeitpunkt der
Zur Reduzierung der Komplexität, Steigerung der     Telekom AG und die Geschäftsführung der                                                                  Einberufung der Hauptversammlung noch
Wettbewerbsfähigkeit und Stärkung der Vertriebs-    Telekom Deutschland GmbH haben am                    Dem noch abzuschließenden Ausgliederungs-           nicht festgestellt),
kraft des Deutsche Telekom Konzerns soll das        10./12. Februar 2020 einen finalen Entwurf           und Übernahmevertrag zwischen der
bislang bei der T-Systems International GmbH        dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrags         Deutschen Telekom AG und der Telekom              der nach § 127 UmwG erstattete gemein­-
und der Deutschen Telekom AG angesiedelte           aufgestellt. Nach näherer Maßgabe dieses Aus-        Deutschland GmbH in der Fassung des am              same Bericht des Vorstands der Deutschen
Leistungsspektrum der Telekommunikations-           gliederungs- und Übernahmevertrags überträgt         10./12. Februar 2020 aufgestellten finalen          Telekom AG und der Geschäftsführung der
Services für Geschäftskunden unter dem Dach         die Deutsche Telekom AG ihren Geschäftsbereich       Entwurfs wird zugestimmt.                           Telekom Deutschland GmbH.
der Telekom Deutschland GmbH, die eine hun-         DTGC im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme
dertprozentige unmittelbare Tochtergesellschaft     gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1 in Verbindung mit         Der Wortlaut des Ausgliederungs- und Übernah-      Sämtliche vorgenannten Unterlagen sind zu-
der Deutschen Telekom AG ist, mit dem dort          §§ 124 ff., 138 ff., 141 ff. des Umwandlungsge-    mevertrags (ohne Anlagen) in der Fassung des       dem bereits von der Einberufung der Haupt­
bereits vorhandenen Leistungsspektrum gebün-        setzes (UmwG) als Gesamtheit auf die Telekom       am 10./12. Februar 2020 aufgestellten finalen      versammlung an über die Internetadresse
delt werden. Zu diesem Zweck sollen die bei-        Deutschland GmbH gegen Gewährung eines             Entwurfs sowie der wesentliche Inhalt der zuge-
den Portfolio-Einheiten TC Services und Classi-     neuen Geschäfts­anteils an der Telekom             hörigen Anlagen sind im Anhang 2 dieser Einla-     www.telekom.com/hv
fied ICT (mit Ausnahme einiger Aktivitäten im       Deutschland GmbH. Die Übertragung soll im Innen-   dung zur Hauptversammlung wiedergegeben.
Bereich des Classified IT-Projektgeschäftes), die   verhältnis rückwirkend zum Beginn (0:00 Uhr) des   Der Anhang 2 ist Bestandteil dieser Einladung      zugänglich.
bisher bei der T-Systems International GmbH         1. Januar 2020 erfolgen (Ausgliederungsstichtag    und findet sich nach „Weitere Angaben und
und deren Tochtergesellschaften angesiedelt         im Sinne von § 126 Abs. 1 Nr. 6 UmwG).             Hinweise zur Hauptversammlung“.
8                                                                                                                                                                                                          9
TEILNAHMERECHT, STIMMRECHT UND
STIMMRECHTSVERTRETUNG

