EU-FÖRDERUNGEN IN TIROL - Leitfaden April 2008
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Leitfaden EU-Förderungen Vorwort Dieser Leitfaden soll Ihnen einen schnellen und einfachen Überblick über die für Unternehmen relevanten Förderungen der Europäischen Union ermöglichen. Unser Ziel ist es, Ihnen den Weg durch den „Förderdschungel“ etwas zu erleichtern, um so die angebotenen Fördermittel optimal ausschöpfen zu können. Das Team des Enterprise Europe Network Innsbruck Impressum: Enterprise Europe Network Wirtschaftskammer Tirol Meinhardstraße 14 A – 6020 Innsbruck T 05 90 905-1225 F 05 90 905-1275 M een@wktirol.at W www.enterpriseeuropenetwork.at Autor: MMag. Peter Wachter T 05 90 905-1221 | E peter.wachter@wktirol.at Seite 2
Leitfaden EU-Förderungen Inhaltsverzeichnis I) Kurzdarstellung der wichtigsten Programme für KMU................ 4 II) Europäische Förderprogramme .......................................... 8 a) Strukturfonds ................................................................................9 Programm Regionale Wettbewerbsfähigkeit...........................................9 Europäischer Sozialfonds................................................................ 13 Programm INTERREG IV – Österreich-Deutschland .................................. 14 Programm INTERREG IV – Österreich-Italien ......................................... 16 b) Aktionsprogramme der EU .............................................................. 18 7. Rahmenprogramm für Forschung und Technologische Entwicklung .......... 18 Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) ............. 20 Integriertes Aktionsprogramm für lebenslanges Lernen ........................... 22 Marco Polo II .............................................................................. 23 EUREKA .................................................................................... 24 Beschäftigung, soziale Angelegenheiten & Chancengleichheit ................... 25 MEDIA 2007 ................................................................................ 25 Life+........................................................................................ 26 c) EU-Außenhilfsprogramme................................................................ 27 Heranführungsinstrument IPA .......................................................... 27 Instrument für Nachbarschaftspolitik ENPI .......................................... 27 d) Finanzierungsinstrumente .............................................................. 28 Europäische Investitionsbank .......................................................... 28 Europäischer Ivestitionsfonds .......................................................... 29 Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation .................... 29 III) Informations- und Beratungsdienste .................................. 30 Information .................................................................................... 30 Beratung ........................................................................................ 30 IV) Förderfakten ............................................................... 31 V) Fördertipps ................................................................. 34 VI) Quellenverzeichnis ....................................................... 37 Seite 3
Leitfaden EU-Förderungen I) Kurzdarstellung der wichtigsten Programme für KMU Mit folgenden Symbolen soll bei den einzelnen Förderungen schnell beurteilt werden können, ob eine Förderung für ein konkretes Vorhaben in Frage kommt oder nicht. s Direkter Zuschuss zu Investitionskosten Förderung, die über eine nationale Stelle abgewickelt wird Þ Regionale, überregionale oder transnationale Projektpartnerschaften erforderlich Programm Regionale Wettbewerbsfähigkeit |s Ausbau von Netzwerken, Kooperationen und Wissenstransfer Was wird Einzelbetriebliche Innovation, Forschung & Entwicklung Innovationsorientierte Schlüsselinvestitionen gefördert? Innovative, impulsgebende touristische Projekte Präventivmaßnahmen zur Abwehr von Naturkatastrophen Energieeinsparung und Nutzung alternativer Energie ⇒Förderung von gemeinschaftlichen Forschungsprojekten ⇒Förderung des Aufbaus von Vernetzungsstrukturen Beispiele ⇒Entwicklung, Adaptierung oder Einführung neuer oder verbesserter Produkte ⇒Unterstützungsdienstleistungen wie z.B. Machbarkeitsstudien ⇒Pilotprojekte in Bereichen wie Wellness, Gesundheit, Life Science usw. Detailinfos ⇒ Seite 9 Europäischer Sozialfond (ESF) |s Was wird Anpassungsfähigkeit von ArbeitnehmerInnen und Unternehmen Bekämpfung der Arbeitslosigkeit gefördert? Soziale Eingliederung ⇒Verbesserung der Personalplanung und Personalentwicklung in Unternehmen Beispiele ⇒Projekte mit dem Schwerpunkt ältere und gering qualifizierte Menschen dauerhaft in den Arbeitsprozess zu integrieren ⇒Berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung ⇒Projekte zur Schaffung von Chancengleichheit im weitesten Sinn Detailinfos ⇒ Seite 13 Seite 4
Leitfaden EU-Förderungen Interreg IV Österreich-Deutschland |sÞ Förderung der unternehmerischen Initiative durch Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft Was wird Förderung der Innovationstätigkeit in der regionalen und lokalen gefördert? Tourismus- und Freizeitwirtschaft durch Unterstützung und Einführung neuer Produkte, Prozesse und Dienstleistungen sowie durch Unterstützung von Kooperationen Stärkung der Humanressourcen durch Qualifizierung und Lernen ⇒Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen im Bereich Forschung, Entwicklung, Technologie und Innovation ⇒Aufbau von Netzwerken Beispiele ⇒Entwicklung und Bewerbung von zielgruppenorientierten Produkten ⇒Entwicklung und Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen mit touristischem Schwerpunkt ⇒Entwicklung von ökologischen Tourismuskonzepten ⇒Schaffung zielgruppenorientierter Fortbildungsangebote Detailinfos ⇒ Seite 14 Interreg IV Österreich-Italien |sÞ Unterstützung der Mittel- und Kleinunternehmen Was wird Touristische Maßnahmen im Bereich Marketing und Kooperation Forschung und Entwicklung gefördert? Humanressourcen und Arbeitsmarkt Erneuerbare Energien, Wasserressourcen, Versorgungs- und Entsorgungssysteme ⇒Produktions- und Prozessinnovation ⇒Promotions- und Vermarktungstätigkeiten ⇒Bereitstellung von Beratungsdiensten für KMU ⇒Veranstaltung von Messen, Kooperationsbörsen und Meetings ⇒Entwicklung und Realisierung grenzüberschreitender touristischer Beispiele Angebote ⇒Unterstützung, Förderung, Erneuerung und Vervollständigung tourismusrelevanter Infrastrukturen und Bauten ⇒Aufbau von Netzwerken ⇒Entwicklung und Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen ⇒Entwicklung von Betriebskonsortien für Berufs- und Weiterbildung ⇒Förderung von Maßnahmen zur effizienten Bewirtschaftung der Wasserressourcen, der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energieträger Detailinfos ⇒ Seite 16 Seite 5
