Abwrackprämie: Staatlicher Zuschuss mindert nicht die Umsatzsteuer

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Abwrackprämie: Staatlicher Zuschuss mindert nicht die Umsatzsteuer
www.meditaxa.de
                          Ausgabe 49/2009 Mai
                          offizielles Organ des Arbeitskreises
                          für Steuerfragen der Heilberufe

Abwrackprämie: Staatlicher Zuschuss
     mindert nicht die Umsatzsteuer
    Wer jetzt seinen privaten Fuhrpark erneuert, kassiert
     dank dem Konjunkturpaket pro Pkw 2.500 €, wenn
            das Auto schon mindestens neun Jahre alt ist.

               Direktversicherung bei
       Ehegatten-Arbeitsverhältnissen
              Damit ein Anstellungsverhältnis mit dem
            Ehegatten steuerlich anerkannt wird, muss
             dieses einem Fremdvergleich standhalten.

           Wie Ärzte der Misere trotzen
              Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten
                       sehen ihre Zukunft eher düster.
Abwrackprämie: Staatlicher Zuschuss mindert nicht die Umsatzsteuer
Freude schenken!
Es gibt viele Anlässe, notleidenden Kindern zu helfen.
Sie feiern ein Jubiläum oder einen runden Geburtstag?
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all das können Anlässe sein, auch an Menschen in Not zu denken.
Mit Ihrer »Anlass-Spende« sammeln Sie anstelle von Blumen und
Geschenken Spenden für Kinder in Not. Und Sie entscheiden, wo
das Geld eingesetzt wird: Ob für Waisen in Mosambik oder Vertriebene
in Kolumbien, Straßenkinder in Thailand oder Flüchtlingskinder
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Weitere Informationen unter Telefon 0541/7101-128                         Hilfe für Kinder in Not
                                                                         Ruppenkampstraße 11a
                                                                               49084 Osnabrück

                                                                       Spendenkonto 700 800 700
                                                                        Volksbank Osnabrück eG
                                                                                 BLZ 265 900 25
                                                                                    www.tdh.de
Abwrackprämie: Staatlicher Zuschuss mindert nicht die Umsatzsteuer
editorial

Sehr geehrte Mandantin,
               sehr geehrter Mandant,

              die Abwrackprämie, ein Thema unseres Leitartikels, befasst sich nicht nur
              mit den staatlichen Vorgaben und Voraussetzungen zur Erlangung des Zu-
              schusses von 2.500 € pro Altwagen, sondern verweist auch auf die umsatz-
              steuerliche Regelung. Obwohl der Autokäufer weniger bezahlt, kommt es im
              Fall der Abwrackprämie zu keiner umsatzsteuerlichen Entgeltminderung wie
              etwa bei einem Rabatt.

              Beiträge zur „Direktversicherung bei Ehegatten-Arbeitsverhältnissen“; ein
              Thema in unserer Rubrik „Familie“. Wie und welche Vereinbarungen müssen
              getroffen werden, damit es nicht zu einer „Überversorgung“ kommt und da-
              mit unter Umständen zu einer Ablehnung durch die Finanzverwaltung?

              Mehr Praxis-Marketing! Ist dies das Zauberwort, wie Ärzte der Misere trot-
              zen können? Nach einer Studie der Stiftung Gesundheit geht es den Nieder-
              gelassenen nicht richtig gut, nicht richtig schlecht. Die Hälfte benotet ihre
              Situation als „befriedigend“. Es wird ein noch härterer Wettbewerb erwartet
              und die Mehrheit sieht Werbemaßnahmen als sehr wichtig, sinnvoll und nötig
              an. Durchschnittlich werden für Werbemaßnahmen 5.500 € ausgegeben. Aber
              nur 13 % haben dafür ein Budget. Das sind nach neuesten Erkenntnissen fast
              3 % weniger als im Vorjahr.

              Unser Mitglied im MEDItaxa-Arbeitskreis für Steuerfragen der Heilberufe,
              Herr Steuerberater Jörg G. Eick, weist in seinem Artikel „Gesundheitsförde-
              rung von Arbeitnehmern“ darauf hin, dass Maßnahmen zur Verbesserung des
              allgemeinen Gesundheitszustandes grundsätzlich begünstigt sind und erläu-
              tert im Detail die Bereiche.

              Wir danken allen Autoren für die kompetenten und informativen Ausfüh-
              rungen und wünschen allen Mandanten des MEDItaxa Arbeitskreises für
              Steuerfragen der Heilberufe wieder eine interessante Lektüre.

              Bis zum nächsten Mal verbleiben wir

              Ihre MEDItaxa-Redaktion

                                 Besuchen Sie uns auch im Internet:

                                 http://www.meditaxa.de

                                                                                              MEDItaxa 49/2009 Mai   
Abwrackprämie: Staatlicher Zuschuss mindert nicht die Umsatzsteuer
inhalt

                                                                                3    Editorial

                                                                                6    Abwrackprämie: Staatlicher Zuschuss mindert nicht
                                                                                     die Umsatzsteuer

                                                                                7    Pendlerpauschale: Neues Gesetz regelt Rückkehr zur
                                                                                     bisherigen Rechtslage

                                                                                7    Neue Kfz-Steuer bringt Änderungen ab 1. Juli 2009

                                                                                9    Trennung von freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit

                                                                                10   Besteuerung der Altersrenten seit 2005
                                                                                     verfassungsgemäß

                                                                                11   Schadensersatzrente wegen Arztfehler nicht steuer-
                                                                                     pflichtig

                                                                                12   Anlage EÜR keine Pflicht?

                                                                                13   Kindergeld – Achtung bei Geldschenkungen

                                                                                14   Kindergeld: Trainee-Programm als Berufsausbildung

                                                                                15   Direktversicherung bei Ehegatten-Arbeitsverhältnissen

                                                                                16   Geschickter Steuerklassenwechsel für mehr Elterngeld

      6    Abwrackprämie: Staatlicher Zuschuss mindert nicht die Umsatzsteuer

                                                                                     11    Schadensersatzrente wegen Arztfehler nicht steuerpflichtig

   MEDItaxa 49/2009 Mai
Abwrackprämie: Staatlicher Zuschuss mindert nicht die Umsatzsteuer
inhalt

16   Geschickter Steuerklassenwechsel für mehr Elterngeld

                                                                 23    Wie Ärzte der Misere trotzen

                                                            17   Keine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen
                                                                 bei Barzahlung

                                                            17   Werbungskosten für eine Wohnung bei Leerstand

                                                            18   Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

                                                            19   Folgende Umzugskosten können Sie absetzen

                                                            20   Laborleistungen – ab wann sind sie gewerblich?

                                                            21   Schwarzarbeit: Für Sozialversicherungsbeiträge
                                                                 gilt ungünstigste Steuerklasse

                                                            22   Steuererklärung 2008: Belegvorlage u.U. nur auf Anfrage

                                                            23   Wie Ärzte der Misere trotzen

                                                            24   Ärztliche Organisationsformen: freiberuflich oder doch
                                                                 gewerblich?

                                                            25   Gesundheitsförderung von Arbeitnehmern

                       impressum                            26   Impressum

                                                                                                        MEDItaxa 49/2009 Mai   
Abwrackprämie: Staatlicher Zuschuss mindert nicht die Umsatzsteuer
leitartikel

