EINWOHNERGEMEINDE OBERÄGERI - PROTOKOLL EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG Montag, 11. Juni 2018, 20.00 Uhr, in der Aula der Mehrzweckanlage Maienmatt ...
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EINWOHNERGEMEINDE OBERÄGERI PROTOKOLL EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG Montag, 11. Juni 2018, 20.00 Uhr, in der Aula der Mehrzweckanlage Maienmatt
Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom 11.06.2018 Einwohnergemeinde Oberägeri PROTOKOLL ZUR EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG OBERÄGERI Datum 11.06.2018 Zeit 20.00 bis 23.35 Uhr Ort Oberägeri, Aula der Mehrzweckanlage Maienmatt Anwesende Meier Pius, Gemeindepräsident Behördenmitglieder Meier Andreas, Vize-Gemeindepräsident Güntert Marcel, Gemeinderat hen Paul, Gemeinderat Staub Peter, Gemeinderat Gemeindeschreiberin Copine Jirina Vorsitz Meier Pius, Gemeindepräsident Protokoll Peyer Irene, sty. Gemeindeschreiberin Gäste Stimmenzählende Rogenmoser Alois, Gemeindeweibel, Rämslistrasse 51 Nussbaumer Eveline, Stimmbüro-Leitung, Rämslistrasse 88 Granja Claudio, Eggboden 5 Kuhn Heinrich, Hauptstrasse 34 Röllin Annina, Eggstrasse 4a Rogenmoser Pia, Rämslistrasse 53 Rogenmoser Stefan, Schwerzelweg 6 Wicky Yvonne, Hauptstrasse 43 Anwesende Stimmberechtigte 388 Absolutes Mehr 195 Verteiler Mitglieder des Gemeinderates Protokollordner Einwohnergemeindeversammlungen Homepage der Einwohnergemeinde Oberägeri Seite 2 von 46
Einwohnergemeinde Oberägeri Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom 11.06.2018 TRAKTANDENLISTE Traktandum 1 5 Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Dezember 2017 5 Traktandum 2 6 Rechnungsergebnis der Einwohnergemeinde pro 2017 6 Traktandum 3 15 Schlussabrechnung über Investitionen 15 Traktandum 4 19 Bebauungsplan Riedmattli, Erweiterung Baufelder bei den Häusern A, C, D und F 19 Traktandum 5 22 Motion der CVP Oberägeri zur Optimierung des ÖV-Angebots zwischen dem Ägerital und Menzingen 22 Traktandum 6 27 Motion des Forums Oberägeri betreffend Tempo-30-Zonen in Oberägeri 27 Traktandum 7 31 Seeufergestaltung Teilbereich Studenhütte, Variantenabstimmung Restauration 31 Traktandum 8 40 Motion der FDP.Die Liberalen Oberägeri, Realisierung einer öffentlichen Sommer- Restauration am Seeplatz 40 Traktandum 9 42 Beantwortung der Interpellation der CVP Oberägeri zur Schul- und Schulraumplanung in Oberägeri 42 Seite 3 von 46
Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom 11.06.2018 Einwohnergemeinde Oberägeri ERÖFFNUNG UND EINLEITUNG Gemeindepräsident Pius Meier eröffnet um 20.00 Uhr die Einwohnergemeindeversammlung und dankt dem Trompetenensemble von Ivo Huonder, Musikschule Oberägeri, für die musikalische Ein- stimmung. Er begrüsst namens des Gemeinderates die erschienenen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sowie die Medienvertreterin der Neuen Zuger Zeitung (Rahel Hug). Die ordentliche Einwohnergemeindeversammlung wurde mit der vorgenannt aufgeführten Traktandenliste durch zweimalige Ausschreibung in den Amtsblättern Nr. 19 und 20 vom 11. und 18. Mai 2018 angekündigt. Die Vorlage wurde allen Haushaltungen zugestellt. Sämtliche Vorlagen konnten auf der Website www.oberaegeri.ch unter „Politik/Gemeindeversammlung" heruntergeladen werden. Das ausführliche Protokoll der letzten Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Dezember 2017 lag zur Einsichtnahme in der Gemeindekanzlei Oberägeri auf und stand auf der VVebsite www.obe- raegeri.ch unter „Politik/Gemeindeversammlung" zum Herunterladen zur Verfügung. Zur Erstellung des Protokolls werden die Voten der Gemeindeversammlung auf Band aufgenom- men. Der Vorsitzende weist die anwesenden Versammlungsteilnehmenden auf die gesetzlichen Bestim- mungen betreffend Stimmberechtigung hin, wonach an der Einwohnergemeindeversammlung ge- mäss § 27 der Kantonsverfassung alle in der Gemeinde Oberägeri wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer stimmberechtigt sind, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und die nicht unter um- fassender Beistandschaft stehen (Art. 398 ZGB), sofern sie den Heimatschein mindestens fünf Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Einwohnerkontrolle Oberägeri hinterlegt haben. Im Weiteren werden im Saal anwesende, nicht stimmberechtigte Personen gebeten, in der vorders- ten Sitzreihe Platz zu nehmen und sich der Stimme zu enthalten. Auf Antrag des Vorsitzenden wählen die Stimmberechtigten ohne Gegenstimme die vorgenannten Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler. Es werden keine Ergänzungen und Abänderungsanträge für die Reihenfolge der Traktanden ver- langt. Die publizierte Traktandenliste wird von der Versammlung stillschweigend genehmigt. Pius Meier erläutert das Auszählungsprozedere bei Abstimmungen und bittet die Stimmberechtigten, die Hände solange deutlich ausgestreckt zu halten, bis die Auszählung ihres Blocks abschliessend beendet ist. Das Traktandum 7 beinhaltet eine Variantenabstimmung. Dieses Prozedere wird noch im Detail bekanntgegeben. Seite 4 von 46
Einwohnergemeinde Oberägeri Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom 11.06.2018 GESCHÄFTSBEHANDLUNG TRAKTANDUM 1 Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Dezember 2017 Vorlage Nr. 1024 Antrag des Gemeinderates Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Dezember 2017 wird genehmigt. Diskussion Zum Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Dezember 2017 werden keine Wort- begehren angemeldet. Abstimmung Das Protokoll wird ohne Gegenstimme grossmehrheitlich genehmigt. Seite 5 von 46
Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom 11.06.2018 Einwohnergemeinde Oberägeri TRAKTANDUM 2 Rechnungsergebnis der Einwohnergemeinde pro 2017 Vorlage 1025 F3.6.6 Anträge des Gemeinderates 1 Die Rechnung der Einwohnergemeinde Oberägeri pro 2017 wird genehmigt. 