"DER SCHENGEN-BESITZSTAND " - Empfehlungen zur Umsetzung einer Security-Politik an den Grenzpunkten im Bahnverkehr Technische Merkblätter

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"DER SCHENGEN-BESITZSTAND"

Empfehlungen zur Umsetzung einer
Security-Politik an den Grenzpunkten im
Bahnverkehr

Technische Merkblätter

Taskforce Security

September 2006

                                Eine Veröffentlichung
              der Eisenbahntechnischen Publikationen
Dank :

Ergänzende Merkblätter zur Broschüre, die der EU-Kommission (DG JLS) am 16. Juni 2006 am Sitz
der SNCB in Brüssel überreicht wurde.

Diese Merkblätter wurden von den Eisenbahnverkehrsunternehmen PKP, PKP PLK, SZ und ZSSK im
Rahmen des UIC-Projektes Schengenrail erarbeitet.
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Inhalt

Zusammenfassung ....................................................................................................... 1

1-     Merkblatt n° 1 - Diagnose..................................................................................... 3

       1.1 - Rechtliche Aspekte ........................................................................................ 3
       1.2 - Technische Aspekte....................................................................................... 3
       1.3 - Technologische Aspekte ................................................................................ 4
       1.4 - Aspekte der Weiterbildung von führendem und ausführendem Personal ...... 4

2-     Merkblatt Nr. 2 - Erforderliche Maßnahmen ....................................................... 5

       2.1 - Auf rechtlicher Ebene..................................................................................... 5
       2.2 - Kommunikation und Information .................................................................... 5
       2.3 - Sicherung und Kontrolle von Bahnhöfen und Grenzpunkten ......................... 5
       2.4 - Personal und Ausstattung .............................................................................. 5
       2.5 - Empfang und Kontrolle der Reisenden .......................................................... 6
       2.6 - Empfang und Kontrolle der Güterwagen ........................................................ 6

3-     Merkblatt Nr. 3 - Finanzierung und Beziehungen zu den Staaten.................... 7

       3.1 - Artikel 34 (erster Titel - vierter Abschnitt) der Beitrittsakte
             der 10 neuen Mitgliedsstaaten ...................................................................... 7
       3.2 - Artikel 35 (erster Titel - vierter Abschnitt) der Beitrittsakte
             der 10 neuen Mitgliedsstaaten ...................................................................... 7
       3.3 - ISPA (strukturpolitisches Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt) ......... 8
       3.4 - Ein Koordinierungsinstrument: die Europäische Agentur für
             die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen
             der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX)............................. 8

4-     Schlussfolgerung ................................................................................................. 9

September 2006
UIC-TASKFORCE SECURITY "DER SCHENGEN-BESITZSTAND"

Zusammenfassung

Die wichtigsten Maßnahmen des Schengen-Besitzstandes sind für die neuen Mitglieder verbindlich.

Die Erweiterung der Europäischen Union um 10 neue Mitgliedsstaaten zum 01. Mai 2004 ist vor
allem für die Staaten ein großer Schritt, in denen sich die wirtschaftliche und politische Entwicklung
beschleunigt.

Der Status ihrer Grenzen ändert sich: Sie sind insgesamt nun die neuen Außengrenzen Europas.

Dies erfordert Anpassungen, die diese Merkblätter erleichtern sollen.

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1 - Merkblatt Nr. 1 - Diagnose

Alle Analysen und Überlegungen zur Arbeitsweise bzw. zu möglichen Verbesserungen an den
Grenzpunkten, die zur Umsetzung des Schengen-Besitzstandes angestrengt werden, müssen
folgende Aspekte berücksichtigen:

1.1 -   Rechtliche Aspekte

-   Zwischenstaatliche Grenzabkommen

    • Untersuchung der heutigen Situation,
    • Vergleich dieser Situation mit den Anforderungen des Schengen-Besitzstandes
    • Schlussfolgerungen zur Einführung von Änderungen,

-   Abkommen und Vereinbarungen zwischen den Bahnen (Eisenbahnverkehrsunternehmen,
    Gesellschaften, Betreiber, etc.) und den staatlichen Stellen an den Grenzpunkten, insbesondere
    mit Grenzschutz, Bundespolizei und Zoll

    • Beschreibung der gegenseitigen Rechte und Pflichten,
    • Vergleich des beschriebenen Zustands mit den Anforderungen des Schengen-Besitzstandes,
    • Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Anpassungen.