     Abwrackprämie: Staatlicher Zuschuss
     mindert nicht die Umsatzsteuer

     Wer jetzt seinen privaten Fuhrpark erneuert, kassiert dank    Die Behördengänge lassen sich sparen, indem der Händler
     dem Konjunkturpaket pro Pkw 2.500 €, wenn das Auto            mit den Formalien beauftragt wird, der das neue Auto lie-
     schon mindestens neun Jahre alt ist. Der Halter muss sein     fern soll. Dieser reicht dann alle Unterlagen beim BAFA ein
     Altfahrzeug zwischen dem 14.01.2009 und 31.12.2009 bei        und muss sich auch um die Verschrottung des Gebrauchten
     einem anerkannten Demontagebetrieb nach der Altfahr-          kümmern. Die 2.500 € werden dann direkt vom Endpreis
     zeugverordnung verschrotten lassen und abmelden. Paral-       des Neuwagens abgezogen. Das Geld holt sich der Händler
     lel muss der Halter des Altautos einen umweltfreundlichen     vom Bundesamt zurück. Dabei sollten Käufer darauf ach-
     Neu- oder Jahreswagen ab Euro-4-Abgasnorm kaufen oder         ten, dass sie zusätzlich zur Prämie, mit dem Händler die
     leasen und bei der Kfz-Zulassungsstelle auf seinen Namen      von den Herstellern gewährten Rabatte aushandeln.
     anmelden. Die begünstigten Jahreswagen dürfen beim Kauf
     nicht älter als ein Jahr auf einen in Deutschland niederge-   Die Abwrackprämie beschert den deutschen Autohändlern
     lassenen Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller zugelassen sein.     derzeit ein Umsatzplus im Kleinwagenbereich. Doch der
     Förderung gibt es außer für normale Pkw auch für Wohn-        Betrieb sollte aufpassen, denn er muss die Umsatzsteuer
     mobile, nicht aber für Motorräder oder Kleinlastwagen.        von seinem Nettoverkaufspreis vor Verrechnung mit der
                                                                   Umweltprämie berechnen. Zwar kümmert sich der Auto-
     Bearbeitet werden die Anträge beim Bundesamt für Wirt-        händler um die Formalien und lässt sich den Anspruch auf
     schaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn bei Frank-     die 2.500 € abtreten. Daher wird das Geld direkt auf den
     furt am Main. Dort müssen mit Originaldokumenten sowohl       Kaufpreis angerechnet. Obwohl der Autokäufer tatsächlich
     die Verschrottung bei einem staatlich anerkannten Schrott-    weniger bezahlt, kommt es nicht zu einer umsatzsteuer-
     händler als auch die Zulassung des alten und neuen Wagens     lichen Entgeltminderung wie etwa bei einem Rabatt des
     auf den eigenen Namen nachgewiesen werden. Die Behörde        Händlers. Denn es handelt sich um eine Zahlung von drit-
     prüft die Unterlagen und zahlt dann die 2.500 € aus.          ter Seite, die ebenfalls der Umsatzsteuer unterliegt.

   MEDItaxa 49/2009 Mai
Abwrackprämie: Staatlicher Zuschuss mindert nicht die Umsatzsteuer
leitartikel

Pendlerpauschale: Neues Gesetz regelt
Rückkehr zur bisherigen Rechtslage
Ein neuer Gesetzentwurf, mit dem in punkto Pendlerpau-        kommensteuerfestsetzung im Hinblick auf das Urteil des
schale rückwirkend ab dem 01.01.2007 die Gesetzeslage         Bundesverfassungsgerichtes vorläufig sei. Dieser neue Vor-
von 2006 wiederhergestellt wird, soll nun bei allen Steuer-   läufigkeitsvermerk sorgte für Verunsicherung unter den
pflichtigen für Rechtssicherheit sorgen.                      Steuerzahlern. Hat der Fiskus später das Recht, die erstat-
                                                              tete Pendlerpauschale nach Einführung einer gesetzlichen
Derzeit ist die Erstattung der Pendlerpauschale für die       Neuregelung wieder zurückzufordern? Nun können diese
ersten 20 Kilometer noch in vollem Gange. Die Rückzah-        Bedenken ad acta gelegt werden, denn der neue Gesetz-
lung läuft in den Fällen automatisch ab, in denen der Steu-   entwurf regelt die Wiedereinführung der Gesetzeslage von
erpflichtige in seiner Steuererklärung Angaben zu den         2006 rückwirkend zum 01.01.2007.
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gemacht
hat. In allen anderen Fällen, etwa wenn die Entfernungs-      Der Gesetzentwurf sieht neben der Anerkennung von Wer-
pauschale nicht angegeben wurde, ist ein kurzer Antrag        bungskosten ab dem 1. Entfernungskilometer auch die
auf Änderung seitens des Steuerpflichtigen ausreichend.       Möglichkeit vor, die Kosten von öffentlichen Verkehrsmit-
Wichtig ist bei Vorauszahlungen für 2009: Diese sind oft-     teln abzuziehen, sollten diese höher als die Entfernungs-
mals wegen der neuen Rechtslage noch zu hoch angesetzt.       pauschale sein. Erfreulich ist außerdem, dass neben der
Auf Antrag können auch sie entsprechend herabgesetzt          Entfernungspauschale auch Unfallkosten steuerlich gel-
werden. Ein Wermutstropfen begleitete allerdings die          tend gemacht werden können, wenn der Unfall auf dem
neuen Steuerbescheide, denn dort heißt es, dass die Ein-      Arbeitsweg passiert ist.

Neue Kfz-Steuer bringt Änderungen
ab 1. Juli 2009
Nachdem bereits der Vermittlungsausschuss angerufen           Der CO2-Anteil der Kraftfahrzeugsteuer berechnet sich
wurde, konnte der Bundesrat am 06.03.2009 endgültig der       nach folgendem Modus:
Kfz-Steuerreform zustimmen. Das neue Gesetz kann damit
planmäßig zum 01.07.2009 in Kraft treten. Bislang standen              ine Basismenge von CO2-Ausstoß bleibt steuer-
                                                                       E
die Steuereinnahmen noch den Ländern zu, künftig erhält                frei. Bis 2011 sind das 120 Gramm pro Kilometer,
der Bund die Ertragshoheit. Dafür wurde eigens eine Ände-              2012 und 2013: 110 g/km.
rung des Grundgesetzes notwendig. Die Kfz-Steuer richtet
sich künftig nicht mehr nur nach der Hubraumgröße des                  er darüber hinaus gehenden CO2-Ausstoß wird
                                                                       D
Fahrzeuges, sondern auch nach dem Ausstoß an schäd-                    mit 2 € je Gramm pro Kilometer besteuert.
lichem Kohlendioxid (CO2).
Damit sollen neben ökologischen Zielen auch Anreize zum
Kauf schadstoffarmer Fahrzeuge geschaffen werden. Die            Hinweis
neue Besteuerungsform betrifft jedoch nur Fahrzeuge, die
ab dem 01.07.2009 neu zugelassen werden. Für alle „Alt-
fahrzeuge“, d.h. Fahrzeuge, deren Erstzulassung bis zum          Welchen Kohlendioxid-Ausstoß das einzelne Fahr-
30.06.2009 erfolgt ist, gibt es – zumindest vorerst – keine      zeug hat, kann aus der Fahrzeugzulassung ent-
Änderungen. Erst ab 2013 sollen sie in die Neuregelung           nommen werden.
einbezogen werden.

                                                                                                       MEDItaxa 49/2009 Mai   
Abwrackprämie: Staatlicher Zuschuss mindert nicht die Umsatzsteuer
leitartikel

     Neben der Besteuerung nach dem Schadstoffausstoß wird
     auch noch der Hubraum der Kfz-Steuer unterworfen, sog.         Hinweis
     Sockelbetrag:

              Bei Benzinern soll der Sockelbetrag 2 € je ange-    Das Bundesfinanzministerium hat Tabellen ver-
               fangene 100 cm3 betragen.                            öffentlicht, aus denen die Höhe der neuen Kraft-
                                                                    fahrzeugsteuer – abhängig von CO2-Ausstoß und
              alter von Diesel-Fahrzeugen müssen 9,50 € je
              H                                                     Hubraumgröße – abgelesen werden kann:
              angefangene 100 cm3 zahlen.                           (www.bundesfinanzministerium.de).

         Hinweis

         Begünstigt werden Diesel-Fahrzeuge mit Euro-6-
         Norm, indem sie in den Jahren 2011 bis 2013 eine
         Steuerbefreiung in Höhe von insgesamt 150 € er-
         halten.

     Durch das Konjunkturpaket I gibt es bereits eine befristete
     Steuerbefreiung für Neuwagen, die ab dem 05.11.2008 bis
     30.06.2009 neu zugelassen wurden bzw. werden. Die Steu-
     erbefreiung gilt ein Jahr lang für alle Fahrzeuge, egal wel-
     che Abgasnorm das Fahrzeug erfüllt. Für Fahrzeuge, die
     die Abgasnorm Euro-5 oder besser erfüllen, verlängert sich
     der Zeitraum der Steuerbefreiung sogar auf bis zu 2 Jahre.
     Die Steuerbefreiung endet spätestens am 31.12.2010.

         Hinweis

         Wer im ersten Halbjahr 2009 einen Neuwagen er-
         wirbt, kann somit gleich doppelt von staatlichen
         Fördermaßnahmen profitieren: neben der Kfz-
         Steuerbefreiung wird der Kauf des Neufahrzeuges
         bei Verschrottung eines mindestens 9 Jahre alten
         Autos durch die Umweltprämie von 2.500 € bezu-
         schusst. Wir informieren Sie gern! (siehe Seite 6.)

