Elternratgeber - Rathaus Rostock

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Elternratgeber - Rathaus Rostock
Elternratgeber
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Elternratgeber - Rathaus Rostock
Lokales Bündnis für Familie
                               Rostock

                   Wer sind wir und was wollen wir erreichen?
     Das Lokale Bündnis für Familie in Rostock ist ein Zusammenschluss von
      Akteuren aus Institutionen, Vereinen, Verbänden, Unternehmen und
                                  Privatpersonen.
     Wir wollen das Thema „Familie“ in die Öffentlichkeit bringen und setzen
                   uns für eine familienfreundliche Politik und
             familienfreundliche Lebensbedingungen in der Hanse-
                        und Universitätsstadt Rostock ein.

              Das Lokale Bündnis für Familie Rostock setzt sich ein für
    · eine ausreichend und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung,
    · die Gesundheitsförderung in verschiedenen Lebensräumen von Familien,
    · Beratungs-, Bildungs-, Unterstützungs-, Kultur- und Freizeitangebote für
       Familien, Eltern und Alleinerziehende.

    Das Lokale Bündnis für Familie Rostock unterstützt die Vereinbarkeit von
    Erwerbs- und Privatleben, um Unternehmen, Einrichtungen und Vereine
                     zu motivieren, diese zu ermöglichen.

                                      Kontakt
                      Hanse- und Universitätsstadt Rostock
                         Amt für Jugend, Soziales und Asyl
                                  Andrea Wehmer
                   Kinder-, Jugend- und Familienkoordinatorin
                     St.-Georg-Str. 109, Haus II, 18055 Rostock
                        E-Mail: andrea.wehmer@rostock.de
                            www.familie-in-rostock.de

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Elternratgeber - Rathaus Rostock
Vorwort

Liebe Mütter, liebe Väter, liebe Eltern,

„Um ein Kind zu erziehen,
braucht es ein ganzes Dorf.“
(afrikanisches Sprichwort)

Kinder sind ein großes Geschenk und eine Her-
ausforderung zugleich.
Vor Ihnen liegt eine aufregende Zeit. Sie wollen
das Beste für Ihr Kind, Ihre Kinder.
Dazu braucht es viel Liebe, Geduld, Gelassenheit
und manchmal auch Unterstützung und Entlas-
tung. Schließlich ist die Verantwortung, die Sie
tragen, sehr groß.
In der neuen Auflage des Rostocker Ratgebers für
(werdende) Eltern finden Sie viele Informationen
rund um Anträge, Fördermöglichkeiten, Bildungs-
kurse, Beratungsangebote und noch vieles mehr.
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock möchte
Sie auf diesem Weg gern begleiten. Wir möchten
uns nicht einmischen. Wir wollen Sie wissen las-
sen, dass wir für Sie da sind.
Sie sind die Expertinnen und Experten, wenn es
um Ihr Kind, Ihre Kinder geht.
Es ist Ihr Recht und das Recht Ihres Kindes Bera-
tung und Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Viele Ansprechpartnerinnen, Ansprechpartner
und Fachkräfte in Ihrer Nähe stehen Ihnen gern
zur Seite.
Wir möchten Sie informieren, unterstützen und
stärken.

Scheuen Sie sich nicht und sprechen Sie uns an!

Ihr Steffen Bockhahn
Senator für Jugend und Soziales, Gesundheit,
Schule und Sport

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Elternratgeber - Rathaus Rostock
Regionen der Hanse- und
                      Universitätsstadt Rostock
                       	Nord-West
                         (Lichtenhagen, Lütten Klein, Evershagen)

                       	Nord
                      	(Warnemünde, Groß Klein, Schmarl,
                         Hohe Düne, Markgrafenheide)

                       	Mitte
                      	(Reutershagen, Gartenstadt, Hansaviertel,
                         Kröpeliner-Tor-Vorstadt, Stadtmitte,
                         Südstadt, Biestow, Brinckmansdorf)

                       	Nord-Ost
                      	(Dierkow, Toitenwinkel, Gehlsdorf)

                                   Nord

    Nord-
    West

                Nord-Ost

            Mitte

                     © Hanse- und Universitätsstadt Rostock CC0 1.0

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Elternratgeber - Rathaus Rostock
Einleitung                                                                                      Betreuung in Kindertagesstätten/Kinder-
                                                                                                tagespflegestellen........................................................39
Vorwort................................................................................. 3      Eltern- und Familienbildung...................................40
Regionen der Hanse- und Universitäts-                                                           Beratung & Begleitung durch den
stadt Rostock.................................................................... 4             Allgemeinen Sozialen Dienst...................................41
Inhalt..................................................................................... 5   Kinderärztliche Begleitung durch
Checklisten..................................................................... 7-8            niedergelassene Kinderärzte............................ 42-43
                                                                                                Willkommensbesuche „Küstenbabys
Vor der Geburt                                                                                  Willkommen“...................................................................44
                                                                                                Wellcome Praktische Hilfe nach der Geburt........45
Schwangerschaftsberatung........................................ 9                              Kindervorsorgeuntersuchungen............................46
Gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen....... 10                                                 Kinder- und Jugendgesundheitsdienst.............. 47
Mitteilung über Schwangerschaft/                                                                Erziehungs- und Familienberatung......................48
Mutterschutz.....................................................................11             Der Zahnärztliche Dienst...........................................49
Mitteilung über Schwangerschaft/
Mehrbedarf/Erstausstattung bei ALG II/                                                          Weitere Hilfen
Sozialhilfe......................................................................... 12
Hebammenhilfe............................................................. 13                   Kurberatung......................................................................51
Familienhebammen (FH)/Familien-,                                                                Beratung bei Früh- und Risikogeburten ‒
Gesundheits- und Kinderkrankenpflege-                                                           Känguruh........................................................................... 52
rinnen (FGKIKP).............................................................. 14                Mütter- und Väterberatung...................................... 53
Vaterschaftsanerkennung......................................... 15                             Sternenkinder in Rostock.........................................54
Beurkundung Sorgeerklärung................................. 16                                  Beratung bei Regulationsproblemen
Haushaltshilfe.................................................................17               „Schreiambulanz“.......................................................... 55
Mutterschaftsgeld......................................................... 18                   Elternbriefe......................................................................56
Elternzeit........................................................................... 19        Sozialmedizinische Nachsorge............................... 57
Anmeldung zur Geburt...............................................20                           Frauenhaus......................................................................58
Erstberatung durch das Netzwerk                                                                 Beratung bei häuslicher Gewalt............................59
Frühe Hilfen......................................................................21            Kinder- und Jugendklinik Rostock........................60
Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe........22-23                                            Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ)...................... 61
                                                                                                Familiencoaching in Rostock...................................62
Leistungen                                                                                      Einkommens- und Budgetberatung –
                                                                                                eibe e.V...............................................................................63
Kindergeld........................................................................ 25           Onlineberatung für Eltern........................................64
Elterngeld..........................................................................26          Nummer gegen Kummer...........................................65
Unterhalt........................................................................... 27         Stadtteil- und Begegnungszentren............... 66-67
Unterhaltsvorschuss....................................................28                       Stadtbibliothek.......................................................68-69
Kinderzuschlag...............................................................29                 Sozialkaufhäuser/Umsonstläden/
Frühförderung.................................................................30                Kleiderkammern/Tafeln....................................... 70-71
Arbeitslosengeld II/Sozialgeld................................31                                Familien-Wohn-Projekte .......................................... 72
Bildung und Teilhabe.................................................. 32                       Fambeki e.V. – Kinderbetreuung............................ 73
Mehrbedarfe/Erstausstattung                                                                     Beratung und Betreuung von Migranten........... 74
bei ALG II/Sozialgeld................................................... 33                     Ergänzende unabhängige Teilhabe-
Wohngeld..........................................................................34            beratung (EUTB)............................................................. 75
                                                                                                Suchtberatungs- und Behandlungsstellen...... 76
Nach der Geburt                                                                                 Beratungsstelle Pflegestützpunkt..........................77
                                                                                                Selbsthilfegruppen....................................................... 78
Beurkundung Geburt...................................................36
Beistandschaft................................................................ 37               Impressum........................................................................80
Stillberatung....................................................................38

                                                                                                                                                                                            5
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6   Vor der Geburt
Elternratgeber - Rathaus Rostock
Checkliste vor der Geburt

