Einreisebedingungen: Indonesien - EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER

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Einreisebedingungen:
                                           Indonesien

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER
   Medizinische Hinweise

   Impfschutz
   Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet gefordert (siehe
   www.who.int). Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.
   Es wird empfohlen, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und
   Erwachsene (siehe http://www.rki.de) zu überprüfen und ggf. zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die
   Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggfs. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps Masern
   Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.
   Als Reiseimpfung wird die Impfung gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch gegen
   Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Japanische Encephalitis empfohlen.

   Dengue-Fieber
   Dengue-Fieber kommt in Indonesien gehäuft vor. Die Viruserkrankung wird von überwiegend tagaktiven Mücken übertragen. Ein
   Übertragungsrisiko besteht ganzjährig mit Häufung während der Regenzeit. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht
   möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s.u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen.

   Chikungunya-Fieber
   Chikungunya Fieber ist analog zu Dengue eine durch den Stich infizierter Mücken übertragene Viruserkrankung mit Fieber und
   manchmal langanhaltenden Gelenkschmerzen, die in Indonesien immer wieder auftreten kann. Auch hier gibt es keine
   Schutzimpfung, nur das Vermeiden von Mückenstichen kann helfen (s.o.).

   Zika-Virus-Infektion
   Gemäß der Weltgesundheitsorganisation () wird Indonesien mit einer möglichen Übertragbarkeit von Zika-Viren klassifiziert, d.h.
   Kategorie 1 bzw. 2 der aktuellen -Einteilung, auch wenn u.U. aktuell keine neuen Erkrankungsfälle dokumentiert werden.
   Das Übertragungsrisiko kann dabei sowohl regional als auch saisonal erheblich variieren.
   In Anlehnung an die derzeitigen -Empfehlungen empfiehlt das Auswärtige Amt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger
   werden wollen, von vermeidbaren Reisen in Regionen der o.g. -Kategorie 1 oder 2 abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher
   Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.
   Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im mit der Deutschen Gesellschaft für
   Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V. (DTG) sowie dem Robert Koch-Institut (RKI) abgestimmten Merkblatt Zika-
   Virus-Infektion des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amtes.

   Malaria
   Das Malaria-Risiko besteht in Indonesien ganzjährig.
   Ein hohes Risiko besteht in tiefer gelegenen Gebieten von Papua, auf den Molukken sowie auf allen Inseln östlich von Lombok.
   Ein mittleres Risiko besteht auf Sumatra, besonders im Nordosten und Südosten mit den Provinzen Riau und Lampung, in
   Kalimantan (Borneo), auf Sulawesi, besonders im Norden und Zentrum, im Hochland von West-Papua (Insel Neuguinea)
   unterhalb von 2000 m, sowie auf den übrigen Inseln mit Ausnahme von Java, Bali und Lombok.
   Ein geringes Risiko besteht auf Java, Bali und Lombok.
   Die Großstädte im Norden von Java gelten als malariafrei.
   Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die
   gefährliche Malaria tropica (durch Plasmodium falciparum, ca. 50% der Fälle in Indonesien) bei nicht-immunen Europäern tödlich.
   Malaria kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Die Beschwerden bei einer Malaria (Fieber,
   Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, u. a.) sind meist uncharakteristisch und von einer Grippe oder einer
   ähnlichen Erkrankung nicht zu unterscheiden. Bei rechtzeitiger Diagnosestellung kann auch die Malaria tropica zuverlässig
   behandelt werden, ohne dass es zu bleibenden Schäden oder Beschwerden kommt. Beim Auftreten von Fieber während und
   mehrere Monate nach Aufenthalt in einem Malariagebiet ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf diesen
   Aufenthalt notwendig.
   Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) oder eine Notfallselbstbehandlung sinnvoll
   (www.dtg.org). Für die Malariaprophylaxe und die Selbstbehandlung sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente
   (z.B. Atovaquon/Proguanil, Mefloquin, Artemether/Lumefantrin, Doxycyclin auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl des
   Medikamentes und dessen persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten
   sollten entsprechend dem Reiseprofil (Dauer, Ort und Zeit) unbedingt vor Abreise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner
   besprochen werden.
   Es gibt keinen absolut sicheren Schutz vor einer Malariaerkrankung. Ein ausreichender Schutz vor Stechmücken
   (Expositionsprophylaxe) ist der wichtigste Schutz vor einer Malariaerkrankung.
   Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:

Einreisebedingungen:                                                                                                   Seite 1 von 15
Indonesien
- körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
   - tagsüber (Dengue, ZIKA) und in den frühen Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen
   wiederholt aufzutragen,
   - ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.
   Der Aufenthalt in Mücken-geschützten Räumen (Fliegengitter, Klimaanlagen) vermindern das Risiko einer Übertragung deutlich
   und schützen auch vor anderen stechmückenübertragenen Erkrankungen wie Dengue-Fieber, Zika, Chikungunya und
   Japanischer Enzephalitis. Siehe dazu auch das Merkblatt Expositionsprophylaxe.

   Durchfallerkrankungen
   Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Cholera
   vermeiden.

   Einige Grundregeln:
   Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes
   oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei
   Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst schälen oder desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
   Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung
   und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

   HIV/AIDS
   HIV/Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: ungeschützte
   Sexualkontakte, Tätowierungen, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches
   lebensgefährliches Risiko bergen. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften
   empfohlen.

   Tollwut
   Bei der Tollwut handelt es sich um eine fast immer tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird,
   welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder
   Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko von
   Bissverletzungen durch streunende Hunde sowie in letzter Zeit auch durch Affen - auch in Parks - und damit Übertragung einer
   Tollwut. Notwendige medizinische Maßnahmen nach Bissverletzungen von Ungeimpften sind in Indonesien nicht immer möglich.
   Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für
   Reisen nach Indonesien eine besondere Bedeutung zu.

   Japanische Enzephalitis
   Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese
   werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne
   dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen
   oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren. Deshalb ist ein
   sorgfältiger Mückenschutz und ggf. eine vorbeugende Schutzimpfung wichtig.

