Erläuterungen zu den Übergangsbestimmungen - Version Dezember 2017 - FPH Offizin

 
WEITER LESEN
Erleichterter Erwerb des
                    eidgenössischen
                  Weiterbildungstitels
                    Fachapotheker in
                    Offizinpharmazie

        Erläuterungen zu den
       Übergangsbestimmungen

               Version Dezember 2017

Vorbemerkung
Wegleitung Erleichterter Erwerb zum Fachapothekertitel in Offizinpharmazie   1/25   Version November 2017
Die benützten männlichen Formen der Personenbezeichnungen gelten sinngemäss immer auch für
Angehörige des weiblichen Geschlechtes.

Bemerkung zu der Übersetzung: Der deutsche Text ist massgebend.

Abkürzungen
Abs.                  Absatz
AG                    Arbeitsgruppe
Art.                  Artikel
DV                    Delegiertenversammlung von pharmaSuisse
EBM                   Evidence Based Medicine
Eidg.                 eidgenössischer
FBO                   Fortbildungsordnung von pharmaSuisse
FIP                   Fédération internationale pharmaceutique
FPH                   Foederatio Pharmaceutica Helvetiae
KVG                   Krankenversicherungsgesetz
KVV                   Krankenversicherungsverordnung
KWFB                  Kommission für Weiter- und Fortbildung von pharmaSuisse
MedBG                 Medizinalberufegesetz
                      (Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe)
pharmaSuisse          Schweizerischer Apothekerverband
PK                    Prüfungskommission der FPH Offizin
QMS                   «Quality Management System»
VS                    Vorstand von pharmaSuisse
WBO                   Weiterbildungsordnung von pharmaSuisse
WBP                   Weiterbildungsprogramm FPH in Offizinpharmazie
WHO                   World Health Organization

Wegleitung Erleichterter Erwerb zum Fachapothekertitel in Offizinpharmazie   2/25   Version November 2017
ABLAUF

ZEITLEISTE

         2018                          2019                          2020                  2021

Anmeldung bzw. Einschreibung

Informationsanlass oder Prüfungsinformation

Unterlagen

Prüfungsanmeldung und Prüfungszulassung

Fachapothekerprüfung Erleichterter Erwerb

Titel

Fortbildungspflicht

Wegleitung Erleichterter Erwerb zum Fachapothekertitel in Offizinpharmazie   3/25   Version November 2017
1           Grundlagen

Der „erleichterte Erwerb des eidgenössischen Weiterbildungstitels Fachapotheker in
Offizinpharmazie“ bietet erfahrenen Offizinapothekern die Möglichkeit, den eidgenössischen
Fachapothekertitel in Offizinpharmazie erleichtert zu erlangen.
Der eidg. Weiterbildungstitel Fachapotheker in Offizinpharmazie befähigt den Apotheker,
eine Offizinapotheke nach unternehmerischen Gesichtspunkten zu führen. Die
Richtziele für die Prüfung sind im Lernzielkatalog (Anhang I) festgehalten.

Zielpublikum: Der erleichterte Erwerb richtet sich an in der schweizer Offizintätigkeit
erfahrene Apotheker mit eidgenössischem oder gleichwertig anerkannten ausländischem
Apothekerdiplom.

Anhang I       Lernzielkatalog
Anhang II Aufgaben der Prüfungskommission der FPH Offizin (PK) Anhang
III Gesetzliche Grundlagen der Prüfungszulassung

    2       Einschreibung

Die Anmeldung bzw. die Einschreibung zum erleichterten Erwerb des Fachapothekertitels in
Offizinpharmazie erfolgt vom 01.01.2018 bis spätestens zum 31.08.2018 (online).

Die Einschreibegebühr für den erleichterten Erwerb des eidgenössischen Fachapothekertitels
in Offizinpharmazie wird gemäss GBO Weiter- und Fortbildung erhoben. (Stand 1.1.2018:
Fr. 1‘000. — phS-Mitglieder; Fr. 2‘000.— Nichtmitglieder, Preise exkl. MwSt)

Voraussetzungen für die Einschreibung zum erleichterten Erwerb des eidgenössischen
Fachapothekertitels in Offizinpharmazie :

    1. Es muss eine kantonale Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung (BAB) -
        gültig am 31.12.2017 vorliegen.

    2. Es können sich erfahrene Apotheker anmelden, die mindestens 4 Jahre
        Offizintätigkeit in der Schweiz zu 100% Offizintätigkeit während der letzten 10 Jahre
        nachweisen können, nur Pensen von mindestens 50 % Offizintätigkeit und Perioden
        von mindestens 6 Monaten Dauer werden anerkannt. Diese Voraussetzung muss am
        Stichtag der Anmeldung zum erleichterten Erwerb erfüllt sein und ist durch
        Arbeitsbestätigungen des Arbeitgebers nachzuweisen.
        Die mit der Anmeldung einzureichenden Arbeitsbestätigungen des Arbeitgebers
        müssen die Dauer und die prozentuale Arbeitspensen der Offizintätigkeit ausweisen.

Wegleitung Erleichterter Erwerb zum Fachapothekertitel in Offizinpharmazie   4/25   Version November 2017
Sonderfälle:
Die Einschreibung zum erleichterten Erwerb in Offizinpharmazie für Personen, die in die
reguläre Weiterbildung zum Fachapotheker für Offizinpharmazie eingeschrieben sind oder
diese nicht erfolgreich abgeschlossen haben:

    1. Personen, welche seit weniger als fünf Jahren an der regulären Weiterbildung
        teilnehmen, können sich an den erleichterten Erwerb anmelden, wenn sie die
        Voraussetzungen erfüllen. Die Abmeldung aus der regulären Weiterbildung erfolgt
        automatisch durch die Anmeldung zum erleichterten Erwerb.

    2. Personen, die in der regulären Weiterbildung ein- oder zweimal die Prüfung nicht
        bestanden haben, können sich an den erleichterten Erwerb anmelden, wenn sie die
        Voraussetzungen erfüllen. Die Abmeldung aus der regulären Weiterbildung erfolgt
        automatisch durch die Anmeldung zum erleichterten Erwerb.

    3. Personen, die in der regulären Weiterbildung ein- oder zweimal keine
        Prüfungszulassung erhalten haben, können sich an den erleichterten Erwerb
        anmelden, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.

    4. Personen, die aus der regulären Weiterbildung ausgeschieden sind, da sie die
        Weiterbildungsdauer von fünf Jahren überschritten haben, können sich an den
        erleichterten Erwerb anmelden, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.

Die Gebühren sind gemäss der GBO geschuldet.

Das elektronische Anmeldeformular ist verfügbar auf www.fphch.org
(Übergangsbestimmungen Erleichterter Erwerb des eidgenössischen Weiterbildungstitels
Fachapotheker in Offizinpharmazie)

Zur elektronischen Einschreibung zum erleichterten Erwerb müssen folgende Unterlagen
eingereicht werden:
    - Arbeitsbestätigung(en), auf der Datum, Dauer und prozentuale Offizintätigkeit
       ausgewiesen sind.
    - Ausgefüllte Excelliste zum Nachweis der Offizintätigkeit; steht auf dem
       Einschreibeformular zum Runterladen und Ausfüllen bereit.
    - eine per 31.12.2017 gültige Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung

Wegleitung Erleichterter Erwerb zum Fachapothekertitel in Offizinpharmazie   5/25   Version November 2017
3         Informationen zum erleichterten Erwerb

Die für den erleichterten Erwerb zugelassenen Kandidaten werden zu einem
Informationsanlass zur Prüfung eingeladen oder die entsprechenden Informationen werden
ihnen in schriftlicher Form zugestellt.

