Ensdorf Unser Wald Neues aus - Gemeinde Ensdorf
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Neues aus Ensdorjf Mitteilungsblatt mit den amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Ensdorf Unser Wald - in diesen Zeiten wertvoller denn je Ausgabe 18/2021 www.gemeinde-ensdorf.de Freitag, 7. Mai 2021
Ensdorf -2- Ausgabe 18/2021 Medizinische Dienste ■■Ärztlicher Bereitschaftsdienst 11. Mai 2021 Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Apotheke im Einkaufszentrum Bous, Saarbrücker Str. 197, Kassenärztlichen Vereinigung kostenlos unter der bun- Tel.: 06834/782399 desweit einheitlichen Rufnummer 116117 rund um die Uhr 12. Mai 2021 an allen Tagen des Jahres. Vier-Winde Apotheke, Hauptstraße 131, Schwalbach, Zusätzlich ist die ärztliche sowie kinderärztliche Bereit- 06834/952236 schaftsdienstpraxis Saarlouis im Marienhaus Klinikum 13. Mai 2021 Saarlouis, Kapuzinerstraße 4, 66740 Saarlouis (Tel.-Nr. Löwen-Apotheke, Provinzialstraße 107, Ensdorf, 0 18 05/66 30 03) zu folgenden Zeiten geöffnet: 06831/958866 Von Samstag 08.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr, 14. Mai 2021 an Feiertagen (inkl. Heiligabend / Silvester), an Rosenmontag sowie Ludwigs-Apotheke, Französische Straße 1, Saarlouis, an Brückentagen. 06831/2957 Bei Lebensgefahr rufen Sie bitte den Notarzt über die Rettungsleitstelle 19 222 oder 112. ■■Notfalldienst der Tierärzte Bei Handy bitte nur mit Vorwahl (0681). (nur für dringende Fälle nach vorheriger telefonischer Ver- einbarung) ■■Notfalldienst der Zahnärzte Der Notdienst an Wochenenden beginnt jeweils am Frei- (nur für dringende Fälle nach vorheriger telefonischer Ver- tag um 18.00 Uhr und endet am Montag um 08.00 Uhr. einbarung) 08./09. Mai 2021 08./09. Mai 2021 Dr. Groth, Bahnhofstraße 17, 66740 Saarlouis-Fraulau- Lenhof P., Saarlouis, 06831/124480 tern, 06831/88800 13. Mai 2021 (Christi Himmelfahrt) 13. Mai 2021 (Christi Himmelfahrt) Bärbel Purucker, Dillingen-Diefflen, 06831/74444 Dr. Jörg Waschbüsch, Schloßstrasse 46, Saarwellingen, 14. Mai 2021 (Brückentag) 06838/81242 Dr. Klaus Collet, Lothringer Straße 11, 66740 Saarlouis, 06831/2870 Darüberhinaus sind die tierärztlichen Kliniken ganzjährig rund um die Uhr dienstbereit: Tierärztliche Klinik für Kleintiere Arz ■■Apothekendienst Kaiserslauterer Str. 44, 66123 Saarbrücken Der Notdienst beginnt jeweils um 8.00 Uhr des angezeig- ten Tages und endet um 8.00 Uhr des Folgetages Telefon: (0681) 3 32 32 07. Mai 2021 http://www.tierklinik-arz.de Glocken-Apotheke, Französische Straße 23, Saarlouis, Tierärztliche Klinik für Kleintiere Drs. Kehr, Pack und 06831/42121 Scherer 08. Mai 2021 Hüttenstraße 20, 66583 Spiesen-Elversberg Laurentius-Apotheke, Laurentiusstraße 26, Hülzweiler, Telefon: (06821) 179494 06831/52066 http://www.tierklinik-elversberg.de 09. Mai 2021 Tierärztliche Klinik für Pferde Drs. Rupp, Schwarz und Steinrausch-Apotheke, Berliner Allee 32, Saarlouis-Stein- Anen rausch, 06831/87197 10. Mai 2021 Raiffeisenstr. 100, 66802 Überherrn Rosen-Apotheke, Schwalbach-Elm, Bachtalstr. Telefon: (06836) 91 90 80 177a,06834/952545 http://www.pferdeklinik-altforweiler.de Polizei • Feuerwehr • Rettungsdienste ■■ NOTRUF ■■ Polizeirevier Bous POLIZEI��������������������������������������������������������������������������������������� 110 Telefon:���������������������������������������������������������������������������� 06834/9250 FEUERWEHR������������������������������������������������������������������������������ 112 RETTUNGSDIENST��������������������������������������������������������������������� 112 Giftinformationszentrum (GIZ) Mainz ����������������������� 06131/19240 ■■ Freiwillige Feuerwehr ■■ Polizei Ensdorf Feuerwehrgerätehaus����������������������������������������������������� Tel. 9669790 Telefon:������������������������������������������������������������������������������������� 54522 Wehrführer Jürgen Wolfert������������������������������������������������ Tel. 958535 Impressum: Herausgeber: LINUS WITTICH Medien KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Telefon 06502/9147-0 oder -240 Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, Verlagsleiter Verantwortlich für den Anzeigenteil: Melina Franklin, unter der Anschrift des Verlages Zentrale: Tel. 06502 9147-0, E-Mail: service@wittich-foehren.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigen- preisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlags oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Ensdorf -3- Ausgabe 18/2021 Kirchen • Kindergarten • Bildung • Soziale Dienste • Sonstige ■■ Pfarrämter telefonische und persönliche Beratung von Frauen, die sexualisierte Gewalt erlebt haben. Pfarreiengemeinschaft Bous St. Peter - Ensdorf St. Marien Kath. Pfarramt St. Peter Bous����������������������������������������� 06834/2378 Telefonberatungszeiten: Kath. Pfarramt St. Marien Ensdorf���������������������������������� 6831/52264 Montag und Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr Pfarrsekretärinnen: Katrin Blohm, Christine Hawner, Dienstag und Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr Sabine Hölle, Elisabeth Jenal Notrufgruppe Saarbrücken, Nauwieserstr. 19, 66111 Saarbrücken, .������������������������������������������������Tel. 0681/36767 Fax: 0681/ 9385898 ■■ Dekanat Saarlouis Frauenhaus Saarlouis���������������������������������������������Tel. 06831/2200 Dekanatsbüro: Kleinstraße 58, Aufnahme Tag und Nacht möglich, Anonyme und kostenlose Bera- 66740 Saarlouis-Lisdorf��������������������������������������Tel. 06831/7699550 tung Hilfe für Familien mit geistig Behinderten ■■ Evang. Kirchengemeinde Schwalbach Familienentlastender Dienst (FED) Pfarrbezirk I: Schwalbach (Griesborn, Hülzweiler), Elm (Derlen, der Lebenshilfe e.V., 66793 Saarwellingen Knausholz, Sprengen), Saarwellingen und Schwarzenholz, Telefon von 08:00 - 16:00 Uhr����������������������������� Tel. 06838/9827-70 Pfarrer Reinhard Janich, Schwalbach���������������������Tel. 06834/53546 Telefon von 16:00 - 08:00 Uhr�������������������������������Tel. 0171/3875124 Pfarrbezirk II: Bous und Ensdorf Beratungsstelle für junge Arbeitslose Pfarrerin Juliane Opiolla, Bous����������������������������Tel. 06834/7801752 Katholische Erwachsenenbildung e.V. Hospitalstraße 7 Pfarrerin Inge Wiehle�������������������������������������������Tel. 06898/4480781 66798 Wallerfangen�����������������������������������������������Tel. 06831/965646 Gemeindebüro Schwalbach����������������������������������Tel. 06834/956970 Abholung von Tierkörpern und Schlachtabfällen Öffnungszeiten Mo., Di., Do., und .�������������������������������������������������������������������������������Tel. 06508/91430 Fr.: 8:30 bis 12:00 Uhr, mittwochs geschlossen Tierschutzhotline im Saarland�������������������������Tel. 0681/99784530 ■■ Haus für Kinder & Familien Kindergarten „St. Marien“ Ensdorf ■■ SONSTIGE RUFNUMMERN Leitung: Karsten Müller Bergmannsheim Ensdorf Saal�����������������������������������������Tel. 504-163 Zentrale und Rezeption: Frau Dany Thiel��������������������������� Tel. 53391 Großsporthalle Ensdorf������������������������������������������������������ Tel. 59501 Freibad Ensdorf���������������������������������������������������������������� Tel. 506206 ■■ Schulen Postagentur Ensdorf���������������������������������������������������� Tel. 4879462 Grundschule Ensdorf���������������������������������Tel. 506096 / Fax: 507441 Öffnungszeiten: Rektorin: Christina Lein Mo, Di, Do, Fr von 9.00 - 12.30 Uhr und von 14.00 - 17.00 Uhr Freiwillige Ganztagsschule/Gemeindehort����������������������� Tel. 509140 Mi von 9.00 - 12.30 Uhr; Sa von 9.00 bis 12.00 Uhr Leitung: Dominic Dörr Förster der Gemeinde Ensdorf Gemeinschaftsschule Schwalbach-Ensdorf���������Tel. 06834/953953 für den Staatsforst, Herr Martin Wollenweber, (Johannes-Gutenberg-Schule Schwalbach) .