Erben und Vererben Informationen und Erläuterungen zum Erbrecht - FAMILIE UND GESELLSCHAFT - Bundesministerium der Justiz

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Erben und Vererben Informationen und Erläuterungen zum Erbrecht - FAMILIE UND GESELLSCHAFT - Bundesministerium der Justiz
FAMILIE
UND GESELLSCHAFT

Erben und Vererben
Informationen und Erläuterungen zum Erbrecht
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Erben und Vererben
Informationen und Erläuterungen zum Erbrecht
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Vorwort

Wohl nur wenigen Menschen fällt es         in sozialen Netzwerken, bei Online-­
leicht, sich mit der Frage zu befassen,    Bezahldiensten oder Online-Spielen.
was nach ihrem Tod mit ihrem Nach-         Wir müssen uns zunächst darüber klar-
lass geschehen soll. Die Broschüre „Er-    werden, wer rechtlich in unsere Fuß-
ben und Vererben“ soll hierzu eine ers-    stapfen treten soll. Danach stellt sich
te Hilfestellung und Orientierung sein.    die Frage, wie wir unseren letzten Wil-
Sie möchte einen Anstoß geben, sich        len rechtlich umsetzen möchten, ob im
rechtzeitig über diese Fragen Gedanken     Rahmen eines Testaments oder eines
zu machen. Sie gibt aber auch den Hin-     Erbvertrags. Soll eine Person unse-
terbliebenen Hinweise, was nach dem        res Vertrauens als Testamentsvollstre-
Tod eines Angehörigen oder einer sonst     cker unsere Anordnungen durchsetzen?
nahe­stehenden Person zu beachten ist.     Treffen wir zu Lebzeiten keine Rege-
                                           lung, tritt die im Bürgerlichen Gesetz-
Wir haben es in der Hand, selbst unsere    buch vorgesehene gesetzliche Erbfolge
Vermögensnachfolge beizeiten zu re-        ein. Diese sieht vor, dass in erster Linie
geln. Klare Regelungen können späte-       Kinder und Ehegatten erben. Sind kei-
ren Streit und Ärger vermeiden helfen.     ne Nachkommen vorhanden, schließen
Zum Vermögen gehört dabei heute auch       sich je nach Verwandtschaftsgrad die
der digitale Nachlass, unsere Daten etwa   übrigen Angehörigen an.
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Bei Erbfällen mit Auslandsberührung          Pflichtteilsansprüche geltend machen?
sind Besonderheiten zu beachten. Ent-        Welche steuerlichen Belastungen kön-
sprechende Vorschriften finden sich in       nen auf meine Erben zukommen?
der Erbrechtsverordnung der EU und
im Internationalen Erbrechtsverfah-          Die rechtskundige anwaltliche oder
rensgesetz. Nähere Informationen hier-       nota­rielle Beratung oder auch die In-
zu enthält die Broschüre „Die Euro­          formation durch eine Rechtsberatungs-
päische Erbrechtsverordnung“.                stelle kann und will die Broschüre nicht
                                             ersetzen. Dazu ist das Erbrecht eine viel
Vorsorge zu treffen, ist nicht nur für die   zu komplexe Rechtsmaterie und sind die
Zeit nach dem Tod ratsam. Sollten wir        familiären Konstellationen zu vielfältig.
durch Unfall, Krankheit oder Alter nicht     Die Broschüre gibt aber einen ersten
mehr in der Lage sein, unsere recht­         Überblick und soll Ermutigung sein,
lichen Angelegenheiten selbst zu regeln,     sich diesen sensiblen Fragen unserer
ist es gut, wenn wir rechtzeitig einen Be-   Rechtsnachfolge zu stellen.
treuer ausgewählt oder einer Person un-
seres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht
erteilt haben. Zu überlegen ist auch, mit
einer Patientenverfügung selbst vorab
über eventuelle ärztliche Behandlungen       Dr. Marco Buschmann MdB
zu entscheiden. Das Bundesministerium        Bundesminister der Justiz
der Justiz hat zu diesen beiden Themen
die Broschüren „Patientenverfügung“
und „Betreuungsrecht“ herausgegeben.

Bevor wir eine Entscheidung über unse-
re Vermögensnachfolge treffen, sollten
wir uns gründlich informieren. Die vor-
liegende Broschüre ist ein erster Schritt
auf dem Weg, die für die jeweilige fami-
liäre Situation richtige Regelung zu fin-
den. Sie gibt Antworten auf viele wich-
tige Fragen: Wer ist gesetzlicher Erbe?
Was habe ich zu beachten, wenn ich ein
Testament machen möchte? Wer kann
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Inhalt

Vorwort .................................................................................................................................... 4

Erben und Vererben .............................................................................................................. 8

Wer erbt? ................................................................................................................................ 10
      Kein Testament vorhanden
      1. Ordnung
      2. Ordnung
      3. und weitere Ordnungen
      Der Ehegatte
      Wann ist ein Testament sinnvoll?
      Testament vorhanden – wer erbt?
      Pflichtteil: Was ist das?
      Ist das Testament gültig?

Informationen hinterlassen ............................................................................................... 22
      Digitaler Nachlass

Das Testament ....................................................................................................................... 25
      Das eigenhändige Testament
      Das öffentliche Testament
      Was ist ein gemeinschaftliches Testament?
      Was kann man in einem Testament alles regeln?
      Kann man ein Testament ­widerrufen?
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Der ­Erbvertrag ...................................................................................................................... 32

Todesfall – was ist zu ­beachten ........................................................................................ 34
      Was ist nach dem Tod eines Ange­hö­rigen oder einer Ihnen sonst
      nahe­stehenden Person zu beachten?
      Schulden! Wollen Sie jetzt noch erben?
      Erbschein
      Miterben /Miterbinnen vorhanden – was tun?

Die Erbschaftssteuer ............................................................................................................ 39
      Wie wird der Nachlass steuerlich bewertet?

Beratung ................................................................................................................................. 45
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Erben und Vererben

Streitigkeiten über ein Erbe haben schon manche
Familien­beziehungen gestört oder es sind Freund­
schaften daran zerbrochen.

Streit um Ihr Erbe können Sie Ihren Erben jedoch ersparen,
wenn Sie sich rechtzeitig über das Erben und Vererben
informieren und jetzt schon Vorsorge für den Todesfall treffen.
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Haben Sie Ihren „Letzten Willen“ nicht              gegebenen Erbfolge regelmäßig nicht
in einem Testament oder in einem                    mehr als ¾ des Nachlasses erben kann,
Erbvertrag festgehalten, wird Ihr Erbe              solange beispielsweise noch ein Neffe
nach den gesetzlichen Bestimmungen                  von Ihnen lebt?
unter Ihren Verwandten und dem
Ehegatten* verteilt. Aber entspricht                Wollen Sie unliebsame Überraschun-
dies auch voll und ganz Ihren eigenen               gen ausschließen, sollten Sie ein Testa­
Wünschen?                                           ment errichten. Wie man das macht
                                                    und was bei einem Erbfall zu beachten
Ist Ihnen zum Beispiel klar, dass Ihr               ist, sagt Ihnen die Broschüre auf den
Ehegatte aufgrund der ­gesetzlich vor-              folgenden Seiten.

           Bruder                       Erblasser                  Ehefrau ½ + ¼

           Neffe ¼

 Auch wenn eine Lebenspartnerschaft nicht in eine Ehe umgewandelt wird, steht dem überlebenden
*

 Lebenspartner ein dem Ehegatten entsprechendes Erbrecht zu.
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Wer erbt?

Auch schon in jungen Jahren muss man damit rechnen,
eine­r todbringenden Krankheit oder einem Unfall zum
Opfer zu fallen.

Wer sicher sein möchte, dass sein Vermögen dann in den richtigen
Händen landet, sollte sich recht­zeitig Gedanken über die Vertei­
lung machen.

Abgesehen von anderen nützlichen Vorkehrungen für den
Todes­fall, z. B. einer vertrauten Person eine „Kontovollmacht
über den Tod hinaus“ zu erteilen, damit diese die ersten an­
fallenden Kosten bis zur Erteilung eines
11

Erbscheins abdecken kann, sollten Sie sich vor allem über­
legen, ob Sie ein Testament errichten wollen. Wird kein
Testament hinterlassen, tritt gesetzliche Erbfolge ein.
Für Ihre Entscheidung müssten Sie also erst einmal wissen,
wer Sie beerbt, wenn kein Testament vorhanden ist.

