Elternratgeber - Rathaus Rostock
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Lokales Bündnis für Familie Rostock Wer sind wir und was wollen wir erreichen? Das Lokale Bündnis für Familie in Rostock ist ein Zusammenschluss von Akteuren aus Institutionen, Vereinen, Verbänden, Unternehmen und Privatpersonen. Wir wollen das Thema „Familie“ in die Öffentlichkeit bringen und setzen uns für eine familienfreundliche Politik und familienfreundliche Lebensbedingungen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ein. Das Lokale Bündnis für Familie Rostock setzt sich ein für · eine ausreichend und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung, · die Gesundheitsförderung in verschiedenen Lebensräumen von Familien, · Beratungs-, Bildungs-, Unterstützungs-, Kultur- und Freizeitangebote für Familien, Eltern und Alleinerziehende. Das Lokale Bündnis für Familie Rostock unterstützt die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben, um Unternehmen, Einrichtungen und Vereine zu motivieren, diese zu ermöglichen. Kontakt Hanse- und Universitätsstadt Rostock Amt für Jugend, Soziales und Asyl Andrea Wehmer Kinder-, Jugend- und Familienkoordinatorin St.-Georg-Str. 109, Haus II, 18055 Rostock E-Mail: andrea.wehmer@rostock.de www.familie-in-rostock.de 2
Vorwort Liebe Mütter, liebe Väter, liebe Eltern, „Um ein Kind zu erziehen, braucht es ein ganzes Dorf.“ (afrikanisches Sprichwort) Kinder sind ein großes Geschenk und eine Her- ausforderung zugleich. Vor Ihnen liegt eine aufregende Zeit. Sie wollen das Beste für Ihr Kind, Ihre Kinder. Dazu braucht es viel Liebe, Geduld, Gelassenheit und manchmal auch Unterstützung und Entlas- tung. Schließlich ist die Verantwortung, die Sie tragen, sehr groß. In der neuen Auflage des Rostocker Ratgebers für (werdende) Eltern finden Sie viele Informationen rund um Anträge, Fördermöglichkeiten, Bildungs- kurse, Beratungsangebote und noch vieles mehr. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock möchte Sie auf diesem Weg gern begleiten. Wir möchten uns nicht einmischen. Wir wollen Sie wissen las- sen, dass wir für Sie da sind. Sie sind die Expertinnen und Experten, wenn es um Ihr Kind, Ihre Kinder geht. Es ist Ihr Recht und das Recht Ihres Kindes Bera- tung und Hilfe in Anspruch zu nehmen. Viele Ansprechpartnerinnen, Ansprechpartner und Fachkräfte in Ihrer Nähe stehen Ihnen gern zur Seite. Wir möchten Sie informieren, unterstützen und stärken. Scheuen Sie sich nicht und sprechen Sie uns an! Ihr Steffen Bockhahn Senator für Jugend und Soziales, Gesundheit, Schule und Sport 3
Regionen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock Nord-West (Lichtenhagen, Lütten Klein, Evershagen) Nord (Warnemünde, Groß Klein, Schmarl, Hohe Düne, Markgrafenheide) Mitte (Reutershagen, Gartenstadt, Hansaviertel, Kröpeliner-Tor-Vorstadt, Stadtmitte, Südstadt, Biestow, Brinckmansdorf) Nord-Ost (Dierkow, Toitenwinkel, Gehlsdorf) Nord Nord- West Nord-Ost Mitte © Hanse- und Universitätsstadt Rostock CC0 1.0 4
Einleitung Betreuung in Kindertagesstätten/Kinder- tagespflegestellen........................................................39 Vorwort................................................................................. 3 Eltern- und Familienbildung...................................40 Regionen der Hanse- und Universitäts- Beratung & Begleitung durch den stadt Rostock.................................................................... 4 Allgemeinen Sozialen Dienst...................................41 Inhalt..................................................................................... 5 Kinderärztliche Begleitung durch Checklisten..................................................................... 7-8 niedergelassene Kinderärzte............................ 42-43 Willkommensbesuche „Küstenbabys Vor der Geburt Willkommen“...................................................................44 Wellcome Praktische Hilfe nach der Geburt........45 Schwangerschaftsberatung........................................ 9 Kindervorsorgeuntersuchungen............................46 Gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen....... 10 Kinder- und Jugendgesundheitsdienst.............. 47 Mitteilung über Schwangerschaft/ Erziehungs- und Familienberatung......................48 Mutterschutz.....................................................................11 Der Zahnärztliche Dienst...........................................49 Mitteilung über Schwangerschaft/ Mehrbedarf/Erstausstattung bei ALG II/ Weitere Hilfen Sozialhilfe......................................................................... 12 Hebammenhilfe............................................................. 13 Kurberatung......................................................................51 Familienhebammen (FH)/Familien-, Beratung bei Früh- und Risikogeburten ‒ Gesundheits- und Kinderkrankenpflege- Känguruh........................................................................... 52 rinnen (FGKIKP).............................................................. 14 Mütter- und Väterberatung...................................... 53 Vaterschaftsanerkennung......................................... 15 Sternenkinder in Rostock.........................................54 Beurkundung Sorgeerklärung................................. 16 Beratung bei Regulationsproblemen Haushaltshilfe.................................................................17 „Schreiambulanz“.......................................................... 55 Mutterschaftsgeld......................................................... 18 Elternbriefe......................................................................56 Elternzeit........................................................................... 19 Sozialmedizinische Nachsorge............................... 57 Anmeldung zur Geburt...............................................20 Frauenhaus......................................................................58 Erstberatung durch das Netzwerk Beratung bei häuslicher Gewalt............................59 Frühe Hilfen......................................................................21 Kinder- und Jugendklinik Rostock........................60 Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe........22-23 Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ)...................... 61 Familiencoaching in Rostock...................................62 Leistungen Einkommens- und Budgetberatung – eibe e.V...............................................................................63 Kindergeld........................................................................ 