Kurier - Verbandsgemeinde Landstuhl
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Kurier Verbandsgemeinde Wochenzeitung für die Verbandsgemeinde LandstuhL Ausgabe 13/2020 Jahrgang 2020 Mittwoch, 25. März 2020 Liebe mitbürgerinnen und mitbürger, die Ereignisse im Rahmen der Corona-Krise entwickeln sich sehr schnell und dynamisch. Dinge, die wir Ihnen hier über den Verbandsgemeinde-Kurier und das Amts- blatt kommunizieren, können wegen des Redaktionsschlusses eineinhalb Tage vor Erscheinen bei der Veröffentlichung bereits wieder überholt sein. Dennoch versuche ich, Ihnen auch auf diesem Weg einen aktuellen Stand zu übermitteln: 1. Nach der neuen Allgemeinverfügung des Landes sind jetzt sämtliche Veranstaltungen, egal welcher Größe, egal ob öffentlich oder privat, untersagt. Sämtliche Vereinstreffen sind ver- boten. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haus- halt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Hilfe für andere und individueller Sport oder Bewegung im Freien bleibt möglich. Spielplätze, Sporthallen und die meisten Geschäfte mit Ausnahme des Lebensmittelhan- dels und einiger weniger weiterer Ausnahmen sind geschlossen. Die Geschäfte, die geöff- net bleiben können, dürfen vorübergehend auch an Sonntagen von 12-18 Uhr öffnen. Nahezu alle öffentlichen Einrichtungen sind geschlossen, dies betrifft auch die Leichenhal- len. 2. Die Notfallbetreuung in den Schulen und KiTas ist angelaufen, ich bedanke mich ausdrück- lich dafür, dass wirklich nur der berechtigte Personenkreis davon Gebrauch macht. 3. Die Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl ist seit Montag an allen ihren Standorten nur noch vormittags von 8.30 bis 12 Uhr geöffnet, allerdings nur für absolut unaufschiebbare Anliegen. Bitte melden Sie sich vorher telefonisch an! Die entsprechenden Rufnummern für die einzelnen Dienststellen der Verwaltung finden Sie auf der Titelseite des Amtsblatts. Die Außensprechstunden in den Ortsgemeinden entfallen bis auf weiteres. Für alle aktuellen Entwicklungen verweise ich Sie auf unsere Internet Seite www.landstuhl.de sowie auf unsere Facebook-Seite. Bitte halten Sie sich strikt an die aufgestellten Regeln, es kann Leben retten! Vielen Dank für Ihr Verständnis, Ihre Solidarität und Ihre Hilfsbereitschaft! Mit den besten Wünschen für Ihre Gesundheit Ihr Bürgermeister Dr. Peter Degenhardt Amtsblatt V erbandsgemeinde Landstuhl im Innenteil:
Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 2 Ausgabe 13/2020 - Mittwoch, 25. März 2020 Notdienste / Wichtige Rufnummern Notrufe Bereitschaftsdienst der Augenärzte Kusel/Landstuhl/Kaiserslautern Polizei������������������������������������������������������������������������� 110 + 9 22 90 Feuerwehr������������������������������������������������������������������������������������ 112 Der augenärztliche Bereitschaftsdienst Kusel/Landstuhl Krankentransport�����������������������������������������������������������������19222 ist mit dem Notdienst Kaiserslautern zusammengeschlos- sen. Zu erfragen: Tel. 0631/ 89290929. Ärztliche Bereitschaft- Apothekennotdienst spraxen Unter der folgenden Service-Telefonnummer werden Ihnen die diensthabenden Apotheken in Ihrem Post- Öffnungszeiten: leitzahlenbereich genannt! (Im Internet www.lak-rlp. de), aus dem deutschen Festnetz (0,14 €/Min.) und aus Mo. 19.00 Uhr - Di. 07.00 Uhr dem Mobilfunknetz (max. 0,42 €/Min.): 0180 5 258825 Di. 19.00 Uhr - Mi. 07.00 Uhr + Postleitzahl des Standortes. Mi. 14.00 Uhr - Do. 07.00 Uhr (zum Beispiel bei einem Standort in Hauptstuhl 0180-5- 258825-66851 od. bei einem Standort in Kindsbach 0180- Do. 19.00 Uhr - Fr. 07.00 Uhr 5-258825-66862) Fr. 16.00 Uhr - Mo. 07.00 Uhr Abfrage der Bereitschaftsdienst-Apotheke im Inter- An Feiertagen durchgehend geöffnet; vom Vortag des net: www.lak-rlp.de Feiertages 18.00 Uhr bis zum nachfolgenden Tag 07.00 Mit der Option „Kalender“ können dort auch für jeden beliebigen Ort die Bereitschaftsdienstapotheken der Uhr. kommenden 14 Tage angezeigt und ausgedruckt wer- den. Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz weist Ärztliche Bereitschaftspraxis für die jedoch darauf hin, dass nur für den Tag des Ausdruckes Ortsgemeinden Krickenbach, Schopp, eine absolute Aktualität gewährleistet werden kann. Stelzenberg und Trippstadt: Westpfalz-Klinikum Standort I, Hellmut-Hartet-Straße 1, Tierärztlicher Notfalldienst 67655 Kaiserslautern, Tel: 116117 (kostenfrei, ohne Vor- wahl aus dem Festnetz, aus dem Handynetz mit der Vor- für Kleintiere der Tierarztpraxen in Landstuhl und wahl 0631) Ramstein Ärztliche Bereitschaftspraxis für die Der Notdienst der Tierärzte ist beim jeweiligen Haustier- arzt zu erfragen. übrigen Ortsgemeinden: Nardini Klinikum St. Johannis Landstuhl, Nardinistraße 30, 66849 Landstuhl, Tel: 116117 (kostenfrei, ohne Vorwahl Weitere Bereitschafts- aus dem Festnetz, aus dem Handynetz mit der Vorwahl dienste 06371) Bereitschaftsdienst der Pfalzwerke Netz AG Energie- Zahnärztlicher Notfalldienst versorgung der Bezirkszahnärztekammer Pfalz www.zahnnotfall-pfalz.de Strom für die Verbandsgemeinde Landstuhl: Über die oben stehende Internetseite gelangen Sie zum Netzteam Hauptstuhl, Tel.-Nr.: 0800/7977777 Notfalldienst der Zahnärzte der Pfalz. Der Dienst steht Gas für die Gemeinden Bann und Hauptstuhl: Ihnen an Wochenenden (Samstag/Sonntag) und an Feier- tagen zur Verfügung. Tel.