Studieren & Arbeiten in Österreich - in Austria Studying & Working - WKO
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in Austria Studying & Working Studieren & Arbeiten in Österreich Studying & Working in Austria in Österreich Studieren & Arbeiten
ÖIF- Forschungspreis für Diplom-/Masterarbeiten und Dissertationen Insges 16.000 amt Euro Der ÖIF fördert die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Themen im Bereich Integration und Migration. Abgeschlossene Diplom- und Masterarbeiten werden mit bis zu 2.000 Euro gefördert, abgeschlossene Dissertationen mit bis zu 3.000 Euro. Bewerben Sie sich bis 30. Juni 2015! Themengebiete: — Sprache und Bildung — Anerkennung von im Ausland erworbenen — Integration in regionalen und lokalen Strukturen Qualifikationen — Interkultureller Dialog, Religion & Werte — Brain Gain & Brain Drain — Demografischer Wandel — Willkommenskultur & Diversität — Beruf & Arbeitswelt Alle Informationen und Bewerbungsunterlagen: www.integrationsfonds.at/forschungspreis
Studieren & Arbeiten in Österreich Wien, 2014
Inhalt Vorwort 4 1. Das ist Österreich – der Standort im Fokus 6 Der Wirtschafts- und Arbeitsstandort im Überblick 6 2. Internationale Studierende in Österreich 10 Zahlen und Studien 10 Voraussetzungen für das Studium in Österreich 11 Zulassungsfristen 12 3. Aufenthalt in Österreich 14 EU/EWR-Staaten und die Schweiz 14 Drittstaatsangehörige 15 Studienaufenthalte über 6 Monate 16 „Aufenthaltsbewilligung Familiengemeinschaft“ 18 Studierende mit Zulassungs-/Aufnahmeprüfung 20 Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung 21 4. Arbeiten während des Studiums 24 Studierende aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz 24 Ausnahmen für Studierende aus Kroatien 24 Studierende aus Drittstaaten 24 Unselbstständige Beschäftigung 25 Selbstständige Beschäftigung 27 5. Arbeit und Aufenthalt nach dem Studium 28 Aufenthalt zur Arbeitssuche 28 Die „Rot-Weiß-Rot-Karte“ für Studienabsolvent/innen 29 Erforderliche Unterlagen für Studienabsolvent/innen 29 Zuständige Behörde und Gebühren 30 „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“ 30 6. Adressen – Kontakte – Beratung 32 Links für Jobsuche 32 Links für Wohnungssuche und Studierendenheime 32 Wichtige Adressen 33 3
Vorwort Liebe Studierende, Wir freuen uns, dass Sie sich entschieden haben, an einer österreichischen Hochschule Ihr Studi- Um Willkommenskultur und Internationalität zu leben, sind wir bestrebt, attraktive Rahmenbedin- um zu absolvieren – dies wohl mit gutem Grund: Österreich ist ein attraktiver Wissens- und Wirt- gungen für den Verbleib in Österreich nach Abschluss des Studiums zu bieten. Eine Vielzahl an schaftsstandort. Internationalität ist für exzellente Forschung und gute Lehre essentiell. Österreich Serviceeinrichtungen unterstützt dieses Bestreben. Die vorliegende, gemeinsame Broschüre un- nimmt im Bereich Internationales im europäischen und weltweiten Vergleich eine Vorreiterrolle ein. serer Institutionen informiert über die einschlägigen rechtlichen Bedingungen bezüglich Studie- Rund ein Viertel aller Studierenden an österreichischen Hochschulen stammt aus dem Ausland ren und Arbeiten in Österreich und versteht sich als ein weiterer Baustein einer umfassenden Will- und wandert zum Zwecke des Studiums zu, ein Viertel aller in Österreich Graduierten hat im Lau- kommenskultur in Österreich. Darüber hinaus stehen Ihnen unsere Einrichtungen für individuelle fe des Studiums einen kürzeren oder längeren Auslandsaufenthalt absolviert. Auskünfte gerne zur Verfügung. Mit den an einer österreichischen Einrichtung erworbenen Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnis- Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer akademischen und beruflichen Entwicklung und heißen sen verfügen Sie über ein wertvolles Kapital. Österreich ist bestrebt, dass dieses Wissen auch hier Sie in Österreich sehr herzlich willkommen. eingesetzt wird – zu Ihrem Vorteil, zum Wohle der Gesellschaft und zum Vorteil des Standortes Österreich. Hier findet sich der Sitz zahlreicher internationaler Unternehmen, die nicht zuletzt von der zentralen Lage zwischen den Industrieländern Westeuropas und den dynamischen Wachs- tumsmärkten in Mittel- und Osteuropa profitieren. Es bieten sich Ihnen vielseitige Karrierechancen in einem wirtschaftlich prosperierenden Umfeld, kombiniert mit einer Lebensqualität, die im welt- weiten Vergleich ganz vorne liegt. Reinhold Mitterlehner Sebastian Kurz Christoph Leitl Vizekanzler, Bundesminister Bundesminister für Europa, Präsident der WKO für Wissenschaft, Forschung Integration und Äußeres und Wirtschaft Franz Wolf Heinz Fassmann Hubert Dürrstein Geschäftsführer des ÖIF Vorsitzender des Forum Geschäftsführer Österreichischer Internationales der Österreichischen Austauschdienst Universitätenkonferenz 4 5
1. Das ist Österreich – Betriebe traditionell große Wettbewerbsvorteile. In den ver- gangenen zwanzig Jahren sind die Exporte in diese Region der Standort im stetig gestiegen: Seit dem EU-Beitritt Österreichs im Jahr 1995 wuchsen sie auf ca. 18 Milliarden Euro an. Österreich zählt auch in den vielen mittelosteuropäischen Staaten zu Fokus den größten und wichtigsten Investoren. Allein in Sloweni- en, Kroatien, Bosnien-Herzegowina und Serbien ist Öster- reich heute Investor Nummer Eins. 2 83.879 km Der Wirtschafts- und Arbeitsstandort im Überblick Energie, Erneuerbare Energie und Umwelttechnologien Österreich liegt im Herzen Europas und der somit klar vor Deutschland, dem wichtigsten Auf dem Rohstoff- und Energiesektor verfügt Österreich Europäischen Union, 25 Jahre nach dem Fall des Handelspartner Österreichs. Zur Schaffung von gleich über mehrere Vorzüge: Zum einen spielt die Alpen- Eisernen Vorhangs hat das kleine Land zu sei- neuen Arbeitsplätzen tragen vor allem die In- republik im internationalen Energiehandel als Transitland ner historischen Rolle als kulturelles und wirt- ternationalisierung der Wirtschaft und stetige eine wichtige Rolle. Es stehen zahlreiche Ressourcen wie schaftliches Zentrum Mitteleuropas zurückge- Exportzuwächse bei. Überdies verfügt Öster- Wasser, Erdgas und bis zu einem gewissen Grad auch Erdöl funden und ist ein Dreh- und Angelpunkt zwi- reich über ein duales Ausbildungssystem, wel- zur Verfügung. Darüber hinaus ist Österreich auch bei er- schen den Industriestaaten Westeuropas und ches weltweit