25 Onlineberatung für Eltern........................................64 Elterngeld..........................................................................26 Nummer gegen Kummer...........................................65 Unterhalt........................................................................... 27 Stadtteil- und Begegnungszentren............... 66-67 Unterhaltsvorschuss....................................................28 Stadtbibliothek.......................................................68-69 Kinderzuschlag...............................................................29 Sozialkaufhäuser/Umsonstläden/ Frühförderung.................................................................30 Kleiderkammern/Tafeln....................................... 70-71 Arbeitslosengeld II/Sozialgeld................................31 Familien-Wohn-Projekte .......................................... 72 Bildung und Teilhabe.................................................. 32 Fambeki e.V. – Kinderbetreuung............................ 73 Mehrbedarfe/Erstausstattung Beratung und Betreuung von Migranten........... 74 bei ALG II/Sozialgeld................................................... 33 Ergänzende unabhängige Teilhabe- Wohngeld..........................................................................34 beratung (EUTB)............................................................. 75 Suchtberatungs- und Behandlungsstellen...... 76 Nach der Geburt Beratungsstelle Pflegestützpunkt..........................77 Selbsthilfegruppen....................................................... 78 Beurkundung Geburt...................................................36 Beistandschaft................................................................ 37 Impressum........................................................................80 Stillberatung....................................................................38 5
Checkliste vor der Geburt Was? Wann? Wo? bei Bedarf während der Schwanger- Schwangerschafts- Schwangerschaftsberatung schaft und nach der Geburt beratungsstelle Frauenarztpraxis suchen ab Beginn der Schwangerschaft Internet Internet, Schwanger- Hebamme suchen ab Beginn der Schwangerschaft schaftsberatungsstelle Geburtseinrichtungen suchen/ während der Schwangerschaft Geburtseinrichtung zur Geburt anmelden Kinderärztliche Praxis für die während der Schwangerschaft Internet U-Untersuchungen suchen Schwangerschaft bei der keine Frist, möglichst sobald Arbeitgeber Arbeitsstelle bekannt geben Schwangerschaft bekannt spätestens 7 Wochen vor Elternzeit beantragen Arbeitgeber Beginn der Elternzeit Vaterschaftsanerkennung Amt für Jugend, beurkunden lassen vor oder nach der Geburt Soziales und Asyl oder (bei unverheirateten Paaren) Standesamt Sorgeerklärung abgeben Amt für Jugend, vor oder nach der Geburt (bei unverheirateten Paaren) Soziales und Asyl Bescheinigung über die Schwanger- Mutterschaftsgeld beantragen schaft spätestens 7 Wochen vor der Krankenkasse Geburt einreichen Leistungen vom Jobcenter/ Mehrbedarf für Schwangere, Schwan- Amt für Jugend, Soziales und gerschaftsbekleidung: ab der 13. Jobcenter/Amt für Asyl: Mehrbedarf für Schwan- Schwangerschaftswoche, Babyerst- Jugend, Soziales und gere/Schwangerschaftsbeklei- ausstattung: 2-3 Monate vor dem Asyl dung/Erstausstattungsbeihilfe errechneten Entbindungstermin Zahlung der Stiftung „Hilfe für in den ersten Schwangerschafts- Schwangerschafts- die Familie – Schwangere in monaten beratungsstelle Not“ beantragen Vor der Geburt 7
Checkliste nach der Geburt Was? Wann? Wo? U-Untersuchungen ab der Geburt Kinderärztliche Praxis wahrnehmen Krankenversicherung für das sofort nach der Geburt Krankenkasse Kind abschließen Anmeldung beim Standesamt innerhalb einer Woche nach der Standesamt Geburt Kind beim Stadtamt anmelden erfolgt automatisch durch das Standesamt Kitaplatz suchen so früh wie möglich Internet Antrag Bedarf Kitaplatz bei Bedarf mind. 3 Monate vor Amt für Jugend, Beginn der Betreuung Soziales und Asyl Kindergeld beantragen ab der Geburt Familienkasse Kinderzuschlag beantragen bei Bedarf Familienkasse Elterngeld beantragen innerhalb der ersten 3 Monate Versorgungsamt nach der Geburt Wohngeld beantragen bei Bedarf Amt für Jugend, Soziales und Asyl Arbeitslosengeld II beantragen bei Bedarf Jobcenter Unterhaltsvorschuss bei Bedarf Amt für Jugend, beantragen Soziales und Asyl Elternbeitragsstützung bei Bedarf Amt für Jugend, beantragen Soziales und Asyl Geschwisterermäßigung bei Bedarf Amt für Jugend, beantragen Soziales und Asyl 8 Vor der Geburt
Schwangerschaftsberatung Was ist das? Alle Fragen und Probleme rund um Schwanger- schaft, Geburt und Familie können hier bespro- chen werden. Die Beraterinnen suchen gern mit Ihnen gemeinsam nach Lösungen. Es gibt Infor- mationen über Rechtsansprüche und Hilfsange- bote sowie Unterstützung bei der Antragstellung. Finanzielle Hilfen für die Erstausstattung des Kin- des können beantragt werden. Die Beratung ist kostenlos. Die Beraterinnen stehen unter Schwei- gepflicht. Wann kann ich die Beratung in Anspruch nehmen? Während der Schwangerschaft und bis zu drei Jahre nach der Geburt können Frauen, Männer und Paare beraten werden. Auch anonyme Bera- tungen sind möglich. In Notsituationen ist kurz- fristig Hilfe möglich. Ansonsten ist eine telefoni- sche oder persönliche Terminabsprache sinnvoll. Wo erfolgt die Beratung? Caritas für das Erzbistum Hamburg e.V. Diakonie Rostocker Stadtmission e.V. Region Rostock Psychologische Beratungsstelle Beratungsstelle für Frauen und Familie Stockholmer Str. 1 , 18107 Rostock Beratungsstelle für Schwangere Tel. 0381 713008 Augustenstr. 85, 18055 Rostock www.rostocker-stadtmission.de Tel. 0381 454720 www.caritas-im-norden.de donum vitae e.V. Schwangerschaftsberatungsstelle Caritas für das Erzbistum Hamburg e.V. Paulstr. 48, 18055 Rostock Region Rostock Tel. 0381 29417072 Beratungsstelle für Frauen und Familie www.rostock.donumvitae.org Beratungsstelle für Schwangere Hannes-Meyer-Platz 27, 18146 Rostock pro familia Landesverband Mecklenburg- Tel. 0381 6009110 Vorpommern e.V., Beratungsstelle Rostock www.caritas-im-norden.de Wismarsche Str. 6-7 (Eingang Feldstr.), 18057 Rostock Diakonie Rostocker Stadtmission e.V. Tel. 0381 31305 Seelsorgerliche und psychologische www.profamilia.de/rostock Beratungsstelle Bergstr. 10, 18057 Rostock Tel. 0381 27757 www.rostocker-stadtmission.de Vor der Geburt 9
Gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen Was ist das? Alle Versicherten haben Anspruch auf eine ärztli- che Schwangerschaftsbetreuung. Die Mutterschaftsvorsorge umfasst: • die Feststellung der Schwangerschaft, •d ie Festlegung des voraussichtlichen Geburts- termins, •d en Ausschluss von genitalen Infektionen, um Frühgeburten zu vermeiden, •d ie Fehlbildungssuche in der 20. Schwanger- schaftswoche, •d en Ausschluss von Schwangerschaftsdiabetes bzw. die Behandlung von Schwangerschaftsdia- betes und •d ie Kontrolle des regelrechten Kindswachstums und des Wohlbefindens von Mutter und Kind am Ende der Schwangerschaft. Wann kann ich die ärztliche Betreuung in Anspruch nehmen? Ein Anspruch auf ärztliche Betreuung besteht vor und während der Schwangerschaft, bei und nach der Entbindung. Wo kann ich mich ärztlich betreuen lassen? Auf der Seite der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern finden Sie eine Liste aller Gynäkologen. www.kvmv.info 10 Vor der Geburt
Mitteilung über Schwangerschaft/ Mutterschutz Was ist das? Frauen sollen dem Arbeitgeber ihre Schwanger- schaft und den mutmaßlichen Tag der Entbin- dung mitteilen, sobald ihnen diese Tatsachen bekannt sind. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den zuständigen Aufsichtsbehörden die Schwangerschaft mitzutei- len. Mutterschutz schützt (werdende) Mütter, die in ei- nem Arbeitsverhältnis stehen, vor Gefährdungen der Gesundheit, vor Überforderungen am Arbeits- platz, vor finanziellen Einbußen und vor dem Ver- lust des Arbeitsplatzes. Wann kann ich die Leistungen in Anspruch nehmen? der Entbindung und für den Entbindungstag sind Vom Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ab- Frauen durch das Mutterschaftsgeld und den Ar- lauf von vier Monaten nach der Entbindung ist beitgeberzuschuss finanziell abgesichert. die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch das Unternehmen bis auf wenige Ausnahmen un- Wo kann ich mich beraten lassen? zulässig. Kann die werdende oder stillende Mutter nicht Landesamt für Gesundheit und Soziales so beschäftigt werden, dass sie vor Gefahren für Abt. Arbeitsschutz und technische Sicherheit- Leben und Gesundheit ausreichend geschützt ist, Dezernat Rostock so ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein generelles Erich-Schlesinger-Str. 35, 18059 Rostock Beschäftigungsverbot umzusetzen. Tel. 0381 33159000 Bei persönlichen Beschwerden der werdenden www.lagus.mv-regierung.de Mutter kann zu deren Schutz von einer Ärztin/ei- nem Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Setzt eine Frau wegen eines Beschäftigungsver- botes teilweise oder ganz mit der Arbeit aus oder wird auf einen anderen Arbeitsplatz umgesetzt, behält sie mindestens ihren Durchschnittsver- dienst (Mutterschutzlohn). Während der Schutzfrist ab sechs Wochen vor der Geburt ihres Kindes darf die werdende Mutter nur noch dann beschäftigt werden, wenn sie dies selbst ausdrücklich erklärt hat. Während der Schutzfrist nach der Entbindung von acht Wochen (zwölf Wochen bei Früh- oder Mehrlingsgeburten, nach Geburt eines Kindes mit Behinderung) besteht ein absolutes Beschäfti- gungsverbot. Während der Mutterschutzfristen vor und nach Vor der Geburt 11
Mehrbedarf/Erstausstattung bei ALG II/Sozialhilfe Was ist das? Für werdende Mütter wird ab der 13. Schwanger- schaftswoche bis zur Entbindung ein Mehrbedarf in Höhe von 17 Prozent zusätzlich zum maßgeben- den Regelbedarf gewährt. Leistungen für Erstausstattung bei Schwanger- schaft und Geburt sind nicht von den Regelbedar- fen umfasst und werden gesondert erbracht. An- spruchsberechtigt sind auch Personen, die zwar ihren Lebensunterhalt decken können, nicht aber den einmaligen Bedarf anlässlich der Geburt. Wann kann ich die Leistung in Anspruch nehmen? Sobald die Frau von ihrer Schwangerschaft weiß, sollte sie ihrem persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter, Amt für Jugend, Soziales und Asyl den vom Arzt errechneten Geburtstermin unter Vorlage des Mutterpasses mitteilen. Den Antrag auf Erstausstattung an Bekleidung aufgrund von Schwangerschaft sowie auf Baby- erstausstattung kann man ebenfalls ab der 13. Schwangerschaftswoche im Jobcenter/Amt für Jugend, Soziales und Asyl beim Ansprechpartner oder Leistungsberater stellen. Wo erfolgt die Beantragung? Hanse-Jobcenter Rostock Friedrich-Engels-Platz 5 – 8, 18055 Rostock Jobcenter U25 Kopernikusstr. 1a, 18057 Rostock 12 Vor der Geburt
Hebammenhilfe Was ist das? Hebammen leisten mit ihrem Wissen und Können Schwangeren und jungen Müttern Beistand. Ihre Aufgaben umfassen die Schwangerenvorsorge, Geburts- und Wochenbett-Betreuung sowie die Unterstützung bei der Säuglingsversorgung und in der Stillzeit. Es gibt freiberufliche Hebammen und Klinikhebammen. Wann kann ich die Leistung in Anspruch nehmen? Die Leistungen einer Hebamme können mit Be- ginn der Schwangerschaft, während und nach der Geburt in Anspruch genommen werden. Hebammenhilfe während der Schwangerschaft: Hebammen unterstützen und begleiten werdende Mütter und Väter während der Schwangerschaft. Wundnähte, gibt Tipps bei Nachwehen oder zum Sie sind auch befugt, die Schwangerschaft fest- Stillen bzw. zur Ernährung des Säuglings. Beim zustellen und den Mutterpass auszustellen. Sie Neugeborenen überprüft sie den Gesundheitszu- können bestimmte, im Mutterpass vorgesehene stand, versorgt den Nabel und gibt Anleitung bei Vorsorgeuntersuchungen durchführen. Hebam- der Säuglingspflege. Sie hilft jungen Eltern, sicher men helfen bei Schwangerschaftsbeschwerden, mit dem Säugling umzugehen. bieten Schwangerschaftsgymnastik und Geburts- vorbereitungskurse an. Sie geben Entscheidungs- Wie lange ist Hebammenhilfe möglich? hilfe bei der Auswahl des Geburtsortes und der Nach der Geburt hat jede gesetzlich versicherte Geburtsmethode. Frau 12 Wochen lang Anspruch auf die Unterstüt- zung im Wochenbett durch eine Hebamme, bei Hebammenhilfe während und nach der Geburt: Bedarf auch bis zum Ende der Stillzeit. In den Bei einem normalen Geburtsverlauf leitet die ersten zehn Tagen nach der Geburt sind bis zu Hebamme die Geburt eigenverantwortlich. Sie 20 Hausbesuche durch eine Hebamme möglich. überwacht den Zustand des Kindes und unter- Dann hat Sie bis zu achtmal Anspruch auf Still- stützt die Mutter dabei, die Geburtswehen zu ver- und/oder Ernährungsberatung bis zum Ende der arbeiten und die Geburtsschmerzen zu bewälti- Stillzeit und während das Kind gestillt wird bis gen. Sie beobachtet den Verlauf der Geburt und zum 9. Lebensmonat des Kindes. entscheidet, ob zusätzliche medizinische Hilfe und die Hinzuziehung eines Arztes notwendig ist. Wo erfolgt die Beratung? Zu ihren Aufgaben gehört auch die Beurteilung Adressen von freiberuflichen Hebammen vermit- und Prüfung der lebenswichtigen Funktionen des teln Hebammenverbände und -netzwerke. Neugeborenen, z.B. Atmung, Puls, Grundspan- Schwangerschaftsberatungsstellen sowie Ärztin- nung, Aussehen und Reflexe. Die Hebamme sorgt nen und Ärzte können bei der Vermittlung von für einen optimalen Stillstart für Mutter und Kind. Hebammen behilflich sein. Wochenbettbetreuung und Stillzeit: Hebammen sind zu finden über: Auch nach der Geburt ist die Hebamme für die Hebammenpraxen und Geburtshäuser, Gynäkolo- Mutter und ihr neugeborenes Kind da. Sie hilft ginnen und Gynäkologen, Entbindungskliniken, Ge- und unterstützt bei allen Fragen, die das Kind und sundheitsamt, Krankenkassen, Gelbe Seiten oder im die Gesundheit der Mutter betreffen. So kontrol- Internet unter www.hebammenverband.de. liert sie z.B. die Gebärmutterrückbildung, versorgt Vor der Geburt 13
