Erfolgreiche Wacholderheidenpflege Schwäbischer Albverein - Ortsgruppe Gammertingen

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Erfolgreiche Wacholderheidenpflege Schwäbischer Albverein - Ortsgruppe Gammertingen
Nr. 43         28. Oktober 2021

                                Erfolgreiche Wacholderheidenpflege
                         Schwäbischer Albverein – Ortsgruppe Gammertingen

Am Samstag, 16. Oktober 2021 waren 28 Helferinnen und Helfer dem Aufruf des Albvereins zur
jährlichen Heidepflege gefolgt. Bis auf zwei Personen ausschließlich Mitglieder des Albvereins.
Es wurde im Bronner Schloßberg, im Wendelstein und im Heiligenbühl gearbeitet, zusammen
über einhundert Arbeitsstunden, fast alle am Steilhang. Große Mengen Schnittgut wurden aus
den drei Flächen herausgetragen. Somit gings ein großes Stück weiter. Restarbeiten gibt’s jetzt
nur noch im Schloßberg und am Wendelstein.

Um 13.00 Uhr traf man sich nach getaner Arbeit im Heiligenbühl, wo die Helferinnen und Helfer
ein zünftiges Helfervesper erwartete - finanziert durch die Stadt Gammertingen. Dort hatte sich
auch endlich die strahlende Herbstsonne gegen den morgendlichen Hochnebel durchgesetzt.
Naturschutzwart Jörg Scham dankte allen Schaffern, natürlich auch den „Freischneidern“ und
den Schlepperfahrern. Hans Offenwanger erklärte an den Beispielen der sehr seltenen Heide-
schrecke, sowie des Himmelblauen Bläulings und seiner Nahrungspflanze, dem Hufeisenklee,
wie wichtig es ist, diese seltenen Trockenbiotope offen zu halten und sprach daher allen Helfern
seinen Dank und Respekt für die intensive Arbeit aus.
Erfolgreiche Wacholderheidenpflege Schwäbischer Albverein - Ortsgruppe Gammertingen
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                                                                                                          2. Anwendungsbereich
                                                                                 Diese Vergaberichtlinie findet Anwendung bei der Veräußerung von Grund-
                                                                                 stücken der Stadt Gammertingen zur Selbstnutzung der Erwerber, die nach
              Amtliche Bekanntmachungen                                          den §§ 30, 33 oder 34 BauGB mit Wohngebäuden bebaut werden können.
                                                                                 Keine Anwendung findet sie bei der Veräußerung von Grundstücken, die ge-
                                                                                 mischt, gewerblich oder anderweitig genutzt werden können. Ebenfalls vom
                                                                                 Anwendungsbereich dieser Vergaberichtlinie ausgeschlossen sind Grund-
            Bekanntmachung und Inkrafttreten                                     stücke, die zwar für Wohnbebauung vorgesehen sind, aber deren Nutzung
                                                                                 anderweitige städtebaulichen Zielvorstellungen als den in der Präambel for-
   der Bauplatzvergaberichtlinie der Stadt Gammertingen                          mulierten unterworfen ist (z.B. Schaffung von Wohnraum für Personengrup-
                 für Wohnbaugrundstücke                                          pen mit besonderen Wohnbedürfnissen, wie altersgerechtes Wohnen,
Der Gemeinderat der Stadt Gammertingen hat in seiner öffentlichen Sitzung        Schaffung von Mietwohnraum, Geschosswohnungsbau etc.).
am Dienstag, 19. Oktober 2021 die vorliegende Bauplatzvergaberichtlinie          Über die Anwendung der Vergaberichtlinie entsprechend den jeweiligen
für Wohnbaugrundstücke beraten und beschlossen.                                  städtebaulichen Zielvorstellungen für die einzelnen Baugebiete und Grund-
Sie tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Gam-      stücke entscheidet der Gemeinderat.
mertingen in Kraft.                                                                                        3. Vergabeverfahren
                               1. Einleitung                                     I. Nach der öffentlichen Beratung und Beschlussfassung des Gemeinderats
Bei der Bereitstellung von Bauland handelt die Kommune im Bereich der            wird diese Vergaberichtlinie im Amtsblatt der Stadt Gammertingen öffentlich
durch Artikel 28 Abs. 2 S. 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutsch-       bekanntgemacht. Sie tritt damit in Kraft. Zudem wird sie auf der Internet-
land sowie und in Verbindung mit Artikel 71 Abs. 1 der Landesverfassung          seite der Stadt Gammertingen eingestellt.
des Landes Baden-Württemberg verbürgten kommunalen Selbstverwal-                 II. Bis zum Ausschreibungsbeginn des jeweiligen Vergabeverfahrens im
tungsgarantie. Es steht im Ermessen der Kommune, ob und inwieweit sie in         Amtsblatt sowie auf der Homepage der Stadt Gammertingen können sich
ihrem Eigentum befindliches Bauland an Private vergibt. Einen Rechtsan-          Interessierte auf eine Interessentenliste bei der Stadtverwaltung eintragen
spruch auf Zuteilung kommunaler Grundstücke gibt es nicht. Ein solcher           lassen. Sie werden über den Beginn des Vergabeverfahrens und die Bewer-
kann auch nicht aus dieser Vergaberichtlinie abgeleitet werden. Es besteht       bungsfrist informiert. Zur Aufnahme auf die Interessentenliste ist die voll-
vielmehr lediglich ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung. Zur Ein-      ständige Angabe des Namens, der Anschrift, einer dauerhaften
grenzung ihres weiten Vergabeermessens stellt die Stadt Gammertingen mit         Erreichbarkeit und die Angabe des geplanten Bauvorhabens notwendig.
dieser Vergaberichtlinie daher Bauplatzvergabekriterien auf, an denen sie
                                                                                 III. Im Vergabeverfahren können sich alle Bewerber in Schriftform (§ 126
ihre Zuteilungsentscheidung ausrichtet. Es handelt sich dabei nicht um eine
                                                                                 BGB) bis zum Ende der Bewerbungsfrist unter Verwendung der von der
Rechtsnorm, sondern um eine ermessenslenkende Verwaltungsvorschrift,
                                                                                 Stadtverwaltung bereitgestellten Formulare bewerben. Die Bewerbungsfrist
die im Verhältnis zum Bürger Außenwirkung entfaltet. Die Stadt Gammer-
                                                                                 beträgt vier Wochen. Der Eingang der Bewerbung wird von der Stadtver-
tingen vergibt die ihr zur Verfügung stehenden Baugrundstücke nach dieser
                                                                                 waltung in Textform bestätigt. Die Bewerber versichern mit Abgabe der Be-
vom Gemeinderat beschlossenen Vergaberichtlinie, die ein transparentes
                                                                                 werbung die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und Unterlagen.
und diskriminierungsfreies Verfahren bei gleichzeitiger Erreichung städte-
                                                                                 Unrichtige Angaben führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
baulicher, im Allgemeinwohl begründeter Ziele sicherstellen soll.
                                                                                 Sollten nach Abschluss des Vergabeverfahrens unrichtige Angaben auffallen,
 Das städtebauliche Ziel ist es, den ländlichen Raum unter besonderer Wah-
                                                                                 steht der Stadt das Recht zu, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Mit der Abgabe
rung seiner Eigenart und gewachsenen Struktur als gleichwertigen Lebens-
                                                                                 der Bewerbung gelten die Bestimmungen dieser Vergaberichtlinie und die
raum zu erhalten und zu entwickeln. Ebenso stellt die Schaffung stabiler
                                                                                 sonstigen vom Gemeinderat für das jeweilige Vergabeverfahren beschlossenen
Quartiere zur Integration neu hinzukommender BürgerInnen durch einen
                                                                                 Rahmenbedingungen (wie Grundstückskaufpreis, Bau- und Bezugsverpflich-
bestimmten Anteil von potenziellen Käufern mit Ortsbezug (§ 1 Abs. 5 und
                                                                                 tungen, Inhalte des Bebauungsplans etc.) als akzeptiert und anerkannt.
6 BauGB) einen solchen Rechtfertigungsgrund dar.
                                                                                 IV. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist sichtet die Stadtverwaltung die frist-
Die Stadt Gammertingen verfolgt mit den vorliegenden Bauplatzvergabe-
                                                                                 gerecht eingegangenen Bewerbungen auf Vollständigkeit. Falls erforderlich
kriterien das Ziel, den sozialen Zusammenhalt der Einwohnerschaft der Stadt
                                                                                 werden die Bewerber gegebenenfalls um Vorlage von Nachweisen während
zu stärken und zu festigen.. Daher soll auch der private Wohnungsbau, ins-
                                                                                 einer zweiwöchigen Frist gebeten. Bewerbungen, welche nach Ablauf dieser
besondere von Familien mit Kindern, sowie die Eigentumsbildung weiter
                                                                                 Frist nach wie vor unvollständig sind, werden vom Verfahren ausgeschlos-
Kreise der Bevölkerung gefördert werden (§ 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB). Die Bau-
                                                                                 sen. Die zugelassenen Bewerber werden anhand der erreichten Punktzahl
platzvergabekriterien dienen dazu, dauerhafte, langfristige und nachhaltige
                                                                                 in eine absteigende Reihenfolge geordnet. Soweit die Bewerber gleiche
Sesshaftigkeit in der Stadt zu ermöglichen, weil diese die soziale Integration
                                                                                 Punktzahlen erreichen, entscheidet das Los. Dies gilt sowohl für die Wahl
und den Zusammenhalt in der örtlichen Gemeinschaft maßgeblich stärkt.
                                                                                 des Bauplatzes als auch für die Frage, wer von mehreren Bewerbern einen
Gerade junge Familien mit mehrjähriger Bindung zur örtlichen Gemeinschaft
                                                                                 Bauplatz zugeteilt bekommt.
sind auf die Bauplatzvergabekriterien angewiesen, um auch zukünftig in
der Stadt Gammertingen bleiben zu können und nicht zum Wegzug gezwun-            V. Über das Ergebnis der ermittelten Bewerberreihenfolge gem. Ziffer IV
gen zu sein. Es soll damit auch die Attraktivität, die Wettbewerbsfähigkeit      werden die entsprechenden Bewerber schriftlich in Form eines Einwurfein-
und Vitalität der Stadt gesichert und gestärkt werden. Gleichzeitig sind die     schreibens von der Stadt informiert. Anschließend haben die Bewerber sich
EU-Grundfreiheiten wie Freizügigkeit, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Niederlas-      innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Information verbindlich und ab-
sungsfreiheit sowie die Dienstleistungsfreiheit zu gewährleisten. Die örtliche   schließend in Textform zu erklären, ob und welchen Bauplatz sie erwerben
Gemeinschaft in der Stadt Gammertingen wird geprägt von einer Vielzahl           wollen. Entsprechend der erreichten Platzierung können die Bewerber eine
an Menschen, die sich in vielfältigen Aufgaben ehrenamtlich engagieren.          entsprechende Anzahl an Bauplätzen in absteigender Priorität angeben. Er-
Dies soll in den Bauplatzvergaberichtlinien ebenfalls positiv herausgearbei-     folgt innerhalb der Frist keine Rückmeldung gilt die Bewerbung als zurück-
tet werden. Dabei sollen Personen, welche sich in einer herausragenden           gezogen. Auf Grundlage der Rückmeldungen erfolgt seitens der Stadt das
oder arbeitsintensiven Funktion in einem eingetragenen Verein, einer so-         Zuteilungsverfahren in der Form, dass ab Platzierung 1 in der absteigenden
zial-karitativen, kirchlichen oder religiösen Organisation, die in der Stadt     Reihenfolge die zum Zuge kommenden Bewerber einen Bauplatz entspre-
Gammertingen ihren Sitz oder einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt            chend ihrer Wünsche zugeteilt bekommen. Sofern einer oder mehrere
hat, als Mitglied des Gemeinderats sowie insbesondere der örtlichen frei-        Wunschplätze bei Erreichen der Platzzahl des betroffenen Bewerbers bereits
willigen Feuerwehr in den vergangenen fünf Jahren verdient gemacht               an höherrangig platzierte Bewerber vergeben wurden, besteht kein An-
haben, besonders berücksichtigt werden.                                          spruch auf Zuteilung eines Wunschplatzes.
Der EU-Grundlagenvertrag von 2007 (Vertrag von Lissabon) hebt die Aner-          Die Zuteilung kann anstelle eines schriftlichen Verfahrens in Form eine Zu-
kennung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts, die Stärkung des Sub-            teilungstermins durchgeführt werden, an dem die zum Zuge kommenden
sidiaritätsprinzips, die Stärkung des Ausschusses der Regionen und die           Bewerber zugegen sind oder sich durch Vollmacht mit Handlungsanweisung
Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge als wichtige Bestandteile be-           vertreten lassen müssen.
sonders hervor. Die Bauplatzvergabekriterien der Stadt Gammertingen set-         VI. Nach Zuteilung aller Bauplätze vereinbart die Stadt mit den Bewerbern,
zen die Vorgaben des Europa-, Verfassungs- und einfachgesetzlichen Rechts        denen ein Bauplatz zugewiesen wurde, Notartermine zur Unterzeichnung
um und werden auch künftig auf Basis der europäischen und nationalen             der Grundstücksverkäufe. Erfolgt der Vertragsabschluss durch Verschulden
Rechtsentwicklung fortgeschrieben.                                               des Bewerbers nicht innerhalb von 2 Monaten nach Zusendung des perso-
Ein Rechtsanspruch auf Grunderwerb von der Stadt Gammertingen                    nalisierten Kaufvertragsentwurfs durch den Notar, gilt die Bewerbung als
besteht nicht und kann auch aus dieser Vergaberichtlinie nicht ab-               zurückgenommen und die Stadt kann den so freigewordenen Bauplatz an-
geleitet werden.                                                                 derweitig vergeben.
AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 43 vom 28. Oktober 2021                                                                                          3

