Informationen über uns und unsere Wertpapier-dienstleistungen - Sparkasse
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Informationen über uns und unsere Wertpapier- dienstleistungen Was zählt, sind die Menschen.
Informationen über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen Kundeninformation (Stand Mai 2018) Rechtsvorschriften Anwendbare Rechtsvorschriften sind insbesondere das Gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 2018) sind wir Bankwesengesetz (BWG), das Wertpapieraufsichts- verpflichtet, Sie von folgenden Informationen über uns und gesetz (WAG) und das Sparkassengesetz (SpG) in der unsere Wertpapierdienstleistungen in Kenntnis zu setzen. jeweils geltenden Fassung (www.ris.bka. gv.at). A. Informationen über uns B. Zusätzliche Angaben nach Allgemeine Sparkasse Oberösterreich dem österreichischen Bankaktiengesellschaft (Sparkasse OÖ), Promenade 11-13, A-4021 Linz Mediengesetz Impressum 24h Service www.sparkasse.at/oberoesterreich/wir-ueber-uns/ Tel.: +43 (0)5 0100 – 20 320 Impressum E-Mail: 24hservice@s-servicecenter.at Links Zentrale Vermittlung Auf den Internetseiten der Sparkasse Oberösterreich Tel.: +43 (0)5 0100 – 40 000 befinden sich direkte Zugangsmöglichkeiten (Links) Fax: +43 (0)5 0100 9 – 40 000 zu anderen Webseiten. Die Sparkasse Oberösterreich E-Mail: info@sparkasse-ooe.at überprüft diese Webseiten nicht hinsichtlich Inhalt und Gesetzmäßigkeit, hat keinen Einfluss auf die Gestaltung Zulassung der Webseiten und distanziert sich ausdrücklich von den Firmensitz: Linz dort dargestellten allenfalls ungesetzlichen Inhalten. FN: 78633 m Darüber hinaus übernimmt die Sparkasse Oberösterreich Handelsgericht: Linz auch keine Verantwortung und Haftung für die Inhalte. UID-Nr.: ATU23279707 DVR: 0031631 E-Mails Swift Code/BIC: ASPKAT2LXXX An uns gesendete E-Mails werden nur zu den bank Konzession: konzessioniertes Kreditinstitut üblichen Geschäftsöffnungszeiten abgerufen (im gemäß § 1 (1) Bankwesengesetz Einklang mit dem E-Commerce-Gesetz). Zuständige Aufsichtsbehörde Sprache Finanzmarktaufsicht Sie können mit uns in deutscher Sprache kommunizieren. Otto-Wagner-Platz 5, A-1090 Wien www.fma.gv.at Datenschutz Kammer/Berufsverband Alle personenbezogenen Daten werden von uns im Ein- Wirtschaftskammer Österreich Sektion Banken klang mit dem Datenschutzgesetz behandelt. Wiedner Hauptstraße 63, A-1040 Wien www.wko.at Geschäftsbericht Der konsolidierte Geschäftsbericht der Allgemeinen Sparkasse Oberösterreich Bank AG wird jeweils spätes- tens bis 30.04. des darauf folgenden Geschäftsjahres als PDF-Dokument auf unserer Webseite zur Verfügung gestellt: www.sparkasse-ooe.at
Einlagensicherung und Anlegerentschädigung C. Einlagensicherung und (5) Wann tritt ein Sicherungsfall ein? Die Einlagensicherung schützt Sie, wenn Ihr Erspartes Anlegerentschädigung von der Bank nicht ausbezahlt werden kann, da: – über das Geldinstitut der Konkurs eröffnet wurde, Im August 2015 ist das neue Gesetz zur Einlagensiche- – die Geschäftsaufsicht verhängt wurde, rung und Anlegerentschädigung (ESAEG) in Kraft getre- – eine Zahlungseinstellung verfugt wurde oder ten. Kundeneinlagen sind wie bisher bis EUR 100.000,– – die Finanzmarktaufsicht festgestellt hat, dass ein pro Kunde und Bank gesichert. In manchen Fällen sogar Geldinstitut aus finanziellen Gründen nicht in der bis EUR 500.000,–. Lage ist, die fälligen Einlagen zurückzuzahlen, und gegenwärtig keine Aussicht besteht, dass das Insti- tut dazu künftig in der Lage sein wird. Was hat sich geändert? Wir haben die wesentlichen Punkte und Neuerungen (6) Wie erfolgt die Auszahlung im Sicherungsfall? nachstehend für Sie zusammengefasst: Die Entschädigungszahlung erfolgt, ohne dass sie beantragt werden muss. Die bisherige geteilte Haftung (1) Welche Einlagen sind gesichert? für die Einlagensicherung, bei der zum einen Teil die Im Falle einer Insolvenz werden Einlagen bis zu Republik Österreich und zum anderen Teil die jeweilige EUR 100.000,– pro Kunde und Bank gesichert. Diese Bank für die Entschädigung aufkam, entfällt. Künftig Obergrenze gilt auch bei Gemeinschaftskonten für jeden stehen dafür Fonds zur Verfügung, in denen die Banken Einleger. schrittweise bis 2024 einzahlen. Durch die vielfältigen Neu: In Sonderfällen gilt eine erhöhte Einlagensicherung Finanzierungsinstrumente ergibt sich insgesamt eine von bis zu EUR 500.000,– für maximal 12 Monate – Stärkung des Systems. Die Auszahlungsfrist wird bis etwa bei Abfertigungsauszahlung oder bei privaten 2024 schrittweise von 20 auf 7 Arbeitstage verkürzt. Immobilienkäufen. Auch Einlagen in allen Fremdwäh- rungen sind gesichert. C.1. Gesetzliche (2) Für wen gilt die Einlagensicherung? Anlegerentschädigung Die Einlagensicherung ist für alle Kunden gültig. Welche Forderungen sind von der Anleger Neu: Bei Kommerzkunden sind künftig auch Einlagen entschädigung erfasst? von großen Kapitalgesellschaften gesichert Grundsätzlich sämtliche Forderungen gegen das (gemäß § 221 Absatz 3 UGB). Kreditinstitut aus – der Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren (3) Für welche Konten gilt die Einlagensicherung? für andere (Depotgeschäft), – Sparkonten und Sparbücher – dem Handel des Kreditinstituts mit Geldmarktins- – Zahlungsverkehrskonten trumenten, Finanzterminkontrakten, Zinstermin- – Wertpapier-Verrechnungskonten kontrakten, Forward Rate Agreements, Zins- und – Bausparkonten Devisenswaps sowie Equity Swaps, Wertpapieren und daraus abgeleiteten Instrumenten, (4) Welche Konten sind von der Einlagensicherung – der Teilnahme des Kreditinstituts an der Emission nicht betroffen? Dritter (Loroemissionsgeschäft), – Wertpapierdepots, da diese durch die Anleger – der Hereinnahme und Veranlagung von Abferti- entschädigung bis EUR 20.000,– gesichert sind gungsbeiträgen und Selbständigenvorsorgebei – Einlagen von institutionellen Kunden, wie etwa trägen (Betriebliches Vorsorgekassengeschäft) Banken, Versicherungen, Investmentgesellschaften, – der Portfolioverwaltung durch Verwaltung von Pensions- und Rentenfonds Portfolios auf Einzelkundenbasis mit einem Er- – Einlagen von Bund, Ländern und Gemeinden messensspielraum im Rahmen einer Vollmacht des Kunden, sofern das Kundenportfolio ein oder meh- rere Finanzinstrumente enthält (Wertpapierdienst leistungen g emäß § 1 Z 3 WAG 2018).