Kein Testament vorhanden                     Eine weitere Ausnahme vom Grund-
                                             satz der Verwandtenerbfolge besteht für
Nach dem deutschen Erbrecht erben            Ehegatten, die, obwohl sie in der Regel
grundsätzlich nur Verwandte, also Per-       nicht miteinander verwandt sind, also
sonen, die gemeinsame Eltern, Groß-          keine gemeinsamen Vorfahren haben,
eltern, Urgroßeltern, aber auch noch         dennoch ein eigenes Erbrecht in Bezug
entferntere gemeinsame Vorfahren ha-         auf ihren Ehegatten haben. Ist die Ehe
ben. Nicht in diesem Sinne verwandt,         geschieden, besteht kein Erbrecht mehr.
und daher von der gesetzlichen Erbfol-       Unter bestimmten Voraussetzungen gilt
ge ausgeschlossen, sind Verschwägerte:       dies auch bereits bei in Scheidung leben-
z. B. Schwiegermutter, Schwiegersohn,        den Ehepartnern.
Stiefvater, Stieftochter, angeheiratete
Tante, angeheirateter Onkel; denn mit        Im Gegensatz zu Partnerinnen und Part-
diesen hatte die verstorbene Person          ner einer eingetragenen Lebenspartner-
(das Gesetz spricht vom „Erblasser“)         schaft, die erbrechtlich den Ehegatten
keine gemeinsamen Vorfahren.                 gleichgestellt sind, ist für andere Lebens-
                                             gemeinschaften ein gesetzliches Erb-
Eine Ausnahme ergibt sich bei der Ad-        recht nicht vorgesehen.
option (Annahme als Kind). Sie bewirkt
grundsätzlich ein umfassendes gesetzli-      Informationen für Paare, die ohne Ehe
ches Verwandtschaftsverhältnis zu den        oder eingetragene Lebenspartnerschaft
Annehmenden und deren Verwandten,            zusammenleben, enthält die Informa-
mit allen Rechten und Pflichten. Die         tion des Bundesministeriums der Justiz
Adoptivkinder sind daher den leiblichen      „Gemeinsam leben“, die Sie im Internet­
Kindern in der Regel gleichgestellt (eini-   angebot des Minis­teriums unter
ge Besonderheiten kann es bei der            www.bmj.de/publikationen finden.
Adop­tion volljähriger „Kinder“ geben).
12

Nun sind jedoch nicht alle Verwandten     Das Gesetz teilt sie in Erben verschie­
in gleiche­r Weise erbberechtigt.         dener Ordnung ein:

                                        Großeltern

                    Eltern

                                                          Tanten /Onkel

  Ehefrau          Erblasser             Geschwister                Cousinen /Cousins

                                        Nichten /Neffen
Abkömmlinge

                                                           Erbinnen/Erben 1. Ordnung
                                                           Erbinnen/Erben 2. Ordnung
                                                           Erbinnen/Erben 3. Ordnung
13

1. Ordnung

Zu den Erben dieser sogenannten                       Soweit es jemanden gibt, der zu dieser
1. Ordnung gehören nur die Abkömm­                    Gruppe der besonders ­nahen Verwand-
linge des Verstorbenen, also die Kinder,              ten gehört, gehen alle entfernteren
die Enkel, die Urenkel etc.                           Verwandten leer aus und können nicht
                                                      am Erbe teilhaben.
Nichteheliche Kinder* gehören zu
den gesetzlichen Erben ihrer Mütter
und ihrer Väter sowie der jeweiligen
Verwandten.

                                                          Beispiel
                                                          Der Erblasser hat eine Tochter
         Erbinnen/Erben 1. Ordnung                        und zahlreiche Neffen und
         Erbinnen/Erben 2. Ordnung                        Nichten. Die Neffen und Nichten
                                                          erben nichts.

     Tochter                Erblasser                  Bruder                  Nichten /Neffen

 Eine Ausnahme gilt für Erbfälle, bei denen der Erblasser vor dem 29. Mai 2009 verstorben ist: In diesen
*

 Fällen wurde ein vor dem 1. Juli 1949 geborenes nichteheliches Kind nur dann gesetzlicher Erbe seines
 Vaters und der Verwandten von väterlicher Seite, wenn der Erblasser am 2. Oktober 1990 seinen ge­
 wöhnlichen Aufenthalt in den neuen Bundesländern hatte. Die Bundesregierung prüft derzeit noch,
 welche Konsequenzen aus den jüngsten Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
 zum Nichtehelichenerbrecht in Deutschland zu ziehen sind, in denen diese Regelung im Einzelfall als
 diskriminierend angesehen wurde.
14

Die Kindeskinder, also die Enkel,            Eltern bereits verstorben sind
Ur­enkel usw., können regelmäßig             oder selbst das Erbe nicht anneh-
nur dann etwas erben, wenn ihre              men wollen.

                                                Beispiel
                                                Die Verstorbene hatte eine Tochter
                                                und weiterhin drei Enkel, die von
                                                einem bereits verstorbenen Sohn
               Erblasserin                      abstammen.

                                                Die Tochter erhält die Hälfte des
                                                Erbes, während die Enkel sich
                                                die andere Hälfte – nämlich die
                                                Hälfte, die auf ihren Vater entfal­
                                                len wäre – teilen müssen.

     Tochter                   Sohn             Jede/r Enkelin/Enkel erhält also
                           (vorverstorben)
       ½                                        1/6 des Erbes.

                                                   Erbinnen/Erben 1. Ordnung
          Enkelin /Enkel
                  je 1/6
15

2. Ordnung

Erben der 2. Ordnung sind die Eltern
des Verstorbenen und deren Kinder                  Beispiel
und Kindeskinder, also die Geschwister             Ein Erblasser hinterlässt eine
und die Neffen und Nichten des Erb-                Nichte und einen Neffen. Die
lassers. Auch hier gilt, dass die Kinder           Schwester und die Eltern sind
eines zunächst Erb­berechtigten, der               vorverstorben.
jedoch bereits verstorben ist, das Erb-
teil ihres verstorbenen Vaters oder ihrer           Die Nichte und der Neffe erben
verstorbenen Mutter übernehmen.                    f­ olglich zu je 1/2 .

Verwandte der 2. Ordnung können nur
dann erben, wenn keine Verwandten der
1. Ordnung vorhanden sind.                            Erbinnen/Erben 2. Ordnung

                                      Eltern

                          Erblasser            Schwester

                                 Nichten /Neffen
16

3. und weitere Ordnungen                   Der Ehegatte

Die 3. Ordnung umfasst die Groß­           Die überlebende Ehefrau oder der über-
eltern und deren Kinder und Kindes-        lebende Ehemann sind – unabhängig
kinder (Tante, Onke­l, Cousin, Cousine     vom jeweiligen Güterstand – neben
usw.), die 4. Ordnung die Urgroßel-        Abkömmlingen zu ¼, neben Verwandten
tern und deren Kinder und Kindes­          der 2. Ordnung (also Eltern, Geschwis-
kinder usw. Die Erbfolge richtet sich im   tern, Neffen oder Nichten des Erblassers
Wesent­lichen nach denselben Regeln        oder der Erblasserin) und neben Groß-
wie für die bisherigen Gruppen. Ab der     eltern zu ½ gesetzliche Erben.
4. Ordnung treten allerdings für bereits
verstorbene Abkömmlinge der Groß­          Haben die Eheleute im „gesetzlichen
eltern nicht mehr deren Abkömmlinge        Güterstand der Zugewinngemeinschaft“
ein; vielmehr erben nun grundsätzlich      gelebt (dieser gilt immer dann, wenn
der oder die Nächstverwandten allein       kein anderer Güterstand in einem Ehe-
(Übergang von der Erbfolge nach Stäm-      vertrag zwischen den Eheleuten verein-
men zum Gradualsystem).                    bart worden ist), so erhöht sich der oben
                                           angegebene Erbteil um ¼.
Immer gilt: Ist nur ein Verwandter oder
eine Verwandte aus einer vorhergehen-      Sind weder Verwandte der 1. oder der
den Ordnung noch am Leben, schließen       2. Ordnung noch Großeltern vorhan-
diese alle möglichen Erben einer ferne-    den, erhäl­t der überlebende Ehegatte
ren Ordnung aus.                           die ganze Erbschaft.
17

     Beispiel                                               Erbinnen /Erben 2. Ordnung
     Der Erblasser hinterlässt seine
     Ehefrau, mit der er im gesetz­
     lichen Güterstand der Zu­gewinn­
     gemeinschaft lebte, sowie seine
     Eltern.