Theoretische Weiterbildung

  4         Basis- / Pflicht- / Wahl- oder Vertiefungsmodule

Es müssen keine Basis-, Pflicht-, Wahl- oder Vertiefungsmodule aus der regulären
Weiterbildung für Offizinpharmazie absolviert werden.

Die Kandidaten sind für die Aneignung der Lernziele (Anhang 1) selbst
verantwortlich.

Es besteht die Möglichkeit, sich bei Bedarf, freiwillig in die Kurse des aktuellen Kursplans
der regulären Weiterbildung in Offizinpharmazie (zu den im Kursplan erwähnten
Bedingungen) einzuschreiben.
Bemerkung zu Kursen: Bei ausgebuchten Kursen haben Teilnehmer der regulären
Weiterbildung in Offizinpharmazie Vorrang vor Kandidaten des erleichterten Erwerbs.

Wegleitung Erleichterter Erwerb zum Fachapothekertitel in Offizinpharmazie   6/25   Version November 2017
5         Fortbildungskurse

Im Rahmen des erleichterten Erwerbs besteht Fortbildungspflicht. Es müssen während der
gesamten Dauer zwischen Anmeldung und Prüfung mindestens 200 FPH Punkte pro
Kalenderjahr absolviert werden. Die Fortbildungspflicht besteht somit ab dem Kalenderjahr
2018 für alle Personen, die sich zum erleichterten Erwerb anmelden.

Es können alle FPH-anerkannten Kurse (WB und FB, inkl. E-Learning-Kursen) angerechnet
werden. Die für die Fortbildung FPH anerkannten Kurse sind beim Veranstalter mit
folgendem Logo gekennzeichnet:

Sämtliche FPH-anerkannten                                           Kurse sind im
Veranstaltungskalender FPH                                          aufgelistet und auf www.fphch.org
 FPH-Kurse verfügbar. Die                                          Vorgaben zur Erfüllung der
Fortbildungspflicht gemäss dem                                      Fortbildungsprogramm FPH in
Offizinpharmazie sind                                               verbindlich.

  6         Kursbestätigung

Teilnahmebestätigung:
   Die Veranstalter der von der FPH-Offizin akkreditierten Kurse geben für jeden besuchten
   Kurs eine Teilnahmebestätigung ab. Diese Teilnahmebestätigungen (oder der Auszug aus
   dem persönlichen elektronischen Fortbildungsdossier) werden zur Anmeldung an die
   Prüfung eingereicht.

Wegleitung Erleichterter Erwerb zum Fachapothekertitel in Offizinpharmazie   7/25   Version November 2017
Praktische Weiterbildung und Diplomarbeit
Es müssen keine Praxisarbeiten und keine Diplomarbeit erstellt werden.

Die Kandidaten sind für die Aneignung der Lernziele (Anhang 1) selbst
verantwortlich.

Unterlagen zur Prüfungsanmeldung und Prüfung

  7          Unterlagen zur Prüfungsanmeldung und -zulassung

Alle notwendigen Unterlagen zur Prüfungsanmeldung werden gemäss Terminvorgabe der
Prüfungskommission FPH beim Sekretariat FPH zusammen mit dem verbindlichen
Prüfungsanmeldeformular (bestehend aus dem Gesuch um die Prüfungszulassung und dem
Gesuch um die Erteilung des eidgenössischen Weiterbildungstitels) elektronisch eingereicht:

    -   Fortbildungsnachweise für die gesamte Dauer der Weiterbildung: Jahresauszug aus
        dem elektronischen FPH- Fortbildungsdossier für jedes Kalenderjahr ab 2018 (seit
        der Anmeldung zum erleichterten Erwerb)oder, falls kein elektronisches
        FPHFortbildungsdossier vorhanden: Kopien der Teilnahmebestätigungen für jeden
        Kurs, , chronologisch geordnet nach Kalenderjahren.

Es gelten folgende Zulassungsbedingungen für die Prüfung:
      1. Eidgenössisches Apothekerdiplom oder eidg. anerkanntes, ausländisches,
         Apothekerdiplom gemäss Bundesrecht
      2. Vollständigkeit des Fortbildungsnachweises für die gesamte Dauer seit der
         Anmeldung

Unvollständige oder mangelhafte Unterlagen sind binnen zehn Tagen nach deren
Beanstandung zu komplettieren.

Über die Zulassung zur Fachapothekerprüfung erleichterter Erwerb entscheidet die KWFB
auf Antrag der Prüfungskommission FPH Offizin.

Wegleitung Erleichterter Erwerb zum Fachapothekertitel in Offizinpharmazie   8/25   Version November 2017
8       Fachapothekerprüfung

Allgemeines
Der erleichterte Erwerb des eidg. Weiterbildungstitels Fachapotheker in
Offizinpharmazie wird mit einer Fachapothekerprüfung abgeschlossen. Die Kandidaten
werden individuell geprüft. Die Prüfungssprachen sind Deutsch und Französisch.                    Die
Fachapothekerprüfung erleichterter Erwerb kann das erste Mal im Frühjahr 2019
(späteste Prüfungsanmeldung 01.12.2018) und das letzte Mal im Frühjahr 2021 (späteste
Prüfungsanmeldung 01.12.2020) abgelegt werden. Bei Nichtbestehen der Prüfung im Jahre
2021 wird ein zusätzlicher Termin im Frühling 2022 angeboten. Siehe Graphik auf der Seite
3.

Zulassung
Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die KWFB auf Antrag der PK (vgl. Anhang
III).
Die Verweigerung einer Prüfungszulassung ist von der KWFB zu begründen und dem
Kandidaten schriftlich zu eröffnen.

Beschwerde gegen den Zulassungsentscheid

Der Kandidat kann den Entscheid der KWFB über die Zulassung zur Prüfung innert 30 Tagen
bei der Beschwerdekommission anfechten.
Der Entscheid der Beschwerdekommission über die Zulassung zur Prüfung kann bei
eidgenössischen Titeln innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht angefochten
werden.
Das Verfahren richtet sich nach den Übergangsbestimmungen für den erleichterten Erwerb
des eidg. Weiterbildungstitels Fachapotheker in Offizinpharmazie. Für alles, was dort nicht
erwähnt ist, gelten die Bestimmungen der WBO.

Ziel der Fachapothekerprüfung & Prüfungsstoff des erleichterten Erwerbs
Die Fachapothekerprüfung erleichterter Erwerb dient dem Nachweis der in den vier
Kompetenzkreisen (Lernzielkatalog im Anhang 1) aufgeführten theoretischen und
praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten. Als Prüfungsstoff gelten die im Lernzielkatalog
(Anhang 1) aufgeführten Ziele.

Art und Form der Fachapothekerprüfung des erleichterten Erwerbs
Die Fachapothekerprüfung erleichterter Erwerb erfolgt mündlich und/oder schriftlich.

Zeit und Ort der Fachapothekerprüfung des erleichterten Erwerbs
Die Fachapothekerprüfung erleichterter Erwerb findet von 2019 bis 2021 mindestens einmal
jährlich statt. Zeit und Ort der Fachapothekerprüfung werden von der PK bestimmt und
mindestens 6 Monate vor der Fachapothekerprüfung erleichterter Erwerb im pharmaJournal,

Wegleitung Erleichterter Erwerb zum Fachapothekertitel in Offizinpharmazie   9/25   Version November 2017
Schweizer Apothekerzeitung, veröffentlicht. In der Bekanntmachung werden zudem die
Anmeldestelle, der Termin des Anmeldeschlusses sowie Gebühren und allfällige
Anmeldeformalitäten genannt.