als einzigartig und vorbildlich gilt. neuerbaren Energien ein absoluter Vorreiter: So beträgt der den dynamischen Wachstumsmärkten im Osten. Anteil der erneuerbaren Energieträger an der Stromproduk- Österreich ist ein attraktiver Wirtschaftsstand- Über 120.500 Lehrlinge sind jährlich bei öster- tion ca. 66 Prozent – das ist Platz eins unter den EU-28. Und ort und Sitz zahlreicher internationaler Unter- reichischen Unternehmen in Ausbildung oder in auch beim inländischen Brutto-Energieverbrauch ist Öster- nehmen. Diese profitieren von Österreichs zen- einem Beschäftigungsverhältnis. Auch deshalb reich ganz vorne dabei. Hier liegt der Anteil der erneuer traler Lage und guter Infrastruktur. Als Standort ist in Österreich die Jugendarbeitslosigkeit mit baren Energieträger bei knapp 31 Prozent – und damit auf für Osteuropa-Hauptniederlassungen haben rund neun Prozent eine der niedrigsten in der Platz vier unter den EU-28. Österreich spricht sich dezidiert sich rund 300 internationale Unternehmen in Europäischen Union. gegen Atomkraft aus und stuft diese als nicht erneuerbare Österreich angesiedelt. 28 davon werden zu den Energiequelle ein. „Fortune 500“ gezählt, das bedeutet, sie gehö- Trotz Finanz- und Wirtschaftskrise gedeiht in ren laut dem renommierten US-Wirtschafts Österreich das Unternehmertum. Der Trend bei magazin Fortune zu den 500 umsatzstärksten Firmenneugründungen geht, nach einem kurz- Weil die Natur zählt – Österreich, ein Umweltmusterland Unternehmen der Welt. fristigen Einbruch während der Krise wieder nach oben. So wurden allein im Jahr 2013 fast Österreichs Natur – reines Wasser, klare Luft und saubere 37.000 Neugründungen verzeichnet. Dabei do- Böden – gilt als Markenzeichen unseres Landes. Dazu trägt Österreich – wo wirtschaftlicher Erfolg minieren die Bereiche gewerbliche Dienstleister, auch die positive Symbiose zwischen Landwirtschaft und zu Hause ist Handel sowie Unternehmensberatung und IT. Umwelt bei. Österreich hat einen sehr hohen Anteil an bio- logischer Landwirtschaft, die Treibhausgas-Emissionen pro Das österreichische Staats Gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf befinden sich weit unter dem EU- und OECD-Durch- gebiet umfasst eine Fläche von 83.879 km2. Einwohner/in zählt Österreich heute zu den Österreich als Tor zu den MOEL-Staaten schnitt. Um das Kyoto-Ziel zu erreichen, werden zusätzlich wohlhabendsten Ländern der EU und somit erneuerbare Energieträger verstärkt genutzt und Heiz- und auch zu den reichsten und höchstentwickelten Schon vor ihrem EU-Beitritt waren die mittelost- Wärmenutzungssysteme optimiert. Volkswirtschaften der Welt. Trotz der Nachwir- europäischen Staaten (MOEL) ein wichtiger kungen der jüngsten Finanz- und Wirtschafts- Eckpfeiler des österreichischen Exportwesens. krise konnte sich Österreich im Jahr 2013 beim Unmittelbare Nachbarschaft, historische Ver- pro Kopf erwirtschafteten BIP hinter Luxemburg flechtungen und die oftmals ähnliche Mentalität auf den zweiten Rang verbessern und liegt waren und sind bis heute für österreichische 6 7
Lebensqualität in Österreich Treffpunkt Österreich: ein ganzjährig beliebtes und sicheres Reiseziel Tipp! Viele internationale Rankings bestätigen die hohe Lebensqualität in Österreich, etwa eine Österreichs Tourismus mit seiner einmaligen Österreich ist ein attraktiver Wirtschafts- Studie der European Foundation for Improve- und opulenten Kombination aus Kunst, Kultur, standort. Die Außenwirtschaft Österreich hat ment of Living and Working Conditions. Darin Natur und Sport macht das kleine Land zu ei- ein Imagevideo dazu produziert. wurden die EU-Staaten sowie Mazedonien, die nem der beliebtesten Reiseziele weltweit. Es ist Türkei und Norwegen in unterschiedlichen ge- auch eines der tourismusintensivsten Länder der sellschaftlichen Bereichen miteinander vergli- Welt – sowohl bei den Touristenankünften als Englisch 8.507.786 chen. Österreich gehört dabei zu den führenden auch bei der Nächtigungszahl, die über 132 Mil- https://www.youtube.com/watch?v=A58ONpHgfA4 Ländern, was etwa den Zugang zu Gesundheits- lionen pro Jahr beträgt. Außerdem gehört Ös- dienstleistungen, aber auch bei der Verfügbar- terreich zu einem der beliebtesten Kongress- keit und Qualität der öffentlichen Verkehrsmittel Länder. Die Bundeshauptstadt ist dabei beson- oder bei der Beschäftigungsrate angeht. ders wichtig, fast 40 Prozent aller Kongresse und Tagungen Österreichs finden hier statt. So führt Wien das internationale Städte-Ranking Soziales: Sicherheit wird in Österreich der Internationalen Congress and Convention groß geschrieben Association bereits zum achten Mal an. Deutsch https://www.youtube.com/watch?v=0xyUtMKyudo&list=UU Österreich verfügt über ein umfangreiches Sys- SMkisZ-BMTkzkOJs9HW3rQ tem sozialer Sicherheit, welches auf zwei Grund- Das ist Österreich pfeilern basiert: Einerseits sind Erwerbstätige bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Karenz Wirtschaftlicher Erfolg und politische Stabilität. oder Pension versichert – und durch sie auch Innovatives Unternehmertum und gut ausgebil- deren Angehörige. Andererseits gibt es für je- dete Arbeitskräfte. Soziale Sicherheit und ein ne, deren Existenz nicht durch Erwerbstätigkeit konsensorientiertes sozialpartnerschaftliches gesichert ist, öffentliche Fürsorgeleistungen. System, das auf einem sehr guten Verhältnis der In Österreich gilt darüber hinaus das Prinzip der Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter/innen Pflichtversicherung. Finanziert wird Österreichs basiert. Und eine Wirtschaft, die auf Europäisie- Sozialsystem vorwiegend über Steuern und Ab- rung und Internationalisierung setzt. Das alles gaben. Österreich strebt auch Reformen zur sind wichtige Qualitäten unseres Landes. Nachhaltigkeit der sozialen Sicherheit an. Nicht zu vergessen: die hoch geschätzte Le- So wurde beispielsweise das gesetzliche Pensi- bensqualität, die herausragenden Gesundheits- onsalter angehoben – dem Pensionsalter der und Umweltstandards, die besondere Kultur Männer von 65 Jahren soll auch jenes der Frau- tradition, die Rechtssicherheit und der hohe en angepasst werden. Schutz vor Kriminalität. Diese Stärken tragen Die Bevölkerungszahl dazu bei, dass das österreichische Modell auch Österreichs beträgt rund 8,5 Millionen. im 21. Jahrhundert als Erfolgsmodell bezeichnet werden kann. Und sie sind verantwortlich dafür, dass Österreich weltweit zu den attraktivsten Wirtschafts- und Arbeitsstandorten zählt. 8 9