 Was?                              Wann?                                Wo?
                                   bei Bedarf während der Schwanger-    Schwangerschafts-
 Schwangerschaftsberatung
                                   schaft und nach der Geburt           beratungsstelle

 Frauenarztpraxis suchen           ab Beginn der Schwangerschaft        Internet

                                                                        Internet, Schwanger-
 Hebamme suchen                    ab Beginn der Schwangerschaft
                                                                        schaftsberatungsstelle

 Geburtseinrichtungen suchen/
                                   während der Schwangerschaft          Geburtseinrichtung
 zur Geburt anmelden

 Kinderärztliche Praxis für die
                                   während der Schwangerschaft          Internet
 U-Untersuchungen suchen

 Schwangerschaft bei der           keine Frist, möglichst sobald
                                                                        Arbeitgeber
 Arbeitsstelle bekannt geben       Schwangerschaft bekannt

                                   spätestens 7 Wochen vor
 Elternzeit beantragen                                                  Arbeitgeber
                                   Beginn der Elternzeit

 Vaterschaftsanerkennung                                                Amt für Jugend,
 beurkunden lassen                 vor oder nach der Geburt             Soziales und Asyl oder
 (bei unverheirateten Paaren)                                           Standesamt

 Sorgeerklärung abgeben                                                 Amt für Jugend,
                                   vor oder nach der Geburt
 (bei unverheirateten Paaren)                                           Soziales und Asyl

                                   Bescheinigung über die Schwanger-
 Mutterschaftsgeld beantragen      schaft spätestens 7 Wochen vor der   Krankenkasse
                                   Geburt einreichen

 Leistungen vom Jobcenter/         Mehrbedarf für Schwangere, Schwan-
 Amt für Jugend, Soziales und      gerschaftsbekleidung: ab der 13.     Jobcenter/Amt für
 Asyl: Mehrbedarf für Schwan-      Schwangerschaftswoche, Babyerst-     Jugend, Soziales und
 gere/Schwangerschaftsbeklei-      ausstattung: 2-3 Monate vor dem      Asyl
 dung/Erstausstattungsbeihilfe     errechneten Entbindungstermin

 Zahlung der Stiftung „Hilfe für
                                   in den ersten Schwangerschafts-      Schwangerschafts-
 die Familie – Schwangere in
                                   monaten                              beratungsstelle
 Not“ beantragen

                                                                                      Vor der Geburt   7
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Checkliste nach der Geburt

     Was?                             Wann?                            Wo?

     U-Untersuchungen                 ab der Geburt                    Kinderärztliche Praxis
     wahrnehmen

     Krankenversicherung für das      sofort nach der Geburt           Krankenkasse
     Kind abschließen

     Anmeldung beim Standesamt        innerhalb einer Woche nach der   Standesamt
                                      Geburt

     Kind beim Stadtamt anmelden      erfolgt automatisch durch das
                                      Standesamt

     Kitaplatz suchen                 so früh wie möglich              Internet

     Antrag Bedarf Kitaplatz          bei Bedarf mind. 3 Monate vor    Amt für Jugend,
                                      Beginn der Betreuung             Soziales und Asyl

     Kindergeld beantragen            ab der Geburt                    Familienkasse

     Kinderzuschlag beantragen        bei Bedarf                       Familienkasse

     Elterngeld beantragen            innerhalb der ersten 3 Monate    Versorgungsamt
                                      nach der Geburt

     Wohngeld beantragen              bei Bedarf                       Amt für Jugend,
                                                                       Soziales und Asyl

     Arbeitslosengeld II beantragen   bei Bedarf                       Jobcenter

     Unterhaltsvorschuss              bei Bedarf                       Amt für Jugend,
     beantragen                                                        Soziales und Asyl

     Elternbeitragsstützung           bei Bedarf                       Amt für Jugend,
     beantragen                                                        Soziales und Asyl

     Geschwisterermäßigung            bei Bedarf                       Amt für Jugend,
     beantragen                                                        Soziales und Asyl

8           Vor der Geburt
Elternratgeber - Rathaus Rostock
Schwangerschaftsberatung

Was ist das?
Alle Fragen und Probleme rund um Schwanger-
schaft, Geburt und Familie können hier bespro-
chen werden. Die Beraterinnen suchen gern mit
Ihnen gemeinsam nach Lösungen. Es gibt Infor-
mationen über Rechtsansprüche und Hilfsange-
bote sowie Unterstützung bei der Antragstellung.
Finanzielle Hilfen für die Erstausstattung des Kin-
des können beantragt werden. Die Beratung ist
kostenlos. Die Beraterinnen stehen unter Schwei-
gepflicht.

Wann kann ich die Beratung in Anspruch
nehmen?
Während der Schwangerschaft und bis zu drei
Jahre nach der Geburt können Frauen, Männer
und Paare beraten werden. Auch anonyme Bera-
tungen sind möglich. In Notsituationen ist kurz-
fristig Hilfe möglich. Ansonsten ist eine telefoni-
sche oder persönliche Terminabsprache sinnvoll.

Wo erfolgt die Beratung?

 	Caritas für das Erzbistum Hamburg e.V.             	Diakonie Rostocker Stadtmission e.V.
   Region Rostock                                       Psychologische Beratungsstelle
   Beratungsstelle für Frauen und Familie               Stockholmer Str. 1 , 18107 Rostock
   Beratungsstelle für Schwangere                       Tel. 0381 713008
   Augustenstr. 85, 18055 Rostock                       www.rostocker-stadtmission.de
   Tel. 0381 454720
   www.caritas-im-norden.de                           	donum vitae e.V.
                                                        Schwangerschaftsberatungsstelle
 	Caritas für das Erzbistum Hamburg e.V.               Paulstr. 48, 18055 Rostock
   Region Rostock                                       Tel. 0381 29417072
   Beratungsstelle für Frauen und Familie               www.rostock.donumvitae.org
   Beratungsstelle für Schwangere
   Hannes-Meyer-Platz 27, 18146 Rostock               	pro familia Landesverband Mecklenburg-
   Tel. 0381 6009110                                    Vorpommern e.V., Beratungsstelle Rostock
   www.caritas-im-norden.de                             Wismarsche Str. 6-7 (Eingang Feldstr.),
                                                        18057 Rostock
 	Diakonie Rostocker Stadtmission e.V.                 Tel. 0381 31305
   Seelsorgerliche und psychologische                   www.profamilia.de/rostock
   Beratungsstelle
   Bergstr. 10, 18057 Rostock
   Tel. 0381 27757
   www.rostocker-stadtmission.de

                                                                             Vor der Geburt        9
Elternratgeber - Rathaus Rostock
Gynäkologische
 Vorsorgeuntersuchungen

 Was ist das?
 Alle Versicherten haben Anspruch auf eine ärztli-
 che Schwangerschaftsbetreuung.
 Die Mutterschaftsvorsorge umfasst:
 • die Feststellung der Schwangerschaft,
 •d ie Festlegung des voraussichtlichen Geburts-
   termins,
 •d en Ausschluss von genitalen Infektionen, um
   Frühgeburten zu vermeiden,
 •d ie Fehlbildungssuche in der 20. Schwanger-
   schaftswoche,
 •d en Ausschluss von Schwangerschaftsdiabetes
   bzw. die Behandlung von Schwangerschaftsdia-
   betes und
 •d ie Kontrolle des regelrechten Kindswachstums
   und des Wohlbefindens von Mutter und Kind am
   Ende der Schwangerschaft.

 Wann kann ich die ärztliche Betreuung in
 Anspruch nehmen?
 Ein Anspruch auf ärztliche Betreuung besteht vor
 und während der Schwangerschaft, bei und nach
 der Entbindung.

 Wo kann ich mich ärztlich betreuen lassen?
 Auf der Seite der Kassenärztlichen Vereinigung
 Mecklenburg-Vorpommern finden Sie eine Liste
 aller Gynäkologen.
 www.kvmv.info

10       Vor der Geburt
Mitteilung über Schwangerschaft/
Mutterschutz

Was ist das?
Frauen sollen dem Arbeitgeber ihre Schwanger-
schaft und den mutmaßlichen Tag der Entbin-
dung mitteilen, sobald ihnen diese Tatsachen
bekannt sind.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den zuständigen
Aufsichtsbehörden die Schwangerschaft mitzutei-
len.
Mutterschutz schützt (werdende) Mütter, die in ei-
nem Arbeitsverhältnis stehen, vor Gefährdungen
der Gesundheit, vor Überforderungen am Arbeits-
platz, vor finanziellen Einbußen und vor dem Ver-
lust des Arbeitsplatzes.