Bewertung und Prüfungsabbruch der Fachapothekerprüfung des erleichterten
Erwerbs
Die Kandidaten werden vor der Prüfung über die Gewichtung der verschiedenen Teilnoten
von der PK informiert.

Die Prüfung wird mit «bestanden» oder «nicht bestanden» von der PK bewertet. Die
KWFB entscheidet auf Antrag der PK über das Bestehen der Prüfung und die Titelvergabe.
Dieses Ergebnis wird den Kandidaten schriftlich durch die KWFB mitgeteilt.

Der Prüfungsabbruch oder das Fernbleiben von einer Prüfung ohne wichtigen Grund wird
dem Nichtbestehen der Fachapothekerprüfung gleichgestellt.

Wichtige Gründe stellen namentlich eine Krankheit oder ein Unfall von einer gewissen
Schwere sowie der Todesfall einer nahe stehenden Person dar. Wichtige Gründe müssen der
PK unverzüglich gemeldet und die entsprechenden sachdienlichen Unterlagen sobald als
möglich derselben eingereicht werden.

Über das Bestehen der Prüfung sowie über das Vorliegen eines wichtigen Grundes für
Prüfungsabbruch oder Fernbleiben von der Prüfung entscheidet die KWFB auf Antrag der PK.

Die Kandidaten, welche die Prüfung nicht bestanden haben, können das Prüfungsprotokoll
am Sitz von pharmaSuisse persönlich und im Beisein eines an der Prüfung beteiligten
Experten sowie eines Beisitzenden der Geschäftsstelle bis zum Ablauf der Beschwerdefrist
einsehen. Den Kandidaten werden keine Kopien der Protokolle oder Prüfungsunterlagen
abgegeben.

Wiederholung der Fachapothekerprüfung des erleichterten Erwerbs bei
Nichtbestehen
Eine nichtbestandene Prüfung kann einmal wiederholt werden, wobei der nächstmögliche
Prüfungstermin wahrzunehmen ist.

Die letzte Wiederholungsprüfung findet im Frühjahr 2022 statt.

Es besteht die Möglichkeit, anstelle der ganzen Fachapothekerprüfung des erleichterten
Erwerbs nur alle ungenügenden Teilprüfungen zu wiederholen.
Für das Abschlussresultat der zweiten Prüfung zählen die Noten der wiederholten
Teilprüfung(en) und die der nicht wiederholten Teilprüfung(en) aus dem Vorjahr.

Wegleitung Erleichterter Erwerb zum Fachapothekertitel in Offizinpharmazie   10/25   Version November 2017
Die Zulassung zur Wiederholungsprüfung erfordert die Absolvierung weiterer 200 FPH
Fortbildungspunkte pro abgeschlossenes Kalenderjahr, falls die Wiederholungsprüfung nicht
im gleichen Jahre wie die Erstprüfung stattfindet.
Der Prüfungsabbruch oder das Fernbleiben von einer Prüfung ohne wichtigen Grund wird
dem Nichtbestehen der Fachapothekerprüfung des erleichterten Erwerbs gleichgestellt.

Beschwerde
Der Kandidat kann den Entscheid über das Nichtbestehen der Prüfung innert 30 Tagen (Art.
50 VwVG) schriftlich bei der Beschwerdekommission anfechten; die Rekursfrist beginnt am
Tag der schriftlichen Eröffnung.
Den Entscheid der Beschwerdekommission können die Kandidaten bei eidgenössischen
Weiterbildungstitel innert 30 Tagen an das Bundesverwaltungsgericht weiterziehen.

Gebühren
Für die Abnahme und Bewertung der Prüfung werden Gebühren gemäss Gebührenordnung
erhoben.

  9          Eidg. Weiterbildungstitel Fachapotheker in Offizinpharmazie

Nach bestandener Prüfung entscheidet die KWFB auf Antrag der Prüfungskommission über
die Erteilung des eidg. Weiterbildungstitels als Fachapotheker in Offizinpharmazie.

 10          Fortbildungspflicht

Um die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten aktuell zu halten, muss nach dem
Titelerwerb jährlich Fortbildung absolviert werden. Nur wer die geforderte Fortbildung
erfüllt, kann seinen Fachapothekertitel führen.

Wegleitung Erleichterter Erwerb zum Fachapothekertitel in Offizinpharmazie   11/25   Version November 2017
Anhänge

Anhang I

Lernzielkatalog

Die Lernziele sind analog zur regulären Weiterbildung.

Unterbreitet von FPH-Offizin 8 Dezember 2017
Berufspolitik

Die Kandidaten verstehen die Struktur ihres Berufsverbands, seine Zielsetzungen, sein Umfeld,
Engagement und seine Strategien.

Die Kandidaten kennen den Ablauf der erleichterten Weiterbildung FPH in Offizinpharmazie.

Die Kandidaten kennen laufende Projekte von pharmaSuisse und sind in der Lage, zu einem davon ein
Argumentarium zusammenzustellen.

1. Gesundheitswesen Schweiz: Strukturen und Verantwortlichkeiten
2. Der Apotheker und seine Partner: Strategische Allianzen
    Ärzte, Krankenkassen, Patienten …
    Gesundheitspolitik und LOA
3. Kommunikationsinstrumente und Kommunikationsstrategien wie Kampagnen, Zeitschriften, Web
4. Neueröffnung oder Übernahme einer Apotheke
5. Neue Perspektiven für Offizinaktivitäten im Rahmen aktueller Gesetzesbestimmungen
6. Qualitätssicherung in der Apotheke
7. Die Strategie von pharmaSuisse 8. Weiterbildung FPH Arbeitsmethoden für die Praxis

Die Kandidaten kennen die grundlegenden Arbeits-, Lehr- und Sitzungsleitungstechniken und können
diese bezüglich Wirkung, Effizienz, Einsatz und persönlicher Eignung mündlich und schriftlich
beurteilen. Sie kommunizieren sicher mündlich und schriftlich.

Die Kandidaten verstehen den Planungszyklus für Projekte und können diesen in Beispielen anwenden.

Die Kandidaten sind in der Lage ein Projekt zu planen und dies zu dokumentieren.

1. Die Kandidaten kennen die wichtigsten Grundlagen des Lehrens und der didaktisch methodischen
   Grundsätze und sind fähig, diese anzuwenden.
2. Die Kandidaten können die wichtigsten Arbeitstechniken unterscheiden, sie bezüglich Wirkung und
   Einsatzmöglichkeiten beurteilen und anwenden.

Wegleitung Erleichterter Erwerb zum Fachapothekertitel in Offizinpharmazie   12/25   Version November 2017
3. Die Kandidaten kennen die wichtigsten Prinzipien einer erfolgreichen Sitzungsleitung und sind
   fähig, diese umzusetzen (inkl. Vor- und Nachbereitung).
4. Die Kandidaten können eine Mitteilung an die Medien, ein Inserat und einen PR-Text beurteilen
   und können einfache Texte selber schreiben und redigieren.
5. Die Kandidaten können den Ablauf einer Projektplanung anhand eines Beispiels beschreiben; sie
   können Projektdefinition, Projektplanung, Projektdurchführung und Projektevaluation
   unterscheiden.
6. Die Kandidaten sind in der Lage, die verschiedenen Evaluationsmassnahmen
   (Prozessevaluation, Outcome-Evaluation) zu unterscheiden und die entsprechenden Techniken für
   das Projektmanagement in der Offizin anzuwenden.

