Feldkirchner Gemeindeblatt - Jahrgang September 2020 - Gemeinde Feldkirchen

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Feldkirchner Gemeindeblatt - Jahrgang September 2020 - Gemeinde Feldkirchen
Feldkirchner Gemeindeblatt      9/ 2020                Seite 1

Feldkirchner
Gemeindeblatt
47. Jahrgang                 September 2020   Ausgabe 9 / 2020
Seite 2                                           9 / 2020                       Feldkirchner Gemeindeblatt

          12. Ausstellung Feldkirchner Künstler
                             im Rathaus Feldkirchen
Die Gemeinde plant auch in diesem Herbst wieder eine Ausstellung mit Werken Feldkirchner (Hobby-) Künstler,
und zwar von Dienstag, 20. Oktober (Vernissage um 19.00 Uhr) bis Donnerstag, 29. Oktober 2020 im Foyer des
Rathauses.

                                   Sehr geehrte Feldkirchner Künstler,
      wir würden uns sehr freuen, wenn Sie Ihre Werke im Rathaus präsentieren möchten.
          Für eine Anmeldung bitten wir, den nachfolgenden Abschnitt bis spätestens
      2. Oktober 2020 an die unten angegebene Adresse zu senden bzw. dort abzugeben.

Für Rückfragen stehen wir gern unter Tel. 089/909974-73 oder -40 zur Verfügung.


                                            Anmeldung
                      zur Teilnahme an der Ausstellung „Feldkirchner Künstler“
                                    vom 20. – 29. Oktober 2020
                          (Vernissage am 20. Oktober 2020 um 19.00 Uhr)

Ich melde mich zur Teilnahme an o. g. Ausstellung an:

Name, Vorname

Adresse

Telefon

Meine Ausstellungsobjekte sind:

    Q Gemälde
    Q Skulpturen
    Q Sonstiges:

Anmeldung bitte bis spätestens Freitag, 2. Oktober 2020 an:

    Gemeinde Feldkirchen
    Herrn Gleixner
    Rathausplatz 1
    85622 Feldkirchen
    Rückmeldungen per E-Mail: rathaus@feldkirchen.de
Feldkirchner Gemeindeblatt                              9/ 2020                                                      Seite 3

                                              Aktion „Baumpatenschaften“ in Feldkirchen
                                              Liebe Feldkirchnerinnen, liebe Feldkirchner,

                                              bereits als Gemeinderat habe ich mich für den Erhalt, ebenso wie für die
                                              Neupflanzung von Bäumen eingesetzt. Dies werde ich auch als Bürgermeis-
                                              ter so fortführen. Bäume sind nicht nur in Zeiten des Klimawandels von be-
                                              sonderer Bedeutung, sondern spielen auch für unser aller Wohlbefinden eine
                                              nicht unerhebliche Rolle. Bäume prägen unser Ortsbild und werten unsere
                                              Landschaft auf.
                                              Über das Pflanzen von Bäumen hat übrigens der deutsche Schriftsteller Jo-
                                              hannes Trojan einmal dieses Gedicht verfasst:

                                              Einer pflanzt in seinem Garten         Kommt ihm selbst auch nicht zu Gute
                                              einen Baum mit Lust und Müh‘,          Blüt‘ und Frucht und Vogels Lied;
                                              freuend sich in dem Erwarten,          Ihn erfüllt mit frohem Mute,
                                              dass er Schatten geb´ und blüh‘.       Was zu fremder Lust geschieht.

                                              Drunter denkt er Rast zu halten,       Ihm genügt es, dass ihn segnen
                                              denkt zu feiern manches Fest,          Wanderer, die des Weges ziehn,
                                              wenn die Blätter sich entfalten,       wenn die Blüten niederregnen
                                              und der Vogel baut sein Nest.          und im Lichte glänzt das Grün.

                                              Und ein anderer pflanzt ins Freie
                                              einen Baum, am Wegesrand.
                                              dass er aufwachs‘ und gedeihe,
                                              pflegt er sein mit treuer Hand.

  Was wäre eine Straße ohne Bäume? Was wäre ein Park ohne schattenspendende
  Bäume? Was wäre ein Biergarten ohne mächtige Kastanien?

                                                                                                                        Quelle: www.baum-des-jahres.de
  Damit das Grün in Feldkirchen wieder vermehrt glänzt und sich ein jeder daran
  erfreuen kann, werde ich Baumpatenschaften ins Leben rufen!

  Eine Baumpatenschaft kann von Einzelpersonen, Familien, Vereinen, Gewerbe-
  treibenden und Unternehmen, sowie Organisationen übernommen werden. Die
  Anmeldung zur Übernahme einer Baumpatenschaft erfolgt ganz einfach bei der
  Gemeinde (baumpatenschaft@feldkirchen.de).

  Die Kosten für eine Baumpatenschaft beginnen je nach Größe des Baumes bei ca. 300,- €. Natürlich können auch Paten-
  schaften für bereits größere Bäume nach Absprache übernommen werden. Der Baum geht in das Eigentum der Gemeinde
  über und der Baumpate bekommt über den gezahlten Betrag eine Spendenquittung ausgestellt, die steuerlich absetzbar
  ist. Die Pflanzung und Pflege wird von der Gemeinde übernommen. Zudem bekommen die Spender eine Urkunde ausge-
  händigt, in der genannt ist, wo der Baum fortan seine Wurzeln schlägt. Anstelle einer direkt zugeordneten Kennzeichnung
  des jeweiligen Baumes zum Paten soll eine Erwähnung an geeigneter Stelle erfolgen.
  Ich persönlich werde in diesem Herbst mit der Pflanzung einer Rosskastanie am Maibaumplatz die Aktion „Baumpaten-
  schaft“ beginnen. Ich würde mich sehr freuen, wenn möglichst viele mitmachen und wir im Spätherbst dieses Jahres und
  im Frühjahr nächsten Jahres mit größeren Pflanzaktionen weitermachen können.

  Bitte unterstützen Sie die Aktion „Baumpatenschaften“ für unsere Umwelt – für unser Feldkirchen.

  Ihr

  Andreas Janson
  Erster Bürgermeister
Seite 4                                                    9 / 2020                            Feldkirchner Gemeindeblatt