Internationale 2. In Österreich werden Studien an folgenden Einrichtungen angeboten: • Universitäten und Kunstuniversitäten Studierende in http://www.studienwahl.at/ • Fachhochschulen Österreich http://www.fachhochschulen.at/ • Pädagogische Hochschulen http://www.paedagogischehochschulen.at/ Rund ein Viertel aller Studierenden stammt aus dem Ausland. Allein zwischen den Jahren 2003 und 2013 • Privatuniversitäten 101 http://www.privatuniversitaeten.at/ verdoppelte sich ihre Zahl auf über 91.000 Studierende an öffentlichen und privaten Universitäten, Fachhoch- Die Ausbildung an folgenden Einrichtungen schulen und Pädagogischen Hochschulen. ist ebenso als Studium anzusehen: • Philosophisch-Theologische Hochschule der Diözese St. Pölten Zahlen und Studien Ausländische Hochschüler/innen haben unter- http://www.pth-stpoelten.at/ schiedliche Beweggründe für ein Studium in Ganz genau waren es 91.445 ausländische Stu- Österreich. Die Studierendensozialerhebung hat • Ordenshochschulen in Stift Heiligenkreuz dierende, die im Wintersemester 2013/14 an öf- die Motive der in Österreich studierenden Aus- (Zisterzienserabtei) fentlichen und privaten Universitäten, Fach- länder erfragt. Die am häufigsten genannten http://www.stift-heiligenkreuz.org/ hochschulen und Pädagogischen Hochschulen Gründe beziehen sich auf Universität, in der man studierten, das entspricht rund 25 Prozent aller inskribiert ist („Hochschule hat einen guten Ruf“, • St. Gabriel bei Mödling (SVD-Societas Verbi Divini) Studierenden in Österreich. Die drei wichtigsten „Qualität des Studiums“ u.a.) oder auf Österreich http://www.rti-stgabriel.at/ Herkunftsländer dieser Studierenden sind im Allgemeinen („Günstig wohnen“, „Deutsch Deutschland (über ein Drittel der ausländischen lernen“, „Österreich ist in der Nähe des Heimat- • Internationales Theologische Institut Studierenden), Italien – hier vor allem das landes“). Gründe, die das Heimatland betreffen für Studien zu Ehe und Familie in Gaming deutschsprachige Südtirol – und die Türkei. wie etwa „Keinen Studienplatz bekommen“ wer- http://www.iti.ac.at/de/academics/academics_faculty_ Dahinter folgen Länder wie Bosnien-Herzego- den häufiger von Studierenden aus Südtirol und main.htm wina, Ungarn, Bulgarien oder Kroatien. An Fach- Deutschland angeführt, jedoch insgesamt sel- hochschulen studierten im WS 2013/14 fast tener als die Gründe mit Österreichbezug. 6.700 ausländische Studierende (rund 15 Pro- Voraussetzungen für das Studium in Österreich zent aller Studierenden an FH), an Privatuniver- sitäten rund 3.000 ausländische Studierende Bei Fragen zum Studium und zur Zulassung an einer be- Die Bevölkerungsdichte (rund 40 Prozent aller Studierenden an Privat stimmten Bildungseinrichtung in Österreich, informieren Sie beträgt 101 Einwohner/innen pro km2. universitäten). sich bitte direkt bei der Einrichtung Ihrer Wahl. Allgemeine Informationen über den österreichischen Hochschulraum finden Sie auf: • http://www.studyinaustria.at 10 11
Zulassungsfristen Das Zulassungsansuchen für Universitäten muss für das Wintersemester spätestens am 5. Sep- tember, für das Sommersemester am 5. Februar 8 vollständig an der Universität eintreffen. Bei bestimmten Studienrichtungen oder an an- deren Einrichtungen wie Fachhochschulen sind Zulassungsprüfungen (meist nur einmal pro Jahr!) vorgeschrieben, hier sind wesentlich frü- here Anmeldungstermine zu beachten und bei der Einrichtung zu erfragen. Es wird daher empfohlen, schon rund ein Jahr vor dem geplanten Beginn des Studiums mit der österreichischen Bildungseinrichtung Ihrer Wahl diesbezüglich Kontakt aufzunehmen und die Antragsfristen zu erfragen. Zulassungsfristen für ein Studium an Universitäten und Kunstuniversitäten: • http://www.studienbeginn.at An Fachhochschulen und Privatuniversitäten gibt es spezielle Fristen: • http://www.fachhochschulen.at/ Österreich hat mit • http://www.privatuniversitaeten.at acht Staaten gemeinsame Grenzen: Deutschland Tschechischen Republik Slowakei Ungarn Slowenien Italien Schweiz Liechtenstein 12 13
Aufenthalt 3. Diese Anmeldebescheinigung muss nicht verlängert werden. Vor der Abreise aus Österreich sollen Sie sich allerdings bei der zuständigen Behörde auch wieder abmelden. in Österreich 9 Drittstaatsangehörige Je nach Staatsangehörigkeit gelten für Studierende un- Studienaufenthalte bis maximal 6 Monate terschiedliche Regelungen: Die österreichischen Gesetze Ein Visum C berechtigt grundsätzlich zur Einreise und zum unterscheiden zwischen Bürger/innen aus dem Europäi- Aufenthalt in allen Schengenstaaten für die Dauer von ins- schen Wirtschaftsraum (EWR) und Bürger/innen aller gesamt maximal 90 Tagen. Ob Sie für diesen Zeitraum über- übrigen Staaten – den so genannten Drittstaatsangehörigen. haupt ein Visum benötigen oder visumfrei einreisen dürfen, erfahren Sie auf der Website des Bundesministeriums für Inneres. EWR-Bürger/innen oder Schweizer Staatsange- EU/EWR-Staaten und die Schweiz hörige benötigen kein Visum und keine Aufent- Mit einem Visum D können Sie nach Österreich einreisen haltsbewilligung, um in Österreich studieren zu Studierenden, die aus EWR-Ländern (EU-Staaten und sich darüber hinaus hier auch aufhalten – je nach Gültig dürfen. Drittstaatsangehörige aber benötigen sowie Island, Liechtenstein, Norwegen) oder der keitsdauer zwischen 91 Tagen und sechs Monaten. Inhaber/ für ihren Studienaufenthalt in Österreich Visa Schweiz stammen und länger als drei Monate in innen eines Visums D können frei im gesamten Schengen- und/oder Aufenthaltstitel. Österreich leben, benötigen eine so genannte An raum bis zu 90 Tagen in 180 Tagen reisen. meldebescheinigung als Dokumentation Ihres Aufenthaltsrechts. Dazu müssen sie sich innerhalb Ein Visumantrag kann frühestens drei Monate vor dem Wichtig! von vier Monaten nach ihrer Einreise an die zu- geplanten Reisetermin eingebracht werden und sollte kei- ständige Aufenthaltsbehörde wenden – in Wien nesfalls später als 15 Kalendertage vor dem geplanten Unabhängig von der Staatsangehörigkeit ist das die Magistratsabteilung 35 (EWR-Referat), Österreich-Aufenthalt bei der zuständigen österreichischen unterliegt jeder, der in Österreich lebt, der in allen übrigen Bundesländern der Landeshaupt- Vertretungsbehörde (Botschaft oder Generalkonsulat) im