Voraussetzungen für die Teilnahme und die         zum Aktiengesetz (EGAktG) anwendbaren              Führung von Depotkonten für Aktionäre oder         des Aktionärs im Aktienregister vor dem Be-
Ausübung des Stimmrechts                          Fassung als Aktionär nur, wer als solcher im       andere Personen erbringt, wenn die Dienst­         ginn des 12. März 2020 erfolgt ist. Der pass-
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und         Aktienregister eingetragen ist. Das Teilnahme-     leistungen im Zusammenhang mit Aktien von          wortgeschützte Internetdialog steht ab dem
zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß           und Stimmrecht setzt demgemäß auch voraus,         Gesellschaften stehen, die ihren Sitz in einem     25. Februar 2020 zur Verfügung. Er enthält
§ 16 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre      dass eine Eintragung als Aktionär im Aktienre-     Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in       eine vorgegebene Dialogführung, die übliche
berechtigt, die im Aktienregister eingetragen     gister noch am Tag der Hauptversammlung be-        einem anderen Vertragsstaat des Abkommens          Fallgestaltungen abdeckt. Soweit in der vorge-
sind und sich rechtzeitig, das heißt              steht. Hinsichtlich der Anzahl der einem Akti-     über den Europäischen Wirtschaftsraum haben.       gebenen Dialogführung Fallgestaltungen nicht
                                                  onär zustehenden Stimmrechte ist der am Tag        Der Begriff Intermediär umfasst demnach ins-       abgedeckt sind, kann der passwortgeschützte
spätestens bis Montag, den 23. März 2020,         der Hauptversammlung im Aktienregister             besondere Kreditinstitute im Sinne von Art. 4      Internetdialog gleichwohl insofern genutzt
24:00 Uhr (MEZ),                                  eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Aus         Abs. 1 Nr. 1 der sogenannten Kapitaladäquanz-      werden, als er die bloße Übermittlung von
                                                  abwicklungstechnischen Gründen werden              verordnung (Verordnung (EU) Nr. 575/2013).         Dokumenten an die Gesellschaft ermöglicht.
bei der Gesellschaft unter der Adresse            allerdings in der Zeit von Dienstag, den                                                              Weitere Informationen zu dem Verfahren bei
                                                  24. März 2020, bis zum Tag der Hauptver-           Nutzung des passwortgeschützten                    Nutzung des passwortgeschützten Internetdia-
DTAG Hauptversammlung 2020                        sammlung, also bis Donnerstag, den                 Internetdialogs                                    logs finden sich unter der oben genannten In-
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH             26. März 2020, (je einschließlich) keine Um-       Der passwortgeschützte Internetdialog kann         ternetadresse (www.telekom.com/hv-service).
20683 Hamburg                                     schreibungen im Aktienregister vorgenommen.        für die vorstehend genannte Anmeldung
                                                  Deshalb entspricht der Eintragungsstand des        genutzt werden. Auch das Verfahren für             Verfahren für die Stimmabgabe durch
oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse          Aktienregisters am Tag der Hauptversamm-           die Stimmabgabe durch Briefwahl und das            Briefwahl
hv-service@telekom.de                             lung dem Stand nach der letzten Umschreibung       Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevoll-        Aktionäre haben, sofern die unter „Vorausset-
                                                  am Montag, den 23. März 2020 (sogenanntes          mächtigte, die beide nachfolgend dargestellt       zungen für die Teilnahme und die Ausübung
oder unter Nutzung des passwortgeschützten        Technical Record Date).                            sind, sehen die Möglichkeit der Nutzung des        des Stimmrechts“ genannten Voraussetzungen
Internetdialogs gemäß dem dafür vorgesehe-                                                           passwortgeschützten Internetdialogs vor. Für       erfüllt sind, die Möglichkeit, ihre Stimmen,
nen Verfahren unter der Internetadresse           Intermediäre sowie Aktionärsvereinigungen,         die Nutzung des passwortgeschützten Inter-         ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen,
                                                  Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1      netdialogs ist neben der Aktionärsnummer           im Wege der Briefwahl abzugeben. Die Stimm­
www.telekom.com/hv-service                        Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG und sonstige nach § 135   ein Online-Passwort erforderlich. Diejenigen       abgabe im Wege der Briefwahl kann entweder
                                                  Abs. 8 AktG den Intermediären gleichgestellte      Aktionäre, die sich bereits für den E-Mail- oder   in Textform (§ 126b BGB) unter der für die
angemeldet haben. Für die Fristwahrung ist da-    Personen dürfen das Stimmrecht für Namens-         De-Mail-Versand der Einladung zur Hauptver-        Anmeldung genannten Anschrift oder E-Mail-
bei der Zugang der Anmeldung maßgeblich. Bei      aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inha-   sammlung registriert haben, verwenden das          Adresse oder unter Nutzung des passwort­
Nutzung des passwortgeschützten Internetdialogs   ber sie aber im Aktienregister eingetragen sind,   von ihnen selbst gewählte Online-Passwort.         geschützten Internetdialogs gemäß dem dafür
sind die unten, unter „Nutzung des passwortge-    nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben. Ein-      Den übrigen Aktionären wird, sofern ihre Ein-      vorgesehenen Verfahren (im Rahmen der unter
schützten Internetdialogs“ genannten Vorausset-   zelheiten zu dieser Ermächtigung finden sich in    tragung im Aktienregister vor dem Beginn des       „Nutzung des passwortgeschützten Internet-
zungen und Einschränkungen zu beachten.           § 135 AktG.                                        12. März 2020 erfolgt ist, mit der Einladung       dialogs“ genannten Voraussetzungen und
                                                                                                     zur Hauptversammlung ein Online-Passwort           Einschränkungen) unter der oben genannten
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67     Gemäß § 67a Abs. 4 AktG ist Intermediär eine       übersandt. Das für die Nutzung des pass-           Internetadresse (www.telekom.com/hv-service)
Abs. 2 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) in der    Person, die Dienstleistungen der Verwahrung        wortgeschützten Internetdialogs vorgesehene        erfolgen. Aus abwicklungstechnischen Grün-
nach § 26j Abs. 4 des Einführungsgesetzes         oder der Verwaltung von Wertpapieren oder der      Verfahren setzt voraus, dass die Eintragung        den sollten für die Briefwahl die dafür von

