Abwrackprämie: Staatlicher Zuschuss mindert nicht die Umsatzsteuer
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www.meditaxa.de Ausgabe 49/2009 Mai offizielles Organ des Arbeitskreises für Steuerfragen der Heilberufe Abwrackprämie: Staatlicher Zuschuss mindert nicht die Umsatzsteuer Wer jetzt seinen privaten Fuhrpark erneuert, kassiert dank dem Konjunkturpaket pro Pkw 2.500 €, wenn das Auto schon mindestens neun Jahre alt ist. Direktversicherung bei Ehegatten-Arbeitsverhältnissen Damit ein Anstellungsverhältnis mit dem Ehegatten steuerlich anerkannt wird, muss dieses einem Fremdvergleich standhalten. Wie Ärzte der Misere trotzen Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten sehen ihre Zukunft eher düster.
Freude schenken! Es gibt viele Anlässe, notleidenden Kindern zu helfen. Sie feiern ein Jubiläum oder einen runden Geburtstag? Eine Hochzeit, die Geburt eines Kindes, aber auch ein Trauerfall – all das können Anlässe sein, auch an Menschen in Not zu denken. Mit Ihrer »Anlass-Spende« sammeln Sie anstelle von Blumen und Geschenken Spenden für Kinder in Not. Und Sie entscheiden, wo das Geld eingesetzt wird: Ob für Waisen in Mosambik oder Vertriebene in Kolumbien, Straßenkinder in Thailand oder Flüchtlingskinder in Deutschland – Ihre Hilfe kommt an! terre des hommes Weitere Informationen unter Telefon 0541/7101-128 Hilfe für Kinder in Not Ruppenkampstraße 11a 49084 Osnabrück Spendenkonto 700 800 700 Volksbank Osnabrück eG BLZ 265 900 25 www.tdh.de
editorial Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, die Abwrackprämie, ein Thema unseres Leitartikels, befasst sich nicht nur mit den staatlichen Vorgaben und Voraussetzungen zur Erlangung des Zu- schusses von 2.500 € pro Altwagen, sondern verweist auch auf die umsatz- steuerliche Regelung. Obwohl der Autokäufer weniger bezahlt, kommt es im Fall der Abwrackprämie zu keiner umsatzsteuerlichen Entgeltminderung wie etwa bei einem Rabatt. Beiträge zur „Direktversicherung bei Ehegatten-Arbeitsverhältnissen“; ein Thema in unserer Rubrik „Familie“. Wie und welche Vereinbarungen müssen getroffen werden, damit es nicht zu einer „Überversorgung“ kommt und da- mit unter Umständen zu einer Ablehnung durch die Finanzverwaltung? Mehr Praxis-Marketing! Ist dies das Zauberwort, wie Ärzte der Misere trot- zen können? Nach einer Studie der Stiftung Gesundheit geht es den Nieder- gelassenen nicht richtig gut, nicht richtig schlecht. Die Hälfte benotet ihre Situation als „befriedigend“. Es wird ein noch härterer Wettbewerb erwartet und die Mehrheit sieht Werbemaßnahmen als sehr wichtig, sinnvoll und nötig an. Durchschnittlich werden für Werbemaßnahmen 5.500 € ausgegeben. Aber nur 13 % haben dafür ein Budget. Das sind nach neuesten Erkenntnissen fast 3 % weniger als im Vorjahr. Unser Mitglied im MEDItaxa-Arbeitskreis für Steuerfragen der Heilberufe, Herr Steuerberater Jörg G. Eick, weist in seinem Artikel „Gesundheitsförde- rung von Arbeitnehmern“ darauf hin, dass Maßnahmen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes grundsätzlich begünstigt sind und erläu- tert im Detail die Bereiche. Wir danken allen Autoren für die kompetenten und informativen Ausfüh- rungen und wünschen allen Mandanten des MEDItaxa Arbeitskreises für Steuerfragen der Heilberufe wieder eine interessante Lektüre. Bis zum nächsten Mal verbleiben wir Ihre MEDItaxa-Redaktion Besuchen Sie uns auch im Internet: http://www.meditaxa.de MEDItaxa 49/2009 Mai
inhalt 3 Editorial 6 Abwrackprämie: Staatlicher Zuschuss mindert nicht die Umsatzsteuer 7 Pendlerpauschale: Neues Gesetz regelt Rückkehr zur bisherigen Rechtslage 7 Neue Kfz-Steuer bringt Änderungen ab 1. Juli 2009 9 Trennung von freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit 10 Besteuerung der Altersrenten seit 2005 verfassungsgemäß 11 Schadensersatzrente wegen Arztfehler nicht steuer- pflichtig 12 Anlage EÜR keine Pflicht? 13 Kindergeld – Achtung bei Geldschenkungen 14 Kindergeld: Trainee-Programm als Berufsausbildung 15 Direktversicherung bei Ehegatten-Arbeitsverhältnissen 16 Geschickter Steuerklassenwechsel für mehr Elterngeld 6 Abwrackprämie: Staatlicher Zuschuss mindert nicht die Umsatzsteuer 11 Schadensersatzrente wegen Arztfehler nicht steuerpflichtig MEDItaxa 49/2009 Mai
inhalt 16 Geschickter Steuerklassenwechsel für mehr Elterngeld 23 Wie Ärzte der Misere trotzen 17 Keine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei Barzahlung 17 Werbungskosten für eine Wohnung bei Leerstand 18 Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen 19 Folgende Umzugskosten können Sie absetzen 20 Laborleistungen – ab wann sind sie gewerblich? 21 Schwarzarbeit: Für Sozialversicherungsbeiträge gilt ungünstigste Steuerklasse 22 Steuererklärung 2008: Belegvorlage u.U. nur auf Anfrage 23 Wie Ärzte der Misere trotzen 24 Ärztliche Organisationsformen: freiberuflich oder doch gewerblich? 25 Gesundheitsförderung von Arbeitnehmern impressum 26 Impressum MEDItaxa 49/2009 Mai
leitartikel Abwrackprämie: Staatlicher Zuschuss mindert nicht die Umsatzsteuer Wer jetzt seinen privaten Fuhrpark erneuert, kassiert dank Die Behördengänge lassen sich sparen, indem der Händler dem Konjunkturpaket pro Pkw 2.500 €, wenn das Auto mit den Formalien beauftragt wird, der das neue Auto lie- schon mindestens neun Jahre alt ist. Der Halter muss sein fern soll. Dieser reicht dann alle Unterlagen beim BAFA ein Altfahrzeug zwischen dem 14.01.2009 und 31.12.2009 bei und muss sich auch um die Verschrottung des Gebrauchten einem anerkannten Demontagebetrieb nach der Altfahr- kümmern. Die 2.500 € werden dann direkt vom Endpreis zeugverordnung verschrotten lassen und abmelden. Paral- des Neuwagens abgezogen. Das Geld holt sich der Händler lel muss der Halter des Altautos einen umweltfreundlichen vom Bundesamt zurück. Dabei sollten Käufer darauf ach- Neu- oder Jahreswagen ab Euro-4-Abgasnorm kaufen oder ten, dass sie zusätzlich zur Prämie, mit dem Händler die leasen und bei der Kfz-Zulassungsstelle auf seinen Namen von den Herstellern gewährten Rabatte aushandeln. anmelden. Die begünstigten Jahreswagen dürfen beim Kauf nicht älter als ein Jahr auf einen in Deutschland niederge- Die Abwrackprämie beschert den deutschen Autohändlern lassenen Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller zugelassen sein. derzeit ein Umsatzplus im Kleinwagenbereich. Doch der Förderung gibt es außer für normale Pkw auch für Wohn- Betrieb sollte aufpassen, denn er muss die Umsatzsteuer mobile, nicht aber für Motorräder oder Kleinlastwagen. von seinem Nettoverkaufspreis vor Verrechnung mit der Umweltprämie berechnen. Zwar kümmert sich der Auto- Bearbeitet werden die Anträge beim Bundesamt für Wirt- händler um die Formalien und lässt sich den Anspruch auf schaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn bei Frank- die 2.500 € abtreten. Daher wird das Geld direkt auf den furt am Main. Dort müssen mit Originaldokumenten sowohl Kaufpreis angerechnet. Obwohl der Autokäufer tatsächlich die Verschrottung bei einem staatlich anerkannten Schrott- weniger bezahlt, kommt es nicht zu einer umsatzsteuer- händler als auch die Zulassung des alten und neuen Wagens lichen Entgeltminderung wie etwa bei einem Rabatt des auf den eigenen Namen nachgewiesen werden. Die Behörde Händlers. Denn es handelt sich um eine Zahlung von drit- prüft die Unterlagen und zahlt dann die 2.500 € aus. ter Seite, die ebenfalls der Umsatzsteuer unterliegt. MEDItaxa 49/2009 Mai
