Ensdorf Unser Wald Neues aus - Gemeinde Ensdorf

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Ensdorf Unser Wald Neues aus - Gemeinde Ensdorf
Neues aus Ensdorjf

 Mitteilungsblatt mit den amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Ensdorf

                   Unser Wald
 - in diesen Zeiten wertvoller denn je

                                                              Ausgabe 18/2021
www.gemeinde-ensdorf.de                                    Freitag, 7. Mai 2021
Ensdorf Unser Wald Neues aus - Gemeinde Ensdorf
Ensdorf                                                                                             -2-                                                                      Ausgabe 18/2021

                  Medizinische Dienste
 ■■Ärztlicher Bereitschaftsdienst                                                                       11. Mai 2021
 Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst der                                                   Apotheke im Einkaufszentrum Bous, Saarbrücker Str. 197,
 Kassenärztlichen Vereinigung kostenlos unter der bun-                                                  Tel.: 06834/782399
 desweit einheitlichen Rufnummer 116117 rund um die Uhr                                                 12. Mai 2021
 an allen Tagen des Jahres.                                                                             Vier-Winde Apotheke, Hauptstraße 131, Schwalbach,
 Zusätzlich ist die ärztliche sowie kinderärztliche Bereit-                                             06834/952236
 schaftsdienstpraxis Saarlouis im Marienhaus Klinikum                                                   13. Mai 2021
 Saarlouis, Kapuzinerstraße 4, 66740 Saarlouis (Tel.-Nr.                                                Löwen-Apotheke, Provinzialstraße 107, Ensdorf,
 0 18 05/66 30 03) zu folgenden Zeiten geöffnet:                                                        06831/958866
 Von Samstag 08.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr,
                                                                                                        14. Mai 2021
 an Feiertagen (inkl. Heiligabend / Silvester),
 an Rosenmontag sowie                                                                                   Ludwigs-Apotheke, Französische Straße 1, Saarlouis,
 an Brückentagen.                                                                                       06831/2957
 Bei Lebensgefahr rufen Sie bitte den Notarzt über die
 Rettungsleitstelle 19 222 oder 112.                                                                    ■■Notfalldienst der Tierärzte
 Bei Handy bitte nur mit Vorwahl (0681).                                                                (nur für dringende Fälle nach vorheriger telefonischer Ver-
                                                                                                        einbarung)
 ■■Notfalldienst der Zahnärzte                                                                          Der Notdienst an Wochenenden beginnt jeweils am Frei-
 (nur für dringende Fälle nach vorheriger telefonischer Ver-                                            tag um 18.00 Uhr und endet am Montag um 08.00 Uhr.
 einbarung)                                                                                             08./09. Mai 2021
 08./09. Mai 2021                                                                                       Dr. Groth, Bahnhofstraße 17, 66740 Saarlouis-Fraulau-
 Lenhof P., Saarlouis, 06831/124480                                                                     tern, 06831/88800
 13. Mai 2021 (Christi Himmelfahrt)                                                                     13. Mai 2021 (Christi Himmelfahrt)
 Bärbel Purucker, Dillingen-Diefflen, 06831/74444
                                                                                                        Dr. Jörg Waschbüsch, Schloßstrasse 46, Saarwellingen,
 14. Mai 2021 (Brückentag)                                                                              06838/81242
 Dr. Klaus Collet, Lothringer Straße 11, 66740 Saarlouis,
 06831/2870                                                                                             Darüberhinaus sind die tierärztlichen Kliniken ganzjährig
                                                                                                        rund um die Uhr dienstbereit:
                                                                                                        Tierärztliche Klinik für Kleintiere Arz
 ■■Apothekendienst
                                                                                                        Kaiserslauterer Str. 44, 66123 Saarbrücken
 Der Notdienst beginnt jeweils um 8.00 Uhr des angezeig-
 ten Tages und endet um 8.00 Uhr des Folgetages                                                         Telefon: (0681) 3 32 32
 07. Mai 2021                                                                                           http://www.tierklinik-arz.de
 Glocken-Apotheke, Französische Straße 23, Saarlouis,                                                   Tierärztliche Klinik für Kleintiere Drs. Kehr, Pack und
 06831/42121                                                                                            Scherer
 08. Mai 2021                                                                                           Hüttenstraße 20, 66583 Spiesen-Elversberg
 Laurentius-Apotheke, Laurentiusstraße 26, Hülzweiler,                                                  Telefon: (06821) 179494
 06831/52066
                                                                                                        http://www.tierklinik-elversberg.de
 09. Mai 2021
                                                                                                        Tierärztliche Klinik für Pferde Drs. Rupp, Schwarz und
 Steinrausch-Apotheke, Berliner Allee 32, Saarlouis-Stein-
                                                                                                        Anen
 rausch, 06831/87197
 10. Mai 2021                                                                                           Raiffeisenstr. 100, 66802 Überherrn
 Rosen-Apotheke, Schwalbach-Elm, Bachtalstr.                                                            Telefon: (06836) 91 90 80
 177a,06834/952545                                                                                      http://www.pferdeklinik-altforweiler.de

                  Polizei • Feuerwehr • Rettungsdienste
 ■■ NOTRUF                                                                                              ■■ Polizeirevier Bous
 POLIZEI��������������������������������������������������������������������������������������� 110
                                                                                                        Telefon:���������������������������������������������������������������������������� 06834/9250
 FEUERWEHR������������������������������������������������������������������������������ 112
 RETTUNGSDIENST��������������������������������������������������������������������� 112
 Giftinformationszentrum (GIZ) Mainz ����������������������� 06131/19240                               ■■ Freiwillige Feuerwehr
 ■■ Polizei Ensdorf                                                                                     Feuerwehrgerätehaus����������������������������������������������������� Tel. 9669790
 Telefon:������������������������������������������������������������������������������������� 54522   Wehrführer Jürgen Wolfert������������������������������������������������ Tel. 958535

Impressum:
Herausgeber: LINUS WITTICH Medien KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Telefon 06502/9147-0 oder -240
Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, Verlagsleiter
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Melina Franklin, unter der Anschrift des Verlages
Zentrale: Tel. 06502 9147-0, E-Mail: service@wittich-foehren.de
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigen-
preisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht
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des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Ensdorf Unser Wald Neues aus - Gemeinde Ensdorf
Ensdorf                                                                                         -3-                                                                       Ausgabe 18/2021

