Erfolgreiche Wacholderheidenpflege Schwäbischer Albverein - Ortsgruppe Gammertingen
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Nr. 43 28. Oktober 2021 Erfolgreiche Wacholderheidenpflege Schwäbischer Albverein – Ortsgruppe Gammertingen Am Samstag, 16. Oktober 2021 waren 28 Helferinnen und Helfer dem Aufruf des Albvereins zur jährlichen Heidepflege gefolgt. Bis auf zwei Personen ausschließlich Mitglieder des Albvereins. Es wurde im Bronner Schloßberg, im Wendelstein und im Heiligenbühl gearbeitet, zusammen über einhundert Arbeitsstunden, fast alle am Steilhang. Große Mengen Schnittgut wurden aus den drei Flächen herausgetragen. Somit gings ein großes Stück weiter. Restarbeiten gibt’s jetzt nur noch im Schloßberg und am Wendelstein. Um 13.00 Uhr traf man sich nach getaner Arbeit im Heiligenbühl, wo die Helferinnen und Helfer ein zünftiges Helfervesper erwartete - finanziert durch die Stadt Gammertingen. Dort hatte sich auch endlich die strahlende Herbstsonne gegen den morgendlichen Hochnebel durchgesetzt. Naturschutzwart Jörg Scham dankte allen Schaffern, natürlich auch den „Freischneidern“ und den Schlepperfahrern. Hans Offenwanger erklärte an den Beispielen der sehr seltenen Heide- schrecke, sowie des Himmelblauen Bläulings und seiner Nahrungspflanze, dem Hufeisenklee, wie wichtig es ist, diese seltenen Trockenbiotope offen zu halten und sprach daher allen Helfern seinen Dank und Respekt für die intensive Arbeit aus.
2 AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 43 vom 28. Oktober 2021 2. Anwendungsbereich Diese Vergaberichtlinie findet Anwendung bei der Veräußerung von Grund- stücken der Stadt Gammertingen zur Selbstnutzung der Erwerber, die nach Amtliche Bekanntmachungen den §§ 30, 33 oder 34 BauGB mit Wohngebäuden bebaut werden können. Keine Anwendung findet sie bei der Veräußerung von Grundstücken, die ge- mischt, gewerblich oder anderweitig genutzt werden können. Ebenfalls vom Anwendungsbereich dieser Vergaberichtlinie ausgeschlossen sind Grund- Bekanntmachung und Inkrafttreten stücke, die zwar für Wohnbebauung vorgesehen sind, aber deren Nutzung anderweitige städtebaulichen Zielvorstellungen als den in der Präambel for- der Bauplatzvergaberichtlinie der Stadt Gammertingen mulierten unterworfen ist (z.B. Schaffung von Wohnraum für Personengrup- für Wohnbaugrundstücke pen mit besonderen Wohnbedürfnissen, wie altersgerechtes Wohnen, Der Gemeinderat der Stadt Gammertingen hat in seiner öffentlichen Sitzung Schaffung von Mietwohnraum, Geschosswohnungsbau etc.). am Dienstag, 19. Oktober 2021 die vorliegende Bauplatzvergaberichtlinie Über die Anwendung der Vergaberichtlinie entsprechend den jeweiligen für Wohnbaugrundstücke beraten und beschlossen. städtebaulichen Zielvorstellungen für die einzelnen Baugebiete und Grund- Sie tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Gam- stücke entscheidet der Gemeinderat. mertingen in Kraft. 3. Vergabeverfahren 1. Einleitung I. Nach der öffentlichen Beratung und Beschlussfassung des Gemeinderats Bei der Bereitstellung von Bauland handelt die Kommune im Bereich der wird diese Vergaberichtlinie im Amtsblatt der Stadt Gammertingen öffentlich durch Artikel 28 Abs. 2 S. 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutsch- bekanntgemacht. Sie tritt damit in Kraft. Zudem wird sie auf der Internet- land sowie und in Verbindung mit Artikel 71 Abs. 1 der Landesverfassung seite der Stadt Gammertingen eingestellt. des Landes Baden-Württemberg verbürgten kommunalen Selbstverwal- II. Bis zum Ausschreibungsbeginn des jeweiligen Vergabeverfahrens im tungsgarantie. Es steht im Ermessen der Kommune, ob und inwieweit sie in Amtsblatt sowie auf der Homepage der Stadt Gammertingen können sich ihrem Eigentum befindliches Bauland an Private vergibt. Einen Rechtsan- Interessierte auf eine Interessentenliste bei der Stadtverwaltung eintragen spruch auf Zuteilung kommunaler Grundstücke gibt es nicht. Ein solcher lassen. Sie werden über den Beginn des Vergabeverfahrens und die Bewer- kann auch nicht aus dieser Vergaberichtlinie abgeleitet werden. Es besteht bungsfrist informiert. Zur Aufnahme auf die Interessentenliste ist die voll- vielmehr lediglich ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung. Zur Ein- ständige Angabe des Namens, der Anschrift, einer dauerhaften grenzung ihres weiten Vergabeermessens stellt die Stadt Gammertingen mit Erreichbarkeit und die Angabe des geplanten Bauvorhabens notwendig. dieser Vergaberichtlinie daher Bauplatzvergabekriterien auf, an denen sie III. Im Vergabeverfahren können sich alle Bewerber in Schriftform (§ 126 ihre Zuteilungsentscheidung ausrichtet. Es handelt sich dabei nicht um eine BGB) bis zum Ende der Bewerbungsfrist unter Verwendung der von der Rechtsnorm, sondern um eine ermessenslenkende Verwaltungsvorschrift, Stadtverwaltung bereitgestellten Formulare bewerben. Die Bewerbungsfrist die im Verhältnis zum Bürger Außenwirkung entfaltet. Die Stadt Gammer- beträgt vier Wochen. Der Eingang der Bewerbung wird von der Stadtver- tingen vergibt die ihr zur Verfügung stehenden Baugrundstücke nach dieser waltung in Textform bestätigt. Die Bewerber versichern mit Abgabe der Be- vom Gemeinderat beschlossenen Vergaberichtlinie, die ein transparentes werbung die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und Unterlagen. und diskriminierungsfreies Verfahren bei gleichzeitiger Erreichung städte- Unrichtige Angaben führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. baulicher, im Allgemeinwohl begründeter Ziele sicherstellen soll. Sollten nach Abschluss des Vergabeverfahrens unrichtige Angaben auffallen, Das städtebauliche Ziel ist es, den ländlichen Raum unter besonderer Wah- steht der Stadt das Recht zu, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Mit der Abgabe rung seiner Eigenart und gewachsenen Struktur als gleichwertigen Lebens- der Bewerbung gelten die Bestimmungen dieser Vergaberichtlinie und die raum zu erhalten und zu entwickeln. Ebenso stellt die Schaffung stabiler sonstigen vom Gemeinderat für das jeweilige Vergabeverfahren beschlossenen Quartiere zur Integration neu hinzukommender BürgerInnen durch einen Rahmenbedingungen (wie Grundstückskaufpreis, Bau- und Bezugsverpflich- bestimmten Anteil von potenziellen Käufern mit Ortsbezug (§ 1 Abs. 5 und tungen, Inhalte des Bebauungsplans etc.) als akzeptiert und anerkannt. 6 BauGB) einen solchen Rechtfertigungsgrund dar. IV. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist sichtet die Stadtverwaltung die frist- Die Stadt Gammertingen verfolgt mit den vorliegenden Bauplatzvergabe- gerecht eingegangenen Bewerbungen auf Vollständigkeit. Falls erforderlich kriterien das Ziel, den sozialen Zusammenhalt der Einwohnerschaft der Stadt werden die Bewerber gegebenenfalls um Vorlage von Nachweisen während zu stärken und zu festigen.. Daher soll auch der private Wohnungsbau, ins- einer zweiwöchigen Frist gebeten. Bewerbungen, welche nach Ablauf dieser besondere von Familien mit Kindern, sowie die Eigentumsbildung weiter Frist nach wie vor unvollständig sind, werden vom Verfahren ausgeschlos- Kreise der Bevölkerung gefördert werden (§ 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB). Die Bau- sen. Die zugelassenen Bewerber werden anhand der erreichten Punktzahl platzvergabekriterien dienen dazu, dauerhafte, langfristige und nachhaltige in eine absteigende Reihenfolge geordnet. Soweit die Bewerber gleiche Sesshaftigkeit in der Stadt zu ermöglichen, weil diese die soziale Integration Punktzahlen erreichen, entscheidet das Los. Dies gilt sowohl für die Wahl und den Zusammenhalt in der örtlichen Gemeinschaft maßgeblich stärkt. des Bauplatzes als auch für die Frage, wer von mehreren Bewerbern einen Gerade junge Familien mit mehrjähriger Bindung zur örtlichen Gemeinschaft Bauplatz zugeteilt bekommt. sind auf die Bauplatzvergabekriterien angewiesen, um auch zukünftig in der Stadt Gammertingen bleiben zu können und nicht zum Wegzug gezwun- V. Über das Ergebnis der ermittelten Bewerberreihenfolge gem. Ziffer IV gen zu sein. Es soll damit auch die Attraktivität, die Wettbewerbsfähigkeit werden die entsprechenden Bewerber schriftlich in Form eines Einwurfein- und Vitalität der Stadt gesichert und gestärkt werden. Gleichzeitig sind die schreibens von der Stadt informiert. Anschließend haben die Bewerber sich EU-Grundfreiheiten wie Freizügigkeit, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Niederlas- innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Information verbindlich und ab- sungsfreiheit sowie die Dienstleistungsfreiheit zu gewährleisten. Die örtliche schließend in Textform zu erklären, ob und welchen Bauplatz sie erwerben Gemeinschaft in der Stadt Gammertingen wird geprägt von einer Vielzahl wollen. Entsprechend der erreichten Platzierung können die Bewerber eine an Menschen, die sich in vielfältigen Aufgaben ehrenamtlich engagieren. entsprechende Anzahl an Bauplätzen in absteigender Priorität angeben. Er- Dies soll in den Bauplatzvergaberichtlinien ebenfalls positiv herausgearbei- folgt innerhalb der Frist keine Rückmeldung gilt die Bewerbung als zurück- tet werden. Dabei sollen Personen, welche sich in einer herausragenden gezogen. Auf Grundlage der Rückmeldungen erfolgt seitens der Stadt das oder arbeitsintensiven Funktion in einem eingetragenen Verein, einer so- Zuteilungsverfahren in der Form, dass ab Platzierung 1 in der absteigenden zial-karitativen, kirchlichen oder religiösen Organisation, die in der Stadt Reihenfolge die zum Zuge kommenden Bewerber einen Bauplatz entspre- Gammertingen ihren Sitz oder einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt chend ihrer Wünsche zugeteilt bekommen. Sofern einer oder mehrere hat, als Mitglied des Gemeinderats sowie insbesondere der örtlichen frei- Wunschplätze bei Erreichen der Platzzahl des betroffenen Bewerbers bereits willigen Feuerwehr in den vergangenen fünf Jahren verdient gemacht an höherrangig platzierte Bewerber vergeben wurden, besteht kein An- haben, besonders berücksichtigt werden. spruch auf Zuteilung eines Wunschplatzes. Der EU-Grundlagenvertrag von 2007 (Vertrag von Lissabon) hebt die Aner- Die Zuteilung kann anstelle eines schriftlichen Verfahrens in Form eine Zu- kennung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts, die Stärkung des Sub- teilungstermins durchgeführt werden, an dem die zum Zuge kommenden sidiaritätsprinzips, die Stärkung des Ausschusses der Regionen und die Bewerber zugegen sind oder sich durch Vollmacht mit Handlungsanweisung Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge als wichtige Bestandteile be- vertreten lassen müssen. sonders hervor. Die Bauplatzvergabekriterien der Stadt Gammertingen set- VI. Nach Zuteilung aller Bauplätze vereinbart die Stadt mit den Bewerbern, zen die Vorgaben des Europa-, Verfassungs- und einfachgesetzlichen Rechts denen ein Bauplatz zugewiesen wurde, Notartermine zur Unterzeichnung um und werden auch künftig auf Basis der europäischen und nationalen der Grundstücksverkäufe. Erfolgt der Vertragsabschluss durch Verschulden Rechtsentwicklung fortgeschrieben. des Bewerbers nicht innerhalb von 2 Monaten nach Zusendung des perso- Ein Rechtsanspruch auf Grunderwerb von der Stadt Gammertingen nalisierten Kaufvertragsentwurfs durch den Notar, gilt die Bewerbung als besteht nicht und kann auch aus dieser Vergaberichtlinie nicht ab- zurückgenommen und die Stadt kann den so freigewordenen Bauplatz an- geleitet werden. derweitig vergeben.
AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 43 vom 28. Oktober 2021 3 VII. Die Bewerber willigen mit der Abgabe einer Bewerbung ein, dass neben Rechtlich unselbständige Ortsgruppen und Ortsvereine mit Sitz in der Stadt der Stadtverwaltung auch der Gemeinderat über die Daten der Bewerbung Gammertingen von Organisationen (z.B. Schwäbischer Albverein oder Deut- Kenntnis erlangt. sches Rotes Kreuz) werden eingetragenen Vereinen gleichgestellt. Berück- 4. Zugangsvoraussetzungen und weitere Bestimmungen sichtigt werden nur Ehrenämter in Vereinen, die als gemeinnützig im Sinne § 52 der Abgabenordnung (AO), zudem Religionsgemeinschaften, die nicht I. Zugang zum Vergabeverfahren finden nur Bewerbungen von ein oder als Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts gelten, aber als ge- zwei volljährigen, natürlichen Personen, die auf dem Baugrundstück ein meinnützig im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 2 AO anerkannt sind. selbstgenutztes Eigenheim bauen wollen. Die Hauptwohnung des neu zu Als Nachweis für die reine Mitgliedschaft in einem eingetragenen oder erstellenden Gebäudes muss selbst bewohnt werden. gleichstellten Verein sowie den sonstigen o.g. Organisationen sind auch ent- II. Personen, welche sich im Eigentum eines Grundstücks befinden, das sich sprechende Nachweise beispielweise in Form eines Mitgliedsausweises oder in einem ausgewiesenen Baugebiet befindet und das nach §§ 30 und 33 einer schriftlichen Bescheinigung der Vereins- / Organisationsführung vor- BauGB ausschließlich, vorwiegend, überwiegend oder auch mit Wohnge- zulegen. Der Nachweis muss den Zeitpunkt des Beginns der Mitgliedschaft bäuden bebaut werden kann, sind von der Bewerbung ausgeschlossen. Dies dokumentieren. gilt ausschließlich für Grundstücke im Stadtgebiet Gammertingen. VIII. Änderungen in den persönlichen Verhältnissen zwischen der Vergabe- III. Der Ausschluss nach Ziffer II umfasst auch Personen, deren Eltern oder entscheidung durch die Stadt und dem Abschluss des Kaufvertrags bleiben ein Elternteil im Eigentum entsprechender Grundstücke in der Stadt Gam- unberücksichtigt und berühren die Zuteilung nicht. Dies gilt nicht für den mertingen stehen, sofern die Anzahl der Grundstücke der Anzahl der Kinder Fall der Trennung von Ehepaaren, Lebenspartnerschaften und Paaren, die der Eltern oder des Elternteils mindestens gleichkommt oder diese über- sich gemeinschaftlich beworben und nur aufgrund der Kumulierung von