ELSTER für Arbeitgeber und Unternehmer.

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ELSTER für Arbeitgeber und Unternehmer.
ELSTER für Arbeitgeber
und Unternehmer.
ELSTER. Die moderne Steuererklärung.

  www.elster.de
ELSTER für Arbeitgeber und Unternehmer.
 Gesetzliche Verpflichtung zur
   elektronischen Übermittlung
Für Arbeitgeber und Unternehmer besteht seit 2005 die ge-
setzliche Verpflichtung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen,
Lohnsteuer-Anmeldungen und Lohnsteuerbescheinigun-
gen elektronisch an die Steuerverwaltung zu übermitteln.

Beginnend mit der Einkommensteuererklärung 2011 sind
Personen, die Gewinneinkünfte erzielen, zur elektroni-
schen Übermittlung verpflichtet.

Gewinneinkünfte sind Einkünfte
	aus Land- und Forstwirtschaft
   (§ 13, § 13a, § 14, § 14a Einkommensteuergesetz)
	aus Gewerbebetrieb
   (§ 15, § 16, § 17 Einkommensteuergesetz)
 aus selbständiger Arbeit
   (§ 18 Einkommensteuergesetz)

Darüber hinaus besteht die gesetzliche Verpflichtung zur
elektronischen Übermittlung – unabhängig vom Vorliegen
von Gewinneinkünften – auch für:
	Umsatzsteuererklärungen für Besteuerungs-
   zeiträume, die nach dem 31.12.2010 enden,
	Körperschaftsteuererklärungen sowie Erklärungen
   zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrund-
   lagen ab dem Veranlagungszeitraum 2011,
	Gewerbesteuererklärungen und Erklärungen für die
   Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags ab dem
   Erhebungszeitraum 2011,
	Feststellungserklärungen für nach dem 31.12.2010
   beginnende Feststellungszeiträume,
	die Anlage EÜR (Einnahmeüberschussrechnung) für
   Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen.

 Kostenlose Schnittstellen der
   Finanzverwaltung
Die für die Übermittlung notwendigen Schnittstellen stellt
die Steuerverwaltung mit der „ELektronischen STeuerER-
klärung“ ELSTER unentgeltlich zur Verfügung.
ELSTER für Arbeitgeber und Unternehmer.
 Elektronische Lohnsteuer-
   bescheinigung
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Lohnsteuerbescheini-
gung spätestens bis zum 28. Februar des Folgejahres
nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz und auf
elektronischem Weg authentifiziert an die Steuerverwal-
tung zu übermitteln.

 Elektronische Lohnsteuer-
   Anmeldung und Umsatzsteuer-
   Voranmeldung
Ab dem 1. Januar 2013 kann die Umsatzsteuer-Voran­
meldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung, die
Anmeldung der Sondervorauszahlung und die Lohnsteu-
eranmeldung nur noch elektronisch authentifiziert
übermittelt werden.

 Authentifizierte elektronische
   Übermittlung
Für die authentifizierte Übermittlung ist eine Registrie-
rung im ElsterOnline-Portal notwendig. Alle Hinweise zur
Registrierung finden Sie unter  www.elsteronline.de im
Internet. Die notwendigen Informationen für die elektroni-
sche Übermittlung finden Sie unter  www.elster.de in
den Rubriken „Arbeitgeber“ und „Unternehmer“.
ELSTER für Arbeitgeber und Unternehmer.
 ElsterFormular
Zur elektronischen Übermittlung Ihrer Steuererklärung
können Sie ElsterFormular nutzen. Diese Steuererklä-
rungssoftware wird Ihnen durch die Finanzverwaltung
kostenlos zur Verfügung gestellt. Damit können Sie
folgende Steuererklärungen und Anlagen übermitteln:
	Einkommensteuererklärung
	Gewerbesteuererklärung
	Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags
	Umsatzsteuererklärung
	Umsatzsteuer-Voranmeldung
	Dauerfristverlängerung
	Lohnsteuer-Anmeldung
	Lohnsteuerbescheinigung
	Einnahmeüberschussrechnung

Die aktuellste Version von ElsterFormular steht unter
 www.elsterformular.de zum Download bereit. Dane-
ben ist die Software bei den Finanzämtern in begrenzter
Stückzahl auf C D erhältlich. Sie ist mit Funktionen zur
Unterstützung von Anwendern mit Sehschwäche
ausgestattet. Zudem ist ELSTER in vielen kommerziel-
len und auch frei erhältlichen Steuererklärungspro-
grammen integriert.

 ElsterOnline
Mit dem Elster Online-Portal wird ein personalisierter,
barrierefreier und plattformunabhängiger Zugang
zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung
angeboten. Nach einer Registrierung stehen unter an-
derem folgende Formulare und Dienste zur Verfügung:
	Körperschaftssteuererklärung
	Feststellungserklärung
	Umsatzsteuer-Voranmeldung
	Dauerfristverlängerung
	Zusammenfassende Meldung
	Lohnsteuer-Anmeldung
	Lohnsteuerbescheinigung
	K apitalertragsteuer-Anmeldung
	Steuerabzugs-Anmeldung nach § 50a E S t G
	Steuerkontoabfrage
 Rechtliche Grundlagen
Die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen
sowie der sonstigen für das Besteuerungsverfahren
erforderlichen Daten an die Steuerverwaltungen der
Länder beziehungsweise das Bundeszentralamt für
Steuern wird durch die Steuerdaten-Übermittlungsver-
ordnung – S t D Ü V – vom 28. Januar 2003 (B G B l. I S. 139),
zuletzt geändert durch Artikel 6 des Steuervereinfa-
chungsgesetzes vom 1. November 2011 (B G B l. I S. 2131),
geregelt.

Die Gesetze „Gesetz zur Modernisierung und Entbüro-
kratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratie-
abbaugesetz, B G B l I 2008 S. 2850)“ und „Jahressteuer-
gesetz 2010 (J S t G 2010, B G B l I 2010 S. 1768)“ enthalten
die Grundlagen für die verpflichtende Übermittlung der
Jahressteuererklärungen nach amtlich vorgeschriebe-
nem Datensatz.

S
  icherheit und Datenschutz
Ihre Daten übertragen Sie über das Internet. Zum
Schutz des Steuergeheimnisses werden die Steuerdaten
verschlüsselt von Ihrem P C in das Rechenzentrum der
Steuerverwaltung übermittelt. Die Sicherheit der
ELSTER-Infrastruktur wurde durch das I S O 27001-
Zertifikat auf Basis der I T-Grundschutz-Kataloge des
Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik
bestätigt.
Nähere Informationen zum Thema Sicherheit und Daten-
schutz finden Sie im Internet unter  www.elster.de in
der Rubrik Projekt unter „Sicherheit“.

Herausgeber:
Steuerverwaltungen von Bund und Ländern, vertreten durch das
Bayerische Landesamt für Steuern
Sophienstraße 6
80333 München

Bilder: 	www.fotolia.de: Kristian Sekulic,
          Franz Pfluegl, Kzenon, Falko Matte

Gestaltung: bluehouse GmbH, Hannover

Stand:     Oktober 2012
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