AmtsblAtt der Stadt Bad Schandau und der Gemeinden Rathmannsdorf, Reinhardtsdorf-Schöna

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AmtsblAtt der Stadt Bad Schandau und der Gemeinden Rathmannsdorf, Reinhardtsdorf-Schöna
AmtsblAtt
                                                      der Stadt Bad Schandau
                                                      und der Gemeinden Rathmannsdorf,
                                                     Reinhardtsdorf-Schöna

  Jahrgang 2019
            2017                                   Bad Schandau · Krippen · Ostrau · Porschdorf · Postelwitz · Prossen
  Donnerstag,  denmonat
  Freitag, den XX. 18. April
                         20172019                 Schmilka · Waltersdorf · Rathmannsdorf · Wendischfähre
  Nummer 81                                      Reinhardtsdorf · Schöna · Kleingießhübel

             Der Osterbrunnen Am Klingborn in Porschdorf wurde liebevoll hergerichtet von André Kaden,
                            Volkmar Müller und Ralph Petters. Foto: Stadt Bad Schandau
        Wir wünschen unseren Einwohnern aus der Verwaltungsgemeinschaft Bad Schandau,
     Rathmannsdorf und Reinhardtsdorf-Schöna ein schönes Osterfest und erholsame Feiertage.
                Thomas Kunack            Uwe Thiele                   Olaf Ehrlich
                Bürgermeister            Bürgermeister                Bürgermeister
                Bad Schandau             Rathmannsdorf                Reinhardtsdorf-Schöna

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AmtsblAtt der Stadt Bad Schandau und der Gemeinden Rathmannsdorf, Reinhardtsdorf-Schöna
2                                                       Amtsblatt Bad Schandau                                             Nr. 8/2019

                                                          Öffnungszeiten

    Montag       geschlossen                   Bad Schandauer Kur- und Tourismus GmbH       Mai bis Oktober
    Dienstag     09:00 – 12:00 Uhr und         im Haus des Gastes, Markt 12                 Dienstag - Freitag    14:00 – 17:00 Uhr
                 13:30 – 18:00 Uhr             Montag - Sonntag 09:00 bis 18:00 Uhr         Samstag/Sonntag       10:00 – 17:00 Uhr
    Mittwoch     geschlossen                   Tel.: 035022 900-30, Fax: 900-34             Tel.: 035022 42173
    Donnerstag 13:30 – 16:00 Uhr               E-Mail: info@bad-schandau.de
    Freitag      09:00 – 12:00 Uhr                                                          Öffnungszeiten der
    Tel.:        035022 501-0                  Aktiv Zentrum Sächsische Schweiz             evangelischen-luth.
    Sprechzeiten Bürgeramt                     im Hotel ELBRESIDENZ                         Kirchgemeinde Bad Schandau
    (Pass-, Melde-, Personenstandswesen,       Montag - Sonntag 09:00 bis 18:00 Uhr         Ev.-Luth. Pfarramt, Dampfschiffstr. 1,
    Gewerbe-, Sozialangelegenheiten)           Tel.: 035022 900-50, Fax 900-45              Tel.: 035022 42396, Fax: 500016,
    Rathaus, Erdgeschoss                       E-Mail: aktiv@bad-schandau.de                Öffnungszeiten:
    Montag       09:00 Uhr – 12:00 Uhr                                                      Montag                  9.00 – 11.00 Uhr
    Dienstag     09:00 Uhr – 12:00 Uhr und     OVPS – Servicebüro im                        Dienstag                9.00 – 12.00 Uhr
                 13:30 Uhr – 18:00 Uhr         Nationalparkbahnhof Bad Schandau                                   13.00 – 17.00 Uhr
    Mittwoch     geschlossen                   April                                        Donnerstag              9.00 – 11.00 Uhr
    Donnerstag 07:00 Uhr – 12:00 Uhr und       Montag – Freitag: 08:00 Uhr – 18:00 Uhr
                 13:30 Uhr – 16:00 Uhr                                                      Reinhardtsdorf
                                               Samstag, Sonntag,
    Freitag      09:00 Uhr – 12:00 Uhr                                                      Büro Reinhardtsdorf, Am Viehbigt 78
                                               Feiertag:            09:00 Uhr – 12:30 Uhr
    Tel.:        035022 501-101                                                             Tel.: 035028 80306
                                               &                   13:00 Uhr – 17:00 Uhr
                 und 501-102                   Mai – Oktober                                Montag                14:00 – 16:30 Uhr
                                               Montag – Freitag: 08:00 Uhr – 18:00 Uhr      NationalparkZentrum
    Sprechzeiten der Schiedsstelle             Samstag:          09:00 Uhr – 17:00 Uhr      täglich 9 – 18 Uhr geöffnet
    Rathaus, Zi. 10                            Sonn- und
    Termine nach Vereinbarung unter            Feiertag:         09:00 Uhr – 12:00 Uhr      Diakonie Pirna - Mobile Soziale Bera-
    Tel.: 035028 80158 oder E-Mail:            &                 13:00 Uhr – 17:00 Uhr      tung
    info@familiehappe.de                       Tel.: 035022 412-47, Fax 412-48              Mobiltel.: 0163 3938320 - Ansprechpart-
                                               E-Mail: nationalparkbahnhof@ovps.de          nerin Frau Pischtschan
    Sprechzeiten Bürgerpolizist                                                             auf dem Marktplatz in Bad Schandau:
    Polizeistandort Bad Schandau,              Stadtbibliothek Bad Schandau
                                               im Haus des Gastes, 1. Etage                 donnerstags            14.00 – 16.00 Uhr
    Lindenallee 5
    Mobiltel.: 0172 7962474                                                                 nächste Termine: 02.05., 09.05., 16.05.,
                                               Montag, Dienstag        09:00 – 12:00 Uhr    23.05.
    E-Mail: peter.palm@polizei.sachsen.de
                                               und                     13:00 – 18:00 Uhr    Im Notfall bitte die oben stehende Tele-
    Polizeirevier Sebnitz, Tel.: 035971 850    Mittwoch                13:00 – 18:00 Uhr    fonnummer anrufen!
                                               Freitag                 09:00 – 12:00 Uhr
    Sprechzeiten der Städtischen Woh-
                                               und                     13:00 – 17:00 Uhr    Toskana Therme Bad Schandau
    nungsgesellschaft Pirna mbH
    im Rathaus Bad Schandau, Zi. 11            Tel.: 035022 90055                           Montag - Donnerstag,
    jeden 2. Dienstag des Monats                                                            Sonntag              10:00 – 22:00 Uhr
    von 14:00 bis 16:00 Uhr,                   Öffnungszeiten Museen und Ausstellungen      Freitag und Samstag 10:00 – 24:00 Uhr
    ansonsten erreichbar unter                 Museum Bad Schandau
    Tel.: 03501 552-126                        Erich-Wustmann-Ausstellung
                                               April
                                               Dienstag - Sonntag 14:00 – 17:00 Uhr

                                                    Sonstige Informationen

    Wasserbehandlung Sächsische Schweiz GmbH                          ENSO NETZ mit neuen Kontaktdaten
    Bereitschaftsdienst Abwasser - Bad Schandau                       Service-Telefon              0800 0320010 (kostenfrei)
    Telefon:                 035022 42433 oder 0172 3527547          E-Mail service-netz@enso.de
    Trinkwasserzweckverband Taubenbach                                Internet www.enso-netz.de
    Bereitschaftsdienst Trinkwasser - Krippen                         Die neuen Störungsnummer lauten:
    Telefon:                 035021 68941 oder 0170 9042291          Gasstörung                                   0351 50178880
    Bereich Zweckverband Wasserversorgung Pirna/Sebnitz               Stromstörung                                 0351 50178881
    (ZVWV)                                                            Die bekannten Kontaktdaten der ENSO Energie Sachsen Ost
    Versorgungsgebiet Bad Schandau                                    AG gelten weiterhin:
    Geschäftsstelle Sebnitz, Markt 11, 01855 Sebnitz                  Service-Telefon               0800 6686868 (kostenfrei)
    Tel.:                    035971 80600, Fax: 035971 806099        E-Mail service@enso.de
    info@zvwv.de, www.zvwv.de                                         Internet www.enso.de
    Im Falle von Havarien oder Rohrbrüchen kontaktieren Sie bitte
    die ENSO-Störungsrufnummer Wasser 0351 50178882
AmtsblAtt der Stadt Bad Schandau und der Gemeinden Rathmannsdorf, Reinhardtsdorf-Schöna
Nr. 8/2019                                                Amtsblatt Bad Schandau                                                  3

