Feldkirchner Gemeindeblatt - Jahrgang September 2020 - Gemeinde Feldkirchen
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Feldkirchner Gemeindeblatt 9/ 2020 Seite 1 Feldkirchner Gemeindeblatt 47. Jahrgang September 2020 Ausgabe 9 / 2020
Seite 2 9 / 2020 Feldkirchner Gemeindeblatt 12. Ausstellung Feldkirchner Künstler im Rathaus Feldkirchen Die Gemeinde plant auch in diesem Herbst wieder eine Ausstellung mit Werken Feldkirchner (Hobby-) Künstler, und zwar von Dienstag, 20. Oktober (Vernissage um 19.00 Uhr) bis Donnerstag, 29. Oktober 2020 im Foyer des Rathauses. Sehr geehrte Feldkirchner Künstler, wir würden uns sehr freuen, wenn Sie Ihre Werke im Rathaus präsentieren möchten. Für eine Anmeldung bitten wir, den nachfolgenden Abschnitt bis spätestens 2. Oktober 2020 an die unten angegebene Adresse zu senden bzw. dort abzugeben. Für Rückfragen stehen wir gern unter Tel. 089/909974-73 oder -40 zur Verfügung. Anmeldung zur Teilnahme an der Ausstellung „Feldkirchner Künstler“ vom 20. – 29. Oktober 2020 (Vernissage am 20. Oktober 2020 um 19.00 Uhr) Ich melde mich zur Teilnahme an o. g. Ausstellung an: Name, Vorname Adresse Telefon Meine Ausstellungsobjekte sind: Q Gemälde Q Skulpturen Q Sonstiges: Anmeldung bitte bis spätestens Freitag, 2. Oktober 2020 an: Gemeinde Feldkirchen Herrn Gleixner Rathausplatz 1 85622 Feldkirchen Rückmeldungen per E-Mail: rathaus@feldkirchen.de
Feldkirchner Gemeindeblatt 9/ 2020 Seite 3 Aktion „Baumpatenschaften“ in Feldkirchen Liebe Feldkirchnerinnen, liebe Feldkirchner, bereits als Gemeinderat habe ich mich für den Erhalt, ebenso wie für die Neupflanzung von Bäumen eingesetzt. Dies werde ich auch als Bürgermeis- ter so fortführen. Bäume sind nicht nur in Zeiten des Klimawandels von be- sonderer Bedeutung, sondern spielen auch für unser aller Wohlbefinden eine nicht unerhebliche Rolle. Bäume prägen unser Ortsbild und werten unsere Landschaft auf. Über das Pflanzen von Bäumen hat übrigens der deutsche Schriftsteller Jo- hannes Trojan einmal dieses Gedicht verfasst: Einer pflanzt in seinem Garten Kommt ihm selbst auch nicht zu Gute einen Baum mit Lust und Müh‘, Blüt‘ und Frucht und Vogels Lied; freuend sich in dem Erwarten, Ihn erfüllt mit frohem Mute, dass er Schatten geb´ und blüh‘. Was zu fremder Lust geschieht. Drunter denkt er Rast zu halten, Ihm genügt es, dass ihn segnen denkt zu feiern manches Fest, Wanderer, die des Weges ziehn, wenn die Blätter sich entfalten, wenn die Blüten niederregnen und der Vogel baut sein Nest. und im Lichte glänzt das Grün. Und ein anderer pflanzt ins Freie einen Baum, am Wegesrand. dass er aufwachs‘ und gedeihe, pflegt er sein mit treuer Hand. Was wäre eine Straße ohne Bäume? Was wäre ein Park ohne schattenspendende Bäume? Was wäre ein Biergarten ohne mächtige Kastanien? Quelle: www.baum-des-jahres.de Damit das Grün in Feldkirchen wieder vermehrt glänzt und sich ein jeder daran erfreuen kann, werde ich Baumpatenschaften ins Leben rufen! Eine Baumpatenschaft kann von Einzelpersonen, Familien, Vereinen, Gewerbe- treibenden und Unternehmen, sowie Organisationen übernommen werden. Die Anmeldung zur Übernahme einer Baumpatenschaft erfolgt ganz einfach bei der Gemeinde (baumpatenschaft@feldkirchen.de). Die Kosten für eine Baumpatenschaft beginnen je nach Größe des Baumes bei ca. 300,- €. Natürlich können auch Paten- schaften für bereits größere Bäume nach Absprache übernommen werden. Der Baum geht in das Eigentum der Gemeinde über und der Baumpate bekommt über den gezahlten Betrag eine Spendenquittung ausgestellt, die steuerlich absetzbar ist. Die Pflanzung und Pflege wird von der Gemeinde übernommen. Zudem bekommen die Spender eine Urkunde ausge- händigt, in der genannt ist, wo der Baum fortan seine Wurzeln schlägt. Anstelle einer direkt zugeordneten Kennzeichnung des jeweiligen Baumes zum Paten soll eine Erwähnung an geeigneter Stelle erfolgen. Ich persönlich werde in diesem Herbst mit der Pflanzung einer Rosskastanie am Maibaumplatz die Aktion „Baumpaten- schaft“ beginnen. Ich würde mich sehr freuen, wenn möglichst viele mitmachen und wir im Spätherbst dieses Jahres und im Frühjahr nächsten Jahres mit größeren Pflanzaktionen weitermachen können. Bitte unterstützen Sie die Aktion „Baumpatenschaften“ für unsere Umwelt – für unser Feldkirchen. Ihr Andreas Janson Erster Bürgermeister
Seite 4 9 / 2020 Feldkirchner Gemeindeblatt Aus dem Gemeinderat Bericht aus der öffentli- ❚ Überarbeitung der Richtlinien 60 % der zuwendungsfähigen Ausga- zur Vergabe von Wohnungen ben. Die Energieagentur Ebersberg-Mün- chen Gemeinderats- chen gGmbH (EA) und das Institut für sitzung vom 18.06.2020 Die bestehenden Richtlinien zur Verga- nachhaltige Energieversorgung GmbH be von Wohnungen (einsehbar zu den (INEV) an der Hochschule Rosenheim ❚ Aufstellung des Vorhabenbe- Öffnungszeiten in der Gemeindever- bauen in den Landkreisen Ebersberg zogenen Bebauungsplanes mit waltung) wurden mit nachfolgenden Be- und München ein Kommunales Ener- schlüssen geändert. gieeffizienz-Netzwerk Region Ebersberg Grünordnung Nr. 13 „Mul- München auf. Das Netzwerk startet vor- tifunktionsfläche der Messe aussichtlich im September 2020. Einzelbeschlüsse München“ nahe der Münch- 1. Nach Punkt 3.9 bzw. 3.10 wird auf- ner Straße; Behandlung der genommen: 3.10 bzw. 3.11: Mitar- Beschluss Ergänzungsstellungnahme der beiter der Gemeinde Feldkirchen und Die Gemeinde Feldkirchen nimmt am Kommunalen Energieeffizienz-Netzwerk Landeshauptstadt München der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Feldkirchen können, unab- Ebersberg-München der Energieagen- hängig von der erreichten Punktezahl, tur Ebersberg-München gGmbH (EA) Der Bau- und Umweltausschuss hat vorrangig als Mieter benannt werden. und des Instituts für nachhaltige Ener- sich in seiner öffentlichen Sitzung am Abstimmung: mehrheitlich angenom- gieversorgung GmbH (INEV) teil. Der 26.05.2020 mit den Stellungnahmen aus men Ja 18 Nein 2 Gemeinderat genehmigt die Kosten des dem Verfahren befasst. Eine Ergänzung 2. Punkt 3.9 bzw. 3.10 wird ergänzt Eigenanteil der Kommune von 6.500,- € ging außerhalb der Beteiligung der Be- durch: Mitarbeiter der Gemeinde zzgl. MWSt für das 1. Jahr (2020) als au- hörden und sonstigen Träger öffentlicher Feldkirchen und der Kindertagesein- ßerplanmäßige Ausgaben sowie jeweils Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB ein. richtungen in der Gemeinde Feldkir- 6.000,- € zzgl. MWSt. für das 2. Jahr chen erhalten 20 Punkte extra. (2021) in die Haushaltsplanung und 3. Beschluss Abstimmung: mehrheitlich angenom- Jahr (2022) in der Finanzplanung. Die Ergänzung in Bezug auf die bau- men Ja 11 Nein 9 Abstimmung: einstimmig angenommen rechtlichen Grundlagen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München vom 3. Punkt 4 wird wie folgt aufgenommen: 20.05.2020 sowie zum Vorbescheid zur Bei Punktegleichheit entscheidet der Errichtung eines Brückenbauwerks vom längere Hauptwohnsitz in Feldkir- ❚ Priorisierung der Straßenzu- Freigelände Nord der Messe München chen. Sollte auch dieser gleich sein, standsklassen 6 und 7 über die Ottendichler Str. nach Feldkir- entscheidet das Los. chen auf die Multifunktionsfläche der Abstimmung: mehrheitlich angenom- Die Straßenzustandsbefahrung im Ge- Messe München wird zur Kenntnis ge- men Ja 16 Nein 4 meindegebiet ist abgeschlossen. Die nommen. 