  Aus dem Gemeinderat
Bericht aus der öffentli-                   ❚ Überarbeitung der Richtlinien              60 % der zuwendungsfähigen Ausga-
                                               zur Vergabe von Wohnungen                  ben. Die Energieagentur Ebersberg-Mün-
chen Gemeinderats-                                                                        chen gGmbH (EA) und das Institut für
sitzung vom 18.06.2020                      Die bestehenden Richtlinien zur Verga-        nachhaltige Energieversorgung GmbH
                                            be von Wohnungen (einsehbar zu den            (INEV) an der Hochschule Rosenheim
❚ Aufstellung des Vorhabenbe-              Öffnungszeiten in der Gemeindever-            bauen in den Landkreisen Ebersberg
   zogenen Bebauungsplanes mit              waltung) wurden mit nachfolgenden Be-         und München ein Kommunales Ener-
                                            schlüssen geändert.                           gieeffizienz-Netzwerk Region Ebersberg
   Grünordnung Nr. 13 „Mul-                                                               München auf. Das Netzwerk startet vor-
   tifunktionsfläche der Messe                                                            aussichtlich im September 2020.
                                            Einzelbeschlüsse
   München“ nahe der Münch-                 1. Nach Punkt 3.9 bzw. 3.10 wird auf-
   ner Straße; Behandlung der                   genommen: 3.10 bzw. 3.11: Mitar-          Beschluss
   Ergänzungsstellungnahme der                  beiter der Gemeinde Feldkirchen und       Die Gemeinde Feldkirchen nimmt am
                                                                                          Kommunalen Energieeffizienz-Netzwerk
   Landeshauptstadt München                     der Kindertageseinrichtungen in der
                                                Gemeinde Feldkirchen können, unab-        Ebersberg-München der Energieagen-
                                                hängig von der erreichten Punktezahl,     tur Ebersberg-München gGmbH (EA)
Der Bau- und Umweltausschuss hat
                                                vorrangig als Mieter benannt werden.      und des Instituts für nachhaltige Ener-
sich in seiner öffentlichen Sitzung am
                                                Abstimmung: mehrheitlich angenom-       gieversorgung GmbH (INEV) teil. Der
26.05.2020 mit den Stellungnahmen aus
                                               men Ja 18 Nein 2                           Gemeinderat genehmigt die Kosten des
dem Verfahren befasst. Eine Ergänzung
                                            2. Punkt 3.9 bzw. 3.10 wird ergänzt          Eigenanteil der Kommune von 6.500,- €
ging außerhalb der Beteiligung der Be-
                                                durch: Mitarbeiter der Gemeinde           zzgl. MWSt für das 1. Jahr (2020) als au-
hörden und sonstigen Träger öffentlicher
                                                Feldkirchen und der Kindertagesein-       ßerplanmäßige Ausgaben sowie jeweils
Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB ein.
                                                richtungen in der Gemeinde Feldkir-       6.000,- € zzgl. MWSt. für das 2. Jahr
                                                chen erhalten 20 Punkte extra.            (2021) in die Haushaltsplanung und 3.
Beschluss
                                                Abstimmung: mehrheitlich angenom-       Jahr (2022) in der Finanzplanung.
Die Ergänzung in Bezug auf die bau-
                                                men Ja 11 Nein 9                          Abstimmung: einstimmig angenommen
rechtlichen Grundlagen im Stadtgebiet
der Landeshauptstadt München vom            3. Punkt 4 wird wie folgt aufgenommen:
20.05.2020 sowie zum Vorbescheid zur              Bei Punktegleichheit entscheidet der
Errichtung eines Brückenbauwerks vom              längere Hauptwohnsitz in Feldkir-       ❚ Priorisierung der Straßenzu-
Freigelände Nord der Messe München                chen. Sollte auch dieser gleich sein,      standsklassen 6 und 7
über die Ottendichler Str. nach Feldkir-          entscheidet das Los.
chen auf die Multifunktionsfläche der           Abstimmung: mehrheitlich angenom-       Die Straßenzustandsbefahrung im Ge-
Messe München wird zur Kenntnis ge-             men Ja 16 Nein 4                          meindegebiet ist abgeschlossen. Die
nommen.                                     4. Das Ehrenamt erhält 2 Punkte extra.       schlechtesten Straßen haben die Wer-
Der Planverfasser wird aufgefordert,            Abstimmung: mehrheitlich angenom-       tung „6“ bekommen. Hier besteht
folgende redaktionelle Änderungen in            men Ja 17 Nein 3                          dringender Handlungsbedarf. Die be-
Ergänzung zu den Beschlüssen vom                                                          troffen Straßen sind nicht vollflächig in
26.05.2020 des Bau- und Umweltaus-          Gesamtbeschluss                               schlechtem Zustand. Sofort zu sanie-
schusses der Bebauungsplanunterlagen        Der Gemeinderat Feldkirchen be-               ren sind demnach die Ottostraße, Wit-
vorzunehmen:                                schließt, die Richtlinien zur Vergabe von     telsbacherstraße, Jahnstraße und die
„Die hinweislichen Darstellungen zum        freifinanzierten Mietwohnungen nach           Friedrich-Schüle-Straße. Über die Sude-
Brückenbauwerk an der Ottendichler          dem Mietwohnprogramm der Gemeinde             tenstraße, Kapellenstraße, Kreuzstraße,
Straße werden durch die Festsetzungen       Feldkirchen wie vorstehend beschlosse-        Jakob-Wagner-Straße und die Mondstra-
der Brückentrasse, der unterbauten Flä-     nen abzuändern bzw. zu ergänzen.              ße muss erneut beraten werden.
chen und der privaten Verkehrsflächen       Abstimmung: einstimmig angenommen
ersetzt. Der textliche Hinweis Nr. 1 ent-                                                 Beschluss
fällt.“                                                                                   Der Bau- und Umweltausschuss be-
Folgende textliche Festsetzung wird                                                       schließt die Sanierung der Straßen mit
sinngemäß ergänzt und ersetzt die textli-   Bericht aus der öffentli-                     der Zustandsklasse 6 und 7 gemäß vor-
chen Hinweise Nr. 2 und 3.1.:                                                             genannter Priorisierung. Die Verwaltung
„Für die privaten Verkehrsflächen
                                            chen Bau- und Umwelt-                         wird beauftragt, die betroffenen Straßen
„Fahrbahn“ und „Fußweg“ ist nur eine        ausschuss-Sitzung vom                         sanieren zu lassen.
Nutzung durch die Öffentlichkeit im         30.06.2020                                    Abstimmung: einstimmig angenommen
Rahmen der zulässigen Nutzung der
Parkplatzanlage zulässig. Das Befahren      ❚ Teilnahme am Energie-
der privaten Verkehrsflächen ist außer-
                                               effizienznetzwerk                          ❚ Outdoor Spielgeräte im Ge-
halb der Nutzung als Parkplatz unzuläs-                                                      meindegebiet
sig.“
                                            In einem Energieeffizienz-Netzwerk
Abstimmung: mehrheitlich angenom-                                                         Bezüglich der Errichtung von Out-
                                            schließen sich mindestens sechs Kom-
men Ja 19 Nein 1                                                                          door-Spielgeräten liegen mittlerweile
                                            munen über einen Zeitraum von drei
                                            Jahren zusammen, um sich untereinan-          zwei Angebote vor. Beide Anbieter ha-
                                            der auszutauschen und voneinander zu          ben in ihrem Angebot eine Calisthenic-
                                            lernen. Es erfolgt eine Förderung von ca.     sanlage, Kniebeuger, Oberkörpertrainer,
Feldkirchner Gemeindeblatt                                  9/ 2020                                                      Seite 5