Familienhebammen (FH) / Familien-, Gesundheits- und Kinderkranken- pflegerinnen (FGKIKP) GESUNDHEITSAMT (kostenfrei) Wer ist das? Familienhebammen und Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen begleiten Sie als Eltern nach Bedarf von der neunten Lebenswoche bis zum ersten Geburtstag Ihres Kindes. Sie besu- chen sie dafür zu Hause und besprechen, welche Unterstützung Sie an welcher Stelle benötigen. In der FH/FGKIKP finden Sie einen Kontakt zu Themen, wie z.B. • Elternsein und Bindung • Ernährung und Pflege des Kindes • Neuorganisation des Alltags mit dem Kind • Information zur Verbesserung der gesund- heitlichen Situation der Familie, bei möglichen Was bringe ich zur Beantragung mit? belastend erlebten Situationen – insbesondere Nichts. auch Familien mit behinderten, chronisch kran- ken Kindern und Kindern mit Regulationsstö- Ist die Antragsstellung auch im Internet möglich? rungen, sowie Frühgeborenen Eine Anmeldung per E- Mail oder Telefon ist • Motivation und Wahrnehmung von Vorsorge- möglich. untersuchungen • Abbau von Unsicherheiten und Ängsten bei den Eltern • Vermittlung und Kontaktaufnahme zu Ämtern, Ärzten und Beratungsstellen. Der Einsatz wird in Zusammenarbeit mit Kliniken, Frauen- und Kinderärzten, Hebammen und ande- ren betreuenden Personen im Gesundheitswesen koordiniert und im Bedarfsfall vermittelt. Die Eltern haben die Möglichkeit, sich selbst im Gesundheitsamt zu melden. Wo kann ich es beantragen? Hanse- und Universitätsstadt Rostock Gesundheitsamt Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Paulstr. 22, 18055 Rostock Tel. 0381 381-5342, -5336 E-Mail: ga.jugendarzt@rostock.de oder katja.clemens@rostock.de 14 Vor der Geburt
Vaterschaftsanerkennung Was ist das? Die Vaterschaft zu einem Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verhei- ratet sind, ist rechtlich erst dann nachgewiesen, wenn der Vater die Vaterschaft anerkennt oder die Vaterschaft gerichtlich festgestellt wird. Die Vaterschaftsanerkennung muss öffentlich er- klärt und beurkundet werden. Grundsätzlich ist die ebenfalls zu beurkundende Zustimmung der Mutter dazu erforderlich. Sind der anerkennende Vater und/oder die Mutter noch nicht volljährig, bedarf es auch der Zustimmung der oder des ge- setzlichen Vertreter(s). Wann kann ich die Beratung/Beurkundung in Anspruch nehmen? Für weitere Zustimmungserklärungen (z.B. von Die Beratung und Beurkundung kann vorgeburt- gesetzlichen Vertretern eines minderjährigen lich oder nach der Geburt des Kindes erfolgen. Elternteils): Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung • Personalausweis oder Reisepass des Zustim- und Zustimmung der Mutter erfolgen kostenlos menden im Amt für Jugend, Soziales und Asyl nach vor- • beglaubigte Abschrift der Erklärung, zu der die heriger Terminvergabe und können mit der Beur- Zustimmung gegeben wird kundung der Sorgeerklärung verbunden werden. • eventuell Nachweise über die Stellung als ge- Die Zustimmung der Mutter kann auch zu einem setzlicher Vertreter anderen Zeitpunkt erfolgen. Muss die Vaterschaft erst festgestellt werden, Im Einzelfall können weitere Unterlagen verlangt kann das minderjährige Kind im Feststellungs- werden. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der verfahren durch das Amt für Jugend, Soziales und zuständigen Stelle. Asyl als Beistand (siehe S. 37) vertreten werden. Was muss ich zur Beurkundung mitbringen? Wo erfolgt die Beratung/Beurkundung? In jedem Fall im Original: • Personalausweis oder Reisepass der Eltern Hanse- und Universitätsstadt Rostock • Geburtsurkunden der Eltern Amt für Jugend, Soziales und Asyl Weicht Ihr Name von dem auf der Geburtsurkun- Abteilung Unterhaltsangelegenheiten und de ab, müssen Sie hierfür Nachweise vorlegen Kindertagesförderung (z.B. Bescheinigung über die erfolgte Namensän- Sachgebiet Beistandschaften/Beurkundungen derung, Eheurkunde). St.-Georg-Straße 109, Haus II, 18055 Rostock Tel. 0381 381-5019 usätzlich bei Anerkennung der Vaterschaft vor Z der Geburt: weitere zuständige Stellen (ggf. kostenpflichtig): • Mutterpass (Seite des errechneten Entbindungs- • Standesamt – die Vaterschaftsanerkennung termins) oder ärztliche Bestätigung des Entbin- kann in der Regel in jedem Standesamt beur- dungstermins kundet werden. Zusätzlich bei Anerkennung der Vaterschaft nach • Amtsgerichte der Geburt: • Notare • Geburtsurkunde des Kindes • zur Beurkundung befugte Konsularbeamte deutscher Auslandsvertretungen Vor der Geburt 15
Beurkundung Sorgeerklärung Was ist das? Für nicht miteinander verheiratete Eltern hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, das Sor- gerecht für ein minderjähriges Kind gemeinsam auszuüben, wenn beide Elternteile erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (so genannte Sorgeerklärungen). Eine solche Sorge- erklärung muss öffentlich beurkundet werden. Wann kann ich die Beurkundung vornehmen lassen? Die Beurkundung kann vor(geburtlich) oder nach der Geburt des Kindes erfolgen. Die Beurkundung der Sorgeerklärung erfolgt kostenlos im Amt für Jugend, Soziales und Asyl nach vorheriger Termin- vergabe und kann mit der dazu erforderlichen Be- Wo erfolgt die Beratung/Beurkundung? urkundung der Vaterschaftsanerkennung verbun- den werden. Hanse- und Universitätsstadt Rostock Amt für Jugend, Soziales und Asyl Was muss ich zur Beurkundung mitnehmen? Abteilung Unterhaltsangelegenheiten und In jedem Fall im Original: Kindertagesförderung • Personalausweis oder Reisepass der Eltern Sachgebiet Beistandschaften/Beurkundungen • Geburtsurkunden der Eltern – Weicht Ihr Name St.-Georg-Straße 109, Haus II, 18055 Rostock von dem auf der Geburtsurkunde ab, müssen Tel. 0381 381-5019 Sie hierfür Nachweise vorlegen (z.B. Bescheini- gung über die erfolgte Namensänderung, Ehe- weitere zuständige Stellen: urkunde). • Notare (kostenpflichtig) • Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung der Mutter Zusätzlich bei Sorgeerklärung vor der Geburt: • Mutterpass (Seite des errechneten Entbindungs- termins) oder ärztliche Bestätigung des Entbin- dungstermins Zusätzlich bei Sorgeerklärung nach der Geburt: • Geburtsurkunde des Kindes (falls noch keine Geburtsurkunde ausgestellt wurde: Bescheini- gung der Klinik/des Arztes, aus der Datum und Ort der Geburt des Kindes hervorgehen) Im Einzelfall können weitere Unterlagen verlangt werden. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der zuständigen Stelle. 16 Vor der Geburt