�����������������������������������������������������������������������������Tel. 0175/2200896 Ehrenamtlicher Naturschutzbeauftragter ■■ Weitere Schulen Herr Meiko Balthasar������������������������������������������������������ Tel. 4999830 Kreismusikschule in M_Balthasar@web.de Bous-Ensdorf-Schwalbach���������������������������������������Tel. 06834/1534 Hilfe gegen Wespen Anne Frank Schule Viktor MARTIN mobil��������������������������������������������������� 0173/3264731 Schwalbach�����������������������������������������������������������Tel. 06834/953900 Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Egon Haag, Schacherweg 22, ■■ Soziale Dienste 66773 Schwalbach-Hülzweiler��������������������������������Tel. 06831/59381 Deutsches Rotes Kreuz - Ortsverband Ensdorf (Sprechstunden montags - freitags nach Terminvereinbarung) Herr Paul Fisch, Schwarzstraße 5���������������������������������� Tel. 1667033 Mobil: 0177/4881231 Wolfgang Ressing, Friedrich-Ebert-Str. 41, Betreuungsbehörde des Landkreises Saarlouis 66359 Bous���������������������������������������������������������Tel. 06834/5697215 Beratung und Infos zu Vorsorgevollmachten, Bodwing Johannes, Dorfstr. 111, Saarlouis������������Tel. 06831/46437 Betreuungs- und Patientenverfügungen Schiedsmann Kostenlose Zusendung von Informationsmaterial Jürgen Seiwert ���������������������������������������������������������Tel. 06831/5706 unter�������������������������������������������������������������������� Tel. 06831/444-436 schiedsmann@gemeinde-ensdorf.de Saarlouiser Tafel Behindertenbeauftragter der Gemeinde Ensdorf (Lebensmittelspenden für Bedürftige)���������������������Tel. 06831/93990 Franz Leinenbach, Erlenstr. 22������������������������������������������� Tel. 52623 Psychosoziale Beratungsstelle des Gesundheitsamtes im Landkreis Saarlouis E-Mail: franz.leinenbach@superkabel.de .�����������������������������������������������������������������������������Tel. 06831/444700 Seniorensicherheitsberater der Gemeinde Ensdorf Diakonisches Werk an der Saar Hans Fels, St. Barbarastraße 10���������������������������������������� Tel. 58586 (Beratung zwischen Schule und Beruf) Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfegermeister .�������������������������������������������������������������������������������Tel. 06831/49721 Frank Dillenburger, Mettlach�������������������������������Tel. 06865/8069146 Arbeitsstelle für Integrationshilfen außer den Straßen: An der Schleuse, Bommersbachweg, der Arbeiterwohlfahrt���������������������������������������������Tel. 06831/121721 Bernardsweg, Großstraße, Spessbergstraße und Lauternweg. Selbsthilfegruppe der anonymen Alkoholiker Für diese Straßen ist Bezirksschornsteinfegermeister, zentrale Kontaktstelle������������������������������������������������Tel. 0681/19295 Jürgen Krause, Losheim, zuständig��������������������Tel. 06872/5041970 Donum Vitae e.V. Staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatung Gas- und Wasserwerke Bous - Schwalbach Großer Markt 21, 66740 Saarlouis������������������������Tel. 06831/120028 Telefonzentrale������������������������������������������������������������������ 06834/850 Elternselbsthilfe Dillingen e.V.��������������������������Tel. 06831/7685702 Störungsdienst Gas- Fernwärme, sowie Deutscher Kinderschutzbund e.V. Wasserversorgung der TWE Ensdorf�������������������� Tel. 06834/85-111 1. Vors. Frau Renate Ruffing���������������������������������������������� Tel. 52256 energis-Netzgesellschaft mbH Lebenshilfe Saarlouis e.V.������������������������������ Tel. 06838/810-18/19 Störungsnummer Strom������������������������������������ Tel. 0681/9069-2611 Pflegestützpunkt im Landkreis Saarlouis Defekte Straßenbeleuchtung Kaiser-Friedrich-Ring 31, Saarlouis���������������������������������� Tel. 120630 Info: Zentrale Service Nr. für Meldung von Schäden an der Leitstelle Älter werden im Landkreis Saarlouis:��������������������������������������� Tel. 06831/444-239 Straßenbeleuchtungsanlage:����������������������������� Tel. 0681/4030-3003 Kommunale Beratungsstelle E-Mail: info@energis.de „Besser leben im Alter durch Technik“:���������� Tel. 06831/444-573 Entsorgungsverband Saar Notruf und Beratung für vergewaltigte und misshandelte Frauen Hotline����������������������������������������������������������������� Tel. 0681/5000-555
Ensdorf -4- Ausgabe 18/2021 Amtliches Bekanntmachungsblatt DER GEMEINDE Bekanntmachungen und Informationen Gemeindeverwaltung Partnerschaft Provinzialstr. 101a, 66806 Ensdorf Tel. 0 68 31/ 504-0 Fax 0 68 31 / 504-167 Internet: http://www.gemeinde-ensdorf.de Mail: info@gemeinde-ensdorf.de Was finde ich wo im Rathaus? Erdgeschoss: 1. Obergeschoss: ■- Bürgerbüro, Tel. 504-132 oder -134, Zimmer 110 ■ Bürgermeister Tel. 504-110, Zimmer 206 ■ Führerscheinwesen, Tel. 504-132 oder -134, Zimmer 110 ■ Hauptamt Tel. 504-112, Zimmer 212 ■ Bestattungswesen, Tel. 504-131, Zimmer 103 ■ Personalamt Tel. 504-113, Zimmer 210 ■ Standesamt, Tel. 504-133, Zimmer 111 ■ Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Tel. 504-115, Zimmer 209 ■ Flüchtlingsmanagement, Tel. 504-131, Zimmer 103 ■ Jugend, Soziales u. Kindertagesstätten Tel. 504-137, ■ Ordnungsamt Tel. 504-130, Zimmer 112 Zimmer 201 ■ Verkehrsüberwachung, Tel. 504-121, Zimmer 106 Stabsstelle Digitalisierung, Tel. 504-122, Zimmer 203 ■ Gemeindekasse Tel. 504-121 u. -123, Zimmer 106-107 2. Obergeschoss: ■ Kämmerei, Wirtschaftliche Beteiligungen, Tel. 504-120, Zimmer 108 ■ Bauamt Tel. 504-150, Zimmer 301-302 und 307-308 ■ Steueramt Tel. 504-125, Zimmer 101 ■ Amt für Umwelt und Naturschutz Tel. 504-157, Zimmer 306 ■ Wertstoffberatung Tel. 504-157, Zimmer 306 Öffnungszeiten: Bürgerbüro: Montag bis Donnerstag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Montag und Mittwoch von 08.00-13.00 Uhr, und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Dienstag von 08.00-12.00 Uhr und von 13.30-15.30 Uhr, lichkeitenvon 08.00-12.00 Uhr und von 13.30-17.00 Uhr, Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, nkte KontaktmögDonnerstag en“) it eingesch rä e Mitteilung Derze Darüber hinaus nach Vereinbarung. te r Ru br ik: „Amtlich Freitag von 08.00-12.00 Uhr un ner Bericht Darüber hinaus nach Vereinbarung. (siehe eige Für Mitteilungen, Fragen oder Hinweise ist die Gemeinde Ensdorf auch unter +49 6831 504122 über WhatsApp schriftlich erreichbar. Bürgersprechstunden des Bürgermeisters (Terminabsprache unter Tel.-Nr. 504-117 bzw. 118 erbeten!): Die reguläre Sprechstunde findet jeden ersten Dienstag von November bis März in der Zeit von 15:30 - 17:30 Uhr und von April bis Oktober in der Zeit von 16:00 - 18:00 Uhr statt. ■ Bauhof ■ Wertstoffhof/EVS Wertstoffzentrum Tel. 504-142, Fax 504-143 Tel. 509-275 / Tel. 504-157 Saarlouiser Straße 6, 66806 Ensdorf Schwalbacher Berg 159, 66806 Ensdorf Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 07.00 Uhr bis 15.30 Uhr, Öffnungszeiten ganzjährig: Freitag von 07.00 Uhr bis 14.30 Uhr Montag, Mittwoch, Freitag: 11.00 bis 17.00 Uhr Dienstag, Donnerstag: 08.00 bis 13.00 Uhr Rufbereitschaft Bauhof: 0171/7400479 Samstag: 10.00 bis 16.30 Uhr ■ Rufbereitschaft TWE GmbH: Tel. 06834/85-111 Gas- und Wasserwerke Bous-Schwalbach @ Saarbrücker Str: 195, 66359 Bous Weitere Informationen aus unserer Gemeinde finden Sie auf /EnsdorfSaar unserer Internetseite www.gemeinde-ensdorf.de. Herausgeber: Gemeinde Ensdorf Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeister Jörg Wilhelmy Druck: LINUS WITTICH Medien KG, 54343 Föhren Die amtlichen Bekanntmachungen erscheinen wöchentlich. Die Zustellung erfolgt kostenlos an jeden Haushalt der Gemeinde Ensdorf. Einzelexemplare sind gegen Erstattung der Selbstkosten bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.
