Erläuterungen zu den Übergangsbestimmungen - Version Dezember 2017 - FPH Offizin
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Erleichterter Erwerb des eidgenössischen Weiterbildungstitels Fachapotheker in Offizinpharmazie Erläuterungen zu den Übergangsbestimmungen Version Dezember 2017 Vorbemerkung Wegleitung Erleichterter Erwerb zum Fachapothekertitel in Offizinpharmazie 1/25 Version November 2017
Die benützten männlichen Formen der Personenbezeichnungen gelten sinngemäss immer auch für Angehörige des weiblichen Geschlechtes. Bemerkung zu der Übersetzung: Der deutsche Text ist massgebend. Abkürzungen Abs. Absatz AG Arbeitsgruppe Art. Artikel DV Delegiertenversammlung von pharmaSuisse EBM Evidence Based Medicine Eidg. eidgenössischer FBO Fortbildungsordnung von pharmaSuisse FIP Fédération internationale pharmaceutique FPH Foederatio Pharmaceutica Helvetiae KVG Krankenversicherungsgesetz KVV Krankenversicherungsverordnung KWFB Kommission für Weiter- und Fortbildung von pharmaSuisse MedBG Medizinalberufegesetz (Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe) pharmaSuisse Schweizerischer Apothekerverband PK Prüfungskommission der FPH Offizin QMS «Quality Management System» VS Vorstand von pharmaSuisse WBO Weiterbildungsordnung von pharmaSuisse WBP Weiterbildungsprogramm FPH in Offizinpharmazie WHO World Health Organization Wegleitung Erleichterter Erwerb zum Fachapothekertitel in Offizinpharmazie 2/25 Version November 2017
ABLAUF ZEITLEISTE 2018 2019 2020 2021 Anmeldung bzw. Einschreibung Informationsanlass oder Prüfungsinformation Unterlagen Prüfungsanmeldung und Prüfungszulassung Fachapothekerprüfung Erleichterter Erwerb Titel Fortbildungspflicht Wegleitung Erleichterter Erwerb zum Fachapothekertitel in Offizinpharmazie 3/25 Version November 2017
1 Grundlagen Der „erleichterte Erwerb des eidgenössischen Weiterbildungstitels Fachapotheker in Offizinpharmazie“ bietet erfahrenen Offizinapothekern die Möglichkeit, den eidgenössischen Fachapothekertitel in Offizinpharmazie erleichtert zu erlangen. Der eidg. Weiterbildungstitel Fachapotheker in Offizinpharmazie befähigt den Apotheker, eine Offizinapotheke nach unternehmerischen Gesichtspunkten zu führen. Die Richtziele für die Prüfung sind im Lernzielkatalog (Anhang I) festgehalten. Zielpublikum: Der erleichterte Erwerb richtet sich an in der schweizer Offizintätigkeit erfahrene Apotheker mit eidgenössischem oder gleichwertig anerkannten ausländischem Apothekerdiplom. Anhang I Lernzielkatalog Anhang II Aufgaben der Prüfungskommission der FPH Offizin (PK) Anhang III Gesetzliche Grundlagen der Prüfungszulassung 2 Einschreibung Die Anmeldung bzw. die Einschreibung zum erleichterten Erwerb des Fachapothekertitels in Offizinpharmazie erfolgt vom 01.01.2018 bis spätestens zum 31.08.2018 (online). Die Einschreibegebühr für den erleichterten Erwerb des eidgenössischen Fachapothekertitels in Offizinpharmazie wird gemäss GBO Weiter- und Fortbildung erhoben. (Stand 1.1.2018: Fr. 1‘000. — phS-Mitglieder; Fr. 2‘000.— Nichtmitglieder, Preise exkl. MwSt) Voraussetzungen für die Einschreibung zum erleichterten Erwerb des eidgenössischen Fachapothekertitels in Offizinpharmazie : 1. Es muss eine kantonale Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung (BAB) - gültig am 31.12.2017 vorliegen. 2. Es können sich erfahrene Apotheker anmelden, die mindestens 4 Jahre Offizintätigkeit in der Schweiz zu 100% Offizintätigkeit während der letzten 10 Jahre nachweisen können, nur Pensen von mindestens 50 % Offizintätigkeit und Perioden von mindestens 6 Monaten Dauer werden anerkannt. Diese Voraussetzung muss am Stichtag der Anmeldung zum erleichterten Erwerb erfüllt sein und ist durch Arbeitsbestätigungen des Arbeitgebers nachzuweisen. Die mit der Anmeldung einzureichenden Arbeitsbestätigungen des Arbeitgebers müssen die Dauer und die prozentuale Arbeitspensen der Offizintätigkeit ausweisen. Wegleitung Erleichterter Erwerb zum Fachapothekertitel in Offizinpharmazie 4/25 Version November 2017
Sonderfälle: Die Einschreibung zum erleichterten Erwerb in Offizinpharmazie für Personen, die in die reguläre Weiterbildung zum Fachapotheker für Offizinpharmazie eingeschrieben sind oder diese nicht erfolgreich abgeschlossen haben: 1. Personen, welche seit weniger als fünf Jahren an der regulären Weiterbildung teilnehmen, können sich an den erleichterten Erwerb anmelden, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Abmeldung aus der regulären Weiterbildung erfolgt automatisch durch die Anmeldung zum erleichterten Erwerb. 2. Personen, die in der regulären Weiterbildung ein- oder zweimal die Prüfung nicht bestanden haben, können sich an den erleichterten Erwerb anmelden, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Abmeldung aus der regulären Weiterbildung erfolgt automatisch durch die Anmeldung zum erleichterten Erwerb. 3. Personen, die in der regulären Weiterbildung ein- oder zweimal keine Prüfungszulassung erhalten haben, können sich an den erleichterten Erwerb anmelden, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. 4. Personen, die aus der regulären Weiterbildung ausgeschieden sind, da sie die Weiterbildungsdauer von fünf Jahren überschritten haben, können sich an den erleichterten Erwerb anmelden, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Gebühren sind gemäss der GBO geschuldet. Das elektronische Anmeldeformular ist verfügbar auf www.fphch.org (Übergangsbestimmungen Erleichterter Erwerb des eidgenössischen Weiterbildungstitels Fachapotheker in Offizinpharmazie) Zur elektronischen Einschreibung zum erleichterten Erwerb müssen folgende Unterlagen eingereicht werden: - Arbeitsbestätigung(en), auf der Datum, Dauer und prozentuale Offizintätigkeit ausgewiesen sind. - Ausgefüllte Excelliste zum Nachweis der Offizintätigkeit; steht auf dem Einschreibeformular zum Runterladen und Ausfüllen bereit. - eine per 31.12.2017 gültige Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung Wegleitung Erleichterter Erwerb zum Fachapothekertitel in Offizinpharmazie 5/25 Version November 2017