     Für Fahrzeuge, die zwischen dem 05.11.2008 und dem
     30.06.2009 neu zugelassen wurden, ist am Ende der Steu-
     erbefreiung eine Günstigerprüfung vorgesehen. Nach Ab-
     lauf der Steuerfreistellung wird verglichen, welche Steuer-
     regelung für das Fahrzeug günstiger ist, entweder die Be-
     steuerung ausschließlich nach Hubraum oder nach neuem
     Recht.

   MEDItaxa 49/2009 Mai
Abwrackprämie: Staatlicher Zuschuss mindert nicht die Umsatzsteuer
finanzen

Trennung von freiberuflicher und
gewerblicher Tätigkeit

Freiberufler stehen oftmals vor dem Problem, ob ihre Ein-     Der BFH kam zu einer anderen Lösung. Nach dessen Urteil
künfte noch als solche aus selbstständiger Arbeit oder        sind die Gewinne nur insoweit gewerbesteuerpflichtig, als
bereits als gewerblich qualifiziert werden müssen. Das        sie durch B, d.h. den angestellten Ingenieur, erzielt wur-
wesentliche Merkmal des Freiberuflers ist dessen unmittel-    den. Die Gewinne aus den von A betreuten Projekten sind
bare, persönliche und individuelle Arbeitsleistung. Wenn      den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit zuzuordnen.
der Freiberufler seine Aufträge durch fachlich vorgebildete   Die jeweiligen Anteile können geschätzt werden.
Arbeitskräfte erledigen lässt, muss er trotzdem aufgrund
eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich
tätig werden. Was passiert, wenn diese Voraussetzung             Hinweis
nicht erfüllt wird? Werden dann seine ganzen Einkünfte
gewerblich?
                                                                 Diese Entscheidung liegt voll und ganz auf der Li-
Mit diesen unangenehmen Folgen sah sich der selbststän-          nie der jüngeren BFH-Rechtsprechung, die freibe-
dige Ingenieur A konfrontiert, der den anderen Ingenieur         ruflichen als auch gewerblichen Tätigkeiten eines
B angestellt hatte. Beide betreuten jeweils Großprojekte,        Steuerpflichtigen zu trennen, wenn das nach der
wobei eine strikte Aufgaben- und Verantwortungstrennung          Verkehrsanschauung möglich ist. Nur wenn eine
vereinbart worden war. Wegen dieser Organisation war A           einheitliche Tätigkeit vorliegt, muss entschieden
nicht für sämtliche Aufträge seines Unternehmens eigen-          werden, ob es sich um eine gewerbliche oder frei-
verantwortlich tätig gewesen, was das Finanzamt dazu             berufliche Tätigkeit handelt. Wo jedoch getrennt
veranlasste, seine Gewinne insgesamt als gewerbliche             werden kann, muss auch getrennt werden, ggf. im
Einkünfte einzustufen und entsprechende Gewerbesteuer-           Wege einer Schätzung.
messbeträge festzusetzen.

                                                                                                      MEDItaxa 49/2009 Mai   
Abwrackprämie: Staatlicher Zuschuss mindert nicht die Umsatzsteuer
finanzen

      Besteuerung der Altersrenten seit 2005
      verfassungsgemäß
      Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder           Gleichbehandlung von Arbeitnehmern - die steuerfreie Ar-
      aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen werden         beitgeberzuschüsse erhalten haben - und Selbstständigen,
      seit 2005 mit einem - je nach Rentenbeginn jährlich an-       die den Gesamtbeitrag aus versteuertem Einkommen ge-
      steigenden - Anteil der Besteuerung unterworfen. Dieser       leistet und so eine geringere steuerliche Entlastung erfah-
      Besteuerungsanteil beträgt für „Bestandsrentner“ (Renten-     ren haben, weil ihnen lediglich der steuerliche Vorwegab-
      beginn vor 2005) 50% bzw. bei Rentenbeginn im Jahr 2009       zug zur Verfügung stand.
      58 % und gilt auf Lebenszeit. Arbeitnehmer und Selbststän-    Diese Ungleichbehandlung ist nach Meinung des Bundesfi-
      dige können seit 2005 Beiträge zur gesetzlichen Renten-       nanzhofs zulässig. Dem Gesetzgeber müsse die Möglichkeit
      versicherung o. Ä. mit jährlich steigenden Prozentsätzen      zugestanden werden, „gröbere Typisierungen und Genera-
      (für 2009 in Höhe von 68 %) als Sonderausgaben geltend        lisierungen“ vorzunehmen. Im Übrigen habe der Gesetzge-
      machen.                                                       ber mit dieser Regelung die Grenzen seines Gestaltungs-
                                                                    spielraums nicht überschritten. Dies wäre allerdings dann
      Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass diese Regelung      der Fall, wenn die Besteuerung der Renteneinkünfte gegen
      nicht gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrund-      das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen würde; diese
      satz verstößt. Nach Auffassung des Gerichts bestehen insbe-   war im Streitfall nach Berechnungen des Gerichts aber
      sondere keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die       nicht eingetreten.

10   MEDItaxa 49/2009 Mai
finanzen

Schadensersatzrente wegen Arztfehler
nicht steuerpflichtig

Der BFH entschied in einem aktuellen Urteil, dass eine        abziehbaren Leistungen korrespondiert, z.B. beim Real-
Schadensersatzrente, die den durch den Tod des Ehegatten      splitting oder dauernden Lasten, oder in denen die Bezüge
eingetretenen materiellen Unterhaltsschaden ausgleicht,       einen Zinsanteil enthalten. Die hier gewährte Unterhalts-
nicht einkommensteuerpflichtig ist.                           rente sei in voller Höhe nicht steuerbar. Sie sei zwar kein
                                                              Unterhalt sondern Schadensersatz. Dennoch stütze sich
Es ging um eine Steuerpflichtige, deren Ehemann im April      der Anspruch des Geschädigten auf unterhaltsrechtliche
1998 infolge eines ärztlichen Fehlers verstarb. Von der       Regeln. Die Unterhaltsrente als solche diene nämlich nicht
Versicherung des behandelnden Arztes erhielt die Ehefrau      dazu, steuerbare Einnahmen sondern geschuldeten fiktiven
schließlich eine Schadensersatzrente in Höhe von rund         Unterhalt auszugleichen. Durch die Unterhaltsrente werde
1.000 € pro Monat. Von dem Betrag entfielen rund 650 €        lediglich die durch das Schadensereignis entfallende wirt-
auf den materiellen Unterhaltsschaden und rund 350 € auf      schaftliche Absicherung des Empfängers wieder herge-
den Hauhaltsführungsschaden. Das Finanzamt versteuerte        stellt. Sie sei nicht Ersatz für entgangene oder entgehende
zunächst die Rente in voller Höhe. Dagegen klagte die Steu-   Einnahmen.
erpflichtige vor dem Finanzgericht, was ihr in ganzer Linie
Erfolg brachte. Doch das Finanzamt gab nicht auf - es legte
beim BFH Revision gegen das Urteil ein. Während das Revi-
sionsverfahren noch lief, erließ das Finanzamt einen Ände-       Hinweis
rungsbescheid, in dem es zumindest den Ersatz des Haus-
haltsführungsschadens als nicht steuerbar anerkannte.
Für die weiteren 650 € pro Monat wollte es dennoch Steu-         Anders als bei wiederkehrenden Leistungen ent-
ern kassieren.                                                   steht der Anspruch hier nicht von Beginn an, son-
                                                                 dern sukzessiv. Daher ist auch kein steuerbarer
Das Urteil des BFH deckt sich aber vollständig mit der Mei-      Zinsanteil in den Unterhaltsleistungen enthalten.
nung der Vorinstanz. Eine Besteuerung wäre nur möglich,          Die laufenden Unterhaltsleistungen werden somit
wenn die Leistungen andere steuerbare Einnahmen erset-           nicht dadurch steuerbar, dass sie zeitlich gestreckt
zen würden. Damit sind in erster Linie Fälle betroffen, in       anstatt als Einmalzahlung vereinnahmt werden.
denen der Rentenbezug mit vom Zahlungsverpflichteten

