Studieren & Arbeiten in Österreich - in Austria Studying & Working - WKO

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in Austria
Studying & Working
                                                       Studieren & Arbeiten in Österreich
                       Studying & Working in Austria
                                                                                                    in Österreich
                                                                                            Studieren & Arbeiten
ÖIF-
Forschungspreis
für Diplom-/Masterarbeiten
und Dissertationen

                                                                                 Insges
                                                                                16.000 amt
                                                                                       Euro

 Der ÖIF fördert die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Themen im Bereich Integration und Migration.
 Abgeschlossene Diplom- und Masterarbeiten werden mit bis zu 2.000 Euro gefördert, abgeschlossene
 Dissertationen mit bis zu 3.000 Euro.

 Bewerben Sie sich bis 30. Juni 2015!

 Themengebiete:
 — Sprache und Bildung                                     — Anerkennung von im Ausland erworbenen
 — Integration in regionalen und lokalen Strukturen           Qualifikationen
 — Interkultureller Dialog, Religion & Werte               — Brain Gain & Brain Drain
 — Demografischer Wandel                                   — Willkommenskultur & Diversität
 — Beruf & Arbeitswelt

 Alle Informationen und Bewerbungsunterlagen:
 www.integrationsfonds.at/forschungspreis
Studieren & Arbeiten
               in Österreich

Wien, 2014
Inhalt
   Vorwort                                               4

1. Das ist Österreich – der Standort im Fokus            6
   Der Wirtschafts- und Arbeitsstandort im Überblick      6

2. Internationale Studierende in Österreich	             10
   Zahlen und Studien                                    10
   Voraussetzungen für das Studium in Österreich         11
   Zulassungsfristen                                     12

3. Aufenthalt in Österreich                              14
   EU/EWR-Staaten und die Schweiz                        14
   Drittstaatsangehörige                                 15
   Studienaufenthalte über 6 Monate                      16
   „Aufenthaltsbewilligung Familiengemeinschaft“         18
   Studierende mit Zulassungs-/Aufnahmeprüfung           20
   Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung               21

4. Arbeiten während des Studiums                         24
   Studierende aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz        24
   Ausnahmen für Studierende aus Kroatien                24
   Studierende aus Drittstaaten                          24
   Unselbstständige Beschäftigung                        25
   Selbstständige Beschäftigung                          27

5. Arbeit und Aufenthalt nach dem Studium                28
   Aufenthalt zur Arbeitssuche                           28
   Die „Rot-Weiß-Rot-Karte“ für Studienabsolvent/innen   29
   Erforderliche Unterlagen für Studienabsolvent/innen   29
   Zuständige Behörde und Gebühren                       30
   „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“                             30

6. Adressen – Kontakte – Beratung                        32
   Links für Jobsuche                                    32
   Links für Wohnungssuche und Studierendenheime         32
   Wichtige Adressen                                     33

                                                           3
Vorwort

Liebe Studierende,

Wir freuen uns, dass Sie sich entschieden haben, an einer österreichischen Hochschule Ihr Studi-        Um Willkommenskultur und Internationalität zu leben, sind wir bestrebt, attraktive Rahmenbedin-
um zu absolvieren – dies wohl mit gutem Grund: Österreich ist ein attraktiver Wissens- und Wirt-        gungen für den Verbleib in Österreich nach Abschluss des Studiums zu bieten. Eine Vielzahl an
schaftsstandort. Internationalität ist für exzellente Forschung und gute Lehre essentiell. Österreich   Serviceeinrichtungen unterstützt dieses Bestreben. Die vorliegende, gemeinsame Broschüre un-
nimmt im Bereich Internationales im europäischen und weltweiten Vergleich eine Vorreiterrolle ein.      serer Institutionen informiert über die einschlägigen rechtlichen Bedingungen bezüglich Studie-
Rund ein Viertel aller Studierenden an österreichischen Hochschulen stammt aus dem Ausland              ren und Arbeiten in Österreich und versteht sich als ein weiterer Baustein einer umfassenden Will-
und wandert zum Zwecke des Studiums zu, ein Viertel aller in Österreich Graduierten hat im Lau-         kommenskultur in Österreich. Darüber hinaus stehen Ihnen unsere Einrichtungen für individuelle
fe des Studiums einen kürzeren oder längeren Auslandsaufenthalt absolviert.                             Auskünfte gerne zur Verfügung.

Mit den an einer österreichischen Einrichtung erworbenen Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnis-        Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer akademischen und beruflichen Entwicklung und heißen
sen verfügen Sie über ein wertvolles Kapital. Österreich ist bestrebt, dass dieses Wissen auch hier     Sie in Österreich sehr herzlich willkommen.
eingesetzt wird – zu Ihrem Vorteil, zum Wohle der Gesellschaft und zum Vorteil des Standortes
Österreich. Hier findet sich der Sitz zahlreicher internationaler Unternehmen, die nicht zuletzt von
der zentralen Lage zwischen den Industrieländern Westeuropas und den dynamischen Wachs-
tumsmärkten in Mittel- und Osteuropa profitieren. Es bieten sich Ihnen vielseitige Karrierechancen
in einem wirtschaftlich prosperierenden Umfeld, kombiniert mit einer Lebensqualität, die im welt-
weiten Vergleich ganz vorne liegt.

                                                                                                        Reinhold Mitterlehner               Sebastian Kurz                         Christoph Leitl
                                                                                                        Vizekanzler, Bundesminister         Bundesminister für Europa,             Präsident der WKO
                                                                                                        für Wissenschaft, Forschung         Integration und Äußeres
                                                                                                        und Wirtschaft

                                                                                                        Franz Wolf                          Heinz Fassmann                         Hubert Dürrstein
                                                                                                        Geschäftsführer des ÖIF             Vorsitzender des Forum                 Geschäftsführer Österreichischer
                                                                                                                                            Internationales der Österreichischen   Austauschdienst
                                                                                                                                            Universitätenkonferenz

4                                                                                                                                                                                                                     5
1.
     Das ist Österreich –                                                                                      Betriebe traditionell große Wettbewerbsvorteile. In den ver-
                                                                                                               gangenen zwanzig Jahren sind die Exporte in diese Region

     der Standort im
                                                                                                               stetig gestiegen: Seit dem EU-Beitritt Österreichs im Jahr
                                                                                                               1995 wuchsen sie auf ca. 18 Milliarden Euro an. Österreich
                                                                                                               zählt auch in den vielen mittelosteuropäischen Staaten zu

     Fokus
                                                                                                               den größten und wichtigsten Investoren. Allein in Sloweni-
                                                                                                               en, Kroatien, Bosnien-Herzegowina und Serbien ist Öster-
                                                                                                               reich heute Investor Nummer Eins.



                                                                                                                                                                                    2
                                                                                                                                                                                   83.879 km
     Der Wirtschafts- und Arbeitsstandort im Überblick


                                                                                                               Energie, Erneuerbare Energie und Umwelttechnologien



     Österreich liegt im Herzen Europas und der          somit klar vor Deutschland, dem wichtigsten           Auf dem Rohstoff- und Energiesektor verfügt Österreich
     Europäischen Union, 25 Jahre nach dem Fall des      Handelspartner Österreichs. Zur Schaffung von         gleich über mehrere Vorzüge: Zum einen spielt die Alpen-
     Eisernen Vorhangs hat das kleine Land zu sei-       neuen Arbeitsplätzen tragen vor allem die In-         republik im internationalen Energiehandel als Transitland
     ner historischen Rolle als kulturelles und wirt-    ternationalisierung der Wirtschaft und stetige        eine wichtige Rolle. Es stehen zahlreiche Ressourcen wie
     schaftliches Zentrum Mitteleuropas zurückge-        Exportzuwächse bei. Überdies verfügt Öster-           Wasser, Erdgas und bis zu einem gewissen Grad auch Erdöl
     funden und ist ein Dreh- und Angelpunkt zwi-        reich über ein duales Ausbildungssystem, wel-         zur Verfügung. Darüber hinaus ist Österreich auch bei er-
     schen den Industriestaaten Westeuropas und          ches weltweit als einzigartig und vorbildlich gilt.   neuerbaren Energien ein absoluter Vorreiter: So beträgt der
     den dynamischen Wachstumsmärkten im Osten.                                                                Anteil der erneuerbaren Energieträger an der Stromproduk-
     Österreich ist ein attraktiver Wirtschaftsstand-    Über 120.500 Lehrlinge sind jährlich bei öster-       tion ca. 66 Prozent – das ist Platz eins unter den EU-28. Und
     ort und Sitz zahlreicher internationaler Unter-     reichischen Unternehmen in Ausbildung oder in         auch beim inländischen Brutto-Energieverbrauch ist Öster-
     nehmen. Diese profitieren von Österreichs zen-      einem Beschäftigungsverhältnis. Auch deshalb          reich ganz vorne dabei. Hier liegt der Anteil der erneuer­
     traler Lage und guter Infrastruktur. Als Standort   ist in Österreich die Jugendarbeitslosigkeit mit      baren Energieträger bei knapp 31 Prozent – und damit auf
     für Osteuropa-Hauptniederlassungen haben            rund neun Prozent eine der niedrigsten in der         Platz vier unter den EU-28. Österreich spricht sich dezidiert
     sich rund 300 internationale Unternehmen in         Europäischen Union.