VII. Die Bewerber willigen mit der Abgabe einer Bewerbung ein, dass neben        Rechtlich unselbständige Ortsgruppen und Ortsvereine mit Sitz in der Stadt
der Stadtverwaltung auch der Gemeinderat über die Daten der Bewerbung            Gammertingen von Organisationen (z.B. Schwäbischer Albverein oder Deut-
Kenntnis erlangt.                                                                sches Rotes Kreuz) werden eingetragenen Vereinen gleichgestellt. Berück-
      4. Zugangsvoraussetzungen und weitere Bestimmungen                         sichtigt werden nur Ehrenämter in Vereinen, die als gemeinnützig im Sinne
                                                                                 § 52 der Abgabenordnung (AO), zudem Religionsgemeinschaften, die nicht
I. Zugang zum Vergabeverfahren finden nur Bewerbungen von ein oder               als Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts gelten, aber als ge-
zwei volljährigen, natürlichen Personen, die auf dem Baugrundstück ein           meinnützig im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 2 AO anerkannt sind.
selbstgenutztes Eigenheim bauen wollen. Die Hauptwohnung des neu zu              Als Nachweis für die reine Mitgliedschaft in einem eingetragenen oder
erstellenden Gebäudes muss selbst bewohnt werden.                                gleichstellten Verein sowie den sonstigen o.g. Organisationen sind auch ent-
II. Personen, welche sich im Eigentum eines Grundstücks befinden, das sich       sprechende Nachweise beispielweise in Form eines Mitgliedsausweises oder
in einem ausgewiesenen Baugebiet befindet und das nach §§ 30 und 33              einer schriftlichen Bescheinigung der Vereins- / Organisationsführung vor-
BauGB ausschließlich, vorwiegend, überwiegend oder auch mit Wohnge-              zulegen. Der Nachweis muss den Zeitpunkt des Beginns der Mitgliedschaft
bäuden bebaut werden kann, sind von der Bewerbung ausgeschlossen. Dies           dokumentieren.
gilt ausschließlich für Grundstücke im Stadtgebiet Gammertingen.                 VIII. Änderungen in den persönlichen Verhältnissen zwischen der Vergabe-
III. Der Ausschluss nach Ziffer II umfasst auch Personen, deren Eltern oder      entscheidung durch die Stadt und dem Abschluss des Kaufvertrags bleiben
ein Elternteil im Eigentum entsprechender Grundstücke in der Stadt Gam-          unberücksichtigt und berühren die Zuteilung nicht. Dies gilt nicht für den
mertingen stehen, sofern die Anzahl der Grundstücke der Anzahl der Kinder        Fall der Trennung von Ehepaaren, Lebenspartnerschaften und Paaren, die
der Eltern oder des Elternteils mindestens gleichkommt oder diese über-          sich gemeinschaftlich beworben und nur aufgrund der Kumulierung von
steigt. Der Ausschluss tritt nicht ein bei Eigenbedarf der Eltern oder des El-   Punktzahlen im Rahmen der gemeinsamen Bewerbung einen Bauplatz zu-
ternteils an einem der Grundstücke, sofern diese sich verpflichten, im Falle     geteilt bekommen haben und die Punktzahl des verbliebenen Bewerbers
der Vergabe eines Baugrundstücks an die betroffenen Bewerber das vorbe-          ohne Punkte des Partners nicht trotzdem für eine Zuteilung gereicht hätte.
zeichnete Grundstück innerhalb von 5 Jahren ab Vertragsschluss mit den           Für diesen Fall ist die Stadt berechtigt, die Zuteilung aufzuheben und den
Bewerbern mit einem Wohngebäude bezugsfertig zu bebauen. Dies gilt               Platz an nachrückende Bewerber zu vergeben.
ausschließlich, wenn die Anzahl der Grundstücke nach rechnerischem Abzug                 5. Vergabekriterien und punktebasierte Gewichtung
dieses Grundstücks der Anzahl der Kinder nicht mehr mindestens gleich-
kommt. Diese Verpflichtung wird mit einem grundbuchrechtlich gesicherten         Die Reihenfolge der Bewerber bei der Auswahl der Bauplätze erfolgt gemäß
Ankaufsrecht zum jeweiligen Verkehrswert zum Zeitpunkt des Ankaufs für           der nachstehenden Auswahlmatrix und deren System zur Verteilung von
die Stadt bewehrt. Im Einzelfall kann der Gemeinderat die Frist für die vor-     Punkten. Der Bewerber mit der höheren Punktzahl darf vor dem Bewerber
bezeichnete Baupflicht angemessen verlängern, sofern eine Bebauung in-           mit einer niedrigeren Punktzahl einen Bauplatz auswählen. Soweit die Be-
nerhalb von 5 Jahren unzumutbar wäre. Mit der Bauverpflichtung wird die          werber gleiche Punktzahlen erreichen, entscheidet das Los. Dies gilt sowohl
Verpflichtung verbunden, innerhalb von 3 Jahren ab Beginn der Baufrist den       für die Wahl des Bauplatzes als auch für die Frage, wer von mehreren Be-
für eine bauliche Nutzung des Grundstücks erforderlichen Antrag auf Ertei-       werbern einen Bauplatz zugeteilt bekommt. Stichtag für die Vergabe von
lung einer bauaufsichtlichen Genehmigung zu stellen.                             Punkten ist der Tag, an dem die Bewerbungsfrist endet.
IV. Ebenfalls ausgeschlossen sind Personen, deren Ehe- oder Lebenspartner        A: Soziale Kriterien (max. 60 Punkte)
über Eigentum an Grundstücken nach Ziffer II in der Stadt Gammertingen           Nr. Kriterium                                                   Punktzahl
verfügt, sofern die jeweiligen Partner nicht nachweislich in Trennung gemäß      A1 Familienstand
§ 1567 BGB leben. Bei gemeinsamer Bewerbung von Ehepaaren und Le-                   •    Alleinstehend                                             2 Punkte
benspartnern tritt der Ausschluss der gemeinsamen Bewerbung nach Ziffer             •    Ehepaar, eingetragene Lebenspartnerschaft,               10 Punkte
II und III auch ein, sofern ein Ausschlussgrund nur auf einen Ehe- oder Le-              Paar im Sinne von Nr. 4, Ziffer IV
benspartner zutrifft. Als Lebenspartner gelten Personen, die in einer einge-
tragenen Lebenspartnerschaft nach dem Gesetz über die eingetragene               A2 Kinder
Lebenspartnerschaft oder nach ausländischem Recht leben. Diesen und Ehe-            Alter der im Haushalt der Bewerber mit Hauptwohnsitz
paaren gleichgestellt sind Personen (nicht verheiratete Paare), die in einem        dauerhaft gemeldeten wohnenden Kinder:
gemeinsamen Haushalt so zusammenleben, dass nach verständiger Würdi-                •     0 – 5 Jahre                                       10 Punkte
gung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander             •     6 – 10 Jahre                                       7 Punkte
zu tragen und füreinander einzustehen, hierfür gelten die Regelvermutungen          •     11 – 17 Jahre                                      4 Punkte
nach § 7 Abs. 3a SGB II. Ergänzend hierzu kann der wechselseitige Wille             •     18 – 25 Jahre                                      2 Punkte
durch weitere Umstände glaubhaft gemacht werden. Der Ausschluss tritt                                                         Je Kind, max. 35 Punkte
auch ein bei gemeinsamer Bewerbung von sonstigen Paaren (nicht Ehe-              A3 Pflege- und Behinderungsgrad
paare, Lebenspartner oder Paare im vorstehenden Sinn) und Bauherrenge-              Behinderung oder Pflegegrad eines Bewerbers oder eines
meinschaften. Für den Eintritt des Ausschlusses reicht es aus, wenn                 im Haushalt des Bewerbers lebenden Angehörigenmind.
mindestens ein Mitbewerber über entsprechendes Grundeigentum verfügt.               •     Grad der Behinderung von 50 % oder Pflegegrad 1    5 Punkte
                                                                                          oder 2
V. Im Falle der gemeinschaftlichen Bewerbung von Ehepaaren, Lebenspart-             •     mind. Grad der Behinderung von 70 %               10 Punkte
nerschaften, Paaren im Sinne von Ziffer IV sowie in sonstiger Konstellation               oder Pflegegrad 3
(sonstige Paare, Bauherrengemeinschaften, etc.), wird zur Voraussetzung             •     mind. Grad der Behinderung von 80 %               15 Punkte
gemacht, dass alle Bewerber Miteigentum (mindestens 30 %) erwerben                        oder Pflegegrad 4                            Max. 15 Punkte
müssen. Sofern ein gemeinsamer Antrag gestellt wird, bleiben parallel ge-
stellte Einzelanträge unberücksichtigt, weil ein Einzelantrag in einem           B: Ortsbezogene Kriterien (max. 60 Punkte)
gemeinsamen Antrag aufgeht.                                                      Nr. Kriterium                                                   Punktzahl
VI. Als Kinder im Sinne dieser Vergaberichtlinie gelten auch zum Ende der        B1 Wohnsitz
Bewerbungsfrist noch nicht geborene Kinder bei einer ärztlich bescheinigten         •   Bewerber ist mit Hauptwohnsitz in der Stadt             1 Punkt
Schwangerschaft ab dem 4. Schwangerschaftsmonat. Pflegekinder, welche                   gemeldet                                                pro Jahr
dauerhaft im Haushalt aufgenommen wurden, werden leiblichen und an-                 •   Bewerber war in den letzten 10 Jahren mit Haupt- 0,5 Punkte
genommenen Kindern gleichgestellt. Als Nachweis für eine dauerhafte Auf-                wohnsitz in der Stadt gemeldet                          pro Jahr
nahme im Haushalt ist eine Bescheinigung des zuständigen Jugendamts                     (also aktuell nicht gemeldet)
vorzulegen.                                                                         •   Angehörige (Eltern oder Geschwister) sind in den 0,25 Punkte
VII. Als Nachweis für die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit in einem              letzten 10 Jahren mit Hauptwohnsitz in der Stadt        pro Jahr
eingetragenen oder gleichgestellten Verein sind zusätzlich erforderlich bei:            gemeldet (nur wenn Bewerber nicht mit
                                                                                        Hauptwohnsitz in der Stadt gemeldet ist/war)
• Tätigkeit als Mitglied in der Vorstandschaft: Auszug aus dem Vereinsre-           Anmerkungen:
  gister                                                                            •   Betrachtet werden volle, ununterbrochene       max. 10 Punkte
• Tätigkeit als satzungsmäßiger Funktionsträger oder Übungsleiter (z.B.                 Kalenderjahre bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist pro Person
  Trainer, Dirigent, Bereitschaftsleiter, etc.): Bestätigung des Vereinsvor-        •   Gemeinsame Bewerber werden kumuliert                 (also max.
  stands oder einer sonstigen hierzu berechtigten Stelle                                betrachtet                                  20 Punkte gesamt)
                                                                                 B2 Arbeitsplatz
Für die Ausübung eines ehrenamtlichen Engagements in einer sozial-kari-             •   Ausübung einer sozialversicherungspflichtigen Jeweils 1 Punkt
tativen, kirchlichen oder religiösen Organisation ist eine Bescheinigung der            Haupterwerbstätigkeit in der Stadt               je vollem Jahr
Organisation vorzulegen.                                                            •   Ausübung einer Haupterwerbstätigkeit
                                                                                        als Gewerbetreibender in der Stadt
4                                                                                       AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 43 vom 28. Oktober 2021