Leitfaden EU-Förderungen 7. Rahmenprogramm für Forschung und Technologische Entwicklung |sÞ Alle Arten von Forschungsaktivitäten im Rahmen von Was wird transnationalen Kooperationen Entwicklung des Humanpotentials in der Forschung gefördert? Förderung von Pionierforschung Aufbau und verbesserte Nutzung von Forschungsinfrastruktur ⇒Forschung im Gesundheitsbereich ⇒Forschung im Bereich Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie ⇒Forschung im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien Beispiele ⇒Forschung im Bereich Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffen und neuen Produktionstechnologien ⇒Forschung im Energie und Umweltbereich ⇒Hoch innovative und risikofreudige Forschungsprojekte aus nicht etablierten Disziplinen, Forschung an den Grenzen des Wissens, Themen ohne kommerzielle Versprechungen, Multi– und interdisziplinäre Forschungsthemen, Themen mit hohem Pionierfaktor und hohem wissenschaftlichen Risiko ⇒Ausbildungs- und Trainingsaktivitäten von Forschern ⇒Auslagerung von Forschungsprojekten an Hochschulen und Forschungszentren für KMU Detailinfos ⇒ Seite 18 Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) Unterprogramm für unternehmerische Initiative und Innovation|s Finanzierung von KMU in der Gründungs- und Wachstumsphase Was wird und von Innovationen gefördert? Mobilisierung von Fremdfinanzierungsmitteln für KMU Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen für KMU ⇒Bürgschaften für KMU mit Wachstumspotential Beispiele ⇒Kredite für Kleinst-Unternehmen in der Gründungsphase ⇒Risikokapital für KMU Detailinfos ⇒ Seite 20 Seite 6
Leitfaden EU-Förderungen Integriertes Aktionsprogramm für lebenslanges Lernen Unterprogramm Leonardo da Vinci |sÞ Unterstützung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen Was wird Qualitative Verbesserungen bei beruflicher Aus- und Weiter- gefördert? bildung Erhöhung der Attraktivität von Aus- und Weiterbildungs- maßnahmen ⇒Förderung berufsbildender Praktika im Ausland für Personen in Erstausbildung, Personen auf dem Arbeitsmarkt wie auch Beispiele Fachkräfte in der beruflichen Aus- und Weiterbildung ⇒Förderung von Partnerschaften in der beruflichen Aus- und Weiterbildung ⇒Anpassung und Übertragung bestehender und erprobter innovativer Lösungen und Verfahren Detailinfos ⇒ Seite 22 Europäische Investitionsbank (EIB) | Europäischer Investitionsfonds (EIF) | Was wird Darlehen, Garantien und Risikokapital für KMU gefördert? ⇒Darlehen für Projekte, die mit den Finanzierungszielen der EIB in Beispiele Einklang stehen ⇒Risikokapital für KMU insbesondere bei Neugründungen und Technologie-Unternehmen Detailinfos ⇒ Seite 28 bzw. 29 Seite 7
Leitfaden EU-Förderungen II) Europäische Förderprogramme Die Programme der Europäischen Union 2007-2013 haben das Ziel die so genannte „Lissabon-Strategie“ umzusetzen. Es stehen dabei Finanzmittel in der Höhe von 975 Mrd. Euro zur Verfügung. Diese Strategie soll Europa zu einem wettbewerbsfähigen, wissensbasierten Wirtschaftsraum machen, der in der Lage ist, Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze zu schaffen und dabei gleichzeitig Europas Sozialmodell bewahrt und die Umwelt schützt. Die Europäische Union bietet Unterstützung für europäische kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Sie wird in verschiedenen Formen wie Zuschüssen, Darlehen und in einigen Fällen auch als Bürgschaften angeboten. Die Gewährung der Unterstützung erfolgt entweder direkt oder über Programme, die wie die Strukturfonds der Europäischen Union national oder regional verwaltet werden. KMU können ebenfalls verschiedene nicht finanzielle Unterstützungsmaßnahmen in Form von Information und Beratung in Anspruch nehmen. In diesem Leitfaden wollen wir die wichtigsten europäischen Förderprogramme für KMU vorstellen. Er enthält Informationen sowie zahlreiche Links zu Hintergrundinformationen über die einzelnen Förderprogramme. Die Förderprogramme der EU können wie folgt eingeteilt werden: Strukturfonds Die Strukturfonds (der Europäische Fonds für regionale Entwicklung - EFRE - und der Europäische Sozialfonds - ESF) sind mit ihren verschiedenen themenbezogenen Programmen und Gemeinschaftsinitiativen, die in den Regionen durchgeführt werden, die bedeutendsten Gemeinschaftsinstrumente zur KMU-Förderung. Die Begünstigten der Strukturfonds erhalten einen direkten Beitrag zur Finanzierung ihrer Projekte. Bitte beachten Sie, dass die Verwaltung der Programme und die Auswahl der Projekte auf nationaler und regionaler Ebene erfolgen. Aktionsprogramme der EU Diese Finanzierungsmöglichkeiten unterteilen sich auf verschiedene Themenbereiche und Ziele wie Umwelt, Forschung oder Bildung. Sie werden von verschiedenen Dienststellen der Europäischen Kommission entworfen und durchgeführt. KMU oder andere Organisationen können sich für die Programme in der Regel direkt und im Allgemeinen unter der Voraussetzung bewerben, dass sie nachhaltige, transnationale Projekte vorlegen, mit denen zusätzlicher Nutzen verbunden ist. Je nach Programm können sich ebenfalls Industrievereinigungen, Unternehmensverbände, Unternehmensdienstleister und/oder Beratungsdienstleister bewerben. Kofinanzierung ist die allgemeine Regel: Die Unterstützung der Europäischen Union besteht in der Regel aus Zuschüssen, die lediglich einen Teil der Kosten eines Projekts decken. EU-Außenhilfe-Programme Mit Beginn der Finanzperiode 2007-2013 hat die EU die rechtlichen Grundlagen ihrer Außenhilfe vereinfacht. Um die Transparenz und Effizienz der Außenhilfe-Programme zu steigern, gibt es nunmehr lediglich neun Instrumente der Gemeinschaftsaußenhilfe. Parallel dazu bleibt der Europäische Entwicklungsfond (EEF) bestehen. Finanzierungsinstrumente Die meisten Finanzierungsinstrumente stehen nur indirekt, also über nationale Finanzintermediäre, zur Verfügung. Viele davon werden vom Europäischen Investmentfonds verwaltet. Seite 8