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der Gesellschaft bereitgestellten Formulare       einen Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a       Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter         Intermediär, einer Aktionärsvereinigung,
(einschließlich Bildschirmformularen) genutzt     Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG oder die von       verwendet werden kann. Der passwortge-              einem Stimmrechtsberater im Sinne von
werden.                                           der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertre-      schützte Internetdialog beinhaltet (Bildschirm-)    § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG oder
                                                  ter – ausüben zu lassen. Die Erteilung einer       Formulare, über die im Rahmen von nachfol-          einer sonstigen nach § 135 Abs. 8 AktG den
Die Abgabe von Stimmen durch Briefwahl ist        Vollmacht ist sowohl vor als auch während der      gendem Buchstaben a) bzw. c) bereits mit der        Intermediären gleichgestellten Person erteilt
ausschließlich zu Abstimmungen über vor der       Hauptversammlung zulässig und kann schon           Anmeldung (Eintrittskartenbestellung für einen      wird und die Erteilung der Vollmacht auch
Hauptversammlung seitens der Gesellschaft         vor der Anmeldung erfolgen. Zur Vollmachtser-      Bevollmächtigten oder Vollmachts- und Wei-          nicht sonst dem Anwendungsbereich des
bekanntgemachte Beschlussvorschläge der           teilung kommen sowohl Erklärungen gegen-           sungserteilung an die von der Gesellschaft          § 135 AktG unterliegt), gilt: Die Erteilung der
Verwaltung, jedoch einschließlich eines etwa-     über dem zu Bevollmächtigenden als auch            benannten Stimmrechtsvertreter), aber auch –        Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
igen in der Hauptversammlung entsprechend         gegenüber der Gesellschaft in Betracht. Der        in den dort abgedeckten Fallgestaltungen – zu       der Bevollmächtigung gegenüber der Ge-
der Bekanntmachung angepassten Gewinnver-         Bevollmächtigte kann im Grundsatz, das heißt,      einem späteren Zeitpunkt Vollmacht und gege-        sellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3
wendungsvorschlags, sowie zu Abstimmungen         soweit nicht das Gesetz, der Vollmachtgeber        benenfalls auch Weisungen erteilt werden            Satz 3 AktG der Textform (§ 126b BGB).
über vor der Hauptversammlung seitens der         oder der Bevollmächtigte Einschränkungen           können. Die bei entsprechender Bestellung           Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG in Verbin-
Gesellschaft aufgrund eines Verlangens einer      oder sonstige Besonderheiten vorsieht, das         ausgestellten oder über den passwortgeschütz-       dung mit § 16 Abs. 2 Satz 2 der Satzung
Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG, als Gegen-     Stimmrecht in der gleichen Weise ausüben,          ten Internetdialog selbst generierten Eintritts-    können die Erteilung der Vollmacht, ihr
antrag nach § 126 Abs. 1 AktG oder als Wahl-      wie es der Aktionär selbst könnte.                 karten enthalten ein Formular zur Vollmachtser-     Widerruf und der Nachweis der Bevollmäch-
vorschlag nach § 127 AktG bekanntgemachte                                                            teilung. Außerdem befindet sich in der              tigung gegenüber der Gesellschaft jedenfalls
Beschlussvorschläge von Aktionären möglich.       Weder vom Gesetz noch von der Satzung noch         Teilnehmer-Unterlage, die die an der Hauptver-      auch unter Nutzung des passwortgeschützten
Im Wege der Briefwahl abgegebene Stimmen          sonst seitens der Gesellschaft wird für die        sammlung teilnehmenden Aktionäre beim               Internetdialogs gemäß dem dafür vorgese-
können noch bis zum Tag der Hauptversamm-         Erteilung der Vollmacht die Nutzung bestimm-       Einlass zur Hauptversammlung erhalten, ein          henen Verfahren (im Rahmen der unter
lung, und zwar bis kurz vor Eintritt in die Ab-   ter Formulare verlangt. Jedoch bitten wir im       Formular für die Vollmachts- und gegebenen-         „Nutzung des passwortgeschützten
stimmung, geändert oder widerrufen werden.        Interesse einer reibungslosen Abwicklung, bei      falls Weisungserteilung während der Hauptver-       Internetdialogs“ genannten Voraussetzun-
                                                  Vollmachtserteilungen, wenn sie durch Erklä-       sammlung. Ergänzend findet sich im Internet         gen und Einschränkungen) unter der
Auch nach Abgabe von Stimmen durch                rung gegenüber der Gesellschaft erfolgen,          ein Formular, das für die Vollmachts- und gege-     oben genannten Internetadresse
Briefwahl bleibt eine Teilnahme an der Haupt-     stets die bereitgestellten Formulare zu verwen-    benenfalls Weisungserteilung verwendet wer-         (www.telekom.com/hv-service) erfolgen.
versammlung – persönlich oder durch einen         den. Mit Übermittlung der Einladung werden         den kann (siehe hierzu unter „Weitere Angaben       Bereits unmittelbar durch Gesetz eröffnete
Bevollmächtigten – möglich.                       den Aktionären Formulare zugänglich ge-            und Hinweise zur Hauptversammlung“).                Formen für die Erteilung der Vollmacht,
                                                  macht, die zu einer bereits im Rahmen des                                                              ihren Widerruf oder den Nachweis der Be-
Verfahren für die Stimmabgabe durch               Anmeldevorgangs erfolgenden Vollmachtsertei-       Die Aktionäre, die von der Möglichkeit der Stimm­   vollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
Bevollmächtigte                                   lung verwendet werden können. Den Aktionä-         rechtsvertretung Gebrauch machen wollen,            bleiben hiervon nach § 16 Abs. 2 Satz 3 der
Aktionäre haben, sofern die unter „Vorausset-     ren wird dabei namentlich ein Anmelde- und         werden insbesondere auf das Folgende hin­           Satzung unberührt. Für die Bevollmächti-
zungen für die Teilnahme und die Ausübung         Vollmachtsformular zugänglich gemacht, das         gewiesen:                                           gung der von der Gesellschaft benannten
des Stimmrechts“ genannten Voraussetzungen        unter anderem im Rahmen von nachfolgendem                                                              Stimmrechtsvertreter gelten die unter nach-
erfüllt sind, die Möglichkeit, ihr Stimmrecht     Buchstaben a) bzw. c) zur Eintrittskartenbestel-   a)	Wenn die Erteilung der Vollmacht nicht dem      folgendem Buchstaben c) beschriebenen
durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel       lung für einen Bevollmächtigten oder zur Voll-         Anwendungsbereich des § 135 AktG unter-         Besonderheiten.
einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung,     machts- und Weisungserteilung an die von der           liegt (also wenn die Vollmacht nicht einem

