"Einsatz von Nützlingen im ökologischen Landbau" - Dr. Mareile Zunker LTZ Augustenburg

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"Einsatz von Nützlingen im ökologischen Landbau" - Dr. Mareile Zunker LTZ Augustenburg
„Mehr Ökolandbau im Berufs- und Fachschulunterricht“
                   13./14. Oktober 2020

    „Einsatz von Nützlingen im
     ökologischen Landbau“

               Dr. Mareile Zunker
               LTZ Augustenburg
Ref. 32 Pflanzenschutz im Acker- und Gartenbau
"Einsatz von Nützlingen im ökologischen Landbau" - Dr. Mareile Zunker LTZ Augustenburg
Referat 32: Pflanzenschutz - Ackerbau, Gartenbau
                          Unsere Aufgaben:
                            •   Reduzierung des Einsatzes von
                                Pflanzenschutzmitteln in den
                                verschiedenen Kulturen durch
                                Entwicklung
                                integrierter/biologischer Verfahren
                                unter Einbeziehung des
                                Auftretens von Schaderregern
                                und Anwendung von
                                Prognosemodellen
                                (NAP, Eckpunktepapier BW)
                            •   Versuchswesen
                            •   Wissenstransfer in die Beratung
                                und Praxis (Artikel, Vorträge,
                                Broschüren, Fortbildungen,
                                Tagungen)
                            •   Schließen von
                                Lückenindikationen
"Einsatz von Nützlingen im ökologischen Landbau" - Dr. Mareile Zunker LTZ Augustenburg
Integrierter Pflanzenschutz im Ackerbau
 Erarbeitung von integrierten Verfahren im Ackerbau
  (Versuchswesen)
   • Veränderte Aussaattermine in Wintergerste zur Reduzierung des
     Infektionsrisikos mit dem Gerstengelbverzwergungsvirus (BYDV)
   • Kontrolle der Getreidekrankheiten durch Sortenwahl und
     Anwendung von Prognosemodellen
   • Minderung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln innerhalb der
     Fruchtfolge („NAP-Versuch“)
   • Vergleich von chemischen, mechanischen sowie kombinierten
     Verfahren zur Unkrautkontrolle in Getreide, Mais und Sojabohnen
   • Erprobung von „Biologicals“ zur Kontrolle von Septoria und
     Fusarium in Winterweizen
   • Erprobung eines Herbizidberatungssystems (IPM wise „DSS) in
     Mais und Weizen
 Erarbeitung von Strategien zur Resistenzvermeidung
   • Durchführung von Biotests im Gewächshaus mit Problemgräsern in
     der Praxis, z.B. Ackerfuchsschwanz
   • Durchführung von Resistenztests mit verschiedenen Insektiziden
     bei Rapsglanzkäfer und der großen Getreideblattlaus
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Gliederung des Vortrages
    „ Einsatz von Nützlingen im ökologischen Landbau “