   Andere Infektionskrankheiten
   Auch in Indonesien ist die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) aufgetreten. Die
   meisten der 33 Provinzen haben infiziertes Geflügel gemeldet. Menschliche Erkrankungen sind seit Juli 2005 bekannt und bisher
   nur auf einigen Inseln (schwerpunktmäßig Java und Sumatra; vereinzelt auch Bali und Süd-Sulawesi) vorgekommen. Mit weiteren
   Fällen auf anderen Inseln ist jedoch zu rechnen. Die Letalität ist sehr hoch, es waren aber bisher in den meisten Fällen direkte
   Kontakte zu infizierten Tieren nachweisbar. Es wird Reisenden empfohlen, Kontakte mit lebendem oder rohem Geflügel bzw.
   Vögeln zu vermeiden. Darüber hinaus sind vereinzelt bei Katzen Infektionen mit dem H5N1-Virus aufgetreten. Auch diese
   scheinen jedoch in direktem Zusammenhang mit erkranktem Geflügel zu stehen. Dennoch sollten Kontakte zu freilaufenden
   Katzen vermieden werde. Hauskatzen sollten nicht in Kontakt mit Wildvögeln bzw. Geflügel kommen. Bitte beachten Sie auch die
   vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unter www.bmel.de veröffentlichten aktuellen Informationen ("Hinweise
   an Reisende zur Vogelgrippe").

   Tuberkulose
   Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über
   Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend
   resistente Tuberkuloseerreger.

   Luftverschmutzung durch Waldbrände
   In der Trockenzeit kommt es regelmäßig in Kalimantan, Zentral- und Südsumatra zu großflächigen Waldbränden, die sich in der
   Region als intensiver und die Atemwege reizender Dunst bemerkbar machen können. Es wird empfohlen, sich - gegebenenfalls
   über die für Deutschland zuständigen Auslandsvertretungen der Republik Indonesien - über die Verhältnisse vor Ort zu
   unterrichten.

   Medizinische Versorgung
   Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder
   hygienisch problematisch. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete englischsprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit
   gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine
   individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs von den z. T. hohen Temperaturen geschützt werden.
   Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich
   beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe
   Kontaktadressen z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/).
   Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach
   Indonesien bewusst sein.

Einreisebedingungen:                                                                                                    Seite 2 von 15
Indonesien
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
   Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende
   Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
   Die Angaben sind:
       zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
       auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
       kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
       immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
       Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
       trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte
       abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

   [20632]

   Allgemeine Reiseinformationen

   Verkehrsinfrastruktur
   Die Verkehrsinfrastruktur in Indonesien entspricht nicht europäischem Niveau. Straßen-, See- und Luftverkehr sind unfallträchtig.
   Es kommt nicht selten zu Unfällen mit Todesfolge, an denen Ausländer beteiligt sind.

   Straßenverkehr
   Fahrzeuge sollten nur von renommierten Firmen und mit Fahrer angemietet werden. Aufgrund des Unfall- und Diebstahlrisikos
   sollte auf ausreichenden Kasko- und Haftpflichtversicherungsschutz geachtet werden. Von der Anmietung von Krafträdern
   (Motorräder und Motorroller) wird abgeraten. Aufgrund der für Ausländer ungewohnten Verkehrssituation kommen, vor allem auf
   Bali und Lombok, häufig Kraftradunfälle vor.

   Seeverkehr
   Die Seeschifffahrt in der Straße von Malakka und im Südchinesischen Meer (um die Inselgruppe Natuna) ist durch Piraterie
   gefährdet. Die Sicherheitsvorkehrungen im Schiffs- und Fährverkehr entsprechen nicht europäischem Niveau. Bei der Auswahl
   des Transportmittels zwischen indonesischen Inseln wird zu besonderer Vorsicht geraten.

   Flugverkehr
   Von wenigen Ausnahmen abgesehen (insbes. Garuda Indonesia), dürfen indonesische Fluggesellschaften Europa aus
   Sicherheitsgründen nicht anfliegen. Aus diesem Grund wird geraten, vor Flugbuchung die Webseite der Europäischen
   Kommission zu konsultieren.

   Sportliche Aktivitäten
   Trekkingtouren, Bergbesteigungen und Tauchgänge sollten mit ortskundigen Führern durchgeführt werden, deren Verlässlichkeit
   durch Empfehlung vom Hotel oder Reisebüro als sicher gelten kann.

   Geld/Kreditkarten
   Bargeld kann überall im Land mit Bank- und gängigen Kreditkarten abgehoben werden.

   Versorgung im Notfall
   Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug
   nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung. Reisende, die sich abseits der großen Ferienzentren aufhalten
   und sich besonderen Risiken aussetzen, sollten zudem Notfalladressen bei sich führen, die im medizinischen Notfall eine
   schnelle Evakuierung gewährleisten.
   [20632]

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE, SCHWEIZERISCHE UND
    ÖSTERREICHISCHE STAATSBÜRGER
   Gesundheitsvorsorge
   Übersicht
   Die medizinische Versorgung ist, vor allem außerhalb der größeren Städten ungenügend und mit der in Europa nicht zu
   vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch.

   Behandlungskosten bei Arztbesuchen oder Krankenhausaufenthalten müssen umgehend vor Ort bezahlt werden. Vielfach
   fehlen europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Vor der Reise sollte, wenn möglich, eine reise-
   oder tropenmedizinische Beratung erfolgen.

   Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und einer Rückholversicherung wird dringend empfohlen.

   Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

   Essen und Trinken
   Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser
   sollte generell vor dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert
   oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-
   Verpackung nicht angebrochen ist.
   Milch ist in der Regel nicht pasteurisiert und sollte vor Gebrauch ebenfalls abgekocht werden. Milchpulver oder Dosenmilch nur

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Indonesien
mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch sollten vermieden werden. Fleisch- und Fischgerichte nur
   heiß und gut durchgekocht essen. Der Genuss von Schweinefleisch, Mayonnaise und rohen Salaten sollte vermieden werden.
   Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
   Reisende sollten im gesamten Land alkoholische Getränke unklarer Herkunft, vor allem Spirituosen und
   Spirituosenmixgetränke, meiden und nur original verschlossene, industriell hergestellte Produkte zu sich nehmen. Risikobehaftet
   sind mit Methanol verunreinigte ("gepanschte") Getränke mit selbstgebrannten Schnäpsen, die Touristen als örtliche Spezialität
   angeboten oder als Zutat in Cocktails verwendet werden.