-Nr.: 0800/1003448 Herausgeber: LINUS WITTICH Medien KG Druck: Druckhaus WITTICH KG Impressum Verlag: LINUS WITTICH Medien KG Anschrift: 54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT) Verantwortlich: redaktioneller Teil: Dietmar Kaupp, Erscheinungsweise: wöchentlich Verlagsleiter Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle Anzeigen: Melina Franklin, Haushalte, Einzelbezug über den Verlag Produktionsleiterin Reklamationen Vertrieb: Tel. 06502 9147-800, E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich ge- kennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 3 Ausgabe 13/2020 - Mittwoch, 25. März 2020 Bann bunte bücherkiste - Kinder- und Jugendbücherei Krickenbach Hallo liebe Kinder, liebe Eltern! radfahrverein bann Nach einer schönen Eröffnung am 06. März im protestantischen Gemeindehaus, wollte ich euch hier über eine Osterbastelaktion Jahreshauptversammlung berichten. Stattdessen muss ich euch an dieser Stelle leider mittei- Aufgrund der derzeitigen Corona - Krise wird die Jahreshauptver- len, dass auch wir leider vorerst nicht öffnen werden. Dies ist der sammlung des Radfahrverein 1906 Bann vom 28.03.2020 auf einen aktuellen Situation geschuldet. Wir planen nach den Osterferien, am unbestimmten Termin verlegt. Freitag den 24.04.2020, wieder für euch da zu sein. Werden aber an dieser Stelle definitiv nochmal berichten! schäferhundeverein Og-bann ausgeliehene bücher können selbstverständlich ohne Versäum- Der Informationstag der Hundeschule Rutz am 29.03.20 muss leider nisgebühr bis dahin behalten werden. aufgrund der aktuellen Lage ausfallen. Auch die Übungsstunden des Also bleibt gesund, haltet dir Ohren steif und bis bald! Schäferhundevereins finden bis ca. Ende April nicht statt und das Ver- einsheim bleibt geschlossen. Sickingenstadt Landstuhl Kindsbach dLrg Landstuhl Aufgrund der aktuellen Situation müssen wir unsere Jahreshaupt- Feuerwehrverein Kindsbach e. V. versammlung einschließlich Neuwahlen am 7. April 2020 absagen, sowie den Trainingsbetrieb mit sofortiger Wirkung einstellen. Wir fol- mitgliederversammlung gen hiermit den Leitlinien der Bundesregierung zur Eindämmung der Der Feuerwehrverein Kindsbach e. V. muss seine Mitgliederversamm- Atemwegserkrankung SARS CoV 2 (Coronavirus), Zusammenkünfte lung am 28.03.2020 um 18:00 Uhr aufgrund der Auswirkungen des in Vereinen zu unterlassen. Über die Wiederaufnahme des Trainings „Corona“-Virus leider auf einen noch unbekannten Termin verschieben. werden wir rechtzeitig über unsere Homepage www.landstuhl.dlrg. Außerdem wird das für den 20. und 21. Juni geplante Feuerwehrfest de sowie auf Facebook informieren. Für Fragen aller Art stehen wir nicht stattfinden. gerne unter info@landstuhl.dlrg.de zur Verfügung. Wir wünschen unseren Mitgliedern, unserer aktiven Wehr und allen Freunden der Feuerwehr, dass sie die kommenden Wochen und sg burg nanstein 1848 Landstuhl e. V. Monate gesund überstehen. gez. Wilding, Schriftführer Jahreshauptversammlung und Ostereierschießen Die Schützengemeinschaft Burg Nanstein 1848 Landstuhl e. V. muss Förderverein Heidenfels-grundschule dieses Jahr das Ostereischießen leider absagen. Die Jahreshauptver- sammlung die am 27.3. stattfinden sollte, wird bis auf weiteres ver- Kindsbach e.V. schoben. mitgliederversammlung entfällt! Kommunalwahlen in Landstuhls Aufgrund der Maßnahmen zur Einschränkung der Verbreitung des Corona-Virus findet die Mitgliederversammlung des Fördervereins Partnerstadt der Heidenfels-Grundschule Kindsbach am 01.04.2020 nicht statt. Über einen neuen Termin werden wir rechtzeitig informieren. Wir bitten um Beachtung und danken für ihr Verständnis. rosenverein 1926 Kindsbach e.V. Osterbrunnen 2020 entfällt wegen Corona Liebe Mitglieder, Freunde und Besucher des alljährlichen Osterbrun- nens in Kindsbach, wir, die Vorstandschaft des Rosenvereines Kindsbach möchten Sie an dieser Stelle über die Absage der Veranstaltung „Osterbrunnen 2020“ informieren. Eine solche Veranstaltung, die in diesem Jahr vor allem für Kinder, in Zusammenarbeit mit dem Kindsbacher Kindergarten, vorgesehen war, ist unter diesen Umständen rund um das Coronavi- rus nicht denkbar. Wir sind in erster Linie dem Wohl unserer Mitglie- der und Gäste verpflichtet und hoffen mit der Absage zum Schutz beizutragen. Wir hoffen, dass bis zum Adventsbrunnen mehr Klarheit und Ruhe eingekehrt ist, um diesen mit Ihnen feierlich zu eröffnen. Wir wünschen ihnen gesundheit und alles gute. Terminverschiebung aufgrund Coronasituation Rathaus in Pont-à-Mousson Foto: Boris Bohr Die für den 24.03.2020 anberaumte Mitgliederversammlung der Bereits in der ersten Runde der Kommunalwahl in Landstuhls fran- Kolpingsfamilie Kindsbach wird auf einen späteren Zeitpunkt ver- zösischer Partnerstadt Pont-à-Mousson am Sonntag, 15. März hat schoben. Die Mitglieder erhalten zu gegebener Zeit fristgerecht eine die konservative Liste „PONT-À-MOUSSON - unsere Leidenschaft für erneute Einladung. Henry Lemoine“, mit 60,17% (1911 von 3176 abgegebenen gültigen Stimmen) die absolute Mehrheit erreicht. Nach dem französischen Krickenbach Wahlrecht entfallen somit 27 von 33 Sitzen auf die Partei. Aus der Mitte des Gemeinderates wird nach französischem Wahlrecht nun- mehr in dessen erster Sitzung der Bürgermeister für sechs Jahre Jugendfeuerwehr Krickenbach gewählt. Somit gilt die Wahl des 62jährigen Juristen Henry Lemoine als sicher, der bereits seit 25 Jahren in der Stadt an der Mosel regiert. Ostermarkt der Jugendfeuerwehr Krickenbach Die freie Liste „PONT-A-MOUSSON im Herzen“ mit Matthieu Jacquot Der geplante Ostermarkt der Jugendfeuerwehr Krickenbach am Kar- an der Spitze erhielt lediglich 24,15% (767 Stimmen), das heißt 4 Sitze samstag, den 11.04.2020 findet aufgrund von Schutzmaßnahmen im Rat. Mit 15,68 % der Stimmen (498) musste sich die Liste „Gemein- gegen die Ausbreitung des Coronavirus nicht statt. sam eine Brücke in die Zukunft“ von Johan Ohling begnügen. Seine Wir bitten um Ihr Verständnis. Partei wird mit nur 2 Sitzen im Gemeinderat vertreten sein.
Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 4 Ausgabe 13/2020 - Mittwoch, 25. März 2020 Die Sportschützengilde Queidersbach wünscht allen Bürgern, dass Linden sie gesund bleiben! Bücherei Linden Maennergesangverein Vorübergehende Schließung der Bücherei Linden Concordia 1886 e. V. Queidersbach Die Büchereifachstelle des Bistums Speyer hat uns die dringende Singstunden beim MGV Concordia Empfehlung gegeben, die Bücherei wegen der Ausbreitung des Corona-Virus zu schließen. fallen aus wegen Coronavirus Gefahr Auch wir tragen Verantwortung für unsere Leser und wollen einen Wegen der Coronavirus Gefahr fallen alle Singstunden des MGV Con- Beitrag leisten, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verlangsa- cordia bis Ostern aus. Aus diesem Grunde finden am Mittwoch, den men. 25. März, den 1. April und den 8. April 2020 keine Singstunden statt. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, die Bücherei bis auf Weitere Informationen darüber, wie es danach weitergeht werden weiteres nicht zu öffnen. Wir denken, dass diese Entscheidung in der später bekannt gegeben. jetzigen Situation am besten ist und freuen uns auf ein Wiedersehen nach „Corona“. Jahresausfluges vom 23. - 29. August Die Ausleihfrist für ausgeliehene Bücher wird selbstverständlich ver- in die Wachau – abgesagt längert. Liebe Teilnehmer des Jahresausfluges vom 23. - 29. August in die Leser, die für die Onleihe registriert sind, können weiterhin auf die Wachau. elektronischen Medien zugreifen. Die Fachstelle wird verstärkt neue Hiermit möchten wir ihnen mitteilen, dass wir uns aus gegebenen E-Books und Hörbücher einstellen. Anlass entschieden haben die Fahrt abzusagen. Wir bitten sie in jetzi- Bleiben Sie gesund, es grüßt das Team der Bücherei Linden. gen Situation um ihr Verständnis. Bleiben sie alle Gesund. Queidersbach VdK Queidersbach Der VdK Ortsverband Queidersbach teilt mit, dass der Jahresausflug Freunde der Feuerwehr Queidersbach vom 15. - 21. Juni ins Erzgebirge aus gegebenen Anlass abgesagt Liebe Freunde und Gönner, wurde. wie ihr alle wißt steht unser 50. Hahnenfest vor der Tür. Eine Veran- Auch die Besuche der Mitglieder an runden Geburtstagen werden staltung mit großer Tradition, die uns sehr am Herzen liegt. Die Vor- bis auf weiteres ausgestezt. bereitungen laufen bereits auf Hochtouren. Dennoch mussten wir Wir bitten sie alle in der jetzigen Situation um ihr Verständnis. eine weitreichende Entscheidung treffen. Bleiben sie alle Gesund. Das Hahnenfest 2020 wird nicht stattfinden. Betrachtet man sich die aktuellen Sicherheitsvorkehrungen rund um RV Sport 1919 Queidersbach das Corona-Virus und schaut man zu unseren Nachbarländern, was uns eventuell noch erwarten könnte, ist dies der für uns einzig rich- Absage der Jahreshauptversammlung tige Schritt. am 27.03.2020 Die Gesundheit ist das größte Gut, dass es auf jeden Fall zu schützen gilt. Dessen sind auch wir uns als Verein und Veranstalter bewusst. Da Die Jahreshauptversammlung am 27.03.2020 wird auf Grund der das Risiko einer möglichen Infektion zum aktuellen Zeitpunkt keines bestehenden Corona-Situation und zum Schutz aller Teilnehmer Wegs kalkulierbar ist, sehen wir es als unsere Pflicht an, das Hahnen- abgesagt. fest dieses Jahr abzusagen. Nach einen Ersatztermin wird zum gegebenen Zeitpunkt gesucht. Ein weiterer uns sehr wichtiger Aspekt ist, dass die meisten unserer Wir bitten um Beachtung. Helfer Mitglieder unserer Freiwilligen Feuerwehr sind, deren Funk- tionsfähigkeit es gerade in dieser Zeit zu wahren gilt. Das Risiko, Landfrauenverein Queidersbach unsere Einheit durch eine mögliche Infektion, die bei einer solchen Aufgrund der aktuellen Corona-Situation wird die für den 25.03.2020 Veranstaltung um ein vielfaches höher ist, lahm zu legen ist aus aktu- geplante Mitgliederversammlung abgesagt. eller Sicht zu groß und nicht zu verantworten. Dennoch möchten wir an dieser Stelle sagen: „Aufgeschoben ist nicht aufgehoben“ Das Jubiläum wird selbstverständlich 2021 nachgeholt. CDU Queidersbach Bis dahin sollte sich die Situation wieder entschärft haben, so dass Kein Frühlingsfest wir ein Jubiläum feiern können, dass den Namen auch verdient hat. Liebe Mitglieder und Freunde der CDU Queidersbach: Wir wünschen euch und euren Familien alles Gute für die uns bevor- Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bzgl. der SARS-Cov-2 Pande- stehende Zeit. Bleibt alle gesund. mie wird das für den 26. April geplante Frühlingsfest nicht stattfin- den. Sportschützengilde Queidersbach e.V. Bleibt gesund! Schießbetrieb bei der SSG Schopp Queidersbach ist wegen der Corona- Epidemie vorerst eingestellt! Aufgrund der Vereinbarung vom 16.03.2020 zwi- Gemeindebücherei auf unbestimmte schen der Bundesregierung und den Regierungen Zeit geschlossen der Bundesländer angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland Liebe Leserinnen und Leser! ist der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sport- Aus Sorge vor der Ansteckungsgefahr durch das Coronar-Virus anlagen zu schließen. bleibt unsere Gemeindebücherei auf unbestimmte Zeit geschlossen. Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeitein- Geplante Veranstaltungen werden verschoben. richtungen sind verboten. Bis zur Aufhebung dieses Verbots finden auf den Schießständen der Wir bedauern diese Schließung sehr. An unserer Bücherei hängt SSG Queidersbach also weder Training noch Wettkämpfe statt. unser Herzblut. Wir stehen jedoch voll hinter den aktuellen Vor- Ob die Mitgliedervollversammlung wie geplant am 24.04.2020 (zwei sichtsmaßnahmen. Wenn sich jetzt jemand in unserer Bücherei am Wochen nach Ostern) stattfinden kann, bleibt abzuwarten. Coronar-Virus anstecken würde, könnten wir als Team diese wichtige Wir werden hier im Amtsblatt die Wiederaufnahme des Trainingsbe- und schöne Einrichtung nicht mehr führen können. Wir bitten alle triebs sowie den Termin für die Mitgliedervollversammlung bekannt Leserinnen und Leser daher um Ihr Verständnis. geben. Willi Vetter-Gundacker
Amtsblatt V erbandsgemeinde Landstuhl Ausgabe 13 Jahrgang 2020 Mittwoch, 25. März 2020 mit den amtlichen bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Landstuhl besuche in der Verbandsgemeindeverwaltung ab sofort nur nach telefonischer anmeldung Die Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl ist seit Montag an allen ihren Standorten nur noch vormittags von 8.30 bis 12 Uhr geöffnet, allerdings nur für absolut unaufschiebbare Anliegen. Bitte melden Sie sich vorher telefonisch an! Die einzelnen Dienststellen sind dabei unter folgenden Telefonnum- mern zu erreichen: das rathaus in der Kaiserstraße 49 in Landstuhl: 06371/83-0 06371/83-110 06371/83-111 06371/83-491 das einwohnermeldeamt in der bahnstraße 80 in Landstuhl: 06371/83-125 das standesamt in der Kirchenstraße 41 in Landstuhl: 06371/83-121 die Verbandsgemeindewerke und die stadtwerke Landstuhl in der bahnstraße 80 in Landstuhl 06371/83-175 Die Telefonnummern werden auch an den Eingängen der einzelnen Dienststellen aushängen.