steigt. Der Ausschluss tritt nicht ein bei Eigenbedarf der Eltern oder des El- Punktzahlen im Rahmen der gemeinsamen Bewerbung einen Bauplatz zu- ternteils an einem der Grundstücke, sofern diese sich verpflichten, im Falle geteilt bekommen haben und die Punktzahl des verbliebenen Bewerbers der Vergabe eines Baugrundstücks an die betroffenen Bewerber das vorbe- ohne Punkte des Partners nicht trotzdem für eine Zuteilung gereicht hätte. zeichnete Grundstück innerhalb von 5 Jahren ab Vertragsschluss mit den Für diesen Fall ist die Stadt berechtigt, die Zuteilung aufzuheben und den Bewerbern mit einem Wohngebäude bezugsfertig zu bebauen. Dies gilt Platz an nachrückende Bewerber zu vergeben. ausschließlich, wenn die Anzahl der Grundstücke nach rechnerischem Abzug 5. Vergabekriterien und punktebasierte Gewichtung dieses Grundstücks der Anzahl der Kinder nicht mehr mindestens gleich- kommt. Diese Verpflichtung wird mit einem grundbuchrechtlich gesicherten Die Reihenfolge der Bewerber bei der Auswahl der Bauplätze erfolgt gemäß Ankaufsrecht zum jeweiligen Verkehrswert zum Zeitpunkt des Ankaufs für der nachstehenden Auswahlmatrix und deren System zur Verteilung von die Stadt bewehrt. Im Einzelfall kann der Gemeinderat die Frist für die vor- Punkten. Der Bewerber mit der höheren Punktzahl darf vor dem Bewerber bezeichnete Baupflicht angemessen verlängern, sofern eine Bebauung in- mit einer niedrigeren Punktzahl einen Bauplatz auswählen. Soweit die Be- nerhalb von 5 Jahren unzumutbar wäre. Mit der Bauverpflichtung wird die werber gleiche Punktzahlen erreichen, entscheidet das Los. Dies gilt sowohl Verpflichtung verbunden, innerhalb von 3 Jahren ab Beginn der Baufrist den für die Wahl des Bauplatzes als auch für die Frage, wer von mehreren Be- für eine bauliche Nutzung des Grundstücks erforderlichen Antrag auf Ertei- werbern einen Bauplatz zugeteilt bekommt. Stichtag für die Vergabe von lung einer bauaufsichtlichen Genehmigung zu stellen. Punkten ist der Tag, an dem die Bewerbungsfrist endet. IV. Ebenfalls ausgeschlossen sind Personen, deren Ehe- oder Lebenspartner A: Soziale Kriterien (max. 60 Punkte) über Eigentum an Grundstücken nach Ziffer II in der Stadt Gammertingen Nr. Kriterium Punktzahl verfügt, sofern die jeweiligen Partner nicht nachweislich in Trennung gemäß A1 Familienstand § 1567 BGB leben. Bei gemeinsamer Bewerbung von Ehepaaren und Le- • Alleinstehend 2 Punkte benspartnern tritt der Ausschluss der gemeinsamen Bewerbung nach Ziffer • Ehepaar, eingetragene Lebenspartnerschaft, 10 Punkte II und III auch ein, sofern ein Ausschlussgrund nur auf einen Ehe- oder Le- Paar im Sinne von Nr. 4, Ziffer IV benspartner zutrifft. Als Lebenspartner gelten Personen, die in einer einge- tragenen Lebenspartnerschaft nach dem Gesetz über die eingetragene A2 Kinder Lebenspartnerschaft oder nach ausländischem Recht leben. Diesen und Ehe- Alter der im Haushalt der Bewerber mit Hauptwohnsitz paaren gleichgestellt sind Personen (nicht verheiratete Paare), die in einem dauerhaft gemeldeten wohnenden Kinder: gemeinsamen Haushalt so zusammenleben, dass nach verständiger Würdi- • 0 – 5 Jahre 10 Punkte gung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander • 6 – 10 Jahre 7 Punkte zu tragen und füreinander einzustehen, hierfür gelten die Regelvermutungen • 11 – 17 Jahre 4 Punkte nach § 7 Abs. 3a SGB II. Ergänzend hierzu kann der wechselseitige Wille • 18 – 25 Jahre 2 Punkte durch weitere Umstände glaubhaft gemacht werden. Der Ausschluss tritt Je Kind, max. 35 Punkte auch ein bei gemeinsamer Bewerbung von sonstigen Paaren (nicht Ehe- A3 Pflege- und Behinderungsgrad paare, Lebenspartner oder Paare im vorstehenden Sinn) und Bauherrenge- Behinderung oder Pflegegrad eines Bewerbers oder eines meinschaften. Für den Eintritt des Ausschlusses reicht es aus, wenn im Haushalt des Bewerbers lebenden Angehörigenmind. mindestens ein Mitbewerber über entsprechendes Grundeigentum verfügt. • Grad der Behinderung von 50 % oder Pflegegrad 1 5 Punkte oder 2 V. Im Falle der gemeinschaftlichen Bewerbung von Ehepaaren, Lebenspart- • mind. Grad der Behinderung von 70 % 10 Punkte nerschaften, Paaren im Sinne von Ziffer IV sowie in sonstiger Konstellation oder Pflegegrad 3 (sonstige Paare, Bauherrengemeinschaften, etc.), wird zur Voraussetzung • mind. Grad der Behinderung von 80 % 15 Punkte gemacht, dass alle Bewerber Miteigentum (mindestens 30 %) erwerben oder Pflegegrad 4 Max. 15 Punkte müssen. Sofern ein gemeinsamer Antrag gestellt wird, bleiben parallel ge- stellte Einzelanträge unberücksichtigt, weil ein Einzelantrag in einem B: Ortsbezogene Kriterien (max. 60 Punkte) gemeinsamen Antrag aufgeht. Nr. Kriterium Punktzahl VI. Als Kinder im Sinne dieser Vergaberichtlinie gelten auch zum Ende der B1 Wohnsitz Bewerbungsfrist noch nicht geborene Kinder bei einer ärztlich bescheinigten • Bewerber ist mit Hauptwohnsitz in der Stadt 1 Punkt Schwangerschaft ab dem 4. Schwangerschaftsmonat. Pflegekinder, welche gemeldet pro Jahr dauerhaft im Haushalt aufgenommen wurden, werden leiblichen und an- • Bewerber war in den letzten 10 Jahren mit Haupt- 0,5 Punkte genommenen Kindern gleichgestellt. Als Nachweis für eine dauerhafte Auf- wohnsitz in der Stadt gemeldet pro Jahr nahme im Haushalt ist eine Bescheinigung des zuständigen Jugendamts (also aktuell nicht gemeldet) vorzulegen. • Angehörige (Eltern oder Geschwister) sind in den 0,25 Punkte VII. Als Nachweis für die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit in einem letzten 10 Jahren mit Hauptwohnsitz in der Stadt pro Jahr eingetragenen oder gleichgestellten Verein sind zusätzlich erforderlich bei: gemeldet (nur wenn Bewerber nicht mit Hauptwohnsitz in der Stadt gemeldet ist/war) • Tätigkeit als Mitglied in der Vorstandschaft: Auszug aus dem Vereinsre- Anmerkungen: gister • Betrachtet werden volle, ununterbrochene max. 10 Punkte • Tätigkeit als satzungsmäßiger Funktionsträger oder Übungsleiter (z.B. Kalenderjahre bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist pro Person Trainer, Dirigent, Bereitschaftsleiter, etc.): Bestätigung des Vereinsvor- • Gemeinsame Bewerber werden kumuliert (also max. stands oder einer sonstigen hierzu berechtigten Stelle betrachtet 20 Punkte gesamt) B2 Arbeitsplatz Für die Ausübung eines ehrenamtlichen Engagements in einer sozial-kari- • Ausübung einer sozialversicherungspflichtigen Jeweils 1 Punkt tativen, kirchlichen oder religiösen Organisation ist eine Bescheinigung der Haupterwerbstätigkeit in der Stadt je vollem Jahr Organisation vorzulegen. • Ausübung einer Haupterwerbstätigkeit als Gewerbetreibender in der Stadt