                 Kirchen • Kindergarten • Bildung • Soziale Dienste • Sonstige
 ■■ Pfarrämter                                                                                       telefonische und persönliche Beratung von Frauen, die sexualisierte
                                                                                                     Gewalt erlebt haben.
 Pfarreiengemeinschaft Bous St. Peter - Ensdorf St. Marien
 Kath. Pfarramt St. Peter Bous����������������������������������������� 06834/2378                  Telefonberatungszeiten:
 Kath. Pfarramt St. Marien Ensdorf���������������������������������� 6831/52264                     Montag und Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr
 Pfarrsekretärinnen: Katrin Blohm, Christine Hawner,                                                 Dienstag und Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr
 Sabine Hölle, Elisabeth Jenal                                                                       Notrufgruppe Saarbrücken, Nauwieserstr. 19, 66111 Saarbrücken,
                                                                                                     .������������������������������������������������Tel. 0681/36767 Fax: 0681/ 9385898
 ■■ Dekanat Saarlouis                                                                                Frauenhaus Saarlouis���������������������������������������������Tel. 06831/2200
 Dekanatsbüro: Kleinstraße 58,                                                                       Aufnahme Tag und Nacht möglich, Anonyme und kostenlose Bera-
 66740 Saarlouis-Lisdorf��������������������������������������Tel. 06831/7699550                    tung
                                                                                                     Hilfe für Familien mit geistig Behinderten
 ■■ Evang. Kirchengemeinde Schwalbach                                                                Familienentlastender Dienst (FED)
 Pfarrbezirk I: Schwalbach (Griesborn, Hülzweiler), Elm (Derlen,                                     der Lebenshilfe e.V., 66793 Saarwellingen
 Knausholz, Sprengen), Saarwellingen und Schwarzenholz,                                              Telefon von 08:00 - 16:00 Uhr����������������������������� Tel. 06838/9827-70
 Pfarrer Reinhard Janich, Schwalbach���������������������Tel. 06834/53546                           Telefon von 16:00 - 08:00 Uhr�������������������������������Tel. 0171/3875124
 Pfarrbezirk II: Bous und Ensdorf                                                                    Beratungsstelle für junge Arbeitslose
 Pfarrerin Juliane Opiolla, Bous����������������������������Tel. 06834/7801752                      Katholische Erwachsenenbildung e.V. Hospitalstraße 7
 Pfarrerin Inge Wiehle�������������������������������������������Tel. 06898/4480781                 66798 Wallerfangen�����������������������������������������������Tel. 06831/965646
 Gemeindebüro Schwalbach����������������������������������Tel. 06834/956970                         Abholung von Tierkörpern und Schlachtabfällen
 Öffnungszeiten Mo., Di., Do., und
                                                                                                     .�������������������������������������������������������������������������������Tel. 06508/91430
 Fr.: 8:30 bis 12:00 Uhr, mittwochs geschlossen
                                                                                                     Tierschutzhotline im Saarland�������������������������Tel. 0681/99784530
 ■■ Haus für Kinder & Familien
 Kindergarten „St. Marien“ Ensdorf                                                                   ■■ SONSTIGE RUFNUMMERN
 Leitung: Karsten Müller                                                                             Bergmannsheim Ensdorf Saal�����������������������������������������Tel. 504-163
 Zentrale und Rezeption: Frau Dany Thiel��������������������������� Tel. 53391                      Großsporthalle Ensdorf������������������������������������������������������ Tel. 59501
                                                                                                     Freibad Ensdorf���������������������������������������������������������������� Tel. 506206
 ■■ Schulen                                                                                          Postagentur Ensdorf���������������������������������������������������� Tel. 4879462
 Grundschule Ensdorf���������������������������������Tel. 506096 / Fax: 507441                      Öffnungszeiten:
 Rektorin: Christina Lein                                                                            Mo, Di, Do, Fr von 9.00 - 12.30 Uhr und von 14.00 - 17.00 Uhr
 Freiwillige Ganztagsschule/Gemeindehort����������������������� Tel. 509140                         Mi von 9.00 - 12.30 Uhr; Sa von 9.00 bis 12.00 Uhr
 Leitung: Dominic Dörr                                                                               Förster der Gemeinde Ensdorf
 Gemeinschaftsschule Schwalbach-Ensdorf���������Tel. 06834/953953                                   für den Staatsforst, Herr Martin Wollenweber,
 (Johannes-Gutenberg-Schule Schwalbach)                                                              .�����������������������������������������������������������������������������Tel. 0175/2200896
                                                                                                     Ehrenamtlicher Naturschutzbeauftragter
 ■■ Weitere Schulen                                                                                  Herr Meiko Balthasar������������������������������������������������������ Tel. 4999830
 Kreismusikschule in                                                                                 M_Balthasar@web.de
 Bous-Ensdorf-Schwalbach���������������������������������������Tel. 06834/1534                      Hilfe gegen Wespen
 Anne Frank Schule
                                                                                                     Viktor MARTIN mobil��������������������������������������������������� 0173/3264731
 Schwalbach�����������������������������������������������������������Tel. 06834/953900
                                                                                                     Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung
                                                                                                     Egon Haag, Schacherweg 22,
 ■■ Soziale Dienste                                                                                  66773 Schwalbach-Hülzweiler��������������������������������Tel. 06831/59381
 Deutsches Rotes Kreuz - Ortsverband Ensdorf
                                                                                                     (Sprechstunden montags - freitags nach Terminvereinbarung)
 Herr Paul Fisch, Schwarzstraße 5���������������������������������� Tel. 1667033
 Mobil: 0177/4881231                                                                                 Wolfgang Ressing, Friedrich-Ebert-Str. 41,
 Betreuungsbehörde des Landkreises Saarlouis                                                         66359 Bous���������������������������������������������������������Tel. 06834/5697215
 Beratung und Infos zu Vorsorgevollmachten,                                                          Bodwing Johannes, Dorfstr. 111, Saarlouis������������Tel. 06831/46437
 Betreuungs- und Patientenverfügungen                                                                Schiedsmann
 Kostenlose Zusendung von Informationsmaterial                                                       Jürgen Seiwert ���������������������������������������������������������Tel. 06831/5706
 unter�������������������������������������������������������������������� Tel. 06831/444-436       schiedsmann@gemeinde-ensdorf.de
 Saarlouiser Tafel                                                                                   Behindertenbeauftragter der Gemeinde Ensdorf
 (Lebensmittelspenden für Bedürftige)���������������������Tel. 06831/93990                          Franz Leinenbach, Erlenstr. 22������������������������������������������� Tel. 52623
 Psychosoziale Beratungsstelle des Gesundheitsamtes
 im Landkreis Saarlouis                                                                              E-Mail: franz.leinenbach@superkabel.de
 .�����������������������������������������������������������������������������Tel. 06831/444700    Seniorensicherheitsberater der Gemeinde Ensdorf
 Diakonisches Werk an der Saar                                                                       Hans Fels, St. Barbarastraße 10���������������������������������������� Tel. 58586
 (Beratung zwischen Schule und Beruf)                                                                Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfegermeister
 .�������������������������������������������������������������������������������Tel. 06831/49721   Frank Dillenburger, Mettlach�������������������������������Tel. 06865/8069146
 Arbeitsstelle für Integrationshilfen                                                                außer den Straßen: An der Schleuse, Bommersbachweg,
 der Arbeiterwohlfahrt���������������������������������������������Tel. 06831/121721                Bernardsweg, Großstraße, Spessbergstraße und Lauternweg.
 Selbsthilfegruppe der anonymen Alkoholiker                                                          Für diese Straßen ist Bezirksschornsteinfegermeister,
 zentrale Kontaktstelle������������������������������������������������Tel. 0681/19295
                                                                                                     Jürgen Krause, Losheim, zuständig��������������������Tel. 06872/5041970
 Donum Vitae e.V.
 Staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatung                                               Gas- und Wasserwerke Bous - Schwalbach
 Großer Markt 21, 66740 Saarlouis������������������������Tel. 06831/120028                          Telefonzentrale������������������������������������������������������������������ 06834/850
 Elternselbsthilfe Dillingen e.V.��������������������������Tel. 06831/7685702                       Störungsdienst Gas- Fernwärme, sowie
 Deutscher Kinderschutzbund e.V.                                                                     Wasserversorgung der TWE Ensdorf�������������������� Tel. 06834/85-111
 1. Vors. Frau Renate Ruffing���������������������������������������������� Tel. 52256              energis-Netzgesellschaft mbH
 Lebenshilfe Saarlouis e.V.������������������������������ Tel. 06838/810-18/19                      Störungsnummer Strom������������������������������������ Tel. 0681/9069-2611
 Pflegestützpunkt im Landkreis Saarlouis                                                             Defekte Straßenbeleuchtung
 Kaiser-Friedrich-Ring 31, Saarlouis���������������������������������� Tel. 120630
                                                                                                     Info: Zentrale Service Nr. für Meldung von Schäden an der
 Leitstelle Älter werden
 im Landkreis Saarlouis:��������������������������������������� Tel. 06831/444-239                  Straßenbeleuchtungsanlage:����������������������������� Tel. 0681/4030-3003
 Kommunale Beratungsstelle                                                                           E-Mail: info@energis.de
 „Besser leben im Alter durch Technik“:���������� Tel. 06831/444-573                                Entsorgungsverband Saar
 Notruf und Beratung für vergewaltigte und misshandelte Frauen                                       Hotline����������������������������������������������������������������� Tel. 0681/5000-555
Ensdorf Unser Wald Neues aus - Gemeinde Ensdorf
Ensdorf                                                             -4-                                                 Ausgabe 18/2021

                   Amtliches Bekanntmachungsblatt
                                                                   DER GEMEINDE

  Bekanntmachungen und Informationen
  Gemeindeverwaltung                                                                                         Partnerschaft
   Provinzialstr. 101a, 66806 Ensdorf
   Tel. 0 68 31/ 504-0     Fax 0 68 31 / 504-167
   Internet: http://www.gemeinde-ensdorf.de
   Mail: info@gemeinde-ensdorf.de

  Was finde ich wo im Rathaus?
  Erdgeschoss:                                                          1. Obergeschoss:
  ■-    Bürgerbüro, Tel. 504-132 oder -134, Zimmer 110                  ■ Bürgermeister Tel. 504-110, Zimmer 206
  ■     Führerscheinwesen, Tel. 504-132 oder -134, Zimmer 110           ■    Hauptamt Tel. 504-112, Zimmer 212
  ■     Bestattungswesen, Tel. 504-131, Zimmer 103                      ■    Personalamt Tel. 504-113, Zimmer 210
  ■     Standesamt, Tel. 504-133, Zimmer 111                            ■    Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Tel. 504-115, Zimmer 209
  ■     Flüchtlingsmanagement, Tel. 504-131, Zimmer 103                 ■    Jugend, Soziales u. Kindertagesstätten Tel. 504-137,
  ■     Ordnungsamt Tel. 504-130, Zimmer 112                                 Zimmer 201
  ■     Verkehrsüberwachung, Tel. 504-121, Zimmer 106                        Stabsstelle Digitalisierung, Tel. 504-122, Zimmer 203
  ■     Gemeindekasse Tel. 504-121 u. -123, Zimmer 106-107
                                                                        2. Obergeschoss:
  ■     Kämmerei, Wirtschaftliche Beteiligungen, Tel. 504-120,
        Zimmer 108                                                      ■ Bauamt Tel. 504-150, Zimmer 301-302 und 307-308
  ■     Steueramt Tel. 504-125, Zimmer 101                              ■    Amt für Umwelt und Naturschutz Tel. 504-157, Zimmer 306
                                                                        ■    Wertstoffberatung Tel. 504-157, Zimmer 306

                           Öffnungszeiten:                                                        Bürgerbüro:
          Montag bis Donnerstag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr                         Montag und Mittwoch von 08.00-13.00 Uhr,
                    und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr,                             Dienstag von 08.00-12.00 Uhr und von 13.30-15.30 Uhr,
                                                                           lichkeitenvon 08.00-12.00 Uhr und von 13.30-17.00 Uhr,
                Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, nkte KontaktmögDonnerstag              en“)
                                        it eingesch
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                                 Derze
                 Darüber hinaus nach   Vereinbarung.
                                                     te r Ru br ik: „Amtlich               Freitag von 08.00-12.00 Uhr
                                                  un
                                      ner Bericht                                       Darüber hinaus nach Vereinbarung.
                          (siehe eige
                      Für Mitteilungen, Fragen oder Hinweise ist die Gemeinde Ensdorf auch unter +49 6831 504122
                                                 über WhatsApp schriftlich erreichbar.

                                               Bürgersprechstunden des Bürgermeisters
                                         (Terminabsprache unter Tel.-Nr. 504-117 bzw. 118 erbeten!):
                          Die reguläre Sprechstunde findet jeden ersten Dienstag von November bis März in der Zeit
                           von 15:30 - 17:30 Uhr und von April bis Oktober in der Zeit von 16:00 - 18:00 Uhr statt.