leitartikel Pendlerpauschale: Neues Gesetz regelt Rückkehr zur bisherigen Rechtslage Ein neuer Gesetzentwurf, mit dem in punkto Pendlerpau- kommensteuerfestsetzung im Hinblick auf das Urteil des schale rückwirkend ab dem 01.01.2007 die Gesetzeslage Bundesverfassungsgerichtes vorläufig sei. Dieser neue Vor- von 2006 wiederhergestellt wird, soll nun bei allen Steuer- läufigkeitsvermerk sorgte für Verunsicherung unter den pflichtigen für Rechtssicherheit sorgen. Steuerzahlern. Hat der Fiskus später das Recht, die erstat- tete Pendlerpauschale nach Einführung einer gesetzlichen Derzeit ist die Erstattung der Pendlerpauschale für die Neuregelung wieder zurückzufordern? Nun können diese ersten 20 Kilometer noch in vollem Gange. Die Rückzah- Bedenken ad acta gelegt werden, denn der neue Gesetz- lung läuft in den Fällen automatisch ab, in denen der Steu- entwurf regelt die Wiedereinführung der Gesetzeslage von erpflichtige in seiner Steuererklärung Angaben zu den 2006 rückwirkend zum 01.01.2007. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gemacht hat. In allen anderen Fällen, etwa wenn die Entfernungs- Der Gesetzentwurf sieht neben der Anerkennung von Wer- pauschale nicht angegeben wurde, ist ein kurzer Antrag bungskosten ab dem 1. Entfernungskilometer auch die auf Änderung seitens des Steuerpflichtigen ausreichend. Möglichkeit vor, die Kosten von öffentlichen Verkehrsmit- Wichtig ist bei Vorauszahlungen für 2009: Diese sind oft- teln abzuziehen, sollten diese höher als die Entfernungs- mals wegen der neuen Rechtslage noch zu hoch angesetzt. pauschale sein. Erfreulich ist außerdem, dass neben der Auf Antrag können auch sie entsprechend herabgesetzt Entfernungspauschale auch Unfallkosten steuerlich gel- werden. Ein Wermutstropfen begleitete allerdings die tend gemacht werden können, wenn der Unfall auf dem neuen Steuerbescheide, denn dort heißt es, dass die Ein- Arbeitsweg passiert ist. Neue Kfz-Steuer bringt Änderungen ab 1. Juli 2009 Nachdem bereits der Vermittlungsausschuss angerufen Der CO2-Anteil der Kraftfahrzeugsteuer berechnet sich wurde, konnte der Bundesrat am 06.03.2009 endgültig der nach folgendem Modus: Kfz-Steuerreform zustimmen. Das neue Gesetz kann damit planmäßig zum 01.07.2009 in Kraft treten. Bislang standen ine Basismenge von CO2-Ausstoß bleibt steuer- E die Steuereinnahmen noch den Ländern zu, künftig erhält frei. Bis 2011 sind das 120 Gramm pro Kilometer, der Bund die Ertragshoheit. Dafür wurde eigens eine Ände- 2012 und 2013: 110 g/km. rung des Grundgesetzes notwendig. Die Kfz-Steuer richtet sich künftig nicht mehr nur nach der Hubraumgröße des er darüber hinaus gehenden CO2-Ausstoß wird D Fahrzeuges, sondern auch nach dem Ausstoß an schäd- mit 2 € je Gramm pro Kilometer besteuert. lichem Kohlendioxid (CO2). Damit sollen neben ökologischen Zielen auch Anreize zum Kauf schadstoffarmer Fahrzeuge geschaffen werden. Die Hinweis neue Besteuerungsform betrifft jedoch nur Fahrzeuge, die ab dem 01.07.2009 neu zugelassen werden. Für alle „Alt- fahrzeuge“, d.h. Fahrzeuge, deren Erstzulassung bis zum Welchen Kohlendioxid-Ausstoß das einzelne Fahr- 30.06.2009 erfolgt ist, gibt es – zumindest vorerst – keine zeug hat, kann aus der Fahrzeugzulassung ent- Änderungen. Erst ab 2013 sollen sie in die Neuregelung nommen werden. einbezogen werden. MEDItaxa 49/2009 Mai
leitartikel Neben der Besteuerung nach dem Schadstoffausstoß wird auch noch der Hubraum der Kfz-Steuer unterworfen, sog. Hinweis Sockelbetrag: Bei Benzinern soll der Sockelbetrag 2 € je ange- Das Bundesfinanzministerium hat Tabellen ver- fangene 100 cm3 betragen. öffentlicht, aus denen die Höhe der neuen Kraft- fahrzeugsteuer – abhängig von CO2-Ausstoß und alter von Diesel-Fahrzeugen müssen 9,50 € je H Hubraumgröße – abgelesen werden kann: angefangene 100 cm3 zahlen. (www.bundesfinanzministerium.de). Hinweis Begünstigt werden Diesel-Fahrzeuge mit Euro-6- Norm, indem sie in den Jahren 2011 bis 2013 eine Steuerbefreiung in Höhe von insgesamt 150 € er- halten. Durch das Konjunkturpaket I gibt es bereits eine befristete Steuerbefreiung für Neuwagen, die ab dem 05.11.2008 bis 30.06.2009 neu zugelassen wurden bzw. werden. Die Steu- erbefreiung gilt ein Jahr lang für alle Fahrzeuge, egal wel- che Abgasnorm das Fahrzeug erfüllt. Für Fahrzeuge, die die Abgasnorm Euro-5 oder besser erfüllen, verlängert sich der Zeitraum der Steuerbefreiung sogar auf bis zu 2 Jahre. Die Steuerbefreiung endet spätestens am 31.12.2010. Hinweis Wer im ersten Halbjahr 2009 einen Neuwagen er- wirbt, kann somit gleich doppelt von staatlichen Fördermaßnahmen profitieren: neben der Kfz- Steuerbefreiung wird der Kauf des Neufahrzeuges bei Verschrottung eines mindestens 9 Jahre alten Autos durch die Umweltprämie von 2.500 € bezu- schusst. Wir informieren Sie gern! (siehe Seite 6.) Für Fahrzeuge, die zwischen dem 05.11.2008 und dem 30.06.2009 neu zugelassen wurden, ist am Ende der Steu- erbefreiung eine Günstigerprüfung vorgesehen. Nach Ab- lauf der Steuerfreistellung wird verglichen, welche Steuer- regelung für das Fahrzeug günstiger ist, entweder die Be- steuerung ausschließlich nach Hubraum oder nach neuem Recht. MEDItaxa 49/2009 Mai
