Europäisches Parlament Bezirkstag Pfalz Kreistag Südliche Weinstraße Verbandsgemeinderat Bad Bergzabern Ortsbeirat Blankenborn - Stadtrat bzw ...
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39. Jahrgang Mittwoch, den 22. Mai 2019 Nr. 21/2019 Europäisches Parlament Bezirkstag Pfalz Kreistag Südliche Weinstraße Verbandsgemeinderat Bad Bergzabern Stadtrat bzw. Gemeinderat Ortsbeirat Blankenborn Stadtbürgermeister/-in bzw. Ortsbürgermeister/-in
Bad Bergzabern, den 22.05.2019 - 2 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 21/2019 Auf einen Blick Notfallrufnummern Verbandsgemeinde Bad Bergzabern Polizei ���������������������������������������������������������������������������������������������110 Feuerwehr, Rettungsdienst �������������������������������������������������������������112 ❙❙ Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern Krankentransport ������������������������������������������������������������������������19222 Verwaltungsgebäude Schloss Ärztlicher Bereitschaftsdienst ���������������������������������������������������116117 Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern Gift-Notruf �����������������������������������������������������������������������06131 19240 Postanschrift: 76883 Bad Bergzabern, Postfach 1313 E-Mail: info@vgbza.de, www.vg-bad-bergzabern.de Medizinische Zentrale: Tel. 06343 701-0, Fax: 06343 701-705 - Sprechzeiten: Mo bis Fr 08.30 bis 12.00 Uhr, Di 14.00 bis 16.00 Uhr, Bereitschaftsdienste Do 14.00 bis 18.00 Uhr ❙❙ Prakt. Arzt - Tel. 116117 ❙❙ Öffnungszeiten Bürgerbüro (Anrufe werden je nach Vorwahlbereich automatisch zur zuständigen Tel. 06343 701-250: Mo und Mi 8.00 bis 14.00 Uhr, Di und Do 8.00 bis Stelle geleitet!) 18.00 Uhr, Fr 7.30 bis 13.00 Uhr ❙❙ Ärztliche Bereitschaftspraxis Landau ❙❙ Rentenstelle und Archiv Vinzentius-Krankenhaus Landau, Cornichonstraße 4, 76829 Landau, nach telefonischer Vereinbarung Telefon 116117 ❙❙ Bauhof der Verbandsgemeinde Öffnungzeiten: Mo, Di, Do ab 19 Uhr; Mi ab 14.00 Uhr; Fr ab 16.00 Uhr; Sa, Brückwiesenstraße 3, Kapellen-Drusweiler Tel. 06343 5644 So, Feiertage rund um die Uhr; jeweils bis zum Folgetag um 07.00 Uhr ❙❙ Konten der Verbandsgemeindekasse ❙❙ Ärztliche Bereitschaftspraxis Kandel Sparkasse Südliche Weinstraße, BLZ 548 500 10, Kontonr. 75 Asklepios Südpfalzklinik Kandel, Luitpoldstraße 14, 76870 Kandel, IBAN: DE21 5485 0010 0000 0000 75, BIC: SOLADES1SUW Telefon 116117 VR Bank Südliche Weinstraße - Wasgau eG, BLZ 548 913 00, Kontonr. Öffnungszeiten: Sa, So von 09.00 - 18.00 Uhr 27308 IBAN: DE34 5489 1300 0000 0273 08, BIC: GENODE61BZA ❙❙ Zahnarzt Postbank Ludwigshafen, BLZ 545 100 67, Kontonr. 17655672 25. / 26. Mai 2019 IBAN: DE82 5451 0067 0017 6556 72, BIC: PBNKDEFF545 ZA Wessel, Hauptstraße 50, Rorhbach, Tel. 06349 7787 ❙❙ Tourist-Information Bad Bergzaberner Land ❙❙ Apothekenbereitschaft Büro für Tourismus (BfT), Kurtalstraße 27, 76887 Bad Bergzabern, Tel. 01805 258825 + PLZ des Standorts 06343 9896-60 (0,14 €/min Festnetz; max. 0,42 €/min Mobilfunknetz) Von November bis 31. März von 09.00 bis 17.00 Uhr www.lak-rlp.de Von April bis Ende Oktober zusätzlich Samstag, Sonn- und Feiertage Mittwoch, 22.05.2019 von 10.00 bis 13.00 Uhr. Löwen Apotheke, Bad Bergzabern, Marktstraße 4, Tel. 06343 4798 Donnerstag, 23.05.2019 ❙❙ Erreichbarkeiten der Taxen in Bad Bergzabern Kur Apotheke, Annweiler, Hauptstraße 62, Tel. 06346 8946 Grundsätzlich haben die drei in Bad Bergzabern ansässigen Taxiun- Freitag, 24.05.2019 ternehmen eine dauerhafte Beförderungspflicht. Park Apotheke, Landau, Westbahnstraße 1, Tel. 06341 520090 Zu folgenden Zeiten wurde auf Wunsch dieser Taxiunternehmen ein Samstag, 25.05.2019 Schichtplan erstellt: Markt Apotheke, Bad Bergzabern, Marktstraße 22, Tel. 06343 93550 Sonntag, 19:00 Uhr bis Montag, 06:00 Uhr�������������������������� Taxi Drieß Sonntag, 26.05.2019 Montag, 19:00 Uhr bis Dienstag, 06:00 Uhr�������������������������� Taxi