         Anmerkungen:                                                                      stelle der Ausübung des Wiederkaufsrechts die Erhebung einer Ver-
         •  Betrachtet werden volle, ununterbrochene                  Je Person            tragsstrafe von bis zu 20.000 Euro als milderes Mittel zu prüfen. Die
            Kalenderjahre in den vergangenen 5 Jahren bis              (also max.          Bezugsverpflichtung wird ebenfalls mit einem Wiederkaufsrecht für die
            zum Ablauf der Bewerbungsfrist                              10 Punkte          Stadt zu 95 % des jeweiligen Verkehrswerts des Objektes gesichert.
         •  Gemeinsame                                                   gesamt)           Der Verkehrswert ist vom zuständigen örtlichen Gutachterausschuss
            Bewerber werden kumuliert betrachtet                                           festzustellen.
B3 Ehrenamtliches Engagement                                                          4.   Kaufpreis
   Ehrenamtliches Engagement der Bewerber in der Stadt (regelmäßig                         Der Kaufpreis für die Vergabe der Grundstücke nach dieser Vergabe-
   wiederkehrendes Engagement im Laufe eines Jahres) sowie reine Mit-                      richtlinie wird vom Gemeinderat vor Einleitung des jeweiligen Verga-
   gliedschaft in Vereinen und Organisationen mit Sitz oder Tätigkeits-                    beverfahrens beschlossen und öffentlich bekannt gemacht.
   schwerpunkt in Gammertingen
         Ehrenamt in öffentlicher Funktion                                 Jeweils         Bauplatzvergaberichtlinie und Bewerbungszeiträume
         •    Aktive Mitgliedschaft in der freiwilligen Feuerwehr          1 Punkt
         •    Mitgliedschaft im Gemeinde- oder Ortschaftsrat            je vollem              für die beiden Wohngebiete „Kohlhalde IV“
         Ehrenamt in Vereinen und sonstigen Organisationen                     Jahr                und „Hettinger Weg III“ beschlossen
         •    Ehrenamtliche Tätigkeit in einem eingetragenen
              oder einem solchen gleichgestellten Verein als               Jeweils    Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19. Oktober 2021
              satzungsmäßiger Funktionsträger oder Übungsleiter            1 Punkt    abschließend über die anzuwendende Bauplatzvergaberichtlinie (s. Amtliche
         •    Ehrenamtlich Tätiger (Sonderaufgabe) in einer sozial- je vollem         Bekanntmachung) und die Bewerbungszeiträume für die zur Verfügung ste-
              karitativen, kirchlichen oder religiösen Einrichtung mit         Jahr   henden Bauplätze in den Neubaugebieten „Kohlhalde IV“ in Gammertingen
              Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Gammertingen                         sowie „Hettinger Weg III“ in Feldhausen beraten.
              (z.B. Helfer vor Ort, DRK etc.)                              Jeweils                   Als Bewerbungszeitraum wurde festgelegt:
         •    Ehrenamtliches Mitglied in einem Gremium,                    1 Punkt                    2. November 2021 – 3. Dezember 2021
              welches der Kirchenleitung zuzuordnen ist                  je Verein    Ebenso hat der Gemeinderat beschlossen, dass nur die Bewerbung auf eines
              (z.B. Kirchengemeinderat)                                   (aus der    der beiden Baugebiete möglich ist. Sollten Bauplätze nach dem Vergabe-
         Mitgliedschaft in Vereinen und sonstigen               reinen Mitglied-      verfahren übrig bleiben, wird es 2022 ein erneutes Verfahren geben.
         Organisationen mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt                  schaft
         in Gammertingen                                                   können     Die Bewerbungsunterlagen sind voraussichtlich ab Freitag, 29. Oktober
         •    Mitgliedschaft seit mindestens 3 vollendeten            pro Person      2021 auf der städtischen Homepage abruf- und herunterladbar oder können
              Jahren zum Ablauf der Bewerbungsfrist               max. 5 Punkte       auf Wunsch auch zugeschickt werden.
         Anmerkungen:                                           erreicht werden)      Entsprechend interessierte Personen können sich für Rückfragen am besten
         •    Betrachtet werden bei der wiederkehrenden                               per E-Mail an dominik.frueh@gammertingen.de melden.
              ehrenamtlichen Tätigkeit volle, ununterbrochene Insgesamt:
              Kalenderjahre in den vergangenen 10 Jahren bis              Max. 15
              zum Ablauf der Bewerbungsfrist                               Punkte                         Öffentliche Bekanntmachung
         •    Mehrere Funktionen innerhalb eines Vereins/einer pro Person
              Organisation werden nicht berücksichtigt.                (also max          Bebauungsplan „SO großflächiger Einzelhandel Sigmaringer
              Es zählt die höher bepunktete, also länger              30 Punkte       Straße/Kreisverkehr (Norma), Stadt Gammertingen im beschleunig-
              ausgeübte Tätigkeit.Mehrere Funktionen in                 gesamt).      ten Verfahren nach § 13a BauGB mit zugehörigen örtlichen Bauvor-
              verschiedenen Vereinen und Organisationen werden                                                    schriften
              addiert.Gemeinsame Bewerber werden kumuliert                                       Beschluss der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB
              betrachtet                                                              Der Gemeinderat der Stadt Gammertingen hat am 19. Oktober 2021
Gewichtung der Kriterien                                                              in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „SO groß-
Je Kriteriengruppe können maximal folgende Punktzahlen in Anrechnung                  flächiger Einzelhandel Sigmaringer Straße/Kreisverkehr (Norma)“,
gebracht werden:                                                                      Stadt Gammertingen, Gemarkung Gammertingen und den Entwurf
                                                                                      der zugehörigen Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlos-
1. Soziale Kriterien:                           60 Punkte                             sen, diese Entwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und nach § 3 Abs.
2. Ortsbezogene Kriterien:                      60 Punkte                             2 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg
                                                                                      öffentlich auszulegen.
           6. Vertragsbedingungen, Sicherung des Vergabezwecks                        Verfahren
Um die Erreichung der mit der Bauplatzvergabe verfolgten städtebaulichen              Der Bebauungsplan „SO großflächiger Einzelhandel Sigmaringer Straße/
und kommunalpolitischen Ziele sicherzustellen, sind vertragliche Sicherungs-          Kreisverkehr (Norma)“ wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der In-
instrumente erforderlich. Hierzu sind folgende Vertragsbedingungen zu er-             nenentwicklung aufgestellt. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist
füllen:                                                                               nicht erforderlich und ein Umweltbericht wird nicht erstellt, da mit dem Be-
                                                                                      bauungsplan lediglich die Art der Nutzung als ein Sondergebiet mit der
1.       Bauverpflichtung                                                             Zweckbestimmung Einzelhandel festgelegt wird. Dies dient der Erweiterung
         Der Käufer verpflichtet sich, innerhalb von 3 (drei) Jahren, gerechnet       der Verkaufsfläche des Einzelhandelsbetriebes der im Bestand bereits vor-
         ab dem Notartermin, auf dem ihm zugeschlagenen Baugrundstück ein             handen ist. Die Voraussetzungen des § 13a (1) BauGB sind erfüllt, da die zu-
         Wohngebäude entsprechend dem Bebauungsplan und den geltenden                 lässige überbaubare Grundfläche nach § 19 (2) BauGB mit ca. 3.040m² unter
         Bauvorschriften mindestens im Rohbau fertig zu stellen und das Grund-        den vorgegebenen 20.000 m² liegt. Es werden auch keine Vorhaben festge-
         stück nicht vor Erfüllung der Bauverpflichtung ohne Zustimmung der           setzt, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
         Stadt Gammertingen weiter zu veräußern. Im Falle der Nichteinhaltung         unterliegen.
         dieser Bestimmung kann die Stadt von dem ihr zustehenden Rücktritts-         Es gibt auch keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr.
         recht vom Vertrag Gebrauch machen. Die bloße Errichtung von Neben-           7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter gibt. Die vorgefundene Nut-
         anlagen und Nebengebäuden genügt zur Erfüllung dieser                        zung zeigt keine Anhaltspunkte für diese Beeinträchtigung.
         Bauverpflichtung nicht.
2.       Bezugsverpflichtung                                                          Ziel und Zweck der Planung
         Der Käufer verpflichtet sich das auf dem Vertragsgrundstück herzustel-       Mit dem Bebauungsplan „SO großflächiger Einzelhandel Sigmaringer
         lende Wohngebäude nach Bezugsfertigkeit mindestens für die Dauer             Straße/Kreisverkehr (Norma)“ sollen die Grundlagen für eine geordnete
         von 5 (fünf) Jahren selbst, ggf. mit seiner Familie als Hauptwohnung         städtebauliche Entwicklung geschaffen und die Grundversorgung des Ver-
         zu benutzen. Eine dauerhafte Vermietung von Einlieger- und Dachge-           flechtungsbereichs der Stadt Gammertingen gesichert werden.
         schosswohnung ist möglich. Die Nutzung als Ferienwohnung oder die            Im Plangebiet wurde im Jahr 2019 anstelle des bisherigen Lebensmittelmark-
         Nutzung als Zweitwohnsitz ist nicht zulässig.                                tes ein neuer Lebensmittelmarkt mit einer Verkaufsfläche von 800 m² erstellt.
3.       Bewehrung                                                                    Dieser wurde im Bestand nach § 34 BauGB genehmigt. Durch den Bebau-
         Die Bauverpflichtung wird bis zum Baubeginn (i.S. von § 59 LBO) mit          ungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage zur Erweiterung der Ver-
         einem Rücktrittsrecht und nach Baubeginn mit einem Wiederkaufsrecht          kaufsfläche des bestehenden Einzelhandelbetriebs von 800 m² auf 1.000 m²
         für die Stadt zu 95 % des jeweiligen Verkehrswerts des Objektes gesi-        Verkaufsfläche geschaffen werden. Zur langfristigen Sicherung der Wettbe-
         chert. Im Falle des Fristablaufs für die Bauverpflichtung ist die Stadt      werbsfähigkeit des Standorts und zur Wahrung der Übersichtlichkeit insbe-
         nach Baubeginn verpflichtet, nach den Umständen des Einzelfalls an-          sondere bei der Warenpräsentation ist eine Flächenausdehnung von 800 m²
AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 43 vom 28. Oktober 2021                                                                                            5