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b)	Für den Fall, dass die Erteilung der Vollmacht      ärs, der betreffenden Aktionärsvereinigung          bekanntgemachten Beschlussvorschlägen                 von E-Mail gegebenen Möglichkeit, eine
    dem Anwendungsbereich des § 135 AktG                bzw. des betreffenden Stimmrechtsberaters           von Aktionären berücksichtigen. Weisungen,            vorhandene E-Mail weiterzuleiten) folgende
    unterliegt (also für den Fall, dass einem           an diesem Service. Für die Nutzung des              die den von der Gesellschaft benannten                Dokumentenformate unterstützt: .doc und
    Intermediär, einer Aktionärsvereinigung,            passwortgeschützten Internetdialogs hin-            Stimmrechtsvertretern erteilt werden, können          .docx, .txt und .pdf. Der per E-Mail übermit-
    einem Stimmrechtsberater im Sinne von               sichtlich dieses Services gelten im Übrigen         noch bis zum Tag der Hauptversammlung,                telte Nachweis der Bevollmächtigung kann
    § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG oder         ebenfalls die Hinweise unter „Nutzung des           und zwar bis kurz vor Eintritt in die Abstim-         der Anmeldung nur dann eindeutig zugeord-
    einer sonstigen nach § 135 Abs. 8 AktG den          passwortgeschützten Internetdialogs“.               mung, geändert werden.                                net werden, wenn ihm bzw. der E-Mail ent-
    Intermediären gleichgestellten Person Voll-                                                                                                                   weder Name, Geburtsdatum und Adresse des
    macht erteilt wird, oder sonst die Erteilung     c)	Die Hinweise in vorstehendem Buchstaben a)      d)	Wird die Vollmacht durch Erklärung gegen-            Aktionärs oder die Aktionärsnummer zu
    der Vollmacht dem Anwendungsbereich des              gelten mit folgenden Besonderheiten auch            über der Gesellschaft erteilt, ist ein zusätzli-     ent­nehmen ist. Von dem Vorstehenden
    § 135 AktG unterliegt), wird weder von               für den Fall einer Bevollmächtigung der von         cher Nachweis der Bevollmächtigung nicht             unberührt bleibt, dass vollmachtsrelevante
    § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG Textform verlangt           der Gesellschaft benannten Stimmrechts­             erforderlich. Wird hingegen die Vollmacht            Erklärungen (Erteilung, Widerruf), wenn sie
    noch enthält die Satzung für diesen Fall             vertreter: Wenn die von der Gesellschaft            durch Erklärung gegenüber dem Bevoll-                gegenüber der Gesellschaft erfolgen, und
    eine besondere Regelung. Deshalb können              benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt       mächtigten erteilt, kann die Gesellschaft einen      Nachweise gegenüber der Gesellschaft
    die Intermediäre, die Aktionärsvereinigungen,        werden, werden diese das Stimmrecht nur             Nachweis der Bevollmächtigung verlangen, so-         insbesondere an die für die Anmeldung
    die Stimmrechtsberater im Sinne von                  ausüben, soweit ihnen eine ausdrückliche            weit sich nicht – das betrifft den Fall von vor-     angegebene Postadresse übermittelt
    § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG und           Weisung vorliegt. Aus abwicklungstechnischen        stehendem Buchstaben b) – aus § 135 AktG             werden können.
    die sonstigen nach § 135 Abs. 8 AktG den             Gründen sollten für die Erteilung der Voll-         etwas anderes ergibt. Ein Nachweis der
    Intermediären gleichgestellten Personen für          machten und Weisungen an die von der                Bevollmächtigung kann der Gesellschaft             e)	Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine
    ihre Bevollmächtigung Formen vorsehen, die           Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter         bereits vor der Hauptversammlung übermittelt           Person, so kann gemäß § 134 Abs. 3
    allein den für diesen Fall der Vollmachtser­         die dafür von der Gesellschaft bereitgestell-       werden. Für eine Übermittlung des Nachweises           Satz 2 AktG die Gesellschaft eine oder
    teilung geltenden gesetzlichen Bestimmungen,         ten Formulare (einschließlich Bildschirmfor-        der Bevollmächtigung bieten wir gemäß § 134            mehrere von diesen zurückweisen.
    insbesondere denen in § 135 AktG, genügen            mularen; siehe oben) genutzt werden. Die            Abs. 3 Satz 4 AktG folgende Wege elektroni-
    müssen. Auf das besondere Verfahren nach             von der Gesellschaft benannten Stimm-               scher Kommunikation an: Der Nachweis über
    § 135 Abs. 1 Satz 5 AktG wird hingewiesen.           rechtsvertreter werden ausschließlich Wei-          die Bestellung eines Bevollmächtigten kann
                                                         sungen zu vor der Hauptversammlung seitens          der Gesellschaft unter Nutzung des passwort-
	Die Aktionäre haben die Möglichkeit, einem             der Gesellschaft bekanntgemachten Beschluss­        geschützten Internetdialogs gemäß dem dafür
  Intermediär, einer Aktionärsvereinigung oder           vorschlägen der Verwaltung, jedoch ein-             vorgesehenen Verfahren (im Rahmen der
  einem Stimmrechtsberater im Sinne von                  schließlich eines etwaigen in der Hauptver-         unter „Nutzung des passwortgeschützten
  § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG unter           sammlung entsprechend der Bekanntmachung            Internetdialogs“ genannten Voraussetzun-
  Nutzung des über die oben genannte Inter-              angepassten Gewinnverwendungsvorschlags,            gen und Einschränkungen) unter der oben
  netadresse (www.telekom.com/hv-service)                sowie zu vor der Hauptversammlung seitens           genannten Internetadresse
  zugänglichen passwortgeschützten Internet-             der Gesellschaft aufgrund eines Verlangens          (www.telekom.com/hv-service) oder
  dialogs Vollmacht und, wenn gewünscht,                 einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG,            per E-Mail an die E-Mail-Adresse
  Weisungen zu erteilen. Voraussetzung hierfür           als Gegenantrag nach § 126 Abs. 1 AktG              hv-service@telekom.de übermittelt werden.
  ist die Teilnahme des betreffenden Intermedi-          oder als Wahlvorschlag nach § 127 AktG              Dabei werden (unbeschadet der bei Nutzung