     Die Ehefrau erhält ¾ (½ + ¼) und
     die Eltern als Erben 2. Ordnung je
     1/8 des N
             ­ achlasses. Zusätzlich erhält             Vater 1/8               Mutter 1/8
     die Ehefrau (neben Verwandten der
     2. Ordnung oder neben Großeltern)
     den sogenannten „Großen Voraus“,
     der regelmäßig alle zum Haushalt
     gehörenden Gegenstände umfasst,
     sowie die Hochzeitsgeschenke
     (neben Verwandten der 1. Ordnung                               Erblasser      Ehefrau ½ + ¼
     erhält der überlebende Ehegatte
     als gesetzlicher Erbe diese Gegen­
     stände nur, soweit er sie zur Füh­
     rung eines ange­messenen Haus­                  Ist weder ein Ehegatte vorhanden noch
     halts benötigt).                                ein Verwandter festzu­stellen, wird der
                                                     Staat* gesetz­licher Erbe. Seine Haftung
     Jede/r Enkelin/Enkel erhält also                beschränkt sich grundsätzlich auf den
       des Erbes.
     1/6                                             Nachlass.

 Ist der Staat gesetzlicher Erbe geworden, weil nach der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Rechtslage
*

 eine­m vor dem 1. Juli 1949 geborenen nichtehelichen Kind kein gesetzliches Erbrecht nach seinem
 Vate­r oder dessen Verwandten zustand, kann das nichteheliche Kind vom Staat Ersatz in Höhe des
 Wertes der ihm entgangenen erbrechtlichen Ansprüche verlangen
18

          Wann ist ein Testament           Auch junge Ehepaare sollten schon bei
          sinnvoll?                        der Eheschließung überlegen, wer Erbe
                                           sein soll, wenn einem der Ehepartner
Am besten nehmen Sie jetzt einmal          plötzlich etwas zustößt, denn meistens
Papier und Bleistift zur Hand und          verfügen auch junge Leute bei der Hei-
zeichnen sich auf, wer Erbe sein wür-      rat bereits über gewisse Vermögenswer-
de, wenn Ihnen heute etwas zustieße.       te, z. B. Pkw, Hausrat, ­Kontoguthaben
Be­friedigt Sie das Ergebnis? Oder leben   usw. Soll der überlebende Ehegatte al-
Sie vielleicht unverheiratet zusammen      lein erben, dann müssen Sie ein Testa-
und wollen Ihren Partner / Ihre Part-      ment errichten, denn nur mit einem
nerin nicht ohne Erbteil zurücklas-        Testament können Sie ­verhindern, dass
sen? Möchten Sie die Kinder in Ihrer       die gesetzliche Erbfolge, wie wir sie Ih-
Familie, mit denen Sie nicht verwandt      nen oben erläutert haben, Anwendung
sind, und die deshalb nicht zu Ihren       findet. Ein Testament geht der gesetz­
gesetzlichen Erben zählen, ebenfalls       lichen Erbfolge immer vor.
bedenken? Vielleicht wollen Sie einen
Teil Ihres Besitzes einer wohltätigen      Testament vorhanden – wer erbt?
Organisation „vermachen“? Vielleicht
wollen Sie aber auch nur verhindern,       Hat der oder die Verstorbene ein Testa­
dass Ihre Ehefrau bei Ihrem Tod die        ment hinterlassen, so überlagert dies
kostbare Briefmarkensammlung ver-          die Vorschriften über die gesetzliche
kaufen muss, weil Ihr ungeliebter Nef-     Erbfolge. Es erben also nur diejenigen,
fe Theodor zu ¼ erbberechtigt ist? In      die im Testament erwähnt werden.
all diesen Fällen müssen Sie ein Testa-    Hiervon gibt es nur eine Ausnahme:
ment errichten.                            Die Pflichtteilsberechtigten können
                                           nicht ganz übergangen werden. Sie ha-
Die Errichtung eines Testamentes ist       ben regelmäßig auch bei einem anders
in jedem Falle auch dann sinnvoll,         lautenden Testament Anspruch auf den
wenn größere Werte auf dem Spiel           sogenannten Pflichtteil (wegen der Mög­
stehen, die Nachfolge eines gewerb-        lichkeit der Entziehung des Pflichtteils,
lichen Unternehmens geregelt wer-          siehe „Was kann man in einem Testa­
den muss oder eine unwirtschaftliche       ment alles regeln?“).
Verteilung des Nachlasses unter eine
Vielzahl gesetz­licher Erben vermieden
werden soll.
19

Pflichtteil: Was ist das?
                                             Beispiel
Ein Erblasser kann durch Testament           Die Erblasserin hinterlässt ihren
oder Erbvertrag frei bestimmen, wer ihn      Ehe­mann, mit dem sie im gesetz­
beerben soll und damit auch die gesetz-      lichen Güterstand der Zugewinn­
lichen Erben ganz oder teilweise vom         gemeinschaft lebte, sowie eine
Erbe ausschließen. Die meisten Men-          Tochter. Die Erb­lasserin hat ihren
schen in Deutschland empfinden es je-        Ehemann testa­mentarisch als
doch als ungerecht, wenn in einem Erb-        Alleinerben eingesetzt. Der Nach­
fall der überlebende Ehegatte oder die       lasswert beträgt 100.000 €.
engsten Verwandten gar nichts erhalten,      Die Pflichtteilsquote der Tochter
obwohl sie ohne das Testament oder den       be­trägt ¼ (neben dem Ehemann,
Erbvertrag gesetzliche Erben geworden        der mit der Erblasserin im gesetz­
wären. Deshalb sichert der Gesetzgeber       lichen Güterstand der Zugewinn­
dem überlebenden Ehegatten sowie den         gemeinschaft lebte, beträgt der
Kindern und Kindeskindern des Erb-           gesetzliche Erbteil der Tochter ½).
lassers den sogenannten Pflichtteil zu.      Um die Höhe des Geldanspruchs zu
Sollten keine Abkömmlinge vorhanden          bestimmen, muss die Pflichtteils­
sein, steht den Eltern des Erblassers ein    quote mit dem Wert des Nachlasses
Pflichtteil zu.                              zum Zeitpunkt des Erbfalls multipli­
                                             ziert werden. Die Tochter kann gegen
Ein Entzug dieses Pflichtteils ist nur un-   den Ehemann somit einen Pflicht­
ter sehr engen Voraussetzungen mög-          teilsanspruch in Höhe von 25.000 €
lich, etwa, wenn der Pflichtteilsberech-     (¼ × 100.000 €) geltend machen. Den
tigte sich eines Verbrechens gegen den       Pflichtteilsanspruch kann der Erb­
Erblasser schuldig gemacht hat. Der          lasser auch dadurch nicht vereiteln,
Grund für die Pflichtteilsentziehung         dass er die Pflicht­teilsberechtigten
muss zum Zeitpunkt der Errichtung des        zwar in seinem Testament bedenkt,
Testaments bereits bestehen und in dem       aber auf weniger als die Hälfte ihres
Testament auch klar und eindeutig ge-        gesetz­lichen Erbteils ein­setzt.
nannt werden. Sollten Sie eine Pflicht-      In diesem Fall hat der Pflicht­teils­
teilsentziehung erwägen, lassen Sie sich     berechtigte einen Anspruch auf
wegen der hohen Hürden und der stren-        einen Zusatzpflichtteil bis zur Höhe
gen Formalien besser anwaltlich oder         der Hälfte des Wertes des gesetz-
notariell beraten. Die Pflichtteilsberech-   ­lichen Erbteils.
20

