EINWOHNERGEMEINDE OBERÄGERI - PROTOKOLL EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG Montag, 11. Juni 2018, 20.00 Uhr, in der Aula der Mehrzweckanlage Maienmatt ...

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EINWOHNERGEMEINDE
                     OBERÄGERI

PROTOKOLL
EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG

Montag, 11. Juni 2018, 20.00 Uhr,
in der Aula der Mehrzweckanlage Maienmatt
EINWOHNERGEMEINDE OBERÄGERI - PROTOKOLL EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG Montag, 11. Juni 2018, 20.00 Uhr, in der Aula der Mehrzweckanlage Maienmatt ...
Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom 11.06.2018              Einwohnergemeinde Oberägeri

PROTOKOLL ZUR EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG OBERÄGERI

Datum                       11.06.2018

Zeit                        20.00 bis 23.35 Uhr

Ort                         Oberägeri, Aula der Mehrzweckanlage Maienmatt

Anwesende                   Meier Pius, Gemeindepräsident
Behördenmitglieder          Meier Andreas, Vize-Gemeindepräsident
                            Güntert Marcel, Gemeinderat
                            hen Paul, Gemeinderat
                            Staub Peter, Gemeinderat

Gemeindeschreiberin Copine Jirina

Vorsitz                     Meier Pius, Gemeindepräsident

Protokoll                   Peyer Irene, sty. Gemeindeschreiberin

Gäste

Stimmenzählende             Rogenmoser Alois, Gemeindeweibel, Rämslistrasse 51
                            Nussbaumer Eveline, Stimmbüro-Leitung, Rämslistrasse 88
                            Granja Claudio, Eggboden 5
                            Kuhn Heinrich, Hauptstrasse 34
                            Röllin Annina, Eggstrasse 4a
                            Rogenmoser Pia, Rämslistrasse 53
                            Rogenmoser Stefan, Schwerzelweg 6
                            Wicky Yvonne, Hauptstrasse 43

Anwesende
Stimmberechtigte            388

Absolutes Mehr              195

Verteiler                   Mitglieder des Gemeinderates
                            Protokollordner Einwohnergemeindeversammlungen
                            Homepage der Einwohnergemeinde Oberägeri

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Einwohnergemeinde Oberägeri                 Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom 11.06.2018

TRAKTANDENLISTE

Traktandum 1                                                                                 5
Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Dezember 2017                             5
Traktandum 2                                                                                 6
Rechnungsergebnis der Einwohnergemeinde pro 2017                                             6
Traktandum 3                                                                               15
Schlussabrechnung über Investitionen                                                       15
Traktandum 4                                                                               19
Bebauungsplan Riedmattli, Erweiterung Baufelder bei den Häusern A, C, D und F              19
Traktandum 5                                                                               22
Motion der CVP Oberägeri zur Optimierung des ÖV-Angebots zwischen dem Ägerital
und Menzingen                                                                              22
Traktandum 6                                                                               27
Motion des Forums Oberägeri betreffend Tempo-30-Zonen in Oberägeri                         27
Traktandum 7                                                                               31
Seeufergestaltung Teilbereich Studenhütte, Variantenabstimmung Restauration                31
Traktandum 8                                                                               40
Motion der FDP.Die Liberalen Oberägeri, Realisierung einer öffentlichen Sommer-
Restauration am Seeplatz                                                                   40
Traktandum 9                                                                               42
Beantwortung der Interpellation der CVP Oberägeri zur Schul- und Schulraumplanung
in Oberägeri                                                                               42

                                                                                       Seite 3 von 46
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ERÖFFNUNG UND EINLEITUNG

Gemeindepräsident Pius Meier eröffnet um 20.00 Uhr die Einwohnergemeindeversammlung und
dankt dem Trompetenensemble von Ivo Huonder, Musikschule Oberägeri, für die musikalische Ein-
stimmung. Er begrüsst namens des Gemeinderates die erschienenen Stimmbürgerinnen und
Stimmbürger sowie die Medienvertreterin der Neuen Zuger Zeitung (Rahel Hug).

Die ordentliche Einwohnergemeindeversammlung wurde mit der vorgenannt aufgeführten
Traktandenliste durch zweimalige Ausschreibung in den Amtsblättern Nr. 19 und 20 vom 11. und
18. Mai 2018 angekündigt. Die Vorlage wurde allen Haushaltungen zugestellt. Sämtliche Vorlagen
konnten auf der Website www.oberaegeri.ch unter „Politik/Gemeindeversammlung" heruntergeladen
werden.

Das ausführliche Protokoll der letzten Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Dezember 2017
lag zur Einsichtnahme in der Gemeindekanzlei Oberägeri auf und stand auf der VVebsite www.obe-
raegeri.ch unter „Politik/Gemeindeversammlung" zum Herunterladen zur Verfügung.

Zur Erstellung des Protokolls werden die Voten der Gemeindeversammlung auf Band aufgenom-
men.

Der Vorsitzende weist die anwesenden Versammlungsteilnehmenden auf die gesetzlichen Bestim-
mungen betreffend Stimmberechtigung hin, wonach an der Einwohnergemeindeversammlung ge-
mäss § 27 der Kantonsverfassung alle in der Gemeinde Oberägeri wohnhaften Schweizerinnen und
Schweizer stimmberechtigt sind, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und die nicht unter um-
fassender Beistandschaft stehen (Art. 398 ZGB), sofern sie den Heimatschein mindestens fünf Tage
vor der Gemeindeversammlung bei der Einwohnerkontrolle Oberägeri hinterlegt haben.

Im Weiteren werden im Saal anwesende, nicht stimmberechtigte Personen gebeten, in der vorders-
ten Sitzreihe Platz zu nehmen und sich der Stimme zu enthalten.

Auf Antrag des Vorsitzenden wählen die Stimmberechtigten ohne Gegenstimme die vorgenannten
Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler.

Es werden keine Ergänzungen und Abänderungsanträge für die Reihenfolge der Traktanden ver-
langt. Die publizierte Traktandenliste wird von der Versammlung stillschweigend genehmigt.

Pius Meier erläutert das Auszählungsprozedere bei Abstimmungen und bittet die Stimmberechtigten,
die Hände solange deutlich ausgestreckt zu halten, bis die Auszählung ihres Blocks abschliessend
beendet ist. Das Traktandum 7 beinhaltet eine Variantenabstimmung. Dieses Prozedere wird noch
im Detail bekanntgegeben.

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GESCHÄFTSBEHANDLUNG

TRAKTANDUM 1

Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Dezember 2017

Vorlage Nr. 1024

Antrag des Gemeinderates

Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Dezember 2017 wird genehmigt.

Diskussion

Zum Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Dezember 2017 werden keine Wort-
begehren angemeldet.

Abstimmung

Das Protokoll wird ohne Gegenstimme grossmehrheitlich genehmigt.

                                                                                      Seite 5 von 46
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TRAKTANDUM 2

Rechnungsergebnis der Einwohnergemeinde pro 2017

Vorlage 1025                                                                                F3.6.6

Anträge des Gemeinderates

1     Die Rechnung der Einwohnergemeinde Oberägeri pro 2017 wird genehmigt.

2     Der Mehrertrag von CHF 5701190.43 wird wie folgt verteilt: 3,8 Mio. Franken sind für finanz-
      politische Reserven, 1,85 Mio. Franken für zusätzliche Abschreibungen im Verwaltungsvermö-
      gen und CHF 50000 für Unterstützungen im In- und Ausland (humanitäre Zwecke) zu verwen-
      den. Der Restbetrag von CHF 1'190.43 wird dem freien Eigenkapital zugewiesen.

Bericht des Gemeinderates

Die Erfolgsrechnung schliesst bei einem Aufwand von CHF 36'483714 und einem Ertrag von
CHF 42184904 mit einem Mehrertrag von 5701190 ab.

Das Budget für das Jahr 2017 sah einen Mehraufwand von CHF 1'838900 vor. Nach dem Wegfall
des Solidaritätsbeitrags an den Kanton (die Stimmberechtigten haben die kantonalen Sparmassnah-
men abgelehnt, deren Bestandteil der Solidaritätsbeitrag war) betrug der erwartete Mehraufwand
noch CHF 950900. Die an der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Dezember 2017 darge-
legte Rechnungsprognose 2017 ist von einem Mehrertrag von CHF 3030400 ausgegangen.