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ANGABEN ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE
NACH § 122 ABS. 2, § 126 ABS. 1, § 127 UND
§ 131 ABS. 1 AKTG SOWIE §§ 125 SATZ 1, 64
ABS. 2 UMWG

Tagesordnungsergänzungsverlangen nach              des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind nicht ent-    Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG und          Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131
§ 122 Abs. 2 AktG                                  sprechend anzuwenden. Bestimmte Aktienbe-       Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG wer-       Abs. 1 AktG, §§ 125 Satz 1, 64 Abs. 2 UmwG
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre,          sitzzeiten Dritter werden gemäß § 70 AktG an-   den einschließlich des Namens des Aktionärs,      Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär
deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil        gerechnet.                                      einer Begründung, die allerdings zumindest        auf ein in der Hauptversammlung gestelltes
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag                                                       für Wahlvorschläge nicht erforderlich ist, und    Verlangen vom Vorstand Auskunft über Angele-
von € 500.000 erreichen (Letzteres entspricht      Bekanntzumachende Ergänzungen der Tages-        einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung       genheiten der Gesellschaft, einschließlich der
195.313 Aktien), verlangen, dass Gegenstände       ordnung werden – soweit sie nicht bereits mit   sowie, im Fall von Vorschlägen eines Aktionärs    rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen
auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt-          der Einberufung bekanntgemacht werden – un-     zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, den        der Gesellschaft zu einem verbundenen Unter-
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand             verzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesell-   Angaben nach § 127 Satz 4 AktG unter der          nehmen, der Lage des Konzerns und der in
muss eine Begründung oder eine Beschluss-          schaft im Bundesanzeiger bekanntgemacht         Internetadresse                                   den Konzernabschluss einbezogenen Unter-
vorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich   und spätestens zum Zeitpunkt dieser Bekannt-                                                      nehmen, zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
(im Sinne des § 122 Abs. 2 in Verbindung mit       machung solchen Medien zur Veröffentlichung     www.telekom.com/gegenantraege                     Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung
Abs. 1 Satz 1 AktG) an den Vorstand der Ge-        zugeleitet, bei denen davon ausgegangen wer-                                                      erforderlich ist und kein Auskunftsverweige-
sellschaft zu richten und muss der Gesellschaft    den kann, dass sie die Information in der ge-   zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft     rungsrecht besteht.
spätestens am Montag, den 24. Februar 2020,        samten Europäischen Union verbreiten. Sie
24:00 Uhr (MEZ), zugehen. Es kann jedenfalls       werden außerdem alsbald nach ihrer Bekannt-     spätestens bis Mittwoch, den 11. März 2020,       Außerdem ist zu Tagesordnungspunkt 7 gemäß
wie folgt adressiert werden:                       machung über die Internetadresse                24:00 Uhr (MEZ),                                  §§ 125 Satz 1, 64 Abs. 2 UmwG jedem Aktio-
Deutsche Telekom AG, Vorstand, Postfach 19 29,                                                                                                       när auf Verlangen in der Hauptversammlung
53009 Bonn.                                        www.telekom.com/hv                              unter der Adresse                                 Auskunft auch über alle für die Ausgliederung
                                                                                                                                                     wesentlichen Angelegenheiten der Telekom
Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2         zugänglich gemacht und den Aktionären           Gegenanträge zur Hauptversammlung DTAG            Deutschland GmbH zu geben.
in Verbindung mit Abs. 1 Satz 3 AktG nach-         gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.      Postfach 19 29
zuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen                                                        53009 Bonn                                        Weitergehende Erläuterungen
vor dem Tag des Zugangs des Verlangens In-         Gegenanträge und Wahlvorschläge nach                                                              Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten
haber der Aktien sind und dass sie die Aktien      § 126 Abs. 1 und § 127 AktG                     oder per Telefax unter der Nummer                 der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1,
bis zur Entscheidung des Vorstands über den        Aktionäre können in der Hauptversammlung        0228 181-88259                                    § 127 und § 131 Abs. 1 AktG sowie §§ 125
Antrag halten. Für die Berechnung der Aktien-      Anträge und gegebenenfalls auch Wahlvor-                                                          Satz 1, 64 Abs. 2 UmwG, insbesondere Anga-
besitzzeit gilt: Der Tag des Zugangs des Ver-      schläge zu Punkten der Tagesordnung sowie       oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse          ben zu weiteren, über die Einhaltung maßgebli-
langens ist nicht mitzurechnen. Eine Verle-        zur Geschäftsordnung stellen, ohne dass es      ­gegenantraege@telekom.de                         cher Fristen hinausgehenden Voraussetzungen,
gung von einem Sonntag, einem Sonnabend            hierfür vor der Hauptversammlung einer An-                                                        finden sich unter der Internetadresse
oder einem Feiertag auf einen zeitlich vor-        kündigung, Veröffentlichung oder sonstigen      zugehen und die übrigen Voraussetzungen für
ausgehenden oder nachfolgenden Werktag             auf den Antrag bzw. Wahlvorschlag bezogenen     eine Pflicht der Gesellschaft zur Zugänglichma-   www.telekom.com/hv.
kommt nicht in Betracht. Die §§ 187 bis 193        Handlung bedarf.                                chung nach § 126 bzw. § 127 AktG erfüllt sind.