Ensdorf -5- Ausgabe 18/2021 Bürgermeister-Ecke Liebe Leserinnen, liebe Leser, Erleichterungen für vollständig Geimpfte und Genesene Die Landesregierung hat Erleichterungen für vollständig Geimpfte sowie Genesene beschlossen. Diese werden seit vergan- genen Montag mit Getesteten gleichgestellt. Für diese Personen entfällt die Testpflicht beispielsweise für den Friseurbesuch oder beim Betreten von Geschäften außerhalb des täglichen Bedarfs. Voraussetzung ist der Nachweis über das Vorliegen einer vollständigen Schutzimpfung, die mindestens 14 Tage vergangen sein muss bzw. der Nachweis über eine bereits erfolgte Infektion, wenn die Testung mittels PCR, PoC-PCR erfolgt ist und mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt. Nach Reisen müssen diese Personen auch nicht in Quarantäne, es sei denn, sie reisen aus einem Virusvariantengebiet ein. Der Nachweis der Schutzimpfung sowie der Nachweis einer Infektion und der negativen Testung ist innerhalb von zehn Tagen nach Einreise der zuständigen Behörde auf Verlangen unverzüglich schriftlich oder in elektronischer Form vorzulegen. Auch für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen wird die Testpflicht gelockert. Sofern sie genesen oder geimpft sind und eine 90 %- ige Durchimpfungsquote in der Einrichtung vorliegt, besteht die Testpflicht nur noch einmal alle zwei Wochen. Beschäftigte dieser Einrichtungen, die ihre Immunität nachweisen können, müssen nur noch einmal in der Woche verpflichtend einen Test durchführen. Illegale Entsorgungen Wilde Müllablagerungen nehmen in den saarländischen Kommunen kontinuierlich zu – so auch in Ensdorf. Was der Bauhof Anfang der Woche in der Nähe des Kraftwerksgeländes allerdings entsorgen musste war kein „normaler“ Abfall, sondern erfüllt den Tatbestand einer Straftat. Ein korrodiertes Fass mit Altöl wurde hier einfach in der Natur entsorgt und umgekippt. Da der Umweltfrevel der Verwaltung zeitnah gemeldet und das Altöl sowie das kontaminierte Erdreich umgehend von unserem Gemeindebauhof fachgerecht entsorgt werden konnte, wurde Schlim- meres verhindert. Die Entsorgungskosten gehen zu Lasten der Gemeinde. Bei der Polizei wurde Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Und damit nicht genug: ein Bürger hat am vergangenen Montag den Bauhof darüber informiert, dass Unbekannte etliche Schlachtabfälle am Parkplatz an der Saar in der Nähe der Brücke ent- sorgt haben. Mitarbeiter des Bauhofes nahmen die übel stinkenden Abfälle auf und ließen sie von der Tierkörperbeseitigungsanstalt „Rivenich“ entsorgen. Sachdienliche Hinweise zu den Tathergängen nimmt die Orts- Und um noch einen drauf zu setzen. Am gleichen Tag polizeibehörde, Frau Annegret Luxenburger, unter Tel.-Nr. 504- erreichte den Bauhof auch noch eine Meldung über ein illegal 130 entgegen. abgestelltes Fahrzeug, welches abgemeldet und ohne TÜV- Kennzeichen illegal unterhalb der Landerhöhung neben dem Zubringer zur Ensdorfer Schleuse abgestellt wurde. Vandalismus-Serie reißt nicht ab! Am vergangenen Wochenende wurde abermals ein Fenster der TuS-Geschäftsstelle an der Grundschule eingeworfen. Sollten Sie Informationen zum Tather- gang machen können, bitte ich Sie auch in dieser Angelegenheit nochmals, unsere Ortspolizeibehörde unter der Tel.-Nr. 504-130 hierüber zu informieren.
Ensdorf -6- Ausgabe 18/2021 Illegale Mountainbike-Strecke Um die Nutzung sowie den weiteren Ausbau der illegal im Ensdorfer Wald angelegten Mountainbike-Strecke zu unterbinden, hat der SaarForst Landesbetrieb Totholz (Stämme und Kronenmaterial aus Fällungen in der näheren Umgebung) auf die Stre- cke verbracht. Der von den Bikern gebaute Parcours befindet sich fast ausschließ- lich im Gelände des Staatswaldes. Nicht nur der fortschreitende Eingriff in die Natur durch Bodenverdichtung, Aufschüttungen und Abgrabungen, Baumfällung und das Hinterlassen von Abfall war dem Landesbetrieb seit Längerem ein Dorn im Auge. Auch haftungsrechtli- che Gründe waren für das „Verfüllen“ der unfallträchtigen Anlage aus- schlaggebend. Zudem ist der Ensdorfer Forst ein relativ kleiner Wald mit hohem Freizeitdruck, der bereits intensiv durch Erholungssu- chende genutzt wird. Ich kann gut verstehen, wenn diese Maßnahme dem ein oder anderen nicht gefällt, man sich vielleicht sogar fragt, ob man in Coronazeiten, in denen Kindern und Jugendlichen ohnehin vieles nicht möglich ist, auch so etwas noch unterbinden muss. In der Abwägung der Interessen und insbesondere, wenn zu beobachten ist, dass auch Hand angelegt wird für den Ausbau der Strecke, gar Bäume umgelegt werden, fällt die Abwägung jedoch zu Ungunsten dieser Freizeitaktivität aus. Übrigens teilt der Saarländische Radfahrer-Bund e.V. auf seiner Homepage mit, dass sich der Mountainbikeverein Saarbrücken e.V. für die Legalisierung der MTB-Trails in und um Saarbrücken einsetzt. Der Verein arbeitet gemeinsam mit Behörden daran, ein legales Trail-Netzwerk zu schaffen, das sowohl für Biker und Bikerinnen der Region als auch für den Tourismus attraktiv ist. Den aktuellen Stand der Trail-Legalisierung ist unter www.mv-sb.de oder auf der Facebookseite www.facebook.de/mvsaar- bruecken nachzulesen. Aufstellen Maibaum Wir Ensdorfer nehmen – wie viele übrige Städte und Gemeinden auch – üblicherweise das Aufstellen des Maibaumes gerne zum Anlass, den Monat Mai mit dem Maifest zu begrüßen. Doch wie Sie alle wissen, fiel der Brauch leider auch in diesem Jahr unter die Ausgangsbeschränkungen aufgrund der Pandemie. Trotzdem habe ich mich wie bereits im vergangenen Corona-Jahr in Absprache mit dem Vorsitzenden des Gewerbe- und Hand- werkerverein „St. Josef“, Frank Altmeyer, entschieden, einen Maibaum von den Mitarbei- tern des Bauhofes auf dem Marktplatz aufstellen zu lassen in der Hoffnung, dass Sie sich über ein kleines Stück Normalität und Tradition freuen. An Hexennacht waren – mit Ausnahme von harmlosen Kinderstreichen wie den Klassi- kern Verteilen von Toilettenpapier oder das Beschmieren von Gegenständen mit Rasier- schaum- erfreulicherweise keine besonderen Vorkommnisse zu verzeichnen. Übrigens haben kreative Kinder an den rückwärtigen Eingang des Rathauses ein selbst gebasteltes Schild „Ab heute regieren im Rathaus die Kin- der“ mit einem Foto unseres Rathauses befestigt – eine tolle Hexen-Idee! Herzliche Glückwünsche zum Muttertag! Zum Muttertag am kommenden Sonntag wünsche ich allen Müt- tern unserer Gemeinde trotz der Corona-Beschränkungen einen schönen und harmonischen Tag. Es ist Maiwetter bei bis zu 24 Grad vorausgesagt. Machen Sie das Beste aus diesem Tag. Ich wünsche Ihnen eine angenehme Woche. Bleiben Sie gesund! Ihr Jörg Wilhelmy