Einlagensicherung und Anlegerentschädigung Wertpapiere, die vertragskonform auf einem Kunden- Wie wird die Höhe der Forderung berechnet? depot liegen, werden von der Bank lediglich verwahrt. Die Höhe der Forderung ist nach dem Marktwert der Sie stehen im Eigentum des Kunden und sind ihm auf Wertpapiere im Zeitpunkt des Eintritts des Sicherungs- Wunsch jederzeit auszufolgen oder auf ein von ihm falls zu bestimmen. benanntes anderes Depot zu übertragen. Sie sind daher grundsätzlich weder ein Fall für die Einlagensicherung Gibt es einen Selbstbehalt? noch für die Anlegerentschädigung. Wertpapiere, die Bei Anlegern, die keine natürlichen Personen sind, ist vertragskonform auf einem Kundendeopot liegen, die Zahlungspflicht der Sicherungseinrichtung mit 90 % jedoch von der Bank im Sicherungsfall nicht weisungs- der Forderung aus Wertpapiergeschäften pro Anleger gemäß auf ein anderes Depot übertragen oder aus- begrenzt (§ 47 Abs. 1 ESAEG). Hier kommt also, anders als gefolgt werden können, sind bis zum Höchstbetrag von bei der Einlagensicherung, ein Selbstbehalt in Höhe von EUR 20.000,- gesichert. Forderungen aus Guthaben von 10 % zum Tragen. Konten, die sowohl als gedeckte Einlage als auch als sicherungspflichtige Forderung aus Wertpapiergeschäften Wann bekomme ich im Sicherungsfall mein Geld? entschädigt werden könnten, sind als gedeckte Einlage Forderungen aus der Anlegerentschädigung sind innerhalb im Rahmen der Einlagensicherung zu entschädigen von 3 Monaten nach Feststellung der Höhe und Berechti- (§ 51 Abs 1 ESAEG). gung durch die Sicherungseinrichtung auszuzahlen. In be- stimmten Fällen kann die Auszahlung ausgesetzt werden. Beträge, die aus dem Rückfluss aus Wertpapieren des Kunden stammen (z.B. Dividendenerträge, Kuponaus- Muss ich einen Antrag auf Entschädigung stellen? zahlungen, Tilgungen oder Verkaufserlöse), sind wie Ja. Für die Geltendmachung von Ansprüchen aus der Guthaben auf einem Konto des Kunden im Rahmen der Anlegerentschädigung ist ein Antrag an die Sicherungs- Einlagensicherung bis zum Auszahlungshöchstbetrag von einrichtung erforderlich. Der Anleger muss sich zudem EUR 100.000,– gesichert. Erträgnisse, die zwischen Eintritt legitimieren. Im Sicherungsfall wird auf der Webseite des Sicherungsfalls und der Auszahlung des gesicherten der Sicherungseinrichtung ein entsprechendes Formular Betrags anfallen, werden im Rahmen der Anlegerentschä- abrufbar sein. digung berücksichtigt (§ 50 Abs 2 ESAEG). Bitte beachten Sie, dass das ESAEG in § 47 Abs 2 bestimmte Forderungen Gibt es eine Frist für die Antragstellung? aus Wertpapiergeschäften von der Sicherung im Rahmen Ja. Forderungen aus der Anlegerentschädigung sind der Anlegerentschädigung ausschließt. innerhalb eines Jahres ab Eintritt des Sicherungsfalls bei der Sicherungseinrichtung anzumelden. Bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme können Ansprüche aus Einlagensiche- Was kann ich tun, wenn ich diese Frist versäumt habe? rung und Anlegerentschädigung unabhängig voneinan- Wenn Sie unverschuldet (z.B. Krankheit, Dienstreise) nicht in der geltend gemacht werden, eine Zusammenrechnung der Lage waren, Ihren Antrag rechtzeitig zu stellen, und dies findet nicht statt. der Sicherungseinrichtung nachweisen können, können Sie diesen auch nach Ablauf der oben genannten Frist stellen. Die wesentlichen Unterschiede zwischen Einlagensicherung und Anlegerentschädigung: Einlagensicherung Anlegerentschädigung Auszahlungshöchstbetrag EUR 100.000,– EUR 20.000,– EUR 500.000,– in bestimmten Fällen (§ 12 ESAEG) Selbstbehalt Nein bei nicht-natürlichen Personen 10 % Auszahlungsfristen 7 Arbeitstage 3 Monate Kundenantrag erforderlich Nein Ja Ausnahme: Zeitlich begrenzt gedeckte Einlagen (§ 12 ESAEG) Ergänzende Informationen zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung finden Sie online unter www.sparkasse.at/einlagensicherung. Dort ist auch der vollständige Gesetzestext des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) ersichtlich.
Sicherung von Kundenvermögen C.2. Sparkassen-Haftungsverbund D.2. Im Ausland erworbene Wertpapiere Erste Bank und Sparkassen haften im Rahmen von Im Ausland erworbene Wertpapiere werden regelmäßig wechselseitigen Haftungsvereinbarungen für die im Ausland – bei einem von der Sparkasse Oberösterreich Auszahlung der Kundeneinlagen über die gesetzlich beauftragten Drittverwahrer – verwahrt. Werden Wert- gesicherten Beträge hinaus. Diese Haftung wirkt somit papiere im Ausland verwahrt, erfolgt dies in der Regel in als Ergänzung zur gesetzlichen Einlagensicherung und Form der Wertpapierrechnung. Dabei wird dem Kunden ein Anlegerentschädigung. Anspruch auf Lieferung der Wertpapiere im Umfang jenes Anteils gutgeschrieben, den die Sparkasse Oberösterreich Ein wesentlicher Bestandteil des Haftungsverbundes auf Rechnung des Kunden am gesamten Deckungsbe- ist ein Früherkennungssystem, welches ermög- stand im Ausland hält. Bei einer Verwahrung im Ausland licht, frühzeitig Risiken der Mitglieder zu identifizieren kommen ausländische Rechtsvorschriften und Usancen und mögliche wirtschaftliche Schwierigkeiten einer zur Anwendung. Die jeweilige lokale Rechtsordnung kann Sparkasse vorzubeugen. im Hinblick auf den Schutz von Kundenvermögen nachtei- lig von der österreichischen Rechtslage abweichen. Damit werden die Einlagen unserer Kunden zusätzlich abgesichert und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit D.3. Haftung der Sparkasse Oberösterreich der Sparkassengruppe erhöht. Die Sparkasse Oberösterreich haftet im Rahmen der Wert- Mit dem Haftungsverbund möchten die Erste Bank und papierverwahrung für ein Verschulden des Drittverwahrers die Sparkassen dieses Bestreben dokumentieren und dem Privatkunden gegenüber nach den Grundsätzen der untermauern. Erfüllungsgehilfenhaftung des § 1313a Allgemeines Bür- gerliches Gesetzbuch (ABGB) wie für eigenes Verschulden. Die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktien- gesellschaft ist jenen Bestimmungen der 2. Zusatzver- einbarung des Haftungsverbundes beigetreten, mit wel- D.4. Bankgeheimnis chen ein „institutionelles Sicherungssystem“ im Sinne Wir sind gesetzlich zur Einhaltung des Bankgeheimnisses Art 113 Abs 7 CRR geschaffen wurde. verpflichtet. Aus diesem Grund können wir bei Anfragen ausländischer Emittenten zur Offenlegung von Aktionä- ren und Inhabern von Forderungswertpapieren keine D. Sicherung von Auskunft erteilen. Dadurch können sich für die betroffe- nen Aktionäre und Inhaber von Forderungswertpapieren, Kundenvermögen je nach nationaler Gesetzgebung, Nachteile ergeben wie beispielsweise Entfall der Dividende, Entzug des D.1. Im Inland erworbene Wertpapiere Stimmrechts oder Einschränkung der Handelbarkeit. Im Inland erworbene Wertpapiere werden regelmäßig D.5. Verwahrung auf Sammelkonten in Österreich – bei einem von der Sparkasse Oberöster- reich beauftragten Drittverwahrer – verwahrt. Die Ver- Die von der Bank mit der Verwahrung betrauten Dritten wahrung erfolgt üblicherweise bei der OeKB CSD GmbH verwahren Kundenpapiere regelmäßig auf sogenannten (Central Securities Depository, Tochterunternehmen der Sammelkonten („Omnibus-Konten“). Dabei werden die Oesterreichischen Kontrollbank AG) bzw. bei einem an- Papiere von mehreren Kunden auf einem gemeinsamen deren Kreditinstitut mit einer Berechtigung für das De- Konto verbucht. Dabei werden die Papiere von mehreren potgeschäft. Werden Wertpapiere im Inland verwahrt, Kunden auf einem gemeinsamen Konto verbucht, wodurch erfolgt dies in der Regel in Form einer Girosammelver- eine unmittelbare Zuordnung der Papiere zu einem wahrung. Die Rechte der Kunden werden dadurch nicht bestimmten Kunden nicht mehr möglich ist und der Kunde beeinträchtigt, da insbesondere der Umfang der Wert- zum Miteigentümer an einem Sammelbestand wird. Sollte papiere der Kunden jederzeit festgestellt werden kann. der Ausnahmefall eintreten und nicht mehr ausreichend Bei einer Verwahrung in Österreich kommt österreichi- Papiere vorhanden sein, könnte es zu einer quotenmäßigen sches Recht zur Anwendung. Kürzung der Miteigentumsansprüche des Kunden kommen. Der Kunde wäre in diesem Fall, mit seinem daraus entstan- denen Schaden, auf seine Rechtsposition aus dem Verwah- rungsvertrag gegenüber seiner Bank verwiesen.