Grundlagen der Kommunikation

Die Kandidaten sind in der Lage sicher zu kommunizieren, «schwierige» Gespräche zu planen, zu
führen und auszuwerten.

Die Kandidaten sind in der Lage, mit Patientinnen und Patienten und anderen Beteiligten sachgerecht
und zielgerichtet zu kommunizieren.

1. Die Kandidaten kennen die theoretischen Hintergründe der Kommunikation, reflektieren ihr
   persönliches Gesprächsverhalten und sind sensibilisiert für verschiedene Muster der
   Kommunikation.
2. Die Kandidaten verfügen über «Werkzeuge», Modelle und Instrumentarien zum Führen von
   Personalgesprächen.
3. Die Kandidaten fühlen sich sicher im Führen von Konfliktgesprächen und kennen die Regeln des
   Feedback.
4. Die Kandidaten entwickeln die in einer Offizin notwendige Flexibilität im Umgang mit
   unterschiedlichen Kunden.
5. Die Kandidaten kennen die Methoden zur Förderung einer Verhaltensänderung bei
   Risikopatienten, vor allem bei chronischen Patienten oder Patienten mit einer Abhängigkeit, und
   sind fähig diese anzuwenden (z. B. Motivationsgespräche).

Kompetenzkreis 1: Pharmazeutische Kompetenzen (KK 1)
Richtziel

Die Kandidaten sind in der Lage, im Rahmen ihrer Tätigkeit als Offizinapotheker die
Heilmittelversorgung für die Bevölkerung sicherzustellen, der Bevölkerung entsprechende
Dienstleistungen und Produkte anzu-bieten und sie in der adäquaten Nutzung und Anwendung zu
unterstützen.

Die Kandidaten kennen die geltenden Tarifverträge mit Partnern des Gesundheitswesens und setzen
sie in der Praxis um.

A) Triage, Rezeptvalidierung, Pharmaceutical Care, pharmazeutische Beratung nach Themengebieten

Wegleitung Erleichterter Erwerb zum Fachapothekertitel in Offizinpharmazie   13/25   Version November 2017
1. Triage und Pharmazeutische Beratung

Die Kandidaten sind fähig, den Triageprozess in der Offizin so durchzuführen, dass für den Patienten /
Kunden eine optimale Beratung hinsichtlich Nutzen und Risiko resultiert. Sie beurteilen Symptome,
gesundheitliche Störungen und pharmazeutische Anliegen und sind fähig, adäquate Entscheide und
Massnahmen zu treffen.

1.1       Die Kandidaten setzen sich mit den Elementen und Methoden der pharmazeutischen Triage
      (LINDAAFF) gemäss pharmaSuisse Leitlinien auseinander, können sie beurteilen und setzen diese
      in der Praxis um.
1.2        Die Kandidaten sind fähig, Früh- und Warnsymptome der häufigsten und wichtigsten
      Pathologien zu bewerten, den adäquaten (UCP)-Entscheid und entsprechende Massnahmen zu
      treffen und im Patientengespräch umzusetzen.
1.3       Die Kandidaten sind mit den in der Offizin behandelbaren Pathologien und deren Symptomen
      vertraut. Sie können die Therapien zur Behandlung dieser Pathologien beurteilen und kennen
      mögliche komplementär-medizinische Therapien.
1.4       Die Kandidaten sind mit dem Sortiment an Parapharmazeutika vertraut, beraten die Kunden
      korrekt und kennen den Zugang zu Informations- und Bezugsquellen.
1.5         Die Kandidaten sind fähig, aufgrund der erlernten Kenntnisse individuelle
          Therapiekonzepte zu entwickeln, zu interpretieren, umzusetzen und korrekt zu dokumentieren.

2. Rezeptvalidierung

Die Kandidaten sind aufgrund der Kenntnisse aller Elemente der korrekten Rezeptvalidierung fähig,
ihre Mitverantwortung für das Erreichen der therapeutischen Ziele wahrzunehmen.

2.1       Die Kandidaten setzen sich mit den gesetzlichen Grundlagen und den (inter-)nationalen
      Richtlinien der Rezeptvalidierung (z. B. Richtlinien der LOA, QMS-Apotheke-Standard, Good
      Pharmacy Practice, FIP) auseinander und können die Elemente und Methoden der
      Rezeptvalidierung beurteilen.
2.2       Die Kandidaten sind in der Lage, die wichtigsten Drug-related--Problems und MedicationErrors
      zu erkennen, Lösungsstrategien zu entwickeln, diese anzuwenden und korrekt zu dokumentieren.
2.3       Die Kandidaten sind mit den häufigsten und wichtigsten Krankheitsbildern der ärztlichen
      Praxis, deren Symptomen sowie Therapien vertraut. Sie können diese Kenntnisse in der
      Rezeptvalidierung umsetzen und im Bedarfsfall adäquate Massnahmen ergreifen.

3. Pharmazeutische Betreuung (Pharmaceutical Care)

Die Kandidaten sind mit den Methoden und Möglichkeiten der Pharmaceutical Care vertraut und setzen
diese in der Praxis um. Sie räumen dabei der therapeutischen Adhärenz einen hohen Stellenwert ein.

3.1       Die Kandidaten sind mit den Methoden und Möglichkeiten der Pharmaceutical Care vertraut
      und setzen diese in der Praxis um.
3.2        Die Kandidaten sind fähig, einen indikationsbezogenen pharmazeutischen Betreuungsprozess
      inkl. Qualitätssicherung anhand von ausgewählten Beispielen zu erarbeiten, umzusetzen und zu
      dokumentieren.
3.3       Die Kandidaten kennen die Methoden und Massnahmen zur Förderung der therapeutischen
      Adhärenz. Sie sind in der Lage den Patienten den Zusammenhang zwischen Adhärenz und
      Therapieerfolg zu vermitteln.
3.4      Die Kandidaten kennen die Aspekte der Pharmakogenetik und können diese bei der
      Beurteilung von Therapien anwenden.
3.5       Die Kandidaten kennen die verschiedenen Applikationshilfsmittel bei der Anwendung von
      Arzneimitteln und können diese praktisch anwenden.

Wegleitung Erleichterter Erwerb zum Fachapothekertitel in Offizinpharmazie   14/25   Version November 2017
B) Arzneimittelinformation / EBM

1. Evidence Based Medicine (EBM)

Die Kandidaten kennen die Grundkonzepte der EBM, sind fähig, geeignete Sekundär- und
Tertiärliteratur auszuwählen und deren Inhalte und Argumente zu verstehen, um sich damit über
Arzneimittel ein möglichst objektives Urteil zu bilden.

1.1       Die Kandidaten kennen die wichtigen Studientypen der klinischen Forschung und klassifizieren
      diese nach ihrer Beweiskraft.
1.2       Die Kandidaten können Beispiele von Primär-, Sekundär- und Tertiärliteratur klassifizieren.
1.3       Die Kandidaten können die vier Hauptpfeiler der EBM nennen: Frage stellen, Information
      suchen, Information bewerten, auf den individuellen Patienten anwenden.
1.4       Die Kandidaten können die im Critical appraisal verwendeten Instrumente der EBM erklären:
      Randomisierung, Verblindung, Bias, interne Validität (Power, Outcome, Intention-totreat Analyse,
      p-Wert, Konfidenzintervall, RRR, ARR, NNT), externe Validität (klinische Relevanz, Bedeutung für
      verschiedene Patientengruppen).
1.5       Die Kandidaten sind in der Lage anhand einer Checkliste eine Firmenbroschüre zu analysieren.
1.6       Die Kandidaten sind fähig die Schlussfolgerung eines kritischen Artikels der tertiären Literatur
      zu beurteilen.