                                                                                                       MEDItaxa 49/2009 Mai   11
finanzen

      Anlage EÜR keine Pflicht?
      Seit dem Jahr 2006 müssen alle Unternehmer, die den Ge-      Abgabe der Anlage EÜR würde man nur in einer Rechts-
      winn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln,           verordnung finden. Eine gesetzliche Regelung gäbe es bis
      ihrer Steuererklärung die Anlage EÜR beifügen. In dieses     jetzt noch nicht. Dann befassten sich die Richter auch mit
      Formular müssen alle Angaben, die bisher dem Finanzamt       der Zweckmäßigkeit des Vordrucks, den sie stark anzwei-
      in Form einer Einnahmen-Überschussrechnung mitgeteilt        felten. Zum einen werde durch das Formular das Besteu-
      wurden, nach den Vorgaben der Finanzverwaltung einge-        erungsverfahren nicht vereinfacht, sondern jedenfalls für
      tragen bzw. aufgeschlüsselt werden. Das Formular sollte      diejenigen Unternehmer erschwert, die ihre Gewinne bis-
      ursprünglich bereits ab dem Jahr 2005 zum Einsatz kom-       lang mittels elektronischer Standard-Systeme ermittelt ha-
      men, wird jedoch von der Finanzverwaltung wegen tech-        ben. Zum anderen führe der mit der Einführung der Anlage
      nischer Umsetzungsprobleme erst ab 2006 verbindlich an-      EÜR verfolgte Zweck einer Kontroll- und Plausibilitätsprü-
      gefordert. Lediglich Unternehmer mit Betriebseinnahmen       fung durch die Finanzverwaltung nicht zu einer Gleichmä-
      von unter 17.500 € sind von der Abgabe des Formulars be-     ßigkeit der Besteuerung. Genau das Gegenteil sei der Fall,
      freit. Gegner dieses Formulars sehen darin lediglich eine    denn das Formular führe zu Ungleichbehandlungen im Ge-
      erleichterte Kontrollmöglichkeit für die Finanzämter. Von    setzesvollzug.
      einer Erleichterung für die Unternehmer kann nicht ausge-
      gangen werden. Das war für einen Steuerpflichtigen Grund     Denn für Unternehmer, die ihren Gewinn anhand einer
      genug, die Abgabe des Formulars zu verweigern.               Bilanz ermitteln, stehe den Finanzbehörden derzeit kein
                                                                   der Anlage EÜR entsprechendes Plausibilitätsprüfungsins-
      Der Steuerpflichtige erklärte dem Finanzamt wie gewohnt      trument zur Verfügung. Vergleichbare Besteuerungssach-
      seine gewerblichen Einkünfte anhand der herkömmlichen,       verhalte würden dort möglicherweise nicht aufgegriffen.
      vom elektronischen DATEV-System verfassten, Einnahmen-
      Überschussrechnung. Das Finanzamt monierte zwar die
      Höhe der erklärten Einkünfte nicht, forderte den Steuer-
      pflichtigen aber dazu auf, wegen der gesetzlichen Ver-          Hinweis
      pflichtung die Gewinnermittlung auf amtlichem Vordruck
      vorzunehmen und diesen nachzureichen.
                                                                      Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt, die
      Das Finanzgericht Münster sprach den Steuerpflichtigen          beim BFH unter dem Aktenzeichen X R 18/09 an-
      von einer solchen Verpflichtung frei, denn es fehle an ei-      hängig ist.
      ner wirksamen Rechtsgrundlage. Die Regelungen für die

12   MEDItaxa 49/2009 Mai
familie

Kindergeld -
Achtung bei Geldschenkungen

Großeltern haben oftmals den Wunsch, ihren Enkel-
kindern eine finanzielle Einstiegshilfe für das Berufsle-    Hinweis
ben zu gewähren. Leider besteht die Gefahr, dass durch
so manch großzügige Hilfe den Eltern rückwirkend der
Kindergeldanspruch entzogen wird, wie ein Urteil des Fi-     Sämtliche Geldschenkungen ohne Zweckbin-
nanzgerichtes München zeigt.                                 dung, die von einer Person stammen, die keinen
Das Gericht musste sich damit befassen, ob eine Schen-       Anspruch auf Kindergeld für den Beschenkten
kung der Großmutter an ihre Enkelin von 10.000 € sowie       hat, können durch den Entzug des Kindergeldan-
ein nachfolgendes Vermächtnis kindergeldschädlich sei.       spruchs bestraft werden. Wichtig ist daher, eine
Die Familienkasse hatte die Zuwendungen als Bezüge ein-      bestimmte Zweckbindung mit der Schenkung zu
gestuft und diese dürfen bei volljährigen Kindern nicht      verknüpfen, etwa dass die Geldbeträge zur Kapi-
über 7.680 € liegen. Die Familienkasse forderte daraufhin    talanlage gedacht sind und erst nach abgeschlos-
Kindergeld zurück. Die gutgemeinte Starthilfe der Groß-      sener Ausbildung darüber verfügt werden darf.
mutter war dadurch erheblich entwertet. Das störte das       Das sollte in irgendeiner Weise schriftlich fixiert
Finanzgericht nicht, denn es hielt die Streichung des Kin-   werden. Es spielt später keine Rolle, ob auf das
dergeldes für zutreffend.                                    Geld bereits zu einem früheren Zeitpunkt zurück-
                                                             gegriffen werden muss, denn für die Qualifikation
Werde Geld geschenkt, müsse eine eindeutige Zweck-           als kindergeldschädliche Bezüge dürfte es nur auf
bindung im Sinne einer Kapitalanlage getroffen werden,       das Jahr des Zuflusses ankommen. Aber auch hier
so das Gericht. Andernfalls müsste davon ausgegangen         muss Obacht gegeben werden, denn die Zinsen
werden, dass zumindest der Teil der über der Grenze          aus der Kapitalanlage zählen zu den Einkünften,
von 7.680 € liegt, für Konsumzwecke gedacht sei. Wer-        die in den Jahresgrenzbetrag von 7.680 € einflie-
den andere Vermögensgegenstände geschenkt, wie etwa          ßen. Alternativ dazu könnten die Großeltern den
Grundstücke oder Wertpapiere, sei das etwas anderes,         Betrag auch den Eltern schenken mit der Auflage,
denn dann ergebe sich die Zweckbindung zur Kapitalan-        diesen für die Enkel zu verwenden.
lage auch aus der Art des zugewendeten Gegenstandes.
Im verhandelten Fall gab es keine solche Zweckbindung.       Übrigens gehören nach einem aktuellen BFH-Ur-
Somit führe die Geldschenkung eines nicht kindergeldbe-      teil auch Lottogewinne des Kindes zu seinen anre-
rechtigten Dritten – hier: der Großmutter – zu Bezügen,      chenbaren Bezügen.
die beim Kindergeld berücksichtigt werden müssten.

                                                                                                  MEDItaxa 49/2009 Mai   13
familie

      Kindergeld: Trainee-Programm als
      Berufsausbildung
                                                                  Es ging um die Tochter einer Steuerpflichtigen, die ihr Hoch-
                                                                  schuldstudium bereits mit der Magisterprüfung erfolgreich
                                                                  abgeschlossen hatte. Danach nahm sie einen zeitlich befris-
                                                                  teten Arbeitsvertrag als Trainee im Marketingbereich eines
                                                                  Presseverlags an. Die Jahresvergütung betrug 7.800 €. Als
                                                                  die Tochter das Trainee absolviert hatte, erhielt sie beim
                                                                  selben Verlag eine Anstellung als Marketingassistentin.
                                                                  Für den Zeitraum der Trainee-Tätigkeit wurde Kindergeld
                                                                  beantragt, die Familienkasse verweigerte aber die Zahlung.
                                                                  Es würde sich bei der Trainee-Stelle nicht um ein Berufs-
                                                                  ausbildungsverhältnis handeln, lautete die Begründung.

                                                                  Dem trat das Finanzgericht Münster entgegen. Zum Begriff
                                                                  der Berufsausbildung zähle nicht nur der erstmalige Er-
                                                                  werb theoretischer und praktischer Fähigkeiten. Als Aus-
                                                                  bildung sei ebenfalls im Sinne einer Berufsqualifizierung
                                                                  die anschließende Vervollkommnung und Abrundung der
                                                                  erworbenen Kenntnisse zu verstehen, sofern sie zur Förde-
                                                                  rung des angestrebten Berufsziels geeignet seien. Ob ein
                                                                  nicht begünstigter Arbeitsvertrag oder ein Ausbildungs-
                                                                  verhältnis vorliege, müsse anhand der Ausgestaltung des
                                                                  Vertrags geprüft werden.

