Informationen über uns und unsere Wertpapier-dienstleistungen - Sparkasse

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Informationen über uns
und unsere Wertpapier-
dienstleistungen
                          Was zählt,
                 sind die Menschen.
Informationen über uns und unsere
Wertpapierdienstleistungen

Kundeninformation (Stand Mai 2018)                           Rechtsvorschriften
                                                             Anwendbare Rechtsvorschriften sind insbesondere das
Gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 2018) sind wir          Bankwesengesetz (BWG), das Wertpapieraufsichts-
verpflichtet, Sie von folgenden Informationen über uns und   gesetz (WAG) und das Sparkassengesetz (SpG) in der
unsere Wertpapierdienstleistungen in Kenntnis zu setzen.     jeweils geltenden Fassung (www.ris.bka. gv.at).

A. Informationen über uns                                    B. Zusätzliche Angaben nach
Allgemeine Sparkasse Oberösterreich                             dem österreichischen
Bankaktiengesellschaft (Sparkasse OÖ),
Promenade 11-13, A-4021 Linz
                                                                Mediengesetz
                                                             Impressum
24h Service                                                  www.sparkasse.at/oberoesterreich/wir-ueber-uns/
Tel.: +43 (0)5 0100 – 20 320                                 Impressum
E-Mail: 24hservice@s-servicecenter.at
                                                             Links
Zentrale Vermittlung                                         Auf den Internetseiten der Sparkasse Oberösterreich
Tel.: +43 (0)5 0100 – 40 000                                 befinden sich direkte Zugangsmöglichkeiten (Links)
Fax: +43 (0)5 0100 9 – 40 000                                zu anderen Webseiten. Die Sparkasse Oberösterreich
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Handelsgericht: Linz                                         auch keine Verantwortung und Haftung für die Inhalte.
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Swift Code/BIC: ASPKAT2LXXX                                  An uns gesendete E-Mails werden nur zu den bank­
Konzession: konzessioniertes Kreditinstitut                  üblichen Geschäftsöffnungszeiten abgerufen (im
gemäß § 1 (1) Bankwesengesetz                                ­Einklang mit dem E-Commerce-Gesetz).
Zuständige Aufsichtsbehörde                                  Sprache
Finanzmarktaufsicht                                          Sie können mit uns in deutscher Sprache kommunizieren.
Otto-Wagner-Platz 5, A-1090 Wien www.fma.gv.at
                                                             Datenschutz
Kammer/Berufsverband                                         Alle personenbezogenen Daten werden von uns im Ein-
Wirtschaftskammer Österreich Sektion Banken                  klang mit dem Datenschutzgesetz behandelt.
Wiedner Hauptstraße 63, A-1040 Wien www.wko.at
                                                             Geschäftsbericht
                                                             Der konsolidierte Geschäftsbericht der Allgemeinen
                                                             Sparkasse Oberösterreich Bank AG wird jeweils spätes-
                                                             tens bis 30.04. des darauf folgenden Geschäftsjahres
                                                             als PDF-Dokument auf unserer Webseite zur Verfügung
                                                             gestellt: www.sparkasse-ooe.at
Einlagensicherung und
Anlegerentschädigung

C. Einlagensicherung und                                   (5) Wann tritt ein Sicherungsfall ein?
                                                           Die Einlagensicherung schützt Sie, wenn Ihr Erspartes
   Anlegerentschädigung                                    von der Bank nicht ausbezahlt werden kann, da:
                                                           – über das Geldinstitut der Konkurs eröffnet wurde,
Im August 2015 ist das neue Gesetz zur Einlagensiche-      – die Geschäftsaufsicht verhängt wurde,
rung und Anlegerentschädigung (ESAEG) in Kraft getre-      – eine Zahlungseinstellung verfugt wurde oder
ten. Kundeneinlagen sind wie bisher bis EUR 100.000,–      – die Finanzmarktaufsicht festgestellt hat, dass ein
pro Kunde und Bank gesichert. In manchen Fällen sogar          Geldinstitut aus finanziellen Gründen nicht in der
bis EUR 500.000,–.                                             Lage ist, die fälligen Einlagen zurückzuzahlen, und
                                                               gegenwärtig keine Aussicht besteht, dass das Insti-
                                                               tut dazu künftig in der Lage sein wird.
Was hat sich geändert? Wir haben die
­wesentlichen Punkte und Neuerungen                        (6) Wie erfolgt die Auszahlung im Sicherungsfall?
 ­nachstehend für Sie zusammengefasst:                     Die Entschädigungszahlung erfolgt, ohne dass sie
                                                           ­beantragt werden muss. Die bisherige geteilte Haftung
(1) Welche Einlagen sind gesichert?                         für die Einlagensicherung, bei der zum einen Teil die
Im Falle einer Insolvenz werden Einlagen bis zu             Republik Österreich und zum anderen Teil die jeweilige
EUR 100.000,– pro Kunde und Bank gesichert. Diese           Bank für die Entschädigung aufkam, entfällt. Künftig
Obergrenze gilt auch bei Gemeinschaftskonten für jeden      stehen dafür Fonds zur Verfügung, in denen die Banken
Einleger.                                                   schrittweise bis 2024 einzahlen. Durch die vielfältigen
Neu: In Sonderfällen gilt eine erhöhte Einlagensicherung    Finanzierungsinstrumente ergibt sich insgesamt eine
von bis zu EUR 500.000,– für maximal 12 Monate –            Stärkung des Systems. Die Auszahlungsfrist wird bis
etwa bei Abfertigungsauszahlung oder bei privaten           2024 schrittweise von 20 auf 7 Arbeitstage verkürzt.
Immobilienkäufen. Auch Einlagen in allen Fremdwäh-
rungen sind gesichert.                                     C.1. Gesetzliche
(2) Für wen gilt die Einlagensicherung?
                                                                Anlegerentschädigung
Die Einlagensicherung ist für alle Kunden gültig.
                                                            Welche Forderungen sind von der Anleger­
Neu: Bei Kommerzkunden sind künftig auch Einlagen
                                                            entschädigung erfasst?
von großen Kapitalgesellschaften gesichert
                                                            Grundsätzlich sämtliche Forderungen gegen das
(gemäß § 221 Absatz 3 UGB).
                                                           ­Kreditinstitut aus
                                                            – der Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren
(3) Für welche Konten gilt die Einlagensicherung?
                                                               für andere (Depotgeschäft),
– Sparkonten und Sparbücher
                                                            – dem Handel des Kreditinstituts mit Geldmarktins-
– Zahlungsverkehrskonten                                       trumenten, Finanzterminkontrakten, Zinstermin-
– Wertpapier-Verrechnungskonten                                kontrakten, Forward Rate Agreements, Zins- und
– Bausparkonten                                                Devisenswaps sowie Equity Swaps, Wertpapieren
                                                               und daraus abgeleiteten Instrumenten,
(4) Welche Konten sind von der Einlagensicherung            – der Teilnahme des Kreditinstituts an der Emission
    nicht betroffen?                                           Dritter (Loroemissionsgeschäft),
– Wertpapierdepots, da diese durch die Anleger­             – der Hereinnahme und Veranlagung von Abferti-
    entschädigung bis EUR 20.000,– gesichert sind              gungsbeiträgen und Selbständigenvorsorgebei­
– Einlagen von institutionellen Kunden, wie etwa               trägen (Betriebliches Vorsorgekassengeschäft)
    Banken, Versicherungen, Investmentgesellschaften,       – der Portfolioverwaltung durch Verwaltung von
    ­Pensions- und Rentenfonds                                 Portfolios auf Einzelkundenbasis mit einem Er-
– Einlagen von Bund, Ländern und Gemeinden                     messensspielraum im Rahmen einer Vollmacht des
                                                               ­Kunden, sofern das Kundenportfolio ein oder meh-
                                                                rere Finanz­instrumente enthält (Wertpapierdienst­
                                                                leistungen g­ emäß § 1 Z 3 WAG 2018).
Einlagensicherung und
Anlegerentschädigung

