Ergebnisprotokoll der Vollversammlung "Flüchtlingshilfe Harvestehude e.V" vom 25. Februar 2015
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Ergebnisprotokoll der Vollversammlung „Flüchtlingshilfe Harvestehude e.V“ vom 25. Februar 2015 ! ! Veranstaltungsort: Aula, Wilhelm-Gymnasium, Klosterstieg 17, 20149 HH Beginn der Veranstaltung: 19:00 Uhr Teilnehmer: ca. 130 Pers. ! Begrüßung und Eröffnung durch die 1. Vorsitzende, Frau Hendrikje Blandow- Schlägel. ! Tagesordnungspunkte: ! 1. Erläuterung und Stellungnahme zum vorläufigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg in 1. Instanz: Verhängter ein Baustopp. ! Begründung: Das Gebäude liegt in einem Gebiet, in dem das Wohnen „besonders geschützt“ ist. ! Diese zunächst 1938 in der PolizeiVO und dann in 1956 in die BaunutzungsVO übernommene Festlegung stimmt mit der tatsächlich gelebten Bebauung nicht mehr überein. Die darin beschriebenen Auflagen wurden vor über 60 Jahren verfasst! Inzwischen sind allein in den beiden Straßen Alsterkamp und Sophienterrasse 38 Gewerbeanmeldungen zu verzeichnen. ! Die Definition des Wohnens vom VG wird erläutert: - Ort und Lebensgemeinschaften müssen freiwillig wählbar sein. Das wird verneint vom VG. Damit ist die Prüfung des „Wohnens“ schon beendet aus Sicht des VG. ! Wird dort nicht gewohnt, dann ist es eine soziale Einrichtung, die eine bestimmte Größe nicht überschreiten darf. ! - Im § 31 Abs. 2 des BauGesetzbuches (BauGB) sind Ausnahmeregelungen beschrieben, die auf den Fall anwendbar sein könnten. ! - Die Beschwerdeprüfung soll am Freitag 07.03.2015 beim OVG eingehen. ! - Zurzeit steht deshalb insgesamt leider noch nicht fest, wann die Renovierung des Gebäudes in der Sophienterrasse fortgesetzt wird, und wann dort die ersten Flüchtlinge wohnen werden. ! Zur weiteren Erläuterung wird auf das kurze Skript der Anmerkungen in der Anlage verwiesen. ! 2. Im Anschluss wurde über die allgemeine Akzeptanz von Flüchtlingen und geeignete Standorte diskutiert. Aus dem Publikum gab es div. Beiträge mit Beispielen und Vergleichen, wie in anderen Städten und Ländern die Unterbringung und Integration dieser Hilfsbedürftigen Menschen organisiert ist. Dabei wurde London als besonders positives Beispiel erwähnt. ! !1
Die Hilfsbereitschaft der Hamburger ist sehr groß, das zeigt sich nicht nur an großzügigen Sach- und Geldspenden, sondern an den vielen sehr engagierten ehrenamtlichen Helfern und Helferinnen. ! Für viele Hamburger ist es nach wie vor schwierig, die Unterbringung von Flüchtlingen in Ihrer unmittelbaren Nachbarschaft zu akzeptieren. ! Gleichzeitig ist festzuhalten, dass nicht nur gegen Flüchtlingsunterkünfte geklagt wird, sondern auch gegen Hospize oder Kindergärten. ! ! 3. Stand der Arbeitsgemeinschaften: Vereinsmitglieder die sich bereit für eine Arbeitsgruppe entschieden haben, und gern wechseln möchten, können dies gern tun. Bitte an die Dokumentation denken! Name, bisherige AG, neue AG und an die 1. Vorsitzende per Mail senden. ! Aufgrund der andauernden Bauverzögerung, wird den Mitgliedern der Bestehenden AG s empfohlen, auch andere Flüchtlingsunterkünfte zu unterstützen. ! Hinweis: Es ist Sinnvoll die ersten Hilfsaktivitäten möglichst zu zweit durchzuführen. ! 