    Inhalt
    Öffnungszeiten                             Seite 2              Gemeinde Rathmannsdorf                    Seite 11
    Sonstige Informationen                     Seite 2              Gemeinde Reinhardtsdorf-Schöna            Seite 20
    Wichtige Informationen                     Seite 3              Schulnachrichten                          Seite 25
    für alle Gemeinden                                              Lokales                                   Seite 25
    Stadt Bad Schandau                         Seite 5              Kirchliche Nachrichten                    Seite 28

                                       Wichtige Informationen für alle Gemeinden

        Verbrennung pflanzlicher Abfälle                                     Landeskatastrophen-
Die Sächsische Pflanzenabfallverordnung, die unter bestimmten                    schutzübung
Voraussetzungen bislang die Verbrennung pflanzlicher Abfälle                    „Schöna 2019“
in den Monaten April und Oktober ermöglichte, ist am 22. März
2019 außer Kraft getreten (Art. 3 Nr. 2 des Gesetzes zur Ände-
rung des Sächsischen Abfall-Bodenschutzrechtes). Für pflanz-        Am Samstag, dem 24.08.2019, findet die Landeskatastrophen-
liche Abfälle und andere Bioabfälle gelten damit ab sofort und      schutzübung „Schöna 2019“ mit nachfolgendem Übungsszena-
ohne Einschränkungen die Regelungen des europäischen und            rio statt:
des deutschen Abfallrechtes, einschließlich der Satzungen der       „Schon über mehrere Tage hinweg herrscht eine ausgeprägte Un-
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.                           wetterlage mit starken Niederschlägen und Sturm im Bereich der
                                                                    Landeshauptstadt Dresden sowie in den Landkreisen Bautzen und
Zulässige Entsorgungswege für pflanzliche Abfälle und Bioab-        Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
fälle                                                               Die Wetterereignisse haben Störungen bei kritischen Infra-
Die offene Verbrennung von Bioabfällen zum Zwecke der Be-           strukturen, so etwa Stromausfälle, zur Folge, die ihrerseits be-
seitigung ist künftig ausgeschlossen bzw. sie bedarf einer          reits zur Auslösung von Katastrophenalarm in den drei Gebiets-
Zulassung der zuständigen Abfallbehörde (§ 28 Abs. 2 Kreis-         körperschaften geführt haben. Die Rettungs- und Hilfskräfte
laufwirtschaftsgesetz). Grundsätzlich sind diese Abfälle dem        der betroffenen Regionen sind durch viele einzelne Vorfälle aus
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen. Un-         der Unwetterlage bereits außergewöhnlich stark in Anspruch
berührt bleibt aber die Möglichkeit der Besitzer von Bioabfäl-      genommen.
len aus privaten Haushaltungen, diese auf den im Rahmen ihrer       In dieser Situation fährt am 24. August 2019 gegen 17 Uhr ein
privaten Lebensführung genutzten Grundstücken zu verwerten.         EC-Zug mit 300 Passagieren auf seiner Reise in Richtung Prag im
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sollten geeigne-       Elbtal in unmittelbarer Nähe der Grenze zur Tschechischen Re-
te und auch für besondere Aufkommenszeiten (z. B. Frühjahr,         publik in einen Erdrutsch, der offenbar durch die anhaltenden
Herbst, Zeit nach dem Weihnachtsfest) ausreichende Entsor-          Niederschläge ausgelöst wurde und das Gleis verschüttet hat.
gungsmöglichkeiten anbieten.                                        Der Unfall hat einen Massenanfall von Verletzten zur Folge, die
                                                                    nun in topografisch schwieriger Lage aus dem Zug geborgen,
Brauchtumsfeuer                                                     erstversorgt und in umliegende Krankenhäuser abtransportiert
Gegenüber diesem abfallrechtlich begründeten Verbrennungs-          und dort aufgenommen werden müssen.“
verbot wird bei Feuern, die im Zusammenhang mit der Pflege von      Insgesamt werden rund 950 Rettungs- und Hilfskräfte sowie
Brauchtum oder Traditionen in unmittelbarem zeitlichen Zu-          deren jeweilige Führungen in den Übungsverlauf eingebunden
sammenhang zum konkreten Ereignistag (z. B. zu Sankt Martin)        sein. Hinzu kommen 300 Verletztendarsteller sowie Beschäftig-
abgebrannt werden, grundsätzlich davon ausgegangen, dass sie        te von Krankenhäusern und der aus den verschiedensten Grün-
nicht zum Zweck der Verbrennung von Abfällen erfolgen, wenn         den am Geschehen beteiligten Behörden. Die Vollübung im Zuge
dabei verwendete Brennstoffe bewusst oder speziell für das Er-      von „Schöna 2019“ ist die größte der bisher im Freistaat Sachsen
eignis hergestellt werden.                                          durchgeführten Katastrophenschutzübungen.
Beispielsweise dadurch, dass naturbelassenes Holz oder holzi-       Für Anwohner und Gäste des Übungsgebietes, das sich links und
ger Baumschnitt von künstlichen Anhaftungen befreit und für         rechts der Elbe zwischen Gelobtbachmühle und dem Prossener
eine raucharme Verbrennung getrocknet werden. Abfallrecht           Hafen erstreckt, wird es im Übungsverlauf zu Einschränkungen
findet hier insofern keine Anwendung.                               in der Nutzung von Verkehrs- und Wanderwegen kommen. Auch
Allerdings stellt unter Aspekten der Ordnung und öffentlichen       der ÖPNV wird nicht wie gewohnt funktionieren.
Sicherheit auch das Abbrennen von Brauchtums- und Traditions-       Es ist deshalb ratsam, so weit irgend möglich das Übungsge-
feuern im öffentlichen Bereich eine abstrakte Gefahr dar. Inso-     biet während des Übungsverlaufs zu meiden bzw. großräumig
fern haben auf der Grundlage des Sächsischen Polizeigesetzes        zu umfahren oder zu umgehen!
unter anderem die Gemeinden als Ortspolizeibehörden die Mög-
lichkeit, die Zulässigkeit des Abbrennens offener Feuer in örtli-   Detaillierte Informationen erhalten Sie unter:
chen Polizeiverordnungen mit einer Erlaubnispflicht zu regeln.      www.lds.sachsen.de/schoena2019/
AmtsblAtt der Stadt Bad Schandau und der Gemeinden Rathmannsdorf, Reinhardtsdorf-Schöna
4                                                    Amtsblatt Bad Schandau                                                   Nr. 8/2019

    Kostenlose Antragstellung und Beratung                                  Sächsischer Landeswettbewerb
    in allen Angelegenheiten der Deutschen                               Ländliches Bauen 2019 - noch bis zum
              Rentenversicherung                                                 30.04.2019 bewerben
       (BfA, LVA, Knappschaft-Bahn-See)                                 Sächsischer                       STAATSMINISTERIUM
                                                                                                            FÜR UMWELT UND
                                                                        Landeswettbewerb 2019               LANDWIRTSCHAFT
Nächste Termine:                                                        Ländliches Bauen
Donnerstag, 25.04.2019, 09:00 bis 14:00 Uhr
Montag, 13.05.2019, 09:00 bis 14:00 Uhr
Voranmeldung unter der Telefonnummer 035022 501-125 im
Rathaus erforderlich.

Jeanine Bochat, gewählte ehrenamtliche Versichertenberaterin
der dt. Rentenversicherung, nimmt Anträge für Renten (Alters-
renten, Renten wegen Erwerbsminderung, Weitergewährungs-
anträge, Hinterbliebenenrenten) entgegen und berät Sie dazu.
Zu diesen Terminen bringen Sie bitte alle notwendigen Unter-       Noch bis zum 30. April 2019 können sich Interessierte mit ihren
lagen (bei Anträgen auf Kontenklärung: z. B. SV-Ausweise,          fertiggestellten Bauprojekten bewerben.
Schulzeugnisse ab dem 17. Geburtstag, Studiennachweise,            Bereits zum 17. Mal hat das Sächsische Staatsministerium für
Lehrbriefe, Facharbeiterzeugnisse, Geburtsurkunden der Kin-        Umwelt und Landwirtschaft den Landeswettbewerb „Ländliches
der, Personalausweis, Bescheide der Agentur für Arbeit oder des    Bauen“ ausgelobt. Gesucht werden beispielhafte Bauprojekte,
JobCenters, bei Rentenanträgen: letzter Versicherungsverlauf,      die traditionelle Werte in Einklang mit zeitgemäßen Bauen brin-
Personalausweis, Familienbuch, Schwerbehindertenausweis,           gen. Die Preise sind mit insgesamt 20.000 Euro dotiert.
persönliche Steuer-Identifikations-Nr., IBAN vom Girokonto,        Der Wettbewerb würdigt das Engagement der lokalen Akteure.
bei ALG I oder II Bezug den letzten Bescheid im Original mit.      Zugleich stärkt er das Bewusstsein für qualitätsvolles Bauen
Notwendige Beglaubigungen werden vor Ort vorgenommen. Bei          im ländlichen Raum des Freistaates Sachsen und trägt auch zur
Hinterbliebenenanträgen zusätzlich die Sterbeurkunde und           Imageverbesserung ländlicher Räume bei. Neben Umnutzungs-
wenn bereits erhalten den Bescheid der Rentenservicestelle.        und Sanierungsprojekten oder Neubauten können auch revitali-
Aufwändige Fahrten nach Dresden werden somit entbehrlich.          sierte Freiflächen und Parkanlagen eingereicht werden.
Weitere Termine sind in Krippen am Wochenende möglich. An-
                                                                   Gesucht werden vorbildliche Beispiele in den folgenden Katego-
meldung für Krippen unter 0177 4000842, 035028 170017 oder
                                                                   rien:
per E-Mail: versichertenberaterin@bochat.eu.
                                                                   • Wohnen
                                                                   • gewerbliche und sonstige Nutzung
     Anzeigen
                                                                   • öffentliche Nutzung