Wertpapiere, die vertragskonform auf einem Kunden-                   Wie wird die Höhe der Forderung berechnet?
depot liegen, werden von der Bank lediglich verwahrt.                Die Höhe der Forderung ist nach dem Marktwert der
Sie stehen im Eigentum des Kunden und sind ihm auf                   Wertpapiere im Zeitpunkt des Eintritts des Sicherungs-
Wunsch jederzeit auszufolgen oder auf ein von ihm                    falls zu bestimmen.
­benanntes anderes Depot zu übertragen. Sie sind daher
 grundsätzlich weder ein Fall für die Einlagensicherung              Gibt es einen Selbstbehalt?
 noch für die Anlegerentschädigung. Wertpapiere, die                 Bei Anlegern, die keine natürlichen Personen sind, ist
 vertragskonform auf einem Kundendeopot liegen,                      die Zahlungspflicht der Sicherungseinrichtung mit 90 %
 jedoch von der Bank im Sicherungsfall nicht weisungs-               der Forderung aus Wertpapiergeschäften pro Anleger
 gemäß auf ein anderes Depot übertragen oder aus-                    begrenzt (§ 47 Abs. 1 ESAEG). Hier kommt also, anders als
 gefolgt werden können, sind bis zum Höchstbetrag von                bei der Einlagensicherung, ein Selbstbehalt in Höhe von
 EUR 20.000,- gesichert. Forderungen aus Guthaben von                10 % zum Tragen.
 Konten, die sowohl als gedeckte Einlage als auch als
 ­sicherungspflichtige Forderung aus Wertpapiergeschäften            Wann bekomme ich im Sicherungsfall mein Geld?
  ­entschädigt werden könnten, sind als gedeckte Einlage             Forderungen aus der Anlegerentschädigung sind innerhalb
   im Rahmen der Einlagensicherung zu entschädigen                   von 3 Monaten nach Feststellung der Höhe und Berechti-
   (§ 51 Abs 1 ESAEG).                                               gung durch die Sicherungseinrichtung auszuzahlen. In be-
                                                                     stimmten Fällen kann die Auszahlung ausgesetzt werden.
Beträge, die aus dem Rückfluss aus Wertpapieren des
Kunden stammen (z.B. Dividendenerträge, Kuponaus-                    Muss ich einen Antrag auf Entschädigung stellen?
zahlungen, Tilgungen oder Verkaufserlöse), sind wie                  Ja. Für die Geltendmachung von Ansprüchen aus der
Guthaben auf einem Konto des Kunden im Rahmen der                    Anlegerentschädigung ist ein Antrag an die Sicherungs-
Einlagensicherung bis zum Auszahlungshöchstbetrag von                einrichtung erforderlich. Der Anleger muss sich zudem
EUR 100.000,– gesichert. Erträgnisse, die zwischen Eintritt          legitimieren. Im Sicherungsfall wird auf der Webseite
des Sicherungsfalls und der Auszahlung des gesicherten               der Sicherungseinrichtung ein entsprechendes Formular
Betrags anfallen, werden im Rahmen der Anlegerentschä-               ­abrufbar sein.
digung berücksichtigt (§ 50 Abs 2 ESAEG). Bitte beachten
Sie, dass das ESAEG in § 47 Abs 2 bestimmte Forderungen              Gibt es eine Frist für die Antragstellung?
aus Wertpapiergeschäften von der Sicherung im Rahmen                 Ja. Forderungen aus der Anlegerentschädigung sind
der Anlegerentschädigung ausschließt.                                innerhalb eines Jahres ab Eintritt des Sicherungsfalls bei
                                                                     der Sicherungseinrichtung anzumelden.
Bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen für die
Inanspruchnahme können Ansprüche aus Einlagensiche-                  Was kann ich tun, wenn ich diese Frist versäumt habe?
rung und Anlegerentschädigung unabhängig voneinan-                   Wenn Sie unverschuldet (z.B. Krankheit, Dienstreise) nicht in
der geltend gemacht werden, eine Zusammenrechnung                    der Lage waren, Ihren Antrag rechtzeitig zu stellen, und dies
findet nicht statt.                                                  der Sicherungseinrichtung nachweisen können, können Sie
                                                                     diesen auch nach Ablauf der oben genannten Frist stellen.

Die wesentlichen Unterschiede zwischen Einlagensicherung und Anlegerentschädigung:

                                             Einlagensicherung                           Anlegerentschädigung
 Auszahlungshöchstbetrag                     EUR 100.000,–                               EUR 20.000,–
                                             EUR 500.000,–
                                             in bestimmten Fällen (§ 12 ESAEG)
 Selbstbehalt                                Nein                                        bei nicht-natürlichen Personen 10 %
 Auszahlungsfristen                          7 Arbeitstage                               3 Monate
 Kundenantrag erforderlich                   Nein                                        Ja
                                             Ausnahme: Zeitlich begrenzt
                                             ­gedeckte Einlagen (§ 12 ESAEG)

Ergänzende Informationen zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung finden Sie online unter www.sparkasse.at/einlagensicherung.
Dort ist auch der vollständige Gesetzestext des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) ersichtlich.
Sicherung von Kundenvermögen

C.2. Sparkassen-Haftungsverbund                               D.2. Im Ausland erworbene Wertpapiere
Erste Bank und Sparkassen haften im Rahmen von                Im Ausland erworbene Wertpapiere werden regelmäßig
wechselseitigen Haftungsvereinbarungen für die                im Ausland – bei einem von der Sparkasse Oberösterreich
Auszahlung der Kundeneinlagen über die gesetzlich             beauftragten Drittverwahrer – verwahrt. Werden Wert-
­gesicherten Beträge hinaus. Diese Haftung wirkt somit        papiere im Ausland verwahrt, erfolgt dies in der Regel in
 als Ergänzung zur gesetzlichen Einlagensicherung und         Form der Wertpapierrechnung. Dabei wird dem Kunden ein
 Anlegerentschädigung.                                        Anspruch auf Lieferung der Wertpapiere im Umfang jenes
                                                              Anteils gutgeschrieben, den die Sparkasse Oberösterreich
 Ein wesentlicher Bestandteil des ­Haftungsverbundes          auf Rechnung des Kunden am gesamten Deckungsbe-
 ist ein Früherkennungssystem, welches ermög-                 stand im Ausland hält. Bei einer Verwahrung im Ausland
 licht, frühzeitig Risiken der Mitglieder zu identifizieren   kommen ausländische Rechtsvorschriften und Usancen
 und mögliche wirtschaftliche Schwierigkeiten einer           zur Anwendung. Die jeweilige lokale Rechtsordnung kann
­Sparkasse vorzubeugen.                                       im Hinblick auf den Schutz von Kundenvermögen nachtei-
                                                              lig von der österreichischen Rechtslage abweichen.
Damit werden die Einlagen unserer Kunden zusätzlich
abgesichert und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit        D.3. Haftung der Sparkasse Oberösterreich
der Sparkassengruppe erhöht.
                                                              Die Sparkasse Oberösterreich haftet im Rahmen der Wert-
Mit dem Haftungsverbund möchten die Erste Bank und            papierverwahrung für ein Verschulden des Drittverwahrers
die Sparkassen dieses Bestreben dokumentieren und             dem Privatkunden gegenüber nach den Grundsätzen der
untermauern.                                                  Erfüllungsgehilfenhaftung des § 1313a Allgemeines Bür-
                                                              gerliches Gesetzbuch (ABGB) wie für eigenes Verschulden.
Die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktien-
gesellschaft ist jenen Bestimmungen der 2. Zusatzver-
einbarung des Haftungsverbundes beigetreten, mit wel-
                                                              D.4. Bankgeheimnis
chen ein „institutionelles Sicherungssystem“ im Sinne
                                                              Wir sind gesetzlich zur Einhaltung des Bankgeheimnisses
Art 113 Abs 7 CRR geschaffen wurde.
                                                              verpflichtet. Aus diesem Grund können wir bei Anfragen
                                                              ausländischer Emittenten zur Offenlegung von Aktionä-
                                                              ren und Inhabern von Forderungswertpapieren keine
D. Sicherung von                                              ­Auskunft erteilen. Dadurch können sich für die betroffe-
                                                               nen Aktionäre und Inhaber von Forderungswertpapieren,
   Kundenvermögen                                              je nach nationaler Gesetzgebung, Nachteile ergeben
                                                               wie beispielsweise Entfall der Dividende, Entzug des
D.1. Im Inland erworbene Wertpapiere                           ­Stimmrechts oder Einschränkung der Handelbarkeit.

