ERWEITERUNG UND UMBAU KANTONSGERICHT - OFFENER, EINSTUFIGER PROJEKTWETTBEWERB FÜR ARCHITEKTINNEN UND ARCHITEKTEN JURYBERICHT - Amazon ...

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ERWEITERUNG UND UMBAU KANTONSGERICHT
OFFENER, EINSTUFIGER PROJEKTWETTBEWERB FÜR ARCHITEKTINNEN UND ARCHITEKTEN
JURYBERICHT
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Impressum

Jurybericht Erweiterung und Umbau Kantonsgericht Basel-Landschaft, Liestal

Erste Auflage, Januar 2020

Auftraggeberin / 		          Bau- und Umweltschutzdirektion des Kantons Basel-Landschaft
Herausgeberin		              Hochbauamt, Rheinstrasse 29, CH - 4410 Liestal

Wettbewerbsbegleitung        Blauhut AG, Heinrichstrasse 267, CH - 8005 Zürich

Wettbewerbssekretariat Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft
			                    Zentrale Beschaffungsstelle, Rheinstrasse 29, CH - 4410 Liestal
			E-Mail: zbs@bl.ch

Inhalt und Redaktion Blauhut AG, Gregor Piontek
			Hochbauamt Basel-Landschaft, Jonas Wirth

Modellfotografie		           Hochbauamt Basel-Landschaft, Thomas Hess

Layout			                    Hochbauamt Basel-Landschaft, Thomas Hess, Jonas Wirth

Druck			                     Schul- und Büromaterialverwaltung Basel-Landschaft

Bezugsquelle		 Bau- und Umweltschutzdirektion
			Kanton Basel-Landschaft
			Hochbauamt
			Rheinstrasse 29
			            CH - 4410 Liestal
			E-Mail: hochbauamt@bl.ch
			Internet: www.hba.bl.ch
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INHALTSVERZEICHNIS

Vorwort des Juryvorsitzenden.......................................................................................... 5

Einleitung ......................................................................................................................... 7
Wettbewerbsaufgabe....................................................................................................... 8
Verfahren ....................................................................................................................... 10
Preisgericht..................................................................................................................... 11
Vorprüfung...................................................................................................................... 12
Beurteilung..................................................................................................................... 13
Genehmigung................................................................................................................. 16
Projektverfassende......................................................................................................... 17

Rangierte Projekte.......................................................................................................... 19
          SIRO............................................................................................................... 20
          A few good rooms.......................................................................................... 28
          LIBRA............................................................................................................. 36
          FIDELIO.......................................................................................................... 44
          THEMIS (1)..................................................................................................... 52
          QUATTRO....................................................................................................... 60

Weitere Projekte............................................................................................................. 69
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VORWORT DES JURYVORSITZENDEN

Für den Kanton Basel-Landschaft ist die seit Jahren anstehende Erweiterung des Kantonsgerichtes ein bedeut-
sames Projekt, sowohl aus technischer als auch aus politischer Sicht. Umfangreiche planerische Vorstudien und
Abklärungen mit der Stadt Liestal haben letztlich zum Entscheid geführt, das Gericht am bestehenden Standort in
Liestal zu belassen. An diesem Ort, an dem im noch jungen Kanton Basel-Landschaft 1854 die Hauptstadt Liestal
mit dem Neubau ihres Schulhauses an der prägnanten Geländekante mit Blick zur Altstadt ein selbstbewusstes
Zeichen des Aufbruches setzte. Heute ist für die Stadt Liestal einerseits wichtig, dass die Institution Kantons-
gericht in Liestal an diesem prominenten Ort bleibt. Andererseits soll in dem Gebiet am Bahnhof, welches städte-
baulich weitgehend erneuert oder noch immer im Umbruch ist, ein Stück Heimat im Dialog mit dem benachbarten
Kulturhaus Palazzo erhalten bleiben: Angesichts des umfassenden Erneuerungsbedarfs eines Bestandes, der im
Zuge bisheriger Umbauten leider an architektonischer Qualität eingebüsst hat, und des erheblichen zusätzlichen
Flächenbedarfs des Gerichtes, eine äusserst komplexe Aufgabe.

Der offen ausgeschriebene Wettbewerb zeigte, dass zwar durchaus verschiedene Antworten und Haltungen
möglich, die Rahmenbedingungen aber äusserst anspruchsvoll sind, was zu einer aussergewöhnlich hohen Zahl
an Verstössen führte. Die Jury hat diese intensiv diskutiert, letztlich aber alle Beiträge zur Beurteilung zugelassen
und so der Diskussion ausgesetzt, was für den Erkenntnisgewinn und für die Meinungsbildung entscheidend
war.

Mit dem einstimmig von der Jury ausgewählten Wettbewerbsbeitrag «SIRO» erhalten Kanton und Stadt einen
Vorschlag, in welchem die Jury das Potential erkennt, wiederum ein Zeichen des Aufbruches und der Erneuerung
zu werden, ohne dabei die Geschichte des Ortes zu verdrängen. Ein grosses Versprechen an die Auslober und
ein hoher Anspruch an die weitere Projektentwicklung.

Vor kurzem wurde in der Schweizerischen Bauzeitung TEC21 wieder einmal die Diskussion über Wirtschaftlichkeit,
Sinnhaftigkeit und Fairness des in der Schweiz etablierten Wettbewerbswesens lanciert. Aus Sicht Auslober ist fest-
zuhalten, dass sorgfältig vorbereitete und von verantwortungsbewussten Fachpersonen begleitete und durchgeführte
Architekturwettbewerbe entscheidend zur Verbesserung der Baukultur beitragen. Durch das Einbinden der Sachjuroren
werden auch komplexe Bauvorhaben breit abgestützt und bei den Beteiligten verankert. Dies gelingt, wenn sich die
im Beurteilungsgremium Einsitz nehmenden Fachjuroren und Sachjuroren mit ihren jeweiligen Anliegen einbringen
können, die Anliegen der anderen Beteiligten aufnehmen und sich damit auseinandersetzen.

Das Niveau der eingereichten Arbeiten war sehr hoch und die Auseinandersetzung mit den Arbeiten im Rahmen
des Beurteilungsgremiums geprägt von einer respekt- und verantwortungsvollen Ernsthaftigkeit, im Wissen um die
Bedeutung der Aufgabe und des Aufwandes, den die Planungsteams jeweils betreiben. Allen Beteiligten möchte
ich meinen Dank aussprechen. Vor allem möchte ich den Architektur- und Planungsteams danken, welche viel Zeit
und Herzblut investiert, und so dem Beurteilungsgremium mit ihren Beiträgen die Gelegenheit geboten haben, eine
grosse Bandbreite von Ideen und Konzepten zu diskutieren und letztlich das Siegerprojekt auszuwählen.