                                                                   Teilnehmen können:
                                                                   • private Bauherren
                                                                   • Unternehmen
                                                                   • Vereine
                                                                   • Konfessionsgemeinschaften
                                                                   • nichtstaatliche Verbände
                                                                   • Kommunen, außer kreisfreie Städte und Landkreise
                                                                   • Architekten und Planer privater oder öffentlicher Objekte,
                                                                        wobei Objekte des Freistaates Sachsen ausgeschlossen sind.

                                                                   Es wäre sehr gut, wenn Sie potenzielle Bewerberinnen und Be-
                                                                   werber ermutigen könnten, ihre entsprechenden Unterlagen
                                                                   einzureichen. Sollten Sie bereits potenziell Interessierte zur
                                                                   Teilnahme ermuntert haben, dann haben Sie vielen Dank.
                                                                   Die konkreten Auslobungsinhalte, Teilnahmebedingungen und
                                                                   Anforderungen an die Bewerbung finden Sie im Internet unter:
                                                                   www.laendlicher-raum.sachsen.de/LaendlichesBauen.

                                                                                    Die nächste Ausgabe erscheint am:
                                                                                         Freitag, der 3. Mai 2019

                                                                                     Annahmeschluss für redaktionelle
                                                                                          Beiträge und Anzeigen:
                                                                                       Dienstag, der 23. April 2019
AmtsblAtt der Stadt Bad Schandau und der Gemeinden Rathmannsdorf, Reinhardtsdorf-Schöna
Nr. 8/2019                                               Amtsblatt Bad Schandau                                                  5

       Sprechzeiten und Sitzungstermine
 Sprechstunde des Bürgermeisters, Herrn Kunack                           Bekanntmachung des Beschlusses der
 Dienstag, den 30.04.2019,
 von 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr im Rathaus Bad Schandau, Zi. 25             Sitzung des Technischen Ausschusses
 Weitere Termine können auch außerhalb der Sprechzeit nach                         vom 08.04.2019
 vorheriger Absprache (Tel.: 035022 501-125) vereinbart wer-
 den.                                                              Beschluss-Nr.: 20190408.102
                                                                   Beschluss – Nachtrag Verfugungsarbeiten Innenstadt
 Sitzung des Ortschaftsrates Bad Schandau                          Der Technische Ausschuss beschließt den Nachtrag (Mengen-
 in Kopprasch´s Bierstüb´l                                         mehrung) der Firma Montag Straßen- und Tiefbau GmbH & Co.
 Montag, den 29.04.2019, 19:00 Uhr                                 KG in Höhe von 12.900,00 € btt. für die Leistungen zur Verfu-
 Sprechstunde des Ortschaftsrates Krippen                          gung der Pflasterflächen in der Innenstadt.
 im Feuerwehrgerätehaus, Fr.-Gottlob-Keller-Str. 54                Die Finanzierung erfolgt aus Zuwendungen des Freistaates
 Dienstag, den 14.05.2019, 18:30 Uhr                               Sachsen für Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen
                                                                   gem. Teil B. der RL KStB.
 Sitzung des Ortschaftsrates Ostrau
 im Mehrzweckgebäude                                               Bad Schandau, 08.04.2019
 Donnerstag, den 09.05.2019, 17:30 - 18:30 Uhr
                                                                   T. Kunack
 Sitzung des Ortschaftsrates Postelwitz
 im Gemeindesaal ehemalige Schule                                  Bürgermeister
 Mittwoch, den 08.05.2019, 19:00 Uhr

 Sitzung und Sprechstunde des Ortschaftsrates Schmilka
                                                                                       Bekanntmachung
 im Mehrzweckgebäude
                                                                         über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
 Mittwoch, den 08.05.2019, 18:00 - 19:00 Uhr
                                                                           und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl
 Sitzung des Ortschaftsrates Porschdorf                                  zum Europäischen Parlament und für die gleichzeitig
 im Feuerwehrgerätehaus Porschdorf, Hauptstr. 1b                          stattfindenden Kommunalwahlen am 26. Mai 2019
 Dienstag, den 23.04.2019, 19:00 Uhr
                                                                   1. Das gemeinsame Wählerverzeichnis zu den oben genannten
 Sitzung des Ortschaftsrates Prossen                                  Wahlen für die Wahlbezirke der Stadt Bad Schandau wird in
 im Feuerwehrgerätehaus, Talstr. 13b                                  der Zeit vom 6. Mai 2019 bis 10. Mai 2019 während der allge-
 Donnerstag, den 16.05.2019, 19:00 Uhr                                meinen Öffnungszeiten
 Sitzung des Ortschaftsrates Waltersdorf
 im Feuerwehrgerätehaus, Liliensteinstr. 39b                            Montag            von 9:00 bis 12:00 Uhr
 Dienstag, den 14.05.2019, 18:00 Uhr                                    Dienstag          von 9:00 bis 12:00 Uhr und
                                                                                          von 13:30 bis 18:00 Uhr
 Sprechstunde der Ortsvorsteherin                                       Mittwoch          geschlossen
 im Feuerwehrgerätehaus, Liliensteinstr. 39b                            Donnerstag        von 7:00 bis 12:00 Uhr und
 Dienstag, den 14.05.2019, 16:00 - 18:00 Uhr                                              von 13:30 bis 16:00 Uhr
                                                                        Freitag           von 9:00 bis 12:00 Uhr
 Die nächste Sitzung des Stadtrates
 findet am Mittwoch, den 24.04.2019, 19:00 Uhr, statt.                  im Bürgeramt der Stadtverwaltung Bad Schandau, Erdge-
                                                                        schoss, Dresdner Str. 3, 01814 Bad Schandau
 Die nächste Sitzung Haupt- und Sozialausschuss
                                                                        für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
 findet am Dienstag, den 07.05.2019, 19:00 Uhr, statt.
                                                                        Jede wahlberechtigte Person kann die Richtigkeit oder
 Die nächste Sitzung Technischer Ausschuss                              Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis
 findet am Montag, den 06.05.2019, 19:00 Uhr, statt.                    eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine wahlberech-
                                                                        tigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten
 Die Tagesordnung und den Tagungsort entnehmen Sie bitte                von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen
 den Plakataushängen an den Bekanntmachungstafeln oder                  überprüfen will, hat sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus
 im Internet unter www.bad-schandau.de.                                 denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des
                                                                        Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Über-
 Änderungen vorbehalten. Bitte beachten Sie die aktuellen               prüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlbe-
 Aushänge.                                                              rechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre
                                                                        eingetragen ist.
AmtsblAtt der Stadt Bad Schandau und der Gemeinden Rathmannsdorf, Reinhardtsdorf-Schöna
6                                                       Amtsblatt Bad Schandau                                              Nr. 8/2019

    Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme ist die Einsichtnahme           Wahlscheine können schriftlich oder mündlich bei der
    in das Wählerverzeichnis und das Anfertigen von Auszügen              Stadtverwaltung Bad Schandau, Bürgeramt, Erdge-
    aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig,             schoss, Dresdner Str. 3, 01814 Bad Schandau oder unter
    soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahl-                 www.badschandau.de mit dem dafür vorgesehenen Link
    rechts einzelner bestimmter Personen steht. Die Auszüge               beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax
    dürfen nur für diesen Zweck verwendet und unbeteiligten               oder Telegramm, per E-Mail oder durch sonstige dokumen-
    Dritten nicht zugänglich gemacht werden.                              tierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine tele-
    Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren               fonische Beantragung ist unzulässig.
    geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät              Im Antrag sind Familienname(n), Vorname(n),Geburtsdatum
    möglich, welches nur von einem Bediensteten der Stadtver-             und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort)
    waltung bedient werden darf.                                          und/oder die laufende Nummer, unter der der Antragsteller
    Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetra-               im Wählerverzeichnis geführt wird, anzugeben.
    gen ist oder einen Wahlschein für die Wahl zum Europä-                Der Antrag auf Erteilung von Wahlscheinen sowohl für die
    ischen Parlament (Europawahl) und/oder einen Wahl-                    Europawahl als auch für die Kommunalwahl kann auf einem
    schein für die Kommunalwahlen hat.                                    einheitlichen Vordruck (Gemeinsamer Wahlscheinantrag)
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig             gestellt werden. Falls die wahlberechtigte Person nicht an
    hält, kann in der Zeit vom 6. Mai 2019 bis 10. Mai 2019 wäh-          allen Wahlen teilnehmen darf, gilt der Antrag ausschließlich
    rend der oben genannten Öffnungszeiten, spätestens am                 für die Wahlen, für die sie wahlberechtigt ist.
    10. Mai 2019 bis 12:00 Uhr bei der Stadtverwaltung Bad                Für die Europawahl werden gesonderte Wahlscheine ausge-
    Schandau, Bürgeramt, Erdgeschoss, Dresdner Str. 3, 01814              stellt. Wahlberechtigte erhalten für die Europawahl einen
    Bad Schandau Einspruch einlegen (Europawahl) bzw. einen               Wahlschein und für die Kommunalwahl einen Wahlschein.
    Antrag auf Berichtigung stellen (Kommunalwahlen).                     Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragenen
    Der Einspruch/Antrag kann schriftlich oder durch Erklärung            sind, können Wahlscheine bis zum 24. Mai 2019, 18.00 Uhr
    zur Niederschrift eingelegt/gestellt werden. Soweit die in            beantragen. Im Fall nachweislich plötzlicher Erkrankung,
    dem Einspruch/Antrag behaupteten Tatsachen nicht offen-               die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht
    kundig sind, hat der Einspruchsführer/Antragsteller die er-           zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der An-
    forderlichen Beweismittel beizufügen.                                 trag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr gestellt werden.
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind,        Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis einge-
    erhalten bis spätestens zum 5. Mai 2019 eine gemeinsame Wahl-         tragen sind, können aus den unter 5.2 Buchstabe a) bis c)
    benachrichtigung für die Europawahl und die Kommunalwahlen.           angegebenen Gründen Wahlscheine noch bis zum Wahltag,
    Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt              15.00 Uhr beantragen.
    wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wähler-              Wer den Wahlschein für eine andere Person beantragt, muss
    verzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass          seine Berechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Voll-
    er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.                                 macht nachweisen.
    Wahlberechtigte, die auf Antrag in das Wählerverzeichnis              Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich für die Antrag-
    oder im Berichtigungsverfahren in das Wählerverzeichnis               stellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
    eingetragen werden, erhalten unverzüglich nach ihrer Ein-             Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der be-
    tragung eine Wahlbenachrichtigung.                                    antragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann er bis zum
    Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeich-            Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, einen neuen Wahlschein bean-
    nis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein               tragen.
    und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine               Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.
    Wahlbenachrichtigung.                                             6. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass der Wahl-
4. Wer einen Wahlschein hat, kann                                         berechtigte vor einem Wahlvorstand wählen will, erhält er
    - an der Europawahl durch Stimmabgabe in einem be-                    folgende Briefwahlunterlagen:
         liebigen Wahlbezirk des Landkreises, in dem der Wahl-        6.1 Mit dem Wahlschein für die Europawahl
         schein ausgestellt ist,                                          - einen amtlichen Stimmzettel,
    - an den Kommunalwahlen durch Stimmabgabe in einem                    - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
         beliebigen Wahlraum des für ihn zuständigen Wahlkrei-            - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief
         ses/Wahlgebietes in seiner Gemeinde/Stadt,                            zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefum-
         oder durch Briefwahl teilnehmen.                                      schlag und
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag                                     - ein Merkblatt für die Briefwahl.
5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,      6.2 Mit dem Wahlschein für die Kommunalwahlen
5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe-              - einen amtlichen grünen Stimmzettel für die Wahl zum
    rechtigter,                                                                Stadtrat,
    a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die An-           - einen amtlichen blauen Stimmzettel für die Wahl zum
         tragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis oder die             Ortschaftsrat, (wenn im Wahlschein eingetragen)
         Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis versäumt hat,        - einen amtlichen gelben Wahlumschlag für die Briefwahl,
    b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach                - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief
         Ablauf der Antragsfrist oder der Einspruchsfrist ent-                 zurückzusenden ist, versehenen grünen Wahlbriefum-
         standen ist,                                                          schlag und
    c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren/Be-                     - ein Merkblatt für die Briefwahl.
         schwerdeverfahren festgestellt worden ist und die Fest-          Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein oder
         stellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses            die Wahlscheine und die Briefwahlunterlagen ab, so kann er
         zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.                    die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben.
AmtsblAtt der Stadt Bad Schandau und der Gemeinden Rathmannsdorf, Reinhardtsdorf-Schöna
Nr. 8/2019                                                Amtsblatt Bad Schandau                                                       7

     Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen                 d) Die Gemeinde führt Verzeichnisse über erteilte Wahl-
     für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berichti-                    scheine, § 27 Absatz 6 der Europawahlordnung, § 14 Ab-
     gung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage                       satz 8 der Kommunalwahlordnung, ein Verzeichnis über
     einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und                      für ungültig erklärte Wahlscheine, § 27 Absatz 8 der Eu-
     die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahl-                     ropawahlordnung, § 14 Absatz 11 der Kommunalwahl-
     berechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde                   ordnung, sowie ein Verzeichnis über die Bevollmächtig-
     vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versi-                    ten und die an sie ausgehändigten Wahlscheine, § 14
     chern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Per-                   Absatz 4 Satz 5 der Kommunalwahlordnung.
     son auszuweisen.                                               2.   Sie sind nicht verpflichtet, die personenbezogenen Daten
     Für die Europawahl und die Kommunalwahlen sind getrennte            bereitzustellen. Eine Bearbeitung des Antrages auf Eintra-
     Wahlbriefe einzusenden.                                             gung in das Wählerverzeichnis, des Einspruchs gegen das
     Bei der Briefwahl muss der Wähler die Wahlbriefe mit den            Wählerverzeichnis und des Antrages auf Erteilung eines
     Stimmzetteln und den Wahlscheinen so rechtzeitig an die             Wahlscheins sowie die Erteilung bzw. Aushändigung des
     angegebene Stelle absenden, dass die Wahlbriefe dort spä-           Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen an einen Bevoll-
     testens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen. Die Wahlbriefe           mächtigten ist ohne die Angaben nicht möglich.
     können auch dort abgegeben werden.                             3.   Verantwortlich für die Verarbeitung der angegebenen per-
     Nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird,          sonenbezogenen Daten ist die Gemeinde. Die Kontaktdaten
     sind den Merkblättern für die Briefwahl zu entnehmen.               des behördlichen Datenschutzbeauftragten sind: T. Kunack,
     Informationen zum Datenschutz                                       Bürgermeister, Dresdner Str. 3, 01814 Bad Schandau
     Diese Bekanntmachung ist zugleich die datenschutz-             4.   Im Falle einer Beschwerde gegen die Versagung der Ein-
     rechtliche Information der Betroffenen im Sinne von Ar-             tragung ins Wählerverzeichnis, gegen die Ablehnung des
     tikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung über die für               Einspruchs gegen das Wählverzeichnis oder gegen die Ver-
     die Berichtigung des Wählerverzeichnisses und für die               sagung des Wahlscheins ist Empfänger der personenbezoge-
     Erteilung eines Wahlscheins verarbeiteten personenbe-               nen Daten für die Europawahl der Kreiswahlleiter (Landrat-
     zogenen Daten:                                                      samt Pirna) – und für die Kommunalwahlen das Landratsamt
1.                                                                       Pirna, Schlosshof 2/4, 017196 Pirna als zuständige Rechts-
     a) Wurde ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeich-              aufsichtsbehörde. Im Verfahren der Wahlprüfung/Wahlan-
        nis gestellt oder Einspruch gegen die Richtigkeit oder           fechtung können auch die zuständigen Rechtsaufsichts-
        Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses eingelegt, so           behörden, die Verwaltungsgerichte sowie der Sächsische
        erfolgt die Verarbeitung der in diesem Zusammenhang              Verfassungsgerichtshof, im Fall von Wahlstraftaten auch die
        angegebenen personenbezogenen Daten zur Bearbei-                 Strafverfolgungsbehörden und andere Gerichte Empfänger
        tung des Antrages bzw. des Einspruchs auf der Grundlage          der personenbezogenen Daten sein.
        von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e der Daten-         5.   Wählerverzeichnisse, Wahlscheinverzeichnisse, Verzeich-
        schutz-Grundverordnung i.V.m. § 4 des Europawahl-                nisse der ungültigen Wahlscheine sowie Verzeichnisse über
        gesetzes, § 17 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes und               die Bevollmächtigten und die an sie ausgehändigten Wahl-
        den §§ 14 bis 17b, §§ 20 bis 22 der Europawahlordnung            scheine sind nach Ablauf von sechs Monaten seit der Wahl
        sowie i.V.m. § 4 des Kommunalwahlgesetzes und § 9 der            zu vernichten, soweit nicht gemäß § 83 Absatz 2 der Euro-
        Kommunalwahlordnung.                                             pawahlordnung, § 62 Absatz 2 der Kommunalwahlordnung
     b) Wurde ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins ge-             - der Bundeswahlleiter mit Rücksicht auf ein schweben-
        stellt, so erfolgt die Verarbeitung der in diesem Zusam-              des Wahlprüfungsverfahren etwas anderes anordnet,
        menhang angegebenen personenbezogenen Daten zur                  - die Entscheidung über die Gültigkeit der Kommunalwahl
        Bearbeitung des Antrages auf der Grundlage von Ar-                    noch angefochten ist oder
        tikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-              - sie für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung ei-
        Grundverordnung i.V.m. § 4 des Europawahlgesetzes,                    ner Wahlstraftat von Bedeutung sein können.
        § 17 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes und den §§ 24 bis      6.   Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen stehen Ih-
        29 der Europawahlordnung sowie i.V.m. § 5 Absatz 1 des           nen folgende Rechte zu:
        Kommunalwahlgesetzes und den §§ 12 und 13 der Kom-               - Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezo-
        munalwahlordnung.                                                     gene Daten (Artikel 15 DSGVO)
     c) Haben Sie eine Vollmacht für die Beantragung eines               - Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden unrichti-
        Wahlscheins und/oder für die Abholung des Wahl-                       gen personenbezogenen Daten (Artikel 16 DSGVO)
        scheins mit Briefwahlunterlagen ausgestellt, so erfolgt          - Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17
        die Verarbeitung der von Ihnen und dem Bevollmäch-                    DSGVO)
        tigten in diesem Zusammenhang angegebenen perso-                 - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbe-
        nenbezogenen Daten zur Prüfung der Bevollmächti-                      zogener Daten (Artikel 18 DSGVO)
        gung und der Berechtigung des Bevollmächtigten für               Einschränkungen ergeben sich aus den wahlrechtlichen
        die Beantragung eines Wahlscheins bzw. den Empfang               Vorschriften, insbesondere durch die Vorschriften über das
        des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen auf der              Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und den
        Grundlage von Artikel 6 Absatz 1Buchstabe c und e der            Erhalt einer Kopie, § 4 des Europawahlgesetzes, § 17 Absatz
        Datenschutz-Grundverordnung i.V.m. mit § 4 des Euro-             1 des Bundeswahlgesetzes i.V.m. § 20 der Europawahlord-
        pawahlgesetzes, § 17 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes             nung; § 4 Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes i.V.m. § 8
        und § 26 Absatz 3 § 27 Absatz 5 der Europawahlordnung            Absatz 2 und 3 der Kommunalwahlordnung, durch die Vor-
        sowie i.V.m. § 5 Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes               schriften über den Einspruch und die Beschwerde gegen das
        und den § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 4 und 6 der Kommu-            Wählerverzeichnis, § 4 des Europawahlgesetzes, § 17 Absatz 1 des
        nalwahlordnung.                                                  Bundeswahlgesetzes i.V.m. §§ 21 und 22 der Europawahlordnung;
AmtsblAtt der Stadt Bad Schandau und der Gemeinden Rathmannsdorf, Reinhardtsdorf-Schöna
8                                                        Amtsblatt Bad Schandau                                             Nr. 8/2019

   § 4 Abs. 3 und 4 der Kommunalwahlordnung i.V.m. § 9 Absatz                            Seit über 30 Jahren
   1 der Kommunalwahlwahlordnung und die Löschungsfristen
   (siehe Punkt 5).
7. Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung der Sie betref-
   fenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig er-
   folgt, können Sie Ihre Beschwerde an den Sächsischen
   Datenschutzbeauftragten (Postanschrift: Sächsischer Da-
   tenschutzbeauftragter, Postfach 12 00 16, 01001 Dresden;
   E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de) richten.

Bad Schandau, den 10.04.2019

Thomas Kunack, Bürgermeister

                      In eigener Sache
           Einsanden im Stadtzentrum in der Vorsaison
                                                                       ist Frau Sabine Backasch als Schulsekretärin die gute Seele der
    Liebe Einwohner,                                                   Grundschule Bad Schandau.
    im Januar 2018 hat die Stadtverwaltung die Maßnahme zum
    Einsanden der Innenstadt angeschoben. In enger Zusam-              Das Jubiläum nahm unser Bürgermeister, Thomas Kunack, zum
    menarbeit mit der Firma Montag wurden zwei Varianten dis-          Anlass, ihr im Namen der Stadträte sowie Mitarbeiterinnen und
    kutiert. Der Verwaltung und dem Stadtrat war von Anbeginn          Mitarbeiter der Stadt Bad Schandau herzlich zu gratulieren.
    an bewusst, dass das Einsanden mit dem gelben Dolomit
    Fugensand zu erheblichen Beeinträchtigungen für einen be-                        Die Firma Elektroinstallation
    grenzten Zeitraum führen kann. Der Vorteil dieses Materials
    ist, dass dann, wenn es sich in den Fugen verfestigt hat, we-                           Manfred Zwehn
    sentlich haltbarer ist als das sonst übliche Steinmehl.                                            feierte ihr 25-jähriges Firmen-
    Genau aus diesem Grund haben wir bereits im Amtsblatt                                              jubiläum. Dazu gratulierte
    vom Januar 2018 eine Anfrage an die Anlieger und Gewer-                                            unser Bürgermeister Thomas
    betreibenden der Poststraße geschickt, wie sie entscheiden                                         Kunack, auch im Namen der
    würden und um eine Meinungsbildung gebeten. Keiner der                                             Stadträte sowie Mitarbeiterin-
    Anlieger hat sich dabei geäußert. Der Stadtrat und der Ort-                                        nen und Mitarbeiter der Stadt-
    schaftsrat baten dann darum, dass wenn möglich, nicht nur                                          verwaltung Bad Schandau,
    der Bereich Poststraße neu einzusanden, sondern den ge-                                            sehr herzlich und wünschte
    samten Innenstadtbereich mit zu betrachten.                                                        weiterhin alles Gute und volle
    Der Stadtrat hat dann seine Entscheidung unter diesem As-                                          Auftragsbücher.
    pekt getroffen und sich dabei für das haltbarere Material
    entschieden.                                                                     Geehrt wurde unser Ostrauer
    Umso unverständlicher war für alle, dass mit lautstarker
    Kritik bis hin zu persönlicher Bedrohung gegenüber Verwal-                    Orientierungsläufer, Helmut Conrad
    tungsmitarbeiter/innen, aufgetreten wurde.                         für den 5. Platz der bes-
    Konstruktive Kritik an den Entscheidungen des Stadtrates           ten Sportler 2018 bei der
    und an meinen Entscheidungen sowie gerechtfertigte kon-            Jubiläums-Sportgala in der
    struktive Kritik an der Tätigkeit der Verwaltung ist völlig in     Wilsdruffer Saubachtalhalle
    Ordnung und kann und soll zu einer Verbesserung unserer            am 06.04.2019. Unser Bür-
    Arbeit führen.                                                     germeister, Thomas Kunack,
    Beschimpfungen und Bedrohungen hingegen wirken dest-               lies es sich nehmen, Helmut
    ruktiv und entmutigend. Sie werden in keinster Weise denen         Conrad dazu vor Ort zu gratu-
    gerecht, die sich mit Engagement und Enthusiasmus für un-          lieren. Helmut Conrad gehört
    sere Stadt einsetzen.                                              dem SV „Einheit“ Krippen/Ori-
                                                                       entierungslauf an.
    Thomas Kunack                                                      Aufgerufen zur Umfrage „Sportler des Jahres“ hatten der Kreis-
    Bürgermeister                                                      sportbund Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V. und die Säch-
                                                                       sische Zeitung.
Nr. 8/2019                                             Amtsblatt Bad Schandau                                                       9