Slackline, Rückentrainer, Schultertrainer    Bericht aus der öffentli-                    geordneten Planungsträgern wie dem
und Gleichgewichtstrainer.                                                                Bund und dem Freistaat Bayern mit einer
                                             chen Gemeinderats-                           Stimme sprechen und ihre Interessen ge-
Beschluss                                    sitzung vom 23.07.2020                       bündelt vertreten.
Die Verwaltung wird beauftragt, von der                                                   Das zusammen mit einem Gutachter-
Firma Playparc in Höhe von maximal           ❚ Feststellung des Amtshinder-              team erarbeitete Konzept sieht insbe-
30.000,00 Euro mit maximal 5 Sportge-           nisses des Ersten Bürgermeis-             sondere vor, den öffentlichen Personen-
räten ein Angebot einzuholen und dem                                                      nahverkehr massiv auszubauen und die
Bau- und Umweltausschuss erneut vor-
                                                ters gemäß GLKrWG                         Angebote für den Radverkehr deutlich
zulegen.                                                                                  zu verbessern. Hochpriorisierte Maß-
                                             Nach Abschluss der durchgeführten
Abstimmung: einstimmig angenommen                                                         nahmen sind unter anderem eine Insti-
                                             Kommunalwahlen am 15. März 2020 ist
                                                                                          tutionalisierung der Zusammenarbeit im
                                             grundsätzlich eine Mitteilung durch den
                                                                                          Raum München Ost, Maßnahmen zur
                                             Wahlausschuss an die Rechtsaufsichts-
                                                                                          Stärkung der Innenentwicklung bei der
                                             behörde (hier Landratsamt München)
Bericht aus der öffentli-                                                                 Siedlungsentwicklung, die Weiterent-
                                             erforderlich, worin per förmlichem Be-
                                                                                          wicklung lokaler und regionaler Land-
chen Gemeinderats-                           schluss des Wahlausschusses ein mögli-
                                                                                          schafts-, Natur- und Erholungsräume,
                                             ches Amtshindernis festgestellt wird.
sitzung vom 02.07.2020                       Hierin wird mitgeteilt, ob eine in den
                                                                                          der Ausbau des Schienenpersonennah-
                                                                                          verkehrs und des Busangebots und die
                                             Gemeinderat gewählte Person ihr Eh-
❚ Gewährung von Ballungsraum-                                                            Verbesserung dessen Betriebssicherheit
                                             renamt nicht antreten kann oder darf.
                                                                                          sowie die Entwicklung eines strategi-
   zulagen für Mitarbeiter der               Konkret ist per Beschluss festzustel-
                                                                                          schen Alltagsradwegenetzes unter Ein-
   Feldkirchner Kindertagesein-              len, dass der Erste Bürgermeister nicht
                                                                                          beziehung der Radschnellwege.
   richtungen                                gleichzeitig das Amt eines Gemeinderats
                                                                                          Die unterzeichnenden politischen Ent-
                                             ausüben kann und darf. Nachdem die-
                                                                                          scheidungsträger erklären, sich für die
Die Innere Mission München beantragt         se Mitteilung durch den Wahlausschuss
                                                                                          Umsetzung der Maßnahmen und die
für ihre beiden Feldkirchner Kinderta-       nicht erfolgte und der Wahlausschuss
                                                                                          Bereitstellung der hierfür erforderlichen
geseinrichtungen, das „Evangelische          mittlerweile aufgelöst ist, musste der Ge-
                                                                                          Ressourcen einzusetzen. Weitere wich-
Haus für Kinder Feldkirchen – Bienen-        meinderat gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2
                                                                                          tige Akteure wie der Bund und der Frei-
haus“ und die „Kinderkrippe Feldkir-         GLKrWG diesen Beschluss fassen.
                                                                                          staat Bayern werden in den weiteren
chen“, sowie für die „Mittagsbetreuung“                                                   Prozess eingebunden und aufgefordert,
die Übernahme einer Allgemeinen und          Beschluss
                                                                                          die Kommunen bei der Umsetzung der
einer Erhöhten Ballungsraumzulage für        Der Gemeinderat beschließt, dass ge-
                                                                                          Maßnahmen auch finanziell zu unter-
das in Feldkirchen beschäftigte Personal.    mäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG
                                                                                          stützen. Hierbei kommt der Überwin-
                                             i.V.m. Art. 31 Abs. 3 Nr. 6 GO beim Ers-
                                                                                          dung rechtlich-administrativer Hürden
Beschluss                                    ten Bürgermeister der Gemeinde Feldkir-
                                                                                          eine besondere Bedeutung zu (z. B.
1. Der Gemeinderat beschließt die           chen, Herr Andreas Janson, ein Amtshin-
                                                                                          HOV-Lanes, Bevorrechtigung Busver-
    Übernahme der Kosten für die Allge-      dernis festgestellt wurde.
                                                                                          kehr).
    meine Ballungsraumzulage der Ent-        Abstimmung: einstimmig angenommen
                                                                                          Die Entscheidungsträger der beteiligten
    geltgruppen E 10 – E14 in Höhe von                                                    Kommunen werden sich über die Fort-
    monatlich je 135 €/brutto, sowie die                                                  setzung der Zusammenarbeit und die
    Übernahme der Erhöhten Ballungs-         ❚ Überörtliche Verkehrsplanung              Umsetzung der Maßnahmen verständi-
    raumzulage der Entgeltgruppen E1 –          im Raum München Ost – Ab-                 gen. Ziel ist die Gründung einer aus den
    E9 in Höhe von monatlich je 135 €/          schlussbericht                            Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern
    brutto zzgl. 25 €/brutto pro Kind (für                                                bestehenden Allianz München Ost, die
    welches Kindergeld nach deutschem        Politische Entscheidungsträger aus den       sich als offene Plattform versteht und
    Recht bezahlt wird), für die Einrich-    Gemeinden Anzing, Aschheim, Feldkir-         den Austausch zwischen den interessier-
    tungen „Bienenhaus“, „Krippe Feld-       chen, Finsing, Forstinning, Haar, Kirch-     ten Gemeinden organisiert und die Um-
    kirchen“ und „Mittagsbetreuung“ der      heim, Markt Schwaben, Pliening, Poing,       setzung der erarbeiteten Maßnahmen
    Inneren Mission München im Rah-          Vaterstetten und der Landeshauptstadt        betreibt. Neben Siedlungsentwicklung,
    men des Betriebsträgervertrages und      München mit den Stadtbezirken Bogen-         Verkehr und Mobilität können weitere
    des dadurch durchzuführenden Defi-       hausen und Trudering-Riem haben sich         für den Raum relevante Themen behan-
    zitausgleichs.                           im März 2020 auf ein interkommunales         delt werden
2. Der Gemeinderat beschließt, dass         und überörtliches Raumkonzept und 13
    gleichlautende Anträge anderer Feld-     hochpriorisierte Maßnahmen zur Ver-          Beschluss
    kirchner     Kindertageseinrichtungen    besserung der Verkehrssituation geeinigt.    Der Gemeinderat nimmt den Abschluss-
    auf dem Verwaltungsweg ebenfalls         Vorangegangen war ein gut zweijähriger       bericht zur Kenntnis. Die Gemeinde
    genehmigt werden dürfen.                 Abstimmungs- und Arbeitsprozess, in          Feldkirchen erklärt die grundsätzliche
3. Der Gemeinderat beschließt, die er-      dem die Kommunen eine überörtliche           Bereitschaft zum Beitritt der Allianz
    höhte Ballungsraumzulage ab dem          Verkehrsplanung im Raum München Ost          München Ost. Der Erste Bürgermeister
    01.01.2020 zu gewähren.                  erstellt haben. Die politischen Entschei-    wird beauftragt, die Abschlusserklärung
Abstimmung: einstimmig angenommen            dungsträger sind zu der Überzeugung          zu unterzeichnen.
                                             gelangt, dass sich die Herausforderun-       Abstimmung: einstimmig angenommen
                                             gen im Verkehrsbereich nur im Ver-
                                             bund mit den Nachbargemeinden lösen
                                             lassen. Die Gemeinden im Münchner
                                             Osten wollen zudem gegenüber über-
Seite 6                                                    9 / 2020                          Feldkirchner Gemeindeblatt

❚ Überarbeitung und Neufas-                 Beschluss                                  Anträge in der nächsten Gemeinderats-
   sung der gemeindlichen Stell-             1) 
                                                Die    Firma    a.s.k.   Datenschutz    sitzung bekannt gegeben.
                                                e.K. in Simmelsdorf wird gemäß          Abstimmung: einstimmig angenommen
   platzsatzung                                 des geschlossenen Vertrags vom
                                                19.04.2018/23.04.2018 als externer
Die gemeindliche Stellplatzsatzung,
                                                Datenschutzbeauftragter der Gemein-     ❚ Antrag auf Errichtung meh-
rechtskräftig seit dem 23.09.1994, wur-
                                                de Feldkirchen bestellt.                   rerer Umwelttafeln für einen
de von der Verwaltung überarbeitet und
                                             2) 
                                                Der Erste Bürgermeister entscheidet
dem Gemeinderat vorgestellt.
                                                im Rahmen seiner Organisationsho-
                                                                                           Info-/Lehrpfad und deren
                                                heit über die Besetzung des Daten-         Kostenübernahme
Beschluss
                                                schutzkoordinators und gibt das Er-
Der Gemeinderat erlässt aufgrund des                                                    Die Umweltgruppe beabsichtigt, einen
                                                gebnis dem Gemeinderat bekannt.
Art. 23 der Gemeindeordnung für den                                                     Info-bzw. Lehrpfad in der Gemeinde
                                                Die Funktion des externen Daten-
Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der                                                Feldkirchen zu errichten. Dabei sollen
                                                schutzbeauftragten und des internen
Bekanntmachung vom 22.08.1998, zu-                                                      10 bis 15 Schautafeln an verschiedenen
                                                Datenschutzkoordinatoren ist in den
letzt geändert durch § 5 Abs. 2 des Ge-                                                 Standorten zum Thema Müll- und Um-
                                                neuen Geschäftsverteilungsplan (01.
setzes vom 23. Dezember 2019 – sowie                                                    welt aufgestellt werden, um die Bürge-
                                                Mai 2020) aufzunehmen.
Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 der Bayerischen Bau-                                               rinnen und Bürger mehr für das Thema
                                             Abstimmung: einstimmig angenommen
ordnung, zuletzt geändert durch § 3 des                                                 Müll- und Umwelt zu sensibilisieren.
Gesetzes vom 24. Juli 2019 die Satzung
der Gemeinde Feldkirchen bei Mün-                                                       Beschluss
chen über die Herstellung von Stellplät-     ❚ Antrag der UWV-Fraktion
                                                                                        1) Der Gemeinderat Feldkirchen nimmt
zen und Garagen und deren Ablösung              vom 19.06.2020 und An-                      die Planung eines Informations- und
(Stellplatzsatzung) in der Fassung vom          trag der CSU-Fraktion vom                   Lehrpfads „Müll und Umwelt“ im Ge-
23.07.2020. Nachstehende Änderungen             21.06.2020; Ausarbeitung                    meindegebiet Feldkirchen zur Kennt-
sind noch einzuarbeiten:                        einer Plakatierverordnung für               nis und macht sich die Argumentation
§ 2 Abs. 6 Die Fahrradstellplätze je                                                        für die Errichtung der Schautafeln zu
Wohneinheit sollen auf 2 Fahrradstell-
                                                die Gemeinde Feldkirchen
                                                                                            Eigen.
plätze erhöht werden.                                                                   2) Der Gemeinderat Feldkirchen unter-
                                             Die Gemeindeverwaltung soll beauftragt
Der § 5 „Die Ablösung der Stellplatz-                                                       stützt die Herstellung und Errichtung
                                             werden, einen Entwurf für eine Plaka-
und Garagenbaupflicht“ soll nicht mit                                                       der geplanten 10 bis 15 Schautafeln
                                             tierverordnung zu erstellen, damit das
aufgenommen werden.                                                                         mit einem max. einmaligen Betrag in
                                             teilweise unkoordinierte Plakatieren im
Die Verwaltung wird beauftragt, die Sat-                                                    Höhe von 2.500,- €. Die Erstellung
                                             Gemeindegebiet Feldkirchen, z. B. in
zung amtlich bekannt zu machen.                                                             der Informationstafel erfolgt nach vor-
                                             Zeiten von Wahlkämpfen, künftig nicht
Abstimmung: einstimmig angenommen                                                           herige Absprache mit der Gemeinde-
                                             mehr möglich sein wird und somit ein
                                             geordnetes Ortsbild angestrebt werden          verwaltung.
                                             kann.                                      3) Der Gemeinderat Feldkirchen stimmt
❚ Benennung des externen                                                                   der Verwendung des Gemeindewap-
   Datenschutzbeauftragten der               Beschluss                                      pens gemäß Art. 4 Abs. 3 GO auf den
   Gemeinde Feldkirchen; Be-                 Der Gemeinderat beauftragt die Ge-             geplanten Schautafeln zu.
                                                                                        Abstimmung: einstimmig angenommen
   nennung des internen Daten-               meindeverwaltung mit der Ausarbei-
   schutzkoordinators der Ge-                tung einer Plakatierverordnung für die
                                             Gemeinde Feldkirchen. Die Fraktionen
   meinde Feldkirchen                        werden gebeten, ihre Vorstellungen an
Gemäß § 37 Abs. 1 Buchstabe b und c
                                             die Gemeindeverwaltung zu schicken.        Bericht aus der öffentli-
                                             Die Verwaltung wird nach der Sommer-       chen Bau- und Umwelt-
der Datenschutzgrundverordnung (DS-
                                             pause den ersten Entwurf dem Gemein-
GVO) hat die Gemeinde Feldkirchen
                                             derat vorzustellen.                        ausschuss-Sitzung vom
einen Datenschutzbeauftragten zu be-
stellen. Hierbei obliegt es der Gemeinde
                                             Abstimmung: einstimmig angenommen          30.07.2020
Feldkirchen, einen externen oder inter-
nen Datenschutzbeauftragten gemäß
DSGVO zu bestellen.                          ❚ Antrag der CSU-Fraktion vom             ❚ Errichtung einer temporären
Die Gemeinde Feldkirchen hat am                 21.06.2020; Bekanntgabe von                Spielwiese an der Clara-Schu-
19.04.2018 die Firma a.s.k Datenschutz          eingegangenen Anträgen                     mann-Straße
e.K als externen Datenschutzbeauftragen
bestellt. Einem Mitarbeiter der Gemein-      Künftig sollen Anträge von Fraktionen      Aufgrund des Wohnbauprogramms auf
de Feldkirchen wurde die hausinterne         oder Gemeinderatsmitgliedern mit An-       dem Grundstück FlNr. 300/54 ist der
Datenschutzkoordination        übertragen.   gabe von Thema und Eingangsdatum in        dortige provisorische Bolzplatz weg-
Die Funktion des Datenschutzbeauftrag-       der nächsten Gemeinderatssitzung un-       gefallen. Um eine neue Spielwiese er-
ten bzw. des Datenschutzkoordinators         ter Veröffentlichungen und Bekanntma-      richten zu können, hatte die Gemeinde
wurde bisher nicht im Geschäftsvertei-       chungen mitgeteilt werden.                 Feldkirchen mit verschiedenen Grund-
lungsplan ausgewiesen und soll jetzt                                                    stückseigentümern von angrenzenden
nachgeholt werden.                           Beschluss                                  Flurstücken Kontakt aufgenommen. Eine
                                             Die Verwaltung wird künftig die einge-     Alternative für den Bolzplatz hat sich da-
                                             gangenen Anträge im Ratsinformations-      bei aber nicht ergeben. Als Übergangslö-
                                             system einstellen. Zusätzlich werden die   sung wäre aber die Fl.-Nr. 300/146 eine
Feldkirchner Gemeindeblatt                                9/ 2020                                                        Seite 7