Marco Frigerio
Kantonsarchitekt
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EINLEITUNG

Das Kantonsgerichtsgebäude am Bahnhofplatz 16 in Liestal vermag die Anforderungen an einen zeitgemässen
Gerichtsbetrieb nicht erfüllen: Aufgrund der ungünstigen und verschachtelten räumlichen Disposition kann der
Publikumsverkehr nur mit aufwändigen betrieblichen Massnahmen und entsprechendem Sicherheitsdispositiv
vom internen Gerichtsbetrieb getrennt werden. Die Kapazitätsgrenze ist erreicht und das nordseitig angebaute
Provisorium muss mittelfristig zurückgebaut werden, wodurch eine Erweiterung notwendig wird, die den Raum-
bedarf auch längerfristig decken soll. Dabei sind umfangreiche Instandsetzungen und Massnahmen zur Erdbeben-
ertüchtigung des Bestands notwendig.

Dem 1854 als Schulhaus der Stadt Liestal errichteten, 1919 durch den Kanton übernommenen und zum Gerichts-
gebäude umgebauten Bau, kommt in seiner städtebaulichen Lage eine besondere Stellung zu: Am Rande des
sich in grösseren Transformationsprozessen befindenden Bahnhofgebiets, liegt es an exponierter Lage gegen-
über der Altstadt von Liestal. Als repräsentativer Bau der obersten Instanz der kantonalen Rechtsprechung, steht
er in sinniger Sichtbeziehung zum ebenbürtig gegenüberliegenden Regierungsgebäude, welches als markanter
Riegel die Altstadt gegen Norden abschliesst.

Das Gebäude ist im Inventar Schützenswerter Ortsbilder der Schweiz (ISOS) als A-Objekt eingetragen und
kommunal geschützt. Ein eingeholtes bauhistorisches Gutachten attestiert dem Gerichtsgebäude darüber hinaus
eine hohe Schutzwürdigkeit. Um die Umsetzung des Bedarfs am bestehenden Standort zu ermöglichen, wurden
zusammen mit der Stadt Liestal und der kantonalen Denkmalpflege im Rahmen einer Vorstudie verschiedene
Lösungen diskutiert. Gemeinsam ist man zum Schluss gekommen, dass nur ein Umbau des Bestands mit nord-
seitiger Erweiterung möglich ist und gegenüber dem Bahnhofplatz die repräsentative Wirkung des Gerichts-
gebäudes von 1919 wiederhergestellt werden soll.

Im durchgeführten offenen, einstufigen Wettbewerb konnte mit dem Projekt «SIRO» von Notaton AG aus
Chur ein betrieblich überzeugendes Projekt evaluiert werden, welches durch seine städtebauliche Setzung
besticht, die im dichten Umfeld viel Raum freispielt. Dabei gelingt es dem Beitrag einen Ausdruck zu finden,
der dem Repräsentationsanspruch und der Würde des Kantonsgerichts Basel-Landschaft in seiner besonderen
städtebaulichen Lage angemessen ist.
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WETTBEWERBSAUFGABE

Ziel des Wettbewerbs war die Erlangung architektonisch herausragender Projektvorschläge, welche die betrieb-
lichen Bedürfnisse und Anforderungen an ein zeitgemässes Gerichtsgebäude optimal erfüllen und denen es
gleichzeitig gelingt, einen Ausdruck zu finden, der dem Repräsentationsanspruch und der Würde des Kantons-
gerichts Basel-Landschaft in seiner besonderen städtebaulichen Lage angemessen ist: Als freistehendes
Objekt soll das Gerichtsgebäude allseitig eine entsprechende Wirkung entfalten können, wobei im Gegen-
über zum Kulturhaus Palazzo die repräsentative Wirkung des Gerichtsgebäudes von 1919 wiederhergestellt
werden soll.

Der Projektperimeter umfasst die heutige Liegenschaft 908 sowie ein Teil der Liegenschaft 918. Im erweiterten
Betrachtungsperimeter wurden konzeptionelle Lösungsvorschläge erwartet, wie der Raum zwischen Kantons-
gericht und der Bebauung «Lüdin-Areal» sowie die Hangkante zum Orisbach hin gestaltet werden könnte,
wobei das gesamte Programm für den Umbau und die Erweiterung des Kantonsgerichts innerhalb des Projekt-
perimeters sicherzustellen war. Neben öffentlichen Wegrechten waren Abstände mit Näherbaurechten und
Baulinien zu berücksichtigen.

Das Raumprogramm differenziert zwischen einem internen Bereich der Gerichte und einem Zentralbereich mit
Publikumsverkehr. Der interne Bereich umfasst die Arbeitsplätze des Kantonsgerichts mit vier Abteilungen sowie
die Arbeitsplätze der Gerichtsverwaltung. Der Zentralbereich mit Publikumsverkehr beinhaltet die Gerichtssäle mit
den erforderlichen Funktionen und Nebenräumen, welche für die in der Regel öffentlich zugänglichen Gerichtsver-
handlungen notwendig sind.

Übersicht Projektperimeter und umliegende Planungen
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Der Gerichtsbetrieb stellt spezifische Anforderungen an die Funktionalität und die Sicherheit: Öffentlich zugäng-
liche Bereiche, Besucherbereich, Arbeitsplätze und polizeiliche Zuführung sind konsequent voneinander zu
trennen. Die Qualität des Gerichtsbetriebs ist dabei abhängig von einem möglichst effizienten Zusammen-
wirken der unterschiedlichen funktionalen Einheiten, was durch kurze Wege begünstigt wird. Eine zeitgemässe
Ausstattung sowie eine Struktur, die fähig ist, künftige betriebliche Entwicklungen aufzunehmen, wurden voraus-
gesetzt.

Die Baustruktur des Bestandsgebäudes hat eine sinnvolle und nachvollziehbare Logik und soll möglichst erhalten
bleiben. Es wurden Projektvorschläge erwartet, deren strukturelle und konstruktive Konzeption auf eine lange
Nutzungsdauer und -flexibilität ausgelegt sind.

Die Auftraggeberin versteht unter Nachhaltigkeit die Gesamtheit ökologischer, ökonomischer und sozialer
Verantwortung in Bezug auf den Ressourceneinsatz bei der Erstellung, Bewirtschaftung und Nutzung eines
Gebäudes. Erwartet wurden vorbildliche Projektvorschläge, die mit der architektonischen Konzeption Fragen
der Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit bewältigen können.

Gerichtsgebäude vom Bahnhofplatz um 1919
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VERFAHREN

Gestützt auf § 20 des kantonalen Gesetzes über öffentliche Beschaffungen wurde ein offener Projektwettbewerb
in einem einstufigen, anonymen Verfahren durchgeführt. Die Ordnung SIA 142 für Architektur- und Ingenieur-
wettbewerbe, Ausgabe 2009, galt subsidiär zu den Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen. Ziel
des Verfahrens war die Erlangung eines, den Anforderungen entsprechenden Projektvorschlags und damit die
Bestimmung einer geeigneten Architektin oder eines geeigneten Architekten zur Bildung eines Generalplanerteams
für die Planung und Realisierung des Projekts «Erweiterung und Umbau Kantonsgericht Basel-Landschaft, Liestal».