4 AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 43 vom 28. Oktober 2021 Anmerkungen: stelle der Ausübung des Wiederkaufsrechts die Erhebung einer Ver- • Betrachtet werden volle, ununterbrochene Je Person tragsstrafe von bis zu 20.000 Euro als milderes Mittel zu prüfen. Die Kalenderjahre in den vergangenen 5 Jahren bis (also max. Bezugsverpflichtung wird ebenfalls mit einem Wiederkaufsrecht für die zum Ablauf der Bewerbungsfrist 10 Punkte Stadt zu 95 % des jeweiligen Verkehrswerts des Objektes gesichert. • Gemeinsame gesamt) Der Verkehrswert ist vom zuständigen örtlichen Gutachterausschuss Bewerber werden kumuliert betrachtet festzustellen. B3 Ehrenamtliches Engagement 4. Kaufpreis Ehrenamtliches Engagement der Bewerber in der Stadt (regelmäßig Der Kaufpreis für die Vergabe der Grundstücke nach dieser Vergabe- wiederkehrendes Engagement im Laufe eines Jahres) sowie reine Mit- richtlinie wird vom Gemeinderat vor Einleitung des jeweiligen Verga- gliedschaft in Vereinen und Organisationen mit Sitz oder Tätigkeits- beverfahrens beschlossen und öffentlich bekannt gemacht. schwerpunkt in Gammertingen Ehrenamt in öffentlicher Funktion Jeweils Bauplatzvergaberichtlinie und Bewerbungszeiträume • Aktive Mitgliedschaft in der freiwilligen Feuerwehr 1 Punkt • Mitgliedschaft im Gemeinde- oder Ortschaftsrat je vollem für die beiden Wohngebiete „Kohlhalde IV“ Ehrenamt in Vereinen und sonstigen Organisationen Jahr und „Hettinger Weg III“ beschlossen • Ehrenamtliche Tätigkeit in einem eingetragenen oder einem solchen gleichgestellten Verein als Jeweils Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19. Oktober 2021 satzungsmäßiger Funktionsträger oder Übungsleiter 1 Punkt abschließend über die anzuwendende Bauplatzvergaberichtlinie (s. Amtliche • Ehrenamtlich Tätiger (Sonderaufgabe) in einer sozial- je vollem Bekanntmachung) und die Bewerbungszeiträume für die zur Verfügung ste- karitativen, kirchlichen oder religiösen Einrichtung mit Jahr henden Bauplätze in den Neubaugebieten „Kohlhalde IV“ in Gammertingen Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Gammertingen sowie „Hettinger Weg III“ in Feldhausen beraten. (z.B. Helfer vor Ort, DRK etc.) Jeweils Als Bewerbungszeitraum wurde festgelegt: • Ehrenamtliches Mitglied in einem Gremium, 1 Punkt 2. November 2021 – 3. Dezember 2021 welches der Kirchenleitung zuzuordnen ist je Verein Ebenso hat der Gemeinderat beschlossen, dass nur die Bewerbung auf eines (z.B. Kirchengemeinderat) (aus der der beiden Baugebiete möglich ist. Sollten Bauplätze nach dem Vergabe- Mitgliedschaft in Vereinen und sonstigen reinen Mitglied- verfahren übrig bleiben, wird es 2022 ein erneutes Verfahren geben. Organisationen mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt schaft in Gammertingen können Die Bewerbungsunterlagen sind voraussichtlich ab Freitag, 29. Oktober • Mitgliedschaft seit mindestens 3 vollendeten pro Person 2021 auf der städtischen Homepage abruf- und herunterladbar oder können Jahren zum Ablauf der Bewerbungsfrist max. 5 Punkte auf Wunsch auch zugeschickt werden. Anmerkungen: erreicht werden) Entsprechend interessierte Personen können sich für Rückfragen am besten • Betrachtet werden bei der wiederkehrenden per E-Mail an dominik.frueh@gammertingen.de melden. ehrenamtlichen Tätigkeit volle, ununterbrochene Insgesamt: Kalenderjahre in den vergangenen 10 Jahren bis Max. 15 zum Ablauf der Bewerbungsfrist Punkte Öffentliche Bekanntmachung • Mehrere Funktionen innerhalb eines Vereins/einer pro Person Organisation werden nicht berücksichtigt. (also max Bebauungsplan „SO großflächiger Einzelhandel Sigmaringer Es zählt die höher bepunktete, also länger 30 Punkte Straße/Kreisverkehr (Norma), Stadt Gammertingen im beschleunig- ausgeübte Tätigkeit.Mehrere Funktionen in gesamt). ten Verfahren nach § 13a BauGB mit zugehörigen örtlichen Bauvor- verschiedenen Vereinen und Organisationen werden schriften addiert.Gemeinsame Bewerber werden kumuliert Beschluss der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB betrachtet Der Gemeinderat der Stadt Gammertingen hat am 19. Oktober 2021 Gewichtung der Kriterien in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „SO groß- Je Kriteriengruppe können maximal folgende Punktzahlen in Anrechnung flächiger Einzelhandel Sigmaringer Straße/Kreisverkehr (Norma)“, gebracht werden: Stadt Gammertingen, Gemarkung Gammertingen und den Entwurf der zugehörigen Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlos- 1. Soziale Kriterien: 60 Punkte sen, diese Entwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und nach § 3 Abs. 2. Ortsbezogene Kriterien: 60 Punkte 2 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg öffentlich auszulegen. 6. Vertragsbedingungen, Sicherung des Vergabezwecks Verfahren Um die Erreichung der mit der Bauplatzvergabe verfolgten städtebaulichen Der Bebauungsplan „SO großflächiger Einzelhandel Sigmaringer Straße/ und kommunalpolitischen Ziele sicherzustellen, sind vertragliche Sicherungs- Kreisverkehr (Norma)“ wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der In- instrumente erforderlich. Hierzu sind folgende Vertragsbedingungen zu er- nenentwicklung aufgestellt. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist füllen: nicht erforderlich und ein Umweltbericht wird nicht erstellt, da mit dem Be- bauungsplan lediglich die Art der Nutzung als ein Sondergebiet mit der 1. Bauverpflichtung Zweckbestimmung Einzelhandel festgelegt wird. Dies dient der Erweiterung Der Käufer verpflichtet sich, innerhalb von 3 (drei) Jahren, gerechnet der Verkaufsfläche des Einzelhandelsbetriebes der im Bestand bereits vor- ab dem Notartermin, auf dem ihm zugeschlagenen Baugrundstück ein handen ist. Die Voraussetzungen des § 13a (1) BauGB sind erfüllt, da die zu- Wohngebäude entsprechend dem Bebauungsplan und den geltenden lässige überbaubare Grundfläche nach § 19 (2) BauGB mit ca. 3.040m² unter Bauvorschriften mindestens im Rohbau fertig zu stellen und das Grund- den vorgegebenen 20.000 m² liegt. Es werden auch keine Vorhaben festge- stück nicht vor Erfüllung der Bauverpflichtung ohne Zustimmung der setzt, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung Stadt Gammertingen weiter zu veräußern. Im Falle der Nichteinhaltung unterliegen. dieser Bestimmung kann die Stadt von dem ihr zustehenden Rücktritts- Es gibt auch keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. recht vom Vertrag Gebrauch machen. Die bloße Errichtung von Neben- 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter gibt. Die vorgefundene Nut- anlagen und Nebengebäuden genügt zur Erfüllung dieser zung zeigt keine Anhaltspunkte für diese Beeinträchtigung. Bauverpflichtung nicht. 2. Bezugsverpflichtung Ziel und Zweck der Planung Der Käufer verpflichtet sich das auf dem Vertragsgrundstück herzustel- Mit dem Bebauungsplan „SO großflächiger Einzelhandel Sigmaringer lende Wohngebäude nach Bezugsfertigkeit mindestens für die Dauer Straße/Kreisverkehr (Norma)“ sollen die Grundlagen für eine geordnete von 5 (fünf) Jahren selbst, ggf. mit seiner Familie als Hauptwohnung städtebauliche Entwicklung geschaffen und die Grundversorgung des Ver- zu benutzen. Eine dauerhafte Vermietung von Einlieger- und Dachge- flechtungsbereichs der Stadt Gammertingen gesichert werden. schosswohnung ist möglich. Die Nutzung als Ferienwohnung oder die Im Plangebiet wurde im Jahr 2019 anstelle des bisherigen Lebensmittelmark- Nutzung als Zweitwohnsitz ist nicht zulässig. tes ein neuer Lebensmittelmarkt mit einer Verkaufsfläche von 800 m² erstellt. 3. Bewehrung Dieser wurde im Bestand nach § 34 BauGB genehmigt. Durch den Bebau- Die Bauverpflichtung wird bis zum Baubeginn (i.S. von § 59 LBO) mit ungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage zur Erweiterung der Ver- einem Rücktrittsrecht und nach Baubeginn mit einem Wiederkaufsrecht kaufsfläche des bestehenden Einzelhandelbetriebs von 800 m² auf 1.000 m² für die Stadt zu 95 % des jeweiligen Verkehrswerts des Objektes gesi- Verkaufsfläche geschaffen werden. Zur langfristigen Sicherung der Wettbe- chert. Im Falle des Fristablaufs für die Bauverpflichtung ist die Stadt werbsfähigkeit des Standorts und zur Wahrung der Übersichtlichkeit insbe- nach Baubeginn verpflichtet, nach den Umständen des Einzelfalls an- sondere bei der Warenpräsentation ist eine Flächenausdehnung von 800 m²
AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 43 vom 28. Oktober 2021 5 auf 1.000 m² zwingend erforderlich. Trotz der weiteren Modernisierung des Hinweis: Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt Marktes wird das Sortiment des Marktes nicht ausgeweitet. wird, ist die Angabe der Anschrift des Einwenders zweckmäßig. Die Kubatur des Gebäudes des Lebensmittelmarkts und die Erschließung des Dienststunden der Stadtverwaltung Gammertingen: Lebensmittel-markts werden nicht verändert. Die Erweiterung der Verkaufs- Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr fläche auf 1.000 m² wird im Bestand durch eine Änderung der internen bau- Montag und Dienstag von 14.00 bis 16.00 Uhr lichen Struktur umgesetzt. Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr Plangebiet und nach telefonischer Vereinbarung Das Plangebiet befindet sich im östlichen Bereich der Kernstadt von Gam- Stadt Gammertingen, 28. Oktober 2021 mertingen in einer gemischten Baufläche, direkt an der Sigmaringer Straße gez. Holger Jerg (B 32). Es wird begrenzt durch die Sigmaringer Straße im Westen, der Bahn- Bürgermeister linie der Zollern-Alb-Bahn im Osten und angrenzen-de Wohngebäude im Norden und Süden. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flst.Nrn. 406/15 und 407/8; und teilweise auch die Grundstücke Flst.Nrn. 407/7, 3349/2 und 3349/5. Der räumliche Geltungsbereich umfasst in dieser Abgrenzung ca. 0,43 ha. Das Plangebiet wird, wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt, be- grenzt: Alb-Lauchert-Schwimmhalle Öffentliches Schwimmen in der Alb-Lauchert-Schwimmhalle ist zu folgenden Zeiten möglich: Dienstag: derzeit noch kein Frühschwimmen Dienstag - Freitag: 15.30 Uhr - 20.45 Uhr in den Ferien: 14.00 Uhr - 20.45 Uhr Samstag und Sonntag: 8.00 Uhr - 13.00 Uhr Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Entwurf der Satzung über die Ört- lichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 19.10.2021. Öffentliche Auslegung Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Örtlichen Bauvor- schriften werden mit Begründung von Freitag, 05. November 2021 bis Montag, 06. Dezember 2021, je einschließlich, bei der Stadt Gammertingen, Stadtverwaltung, Hohenzol- lernstraße 5-7, 72501 Gammertingen (Zimmer 2.9, 2. Obergeschoss) wäh- rend der üblichen Dienststunden oder alternativ auf der städtischen Homepage (www.gammertingen.de unter dem Reiter „öffentliche Bekannt- Am Dienstag gab es in Baden-Württemberg weitere 3.925 bestätigte machungen“) ausgelegt. Infektionen mit dem Coronavirus und 23 weitere COVID-19-Todes- Jede Person kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis ein- fälle. Die landesweite 7-Tage-Inzidenz liegt bei 148,4. Es gilt die Ba- schließlich 6. Dezember 2021, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift sisstufe. während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Gammertingen (An- Am Dienstag, 26. Oktober 2021, hat das Landesgesundheitsamt (LGA) schrift siehe oben) abgeben oder schriftlich an die Stadtverwaltung Gam- Baden-Württemberg insgesamt weitere 3.925 bestätigte Infektionen mit dem mertingen richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen ist die volle Coronavirus gemeldet (Stand: 16.00 Uhr, siehe Tabelle im Tagesbericht Anschrift der Beteiligten anzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht COVID-19 (PDF)). Damit steigt die Zahl der seit Beginn der Pandemie Infi- fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den zierten in Baden-Württemberg auf mindestens 619.362 an. Davon sind un- Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben gefähr 577.265 (+1.706) Personen bereits wieder von ihrer können. COVID-19-Erkrankung genesen. Derzeit sind geschätzt 31.163 (+2.196) Men- Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Inter- schen im Land mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) infiziert. net-Adresse www.gammertingen.de (unter dem Reiter „öffentliche Bekannt- Dem Landesgesundheitsamt wurden heute 23 weitere Todesfälle im Zusam- machungen“) eingestellt und über das zentrale Internetportal des Bundes menhang mit dem Coronavirus gemeldet. Die Zahl der Todesfälle steigt auf und der Länder unter folgendem Link https://www.uvp-verbund.de/karten- insgesamt 10.934. dienste abrufbar. Die Reproduktionszahl beziehungsweise der 7-Tages-R-Wert wird vom Ro- Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB bert Koch-Institut für Baden-Württemberg mit R 1,05 angegeben. Sie ist die ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufge- Anzahl der Personen, die im Durchschnitt von einer infizierten Person ange- stellt. steckt werden.
6 AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 43 vom 28. Oktober 2021 Behandlung in Krankenhäusern Nach Daten des DIVI-Intensivregisters von Krankenhaus-Standorten mit In- Das Stadtbauamt informiert: tensivbetten zur Akutbehandlung sind mit Datenstand 26. Oktober 2021, 16 Uhr, 234 (+4) COVID-19-Fälle in Baden-Württemberg in intensivmedizini- scher Behandlung, davon werden 128 (54,7 Prozent) invasiv beatmet. Der Baustellen und Verkehrsbeeinträchtigungen Anteil an COVID-19 Fällen in intensivmedizinischer Behandlung an der Ge- „im und um’s Städtle“ samtzahl der betreibbaren ITS-Betten beträgt 10,2 Prozent. Die Hospitalisierungsinzidenz (Hospitalisierungen bezogen auf 100.000 Ein- Lage | Ort Sperrung | Maßnahme Zeitraum | Anlass wohner in Baden-Württemberg) liegt bei: • 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz im Landes-Durchschnitt: 3,9 Kernstadt: • 28-Tage-Hospitalisierungsinzidenz bei vollständig Geimpften: 5,9 • 28-Tage-Hospitalisierungsinzidenz bei Ungeimpften, nicht vollständig Gammertingen: Belagserneuerung. Montag, 18. Okto- Geimpften und Fällen ohne Angaben zum Impfstatus: 32,8 B32 zwischen ber 2021 bis Frei- Stufenregelung für Baden-Württemberg Kreisel „Herdle- tag, 05. November Seit dem 16. September 2021 sieht die Corona-Verordnung des Landes eine äcker“ und Orts- 2021. Aufgrund der Stufenregelung vor, die sich an der Auslastung der Intensivbetten und der 7- anfang Gammer- Vollsperrung wir es Tage-Hospitalisierungsinzidenz orientiert. tingen in der eine örtliche Umlei- Die Corona-Verordnung des Landes sieht drei Stufen vor: „Hechinger Straße“ tung über die Sigma- • Basisstufe: Hospitalisierunginzidenz unter 8,0 und nicht mehr als 249 In- ringer Straße – Euro- tensivbetten mit COVID-19-Patienten belegt. pastraße – Hechin- • Warnstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 8,0 oder ab 250 mit COVID- ger Straße geben. 