tigten haben gegen den oder die testa-      halb von dreißig Jahren nach dem Erbfall
mentarisch eingesetzten Erben einen         geltend zu machen.
Anspruch auf Geldzahlung in Höhe der
Hälfte des Wertes ihres jeweiligen ge-      Viele Ehepaare fürchten, dass ein wäh-
setzlichen Erbteils.                        rend der Ehe gemeinsam angeschafftes
                                            Familieneigenheim im Erbfall zur Erfül-
Pflichtteilsansprüche sind innerhalb von    lung des Pflichtteilsanspruchs eines Kin-
drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in        des verkauft werden müsse. Diese Sorge
welchem die Pflichtteilsberechtigten von    ist in der Regel unbegründet. Erben kön-
dem Eintritt des Erbfalls und von der sie   nen Stundung des Pflichtteilsanspruchs
beeinträchtigenden Verfügung Kenntnis       verlangen, wenn die sofortige Erfüllung
erlangt haben, spätestens jedoch inner-     sie unbillig hart treffen würde. Als Bei-
                                            spiel nennt das Gesetz den Fall, dass das
                                            Familienheim verkauft werden müsste.
                                            Dabei sind aber die Interessen des
                                            Pflicht­teilsberechtigten angemessen zu
                                            berücksichtigen.
   Beispiel
   Der Erblasser hat seine Ehefrau,         Stundung bedeutet, dass der Pflicht-
   mit der er im gesetzlichen Güter­        teil nicht sofort ausgezahlt werden muss.
   stand der Zuge­winn­gemeinschaft         Wie lange der Pflichtteil gestundet wer-
   lebte, zu 7/8 und seine Tochter          den kann, ob und welche Sicherung des
   zu 1/8 testamentarisch als Erben         Pflichtteilsanspruchs notwendig ist, hat
   eingesetzt. Der Nachlasswert             im Einzelfall das Gericht zu entscheiden.
   beträgt 800.000 €.
                                            Ist das Testament gültig?
   Die Pflichtteilsquote der Tochter
   beträgt ¼ (= 200.000 €). Da sie          Haben Sie sich zur Abfassung eines
   aber bereits testamentarisch mit         Testaments entschlossen, so beachten
   100.000 € (1/8 von 800.000 €) be­        Sie bitte, dass es bestimmte Former­
   dacht ist, hat sie einen Anspruch        fordernisse gibt, bei deren Nichtbe-
   auf einen Zusatzpflichtteil              achtung das Testament ungültig sein
   in Höhe des fehlenden Wertes             kann. Das eigenhändige Testament muss
   (100.000 €).                             vom ersten bis zum letzten Buchsta-
                                            ben handschriftlich verfasst und unter-
21

schrieben sein (siehe „Wie errichte ich               Testament?“). Kein Testament machen
mein Testament?“). Ist das Testament                  dürfen Kinder und Jugendliche unter
mit Schreibmaschine oder Compu-                       16 Jahren. Von 16 bis 18 Jahren darf
ter geschrieben worden oder fehlt die                 man zwar bereits Vorsorge für seinen
Unterschrift oder ist es etwa auf Band                Todesfall treffen, jedoch nur mit einem
gesprochen worden, so ist das Testa-                  öffentlichen Testament, d. h. das Testa-
ment ungültig mit der Folge, dass nur                 ment kann nur bei einer Notarin oder
die gesetzlichen Erben zum Zuge kom-                  einem Notar errichtet werden.
men. Ehepaare* dürfen auch ein ge­
meinschaftliches Testament errichten.
In diesem Falle müssen beide das von
einem der Ehegatten eigenhändig ge-
schriebene Testament unterschreiben
(siehe „Was ist ein gemeinschaftliches

 Dies gilt entsprechend für Lebenspartner, die ihre Lebenspartnerschaft nicht in eine Ehe
*

 umgewandelt haben.
Informationen
hinterlassen
23

Ob Sie nun ein Testament errichten oder aber darauf ­verzichten,
weil Sie mit der gesetzlichen Erbfolge zufrieden sind:
Sie sollten in jedem Fall sicherstellen, dass Ihre Erben wissen,
wo sich Ihr Vermögen befindet und wie sie Zugang zu Ihrem
„digitalen Nachlass“ erhalten.

Nicht immer kennen die Erben alle             den ausschließlich online abgewickelt.
Rechtsbeziehungen und Vermögens-              Umso wichtiger ist es, dass Sie auch in
werte des Erblassers. Zu denken ist           diesem Bereich Vorsorge treffen. Ihre
dabei z. B. an Bargeld oder Wertgegen-        Erben sollten sich nach Ihrem Tod mög-
stände in Schließfächern oder anderen         lichst schnell einen Überblick verschaf-
sicheren Orten. Möglicherweise verfü-         fen können, welche Online-Dienste Sie
gen Sie auch über Konten, Depots oder         genutzt haben und welche Regelungen
gar eine Bitcoin-Wallet, von denen Ihre       dort für den Todesfall jeweils gelten,
potentiellen Erben gar nichts wissen.         etwa ob die Nutzungsbefugnis auto-
Hier sollten Sie Vorsorge treffen, damit      matisch erlischt oder eine Kündigung
Ihre Erben im Ernstfall unkompliziert         erforderlich ist. Dies gilt insbesondere
und schnell an die relevanten Informa-        dann, wenn es um vermögensrelevante
tionen gelangen.                              Daten geht.

Digitaler Nachlass                            Es empfehlen sich folgende praktische
                                              Maßnahmen:
Die digitale Welt ist mittlerweile für vie-
le Menschen alltäglicher Bestandteil des      ↗ Verschaffen Sie sich zunächst selbst
Lebens geworden. Viele Geschäfte wer-           einen Überblick über Ihre Online-
24

   Aktivitäten und überlegen Sie sich,      Passwörter als auch die Dokumen-
   was im Todesfall damit passieren soll.   tation in regelmäßigen Abständen
   Wer soll beispielsweise Zugang zu        zu aktualisieren oder mithilfe eines
   Ihrem E-Mail-Postfach erhalten? Sol-     Passwortmanagers zu verwalten und
   len Ihre Profile in sozialen Netzwer-    so aufzubewahren, dass sie im Erbfall
   ken oder Ihre digitale Fotosammlung      auffindbar sind.
   gelöscht werden? Welche Verträge
   müssen gekündigt werden?

↗ Dokumentieren Sie Ihre Entschei-
  dung. Sofern möglich, können Sie
  auch eine Person Ihres Vertrauens         Wenn Sie sich um Ihren digitalen
  zu einer Art digitale/n Nachlassver-      Nachlass kümmern wollen, an was
  walter/in oder Vorsorgebevollmäch-        sollten Sie denken?
  tigte/n bestimmen, der/die sich um
  die Abwicklung Ihres digitalen Erbes      ↗ Eigene Websites, Blogs
  kümmern soll. Denken Sie in diesem
  Fall daran, die Person mit einer ent-     ↗ Profile und Dateien bei sozialen
  sprechenden Vollmacht auszustatten.         Netzwerken wie Facebook oder
                                              Instagram
↗ Bei einigen Online-Diensteanbietern
  besteht die Möglichkeit, Vorsorge-        ↗ Daten bei E-Mail und
  maßnahmen zu treffen. Am besten             Messaging-Diensten
  informieren Sie sich bei den jeweili-
  gen Anbietern über die Bedingungen        ↗ Lizenzen für beruflich/privat
  und Gestaltungsmöglichkeiten im             genutzte Software, Musik und
  Todesfall und setzen diese entspre-         E-Books
  chend um.
                                            ↗ Verträge für Online-Dienste
↗ In den meisten Fällen werden Ihre
  Erben, um Zugang zu Ihren Daten           ↗ Accounts bei Online-Shops
  zu erhalten, Ihre Passwörter benö-
  tigen. Es empfiehlt sich daher, Ihre      ↗ Online-Banking, Bezahldienste
  Zugangsdaten und Passwörter zu              wie beispielsweise PayPal
  doku­mentierten und sowohl die
Das Testament

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, ein Testament
zu errichten. Informieren Sie sich auf den nach­
folgenden Seiten und entscheiden Sie dann, welche
der Möglichkeiten für Sie die richtige ist.