Das Verfahren wurde ordnungsgemäss am 6. Juni 2019 im Amtsblatt des Kantons Basel-Landschaft und auf der
Webplattform simap.ch publiziert. Bis am Donnerstag, 17. Oktober 2019, 16.00 Uhr sind beim Wettbewerbs-
sekretariat 37 Wettbewerbsbeiträge eingegangen. Sämtliche Modelle zu den 37 Wettbewerbsbeiträgen wurden
am 7. November 2019 fristgerecht abgegeben.

Liste der 37 eingereichten Wettbewerbsbeiträgen mit unsystematisch vergebener Kontrollnummer:

1          IMMER WEITER WEITER BAUEN                         20   MANI PULITE
2          Serpentine                                        21   Intarsia
3          BALTHASAR                                         22   DIKE (1)
4          Friedrich                                         23   Kaizen
5          Golfstrom                                         24   CASTOR UND PULLUX
6          PARAGRAPHUS                                       25   CODE
7          sacco & vanzetti                                  26   THEMIS (2)
8          Zarathustra                                       27   DIKE (2)
9          Krock & Co.                                       28   A few good rooms
10         FIDELIO                                           29   HUEFYSE
11         JOSEPH K.                                         30   WYNTON
12         STILLER                                           31   HELIAIA
13         THEMIS (1)                                        32   LIBRA
14         C’est juste                                       33   SUMMERHOLDEN
15         KAPLA                                             34   Dike (3)
16         POSAMENTE                                         35   Poussin
17         RES PUBLICA                                       36   QUATTRO
18         TRIBUNALIESTAL                                    37   EDWIN
19         SIRO
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PREISGERICHT

Fachpreisgericht
Marco Frigerio		Kantonsarchitekt BL				(Vorsitz)
Urs Egg			       Architekt, Zürich
Luca Selva		     Architekt, Basel
Astrid Staufer		 Architektin, Frauenfeld
Anna Suter		     Architektin, Bern
Marco Fabrizi		  Stellvertretender Kantonsarchitekt BL
Jonas Wirth		    Architekt, Hochbauamt BL 			          (Ersatz)

Sachpreisgericht
Roland Hofmann		 Kantonsgerichtspräsident BL
Isaac Reber		    Regierungspräsident BL
Franz Kaufmann		 Stadtrat Liestal
Enrico Rosa		    Kantonsgerichtsvizepräsident BL und
			Präsident der Abteilung Strafrecht
Martin Leber		Gerichtsverwalter BL 				(Ersatz)
Heinz Plattner		 Abteilungsleiter Planung, Stadt Liestal 		 (Ersatz)

Experten, nicht stimmberechtigt
Denkmalpflege		        Walter Niederberger, Kantonale Denkmalpflege BL
Baukosten		            Roman Weder, PBK AG, Basel
Statik			              Dominik Weiss, Ulaga Partner AG, Basel
Brandschutz		          Reinhard Wiederkehr, Makiol Wiederkehr AG, Beinwil am See
Verkehr / Parkierung   Markus Hofstetter, KONTEXTPLAN AG, Bern
Lüdin-Areal		          Oliver Tschudin, Planar AG, Zürich
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VORPRÜFUNG

Einfache Vorprüfung
Sämtliche 37 Beiträge wurden durch die Wettbewerbsbegleitung einer formellen und einer inhaltlichen Vorprüfung
unterzogen. Die formelle Vorprüfung umfasste die Einhaltung der Vorgaben bezüglich Anonymität sowie die Prüfung
der Vollständigkeit und Lesbarkeit der Beiträge. Neben der Prüfung der Kohärenz zwischen Plan, Modell und Schrift
wurden sämtliche Beiträge inhaltlich auf die einschlägigen baurechtlichen Bestimmungen sowie die Einhaltung der
wesentlichen Anforderungen an das Programm und die Funktionalität geprüft.

Die fomelle Vorprüfung kam zum Schluss, dass sämtliche Wettbewerbsbeiträge die Anforderungen erfüllen und
zur Beurteilung zugelassen werden können. Bei der inhaltlichen Vorprüfung stellte die Wettbewerbsbegleitung bei
folgenden 17 Wettbewerbsbeiträgen Verstösse fest:

1          IMMER WEITER WEITER BAUEN                         18    TRIBUNALIESTAL
3          BALTHASAR                                         21    Intarsia
6          PARAGRAPHUS                                       25    CODE
7          sacco & vanzetti                                  28    A few good rooms
9          Krock & Co.                                       29    HUEFYSE
10         FIDELIO                                           31    HELIAIA
14         C’est juste                                       33    SUMMERHOLDEN
16         POSAMENTE                                         36    QUATTRO
17         RES PUBLICA

Vertiefte Vorprüfung
Die nach dem ersten Jurytag verbliebenen 8 Projekte wurden einer vertieften Vorprüfung unterzogen. Neben
der vertieften Untersuchung funktionaler Aspekte und einer Einschätzung zur Nachhaltigkeit wurden die Projekte
durch die Experten des Preisgerichts bezüglich Brandschutz, Statik und Verkehr (Parkierung) näher geprüft. Zudem
wurden die Kosten geschätzt.
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BEURTEILUNG

Das Preisgericht trat am 22. November 2019 zum ersten und am 13. Dezember 2019 zum zweiten Jurytermin
zusammen.

Zu Beginn des ersten Jurytags wird dem Preigericht das Ergebnis der Vorprüfung präsentiert. Aufgrund der formellen
Vorprüfung beschliesst das Preisgericht, sämtliche Beiträge zur Beurteilung zuzulassen. Die mit der inhaltlichen
Vorprüfung festgestellten Verstösse werden durch das Preisgericht eingehend diskutiert.

Bei folgenden 9 Projekten werden die Verstösse als geringfügig beurteilt, womit die Beiträge zur Preiserteilung
zugelassen werden:

1          IMMER WEITER WEITER BAUEN                         14     C’est juste
6          PARAGRAPHUS                                       28     A few good rooms
7          sacco & vanzetti                                  31     HELIAIA
9          Krock & Co.                                       36     QUATTRO
10         FIDELIO

Folgende 8 Projekte werden nach eingehender Diskussion aufgrund wesentlicher Verstösse durch das Preis-
gericht von einer Preiserteilung ausgeschlossen:

3          BALTHASAR		    Verstoss der Abstandsvorschriften sowie Verletzung des Wegrechts
16         POSAMENTE		    Verstoss der Abstandsvorschriften
17         RES PUBLICA		  Überschreitung des Projektperimeters sowie Verletzung des Wegrechts
18         TRIBUNALIESTAL Verstoss der Abstandsvorschriften sowie Verletzung des Wegrechts
21         Intarsia			Verstoss der Abstandsvorschriften
25         CODE			Verstoss der Abstandsvorschriften
29         HUEFYSE		      Verletzung des Wegrechts
33         SUMMERHOLDEN   Verletzung des Wegrechts