Österreich hat Meldepflicht. Das bedeutet, dass Sie binnen mann oder die von ihm ermächtigten Bezirks- Ausland abgegeben werden. Idealerweise sollte der Antrag neun selbstständige Bundesländer: drei Tagen nach Ankunft in Österreich bei hauptmannschaften. Dies gilt auch für alle Fami- eingebracht werden sobald die Reisedaten bekannt sind. der zuständigen Behörde Ihren Wohnsitz in lienangehörigen, die EWR- oder Schweizer Bür- Burgenland Österreich melden müssen: am Gemeinde- ger/innen sind. Familienangehörige aus Drittstaa- Um Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, mit der Kärnten amt oder am Magistrat, in Wien am Magist- Niederösterreich ten müssen eine „Aufenthaltskarte“ beantragen. jeweiligen österreichischen Vertretungsbehörde telefonisch Oberösterreich ratischen Bezirksamt. Sollten Sie wieder aus- oder per Internet einen Termin zu vereinbaren. In manchen Salzburg ziehen, müssen Sie sich bei derselben Mel- Checkliste Anmeldebescheinigung Regionen gibt es zudem Dienstleister, die seitens des öster- Steiermark destelle binnen drei Tagen auch wieder ab- • Antragsformular Tirol reichischen Außenministeriums beauftragt sind – bei diesen Vorarlberg melden. • Gültiger Personalausweis oder Reisepass können Sie Ihre Visaanträge ebenfalls einbringen. Details Wien • Nachweis über die Zulassung zu einer Bil- darüber finden sich auf den jeweiligen Webseiten der Bot- dungseinrichtung (z. B. Universität, Fach- schaften. hochschule) • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts Unter den gleichen Voraussetzungen können auch Familien • Nachweis über ausreichende Krankenversi- angehörige der/des Studierenden ein Visum erhalten – cherung darunter fallen Ehegatten, Kinder bis zum 21. Lebensjahr, • Aufrechte Meldung (Meldezettel) oder ältere, sofern ihnen tatsächlich Unterhalt gewährt wird. • Kosten: 15 Euro. Es können weitere Gebühren anfallen. 14 15
Checkliste Visum: Studienaufenthalte über 6 Monate Nach Genehmigung der Aufenthaltsbewilligung wird der/ • Vollständig ausgefülltes und eigenhändig die Antragsteller/in von der Vertretungsbehörde verstän- unterfertigtes Antragsformular (bei den Hierfür benötigen Drittstaatsangehörige/r digt. Danach haben Sie drei Monate Zeit, einen Antrag auf österreichischen Vertretungsbehörden und eine so genannte „Aufenthaltsbewilligung – ein Visum D zu stellen. Die Aufenthaltsbewilligung muss in auf deren Webseiten erhältlich). Studierende/r“. Es ist wichtig zu wissen, ob Sie Österreich spätestens innerhalb von 6 Monaten ab Verstän- • Gültiges Reisedokument, das mindestens für die Einreise nach Österreich ein Visum brau- digung der Vertretungsbehörde, aber jedenfalls innerhalb drei Monate länger gültig ist als das Visum, chen oder nicht – denn davon hängt auch die der Gültigkeitsdauer des Visums abgeholt werden. mind. zwei leere Seiten aufweisen muss und Vorgehensweise beim Erstantrag für Ihre Auf- innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre enthaltsbewilligung ab. Ob Sie ein Visum benö- Die „Aufenthaltsbewilligung –Studierende/r“ wird im Regel- 1.781.105 ausgestellt worden ist. tigen, können Sie der Website des Innenminis- fall für 12 Monate ausgestellt, außer Sie beantragen einen • Ein Passfoto gemäß den ICAO-Kriterien teriums entnehmen: www.bmi.gv.at. kürzeren Zeitraum oder Ihr Reisedokument hat eine kürze- (Farbe, Größe 3,5 x 4,5 cm). re Gültigkeit. Als Studierende/r müssen Sie keine Integrati- • Vorlage einer für die geplante Aufenthalts- Sollten für Ihre Einreise nach Österreich onsvereinbarung erfüllen. dauer abgeschlossenen, alle Risiken ab kein Visum notwendig sein: deckende Reisekrankenversicherung Der Erstantrag auf eine österreichische Aufent- (Deckungssumme mindestens 30.000 Euro haltsbewilligung kann nur persönlich einge- gültig für den gesamten Schengenraum). bracht werden. Er kann entweder bei der nach • Nachweis ausreichender finanzieller Unter- dem Wohnsitz des Antragstellers/der Antrag- haltsmittel für die Studienaufenthaltsdauer stellerin zuständigen österreichischen Vertre- für Studierende bis zum 24. Lebensjahr tungsbehörde gestellt werden oder aber unmit- 473,70 Euro pro Monat über dem 24. telbar nach der Einreise nach Österreich bei der Lebensjahr 857,73 Euro pro Monat (Stand zuständigen Aufenthaltsbehörde. Sollten Sie 2014). In den genannten Beträgen ist die dabei innerhalb der visumfreien Zeit keinen Auf- Unterkunftsmiete bis 274,06 Euro pro enthaltstitel bekommen, müssen Sie aus dem Monat enthalten – ist die Unterkunftsmiete Schengenraum ausreisen und die Erledigung im höher, sind entsprechend zusätzliche Mittel Ausland abwarten. nachzuweisen. Die Finanzmittel können z. B. mittels Kontoauszug, Sparbuch, Stipendien- Sollten für Ihre Einreise nach Österreich bestätigung oder Elektronische Verpflich- ein Visum notwendig sein: tungserklärung (EVE) durch die einladende Der Erstantrag auf eine österreichische Aufent- Person bei der zuständigen Fremdenpolizei haltsbewilligung kann nur persönlich gestellt behörde nachgewiesen werden. werden. Er muss bei der örtlich zuständigen • Flug-, Bus- oder Bahnreservierung. österreichischen Vertretungsbehörde gestellt • Unterkunftsnachweise (z. B. Bestätigung werden, die örtliche Zuständigkeit richtet sich der Anmeldung in einem Studentenheim, nach dem Wohnsitz des Antragstellers/der An- Wien ist die Mietvertrag, Wohnrechtsvereinbarung). tragstellerin. Die Entscheidung muss im Ausland Bundeshauptstadt Österreichs und hat rund 1,78 Millionen • Zulassungsbescheid der österreichischen abgewartet werden. Deshalb sollten Sie den An- Einwohner/innen. Bildungseinrichtung. trag mindestens drei Monate vor der geplanten • Nachweis über den aktuellen Studenten Einreise nach Österreich abgeben. Bitte berück- status im Heimatland (z. B. Vorlage einer sichtigen Sie bei Ihrer Zeitplanung, dass Sie vor- Bestätigung der Bildungseinrichtung). her noch Dokumente im Heimatland besorgen, übersetzen und beglaubigen lassen müssen. Bitte beachten Sie, dass ein Visum in Öster reich weder beantragt noch verlängert werden kann! 16 17