auf 1.000 m² zwingend erforderlich. Trotz der weiteren Modernisierung des           Hinweis: Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt
Marktes wird das Sortiment des Marktes nicht ausgeweitet.                           wird, ist die Angabe der Anschrift des Einwenders zweckmäßig.
Die Kubatur des Gebäudes des Lebensmittelmarkts und die Erschließung des            Dienststunden der Stadtverwaltung Gammertingen:
Lebensmittel-markts werden nicht verändert. Die Erweiterung der Verkaufs-           Montag bis Freitag             von 08.00 bis 12.00 Uhr
fläche auf 1.000 m² wird im Bestand durch eine Änderung der internen bau-           Montag und Dienstag            von 14.00 bis 16.00 Uhr
lichen Struktur umgesetzt.                                                          Donnerstag                     von 14.00 bis 18.00 Uhr
Plangebiet                                                                          und nach telefonischer Vereinbarung
Das Plangebiet befindet sich im östlichen Bereich der Kernstadt von Gam-            Stadt Gammertingen, 28. Oktober 2021
mertingen in einer gemischten Baufläche, direkt an der Sigmaringer Straße           gez. Holger Jerg
(B 32). Es wird begrenzt durch die Sigmaringer Straße im Westen, der Bahn-          Bürgermeister
linie der Zollern-Alb-Bahn im Osten und angrenzen-de Wohngebäude im
Norden und Süden.
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flst.Nrn. 406/15 und 407/8;
und teilweise auch die Grundstücke Flst.Nrn. 407/7, 3349/2 und 3349/5. Der
räumliche Geltungsbereich umfasst in dieser Abgrenzung ca. 0,43 ha. Das
Plangebiet wird, wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt, be-
grenzt:

                                                                                                        Alb-Lauchert-Schwimmhalle
                                                                                        Öffentliches Schwimmen in der Alb-Lauchert-Schwimmhalle
                                                                                                      ist zu folgenden Zeiten möglich:
                                                                                          Dienstag:                    derzeit noch kein Frühschwimmen
                                                                                          Dienstag - Freitag:          15.30 Uhr - 20.45 Uhr
                                                                                          in den Ferien:               14.00 Uhr - 20.45 Uhr
                                                                                          Samstag und Sonntag:          8.00 Uhr - 13.00 Uhr

Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanentwurf die Planzeichnung (Teil A)
und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Entwurf der Satzung über die Ört-
lichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil
B 2.), jeweils mit dem Datum vom 19.10.2021.

Öffentliche Auslegung
Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Örtlichen Bauvor-
schriften werden mit Begründung
 von Freitag, 05. November 2021 bis Montag, 06. Dezember 2021,
je einschließlich, bei der Stadt Gammertingen, Stadtverwaltung, Hohenzol-
lernstraße 5-7, 72501 Gammertingen (Zimmer 2.9, 2. Obergeschoss) wäh-
rend der üblichen Dienststunden oder alternativ auf der städtischen
Homepage (www.gammertingen.de unter dem Reiter „öffentliche Bekannt-                Am Dienstag gab es in Baden-Württemberg weitere 3.925 bestätigte
machungen“) ausgelegt.                                                              Infektionen mit dem Coronavirus und 23 weitere COVID-19-Todes-
Jede Person kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis ein-             fälle. Die landesweite 7-Tage-Inzidenz liegt bei 148,4. Es gilt die Ba-
schließlich 6. Dezember 2021, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift             sisstufe.
während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Gammertingen (An-                 Am Dienstag, 26. Oktober 2021, hat das Landesgesundheitsamt (LGA)
schrift siehe oben) abgeben oder schriftlich an die Stadtverwaltung Gam-            Baden-Württemberg insgesamt weitere 3.925 bestätigte Infektionen mit dem
mertingen richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen ist die volle       Coronavirus gemeldet (Stand: 16.00 Uhr, siehe Tabelle im Tagesbericht
Anschrift der Beteiligten anzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht         COVID-19 (PDF)). Damit steigt die Zahl der seit Beginn der Pandemie Infi-
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den            zierten in Baden-Württemberg auf mindestens 619.362 an. Davon sind un-
Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben            gefähr 577.265 (+1.706) Personen bereits wieder von ihrer
können.                                                                             COVID-19-Erkrankung genesen. Derzeit sind geschätzt 31.163 (+2.196) Men-
Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Inter-           schen im Land mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) infiziert.
net-Adresse www.gammertingen.de (unter dem Reiter „öffentliche Bekannt-             Dem Landesgesundheitsamt wurden heute 23 weitere Todesfälle im Zusam-
machungen“) eingestellt und über das zentrale Internetportal des Bundes             menhang mit dem Coronavirus gemeldet. Die Zahl der Todesfälle steigt auf
und der Länder unter folgendem Link https://www.uvp-verbund.de/karten-              insgesamt 10.934.
dienste abrufbar.
                                                                                    Die Reproduktionszahl beziehungsweise der 7-Tages-R-Wert wird vom Ro-
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB                 bert Koch-Institut für Baden-Württemberg mit R 1,05 angegeben. Sie ist die
ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufge-                Anzahl der Personen, die im Durchschnitt von einer infizierten Person ange-
stellt.                                                                             steckt werden.
6                                                                                      AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 43 vom 28. Oktober 2021

Behandlung in Krankenhäusern
Nach Daten des DIVI-Intensivregisters von Krankenhaus-Standorten mit In-             Das Stadtbauamt informiert:
tensivbetten zur Akutbehandlung sind mit Datenstand 26. Oktober 2021, 16
Uhr, 234 (+4) COVID-19-Fälle in Baden-Württemberg in intensivmedizini-
scher Behandlung, davon werden 128 (54,7 Prozent) invasiv beatmet. Der                  Baustellen und Verkehrsbeeinträchtigungen
Anteil an COVID-19 Fällen in intensivmedizinischer Behandlung an der Ge-                          „im und um’s Städtle“
samtzahl der betreibbaren ITS-Betten beträgt 10,2 Prozent.
Die Hospitalisierungsinzidenz (Hospitalisierungen bezogen auf 100.000 Ein-         Lage | Ort               Sperrung | Maßnahme Zeitraum | Anlass
wohner in Baden-Württemberg) liegt bei:
• 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz im Landes-Durchschnitt: 3,9                     Kernstadt:
• 28-Tage-Hospitalisierungsinzidenz bei vollständig Geimpften: 5,9
• 28-Tage-Hospitalisierungsinzidenz bei Ungeimpften, nicht vollständig             Gammertingen:            Belagserneuerung.            Montag, 18. Okto-
   Geimpften und Fällen ohne Angaben zum Impfstatus: 32,8                          B32 zwischen                                          ber 2021 bis Frei-
Stufenregelung für Baden-Württemberg                                               Kreisel „Herdle-                                      tag, 05. November
Seit dem 16. September 2021 sieht die Corona-Verordnung des Landes eine            äcker“ und Orts-                                      2021. Aufgrund der
Stufenregelung vor, die sich an der Auslastung der Intensivbetten und der 7-       anfang Gammer-                                        Vollsperrung wir es
Tage-Hospitalisierungsinzidenz orientiert.                                         tingen in der                                         eine örtliche Umlei-
Die Corona-Verordnung des Landes sieht drei Stufen vor:                            „Hechinger Straße“                                    tung über die Sigma-
• Basisstufe: Hospitalisierunginzidenz unter 8,0 und nicht mehr als 249 In-                                                              ringer Straße – Euro-
    tensivbetten mit COVID-19-Patienten belegt.                                                                                          pastraße – Hechin-
• Warnstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 8,0 oder ab 250 mit COVID-                                                                  ger Straße geben.
    19-Patienten belegten Intensivbetten (AIB).
• Alarmstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 12,0 oder ab 390 mit CO-             Gammertingen:       Jährliche Straßen-     Voraussichtlich bis
    VID-19-Patienten belegten Intensivbetten.                                      „Eichendorffstraße“ unterhaltungsarbeiten. Ende Oktober
Aktuell geltende Stufe: BASISSTUFE                                                                                            2021.
7-Tage-Inzidenz                                                                                                               Die Straßenunter-
Mit dem Beschluss zwischen Bund und Ländern zu Maßnahmen der Eindäm-                                                          haltungsarbeiten
mung der COVID-19-Epidemie vom 6. Mai 2020 wurde die 7-Tage-Inzidenz                                                          dauern mit
als Messzahl für eine Bewertung des Infektionsgeschehens und entsprechen-                                                     Unterbrechungen an.
der Kontrollmaßnahmen festgelegt. Sie entspricht der Anzahl der in den letz-
ten sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner.              Gammertingen:            Neugestaltung einiger       Von Montag,
Seit Montag, 16. August, gelten in Baden-Württemberg landesweit inziden-           “Friedhof”               Bereiche im Friedhof.       25. Oktober 2021
zunabhängige Regelungen.                                                                                                                bis voraussichtlich
Aktuelle Informationen aus dem Landkreis Sigmaringen:                                                                                   Juni 2022
(Diese Zahlen werden vom Gesundheitsamt des Landkreis Sigmaringen täg-                                                                  Abschnittsweise
lich aktualisiert - Stand: 26. Oktober 2021)                                                                                            Sperrung der Fried-
7 Tage Inzidenz / 100T EW: 247,9                                                                                                        hofswege und
labordiagnostisch bestätigte Infektionen:                  7.682 Personen                                                               Zugänge. Mit Be-
wegen bzw. mit an Infektion Verstorbene:                      93 Personen                                                               hinderungen ist zu
bereits genesene Personen:                                 7.187 Personen                                                               rechnen.
ergibt derzeit infizierte Personen:                          402 Personen
                                                                                   Stadtteile:
Aktuelle Informationen aus dem Stadtgebiet Gammertingen:
(Stand: 26. Oktober 2021)                                                          Kettenacker:             Jährliche Straßen-          Voraussichtlich bis
                                                                                   Straße:                  unterhaltungsarbeiten.      Ende Oktober
labordiagnostisch bestätigte Infektionen:                          520 Personen    „Tigerfeldstraße“                                    2021.
wegen bzw. mit an Infektion Verstorbene:                             8 Personen    „Geisinger Straße“                                   Die Straßenunter-
bereits genesene Personen:                                         502 Personen    „Feldhauser Straße“                                  haltungsarbeiten
ergibt derzeit infizierte Personen:                                 10 Personen    „Lusthofer Straße“                                   dauern mit
                                                                                                                                        Unterbrechungen.
                                                                                   (Kenntnisnahme bis zum Redaktionsschluss des Amtsblattes am Mon-
                                                                                   tagabend – bitte beachten Sie hier auch unsere „News“ unter:
                                                                                   www.gammertingen.de)