Das eigenhändige Testament               Vornamen und dem Familiennamen, zu
                                         unter­schreiben, damit kein Irrtum über
Zu den strengen Formerfordernissen des   die Person, die das Testament erstellt
handgeschriebenen, sogenannten eigen­    hat, aufkommen kann.
händigen Testaments wurde im Kapitel
„Wer erbt?“ bereits einiges gesagt.      Schließlich ist dringend zu empfehlen,
                                         die Zeit und den Ort der ­Niederschrift
Man sollte aber auch nicht vergessen,    im Testament festzuhalten. Das ist
mit dem ganzen Namen, also mit dem       wichtig, weil durch ein neues Testa-
26

ment das alte Testament ganz oder         In dem Abschnitt „Was kann man in
teilweise aufgehoben werden kann.         einem Testament alles regeln?“ ist dar-
Fehlt auf einem oder sogar auf beiden     gestellt, wie Sie einzelne Gegen­stände
­Testamenten das Datum, weiß man          bestimmten Personen zuwenden kön-
 häufig nicht, welches das ­jüngere und   nen. Die Erben aber müssen im Testa-
 damit gültige Testament ist.             ment klar erkennbar sein. Das ist wich-
27

tig, weil im Erbrecht der Grundsatz der      sollten Sie eine Person Ihres Vertrauens
Gesamtrechtsnachfolge gilt. Das heißt,       darübe­r informieren, dass Sie ein Testa-
dass nicht einzelne Gegenstände, son-        ment gemacht haben und wo dieses zu
dern das Vermögen als Gesamtes –             finden ist.
einschließlich aller Verbindlichkeiten –
an eine oder mehrere Personen ver-           Das öffentliche Testament
erbt wird. Deshalb muss deutlich wer-
den, wer diese Personen sein sollen.         Wer sichergehen will, bei der Abfas­sung
Bei mehreren Erben können Sie fest-          seines Testaments keinen Fehler zu
legen, dass jeder einen bestimmten           mache­n, sollte ein öffentliches Testa­
Bruchteil erhalten soll; legen Sie nichts    ment – auch notarielles Testament ge-
fest, gelten von Gesetzes wegen grund-       nannt – errichten. Das geschieht in der
sätzlich gleiche Anteile.                    Weise, dass der Letzte Wille

Aufbewahren können Sie Ihr Testament,        ↗ mündlich gegenüber einer Notarin
wo Sie wollen. Sie können es z. B. einfach     oder einem Notar erklärt oder
in den Schreibtisch legen und nieman-
dem etwas davon sagen. Dann besteht          ↗ selbst schriftlich abgefasst und der
jedoch die Gefahr, dass das Testa­ment         Notarin oder dem Notar übergeben
nach dem Tod beiseite gebracht wird,           wird.
verloren geht oder vergessen wird. Des-
halb ist es häufig empfehlenswert, sein      Notare sind verpflichtet, Sie bei der
Testament beim Amtsgericht in amtli-         Ab­fassung Ihres Letzten Willens zu
che Verwahrung zu geben. Das Gericht         berate­n und bei der Formulierung zu
wird automatisch vom Tod des Erblas-         helfen. Sie können dort auch steuer­
sers benachrichtigt und „eröffnet“ dann      liche Hinweise, insbeson­dere hin-
den Erben den Inhalt. Für die amtliche       sichtlich der Erbschaftsteuer, erhal-
Verwahrung des Testaments fällt eine         ten. Das notarielle Testament wird
Gebühr in Höhe von 75 € an. Für die Re-      immer amtlich verwahrt und nach
gistrierung des Testaments im Zentralen      dem Tod des Erblassers /der Erblasse-
Testamentsregister erheben der Notar         rin eröffnet. Die Gebühr für ein no-
bzw. das Gericht eine Gebühr in Höhe         tarielles Testament richtet sich nach
von 15 €. Wird die Gebühr direkt mit         dem Wert des Ver­mögens, über das
der Bundesnotarkammer abgerechnet,           verfügt wird. Verbindlichkeiten wer-
beträgt sie auf Grund des erhöhten Ver-      den abgezogen, jedoch nur bis zur
waltungsaufwands 18 €. In jedem Fall         Hälfte des Vermögens.
28

 Wert des Vermögens                                                                 Gebühr
  10.000 €                                                                              75 €
  20.000 €                                                                             107 €
  50.000 €                                                                             165 €
 100.000 €                                                                             273 €

Bei höherem Wert eine ­entsprechend höhere Gebühr.

Die Gebühren verdoppeln sich, wenn                   Was ist ein gemeinschaftliches
ein Erbvertrag oder ein gemeinschaft­                Testament?
liches Testament beurkundet wor-
den ist.                                             Ehegatten genießen den Vorzug, ih-
                                                     ren Letzten Willen in einem gemein-
Zusätzlich ist für die amtliche Ver-                 samen Testament niederschreiben zu
wahrung des Testaments noch die                      können. Das geschieht beispielsweise
Gebühr in Höhe von 75 € zu ent-                      so, dass ein Ehegatte den Letzten Wil-
richten. Bei einem Vermögen von                      len beider handschriftlich aufschreibt
20.000 € müssten also insgesamt                      und dann beide mit Vornamen und
182 € an Gebühren (107 € + 75 €) be-                 Familiennamen unterschreiben. Da-
zahlt werden. Für die Registrierung                  tum und Ort sollten bei jeder Un-
des Testaments im Zentralen Testa-                   terschrift hinzugesetzt werden. Bei
mentsregister fällt zusätzlich eine                  einem solchen Testament ist jedoch
Gebühr von 15 € bzw. 18 € an. Lassen                 zu beachten, dass Verfügun­gen eines
Sie sich jedoch von den Kosten nicht                 Ehegatten, von denen an­­zunehmen
abschrecken. Gut ge­meinte, aber un-                 ist, dass sie nicht ohne die Verfügung
zweckmäßig oder unklar abgefasste                    des anderen getroffen sein würden,
Testamente führen oft zum Streit                     grundsätzlich nur zu Lebzeiten des
unter den Erben. Gerichtliche Aus-                   anderen Ehegatten – und auch dann
einandersetzungen kosten dann ein                    ohne Mitwirkung des anderen Ehe-
Vielfaches. Außerdem kann ein nota­                  gatten nur in notariell beurkun­deter
rielles Testament den Erbschein er-                  Form – wider­rufen werden kön-
setzen, wenn ein Grundstück auf die                  nen. Dies bedeutet, dass nach dem
Erben überschrieben werden soll.                     Tod eines Ehegatten der überleben-
Sie sparen dadurch den Erben Kosten.                 de Ehegatte in der Regel an das ge-
29

meinschaftliche Testament gebunden      sein sollen (sog. Berliner Testament).
ist und es nicht mehr ändern kann.      Der überlebende Ehegatte wird in
Häufig wollen die Eheleute, dass nach   diesem Falle Vollerbe. Als solcher ist
dem Tode des Erstversterbenden zu-      er berechtigt, zu Lebzeiten über den
nächst der überlebende Ehegatte al-     Nachlass grundsätzlich frei zu verfü-
les erbt und erst nach seinem Tod die   gen. Das Recht von Pflichtteilsberech-
Kinder erben sollen. In diesem Falle    tigten, vom überlebenden Ehegat-
setzen sich die Ehegatten gegenseitig   ten den Pflichtteil (siehe „Pflichtteil:
zu Alleinerben ein und bestimmen,       Was ist das?“) nach dem verstorbenen
dass die Kinder erst nach dem Tod des   Ehegatten fordern zu können, bleibt
letztversterbenden Ehegatten Erben      hiervon unberührt.
30

Was kann man in einem Testament
alles regeln?                                 Beispiel
                                              „Ich setze meine Frau zur Erbin ein,
In einem Testament können Sie grund-          und nach ihrem Tode soll mein Sohn
sätzlich völlig frei bestimmen, wer was       Erbe sein.“
unter welchen Umständen aus Ihrem
Vermögen bekommen soll.                       Hier ist die Frau Vorerbin, der
                                              Sohn Nacherbe. Damit ist ge­
Sie können                                    sichert, dass der Sohn das Ver­
                                              mögen des Vaters nach dem Tod
↗ abweichend von der gesetzlichen             der Mutter bekommt. Dabei darf
  Erb­folge einen oder mehrere Erben          der Vorerbe, in diesem Fall also
  bestimmen – dabei können Sie bei-           die Ehefrau, grundsätzlich nichts
  spielsweise auch die Kirche sowie Ver-      von der Erbschaft verschenken
  eine und wohltätige Organisationen,         und auch keine Grundstücke ver­
  die sie unterstützen möchten, als Erbe      äußern oder belasten, damit der
  einsetzen;                                  Nacherbe, also ihr Sohn, später
                                              in den möglichst ungeschmäler­
↗ jemanden ganz oder teilweise ent-           ten Genuss des Erbes kommt. Von
  erben; Informationen zum Entzug des         einem Teil der Beschränkungen
  Pflichtteils finden sich auf Seite 17;      und Verpflich­tungen, denen ein
                                              Vorerbe zugunsten des Nacherben
↗ Ersatzerben bestimmen, beispiels­           unterliegt, kann ihn der Erblas­
  weise für den Fall, dass die zum Erben      ser befreien. Allerdings darf auch
  bestimmte Person vor Ihnen stirbt;          der befreite Vorerbe grundsätz­
                                              lich nichts von der Erbschaft ver­
↗ Vor- und Nacherben bestimmen,               schenken.
  die dann zeitlich nacheinander Erben
  des Vermögens werden;