Im Inland erworbene Wertpapiere werden regelmäßig             D.5. Verwahrung auf Sammelkonten
in Österreich – bei einem von der Sparkasse Oberöster-
reich beauftragten Drittverwahrer – verwahrt. Die Ver-        Die von der Bank mit der Verwahrung betrauten Dritten
wahrung erfolgt üblicherweise bei der OeKB CSD GmbH           verwahren Kundenpapiere regelmäßig auf sogenannten
(Central Securities Depository, Tochterunternehmen der        Sammelkonten („Omnibus-Konten“). Dabei werden die
Oesterreichischen Kontrollbank AG) bzw. bei einem an-         Papiere von mehreren Kunden auf einem gemeinsamen
deren Kreditinstitut mit einer Berechtigung für das De-       Konto verbucht. Dabei werden die Papiere von mehreren
potgeschäft. Werden Wertpapiere im Inland verwahrt,           Kunden auf einem gemeinsamen Konto verbucht, wodurch
erfolgt dies in der Regel in Form einer Girosammelver-        eine unmittelbare Zuordnung der Papiere zu einem
wahrung. Die Rechte der Kunden werden dadurch nicht           bestimmten Kunden nicht mehr möglich ist und der Kunde
beeinträchtigt, da insbesondere der Umfang der Wert-          zum Miteigentümer an einem Sammelbestand wird. Sollte
papiere der Kunden jederzeit festgestellt werden kann.        der Ausnahmefall eintreten und nicht mehr ausreichend
Bei einer Verwahrung in Österreich kommt österreichi-         Papiere vorhanden sein, könnte es zu einer quotenmäßigen
sches Recht zur Anwendung.                                    Kürzung der Miteigentumsansprüche des Kunden kommen.
                                                              Der Kunde wäre in diesem Fall, mit seinem daraus entstan-
                                                              denen Schaden, auf seine Rechtsposition aus dem Verwah-
                                                              rungsvertrag gegenüber seiner Bank verwiesen.
Sicherung von Kundenvermögen

D.6. Information zur Gläubigerbeteiligung                   Derzeit ist folgende Reihenfolge einer
                                                            Verlustabdeckung vorgesehen:
     im Fall der Sanierung oder Abwicklung                  1. Aktien und andere Eigenkapitalinstrumente
     einer Bank („Bail-in“)                                 2. Nachrangige Verbindlichkeiten (z. B. Ergänzungs-
                                                               und Nachranganleihen – „Tier 2“)
Um europaweit einheitliche Regeln und Instrumente für       3. Unbesicherte, nachrangige Finanzinstrumente/
die Sanierung und Abwicklung von Banken zu schaffen,           Forderungen, die nicht zum zusätzlichen Kern-
wurde eine entsprechende EU-Richtlinie (Bank Recovery          oder Ergänzungskapital („Tier 2“) zählen
and Resolution Directive, Richtlinie zur Festlegung eines   4. Unbesicherte, nicht-nachrangige Finanzinstrumente
Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kredit-           und Forderungen (z.B. unbesicherte Bankanleihen
instituten und Wertpapierfirmen, „BRRD“) erlassen. Diese       und Zertifikate)
wurde in Österreich per Bundesgesetz über die Sanierung     5. Zuletzt werden Einlagen von Unternehmen und
und Abwicklung von Banken („BaSAG“) umgesetzt. Das             natürlichen Personen, die nicht von der Einlagen­
BaSAG regelt unter anderem die Beteiligung („Bail-in“)         sicherung umfasst sind, herangezogen.
von Gläubigern einer Bank im Falle einer aufsichts-
rechtlichen Abwicklung. Damit soll die Verwendung von       Vom Bail-in ausgenommen sind Einlagen, die zur Gänze
Steuergeldern bei drohender Zahlungsunfähigkeit einer       der Einlagensicherung unterliegen, sowie fundierte Bank-
Bank vermieden werden. Im Falle eines drohenden Aus-        schuldverschreibungen („Covered Bonds“ oder Pfand-
falls einer Bank kann die zuständige Behörde verschie-      briefe) und Sondervermögen (z.B. Investmentfonds). Die
dene Abwicklungsinstrumente anwenden:                       Regeln der BRRD wurden europaweit in den Gesetzen der
                                                            Mitgliedsstaaten verankert.
Unternehmensveräußerung
Vermögen und/oder Verbindlichkeiten einer Bank wer-         Eine Gläubigerbeteiligung kann somit auch z.B. bei Bank­
den gesamt oder teilweise an einen Käufer übertragen.       anleihen aus anderen EU-Staaten umgesetzt werden, wobei
Für Kunden und Gläubiger der Bank kommt es zu einem         sich die nationalen Regeln im Detail unterscheiden können.
Wechsel des Vertragspartners beziehungsweise des
Schuldners.                                                 Mögliche Interessenskonflikte
                                                            Jedes Kreditinstitut hat ein Interesse, eigene Finanzinstru-
Brückeninstitut                                             mente zu emittieren. Dieses Interesse besteht insbeson-
Ein öffentliches Institut übernimmt die Verbindlichkeiten   dere bei der Emission von Nachranganleihen, die aufgrund
und/oder Vermögenswerte der von der Abwicklung              einer möglichen Verlustbeteiligungspflicht des Nachrang-
betroffenen Bank. Auch hier kommt es für Kunden/            anleihen-Investors zu einer Erhöhung der Eigenkapital­
Gläubiger zu einem Wechsel des Vertragspartners/            quote des Instituts führen kann.
Schuldners.
                                                            Risikohinweis
Ausgliederung                                               Die beschriebenen gesetzlich vorgesehenen Bail- in-
Hier handelt es sich um das sogenannte „Bad-Bank“-          Maßnahmen können für Gläubiger einer Bank zu einem
Konzept. Vermögen und/oder Verbindlichkeiten der            Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Auch eine
betroffenen Bank werden in Zweckgesellschaften zum          Veräußerung von z.B. Anleihen kann im Sanierungs- oder
Abbau übertragen. Auch hier kommt es für Kunden/            Abwicklungsfall erschwert und mit deutlichem Wertverlust
Gläubiger zu einem Wechsel des Vertragspartners/            möglich sein. Selbst wenn die ursprüngliche Emissions-
Schuldners.                                                 dokumentation oder das Werbematerial eines Bankproduktes
                                                            die Verlustbeteiligung nicht ausdrücklich beschreibt, kann
Gläubigerbeteiligung („Bail-in“)                            dieses Produkt gesetzlich von einer Bail-in-Maßnahme
Im Falle einer behördlich verordneten Abwicklung            erfasst werden. Weiterführende Informationen finden Sie
werden Eigen- und Fremdkapital einer Bank ganz oder         auch auf der Webseite der Österreichischen Nationalbank:
teilweise abgeschrieben oder in Eigenkapital umge-          https://www.oenb.at/Finanzmarktstabilitaet/
wandelt. Diese Vorgehensweise soll die betroffene Bank      bankenunion/einheitlicherabwicklungsmechanismus-/
stabilisieren. In diesem Fall kann es für Aktionäre und     sanierungs-und-abwicklungsrichtlinie.html
Gläubiger zu erheblichen Verlusten kommen, da ihre An-
sprüche ohne Zustimmung von der zuständigen Behör-          Sollte eine der oben beschriebenen Situationen ein
de im Extremfall bis auf null reduziert werden können.      ­Finanzinstrument betreffen, welches Sie im Rahmen
                                                             ­einer diskretionären Portfolioverwaltung halten, werden
                                                              Sie gesondert im Vermögensreport darüber informiert.
Kundenprofil und
Kundenkategorien