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 2 Ausgabe 13/2020 - Mittwoch, 25. März 2020 Seite 2 Amtsblatt Die Verbandsgemeinde Landstuhl im Internet So finden Sie uns im Internet unter: http://www.landstuhl.de E-Mail-Adressen der Verbandsgemeindeverwaltung Freizeitbad AZUR in allen Angelegenheiten: vg@landstuhl.de Direkter Kontakt Schernauer Straße, 66877 Ramstein-Miesen- • Bürgermeister Dr. Peter Degenhardt: bach, Tel. 06371/71500 peter.degenhardt@landstuhl.de • Amtsblatt, Aufgabenbereich Öffentlichkeitsarbeit: amtsblatt@ Öffnungszeiten Wintersaison landstuhl.de 2019/2020 ab dem 28.09.2019 n • Einwohnermeldeamt: einwohnermeldeamt@landstuhl.de e Schernauer Straße, 66877 Ramstein-Miesen- • Standesamt: standesamt@landstuhl.de ss bach, Tel. 06371/71500 • Ordnungsamt: ordnungsamt@landstuhl.de o Hallenbad: • Gewerbeamt: gewerbeamt@landstuhl.de Montag h l 13.00 – 21.00 Uhr • Bauamt: bauamt@landstuhl.de c Dienstag – Samstag 10.00 – 21.00 Uhr • Tourist-Information: tourismus@vglandstuhl.de e Sonntag und Feiertage s 09.00 – 21.00 Uhr • Datenschutzbeauftragter: datenschutz@landstuhl.de g Sauna: • Aufgrund der Vielzahl der am Markt erhältlichen Programme bit- Montag 16.00 – 21.30 Uhr gemischte Sauna ten wir, Email-Anhänge ausschließlich in den Formaten Word97- Dienstag 16.00 – 21.30 Uhr Damensauna 2003 (doc), Excel97-2003 (xls), jpg, gif oder Adobe-PDF an uns Mittwoch 16.00 – 21.30 Uhr gemischte Sauna zu senden. Die Größe einzelner Emails darf 7 MB nicht überschreiten. Donnerstag 16.00 – 21.30 Uhr Herrensauna Freitag 14.00 – 21.30 Uhr gemischte Sauna Verbandsgemeinde Landstuhl Amtsblatt - Online Samstag 10.00 – 21.30 Uhr gemischte Sauna Die Online-Ausgabe des amtlichen Teils des Amtsblattes der Ver- Sonn- u. Feiertage 10.00 – 21.30 Uhr gemischte Sauna bandsgemeinde Landstuhl finden Sie im Internet unter: www.land- stuhl.de. Klicken Sie im Internet unter: www.landstuhl.de. Klicken Sie Verbandsgemeinde auf der Startseite unter AKTUELL auf „Amtsblatt“. Die gewünschte Ausgabe können Sie dann zum Lesen als PDF-Datei auf Ihren PC her- Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung unterladen. Kaiserstraße 49, Landstuhl Archivanfragen nach älteren Ausgaben richten Sie bitte an die Amts- Montag - Mittwoch v. 08.30 - 12 Uhr u. 14 - 16.00 Uhr blatt-Redaktion: E-Mail: amtsblatt@landstuhl.de Donnerstag von 08.00 - 18.00 Uhr durchgehend geöffnet. Freitag von 08.30 - 12.00 Uhr Bezirkspolizeibeamte Telefon: 06371/83 - 0, Telefax: 06371/83 - 101 für Krickenbach, Linden, Queidersbach, Schopp, Stelzenberg, rt E-Mail: vg@landstuhl.de Trippstadt Öffnungszeiten des Sozialamtes Frau Simone Millgramm-Denzer 0631/369-2224 de Montag - Mittwoch, Freitag von 08.30 - 12.00 Uhr, nachmittags e-Mail: pikaiserslautern2@polizei.rlp.de geschlossen. Donnerstag von 08.00 - 18.00 Uhr durchgehend für Bann, Hauptstuhl, Kindsbach, Landstuhl, Mittelbrunn, än Oberarnbach Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes Herr Achim Opp 06371/9229-230 Bahnstraße 80, Landstuhl E-Mail: pilandstuhl@polizei.rlp.de ge Montag - Mittwoch von08.30 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag von 08.00 - 18.00 Uhr Verbandsgemeindewerke/ Freitag von 08.30 - 12.00 Uhr Stadtwerke Landstuhl Öffnungszeiten des Standesamtes Öffnungszeiten „Alte Rentei“, Kirchenstraße 41 Bahnstraße 80, Landstuhl Montag-Mittwoch, Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, nachmittags Montag - Mittwoch von 8.30 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 16.00 Uhr geschlossen. Donnerstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchgehend. Donnerstag von 8.00 - 18.00 Uhr Freitag von 8.30 - 12.00 Uhr Sprechstunden der Verwaltung in den So finden Sie uns im Internet: Ortsgemeinden www.verbandsgemeindewerke-landstuhl.de att--19.30 www.stadtwerke-landstuhl.de Krickenbach: Di. 09.00 - 09.45 Uhr t s t18.30 Mi. 18.30 Uhr E-Mail-Adresse in allen Angelegenheiten: nich Mo. 17.00 - 18.00 Uhr Linden: Mi. 10.00 - 10.45 Uhr Mo. 19.30 Uhr werke@landstuhl.de en Queidersbach: Mi. 11.00 - 11.45 Uhr Bereitschaftsdienst der Verbandsgemeindewerke Schopp: Stelzenberg: fi n d Di. 10.00 - 10.45 Uhr Mi. 09.00 - 09.45 Uhr Mi. 17.00 - 18.00 Uhr Di. 17.00 - 18.00 Uhr und Stadtwerke Landstuhl Trippstadt: Di. 11.00 - 11.45 Uhr Di. 18.30 - 19.30 Uhr Wasserversorgung in der gesamten Verbandsgemeinde Landstuhl ��������������������������������������������������������������������������������������������������Tel.: 06371/912250 Sprechstunden des Schiedsmanns Abwasserentsorgung in den Ortsgemeinden Bann, Hauptstuhl, nach Vereinbarung über Telefon 063 71 /83-111. Kindsbach, Mittelbrunn, Oberarnbach und der Sickingenstadt Land- stuhl�����������������������������������������������������������������������������������������Tel.: 06371/912250 Sprechstunde der Gleichstellungsbeauftragten der Abwasserentsorgung in den Ortsgemeinden Krickenbach, Linden, Verbandsgemeinde Landstuhl Silke Wallé Queidersbach, Schopp, Stelzenberg und Trippstadt (WVE Stadtent- Jeden letzten Donnerstag im Monat, 17.00 - 18.00 Uhr, Rathaus, Kai- wässerung)���������������������������������������������������������������������������� Tel.: 0631 / 3723-0 serstraße 49, Landstuhl, Zimmer 127 (1. OG) oder nach telefonischer Vereinbarung Tel. 06371 / 83110 - gleichstellung-vglandstuhl@web.de Rufbereitschaft der Versorgungswerke Stromversorgung in der gesamten Verbandsgemeinde Landstuhl Sprechstunde des Beirates für Migration und (Pfalzwerke Netz AG)�������������������������������������������������������Tel.: 0800 / 7977777 Integration des Landkreises Kaiserslautern Öffnungszeiten CUBO Die Sprechstunden des Beirates für Migration und Integration des Landkreises Kaiserslautern finden jeden Donnerstag von 16:00 bis 18:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung unter Montag bis Donnerstag: l oss 10.00 - 22.00 Uhr en 0159/04094168 oder 0631/7105-414 mit Herrn Sofronios Spytalima- kis in der Kreisverwaltung Kaiserslautern, Lauterstraße 8, 67657 Kai- Freitag bis Samstag: ge s Sonn- und Feiertage: c h 10.00 - 23.00 Uhr 10.00 - 20.00 Uhr serslautern, Zimmer 120 statt. Tel. 06371/130571, www.cubo-sauna.de