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WEITERE ANGABEN UND HINWEISE ZUR
HAUPTVERSAMMLUNG

Hinweise für ADR-Inhaber                         Öffentliche Übertragung der                        der gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen         stellung und den Versand der Mitteilung nach
Inhaber von American Depositary Receipts         Hauptversammlung                                   Vertreter von Aktionären. Bei den personenbe­      § 125 AktG, die Erfassung und technische
(ADR) können weitere Informationen über          Die Hauptversammlung wird auf Grundlage            zogenen Daten handelt es sich um Name und          Abwicklung von Anmeldungen zur Hauptver-
die Deutsche Bank Trust Company Americas,        eines entsprechenden Beschlusses des Vor-          Vorname, Anrede und Titel, Anschrift und sonsti-   sammlung, Bevollmächtigungen und der Aus-
c/o American Stock Transfer & Trust Company,     stands in Ton und Bild übertragen. Alle Aktio-     ge Kontaktdaten, Daten über die Aktien, Verwal-    übung von Aktionärsrechten, die technische
LLC, 15th Avenue, Brooklyn, NY 11219, USA,       näre und die interessierte Öffentlichkeit kön-     tungsdaten sowie Daten betreffend die Aus-         Abwicklung der Versammlung im Übrigen so-
E-Mail: dbemails@astfinancial.com,               nen die Hauptversammlung live unter der            übung von Aktionärsrechten, einschließlich des     wie für die rechtliche Beratung), die von der
Telefon: +1 (866) 282-3744, erhalten.            Internetadresse                                    Stimmrechts. Die personenbezogenen Daten           Deutschen Telekom AG nur solche personen­
                                                                                                    werden dabei entweder vom Aktionär bzw. von        bezogenen Daten erhalten, die für die Ausfüh-
Hauptversammlungsunterlagen, Internetseite       www.telekom.com/hv                                 dessen Vertreter zur Verfügung gestellt oder       rung der beauftragten Dienstleistung erforder-
mit den Informationen nach § 124a AktG                                                              die Deutsche Telekom AG erhält sie vom             lich sind. Die von der Gesellschaft benannten
Der Inhalt der Einberufung, eine Erläuterung,    verfolgen.                                         depotführenden Institut des Aktionärs (in          Stimmrechtsvertreter erhalten, soweit diese
warum zu Tagesordnungspunkt 1 kein Be-                                                              der Regel weitergeleitet über die Clearstream      vom Aktionär bzw. von dessen Vertreter bevoll-
schluss gefasst werden soll, die in der Haupt-   Unter derselben Internetadresse stehen nach        Banking AG).                                       mächtigt werden, nur solche personenbezoge-
versammlung zugänglich zu machenden Unter-       der Hauptversammlung Ausführungen von                                                                 nen Daten, die für die weisungsgebundene
lagen, die Gesamtzahl der Aktien und der         Vorstand und Aufsichtsrat (soweit sie nicht        Zweck der Verarbeitung der Daten ist es, den       Stimmrechtsausübung erforderlich sind.
Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, ein    Fragen einzelner Aktionäre betreffen) zur Verfü-   Aktionären die Ausübung der ihnen im Zusam-
Formular, das für die Erteilung einer Stimm-     gung. Einzelne dieser Ausführungen werden          menhang mit der Hauptversammlung zustehen-         Im Fall von Tagesordnungsergänzungsverlan-
rechtsvollmacht und gegebenenfalls zur Wei-      auch über andere Medien (Twitter, Facebook         den Rechte zu ermöglichen und die mit der          gen und im Fall von Gegenanträgen und Wahl-
sungserteilung ebenso wie für die Stimmabga-     und YouTube) zugänglich gemacht.                   Hauptversammlung verbundenen gesetzlichen          vorschlägen werden diese wie in der Einladung
be durch Briefwahl verwendet werden kann,                                                           Vorgaben zu erfüllen. Rechtsgrundlage für die      unter „Angaben zu den Rechten der Aktionäre
sowie etwaige Tagesordnungsergänzungsver-        Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte              Verarbeitung ist das Aktiengesetz, insbesonde-     nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und
langen im Sinne des § 122 Abs. 2 AktG sind       Die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien, die        re die §§ 118 ff. AktG, in Verbindung mit Art. 6   § 131 Abs. 1 AktG sowie §§ 125 Satz 1, 64
über die Internetadresse                         sämtlich mit jeweils einem Stimmrecht verse-       Abs. 1 Buchstabe c) DSGVO. Daneben werden          Abs. 2 UmwG“ beschrieben zugänglich gemacht.
                                                 hen sind, beträgt im Zeitpunkt der Einberufung     die personenbezogenen Daten zum Zweck der          Personenbezogene Daten der an der Hauptver-
www.telekom.com/hv                               der Hauptversammlung 4.761.458.596 (Angabe         Kapazitäts- und sonstigen Organisationspla-        sammlung teilnehmenden bzw. der vertretenen
                                                 gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2 des Wert-    nung für die diesjährige und künftige Haupt-       Aktionäre (außer im Fall der Ausübung des
zugänglich. Die Einberufung mit der vollstän-    papierhandelsgesetzes).                            versammlungen verarbeitet. Rechtsgrundlage         Stimmrechts im Namen dessen, den es angeht)
digen Tagesordnung und den Beschlussvor-                                                            für die Verarbeitung ist insoweit Art. 6 Abs. 1    sowie gegebenenfalls der Aktionärsvertreter
schlägen von Vorstand und Aufsichtsrat wurde     Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und         Buchstabe f) DSGVO. Berechtigtes Interesse ist     sind nach Maßgabe von § 129 AktG in der
am 19. Februar 2020 im Bundesanzeiger be-        deren Vertreter                                    insoweit die Sicherstellung des reibungslosen      nach § 26j Abs. 4 EGAktG anwendbaren
kanntgemacht und zudem solchen Medien            Im Zusammenhang mit der Hauptversammlung           Ablaufs der Hauptversammlung.                      Fassung in ein Teilnehmerverzeichnis aufzu-
zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen       verarbeitet die Deutsche Telekom AG als Verant-                                                       nehmen, das Aktionären bzw. deren Vertretern
davon ausgegangen werden kann, dass sie          wortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der Daten-     Die Deutsche Telekom AG beauftragt zum             nach Maßgabe von § 129 Abs. 4 AktG zugäng-
die Information in der gesamten Europäischen     schutz-Grundverordnung (DSGVO) personenbe-         Zweck der Vorbereitung und Durchführung der        lich zu machen ist.
Union verbreiten.                                zogene Daten der Aktionäre und gegebenenfalls      Hauptversammlung Dienstleister (für die Her-