2. Wirksamkeit / Arzneimittelsicherheit

Die Kandidaten sind in der Lage, mit Hilfe der Literatur eine klinische Frage zur Wirksamkeit und
Sicherheit eines Arzneimittels zu beantworten. Sie kennen Methoden und Informationsquellen zur
Evaluation der Arzneimittelsicherheit.

2.1        Die Kandidaten können eine Therapiestudie analysieren. Sie können prüfen, ob
      Fragestellung, Studiendesign, Patientencharakteristika, Intervention und Outcome sinnvoll sind.
      Sie können die interne und externe Validität der Studie beurteilen.
2.2       Die Kandidaten können sich mit Fragestellung, Heterogenität, Bias, Darstellung und
      Interpretation der Resultate eines systematischen Reviews mit Meta-Analyse auseinander setzen.
2.3 Die Kandidaten können geeignete Quellen zur Information über die Arzneimittelsicherheit nennen.
2.4       Die Kandidaten sind fähig, die aus der Literatur gewonnenen Erkenntnisse für die Auswahl von
      geeigneten Medikamenten für die OTC-Beratung sowie die Beantwortung eines individuellen
      Therapieproblems oder einer individuellen Kundenfrage zu nutzen.

Wegleitung Erleichterter Erwerb zum Fachapothekertitel in Offizinpharmazie   15/25   Version November 2017
3. Internet / Literaturdatenbanken

Die Kandidaten kennen Strategien und Suchtechniken, um im Internet verlässliche Informationen zu
finden. Sie können geeignete elektronische Literatur-Datenbanken (Internet, CD) auswählen und
benutzen, um gezielt qualitativ hochstehende primäre, sekundäre und tertiäre Literatur zur
Pharmakotherapie und zu Krankheiten zu suchen.

3.1       Die Kandidaten sind in der Lage, anhand von geeigneten Strategien und Suchtechniken im
      Internet verlässliche Informationen zu finden.
3.2       Die Kandidaten beherrschen die Technik der Recherche. Sie sind in der Lage anhand von
      verschiedenen Fragestellungen (Beantworten einer klinischen Frage, vergleichende Bewertung von
      Medikamenten, Suche nach Therapie-Alternativen, umfassende Literatursuche zu einem Thema,
      Kurzübersicht zu einem Thema) Datenbanken für die Suche nach Literatur verschiedener
      Tiefenschärfe: SUMsearch, Medline, Cochrane sowie andere Datenbanken mit EBM-Literatur zu
      benutzen.

C) Herstellung in kleinen Mengen

Die Kandidaten sind fähig, Arzneimittel unter Berücksichtigung offizinrelevanter
Produktionsrichtlinien herzustellen und deren Qualität und Wirtschaftlichkeit zu sichern.

1. Die Kandidaten kennen die einschlägigen Vorschriften der Arzneimittelherstellung in kleinen
   Mengen und setzen diese um (Ph.Helv. / Ph. Eur. / PIC-Leitfaden etc.).
2. Die Kandidaten sind fähig, unter Berücksichtigung dieser Richtlinien in der Offizin Arzneimittel
   herzustellen, die Qualität zu sichern und den Herstellungsprozess zu dokumentieren.
3. Die Kandidaten kennen die Elemente und Methoden der Rentabilitätsberechnung und wenden
   diese bei der Herstellung von eigenen Arzneimitteln an (ALT, HV).
4. Die Kandidaten sind fähig korrekte Eingangskontrollen an Drogen (Schnittdrogen: erkennen und
   bestimmen; organoleptische Prüfungen), Chemikalien etc. durchzuführen und diese zu
   dokumentieren.

Wegleitung Erleichterter Erwerb zum Fachapothekertitel in Offizinpharmazie   16/25   Version November 2017
D) Leistungen gemäss Tarifverträgen

Die Kandidaten sind mit den in den geltenden Tarifverträgen definierten Leistungen vertraut. Sie
kennen die Tarifpartner und die Verträge. Die Kandidaten können die Leistungen den Kunden
verständlich erklären und das Apothekenteam entsprechend schulen. Sie erbringen die Leistungen in
der Praxis. Dabei wird zum Nutzen des Patienten der Fokus auf die Effizienz und die Qualität der
Leistungen gerichtet.

    1.   Die Kandidaten kennen die in den Verträgen definierten Leistungen und deren Tarife.
    2.   Die Kandidaten können die Leistungen korrekt dokumentieren und verrechnen.
    3.   Die Kandidaten können die in den Tarifverträgen definierten Leistungen unter Einbezug des
         Apothekenteams anwenden.
    4.   Die Kandidaten können Argumentarien für die in den Tarifverträgen definierten Leistungen
         erarbeiten und können diese gegenüber Kunden und Apothekenteam vertreten.
    5.   Die Kandidaten kennen die gesetzlichen Grundlagen auf welchen die Tarifverträge basieren.
    6.   Die Kandidaten kennen ihre Verantwortlichkeiten als Medizinalpersonen, nehmen diese wahr
         und sind sich der Konsequenzen ihrer Handlungen bewusst.
    7.   Die Kandidaten sind in der Lage, die Leistungen zu kommunizieren.

Kompetenzkreis 2: Public Health-Kompetenzen (KK 2)
Richtziel

Die Kandidaten sind in der Lage, in der Offizin Public Health-Aufgaben erfolgreich zu erfüllen. Sie tun
dies auf der Grundlage von wissenschaftlichen Konzepten und Methoden und können sich dabei auf ein
interdisziplinäres Netzwerk von Public-Health-Fachleuten abstützen. Aufgrund der erworbenen
Kenntnisse und Fertigkeiten sind die Kandidaten fähig, ihre Anliegen bei gesundheitspolitischen
Diskussionen einzubringen.

A) Gesundheitswesen Schweiz

Die Kandidaten kennen die Organisation und Struktur des schweizerischen Gesundheits- und
Sozialversicherungswesens, dessen Akteure und Aufgaben. Sie kennen die Entscheidungsprozesse in
der Gesundheitspolitik sowie die Stellung von pharmaSuisse in diesem Kontext. Die Weiterzu-
bildenden kennen die Bedeutung und die Aufgaben von Public Health.

1. Die Kandidaten kennen die wichtigsten Akteure im schweizerischen Gesundheitswesen und deren
   Aufgaben und Ziele. Sie wissen, wie das Gesundheitswesen in der Schweiz organisiert ist.
2. Die Kandidaten können die Kosten und Aufwendungen im schweizerischen Gesundheitswesen mit
   den entsprechenden Daten aus anderen Ländern vergleichen.
3. Die Kandidaten können die Entscheidungsprozesse in der Gesundheitspolitik beschreiben. Sie
   wissen, wie, wo und wann gesundheitspolitische Anliegen einzubringen sind.
4. Die Kandidaten können Public Health definieren und können anhand von Beispielen diejenigen
   Disziplinen nennen, die einen Beitrag dazu leisten.
B) Epidemiologie

Wegleitung Erleichterter Erwerb zum Fachapothekertitel in Offizinpharmazie   17/25   Version November 2017
Die Kandidaten kennen die Grundkonzepte und Methoden der Epidemiologie. Sie nutzen
epidemiologische Informationsquellen und kennen aktuelle epidemiologische Daten zu wichtigen
nationalen und internationalen Gesundheitsthemen. Sie sind sich der Bedeutung der Epidemiologie als
Grundlage für die Prävention und die Umsetzung von gesundheitsbezogenen Entscheiden bewusst.