Drieß Klingbach Apotheke, Rohrbach, Hauptstraße 50, Tel. 06349 7370 Dienstag, 19:00 Uhr bis Mittwoch, 06:00 Uhr���������������� Taxi Pfalzgraf Montag, 27.05.2019 Mittwoch, 19:00 Uhr bis Donnerstag, 06:00 Uhr������������� Taxi Pfalzgraf Reben Apotheke, Klingenmünster, Weinstraße 40, Tel. 06349 1677 Donnerstag, 19:00 Uhr bis Freitag, 06:00 Uhr��������������� Taxi Leischner Die Taxiunternehmen, die zu diesen Zeiten keinen Fahrdienst haben, Dienstag, 28.05.2019 weisen mittels Anrufbeantworter darauf hin. Gleichzeitig wird die Neue Apotheke, Albersweiler, Hauptstraße 45, Tel. 06345 953495 Telefonnummer des diensthabenden Taxiunternehmens dem Anrufer Mittwoch, 29.05.2019 bekanntgegeben. Dadurch ist gewährleistet, dass jeder Fahrgast die Südpfalz Apotheke, Bad Bergzabern, Weinstraße 72, Tel. 06343 2594 Möglichkeit hat, das diensthabende Taxiunternehmen zu erreichen. ❙❙ Krankenhäuser Außerhalb dieser Zeiten besteht für alle Unternehmen eine Betriebs- Klinikum Landau-Südliche Weinstraße pflicht. Standort Bad Bergzabern Danziger Straße 25, 76887 Bad Bergzabern, Tel. 06343 950-0 Soziale Einrichtungen / Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie Weinstraße 100, 76889 Klingenmünster, Tel.: 06343 950 – 0 Beratungsdienste Technische ❙❙ Frauenbüro Südliche Weinstraße Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, Landau, Bereitschaftsdienste Tel. 06341 940-425 (Beratung von Frauen in Krisen- und Notsituationen, Aufnahme in ❙❙ Verbandsgemeindewerke die Frauenschutzwohnung des Landkreises SÜW, Gleichstellung von (bei Störungen im Wasser) außer Stadtgebiet Bad Bergzabern Mann und Frau, Beratung nach telefonischer Vereinbarung) Mo bis So, Tel. 06343 3211 oder 0172 8748603 (bei Störungen im Abwasser/Kanalisation) gesamtes Gebiet der VG ❙❙ Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ Mo bis So, Tel. 06349 5734 oder 0160 99320797 www.hilfetelefon.de, Tel. 0800 0116016 ❙❙ Stadtwerke Bad Bergzabern ❙❙ Gesundheitsamt (nur bei Störungen bei der Wasserversorgung im Stadtgebiet und Kreisverwaltung, Landau, Arzheimer Str. 1, Tel. 06341 940-0 beim Stromnetz im Stadtgebiet, Pleisweiler-Oberhofen und Winden) ❙❙ AIDS-Beratung Tel. 06343 9339-0 oder 0171 7506502 Anonyme Informationen und Beratung, HIV-Antikörper-Test Sprech- ❙❙ Störungsdienst Pfalzwerke zeiten: Do 14.00-15.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Tel. 06341 940-604 Netzteam Kandel, Landauer Straße 28, Tel. 07275 9554-10 ❙❙ Sozialpsychiatrischer Dienst bei Störungen im Stromnetz, Tel. 0800 7977777 Beratung, Vermittlung und Unterstützung für psychisch Kranke, Suchtkranke, alte Menschen, Menschen in Konfliktsituationen und ❙❙ Störungsdienst Pfalzgas deren Angehörige, Sprechzeiten: vormittags 08.30-12.30 Uhr, Do Bad Bergzabern, Dörrenbach, Gleiszellen-Gleishorbach, Klingenmünster, 14.00-18.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Tel. 06341 940-621 Oberotterbach, Pleisweiler-Oberhofen, Schweigen-Rechtenbach Tel. 06233 6040 oder Tel. 0800 1003448 ❙❙ Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern ❙❙ Störungsdienst Erdgas Thüga Energienetze GmbH jeden 1. und 3. Di, 14.00-16.00 Uhr, Raum 124, Tel. 06341 940-626 Barbelroth, Dierbach, Hergersweiler, Kapellen-Drusweiler, Kapsweyer, Niederhorbach, Niederotterbach, Oberhausen, Schweighofen, Steinfeld ❙❙ Seniorenbüro im Haus der Familie Tel. 0800 0837111 Luitpoldstr. 22, Seniorenreferent Rainer Brunck, Tel. 06343 6100680