3.1. Die AG „Öffentlichkeitsarbeit“ der FHH, möchte die Bürger besser und umfangreicher informieren, um so mehr Verständnis für die Flüchtlinge zu erhalten. Es sind Veranstaltungen geplant, um positive Begegnungen zu schaffen und die Bürger besser zu informieren. Aufklärung für eine bessere Akzeptanz und Integration. ! Benefizkonzert: „Musiker ohne Grenzen“ (Achtung jetzt „Wir rühren die Trommel“ mit dem Untertitel „Musiker kennen keine Grenzen“ am 5. Juli 2015 von 17.00 – 19.00 Uhr In der Kirche St. Johannis-Harvestehude. Organisation: Frau Gisela Petersen ! Hier wird noch nach motivierten Helfern gesucht, die mit Ideen zum Rahmenprogramm und bei der Planung helfen. Genauere Informationen – befinden sich Anhang! ! 3.2. Die Kinderbetreuungs AG (Bisher 58 Mitglieder!) wird in zwei Gruppen geteilt. a) Hausaufgabenhilfe und b) Kinderbetreuung. ! 3.3 AG Therapeutisches Arbeiten, die Gruppe soll jetzt heißen „Therapie und stabilisierendes Begleiten: Für die Helfer dieser AG und für Paten ist es besonders Empfehlenswert sich durch gezielte Schulungen vorzubereiten. 3 Pers. aus dieser AG haben bereits an einer eintägigen Fortbildung teilgenommen, und halten die Seminare für sehr Sinnvoll. ! !2
Die Fortbildung soll wiederholt werden. ! 3.4 AG Beruf und Beratung: da virtuelle schwarze Brett zur Arbeitsvermittlung wird vorbereitet: der nächste Treffpunkt der AG ist am 30.3. um 18 Uhr im Cafe Haedleys, Ansprechpartner ist Pit Hosak: infos@pilos.de ! Das Protokoll des Treffens findet sich unten. ! ! 4. Kontaktmöglichkeiten und Adressen für Sachspenden: Das „Deutsche Rote Kreuz“ nimmt Spenden entgegen und verteilt diese an Flüchtlingsunterkünfte. ! 5. Vernetzung ! FU Wilhelmsburg, benötigt dringend Bettwäsche, Handtücher, Decken, Kissen usw. Ein Sammelcontainer für Kleidung, steht gegenüber Tagesstätte für Obdachlose, Bundesstr. 101 bereit. ! „Die Insel hilft“: Flüchtlingshilfe / Kleiderkammer: Ottensweide 21, 21109 Wilhelmsburg, Ansprechpartnerin ist Diana Ebnet: 0173 8930274 oder diana.ennet@web.de, alles ist wichtig, vor allem im Moment Lehrbücher für den Deutschunterricht, siehe fb Seite ! „Finkenwerder hilft Flüchtlingen“ bittet um Spenden aller Art. Es wird eine erste Internationale Vorbereitungsklasse eingerichtet in der Grundschule: Kontakt und Terminabsprache, Frau Katja Stürken katja.stuerken@web.de, Tel.: 84602811; der Verein FHH spendet 500€ für Sportschuhe der Kinder, siehe fb Seite ! Die Initiative „Herzliches Hamburg“ Lokstedter Höhe erhält von der FHH als Spende persisch/deutsche Wörter- und Sprachbücher. ! ! ! 5. Fahrrad AG Bernd Peters und Pit Hosak haben sich am 23.02.2015 getroffen. Das Protokoll des Treffens befindet sich im Anhang. ! ! 6. Facebook: Harald Müller stellt Konzept vor. Die Seite kann auch von Interessenten eingesehen werden, die kein Facebook Account besitzen. Direkte Postings sind nicht möglich, es wird eine so genannte „gefällt mir Seite“. Texte können nur von den Administratoren geändert oder neu auf die Seite gestellt werden. Der Verein hat sich für die Nutzung von Facebook mit der „gefällt mir Seite“ entschieden, um so möglichst viele Leute schnell mit Neuigkeiten und Informationen zu versorgen, ohne aber unendliche Diskussionen auf fb zu haben. ! ! !3