Checkliste „Aufenthaltsbewilligung – Die Gebühr für die erste Aufenthaltsbewilligung Checkliste für den Erstantrag Studierende/r“: beträgt 120 Euro (80 Euro bei der Antragstel- „Aufenthaltsbewilligung Familiengemeinschaft“: • Vollständig ausgefülltes und unterschriebe- lung bei der österreichischen Vertretungsbehör- • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes nes Antragsformular (erhältlich bei der ös- de oder Aufenthaltsbehörde; restlicher Betrag Antragsformular (erhältlich bei der österreichischen terreichischen Vertretungsbehörde oder auf bei der Ausfolgung der Aufenthaltsbewilli- Vertretungsbehörde und auf der Website des Innen der Homepage des Österreichischen Innen- gung). Es können noch weitere Gebühren an ministeriums, www.bmi.gv.at/niederlassung) ministeriums (www.bmi.gv.at/niederlassung) fallen. • Kopie des gültigen Reisedokuments 50.000 • Kopie des gültigen Reisedokuments • Geburtsurkunde • Geburtsurkunde Alle notwendigen Dokumente müssen im Origi- • Nachweis der Familienangehörigkeit (z. B. Heirats • Aktuelles Passbild nach ICAO-Kriterien nal und in Kopie vorgelegt werden – auf Nach- urkunde) und der Familiengemeinschaft im Heimatland (Farbe, Größe 3,5 x 4,5 cm) frage braucht es diese auch in beglaubigter • Aktuelles Passbild nach ICAO-Kriterien • Polizeiliches Führungszeugnis (in Ländern Form. Fremdsprachigen Urkunden muss eine (Farbe, Größe 3,5 x 4,5 cm wo verfügbar) deutsche Übersetzung von einem/einer staat- • polizeiliches Führungszeugnis (in Ländern wo verfügbar) • Zulassungsbescheid/Aufnahmebestätigung lich geprüften Übersetzer/in beigelegt werden. • Nachweis ausreichender finanzieller Unterhaltsmittel für der österreichischen Bildungseinrichtung die Dauer des Aufenthalts, jedoch maximal für ein Jahr • Nachweis ausreichender finanzieller Unter- im Voraus: haltsmittel für die Dauer des Aufenthalts, „Aufenthaltsbewilligung Für Ehepaare insgesamt 1.286,03 Euro pro Monat für jedoch maximal für ein Jahr im Voraus: Familiengemeinschaft“ jedes minderjährige Kind zusätzlich 132,34 Euro pro - Für Studierende bis zum 24. Lebensjahr Monat (Werte aus 2014). In den genannten Beträgen derzeit 473,70 Euro pro Monat Familienangehörige von Studierenden benöti- ist die Unterkunftsmiete bis 274,06 Euro pro Monat - Über dem 24. Lebensjahr derzeit 857,73 gen für ihren Aufenthalt in Österreich eine so enthalten. Ist die Unterkunftsmiete höher, sind entspre- Euro pro Monat genannte „Aufenthaltsbewilligung Familien chend zusätzliche Mittel nachzuweisen. - In den genannten Beträgen ist die mo- gemeinschaft“. - Ein Sparbuch bei einem österreichischen Geldinstitut, natliche Unterkunftsmiete bis 274,06 einem Bankkonto im Heimatland, auf welches Zugriff Euro enthalten. (Werte aus 2014). Ist die Sollten für Ihre Einreise nach Österreich aus Österreich besteht oder dem nachgewiesenen Unterkunftsmiete höher, sind entspre- ein Visum notwendig sein: Ankauf von Travellercheques. chend zusätzliche Mittel nachzuweisen. – Für die Aufenthaltsbewilligung ist eine persön- • Nachweis einer Unterkunft in Österreich: z. B. Mietver- Der Nachweis kann durch ein Sparbuch liche Antragstellung an der zuständigen öster- trag, Benützungsvereinbarung mit Studentenheim, Be- bei einem österreichischen Geldinstitut reichischen Vertretungsbehörde notwendig. stätigung über Unterkunft erfolgen, einem Bankkonto im Heimat- Die Aufenthaltsbewilligung soll zumindest drei • Nachweis einer in Österreich gültigen Krankenversiche- land, auf welches Zugriff aus Österreich Monate vor der beabsichtigten Einreise bean- rung besteht, dem nachgewiesenen Ankauf tragt werden. • Die Gebühr für die Aufenthaltsbewilligung beträgt ins- von Travellercheques oder durch eine gesamt 120 Euro (80 Euro bei der Antragstellung bei Haftungserklärung einer Person, die in Sollten für Ihre Einreise nach Österreich der Österreichischen Vertretungsbehörde oder Aufent- Österreich lebt. kein Visum notwendig sein: haltsbehörde; restlicher Betrag bei der Ausfolgung der • Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine Drittstaatsangehörige, die visumfrei nach Ös- Aufenthaltsbewilligung). Es können noch weitere Ge- Im Jahr 2012 gab es ein Unterkunft in Österreich: z. B. Mietvertrag, terreich einreisen dürfen, können den Antrag bühren anfallen. Beschäftigungswachstum von 50.000 neuen Stellen. Benützungsvereinbarung mit Studenten- auf Aufenthaltsbewilligung auch in Österreich heim, Wohnrechtsvereinbarung stellen – persönlich und gleich nach der Einrei- Alle notwendigen Dokumente müssen im Original und in Ko- • Nachweis einer in Österreich gültigen (Rei- se nach Österreich bei der zuständigen Aufent- pie sowie auf Verlangen der Behörde in beglaubigter Form se-)Krankenversicherung mit einem Deck haltsbehörde. abgegeben werden. Fremdsprachigen Urkunden müssen ungsumfang von mindestens 30.000 Euro mit dazugehöriger autorisierter Übersetzung abgegeben für den Zeitraum der Einreise bis zum Ab- werden. schluss der Studierendenselbstversicherung in Österreich. 18 19
Die „Aufenthaltsbewilligung – Familiengemein- Studierende, die ein Visum brauchen und eine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung schaft“ wird im Regelfall für die Gültigkeitsdau- Zulassungs-/Aufnahmeprüfung absolvieren er der Aufenthaltsbewilligung des/der Studie- müssen, brauchen einen bedingten Zulassungs- Die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung muss persön- renden ausgestellt, außer Sie beantragen einen bescheid von der Einrichtung, in der sie studie- lich an der zuständigen österreichischen Aufenthaltsbehör- kürzeren Zeitraum oder Ihr Reisedokument hat ren möchten. Mit diesem können sie dann per- de spätestens vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der alten Auf- eine kürzere Gültigkeitsdauer. sönlich einen Antrag auf eine Aufenthaltsbewil- enthaltsbewilligung beantragt werden, frühestens aber drei ligung bei der zuständigen österreichischen Monate vor dem Ablauf. Der Aufenthalt in Österreich ist 3.620.200 Familienangehörige von Studierenden, die eine Vertretungsbehörde stellen, wobei Finanzierung rechtmäßig, solange die Entscheidung über den Verlänge- Aufenthaltsbewilligung erhalten, müssen keine und Unterkunft nur „glaubhaft“ gemacht (und rungsantrag dauert – das gilt auch, wenn die alte Aufent- Integrationsvereinbarung erfüllen. noch nicht endgültig nachgewiesen) werden haltsbewilligung abgelaufen ist. Nach Ablauf der alten Auf- müssen. Die Bearbeitung des Antrages muss enthaltsbewilligung darf man aber nicht in andere Schengen außerhalb Österreichs abgewartet werden. staaten reisen. Studierende mit Zulassungs-/ Deshalb sollte der Antrag spätestens 3 Monate Aufnahmeprüfung vor dem Termin der Zulassungs-/Aufnahmeprü- Checkliste