1.2 -   Technische Aspekte

-   Technische Beschreibung der Anlagen am Grenzpunkt.

-   Ermittlung der vorhandenen Anlagen, insbesondere

    • Kontrollstellen (für den Personen- und Güterverkehr),
    • Einrichtungen für die Reisenden,
    • Anlagen für die Grenzabfertigung.

-   Festlegung der bestehenden Informationsflüsse am Grenzpunkt, insbesondere

    • verwendete Hardware,
    • Liaisonsysteme,
    • Zugang zum Schengener Informationssystem (SIS).

-   Vergleich des erfassten Zustands mit den Anforderungen des Schengen-Besitzstandes.

-   Schlussfolgerungen zur Einführung von Änderungen.

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1.3 -    Technologische Aspekte

-    Reisende- und Güterverkehrsströme über den Grenzpunkt,

-    Anzahl der Züge und ihre Fahrzeiten,

-    Zusammensetzung der internationalen Züge,

-    Haltezeiten dieser Züge in den Grenzbahnhöfen,

-    Kontrollbereich in den Zügen,

-    Beschreibung der Methoden zur Zusammenarbeit mit anderen Stellen,

-    Analyse der technologischen Aspekte der Arbeit am Grenzpunkt,

-    Schlussfolgerungen zur Anpassung der technologischen Aspekte an die Anforderungen des
     Schengen-Besitzstandes.

1.4 -    Aspekte der Weiterbildung von führendem und ausführendem
         Personal

-    Definition des Schulungsbedarfs des Personals an den verschiedenen Grenzpunkten,

-    Erarbeitung angemessener Programme und Vorlage eines Haushaltsvoranschlags für die
     Schulungen,

-    Festlegung geeigneter Lehrgänge, der Anzahl der Teilnehmer sowie des für die Umsetzung des
     Schengen-Besitzstandes erforderlichen Zeitraums.

P4                                                                                 September 2006
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2 - Merkblatt Nr. 2 - Erforderliche Maßnahmen

Nachstehend vorgeschlagene Maßnahmen sollen den Bahnen durch Erläuterung von Beispielen für
technische Vorkehrungen bei der Organisation der an den Grenzen des europäischen Raums
durchzuführenden Kontrollen helfen.

2.1 -   Auf rechtlicher Ebene

-   Aktualisierung  der    Abkommen     und    Vereinbarungen       zwischen   den     Bahnen
    (Eisenbahnverkehrsunternehmen, Gesellschaften, Betreiber, etc.) und den staatlichen Stellen
    an den Grenzpunkten, insbesondere mit Grenzschutz, Bundespolizei und Zoll.

2.2 -   Kommunikation und Information

-   Einrichtung eines gemeinsamen lokalen Kommunikationsnetzes (Informatik, Telefon, …) für alle
    Sicherheits- und Kontrollkräfte auf beiden Seiten der Grenze und entsprechende Anpassung des
    Bahnhofs bzw. Grenzpunkts (Bau eines Dienstraums, Einrichtung eines Glasfasernetzes, etc.).
    Ein derartiges System ermöglicht es den Mitarbeitern, sich im Vorfeld auszutauschen und redu-
    ziert damit die Haltezeiten der Züge im Bahnhof und die Risiken der Durchlässigkeit der Gren-
    zen. Ferner machen die Sicherheits- und Kontrollkräfte auf diese Weise einen ersten Schritt auf
    dem Weg zur Umsetzung des SIS II.

2.3 -   Sicherung und Kontrolle von Bahnhöfen und Grenzpunkten

-   Sicherung des Bahnhofs bzw. Grenzpunkts durch Beleuchtung des gesamten Kontrollbereichs,
    durch Umzäunungen (mindestens 2 m hoch) mit eigener Beleuchtung und den Bau eines
    Zugangsweges für das Sicherheits- und Kontrollpersonal entlang der Gleise vom Bahnhof bis
    zur Grenze.

2.4 -   Personal und Ausstattung

-   Anpassung der Gebäude an die neuen Arbeitsbedingungen (Renovierung und Ausstattung) und
    an die umfassenderen Aufgaben der Sicherheits- und Kontrollkräfte.

-   Erhöhung des Personalbestands der Sicherheits- und Kontrollkräfte.

-   Schulung der Sicherheits- und Kontrollkräfte in ihren neuen Aufgaben und neuen Technologien
    zur Umsetzung von SIS II.