7. Vorschlag für Neue AG: ! Interkulturelle Begegnung. In dieser AG wird Herr Rostand Chouatat, Flüchtlinge unterstützen und informieren, wie diese mit Bitten u. Anfragen nach Geld von Familien und Freunden aus ihren Heimatländern besser umgehen können. ! ! 8. Spendenkonto: Das bisher durch Mitgliedsbeiträge und Spenden gesammelte Geld soll auch jetzt schon ausgegeben werden, siehe oben ! ! 9. Termin: Nächste Versammlung des Vereins, Dienstag, den 28.04.2015 um 19:00 Uhr, in der Aula im Wilhelm-Gymnasium, Klosterallee 17, stattfinden. ! ! Ende der Versammlung ca. 21.30 Uhr. ! Hamburg, 25.02.2015 ! Protokollführerin: Uta Thielert ! ! ! ! Anhang: Protokoll Fahrrad AG Benefizkonzert Info ! ! ________________________________________________________________________ Anhang 1 ! ! Flüchtlingshilfe Harvestehude Fahrrad AG 23.2.15 Teilnehmer: Bernd Peters, Pit Hosak ! Entschuldigt: Matthias Richter ! 1. Ziele Jedem Flüchtling „sein“ Fahrrad Verantwortliche Einbeziehung der Flüchtlinge in die Fahrradwerkstatt Fahrradreparatur (für den Stadtteil) gegen Spende !4
Gemeinsame Fahrradaktivitäten: Radtouren etc. 1. Next Steps Fahrradwerkstatt einrichten o Werkzeug: Schraubenschlüssel, Imbus, Werkbank, Schraubstock etc. o Ständer od. Dreipunktlift o Fahrräder o Ersatzteile: Schläuche, Licht, Kabel, Dynamos, Fahrradschlösser, Klingeln, Pumpen, Körbe etc. o Lagerraum (auch draußen/Container denkbar), noch zu klären mit p&w/ Hendrikje? oder Architekt Reinig/Pit? o P. Hosak spricht mit der Stadtreinigung o Bernd Peters spricht mit Fundbüro o Parallel dazu zu gegebener Zeit Werbemöglichkeiten seitens des Vereins (Website, Facebook, Pressemitteilung, Mitgliederversammlung (save the bike/tool)) nutzen Personalplanung/Dienstpläne o Wer von Seiten der Flüchtlingshilfe kann zu welchen Zeiten die Fahrradwerkstatt mit betreuen? D.h. es bedarf mehr „Betreuer“ o Bestenfalls sukzessive Übergabe an einzelne Flüchtlinge Klärungsbedarf o Unfallrechtlich ist die Ehrenamtliche Tätigikeit vermutlich über die Berufsgenossenschaft versichert (s. Details Thomas Schröder-Kamprad) o Haftungsrechtliche Fragen (z.B. bei einem reparierten Fahrrad, funktionieren die Bremsen nicht) sind noch zu klären. o Nutzung der „Stadträder“ durch die Flüchtlinge, wenn der Bedarf nicht gedeckt werden kann. Kreditkarte durch Paten klären? Alternativ eine Kreditkarte für ein Sonderkonto des Vereins und Erfahrungen sammeln? 1. Zeitplan Sobald ein möglicher Eröffnungstermin fest steht, Publikation der Bedarfe s.o. mit der Bitte Sachspenden per Mail (info@pilos.de) zu melden. Diese können dann zu einem festen Termin abgegeben oder abgeholt werden. !! !__________________________________________________________________________ !Anhang 2 !! Flüchtlingshilfe Harvestehude AG: Schwarzes Brett: 23.2.2015 ! Teilnehmer: Hendrikje Schlegel-Blandow, Thomas Schröder-Kamprad, Pit Hosak ! Entschuldigt: Franziska Wolf, Sibyl Scharrer ! !5
1. Ziele • Möglichkeit unkompliziert Geld zu verdienen • Möglichst in Tätigkeiten bei denen eine berufliche Qualifikation bereits vorliegt • Wenn möglich online Zugang zu den Informationen • Mittelfristig auch für die Flüchtlinge in anderen Unterkünfte 2. Unfallversicherung für die Ehrenamtlichen des Vereins • Die Ehrenamtlichen sind bei ihren konkreten ehrenamtlichen Tätigkeit gesetzlich unfallversichert. Details werden noch durch Th. Schröder-Kamprad geklärt. 