Dass die Rechnung 2017 erfreulicherweise anstelle eines Mehraufwandes mit einem Mehrertrag
abschliesst, hat folgende Gründe: Mehreinnahmen beim Fiskalertrag, bei Entgelten und beim Trans-
ferertrag sowie Sparmassnahmen beim Personal- und Sachaufwand und tiefere Abschreibungen.

Weil der Steuerertrag gestiegen ist, werden im Aufwand für den Finanzausgleich 2019 1,5 Mio. Fran-
ken als passive Rechnungsabgrenzung verbucht.

Spezialfinanzierungen

Die Spezialfinanzierung Wasser weist per 31. Dezember 2017 einen Aufwandüberschuss von
CHF 378338 aus, der aus der Spezialfinanzierung Wasserversorgung entnommen wird. Der aufge-
laufene Saldo der Spezialfinanzierung Wasser beträgt CHF 6734048 zu Gunsten der Bezügerinnen
und Bezüger.

Die Spezialfinanzierung Abwasser weist per 31. Dezember 2017 einen Ertragsüberschuss von CHF
54'764 aus, welcher der Spezialfinanzierung Abwasser gutgeschrieben wird. Der aufgelaufene
Saldo der Spezialfinanzierung Abwasser beträgt CHF 473385 zu Lasten der Gebührenpflichtigen.

Erfolgsrechnung

Die Erfolgsrechnung schliesst bei einem Aufwand von CHF 36483714 und einem Ertrag von
CHF 42184904 mit einem Mehrertrag von CHF 5701190 ab. Das Budget für das Jahr 2017 sah
einen Mehraufwand von CHF 1838900 vor.

Der Aufwand liegt um 0.09 °A respektive um rund CHF 31486 geringfügig unter dem Budget 2017.

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Wichtigste Veränderungen nach Kostenarten gegenüber dem Budget 2017:
Abnahme Personalaufwand                           CHF     126000
Abnahme Sach- und übriger Betriebsaufwand         CHF      43'000
Abnahme Abschreibungen Verwaltungsvermögen        CHF     624000
Zunahme Finanzaufwand                             CHF      53000
Zunahme Einlagen in Spezialfinanzierungen         CHF      55000
Zunahme Transferaufwand                           CHF     738000
Abnahme interne Verrechnung                       CHF      84'000

Der Ertrag ist gegenüber dem Budget 2017 um 21.652/0' respektive um rund CHF 7509000 höher.

Wichtigste Veränderungen nach Kostenarten gegenüber dem Budget 2017:
Zunahme Fiskalerträge                             CHF 7310'000
Abnahme Regalien und Konzessionen                 CHF      40'000
Zunahme Entgelte                                  CHF     344000
Zunahme Finanzertrag                              CHF      49000
Abnahme Entnahmen aus Spezialfinanzierungen       CHF     152000
Zunahme Transferertrag                            CHF      82000
Abnahme interne Verrechnung                       CHF      84000

Aufwand

Erläuterungen grösserer Abweichungen gegenüber dem Budget 2017 nach Kostenarten:

30 Personalaufwand

Die Minderaufwendungen gegenüber dem Budget betragen rund CHF 126000.
Abnahme Löhne Behörden, Kommissionen             CHF       7000
Abnahme Löhne des Verwaltungs- und Betriebs-
personals                                        CHF      46000
Abnahme Löhne Lehrkräfte                         CHF      37000
Abnahme temporäre Arbeitskräfte                  CHF       7000
Abnahme Arbeitgeberbeiträge                      CHF      12000
Zunahme Arbeitgeberleistungen                    CHF     107000
Abnahme übriger Personalaufwand                  CHF     123000

31 Sachaufwand

Die Minderaufwendungen gegenüber dem Budget betragen rund CHF 43'000.
Abnahme Material- und Warenaufwand               CHF     107000
Abnahme nicht aktivierbare Anlagen               CHF      81000
Abnahme Ver- und Entsorgung Liegenschaften
Verwaltungsvermögen                              CHF      48000
Zunahme Dienstleistungen und Honorare            CHF      80000
Zunahme baulicher und betrieblicher Unterhalt    CHF     133000
Abnahme Unterhalt Mobilien und
immaterielle Anlagen                             CHF      37000

                                                                                      Seite 7 von 46
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Abnahme Mieten, Leasing, Pachten,
Benützungsgebühren                                          CHF   12000
Abnahme Spesenentschädigungen                               CHF   38'000
Zunahme Wertberichtigungen auf Forderungen                  CHF   66'000
Zunahme verschiedener Betriebsaufwand                       CHF    1000

33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen

Die gesetzlichen Abschreibungen sind auf dem Restbuchwert per 31. Dezember 2017 des Verwal-
tungsvermögens vorzunehmen. Aufgrund tieferer Nettoinvestitionen fallen die gesetzlichen Ab-
schreibungen gegenüber dem Budget um rund CHF 624000 tiefer aus.

34 Finanzaufwand

Die Mehraufwendungen gegenüber dem Budget betragen rund CHF 53000.
Zunahme Zinsaufwand                             CHF       34000
Zunahme Liegenschaftsaufwand Finanzvermögen     CHF       22000
Abnahme verschiedener Finanzaufwand             CHF        4'000

35 Einlagen in Spezialfinanzierungen

Die Spezialfinanzierung Abwasser weist anstelle eines Mehraufwands von rund CHF 56000 einen
Mehrertrag von rund CHF 55000 aus.

36 Transferaufwand

Die Mehraufwendungen gegenüber dem Budget betragen rund CHF 738000.
Abnahme Entschädigungen an Gemeindewesen        CHF       30000
Zunahme Finanz- und Lastenausgleich             CHF 1500000
Abnahme Beiträge an Gemeinwesen und Dritte      CHF      732000

39 Interne Verrechnungen

Die internen Verrechnungen werden wegen der Spezialfinanzierungen geführt. Gegenüber dem
Budget 2017 sind diese um rund CHF 84000 tiefer.

Ertrag

Erläuterungen grösserer Abweichungen gegenüber dem Budget 2017 nach Kostenarten:

40 Fiskalerträge

Die Fiskalerträge sind gegenüber dem Budget um rund CHF 7'310000 höher.
Zunahme Einkommenssteuern natürliche Personen       CHF 1177000
Zunahme Vermögenssteuern natürliche Personen        CHF 4630000
Abnahme Quellensteuern natürliche Personen          CHF     651'000
Zunahme übrige direkte Steuern natürliche Personen CHF      273'000
Abnahme direkte Steuern juristische Personen        CHF      11'000
Zunahme Vermögensgewinnsteuer                       CHF     567'000
Zunahme Erbschafts- und Schenkungssteuer            CHF 1326000

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41 Regalien und Konzessionen

Die Erträge bei den Konzessionen und Fischpatenten sind um rund CHF 40000 tiefer als budgetiert.

42 Entgelte

Die Entgelte sind um rund CHF 344000 höher als budgetiert.
Abnahme Ersatzabgaben                              CHF              6000
Zunahme Gebühr für Amtshandlungen                  CHF             19000
Zunahme Schul- und Kursgelder                      CHF             21000
Zunahme Benützungsgebühr und Dienstleistungen      CHF            152000
Zunahme Erlös aus Verkäufen                        CHF             16000
Zunahme Rückerstattungen                           CHF            149000
Abnahme Bussen                                     CHF              8000

44 Finanzertrag

Der Finanzertrag ist um rund CHF 49000 höher als budgetiert.

45 Entnahmen aus Spezialfinanzierungen

Die Spezialfinanzierung Wasser weist einen Mehraufwand von rund CHF 378000 aus. Budgetiert
war ein Mehraufwand von rund CHF 475000.

46 Transferertrag

Die Transfererträge sind gegenüber dem Budget um rund CHF 82000 höher.
Zunahme Entschädigungen von Gemeinwesen            CHF      31000
Zunahme Beiträge von Gemeinwesen und Dritten       CHF      50000
Zunahme verschiedener Transferertrag               CHF       2000

49 Interne Verrechnungen

Die internen Verrechnungen werden wegen der Spezialfinanzierungen geführt. Gegenüber dem
Budget 2017 sind diese um rund CHF 84000 tiefer.

Verwendung des Ertragsüberschusses

Der Gemeinderat schlägt vor, den Mehrertrag von CHF 5'701'190 wie folgt zu verwenden: 3,8 Mio.
Franken für finanzpolitische Reserven (zum Beispiel Landkäufe, Deckung allfälliger Defizite, künftige
Infrastrukturbauten usw.), 1,85 Mio. Franken für zusätzliche Abschreibungen, CHF 50'000 für Unter-
stützungen im In- und Ausland (humanitäre Zwecke). CHF 1190 sind dem freien Eigenkapital zuzu-
weisen.