Leitfaden EU-Förderungen a) Strukturfonds Mit den Strukturfonds sollen Unterschiede in der regionalen Entwicklung vermindert und der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt innerhalb der Europäischen Union gefördert werden. Die Europäische Kommission kofinanziert deshalb regionale Projekte in den Mitgliedstaaten. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass direkte Hilfe für KMU zur Kofinanzierung ihrer Investitionen nur in den wirtschaftlich schwächer entwickelten Regionen (den so genannten „Konvergenz“-Regionen) möglich ist. In anderen Regionen wurde, im Gegensatz zu direkten Förderungen für einzelne KMU, Maßnahmen Priorität eingeräumt, von denen eine starke Hebelwirkung ausgeht (z.B. Schulung in Unternehmensführung, Unterstützungsleistungen, Gründerzentren, Technologietransfermechanismen, Netzwerkarbeit usw.). Bitte beachten Sie, dass die Verwaltung der Programme und die Auswahl der Projekte auf nationaler und/oder regionaler Ebene erfolgen. Programm Regionale Wettbewerbsfähigkeit | s Geförderte Maßnahmen: Der Fokus des Programms liegt auf der Unterstützung von innovativen Projekten mit regionalen Impuls- und Synergiewirkungen. Inhaltlich werden dabei zwei wesentliche Förderbereiche unterschieden: ⇒ Einen inhaltlichen Schwerpunkt bilden Kooperationen, Netzwerkbildungen, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und innovative Schlüsselinvestitionen. Dabei sollen mögliche Innovations- und Kooperationsbarrieren für Unternehmen dadurch reduziert werden, indem zum einen das Angebot an (Service-) Dienstleistungen in diesen Bereichen verbessert wird und zum anderen konkrete (innovative) Projekte unterstützt werden. ⇒ Ein zweiter Förderschwerpunkt wird auf die Verbesserung der Standortbedingungen gelegt. Hier werden beispielsweise Aktivitäten zur Forcierung erneuerbarer Energieträger, zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Sicherung des Lebens- und Wirtschaftsraums vor Naturgefahren unterstützt. Weiters werden hier (innovative) Projekte zur Schaffung eines qualitätsvollen Umfeldes für eine integrierte Regionalentwicklung gefördert. Insbesondere gilt es Pilotprojekten, die zur Lösung regionaltypischer Probleme (z.B. Erreichbarkeit, Mobilität) beitragen, zur Umsetzung zu verhelfen. Seite 9
Leitfaden EU-Förderungen Die einzelnen wirtschaftsrelevanten Aktionsfelder im Detail Prioritätsachse 1 Aktionsfeld 1 - Kooperationsprojekte ⇒ Zielsetzung: Initiierung von Kooperationen zur Steigerung der Innovationsfähigkeit der Tiroler Unternehmen ⇒ Gegenstand: Kooperationsprojekte von mindestens 3 Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft zur Entwicklung gemeinsamer innovativer Produkte und Prozesse bzw. zur Anwendung neuer Technologien durch Technologietransfer. ⇒ Wissenswertes: Laufende Einreichung möglich, Zuschuss von max. 40% der förderbaren Kosten; ⇒ Abwicklung: Amt der Tiroler Landesregierung – Sachgebiet Wirtschaftsförderung Aktionsfeld 1 - Innovationsassistent ⇒ Zielsetzung: Steigerung der Innovationskraft von Tiroler Unternehmen durch Aufbau echter Schnittstellen zwischen Unternehmen, Forschung &Entwicklung sowie Bildungseinrichtungen. ⇒ Gegenstand: Förderung der Kosten für die Anstellung eines Innovationsassistenten (Absolvent einer Uni, Fachhochschule oder HTL) (inkl. Qualifizierung) für die Durchführung eines Innovationsprojektes im Bereich Forschung &Entwicklung, Management, Organisation sowie Kommunikation und Information. ⇒ Wissenswertes: Antrag im Wege jährlicher Ausschreibungen, Laufzeit: 2 Jahre - 1. Jahr: 50% der Personalkosten – 2. Jahr: 25% der Personalkosten; ⇒ Abwicklung: Tiroler Zukunftsstiftung Aktionsfeld 1 - Überbetriebliche Vernetzungsaktivitäten ⇒ Zielsetzung: Steigerung der Kooperationsfähigkeit- und Innovationskraft von Tiroler Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen; ⇒ Gegenstand: Unterstützung des Aufbaus und der Entwicklung von Vernetzungsstrukturen wie Clusterinitiativen, Plattformen und Netzwerke. Über diese Aktivitäten sollen insbesondere auch Kooperationsprojekte initiiert und unterstützt werden. ⇒ Wissenswertes: Keine Antragstellung! Service für Unternehmen mit direkter Nutzenstiftung aus den Vernetzungsaktivitäten; ⇒ Abwicklung: Tiroler Zukunftsstiftung Aktionsfeld 2 - Einzelbetriebliche Innovation, Forschung & Entwicklung ⇒ Zielsetzung: Stärkung des technischen Know-Hows der Unternehmen und des Innovationspotentials. ⇒ Gegenstand: Projekte der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung; Projekte zur Entwicklung, Adaptierung bzw. Einführung neuer und verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Die Förderung erfasst sämtliche technologische Bereiche, die wirtschaftlich verwertet werden können. ⇒ Wissenswertes: Laufende Einreichung möglich, erhöhte Förderungen für erstmalige oder unregelmäßige Anträge; ⇒ Abwicklung: Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG), Wien Seite 10
Leitfaden EU-Förderungen Aktionsfeld 3 - Innovationsorientierte Schlüsselinvestitionen – ERP-Fonds ⇒ Zielsetzung: Strukturverbesserung in regional benachteiligten Gebieten; Erleichterung der Unternehmensentwicklung in „risikoreichen“ Phasen (Erweiterung, Ansiedlung). ⇒ Gegenstand: Produkt- und Verfahrensinnovationen (inkl. Dienstleistungen) durch Umsetzung eigener Forschungs- & Entwicklungsresultate oder durch Zukauf und Adaption von neuen Technologien und Know-How; Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen bei wesentlichen Arbeitsplatzeffekten; Neugründungen und Betriebsansiedelungen. ⇒ Wissenswertes: Regionale Fokussierung, Schaffung von Arbeitsplätzen wichtiges Beurteilungskriterium, Vergabe von ERP-Krediten; ⇒ Abwicklung: ERP-Fonds, Wien Aktionsfeld 3 - Innovationsorientierte Schlüsselinvestitionen – AWSG ⇒ Zielsetzung: Stärkung des Wachstums- und Innovationspotentials von bestehenden und neu gegründeten, wirtschaftlich selbständigen, gewerblichen KMU aller Branchen (mit Ausnahme Tourismus und Freizeitwirtschaft). ⇒ Gegenstand: Innovationsprojekte von KMU in folgenden Schwerpunktbereichen: y Erzeugung/Erbringung neuer, innovativer bzw. qualitativ höherwertiger Produkte / Dienstleistungen y Anwendung/Einsatz neuer