Wann kann ich die Leistungen in Anspruch
nehmen?                                               der Entbindung und für den Entbindungstag sind
Vom Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ab-         Frauen durch das Mutterschaftsgeld und den Ar-
lauf von vier Monaten nach der Entbindung ist         beitgeberzuschuss finanziell abgesichert.
die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch
das Unternehmen bis auf wenige Ausnahmen un-          Wo kann ich mich beraten lassen?
zulässig.
Kann die werdende oder stillende Mutter nicht          	Landesamt für Gesundheit und Soziales
so beschäftigt werden, dass sie vor Gefahren für         Abt. Arbeitsschutz und technische Sicherheit-
Leben und Gesundheit ausreichend geschützt ist,          Dezernat Rostock
so ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein generelles      Erich-Schlesinger-Str. 35, 18059 Rostock
Beschäftigungsverbot umzusetzen.                         Tel. 0381 33159000
Bei persönlichen Beschwerden der werdenden               www.lagus.mv-regierung.de
Mutter kann zu deren Schutz von einer Ärztin/ei-
nem Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot
ausgesprochen werden.
Setzt eine Frau wegen eines Beschäftigungsver-
botes teilweise oder ganz mit der Arbeit aus oder
wird auf einen anderen Arbeitsplatz umgesetzt,
behält sie mindestens ihren Durchschnittsver-
dienst (Mutterschutzlohn).
Während der Schutzfrist ab sechs Wochen vor der
Geburt ihres Kindes darf die werdende Mutter
nur noch dann beschäftigt werden, wenn sie dies
selbst ausdrücklich erklärt hat.
Während der Schutzfrist nach der Entbindung
von acht Wochen (zwölf Wochen bei Früh- oder
Mehrlingsgeburten, nach Geburt eines Kindes mit
Behinderung) besteht ein absolutes Beschäfti-
gungsverbot.
Während der Mutterschutzfristen vor und nach

                                                                              Vor der Geburt         11
Mehrbedarf/Erstausstattung
 bei ALG II/Sozialhilfe

 Was ist das?
 Für werdende Mütter wird ab der 13. Schwanger-
 schaftswoche bis zur Entbindung ein Mehrbedarf
 in Höhe von 17 Prozent zusätzlich zum maßgeben-
 den Regelbedarf gewährt.
 Leistungen für Erstausstattung bei Schwanger-
 schaft und Geburt sind nicht von den Regelbedar-
 fen umfasst und werden gesondert erbracht. An-
 spruchsberechtigt sind auch Personen, die zwar
 ihren Lebensunterhalt decken können, nicht aber
 den einmaligen Bedarf anlässlich der Geburt.

 Wann kann ich die Leistung in Anspruch
 nehmen?
 Sobald die Frau von ihrer Schwangerschaft weiß,
 sollte sie ihrem persönlichen Ansprechpartner
 im Jobcenter, Amt für Jugend, Soziales und Asyl
 den vom Arzt errechneten Geburtstermin unter
 Vorlage des Mutterpasses mitteilen.
 Den Antrag auf Erstausstattung an Bekleidung
 aufgrund von Schwangerschaft sowie auf Baby-
 erstausstattung kann man ebenfalls ab der 13.
 Schwangerschaftswoche im Jobcenter/Amt für
 Jugend, Soziales und Asyl beim Ansprechpartner
 oder Leistungsberater stellen.

 Wo erfolgt die Beantragung?

     	Hanse-Jobcenter Rostock
       Friedrich-Engels-Platz 5 – 8, 18055 Rostock

     	Jobcenter U25
       Kopernikusstr. 1a, 18057 Rostock

12         Vor der Geburt
Hebammenhilfe

Was ist das?
Hebammen leisten mit ihrem Wissen und Können
Schwangeren und jungen Müttern Beistand. Ihre
Aufgaben umfassen die Schwangerenvorsorge,
Geburts- und Wochenbett-Betreuung sowie die
Unterstützung bei der Säuglingsversorgung und
in der Stillzeit. Es gibt freiberufliche Hebammen
und Klinikhebammen.

Wann kann ich die Leistung in Anspruch nehmen?
Die Leistungen einer Hebamme können mit Be-
ginn der Schwangerschaft, während und nach der
Geburt in Anspruch genommen werden.

Hebammenhilfe während der Schwangerschaft:
Hebammen unterstützen und begleiten werdende
Mütter und Väter während der Schwangerschaft.         Wundnähte, gibt Tipps bei Nachwehen oder zum
Sie sind auch befugt, die Schwangerschaft fest-       Stillen bzw. zur Ernährung des Säuglings. Beim
zustellen und den Mutterpass auszustellen. Sie        Neugeborenen überprüft sie den Gesundheitszu-
können bestimmte, im Mutterpass vorgesehene           stand, versorgt den Nabel und gibt Anleitung bei
Vorsorgeuntersuchungen durchführen. Hebam-            der Säuglingspflege. Sie hilft jungen Eltern, sicher
men helfen bei Schwangerschaftsbeschwerden,           mit dem Säugling umzugehen.
bieten Schwangerschaftsgymnastik und Geburts-
vorbereitungskurse an. Sie geben Entscheidungs-       Wie lange ist Hebammenhilfe möglich?
hilfe bei der Auswahl des Geburtsortes und der        Nach der Geburt hat jede gesetzlich versicherte
Geburtsmethode.                                       Frau 12 Wochen lang Anspruch auf die Unterstüt-
                                                      zung im Wochenbett durch eine Hebamme, bei
Hebammenhilfe während und nach der Geburt:            Bedarf auch bis zum Ende der Stillzeit. In den
Bei einem normalen Geburtsverlauf leitet die          ersten zehn Tagen nach der Geburt sind bis zu
Hebamme die Geburt eigenverantwortlich. Sie           20 Hausbesuche durch eine Hebamme möglich.
überwacht den Zustand des Kindes und unter-           Dann hat Sie bis zu achtmal Anspruch auf Still-
stützt die Mutter dabei, die Geburtswehen zu ver-     und/oder Ernährungsberatung bis zum Ende der
arbeiten und die Geburtsschmerzen zu bewälti-         Stillzeit und während das Kind gestillt wird bis
gen. Sie beobachtet den Verlauf der Geburt und        zum 9. Lebensmonat des Kindes.
entscheidet, ob zusätzliche medizinische Hilfe
und die Hinzuziehung eines Arztes notwendig ist.      Wo erfolgt die Beratung?
Zu ihren Aufgaben gehört auch die Beurteilung         Adressen von freiberuflichen Hebammen vermit-
und Prüfung der lebenswichtigen Funktionen des        teln Hebammenverbände und -netzwerke.
Neugeborenen, z.B. Atmung, Puls, Grundspan-           Schwangerschaftsberatungsstellen sowie Ärztin-
nung, Aussehen und Reflexe. Die Hebamme sorgt         nen und Ärzte können bei der Vermittlung von
für einen optimalen Stillstart für Mutter und Kind.   Hebammen behilflich sein.