-   Bereitstellung bzw. Ausstattung eines Dienstraums für die Sicherheits- und Kontrollkräfte.

-   Ausrüstung mit Teleskopkameras, Geräten zur Authentifizierung von Dokumenten (Pässe…),
    Funktelefonen und Schutz- bzw. Verteidigungsmitteln.

-   Beschaffung von insbesondere mit angemessenen Überwachungstechnologien ausgerüsteten
    Fahrzeugen mit Vierradantrieb.

-   Bau bzw. Ausstattung eines Hundezwingers für die Hunde der Sicherheits- und Kontrollkräfte.

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2.5 -    Empfang und Kontrolle der Reisenden

-    bessere Kanalisierung des Bahnverkehrs durch Einrichtung von zwei Verkehrszonen: eine für
     den Personen- und eine für den Güterverkehr.

-    Verbesserung des Verkehrsflusses durch ein automatisches Spurwechselsystem.

-    Aufteilung der Reisenden in zwei Gruppen: eine für Staatsangehörige des Schengen-Raums
     und eine für Reisende aus Ländern außerhalb des Schengen-Raums.

-    Einführung einer gemeinsamen Kontrolle der Reisenden auf der Grundlage vorab überarbeiteter
     Übereinkommen und Vereinbarungen.

-    Installation eines Systems zur Überwachung der Bahnsteige für internationale Reisezüge
     (drehbare Thermokameras und CO2-Detektoren - mobil und ortsfest).

-    Ausrüstung mit mobilen Pass-Lesegeräten.

2.6 -    Empfang und Kontrolle der Güterwagen

-    bessere Kanalisierung des Bahnverkehrs durch Einrichtung von zwei Verkehrszonen: eine für
     den Personen- und eine für den Güterverkehr.

-    Verbesserung des Verkehrsflusses durch ein automatisches Spurwechselsystem.

-    Ausrüstung der Umschlagstellen (Bahnsteige), insbesondere mit einem Überwachungssystem
     (drehbare Thermokameras und CO2-Detektoren - mobil und ortsfest).

-    (Eventuell) Einsatz von Scannern für Güterwagen und leere Reisezugwagen. Diese Maßnahme
     könnte eine nachhaltigere Bekämpfung von illegaler Einwanderung und Schmuggel
     ermöglichen.

-    Bau eines spezifischen Abstellgleises für Gefahrgutzüge gemäß den Vorschriften zur Sicherheit
     der Reisenden und zum Umweltschutz.

P6                                                                                  September 2006
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3 - Merkblatt Nr. 3 - Finanzierung und Beziehungen zu
    den Staaten

3.1 -   Artikel 34 (erster Titel - vierter Abschnitt) der Beitrittsakte der 10
        neuen Mitgliedsstaaten

Vom Tag des Beitritts bis Ende 2006 stellt die Union den neuen Mitgliedsstaaten eine vorüber-
gehende Finanzhilfe, die sog. "Übergangsfazilität" bereit, um die Verwaltungskapazität der neuen
Mitgliedsstaaten zur Anwendung und Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts zu entwickeln und zu
stärken und den gegenseitigen Austausch bewährter Praktiken zu fördern. Mit dieser Unterstützung
wird dem anhaltenden Erfordernis, die institutionellen Kapazitäten in bestimmten Bereichen zu
stärken, durch Maßnahmen entsprochen, die nicht von den Strukturfonds finanziert werden können.
Dies gilt insbesondere für die Kontrollen an den Außengrenzen, ein Bereich, der in ersten Linie die
Bahnen betrifft.

3.2 -   Artikel 35 (erster Titel - vierter Abschnitt) der Beitrittsakte der 10
        neuen Mitgliedsstaaten

Im Rahmen der Umsetzung des Schengen-Besitzstandes durch die neuen Mitgliedsstaaten wird
eine " Schengen-Fazilität " als zeitlich befristetes Instrument eingerichtet, mit der die Empfänger-
Mitgliedsstaaten ab dem Tag des Beitritts (1. Mai 2004) bis zum Ende des Jahres 2006 bei der Finan-
zierung von Maßnahmen an den neuen Außengrenzen der Union zur Durchführung des Schengen-
Besitzstandes unterstützt werden.

