ERASMUS+ Studienaufenthalt Administrative Abläufe nach Nominierung - Universität für Bodenkultur Wien - BOKU

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ERASMUS+ Studienaufenthalt Administrative Abläufe nach Nominierung - Universität für Bodenkultur Wien - BOKU
Universität für Bodenkultur Wien

             ERASMUS+ Studienaufenthalt
     Administrative Abläufe nach Nominierung

22.03.2022                                                             1
ERASMUS+ Studienaufenthalt Administrative Abläufe nach Nominierung - Universität für Bodenkultur Wien - BOKU
Ansprechpersonen
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                                                                                              Allgemeine Email-Adresse:
                                                                                              erasmus@boku.ac.at

      Deutschland, Polen, Tschechien, Frankreich,                              Alle weiteren Erasmus+ Programmländer
      Griechenland, Niederlande, Schweden und                                  (gekennzeichnet in grün)
      Dänemark (gekennzeichnet in rot)
      DI Claudia Zefferer: claudia.zefferer@boku.ac.at                         Nicole Fohringer, BA MA: nicole.fohringer@boku.ac.at
      (ab Mitte April in Mutterschutz  zukünftige Vertretung Nicolas Fries)

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ERASMUS+ Studienaufenthalt Administrative Abläufe nach Nominierung - Universität für Bodenkultur Wien - BOKU
Inhalt
        Sie sind nominiert, nun folgen…                            Universität für Bodenkultur Wien

          Bewerbung an der Gastuniversität
          Formulare an der BOKU:
            Äquivalenzliste & digitales Learning
            Agreement

        Fristen
        Erasmus+ Zuschusshöhen
        Sonstige Zuschüsse und Stipendien
        Grant Agreement

        Datenbank Mobility Online
        OLS - Online Linguistic Support
        Weitere Infos (Covid-19 Infos, FAQs, Internationale Tage, Erasmus+
         Praktikum, soziale Vorbereitung auf den Austausch, Erasmus+ Kontakt)

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Sie sind nominiert, das heißt…
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 Von der BOKU wurden Sie für eine bestimmte Partneruni
      ausgewählt.
 BOKU-IR hat diese Partneruni bereits per Mail (oder Datenbank) über
      Ihre Nominierung informiert.
 Sie müssen sich trotzdem auch noch extra an der Partneruni
      bewerben. Info auf der Webseite Ihrer Gastuni über
      Anmeldemodalitäten für Austauschstudierende (Achtung: Application
      Deadlines!). Partneruni könnte Bewerbung noch ablehnen (passiert aber
      selten, wenn Sie eine vollständige Bewerbung einreichen).

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Gastuniversität
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 Bewerbungsfristen und -modalitäten für Austauschstudierende
      selbstständig prüfen! Skandinavien: Fristen bald, Süden: eher später
     KEINE Weitergabe von Unterlagen von BOKU-IR an Partneruni 
      Bewerbung an der Partneruni + BOKU-Schritte parallel erfüllen!
     Semesterdaten (in Skandinavien: Beginn WS im August, SS im Jänner)
     LVen (Voraussetzungen erfüllt? Bachelor/Master-Level?)
     Unterkunft, erste Tage (Hostel, CS, Buddy etc.)!
     Versicherung (Covid-Klausel!)
     Sprachkurs (freiwillig)
     Orientierung (Welcome Days)

Schweiz: Swiss-European Mobility Programme statt Erasmus+ (admin.
Ablauf gleich, aber Stipendium von CH!)
UK: OeAD verwendet Restgelder des Fördertopfs 2020 bis Ende Mai 2023,
Vertrag mit OeAD nicht BOKU!
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Weitere Schritte                                                  Universität für Bodenkultur Wien

   Mobility Online: https://www.service4mobility.com/mobility/LoginServlet
             Login und Passwort wie für BOKUonline (für MO bitte nie Internet
             Explorer verwenden, sondern andere Browser); Link zu MO als
             Lesezeichen speichern
   Aufenthaltsdauer (genauen Zeitraum lt. Academic Calendar angeben!)
         und (Haupt-) Unterrichtssprache bis 20.05. (WS/Studienjahr) / 20.11.
         (SS) erfassen => Mobility Online
   Digitales Learning Agreement („Studienvertrag“) => Mobility Online/EWP
   „Äquivalenzliste“ Vorausbescheid-Antrag-Anerkennung für Anrechnung
         der Fächer an der BOKU
   Grant Agreement („Stipendienvertrag“  Top-up-Fragen vorab
         beantworten!)