Nachdem das Preisgericht das Ergebnis der Vorprüfung zur Kenntnis genommen hat, begutachten und diskutieren
vier Gruppen, paritätisch zusammengesetzt aus Mitgliederinnen und Mitgliedern des Fach- und Sachpreis-
gerichtes, jeweils sämtliche 37 Wettbewerbsbeiträge. Dabei vergeben die Gruppen 7 - 9 Stimmen an diejenigen
Wettbewerbsbeiträge, die aus Sicht der jeweiligen Gruppe gemäss den im Wettbewerbsprogramm genannten
Beurteilungskriterien Städtebau und Architektur, Umgang mit dem Bestand, Funktionalität und Nutzung, Kons-
truktion und Materialisierung sowie Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit am besten zu überzeugen vermögen.
Im Anschluss wird eine Einteilung in Wertungsrundgänge aufgrund der Auswertung der vergebenen Stimmen
und der Diskussion im Plenum vorgenommen.
SEITE 14    JURYBERICHT ERWEITERUNG UND UMBAU KANTONSGERICHT BL

Im ersten Wertungsrundgang scheiden folgende 17 Projekte aus:

4          Friedrich                                         23   Kaizen
5          Golfstrom                                         25   CODE
6          PARAGRAPHUS                                       26   THEMIS (2)
7          sacco & vanzetti                                  29   HUEFYSE
11         JOSEPH K.                                         30   WYNTON
14         C’est juste                                       33   SUMMERHOLDEN
17         RES PUBLICA                                       34   Dike (3)
18         TRIBUNALIESTAL                                    35   Poussin
21         Intarsia

Im zweiten Wertungsrundgang scheiden folgende 10 Projekte aus:

2          Serpentine                                        15   KAPLA
3          BALTHASAR                                         16   POSAMENTE
8          Zarathustra                                       20   MANI PULITE
9          Krock & Co.                                       27   DIKE (2)
12         STILLER                                           37   EDWIN

Ein Rückkommensantrag nach Abschluss des zweiten Wertungsrundgangs für das Projekt 9 «Krock & Co.» wird
abgeleht, womit das Projekt als im zweiten Wertungsrundgang ausgeschieden verbleibt.

Nach Diskussion der verbleibenden 10 Projekte entscheidet das Preisgericht die Projekte 1 «IMMER WEITER
WEITER BAUEN» und 31 «HELIAIA» im dritten Wertungsrundgang auszuscheiden, womit 8 Projekte zur vertieften
Vorprüfung verbleiben. Zum Abschluss des ersten Jurytags werden sämtliche Projekte in einem Kontrollrund-
gang nochmals begutachtet.

Zu Beginn des zweiten Jurytags nimmt das Preisgericht die vertiefte Vorprüfung zur Kenntnis. Nach Lesung der
zu den verbliebenen Projekten verfassten Würdigungen, wird der dritte Wertungsrundgang fortgesetzt.

Im dritten Wertungsrundgang scheiden folgende 4 Projekte aus:

1          IMMER WEITER WEITER BAUEN                         24   CASTOR UND PULLUX
22         DIKE (1)                                          31   HELIAIA
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In der engeren Wahl verbleiben nach Abschluss des dritten Wertungsrundgangs folgende 6 Projekte:

10         FIDELIO                                           28   A few good rooms
13         THEMIS (1)                                        32   LIBRA
19         SIRO                                              36   QUATTRO

Wettbewerbsentscheid
Nach intensiver Diskussion der Projekte der engeren Wahl entscheidet das Preisgericht einstimmig das Projekt
19 «SIRO» in den ersten Rang zu setzen. Das Projekt vermag in der Gesamtbeurteilung am besten zu über-
zeugen, insbesondere aus betrieblicher und funktionaler, aber auch aus städtebaulicher und architektonischer
Sicht.

Nach Rangierung und Preiserteilung werden im abschliessenden Kontrollrundgang sämtliche 37 Beiträge noch-
mals begutachtet. Ein Antrag, dass Projekt 33 «SUMMERHOLDEN» vom ersten Wertungsrundgang in den
zweiten Wertungsrundgang zu stellen, wird abgelehnt.

Rangierung
Für 4-7 Preise und Ankäufe im Rahmen des Projektwettbewerbs stand dem Preisgericht eine Gesamtpreis-
summe von CHF 200‘000.- (exkl. MwSt.) zur Verfügung:

1. Rang / 1. Preis			19                     SIRO				CHF 80’000.-
2. Rang / 2. Preis			 28                    A few good rooms		 CHF 50’000.-
3. Rang / 3. Preis			 32                    LIBRA				          CHF 25’000.-
4. Rang / 4. Preis			 10                    FIDELIO			         CHF 20’000.-
5. Rang / 5. Preis			 13                    THEMIS (1)			      CHF 15’000.-
6. Rang / 6. Preis			 36                    QUATTRO			         CHF 10’000.-

Empfehlung
Das Preisgericht empfiehlt der Auftraggeberin einstimmig das Projekt 19 «SIRO» im ersten Rang zur Weiter-
bearbeitung. Um das Projekt entsprechend den Anforderungen weiter zu entwickeln, wird der Auftraggeberin
empfohlen, das Preisgericht im Rahmen einer Bereinigung des Projekts im Dialog mit den Verfassenden
beratend beizuziehen.
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GENEHMIGUNG

Muttenz, 13. Dezember 2019, das Preisgericht:

Marco Frigerio...................................................................................................................................

Urs Egg.............................................................................................................................................

Luca Selva........................................................................................................................................

Astrid Staufer....................................................................................................................................

Anna Suter........................................................................................................................................

Marco Fabrizi....................................................................................................................................

Jonas Wirth.......................................................................................................................................

Roland Hofmann...............................................................................................................................

Isaac Reber.......................................................................................................................................

Franz Kaufmann................................................................................................................................

Enrico Rosa.......................................................................................................................................

Martin Leber.....................................................................................................................................

Heinz Plattner...................................................................................................................................
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PROJEKTVERFASSENDE

Nach Abschluss der Beurteilung und Genehmigung des Ergebnisses wurden die verschlossenen Verfassercouverts
geöffnet und folgende Projektverfassende der rangierten und mit Preisen ausgezeichneten Projekte ermittelt:

1. Rang / 1. Preis		 19 SIRO			                                  Empfehlung zur Weiterbearbeitung
Architektur:			Notaton
				Haldenweg 12, 7000 Chur

2. Rang / 2. Preis		      28      A few good rooms
Architektur:			           Schmid Schärer Architekten ETH SIA
				Sihlfeldstrasse 1, 8003 Zürich
Landschaftsarchitektur:		 Skala Landschaft Raum Gmbh, Zürich
Bauingenieur:			          SEFORB Ingenieurbüro für Hochbauten, Uster
HLKS:				G+T Ingenieure GmbH, Winterthur

3. Rang / 3. Preis		      32      LIBRA
Architektur:			           ARGE Stähelin Partner Architekten, Basel &
				Schwob Sutter Architekten, Liestal
				Sperrstrasse 44, 4057 Basel
Landschaftsarchitektur:		 Chaves Biedermann GmbH, Solothurn /
				Stähelin Partner Architekten, Basel
Statik:				WMM Ingenieure AG, Münchenstein
Elektro und Sicherheit:		 Pro Engineering Basel AG, Basel
Brandschutz:			           Quantum Brandschutz GmbH, Basel

4. Rang / 4. Preis		 10       FIDELIO
Architektur:			      ffbk Architekten AG
				Oslo-Strasse 2, 4142 Münchenstein
Visualisierung:			   Nightnurse Images GmbH, Zürich