                                 gegen Atomkraft aus und stuft diese als nicht erneuerbare
     Österreich angesiedelt. 28 davon werden zu den                                                            Energiequelle ein.


     „Fortune 500“ gezählt, das bedeutet, sie gehö-      Trotz Finanz- und Wirtschaftskrise gedeiht in
     ren laut dem renommierten US-Wirtschafts­           Österreich das Unternehmertum. Der Trend bei
     magazin Fortune zu den 500 umsatzstärksten          Firmenneugründungen geht, nach einem kurz-            Weil die Natur zählt – Österreich, ein Umweltmusterland



     Unternehmen der Welt.                               fristigen Einbruch während der Krise wieder
                                                         nach oben. So wurden allein im Jahr 2013 fast         Österreichs Natur – reines Wasser, klare Luft und saubere
                                                         37.000 Neugründungen verzeichnet. Dabei do-           Böden – gilt als Markenzeichen unseres Landes. Dazu trägt
     Österreich – wo wirtschaftlicher Erfolg             minieren die Bereiche gewerbliche Dienstleister,      auch die positive Symbiose zwischen Landwirtschaft und
     zu Hause ist

                                      Handel sowie Unternehmensberatung und IT.             Umwelt bei. Österreich hat einen sehr hohen Anteil an bio-
                                                                                                               logischer Landwirtschaft, die Treibhausgas-Emissionen pro       Das österreichische Staats­
     Gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro                                                                Kopf befinden sich weit unter dem EU- und OECD-Durch-           gebiet umfasst eine Fläche
                                                                                                                                                                                    von 83.879 km2.
     Einwohner/in zählt Österreich heute zu den          Österreich als Tor zu den MOEL-Staaten

              schnitt. Um das Kyoto-Ziel zu erreichen, werden zusätzlich
     wohlhabendsten Ländern der EU und somit                                                                   erneuerbare Energieträger verstärkt genutzt und Heiz- und
     auch zu den reichsten und höchstentwickelten        Schon vor ihrem EU-Beitritt waren die mittelost-      Wärmenutzungssysteme optimiert.


     Volkswirtschaften der Welt. Trotz der Nachwir-      europäischen Staaten (MOEL) ein wichtiger
     kungen der jüngsten Finanz- und Wirtschafts-        Eckpfeiler des österreichischen Exportwesens.
     krise konnte sich Österreich im Jahr 2013 beim      Unmittelbare Nachbarschaft, historische Ver-
     pro Kopf erwirtschafteten BIP hinter Luxemburg      flechtungen und die oftmals ähnliche Mentalität
     auf den zweiten Rang verbessern und liegt           waren und sind bis heute für österreichische

     6                                                                                                                                                                     7
Lebensqualität in Österreich

                       Treffpunkt Österreich: ein ganzjährig
                                                     beliebtes und sicheres Reiseziel

                    Tipp!
Viele internationale Rankings bestätigen die
hohe Lebensqualität in Österreich, etwa eine         Österreichs Tourismus mit seiner einmaligen           Österreich ist ein attraktiver Wirtschafts-
Studie der European Foundation for Improve-          und opulenten Kombination aus Kunst, Kultur,          standort. Die Außenwirtschaft Österreich hat
ment of Living and Working Conditions. Darin         Natur und Sport macht das kleine Land zu ei-          ein Imagevideo dazu produziert.
wurden die EU-Staaten sowie Mazedonien, die          nem der beliebtesten Reiseziele weltweit. Es ist
Türkei und Norwegen in unterschiedlichen ge-         auch eines der tourismusintensivsten Länder der
sellschaftlichen Bereichen miteinander vergli-       Welt – sowohl bei den Touristenankünften als         Englisch

                                                                                                                                                                   8.507.786
chen. Österreich gehört dabei zu den führenden       auch bei der Nächtigungszahl, die über 132 Mil-      https://www.youtube.com/watch?v=A58ONpHgfA4
Ländern, was etwa den Zugang zu Gesundheits-         lionen pro Jahr beträgt. Außerdem gehört Ös-
dienstleistungen, aber auch bei der Verfügbar-       terreich zu einem der beliebtesten Kongress-
keit und Qualität der öffentlichen Verkehrs­mittel   Länder. Die Bundeshauptstadt ist dabei beson-
oder bei der Beschäftigungsrate angeht.

            ders wichtig, fast 40 Prozent aller Kongresse
                                                     und Tagungen Österreichs finden hier statt. So
                                                     führt Wien das internationale Städte-Ranking
Soziales: Sicherheit wird in Österreich              der Internationalen Congress and Convention
groß geschrieben


                                  Association bereits zum achten Mal an.

             Deutsch
                                                                                                          https://www.youtube.com/watch?v=0xyUtMKyudo&list=UU
Österreich verfügt über ein umfangreiches Sys-                                                            SMkisZ-BMTkzkOJs9HW3rQ
tem sozialer Sicherheit, welches auf zwei Grund-     Das ist Österreich
pfeilern basiert: Einerseits sind Erwerbstätige
bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Karenz      Wirtschaftlicher Erfolg und politische Stabilität.
oder Pension versichert – und durch sie auch         Innovatives Unternehmertum und gut ausgebil-
deren Angehörige. Andererseits gibt es für je-       dete Arbeitskräfte. Soziale Sicherheit und ein
ne, deren Existenz nicht durch Erwerbstätigkeit      konsensorientiertes sozialpartnerschaftliches
gesichert ist, öffentliche Fürsorgeleistungen.       System, das auf einem sehr guten Verhältnis der
In Österreich gilt darüber hinaus das Prinzip der    Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter/innen
Pflichtversicherung. Finanziert wird Österreichs     basiert. Und eine Wirtschaft, die auf Europäisie-
Sozialsystem vorwiegend über Steuern und Ab-         rung und Internationalisierung setzt. Das alles
gaben. Österreich strebt auch Reformen zur           sind wichtige Qualitäten unseres Landes.
Nachhaltigkeit der sozialen Sicherheit an.           Nicht zu vergessen: die hoch geschätzte Le-
So wurde beispielsweise das gesetzliche Pensi-       bensqualität, die herausragenden Gesundheits-
onsalter angehoben – dem Pensionsalter der           und Umweltstandards, die besondere Kultur­
Männer von 65 Jahren soll auch jenes der Frau-       tradition, die Rechtssicherheit und der hohe
en angepasst werden.

                               Schutz vor Kriminalität. Diese Stärken tragen                                                               Die Bevölkerungszahl
                                                     dazu bei, dass das österreichische Modell auch                                                             Österreichs beträgt rund
                                                                                                                                                                     8,5 Millionen.
                                                     im 21. Jahrhundert als Erfolgsmodell bezeichnet
                                                     werden kann. Und sie sind verantwortlich dafür,
                                                     dass Österreich weltweit zu den attraktivsten
                                                     Wirtschafts- und Arbeitsstandorten zählt.