3 Informationen zum erleichterten Erwerb Die für den erleichterten Erwerb zugelassenen Kandidaten werden zu einem Informationsanlass zur Prüfung eingeladen oder die entsprechenden Informationen werden ihnen in schriftlicher Form zugestellt. Theoretische Weiterbildung 4 Basis- / Pflicht- / Wahl- oder Vertiefungsmodule Es müssen keine Basis-, Pflicht-, Wahl- oder Vertiefungsmodule aus der regulären Weiterbildung für Offizinpharmazie absolviert werden. Die Kandidaten sind für die Aneignung der Lernziele (Anhang 1) selbst verantwortlich. Es besteht die Möglichkeit, sich bei Bedarf, freiwillig in die Kurse des aktuellen Kursplans der regulären Weiterbildung in Offizinpharmazie (zu den im Kursplan erwähnten Bedingungen) einzuschreiben. Bemerkung zu Kursen: Bei ausgebuchten Kursen haben Teilnehmer der regulären Weiterbildung in Offizinpharmazie Vorrang vor Kandidaten des erleichterten Erwerbs. Wegleitung Erleichterter Erwerb zum Fachapothekertitel in Offizinpharmazie 6/25 Version November 2017
5 Fortbildungskurse Im Rahmen des erleichterten Erwerbs besteht Fortbildungspflicht. Es müssen während der gesamten Dauer zwischen Anmeldung und Prüfung mindestens 200 FPH Punkte pro Kalenderjahr absolviert werden. Die Fortbildungspflicht besteht somit ab dem Kalenderjahr 2018 für alle Personen, die sich zum erleichterten Erwerb anmelden. Es können alle FPH-anerkannten Kurse (WB und FB, inkl. E-Learning-Kursen) angerechnet werden. Die für die Fortbildung FPH anerkannten Kurse sind beim Veranstalter mit folgendem Logo gekennzeichnet: Sämtliche FPH-anerkannten Kurse sind im Veranstaltungskalender FPH aufgelistet und auf www.fphch.org FPH-Kurse verfügbar. Die Vorgaben zur Erfüllung der Fortbildungspflicht gemäss dem Fortbildungsprogramm FPH in Offizinpharmazie sind verbindlich. 6 Kursbestätigung Teilnahmebestätigung: Die Veranstalter der von der FPH-Offizin akkreditierten Kurse geben für jeden besuchten Kurs eine Teilnahmebestätigung ab. Diese Teilnahmebestätigungen (oder der Auszug aus dem persönlichen elektronischen Fortbildungsdossier) werden zur Anmeldung an die Prüfung eingereicht. Wegleitung Erleichterter Erwerb zum Fachapothekertitel in Offizinpharmazie 7/25 Version November 2017
Praktische Weiterbildung und Diplomarbeit Es müssen keine Praxisarbeiten und keine Diplomarbeit erstellt werden. Die Kandidaten sind für die Aneignung der Lernziele (Anhang 1) selbst verantwortlich. Unterlagen zur Prüfungsanmeldung und Prüfung 7 Unterlagen zur Prüfungsanmeldung und -zulassung Alle notwendigen Unterlagen zur Prüfungsanmeldung werden gemäss Terminvorgabe der Prüfungskommission FPH beim Sekretariat FPH zusammen mit dem verbindlichen Prüfungsanmeldeformular (bestehend aus dem Gesuch um die Prüfungszulassung und dem Gesuch um die Erteilung des eidgenössischen Weiterbildungstitels) elektronisch eingereicht: - Fortbildungsnachweise für die gesamte Dauer der Weiterbildung: Jahresauszug aus dem elektronischen FPH- Fortbildungsdossier für jedes Kalenderjahr ab 2018 (seit der Anmeldung zum erleichterten Erwerb)oder, falls kein elektronisches FPHFortbildungsdossier vorhanden: Kopien der Teilnahmebestätigungen für jeden Kurs, , chronologisch geordnet nach Kalenderjahren. Es gelten folgende Zulassungsbedingungen für die Prüfung: 1. Eidgenössisches Apothekerdiplom oder eidg. anerkanntes, ausländisches, Apothekerdiplom gemäss Bundesrecht 2. Vollständigkeit des Fortbildungsnachweises für die gesamte Dauer seit der Anmeldung Unvollständige oder mangelhafte Unterlagen sind binnen zehn Tagen nach deren Beanstandung zu komplettieren. Über die Zulassung zur Fachapothekerprüfung erleichterter Erwerb entscheidet die KWFB auf Antrag der Prüfungskommission FPH Offizin. Wegleitung Erleichterter Erwerb zum Fachapothekertitel in Offizinpharmazie 8/25 Version November 2017
8 Fachapothekerprüfung Allgemeines Der erleichterte Erwerb des eidg. Weiterbildungstitels Fachapotheker in Offizinpharmazie wird mit einer Fachapothekerprüfung abgeschlossen. Die Kandidaten werden individuell geprüft. Die Prüfungssprachen sind Deutsch und Französisch. Die Fachapothekerprüfung erleichterter Erwerb kann das erste Mal im Frühjahr 2019 (späteste Prüfungsanmeldung 01.12.2018) und das letzte Mal im Frühjahr 2021 (späteste Prüfungsanmeldung 01.12.2020) abgelegt werden. Bei Nichtbestehen der Prüfung im Jahre 2021 wird ein zusätzlicher Termin im Frühling 2022 angeboten. Siehe Graphik auf der Seite 3. Zulassung Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die KWFB auf Antrag der PK (vgl. Anhang III). Die Verweigerung einer Prüfungszulassung ist von der KWFB zu begründen und dem Kandidaten schriftlich zu eröffnen. Beschwerde gegen den Zulassungsentscheid Der Kandidat kann den Entscheid der KWFB über die Zulassung zur Prüfung innert 30 Tagen bei der Beschwerdekommission anfechten. Der Entscheid der Beschwerdekommission über die Zulassung zur Prüfung kann bei eidgenössischen Titeln innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Das Verfahren richtet sich nach den Übergangsbestimmungen für den erleichterten Erwerb des eidg. Weiterbildungstitels Fachapotheker in Offizinpharmazie. Für alles, was dort nicht erwähnt ist, gelten die Bestimmungen der WBO. Ziel der Fachapothekerprüfung & Prüfungsstoff des erleichterten Erwerbs Die Fachapothekerprüfung erleichterter Erwerb dient dem Nachweis der in den vier Kompetenzkreisen (Lernzielkatalog im Anhang 1) aufgeführten theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten. Als Prüfungsstoff gelten die im Lernzielkatalog (Anhang 1) aufgeführten Ziele. Art und Form der Fachapothekerprüfung des erleichterten Erwerbs Die Fachapothekerprüfung erleichterter Erwerb erfolgt mündlich und/oder schriftlich. Zeit und Ort der Fachapothekerprüfung des erleichterten Erwerbs Die Fachapothekerprüfung erleichterter Erwerb findet von 2019 bis 2021 mindestens einmal jährlich statt. Zeit und Ort der Fachapothekerprüfung werden von der PK bestimmt und mindestens 6 Monate vor der Fachapothekerprüfung erleichterter Erwerb im pharmaJournal, Wegleitung Erleichterter Erwerb zum Fachapothekertitel in Offizinpharmazie 9/25 Version November 2017