  ■ Bauhof                                                                ■ Wertstoffhof/EVS Wertstoffzentrum
  Tel. 504-142, Fax 504-143                                               Tel. 509-275 / Tel. 504-157
  Saarlouiser Straße 6, 66806 Ensdorf                                     Schwalbacher Berg 159, 66806 Ensdorf
  Öffnungszeiten:
  Montag bis Donnerstag             von 07.00 Uhr bis 15.30 Uhr,          Öffnungszeiten ganzjährig:
  Freitag                           von 07.00 Uhr bis 14.30 Uhr           Montag, Mittwoch, Freitag:              11.00 bis 17.00 Uhr
                                                                          Dienstag, Donnerstag:                   08.00 bis 13.00 Uhr
  Rufbereitschaft Bauhof: 0171/7400479                                    Samstag:                                10.00 bis 16.30 Uhr

  ■ Rufbereitschaft TWE GmbH: Tel. 06834/85-111
  Gas- und Wasserwerke Bous-Schwalbach

                                                                    @
  Saarbrücker Str: 195, 66359 Bous

                                        Weitere Informationen aus                 unserer Gemeinde finden Sie auf
            /EnsdorfSaar                      unserer Internetseite              www.gemeinde-ensdorf.de.

                                                       Herausgeber: Gemeinde Ensdorf
                                          Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeister Jörg Wilhelmy
                                              Druck: LINUS WITTICH Medien KG, 54343 Föhren
      Die amtlichen Bekanntmachungen erscheinen wöchentlich. Die Zustellung erfolgt kostenlos an jeden Haushalt der Gemeinde Ensdorf.
                        Einzelexemplare sind gegen Erstattung der Selbstkosten bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.
Ensdorf Unser Wald Neues aus - Gemeinde Ensdorf
Ensdorf                                                         -5-                                                  Ausgabe 18/2021

                                      Bürgermeister-Ecke

           ­Liebe Leserinnen,
           liebe Leser,

          Erleichterungen für vollständig Geimpfte und Genesene
          Die Landesregierung hat Erleichterungen für vollständig Geimpfte sowie Genesene beschlossen. Diese werden seit vergan-
          genen Montag mit Getesteten gleichgestellt. Für diese Personen entfällt die Testpflicht beispielsweise für den Friseurbesuch
          oder beim Betreten von Geschäften außerhalb des täglichen Bedarfs. Voraussetzung ist der Nachweis über das Vorliegen einer
          vollständigen Schutzimpfung, die mindestens 14 Tage vergangen sein muss bzw. der Nachweis über eine bereits erfolgte
          Infektion, wenn die Testung mittels PCR, PoC-PCR erfolgt ist und mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt.
          Nach Reisen müssen diese Personen auch nicht in Quarantäne, es sei denn, sie reisen aus einem Virusvariantengebiet ein. Der
          Nachweis der Schutzimpfung sowie der Nachweis einer Infektion und der negativen Testung ist innerhalb von zehn Tagen nach
          Einreise der zuständigen Behörde auf Verlangen unverzüglich schriftlich oder in elektronischer Form vorzulegen.
          Auch für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen wird die Testpflicht gelockert. Sofern sie genesen oder geimpft
          sind und eine 90 %- ige Durchimpfungsquote in der Einrichtung vorliegt, besteht die Testpflicht nur noch einmal alle zwei
          Wochen. Beschäftigte dieser Einrichtungen, die ihre Immunität nachweisen können, müssen nur noch einmal in der Woche
          verpflichtend einen Test durchführen.

          Illegale Entsorgungen
                                        Wilde Müllablagerungen nehmen in den saarländischen Kommunen kontinuierlich zu – so auch
                                        in Ensdorf. Was der Bauhof Anfang der Woche in der Nähe des Kraftwerksgeländes allerdings
                                        entsorgen musste war kein „normaler“ Abfall, sondern erfüllt den Tatbestand einer Straftat.
                                        Ein korrodiertes Fass mit Altöl wurde hier einfach in der Natur entsorgt und umgekippt. Da der
                                        Umweltfrevel der Verwaltung zeitnah gemeldet und das Altöl sowie das kontaminierte Erdreich
                                        umgehend von unserem Gemeindebauhof fachgerecht entsorgt werden konnte, wurde Schlim-
                                        meres verhindert. Die Entsorgungskosten gehen zu Lasten der Gemeinde. Bei der Polizei wurde
                                        Anzeige gegen Unbekannt erstattet.
                                        Und damit nicht genug: ein Bürger hat am vergangenen Montag den Bauhof darüber informiert,
                                        dass Unbekannte etliche Schlachtabfälle am Parkplatz an der Saar in der Nähe der Brücke ent-
                                        sorgt haben. Mitarbeiter des Bauhofes nahmen die übel stinkenden Abfälle auf und ließen sie von
                                        der Tierkörperbeseitigungsanstalt „Rivenich“ entsorgen.

          Sachdienliche Hinweise zu den Tathergängen nimmt die Orts-       Und um noch einen drauf zu setzen. Am gleichen Tag
          polizeibehörde, Frau Annegret Luxenburger, unter Tel.-Nr. 504-   erreichte den Bauhof auch noch eine Meldung über ein illegal
          130 entgegen.                                                    abgestelltes Fahrzeug, welches abgemeldet und ohne TÜV-
                                                                           Kennzeichen illegal unterhalb der Landerhöhung neben dem
                                                                           Zubringer zur Ensdorfer Schleuse abgestellt wurde.

          Vandalismus-Serie reißt nicht ab!

                                                                                 Am vergangenen Wochenende wurde abermals ein
                                                                                 Fenster der TuS-Geschäftsstelle an der Grundschule
                                                                                 eingeworfen. Sollten Sie Informationen zum Tather-
                                                                                 gang machen können, bitte ich Sie auch in dieser
                                                                                 Angelegenheit nochmals, unsere Ortspolizeibehörde
                                                                                 unter der Tel.-Nr. 504-130 hierüber zu informieren.
Ensdorf Unser Wald Neues aus - Gemeinde Ensdorf
Ensdorf                                                          -6-                                                   Ausgabe 18/2021

          Illegale Mountainbike-Strecke
          Um die Nutzung sowie den weiteren Ausbau der illegal im Ensdorfer Wald angelegten Mountainbike-Strecke zu unterbinden,
          hat der SaarForst Landesbetrieb Totholz (Stämme und Kronenmaterial aus Fällungen in der näheren Umgebung) auf die Stre-
          cke verbracht.

                                                                   Der von den Bikern gebaute Parcours befindet sich fast ausschließ-
                                                                   lich im Gelände des Staatswaldes. Nicht nur der fortschreitende
                                                                   Eingriff in die Natur durch Bodenverdichtung, Aufschüttungen und
                                                                   Abgrabungen, Baumfällung und das Hinterlassen von Abfall war dem
                                                                   Landesbetrieb seit Längerem ein Dorn im Auge. Auch haftungsrechtli-
                                                                   che Gründe waren für das „Verfüllen“ der unfallträchtigen Anlage aus-
                                                                   schlaggebend. Zudem ist der Ensdorfer Forst ein relativ kleiner Wald
                                                                   mit hohem Freizeitdruck, der bereits intensiv durch Erholungssu-
                                                                   chende genutzt wird. Ich kann gut verstehen, wenn diese Maßnahme
                                                                   dem ein oder anderen nicht gefällt, man sich vielleicht sogar fragt, ob
          man in Coronazeiten, in denen Kindern und Jugendlichen ohnehin vieles nicht möglich ist, auch so etwas noch unterbinden
          muss. In der Abwägung der Interessen und insbesondere, wenn zu beobachten ist, dass auch Hand angelegt wird für den
          Ausbau der Strecke, gar Bäume umgelegt werden, fällt die Abwägung jedoch zu Ungunsten dieser Freizeitaktivität aus.
          Übrigens teilt der Saarländische Radfahrer-Bund e.V. auf seiner Homepage mit, dass sich der Mountainbikeverein Saarbrücken
          e.V. für die Legalisierung der MTB-Trails in und um Saarbrücken einsetzt. Der Verein arbeitet gemeinsam mit Behörden daran,
          ein legales Trail-Netzwerk zu schaffen, das sowohl für Biker und Bikerinnen der Region als auch für den Tourismus attraktiv ist.
          Den aktuellen Stand der Trail-Legalisierung ist unter www.mv-sb.de oder auf der Facebookseite www.facebook.de/mvsaar-
          bruecken nachzulesen.

          Aufstellen Maibaum
                                              Wir Ensdorfer nehmen – wie viele übrige Städte und Gemeinden auch – üblicherweise
                                              das Aufstellen des Maibaumes gerne zum Anlass, den Monat Mai mit dem Maifest zu
                                              begrüßen. Doch wie Sie alle wissen, fiel der Brauch leider auch in diesem Jahr unter die
                                              Ausgangsbeschränkungen aufgrund der Pandemie. Trotzdem habe ich mich wie bereits im
                                              vergangenen Corona-Jahr in Absprache mit dem Vorsitzenden des Gewerbe- und Hand-
                                              werkerverein „St. Josef“, Frank Altmeyer, entschieden, einen Maibaum von den Mitarbei-
                                              tern des Bauhofes auf dem Marktplatz aufstellen zu lassen in der Hoffnung, dass Sie sich
                                              über ein kleines Stück Normalität und Tradition freuen.