18                                                                                                                                                                                                  19
Die personenbezogenen Daten werden von der
Deutschen Telekom AG spätestens drei Jahre
nach dem Tag der Hauptversammlung gelöscht
oder anonymisiert, soweit nicht eine längere
Speicherdauer aufgrund gesetzlicher Vorga-
ben, beispielsweise aufgrund des Aktiengeset-
zes, des Wertpapierhandelsgesetzes, des Han-
delsgesetzbuchs und der Abgabenordnung,
oder wegen eines überwiegenden berechtigten
Interesses der Gesellschaft, namentlich zur
Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung
von Rechtsansprüchen, geboten ist.

Die Kontaktdaten der Gesellschaft als Verant-
wortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO
lauten: Deutsche Telekom AG, Friedrich-Ebert-
Allee 140, 53113 Bonn. Die Kontaktdaten
des Datenschutzbeauftragten der Deutschen
Telekom AG lauten: Dr. Claus D. Ulmer,
Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn,
E-Mail aktienregister@telekom.de.

Weitere Informationen zum Datenschutz, insbe-
sondere zur Verarbeitung von Aktionärsdaten
im Zusammenhang mit der Führung des Aktien-
registers, finden Sie unter der Internetadresse

www.telekom.com/hv-service.

Hinweis zur Anreise
Der Einlass zur Hauptversammlung erfolgt ab
8:00 Uhr. Um einen pünktlichen Beginn der
Hauptversammlung zu ermöglichen und Warte-
zeiten zu vermeiden, bitten wir, rechtzeitig
anzureisen.

20                                                21
ANHANG 1 –
WEITERE INFORMATIONEN ZU PUNKT 6 DER
TAGESORDNUNG, INSBESONDERE LEBENS-
LAUF DES KANDIDATEN SOWIE ANGABEN                                                              Ausbildung:
NACH § 125 ABS. 1 SATZ 5 AKTG                                                                  1988  Promotion zum Dr. sc. nat.
                                                                                               1986  Promotion zum Dr. rer. nat.
Herr Prof. Dr. Michael Kaschke                                                                 1983	Abschluss des Physikstudiums an der Friedrich-Schiller-Universität Jena
                                                                                                     (Diplomphysiker)
Vorsitzender des Vorstands der Carl Zeiss AG, Oberkochen (bis zum Ablauf des 31. März 2020),
wohnhaft in Oberkochen, Mitglied des Aufsichtsrats seit 22. April 2015                         Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten von
                                                                                               Wirtschaftsunternehmen:
Persönliche Daten:
                                                                                               – Deutsche Telekom AG, Bonn
Geburtsjahr: 1957                                                                              – Carl Zeiss Meditec AG, Jena (Vorsitzender; Konzernmandat im Sinne von § 100 Abs. 2 Satz 2 AktG)
Geburtsort: Greiz                                                                              – Carl Zeiss Industrielle Messtechnik GmbH, Oberkochen (Vorsitzender; Konzernmandat im Sinne
Nationalität: deutsch                                                                             von § 100 Abs. 2 Satz 2 AktG; Beendigung des Mandats zum Ablauf des 31. März 2020)
                                                                                               – Henkel AG & Co. KGaA, Düsseldorf
Beruflicher Werdegang:                                                                         – Robert Bosch GmbH, Stuttgart