• vorbeugende Maßnahmen für gesunde
  Pflanzenbestände

• Nützlingseinsatz und

• Biostimulanzien und Grundstoffe

• Biodiversitätsstärkungsgesetz
"Einsatz von Nützlingen im ökologischen Landbau" - Dr. Mareile Zunker LTZ Augustenburg
"Einsatz von Nützlingen im ökologischen Landbau" - Dr. Mareile Zunker LTZ Augustenburg
Biologischer Pflanzenschutz
 Verfahren des integrierten Pflanzenschutzes zur biologischen
  Bekämpfung von Schadorganismen entwickeln, testen und in der
  Praxis etablieren
    •   >40 Jahre Nützlingseinsatz in BW, intensive Forschung
    •   Nützlinge der ersten Stunde: Raubmilbe Phytoseiulus persimilis,
        Schlupfwespe Encarsia formosa
    •   uG: 12 Nützlingsarten mit wirtschaftlicher Bedeutung
    •   ~100% Nützlingseinsatz in Tomate, Gurke, Paprika, Aubergine (uG)
 Monitoring und Versuchswesen zur biologischen Bekämpfung
  invasiver und heimischer Schaderreger, z.B. Marmorierte Baumwanze,
   Grüne Reiswanze, Lygus-Arten
 Versuchswesen zur Mykorrhizierung von Kulturpflanzen im Obst-,
  Garten-, und Ackerbau, u.a. Heidelbeeren, Himbeeren, Rosen, Mais
 Versuchswesen zu den Möglichkeiten der Nützlingsförderung mit
  speziellen Blühmischungen im Feldgemüsebau
 Versuchswesen zur frühzeitigen Befallserkennung im Unterglas-
  Anbau mithilfe modernster Technik (Innenraumdrohne) „MiteSens“
"Einsatz von Nützlingen im ökologischen Landbau" - Dr. Mareile Zunker LTZ Augustenburg
Informationen zu zugelassenen
               Pflanzenschutzmitteln
                            www.bvl.bund.de
                            www.psinfo.org
www.ltz-bw.de  Arbeitsfelder  Pflanzenschutz  rechtliche Vorgaben
                             Zulassungen und Genehmigungen

               LTZ Augustenberg - Matthias Inthachot
"Einsatz von Nützlingen im ökologischen Landbau" - Dr. Mareile Zunker LTZ Augustenburg
"Einsatz von Nützlingen im ökologischen Landbau" - Dr. Mareile Zunker LTZ Augustenburg
Bild: Backhaus, JKI
                                                        kein verdrängen
                                                        heimischer
                                                        Marienkäfer JKI 2010

                                                        wenig Geschmacks-
                                                        veränderung
                                                        beim Wein
                                                        nachweisbar
                                                        JKI 2012

• Larven fressen etwa 400 Blattläuse bis zur Verpuppung, sind Räuber,
  überwintern an Feld- und Waldrändern, IPMP ist Geruchsstoff
"Einsatz von Nützlingen im ökologischen Landbau" - Dr. Mareile Zunker LTZ Augustenburg
Trichogramma-Schlupfwespen
         (Trichogramma brassicae)
   gegen den Maiszünsler in BW und

Qualitätskontrolle am LTZ seit 2018 als
 Beitrag zur Reduktion von Insektiziden
              im Maisanbau
Es gibt keine Zulassungsprüfung für Nützlinge
unabhängige neutrale Kontrolle der Qualität am LTZ
Fotoquellen:
                      rechts: Wyss Trichogramma-
Ministerbesuch in     Schlupfwespe 0,6 mm Eiparasitoid
Forchheim im August
2019
Bildquelle: Wührer Firma AMW
Erstnachweis in DE von SamuTrissolcus japonicus

natürlicher Gegenspieler der Marmorierten Baumwanze
(Halyomorpha halys) die Trissolcus japonicus wurde im
August 2020 in Nordbaden HD gefunden.

erster bundesweiter Nachweis der „Samuraiwespe“
vermutlich Verschleppung der Wanze mit Gegenspielers
nach DE

Mit einer dauerhaften Etablierung eröffnen sich
Perspektiven die invasive Marmorierte Baumwanze mit
ihrem wichtigsten natürlichen Gegenspieler zu regulieren.
Links Samuraiwespe 180820 und Parasitierung der Eier von der
invasiven Marmorierten Baumwanze
Fotos: Sophie Wenz, Uni Hohenheim & Olaf Zimmermann, LTZ
Augustenberg
Förderung und Schonung von Räubern durch
Agrobielle Funktionalität, Intercropping,
Spezifische Blühstreifen

                     Räuber
Quelle:
Loriot
Biodiversitätsförderung im Haus- und Kleingarten
 durch Mischanbau verschiedener Pflanzenarten
Gemengeanbau mit Mais: Blüte

 Blühende und den Boden bedeckende Kürbisse in Mais ( Fotos:Stolzenburg/LTZ)
Kerstin Stolzenburg & Vanessa Schulz
Gemengeanbau mit Mais: Alte Anbausysteme

                                       MILPA
        Milpa    ist   Landwirtschaftssystem   aus
        Mittelamerika seit Jahrhunderten bis heute
        betrieben; hauptsächlich Mais, Bohnen und
        Kürbisse miteinander angebaut.
        Pflanzen profitieren voneinander und bilden
        Synergien (Mais stützt Bohnen, Bohnen
        liefern Stickstoff, Kürbisse bedecken Boden
        usw.).