↗ bei mehreren Erben bestimmen,            Wichtig: Denken Sie daran, dass deut-
  wie der Nachlass geteilt werden soll;    lich erkennbar sein muss, wer Erbe
                                           wird. Gerade wenn Sie einzelne Gegen-
                                           stände verteilen, kann dies schnell zu
                                           Unklar­heiten führen.
31

↗ die Teilung des Nachlasses ganz oder   Kann man ein Testament ­widerrufen?
  teilweise für eine bestimmte Zeit
  ausschließen, z. B. um einen Famili-   Das können Sie jederzeit. Es genügt,
  enbetrieb zu erhalten;                 die Testa­mentsurkunde zu vernichten
                                         oder einen hand­schriftlichen Zusatz,
↗ Vermächtnisse anordnen, z. B. ein-     z. B. „ungültig“, „aufgehoben“, darauf zu
  zelne Nachlassgegenstände oder be­     schreiben. Ein neues Testament setzt
  stimmte Geldbeträge bestimmten         ein älteres außer Kraft. Ein öffentliches
  Personen zuwenden. Die Vermächt-       Testament können Sie einfach dadurch
  nisnehmer werden dann nicht Erben,     widerrufen, dass Sie die Rückgabe aus
  sondern haben gegen den oder die       der amtlichen Verwahrung verlangen.
  Erben einen An­spruch darauf, das      Hierzu müssen Sie das Testament al-
  aus dem Nachlass zu erhalten, was      lerdings persönlich beim Amtsgericht
  im Testament bestimmt ist;             abholen.

↗ einen Testamentsvollstrecker er­       Der einseitig nur von einem Ehegatten
  nennen, der die ­Anordnungen in        ausgesprochene Widerruf eines gemein­
  Ihrem Testament ausführt.              schaftlichen Testaments muss persön-
                                         lich erklärt werden und bedarf der nota­
                                         riellen Beurkundung. Informieren Sie
                                         sich über die Formalien bei einem Notar
                                         oder einer Notarin.

    Beispiel
    „Erben sollen meine beiden Söhne ­
    Wilhelm und Hans sein. Mein Sohn
    Wilhelm soll mein Sparbuch, mein
    Sohn Hans meine Wertpapiere
   ­be­kommen.“
Der ­Erbvertrag
33

Mit einem Erbvertrag können Sie bereits zu Ihren Lebzeiten
verbindlich bestimmen, wer Ihr Erbe werden oder etwas aus
Ihrem Nachlass erhalten soll.

Für eine solche erbrechtliche Bindung      Das Gesetz bietet aber Schutz gegen
des Erblassers besteht nicht selten ein    solche Verfügungen, die die Erb­er­
praktisches Bedürfnis. Der Sohn eines      wartung vertraglich eingesetzter
selbständigen Handwerkers wird mög-        Erben schmälern: Schenkungen, die
licherweise nur dann bereit sein, im vä-   der Erblasser in der Absicht gemacht
terlichen Geschäft oder Betrieb mitzu-     hat, Vertragserben zu beeinträchti­gen,
arbeiten, wenn er in einem Erbvertrag      können Vertragserben nach Anfall
zum Nachfolger seines Vaters bestimmt      der Erbschaft von der beschenkten
ist. Anders als beim Testament können      Person herausverlangen.
Sie hier Ihren Letzten Willen nicht ein-
seitig ändern. Sie sind an den Vertrag     Der Erbvertrag muss vor einer Notarin
grundsätzlich gebunden. Das Recht des      oder vor einem Notar bei gleich­
Erblassers, weiterhin über sein Vermö-     zei­ti­­ger Anwesenheit beider Teile
gen zu Lebzeiten frei zu verfügen, wird    geschlos­sen werden.
jedoch durch einen solchen Erbvertrag
grundsätzlich nicht beschränkt.
Todesfall – was
ist zu ­beachten
35

Täglich sterben in der Bundesrepublik Deutschland
etwa 2.400 Menschen. Im Folgenden werden die wichtigs­
ten Ding­e kurz angesprochen, die auf Sie zukommen, falls es
auch in Ihrer Familie zu einem Todesfall kommen sollte.

Was ist nach dem Tod eines Ange­                     Schulden! Wollen Sie jetzt noch erben?
hö­rigen oder einer Ihnen sonst
nahe­stehenden Person zu beachten?                   Sind Sie Erbin oder Erbe, sei es aufgrund
                                                     gesetzlicher Erbfolge oder aufgrund ei-
Nach Abwicklung der üblichen Forma-                  nes Testaments oder Erbvertrags, sollten
litäten, d. h. der Benachrichtigung ei-              Sie zunächst prüfen, ob Sie die Erbschaft
nes Arztes oder einer Ärztin, eines Be-              annehmen wollen. Nehmen Sie die Erb-
erdigungsinstitutes, Anzeige des Todes               schaft an, treten Sie rechtlich in die Fuß-
beim Standesamt (spätestens am drit-                 stapfen der Erblasserin oder des Erblas-
ten auf den Tod folgenden Werktag!)                  sers. Das bedeutet, dass Sie nicht nur das
usw. empfiehlt es sich, schon bald mit               Sparbuch oder lieb gewordene Erinne-
der Suche nach einem etwaigen Testa-                 rungsstücke erben, sondern auch die
ment zu beginnen, denn dieses Testa-                 Schulden, für die Sie grundsätzlich mit
ment könnte auch Hinweise enthalten,                 Ihrem Vermögen gerade stehen müssen.
wo und wie die verstorbene Person be-                Darüber hinaus hat der Erbe auch die
stattet werden möchte. Jedes aufge-                  Kosten einer angemessenen Beisetzung
fundene Testa­ment muss beim Nach-                   zu tragen.
lassgericht* abgeliefert werden. Das
abgelieferte oder das in amtlicher Ver-              Möchten Sie dennoch mit Rücksicht auf
wahrung befindliche Testa­ment wird                  das Andenken der Erblasserin /des Erb-
vom Nachlassgericht eröffnet, und die                lassers eine überschuldete Erbschaft
Erben werden benachrichtigt.                         annehmen, gibt es Möglichkeiten, um