E. Kundenprofil und                                          E.2.1. Kundenkategorie „Privatkunde“
                                                             Kunden der Kategorie „Privatkunde“ genießen den
   Kundenkategorien                                          höchsten Anlegerschutz. Dabei sind umfangreiche Infor-
                                                             mations- und Aufklärungspflichten zu erfüllen. Ebenso
Im Zentrum unserer Bemühungen stehen immer                   muss im Zuge der Anlageberatung eine Eignungs- und
unsere Kunden. Damit Sie persönlich und zielgerichtet        Angemessenheitsprüfung vorgenommen werden.
beraten werden können, ist ein ausführlicher Informa-
tionsaustausch zwischen Ihnen und Ihrem Kunden­              Dieser Kundenkategorie können aber nicht nur Ver-
betreuer notwendig.                                          braucher angehören, sondern auch freiberuflich Tätige,
                                                             Unternehmer und sonstige nicht-natürliche Personen.
                                                             Es macht keinen Unterschied, ob es sich um Privat-
E.1. Kundenprofil                                            oder Betriebsvermögen handelt. Auch die Höhe des
                                                             veranlagten Vermögens ist unerheblich.
Als unser Kunde können Sie darauf vertrauen, dass Sie
bestmöglich beraten werden. Bevor Ihr Kundenbetreuer
                                                             E.2.2. Kundenkategorie „Professioneller Kunde“
Ihnen ein Angebot stellen kann, muss er von Ihnen
                                                             Kunden der Kategorie „Professioneller Kunde“ verfügen
umfangreiche Informationen einholen. Die erhobenen
                                                             über ausreichende Erfahrungen und Kenntnisse im
Daten benötigen wir, um Ihnen zielgerichtete Empfeh-
                                                             Veranlagungsgeschäft. Sie können die jeweiligen Risiken
lungen geben zu können. Außerdem sollen Sie dadurch
                                                             korrekt und umfassend beurteilen und steuern. Im
die Konsequenzen und die Tragweite der empfohlenen
                                                             Zuge der Anlageberatung wird nur die Eignungsprüfung
Finanzinstrumente einschätzen können.
                                                             durchgeführt. Es werden entsprechende finanzielle
Das WAG 2018 in Verbindung mit der delegierten Verord-
                                                             Vermögensverhältnisse vorausgesetzt.
nung (EU) 2017/565 definiert genau den Umfang der zu
erhebenden Daten. Dazu zählen die Erfassung von Kun-
                                                             Dieser Kundenkategorie können angehören:
denvermögen und Einkommensverhältnissen (inklusive
                                                             – Finanzinstitute, Versicherungsgesellschaften,
der Fähigkeit zur Verlusttragung), Anlagezweck und
                                                                Kapitalanlagegesellschaften, Pensionsfonds
Anlagedauer (inklusive Risikobereitschaft) und Kennt-
                                                             – Staaten, Länder, Regionalregierungen
nissen über bzw. Erfahrungen mit Finanzinstrumenten.
                                                             – Zentralbanken, supranationale Unternehmen
Der Umfang der Beratungsleistung hängt wesentlich
                                                                (Weltbank, Internationaler Währungsfonds,
davon ab, in welchem Ausmaß Sie über Ihre persönliche
                                                                Europäische Investitionsbank)
Situation Auskunft erteilen. Je detaillierter Ihre Angaben
                                                             – Großunternehmen, die mindestens zwei
sind, desto präziser kann Ihr Kundenbetreuer auf Ihre
                                                                der folgenden Anforderungen erfüllen:
Bedürfnisse eingehen und zielgerichtete Empfehlungen
                                                                – Bilanzsumme:        20 Mio. Euro
geben. Falls Sie nicht bereit sind, das vom Gesetz vorge-
                                                                – Nettoumsatz:        40 Mio. Euro
sehene Mindestmaß an Auskünften zu erteilen, dürfen
                                                                – Eigenmittel:         2 Mio. Euro
wir keine Empfehlungen geben.
                                                             E.2.3. Kundenkategorie „Geeignete Gegenpartei“
E.2.    Kundenkategorien                                     Um als geeignete Gegenpartei eingestuft und behandelt
                                                             zu werden, müssen die Voraussetzungen des „Profes-
Das WAG 2018 sieht drei Kategorien von Anlegertypen          sionellen Kunden“ erfüllt sein. Geeigneten Gegenparteien
vor: „Privatkunde“, „Professioneller Kunde“ und              kommt das niedrigste Schutzniveau des WAG 2018 zu. Für
„Geeignete Gegenpartei“. Zur Unterscheidung dienen           Kunden dieser Kategorie findet keine Anlageberatung im
genau definierte Kriterien. Der Kundenbetreuer nimmt         Sinne des Punktes F.3.1.1. statt. Wird jedoch diesen Kun-
die Zuordnung zu einer der drei Kategorien vor. Eine         den gegenüber eine Anlageberatung erbracht, werden sie
Änderung der Kundenkategorie kann erst nach Antrag-          als „Professionelle Kunden“ behandelt.
stellung durch Sie und nach Überprüfung der gesetzlich
verpflichtenden Kriterien durch uns vorgenommen werden.
Abhängig von der zugewiesenen Kundenkategorie sieht
das WAG 2018 ein bestimmtes Schutzniveau für Sie vor.
Eine Änderung der Kundenkategorie führt demnach auch
zu einer Veränderung Ihres Schutzniveaus.
Beratungsprozess

F. Beratungsprozess                                           Bei der Risikobeurteilung der Gesamtvermögenssituation
                                                              eines Anlegers werden beispielsweise Aktien, Aktienfonds,
                                                              Optionen, etc. als risikoreiche Werte angesehen. Weitere
F.1. Eignungs- und                                            risikoreiche Anlageformen, wie z.B. Unternehmensan-
     Angemessenheitsprüfung                                   leihen, Unternehmensbeteiligungen, fondsgebundene
                                                              Lebensversicherungen mit einem hohen Aktienanteil,
Im Zuge einer Anlageberatung prüft Ihr Kundenbetreuer         etc., werden ebenfalls dieser Position hinzugerechnet.
die Aktualität Ihres Kundenprofils und Ihrer Anlageziele      Auf Basis der risikoreichen Werte im Verhältnis zur
und passt diese – falls erforderlich – an die v
                                              ­ eränderten    Gesamtvermögenssituation eines Anlegers lässt sich
Verhältnisse an. Anhand Ihrer Angaben wird Ihr Kunden­        feststellen, ob die Veranlagungsstruktur im Hinblick
betreuer feststellen, ob das empfohlene Finanzinstru-         auf den Risikoanteil für einen Anleger geeignet ist.
ment zu Ihnen passt. Er prüft also, ob bei Ihnen ausrei-
chende finanzielle Verhältnisse vorhanden sind, welches       F.2.2. Risikoarme Werte
Risiko Sie bereit sind einzugehen und ob das Finanz­          Ein risikoarmer Wert zeichnet sich durch niedrige Volatili-
instrument Ihrem Anlageziel (Anlagezweck und Anlage-          tät aus. Mit sinkender Volatilität sinkt das Risiko, dass der
dauer) entspricht (= Eignungsprüfung). Ebenso prüft           tatsächliche Ertrag nicht dem erwarteten Ertrag entspre-
er, ob Sie über die Chancen und Risiken des jeweiligen        chen wird. Einerseits sinken dadurch die Ertragschancen,
Finanzinstruments Bescheid wissen und über entspre-           andererseits reduziert sich auch das Verlustrisiko. Das
chende Erfahrungen verfügen (= Angemessenheits-               Risiko eines Produktes wird auch durch die Bonität des
prüfung). Stellt er zu geringe Erfahrungen fest, wird Sie     Emittenten beeinflusst. Je besser die Bonität des Emitten-
Ihr Kundenbetreuer erneut aufklären. Stellt sich bei der      ten ist, desto niedriger ist das (Ausfalls-)Risiko.
­Prüfung heraus, dass das Finanzinstrument nicht geeig-
 net und/oder nicht angemessen ist, wird Sie Ihr Kunden-      Bei der Risikobeurteilung der Gesamtvermögenssituation
 betreuer darauf hinweisen, eine Warnung aussprechen          eines Anlegers werden beispielsweise Anleihen in
 und von einer Empfehlung Abstand nehmen. Bestehen            Euro von Emittenten mit einer sehr guten Bonität als
 Sie trotzdem auf dem Abschluss des Geschäfts, können         risikoarme Werte angesehen. Weitere Sparformen,
 Sie das Produkt nur beratungsfrei erwerben.                  wie z.B. Sparbücher, Bausparverträge, etc., werden
                                                              ebenfalls dieser Position hinzugerechnet.
F.2. Begriffsdefinitionen
                                                              F.2.3. Emittenten guter Bonität
F.2.1. Risikoreiche Werte                                     Ein Emittent guter Bonität ist ein Schuldner (z.B. Staat,
Ein risikoreicher Wert zeichnet sich durch hohe Volatili-     Bank, Unternehmen, etc.), von dem erwartet wird, dass
tät (Maß für Wertschwankungen wie z.B. Schwankung             er aufgrund seiner finanziellen Lage die Zinsen seiner
des Wertpapierkurses, oder des Zinsniveaus) aus. Mit          eigenen Wertpapieremissionen laufend bedienen und
steigender Volatilität steigt das Risiko, dass der tatsäch-   sie jederzeit tilgen kann.
liche Ertrag nicht dem erwarteten Ertrag entsprechen
wird. Einerseits steigen dadurch die Ertragschancen,          Zur Einschätzung der Bonität können vorhandene
andererseits erhöht sich auch das Verlustrisiko – bis hin     ­Ratings (Risikoeinschätzung) internationaler Rating-
zum Totalverlust.                                              agenturen (z.B. Standard & Poor’s, Moody´s, Fitch)
                                                               herangezogen werden. Ratings basieren auf einer um-
Das Risiko eines Produktes wird auch durch die Bonität         fassenden Analyse des Schuldners, wie z.B. Rentabilität,
des Emittenten (Fähigkeit, seinen Verpflichtungen, wie         Eigenkapital, Wettbewerbsposition, Management, etc.
z.B. Tilgungszahlungen und Zinszahlungen, nachzukom-           und werden in Form einer Kennzahl dargestellt.
men) beeinflusst. Je schlechter die Bonität des Emitten-
ten ist, desto höher wird die prognostizierte Zinszahlung     Liegt kein Rating vor, kann die Bonität des Schuldners
sein, desto höher ist aber auch das (Ausfalls-)Risiko,        z.B. auch durch eine interne, Risikobewertung der Bank
was die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals und die         (vergleichbar mit einem Rating) beurteilt werden.
Zinszahlungen betrifft.
Beratungsprozess