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 3 Ausgabe 13/2020 - Mittwoch, 25. März 2020 nach Satz 1 Nr. 1, 3, 5, 7, 8 und 9 ist ab Inkrafttreten dieser Verordnung Verbandsgemeinde bis zum Ablauf des 19. April 2020 die Öffnung an allen Sonn- und Feier- tagen in der Zeit von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr für den Verkauf von Waren zulässig. (3) Dienstleister und Handwerker sind befugt, ihre Tätigkeit weiterhin auszuüben, sofern die Einhaltung der erforderlichen Schutzmaßnah- men gewährleistet ist; dies gilt auch für Dienstleistungen, bei denen Öffentliche Bekanntmachungen der Mindestabstand zwischen Personen kurzfristig unterschritten wird (beispielsweise zur Anlieferung, Aushändigung oder Überbringung von Waren). Für Dienstleistungen, die für die Versorgung der Bevölkerung Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung notwendig sind (beispielsweise Optiker, Flörgeräteakustiker, medizini- sche Fußpflege, Integrationshelfer, Physiotherapeuten), wird ein Unter- Rheinland-Pfalz schreiten des Mindestabstands zwischen Personen zugelassen. (4) Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung (3. CoBeLVO) vom 23. März 2020 der notwendigen hygienischen Anforderungen geöffnet. Aufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 (5) Bietet eine Einrichtung neben den in Absatz 2 Satz 1 genannten des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt Waren oder Dienstleistungen weitere Waren oder Dienstleistungen an, geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I ist dies zulässig, soweit das weitere Waren- oder Dienstleistungsange- S. 148), in Verbindung mit § 1 Nr. 1 der Landesverordnung zur Durch- bot nicht den Schwerpunkt des Verkaufs oder Angebots bildet. führung des Infektionsschutzgesetzes vom 10. März 2010 (GVBI. S. 55), (6) Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt. zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 15. Oktober 2012 (GVBI. S. Dies gilt auch für den Betrieb von Wohnmobilstell- und Campingplät- 341), BS 2126-10, wird verordnet: zen. Im Übrigen sind die notwendigen hygienischen Anforderungen zu Teil 1 beachten. Schließung von Einrichtungen, Durchführung §2 von Veranstaltungen, Untersagt sind Ansammlung von Personen und Aufenthalt im öffentlichen Raum 1. Zusammenkünfte von Religions- und Glaubensgemeinschaften, ins- §1 besondere in Kirchen, Moscheen und Synagogen, (1) Es sind geschlossen: 2. Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeitein- richtungen, 1. Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen, 3. die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschu- 2. Restaurants, Speisegaststätten, Mensen, Kantinen, Cafes und len und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im ähnliche Einrichtungen (jeweils Innen- und Außengastronomie), außerschulischen Bereich sowie 3. Eisdielen, Eiscafes und ähnliche Einrichtungen (jeweils Innen- 4. Reisebusreisen. und Außengastronomie), §3 4. Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser, Museen, Bibliotheken und Die Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art ist untersagt. ähnliche Einrichtungen, §4 (1) Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer- 5. Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und weiteren nicht im Haushalt lebenden Person und im Kreis der Ange- Angebote von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spe- hörigen des eigenen Hausstands zulässig. Zu anderen als den in Satz zialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen, 1 genannten Personen ist in der Öffentlichkeit, wo immer möglich, ein Internetcafes und ähnliche Einrichtungen, Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. 6. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen, Dem nicht in häuslicher Gemeinschaft lebenden Elternteil ist es erlaubt, 7. der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten sein Umgangsrecht weiterhin auszuüben Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Sau- (2) Jede übrige, über Absatz 1 Satz 1 hinausgehende Ansammlung von Personen (Ansammlung) ist vorbehaltlich des Selbstorganisationsrechts nen, Thermen, Solarien, Wellnessanlagen, Sportboothäfen und des Landtags und der Gebietskörperschaften untersagt. Ausgenommen ähnliche Einrichtungen, sind Ansammlungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicher- 8. Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center heit und Ordnung oder Daseinsvorsorge zu dienen bestimmt sind. und ähnliche Einrichtungen, (3) Ansammlungen aus geschäftlichen, beruflichen oder dienstlichen 9. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege, bei denen Anlässen, bei denen Personen unmittelbar Zusammenarbeiten müssen, der Mindestabstand von 1,5 Metern von Mensch zu Mensch nicht einschließlich der erforderlichen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher eingehalten werden kann, insbesondere Friseure, Tattoostudios, und forstwirtschaftlicher Flächen, sowie aus prüfungs- oder betreu- Piercingstudios, Nagelstudios, Kosmetiksalons, Massagesalons ungsrelevanten Gründen sind unter Beachtung der notwendigen hygi- enischen Anforderungen zulässig. Gleiches gilt für Ansammlungen, bei und ähnliche Einrichtungen, denen Personen bestimmungsgemäß zumindest kurzfristig Zusammen- 10. Fahrschulen (einschließlich Fahrschulprüfungen in Räumlichkei- kommen müssen (beispielsweise im öffentlichen Personennahverkehr, ten des Technischen Überwachungsvereins - TÜV -) und ähnliche Fahrten im Gelegenheitsverkehr zwischen Wohn- und Arbeitsstätte Einrichtungen, oder in Fahrgemeinschaften) sowie ehrenamtliches Engagement zur 11. Spielplätze und ähnliche Einrichtungen. Versorgung der Bevölkerung. Abhol-, Liefer- und Bringdienste sind weiterhin zulässig; in Einrichtun- (4) Bestattungen im engsten Familienkreis sind zulässig. gen des Satzes 1 Nr. 2 sind der Straßenverkauf und der Verkauf zur Mit- (5) Die Durchführung von Blutspendeterminen und das Betreiben von nahme verzehrfertiger Speisen und Getränke zulässig. In Einrichtungen, Blutspendediensten ist weiterhin zulässig. Dabei sind die unter Beach- die nach den Bestimmungen dieser Verordnung nicht geschlossen sind, tung der Pandemielage angepassten besonderen hygienischen Vor- sind Angebote für einen Verzehr vor Ort nicht zulässig. kehrungen zu treffen und es ist sicherzustellen, dass Spender, die einen Anhalt für einen Infekt bieten, bereits zu Beginn erkannt werden und (2) Absatz 1 gilt nicht für keinen Termin erhalten oder die Einrichtung umgehend verlassen. 1. Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Getränkemärkte, Droge- Teil 2 rien, Entfall von Unterricht und Betreuungsangeboten 2. Verkaufsstände auf Wochenmärkten, deren Warenangebot den §5 zulässigen Einzelhandelsbetrieben entspricht, (1) An allen Schulen von Rheinland-Pfalz entfallen sämtliche regulären Schulveranstaltungen, insbesondere der Unterricht sowie die regulä- 3. Apotheken, Sanitätshäuser, ren Betreuungsangebote. 4. Tankstellen, (2) An allen Kindertageseinrichtungen entfallen die regulären Betreu- 5. Banken und Sparkassen, Poststellen, ungsangebote. 6. Reinigungen, Waschsalons, §6 7. Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, (1) In den Fällen, in denen eine häusliche Betreuung nicht oder nur teil- weise möglich ist, können Eltern und andere sorgeberechtigte Perso- 8. Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, nen eine Notfallbetreuung in Kindertagesstätten in Anspruch nehmen. 9. Großhandel. Einrichtungen nach § 5 haben im Sinne einer Notversorgung Kinder zu Eine Öffnung der in Satz 1 genannten Einrichtungen erfolgt unter Auf- betreuen (Notfallbetreuung), es sei denn, sie wurden durch Einzelverfü- lagen zur Hygiene (beispielsweise durch Bereitstellung von Desinfekti- gung geschlossen. Die Notfallbetreuung kommt vor allem für folgende onsmittel, Schutzscheiben für Kassenpersonal) und zur Steuerung des Personen infrage: Zutritts (beispielsweise durch Einlasskontrollen), um Ansammlungen von Personen vor oder in den Einrichtungen zu vermeiden. Darüber hin- 1. Kinder in Förderschulen und Kindertagesstätten mit heilpädago- aus ist zu gewährleisten, dass der Mindestabstand zwischen Personen gischem Angebot, soweit deren Betrieb für die Betreuung und 1,5 Metern beträgt und sich in der Einrichtung insgesamt höchstens Versorgung besonders beeinträchtigter Kinder und Jugendlicher eine Person pro 10 qm Einrichtungsfläche befindet. Für Einrichtungen unverzichtbar ist,