5. Rang / 5. Preis		 13 THEMIS (1)
Architektur:			Herzog Architekten
				Binzstrasse 23, 8045 Zürich

6. Rang / 6. Preis		 36      QUATTRO
Architektur:			      Demuth Hagenmüller & Lamprecht Architekten GmbH
				Flössergasse 15, 8001 Zürich
Bauingenieur:			Synaxis AG, Zürich
Nachhaltigkeit:			   Durable Planung und Beratung GmbH, Zürich
Landschaft:			       Johannes von Pechmann Landschaftsarchitekt BSLA SIA, Zürich
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RANGIERTE PROJEKTE

19   SIRO
28   A few good rooms
32   LIBRA
10   FIDELIO
13   THEMIS (1)
36   QUATTRO
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SIRO

1. Rang / 1. Preis		              CHF 80‘000.–			                   Empfehlung zur Weiterbearbeitung

Architektur:			Notaton
				Haldenweg 12, 7000 Chur

				lrene Duelli, Aldo Duelli

Das Projekt «SIRO» ist auf einer klugen Interpretation des Ortes und der Aufgabe aufgebaut. Zunächst besetzt
das Projekt einen geringen Fussabdruck und lässt den Aussenräumen genügend Spielraum, indem der Perimeter
nur teilweise in Anspruch genommen wird. Vor allem zeigt sich die über Eck gestellt quadratische Erweiterung als
glaubwürdige Setzung in Bezug auf den Bestand. Der Bestand bleibt als Ganzes spürbar, während der ausgedrehte
Baukörper des Erweiterungsbaues präzise und interessante Bezüge über den Orisbach zum Regierungsgebäude,
aber auch zur neuen Bahnhofsbebauung aufbaut. Der solitäre Charakter des Gerichtsgebäudes, als neues
Ensemble aus Bestand und Erweiterung, wird gestärkt und der Raum zum benachbarten Lüdin-Areal entspannt.
Dabei bleibt auch die prägende Hangkante zum Orisbach hin erlebbar. Die bewusst differenzierte Materialisie-
rung des Erweiterungsbaus als monolithischer Baukörper ist denkbar und stärkt die Projektidee.

Als Folge des kleinen Fussabdruckes wird eine Anordnung der Gerichtssäle auf zwei Geschossen – respek-
tive mit dem Reservegerichtssaal im Sockelgeschoss – auf drei Geschossen vorgeschlagen. Die vertikalen
Erschliessungen sind sowohl für die Öffentlichkeit als auch die Mitarbeitenden je in Rotunden angelegt, die mit
adäquatem Gestus die jeweiligen Nutzerinnen und Nutzer in die verschiedenen Obergeschosse – respektive
in das Sockelgeschoss führen. Die vordergründig betrieblich aufwändig erscheinende Stapelung der Gerichts-
säle überrascht mit einer guten Funktionalität: Die zentral gelegene interne Erschliessung schafft kurze Wege
und ermöglicht eine effiziente Organisation des Gerichtsbetriebs. Die Organisation des internen Bereichs mit
den Arbeitsplätzen und Abteilungen ist schematisch dargestellt, lässt jedoch unterschiedliche Möglichkeiten
zur Organisation des internen Bereichs zu.

Die Verfassenden entwickelten das Projekt aus dem Raum heraus, bemerkbar wird dies bei der Ausgestaltung
der Gerichtssäle im Zusammenspiel mit den dahinterliegenden Raumschichten oder dem Publikumswarte-
bereich mit Blick über den Orisbach zur Altstadt Liestals. Die Gerichtssäle sind über hochliegende dreiseitige
Verglasungen natürlich belichtet. Allerdings ist die Anmutung der Gerichtssäle mit der informell wirkenden
Bestuhlung im Verständnis der Nutzerinnen und Nutzer noch nicht befriedigend. Hier müsste das durchaus
vorhandene Optimierungspotenzial aktiviert werden.
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Der Bestand wird im Süden auf den Stand von 1875 rückgebaut, was zu einer selbstverständlichen, der Würde
des Kantonsgerichts entsprechenden Volumetrie führt. Der Altbau wird unter erheblichen Eingriffen dem
geforderten Programm angepasst. Sowohl der Einschub des Anbaues als auch die Entfernung der Treppen
des Altbaus bedeuten starke Eingriffe in den Bestand, was für das geschützte Gebäude kritisch ist. Die Jury
wünscht sich hierbei einen behutsameren Umgang mit dem Baudenkmal und empfiehlt diesen in der Weiter-
bearbeitung zu bearbeiten. Gelobt hingegen wird die bemerkenswerte Aufwertung des Ortsbildes. Im Querver-
gleich ist das Projekt flächeneffizient, das Programm wird mit einem verhältnismässig kleinen Volumen abgebildet,
auch Gebäudehülle und Öffnungsanteile sind günstig, wobei allerdings die aufwändige zweigeschossige
Unterkellerung der übrigen Effizienz des Projekts entgegensteht.

Die vorliegende Projektstrategie führt zu einer überzeugenden städtebaulichen Lösung, die sich mehrschichtig
lesen lässt und auch im Volumenmodell überzeugt. Auf der Basis dieser starken Setzung entwickelt das Projekt
eine beeindruckende architektonische Identität, die konsequent und mit grossem Talent umgesetzt ist. Die
Innenwelt ist reich, die Materialisierung des Baukörpers glaubhaft. Den Verfassenden gelingt es mit erstaunlich
leichter Hand, das Haus mit seiner wechselvollen Geschichte überzeugend in eine neue Epoche zu tragen.

Modellansicht von Nordosten
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A FEW GOOD ROOMS

2. Rang / 2. Preis		              CHF 50‘000.–

Architektur:			 Schmid Schärer Architekten ETH SIA
				Sihlfeldstrasse 1, 8003 Zürich

				                              Patrick Schmid, Roger Schärer, Remo Baumgartner, Simon Kunzler

Landschaftsarchitektur:		         Skala Landschaft Raum GmbH, Zürich

Bauingenieur:			                  SEFORB Ingenieurbüro für Hochbauten, Uster

HLKS:				G+T Ingenieure GmbH, Winterthur

Mit der Befreiung der Erweiterungen aus den 70er Jahren erlangt der Altbau seine ursprüngliche architektonische
und räumliche Qualität zurück. Zusammen mit dem nördlichen Erweiterungsbau entsteht ein neues kräftiges
Volumen an der Schlüsselstelle zwischen Bahnhofplatz mit seinen prägnanten Solitärbauten und der angestrebten
städtebaulichen Entwicklung auf dem Areal Lüdin, als Gegenüber zur Altstadt Liestals und dem Regierungs-
gebäude. Als Solitärbau definiert das Gerichtsgebäude zusammen mit dem Palazzo den östlichen Bahnhofs- und
Postplatz und bildet gleichzeitig im Norden zusammen mit den Bauten im Lüdin-Areal einen neuen Gassen- und
Platzraum aus. Durch die Positionierung des öffentlichen Zugangs nach Süden auf den Bahnhofsplatz und des
Zugangs für die Mitarbeitenden nach Norden über den Gerichtsplatz, geben die Verfassenden diesen Platz-
räumen Präsenz und Bedeutung. Dabei werden die Fassaden zu gewichteten Hauptfassaden aufgewertet:
Es gibt kein Vorne und Hinten mehr.