F.2.4. OTC Derivate                                              ­ berösterreich und ihrer verbundenen Unternehmen,
                                                                 O
Bei OTC Derivaten handelt es sich um Finanzinstrumente,          sowie der Erste Group Bank AG emittiert oder ange-
die nicht an einer Börse, sondern direkt zwischen den            boten werden. In diesem Zusammenhang bieten wir
Marktteilnehmern gehandelt werden. Bei OTC Derivate              jedoch auch eine breite Basis an fremden Produkten an.
besteht die Möglichkeit, dass sie unmittelbar nach der
Durchführung einer Transaktion einen negativen Markt-            Ausschluss der Nachberatung
wert aufweisen. Die Sparkasse OÖ könnte nicht in der Lage        Im Rahmen der unter Punkt F 3.1.1. angeführten Anlage-
sein, OTC Derivate vom Kunden zurückzukaufen und ist             beratung endet unsere Beratungspflicht mit der Ausfüh-
nicht verpflichtet, laufend Kurse für OTC Derivate zu stellen.   rung Ihres Auftrags. Wir führen dementsprechend keine
                                                                 Nachberatung durch. Eine Nachberatung würde nur
F.3. Anlageberatungsgeschäft und                                 dann vorliegen, wenn ein Kreditinstitut mit Ihnen aus-
                                                                 drücklich vereinbart, dass es regelmäßig überprüft und
     beratungsfreies Geschäft                                    Sie aktiv darüber informiert, ob Ihre Finanzinstrumente
                                                                 oder Ihre Veranlagung nach wie vor geeignet sind/ist.
Wodurch unterscheidet sich ein Anlageberatungsge-
                                                                 Dieses Service bieten wir nicht an. Selbstverständlich
schäft von einem beratungsfreien Geschäft? Beim An-
                                                                 freuen wir uns, wenn Sie von sich aus für weitere Ge-
lageberatungsgespräch beruht Ihre Anlageentscheidung
                                                                 spräche auf uns zukommen. Für die laufende Betreuung
auf der Empfehlung Ihres Kundenbetreuers und beim
                                                                 stehen Ihnen spezielle Dienstleistungen zur Verfügung,
beratungsfreien Geschäft auf Ihrer Willenserklärung, das
                                                                 z. B. ein Vermögensverwaltungsvertrag.
Finanzinstrument ohne Beratung anschaffen zu wollen.
                                                                 F.3.1.2. Vermögensverwaltung
F.3.1. Anlageberatungsgeschäft
                                                                 Die Vermögensverwaltung ist die Verwaltung eines
Das Anlageberatungsgeschäft umfasst die Anlagebe-
                                                                 Portfolios für einen Einzelkunden mit einem Ermes-
ratung und die Vermögensverwaltung. Es ist gekenn-
                                                                 sensspielraum im Rahmen des Kundenmandats, sofern
zeichnet durch das Empfehlen eines Finanzinstruments
                                                                 dieses Portfolio ein oder mehrere Veranlagungsproduk-
oder einer Wertpapierdienstleistung, das/die auf Sie
                                                                 te enthält. Zusätzlich zu den allgemeinen Informationen
abgestimmt ist. Die Empfehlung erfolgt aufgrund Ihrer
                                                                 werden Sie vor Vertragsabschluss speziell über die
Angaben im Rahmen der Eignungs- und Angemessen-
                                                                 gewählte Anlagestrategie informiert.
heitsprüfung (s. Punkt F.1.).
                                                                 F.3.2. Beratungsfreies Geschäft
F.3.1.1. Anlageberatung
                                                                 Beim beratungsfreien Geschäft prüfen wir, ob Ihre
Eine Empfehlung liegt dann vor, wenn wir einen Vor-
                                                                 Anlageentscheidung angemessen ist. Die Prüfung, ob
schlag für ein Veranlagungsprodukt abgeben, welches
                                                                 Ihre Anlageentscheidung geeignet ist, kann unterblei-
für Sie geeignet und angemessen ist. Diesfalls erhalten
                                                                 ben. Fällt die Angemessenheitsprüfung negativ aus, so
Sie im Anschluss ein Protokoll über das geführte Gespräch.
                                                                 werden Sie von uns in standardisierter Form gewarnt.
                                                                 Im beratungsfreien Geschäft erfolgt keine (vollständige)
Eine Empfehlung liegt jedoch nicht vor, wenn wir Sie
                                                                 Prüfung der Zielmarktkriterien.
allgemein über eine Wertpapierart sowie über Veran-
lagungsprodukte in öffentlichen Medien informieren.
                                                                 Ein beratungsfreies Geschäft liegt dann vor,
Ebenso handelt es sich nicht um eine Empfehlung, wenn
                                                                 – wenn Sie Ihren Anlagewunsch bereits
wir mit Ihnen über das Marktgeschehen sprechen oder
                                                                     genau geäußert haben
Ihnen bloß Informationsmaterial zur Verfügung stellen.
                                                                 – wenn durch uns keine persönliche Empfehlung erfolgt
                                                                 – wenn Sie im Falle eines negativen Ergebnisses und/
Jedenfalls sollten Sie regelmäßig, zumindest einmal im Jahr,
                                                                     oder Angemessenheitsprüfung trotzdem auf der
Ihre Veranlagungen mit Ihrem Kundenbetreuer b   ­ esprechen.
                                                                     Auftragsdurchführung bestehen
                                                                 – wenn eine Eignungs- oder Angemessenheitsprüfung
Abhängige Beratung
                                                                     nicht durchgeführt werden kann (etwa wenn Sie
Eine Anlageberatung erbringen wir in Form einer abhän-
                                                                     die nötigen Auskünfte zu Kundenprofil und Veran­
gigen Beratung. Dies bedeutet, dass die Produktpalette
                                                                     lagungszielen nicht erteilen)
keine substanzielle Anzahl der auf dem Markt verfüg-
                                                                 – wenn Sie Ihre Geschäfte selbstständig über
baren Finanzinstrumente abdeckt, sondern überwie-
                                                                     das netbanking/George abwickeln
gend Finanzinstrumente enthält, die von der Sparkasse
Vorteile für die Bank
im Wertpapiergeschäft