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 4 Ausgabe 13/2020 - Mittwoch, 25. März 2020 2. Kinder, deren Eltern zu Berufsgruppen gehören, deren Tätig- oder einem Toilettengang zu einem kurzzeitigen Kontakt mit der dorti- keiten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und gen Bevölkerung gekommen ist. Ordnung des Staates und der Grundversorgung der Bevölke- (3) Jede Patientin, jeder Patient, jede Bewohnerin, jeder Bewohner, jede rung notwendig sind, und zwar derzeit unabhängig davon, ob oder jeder Betreute einer Einrichtung darf nur eine Besucherin oder ein oder beide Elternteile diesen Berufsgruppen angehören. Zu einen Besucher, die nicht zu dem in Absatz 1 genannten Personenkreis zählen, pro Tag für je eine Stunde empfangen. Dies gilt nicht für Kinder diesen Gruppen zählen zum Beispiel Angehörige von Gesund- unter 16 Jahren sowie für Menschen mit erkennbaren Atemwegsinfek- heits- und Pflegeberufen, Polizei, Rettungsdienste, Justiz und tionen. Justizvollzugsanstalten, Feuerwehr, Lehrkräfte, Erzieherinnen (4) Die Einrichtungen können, im Einzelfall auch unter Auflagen, Aus- und Erzieher oder Angestellte von Energie- und Wasserversor- nahmen zulassen, wenn ein besonderes berechtigtes Interesse vorliegt. gung. Dieser Katalog ist nicht abschließend. Für die Versorgung Sofern Ausnahmen zugelassen werden, muss dennoch durch entspre- der Bevölkerung wichtig können auch andere Berufsgruppen chende Maßnahmen sichergestellt werden, dass Mitarbeiterinnen und sein, zum Beispiel Angestellte in der Lebensmittelbranche, Land- Mitarbeiter sowie andere Personen in den jeweiligen Einrichtungen wirte oder Erntehelfer, Mitarbeiter von Banken und Sparkassen nicht gefährdet werden. oder bei Medienunternehmen. (1) Den anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 3. berufstätige Alleinerziehende und andere Sorgeberechtigte, Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ist die Beschäftigung die auf eine Betreuung angewiesen sind und keinerlei andere und Betreuung von Menschen mit Behinderungen, die Leistungen der Betreuungslösung finden (Härtefälle). Eingliederungshilfe nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch Dabei ist darauf zu achten, dass der Zweck der Verordnung nicht oder vergleichbaren Leistungsgesetzen erhalten, untersagt. Den Nutze- rinnen und Nutzern ist das Betreten der Einrichtung untersagt. Diese beeinträchtigt wird. Regelungen gelten auch für Zuverdienstprojekte und andere Leistungs- (2) Soweit Schülerinnen und Schüler in der Notfallbetreuung in den anbieter. Schulen sind, wird dort ein an die Situation angepasstes pädagogisches (2) Absatz 1 gilt auch für Tagesförderstätten und Tagesstätten für psy- Angebot stattfinden. Für alle anderen Schülerinnen und Schüler muss chisch kranke Menschen. eine Versorgung mit Lernmaterialien zum häuslichen Studium organi- (3) Absatz 1 gilt ebenso in den Sozialpädiatrischen Zentren, den ange- siert werden. Diese kann über digitale oder analoge Unterstützungsan- schlossenen Frühförderstellen sowie Autismus-Therapiezentren. Medi- gebote erfolgen. zinisch unabweisbar notwendige Behandlungen dürfen durchgeführt (3) Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher, die in diesen Einrich- werden. In diesen Fällen gilt das in Absatz 1 geregelte Betretungsverbot tungen arbeiten und für die aufgrund einer Vorerkrankung ein erhöhtes nicht. Risiko einer COVID-19- Infektion besteht, sollen, nach Rücksprache mit (4) Wenn der individuell notwendige Unterstützungsbedarf der Nut- ihren Ärztinnen und Ärzten sowie der zerinnen und Nutzer von anerkannten Werkstätten für behinderte Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, in dieser Zeit nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz erscheinen. Sie können ihre Dienstpflicht am häus- Menschen nach § 219 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, lichen Arbeitsplatz verrichten. Tagesförderstätten oder Tagesstätten für psychisch kranke Menschen (4) Personen, die bereits infiziert sind oder die sich in einem Gebiet nicht anderweitig gewährleistet werden kann, ist ein Notdienst einzu- aufgehalten haben, das vom Robert Koch-Institut im Zeitpunkt des richten. In diesen Fällen gilt das in Absatz 1 geregelte Betretungsverbot Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war oder innerhalb von 14 nicht. Tagen danach als solches ausgewiesen worden ist und die sich nicht (5) Den Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken nach § 51 des bereits mindestens 14 Tage außerhalb eines Risikogebiets aufgehalten Neunten Buches Sozialgesetzbuch ist die Durchführung aller berufli- haben oder geheilt sind, dürfen keine Notfallbetreuung nach Absatz 1 chen Maßnahmen untersagt. in Anspruch nehmen. Teil 4 Teil 3 Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen Einschränkung der Besuchsrechte für §9 Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen (1) Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan des Landes Rheinland- §7 Pfalz 2019- 2025 aufgenommen sind, die Universitätsmedizin der (1) Besucherinnen und Besucher, die Kontaktpersonen der Kategorien I Johannes Gutenberg-Universität Mainz und Krankenhäuser mit Ver- und II entsprechend der Definition durch das Robert Koch-Institut sind sorgungsvertrag nach § 109 SGB V, Einrichtungen der Vorsorge und oder die bereits infiziert sind oder die sich in einem Gebiet aufgehalten Rehabilitation der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen haben, das vom Robert Koch- Institut im Zeitpunkt des Aufenthalts als Unfallversicherung und solche mit Versorgungsvertrag nach § 111 und Risikogebiet ausgewiesen war oder innerhalb von 14 Tagen danach als § 111 a SGB V sowie Privatkliniken mit Zulassung nach § 30 der Gewer- solches ausgewiesen worden ist und die sich nicht bereits mindestens beordnung (GewO) haben, soweit medizinisch vertretbar, alle planba- 14 Tage außerhalb eines Risikogebietes aufgehalten haben, dürfen fol- ren Behandlungen zurückzustellen oder zu unterbrechen, um möglichst gende Einrichtungen nicht betreten: umfangreiche Kapazitäten für die Versorgung von Patientinnen und Patienten im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARSCoV-2 (COVID- 1. Einrichtungen nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 und 3 bis 7 sowie § 36 Abs. 1 19) vorzuhalten. Die Behandlung von Notfällen ist zu gewährleisten. Nr. 