8                                                                                                                                                           9
Internationale
2.                                                                                                           In Österreich werden Studien an
                                                                                                             folgenden Einrichtungen angeboten:
                                                                                                             • Universitäten und Kunstuniversitäten

     Studierende in
                                                                                                               http://www.studienwahl.at/

                                                                                                             • Fachhochschulen

     Österreich



                                                                                                               http://www.fachhochschulen.at/

                                                                                                             • Pädagogische Hochschulen
                                                                                                               http://www.paedagogischehochschulen.at/
     Rund ein Viertel aller Studierenden stammt aus dem
     Ausland. Allein zwischen den Jahren 2003 und 2013                                                       • Privatuniversitäten

                                                                                                                                                                           101
                                                                                                               http://www.privatuniversitaeten.at/
     verdoppelte sich ihre Zahl auf über 91.000 Studierende
     an öffentlichen und privaten Universitäten, Fachhoch-                                                   Die Ausbildung an folgenden Einrichtungen
     schulen und Pädagogischen Hochschulen.                                                                  ist ebenso als Studium anzusehen:
                                                                                                             • Philosophisch-Theologische Hochschule
                                                                                                               der Diözese St. Pölten
     Zahlen und Studien

                               Ausländische Hochschüler/innen haben unter-            http://www.pth-stpoelten.at/
                                                        schiedliche Beweggründe für ein Studium in
     Ganz genau waren es 91.445 ausländische Stu-       Österreich. Die Studierendensozialerhebung hat       • Ordenshochschulen in Stift Heiligenkreuz
     dierende, die im Wintersemester 2013/14 an öf-     die Motive der in Österreich studierenden Aus-         (Zisterzienserabtei)
     fentlichen und privaten Universitäten, Fach-       länder erfragt. Die am häufigsten genannten            http://www.stift-heiligenkreuz.org/
     hochschulen und Pädagogischen Hochschulen          Gründe beziehen sich auf Universität, in der man
     studierten, das entspricht rund 25 Prozent aller   inskribiert ist („Hochschule hat einen guten Ruf“,   • St. Gabriel bei Mödling (SVD-Societas Verbi Divini)
     Studierenden in Österreich. Die drei wichtigsten   „Qualität des Studiums“ u.a.) oder auf Österreich      http://www.rti-stgabriel.at/
     Herkunftsländer dieser Studierenden sind           im Allgemeinen („Günstig wohnen“, „Deutsch
     Deutschland (über ein Drittel der ausländischen    lernen“, „Österreich ist in der Nähe des Heimat-     • Internationales Theologische Institut
     Studierenden), Italien – hier vor allem das        landes“). Gründe, die das Heimatland betreffen         für Studien zu Ehe und Familie in Gaming
     deutschsprachige Südtirol – und die Türkei.        wie etwa „Keinen Studienplatz bekommen“ wer-           http://www.iti.ac.at/de/academics/academics_faculty_
     Dahinter folgen Länder wie Bosnien-Herzego-        den häufiger von Studierenden aus Südtirol und         main.htm
     wina, Ungarn, Bulgarien oder Kroatien. An Fach-    Deutschland angeführt, jedoch insgesamt sel-
     hochschulen studierten im WS 2013/14 fast          tener als die Gründe mit Österreichbezug.
     6.700 ausländische Studierende (rund 15 Pro-                                                            Voraussetzungen für das Studium in Österreich
     zent aller Studierenden an FH), an Privatuniver-
     sitäten rund 3.000 ausländische Studierende                                                             Bei Fragen zum Studium und zur Zulassung an einer be-           Die Bevölkerungsdichte
     (rund 40 Prozent aller Studierenden an Privat­                                                          stimmten Bildungseinrichtung in Österreich, informieren Sie   beträgt 101 Einwohner/innen
                                                                                                                                                                                     pro km2.
     universitäten).                                                                                         sich bitte direkt bei der Einrichtung Ihrer Wahl.

                                                                                                             Allgemeine Informationen über den österreichischen
                                                                                                             Hochschulraum finden Sie auf:
                                                                                                             • http://www.studyinaustria.at

     10                                                                                                                                                               11
Zulassungsfristen

Das Zulassungsansuchen für Universitäten muss
für das Wintersemester spätestens am 5. Sep-
tember, für das Sommersemester am 5. Februar

                                                        8
vollständig an der Universität eintreffen.

Bei bestimmten Studienrichtungen oder an an-
deren Einrichtungen wie Fachhochschulen sind
Zulassungsprüfungen (meist nur einmal pro
Jahr!) vorgeschrieben, hier sind wesentlich frü-
here Anmeldungstermine zu beachten und bei
der Einrichtung zu erfragen.

Es wird daher empfohlen, schon rund ein Jahr
vor dem geplanten Beginn des Studiums mit der
österreichischen Bildungseinrichtung Ihrer Wahl
diesbezüglich Kontakt aufzunehmen und die
Antragsfristen zu erfragen.

Zulassungsfristen für ein Studium
an Universitäten und Kunstuniversitäten:
• http://www.studienbeginn.at

An Fachhochschulen und Privatuniversitäten
gibt es spezielle Fristen:
• http://www.fachhochschulen.at/                          Österreich hat mit
• http://www.privatuniversitaeten.at                        acht Staaten
                                                        gemeinsame Grenzen:

                                                             Deutschland
                                                        Tschechischen Republik
                                                                Slowakei
                                                                 Ungarn
                                                               Slowenien
                                                                 Italien
                                                                Schweiz
                                                             Liechtenstein

12                                                 13
Aufenthalt
3.                                                                                                            Diese Anmeldebescheinigung muss nicht verlängert werden.
                                                                                                              Vor der Abreise aus Österreich sollen Sie sich allerdings bei
                                                                                                              der zuständigen Behörde auch wieder abmelden.

     in Österreich



                                                                                                                                                                                9
                                                                                                              Drittstaatsangehörige

     Je nach Staatsangehörigkeit gelten für Studierende un-                                                   Studienaufenthalte bis maximal 6 Monate

     terschiedliche Regelungen: Die österreichischen Gesetze
                                                                                                              Ein Visum C berechtigt grundsätzlich zur Einreise und zum
     unterscheiden zwischen Bürger/innen aus dem Europäi-                                                     Aufenthalt in allen Schengenstaaten für die Dauer von ins-
     schen Wirtschaftsraum (EWR) und Bürger/innen aller                                                       gesamt maximal 90 Tagen. Ob Sie für diesen Zeitraum über-
     übrigen Staaten – den so genannten Drittstaatsangehörigen.

                                             haupt ein Visum benötigen oder visumfrei einreisen dürfen,
                                                                                                              erfahren Sie auf der Website des Bundesministeriums für
                                                                                                              Inneres.
     EWR-Bürger/innen oder Schweizer Staatsange-          EU/EWR-Staaten und die Schweiz


     hörige benötigen kein Visum und keine Aufent-                                                            Mit einem Visum D können Sie nach Österreich einreisen
     haltsbewilligung, um in Österreich studieren zu      Studierenden, die aus EWR-Ländern (EU-Staaten       und sich darüber hinaus hier auch aufhalten – je nach Gültig­
     dürfen. Drittstaatsangehörige aber benötigen         sowie Island, Liechtenstein, Norwegen) oder der     keitsdauer zwischen 91 Tagen und sechs Monaten. Inhaber/
     für ihren Studienaufenthalt in Österreich Visa       Schweiz stammen und länger als drei Monate in       innen eines Visums D können frei im gesamten Schengen-
     und/oder Aufenthaltstitel.

                         Österreich leben, benötigen eine so genannte An­    raum bis zu 90 Tagen in 180 Tagen reisen.