Möglichkeit. Es handelt sich hierbei um    Beschluss 3                                  für Lagerräume und Ausstellungsflächen
das verbliebene Grundstück Clara-Schu-     Die Planzeichnung wird durch einen           (Ziffer 9.2 der Anlage zu § 2 Nr. 2 der
mann-Str. 1, 3 und 5, auf welchem lt.      weiteren eingeschossigen Anbau im Erd-       Stellplatzsatzung) gelten jedoch folgen-
Bebauungsplan Geschosswohnungsbau          geschoss Richtung Norden und Osten           de Richtzahlen:
vorgesehen ist. Bis auf diesem Grund-      beim Bauteil E im Bereich des Gemein-        Büro- und Verwaltungsräume, allge-
stück tatsächlich Bautätigkeiten erfol-    bedarfs (Kinderkrippe) geändert. Die         mein: je 50 m² NF 1 Stellplatz
gen, könnte es als Spielfläche/Bolzplatz   Festsetzung A.3.2 wird für die Grundflä-     Handwerksbetrieb: je 80 m² NF 1 Stell-
genutzt werden.                            che im Bauraum E von 460 m² auf 520          platz
                                           m² angehoben. Die Festsetzung A.3.3          Lagerräume und Ausstellungsflächen: je
Beschluss                                  für die Geschossfläche wird für den          120 m² NF 1 Stellplatz“
Der Errichtung einer temporären Spiel-     Bauraum E von 1.435 m² auf 1.495 m²          Für das Grundstück Fl.-Nr. 601/11 und
wiese/Bolzplatz auf dem Grundstück         erhöht.                                      den erforderlichen Stellplatznachweis
Fl.-Nr. 300/146 als Zwischennutzung        Für den nördlichen Teilbereich auf dem       werden aufgrund der fortgeschrittenen
bis zur Bebauung wurde zugestimmt.         Grundstück Fl.-Nr. 601/19 wird die plan-     Planung die Richtzahlen der „alten Stell-
Der Bauhof wird beauftragt, die Fläche     liche Festsetzung zur Grundflächenzahl       platzsatzung“ Anwendung finden. Dem-
entsprechend herzustellen und den Ball-    (GRZ 0,4) aufgehoben. Für den nördli-        zufolge wird folgende Textfestsetzung für
fangzaun nach Prüfung der Wirtschaft-      chen Teilbereich ist die Grundflächen-       das WA aufgenommen:
lichkeit und Notwendigkeit als Sicher-     zahl gemäß § 19 Abs. 1 BauNVO von            Für den Stellplatznachweis gilt die Stell-
heit aufzustellen.                         0,5 GRZ als Höchstmaß festgesetzt.           platzsatzung der Gemeinde Feldkirchen
Abstimmung: einstimmig angenommen          Die bisherige Textfestsetzung in Ziffer      in der jeweils gültigen Fassung. Abwei-
                                           3.4 des Bebauungsplanes wird ebenfalls       chend von den darin enthaltenen Richt-
                                           aufgehoben. Stattdessen wird folgende        zahlen für Mehrfamilienhäuser (Ziffer
❚ 4. Änderung des Bebauungs-              neue Festsetzung getroffen:                  1.2 der Anlage zu § 2 Nr. 2 der Stellplatz-
   planes Nr. 83a "Gewerbege-              „Die zulässige Grundfläche darf durch        satzung) und für Kindergärten, Kinderta-
                                           die Grundflächen der in § 19 Abs. 4 Satz     gesstätten und dgl. (Ziffer 8.5 der Anlage
   biet Ost" für den Teilbereich           1 BauNVO bezeichneten Anlagen bis            zu § 2 Nr. 2 der Stellplatzsatzung) gelten
   östlich der Emeranstraße und            zu 80% überschritten werden, höchs-          jedoch folgende Richtzahlen:
   nördlich der Hohenlindner               tens jedoch bis zu einer Grundflächen-       Wohnungen bis 40 m² Wohnfläche: 1,2
   Straße auf den Grundstücken             zahl von 0,9.“ Dies ermöglicht auf dem       Stellplätze je Wohnung
   Hohenlindner Straße 31, Fl.-            Grundstück 601/19 damit einen Anbau,         Wohnungen bis 100 m² Wohnfläche:
                                           der dem bestehenden Gewerbebetrieb           1,5 Stellplätze je Wohnung
   Nr. 601/11 der Gemarkung
                                           eine Nachverdichtung ermöglicht.             Wohnungen über 100 m² Wohnfläche: 2
   Feldkirchen                             Abstimmung: einstimmig angenommen            Stellplätze je Wohnung
                                                                                        Kindergärten Kindertagesstätten und
Mit Beschluss vom 09.05.2019 beauf-        Beschluss 4                                  dgl.: 2 Stellplätze je 20 Kinder
tragte der Gemeinderat die Verwaltung      Für das Grundstück Fl.-Nr. 601/19 wird       Die Anzahl der Fahrradstellplätze ist
zum Bebauungsplan Nr. 83a, 4. Ände-        die bisherige Festsetzung in Ziffer 3.5      nach der neuen Stellplatzsatzung, Be-
rung die nochmalige Auslegung gemäß        des Bebauungsplanes ersatzlos aufge-         schluss vom 23.07.2020, zu berechnen.
§ 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4    hoben. § 23 Abs. 5 BauNVO findet da-         Es sind 20% oberirdische Stellplätze
Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Bau-       durch Anwendung.                             nachzuweisen.
und Umweltausschuss beschloss wie          Abstimmung: einstimmig angenommen            Abstimmung: einstimmig angenommen
folgt, Änderungen/Ergänzungen zu den
bereits beschlossenen Sachverhalten        Beschluss 5                                  Gesamtbeschluss
vom 09.05.2019 zu ergänzen bzw. an-        Für das Grundstück Fl.-Nr. 601/19 wird       Der Planverfasser wird beauftragt, vor-
zupassen:                                  die Festsetzung 5.4 des Bebauungspla-        genannte Änderungen/Ergänzungen in
                                           nes ebenfalls ersatzlos gestrichen. Damit    den Bebauungsplan Nr. 83a, 4. Ände-
Beschluss 1                                gilt Art. 6 Abs. 5 Satz 3 BayBO.             rung in Ergänzung zum Beschluss vom
Der Bebauungsplan Nr. 83a, 4. Ände-        Abstimmung: einstimmig angenommen            09.05.2020 einzuarbeiten. Die Verwal-
rung wird um das Grundstück Fl.-Nr.                                                     tung wird beauftragt, den Bebauungs-
601/19 der Gemarkung Feldkirchen           Beschluss 6                                  plan Nr. 83a, 4. Änderung zeitnah im
erweitert. Die fußläufige Verbindung       Die bestehende Festsetzung Ziffer 10.1       Verfahren weiter voranzutreiben.
zwischen den Grundstücken Fl.-Nrn.         wird für das Grundstück Fl.-Nr. 601/19       Abstimmung: einstimmig angenommen
601/11 und 601/19 ist in die Planzeich-    ersatzlos aufgehoben. § 23 Abs. 5 BauN-
nung einzuarbeiten und für die Nutzung     VO findet Anwendung.
durch die Öffentlichkeit entsprechend      Die bestehende Festsetzung in Ziffer
festzusetzen.
                                                                                        ❚ Planfeststellungsbeschluss der
                                           10.2 des Bebauungsplans wird ebenfalls          Regierung von Oberbayern
Abstimmung: einstimmig angenommen          aufgehoben. Stattdessen wird für das MI
                                           folgende neue Festsetzung getroffen:
                                                                                           für die Kreisstraßen EBE 4 und
Beschluss 2                                „Für den Stellplatznachweis gilt die            EBE 17, Ortsumfahrungen
Für das Grundstück Fl.-Nr. 601/19 gilt     Stellplatzsatzung der Gemeinde Feld-            Weißenfeld und Parsdorf
weiterhin MI gemäß § 6 BauNVO und          kirchen in der jeweils gültigen Fassung.
ist zwischen den Grundstücken Fl.-Nrn.     Abweichend von den darin enthaltenen         Der Gemeinderat Feldkirchen hatte
601/11 und 601/19 durch eine Knödelli-     Richtzahlen für Büro- und Verwaltungs-       zum Planfeststellungsverfahren zuletzt
nie in der Planzeichnung abzugrenzen.      räume, allgemein (Ziffer 2.1 der Anlage      im November 2019 eine Stellungnah-
Abstimmung: einstimmig angenommen          zu § 2 Nr. 2 der Stellplatzsatzung), für     me abgegeben, wonach eine Verkehrs-
                                           Handwerksbetriebe (Ziffer 9.1 der Anla-      zunahme auf der EBE4/M18 und am
                                           ge zu § 2 Nr. 2 der Stellplatzsatzung) und   Knotenpunkt M18/M1 befürchtet und
Seite 8                                                   9 / 2020                          Feldkirchner Gemeindeblatt