Bad Bergzabern, den 22.05.2019 - 3 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 21/2019 26.05.2019 WIR WÄHLEN EUROPA VOTONS L‘EUROPE > Matthias Ackermann | Birkenhördt > Pierre Koepf | Drachenbronn > Sarah Agné | Schweighofen > Michel Lom | Seebach > Robert Arnold | Oberhoffen les Wissembourg > Ralf Lorenz | Niederhorbach > Hermann Bohrer | VG Bad Bergzabern > Dr. Fred-Holger Ludwig | Bad Bergzabern > Georges Burger | Steinseltz > Michael Nauth | Blankenborn > Christian Burkhart | Oberschlettenbach > Heinz Oerther | Oberotterbach > Volker Christmann | Vorderweidenthal > Dirk Paulsen | Böllenborn > Brigitte Conuecar | Rott > Reinhard Pelz | Dörrenbach > Dominique Demange | Cleebourg (Bremmelbach) > René Richert | Riedseltz > Werner Dietrich | Barbelroth > Charles Schlosser | Lembach > Richard Frey | Ingolsheim > Joseph Schneider | Schleithal > André Fritz | Niederlauterbach > Felix Schönung | Kapsweyer > Dieter Geisser | Schweigen-Rechtenbach > Irmgard Schreiber | Oberhausen > Christian Gliech | Wissembourg > Rudi Schwöbel | Niederotterbach > Erwin Grimm | Klingenmünster > Dr. Marc Steinbrecher | Steinfeld > Roland Gruschinski | Pleisweiler-Oberhofen > Serge Strappazon | Cleebourg > François Heintz | Seebach (Niederseebach) > Charles Suss | Lembach (Mattstall) > Bernd Hentschel | Hergersweiler > Bertrand Wahl | Hunspach > Karl Hoffmann | Kapellen-Drusweiler > Karl-Heinz Wegmann | Gleiszellen-Gleishorbach > Jean-Claude Huck | Wissembourg (Altenstadt) > Jacques Weigel | Salmbach > Manfred Huckle | Dierbach > Jean Weisbecker | Wingen > Francis Joerger | Scheibenhardt > Georges Werly | Birlenbach > Stéphanie Kochert | Climbach DIE BÜRGERMEISTER VON / LES MAIRES DE HIWWE UN DRIWWE
Bad Bergzabern, den 22.05.2019 - 4 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 21/2019 Auf einen Blick ❙❙ ZAS-Büro „Rat und Tat“ im Haus am Schloss ❙❙ Selbsthilfegruppe Hämochromatose Südpfalz Herzog-Wolfgang-Str. 5, Zentrale Anlaufstelle für Senioren Tel. 06340 8697 Mo-Fr, 9.00-12.00 Uhr, Tel. 06343 9390888 ❙❙ Selbsthilfegruppe Osteoporose e.V. Bad Bergzabern ❙❙ Ökumenische Aktion Essen auf Rädern Tel. 06343 9516050 (für den Stadtbereich) Tel. 06343 2266 und 9512615 ❙❙ Selbsthilfegruppe Parkinson SÜW / Landau ❙❙ Essen auf Rädern - Mobiler Sozialer Hilfsdienst Tel. 06349 990215 Tel. 06343 7811 ❙❙ VdK Kreisverband Landau ❙❙ Bergzaberner Tafel St. Martin Beratung und Hilfe, Tel. 06341 86790 Tel. 06343 610696 ❙❙ Kleiderkammer „Klamotte“ Öffnungszeiten Königstraße 38 Ausgabe Dienstag und Donnerstag, jeweils 13.00 bis 16.00 Uhr ❙❙ Freischwimmbäder Bad Bergzabern und Steinfeld Kleiderspenden (gut erhaltene Damen-, Herren- und Kinderkleidung, Bad Bergzabern (Tel. 06343 7120): Schuhe), Taschen sowie Haushaltstextilien (Bettwäsche, Tischwä- Montag - Freitag 08.00 - 20.00 Uhr, sche, Handtücher etc.) werden mittwochs von 15.00 bis 18.00 Uhr Samstag / Sonntag / Feiertag 09.00 - 20.00 Uhr entgegen genommen. Steinfeld (Tel. 06340 1250): Mehr Info unter https://sites.google.com/view/klamottebza/startseite Montag - Sonntag und Feiertag 10.00 - 20.00 Uhr. ❙❙ Gemeindeschwester plus Annweiler und Bad Bergzabern Eine Stunde vor Betriebsschluss ist Kassenschluss. Ute Wingerter, Tel. 06343 989899-34, mobil 0176 11929250 ❙❙ Südpfalz Therme Staatsbad Bad Bergzabern GmbH ❙❙ Pflegestützpunkt Kurtalstraße 27, Information Tel. 06343/9340-10, Reservierung med. Beratung und Hilfen für pflegebedürftige, kranke und behinderte Men- Heilanwendungen/Wellness Tel. 06343-9340-11 schen/Angehörige, Tel. 06343 6100851 www.suedpfalz-therme.de, email: info@suedpfalz-therme.de Therme und Sauna: So - Do, 09.00 - 22.00 Uhr; Fr und Sa, 09.00 - ❙❙ Ökumenische Sozialstation 23.00 Uhr (dienstags 09.00 - 22.00 Uhr Damensauna, außer an Feier- Herzog-Wolfgang-Straße 5, Tel. 06343 989899-0 tagen und in den Weihnachtsferien) Wellness: täglich 10.00 - 20.00 Uhr ❙❙ Ambulanter Hospiz- und Palliativ-Beratungsdienst, Med. Heilanwendungen: Di/Mi/Fr 09.00 - 17.30 Uhr, Mo/Do 09.00 - 20.00 Uhr. Landau/SÜW Totes-Meer-Salzgrotte: täglich 10.00 - 19.00 Uhr Tel. 06341 942946 Ruhetage: 24./25.12. und 01.01. Revisionsschließung vom 24.Juni – 2. Juli 2019 ❙❙ Arbeiter-Samariter-Bund e.V. Bad Bergzabern (Sozialstation, Essen auf Rädern, Hausnotruf), Tel. 06343 7811 ❙❙ Stadtmuseum Museum der Stadt Bad Bergzabern, Königstraße 45, im historischen ❙❙ Arbeiterwohlfahrt Renaissance-Gebäude „Zum Engel“. Tel. 07275 5691 ❙❙ Westwallmuseum Bad