Schweizer Apothekerzeitung, veröffentlicht. In der Bekanntmachung werden zudem die Anmeldestelle, der Termin des Anmeldeschlusses sowie Gebühren und allfällige Anmeldeformalitäten genannt. Bewertung und Prüfungsabbruch der Fachapothekerprüfung des erleichterten Erwerbs Die Kandidaten werden vor der Prüfung über die Gewichtung der verschiedenen Teilnoten von der PK informiert. Die Prüfung wird mit «bestanden» oder «nicht bestanden» von der PK bewertet. Die KWFB entscheidet auf Antrag der PK über das Bestehen der Prüfung und die Titelvergabe. Dieses Ergebnis wird den Kandidaten schriftlich durch die KWFB mitgeteilt. Der Prüfungsabbruch oder das Fernbleiben von einer Prüfung ohne wichtigen Grund wird dem Nichtbestehen der Fachapothekerprüfung gleichgestellt. Wichtige Gründe stellen namentlich eine Krankheit oder ein Unfall von einer gewissen Schwere sowie der Todesfall einer nahe stehenden Person dar. Wichtige Gründe müssen der PK unverzüglich gemeldet und die entsprechenden sachdienlichen Unterlagen sobald als möglich derselben eingereicht werden. Über das Bestehen der Prüfung sowie über das Vorliegen eines wichtigen Grundes für Prüfungsabbruch oder Fernbleiben von der Prüfung entscheidet die KWFB auf Antrag der PK. Die Kandidaten, welche die Prüfung nicht bestanden haben, können das Prüfungsprotokoll am Sitz von pharmaSuisse persönlich und im Beisein eines an der Prüfung beteiligten Experten sowie eines Beisitzenden der Geschäftsstelle bis zum Ablauf der Beschwerdefrist einsehen. Den Kandidaten werden keine Kopien der Protokolle oder Prüfungsunterlagen abgegeben. Wiederholung der Fachapothekerprüfung des erleichterten Erwerbs bei Nichtbestehen Eine nichtbestandene Prüfung kann einmal wiederholt werden, wobei der nächstmögliche Prüfungstermin wahrzunehmen ist. Die letzte Wiederholungsprüfung findet im Frühjahr 2022 statt. Es besteht die Möglichkeit, anstelle der ganzen Fachapothekerprüfung des erleichterten Erwerbs nur alle ungenügenden Teilprüfungen zu wiederholen. Für das Abschlussresultat der zweiten Prüfung zählen die Noten der wiederholten Teilprüfung(en) und die der nicht wiederholten Teilprüfung(en) aus dem Vorjahr. Wegleitung Erleichterter Erwerb zum Fachapothekertitel in Offizinpharmazie 10/25 Version November 2017
Die Zulassung zur Wiederholungsprüfung erfordert die Absolvierung weiterer 200 FPH Fortbildungspunkte pro abgeschlossenes Kalenderjahr, falls die Wiederholungsprüfung nicht im gleichen Jahre wie die Erstprüfung stattfindet. Der Prüfungsabbruch oder das Fernbleiben von einer Prüfung ohne wichtigen Grund wird dem Nichtbestehen der Fachapothekerprüfung des erleichterten Erwerbs gleichgestellt. Beschwerde Der Kandidat kann den Entscheid über das Nichtbestehen der Prüfung innert 30 Tagen (Art. 50 VwVG) schriftlich bei der Beschwerdekommission anfechten; die Rekursfrist beginnt am Tag der schriftlichen Eröffnung. Den Entscheid der Beschwerdekommission können die Kandidaten bei eidgenössischen Weiterbildungstitel innert 30 Tagen an das Bundesverwaltungsgericht weiterziehen. Gebühren Für die Abnahme und Bewertung der Prüfung werden Gebühren gemäss Gebührenordnung erhoben. 9 Eidg. Weiterbildungstitel Fachapotheker in Offizinpharmazie Nach bestandener Prüfung entscheidet die KWFB auf Antrag der Prüfungskommission über die Erteilung des eidg. Weiterbildungstitels als Fachapotheker in Offizinpharmazie. 10 Fortbildungspflicht Um die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten aktuell zu halten, muss nach dem Titelerwerb jährlich Fortbildung absolviert werden. Nur wer die geforderte Fortbildung erfüllt, kann seinen Fachapothekertitel führen. Wegleitung Erleichterter Erwerb zum Fachapothekertitel in Offizinpharmazie 11/25 Version November 2017
Anhänge Anhang I Lernzielkatalog Die Lernziele sind analog zur regulären Weiterbildung. Unterbreitet von FPH-Offizin 8 Dezember 2017 Berufspolitik Die Kandidaten verstehen die Struktur ihres Berufsverbands, seine Zielsetzungen, sein Umfeld, Engagement und seine Strategien. Die Kandidaten kennen den Ablauf der erleichterten Weiterbildung FPH in Offizinpharmazie. Die Kandidaten kennen laufende Projekte von pharmaSuisse und sind in der Lage, zu einem davon ein Argumentarium zusammenzustellen. 1. Gesundheitswesen Schweiz: Strukturen und Verantwortlichkeiten 2. Der Apotheker und seine Partner: Strategische Allianzen Ärzte, Krankenkassen, Patienten … Gesundheitspolitik und LOA 3. Kommunikationsinstrumente und Kommunikationsstrategien wie Kampagnen, Zeitschriften, Web 4. Neueröffnung oder Übernahme einer Apotheke 5. Neue Perspektiven für Offizinaktivitäten im Rahmen aktueller Gesetzesbestimmungen 6. Qualitätssicherung in der Apotheke 7. Die Strategie von pharmaSuisse 8. Weiterbildung FPH Arbeitsmethoden für die Praxis Die Kandidaten kennen die grundlegenden Arbeits-, Lehr- und Sitzungsleitungstechniken und können diese bezüglich Wirkung, Effizienz, Einsatz und persönlicher Eignung mündlich und schriftlich beurteilen. Sie kommunizieren sicher mündlich und schriftlich. Die Kandidaten verstehen den Planungszyklus für Projekte und können diesen in Beispielen anwenden. Die Kandidaten sind in der Lage ein Projekt zu planen und dies zu dokumentieren. 1. Die Kandidaten kennen die wichtigsten Grundlagen des Lehrens und der didaktisch methodischen Grundsätze und sind fähig, diese anzuwenden. 2. Die Kandidaten können die wichtigsten Arbeitstechniken unterscheiden, sie bezüglich Wirkung und Einsatzmöglichkeiten beurteilen und anwenden. Wegleitung Erleichterter Erwerb zum Fachapothekertitel in Offizinpharmazie 12/25 Version November 2017