                                                          meldebescheinigung als Dokumentation Ihres
                                                          Aufenthaltsrechts. Dazu müssen sie sich innerhalb   Ein Visumantrag kann frühestens drei Monate vor dem
      Wichtig!                                            von vier Monaten nach ihrer Einreise an die zu-     geplanten Reisetermin eingebracht werden und sollte kei-
                                                          ständige Aufenthaltsbehörde wenden – in Wien        nesfalls später als 15 Kalendertage vor dem geplanten
          Unabhängig von der Staatsangehörigkeit          ist das die Magistratsabteilung 35 (EWR-Referat),   Österreich-Aufenthalt bei der zuständigen österreichischen
          unterliegt jeder, der in Österreich lebt, der   in allen übrigen Bundesländern der Landeshaupt-     Vertretungsbehörde (Botschaft oder Generalkonsulat) im              Österreich hat
          Meldepflicht. Das bedeutet, dass Sie binnen     mann oder die von ihm ermächtigten Bezirks-         Ausland abgegeben werden. Idealerweise sollte der Antrag          neun selbstständige
                                                                                                                                                                                  Bundesländer:
          drei Tagen nach Ankunft in Österreich bei       hauptmannschaften. Dies gilt auch für alle Fami-    eingebracht werden sobald die Reisedaten bekannt sind.
          der zuständigen Behörde Ihren Wohnsitz in       lienangehörigen, die EWR- oder Schweizer Bür-                                                                            Burgenland
      Österreich melden müssen: am Gemeinde-              ger/innen sind. Familienangehörige aus Drittstaa-   Um Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, mit der                   Kärnten
          amt oder am Magistrat, in Wien am Magist-                                                                                                                              Niederösterreich
                                                          ten müssen eine „Aufenthaltskarte“ beantragen.      jeweiligen österreichischen Vertretungsbehörde telefonisch
                                                                                                                                                                                  Oberösterreich
          ratischen Bezirksamt. Sollten Sie wieder aus-                                                       oder per Internet einen Termin zu vereinbaren. In manchen              Salzburg
      ziehen, müssen Sie sich bei derselben Mel-          Checkliste Anmeldebescheinigung                     Regionen gibt es zudem Dienstleister, die seitens des öster-          Steiermark
          destelle binnen drei Tagen auch wieder ab-      • Antragsformular                                                                                                            Tirol
                                                                                                              reichischen Außenministeriums beauftragt sind – bei diesen
                                                                                                                                                                                    Vorarlberg
          melden.

                                       • Gültiger Personalausweis oder Reisepass

         können Sie Ihre Visaanträge ebenfalls einbringen. Details                Wien
                                                          • Nachweis über die Zulassung zu einer Bil-         darüber finden sich auf den jeweiligen Webseiten der Bot-
                                                            dungseinrichtung (z. B. Universität, Fach-        schaften.
                                                            hochschule)


                                                          • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts         Unter den gleichen Voraussetzungen können auch Familien­
                                                          • Nachweis über ausreichende Krankenversi-          angehörige der/des Studierenden ein Visum erhalten –
                                                            cherung

                                         darunter fallen Ehegatten, Kinder bis zum 21. Lebensjahr,
                                                          • Aufrechte Meldung (Meldezettel)                   oder ältere, sofern ihnen tatsächlich Unterhalt gewährt wird.


                                                          • Kosten: 15 Euro.
                                                            Es können weitere Gebühren anfallen.

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Checkliste Visum:                                   Studienaufenthalte über 6 Monate

                   Nach Genehmigung der Aufenthaltsbewilligung wird der/
• Vollständig ausgefülltes und eigenhändig                                                               die Antragsteller/in von der Vertretungsbehörde verstän-
     unterfertigtes Antragsformular (bei den        Hierfür benötigen Drittstaatsangehörige/r            digt. Danach haben Sie drei Monate Zeit, einen Antrag auf
     österreichischen Vertretungsbehörden und       eine so genannte „Aufenthaltsbewilligung –           ein Visum D zu stellen. Die Aufenthaltsbewilligung muss in
     auf deren Webseiten erhältlich).               Studierende/r“. Es ist wichtig zu wissen, ob Sie     Österreich spätestens innerhalb von 6 Monaten ab Verstän-
• Gültiges Reisedokument, das mindestens            für die Einreise nach Österreich ein Visum brau-     digung der Vertretungsbehörde, aber jedenfalls innerhalb
     drei Monate länger gültig ist als das Visum,   chen oder nicht – denn davon hängt auch die          der Gültig­keitsdauer des Visums abgeholt werden.
     mind. zwei leere Seiten aufweisen muss und     Vorgehensweise beim Erstantrag für Ihre Auf-
     innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre       enthaltsbewilligung ab. Ob Sie ein Visum benö-       Die „Aufenthaltsbewilligung –Studierende/r“ wird im Regel-

                                                                                                                                                                            1.781.105
     ausgestellt worden ist.                        tigen, können Sie der Website des Innenminis-        fall für 12 Monate ausgestellt, außer Sie beantragen einen
• Ein Passfoto gemäß den ICAO-Kriterien             teriums entnehmen: www.bmi.gv.at.                    kürzeren Zeitraum oder Ihr Reisedokument hat eine kürze-
     (Farbe, Größe 3,5 x 4,5 cm).                                                                        re Gültigkeit. Als Studierende/r müssen Sie keine Integrati-
• Vorlage einer für die geplante Aufenthalts-       Sollten für Ihre Einreise nach Österreich            onsvereinbarung erfüllen.
     dauer abgeschlossenen, alle Risiken ab­        kein Visum notwendig sein:
     deckende Reisekrankenversicherung              Der Erstantrag auf eine österreichische Aufent-
     (Deckungssumme mindestens 30.000 Euro          haltsbewilligung kann nur persönlich einge-
     gültig für den gesamten Schengenraum).         bracht werden. Er kann entweder bei der nach
• Nachweis ausreichender finanzieller Unter-        dem Wohnsitz des Antragstellers/der Antrag-
     haltsmittel für die Studienaufenthaltsdauer    stellerin zuständigen österreichischen Vertre-
     für Studierende bis zum 24. Lebensjahr         tungsbehörde gestellt werden oder aber unmit-
     473,70 Euro pro Monat über dem 24.             telbar nach der Einreise nach Österreich bei der
     Lebensjahr 857,73 Euro pro Monat (Stand        zuständigen Aufenthaltsbehörde. Sollten Sie
     2014). In den genannten Beträgen ist die       dabei innerhalb der visumfreien Zeit keinen Auf-
     Unterkunftsmiete bis 274,06 Euro pro           enthaltstitel bekommen, müssen Sie aus dem
     Monat enthalten – ist die Unterkunftsmiete     Schengenraum ausreisen und die Erledigung im
     höher, sind entsprechend zusätzliche Mittel    Ausland abwarten.
     nachzuweisen. Die Finanzmittel können z. B.
     mittels Kontoauszug, Sparbuch, Stipendien-     Sollten für Ihre Einreise nach Österreich
     bestätigung oder Elektronische Verpflich-      ein Visum notwendig sein:


     tungserklärung (EVE) durch die einladende      Der Erstantrag auf eine österreichische Aufent-
     Person bei der zuständigen Fremdenpolizei­     haltsbewilligung kann nur persönlich gestellt
     behörde nachgewiesen werden.                   werden. Er muss bei der örtlich zuständigen
• Flug-, Bus- oder Bahnreservierung.                österreichischen Vertretungsbehörde gestellt
• Unterkunftsnachweise (z. B. Bestätigung           werden, die örtliche Zuständigkeit richtet sich
     der Anmeldung in einem Studentenheim,          nach dem Wohnsitz des Antragstellers/der An-                                                                                Wien ist die
     Mietvertrag, Wohnrechtsvereinbarung).          tragstellerin. Die Entscheidung muss im Ausland                                                                     Bundeshauptstadt Österreichs
                                                                                                                                                                         und hat rund 1,78 Millionen
• Zulassungsbescheid der österreichischen           abgewartet werden. Deshalb sollten Sie den An-                                                                           Einwohner/innen.
     Bildungseinrichtung.                           trag mindestens drei Monate vor der geplanten
• Nachweis über den aktuellen Studenten­            Einreise nach Österreich abgeben. Bitte berück-
     status im Heimatland (z. B. Vorlage einer      sichtigen Sie bei Ihrer Zeitplanung, dass Sie vor-
     Bestätigung der Bildungseinrichtung).          her noch Dokumente im Heimatland besorgen,
                                                    übersetzen und beglaubigen lassen müssen.
Bitte beachten Sie, dass ein Visum in Öster­
reich weder beantragt noch verlängert werden
kann!