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG); dies gilt insbesondere Es gilt die Definition von Krankenhausstandorten gemäß der Vereinba- für Hospize, rung nach § 2a Abs. 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG). 2. Einrichtungen der Pflege nach § 71 Abs. 2 des Elften Buches Sozi- (2) Ausgenommen von der Verpflichtung nach Absatz 1 sind Kran- algesetzbuch, kenhäuser und Einrichtungen, die ausschließlich ein psychiatrisch- 3. Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen im Sinne des § psychotherapeutisches oder psychosomatisch-psychotherapeutisches 2 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, in denen Leis- Versorgungsangebot Vorhalten. Soweit medizinisch vertretbar sollen tungen der Eingliederungshilfe über Tag und Nacht erbracht diese Einrichtungen ihr Angebot zum Schutz der Patientinnen und Pati- werden, enten, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Allgemeinheit 4. betreute Wohngruppen für pflegebedürftige volljährige Men- ebenfalls reduzieren. schen nach § 5 Satz 1 Nr. 1 des Landesgesetzes über Wohnfor- (3) Der Betrieb von Einrichtungen nach § 111a SGB V ist in der gesetz- men und Teilhabe (LWTG) vom 22. Dezember 2009 (GVBI. S. 399, lich vorgesehenen Funktion einzustellen. Die Kapazitäten sind für die stationäre Behandlung von Krankenhauspatientinnen und -patienten BS 217-1) in der jeweils geltenden Fassung, vorzuhalten. 5. betreute Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen und Teil 5 mit Vorerkrankungen nach § 5 Satz 1 Nr. 1 LWTG, Einreise aus Risikogebieten 6. Einrichtungen nach § 5 Satz 1 Nr. 2 für volljährige Menschen mit § 10 Intensivpflegebedarf oder schweren kognitiven Einschränkun- (1) Fahrten und Reisen aus einem durch das Robert-Koch-Institut gen, für COVID-19 erklärten Internationalen Risikogebiet oder besonders 7. Einrichtungen des betreuten Wohnens nach § 5 Satz 1 Nr. 3 betroffenen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (RKI-Risikogebiet) LWTG für volljährige Menschen mit Behinderungen und mit Vor- in das Gebiet oder Transit durch das Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz erkrankungen, sind mit Ausnahme der Fahrten zum Ort einer Beschäftigung oder zum 8. Wohneinrichtungen für ältere Menschen nach § 5 Satz 1 Nr. 4 Wohnsitz untersagt. (2) Bei Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Tätigkeits- oder Beschäftigungs- LWTG, ort ist die ausgefüllte und unterschriebene Pendlerbescheinigung der 9. Einrichtungen der Kurzzeitpflege nach § 5 Satz 1 Nr. 6 LWTG und Bundespolizei mitzuführen, bei Fahrten mit einem Kraftfahrzeug ist die 10. Einrichtungen nach § 5 Satz 1 Nr. 7 LWTG, die einem unter Num- Pendlerkarte gut sichtbar hinter der Frontscheibe auszulegen. Es sind mer 4 bis 9 beschriebenen Personenkreis entsprechen. nur solche Fahrten gestattet, die bei vernünftiger Betrachtung geeignet (2) Eine kurzzeitige Anwesenheit in einem Risikogebiet, beispielsweise sind, die Arbeitsstelle oder die Wohnung möglichst schnell und sicher im Rahmen einer Durchreise, gilt nicht als Aufenthalt nach Absatz 1, zu erreichen. Unterbrechungen der Fahrten, insbesondere zu Einkaufs- selbst wenn es dabei etwa bei einem Tankvorgang, einer Kaffeepause oder Freizeitzwecken, sind untersagt.
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 5 Ausgabe 13/2020 - Mittwoch, 25. März 2020 Teil 6 VI. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenom- Allgemeinverfügungen men ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen § 11 für den Verzehr zu Hause. Allgemeinverfügungen der Kreisverwaltungen, in kreisfreien Städten VII. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Fri- der Stadtverwaltungen als Kreisordnungsbehörden, die nach dem 13. März 2020 zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 nach dem seure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und Infektionsschutzgesetz erlassen worden sind, werden durch diese Ver- ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich ordnung ersetzt und sind zurückzunehmen. Nach Inkrafttreten dieser eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Verordnung sind Aligemeinverfügungen der Kreisverwaltungen, in Behandlungen bleiben weiter möglich. kreisfreien Städten der Stadtverwaltungen als Kreisordnungsbehörden, VIII. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikums- im Einvernehmen mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit verkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und und Demografie zu erlassen. wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher Teil 7 umzusetzen. Schlussbestimmungen IX. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens § 12 zwei Wochen haben. Auf die Straf- und Bußgeldvorschriften des 15. Abschnitts des Infekti- onsschutzgesetzes wird hingewiesen. Bund und Länder werden bei der Umsetzung dieser Einschränkun- § 13 gen sowie der Beurteilung ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten. Es werden aufgehoben: Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderhei- 1. der Erlass des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und ten oder epidemiologischen Lagen in den Ländern oder Landkreisen Demografie vom 13. März 2020 zum Erlass von Allgemeinverfügungen bleiben möglich. zum Entfall von Unterricht und Betreuungsangeboten im Zuge der Aus- Bund und Länder sind sich darüber im Klaren, dass es sich um sehr breitung des Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19), einschneidende Maßnahmen handelt. Aber sie sind notwendig und 2. der Erlass des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und sie sind mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit Demografie vom 16. März 2020 zum Erlass von Allgemeinverfügungen zur Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und der Bevölkerung verhältnismäßig. Behinderteneinrichtungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regie- SARSCoV-2 (COVID-19), rungschefs der Länder danken insbesondere den Beschäftigten im 3. der Erlass des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gesundheitssystem, im öffentlichen Dienst und in den Branchen, die Demografie vom 17. März 2020 zu weiteren kontaktreduzierenden das tägliche Leben aufrecht erhalten sowie allen Bürgerinnen und Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2 -Infektionen Bürgern für Ihr Verantwortungsbewusstsein und Ihre Bereitschaft, in Rheinland-Pfalz, sich an diese Regeln zu halten, um die Verbreitung des Coronavirus 4. die Erste Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 19. weiter zu verlangsamen. März 2020 (GVBI. S. 73) und 5. die Zweite Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 20. März 2020 (GVBL. S. 78). Sonstige amtliche Mitteilungen § 14 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft. Der Einreicher ist für die vom ihm an das Amtsblatt zur Veröffentli- Mainz, den 23. März 2020 chung eingereichten Inhalte selbst verantwortlich. Der Einreicher stellt die Verbandsgemeinde Landstuhl von allen Ansprüchen Die Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie frei, die Dritte gegen die Verbandsgemeinde Landstuhl wegen der Verletzung eigener Rechte durch Inhalte des Einreichers Besprechung der Bundeskanzlerin geltend machen. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme durch Dritte ist der Einreicher zum Ersatz des Schadens verpflich- mit den Regierungschefinnen und tet, der der Verbandsgemeinde Landstuhl dadurch entsteht. Regierungschefs der Länder Dazu zählen auch Kosten der Rechtsverfolgung. am 22. März 2020 Coronavirus-Infektionen Die Verbandsgemeinde Landstuhl Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungs- verpachtet das Kiosk im Warmfreibad chefs der Länder fassen folgenden Beschluss: Die rasante Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in den ver- Trippstadt gangenen Tagen in Deutschland ist besorgniserregend. Wir müssen Die Verbandsgemeinde Landstuhl verpachtet ab der kommenden alles dafür tun, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu Badesaison den Kiosk im Warmfreibad in Trippstadt. Es handelt verhindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. sich hierbei um einen geräumigen Kiosk mit großem Komfort. Auf Dafür ist die Reduzierung von Kontakten entscheidend. der anschließenden Freifläche befinden sich rund 110 Sitzplätze, Bund und Länder verständigen sich auf eine Erweiterung der am 12. etwa die Hälfte davon überdacht. März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte: Das Warmfreibad wurde im Jahr 2016 modernisiert und zählte in I. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte der Saison 2019 rd. 40.000 Badegäste. zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Interessenten bewerben sich bitte schriftlich bei der Verbands- II. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den gemeindeverwaltung Landstuhl, Kaiserstraße 49, 66849 unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindes- Landstuhl oder per E-Mail an heike.jonderko@landstuhl.de. tens 1,5 m einzuhalten. Bei Fragen können Sie sich telefonisch an Frau Jonderko unter der III. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer Rufnummer 06371 – 83458 wenden. weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. IV. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfun- Sprechstunden der Verwaltung in den gen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben Ortsgemeinden selbstverständlich weiter möglich. Die Sprechstunden der Verwaltung in den Ortsgemeinden finden V. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Woh- aufgrund der aktuellen Situation bis auf weiteres nicht statt. nungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der erns- ten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Wir hoffen auf ihr Verständnis. Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden Ihre Verbandsgemeindeverwaltung und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sankti- oniert werden.
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 6 Ausgabe 13/2020 - Mittwoch, 25. März 2020 Tourist-Information Urlaubsregion Landstuhl Tourist-Information Landstuhl Öffnungszeiten Tourist-Information Luftkurort Trippstadt Oktober-März: Öffnungszeiten en Mo., Di., Mi., Do., Fr. ��������������09:00 Uhr - 12:00 Uhr Mo., Di., Mi., Do., Fr. �������������������������������������������������08:00 Uhr - 12:00 Uhr e s c h l oss Mo., Di., Do., Fr. �����������������������13:00 Uhr - 16:00 Uhr Mo., Di., Do., Fr. ��������������������������������������������������������� 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Sa. geschlossen Öffnungszeiten April-September: g Samstag ��������������������������������������nur von Mai bis September geöffnet Tourist Information Mo., Di., Mi., Do., Fr., Sa. �����09:00 Uhr - 12:00 Uhr Luftkurort Trippstadt Mo., Di., Do., Fr. �����������������������13:00 Uhr - 16:00 Uhr Hauptstraße 26, 67705 Trippstadt Weitere Informationen: Tel.: 06306/3 41, Fax: 06306/15 29 Tourist-Information der Verbandsgemeinde Land- info@trippstadt.de stuhl www.trippstadt.de Hauptstraße 3 a, 66849 Landstuhl Urlaubsregion Landstuhl - Büro Trippstadt Tel. 06371/13 000 12 Hauptstraße 22, 67705 Trippstadt tourismus@vglandstuhl.de Tel.: 06306/99 23 961 www.landstuhl.de touristik.trippstadt@vglandstuhl.de Mitteilung der Tourist-Information Aufgrund der aktuellen Coronakrise werden folgende Veranstaltungen abgesagt: 13.-17.04.2020 - Osterwanderwoche 26.04.2020 - Natursportopening in Johanniskreuz 21.06.2020 - Autofreier Raderlebnistag „Wallhalbrad“ Zudem werden alle, von der Tourist-Information der VG Landstuhl organisierten, öffentlichen Gästeführungen bis auf weiteres abgesagt. Ebenso wird die Tourist-Information der VG Landstuhl ab 18.03.2020 bis auf weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Wir danken für Ihr Verständnis. Aus unserer Feuerwehr Jugendfeuerwehren Einheit Tag Uhrzeit / Ort Übungen unserer Kindsbach jeden Freitag 18.00-20.00 Uhr, Feuerwache Wehreinheiten Kindsbach.Willkommen sind alle Jugendliche zwischen Die Übungen unserer Wehreinheiten 10 und 16 Jahren aus den finden wie folgt statt: Ortsgemeinden Bann, Hauptstuhl, Kindsbach, Mit- telbrunn und Oberarnbach Aktive Krickenbach Jeden Mittwoch 17.30-18.30 Uhr, Feuerwache Einheit Tag Uhrzeit /Ort Krickenbach Bann Jeden Montag ab 19.00 Uhr, Feuerwache Bann Landstuhl Jeden Freitag 18.00-20.00 Uhr, Feuerwache Landstuhl.Willkommen sind Hauptstuhl Jeden Mittwoch ab 19.00 Uhr, Feuerwache alle Jugendliche zwischen Hauptstuhl 10 und 16 Jahren aus der ttJeden Mittwoch Kindsbach Jeden Montag ab 19.00 Uhr, Feuerwache Sickingenstadt Landstuhl Kindsbach s t a ht Linden ab 18.00 Uhr, Feuerwache ic Krickenbach Jeden Mittwoch ab 19.00 Uhr, Feuerwache nn Krickenbach Linden Landstuhl Jeden Dienstag n ab 19.00 Uhr, Feuerwache d e Queidersbach Jeden Mittwoch 18.00-20.00 Uhr, Feuerwache Landstuhl fi Queidersbach Linden Jeden Montag ab 18.30 Uhr, Feuerwache Schopp Jeden zweiten 17.30-19.30 Uhr, Feuerwache Linden Dienstag Schopp Mittelbrunn Jeden Mittwoch ab 19.00 Uhr, Feuerwache Mittelbrunn Stelzenberg Jeden zweiten 18.00-19.00 Uhr, Feuerwache Donnerstag Stelzenberg Oberarnbach Jeden Mittwoch ab 18.30 Uhr, Feuerwache Oberarnbach Trippstadt Jeden Mittwoch 18.00-20.00 Uhr, Feuerwache Queidersbach Jeden Montag ab 19.00 Uhr, Feuerwache Trippstadt Queidersbach Schopp Jeden zweiten ab 18.30 Uhr, Feuerwache Mittwoch Schopp Bambinifeuerwehr Stelzenberg Jeden Mittwoch ab 19.00 Uhr, Feuerwache Einheit Tag Uhrzeit / Ort Stelzenberg Trippstadt Jeden Montag ab 20.00 Uhr, Feuerwache Queidersbach Jeden Mittwoch 18.00-19.30 Uhr, Feuerwache Trippstadt Queidersbach
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