Investitionsrechnung

Die Investitionsrechnung schliesst mit Nettoausgaben von CHF 1288185 ab. Budgetiert waren Net-
toausgaben von CHF 3020000.

Gegenüber dem Budget sind die Ausgaben um rund CHF 403000 tiefer und die Einnahmen um rund
CHF 1'329000 höher ausgefallen.

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EINWOHNERGEMEINDE OBERÄGERI - PROTOKOLL EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG Montag, 11. Juni 2018, 20.00 Uhr, in der Aula der Mehrzweckanlage Maienmatt ...
Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom 11.06.2018                       Einwohnergemeinde Oberägeri

Bilanz

Das Vermögen (Finanzvermögen minus Fremdkapital) beträgt per 31. Dezember 2017 rund 18,9
Mio. Franken beziehungsweise CHF 3125 pro Kopf der zivilrechtlichen Wohnbevölkerung. Im Vor-
jahr belief sich das Vermögen auf rund 12,4 Mio. Franken oder auf CHF 2067 pro Kopf der zivil-
rechtlichen Bevölkerung.

Das Verwaltungsvermögen beläuft sich per 31. Dezember 2017 auf rund 16,4 Mio. Franken.

Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten belaufen sich per 31. Dezember 2017 auf 32 Mio. Franken
(inklusive Darlehen Ägeribad AG).

Das Eigenkapital beläuft sich vor Verrechnung des Mehrertrages auf rund 29,6 Mio. Franken.

Vergleich Finanzstrategie zum Rechnungsergebnis 2017

Strategieziele                           Rechnung 2017                            Zielerreichung
Das Verwaltungsvermögen darf sich        Das Verwaltungsvermögen beträgt          erfüllt
in der Planperiode durchschnittlich      per 31. Dezember 2017 16,4 Mio.
höchstens auf 35 Mio. Franken be-        Franken.
laufen.
Spezialfinanzierung Wasser
Die Nettoinvestitionen dürfen in der     Die Nettoinvestitionen betragen für      erfüllt
Planperiode den Betrag von rund          2017 rund 225'000 Franken.
600000 Franken nicht übersteigen.

Der Saldo der Spezialfinanzierung        Der Saldo der Spezialfinanzierung        erfüllt
zu Gunsten der Bezüger darf in der       beträgt per 31. Dezember 2017
Planperiode den Betrag von rund          6,7 Mio. Franken zu Gunsten der
2,6 Mio. Franken nicht unterschrei-      Bezüger.
ten.

Unter Berücksichtigung der Ergeb-        Per 1. Januar 2016 ist eine Tarifre-     erfüllt
nisse in der Planperiode ist eine Ta-    duktion vorgenommen worden.
rifreduktion ins Au.e zu fassen.
Spezialfinanzierung Abwasser
Die Nettoinvestitionen dürfen in der     Die Nettoinvestitionen betragen für      erfüllt
Planperiode den Betrag von rund          2016 minus 0,4 Mio. Franken.
650000 Franken nicht übersteigen.

Der Saldo der Spezialfinanzierung        Der Saldo der Spezialfinanzierung        Auf dem Weg zur Ziel-
zu Gunsten der Gebührenpflichti-         beträgt per 31. Dezember 2017            erreichung.
gen darf in der Planperiode den Be-      rund 0,5 Mio. Franken zu Lasten
trag von rund 2 Mio. Franken nicht       der Gebührenpflichtigen.
unterschreiten.

Innerhalb der Planperiode sind           Per 1. Januar 2016 ist eine Tarifer-     erfüllt
Massnahmen (Kosteneinsparun-             höhung vorgenommen worden.
gen, Tariferhöhungen) zu ergreifen,
damit die bestehenden Guthaben
der Einwohnergemeinde aufgelöst
werden.

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Einwohnergemeinde Oberägeri                  Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom 11.06.2018

 Strategieziele                      Rechnung 2017                       Zielerreichung
 Die Gesamtverschuldung (Finanz-     Das Vermögen (Finanzvermögen        erfüllt
 vermögen minus Fremdkapital) darf   minus Fremdkapital) beträgt per 31.
 am Ende der Planperiode den Be-     Dezember 2017 rund 18,9 Mio.
 trag von 20 Mio. Franken nicht      Franken.
 übersteigen.
Die Ergebnisse der Erfolgsrechnun- Die Erfolgsrechnung 2017 weist ei-       erfüllt
gen in der Planperiode müssen      nen Mehrertrag von CHF
grundsätzlich ausgeglichen ausfal- 5701190.43 aus.
len.
Allfällige Steuerfuss-Schwankungen Der Steuerfuss für das 2017 beträgt erfüllt
sollen moderat ausfallen.          65%.

Wesentliche Rechnungslegungs- und Bewertungsgrundsätze

Die vorliegende Jahresrechnung wurde auf der Grundlage des Handbuches der öffentlichen Haus-
halte sowie des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG) vom 31. August 2006 erstellt. Dabei sind die Er-
folgsrechnung, die Investitionsrechnung und die Bilanz nach allgemein anerkannten kaufmänni-
schen Grundsätzen wahrheitsgetreu, vollständig, klar und übersichtlich darzustellen (§ 3 Abs. 1
FHG).

Zusätzliche Angaben gemäss Finanzhaushaltsgesetz

Gemäss § 12 sind im Anhang zur Jahresrechnung alle in der Bilanz nicht aufgeführten Eventualver-
pflichtungen sowie weitere wichtige Informationen aufzuführen. Dies sind insbesondere:

a) Bürgschaften

Aufgrund der Beteiligung des ZEBA (Zweckverband der Zuger Einwohnergemeinden zur Bewirt-
schaftung von Abfall) an der Renergia Zentralschweiz AG besteht per 31. Dezember 2017 eine
Eventualverpflichtung der Einwohnergemeinde zu Gunsten des ZEBA von maximal CHF 521421.
Diese Bürgschaft wurde an der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2011 beschlossen.

b) Garantieverpflichtungen

Per 31. Dezember 2017 bestehen keine Garantieverpflichtungen.

c) Leasingverbindlichkeiten

Per 31. Dezember 2017 bestehen keine Leasingverpflichtungen.

d) Beteiligungen

Die Einwohnergemeinde ist an der Schifffahrt Ägerisee AG mit 1000 Namenaktien zum Nennwert
von je CHF 100 (total CHF 100000) beteiligt. Dies entspricht einer Beteiligung von einem Drittel.

Die Ägeribad AG wurde am 2. Dezember 2014 gegründet. Das Aktienkapital beträgt
CHF 10'000000, eingeteilt in 1000 Namenaktien. Der Anteil der Einwohnergemeinde beläuft sich
auf CHF 6000'000.

Im Weiteren ist die Einwohnergemeinde im Besitz von folgenden Wertschriften/Beteiligungen:
      Sattel-Hochstuckli, 60 Namenaktien                         (Nominalwert CHF 350)
      Television Ägeri AG, 5 Aktien                              (Nominalwert CHF 350)
       Wasserwerke Zug AG, 10 Namenaktien                                      (CHF 100)

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Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom 11.06.2018                     Einwohnergemeinde Oberägeri

     -     Zugerland Verkehrsbetriebe AG, 245 Namenaktien                 (Nominalwert CHF 500)
     -     Genossenschaftsanteil Raiffeisenbank Oberägeri-Sattel                      (CHF 200)
     -     Stoosbahn AG, 800 Aktien                                        (Nominalwert CHF 25)

e) Veränderungen von Rückstellungen, Spezialfinanzierungen, Reserven und vom freien Ei-
   genkapital

Die Grundstücke im Finanzvermögen sind auf den 31. Dezember 2016 neu bewertet worden.

Die Wertschriften sind auf den 31. Dezember 2017 zum Kurswert bilanziert worden. Die Wertberich-
tigung gemäss Kurswert der Depotbank per 31. Dezember 2017 ist gemäss § 13 des Finanzhaus-
haltsgesetzes über die separate Passivposition in der Bilanz erfolgt.

f)       Der Gesamtbetrag der zur Sicherung eigener Verpflichtungen verpfändeter oder abgetre-
         tener Aktiven sowie Aktiven unter Eigentumsvorbehalt

Es sind keine Aktiven verpfändet und es gibt keine Aktiven unter Eigentumsvorbehalt.

g) Informationen zu Bilanzbereinigungen

Keine

h) Status und Abrechnung von Verpflichtungskrediten

Der Status der laufenden und abgerechneten Verpflichtungskredite (Investitionsrechnung) ist sepa-
rat ausgewiesen.

ij       Nicht bilanzierbare Forderungen

Mit Ausnahme der Alimentenbevorschussung sind sämtliche Forderungen bilanziert.

j) Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Nach dem Bilanzstichtag sind keine wesentlichen Ereignisse zu verzeichnen, welche die Jahres-
rechnung 2017 und das Vermögen per 31. Dezember 2017 massgeblich verändern.