2 Der Mehrertrag von CHF 5701190.43 wird wie folgt verteilt: 3,8 Mio. Franken sind für finanz- politische Reserven, 1,85 Mio. Franken für zusätzliche Abschreibungen im Verwaltungsvermö- gen und CHF 50000 für Unterstützungen im In- und Ausland (humanitäre Zwecke) zu verwen- den. Der Restbetrag von CHF 1'190.43 wird dem freien Eigenkapital zugewiesen. Bericht des Gemeinderates Die Erfolgsrechnung schliesst bei einem Aufwand von CHF 36'483714 und einem Ertrag von CHF 42184904 mit einem Mehrertrag von 5701190 ab. Das Budget für das Jahr 2017 sah einen Mehraufwand von CHF 1'838900 vor. Nach dem Wegfall des Solidaritätsbeitrags an den Kanton (die Stimmberechtigten haben die kantonalen Sparmassnah- men abgelehnt, deren Bestandteil der Solidaritätsbeitrag war) betrug der erwartete Mehraufwand noch CHF 950900. Die an der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Dezember 2017 darge- legte Rechnungsprognose 2017 ist von einem Mehrertrag von CHF 3030400 ausgegangen. Dass die Rechnung 2017 erfreulicherweise anstelle eines Mehraufwandes mit einem Mehrertrag abschliesst, hat folgende Gründe: Mehreinnahmen beim Fiskalertrag, bei Entgelten und beim Trans- ferertrag sowie Sparmassnahmen beim Personal- und Sachaufwand und tiefere Abschreibungen. Weil der Steuerertrag gestiegen ist, werden im Aufwand für den Finanzausgleich 2019 1,5 Mio. Fran- ken als passive Rechnungsabgrenzung verbucht. Spezialfinanzierungen Die Spezialfinanzierung Wasser weist per 31. Dezember 2017 einen Aufwandüberschuss von CHF 378338 aus, der aus der Spezialfinanzierung Wasserversorgung entnommen wird. Der aufge- laufene Saldo der Spezialfinanzierung Wasser beträgt CHF 6734048 zu Gunsten der Bezügerinnen und Bezüger. Die Spezialfinanzierung Abwasser weist per 31. Dezember 2017 einen Ertragsüberschuss von CHF 54'764 aus, welcher der Spezialfinanzierung Abwasser gutgeschrieben wird. Der aufgelaufene Saldo der Spezialfinanzierung Abwasser beträgt CHF 473385 zu Lasten der Gebührenpflichtigen. Erfolgsrechnung Die Erfolgsrechnung schliesst bei einem Aufwand von CHF 36483714 und einem Ertrag von CHF 42184904 mit einem Mehrertrag von CHF 5701190 ab. Das Budget für das Jahr 2017 sah einen Mehraufwand von CHF 1838900 vor. Der Aufwand liegt um 0.09 °A respektive um rund CHF 31486 geringfügig unter dem Budget 2017. Seite 6 von 46
Einwohnergemeinde Oberägeri Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom 11.06.2018 Wichtigste Veränderungen nach Kostenarten gegenüber dem Budget 2017: Abnahme Personalaufwand CHF 126000 Abnahme Sach- und übriger Betriebsaufwand CHF 43'000 Abnahme Abschreibungen Verwaltungsvermögen CHF 624000 Zunahme Finanzaufwand CHF 53000 Zunahme Einlagen in Spezialfinanzierungen CHF 55000 Zunahme Transferaufwand CHF 738000 Abnahme interne Verrechnung CHF 84'000 Der Ertrag ist gegenüber dem Budget 2017 um 21.652/0' respektive um rund CHF 7509000 höher. Wichtigste Veränderungen nach Kostenarten gegenüber dem Budget 2017: Zunahme Fiskalerträge CHF 7310'000 Abnahme Regalien und Konzessionen CHF 40'000 Zunahme Entgelte CHF 344000 Zunahme Finanzertrag CHF 49000 Abnahme Entnahmen aus Spezialfinanzierungen CHF 152000 Zunahme Transferertrag CHF 82000 Abnahme interne Verrechnung CHF 84000 Aufwand Erläuterungen grösserer Abweichungen gegenüber dem Budget 2017 nach Kostenarten: 30 Personalaufwand Die Minderaufwendungen gegenüber dem Budget betragen rund CHF 126000. Abnahme Löhne Behörden, Kommissionen CHF 7000 Abnahme Löhne des Verwaltungs- und Betriebs- personals CHF 46000 Abnahme Löhne Lehrkräfte CHF 37000 Abnahme temporäre Arbeitskräfte CHF 7000 Abnahme Arbeitgeberbeiträge CHF 12000 Zunahme Arbeitgeberleistungen CHF 107000 Abnahme übriger Personalaufwand CHF 123000 31 Sachaufwand Die Minderaufwendungen gegenüber dem Budget betragen rund CHF 43'000. Abnahme Material- und Warenaufwand CHF 107000 Abnahme nicht aktivierbare Anlagen CHF 81000 Abnahme Ver- und Entsorgung Liegenschaften Verwaltungsvermögen CHF 48000 Zunahme Dienstleistungen und Honorare CHF 80000 Zunahme baulicher und betrieblicher Unterhalt CHF 133000 Abnahme Unterhalt Mobilien und immaterielle Anlagen CHF 37000 Seite 7 von 46
Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom 11.06.2018 Einwohnergemeinde Oberägeri Abnahme Mieten, Leasing, Pachten, Benützungsgebühren CHF 12000 Abnahme Spesenentschädigungen CHF 38'000 Zunahme Wertberichtigungen auf Forderungen CHF 66'000 Zunahme verschiedener Betriebsaufwand CHF 1000 33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen Die gesetzlichen Abschreibungen sind auf dem Restbuchwert per 31. Dezember 2017 des Verwal- tungsvermögens vorzunehmen. Aufgrund tieferer Nettoinvestitionen fallen die gesetzlichen Ab- schreibungen gegenüber dem Budget um rund CHF 624000 tiefer aus. 34 Finanzaufwand Die Mehraufwendungen gegenüber dem Budget betragen rund CHF 53000. Zunahme Zinsaufwand CHF 34000 Zunahme Liegenschaftsaufwand Finanzvermögen CHF 22000 Abnahme verschiedener Finanzaufwand CHF 4'000 35 Einlagen in Spezialfinanzierungen Die Spezialfinanzierung Abwasser weist anstelle eines Mehraufwands von rund CHF 56000 einen Mehrertrag von rund CHF 55000 aus. 36 Transferaufwand Die Mehraufwendungen gegenüber dem Budget betragen rund CHF 738000. Abnahme Entschädigungen an Gemeindewesen CHF 30000 Zunahme Finanz- und Lastenausgleich CHF 1500000 Abnahme Beiträge an Gemeinwesen und Dritte CHF 732000 39 Interne Verrechnungen Die internen Verrechnungen werden wegen der Spezialfinanzierungen geführt. Gegenüber dem Budget 2017 sind diese um rund CHF 84000 tiefer. Ertrag Erläuterungen grösserer Abweichungen gegenüber dem Budget 2017 nach Kostenarten: 40 Fiskalerträge Die Fiskalerträge sind gegenüber dem Budget um rund CHF 7'310000 höher. Zunahme Einkommenssteuern natürliche Personen CHF 1177000 Zunahme Vermögenssteuern natürliche Personen CHF 4630000 Abnahme Quellensteuern natürliche Personen CHF 651'000 Zunahme übrige direkte Steuern natürliche Personen CHF 273'000 Abnahme direkte Steuern juristische Personen CHF 11'000 Zunahme Vermögensgewinnsteuer CHF 567'000 Zunahme Erbschafts- und Schenkungssteuer CHF 1326000 Seite 8 von 46
Einwohnergemeinde Oberägeri Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom 11.06.2018 41 Regalien und Konzessionen Die Erträge bei den Konzessionen und Fischpatenten sind um rund CHF 40000 tiefer als budgetiert. 42 Entgelte Die Entgelte sind um rund CHF 344000 höher als budgetiert. Abnahme Ersatzabgaben CHF 6000 Zunahme Gebühr für Amtshandlungen CHF 19000 Zunahme Schul- und Kursgelder CHF 21000 Zunahme Benützungsgebühr und Dienstleistungen CHF 152000 Zunahme Erlös aus Verkäufen CHF 16000 Zunahme Rückerstattungen CHF 149000 Abnahme Bussen CHF 8000 44 Finanzertrag Der Finanzertrag ist um rund CHF 49000 höher als budgetiert. 45 Entnahmen aus Spezialfinanzierungen Die Spezialfinanzierung Wasser weist einen Mehraufwand von rund CHF 378000 aus. Budgetiert war ein Mehraufwand von rund CHF 475000. 46 Transferertrag Die Transfererträge sind gegenüber dem Budget um rund CHF 82000 höher. Zunahme Entschädigungen von Gemeinwesen CHF 31000 Zunahme Beiträge von Gemeinwesen und Dritten CHF 50000 Zunahme verschiedener Transferertrag CHF 2000 49 Interne Verrechnungen Die internen Verrechnungen werden wegen der Spezialfinanzierungen geführt. Gegenüber dem Budget 2017 sind diese um rund CHF 84000 tiefer. Verwendung des Ertragsüberschusses Der Gemeinderat schlägt vor, den Mehrertrag von CHF 5'701'190 wie folgt zu verwenden: 3,8 Mio. Franken für finanzpolitische Reserven (zum Beispiel Landkäufe, Deckung allfälliger Defizite, künftige Infrastrukturbauten usw.), 1,85 Mio. Franken für zusätzliche Abschreibungen, CHF 50'000 für Unter- stützungen im In- und Ausland (humanitäre Zwecke). CHF 1190 sind dem freien Eigenkapital zuzu- weisen. Investitionsrechnung Die Investitionsrechnung schliesst mit Nettoausgaben von CHF 1288185 ab. Budgetiert waren Net- toausgaben von CHF 3020000. Gegenüber dem Budget sind die Ausgaben um rund CHF 403000 tiefer und die Einnahmen um rund CHF 1'329000 höher ausgefallen. Seite 9 von 46
Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom 11.06.2018 Einwohnergemeinde Oberägeri Bilanz Das Vermögen (Finanzvermögen minus Fremdkapital) beträgt per 31. Dezember 2017 rund 18,9 Mio. Franken beziehungsweise CHF 3125 pro Kopf der zivilrechtlichen Wohnbevölkerung. Im Vor- jahr belief sich das Vermögen auf rund 12,4 Mio. Franken oder auf CHF 2067 pro Kopf der zivil- rechtlichen Bevölkerung. Das Verwaltungsvermögen beläuft sich per 31. Dezember 2017 auf rund 16,4 Mio. Franken. Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten belaufen sich per 31. Dezember 2017 auf 32 Mio. Franken (inklusive Darlehen Ägeribad AG). Das Eigenkapital beläuft sich vor Verrechnung des Mehrertrages auf rund 29,6 Mio. Franken. Vergleich Finanzstrategie zum Rechnungsergebnis 2017 Strategieziele Rechnung 2017 Zielerreichung Das Verwaltungsvermögen darf sich Das Verwaltungsvermögen beträgt erfüllt in der Planperiode durchschnittlich per 31. Dezember 2017 16,4 Mio. höchstens auf 35 Mio. Franken be- Franken. laufen. Spezialfinanzierung Wasser Die Nettoinvestitionen dürfen in der Die Nettoinvestitionen betragen für erfüllt Planperiode den Betrag von rund 2017 rund 225'000 Franken. 600000 Franken nicht übersteigen. Der Saldo der Spezialfinanzierung Der Saldo der Spezialfinanzierung erfüllt zu Gunsten der Bezüger darf in der beträgt per 31. Dezember 2017 Planperiode den Betrag von rund 6,7 Mio. Franken zu Gunsten der 2,6 Mio. Franken nicht unterschrei- Bezüger. ten. Unter Berücksichtigung der Ergeb- Per 1. Januar 2016 ist eine Tarifre- erfüllt nisse in der Planperiode ist eine Ta- duktion vorgenommen worden. rifreduktion ins Au.e zu fassen. Spezialfinanzierung Abwasser Die Nettoinvestitionen dürfen in der Die Nettoinvestitionen betragen für erfüllt Planperiode den Betrag von rund 2016 minus 0,4 Mio. Franken. 650000 Franken nicht übersteigen. Der Saldo der Spezialfinanzierung Der Saldo der Spezialfinanzierung Auf dem Weg zur Ziel- zu Gunsten der Gebührenpflichti- beträgt per 31. Dezember 2017 erreichung. gen darf in der Planperiode den Be- rund 0,5 Mio. Franken zu Lasten trag von rund 2 Mio. Franken nicht der Gebührenpflichtigen. unterschreiten. Innerhalb der Planperiode sind Per 1. Januar 2016 ist eine Tarifer- erfüllt Massnahmen (Kosteneinsparun- höhung vorgenommen worden. gen, Tariferhöhungen) zu ergreifen, damit die bestehenden Guthaben der Einwohnergemeinde aufgelöst werden. Seite 10 von 46
Einwohnergemeinde Oberägeri Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom 11.06.2018 Strategieziele Rechnung 2017 Zielerreichung Die Gesamtverschuldung (Finanz- Das Vermögen (Finanzvermögen erfüllt vermögen minus Fremdkapital) darf minus Fremdkapital) beträgt per 31. am Ende der Planperiode den Be- Dezember 2017 rund 18,9 Mio. trag von 20 Mio. Franken nicht Franken. übersteigen. Die Ergebnisse der Erfolgsrechnun- Die Erfolgsrechnung 2017 weist ei- erfüllt gen in der Planperiode müssen nen Mehrertrag von CHF grundsätzlich ausgeglichen ausfal- 5701190.43 aus. len. Allfällige Steuerfuss-Schwankungen Der Steuerfuss für das 2017 beträgt erfüllt sollen moderat ausfallen. 65%. Wesentliche Rechnungslegungs- und Bewertungsgrundsätze Die vorliegende Jahresrechnung wurde auf der Grundlage des Handbuches der öffentlichen Haus- halte sowie des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG) vom 31. August 2006 erstellt. Dabei sind die Er- folgsrechnung, die Investitionsrechnung und die Bilanz nach allgemein anerkannten kaufmänni- schen Grundsätzen wahrheitsgetreu, vollständig, klar und übersichtlich darzustellen (§ 3 Abs. 1 FHG). Zusätzliche Angaben gemäss Finanzhaushaltsgesetz Gemäss § 12 sind im Anhang zur Jahresrechnung alle in der Bilanz nicht aufgeführten Eventualver- pflichtungen sowie weitere wichtige Informationen aufzuführen. Dies sind insbesondere: a) Bürgschaften Aufgrund der Beteiligung des ZEBA (Zweckverband der Zuger Einwohnergemeinden zur Bewirt- schaftung von Abfall) an der Renergia Zentralschweiz AG besteht per 31. Dezember 2017 eine Eventualverpflichtung der Einwohnergemeinde zu Gunsten des ZEBA von maximal CHF 521421. Diese Bürgschaft wurde an der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2011 beschlossen. b) Garantieverpflichtungen Per 31. Dezember 2017 bestehen keine Garantieverpflichtungen. c) Leasingverbindlichkeiten Per 31. Dezember 2017 bestehen keine Leasingverpflichtungen. d) Beteiligungen Die Einwohnergemeinde ist an der Schifffahrt Ägerisee AG mit 1000 Namenaktien zum Nennwert von je CHF 100 (total CHF 100000) beteiligt. Dies entspricht einer Beteiligung von einem Drittel. Die Ägeribad AG wurde am 2. Dezember 2014 gegründet. Das Aktienkapital beträgt CHF 10'000000, eingeteilt in 1000 Namenaktien. Der Anteil der Einwohnergemeinde beläuft sich auf CHF 6000'000. Im Weiteren ist die Einwohnergemeinde im Besitz von folgenden Wertschriften/Beteiligungen: Sattel-Hochstuckli, 60 Namenaktien (Nominalwert CHF 350) Television Ägeri AG, 5 Aktien (Nominalwert CHF 350) Wasserwerke Zug AG, 10 Namenaktien (CHF 100) Seite 11 von 46
Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom 11.06.2018 Einwohnergemeinde Oberägeri - Zugerland Verkehrsbetriebe AG, 245 Namenaktien (Nominalwert CHF 500) - Genossenschaftsanteil Raiffeisenbank Oberägeri-Sattel (CHF 200) - Stoosbahn AG, 800 Aktien (Nominalwert CHF 25) e) Veränderungen von Rückstellungen, Spezialfinanzierungen, Reserven und vom freien Ei- genkapital Die Grundstücke im Finanzvermögen sind auf den 31. Dezember 2016 neu bewertet worden. Die Wertschriften sind auf den 31. Dezember 2017 zum Kurswert bilanziert worden. Die Wertberich- tigung gemäss Kurswert der Depotbank per 31. Dezember 2017 ist gemäss § 13 des Finanzhaus- haltsgesetzes über die separate Passivposition in der Bilanz erfolgt. f) Der Gesamtbetrag der zur Sicherung eigener Verpflichtungen verpfändeter oder abgetre- tener Aktiven sowie Aktiven unter Eigentumsvorbehalt Es sind keine Aktiven verpfändet und es gibt keine Aktiven unter Eigentumsvorbehalt. g) Informationen zu Bilanzbereinigungen Keine h) Status und Abrechnung von Verpflichtungskrediten Der Status der laufenden und abgerechneten Verpflichtungskredite (Investitionsrechnung) ist sepa- rat ausgewiesen. ij Nicht bilanzierbare Forderungen Mit Ausnahme der Alimentenbevorschussung sind sämtliche Forderungen bilanziert. j) Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Nach dem Bilanzstichtag sind keine