Entgeltverhandlungen im Ausnahmezustand - Session 3 Dr. Christoph Seiler und Martin Heumann - DRG-Forum 2022

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Entgeltverhandlungen im Ausnahmezustand - Session 3 Dr. Christoph Seiler und Martin Heumann - DRG-Forum 2022
Session 3
Entgeltverhandlungen im Ausnahmezustand

Dr. Christoph Seiler und Martin Heumann
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Kurze Vorstellung

      216            > 83.000             > 3 Mio.            > 14 Mrd.
   Krankenhäuser   Krankenhausbetten   stationäre Patienten   Gesamtbudget
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Krankenhauszweckverband Rheinland – Das machen wir

   Wir unterstützen unsere Mitglieder umfassend                                                    Wir stellen Benchmarking-Daten
           bei den Entgeltverhandlungen                                                            für viele Bereiche zur Verfügung

22.03.2021         DRG-Forum 2021 | Session 3 | Entgeltverhandlungen im Ausnahmezustand | © Martin Heumann                            3
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Was ich vorbereitet habe…

 ➜ Stand der Budgetverhandlungen
 ➜ Über was man alles sprechen
   könnte/müsste…
 ➜ Die Herausforderung 2020: Verhandlung
   des Pflegebudgets

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Entgeltverhandlungen im Ausnahmezustand - Session 3 Dr. Christoph Seiler und Martin Heumann - DRG-Forum 2022
Budgetverhandlungen in Zeiten von
Corona
Entgeltverhandlungen im Ausnahmezustand - Session 3 Dr. Christoph Seiler und Martin Heumann - DRG-Forum 2022
Entgeltverhandlungen in Zeiten von Corona

             CORONA hat die Budgetverhandlungen
             2019 und 2020 gnadenlos ausgebremst.

    Jetzt müssen Krankenhäuser und Krankenkassen langsam
   Gas geben, um nicht völlig den Anschluss zu verlieren und in
      eine Dauer-Retrospektivität mit all ihren Nachteilen zu
                            rutschen.

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Entgeltverhandlungen im Ausnahmezustand - Session 3 Dr. Christoph Seiler und Martin Heumann - DRG-Forum 2022
Entgeltverhandlungen 2019: Übersicht Verhandlungsstand Somatik

                   9%
                                                                                 ➜ Bislang haben nur 78% aller KHZV-
             11%                                                                   Mitgliedshäuser einen Abschluss für das
                                                                                   Jahr 2019.
                                                                                 ➜ Deutschlandweit sieht das unterm Strich
                                          79%
                                                                                   ähnlich aus.
                                                                                 ➜ Aber der Sachstand ist von Bundesland
                                                                                   zu Bundesland sehr unterschiedlich.

                                                                                                               Stand: 17.3.2021

22.03.2021          DRG-Forum 2021 | Session 3 | Entgeltverhandlungen im Ausnahmezustand | © Martin Heumann                       7
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Entgeltverhandlungen 2020: Übersicht Verhandlungsstand Somatik

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Entgeltverhandlungen in Zeiten von Corona

    … d e r H ä u s e r h a b e n n o c h n i c h t e i n m a l e i n e n Te r m i n f ü r
                                          2020

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Entgeltverhandlungen im Ausnahmezustand - Session 3 Dr. Christoph Seiler und Martin Heumann - DRG-Forum 2022
Warum sind wir so spät dran?

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                                                          Verhandlungen wurden durch
                                                         Dienstreiseverbote und sonstige
                                                          Schutzmaßnahmen erschwert

                                                                 Warum sind
                                                                                                           Unklare Finanzierungsregelungen
             Verhandlungsrückstand 2019                          wir so spät                                 2020 bis in den Herbst hinein
                                                                    dran?

                                                      Das Pflegebudget ist 2020 erstmals
                                                      zu verhandeln. Da geht es um sehr
                                                        viel Geld und der Sachverhalt ist
                                                      komplex und kompliziert. Das ist der
                                                                eigentliche Punkt.

22.03.2021           DRG-Forum 2021 | Session 3 | Entgeltverhandlungen im Ausnahmezustand | © Martin Heumann                                 10
Entgeltverhandlungen in Zeiten von Corona

 Aber auch
 ➜           ohne Corona,
 ➜           ohne die finanzierungseitigen Sonderregelungen für das Jahr 2020
             und
 ➜           ohne das Krankenhauszukunftsgesetz

 hätten wir schon genug in Bezug auf die Budgetverhand-
 lungen zu tun gehabt.