Sicherung von Kundenvermögen D.6. Information zur Gläubigerbeteiligung Derzeit ist folgende Reihenfolge einer Verlustabdeckung vorgesehen: im Fall der Sanierung oder Abwicklung 1. Aktien und andere Eigenkapitalinstrumente einer Bank („Bail-in“) 2. Nachrangige Verbindlichkeiten (z. B. Ergänzungs- und Nachranganleihen – „Tier 2“) Um europaweit einheitliche Regeln und Instrumente für 3. Unbesicherte, nachrangige Finanzinstrumente/ die Sanierung und Abwicklung von Banken zu schaffen, Forderungen, die nicht zum zusätzlichen Kern- wurde eine entsprechende EU-Richtlinie (Bank Recovery oder Ergänzungskapital („Tier 2“) zählen and Resolution Directive, Richtlinie zur Festlegung eines 4. Unbesicherte, nicht-nachrangige Finanzinstrumente Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kredit- und Forderungen (z.B. unbesicherte Bankanleihen instituten und Wertpapierfirmen, „BRRD“) erlassen. Diese und Zertifikate) wurde in Österreich per Bundesgesetz über die Sanierung 5. Zuletzt werden Einlagen von Unternehmen und und Abwicklung von Banken („BaSAG“) umgesetzt. Das natürlichen Personen, die nicht von der Einlagen BaSAG regelt unter anderem die Beteiligung („Bail-in“) sicherung umfasst sind, herangezogen. von Gläubigern einer Bank im Falle einer aufsichts- rechtlichen Abwicklung. Damit soll die Verwendung von Vom Bail-in ausgenommen sind Einlagen, die zur Gänze Steuergeldern bei drohender Zahlungsunfähigkeit einer der Einlagensicherung unterliegen, sowie fundierte Bank- Bank vermieden werden. Im Falle eines drohenden Aus- schuldverschreibungen („Covered Bonds“ oder Pfand- falls einer Bank kann die zuständige Behörde verschie- briefe) und Sondervermögen (z.B. Investmentfonds). Die dene Abwicklungsinstrumente anwenden: Regeln der BRRD wurden europaweit in den Gesetzen der Mitgliedsstaaten verankert. Unternehmensveräußerung Vermögen und/oder Verbindlichkeiten einer Bank wer- Eine Gläubigerbeteiligung kann somit auch z.B. bei Bank den gesamt oder teilweise an einen Käufer übertragen. anleihen aus anderen EU-Staaten umgesetzt werden, wobei Für Kunden und Gläubiger der Bank kommt es zu einem sich die nationalen Regeln im Detail unterscheiden können. Wechsel des Vertragspartners beziehungsweise des Schuldners. Mögliche Interessenskonflikte Jedes Kreditinstitut hat ein Interesse, eigene Finanzinstru- Brückeninstitut mente zu emittieren. Dieses Interesse besteht insbeson- Ein öffentliches Institut übernimmt die Verbindlichkeiten dere bei der Emission von Nachranganleihen, die aufgrund und/oder Vermögenswerte der von der Abwicklung einer möglichen Verlustbeteiligungspflicht des Nachrang- betroffenen Bank. Auch hier kommt es für Kunden/ anleihen-Investors zu einer Erhöhung der Eigenkapital Gläubiger zu einem Wechsel des Vertragspartners/ quote des Instituts führen kann. Schuldners. Risikohinweis Ausgliederung Die beschriebenen gesetzlich vorgesehenen Bail- in- Hier handelt es sich um das sogenannte „Bad-Bank“- Maßnahmen können für Gläubiger einer Bank zu einem Konzept. Vermögen und/oder Verbindlichkeiten der Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Auch eine betroffenen Bank werden in Zweckgesellschaften zum Veräußerung von z.B. Anleihen kann im Sanierungs- oder Abbau übertragen. Auch hier kommt es für Kunden/ Abwicklungsfall erschwert und mit deutlichem Wertverlust Gläubiger zu einem Wechsel des Vertragspartners/ möglich sein. Selbst wenn die ursprüngliche Emissions- Schuldners. dokumentation oder das Werbematerial eines Bankproduktes die Verlustbeteiligung nicht ausdrücklich beschreibt, kann Gläubigerbeteiligung („Bail-in“) dieses Produkt gesetzlich von einer Bail-in-Maßnahme Im Falle einer behördlich verordneten Abwicklung erfasst werden. Weiterführende Informationen finden Sie werden Eigen- und Fremdkapital einer Bank ganz oder auch auf der Webseite der Österreichischen Nationalbank: teilweise abgeschrieben oder in Eigenkapital umge- https://www.oenb.at/Finanzmarktstabilitaet/ wandelt. Diese Vorgehensweise soll die betroffene Bank bankenunion/einheitlicherabwicklungsmechanismus-/ stabilisieren. In diesem Fall kann es für Aktionäre und sanierungs-und-abwicklungsrichtlinie.html Gläubiger zu erheblichen Verlusten kommen, da ihre An- sprüche ohne Zustimmung von der zuständigen Behör- Sollte eine der oben beschriebenen Situationen ein de im Extremfall bis auf null reduziert werden können. Finanzinstrument betreffen, welches Sie im Rahmen einer diskretionären Portfolioverwaltung halten, werden Sie gesondert im Vermögensreport darüber informiert.