3. Die Kandidaten kennen die wichtigsten Prinzipien einer erfolgreichen Sitzungsleitung und sind fähig, diese umzusetzen (inkl. Vor- und Nachbereitung). 4. Die Kandidaten können eine Mitteilung an die Medien, ein Inserat und einen PR-Text beurteilen und können einfache Texte selber schreiben und redigieren. 5. Die Kandidaten können den Ablauf einer Projektplanung anhand eines Beispiels beschreiben; sie können Projektdefinition, Projektplanung, Projektdurchführung und Projektevaluation unterscheiden. 6. Die Kandidaten sind in der Lage, die verschiedenen Evaluationsmassnahmen (Prozessevaluation, Outcome-Evaluation) zu unterscheiden und die entsprechenden Techniken für das Projektmanagement in der Offizin anzuwenden. Grundlagen der Kommunikation Die Kandidaten sind in der Lage sicher zu kommunizieren, «schwierige» Gespräche zu planen, zu führen und auszuwerten. Die Kandidaten sind in der Lage, mit Patientinnen und Patienten und anderen Beteiligten sachgerecht und zielgerichtet zu kommunizieren. 1. Die Kandidaten kennen die theoretischen Hintergründe der Kommunikation, reflektieren ihr persönliches Gesprächsverhalten und sind sensibilisiert für verschiedene Muster der Kommunikation. 2. Die Kandidaten verfügen über «Werkzeuge», Modelle und Instrumentarien zum Führen von Personalgesprächen. 3. Die Kandidaten fühlen sich sicher im Führen von Konfliktgesprächen und kennen die Regeln des Feedback. 4. Die Kandidaten entwickeln die in einer Offizin notwendige Flexibilität im Umgang mit unterschiedlichen Kunden. 5. Die Kandidaten kennen die Methoden zur Förderung einer Verhaltensänderung bei Risikopatienten, vor allem bei chronischen Patienten oder Patienten mit einer Abhängigkeit, und sind fähig diese anzuwenden (z. B. Motivationsgespräche). Kompetenzkreis 1: Pharmazeutische Kompetenzen (KK 1) Richtziel Die Kandidaten sind in der Lage, im Rahmen ihrer Tätigkeit als Offizinapotheker die Heilmittelversorgung für die Bevölkerung sicherzustellen, der Bevölkerung entsprechende Dienstleistungen und Produkte anzu-bieten und sie in der adäquaten Nutzung und Anwendung zu unterstützen. Die Kandidaten kennen die geltenden Tarifverträge mit Partnern des Gesundheitswesens und setzen sie in der Praxis um. A) Triage, Rezeptvalidierung, Pharmaceutical Care, pharmazeutische Beratung nach Themengebieten Wegleitung Erleichterter Erwerb zum Fachapothekertitel in Offizinpharmazie 13/25 Version November 2017
1. Triage und Pharmazeutische Beratung Die Kandidaten sind fähig, den Triageprozess in der Offizin so durchzuführen, dass für den Patienten / Kunden eine optimale Beratung hinsichtlich Nutzen und Risiko resultiert. Sie beurteilen Symptome, gesundheitliche Störungen und pharmazeutische Anliegen und sind fähig, adäquate Entscheide und Massnahmen zu treffen. 1.1 Die Kandidaten setzen sich mit den Elementen und Methoden der pharmazeutischen Triage (LINDAAFF) gemäss pharmaSuisse Leitlinien auseinander, können sie beurteilen und setzen diese in der Praxis um. 1.2 Die Kandidaten sind fähig, Früh- und Warnsymptome der häufigsten und wichtigsten Pathologien zu bewerten, den adäquaten (UCP)-Entscheid und entsprechende Massnahmen zu treffen und im Patientengespräch umzusetzen. 1.3 Die Kandidaten sind mit den in der Offizin behandelbaren Pathologien und deren Symptomen vertraut. Sie können die Therapien zur Behandlung dieser Pathologien beurteilen und kennen mögliche komplementär-medizinische Therapien. 1.4 Die Kandidaten sind mit dem Sortiment an Parapharmazeutika vertraut, beraten die Kunden korrekt und kennen den Zugang zu Informations- und Bezugsquellen. 1.5 Die Kandidaten sind fähig, aufgrund der erlernten Kenntnisse individuelle Therapiekonzepte zu entwickeln, zu interpretieren, umzusetzen und korrekt zu dokumentieren. 2. Rezeptvalidierung Die Kandidaten sind aufgrund der Kenntnisse aller Elemente der korrekten Rezeptvalidierung fähig, ihre Mitverantwortung für das Erreichen der therapeutischen Ziele wahrzunehmen. 2.1 Die Kandidaten setzen sich mit den gesetzlichen Grundlagen und den (inter-)nationalen Richtlinien der Rezeptvalidierung (z. B. Richtlinien der LOA, QMS-Apotheke-Standard, Good Pharmacy Practice, FIP) auseinander und können die Elemente und Methoden der Rezeptvalidierung beurteilen. 2.2 Die Kandidaten sind in der Lage, die wichtigsten Drug-related--Problems und MedicationErrors zu erkennen, Lösungsstrategien zu entwickeln, diese anzuwenden und korrekt zu dokumentieren. 2.3 Die Kandidaten sind mit den häufigsten und wichtigsten Krankheitsbildern der ärztlichen Praxis, deren Symptomen sowie Therapien vertraut. Sie können diese Kenntnisse in der Rezeptvalidierung umsetzen und im Bedarfsfall adäquate Massnahmen ergreifen. 3. Pharmazeutische Betreuung (Pharmaceutical Care) Die Kandidaten sind mit den Methoden und Möglichkeiten der Pharmaceutical Care vertraut und setzen diese in der Praxis um. Sie räumen dabei der therapeutischen Adhärenz einen hohen Stellenwert ein. 3.1 Die Kandidaten sind mit den Methoden und Möglichkeiten der Pharmaceutical Care vertraut und setzen diese in der Praxis um. 3.2 Die Kandidaten sind fähig, einen indikationsbezogenen pharmazeutischen Betreuungsprozess inkl. Qualitätssicherung anhand von ausgewählten Beispielen zu erarbeiten, umzusetzen und zu dokumentieren. 3.3 Die Kandidaten kennen die Methoden und Massnahmen zur Förderung der therapeutischen Adhärenz. Sie sind in der Lage den Patienten den Zusammenhang zwischen Adhärenz und Therapieerfolg zu vermitteln. 3.4 Die Kandidaten kennen die Aspekte der Pharmakogenetik und können diese bei der Beurteilung von Therapien anwenden. 3.5 Die Kandidaten kennen die verschiedenen Applikationshilfsmittel bei der Anwendung von Arzneimitteln und können diese praktisch anwenden. Wegleitung Erleichterter Erwerb zum Fachapothekertitel in Offizinpharmazie 14/25 Version November 2017
B) Arzneimittelinformation / EBM 1. Evidence Based Medicine (EBM) Die Kandidaten kennen die Grundkonzepte der EBM, sind fähig, geeignete Sekundär- und Tertiärliteratur auszuwählen und deren Inhalte und Argumente zu verstehen, um sich damit über Arzneimittel ein möglichst objektives Urteil zu bilden. 1.1 Die Kandidaten kennen die wichtigen Studientypen der klinischen Forschung und klassifizieren diese nach ihrer Beweiskraft. 1.2 Die Kandidaten können Beispiele von Primär-, Sekundär- und Tertiärliteratur klassifizieren. 1.3 Die Kandidaten können die vier Hauptpfeiler der EBM nennen: Frage stellen, Information suchen, Information bewerten, auf den individuellen Patienten anwenden. 1.4 Die Kandidaten können die im Critical appraisal verwendeten Instrumente der EBM erklären: Randomisierung, Verblindung, Bias, interne Validität (Power, Outcome, Intention-totreat Analyse, p-Wert, Konfidenzintervall, RRR, ARR, NNT), externe Validität (klinische Relevanz, Bedeutung für verschiedene Patientengruppen). 1.5 Die Kandidaten sind in der Lage anhand einer Checkliste eine Firmenbroschüre zu analysieren. 