Bericht der Rechnungsprüfungskommission

Die Rechnungsprüfungskommission beantragt, die vorliegende Rechnung pro 2017 zu genehmigen.

Diskussion

Reto Hürlimann,           Stellt fest, dass die Steuererträge der Volatilität der Finanzmärkte ausgesetzt
Seestrasse 16a            sind. Es hat sich als strategisch richtig erwiesen, trotz der negativen Vorzei-
                          chen in der Vergangenheit, den Steuerfuss nicht zu erhöhen. Bedankt sich
                          im Namen der FDP.Die Liberalen Oberägeri beim Gemeinderat und den An-
                          gestellten der Verwaltung und Schule für die Ausgabendisziplin. Mit einer ge-
                          zielten Unterhaltsplanung sind die Ausgaben weiterhin stabil zu halten. Die
                          FDP Oberägeri unterstützt die CVP-Motion zur Optimierung des ÖV-Ange-
                          bots zwischen dem Ägerital und Menzingen. Dies hat die FDP Oberägeri be-
                          wogen, einen Antrag betreffend zweckgebundener Gewinnverwendung 2017
                          zu stellen. Dies als Entlastung des zukünftigen Budgets. Anlässlich der Par-

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Einwohnergemeinde Oberägeri                    Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom 11.06.2018

                        teiversammlung wurde grossmehrheitlich entschieden, CHF 150'000 als An-
                        schubfinanzierung für eine direkte Buslinie zwischen dem Ägerital und
                        Menzingen zu beantragen. Die FDP Oberägeri ist sich bewusst, dass ge-
                        mäss Gesetz über den öffentlichen Verkehr der Bund und die Kantone für
                        die Finanzierung der öffentlichen Verkehrsmittel zuständig sind. Mit dem An-
                        trag soll eine schnellere und optimalere Lösung für die Gemeinde und die
                        Schülerinnen und Schüler umgesetzt werden. Der Antrag wird ebenfalls in
                        der Gemeinde Unterägeri gestellt, ist einmalig und dient zur Initialisierung
                        der Buslinie. Mit dieser zweckgebundenen Anschubfinanzierung kann eine
                        sichere Fahrt nach Menzingen und zurück für die Schulkinder des Ägeritals
                        früher als geplant umgesetzt werden.

Philipp Röllin,         Hält fest, dass er nicht mit diesem Antrag der FDP Oberägeri gerechnet hat.
Eggstrasse 4a           Das Forum Oberägeri ist einstimmig der Meinung, dass für ein Vollzeitgym-
                        nasium in Menzingen auch das Angebot des öffentlichen Verkehrs entspre-
                        chend ausgebaut werden muss. Dieses Anliegen wurde im Jahr 2002 bereits
                        durch Alt-Kantonsrätin Erika Albisser der Volkswirtschaftsdirektion einge-
                        reicht, indem sie die Wiedereröffnung der Bushaltestelle Nidfuren gefordert
                        hatte. Es ist erstaunlich, dass die FDP eine diesbezügliche Anschubfinanzie-
                        rung beantragt. Wurden doch gerade von dieser Partei in den letzten Jahren
                        die Sparprogramme vorangetrieben, und dies vor allem auch im öffentlichen
                        Verkehr. Speziell ist, dass wir über einen Antrag abstimmen, welcher auch
                        die Gemeinde Unterägeri betrifft und durch dessen Souverän abgelehnt wer-
                        den könnte. Eine diesbezügliche Finanzierung muss mittels Kostenteiler von
                        allen beteiligten Körperschaften genehmigt und budgetiert werden. Ein Be-
                        trag von CHF 150'000 ist nicht in einem Schnellverfahren zu sprechen. Erin-
                        nert auch daran, dass damals die FDP für die Rückweisung des Budgets
                        votiert hatte.

Pius Meier,            Der Gemeinderat hat diese Thematik intensiv diskutiert und es liegt ihm sehr
Gemeindepräsident      viel an einer guten Lösung für die Schülerinnen und Schüler, welche in
                       Menzingen die Schule besuchen. Nebst dieser Anspruchsgruppe fahren je-
                       doch auch Jugendliche mit dem öffentlichen Verkehrsmittel, welche andere
                       Schulen besuchen oder bei denen die Standorte der Lehrbetriebe nicht bes-
                       tens erschlossen sind. Zudem erachtet der Gemeinderat die finanzpoliti-
                       schen Signale, welche durch eine solche Anschubfinanzierung Richtung
                       Kanton und Bund ausgesendet würden, als problematisch. Dies vor allem
                       auch, nachdem wir uns gegen die Überwälzung von kantonalen Finanzlasten
                       gewehrt haben. Gleichzeitig sind der Kanton Zug und die Zuger Gemeinden
                       gewichtige Zahlende in den Nationalen Finanzausgleich. Weshalb wir Aus-
                       gaben, welche Bundesausgaben sind, nicht zusätzlich übernehmen sollten.
                       Mit der Motion wird der Gemeinderat beauftragt, mit dem Amt für Öffentlichen
                       Verkehr und der ZVB Verhandlungen aufzunehmen. Erste Gespräche haben
                       bereits stattgefunden und weitere werden folgen. Werden jetzt jedoch bereits
                       Gelder gesprochen, begeben wir uns in eine schwächere Verhandlungspo-
                       sition und setzen, wie bereits erwähnt, ein falsches politisches Signal.

                                                                                         Seite 13 von 46
Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom 11.06.2018                 Einwohnergemeinde Oberägeri

Peter Staub,             In Verhandlungen zu treten, wenn bereits Gelder gesprochen wurden,
Gemeinderat              schwächt die Position der Gemeinde. Lösungsansätze können auch über
                         das ordentliche Budget aufgenommen werden. Zuerst müssen jedoch die
                         Verhandlungen geführt und danach über den ordentlichen Budgetprozess
                         die Gelder geholt werden. CHF 150'000 in die Rechnung 2017 zu buchen ist
                         nicht zielführend.

Anträge aus der Einwohnergemeindeversammlung

Reto Hürlimann,          1     Die Rechnung der Einwohnergemeinde Oberägeri pro 2017 geneh-
Seestrasse 16a                 migt.

                         2     Der Mehrertrag von CHF 5701190.43 wird wie folgt verteilt: 3,8 Mio.
                               Franken sind für finanz-politische Reserven, CHF 150000 sind für die
                               Anschubfinanzierung der Buslinie Ägerital — Menzingen, 1,7 Mio. Fran-
                               ken für zusätzliche Abschreibungen im Verwaltungsvermögen und
                               CHF 50000 für Unterstützungen im In- und Ausland (humanitäre Zwe-
                               cke) zu verwenden. Der Restbetrag von CHF 1'190.43 wird dem freien
                               Eigenkapital zugewiesen.
                         3     Die Gewinnverwendung unter Punkt 2 tritt nur in Kraft, wenn die Ge-
                               meinde Unterägeri an der Gemeindeversammlung vom 18.6.2018
                               ebenfalls CHF 150000 spricht und wenn unter Traktandum 5 die Mo-
                               tion der CVP als teilerheblich erklärt wird

Abstimmung

Es erfolgt die Abstimmung über die Anträge der FDP.Die Liberalen.

Die Anträge der FDP.Die Liberalen werden grossmehrheitlich abgelehnt.

Schlussabstimmung

Die Schlussabstimmung erfolgt über folgende Anträge:

1     Die Rechnung der Einwohnergemeinde Oberägeri pro 2017 wird genehmigt.

2     Der Mehrertrag von CHF 5701190.43 wird wie folgt verteilt: 3,8 Mio. Franken sind für finanz-
      politische Reserven, 1,85 Mio. Franken für zusätzliche Abschreibungen im Verwaltungsvermö-
      gen und CHF 50000 für Unterstützungen im In- und Ausland (humanitäre Zwecke) zu verwen-
      den. Der Restbetrag von CHF 1'190.43 wird dem freien Eigenkapital zugewiesen.

Den gemeinderätlichen Anträgen wird grossmehrheitlich ohne Gegenstimme zugestimmt.