Bergzabern, Kurfürstenstraße 21 ❙❙ DRK-Sozialzentrum Landau Von Karfreitag bis 31. Oktober jeden 2. und 4. Sonntag sowie an allen Rheinstraße 34, www.rotkreuzkurse.de, Tel. 06341 9291-0 Feiertagen, jeweils von 11.00 bis 17.00 Uhr. Winterpause vom 1. November bis Karfreitag des Folgejahres! ❙❙ Ökumenische Nachbarschaftshilfe Führungen für Gruppen sind auch während der Winterpause ab 15 Gleiszellen-Gleishorbach und Klingenmünster Personen möglich. Tel. 06349 9630966 Mehr Informationen unter www.otterbachabschnitt.de. Tel. 06340 9258008 und 06340 8317 ❙❙ Bad Bergzaberner Zinnfigurenmuseum im Haus Wilms am ❙❙ Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer Marktplatz Landau, Queichheimer, Hauptstr. 36, Tel. 06341/55323 Werktags geöffnet von 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr, samstags von 09.00 - 13.00 Uhr. ❙❙ Telefonseelsorge Gruppen nach Vereinbarung unter Tel. 06343-939172 Hilfe in seelischer Not, Tel. 0800 1110111 und 1110222 ❙❙ Pfalzklinikum Klingenmünster, Weinstraße 100 ❙❙ Diakonisches Werk Bad Bergzabern Dauerausstellung „NS-Psychiatrie in der Pfalz“, mittwochs 14.30 - Sozial-, Lebens- und Schwangerenkonfliktberatung, Migrationsfach- 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Kontakt für Führungen: Andreas dienst, Haus am Schloss, Herzog-Wolfgang-Straße 5, Bad Bergzabern Dietz, Tel. 06349 900-1861 oder andreas.dietz@pfalzklinikum.de Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr, Di. und Do. 14.00 - 16.00 Uhr, Termine nach Vereinbarung, Tel. 06343 7060070. ❙❙ Büchereien in der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern Stadtbücherei Bad Bergzabern, Königstraße 1, Tel. 61691 ❙❙ Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie Mo. 15.00 - 18.00 Uhr, Mi. 15.00 - 18.00 Uhr, Fr. 09.00 - 12.00 Uhr Ess-Störungen Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kapsweyer Mi. 16.00 - 18.00 Uhr Kontakt: KJP-Essstoerung@pfalzklinikum.de Drogen-Info-Telefon Legale Drogen (Alkohol, Medikamente usw.) Klingenmünster Mi. 16.15 - 17.00 Uhr Vorlesen Tel. 06349 900-2555 17.00 – 18.30 Uhr Ausleihe Drogen-Info-Telefon Illegale Drogen (Haschisch, Heroin usw.), Oberotterbach Fr. 15.30 - 17.30 Uhr Tel. 06349 900-2525 Mo, Mi und Fr, 14.30 bis 16.00 Uhr Kath. öffentliche Bücherei Gruppe für Angehörige von Menschen mit Borderline-Erkrankung Treffen am 04.02., 06.05, 02.09. und 04.11.,18.00 bis 19.30 Uhr, im Pfarrheim Steinfeld, Tel.: 06340 9186772 Tel. 06349 900-2120 Montag 16.00 - 18.00 Uhr Selbsthilfegruppe Ein- und Durchschlafstörungen jeden 1. Do im Monat, ab 19.00 Uhr, Tel. 06349 900-2180 Amtsblatt Südpfalz Kurier ❙❙ Berufsbegleitender Dienst (BBD) Beratung bei gesundheitlichen Problemen im Arbeitsleben, Landau, Die nächste Ausgabe erscheint am Tel. 06341 9273-10 und -14 am Mittwoch, 29. Mai 2019. ❙❙ Deutsche Multiple-Sklerose-Gesellschaft Redaktionsschluss Tel. 0173/665218 und 06345 7457 spätestens Montag, 24. Mai, 9:00 Uhr. ❙❙ Rheuma-Liga Bad Bergzabern Redaktion: Hans-Peter Koob Ansprechpartner zu Terminen und Therapien des Funktionstrainings in Tel. 06343 701-119, E-Mail: h.koob@vgbza.de der Südpfalz Therme, Frau Gertrud Mertz, Tel. 06343 1735 (Für Geschäftsanzeigen wenden Sie sich bitte an ❙❙ Fachdienst für Hörgeschädigte Frankenthal (Fax-Nr.), Tel 06233 345827 Fritz Wünschel, Tel. 06343 939265, E-Mail: fritz.wuenschel@gmx.de) ❙❙ Kontaktstelle für psychisch kranke Menschen Wir wünschen Ihnen eine schöne Woche. Kandel, Bismarckstr. 15, Tel. 07275 913063 „Auf Wiederlesen“ - Ihr Südpfalz Kurier!