1.6 Die Kandidaten sind fähig die Schlussfolgerung eines kritischen Artikels der tertiären Literatur zu beurteilen. 2. Wirksamkeit / Arzneimittelsicherheit Die Kandidaten sind in der Lage, mit Hilfe der Literatur eine klinische Frage zur Wirksamkeit und Sicherheit eines Arzneimittels zu beantworten. Sie kennen Methoden und Informationsquellen zur Evaluation der Arzneimittelsicherheit. 2.1 Die Kandidaten können eine Therapiestudie analysieren. Sie können prüfen, ob Fragestellung, Studiendesign, Patientencharakteristika, Intervention und Outcome sinnvoll sind. Sie können die interne und externe Validität der Studie beurteilen. 2.2 Die Kandidaten können sich mit Fragestellung, Heterogenität, Bias, Darstellung und Interpretation der Resultate eines systematischen Reviews mit Meta-Analyse auseinander setzen. 2.3 Die Kandidaten können geeignete Quellen zur Information über die Arzneimittelsicherheit nennen. 2.4 Die Kandidaten sind fähig, die aus der Literatur gewonnenen Erkenntnisse für die Auswahl von geeigneten Medikamenten für die OTC-Beratung sowie die Beantwortung eines individuellen Therapieproblems oder einer individuellen Kundenfrage zu nutzen. Wegleitung Erleichterter Erwerb zum Fachapothekertitel in Offizinpharmazie 15/25 Version November 2017
3. Internet / Literaturdatenbanken Die Kandidaten kennen Strategien und Suchtechniken, um im Internet verlässliche Informationen zu finden. Sie können geeignete elektronische Literatur-Datenbanken (Internet, CD) auswählen und benutzen, um gezielt qualitativ hochstehende primäre, sekundäre und tertiäre Literatur zur Pharmakotherapie und zu Krankheiten zu suchen. 3.1 Die Kandidaten sind in der Lage, anhand von geeigneten Strategien und Suchtechniken im Internet verlässliche Informationen zu finden. 3.2 Die Kandidaten beherrschen die Technik der Recherche. Sie sind in der Lage anhand von verschiedenen Fragestellungen (Beantworten einer klinischen Frage, vergleichende Bewertung von Medikamenten, Suche nach Therapie-Alternativen, umfassende Literatursuche zu einem Thema, Kurzübersicht zu einem Thema) Datenbanken für die Suche nach Literatur verschiedener Tiefenschärfe: SUMsearch, Medline, Cochrane sowie andere Datenbanken mit EBM-Literatur zu benutzen. C) Herstellung in kleinen Mengen Die Kandidaten sind fähig, Arzneimittel unter Berücksichtigung offizinrelevanter Produktionsrichtlinien herzustellen und deren Qualität und Wirtschaftlichkeit zu sichern. 1. Die Kandidaten kennen die einschlägigen Vorschriften der Arzneimittelherstellung in kleinen Mengen und setzen diese um (Ph.Helv. / Ph. Eur. / PIC-Leitfaden etc.). 2. Die Kandidaten sind fähig, unter Berücksichtigung dieser Richtlinien in der Offizin Arzneimittel herzustellen, die Qualität zu sichern und den Herstellungsprozess zu dokumentieren. 3. Die Kandidaten kennen die Elemente und Methoden der Rentabilitätsberechnung und wenden diese bei der Herstellung von eigenen Arzneimitteln an (ALT, HV). 4. Die Kandidaten sind fähig korrekte Eingangskontrollen an Drogen (Schnittdrogen: erkennen und bestimmen; organoleptische Prüfungen), Chemikalien etc. durchzuführen und diese zu dokumentieren. Wegleitung Erleichterter Erwerb zum Fachapothekertitel in Offizinpharmazie 16/25 Version November 2017
D) Leistungen gemäss Tarifverträgen Die Kandidaten sind mit den in den geltenden Tarifverträgen definierten Leistungen vertraut. Sie kennen die Tarifpartner und die Verträge. Die Kandidaten können die Leistungen den Kunden verständlich erklären und das Apothekenteam entsprechend schulen. Sie erbringen die Leistungen in der Praxis. Dabei wird zum Nutzen des Patienten der Fokus auf die Effizienz und die Qualität der Leistungen gerichtet. 1. Die Kandidaten kennen die in den Verträgen definierten Leistungen und deren Tarife. 2. Die Kandidaten können die Leistungen korrekt dokumentieren und verrechnen. 3. Die Kandidaten können die in den Tarifverträgen definierten Leistungen unter Einbezug des Apothekenteams anwenden. 4. Die Kandidaten können Argumentarien für die in den Tarifverträgen definierten Leistungen erarbeiten und können diese gegenüber Kunden und Apothekenteam vertreten. 5. Die Kandidaten kennen die gesetzlichen Grundlagen auf welchen die Tarifverträge basieren. 6. Die Kandidaten kennen ihre Verantwortlichkeiten als Medizinalpersonen, nehmen diese wahr und sind sich der Konsequenzen ihrer Handlungen bewusst. 7. Die Kandidaten sind in der Lage, die Leistungen zu kommunizieren. Kompetenzkreis 2: Public Health-Kompetenzen (KK 2) Richtziel Die Kandidaten sind in der Lage, in der Offizin Public Health-Aufgaben erfolgreich zu erfüllen. Sie tun dies auf der Grundlage von wissenschaftlichen Konzepten und Methoden und können sich dabei auf ein interdisziplinäres Netzwerk von Public-Health-Fachleuten abstützen. Aufgrund der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sind die Kandidaten fähig, ihre Anliegen bei gesundheitspolitischen Diskussionen einzubringen. A) Gesundheitswesen Schweiz Die Kandidaten kennen die Organisation und Struktur des schweizerischen Gesundheits- und Sozialversicherungswesens, dessen Akteure und Aufgaben. Sie kennen die Entscheidungsprozesse in der Gesundheitspolitik sowie die Stellung von pharmaSuisse in diesem Kontext. Die Weiterzu- bildenden kennen die Bedeutung und die Aufgaben von Public Health. 1. Die Kandidaten kennen die wichtigsten Akteure im schweizerischen Gesundheitswesen und deren Aufgaben und Ziele. Sie wissen, wie das Gesundheitswesen in der Schweiz organisiert ist. 2. Die Kandidaten können die Kosten und Aufwendungen im schweizerischen Gesundheitswesen mit den entsprechenden Daten aus anderen Ländern vergleichen. 3. Die Kandidaten können die Entscheidungsprozesse in der Gesundheitspolitik beschreiben. Sie wissen, wie, wo und wann gesundheitspolitische Anliegen einzubringen sind. 4. Die Kandidaten können Public Health definieren und können anhand von Beispielen diejenigen Disziplinen nennen, die einen Beitrag dazu leisten. B) Epidemiologie Wegleitung Erleichterter Erwerb zum Fachapothekertitel in Offizinpharmazie 17/25 Version November 2017