F.3.2.1 Digitales Banking (George)
Aufträge mittels Digitalen Bankings (George)               G. Vorteile für die Bank
nehmen wir als beratungsfreie Geschäfte zur
Abwicklung entgegen. Auch hier treffen sinngemäß
                                                              im Wertpapiergeschäft
die unter Punkt F.2.2. genannten Kriterien zu.
                                                           G.1. Entgegennahme von Vorteilen
F.3.2.2. Aufträge mittels Telekommunikation
                                                           Bei der Durchführung von Wertpapierdienstleistungen
Aufträge, die Sie telefonisch oder per Fax an uns
                                                           werden im Rahmen bestehender Verträge mit Dritten
weiterleiten, können als beratungsfreie Geschäfte
                                                           Vorteile („Verkaufsanreize“) entgegengenommen und
abgewickelt werden.
                                                           unsererseits einbehalten. Diese Vorteile von Dritten
                                                           dienen dazu, die Qualität unserer Dienstleistungen für
Sie können mit Ihrem Kundenbetreuer auch Anlage-
                                                           unsere Kunden nachhaltig zu verbessern. Wir erklären
beratungsgeschäfte mittels Telekommunikation ab-
                                                           ausdrücklich, dass die Annahme von Vorteilen unser
wickeln. Ihr Kundenbetreuer wird in diesem Fall eine
                                                           Handeln im bestmöglichen Interesse unserer Kunden
Eignungs- und Angemessenheitsprüfung durchführen
                                                           nicht beeinträchtigt.
und Ihnen sämtliche notwendigen Kunden- und Pro-
duktunterlagen im Zuge der Anlageberatung zusenden.
                                                           Die Sparkasse Oberösterreich erhält einmalige geldwerte
Auf Ihren Wunsch kann die Zusendung der Unterlagen
                                                           Vorteile (z.B. in Form eines Ausgabeaufschlags bei be-
auch mittels E-Mail erfolgen. Diese Art der Zusendung
                                                           stimmten Fondstransaktionen) bzw. laufende geld-
werden wir allerdings nur dann vornehmen, wenn Sie
                                                           werte Vorteile (z. B. in Form von Bestandsprovisionen
uns vorher erklären, dass Sie ausdrücklich damit einver-
                                                           für bestimmte Bestände in Fonds) von Drittparteien. Die
standen sind, dass Ihnen die erforderlichen Unterlagen
                                                           einbehaltenen geldwerten Vorteile werden im Rahmen
elektronisch übermittelt werden.
                                                           des ex-ante Kostenausweises dem Kunden vor Transak-
                                                           tion bekanntgegeben, als auch im ex-post periodischen
F.3.2.3. Aufzeichnung der elektronischen
                                                           Kostenausweis offengelegt.
         Kundenkommunikation
Aufgrund regulatorischer Anforderungen des WAG
                                                           Darüber hinaus kann die Sparkasse Oberösterreich gering-
2018 werden Telefongespräche oder die elektronische
                                                           fügige nicht-geldwerte Vorteile annehmen – siehe G.2.
Kommunikation (z. B. via E-Mail) zwischen Ihnen und
                                                           Bei der Vermögensverwaltung dürfen keine Vorteile
unseren Vertriebseinheiten, die zu Geschäftsabschlüs-
                                                           einbehalten bzw. angenommen werden.
sen im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten führen
oder führen können, werden aufgezeichnet und archi-
viert. Kopien dieser Aufzeichnungen stehen auf Ihre        G.2. Geringfügig nicht monetäre Vorteile
Anfrage über einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem
Zeitpunkt des Gesprächs zur Verfügung. Nach Ablauf          Die Sparkasse Oberösterreich kann von Dritten Einla-
dieser 5 Jahre werden die aufgezeichneten Gespräche         dungen und Geschenke in jenem geringfügigen Ausmaß
gelöscht. Die Möglichkeit der telefonischen Kommunika-      annehmen, wie es zwischen Geschäftspartnern üblich
tion im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten und die         und zulässig ist – beispielsweise in Form von gering-
damit verbundene Aufzeichnung werden wir gesondert          fügigen Einladungen zu kulturellen Veranstaltungen,
mit Ihnen vereinbaren.                                      geringfügigen Geschenken aus besonderem Anlass
                                                            (z.B. Weihnachtsgeschenken) oder Informationen zu
                                                            einem Finanzinstrument. Dies erfolgt allerdings unter
                                                            der Voraussetzung, dass Kundeninteressen nicht
                                                            beeinträchtigt werden und die Einladungen und Ge-
                                                            schenke die Qualität der Dienstleistung für den Kunden
                                                           ­verbessern können.
Information über die
Ausführungsgrundsätze

H. Information über die                                        Verfügung gestellte Infrastruktur die Kriterien in Bezug auf
                                                               Geschwindigkeit und Wahrscheinlichkeit der Ausführung.
   Ausführungsgrundsätze                                       Weitere Synergieeffekte werden erzielt durch
                                                               die Bereitstellung von:
Die Sparkasse Oberösterreich wird in der Regel Aufträge        – Orderrouting, Abrechnungs- und
ihrer Kunden an die Erste Group Bank AG (im Folgenden              Abwicklungsfunktionalitäten
kurz „Erste Group“ genannt) zur Ausführung weiterleiten.       – Marktzugängen über die Erste Group
Davon ausgenommen sind Anleihen und Wertpapie-                 – Wartung und Weiterentwicklung der EDV-Systeme
re, welche von der Sparkasse Oberösterreich Bank AG            – Support-Leistungen im Tagesgeschäft wie Hot-
emittiert werden, sowie Investmentfonds der Sparkasse              line-Funktion, Notfall-Support bei Systemausfällen
Oberösterreich Kapitalanlagegesellschaft und OTC Deriva-       – Unterstützung und Interessenvertretung in
te. Auch bei dieser Ausführung finden die Durchführungs-           Gremien- und Projektarbeit
grundsätze der Erste Group sinngemäß Anwendung. Auf-           – konkurrenzfähigen Datenverarbeitungssystemen für
träge, die nicht an die Erste Group weitergeleitet werden,         die Orderbearbeitung im Filialgeschäft und Broke-
kann die S­ parkasse Oberösterreich auf eigene Rechnung            rage im Einklang mit unseren Organisationsstruk­
ausführen. Die Wahl der Erste Group erfolgt aufgrund der           turen und Arbeitsabläufen
Berücksichtigung der besonderen Leistungsbeziehungen.
Nach sorgfältiger Prüfung auf Basis der gesetzlichen           Die Ausführungsgrundsätze der Erste Group gelten auch
Anforderungen ist die Sparkasse Oberösterreich der             dann, wenn die Sparkasse Oberösterreich in Erfüllung
Auffassung, dass die Erste Group die bestmögliche Aus-         ihrer Pflichten aus einem Vermögensverwaltungsvertrag
führung von weitergeleiteten Aufträgen für ihre Kunden         mit dem Kunden für Rechnung des Kunden Finanzinstru-
gewährleistet.                                                 mente erwirbt oder veräußert.
                                                               Der Portfolio Manager kann abhängig von der Art und
Für die Ermittlung der Marktgerechtigkeit der Preise bei OTC   dem Umfang des Auftrags sowie der Marktliquidität
Derivaten werden insbesondere folgende Referenzbanken          einen alternativen Ausführungs­platz auswählen, wenn
(Haupthandelspartner) herangezogen. In alphabetischer          dadurch das bestmögliche Ergebnis für den Kunden
Reihenfolge: Barclays, Citigroup, Commerzbank AG, Credit       gewahrt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein
Agricole, Credit Suisse, Deutsche Bank AG, Goldman Sachs,      Auftrag mit großem Volumen an einem solchen alter-
HSBC, JP Morgan Chase Bank, Landesbank Baden-Württem-          nativen Ausführungsplatz aufgrund höherer Liquidität
berg, Societe General, UBS, Züricher Kantonalbank.             schneller und vollständig sowie durch dann entstehende
                                                               Kostenvorteile zum bestmöglichen Preis für den Kunden
Die Sparkasse Oberösterreich bietet im Rahmen ihrer            ausgeführt werden kann.
Funktion als Liquiditätsgeber für eigene Emissionen die
Möglichkeit an, verzinsliche WP (einschließlich Nullkupo-      Das Institut hat die Effizienz und Wirksamkeit der Vorkeh-
nanleihen) zu aktuellen Marktpreisen direkt zu erwerben        rungen und der Ausführungsgrundsätze zu überwachen.
oder zu verkaufen. Die aktuellen Marktpreise werden von
der Sparkasse Oberösterreich selbst quotiert. Dabei ver-       Die in der nachstehenden Policy der unter „Gebühren
wendet die Sparkasse Oberösterreich aktuelle Referenz-         der Erste Group“ als „eigene Spesen“ ausgewiesenen
preise sowie angemessene Bewertungsmethoden.                   Gebühren werden in der Sparkasse Oberösterreich als
                                                               „fremde Spesen“ ausgewiesen.
 Die Ausführung von Kundenaufträgen über die Erste
 Group ermöglicht zudem eine effektive und kosten-             Die jeweils gültige Fassung der Ausführungsgrundsätze
 günstige Ausführung, Abwicklung bzw. Abrechnung von           für und professionelle Kunden finden Sie unter
­Wertpapier- und Derivatgeschäften und berücksichtigt die      www.sparkasse-ooe.at.
 speziellen Anforderungen der Sparkasse ­Oberösterreich.
                                                               Die Sparkasse OÖ veröffentlicht einmal jährlich gemäß
Im Rahmen des arbeitsteiligen Zusammenwirkens stellt           Artikel 27 Absatz 6 der Richtlinie 2014/65/EU unter
die Erste Group der Sparkasse Oberösterreich auch die          www.sparkasse-ooe.at für alle ausgeführten Kunden-
notwendige Infrastruktur und die benötigten Dienst-            aufträge und Kategorien von Finanzinstrumenten die
leistungen zur Verfügung. Durch die Bündelung dieser           fünf Ausführungsplätze, die ausgehend vom Handels­
Faktoren werden Kostenvorteile bei Ausführung, Abwick-         volumen am wichtigsten sind.
lung und Abrechnung von Aufträgen für Privatkunden und
professionelle Kunden erzielt. Zusätzlich erfüllt die zur
Information über die
Ausführungsgrundsätze