Bad Bergzabern, den 22.05.2019 - 5 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 21/2019 Herausgeber: LINUS WITTICH Medien KG Druck: Druckhaus WITTICH KG Impressum Verlag: LINUS WITTICH Medien KG Anschrift: 54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT) Verantwortlich: Redaktionelle amtlicher Teil: Hermann Bohrer, Bürgermeister Bearbeitung: Hans-Peter Koob Verbandsgemeindeverwaltung (Presseamt, VG Bad Bergzabern) Bad Bergzabern Tel. 06343 701119, h.koob@vgbza.de 76887 Bad Bergzabern, Königstr. 61 redaktioneller Teil: Dietmar Kaupp, Verlagsleiter Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle Haus- Anzeigen: Thomas Blees, Produktionsleiter halte, Einzelbezug über den Verlag Reklam. Vertrieb: Tel. 06502 9147-335, -336, -713, Erscheinung: wöchentlich E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzei- genpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Bad Bergzabern, den 22.05.2019 - 6 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 21/2019 52. Stadtratssitzung Amtlicher Teil Einladung Am Donnerstag, 23. Mai 2019, um 19.00 Uhr findet im Konferenz- raum des Haus des Gastes in Bad Bergzabern eine Stadtratssit- Verbandsgemeinde zung statt. Tagesordnung: Öffentlich: Einladung 1. Einwohnerfragestunde 2. Friedhof zu der Sitzung des Wahlausschusses für die Wahl zum Vorstellung der gärtnerisch betreuten Grabanlagen und Verbandsgemeinderatder Verbandsgemeinde Bad Bergzabern Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise Am Dienstag, 28. Mai 2019, um 16:00 Uhr findet im Sitzungssaal 3. Informationen des Stadtbürgermeisters und der Beigeordneten des Schlosses (Zimmer 209), Königstraße 61 in Bad Bergzabern die Wahlausschusssitzung statt. 4. Beschluss über einen Anbau an die Kindertagesstätte Regenbo- (Bitte den Seiteneingang am Parkplatz benutzen!) gen und Beauftragung eines Planungsbüros 5. Ausbau der Pestalozzistraße 2. Bauabschnitt und Maxburgring 1. Tagesordnung: Bauabschnitt Öffentlich: - Straßenbauarbeiten 1. Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl und die Verteilung 6. Auftragsvergaben der Sitze für die Wahl zum Verbandsgemeinderat Bad Bergzabern 7. Informationen und Anfragen Hermann Bohrer, Bürgermeister und Wahlleiter Nichtöffentlich: 1. Sanierungsmaßnahmen Bekanntmachung EU-Weinbaukartei 2. Grundstücksangelegenheiten Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung 3. Pachtangelegenheiten Die zusammengefasste Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung 4. Vertragsangelegenheiten zur EU-Weinbaukartei 2019 ist spätestens bis zum 31. Mai 2019 5. Personalangelegenheiten abzugeben. 6. Informationen und Anfragen Meldepflichtig sind alle Winzer, die Dr. Fred-Holger Ludwig, Stadtbürgermeister - mehr als 1 Ar Rebfläche bewirtschaften. - Flächen zur ausschließlichen Erzeugung von Edelreisern bzw. Flä- chen zu Versuchszwecken, deren Ertrag nicht in Verkehr gebracht Barbelroth werden darf, bewirtschaften. Allen Weinbautreibenden, von denen bereits Rebflächendaten in der Einladung EU-Weinbaukartei geführt werden, wird im April ein Auszug mit den derzeitigen Daten der EU-Weinbaukartei zugestellt. Zu melden sind alle zu der Sitzung des Wahlausschusses für die Wahl zum Rodungen und Pflanzungen, die seit dem 1. Juni 2018 vorgenommen Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Barbelroth wurden sowie alle Korrekturen, Bewirtschafterwechsel und Änderun- Am Dienstag, 28. Mai 2019, um 19:00 Uhr findet im Dorfgemein- gen. Seit 1. Januar 2016 muss grundsätzlich ein Antrag auf Genehmi- schaftshaus (Bahnhofstraße 8) in Barbelroth die Wahlausschuss- gung einer Pflanzung gestellt werden und die Genehmigung muss vor sitzung statt. der Pflanzung vorliegen (Ausnahme: vereinfachtes Verfahren). Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl des Ortsgemeinderates Das ausgefüllte Formular ist bis zum 31. Mai 2019 bei der Tagesordnung: Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61, Bür- Öffentlich: gerbüro, 76887 Bad Bergzabern oder direkt bei der Landwirtschafts- 1. Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl und die Verteilung kammer Rheinland-Pfalz abzugeben. der Sitze für die Wahl zum Gemeinderat Die EU-Weinbaukartei dient außerdem als Grundlage für die Gesamt- hektarertragsregelung. Wegen den Rechtsfolgen bitten wir Sie, auf Werner Dietrich, Ortsbürgermeister und Wahlleiter richtiges und vollständiges Ausfüllen der Meldungen sowie deren frist- gerechte Abgabe zu achten. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Landwirtschaftskammer unter www.lwk-rlp.de. Birkenhördt Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Dienststelle der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz Einladung 55543 Bad Kreuznach zu den gleichzeitig stattfindenden Sitzungen der Wahlausschüsse für die Wahl zum Gemeinderat und für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Birkenhördt Bad Bergzabern Am Mittwoch, 29. Mai 2019, um 19:00 Uhr finden im Dorfgemeinschaftshaus (Hauptstraße 41) in Birkenhördt die beiden Wahlausschusssitzungen statt. Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl des Ortsgemeinderates Einladung Tagesordnung: zu den gleichzeitig stattfindenden Sitzungen der Wahlausschüsse Öffentlich: für die Wahl zum Stadtrat und für die Wahl des Stadtbürgermeisters 1. Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl und die Verteilung / der Stadtbürgermeisterin der Stadt Bad Bergzabern der Sitze für die Wahl zum Gemeinderat Am Mittwoch, 29. Mai 2019, um 18:00 Uhr finden im Sitzungssaal Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl des Ortsbürgermeisters des Schlosses (Zimmer 209), Königstraße 61 in Bad Bergzabern Tagesordnung: die beiden Wahlausschusssitzungen statt. Öffentlich: (Bitte den Seiteneingang am Parkplatz benutzen!) 1. Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl des Stadtrates Tagesordnung: Matthias Ackermann, Ortsbürgermeister und Wahlleiter für die Wahl Öffentlich: zum Ortsgemeinderat 1. Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl und die Verteilung Heidi Braun, Erste Beigeordnete und der Sitze für die Wahl zum Stadtrat Bad Bergzabern Wahlleiterin für die Wahl des Ortsbürgermeisters 2. Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl und die Verteilung der Sitze für die Wahl zum Ortsbeirat Blankenborn Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl des Böllenborn Stadtbürgermeisters / der Stadtbürgermeisterin Tagesordnung: Öffentlich: Einladung 1. Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl zu den gleichzeitig stattfindenden Sitzungen der Wahlausschüsse für die Wahl zum Gemeinderat und für die Wahl Dr. Fred-Holger Ludwig, Stadtbürgermeister und Wahlleiter des Ortsbürgermeisterin der Ortsgemeinde Böllenborn
Bad Bergzabern, den 22.05.2019 - 7 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 21/2019 Am Donnerstag, 06. Juni 2019, um 19:30 Uhr finden im Dorfge- meinschaftshaus (Friedhofstraße 13) in Böllenborn die beiden Hergersweiler Wahlausschusssitzungen statt. Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl des Ortsgemeinderates Tagesordnung: Öffentlich: Einladung 1. Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl und die Verteilung zu der Sitzung des Wahlausschusses für die Wahl zum der Sitze für die Wahl zum Gemeinderat Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Hergersweiler Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl der Ortsbürgermeisterin Am Mittwoch, 29. Mai 2019, um 20:15 Uhr findet im Bürgerhaus Tagesordnung: (Hauptstraße 44) in Hergersweiler die Wahlausschusssitzung statt. Öffentlich: Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl des Ortsgemeinderates 1. Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl Tagesordnung: Öffentlich: Dirk Paulsen, Ortsbürgermeister und Wahlleiter 1. Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl und die Verteilung der Sitze für die Wahl zum Gemeinderat Dierbach Bernd Hentschel, Ortsbürgermeister und Wahlleiter Einladung Kapellen-Drusweiler zu der Sitzung des Wahlausschusses für die Wahl zum Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Dierbach Am Dienstag, 28. Mai 2019, um 19:45 Uhr findet im Ratssaal in der Dier- Einladung bachhalle (Jahnstraße 35) in Dierbach die Wahlausschusssitzung statt. Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl des Ortsgemeinderates zu den gleichzeitig stattfindenden Sitzungen der Tagesordnung: Wahlausschüsse für die Wahl zum Gemeinderat und für die Wahl Öffentlich: des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Kapellen-Drusweiler Am Mittwoch, 29. Mai 2019, um 20:00 Uhr finden im Gemeindehaus 1. Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl und die Verteilung der Sitze für die Wahl zum Gemeindetra (Obere Hauptstraße 5) in Kapellen-Drusweiler die beiden Wahl- ausschusssitzungen statt. Manfred Huckle, Ortsbürgermeister und Wahlleiter Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl des Ortsgemeinderates Tagesordnung: Dörrenbach Öffentlich: 1. Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl und die Verteilung der Sitze für die Wahl zum Gemeinderat Einladung Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl des Ortsbürgermeisters zu den gleichzeitig stattfindenden Sitzungen der Tagesordnung: Wahlausschüsse für die Wahl zum Ortsgemeinderat und für die Öffentlich: Wahl des Ortsbürgermeisters / der Ortsbürgermeisterin der 1. Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl Ortsgemeinde Dörrenbach Am Dienstag, 28. Mai 2019, um 20:15 Uhr finden im Rathaus Karl Hoffmann, Ortsbürgermeister und Wahlleiter (Hauptstraße 87) in Dörrenbach die beiden Wahlausschusssitzun- gen statt. Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl des Ortsgemeinderates Kapsweyer Tagesordnung: Öffentlich: 1. Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl und die Verteilung Einladung der Sitze für die Wahl zum Gemeinderat zu den gleichzeitig stattfindenden Sitzungen der Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl des Ortsbürgermeisters Wahlausschüsse für die Wahl zum Gemeinderat und für die Wahl / der Ortsbürgermeisterin des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Kapsweyer Tagesordnung: Am Mittwoch, 29. Mai 2019, um 20:30 Uhr finden im Bürgerhaus Öffentlich: (Raiffeisenstraße 1) in Kapsweyer die beiden Wahlausschusssit- 1. Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl zungen statt. Reinhard Pelz, Ortsbürgermeister und Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl des Ortsgemeinderates Wahlleiter für die Wahl zum Ortsgemeinderat Tagesordnung: Volker Fauth, Erster Beigeordneter und Öffentlich: Wahlleiter für die Wahl des Ortsbürgermeisters/der Ortsbürgermeisterin 1. Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl und die Verteilung der Sitze für die Wahl zum Gemeinderat Gleiszellen-Gleishorbach Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl des Ortsbürgermeisters Tagesordnung: Öffentlich: Einladung 1. Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl zu den gleichzeitig stattfindenden Sitzungen der Felix Schönung, Ortsbürgermeister und Wahlausschüsse für die Wahl zum Gemeinderat und für die Wahlleiter für die Wahl zum Ortsgemeinderat Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Gleiszellen- Klaus Krämer, Erster Beigeordneter und Gleishorbach Wahlleiter für die Wahl des Ortsbürgermeisters Am Montag, 27. Mai 2019, um 20:00 Uhr finden im Gemeindehaus (Schulstraße 10) in Gleiszellen-Gleishorbach die beiden Wahlaus- schusssitzungen statt. Klingenmünster Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl des Ortsgemeinderates Tagesordnung: Öffentlich: Einladung 1. Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl und die Verteilung der Sitze für die Wahl zum Gemeinderat zu den gleichzeitig stattfindenden Sitzungen der Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl des Ortsbürgermeisters Wahlausschüsse für die Wahl zum Ortsgemeinderat und für die Tagesordnung: Wahl des Ortsbürgermeisters / der Ortsbürgermeisterin der Öffentlich: Ortsgemeinde Klingenmünster Am Dienstag, 28. Mai 2019, um 19:30 Uhr finden im Rathaus (Stein- 1. Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl straße 2) in Klingenmünster die beiden Wahlausschusssitzungen Karl-Heinz Wegmann, Ortsbürgermeister und Wahlleiter statt.