das Vorhaben weiterhin sehr kritisch        Feldkirchen hat bisher keine rechtlichen      kritisch gesehen. Das Gewerbegebiet
beurteilt wurde. Des Weiteren wurde         Schritte in die Wege geleitet.                entsteht nicht in unmittelbarer Nähe
kritisiert, dass die Abwicklung des zu-                                                   zur Autobahn A 94, sondern rückt
sätzlichen Verkehrs nach wie vor nicht      Beschluss                                     mehr als 500 m von dieser ab und zer-
gutachterlich näher untersucht worden       Der Bau- und Umweltausschuss nimmt            stückelt dadurch die Landschaft und
ist. Es wurde erneut eine entsprechende     Kenntnis vom Verfahren gemäß § 4              die weitere Zersiedelung noch mehr.
Verkehrsuntersuchung gefordert. Zudem       Abs. 1 BauGB zur 32. Änderung des             Das entstehende Gewerbegebiet be-
würde der zusätzliche Verkehr zu einer      Flächennutzungsplanes für das Gebiet          findet sich inmitten von Feld und Flur
Einschränkung der Planungshoheit der        „westlich der Gruber Straße und nörd-         und hat Inselcharakter. Diese Planung
Gemeinde Feldkirchen führen.                lich Am Gewerbepark“ und lehnt die            läuft den Zielen des Landesentwick-
Die Regierung von Oberbayern kam je-        Planung ab. Er hält an der Stellungnah-       lungplans zuwider, Flächen zu sparen
doch nun zu dem Ergebnis, dass „sich        me vom 23.05.2018 zur 30. Änderung            und Zersiedelung zu vermeiden.
unter Berücksichtigung aller im Verfah-     des Flächennutzungsplanes fest. Die in     – Die geplante Ausgleichsfläche inner-
ren bekannt gewordenen öffentlichen         der Stellungnahme mit Gemeinderats-           halb des Planungsgebiets wird direkt
und privaten Belange feststellen lässt,     beschluss vom 17.05.2018 geäußerten           zwischen den beiden Gewerbe- und
dass der Bau der Ortsumfahrungen von        Bedenken bestehen weiterhin. Der Bau-         Industriegebieten errichtet. Durch die-
Weißenfeld und Parsdorf im Zuge der         und Umweltausschuss bringt folgende           se mittige Platzierung wird befürchtet,
EBE 4 und EBE 17 auch unter Berück-         Bedenken gegen die 32. Änderung des           dass diese Fläche später ebenfalls als
sichtigung der Auswirkungen auf die         Flächennutzungsplanes gemäß § 4 Abs.          Gewerbegebiet umgewandelt werden
Umwelt und das Eigentum gerechtfer-         1 BauGB der Gemeinde Vaterstetten für         soll, um die beiden Gewerbegebiete
tigt und vertretbar ist. Verstöße gegen     das Gebiet „Gewerbepark, nördlich der         miteinander zu verbinden. Die Ge-
striktes Recht sind nicht ersichtlich.      BAB 94“ vor:                                  meinde Feldkirchen fordert deshalb
Optimierungsgebote sind beachtet. Bei       –Trotz der Prognose des Verkehrsgut-         die Gemeinde Vaterstetten auf, die
Abwägung aller Belange erweist sich           achtens von Herrn Prof. Dr. Kurzak          Ausweisung des Gewerbegebietes so
die Planlösung als vernünftig.“ Obwohl        wird mit einem erheblichen Zuwachs          zu gestalten, dass den Zielen des LEP
eine Klage gegen diesen Feststellungs-        an Verkehr auf der EBE 4 und EBE 17         entsprochen wird und dass der regio-
beschluss wenig Aussicht auf Erfolg hat,      sowie auf der M1 gerechnet, da die Au-      nale Grünzug erhalten bleibt.
war sich der Ausschuss einig, dass un-        tobahn A94 bereits an ihrer Leistungs-   – Ebenso wird eine eventuelle später ge-
bedingt Klage beim Verwaltungsgericht         grenze angekommen ist. Dies zeigt           plante Errichtung einer Verbindungs-
erhoben werden sollte.                        sich besonders seit der Eröffnung des       straße von der westlichen Grenze des
                                              Autobahnabschnitts zwischen Pastet-         Planungsgebietes Richtung Heimstet-
Beschluss                                     ten und Heldenstein im Oktober 2019         ten/Feldkirchen abgelehnt.
Die Gemeinde Feldkirchen nimmt den            und den damit verbundenen täglichen      – Bei Weiterentwicklung der Planungen
Planfeststellungsbeschluss für die Kreis-     Staus im Berufsverkehr am Autobahn-         seitens der Gemeinde Vaterstetten be-
straßen EBE 4 und EBE 17 Umfahrungen          kreuz München Ost. Die Verkehrs-            hält sich die Gemeinde Feldkirchen
Weißenfeld - Parsdorf zur Kenntnis. Die       zunahme auf der EBE 4/M18 wird              rechtliche Schritte gegen die Gemein-
Verwaltung wird beauftragt, eine Klage        zwangsläufig auch zu einer Zunahme          de Vaterstetten vor.
gegen diesen Planfeststellungsbeschluss       des Verkehrsaufkommens am Knoten-        Abstimmung: einstimmig angenommen
beim Bayerischen Verwaltungsgericht           punkt M18/M1 auf dem Gebiet der
München schriftlich einzureichen.             Gemeinde Feldkirchen führen, ohne
Die Kosten sind zu ermitteln und dem          dass die leistungsfähige Abwicklung      ❚ 1. Änderung des vorhabenbe-
Gemeinderat bekannt zu geben.                 des zusätzlichen Verkehrs durch die-        zogenen Bebauungsplans Nr.
Abstimmung: einstimmig angenommen             sen Hauptkreuzungsbereich gutach-
                                              terlich nachgewiesen wurde. Dieser
                                                                                          176 der Gemeinde Vaterstet-
                                              Knotenpunkt gehört bereits jetzt mit        ten für den Teilbereich "west-
❚ 32. Änderung des Flächennut-               zu einer der höchst belasteten Haupt-       lich der Gruber Straße und
   zungsplanes der Gemeinde Va-               kreuzungen im Landkreis München,            nördlich Am Gewerbepark";
                                              der die Grenze der Leistungsfähigkeit       frühzeitige Beteiligung
   terstetten für den Teilbereich             bereits erreicht hat. Die Gemeinde
   „westlich der Gruber Straße                Feldkirchen fordert deshalb die Ge-      Die Gemeinde Feldkirchen wurde über
   und nördlich Am Gewerbe-                   meinde Vaterstetten auf, diese Haupt-    den am 17.09.2019 von der Gemeinde
   park" sowie frühzeitige Betei-             kreuzung M18/M1 einer realistischen      Vaterstetten gefassten Satzungsbeschluss
   ligung                                     Leistungsfähigkeitsuntersuchung unter    des vorhabenbezogenen Bebauungsplan
                                              Berücksichtigung des prognostizierten    Nr. 176 informiert. Die Gemeinde Feld-
Die Gemeinde Feldkirchen wurde im             Verkehrsaufkommens zu unterziehen.       kirchen wurde als Träger öffentlicher Be-
Frühjahr 2018 als Träger öffentlicher Be-   – Zudem führen die zusätzlichen Ver-      lange am Verfahren beteiligt.
lange an der Flächennutzungsplanände-          kehre zu einer zunehmenden Lärmbe-      Ziel und Zweck der Planung ist ein „Ge-
rung beteiligt. Ziel der Änderung ist die      lastung auf die Feldkirchner Bevölke-   werbepark nördlich der BAB 94, Logis-
Änderung in dem Teilbereich von „Son-          rung.                                   tikzentrum und großflächiges produzie-
dergebiet Logistik“ auf „großflächiges      – Der geplante Flächenbedarf von 67,9     rendes Gewerbe“ und die Schaffung der
produzierendes Gewerbe“.                       ha für das neue Gewerbegebiet ist       planungsrechtlichen Voraussetzungen
Eine Untersuchung der Leistungsfähig-          enorm, selbst wenn darin bereits 25,3   für die Ansiedlung eines Logistikzen-
keit der Hauptkreuzung M18/M1 un-              ha als Ausgleichsfläche vorgesehen      trums der Firma BMW an der Gruber
ter realistischer Berücksichtigung des         sind.                                   Straße sowie südlich davon mit Krauss
prognostizierten Verkehrsaufkommens,        – Die Platzierung des Gewerbegebiets in   Maffei Technologies die Ansiedlung ei-
wie von der Gemeinde Feldkirchen ge-           den äußersten nördlichen Randbereich    nes großflächig produzierenden Gewer-
fordert, ist nie erfolgt. Die Gemeinde         der Gemeinde Vaterstetten wird sehr     bebetriebs.
Feldkirchner Gemeindeblatt                                    9/ 2020                                                        Seite 9