                                             An Hexennacht waren – mit Ausnahme von
                                             harmlosen Kinderstreichen wie den Klassi-
                                             kern Verteilen von Toilettenpapier oder das
                                             Beschmieren von Gegenständen mit Rasier-
                                             schaum- erfreulicherweise keine besonderen
                                             Vorkommnisse zu verzeichnen. Übrigens haben
                                             kreative Kinder an den rückwärtigen Eingang
          des Rathauses ein selbst gebasteltes Schild „Ab heute regieren im Rathaus die Kin-
          der“ mit einem Foto unseres Rathauses befestigt – eine tolle Hexen-Idee!

          Herzliche Glückwünsche zum Muttertag!
          Zum Muttertag am kommenden Sonntag wünsche ich allen Müt-
          tern unserer Gemeinde trotz der Corona-Beschränkungen einen
          schönen und harmonischen Tag. Es ist Maiwetter bei bis zu 24
          Grad vorausgesagt. Machen Sie das Beste aus diesem Tag.
          Ich wünsche Ihnen eine angenehme Woche.
          Bleiben Sie gesund!

          Ihr
          Jörg Wilhelmy
Ensdorf Unser Wald Neues aus - Gemeinde Ensdorf
Ensdorf                                                                      -7-                                                        Ausgabe 18/2021

              Amtliche Bekanntmachungen
■■ Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der
   Corona-Pandemie vom 01.Mai.2021
Aufgrund der umfangreichen Änderung der „Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pande-
mie“, veröffentlicht im Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 01. Mai. 2021 auf den Seiten 1164 bis 1230, ist der Gesetzestext nur in Auszügen
- Artikel 2: „Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) - § 5b Immunisierte Personen“ auf Seite 1170 abgedruckt.
Die vollständige Verordnung kann auf der Internetseite der Gemeinde Ensdorf nachgelesen werden.

               Amtsblatt des Saarlandes
                                      Herausgegeben vom Chef der Staatskanzlei

                                                                       Teil I
             2021                                 Ausgegeben zu Saarbrücken, 1. Mai 2021                                                   Nr. 36

                                                                          Inhalt
                                                                                                                                                          Seite

A. Amtliche Texte
Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.
Vom 1. Mai 2021 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1164
Änderung der Verordnung zu Hygienerahmenkonzepten auf der Grundlage der Verordnung zur Corona-
Pandemie. Vom 30. April 2021. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1228
Ensdorf Unser Wald Neues aus - Gemeinde Ensdorf
Ensdorf                                                   -8-                                         Ausgabe 18/2021
1170                             Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 1. Mai 2021

                         § 5a                                   § 13a zweite Alternative bleibt unberührt.
                       Testung
                                                                (2) Nachweise nach Absatz 1 sind den nach § 12 Ab-
(1) Soweit in der Folge die Vorlage eines Nachwei-              satz 1 dieser Verordnung genannten Behörden im Rah-
ses über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem             men ihrer Kontrolltätigkeit auf Verlangen vorzuweisen.
SARS-CoV-2-Virus vorgesehen ist, gilt:
1. Als Nachweis gelten ein ärztliches Zeugnis oder                                     §6
   ein Testergebnis in elektronischer oder schriftli-                         Kontaktbeschränkungen
   cher Form hinsichtlich des Nichtvorliegens einer             (1) Private Zusammenkünfte im ö�entlichen Raum,
   Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.                    in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten
   Hierzu kann das in der Anlage vorhandene Muster              Grundstücken werden auf den Kreis der Angehörigen
   verwendet werden oder ein dem Inhalt nach ent-               des eigenen Haushaltes sowie darüber hinaus Ange-
   sprechendes.                                                 hörige eines weiteren Haushaltes sowie eines weiteren
2. Der zugrunde liegende Test muss die Anforderun-              Haushaltes aus dem familiären Bezugskreis begrenzt;
   gen des Robert Koch-Instituts, die im Internet unter         dabei dürfen insgesamt höchstens fünf Personen
   der Adresse https://www.rki.de/covid-19-tests ver-           gleichzeitig anwesend sein. Bei Haushalten, denen
   ö�entlicht sind, erfüllen.                                   bereits vier oder mehr Personen angehören, dürfen ab-
                                                                weichend von Satz 1 zwei weitere Personen, wovon
3. Die zugrunde liegende Entnahme eines Abstrichs               höchstens eine nicht aus dem familiären Bezugskreis
   darf nicht länger als 24 Stunden zurückliegen.               des gastgebenden Haushaltes stammen darf, gleichzei-
4. Das Testergebnis ist durch die durchführende Stel-           tig anwesend sein. Kinder bis 14 Jahre sind jeweils von
   le zu bescheinigen. Selbsttests kommt Beweiskraft            der Höchstzahl ausgenommen. Ehepaare, Lebenspart-
   im Sinne dieser Verordnung nur zu, wenn sie vor              ner und nicht eheliche Lebensgemeinschaften gelten
   Ort unter Aufsicht des Verantwortlichen durchge-             auch dann als ein Haushalt, wenn sie nicht im gleichen
   führt werden.                                                Haushalt leben. Private Zusammenkünfte sind im Au-
                                                                ßenbereich mit einer Teilnehmerzahl von bis zu zehn
5. Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjah-            Personen zulässig, sofern alle Teilnehmerinnen und
   res sind von der Testung befreit.                            Teilnehmer einen negativen SARS-CoV-2-Test nach
                                                                Maßgabe des § 5a vorlegen können.
(2) Nachweise nach Absatz 1 sind den nach § 12 Ab-
satz 1 dieser Verordnung genannten Behörden im Rah-             Ansammlungen mit mehr als zehn Personen sind ver-
men ihrer Kontrolltätigkeit auf Verlangen vorzuweisen.          boten.
                                                                (2) Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, mit
                      § 5b                                      Ausnahme des § 7 Absatz 6 Satz 2 Nummer 5, sind im
              Immunisierte Personen                             Innenbereich untersagt.
1) Dem Nachweis über das Nichtvorliegen einer Infek-            (2a) Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind
tion mit SARS-CoV-2-Virus im Sinne des § 28b des In-            im Außenbereich mit einer Teilnehmerzahl von bis zu
fektionsschutzgesetzes sowie des § 5a Absatz 1 dieser           zehn Personen pro Veranstaltungstag und -ort zuläs-
Verordnung steht gleich                                         sig, sofern alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen
                                                                negativen SARS-CoV-2-Test nach Maßgabe des § 5a
1. der schriftliche oder elektronische Nachweis über            vorlegen können. Die Veranstaltungen sind der Orts-
   das Vorliegen einer vollständigen Schutzimpfung              polizeibehörde unter Angabe des Veranstalters zu mel-
   gegen das SARS-CoV-2-Virus mit einem oder                    den. Der Veranstalter hat geeignete Maßnahmen zur
   mehreren vom Paul Ehrlich-Institut im Internet               vollständigen Nachverfolgbarkeit nach Maßgabe des
   unter der Adresse https://www.pei.de/DE/arznei-              § 6 Absatz 1 des Saarländischen COVID-19-Maßnah-
   mittel/impfsto�e/covid-19/covid-19-node.html ge-             mengesetzes zu tre�en.
   nannten Impfsto�e, wenn seit der letzten Impfung,
   die nach den Empfehlungen der Ständigen Impf-                (3) Veranstaltungen, die nicht unter Absatz 2 und Ab-
   kommission beim Robert Koch-Institut für ein                 satz 2a fallen und zu denen je Veranstaltungstag und
   vollständige Impfschema erforderlich ist, mindes-            -ort in der Summe unter freiem Himmel oder in ge-
   tens 14 Tage vergangen sind und die geimpfte Per-            schlossenen Räumen nicht mehr als zehn Personen zu
   son keine typischen Symptome einer Infektion mit             erwarten sind, können statt�nden. Veranstaltungen sind
   dem Coronavirus SARS-CoV-2 wie Atemnot, neu                  unter Angabe des Veranstalters der Ortspolizeibehörde
   auftretender Husten, Fieber oder Geruchs- oder               zu melden. Der Veranstalter hat geeignete Maßnahmen
   Geschmacksverlust aufweist oder                              zur vollständigen Nachverfolgbarkeit nach Maßgabe
                                                                des § 6 Absatz 1 des Saarländischen COVID-19-Maß-
2. der schriftlich oder elektronische Nachweis über             nahmengesetzes zu tre�en und besondere infektions-
   eine bereits erfolgte Infektion, wenn die zugrunde           schutzrechtliche Au�agen zu beachten. Veranstaltungen
   liegende Testung durch eine Labordiagnostik mit-             und Zusammenkünfte mit einer höheren Personenzahl
   tels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder                 sind nur dann zulässig, wenn für deren Durchführung
   weitere Methoden der Nukleinsäureampli�kations-              ein dringendes und unabweisbares rechtliches oder tat-
   technik) erfolgt ist und mindestens 28 Tage sowie            sächliches Bedürfnis besteht. Dabei sind weitere veran-
   maximal 6 Monate zurückliegt.                                staltungsspezi�sche Hygienemaßnahmen umzusetzen.
Ensdorf Unser Wald Neues aus - Gemeinde Ensdorf
Ensdorf                                                              -9-                                                Ausgabe 18/2021