22.03.2021         DRG-Forum 2021 | Session 3 | Entgeltverhandlungen im Ausnahmezustand | © Martin Heumann   11
Entgeltverhandlungen 2019/2020 – prominente
     Verhandlungstatbestände

                                        1.023 Seiten ohne FP-Katalog
304 Seiten inkl. FP-Katalog

                                                  Ob unsere
                                            Krankenhausfinanzierung
                                            komplexer geworden ist?
                                                                       12
Grundlagen, die bei der Verhandlung von Budgets bekannt sein
 sollten

                                                                          ➜     KHG - Krankenhausfinanzierungsgesetz
                                                                          ➜     KHEntgG – Krankenhausentgeltgesetz
                                                                          ➜     BPflV - Bundespflegesatzverordnung
                                                                          ➜     MDK-Reformgesetz
                                                                          ➜     COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz
                                                                          ➜     KHZG - Krankenhauszukunftsgesetz
                                                                          ➜     GVWG - Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung
                                                                          ➜     GPVG - Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und
                                                                                Pflege
                                                                          ➜     3. Bevölkerungsschutzgesetz
                                                                          ➜     DVG - Digitale Versorgung Gesetz
                                                                          ➜     Pflegeberufegesetz
                                                                          ➜     PpUGV - Pflegepersonal-Untergrenzenverordnung
                                                                          ➜     Pflegepersonalkosten-Abgrenzungsvereinbarung
                                                                          ➜     Pflegebudget-Verhandlungsvereinbarung
                                                                          ➜     Diverse GBA-Beschlüsse (z. B. gestufte Notfallversorgung, QFR-
                                                                                RL, Mindestmengen)

22.03.2021   DRG-Forum 2021 | Session 3 | Entgeltverhandlungen im Ausnahmezustand | © Martin Heumann                                             13
Zunehmende Komplexität – Wer blickt noch durch?

                     Ist das noch normal??

22.03.2021   DRG-Forum 2021 | Session 3 | Entgeltverhandlungen im Ausnahmezustand | © Martin Heumann   14
Entgeltverhandlungen 2020/2021: Komplexität steigt weiter
                                                               Psychiatrie
              Leistungen        Zu- und Abschläge                                             Sonstiges
                                                             Psychosomatik
                                                             Leistungsbezogener
               E1 (DRGs)                 FDA                                               Ausbildungsbudget
                                                                   Vergleich
                 E2 (ZE)          Pflegestellen-FÖP         Ausnahmetatbestände                Ausgleiche
                                                           Entgelte für regionale und
             E3.1 (Fallbezug)       Pflegezuschlag                                        Strukturanforderungen
                                                          strukturelle Besonderheiten
                                                                   Medizinisch
                E3.2 (ZE)             Notfallstufe                                       Konformitätserklärungen
                                                           leistungsgerechtes Budget
        E3.3 (Tagesbezug)              Hygiene             GBA-Personalvorgaben          Testate, Bescheinigungen

      Besondere Einrichtung            Telematik          Psych-Personal-Nachweis            Mindestmengen

                  NUBs           Pflege, Familie, Beruf          AEB-Psych                       Plan-QI
                                                              Stationsäquivalente
                                                                 Corona-Mehrkostenzuschlag
       Entgelte nach § 6, 2a    Zentrum/Schwerpunkt
                                                                  Behandlung
                                    Sicherstellung              Hebammen-Förderprogramm
                                  G-BA-Mehrkosten                      PpUG-Sanktionen
                                 Klinische Sektionen           Pflegebudget/Pflegeentgeltwert
22.03.2021                                                                                                          15
Was man alles besprechen müsste…

 ➜ All diese Punkte hätten in einer solchen Session wie dieser zu den
   Entgeltverhandlungen definitiv eine vertiefende Betrachtung verdient.
 ➜ Auch müsste man eigentlich eingehen auf Rahmenbedingungen wie die
       • Gesetzliche Grundlagen
       • Landesbasisfallwerte 2021
       • Leistungsentwicklung                                                                 Aber dafür bleibt bei einer
                                                                                        Gesamtdauer von 90 Minuten nicht die
       • Wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser
                                                                                                         Zeit.
       • aG-DRG-Katalog 2021                                                            Denn das die Verhandlungsrunde 2020
       • Pflegepersonaluntergrenzen                                                     absolut beherrschende Thema ist das
       • Pflegepersonalquotient                                                                    „Pflegebudget“.

22.03.2021           DRG-Forum 2021 | Session 3 | Entgeltverhandlungen im Ausnahmezustand | © Martin Heumann                   16
Ausgliederung der Pflege aus den DRGs und separate Finanzierung der
Pflegekosten: Mag sein, dass die Idee und die Intention dahinter gut war.
Aber in der Umsetzung ist das Pflegebudget für die Vertragsparteien vor
Ort eine schiere Katastrophe.
Das Pflegebudget – Überforderung für die
 Vertragsparteien vor Ort – und für die Schiedsstellen

 ➜ Wenn man schon die Vertragspartner vor Ort mit
   einem solchen Thema ins Rennen schickt, dann
   müssen wenigstens die Regeln so klar sein,
   dass man eine realistische Chance hat, sich zu
   verständigen.
 ➜ Diese Voraussetzung liegt nicht vor.
 ➜ Das Pflegebudget ist - wenig überraschend - der
   strittigste Punkt in den Budgetverhandlungen
   2020.