                 Wohnungsangebote                                04.05.2019, 19:00 Uhr
                                                                 Frühlingsfest
Sanierte Wohnungen im kommunalen Wohnungsbestand                 Marktplatz
Lindenallee 8, Bad Schandau
3-Raum-Wohnung, 2. OG , ca. 63 m²                                04.05.2019, 21:00 – 24:00 Uhr
                                                                 Liquid Sound Club mit V POR W V
                                                                                          Ѵ        Ѵ
Freie Gewerberäume im kommunalen Bestand                         Toskana Therme
Bergmannstraße 5, Bad Schandau
Gewerberäume, EG, ca. 60 m²
Gewerberäume, EG, ca. 55 m²
Nähere Informationen sind zu erfragen in der Städtischen
Wohnungsgesellschaft Pirna mbH, Frau Schrön, Telefon 03501                      Maibaumsetzen in Porschdorf
552126

  Kommunale Singlewohnung zu vermieten
im Stadtzentrum von Bad Schandau, 30 m2, KM 165,00 € + NK
65,00 €, Kaution 495,00 €.
Nähere Informationen zu erfragen bei Kazimiers & Müller GmbH,
Tel. 035971 53131
E-Mail: hausverwaltung@Kazimiers-mueller.de

                Veranstaltungsplan
             vom 19.04. bis 03.05.2019
19.04.2019, 21:00 – 24:00 Uhr
Vollmondkonzert mit Wolfram Dix/Frank Braun
Toskana-Therme                                                   Am 30.04.2019 findet in Porschdorf wieder das traditionelle
                                                                 Maibaumsetzen statt.
20.04.2019, 19:00 Uhr                                            Ab 19:00 Uhr sind alle ganz herzlich willkommen. Wir freuen
Osterfeuer                                                       uns, gemeinsam mit Ihnen ein schönes Fest zu feiern.
Feuerstelle an der Toskana Therme                                Treffpunkt: 19:00 Uhr Dorfplatz Porschdorf

20.04.2019, 19:00 Uhr
Das Kriminaldinner: „Die lästige Leiche!“
Hotel Elbresidenz                                                                         Ostergruß
24.04.2019, 17:00 Uhr                                              Frühlingsduft liegt in der Luft und die Blumen blühen überall.
geführter Stadtspaziergang                                         Und im Zuge dieser Phase kommt ganz bestimmt auch der Os-
Treffpunkt: Museum Bad Schandau, Badallee 10/11                    terhase.
Anmeldung bis 14:00 Uhr erforderlich: 035022 900-30
                                                                   Die Freiwillige Feuerwehr Porschdorf wünscht allen Lesern
25.04.2019, 8:30 Uhr – 9:30 Uhr                                    ein frohes Osterfest.
Yoga am Morgen
Hotel Elbresidenz, Anmeldung unter: 035022 900-50

25.04.2019, 19:00 – 20:30 Uhr
Die Entstehung des Elbsandsteingebirges – eine erdgeschicht-
liche Zeitreise – Vortrag mit Rainer Reichstein
Nationalparkzentrum

27.04.2019, 17:00 – 18:30 Uhr
öffentliche Gartenführung: “Heimische und exotische Früh-
lingsblüten”
Botanischer Garten

28.04.2019, 10:00 – 18:00 Uhr
16. Wollfest – gefilzt, gestrickt, gesponnen …
Nationalparkzentrum

02.05.2019, 8:30 Uhr – 9:30 Uhr                                    Foto: Rico Richter
Yoga am Morgen
Hotel Elbresidenz, Anmeldung unter: 035022 900-50
10                                                   Amtsblatt Bad Schandau                                               Nr. 8/2019

                                             Der Krippener Faschingsclub
                                                      lädt ein

                                        Zum Maientanz
                    mit traditionellem Maibaumsetzen durch die Feuerwehr
                  am 30. April 2019 ab 18:00 Uhr auf dem Schulhof in Krippen.

            Alle sind herzlich eingeladen mit uns zu feiern. Für das leibliche Wohl ist
            wieder bestens gesorgt. Lustige Überraschungen gibt es für Groß und
            Klein.                 20.00 Uhr Lampionumzug

                                                                        Faschingsclub Krippen e. V.

      Neues vom Liederkranz                                        Als erstes wurde jedoch unsere Osterkrone, die fleißige Ver-
                                                                   einsmitglieder 2 Tage zuvor gebunden hatten, an den Bestim-
Grüner Schimmer spielet wieder                                     mungsort getragen und von den Frauen mit viel Geschick und
Drüben über Wies‘ und Feld.                                        Geschmack für das Osterfest hergerichtet.
Frohe Hoffnung senkt sich nieder                                   Nachfolgendes Bild zeigt: das Werk ist wieder gelungen.
Auf die stumme trübe Welt.
Ja, nach langen Winterleiden
Kehrt der Frühling uns zurück,
Will die Welt in Freude kleiden,
Will uns bringen neues Glück.
(aus dem Gedicht „Frühlings Ankunft“,
A. H. Hoffmann von Fallersleben)

Und wie sich seinerzeit Hoffmann von Fallersleben über das
Kommen des Frühlings freute, so freuen wir uns auch und erfreu-
en uns an der Pracht, die sich unseren Augen erschließt.
Am 1. Mai 2019, 16.00 Uhr laden wir herzlichst zum
„Singen und Musizieren in den Mai“
in die Bad Schandauer Stadtkirche ein.

Gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern der Musikschu-
le „Sächsische Schweiz“ und Herrn Robert Seidel an der Orgel
möchten wir musikalisch den Frühling willkommen heißen. Die
künstlerische Leitung liegt in den Händen von Herrn Michael        Tatendurstig ging es anschließend am Wolfsgraben auf Wander-
Zumpe.                                                             wegen in unmittelbarer Umgebung und auf dem Fahrstuhlweg
Der Eintritt ist frei. Um eine wohlwollende Honorierung zur De-    ans Werk. Was waren unsere Ziele dabei?
ckung der Kosten wird gebeten.                                     Das Gestrüpp, das oft die Sicht versperrt und beim Wandern
                                                                   stört, wurde beseitig. Wege waren zu säubern, ja zum Teil freizu-
Chor Liederkranz Bad Schandau
                                                                   schneiden. Der letzte Sturm hat manch stolzen und manch mor-
                                                                   schen Baum entwurzelt. Trotz bereits vieler erledigter Aufgaben
                        Danke an all die fleißigen                 galt es auch auf entlegeneren Waldwegen Sturmschäden zu be-
                        vorösterlichen Frühjahrs-                  seitigen und Äste, die zur Gefahr werden können, abzusägen.
                            Putzer aus Ostrau                      Nach getaner Arbeit ist auch gut Bratwurst essen und ein Bier-
                                                                   chen trinken. Wir hatten ein gutes Gefühl bei dem Ergebnis und
Der Ortsverein Ostrau e. V. rief und viele kamen am 06.04. zum     alle gemeinsam viel Spaß dabei.
Frühjahrssputz in Ostrau. Mit allen erdenklichen Gartenutensi-     Allen, die kräftig mit zupackten und Ostrau auf Frühjahrskurs
lien bewaffnet trafen wir uns 9.00 Uhr am Mehrzweckgebäude,        brachten, nochmals ein Dankeschön!
und schnell waren auch die Orte des Geschehens und die Aufga-
ben besprochen.                                                    Ortsverein Ostrau e. V.
Nr. 8/2019                                                  Amtsblatt Bad Schandau                                                   11