   Impfungen

     Titel                      Besondere Vorsichtsmaßnahmen                        Gesundheitszeugnis erforderlich

      Gelbfieber                  1                                                   -

      Cholera                     2                                                   -

      Typhus & Polio              Ja                                                  -

      Malaria                     3                                                   -

      Essen & Trinken             -                                                   -

   Anmerkungen Impfungen
   [1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt in
   einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiet einreisen wollen. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in
   den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitpassagiere in Indonesien, die den Transitraum nicht verlassen.

   [2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch vereinzelt. Da
   die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.

   [3] Malaria stellt in Indonesien ein ernstes Gesundheitsproblem dar. Ein Malariarisiko besteht ganzjährig landesweit, vor allem auf
   Irian Jaya (Neu Guinea), auf Java, Bali und allen Inseln östlich von Bali. Die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium
   falciparum soll stark chloroquinresistent und weitgehend resistent gegen Sulfadoxin/Pyrimethamin sein. Auf Irian Jaya wurde die
   weniger gefährliche Form Plasmodium vivax gemeldet, die ebenfalls chloroquinresistent sein soll. Guter Mückenschutz ist
   unerlässlich, und - nach ärztlicher Absprache - medikamentöse Malariaprophylaxe ist empfehlenswert.

   Gesundheitszeugnis
   Bei der Visumbeantragung und Einreise wird weder ein Gesundheitszeugnis noch ein HIV-Test verlangt. Ein im Land erhobener
   positiver HIV-Test muss jedoch bei der Gesundheitsbehörde gemeldet werden. Gelegentlich wird ein negativer HIV-Test bei der
   Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung verlangt.

   Andere Risiken
   Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie,
   Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
   Bilharziose-Erreger können in manchen Teichen und Flüssen in Zentral-Sulawesi, eventuell auch in Zentral-Java vorkommen.
   Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern in diesen Regionen sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte
   Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
   Die durch Mücken übertragene Viruserkrankung Chikungunya (CHIC) tritt ganzjährig landesweit auf, vor allem auf Java, aber
   auch auf Borneo und den Riau-Inseln. Wirksamen Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

   Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit und ganzjährig und besonders häufig von Oktober bis
   März vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.

   Ebenfalls landesweit tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie
   einen wirksamen Insektenschutz benutzen.

   Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen
   Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und
   Jugendlichen erfolgen.

   HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, Tätowierungen, unsaubere
   Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Einreisebedingungen:                                                                                                      Seite 4 von 15
Indonesien
Ein geringes Ansteckungsrisiko für Japanische Enzephalitis besteht von September bis März vor allem in ländlichen Gebieten.
   Für Langzeitaufenthalte in betroffenen Gebieten sollte man einen Impfschutz erwägen.

   Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder,
   berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich
   ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Reisenden, die indonesische Inseln wie zum Beispiel Bali besuchen, wird eine vorsorgliche
   Impfung gegen Tollwut empfohlen.
   Tuberkulose kommt landesweit vor. Die Ansteckung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion.

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   Reisewarnung
   Überblick
   Stand - Thu, 16 Aug 2018 16:41:00 +0200
   (Unverändert gültig seit: Thu, 16 Aug 2018 16:49:19 +0200)
   Letzte Änderungen:
   Aktuelle Hinweise

    AKTUELLE HINWEISE
   Am 5. August 2018 ereignete sich ein schweres Erdbeben der Stärke 6,9 im Norden der Ferieninsel Lombok. Es forderte vor
   allem im Norden und Osten, nördlich von Senggigi und damit abseits der besonders touristischen Gegenden, zahlreiche
   Todesopfer und Verletzte und verursachte erhebliche Schäden. Anwohner und Besucher der stark betroffenen Gili-Inseln,
   Trawangan, Gili Meno und Gili Air, wurden evakuiert.
   Es kommt zu Nachbeben, mit denen auch in den nächsten Wochen weiterhin zu rechnen ist. Es gibt anhaltende Stromausfälle
   und Einschränkungen in der Infrastruktur.
   Von nicht erforderlichen Reisen in den Norden von Lombok und auf die Gili-Inseln wird aufgrund der erheblichen Schäden
   und beeinträchtigten Infrastruktur derzeit vorerst abgeraten.
   Reisenden in dem betroffenen Gebiet wird geraten, sich über die lokalen Medien informiert zu halten, an Berghängen und
   Flüssen besondere Vorsicht walten zu lassen, beschädigte Gebäude, Brücken und Straßen möglichst zu meiden und den
   Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte Folge zu leisten.
   Die Flughäfen in Lombok und Bali sind geöffnet, im Süden und Südwesten von Lombok und auf Bali wurden nur vereinzelte
   Schäden gemeldet.
   In der Nacht vom 28. auf den 29. Juli 2018 hatte es bereits ein Erdbeben der Stärke 6,4 auf der indonesischen Ferieninsel
   Lombok sowie auf Sumbawa mit mehreren Toten und zahlreichen Verletzten gegeben.
   Der Vulkan Agung auf der Insel Bali, für den seit dem 10. Februar 2018 die Gefährdungsstufe 3 und eine Sperrzone von 4 km
   um den Krater des Vulkans unverändert fort gilt, hat am 28. Juni 2018 eine Aschewolke sowie am 2. Juli 2018 neben einer
   mehrere Kilometer hohen Aschewolke in mehreren Eruptionen auch Lavaströme ausgestoßen. Unterbrechungen im Flugverkehr
   in der Region sind weiterhin möglich.
   Reisende sollten die Entwicklung ebenfalls verfolgen, die Sperrzonen aufgrund der derzeitig erhöhten seismischen Aktivitäten in
   der Region unbedingt beachten und den Anweisungen lokaler Behörden leisten, siehe Naturkatastrophen.
   Die Möglichkeit verstärkter Aktivitäten besteht auch weiterhin bei den Vulkanen Merapi in der Region Yogyakarta auf der Insel
   Java und Sinabung auf der Insel Sumatra.
   Am 13. Mai 2018 wurden Anschläge auf mehrere christliche Kirchen in Surabaya im Osten Javas verübt, die Todesopfer und
   Verletzte forderten, am gleichen Tag wurden bei einem weiteren Anschlag nur 30 km entfernt in Sidoarjo drei Personen getötet.
   Am 14. Mai 2018 wurde das Polizeihauptquartier in Surabaya Ziel eines Angriffs. Weitere Anschläge konnten durch das
   rechtzeitige Eingreifen der Sicherheitskräfte verhindert werden. Ein erhöhtes Anschlagsrisiko besteht weiterhin in ganz
   Indonesien.
   Reisenden wird empfohlen, sich über die lokalen Medien informiert zu halten, besonders umsichtig zu sein und Anweisungen von
   Sicherheitskräften Folge zu leisten, siehe auch Terrorismus.