wesentlichen Ereignisse zu verzeichnen, welche die Jahres- rechnung 2017 und das Vermögen per 31. Dezember 2017 massgeblich verändern. Bericht der Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission beantragt, die vorliegende Rechnung pro 2017 zu genehmigen. Diskussion Reto Hürlimann, Stellt fest, dass die Steuererträge der Volatilität der Finanzmärkte ausgesetzt Seestrasse 16a sind. Es hat sich als strategisch richtig erwiesen, trotz der negativen Vorzei- chen in der Vergangenheit, den Steuerfuss nicht zu erhöhen. Bedankt sich im Namen der FDP.Die Liberalen Oberägeri beim Gemeinderat und den An- gestellten der Verwaltung und Schule für die Ausgabendisziplin. Mit einer ge- zielten Unterhaltsplanung sind die Ausgaben weiterhin stabil zu halten. Die FDP Oberägeri unterstützt die CVP-Motion zur Optimierung des ÖV-Ange- bots zwischen dem Ägerital und Menzingen. Dies hat die FDP Oberägeri be- wogen, einen Antrag betreffend zweckgebundener Gewinnverwendung 2017 zu stellen. Dies als Entlastung des zukünftigen Budgets. Anlässlich der Par- Seite 12 von 46
Einwohnergemeinde Oberägeri Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom 11.06.2018 teiversammlung wurde grossmehrheitlich entschieden, CHF 150'000 als An- schubfinanzierung für eine direkte Buslinie zwischen dem Ägerital und Menzingen zu beantragen. Die FDP Oberägeri ist sich bewusst, dass ge- mäss Gesetz über den öffentlichen Verkehr der Bund und die Kantone für die Finanzierung der öffentlichen Verkehrsmittel zuständig sind. Mit dem An- trag soll eine schnellere und optimalere Lösung für die Gemeinde und die Schülerinnen und Schüler umgesetzt werden. Der Antrag wird ebenfalls in der Gemeinde Unterägeri gestellt, ist einmalig und dient zur Initialisierung der Buslinie. Mit dieser zweckgebundenen Anschubfinanzierung kann eine sichere Fahrt nach Menzingen und zurück für die Schulkinder des Ägeritals früher als geplant umgesetzt werden. Philipp Röllin, Hält fest, dass er nicht mit diesem Antrag der FDP Oberägeri gerechnet hat. Eggstrasse 4a Das Forum Oberägeri ist einstimmig der Meinung, dass für ein Vollzeitgym- nasium in Menzingen auch das Angebot des öffentlichen Verkehrs entspre- chend ausgebaut werden muss. Dieses Anliegen wurde im Jahr 2002 bereits durch Alt-Kantonsrätin Erika Albisser der Volkswirtschaftsdirektion einge- reicht, indem sie die Wiedereröffnung der Bushaltestelle Nidfuren gefordert hatte. Es ist erstaunlich, dass die FDP eine diesbezügliche Anschubfinanzie- rung beantragt. Wurden doch gerade von dieser Partei in den letzten Jahren die Sparprogramme vorangetrieben, und dies vor allem auch im öffentlichen Verkehr. Speziell ist, dass wir über einen Antrag abstimmen, welcher auch die Gemeinde Unterägeri betrifft und durch dessen Souverän abgelehnt wer- den könnte. Eine diesbezügliche Finanzierung muss mittels Kostenteiler von allen beteiligten Körperschaften genehmigt und budgetiert werden. Ein Be- trag von CHF 150'000 ist nicht in einem Schnellverfahren zu sprechen. Erin- nert auch daran, dass damals die FDP für die Rückweisung des Budgets votiert hatte. Pius Meier, Der Gemeinderat hat diese Thematik intensiv diskutiert und es liegt ihm sehr Gemeindepräsident viel an einer guten Lösung für die Schülerinnen und Schüler, welche in Menzingen die Schule besuchen. Nebst dieser Anspruchsgruppe fahren je- doch auch Jugendliche mit dem öffentlichen Verkehrsmittel, welche andere Schulen besuchen oder bei denen die Standorte der Lehrbetriebe nicht bes- tens erschlossen sind. Zudem erachtet der Gemeinderat die finanzpoliti- schen Signale, welche durch eine solche Anschubfinanzierung Richtung Kanton und Bund ausgesendet würden, als problematisch. Dies vor allem auch, nachdem wir uns gegen die Überwälzung von kantonalen Finanzlasten gewehrt haben. Gleichzeitig sind der Kanton Zug und die Zuger Gemeinden gewichtige Zahlende in den Nationalen Finanzausgleich. Weshalb wir Aus- gaben, welche Bundesausgaben sind, nicht zusätzlich übernehmen sollten. Mit der Motion wird der Gemeinderat beauftragt, mit dem Amt für Öffentlichen Verkehr und der ZVB Verhandlungen aufzunehmen. Erste Gespräche haben bereits stattgefunden und weitere werden folgen. Werden jetzt jedoch bereits Gelder gesprochen, begeben wir uns in eine schwächere Verhandlungspo- sition und setzen, wie bereits erwähnt, ein falsches politisches Signal. Seite 13 von 46
Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom 11.06.2018 Einwohnergemeinde Oberägeri Peter Staub, In Verhandlungen zu treten, wenn bereits Gelder gesprochen wurden, Gemeinderat schwächt die Position der Gemeinde. Lösungsansätze können auch über das ordentliche Budget aufgenommen werden. Zuerst müssen jedoch die Verhandlungen geführt und danach über den ordentlichen Budgetprozess die Gelder geholt werden. CHF 150'000 in die Rechnung 2017 zu buchen ist nicht zielführend. Anträge aus der Einwohnergemeindeversammlung Reto Hürlimann, 1 Die Rechnung der Einwohnergemeinde Oberägeri pro 2017 geneh- Seestrasse 16a migt. 2 Der Mehrertrag von CHF 5701190.43 wird wie folgt verteilt: 3,8 Mio. Franken sind für finanz-politische Reserven, CHF 150000 sind für die Anschubfinanzierung der Buslinie Ägerital — Menzingen, 1,7 Mio. Fran- ken für zusätzliche Abschreibungen im Verwaltungsvermögen und CHF 50000 für Unterstützungen im In- und Ausland (humanitäre Zwe- cke) zu verwenden. Der Restbetrag von CHF 1'190.43 wird dem freien Eigenkapital zugewiesen. 3 Die Gewinnverwendung unter Punkt 2 tritt nur in Kraft, wenn die Ge- meinde Unterägeri an der Gemeindeversammlung vom 18.6.2018 ebenfalls CHF 150000 spricht und wenn unter Traktandum 5 die Mo- tion der CVP als teilerheblich erklärt wird Abstimmung Es erfolgt die Abstimmung über die Anträge der FDP.Die Liberalen. Die Anträge der FDP.Die Liberalen werden grossmehrheitlich abgelehnt. Schlussabstimmung Die Schlussabstimmung erfolgt über folgende Anträge: 1 Die Rechnung der Einwohnergemeinde Oberägeri pro 2017 wird genehmigt. 2 Der Mehrertrag von CHF 5701190.43 wird wie folgt verteilt: 3,8 Mio. Franken sind für finanz- politische Reserven, 1,85 Mio. Franken für zusätzliche Abschreibungen im Verwaltungsvermö- gen und CHF 50000 für Unterstützungen im In- und Ausland (humanitäre Zwecke) zu verwen- den. Der Restbetrag von CHF 1'190.43 wird dem freien Eigenkapital zugewiesen. Den gemeinderätlichen Anträgen wird grossmehrheitlich ohne Gegenstimme zugestimmt. Seite 14 von 46