finanzen Trennung von freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit Freiberufler stehen oftmals vor dem Problem, ob ihre Ein- Der BFH kam zu einer anderen Lösung. Nach dessen Urteil künfte noch als solche aus selbstständiger Arbeit oder sind die Gewinne nur insoweit gewerbesteuerpflichtig, als bereits als gewerblich qualifiziert werden müssen. Das sie durch B, d.h. den angestellten Ingenieur, erzielt wur- wesentliche Merkmal des Freiberuflers ist dessen unmittel- den. Die Gewinne aus den von A betreuten Projekten sind bare, persönliche und individuelle Arbeitsleistung. Wenn den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit zuzuordnen. der Freiberufler seine Aufträge durch fachlich vorgebildete Die jeweiligen Anteile können geschätzt werden. Arbeitskräfte erledigen lässt, muss er trotzdem aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig werden. Was passiert, wenn diese Voraussetzung Hinweis nicht erfüllt wird? Werden dann seine ganzen Einkünfte gewerblich? Diese Entscheidung liegt voll und ganz auf der Li- Mit diesen unangenehmen Folgen sah sich der selbststän- nie der jüngeren BFH-Rechtsprechung, die freibe- dige Ingenieur A konfrontiert, der den anderen Ingenieur ruflichen als auch gewerblichen Tätigkeiten eines B angestellt hatte. Beide betreuten jeweils Großprojekte, Steuerpflichtigen zu trennen, wenn das nach der wobei eine strikte Aufgaben- und Verantwortungstrennung Verkehrsanschauung möglich ist. Nur wenn eine vereinbart worden war. Wegen dieser Organisation war A einheitliche Tätigkeit vorliegt, muss entschieden nicht für sämtliche Aufträge seines Unternehmens eigen- werden, ob es sich um eine gewerbliche oder frei- verantwortlich tätig gewesen, was das Finanzamt dazu berufliche Tätigkeit handelt. Wo jedoch getrennt veranlasste, seine Gewinne insgesamt als gewerbliche werden kann, muss auch getrennt werden, ggf. im Einkünfte einzustufen und entsprechende Gewerbesteuer- Wege einer Schätzung. messbeträge festzusetzen. MEDItaxa 49/2009 Mai
finanzen Besteuerung der Altersrenten seit 2005 verfassungsgemäß Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Gleichbehandlung von Arbeitnehmern - die steuerfreie Ar- aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen werden beitgeberzuschüsse erhalten haben - und Selbstständigen, seit 2005 mit einem - je nach Rentenbeginn jährlich an- die den Gesamtbeitrag aus versteuertem Einkommen ge- steigenden - Anteil der Besteuerung unterworfen. Dieser leistet und so eine geringere steuerliche Entlastung erfah- Besteuerungsanteil beträgt für „Bestandsrentner“ (Renten- ren haben, weil ihnen lediglich der steuerliche Vorwegab- beginn vor 2005) 50% bzw. bei Rentenbeginn im Jahr 2009 zug zur Verfügung stand. 58 % und gilt auf Lebenszeit. Arbeitnehmer und Selbststän- Diese Ungleichbehandlung ist nach Meinung des Bundesfi- dige können seit 2005 Beiträge zur gesetzlichen Renten- nanzhofs zulässig. Dem Gesetzgeber müsse die Möglichkeit versicherung o. Ä. mit jährlich steigenden Prozentsätzen zugestanden werden, „gröbere Typisierungen und Genera- (für 2009 in Höhe von 68 %) als Sonderausgaben geltend lisierungen“ vorzunehmen. Im Übrigen habe der Gesetzge- machen. ber mit dieser Regelung die Grenzen seines Gestaltungs- spielraums nicht überschritten. Dies wäre allerdings dann Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass diese Regelung der Fall, wenn die Besteuerung der Renteneinkünfte gegen nicht gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrund- das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen würde; diese satz verstößt. Nach Auffassung des Gerichts bestehen insbe- war im Streitfall nach Berechnungen des Gerichts aber sondere keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die nicht eingetreten. 10 MEDItaxa 49/2009 Mai
finanzen Schadensersatzrente wegen Arztfehler nicht steuerpflichtig Der BFH entschied in einem aktuellen Urteil, dass eine abziehbaren Leistungen korrespondiert, z.B. beim Real- Schadensersatzrente, die den durch den Tod des Ehegatten splitting oder dauernden Lasten, oder in denen die Bezüge eingetretenen materiellen Unterhaltsschaden ausgleicht, einen Zinsanteil enthalten. Die hier gewährte Unterhalts- nicht einkommensteuerpflichtig ist. rente sei in voller Höhe nicht steuerbar. Sie sei zwar kein Unterhalt sondern Schadensersatz. Dennoch stütze sich Es ging um eine Steuerpflichtige, deren Ehemann im April der Anspruch des Geschädigten auf unterhaltsrechtliche 1998 infolge eines ärztlichen Fehlers verstarb. Von der Regeln. Die Unterhaltsrente als solche diene nämlich nicht Versicherung des behandelnden Arztes erhielt die Ehefrau dazu, steuerbare Einnahmen sondern geschuldeten fiktiven schließlich eine Schadensersatzrente in Höhe von rund Unterhalt auszugleichen. Durch die Unterhaltsrente werde 1.000 € pro Monat. Von dem Betrag entfielen rund 650 € lediglich die durch das Schadensereignis entfallende wirt- auf den materiellen Unterhaltsschaden und rund 350 € auf schaftliche Absicherung des Empfängers wieder herge- den Hauhaltsführungsschaden. Das Finanzamt versteuerte stellt. Sie sei nicht Ersatz für entgangene oder entgehende zunächst die Rente in voller Höhe. Dagegen klagte die Steu- Einnahmen. erpflichtige vor dem Finanzgericht, was ihr in ganzer Linie Erfolg brachte. Doch das Finanzamt gab nicht auf - es legte beim BFH Revision gegen das Urteil ein. Während das Revi- sionsverfahren noch lief, erließ das Finanzamt einen Ände- Hinweis rungsbescheid, in dem es zumindest den Ersatz des Haus- haltsführungsschadens als nicht steuerbar anerkannte. Für die weiteren 650 € pro Monat wollte es dennoch Steu- Anders als bei wiederkehrenden Leistungen ent- ern kassieren. steht der Anspruch hier nicht von Beginn an, son- dern sukzessiv. Daher ist auch kein steuerbarer Das Urteil des BFH deckt sich aber vollständig mit der Mei- Zinsanteil in den Unterhaltsleistungen enthalten. nung der Vorinstanz. Eine Besteuerung wäre nur möglich, Die laufenden Unterhaltsleistungen werden somit wenn die Leistungen andere steuerbare Einnahmen erset- nicht dadurch steuerbar, dass sie zeitlich gestreckt zen würden. Damit sind in erster Linie Fälle betroffen, in anstatt als Einmalzahlung vereinnahmt werden. denen der Rentenbezug mit vom Zahlungsverpflichteten MEDItaxa 49/2009 Mai 11