Wochenbettbetreuung und Stillzeit:                    Hebammen sind zu finden über:
Auch nach der Geburt ist die Hebamme für die          Hebammenpraxen und Geburtshäuser, Gynäkolo-
Mutter und ihr neugeborenes Kind da. Sie hilft        ginnen und Gynäkologen, Entbindungskliniken, Ge-
und unterstützt bei allen Fragen, die das Kind und    sundheitsamt, Krankenkassen, Gelbe Seiten oder im
die Gesundheit der Mutter betreffen. So kontrol-      Internet unter www.hebammenverband.de.
liert sie z.B. die Gebärmutterrückbildung, versorgt

                                                                                Vor der Geburt           13
Familienhebammen (FH) / Familien-,
 Gesundheits- und Kinderkranken-
 pflegerinnen (FGKIKP)
 GESUNDHEITSAMT (kostenfrei)

 Wer ist das?
 Familienhebammen und Familien-, Gesundheits-
 und Kinderkrankenpflegerinnen begleiten Sie als
 Eltern nach Bedarf von der neunten Lebenswoche
 bis zum ersten Geburtstag Ihres Kindes. Sie besu-
 chen sie dafür zu Hause und besprechen, welche
 Unterstützung Sie an welcher Stelle benötigen.
 In der FH/FGKIKP finden Sie einen Kontakt zu
 Themen, wie z.B.
 • Elternsein und Bindung
 • Ernährung und Pflege des Kindes
 • Neuorganisation des Alltags mit dem Kind
 • Information zur Verbesserung der gesund-
    heitlichen Situation der Familie, bei möglichen   Was bringe ich zur Beantragung mit?
    belastend erlebten Situationen – insbesondere     Nichts.
    auch Familien mit behinderten, chronisch kran-
    ken Kindern und Kindern mit Regulationsstö-       Ist die Antragsstellung auch im Internet möglich?
    rungen, sowie Frühgeborenen                       Eine Anmeldung per E- Mail oder Telefon ist
 • Motivation und Wahrnehmung von Vorsorge-          möglich.
   untersuchungen
 • Abbau von Unsicherheiten und Ängsten bei den
    Eltern
 • Vermittlung und Kontaktaufnahme zu Ämtern,
   Ärzten und Beratungsstellen.

 Der Einsatz wird in Zusammenarbeit mit Kliniken,
 Frauen- und Kinderärzten, Hebammen und ande-
 ren betreuenden Personen im Gesundheitswesen
 koordiniert und im Bedarfsfall vermittelt.
 Die Eltern haben die Möglichkeit, sich selbst im
 Gesundheitsamt zu melden.

 Wo kann ich es beantragen?
  	Hanse- und Universitätsstadt Rostock
    Gesundheitsamt
    Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
    Paulstr. 22, 18055 Rostock
    Tel. 0381 381-5342, -5336
    E-Mail: ga.jugendarzt@rostock.de
    oder katja.clemens@rostock.de

14       Vor der Geburt
Vaterschaftsanerkennung

Was ist das?
Die Vaterschaft zu einem Kind, dessen Eltern zum
Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verhei-
ratet sind, ist rechtlich erst dann nachgewiesen,
wenn der Vater die Vaterschaft anerkennt oder
die Vaterschaft gerichtlich festgestellt wird. Die
Vaterschaftsanerkennung muss öffentlich er-
klärt und beurkundet werden. Grundsätzlich ist
die ebenfalls zu beurkundende Zustimmung der
Mutter dazu erforderlich. Sind der anerkennende
Vater und/oder die Mutter noch nicht volljährig,
bedarf es auch der Zustimmung der oder des ge-
setzlichen Vertreter(s).

Wann kann ich die Beratung/Beurkundung in
Anspruch nehmen?                                     Für weitere Zustimmungserklärungen (z.B. von
Die Beratung und Beurkundung kann vorgeburt-         gesetzlichen Vertretern eines minderjährigen
lich oder nach der Geburt des Kindes erfolgen.       Elternteils):
Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung          • Personalausweis oder Reisepass des Zustim-
und Zustimmung der Mutter erfolgen kostenlos            menden
im Amt für Jugend, Soziales und Asyl nach vor-       • beglaubigte Abschrift der Erklärung, zu der die
heriger Terminvergabe und können mit der Beur-          Zustimmung gegeben wird
kundung der Sorgeerklärung verbunden werden.         • eventuell Nachweise über die Stellung als ge-
Die Zustimmung der Mutter kann auch zu einem            setzlicher Vertreter
anderen Zeitpunkt erfolgen.
Muss die Vaterschaft erst festgestellt werden,       Im Einzelfall können weitere Unterlagen verlangt
kann das minderjährige Kind im Feststellungs-        werden. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der
verfahren durch das Amt für Jugend, Soziales und     zuständigen Stelle.
Asyl als Beistand (siehe S. 37) vertreten werden.

Was muss ich zur Beurkundung mitbringen?             Wo erfolgt die Beratung/Beurkundung?
In jedem Fall im Original:
• Personalausweis oder Reisepass der Eltern           	Hanse- und Universitätsstadt Rostock
• Geburtsurkunden der Eltern                             Amt für Jugend, Soziales und Asyl
Weicht Ihr Name von dem auf der Geburtsurkun-            Abteilung Unterhaltsangelegenheiten und
de ab, müssen Sie hierfür Nachweise vorlegen             Kindertagesförderung
(z.B. Bescheinigung über die erfolgte Namensän-          Sachgebiet Beistandschaften/Beurkundungen
derung, Eheurkunde).                                     St.-Georg-Straße 109, Haus II, 18055 Rostock
                                                         Tel. 0381 381-5019
 usätzlich bei Anerkennung der Vaterschaft vor
Z
der Geburt:                                          weitere zuständige Stellen (ggf. kostenpflichtig):
• Mutterpass (Seite des errechneten Entbindungs-    • Standesamt – die Vaterschaftsanerkennung
   termins) oder ärztliche Bestätigung des Entbin-      kann in der Regel in jedem Standesamt beur-
   dungstermins                                         kundet werden.
Zusätzlich bei Anerkennung der Vaterschaft nach      • Amtsgerichte
der Geburt:                                          • Notare
• Geburtsurkunde des Kindes                          • zur Beurkundung befugte Konsularbeamte
                                                        deutscher Auslandsvertretungen

                                                                               Vor der Geburt             15
Beurkundung Sorgeerklärung

 Was ist das?
 Für nicht miteinander verheiratete Eltern hat der
 Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, das Sor-
 gerecht für ein minderjähriges Kind gemeinsam
 auszuüben, wenn beide Elternteile erklären, dass
 sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (so
 genannte Sorgeerklärungen). Eine solche Sorge-
 erklärung muss öffentlich beurkundet werden.

 Wann kann ich die Beurkundung vornehmen
 lassen?
 Die Beurkundung kann vor(geburtlich) oder nach
 der Geburt des Kindes erfolgen. Die Beurkundung
 der Sorgeerklärung erfolgt kostenlos im Amt für
 Jugend, Soziales und Asyl nach vorheriger Termin-
 vergabe und kann mit der dazu erforderlichen Be-     Wo erfolgt die Beratung/Beurkundung?
 urkundung der Vaterschaftsanerkennung verbun-
 den werden.                                           	Hanse- und Universitätsstadt Rostock
                                                          Amt für Jugend, Soziales und Asyl
 Was muss ich zur Beurkundung mitnehmen?                  Abteilung Unterhaltsangelegenheiten und
 In jedem Fall im Original:                               Kindertagesförderung
 • Personalausweis oder Reisepass der Eltern              Sachgebiet Beistandschaften/Beurkundungen
 • Geburtsurkunden der Eltern – Weicht Ihr Name          St.-Georg-Straße 109, Haus II, 18055 Rostock
   von dem auf der Geburtsurkunde ab, müssen              Tel. 0381 381-5019
   Sie hierfür Nachweise vorlegen (z.B. Bescheini-
   gung über die erfolgte Namensänderung, Ehe-        weitere zuständige Stellen:
   urkunde).                                          • Notare (kostenpflichtig)
 • Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung und
    Zustimmungserklärung der Mutter

 Zusätzlich bei Sorgeerklärung vor der Geburt:
 • Mutterpass (Seite des errechneten Entbindungs-
    termins) oder ärztliche Bestätigung des Entbin-
    dungstermins

 Zusätzlich bei Sorgeerklärung nach der Geburt:
 • Geburtsurkunde des Kindes (falls noch keine
   Geburtsurkunde ausgestellt wurde: Bescheini-
   gung der Klinik/des Arztes, aus der Datum und
   Ort der Geburt des Kindes hervorgehen)

 Im Einzelfall können weitere Unterlagen verlangt
 werden. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der
 zuständigen Stelle.

16       Vor der Geburt
Haushaltshilfe

Was ist das?
Wenn der Haushalt nicht selbst geführt werden
kann, erledigt die Haushaltshilfe den Haushalt
und betreut bei Bedarf die Kinder, so dass für ei-
nen geregelten Tagesablauf gesorgt ist.