Nunmehr beabsichtigt die Firma BMW            laufen sich pro Stück auf 4.000,- (klein),     auf dem Grundstück vor der Arche Noah
die Logistiknutzung am Standort auf ca.       10.000,- (Mittel) bzw. 25.000,- (groß)         montieren lassen. Je nachdem wie Fahr-
zwei Drittel der Halle zu beschränken         Euro brutto. In Feldkirchen wären mög-         radständer angenommen werden, kön-
und den östlichen Teil des Hallengebäu-       liche Standorte die Haltestellen Rathaus       nen diese noch versetzt werden.
des mit einer Gesamtgrundstücksfläche         und Bahnhof Feldkirchen.
von ca. 3,3 ha als Standort für die Pro-                                                     Verkehrsbehinderungen online abrufen
totypenproduktion von Batteriezellen          Beschluss                                      Verkehrsbehinderungen in Form von
für die Automobilindustrie zu nutzen.         Die Gemeinde Feldkirchen hat positives         Halteverboten, Baustellen etc. können
Da der bestehende Bebauungsplan für           Interesse an den DFIs. Die Verwaltung          für die Öffentlichkeit ab sofort unter ht-
den Bereich ein Sondergebiet für Logis-       wird beauftragt, zusammen mit dem              tps://maps.feldkirchen.de/ eingesehen
tik vorsieht, ist eine Teiländerung für den   Landkreis München und dem MVV in               werden. Hierzu muss im Reiter „Infra-
Teil, der nun als Produktionsstandort ge-     die Planung einzusteigen.                      struktur und BAYSIS“ der Haken bei
nutzt werden soll, erforderlich.              Abstimmung: einstimmig angenommen              „Verkehr“ gesetzt werden. Einsehbare
                                                                                             Informationen sind im Wesentlichen die
Beschluss                                                                                    Art und Dauer der Baustelle, nicht aber
Siehe Wortlaut/Beschluss zu „ 32. Ände-                                                      Firmendaten.
rung des Flächennutzungsplanes der Ge-        Bauanträge und
meinde Vaterstetten für den Teilbereich                                                      Baumverpflanzungen Münchner Straße
„westlich der Gruber Straße und nörd-         Bauvoranfragen                                 Die Messe München plant eine Multi-
lich Am Gewerbepark" gemäß § 2 Abs.                                                          funktionsfläche im westlichen Gemein-
1 BauGB sowie frühzeitige Beteiligung“.       Dem Bauantrag wegen Nutzungsän-                degebiet Feldkirchen (Feld neben der
Abstimmung: einstimmig angenommen             derung einer Wohnung zu einem Ver-             A94 und nördlich der Münchner Stra-
                                              einsheim (Burschenverein), befristet           ße). Im Zuge dieser Planungen werden
                                              auf 3 Jahre, Olympiastr. 1, Fl.-Nr. 189,       Grünflächen als magere Wiesenstand-
                                              wurde das gemeindliche Einvernehmen            orte geschaffen. Dazu sind Landschafts-
❚ Sanierung der Verkehrsfläche
                                              erteilt. Der Befreiung wegen der Art der       und Tiefbaumaßnahmen entlang der
   am Bauhof                                  Nutzung wird das gemeindliche Einver-          Münchner Straße notwendig. Leider ist
                                              nehmen erteilt.                                dabei die Verpflanzung der kürzlich ge-
Die Verkehrsfläche am Bauhof der Ge-          Abstimmung: einstimmig angenommen
meinde Feldkirchen ist größtenteils in                                                       pflanzten Eichen entlang der Münchner
einem desolaten Zustand. Die Asphalt-                                                        Straße unumgänglich, da diese an die
                                              Der Tektur zum Bauantrag wegen Neu-            neu zu entwickelnde Fläche angren-
deckschicht bricht an vielen Stellen auf      bau eines Mischnutzgebäudes mit Woh-
und bröselt ab. Hier wurden immer wie-                                                       zen. Diese Bäume werden innerhalb
                                              nen, Gewerbe (Verkauf) und TG, hier:           der Gemeinde Feldkirchen versetzt und
der Rissesanierungen vorgenommen,             Änderung von Gewerbeflächen in Woh-
jedoch ohne langfristigen Erfolg. Grund                                                      entlang der Münchner Straße werden
                                              nen, Hohenlindner Str. 5, FlNr. 67/11,         ca. 20 neue Bäume gepflanzt. Insgesamt
für die Schäden ist eine nicht haftende       wurde das gemeindliche Einvernehmen
Binderschicht zwischen Trag- und Deck-                                                       sind auf dem Gelände der Multifunkti-
                                              erteilt. Das Landratsamt München wird          onsfläche ca. 140 neue Bäume geplant.
schicht.                                      gebeten, die notwendigen Motorrad-             Die Eschen können bedauerlicherweise
                                              stellplätze zu beauflagen.                     nicht erhalten werden, da es sich dabei
Beschluss                                     Abstimmung: einstimmig angenommen
Die Fläche auf dem Bauhof von ca.                                                            um Stockausschläge handelt (Bäume
1.200 m² wird für 90.000 € brutto sa-                                                        wurden 2013 auf den Stock gesetzt) und
                                              Der formlosen Bauvoranfrage wegen Er-          zusätzlich einige am Eschentriebsterben
niert. Die Maßnahme ist auszuschreiben        richtung einer Wasserstofftankstelle auf
und an den wirtschaftlichsten Bieter zu                                                      leiden.
                                              dem Grundstück im Otto-Lilienthal-Ring
vergeben.                                     22, FlNr. 669/7, wurde das gemeindli-
Abstimmung: einstimmig angenommen                                                            Rückgabe der ehem. Asylbewerber-
                                              che Einvernehmen in Aussicht gestellt.         Räumlichkeiten im DG des VHS-Gebäu-
                                              Der notwendigen Befreiung wegen Er-            des an die Gemeinde
                                              richtung von 12 Busparkplätzen in ei-          Die Räume im Dachgeschoss des
❚ DFI Anzeigen – Digitale Fahr-              nem Teilbereich der privaten Grünfläche        VHS-Gebäudes wurden zum 01.06.2020
   gastinformation                            (ca. 1,0 m breiter Streifen) wurde eben-       vom Landratsamt München wieder an
                                              falls das gemeindliche Einvernehmen in         die Gemeinde zurückgeben. Nach Ab-
Der Landkreis München plant zusam-            Aussicht gestellt. Es ist hier an geeigneter   schluss der Renovierungsarbeiten fand
men mit dem MVV die Einführung von            Stelle eine Ersatzpflanzung zu schaffen.       am 27.05.2020 eine Abnahme durch
DFIs, sogenannten digitalen Fahrgastin-       Abstimmung: einstimmig angenommen              das Bauamt der Gemeinde Feldkirchen
formationen. Diese sollen im gesamten                                                        statt. Das Mietverhältnis mit dem Land-
Verbundbereich des MVV eingeführt                                                            ratsamt München ist somit beendet und
werden und eine Komfortsteigerung für                                                        die Räume stehen der Gemeinde wieder
ÖPNV Nutzer sein. Derzeit werden die          Bekanntgaben aus Aus-                          zur Verfügung.
Kommunen vom Landratsamt hinsicht-
lich ihres Interesses an der Digitalen        schuss- und Gemeinde-                          Neuanschaffung Unterflurcontainer so-
Fahrgastinformation befragt. Die Regie-       ratssitzungen ohne Be-                         wie Container im Wertstoffhof
rung von Oberbayern stellt aktuell eine
Förderung von bis zu 80 % der Gesamt-
                                              schlusserfordernis                             Die Kapazität der Unterflurcontainer in
                                                                                             der Hohenlindner Straße ist mittlerweile
kosten in Aussicht, mindestens jedoch                                                        nicht mehr ausreichend, weshalb – der
                                              Zusätzliche Fahrradständer vor dem
50 %. Die Module gibt es in drei Grö-                                                        bereits seinerzeit beim Bau errichtete –
                                              Kindergarten Arche Noah
ßen, wobei die kleinste Version batterie-                                                    dritte Schacht in den nächsten Wochen
                                              Auf Wunsch der Elternschaft hat die Ge-
betrieben ist. Die geschätzten Kosten be-                                                    mit einem weiteren Container ausge-
                                              meindeverwaltung vier Fahrradständer
Seite 10                                                        9 / 2020                               Feldkirchner Gemeindeblatt