                                                                  Entscheidend sei, ob der Trainee während seiner Tätigkeit
                                                                  mit sämtlichen, für den Beruf relevanten, Sachbereichen
                                                                  in Berührung komme, hierbei qualifizierte - auf den bishe-
                                                                  rigen Ausbildungsstand aufbauende - Arbeiten übernehme,
                                                                  Unterweisungen und Korrekturen vorgesetzter Mitarbeiter
                                                                  unterworfen sei und sich das Gehalt der Höhe nach an
                                                                  einer Ausbildungsvergütung orientiere. Diese Vorausset-
                                                                  zungen sah das Gericht im verhandelten Fall als erfüllt an
                                                                  und sprach damit das Recht auf Kindergeld zu.

                                                                     Hinweis

                                                                     Das Gericht erkannte, dass gerade im Presse- und
                                                                     Verlagswesen allein der Abschluss eines Hoch-
      Volljährige Kinder erhalten bis zum Abschluss ihrer Aus-       schulstudiums nicht ausreicht, um das berufliche
      bildung Kindergeld. Nun hat das Finanzgericht Münster          Anforderungsprofil hinreichend zu erfüllen. Die
      entschieden, dass eine nach Abschluss eines Hochschul-         erforderlichen praktischen Fertigkeiten würden
      studiums erfolgte Anstellung als Trainee zur Berufsaus-        erst durch eine auf dem Studium aufbauende
      bildung gehört. Damit ist für diese Zeit ein Anspruch auf      Praktikums- oder Trainee-Zeit vermittelt werden.
      Kindergeld gegeben.

14   MEDItaxa 49/2009 Mai
familie

Direktversicherung bei Ehegatten-
Arbeitsverhältnissen

Damit ein Anstellungsverhältnis mit dem Ehegatten steu-     vorauszusagen ist, erkennt die Finanzverwaltung Auf-
erlich anerkannt wird, muss dieses einem Fremdvergleich     wendungen für die betriebliche Altersversorgung regel-
standhalten. Dafür ist einerseits eine ernsthafte Verein-   mäßig auch dann an, wenn die Leistungen zur betrieb-
barung und andererseits die tatsächliche Durchführung       lichen Altersversorgung (einschließlich der gesetzlichen
erforderlich (R 4.8 Abs. 1 EStR); die Vereinbarungen müs-   Beiträge) 30 % des steuerlich anzuerkennenden Arbeits-
sen dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen. Der          lohns nicht übersteigen. Diese Grenze wurde bisher auch
an den Ehegatten gezahlte Arbeitslohn ist dann insoweit     dann geprüft, wenn Arbeitslohn z. B. in eine Direktver-
Betriebsausgabe, als er angemessen ist. Entsprechende       sicherung umgewandelt wurde. Führten die Beiträge zu
Grundsätze sind auch zu beachten, wenn dem Ehegatten        einer „Überversorgung“, waren die Beiträge zur Direkt-
im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses eine betrieb-     versicherung in diesen Fällen nicht als Betriebsausgaben
liche Altersversorgung zugesagt wird.                       abzugsfähig.

Zusätzlich prüft die Finanzverwaltung in diesen Fällen,     Diese Auffassung hat der Bundesfinanzhof jetzt aufgege-
ob die zugesagte betriebliche Altersversorgung zu einer     ben. Sofern ein Beschäftigungsverhältnis mit dem Ehegat-
„Überversorgung“ führt. Diese wird dann angenommen,         ten anzuerkennen ist und die Bezüge angemessen sind,
wenn durch die betriebliche Altersversorgung zusammen       kann der Arbeitslohn in Beiträge zu einer Altersversor-
mit anderen Ansprüchen - z. B. aus der gesetzlichen Ren-    gung umgewandelt werden, ohne dass die Gefahr besteht,
tenversicherung - Alterseinkünfte von mehr als 75 % der     dass diese Beiträge wegen „Überversorgung“ steuerlich
letzten Aktivbezüge entstehen. Da dies regelmäßig schwer    nicht anerkannt werden.

                                                                                                   MEDItaxa 49/2009 Mai   15
familie

      Geschickter Steuerklassenwechsel für
      mehr Elterngeld
                                                                  Geburt höhere Nettolöhne, ist aber für die Bemessung des
                                                                  späteren Elterngeldes eher nachteilig. Nimmt die Ehefrau
                                                                  das Elterngeld in Anspruch und war sie vor der Geburt
                                                                  wegen des geringeren Gehalts in der Steuerklasse V ein-
                                                                  gereiht, wird das Elterngeld nur von diesem Einkommen
                                                                  bemessen und fällt daher geringer aus. Wechselt sie aber
                                                                  von der Steuerklasse V in die III, ist der staatliche Zu-
                                                                  schuss anschließend höher. Das gilt auch, wenn von der
                                                                  Lohnsteuerklasse IV in die III gewechselt wird. Nun muss
                                                                  zwar der andere Partner zunächst Einbußen von seinem
                                                                  Nettogehalt in Kauf nehmen, da er nun der Streuerklasse
                                                                  V zugeordnet ist. Allerdings kann der finanzielle Nach-
                                                                  teil im Rahmen der Steuererklärung wieder ausgeglichen
                                                                  werden.

                                                                  Eine rückwirkende Änderung der Lohnsteuerklasse
                                                                  kommt nicht in Betracht. Die Paare sollten sich daher früh-
                                                                  zeitig um die Änderung der Lohnsteuerkarten bemühen.
      Ob der Steuerklassenwechsel vor der Geburt eines Kin-       Der Wechsel kann grundsätzlich einmal im Kalenderjahr
      des zu mehr Elterngeld berechtigt, haben bereits einige     durchgeführt werden, spätestens bis zum 30.11. des lau-
      Sozialgerichte im Gegensatz zur vorherrschenden Ver-        fenden Jahres. Die Änderung wirkt dann von Beginn des
      waltungsmeinung für rechtens angesehen. Nun hat das         folgenden Kalendermonats an.
      Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in gleich zwei
      Urteilen diese Auffassung bestätigt.

      Die gerichtlichen Streitigkeiten haben folgenden Hinter-       Hinweis
      grund: Für die Höhe des Elterngeldes spielt das Netto-
      einkommen des Elterngeldbeziehers in den letzten 12
      Monaten vor der Geburt eine wichtige Rolle. Das Eltern-        Bei rechtzeitigem Steuerklassenwechsel kann u.U.
      geld beträgt 67 % des in diesem Zeitraum durchschnitt-         das Nettoeinkommen über den gesamten 12-Mo-
      lich erzielten Nettoeinkommens, höchstens 1.800 € und          natszeitraum erhöht werden, der für die Bemes-
      mindestens 300 €. Bei Arbeitnehmern wird der laufende          sung des Elterngeldes ausschlaggebend ist. In
      Arbeitslohn gekürzt um Lohnsteuer, Soli-Zuschlag und           einem der verhandelten Fälle machte das ein Plus
      Kirchensteuern, Arbeitnehmeranteil an der Sozialver-           beim Elterngeld von rund 800 € aus. Gleichzeitig
      sicherung sowie um 1/12 des Arbeitnehmer-Pauschbe-             mit der Geburt des Kindes sollte nach Möglichkeit
      trages. Der Lohnsteuerabzug wird in der Regel auf Basis        in die bisherige Lohnsteuerklasse gewechselt wer-
      der monatlichen Gehaltsbescheinigungen ermittelt. Für          den.
      die Höhe des Lohnsteuerabzugs ist wiederum die Lohn-
      steuerklasse ausschlaggebend. Hier gibt es für Ehegatten       Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat
      die Wahlmöglichkeit, dass sich beide entweder für die          die Revision gegen sein Urteil zugelassen. Eltern
      Steuerklasse IV entscheiden oder die Steuerklassenkom-         sollten daher auch ins Kalkül ziehen, dass noch
      bination III/V gewählt wird.                                   keine höchstrichterliche Entscheidung zu dieser
                                                                     Gestaltungsmöglichkeit getroffen wurde und die
      In der Regel hat der besser verdienende Partner die Steu-      nächste Instanz auch zu einem ablehnenden Urteil
      erklasse III. Bei in etwa gleichem Einkommen, haben bei-       kommen könnte.
      de Ehegatten die Steuerklasse IV. Das bringt zwar bis zur