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Checkliste „Aufenthaltsbewilligung –                 Die Gebühr für die erste Aufenthaltsbewilligung    Checkliste für den Erstantrag
Studierende/r“:                                      beträgt 120 Euro (80 Euro bei der Antragstel-      „Aufenthaltsbewilligung Familiengemeinschaft“:


• Vollständig ausgefülltes und unterschriebe-        lung bei der österreichischen Vertretungsbehör-    • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes
     nes Antragsformular (erhältlich bei der ös-     de oder Aufenthaltsbehörde; restlicher Betrag        Antragsformular (erhältlich bei der österreichischen
     terreichischen Vertretungsbehörde oder auf      bei der Ausfolgung der Aufenthaltsbewilli-           Vertretungsbehörde und auf der Website des Innen­
     der Homepage des Österreichischen Innen-        gung). Es können noch weitere Gebühren an­           ministeriums, www.bmi.gv.at/niederlassung)


     ministeriums (www.bmi.gv.at/niederlassung)      fallen.                                            • Kopie des gültigen Reisedokuments



                                                                                                                                                                          50.000
• Kopie des gültigen Reisedokuments

                                                                   • Geburtsurkunde


• Geburtsurkunde

                                   Alle notwendigen Dokumente müssen im Origi-        • Nachweis der Familienangehörigkeit (z. B. Heirats­
• Aktuelles Passbild nach ICAO-Kriterien             nal und in Kopie vorgelegt werden – auf Nach-        urkunde) und der Familiengemeinschaft im Heimatland


     (Farbe, Größe 3,5 x 4,5 cm)

                   frage braucht es diese auch in beglaubigter        • Aktuelles Passbild nach ICAO-Kriterien
• Polizeiliches Führungszeugnis (in Ländern          Form. Fremdsprachigen Urkunden muss eine             (Farbe, Größe 3,5 x 4,5 cm


     wo verfügbar)                                   deutsche Übersetzung von einem/einer staat-        • polizeiliches Führungszeugnis (in Ländern wo verfügbar)


• Zulassungsbescheid/Aufnahmebestätigung             lich geprüften Übersetzer/in beigelegt werden.

   • Nachweis ausreichender finanzieller Unterhaltsmittel für
     der österreichischen Bildungseinrichtung                                                             die Dauer des Aufenthalts, jedoch maximal für ein Jahr
• Nachweis ausreichender finanzieller Unter-                                                              im Voraus:


     haltsmittel für die Dauer des Aufenthalts,      „Aufenthaltsbewilligung                              Für Ehepaare insgesamt 1.286,03 Euro pro Monat für
     jedoch maximal für ein Jahr im Voraus:

        Familiengemeinschaft“


                             jedes minderjährige Kind zusätzlich 132,34 Euro pro
     -   Für Studierende bis zum 24. Lebensjahr                                                           Monat (Werte aus 2014). In den genannten Beträgen
         derzeit 473,70 Euro pro Monat               Familienangehörige von Studierenden benöti-          ist die Unterkunftsmiete bis 274,06 Euro pro Monat
     -   Über dem 24. Lebensjahr derzeit 857,73      gen für ihren Aufenthalt in Österreich eine so       enthalten. Ist die Unterkunftsmiete höher, sind entspre-
         Euro pro Monat

                            genannte „Aufenthaltsbewilligung Familien­           chend zusätzliche Mittel nachzu­weisen.


     -   In den genannten Beträgen ist die mo-       gemeinschaft“.

                                      -   Ein Sparbuch bei einem österreichischen Geldinstitut,
         natliche Unterkunftsmiete bis 274,06                                                                  einem Bankkonto im Heimatland, auf welches Zugriff
         Euro enthalten. (Werte aus 2014). Ist die   Sollten für Ihre Einreise nach Österreich                 aus Österreich besteht oder dem nachgewiesenen
         Unterkunftsmiete höher, sind entspre-       ein Visum notwendig sein:

                               Ankauf von Travellercheques.
         chend zusätzliche Mittel nachzuweisen. –    Für die Aufenthaltsbewilligung ist eine persön-    • Nachweis einer Unterkunft in Österreich: z. B. Mietver-
         Der Nachweis kann durch ein Sparbuch        liche Antragstellung an der zuständigen öster-       trag, Benützungsvereinbarung mit Studentenheim, Be-
         bei einem österreichischen Geldinstitut     reichischen Vertretungsbehörde notwendig.            stätigung über Unterkunft
         erfolgen, einem Bankkonto im Heimat-        Die Aufenthaltsbewilligung soll zumindest drei     • Nachweis einer in Österreich gültigen Krankenversiche-
         land, auf welches Zugriff aus Österreich    Monate vor der beabsichtigten Einreise bean-         rung
         besteht, dem nachgewiesenen Ankauf          tragt werden.

                                    • Die Gebühr für die Aufenthaltsbewilligung beträgt ins-
         von Travellercheques oder durch eine                                                             gesamt 120 Euro (80 Euro bei der Antragstellung bei
         Haftungserklärung einer Person, die in      Sollten für Ihre Einreise nach Österreich            der Österreichischen Vertretungsbehörde oder Aufent-
         Österreich lebt.                            kein Visum notwendig sein:

                         haltsbehörde; restlicher Betrag bei der Ausfolgung der
• Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine              Drittstaatsangehörige, die visumfrei nach Ös-        Aufenthaltsbewilligung). Es können noch weitere Ge-               Im Jahr 2012 gab es ein
     Unterkunft in Österreich: z. B. Mietvertrag,    terreich einreisen dürfen, können den Antrag         bühren anfallen.                                                Beschäftigungswachstum von
                                                                                                                                                                             50.000 neuen Stellen.
     Benützungsvereinbarung mit Studenten-           auf Aufenthaltsbewilligung auch in Österreich
     heim, Wohnrechtsvereinbarung                    stellen – persönlich und gleich nach der Einrei-   Alle notwendigen Dokumente müssen im Original und in Ko-
• Nachweis einer in Österreich gültigen (Rei-        se nach Österreich bei der zuständigen Aufent-     pie sowie auf Verlangen der Behörde in beglaubigter Form
     se-)Krankenversicherung mit einem Deck­         haltsbehörde.

                                    abgegeben werden. Fremdsprachigen Urkunden müssen
     ungsumfang von mindestens 30.000 Euro                                                              mit dazugehöriger autorisierter Übersetzung abgegeben
     für den Zeitraum der Einreise bis zum Ab-                                                          werden.
     schluss der Studierendenselbstversicherung
     in Österreich.

18                                                                                                                                                                   19
Die „Aufenthaltsbewilligung – Familiengemein-       Studierende, die ein Visum brauchen und eine       Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung
schaft“ wird im Regelfall für die Gültigkeitsdau-   Zulassungs-/Aufnahmeprüfung absolvieren
er der Aufenthaltsbewilligung des/der Studie-       müssen, brauchen einen bedingten Zulassungs-       Die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung muss persön-
renden ausgestellt, außer Sie beantragen einen      bescheid von der Einrichtung, in der sie studie-   lich an der zuständigen österreichischen Aufenthaltsbehör-
kürzeren Zeitraum oder Ihr Reisedokument hat        ren möchten. Mit diesem können sie dann per-       de spätestens vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der alten Auf-
eine kürzere Gültigkeitsdauer.

                    sönlich einen Antrag auf eine Aufenthaltsbewil-    enthaltsbewilligung beantragt werden, frühestens aber drei
                                                    ligung bei der zuständigen österreichischen        Monate vor dem Ablauf. Der Aufenthalt in Österreich ist

                                                                                                                                                                            3.620.200
Familienangehörige von Studierenden, die eine       Vertretungsbehörde stellen, wobei Finanzierung     rechtmäßig, solange die Entscheidung über den Verlänge-
Aufenthaltsbewilligung erhalten, müssen keine       und Unterkunft nur „glaubhaft“ gemacht (und        rungsantrag dauert – das gilt auch, wenn die alte Aufent-
Integrationsvereinbarung erfüllen.                  noch nicht endgültig nachgewiesen) werden          haltsbewilligung abgelaufen ist. Nach Ablauf der alten Auf-
                                                    müssen. Die Bearbeitung des Antrages muss          enthaltsbewilligung darf man aber nicht in andere Schengen­
                                                    außerhalb Österreichs abgewartet werden.           staaten reisen.
Studierende mit Zulassungs-/                        Deshalb sollte der Antrag spätestens 3 Monate
Aufnahmeprüfung                                     vor dem Termin der Zulassungs-/Aufnahmeprü-        Checkliste Verlängerungsantrag
                                                    fung gestellt werden.                              „Aufenthaltsbewilligung Studierende/r“:
Studierende, die visumfrei einreisen dürfen, kön-                                                      • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antrags-
nen so an der Zulassungs-/Aufnahmeprüfung           Im Falle einer positiven Entscheidung der Auf-        formular (erhältlich bei der inländischen Aufenthalts­
teilnehmen und ihre Aufenthaltsbewilligung per-     enthaltsbehörde stellt die Vertretungsbehörde         behörde und auf der Website des Innenministeriums)
sönlich bei der österreichischen Aufenthalts­       im Ausland ein Visum D mit einer 4-monatigen       • Kopie des gültigen Reisedokuments