Ensdorf -7- Ausgabe 18/2021 Amtliche Bekanntmachungen ■■ Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 01.Mai.2021 Aufgrund der umfangreichen Änderung der „Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pande- mie“, veröffentlicht im Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 01. Mai. 2021 auf den Seiten 1164 bis 1230, ist der Gesetzestext nur in Auszügen - Artikel 2: „Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) - § 5b Immunisierte Personen“ auf Seite 1170 abgedruckt. Die vollständige Verordnung kann auf der Internetseite der Gemeinde Ensdorf nachgelesen werden. Amtsblatt des Saarlandes Herausgegeben vom Chef der Staatskanzlei Teil I 2021 Ausgegeben zu Saarbrücken, 1. Mai 2021 Nr. 36 Inhalt Seite A. Amtliche Texte Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Vom 1. Mai 2021 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1164 Änderung der Verordnung zu Hygienerahmenkonzepten auf der Grundlage der Verordnung zur Corona- Pandemie. Vom 30. April 2021. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1228
Ensdorf -8- Ausgabe 18/2021 1170 Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 1. Mai 2021 § 5a § 13a zweite Alternative bleibt unberührt. Testung (2) Nachweise nach Absatz 1 sind den nach § 12 Ab- (1) Soweit in der Folge die Vorlage eines Nachwei- satz 1 dieser Verordnung genannten Behörden im Rah- ses über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem men ihrer Kontrolltätigkeit auf Verlangen vorzuweisen. SARS-CoV-2-Virus vorgesehen ist, gilt: 1. Als Nachweis gelten ein ärztliches Zeugnis oder §6 ein Testergebnis in elektronischer oder schriftli- Kontaktbeschränkungen cher Form hinsichtlich des Nichtvorliegens einer (1) Private Zusammenkünfte im ö�entlichen Raum, Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Hierzu kann das in der Anlage vorhandene Muster Grundstücken werden auf den Kreis der Angehörigen verwendet werden oder ein dem Inhalt nach ent- des eigenen Haushaltes sowie darüber hinaus Ange- sprechendes. hörige eines weiteren Haushaltes sowie eines weiteren 2. Der zugrunde liegende Test muss die Anforderun- Haushaltes aus dem familiären Bezugskreis begrenzt; gen des Robert Koch-Instituts, die im Internet unter dabei dürfen insgesamt höchstens fünf Personen der Adresse https://www.rki.de/covid-19-tests ver- gleichzeitig anwesend sein. Bei Haushalten, denen ö�entlicht sind, erfüllen. bereits vier oder mehr Personen angehören, dürfen ab- weichend von Satz 1 zwei weitere Personen, wovon 3. Die zugrunde liegende Entnahme eines Abstrichs höchstens eine nicht aus dem familiären Bezugskreis darf nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. des gastgebenden Haushaltes stammen darf, gleichzei- 4. Das Testergebnis ist durch die durchführende Stel- tig anwesend sein. Kinder bis 14 Jahre sind jeweils von le zu bescheinigen. Selbsttests kommt Beweiskraft der Höchstzahl ausgenommen. Ehepaare, Lebenspart- im Sinne dieser Verordnung nur zu, wenn sie vor ner und nicht eheliche Lebensgemeinschaften gelten Ort unter Aufsicht des Verantwortlichen durchge- auch dann als ein Haushalt, wenn sie nicht im gleichen führt werden. Haushalt leben. Private Zusammenkünfte sind im Au- ßenbereich mit einer Teilnehmerzahl von bis zu zehn 5. Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjah- Personen zulässig, sofern alle Teilnehmerinnen und res sind von der Testung befreit. Teilnehmer einen negativen SARS-CoV-2-Test nach Maßgabe des § 5a vorlegen können. (2) Nachweise nach Absatz 1 sind den nach § 12 Ab- satz 1 dieser Verordnung genannten Behörden im Rah- Ansammlungen mit mehr als zehn Personen sind ver- men ihrer Kontrolltätigkeit auf Verlangen vorzuweisen. boten. (2) Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, mit § 5b Ausnahme des § 7 Absatz 6 Satz 2 Nummer 5, sind im Immunisierte Personen Innenbereich untersagt. 1) Dem Nachweis über das Nichtvorliegen einer Infek- (2a) Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind tion mit SARS-CoV-2-Virus im Sinne des § 28b des In- im Außenbereich mit einer Teilnehmerzahl von bis zu fektionsschutzgesetzes sowie des § 5a Absatz 1 dieser zehn Personen pro Veranstaltungstag und -ort zuläs- Verordnung steht gleich sig, sofern alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen negativen SARS-CoV-2-Test nach Maßgabe des § 5a 1. der schriftliche oder elektronische Nachweis über vorlegen können. Die Veranstaltungen sind der Orts- das Vorliegen einer vollständigen Schutzimpfung polizeibehörde unter Angabe des Veranstalters zu mel- gegen das SARS-CoV-2-Virus mit einem oder den. Der Veranstalter hat geeignete Maßnahmen zur mehreren vom Paul Ehrlich-Institut im Internet vollständigen Nachverfolgbarkeit nach Maßgabe des unter der Adresse https://www.pei.de/DE/arznei- § 6 Absatz 1 des Saarländischen COVID-19-Maßnah- mittel/impfsto�e/covid-19/covid-19-node.html ge- mengesetzes zu tre�en. nannten Impfsto�e, wenn seit der letzten Impfung, die nach den Empfehlungen der Ständigen Impf- (3) Veranstaltungen, die nicht unter Absatz 2 und Ab- kommission beim Robert Koch-Institut für ein satz 2a fallen und zu denen je Veranstaltungstag und vollständige Impfschema erforderlich ist, mindes- -ort in der Summe unter freiem Himmel oder in ge- tens 14 Tage vergangen sind und die geimpfte Per- schlossenen Räumen nicht mehr als zehn Personen zu son keine typischen Symptome einer Infektion mit erwarten sind, können statt�nden. Veranstaltungen sind dem Coronavirus SARS-CoV-2 wie Atemnot, neu unter Angabe des Veranstalters der Ortspolizeibehörde auftretender Husten, Fieber oder Geruchs- oder zu melden. Der Veranstalter hat geeignete Maßnahmen Geschmacksverlust aufweist oder zur vollständigen Nachverfolgbarkeit nach Maßgabe des § 6 Absatz 1 des Saarländischen COVID-19-Maß- 2. der schriftlich oder elektronische Nachweis über nahmengesetzes zu tre�en und besondere infektions- eine bereits erfolgte Infektion, wenn die zugrunde schutzrechtliche Au�agen zu beachten. Veranstaltungen liegende Testung durch eine Labordiagnostik mit- und Zusammenkünfte mit einer höheren Personenzahl tels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder sind nur dann zulässig, wenn für deren Durchführung weitere Methoden der Nukleinsäureampli�kations- ein dringendes und unabweisbares rechtliches oder tat- technik) erfolgt ist und mindestens 28 Tage sowie sächliches Bedürfnis besteht. Dabei sind weitere veran- maximal 6 Monate zurückliegt. staltungsspezi�sche Hygienemaßnahmen umzusetzen.