            Amtliche Mitteilungen

          Rathaus für den öffentlichen Publikumsverkehr geschlossen –
            Terminvergabe bei dringenden Angelegenheiten möglich
                                                                       Die Dienststellen der Gemeindeverwaltung sind für den öffentli-
                                                                       chen Publikumsverkehr geschlossen. Lediglich für dringende
                                                                       Angelegenheiten können Termine vereinbart werden.
                                                                       Wir bitten Sie, für Anliegen, welche das Bürgerbüro betreffen,
                                                                       sich unter der Tel.-Nr. 06831/504-132 innerhalb unserer üblichen
                                                                       Öffnungszeiten mit uns in Verbindung zu setzen bzw. per Mail an
                                                                       buergeramt@gemeinde-ensdorf.de.
                                                                       Für alle sonstigen Anliegen rufen Sie bitte unsere Zentrale an,
                                                                       Tel. 06831/504-0, bzw. schreiben Sie uns eine Mail an info@
                                                                       gemeinde-ensdorf.de.
                                                                       Im Falle einer Terminvorsprache ist das Tragen eines medizini-
                                                                       schen
                                                                       Mundschutzes Pflicht. Bitte bringen Sie nach Möglichkeit auch
                                                                       einen eigenen Kugelschreiber zu Ihrem Termin mit. Beim Betreten
                                                                       des Rathauses müssen die Hände sofort desinfiziert werden. Spe-
                                                                       zielles Desinfektionsmittel steht in einem Spender bereit. Sicher-
                                                                       heitsabstand und Hygienevorschriften sind einzuhalten, diese
                                                                       beinhalten unter anderem die Einhaltung des Mindestabstandes
                                                                       von 1,5 Metern.
  Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Formularpool unserer Homepage auf www.gemeinde.ensdorf.de viele Möglichkeiten bietet,
  Angelegenheiten kontaktlos zu erledigen.
  All diese Einschränkungen dienen dazu, unserer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung der Eindämmung der Corona Pandemie gerecht
  zu werden und auf Dauer die Dienstleistungen der Gemeinde Ensdorf sicherzustellen. Die Gemeindeverwaltung bittet um Verständnis für
  diese Maßnahmen.
  In Bezug auf die Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Corona-Virus wenden sich
  Betroffene bei Fragen bitte an das Ordnungsamt der Gemeinde, Mail: ordnungsamt@gemeinde-ensdorf.de.

 ■■ Öffentliche Zahlungsaufforderung                                   ■■ Auszug aus der Niederschrift
 Die Steuerpflichtigen der Gemeinde Ensdorf werden auf den Steu-          der 10. Sitzung des Ausschusses
 erzahltermin am 15.05.2021 hingewiesen.                                  für Finanz-, Personal- und
 Bis zu diesem Termin sind an die Gemeinde Ensdorf jeweils die
 2. Rate
                                                                          Verwaltungsangelegenheiten
 1.    Gewerbesteuer-Vorauszahlungen 2021
                                                                          vom 04.03.2021
 2.    Grundsteuer, Hundesteuer sowie die
                                                                       Verlauf der Sitzung
 3.    Beiträge zur Landwirtschaftskammer                              A) Öffentlicher Teil
 zu entrichten.
                                                                       TOP 1:     Genehmigung der Niederschrift der 9. Sitzung des Aus-
 Die Gemeindekasse Ensdorf nimmt keine Barzahlungen entgegen.
                                                                                  schusses für Finanz-, Personal- und Verwaltungsange-
 Zahlungen sind auf eine der folgenden Bankverbindungen der
                                                                                  legenheiten vom 03.12.2020
 Gemeindekasse zu leisten.
                                                                       Der Bürgermeister teilt mit, dass die Niederschrift über die 9. Sitzung
 Kreissparkasse Saarlouis                                              des Ausschusses für Finanz-, Personal- und Verwaltungsangelegen-
 IBAN DE61 5935 0110 0010 2721 02                                      heiten vom 03.12.2020 den Ratsmitgliedern über die Dipolis-app am
 oder                                                                  17.02.2021 zur Verfügung gestellt worden sei.
 Vereinigte Volksbank eG Saarlouis-Losheim-Sulzbach                    Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
 IBAN DE31 5909 2000 3132 3400 04                                      Gegen die Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für
                                                                       Finanz-, Personal- und Verwaltungsangelegenheiten vom 03.12.2020
 Bei Zahlungen und Überweisungen bitte unbedingt den Verwen-
                                                                       werden keine Einwände erhoben.Die Niederschrift ist somit angenom-
 dungszweck und das Kassenzeichen angeben.                             men.
 Außerdem wird mitgeteilt, dass bei den Konten, für die eine Abbu-     Abstimmungsergebnis: einstimmig
 chungsermächtigung besteht, die fälligen Beträge am 17.05.2021        TOP 2:     Mitteilungen und Anfragen
 abgebucht werden.                                                     Es liegen keine Anfragen vor.
 Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne auf Wunsch die Gemein-          Nachdem keine weiteren Wortmeldungen ergehen, beendet der Bür-
 dekasse, Rathaus, Zimmer 107, Tel. 504-123.                           germeister den öffentlichen Teil der Sitzung.
 Die Auswirkungen der Corona-Pandemie treffen alle Bereiche des
 gesellschaftlichen Lebens. Dies bedeutet insbesondere für klei-
 nere und mittelständische Unternehmen, dass nicht nur mit Ein-
                                                                           ■■ Team Freiwillige Ganztagsschule
 bußen zu rechnen ist, sondern dass die derzeitige Situation sehr             sucht Verstärkung
 schnell existenzbedrohend werden kann.                                    Zur Verstärkung unseres Teams der Freiwilligen Ganztags-
 Die Gemeinde Ensdorf versucht den betroffenen Gewerbebe-                  schule Ensdorf suchen wir kurzfristig befristet bis zum
 trieben zu helfen, wo auch immer dies möglich ist. So kommen              31.07.2021 zur Betreuung von Grundschulkindern am Vor-
 beispielsweise Anpassungen von Vorauszahlungen der Gewerbe-
                                                                           mittag Erzieher*innen, Kinderpfleger*innen und pädagogi-
 steuer aufgrund der Corona Krise in Betracht.
                                                                           sche Fachkräfte. Auch Fachkräfte im Ruhestand können
 Bei diesbezüglichen Fragen zu Anpassungen von Vorauszahlun-               sich gerne bewerben. Bei Interesse schicken Sie bitte einen
 gen der Gewerbesteuer aufgrund der Corona Krise oder sonstigen
                                                                           Lebenslauf mit Ausbildungsnachweisen an gemeindehort@
 Steuerangelegenheiten wenden Sie sich bitte an das Steueramt,
 Zimmer 101, Tel. 504-125.                                                 gemeinde-ensdorf.de oder shschmitt@gemeinde-ensdorf.
                                                                           de.
 Ensdorf, den 03.05.2021
 -Jörg Wilhelmy-
                                                                           Für das Arbeitsverhältnis gelten die Vorschriften des Tarifver-
 Bürgermeister                                                             trages TVöD-VKA.
Ensdorf Unser Wald Neues aus - Gemeinde Ensdorf
Ensdorf                                                              - 10 -                                                     Ausgabe 18/2021