Die Kandidaten kennen die Grundkonzepte und Methoden der Epidemiologie. Sie nutzen epidemiologische Informationsquellen und kennen aktuelle epidemiologische Daten zu wichtigen nationalen und internationalen Gesundheitsthemen. Sie sind sich der Bedeutung der Epidemiologie als Grundlage für die Prävention und die Umsetzung von gesundheitsbezogenen Entscheiden bewusst. 1. Die Kandidaten kennen die Methoden und Konzepte der deskriptiven und analytischen Epidemiologie und vergleichen diese. Sie können die wichtigsten epidemiologischen Kenngrössen beurteilen. 2. Die Kandidaten sind in der Lage, die Möglichkeiten und Limiten von epidemiologischen Studien aufzuzeigen. Sie sind fähig, wissenschaftliche Artikel und Fachzeitschriftenartikel kritisch zu beurteilen. 3. Die Kandidaten wissen, wie und wo man nach epidemiologischen Daten sucht. Sie kennen aktuelle Daten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung in der Schweiz und im Ausland. 4. Die Kandidaten können die gebräuchlichsten Test- und Screeningverfahren kritisch analysieren und können diese Verfahren an einem Beispiel bezüglich ihres «Public Health»-Nutzens beurteilen. C) Prävention Die Kandidaten kennen die Komponenten einer modernen Präventionsstrategie. Sie sind fähig, Präventionsbotschaften in der Offizin erfolgreich zu vermitteln und sich an Präventionsprogrammen zu beteiligen. 1. Die Kandidaten können Vor- und Nachteile von verschiedenen Präventionsstrategien beschreiben §und sind in der Lage, laufende Präventionskampagnen kritisch zu analysieren. 2. Die Kandidaten können anhand von Beispielen erfolgreiche und weniger erfolgreiche Präventionsmassnahmen unterscheiden. 3. Die Kandidaten sind motiviert, in der Offizin im Kundenkontakt vermehrt Prävention zu betreiben. D) Gesundheitsförderung Die Kandidaten kennen die Kriterien für eine erfolgsversprechende Gesundheitsberatung und sind fähig, zusammen mit Partnern gesundheitsfördernde Projekte anzubieten. 1. Die Kandidaten kennen die Gesundheitsförderungsziele der WHO (Health 21). Sie geben diejenigen Ziele wieder, die für die Offizin eine Bedeutung haben. 2. Die Kandidaten können Prävention und Gesundheitsförderung unterscheiden. Sie sind mit dem Konzept der Salutogenese* vertraut und kennen mindestens fünf Kriterien einer erfolgreichen Gesundheitsberatung. 3. Die Kandidaten sind in der Lage, mögliche Partner für den Aufbau und die Durchführung von Gesundheitsförderungsprojekten in der Offizin zu nennen. E) Gesundheitsökonomie Die Kandidaten kennen die verschiedenen Formen der ökonomischen Evaluation und setzen diese Prinzipien zur Optimierung der pharmazeutischen Leistungen und Dienstleistungen in der Offizin ein. Wegleitung Erleichterter Erwerb zum Fachapothekertitel in Offizinpharmazie 18/25 Version November 2017
1. Die Kandidaten sind in der Lage anhand von Beispielen aus Praxis und Literatur die Methoden und Möglichkeiten der verschiedenen ökonomischen Evaluationsmethoden (Kosten-NutzenAnalysen, Effektivitätsstudien etc.) zu unterscheiden. 2. Die Kandidaten sind in der Lage die Umsetzung offizinrelevanter gesundheitsökonomischer Methoden an Beispielen (z. B. QZ; Heime; Managed Care) zu demonstrieren. F) Ethik im Gesundheitswesen Die Kandidaten sind in der Lage unter Berücksichtigung von ethischen Grundprinzipien zu aktuellen Gesundheitsthemen Stellung zu nehmen. 1. Die Kandidaten sind in der Lage in interaktiven Plenumsveranstaltungen anhand von Beispielen die ethische Theorie sowie die Gerechtigkeitstheorie zu diskutieren. 2. Die Kandidaten sind in der Lage sich – unter Berücksichtigung der ethischen Grundprinzipien – eine persönliche Meinung zu einer aktuellen Fragestellung im Gesundheitswesen oder im Berufsalltag zu bilden. G) Patientensicherheit (Risk Management) Die Kandidaten kennen die Komponenten des Risk-Managements. Sie sind fähig den Patienten eine höchstmögliche Sicherheit zu garantieren. 1. Die Kandidaten kennen die aktuelle Literatur zum Thema Medikationsfehler bezüglich Theorien, Erfassungs- und Analysenmethoden (CIRS) und Strategien zur Risikominderung. 2. Die Kandidaten kennen die gesetzlichen Vorgaben und deren Umsetzung bezüglich Pharmako- und Hämovigilanz. 3. Die Kandidaten kennen die gesetzlichen Vorgaben (GMP) bezüglich Produktebeanstandungen / Rückruf und deren Umsetzung sowie die Bedeutung der Informations-Vigilanz. 4. Die Kandidaten kennen die gesetzlichen Vorgaben und deren Umsetzung bezüglich Materiovigilanz. Wegleitung Erleichterter Erwerb zum Fachapothekertitel in Offizinpharmazie 19/25 Version November 2017
Kompetenzkreis 3: Management-Kompetenzen (KK 3) Richtziel Die Kandidaten beherrschen die Grundlagen der Unternehmensführung (inklusive Organisation, Human Resources, Marketing und Kommunikation, Finanzierung und Qualität) und können die Entwicklungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens erfolgreich antizipieren. A) Marketing Die Kandidaten kennen die Marketinginstrumente für die Entwicklung ihrer Apotheke und wenden diese in adäquater Weise an (Marketing-Mix). Sie sind in der Lage, eine ganzheitliche Kommunikationsstrategie zu planen, umzusetzen und auszuwerten. 1. Die Kandidaten können die Bedeutung und die Grundprinzipien des Marketings erkennen und können diese erklären. 2. Die Kandidaten sind imstande aus dem Unternehmensleitbild und der Unternehmensstrategie eine Marketingstrategie für ihren Betrieb herzuleiten, welche auf einer fundierten Umfeldanalyse beruht. Sie können Beispiele in Bezug auf ihren eigenen Betrieb bewerten. 3. Die Kandidaten können die Marketinginstrumente (Sortiment, Preis, Kommunikation, Distribution) im Detail planen, den Auftrag zur Realisierung erteilen und die Wirkung evaluieren. 4. Die Kandidaten sind fähig, eine zielgruppen- und angebotsgerechte Veranstaltung oder für Parapharmazeutika eine Verkaufsförderungsaktion zu planen, durchzuführen und auszuwerten. 5. Die Kandidaten kennen die Möglichkeiten der neuen Kommunikationsformen sowie das Vorgehen betreffend der integrierten Kommunika-tion, beispielsweise bei Medien-Präsenz und Internetauftritt. 6. Die Kandidaten können den Marketing-Mix einer konkreten Apotheke skizzieren und können das Angebot von Partnern (Ketten, Gruppierungen) im Hinblick auf den Einsatz in einer konkreten Apotheke bewerten. Wegleitung Erleichterter Erwerb zum Fachapothekertitel in Offizinpharmazie 20/25 Version November 2017