    LANDESSPEZIFISCHE SICHERHEITSHINWEISE
   Terrorismus
   In der Vergangenheit wurden vereinzelte Anschläge insbesondere in der Hauptstadt Jakarta verübt, Mitte Mai 2018 in Surabaya
   und Sidoarjo im Osten Javas. Die indonesischen Sicherheitskräfte gehen entschieden gegen mögliche Terroristen vor. Dennoch
   besteht weiterhin ein erhöhtes Risiko von Terroranschlägen in ganz Indonesien. Internationale Hotels, Einkaufszentren,
   Diskotheken, Flugplätze, christliche Kirchen und westliche oder nicht-muslimische Einrichtungen insbesondere im großstädtischen
   Bereich, wie Jakarta, Bandung, Medan, Makassar und Surabaya sowie auf der Insel Bali, gelten als besonders
   anschlagsgefährdet.
   Reisenden in Indonesien einschließlich Bali wird zu großer Vorsicht geraten, insbesondere während des Fastenmonats
   Ramadan, zu den anschließenden Feiertagen wie dem Unabhängigkeitstag am 17. August, an christlichen Feiertagen wie
   Ostern oder Weihnachten, aber auch zum Balinesischen Neujahr Nyepi und dem chinesischen Neujahr.
   Naturkatastrophen
   Indonesien liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, so dass es zu vulkanischen Aktivitäten, Erd- und Seebeben sowie
   Tsunamis kommen kann.
   Mehrere Vulkane in verschiedenen Landesteilen wie der Vulkan Merapi auf der Insel Java und der Sinabung auf der Insel
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Indonesien
Sumatra zeigen erhöhte Aktivitäten. Seit Ende November 2017 ist der Vulkan Agung auf der Insel Bali verstärkt aktiv, siehe
   Aktuelle Hinweise.
   Mit Beeinträchtigungen im Flugverkehr bis zur Schließung von Flughäfen muss jederzeit gerechnet werden.
   Für solche Fälle ist es ratsam, Geldmittel (Bargeld und Kreditkarten) und eventuell benötigte Medikamente in ausreichender
   Menge mitzuführen. Gleichzeitig muss der Medikamentenvorrat maßvoll angelegt werden, um einen Verdacht auf Drogenhandel
   zu vermeiden. Indonesien zählt weltweit zu den Ländern mit den strengsten Drogengesetzen. Auf Drogenhandel steht die
   Todesstrafe, siehe Betäubungsmittel/Medikamente, Besondere Zollvorschriften und Besondere strafrechtliche Vorschriften.
   Im Dezember 2004 hatte ein Seebeben vor der Insel Sumatra eine Flutwelle ausgelöst, die hunderttausende Todesopfer
   forderte.
   Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam.
   Eine Übersicht über aktuelle vulkanische Aktivitäten und Warnstufen bietet die indonesische Katastrophenschutzbehörde BNPB.
   Weitere Verhaltenshinweise und Informationen zu Gesundheitsrisiken finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaft
   Jakarta sowie bei The International Volcanic Health Hazard Network IVHHN.
   Während der Trockenzeit kommt es besonders auf den Inseln Sumatra und Kalimantan (Borneo) immer wieder zu Waldbränden,
   die regelmäßig gesundheitsschädliche Luftbelastungen verursachen.
   Weite Teile des Landes sind insbesondere während der Regenzeit, die meist von November bis März, aber regional
   unterschiedlich andauert, zudem des Öfteren von Starkregen, Überschwemmungen und Erdrutschen betroffen, die auch lang
   anhaltende Überflutungen und erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen nach sich ziehen können. Bei Reisen über Land sollten
   die lokalen Wettervorhersagen beachtet werden.
   Kriminalität
   In der Hauptstadt Jakarta besteht die Gefahr von Überfällen besonders für alleinreisende Frauen. Taxis sollten nur von Bluebird,
   Silverbird oder Express genommen bzw. telefonisch bestellt werden.
   Auf Bali verleiten wie an vielen anderen Orten Falschspielerbanden Reisende zu verbotenen, manipulierten Glücksspielen.
   Besonders in öffentlichen Verkehrsmitteln, an belebten Plätzen und in belebten Cafés und Restaurants touristisch beliebter Orte
   wie auf Bali und Lombok kommt es zu Taschendiebstählen. Die Anzahl von Trickdiebstählen und Überfällen hat zugenommen.
   Reisende sollten auf ihre Wertgegenstände (insbesondere Reisedokumente und Bargeld) achten. Die Polizei ist häufig nicht
   bereit, Anzeigen entgegenzunehmen.
   Methanolvergiftungen
   Nach tragischen Vorkommnissen auch in jüngster Vergangenheit wird zu großer Vorsicht beim Konsum von Alkohol geraten.
   Mehrere Kranken- und Todesfälle nach dem Genuss von alkoholischen Getränken lassen auf mit Methanol verunreinigte
   Getränke schließen. Methanolvergiftungen können schwere gesundheitliche Schäden verursachen und schlimmstenfalls tödlich
   verlaufen.
   Betäubungsmittel/Medikamente
   Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinsten Mengen und jeder Art von Drogen bestraft, so dass
   besondere Vorsicht auch bei der Mitnahme von an sich nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten wie auch bei der
   Mitnahme von Gegenständen für andere Personen geboten ist, siehe auch Besondere Zollvorschriften und Besondere
   strafrechtliche Vorschriften.
   Ethnische und religiöse Spannungen
   In der auf den Molukken gelegenen Provinzhauptstadt Ambon kam es zuletzt 2011 zu Unruhen mit Toten und Verletzten. In
   Zentralsulawesi um die Stadt Poso kam es in der Vergangenheit ebenfalls wiederholt zu Unruhen. Die Situation hat sich in
   beiden Fällen wieder stabilisiert; Vorsicht bei Reisen in die Region wird dennoch empfohlen.
   In den Provinzen Papua und West-Papua ereigneten sich seit 2011 gewalttätige Zwischenfällen sowohl in der Provinzhauptstadt
   Jayapura (Papua) als auch rund um die Grasbergmine nahe Timika (West-Papua) und im Distrikt Puncak Jaya (West-Papua). Für
   Papua und West-Papua gelten besondere polizeiliche Vorschriften und Beschränkungen für Einreise und Aufenthalt bei nicht-
   touristischen Aufenthalten. Reisen in die genannten Gebiete sollten nicht ohne ortskundige Begleitung unternommen werden.
   Das Erstarken religiös-konservativer Kräfte in einigen Landesteilen hat zu einer sinkenden Toleranz gegenüber
   gesellschaftlichen Minderheiten geführt. Hiervon können sexuelle Minderheiten in besonderem Maße betroffen sein.
   Krisenvorsorgeliste
   Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine
   schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die
   Sicherheitslage im Reiseland informiert.
   Weltweiter Sicherheitshinweis
   Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    ALLGEMEINE REISEINFORMATIONEN
   Versorgung im Notfall
   Reisende nach Indonesien sollten unbedingt auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall
   auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung. Reisende, die sich abseits der
   großen Ferienzentren aufhalten und sich besonderen Risiken aussetzen, sollten zudem Notfalladressen bei sich führen, die im
   medizinischen Notfall eine schnelle Evakuierung gewährleisten.
   Verkehrsinfrastruktur
   Die Verkehrsinfrastruktur in Indonesien entspricht nicht europäischem Niveau. Straßen-, See- und Luftverkehr sind unfallträchtig.
   Es kommt nicht selten zu Unfällen mit Todesfolge, an denen Ausländer beteiligt sind.
   Führerschein
   Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
   Straßenverkehr
   Fahrzeuge sollten nur von renommierten Firmen und mit Fahrer angemietet werden. Aufgrund des Unfall- und Diebstahlrisikos
   sollte auf ausreichenden Kasko- und Haftpflichtversicherungsschutz geachtet werden. Von der Anmietung von Krafträdern