Ensdorf -9- Ausgabe 18/2021 Amtliche Mitteilungen Rathaus für den öffentlichen Publikumsverkehr geschlossen – Terminvergabe bei dringenden Angelegenheiten möglich Die Dienststellen der Gemeindeverwaltung sind für den öffentli- chen Publikumsverkehr geschlossen. Lediglich für dringende Angelegenheiten können Termine vereinbart werden. Wir bitten Sie, für Anliegen, welche das Bürgerbüro betreffen, sich unter der Tel.-Nr. 06831/504-132 innerhalb unserer üblichen Öffnungszeiten mit uns in Verbindung zu setzen bzw. per Mail an buergeramt@gemeinde-ensdorf.de. Für alle sonstigen Anliegen rufen Sie bitte unsere Zentrale an, Tel. 06831/504-0, bzw. schreiben Sie uns eine Mail an info@ gemeinde-ensdorf.de. Im Falle einer Terminvorsprache ist das Tragen eines medizini- schen Mundschutzes Pflicht. Bitte bringen Sie nach Möglichkeit auch einen eigenen Kugelschreiber zu Ihrem Termin mit. Beim Betreten des Rathauses müssen die Hände sofort desinfiziert werden. Spe- zielles Desinfektionsmittel steht in einem Spender bereit. Sicher- heitsabstand und Hygienevorschriften sind einzuhalten, diese beinhalten unter anderem die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Formularpool unserer Homepage auf www.gemeinde.ensdorf.de viele Möglichkeiten bietet, Angelegenheiten kontaktlos zu erledigen. All diese Einschränkungen dienen dazu, unserer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung der Eindämmung der Corona Pandemie gerecht zu werden und auf Dauer die Dienstleistungen der Gemeinde Ensdorf sicherzustellen. Die Gemeindeverwaltung bittet um Verständnis für diese Maßnahmen. In Bezug auf die Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Corona-Virus wenden sich Betroffene bei Fragen bitte an das Ordnungsamt der Gemeinde, Mail: ordnungsamt@gemeinde-ensdorf.de. ■■ Öffentliche Zahlungsaufforderung ■■ Auszug aus der Niederschrift Die Steuerpflichtigen der Gemeinde Ensdorf werden auf den Steu- der 10. Sitzung des Ausschusses erzahltermin am 15.05.2021 hingewiesen. für Finanz-, Personal- und Bis zu diesem Termin sind an die Gemeinde Ensdorf jeweils die 2. Rate Verwaltungsangelegenheiten 1. Gewerbesteuer-Vorauszahlungen 2021 vom 04.03.2021 2. Grundsteuer, Hundesteuer sowie die Verlauf der Sitzung 3. Beiträge zur Landwirtschaftskammer A) Öffentlicher Teil zu entrichten. TOP 1: Genehmigung der Niederschrift der 9. Sitzung des Aus- Die Gemeindekasse Ensdorf nimmt keine Barzahlungen entgegen. schusses für Finanz-, Personal- und Verwaltungsange- Zahlungen sind auf eine der folgenden Bankverbindungen der legenheiten vom 03.12.2020 Gemeindekasse zu leisten. Der Bürgermeister teilt mit, dass die Niederschrift über die 9. Sitzung Kreissparkasse Saarlouis des Ausschusses für Finanz-, Personal- und Verwaltungsangelegen- IBAN DE61 5935 0110 0010 2721 02 heiten vom 03.12.2020 den Ratsmitgliedern über die Dipolis-app am oder 17.02.2021 zur Verfügung gestellt worden sei. Vereinigte Volksbank eG Saarlouis-Losheim-Sulzbach Sodann wird folgender Beschluss gefasst: IBAN DE31 5909 2000 3132 3400 04 Gegen die Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Finanz-, Personal- und Verwaltungsangelegenheiten vom 03.12.2020 Bei Zahlungen und Überweisungen bitte unbedingt den Verwen- werden keine Einwände erhoben.Die Niederschrift ist somit angenom- dungszweck und das Kassenzeichen angeben. men. Außerdem wird mitgeteilt, dass bei den Konten, für die eine Abbu- Abstimmungsergebnis: einstimmig chungsermächtigung besteht, die fälligen Beträge am 17.05.2021 TOP 2: Mitteilungen und Anfragen abgebucht werden. Es liegen keine Anfragen vor. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne auf Wunsch die Gemein- Nachdem keine weiteren Wortmeldungen ergehen, beendet der Bür- dekasse, Rathaus, Zimmer 107, Tel. 504-123. germeister den öffentlichen Teil der Sitzung. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie treffen alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens. Dies bedeutet insbesondere für klei- nere und mittelständische Unternehmen, dass nicht nur mit Ein- ■■ Team Freiwillige Ganztagsschule bußen zu rechnen ist, sondern dass die derzeitige Situation sehr sucht Verstärkung schnell existenzbedrohend werden kann. Zur Verstärkung unseres Teams der Freiwilligen Ganztags- Die Gemeinde Ensdorf versucht den betroffenen Gewerbebe- schule Ensdorf suchen wir kurzfristig befristet bis zum trieben zu helfen, wo auch immer dies möglich ist. So kommen 31.07.2021 zur Betreuung von Grundschulkindern am Vor- beispielsweise Anpassungen von Vorauszahlungen der Gewerbe- mittag Erzieher*innen, Kinderpfleger*innen und pädagogi- steuer aufgrund der Corona Krise in Betracht. sche Fachkräfte. Auch Fachkräfte im Ruhestand können Bei diesbezüglichen Fragen zu Anpassungen von Vorauszahlun- sich gerne bewerben. Bei Interesse schicken Sie bitte einen gen der Gewerbesteuer aufgrund der Corona Krise oder sonstigen Lebenslauf mit Ausbildungsnachweisen an gemeindehort@ Steuerangelegenheiten wenden Sie sich bitte an das Steueramt, Zimmer 101, Tel. 504-125. gemeinde-ensdorf.de oder shschmitt@gemeinde-ensdorf. de. Ensdorf, den 03.05.2021 -Jörg Wilhelmy- Für das Arbeitsverhältnis gelten die Vorschriften des Tarifver- Bürgermeister trages TVöD-VKA.
Ensdorf - 10 - Ausgabe 18/2021 ■■ Unverbindliches ■■ Vorgegebene Fahrtrichtung in der Interessensbekundungsverfahren Straße „Am Pfarrgarten“ Verpachtung Gastronomieflächen Gaststätte und Festsaal Bergmannsheim in Ensdorf Die Gemeinde Ensdorf führt ein unverbindliches Interessenbe- kundungsverfahren für die Gastronomieflächen Gaststätte und Festsaal Bergmannsheim, Saarlouiser Straße 4, in Ensdorf durch. Es handelt sich hierbei um ein Restaurant/Bistro mit ca. 90 qm, eine überdachte Außenterrasse, Küche mit Inventar und Kühlräu- men, sowie Lagermöglichkeiten. Zum Objekt gehören ebenfalls der Veranstaltungsraum des Festsaals des Bergmannheims (ca. 300 qm) mit Bühne und den angeschlossenen Umkleide- und Lagermöglichkeiten. Außerdem befindet sich noch eine Woh- nung (ca. 70 qm) und Büroräume im Gebäude sowie neben dem Gebäude ein anschließender Parkplatz mit 27 Stellplätzen. In fuß- läufiger Nähe befinden sich noch weitere öffentliche Parkplätze. Die Verpachtung kommt nur für das gesamte Objekt in Frage. Neben einer fachlichen und persönlichen Eignung wünscht sich die Gemeinde Ensdorf ein innovatives und wirtschaftliches Betrei- berkonzept, welches in der Bewerbung schriftlich darzulegen ist und sich auch auf die Nutzungsmöglichkeiten des Festsaales erstreckt. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der Festsaal Die Ortspolizeibehörde hat für Verkehrsteilnehmer, die von der sowohl den einheimischen Vereinen als auch der Gemeinde, nach Straße „Am Pfarrgarten“ in die Provinzialstraße abbiegen, ein vorheriger Absprache, für kulturelle Zwecke zur Verfügung stehen Rechtsabbiegerschild angebracht. Die Maßnahme soll für eine soll. höhere Verkehrssicherheit und zur Gewährleistung eines besseren Das Gebäude ist im Eigentum der Gemeinde Ensdorf und soll mit Verkehrsflusses sorgen. den vorhanden gewerblichen Flächen, ab Januar 2023 verpach- tet werden. Anforderungen an die Bewerber: ■■ Einebnung von Gräbern auf dem · Mehrjährige Erfahrung in der Führung eines Gastronomiebe- triebes, idealerweise im Bereich Kultur und Veranstaltungen Gemeindefriedhof Ensdorf · Die Pächterin/der Pächter betreibt die Gastronomie inkl. des Die Ruhefrist für Urnenfamiliengräber beträgt laut § 14 Abs. 13 der Festsaales auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko. Sie/ Friedhofsatzung vom 19.10.2015 zuletzt geändert am 11.04.2019, 20 Jahre. Er holt im eigenen Namen Bewilligungen ein und erfüllt alle Für die in der Nähe des Ehrenmals liegenden 1-stell. Urnenfamiliengrä- behördlichen und gesetzlichen Auflagen/Vorschriften. ber, Reihe 1 ist die Ruhefrist bereits abgelaufen. Es handelt sich hier Einzureichende Unterlagen: um folgende Gräber: · Erläuterung eines Nutzungs-/ Betriebskonzeptes auf max. 1-1a Scholze zwei DIN A4-Seiten mit Beschreibung der Besonderheiten und der Betreiberstruktur 1-3 Schneiker-Weinmann · Persönliche Angaben der Bewerberin/des Bewerbers 1-4 Schmitt-Bohnenberger · Angaben zur beruflichen Qualifikation 1-5 Becker · Nachweis der fachlichen Kompetenz und unternehmerischen 1-6 Alies Erfahrung (Referenzen) 1-8 Jennewein · Polizeiliches Führungszeugnis und Schufa Selbstauskunft 1-10 Tiefels-Kehl 1-11 Becker Wir weisen darauf hin, dass es sich hierbei nicht um ein förm- 1-13 Dericks-Algier liches Vergabeverfahren handelt. Die Gemeinde Ensdorf behält 1-16 Gruska sich ausdrücklich den Abschluss des Pachtvertrages vor. Die Erstattung von Kosten aus Anlass der Bewerbung ist ausge- Die Nutzungsberechtigten werden aufgefordert, die Grabmale und Einfassungen bis spätestens 31.05.2021 abzuräumen. Gräber deren schlossen. Nutzungsrecht noch nicht abgelaufen ist sind hiervon nicht betroffen. Die Interessensbekundungen sind spätestens bis zum Eine Neubelegung der noch nicht abgelaufenen Gräber in diesem 31.05.2021 an die Gemeinde Ensdorf, Provinzialstraße 101 a, Bereich ist nicht mehr möglich. 66806 Ensdorf in Papierform und digital als PDF an srupp@ Nach Ablauf der Frist werden die noch bestehenden Grabstätten gemeinde-ensdorf.de zu richten. abgeräumt und eingeebnet. Die entstandenen Kosten werden den Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt. Noch vorhandene Grab- Nähere Informationen zum unverbindlichen Interessenbekun- mäler, Einfassungen und Grabschmuck gehen nach diesem Zeitpunkt dungsverfahren und dem Pachtobjekt (z.B. Pläne) erhalten Sie entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde über. bei der Gemeinde Ensdorf. Zu weiteren Auskünften steht die Friedhofsverwaltung im Rathaus Ensdorf, Provinzialstraße 101 a, Tel. 06831/504131 oder 133, gerne Ansprechpartner auf Seiten der Gemeinde Ensdorf ist: zur Verfügung. Sandra Rupp, Abt. Liegenschaften beim Bauamt der Gemeinde Rechtsbehelfsbelehrung Ensdorf, Provinzialstraße 101 a, 66806 Ensdorf, Email srupp@ Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekannt- gemeinde-ensdorf.de, Telefon 06831/504-151 gabe, beginnend am Tag nach der Bekanntgabe, gemäß §§ 68 ff. der Hinweis Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19. März 1991 (BGBl. l.S. 686 ff) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung Bei dem Interessensbekundungsverfahren handelt es sich nicht mit dem Saarländischen Ausführungsgesetz zur Verwaltungsgerichts- um eine Ausschreibung nach den Regeln des auf öffentliche ordnung vom 05. Juli 1960 (Abl. S. 558) in der zur Zeit geltenden Fas- Aufträge anwendbaren Vergaberechts, sondern um eine für die sung Widerspruch erhoben werden. Gemeinde Ensdorf unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Der Widerspruch kann schriftlich oder zu Protokoll bei der Gemeinde Interessenbekundung für die Anpachtung der gewerblichen Flä- Ensdorf, Zimmer 103, eingelegt werden. chen in Verbindung mit dem Nutzungskonzept für die Gastrono- „Der Widerspruch kann ebenfalls auf elektronischem Weg erhoben mieflächen. werden. Die Gemeinde Ensdorf behält sich das Recht vor, das Verfah- Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite: www.gemeinde- ren jederzeit abzubrechen und ggf. durch ein neues Verfahren ensdorf.de im Bereich Bürgerservice, Bürgerdienste Saar/Anträge zu ersetzen bzw. auf unbestimmte Zeit einzustellen. Die einge- online.“ reichten Unterlagen verbleiben bei der Gemeinde Ensdorf. Ein Kann dem Widerspruch durch die Gemeinde nicht abgeholfen wer- Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. den, wird er dem Kreisrechtsausschuss beim Landratsamt Saarlouis zur Entscheidung vorgelegt. Ensdorf, den 26.04.2021 Die Rechtsmittelfrist gilt auch als gewahrt, wenn der Widerspruch Der Bürgermeister rechtzeitig beim Kreisrechtsausschuss in 66740 Saarlouis, Kaiser-Wil- Jörg Wilhelmy helm-Straße 6, eingelegt wird.
Ensdorf - 11 - Ausgabe 18/2021
Ensdorf - 12 - Ausgabe 18/2021 Der Naturschutzbeauftragte informiert: Leinenpflicht für Hunde vom 1. März bis 30. Juni Wie bei allen Formen der Walderholung gilt besonders für Hunde- besitzer der allgemeine Grundsatz des Waldgesetzes, dass man sich im Wald so zu verhalten hat, dass die Lebensgemeinschaft, d.h. die dort lebenden Wildtiere, nicht gestört wird und die Erho- lung der Mitmenschen nicht beeinträchtigt wird. Das gleiche gilt auch außerhalb des Waldes für Wiesen und Felder. Leider häufen sich die Beobachtungen und Beschwerden von Spaziergängern und Joggern, dass diese eigentliche Selbstverständlichkeit durch manche Hundebesitzer missachtet wird. Damit bringen einige Uneinsichtige und Unbelehrbare alle vernünftigen Hundebesitzer in Verruf. Der Gesetzgeber schreibt im Saarland vor, dass sich Hunde immer im sogenannten Einwirkungsbereich ihrer Führer befinden müs- sen, der Hund zuverlässig kontrollierbar sein und der Hundeführer diese Kontrolle auch ausüben muss. Nach dem Saarländischen Jagdgesetz gilt, dass Hunde außerhalb von Wegen vom 1. März bis 30. Juni an der Leine zu führen sind. Dies dient dem Schutz der Wildtiere während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit ihrer Jungen. Meiko Balthasar, Naturschutzbeauftragter der Gemeinde Ensdorf: „Hundebesitzer sind Tierfreunde und somit sollte es eine Selbst- verständlichkeit sein, dass man als Hundehalter die Wildtiere schützt. Deshalb appelliere ich als Hundebesitzer an alle anderen Hundehalter, die Leinenpflicht zum Schutz der Wildtiere einzuhalten!“ Entsprechende Schilder weisen in betroffenen Bereichen darauf hin. CORONA-HILFSDIENST Für Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde Ensdorf Sie haben Probleme bei der Buchung ihrer beiden Impftermine? Oder Sie benötigen einen Transport, Begleitservice oder Fahrdienst zum Impfzentrum? Wenn Sie einen Impftermin zugeteilt bekommen haben, aber selbst nicht mobil sind, und sie auch niemanden haben, der Sie zum Impfzentrum fahren könnte, wird die Gemeinde Ensdorf in Zusammenarbeit mit dem DRK Ortsverein Ensdorf einen Fahrdienst für sie koordinieren. Sie haben Probleme bei der Buchung des Fahrdienst www.SRD-Druckservice.com kostenlosen Corona-Schnelltests? Wenden Sie sich an den Corona-Hilfsdienst der Gemeindeverwaltung, wir helfen Ihnen gerne weiter: HOTLINE Hilfsdienst: 504154 Montag – Freitag 08.30 – 15.30 Uhr oder e-Mail an: hilfsdienst@gemeinde-ensdorf.de