                                                                                                   Neues aus dem Bürgerbüro
         Angebot kostenpflichtiger Bürgerschnelltests
                     in Gammertingen
Testmöglichkeiten im Städtle:                                                       Am Sonntag, 31. Oktober 2021 werden die Uhren wieder auf
• Am Samstagvormittag testet die Zentral-Apotheke Gammertingen                                       die Winterzeit gestellt
   nach telefonischer Voranmeldung (07574/2246) von 9.00 bis 10.00
   Uhr. Einen Bürgerschnelltest erhalten Sie für 15,00 Euro in der Zen-
   tral-Apotheke Gammertingen.

  Impressum: Herausgeber: STADTVERWALTUNG GAMMERTINGEN
  Verantwortlich für den amtl. Inhalt, einschließlich der Veröffentlichungen der
  Stadtverwaltung: BÜRGERMEISTER HOLGER JERG o. sein Stellvertreter im Amt.
  Verantwortlich für die Anzeigen u. den Druck: ACKER GmbH, Mittelberg 6,
  72501 Gammertingen, Telefon (0 75 74) 93 01- 0, Telefax (0 75 74) 93 01- 30,
  E-Mail: amtsblatt@druckerei-acker.de. Bezugspreis vierteljährlich 12,00 Euro.    In der Nacht von Samstag auf Sonntag werden die Uhren um 3.00 Uhr nachts
  Darin enthalten ist die gesetzl. MwSt., sowie die Agenturvergütung.              auf 2.00 Uhr zurückgestellt. Die Nacht ist also eine Stunde länger. Morgens
                                                                                   wird es früher hell, dafür ist es aber abends früher dunkel.
AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 43 vom 28. Oktober 2021                                                                                          7

Wir gratulieren ...                                                              •   Es gilt Maskenpflicht zu Ihrem eigenen Schutz und dem
                                                                                     Schutz der anderen Marktbesucher.
                                                                                 Die Markthändler freuen sich auf Sie
      In der letzten Oktoberwoche und der ersten Novemberwoche
      gelten unsere städtischen Geburtstagsglückwünsche den Ju-
      bilaren:
                                                                                          „foodsharing Fair-Teiler“ im Städtle
      Frau Anneliese Volz, Schachenweg 26, Gammertingen ST Bronnen
          am 30. Oktober zum 75. Geburtstag                                      Öffnungszeiten: täglich von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr
                                                                                 geöffnet.
      Zur Gesundheitsvorsorge und Kontaktreduzierung wegen der an-               Der Gammertinger Fair-Teiler ist in den Räumlichkeiten der Hohenzollern-
      haltenden „Corona-Pandemie“ finden bis auf Weiteres keine Jubi-            straße 11/1 (ehemaliger Zugang zum früheren Polizeiposten, jetzt Zugang
      lars-Besuche eines Vertreters der Stadt statt. Wir bitten um Ihr           zum Stadtarchiv) im Flur untergebracht. Der Zugang ist nur für 1 Person zu-
      Verständnis.                                                               gelassen. Es gilt Maskenpflicht.

                              Zu verschenken
                                                                                                Gammertinger Tafel
    Gegenstand                                                Telefon Nr.
    1 Eckbank mit Tisch und 2 Stühlen                       0173 9625617         Öffnungszeiten: Freitag von 10.00 Uhr bis 12.00
    2 Einbauküchen                                          0173 9625617         Uhr.
                                                                                 Für weitere Informationen, z. B. zum Thema Spenden, steht Ihnen das Team
    Interessenten für die o. g. Gegenstände setzen sich bitte direkt mit den     aus ehrenamtlichen Helfern am Öffnungstag von 7.00 Uhr bis 10.00 Uhr di-
    Anbietern unter der angegebenen Telefonnummer in Verbindung. Auch            rekt in der Tafel gerne zur Verfügung. Telefonisch sind diese unter den Num-
    künftig werden wir im Amtsblatt wöchentlich die abzugebenden Ge-             mern 0162 2860681 und 0162 2860682 zu erreichen.
    genstände kostenlos veröffentlichen.
    Wenn Sie also etwas zu verschenken haben, dann setzen Sie sich tele-
    fonisch mit der Stadtverwaltung, Bürger- und Tourismusbüro (Telefon
    406-135 oder -136; Fax 406-199; E-Mail buergerbuero@gammertin-
    gen.de), in Verbindung.
                                                                                                      Sprechzeiten / Termine
                                Fundsachen                                       Bitte achten Sie - zu Ihrem und unserem Schutz - bei Terminen der Sprech-
    Gegenstand                                                                   stunden des Bürgermeisters und der Ortsvorsteher nach wie vor auf die ak-
    1 Mountainbike                                                               tuellen Coronavorgaben. Wir bitten Sie, diese Sprechstunden möglichst
    1 Handy                                                                      telefonisch wahrzunehmen, sofern es Ihr Anliegen erlaubt. Persönliche Ter-
    1 grüner Mantel                                                              mine bitten wir immer vorab telefonisch anzumelden, damit wir ent-
                                                                                 sprechende Hygienemaßnahmen vorbereiten können.
    Wenn Sie der Eigentümer der o. g. Fundsache sind, dann wenden Sie
    sich bitte an das Bürger- und Tourismusbüro (Telefon 406-135 oder -
    136; Fax 406-199; E-Mail buergerbuero@gammertingen.de), in Verbin-
                                                                                                  Sprechstunde des Bürgermeisters
    dung.                                                                        Termine für ein Gespräch mit Bürgermeister Holger Jerg können telefonisch
                                                                                 unter (07574) 406-110 oder per E-Mail an: buergermeister@gammertin-
                                                                                 gen.de vereinbart werden. Der nächste Termin ist am Donnerstag,
Kaufen Sie regional und lokal:                                                   28. Oktober 2021 von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

      WOCHENMARKT                                                                          Sprechstunden der Ortschaftsverwaltungen
                                                                                 Ortschaftsverwaltung Bronnen/Mariaberg: Ortsvorsteher Karl Endriß
                                                                                 steht immer dienstags in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr für eine
                                                                                 Sprechstunde in der Ortschaftsverwaltung zur Verfügung (mobil: 0174
                                                                                 9912808).
                                                                                 Ortschaftsverwaltung Feldhausen: Ortsvorsteher Hans Steinhart steht
               jeden Mittwoch von 8.00 - 12.00 Uhr                               immer donnerstags in der Zeit von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr für eine
                                                                                 Sprechstunde in der Ortschaftsverwaltung zur Verfügung (Festnetz: 07574
          auf dem Großen Schlossplatz in Gammertingen                            3672).
               Einkaufen im Städtle – kurze Wege                                 Ortschaftsverwaltung Harthausen: Ortsvorsteher Manfred Rogg steht
                                                                                 immer donnerstags in der Zeit von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr für eine
Bitte beachten Sie bei Ihrem Einkauf folgendes:                                  Sprechstunde in der Ortschaftsverwaltung zur Verfügung (mobil: 0170
•    In den Warteschlangen vor den Verkaufsständen müssen                        2864073).
     mindestens 2 m Abstand                                                      Ortschaftsverwaltung Kettenacker: Ortsvorsteher Matthias Gulde steht
     zwischen den Kunden eingehalten werden,                                     immer montags in der Zeit von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr für eine Sprech-
•    Gruppenbildung/Ansammlungen von Menschen müssen                             stunde in der Ortschaftsverwaltung zur Verfügung (Festnetz: 07574 932361).
     vermieden werden.