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Pflegebudget: Streitfragen

 ➜ Nach wie vor im Vordergrund steht die Frage: Was ist Pflege und was nicht?
   Vor allem: Welche Berufsgruppen gehören ins Pflegebudget und welche nicht?
       • Was wurde aus den DRGs ausgegliedert und was nicht?
       • Wie kann Kongruenz hergestellt werden zwischen dem, was das InEK aus den Fallpauschalen
         ausgegliedert hat und dem, was im Pflegebudget zu berücksichtigen ist?

 ➜ Und die zweite große Streitfrage dreht sich um die 4%, die die Krankenhäuser auf das
   Pflegebudget für pflegeentlastende Maßnahmen drauf haben wollen.
       • Was sind eigentlich pflegeentlastende Maßnahmen? Welche werden anerkannt?
       • Welche gelten, nur die seit 2019 eingeführten oder auch schon ältere Maßnahmen?
       • Was ist anzusetzen: Die Kosten der Maßnahme selbst oder die Pflegepersonalkosten, die dadurch
         eingespart werden?

 ➜ Eher eine Randfrage, aber dennoch finanziell bedeutsam und interessant: Gibt es einen
   Instandhaltungszuschlag in Höhe von 1,1% auf das Pflegebudget?

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Pflegebudget: Was gibt‘s Neues?

 ➜ Umsetzungs-Empfehlung durch die Bundesebene zur Vereinbarung des Pflegebudgets 2020
   (im Grunde eine nicht verpflichtende Konkretisierung der
   Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung 2020)
 ➜ Geänderte Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung für 2021
 ➜ Schiedsstellenentscheidung in Brandenburg
 ➜ Schiedsstellenverfahren in Mecklenburg-Vorpommern
 ➜ Schiedsstellenverfahren Hessen I
 ➜ Schiedsstellenverfahren Hessen II
 ➜ Schiedsstellenverfahren Hessen III
 ➜ Schiedsstellenverfahren Sachsen

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Pflegebudget: KK vergleichen Zahlen aus
 unterschiedlichen Quellen

 ➜ Die bisherigen Erfahrungen zeigen: Die Krankenkassen prüfen und vergleichen gemeldete
   Zahlen zur Pflege aus unterschiedlichen Quellen:

                                                           Forderung Pflegebudget

                                                                                                                   Zahlen aus den
             Qualitätsberichte, § 21er-
                                                                                                                   Pflegestellenförder-
             Daten, Pflegepersonal-
                                                                                                                   programmen der letzten
             untergrenzen, Homepage
                                                                                                                   Jahre

                                                           Meldung an das Statistische
                                                           Landesamt bzw. DESTATIS

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•   Alle Zahlen, Daten, Fakten zur Pflege im eigenen Haus sollten zukünftig über
    einen Schreibtisch wandern und dort auf Konsistenz und Erklärbarkeit hin
    überprüft werden.
•   Antizipieren Sie den Blick der Kostenträger auf Zahlen aus der Pflege aus
    unterschiedlichen Quellen.
•   Arbeiten Sie heraus, warum Unterschiede bestehen und halten Sie die
    Erklärungen für die Verhandlungen mit den Krankenkassen bereit!
•   Lassen Sie sich nicht verunsichern, meistens gibt es gute Gründe für die
    Differenzen in den Zahlen.
Pflegebudget: Kaum Verhandlungserfahrungen

 ➜ Von den Häusern, die sich mit dem Pflegebudget schon intensiv auseinandergesetzt haben,
   wird bestätigt, dass die Kalkulation des Pflegebudgets und das Hinterlegen der
   entsprechenden Positionen mit fundierten Zahlen einen erheblichen Arbeitsaufwand
   verursacht.
 ➜ Wenn Sie‘s gut machen wollen, bedenken Sie: Die normale Vorbereitungszeit für eine
   Budgetverhandlung vervielfacht sich durch die erstmalige Kalkulation des Pflegebudgets.

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•   Ganz wichtig: Fangen Sie rechtzeitig mit der
    Erarbeitung der Forderung des Pflegebudgets an.
•   Und zwar rechtzeitig vor dem gewünschten
    Verhandlungstermin!
•   Und das sind nicht nur ein paar Wochen vor dem
    Verhandlungstermin, das sind eher Monate.
Pflegebudget – Sachstand der Verhandlungen

 ➜ Nach wie vor ist unser Eindruck, dass nicht nur bei uns, sondern auch auf Seiten
   der Krankenkassen eine nicht unerhebliche Unsicherheit im Hinblick auf die
   Verhandlung des Pflegebudgets besteht.
 ➜ Offensichtlich ist die Sorge groß, dass nach der Ausgliederung der Pflege aus den
   Fallpauschalen nun mehr für die Pflege bezahlt werden muss als vorher.
 ➜ Dabei ist das doch eigentlich klar:
       • Nach den „unbegrenzten“ Finanzierungszusagen über das Pflegestellenförderprogramm
         2019 bzw. das Pflegebudget haben die Kliniken zwischenzeitlich in erheblichem Umfang
         zusätzliches Personal in der Pflege eingestellt, so wie es auch politisch eindeutig gewollt
         war.
       • Außerdem sind erhebliche tarifliche Zuwächse gerade in der Pflege zu verzeichnen.