 ■■ Unverbindliches                                                           ■■ Vorgegebene Fahrtrichtung in der
    Interessensbekundungsverfahren                                               Straße „Am Pfarrgarten“
 Verpachtung Gastronomieflächen Gaststätte und
 Festsaal Bergmannsheim in Ensdorf
 Die Gemeinde Ensdorf führt ein unverbindliches Interessenbe-
 kundungsverfahren für die Gastronomieflächen Gaststätte und
 Festsaal Bergmannsheim, Saarlouiser Straße 4, in Ensdorf durch.
 Es handelt sich hierbei um ein Restaurant/Bistro mit ca. 90 qm,
 eine überdachte Außenterrasse, Küche mit Inventar und Kühlräu-
 men, sowie Lagermöglichkeiten. Zum Objekt gehören ebenfalls
 der Veranstaltungsraum des Festsaals des Bergmannheims (ca.
 300 qm) mit Bühne und den angeschlossenen Umkleide- und
 Lagermöglichkeiten. Außerdem befindet sich noch eine Woh-
 nung (ca. 70 qm) und Büroräume im Gebäude sowie neben dem
 Gebäude ein anschließender Parkplatz mit 27 Stellplätzen. In fuß-
 läufiger Nähe befinden sich noch weitere öffentliche Parkplätze.
 Die Verpachtung kommt nur für das gesamte Objekt in Frage.
 Neben einer fachlichen und persönlichen Eignung wünscht sich
 die Gemeinde Ensdorf ein innovatives und wirtschaftliches Betrei-
 berkonzept, welches in der Bewerbung schriftlich darzulegen ist
 und sich auch auf die Nutzungsmöglichkeiten des Festsaales
 erstreckt. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der Festsaal              Die Ortspolizeibehörde hat für Verkehrsteilnehmer, die von der
 sowohl den einheimischen Vereinen als auch der Gemeinde, nach                Straße „Am Pfarrgarten“ in die Provinzialstraße abbiegen, ein
 vorheriger Absprache, für kulturelle Zwecke zur Verfügung stehen             Rechtsabbiegerschild angebracht. Die Maßnahme soll für eine
 soll.                                                                        höhere Verkehrssicherheit und zur Gewährleistung eines besseren
 Das Gebäude ist im Eigentum der Gemeinde Ensdorf und soll mit                Verkehrsflusses sorgen.
 den vorhanden gewerblichen Flächen, ab Januar 2023 verpach-
 tet werden.
 Anforderungen an die Bewerber:                                               ■■ Einebnung von Gräbern auf dem
 ·   Mehrjährige Erfahrung in der Führung eines Gastronomiebe-
     triebes, idealerweise im Bereich Kultur und Veranstaltungen                 Gemeindefriedhof Ensdorf
 ·   Die Pächterin/der Pächter betreibt die Gastronomie inkl. des             Die Ruhefrist für Urnenfamiliengräber beträgt laut § 14 Abs. 13 der
     Festsaales auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko. Sie/              Friedhofsatzung vom 19.10.2015 zuletzt geändert am 11.04.2019, 20
                                                                              Jahre.
     Er holt im eigenen Namen Bewilligungen ein und erfüllt alle
                                                                              Für die in der Nähe des Ehrenmals liegenden 1-stell. Urnenfamiliengrä-
     behördlichen und gesetzlichen Auflagen/Vorschriften.                     ber, Reihe 1 ist die Ruhefrist bereits abgelaufen. Es handelt sich hier
 Einzureichende Unterlagen:                                                   um folgende Gräber:
 ·   Erläuterung eines Nutzungs-/ Betriebskonzeptes auf max.                  1-1a         Scholze
     zwei DIN A4-Seiten mit Beschreibung der Besonderheiten und
     der Betreiberstruktur                                                    1-3          Schneiker-Weinmann
 ·   Persönliche Angaben der Bewerberin/des Bewerbers                         1-4          Schmitt-Bohnenberger
 ·   Angaben zur beruflichen Qualifikation                                    1-5          Becker
 ·   Nachweis der fachlichen Kompetenz und unternehmerischen                  1-6          Alies
     Erfahrung (Referenzen)                                                   1-8          Jennewein
 ·   Polizeiliches Führungszeugnis und Schufa Selbstauskunft                  1-10         Tiefels-Kehl
                                                                              1-11         Becker
 Wir weisen darauf hin, dass es sich hierbei nicht um ein förm-               1-13         Dericks-Algier
 liches Vergabeverfahren handelt. Die Gemeinde Ensdorf behält
                                                                              1-16         Gruska
 sich ausdrücklich den Abschluss des Pachtvertrages vor. Die
 Erstattung von Kosten aus Anlass der Bewerbung ist ausge-                    Die Nutzungsberechtigten werden aufgefordert, die Grabmale und
                                                                              Einfassungen bis spätestens 31.05.2021 abzuräumen. Gräber deren
 schlossen.
                                                                              Nutzungsrecht noch nicht abgelaufen ist sind hiervon nicht betroffen.
 Die Interessensbekundungen sind spätestens bis zum                           Eine Neubelegung der noch nicht abgelaufenen Gräber in diesem
 31.05.2021 an die Gemeinde Ensdorf, Provinzialstraße 101 a,                  Bereich ist nicht mehr möglich.
 66806 Ensdorf in Papierform und digital als PDF an srupp@                    Nach Ablauf der Frist werden die noch bestehenden Grabstätten
 gemeinde-ensdorf.de zu richten.                                              abgeräumt und eingeebnet. Die entstandenen Kosten werden den
                                                                              Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt. Noch vorhandene Grab-
 Nähere Informationen zum unverbindlichen Interessenbekun-                    mäler, Einfassungen und Grabschmuck gehen nach diesem Zeitpunkt
 dungsverfahren und dem Pachtobjekt (z.B. Pläne) erhalten Sie                 entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde über.
 bei der Gemeinde Ensdorf.                                                    Zu weiteren Auskünften steht die Friedhofsverwaltung im Rathaus
                                                                              Ensdorf, Provinzialstraße 101 a, Tel. 06831/504131 oder 133, gerne
 Ansprechpartner auf Seiten der Gemeinde Ensdorf ist:                         zur Verfügung.
 Sandra Rupp, Abt. Liegenschaften beim Bauamt der Gemeinde                    Rechtsbehelfsbelehrung
 Ensdorf, Provinzialstraße 101 a, 66806 Ensdorf, Email srupp@                 Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekannt-
 gemeinde-ensdorf.de, Telefon 06831/504-151                                   gabe, beginnend am Tag nach der Bekanntgabe, gemäß §§ 68 ff. der
 Hinweis                                                                      Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19. März 1991 (BGBl. l.S.
                                                                              686 ff) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung
 Bei dem Interessensbekundungsverfahren handelt es sich nicht
                                                                              mit dem Saarländischen Ausführungsgesetz zur Verwaltungsgerichts-
 um eine Ausschreibung nach den Regeln des auf öffentliche                    ordnung vom 05. Juli 1960 (Abl. S. 558) in der zur Zeit geltenden Fas-
 Aufträge anwendbaren Vergaberechts, sondern um eine für die                  sung Widerspruch erhoben werden.
 Gemeinde Ensdorf unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer                Der Widerspruch kann schriftlich oder zu Protokoll bei der Gemeinde
 Interessenbekundung für die Anpachtung der gewerblichen Flä-                 Ensdorf, Zimmer 103, eingelegt werden.
 chen in Verbindung mit dem Nutzungskonzept für die Gastrono-                 „Der Widerspruch kann ebenfalls auf elektronischem Weg erhoben
 mieflächen.                                                                  werden.
 Die Gemeinde Ensdorf behält sich das Recht vor, das Verfah-                  Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite: www.gemeinde-
 ren jederzeit abzubrechen und ggf. durch ein neues Verfahren                 ensdorf.de im Bereich Bürgerservice, Bürgerdienste Saar/Anträge
 zu ersetzen bzw. auf unbestimmte Zeit einzustellen. Die einge-               online.“
 reichten Unterlagen verbleiben bei der Gemeinde Ensdorf. Ein                 Kann dem Widerspruch durch die Gemeinde nicht abgeholfen wer-
 Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.                                 den, wird er dem Kreisrechtsausschuss beim Landratsamt Saarlouis
                                                                              zur Entscheidung vorgelegt.
 Ensdorf, den 26.04.2021                                                      Die Rechtsmittelfrist gilt auch als gewahrt, wenn der Widerspruch
 Der Bürgermeister                                                            rechtzeitig beim Kreisrechtsausschuss in 66740 Saarlouis, Kaiser-Wil-
 Jörg Wilhelmy                                                                helm-Straße 6, eingelegt wird.
Ensdorf   - 11 -   Ausgabe 18/2021
Ensdorf                                                - 12 -                                     Ausgabe 18/2021

  Der Naturschutzbeauftragte informiert:
  Leinenpflicht für Hunde vom 1. März bis 30. Juni
  Wie bei allen Formen der Walderholung gilt besonders für Hunde-
  besitzer der allgemeine Grundsatz des Waldgesetzes, dass man
  sich im Wald so zu verhalten hat, dass die Lebensgemeinschaft,
  d.h. die dort lebenden Wildtiere, nicht gestört wird und die Erho-
  lung der Mitmenschen nicht beeinträchtigt wird. Das gleiche gilt
  auch außerhalb des Waldes für Wiesen und Felder. Leider häufen
  sich die Beobachtungen und Beschwerden von Spaziergängern
  und Joggern, dass diese eigentliche Selbstverständlichkeit durch
  manche Hundebesitzer missachtet wird. Damit bringen einige
  Uneinsichtige und Unbelehrbare alle vernünftigen Hundebesitzer
  in Verruf.
  Der Gesetzgeber schreibt im Saarland vor, dass sich Hunde immer
  im sogenannten Einwirkungsbereich ihrer Führer befinden müs-
  sen, der Hund zuverlässig kontrollierbar sein und der Hundeführer
  diese Kontrolle auch ausüben muss.
  Nach dem Saarländischen Jagdgesetz gilt, dass Hunde außerhalb
  von Wegen vom 1. März bis 30. Juni an der Leine zu führen sind.
  Dies dient dem Schutz der Wildtiere während der Brut-, Setz- und
  Aufzuchtzeit ihrer Jungen.
  Meiko Balthasar, Naturschutzbeauftragter der Gemeinde Ensdorf:
  „Hundebesitzer sind Tierfreunde und somit sollte es eine Selbst-
  verständlichkeit sein, dass man als Hundehalter die Wildtiere
  schützt. Deshalb appelliere ich als Hundebesitzer an alle anderen Hundehalter, die Leinenpflicht zum Schutz der
  Wildtiere einzuhalten!“
  Entsprechende Schilder weisen in betroffenen Bereichen darauf hin.

                                         CORONA-HILFSDIENST
                                         Für Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde Ensdorf

            Sie haben Probleme bei der Buchung ihrer beiden Impftermine?
            Oder Sie benötigen einen Transport, Begleitservice
            oder Fahrdienst zum Impfzentrum?
            Wenn Sie einen Impftermin zugeteilt bekommen haben, aber selbst nicht
            mobil sind, und sie auch niemanden haben, der Sie zum Impfzentrum
            fahren könnte, wird die Gemeinde Ensdorf in Zusammenarbeit
            mit dem DRK Ortsverein Ensdorf einen
            Fahrdienst für sie koordinieren.
            Sie haben Probleme bei der Buchung des
                                                                                     Fahrdienst
                                                                                                                www.SRD-Druckservice.com

            kostenlosen Corona-Schnelltests?
            Wenden Sie sich an den Corona-Hilfsdienst der Gemeindeverwaltung,
            wir helfen Ihnen gerne weiter:

          HOTLINE Hilfsdienst:         504154                   Montag – Freitag 08.30 – 15.30 Uhr
          oder e-Mail an:                                       hilfsdienst@gemeinde-ensdorf.de
Ensdorf                                                           - 13 -                                                  Ausgabe 18/2021

■■ Sperrung von Parkplätzen am Bahnhof                                     ■■ Abfallbeseitigung
   Ensdorf
                                                                           ■■ Altglas- und Altpapiercontainer
                                                                           Erlenstraße / Prälat-Anheier-Straße
                                                                           Parkstraße (vor der Schulturnhalle)
                                                                           Gustav-Stresemann-Straße
                                                                           (Einwerfzeiten: werktags von 7.00 - 20.00 Uhr)
                                                                           Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159
                                                                           (Bitte die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes beachten)

                                                                           ■■ Altbatterie-Sammelgefäße
                                                                           Im rückwärtigen Eingang Rathaus, Provinzial-
                                                                           straße 101a
                                                                           Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159