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Einwohnergemeinde Oberägeri                               Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom 11.06.2018

TRAKTANDUM 3

Schlussabrechnung über Investitionen

Vorlage 1026                                                                                                    F3.6.6

Anträge des Gemeinderates

3      Die im Bericht aufgeführten Schlussabrechnungen über Investitionen ohne Zusatzkredite wer-
       den genehmigt und können abgeschlossen werden.
4     Der Zusatzkredit für den Neubau Ökihof von CHF 167'058 wird genehmigt. Die Investition kann
      abgeschlossen werden. Die Auflösung der Wertberichtigung und die Überführung des Landan-
      teils für den Ökihof vom Finanzvermögen in das Verwaltungsvermögen ist vorzunehmen.

5     Der Zusatzkredit für die Fussgängersicherheit und Sanierung Moosstrasse von CHF 113'604
      wird genehmigt. Die Investition kann abgeschlossen werden.

Bericht des Gemeinderates

Abgeschlossene Investitionsprojekte, die von der Rechnungsprüfungskommission geprüft und als
richtig beurteilt worden sind, sind der Einwohnergemeindeversammlung zur Genehmigung zu unter-
breiten.

Gemäss Gemeindeversammlungsbeschluss vom 29. Juni 1982 über den Erlass einer Zuständig-
keitsordnung für Ausgabenbeschlüsse gelten folgende Regelungen: Bei Investitionen mit Mehrkos-
ten um mehr als 5 %, im Minimum aber über CHF 30000, ist ein Zusatzkredit zu beantragen.
                                               Bewilligter Kredit     Effekti-               Subven-
                                    Vorlage-                         ver Auf-     Abwei-    tion / An-       Nettoauf-
                                                                       wand       chung          dere            wand
Investition                        Num-        Datum          CHF        CHF        CHF           CHF             CHF
                                   mer
Dreifachhalle/Musikschule Hofmatt— 382         01.12.14 1115000      725391      -389'609                      725'391
Instandsetzung Erdbebensicherheit
Ausbau Knoten Alte Landstrasse bis 856         10.12.07    727'500 1112631       -245869     227954            884677
Knoten Mitteldorfstrasse           899         21.06.10    631000
Kanalisation, Knoten Alte Land-      856       10.12.07    397000    108104      -369'896                      108104
strasse bis Knoten Mitteldorfstrasse 899       21.06.10     81000
Rad- und Fussweg Alte Landstrasse 902          21.06.10    490'000   414253       -75'747    172809            241'444
bis Mitteldorfstrasse
Werkleitungsbau Kanalisation         902       21.06.10    165000    166'332       1332                        166332
Lohmatt bis Knoten Mitteldorfstrasse
Halten, Ringleitung                  928       12.12.11 161000 108914             -52'086       3'000         105'914
Reservoir Schneit                    943       10.12.12 1'200'000 1096115        -103885        3000         1093115
Morgartenstrasse 4, «altes Bahn-     950       10.12.12 200'000 161'570           -38430                      161570
höfli», Projektierung Sanierung und
Umbau
Mattliweg Sanierung Schmutzwas- 955            24.06.13    102600     86964       -15'636                       86'964
serleitung
Mattliweg Sanierung Trinkwasserlei- 955        24.06.13    134'040   129974        -4066                       129'974
tung
Schulhaus Hofmatt 1 — Erweiterung 941          10.12.12   80000 4'631'402        -568598     156'104         4475298
mit Gruppenräumen                    958       24.06.13 270000
                                     981       01.12.14 4850000
Ökihof Wassermattli                  962       09.12.13 2340000 2509352          169'352      19886          2489466
Fussgängersicherheit und Sanie-      970       16.06.14 665000 779'269           114'269                      779269
rung Moosstrassse

                                                                                                        Seite 15 von 46
Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom 11.06.2018                        Einwohnergemeinde Oberägeri

Schlauchverlegefahrzeug            980       01.12.14   240'000   190020     -49'980    56000       134'020
Mehrzweckanlage Maienmatt, Sa-     Gebun-    09.12.13    35'000   284066     -65'934                284'066
nierung Bühne, Küche, Akustikan-   dene      01.12.14   315000
lage                               Ausgabe
Kanalisation Unterdorf bis See,    Gebun-    29.09.14 1262000     966686    -295314                 966'686
Trennung Regenwasser und           dene
Schmutzwasser                      Ausgabe
Ersatzbrücke Nasbach               Gebun-    29.02.16    90'000   101'461    11461                  101461
                                   dene
                                   Ausgabe
Ersatz bestehender Ölheizkessel,   Gebun-    12.12.16   380000    321'932    -58'068                321'932
Quartierheizung Hofmatt            dene
                                   Ausgabe
Ersatzbeschaffung Kramer           Gebun-    12.12.16   106218    106'218         0                 106218
                                   dene
                                   Ausgabe

Erläuterungen zu abgerechneten Investitionen (Spezialkredite)

Die Instandsetzung der Tragsicherheit Erdbeben und Durchstanzung schliesst mit einer Kreditunter-
schreitung von CHF 389'608.65 (indexbereinigt CHF 378'570.15) ab. Diese Minderkosten sind durch
Vergabeerfolge entstanden.

Der Ausbau Knoten Alte Landstrasse bis Knoten Mitteldorfstrasse (Strassenbau) schliesst mit einer
Kreditunterschreitung von CHF 245'869.10 (indexbereinigt CHF 271631.50) ab. Die Minderkosten
sind infolge Schnittstellen mit der Überbauung Lutisbach Park entstanden. Der Strassenbau musste
weniger weit zum bestehenden Lutisbachweg realisiert werden. Der Kanton hat sich gesamthaft mit
CHF 227'953.90 an den Kosten beteiligt.

Der Ausbau Knoten Alte Landstrasse bis Knoten Mitteldorfstrasse (Abwasser) schliesst mit einer
Kreditunterschreitung von CHF 369'896.20 (indexbereinigt CHF 383177) ab. Die Minderkosten sind
infolge Schnittstellen mit der Überbauung Lutisbach Park entstanden. Die Abwasserleitungen muss-
ten weniger weit zum bestehenden Lutisbachweg realisiert werden.

Der Ausbau des Rad- und Fusswegs Alte Landstrasse bis Knoten Mitteldorfstrasse schliesst mit
einer Kreditunterschreitung von CHF 75'746.80 (indexbereinigt CHF 84214) ab. Diese Minderkosten
sind durch den Vergabeerfolg der Baumeisterarbeiten entstanden. Der Kanton hat sich gesamthaft
mit CHF 172'808.25 an den Kosten beteiligt.

Der Werkleitungsbau (Abwasser) Knoten Lohmatt bis Knoten Mitteldorfstrasse schliesst mit einer
Kreditüberschreitung von CHF 1'332.20 (indexbereinigt CHF 476.85) ab. Es ist kein Nachtragskredit
nötig.

Die Ringleitung (Wasser) Halten schliesst mit einer Kreditunterschreitung von CHF 52'086.15 (in-
dexbereinigt CHF 52'859.15) ab. Diese Minderkosten sind durch sehr günstige Unternehmerofferten
(Baumeister) entstanden. Für den Löschschutz hat die Gebäudeversicherung Zug einen Beitrag von
CHF 3'000 geleistet.

Der Neubau des Reservoirs Schneit schliesst mit einer Kreditunterschreitung von CHF 103884.85
(indexbereinigt CHF 87'084.85) ab. Diese Minderkosten sind durch günstige Unternehmerofferten
entstanden. Für den Löschschutz hat die Gebäudeversicherung Zug einen Beitrag von CHF 3000
geleistet.

Die Projektierung für die Sanierung und den Ausbau des ehemaligen Stationsgebäudes an der Mor-
gartenstrasse 4 schliesst mit einer Kreditunterschreitung von CHF 38'429.80 (indexbereinigt

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Einwohnergemeinde Oberägeri                    Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom 11.06.2018

CHF 30'259) ab. Die Minderkosten sind durch günstigere Vergaben und nicht ausgeführte Bereini-
gungsphasen in der Planung entstanden. Die Reserve musste nicht beansprucht werden.

Die Sanierung der Kanalisationsleitung im Mattliweg schliesst mit einer Kreditunterschreitung von
CHF 15'635.90 (indexbereinigt CHF 14322.90) ab. Die Minderkosten sind durch günstige Unterneh-
merofferten entstanden.

Die Sanierung der Trinkwasserleitung im Mattliweg schliesst mit einer Kreditunterschreitung von
CHF 4'065.55 (indexbereinigt CHF 2'349.55) ab.