Ensdorf - 13 - Ausgabe 18/2021 ■■ Sperrung von Parkplätzen am Bahnhof ■■ Abfallbeseitigung Ensdorf ■■ Altglas- und Altpapiercontainer Erlenstraße / Prälat-Anheier-Straße Parkstraße (vor der Schulturnhalle) Gustav-Stresemann-Straße (Einwerfzeiten: werktags von 7.00 - 20.00 Uhr) Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159 (Bitte die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes beachten) ■■ Altbatterie-Sammelgefäße Im rückwärtigen Eingang Rathaus, Provinzial- straße 101a Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159 ■■ Sammelgefäß für Kork Im rückwärtigen Eingang Rathaus, Provinzialstraße 101a Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159 ■■ Sammelgefäß für Altkleider Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159 ■■ Gelbe Tonne Abfuhr donnerstags in den ungeraden Kalen- derwochen Gelbe Wertstoffsäcke erhalten Sie kostenlos an folgenden Stellen: Bürgerbüro im Rathaus, Erdgeschoss Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159 ■■ Abfallsäcke EVS Abfallsäcke, die zusätzlich zu den Restmülltonnen zur Abfuhr hin- In der Kalenderwoche 20 vom 17.05.2021 bis 21.05.2021 finden am aus gestellt werden können, erhalten Sie zum Preis von 6,00 € beim Bahnhof Ensdorf Erkundungsbohrungen zur Baugrunduntersuchung Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159 im Auftrag der DB Engineering & Consulting GmbH statt. Zu diesem Zweck wird ein Teil der Parkplätze an der Straße „An der Bahn“ abge- Wasserhärte: 9,7 dH, Härtebereich II, sperrt. Der Großteil der Parkplätze wird Reisenden auch während der Waschmitteldosierung beachten Bohrarbeiten zur Verfügung stehen. Ende des amtlichen Teils Aus unserer Gemeinde EINKAUFS - HILFSDIENST DER GEMEINDE Grundversorgung mit Lebensmitteln für bedürftige Bürger und Angehörige von Risikogruppen In Zusammenarbeit mit dem DRK Ortsverband Ensdorf und EDEKA Schmidt hat die Gemeinde Ensdorf einen Einkaufs-Hilfsdienst für bedürftige Bürger*innen und Angehörige von Risikogruppen geschaffen, die nicht mehr selbst einkaufen können und niemanden haben, der dies für Sie erledigen kann. Die Bürger*innen können ihre Lebensmittelwünsche bis 12.00 Uhr über die Bestell-Hotline aufgeben. Diese werden im Edeka Markt Schmidt abgepackt und durch den DRK Ortsverband Ensdorf abgeholt und zu den Bürger*innen geliefert. Die Einkäufe werden nach Erhalt durch die Gemeinde in Rechnung gestellt. Und so funktioniert der Einkaufs-Hilfsdienst: 1. Bestellen bis 12 Uhr (Bürger*innen YGemeinde) 2. Weitergabe Einkaufszettel an Edeka Schmidt (Gemeinde) www.SRD-Druckservice.com 3. Packen der Einkäufe (Edeka Schmidt) 4. Abholen (DRK Ensdorf) 5. Kontaktlose Übergabe (DRK Ensdorf YBürger*innen) 6. Rechnung kontaktlos per Post (Gemeinde YBürger*innen) BESTELL-HOTLINE: 504119 Montag – Freitag 08.30 – 12.00 Uhr oder e-Mail an: hilfsdienst@gemeinde-ensdorf.de
Ensdorf - 14 - Ausgabe 18/2021 Es ist wieder Spargelzeit Nachfolgend 2 Rezepte zu Ihrer Inspiration: Gebratener Spargel mit Ziegenfrischkäse Zutaten (2 Portionen) • 1 Bund grüner Spargel • 100 g Kirschtomaten • 40 g Speck, (gewürfelt) • 2 El Balsamico-Essig • 100 g Ziegenfrischkäsetaler 1. Vom Spargel die Enden abschneiden und das untere Drittel schälen. Den Spargel schräg in 2 cm breite Stücke schneiden. Tomaten halbie- ren. 2. Speck in einer Pfanne kross ausbraten. Spargel zugeben und 4 Min. mitbraten. Tomaten in die Pfanne geben, durchschwenken und mit Salz, Pfeffer und Balsamico abschmecken. 3. Ziegenfrischkäsetaler auf das Gemüse legen und zugedeckt 4 Min. bei mittlerer Hitze garen. Dazu schmeckt Baguette. (Quelle: https://www.essen-und-trinken.de/rezepte/61931-rzpt-gebratener-spargel-mit-ziegenfrischkaese) Spargel mit Rührei und Basilikum-Vinaigrette Zutaten (2 Portionen): • 1 kg weißer Spargel • Salz, Pfeffer • Zucker • 1 Schalotte • 3 El Weißweinessig • 4 El Öl • 20 Blätter Basilikum • 5 Eier • 8 Scheiben Fenchelsalami 1. Einen großen Topf voll Wasser zum Kochen bringen. Vom Spargel die Enden ca. 2 cm breit abschneiden Stangen schälen. Kochendes Wasser mit Salz und 1 Prise Zucker würzen. Spargel darin bei mittlerer Hitze zugedeckt 15-20 Min. bissfest garen. 2. Schalotte fein würfeln. Mit Essig, 4 El Wasser, Salz, 1 Prise Zucker und Pfeffer verrühren. 3 El Öl unterrüh- ren. 10 Basilikumblättchen fein schneiden und unterrühren. 3. Eier mit einer Gabel verquirlen, mit Salz und Pfeffer würzen. 1 El Öl in einer Pfanne erhitzen. Eier zugeben. bei mittlerer Hitze mit einem Spatel immer wieder vom Pfannenrand zur Pfannenmitte schieben. Sobald das Ei etwa zur Hälfte gestockt ist, locker mit den Salamischeiben belegen und zugedeckt bei milder Hitze vollständig stocken lassen. 4. Spargel aus dem Wasser heben, abtropfen lassen und mit dem Rührei anrichten. Mit einigen Basilikum- blättchen bestreuen und mit Basilikum-Vinaigrette beträufelt servieren. (Quelle: https://www.essen-und-trinken.de/rezepte/61945-rzpt-spargel-mit-ruehrei-und-basilikum-vinaigrette)
Ensdorf - 15 - Ausgabe 18/2021 Umwelt-Info ■ ■Unser Wald – in diesen Zeiten wertvoller denn je Warum in die Ferne schweifen – auch Revierförster Martin Wollenweber unser schöner Wald bietet Naherho- betont, dass auf den von vielen Wald- lung, Naturerleben und Entspannung. besuchern beklagten „Kahlschlägen“ Entsprechend hoch ist derzeit auch die ausschließlich abgestorbene Nadel- Zahl der Waldbesucher – seien es Spa- ziergänger, Wanderer oder Sportler. gehölze entfernt wurden um durch Ein Fünftel der Ensdorfer Gemeindeflä- standortgerechte Laubbäume ersetzt che ist mit Wald bedeckt, einem Misch- zu werden. Um bevorzugt die Klimast- wald aus über 50 % Eichen, sowie ress-resistente(re) Eiche zu fördern, hat Buchen, Fichten, aber auch Esche, Erle, der SaarForst Landesbetrieb punktuell Pappel, Birke, Traubenkirsche, Vogelkir- sogenannte „Horte-Gatter“ aus Holz- sche, Waldkiefer und andere Baumar- latten im Ensdorfer Wald aufgestellt, die ten. die Jungbäume vor Wildverbiss schüt- zen sollen. Das Durchschnittsalter der vorherr- schenden Buchen und Eichen liegt bei 70 Jahren und damit nur knapp unter dem landesweiten Wert von 77 Jahren. Auch die Variante des Verbiss-Schutzes Von den etwa 170 Hektar Waldfläche in Form einzelner Manschetten fällt dem auf Ensdorfer Bann gehören übrigens aufmerksamen Waldbesucher ins Auge. 117 ha dem SaarForst, etwa 50 Hektar sind in Privatbesitz (ca. 350 verschie- dene Besitzer), 12 ha in Kirchenbesitz (Hasenberg). War die Fichte noch vor einigen Jahren die zweithäufigste Baumart im Ros- selwald, so sind mittlerweile 90% der Fichten durch Borkenkäfer-Befall und Windwurf abgängig bzw. bereits gero- det. Im Saarland wird übrigens noch immer ein Großteil der Einnahmen aus dem Verkauf der Fichte erwirtschaftet, obwohl deren Anteil hierzulande nur bei etwa 16 % aller Bäume liegt. Flachwur- zelnde Baumarten wie die Fichte (aber auch die Buche) leiden viel stärker als Dass es im Ensdorfer Wald zahlreiches andere Waldbäume unter den zuneh- Schwarzwild gibt, zeigen die Wühl- menden sommerlichen Trockenperio- Spuren in der Aue des Weiherbachs. Im den und Stürmen. Rosselwald, so Revierförster Wollenwe- Andauernde Trockenheit begünstigt ber, gestaltet sich die Jagd aufgrund bei der in unseren Höhenlagen nicht des hohen „Freizeitdrucks“ als sehr „standortgerechten“ Fichte einen mas- schwierig bis unmöglich. Beschwerden siven Borkenkäfer-Befall. über von Wildschweinen verursachte Schäden im Siedlungsbereich seien jedoch rückläufig. Der Ensdorfer Wald ist relativ klein, aber sehr abwechslungsreich. Die Aue des Weiherbachs, seine Seitentäler, tempo- rär vorhandene Tümpel, Biotopbäume mit Spechtlöchern, eine Flora aus (aktu- ell) Buschwindröschen, Goldnessel, Vogelmiere, Sumpfdotterblume und Wiesen-Schaumkraut – um nur Einiges zu nennen...