Kerstin Stolzenburg & Vanessa Schulz
Umwelt- und sachgerechter Pflanzenschutz
• Grundsätze des IP gelten, sektorspezifische Leitlinien des
  NAP sind Handlungsrahmen

• Einhaltung der rechtlichen Vorgaben des PflSchG zur guten
  fachlichen Praxis

• Biologischer Pflanzenschutz (Nützlinge, Mikroorganismen,
  Naturstoffe,, Biostimulanzien und Grundstoffe)

• Pflanzenextrakte: Wirkung
      • Direkt= gezielt Pflanzenschutzmittel
      • Indirekt= Stärkung Abwehrmechanismen der
        Pflanze=Pflanzenstärkungsmittel

• Schulung und Information für den HuK
Nützlingsförderung im Freiland

 Nisthilfen für Insekten und Vögel
 Filzmanschetten für Raubmilben in Obstanlagen
 Aufstellen von Greifvogelsitzstangen, Steinhaufen
 Biotopverbund, Lärchenfenster
 Hecken und Ackerrandstreifen
 Anlage und Erhalt von mehrjährigen Blühmischungen
  als Blühflächen und Blühstreifen
 (temporäre) Blüh- und Grünlandstreifen sowie Feldraine
  zur Lebensraumvernetzung/Biotopverbund
 Extensivierung der Feldrainpflege
 Schaffung von Wildbienenbiotopen
Bilder: links und Mitte Zunker, LTZ;
rechts: Wiedehopf freies Bild, thinkstock.de
Nützlingsschonung
 Förderung natürlicher Feinde von z.B. Feldmäusen durch
  Aufstellen von Sitzstangen für Greifvögel
 Nützlinge schonen durch Hecken, Blühstreifen
 bevorzugte Anwendung selektiver und
  nützlingsschonender Pflanzenschutzmittel (z.B. Bacillus
  thuringiensis-Präparate)
 Wirksamkeitsversuche in verschiedenen Gemüsekulturen
  gegen Drahtwürmer mit einem entopathogenen
  Pilzpräparat „Attracap“
 Testung von PSM hinsichtlich Nebeneffekte auf Nützlinge
 Vorsicht bei Tankmischungen
Ansiedlung von Vögeln im            Insektenhotel
Garten durch Nisthilfen

• Blühwiesen statt
  Rasen
• Stauden statt
  Wechselflor

         Bilder: links Backhaus, JKI; rechts: Zunker LTZ
Farbige Leimtafeln
            Indirekte Bestandeskontrolle

Blautafel                       Kalifornischer Blütenthrips
                                Frankliniella occidentalis

             Bilder: Schneller LTZ
Farbige Leimtafeln
            Indirekte Bestandeskontrolle

Gelbtafel               Weiße Fliege
                  Bilder: Schneller LTZ
Definition: Grundstoff
Nach Art. 23 der VO (EG) Nr. 1107/2009 ist ein
Grundstoff ein Wirkstoff, der

• kein bedenklicher Stoff ist; und
• keine Störungen des Hormonsystems und keine
  neurotoxischen oder immuntoxischen Wirkungen
  auslösen kann; und
• nicht in erster Linie für den Pflanzenschutz verwendet
  wird, aber dennoch für den Pflanzenschutz von Nutzen
  ist; und
• nicht als Pflanzenschutzmittel vermarktet wird.
Grundstoffe