Wann kann ich den Antrag stellen?
Wenn
• wegen Schwangerschaft oder Entbindung der
   Haushalt nicht weitergeführt werden kann und
• insbesondere noch weitere Kinder unter 12 bzw.
   14 Jahren oder ein behindertes Kind zu versor-
   gen sind und
• sich keine andere Person kümmern kann,
kann ein Antrag gestellt werden.

Eine ärztliche Bescheinigung muss vorliegen.

Wo muss ich den Antrag stellen?
Bei meiner Krankenkasse.

                                                     Vor der Geburt   17
Mutterschaftsgeld

 Was ist das?
 Während der Mutterschutzfristen vor und nach
 der Entbindung und für den Entbindungstag er-
 halten Frauen, die Mitglied in einer gesetzlichen
 Krankenkasse sind, Mutterschaftsleistungen, die
 insgesamt grundsätzlich ihren vollen Lohn vor
 der Schwangerschaft ersetzen.
 Sie erhalten dann Mutterschaftsgeld in Höhe von
 bis zu 13 Euro pro Tag von der gesetzlichen Kran-
 kenversicherung und einen Arbeitgeberzuschuss.
 Voraussetzung dafür ist, dass sie in einem Arbeits-
 verhältnis (ab 1.1.2018 in einem Beschäftigungs-
 verhältnis) stehen bzw. das Arbeitsverhältnis (ab
 1.1.2018 das Beschäftigungsverhältnis) während
 der Schwangerschaft oder in den Schutzfristen
 vom Arbeitgeber zulässig gekündigt wurde.
 Frauen, die nicht selbst Mitglied einer gesetzli-     Informationen und Antragsformulare stehen im
 chen Krankenkasse sind, sondern privat oder bei       Internet zur Verfügung:
 einer gesetzlichen Krankenkasse familienversi-        www.mutterschaftsgeld.de
 chert sind, können unter bestimmten Vorausset-
 zungen Mutterschaftsgeld von einmalig bis zu 210
 Euro durch das Bundesversicherungsamt zuzüg-
 lich Arbeitgeberzuschuss in Höhe der Differenz
 zwischen 13 Euro und dem durchschnittlichen
 Monatsentgelt erhalten. Für Selbstständige gelten
 besondere Regelungen in Abhängigkeit von ihrer
 Krankenversicherung bzw. Krankentagegeldversi-
 cherung. Arbeitslosengeld-I-Empfängerinnen er-
 halten Mutterschaftsgeld in Höhe des bisherigen
 Arbeitslosengeldes I von der Krankenkasse.

 Wann kann ich den Antrag stellen?
 Spätestens sieben Wochen vor dem mutmaß-
 lichen Entbindungstermin wird die notwendige
 Bescheinigung vom Gynäkologen/von der Heb-
 amme ausgestellt.

 Wo muss ich den Antrag stellen?

 Bei meiner Krankenkasse
 bzw. beim
 Bundesversicherungsamt
 (Mutterschaftsgeldstelle)
 Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn
 Tel. 0228 6191888

18       Vor der Geburt
Elternzeit

Was ist das?
Einen Anspruch auf Elternzeit haben Mütter und
Väter, Pflege- und Adoptiveltern, sowie in Ausnah-
mefällen Großeltern und Verwandte bis dritten
Grades, die in einem Arbeitsverhältnis stehen.
Die Berechtigten müssen mit dem Kind im selben
Haushalt leben, es überwiegend selbst betreuen
und erziehen und während der Elternzeit nicht
mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des
Monats arbeiten.
Der Anspruch auf Elternzeit besteht für jeden
Elternteil unabhängig voneinander bis zur Voll-
endung des dritten Lebensjahres des Kindes. Ein
Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem
dritten und achten Geburtstag des Kindes bean-
sprucht werden.
Während der Elternzeit kann der Arbeitgeber kei-
ne Kündigung aussprechen.

Wann muss die Anmeldung erfolgen?
Spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn
muss die Elternzeit, die zwischen der Geburt
des Kindes und seinem dritten Geburtstag liegt,
schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber verlangt
werden. Für die Elternzeit zwischen dem dritten
und achten Geburtstag des Kindes beträgt die An-
meldefrist 13 Wochen.

Wo kann ich mich beraten lassen?
Örtlich zuständig für Rostock ist das

 	Landesamt für Gesundheit und Soziales MV
    Dezernat Rostock
    Erich-Schlesinger-Str. 35, 18059 Rostock
    Tel. 0381 33159177
    www.lagus.mv-regierung.de

                                                     Vor der Geburt   19
Anmeldung zur Geburt

 Was ist das?
 Das Kind kann an verschiedenen Orten zur Welt
 kommen. Entbindungen sind in Krankenhäusern/
 Kliniken, Geburtshäusern oder zu Hause möglich.
 Besteht bereits Kontakt zu einer Hebamme, stellt
 diese ggf. den Kontakt zur Klinik her. Bei einer ge-
 planten Geburt im Geburtshaus oder einer Haus-
 geburt erfolgt die Anmeldung generell über die
 entsprechende Hebamme.

 Wann erfolgt die Anmeldung?
 Eine Anmeldung ist nicht zwingend erforderlich,
 aber besonders Risikoschwangeren zu empfeh-
 len.
 Ab der 30. Schwangerschaftswoche sollte bei Be-
 darf telefonisch ein Gesprächstermin in der Klinik
 vereinbart werden oder ein entsprechender Info-
 abend besucht werden.

20        Vor der Geburt
Erstberatung durch das Netzwerk
Frühe Hilfen

Was ist das?
Die Geburt eines Kindes ist ein Neuanfang, der        	DRK Rostocker Kinder u. Jugendhilfe gGmbH
alle bisherigen Gewohnheiten der jungen Eltern          Brahestr. 37, 18059 Rostock
auf den Kopf stellt. Fachleute aus dem Gesund-          Frau Fink
heitswesen, die (Familien-) Hebammen, aus den           Tel. 0381 36465415
Schwangerschaftsberatungsstellen, aus der Kin-          E-Mail: c.fink@drk-rostock.de
der- und Jugendhilfe u.a. arbeiten im Netzwerk
der Frühen Hilfen zusammen.                           	Charisma e.V.
Ziel ist es, frühzeitig zu informieren, zu beraten      Eutiner Str. 20, 18109 Rostock
und zu unterstützen, bevor aus kleinen Sorgen           Frau Dahlke
große Probleme entstehen.                               Tel. 0381 2079161
                                                        E-Mail: maria.dahlke@charismarostock.de
Wann kann ich die Beratung in Anspruch
nehmen?                                               	Diakonie Rostocker Stadtmission e.V.
Alle (werdenden) Eltern in der Hanse- und Uni-          Stockholmer Str. 1, 18107 Rostock
versitätsstadt Rostock, insbesondere Eltern von         Frau Symanzik
kleinen Kindern bis zum dritten Lebensjahr, kön-        Tel. 0381 713008
nen die regionalen Ansprechpartnerinnen oder            E-Mail: psychberatung.lk@rostocker-
die Netzwerkkoordinatorin ansprechen, wenn sie          stadtmission.de
sich Unterstützung wünschen, aber nicht genau
wissen, wer ihnen helfen kann.                        	Deutscher Kinderschutzbund Rostock e.V.
                                                        Kurt-Schumacher-Ring 160, 18146 Rostock
Sie suchen Rat, Hilfe, Unterstützung? Bitte spre-       Frau Janke
chen Sie uns an!                                        Tel. 0381 7680215
                                                        E-Mail: grit.janke@kinderschutzbund-rostock.de
Wo erfolgt die Beratung?
                                                      	Caritasverband für das Erzbistum Hamburg
 	Charisma e.V.                                      Beratungszentrum Dierkow
    Eutiner Str. 20, 18109 Rostock                      Hannes-Meyer-Platz 27, 18146 Rostock
    Frau Hagen                                          Frau Kaiser
    Tel. 0381 2079161                                   Tel. 0381 6009110
    E-Mail: marie.hagen@charismarostock.de              E-Mail: katharina.kaiser@caritas-im-norden.de