                       Sondern auch im Uhrablesen übt sich ein vernünftig` Wesen
Der wandernde Schatten des gestreckten Zeigefingers misst             Wenn beispielweise am 31. März nach der Zeitumstellung die Arm-
mit schulmeisterlichem Humor die Zeit im Sonnenuhrgarten am           banduhr 13:07 Uhr angezeigt hat, war es an der Krippener Son-
Krippener „SonnenUhrenWeg“. Ob die Winter- oder Sommerzeit            nenuhr 12:00 Uhr mittags. Die Krippener Sonnenuhrenfreunde
gilt, ist der Sonnenuhr egal. Sie zeigt die wahre Ortszeit an, weil   reagieren auf die umstrittene alljährliche Zeitumstellung, indem
sie nach den Gesetzen der Himmelsmechanik funktioniert. Der           einige Sonnenuhren zwei Zeitanzeigen haben. Eine für die Win-
tägliche Sonnenhöchststand an einem Ort, d. h., der Süden, legt       ter-, die andere für die Sommerzeit. Die Nähe Krippens zu Görlitz
die Mittagslinie fest. Dieser Uhrentyp geht also anders als die       (15. Längengrad) und die geringen Abweichungen zur mitteleu-
gebräuchlichen Alltagsuhren, aber auf seine Art richtig.              ropäischen Zeit in den Monaten April bis September sichern die
                                                                      Krippener Uhren durchaus einen akzeptablen Gebrauchswert.
                                                                      Die Sonnenuhren erlebten vom 16. bis zum 18. Jahrhundert in
                                                                      Europa ihre Blütezeit. Diese Art der Zeitmessung behinderte
                                                                      jedoch zunehmend das aufkommende Industriezeitalter. Den
                                                                      Nachteil der Ortszeiten spürte besonders das Eisenbahnwesen
                                                                      beim Gestalten seiner Fahrpläne. Mit der Einführung länderü-
                                                                      bergreifender Zeitzonen im Jahr 1893 und mit der Massenferti-
                                                                      gung preiswerter handlicher Uhren vereinfachte sich das Wirt-
                                                                      schafts- und Alltagsleben durch eine einheitliche Zeitmessung
                                                                      erheblich. Das bedeutete das endgültige Aus der Sonnenuhr
                                                                      als Zeitmesser. Heute bereichert sie nur noch als interessantes
                                                                      Gestaltungsmittel die Gärten, Parkanlagen und Gebäudefassa-
                                                                      den. Für die Sonnenuhrenfreunde ist dieses leise Hobby ein an-
                                                                      spruchsvolles Betätigungsfeld.
                                                                      Der Mensch hat die Uhren und die Natur hat die Zeit.
                                                                      Gerd Englick

             Beschlüsse des Gemeinderates
                                                                            Mittwoch            geschlossen
                    vom 04.04.2019                                          Donnerstag          von 7:00 bis 12:00 Uhr und
Beschluss-Nr. 05-04/2019 – Beschluss über den Brandschutz-                                      von 13:30 bis 16:00 Uhr
bedarfsplan                                                                 Freitag             von 9:00 bis 12:00 Uhr
Der Gemeinderat beschließt den aktualisierten Brandschutzbe-
                                                                            Im Bürgeramt der Stadtverwaltung Bad Schandau, Erdge-
darfsplan (Stand März 2019).
                                                                            schoss, Dresdner Str. 3, 01814 Bad Schandau
Beschluss-Nr. 06-04/2019 – Beschluss zur Änderung der Feu-                  für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
                                                                            Jede wahlberechtigte Person kann die Richtigkeit oder
erwehrsatzung der Freiwilligen Feuerwehr Rathmannsdorf
                                                                            Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis
(Feuerwehrsatzung)
                                                                            eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine wahlberech-
Der Gemeinderat beschließt die geänderte Feuerwehrsatzung
                                                                            tigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten
der Freiwilligen Feuerwehr Rathmannsdorf.
                                                                            von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen
                                                                            überprüfen will, hat sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus
                    Bekanntmachung                                          denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des
  der erfüllenden Gemeinde Bad Schandau im Namen der                        Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprü-
Gemeinde Rathmannsdorf über das Recht auf Einsicht in das                   fung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberech-
  Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen                      tigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre einge-
         für die Wahl zum Europäischen Parlament                            tragen ist.
 und für die gleichzeitig stattfindenden Kommunalwahlen                     Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme ist die Einsichtnah-
                      am 26. Mai 2019                                       me in das Wählerverzeichnis und das Anfertigen von Aus-
                                                                            zügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte
1.   Das gemeinsame Wählerverzeichnis zu den oben genannten                 zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung
     Wahlen für die Wahlbezirke der Gemeinde Rathmannsdorf                  des Wahlrechts einzelner bestimmter Personen steht. Die
     wird in der Zeit vom 6. Mai 2019 bis 10. Mai 2019 während              Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet und unbe-
     der allgemeinen Öffnungszeiten                                         teiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
                                                                            Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren
     Montag              von 9:00 bis 12:00 Uhr                             geführt.Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät
     Dienstag            von 9:00 bis 12:00 Uhr und                         möglich, welches nur von einem Bediensteten der Stadt-
                         von 13:30 bis 18:00 Uhr                            verwaltung bedient werden darf.
12                                                      Amtsblatt Bad Schandau                                                 Nr. 8/2019

     Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis einge-                   Im Antrag sind Familienname(n), Vorname(n),Geburtsdatum
     tragen ist oder einen Wahlschein für die Wahl zum Euro-                und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort)
     päischen Parlament (Europawahl) und/oder einen Wahl-                   und/oder die laufende Nummer, unter der der Antragsteller
     schein für die Kommunalwahlen hat.                                     im Wählerverzeichnis geführt wird, anzugeben.
                                                                            Der Antrag auf Erteilung von Wahlscheinen sowohl für die
2.   Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig             Europawahl als auch für die Kommunalwahl kann auf ei-
     hält, kann in der Zeit vom 6. Mai 2019 bis 10. Mai 2019 wäh-           nem einheitlichen Vordruck (Gemeinsamer Wahlschein-
     rend der oben genannten Öffnungszeiten, spätestens am                  antrag) gestellt werden. Falls die wahlberechtigte Person
     10. Mai 2019 bis 12:00 Uhr bei der Stadtverwaltung Bad                 nicht an allen Wahlen teilnehmen darf, gilt der Antrag aus-
     Schandau, Bürgeramt, Erdgeschoss, Dresdner Str. 3, 01814               schließlich für die Wahlen, für die sie wahlberechtigt ist.
     Bad Schandau Einspruch einlegen (Europawahl) bzw. einen                Für die Europawahl werden gesonderte Wahlscheine ausge-
     Antrag auf Berichtigung stellen (Kommunalwahlen).                      stellt. Wahlberechtigte erhalten für die Europawahl einen
     Der Einspruch/Antrag kann schriftlich oder durch Erklä-
                                                                            Wahlschein und für die Kommunalwahl einen Wahlschein.
     rung zur Niederschrift eingelegt/gestellt werden. Soweit
                                                                            Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragenen
     die in dem Einspruch/Antrag behaupteten Tatsachen nicht
                                                                            sind, können Wahlscheine bis zum 24. Mai 2019, 18.00 Uhr
     offenkundig sind, hat der Einspruchsführer/Antragsteller
                                                                            beantragen. Im Fall nachweislich plötzlicher Erkrankung, die
     die erforderlichen Beweismittel beizufügen.
                                                                            ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zu-
3.   Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetra-                mutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag
     gen sind, erhalten bis spätestens zum 5. Mai 2019 eine ge-             noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr gestellt werden.
     meinsame Wahlbenachrichtigung für die Europawahl und                   Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis einge-
     die Kommunalwahlen.                                                    tragen sind, können aus den unter 5.2 Buchstabe a) bis c)
     Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt               angegebenen Gründen Wahlscheine noch bis zum Wahltag,
     wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wähler-               15.00 Uhr beantragen.
     verzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass           Wer den Wahlschein für eine andere Person beantragt,
     er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.                                  muss seine Berechtigung durch Vorlage einer schriftlichen
     Wahlberechtigte, die auf Antrag in das Wählerverzeichnis               Vollmacht nachweisen.
     oder im Berichtigungsverfahren in das Wählerverzeichnis                Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich für die Antrag-
     eingetragen werden, erhalten unverzüglich nach ihrer Ein-              stellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
     tragung eine Wahlbenachrichtigung.                                     Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der bean-
     Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeich-             tragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann er bis zum Tag
     nis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein                vor der Wahl, 12.00 Uhr, einen neuen Wahlschein beantragen.
     und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine                Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.
     Wahlbenachrichtigung.
                                                                      6.  Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass der Wahl-
4.   Wer einen Wahlschein hat, kann                                       berechtigte vor einem Wahlvorstand wählen will, erhält er
     - an der Europawahl durch Stimmabgabe in einem be-                   folgende Briefwahlunterlagen:
         liebigen Wahlbezirk des Landkreises, in dem der Wahl-        6.1 Mit dem Wahlschein für die Europawahl
         schein ausgestellt ist,                                          - einen amtlichen Stimmzettel,
     - an den Kommunalwahlen durch Stimmabgabe in ei-                     - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
         nem beliebigen Wahlraum des für ihn zuständigen                  - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahl-
         Wahlkreises/Wahlgebietes in seiner Gemeinde/Stadt,                    brief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbrief-
     oder durch Briefwahl teilnehmen.                                          umschlag und
                                                                          - ein Merkblatt für die Briefwahl.
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag                                 6.2 Mit dem Wahlschein für die Kommunalwahlen
5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,          - einen amtlichen grünen Stimmzettel für die Wahl zum
5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe-                   Gemeinderat,
    rechtigter,                                                           - einen amtlichen gelben Wahlumschlag für die Brief-
    a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die An-                wahl,
         tragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis oder die        - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahl-
         Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis versäumt hat,             brief zurückzusenden ist, versehenen grünen Wahl-
    b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf              briefumschlag und
         der Antragsfrist oder der Einspruchsfrist entstanden ist,        - ein Merkblatt für die Briefwahl.
    c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren/Be-                     Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein oder
         schwerdeverfahren festgestellt worden ist und die                die Wahlscheine und die Briefwahlunterlagen ab, so kann
         Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeich-             er die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben.
         nisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.             Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen
    Wahlscheine können schriftlich oder mündlich bei der                  für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berichti-
    Stadtverwaltung Bad Schandau, Bürgeramt, Erdgeschoss,                 gung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage
    Dresdner Str. 3, 01814 Bad Schandau oder unter www.                   einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und
    badschandau.de mit dem dafür vorgesehenen Link bean-                  die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahl-
    tragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax oder            berechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde
    Telegramm, per E-Mail oder durch sonstige dokumentierba-              vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versi-
    re elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefoni-             chern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Per-
    sche Beantragung ist unzulässig.                                      son auszuweisen.
Nr. 8/2019                                                Amtsblatt Bad Schandau                                                13