behörde beantragen. Die Aufenthaltsbewilli-         Gültigkeitsdauer aus.                              • Aktuelles Passbild gemäß ICAO-Kriterien (Farbe,
gung sollte sobald wie möglich nach Einreise                                                             Größe 3,5 x 4,5 cm)


beantragt werden – in jedem Fall vor Ablauf des     Der/die Studierende reist mit dem Visum zur        • Nachweis ausreichender finanzieller Unterhaltsmittel für
visumfreien Aufenthalts. Wird die Aufenthalts-      Absolvierung der Zulassungsprüfung nach Ös-           ein weiteres Jahr in Österreich: für Studierende bis zum
bewilligung nicht vor Ablauf des visumfreien        terreich. Nach erfolgreich absolvierter Auf-         24. Lebensjahr 473,70 Euro pro Monat über dem 24.
Aufenthalts erteilt, müssen Sie Österreich ver-     nahmsprüfung, muss der/die Studierende die            Lebensjahr derzeit 857,73 Euro pro Monat (Werte aus
lassen und die Erledigung im Ausland abwarten.      Aufnahmebestätigung der Hochschule dann der          2014) In den genannten Beträgen ist die Unterkunfts-
                                                    Aufenthaltsbehörde vorlegen. Außerdem muss            miete derzeit bis 274,06 Euro im Monat enthalten.
                                                    er bei dieser Gelegenheit auch die Finanzierung       Ist die Unterkunftsmiete höher, sind entsprechend
                                                    der Unterkunft nachweisen – die er/sie zuvor nur     zusätzliche Mittel nachzuweisen.
                                                    „glaubhaft“ machen musste. Dafür bekommt              -   Der Nachweis kann durch ein Sparbuch bei einem
                                                    er/sie seine endgültige Aufenthaltsbewilligung.           österreichischen Geldinstitut, einem Bankkonto im
                                                    Die Aufenthaltsbewilligung muss jedenfalls in-            Heimatland auf welches Zugriff aus Österreich be-
                                                    nerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums abge-             steht oder dem nachgewiesenen Ankauf von Travel-
                                                    holt werden.                                           lercheques erbracht werden.
                                                                                                       • Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine
                                                                                                          Unterkunft in Österreich: z. B. Mietvertrag, Benützungs-          In Österreich arbeiten
                                                                                                         vereinbarung mit Studentenheim, Wohnrechtsvereinba-            insgesamt über 3,62 Millionen
                                                                                                                                                                        unselbstständig Beschäftigte.
                                                                                                          rung


                                                                                                       • Nachweis einer in Österreich gültigen Krankenversiche-
                                                                                                          rung



20                                                                                                                                                                 21
• Schriftlicher Studienerfolgsnachweis der
     Hochschule, im Regelfall über erfolgreich
     absolvierte Prüfungen im Ausmaß von 8
     Wochenstunden bzw. 16 ECTS pro Studien-
     jahr. Doktoratsstudierende legen eine Be-
     stätigung ihres Betreuers bzw. ihrer Betreu-
     erin über den erfolgreichen Studienfort-
     schritt vor. Liegen jedoch unabwendbare
     und unvorhersehbare Gründe vor, die der
     Einflusssphäre des/der Studierenden ent­
     zogen sind, kann die Aufenthaltsbewilligung

                                                         8,3 %
     trotz Fehlens des Studienerfolgs nach Prü-
     fung im Einzelfall verlängert werden.
• Fortsetzungsbestätigung der Hochschule,
     aktuelles Studienblatt.
• Die Behörde kann die Vorlage weiterer
     Dokumente verlangen.
• Die Gebühr für die Verlängerung der Auf-
     enthaltsbewilligung beträgt 100 Euro.
     Es können noch weitere Gebühren anfallen.

Eine Zweckänderung des Aufenthaltstitels ist
zulässig, allerdings nur dann, wenn der/die Stu-
dierende die Voraussetzungen für den neu be-
antragten Aufenthaltstitel erfüllt. Dies muss vor
Ablauf der Gültigkeitsdauer der aktuellen Auf-
enthaltsbewilligung beantragt werde. Dafür wird
ein Zweckänderungsantrag bei der Aufenthalts-
behörde eingebracht.

                                                         Die Jugendarbeitslosigkeit
                                                            in Österreich beträgt
                                                                8,3 Prozent.

22                                                  23
Arbeiten während
4.
5.                                                                                                            Unselbstständige Beschäftigung

                                                                                                              Für jede unselbstständige Erwerbstätigkeit benötigen Sie

     des Studiums
                                                                                                              eine Beschäftigungsbewilligung (auch für eine geringfügi-
                                                                                                              ge Beschäftigung). Diese muss Ihr Arbeitgeber beim Ar-
                                                                                                              beitsmarktservice (AMS) für Sie beantragen und gilt nur für
                                                                                                              diese Arbeitsstelle bzw. diesen Arbeitgeber. Studierende aus
     Ob Sie als internationale/r Studierende/r oder                                                           Drittstaaten können schon während ihres Studiums Praxis­

     Absolvent/in einer österreichischen Hochschule zum                                                       erfahrungen sammeln und für folgendes Stundenausmaß

                                                                                                                                                                             22,4 %
                                                                                                              eine Beschäftigungsbewilligung ohne Arbeitsmarktprüfung
     Arbeiten eine Genehmigung benötigen, hängt von                                                           erhalten:


     Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Auch hier gibt es unter-
     schiedliche Regelungen.

                                                                                • Im 1. Studienabschnitt eines Diplomstudiums oder im
                                                                                                                Bachelorstudium bis zu 10 Wochenstunden
                                                                                                              • Ab dem 2. Studienabschnitt eines Diplomstudiums oder
     Studierende aus EU/EWR Ländern                      Bewilligung ist selbst für eine geringfügige Be-       im Master-/Doktoratsstudium bis zu 20 Wochenstunden
     und der Schweiz                                     schäftigung notwendig. Erst nach einjähriger
                                                         durchgehender Beschäftigung in Österreich kann
     Staatsbürger/innen eines EWR-Landes (EU-            kroatischen Staatsangehörigen der freie Arbeits-      Arbeitsmarktprüfung
     Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen)      marktzugang zuerkannt werden. Allerdings müs-
     und der Schweiz haben im Rahmen der Arbeit-         sen Sie sich das vom AMS bestätigen lassen.           Bei der Arbeitsmarktprüfung wird geprüft, ob für die an-
     nehmer/innen-Freizügigkeit das Recht, ohne                                                                gestrebte Stelle keine andere geeignete Arbeitskraft am
     Aufenthalts- oder Beschäftigungsbewilligung in      Übergangsregelungen für kroatische Staatsan-          österreichischen Arbeitsmarkt verfügbar ist.
     Österreich zu leben und zu arbeiten. Zur Doku-      gehörige gelten bis maximal 30. 6. 2020 – spä-
     mentation Ihres Aufenthaltsrechts ist bei der zu-   testens ab diesem Zeitpunkt werden kroatische
     ständigen Aufenthaltsbehörde lediglich eine         Staatsbürger/innen allen anderen EU-Bürger/          Wird keine Arbeitsmarktprüfung durchgeführt, ist es einfa-
     „Anmelde­be­scheinigung“ zu beantragen. Das gilt    innen gleichgestellt und brauchen keine Be-          cher, eine Beschäftigungsbewilligung zu bekommen.
     auch für Angehörige wie Ehepartner/innen, Kin-      schäftigungsbewilligung mehr. Doch bis dahin         Erst bei einer angestrebten Beschäftigung von mehr als 10
     der, Stief- und Adoptivkinder, wenn sie EU/EWR-     gelten die gleichen Kriterien für den Erhalt einer   bzw. 20 Wochenstunden wird eine Arbeitsmarktprüfung
     Staatsbürger/innen sind. Für die EU-Bürger/in-      Beschäftigungsbewilligung wie für Studierende        durchgeführt. Das Studium darf durch die Beschäftigung
     nen aus Kroatien gelten andere Bestimmungen:        aus Drittstaaten (siehe nächster Unterpunkt).        aber nicht beeinträchtigt werden.