Einreisebedingungen:                                                                                                     Seite 6 von 15
Indonesien
(Motorräder und Motorroller) wird abgeraten. Aufgrund der für Ausländer ungewohnten Verkehrssituation kommen, vor allem auf
   Bali und Lombok, häufig Kraftradunfälle vor.
   Seeverkehr
   Die Seeschifffahrt in der Straße von Malakka und im Südchinesischen Meer (um die Inselgruppe Natuna) ist durch Piraterie
   gefährdet. Die Sicherheitsvorkehrungen im Schiffs- und Fährverkehr entsprechen nicht europäischem Niveau. Bei der Auswahl
   des Transportmittels zwischen indonesischen Inseln wird zu besonderer Vorsicht geraten.
   Sportliche Aktivitäten
   Trekkingtouren, Bergbesteigungen und Tauchgänge sollten mit ortskundigen Führern durchgeführt werden, deren Verlässlichkeit
   durch Empfehlung vom Hotel oder Reisebüro als sicher gelten kann.
   Ramadan/Verhalten in der Öffentlichkeit
   Indonesien ist mit Ausnahme von Bali ein überwiegend islamisch geprägtes Land. Die allgemeinen Verhaltensregeln, die für
   Reisende (insbesondere Frauen) in islamische Länder gelten, sollten daher außer auf Bali insbesondere in ländlichen Gegenden
   Indonesiens berücksichtigt werden.
   Während des Fastenmonats Ramadan ist in islamisch geprägten Landesteilen mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber
   Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in
   religiösen Angelegenheiten sowie in Bezug auf die Einhaltung islamischer Traditionen zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln
   nur für Muslime gelten, sollten auch Nichtmuslime darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen. Es wird daher empfohlen,
   dort tagsüber vom Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit Abstand zu nehmen. Frauen sollten während dieser Zeit
   noch mehr auf möglichst dezente, langärmelige Kleidung achten, analog sollten Männer besonders auf das Tragen kurzer
   Freizeitkleidung verzichten.
   Geld/Kreditkarten
   Landeswährung ist Rupiah (IDR). Die Bezahlung mit Kreditkarten ist weit verbreitet. Aufgrund von Missbrauchsfällen sollte die
   Kreditkarte nie aus den Augen verloren und auf Anwesenheit beim Bezahlvorgang bestanden werden. Bargeld kann vielerorts
   mit Bank- und gängigen Kreditkarten abgehoben werden. Für entlegenere Gegenden wird die Mitnahme von Bargeld
   empfohlen.