3. Job-Angebote • Können von den potentiellen Arbeitgebern direkt Online in ein Formular eingegeben. • P. Hosak bereitet ein Arbeitgeber-Formular vor. • Ein Administrator auf Seiten der Flüchtlingshilfe Harvestehude, schaltet die Angebote nach Durchsicht für einen beschränkten Kreis frei. Es gilt noch zu klären wer das übernimmt. • Diese Angebote können Online nur von registrierten Paten eingesehen werden, um einen persönlichen Bezug sicherzustellen und Sprachbarrieren zu überbrücken. • Die Paten übernehmen bei Interesse den Erstkontakt zu den Arbeitgebern. • In einem Stufenplan wird das Schwarze Brett zunächst – um Erfahrungen zu sammeln – für die Paten von Harvestehude, Harburger Binnenhafen, Lokstedter Höhe geöffnet. • Das schwarze Brett wird b.a.w. auf der Website der Flüchtlingshilfe Harvestehude angegliedert. Programmierung durch Ilka Fischer? • Wenn die Programmierung erfolgt ist, werden alle interessierten Paten zu einem Info- Abend o.ä. eingeladen. • Hendrikje klärt mit Katja Karger welche regulären Struktur der Arbeitsvermittlung/ Agentur für Arbeit es in Hamburg gibt. Diese Infos werden auch auf das Schwarze Bett gestellt. • Parallel dazu wird die Website über alle möglichen Wege (Pressemitteilung, Facebook etc.) für potentielle Arbeitgeber bekannt gemacht. ! ! ________________________________________________________________________ ! Anlage 3 ! Kleiner Exkurs in das Bau- und Verwaltungsrecht! In Stichworten! Vorabeinschätzung! Zum Beschluss! In einem Gewerbegebiet darf man keine Flüchtlingsunterkunft bauen, weil dann dort gewohnt wird!! !6
In einem Wohngebiet darf man keine Flüchtlingsunterkunft bauen, weil da nicht gewohnt wird.! ! Grundsätzlich hat man aufgrund der Festlegung in einem Bebauungsplan Anspruch auf die Erhaltung des Gebietes: einen sogenannten Gebietserhaltungsanspruch.! ! Das besonders geschützte Wohngebiet! Es ist aufgenommen worden erstmals 1938 durch die Baupolizeiverordnung und übernommen worden in den Baustufenplan von 1955.! ! Festlegung überholt! - die Festlegung „besonders geschütztes Wohnen“ „funktionslos“ ?! ! Wohnen oder soziale Einrichtung?! ! I.! Wohnen : ! ! 1. Auf Dauer angelegte Häuslichkeit! 2. Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises! 3. Freiwilligkeit des Aufenthaltes! ! ZU 1. Auf Dauer….! ! !7
Das Gericht hat aus der allgemeinen Angabe des Antragstellers, dass der Aufenthalt meist mehr als ein Jahr ist, geschlossen, dass das Wohnen nicht auf Dauer angelegt ist. Ohne weitere Begründung! ! ZU 2. Häuslichkeit???! ! es sei kein Rückzug in die Privatheit möglich, es fehle an einem Mindestmaß an Intimität: keine echte Begründung! ! Zu 3. Freiwilligkeit des Aufenthaltes , das wird auch verneint, aber ohne weitere Begründung. Da der Punkt eins schon verneint wird, kommt das Gericht nicht ausführlicher zu Punkt 3! ! Allgemein führt es aus, dass die von den Flüchtlingen erlebte Notsituation die Freiwilligkeit ausschließt und „Unterbringung“ bedeutet !!!! ! Das in der Tat ist nun wirklich kaum nachvollziehbar und grenzt m.M. nach an Zynismus: natürlich ist da keiner freiwillig vor Bomben, Tod und Zerstörung geflohen. Aber dass die Menschen freiwillig aus den Erstaufnahmestellen in die Folgeunterkünfte ziehen, das dürfte außer Frage stehen. Und wenn sie Geld hätten, dann würden sie auch freiwillig gleich in teure Wohnungen ziehen, es kann doch nicht von den finanziellen Verhältnissen abhängig sein, ob man freiwillig in die Folgeunterkunft zieht oder gezwungener maßen?! ! II.! !8