Verlängerungsantrag fung gestellt werden. „Aufenthaltsbewilligung Studierende/r“: Studierende, die visumfrei einreisen dürfen, kön- • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antrags- nen so an der Zulassungs-/Aufnahmeprüfung Im Falle einer positiven Entscheidung der Auf- formular (erhältlich bei der inländischen Aufenthalts teilnehmen und ihre Aufenthaltsbewilligung per- enthaltsbehörde stellt die Vertretungsbehörde behörde und auf der Website des Innenministeriums) sönlich bei der österreichischen Aufenthalts im Ausland ein Visum D mit einer 4-monatigen • Kopie des gültigen Reisedokuments behörde beantragen. Die Aufenthaltsbewilli- Gültigkeitsdauer aus. • Aktuelles Passbild gemäß ICAO-Kriterien (Farbe, gung sollte sobald wie möglich nach Einreise Größe 3,5 x 4,5 cm) beantragt werden – in jedem Fall vor Ablauf des Der/die Studierende reist mit dem Visum zur • Nachweis ausreichender finanzieller Unterhaltsmittel für visumfreien Aufenthalts. Wird die Aufenthalts- Absolvierung der Zulassungsprüfung nach Ös- ein weiteres Jahr in Österreich: für Studierende bis zum bewilligung nicht vor Ablauf des visumfreien terreich. Nach erfolgreich absolvierter Auf- 24. Lebensjahr 473,70 Euro pro Monat über dem 24. Aufenthalts erteilt, müssen Sie Österreich ver- nahmsprüfung, muss der/die Studierende die Lebensjahr derzeit 857,73 Euro pro Monat (Werte aus lassen und die Erledigung im Ausland abwarten. Aufnahmebestätigung der Hochschule dann der 2014) In den genannten Beträgen ist die Unterkunfts- Aufenthaltsbehörde vorlegen. Außerdem muss miete derzeit bis 274,06 Euro im Monat enthalten. er bei dieser Gelegenheit auch die Finanzierung Ist die Unterkunftsmiete höher, sind entsprechend der Unterkunft nachweisen – die er/sie zuvor nur zusätzliche Mittel nachzuweisen. „glaubhaft“ machen musste. Dafür bekommt - Der Nachweis kann durch ein Sparbuch bei einem er/sie seine endgültige Aufenthaltsbewilligung. österreichischen Geldinstitut, einem Bankkonto im Die Aufenthaltsbewilligung muss jedenfalls in- Heimatland auf welches Zugriff aus Österreich be- nerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums abge- steht oder dem nachgewiesenen Ankauf von Travel- holt werden. lercheques erbracht werden. • Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine Unterkunft in Österreich: z. B. Mietvertrag, Benützungs- In Österreich arbeiten vereinbarung mit Studentenheim, Wohnrechtsvereinba- insgesamt über 3,62 Millionen unselbstständig Beschäftigte. rung • Nachweis einer in Österreich gültigen Krankenversiche- rung 20 21
• Schriftlicher Studienerfolgsnachweis der Hochschule, im Regelfall über erfolgreich absolvierte Prüfungen im Ausmaß von 8 Wochenstunden bzw. 16 ECTS pro Studien- jahr. Doktoratsstudierende legen eine Be- stätigung ihres Betreuers bzw. ihrer Betreu- erin über den erfolgreichen Studienfort- schritt vor. Liegen jedoch unabwendbare und unvorhersehbare Gründe vor, die der Einflusssphäre des/der Studierenden ent zogen sind, kann die Aufenthaltsbewilligung 8,3 % trotz Fehlens des Studienerfolgs nach Prü- fung im Einzelfall verlängert werden. • Fortsetzungsbestätigung der Hochschule, aktuelles Studienblatt. • Die Behörde kann die Vorlage weiterer Dokumente verlangen. • Die Gebühr für die Verlängerung der Auf- enthaltsbewilligung beträgt 100 Euro. Es können noch weitere Gebühren anfallen. Eine Zweckänderung des Aufenthaltstitels ist zulässig, allerdings nur dann, wenn der/die Stu- dierende die Voraussetzungen für den neu be- antragten Aufenthaltstitel erfüllt. Dies muss vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der aktuellen Auf- enthaltsbewilligung beantragt werde. Dafür wird ein Zweckänderungsantrag bei der Aufenthalts- behörde eingebracht. Die Jugendarbeitslosigkeit in Österreich beträgt 8,3 Prozent. 22 23
Arbeiten während 4. 5. Unselbstständige Beschäftigung Für jede unselbstständige Erwerbstätigkeit benötigen Sie des Studiums eine Beschäftigungsbewilligung (auch für eine geringfügi- ge Beschäftigung). Diese muss Ihr Arbeitgeber beim Ar- beitsmarktservice (AMS) für Sie beantragen und gilt nur für diese Arbeitsstelle bzw. diesen Arbeitgeber. Studierende aus Ob Sie als internationale/r Studierende/r oder Drittstaaten können schon während ihres Studiums Praxis Absolvent/in einer österreichischen Hochschule zum erfahrungen sammeln und für folgendes Stundenausmaß 22,4 % eine Beschäftigungsbewilligung ohne Arbeitsmarktprüfung Arbeiten eine Genehmigung benötigen, hängt von erhalten: Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Auch hier gibt es unter- schiedliche Regelungen. • Im 1. Studienabschnitt eines Diplomstudiums oder im Bachelorstudium bis zu 10 Wochenstunden • Ab dem 2. Studienabschnitt eines Diplomstudiums oder Studierende aus EU/EWR Ländern Bewilligung ist selbst für eine geringfügige Be- im Master-/Doktoratsstudium bis zu 20 Wochenstunden und der Schweiz schäftigung notwendig. Erst nach einjähriger durchgehender Beschäftigung in Österreich kann Staatsbürger/innen eines EWR-Landes (EU- kroatischen Staatsangehörigen der freie Arbeits- Arbeitsmarktprüfung Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen) marktzugang zuerkannt werden. Allerdings müs- und der Schweiz haben im Rahmen der Arbeit- sen Sie sich das vom AMS bestätigen lassen. Bei der Arbeitsmarktprüfung wird geprüft, ob für die an- nehmer/innen-Freizügigkeit das Recht, ohne gestrebte Stelle keine andere geeignete Arbeitskraft am Aufenthalts- oder Beschäftigungsbewilligung in Übergangsregelungen für kroatische Staatsan- österreichischen Arbeitsmarkt verfügbar ist. Österreich zu leben und zu arbeiten. Zur Doku- gehörige gelten bis maximal 30. 6. 