Ergebnisse der 240. Sitzung der KEK - Die Medienanstalten
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KEK-Pressemitteilung 11/2018 • Berlin, 06.11.2018 Ergebnisse der 240. Sitzung der KEK Zulassung Comedy Central / VIVA Media GmbH Zulassung NiceGoldTV / Deutsches Musik Fernsehen GmbH & Co. KG Zulassung airtango / airtango AG Zulassung 83metoo und Oli / Oliver Haas Zulassung Live-Streaming-Angebot / four media network GmbH Beteiligungsveränderung / tmc Content Group GmbH Beteiligungsveränderung / ProSiebenSat.1 Media SE Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat entschieden, dass den folgenden Zulassungen und Beteiligungsveränderungen keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenstehen: Zulassung Comedy Central / VIVA Media GmbH Die VIVA Media GmbH hat bei der Landesanstalt für Medien NRW die Verlängerung ihrer zum 02.12.2018 auslaufenden Zulassung für das Fernsehspartenprogramm VIVA bzw. Comedy Central beantragt. Auf dem Sendeplatz des Musik- und Entertainment-Kanals VIVA wird derzeit von 14:00 Uhr bis 2:00 Uhr das Unterhaltungsspartenprogramm Comedy Central ausgestrahlt. Ab dem 1. Januar 2019 soll Comedy Central ganztägig verbreitet und die Sendermarke VIVA aufgegeben werden. Sämtliche Geschäftsanteile der VIVA Media GmbH hält die Viacom Holdings Germany LL.C. Beide Gesellschaften halten zusammen sämtliche Anteile der VIMN Germany GmbH, welche die Programme MTV, MTV Brandnew, Nickelodeon, Nick Jr. und nicktoons veranstaltet. Alleingesellschafterin der Viacom Holdings Germany LL.C. ist die Viacom International, Inc. Diese hält auch sämtliche Anteile der MTV Networks Europe, L.P., welche auf Grundlage von Lizenzen der britischen Regulierungsbehörde OFCOM die englischsprachigen Musikprogramme MTV Hits, MTV Dance, MTV Music, MTV ROCKS, MTVNHD, VH-1 Classic und VH-1 Europe veranstaltet. Diese Programme sind auch in Deutschland bundesweit empfangbar. Die Viacom International, Inc. ist selbst eine 100%ige Tochtergesellschaft des Medienkonzerns Viacom, Inc. 1/7
Veranstalterbeteiligungen und zuzurechnende Programme von Viacom Sumner M. 80 (Z) Redstone National Mario J. Gabelli Streubesitz Amusements, Inc. Shari Ellin Redstone 79,8* (Z) 10,2* (Z) 10,0* 20 (Z) Viacom, Inc. 100 Viacom International, Inc. 100 Viacom Holdings Germany LL.C. 100 49 100 VIVA Media GmbH VIMN Germany GmbH MTV Networks Europe, L.P. 51 Comedy Central** MTV Dance*** MTV MTV Hits*** MTV Brandnew MTVNHD*** Nickelodeon MTV Music*** Nick Jr. MTV ROCKS*** Nicktoons VH-1 Classic*** VH-1 Europe*** Programm, das der Viacom, Inc. zuzurechnen ist *: von Kapitalanteilen abweichende Stimmrechte **: bis 01.01.2019 noch im Rahmen des Programms VIVA in der Zeit von 14:00 Uhr bis 2:00 Uhr ***: englischsprachige Programme auf Grundlage einer Lizenz des OFCOM Z: Zwischengesellschaften ausgeklammert Zulassung NiceGoldTV / Deutsches Musik Fernsehen GmbH & Co. KG Die Deutsches Musik Fernsehen GmbH & Co. KG plant, neben dem seit 2008 ausgestrahlten Musikspartenprogramm Deutsches Musik Fernsehen ein weiteres Unterhaltungsspartenprogramm namens Nice Gold TV zu veranstalten. Das Programm soll frei empfangbar über Satellit (Astra) verbreitet werden. Die Deutsches Musik Fernsehen GmbH & Co. KG hat einen entsprechenden Zulassungsantrag bei der Bremischen Landesmedienanstalt (brema) gestellt. Einzige Kommanditistin der Antragstellerin ist die artcom-Gesellschaft für Kommunikation mbH, Komplementärin deren 100%ige Tochtergesellschaft AMVG Allgemeine-Medien-Verwaltungs- Gesellschaft mbH. Die artcom-Gesellschaft für Kommunikation mbH ist auch Alleingesellschafterin der AC Distribution & Marketing GmbH, welche das Teleshoppingprogramm Shop24Direct veranstaltet. Sämtliche artcom-Anteile hält Marko Wünsch. 2/7