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Pflegebudget – Sachstand der Verhandlungen

 ➜ Wenn die Krankenkassen nun überrascht sind, dass sie insgesamt mehr für die
   Pflege bezahlen müssen als 2019, dann ist das eigentlich überraschend.
 ➜ Und wenn aus dieser Unsicherheit heraus eine Verhandlungs- und
   Abschlusslähmung resultiert, dann ist das schwer zu akzeptieren.
 ➜ Nicht selten wird bereits im Eingangsstatement von Seiten der Krankenkassen
   deutlich gemacht, dass eine Budgetfindung heute nicht möglich ist.
 ➜ Und: Es kam nicht nur einmal vor, dass Krankenhäuser den Krankenkassen ihre
   Forderungsunterlagen und weitere umfangreiche Informationen zur Pflege zur
   Verfügung gestellt haben und dann der Verhandlungstermin abgesagt und auf
   unbestimmte Zeit verschoben wurde.

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Pflegebudget – Sachstand der Verhandlungen

 ➜ Und wenn dann das Pflegebudget verhandelt wird, zäumen die Krankenkassen das
   Pferd gerne von hinten auf.
 ➜ Eigentlich sollte es so sein:
       • Darstellung und Nachweis der hausindividuellen Pflegekosten mit anschließender Division
         dieses Pflegebudgets durch die hausindividuellen Pflegebewertungsrelationen.
       • Ergebnis ist dann ein hausindividueller Pflegeentgeltwert, der nichts anderes darstellt als
         eine Abschlagszahlung auf das vereinbarte Pflegebudget.
 ➜ Was machen die Kassen?
       • Sie bieten einen Pflegeentgeltwert an, der ihrer Meinung nach in die Landschaft passt.
 ➜ Das hat natürlich mit dem Ursprungsgedanken, dass die hausindividuellen
   Pflegekosten refinanziert werden sollen, nichts mehr zu tun.

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Pflegebudget – Sachstand der Verhandlungen

 ➜ Und: Der Vergleich oder ein Benchmark von Pflegeentgeltwerten ist auch nicht
   sinnvoll.
 ➜ Denn:
       • Je kürzer die Verweildauer, desto weniger Pflegebewertungsrelationen.
       • Je weniger Pflegebewertungsrelationen, desto höher der Pflegeentgeltwert.
 ➜ Anders herum: Bei einer vergleichsweise normalen Ausstattung mit Pflegepersonal
   kann ein besonders wirtschaftlich wirkender Pflegeentgeltwert entstehen, nur weil
   die Verweildauer überdurchschnittlich lang (und damit vielleicht unwirtschaftlich) ist.
 ➜ Schon dieses eine Beispiel zeigt: Die Sinnhaftigkeit eines Benchmarking von
   Pflegeentgeltwerten muss bezweifelt werden.
 ➜ Dennoch messen die Kassenverhandler einem solchen Vergleich in der Praxis eine
   enorme Bedeutung bei. Zu Unrecht.

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Pflegebudget – Sachstand der Verhandlungen

 ➜ Übrigens immer wieder in dem Zusammenhang erwähnenswert:
   Pflegepersonalkosten gelten qua Gesetz als wirtschaftlich im Sinne des
   Wirtschaftlichkeitsgebots.
 ➜ Zitat § 6a Abs. 2 Satz 5 KHEntgG:

       „Die Wirtschaftlichkeit der dem einzelnen Krankenhaus
       entstehenden Pflegepersonalkosten wird nicht geprüft“

 ➜ Bedeutet: Es ist eben nicht vorgesehen, dass die Krankenkassen hinterfragen, ob
   die Anzahl der eingesetzten Pflegekräfte wirtschaftlich ist. Also zum Beispiel, ob
   man die Pflegeleistung nicht auch mit weniger Personal hätte erbringen können.
   Oder ob der Pflegeentgeltwert von der Höhe her in die Welt passt.

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Pflegebudget: Fragen wozu?

 Die Krankenkassen haben Fragen über Fragen. Zu allem.
 Aber in erster Linie und ganz besonders
 ➜ …zur kalkulatorischen Ausgangsbasis
 ➜ …zu den Abgrenzungspositionen
 ➜ …zu den pflegentlastenden Maßnahmen und
 ➜ …zu den im Pflegebudget enthaltenen Mitarbeitern, insbesondere zu denen in den
   sog. Rubriken „Sonstige Berufe“ und „ohne Berufsabschluss“

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Pflegebudget: Fragen wozu?