Die Erweiterung des Schulhauses Hofmatt 1 mit Gruppenräumen schliesst mit einer Kreditunter-
schreitung von CHF 568597.90 (indexbereinigt CHF 547'832.90) ab. Diese Minderkosten sind durch
Vergabeerfolge und durch Nichtbeanspruchung der offen ausgewiesenen Reserven entstanden. Zu-
dem wurde bedeutend weniger neues Mobiliar als vorgesehen angeschafft. Die Einnahmen von CHF
156'104.95 resultieren aus der Auflösung der Rückstellung für die Fotovoltaikanlagen.

Der Neubau des Ökihofs schliesst mit einer Kreditüberschreitung von CHF 169'352 (indexbereinigt
CHF 167'058) ab. Die Mehrkosten sind infolge nicht vorgesehener Baugrundverhältnisse, Ausbau-
und Belagsarbeiten auf dem Parkplatz, nicht vorgesehener Retentionsanlage und Mehraufwendun-
gen entlang eines Nachbargrundstücks entstanden. Auf die im Kostenvoranschlag vorgesehene Bo-
denwaage und den Kunststoffbelag wurde verzichtet. Für die Kostenüberschreitung von CHF
167'058 ist ein Nachtragskredit erforderlich. Im Weiteren ist die Auflösung der Wertberichtigung und
die Überführung des Landanteils für den Ökihof vom Finanzvermögen in das Verwaltungsvermögen
vorzunehmen. Die Swissgrid AG hat sich mit CHF 19'885.70 an den Kosten der Fotovoltaikanlage
(Einmalvergütung, EIV) beteiligt.

Die Massnahmen zur Fussgängersicherheit und Sanierung Moosstrasse schliessen mit einer Kre-
ditüberschreitung von CHF 114'269 (indexbereinigt CHF 113'604) ab. Die Mehrkosten sind durch
höhere Arbeitsvergaben bei den Baumeisterarbeiten und aufgrund des Hangrutsches entstanden.
Für die Kostenüberschreitung von CHF 113604 ist ein Nachtragskredit erforderlich.

Die Anschaffung des Schlauchverlegefahrzeugs schliesst mit einer Kostenunterschreitung von CHF
49'979.65 ab. Die Minderkosten sind durch Vergabeerfolge entstanden. Die Gebäudeversicherung
des Kantons Zug hat sich mit CHF 56000 an den Kosten beteiligt.

Die Sanierung von Küche, Bühne und der Akustikanlage in der Mehrzweckanlage Maienmatt (ge-
bundene Ausgabe) schliesst mit einer Kreditunterschreitung von CHF 66933.70 ab. Die Minderkos-
ten sind durch die Reduktion von Sanierungsmassnahmen und Vergabeerfolgen entstanden. Von
der Reduktion war vor allem der Küchenbereich betroffen. Es wurden nur die sicherheitsrelevanten
Dinge saniert, auf Wünschbares wurde bewusst verzichtet.

Das Projekt Kanalisation Unterdorf bis See, Trennung Regenwasser und Schmutzwasser (gebun-
dene Ausgabe) schliesst mit einer Kreditunterschreitung von CHF 295'313.55 ab. Die Minderkosten
sind durch Vergabeerfolge entstanden.

Das Projekt Neubau der Brücke über den Nasbach (gebundene Ausgabe) schliesst mit einer Kredit-
überschreitung von CHF 11461 ab. Die Mehrkosten sind primär durch kantonale Auflagen (Fisch-
durchgängigkeit und andere ökologische Aufwertungen) entstanden.

                                                                                         Seite 17 von 46
Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom 11.06.2018             Einwohnergemeinde Oberägeri

Der Ersatz des bestehenden Ölheizkessels (gebundene Ausgabe) schliesst mit einer Kreditunter-
schreitung von CHF 58'068.35 ab. Die Minderkosten sind durch Vergabeerfolge und durch die Nicht-
beanspruchung von Reserven/Unvorhergesehenes entstanden.

Bei der Ersatzbeschaffung des Kleintraktors Kramer (gebundene Ausgabe) sind keine Minder-/Mehr-
kosten entstanden.

Abstimmung

Den gemeinderätlichen Anträgen wird grossmehrheitlich zugestimmt.

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Einwohnergemeinde Oberägeri                     Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom 11.06.2018

TRAKTANDUM 4

Bebauungsplan Riedmattli, Erweiterung Baufelder bei den Häusern A, C, D und F

Vorlage 1027                                                                                      B1.6.3

Anträge des Gemeinderates

1     Der revidierte Bebauungsplan «Riedmattli» vom 22.1.2017, Erweiterung Baufelder bei best-
      gehenden Häusern A, C, D und F, Assek. Nm. 1488a, 1490a, 1570a, 1568a, GS 2172, 2175,
      2173, 2170, Riedmattli 1, 5, 7, 11, wird genehmigt.
2     Die Einsprache von Andrea und Andreas Bucher-Nussbaumer, Riedmattli 5, 6315 Oberägeri,
      vom 29.06.2017 wird abgewiesen.

Bericht des Gemeinderates

Die Überbauung Riedmattli basiert auf dem Bebauungsplan vom 12.12.200. Die einzelnen Wohn-
häuser sind mit Baufeldern definiert, welche mit einem geringen Abstand um die Fassaden herum
verlaufen. Ausserhalb der definierten Baufelder sind bauliche Massnahmen nur möglich, sofern sie
in den Bestimmungen des genehmigten Bebauungsplans enthalten sind.

Die Eigentümer der Gartenwohnungen der Häuser A (Riedmattli 11), C (Riedmattli 5), D (Riedmattli
7) und F (Riedmattli 1) möchten einheitliche Vordachanbauten erstellen. Diese Anbauten ragen über
die bestehenden Baufelder des Bebauungsplans hinaus. Zur Erweiterung der Baufelder ist der Be-
bauungsplan anzupassen. Die Anpassung bildet die Grundlage für die separat zu erfolgende Bau-
gesucheinreichung.

Mit Schreiben vom 22.01.2017 stellten Paul und Clementine Hegner-van Rooden, Riedmattli 11,
6315 Oberägeri, das Gesuch für die Bebauungsplananpassung zur Erweiterung der Baufelder bei
den oben erwähnten Häusern. Die Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer aller Häuser
der Wohnüberbauung Riedmattli (Bebauungsplanperimeter) liegen vor. Die eingezeichneten Baufel-
der ermöglichen, auf die Topografie angepasst, flexible Stellungen der Anbauten. Die Abmessung
und die Materialisierung der geplanten Vordachanbauten liegen vor.

Die Materialisierung betrifft alle Vordachanbauten, die im Riedmattli für die Parterre-Wohnungen
vorgesehen sind. Ausgenommen sind die Häuser B und E, die bereits in die Architektur integriert
Vordächer aufweisen. Alle geplanten und auszuführenden Vordachbauten der Häuser A, C, D und F
sollen in der gleichen Konstruktion erstellt werden (jedoch nicht unbedingt gleichzeitig), um ein ein-
heitliches Erscheinungsbild in der Bebauung zu bewahren. Es entstehen somit bezüglich Farb-, Ma-
terial- und Konstruktionskonzept keine Einzellösungen.
         Es wird eine Stahlkonstruktion erstellt und in braun gestrichen (entsprechend des Riedmattli-
         Farbkonzepts lautet die Nr. der braunen Farbe: ncs-s 7005-y20r).
         Die Stahlkonstruktion weist eine maximale Abmessung von 3.6 m à 7.0 m auf.
    - Das Dach ist transparent verglast und beschattet mit einer horizontalen (und gemäss Antrag
         vom 4.5.2016) unter der Verglasung geführten Stoffbahn (Stoff in der Farbgebung entweder
         abgestimmt auf die Fassadenfarbe oder auf das Braun der bestehenden Markisen).
    - Als Seitenbeschattung (seitlich und vorne) sind vertikale Rollos vorgesehen (Stoff in der
         Farbgebung entweder abgestimmt auf die Fassadenfarbe oder auf das Braun der bestehen-
         den Markisen).

                                                                                          Seite 19 von 46
Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom 11.06.2018               Einwohnergemeinde Oberägeri

Die Bestimmungen des Bebauungsplans «Riedmattli» werden wie folgt ergänzt: «In den Baufeldern
für Wetterschutz ist auf Gartenwohnungsniveau pro Baufeld eine überdachte Stahlkonstruktion rea-
lisierbar. Die Gesamtausmasse von 3.60 m Tiefe und 7.00 m Breite dürfen nicht überschritten wer-
den. Die Materialisierung, Farbgebung und Detaillierung müssen bei allen Wetterschutzkonstruktio-
nen gleich und analog der Stahlkonstruktionen an den Bauten ausgeführt werden.»