Kundenprofil und Kundenkategorien E. Kundenprofil und E.2.1. Kundenkategorie „Privatkunde“ Kunden der Kategorie „Privatkunde“ genießen den Kundenkategorien höchsten Anlegerschutz. Dabei sind umfangreiche Infor- mations- und Aufklärungspflichten zu erfüllen. Ebenso Im Zentrum unserer Bemühungen stehen immer muss im Zuge der Anlageberatung eine Eignungs- und unsere Kunden. Damit Sie persönlich und zielgerichtet Angemessenheitsprüfung vorgenommen werden. beraten werden können, ist ein ausführlicher Informa- tionsaustausch zwischen Ihnen und Ihrem Kunden Dieser Kundenkategorie können aber nicht nur Ver- betreuer notwendig. braucher angehören, sondern auch freiberuflich Tätige, Unternehmer und sonstige nicht-natürliche Personen. Es macht keinen Unterschied, ob es sich um Privat- E.1. Kundenprofil oder Betriebsvermögen handelt. Auch die Höhe des veranlagten Vermögens ist unerheblich. Als unser Kunde können Sie darauf vertrauen, dass Sie bestmöglich beraten werden. Bevor Ihr Kundenbetreuer E.2.2. Kundenkategorie „Professioneller Kunde“ Ihnen ein Angebot stellen kann, muss er von Ihnen Kunden der Kategorie „Professioneller Kunde“ verfügen umfangreiche Informationen einholen. Die erhobenen über ausreichende Erfahrungen und Kenntnisse im Daten benötigen wir, um Ihnen zielgerichtete Empfeh- Veranlagungsgeschäft. Sie können die jeweiligen Risiken lungen geben zu können. Außerdem sollen Sie dadurch korrekt und umfassend beurteilen und steuern. Im die Konsequenzen und die Tragweite der empfohlenen Zuge der Anlageberatung wird nur die Eignungsprüfung Finanzinstrumente einschätzen können. durchgeführt. Es werden entsprechende finanzielle Das WAG 2018 in Verbindung mit der delegierten Verord- Vermögensverhältnisse vorausgesetzt. nung (EU) 2017/565 definiert genau den Umfang der zu erhebenden Daten. Dazu zählen die Erfassung von Kun- Dieser Kundenkategorie können angehören: denvermögen und Einkommensverhältnissen (inklusive – Finanzinstitute, Versicherungsgesellschaften, der Fähigkeit zur Verlusttragung), Anlagezweck und Kapitalanlagegesellschaften, Pensionsfonds Anlagedauer (inklusive Risikobereitschaft) und Kennt- – Staaten, Länder, Regionalregierungen nissen über bzw. Erfahrungen mit Finanzinstrumenten. – Zentralbanken, supranationale Unternehmen Der Umfang der Beratungsleistung hängt wesentlich (Weltbank, Internationaler Währungsfonds, davon ab, in welchem Ausmaß Sie über Ihre persönliche Europäische Investitionsbank) Situation Auskunft erteilen. Je detaillierter Ihre Angaben – Großunternehmen, die mindestens zwei sind, desto präziser kann Ihr Kundenbetreuer auf Ihre der folgenden Anforderungen erfüllen: Bedürfnisse eingehen und zielgerichtete Empfehlungen – Bilanzsumme: 20 Mio. Euro geben. Falls Sie nicht bereit sind, das vom Gesetz vorge- – Nettoumsatz: 40 Mio. Euro sehene Mindestmaß an Auskünften zu erteilen, dürfen – Eigenmittel: 2 Mio. Euro wir keine Empfehlungen geben. E.2.3. Kundenkategorie „Geeignete Gegenpartei“ E.2. Kundenkategorien Um als geeignete Gegenpartei eingestuft und behandelt zu werden, müssen die Voraussetzungen des „Profes- Das WAG 2018 sieht drei Kategorien von Anlegertypen sionellen Kunden“ erfüllt sein. Geeigneten Gegenparteien vor: „Privatkunde“, „Professioneller Kunde“ und kommt das niedrigste Schutzniveau des WAG 2018 zu. Für „Geeignete Gegenpartei“. Zur Unterscheidung dienen Kunden dieser Kategorie findet keine Anlageberatung im genau definierte Kriterien. Der Kundenbetreuer nimmt Sinne des Punktes F.3.1.1. statt. Wird jedoch diesen Kun- die Zuordnung zu einer der drei Kategorien vor. Eine den gegenüber eine Anlageberatung erbracht, werden sie Änderung der Kundenkategorie kann erst nach Antrag- als „Professionelle Kunden“ behandelt. stellung durch Sie und nach Überprüfung der gesetzlich verpflichtenden Kriterien durch uns vorgenommen werden. Abhängig von der zugewiesenen Kundenkategorie sieht das WAG 2018 ein bestimmtes Schutzniveau für Sie vor. Eine Änderung der Kundenkategorie führt demnach auch zu einer Veränderung Ihres Schutzniveaus.
Beratungsprozess F. Beratungsprozess Bei der Risikobeurteilung der Gesamtvermögenssituation eines Anlegers werden beispielsweise Aktien, Aktienfonds, Optionen, etc. als risikoreiche Werte angesehen. Weitere F.1. Eignungs- und risikoreiche Anlageformen, wie z.B. Unternehmensan- Angemessenheitsprüfung leihen, Unternehmensbeteiligungen, fondsgebundene Lebensversicherungen mit einem hohen Aktienanteil, Im Zuge einer Anlageberatung prüft Ihr Kundenbetreuer etc., werden ebenfalls dieser Position hinzugerechnet. die Aktualität Ihres Kundenprofils und Ihrer Anlageziele Auf Basis der risikoreichen Werte im Verhältnis zur und passt diese – falls erforderlich – an die v eränderten Gesamtvermögenssituation eines Anlegers lässt sich Verhältnisse an. Anhand Ihrer Angaben wird Ihr Kunden feststellen, ob die Veranlagungsstruktur im Hinblick betreuer feststellen, ob das empfohlene Finanzinstru- auf den Risikoanteil für einen Anleger geeignet ist. ment zu Ihnen passt. Er prüft also, ob bei Ihnen ausrei- chende finanzielle Verhältnisse vorhanden sind, welches F.2.2. Risikoarme Werte Risiko Sie bereit sind einzugehen und ob das Finanz Ein risikoarmer Wert zeichnet sich durch niedrige Volatili- instrument Ihrem Anlageziel (Anlagezweck und Anlage- tät aus. Mit sinkender Volatilität sinkt das Risiko, dass der dauer) entspricht (= Eignungsprüfung). Ebenso prüft tatsächliche Ertrag nicht dem erwarteten Ertrag entspre- er, ob Sie über die Chancen und Risiken des jeweiligen chen wird. Einerseits sinken dadurch die Ertragschancen, Finanzinstruments Bescheid wissen und über entspre- andererseits reduziert sich auch das Verlustrisiko. Das chende Erfahrungen verfügen (= Angemessenheits- Risiko eines Produktes wird auch durch die Bonität des prüfung). Stellt er zu geringe Erfahrungen fest, wird Sie Emittenten beeinflusst. Je besser die Bonität des Emitten- Ihr Kundenbetreuer erneut aufklären. Stellt sich bei der ten ist, desto niedriger ist das (Ausfalls-)Risiko. Prüfung heraus, dass das Finanzinstrument nicht geeig- net und/oder nicht angemessen ist, wird Sie Ihr Kunden- Bei der Risikobeurteilung der Gesamtvermögenssituation betreuer darauf hinweisen, eine Warnung aussprechen eines Anlegers werden beispielsweise Anleihen in und von einer Empfehlung Abstand nehmen. Bestehen Euro von Emittenten mit einer sehr guten Bonität als Sie trotzdem auf dem Abschluss des Geschäfts, können risikoarme Werte angesehen. Weitere Sparformen, Sie das Produkt nur beratungsfrei erwerben. wie z.B. Sparbücher, Bausparverträge, etc., werden ebenfalls dieser Position hinzugerechnet. F.2. Begriffsdefinitionen F.2.3. Emittenten guter Bonität F.2.1. Risikoreiche Werte Ein Emittent guter Bonität ist ein Schuldner (z.B. Staat, Ein risikoreicher Wert zeichnet sich durch hohe Volatili- Bank, Unternehmen, etc.), von dem erwartet wird, dass tät (Maß für Wertschwankungen wie z.B. Schwankung er aufgrund seiner finanziellen Lage die Zinsen seiner des Wertpapierkurses, oder des Zinsniveaus) aus. Mit eigenen Wertpapieremissionen laufend bedienen und steigender Volatilität steigt das Risiko, dass der tatsäch- sie jederzeit tilgen kann. liche Ertrag nicht dem erwarteten Ertrag entsprechen wird. Einerseits steigen dadurch die Ertragschancen, Zur Einschätzung der Bonität können vorhandene andererseits erhöht sich auch das Verlustrisiko – bis hin Ratings (Risikoeinschätzung) internationaler Rating- zum Totalverlust. agenturen (z.B. Standard & Poor’s, Moody´s, Fitch) herangezogen werden. Ratings basieren auf einer um- Das Risiko eines Produktes wird auch durch die Bonität fassenden Analyse des Schuldners, wie z.B. Rentabilität, des Emittenten (Fähigkeit, seinen Verpflichtungen, wie Eigenkapital, Wettbewerbsposition, Management, etc. z.B. Tilgungszahlungen und Zinszahlungen, nachzukom- und werden in Form einer Kennzahl dargestellt. men) beeinflusst. Je schlechter die Bonität des Emitten- ten ist, desto höher wird die prognostizierte Zinszahlung Liegt kein Rating vor, kann die Bonität des Schuldners sein, desto höher ist aber auch das (Ausfalls-)Risiko, z.B. auch durch eine interne, Risikobewertung der Bank was die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals und die (vergleichbar mit einem Rating) beurteilt werden. Zinszahlungen betrifft.