                             Veranstaltungshinweise für den Monat Oktober 2021
Wann?          Was?                                      Wer?                                  Wo?                                               Uhrzeit?
Jeden            Wochenmarkt                          Stadt Gammertingen                       Großer Schlossplatz                          8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch       • in den Warteschlangen müssen
                 mindestens 2 m Abstand zwischen
                 den Kunden eingehalten werden,
               • Gruppenbildung/Ansammlungen
                 müssen vermieden werden
               • Maskenpflicht zu Ihrem eigenen Schutz und
                 dem Schutz der anderen Marktbesucher.
Jeden          Skat spielen -                            Skatclub Alb-Lauchert                 Im alten Pfarrhaus                                 20.00 Uhr
Freitag        Gastspieler sind herzlich willkommen.
Jeden ersten     Museumsbesichtigung                     Imkereimuseum-Alb                     Trochtelfinger Straße 14,              13.30 Uhr - 17.00 Uhr
und dritten                                                                                    72501 Gammertingen-Harthausen
Sonntag
im Monat
8                                                                                 AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 43 vom 28. Oktober 2021

                                                                                       Sprechstunde für ältere Menschen
                                                                                          und pflegende Angehörige
                              Mülltermine
                                                                             Die Beratungsstelle des Caritasverbandes für das Dekanat und
                                                                             die Sozialstation St. Martin bieten Rat und Hilfe bei allen Fragen rund um
                                                                             die Pflege an. Wer Fragen zur Organisation der Pflege und Versorgung hat,
      Öffnungszeiten auf dem Recyclinghof Gammertingen                       Hilfe beim Ausfüllen eines Antrages benötigt oder einfach ein Gespräch
   Bitte halten Sie, in Ihrem eigenen Gesundheitsinteresse und zum           wünscht, wird gerne bei einem Hausbesuch beraten. Einmal im Monat wird
   Schutz unserer Mitarbeiter, auf dem Recyclinghof in Gammertingen          eine Sprechstunde für ältere Menschen und pflegende Angehörige in den
   ausreichend Abstand. Es gilt Maskenpflicht auf dem Recyclinghof.          Räumen der Sozialstation St. Martin, Hohenzollernstraße 9, in Gammertin-
   Folgen Sie unbedingt den Anweisungen des Personals und reihen Sie         gen angeboten. Die Beratung ist kostenlos.
   sich bitte in die Warteschlange ein.
                                                                                   Ehe-, Familien- und Lebensberatung
   Geänderte Öffnungszeiten des Recyclinghofes                               Eine Außenstelle der Sigmaringer Ehe-, Familien- und Lebensberatung EFL
   über die Wintermonate (November bis Februar)                              steht in Gammertingen für Personen zur Verfügung, die Hilfe in einer Le-
   Dienstag      15.00 Uhr - 17.00 Uhr                                       benskrise oder allgemeinen Problemsituation brauchen. Informationen und
   Donnerstag    14.00 Uhr - 17.00 Uhr                                       Anmeldungen im Sekretariat in Sigmaringen: In der Vorstadt 2 (Eingang
   Freitag       14.00 Uhr - 17.00 Uhr                                       Burgstraße 2 - 4), Tel. 07571 5787, E-Mail: beratung@efl-sigmaringen.de,
   Samstag       09.00 Uhr - 12.30 Uhr                                       Homepage: www.efl-sigmaringen.de

                                                                                             Krebsberatungsstelle Sigmaringen
                                                                             Auskünfte und telefonische Terminvereinbarung von Montag - Freitag von
                                                                             8.00 Uhr - 13.00 Uhr. Als Betroffener und Angehöriger erhalten Sie bei uns
                                                                             unmittelbare Unterstützung, wie auch längerfristige Begleitungsangebote.
                                                                             Kontakt unter Telefon 07571 729645-0 oder per Email info@krebsberatung-
                                                                             sigmaringen.de

          GELBER SACK:                                                                   Offene Sprechstunde für
          Freitag, 05. November 2021 - Bezirke 1-4                                     Angehörige von Suchtkranken
          RESTMÜLL:                                                          Die Suchtberatungsstelle Sigmaringen bietet immer einmal im Monat
                                                                             eine offene Sprechstunde für Angehörige von Suchtkranken an. Das Angebot
          Samstag, 30. Oktober 2021 - Bezirk 4
                                                                             richtet sich an alle Angehörigen (Ehe-bzw. Lebenspartnerinnen und Lebens-
          Dienstag, 02. November 2021- Bezirk 1+3
                                                                             partner, erwachsene Geschwister, Jugendliche und erwachsene Söhne und
          Mittwoch, 03. November 2021 - Bezirk 2
                                                                             Töchter von suchtkranken Eltern), die Fragen im Zusammenhang einer
          PAPIERTONNE:                                                       Suchterkrankung klären und sich über Hilfsangebote für sich selbst und für
          Montag, 30. Oktober 2021 - Bezirke 1+3                             Betroffene informieren möchten. Eine Anmeldung für diese Sprechstunde
          Dienstag, 02. November 2021 - Bezirke 2+4                          ist nicht erforderlich. Das Angebot ist kostenfrei und steht selbstverständ-
                                                                             lich unter Verschwiegenheit.
          Bezirk 1 = das Gebiet links von der Reutlinger/
          Sigmaringer Straße in Fließrichtung der Lauchert                   Der Termin für die nächste Sprechstunde ist am Montag, 08. November
          Bezirk 2 = das Gebiet rechts von der Reutlinger/                   2021 von 16.00 – 17.00 Uhr an der Suchtberatungsstelle, Karlstr. 29 in Sig-
          Sigmaringer                                                        maringen. Der darauffolgende Termin ist am Dienstag, 07. Dezember
          Straße in Fließrichtung der Lauchert einschließlich aller          2021 von 16.00 – 17.00 Uhr
          Haushalte auf der Reutlinger und Sigmaringer Straße
          Bezirk 3 = die Stadtteile Feldhausen, Harthausen
          u. Kettenacker
                                                                                                   Bundesagentur für Arbeit
          Bezirk 4 = die Stadtteile Bronnen und Mariaberg
                                                                             Alle Rufnummern auf einen Blick

               Behörden und Beratungsstellen
                         Rentenversicherung
Der nächste lokale Rentensprechtag in Gammertingen findet am Mitt-
woch, 17. November 2021 in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr im Rathaus in Gammertingen im Sprechzimmer
EG (Raum E9) im alten Bürgerbüro statt. Die Beratungen finden nur noch
nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 07571/7452-0 oder
07574/406-132 und unter Einhaltung der 3G Regel (Geimpft, Genesen,
Getestet) statt. Bitte bringen Sie den entsprechenden Nachweis zum Sprech-
tag mit.

        Caritasverband für das
   Dekanat Sigmaringen-Meßkirch e. V.
Nach wie vor stehen unsere Beratungsdienste - telefonisch oder per E-Mail                                     JobCafé
- den Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen mit Rat und                  (Allein-) Erziehend und auf Jobsuche?
Tat zur Seite. Menschen in problembehafteten Lebenslagen, mit einer psy-     Dann besuchen Sie doch das JobCafé im Frauenbegegnungszentrum. In un-
chischen Erkrankung, Schwangere, Menschen mit Migrationshintergrund,         gezwungener Runde können Sie frischen Kaffee genießen und dabei aktu-
Pflegebedürftige und pflegende Angehörige etc. können sich an uns wen-       elle Stellenangebote studieren. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, zusammen
den. Zentrale Telefonnummer 07571 73 01-0 und/oder auf die E-Mail            mit einer Mitarbeiterin des Jobcenters, gezielt nach einer passgenauen Stelle
info@caritas-sigmaringen.de                                                  zu suchen.
AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 43 vom 28. Oktober 2021                                                                                  9

Das nächste JobCafé findet am Freitag, 05. November 2021 von
09.30Uhr – 11.30 Uhr im Frauenbegegnungszentrum Sigmaringen in der
Bahnhofstraße 3 statt. Es gelten die tagesaktuellen Corona-Regeln: 3G                  Aus der Land- und Forstwirtschaft
(geimpft, genesen, getestet), AHA, Maskenpflicht.
                                                                                                    Brennholzbestellung
                                                                            Auch dieses Jahr ist es wieder möglich Brenn-
   Selbsthilfegruppe Parkinson-Betroffene Gammertingen                      holz aus dem städtischen Wald bei der Stadt
Wir laden herzlich zu einem gemütlichen Beisammensein und Gedanken-         zu bestellen. Die Bestellung erfolgt über das
austausch am Mittwoch, 3. November 2021, 14.00 Uhr, in die DRK-Ret-         Bürger- und Tourismusbüro oder die jeweilige
tungswache im Roten Dill. Gast ist Botho Walldorf mit einem Vortrag.        Ortschaftsverwaltung. Um die Zertifizierungs-
Angehörige und Interessierte sind auch willkommen. Näheres unter Tel. Nr.   vorgaben von PEFC einhalten zu können, ist
07574 4340. Bitte beachten Sie die Pandemie-Vorschriften: 3 G und Mund-     nur die schriftliche Bestellung möglich. Ohne unterschriebenes Bestell-
Nasenschutz.                                                                formular kann kein Brennholz verkauft werden. Das Bestellformular kön-
                                                                            nen Sie über die NEWS-Seite der Homepage der Stadt Gammertingen online
                                                                            abrufen oder Sie finden es unter „amtlich - Rathaus - Formulare - Bürger-
                                                                            und Tourismusbüro – Brennholzbestellung“. In Papierform erhalten Sie das
                                                                            Formular im Bürger- und Tourismusbüro.

    Was ist los in der Region ?
      Wann?                     Was?                        Wer?                  Wo?                               Uhrzeit?