B) Finanzwesen und Controlling Die Kandidaten kennen und verstehen die Elemente und Instrumente des Finanzwesens und Controllings einer Unternehmung und sind in der Lage, diese in ihrer Apotheke anzuwenden. 1. Die Kandidaten können die wichtigsten Finanzinformationen für die Führung einer Apotheke identifizieren, analysieren und interpretieren. 2. Die Kandidaten können die wichtigsten Instrumente des Finanz-wesens (Bilanz, Erfolgsrechnung, Budget, Investitionsplanung, Liquiditätsplan, Kennzahlen und Benchmark- Analysen) in ihrer Apotheke nutzen. 3. Die Kandidaten können Finanzentscheidungen treffen, diskutieren und begründen diese und können in ihrer Apotheke angemessene Massnahmen umsetzen. 4. Die Kandidaten sind fähig, den zukünftigen Ertrag einer Investition oder einer strategischen Entscheidung im Bereich der Apotheke zu berechnen. 5. Die Kandidaten sind fähig, die Substanz und Rendite einer Apotheke zu berechnen und aufgrund ihrer Analyse einen betriebswirtschaftlichen Unternehmenswert herzuleiten. Sie kennen die Grundlagen für die Her-leitung des immateriellen Wertes einer Unternehmung. 6. Die Kandidaten sind in der Lage, die Instrumente des Controllings in ihrer Apotheke anzuwenden. 7. Die Kandidaten kennen Möglichkeiten der finanziellen Mittel-beschaffung für Unternehmenskäufe oder Investitionen. 8. Die Kandidaten kennen die Entscheidungskriterien für die Über-nahme und Eröffnung einer Apotheke und können sie anwenden. C) Personalmanagement Die Kandidaten kennen die Methoden der Personalführung und setzen diese in ihrer Apotheke um (Führungsstil, Motivation, Coaching, Koordina-tion, Planung, Aus- und Weiterbildung). 1. Die Kandidaten sind fähig, ein Team zu führen. Sie verfügen über einen Führungsstil, der ihrer Persönlichkeit, ihrer Apotheke sowie ihrer Unternehmenspolitik entspricht. 2. Die Kandidaten können die Methoden des Personalmanagements anwenden (Kooperation, Delegation, Coaching und Supervision) und beherrschen die Motivationstechniken sowie das Führen durch Zielvereinbarung. 3. Die Kandidaten können die in ihrer Apotheke anfallenden Aufgaben identifizieren und gruppieren. Sie können diese innerhalb des Teams planen, koordinieren und kontrollieren. Sie sind fähig, Funktionsbeschriebe zu erstellen und die notwendigen Arbeitsabläufe und methoden umzusetzen. 4. Die Kandidaten sind in der Lage, für ihre Apotheke eine Personalplanung zu erstellen. Sie beherrschen Vorgehen und Instrumente für Anstellung, Integration, Evaluation, Qualifikation (Qualifikationsgespräch, Arbeitszeugnis,) sowie Entlassung und kennen die entsprechenden gesetzlichen und sozialen Grundlagen. 5. Die Kandidaten sind fähig, die Aus- und Weiterbildungsbedürfnisse ihrer Mitarbeiter zu erfassen, zu organisieren, zu realisieren und zu evaluieren. Wegleitung Erleichterter Erwerb zum Fachapothekertitel in Offizinpharmazie 21/25 Version November 2017
D) Unternehmensführung 1. Grundlagen und Strategie Die Kandidaten kennen die Grundprinzipien der Unternehmens-führung und der strategischen Planung sowie die Hauptinstrumente des Managements und wenden diese in ihrer Apotheke an. Sie sind fähig, für ihre Apotheke Unternehmensstrategien zu entwickeln und umzusetzen. 1.1 Die Kandidaten können die Grundprinzipien der Unternehmens-führung (Rentabilität, Existenzsicherung, soziale Verantwortung) sowie die Hauptinstrumente des Managements in ihrem Arbeitsumfeld anwenden (strategische Planung, Businessmodell, Balanced Scorecard, usw.) 1.2 Die Kandidaten sind fähig, Unternehmensstrategien zu entwickeln (bezüglich Unternehmensführung und Unternehmenskultur) Hauptmassnahmen zu veranlassen, die Resultate zu evaluieren sowie die gebotenen Anpassungen durchzuführen. 2. Positionierung und Führungskontrolle Die Kandidaten sind fähig, Mittel und Methoden anzuwenden, um die Apotheke zu positionieren und zu führen (politische, soziale und wirtschaftliche Entwicklung, Umfeld). Sie sind in der Lage, ein Businessmodell auszuarbeiten und zu kommunizieren. 2.1 Die Kandidaten sind in der Lage, ihre Apotheke unter Berücksichtigung von Umfeld und Konkurrenz im Markt zu positionieren und die entsprechenden Massnahmen zu ergreifen. 2.2 Die Kandidaten kennen die Methoden der Balanced Scorecard und sind fähig, Kennzahlen einer Apotheke zu erarbeiten. 2.3 Die Kandidaten können das Businessmodell einer Apotheke präsentieren und begründen. E) Qualitätsmanagement Die Kandidaten kennen die Messgrössen und verstehen die Auswirkungen der Qualität auf ihr Unternehmen. Sie sind fähig, Mittel und Methoden der Entwicklung und der Evaluation umfassender Qualität in der Apotheke anzuwenden. . 1. Die Kandidaten können sich mit den Methoden und Prinzipien der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements von pharmazeutischen Leistungen auseinandersetzen und können die Notwendigkeit der Dokumentation pharmazeutischer Leistungen begründen. Sie sind fähig, Fehlerquellen in der Offizin zu identifizieren, zu analysieren und entsprechende Massnahmen vorzuschlagen (Struktur-Prozess-Ergebnis). 2. Die Kandidaten kennen die verschiedenen Qualitätssysteme und -normen, die in den Apotheken angewendet werden. 3. Die Kandidaten sind fähig, für ihre Apotheke ein internes Audit durchzuführen und einen Qualitätsrapport zu erstellen (Planung, Realisierung, Herausstellung der Stärken und Schwächen). 4. Die Kandidaten können die übrigen Kenntnisse der Unternehmensführung (Unternehmensstrategie, Personalführung, Marketing etc.) und der pharmazeutischen Kompetenzen (Rezeptvalidierung, Triage, Gesundheitserziehung der Patienten, Kommunikation) mit der Entwicklung umfassender Qualität in ihrer Apotheke verbinden. 5. Die Kandidaten können Qualitätssicherung und -management pharmazeutischer Leistungen korrekt dokumentieren. F) Rechtsgrundlagen in der Apotheke Wegleitung Erleichterter Erwerb zum Fachapothekertitel in Offizinpharmazie 22/25 Version November 2017