stattet wird. Des Weiteren wurden für          des Weiteren muss die Gemeinde keine              Parkplätze am Ludwig-Glöckl-Haus
den Wertstoffhof in der Kapellenstraße         Mietkosten an Entsorgerfirmen für die             Die Parkplätze am Ludwig-Glöckl-Haus
zwei neue Behälter auf eigene Kosten           Bereitstellung der Container zahlen.              werden umgewidmet. Es wird eine Be-
beschafft für Altholz sowie Elektronik-                                                          schilderung „nur für Besucher“ angeord-
schrott. Diese sind wesentlich größer;                                                           net und aufgestellt.

  Amtliche Nachrichten
KulturRaum München e.V. bietet Kultur für alle                                                                               Landkreis
Der KulturRaum München e.V. setzt sich dafür ein, dass Landkreis-Bürgerinnen und –Bürger                                     München
unabhängig von ihrer finanziellen Situation oder körperlichen Einschränkung am kulturellen
Leben teilnehmen können. Über den KulturRaum München e.V. können berechtigte Personen
(diese sind z. B. Empfänger von Grundsicherung, ALG2, Sozialgeld, Personen mit geringer Rente oder Inhaber des München-Pas-
ses) kostenlose Eintrittskarten für verschiedene kulturelle Veranstaltungen erhalten.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Tel-Nr. 089/55267183 oder im Internet unter www.kulturraum-muenchen.de.

  Bekanntmachung
  Der Gemeinderat Feldkirchen hat in seiner Sitzung am 18.06.2020 beschlossen,
  die Richtlinien von freifinanzierten Mietwohnungen nach dem Mietwohnprogramm der Gemeinde Feldkirchen (mit und
  ohne Einkommensgrenzen) wie folgt abzuändern bzw. zu ergänzen:

  1. Nach Punkt 3.9 bzw. 3.10 wird folgender Satz aufgenommen: bzw. 3.11: Mitarbeiter der Gemeinde Feldkirchen und der
      Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Feldkirchen können, unabhängig von der erreichten Punktezahl, vorrangig
      als Mieter benannt werden.
  2. Punkt 3.9 bzw. 3.10 wird ergänzt durch: Mitarbeiter der Gemeinde Feldkirchen und der Kindertageseinrichtungen in der
      Gemeinde Feldkirchen erhalten 20 Punkte extra.
  3. Punkt 4 wird wie folgt aufgenommen: Bei Punktegleichheit entscheidet der längere Hauptwohnsitz in Feldkirchen. Sollte
      auch dieser gleich sein, entscheidet das Los.
  4. Das Ehrenamt erhält 2 Punkte extra.

  Die Richtlinien können im Rathaus Feldkirchen, Rathausplatz 1, 85622 Feldkirchen, 2. OG, Zimmer 2.14, Frau Gierlinger
  zu den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Sie sind ebenso auf der Homepage der Gemeinde
  Feldkirchen unter Bekanntgaben eingestellt.

  Bekanntmachung
  Freiwilliger Wehrdienst; Übermittlung von Daten
  an das Bundesamt für Wehrverwaltung
  Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in
  einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden.
  Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes ver-
  pflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten.
  Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermit-
  telt die Meldebehörde jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächs-
  ten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung: Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift.
  Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung ge-
  bunden und braucht nicht begründet zu werden. Er kann bei der Meldebehörde Feldkirchen eingelegt werden. Falls der
  Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, wird die Meldebehörde die genannten Daten weitergeben.

                                                          IMPRESSUM
                  Feldkirchner Gemeindeblatt • Herausgeber: Gemeinde Feldkirchen, Rathausplatz 1, 85622 Feldkirchen
                                           Verantwortlich: Andreas Janson, 1. Bürgermeister
 Satz, Druck, Verteilung: Ortmaier Druck GmbH, Birnbachstraße 2, 84160 Frontenhausen, Telefon 0 87 32 / 92 10-0, www.ortmaier-druck.de
       Für den Inhalt der Beiträge von Vereinen, Verbänden, Organisationen, Kirchen etc. sind die jeweiligen Verfasser verantwortlich.
                                             Die Redaktion behält sich vor, Beiträge zu kürzen.
                      Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Ohnes, Tel. 90 99 74-40 oder Fax 90 99 74-46.
              Redaktionsschluss: Jeweils am 15. des Monats • E-Mail: rathaus@feldkirchen.de • Internet: www.feldkirchen.de
Feldkirchner Gemeindeblatt                                 9/ 2020                                                      Seite 11

  Der Umweltberater
Abholtermine der Müllabfuhr
Restmüll:                                                                                Biomüll:
Leerungsgebiet Ost:                         Großbehälter (1100/770 L)                    Leerungsgebiet Ost:
Dienstag, 01.09., 15.09., 29.09.,           Leerungsgebiet Ost:                          Donnerstag, 03.09., 10.09., 17.09.,
13.10.2020                                  Mittwoch, 02.09., 09.09., 16.09.,            24.09., 01.10.2020
                                            23.09., 30.09., 07.10.2020
Leerungsgebiet West:                                                                     Leerungsgebiet West
Dienstag, 08.09., 22.09., 06.10.2020        Leerungsgebiet West:                         Freitag, 04.09., 11.09., 18.09., 25.09.,
                                            Freitag, 04.09., 11.09., 18.09., 25.09.,     02.10.2020
                                            02.10.2020

                Hinweis: Ab Oktober erfolgt die Biomüll-Abfuhr wieder im 14-tägigen Turnus

Papier:
Leerungsgebiet Ost u. West: Mittwoch, 02.09., 16.09., 30.09. und 14.10.2020

Gelber Sack:
Leerungsgebiet Ost (Abholung im zweiwöchigen Turnus)                 Leerungsgebiet West (Abholung im zweiwöchigen Turnus)
im September: Freitag, 04.09. und Freitag, 18.09.2020                im September: Freitag, 11.09. und Freitag, 25.09.2020
im Oktober:    Freitag, 02.10., Freitag, 16.10.                      im Oktober:    Freitag, 09.10. und Freitag, 23.10.2020
               und Freitag, 30.10.2020

Bitte stellen Sie den Gelben Sack am Abend vor der Abholung bzw. bis spätestens 7.00 Uhr am Tag der Abholung gut sichtbar und
ohne jemanden zu gefährden, an der Grundstücksgrenze bereit. Der Sack muss gut zugebunden sein. Eine Lagerung im Freien ist
untersagt. Den Gelben Sack erhalten Sie kostenlos im Rathaus an der Information oder beim Wertstoffhof.
Bitte beachten Sie, dass befüllte gelbe Säcke nicht im Wertstoffhof entsorgt werden können.