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ERASMUS+ Studienaufenthalt Administrative Abläufe nach Nominierung - Universität für Bodenkultur Wien - BOKU
LVen für Learning Agreement &
Äquivalenzliste erfassen I                                                  Universität für Bodenkultur Wien

Mobility Online Workflow – Geplante LVen erfassen, ggf. Kurse korrigieren

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ERASMUS+ Studienaufenthalt Administrative Abläufe nach Nominierung - Universität für Bodenkultur Wien - BOKU
LVen für Learning Agreement &
Äquivalenzliste erfassen II                    Universität für Bodenkultur Wien

Mobility Online Workflow – Kurse korrigieren

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ERASMUS+ Studienaufenthalt Administrative Abläufe nach Nominierung - Universität für Bodenkultur Wien - BOKU
LV erfassen – Kurspakete I          Universität für Bodenkultur Wien

        Es ist möglich Kurse zu splitten!

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ERASMUS+ Studienaufenthalt Administrative Abläufe nach Nominierung - Universität für Bodenkultur Wien - BOKU
LV erfassen – Kurspakete II         Universität für Bodenkultur Wien

        Es ist möglich Kurse zu splitten!

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NEU: Digitales Learning Agreement                          Universität für Bodenkultur Wien

  1. Eingabe der Kurse im Mobility Online (MO) Workflow (LV erfassen) 
       eigene Unterschrift via MO

  2. LA wird über MO an BOKU Fachkoordinator*innen (= Departmental
       coordinators) übermittelt  unterschreiben digital via MO

  3. LA wird über MO an die Partneruni gesendet  unterschreiben digital

  Bei Änderungen nach Ankunft: Neues LA über MO erstellen (erneut
       Einholung der Unterschriften erforderlich: Ihre Unterschrift, die der/der
       Erasmus+ Outgoing Koordinatorin/s an der BOKU und die Unterschrift der
       Gastuniversität) – erfolgt auch online

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Äquivalenzliste – Wer unterschreibt wann?                Universität für Bodenkultur Wien

  1. Eigene Unterschrift

  2. Pflicht- und Wahlpflicht-LV-Leiter*innen  entfällt,
       wenn nur freie Wahlfächer besucht werden

  3. Fachkoordinator*in

  4. Mail an die Studienservices studienservices@boku.ac.at senden;
       Abholung nach Benachrichtigung durch die Studienservices mit
       Unterschrift des Studiendekans  erst dann rechtlich gültig.
       ACHTUNG: Ohne Unterschrift des Studiendekans keine
       Anrechnung möglich! Studiendekan muss als einziger im Original
       unterschreiben!

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Äquivalenzliste
                          Universität für Bodenkultur Wien

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Äquivalenzliste - Hinweise
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 Idealerweise: Kombination aus Pflicht-LVen & (freien) Wahl-LVen
 Pflicht- und Wahlpflicht-LV: OK (Unterschrift) von BOKU-LV-Leiter*in,
     Schicken Sie möglichst detaillierte Kursbeschreibungen mit.
     Wenn es während des Auslandssemesters zu Änderungen kommt,
     unbedingt per Mail sofort Rücksprache mit Fachkoordinator*in bzw. LV-
     Leiter*in halten (ansonsten werden die Kurse u.U. NICHT angerechnet)
 Kurse, die im Vorfeld von BOKU LV-Leiter*in, Fachkoordinator*in UND
     Studiendekan Prof. Peyerl (in Studienservices zur Unterschrift abgeben)
     bestätigt wurden, müssen angerechnet werden.
 Es sind immer Äquivalenzliste & Learning Agreement auszufüllen, auch
     wenn „nur“ freie Wahl-LVen belegt werden.
 Achtung min. 3 ECTS/Aufenthaltsmonat + Puffer!  empfohlen 25-30
     ECTS/Semester
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Unterschied zw.
 Learning Agreement & Äquivalenzliste                                            Universität für Bodenkultur Wien

   Learning Agreement
              ist Studienvertrag zwischen den beiden Partnerunis und der/dem Studierenden
              Seitens der EU verpflichtend
              NEU: Ab WS 2022/23 => Abwicklung online via Mobility Online/EWP
              Änderungen können bis einen Monat nach Beginn des Aufenthaltes in Mobility Online
                gemacht werden

   Äquivalenzliste
              Vorausbescheid für Anrechnung der Fächer an der BOKU
              Wird in MO erstellt, Unterschriften per Mail bzw. im Original am Ausdruck (Studiendekan)
              Äquivalenzliste vor Aufenthalt  beinhaltet alle geplanten Fächer
              Äquivalenzliste nach Aufenthalt  beinhaltet alle tatsächlich absolvierten Fächer

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Fachkoordinator*innen
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 Zuständig für akademische Fragen

 Wer ist mein/e Fachkoordinator*in?
             Steht automatisch auf Learning Agreement / Äquivalenzliste (MO)
             und auf BOKU-IR Seite ersichtlich
             (Änderung bei LAP: ab April 2022 ist Dr. Jiricka-Pürrer für LAP
             zuständig (Vertretung von Prof. Damyanovic bis Herbst 2022)

 ACHTUNG: Zulassungsauflagen müssen an der BOKU abgelegt
      werden.