 ➜ Die Krankenkassen fordern in Bezug auf das Pflegebudget das gläserne
   Krankenhaus.
 ➜ Das geht teilweise so weit, dass sogar die Gehaltsabrechnungen der Mitarbeiter
   eingefordert werden.
 ➜ Das geht mit Sicherheit zu weit.
 ➜ Aber: Es gibt eine Menge Informationen, die das Krankenhaus ohnehin verpflichtend
   zur Verhandlung des Pflegebudgets zur Verfügung zu stellen hat.

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Pflegebudget: Fragen wozu?

 ➜ Den Krankenkassen reicht das aber meistens nicht.
 ➜ Da stellt sich die Frage: Auf welche zusätzlichen Informationen haben die
   Krankenkassen denn überhaupt einen Anspruch?

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Pflegebudget – was muss vorgelegt werden? Und was
 nicht?

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Pflegebudget – was muss vorgelegt werden? Und was
 nicht?

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Pflegebudget – was muss vorgelegt werden? Und was
 nicht?

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Pflegebudget – was muss vorgelegt werden? Und was
 nicht?

 Also kurz zusammengefasst: Ausgewogenheit ist Trumpf!
 ➜ Das Krankenhaus ist verpflichtet, bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen
   und muss auch in angemessenem Umfang die geforderten Zahlen gegenüber den
   Krankenkassen erläutern und erklären.
 ➜ Ganz besonders dann, wenn Unplausibilitäten vorliegen oder Zahlen und Werte
   auffällig und nicht nachvollziehbar erscheinen.
 ➜ Aber: Das heißt nicht, dass die Krankenkassen ein Recht darauf haben, jede
   einzelne Zahl in Zweifel zu ziehen und zu hinterfragen.
 ➜ Ein gewisses Grundvertrauen darauf, dass die Zahlen stimmen, die vom Haus
   vorgelegt werden, müssen die Krankenkassen schon mitbringen.

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Schiedsstellenverfahren

 ➜ Zurzeit gibt es noch keinen Durchbruch bei den Verhandlungen des Pflegebudgets.
 ➜ Auch nicht nach Abschluss der sog. Umsetzungsempfehlung oder
   Empfehlungsvereinbarung auf Bundesebene.
 ➜ Und auch nicht nach den bisherigen Ergebnissen und Erkenntnissen aus den
   Schiedsstellenverfahren.

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Schiedsstellenverfahren

 ➜ Das erste Schiedsstellenverfahren (Asklepios Teupitz Brandenburg) begann mit
   Einreichung des Schiedsstellenantrags im März 2020 und endete nach der vierten
   Schiedsstellenverhandlungsrunde mit einem Beschluss der Schiedsstelle Mitte
   Februar 2021, also fast ein Jahr später.
 ➜ Eine Genehmigung bzw. Nicht-Genehmigung liegt noch nicht vor.
 ➜ Einige andere Schiedsstellenverfahren folgten oder sind noch in der Pipeline.
 ➜ Allerdings: Einheitlich ist die Spruchpraxis bislang nicht.
 ➜ Dennoch kristallisieren sich Punkte heraus, welche die Schiedsstellen doch einheitlich
   beurteilen.

22.03.2021        DRG-Forum 2021 | Session 3 | Entgeltverhandlungen im Ausnahmezustand | © Martin Heumann   40
Schiedsstellenverfahren – erste Richtungsentscheidungen

 ➜ Kein Schiedsstellenverfahren endete bislang nach dem ersten Verhandlungstag mit
   einem abschließenden Schiedsstellenspruch.
 ➜ Einen solchen gibt es bislang nur von der Schiedsstelle Brandenburg.
 ➜ Von den Schiedsstellen in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen gibt es
   bislang nur Zwischenbeschlüsse und Protokolle.
 ➜ Aus dem, was bislang vorliegt, kann man zumindest in Bezug auf einige Punkte
   schon ziemlich klar ausmachen, in welche Richtung die Entscheidungen gehen.

22.03.2021       DRG-Forum 2021 | Session 3 | Entgeltverhandlungen im Ausnahmezustand | © Martin Heumann   41
Bisherige Schiedsstellenverfahren – was sagt uns das?

 ➜ Auch wenn die Chancen der Krankenhäuser, sich bei den strittigen Themen mit
   ihren Vorstellungen durchzusetzen, groß zu sein scheinen, müssen sich alle
   Beteiligten über folgendes im Klaren sein:
 ➜ Vor der SST kann man sich nie sicher sein, was passiert.
 ➜ Sicher geglaubte Siege können sich in Niederlagen verwandeln. Für beide Seiten.
 ➜ Die Entscheidungen können von Schiedsstelle zu Schiedsstelle und von Verfahren
   zu Verfahren unterschiedlich sein.
 ➜ Nicht selten ist es auch eine Frage der Veranschaulichung und der
   Verplausibilisierung des eigenen Anliegens.
 ➜ Selbst die Vorsitzenden können ihre Grundsatzpositionen von Verhandlung zu
   Verhandlung ändern, ist alles schon vorgekommen.