1. Die Kandidaten kennen die Methoden und Konzepte der deskriptiven und analytischen
   Epidemiologie und vergleichen diese. Sie können die wichtigsten epidemiologischen Kenngrössen
   beurteilen.
2. Die Kandidaten sind in der Lage, die Möglichkeiten und Limiten von epidemiologischen Studien
   aufzuzeigen. Sie sind fähig, wissenschaftliche Artikel und Fachzeitschriftenartikel kritisch zu
   beurteilen.
3. Die Kandidaten wissen, wie und wo man nach epidemiologischen Daten sucht. Sie kennen aktuelle
   Daten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung in der Schweiz und im Ausland.
4. Die Kandidaten können die gebräuchlichsten Test- und Screeningverfahren kritisch analysieren
   und können diese Verfahren an einem Beispiel bezüglich ihres «Public Health»-Nutzens beurteilen.

C) Prävention

Die Kandidaten kennen die Komponenten einer modernen Präventionsstrategie. Sie sind fähig,
Präventionsbotschaften in der Offizin erfolgreich zu vermitteln und sich an Präventionsprogrammen zu
beteiligen.

1. Die Kandidaten können Vor- und Nachteile von verschiedenen Präventionsstrategien beschreiben
   §und sind in der Lage, laufende Präventionskampagnen kritisch zu analysieren.
2. Die Kandidaten können anhand von Beispielen erfolgreiche und weniger erfolgreiche
   Präventionsmassnahmen unterscheiden.
3. Die Kandidaten sind motiviert, in der Offizin im Kundenkontakt vermehrt Prävention zu betreiben.

D) Gesundheitsförderung

Die Kandidaten kennen die Kriterien für eine erfolgsversprechende Gesundheitsberatung und sind
fähig, zusammen mit Partnern gesundheitsfördernde Projekte anzubieten.

1. Die Kandidaten kennen die Gesundheitsförderungsziele der WHO (Health 21). Sie geben diejenigen
   Ziele wieder, die für die Offizin eine Bedeutung haben.
2. Die Kandidaten können Prävention und Gesundheitsförderung unterscheiden. Sie sind mit dem
   Konzept der Salutogenese* vertraut und kennen mindestens fünf Kriterien einer erfolgreichen
   Gesundheitsberatung.
3. Die Kandidaten sind in der Lage, mögliche Partner für den Aufbau und die Durchführung von
   Gesundheitsförderungsprojekten in der Offizin zu nennen.

E) Gesundheitsökonomie

Die Kandidaten kennen die verschiedenen Formen der ökonomischen Evaluation und setzen diese
Prinzipien zur Optimierung der pharmazeutischen Leistungen und Dienstleistungen in der Offizin ein.

Wegleitung Erleichterter Erwerb zum Fachapothekertitel in Offizinpharmazie   18/25   Version November 2017
1. Die Kandidaten sind in der Lage anhand von Beispielen aus Praxis und Literatur die Methoden und
   Möglichkeiten der verschiedenen ökonomischen Evaluationsmethoden (Kosten-NutzenAnalysen,
   Effektivitätsstudien etc.) zu unterscheiden.
2. Die Kandidaten sind in der Lage die Umsetzung offizinrelevanter gesundheitsökonomischer
   Methoden an Beispielen (z. B. QZ; Heime; Managed Care) zu demonstrieren.

F) Ethik im Gesundheitswesen

Die Kandidaten sind in der Lage unter Berücksichtigung von ethischen Grundprinzipien zu aktuellen
Gesundheitsthemen Stellung zu nehmen.

1. Die Kandidaten sind in der Lage in interaktiven Plenumsveranstaltungen anhand von Beispielen die
   ethische Theorie sowie die Gerechtigkeitstheorie zu diskutieren.
2. Die Kandidaten sind in der Lage sich – unter Berücksichtigung der ethischen Grundprinzipien –
   eine persönliche Meinung zu einer aktuellen Fragestellung im Gesundheitswesen oder im
   Berufsalltag zu bilden.

G) Patientensicherheit (Risk Management)

Die Kandidaten kennen die Komponenten des Risk-Managements. Sie sind fähig den Patienten eine
höchstmögliche Sicherheit zu garantieren.

1. Die Kandidaten kennen die aktuelle Literatur zum Thema Medikationsfehler bezüglich Theorien,
   Erfassungs- und Analysenmethoden (CIRS) und Strategien zur Risikominderung.
2. Die Kandidaten kennen die gesetzlichen Vorgaben und deren Umsetzung bezüglich Pharmako- und
   Hämovigilanz.
3. Die Kandidaten kennen die gesetzlichen Vorgaben (GMP) bezüglich Produktebeanstandungen /
   Rückruf und deren Umsetzung sowie die Bedeutung der Informations-Vigilanz.
4. Die Kandidaten kennen die gesetzlichen Vorgaben und deren Umsetzung bezüglich Materiovigilanz.

Wegleitung Erleichterter Erwerb zum Fachapothekertitel in Offizinpharmazie   19/25   Version November 2017
Kompetenzkreis 3: Management-Kompetenzen (KK 3)
Richtziel

Die Kandidaten beherrschen die Grundlagen der Unternehmensführung (inklusive Organisation,
Human Resources, Marketing und Kommunikation, Finanzierung und Qualität) und können die
Entwicklungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens erfolgreich antizipieren.

A) Marketing

Die Kandidaten kennen die Marketinginstrumente für die Entwicklung ihrer Apotheke und wenden
diese in adäquater Weise an (Marketing-Mix). Sie sind in der Lage, eine ganzheitliche
Kommunikationsstrategie zu planen, umzusetzen und auszuwerten.

    1.   Die Kandidaten können die Bedeutung und die Grundprinzipien des Marketings erkennen und
         können diese erklären.
    2.   Die Kandidaten sind imstande aus dem Unternehmensleitbild und der
         Unternehmensstrategie eine Marketingstrategie für ihren Betrieb herzuleiten, welche auf einer
         fundierten Umfeldanalyse beruht. Sie können Beispiele in Bezug auf ihren eigenen Betrieb
         bewerten.
    3.   Die Kandidaten können die Marketinginstrumente (Sortiment, Preis, Kommunikation,
         Distribution) im Detail planen, den Auftrag zur Realisierung erteilen und die Wirkung
         evaluieren.
    4.   Die Kandidaten sind fähig, eine zielgruppen- und angebotsgerechte Veranstaltung oder für
         Parapharmazeutika eine Verkaufsförderungsaktion zu planen, durchzuführen und
         auszuwerten.
    5.   Die Kandidaten kennen die Möglichkeiten der neuen Kommunikationsformen sowie das
         Vorgehen betreffend der integrierten Kommunika-tion, beispielsweise bei Medien-Präsenz und
         Internetauftritt.
    6.   Die Kandidaten können den Marketing-Mix einer konkreten Apotheke skizzieren und können
         das Angebot von Partnern (Ketten, Gruppierungen) im Hinblick auf den Einsatz in einer
         konkreten Apotheke bewerten.