16   MEDItaxa 49/2009 Mai
immobilien

Keine Steuerermäßigung für
Handwerkerleistungen bei Barzahlung
Für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungs-           ermäßigung wegen Verletzung der vorgeschriebenen
maßnahmen im eigenen Haushalt kann die Einkommen-             Banküberweisung ab. Im finanzgerichtlichen Verfahren
steuer um 20 % der Aufwendungen (ohne Materialkosten),        bestätigte der Steuerberater des Handwerkers die Bar-
höchstens 1.200 € (bis 2008: 600 €), ermäßigt werden.         zahlung für die erbrachten Arbeiten. Das Finanzgericht
Voraussetzung ist u. a., dass die Handwerkerrechnung          lehnte die Anerkennung der Steuerermäßigung dennoch
durch Zahlung auf das Konto des Handwerkers beglichen         ab und wurde vom Bundesfinanzhof in dieser Auffassung
wird; bei Barzahlung entfällt die Möglichkeit der Steuer-     bestätigt.
ermäßigung (vgl. § 35a EStG).
                                                              Der Zwang zur Bankzahlung soll die „Schwarzarbeit“ ein-
Dies hat der Bundesfinanzhof in einem neueren Urteil          schränken. Da auch derjenige, der über kein Bankkonto
bestätigt. Im Urteilsfall entfielen auf die Arbeitsleistung   verfügt, Bargeld bei einem Kreditinstitut einzahlen und
bei Renovierungen ca. 4.800 €, die auf Verlangen des          dem Leistungserbringer überweisen kann, ist die vorge-
Handwerkers bar bezahlt und von diesem auf der Rech-          schriebene Zahlungsweise nach Auffassung des Bundes-
nung quittiert wurden. Das Finanzamt lehnte eine Steuer-      finanzhofs nicht unverhältnismäßig.

Werbungskosten für eine Wohnung
bei Leerstand
                                                              dungen zu beurteilen sind, die in Zeiten des Leerstands
                                                              einer Wohnung nach Selbstnutzung oder Vermietung an-
                                                              fallen, wenn die Wohnung letztlich veräußert wird. Eine
                                                              tatsächlich erfolgte Veräußerung ist ein starkes Indiz
                                                              dafür, dass die Veräußerungsabsicht bereits mit der Be-
                                                              endigung der Nutzung einer Wohnung bestand. Alle Auf-
                                                              wendungen bis zur Veräußerung wären dann dem Veräu-
                                                              ßerungsvorgang zuzuordnen und damit regelmäßig nicht
                                                              abzugsfähig. Bestand jedoch zunächst die Absicht, die
                                                              Wohnung zu vermieten, wären die bis zur Aufgabe dieser
                                                              Absicht anfallenden Aufwendungen als sog. vergebliche
                                                              Werbungskosten zu berücksichtigen. In einer solchen
                                                              Situation ist es also entscheidend, darlegen zu können,
                                                              dass eine Vermietungsabsicht bestand, um den Wer-
Aufwendungen für eine vermietete Wohnung können als           bungskostenabzug von Aufwendungen zu ermöglichen.
Werbungskosten abgezogen werden, Aufwendungen für             Dies kann durch Vermietungsanzeigen, Einschalten eines
die selbstgenutzte Wohnung dagegen nicht. Auch Auf-           Maklers usw. geschehen. Der Bundesfinanzhof fordert
wendungen im Zusammenhang mit einer zur Veräuße-              hier den Nachweis oder die Glaubhaftmachung „nachhal-
rung bestimmten Wohnung können nicht abgezogen wer-           tiger“ Vermietungsbemühungen. Eine endgültige Vermie-
den, wenn diese mit der - im Privatvermögen regelmäßig        tungsabsicht sieht das Gericht dann nicht, wenn Indizien
steuerfreien - Veräußerung zusammenhängen. Schwierig          auf eine Verkaufsabsicht hinweisen, selbst wenn diese
zu entscheiden ist daher häufig die Frage, wie Aufwen-        nur alternativ bestanden haben sollte.

                                                                                                     MEDItaxa 49/2009 Mai   17
immobilien
             praxisnah

      Einkünfteerzielungsabsicht bei
      Ferienwohnungen
      Vermieter von Ferienwohnungen nimmt das Finanzamt            im Jahr vermietet war wie der ortsübliche Durchschnitt,
      gern ganz genau unter die Lupe. Zu oft vermuten die          könne ungeprüft von einer Einkünfteerzielungsabsicht
      Finanzämter mangelnde Einkunftserzielungsabsicht,            ausgegangen werden.
      wenn es darum geht, die Kosten für die Ferienwohnung
      anzuerkennen. Wichtig ist, dass die Vermietung auf Dau-
      er angelegt ist. Dann ist im Grunde die Hürde zur steuer-       Hinweis
      lichen Anerkennung genommen. In diesen Fällen müssen
      die Finanzämter davon ausgehen, dass der Steuerpflichti-
      ge die Absicht hat, einen Einnahmeüberschuss zu erzie-          Die Sache wurde an das Finanzgericht zurück-
      len. Auch wenn dann die Wohnung zum Teil leer steht,            verwiesen. Dort wird nun die Steuerpflichtige mit
      z.B. wegen ortsüblicher Leerstandszeiten, kann von einer        Sicherheit die ortsüblichen Vermietungszeiten
      auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit ausgegangen           von Ferienwohnungen präsentieren. In der Praxis
      werden. Andernfalls muss eine Prognose aufgestellt wer-         müssen sich Ferienwohnungsvermieter darauf
      den, in der der Steuerpflichtige nachweisen muss, dass es       einstellen, solche Nachweise im Verlustfall dem
      letztendlich zu einem Überschuss aus der Vermietungstä-         Finanzamt zu liefern. Wichtig ist auch, wie der
      tigkeit kommt. Dass aber auch, wenn die Absicht zur dau-        BFH in seinem Urteil den Begriff „ortsüblich“ auf-
      ernden Vermietung besteht, nicht automatisch von einer          gefasst hat. „Ort“ ist nämlich nicht identisch mit
      Einkunftserzielungsabsicht ausgegangen werden kann,             der gesamten Gemeinde, sondern das jeweilige
      musste kürzlich eine Steuerpflichtige erfahren.                 Gebiet – in der Regel innerhalb derselben Gemein-
                                                                      de – dient als Vergleichsmaßstab.
      Die Steuerpflichtige vermietete in einem Erholungsort
      Ferienwohnungen, und zwar jeweils knapp 100 Tage pro
      Jahr. Die Verluste daraus versuchte sie vergeblich steu-
      erlich geltend zu machen. Ihre Klage beim Finanzgericht
      hatte zunächst Erfolg. Das Gericht stellte keine Prognose
      auf, um die Einkunftserzielungsabsicht zu prüfen, son-
      dern wies das Finanzamt darauf hin, dass es keine orts-
      üblichen Vermietungszeiten festgestellt hatte. Deshalb
      müsse man von einer Vermietung auf Dauer ausgehen
      und die Verluste auch ohne positive Überschussprognose
      anerkennen.

      Dem pflichtete wiederum der BFH nicht bei. Bei Ferien-
      wohnungen, die nur an ständig wechselnde Feriengäste
      vermietet oder hierzu bereitgehalten werden, wird die
      Einkünfteerzielungsabsicht nur dann unterstellt, wenn
      das Vermieten die ortsüblichen Vermietungszeiten von
      Ferienwohnungen – abgesehen von ortsüblichen Vermie-
      tungshindernissen – nicht erheblich (d. h. um mindestens
      25 %) unterschreitet. Dazu müssen die ortsüblichen Ver-
      mietungszeiten vom Steuerpflichtigen festgestellt wer-
      den. Kann er das nicht, ist die Vermietungstätigkeit nicht
      einer auf Dauer ausgerichteten Vermietungstätigkeit ver-
      gleichbar und die Einkünfteerzielungsabsicht muss ge-
      prüft werden. Erst wenn der Steuerpflichtige nachweisen
      könne, dass seine Ferienwohnung in etwa genauso lange

18   MEDItaxa 49/2009 Mai
immobilien

Folgende Umzugskosten können Sie
absetzen
Umzugskosten können steuerlich geltend gemacht wer-                  weil sonst eine Anmietung nicht zu Stande ge-
den, vorausgesetzt der Umzug ist beruflich veranlasst.               kommen wäre. Bis zum Einzugstag in die neue
Welche Umzugsgründe werden im Allgemeinen aner-                      Wohnung kann die Miete für diese Wohnung und
kannt? Findet der Umzug innerhalb derselben politischen              ab dem Auszugstag die Miete für die bisherige
Gemeinde statt, dann nur, wenn bspw. eine Werks- oder                Wohnung angesetzt werden.
Dienstwohnung bezogen oder geräumt werden muss oder
wenn durch den Umzug eine steuerlich anerkannte dop-                 eschaffungskosten für Kochherd, Öfen und
                                                                     B
pelte Haushaltsführung beendet wird.                                 Heizgeräte.