2020 – spä- mentation Ihres Aufenthaltsrechts ist bei der zu- testens ab diesem Zeitpunkt werden kroatische ständigen Aufenthaltsbehörde lediglich eine Staatsbürger/innen allen anderen EU-Bürger/ Wird keine Arbeitsmarktprüfung durchgeführt, ist es einfa- „Anmeldebescheinigung“ zu beantragen. Das gilt innen gleichgestellt und brauchen keine Be- cher, eine Beschäftigungsbewilligung zu bekommen. auch für Angehörige wie Ehepartner/innen, Kin- schäftigungsbewilligung mehr. Doch bis dahin Erst bei einer angestrebten Beschäftigung von mehr als 10 der, Stief- und Adoptivkinder, wenn sie EU/EWR- gelten die gleichen Kriterien für den Erhalt einer bzw. 20 Wochenstunden wird eine Arbeitsmarktprüfung Staatsbürger/innen sind. Für die EU-Bürger/in- Beschäftigungsbewilligung wie für Studierende durchgeführt. Das Studium darf durch die Beschäftigung nen aus Kroatien gelten andere Bestimmungen: aus Drittstaaten (siehe nächster Unterpunkt). aber nicht beeinträchtigt werden. Nach einem in Österreich erfolgreich absolvierten Studium Ausnahmen für Studierende aus Kroatien Studierende aus Drittstaaten und bei Vorliegen eines adäquaten Jobangebots haben Sie die Möglichkeit, eine „Rot-Weiß-Rot-Karte“ zur dauerhaften Die Jugendarbeitslosigkeit Seit dem EU-Beitritt Kroatiens im Jahr 2013 Während des Studiums Niederlassung in Österreich zu beantragen – zu den genau- in Österreich ist eine der niedrigsten in der EU. gelten für kroatische Staatsangehörige in Öster- Wenn Sie weder Bürger/in eines EWR-Landes en Bedingungen siehe Abschnitt „Rot-Weiß-Rot-Karte für Der EU-27-Durchschnitt reich so genannte Übergangsregeln, die ihren noch der Schweiz sind, aber in Österreich die Studienabsolvent/innen“. liegt bei 22,4 Prozent. Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt re- „Aufenthaltsbewilligung Studierende“ besitzen gulieren. Wenn Sie also in Österreich eine und arbeiten wollen, so gilt für Sie das so Beschäftigung aufnehmen wollen, benötigen genannte Ausländerbeschäftigungsgesetz. Sie vorerst eine Beschäftigungsbewilligung. Grob gesprochen erlaubt Ihnen dieses eine ein- Diese Bewilligung muss Ihr Arbeitgeber beim Ar- geschränkte Beschäftigung – unselbstständig beitsmarktservice (AMS) für Sie beantragen und wie selbstständig. Im Detail sieht das folgender gilt nur für diesen Arbeitgeber. Eine derartige maßen aus: 24 25
Dienstverträge Ohne Beschäftigungsbewilligung Selbstständige Beschäftigung Für unselbstständig Erwerbstätige gibt es un- Bei den folgenden Beschäftigungsmöglichkei- terschiedliche Formen von Dienstverträgen: ten brauchen Sie keine Beschäftigungsbewilli- Werkvertrag gung, aber eine Anzeigebestätigung: Hierfür braucht es ebenfalls keine Beschäftigungsbewilli- Freier Dienstvertrag • Volontariat gung. Im Gegensatz zur unselbstständigen Erwerbstätigkeit Die Merkmale des freien Dienstvertrags sind un- • Berufspraktikum (= im Studienplan der ös- handelt es sich hierbei um eine Tätigkeit, die die Erbringung ter anderem keine oder nur eine sehr geringe terreichischen Bildungseinrichtung vorge- eines Werkes/Erfolges zum Vertragsgegenstand hat, als „persönliche Abhängigkeit“ vom Arbeitgeber. schriebenes Praktikum) selbstständige/r Werkunternehmer/in sind Sie nicht an fixe Das bedeutet, dass Sie mit einem freien Dienst- Arbeitszeiten oder an die Organisation des Auftraggebers vertrag weder an eine bestimmte Arbeitszeit Der Arbeitgeber muss diese Beschäftigung gebunden. Sie können Ihren Arbeitsort frei wählen. Als Werk- 13,3 % noch an einen bestimmten Arbeitsort noch an beim Arbeitsmarktservice (AMS) und bei der unternehmer/in sind Sie auch für die Anmeldung zur Sozial Weisungen Ihres Arbeitgebers gebunden sind. Abgabenbehörde mindestens zwei Wochen vor versicherung und die Entrichtung von Steuern wie etwa Um- Für Sie gelten aber auch nicht alle arbeitsrecht- Beginn Ihrer Tätigkeit anzeigen und er erhält, satz- und Einkommenssteuer verantwortlich. lichen Regelungen wie etwa fünf Wochen Min- wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, eine An- desturlaub oder Entgeltfortzahlung bei Krank- zeigebestätigung. Für die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit benötigen heit. Der freie Dienstvertrag bindet Ihren Arbeit- Sie in vielen Fällen eine Gewerbeberechtigung. Diese wird geber weder an einen Mindestlohntarif noch an Sie brauchen weder Beschäftigungsbewilligung von der Gewerbebehörde (das ist die Bezirkshauptmann- einen Kollektivvertrag, wenn Ihnen die Bezah- noch Anzeigebestätigung, wenn Sie folgende schaft bzw. das Magistrat) ausgestellt. Die Wirtschafts lung zu gering erscheint. Zudem müssen Sie Ihr Tätigkeiten ausüben: kammern beraten und unterstützen Sie bei der Anmeldung Einkommen selbst versteuern. • wissenschaftliche Tätigkeiten in der For- eines Gewerbes. schung und Lehre, in der Entwicklung und Echter Dienstvertrag der Erschließung der Künste sowie in der Ein „echter“ Dienstvertrag liegt unter anderem Lehre der Kunst, z. B. Studienassistent/innen, Achtung! dann vor, wenn Sie Ihre Dienste persönlich er- • Tätigkeiten im Rahmen von EU-Ausbildungs- bringen müssen und sich nicht durch eine/n Ver- und Forschungsprogrammen (z. B. Erasmus+) Da die Unterscheidung, ob ein Dienstvertrag oder ein treter/in Ihrer Wahl vertreten lassen können. oder Werkvertrag vorliegt, oft sehr schwer zu treffen ist, dies Sie sind als Dienstnehmer/in den unterschiedli- • Tätigkeiten im Rahmen von auf Gegenseitig- aber entscheidet, ob Sie eine Beschäftigungsbewilligung chen Weisungen Ihres Dienstgebers unterwor- keit beruhenden Austauschprogrammen, an benötigen oder nicht, holen Sie unbedingt zusätzliche fen, an Arbeitszeit und Arbeitsort gebunden. welchen mindestens eine österreichische Informationen bei der Arbeiterkammer, beim Arbeits- Bestimmte Arbeitszeiten und Pausen gelten für Hochschule beteiligt ist (OeAD, AIESEC, marktservice oder einer anderen Beratungsinstitutionen Sie verpflichtend, ebenso wie beispielsweise die ELSA, IAESTE, FHK) vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit ein. Teilnahme an Besprechungen oder das ver- pflichtende Tragen von einheitlicher Arbeitsklei- Drittstaatsangehörige Familienangehörige von dung. Sie unterliegen vollständig dem Arbeits- Studierenden (mit Aufenthaltsbewilligung recht und haben daher unter anderem auch An- Familiengemeinschaft) dürfen in Österreich spruch auf Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krank- nicht erwerbstätig werden. Im Jahr 2013 waren 13,3% heitsfall und kollektivvertraglichen Mindestlohn der Erwerbstätigen in Österreich selbstständig (inkl. Sonderzahlungen). Lohnsteuer und Sozial tätig. versicherungsbeträge werden für Sie vom Dienstgeber abgeführt. 26 27