4. Das Ehrenamt erhält 2 Punkte extra. schlechtesten Straßen haben die Wer- Der Planverfasser wird aufgefordert, Abstimmung: mehrheitlich angenom- tung „6“ bekommen. Hier besteht folgende redaktionelle Änderungen in men Ja 17 Nein 3 dringender Handlungsbedarf. Die be- Ergänzung zu den Beschlüssen vom troffen Straßen sind nicht vollflächig in 26.05.2020 des Bau- und Umweltaus- Gesamtbeschluss schlechtem Zustand. Sofort zu sanie- schusses der Bebauungsplanunterlagen Der Gemeinderat Feldkirchen be- ren sind demnach die Ottostraße, Wit- vorzunehmen: schließt, die Richtlinien zur Vergabe von telsbacherstraße, Jahnstraße und die „Die hinweislichen Darstellungen zum freifinanzierten Mietwohnungen nach Friedrich-Schüle-Straße. Über die Sude- Brückenbauwerk an der Ottendichler dem Mietwohnprogramm der Gemeinde tenstraße, Kapellenstraße, Kreuzstraße, Straße werden durch die Festsetzungen Feldkirchen wie vorstehend beschlosse- Jakob-Wagner-Straße und die Mondstra- der Brückentrasse, der unterbauten Flä- nen abzuändern bzw. zu ergänzen. ße muss erneut beraten werden. chen und der privaten Verkehrsflächen Abstimmung: einstimmig angenommen ersetzt. Der textliche Hinweis Nr. 1 ent- Beschluss fällt.“ Der Bau- und Umweltausschuss be- Folgende textliche Festsetzung wird schließt die Sanierung der Straßen mit sinngemäß ergänzt und ersetzt die textli- Bericht aus der öffentli- der Zustandsklasse 6 und 7 gemäß vor- chen Hinweise Nr. 2 und 3.1.: genannter Priorisierung. Die Verwaltung „Für die privaten Verkehrsflächen chen Bau- und Umwelt- wird beauftragt, die betroffenen Straßen „Fahrbahn“ und „Fußweg“ ist nur eine ausschuss-Sitzung vom sanieren zu lassen. Nutzung durch die Öffentlichkeit im 30.06.2020 Abstimmung: einstimmig angenommen Rahmen der zulässigen Nutzung der Parkplatzanlage zulässig. Das Befahren ❚ Teilnahme am Energie- der privaten Verkehrsflächen ist außer- effizienznetzwerk ❚ Outdoor Spielgeräte im Ge- halb der Nutzung als Parkplatz unzuläs- meindegebiet sig.“ In einem Energieeffizienz-Netzwerk Abstimmung: mehrheitlich angenom- Bezüglich der Errichtung von Out- schließen sich mindestens sechs Kom- men Ja 19 Nein 1 door-Spielgeräten liegen mittlerweile munen über einen Zeitraum von drei Jahren zusammen, um sich untereinan- zwei Angebote vor. Beide Anbieter ha- der auszutauschen und voneinander zu ben in ihrem Angebot eine Calisthenic- lernen. Es erfolgt eine Förderung von ca. sanlage, Kniebeuger, Oberkörpertrainer,
Feldkirchner Gemeindeblatt 9/ 2020 Seite 5 Slackline, Rückentrainer, Schultertrainer Bericht aus der öffentli- geordneten Planungsträgern wie dem und Gleichgewichtstrainer. Bund und dem Freistaat Bayern mit einer chen Gemeinderats- Stimme sprechen und ihre Interessen ge- Beschluss sitzung vom 23.07.2020 bündelt vertreten. Die Verwaltung wird beauftragt, von der Das zusammen mit einem Gutachter- Firma Playparc in Höhe von maximal ❚ Feststellung des Amtshinder- team erarbeitete Konzept sieht insbe- 30.000,00 Euro mit maximal 5 Sportge- nisses des Ersten Bürgermeis- sondere vor, den öffentlichen Personen- räten ein Angebot einzuholen und dem nahverkehr massiv auszubauen und die Bau- und Umweltausschuss erneut vor- ters gemäß GLKrWG Angebote für den Radverkehr deutlich zulegen. zu verbessern. Hochpriorisierte Maß- Nach Abschluss der durchgeführten Abstimmung: einstimmig angenommen nahmen sind unter anderem eine Insti- Kommunalwahlen am 15. März 2020 ist tutionalisierung der Zusammenarbeit im grundsätzlich eine Mitteilung durch den Raum München Ost, Maßnahmen zur Wahlausschuss an die Rechtsaufsichts- Stärkung der Innenentwicklung bei der behörde (hier Landratsamt München) Bericht aus der öffentli- Siedlungsentwicklung, die Weiterent- erforderlich, worin per förmlichem Be- wicklung lokaler und regionaler Land- chen Gemeinderats- schluss des Wahlausschusses ein mögli- schafts-, Natur- und Erholungsräume, ches Amtshindernis festgestellt wird. sitzung vom 02.07.2020 Hierin wird mitgeteilt, ob eine in den der Ausbau des Schienenpersonennah- verkehrs und des Busangebots und die Gemeinderat gewählte Person ihr Eh- ❚ Gewährung von Ballungsraum- Verbesserung dessen Betriebssicherheit renamt nicht antreten kann oder darf. sowie die Entwicklung eines strategi- zulagen für Mitarbeiter der Konkret ist per Beschluss festzustel- schen Alltagsradwegenetzes unter Ein- Feldkirchner Kindertagesein- len, dass der Erste Bürgermeister nicht beziehung der Radschnellwege. richtungen gleichzeitig das Amt eines Gemeinderats Die unterzeichnenden politischen Ent- ausüben kann und darf. Nachdem die- scheidungsträger erklären, sich für die Die Innere Mission München beantragt se Mitteilung durch den Wahlausschuss Umsetzung der Maßnahmen und die für ihre beiden Feldkirchner Kinderta- nicht erfolgte und der Wahlausschuss Bereitstellung der hierfür erforderlichen geseinrichtungen, das „Evangelische mittlerweile aufgelöst ist, musste der Ge- Ressourcen einzusetzen. Weitere wich- Haus für Kinder Feldkirchen – Bienen- meinderat gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 tige Akteure wie der Bund und der Frei- haus“ und die „Kinderkrippe Feldkir- GLKrWG diesen Beschluss fassen. staat Bayern werden in den weiteren chen“, sowie für die „Mittagsbetreuung“ Prozess eingebunden und aufgefordert, die Übernahme einer Allgemeinen und Beschluss die Kommunen bei der Umsetzung der einer Erhöhten Ballungsraumzulage für Der Gemeinderat beschließt, dass ge- Maßnahmen auch finanziell zu unter- das in Feldkirchen beschäftigte Personal. mäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG stützen. Hierbei kommt der Überwin- i.V.m. Art. 31 Abs. 3 Nr. 6 GO beim Ers- dung rechtlich-administrativer Hürden Beschluss ten Bürgermeister der Gemeinde Feldkir- eine besondere Bedeutung zu (z. B. 1. Der Gemeinderat beschließt die chen, Herr Andreas Janson, ein Amtshin- HOV-Lanes, Bevorrechtigung Busver- Übernahme der Kosten für die Allge- dernis festgestellt wurde. kehr). meine Ballungsraumzulage der Ent- Abstimmung: einstimmig angenommen Die Entscheidungsträger der beteiligten geltgruppen E 10 – E14 in Höhe von Kommunen werden sich über die Fort- monatlich je 135 €/brutto, sowie die setzung der Zusammenarbeit und die Übernahme der Erhöhten Ballungs- ❚ Überörtliche Verkehrsplanung Umsetzung der Maßnahmen verständi- raumzulage der Entgeltgruppen E1 – im Raum München Ost – Ab- gen. Ziel ist die Gründung einer aus den E9 in Höhe von monatlich je 135 €/ schlussbericht Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern brutto zzgl. 25 €/brutto pro Kind (für bestehenden Allianz München Ost, die welches Kindergeld nach deutschem Politische Entscheidungsträger aus den sich als offene Plattform versteht und Recht bezahlt wird), für die Einrich- Gemeinden Anzing, Aschheim, Feldkir- den Austausch zwischen den interessier- tungen „Bienenhaus“, „Krippe Feld- chen, Finsing, Forstinning, Haar, Kirch- ten Gemeinden organisiert und die Um- kirchen“ und „Mittagsbetreuung“ der heim, Markt Schwaben, Pliening, Poing, setzung der erarbeiteten Maßnahmen Inneren Mission München im Rah- Vaterstetten und der Landeshauptstadt betreibt. Neben Siedlungsentwicklung, men des Betriebsträgervertrages und München mit den Stadtbezirken Bogen- Verkehr und Mobilität können weitere des dadurch durchzuführenden Defi- hausen und Trudering-Riem haben sich für den Raum relevante Themen behan- zitausgleichs. im März 2020 auf ein interkommunales delt werden 2. Der Gemeinderat beschließt, dass und überörtliches Raumkonzept und 13 gleichlautende Anträge anderer Feld- hochpriorisierte Maßnahmen zur Ver- Beschluss kirchner Kindertageseinrichtungen besserung der Verkehrssituation geeinigt. Der Gemeinderat nimmt den Abschluss- auf dem Verwaltungsweg ebenfalls Vorangegangen war ein gut zweijähriger bericht zur Kenntnis. Die Gemeinde genehmigt werden dürfen. Abstimmungs- und Arbeitsprozess, in Feldkirchen erklärt die grundsätzliche 3. Der Gemeinderat beschließt, die er- dem die Kommunen eine überörtliche Bereitschaft zum Beitritt der Allianz höhte Ballungsraumzulage ab dem Verkehrsplanung im Raum München Ost München Ost. Der Erste Bürgermeister 01.01.2020 zu gewähren. erstellt haben. Die politischen Entschei- wird beauftragt, die Abschlusserklärung Abstimmung: einstimmig angenommen dungsträger sind zu der Überzeugung zu unterzeichnen. gelangt, dass sich die Herausforderun- Abstimmung: einstimmig angenommen gen im Verkehrsbereich nur im Ver- bund mit den Nachbargemeinden lösen lassen. Die Gemeinden im Münchner Osten wollen zudem gegenüber über-
Seite 6 9 / 2020 Feldkirchner Gemeindeblatt ❚ Überarbeitung und Neufas- Beschluss Anträge in der nächsten Gemeinderats- sung der gemeindlichen Stell- 1) Die Firma a.s.k. Datenschutz sitzung bekannt gegeben. e.K. in Simmelsdorf wird gemäß Abstimmung: einstimmig angenommen platzsatzung des geschlossenen Vertrags vom 19.04.2018/23.04.2018 als externer Die gemeindliche Stellplatzsatzung, Datenschutzbeauftragter der Gemein- ❚ Antrag auf Errichtung meh- rechtskräftig seit dem 23.09.1994, wur- de Feldkirchen bestellt. rerer Umwelttafeln für einen de von der Verwaltung überarbeitet und 2) Der Erste Bürgermeister entscheidet dem Gemeinderat vorgestellt. im Rahmen seiner Organisationsho- Info-/Lehrpfad und deren heit über die Besetzung des Daten- Kostenübernahme Beschluss schutzkoordinators und gibt das Er- Der Gemeinderat erlässt aufgrund des Die Umweltgruppe beabsichtigt, einen gebnis dem Gemeinderat bekannt. Art. 23 der Gemeindeordnung für den Info-bzw. Lehrpfad in der Gemeinde Die Funktion des externen Daten- Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Feldkirchen zu errichten. Dabei sollen schutzbeauftragten und des internen Bekanntmachung vom 22.08.1998, zu- 10 bis 15 Schautafeln an verschiedenen Datenschutzkoordinatoren ist in den letzt geändert durch § 5 Abs. 2 des Ge- Standorten zum Thema Müll- und Um- neuen Geschäftsverteilungsplan (01. setzes vom 23. Dezember 2019 – sowie welt aufgestellt werden, um die Bürge- Mai 2020) aufzunehmen. Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 der Bayerischen Bau- rinnen und Bürger mehr für das Thema Abstimmung: einstimmig angenommen ordnung, zuletzt geändert durch § 3 des Müll- und Umwelt zu sensibilisieren. Gesetzes vom 24. Juli 2019 die Satzung der Gemeinde Feldkirchen bei Mün- Beschluss chen über die Herstellung von Stellplät- ❚ Antrag der UWV-Fraktion 1) Der Gemeinderat Feldkirchen nimmt zen und Garagen und deren Ablösung vom 19.06.2020 und An- die Planung eines Informations- und (Stellplatzsatzung) in der Fassung vom trag der CSU-Fraktion vom Lehrpfads „Müll und Umwelt“ im Ge- 23.07.2020. Nachstehende Änderungen 21.06.2020; Ausarbeitung meindegebiet Feldkirchen zur Kennt- sind noch einzuarbeiten: einer Plakatierverordnung für nis und macht sich die Argumentation § 2 Abs. 6 Die Fahrradstellplätze je für die Errichtung der Schautafeln zu Wohneinheit sollen auf 2 Fahrradstell- die Gemeinde Feldkirchen Eigen. plätze erhöht werden. 2) Der Gemeinderat Feldkirchen unter- Die Gemeindeverwaltung soll beauftragt Der § 5 „Die Ablösung der Stellplatz- stützt die Herstellung und Errichtung werden, einen Entwurf für eine Plaka- und Garagenbaupflicht“ soll nicht mit der geplanten 10 bis 15 Schautafeln tierverordnung zu erstellen, damit das aufgenommen werden. mit einem max. einmaligen Betrag in teilweise unkoordinierte Plakatieren im Die Verwaltung wird beauftragt, die Sat- Höhe von 2.500,- €. Die Erstellung Gemeindegebiet Feldkirchen, z. B. in zung amtlich bekannt zu machen. der Informationstafel erfolgt nach vor- Zeiten von Wahlkämpfen, künftig nicht Abstimmung: einstimmig angenommen herige Absprache mit der Gemeinde- mehr möglich sein wird und somit ein geordnetes Ortsbild angestrebt werden verwaltung. kann. 3) Der Gemeinderat Feldkirchen stimmt ❚ Benennung des externen der Verwendung des Gemeindewap- Datenschutzbeauftragten der Beschluss pens gemäß Art. 4 Abs. 3 GO auf den Gemeinde Feldkirchen; Be- Der Gemeinderat beauftragt die Ge- geplanten Schautafeln zu. Abstimmung: einstimmig angenommen nennung des internen Daten- meindeverwaltung mit der Ausarbei- schutzkoordinators der Ge- tung einer Plakatierverordnung für die Gemeinde Feldkirchen. Die Fraktionen meinde Feldkirchen werden gebeten, ihre Vorstellungen an Gemäß § 37 Abs. 1 Buchstabe b und c die Gemeindeverwaltung zu schicken. Bericht aus der öffentli- Die Verwaltung wird nach der Sommer- chen Bau- und Umwelt- der Datenschutzgrundverordnung (DS- pause den ersten Entwurf dem Gemein- GVO) hat die Gemeinde Feldkirchen derat vorzustellen. ausschuss-Sitzung vom einen Datenschutzbeauftragten zu be- stellen. Hierbei obliegt es der Gemeinde Abstimmung: einstimmig angenommen 30.07.2020 Feldkirchen, einen externen oder inter- nen Datenschutzbeauftragten gemäß DSGVO zu bestellen. ❚ Antrag der CSU-Fraktion vom ❚ Errichtung einer temporären Die Gemeinde Feldkirchen hat am 21.06.2020; Bekanntgabe von Spielwiese an der Clara-Schu- 19.04.2018 die Firma a.s.k Datenschutz eingegangenen Anträgen mann-Straße e.K als externen Datenschutzbeauftragen bestellt. Einem Mitarbeiter der Gemein- Künftig sollen Anträge von Fraktionen Aufgrund des Wohnbauprogramms auf de Feldkirchen wurde die hausinterne oder Gemeinderatsmitgliedern mit An- dem Grundstück FlNr. 300/54 ist der Datenschutzkoordination übertragen. gabe von Thema und Eingangsdatum in dortige provisorische Bolzplatz weg- Die Funktion des Datenschutzbeauftrag- der nächsten Gemeinderatssitzung un- gefallen. Um eine neue Spielwiese er- ten bzw. des Datenschutzkoordinators ter Veröffentlichungen und Bekanntma- richten zu können, hatte die Gemeinde wurde bisher nicht im Geschäftsvertei- chungen mitgeteilt werden. Feldkirchen mit verschiedenen Grund- lungsplan ausgewiesen und soll jetzt stückseigentümern von angrenzenden nachgeholt werden. Beschluss Flurstücken Kontakt aufgenommen. Eine Die Verwaltung wird künftig die einge- Alternative für den Bolzplatz hat sich da- gangenen Anträge im Ratsinformations- bei aber nicht ergeben. Als Übergangslö- system einstellen. Zusätzlich werden die sung wäre aber die Fl.-Nr. 300/146 eine