                                                                           ■■ Sammelgefäß für Kork
                                                                           Im rückwärtigen Eingang Rathaus, Provinzialstraße 101a
                                                                           Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159

                                                                           ■■ Sammelgefäß für Altkleider
                                                                           Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159

                                                                           ■■ Gelbe Tonne
                                                                           Abfuhr donnerstags in den ungeraden Kalen-
                                                                           derwochen
                                                                           Gelbe Wertstoffsäcke erhalten Sie kostenlos an
                                                                           folgenden Stellen:
                                                                           Bürgerbüro im Rathaus, Erdgeschoss
                                                                           Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159

                                                                           ■■ Abfallsäcke EVS
                                                                           Abfallsäcke, die zusätzlich zu den Restmülltonnen zur Abfuhr hin-
In der Kalenderwoche 20 vom 17.05.2021 bis 21.05.2021 finden am            aus gestellt werden können, erhalten Sie zum Preis von 6,00 € beim
Bahnhof Ensdorf Erkundungsbohrungen zur Baugrunduntersuchung               Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159
im Auftrag der DB Engineering & Consulting GmbH statt. Zu diesem
Zweck wird ein Teil der Parkplätze an der Straße „An der Bahn“ abge-       Wasserhärte: 9,7 dH, Härtebereich II,
sperrt. Der Großteil der Parkplätze wird Reisenden auch während der
                                                                           Waschmitteldosierung beachten
Bohrarbeiten zur Verfügung stehen.
                                                                                                            Ende des amtlichen Teils

             Aus unserer Gemeinde

                                                  EINKAUFS - HILFSDIENST DER GEMEINDE
                                                  Grundversorgung mit Lebensmitteln für bedürftige
                                                  Bürger und Angehörige von Risikogruppen

      In Zusammenarbeit mit dem DRK Ortsverband Ensdorf und EDEKA Schmidt hat die Gemeinde Ensdorf einen
      Einkaufs-Hilfsdienst für bedürftige Bürger*innen und Angehörige von Risikogruppen geschaffen, die nicht
      mehr selbst einkaufen können und niemanden haben, der dies für Sie erledigen kann.
      Die Bürger*innen können ihre Lebensmittelwünsche bis 12.00 Uhr über die Bestell-Hotline aufgeben. Diese
      werden im Edeka Markt Schmidt abgepackt und durch den DRK Ortsverband Ensdorf abgeholt und zu den
      Bürger*innen geliefert. Die Einkäufe werden nach Erhalt durch die Gemeinde in Rechnung gestellt.

      Und so funktioniert der Einkaufs-Hilfsdienst:
              1. Bestellen bis 12 Uhr (Bürger*innen YGemeinde)
              2. Weitergabe Einkaufszettel an Edeka Schmidt (Gemeinde)
                                                                                                                                           www.SRD-Druckservice.com

              3. Packen der Einkäufe (Edeka Schmidt)
              4. Abholen (DRK Ensdorf)
              5. Kontaktlose Übergabe (DRK Ensdorf YBürger*innen)
              6. Rechnung kontaktlos per Post (Gemeinde YBürger*innen)

             BESTELL-HOTLINE:                   504119                 Montag – Freitag 08.30 – 12.00 Uhr
             oder e-Mail an:                                           hilfsdienst@gemeinde-ensdorf.de
Ensdorf                                                  - 14 -                                       Ausgabe 18/2021

           Es ist wieder Spargelzeit
           Nachfolgend 2 Rezepte zu Ihrer Inspiration:

    Gebratener Spargel mit Ziegenfrischkäse
    Zutaten (2 Portionen)

    •  1 Bund grüner Spargel
    •  100 g Kirschtomaten
    •  40 g Speck, (gewürfelt)
    •  2 El Balsamico-Essig
    •  100 g Ziegenfrischkäsetaler
    1.  Vom Spargel die Enden abschneiden und das
        untere Drittel schälen. Den Spargel schräg in 2
        cm breite Stücke schneiden. Tomaten halbie-
        ren.
    2. Speck in einer Pfanne kross ausbraten. Spargel
        zugeben und 4 Min. mitbraten. Tomaten in die
        Pfanne geben, durchschwenken und mit Salz,
        Pfeffer und Balsamico abschmecken.
    3. Ziegenfrischkäsetaler auf das Gemüse legen und zugedeckt 4 Min. bei mittlerer Hitze garen. Dazu schmeckt
        Baguette.
    (Quelle: https://www.essen-und-trinken.de/rezepte/61931-rzpt-gebratener-spargel-mit-ziegenfrischkaese)

    Spargel mit Rührei und
    Basilikum-Vinaigrette
    Zutaten (2 Portionen):

    •  1 kg weißer Spargel
    •  Salz, Pfeffer
    •  Zucker
    •  1 Schalotte
    •  3 El Weißweinessig
    •  4 El Öl
    •  20 Blätter Basilikum
    •  5 Eier
    •  8 Scheiben Fenchelsalami
    1.  Einen großen Topf voll Wasser zum Kochen bringen. Vom Spargel die Enden ca. 2 cm breit abschneiden
        Stangen schälen. Kochendes Wasser mit Salz und 1 Prise Zucker würzen. Spargel darin bei mittlerer Hitze
        zugedeckt 15-20 Min. bissfest garen.
    2. Schalotte fein würfeln. Mit Essig, 4 El Wasser, Salz, 1 Prise Zucker und Pfeffer verrühren. 3 El Öl unterrüh-
        ren. 10 Basilikumblättchen fein schneiden und unterrühren.
    3. Eier mit einer Gabel verquirlen, mit Salz und Pfeffer würzen. 1 El Öl in einer Pfanne erhitzen. Eier zugeben.
        bei mittlerer Hitze mit einem Spatel immer wieder vom Pfannenrand zur Pfannenmitte schieben. Sobald
        das Ei etwa zur Hälfte gestockt ist, locker mit den Salamischeiben belegen und zugedeckt bei milder Hitze
        vollständig stocken lassen.
    4. Spargel aus dem Wasser heben, abtropfen lassen und mit dem Rührei anrichten. Mit einigen Basilikum-
        blättchen bestreuen und mit Basilikum-Vinaigrette beträufelt servieren.
    (Quelle: https://www.essen-und-trinken.de/rezepte/61945-rzpt-spargel-mit-ruehrei-und-basilikum-vinaigrette)
Ensdorf                                                          - 15 -                       Ausgabe 18/2021

                Umwelt-Info

       ■
      ■Unser Wald – in diesen Zeiten wertvoller denn je
      Warum in die Ferne schweifen – auch        Revierförster     Martin    Wollenweber
      unser schöner Wald bietet Naherho-         betont, dass auf den von vielen Wald-
      lung, Naturerleben und Entspannung.        besuchern beklagten „Kahlschlägen“
      Entsprechend hoch ist derzeit auch die     ausschließlich abgestorbene Nadel-
      Zahl der Waldbesucher – seien es Spa-
      ziergänger, Wanderer oder Sportler.        gehölze entfernt wurden um durch
      Ein Fünftel der Ensdorfer Gemeindeflä-     standortgerechte Laubbäume ersetzt
      che ist mit Wald bedeckt, einem Misch-     zu werden. Um bevorzugt die Klimast-
      wald aus über 50 % Eichen, sowie           ress-resistente(re) Eiche zu fördern, hat
      Buchen, Fichten, aber auch Esche, Erle,    der SaarForst Landesbetrieb punktuell
      Pappel, Birke, Traubenkirsche, Vogelkir-   sogenannte „Horte-Gatter“ aus Holz-
      sche, Waldkiefer und andere Baumar-        latten im Ensdorfer Wald aufgestellt, die
      ten.                                       die Jungbäume vor Wildverbiss schüt-
                                                 zen sollen.