19-Patienten belegten Intensivbetten (AIB). • Alarmstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 12,0 oder ab 390 mit CO- Gammertingen: Jährliche Straßen- Voraussichtlich bis VID-19-Patienten belegten Intensivbetten. „Eichendorffstraße“ unterhaltungsarbeiten. Ende Oktober Aktuell geltende Stufe: BASISSTUFE 2021. 7-Tage-Inzidenz Die Straßenunter- Mit dem Beschluss zwischen Bund und Ländern zu Maßnahmen der Eindäm- haltungsarbeiten mung der COVID-19-Epidemie vom 6. Mai 2020 wurde die 7-Tage-Inzidenz dauern mit als Messzahl für eine Bewertung des Infektionsgeschehens und entsprechen- Unterbrechungen an. der Kontrollmaßnahmen festgelegt. Sie entspricht der Anzahl der in den letz- ten sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner. Gammertingen: Neugestaltung einiger Von Montag, Seit Montag, 16. August, gelten in Baden-Württemberg landesweit inziden- “Friedhof” Bereiche im Friedhof. 25. Oktober 2021 zunabhängige Regelungen. bis voraussichtlich Aktuelle Informationen aus dem Landkreis Sigmaringen: Juni 2022 (Diese Zahlen werden vom Gesundheitsamt des Landkreis Sigmaringen täg- Abschnittsweise lich aktualisiert - Stand: 26. Oktober 2021) Sperrung der Fried- 7 Tage Inzidenz / 100T EW: 247,9 hofswege und labordiagnostisch bestätigte Infektionen: 7.682 Personen Zugänge. Mit Be- wegen bzw. mit an Infektion Verstorbene: 93 Personen hinderungen ist zu bereits genesene Personen: 7.187 Personen rechnen. ergibt derzeit infizierte Personen: 402 Personen Stadtteile: Aktuelle Informationen aus dem Stadtgebiet Gammertingen: (Stand: 26. Oktober 2021) Kettenacker: Jährliche Straßen- Voraussichtlich bis Straße: unterhaltungsarbeiten. Ende Oktober labordiagnostisch bestätigte Infektionen: 520 Personen „Tigerfeldstraße“ 2021. wegen bzw. mit an Infektion Verstorbene: 8 Personen „Geisinger Straße“ Die Straßenunter- bereits genesene Personen: 502 Personen „Feldhauser Straße“ haltungsarbeiten ergibt derzeit infizierte Personen: 10 Personen „Lusthofer Straße“ dauern mit Unterbrechungen. (Kenntnisnahme bis zum Redaktionsschluss des Amtsblattes am Mon- tagabend – bitte beachten Sie hier auch unsere „News“ unter: www.gammertingen.de) Neues aus dem Bürgerbüro Angebot kostenpflichtiger Bürgerschnelltests in Gammertingen Testmöglichkeiten im Städtle: Am Sonntag, 31. Oktober 2021 werden die Uhren wieder auf • Am Samstagvormittag testet die Zentral-Apotheke Gammertingen die Winterzeit gestellt nach telefonischer Voranmeldung (07574/2246) von 9.00 bis 10.00 Uhr. Einen Bürgerschnelltest erhalten Sie für 15,00 Euro in der Zen- tral-Apotheke Gammertingen. Impressum: Herausgeber: STADTVERWALTUNG GAMMERTINGEN Verantwortlich für den amtl. Inhalt, einschließlich der Veröffentlichungen der Stadtverwaltung: BÜRGERMEISTER HOLGER JERG o. sein Stellvertreter im Amt. Verantwortlich für die Anzeigen u. den Druck: ACKER GmbH, Mittelberg 6, 72501 Gammertingen, Telefon (0 75 74) 93 01- 0, Telefax (0 75 74) 93 01- 30, E-Mail: amtsblatt@druckerei-acker.de. Bezugspreis vierteljährlich 12,00 Euro. In der Nacht von Samstag auf Sonntag werden die Uhren um 3.00 Uhr nachts Darin enthalten ist die gesetzl. MwSt., sowie die Agenturvergütung. auf 2.00 Uhr zurückgestellt. Die Nacht ist also eine Stunde länger. Morgens wird es früher hell, dafür ist es aber abends früher dunkel.
AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 43 vom 28. Oktober 2021 7 Wir gratulieren ... • Es gilt Maskenpflicht zu Ihrem eigenen Schutz und dem Schutz der anderen Marktbesucher. Die Markthändler freuen sich auf Sie In der letzten Oktoberwoche und der ersten Novemberwoche gelten unsere städtischen Geburtstagsglückwünsche den Ju- bilaren: „foodsharing Fair-Teiler“ im Städtle Frau Anneliese Volz, Schachenweg 26, Gammertingen ST Bronnen am 30. Oktober zum 75. Geburtstag Öffnungszeiten: täglich von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet. Zur Gesundheitsvorsorge und Kontaktreduzierung wegen der an- Der Gammertinger Fair-Teiler ist in den Räumlichkeiten der Hohenzollern- haltenden „Corona-Pandemie“ finden bis auf Weiteres keine Jubi- straße 11/1 (ehemaliger Zugang zum früheren Polizeiposten, jetzt Zugang lars-Besuche eines Vertreters der Stadt statt. Wir bitten um Ihr zum Stadtarchiv) im Flur untergebracht. Der Zugang ist nur für 1 Person zu- Verständnis. gelassen. Es gilt Maskenpflicht. Zu verschenken Gammertinger Tafel Gegenstand Telefon Nr. 1 Eckbank mit Tisch und 2 Stühlen 0173 9625617 Öffnungszeiten: Freitag von 10.00 Uhr bis 12.00 2 Einbauküchen 0173 9625617 Uhr. Für weitere Informationen, z. B. zum Thema Spenden, steht Ihnen das Team Interessenten für die o. g. Gegenstände setzen sich bitte direkt mit den aus ehrenamtlichen Helfern am Öffnungstag von 7.00 Uhr bis 10.00 Uhr di- Anbietern unter der angegebenen Telefonnummer in Verbindung. Auch rekt in der Tafel gerne zur Verfügung. Telefonisch sind diese unter den Num- künftig werden wir im Amtsblatt wöchentlich die abzugebenden Ge- mern 0162 2860681 und 0162 2860682 zu erreichen. genstände kostenlos veröffentlichen. Wenn Sie also etwas zu verschenken haben, dann setzen Sie sich tele- fonisch mit der Stadtverwaltung, Bürger- und Tourismusbüro (Telefon 406-135 oder -136; Fax 406-199; E-Mail buergerbuero@gammertin- gen.de), in Verbindung. Sprechzeiten / Termine Fundsachen Bitte achten Sie - zu Ihrem und unserem Schutz - bei Terminen der Sprech- Gegenstand stunden des Bürgermeisters und der Ortsvorsteher nach wie vor auf die ak- 1 Mountainbike tuellen Coronavorgaben. Wir bitten Sie, diese Sprechstunden möglichst 1 Handy telefonisch wahrzunehmen, sofern es Ihr Anliegen erlaubt. Persönliche Ter- 1 grüner Mantel mine bitten wir immer vorab telefonisch anzumelden, damit wir ent- sprechende Hygienemaßnahmen vorbereiten können. Wenn Sie der Eigentümer der o. g. Fundsache sind, dann wenden Sie sich bitte an das Bürger- und Tourismusbüro (Telefon 406-135 oder - 136; Fax 406-199; E-Mail buergerbuero@gammertingen.de), in Verbin- Sprechstunde des Bürgermeisters dung. Termine für ein Gespräch mit Bürgermeister Holger Jerg können telefonisch unter (07574) 406-110 oder per E-Mail an: buergermeister@gammertin- gen.de vereinbart werden. Der nächste Termin ist am Donnerstag, Kaufen Sie regional und lokal: 28. Oktober 2021 von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr. WOCHENMARKT Sprechstunden der Ortschaftsverwaltungen Ortschaftsverwaltung Bronnen/Mariaberg: Ortsvorsteher