Arbeit und 5. Die „Rot-Weiß-Rot-Karte“ für Studienabsolvent/innen Alle Bürger/innen des EWR haben freien Zugang zum ös- Aufenthalt nach terreichischen Arbeitsmarkt (mit Ausnahme Kroatien, seit 1. Juli 2013 EU-Mitglied). Jungakademiker/innen aus Dritt- staaten haben die Möglichkeit, die „Rot-Weiß-Rot-Karte“ un- dem Studium 34.600.000 ter erleichterten Bedingungen zu beantragen. Die „Rot- Weiß-Rot-Karte“ berechtigt Sie zur Niederlassung und zur Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber in Öster- reich. Die „Rot-Weiß-Rot-Karte“ können Studienabsolvent/ Jene, die ein Studium in Österreich erfolgreich absolviert innen beantragen, wenn sie folgende Voraussetzungen er- haben, können oftmals auf eine erfüllte Studienzeit füllen: • Der zweite Studienabschnitt eines Diplomstudiums bzw. zurückblicken: Viele haben hier während ihres Studiums das Magisterstudium wurden an einer österreichischen Wurzeln geschlagen, Freundschaften geschlossen und Hochschule erfolgreich absolviert Kontakte geknüpft. Zudem sind die Deutschkenntnisse • Eine Arbeitsstelle wurde gefunden, welche dem Ausbil- nach dieser Zeit meist schon sehr gut. Damit haben sie dungsniveau entspricht • Monatliches Mindestbruttogehalt von 2.038,50 Euro zu- außergewöhnlich gute Voraussetzungen, um auch weiter- züglich Sonderzahlungen (Stand 2014) hin in Österreich zu bleiben, hier zu leben und zu arbeiten. Wichtig! Staatsangehörige von EWR-Ländern (EU-Staa- der Sie sich zum Zweck der Arbeitssuche für ten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen) weitere sechs Monate in Österreich aufhalten Die „Rot-Weiß-Rot–Karte“ muss von der Aufenthaltsbe- sowie der Schweiz brauchen weder einen Auf- können. Grundsätzlich gilt: Diese sechsmonati- hörde erteilt werden, bevor die aktuelle Aufenthaltsbe- enthaltstitel noch eine Beschäftigungsbewilli- ge Bestätigung können Sie nur dann erhalten, willigung abläuft bzw. bevor die Bestätigung zur Arbeits- gung. Sie benötigen jedoch eine Anmelde wenn Sie Ihr Diplomstudium mindestens ab dem suche ihre Gültigkeit verliert. Achtung: Hierbei wird die bescheinigung (in diesem Dokument siehe zweiten Studienabschnitt bzw. das Master Verfahrensdauer, die laut Gesetz acht Wochen beträgt, Seite 14). Kroatiens Staatsangehörige benötigen studium zur Gänze an einer österreichischen eingerechnet. Es stehen daher nicht die vollen sechs Mo- bis längstens Mitte 2020 zur Ausübung einer Hochschule absolviert haben. nate zur Arbeitssuche zur Verfügung. unselbständigen Erwerbstätigkeit vorerst eine Beschäftigungsbewilligung und erhalten nach Um diese Bestätigung für ein halbes Jahr zu einem Jahr legaler Beschäftigung in Österreich bekommen, müssen Sie bei der Aufenthaltsbe- freien Arbeitsmarktzugang (Freizügigkeitsbe- hörde insbesondere ausreichende Existenzmit- Erforderliche Unterlagen für Studienabsolvent/innen stätigung des AMS). tel sowie einen Krankenversicherungsschutz und eine ortsübliche Unterkunft nachweisen. Um einen Antrag für eine „Rot-Weiß-Rot-Karte“ stellen zu Mit 34,6 Millionen Aufenthalt zum Zwecke der Arbeitssuche Bitte bringen Sie den Antrag persönlich bei der können, werden folgende Unterlagen benötigt: Besucher/innen liegt Österreich unter den zehn zuständigen Aufenthaltsbehörde ein. Wenn Sie • Antragsformular weltweit beliebtesten Falls Sie als Drittstaatsangehörige/r auch nach innerhalb der Gültigkeit der Bestätigung zum • Aktuelles Passfoto Reisezielen. Ihrem Studienabschluss in Österreich bleiben Zweck der Arbeitssuche keinen adäquaten • Gültiges Reisedokument wollen, sollten Sie sich noch rechtzeitig vor Ab- Arbeitsplatz finden, müssen Sie Österreich ver- • Zum Nachweis eines Studiums in Österreich ab dem lauf Ihrer aktuellen Aufenthaltsbewilligung bei lassen. Mit dieser Bestätigung allein dürfen Sie zweiten Studienabschnitt oder der Hälfte der ECTS- der Aufenthaltsbehörde melden. Absolvent/ nicht in andere Schengenstaaten reisen. Anrechnungspunkte: innen eines Diplom- oder Masterstudiums kön- Vorlage des entsprechenden Studienbuches und der nen einmalig um eine Bestätigung ansuchen, mit entsprechenden Prüfungszeugnisse 28 29
• Zum Nachweis eines Diplom- oder Master- Zuständige Behörde und Gebühren studiums in Österreich: Vorlage einer Ur- kunde über den erfolgreichen Abschluss Den Antrag für die „Rot-Weiß-Rot-Karte“ brin- dieses Studiums gen Sie persönlich bei Ihrer zuständigen Auf- • Nachweis über ausreichende finanzielle Mit- enthaltsbehörde ein. Die Gebühr beträgt 120 tel (siehe Mindestbruttogehalt!) Euro (weitere Gebühren können anfallen). • Nachweis einer Unterkunft • Nachweis über eine alle Risiken abdecken- Familienangehörige von Studienabsolvent/ de Krankenversicherung innen, welche eine „Rot-Weiß-Rot-Karte“ erhal- 72,3 % • Formular „Arbeitgebererklärung“, auf der ten, können eine „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“ be- Homepage des Innenministeriums zu finden antragen. unterwww.bmi.gv.at/niederlassung Die Behörde kann die Vorlage weiterer Doku- „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“ mente verlangen. Diese können Inhaber/in einer „Rot-Weiß-Rot- Wichtig! Karte“ erhalten, wenn Sie bereits seit zwölf Mo- naten die „Rot-Weiß-Rot-Karte“ besitzen und Jungakademiker/innen, die ausschließlich ein innerhalb dieser zwölf Monate mindestens zehn Bachelorstudium in Österreich absolviert ha- Monate entsprechend den Voraussetzungen be- ben, können die „Rot-Weiß-Rot-Karte“ für schäftigt waren. Studienabsolvent/innen nicht beantragen. Sie können aber als so genannte „Sonstige Als Inhaber/in der „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“ Schlüsselkraft“ einen Antrag auf die Rot- sind Sie berechtigt, österreichweit einer Arbeit Weiß-Rot-Karte stellen. Dafür muss insbe- nachzugehen und sich hier niederzulassen. Der sondere ein Arbeitsplatzangebot mit einem Antrag auf Erteilung einer „Rot-Weiß-Rot-Karte Mindestgehalt von 2.265 Euro brutto (unter plus“ muss vor Ablauf des aktuellen Aufenthalts- 30jährige) oder 2.718 Euro (über 30jährige) titels persönlich bei der Aufenthaltsbehörde ein- vorliegen und die erforderliche Mindest- gebracht werden. Die Gebühr beträgt 120 Euro punkteanzahl erreicht werden. Darüber hin- (weitere Gebühren können anfallen). aus wird eine Arbeitsmarktprüfung durch- geführt. Nähere Infos und Online-Punkte- Checkliste „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“: check unter www.migration.gv.at • „Rot-Weiß-Rot-Karte“ • Gültiges Reisedokument (Reisepass) • Aktuelles Passfoto Die Erwerbsquote • Gesicherter Lebensunterhalt (z. B. Dienst- in Österreich liegt derzeit bei 72,3 Prozent. vertrag) • Unterkunftsnachweis • Krankenversicherungsnachweis • Gebühr: 160 Euro (weitere Gebühren können anfallen) Die Behörde kann die Vorlage weiterer Doku- mente verlangen. 30 31
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