Beratungsprozess F.2.4. OTC Derivate berösterreich und ihrer verbundenen Unternehmen, O Bei OTC Derivaten handelt es sich um Finanzinstrumente, sowie der Erste Group Bank AG emittiert oder ange- die nicht an einer Börse, sondern direkt zwischen den boten werden. In diesem Zusammenhang bieten wir Marktteilnehmern gehandelt werden. Bei OTC Derivate jedoch auch eine breite Basis an fremden Produkten an. besteht die Möglichkeit, dass sie unmittelbar nach der Durchführung einer Transaktion einen negativen Markt- Ausschluss der Nachberatung wert aufweisen. Die Sparkasse OÖ könnte nicht in der Lage Im Rahmen der unter Punkt F 3.1.1. angeführten Anlage- sein, OTC Derivate vom Kunden zurückzukaufen und ist beratung endet unsere Beratungspflicht mit der Ausfüh- nicht verpflichtet, laufend Kurse für OTC Derivate zu stellen. rung Ihres Auftrags. Wir führen dementsprechend keine Nachberatung durch. Eine Nachberatung würde nur F.3. Anlageberatungsgeschäft und dann vorliegen, wenn ein Kreditinstitut mit Ihnen aus- drücklich vereinbart, dass es regelmäßig überprüft und beratungsfreies Geschäft Sie aktiv darüber informiert, ob Ihre Finanzinstrumente oder Ihre Veranlagung nach wie vor geeignet sind/ist. Wodurch unterscheidet sich ein Anlageberatungsge- Dieses Service bieten wir nicht an. Selbstverständlich schäft von einem beratungsfreien Geschäft? Beim An- freuen wir uns, wenn Sie von sich aus für weitere Ge- lageberatungsgespräch beruht Ihre Anlageentscheidung spräche auf uns zukommen. Für die laufende Betreuung auf der Empfehlung Ihres Kundenbetreuers und beim stehen Ihnen spezielle Dienstleistungen zur Verfügung, beratungsfreien Geschäft auf Ihrer Willenserklärung, das z. B. ein Vermögensverwaltungsvertrag. Finanzinstrument ohne Beratung anschaffen zu wollen. F.3.1.2. Vermögensverwaltung F.3.1. Anlageberatungsgeschäft Die Vermögensverwaltung ist die Verwaltung eines Das Anlageberatungsgeschäft umfasst die Anlagebe- Portfolios für einen Einzelkunden mit einem Ermes- ratung und die Vermögensverwaltung. Es ist gekenn- sensspielraum im Rahmen des Kundenmandats, sofern zeichnet durch das Empfehlen eines Finanzinstruments dieses Portfolio ein oder mehrere Veranlagungsproduk- oder einer Wertpapierdienstleistung, das/die auf Sie te enthält. Zusätzlich zu den allgemeinen Informationen abgestimmt ist. Die Empfehlung erfolgt aufgrund Ihrer werden Sie vor Vertragsabschluss speziell über die Angaben im Rahmen der Eignungs- und Angemessen- gewählte Anlagestrategie informiert. heitsprüfung (s. Punkt F.1.). F.3.2. Beratungsfreies Geschäft F.3.1.1. Anlageberatung Beim beratungsfreien Geschäft prüfen wir, ob Ihre Eine Empfehlung liegt dann vor, wenn wir einen Vor- Anlageentscheidung angemessen ist. Die Prüfung, ob schlag für ein Veranlagungsprodukt abgeben, welches Ihre Anlageentscheidung geeignet ist, kann unterblei- für Sie geeignet und angemessen ist. Diesfalls erhalten ben. Fällt die Angemessenheitsprüfung negativ aus, so Sie im Anschluss ein Protokoll über das geführte Gespräch. werden Sie von uns in standardisierter Form gewarnt. Im beratungsfreien Geschäft erfolgt keine (vollständige) Eine Empfehlung liegt jedoch nicht vor, wenn wir Sie Prüfung der Zielmarktkriterien. allgemein über eine Wertpapierart sowie über Veran- lagungsprodukte in öffentlichen Medien informieren. Ein beratungsfreies Geschäft liegt dann vor, Ebenso handelt es sich nicht um eine Empfehlung, wenn – wenn Sie Ihren Anlagewunsch bereits wir mit Ihnen über das Marktgeschehen sprechen oder genau geäußert haben Ihnen bloß Informationsmaterial zur Verfügung stellen. – wenn durch uns keine persönliche Empfehlung erfolgt – wenn Sie im Falle eines negativen Ergebnisses und/ Jedenfalls sollten Sie regelmäßig, zumindest einmal im Jahr, oder Angemessenheitsprüfung trotzdem auf der Ihre Veranlagungen mit Ihrem Kundenbetreuer b esprechen. Auftragsdurchführung bestehen – wenn eine Eignungs- oder Angemessenheitsprüfung Abhängige Beratung nicht durchgeführt werden kann (etwa wenn Sie Eine Anlageberatung erbringen wir in Form einer abhän- die nötigen Auskünfte zu Kundenprofil und Veran gigen Beratung. Dies bedeutet, dass die Produktpalette lagungszielen nicht erteilen) keine substanzielle Anzahl der auf dem Markt verfüg- – wenn Sie Ihre Geschäfte selbstständig über baren Finanzinstrumente abdeckt, sondern überwie- das netbanking/George abwickeln gend Finanzinstrumente enthält, die von der Sparkasse
Vorteile für die Bank im Wertpapiergeschäft F.3.2.1 Digitales Banking (George) Aufträge mittels Digitalen Bankings (George) G. Vorteile für die Bank nehmen wir als beratungsfreie Geschäfte zur Abwicklung entgegen. Auch hier treffen sinngemäß im Wertpapiergeschäft die unter Punkt F.2.2. genannten Kriterien zu. G.1. Entgegennahme von Vorteilen F.3.2.2. Aufträge mittels Telekommunikation Bei der Durchführung von Wertpapierdienstleistungen Aufträge, die Sie telefonisch oder per Fax an uns werden im Rahmen bestehender Verträge mit Dritten weiterleiten, können als beratungsfreie Geschäfte Vorteile („Verkaufsanreize“) entgegengenommen und abgewickelt werden. unsererseits einbehalten. Diese Vorteile von Dritten dienen dazu, die Qualität unserer Dienstleistungen für Sie können mit Ihrem Kundenbetreuer auch Anlage- unsere Kunden nachhaltig zu verbessern. Wir erklären beratungsgeschäfte mittels Telekommunikation ab- ausdrücklich, dass die Annahme von Vorteilen unser wickeln. Ihr Kundenbetreuer wird in diesem Fall eine Handeln im bestmöglichen Interesse unserer Kunden Eignungs- und Angemessenheitsprüfung durchführen nicht beeinträchtigt. und Ihnen sämtliche notwendigen Kunden- und Pro- duktunterlagen im Zuge der Anlageberatung zusenden. Die Sparkasse Oberösterreich