Der Entwurf ist von einer klaren Trennung der Funktionen in der Vertikalen und einer einfachen Wegführung und
Zonierung in einen öffentlichen Bereich, den Publikumsbereich mit den Gerichtsälen und den geschützten internen
Bereich geprägt. Die Bereiche sind durch die Positionierung der beiden, mit Oblichtern ausgeleuchteten Gerichts-
sälen auf selbstverständliche Weise zoniert. Vom Haupteingang her führt der Weg an der Porte vorbei in den
Wartebereich, der als Verteilerraum in der Schnittfigur durch einen der Dramaturgie und Belichtung geschuldeten
Deckendurchbruch überhöht wird. Die beiden Obergeschosse werden jeweils durch zwei Gerichtsabteilungen
besetzt, wobei die einfache Erschliessung in der Horizontalen und Vertikalen eine flexible Zuordnung der Flächen
ermöglicht.

Mit verschiedenen Massnahmen, wie das Zurückweichen der Fassadenflucht oder einer tieferen Setzung
der Traufe beim Anbau, sind die Verfassenden bestrebt, ein respektvolles Zusammenfügen des Neuen mit
dem Alten zu erreichen. Dabei soll ein neues untrennbares Ganzes entstehen, was sich im Grundriss gut
ablesen lässt. Im Einsatz der architektonischen Elemente wird ein dialogisches Verhältnis der Teile zueinander
angestrebt, in dem Elemente übernommen, andere aber bewusst «konterkariert» werden: So versteht sich
der hölzerne Attikaaufbau der Erweiterung als Interpretation des mächtigen Dachstuhls im Altbau, welcher
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ohne Nutzungen weiterhin als kalter Estrich erhalten bleibt. Das primäre Tragsystem des Altbaus wird weit-
gehend beibehalten. Die teilweise erheblichen Eingriffe in den Bestand, wie das Durchbrechen der Decken, der
Neubau der südlichen Treppenhäuser oder die Eingriffe im Untergeschoss werden hinterfragt, insbesondere aus
denkmalpflegerischer Sicht.

«A few good rooms» stellt ein sorgfältig durchgearbeiteter Projektbeitrag dar, der sich insbesondere durch seine
pragmatische und übersichtliche Organisation der Funktionen auszeichnet. Die Proportionierung und die sorg-
fältige Gliederung der Aussenräume führt zu einer Aufwertung und Klärung an diesem städtebaulich anspruchs-
vollen Ort und schafft es als Scharnier die erwünschten Verbindungen und Beziehungen im Stadtgefüge
herzustellen. Der Einsatz der architektonischen Mittel, welche die Verfasser als Konterkarieren der Teile und
Themen verstehen, wäre zu überprüfen.

Modellansicht von Nordosten
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LIBRA

3. Rang / 3. Preis		              CHF 25‘000.–

Architektur:			 ARGE Stähelin Partner Architekten, Basel & Schwob Sutter Architekten, Liestal
				Sperrstrasse 44, 4057 Basel

				                              Nuno Silva, Sara Carvalho, Silvia Capello, Piero Graziani, Christoph Sutter

Landschaftsarchitektur:		         Chaves Biedermann GmbH Solothurn / Stähelin Partner Architekten, Basel

Statik:				WMM Ingenieure AG, Münchenstein

Elektro und Sicherheit:		         Pro Engineering Basel AG, Basel

Brandschutz:			                   Quantum Brandschutz GmbH, Basel

Das Projekt zeigt auf den unterschiedlichsten Ebenen eine überraschende Einfachheit im Umgang mit der
Aufgabenstellung, die sich nicht nur in den sorgfältigen Plandarstellungen manifestiert, sondern auch die textlichen
Erläuterungen prägt. In Erinnerung an das Bild des ehemaligen «Schulpalastes» wird das heutige Gerichtsgebäude
in ein neues Ganzes transformiert. Die Eingangsfassade wird – wenn auch mit etwas viel Masse und einem eher
«domestizierten» Ausdruck – als Hauptfront zum südlichen Bahnhofplatz gestärkt, während auf der kleinformatigen
Nordseite ein massstäblich begrenzter Platzraum entsteht. Zentrales Element des Entwurfs ist aber ein «kontem-
plativer» Hof, der als Aussenraum gleichsam das Herz der neuen Gesamtanlage bildet und allseitig auf diese
ausstrahlt.

Während dieser Hofraum in den Obergeschossen durch Büronutzungen in den beiden fortgesetzten Seiten-
flügeln gefasst wird, fungiert er im Erdgeschoss als die Öffentlichkeit zentrierende und repräsentative Mitte: Die
Eingänge der beiden grossen und des kleinen Gerichtssaals sind auf würdevolle Weise auf ihn ausgerichtet, dem
Foyerbereich im Altbau spendet er das angemessene Licht und den Büroräumlichkeiten des Bestandes die Weit-
sicht über den niedrigen Quertrakt hinweg. Durch die Introvertiertheit der Figur gelingt es auch, Büroräume im
Dachgeschoss des Altbaus unterzubringen und die dafür erforderlichen Dachflächenfenster vollumfänglich nach
innen zu kehren.

In funktionaler Hinsicht werden trotz schlüssiger Grunddisposition das Fehlen eines direkten Weibelzuganges zum
internen Bereich, die Nähe des Mitarbeiterzuganges zum Haupteingang sowie die strukturell bedingt eher geringe
Breite und Höhe der Gerichtssäle bemängelt. Auf technischer Ebene ist das Projekt bereits solide durchgearbeitet.
Die Stringenz der Setzungen widerspiegelt sich in einer überdurchschnittlich guten Wirtschaftlichkeit, während die
vergleichsweise geringe Kompaktheit zu etwas schlechteren Nachhaltigkeitswerten führt.

Hinsichtlich seines Ausdrucks nährt sich der Erweiterungsbau an den Themen des Bestandes und macht die Naht-
stellen zwischen Alt und Neu zum Thema: Befensterung und Rustikasockel werden mit plastischen Mitteln neu
interpretiert und ausdrucksmässig differenziert. Hinsichtlich der Ausformulierung des eingeschossigen Gebäude-
SEITE 37   JURYBERICHT ERWEITERUNG UND UMBAU KANTONSGERICHT BL

traktes drängen sich allerdings noch ungeklärte Fragen auf: Durch den Rücksprung im Grundriss wird nach
aussen zwar eine Differenzierung zu den ihn flankierenden Flügeln angedeutet, in vertikaler Richtung fehlt ihm
als freigespielter Sockel aber das notwenige «Gewicht». Auch ist nicht plausibel, weshalb die gleiche Fenster-
typologie sowohl die seitlich an die Fassade tretenden Gerichtssäle als auch die nordseitig angrenzende Korridor-
zone säumt. Zur Aufsicht auf die prägnante Dachfläche des Nordtraktes fehlen in den Darstellungen Hinweise
betreffend der Durchgestaltung der sogenannten «fünften Fassade», die aus den hofseitigen Innenräumen
heraus von zentraler Bedeutung ist.