Technologien ⇒ Wissenswertes: Regionale Fokussierung, Mindestprojektgröße: EUR 70.000,-, Erhöhte Förderung bei Projekten mit außerordentlich hohem Innovationspotential; ⇒ Abwicklung: Austria Wirtschaftsservice GmbH, Wien Prioritätsachse 2 Aktionsfeld 4 - Innovationsorientierte, impulsgebende touristische Entwicklung ⇒ Zielsetzung: Verbesserung der Innovationskraft des Tiroler Tourismus und Optimierung des regionalen Angebotes im Tourismus (Qualität und Struktur). ⇒ Gegenstand: Innovative Schlüsselprojekte mit regionalem Impuls; wesentliche Qualitätsverbesserungen im Angebot; themenorientierte Infrastrukturentwicklung; ⇒ Wissenswertes: Regionale Fokussierung, Schaffung von Arbeitsplätzen wichtiges Beurteilungskriterium, Förderform Zuschuss (in der Regel Projekte unter EUR 1 Mio.) oder Kredit; ⇒ Abwicklung: Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT), Wien Aktionsfeld 6 - Energieeinsparung und Nutzung alternativer Energie ⇒ Zielsetzung: Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz und Forcierung erneuerbarer Energieformen; ⇒ Gegenstand: y Energierelevante Investitionen zur Vermeidung und Verringerung von Umweltbelastung durch klimarelevante Gase durch Energieeinsparungen und erneuerbare Energieformen y Pilot- und Demonstrationsanlagen: Investitionen in Anlagen mit besonders fortschrittlichen Technologien (z.B. Güssing) ⇒ Wissenswertes: Regionale Fokussierung, Mindestprojektgröße: EUR 15.000; ⇒ Abwicklung: Kommunalkredit Public Consulting (KPC), Wien Seite 11
Leitfaden EU-Förderungen Regionales Schwerpunktgebiet 2007-2013 Quelle: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Raumordnung-Statistik Ausmaß der Unterstützung: Die Grundlage für die EU-Förderung bildet in der Regel eine nationale Förderung einer (Förder-)Stelle auf Bundes- oder Landesebene. Die Förderhöhe richtet sich nach der Qualität des jeweiligen Projektes und hängt auch vom jeweiligen Aktionsfeld ab. Vorgehensweise: Die Vergabe der Förderungen erfolgt anhand bestimmter zur Umsetzung des Programms festgelegter Richtlinien. Wenn FörderwerberInnen die jeweiligen Kriterien erfüllen, können sie grundsätzlich eine Unterstützung erhalten. Die Antragstellung für die EU- Förderung ist ident mit der Antragstellung für die nationale Förderung. Für eine Förderung mit EU-Mitteln aus diesem Programm wird an die Projekte ein besonders hoher Qualitätsanspruch gesetzt. Die Abwicklung der Richtlinien obliegt dabei ausgewählten Förderstellen, die als Partner in der Umsetzung des Programms fungieren. Laufzeit: 2007-2013 Einreichstelle: Hängt vom jeweiligen Aktionsfeld ab: ⇒ Aktionsfeld 1) Kooperationen: Amt der Tiroler Landesregierung - Sachgebiet Wirtschaftsförderung ⇒ Aktionsfeld 1b) Cluster: Tiroler Zukunftsstiftung ⇒ Aktionsfeld 1c) Innovationsassistent: Tiroler Zukunftsstiftung ⇒ Aktionsfeld 2) Einzelbetriebliche Innovation und Forschung & Entwicklung: Forschungsförderungsgesellschaft mbH ⇒ Aktionsfeld 3) Innovationsorientierte Schlüsselinvestitionen: ERP-Fonds, Austria Wirtschaftsservice GmbH, Amt der Tiroler Landesregierung – Sachgebiet Wirtschaftsförderung ⇒ Aktionsfeld 4): Innovationsorientierte, impulsgebende touristische Entwicklung: Seite 12
Leitfaden EU-Förderungen Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH, Amt der Tiroler Landesregierung – Sachgebiet Wirtschaftsförderung ⇒ Aktionsfeld 5) Präventivmaßnahmen zur Abwehr von Naturkatastrophen: Amt der Tiroler Landesregierung – Gruppe Forst ⇒ Aktionsfeld 6) Energieeinsparung und Nutzung alternativer Energien: Kommunalkredit Public Consulting ⇒ Aktionsfeld 7) Aktivierung endogener regionaler Potenziale: Amt der Tiroler Landesregierung – Abteilung Raumordnung-Statistik Information: http://www.tirol.gv.at/themen/tirol-und-europa/eu-regionalfoerderung- tirol/regionalewettbewerbsfhigkeit/ http://www.awsg.at/portal/ http://www.zukunftsstiftung.at/index.cfm http://www.oeht.at/page/index.html http://www.ffg.at http://www.public-consulting.at/de/portal/ Europäischer Sozialfond ESF | s Geförderte Maßnahmen: ⇒ Prioritätsachse 1: Anpassungsfähigkeit von ArbeitnehmerInnen und Unternehmen Ziele sind die Verbesserung der Personalplanung und Personalentwicklung in Unternehmen, sowie die Stabilisierung und Verbesserung der beruflichen Situation von älteren und gering qualifizierten Beschäftigten sowie von WiedereinsteigerInnen. ⇒ Prioritätsachse 2: Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Hauptziel ist hier die dauerhafte Integration der von Arbeitslosigkeit betroffenen Zielgruppen in den Regelarbeitsmarkt. Insbesondere ältere und gering qualifizierte Menschen sowie benachteiligte Gruppen, wie etwa MigrantInnen und Frauen, die in das Berufsleben zurückkehren möchten, sollen in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden. ⇒ Prioritätsachse 3: Soziale Eingliederung Ziele dieses Schwerpunkts sind die berufliche Eingliederung und die Sicherung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung sowie die Schaffung von Chancengleichheit im weitesten Sinne. Ein weiteres Ziel ist die Integration von arbeitsmarktfernen Personen in stabile Beschäftigungsverhältnisse. Maßnahmen bestehen in der Erprobung und Umsetzung innovativer Konzepte und Strukturen, die auf eine dauerhafte Integration dieser spezifischen Zielgruppen in den Regelarbeitsmarkt abzielen. ⇒ Prioritätsachse 4: Lebensbegleitendes Lernen Dieser Schwerpunkt beinhaltet die Verbesserung des Zugangs zu über die Pflichtschule hinausgehender Schulbildung, Erhöhung der Qualität im Bildungswesen, die Ermöglichung der Teilnahme an lebensbegleitendem Lernen für benachteiligte Erwachsene sowie Hilfe beim Studienabschluss für Studierende mit Kinderbetreuungspflichten. Spezifische Zielsetzungen bestehen zudem in der Vermittlung von Basisqualifikationen, der Verbesserung der Deutschkenntnisse von MigrantInnenkindern, der Flexibilisierung von Aus- und Weiterbildungsprogrammen sowie der Einführung von Qualitätsstandards in der Erwachsenenbildung. ⇒ Prioritätsachse 5: Territoriale Beschäftigungspakte Verbesserte Koordination auf regionaler und lokaler Ebene im Rahmen von territorialen Beschäftigungspakten soll zur Erreichung der beschäftigungspolitischen Ziele beitragen. Dadurch wird die Integration von arbeitsmarktfernen Gruppen gefördert. Regionale und lokale Partnerschaften ermöglichen es, arbeitspolitische Probleme besser zu erkennen und eine integrierte Strategie zu entwickeln, die den tatsächlichen Bedürfnissen entspricht. Seite 13