Gesellschafterstruktur der Veranstalterbeteiligungen undDeutsches Musik Fernsehen zuzurechnende Programme GmbH & Co. KG der Tele-München-Gruppe im bundesweiten Fernsehen Marko Wünsch 100 artcom-Gesellschaft für 100 Kommunikation mbH 100 AMVG Allgemeine- Komplementärin Deutsches Musik Fernsehen Medien-Verwaltungs- GmbH & Co. KG Gesellschaft mbH Deutsches Musik Fernsehen Programm Nice Gold TV Zulassung airtango / airtango AG Die airtango AG hat bei der Landesanstalt für Kommunikation Baden- Württemberg für neue Medien (LFK) eine Rundfunkzulassung für Liveübertragungen beantragt, die sie über ihre Online-Streaming- Plattform „airtango“ verbreitet. Über die werbefinanzierte airtango- Plattform werden Live-Events vornehmlich aus den Bereichen Sport und Entertainment verbreitet sowie Videos zum individuellen Abruf angeboten. Das Unternehmen ist u. a. offizieller Streaming-Partner der BARMER 2. Basketball-Bundesliga. Größter Aktionär der airtango AG mit einem Anteil von 27,31 % ist (mittelbar) Steffen Knödler. Er bildet zusammen mit Gerhard Borchers, der mittelbar 6,07 % der Anteile der airtango AG hält, den Vorstand des Unternehmens. Die restlichen Anteile verteilen sich auf neun weitere Aktionäre. 100 Wasserschloss Erken- 27,31 Steffen Knödler brechtshausen GmbH 100 16,75 Harald Knödler DoHa GmbH 100 13,48 Steffen Rabus RVV Verwaltungs GmbH 10,32 Michael Vester 100 6,07 United Sourcing Partners Gerhard Borchers GmbH & Co. KG 100 5,43 Holger Gerwin Paganus GmbH 50 USP Technologie 5,42 airtango 1 GbR GmbH & Co. KG 50 5,15 airtango 2 GbR Air TV Beteiligungs GmbH 100 4,54 Simon Lotter SimLo Beteiligungs GmbH 100 4,06 Siegfried Thurau Cotec GmbH 1,46 David Fantini airtango AG diverse Livestreams auf der Plattform Plattformbetreiber und über die airtango Plattform verbreitete Inhalte 3/7
Zulassung 83metoo und Oli / Oliver Haas Für die bundesweit verbreiteten Streaming-Angebote 83metoo und Oli hat Oliver Haas bei der Landesanstalt für Medien NRW eine Rundfunkzulassung beantragt. Die Angebote sollen zwei bis fünf Livestreams pro Woche umfassen und vornehmlich über YouTube, aber auch über weitere Plattformen (Facebook, Instagram, Twitch.tv) verbreitet werden. Die Livestreams von 83metoo werden bereits verbreitet; sie beschäftigen sich u. a. mit dem Thema Autopflege, Events, Messen und virtuelle Autorennen. Zulassung Live-Streaming-Angebot / four media network GmbH Die four media network GmbH hat bei der Landesanstalt für Medien NRW eine Rundfunkzulassung beantragt, die sich auf eine unbestimmte Zahl über verschiedene Streaming-Plattformen verbreiteter Livestreams bezieht. Es handelt sich dabei um Videos ausgewählter Personen mit starker Präsenz und hohem Ansehen in den sozialen Medien (sogenannte Influencer), die thematisch grob in die Genres E-Sports, Let’s Plays und Entertainment eingeteilt werden können. Die four media network GmbH will die Livestreams als Channels der jeweiligen Influencer über ausgewählte Online-Video- und Social-Media- Plattformen, insbesondere Twitch, YouTube live, Facebook live, Instagram und Twitter verbreiten. Die four media network GmbH ist ein international tätiger Inhalte- und Werbevermarkter im Onlinebereich. Insbesondere vermarktet sie Werbeinhalte für die Spiele der Electronic Sports League (ESL), einer der größten Ligen für elektronischen Sport (E-Sports). Daneben betreibt die four media network GmbH ein Multi-Channel-Network. Im Rahmen dieser Tätigkeit unterstützt und berät sie Influencer bei der Produktion ihrer Videos und vermarktet diese insbesondere auf Online-Video- und Social-Media-Plattformen. Sämtliche Anteile der four media network GmbH hält die Turtle Entertainment GmbH, die mehrheitlich zur Modern Times Group gehört (s. Schaubild). Der börsennotierte schwedische Medienkonzern Modern Times Group betreibt vornehmlich Medienaktivitäten in Skandinavien und den baltischen Ländern. Die Nutzungszahlen der von der Antragstellerin aufgeführten Livestream-Channels lassen gegenwärtig keinen Schluss auf eine Nutzung in einer Größenordnung zu, die im Hinblick auf die Sicherung der Meinungsvielfalt bedenklich wäre. Dies hat die KEK bereits am 11.09.2018 festgestellt. 4/7