Insgesamt liegen die Stärken dieses Projektes in einer ebenso rationalen wie rationellen Anordnung der Nutzungs-
einheiten, die über die befreite Mitte – im Kontrast zur kompakten Bestandesanlage – eine grosse Würde und
Poesie entfalten könnte. Hinsichtlich der Durchgestaltung ist das Projekt zwar von tragfähigen Gedanken zum
Verhältnis von Bestand und Erweiterung und einem verheissungsvollen «Weiterbauen» geprägt, kann in seiner
architektonischen Durchgestaltung und aufgrund einiger funktionaler Mängel aber nicht umfassend über-
zeugen. An entscheidenden Stellen wird das konzeptionelle und ausdrucksmässige Potential nicht ausgeschöpft,
was zu einem streckenweise etwas schematischen und dadurch zu einem allzu verhaltenen Gesamtein-
druck führt.

Modellansicht von Nordosten
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FIDELIO

4. Rang / 4. Preis		               CHF 20‘000.–

Architektur:			 ffbk Architekten AG
				Oslo-Strasse 2, 4142 Münchenstein

				            Gerard Jansen, Alexander Furter, Marilyn Brühlmann,
				            Giuseppe Castellaneta, Emilia lonici, Marta Kossakowska

Visualisierung:			                 Nightnurse Images GmbH, Zürich

Das Projekt «FIDELIO» verfolgt die Strategie das Bestandsgebäude auf den Stand von 1919 zurückzuführen
und in Folge das purifizierte Gebäudevolumen mit einem Anbau in vergleichbarem Duktus zu erweitern. Diese
städtebaulich durchaus nachvollziehbare Haltung führt dank einer klaren Volumetrie zu einer kräftigen Setzung.
Das Schaubild mit Blick vom Regierungsgebäude macht die Haltung des Verfasserteams nachvollziehbar.
Es zeigt allerdings auch die problematische Ambivalenz zwischen Alt und Neu auf, indem die Fassaden des
Neubaus klar abgesetzt sind, die Dächer sich aber als eine Einheit ausgeben. Wie bewusst der Einsatz dieser
Mimesis erfolgt, bleibt unbeantwortet.

Die Grundrisse sind entlang den Anforderungen entwickelt. Die beiden Gerichtssäle sind über eine räum-
lich spannende, querliegende und zweigeschossige Halle erschlossen, wobei die räumliche Dramaturgie
über die Pressung durch den Einschub der Lektoratsräume im 1. OG geschickt gesteigert wird. Die beiden
Hauptgerichtssäle sind in ihrer Erscheinung ansprechend, wobei das Podium der Richtenden im Gegen-
licht keine zeitgemässe Interpretation der Gerichtsbarkeit darstellt. Nichtsdestotrotz ist die vorgeschlagene
betriebliche Lösung überzeugend, insbesondere auch über die klug platzierte Treppe zwischen den beiden
Gerichtssälen.

Mit dem knapp bemessenen Innenhof wird die Belichtung der innenliegenden Räume teilweise schwierig,
wodurch im Verhältnis zu seiner Masse wenig innenräumliche Qualität entsteht. Die vorgeschlagene Konzep-
tion führt zu einem vergleichsweise grossen Volumen, was sich negativ auf die Wirtschaftlichkeit des Projekt-
beitrags auswirkt.
SEITE 45   JURYBERICHT ERWEITERUNG UND UMBAU KANTONSGERICHT BL

Das Projekt überzeugt in der Volumetrie des Gipsmodells. Das Konzept einer «Verdoppelung» des Bestands
stellt einen durchaus interessanten Ansatz dar. Die architektonisch-konstruktive Umsetzung ist jedoch zu wenig
präzis formuliert: Hier zeigen sich Widersprüche. Während sich der Putz des Altbaus und der Erweiterung iden-
tisch zeigt, wird mit den Fenstern eine nicht nachvollziehbare Dialektik zum Bestand inszeniert. Die Verfassenden
überhöhen den Bestand, der trotz unbestrittener Qualitäten letztlich ein ehemaliges Schulhaus darstellt. Die
Befürchtung liegt nahe, dass die vorgeschlagene Strategie den Bestand überfordert und ihn in eine Rolle
bringt, die er nie hatte, weshalb in letzter Konsequenz das Konzept der «Verdoppelung» des Bestandes nicht
überzeugen kann.

Modellansicht von Nordosten
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THEMIS (1)

5. Rang / 5. Preis		              CHF 15‘000.–

Architektur:			Herzog Architekten
				Binzstrasse 23, 8045 Zürich

				Dominik Herzog, Jens Ullersperger

Zurückgesetzt um das Mass der Eckpilaster, fügt der Projektvorschlag «THEMIS» die erforderliche Erweiterung
an die Seitenrisalite des bestehenden Gerichtsgebäudes an. Die dreigeschossige Ergänzung respektiert die
Traufhöhe des Bestands und umschreibt einen Innenhof, in welchem auf Niveau des Erdgeschosses die zenital
belichteten Gerichtssäle zu liegen kommen. Zum Bahnhofsplatz hin wird die Eingangsfassade etwas zurück-
gesetzt, wodurch es gelingt, die heute gedrungene Erscheinung der Eingangspartie aufzubrechen und würdevoll
zu gestalten. Die repräsentative Wirkung des Ehrenhofs von 1919 kann dabei jedoch nicht vollständig zurück-
gewonnen werden: Der Auftritt zum Bahnhofplatz hin bleibt zurückhaltend, auch durch die Beibehaltung der puri-
fizierten Bestandsfassaden.

Im Betrachtungsperimeter zwischen Gericht und Lüdin-Areal wird ein städtischer Aufenthaltsraum vorgeschlagen,
der – freilichttheaterartig – in Sitzstufen zum Orisbach hin die Hangkante einbindet. Die übergeordnete Wegführung
ist nachvollziehbar, lässt in der vorgeschlagenen Ausformulierung jedoch Fragen offen. Der Velozugang in die
Tiefgarage nimmt an der wichtigen städtischen Verbindung vom Bahnhof zur Altstadt in der vorgeschlagenen
Konzeption eine zu prominente Stellung ein.