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Was, bis wann, wohin?
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Bis 20.05. (WS) / 20.11. (SS)
   Aufenthaltsdaten und (Haupt-)Unterrichtssprache in Mobility Online
   ergänzen, Eingabe der LVen und Semesterdaten (Academic Calendar
   Gastuni!) für den Erasmus-Vertrag
Bis spätestens zur Abreise:
 „Äquivalenzliste“ inkl. aller Unterschriften
       => Upload in MO
 Digitales Learning Agreement inkl. aller Unterschriften => via MO
 OLS (Online Linguistic Support) („Sprachtest“ bzw. Nachfolgetool)
       => Link wird per Mail versendet - OLS-Test vor dem Aufenthalt ist
       verpflichtend!
 Top-up-Fragen  damit Grant Agreement erstellt werden kann

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Grant Agreement (GA) in Mobility Online
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   GA = Vertrag für Erasmus+ Förderung
   GA nach Erledigung LA/ÄL und Beantwortung der Top-up-Fragen vor
       Antritt über Mobility Online verfügbar
   ACHTUNG: richtige Daten angeben bzw. kontrollieren (Name,
       Meldeadresse, Bankverbindung, IBAN (d.h. EU-Konto) –
       Aufenthaltsdaten immer lt. Academic Calendar angeben!
   ERASMUS+ Vertrag unterschreiben und in MO hochladen
   Green Travel muss vorher angekreuzt sein, spätere Beantragung nicht
       möglich. Falls nicht emissionsarm gereist wurde, werden ggf. € 50,- bei
       der zweiten Rate abgezogen. Belege aufheben!

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Studiengebühren
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 Studiengebührenbefreiung WÄHREND Austausch (verändert nichts an
 Toleranzsemestern!)

 Falls Sie z.B. im WS 2022/23 Studiengebühr bezahlen UND im Jänner
 2023 (min. 4 Wochen während BOKU-WS exkl. Ferienzeit) nachweislich
 bereits an Gastuni sein müssen (SS) => Studiengebührenbefreiung auch
 für WS 2022/23 möglich, Deadline dafür 30. November in
 Studienservices. Bitte bei uns vorher rechtzeitig melden. Rückwirkend
 geht nicht!

 ÖH-Beitrag MUSS einbezahlt werden (Sie können an der BOKU
 Prüfungen von bereits absolvierten Kursen ablegen; diese zählen aber
 nicht für die 3 ECTS/Monat), dadurch auch ÖH-Versicherung!

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Erasmus+ Zuschusshöhen*
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      3 Ländergruppen: zw. € 380,- und € 480,- monatlicher Zuschuss:

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      Top-ups für Studierende mit Kind, Studierende mit Behinderung: € 250,- aliquot pro Monat
      Green-Travel Top-up: € 50,- einmalig
      Studienjahrregelung: 1. Semester Raten, 2. Semester aliquote Restmittelausschüttung

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Berechnung des Erasmus+ Zuschusses
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 Zuschusshöhe wird auf den Tag genau berechnet
 70% am Beginn des Auslandsaufenthalts, 30% nach Beendigung und
      Einreichung aller Unterlagen bei BOKU-IR via Mobility Online
 Endgültige Berechnung erfolgt anhand der Aufenthaltsbestätigung, die
      von Ihrer Gastuniversität unterschrieben werden muss (frühestens 7 Tage
      vor Abreise oder später – jedenfalls VOR Ort)

       nach Ende des Aufenthalts das Original scannen und in Mobility Online
      hochladen (Original aufbewahren)

       Studienservices per Mail schicken (für Rückmeldung!)

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Studienbeihilfenbezieher*innen
    (zusätzlich):
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  Volle Erasmus+ Förderung & Studienbeihilfe
      https://www.stipendium.at/studienfoerderung/beihilfe-ausland/auslandsbeihilfe/
  Antrag vom Studiendekan unterschreiben lassen
      (gemeinsam mit Äquivalenzliste per Mail in den Studienservices zur
      Unterschrift einreichen)

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Sonstige Zuschüsse und Stipendien
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   https://grants.at//
   http://www.scholarshipportal.com/
   Bestätigung über Nominierung in MO

   Stipendien der Bundesländer:
    TOP-Stipendien der NÖ Forschungs- und Bildungsges.m.b.H. (NFB)
    Auslandsstipendium der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol
    Auslandsstudienbeihilfen des Landes Steiermark
    Stipendien der Tiroler Landesregierung
    Vorarlberg-Stipendium zur Förderung von Studien- und Forschungsaufenthalten im Ausland