Einwohnergemeinde Oberägeri Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom 11.06.2018 TRAKTANDUM 3 Schlussabrechnung über Investitionen Vorlage 1026 F3.6.6 Anträge des Gemeinderates 3 Die im Bericht aufgeführten Schlussabrechnungen über Investitionen ohne Zusatzkredite wer- den genehmigt und können abgeschlossen werden. 4 Der Zusatzkredit für den Neubau Ökihof von CHF 167'058 wird genehmigt. Die Investition kann abgeschlossen werden. Die Auflösung der Wertberichtigung und die Überführung des Landan- teils für den Ökihof vom Finanzvermögen in das Verwaltungsvermögen ist vorzunehmen. 5 Der Zusatzkredit für die Fussgängersicherheit und Sanierung Moosstrasse von CHF 113'604 wird genehmigt. Die Investition kann abgeschlossen werden. Bericht des Gemeinderates Abgeschlossene Investitionsprojekte, die von der Rechnungsprüfungskommission geprüft und als richtig beurteilt worden sind, sind der Einwohnergemeindeversammlung zur Genehmigung zu unter- breiten. Gemäss Gemeindeversammlungsbeschluss vom 29. Juni 1982 über den Erlass einer Zuständig- keitsordnung für Ausgabenbeschlüsse gelten folgende Regelungen: Bei Investitionen mit Mehrkos- ten um mehr als 5 %, im Minimum aber über CHF 30000, ist ein Zusatzkredit zu beantragen. Bewilligter Kredit Effekti- Subven- Vorlage- ver Auf- Abwei- tion / An- Nettoauf- wand chung dere wand Investition Num- Datum CHF CHF CHF CHF CHF mer Dreifachhalle/Musikschule Hofmatt— 382 01.12.14 1115000 725391 -389'609 725'391 Instandsetzung Erdbebensicherheit Ausbau Knoten Alte Landstrasse bis 856 10.12.07 727'500 1112631 -245869 227954 884677 Knoten Mitteldorfstrasse 899 21.06.10 631000 Kanalisation, Knoten Alte Land- 856 10.12.07 397000 108104 -369'896 108104 strasse bis Knoten Mitteldorfstrasse 899 21.06.10 81000 Rad- und Fussweg Alte Landstrasse 902 21.06.10 490'000 414253 -75'747 172809 241'444 bis Mitteldorfstrasse Werkleitungsbau Kanalisation 902 21.06.10 165000 166'332 1332 166332 Lohmatt bis Knoten Mitteldorfstrasse Halten, Ringleitung 928 12.12.11 161000 108914 -52'086 3'000 105'914 Reservoir Schneit 943 10.12.12 1'200'000 1096115 -103885 3000 1093115 Morgartenstrasse 4, «altes Bahn- 950 10.12.12 200'000 161'570 -38430 161570 höfli», Projektierung Sanierung und Umbau Mattliweg Sanierung Schmutzwas- 955 24.06.13 102600 86964 -15'636 86'964 serleitung Mattliweg Sanierung Trinkwasserlei- 955 24.06.13 134'040 129974 -4066 129'974 tung Schulhaus Hofmatt 1 — Erweiterung 941 10.12.12 80000 4'631'402 -568598 156'104 4475298 mit Gruppenräumen 958 24.06.13 270000 981 01.12.14 4850000 Ökihof Wassermattli 962 09.12.13 2340000 2509352 169'352 19886 2489466 Fussgängersicherheit und Sanie- 970 16.06.14 665000 779'269 114'269 779269 rung Moosstrassse Seite 15 von 46
Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom 11.06.2018 Einwohnergemeinde Oberägeri Schlauchverlegefahrzeug 980 01.12.14 240'000 190020 -49'980 56000 134'020 Mehrzweckanlage Maienmatt, Sa- Gebun- 09.12.13 35'000 284066 -65'934 284'066 nierung Bühne, Küche, Akustikan- dene 01.12.14 315000 lage Ausgabe Kanalisation Unterdorf bis See, Gebun- 29.09.14 1262000 966686 -295314 966'686 Trennung Regenwasser und dene Schmutzwasser Ausgabe Ersatzbrücke Nasbach Gebun- 29.02.16 90'000 101'461 11461 101461 dene Ausgabe Ersatz bestehender Ölheizkessel, Gebun- 12.12.16 380000 321'932 -58'068 321'932 Quartierheizung Hofmatt dene Ausgabe Ersatzbeschaffung Kramer Gebun- 12.12.16 106218 106'218 0 106218 dene Ausgabe Erläuterungen zu abgerechneten Investitionen (Spezialkredite) Die Instandsetzung der Tragsicherheit Erdbeben und Durchstanzung schliesst mit einer Kreditunter- schreitung von CHF 389'608.65 (indexbereinigt CHF 378'570.15) ab. Diese Minderkosten sind durch Vergabeerfolge entstanden. Der Ausbau Knoten Alte Landstrasse bis Knoten Mitteldorfstrasse (Strassenbau) schliesst mit einer Kreditunterschreitung von CHF 245'869.10 (indexbereinigt CHF 271631.50) ab. Die Minderkosten sind infolge Schnittstellen mit der Überbauung Lutisbach Park entstanden. Der Strassenbau musste weniger weit zum bestehenden Lutisbachweg realisiert werden. Der Kanton hat sich gesamthaft mit CHF 227'953.90 an den Kosten beteiligt. Der Ausbau Knoten Alte Landstrasse bis Knoten Mitteldorfstrasse (Abwasser) schliesst mit einer Kreditunterschreitung von CHF 369'896.20 (indexbereinigt CHF 383177) ab. Die Minderkosten sind infolge Schnittstellen mit der Überbauung Lutisbach Park entstanden. Die Abwasserleitungen muss- ten weniger weit zum bestehenden Lutisbachweg realisiert werden. Der Ausbau des Rad- und Fusswegs Alte Landstrasse bis Knoten Mitteldorfstrasse schliesst mit einer Kreditunterschreitung von CHF 75'746.80 (indexbereinigt CHF 84214) ab. Diese Minderkosten sind durch den Vergabeerfolg der Baumeisterarbeiten entstanden. Der Kanton hat sich gesamthaft mit CHF 172'808.25 an den Kosten beteiligt. Der Werkleitungsbau (Abwasser) Knoten Lohmatt bis Knoten Mitteldorfstrasse schliesst mit einer Kreditüberschreitung von CHF 1'332.20 (indexbereinigt CHF 476.85) ab. Es ist kein Nachtragskredit nötig. Die Ringleitung (Wasser) Halten schliesst mit einer Kreditunterschreitung von CHF 52'086.15 (in- dexbereinigt CHF 52'859.15) ab. Diese Minderkosten sind durch sehr günstige Unternehmerofferten (Baumeister) entstanden. Für den Löschschutz hat die Gebäudeversicherung Zug einen Beitrag von CHF 3'000 geleistet. Der Neubau des Reservoirs Schneit schliesst mit einer Kreditunterschreitung von CHF 103884.85 (indexbereinigt CHF 87'084.85) ab. Diese Minderkosten sind durch günstige Unternehmerofferten entstanden. Für den Löschschutz hat die Gebäudeversicherung Zug einen Beitrag von CHF 3000 geleistet. Die Projektierung für die Sanierung und den Ausbau des ehemaligen Stationsgebäudes an der Mor- gartenstrasse 4 schliesst mit einer Kreditunterschreitung von CHF 38'429.80 (indexbereinigt Seite 16 von 46
Einwohnergemeinde Oberägeri Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom 11.06.2018 CHF 30'259) ab. Die Minderkosten sind durch günstigere Vergaben und nicht ausgeführte Bereini- gungsphasen in der Planung entstanden. Die Reserve musste nicht beansprucht werden. Die Sanierung der Kanalisationsleitung im Mattliweg schliesst mit einer Kreditunterschreitung von CHF 15'635.90 (indexbereinigt CHF 14322.90) ab. Die Minderkosten sind durch günstige Unterneh- merofferten entstanden. Die Sanierung der Trinkwasserleitung im Mattliweg schliesst mit einer Kreditunterschreitung von CHF 4'065.55 (indexbereinigt CHF 2'349.55) ab. Die Erweiterung des Schulhauses Hofmatt 1 mit Gruppenräumen schliesst mit einer Kreditunter- schreitung von CHF 568597.90 (indexbereinigt CHF 547'832.90) ab. Diese Minderkosten sind durch Vergabeerfolge und durch Nichtbeanspruchung der offen ausgewiesenen Reserven entstanden. Zu- dem wurde bedeutend weniger neues Mobiliar als vorgesehen angeschafft. Die Einnahmen von CHF 156'104.95 resultieren aus der Auflösung der Rückstellung für die Fotovoltaikanlagen. Der Neubau des Ökihofs schliesst mit einer Kreditüberschreitung von CHF 169'352 (indexbereinigt CHF 167'058) ab. Die Mehrkosten sind infolge nicht vorgesehener Baugrundverhältnisse, Ausbau- und