Grundstoff           Wirkungsweise         DurchführungsVO/      Genehmi-
                                           Beurteilungsbericht   gung ab
Wasserstoffperoxid   Desinfektion,         2017/409              08.03.2017
                     Saatgutbehandlung     SANTE/11900/2016
Natriumchlorid       Fungizid und Insektizid 2017/1529           28.09.2017
                                             SANTE/10383/2017
Bier                 Molluskizid           2017/2090             05.12.2017
                                           SANTE/11038/2017
Senfsaatpulver       Fungizid,             2017/2066             04.12.2017
                     Saatgutbehandlung     SANTE/11309/2017
Talkum E 553b        Fungizid und Insektizid 2018/691            28.05.2018
                                             SANTE/11639/2017
Zwiebelöl            Repellent             2018/1295             17.10.2018
                                           SANTE/10615/2018

https://www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzenschutzmittel/04_Anwend
er/02_AnwendungGrundstoffe/psm_AnwendungGrundstoffe_nod
                            e.html
Institut Technique
 de l’Agriculture
    Biologique
Lebensmittel zu Pflanzenschutzmittelzwecke

   • z.B. Salz, Essig  Grundstoffzulassung als Fungizide
   • Streusalz
   • Grünbelagsentferner, Wegerein etc.  nur zur
     Oberflächenreinigung

             www.unkrautvernichter-shop.de

Anwendung zum Zwecke der Unkrautbekämpfung unzulässig!
                           LTZ Augustenberg - Matthias
                                   Inthachot
                                                         40
Fazit

• Grundstoffe sind unbedenkliche Stoffe, nicht spezifisch
  für den Pflanzenschutz verwendet, aber dennoch für den
  Pflanzenschutz von Nutzen sind.

• Genehmigte Grundstoffe können zum Schutz der
  Pflanzen eingesetzt werden.

• Sichere Anwendung der Grundstoffe ist möglich.
Biostimulanzien

sind neue eigene Düngeproduktklasse
zwischen Pflanzenschutz und Düngung

als ein Baustein zur Reduktion von
Pflanzenschutzmitteln
Was sind Biostimulanzien?

• Rechtsrahmen bildet EU-Düngeprodukte-VO
  2019/1009

• Ziel: Düngungsprodukte in Europa
  vereinheitlichen

• neue Maßnahme im integrierten Pflanzenbau
Mikrobielle Biostimulanzien sind nach VO nur

                       Azotobacter spp.
                       Mykorrhizapilze
                       Rhizobium spp.
                       Azospirillum spp.

Mikrobielle Angaben zu koloniebildende Einheiten pro g (KBE/g)
Ziel: Aufnahme in Positivliste

Abgrenzung zu Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen und
Pflanzenstärkungsmitteln notwendig
Endo - Mykorrhiza: griechisch „endon“= innen

                                      Chlamydosporen

                                      sind dickwandige
                                      Zellen oder kleine
                                      Zellkomplexe mit
                                      Überdauerungs-
                                      funktion
                                      (asexuelle
                                      Vermehrung)

     Quelle: Dissertation M. Zunker
Kontrolle              Fulvosäure mit Algenextrkat
Quelle: Synergie GmbH Vortrag Herr Johannsen 2019
Fazit und Ausblick
Biostimulanzien können Baustein zur Reduzierung von
chemisch synthetischen Pflanzenschutzmitteln sein,
wenn Wirksamkeits- und Qualitätskriterien erfüllt
werden

Detailregelungen noch erforderlich zu:
   • Produktkennzeichnung
   • harmonisierten Standards,
   • einheitlichen EU-Normen