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
   Reisedokumente
   Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
   Reisepass: Ja
   Vorläufiger Reisepass: Ja, mit vor der Einreise erteiltem Visum.
   Personalausweis: Nein
   Vorläufiger Personalausweis: Nein
   Kinderreisepass: Ja
   Anmerkungen:
   Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate nach Einreise gültig sein.
   Pässe, die als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, können nicht zur Einreise verwandt werden. Die indonesischen
   Grenzbehörden haben in letzter Zeit mehrfach deutschen Staatsangehörigen in solchen Fällen die Einreise verweigert. Wird ein
   als verloren oder gestohlen gemeldeter Pass wiederaufgefunden und dies der ausstellenden Behörde mitgeteilt, so kann es u.
   U. einige Zeit dauern, bis die Löschung der Fahndungsmeldung auch im Datenbestand der indonesischen Grenzbehörden
   erfolgt.
   Visum
   Mit dem Reisepass oder dem Kinderreisepass können deutsche Staatsangehörige je nach Zweck, Reiseroute und Dauer des
   Aufenthaltes in Indonesien entweder
   - visumfrei einreisen
   - bei der Einreise ein „Visa on Arrival" erhalten oder
   - vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung der Republik Indonesien ein Visum beantragen.
   Während Visabestimmungen für Touristen gelockert wurden, haben sich die Aufenthaltsbestimmungen für ausländische
   Geschäftsleute in bestimmten Bereichen verschärft.
   Geschäftsreisende sollten beachten, dass Tätigkeiten, die über bloße Geschäftsgespräche hinausgehen,
   arbeitserlaubnispflichtig sein können. Die genauen Vorschriften sind nicht veröffentlicht.
   Mit Einführung des Gesetzes 16/2015 sind viele Tätigkeiten, die in der Vergangenheit mit einem Geschäftsvisum oder einem
   Visa on Arrival durchgeführt werden konnten, arbeitserlaubnispflichtig geworden. Reisen zu Geschäftsgesprächen sind
   arbeitserlaubnisfrei. Es existieren weitere Ausnahmen von der Arbeitserlaubnispflicht, die aber nicht veröffentlicht sind.
   Auskünfte über die Notwendigkeit der Beantragung einer (Kurzzeit-) Arbeitserlaubnis können daher nur die
   Auslandsvertretungen der Republik Indonesiens erteilen.
   Einreise ohne Visum („Visa free visit")
   Ohne Visum können Deutsche unter folgenden Bedingungen einreisen
   - Reisepass bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig
   - Weiter- oder Rückflugticket vorhanden
   - Aufenthalt von höchstens 30 Tagen (Tag der Ankunft und Tag der Abreise zählen mit)
   Einer der folgenden Aufenthaltszwecke:
   - Tourismus
   - Besuch von Familienangehörigen oder Freunden
   - kulturell und soziale Zwecke
   - Teilnahme an Seminaren als Zuhörer
   - Teilnahme an internationalen Ausstellungen
   - Flughafentransit oder

Einreisebedingungen:                                                                                                   Seite 7 von 15
Indonesien
- offizieller Besuch (Dienstreise von Angehörigen staatlicher Stellen)
   Die Verlängerung des Aufenthalts über 30 Tage hinaus ist ausgeschlossen. Die indonesischen Behörden tolerieren nicht länger
   die bisherige Praxis, das Land kurzzeitig zu verlassen (z. B. Ausreise nach Singapur oder Kuala Lumpur) und anschließend
   erneut für bis zu 30 Tage visumfrei einzureisen. Vielmehr wurde dies in letzter Zeit als Umgehung der aufenthaltsrechtlichen
   Bestimmungen betrachtet.
   Für längerfristige Aufenthalte sollte daher rechtzeitig bei der örtlichen Ausländerbehörde in Indonesien eine Aufenthaltserlaubnis
   beantragt werden.
   Die visumfreie Ein- und Ausreise ist über die internationalen Flughäfen Soekarno-Hatta (Jakarta) und Ngurah Rai (Denpasar/Bali)
   sowie viele andere Grenzübergangsstellen möglich, jedoch nicht über alle Grenzübergangsstellen. Auskünfte hierzu erteilen die
   Auslandsvertretungen der Republik Indonesien.
   Einreise mit „Visa on Arrival"
   Deutsche, die beabsichtigen, länger als 30 Tage, jedoch höchstens 60 Tage, in Indonesien zu bleiben und weder eine
   Arbeitsaufnahme noch einen Daueraufenthalt in Indonesien planen, können bei Einreise unter folgenden Bedingungen ein für
   30 Tage gültiges Visum („Visa on Arrival") erhalten:
   - Reisepass bei Einreise mindestens sechs Monate gültig
   - Weiter oder Rückflugticket vorhanden
   - Zahlung der Gebühr von 35,- US-Dollar in bar (Bei Bezahlung in anderen Währungen erfolgt die Ausgabe des Rückgeldes in
   indonesischen Rupiah)
   Eine einmalige Verlängerung dieses Visums um weitere 30 Tage ist möglich, kostet mindestens 30,- US-Dollar und muss
   mindestens sieben Arbeitstage vor Ablauf des ersten 30-Tage-Visums beantragt werden. Zuständig ist jede Ausländerbehörde
   (Imigrasi) in Indonesien. Dort müssen rechtzeitig vor Ablauf des ersten 30-Tage-Visums die genauen Kosten sowie die
   Bearbeitungsdauer erfragt werden.
   Es ist nicht möglich, sofort ein Visum für 60 Tage zu erhalten.
   Bei Aus- und Wiedereinreise kann jederzeit erneut ein „Visa on Arrival" beantragt werden.
   Visum vor der Einreise
   Ein vor der Einreise erteiltes Visum ist in folgenden Fällen erforderlich:
   - für Aufenthalte, die auf eine Dauer von über 60 Tagen angelegt sind,
   - für Aufenthalte mit bestimmten Aufenthaltszwecken (Journalismus einschließlich Foto-, Video- und Audiojournalismus, Erwerbs-
   oder Forschungstätigkeit)
   - für die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass
   Das Visum kann unabhängig vom Wohnsitz bei jeder Auslandsvertretung der Republik Indonesien eingeholt werden. Die
   Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen betragen.
   Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer
   Bei Vergehen gegen die indonesischen Einreisebestimmungen drohen hohe Geldstrafen und Haft bis zu fünf Jahren. Für jeden
   Tag des illegalen Aufenthalts in Indonesien ist eine Strafe von 20,- US-Dollar pro Person in bar zu zahlen; ab 60 Tagen droht
   Abschiebehaft. Auch Journalisten, die ohne das erforderliche Journalisten-Visum eingereist sind, werden verhaftet und
   abgeschoben.
   Sonstige Hinweise
   Die Flughafensteuer von bis zu 200.000 indonesischen Rupiah (IDR) je Passagier ist meist im Preis für das Flugticket enthalten.
   Es wird empfohlen, im Zweifel bei der Fluggesellschaft nachzufragen, ob dies der Fall ist.
   Grundsätzlich besteht eine Meldepflicht für Aufenthalte ab24 Stunden nach Einreise. Bei Hotelaufenthalten ist nichts zu
   veranlassen. Reisende, die in Privatunterkünften nächtigen, sollten ihren Gastgeber darauf ansprechen, damit dieser die
   Anmeldung beim Gemeindevorsteher (RT = Rukun Tetangga) vornimmt.
   Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon
   vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den
   Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    BESONDERE ZOLLVORSCHRIFTEN
   Die Einfuhr von Bargeld und Zahlungsmitteln mit einem Gegenwert, der 100 Mio. IDR (derzeit ca. 6.300 EUR) überschreitet, muss
   bei der Einreise dem indonesischen Zoll gemeldet werden. Unterbliebene oder unrichtige Meldungen werden mit Geldstrafe bis
   zu 300 Mio. IDR geahndet.
   Bei der Einfuhr von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten und Psychopharmaka ist unbedingt darauf zu achten, dass diese
   durch eine entsprechende Verschreibung mit Übersetzung nur und auch in der Menge entsprechend der Verschreibung
   eindeutig für den eigenen Bedarf sind und damit nicht als Betäubungsmittel in Indonesien verboten sind, siehe auch Besondere
   strafrechtliche Vorschriften. Im Zweifel sollte die Botschaft Indonesiens in Berlin befragt werden.
   Weitere Informationen zu Einfuhrbestimmungen in Indonesien erteilt das Directorate General of Customs and Excise.
   Für die Ausfuhr von Bargeld und Zahlungsmitteln, die den Gegenwert von 100 Mio. IDR überschreitet, ist eine Genehmigung der
   Zentralbank Bank Indonesia erforderlich.
   Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine
   rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
   Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden
   oder telefonisch erfragen.