 	ASB gGmbH				                                      Netzwerkkoordinatorin Frühe Hilfen
    Am Schmarler Bach 1, 18106 Rostock                  Hanse- und Universitätsstadt Rostock
    Frau Bohn                                           Amt für Jugend, Soziales und Asyl
    Tel. 0381 1218118                                   Sachgebiet Planung/Qualitätsentwicklung
    E-Mail: sbz-haus12@asb-kjh.de                       Frau Katrin Oldörp
                                                        Tel. 0381 381-1024
 	Diakonie Rostocker Stadtmission e.V.               E-Mail: katrin.oldoerp@rostock.de
    Frau Clasen
    Bergstr. 10, 18057 Rostock                       Bei Bedarf kann die Beratung auch vor Ort bzw.
    Tel. 0381 27757                                  in der Häuslichkeit stattfinden.
    E-Mail: jana.clasen@rostocker-stadtmission.de

                                                                              Vor der Geburt          21
Klinik für Gynäkologie und
 Geburtshilfe

 Was ist das?
 Ein vielseitiges und individuell nutzbares Leis-
 tungsspektrum rund um die Schwangerschaft,
 Geburt und Geburtennachsorge stellt dieser Be-
 reich zur Verfügung.
 Die Klinik möchte die Eltern von der Schwanger-
 schaft bis hin zur Geburt und über die Stillzeit
 hinaus begleiten. Hebammen, Schwestern, Ärzte so-
 wie Still- und Laktionsberaterin stehen den Eltern
 hier zur Seite. In der Klinik werden Informationsver-
 anstaltungen sowie spezielle Sprechstunden (Risi-
 koschwangerenbetreuung, Geburtsplanungen) und
 eine Geschwisterschule angeboten.

 Familienorientierte Geburtshilfe

     Gynäkologe                     24 Std. im Haus
     Hebamme                        24 Std. im Haus

     Anästhesist                    24 Std. im Haus

     Kinderarzt/Neurologie          24 Std. im Haus

     Kinderintensivstation für
     Frühgeborene und kranke        vorhanden
     Neugeborene

     Anwesenheit des Partners im
                                    möglich
     Kreißsaal

     Familienzimmer                 nach Kapazität

     24 Std. Rooming-in             möglich

 Wo erfolgt die Beratung?

     	Klinikum Südstadt Rostock
       Südring 81, 18059 Rostock
       Tel. 0381 4401-4546
       E-Mail: kreißsaal@kliniksued-rostock.de

22          Vor der Geburt
Was?                                Wann?              Wo?

Geburtsplanung                      ab 36. SSW         Nach Terminvereinbarung Kreißsaal
                                                       Tel. 0381 4401-4546
bei Beckenendlage                   ab 36. SSW
bei Zwillingsschwangerschaften      ab 32. SSW

Gespräche nach                      nach Bedarf        Nach Terminvereinbarung Kreißsaal
besonderem Geburtsverlauf                              Tel. 0381 4401-4546

Infoabend für werdende Eltern       den 1. Montag im   19 Uhr im Hörsaal der Klinik
inkl. Besichtigung von Kreißsaal,   Monat
Entbindungsstation und Kinder-
intensivstation

Geschwisterschule                   1 x im Quartal     Entbindungsstation 1
                                    samstags           Tel. 0381 4401-4546

Hebammengespräch mit Anlegen der    ab 36. SSW         Kreißsaal
Papiere zur Geburt                                     Tel. 0381 4401-4546
                                                       Terminvereinbarung an 32. SSW

                                                                      Vor der Geburt       23
Heute schon mit
            Ihrem                 Kind
             gesprochen?
                        www.medienwissen-mv.de

gefördert vom:

      24         Vor der Geburt
Kindergeld

Was ist das?
Kindergeld wird zur Deckung des Bedarfes für die
Betreuung und Erziehung oder die Ausbildung
des Kindes gezahlt. Für ein und dasselbe Kind er-
hält nur eine Person das Kindergeld.
Deutsche erhalten grundsätzlich Kindergeld für
ihre Kinder, wenn der Antragsteller (Kindergeld-
berechtigte) und das Kind seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Besondere Regelungen gelten für in der EU Be-
schäftigte, für Deutsche, die im Ausland woh-
nen und für in Deutschland lebende Ausländer,
Flüchtlinge und Asylbewerber.

Als Kinder können berücksichtigt werden:
• eigene oder adoptierte Kinder
• Kinder des Ehegatten und Enkelkinder, wenn sie
   im Haushalt leben
• Pflegekinder.

Wann kann ich die Leistung in Anspruch
nehmen?
Ein Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätz-
lich für jeden Monat, in dem wenigstens an einem
Tag die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen
haben.
Kindergeld kann für vier Jahre rückwirkend be-
antragt werden. Eine gesetzliche Auszahlungs-
beschränkung lässt jedoch nur eine Auszahlung
von 6 Monaten vor Antragsstellung zu. Kindergeld
kann grundsätzlich bis zur Vollendung des 25. Le-
bensjahres gezahlt werden.

Wo erfolgt die Beantragung?

Familienkasse Nord, 20069 Hamburg
Besucheranschrift:
   Kopernikusstr. 1a, 18057 Rostock
   Tel. 0800 455-5530 (persönliche Anliegen)
   bzw. 0800 455-5533 (Auszahlungstermine)

Oder auch online. Hinweise dazu finden Sie auf
der Internetseite der Familienkasse.

Anträge zum Ausdrucken und Ausfüllen unter:
www.familienkasse.de

                                                    Leistungen   25
Elterngeld

 Was ist das?
 Elterngeld (Basiselterngeld/ElterngeldPlus) ist
 eine Einkommensersatzleistung, auf die Mütter
 und Väter Anspruch haben,
 • wenn sie ihr Kind nach der Geburt selbst betreu-
    en und erziehen,
 • nicht mehr als 30 Stunden in der Woche
   erwerbstätig sind,
 • mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und
 • einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Auf-
    enthalt in Deutschland haben.

 Müttern und Vätern stehen bis 14 Monatsbeiträge
 Basiselterngeld zur Verfügung, die sie unterein-
 ander aufteilen können. Das Mindestbasiseltern-
 geld beträgt 300 Euro.
 ElterngeldPlus beträgt maximal die Hälfte des
 Elterngeldbetrages, der Eltern ohne Teilzeitein-
 kommen nach der Geburt zustehen würde. Es wird
 aber für den doppelten Zeitraum gezahlt.
 Weitere Informationen u.a. auch zur Höhe der
 Leistungen erhalten Sie unter:
 https://www.familien-wegweiser.de/Elterngeld-
 rechnerPlaner.

 Wann kann ich den Antrag stellen?
 Der schriftliche Antrag auf Elterngeld wird nach
 Geburt des Kindes gestellt. Rückwirkend erfolgen
 Zahlungen nur für die letzten drei Lebensmonate.

 Wo muss ich den Antrag stellen?
 Örtlich zuständig für Rostock ist das

     L andesamt für Gesundheit und Soziales MV
      Dezernat Rostock
      Erich-Schlesinger-Str. 35, 18059 Rostock
      Tel. 0381 3315-9177
      Fax 0381 3315-9049

     Anträge sind online erhältlich:
     www.lagus.mv-regierung.de

26        Leistungen
Unterhalt

Was ist das?

Kindesunterhalt
Kinder haben grundsätzlich einen Unterhaltsan-
spruch bis zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit
gegenüber ihren Eltern.
Leben die Eltern getrennt, erfüllt der Elternteil,
bei dem das minderjährige Kind aufwächst, sei-
nen Unterhaltsbeitrag in der Regel durch dessen
Pflege und Erziehung. Geldzahlungen werden von
diesem Elternteil dann nicht erwartet. Der ande-
re Elternteil hingegen hat Barunterhalt zu leisten.
Mit der Volljährigkeit des Kindes entfällt der Un-
terhalt durch Pflege und Erziehung. Dann sind in
der Regel beide Elternteile barunterhaltspflichtig.
Die Höhe des zu leistenden Barunterhalts hängt
vom Alter und dem Unterhaltsbedarf des Kindes,        Wann kann ich die Beratung in Anspruch
dem Einkommen des barunterhaltspflichtigen El-        nehmen?
ternteils und der Anzahl der Unterhaltsberechtig-     Die Beratung kann nach vorheriger Terminverein-
ten ab. Die Berechnung erfolgt anhand der Düs-        barung bei Bedarf jederzeit in Anspruch genom-
seldorfer Tabelle und den unterhaltsrechtlichen       men werden.
Leitlinien der Familiensenate des Oberlandesge-       Zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche kann
richts Rostock.                                       das minderjährige Kind durch das Amt für Jugend,
                                                      Soziales und Asyl als Beistand (siehe S. 37) ver-
Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus           treten werden.
Anlass der Geburt
Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs      Wo erfolgt die Beratung?
Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt
des Kindes Unterhalt zu gewähren. Soweit die           	Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Mutter nicht arbeitet, weil sie infolge Schwanger-       Amt für Jugend, Soziales und Asyl
schaft oder Entbindung dazu außerstande ist, ist         Sachgebiet Beistandschaften/Beurkundungen
der Vater verpflichtet, ihr auch länger Unterhalt        St.-Georg-Straße 109, Haus II, 18055 Rostock
zu gewähren. Der Vater/die Mutter sind ebenfalls         Tel. 0381 381-5019
zum Unterhalt verpflichtet, wenn die Mutter/der
Vater wegen der Pflege und Erziehung des Kindes
nicht arbeiten kann.
Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Mo-
nate vor der Geburt und besteht für mindestens
drei Jahre nach der Geburt.
Mütter und Väter, die allein für ihr Kind sorgen,
haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung
bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprü-
chen des Kindes sowie ihrer Unterhaltsansprüche
aus Anlass der Geburt. Junge Volljährige haben
ebenfalls Anspruch auf Beratung und Unterstüt-
zung bei der Geltendmachung ihrer Unterhaltsan-
sprüche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.