• europäische VO bietet erstmals einen Rechtsrahmen
  für Biostimulanzien-Produkte
Fazit: „Einsatz von Nützlingen im ökologischen Landbau “
• standortgerecht resistente und tolerante Sorten auswählen
• physikalische Maßnahmen: Netze, Fallen, beleimte Gelb-
  und Bautafeln, Leimringe etc.
• Mechanische Maßnahmen: Entfernen mehltaubefallener
  Zweige, Aufsammeln von Fruchtmumien, Falllaub
• Nützlinge fördern und gezielt einsetzen z.B.
  Schlupfwespen, Florfliegen, Raubmilben, Nützlingshotels
  etc.
• vorbeugend Pflanzenstärkungsmittel, Grundstoffe und
  Biostimulanzien einsetzen um PSM zu reduzieren
• Anwendung von biologischen Pflanzenschutzmitteln auf
  das notwendige Maß begrenzen.
• Mittel auswählen, die den Anwender und den Naturhaushalt
  so wenig wie möglich belasten
Fazit Biologischer Pflanzenschutz
• Integrierter Pflanzenschutz sollte den Biologischen
  Pflanzenschutz stärker als bisher berücksichtigen. Dafür
  braucht es weitreichende europäische
  Zulassungsbestimmungen, die eine Entwicklung biologischer
  Verfahren fördert und nicht erschwert.
• Low-Risk-Produkte und Biostimulanzien durchlaufen im
  Vergleich zu chemisch-synthetischen Mitteln im
  Zulassungsverfahren keine umfassende
  Wirksamkeitsprüfung!
• Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Einsatz
  biostimulatorischer Produkte ist fundierte Analyse und
  Beratung
• Wissenschaft und Forschung dazu fortsetzen
Vielen Dank für die
Aufmerksamkeit !

      Fotoquelle: Hintemann LTZ
Biodiversitätsstärkungsgesetz
    Gesetz zur Stärkung der biologischen Vielfalt in Baden-Württemberg

              Änderung Naturschutzgesetz I
     Verpflichtung des Landes, dem Rückgang der Artenvielfalt in Flora
      und Fauna entgegenzuwirken. Förderung der Entwicklung der Arten
      und deren Lebensräume.
     insbesondere der Rückgang der Insekten – Umsetzung durch:
     insektenfreundliche Gestaltung von öffentlichen, parkartigen oder
      gärtnerisch gestalteten, Grünflächen:
     Mindestens 20 % der gemähten Grünflächen sollen ökologisch
     hochwertige Blühflächen und wertvolle Lebensräume werden
Biodiversitätsstärkungsgesetz
            Änderung Naturschutzgesetz II
   Gartenanlagen sollen insektenfreundlicher gestaltet werden,
    Verbot von Schotterflächen in privaten Gärten (sind keine zulässige
    Verwendung im Sinne des Landesbauordnung, Gestaltungsvorgaben
    bei Bebauungsplänen).
   Erhaltung von Streuobstbeständen ab einer Größe von 1 500 m²
    verpflichtend. Umwandlung in eine andere Nutzungsart nur mit Ge-
    nehmigung. Umwandlungen müssen ausgeglichen werden
    (Neupflanzung).
Biodiversitätsstärkungsgesetz

Im Gesetzesentwurf zum Biodiversitätsstärkungsgesetz ist eine Regelung für
Glyphosat nicht enthalten.
Aber: im gemeinsamen Eckpunktepapier von MLR und UM steht:

Das Land begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung
(Aktionsprogramm Insektenschutz) eine Ausstiegsstrategie für Glyphosat
vorzulegen und setzt sich dafür ein,
        - die Anwendung von Glyphosat schnellstmöglich zu beenden,
        - dies umfasst auch den Einsatz auf Gleiskörpern und in
        Privathaushalten.

          53
Biodiversitätsstärkungsgesetz
Änderung Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz III

   Der Einsatz chem.-synth. Pflanzenschutzmitteln wird bis 2030
    landesweit um 40 – 50 % in der Menge reduziert (Landwirtschaft,
    Forst, HuK, öffentliche Grünflächen und Verkehr).
   MLR ermittelt jährlich den Einsatz an PSM anhand eines
    repräsentativen Betriebsmessnetzes in der Landwirtschaft (150 bis
    200 Betriebe), aber auch im Forst, HuK, öffentlichen Grünflächen und
    Verkehr.
   MLR berichtet jährlich schriftlich dem Landtag über die Ergebnisse
    der PSM-Reduktion mit umfassende Evaluierung in den Jahren 2023
    und 2027.
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