Feldkirchner Gemeindeblatt 9/ 2020 Seite 7 Möglichkeit. Es handelt sich hierbei um Beschluss 3 für Lagerräume und Ausstellungsflächen das verbliebene Grundstück Clara-Schu- Die Planzeichnung wird durch einen (Ziffer 9.2 der Anlage zu § 2 Nr. 2 der mann-Str. 1, 3 und 5, auf welchem lt. weiteren eingeschossigen Anbau im Erd- Stellplatzsatzung) gelten jedoch folgen- Bebauungsplan Geschosswohnungsbau geschoss Richtung Norden und Osten de Richtzahlen: vorgesehen ist. Bis auf diesem Grund- beim Bauteil E im Bereich des Gemein- Büro- und Verwaltungsräume, allge- stück tatsächlich Bautätigkeiten erfol- bedarfs (Kinderkrippe) geändert. Die mein: je 50 m² NF 1 Stellplatz gen, könnte es als Spielfläche/Bolzplatz Festsetzung A.3.2 wird für die Grundflä- Handwerksbetrieb: je 80 m² NF 1 Stell- genutzt werden. che im Bauraum E von 460 m² auf 520 platz m² angehoben. Die Festsetzung A.3.3 Lagerräume und Ausstellungsflächen: je Beschluss für die Geschossfläche wird für den 120 m² NF 1 Stellplatz“ Der Errichtung einer temporären Spiel- Bauraum E von 1.435 m² auf 1.495 m² Für das Grundstück Fl.-Nr. 601/11 und wiese/Bolzplatz auf dem Grundstück erhöht. den erforderlichen Stellplatznachweis Fl.-Nr. 300/146 als Zwischennutzung Für den nördlichen Teilbereich auf dem werden aufgrund der fortgeschrittenen bis zur Bebauung wurde zugestimmt. Grundstück Fl.-Nr. 601/19 wird die plan- Planung die Richtzahlen der „alten Stell- Der Bauhof wird beauftragt, die Fläche liche Festsetzung zur Grundflächenzahl platzsatzung“ Anwendung finden. Dem- entsprechend herzustellen und den Ball- (GRZ 0,4) aufgehoben. Für den nördli- zufolge wird folgende Textfestsetzung für fangzaun nach Prüfung der Wirtschaft- chen Teilbereich ist die Grundflächen- das WA aufgenommen: lichkeit und Notwendigkeit als Sicher- zahl gemäß § 19 Abs. 1 BauNVO von Für den Stellplatznachweis gilt die Stell- heit aufzustellen. 0,5 GRZ als Höchstmaß festgesetzt. platzsatzung der Gemeinde Feldkirchen Abstimmung: einstimmig angenommen Die bisherige Textfestsetzung in Ziffer in der jeweils gültigen Fassung. Abwei- 3.4 des Bebauungsplanes wird ebenfalls chend von den darin enthaltenen Richt- aufgehoben. Stattdessen wird folgende zahlen für Mehrfamilienhäuser (Ziffer ❚ 4. Änderung des Bebauungs- neue Festsetzung getroffen: 1.2 der Anlage zu § 2 Nr. 2 der Stellplatz- planes Nr. 83a "Gewerbege- „Die zulässige Grundfläche darf durch satzung) und für Kindergärten, Kinderta- die Grundflächen der in § 19 Abs. 4 Satz gesstätten und dgl. (Ziffer 8.5 der Anlage biet Ost" für den Teilbereich 1 BauNVO bezeichneten Anlagen bis zu § 2 Nr. 2 der Stellplatzsatzung) gelten östlich der Emeranstraße und zu 80% überschritten werden, höchs- jedoch folgende Richtzahlen: nördlich der Hohenlindner tens jedoch bis zu einer Grundflächen- Wohnungen bis 40 m² Wohnfläche: 1,2 Straße auf den Grundstücken zahl von 0,9.“ Dies ermöglicht auf dem Stellplätze je Wohnung Hohenlindner Straße 31, Fl.- Grundstück 601/19 damit einen Anbau, Wohnungen bis 100 m² Wohnfläche: der dem bestehenden Gewerbebetrieb 1,5 Stellplätze je Wohnung Nr. 601/11 der Gemarkung eine Nachverdichtung ermöglicht. Wohnungen über 100 m² Wohnfläche: 2 Feldkirchen Abstimmung: einstimmig angenommen Stellplätze je Wohnung Kindergärten Kindertagesstätten und Mit Beschluss vom 09.05.2019 beauf- Beschluss 4 dgl.: 2 Stellplätze je 20 Kinder tragte der Gemeinderat die Verwaltung Für das Grundstück Fl.-Nr. 601/19 wird Die Anzahl der Fahrradstellplätze ist zum Bebauungsplan Nr. 83a, 4. Ände- die bisherige Festsetzung in Ziffer 3.5 nach der neuen Stellplatzsatzung, Be- rung die nochmalige Auslegung gemäß des Bebauungsplanes ersatzlos aufge- schluss vom 23.07.2020, zu berechnen. § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 hoben. § 23 Abs. 5 BauNVO findet da- Es sind 20% oberirdische Stellplätze Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Bau- durch Anwendung. nachzuweisen. und Umweltausschuss beschloss wie Abstimmung: einstimmig angenommen Abstimmung: einstimmig angenommen folgt, Änderungen/Ergänzungen zu den bereits beschlossenen Sachverhalten Beschluss 5 Gesamtbeschluss vom 09.05.2019 zu ergänzen bzw. an- Für das Grundstück Fl.-Nr. 601/19 wird Der Planverfasser wird beauftragt, vor- zupassen: die Festsetzung 5.4 des Bebauungspla- genannte Änderungen/Ergänzungen in nes ebenfalls ersatzlos gestrichen. Damit den Bebauungsplan Nr. 83a, 4. Ände- Beschluss 1 gilt Art. 6 Abs. 5 Satz 3 BayBO. rung in Ergänzung zum Beschluss vom Der Bebauungsplan Nr. 83a, 4. Ände- Abstimmung: einstimmig angenommen 09.05.2020 einzuarbeiten. Die Verwal- rung wird um das Grundstück Fl.-Nr. tung wird beauftragt, den Bebauungs- 601/19 der Gemarkung Feldkirchen Beschluss 6 plan Nr. 83a, 4. Änderung zeitnah im erweitert. Die fußläufige Verbindung Die bestehende Festsetzung Ziffer 10.1 Verfahren weiter voranzutreiben. zwischen den Grundstücken Fl.-Nrn. wird für das Grundstück Fl.-Nr. 601/19 Abstimmung: einstimmig angenommen 601/11 und 601/19 ist in die Planzeich- ersatzlos aufgehoben. § 23 Abs. 5 BauN- nung einzuarbeiten und für die Nutzung VO findet Anwendung. durch die Öffentlichkeit entsprechend Die bestehende Festsetzung in Ziffer festzusetzen. ❚ Planfeststellungsbeschluss der 10.2 des Bebauungsplans wird ebenfalls Regierung von Oberbayern Abstimmung: einstimmig angenommen aufgehoben. Stattdessen wird für das MI folgende neue Festsetzung getroffen: für die Kreisstraßen EBE 4 und Beschluss 2 „Für den Stellplatznachweis gilt die EBE 17, Ortsumfahrungen Für das Grundstück Fl.-Nr. 601/19 gilt Stellplatzsatzung der Gemeinde Feld- Weißenfeld und Parsdorf weiterhin MI gemäß § 6 BauNVO und kirchen in der jeweils gültigen Fassung. ist zwischen den Grundstücken Fl.-Nrn. Abweichend von den darin enthaltenen Der Gemeinderat Feldkirchen hatte 601/11 und 601/19 durch eine Knödelli- Richtzahlen für Büro- und Verwaltungs- zum Planfeststellungsverfahren zuletzt nie in der Planzeichnung abzugrenzen. räume, allgemein (Ziffer 2.1 der Anlage im November 2019 eine Stellungnah- Abstimmung: einstimmig angenommen zu § 2 Nr. 2 der Stellplatzsatzung), für me abgegeben, wonach eine Verkehrs- Handwerksbetriebe (Ziffer 9.1 der Anla- zunahme auf der EBE4/M18 und am ge zu § 2 Nr. 2 der Stellplatzsatzung) und Knotenpunkt M18/M1 befürchtet und