Um die bei der Vorbereitung der Teilnahme an Schengen erkannten Mängel zu beseitigen, kommen
die folgenden Maßnahmenarten für eine Finanzierung im Rahmen der Schengen-Fazilität in Frage:

-   Investitionen in den Bau, die Renovierung und die Verbesserung der Infrastruktur an den Grenz-
    übergangsstellen und der entsprechenden Gebäude;

-   Investitionen in jede Art von Betriebsausrüstung (z.B. Laborausrüstung, Detektoren, Hardware
    und Software für das Schengener Informationssystem SIS 2, Transportmittel…);

-   Ausbildungsmaßnahmen für das Grenzschutzpersonal;

-   Beitrag zu den Kosten für Logistik und Betrieb.

Die folgenden (nicht rückzahlbaren) Beträge werden im Rahmen der Schengen-Fazilität in Form von
Pauschalzuschüssen für die Empfänger-Mitgliedsstaaten zur Verfügung gestellt:

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In Millionen Euro (Umrechnungskurs von 1999)

                                             2004        2005       2006
                          Estland            22,9        22,9        22,9
                          Lettland           23,7        23,7        23,7
                          Litauen            44,78       61,07      29,85
                          Ungarn             49,3        49,3        49,3
                          Polen              93,34       93,33      93,33
                          Slowenien          35,64       35,63      35,63
                          Slowakei           15,94       15,93      15,93

3.3 -   ISPA (strukturpolitisches Instrument zur Vorbereitung auf den
        Beitritt)

Der europäische Fonds ISPA zur Vorbereitung auf den Beitritt unterstützt Investitionen im
Zusammenhang mit der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes. ISPA finanziert direkt
Projekte zum Ausbau der Verkehrsinfrastrukturen. Nach den neuen Beitritten sind Rumänien,
Bulgarien und Kroatien die einzigen Länder mit Anspruch auf ISPA-Beihilfen.

3.4 -   Ein Koordinierungsinstrument: die Europäische Agentur für die
        operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitglied-
        staaten der Europäischen Union (FRONTEX)

Die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der
Mitgliedstaaten der Europäischen Union wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates
vom 26. Oktober 2004 (Amtsblatt L 349 vom 25.11.2004) eingerichtet.

FRONTEX koordiniert die operative Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten im Bereich des Schutzes
der Außengrenzen, unterstützt die Mitgliedsstaaten bei der Ausbildung von Grenzschutzbeamten,
u.a. durch die Festlegung gemeinsamer Ausbildungsnormen, führt Risikoanalysen durch, verfolgt die
für die Kontrolle und Überwachung an den Außengrenzen maßgeblichen Entwicklungen in der Fors-
chung, unterstützt die Mitgliedsstaaten, die sich einer Situation befinden, die eine verstärkte opera-
tive und technische Unterstützung an den Außengrenzen erfordert und stellt den Mitgliedsstaaten die
notwendige Unterstützung bei der Organisation gemeinsamer Rückführungsaktionen bereit.

FRONTEX arbeitet eng mit anderen Partnern der Gemeinschaft und der EU zusammen, die mit dem
Schutz der Außengrenzen befasst sind - wie EUROPOL, CEPOL und OLAF - bzw. die für die Zu-
sammenarbeit im Bereich des Zollwesens und der phytosanitären und tierärztlichen Kontrollen zus-
tändig sind, um so die Gesamtkohärenz zu gewährleisten. FRONTEX verstärkt die Sicherheit an den
Grenzen, indem sie die Aktionen der Mitgliedsstaaten zur Umsetzung der Gemeinschaftsmaßnah-
men an den Außengrenzen koordiniert.

P8                                                                                     September 2006
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4 - Schlussfolgerung

Zu den erforderlichen Maßnahmen gehört auch, dass die Bahnen sich mit den zuständigen
Behörden in Verbindung setzen, um gemeinsame Prioritäten festzulegen. Die Mitgliedsstaaten,
die Gemeinschaftsbeihilfen erhalten, können die von ihnen gewünschten Maßnahmen auswählen.

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© Internationaler Eisenbahnverband (UIC) - Paris, 2006
Druck: Internationaler Eisenbahnverband (UIC)

Impression réalisée par l’Union Internationale des Chemins de fer (UIC)
16, rue Jean Rey 75015 Paris - France

ISBN 2-7461-1167-5 (Französische Fassung)
ISBN 2-7461-xxx (Deutsche Fassung)
ISBN 2-7461-xxx (Englische Fassung)
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