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Bisherige Schiedsstellenverfahren – was sagt uns das?

 ➜ Ein Schiedsstellenverfahren ist sehr aufwändig. Von der Vorbereitung bis zur
   Durchführung. Für beide Seiten.
 ➜ Die Sachverhalte sind dem SST-Vorsitzenden gegenüber nicht einfach zu erklären,
   denn er hat im Zweifel von den Beteiligten am wenigsten Kenntnis von KHBV,
   Dienstplänen, Tätigkeitsbeschreibungen, Abläufen in der Pflege,
   Kalkulationsvorgaben, etc.
 ➜ Da muss man sich viel Mühe geben.
 ➜ Die SST-Verhandlungen dauern bislang oft bis in den Abend hinein. Eine schnelle
   Entscheidung gibt es (zumindest bislang) nicht. Es wurden bislang immer mehrere
   Tage benötigt.
 ➜ Der Sachverhalt „Pflegebudget“ ist komplexer als die Sachverhalte, die
   üblicherweise bei Schiedsstellenverfahren zur Entscheidung anstehen.

22.03.2021       DRG-Forum 2021 | Session 3 | Entgeltverhandlungen im Ausnahmezustand | © Martin Heumann   43
Das Pflegebudget: Pflegeentlastende Maßnahmen

Die Schiedsstelle kann im Einzelfall die Lösung
des Problems sein.
Aber auf keinen Fall die Lösung für alle Häuser.
Weder für uns, noch für die Kassen.
Was also tun???
Ist die Umsetzungsempfehlung die Lösung?

22.03.2021   DRG-Forum 2021 | Session 3 | Entgeltverhandlungen im Ausnahmezustand | © Martin Heumann   44
Pflegebudget – Umsetzungsempfehlung von der Bundesebene

 ➜ Ende des vergangenen Jahres haben
   sich die Vertragsparteien auf
   Bundesebene auf Konkretisierungen zu
   den Vorgaben zur Abgrenzung der
   Pflegepersonalkosten in der
   unmittelbaren Patientenversorgung auf
   bettenführenden Stationen verständigt.
 ➜ In Form einer Empfehlung für die
   Budgetverhandlungen für das Jahr 2020.
 ➜ In Form einer Änderungsvereinbarung
   der PpKAbgrVB für das Jahr 2021.

22.03.2021      DRG-Forum 2021 | Session 3 | Entgeltverhandlungen im Ausnahmezustand | © Martin Heumann   45
Pflegebudget – Umsetzungsempfehlung von der Bundesebene

 ➜ Für die Zuordnung von Personalkosten zum Pflegebudget ist die aktuelle
   Begriffsbestimmung der PpUGV maßgeblich:

 ➜ Und das heißt, dass folgende Berufsgruppen im Pflegebudget zu berücksichtigen sind:

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Pflegebudget – Umsetzungsempfehlung von der Bundesebene

 ➜ Pflegefachkräfte, denen die Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung nach
   dem Krankenpflegegesetz, dem Altenpflegegesetz oder dem Pflegeberufegesetz
   erteilt wurde.
 ➜ Pflegehilfskräfte,
       • die erfolgreich eine landesrechtlich geregelte Assistenz- oder Helferausbildung in der
         Pflege von mindestens einjähriger Dauer abgeschlossen haben…
       • die erfolgreich eine landesrechtlich geregelte Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder in
         der Altenpflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer abgeschlossen haben oder
       • denen auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes … eine Erlaubnis als
         Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer erteilt worden ist.
 ➜ Zu den Pflegehilfskräften im Sinne dieser Verordnung zählen außerdem
       • MFAs (Medizinische Fachangestellte)                                                                    Weiterhin
       • ATAs (Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten)                        gilt „Pflege
                                                                                                                am Bett“
       • NotfallsanitäterInnen
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Pflegebudget – Umsetzungsempfehlung von der Bundesebene

                         Die Kosten für nicht 1-3-jährig ausgebildete MitarbeiterInnen mit direktem und ohne
                      direktes Beschäftigungsverhältnis in der Pflege können in dem Umfang ins Pflegebudget
                          hineingerechnet werden, wie sie bereits im Jahresdurchschnitt 2018 in der Pflege
                                                           beschäftigt waren.