erhält einmalige geldwerte Auf Ihren Wunsch kann die Zusendung der Unterlagen Vorteile (z.B. in Form eines Ausgabeaufschlags bei be- auch mittels E-Mail erfolgen. Diese Art der Zusendung stimmten Fondstransaktionen) bzw. laufende geld- werden wir allerdings nur dann vornehmen, wenn Sie werte Vorteile (z. B. in Form von Bestandsprovisionen uns vorher erklären, dass Sie ausdrücklich damit einver- für bestimmte Bestände in Fonds) von Drittparteien. Die standen sind, dass Ihnen die erforderlichen Unterlagen einbehaltenen geldwerten Vorteile werden im Rahmen elektronisch übermittelt werden. des ex-ante Kostenausweises dem Kunden vor Transak- tion bekanntgegeben, als auch im ex-post periodischen F.3.2.3. Aufzeichnung der elektronischen Kostenausweis offengelegt. Kundenkommunikation Aufgrund regulatorischer Anforderungen des WAG Darüber hinaus kann die Sparkasse Oberösterreich gering- 2018 werden Telefongespräche oder die elektronische fügige nicht-geldwerte Vorteile annehmen – siehe G.2. Kommunikation (z. B. via E-Mail) zwischen Ihnen und Bei der Vermögensverwaltung dürfen keine Vorteile unseren Vertriebseinheiten, die zu Geschäftsabschlüs- einbehalten bzw. angenommen werden. sen im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten führen oder führen können, werden aufgezeichnet und archi- viert. Kopien dieser Aufzeichnungen stehen auf Ihre G.2. Geringfügig nicht monetäre Vorteile Anfrage über einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt des Gesprächs zur Verfügung. Nach Ablauf Die Sparkasse Oberösterreich kann von Dritten Einla- dieser 5 Jahre werden die aufgezeichneten Gespräche dungen und Geschenke in jenem geringfügigen Ausmaß gelöscht. Die Möglichkeit der telefonischen Kommunika- annehmen, wie es zwischen Geschäftspartnern üblich tion im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten und die und zulässig ist – beispielsweise in Form von gering- damit verbundene Aufzeichnung werden wir gesondert fügigen Einladungen zu kulturellen Veranstaltungen, mit Ihnen vereinbaren. geringfügigen Geschenken aus besonderem Anlass (z.B. Weihnachtsgeschenken) oder Informationen zu einem Finanzinstrument. Dies erfolgt allerdings unter der Voraussetzung, dass Kundeninteressen nicht beeinträchtigt werden und die Einladungen und Ge- schenke die Qualität der Dienstleistung für den Kunden verbessern können.
Information über die Ausführungsgrundsätze H. Information über die Verfügung gestellte Infrastruktur die Kriterien in Bezug auf Geschwindigkeit und Wahrscheinlichkeit der Ausführung. Ausführungsgrundsätze Weitere Synergieeffekte werden erzielt durch die Bereitstellung von: Die Sparkasse Oberösterreich wird in der Regel Aufträge – Orderrouting, Abrechnungs- und ihrer Kunden an die Erste Group Bank AG (im Folgenden Abwicklungsfunktionalitäten kurz „Erste Group“ genannt) zur Ausführung weiterleiten. – Marktzugängen über die Erste Group Davon ausgenommen sind Anleihen und Wertpapie- – Wartung und Weiterentwicklung der EDV-Systeme re, welche von der Sparkasse Oberösterreich Bank AG – Support-Leistungen im Tagesgeschäft wie Hot- emittiert werden, sowie Investmentfonds der Sparkasse line-Funktion, Notfall-Support bei Systemausfällen Oberösterreich Kapitalanlagegesellschaft und OTC Deriva- – Unterstützung und Interessenvertretung in te. Auch bei dieser Ausführung finden die Durchführungs- Gremien- und Projektarbeit grundsätze der Erste Group sinngemäß Anwendung. Auf- – konkurrenzfähigen Datenverarbeitungssystemen für träge, die nicht an die Erste Group weitergeleitet werden, die Orderbearbeitung im Filialgeschäft und Broke- kann die S parkasse Oberösterreich auf eigene Rechnung rage im Einklang mit unseren Organisationsstruk ausführen. Die Wahl der Erste Group erfolgt aufgrund der turen und Arbeitsabläufen Berücksichtigung der besonderen Leistungsbeziehungen. Nach sorgfältiger Prüfung auf Basis der gesetzlichen Die Ausführungsgrundsätze der Erste Group gelten auch Anforderungen ist die Sparkasse Oberösterreich der dann, wenn die Sparkasse Oberösterreich in Erfüllung Auffassung, dass die Erste Group die bestmögliche Aus- ihrer Pflichten aus einem Vermögensverwaltungsvertrag führung von weitergeleiteten Aufträgen für ihre Kunden mit dem Kunden für Rechnung des Kunden Finanzinstru- gewährleistet. mente erwirbt oder veräußert. Der Portfolio Manager kann abhängig von der Art und Für die Ermittlung der Marktgerechtigkeit der Preise bei OTC dem Umfang des Auftrags sowie der Marktliquidität Derivaten werden insbesondere folgende Referenzbanken einen alternativen Ausführungsplatz auswählen, wenn (Haupthandelspartner) herangezogen. In alphabetischer dadurch das bestmögliche Ergebnis für den Kunden Reihenfolge: Barclays, Citigroup, Commerzbank AG, Credit gewahrt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Agricole, Credit Suisse, Deutsche Bank AG, Goldman Sachs, Auftrag mit großem Volumen an einem solchen alter- HSBC, JP Morgan Chase Bank, Landesbank Baden-Württem- nativen Ausführungsplatz aufgrund höherer Liquidität berg, Societe General, UBS, Züricher Kantonalbank. schneller und vollständig sowie durch dann entstehende Kostenvorteile zum bestmöglichen Preis für den Kunden Die Sparkasse Oberösterreich bietet im Rahmen ihrer ausgeführt werden kann. Funktion als Liquiditätsgeber für eigene Emissionen die Möglichkeit an, verzinsliche WP (einschließlich Nullkupo- Das Institut hat die Effizienz und Wirksamkeit der Vorkeh- nanleihen) zu aktuellen Marktpreisen direkt zu erwerben rungen und der Ausführungsgrundsätze zu überwachen. oder zu verkaufen. Die aktuellen Marktpreise werden von der Sparkasse Oberösterreich selbst quotiert. Dabei ver- Die in der nachstehenden Policy der unter „Gebühren wendet die Sparkasse Oberösterreich aktuelle Referenz- der Erste Group“ als „eigene Spesen“ ausgewiesenen preise sowie angemessene Bewertungsmethoden. Gebühren werden in der Sparkasse Oberösterreich als „fremde Spesen“ ausgewiesen. Die Ausführung von Kundenaufträgen über die Erste Group ermöglicht zudem eine effektive und kosten- Die jeweils gültige Fassung der Ausführungsgrundsätze günstige Ausführung, Abwicklung bzw. Abrechnung von für und professionelle Kunden finden Sie unter Wertpapier- und Derivatgeschäften und berücksichtigt die www.sparkasse-ooe.at. speziellen Anforderungen der Sparkasse Oberösterreich. Die Sparkasse OÖ veröffentlicht einmal jährlich gemäß Im Rahmen des arbeitsteiligen Zusammenwirkens stellt Artikel 27 Absatz 6 der Richtlinie 2014/65/EU unter die Erste Group der Sparkasse Oberösterreich auch die www.sparkasse-ooe.at für alle ausgeführten Kunden- notwendige Infrastruktur und die benötigten Dienst- aufträge und Kategorien von Finanzinstrumenten die leistungen zur Verfügung. Durch die Bündelung dieser fünf Ausführungsplätze, die ausgehend vom Handels Faktoren werden Kostenvorteile bei Ausführung, Abwick- volumen am wichtigsten sind. lung und Abrechnung von Aufträgen für Privatkunden und professionelle Kunden erzielt. Zusätzlich erfüllt die zur
Information über die Ausführungsgrundsätze H.1. Information über die Ausführungs- H.1.2. Anwendungsbereich Die folgenden Ausführungsgrundsätze kommen grundsätze der Erste Group zur Anwendung: a. Die Erste Group trifft alle zweckmäßigen Vorkeh- H.1.1. Geltungsbereich rungen, um gleichbleibend, aber nicht auf Basis der a. Die vorliegende Zusammenfassung der Ausfüh- einzelnen Aufträge, das bestmögliche Ergebnis bei rungsgrundsätze für Privatkunden fasst die Maß- der Ausführung von Kundenaufträgen zu erzielen. nahmen zusammen, welche die Erste Group Bank AG Die Erste Group platziert Aufträge auf Ausfüh- (im Folgenden als Erste Group bezeichnet) gemäß rungsplätzen, die sie als geeignet erachtet. Bei den den Bestimmungen des Wertpapieraufsichtsgeset- Ausführungsplätzen handelt es sich um geregelte zes 2018 (WAG 2018) FÜR IHRE KUN DEN getroffen Märkte, multilaterale Handelssysteme, organisierte hat. Die nachfolgend angeführten Ausführungs- Handelssysteme, systematische Internalisierer oder grundsätze gelten ausschließlich für Privatkunden andere Liquiditätsgeber im Sinne des WAG 2018. b. Die Erste Group zieht bei der Auswahl des Ausfüh- b. Die Anforderungen, welche das WAG 2018 an eine rungsplatzes Ausführungsfaktoren in Betracht, die bestmögliche Auftragsausführung stellt, sind ein es ihr ermöglichen, das bestmögliche Ergebnis für wichtiger Bestandteil des Anlegerschutzes. Sie gelten den Kunden zu erzielen. Je nach Gattung des Finanz- für Wertpapierfirmen, die Kundenportfolios verwalten instruments werden die folgenden Faktoren mit oder Kundenaufträge über Finanzinstrumente anne- unterschiedlicher Gewichtung berücksichtigt: hmen, weiterleiten oder gegen sich selbst ausführen. – Preis Kundenaufträge über Finanzinstrumente, die die Erste – Kosten Group zur Ausführung annimmt oder weiterleitet, bzw. – Schnelligkeit der Ausführung Transaktionen, die die Erste Group im Rahmen der – Wahrscheinlichkeit der Ausführung Verwaltung des Kundenportfolios ausführt, werden – andere relevante Faktoren im Folgenden als Auftrag bzw. Aufträge bezeichnet. c. Das bestmögliche Ergebnis für einen Privatkunden c. Gemäß WAG 2018 müssen Wertpapierfirmen bei der bestimmt sich aus der Gesamtbewertung, die in erster Ausführung von Kundenaufträgen alle zweckmäßigen Linie den Preis und die Kosten des Finanzinstruments Vorkehrungen treffen, um das bestmögliche Ergebnis im Zusammenhang mit der Ausführung heranzieht. für ihre Kunden zu erzielen. Dabei bestimmt sich das d. Die von der Erste Group berücksichtigten Kosten bestmögliche Ergebnis eines Privatkunden nach der umfassen zum Beispiel die Kosten des Ausführungs- Gesamtbewertung, die dem Preis und den Kosten des platzes, Steuern, Gebühren von Zwischenhändlern Finanzinstruments im Zusammenhang mit der Aus- oder Clearing- und Abwicklungsgebühren. führung die größte Bedeutung beimisst. Dabei müssen e. Die Erste Group bietet die Ausführung von Kundenaufträ- die Wertpapierfirmen alle dem Kunden mit der Aus- gen in folgenden Gattungen von Finanzinstrumenten an: führung entstehenden Kosten, wie zum Beispiel die – Aktien, Exchange Traded Funds (ETFs) Kosten des Ausführungsplatzes, Clearing- und Ab- – Anleihen wicklungsgebühren sowie etwaige andere Gebühren, – Investmentfonds berücksichtigen. – Zertifikate und Optionsscheine d. Die vorliegenden Ausführungsgrundsätze bilden – außerbörsliche Derivate einen integralen Bestandteil der Konto- und Depot- f. Die Erste Group berücksichtigt bei der Ausführung eröffnungsvereinbarung zwischen der Erste Group von Kundenaufträgen die Einstufung des Kunden als und dem Kunden. Als Voraussetzung für die Eröffnung Privatkunde. eines Kontos bzw. Depots bei der Erste Group muss g. Die Erste Group behält sich vor, Aufträge von Kunden der Kunde den Inhalt der vorliegenden Ausführungs- mit Aufträgen anderer Kunden oder auch mit Ge- grundsätze zustimmend zur Kenntnis nehmen. schäften auf eigene Rechnung zusammenzulegen. Darüber hinaus gilt diese Zustimmung des Kunden Eine Zusammenlegung wird nur dann erfolgen, stets als erteilt, wenn er bei der Erste Group Aufträge wenn nicht zu erwarten ist, dass diese Zusammen- platziert. legung für den Kunden nachteilig ist. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist festzuhalten, dass die Zusammenlegung eines Auftrags mit ande- ren Aufträgen und Geschäften jedoch in Bezug auf einen bestimmten Auftrag nachteilig sein kann.