      Neufra
      mittwochs                 Bürgerkaffee                Bürgerstüble-Team     Bürgerstüble im Rathaus           ab 14 Uhr

      Gammertingen
      Jeden ersten und          Museumsbesichtigung         Imkereimuseum-Alb Trochtelfinger Str. 14                13.30 - 17.00 Uhr
      dritten Sonntag                                                         72501 Gammertingen-
      im Monat                                                                Harthausen

      Jeden Mittwoch            Wochenmarkt                 Stadt Gammertingen Großer Schlossplatz                  8.00 Uhr - 12.00 Uhr

      Dienstag -                Hallenbad ist               Stadt Gammertingen Alb-Lauchert-Schwimmhalle,           • Dienstag:
      Sonntag                   wieder geöffnet                                Josef-Wiest-Straße 3                   derzeit noch kein
                                                                                                                      Frühschwimmen
                                                                                                                    • Dienstag - Freitag:
                                                                                                                      15.30 Uhr - 20.45 Uhr
                                                                                                                    • Samstag und Sonntag:
                                                                                                                      8.00 Uhr - 13.00 Uhr

      Hettingen
      An Sonn- und              Museumsbesichtigung         GEWANDHAUS            Sigmaringer Straße 9         von 13.30 - 17.00 Uhr
      Feiertagen                MUSEUM                                            72513 Hettingen-
      von 13.30 Uhr                                                               Inneringen
      bis 17.00 Uhr                                                               www.gewandhaus-inneringen.de

      05.11.2021                Jahreshauptversammlung Turngau                    Laucherttalhalle Hettingen,       Beginn: 19.30 Uhr
                                                       Hohenzollern               Hermann-Lieb-Straße 12

      Veringenstadt
      Dienstag & Freitag        Veringer Lädele             Bürgerverein          Im Städtle 68                     14.30 - 18.00 Uhr
                                Second-Hand-Laden           Veringenstadt e.V.

      31.10.2021                Gemütlicher Nachmittag      Sängerbund            Turn- und Festhalle               14.30 Uhr
                                mit Kaffee und Kuchen       Veringenstadt e.V.    Veringenstadt

                                                       Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
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Bitte bestellen Sie bis spätestens Dienstag, 30. November 2021 Ihren          Abteilung Gammertingen
Brennholzbedarf. Es wird ausschließlich Polterholz angeboten.                 Matthias Sauer                Brandmeister
Preise:                                                                       Werner Leis                   Brandmeister Abt. Kdt.
Laubholz (Buche, Esche, Ahorn, Eiche)                    62 €/Fm              Sören Heiler                  Oberlöschmeister stellv. Abt. Kdt.
(incl. MwSt.). Für gewerbliche Kunden (zuzüglich MwSt.)                       Christopher Laupp             Hauptlöschmeister
Nadelholz (Fichte, Kiefer, Douglasie, Tanne)            25 €/Fm               Lisa Kling                    Feuerwehrfrau
(auch stärkere Ø)                                                             Lukas Raach                   Feuerwehrmann
                                                                              Luca Raic                     Feuerwehrmann
Nach Ende des Laubholzeinschlags (März/April 2022) wird es wieder Reis-       Walther Schlegel              Feuerwehrmann
schläge geben. Die Verfahrensweise dazu wird rechtzeitig bekanntgegeben.      Florian Stehle                Feuerwehrmann
                                                                              Matthias Beutlhauser          Feuerwehrmann auf Probe
             Landkreis Sigmaringen                                            Abteilung Bronnen
Personalwechsel im Forstrevier Gammertingen                                   Simon Eisele                  Feuerwehrmann
Forstrevier Gammertingen:                                                     Paul Herre                    Feuerwehrmann
Gemarkungen Gammertingen (östlich der Lauchert), Harthausen, Feldhau-         Dennis Roscha                 Feuerwehrmann
sen, Kettenacker                                                              Matthias Wetzel               Feuerwehrmann
Revierleiter Reiner Czanek                                                    Abteilung Feldhausen
Telefon: 07574 / 7514, Mobil 0172 74 35 413                                   Ingo Philipp                  Oberfeuerwehrmann
E-Mail: reiner.czanek@lrasig.de                                               Michael Gulde                 Hauptfeuerwehrmann
Forstrevier Neufra-Bronnen:                                                   Frank Steinhart               Hauptfeuerwehrmann
Gemarkungen Gammertingen (westlich der Lauchert), Bronnen                     Ralf Jaudas                   Hauptfeuerwehrmann
Revierleiter Robert Hauser
Telefon: 07574 / 93 26 71, Mobil 0172 74 51 319                               Abteilung Harthausen
E-Mail: robert.hauser@lrasig.de                                               Johannes Strobel              Oberfeuerwehrmann
                                                                              Magnus Riedinger              Hauptfeuerwehrmann
                                                                              Othmar Schmid                 Hauptlöschmeister
                                                                              Abteilung Kettenacker
                       Wirtschaftsförderung                                   Georg Geiselhart              Oberbrandmeister Abt. Kdt.
                                                                              Jonas Heitzler                Oberfeuerwehrmann
                                                                              Daniel Heitzler               Oberfeuerwehrmann
                        Wirtschaftsförderung                                  Robin Waldert                 Oberfeuerwehrmann
                        WIS GmbH Landkreis                                    Magnus Biener                 Oberfeuerwehrmann
                       Sigmaringen und Stadt                                  Nico Geiselhart               Oberfeuerwehrmann
                                                                              Jan Geiselhart                Oberfeuerwehrmann
                          Gammertingen                                        Steffen Steinhart             Oberfeuerwehrmann
Hilfestellungen für Unternehmen und Selbstständige                            Niklas Klekler                Feuerwehrmann
Im Internet haben sowohl die Stadt Gammertingen unter www.gammer-             Ehrenspange des KFV Sigmaringen
tingen.de als auch unsere interkommunale Wirtschafts- und Standortmar-        Lothar Steinhart
ketinggesellschaft im Landkreis Sigmaringen WIS GmbH unter                    Thomas Schmid
www.wirtschaftsradar.net tagesaktuelle Informationen und Hilfestellun-        Josef Steinhart
gen für Unternehmen und Selbständige zusammengestellt.                        Berthold Ott
                                                                              Feuerwehr-Ehrenzeichen für 15 Jahre Dienst
                                                                              Dominik Auer
                      Rund um die Energie                                     Magdalena Störkle-Sauer
                                                                              Frank Steinhart
                                                                              Feuerwehr-Ehrenzeichen für 25 Jahre Dienst
        Gammertinger Energie-                                                 Thomas Hummel
      und Wasserversorgung GmbH                                               Frank Pröbstle
                                                                              Sandra Pröbstle
Fälligkeit Strom-Abschlag Oktober 2021                                        Sören Heiler
Wichtige Information für unsere Stromkunden:                                  Thomas Riegger
Am Montag, 01. November 2021 wird der zehnte Abschlag für Strom               Daniel Miller
(Oktober 2021) zur Zahlung fällig. Wir bitten alle Kunden, die uns keine      Feuerwehr-Ehrenzeichen für 40 Jahre Dienst
Einzugsermächtigung erteilt haben, um pünktliche Überweisung des ent-         Herbert Datz
sprechenden Betrages auf unser angegebenes Konto. Wenn auch Sie am be-        Werner Leis
quemen Abbuchungsverfahren teilnehmen wollen, rufen Sie uns bitte an,         Paul Straubinger
Telefon 07574/406-162.                                                        Hans Peter Rullmann
                                                                              Karl Schmid
                                                                              Thomas Schmid
                                                                              Josef Steinhart
                     Freiwillige Feuerwehr                                    Nach Grußworten von Bürgermeister Holger Jerg, des stellvertretenden
                                                                              Kreisbrandmeisters Dieter Müller, Kommandantin der Werkfeuerwehr Ma-
                                                                              riaberg Magdalena Störkle-Sauer und Monika Jäger vom DRK Ortsverein
                                                                              Gammertingen wurde die Versammlung von Kommandanten Daniel Zeiler
Hauptversammlung                                                              gegen 21.30 Uhr geschlossen.
Am Samstagabend fand die alljährliche Hauptversammlung der Feuerwehr
Gammertingen statt. Um 19.00 Uhr eröffnete Kommandant Daniel Zeiler           Wir gratulieren den oben genannten Kameradinnen und Kameraden herz-
die Versammlung in der Aula des Gymnasium Gammertingen. Nach dem              lichst zu den jeweiligen Ehrungen und hoffen auf weiterhin hervorragende
Bericht des Kommandanten Daniel Zeiler über das Jahr 2020, folgte ein in-     Zusammenarbeit!
formativer Vortrag von der Datenschutz-Beauftragten Ulrike Eben. Sie klärte
die Versammlung über die aktuell gültigen Datenschutzregeln und den Um-
gang mit der Einsatzdokumentation auf.
Im Anschluss daran folgte die regelmäßige Wahl einer der beiden stellver-
tretenden Gesamtkommandanten unter der Leitung von Bürgermeister Hol-
ger Jerg. Herzlichen Glückwunsch an Michael Kaag, der für weitere 5 Jahre
zum stellvertretenden Gesamtkommandanten gewählt wurde. Als nächster
Tagesordnungspunkt standen die Ehrungen an. Folgende Kameradinnen und
Kameraden wurden an diesem Abend befördert bzw. geehrt:
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