     Für die Europawahl und die Kommunalwahlen sind getrenn-        2.    Sie sind nicht verpflichtet, die personenbezogenen Da-
     te Wahlbriefe einzusenden.                                           ten bereitzustellen. Eine Bearbeitung des Antrages auf
     Bei der Briefwahl muss der Wähler die Wahlbriefe mit den             Eintragung in das Wählerverzeichnis, des Einspruchs
     Stimmzetteln und den Wahlscheinen so rechtzeitig an die              gegen das Wählerverzeichnis und des Antrages auf Er-
     angegebene Stelle absenden, dass die Wahlbriefe dort spä-            teilung eines Wahlscheins sowie die Erteilung bzw.
     testens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen. Die Wahlbriefe            Aushändigung des Wahlscheins und der Briefwahlunter-
     können auch dort abgegeben werden.                                   lagen an einen Bevollmächtigten ist ohne die Angaben
                                                                          nicht möglich.
     Nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird,     3.    Verantwortlich für die Verarbeitung der angegebenen
     sind den Merkblättern für die Briefwahl zu entnehmen.                personenbezogenen Daten ist die Gemeinde. Die Kon-
                                                                          taktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten
Informationen zum Datenschutz                                             sind: T. Kunack, Bürgermeister, Dresdner Str. 3, 01814
Diese Bekanntmachung ist zugleich die datenschutzrechtliche               Bad Schandau
Information der Betroffenen im Sinne von Artikel 13 der Da-         4.    Im Falle einer Beschwerde gegen die Versagung der Ein-
tenschutz-Grundverordnung über die für die Berichtigung des               tragung ins Wählerverzeichnis, gegen die Ablehnung des
Wählerverzeichnisses und für die Erteilung eines Wahlscheins              Einspruchs gegen das Wählverzeichnis oder gegen die
verarbeiteten personenbezogenen Daten:                                    Versagung des Wahlscheins ist Empfänger der personen-
1. a) Wurde ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeich-                 bezogenen Daten für die Europawahl der Kreiswahllei-
         nis gestellt oder Einspruch gegen die Richtigkeit oder           ter (Landratsamt Pirna) – und für die Kommunalwahlen
         Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses eingelegt,              das Landratsamt Pirna, Schlosshof 2/4, 017196 Pirna als
         so erfolgt die Verarbeitung der in diesem Zusammen-              zuständige Rechtsaufsichtsbehörde. Im Verfahren der
         hang angegebenen personenbezogenen Daten zur                     Wahlprüfung/Wahlanfechtung können auch die zustän-
         Bearbeitung des Antrages bzw. des Einspruchs auf der             digen Rechtsaufsichtsbehörden, die Verwaltungsgerich-
         Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e der           te sowie der Sächsische Verfassungsgerichtshof, im Fall
         Datenschutz-Grundverordnung i.V.m. § 4 des Europa-               von Wahlstraftaten auch die Strafverfolgungsbehörden
         wahlgesetzes, § 17 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes               und andere Gerichte Empfänger der personenbezogenen
         und den §§ 14 bis 17b, §§ 20 bis 22 der Europawahlord-           Daten sein.
         nung sowie i.V.m. § 4 des Kommunalwahlgesetzes und         5.    Wählerverzeichnisse, Wahlscheinverzeichnisse, Verzeich-
         § 9 der Kommunalwahlordnung.                                     nisse der ungültigen Wahlscheine sowie Verzeichnisse über
     b) Wurde ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins ge-              die Bevollmächtigten und die an sie ausgehändigten Wahl-
         stellt, so erfolgt die Verarbeitung der in diesem Zusam-         scheine sind nach Ablauf von sechs Monaten seit der Wahl
         menhang angegebenen personenbezogenen Daten zur                  zu vernichten, soweit nicht gemäß § 83 Absatz 2 der Euro-
         Bearbeitung des Antrages auf der Grundlage von Ar-               pawahlordnung, § 62 Absatz 2 der Kommunalwahlordnung
         tikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-              - der Bundeswahlleiter mit Rücksicht auf ein schweben-
         Grundverordnung i.V.m. § 4 des Europawahlgesetzes,                    des Wahlprüfungsverfahren etwas anderes anordnet,
         § 17 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes und den §§ 24               - die Entscheidung über die Gültigkeit der Kommunal-
         bis 29 der Europawahlordnung sowie i.V.m. § 5 Absatz                  wahl noch angefochten ist oder
         1 des Kommunalwahlgesetzes und den §§ 12 und 13                  - sie für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung ei-
         der Kommunalwahlordnung.                                              ner Wahlstraftat von Bedeutung sein können.
     c) Haben Sie eine Vollmacht für die Beantragung eines          6.    Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen stehen Ih-
         Wahlscheins und/oder für die Abholung des Wahl-                  nen folgende Rechte zu:
         scheins mit Briefwahlunterlagen ausgestellt, so er-              - Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbe-
         folgt die Verarbeitung der von Ihnen und dem Bevoll-                  zogene Daten (Artikel 15 DSGVO)
         mächtigten in diesem Zusammenhang angegebenen                    - Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden unrichti-
         personenbezogenen Daten zur Prüfung der Bevoll-                       gen personenbezogenen Daten (Artikel 16 DSGVO)
         mächtigung und der Berechtigung des Bevollmächtig-               - Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel
         ten für die Beantragung eines Wahlscheins bzw. den                    17 DSGVO)
         Empfang des Wahlscheins und der Briefwahlunterla-                - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personen-
         gen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1Buchstabe                 bezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)
         c und e der Datenschutz-Grundverordnung i.V.m. mit
         § 4 des Europawahlgesetzes, § 17 Absatz 2 des Bun-               Einschränkungen ergeben sich aus den wahlrechtlichen
         deswahlgesetzes und § 26 Absatz 3 § 27 Absatz 5 der              Vorschriften, insbesondere durch die Vorschriften über
         Europawahlordnung sowie i.V.m. § 5 Absatz 1 des Kom-             das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
         munalwahlgesetzes und den § 13 Absatz 2, § 14 Absatz             und den Erhalt einer Kopie, § 4 des Europawahlgesetzes,
         4 und 6 der Kommunalwahlordnung.                                 § 17 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes i.V.m. § 20 der
     d) Die Gemeinde führt Verzeichnisse über erteilte Wahl-              Europawahlordnung; § 4 Absatz 2 des Kommunalwahlge-
         scheine, § 27 Absatz 6 der Europawahlordnung, § 14               setzes i.V.m. § 8 Absatz 2 und 3 der Kommunalwahlord-
         Absatz 8 der Kommunalwahlordnung, ein Verzeich-                  nung, durch die Vorschriften über den Einspruch und die
         nis über für ungültig erklärte Wahlscheine, § 27 Ab-             Beschwerde gegen das Wählerverzeichnis, § 4 des Euro-
         satz 8 der Europawahlordnung, § 14 Absatz 11 der                 pawahlgesetzes, § 17 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes
         Kommunalwahlordnung, sowie ein Verzeichnis über                  i.V.m. §§ 21 und 22 der Europawahlordnung; § 4 Abs. 3
         die Bevollmächtigten und die an sie ausgehändigten               und 4 der Kommunalwahlordnung i.V.m. § 9 Absatz 1 der
         Wahlscheine, § 14 Absatz 4 Satz 5 der Kommunalwahl-              Kommunalwahlwahlordnung und die Löschungsfristen
         ordnung.                                                         (siehe Punkt 5).
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