25,9 Cristina Stenbeck 100 (aus dem Trust Begünstigte) 44,5 CMS Sapere Aude Trust 29,6 AMS Sapere Aude Trust 100 (aus dem Trust Begünstigter) Andreas M. Stenbeck 10,3 (43,8) Verdere S.à r.l. 3,4 (11,3) Familie Klingspor 86,3(44,9) Streubesitz 20 (48) Kinnevik AB 8,7 (5,3) Nordea Funds 8,4 (5,1) The Capital Group Companies 62,9 (41,6) Streubesitz Modern Times Group MTG AB 100 MTG Publishing AB 100 MTG Broadcasting AB 100 MTGx International AB 100 MTGx eSports Holding AB 74,04 25,96 18 Gesellschafter, Turtle Entertainment GmbH drei davon über 5 % 100 four media network GmbH Liveübertragungen über Streaming-Plattformen Veranstalter Beteiligungsveränderung / tmc Content Group GmbH Die tmc Content Group GmbH, Veranstalterin der Fernsehspartenprogramme beate-uhse.tv und LUST PUR, hat bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) Beteiligungsveränderungen bei ihrer Muttergesellschaft, der tmc Content Group AG, angezeigt. Danach hat die bisherige Gesellschafterin Beate Uhse AG ihre Geschäftsanteile an der tmc Content Group AG im Umfang von 26,83 % des Aktienkapitals vollständig an die Prime Capital Debt SCS, SICAV-FIS (Luxemburg), eine Fondsgesellschaft der Prime Capital AG, veräußert. 5/7
Veranstalterbeteiligungen und zuzurechnende Programme der tmc Content Group AG 66,7 Mika Management N.V. 35,39 100 Letni B.V. Consipio Holding B.V. Kackou Consultancy B.V. 33,3 26,83 Prime Capital Debt 100 Prime Capital AG 100 SCS, SICAV-FIS 9,6 100 A.J.L. Associates S.A. Adrian de Feijter 9,6 S.R.T.L. S.A. 100 50 6,71 Dave Engelsma Happy Ending Holding B.V. Shena Engelsma 50 2,89 100 Kackou Holdung B.V. Johannes Engelsma 2,44 Sky Deutschland AG 6,54 Streubesitz tmc Content Group AG Veranstalter, dessen Programm der tmc Content Group AG zuzurechnen ist 100 E: Zurechnung aufgrund der Möglichkeit der Einflussnahme auf wesentliche Programmentscheidungen durch den tmc Content Group Plattformbetreiber (§ 28 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 RStV) GmbH beate-uhse.tv Vodafone Kabel Deutschland GmbH (E) LUST PUR (Zurechnung weiterer auf der Plattform veranstalteter Drittprogramme) Beteiligungsveränderung / ProSiebenSat.1 Media SE Die ProSiebenSat.1 Media SE hat für die zur Sendergruppe gehörigen Veranstalter bei den jeweils zuständigen Landesmedienanstalten eine Veränderung ihrer Beteiligungsverhältnisse angezeigt. Demnach Stand:hat 08/2018 sich der der Capital Group Companies, Inc. insgesamt zuzurechnende Stimmrechtsanteil von 15,87 % auf 9,98 % reduziert. Zweitgrößte Aktionärin ist die BlackRock, Inc. mit 5,72 % (zuvor 6,3 %). 1,7 % (zuvor 1,8 %) der Anteile hält die ProSiebenSat.1 Media SE in Eigenbesitz. Der Streubesitz hat sich von 76,03 % auf 82,6 % erhöht. Die ProSiebenSat.1 Media SE ist neben der RTL Group die größte private TV-Sendergruppe in Deutschland (für weitere Informationen s. Unternehmenssteckbrief). 6/7
Veranstalterbeteiligungen und zuzurechnende Programme der ProSiebenSat.1 Media SE im bundesweiten Fernsehen Capital Group Companies, Inc. Streubesitz 100 82,60 von der Capital Research 9,98 and Management Company 100 ProSiebenSat.1 Media SE ProSiebenSat.1 Digital & verwaltete Fonds Adjacent GmbH 1,70 % in Eigenbesitz wetter.com GmbH 100 ProSieben Travel 100 BlackRock, Inc. GmbH 5,72 wetter.com TV 100 100 100 ProSiebenSat.1 Digital ProSiebenSat.1 GmbH Pay TV GmbH ProSiebenSat.1 TV ProSiebenSat.1 Sports Deutschland GmbH GmbH 33,0 ProSieben FUN gamigo AG Samarion SE 100 ProSieben ran FIGHTING 51,26 kabel eins CLASSICS 100 kabel eins 57,5 ElbSpree Media SAT.1 emotions Holding GmbH sixx DOSB New Media 100 GmbH SAT.1 Gold adspree media GmbH Sportdeutschland.TV Sat.1 Satelliten ProSieben MAXX Fernsehen GmbH ProSieben Games 100 kabel eins Doku Deutscher Olympischer 27,5 SAT.1 weiteres Sportbund e.V. (DOSB) Spartenprogramm 15,0 GIP Media Productions GmbH Programm, das der ProSiebenSat.1 Media SE zuzurechnen ist Weitere Informationen über die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) finden Sie unter: www.kek-online.de Kontakt bei Medien-Rückfragen Prof. Dr. Georgios Gounalakis Vorsitzender der KEK Bernd Malzanini Bereichsleiter Medienkonzentration Telefon: +49 (0)30 2064690-61 Mail: kek@die-medienanstalten.de www.kek-online.de ▪ www.die-medienanstalten.de 7/7
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