Vom Bahnhofplatz her betritt man zentral den Eingangsbereich, an dem direkt und übersichtlich organisiert
der Publikumsbereich anschliesst. Für Mitarbeitende und zu schützende Personen bietet der Projektvorschlag
mehrere Nebeneingänge. Der Gerichtsbetrieb ist gut organisiert und erfüllt die wesentlichen Anforderungen. Bei
gleichzeitiger Benutzung zweier Gerichtssäle ist die Gewährleistung der Sicherheit aufgrund der Grundrissdis-
position allerdings fraglich. Auch ist die Breite der Gerichtssäle eher knapp bemessen. Die umlaufende Organi-
sation der Büroarbeitsplätze in den beiden Obergeschossen lässt eine flexible Aufteilung unterschiedlich grosser
Abteilungen zu und verspricht langfristig die betrieblichen Bedürfnisse erfüllen zu können.
SEITE 53   JURYBERICHT ERWEITERUNG UND UMBAU KANTONSGERICHT BL

Die Gestaltung der Ergänzung nimmt charakteristische Gliederungen und Proportionen des Bestandes auf, führt
diese mit den vertikal zusammengefassten Öffnungen zu einem eigenständigen, im Vergleich zum Bestand
strengeren Ausdruck, der einem Gerichtsgebäude angemessen sein kann. Gegenüber dem städtischen Aussen-
raum zum Lüdin-Areal, wirkt die Nordfassade jedoch distanziert, was durch die Freitreppe des Nebeneingangs
unterstrichen wird.

Die Eingriffstiefe im Bestand vermag zu überzeugen: Charakteristische und historische Bausubstanz, wie die
beiden bestehenden Treppenhäuser, bleiben erhalten. Die Konstruktion des Ergänzungsbaus erfolgt in der Logik
des Bestands als Massivbau mit verputztem Einsteinmauerwerk. In der Wertigkeit vergleichbar mit dem Bestand
wird eine solide Struktur bereitgestellt, die sich in einer Lebenszyklusbetrachtung günstig auswirkt.

«THEMIS» ist ein durchaus sorgfältiger Projektvorschlag, der eine schlüssige Antwort auf die Herausforderungen
der Aufgabenstellung findet und in vielen Bereichen zu überzeugen vermag, jedoch zu wenig beherzt ist.
Dies führt zu einer zu pragmatischen Lösung, die in entscheidenden Bereichen, wie den Gerichtssälen mit
dem Publikumswartebereich, keine angemessene räumliche Qualität bieten kann.

Modellansicht von Nordosten
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QUATTRO

6. Rang / 6. Preis		              CHF 10‘000.–

Architektur:			 Demuth Hagenmüller & Lamprecht Architekten GmbH
				Flössergasse 15, 8001 Zürich

				 Lilian Demuth, Sandra Hagenmüller, Andreas Lamprecht,
				Federico Farinatti, Maro Tsagka

Bauingenieur:			Synaxis AG, Zürich

Nachhaltigkeit:			                Durable Planung und Beratung GmbH, Zürich

Landschaft:			                    Johannes von Pechmann Landschaftsarchitekt BSLA SIA, Zürich

Die Verfassenden beabsichtigen mit ihrem Entwurf städtebaulich auf die unterschiedlichen Neuplanungen im
Bahnhofsgebiet entlang des Bahnhofscorso zu reagieren und das zu entstehende Ensemble mittels einem präg-
nanten Gesamtvolumen zu komplementieren. Mit der Haltung des Weiterbauens, der Rückführung der Südfassade
auf den Zustand von 1875 und der erneuten Etablierung des Ehrenhofes, beabsichtigen die Verfassenden einen
repräsentativen Auftakt für das Kantonsgericht zur Bahnhofstrasse zu schaffen. Während der Entwurf südseitig
den Bestand schärft, nimmt die Erweiterung nordseitig die Entwicklung des Lüdin-Areals auf und bilden durch das
Aufbrechen der Orthogonalität, einen dynamischen Zwischenraum mit Verbindung zum Orisbach. Mit der Absicht
der Schärfung der städtebaulichen Entwicklung, schlägt die Autorenschaft vor, die Zwischenräume mit Terrassen
und grosszügigen Treppen zu komplementieren und somit die Sichtachsen und wechselseitigen Beziehungen
vom Bahnhofsgebiet zur Altstadt Liestals zu artikulieren. Gleichzeitig wird durch diese Massnahme die Präsenz
des Kantonsgerichts und die gewünschten städtebaulichen Qualitäten unterstrichen. Dabei gelingt eine stim-
mige, identitätsstiftende Gesamtsituation, die sich der schwierigen Ausgangslage erfolgreich stellt, jedoch aus
Sicht der Stadt quer zur bisherigen Diskussion im Umgang mit der Situation steht.

Das Erdgeschoss, mit Eingang über den Ehrenhof, dient der gesamten Gerichtsnutzung. Angrenzend an den
Publikumsbereich liegen die Gerichtssäle unter dem Innenhof und werden über Oblichter belichtet. Über die
neue Wegführung entlang dem Lüdin-Areal wird der Zugang für die Mitarbeitenden erschlossen. In den Ober-
geschossen wird die Nutzung dem Erdgeschoss zudienend programmatisch weitergeführt. Die Verfassenden
nutzen das Handarchiv entlang des Innenhofes als Drehscheibe des Büroalltags, während das neu artikulierte
Dachgeschoss, das entlang des Innenhofs gruppiert ist, funktional als eigene Einheit für die Gerichtsverwaltung
vorgesehen ist. Der mittig platzierte Innenhof dient der Belichtung der Räume in den Obergeschossen. Dies
ermöglicht, die äussere Erscheinungsform des Bestandes, trotz erweitertem Dachausbau zu erhalten und die
Erscheinung im gleichen Sinne auch in der Erweiterung weiterzuführen. Ob der Innenhof als das Identitäts-
stiftendes Element, wie vom Verfasser vorgeschlagen, und nicht bloss als Tageslichtführung wahrgenommen
werden kann, bleibt bei der pragmatischen Ausformulierung fragwürdig.
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Die Struktur und Beschaffenheit des Bestandes werden in gestalterischer Absicht weitgehend respektiert und
als Inspiration für die Weiterführung in der Erweiterung verwendet. Wo stellenweise mit Rekonstruktionen im
Fassadenbild (Rustika im Sockelbereich) versucht wird, dem Charakter und der Geschichte des Altbaus gerecht zu
werden, wird in der Erweiterung die Sprache modernisiert. Im Bestreben eine schlüssige gestalterische Einheit
zu bilden, wird die zweischalige Betonfassade, mittels in Schalungen eingelegter Matrizen, optisch horizontal
gegliedert. Für die Autoren stellt das umlaufende Walmdach die wichtigste Charakteristik des Gebäudes dar.
Mit der Materialwahl Kupfer wird die farbliche Anpassung zum Bestand (Dachziegel) angestrebt.

Der topografisch und räumlich sehr anspruchsvollen Aufgabe – der visuellen Verbindung von Bahnhof, Kantons-
gericht, Altstadt und Orisbach – begegnet dieser Projektbeitrag mit einem gestalterisch starken Konzept. Die
präzise Setzung der Terrassen mit ihren Kanten und den Treppenanlagen, unterstützen die städtebauliche Posi-
tionierung des Kantonsgerichts und bilden vielseitige Vistas und eine starke Szenografie für den Parkraum am
Orisbach. Innenräumlich verpasst der Beitrag die klare Haltung des Aussen weiter zu thematisieren und wirkt
stellenweise sehr nüchtern in der Raumentfaltung. Der Übergang vom Bestand zur Erweiterung wird kaum arti-
kuliert oder nur sehr zurückhaltend und bleibt dementsprechend wirkungslos.

Modellansicht von Nordosten
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