Leitfaden EU-Förderungen Ausmaß der Unterstützung: Je nach den sozialen und wirtschaftlichen Faktoren beträgt der Anteil der Kofinanzierung zwischen 50 % und 85 % der gesamten Interventionskosten. Vorgehensweise: Das Projekt muss den Förderrichtlinien des ESF (Europäischer Sozialfonds) entsprechen und sich inhaltlich einem der fünf ESF-Schwerpunkte widmen. Die Verwaltungsbehörde und die zwischengeschalteten Stellen sind für die konkrete Umsetzung, die Abwicklung der Förderungen und die Mittelvergabe an MaßnahmenträgerInnen (ESF-Projekte) verantwortlich. Ein ESF-Projekt ist durch den Europäischen Sozialfonds kofinanziert und wird von einer TrägerInnenorganisation verwaltet. Als Verwaltungsbehörde gilt das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. Zwischengeschaltete Stellen: AMS, BMSK, Bundessozialamt, das BMUKK, BMWF und die Territorialen Beschäftigungspakte bzw. deren Mitgliederorganisationen. Laufzeit: 2007-2013 Einreichstelle: Je nach Maßnahme Information: http://ec.europa.eu/employment_social/esf/members/at_de.htm http://www.esf.at/ Programm INTERREG IV – Österreich-Deutschland| sÞ Geförderte Maßnahmen: Ziel dieses Programms ist es, durch grenzüberschreitende Projekte und Strategien eine ausgewogene Entwicklung und Integration des europäischen Raumes zu bewirken. Durch die Festigung der Zusammenarbeit sollen die grenzbezogenen Barrieren (z.B. institutionelle, infrastrukturelle, ökonomische und gesetzliche) reduziert werden. Im Konkreten wurden folgende Schwerpunkte und Prioritäten festgelegt: ⇒ Priorität 1 - Wissensbasierte und wettbewerbsfähige Gesellschaft durch Innovation und Kooperation: Förderung der unternehmerischen Initiativen durch Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft, u.a. F&E, Förderung der Innovationsfähigkeit in der regionalen und lokalen Tourismus- und Freizeitwirtschaft durch Unterstützung der Einführung neuer oder verbesserter Produkte, Prozesse und Dienstleistungen sowie durch Unterstützung von Kooperationen, Stärkung der Humanressourcen durch Qualifizierung und lebenslanges Lernen, Stärkung der gemeinsamen regionalen Identität durch Unterstützung kleinregionaler und lokaler Initiativen. ⇒ Priorität 2 - Attraktiver Lebensraum durch nachhaltige Entwicklung der Regionen und Integration: Territoriale Grenzraumentwicklung durch nachhaltige Netzwerke und Kooperationsstrukturen (regional governance), Erhalt der natürlichen und kulturellen Ressourcen durch Umweltschutz und weitere Präventivmassnahmen sowie durch nachhaltige Regionalentwicklung, Verringerung der Isolation durch verbesserten Zugang und Erreichbarkeit, optimierte Aktivitäten in den Bereichen Gesundheit und Soziales durch den Ausbau der Zusammenarbeit, der Kapazitäten und der gemeinsamen Nutzung von Infrastruktur. Seite 14
Leitfaden EU-Förderungen Programmgebiete: Quelle: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Raumordnung-Statistik Ausmaß der Unterstützung: 40 % für Investitionsprojekte, 50 % für Netzwerkprojekte - es sind jeweils Zuschläge für die Erfüllung eines 3. und/oder 4. Qualitätskriteriums möglich (insgesamt max. 50 % bzw. 60 % Förderung) Vorgehensweise: ⇒ Projekteinreichung jederzeit möglich (kein Call-Verfahren) ⇒ Kontaktaufnahme des Lead-Partners mit der möglichen regionalen Koordinierungsstelle (RK) des Lead-Partners (in Tirol = Amt der Tiroler Landesregierung) ⇒ Kurzbeschreibung der Projektidee mittels Formular (max. 1.250 Zeichen = ca. 1/2 Seite) ⇒ Beurteilung der Projektidee durch die Lead-Partner-RK (mit dem Ergebnis Freigabe oder Ablehnung) ⇒ Information an den Lead-Partner über das Beurteilungsergebnis ⇒ Bei Freigabe erhält der Lead-Partner die Zugangsdaten, welche ihn zum Ausfüllen des Antragsformulars berechtigen. ⇒ Ausfüllen des Antragsformulars und Einreichung des Antrags Laufzeit: 2007-2013 Einreichstelle: Amt der Tiroler Landesregierung, Abt. Raumordnung und Statistik - EU-Regionalpolitik Information: http://www.interreg-bayaut.net/interreg_iv/sitemap.html http://www.tirol.gv.at/themen/tirol-und-europa/eu-regionalfoerderung-tirol/interregd/ Seite 15
Leitfaden EU-Förderungen Programm INTERREG IV – Österreich-Italien| sÞ Geförderte Maßnahmen: Ziel dieses Programmes ist es, durch grenzüberschreitende Projekte und Strategien eine ausgewogene Entwicklung und Integration des europäischen Raumes zu bewirken. Durch die Festigung der Zusammenarbeit sollen die grenzbezogenen Barrieren (z.B. institutionelle, infrastrukturelle, ökonomische und gesetzliche) reduziert werden. Spezifische Ziele: Verbesserung der wirtschaftlichen Beziehungen und der Wettbewerbsfähigkeit, Umweltschutz und nachhaltige Raumentwicklung, Unterstützung der Bewertungen und Verbesserung der administrativen Kapazität Im Konkreten wurden folgende Schwerpunkte und Prioritäten festgelegt: ⇒ Priorität 1 - Wirtschaftliche Beziehungen, Wettbewerbsfähigkeit und Diversifizierung: Unterstützung der Mittel- und Kleinunternehmen, touristische Maßnahmen im Bereich Marketing und Kooperation, Forschung, Innovation und Informationsgesellschaft, Humanressourcen und Arbeitsmarkt ⇒ Priorität 2 - Raum und Nachhaltigkeit: Schutzgebiete, Natur- und Kulturlandschaft, Umweltschutz und Schutz der Artenvielfalt, Vorbeugung gegen natürliche und technologische Gefahren und Zivilschutz, erneuerbare Energien, Wasserressourcen, Versorgungs- und Entsorgungssysteme, Organisation der grenzüberschreitenden Entwicklung, Partnerschaften, Netzwerke, städtisches und ländliches System, Zugänglichkeit zu Transport- und Telekommunikationsdienstleistungen und anderen Dienstleistungen Ausmaß der Unterstützung: Den Begünstigten können öffentliche Fördermittel im Ausmaß von höchstens 85 % der genehmigten zuschussfähigen Kostensumme gewährt werden. Die verbleibenden Projektkosten (mind. 15 %) müssen durch zusätzliche Mittel finanziert werden. Vorgehensweise: Der Aufruf zur Projekteinreichung, welcher die Zeiträume und Modalitäten der Antragstellung zum Gegenstand hat, wird in diversen Zeitungen und auf der offiziellen Programmwebsite www.interreg.net, unter „Aktuelles“ veröffentlicht. Der eigentliche Projektantrag kann nun im Internet als zweisprachiges Online-Antragsformular mittels Benutzerregistrierung aufgerufen und ausgefüllt werden. Zur Vervollständigung der Antragstellung muss der Projektantrag von allen Teilnehmern unterzeichnet und per Einschreiben weitergeleitet werden. Programmgebiet: Quelle: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Raumordnung-Statistik Seite 16