Haushaltshilfe Was ist das? Wenn der Haushalt nicht selbst geführt werden kann, erledigt die Haushaltshilfe den Haushalt und betreut bei Bedarf die Kinder, so dass für ei- nen geregelten Tagesablauf gesorgt ist. Wann kann ich den Antrag stellen? Wenn • wegen Schwangerschaft oder Entbindung der Haushalt nicht weitergeführt werden kann und • insbesondere noch weitere Kinder unter 12 bzw. 14 Jahren oder ein behindertes Kind zu versor- gen sind und • sich keine andere Person kümmern kann, kann ein Antrag gestellt werden. Eine ärztliche Bescheinigung muss vorliegen. Wo muss ich den Antrag stellen? Bei meiner Krankenkasse. Vor der Geburt 17
Mutterschaftsgeld Was ist das? Während der Mutterschutzfristen vor und nach der Entbindung und für den Entbindungstag er- halten Frauen, die Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, Mutterschaftsleistungen, die insgesamt grundsätzlich ihren vollen Lohn vor der Schwangerschaft ersetzen. Sie erhalten dann Mutterschaftsgeld in Höhe von bis zu 13 Euro pro Tag von der gesetzlichen Kran- kenversicherung und einen Arbeitgeberzuschuss. Voraussetzung dafür ist, dass sie in einem Arbeits- verhältnis (ab 1.1.2018 in einem Beschäftigungs- verhältnis) stehen bzw. das Arbeitsverhältnis (ab 1.1.2018 das Beschäftigungsverhältnis) während der Schwangerschaft oder in den Schutzfristen vom Arbeitgeber zulässig gekündigt wurde. Frauen, die nicht selbst Mitglied einer gesetzli- Informationen und Antragsformulare stehen im chen Krankenkasse sind, sondern privat oder bei Internet zur Verfügung: einer gesetzlichen Krankenkasse familienversi- www.mutterschaftsgeld.de chert sind, können unter bestimmten Vorausset- zungen Mutterschaftsgeld von einmalig bis zu 210 Euro durch das Bundesversicherungsamt zuzüg- lich Arbeitgeberzuschuss in Höhe der Differenz zwischen 13 Euro und dem durchschnittlichen Monatsentgelt erhalten. Für Selbstständige gelten besondere Regelungen in Abhängigkeit von ihrer Krankenversicherung bzw. Krankentagegeldversi- cherung. Arbeitslosengeld-I-Empfängerinnen er- halten Mutterschaftsgeld in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes I von der Krankenkasse. Wann kann ich den Antrag stellen? Spätestens sieben Wochen vor dem mutmaß- lichen Entbindungstermin wird die notwendige Bescheinigung vom Gynäkologen/von der Heb- amme ausgestellt. Wo muss ich den Antrag stellen? Bei meiner Krankenkasse bzw. beim Bundesversicherungsamt (Mutterschaftsgeldstelle) Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn Tel. 0228 6191888 18 Vor der Geburt
Elternzeit Was ist das? Einen Anspruch auf Elternzeit haben Mütter und Väter, Pflege- und Adoptiveltern, sowie in Ausnah- mefällen Großeltern und Verwandte bis dritten Grades, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Die Berechtigten müssen mit dem Kind im selben Haushalt leben, es überwiegend selbst betreuen und erziehen und während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats arbeiten. Der Anspruch auf Elternzeit besteht für jeden Elternteil unabhängig voneinander bis zur Voll- endung des dritten Lebensjahres des Kindes. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes bean- sprucht werden. Während der Elternzeit kann der Arbeitgeber kei- ne Kündigung aussprechen. Wann muss die Anmeldung erfolgen? Spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn muss die Elternzeit, die zwischen der Geburt des Kindes und seinem dritten Geburtstag liegt, schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber verlangt werden. Für die Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes beträgt die An- meldefrist 13 Wochen. Wo kann ich mich beraten lassen? Örtlich zuständig für Rostock ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales MV Dezernat Rostock Erich-Schlesinger-Str. 35, 18059 Rostock Tel. 0381 33159177 www.lagus.mv-regierung.de Vor der Geburt 19
Anmeldung zur Geburt Was ist das? Das Kind kann an verschiedenen Orten zur Welt kommen. Entbindungen sind in Krankenhäusern/ Kliniken, Geburtshäusern oder zu Hause möglich. Besteht bereits Kontakt zu einer Hebamme, stellt diese ggf. den Kontakt zur Klinik her. Bei einer ge- planten Geburt im Geburtshaus oder einer Haus- geburt erfolgt die Anmeldung generell über die entsprechende Hebamme. Wann erfolgt die Anmeldung? Eine Anmeldung ist nicht zwingend erforderlich, aber besonders Risikoschwangeren zu empfeh- len. Ab der 30. Schwangerschaftswoche sollte bei Be- darf telefonisch ein Gesprächstermin in der Klinik vereinbart werden oder ein entsprechender Info- abend besucht werden. 20 Vor der Geburt
Erstberatung durch das Netzwerk Frühe Hilfen Was ist das? Die Geburt eines Kindes ist ein Neuanfang, der DRK Rostocker Kinder u. Jugendhilfe gGmbH alle bisherigen Gewohnheiten der jungen Eltern Brahestr. 37, 18059 Rostock auf den Kopf stellt. Fachleute aus dem Gesund- Frau Fink heitswesen, die (Familien-) Hebammen, aus den Tel. 0381 36465415 Schwangerschaftsberatungsstellen, aus der Kin- E-Mail: c.fink@drk-rostock.de der- und Jugendhilfe u.a. arbeiten im Netzwerk der Frühen Hilfen zusammen. Charisma e.V. Ziel ist es, frühzeitig zu informieren, zu beraten Eutiner Str. 20, 18109 Rostock und zu unterstützen, bevor aus kleinen Sorgen Frau Dahlke große Probleme entstehen. Tel. 0381 2079161 E-Mail: maria.dahlke@charismarostock.de Wann kann ich die Beratung in Anspruch nehmen? Diakonie Rostocker Stadtmission e.V. Alle (werdenden) Eltern in der Hanse- und Uni- Stockholmer Str. 1, 18107 Rostock versitätsstadt Rostock, insbesondere Eltern von Frau Symanzik kleinen Kindern bis zum dritten Lebensjahr, kön- Tel. 0381 713008 nen die regionalen Ansprechpartnerinnen oder E-Mail: psychberatung.lk@rostocker- die Netzwerkkoordinatorin ansprechen, wenn sie stadtmission.de sich Unterstützung wünschen, aber nicht genau wissen, wer ihnen helfen kann. Deutscher Kinderschutzbund Rostock e.V. Kurt-Schumacher-Ring 160, 18146 Rostock Sie suchen Rat, Hilfe, Unterstützung? Bitte spre- Frau Janke chen Sie uns an! Tel. 0381 7680215 E-Mail: grit.janke@kinderschutzbund-rostock.de Wo erfolgt die Beratung? Caritasverband für das Erzbistum Hamburg Charisma e.V. Beratungszentrum Dierkow Eutiner Str. 20, 18109 Rostock Hannes-Meyer-Platz 27, 18146 Rostock Frau Hagen Frau Kaiser Tel. 0381 2079161 Tel. 0381 6009110 E-Mail: marie.hagen@charismarostock.de E-Mail: katharina.kaiser@caritas-im-norden.de ASB gGmbH Netzwerkkoordinatorin Frühe Hilfen Am Schmarler Bach 1, 18106 Rostock Hanse- und Universitätsstadt Rostock Frau Bohn Amt für Jugend, Soziales und Asyl Tel. 0381 1218118 Sachgebiet Planung/Qualitätsentwicklung E-Mail: sbz-haus12@asb-kjh.de Frau Katrin Oldörp Tel. 0381 381-1024 Diakonie Rostocker Stadtmission e.V. E-Mail: katrin.oldoerp@rostock.de Frau Clasen Bergstr. 10, 18057 Rostock Bei Bedarf kann die Beratung auch vor Ort bzw. Tel. 0381 27757 in der Häuslichkeit stattfinden. E-Mail: jana.clasen@rostocker-stadtmission.de Vor der Geburt 21
Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe Was ist das? Ein vielseitiges und individuell nutzbares Leis- tungsspektrum rund um die Schwangerschaft, Geburt und Geburtennachsorge stellt dieser Be- reich zur Verfügung. Die Klinik möchte die Eltern von der Schwanger- schaft bis hin zur Geburt und über die Stillzeit hinaus begleiten. Hebammen, Schwestern, Ärzte so- wie Still- und Laktionsberaterin stehen den Eltern hier zur Seite. In der Klinik werden Informationsver- anstaltungen sowie spezielle Sprechstunden (Risi- koschwangerenbetreuung, Geburtsplanungen) und eine Geschwisterschule angeboten. Familienorientierte Geburtshilfe Gynäkologe 24 Std. im Haus Hebamme 24 Std. im Haus Anästhesist 24 Std. im Haus Kinderarzt/Neurologie 24 Std. im Haus Kinderintensivstation für Frühgeborene und kranke vorhanden Neugeborene Anwesenheit des Partners im möglich Kreißsaal Familienzimmer nach Kapazität 24 Std. Rooming-in möglich Wo erfolgt die Beratung? Klinikum Südstadt Rostock Südring 81, 18059 Rostock Tel. 0381 4401-4546 E-Mail: kreißsaal@kliniksued-rostock.de 22 Vor der Geburt
Was? Wann? Wo? Geburtsplanung ab 36. SSW Nach Terminvereinbarung Kreißsaal Tel. 0381 4401-4546 bei Beckenendlage ab 36. SSW bei Zwillingsschwangerschaften ab 32. SSW Gespräche nach nach Bedarf Nach Terminvereinbarung Kreißsaal besonderem Geburtsverlauf Tel. 0381 4401-4546 Infoabend für werdende Eltern den 1. Montag im 19 Uhr im Hörsaal der Klinik inkl. Besichtigung von Kreißsaal, Monat Entbindungsstation und Kinder- intensivstation Geschwisterschule 1 x im Quartal Entbindungsstation 1 samstags Tel. 0381 4401-4546 Hebammengespräch mit Anlegen der ab 36. SSW Kreißsaal Papiere zur Geburt Tel. 0381 4401-4546 Terminvereinbarung an 32. SSW Vor der Geburt 23
Heute schon mit Ihrem Kind gesprochen? www.medienwissen-mv.de gefördert vom: 24 Vor der Geburt
Kindergeld Was ist das? Kindergeld wird zur Deckung des Bedarfes für die Betreuung und Erziehung oder die Ausbildung des Kindes gezahlt. Für ein und dasselbe Kind er- hält nur eine Person das Kindergeld. Deutsche erhalten grundsätzlich Kindergeld für ihre Kinder, wenn der Antragsteller (Kindergeld- berechtigte) und das Kind seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Besondere Regelungen gelten für in der EU Be- schäftigte, für Deutsche, die im Ausland woh- nen und für in Deutschland lebende Ausländer, Flüchtlinge und Asylbewerber. Als Kinder können berücksichtigt werden: • eigene oder adoptierte Kinder • Kinder des Ehegatten und Enkelkinder, wenn sie im Haushalt leben • Pflegekinder. Wann kann ich die Leistung in Anspruch nehmen? Ein Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätz- lich für jeden Monat, in dem wenigstens an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben. Kindergeld kann für vier Jahre rückwirkend be- antragt werden. Eine gesetzliche Auszahlungs- beschränkung lässt jedoch nur eine Auszahlung von 6 Monaten vor Antragsstellung zu. Kindergeld kann grundsätzlich bis zur Vollendung des 25. Le- bensjahres gezahlt werden. Wo erfolgt die Beantragung? Familienkasse Nord, 20069 Hamburg Besucheranschrift: Kopernikusstr. 1a, 18057 Rostock Tel. 0800 455-5530 (persönliche Anliegen) bzw. 0800 455-5533 (Auszahlungstermine) Oder auch online. Hinweise dazu finden Sie auf der Internetseite der Familienkasse. Anträge zum Ausdrucken und Ausfüllen unter: www.familienkasse.de Leistungen 25
Elterngeld Was ist das? Elterngeld (Basiselterngeld/ElterngeldPlus) ist eine Einkommensersatzleistung, auf die Mütter und Väter Anspruch haben, • wenn sie ihr Kind nach der Geburt selbst betreu- en und erziehen, • nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind, • mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und • einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Auf- enthalt in Deutschland haben. Müttern und Vätern stehen bis 14 Monatsbeiträge Basiselterngeld zur Verfügung, die sie unterein- ander aufteilen können. Das Mindestbasiseltern- geld beträgt 300 Euro. ElterngeldPlus beträgt maximal die Hälfte des Elterngeldbetrages, der Eltern ohne Teilzeitein- kommen nach der Geburt zustehen würde. Es wird aber für den doppelten Zeitraum gezahlt. Weitere Informationen u.a. auch zur Höhe der Leistungen erhalten Sie unter: https://www.familien-wegweiser.de/Elterngeld- rechnerPlaner. Wann kann ich den Antrag stellen? Der schriftliche Antrag auf Elterngeld wird nach Geburt des Kindes gestellt. Rückwirkend erfolgen Zahlungen nur für die letzten drei Lebensmonate. Wo muss ich den Antrag stellen? Örtlich zuständig für Rostock ist das L andesamt für Gesundheit und Soziales MV Dezernat Rostock Erich-Schlesinger-Str. 35, 18059 Rostock Tel. 0381 3315-9177 Fax 0381 3315-9049 Anträge sind online erhältlich: www.lagus.mv-regierung.de 26 Leistungen
Unterhalt Was ist das? Kindesunterhalt Kinder haben grundsätzlich einen Unterhaltsan- spruch bis zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit gegenüber ihren Eltern. Leben die Eltern getrennt, erfüllt der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind aufwächst, sei- nen Unterhaltsbeitrag in der Regel durch dessen Pflege und Erziehung. Geldzahlungen werden von diesem Elternteil dann nicht erwartet. Der ande- re Elternteil hingegen hat Barunterhalt zu leisten. Mit der Volljährigkeit des Kindes entfällt der Un- terhalt durch Pflege und Erziehung. Dann sind in der Regel beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Die Höhe des zu leistenden Barunterhalts hängt vom Alter und dem Unterhaltsbedarf des Kindes, Wann kann ich die Beratung in Anspruch dem Einkommen des barunterhaltspflichtigen El- nehmen? ternteils und der Anzahl der Unterhaltsberechtig- Die Beratung kann nach vorheriger Terminverein- ten ab. Die Berechnung erfolgt anhand der Düs- barung bei Bedarf jederzeit in Anspruch genom- seldorfer Tabelle und den unterhaltsrechtlichen men werden. Leitlinien der Familiensenate des Oberlandesge- Zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche kann richts Rostock. das minderjährige Kind durch das Amt für Jugend, Soziales und Asyl als Beistand (siehe S. 37) ver- Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus treten werden. Anlass der Geburt Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wo erfolgt die Beratung? Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Soweit die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Mutter nicht arbeitet, weil sie infolge Schwanger- Amt für Jugend, Soziales und Asyl schaft oder Entbindung dazu außerstande ist, ist Sachgebiet Beistandschaften/Beurkundungen der Vater verpflichtet, ihr auch länger Unterhalt St.-Georg-Straße 109, Haus II, 18055 Rostock zu gewähren. Der Vater/die Mutter sind ebenfalls Tel. 0381 381-5019 zum Unterhalt verpflichtet, wenn die Mutter/der Vater wegen der Pflege und Erziehung des Kindes nicht arbeiten kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Mo- nate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Mütter und Väter, die allein für ihr Kind sorgen, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprü- chen des Kindes sowie ihrer Unterhaltsansprüche aus Anlass der Geburt. Junge Volljährige haben ebenfalls Anspruch auf Beratung und Unterstüt- zung bei der Geltendmachung ihrer Unterhaltsan- sprüche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Leistungen 27
Unterhaltsvorschuss Was ist das? Die „Unterhaltsvorschussleistung“ ist eine finan- zielle Hilfe für alleinerziehende Mütter oder Väter, die keinen oder zu wenig Unterhalt vom anderen Elternteil für das bei ihnen lebende Kind bekom- men. Wann kann ich die Beratung/Leistung in Anspruch nehmen? Unterhaltsvorschuss kann auf schriftlichen Antrag eines Elternteils für Kinder gewährt werden, die • das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, • im Inland bei einem Elternteil leben, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt und • nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil oder, wenn dieser oder ein Was muss ich zur Beantragung von Unterhalts- Stiefelternteil gestorben ist, keine Waisenbe- vorschuss mitbringen? züge in Höhe der Unterhaltsvorschussleistung • Personalausweis oder Reisepass bzw. Aufent- beziehen. haltstitel der Antragstellerin/des Antragstellers Ab Vollendung des 12. Lebensjahres bis zur Voll- • Geburtsurkunde des Kindes endung des 18. Lebensjahres besteht der An- • Vaterschaftsanerkennungsurkunde oder Be- spruch jedoch nur, wenn keine Leistungen nach schluss über die Vaterschaftsfeststellung dem SBG II bezogen werden oder durch den Un- • ggf. amtliche Festlegung über die Höhe der terhaltsvorschuss das Kind nicht mehr auf SGB II Unterhaltsverpflichtung (Unterhaltstitel) im Leistungen angewiesen ist oder der Elternteil, bei Original der vollstreckbaren Ausfertigung dem das Kind lebt über Einkommen in Höhe von • ggf. Scheidungsurteil/Scheidungsbeschluss/ mindestens 600 Euro verfügt. Aufhebungsbeschluss • ggf. schriftliche Bestätigung des Getrenntlebens Wo erfolgt die Beratung? durch einen Rechtsanwalt • Einkunftsnachweise, wie z.B. Kindergeld, Halb- Hanse- und Universitätsstadt Rostock waisenrente, Unterhaltszahlungen Amt für Jugend, Soziales und Asyl • ab dem 12. Lebensjahr vollständiger Bewilli- Abteilung Unterhaltsangelegenheiten und gungsbescheid vom Jobcenter Kindertagesförderung • ab dem 15. Lebensjahr Nachweis über den Sachgebiet Unterhaltsvorschuss Besuch der allgemeinbildenden Schule oder St.-Georg-Straße 109, Haus II, 18055 Rostock Belege über Einkünfte Tel. 0381 381-5019 Im Einzelfall können weitere Unterlagen verlangt werden. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der zuständigen Stelle. 28 Leistungen
Kinderzuschlag Was ist das? Der Kinderzuschlag bietet Familien mit kleinem Einkommen eine finanzielle Unterstützung. Für ein und dasselbe Kind kann nur eine Person den Kinderzuschlag erhalten. Er wird bei Bedarf zu- sammen mit dem Kindergeld ausgezahlt. Um ihn zu erhalten, müssen diese Voraus- setzungen erfüllt sein: • Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) wird für das Kind gezahlt. • Das monatliche Bruttoeinkommen der Eltern beträgt mindestens 900 Euro (Elternpaare) oder 600 Euro (Alleinerziehende). • Das monatliche Bruttoeinkommen übersteigt nicht die Höchsteinkommensgrenze. • Der Bedarf der Familie ist durch die Zahlung von Kinderzuschlag und evtl. zustehendem Wohn- geld gedeckt und deshalb besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld. Wann kann ich die Leistung in Anspruch nehmen? Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird Kin- derzuschlag ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Er wird nicht rückwirkend gezahlt. Kinder- zuschlag kann längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden. Wo erfolgt die Beantragung? Familienkasse Nord, 20069 Hamburg Besucheranschrift: Kopernikusstr. 1a, 18057 Rostock Tel. 0800 455-5530 (persönliche Anliegen) bzw. 0800 455-5533 (Auszahlungstermine) Unter www.familienkasse.de können die Antrags- formulare aufgerufen und ausgefüllt werden. Sie müssen jedoch ausgedruckt und unterschrieben werden. Leistungen 29
Frühförderung Was ist das? Frühförderung ist ein kostenfreies Angebot, wel- ches sich an Kinder richtet, welche im Hinblick auf ihren Entwicklungsstand von einer Behin- derung bedroht oder behindert sind und deren Familien. Die Hilfen können von der Geburt bis zur Einschulung in Anspruch genommen werden. Die Frühförderung kann dabei eine rein heilpäda- gogische Hilfe oder ein Angebot mit medizinisch- therapeutischen Unterstützungen sein. Das Kind bekommt durch die, mit den Eltern ab- gestimmte, ganzheitliche Förderung die Unter- stützung, sich entsprechend seiner Ressourcen zu entwickeln, Beeinträchtigungen zu kompen- sieren und kann so besser in seiner Lebenswelt teilhaben. Die Förderungen können in den Früh- förderstellen, in der Häuslichkeit oder in der Kita stattfinden. Wann kann ich Frühförderung in Anspruch nehmen? Die Entwicklung eines jeden Kindes ist individu- ell. Sollte jedoch eine deutlich verlangsamte oder eine auffällig andersartige Entwicklung im Ver- gleich zu Gleichaltrigen festgestellt werden, kön- DRK Kreisverband Rostock e.V. nen die Eltern beim Amt für Jugend, Soziales und Patriotischer Weg 93, 18057 Rostock Asyl eine Frühförderung beantragen. Tel. 0381 1216377 E-Mail: fruehfoerderung@drk-rostock.de Wo kann ich einen Antrag stellen? Frühförderstellen: Amt für Jugend, Soziales und Asyl Frühförderung KJG St.-Georg-Str. 109, Haus II, 18055 Rostock Albrecht-Tischbein-Straße 46, 18109 Rostock Tel. 0381 381-5231 Tel. 0381 877453755 E-Mail: katja.blumenthal@rostock.de E-Mail: info@kjg-rostock.de Interdisziplinäre Frühförderstellen: Frühförderung Sonnenblume Centrum für Interdisziplinäre Frühberatung Sonnenblumenweg 49, 18119 Rostock- und Frühförderung Diedrichshagen Georg-Adolf-Demmler-Str. 12b, 18146 Rostock Tel. 0381 5192990 oder Tel. 0381 7688443 Mobil: 0160 8333163 E-Mail: fruehfoerderung@lebenshilfe-rostock.de Gesellschaft für Gesundheit und Pädagogik mbH Centrum für Pädagogik und Therapie Goerdelerstraße 50, 18069 Rostock Trelleborger Str. 10c, 18107 Rostock Tel. 0381 81727-3840 oder Tel. 0381 7788806 Mobil: 0151 18250684 E-Mail: info@cepaeth.de E-Mail: madlen.spaans@ggp-rostock.de 30 Leistungen