Ensdorf - 16 - Ausgabe 18/2021 Neues und wollen viele Dinge selbstständig erledigen. Sie stoßen aber Bildungseinrichtungen auch auf Widerstand und geraten mit sich und ihrer Umwelt in einen Konflikt. Dies kann eine heftige Trotzreaktion auslösen. Das Kind weint, schreit, schlägt eventuell um sich und lässt sich nur schwer beruhigen. Für ■■ Schulbuchausleihsystem für das viele Eltern ist diese Phase nur schwer auszuhalten. Entwicklungspsychologisch handelt es sich bei der „Trotzphase“ um Schuljahr 2021/2022 – Erinnerung zur einen ganz natürlichen Ent-wicklungsprozess, der sich bei Kindern in Anmeldung unter-schiedlicher Intensität zeigt. In dieser Zeit benötigen sie eine lie- bevolle und verständnisvolle Begleitung. Der Online-Vortrag kann Ihnen helfen ihr Kind in solchen Situationen besser zu verstehen und liefert ihnen kleine Tipps und Tricks zukünftig entspannter mit ihnen umzugehen. Referentin: Ines Spies-Fritzen Der Kurs ist kostenlos und findet in Kooperation mit der Katholischen Familienbildungsstätte und der Elternschule Saarland statt. Der Kurs ist für alle interessierten Eltern offen - Sie müssen nicht in der Kita oder der Krippe angemeldet sein um teilzunehmen. Senden sie uns zur Anmeldung eine Mail an: buero-ensdorf@kita-saar.de. Sie erhalten dann einen Zugangscode für den Online-Kurs per Mail. ■■ Kaufm. Berufsbildungszentrum Saarlouis Fachoberschule - Ihr qualifizierter Weg zur Fachhochschulreife Allgemeines: Die Fachoberschule qualifiziert ihre Schülerinnen und Schüler in einem beruflich orientierten praxisnahen Bildungsgang auf wissen- schaftlicher Grundlage für das Studium an der Fachhochschule. Die Betriebe schätzen diese Schulform, da sie ihren Absolventen gute Grundlagenkenntnisse für das Verständnis wirtschaftlicher Zusam- menhänge vermittelt. Die Gemeinde Ensdorf erinnert hiermit nochmals die Eltern, deren Kinder die Grundschule Ensdorf besuchen und am Schulausleih- Aufnahmevoraussetzungen: system teilnehmen möchten daran, das entsprechende Teilnah- Für die Klassenstufe 11: meformular bis spätestens 07. Mai 2021 der Gemeinde oder · Mittlerer Bildungsabschluss oder für Schüler aus G8 nach der der Schulleitung der Grundschule unterschrieben zukommen zu Klassenstufe 9 mit Versetzung in die Klassenstufe 10 und lassen. Sofern Kinder bisher an der Schulbuchausleihe teilgenom- · Einjähriger Praktikantenvertrag im Bereich Wirtschaft und Ver- men haben, dies aber nicht mehr gewünscht ist, kann die Abmel- waltung. dung mittels Abmeldeformular ebenfalls bis spätestens 07. Mai Abschlussberechtigungen: 2021 für das folgende Schuljahr bei der Gemeinde oder der Schul- · Studium an einer Fachhochschule der Bundesrepublik Deutsch- leitung der Grundschule erfolgen. Ebenso erinnert die Gemeinde land daran, bei Teilnahme die fällige Ausleihgebühr in Höhe von 55,00 € bis zum 01. Juni 2021 auf eines der Konten der Gemeinde zu · Eintritt in die Klasse 11 des Oberstufengymnasiums überweisen. · Beginn einer Ausbildung im kaufmännisch-wirtschaftlichen Für förderberechtigte Schülerinnen und Schüler sind Anträge zur Bereich Freistellung vom Leihentgelt beim Amt für Ausbildungsförderung www.kbbzsaarlouis.de in Saarlouis zu stellen. Bereits vor zwei Wochen erhielten die Eltern der Schülerinnen und Schüler ein entsprechendes Schreiben mit Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung - Ihr allen nötigen Informationen und Unterlagen. qualifizierter Weg zur mittleren Reife Die Unterlagen stehen auch auf der Internetseite der Gemeinde Allgemeines: Ensdorf als Download zur Verfügung und können bei der Gemeinde Die Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung ersetzt seit dem Ensdorf unter der Telefonnummer: 504-119 oder per Mail an: nha- Schuljahr 2020/2021 die Handelsschule. Es handelt sich um eine endle@gemeinde-ensdorf.de erneut angefordert werden. zweijährige Berufsfachschule, die einen noch stärkeren Praxisbezug als die Handelsschule aufweist. Die Absolventen der Berufsfachschule ■■ Wege zum effektiven Lernen für Wirtschaft und Verwaltung werden in die Lage versetzt, sich in betriebliche Zusammenhänge einzuarbeiten. Während der Fachstufe Onlinekurs im Haus für Kinder und Familien I werden die Schülerinnen und Schüler ein Betriebspraktikum absol- Die Einschulung ihres Kindes rückt näher – sicher fragen Sie sich, wie vieren, um hautnah praktische Erfahrungen zu sammeln. Am Ende der sie für einen optimalen Schulstart ihres Kindes sorgen können. Im Fachstufe II steht eine zentrale Abschlussprüfung, deren erfolgreiches Kurs erfahren sie als Eltern, wie sie Voraussetzungen für einen gelin- Bestehen zum Erwerb des Mittleren Bildungsabschlusses führt. genden Lernalltag schaffen. Aufnahmevoraussetzungen: 11.05.2021 – 19:30 Uhr: Wie kann ich mein Kind im Lernalltag beglei- In die Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung kann aufge- ten? nommen werden, wer den Hauptschulabschluss erworben hat. Ein Wie unterstütze ich mein Kind optimal im Schulleben? - Entwicklungs- bestimmter Notendurchschnitt (früher qualifizierter Hauptschulab- stand und Arbeitsweise des Gehirns bei Kindern - Wie erkenne ich schluss) ist nicht mehr erforderlich. den Lerntypen meines Kindes? Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung geschafft! Was 01.06.2021 – 19:30 Uhr: Wie motiviere ich mein Kind, bei Lernunlust dann? Arbeitsplatz – Motivation – Förderung von Konzentration – Wie stärke ich das innere Glaubenssystem des Kindes · Besuch der Fachoberschule am KBBZ Saarlouis 22.06.2020 – 19:30 Uhr: Arbeitshilfen für mein Kind · Eintritt in die Klasse 11 des beruflichen Gymnasiums unter der Wie erstelle ich einen Wochenplan? - Welche Merktechniken gibt es, Voraussetzung eines bestimmten Notenprofils die für den Lernalltag nützlich sein können? · Beginn einer Ausbildung im kaufmännisch-wirtschaftlichen Der Kurs ist kostenlos und findet in Kooperation mit der Katholischen Bereich Familienbildungsstätte und der Elternschule Saarland statt. Senden Anmeldungen am KBBZ SLS sie uns zur Anmeldung eine Mail an: buero-ensdorf@kita-saar.de. Sie Sie können sich ab sofort für die Fachoberschule, die Berufsfach- erhalten dann einen Zugangscode für den Online-Kurs per Mail. schule für Wirtschaft und Verwaltung sowie die Berufsschule am KBBZ Saarlouis anmelden. Bitte rufen Sie uns unter 06831/94610 ■■ „Plötzlich ist die da…die Trotzphase “ an oder füllen das Anmeldeformular auf der Homepage (www. kbbzsaarlouis.de) aus und lassen es uns zusammen mit dem Halb- Online Kurs für Eltern im Haus für Kinder und jahreszeugnis und einer Kopie des Personalausweises zukommen. Familien Die Aufnahme am KBBZ Saarlouis erfolgt zurzeit auch ohne Nachweis Um das zweite Lebensjahr entwickeln sich Kleinkinder zu selbststän- eines Praktikumsplatzes. Das KBBZ Saarlouis steht bei der Suche digen und willensstarken kleinen Persönlichkeiten. Sie lernen stets nach einem Praktikumsplatz gerne beratend zur Seite. Auf der Home-
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