H.1. Information über die Ausführungs-                        H.1.2. Anwendungsbereich
                                                              Die folgenden Ausführungsgrundsätze kommen
     grundsätze der Erste Group                               zur Anwendung:
                                                              a. Die Erste Group trifft alle zweckmäßigen Vorkeh-
H.1.1. Geltungsbereich
                                                                  rungen, um gleichbleibend, aber nicht auf Basis der
a. Die vorliegende Zusammenfassung der Ausfüh-
                                                                  einzelnen Aufträge, das bestmögliche Ergebnis bei
    rungsgrundsätze für Privatkunden fasst die Maß-
                                                                  der Ausführung von Kundenaufträgen zu erzielen.
    nahmen zusammen, welche die Erste Group Bank AG
                                                                  Die Erste Group platziert Aufträge auf Ausfüh-
    (im Folgenden als Erste Group bezeichnet) gemäß
                                                                  rungsplätzen, die sie als geeignet erachtet. Bei den
    den Bestimmungen des Wertpapieraufsichtsgeset-
                                                                  Ausführungsplätzen handelt es sich um geregelte
    zes 2018 (WAG 2018) FÜR IHRE KUN DEN getroffen
                                                                  Märkte, multilaterale Handelssysteme, organisierte
    hat. Die nachfolgend angeführten Ausführungs-
                                                                  Handelssysteme, systematische Internalisierer oder
    grundsätze gelten ausschließlich für Privatkunden
                                                                  andere Liquiditätsgeber
    im Sinne des WAG 2018.
                                                              b. Die Erste Group zieht bei der Auswahl des Ausfüh-
b. Die Anforderungen, welche das WAG 2018 an eine
                                                                  rungsplatzes Ausführungsfaktoren in Betracht, die
    bestmögliche Auftragsausführung stellt, sind ein
                                                                  es ihr ermöglichen, das bestmögliche Ergebnis für
    wichtiger Bestandteil des Anlegerschutzes. Sie gelten
                                                                  den Kunden zu erzielen. Je nach Gattung des Finanz-
    für Wertpapierfirmen, die Kundenportfolios verwalten
                                                                  instruments werden die folgenden Faktoren mit
    oder Kundenaufträge über Finanzinstrumente anne-
                                                                  unterschiedlicher Gewichtung berücksichtigt:
    hmen, weiterleiten oder gegen sich selbst ausführen.
                                                                  –     Preis
    Kundenaufträge über Finanzinstrumente, die die Erste
                                                                  –     Kosten
    Group zur Ausführung annimmt oder weiterleitet, bzw.
                                                                  –     Schnelligkeit der Ausführung
    Transaktionen, die die Erste Group im Rahmen der
                                                                  –     Wahrscheinlichkeit der Ausführung
    Verwaltung des Kundenportfolios ausführt, werden
                                                                  –     andere relevante Faktoren
    im Folgenden als Auftrag bzw. Aufträge bezeichnet.
                                                              c. Das bestmögliche Ergebnis für einen Privatkunden
c. Gemäß WAG 2018 müssen Wertpapierfirmen bei der
                                                                  bestimmt sich aus der Gesamtbewertung, die in erster
    Ausführung von Kundenaufträgen alle zweckmäßigen
                                                                  Linie den Preis und die Kosten des Finanzinstruments
    Vorkehrungen treffen, um das bestmögliche Ergebnis
                                                                  im Zusammenhang mit der Ausführung heranzieht.
    für ihre Kunden zu erzielen. Dabei bestimmt sich das
                                                              d. Die von der Erste Group berücksichtigten Kosten
    bestmögliche Ergebnis eines Privatkunden nach der
                                                                  umfassen zum Beispiel die Kosten des Ausführungs-
    Gesamtbewertung, die dem Preis und den Kosten des
                                                                  platzes, Steuern, Gebühren von Zwischenhändlern
    Finanzinstruments im Zusammenhang mit der Aus-
                                                                  oder Clearing- und Abwicklungsgebühren.
    führung die größte Bedeutung beimisst. Dabei müssen
                                                              e. Die Erste Group bietet die Ausführung von Kundenaufträ-
    die Wertpapierfirmen alle dem Kunden mit der Aus-
                                                                  gen in folgenden Gattungen von Finanzinstrumenten an:
    führung entstehenden Kosten, wie zum Beispiel die
                                                                  –     Aktien, Exchange Traded Funds (ETFs)
    Kosten des Ausführungsplatzes, Clearing- und Ab-
                                                                  –     Anleihen
    wicklungsgebühren sowie etwaige andere Gebühren,
                                                                  –     Investmentfonds
    berücksichtigen.
                                                                  –     Zertifikate und Optionsscheine
d. Die vorliegenden Ausführungsgrundsätze bilden
                                                                  –     außerbörsliche Derivate
    einen integralen Bestandteil der Konto- und Depot-
                                                              f. Die Erste Group berücksichtigt bei der Ausführung
    eröffnungsvereinbarung zwischen der Erste Group
                                                                  von Kundenaufträgen die Einstufung des Kunden als
    und dem Kunden. Als Voraussetzung für die Eröffnung
                                                                  Privatkunde.
    eines Kontos bzw. Depots bei der Erste Group muss
                                                              g. Die Erste Group behält sich vor, Aufträge von Kunden
    der Kunde den Inhalt der vorliegenden Ausführungs-
                                                                  mit Aufträgen anderer Kunden oder auch mit Ge-
    grundsätze zustimmend zur Kenntnis nehmen.
                                                                  schäften auf eigene Rechnung zusammenzulegen.
    Darüber hinaus gilt diese Zustimmung des Kunden
                                                                  Eine Zusammenlegung wird nur dann erfolgen,
    stets als erteilt, wenn er bei der Erste Group Aufträge
                                                                  wenn nicht zu erwarten ist, dass diese Zusammen-
    platziert.
                                                                  legung für den Kunden nachteilig ist. Entsprechend
                                                                  den gesetzlichen Bestimmungen ist festzuhalten,
                                                                  dass die Zusammenlegung eines Auftrags mit ande-
                                                                  ren Aufträgen und Geschäften jedoch in Bezug auf
                                                                  einen bestimmten Auftrag nachteilig sein kann.
Grundzüge zum Umgang
mit Interessenkonflikten