Arbeitslosengeld II/Sozialgeld Was ist das? Wenn der Lebensunterhalt der Familie (z.B. wäh- rend der Elternzeit) nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, kann Arbeitslo- sengeld II – auch Grundsicherung für Arbeitsu- chende oder Hartz IV genannt – erhalten. Kinder, die jünger als 15 Jahre alt sind, können Sozialgeld erhalten. Wer erhält welche Leistungen? Sobald der Bedarf besteht, stellen Sie einen An- trag in Ihrem Jobcenter. Eltern oder Alleinerzie- hende, die schon vor der Geburt Leistungen vom Jobcenter erhalten haben, sollten die Geburts- urkunde ihres Kindes sofort im Hanse-Jobcenter Rostock einreichen. Wann kann ich die Leistung in Anspruch nehmen? Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird Kin- derzuschlag ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Er wird nicht rückwirkend gezahlt. Kinder- zuschlag kann längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden. Wo können Sie Ihren Antrag stellen? Hanse-Jobcenter Rostock Friedrich-Engels-Platz 5-8, 18055 Rostock Jugendhaus Kopernikusstr. 1a, 18057 Rostock Hanse-Jobcenter Rostock Schweriner Str. 50/51, 18069 Rostock Hotline: 0381 46110 Leistungen 31
Bildung und Teilhabe Was ist das? Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen – zum Beispiel bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Ver- einen und Gruppen. Wer erhält welche Leistungen? Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Er- wachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinder- zuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grund- sätzlich einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben. Zudem kann ein Anspruch auf Leistungen des Bil- zen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien), dungspakets nach dem SGB II bestehen, wenn das wird den Schülerinnen und Schülern zweimal im Kind bzw. seine Eltern zwar ansonsten keine der Schuljahr ein Zuschuss gezahlt: zu Beginn des genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die Schuljahres 70 Euro und jeweils im Februar da- spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des rauf 30 Euro. Kindes nicht decken können. • Ausflüge: Die Kosten ein- und mehrtägiger Aus- • Mehraufwendungen für Mittagessen in Kita, Schule flüge von Schulen, Kitas und Kindertagespflege und in der Kindertagespflege: Einen Zuschuss für werden übernommen (z.B. für Klassenfahrten). das gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn • Schülerbeförderung: Insbesondere wer eine Aufwendungen für ein gemeinschaftliches Mit- weiterführende Schule besucht, hat oft einen tagessen entstehen. Der verbleibende Eigenanteil weiten Schulweg. Einen Zuschuss zur Schülerbe- der Eltern bzw. des Kindes liegt bei einem Euro förderung bekommen Sie für die nächstgelege- pro Tag und Essen. ne Schule, wenn der Weg bis Klasse 6 mehr als 2 • Lernförderung: Bedürftige Schülerinnen und km und ab Klasse 7 mehr als 4 km beträgt. Schüler können Lernförderung in Anspruch neh- men, wenn nur dadurch das wesentliche Lern- Wo können Sie Ihren Antrag stellen? ziel erreicht werden kann. Voraussetzung ist ins- besondere, dass die Schule den Bedarf bestätigt Hanse-Jobcenter Rostock und keine vergleichbaren schulischen Angebote Friedrich-Engels-Platz 5-8, 18055 Rostock bestehen. • Kultur, Sport, Mitmachen: Bedürftige Kinder sol- Jugendhaus len in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, Kopernikusstr. 1a, 18057 Rostock sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen. Dafür steht monatlich ein Betrag von insgesamt Hanse-Jobcenter Rostock bis zu 10 Euro zur Verfügung, zum Beispiel für Schweriner Str. 50/51, 18069 Rostock den Mitgliedsbeitrag des Sportvereins, die Ge- bühren der Musikschule oder im Ausnahmefall Hotline: 0381 46110 auch für Ausrüstungsgegenstände wie Sport- schuhe oder Musikinstrumente. • Persönlicher Schulbedarf: Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (z.B. Schulran- 32 Leistungen
Mehrbedarfe/Erstausstattung bei ALG II/Sozialgeld Was ist das? Für werdende Mütter wird ab der 13. Schwanger- schaftswoche bis zur Entbindung ein Mehrbedarf in Höhe von 17 Prozent zusätzlich zum maßgeben- den Regelbedarf gewährt. Leistungen für Erstausstattung bei Schwanger- schaft und Geburt sind nicht von den Regelbedar- fen umfasst und werden gesondert erbracht. An- spruchsberechtigt sind auch Personen, die zwar ihren Lebensunterhalt decken können, nicht aber den einmaligen Bedarf anlässlich der Geburt. Wer erhält welche Leistungen? Alleinerziehende und werdende Mütter erhalten unter dem Vorbehalt der Hilfebedürftigkeit ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf. Wo können Sie Ihren Antrag stellen? Ebenfalls können Sie Leistungen für Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt erhalten. Auf An- Hanse-Jobcenter Rostock trag werden Ihnen folgende Leistungen gewährt, so- Friedrich-Engels-Platz 5-8, 18055 Rostock fern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind: Erstausstattung an Bekleidung aufgrund Jugendhaus von Schwangerschaft........................................... 80 EUR Kopernikusstr. 1a, 18057 Rostock Erstausstattung der Wohnung zur Ein- richtung eines Kinderzimmers .....................325 EUR Hanse-Jobcenter Rostock Babyerstausstattung sowie Stillbedarf......195 EUR Schweriner Str. 50/51, 18069 Rostock gesamt:........................................................... 600 EUR Hotline: 0381 46110 Wird ein weiteres Kind im Abstand von drei Jahren geboren, dann sind: Zur Erweiterung des Kinderzimmers oder Erstausstattung der Wohnung............ 250 EUR für Bekleidung des Kindes und Stillbedarf.................................................................150 EUR gesamt: ......................................................... 400 EUR zu gewähren. Zusätzliche Unterstützung Die Schwangere oder Mutter und Kind haben Anspruch auf die Deckung ihres angemessenen Wohnbedarfs. Sollte im Zusammenhang mit der bevorstehenden Geburt ein Umzug erforderlich werden, erhalten Sie dazu wichtige Informationen von den Mitarbeitern des Hanse-Jobcenters Rostock. Holen Sie unbedingt vor Unterzeichnung eines neuen Mietvertrages die Zustimmung vom Hanse-Jobcenter Rostock ein. Leistungen 33
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