      Das Durchschnittsalter der vorherr-
      schenden Buchen und Eichen liegt bei
      70 Jahren und damit nur knapp unter
      dem landesweiten Wert von 77 Jahren.       Auch die Variante des Verbiss-Schutzes
      Von den etwa 170 Hektar Waldfläche         in Form einzelner Manschetten fällt dem
      auf Ensdorfer Bann gehören übrigens        aufmerksamen Waldbesucher ins Auge.
      117 ha dem SaarForst, etwa 50 Hektar
      sind in Privatbesitz (ca. 350 verschie-
      dene Besitzer), 12 ha in Kirchenbesitz
      (Hasenberg).
      War die Fichte noch vor einigen Jahren
      die zweithäufigste Baumart im Ros-
      selwald, so sind mittlerweile 90% der
      Fichten durch Borkenkäfer-Befall und
      Windwurf abgängig bzw. bereits gero-
      det. Im Saarland wird übrigens noch
      immer ein Großteil der Einnahmen aus
      dem Verkauf der Fichte erwirtschaftet,
      obwohl deren Anteil hierzulande nur bei
      etwa 16 % aller Bäume liegt. Flachwur-
      zelnde Baumarten wie die Fichte (aber
      auch die Buche) leiden viel stärker als    Dass es im Ensdorfer Wald zahlreiches
      andere Waldbäume unter den zuneh-          Schwarzwild gibt, zeigen die Wühl-
      menden sommerlichen Trockenperio-          Spuren in der Aue des Weiherbachs. Im
      den und Stürmen.                           Rosselwald, so Revierförster Wollenwe-
      Andauernde Trockenheit begünstigt          ber, gestaltet sich die Jagd aufgrund
      bei der in unseren Höhenlagen nicht        des hohen „Freizeitdrucks“ als sehr
      „standortgerechten“ Fichte einen mas-
                                                 schwierig bis unmöglich. Beschwerden
      siven Borkenkäfer-Befall.
                                                 über von Wildschweinen verursachte
                                                 Schäden im Siedlungsbereich seien
                                                 jedoch rückläufig.
                                                 Der Ensdorfer Wald ist relativ klein, aber
                                                 sehr abwechslungsreich. Die Aue des
                                                 Weiherbachs, seine Seitentäler, tempo-
                                                 rär vorhandene Tümpel, Biotopbäume
                                                 mit Spechtlöchern, eine Flora aus (aktu-
                                                 ell) Buschwindröschen, Goldnessel,
                                                 Vogelmiere, Sumpfdotterblume und
                                                 Wiesen-Schaumkraut – um nur Einiges
                                                 zu nennen...
Ensdorf                                                                  - 16 -                                                  Ausgabe 18/2021
                                                                             Neues und wollen viele Dinge selbstständig erledigen. Sie stoßen aber
           Bildungseinrichtungen                                             auch auf Widerstand und geraten mit sich und ihrer Umwelt in einen
                                                                             Konflikt.
                                                                             Dies kann eine heftige Trotzreaktion auslösen. Das Kind weint, schreit,
                                                                             schlägt eventuell um sich und lässt sich nur schwer beruhigen. Für
 ■■ Schulbuchausleihsystem für das                                           viele Eltern ist diese Phase nur schwer auszuhalten.
                                                                             Entwicklungspsychologisch handelt es sich bei der „Trotzphase“ um
    Schuljahr 2021/2022 – Erinnerung zur                                     einen ganz natürlichen Ent-wicklungsprozess, der sich bei Kindern in
    Anmeldung                                                                unter-schiedlicher Intensität zeigt. In dieser Zeit benötigen sie eine lie-
                                                                             bevolle und verständnisvolle Begleitung.
                                                                             Der Online-Vortrag kann Ihnen helfen ihr Kind in solchen Situationen
                                                                             besser zu verstehen und liefert ihnen kleine Tipps und Tricks zukünftig
                                                                             entspannter mit ihnen umzugehen.
                                                                             Referentin: Ines Spies-Fritzen
                                                                             Der Kurs ist kostenlos und findet in Kooperation mit der Katholischen
                                                                             Familienbildungsstätte und der Elternschule Saarland statt. Der Kurs
                                                                             ist für alle interessierten Eltern offen - Sie müssen nicht in der Kita
                                                                             oder der Krippe angemeldet sein um teilzunehmen. Senden sie uns
                                                                             zur Anmeldung eine Mail an: buero-ensdorf@kita-saar.de. Sie erhalten
                                                                             dann einen Zugangscode für den Online-Kurs per Mail.

                                                                             ■■ Kaufm. Berufsbildungszentrum Saarlouis
                                                                             Fachoberschule - Ihr qualifizierter Weg zur
                                                                             Fachhochschulreife
                                                                             Allgemeines:
                                                                             Die Fachoberschule qualifiziert ihre Schülerinnen und Schüler in
                                                                             einem beruflich orientierten praxisnahen Bildungsgang auf wissen-
                                                                             schaftlicher Grundlage für das Studium an der Fachhochschule. Die
                                                                             Betriebe schätzen diese Schulform, da sie ihren Absolventen gute
                                                                             Grundlagenkenntnisse für das Verständnis wirtschaftlicher Zusam-
                                                                             menhänge vermittelt.
 Die Gemeinde Ensdorf erinnert hiermit nochmals die Eltern, deren
 Kinder die Grundschule Ensdorf besuchen und am Schulausleih-                Aufnahmevoraussetzungen:
 system teilnehmen möchten daran, das entsprechende Teilnah-                 Für die Klassenstufe 11:
 meformular bis spätestens 07. Mai 2021 der Gemeinde oder                    ·    Mittlerer Bildungsabschluss oder für Schüler aus G8 nach der
 der Schulleitung der Grundschule unterschrieben zukommen zu                      Klassenstufe 9 mit Versetzung in die Klassenstufe 10 und
 lassen. Sofern Kinder bisher an der Schulbuchausleihe teilgenom-            ·    Einjähriger Praktikantenvertrag im Bereich Wirtschaft und Ver-
 men haben, dies aber nicht mehr gewünscht ist, kann die Abmel-                   waltung.
 dung mittels Abmeldeformular ebenfalls bis spätestens 07. Mai               Abschlussberechtigungen:
 2021 für das folgende Schuljahr bei der Gemeinde oder der Schul-
                                                                             ·    Studium an einer Fachhochschule der Bundesrepublik Deutsch-
 leitung der Grundschule erfolgen. Ebenso erinnert die Gemeinde
                                                                                  land
 daran, bei Teilnahme die fällige Ausleihgebühr in Höhe von 55,00
 € bis zum 01. Juni 2021 auf eines der Konten der Gemeinde zu                ·    Eintritt in die Klasse 11 des Oberstufengymnasiums
 überweisen.                                                                 ·    Beginn einer Ausbildung im kaufmännisch-wirtschaftlichen
 Für förderberechtigte Schülerinnen und Schüler sind Anträge zur                  Bereich
 Freistellung vom Leihentgelt beim Amt für Ausbildungsförderung              www.kbbzsaarlouis.de
 in Saarlouis zu stellen. Bereits vor zwei Wochen erhielten die Eltern
 der Schülerinnen und Schüler ein entsprechendes Schreiben mit               Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung - Ihr
 allen nötigen Informationen und Unterlagen.                                 qualifizierter Weg zur mittleren Reife
 Die Unterlagen stehen auch auf der Internetseite der Gemeinde               Allgemeines:
 Ensdorf als Download zur Verfügung und können bei der Gemeinde              Die Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung ersetzt seit dem
 Ensdorf unter der Telefonnummer: 504-119 oder per Mail an: nha-             Schuljahr 2020/2021 die Handelsschule. Es handelt sich um eine
 endle@gemeinde-ensdorf.de erneut angefordert werden.                        zweijährige Berufsfachschule, die einen noch stärkeren Praxisbezug
                                                                             als die Handelsschule aufweist. Die Absolventen der Berufsfachschule
■■ Wege zum effektiven Lernen                                                für Wirtschaft und Verwaltung werden in die Lage versetzt, sich in
                                                                             betriebliche Zusammenhänge einzuarbeiten. Während der Fachstufe
Onlinekurs im Haus für Kinder und Familien                                   I werden die Schülerinnen und Schüler ein Betriebspraktikum absol-
Die Einschulung ihres Kindes rückt näher – sicher fragen Sie sich, wie       vieren, um hautnah praktische Erfahrungen zu sammeln. Am Ende der
sie für einen optimalen Schulstart ihres Kindes sorgen können. Im            Fachstufe II steht eine zentrale Abschlussprüfung, deren erfolgreiches
Kurs erfahren sie als Eltern, wie sie Voraussetzungen für einen gelin-       Bestehen zum Erwerb des Mittleren Bildungsabschlusses führt.
genden Lernalltag schaffen.                                                  Aufnahmevoraussetzungen:
11.05.2021 – 19:30 Uhr: Wie kann ich mein Kind im Lernalltag beglei-         In die Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung kann aufge-
ten?                                                                         nommen werden, wer den Hauptschulabschluss erworben hat. Ein
Wie unterstütze ich mein Kind optimal im Schulleben? - Entwicklungs-         bestimmter Notendurchschnitt (früher qualifizierter Hauptschulab-
stand und Arbeitsweise des Gehirns bei Kindern - Wie erkenne ich             schluss) ist nicht mehr erforderlich.
den Lerntypen meines Kindes?
                                                                             Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung geschafft! Was
01.06.2021 – 19:30 Uhr: Wie motiviere ich mein Kind, bei Lernunlust
                                                                             dann?
Arbeitsplatz – Motivation – Förderung von Konzentration – Wie stärke
ich das innere Glaubenssystem des Kindes                                     ·    Besuch der Fachoberschule am KBBZ Saarlouis
22.06.2020 – 19:30 Uhr: Arbeitshilfen für mein Kind                          ·    Eintritt in die Klasse 11 des beruflichen Gymnasiums unter der
Wie erstelle ich einen Wochenplan? - Welche Merktechniken gibt es,                Voraussetzung eines bestimmten Notenprofils
die für den Lernalltag nützlich sein können?                                 ·    Beginn einer Ausbildung im kaufmännisch-wirtschaftlichen
Der Kurs ist kostenlos und findet in Kooperation mit der Katholischen             Bereich
Familienbildungsstätte und der Elternschule Saarland statt. Senden           Anmeldungen am KBBZ SLS
sie uns zur Anmeldung eine Mail an: buero-ensdorf@kita-saar.de. Sie          Sie können sich ab sofort für die Fachoberschule, die Berufsfach-
erhalten dann einen Zugangscode für den Online-Kurs per Mail.                schule für Wirtschaft und Verwaltung sowie die Berufsschule am
                                                                             KBBZ Saarlouis anmelden. Bitte rufen Sie uns unter 06831/94610
■■ „Plötzlich ist die da…die Trotzphase “                                    an oder füllen das Anmeldeformular auf der Homepage (www.
                                                                             kbbzsaarlouis.de) aus und lassen es uns zusammen mit dem Halb-
Online Kurs für Eltern im Haus für Kinder und                                jahreszeugnis und einer Kopie des Personalausweises zukommen.
Familien                                                                     Die Aufnahme am KBBZ Saarlouis erfolgt zurzeit auch ohne Nachweis
Um das zweite Lebensjahr entwickeln sich Kleinkinder zu selbststän-          eines Praktikumsplatzes. Das KBBZ Saarlouis steht bei der Suche
digen und willensstarken kleinen Persönlichkeiten. Sie lernen stets          nach einem Praktikumsplatz gerne beratend zur Seite. Auf der Home-
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