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Pflegebudget – Umsetzungsempfehlung von der Bundesebene

 ➜ Pflegebudget vor der Umsetzungsempfehlung

                                                Gesundheits‐ und
           Gesundheits‐ und                                                                Krankenpflegehelfer/
                                              Kinderkrankenpfleger/                                                             Altenpfleger/ ‐innen
         Krankenpfleger/ ‐innen                                                                  ‐innen
                                                     ‐innen

                                                                                               Sonstige Berufe                Ohne Berufsabschluss
                                                    akademischer                               (also nicht 1-3-jährig
        Altenpflegehelfer/‐innen                                                                                                    (also nicht 1-3-jährig
                                                   Pflegeabschluss                       ausgebildete, aber in der Pflege     ausgebildete, aber in der Pflege
                                                                                             tätige MitarbeiterInnen)             tätige MitarbeiterInnen)

                                                                                                                     Inkl. Pflegeschüler, ausländische
             Inkl. MFA, ATA, Rettungssanitäter,
                                                                                                                               Pflegekräfte im
               Hebammen, Bäcker, Friseure,
                                                                                                                          Anerkennungsverfahren,
                   Physiotherapeuten etc.
                                                                                                                        ungelernte Pflegehelfer etc.

22.03.2021                 DRG-Forum 2021 | Session 3 | Entgeltverhandlungen im Ausnahmezustand | © Martin Heumann                                               49
Pflegebudget – Umsetzungsempfehlung von der Bundesebene

 ➜ Pflegebudget nach der Umsetzungsempfehlung

                                            Gesundheits‐ und
           Gesundheits‐ und                                                  Krankenpflegehelfer/
                                          Kinderkrankenpfleger/                                                  Altenpfleger/ ‐innen       Altenpflegehelfer/‐innen
         Krankenpfleger/ ‐innen                                                    ‐innen
                                                 ‐innen

                                                                  +                                   +                                 +                         +
                                              Medizinische
                                                                                                                                                 Fachkraft für
              akademischer                   Fachangestellte/                Anästhesietechnische             Rettungssanitäter/-innen,
                                                                                                                                             Pflegeassistenz und
             Pflegeabschluss                Zahnmedizinische                  Assistenten/-innen               Notfallsanitäter/-innen
                                                                                                                                            Sozialassistenten/innen
                                             Fachangestellte

                                                 +       Ausländische Pflegekräfte
                                                                                    +                                    +                         +
                                                                     im                           Sonstige Berufe             Ohne Berufsabschluss
                        (Pflege-) Schülerinnen
                                                          Anerkennungsverfahren
                             und Schüler
                                                           (als davon-Position der              (in Höhe VK 2018)        -     (in Höhe VK 2018)     -
                                                          anderen Berufsgruppen)

22.03.2021                     DRG-Forum 2021 | Session 3 | Entgeltverhandlungen im Ausnahmezustand | © Martin Heumann                                                 50
Der Haken an der Sache…

Die Krankenhäuser sollten

•   darstellen
•   nachweisen
•   erklären
•   glaubhaft machen

können, wie viele MitarbeiterInnen
in den beiden strittigen Rubriken
bereits im Jahr 2018
durchschnittlich in Ihrem Haus
beschäftigt waren.
Pflegebudget – Umsetzungsempfehlung von der Bundesebene

 ➜ Wie soll der Nachweis erfolgen, wie viele Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt 2018 in diesen
   Berufsgruppen in der Pflege beschäftigt waren? Als geeignete Nachweise gelten insbesondere:

             Meldung nach der Krankenhausstatistik 2018
                   an das Statistische Landesamt                                               Stellenplan laut Jahresabschluss

                                                                VK-Nachweis 2018

        Entsprechend der Meldung an das Statistische                               Entsprechend der Meldung an das Statistische
          Landesamt differenzierte Aufstellung des                                    Landesamt differenzierte Aufstellung des
             Krankenhauses mit Unterschrift des                                         Krankenhauses mit Unterschrift des
                    Wirtschaftsprüfers                                             Krankenhausvorstandes/der Geschäftsführung

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Pflegebudget – Umsetzungsempfehlung von der Bundesebene

 ➜ Egal, welches Nachweisverfahren
   gewählt wird: Den Krankenkassen
   muss auf jeden Fall die 2018er
   Meldung ans LDS vorgelegt
   werden (Anhang E3).
 ➜ Wenn diese Zahlen nicht
   übereinstimmen mit dem, was
   vom Krankenhaus gefordert wird,
   dann ist aufgrund der anderen
   Nachweismöglichkeiten noch
   längst nicht aller Tage Abend.
 ➜ Aber für diesen Fall muss eben
   mehr erklärt, dargestellt und
   erläutert werden.

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•   Stellen Sie fest, wie viele MitarbeiterInnen der Berufsgruppen „Sonstige Berufsgruppen“
    und „ohne Berufsabschluss“ in der unmittelbaren Patientenversorgung auf
    bettenführenden Stationen im Jahr 2020 in Ihrem Hause gearbeitet haben:
•   Und stellen Sie fest, wie viele von diesen MitarbeiterInnen Sie ans Landesamt für
    Datenverarbeitung und Statistik in der Pflege im Jahr 2018 gemeldet haben.
•   In diese Arbeit sollten Sie größte Sorgfalt investieren.
•   Im Grunde sollte man Mitarbeiter für Mitarbeiter konkret und in Ruhe durchgehen und
    dahingehend bewerten, ob und wenn ja mit welchen Tätigkeiten und welchen Anteilen
    er/sie ins Pflegebudget gehört und wie man das nachweisen und belegen kann
    (Tätigkeitsbeschreibungen, Arbeitsverträge, Dienstpläne...)
Pflegebudget – Umsetzungsempfehlung von der Bundesebene