Wegleitung Erleichterter Erwerb zum Fachapothekertitel in Offizinpharmazie   20/25   Version November 2017
B) Finanzwesen und Controlling

Die Kandidaten kennen und verstehen die Elemente und Instrumente des Finanzwesens und
Controllings einer Unternehmung und sind in der Lage, diese in ihrer Apotheke anzuwenden.

    1.   Die Kandidaten können die wichtigsten Finanzinformationen für die Führung einer Apotheke
         identifizieren, analysieren und interpretieren.
    2.   Die Kandidaten können die wichtigsten Instrumente des Finanz-wesens (Bilanz,
         Erfolgsrechnung, Budget, Investitionsplanung, Liquiditätsplan, Kennzahlen und Benchmark-
         Analysen) in ihrer Apotheke nutzen.
    3.   Die Kandidaten können Finanzentscheidungen treffen, diskutieren und begründen diese und
         können in ihrer Apotheke angemessene Massnahmen umsetzen.
    4.   Die Kandidaten sind fähig, den zukünftigen Ertrag einer Investition oder einer strategischen
         Entscheidung im Bereich der Apotheke zu berechnen.
    5.   Die Kandidaten sind fähig, die Substanz und Rendite einer Apotheke zu berechnen und
         aufgrund ihrer Analyse einen betriebswirtschaftlichen Unternehmenswert herzuleiten. Sie
         kennen die Grundlagen für die Her-leitung des immateriellen Wertes einer Unternehmung.
    6.   Die Kandidaten sind in der Lage, die Instrumente des Controllings in ihrer Apotheke
         anzuwenden.
    7.   Die Kandidaten kennen Möglichkeiten der finanziellen Mittel-beschaffung für
         Unternehmenskäufe oder Investitionen.
    8.   Die Kandidaten kennen die Entscheidungskriterien für die Über-nahme und Eröffnung einer
         Apotheke und können sie anwenden.

C) Personalmanagement

Die Kandidaten kennen die Methoden der Personalführung und setzen diese in ihrer Apotheke um
(Führungsstil, Motivation, Coaching, Koordina-tion, Planung, Aus- und Weiterbildung).

1. Die Kandidaten sind fähig, ein Team zu führen. Sie verfügen über einen Führungsstil, der ihrer
   Persönlichkeit, ihrer Apotheke sowie ihrer Unternehmenspolitik entspricht.
2. Die Kandidaten können die Methoden des Personalmanagements anwenden (Kooperation,
   Delegation, Coaching und Supervision) und beherrschen die Motivationstechniken sowie das
   Führen durch Zielvereinbarung.
3. Die Kandidaten können die in ihrer Apotheke anfallenden Aufgaben identifizieren und gruppieren.
   Sie können diese innerhalb des Teams planen, koordinieren und kontrollieren. Sie sind fähig,
   Funktionsbeschriebe zu erstellen und die notwendigen Arbeitsabläufe und methoden umzusetzen.
4. Die Kandidaten sind in der Lage, für ihre Apotheke eine Personalplanung zu erstellen. Sie
   beherrschen Vorgehen und Instrumente für Anstellung, Integration, Evaluation, Qualifikation
   (Qualifikationsgespräch, Arbeitszeugnis,) sowie Entlassung und kennen die entsprechenden
   gesetzlichen und sozialen Grundlagen.
5. Die Kandidaten sind fähig, die Aus- und Weiterbildungsbedürfnisse ihrer Mitarbeiter zu erfassen,
   zu organisieren, zu realisieren und zu evaluieren.

Wegleitung Erleichterter Erwerb zum Fachapothekertitel in Offizinpharmazie   21/25   Version November 2017
D) Unternehmensführung

1. Grundlagen und Strategie

Die Kandidaten kennen die Grundprinzipien der Unternehmens-führung und der strategischen Planung
sowie die Hauptinstrumente des Managements und wenden diese in ihrer Apotheke an. Sie sind fähig,
für ihre Apotheke Unternehmensstrategien zu entwickeln und umzusetzen.

1.1       Die Kandidaten können die Grundprinzipien der Unternehmens-führung (Rentabilität,
      Existenzsicherung, soziale Verantwortung) sowie die Hauptinstrumente des Managements in ihrem
      Arbeitsumfeld anwenden (strategische Planung, Businessmodell, Balanced Scorecard, usw.)
1.2       Die Kandidaten sind fähig, Unternehmensstrategien zu entwickeln (bezüglich
      Unternehmensführung und Unternehmenskultur) Hauptmassnahmen zu veranlassen, die Resultate
      zu evaluieren sowie die gebotenen Anpassungen durchzuführen.

2. Positionierung und Führungskontrolle

Die Kandidaten sind fähig, Mittel und Methoden anzuwenden, um die Apotheke zu positionieren und zu
führen (politische, soziale und wirtschaftliche Entwicklung, Umfeld). Sie sind in der Lage, ein
Businessmodell auszuarbeiten und zu kommunizieren.

2.1      Die Kandidaten sind in der Lage, ihre Apotheke unter Berücksichtigung von Umfeld und
      Konkurrenz im Markt zu positionieren und die entsprechenden Massnahmen zu ergreifen.
2.2       Die Kandidaten kennen die Methoden der Balanced Scorecard und sind fähig, Kennzahlen
      einer Apotheke zu erarbeiten.
2.3         Die Kandidaten können das Businessmodell einer Apotheke präsentieren und begründen.

E) Qualitätsmanagement

Die Kandidaten kennen die Messgrössen und verstehen die Auswirkungen der Qualität auf ihr
Unternehmen. Sie sind fähig, Mittel und Methoden der Entwicklung und der Evaluation umfassender
Qualität in der Apotheke anzuwenden.
.

1. Die Kandidaten können sich mit den Methoden und Prinzipien der Qualitätssicherung und des
   Qualitätsmanagements von pharmazeutischen Leistungen auseinandersetzen und können die
   Notwendigkeit der Dokumentation pharmazeutischer Leistungen begründen. Sie sind fähig,
   Fehlerquellen in der Offizin zu identifizieren, zu analysieren und entsprechende Massnahmen
   vorzuschlagen (Struktur-Prozess-Ergebnis).
2. Die Kandidaten kennen die verschiedenen Qualitätssysteme und -normen, die in den Apotheken
   angewendet werden.
3. Die Kandidaten sind fähig, für ihre Apotheke ein internes Audit durchzuführen und einen
   Qualitätsrapport zu erstellen (Planung, Realisierung, Herausstellung der Stärken und Schwächen).
4. Die Kandidaten können die übrigen Kenntnisse der Unternehmensführung
   (Unternehmensstrategie, Personalführung, Marketing etc.) und der pharmazeutischen
   Kompetenzen (Rezeptvalidierung, Triage, Gesundheitserziehung der Patienten,
   Kommunikation) mit der Entwicklung umfassender Qualität in ihrer Apotheke verbinden.
5. Die Kandidaten können Qualitätssicherung und -management pharmazeutischer Leistungen
   korrekt dokumentieren.

F) Rechtsgrundlagen in der Apotheke

Wegleitung Erleichterter Erwerb zum Fachapothekertitel in Offizinpharmazie   22/25   Version November 2017
Die Kandidaten kennen die einschlägigen Gesetze sowie die branchenspezifischen privatrechtlichen
Vereinbarungen und sorgen für deren Umsetzung und Einhaltung in ihrer Apotheke.