Da es nach Einschätzung des Gerichtes kein Wohnen ist, ist es eine soziale Einrichtung. ! adäquat ist in der Größe ?! ! baurechtlichen Grundlagen ab, sonst gibt es sogenannte „bodenrechtliche Spannungen“! ! Beispiel wieder: Reines Wohnen gegen Handwerksbetrieb im reinen Wohngebiet. Oder eben Soziale Einrichtung gegen „Reines Wohnen“! ! Werden keine Spannungen erwartet, dann ist die soziale Einrichtung erlaubt und möglich.! ! Damit hier keine bodenrechtliche Spannungen aufkommen, müsste die soziale Einrichtung klein sein. Die Durchschnittsgröße der Unterkünfte liegt bei 210 Personen. So ist die Unterkunft mit 220 Personen nicht klein. ! ! ! Also es wird überhaupt nicht ab gestellt auf soziale Spannungen, darauf gibt es auch kein Anrecht auf die Freihaltung von sozialen Spannungen.! ! Der Beschluss weist zwar darauf hin, dass:! ! !9
eine Einrichtung zu schützen und auch zulässig ist, wenn sie sich in ihrer Nutzungsart ohne Störung und Veränderung des Gebietscharakters unterordnet.! ! Um dann mit einem nicht weiter ausgeführten Hinweis abzuschließen, dass die Anzahl der gemeinsam untergebrachten Personen jeden Alters, Alleinstehender und Familien unterschiedlicher Herkunft mit unterschiedlichen Ansprüchen an die Unterkunft und die unterschiedlichen Lebensgewohnheiten, zu einer wachsenden Möglichkeit führt, dass sich die Unterkunft störend wirkt mit sozialen Spannungen: etwas was in diesem Teil der Begründung nichts zu suchen hat, also kein Argument sein kann auf dieser Ebene der Prüfung.! ????! ! Fazit:! ! Interpretationsfähig im Rahmen der bisherigen Rechtsprechung, bisherige Ableitung rechtlich nicht zwingend! ! Es kann nachgebessert werden in der Beschwerde.! ! 2.! Es kann nach § 31 Abs. 2 Nr. 1 BAuGB eine Ausnahme oder Befreiung erteilt werden! ! Das ist die politische Antwort gewesen auf die Unzulänglichkeiten des Baurechtes.! !10
! Baugesetzbuch (BauGB) § 31 Ausnahmen und Befreiungen (1) Von den Festsetzungen des Bebauungsplans können solche Ausnahmen zugelassen werden, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind. (2) Von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und ! 1.Gründe des Wohls der Allgemeinheit, einschließlich des Bedarfs zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden, die Befreiung erfordern oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde ! und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. ! 3.! Es könnte festgestellt werden, dass längst nicht mehr der Gebietscharakter gewahrt ist durch die ganzen vorhandenen Gewerbetreibenden- 38 an der Zahl- in dem Baublock!! ! 4.! Es könnte dann auch der Baustufenplan geändert werden, was aber dann immer noch Jahre dauert.! ! ! !11
! __________________________________________________________! ! ! ! ! ! ! ! Anlage 4! Einladung safe the date: Benefizkonzert!! Save the date! „WIR RÜHREN DIE TROMMEL“! ! Verein Flüchtlingshilfe Harvestehude e.V. in Kooperation mit der Staatlichen Jugendmusikschule Hamburg und der Ev. Kirchengemeinde St. Johannis-Harvestehude !12
! Moderation: Annekatrin Piech! Klezmer Ensemble A Mekhaye! „Musiker kennen keine Grenzen!“! !13
BENEFIZKONZER T Kirche St. Johannis-Harvestehude Turmweg! Sonntag, 5. Juli 2015 , 17-19 Uhr ! ab 16 Uhr Kaffee, Kuchen und Informationen Afghanische Musik, Alishah Khoshal Sadozai JMS! Akkordeon Kammermusik, Arlette Gwardys JMS! Fado, Julia Schilinski u. Kontrabass Johannes Huth! Jazz Saxophon, Thadeusz Jakubowski, JMS! Ensemble Tulipan - Türkische Sufilieder U. Herzog, Percussion, K. Holzwarth, Ud, Rebab, Gesang, K. Kunze, Gesang, L. Palmer, Ney! Georgischer Kammerchor „Salamuro“, Lüneburg! Trommelgruppe, Ulrike Herzog JMS ! Organisation: M. Hahn, B. Jeuthe, Ch. Farwer, P. Emich, G. Peters, kontakt: g.b.peters@t-online.de !14
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