   Länderspezifische Stipendien (Bsp.)
    Semester- und Jahresstipendien des Spanischen Außenministeriums
    Stipendien im Rahmen des Kulturabkommens mit Italien

   ACHTUNG: Erasmus+ Stipendium darf NICHT gleichzeitig bezogen werden mit:
    Auslandsstipendien, die vom BMWFW oder anderen Bundesstellen direkt finanziert werden
    Andere Zuschüsse aus Mitteln der EU (z.B. für ein Joint Master Studium, etc.)
    Bitte bei entsprechender Stipendienstelle klären!

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OLS – Online Linguistic Support
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     Sprachliche Unterstützung durch EU
     Sprach-Assessment („Sprachtest“) vor Antritt des Aufenthalts ist
        verpflichtend (Ausnahme Muttersprache)

     Bezieht sich auf die Arbeitssprache während des Auslandsaufenthalt
     Nach Test Möglichkeit eines freiwilligen OLS-Online Sprachkurses

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Erasmus+ in Zeiten von Corona
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     Aufenthalte grundsätzlich möglich
     Um Erasmus+ Förderung beziehen zu können, physischer Aufenthalt
         im Gastland erforderlich
     Aufenthalt erfolgt auf eigenes Risiko – bitte informieren Sie sich über:
          aktuelle Situation in Ihrem Gastland
          Vorgaben und den Lehrbetrieb an Ihrer Gastuniversität
          etwaige Ein- und Ausreisebestimmungen (Reisewarnungen, PCR-Tests,
             Quarantäne, …)
            Ihren persönlichen Versicherungsschutz
            Richtlinien an der BOKU: https://short.boku.ac.at/int-out-aktuell
            Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
            Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
            FAQs vom OeAD: https://bildung.erasmusplus.at/de/hochschulbildung/erasmus-
             aufenthalte-und-covid-19/faqs-zu-erasmus-aufenthalten-von-studierenden-im-
             kontext-von-covid-19/

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Noch ein paar Hinweise …                                          Universität für Bodenkultur Wien

     Erasmus+ Studienaufenthalt: min. 2 volle Monate, min. 3 ECTS pro Monat
        (besser mehr!)
     BOKU Empfehlung: 25-30 ECTS pro Semester (Keine Limitierung an freien Wahl-
        LVen für Erasmus+  kein Zwang diese für Abschluss zu verwenden bzw.
        Abschluss mit mehr freien Wahlfächern auch möglich)
     Erasmus+ Stipendium pro Studienzyklus für max. 12 Monate möglich;
        d.h. 12 Monate im Bachelor, 12 Monate im Master, 12 Monate im PhD.
        Kombination mit Praktikum möglich
     Am Ende des Aufenthalts auszufüllen: Online-Bericht aus Beneficiary Module (BM)
        für die EU (EU Online Survey), ansonsten muss evtl. Erasmus+ Zuschuss
        zurückgezahlt werden.
     Verpflichtender Erfahrungsbericht für die BOKU
     Weitere Infos: http://www.boku.ac.at/int-out-e.html „Ablauf des Aufenthalts“

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Weitere Infos auf BOKU-IR Website
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     „Ablauf des Aufenthalts“: http://www.boku.ac.at/int-out-e.html (Präsentation)
     Umfangreiche FAQs: https://short.boku.ac.at/6rk46z

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Erasmus+ Praktikum
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    Ähnliche Voraussetzungen wie bei Studierendenaufenthalt
    min. zwei absolvierte BOKU Semester
    Dauer: 2 - 6 Monate
    Studienrelevant!
    Zuschuss: € 530,- bis € 630,- Euro pro Monat (je nach Zielland)
    Anträge laufend möglich – first come first served
    Bewerbung über Mobility Online bis 2 Monate vor Antritt
    Weitere Infos inkl. Bewerbungsunterlagen:
     http://www.boku.ac.at/int-out-ep.html
    Kontakt: Catharina Hopkins, catharina.hopkins@boku.ac.at

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Weitere Infos…
                                                     Universität für Bodenkultur Wien

 Internationale Tage 9. - 11. Mai 2022

 Facebook BOKU Exchange

 Facebook Accommodation Exchange BOKU Gruppe WG Zimmer an
     Incomings während Auslandssemester vermieten)

 Stammtisch für internationale Studierende

 Buddy www.boku.ac.at/int-out-buddies.html

 Tandem www.boku.ac.at/int-languages-tandem.html

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Viel Erfolg
    bei den Vorbereitungen für Ihren   Universität für Bodenkultur Wien

    Erasmus+ Studienaufenthalt!

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