Seite 8 9 / 2020 Feldkirchner Gemeindeblatt das Vorhaben weiterhin sehr kritisch Feldkirchen hat bisher keine rechtlichen kritisch gesehen. Das Gewerbegebiet beurteilt wurde. Des Weiteren wurde Schritte in die Wege geleitet. entsteht nicht in unmittelbarer Nähe kritisiert, dass die Abwicklung des zu- zur Autobahn A 94, sondern rückt sätzlichen Verkehrs nach wie vor nicht Beschluss mehr als 500 m von dieser ab und zer- gutachterlich näher untersucht worden Der Bau- und Umweltausschuss nimmt stückelt dadurch die Landschaft und ist. Es wurde erneut eine entsprechende Kenntnis vom Verfahren gemäß § 4 die weitere Zersiedelung noch mehr. Verkehrsuntersuchung gefordert. Zudem Abs. 1 BauGB zur 32. Änderung des Das entstehende Gewerbegebiet be- würde der zusätzliche Verkehr zu einer Flächennutzungsplanes für das Gebiet findet sich inmitten von Feld und Flur Einschränkung der Planungshoheit der „westlich der Gruber Straße und nörd- und hat Inselcharakter. Diese Planung Gemeinde Feldkirchen führen. lich Am Gewerbepark“ und lehnt die läuft den Zielen des Landesentwick- Die Regierung von Oberbayern kam je- Planung ab. Er hält an der Stellungnah- lungplans zuwider, Flächen zu sparen doch nun zu dem Ergebnis, dass „sich me vom 23.05.2018 zur 30. Änderung und Zersiedelung zu vermeiden. unter Berücksichtigung aller im Verfah- des Flächennutzungsplanes fest. Die in – Die geplante Ausgleichsfläche inner- ren bekannt gewordenen öffentlichen der Stellungnahme mit Gemeinderats- halb des Planungsgebiets wird direkt und privaten Belange feststellen lässt, beschluss vom 17.05.2018 geäußerten zwischen den beiden Gewerbe- und dass der Bau der Ortsumfahrungen von Bedenken bestehen weiterhin. Der Bau- Industriegebieten errichtet. Durch die- Weißenfeld und Parsdorf im Zuge der und Umweltausschuss bringt folgende se mittige Platzierung wird befürchtet, EBE 4 und EBE 17 auch unter Berück- Bedenken gegen die 32. Änderung des dass diese Fläche später ebenfalls als sichtigung der Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanes gemäß § 4 Abs. Gewerbegebiet umgewandelt werden Umwelt und das Eigentum gerechtfer- 1 BauGB der Gemeinde Vaterstetten für soll, um die beiden Gewerbegebiete tigt und vertretbar ist. Verstöße gegen das Gebiet „Gewerbepark, nördlich der miteinander zu verbinden. Die Ge- striktes Recht sind nicht ersichtlich. BAB 94“ vor: meinde Feldkirchen fordert deshalb Optimierungsgebote sind beachtet. Bei –Trotz der Prognose des Verkehrsgut- die Gemeinde Vaterstetten auf, die Abwägung aller Belange erweist sich achtens von Herrn Prof. Dr. Kurzak Ausweisung des Gewerbegebietes so die Planlösung als vernünftig.“ Obwohl wird mit einem erheblichen Zuwachs zu gestalten, dass den Zielen des LEP eine Klage gegen diesen Feststellungs- an Verkehr auf der EBE 4 und EBE 17 entsprochen wird und dass der regio- beschluss wenig Aussicht auf Erfolg hat, sowie auf der M1 gerechnet, da die Au- nale Grünzug erhalten bleibt. war sich der Ausschuss einig, dass un- tobahn A94 bereits an ihrer Leistungs- – Ebenso wird eine eventuelle später ge- bedingt Klage beim Verwaltungsgericht grenze angekommen ist. Dies zeigt plante Errichtung einer Verbindungs- erhoben werden sollte. sich besonders seit der Eröffnung des straße von der westlichen Grenze des Autobahnabschnitts zwischen Pastet- Planungsgebietes Richtung Heimstet- Beschluss ten und Heldenstein im Oktober 2019 ten/Feldkirchen abgelehnt. Die Gemeinde Feldkirchen nimmt den und den damit verbundenen täglichen – Bei Weiterentwicklung der Planungen Planfeststellungsbeschluss für die Kreis- Staus im Berufsverkehr am Autobahn- seitens der Gemeinde Vaterstetten be- straßen EBE 4 und EBE 17 Umfahrungen kreuz München Ost. Die Verkehrs- hält sich die Gemeinde Feldkirchen Weißenfeld - Parsdorf zur Kenntnis. Die zunahme auf der EBE 4/M18 wird rechtliche Schritte gegen die Gemein- Verwaltung wird beauftragt, eine Klage zwangsläufig auch zu einer Zunahme de Vaterstetten vor. gegen diesen Planfeststellungsbeschluss des Verkehrsaufkommens am Knoten- Abstimmung: einstimmig angenommen beim Bayerischen Verwaltungsgericht punkt M18/M1 auf dem Gebiet der München schriftlich einzureichen. Gemeinde Feldkirchen führen, ohne Die Kosten sind zu ermitteln und dem dass die leistungsfähige Abwicklung ❚ 1. Änderung des vorhabenbe- Gemeinderat bekannt zu geben. des zusätzlichen Verkehrs durch die- zogenen Bebauungsplans Nr. Abstimmung: einstimmig angenommen sen Hauptkreuzungsbereich gutach- terlich nachgewiesen wurde. Dieser 176 der Gemeinde Vaterstet- Knotenpunkt gehört bereits jetzt mit ten für den Teilbereich "west- ❚ 32. Änderung des Flächennut- zu einer der höchst belasteten Haupt- lich der Gruber Straße und zungsplanes der Gemeinde Va- kreuzungen im Landkreis München, nördlich Am Gewerbepark"; der die Grenze der Leistungsfähigkeit frühzeitige Beteiligung terstetten für den Teilbereich bereits erreicht hat. Die Gemeinde „westlich der Gruber Straße Feldkirchen fordert deshalb die Ge- Die Gemeinde Feldkirchen wurde über und nördlich Am Gewerbe- meinde Vaterstetten auf, diese Haupt- den am 17.09.2019 von der Gemeinde park" sowie frühzeitige Betei- kreuzung M18/M1 einer realistischen Vaterstetten gefassten Satzungsbeschluss ligung Leistungsfähigkeitsuntersuchung unter des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Berücksichtigung des prognostizierten Nr. 176 informiert. Die Gemeinde Feld- Die Gemeinde Feldkirchen wurde im Verkehrsaufkommens zu unterziehen. kirchen wurde als Träger öffentlicher Be- Frühjahr 2018 als Träger öffentlicher Be- – Zudem führen die zusätzlichen Ver- lange am Verfahren beteiligt. lange an der Flächennutzungsplanände- kehre zu einer zunehmenden Lärmbe- Ziel und Zweck der Planung ist ein „Ge- rung beteiligt. Ziel der Änderung ist die lastung auf die Feldkirchner Bevölke- werbepark nördlich der BAB 94, Logis- Änderung in dem Teilbereich von „Son- rung. tikzentrum und großflächiges produzie- dergebiet Logistik“ auf „großflächiges – Der geplante Flächenbedarf von 67,9 rendes Gewerbe“ und die Schaffung der produzierendes Gewerbe“. ha für das neue Gewerbegebiet ist planungsrechtlichen Voraussetzungen Eine Untersuchung der Leistungsfähig- enorm, selbst wenn darin bereits 25,3 für die Ansiedlung eines Logistikzen- keit der Hauptkreuzung M18/M1 un- ha als Ausgleichsfläche vorgesehen trums der Firma BMW an der Gruber ter realistischer Berücksichtigung des sind. Straße sowie südlich davon mit Krauss prognostizierten Verkehrsaufkommens, – Die Platzierung des Gewerbegebiets in Maffei Technologies die Ansiedlung ei- wie von der Gemeinde Feldkirchen ge- den äußersten nördlichen Randbereich nes großflächig produzierenden Gewer- fordert, ist nie erfolgt. Die Gemeinde der Gemeinde Vaterstetten wird sehr bebetriebs.