Karl Endriß steht immer dienstags in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr für eine Sprechstunde in der Ortschaftsverwaltung zur Verfügung (mobil: 0174 9912808). Ortschaftsverwaltung Feldhausen: Ortsvorsteher Hans Steinhart steht jeden Mittwoch von 8.00 - 12.00 Uhr immer donnerstags in der Zeit von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr für eine Sprechstunde in der Ortschaftsverwaltung zur Verfügung (Festnetz: 07574 auf dem Großen Schlossplatz in Gammertingen 3672). Einkaufen im Städtle – kurze Wege Ortschaftsverwaltung Harthausen: Ortsvorsteher Manfred Rogg steht immer donnerstags in der Zeit von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr für eine Bitte beachten Sie bei Ihrem Einkauf folgendes: Sprechstunde in der Ortschaftsverwaltung zur Verfügung (mobil: 0170 • In den Warteschlangen vor den Verkaufsständen müssen 2864073). mindestens 2 m Abstand Ortschaftsverwaltung Kettenacker: Ortsvorsteher Matthias Gulde steht zwischen den Kunden eingehalten werden, immer montags in der Zeit von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr für eine Sprech- • Gruppenbildung/Ansammlungen von Menschen müssen stunde in der Ortschaftsverwaltung zur Verfügung (Festnetz: 07574 932361). vermieden werden. Veranstaltungshinweise für den Monat Oktober 2021 Wann? Was? Wer? Wo? Uhrzeit? Jeden Wochenmarkt Stadt Gammertingen Großer Schlossplatz 8.00 - 12.00 Uhr Mittwoch • in den Warteschlangen müssen mindestens 2 m Abstand zwischen den Kunden eingehalten werden, • Gruppenbildung/Ansammlungen müssen vermieden werden • Maskenpflicht zu Ihrem eigenen Schutz und dem Schutz der anderen Marktbesucher. Jeden Skat spielen - Skatclub Alb-Lauchert Im alten Pfarrhaus 20.00 Uhr Freitag Gastspieler sind herzlich willkommen. Jeden ersten Museumsbesichtigung Imkereimuseum-Alb Trochtelfinger Straße 14, 13.30 Uhr - 17.00 Uhr und dritten 72501 Gammertingen-Harthausen Sonntag im Monat
8 AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 43 vom 28. Oktober 2021 Sprechstunde für ältere Menschen und pflegende Angehörige Mülltermine Die Beratungsstelle des Caritasverbandes für das Dekanat und die Sozialstation St. Martin bieten Rat und Hilfe bei allen Fragen rund um die Pflege an. Wer Fragen zur Organisation der Pflege und Versorgung hat, Öffnungszeiten auf dem Recyclinghof Gammertingen Hilfe beim Ausfüllen eines Antrages benötigt oder einfach ein Gespräch Bitte halten Sie, in Ihrem eigenen Gesundheitsinteresse und zum wünscht, wird gerne bei einem Hausbesuch beraten. Einmal im Monat wird Schutz unserer Mitarbeiter, auf dem Recyclinghof in Gammertingen eine Sprechstunde für ältere Menschen und pflegende Angehörige in den ausreichend Abstand. Es gilt Maskenpflicht auf dem Recyclinghof. Räumen der Sozialstation St. Martin, Hohenzollernstraße 9, in Gammertin- Folgen Sie unbedingt den Anweisungen des Personals und reihen Sie gen angeboten. Die Beratung ist kostenlos. sich bitte in die Warteschlange ein. Ehe-, Familien- und Lebensberatung Geänderte Öffnungszeiten des Recyclinghofes Eine Außenstelle der Sigmaringer Ehe-, Familien- und Lebensberatung EFL über die Wintermonate (November bis Februar) steht in Gammertingen für Personen zur Verfügung, die Hilfe in einer Le- Dienstag 15.00 Uhr - 17.00 Uhr benskrise oder allgemeinen Problemsituation brauchen. Informationen und Donnerstag 14.00 Uhr - 17.00 Uhr Anmeldungen im Sekretariat in Sigmaringen: In der Vorstadt 2 (Eingang Freitag 14.00 Uhr - 17.00 Uhr Burgstraße 2 - 4), Tel. 07571 5787, E-Mail: beratung@efl-sigmaringen.de, Samstag 09.00 Uhr - 12.30 Uhr Homepage: www.efl-sigmaringen.de Krebsberatungsstelle Sigmaringen Auskünfte und telefonische Terminvereinbarung von Montag - Freitag von 8.00 Uhr - 13.00 Uhr. Als Betroffener und Angehöriger erhalten Sie bei uns unmittelbare Unterstützung, wie auch längerfristige Begleitungsangebote. Kontakt unter Telefon 07571 729645-0 oder per Email info@krebsberatung- sigmaringen.de GELBER SACK: Offene Sprechstunde für Freitag, 05. November 2021 - Bezirke 1-4 Angehörige von Suchtkranken RESTMÜLL: Die Suchtberatungsstelle Sigmaringen bietet immer einmal im Monat eine offene Sprechstunde für Angehörige von Suchtkranken an. Das Angebot Samstag, 30. Oktober 2021 - Bezirk 4 richtet sich an alle Angehörigen (Ehe-bzw. Lebenspartnerinnen und Lebens- Dienstag, 02. November 2021- Bezirk 1+3 partner, erwachsene Geschwister, Jugendliche und erwachsene Söhne und Mittwoch, 03. November 2021 - Bezirk 2 Töchter von suchtkranken Eltern), die Fragen im Zusammenhang einer PAPIERTONNE: Suchterkrankung klären und sich über Hilfsangebote für sich selbst und für Montag, 30. Oktober 2021 - Bezirke 1+3 Betroffene informieren möchten. Eine Anmeldung für diese Sprechstunde Dienstag, 02. November 2021 - Bezirke 2+4 ist nicht erforderlich. Das Angebot ist kostenfrei und steht selbstverständ- lich unter Verschwiegenheit. Bezirk 1 = das Gebiet links von der Reutlinger/ Sigmaringer Straße in Fließrichtung der Lauchert Der Termin für die nächste Sprechstunde ist am Montag, 08. November Bezirk 2 = das Gebiet rechts von der Reutlinger/ 2021 von 16.00 – 17.00 Uhr an der Suchtberatungsstelle, Karlstr. 29 in Sig- Sigmaringer maringen. Der darauffolgende Termin ist am Dienstag, 07. Dezember Straße in Fließrichtung der Lauchert einschließlich aller 2021 von 16.00 – 17.00 Uhr Haushalte auf der Reutlinger und Sigmaringer Straße Bezirk 3 = die Stadtteile Feldhausen, Harthausen u. Kettenacker Bundesagentur für Arbeit Bezirk 4 = die Stadtteile Bronnen und Mariaberg Alle Rufnummern auf einen Blick Behörden und Beratungsstellen Rentenversicherung Der nächste lokale Rentensprechtag in Gammertingen findet am Mitt- woch, 17. November 2021 in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr im Rathaus in Gammertingen im Sprechzimmer EG (Raum E9) im alten Bürgerbüro statt. Die Beratungen finden nur noch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 07571/7452-0 oder 07574/406-132 und unter Einhaltung der 3G Regel (Geimpft, Genesen, Getestet) statt. Bitte bringen Sie den entsprechenden Nachweis zum Sprech- tag mit. Caritasverband für das Dekanat Sigmaringen-Meßkirch e. V. Nach wie vor stehen unsere Beratungsdienste - telefonisch oder per E-Mail JobCafé - den Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen mit Rat und (Allein-) Erziehend und auf Jobsuche? Tat zur Seite. Menschen in problembehafteten Lebenslagen, mit einer psy- Dann besuchen Sie doch das JobCafé im Frauenbegegnungszentrum. In un- chischen Erkrankung, Schwangere, Menschen mit Migrationshintergrund, gezwungener Runde können Sie frischen Kaffee genießen und dabei aktu- Pflegebedürftige und pflegende Angehörige etc. können sich an uns wen- elle Stellenangebote studieren. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, zusammen den. Zentrale Telefonnummer 07571 73 01-0 und/oder auf die E-Mail mit einer Mitarbeiterin des Jobcenters, gezielt nach einer passgenauen Stelle info@caritas-sigmaringen.de zu suchen.
AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 43 vom 28. Oktober 2021 9 Das nächste JobCafé findet am Freitag, 05. November 2021 von 09.30Uhr – 11.30 Uhr im Frauenbegegnungszentrum Sigmaringen in der Bahnhofstraße 3 statt. Es gelten die tagesaktuellen Corona-Regeln: 3G Aus der Land- und Forstwirtschaft (geimpft, genesen, getestet), AHA, Maskenpflicht. Brennholzbestellung Auch dieses Jahr ist es wieder möglich Brenn- Selbsthilfegruppe Parkinson-Betroffene Gammertingen holz aus dem städtischen Wald bei der Stadt Wir laden herzlich zu einem gemütlichen Beisammensein und Gedanken- zu bestellen. Die Bestellung erfolgt über das austausch am Mittwoch, 3. November 2021, 14.00 Uhr, in die DRK-Ret- Bürger- und Tourismusbüro oder die jeweilige tungswache im Roten Dill. Gast ist Botho Walldorf mit einem Vortrag. Ortschaftsverwaltung. Um die Zertifizierungs- Angehörige und Interessierte sind auch willkommen. Näheres unter Tel. Nr. vorgaben von PEFC einhalten zu können, ist 07574 4340. Bitte beachten Sie die Pandemie-Vorschriften: 3 G und Mund- nur die schriftliche Bestellung möglich. Ohne unterschriebenes Bestell- Nasenschutz. formular kann kein Brennholz verkauft werden. Das Bestellformular kön- nen Sie über die NEWS-Seite der Homepage der Stadt Gammertingen online abrufen oder Sie finden es unter „amtlich - Rathaus - Formulare - Bürger- und Tourismusbüro – Brennholzbestellung“. In Papierform erhalten Sie das Formular im Bürger- und Tourismusbüro. Was ist los in der Region ? Wann? Was? Wer? Wo? Uhrzeit? Neufra mittwochs Bürgerkaffee Bürgerstüble-Team Bürgerstüble im Rathaus ab 14 Uhr Gammertingen Jeden ersten und Museumsbesichtigung Imkereimuseum-Alb Trochtelfinger Str. 14 13.30 - 17.00 Uhr dritten Sonntag 72501 Gammertingen- im Monat Harthausen Jeden Mittwoch Wochenmarkt Stadt Gammertingen Großer Schlossplatz 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag - Hallenbad ist Stadt Gammertingen Alb-Lauchert-Schwimmhalle, • Dienstag: Sonntag wieder geöffnet Josef-Wiest-Straße 3 derzeit noch kein Frühschwimmen • Dienstag - Freitag: 15.30 Uhr - 20.45 Uhr • Samstag und Sonntag: 8.00 Uhr - 13.00 Uhr Hettingen An Sonn- und Museumsbesichtigung GEWANDHAUS Sigmaringer Straße 9 von 13.30 - 17.00 Uhr Feiertagen MUSEUM 72513 Hettingen- von 13.30 Uhr Inneringen bis 17.00 Uhr www.gewandhaus-inneringen.de 05.11.2021 Jahreshauptversammlung Turngau Laucherttalhalle Hettingen, Beginn: 19.30 Uhr Hohenzollern Hermann-Lieb-Straße 12 Veringenstadt Dienstag & Freitag Veringer Lädele Bürgerverein Im Städtle 68 14.30 - 18.00 Uhr Second-Hand-Laden Veringenstadt e.V. 31.10.2021 Gemütlicher Nachmittag Sängerbund Turn- und Festhalle 14.30 Uhr mit Kaffee und Kuchen Veringenstadt e.V. Veringenstadt Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
10 AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 43 vom 28. Oktober 2021 Bitte bestellen Sie bis spätestens Dienstag, 30. November 2021 Ihren Abteilung Gammertingen Brennholzbedarf. Es wird ausschließlich Polterholz angeboten. Matthias Sauer Brandmeister Preise: Werner Leis Brandmeister Abt. Kdt. Laubholz (Buche, Esche, Ahorn, Eiche) 62 €/Fm Sören Heiler Oberlöschmeister stellv. Abt. Kdt. (incl. MwSt.). Für gewerbliche Kunden (zuzüglich MwSt.) Christopher Laupp Hauptlöschmeister Nadelholz (Fichte, Kiefer, Douglasie, Tanne) 25 €/Fm Lisa Kling Feuerwehrfrau (auch stärkere Ø) Lukas Raach Feuerwehrmann Luca Raic Feuerwehrmann Nach Ende des Laubholzeinschlags (März/April 2022) wird es wieder Reis- Walther Schlegel Feuerwehrmann schläge geben. Die Verfahrensweise dazu wird rechtzeitig bekanntgegeben. Florian Stehle Feuerwehrmann Matthias Beutlhauser Feuerwehrmann auf Probe Landkreis Sigmaringen Abteilung Bronnen Personalwechsel im Forstrevier Gammertingen Simon Eisele Feuerwehrmann Forstrevier Gammertingen: Paul Herre Feuerwehrmann Gemarkungen Gammertingen (östlich der Lauchert), Harthausen, Feldhau- Dennis Roscha Feuerwehrmann sen, Kettenacker Matthias Wetzel Feuerwehrmann Revierleiter Reiner Czanek Abteilung Feldhausen Telefon: 07574 / 7514, Mobil 0172 74 35 413 Ingo Philipp Oberfeuerwehrmann E-Mail: reiner.czanek@lrasig.de Michael Gulde Hauptfeuerwehrmann Forstrevier Neufra-Bronnen: Frank Steinhart Hauptfeuerwehrmann Gemarkungen Gammertingen (westlich der Lauchert), Bronnen Ralf Jaudas Hauptfeuerwehrmann Revierleiter Robert Hauser Telefon: 07574 / 93 26 71, Mobil 0172 74 51 319 Abteilung Harthausen E-Mail: robert.hauser@lrasig.de Johannes Strobel Oberfeuerwehrmann Magnus Riedinger Hauptfeuerwehrmann Othmar Schmid Hauptlöschmeister Abteilung Kettenacker Wirtschaftsförderung Georg Geiselhart Oberbrandmeister Abt. Kdt. Jonas Heitzler Oberfeuerwehrmann Daniel Heitzler Oberfeuerwehrmann Wirtschaftsförderung Robin Waldert Oberfeuerwehrmann WIS GmbH Landkreis Magnus Biener Oberfeuerwehrmann Sigmaringen und Stadt Nico Geiselhart Oberfeuerwehrmann Jan Geiselhart Oberfeuerwehrmann Gammertingen Steffen Steinhart Oberfeuerwehrmann Hilfestellungen für Unternehmen und Selbstständige Niklas Klekler Feuerwehrmann Im Internet haben sowohl die Stadt Gammertingen unter www.gammer- Ehrenspange des KFV Sigmaringen tingen.de als auch unsere interkommunale Wirtschafts- und Standortmar- Lothar Steinhart ketinggesellschaft im Landkreis Sigmaringen WIS GmbH unter Thomas Schmid www.wirtschaftsradar.net tagesaktuelle Informationen und Hilfestellun- Josef Steinhart gen für Unternehmen und Selbständige zusammengestellt. Berthold Ott Feuerwehr-Ehrenzeichen für 15 Jahre Dienst Dominik Auer Rund um die Energie Magdalena Störkle-Sauer Frank Steinhart Feuerwehr-Ehrenzeichen für 25 Jahre Dienst Gammertinger Energie- Thomas Hummel und Wasserversorgung GmbH Frank Pröbstle Sandra Pröbstle Fälligkeit Strom-Abschlag Oktober 2021 Sören Heiler Wichtige Information für unsere Stromkunden: Thomas Riegger Am Montag, 01. November 2021 wird der zehnte Abschlag für Strom Daniel Miller (Oktober 2021) zur Zahlung fällig. Wir bitten alle Kunden, die uns keine Feuerwehr-Ehrenzeichen für 40 Jahre Dienst Einzugsermächtigung erteilt haben, um pünktliche Überweisung des ent- Herbert Datz sprechenden Betrages auf unser angegebenes Konto. Wenn auch Sie am be- Werner Leis quemen Abbuchungsverfahren teilnehmen wollen, rufen Sie uns bitte an, Paul Straubinger Telefon 07574/406-162. Hans Peter Rullmann Karl Schmid Thomas Schmid Josef Steinhart Freiwillige Feuerwehr Nach Grußworten von Bürgermeister Holger Jerg, des stellvertretenden Kreisbrandmeisters Dieter Müller, Kommandantin der Werkfeuerwehr Ma- riaberg Magdalena Störkle-Sauer und Monika Jäger vom DRK Ortsverein Gammertingen wurde die Versammlung von Kommandanten Daniel Zeiler Hauptversammlung gegen 21.30 Uhr geschlossen. Am Samstagabend fand die alljährliche Hauptversammlung der Feuerwehr Gammertingen statt. Um 19.00 Uhr eröffnete Kommandant Daniel Zeiler Wir gratulieren den oben genannten Kameradinnen und Kameraden herz- die Versammlung in der Aula des Gymnasium Gammertingen. Nach dem lichst zu den jeweiligen Ehrungen und hoffen auf weiterhin hervorragende Bericht des Kommandanten Daniel Zeiler über das Jahr 2020, folgte ein in- Zusammenarbeit! formativer Vortrag von der Datenschutz-Beauftragten Ulrike Eben. Sie klärte die Versammlung über die aktuell gültigen Datenschutzregeln und den Um- gang mit der Einsatzdokumentation auf. Im Anschluss daran folgte die regelmäßige Wahl einer der beiden stellver- tretenden Gesamtkommandanten unter der Leitung von Bürgermeister Hol- ger Jerg. Herzlichen Glückwunsch an Michael Kaag, der für weitere 5 Jahre zum stellvertretenden Gesamtkommandanten gewählt wurde. Als nächster Tagesordnungspunkt standen die Ehrungen an. Folgende Kameradinnen und Kameraden wurden an diesem Abend befördert bzw. geehrt:
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