Mit Beschluss vom 20.3.2017 leitete der Gemeinderat die Vorprüfung der Bebauungsplananpassung
«Riedmattli» im einfachen Verfahren ein.

Gestützt auf den Vorprüfungsbericht der Baudirektion vom 10.4.2017 wurde der bereinigte Bebau-
ungsplan Riedmattli mit folgenden Unterlagen vom 2.6.2017 bis 3.7.207 öffentlich aufgelegt und im
Amtsblatt am 2.6.2017 und 9.6.2017 publiziert:
       Bebauungsplan «Riedmattli», Massstabe 1:500, mit Bestimmungen vom 12.12.2008, revi-
       died am 22.1.2017
       Beschrieb Materialisierung vom 12.10.2016
       Vorprüfungsbericht der Baudirektion des Kantons Zug, Amt für Raumplanung, vom 10.4.2017
       (mit Zustimmung zum einfachen Verfahren gemäss § 40 PBG)

Während der Auflagefrist ist am 3.7.2017 eine Einsprache eingegangen: Andrea und Andreas Bu-
cher-Nussbaumer, Riedmattli 5, 6315 Oberägeri, Einsprache vom 29.6.2017.

Die Einsprecher beantragen:
«Da unsere Vorstellungen einer Überdachung für den Wind- und Wetterschutz nicht ganz mit den
Vorstellungen der Familie Hegner übereinstimmen, wollen wir auch aufgrund der schon bereits ge-
tätigten Investitionen (Planung durch Architekten Christian Schnieper und Kauf der Sonnenstoren),
dass eine Aussenbeschattung möglich ist, wie auch die Montage der Anschlussstelle der Oberdach-
ung an die Balkonauskragung.

Unser damaliger Antrag wurde von allen STWE Riedmattli 5 gutgeheissen und entsprechen unter-
zeichnet. Familie Hegner sowie auch die anderen Eigentümer der betroffenen Parterrewohnungen
sind über Vorstellung einer Überdachung mit Beschattung, wie oben erläutert, informiert.»

Die Einsprecher begründen:
«Bei uns ist nur noch eine Aussenbeschattung möglich, da diese mit der Bewilligung vom 20.4.2015
geplant und die Beschattung gekauft wurde. Eine Änderung ohne grosse Kostenfolge ist somit nicht
mehr möglich.

Aus unserer Sicht, wie aus der Sicht des Architekten und Planers Christian Schnie per, ist der An-
schlusspunkt an die Balkonauskragung richtig, da damit eine normale Raumhöhe gegeben ist
> 1.80 m (Dachneigung ab Fassade 3.60 m ist markant grösser als Balkonauskragung 2.60 m). Bei
einer Fassadenmontage würde die Innenbeschattung in den Raum fallen und die natürliche Belich-
tung der Wohnräume dadurch stark beeinträchtigt. Dazu kommen bei uns bereits installierte Anlagen
(Licht, Boxen etc.), welche eine Anbringung eines Daches an der Fassade verunmöglichen oder nur
mit zusätzlichen Aufwendungen und Kosten zu realisieren wäre. Die Investitionskosten von CHF
30'000 sind zu sichern, die durch die Planung und Kauf der Sonnenbeschattung mit der bewilligten
Baueingabe vom 20.4.2015 aufgelaufen sind.»

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Einwohnergemeinde Oberägeri                  Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom 11.06.2018

Am 6.9.2017 fand zwischen den Gesuchstellern, den Einsprechern und der Einwohnergemeinde
Oberägeri ein Einsprachegespräch statt. Die Einsprecher wurden dabei aufgefordert, eine Visuali-
sierung ihres eigenen Projekts und die Zustimmung der Stockwerkeigentümergemeinschaft
(STVVEG) Riedmattli 5 einzureichen. Am 30.11.2017 reichten die Einsprecher einen bebilderten Pro-
jektvorschlag (keine Visualisierung) ohne Zustimmung der STVVEG Riedmattli 5 ein und hielten an
ihrer Einsprache fest.

Der Projektvorschlag der Einsprecher entspricht in der Detailausführung und Materialisierung nicht
den Bestimmungen der revidierten Bebauungsplanänderungen vom 22.1.2017, beziehungsweise
nicht dem der Bebauungsplanänderung zugrunde gelegenen Projekt. Die Materialisierung, die Farb-
gebung und die Detaillierung müssen bei allen Wetterschutzkonstruktionen gleich und analog der
Stahlkonstruktion an den Bauten ausgeführt werden.

Die Zustimmungen der gesamten Überbauung Riedmattli für den Vorschlag der Einsprecher liegen
nicht vor. Die Voraussetzungen für eine Anpassung der Bebauungsplanauflage sind nicht gegeben.
Das Projekt ist gegebenenfalls im Baugesuchsverfahren erneut zu beurteilen.

Die Bebauungsplanänderung im einfachen Verfahren setzt voraus, dass keine Einwendungen ein-
gehen oder diese gütlich beigelegt werden können (§ 40 Planungs- und Baugesetz des Kantons
Zug, PBG). Die Einsprecher halten an ihrer Einsprache fest (§ 39 Abs. 3 PBG). Die Einsprache
konnte nicht gütlich bereinigt werden.

Aufgrund des aufgelegenen Bebauungsplans mit den neuen Bestimmungen zur Baufelderweiterung,
revidiert am 22.1.2017, ergeben sich in Bezug auf den Projektvorschlag der Einsprecher keine un-
mittelbaren Lösungsmöglichkeiten. Die Einsprecher bestätigten mit Schreiben vom 2.3.2018, an ih-
rer Einsprache festzuhalten. Das weitere Vorgehen der Bebauungsplanänderung ist somit im or-
dentlichen Verfahren durchzuführen (§ 39 Abs. 4 PBG). Die Einwohnergemeinde stimmt über die
Anträge des Gemeinderats in Kenntnis der Einwendungen und der Vorbehalte der Baudirektion ab.
Mit der Abstimmung sind die Einwendungen erledigt.

Abstimmung

Die gemeinderätlichen Anträge werden mit einer Gegenstimme grossmehrheitlich genehmigt.

                                                                                       Seite 21 von 46
Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom 11.06.2018              Einwohnergemeinde Oberägeri

TRAKTANDUM 5

Motion der CVP Oberägeri zur Optimierung des ÖV-Angebots zwischen dem Ägerital und
Menzingen

Vorlage 1028                                                                               V2.2.2

Anträge des Gemeinderates

1     Die Motion der CVP Oberägeri wird unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen
      teilerheblich erklärt.

2     Der Gemeinderat Oberägeri wird beauftragt, mit dem Kanton entsprechende Verhandlungen
      aufzunehmen.

Bericht des Gemeinderates

Am 8.3.2018 reichte die CVP Oberägeri die Motion «Optimierung des ÖV-Angebots zwischen dem
Ägerital und Menzingen» ein.

Motionstext

«Durch eine direkte Busverbindung zwischen dem Ägerital und Menzingen wird das ÖV-Angebot an
Werktagen morgens und abends optimiert. Die Fahrzeiten sind koordiniert mit dem Unterrichtsbe-
ginn und —ende der Kantonsschule Menzingen. Diese entlastenden Fahrkurse werden während der
Schulzeit für Schülerinnen und Schüler der Kantonsschule Menzingen KSM sowie Berufspendler
auf den Buslinien 1 und 2 angeboten. Die neuen Buskurse sollen mit dem Fahrplanwechsel im De-
zember 2018 realisiert und eingeführt werden.

Der Gemeinderat Oberägeri in Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat Unterägeri wird mit der Um-
setzung beauftragt.

Begründung

«Die Busse der ZVB sind zu den Stosszeiten am Morgen und Abend so stark ausgelastet, dass viele
Passagiere stehen müssen und oft auch keinen Platz finden. Dies betrifft sowohl die Berufspendler
als auch die Schülerinnen der Kantonsschule Menzingen. Diese Situation wird sich noch weiter zu-
spitzen, da bis in drei Jahren rund 450 Schülerinnen (aktuell rund 140) in Menzingen die Schule
besuchen. Mit einer direkten Busverbindung zwischen dem Ägerital und Menzingen — jeweils mor-
gens und abends — können die Busse nach und von Zug zu den Spitzenzeiten entlastet werden.
Gleichzeitig entsteht durch die direkte Busverbindung Ägerital — Menzingen ein Standortgewinn für
die Bergregion.