                                                                                   Leistungen         27
Unterhaltsvorschuss

 Was ist das?
 Die „Unterhaltsvorschussleistung“ ist eine finan-
 zielle Hilfe für alleinerziehende Mütter oder Väter,
 die keinen oder zu wenig Unterhalt vom anderen
 Elternteil für das bei ihnen lebende Kind bekom-
 men.

 Wann kann ich die Beratung/Leistung in
 Anspruch nehmen?
 Unterhaltsvorschuss kann auf schriftlichen Antrag
 eines Elternteils für Kinder gewährt werden, die
 • das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
 • im Inland bei einem Elternteil leben, der ledig,
    verwitwet oder geschieden ist oder von seinem
    Ehegatten dauernd getrennt lebt und
 • nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem
    anderen Elternteil oder, wenn dieser oder ein       Was muss ich zur Beantragung von Unterhalts-
    Stiefelternteil gestorben ist, keine Waisenbe-      vorschuss mitbringen?
    züge in Höhe der Unterhaltsvorschussleistung        • Personalausweis oder Reisepass bzw. Aufent-
    beziehen.                                              haltstitel der Antragstellerin/des Antragstellers
 Ab Vollendung des 12. Lebensjahres bis zur Voll-       • Geburtsurkunde des Kindes
 endung des 18. Lebensjahres besteht der An-            • Vaterschaftsanerkennungsurkunde oder Be-
 spruch jedoch nur, wenn keine Leistungen nach             schluss über die Vaterschaftsfeststellung
 dem SBG II bezogen werden oder durch den Un-           • ggf. amtliche Festlegung über die Höhe der
 terhaltsvorschuss das Kind nicht mehr auf SGB II          Unterhaltsverpflichtung (Unterhaltstitel) im
 Leistungen angewiesen ist oder der Elternteil, bei        Original der vollstreckbaren Ausfertigung
 dem das Kind lebt über Einkommen in Höhe von           • ggf. Scheidungsurteil/Scheidungsbeschluss/
 mindestens 600 Euro verfügt.                              Aufhebungsbeschluss
                                                        • ggf. schriftliche Bestätigung des Getrenntlebens
 Wo erfolgt die Beratung?                                  durch einen Rechtsanwalt
                                                        • Einkunftsnachweise, wie z.B. Kindergeld, Halb-
     	Hanse- und Universitätsstadt Rostock                waisenrente, Unterhaltszahlungen
       Amt für Jugend, Soziales und Asyl                • ab dem 12. Lebensjahr vollständiger Bewilli-
       Abteilung Unterhaltsangelegenheiten und            gungsbescheid vom Jobcenter
       Kindertagesförderung                             • ab dem 15. Lebensjahr Nachweis über den
       Sachgebiet Unterhaltsvorschuss                      Besuch der allgemeinbildenden Schule oder
       St.-Georg-Straße 109, Haus II, 18055 Rostock        Belege über Einkünfte
       Tel. 0381 381-5019
                                                        Im Einzelfall können weitere Unterlagen verlangt
                                                        werden. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei
                                                        der zuständigen Stelle.

28         Leistungen
Kinderzuschlag

Was ist das?
Der Kinderzuschlag bietet Familien mit kleinem
Einkommen eine finanzielle Unterstützung. Für
ein und dasselbe Kind kann nur eine Person den
Kinderzuschlag erhalten. Er wird bei Bedarf zu-
sammen mit dem Kindergeld ausgezahlt.

Um ihn zu erhalten, müssen diese Voraus-
setzungen erfüllt sein:
• Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung)
   wird für das Kind gezahlt.
• Das monatliche Bruttoeinkommen der Eltern
   beträgt mindestens 900 Euro (Elternpaare) oder
   600 Euro (Alleinerziehende).
• Das monatliche Bruttoeinkommen übersteigt
   nicht die Höchsteinkommensgrenze.
• Der Bedarf der Familie ist durch die Zahlung von
   Kinderzuschlag und evtl. zustehendem Wohn-
   geld gedeckt und deshalb besteht kein Anspruch
   auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld.

Wann kann ich die Leistung in Anspruch
nehmen?
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird Kin-
derzuschlag ab dem Monat der Antragstellung
gezahlt. Er wird nicht rückwirkend gezahlt. Kinder-
zuschlag kann längstens bis zur Vollendung des
25. Lebensjahres gezahlt werden.

Wo erfolgt die Beantragung?

Familienkasse Nord, 20069 Hamburg
Besucheranschrift:
  	Kopernikusstr. 1a, 18057 Rostock
    Tel. 0800 455-5530 (persönliche Anliegen)
    bzw. 0800 455-5533 (Auszahlungstermine)

Unter www.familienkasse.de können die Antrags-
formulare aufgerufen und ausgefüllt werden. Sie
müssen jedoch ausgedruckt und unterschrieben
werden.

                                                      Leistungen   29
Frühförderung

 Was ist das?
 Frühförderung ist ein kostenfreies Angebot, wel-
 ches sich an Kinder richtet, welche im Hinblick
 auf ihren Entwicklungsstand von einer Behin-
 derung bedroht oder behindert sind und deren
 Familien. Die Hilfen können von der Geburt bis
 zur Einschulung in Anspruch genommen werden.
 Die Frühförderung kann dabei eine rein heilpäda-
 gogische Hilfe oder ein Angebot mit medizinisch-
 therapeutischen Unterstützungen sein.
 Das Kind bekommt durch die, mit den Eltern ab-
 gestimmte, ganzheitliche Förderung die Unter-
 stützung, sich entsprechend seiner Ressourcen
 zu entwickeln, Beeinträchtigungen zu kompen-
 sieren und kann so besser in seiner Lebenswelt
 teilhaben. Die Förderungen können in den Früh-
 förderstellen, in der Häuslichkeit oder in der Kita
 stattfinden.