    BESONDERE STRAFRECHTLICHE VORSCHRIFTEN
   Indonesien zählt zu den Ländern mit den strengsten Drogengesetzen weltweit. Schon der Besitz geringster Drogenmengen führt
   oft zu hohen Freiheitsstrafen. Die Todesstrafe für Drogendelikte wird auch an Ausländern vollstreckt. Es wird daher eindringlich

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Indonesien
vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgift gewarnt.
   Auch Medikamente für den eigenen Bedarf, insbesondere wenn sie betäubungsmittelhaltig sind, wie z.B. Methadon, oder bei
   Psychopharmaka können ohne Nachweis der der Menge entsprechenden Verschreibung als Drogen qualifiziert werden und zu
   entsprechenden Konsequenzen führen. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des
   Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben.
   Sexueller Missbrauch von Kindern steht unter Strafe und ist darüber hinaus auch dann nach deutschem Recht strafbar, wenn
   diese Taten von Deutschen im Ausland begangen werden.
   Homosexualität ist in Indonesien mit Ausnahme der Provinz Aceh nicht verboten, allerdings kommt es wiederholt zu
   Strafverfolgung von Betreibern und Gästen von LGBT-Einrichtungen und Veranstaltungen auf Grundlage der Anti-
   Pornographiegesetzgebung.
   In Aceh wird die Scharia angewandt, so dass dort neben homosexuellen Beziehungen auch Glücksspiel, Alkoholkonsum und
   außerehelicher Geschlechtsverkehr unter Strafe wie Prügelstrafe stehen, auch für Reisende.
   Auch in Provinzen, in denen sexuelle Handlungen von Gleichgeschlechtlichen nicht strafbar sind, werden diese gesellschaftlich
   kaum toleriert. In der Hauptstadt Jakarta und auf Bali ist die Akzeptanz höher als in ländlichen Gegenden.
   Indonesische Gerichts- und Ermittlungsverfahren entsprechen nicht deutschen rechtsstaatlichen Standards. Bei Verdacht auf
   Verstöße gegen indonesische Gesetze muss ggf. mit langer Untersuchungshaft, teurer und dennoch manchmal unzureichender
   anwaltlicher Verteidigung sowie mit gesundheitsgefährdenden Haftbedingungen gerechnet werden. Auch bei Verdacht auf
   geringfügige Vergehen, wie z. B. Sachbeschädigung, werden Ausländer, besonders auf Bali, von der indonesischen Polizei
   häufig in Untersuchungshaft genommen.
   Aufgrund des Autonomiestatus der Provinz Aceh unterscheidet sich das dortige Strafrecht vom Rest Indonesiens. Durch
   Einführung einzelner Elemente islamischen Strafrechts stehen dort auch Handlungen wie Glücksspiel, Alkoholkonsum,
   außerehelicher Sex oder homosexuelle Beziehungen unter Strafe. Diese Strafvorschriften werden auch auf Nichtmuslime
   angewandt. Das mögliche Strafmaß kann drastische physische Maßnahmen (öffentliche Prügelstrafen) umfassen.