 Das Nachlassgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts.
*
36

zu vermeiden, dass Sie Ihr Erspartes an-            müssen Sie aber an die Gläubiger her-
greifen müssen. Sie können die Haftung              ausgeben.
für die geerbten Schulden auf die so-
genannte Erbmasse beschränken, d. h.                Wollen Sie nur vermeiden, mit Schulden
eventuelle Gläubiger, denen die ver-                konfrontiert zu werden, mit denen Sie
storbene Person noch etwas schuldete,               nicht gerechnet haben, genügt es, ein
können sich zwar mit ihren Forderun-                sogenanntes Aufgebotsverfahren in
gen an die Erbmasse halten, Ihr eigenes             Gang zu bringen: Sie beantragen beim
Vermögen bleibt jedoch vor fremdem                  Nachlassgericht, alle Gläubiger des
Zugriff gesichert. Diese Beschränkung               Erblassers aufzufordern, dem Gericht
der Haftung können Sie erreichen, in-               innerhalb einer bestimmten Frist mit-
dem Sie die Nachlassverwaltung beim                 zuteilen, was ihnen der Erblasser noch
Nachlassgericht oder das Nachlass­                  schuldete. Versäumt es ein Gläubiger,
insolvenzverfahren beim Amtsgericht                 seine Forderungen rechtzeitig anzu-
als Insolvenzgericht beantragen*.                   melden, so muss er sich mit dem be-
Sie selbst dürfen in dieser Zeit kein               gnügen, was am Ende von der Erbschaft
Erb­stück verkaufen oder verbrauchen.               noch übrig ist. Das Aufgebotsverfahren
Was übrig bleibt, wenn alle Schulden                kann Ihnen zugleich Klarheit darüber
beglichen sind, steht Ihnen zu.                     verschaffen, ob Anlass besteht, die Erb-
                                                    schaft in amtliche Verwaltung nehmen
Genügt der Nachlass nicht einmal für                zu lassen. Zwischen Annahme oder
die Kosten der Nachlassverwaltung                   Aus­schlagung der Erbschaft müssen
oder des Nachlassinsolvenzverfahrens,               Sie sich dagegen vorher entscheiden.
so können Sie dennoch eine Haftungs-
beschränkung erreichen. Macht ein                   Sie können sich aber auch überlegen,
Gläubiger Ansprüche geltend, können                 die Erbschaft auszuschlagen. Die
Sie sich auf die Dürftigkeit des Nach­              Erbausschlagung muss grundsätzlich
lasses berufen. Sie können die Erfüllung            binnen sechs Wochen, nachdem Sie
von Nachlassverbindlichkeiten inso-                 Kenntnis vom Anfall der Erbschaft er-
weit verweigern, als der Nachlass nicht             langt haben, dem Nachlassgericht ge-
ausreicht. Den vorhandenen Nachlass                 genüber erklärt werden. Dies geschieht

 E s besteht kein Anwaltszwang: Anträge beim Nachlassgericht oder beim ­Insolvenzgericht können von
*

  der rechtsuchenden Bürgerin oder dem ­recht­suchenden Bürger selbst gestellt werden.
37

entweder zur Niederschrift beim Ge­        jeweils eine volle Gebühr erhoben, die
richt oder in öffentlich beglaubigter      sich nach dem Wert des Nachlasses
Form. Dafür genügt ein Brief, wobei        nach Abzug der vom Erblasser herrüh-
jedoch Ihre Unterschrift notariell be­     renden Verbindlichkeiten richtet (zur
glaubigt werden muss. Die Ausschla-        Höhe der Gebühr siehe die Beispiele in
gung und die Annahme der Erbschaft         dem Abschnitt „Das öffentliche Testa­
sind in der Regel bindend.                 ment“; die Mehrwertsteuer fällt nur
                                           bei der nota­riellen Beurkundung an).
Erbschein                                  Wird die Versicherung an Eides statt
                                           von einer Notarin oder einem Notar
Haben Sie die Erbschaft                    beurkundet, sollte zweckmäßigerwei-
angenommen, dann wer-                      se gleichzeitig der Erb­scheinsantrag be-
den Sie zum Nachweis Ihres Erb-            urkundet werden. Zusätzliche Gebüh-
rechts oft einen Erbschein benötigen,      ren entstehen hierdurch nicht. Beim
z. B. wenn Sie ein Grundstück oder ein     Gericht oder in einem Notariat erhalten
Konto des Erblassers auf Ihren Na-         Sie Auskunft darüber, welche Urkun­
men umschreiben lassen wollen. Liegt       den Sie beizubringen haben und welche
ein öffentliches Testament vor (siehe      Erklärungen Sie gegebenenfalls noch
„Das öffentliche Testament“), kann die     abge­ben müssen.
Beantragung eines Erbscheins in die-
sen Fällen entbehrlich sein. Auch wenn     Miterben/Miterbinnen
Sie vom Konto des Erblassers Geld ab-      vorhanden – was tun?
heben wollen, brauchen Sie regelmä-
ßig einen Erbschein, wenn Ihnen der        Die Erbengemeinschaft
Erblasser nicht zu Lebzeiten eine Voll-    Häufig fällt der Nachlass an mehre-
macht über den Tod hinaus erteilt hat      re Erben. Er wird dann gemeinschaft­
(was zweckmäßig ist; siehe „Wer erbt?“).   liches Vermögen der Erbengemeinschaft
Der Erbschein ist beim Nachlassgericht     und ist bis zu der Auseinandersetzung
zu beantragen. Neben dem Antrag ist        von den Miterben gemeinschaftlich zu
die Abgabe einer Versicherung an Eides     verwalten. Dabei ist jeder Miterbe ver-
statt über bestimmte im Gesetz vorge-      pflichtet, an allen Maßnahmen mit-
sehene Angaben erforder­lich, die vom      zuwirken, die zur ordnungsgemäßen
Gericht oder notariell be­urkundet wer-    Verwaltung erforderlich sind. Ledig-
den muss. Für die Be­ur­kundung und        lich Maßnahmen, die zur Erhaltung
für die Erteilung des Erbscheins wird      des Nachlasses notwendig sind, kann
38

ein Erbe allein treffen. Die Erben kön-    ein Grundstück, bedarf der Vertrag
nen auch nur gemeinsam über einzelne       der notariellen Beurkundung.
Gegenstände des Nachlasses verfügen,
beispielsweise das nicht mehr benötigte    Da Erbauseinandersetzungen oftmals
Auto des Erblassers verkaufen.             erhebliche praktische Schwierigkei-
                                           ten bereiten, kommt es nicht selten zu
Die gemeinsame Verwaltung bereitet         Streit zwischen den Miterben. Daher
oftmals erhebliche Schwierigkeiten, ins-   stellt das Gesetz über das Verfahren
besondere wenn die Erben verstreut         in Familiensachen und in den Ange-
wohnen oder sich nicht über einzelne       legenheiten der freiwilligen Gerichts-
Maßnahmen einigen können. Daher hat        barkeit (FamFG) in den §§ 363 ff. den
jeder der Erben grundsätzlich das Recht,   Miterben ein Vermittlungsverfahren
die Aufhebung dieser Gemeinschaft, die     (sog. Teilungsverfahren) zur Verfü-
sogenannte Auseinandersetzung, zu ver-     gung. Im Rahmen dieses Verfahrens
langen. Hiervon gibt es einige wenige      kann ein Notar /eine Notarin beauf-
Ausnahmen, beispielsweise wenn der         tragt werden, die Auseinandersetzung
Erblasser in seinem Testament die Tei-     des Nachlasses zwischen den Beteilig-
lung des Nachlasses für eine bestimmte     ten zu vermitteln. Besteht der Nachlass
Zeit ausgeschlossen hat, etwa um einen     aus Grundvermögen kann beim Amts-
Familienbetrieb zu erhalten.               gericht auch die Teilungsversteigerung
                                           der Grundstücke beantragt werden.
Wie wird die Erbengemeinschaft             Das durch die Versteigerung entste-
auseinandergesetzt?                        hende Barvermögen kann in der Regel
Hat der Erblasser einen Testaments­        leichter zwischen den Miterben auf-
vollstrecker eingesetzt, gehört die Aus-   geteilt werden. Können sich die Mit-
einandersetzung des Nachlasses zu          erben gleichwohl nicht einigen, kann
seinen Aufgaben. Andernfalls müssen        schließlich vor dem Zivilgericht eine
die Miterben sich selbst um die Aus-       Erbteilungsklage erhoben werden.
einandersetzung kümmern. Die Aus-
einandersetzung erfolgt in einem von
allen Miterben zu schließenden Aus-
einandersetzungsvertrag. Der Erb-
auseinandersetzungsvertrag kann
grundsätzlich formfrei abgeschlossen
werden. Gehört zum Nachlass jedoch
Die
     Erbschaftssteuer

Ob und in welcher Höhe Erbschaftsteuer* zu entrichten
ist, richtet sich nach dem Wert des Erwerbs
(Erbanfall, Vermächtnis, Pflichtteil usw.) und dem
Verwandt­schafts­verhältnis des Erwerbers zum Erblasser.

Als steuerpflichtiger Erwerb gilt die              Die Bewertung aller Vermögensarten
Bereicherung des Erwerbers, das ist                orientiert sich in allen Fällen ein­heit­
der Netto-Wert des erworbenen                      lich am gemeinen Wert (Verkehrswert).
Vermögens abzüglich der Freibe­träge.