                                                                                                              Nach einem in Österreich erfolgreich absolvierten Studium
     Ausnahmen für Studierende aus Kroatien              Studierende aus Drittstaaten

                       und bei Vorliegen eines adäquaten Jobangebots haben Sie
                                                                                                              die Möglichkeit, eine „Rot-Weiß-Rot-Karte“ zur dauerhaften     Die Jugendarbeitslosigkeit
     Seit dem EU-Beitritt Kroatiens im Jahr 2013         Während des Studiums                                 Niederlassung in Österreich zu beantragen – zu den genau-       in Österreich ist eine der
                                                                                                                                                                                niedrigsten in der EU.
     gelten für kroatische Staatsangehörige in Öster-    Wenn Sie weder Bürger/in eines EWR-Landes            en Bedingungen siehe Abschnitt „Rot-Weiß-Rot-Karte für           Der EU-27-Durchschnitt
     reich so genannte Übergangsregeln, die ihren        noch der Schweiz sind, aber in Österreich die        Studienabsolvent/innen“.

                                        liegt bei 22,4 Prozent.
     Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt re-        „Aufenthaltsbewilligung Studierende“ besitzen
     gulieren. Wenn Sie also in Österreich eine          und arbeiten wollen, so gilt für Sie das so
     Beschäftigung aufnehmen wollen, benötigen           genannte Ausländerbeschäftigungsgesetz.
     Sie vorerst eine Beschäftigungsbewilligung.         Grob gesprochen erlaubt Ihnen dieses eine ein-
     Diese Bewilligung muss Ihr Arbeitgeber beim Ar-     geschränkte Beschäftigung – unselbstständig
     beitsmarktservice (AMS) für Sie beantragen und      wie selbstständig. Im Detail sieht das folgender­
     gilt nur für diesen Arbeitgeber. Eine derartige     maßen aus:

     24                                                                                                                                                                 25
Dienstverträge                                       Ohne Beschäftigungsbewilligung

                     Selbstständige Beschäftigung
Für unselbstständig Erwerbstätige gibt es un-        Bei den folgenden Beschäftigungsmöglichkei-
terschiedliche Formen von Dienstverträgen:           ten brauchen Sie keine Beschäftigungsbewilli-        Werkvertrag
                                                     gung, aber eine Anzeigebestätigung:                  Hierfür braucht es ebenfalls keine Beschäftigungsbewilli-
Freier Dienstvertrag                                 • Volontariat                                        gung. Im Gegensatz zur unselbstständigen Erwerbstätigkeit
Die Merkmale des freien Dienstvertrags sind un-      • Berufspraktikum (= im Studienplan der ös-          handelt es sich hierbei um eine Tätigkeit, die die Erbringung
ter anderem keine oder nur eine sehr geringe           terreichischen Bildungseinrichtung vorge-          eines Werkes/Erfolges zum Vertragsgegenstand hat, als
„persönliche Abhängigkeit“ vom Arbeitgeber.            schriebenes Praktikum)                             selbstständige/r Werkunternehmer/in sind Sie nicht an fixe
Das bedeutet, dass Sie mit einem freien Dienst-                                                           Arbeitszeiten oder an die Organisation des Auftraggebers
vertrag weder an eine bestimmte Arbeitszeit          Der Arbeitgeber muss diese Beschäftigung             gebunden. Sie können Ihren Arbeitsort frei wählen. Als Werk-

                                                                                                                                                                          13,3 %
noch an einen bestimmten Arbeitsort noch an          beim Arbeitsmarktservice (AMS) und bei der           unternehmer/in sind Sie auch für die Anmeldung zur Sozial­
Weisungen Ihres Arbeitgebers gebunden sind.          Abgabenbehörde mindestens zwei Wochen vor            versicherung und die Entrichtung von Steuern wie etwa Um-
Für Sie gelten aber auch nicht alle arbeitsrecht-    Beginn Ihrer Tätigkeit anzeigen und er erhält,       satz- und Einkommenssteuer verantwortlich.


lichen Regelungen wie etwa fünf Wochen Min-          wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, eine An-
desturlaub oder Entgeltfortzahlung bei Krank-        zeigebestätigung.

                                  Für die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit benötigen
heit. Der freie Dienstvertrag bindet Ihren Arbeit-                                                        Sie in vielen Fällen eine Gewerbeberechtigung. Diese wird
geber weder an einen Mindestlohntarif noch an        Sie brauchen weder Beschäftigungsbewilligung         von der Gewerbebehörde (das ist die Bezirkshauptmann-
einen Kollektivvertrag, wenn Ihnen die Bezah-        noch Anzeigebestätigung, wenn Sie folgende           schaft bzw. das Magistrat) ausgestellt. Die Wirtschafts­
lung zu gering erscheint. Zudem müssen Sie Ihr       Tätigkeiten ausüben:

                               kammern beraten und unterstützen Sie bei der Anmeldung
Einkommen selbst versteuern.                         • wissenschaftliche Tätigkeiten in der For-          eines Gewerbes.
                                                       schung und Lehre, in der Entwicklung und
Echter Dienstvertrag                                   der Erschließung der Künste sowie in der
Ein „echter“ Dienstvertrag liegt unter anderem         Lehre der Kunst, z. B. Studienassistent/innen,

    Achtung!
dann vor, wenn Sie Ihre Dienste persönlich er-       • Tätigkeiten im Rahmen von EU-Ausbildungs-
bringen müssen und sich nicht durch eine/n Ver-        und Forschungsprogrammen (z. B. Erasmus+)           Da die Unterscheidung, ob ein Dienstvertrag oder ein
treter/in Ihrer Wahl vertreten lassen können.          oder                                                Werkvertrag vorliegt, oft sehr schwer zu treffen ist, dies
Sie sind als Dienstnehmer/in den unterschiedli-      • Tätigkeiten im Rahmen von auf Gegenseitig-          aber entscheidet, ob Sie eine Beschäftigungsbewilligung
chen Weisungen Ihres Dienstgebers unterwor-            keit beruhenden Austauschprogrammen, an             benötigen oder nicht, holen Sie unbedingt zusätzliche
fen, an Arbeitszeit und Arbeitsort gebunden.           welchen mindestens eine österreichische             Informationen bei der Arbeiterkammer, beim Arbeits-
Bestimmte Arbeitszeiten und Pausen gelten für          Hochschule beteiligt ist (OeAD, AIESEC,             marktservice oder einer anderen Beratungsinstitutionen
Sie verpflichtend, ebenso wie beispielsweise die       ELSA, IAESTE, FHK)

                                vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit ein.
Teilnahme an Besprechungen oder das ver-
pflichtende Tragen von einheitlicher Arbeitsklei-    Drittstaatsangehörige Familienangehörige von
dung. Sie unterliegen vollständig dem Arbeits-       Studierenden (mit Aufenthaltsbewilligung
recht und haben daher unter anderem auch An-         Familiengemeinschaft) dürfen in Österreich
spruch auf Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krank-      nicht erwerbstätig werden.                                                                                            Im Jahr 2013 waren 13,3%
heitsfall und kollektivvertraglichen Mindestlohn                                                                                                                              der Erwerbstätigen
                                                                                                                                                                          in Österreich selbstständig
(inkl. Sonderzahlungen). Lohnsteuer und Sozial­                                                                                                                                      tätig.
versicherungsbeträge werden für Sie vom
Dienstgeber abgeführt.