Feldkirchner Gemeindeblatt 9/ 2020 Seite 9 Nunmehr beabsichtigt die Firma BMW laufen sich pro Stück auf 4.000,- (klein), auf dem Grundstück vor der Arche Noah die Logistiknutzung am Standort auf ca. 10.000,- (Mittel) bzw. 25.000,- (groß) montieren lassen. Je nachdem wie Fahr- zwei Drittel der Halle zu beschränken Euro brutto. In Feldkirchen wären mög- radständer angenommen werden, kön- und den östlichen Teil des Hallengebäu- liche Standorte die Haltestellen Rathaus nen diese noch versetzt werden. des mit einer Gesamtgrundstücksfläche und Bahnhof Feldkirchen. von ca. 3,3 ha als Standort für die Pro- Verkehrsbehinderungen online abrufen totypenproduktion von Batteriezellen Beschluss Verkehrsbehinderungen in Form von für die Automobilindustrie zu nutzen. Die Gemeinde Feldkirchen hat positives Halteverboten, Baustellen etc. können Da der bestehende Bebauungsplan für Interesse an den DFIs. Die Verwaltung für die Öffentlichkeit ab sofort unter ht- den Bereich ein Sondergebiet für Logis- wird beauftragt, zusammen mit dem tps://maps.feldkirchen.de/ eingesehen tik vorsieht, ist eine Teiländerung für den Landkreis München und dem MVV in werden. Hierzu muss im Reiter „Infra- Teil, der nun als Produktionsstandort ge- die Planung einzusteigen. struktur und BAYSIS“ der Haken bei nutzt werden soll, erforderlich. Abstimmung: einstimmig angenommen „Verkehr“ gesetzt werden. Einsehbare Informationen sind im Wesentlichen die Beschluss Art und Dauer der Baustelle, nicht aber Siehe Wortlaut/Beschluss zu „ 32. Ände- Firmendaten. rung des Flächennutzungsplanes der Ge- Bauanträge und meinde Vaterstetten für den Teilbereich Baumverpflanzungen Münchner Straße „westlich der Gruber Straße und nörd- Bauvoranfragen Die Messe München plant eine Multi- lich Am Gewerbepark" gemäß § 2 Abs. funktionsfläche im westlichen Gemein- 1 BauGB sowie frühzeitige Beteiligung“. Dem Bauantrag wegen Nutzungsän- degebiet Feldkirchen (Feld neben der Abstimmung: einstimmig angenommen derung einer Wohnung zu einem Ver- A94 und nördlich der Münchner Stra- einsheim (Burschenverein), befristet ße). Im Zuge dieser Planungen werden auf 3 Jahre, Olympiastr. 1, Fl.-Nr. 189, Grünflächen als magere Wiesenstand- wurde das gemeindliche Einvernehmen orte geschaffen. Dazu sind Landschafts- ❚ Sanierung der Verkehrsfläche erteilt. Der Befreiung wegen der Art der und Tiefbaumaßnahmen entlang der am Bauhof Nutzung wird das gemeindliche Einver- Münchner Straße notwendig. Leider ist nehmen erteilt. dabei die Verpflanzung der kürzlich ge- Die Verkehrsfläche am Bauhof der Ge- Abstimmung: einstimmig angenommen meinde Feldkirchen ist größtenteils in pflanzten Eichen entlang der Münchner einem desolaten Zustand. Die Asphalt- Straße unumgänglich, da diese an die Der Tektur zum Bauantrag wegen Neu- neu zu entwickelnde Fläche angren- deckschicht bricht an vielen Stellen auf bau eines Mischnutzgebäudes mit Woh- und bröselt ab. Hier wurden immer wie- zen. Diese Bäume werden innerhalb nen, Gewerbe (Verkauf) und TG, hier: der Gemeinde Feldkirchen versetzt und der Rissesanierungen vorgenommen, Änderung von Gewerbeflächen in Woh- jedoch ohne langfristigen Erfolg. Grund entlang der Münchner Straße werden nen, Hohenlindner Str. 5, FlNr. 67/11, ca. 20 neue Bäume gepflanzt. Insgesamt für die Schäden ist eine nicht haftende wurde das gemeindliche Einvernehmen Binderschicht zwischen Trag- und Deck- sind auf dem Gelände der Multifunkti- erteilt. Das Landratsamt München wird onsfläche ca. 140 neue Bäume geplant. schicht. gebeten, die notwendigen Motorrad- Die Eschen können bedauerlicherweise stellplätze zu beauflagen. nicht erhalten werden, da es sich dabei Beschluss Abstimmung: einstimmig angenommen Die Fläche auf dem Bauhof von ca. um Stockausschläge handelt (Bäume 1.200 m² wird für 90.000 € brutto sa- wurden 2013 auf den Stock gesetzt) und Der formlosen Bauvoranfrage wegen Er- zusätzlich einige am Eschentriebsterben niert. Die Maßnahme ist auszuschreiben richtung einer Wasserstofftankstelle auf und an den wirtschaftlichsten Bieter zu leiden. dem Grundstück im Otto-Lilienthal-Ring vergeben. 22, FlNr. 669/7, wurde das gemeindli- Abstimmung: einstimmig angenommen Rückgabe der ehem. Asylbewerber- che Einvernehmen in Aussicht gestellt. Räumlichkeiten im DG des VHS-Gebäu- Der notwendigen Befreiung wegen Er- des an die Gemeinde richtung von 12 Busparkplätzen in ei- Die Räume im Dachgeschoss des ❚ DFI Anzeigen – Digitale Fahr- nem Teilbereich der privaten Grünfläche VHS-Gebäudes wurden zum 01.06.2020 gastinformation (ca. 1,0 m breiter Streifen) wurde eben- vom Landratsamt München wieder an falls das gemeindliche Einvernehmen in die Gemeinde zurückgeben. Nach Ab- Der Landkreis München plant zusam- Aussicht gestellt. Es ist hier an geeigneter schluss der Renovierungsarbeiten fand men mit dem MVV die Einführung von Stelle eine Ersatzpflanzung zu schaffen. am 27.05.2020 eine Abnahme durch DFIs, sogenannten digitalen Fahrgastin- Abstimmung: einstimmig angenommen das Bauamt der Gemeinde Feldkirchen formationen. Diese sollen im gesamten statt. Das Mietverhältnis mit dem Land- Verbundbereich des MVV eingeführt ratsamt München ist somit beendet und werden und eine Komfortsteigerung für die Räume stehen der Gemeinde wieder ÖPNV Nutzer sein. Derzeit werden die Bekanntgaben aus Aus- zur Verfügung. Kommunen vom Landratsamt hinsicht- lich ihres Interesses an der Digitalen schuss- und Gemeinde- Neuanschaffung Unterflurcontainer so- Fahrgastinformation befragt. Die Regie- ratssitzungen ohne Be- wie Container im Wertstoffhof rung von Oberbayern stellt aktuell eine Förderung von bis zu 80 % der Gesamt- schlusserfordernis Die Kapazität der Unterflurcontainer in der Hohenlindner Straße ist mittlerweile kosten in Aussicht, mindestens jedoch nicht mehr ausreichend, weshalb – der Zusätzliche Fahrradständer vor dem 50 %. Die Module gibt es in drei Grö- bereits seinerzeit beim Bau errichtete – Kindergarten Arche Noah ßen, wobei die kleinste Version batterie- dritte Schacht in den nächsten Wochen Auf Wunsch der Elternschaft hat die Ge- betrieben ist. Die geschätzten Kosten be- mit einem weiteren Container ausge- meindeverwaltung vier Fahrradständer