1. Die Kandidaten kennen die einschlägigen nationalen / kantonalen Gesetze / Vorschriften, die für
   den Betrieb einer Apotheke massgebend sind (HMG, BG über das Messwesen,
   Lebensmittelgesetz, BetmG, ChemG, ChemV, Epidemiegesetz, Alkoholgesetz,
   Pharmakopöegesetz etc.) sowie die Abrechnungsverordnungen (SL, MiGeL, AL, ALT etc.).
2. Die Kandidaten kennen die Grundlagen des Vertragswesens, insbesondere des Arbeits- und
   Kaufvertragsrechts, sowie der Produktehaftpflicht, des Datenschutzes und des
   Versicherungswesens inkl. Sozialversicherung (StGB, OR; ArG, PrHG, DSG; KVG, KVV, KLV, UVG,
   UVV, VUV; rechtliche Grundlage der LOA).
3. Die Kandidaten kennen die gesetzlichen Grundlagen der Firmengründung und wenden diese
   Kenntnisse in ihrer Unternehmung an.

G) Führung der Apotheke

Die Kandidaten kennen die Arbeitsabläufe und Prozesse einer Apotheke und setzen diese in ihrer
Offizin in adäquater Weise um. Sie kennen die Mittel und Methoden der Logistik sowie des
Informations-Managements und können diese innerhalb und ausserhalb ihrer Apotheke anwenden
(Inhalt, Technologie und Informatik). Sie kennen die Vor- und Nachteile der Mitgliedschaft in einer
Netzwerk-Organisation und verfügen über Fähigkeiten zum erfolgreichen Krisenmanagement.

1. Die Kandidaten kennen die Organisationsprinzipien einer Apotheke und setzen in ihrer Offizin
   Arbeitsmethoden um, welche den gültigen Qualitätsnormen entsprechen.
2. Die Kandidaten kennen verschiedene Entscheidungsmethoden und wenden diese situationsgerecht
   an.
3. Die Kandidaten können in ihrer Offizin einen effizienten internen Informationsfluss
   (Dokumentation, Abläufe, Briefing etc.) einführen.
4. Die Kandidaten kennen Mittel und Methoden des Informations- und Wissens-Managements und
   wenden diese für die pharmazeutischen Lei-stungen und die Unternehmensführung im
   Allgemeinen an.

H) Gestaltung der Apotheke

Die Kandidaten kennen die kunden- und marktorientierte Laden-gestaltung und wenden diese zur
Erfolgssteigerung ihrer Apotheke an.

    1.   Die Kandidaten kennen die geltenden eidgenössischen und kantonalen Gesetze und gestalten
         den Laden entsprechend.
    2.   Die Kandidaten wissen, wie man eine Apotheke ansprechend und einladend gestaltet.
    3.   Die Kandidaten erlernen die Raumaufteilung im Bewusstsein einer adäquaten Diskretion und
         können diese umsetzen.
    4.   Die Kandidaten können das Erscheinungsbild der Apotheke optimal auf gegebene
         Räumlichkeiten adaptieren, respektive bestehende Ladenaufteilungen und Raumkonzepte
         optimieren.
    5.   Die Kandidaten kennen die modernen Kommunikationsmethoden zur Patienteninformation in
         der Apotheke. Auf Basis ihrer Nutzenabwägung wählen sie die für ihre Apotheke geeigneten
         Mittel.
    6.   Die Kandidaten können Parapharmazeutika fachgerecht platzieren.

Wegleitung Erleichterter Erwerb zum Fachapothekertitel in Offizinpharmazie   23/25   Version November 2017
Kompetenzkreis 4: Persönliche Kompetenzen (KK 4)

Richtziel

Die Kandidaten sind fähig, sich aufgrund der Kenntnisse der Selbst-, Kommunikations- und Methoden-
Kompetenzen zu einer ausgeglichenen, glaub- und vertrauenswürdigen Persönlichkeit
weiterzuentwickeln.

A) Strategien im Umgang mit Problemen und Stress

Die Kandidaten können erkennen, dass Stress ein dynamisches Geschehen darstellt, das in ständiger
Interaktion zwischen Individuum und Umwelt abläuft.

Die Kandidaten sind fähig, zielgerichtete Veränderungen zur Verbesserung des individuellen
Problemlöseverhaltens umzusetzen.

1. Die Kandidaten können anhand ihrer Selbstbeurteilungsverfahren die Stressoren in ihrem
   Alltagsleben (Arbeitsleben, soziale Beziehungen) und ihre persönlichen Belastungsreaktionen
   erkennen und können letztere hinsichtlich ihrer Angemessenheit beurteilen.
2. Die Kandidaten können anhand von stressvermittelnden Übungen ihren Umgang mit Stressoren
   und die dadurch erzeugten Reaktionen hinterfragen.
3. Die Kandidaten können Instrumentarien zur individuellen Auflösung von Stresssituationen erhalten
   und können diese im Alltag, speziell im Umgang mit schwierigen Kunden, einsetzen.
4. Die Kandidaten können sich anhand eingebrachter Beispiele mit den häufigsten und wichtigsten
   Problembereichen auseinandersetzen und können Instrumentarien zur individuellen Problemlösung
   im Alltag erhalten.

B) Selbst- und Teammotivation

Die Kandidaten sind fähig, ihre Kenntnisse der Motivationsstrategien für sich selbst, das Team und die
Kundschaft einzusetzen.

1. Die Kandidaten können anhand der Selbstbeurteilungsverfahren ihre Leistungsmotive im
   beruflichen Alltag erkennen und sich mit diesen kritisch auseinandersetzen.
2. Die Kandidaten kennen unterschiedliche Motivationsstrategien für die Selbst- und Teammotivation
   und setzen diese im Alltag ein.

C) Erfolgreiche Verkaufsberatung

Die Kandidaten sind fähig ihre verkaufspsychologischen Kenntnisse im Kundenkontakt anzuwenden
und so zum Betriebserfolg beizutragen.
.

1. Die Kandidaten sind in der Lage, die Kunden zu typisieren, Kaufbedürfnisse zu erkennen und
   darauf einzugehen; sie tragen dadurch zu einem optimalen Betriebsergebnis bei.

Wegleitung Erleichterter Erwerb zum Fachapothekertitel in Offizinpharmazie   24/25   Version November 2017
Anhang II

Aufgaben der Prüfungskommission der FPH Offizin (PK)

Die Prüfungskommission der FPH Offizin (PK) ist für die folgenden Aufgaben zuständig:
    → Organisation und Durchführung der erleichterten Fachapothekerprüfung (im Folgenden
       «Prüfung» genannt);
    → Festlegen von Datum, Ort und Anmeldetermin für die Prüfung;
    → Formulierung der Aufgaben der Prüfung sowie Festlegen von deren Bewertung;
    → Bestimmung der Prüfungsform;
    → Information der Kandidaten über den Prüfungsstoff, die Prüfungsform und die zulässigen
        Hilfsmittel;
    → Prüfung der Voraussetzungen zur Prüfungszulassung, zuhanden der KWFB;
    → Mitteilung der Prüfungsresultate an die KWFB zum Entscheid über das Bestehen der Prüfung.

Anhang III

Gesetzliche Grundlagen zur Prüfungszulassung

Übergangsbestimmungen für den erleichterten Erwerb des eidg. Weiterbildungstitels
Fachapotheker in Offizinpharmazie. Wenn sich darin keine Bestimmungen finden, sind die
Bestimmungen der WBO anwendbar.

Wegleitung Erleichterter Erwerb zum Fachapothekertitel in Offizinpharmazie   25/25   Version November 2017
Sie können auch lesen