Die CVP Unterägeri und die CVP Oberägeri haben seit dem 15. Januar 2018 gemeinsam Unter-
schriften für eine direkte ÖV-Verbindung zwischen Oberägeri und Menzingen gesammelt. innerhalb
der ersten Woche hatten bereits mehr als 150 Personen die Motion unterzeichnet: Eltern, Schüler-
innen, Pendler und weitere Personen. Wir hatten aber nicht damit gerechnet, dass das Anliegen
dermassen auf Unterstützung stossen wird. Das Echo war riesig — das Interesse und damit auch
das Bedürfnis nach einer effektiven Optimierung (keine halbe Lösung) ebenso. Mehr als 1000 Per-
sonen aus Unterägeri (846) und Oberägeri (332) haben die Motion unterzeichnet!

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Einwohnergemeinde Oberägeri                    Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom 11.06.2018

Das Problem ist offensichtlich, der nötige Rückhalt für das Anliegen in der Bevölkerung vorhanden.
Nun ist es Aufgabe der Gemeinderäte, zusammen mit den Verantwortlichen der ZVB und dem Kan-
ton Nägel mit Köpfen zu machen. Berufspendler und Schülerinnen erwarten und verdienen eine
rasche Lösung.

Analog zu «Ägeri — Menzingen hell» soll es bald auch heissen «Ägeri — Menzingen direkt»!"

Stellungnahme des Gemeinderates

Die Gemeinde Oberägeri verfügt über ein gut ausgebautes Angebot im öffentlichen Verkehr. Dieses
Angebot ist für die Attraktivität des Wohn- und Arbeitsstandorts Oberägeri wichtig. Der Gemeinderat
vertritt die diesbezüglichen Interessen der Gemeinde dezidiert in Verhandlungen mit dem kantonalen
Amt für öffentlichen Verkehr und ist stets bestrebt, den öffentlichen Verkehr in Oberägeri zu stärken
und weiter auszubauen.

Für die Problematik der in Spitzenzeiten hoch ausgelasteten Busse müssen ausgewogene, finanziell
tragbare Lösungen gesucht werden.

Der öffentliche Verkehr richtet sich nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Perso-
nenbeförderung (PBG SR 745.1) und seinen Verordnungen. Danach benötigen die Transportunter-
nehmen eine Konzession des Bundes und unterstehen der Fahrplan-, Transport-, Betriebs- und Ta-
rifpflicht. Für die Buslinien 1 (Oberägeri — Zug) und 2 (Menzingen — Zug) verfügt die Zugerland Ver-
kehrsbetriebe AG (ZVB) über eine entsprechende Konzession. Das Busangebot dieser Linien be-
stellt der Kanton gemeinsam mit dem Bund. Das kantonale Gesetz über den öffentlichen Verkehr
vom 22.2.2007 schreibt in § 2 Absatz 1 vor, dass der Kanton vor der Festlegung des jeweiligen
Angebots des öffentlichen Verkehrs mit den Gemeinden Rücksprache zu nehmen hat. Gemäss Ab-
satz 3 des erwähnten Gesetzes können die Gemeinden über das vom Kanton festgelegte Angebot
hinaus Leistungen bei den Transportunternehmungen bestellen. Diese sind auf das kantonale An-
gebot abzustimmen und dürfen es nicht konkurrenzieren.

Für individuelle Schülertransporte bestehen in einzelnen Gemeinden Transportangebote ausserhalb
des öffentlichen Verkehrs, die von den Gemeinden oder von internationalen Schulen finanziert sind.
Diese Angebote benötigen nach PBG nur eine kantonale Bewilligung und sind nicht an die gleichen
Pflichten wie der öffentliche Verkehr gebunden.

Die Gemeinderäte von Oberägeri und Unterägeri haben gemeinsam mit dem Amt für öffentlichen
Verkehr Optimierungen des Busangebots zwischen dem Ägerital und Menzingen geprüft. Es resul-
tierten dabei folgende drei Stossrichtungen:

       Stossrichtung 1:
       Schulbus Oberägeri — Menzingen (nicht öffentlich)

   -   Stossrichtung 2:
       Neue Buslinie Ägerital — Menzingen

   -   Stossrichtung 3:
       Integration im heutigen Busnetz mit direkten Verstärkungskursen

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Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom 11.06.2018                   Einwohnergemeinde Oberägeri

Stossrichtung 1

Bei dieser Variante wären die Gemeinden Oberägeri oder Unterägeri oder die Kantonsschule
Menzingen die Bestellerinnen. Die Kosten würden zu deren Lasten gehen. Der Betrieb eines Schul-
busses könnte frei vergeben werden und müsste nicht zwingend durch die ZVB betrieben werden.
Der Schulbus wäre nicht öffentlich, sondern nur für die Schülerinnen und Schüler der Kantonschule
Menzingen bestimmt. Er würde nur während der Schulzeit verkehren und könnte auf den Stunden-
plan Rücksicht nehmen. Die Bewilligungsbehörde für Schulbusleistungen ist das Amt für öffentlichen
Verkehr.

Stossrichtung 2

Das Angebot für den öffentlichen Verkehr wird durch Bund und Kanton für zwei Jahre bestellt (zwei-
jähriges Bestellverfahren gem. Artikel 31 PBG). Aktuell ist das Angebot für die Fahrplanjahre 2018
und 2019 durch den Regierungsrat beschlossen und mit den Transportunternehmen vereinbart wor-
den. Die verlangte Buslinie ist nicht Teil dieser Bestellung.

Eine ergänzende Bestellung durch die Gemeinden wäre per Dezember 2018 grundsätzlich möglich.
Für eine neue Buslinie zwischen Oberägeri und Menzingen ist eine Konzession (gemäss Art. 8 PBG)
zu beantragen. Im Rahmen dieses Verfahrens ist zu prüfen, ob zum bestehenden Angebot keine
nachteiligen Wettbewerbsverhältnisse entstehen. Da es sich um eine neue Linie handelt, ist zu prü-
fen, ob die neue Linie ohne eine Ausschreibung an die ZVB vergeben werden könnte (PBG Art. 32c).
Andernfalls wäre ein zeitlicher Vorlauf von zwei Jahren einzuplanen. Die Realisierung einer neuen
Buslinie auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2018 ist somit nicht realistisch.

Für die nächste Bestellperiode 2020/2021 ist zudem zu berücksichtigen, dass die neue Buslinie eine
Parallelerschliessung zu bestehenden Buslinien darstellt. Der Bund, welcher bei den abgeltungsbe-
rechtigten Linien 37 `)/0 mitfinanziert, würde sich an der neuen Linie nicht beteiligen. Vielmehr würden
den bestehenden Linien 1 und 2 Frequenzen entzogen, welche die Anzahl der vom Bund abgel-
tungsberechtigten Kurse reduzieren würden. Aufgrund der Vorgaben aus dem Projekt «Finanzen
2019» sieht der Kanton Zug keine Möglichkeit, eine zusätzliche Buslinie einzuführen. Die Finanzie-
rung müsste durch die Gemeinden erfolgen.

Stossrichtung 3

Bei dieser Variante würde das bestehende Angebot der Linien 1 und 2 weiterhin mit Verstärkungs-
kursen ergänzt. Da der Schülerverkehr auf der Linie 2 in Gegenlastrichtung nach Menzingen fährt,
besteht bei der Kantonsschule Menzingen eine Maximalkapazität von 270 Schülerinnen und Schüler
pro 15 Minuten. Bisher wurde der Stundenplan auf diese Kapazitäten ausgerichtet. Je nach Schü-
lermix kann ein Verstärkungskurs zwischen Oberägeri — Menzingen statt zwischen Zug — Menzingen
verkehren. Die Busse wären dadurch immer noch gut ausgelastet, Schülerinnen und Schüler aus
Ägeri müssten aber in der Hauptverkehrszeit nicht mehr umsteigen. Für die Finanzierung wären wie
bisher der Kanton Zug und der Bund zuständig.

Fazit

Im Interesse der Verhältnismässigkeit ist der Gemeinderat der Meinung, dass eine separate Buslinie
zwischen dem Ägerital und Menzingen nicht durch die Gemeinden Oberägeri und Unterägeri finan-
ziert werden kann. Als sinnvoll kann aber die Stossrichtung 3 betrachtet werden, nämlich direkte
Verstärkungskurse auf den bestehenden Buslinien.

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