finanzen Anlage EÜR keine Pflicht? Seit dem Jahr 2006 müssen alle Unternehmer, die den Ge- Abgabe der Anlage EÜR würde man nur in einer Rechts- winn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, verordnung finden. Eine gesetzliche Regelung gäbe es bis ihrer Steuererklärung die Anlage EÜR beifügen. In dieses jetzt noch nicht. Dann befassten sich die Richter auch mit Formular müssen alle Angaben, die bisher dem Finanzamt der Zweckmäßigkeit des Vordrucks, den sie stark anzwei- in Form einer Einnahmen-Überschussrechnung mitgeteilt felten. Zum einen werde durch das Formular das Besteu- wurden, nach den Vorgaben der Finanzverwaltung einge- erungsverfahren nicht vereinfacht, sondern jedenfalls für tragen bzw. aufgeschlüsselt werden. Das Formular sollte diejenigen Unternehmer erschwert, die ihre Gewinne bis- ursprünglich bereits ab dem Jahr 2005 zum Einsatz kom- lang mittels elektronischer Standard-Systeme ermittelt ha- men, wird jedoch von der Finanzverwaltung wegen tech- ben. Zum anderen führe der mit der Einführung der Anlage nischer Umsetzungsprobleme erst ab 2006 verbindlich an- EÜR verfolgte Zweck einer Kontroll- und Plausibilitätsprü- gefordert. Lediglich Unternehmer mit Betriebseinnahmen fung durch die Finanzverwaltung nicht zu einer Gleichmä- von unter 17.500 € sind von der Abgabe des Formulars be- ßigkeit der Besteuerung. Genau das Gegenteil sei der Fall, freit. Gegner dieses Formulars sehen darin lediglich eine denn das Formular führe zu Ungleichbehandlungen im Ge- erleichterte Kontrollmöglichkeit für die Finanzämter. Von setzesvollzug. einer Erleichterung für die Unternehmer kann nicht ausge- gangen werden. Das war für einen Steuerpflichtigen Grund Denn für Unternehmer, die ihren Gewinn anhand einer genug, die Abgabe des Formulars zu verweigern. Bilanz ermitteln, stehe den Finanzbehörden derzeit kein der Anlage EÜR entsprechendes Plausibilitätsprüfungsins- Der Steuerpflichtige erklärte dem Finanzamt wie gewohnt trument zur Verfügung. Vergleichbare Besteuerungssach- seine gewerblichen Einkünfte anhand der herkömmlichen, verhalte würden dort möglicherweise nicht aufgegriffen. vom elektronischen DATEV-System verfassten, Einnahmen- Überschussrechnung. Das Finanzamt monierte zwar die Höhe der erklärten Einkünfte nicht, forderte den Steuer- pflichtigen aber dazu auf, wegen der gesetzlichen Ver- Hinweis pflichtung die Gewinnermittlung auf amtlichem Vordruck vorzunehmen und diesen nachzureichen. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt, die Das Finanzgericht Münster sprach den Steuerpflichtigen beim BFH unter dem Aktenzeichen X R 18/09 an- von einer solchen Verpflichtung frei, denn es fehle an ei- hängig ist. ner wirksamen Rechtsgrundlage. Die Regelungen für die 12 MEDItaxa 49/2009 Mai
familie Kindergeld - Achtung bei Geldschenkungen Großeltern haben oftmals den Wunsch, ihren Enkel- kindern eine finanzielle Einstiegshilfe für das Berufsle- Hinweis ben zu gewähren. Leider besteht die Gefahr, dass durch so manch großzügige Hilfe den Eltern rückwirkend der Kindergeldanspruch entzogen wird, wie ein Urteil des Fi- Sämtliche Geldschenkungen ohne Zweckbin- nanzgerichtes München zeigt. dung, die von einer Person stammen, die keinen Das Gericht musste sich damit befassen, ob eine Schen- Anspruch auf Kindergeld für den Beschenkten kung der Großmutter an ihre Enkelin von 10.000 € sowie hat, können durch den Entzug des Kindergeldan- ein nachfolgendes Vermächtnis kindergeldschädlich sei. spruchs bestraft werden. Wichtig ist daher, eine Die Familienkasse hatte die Zuwendungen als Bezüge ein- bestimmte Zweckbindung mit der Schenkung zu gestuft und diese dürfen bei volljährigen Kindern nicht verknüpfen, etwa dass die Geldbeträge zur Kapi- über 7.680 € liegen. Die Familienkasse forderte daraufhin talanlage gedacht sind und erst nach abgeschlos- Kindergeld zurück. Die gutgemeinte Starthilfe der Groß- sener Ausbildung darüber verfügt werden darf. mutter war dadurch erheblich entwertet. Das störte das Das sollte in irgendeiner Weise schriftlich fixiert Finanzgericht nicht, denn es hielt die Streichung des Kin- werden. Es spielt später keine Rolle, ob auf das dergeldes für zutreffend. Geld bereits zu einem früheren Zeitpunkt zurück- gegriffen werden muss, denn für die Qualifikation Werde Geld geschenkt, müsse eine eindeutige Zweck- als kindergeldschädliche Bezüge dürfte es nur auf bindung im Sinne einer Kapitalanlage getroffen werden, das Jahr des Zuflusses ankommen. Aber auch hier so das Gericht. Andernfalls müsste davon ausgegangen muss Obacht gegeben werden, denn die Zinsen werden, dass zumindest der Teil der über der Grenze aus der Kapitalanlage zählen zu den Einkünften, von 7.680 € liegt, für Konsumzwecke gedacht sei. Wer- die in den Jahresgrenzbetrag von 7.680 € einflie- den andere Vermögensgegenstände geschenkt, wie etwa ßen. Alternativ dazu könnten die Großeltern den Grundstücke oder Wertpapiere, sei das etwas anderes, Betrag auch den Eltern schenken mit der Auflage, denn dann ergebe sich die Zweckbindung zur Kapitalan- diesen für die Enkel zu verwenden. lage auch aus der Art des zugewendeten Gegenstandes. Im verhandelten Fall gab es keine solche Zweckbindung. Übrigens gehören nach einem aktuellen BFH-Ur- Somit führe die Geldschenkung eines nicht kindergeldbe- teil auch Lottogewinne des Kindes zu seinen anre- rechtigten Dritten – hier: der Großmutter – zu Bezügen, chenbaren Bezügen. die beim Kindergeld berücksichtigt werden müssten. MEDItaxa 49/2009 Mai 13
familie Kindergeld: Trainee-Programm als Berufsausbildung Es ging um die Tochter einer Steuerpflichtigen, die ihr Hoch- schuldstudium bereits mit der Magisterprüfung erfolgreich abgeschlossen hatte. Danach nahm sie einen zeitlich befris- teten Arbeitsvertrag als Trainee im Marketingbereich eines Presseverlags an. Die Jahresvergütung betrug 7.800 €. Als die Tochter das Trainee absolviert hatte, erhielt sie beim selben Verlag eine Anstellung als Marketingassistentin. Für den Zeitraum der Trainee-Tätigkeit wurde Kindergeld beantragt, die Familienkasse verweigerte aber die Zahlung. Es würde sich bei der Trainee-Stelle nicht um ein Berufs- ausbildungsverhältnis handeln, lautete die Begründung. Dem trat das Finanzgericht Münster entgegen. Zum Begriff der Berufsausbildung zähle nicht nur der erstmalige Er- werb theoretischer und praktischer Fähigkeiten. Als Aus- bildung sei ebenfalls im Sinne einer Berufsqualifizierung die anschließende Vervollkommnung und Abrundung der erworbenen Kenntnisse zu verstehen, sofern sie zur Förde- rung des angestrebten Berufsziels geeignet seien. Ob ein nicht begünstigter Arbeitsvertrag oder ein Ausbildungs- verhältnis vorliege, müsse anhand der Ausgestaltung des Vertrags geprüft werden. Entscheidend sei, ob der Trainee während seiner Tätigkeit mit sämtlichen, für den Beruf relevanten, Sachbereichen in Berührung komme, hierbei qualifizierte - auf den bishe- rigen Ausbildungsstand aufbauende - Arbeiten übernehme, Unterweisungen und Korrekturen vorgesetzter Mitarbeiter unterworfen sei und sich das Gehalt der Höhe nach an einer Ausbildungsvergütung orientiere. Diese Vorausset- zungen sah das Gericht im verhandelten Fall als erfüllt an und sprach damit das Recht auf Kindergeld zu. Hinweis Das Gericht erkannte, dass gerade im Presse- und Verlagswesen allein der Abschluss eines Hoch- Volljährige Kinder erhalten bis zum Abschluss ihrer Aus- schulstudiums nicht ausreicht, um das berufliche bildung Kindergeld. Nun hat das Finanzgericht Münster Anforderungsprofil hinreichend zu erfüllen. Die entschieden, dass eine nach Abschluss eines Hochschul- erforderlichen praktischen Fertigkeiten würden studiums erfolgte Anstellung als Trainee zur Berufsaus- erst durch eine auf dem Studium aufbauende bildung gehört. Damit ist für diese Zeit ein Anspruch auf Praktikums- oder Trainee-Zeit vermittelt werden. Kindergeld gegeben. 14 MEDItaxa 49/2009 Mai