Das ist eine Mörderarbeit. Keine Frage.
Aber: Es geht hier um sehr viel Geld!
Jede(r) MitarbeiterIn, die hier als pflegebudget-
relevant dargestellt, nachgewiesen und erläutert
werden kann, kann bares Geld wert sein. Und das
über mehrere Jahre
Es lohnt sich, hier zu investieren und Klarheit zu
schaffen.
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•   Prüfen Sie, wie die Umsetzungsempfehlung in Ihrem Haus wirken würde.
•   Entscheiden Sie, ob für Ihr Haus die Umsetzungsempfehlung grundsätzlich in
    Frage kommen könnte.
•   Wenn das so ist: Fragen Sie die Kostenträger, ob sie sich eine Vereinbarung
    auf Basis der Umsetzungsempfehlung vorstellen können.
•   Wenn das nicht so ist: Stellen Sie sich schiedsstellenfähig auf und gehen Sie
    dann in die Verhandlung.
Umsetzungsempfehlung – Anwendung prüfen

 ➜ Wir können nur hoffen, dass in der Umsetzung des Kompromisses für relativ viele
   Häuser eine Möglichkeit liegt, sich mit den Kostenträgern auf ein Pflegebudget zu
   verständigen, das am Ende einigermaßen passt.
 ➜ Ansonsten fehlt mir die Phantasie, wie wir mit der Verhandlungsrunde 2020 jemals
   fertig werden sollen.
 ➜ Vergleichen sollte man diese Einigungsmöglichkeit nicht nur mit dem eigenen
   Wunschdenken, sondern mit dem, was alternativ möglich und erreichbar ist.
 ➜ Dabei sollte man stets im Blick behalten, wie hoch der Aufwand ist, um ein anderes
   Ergebnis zu erreichen und mit welcher (ggf. auch mittel- bis langfristigen)
   Unsicherheit das ggf. verbunden ist.
 ➜ Sollten Sie in die Schiedsstelle gehen, dürfte die Umsetzungsempfehlung keine
   Rolle spielen, denn:

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Welche Verhandlungsoptionen bestehen?

         Erstmal gar keine Verhandlung führen,
         sondern vertagen und Verhandlung erst
         später auf Basis von testierten Ist-Kosten
         im Jahr 2021 abschließen

                                      Verhandlung führen ohne Beachtung der
                                      Umsetzungsempfehlung aber ggf. unter
                                      Beachtung von Ergebnissen bisheriger
                                      Schiedsstellenverfahren

                                                                          Verhandlung auf Basis der
                                                                          Empfehlungsvereinbarung der
                                                                          Selbstverwaltung

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DRG-Forum 2021 | Session 3 | Entgeltverhandlungen im Ausnahmezustand | © Martin Heumann
Fazit

 ➜ Das Pflegebudget ist für die meisten Krankenhäuser das größte Problemfeld in den
   Verhandlungen.
 ➜ Die Vorbereitung ist umfangreich und muss mit viel Liebe zum Detail erfolgen,
   fangen Sie frühzeitig an.
 ➜ Machen Sie sich schiedsstellenfähig, gerade in diesem Punkt.
 ➜ Aber, bevor Sie in die Schiedsstelle gehen: Versuchen Sie ernsthaft, eine Lösung
   auf dem Verhandlungsweg zu finden, denn die Schiedsstelle ist keine Lösung für
   alle Häuser.
 ➜ Dafür gibt es zwei Eckpfeiler:
       • Die Umsetzungsempfehlung/Empfehlungsvereinbarung auf Bundesebene.
       • Die Erkenntnisse und Ergebnisse aus anderen Schiedsstellenverfahren.

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Fazit

 ➜ Wenn sich die Krankenkassen mit ihren Angeboten zu deutlich von diesen beiden
   Eckpfeilern wegbewegen, scheuen Sie den Weg in die Schiedsstelle nicht, wenn
   Sie gut vorbereitet sind.
 ➜ Insgesamt sind die bislang gemachten Schiedsstellenerfahrungen für die
   Krankenhäuser positiv.
 ➜ Insgesamt sollten sich beide Seiten bewusst sein:
       • Eine einzige Wahrheit gibt es bei dem Thema nicht.
       • Das Pflegebudget kann man nicht ausschließlich berechnen, man muss es auch
         verhandeln.
       • Dabei ist es von Zeit zu Zeit für beide Seiten wichtig, die Kirche im Dorf zu lassen und fair
         zu spielen.

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Take Home Messages

 ➜ Insgesamt werden die Zeiten nicht leichter und nicht einfacher.
 ➜ Wenigstens das kann man mit Sicherheit sagen

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