Belagsarbeiten auf dem Parkplatz, nicht vorgesehener Retentionsanlage und Mehraufwendun- gen entlang eines Nachbargrundstücks entstanden. Auf die im Kostenvoranschlag vorgesehene Bo- denwaage und den Kunststoffbelag wurde verzichtet. Für die Kostenüberschreitung von CHF 167'058 ist ein Nachtragskredit erforderlich. Im Weiteren ist die Auflösung der Wertberichtigung und die Überführung des Landanteils für den Ökihof vom Finanzvermögen in das Verwaltungsvermögen vorzunehmen. Die Swissgrid AG hat sich mit CHF 19'885.70 an den Kosten der Fotovoltaikanlage (Einmalvergütung, EIV) beteiligt. Die Massnahmen zur Fussgängersicherheit und Sanierung Moosstrasse schliessen mit einer Kre- ditüberschreitung von CHF 114'269 (indexbereinigt CHF 113'604) ab. Die Mehrkosten sind durch höhere Arbeitsvergaben bei den Baumeisterarbeiten und aufgrund des Hangrutsches entstanden. Für die Kostenüberschreitung von CHF 113604 ist ein Nachtragskredit erforderlich. Die Anschaffung des Schlauchverlegefahrzeugs schliesst mit einer Kostenunterschreitung von CHF 49'979.65 ab. Die Minderkosten sind durch Vergabeerfolge entstanden. Die Gebäudeversicherung des Kantons Zug hat sich mit CHF 56000 an den Kosten beteiligt. Die Sanierung von Küche, Bühne und der Akustikanlage in der Mehrzweckanlage Maienmatt (ge- bundene Ausgabe) schliesst mit einer Kreditunterschreitung von CHF 66933.70 ab. Die Minderkos- ten sind durch die Reduktion von Sanierungsmassnahmen und Vergabeerfolgen entstanden. Von der Reduktion war vor allem der Küchenbereich betroffen. Es wurden nur die sicherheitsrelevanten Dinge saniert, auf Wünschbares wurde bewusst verzichtet. Das Projekt Kanalisation Unterdorf bis See, Trennung Regenwasser und Schmutzwasser (gebun- dene Ausgabe) schliesst mit einer Kreditunterschreitung von CHF 295'313.55 ab. Die Minderkosten sind durch Vergabeerfolge entstanden. Das Projekt Neubau der Brücke über den Nasbach (gebundene Ausgabe) schliesst mit einer Kredit- überschreitung von CHF 11461 ab. Die Mehrkosten sind primär durch kantonale Auflagen (Fisch- durchgängigkeit und andere ökologische Aufwertungen) entstanden. Seite 17 von 46
Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom 11.06.2018 Einwohnergemeinde Oberägeri Der Ersatz des bestehenden Ölheizkessels (gebundene Ausgabe) schliesst mit einer Kreditunter- schreitung von CHF 58'068.35 ab. Die Minderkosten sind durch Vergabeerfolge und durch die Nicht- beanspruchung von Reserven/Unvorhergesehenes entstanden. Bei der Ersatzbeschaffung des Kleintraktors Kramer (gebundene Ausgabe) sind keine Minder-/Mehr- kosten entstanden. Abstimmung Den gemeinderätlichen Anträgen wird grossmehrheitlich zugestimmt. Seite 18 von 46
Einwohnergemeinde Oberägeri Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom 11.06.2018 TRAKTANDUM 4 Bebauungsplan Riedmattli, Erweiterung Baufelder bei den Häusern A, C, D und F Vorlage 1027 B1.6.3 Anträge des Gemeinderates 1 Der revidierte Bebauungsplan «Riedmattli» vom 22.1.2017, Erweiterung Baufelder bei best- gehenden Häusern A, C, D und F, Assek. Nm. 1488a, 1490a, 1570a, 1568a, GS 2172, 2175, 2173, 2170, Riedmattli 1, 5, 7, 11, wird genehmigt. 2 Die Einsprache von Andrea und Andreas Bucher-Nussbaumer, Riedmattli 5, 6315 Oberägeri, vom 29.06.2017 wird abgewiesen. Bericht des Gemeinderates Die Überbauung Riedmattli basiert auf dem Bebauungsplan vom 12.12.200. Die einzelnen Wohn- häuser sind mit Baufeldern definiert, welche mit einem geringen Abstand um die Fassaden herum verlaufen. Ausserhalb der definierten Baufelder sind bauliche Massnahmen nur möglich, sofern sie in den Bestimmungen des genehmigten Bebauungsplans enthalten sind. Die Eigentümer der Gartenwohnungen der Häuser A (Riedmattli 11), C (Riedmattli 5), D (Riedmattli 7) und F (Riedmattli 1) möchten einheitliche Vordachanbauten erstellen. Diese Anbauten ragen über die bestehenden Baufelder des Bebauungsplans hinaus. Zur Erweiterung der Baufelder ist der Be- bauungsplan anzupassen. Die Anpassung bildet die Grundlage für die separat zu erfolgende Bau- gesucheinreichung. Mit Schreiben vom 22.01.2017 stellten Paul und Clementine Hegner-van Rooden, Riedmattli 11, 6315 Oberägeri, das Gesuch für die Bebauungsplananpassung zur Erweiterung der Baufelder bei den oben erwähnten Häusern. Die Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer aller Häuser der Wohnüberbauung Riedmattli (Bebauungsplanperimeter) liegen vor. Die eingezeichneten Baufel- der ermöglichen, auf die Topografie angepasst, flexible Stellungen der Anbauten. Die Abmessung und die Materialisierung der geplanten Vordachanbauten liegen vor. Die Materialisierung betrifft alle Vordachanbauten, die im Riedmattli für die Parterre-Wohnungen vorgesehen sind. Ausgenommen sind die Häuser B und E, die bereits in die Architektur integriert Vordächer aufweisen. Alle geplanten und auszuführenden Vordachbauten der Häuser A, C, D und F sollen in der gleichen Konstruktion erstellt werden (jedoch nicht unbedingt gleichzeitig), um ein ein- heitliches Erscheinungsbild in der Bebauung zu bewahren. Es entstehen somit bezüglich Farb-, Ma- terial- und Konstruktionskonzept keine Einzellösungen. Es wird eine Stahlkonstruktion erstellt und in braun gestrichen (entsprechend des Riedmattli- Farbkonzepts lautet die Nr. der braunen Farbe: ncs-s 7005-y20r). Die Stahlkonstruktion weist eine maximale Abmessung von 3.6 m à 7.0 m auf. - Das Dach ist transparent verglast und beschattet mit einer horizontalen (und gemäss Antrag vom 4.5.2016) unter der Verglasung geführten Stoffbahn (Stoff in der Farbgebung entweder abgestimmt auf die Fassadenfarbe oder auf das Braun der bestehenden Markisen). - Als Seitenbeschattung (seitlich und vorne) sind vertikale Rollos vorgesehen (Stoff in der Farbgebung entweder abgestimmt auf die Fassadenfarbe oder auf das Braun der bestehen- den Markisen). Seite 19 von 46
Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom 11.06.2018 Einwohnergemeinde Oberägeri Die Bestimmungen des Bebauungsplans «Riedmattli» werden wie folgt ergänzt: «In den Baufeldern für Wetterschutz ist auf Gartenwohnungsniveau pro Baufeld eine überdachte Stahlkonstruktion rea- lisierbar. Die Gesamtausmasse von 3.60 m Tiefe und 7.00 m Breite dürfen nicht überschritten wer- den. Die Materialisierung, Farbgebung und Detaillierung müssen bei allen Wetterschutzkonstruktio- nen gleich und analog der Stahlkonstruktionen an den Bauten ausgeführt werden.» Mit Beschluss vom 20.3.2017 leitete der Gemeinderat die Vorprüfung der Bebauungsplananpassung «Riedmattli» im einfachen Verfahren ein. Gestützt auf den Vorprüfungsbericht der Baudirektion vom 10.4.2017 wurde der bereinigte Bebau- ungsplan Riedmattli mit folgenden Unterlagen vom 2.6.2017 bis 3.7.207 öffentlich aufgelegt und im Amtsblatt am 2.6.2017 und 9.6.2017 publiziert: Bebauungsplan «Riedmattli», Massstabe 1:500, mit Bestimmungen vom 12.12.2008, revi- died am 22.1.2017 Beschrieb Materialisierung vom 12.10.2016 Vorprüfungsbericht der Baudirektion des Kantons Zug, Amt für Raumplanung, vom 10.4.2017 (mit Zustimmung zum einfachen Verfahren gemäss § 40 PBG) Während der Auflagefrist ist am 3.7.2017 eine Einsprache eingegangen: Andrea und Andreas Bu- cher-Nussbaumer, Riedmattli 5, 6315 Oberägeri, Einsprache vom 29.6.2017. Die Einsprecher beantragen: «Da unsere Vorstellungen einer Überdachung für den Wind- und Wetterschutz nicht ganz mit den Vorstellungen der Familie Hegner übereinstimmen, wollen wir auch aufgrund der schon bereits ge- tätigten Investitionen (Planung durch Architekten Christian Schnieper und Kauf der Sonnenstoren), dass eine Aussenbeschattung möglich ist, wie auch die Montage der Anschlussstelle der Oberdach- ung an die Balkonauskragung. Unser damaliger Antrag wurde von allen STWE Riedmattli 5 gutgeheissen und entsprechen unter- zeichnet. Familie Hegner sowie auch die anderen Eigentümer der betroffenen Parterrewohnungen sind über Vorstellung einer Überdachung mit Beschattung, wie oben erläutert, informiert.» Die Einsprecher begründen: «Bei uns ist nur noch eine Aussenbeschattung möglich, da diese mit der Bewilligung vom 20.4.2015 geplant und die Beschattung gekauft wurde. Eine Änderung ohne grosse Kostenfolge ist somit nicht mehr möglich. Aus unserer Sicht, wie aus der Sicht des Architekten und Planers Christian Schnie per, ist der An- schlusspunkt an die Balkonauskragung richtig, da damit eine normale Raumhöhe gegeben ist > 1.80 m (Dachneigung ab Fassade 3.60 m ist markant grösser als Balkonauskragung 2.60 m). Bei einer Fassadenmontage würde die Innenbeschattung in den Raum fallen und die natürliche Belich- tung der Wohnräume dadurch stark beeinträchtigt. Dazu kommen bei uns bereits installierte Anlagen (Licht, Boxen etc.), welche eine Anbringung eines Daches an der Fassade verunmöglichen oder nur mit zusätzlichen Aufwendungen und Kosten zu realisieren wäre. Die Investitionskosten von CHF 30'000 sind zu sichern, die durch die Planung und Kauf der Sonnenbeschattung mit der bewilligten Baueingabe vom 20.4.2015 aufgelaufen sind.» Seite 20 von 46
Einwohnergemeinde Oberägeri Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom 11.06.2018 Am 6.9.2017 fand zwischen den Gesuchstellern, den Einsprechern und der Einwohnergemeinde Oberägeri ein Einsprachegespräch statt. Die Einsprecher wurden dabei aufgefordert, eine Visuali- sierung ihres eigenen Projekts und die Zustimmung der Stockwerkeigentümergemeinschaft (STVVEG) Riedmattli 5 einzureichen. Am 30.11.2017 reichten die Einsprecher einen bebilderten Pro- jektvorschlag (keine Visualisierung) ohne Zustimmung der STVVEG Riedmattli 5 ein und hielten an ihrer Einsprache fest. Der Projektvorschlag der Einsprecher entspricht in der Detailausführung und Materialisierung nicht den Bestimmungen der revidierten Bebauungsplanänderungen vom 22.1.2017, beziehungsweise nicht dem der Bebauungsplanänderung zugrunde gelegenen Projekt. Die Materialisierung, die Farb- gebung und die Detaillierung müssen bei allen Wetterschutzkonstruktionen gleich und analog der Stahlkonstruktion an den Bauten ausgeführt werden. Die Zustimmungen der gesamten Überbauung Riedmattli für den Vorschlag der Einsprecher liegen nicht vor. Die Voraussetzungen für eine Anpassung der Bebauungsplanauflage sind nicht gegeben. Das Projekt ist gegebenenfalls im Baugesuchsverfahren erneut zu beurteilen. Die Bebauungsplanänderung im einfachen Verfahren setzt voraus, dass keine Einwendungen ein- gehen oder diese gütlich beigelegt werden können (§ 40 Planungs- und Baugesetz des Kantons Zug, PBG). Die Einsprecher halten an ihrer Einsprache fest (§ 39 Abs. 3 PBG). Die Einsprache konnte nicht gütlich bereinigt werden. Aufgrund des aufgelegenen Bebauungsplans mit den neuen Bestimmungen zur Baufelderweiterung, revidiert am 22.1.2017, ergeben sich in Bezug auf den Projektvorschlag der Einsprecher keine un- mittelbaren Lösungsmöglichkeiten. Die Einsprecher bestätigten mit Schreiben vom 2.3.2018, an ih- rer Einsprache festzuhalten. Das weitere Vorgehen der Bebauungsplanänderung ist somit im or- dentlichen Verfahren durchzuführen (§ 39 Abs. 4 PBG). Die Einwohnergemeinde stimmt über die Anträge des Gemeinderats in Kenntnis der Einwendungen und der Vorbehalte der Baudirektion ab. Mit der Abstimmung sind die Einwendungen erledigt. Abstimmung Die gemeinderätlichen Anträge werden mit einer Gegenstimme grossmehrheitlich genehmigt. Seite 21 von 46
Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom 11.06.2018 Einwohnergemeinde Oberägeri TRAKTANDUM 5 Motion der CVP Oberägeri zur Optimierung des ÖV-Angebots zwischen dem Ägerital und Menzingen Vorlage 1028 V2.2.2 Anträge des Gemeinderates 1 Die Motion der CVP Oberägeri wird unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen teilerheblich erklärt. 2 Der Gemeinderat Oberägeri wird beauftragt, mit dem Kanton entsprechende Verhandlungen aufzunehmen. Bericht des Gemeinderates Am 8.3.2018 reichte die CVP Oberägeri die Motion «Optimierung des ÖV-Angebots zwischen dem Ägerital und Menzingen» ein. Motionstext «Durch eine direkte Busverbindung zwischen dem Ägerital und Menzingen wird das ÖV-Angebot an Werktagen morgens und abends optimiert. Die Fahrzeiten sind koordiniert mit dem Unterrichtsbe- ginn und —ende der Kantonsschule Menzingen. Diese entlastenden Fahrkurse werden während der Schulzeit für Schülerinnen und Schüler der Kantonsschule Menzingen KSM sowie Berufspendler auf den Buslinien 1 und 2 angeboten. Die neuen Buskurse sollen mit dem Fahrplanwechsel im De- zember 2018 realisiert und eingeführt werden. Der Gemeinderat Oberägeri in Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat Unterägeri wird mit der Um- setzung beauftragt. Begründung «Die Busse der ZVB sind zu den Stosszeiten am Morgen und Abend so stark ausgelastet, dass viele Passagiere stehen müssen und oft auch keinen Platz finden. Dies betrifft sowohl die Berufspendler als auch die Schülerinnen der Kantonsschule Menzingen. Diese Situation wird sich noch weiter zu- spitzen, da bis in drei Jahren rund 450 Schülerinnen (aktuell rund 140) in Menzingen die Schule besuchen. Mit einer direkten Busverbindung zwischen dem Ägerital und Menzingen — jeweils mor- gens und abends — können die Busse nach und von Zug zu den Spitzenzeiten entlastet werden. Gleichzeitig entsteht durch die direkte Busverbindung Ägerital — Menzingen ein Standortgewinn für die Bergregion. Die CVP Unterägeri und die CVP Oberägeri haben seit dem 15. Januar 2018 gemeinsam Unter- schriften für eine direkte ÖV-Verbindung zwischen Oberägeri und Menzingen gesammelt. innerhalb der ersten Woche hatten bereits mehr als 150 Personen die Motion unterzeichnet: Eltern, Schüler- innen, Pendler und weitere Personen. Wir hatten aber nicht damit gerechnet, dass das Anliegen dermassen auf Unterstützung stossen wird. Das Echo war riesig — das Interesse und damit auch das Bedürfnis nach einer effektiven Optimierung (keine halbe Lösung) ebenso. Mehr als 1000 Per- sonen aus Unterägeri (846) und Oberägeri (332) haben die Motion unterzeichnet! Seite 22 von 46