familie Direktversicherung bei Ehegatten- Arbeitsverhältnissen Damit ein Anstellungsverhältnis mit dem Ehegatten steu- vorauszusagen ist, erkennt die Finanzverwaltung Auf- erlich anerkannt wird, muss dieses einem Fremdvergleich wendungen für die betriebliche Altersversorgung regel- standhalten. Dafür ist einerseits eine ernsthafte Verein- mäßig auch dann an, wenn die Leistungen zur betrieb- barung und andererseits die tatsächliche Durchführung lichen Altersversorgung (einschließlich der gesetzlichen erforderlich (R 4.8 Abs. 1 EStR); die Vereinbarungen müs- Beiträge) 30 % des steuerlich anzuerkennenden Arbeits- sen dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen. Der lohns nicht übersteigen. Diese Grenze wurde bisher auch an den Ehegatten gezahlte Arbeitslohn ist dann insoweit dann geprüft, wenn Arbeitslohn z. B. in eine Direktver- Betriebsausgabe, als er angemessen ist. Entsprechende sicherung umgewandelt wurde. Führten die Beiträge zu Grundsätze sind auch zu beachten, wenn dem Ehegatten einer „Überversorgung“, waren die Beiträge zur Direkt- im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses eine betrieb- versicherung in diesen Fällen nicht als Betriebsausgaben liche Altersversorgung zugesagt wird. abzugsfähig. Zusätzlich prüft die Finanzverwaltung in diesen Fällen, Diese Auffassung hat der Bundesfinanzhof jetzt aufgege- ob die zugesagte betriebliche Altersversorgung zu einer ben. Sofern ein Beschäftigungsverhältnis mit dem Ehegat- „Überversorgung“ führt. Diese wird dann angenommen, ten anzuerkennen ist und die Bezüge angemessen sind, wenn durch die betriebliche Altersversorgung zusammen kann der Arbeitslohn in Beiträge zu einer Altersversor- mit anderen Ansprüchen - z. B. aus der gesetzlichen Ren- gung umgewandelt werden, ohne dass die Gefahr besteht, tenversicherung - Alterseinkünfte von mehr als 75 % der dass diese Beiträge wegen „Überversorgung“ steuerlich letzten Aktivbezüge entstehen. Da dies regelmäßig schwer nicht anerkannt werden. MEDItaxa 49/2009 Mai 15
familie Geschickter Steuerklassenwechsel für mehr Elterngeld Geburt höhere Nettolöhne, ist aber für die Bemessung des späteren Elterngeldes eher nachteilig. Nimmt die Ehefrau das Elterngeld in Anspruch und war sie vor der Geburt wegen des geringeren Gehalts in der Steuerklasse V ein- gereiht, wird das Elterngeld nur von diesem Einkommen bemessen und fällt daher geringer aus. Wechselt sie aber von der Steuerklasse V in die III, ist der staatliche Zu- schuss anschließend höher. Das gilt auch, wenn von der Lohnsteuerklasse IV in die III gewechselt wird. Nun muss zwar der andere Partner zunächst Einbußen von seinem Nettogehalt in Kauf nehmen, da er nun der Streuerklasse V zugeordnet ist. Allerdings kann der finanzielle Nach- teil im Rahmen der Steuererklärung wieder ausgeglichen werden. Eine rückwirkende Änderung der Lohnsteuerklasse kommt nicht in Betracht. Die Paare sollten sich daher früh- zeitig um die Änderung der Lohnsteuerkarten bemühen. Ob der Steuerklassenwechsel vor der Geburt eines Kin- Der Wechsel kann grundsätzlich einmal im Kalenderjahr des zu mehr Elterngeld berechtigt, haben bereits einige durchgeführt werden, spätestens bis zum 30.11. des lau- Sozialgerichte im Gegensatz zur vorherrschenden Ver- fenden Jahres. Die Änderung wirkt dann von Beginn des waltungsmeinung für rechtens angesehen. Nun hat das folgenden Kalendermonats an. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in gleich zwei Urteilen diese Auffassung bestätigt. Die gerichtlichen Streitigkeiten haben folgenden Hinter- Hinweis grund: Für die Höhe des Elterngeldes spielt das Netto- einkommen des Elterngeldbeziehers in den letzten 12 Monaten vor der Geburt eine wichtige Rolle. Das Eltern- Bei rechtzeitigem Steuerklassenwechsel kann u.U. geld beträgt 67 % des in diesem Zeitraum durchschnitt- das Nettoeinkommen über den gesamten 12-Mo- lich erzielten Nettoeinkommens, höchstens 1.800 € und natszeitraum erhöht werden, der für die Bemes- mindestens 300 €. Bei Arbeitnehmern wird der laufende sung des Elterngeldes ausschlaggebend ist. In Arbeitslohn gekürzt um Lohnsteuer, Soli-Zuschlag und einem der verhandelten Fälle machte das ein Plus Kirchensteuern, Arbeitnehmeranteil an der Sozialver- beim Elterngeld von rund 800 € aus. Gleichzeitig sicherung sowie um 1/12 des Arbeitnehmer-Pauschbe- mit der Geburt des Kindes sollte nach Möglichkeit trages. Der Lohnsteuerabzug wird in der Regel auf Basis in die bisherige Lohnsteuerklasse gewechselt wer- der monatlichen Gehaltsbescheinigungen ermittelt. Für den. die Höhe des Lohnsteuerabzugs ist wiederum die Lohn- steuerklasse ausschlaggebend. Hier gibt es für Ehegatten Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat die Wahlmöglichkeit, dass sich beide entweder für die die Revision gegen sein Urteil zugelassen. Eltern Steuerklasse IV entscheiden oder die Steuerklassenkom- sollten daher auch ins Kalkül ziehen, dass noch bination III/V gewählt wird. keine höchstrichterliche Entscheidung zu dieser Gestaltungsmöglichkeit getroffen wurde und die In der Regel hat der besser verdienende Partner die Steu- nächste Instanz auch zu einem ablehnenden Urteil erklasse III. Bei in etwa gleichem Einkommen, haben bei- kommen könnte. de Ehegatten die Steuerklasse IV. Das bringt zwar bis zur 16 MEDItaxa 49/2009 Mai