Seite 10 9 / 2020 Feldkirchner Gemeindeblatt stattet wird. Des Weiteren wurden für des Weiteren muss die Gemeinde keine Parkplätze am Ludwig-Glöckl-Haus den Wertstoffhof in der Kapellenstraße Mietkosten an Entsorgerfirmen für die Die Parkplätze am Ludwig-Glöckl-Haus zwei neue Behälter auf eigene Kosten Bereitstellung der Container zahlen. werden umgewidmet. Es wird eine Be- beschafft für Altholz sowie Elektronik- schilderung „nur für Besucher“ angeord- schrott. Diese sind wesentlich größer; net und aufgestellt. Amtliche Nachrichten KulturRaum München e.V. bietet Kultur für alle Landkreis Der KulturRaum München e.V. setzt sich dafür ein, dass Landkreis-Bürgerinnen und –Bürger München unabhängig von ihrer finanziellen Situation oder körperlichen Einschränkung am kulturellen Leben teilnehmen können. Über den KulturRaum München e.V. können berechtigte Personen (diese sind z. B. Empfänger von Grundsicherung, ALG2, Sozialgeld, Personen mit geringer Rente oder Inhaber des München-Pas- ses) kostenlose Eintrittskarten für verschiedene kulturelle Veranstaltungen erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Tel-Nr. 089/55267183 oder im Internet unter www.kulturraum-muenchen.de. Bekanntmachung Der Gemeinderat Feldkirchen hat in seiner Sitzung am 18.06.2020 beschlossen, die Richtlinien von freifinanzierten Mietwohnungen nach dem Mietwohnprogramm der Gemeinde Feldkirchen (mit und ohne Einkommensgrenzen) wie folgt abzuändern bzw. zu ergänzen: 1. Nach Punkt 3.9 bzw. 3.10 wird folgender Satz aufgenommen: bzw. 3.11: Mitarbeiter der Gemeinde Feldkirchen und der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Feldkirchen können, unabhängig von der erreichten Punktezahl, vorrangig als Mieter benannt werden. 2. Punkt 3.9 bzw. 3.10 wird ergänzt durch: Mitarbeiter der Gemeinde Feldkirchen und der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Feldkirchen erhalten 20 Punkte extra. 3. Punkt 4 wird wie folgt aufgenommen: Bei Punktegleichheit entscheidet der längere Hauptwohnsitz in Feldkirchen. Sollte auch dieser gleich sein, entscheidet das Los. 4. Das Ehrenamt erhält 2 Punkte extra. Die Richtlinien können im Rathaus Feldkirchen, Rathausplatz 1, 85622 Feldkirchen, 2. OG, Zimmer 2.14, Frau Gierlinger zu den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Sie sind ebenso auf der Homepage der Gemeinde Feldkirchen unter Bekanntgaben eingestellt. Bekanntmachung Freiwilliger Wehrdienst; Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes ver- pflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermit- telt die Meldebehörde jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächs- ten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung: Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift. Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung ge- bunden und braucht nicht begründet zu werden. Er kann bei der Meldebehörde Feldkirchen eingelegt werden. Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, wird die Meldebehörde die genannten Daten weitergeben. IMPRESSUM Feldkirchner Gemeindeblatt • Herausgeber: Gemeinde Feldkirchen, Rathausplatz 1, 85622 Feldkirchen Verantwortlich: Andreas Janson, 1. Bürgermeister Satz, Druck, Verteilung: Ortmaier Druck GmbH, Birnbachstraße 2, 84160 Frontenhausen, Telefon 0 87 32 / 92 10-0, www.ortmaier-druck.de Für den Inhalt der Beiträge von Vereinen, Verbänden, Organisationen, Kirchen etc. sind die jeweiligen Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich vor, Beiträge zu kürzen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Ohnes, Tel. 90 99 74-40 oder Fax 90 99 74-46. Redaktionsschluss: Jeweils am 15. des Monats • E-Mail: rathaus@feldkirchen.de • Internet: www.feldkirchen.de
Feldkirchner Gemeindeblatt 9/ 2020 Seite 11 Der Umweltberater Abholtermine der Müllabfuhr Restmüll: Biomüll: Leerungsgebiet Ost: Großbehälter (1100/770 L) Leerungsgebiet Ost: Dienstag, 01.09., 15.09., 29.09., Leerungsgebiet Ost: Donnerstag, 03.09., 10.09., 17.09., 13.10.2020 Mittwoch, 02.09., 09.09., 16.09., 24.09., 01.10.2020 23.09., 30.09., 07.10.2020 Leerungsgebiet West: Leerungsgebiet West Dienstag, 08.09., 22.09., 06.10.2020 Leerungsgebiet West: Freitag, 04.09., 11.09., 18.09., 25.09., Freitag, 04.09., 11.09., 18.09., 25.09., 02.10.2020 02.10.2020 Hinweis: Ab Oktober erfolgt die Biomüll-Abfuhr wieder im 14-tägigen Turnus Papier: Leerungsgebiet Ost u. West: Mittwoch, 02.09., 16.09., 30.09. und 14.10.2020 Gelber Sack: Leerungsgebiet Ost (Abholung im zweiwöchigen Turnus) Leerungsgebiet West (Abholung im zweiwöchigen Turnus) im September: Freitag, 04.09. und Freitag, 18.09.2020 im September: Freitag, 11.09. und Freitag, 25.09.2020 im Oktober: Freitag, 02.10., Freitag, 16.10. im Oktober: Freitag, 09.10. und Freitag, 23.10.2020 und Freitag, 30.10.2020 Bitte stellen Sie den Gelben Sack am Abend vor der Abholung bzw. bis spätestens 7.00 Uhr am Tag der Abholung gut sichtbar und ohne jemanden zu gefährden, an der Grundstücksgrenze bereit. Der Sack muss gut zugebunden sein. Eine Lagerung im Freien ist untersagt. Den Gelben Sack erhalten Sie kostenlos im Rathaus an der Information oder beim Wertstoffhof. Bitte beachten Sie, dass befüllte gelbe Säcke nicht im Wertstoffhof entsorgt werden können. Bei Problemen bezüglich der Abholung des Gelben Sackes stehen den Bürgern folgende telefonische Hotline und E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme zur Verfügung: 0800 / 1 22 32 55 (gebührenfrei) ds.muenchen@remondis.de Druckfehler und Änderungen vorbehalten. Eine Übersicht über die Leerungsgebiete können Sie dem Abfallkalender entnehmen. Öffnungszeiten Wertstoffhof, Kapellenstraße 4 Jeweils Montag 16:00 – 19.00 Uhr Dienstag 16:00 – 19.00 Uhr Donnerstag 16:00 – 19.00 Uhr Freitag 16.00 – 19.00 Uhr