26                                                                                                                                                                   27
Arbeit und
5.                                                                                                          Die „Rot-Weiß-Rot-Karte“ für Studienabsolvent/innen

                                                                                                            Alle Bürger/innen des EWR haben freien Zugang zum ös-

     Aufenthalt nach
                                                                                                            terreichischen Arbeitsmarkt (mit Ausnahme Kroatien, seit
                                                                                                            1. Juli 2013 EU-Mitglied). Jungakademiker/innen aus Dritt-
                                                                                                            staaten haben die Möglichkeit, die „Rot-Weiß-Rot-Karte“ un-

     dem Studium

                                                                                                                                                                             34.600.000
                                                                                                            ter erleichterten Bedingungen zu beantragen. Die „Rot-
                                                                                                            Weiß-Rot-Karte“ berechtigt Sie zur Niederlassung und zur
                                                                                                            Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber in Öster-
                                                                                                            reich. Die „Rot-Weiß-Rot-Karte“ können Studienabsolvent/
     Jene, die ein Studium in Österreich erfolgreich absolviert                                             innen beantragen, wenn sie folgende Voraussetzungen er-

     haben, können oftmals auf eine erfüllte Studienzeit                                                    füllen:


                                                                                                            • Der zweite Studienabschnitt eines Diplomstudiums bzw.
     zurück­blicken: Viele haben hier während ihres Studiums                                                  das Magisterstudium wurden an einer österreichischen
     Wurzeln geschlagen, Freundschaften geschlossen und                                                       Hochschule erfolgreich absolviert
     Kontakte geknüpft. Zudem sind die Deutschkenntnisse                                                    • Eine Arbeitsstelle wurde gefunden, welche dem Ausbil-

     nach dieser Zeit meist schon sehr gut. Damit haben sie                                                   dungsniveau entspricht


                                                                                                            • Monatliches Mindestbruttogehalt von 2.038,50 Euro zu-
     außergewöhnlich gute Voraussetzungen, um auch weiter-                                                    züglich Sonderzahlungen (Stand 2014)
     hin in Österreich zu bleiben, hier zu leben und zu arbeiten.


                                                                                                             Wichtig!
     Staatsangehörige von EWR-Ländern (EU-Staa-          der Sie sich zum Zweck der Arbeitssuche für
     ten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen)          weitere sechs Monate in Österreich aufhalten        Die „Rot-Weiß-Rot–Karte“ muss von der Aufenthaltsbe-
     sowie der Schweiz brauchen weder einen Auf-         können. Grundsätzlich gilt: Diese sechsmonati-      hörde erteilt werden, bevor die aktuelle Aufenthaltsbe-
     enthaltstitel noch eine Beschäftigungsbewilli-      ge Bestätigung können Sie nur dann erhalten,        willigung abläuft bzw. bevor die Bestätigung zur Arbeits-
     gung. Sie benötigen jedoch eine Anmelde­            wenn Sie Ihr Diplomstudium mindestens ab dem        suche ihre Gültigkeit verliert. Achtung: Hierbei wird die
     bescheinigung (in diesem Dokument siehe             zweiten Studienabschnitt bzw. das Master­           Verfahrensdauer, die laut Gesetz acht Wochen beträgt,
     Seite 14). Kroatiens Staatsangehörige benötigen     studium zur Gänze an einer österreichischen         eingerechnet. Es stehen daher nicht die vollen sechs Mo-
     bis längstens Mitte 2020 zur Ausübung einer         Hochschule absolviert haben.                        nate zur Arbeitssuche zur Verfügung.
     unselbständigen Erwerbstätigkeit vorerst eine
     Beschäftigungsbewilligung und erhalten nach         Um diese Bestätigung für ein halbes Jahr zu
     einem Jahr legaler Beschäftigung in Österreich      bekommen, müssen Sie bei der Aufenthaltsbe-
     freien Arbeitsmarktzugang (Freizügigkeitsbe-        hörde insbesondere ausreichende Existenzmit-       Erforderliche Unterlagen für Studienabsolvent/innen
     stätigung des AMS).                                 tel sowie einen Krankenversicherungsschutz
                                                         und eine ortsübliche Unterkunft nachweisen.        Um einen Antrag für eine „Rot-Weiß-Rot-Karte“ stellen zu          Mit 34,6 Millionen
     Aufenthalt zum Zwecke der Arbeitssuche              Bitte bringen Sie den Antrag persönlich bei der    können, werden folgende Unterlagen benötigt:

                  Besucher/innen liegt
                                                                                                                                                                          Österreich unter den zehn
                                                         zuständigen Aufenthaltsbehörde ein. Wenn Sie       • Antragsformular
                                                                                                                                                                            weltweit beliebtesten
     Falls Sie als Drittstaatsangehörige/r auch nach     innerhalb der Gültigkeit der Bestätigung zum       • Aktuelles Passfoto                                                 Reisezielen.
     Ihrem Studienabschluss in Österreich bleiben        Zweck der Arbeitssuche keinen adäquaten            • Gültiges Reisedokument
     wollen, sollten Sie sich noch rechtzeitig vor Ab-   Arbeitsplatz finden, müssen Sie Österreich ver-    • Zum Nachweis eines Studiums in Österreich ab dem
     lauf Ihrer aktuellen Aufenthaltsbewilligung bei     lassen. Mit dieser Bestätigung allein dürfen Sie     zweiten Studienabschnitt oder der Hälfte der ECTS-­
     der Aufenthaltsbehörde melden. Absolvent/           nicht in andere Schengenstaaten reisen.              Anrechnungspunkte:
     innen eines Diplom- oder Masterstudiums kön-                                                             Vorlage des entsprechenden Studienbuches und der
     nen einmalig um eine Bestätigung ansuchen, mit                                                           entsprechenden Prüfungszeugnisse

     28                                                                                                                                                              29
• Zum Nachweis eines Diplom- oder Master-        Zuständige Behörde und Gebühren
     studiums in Österreich: Vorlage einer Ur-
     kunde über den erfolgreichen Abschluss      Den Antrag für die „Rot-Weiß-Rot-Karte“ brin-
     dieses Studiums                             gen Sie persönlich bei Ihrer zuständigen Auf-
• Nachweis über ausreichende finanzielle Mit-    enthaltsbehörde ein. Die Gebühr beträgt 120
     tel (siehe Mindestbruttogehalt!)            Euro (weitere Gebühren können anfallen).
• Nachweis einer Unterkunft
• Nachweis über eine alle Risiken abdecken-      Familienangehörige von Studienabsolvent/­
     de Krankenversicherung                      innen, welche eine „Rot-Weiß-Rot-Karte“ erhal-

                                                                                                          72,3 %
• Formular „Arbeitgebererklärung“, auf der       ten, können eine „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“ be-
     Homepage des Innenministeriums zu finden    antragen.
     unterwww.bmi.gv.at/niederlassung

Die Behörde kann die Vorlage weiterer Doku-      „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“
mente verlangen.
                                                 Diese können Inhaber/in einer „Rot-Weiß-Rot-
 Wichtig!                                        Karte“ erhalten, wenn Sie bereits seit zwölf Mo-
                                                 naten die „Rot-Weiß-Rot-Karte“ besitzen und
 Jungakademiker/innen, die ausschließlich ein    innerhalb dieser zwölf Monate mindestens zehn
 Bachelorstudium in Österreich absolviert ha-    Monate entsprechend den Voraussetzungen be-
 ben, können die „Rot-Weiß-Rot-Karte“ für        schäftigt waren.


 Studienabsolvent/innen nicht beantragen.
 Sie können aber als so genannte „Sonstige       Als Inhaber/in der „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“
 Schlüsselkraft“ einen Antrag auf die Rot-       sind Sie berechtigt, österreichweit einer Arbeit
 Weiß-Rot-Karte stellen. Dafür muss insbe-       nachzugehen und sich hier niederzulassen.

Der
 sondere ein Arbeitsplatzangebot mit einem       Antrag auf Erteilung einer „Rot-Weiß-Rot-Karte
 Mindestgehalt von 2.265 Euro brutto (unter      plus“ muss vor Ablauf des aktuellen Aufenthalts-
 30jährige) oder 2.718 Euro (über 30jährige)     titels persönlich bei der Aufenthaltsbehörde ein-
 vorliegen und die erforderliche Mindest-        gebracht werden. Die Gebühr beträgt 120 Euro
 punkteanzahl erreicht werden. Darüber hin-      (weitere Gebühren können anfallen).
 aus wird eine Arbeitsmarktprüfung durch-
 geführt. Nähere Infos und Online-Punkte-        Checkliste „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“:


 check unter www.migration.gv.at                 • „Rot-Weiß-Rot-Karte“
                                                 • Gültiges Reisedokument (Reisepass)
                                                 • Aktuelles Passfoto                                         Die Erwerbsquote
                                                 • Gesicherter Lebensunterhalt (z. B. Dienst-             in Österreich liegt derzeit
                                                                                                              bei 72,3 Prozent.
                                                   vertrag)
                                                 • Unterkunftsnachweis
                                                 • Krankenversicherungsnachweis
                                                 • Gebühr: 160 Euro (weitere Gebühren können
                                                   anfallen)

                                                 Die Behörde kann die Vorlage weiterer Doku-
                                                 mente verlangen.

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