immobilien Keine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei Barzahlung Für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungs- ermäßigung wegen Verletzung der vorgeschriebenen maßnahmen im eigenen Haushalt kann die Einkommen- Banküberweisung ab. Im finanzgerichtlichen Verfahren steuer um 20 % der Aufwendungen (ohne Materialkosten), bestätigte der Steuerberater des Handwerkers die Bar- höchstens 1.200 € (bis 2008: 600 €), ermäßigt werden. zahlung für die erbrachten Arbeiten. Das Finanzgericht Voraussetzung ist u. a., dass die Handwerkerrechnung lehnte die Anerkennung der Steuerermäßigung dennoch durch Zahlung auf das Konto des Handwerkers beglichen ab und wurde vom Bundesfinanzhof in dieser Auffassung wird; bei Barzahlung entfällt die Möglichkeit der Steuer- bestätigt. ermäßigung (vgl. § 35a EStG). Der Zwang zur Bankzahlung soll die „Schwarzarbeit“ ein- Dies hat der Bundesfinanzhof in einem neueren Urteil schränken. Da auch derjenige, der über kein Bankkonto bestätigt. Im Urteilsfall entfielen auf die Arbeitsleistung verfügt, Bargeld bei einem Kreditinstitut einzahlen und bei Renovierungen ca. 4.800 €, die auf Verlangen des dem Leistungserbringer überweisen kann, ist die vorge- Handwerkers bar bezahlt und von diesem auf der Rech- schriebene Zahlungsweise nach Auffassung des Bundes- nung quittiert wurden. Das Finanzamt lehnte eine Steuer- finanzhofs nicht unverhältnismäßig. Werbungskosten für eine Wohnung bei Leerstand dungen zu beurteilen sind, die in Zeiten des Leerstands einer Wohnung nach Selbstnutzung oder Vermietung an- fallen, wenn die Wohnung letztlich veräußert wird. Eine tatsächlich erfolgte Veräußerung ist ein starkes Indiz dafür, dass die Veräußerungsabsicht bereits mit der Be- endigung der Nutzung einer Wohnung bestand. Alle Auf- wendungen bis zur Veräußerung wären dann dem Veräu- ßerungsvorgang zuzuordnen und damit regelmäßig nicht abzugsfähig. Bestand jedoch zunächst die Absicht, die Wohnung zu vermieten, wären die bis zur Aufgabe dieser Absicht anfallenden Aufwendungen als sog. vergebliche Werbungskosten zu berücksichtigen. In einer solchen Situation ist es also entscheidend, darlegen zu können, dass eine Vermietungsabsicht bestand, um den Wer- Aufwendungen für eine vermietete Wohnung können als bungskostenabzug von Aufwendungen zu ermöglichen. Werbungskosten abgezogen werden, Aufwendungen für Dies kann durch Vermietungsanzeigen, Einschalten eines die selbstgenutzte Wohnung dagegen nicht. Auch Auf- Maklers usw. geschehen. Der Bundesfinanzhof fordert wendungen im Zusammenhang mit einer zur Veräuße- hier den Nachweis oder die Glaubhaftmachung „nachhal- rung bestimmten Wohnung können nicht abgezogen wer- tiger“ Vermietungsbemühungen. Eine endgültige Vermie- den, wenn diese mit der - im Privatvermögen regelmäßig tungsabsicht sieht das Gericht dann nicht, wenn Indizien steuerfreien - Veräußerung zusammenhängen. Schwierig auf eine Verkaufsabsicht hinweisen, selbst wenn diese zu entscheiden ist daher häufig die Frage, wie Aufwen- nur alternativ bestanden haben sollte. MEDItaxa 49/2009 Mai 17
immobilien praxisnah Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen Vermieter von Ferienwohnungen nimmt das Finanzamt im Jahr vermietet war wie der ortsübliche Durchschnitt, gern ganz genau unter die Lupe. Zu oft vermuten die könne ungeprüft von einer Einkünfteerzielungsabsicht Finanzämter mangelnde Einkunftserzielungsabsicht, ausgegangen werden. wenn es darum geht, die Kosten für die Ferienwohnung anzuerkennen. Wichtig ist, dass die Vermietung auf Dau- er angelegt ist. Dann ist im Grunde die Hürde zur steuer- Hinweis lichen Anerkennung genommen. In diesen Fällen müssen die Finanzämter davon ausgehen, dass der Steuerpflichti- ge die Absicht hat, einen Einnahmeüberschuss zu erzie- Die Sache wurde an das Finanzgericht zurück- len. Auch wenn dann die Wohnung zum Teil leer steht, verwiesen. Dort wird nun die Steuerpflichtige mit z.B. wegen ortsüblicher Leerstandszeiten, kann von einer Sicherheit die ortsüblichen Vermietungszeiten auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit ausgegangen von Ferienwohnungen präsentieren. In der Praxis werden. Andernfalls muss eine Prognose aufgestellt wer- müssen sich Ferienwohnungsvermieter darauf den, in der der Steuerpflichtige nachweisen muss, dass es einstellen, solche Nachweise im Verlustfall dem letztendlich zu einem Überschuss aus der Vermietungstä- Finanzamt zu liefern. Wichtig ist auch, wie der tigkeit kommt. Dass aber auch, wenn die Absicht zur dau- BFH in seinem Urteil den Begriff „ortsüblich“ auf- ernden Vermietung besteht, nicht automatisch von einer gefasst hat. „Ort“ ist nämlich nicht identisch mit Einkunftserzielungsabsicht ausgegangen werden kann, der gesamten Gemeinde, sondern das jeweilige musste kürzlich eine Steuerpflichtige erfahren. Gebiet – in der Regel innerhalb derselben Gemein- de – dient als Vergleichsmaßstab. Die Steuerpflichtige vermietete in einem Erholungsort Ferienwohnungen, und zwar jeweils knapp 100 Tage pro Jahr. Die Verluste daraus versuchte sie vergeblich steu- erlich geltend zu machen. Ihre Klage beim Finanzgericht hatte zunächst Erfolg. Das Gericht stellte keine Prognose auf, um die Einkunftserzielungsabsicht zu prüfen, son- dern wies das Finanzamt darauf hin, dass es keine orts- üblichen Vermietungszeiten festgestellt hatte. Deshalb müsse man von einer Vermietung auf Dauer ausgehen und die Verluste auch ohne positive Überschussprognose anerkennen. Dem pflichtete wiederum der BFH nicht bei. Bei Ferien- wohnungen, die nur an ständig wechselnde Feriengäste vermietet oder hierzu bereitgehalten werden, wird die Einkünfteerzielungsabsicht nur dann unterstellt, wenn das Vermieten die ortsüblichen Vermietungszeiten von Ferienwohnungen – abgesehen von ortsüblichen Vermie- tungshindernissen – nicht erheblich (d. h. um mindestens 25 %) unterschreitet. Dazu müssen die ortsüblichen Ver- mietungszeiten vom Steuerpflichtigen festgestellt wer- den. Kann er das nicht, ist die Vermietungstätigkeit nicht einer auf Dauer ausgerichteten Vermietungstätigkeit ver- gleichbar und die Einkünfteerzielungsabsicht muss ge- prüft werden. Erst wenn der Steuerpflichtige nachweisen könne, dass seine Ferienwohnung in etwa genauso lange 18 MEDItaxa 49/2009 Mai