 Die ­Ausführungen gelten grundsätzlich auch für Schenkungen unter Lebenden,
*

 jedoch mit zwei Ausnahmen:
 ↗ Für Eltern und Großeltern gilt die Steuerklasse II.
 ↗ Der besondere Versorgungsfreibetrag entfällt.
40

           Wie wird der Nachlass        Für die Bewertung von Ein- und Zwei-
           steuerlich bewertet?         familienhäusern sowie von Woh-
                                        nungs- und Teileigentum wird vor-
Die steuerliche Bewertung des Grund­    rangig das Vergleichswertverfahren
vermögens erfolgt daher in enger        angewendet. Hierbei wird der Wert
Anlehnung an die anerkannten Vor-       des Grundstücks anhand von Preisen
schriften zur Verkehrswertermittlung    für vergleichbare Grundstücke oder
von Grundstücken auf der Grundlage      anhand von Vergleichsfaktoren für
des Baugesetzbuchs.                     geeignete Bezugs­einheiten, insbeson-
                                        dere die Flächen­einheiten des Gebäu-
↗ Der Grundbesitzwert unbebauter        des, ermittelt.
  Grundstücke wird ausgehend von
  den sogenannten Bodenrichtwer-        Das Ertragswertverfahren wird für
  ten bemessen. Diese werden vom        die Bewertung von Mietwohngrund-
  örtlichen Gutachterausschuss für      stücken sowie von Geschäfts- und ge-
  Grundstückswerte ermittelt und        mischt ge­nutzten Grundstücken, für
  auf Anfrage mitgeteilt. Weichen die   die sich auf dem örtlichen Grund-
  lagetypischen Merkmale des zu be-     stücksmarkt eine übliche Miete ermit-
  wertenden Grundstücks von denen       teln lässt, angewendet. Zur Ermittlung
  des Bodenrichtwertgrundstücks         des Grundbesitzwerts wird neben dem
  ab, wird aus dem Bodenricht-          Bodenwert ein Gebäudeertragswert
  wert zunächst ein Bodenwert je        erfasst, der ausgehend von den verein-
  Quadrat­meter Grundstücksfläche       barten Entgelten, insbesondere Mieten,
  abgeleitet. Die Multiplikation die-   ermittelt wird.
  ses Bodenwerts mit der Quadrat-
  meterzahl des Grundstücks ergibt      Das Sachwertverfahren wird
  den Grundbesitzwert des unbe­         angewendet für
  bauten Grundstücks.
                                        ↗ die sonstigen bebauten Grundstücke,
↗ Der Grundbesitzwert für bebaute
  Grundstücke wird in Abhängigkeit      ↗ Ein- und Zweifamilienhäuser sowie
  von der Grundstücksart entweder im      Wohnungs- und Teileigentum, soweit
  Vergleichswert-, Ertragswert- oder      keine Vergleichswerte für die Anwen-
  Sachwertver­fahren ermittelt.           dung des Vergleichswert­verfahrens
                                          vorliegen und
41

↗ Geschäfts- und gemischt genutzte           marktübliches Verfahren heranzuziehen.
  Grundstücke, wenn insoweit keine           Im Bewertungsgesetz ist ein vereinfach-
  ortsübliche Miete ermittelbar ist.         tes Ertragswertverfahren geregelt, wel-
                                             ches angewendet werden kann, wenn
In diesem Verfahren wird der Grund­          branchentypisch eine Bewertung nach
besitzwert ausgehend von den gewöhn­         den Ertragsaussichten üblich ist; das
lichen Herstellungskosten der auf dem        Verfahren ist für den Erwerber optional.
Grundstück vorhandenen Gebäude und
sonstigen An­lagen sowie dem Boden-          Spezielle Begünstigungen für
wert ermittelt.                              Betriebsnachfolger
                                             Für Erwerber von Betriebsvermögen,
Auch das land- und forstwirtschaft­liche     Anteilen an Kapitalgesellschaften (sofern
Vermögen ist mit dem gemeinen Wert           der Erblasser /Schenker zu mehr als
anzusetzen; die Bewertung der Betriebs-      25 Prozent unmittelbar beteiligt war)
wohnungen und des Wohnteils erfolgt          sowie land- und forstwirtschaftlichem
wie die des Grundvermögens. Für den          Vermögen ist eine weit reichende Ent-
Wirtschaftsteil ist ein Ertragswertver-      lastung vorgesehen. Die Entlastungs-
fahren maßgeblich: Der (pauschalierte)       maßnahmen wurden zum 1. Juli 2016
Reingewinn ist unter Berücksichtigung        neu geregelt.
eines gesetzlich festgelegten Zinssatzes
zu kapitalisieren. Als Mindestwert ist die   Bestimmtes, als Verwaltungsvermögen
regional übliche kapitalisierte Netto-       bezeichnetes Vermögen ist nicht be-
Pacht für den Grund und Boden zuzüg-         günstigt und bleibt von den Entlastun-
lich des gemeinen Werts für das Besatz-      gen ausgenommen.
kapital und abzüglich der damit in wirt-
schaftlichem Zusammenhang stehenden          Wenn der Wert des erworbenen be-
Verbindlichkeiten anzusetzen.                günstigten Vermögens den Betrag von
                                             26 Mio. Euro nicht übersteigt, kann der
Zur Bewertung nicht notierter Antei-         Erwerber ­zwischen folgenden Verscho-
le an Kapitalgesellschaften beziehungs-      nungsmöglichkeiten wählen:
weise des Betriebsvermögens (Ein-
zelunternehmen, Beteiligungen an             Regelverschonung mit Verschonungsab­
Personengesellschaften) ist ein an den       schlag von 85 Prozent. Dann muss er das
Ertragsaussichten des Unternehmens           Unternehmen fünf Jahre lang – auch un-
orientiertes Verfahren oder ein anderes      ter Einhaltung einer bestimmten Lohn-
42

summenvorgabe – fortführen. Kleine            baren Vermögen begleichen kann.
und mittlere Unternehmen profitieren          Dann muss er das Unternehmen sie-
bei dieser Variante zusätzlich von einem      ben Jahre lang fortführen und dabei
gleitenden Abzugsbetrag in Höhe von           eine entsprechende Lohnsummen-
150.000 Euro.                                 vorgabe erfüllen.

↗ Optionsverschonung mit Verscho­          Können Kosten für die Bestattung und
  nungsabschlag von 100 Prozent.           die Regelung des Nachlasses abgezogen
  Dann muss er das Unternehmen             werden?
  sieben Jahre lang fortführen und         Kosten für Beerdigung, Grabdenk-
  dabei eine höhere Lohnsummen­            mal und Grabpflege, Kosten einer
  vorgabe erfüllen.                        Testaments­eröffnung, eines Erbscheins
                                           u.  Ä. können ohne Nachweis mit einem
↗ Wenn der Wert des erworbenen be-         Pauschbetrag von 10.300 € als Nachlass-
  günstigten Vermögens den Betrag          verbindlichkeit abge­zogen werden.
  von 26 Mio. Euro übersteigt              Höhere Kosten sind abzugs­fähig, wenn
  (sog. Großerwerb), kann er zwischen      sie nachgewiesen werden.
  folgenden Verschonungsmöglich-
  keiten wählen:                           Welche Steuerklassen gibt es?
                                           Die Erbschaftsteuer wird nach drei
↗ Abschmelzmodell für den Verscho­         Steuer­klassen erhoben:
  nungsabschlag. Dabei verringert sich
  der Prozentsatz des Verschonungsab-      ↗ Steuerklasse I: Sie gilt für den Ehe-
  schlags mit steigendem Wert des er-        gatten und einge­tragenen Lebens-
  worbenen begünstigten Vermögens            partner, die Kinder (eheliche und
  bis auf 0 Prozent. Es gelten dieselben     nichteheliche Kinder, Adoptiv­kinder,
  Fortführungs- und Lohnsummen-              Stiefkinder, nicht jedoch Pflegekin-
  vorgaben wie für die Regel- bzw.           der), Enkelkinder und weitere Ab-
  Optionsverschonung.                        kömmlinge sowie für Eltern und
                                             Voreltern nur bei Erwerben von
↗ Verschonungsbedarfsprüfung. Die            Todes wegen.
  auf das begünstigte Vermögen ent-
  fallende Steuer wird vollständig oder    ↗ Steuerklasse II: Sie gilt für Eltern
  teilweise erlassen, soweit der Erwer-      und Voreltern bei Erwerben unter
  ber diese nicht aus seinem verfüg-         Lebenden, Geschwister (auch Halb­
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