h. Erteilt der Kunde eine ausdrückliche Weisung, so
   führt die Erste Group den Kundenauftrag gemäß          I. Grundzüge zum Umgang
   dieser ausdrücklichen Weisung aus. Der Kunde sollte
   beachten, dass dies die Erste Group daran hindern
                                                             mit Interessenkonflikten
   könnte, hinsichtlich der Aspekte des Auftrags, auf     Die Sparkasse Oberösterreich hat folgende Vorkehrungen
   die sich die ausdrücklichen Weisungen beziehen, das    getroffen, damit sich Interessenkonflikte zwischen ihr
   bestmögliche Ergebnis zu erzielen.                     und ihren Kunden oder zwischen den Kunden untereinan-
i. Die Erste Group leitet Aufträge als Kommissionär zur   der nicht nachteilig auf die Kundeninteressen auswirken:
   Ausführung an einen Zwischenhändler weiter oder
   führt Aufträge selbst direkt an einem Handelsplatz
   oder gegen das eigene Buch aus.
                                                          I.1. In der Sparkasse Oberösterreich
j. Bei der Wahl der Zwischenhändler wendet die Erste           können Interessenkonflikte auftreten
   Group ein standardisiertes Auswahlverfahren an. Die
   Erste Group prüft regelmäßig, ob die Ausführungs-      zwischen unseren Kunden und
   grundsätze und -verfahren der Zwischenhändler im       − unserem Haus
   Einklang mit den Grundsätzen einer bestmöglichen       − den in unserem Haus beschäftigten Mitarbeitern
   Auftragsausführung gemäß WAG 2018 stehen, und          − anderen Kunden
   ergreift bei Bedarf Korrekturmaßnahmen.                bei der Erbringung von Wertpapier-Dienstleistu­ngen/
k. Die Erste Group prüft ihre Ausführungsgrundsätze       -Nebendienstleistungen kann es vor allem in
   mindestens einmal im Jahr. Die Kunden werden über      folgenden besonders betroffenen ­Bereichen zu
   jede wesentliche Änderung dieser Ausführungs-          Interessenskonflikte kommen:
   grundsätze informiert.                                 – Finanzierung
l. Die Erste Bank legt ihren Kunden auf Anfrage dar,      – Vermögensverwaltung
   dass deren Aufträge in Übereinstimmung mit den         – Vertrieb
   Ausführungsgrundsätzen der Erste Group oder der/       – Orderausführung für Andere und Eigenhandel
   den ausdrücklichen Kundenweisung(en) ausgeführt        – Emissionen von eigenen Finanzinstrumenten
   wurden.                                                – OTC Derivate
m. Weitere Informationen zu den Ausführungskriterien
   der Erste Group für Privatkunden, deren Bedeutung      Interessenskonflikte können auch insbesondere
   und die Beschreibung des Marktumfelds je Produkt-      aus Beziehungen
   klasse finden Sie unter www.erstegroup.com             – unseres Hauses mit Emittenten von Finanzinstru-
n. Weitere Informationen zu den Ausführungskriterien          menten, z. B. über die Mitwirkung in Aufsichts- oder
   der Erste Group für professionelle Kunden finden Sie       Beiräten, oder
   unter www.erstegroup.com                               – von Emittenten von Finanzinstrumenten mit unse-
                                                              rem Haus entstehen, z. B. als Kunden unseres
Die Erste Group veröffentlicht unter www.erstegroup.com       Hauses sowie aus Beziehungen unseres Hauses zu
einen Link zu den neuesten gemäß Artikel 27 Absatz            Emittenten von Finanzinstrumenten dadurch, dass
3 der Richtlinie 2014/65/EU veröffentlichten Daten über       unser Haus an dem jeweiligen Emittenten von Finanz-
die Qualität der Ausführung für jeden von der Erste           instrumenten direkt oder indirekt beteiligt ist.
Group in ihren Grundsätzen der Auftragsausführung
genannten Ausführungsplatz.                               Daneben kann es zu Interessenkonflikten
                                                          kommen, wenn unser Haus
Auf Wunsch erhalten Sie diese Information selbstver-      – an Emissionen des jeweiligen Emittenten
ständlich auch bei Ihrem Kundenbetreuer.                     von Finanzinstrumenten mitwirkt,
                                                          – Kredit-/Garantiegeber des jeweiligen Emittenten von
                                                             Finanzinstrumenten ist,
                                                          – Zahlungen an/von den/dem jeweiligen Emittenten
                                                             von Finanzinstrumenten erbringt/erhält,
                                                          – mit dem jeweiligen Emittenten von Finanzinstru-
                                                             menten Kooperationen eingegangen ist,
                                                          – oder mit dem Management/Besitzer des jeweiligen
                                                             ­Emittenten eine Geschäftsbeziehung unterhält
Grundzüge zum Umgang
mit Interessenkonflikten

Ebenso können Interessenskonflikte entstehen,             Unabhängig davon steht uns eine Compliance-­
wenn unser Haus                                           Organisation zur Verfügung, die insbesondere folgende
– mit dem jeweiligen Emittenten von Finanzinstru-         Maß­nahmen setzt:
   menten gemeinsame direkte oder indirekte Tochter-      – die Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen mit
   unternehmen/Beteiligungen betreibt/hält,                   sogenannten „Information Barriers“ d. h. virtuellen
– oder unsere Kunden Aufträge in Derivaten (z.B.              bzw. tatsächlichen Barrieren zur Überwachung bzw.
   Optionen, Swaps, Futures, Wandelschuldverschrei-           Beschränkung des Informationsflusses
   bungen, Optionsscheine, Vorzugsaktien oder andere      – die Herausgabe von Leitsätzen für Mitarbeiter­
   Derivate oder Kombinationen davon) durchführen.            geschäfte, insbesondere von ergänzenden Be-
   Solche Handelsgeschäfte können in gleichen oder            stimmungen zur Depotführung für Mitarbeiter in
   verwandten Produkten, einschließlich Transaktionen        ­sensiblen Bereichen
   in den zugrunde liegenden Wertpapieren, getätigt       – Verpflichtung aller Mitarbeiter zur Offenlegung ihrer
   werden, wie die Ihren. Auch wenn solche Handelsge-         Geschäfte in Finanzinstrumenten
   schäfte nicht direkt mit Ihrem Auftrag in Verbindung   – laufende Kontrolle aller Mitarbeitergeschäfte
   stehen, können sie zufällig den Preis des Derivats         in Finanzinstrumenten
   beeinflussen, das Sie kaufen oder verkaufen.           – Führung von Beobachtungs- bzw. Sperrlisten, in die
                                                              Finanzinstrumente aufgenommen werden, in denen
I.2. Es können Interessenkonflikte                            es zu Interessenkonflikten kommen kann. Mitarbei-
                                                              tergeschäfte in Finanzinstrumenten aus der Beob-
     auch dadurch auftreten, dass                             achtungsliste bleiben unter Einhaltung von Auflagen
                                                              erlaubt, werden aber zentral beobachtet; Geschäfte
– die Sparkasse OÖ aufgrund der gesellschaftlichen
                                                              in Finanzinstrumenten aus der Sperrliste sind untersagt.
  Nahebeziehung zur Sparkasse Oberösterreich Kapi-
                                                          – Regelungen betreffend Orderannahme und Order-
  talanlagegesellschaft deren Produkte verkauft bzw.
                                                              ausführung
  empfiehlt,
                                                          – Produktprüfungsprozess bei der Einführung von
– die Sparkasse OÖ aufgrund der gesellschaftlichen
                                                              Produkten
  Nahe­beziehung zur Erste Group deren Produkte und die
                                                          – Regelungen zur anlage- und anlegergerechten
  Erste Group Bank AG Aktie verkauft bzw. empfiehlt,
                                                             ­Beratung
– die Sparkasse Oberösterreich aufgrund der gesell-
                                                          – Regelungen zum Vergütungssystem unserer Mit-
  schaftlichen Nahebeziehung zur Erste Group die Pro-         arbeiter um objektive Beratung im besten Kunden-
  dukte der ERSTE SPARINVEST verkauft bzw. empfiehlt.         interesse zu sichern und bevorzugten Verkauf von
– unserem Haus oder einzelnen relevanten Personen             bestimmten Finanzinstrumenten von vornherein zu
  unseres Hauses Informationen vorliegen, die zum             verhindern
  Zeitpunkt eines Kundengeschäfts noch nicht öffent-      – Regelungen über die Annahme und Vergabe von
  lich bekannt sind oder                                      Geschenken und sonstigen Vorteilen und sonstigen
– Anreize zur Bevorzugung eines bestimmten Finanz-            Vorteilen
  instruments z. B. bei Beratung, Empfehlung oder         – laufende Schulung unserer Mitarbeiter
  Auftragsausführung vorliegen.                           – Verpflichtung aller Mitarbeiter zur Offenlegung von
                                                              Nebenbeschäftigungen und Mandaten
I.3. Zur weitgehenden Vermeidung dieser
     Interessenkonflikte besteht in unserem               I.4. Sind Interessenkonflikte in Einzelfällen
     Haus eine mehrstufige Organisation mit                    nicht durch die obige Aufgabenteilung
     entsprechender Aufgabenverteilung.                        oder unsere Compliance-Organisation
                                                               vermeidbar,
Wir als Kreditinstitut wie auch unsere Mitarbeiter sind
entsprechend den gesetzlichen Grundlagen verpflichtet,    werden wir unsere Kunden entsprechend diesen Grund-
die Wertpapierdienstleistungen und Wertpapierneben-       sätzen darauf hinweisen. Wir werden nötigenfalls in
dienstleistungen ehrlich, redlich und professionell im    diesen Fällen auf Beurteilung, Beratung oder Empfeh-
Interesse unserer Kunden zu erbringen und Interessen-     lung des jeweiligen Finanzinstruments verzichten.
konflikte bestmöglich zu vermeiden.
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