immobilien Folgende Umzugskosten können Sie absetzen Umzugskosten können steuerlich geltend gemacht wer- weil sonst eine Anmietung nicht zu Stande ge- den, vorausgesetzt der Umzug ist beruflich veranlasst. kommen wäre. Bis zum Einzugstag in die neue Welche Umzugsgründe werden im Allgemeinen aner- Wohnung kann die Miete für diese Wohnung und kannt? Findet der Umzug innerhalb derselben politischen ab dem Auszugstag die Miete für die bisherige Gemeinde statt, dann nur, wenn bspw. eine Werks- oder Wohnung angesetzt werden. Dienstwohnung bezogen oder geräumt werden muss oder wenn durch den Umzug eine steuerlich anerkannte dop- eschaffungskosten für Kochherd, Öfen und B pelte Haushaltsführung beendet wird. Heizgeräte. Aber auch dienstliche Erfordernisse können eine Rolle osten für zusätzlichen Unterricht für Kinder: K spielen, etwa wenn eine schnelle Einsatzbereitschaft ge- Wurde der Umzug nach dem 31.12.2007 beendet, währleistet sein muss. Wird eine neue Wohnung außer- sind es maximal 1.473 € je Kind, bei Umzügen halb der Wohnsitzgemeinde bezogen, sind Hauptgründe nach dem 31.12.2008 maximal 1.514 € und 1.584 € z.B. ein Arbeitsplatzwechsel oder der erstmalige Antritt bei Umzugsende nach dem 30.06.2009. einer Arbeitsstelle. Auch die Verkürzung des Arbeits- weges um 1 Stunde berechtigt zu einem beruflich veran- onstige Umzugsauslagen, z.B. für Zeitungs- S lassten Umzug. annoncen für die Wohnungssuche, Kosten für Abbau, Anschluss und Wiederaufbau von Mö- Die entstandenen Umzugskosten sind nach den Regeln beln, Küche oder Geräte, Auslagen für Anschluss des Bundesumzugskostengesetzes steuerlich absetzbar. oder Übernahme eines Telefonanschlusses, Um- Dabei handelt es sich im Einzelnen um folgende Kosten- schreiben des Personalausweises oder Schön- punkte: heitsreparaturen und Reinigungsarbeiten in der bisherigen Wohnung. Kosten der Wohnungssuche: Abziehbar sind Kosten für Wohnungssuche, Besichtigungen und Maklerkosten. Soll ein Einfamilienhaus oder Statt eines Einzelnachweises können diese Kosten auch eine Eigentumswohnung erworben werden, kön- pauschal mit folgenden Werten angesetzt werden: nen diese Kosten nicht geltend gemacht werden. Fahrtkosten für die Wohnungssuche können mit je 0,30 € je gefahrenen Kilometer abgerechnet werden. Beendigung des Für Für Für jede Umzugs ab Verheiratete Ledige weitere Person ransport- und Reisekosten: Absetzbar sind die T 01.01.2008 1.171 € 585 € 258 € Kosten eines Umzugsunternehmens oder die Kos- 01.01.2009 1.204 € 602 € 265 € ten eines Leihwagens. Wird der eigene Pkw ge- 01.07.2009 1.256 € 628 € 277 € nutzt, sind wiederum die Fahrtkosten mit 0,30 € je gefahrenen Kilometer abzugsfähig. Die Fahrt- kosten können auch angesetzt werden, wenn die bisherige Wohnung angefahren werden muss, etwa zu Renovierungszwecken. Hinweis ietentschädigung: Oftmals müssen Steuer- M pflichtige doppelt Miete zahlen - für die alte Bitte sammeln Sie die Belege für die entstandenen Wohnung, weil dort Kündigungsfristen eingehal- Kosten! ten werden müssen, und für die neue Wohnung, MEDItaxa 49/2009 Mai 19
praxisnah Laborleistungen – ab wann sind sie gewerblich? Kosten- / Hilfsgemeinschaft. Dann liegt seitens der beteilig- ten Ärzte keine Mitunternehmerschaft vor. Die Einnahmen aus der Laborgemeinschaft oder aus Laborleistungen sind in diesem Fall unmittelbar den Einnahmen aus selbstän- diger Arbeit der beteiligten Ärzte zuzurechnen. Aus diesen Gründen braucht für die Laborgemeinschaft auch keine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung vorgenom- men zu werden. Lediglich die Kosten müssen ermittelt und aufgeteilt werden. Sind auch niedergelassene Laborärzte an der Laborgemein- Wie ärztliche Laborleistungen ertragsteuerlich zu behan- schaft beteiligt, werden die von ihnen erzielten Einnahmen deln sind, darüber gibt ein neues Schreiben des Finanzmi- so behandelt, wie ihre übrigen Einkünfte aus der Laborarzt- nisteriums Aufschluss. Ob die Leistungen zu den freiberuf- praxis: sind sie freiberuflich, gilt das auch für Einnahmen lichen Einkünften zählen und unter welchen Bedingungen aus der Laborgemeinschaft. Sind die Einkünfte gewerblich, Gewerblichkeit vorliegt, soll im Folgenden näher erläutert gilt entsprechendes für die Laborgemeinschaft. werden. Wenn die Laborgemeinschaft selbst Gewinne erzielt, han- Niedergelassene Laborärzte haben in der Regel Einkünfte delt es sich insgesamt um eine Mitunternehmerschaft. aus freiberuflicher Tätigkeit. Voraussetzung ist natürlich, Dann müssen auch die Gewinne gesondert und einheitlich dass der Arzt – gegebenenfalls unter Mithilfe fachlich vor- festgestellt werden. Ob freiberufliche oder gewerbliche Ein- gebildeter Arbeitskräfte – leitend und eigenverantwortlich künfte vorliegen, muss wiederum anhand des Einzelfalles tätig wird, sog. Stempeltheorie. Ob das im Einzelfall noch beurteilt werden. Dafür kommt es abermals auf die Zahl gewährleistet ist, muss überprüft werden. Dazu müssen der Angestellten sowie die Anzahl der durchgeführten Un- Praxisstruktur, die individuelle Leistungsfähigkeit des tersuchungen an. Kann darauf geschlossen werden, dass Arztes, das in seiner Praxis anfallende Leistungsspektrum eine eigenverantwortliche Tätigkeit der an der Laborge- und die Qualifikation der Mitarbeiter berücksichtigt wer- meinschaft beteiligten Ärzte noch gegeben ist, hat die La- den. Erst wenn die Zahl der vorgebildeten Arbeitskräfte borgemeinschaft Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. und die Anzahl der täglichen Untersuchungen so groß sind, Wird die Eigenverantwortlichkeit der beteiligten Ärzte ver- dass eine leitende und eigenverantwortliche Tätigkeit des neint, liegen gewerbliche Einkünfte vor. Laborarztes ausgeschlossen ist, liegt ein Gewerbebetrieb vor. Laborleistungen können aber auch von einer Laborgemein- Hinweis schaft erbracht werden. Eine Laborgemeinschaft ist eine Gemeinschaftseinrichtung von Vertragsärzten, die dem Zweck dient, labormedizinische Analysen in derselben Falls die Laborgemeinschaft gewerbliche Einkünf- gemeinsam genutzten Betriebsstätte zu erbringen. Die La- te hat, kann sich das durch die sog. Abfärbetheorie borgemeinschaft besitzt deshalb die notwendigen Räume, auf beteiligte Ärztegemeinschaften durchschlagen. stellt das Hilfspersonal ein und beschafft die notwendigen Die Beteiligung an einer Laborgemeinschaft muss Apparate und Einrichtungen. Die Gesellschafter sind in der in jedem Fall genau geprüft werden. Regel durch gleich hohe Investitionseinlagen auch in glei- cher Höhe am Gesellschaftsvermögen beteiligt. Wie diese Laborgemeinschaft besteuert wird, kann nicht Es kann außerdem sein, dass die Laborgemeinschaft auch pauschal beurteilt werden. Erbringt sie die Laborleistungen Leistungen an Nichtmitglieder erbringt. Welche Einkünfte ausschließlich an ihre Mitglieder, arbeitet sie in der Regel die Laborgemeinschaft dann hat, muss nach den oben ge- nicht mit Gewinnerzielungsabsicht sondern nur als reine nannten Kriterien geprüft werden. 20 MEDItaxa 49/2009 Mai