Leitfaden EU-Förderungen Laufzeit: 2007-2013 Einreichstelle: Autonome Provinz Bozen-Südtirol, Amt für Europäische Integration, GTS - Interreg IV Italien- Österreich Information: http://www.tirol.gv.at/themen/tirol-und-europa/eu-regionalfoerderung-tirol/interregi/ http://www.interreg.net/ Seite 17
Leitfaden EU-Förderungen b ) Aktionsprogramme der EU 7. Rahmenprogramm für Forschung und Technologische Entwicklung |sÞ Inhalt: Das 7. EU Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration ist das größte transnationale Forschungsprogramm weltweit. Innovative, zukunftsfähige Technologiebereiche von Energie bis Verkehr werden ebenso gefördert wie Humanressourcen und Mobilität, KMU oder Forschungsinfrastrukturen. Das 7. EU-Rahmenprogramm wird in 4 Spezifische Unterprogramme gegliedert: ⇒ „Zusammenarbeit“ ⇒ „Ideen“ ⇒ „Menschen“ ⇒ „Kapazitäten“ Unterprogramm „Zusammenarbeit“ Geförderte Maßnahmen: Das spezifische Programm "Zusammenarbeit" unterstützt alle Arten von Forschungsaktivitäten im Rahmen transnationaler Kooperationen. Das Spektrum geförderter Aktivitäten reicht dabei von gemeinschaftlichen Forschungsprojekten (Collaborative Research Projects) und dem Aufbau von Netzwerken bis hin zur Errichtung Europäischer Technologieplattformen und der Koordination nationaler Forschungsprogramme. Ebenfalls eingeschlossen ist die internationale Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Ländern. Das Programm ist in zehn verschiedene Themenbereiche unterteilt: ⇒ Gesundheit ⇒ Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie ⇒ Informations- und Kommunikationstechnologien ⇒ Nanowissenschaften und -technologien, Materialien und Produktion ⇒ Energie ⇒ Umwelt (inkl. Klimawandel) ⇒ Verkehr (inkl. Luftfahrt) ⇒ Wirtschafts-, Sozial- und Geisteswissenschaften ⇒ Weltraum ⇒ Sicherheit Unterprogramm „Menschen“ Geförderte Maßnahmen: Das Programm "Menschen" ist Teil eines integrierten Ansatzes zur Entwicklung des Humanpotenzials in der Forschung auf europäischer Ebene mit dem Ziel, motivierte und hoch qualifizierte WissenschaftlerInnen und ForscherInnen für den europäischen Forschungsraum zu gewinnen. Das Programm stellt die Weiterführung des Programms "Humanressourcen und Mobilität" aus dem 6. Rahmenprogramm dar, setzt jedoch vermehrt auf strukturierende Effekte sowie die Stärkung der internationalen Dimension. Wie auch bisher steht die transnationale Mobilität der ForscherInnen im Vordergrund und der generelle "bottom- up" Ansatz des Programms erlaubt die uneingeschränkte Wahl der zu fördernden Forschungsthemen. Seite 18
Leitfaden EU-Förderungen Unterprogramm „Ideen“ Geförderte Maßnahmen: Ideen ist eine im 7. Rahmenprogramm (RP7) neu eingeführte Programmkategorie, um die grundlagenorientierte Pionierforschung zu fördern. Die Pionierforschung steht bei der Gewinnung neuer Erkenntnisse in vorderster Linie und ist äußerst wichtig, um fundamentale Fortschritte in Wissenschaft, Technik und Ingenieurwesen zu erzielen, ohne auf nationale oder etablierte Grenzen zwischen Disziplinen Rücksicht zu nehmen. Zu diesem Zweck schuf die Europäische Kommission den Europäischen Forschungsrat (European Research Council, ERC). Das Programm IDEEN verfolgt einen forschergetriebenen Ansatz, der es den Forschern erlaubt, eigene Themen vorzuschlagen und ist für die Laufzeit des RP7 (2007-2013) mit einem Budget von 7,51 Mrd. € ausgestattet. Individuelle Projekte aus sämtlichen Forschungsbereichen und zu allen Forschungsthemen können vom Antragsteller (= Principal Investigator, PI) beim ERC eingereicht werden. Eingereichte Projektvorschläge werden von unabhängigen externen Begutachtern des ERC bewertet, wobei das einzige Evaluationskriterium „Exzellenz“ ist. Die Finanzmittel sind sowohl für einzelne Forscher als auch für Forschungsgruppen bestehend aus nationalen oder internationalen Teams zugänglich. Unterprogramm „Kapazitäten“ Geförderte Maßnahmen: Das spezifische Programm "Kapazitäten" soll die Forschungs- und Innovationskapazitäten in Europa verbessern und ihre optimale Nutzung sicherstellen. Im Rahmen des strategischen Ansatzes des Programms werden sowohl der Aufbau neuer, als auch Maßnahmen zur verbesserten Nutzung bestehender Forschungsinfrastrukturen gefördert. Das Programm umfasst sechs Bereiche: ⇒ Forschungsinfrastrukturen ⇒ Forschung zugunsten von KMU ⇒ Wissensorientierte Regionen ⇒ Forschungspotential ⇒ Wissenschaft in der Gesellschaft ⇒ Internationale Zusammenarbeit Ausmaß der Unterstützung (gilt für alle Unterprogramme): Die Höhe der Förderung bemisst sich nach der Projektart (Förderform) und der Tätigkeiten zur Erreichung der Ziele des Projekts. ⇒ Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten werden bis zu 50% gefördert. ⇒ KMU, öffentliche Einrichtungen, Universitäten und Forschungsorganisationen werden bis zu 75% gefördert. ⇒ Demonstrationsaktivitäten werden bis zu 50% gefördert. ⇒ Maßnahmen zur Unterstutzung der Pionierforschung (ERC), Marie-Curie-Maßnahmen sowie Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen werden für alle Rechtspersonen mit bis zu 100% gefördert. ⇒ Tätigkeiten zum Management des Konsortiums (z.B. Verwaltungstätigkeiten, Zertifizierung von Prüfbescheinigungen) sowie sonstige Tätigkeiten werden bis zu 100% gefördert. Vorgehensweise (gilt für alle Unterprogramme): ⇒ Projektvorschläge können im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen („Calls for Proposals“) eingebracht werden (eine Einreichung ist ausschließlich in elektronischer Form möglich!!) ⇒ Jede Ausschreibung legt fest, zu welchen Forschungsthemen Anträge gestellt werden können und welche Kriterien bzgl. Projektart, Größe des Konsortiums etc. vorgesehen sind ⇒ Ausschreibungen zu den Themenbereichen gibt es in der Regel ein- bis zweimal jährlich. Die Einreichfrist nach Veröffentlichung der Ausschreibung beträgt etwa 3 Monate. Seite 19