         Bei Problemen bezüglich der Abholung des Gelben Sackes stehen den Bürgern folgende telefonische Hotline
    und E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme zur Verfügung: 0800 / 1 22 32 55 (gebührenfrei) ds.muenchen@remondis.de
Druckfehler und Änderungen vorbehalten. Eine Übersicht über die Leerungsgebiete können Sie dem Abfallkalender entnehmen.

Öffnungszeiten Wertstoffhof, Kapellenstraße 4

    Jeweils Montag               16:00 – 19.00 Uhr
            Dienstag             16:00 – 19.00 Uhr
            Donnerstag           16:00 – 19.00 Uhr
            Freitag              16.00 – 19.00 Uhr
            Samstag              09:00 – 13:00 Uhr

Folgende Abfälle und Wertstoffe können abgegeben werden: Bauschutt (bis 100 l), Gartenabfälle (max. 2 m³), Sperrmüll (sie-
he hierzu jeweils nachfolgende Hinweise), Altholz (kein imprägniertes Holz und kein Altholz Klasse IV), Eisenschrott, Elektro-
nikschrott, Flachglas, Verbundglas, Kork, Altfett, Kerzenwachs, Altschuhe, Alttextilien (nicht verschmutzt), kleinteilige Eisen und
Nichteisenmetalle (z.B. Kronkorken, Nägel, Schraubverschlüsse), CDs und Druckerpatronen.

Bauschutt wird nur bis zu 100 l je Bauvorhaben angenommen, bei größeren Mengen bitte Container aufstellen oder Direktanlie-
ferung bei Fa. Mühlhauser, Kieswerk, Leonhard-Strell-Str. 16, 85540 Haar oder IRV Interroh, Otto-Perutz-Straße 9, München (bei
der Messe) oder bei Fa. AFM GMbH, Emeranstraße 55, 85622 Feldkirchen

Grünabfälle werden bis zu einer Höchstmenge von 2 m³ angenommen. Bitte beachten Sie, dass über den Grüngutcontainer kei-
ne Plastiksäcke oder Blumentöpfe entsorgt werden dürfen. Für Sammlung und Entsorgung von Grünabfällen können im Rathaus
stabile Pappesäcke (ca. 80 l) erworben werden, die auch über den Grüngut-Container entsorgt werden können.
Bei größeren Mengen bitte Container anfordern oder Direktanlieferung bei Fa. Ganser, Taufkirchnerstr.1, 85649 Brunnthal
(Neukirchstockach), bei der Fa. IRV Interroh, Otto-Perutz-Straße 9, München (bei der Messe) oder bei Fa. AFM GMbH, Emeran-
straße 55, 85622 Feldkirchen
Seite 12                                                   9 / 2020                        Feldkirchner Gemeindeblatt

Asbestzementprodukte und Rigips (Gipskartonplatten) werden am Wertstoffhof nicht angenommen. Eine Entsorgung von As-
bestzementprodukten ist gegen Gebühr bei der Firma AFM in der Emeranstraße 55 Feldkirchen, sonstigen Entsorgungsfachbetrie-
ben oder direkt über die Deponie Nord-West möglich.
Rigips kann auch direkt über die Firma Mühlhauser in Gronsdorf oder sonstigen Entsorgungsfachbetrieben entsorgt (gegen Ge-
bühr) werden.

Sonstige Problemabfälle, die auch im Wertstoffhof angenommen werden:
Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Feuerlöscher, Batterien und Akkus (bevorzugt im Handel abzugeben; bei Autobatterien
und Gaskartuschen A Pfandregelung), Kühlschränke.

      GIFTMOBIL – Problemmüll von Haus und Hof
Das Giftmobil steht wieder am Dienstag, 15. September/13. Oktober 2020 von 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr im Bauhof der Gemeinde
Feldkirchen, Kapellenstr. 4, für Ihren Problemmüll bereit. Angenommen werden in haushaltsüblichen Mengen z.B. Haushaltsrei-
niger, Lacke, Lösemittel, Säuren und Salze aus dem Hobbybereich. Bitte beachten Sie, dass diese Problemabfälle nur am Tag des
Giftmobils abgegeben werden können.

Entsorgung von Laub-                       Übersicht Straßenverzeichnis für betroffene Bürger der ALB-Befallszone:
gehölzen in der ALB-                        Straßennamen:                     Ungerade Hausnr.           Gerade Hausnr.

Befallszone;                                Alpenstraße:                      1 - 9b                     2 - 12
                                            Aschheimer Straße:                1 - 11                     2
Abholtermin im Septem-                      Brauereiweg                       keine                      12 - 16
ber (nur nach Voranmel-                     Eschenweg:                        1 - 41                     2 - 10
dung)                                       Falkenstraße:                     3 - 11                     2 - 16
                                            Fasanweg:                         9 - 47                     12 - 38
Bitte denken Sie daran, dass nach wie       Finkenstraße:                     1-3                        2-4
vor die neue Regelung für die Entsor-
                                            Friedensstraße:                   19 - 23                    26 - 44
gung von Laubgehölzen innerhalb der
                                            Hohenlindner Straße:              1                          2 - 6a
ALB-Befallszone gilt. Alle Bewohner
die innerhalb der ALB-Befallszone           Jahnstraße:                       3-9                        2 - 16
Laubgehölze zu entsorgen haben, kön-        Jakob-Wagner-Straße:              1-5                        8 - 20
nen diese nicht mehr an den Wertstoff-      Karolinenstraße                   5                          8
hof anliefern. Im September 2020 gibt       Kirchenstraße:                    1-5                        2-6
es folgenden Termin für die Abholung        Lerchenstraße:                    7 - 17                     4 - 14
von Laubgehölz aus der ALB-Befallszo-
                                            Münchner Straße:                  1-7                        2-6
ne vor Ort: Mittwoch, 23. September
                                            Oberndorfer Straße:               1 - 37                     2 - 22
2020. Eine Voranmeldung – spätestens
zwei Tage vor dem Abholtermin – im          Otto-Lilienthal-Ring:             1-5                        2 - 36
Umweltamt der Gemeinde ist notwen-          Pfarrer-Axenböck-Straße:          1 - 21                     2-6
dig, ansonsten wird das Material nicht      Schwalbenstraße                   5, 11 - 31                 2, 10 - 32
abgeholt. Rückfragen und Anmeldung          Tucherpark:                       1-9                        2 - 38
bitte unter der Tel. 089/909974-45 /-37     Von-Tucher-Straße:                1-7                        4-8
oder per E-Mail: reiprich@feldkirchen.      Wendelsteinstraße:                1 - 19                     2 - 16
de
                                            Zugspitzstraße:                   3 - 15                     keine

Anmeldung für Herbst-Sperrmüll-Abfuhr im Oktober
Die Sperrmüllabfuhr erfolgt auf Abruf mittels Meldekarten-System. Die hierfür benötigte Doppelkarte erhalten Sie im Rathaus an
der Information. Auf der Anforderungskarte müssen die abzuholenden Sperrmüllgegenstände genannt werden; mit der Antwort-
karte teilt Ihnen das Unternehmen den exakten Abholtermin mit.
Die Doppelkarte muss bis spätestens Freitag, 2. Oktober 2020, an das Abfuhrunternehmen gesandt oder im Rathaus abgegeben
werden. Nach diesem Termin ist eine Anmeldung zur Sperrmüllabfuhr nicht mehr möglich.
Sperrmüll ist – in gleicher Weise wie bei der Abgabe am Wertstoffhof – gebührenpflichtig. Die Gebühren entsprechen denen der
Selbstanlieferung am Wertstoffhof und sind bei der Abholung zu entrichten. Der gemeldete Sperrmüll muss an der Grundstücks-
grenze rechtzeitig zur Abholung bereitgestellt werden. Der öffentliche Verkehr (Fußgänger, Radfahrer usw.) darf dadurch nicht
behindert oder gefährdet werden. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Gemeindeverwaltung (Tel. 089 / 909974-37 oder -45).

Hundekottüten aus Recyclingmaterial
Jährlich werden in der Gemeinde ca. 125.000 Hundekottüten benötigt. Aufgrund der großen Stückzahl und aus Gründen der
Ressourcenschonung werden seitens der Gemeinde Feldkirchen künftig Hundekottüten aus 100% Recyclingmaterial beschafft.
Diese Tüten sind zwar teurer (Mehrkosten pro Jahr ca. 350,- Euro) als die bisher verwendeten, bestehen aber aus 100% recycel-
tem Kunststoff. So kann Kunststoff zumindest ein zweites Mal wiederverwendet und Rohstoffe sowie CO²-Emisssionen eingespart
werden. Die neuen Tüten werden eingesetzt, sobald die noch vorhandenen aufgebraucht sind.
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