Grundzüge zum Umgang mit Interessenkonflikten h. Erteilt der Kunde eine ausdrückliche Weisung, so führt die Erste Group den Kundenauftrag gemäß I. Grundzüge zum Umgang dieser ausdrücklichen Weisung aus. Der Kunde sollte beachten, dass dies die Erste Group daran hindern mit Interessenkonflikten könnte, hinsichtlich der Aspekte des Auftrags, auf Die Sparkasse Oberösterreich hat folgende Vorkehrungen die sich die ausdrücklichen Weisungen beziehen, das getroffen, damit sich Interessenkonflikte zwischen ihr bestmögliche Ergebnis zu erzielen. und ihren Kunden oder zwischen den Kunden untereinan- i. Die Erste Group leitet Aufträge als Kommissionär zur der nicht nachteilig auf die Kundeninteressen auswirken: Ausführung an einen Zwischenhändler weiter oder führt Aufträge selbst direkt an einem Handelsplatz oder gegen das eigene Buch aus. I.1. In der Sparkasse Oberösterreich j. Bei der Wahl der Zwischenhändler wendet die Erste können Interessenkonflikte auftreten Group ein standardisiertes Auswahlverfahren an. Die Erste Group prüft regelmäßig, ob die Ausführungs- zwischen unseren Kunden und grundsätze und -verfahren der Zwischenhändler im − unserem Haus Einklang mit den Grundsätzen einer bestmöglichen − den in unserem Haus beschäftigten Mitarbeitern Auftragsausführung gemäß WAG 2018 stehen, und − anderen Kunden ergreift bei Bedarf Korrekturmaßnahmen. bei der Erbringung von Wertpapier-Dienstleistungen/ k. Die Erste Group prüft ihre Ausführungsgrundsätze -Nebendienstleistungen kann es vor allem in mindestens einmal im Jahr. Die Kunden werden über folgenden besonders betroffenen Bereichen zu jede wesentliche Änderung dieser Ausführungs- Interessenskonflikte kommen: grundsätze informiert. – Finanzierung l. Die Erste Bank legt ihren Kunden auf Anfrage dar, – Vermögensverwaltung dass deren Aufträge in Übereinstimmung mit den – Vertrieb Ausführungsgrundsätzen der Erste Group oder der/ – Orderausführung für Andere und Eigenhandel den ausdrücklichen Kundenweisung(en) ausgeführt – Emissionen von eigenen Finanzinstrumenten wurden. – OTC Derivate m. Weitere Informationen zu den Ausführungskriterien der Erste Group für Privatkunden, deren Bedeutung Interessenskonflikte können auch insbesondere und die Beschreibung des Marktumfelds je Produkt- aus Beziehungen klasse finden Sie unter www.erstegroup.com – unseres Hauses mit Emittenten von Finanzinstru- n. Weitere Informationen zu den Ausführungskriterien menten, z. B. über die Mitwirkung in Aufsichts- oder der Erste Group für professionelle Kunden finden Sie Beiräten, oder unter www.erstegroup.com – von Emittenten von Finanzinstrumenten mit unse- rem Haus entstehen, z. B. als Kunden unseres Die Erste Group veröffentlicht unter www.erstegroup.com Hauses sowie aus Beziehungen unseres Hauses zu einen Link zu den neuesten gemäß Artikel 27 Absatz Emittenten von Finanzinstrumenten dadurch, dass 3 der Richtlinie 2014/65/EU veröffentlichten Daten über unser Haus an dem jeweiligen Emittenten von Finanz- die Qualität der Ausführung für jeden von der Erste instrumenten direkt oder indirekt beteiligt ist. Group in ihren Grundsätzen der Auftragsausführung genannten Ausführungsplatz. Daneben kann es zu Interessenkonflikten kommen, wenn unser Haus Auf Wunsch erhalten Sie diese Information selbstver- – an Emissionen des jeweiligen Emittenten ständlich auch bei Ihrem Kundenbetreuer. von Finanzinstrumenten mitwirkt, – Kredit-/Garantiegeber des jeweiligen Emittenten von Finanzinstrumenten ist, – Zahlungen an/von den/dem jeweiligen Emittenten von Finanzinstrumenten erbringt/erhält, – mit dem jeweiligen Emittenten von Finanzinstru- menten Kooperationen eingegangen ist, – oder mit dem Management/Besitzer des jeweiligen Emittenten eine Geschäftsbeziehung unterhält
Grundzüge zum Umgang mit Interessenkonflikten Ebenso können Interessenskonflikte entstehen, Unabhängig davon steht uns eine Compliance- wenn unser Haus Organisation zur Verfügung, die insbesondere folgende – mit dem jeweiligen Emittenten von Finanzinstru- Maßnahmen setzt: menten gemeinsame direkte oder indirekte Tochter- – die Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen mit unternehmen/Beteiligungen betreibt/hält, sogenannten „Information Barriers“ d. h. virtuellen – oder unsere Kunden Aufträge in Derivaten (z.B. bzw. tatsächlichen Barrieren zur Überwachung bzw. Optionen, Swaps, Futures, Wandelschuldverschrei- Beschränkung des Informationsflusses bungen, Optionsscheine, Vorzugsaktien oder andere – die Herausgabe von Leitsätzen für Mitarbeiter Derivate oder Kombinationen davon) durchführen. geschäfte, insbesondere von ergänzenden Be- Solche Handelsgeschäfte können in gleichen oder stimmungen zur Depotführung für Mitarbeiter in verwandten Produkten, einschließlich Transaktionen sensiblen Bereichen in den zugrunde liegenden Wertpapieren, getätigt – Verpflichtung aller Mitarbeiter zur Offenlegung ihrer werden, wie die Ihren. Auch wenn solche Handelsge- Geschäfte in Finanzinstrumenten schäfte nicht direkt mit Ihrem Auftrag in Verbindung – laufende Kontrolle aller Mitarbeitergeschäfte stehen, können sie zufällig den Preis des Derivats in Finanzinstrumenten beeinflussen, das Sie kaufen oder verkaufen. – Führung von Beobachtungs- bzw. Sperrlisten, in die Finanzinstrumente aufgenommen werden, in denen I.2. Es können Interessenkonflikte es zu Interessenkonflikten kommen kann. Mitarbei- tergeschäfte in Finanzinstrumenten aus der Beob- auch dadurch auftreten, dass achtungsliste bleiben unter Einhaltung von Auflagen erlaubt, werden aber zentral beobachtet; Geschäfte – die Sparkasse OÖ aufgrund der gesellschaftlichen in Finanzinstrumenten aus der Sperrliste sind untersagt. Nahebeziehung zur Sparkasse Oberösterreich Kapi- – Regelungen betreffend Orderannahme und Order- talanlagegesellschaft deren Produkte verkauft bzw. ausführung empfiehlt, – Produktprüfungsprozess bei der Einführung von – die Sparkasse OÖ aufgrund der gesellschaftlichen Produkten Nahebeziehung zur Erste Group deren Produkte und die – Regelungen zur anlage- und anlegergerechten Erste Group Bank AG Aktie verkauft bzw. empfiehlt, Beratung – die Sparkasse Oberösterreich aufgrund der gesell- – Regelungen zum Vergütungssystem unserer Mit- schaftlichen Nahebeziehung zur Erste Group die Pro- arbeiter um objektive Beratung im besten Kunden- dukte der ERSTE SPARINVEST verkauft bzw. empfiehlt. interesse zu sichern und bevorzugten Verkauf von – unserem Haus oder einzelnen relevanten Personen bestimmten Finanzinstrumenten von vornherein zu unseres Hauses Informationen vorliegen, die zum verhindern Zeitpunkt eines Kundengeschäfts noch nicht öffent- – Regelungen über die Annahme und Vergabe von lich bekannt sind oder Geschenken und sonstigen Vorteilen und sonstigen – Anreize zur Bevorzugung eines bestimmten Finanz- Vorteilen instruments z. B. bei Beratung, Empfehlung oder – laufende Schulung unserer Mitarbeiter Auftragsausführung vorliegen. – Verpflichtung aller Mitarbeiter zur Offenlegung von Nebenbeschäftigungen und Mandaten I.3. Zur weitgehenden Vermeidung dieser Interessenkonflikte besteht in unserem I.4. Sind Interessenkonflikte in Einzelfällen Haus eine mehrstufige Organisation mit nicht durch die obige Aufgabenteilung entsprechender Aufgabenverteilung. oder unsere Compliance-Organisation vermeidbar, Wir als Kreditinstitut wie auch unsere Mitarbeiter sind entsprechend den gesetzlichen Grundlagen verpflichtet, werden wir unsere Kunden entsprechend diesen Grund- die Wertpapierdienstleistungen und Wertpapierneben- sätzen darauf hinweisen. Wir werden nötigenfalls in dienstleistungen ehrlich, redlich und professionell im diesen Fällen auf Beurteilung, Beratung oder Empfeh- Interesse unserer Kunden zu erbringen und Interessen- lung des jeweiligen Finanzinstruments verzichten. konflikte bestmöglich zu vermeiden.
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