Leitfaden EU-Förderungen Laufzeit (gilt für alle Unterprogramme): 2007-2013 Einreichstelle (gilt für alle Unterprogramme): Europäische Kommission Europäischer Forschungsrat (ERC) für Projekte aus dem Programm „Ideen“ Information: http://rp7.ffg.at/RP7.aspx http://cordis.europa.eu/fp7/home_de.html http://www.ec.europa.eu/research/enquiries Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) Programm: Mit dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) soll die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen gefördert werden. Es richtet sich hauptsächlich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), unterstützt innovative Aktivitäten (auch im Ökobereich), sorgt für einen besseren Zugang zu Finanzmitteln und bietet Dienstleistungen zur Unterstützung von Unternehmen. Hemmschwellen bei der Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sollen beseitigt und so zur Entwicklung der Informationsgesellschaft beigetragen werden. Auch die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien und die Energieeffizienz sollen im Rahmen des CIP gefördert werden. Dieses Rahmenprogramm besteht aus drei Unterprogrammen: Unterprogramm für unternehmerische Initiative und Innovation |s Geförderte Maßnahmen: ⇒ Finanzierung von KMU in der Gründungs- und Wachstumsphase und von Innovationen; ⇒ Erhöhung des Investitionsvolumens von Risikokapitalfonds und von Investitionsinstrumenten, die durch „Business Angels“ angeboten werden; ⇒ Mobilisierung von Fremdfinanzierungsmitteln für KMU; ⇒ Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen für KMU; ⇒ Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen KMU; ⇒ Förderung von Diensten zur Unterstützung von KMU; ⇒ Beteiligung an Maßnahmen zur Unterstützung von KMU bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit anderen KMU, u. a. zur Mitwirkung von KMU an der europäischen Normung; ⇒ Förderung der internationalen Unternehmenszusammenarbeit Ausmaß der Unterstützung: Die Unterstützung erfolgt größtenteils durch Bereitstellung von Risikokapital, Bürgschaften und Garantien durch den Europäischen Investitionsfonds (EIF), aber auch durch „Calls for Proposals“. Vorgehensweise: Da der EIF nicht direkt Kredite oder auch Beihilfen und Zuschüsse an Unternehmen vergeben darf, arbeitet er mit Banken und anderen Finanzintermediären zusammen. Anträge auf Unterstützung können bei diesen Banken oder Finanzintermediären gestellt werden. Laufzeit: 2007-2013 Seite 20
Leitfaden EU-Förderungen Einreichstelle (je nach Maßnahme) Europäische Kommission Partnerbanken oder Finanzintermediäre des Europäischen Investitionsfonds (in Österreich: Austria Wirtschaftsservice GmbH, Erste Bank, Raiffeisen Zentralbank und Bank Austria Creditanstalt) Information: http://ec.europa.eu/cip/eip_de.htm http://www.eif.org/ Unterprogramm zur Unterstützung der Informations- und Kommunikations-Technologien (IKT) | sÞ Geförderte Maßnahmen: Schaffung eines einheitlichen europäischen Informationsraumes und Stärkung des Binnenmarktes für IKT-Produkte und Dienstleistungen und IKT-gestützte Produkte und Dienstleistungen; Förderung der Innovation durch Einsatz von und Investitionen in IKT; Schaffung einer Informationsgesellschaft für alle, Entwicklung leistungsfähigerer und kostengünstigerer Dienste in den Bereichen von öffentlichem Interesse und Verbesserung der Lebensqualität. Ausmaß der Unterstützung - Je nach Förderinstrument: ⇒ Pilot Type A (Maßnahmen, die auf Initiative der Mitglieds- oder assoziierten Staaten basieren) : Maximal 50 % der förderfähigen Kosten ⇒ Pilot Type B (Maßnahmen zur Einführung innovativer IKT-basierter Dienste und Produkte): Maximal 50 % der förderfähigen Kosten ⇒ Thematische Netzwerke (Foren zum Erfahrungsaustauschs und zur Konsensbildung): Zwischen EUR 3.000 und EUR 5.000,-/Jahr; Vorgehensweise: Im Rahmen von jährlich stattfindenden Aufrufen („Calls for Proposals“) können Projekte eingereicht werden. Laufzeit: 2007-2013 Einreichstelle: Europäische Kommission Information: http://ec.europa.eu/information_society/activities/ict_psp/index_en.htm Unterprogramm Intelligente Energie–Europa (IEE II) | s Geförderte Maßnahmen: IEE II ist auf Marktverbreitung (Promotion, Best Practice Maßnahmen) und Durchsetzung von bereits marktfähigen und erprobten Techniken ausgerichtet, denen zur Marktakzeptanz und Marktdurchdringung noch wesentliche Barrieren im Weg stehen. Diese Markt-Barrieren abzubauen ist Ziel von IEE II. Maßnahmen: Verbesserung der Energieeffizienz und rationelle Nutzung der Energiequellen; Förderung neuer und erneuerbarer Energiequellen und Diversifizierung der Energieversorgung; Verbesserung der Energieeffizienz und Förderung der Nutzung neuer und erneuerbarer Energiequellen im Verkehrswesen. Das Programm gliedert sich in drei Teilbereiche: ⇒ SAVE: Effiziente Nutzung von Energie ⇒ ALTENER: Erneuerbare Energien ⇒ STEER: Umweltfreundliche Energien im Transportwesen Seite 21
Leitfaden EU-Förderungen Ausmaß der Unterstützung: Maximal 75 % der förderfähigen Kosten Vorgehensweise: Im Rahmen von jährlich stattfindenden Aufrufen („Calls for Proposals“) können Projekte eingereicht werden. Laufzeit: 2007-2013 Einreichstelle: Europäische Kommission Information: http://ec.europa.eu/energy/intelligent/index_en.html http://www.energyagency.at/service/intelligent_energy.htm Integriertes Aktionsprogramm für lebenslanges Lernen Inhalt: Das Integrierte Aktionsprogramm für lebenslanges Lernen für den Zeitraum 2007-2013 deckt vier spezifische Programme ab: ⇒ COMENIUS, für allgemeine schulische Bildungsaktivitäten bis zum Ende der Sekundarstufe; ⇒ ERASMUS, für Bildung und fortgeschrittene Schulungsaktivitäten auf einer höheren Bildungsstufe; ⇒ LEONARDO DA VINCI, für alle anderen Aspekte der beruflichen Aus- und Weiterbildung und GRUNDTVIG, für die Erwachsenenbildung. Das Programm LEONARDO DA VINCI ist für Unternehmen von direkter Bedeutung, da es innovative transnationale Initiativen zur Förderung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten unterstützt, die für eine erfolgreiche Eingliederung in das Arbeitsleben und die volle Ausübung der bürgerlichen Rechte erforderlich sind. Im Folgenden wird daher dieses Programm näher dargestellt. Unterprogramm Leonardo da Vinci | sÞ Geförderte Maßnahmen: Leonardo da Vinci steht dem gesamten Themenspektrum offen, das sich auf die berufliche Aus- und Weiterbildung erstreckt. Unterstützt wird der Austausch von Wissen, Innovation und Fachkenntnissen zwischen allen wesentlichen Akteuren in diesem Bereich. Es werden eine breite Palette von Maßnahmen, insbesondere länderübergreifende Mobilität und europäische Projekte zur Entwicklung oder zum Transfer von Innovationen und Netzen finanziert. Das Programm richtet sich an Auszubildende in der Erstausbildung, an Personen, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und an Fachleute der Berufsbildung sowie an in diesem Bereich tätige Organisationen. Ausmaß der Unterstützung: ⇒ Mobilitätsmaßnahmen: Finanzhilfen (Stipendien) werden auf Grundlage verschiedener Kostenelemente gewährt. Die Nationalagentur kann einen Kofinanzierungsanteil festlegen oder diese Beträge nach unten korrigieren. Diese Informationen müssen auf den Websites der Nationalen Agenturen veröffentlicht werden. Für Menschen mit besonderen Bedürfnissen können spezifische Finanzierungsmaßnahmen getroffen werden. Seite 22