Aber auch dienstliche Erfordernisse können eine Rolle                osten für zusätzlichen Unterricht für Kinder:
                                                                     K
spielen, etwa wenn eine schnelle Einsatzbereitschaft ge-             Wurde der Umzug nach dem 31.12.2007 beendet,
währleistet sein muss. Wird eine neue Wohnung außer-                 sind es maximal 1.473 € je Kind, bei Umzügen
halb der Wohnsitzgemeinde bezogen, sind Hauptgründe                  nach dem 31.12.2008 maximal 1.514 € und 1.584 €
z.B. ein Arbeitsplatzwechsel oder der erstmalige Antritt             bei Umzugsende nach dem 30.06.2009.
einer Arbeitsstelle. Auch die Verkürzung des Arbeits-
weges um 1 Stunde berechtigt zu einem beruflich veran-               onstige Umzugsauslagen, z.B. für Zeitungs-
                                                                     S
lassten Umzug.                                                       annoncen für die Wohnungssuche, Kosten für
                                                                     Abbau, Anschluss und Wiederaufbau von Mö-
Die entstandenen Umzugskosten sind nach den Regeln                   beln, Küche oder Geräte, Auslagen für Anschluss
des Bundesumzugskostengesetzes steuerlich absetzbar.                 oder Übernahme eines Telefonanschlusses, Um-
Dabei handelt es sich im Einzelnen um folgende Kosten-               schreiben des Personalausweises oder Schön-
punkte:                                                              heitsreparaturen und Reinigungsarbeiten in der
                                                                     bisherigen Wohnung.

       Kosten der Wohnungssuche: Abziehbar sind
        Kosten für Wohnungssuche, Besichtigungen und
        Maklerkosten. Soll ein Einfamilienhaus oder        Statt eines Einzelnachweises können diese Kosten auch
        eine Eigentumswohnung erworben werden, kön-        pauschal mit folgenden Werten angesetzt werden:
        nen diese Kosten nicht geltend gemacht werden.
        Fahrtkosten für die Wohnungssuche können mit
        je 0,30 € je gefahrenen Kilometer abgerechnet
        werden.                                             Beendigung des   Für            Für            Für jede
                                                            Umzugs ab        Verheiratete   Ledige         weitere Person

        ransport- und Reisekosten: Absetzbar sind die
        T                                                   01.01.2008	      1.171 €	585 €                 258 €
        Kosten eines Umzugsunternehmens oder die Kos-       01.01.2009	      1.204 €	602 €                 265 €
        ten eines Leihwagens. Wird der eigene Pkw ge-
                                                            01.07.2009	      1.256 €	628 €                 277 €
        nutzt, sind wiederum die Fahrtkosten mit 0,30 €
        je gefahrenen Kilometer abzugsfähig. Die Fahrt-
        kosten können auch angesetzt werden, wenn die
        bisherige Wohnung angefahren werden muss,
        etwa zu Renovierungszwecken.                           Hinweis

        ietentschädigung: Oftmals müssen Steuer-
        M
        pflichtige doppelt Miete zahlen - für die alte         Bitte sammeln Sie die Belege für die entstandenen
        Wohnung, weil dort Kündigungsfristen eingehal-         Kosten!
        ten werden müssen, und für die neue Wohnung,

                                                                                                       MEDItaxa 49/2009 Mai   19
praxisnah

      Laborleistungen –
      ab wann sind sie gewerblich?
                                                                     Kosten- / Hilfsgemeinschaft. Dann liegt seitens der beteilig-
                                                                     ten Ärzte keine Mitunternehmerschaft vor. Die Einnahmen
                                                                     aus der Laborgemeinschaft oder aus Laborleistungen sind
                                                                     in diesem Fall unmittelbar den Einnahmen aus selbstän-
                                                                     diger Arbeit der beteiligten Ärzte zuzurechnen. Aus diesen
                                                                     Gründen braucht für die Laborgemeinschaft auch keine
                                                                     einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung vorgenom-
                                                                     men zu werden. Lediglich die Kosten müssen ermittelt und
                                                                     aufgeteilt werden.
                                                                     Sind auch niedergelassene Laborärzte an der Laborgemein-
      Wie ärztliche Laborleistungen ertragsteuerlich zu behan-       schaft beteiligt, werden die von ihnen erzielten Einnahmen
      deln sind, darüber gibt ein neues Schreiben des Finanzmi-      so behandelt, wie ihre übrigen Einkünfte aus der Laborarzt-
      nisteriums Aufschluss. Ob die Leistungen zu den freiberuf-     praxis: sind sie freiberuflich, gilt das auch für Einnahmen
      lichen Einkünften zählen und unter welchen Bedingungen         aus der Laborgemeinschaft. Sind die Einkünfte gewerblich,
      Gewerblichkeit vorliegt, soll im Folgenden näher erläutert     gilt entsprechendes für die Laborgemeinschaft.
      werden.
                                                                     Wenn die Laborgemeinschaft selbst Gewinne erzielt, han-
      Niedergelassene Laborärzte haben in der Regel Einkünfte        delt es sich insgesamt um eine Mitunternehmerschaft.
      aus freiberuflicher Tätigkeit. Voraussetzung ist natürlich,    Dann müssen auch die Gewinne gesondert und einheitlich
      dass der Arzt – gegebenenfalls unter Mithilfe fachlich vor-    festgestellt werden. Ob freiberufliche oder gewerbliche Ein-
      gebildeter Arbeitskräfte – leitend und eigenverantwortlich     künfte vorliegen, muss wiederum anhand des Einzelfalles
      tätig wird, sog. Stempeltheorie. Ob das im Einzelfall noch     beurteilt werden. Dafür kommt es abermals auf die Zahl
      gewährleistet ist, muss überprüft werden. Dazu müssen          der Angestellten sowie die Anzahl der durchgeführten Un-
      Praxisstruktur, die individuelle Leistungsfähigkeit des        tersuchungen an. Kann darauf geschlossen werden, dass
      Arztes, das in seiner Praxis anfallende Leistungsspektrum      eine eigenverantwortliche Tätigkeit der an der Laborge-
      und die Qualifikation der Mitarbeiter berücksichtigt wer-      meinschaft beteiligten Ärzte noch gegeben ist, hat die La-
      den. Erst wenn die Zahl der vorgebildeten Arbeitskräfte        borgemeinschaft Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit.
      und die Anzahl der täglichen Untersuchungen so groß sind,      Wird die Eigenverantwortlichkeit der beteiligten Ärzte ver-
      dass eine leitende und eigenverantwortliche Tätigkeit des      neint, liegen gewerbliche Einkünfte vor.
      Laborarztes ausgeschlossen ist, liegt ein Gewerbebetrieb
      vor.

      Laborleistungen können aber auch von einer Laborgemein-           Hinweis
      schaft erbracht werden. Eine Laborgemeinschaft ist eine
      Gemeinschaftseinrichtung von Vertragsärzten, die dem
      Zweck dient, labormedizinische Analysen in derselben              Falls die Laborgemeinschaft gewerbliche Einkünf-
      gemeinsam genutzten Betriebsstätte zu erbringen. Die La-          te hat, kann sich das durch die sog. Abfärbetheorie
      borgemeinschaft besitzt deshalb die notwendigen Räume,            auf beteiligte Ärztegemeinschaften durchschlagen.
      stellt das Hilfspersonal ein und beschafft die notwendigen        Die Beteiligung an einer Laborgemeinschaft muss
      Apparate und Einrichtungen. Die Gesellschafter sind in der        in jedem Fall genau geprüft werden.
      Regel durch gleich hohe Investitionseinlagen auch in glei-
      cher Höhe am Gesellschaftsvermögen beteiligt.
      Wie diese Laborgemeinschaft besteuert wird, kann nicht         Es kann außerdem sein, dass die Laborgemeinschaft auch
      pauschal beurteilt werden. Erbringt sie die Laborleistungen    Leistungen an Nichtmitglieder erbringt. Welche Einkünfte
      ausschließlich an ihre Mitglieder, arbeitet sie in der Regel   die Laborgemeinschaft dann hat, muss nach den oben ge-
      nicht mit Gewinnerzielungsabsicht sondern nur als reine        nannten Kriterien geprüft werden.