    MEDIZINISCHE HINWEISE
   Impfschutz
   Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet gefordert (siehe
   www.who.int). Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.
   Es wird empfohlen, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und
   Erwachsene (siehe http://www.rki.de) zu überprüfen und ggf. zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die
   Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggfs. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps Masern
   Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.
   Als Reiseimpfung wird die Impfung gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch gegen
   Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Japanische Encephalitis empfohlen.
   Dengue-Fieber
   Dengue-Fieber kommt in Indonesien gehäuft vor. Die Viruserkrankung wird von überwiegend tagaktiven Mücken übertragen. Ein
   Übertragungsrisiko besteht ganzjährig mit Häufung während der Regenzeit. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht
   möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s.u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen.
   Chikungunya-Fieber
   Chikungunya Fieber ist analog zu Dengue eine durch den Stich infizierter Mücken übertragene Viruserkrankung mit Fieber und
   manchmal langanhaltenden Gelenkschmerzen, die in Indonesien immer wieder auftreten kann. Auch hier gibt es keine
   Schutzimpfung, nur das Vermeiden von Mückenstichen kann helfen (s.o.).
   Zika-Virus-Infektion
   Gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird Indonesien mit einer möglichen Übertragbarkeit von Zika-Viren klassifiziert,
   d.h. Kategorie 1 bzw. 2 der aktuellen WHO-Einteilung, auch wenn u.U. aktuell keine neuen Erkrankungsfälle dokumentiert
   werden.
   Das Übertragungsrisiko kann dabei sowohl regional als auch saisonal erheblich variieren.
   In Anlehnung an die derzeitigen WHO-Empfehlungen empfiehlt das Auswärtige Amt daher Schwangeren und Frauen, die
   schwanger werden wollen, von vermeidbaren Reisen in Regionen der o.g. WHO-Kategorie 1 oder 2 abzusehen, da ein Risiko
   frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.
   Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im mit der Deutschen Gesellschaft für
   Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V. (DTG) sowie dem Robert Koch-Institut (RKI) abgestimmten Merkblatt Zika-
   Virus-Infektion des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amtes.
   Malaria
   Das Malaria-Risiko besteht in Indonesien ganzjährig.
   Ein hohes Risiko besteht in tiefer gelegenen Gebieten von Papua, auf den Molukken sowie auf allen Inseln östlich von Lombok.
   Ein mittleres Risiko besteht auf Sumatra, besonders im Nordosten und Südosten mit den Provinzen Riau und Lampung, in
   Kalimantan (Borneo), auf Sulawesi, besonders im Norden und Zentrum, im Hochland von West-Papua (Insel Neuguinea)
   unterhalb von 2000 m, sowie auf den übrigen Inseln mit Ausnahme von Java, Bali und Lombok.
   Ein geringes Risiko besteht auf Java, Bali und Lombok.
   Die Großstädte im Norden von Java gelten als malariafrei.
   Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die
   gefährliche Malaria tropica (durch Plasmodium falciparum, ca. 50% der Fälle in Indonesien) bei nicht-immunen Europäern tödlich.
   Malaria kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Die Beschwerden bei einer Malaria (Fieber,
   Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, u. a.) sind meist uncharakteristisch und von einer Grippe oder einer
   ähnlichen Erkrankung nicht zu unterscheiden. Bei rechtzeitiger Diagnosestellung kann auch die Malaria tropica zuverlässig
   behandelt werden, ohne dass es zu bleibenden Schäden oder Beschwerden kommt. Beim Auftreten von Fieber während und
   mehrere Monate nach Aufenthalt in einem Malariagebiet ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf diesen

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Indonesien
Aufenthalt notwendig.
   Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) oder eine Notfallselbstbehandlung sinnvoll
   (www.dtg.org). Für die Malariaprophylaxe und die Selbstbehandlung sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente
   (z.B. Atovaquon/Proguanil, Mefloquin, Artemether/Lumefantrin, Doxycyclin auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl des
   Medikamentes und dessen persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten
   sollten entsprechend dem Reiseprofil (Dauer, Ort und Zeit) unbedingt vor Abreise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner
   besprochen werden.
   Es gibt keinen absolut sicheren Schutz vor einer Malariaerkrankung. Ein ausreichender Schutz vor Stechmücken
   (Expositionsprophylaxe) ist der wichtigste Schutz vor einer Malariaerkrankung.
   Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:
   - körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
   - tagsüber (Dengue, ZIKA) und in den frühen Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen
   wiederholt aufzutragen,
   - ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.
   Der Aufenthalt in Mücken-geschützten Räumen (Fliegengitter, Klimaanlagen) vermindern das Risiko einer Übertragung deutlich
   und schützen auch vor anderen stechmückenübertragenen Erkrankungen wie Dengue-Fieber, Zika, Chikungunya und
   Japanischer Enzephalitis. Siehe dazu auch das Merkblatt Expositionsprophylaxe.
   Durchfallerkrankungen
   Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Cholera
   vermeiden.
   Einige Grundregeln:
   Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes
   oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei
   Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst schälen oder desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
   Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung
   und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
   HIV/AIDS
   HIV/Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: ungeschützte
   Sexualkontakte, Tätowierungen, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches
   lebensgefährliches Risiko bergen. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften
   empfohlen.
   Tollwut
   Bei der Tollwut handelt es sich um eine fast immer tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird,
   welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder
   Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko von
   Bissverletzungen durch streunende Hunde sowie in letzter Zeit auch durch Affen - auch in Parks - und damit Übertragung einer
   Tollwut. Notwendige medizinische Maßnahmen nach Bissverletzungen von Ungeimpften sind in Indonesien nicht immer möglich.
   Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für
   Reisen nach Indonesien eine besondere Bedeutung zu.
   Japanische Enzephalitis
   Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese
   werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne
   dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen
   oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren. Deshalb ist ein
   sorgfältiger Mückenschutz und ggf. eine vorbeugende Schutzimpfung wichtig.
   Andere Infektionskrankheiten
   Auch in Indonesien ist die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) aufgetreten. Die
   meisten der 33 Provinzen haben infiziertes Geflügel gemeldet. Menschliche Erkrankungen sind seit Juli 2005 bekannt und bisher
   nur auf einigen Inseln (schwerpunktmäßig Java und Sumatra; vereinzelt auch Bali und Süd-Sulawesi) vorgekommen. Mit weiteren
   Fällen auf anderen Inseln ist jedoch zu rechnen. Die Letalität ist sehr hoch, es waren aber bisher in den meisten Fällen direkte
   Kontakte zu infizierten Tieren nachweisbar. Es wird Reisenden empfohlen, Kontakte mit lebendem oder rohem Geflügel bzw.
   Vögeln zu vermeiden. Darüber hinaus sind vereinzelt bei Katzen Infektionen mit dem H5N1-Virus aufgetreten. Auch diese
   scheinen jedoch in direktem Zusammenhang mit erkranktem Geflügel zu stehen. Dennoch sollten Kontakte zu freilaufenden
   Katzen vermieden werde. Hauskatzen sollten nicht in Kontakt mit Wildvögeln bzw. Geflügel kommen. Bitte beachten Sie auch die
   vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hierzu veröffentlichten Informationen.
   Tuberkulose
   Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über
   Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend
   resistente Tuberkuloseerreger.
   Luftverschmutzung durch Waldbrände
   In der Trockenzeit kommt es regelmäßig in Kalimantan, Zentral- und Südsumatra zu großflächigen Waldbränden, die sich in der
   Region als intensiver und die Atemwege reizender Dunst bemerkbar machen können. Es wird empfohlen, sich - gegebenenfalls
   über die für Deutschland zuständigen Auslandsvertretungen der Republik Indonesien - über die Verhältnisse vor Ort zu
   unterrichten.
   Medizinische Versorgung
   Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder
   hygienisch problematisch. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete englischsprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit
   gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine
   individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs von den z. T. hohen Temperaturen geschützt werden.
   Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich

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