Einwohnergemeinde Oberägeri Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom 11.06.2018 Das Problem ist offensichtlich, der nötige Rückhalt für das Anliegen in der Bevölkerung vorhanden. Nun ist es Aufgabe der Gemeinderäte, zusammen mit den Verantwortlichen der ZVB und dem Kan- ton Nägel mit Köpfen zu machen. Berufspendler und Schülerinnen erwarten und verdienen eine rasche Lösung. Analog zu «Ägeri — Menzingen hell» soll es bald auch heissen «Ägeri — Menzingen direkt»!" Stellungnahme des Gemeinderates Die Gemeinde Oberägeri verfügt über ein gut ausgebautes Angebot im öffentlichen Verkehr. Dieses Angebot ist für die Attraktivität des Wohn- und Arbeitsstandorts Oberägeri wichtig. Der Gemeinderat vertritt die diesbezüglichen Interessen der Gemeinde dezidiert in Verhandlungen mit dem kantonalen Amt für öffentlichen Verkehr und ist stets bestrebt, den öffentlichen Verkehr in Oberägeri zu stärken und weiter auszubauen. Für die Problematik der in Spitzenzeiten hoch ausgelasteten Busse müssen ausgewogene, finanziell tragbare Lösungen gesucht werden. Der öffentliche Verkehr richtet sich nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Perso- nenbeförderung (PBG SR 745.1) und seinen Verordnungen. Danach benötigen die Transportunter- nehmen eine Konzession des Bundes und unterstehen der Fahrplan-, Transport-, Betriebs- und Ta- rifpflicht. Für die Buslinien 1 (Oberägeri — Zug) und 2 (Menzingen — Zug) verfügt die Zugerland Ver- kehrsbetriebe AG (ZVB) über eine entsprechende Konzession. Das Busangebot dieser Linien be- stellt der Kanton gemeinsam mit dem Bund. Das kantonale Gesetz über den öffentlichen Verkehr vom 22.2.2007 schreibt in § 2 Absatz 1 vor, dass der Kanton vor der Festlegung des jeweiligen Angebots des öffentlichen Verkehrs mit den Gemeinden Rücksprache zu nehmen hat. Gemäss Ab- satz 3 des erwähnten Gesetzes können die Gemeinden über das vom Kanton festgelegte Angebot hinaus Leistungen bei den Transportunternehmungen bestellen. Diese sind auf das kantonale An- gebot abzustimmen und dürfen es nicht konkurrenzieren. Für individuelle Schülertransporte bestehen in einzelnen Gemeinden Transportangebote ausserhalb des öffentlichen Verkehrs, die von den Gemeinden oder von internationalen Schulen finanziert sind. Diese Angebote benötigen nach PBG nur eine kantonale Bewilligung und sind nicht an die gleichen Pflichten wie der öffentliche Verkehr gebunden. Die Gemeinderäte von Oberägeri und Unterägeri haben gemeinsam mit dem Amt für öffentlichen Verkehr Optimierungen des Busangebots zwischen dem Ägerital und Menzingen geprüft. Es resul- tierten dabei folgende drei Stossrichtungen: Stossrichtung 1: Schulbus Oberägeri — Menzingen (nicht öffentlich) - Stossrichtung 2: Neue Buslinie Ägerital — Menzingen - Stossrichtung 3: Integration im heutigen Busnetz mit direkten Verstärkungskursen Seite 23 von 46
Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom 11.06.2018 Einwohnergemeinde Oberägeri Stossrichtung 1 Bei dieser Variante wären die Gemeinden Oberägeri oder Unterägeri oder die Kantonsschule Menzingen die Bestellerinnen. Die Kosten würden zu deren Lasten gehen. Der Betrieb eines Schul- busses könnte frei vergeben werden und müsste nicht zwingend durch die ZVB betrieben werden. Der Schulbus wäre nicht öffentlich, sondern nur für die Schülerinnen und Schüler der Kantonschule Menzingen bestimmt. Er würde nur während der Schulzeit verkehren und könnte auf den Stunden- plan Rücksicht nehmen. Die Bewilligungsbehörde für Schulbusleistungen ist das Amt für öffentlichen Verkehr. Stossrichtung 2 Das Angebot für den öffentlichen Verkehr wird durch Bund und Kanton für zwei Jahre bestellt (zwei- jähriges Bestellverfahren gem. Artikel 31 PBG). Aktuell ist das Angebot für die Fahrplanjahre 2018 und 2019 durch den Regierungsrat beschlossen und mit den Transportunternehmen vereinbart wor- den. Die verlangte Buslinie ist nicht Teil dieser Bestellung. Eine ergänzende Bestellung durch die Gemeinden wäre per Dezember 2018 grundsätzlich möglich. Für eine neue Buslinie zwischen Oberägeri und Menzingen ist eine Konzession (gemäss Art. 8 PBG) zu beantragen. Im Rahmen dieses Verfahrens ist zu prüfen, ob zum bestehenden Angebot keine nachteiligen Wettbewerbsverhältnisse entstehen. Da es sich um eine neue Linie handelt, ist zu prü- fen, ob die neue Linie ohne eine Ausschreibung an die ZVB vergeben werden könnte (PBG Art. 32c). Andernfalls wäre ein zeitlicher Vorlauf von zwei Jahren einzuplanen. Die Realisierung einer neuen Buslinie auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2018 ist somit nicht realistisch. Für die nächste Bestellperiode 2020/2021 ist zudem zu berücksichtigen, dass die neue Buslinie eine Parallelerschliessung zu bestehenden Buslinien darstellt. Der Bund, welcher bei den abgeltungsbe- rechtigten Linien 37 `)/0 mitfinanziert, würde sich an der neuen Linie nicht beteiligen. Vielmehr würden den bestehenden Linien 1 und 2 Frequenzen entzogen, welche die Anzahl der vom Bund abgel- tungsberechtigten Kurse reduzieren würden. Aufgrund der Vorgaben aus dem Projekt «Finanzen 2019» sieht der Kanton Zug keine Möglichkeit, eine zusätzliche Buslinie einzuführen. Die Finanzie- rung müsste durch die Gemeinden erfolgen. Stossrichtung 3 Bei dieser Variante würde das bestehende Angebot der Linien 1 und 2 weiterhin mit Verstärkungs- kursen ergänzt. Da der Schülerverkehr auf der Linie 2 in Gegenlastrichtung nach Menzingen fährt, besteht bei der Kantonsschule Menzingen eine Maximalkapazität von 270 Schülerinnen und Schüler pro 15 Minuten. Bisher wurde der Stundenplan auf diese Kapazitäten ausgerichtet. Je nach Schü- lermix kann ein Verstärkungskurs zwischen Oberägeri — Menzingen statt zwischen Zug — Menzingen verkehren. Die Busse wären dadurch immer noch gut ausgelastet, Schülerinnen und Schüler aus Ägeri müssten aber in der Hauptverkehrszeit nicht mehr umsteigen. Für die Finanzierung wären wie bisher der Kanton Zug und der Bund zuständig. Fazit Im Interesse der Verhältnismässigkeit ist der Gemeinderat der Meinung, dass eine separate Buslinie zwischen dem Ägerital und Menzingen nicht durch die Gemeinden Oberägeri und Unterägeri finan- ziert werden kann. Als sinnvoll kann aber die Stossrichtung 3 betrachtet werden, nämlich direkte Verstärkungskurse auf den bestehenden Buslinien. Seite 24 von 46
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