Samstag 09:00 – 13:00 Uhr Folgende Abfälle und Wertstoffe können abgegeben werden: Bauschutt (bis 100 l), Gartenabfälle (max. 2 m³), Sperrmüll (sie- he hierzu jeweils nachfolgende Hinweise), Altholz (kein imprägniertes Holz und kein Altholz Klasse IV), Eisenschrott, Elektro- nikschrott, Flachglas, Verbundglas, Kork, Altfett, Kerzenwachs, Altschuhe, Alttextilien (nicht verschmutzt), kleinteilige Eisen und Nichteisenmetalle (z.B. Kronkorken, Nägel, Schraubverschlüsse), CDs und Druckerpatronen. Bauschutt wird nur bis zu 100 l je Bauvorhaben angenommen, bei größeren Mengen bitte Container aufstellen oder Direktanlie- ferung bei Fa. Mühlhauser, Kieswerk, Leonhard-Strell-Str. 16, 85540 Haar oder IRV Interroh, Otto-Perutz-Straße 9, München (bei der Messe) oder bei Fa. AFM GMbH, Emeranstraße 55, 85622 Feldkirchen Grünabfälle werden bis zu einer Höchstmenge von 2 m³ angenommen. Bitte beachten Sie, dass über den Grüngutcontainer kei- ne Plastiksäcke oder Blumentöpfe entsorgt werden dürfen. Für Sammlung und Entsorgung von Grünabfällen können im Rathaus stabile Pappesäcke (ca. 80 l) erworben werden, die auch über den Grüngut-Container entsorgt werden können. Bei größeren Mengen bitte Container anfordern oder Direktanlieferung bei Fa. Ganser, Taufkirchnerstr.1, 85649 Brunnthal (Neukirchstockach), bei der Fa. IRV Interroh, Otto-Perutz-Straße 9, München (bei der Messe) oder bei Fa. AFM GMbH, Emeran- straße 55, 85622 Feldkirchen
Seite 12 9 / 2020 Feldkirchner Gemeindeblatt Asbestzementprodukte und Rigips (Gipskartonplatten) werden am Wertstoffhof nicht angenommen. Eine Entsorgung von As- bestzementprodukten ist gegen Gebühr bei der Firma AFM in der Emeranstraße 55 Feldkirchen, sonstigen Entsorgungsfachbetrie- ben oder direkt über die Deponie Nord-West möglich. Rigips kann auch direkt über die Firma Mühlhauser in Gronsdorf oder sonstigen Entsorgungsfachbetrieben entsorgt (gegen Ge- bühr) werden. Sonstige Problemabfälle, die auch im Wertstoffhof angenommen werden: Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Feuerlöscher, Batterien und Akkus (bevorzugt im Handel abzugeben; bei Autobatterien und Gaskartuschen A Pfandregelung), Kühlschränke. GIFTMOBIL – Problemmüll von Haus und Hof Das Giftmobil steht wieder am Dienstag, 15. September/13. Oktober 2020 von 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr im Bauhof der Gemeinde Feldkirchen, Kapellenstr. 4, für Ihren Problemmüll bereit. Angenommen werden in haushaltsüblichen Mengen z.B. Haushaltsrei- niger, Lacke, Lösemittel, Säuren und Salze aus dem Hobbybereich. Bitte beachten Sie, dass diese Problemabfälle nur am Tag des Giftmobils abgegeben werden können. Entsorgung von Laub- Übersicht Straßenverzeichnis für betroffene Bürger der ALB-Befallszone: gehölzen in der ALB- Straßennamen: Ungerade Hausnr. Gerade Hausnr. Befallszone; Alpenstraße: 1 - 9b 2 - 12 Aschheimer Straße: 1 - 11 2 Abholtermin im Septem- Brauereiweg keine 12 - 16 ber (nur nach Voranmel- Eschenweg: 1 - 41 2 - 10 dung) Falkenstraße: 3 - 11 2 - 16 Fasanweg: 9 - 47 12 - 38 Bitte denken Sie daran, dass nach wie Finkenstraße: 1-3 2-4 vor die neue Regelung für die Entsor- Friedensstraße: 19 - 23 26 - 44 gung von Laubgehölzen innerhalb der Hohenlindner Straße: 1 2 - 6a ALB-Befallszone gilt. Alle Bewohner die innerhalb der ALB-Befallszone Jahnstraße: 3-9 2 - 16 Laubgehölze zu entsorgen haben, kön- Jakob-Wagner-Straße: 1-5 8 - 20 nen diese nicht mehr an den Wertstoff- Karolinenstraße 5 8 hof anliefern. Im September 2020 gibt Kirchenstraße: 1-5 2-6 es folgenden Termin für die Abholung Lerchenstraße: 7 - 17 4 - 14 von Laubgehölz aus der ALB-Befallszo- Münchner Straße: 1-7 2-6 ne vor Ort: Mittwoch, 23. September Oberndorfer Straße: 1 - 37 2 - 22 2020. Eine Voranmeldung – spätestens zwei Tage vor dem Abholtermin – im Otto-Lilienthal-Ring: 1-5 2 - 36 Umweltamt der Gemeinde ist notwen- Pfarrer-Axenböck-Straße: 1 - 21 2-6 dig, ansonsten wird das Material nicht Schwalbenstraße 5, 11 - 31 2, 10 - 32 abgeholt. Rückfragen und Anmeldung Tucherpark: 1-9 2 - 38 bitte unter der Tel. 089/909974-45 /-37 Von-Tucher-Straße: 1-7 4-8 oder per E-Mail: reiprich@feldkirchen. Wendelsteinstraße: 1 - 19 2 - 16 de Zugspitzstraße: 3 - 15 keine Anmeldung für Herbst-Sperrmüll-Abfuhr im Oktober Die Sperrmüllabfuhr erfolgt auf Abruf mittels Meldekarten-System. Die hierfür benötigte Doppelkarte erhalten Sie im Rathaus an der Information. Auf der Anforderungskarte müssen die abzuholenden Sperrmüllgegenstände genannt werden; mit der Antwort- karte teilt Ihnen das Unternehmen den exakten Abholtermin mit. Die Doppelkarte muss bis spätestens Freitag, 2. Oktober 2020, an das Abfuhrunternehmen gesandt oder im Rathaus abgegeben werden. Nach diesem Termin ist eine Anmeldung zur Sperrmüllabfuhr nicht mehr möglich. Sperrmüll ist – in gleicher Weise wie bei der Abgabe am Wertstoffhof – gebührenpflichtig. Die Gebühren entsprechen denen der Selbstanlieferung am Wertstoffhof und sind bei der Abholung zu entrichten. Der gemeldete Sperrmüll muss an der Grundstücks- grenze rechtzeitig zur Abholung bereitgestellt werden. Der öffentliche Verkehr (Fußgänger, Radfahrer usw.) darf dadurch nicht behindert oder gefährdet werden. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Gemeindeverwaltung (Tel. 089 / 909974-37 oder -45). Hundekottüten aus Recyclingmaterial Jährlich werden in der Gemeinde ca. 125.000 Hundekottüten benötigt. Aufgrund der großen Stückzahl und aus Gründen der Ressourcenschonung werden seitens der Gemeinde Feldkirchen künftig Hundekottüten aus 100% Recyclingmaterial beschafft. Diese Tüten sind zwar teurer (Mehrkosten pro Jahr ca. 350,- Euro) als die bisher verwendeten, bestehen aber aus 100% recycel- tem Kunststoff. So kann Kunststoff zumindest ein zweites Mal wiederverwendet und Rohstoffe sowie CO²-Emisssionen eingespart werden. Die neuen Tüten werden eingesetzt, sobald die noch vorhandenen aufgebraucht sind.
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