 Wann kann ich Frühförderung in Anspruch
 nehmen?
 Die Entwicklung eines jeden Kindes ist individu-
 ell. Sollte jedoch eine deutlich verlangsamte oder
 eine auffällig andersartige Entwicklung im Ver-
 gleich zu Gleichaltrigen festgestellt werden, kön-     	DRK Kreisverband Rostock e.V.
 nen die Eltern beim Amt für Jugend, Soziales und         Patriotischer Weg 93, 18057 Rostock
 Asyl eine Frühförderung beantragen.                      Tel. 0381 1216377
                                                          E-Mail: fruehfoerderung@drk-rostock.de
 Wo kann ich einen Antrag stellen?
                                                       Frühförderstellen:
     	Amt für Jugend, Soziales und Asyl                	Frühförderung KJG
        St.-Georg-Str. 109, Haus II, 18055 Rostock          Albrecht-Tischbein-Straße 46, 18109 Rostock
        Tel. 0381 381-5231                                  Tel. 0381 877453755
        E-Mail: katja.blumenthal@rostock.de                 E-Mail: info@kjg-rostock.de

 Interdisziplinäre Frühförderstellen:                   	Frühförderung Sonnenblume
   	Centrum für Interdisziplinäre Frühberatung           Sonnenblumenweg 49, 18119 Rostock-
      und Frühförderung                                    Diedrichshagen
      Georg-Adolf-Demmler-Str. 12b, 18146 Rostock          Tel. 0381 5192990 oder
      Tel. 0381 7688443                                    Mobil: 0160 8333163
      E-Mail: fruehfoerderung@lebenshilfe-rostock.de
                                                        	Gesellschaft für Gesundheit und Pädagogik mbH
     	Centrum für Pädagogik und Therapie                 Goerdelerstraße 50, 18069 Rostock
        Trelleborger Str. 10c, 18107 Rostock               Tel. 0381 81727-3840 oder
        Tel. 0381 7788806                                  Mobil: 0151 18250684
        E-Mail: info@cepaeth.de                            E-Mail: madlen.spaans@ggp-rostock.de

30          Leistungen
Arbeitslosengeld II/Sozialgeld

Was ist das?
Wenn der Lebensunterhalt der Familie (z.B. wäh-
rend der Elternzeit) nicht ausreicht, um den
Lebensunterhalt zu bestreiten, kann Arbeitslo-
sengeld II – auch Grundsicherung für Arbeitsu-
chende oder Hartz IV genannt – erhalten. Kinder,
die jünger als 15 Jahre alt sind, können Sozialgeld
erhalten.

Wer erhält welche Leistungen?
Sobald der Bedarf besteht, stellen Sie einen An-
trag in Ihrem Jobcenter. Eltern oder Alleinerzie-
hende, die schon vor der Geburt Leistungen vom
Jobcenter erhalten haben, sollten die Geburts-
urkunde ihres Kindes sofort im Hanse-Jobcenter
Rostock einreichen.

Wann kann ich die Leistung in Anspruch
nehmen?
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird Kin-
derzuschlag ab dem Monat der Antragstellung
gezahlt. Er wird nicht rückwirkend gezahlt. Kinder-
zuschlag kann längstens bis zur Vollendung des
25. Lebensjahres gezahlt werden.

Wo können Sie Ihren Antrag stellen?

 	Hanse-Jobcenter Rostock
    Friedrich-Engels-Platz 5-8, 18055 Rostock

 	Jugendhaus
    Kopernikusstr. 1a, 18057 Rostock

 	Hanse-Jobcenter Rostock
    Schweriner Str. 50/51, 18069 Rostock

Hotline: 0381 46110

                                                      Leistungen   31
Bildung und Teilhabe

 Was ist das?
 Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen
 Rechtsanspruch aufs Mitmachen – zum Beispiel
 bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in
 Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Ver-
 einen und Gruppen.

 Wer erhält welche Leistungen?
 Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Er-
 wachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder
 Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinder-
 zuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grund-
 sätzlich einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und
 Teilhabeleistungen. Auch wer Leistungen nach
 dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann
 einen Anspruch auf das Bildungspaket haben.
 Zudem kann ein Anspruch auf Leistungen des Bil-           zen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien),
 dungspakets nach dem SGB II bestehen, wenn das            wird den Schülerinnen und Schülern zweimal im
 Kind bzw. seine Eltern zwar ansonsten keine der           Schuljahr ein Zuschuss gezahlt: zu Beginn des
 genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die           Schuljahres 70 Euro und jeweils im Februar da-
 spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des            rauf 30 Euro.
 Kindes nicht decken können.                            • Ausflüge: Die Kosten ein- und mehrtägiger Aus-
 • Mehraufwendungen für Mittagessen in Kita, Schule       flüge von Schulen, Kitas und Kindertagespflege
   und in der Kindertagespflege: Einen Zuschuss für        werden übernommen (z.B. für Klassenfahrten).
   das gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn        • Schülerbeförderung: Insbesondere wer eine
   Aufwendungen für ein gemeinschaftliches Mit-            weiterführende Schule besucht, hat oft einen
   tagessen entstehen. Der verbleibende Eigenanteil        weiten Schulweg. Einen Zuschuss zur Schülerbe-
   der Eltern bzw. des Kindes liegt bei einem Euro         förderung bekommen Sie für die nächstgelege-
   pro Tag und Essen.                                      ne Schule, wenn der Weg bis Klasse 6 mehr als 2
 • Lernförderung: Bedürftige Schülerinnen und             km und ab Klasse 7 mehr als 4 km beträgt.
    Schüler können Lernförderung in Anspruch neh-
    men, wenn nur dadurch das wesentliche Lern-         Wo können Sie Ihren Antrag stellen?
    ziel erreicht werden kann. Voraussetzung ist ins-
    besondere, dass die Schule den Bedarf bestätigt      	Hanse-Jobcenter Rostock
    und keine vergleichbaren schulischen Angebote          Friedrich-Engels-Platz 5-8, 18055 Rostock
    bestehen.
 • Kultur, Sport, Mitmachen: Bedürftige Kinder sol-     	Jugendhaus
    len in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein,          Kopernikusstr. 1a, 18057 Rostock
    sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen.
    Dafür steht monatlich ein Betrag von insgesamt       	Hanse-Jobcenter Rostock
    bis zu 10 Euro zur Verfügung, zum Beispiel für         Schweriner Str. 50/51, 18069 Rostock
    den Mitgliedsbeitrag des Sportvereins, die Ge-
    bühren der Musikschule oder im Ausnahmefall         Hotline: 0381 46110
    auch für Ausrüstungsgegenstände wie Sport-
    schuhe oder Musikinstrumente.
 • Persönlicher Schulbedarf: Für die Ausstattung
    mit persönlichem Schulbedarf (z.B. Schulran-

32        Leistungen
Mehrbedarfe/Erstausstattung bei
ALG II/Sozialgeld

Was ist das?
Für werdende Mütter wird ab der 13. Schwanger-
schaftswoche bis zur Entbindung ein Mehrbedarf
in Höhe von 17 Prozent zusätzlich zum maßgeben-
den Regelbedarf gewährt.
Leistungen für Erstausstattung bei Schwanger-
schaft und Geburt sind nicht von den Regelbedar-
fen umfasst und werden gesondert erbracht. An-
spruchsberechtigt sind auch Personen, die zwar
ihren Lebensunterhalt decken können, nicht aber
den einmaligen Bedarf anlässlich der Geburt.

Wer erhält welche Leistungen?
Alleinerziehende und werdende Mütter erhalten
unter dem Vorbehalt der Hilfebedürftigkeit ab der
13. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf.                                           Wo können Sie Ihren Antrag stellen?
Ebenfalls können Sie Leistungen für Erstausstattung
bei Schwangerschaft und Geburt erhalten. Auf An-                                       	Hanse-Jobcenter Rostock
trag werden Ihnen folgende Leistungen gewährt, so-                                       Friedrich-Engels-Platz 5-8, 18055 Rostock
fern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
Erstausstattung an Bekleidung aufgrund                                                 	Jugendhaus
von Schwangerschaft........................................... 80 EUR                    Kopernikusstr. 1a, 18057 Rostock
Erstausstattung der Wohnung zur Ein-
richtung eines Kinderzimmers .....................325 EUR                              	Hanse-Jobcenter Rostock
Babyerstausstattung sowie Stillbedarf......195 EUR                                        Schweriner Str. 50/51, 18069 Rostock
gesamt:........................................................... 600 EUR
                                                                                      Hotline: 0381 46110
Wird ein weiteres Kind im Abstand von drei Jahren
geboren, dann sind:
Zur Erweiterung des Kinderzimmers
oder Erstausstattung der Wohnung............ 250 EUR
für Bekleidung des Kindes und
Stillbedarf.................................................................150 EUR
gesamt: ......................................................... 400 EUR
zu gewähren.

Zusätzliche Unterstützung
Die Schwangere oder Mutter und Kind haben
Anspruch auf die Deckung ihres angemessenen
Wohnbedarfs.
Sollte im Zusammenhang mit der bevorstehenden
Geburt ein Umzug erforderlich werden, erhalten Sie
dazu wichtige Informationen von den Mitarbeitern
des Hanse-Jobcenters Rostock. Holen Sie unbedingt
vor Unterzeichnung eines neuen Mietvertrages die
Zustimmung vom Hanse-Jobcenter Rostock ein.

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