20   MEDItaxa 49/2009 Mai
praxisnah

Schwarzarbeit: Für Sozialversicherungs-
beiträge gilt ungünstigste Steuerklasse

Wenn die Deutsche Rentenversicherung Sozialversiche-         anhand der gesetzlichen Abzüge bestimmbar. Er richtet
rungsbeiträge wegen Schwarzarbeit auf der Grundlage          sich nach den persönlichen Verhältnissen des Arbeitneh-
einer fiktiven Nettolohnvereinbarung nachfordert, darf       mers, u.a. ist dafür die Steuerklasse von entscheidender
sie den Bruttolohn auf Grundlage der Steuerklasse VI er-     Bedeutung.
mitteln. Das entschied das Sozialgericht Dortmund.
                                                             Bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen sei es nicht
Es ging um den Fall einer Friseurin, die arbeitslos gemel-   erforderlich, dass die Sozialversicherungsträger feststel-
det war und nebenher arbeitete. Ihre Arbeitgeberin mel-      len, dass eine Nettolohnabrede getroffen wurde, so das
dete sie weder bei der Sozialversicherung an noch wurde      Gericht. Bei dieser Art von Geschäften werde eine Netto-
Lohnsteuer abgeführt.                                        lohnabrede kraft Gesetz angenommen. Die Nettolohnfik-
                                                             tion diene gerade dazu, die Unsicherheit darüber auszu-
In einem solchen Falle handelt es sich um ein klassisches    räumen, ob eine Netto- oder Brutto-Lohnabrede vorliegt.
illegales Beschäftigungsverhältnis. Wie das Gericht noch-    Diese Vorschrift sei auch nicht verfassungswidrig. Sie tra-
mals betonte, seien darunter alle Formen der bewussten       ge vielmehr dem Umstand Rechnung, dass dem illegalen
Zuwiderhandlungen des Arbeitgebers zu verstehen, bei         Arbeitnehmer erfahrungsgemäß jedenfalls bei Nichtab-
denen er der Verpflichtung nicht nachkommt, Meldung          führung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
zu erstatten und Beiträge für die Versicherten zu zahlen.    wirtschaftlich ein Nettoarbeitsentgelt zufließe.
Der Begriff der Illegalität beziehe sich nicht auf die Be-
schäftigung als solche. Zugleich sei der Tatbestand der      Des Weiteren gebe es keine Einwendungen, wenn die So-
Schwarzarbeit erfüllt.                                       zialversicherung in einem derartigen Fall die (ungünsti-
                                                             ge) Lohnsteuerklasse VI zu Grunde lege. Dies sei schon
Wird ein Schwarzarbeiter erwischt, berufen sich viele        deshalb nahe liegend, weil die Lohnsteuer nach dieser
darauf, dass sie mit ihrem Arbeitgeber eine Nettolohn-       Steuerklasse zu ermitteln sei, wenn dem Arbeitgeber kei-
vereinbarung getroffen hätten. Nettolohnvereinbarung         ne Steuerkarte vorliege. Selbst wenn nachträglich eine
bedeutet, dass der Arbeitnehmer einen bestimmten Lohn        Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse I vorgelegt werde,
nach Abzug der gesetzlichen Abzüge „netto“ ausgezahlt        führe dies zu keiner anderen Beurteilung, weil auf den
erhält. Der jeweilige Bruttolohn ist durch Hochrechnung      Zeitpunkt der Fälligkeit der Beiträge abzustellen sei.

                                                                                                      MEDItaxa 49/2009 Mai   21
praxisnah

      Steuererklärung 2008:
      Belegvorlage u.U. nur auf Anfrage
      Belege für haushaltsnahe Dienstleistungen und für Kin-      Bisher hatten die Finanzämter die Aufwendungen sofort
      derbetreuungskosten müssen in der Steuererklärung 2008      aberkannt, wenn nicht alle Belege gemeinsam mit der Steu-
      nicht mehr beigefügt werden. Leider haben sich damit nur    ererklärung eingereicht wurden.
      die Anforderungen an den Nachweis geändert.

      Nach wie vor bleibt es bei der Bedingung, dass Steuer-         Hinweis
      pflichtige für Kinderbetreuungskosten, haushaltsnahe
      Dienstleistungen, Pflege- und Betreuungsleistungen sowie
      Handwerksleistungen eine Rechnung erhalten haben müs-          Die meisten Steuerpflichtigen dürfen sich wohl
      sen und die Bezahlung unbar auf das Konto des Leistungs-       darauf einstellen, dass die Kosten auch ohne eine
      erbringers erfolgt sein muss.                                  Belegprüfung anerkannt werden. Nur wenn außer-
                                                                     gewöhnlich hohe Aufwendungen geltend gemacht
      In Zweifelsfällen haben die Finanzämter durchaus die Mög-      werden, werden die Belege sicherlich durch das Fi-
      lichkeit, die Belege nachzufordern. Die Belege müssen da-      nanzamt angefordert. Gleiches gilt, wenn die An-
      her aufbewahrt und bei einer Nachforderung eingereicht         gaben in der Steuererklärung unschlüssig sind.
      werden.

22   MEDItaxa 49/2009 Mai
praxisnah

Wie Ärzte der Misere trotzen
Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten sehen ihre Zukunft eher düster. Sie erwarten einen härteren
Wettbewerb und wollen daher mehr in Marketing investieren.

Nicht richtig schlecht, nicht richtig gut - „befriedigend“      Fast ein Drittel bewertet seine wirtschaftliche
benotete über die Hälfte der Niedergelassenen ihre wirt-        Lage als schlecht
schaftliche Situation bei einer aktuellen Studie der Stiftung
Gesundheit zur ihrer Situation im Gesundheitsmarkt.             „Mir geht es wirtschaftlich gut“, sagten nur 20 Prozent
                                                                der Niedergelassenen. Haus- und Fachärzte schätzen ihre
                                                                wirtschaftliche Lage zu fast 30 Prozent als schlecht ein. Ein
                                                                Ausweg aus der Misere scheint vielen das stärkere Buhlen
                                                                um Selbstzahler.
                                                                Das Stimmungsbild zu den Zukunftsaussichten nach dem
                                                                Ende des Monopols der KVen ist eher düster. Fast 90 Pro-
                                                                zent rechnen damit, dass gute Medizin künftig noch mehr
                                                                eine Frage des Geldes sein wird. Enorme Skepsis besteht
                                                                bei der deutlichen Mehrheit darüber, ob die medizinische
                                                                Versorgung sich künftig verbessern kann und ob die Trans-
                                                                parenz steigt.

                                                                Mehr Einmischung durch Staat und Krankenversiche-
                                                                rungen halten die meisten für wahrscheinlich: Die Progno-
                                                                se: „Der Staat wird künftig entscheiden, welcher Patient
                                                                welche Therapie erhält“, fanden 66 Prozent der Befragten
                                                                zutreffend.

                                                                Knapp 80 Prozent glaubten, dass die Krankenversiche-
                                                                rungen die Preise für ärztliche Leistungen kürzen werden.
                                                                Mit einem Unentschieden trennten sich dagegen die Geis-
                                                                ter in der Frage, ob die Entmachtung der KVen ein Befrei-
                                                                ungsschlag oder ein Schlag gegen die ärztliche Freiheit
                                                                ist. Dass sich die KVen zu echten Dienstleistern wandeln,
                                                                glaubt weniger als die Hälfte; dass sie ganz abgeschafft
                                                                werden, meinten 41 Prozent.

                                                                Werbung ist nicht länger ein Tabu.

                                                                Das Zauberwort lautet: mehr Praxis-Marketing. Die Mehr-
                                                                heit der Niedergelassenen beschreibt Werbemaßnahmen
                                                                als (sehr) wichtig. Waren es 2007 erst 47,4 Prozent, sind es
                                                                2008 schon 13 Prozent mehr. Nur rund ein Fünftel winkt
                                                                bei Marketing uninteressiert ab. Doch Wunsch und Wirk-
                                                                lichkeit differieren offenbar. Mehr Marketing halten zwar
                                                                die meisten für sinnvoll und nötig, aber nur 13 Prozent der
                                                                Niedergelassenen haben ein Budget dafür, fast drei Prozent
                                                                weniger als im Vorjahr. Durchschnittlich 5.500 € geben sie
                                                                für Werbemaßnahmen im Jahr aus.

                                                                                                          MEDItaxa 49/2009 Mai   23
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