Leitfaden EU-Förderungen ⇒ Multilaterale Projekte zum Transfer von Innovation: Max. EUR 150.000,-- pro Jahr, max. 75 % der Gesamtkosten. ⇒ Multilaterale Projekte zur Entwicklung von Innovation: Max. EUR 200.000,-- pro Jahr, max. 75 % der Gesamtkosten ⇒ Multilaterale Netzwerke: Max. EUR 200.000,-- pro Jahr, max. 75 % der Gesamtkosten ⇒ Partnerschaften: Die Förderhöhe richtet sich nach der Anzahl der durchgeführten Mobilitäten. Unter einer Mobilität wird die grenzüberschreitende Reise einer Person zu einer der am Projekt beteiligten Einrichtungen verstanden. Fördersätze 2008: mindestens 4 Mobilitäten: EUR 8.000,-, mindestens 8 Mobilitäten: EUR 11.000,-, mindestens 12 Mobilitäten: EUR 14.000,-, mindestens 24 Mobilitäten: EUR 24.000,-. Vorgehensweise: Projektvorschläge können im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen („Calls for Proposals“) eingebracht werden. Laufzeit: 2007-2013 Einreichstelle (je nach Maßnahme): Österreichische Nationalagentur Lebenslanges Lernen Education Audiovisual & Culture Executive Agency Information: http://www.lebenslanges-lernen.at/ http://ec.europa.eu/education/programmes/llp/leonardo/index_de.html http://www.leonardodavinci-projekte.org Marco Polo II |s Geförderte Maßnahmen: Das Programm Marco Polo zielt darauf ab, Staus auf den Straßen zu verringern, die Umweltfreundlichkeit des Gütertransportes innerhalb der Gemeinschaft zu verbessern und die Intermodalität im Verkehrssektor zu verstärken, um so zu einem effizienten und nachhaltigen Verkehrssystem beizutragen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden mit dem Programm Maßnahmen im Güterverkehr, Logistikbereich und anderen einschlägigen Märkten einschließlich Hochgeschwindigkeitsseewege und Verkehrsvermeidungsmaßnahmen unterstützt. Ausmaß der Unterstützung: ⇒ Aktionen zur Verkehrsverlagerung von der Straße auf die genannten Alternativen (Zuschuss bis zu 30 %, max. 1 Euro je 500 Tonnenkilometer verlagerter Güterverkehrsleistung, Mindestförderbetrag 500.000 Euro) ⇒ Katalytische Aktionen zur Verringerung der Überlastung im Straßengüterverkehr (Zuschuss bis zu 35 %, Mindestförderbetrag 1,5 Millionen Euro) ⇒ Gemeinsame Lernaktionen für fortgeschrittene Methoden und Verfahren in der Güterlogistik (Zuschuss bis zu 50 %, Mindestförderschwelle 250.000 Euro) Vorgehensweise: Im Rahmen von jährlich stattfindenden Aufrufen („Calls for Proposals“) können Projekte eingereicht werden Seite 23
Leitfaden EU-Förderungen Laufzeit: 2007-2013 Einreichstelle: Europäische Kommission Information: http://ec.europa.eu/transport/marcopolo/index_en.htm EUREKA | sÞ Geförderte Maßnahmen: EUREKA ist eine Initiative für anwendungsnahe Forschung in Europa und bietet Industrie und Wissenschaft einen Rahmen für grenzüberschreitende Kooperationsprojekte. Jedes EUREKA- Projekt erfordert Partner aus wenigstens zwei Mitgliedsstaaten und zielt auf die Entwicklung fortgeschrittener ziviler Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen für den Weltmarkt ab. Ausmaß der Unterstützung: Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) fördert EUREKA-Projekte nach den Förderrichtlinien für die Basisförderung mit 50% der genehmigten Gesamtkosten. Dem erhöhten Aufwand für eine Kooperation innerhalb des EUREKA-Projekts wird durch einen um 5 % erhöhten Barwert der Förderung Rechnung getragen. Vorgehensweise: Die Förderung für EUREKA-Projekte erfolgt jeweils auf nationaler Ebene. Die Projekte werden nach den Kriterien der Basisförderung der FFG – allerdings mit erhöhten Fördersätzen – gefördert. Laufzeit: seit 1985 Einreichstelle: FFG - Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Information: http://www.eureka.be/ http://www.ffg.at/content.php?cid=168 Seite 24
Leitfaden EU-Förderungen Beschäftigung, soziale Angelegenheiten & Chancengleichheit | sÞ Geförderte Maßnahmen: Maßnahmen zur Förderung europäischer Betriebsräte, Arbeitnehmerbeteiligung an den europäischen Unternehmen und Genossenschaften, Informationen und Konsultationen der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft sowie grenzüberschreitende Fusionen von GmbH. Ausmaß der Unterstützung: Im Regelfall werden 80 % der Projektgesamtkosten gefördert. Für einige Maßnahmen im Rahmen des sozialen Dialogs kann die Förderung bis 95 % der Projektgesamtkosten betragen. Vorgehensweise: Projektvorschläge können im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen („Calls for Proposals“) eingebracht werden. Laufzeit: ab 2002 Einreichstelle: Europäische Kommission Information: http://ec.europa.eu/employment_social/social_dialogue/grants_de.htm http://ec.europa.eu/employment_social/emplweb/tenders/tenders_de.cfm?id=985 MEDIA 2007 | s Geförderte Maßnahmen: Gefördert wird die Ausbildung von Fachkräften in der Medienbranche, die Entwicklung von Produktionsprojekten und Unternehmen, die Verbreitung und Promotion von Kinofilmen und audiovisuellen Programmen sowie die Unterstützung von Kinofestivals. Es werden dabei auch Beihilfen, für in diesen Bereichen tätige KMU, vergeben. Ausmaß der Unterstützung: Die Finanzhilfe der Kommission beträgt maximal 50 % der insgesamt förderfähigen Kosten, in Ausnahmefällen bis 75 %. Vorgehensweise: Projektvorschläge können im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen („Calls for Proposals“) eingebracht werden. Laufzeit: 2007-2013 Einreichstelle: Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur Information: http://www.mediadesk.at/ http://ec.europa.eu/information_society/media/overview/index_en.htm Seite 25
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