Seit 2011                Vorsitzender des Vorstands der Carl Zeiss AG, Oberkochen              Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
                                                                                               Wirtschaftsunternehmen:
2008 – 2010              Vorstandsvorsitzender der Carl Zeiss Meditec AG, Jena
                                                                                               – Carl Zeiss Co., Ltd., Seoul, Südkorea (Vorsitzender des Board of Directors; Konzernmandat im
Seit 2000                Mitglied des Vorstands der Carl Zeiss AG, Oberkochen                     Sinne von § 100 Abs. 2 Satz 2 AktG; Beendigung des Mandats zum Ablauf des 31. März 2020)
                                                                                               – Carl Zeiss India (Bangalore) Private Ltd., Bangalore, Indien (Vorsitzender des Board of Directors;
1998 – 2000	Unternehmensbereichsleiter Medical Technology bei Carl Zeiss                         Konzernmandat im Sinne von § 100 Abs. 2 Satz 2 AktG)
             und Geschäftsbereichsleiter Chirurgische Geräte bei Carl Zeiss                    – Carl Zeiss Pte. Ltd., Singapur, Singapur (Mitglied des Board of Directors; Konzernmandat im
                                                                                                  Sinne von § 100 Abs. 2 Satz 2 AktG)
1995 – 1998              Geschäftsbereichsleiter Geodäsie bei Carl Zeiss                       – Carl Zeiss Far East Co. Ltd., Kwai Chung, Hongkong, China (Vorsitzender des Board of Directors;
                                                                                                  Konzernmandat im Sinne von § 100 Abs. 2 Satz 2 AktG)
1992 – 1995	Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Forschung, danach                           – Carl Zeiss (Shanghai) Co., Ltd., Shanghai, China (Mitglied des Board of Directors;
             Entwicklungsleiter für Operationsmikroskope bei Carl Zeiss                           Konzernmandat im Sinne von § 100 Abs. 2 Satz 2 AktG)

1990 – 1992	Invited Visiting Scientist am IBM Research Center, Yorktown Heights, USA          Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten außerhalb von
                                                                                               Wirtschaftsunternehmen:
1989 – 1990              Laborleiter am Max-Born-Institut, Berlin
                                                                                               – Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Karlsruhe, Körperschaft des öffentlichen Rechts
1986 – 1989	Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Friedrich-Schiller-Universität Jena            (Vorsitzender; keine Handelsgesellschaft im Sinne von § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AktG)

22                                                                                                                                                                                                23
ANHANG 2 –
WORTLAUT DES AUSGLIEDERUNGS- UND                                                            INHALTSÜBERSICHT

ÜBERNAHMEVERTRAGS ZWISCHEN DER                                                              Teil 1. Präambel
                                                                                            § 1 Präambel
DEUTSCHEN TELEKOM AG UND DER                                                                Teil 2. Allgemeine Bestimmungen
TELEKOM DEUTSCHLAND GMBH IN DER                                                             § 2 Ausgliederung zur Aufnahme
                                                                                            § 3 Ausgliederungsstichtag, Schlussbilanz, Bilanzierung
FASSUNG DES AM 10./12. FEBRUAR 2020                                                         Teil 3. Auszugliederndes Vermögen
AUFGESTELLTEN FINALEN ENTWURFS                                                              § 4 Gegenstand der Ausgliederung
                                                                                            § 5 Immaterielle Vermögensgegenstände
(OHNE ANLAGEN) SOWIE WESENTLICHER                                                           § 6 Sachanlagen
                                                                                            § 7 Anteile an verbundenen Unternehmen
INHALT DER ZUGEHÖRIGEN ANLAGEN                                                              § 8 Forderungen
                                                                                            § 9 Vorräte und sonstige Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens
                                                                                            § 10 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Der Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zwischen der Deutschen Telekom AG und der          § 11 Verbindlichkeiten und Verpflichtungen, Risiken und Lasten
Telekom Deutschland GmbH in der Fassung des am 10./12. Februar 2020 aufgestellten finalen   § 12	Verbindlichkeiten aus betrieblicher Altersversorgung, Altersteilzeit- und
Entwurfs (ohne Anlagen) hat folgenden Wortlaut:                                                   Langzeitkonten, Lebensarbeitszeitkonten, Insolvenzsicherung
                                                                                            § 13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Ausgliederungs- und Übernahmevertrag                                                        § 14 Verträge und sonstige Rechtsverhältnisse
                                                                                            § 15 Öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnisse
vom ***                                                                                     § 16 Prozess- und Verfahrensverhältnisse
                                                                                            § 17 Zu- und Abgänge vor dem Vollzugszeitpunkt
zwischen                                                                                    § 18 Eigentumsvorbehalt, Anwartschaftsrechte und Herausgabeansprüche
                                                                                            Teil 4. Modalitäten der Ausgliederung
der Deutschen Telekom AG                                                                    § 19 Vollzug der Ausgliederung
Friedrich-Ebert-Allee 140                                                                   § 20 Hindernisse bei der Übertragung, Auffangklausel, Mitwirkungspflichten
53113 Bonn                                                                                  § 21 Künftige konzerninterne Lieferungs- und Leistungsbeziehungen
                                                                                            Teil 5. Gegenleistung
(eingetragen im Handelsregister des Amts­gerichts Bonn unter HRB 6794)                      § 22 Gegenleistung
                                                                                            § 23 Besondere Vorteile und Rechte
und                                                                                         Teil 6. Folgen für die Arbeitnehmer und die Beamten
                                                                                            § 24 Folgen für die Arbeitnehmer und ihre Vertretungen
der Telekom Deutschland GmbH                                                                § 25 Folgen für die Beamten
Landgrabenweg 151                                                                           Teil 7. Sonstige Regelungen
53227 Bonn                                                                                  § 26 Wirksamkeit
                                                                                            § 27 Stichtagsänderung
(eingetragen im Handelsregister des Amts­gerichts Bonn unter HRB 5919)                      § 28 Rücktrittsvorbehalt
                                                                                            § 29 Gläubigerschutz und Innenausgleich
(die Deutsche Telekom AG und die Telekom Deutschland GmbH nachfolgend gemeinsam             § 30 Kosten
auch die „Vertragsparteien“ oder einzeln die „Vertragspartei“ genannt.)                     § 31 Schlussbestimmungen
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