Die Kandidaten kennen die einschlägigen Gesetze sowie die branchenspezifischen privatrechtlichen Vereinbarungen und sorgen für deren Umsetzung und Einhaltung in ihrer Apotheke. 1. Die Kandidaten kennen die einschlägigen nationalen / kantonalen Gesetze / Vorschriften, die für den Betrieb einer Apotheke massgebend sind (HMG, BG über das Messwesen, Lebensmittelgesetz, BetmG, ChemG, ChemV, Epidemiegesetz, Alkoholgesetz, Pharmakopöegesetz etc.) sowie die Abrechnungsverordnungen (SL, MiGeL, AL, ALT etc.). 2. Die Kandidaten kennen die Grundlagen des Vertragswesens, insbesondere des Arbeits- und Kaufvertragsrechts, sowie der Produktehaftpflicht, des Datenschutzes und des Versicherungswesens inkl. Sozialversicherung (StGB, OR; ArG, PrHG, DSG; KVG, KVV, KLV, UVG, UVV, VUV; rechtliche Grundlage der LOA). 3. Die Kandidaten kennen die gesetzlichen Grundlagen der Firmengründung und wenden diese Kenntnisse in ihrer Unternehmung an. G) Führung der Apotheke Die Kandidaten kennen die Arbeitsabläufe und Prozesse einer Apotheke und setzen diese in ihrer Offizin in adäquater Weise um. Sie kennen die Mittel und Methoden der Logistik sowie des Informations-Managements und können diese innerhalb und ausserhalb ihrer Apotheke anwenden (Inhalt, Technologie und Informatik). Sie kennen die Vor- und Nachteile der Mitgliedschaft in einer Netzwerk-Organisation und verfügen über Fähigkeiten zum erfolgreichen Krisenmanagement. 1. Die Kandidaten kennen die Organisationsprinzipien einer Apotheke und setzen in ihrer Offizin Arbeitsmethoden um, welche den gültigen Qualitätsnormen entsprechen. 2. Die Kandidaten kennen verschiedene Entscheidungsmethoden und wenden diese situationsgerecht an. 3. Die Kandidaten können in ihrer Offizin einen effizienten internen Informationsfluss (Dokumentation, Abläufe, Briefing etc.) einführen. 4. Die Kandidaten kennen Mittel und Methoden des Informations- und Wissens-Managements und wenden diese für die pharmazeutischen Lei-stungen und die Unternehmensführung im Allgemeinen an. H) Gestaltung der Apotheke Die Kandidaten kennen die kunden- und marktorientierte Laden-gestaltung und wenden diese zur Erfolgssteigerung ihrer Apotheke an. 1. Die Kandidaten kennen die geltenden eidgenössischen und kantonalen Gesetze und gestalten den Laden entsprechend. 2. Die Kandidaten wissen, wie man eine Apotheke ansprechend und einladend gestaltet. 3. Die Kandidaten erlernen die Raumaufteilung im Bewusstsein einer adäquaten Diskretion und können diese umsetzen. 4. Die Kandidaten können das Erscheinungsbild der Apotheke optimal auf gegebene Räumlichkeiten adaptieren, respektive bestehende Ladenaufteilungen und Raumkonzepte optimieren. 5. Die Kandidaten kennen die modernen Kommunikationsmethoden zur Patienteninformation in der Apotheke. Auf Basis ihrer Nutzenabwägung wählen sie die für ihre Apotheke geeigneten Mittel. 6. Die Kandidaten können Parapharmazeutika fachgerecht platzieren. Wegleitung Erleichterter Erwerb zum Fachapothekertitel in Offizinpharmazie 23/25 Version November 2017
Kompetenzkreis 4: Persönliche Kompetenzen (KK 4) Richtziel Die Kandidaten sind fähig, sich aufgrund der Kenntnisse der Selbst-, Kommunikations- und Methoden- Kompetenzen zu einer ausgeglichenen, glaub- und vertrauenswürdigen Persönlichkeit weiterzuentwickeln. A) Strategien im Umgang mit Problemen und Stress Die Kandidaten können erkennen, dass Stress ein dynamisches Geschehen darstellt, das in ständiger Interaktion zwischen Individuum und Umwelt abläuft. Die Kandidaten sind fähig, zielgerichtete Veränderungen zur Verbesserung des individuellen Problemlöseverhaltens umzusetzen. 1. Die Kandidaten können anhand ihrer Selbstbeurteilungsverfahren die Stressoren in ihrem Alltagsleben (Arbeitsleben, soziale Beziehungen) und ihre persönlichen Belastungsreaktionen erkennen und können letztere hinsichtlich ihrer Angemessenheit beurteilen. 2. Die Kandidaten können anhand von stressvermittelnden Übungen ihren Umgang mit Stressoren und die dadurch erzeugten Reaktionen hinterfragen. 3. Die Kandidaten können Instrumentarien zur individuellen Auflösung von Stresssituationen erhalten und können diese im Alltag, speziell im Umgang mit schwierigen Kunden, einsetzen. 4. Die Kandidaten können sich anhand eingebrachter Beispiele mit den häufigsten und wichtigsten Problembereichen auseinandersetzen und können Instrumentarien zur individuellen Problemlösung im Alltag erhalten. B) Selbst- und Teammotivation Die Kandidaten sind fähig, ihre Kenntnisse der Motivationsstrategien für sich selbst, das Team und die Kundschaft einzusetzen. 1. Die Kandidaten können anhand der Selbstbeurteilungsverfahren ihre Leistungsmotive im beruflichen Alltag erkennen und sich mit diesen kritisch auseinandersetzen. 2. Die Kandidaten kennen unterschiedliche Motivationsstrategien für die Selbst- und Teammotivation und setzen diese im Alltag ein. C) Erfolgreiche Verkaufsberatung Die Kandidaten sind fähig ihre verkaufspsychologischen Kenntnisse im Kundenkontakt anzuwenden und so zum Betriebserfolg beizutragen. . 1. Die Kandidaten sind in der Lage, die Kunden zu typisieren, Kaufbedürfnisse zu erkennen und darauf einzugehen; sie tragen dadurch zu einem optimalen Betriebsergebnis bei. Wegleitung Erleichterter Erwerb zum Fachapothekertitel in Offizinpharmazie 24/25 Version November 2017
Anhang II Aufgaben der Prüfungskommission der FPH Offizin (PK) Die Prüfungskommission der FPH Offizin (PK) ist für die folgenden Aufgaben zuständig: → Organisation und Durchführung der erleichterten Fachapothekerprüfung (im Folgenden «Prüfung» genannt); → Festlegen von Datum, Ort und Anmeldetermin für die Prüfung; → Formulierung der Aufgaben der Prüfung sowie Festlegen von deren Bewertung; → Bestimmung der Prüfungsform; → Information der Kandidaten über den Prüfungsstoff, die Prüfungsform und die zulässigen Hilfsmittel; → Prüfung der Voraussetzungen zur Prüfungszulassung, zuhanden der KWFB; → Mitteilung der Prüfungsresultate an die KWFB zum Entscheid über das Bestehen der Prüfung. Anhang III Gesetzliche Grundlagen zur Prüfungszulassung Übergangsbestimmungen für den erleichterten Erwerb des eidg. Weiterbildungstitels Fachapotheker in Offizinpharmazie. Wenn sich darin keine Bestimmungen finden, sind die Bestimmungen der WBO anwendbar. Wegleitung Erleichterter Erwerb zum Fachapothekertitel in Offizinpharmazie 25/25 Version November 2017
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