praxisnah Schwarzarbeit: Für Sozialversicherungs- beiträge gilt ungünstigste Steuerklasse Wenn die Deutsche Rentenversicherung Sozialversiche- anhand der gesetzlichen Abzüge bestimmbar. Er richtet rungsbeiträge wegen Schwarzarbeit auf der Grundlage sich nach den persönlichen Verhältnissen des Arbeitneh- einer fiktiven Nettolohnvereinbarung nachfordert, darf mers, u.a. ist dafür die Steuerklasse von entscheidender sie den Bruttolohn auf Grundlage der Steuerklasse VI er- Bedeutung. mitteln. Das entschied das Sozialgericht Dortmund. Bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen sei es nicht Es ging um den Fall einer Friseurin, die arbeitslos gemel- erforderlich, dass die Sozialversicherungsträger feststel- det war und nebenher arbeitete. Ihre Arbeitgeberin mel- len, dass eine Nettolohnabrede getroffen wurde, so das dete sie weder bei der Sozialversicherung an noch wurde Gericht. Bei dieser Art von Geschäften werde eine Netto- Lohnsteuer abgeführt. lohnabrede kraft Gesetz angenommen. Die Nettolohnfik- tion diene gerade dazu, die Unsicherheit darüber auszu- In einem solchen Falle handelt es sich um ein klassisches räumen, ob eine Netto- oder Brutto-Lohnabrede vorliegt. illegales Beschäftigungsverhältnis. Wie das Gericht noch- Diese Vorschrift sei auch nicht verfassungswidrig. Sie tra- mals betonte, seien darunter alle Formen der bewussten ge vielmehr dem Umstand Rechnung, dass dem illegalen Zuwiderhandlungen des Arbeitgebers zu verstehen, bei Arbeitnehmer erfahrungsgemäß jedenfalls bei Nichtab- denen er der Verpflichtung nicht nachkommt, Meldung führung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zu erstatten und Beiträge für die Versicherten zu zahlen. wirtschaftlich ein Nettoarbeitsentgelt zufließe. Der Begriff der Illegalität beziehe sich nicht auf die Be- schäftigung als solche. Zugleich sei der Tatbestand der Des Weiteren gebe es keine Einwendungen, wenn die So- Schwarzarbeit erfüllt. zialversicherung in einem derartigen Fall die (ungünsti- ge) Lohnsteuerklasse VI zu Grunde lege. Dies sei schon Wird ein Schwarzarbeiter erwischt, berufen sich viele deshalb nahe liegend, weil die Lohnsteuer nach dieser darauf, dass sie mit ihrem Arbeitgeber eine Nettolohn- Steuerklasse zu ermitteln sei, wenn dem Arbeitgeber kei- vereinbarung getroffen hätten. Nettolohnvereinbarung ne Steuerkarte vorliege. Selbst wenn nachträglich eine bedeutet, dass der Arbeitnehmer einen bestimmten Lohn Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse I vorgelegt werde, nach Abzug der gesetzlichen Abzüge „netto“ ausgezahlt führe dies zu keiner anderen Beurteilung, weil auf den erhält. Der jeweilige Bruttolohn ist durch Hochrechnung Zeitpunkt der Fälligkeit der Beiträge abzustellen sei. MEDItaxa 49/2009 Mai 21
praxisnah Steuererklärung 2008: Belegvorlage u.U. nur auf Anfrage Belege für haushaltsnahe Dienstleistungen und für Kin- Bisher hatten die Finanzämter die Aufwendungen sofort derbetreuungskosten müssen in der Steuererklärung 2008 aberkannt, wenn nicht alle Belege gemeinsam mit der Steu- nicht mehr beigefügt werden. Leider haben sich damit nur ererklärung eingereicht wurden. die Anforderungen an den Nachweis geändert. Nach wie vor bleibt es bei der Bedingung, dass Steuer- Hinweis pflichtige für Kinderbetreuungskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflege- und Betreuungsleistungen sowie Handwerksleistungen eine Rechnung erhalten haben müs- Die meisten Steuerpflichtigen dürfen sich wohl sen und die Bezahlung unbar auf das Konto des Leistungs- darauf einstellen, dass die Kosten auch ohne eine erbringers erfolgt sein muss. Belegprüfung anerkannt werden. Nur wenn außer- gewöhnlich hohe Aufwendungen geltend gemacht In Zweifelsfällen haben die Finanzämter durchaus die Mög- werden, werden die Belege sicherlich durch das Fi- lichkeit, die Belege nachzufordern. Die Belege müssen da- nanzamt angefordert. Gleiches gilt, wenn die An- her aufbewahrt und bei einer Nachforderung eingereicht gaben in der Steuererklärung unschlüssig sind. werden. 22 MEDItaxa 49/2009 Mai
praxisnah Wie Ärzte der Misere trotzen Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten sehen ihre Zukunft eher düster. Sie erwarten einen härteren Wettbewerb und wollen daher mehr in Marketing investieren. Nicht richtig schlecht, nicht richtig gut - „befriedigend“ Fast ein Drittel bewertet seine wirtschaftliche benotete über die Hälfte der Niedergelassenen ihre wirt- Lage als schlecht schaftliche Situation bei einer aktuellen Studie der Stiftung Gesundheit zur ihrer Situation im Gesundheitsmarkt. „Mir geht es wirtschaftlich gut“, sagten nur 20 Prozent der Niedergelassenen. Haus- und Fachärzte schätzen ihre wirtschaftliche Lage zu fast 30 Prozent als schlecht ein. Ein Ausweg aus der Misere scheint vielen das stärkere Buhlen um Selbstzahler. Das Stimmungsbild zu den Zukunftsaussichten nach dem Ende des Monopols der KVen ist eher düster. Fast 90 Pro- zent rechnen damit, dass gute Medizin künftig noch mehr eine Frage des Geldes sein wird. Enorme Skepsis besteht bei der deutlichen Mehrheit darüber, ob die medizinische Versorgung sich künftig verbessern kann und ob die Trans- parenz steigt. Mehr Einmischung durch Staat und Krankenversiche- rungen halten die meisten für wahrscheinlich: Die Progno- se: „Der Staat wird künftig entscheiden, welcher Patient welche Therapie erhält“, fanden 66 Prozent der Befragten zutreffend. Knapp 80 Prozent glaubten, dass die Krankenversiche- rungen die Preise für ärztliche Leistungen kürzen werden. Mit einem Unentschieden trennten sich dagegen die Geis- ter in der Frage, ob die Entmachtung der KVen ein Befrei- ungsschlag oder ein Schlag gegen die ärztliche Freiheit ist. Dass sich die KVen zu echten Dienstleistern wandeln, glaubt weniger als die Hälfte; dass sie ganz abgeschafft werden, meinten 41 Prozent. Werbung ist nicht länger ein Tabu. Das Zauberwort lautet: mehr Praxis-Marketing. Die Mehr- heit der Niedergelassenen beschreibt Werbemaßnahmen als (sehr) wichtig. Waren es 2007 erst 47,4 Prozent, sind es 2008 schon 13 Prozent mehr. Nur rund ein Fünftel winkt bei Marketing uninteressiert ab. Doch Wunsch und Wirk- lichkeit differieren offenbar. Mehr Marketing halten zwar die meisten für sinnvoll und nötig, aber nur 13 Prozent der Niedergelassenen haben ein Budget dafür, fast drei Prozent weniger als im Vorjahr. Durchschnittlich 5.500 € geben sie für Werbemaßnahmen im Jahr aus. MEDItaxa 49/2009 Mai 23
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