Bad Bergzabern, den 22.05.2019 - 8 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 21/2019 Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl des Ortsgemeinderates § 5 Verhalten auf dem Friedhof 4 Zagesordnung: § 6 Ausführen gewerblicher Arbeiten 5 Öffentlich: 3. Allgemeine Bestattungsvorschriften 5 1. Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl und die Verteilung § 7 Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit 5 der Sitze für die Wahl zum Gemeinderat § 8 Särge und Urnen 6 § 9 Grabherstellung 6 Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl des Ortsbürgermeisters / der Ortsbürgermeisterin § 10 Ruhezeit 6 Tagesordnung: § 11 Umbettungen 6 Öffentlich: 4. Grabstätten 7 § 12 Allgemeines, Arten der Grabstätten 7 1. Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl § 13 Reihengrabstätten 7 Erwin Grimm, Ortsbürgermeister und Wahlleiter § 14 Wahlgrabstätten 8 § 15 Urnengrabstätten 9 § 16 Ehrengrabstätten 9 Niederhorbach 5. Gestaltung der Grabstätten und Grabmale 9 § 17 Allgemeine Gestaltungsvorschriften 9 § 18 Errichten und Ändern von Grabmalen 9 § 19 Standsicherheit der Grabmale 10 Einladung § 20 Verkehrssicherungspflicht für Grabmale 10 zu den gleichzeitig stattfindenden Sitzungen der § 21 Entfernen von Grabmalen 10 Wahlausschüsse für die Wahl zum Gemeinderat und für die Wahl 6. Herrichten und Pflege der Grabstätten 11 des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Niederhorbach § 22 Herrichten und Instandhalten der Grabstätten 11 Am Mittwoch, 29. Mai 2019, um 19:30 Uhr finden in der Bürger- § 23 Bepflanzung der Grabstätten 11 stube (Hauptstraße 38) in Niederhorbach die beiden Wahlaus- § 24 Vernachlässigte Grabstätten 11 schusssitzungen statt. 7. Schlussvorschriften 12 Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl des Ortsgemeinderates § 25 Alte Rechte 12 Tagesordnung: § 26 Haftung 12 Öffentlich: § 27 Ordnungswidrigkeiten 12 1. Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl und die Verteilung § 29 Gebühren 13 der Sitze für die Wahl zum Gemeinderat § 30 Ausnahme 13 § 31 Inkrafttreten 13 Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl des Ortsbürgermeisters 1. Allgemeine Vorschriften Tagesordnung: § 1 Geltungsbereich Öffentlich: Diese Satzung gilt für den im Gebiet der Gemeinde Niederotterbach 1. Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl gelegenen Friedhof, der in der Trägerschaft der Gemeinde stehen. Ralf Lorenz, Ortsbürgermeister und § 2 Friedhofszweck/Bestattungsanspruch Wahlleiter für die Wahl zum Ortsgemeinderat (1) Die Friedhöfe im Sinne des § 1 der Satzung dienen der Bestattung Rainer Keller, Erster Beigeordneter und von Wahlleiter für die Wahl des Ortsbürgermeistersa a) Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes Einwohner der Gemeinde sowie Einwohner des OT Kleinsteinfeld der Ortsgemeinde Stein- feld waren, Niederotterbach b) Personen, die ein besonderes Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte haben, c) Tot- oder Fehlgeburten nach § 8 Abs.2 Satz 2 und 3 und Abs.3 Einladung BestG; soweit diese in der Gemeinde geboren wurden bzw. wenn zu den gleichzeitig stattfindenden Sitzungen der ein Elternteil Einwohner der Gemeinde ist oder Wahlausschüsse für die Wahl zum Gemeinderat und für die Wahl d) Personen, die ohne Einwohner zu sein, nach § 2 Abs. 2 Sätze 2 des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Niederotterbach und 3 BestG zu bestatten sind. Am Mittwoch, 29. Mai 2019, um 19:00 Uhr finden im Gemeindehaus (2) Auf einem Friedhof soll ferner bestattet werden, wer früher in der (Hauptstraße 1) in Niederotterbach die beiden Wahlausschusssit- Gemeinde gewohnt hat und seine Wohnung hier nur wegen der Auf- zungen statt. nahme in eine auswärtige Altenpflege- oder ähnliche Einrichtung oder Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl des Ortsgemeinderates wegen Verlegung des Wohnsitzes zu auswärts wohnenden Angehöri- Tagesordnung: gen zur Vermeidung der Aufnahme in einer der genannten Einrichtun- Öffentlich: gen aufgegeben hat. (3) Die Bestattung anderer Personen kann auf Antrag von dem Fried- 1. Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl und die Verteilung hofsträger zugelassen wer-den. der Sitze für die Wahl zum Gem § 3 Schließung und Aufhebung einderat (1) Der Friedhof oder Teile des Friedhofs können ganz oder teilweise Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl des Ortsbürgermeisters für weitere Bestattungen o-der Beisetzungen gesperrt (Schließung) oder Tagesordnung: anderen Zwecken gewidmet werden (Aufhebung) - vgl. § 7 BestG -. Öffentlich: (2) Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen 1. Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl und Beisetzungen ausge-schlossen. Soweit durch die Schließung das Recht auf weitere Bestattungen oder Beisetzungen in Wahl- oder Rudi Schwöbel, Ortsbürgermeister und Urnenwahlgrabstätten (Sondergräber) erlischt, wird dem Nutzungs- Wahlleiter für die Wahl zum Ortsgemeinderat berechtigten für die restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren Andreas Völckel, Erster Beigeordneter und Bestattungs- oder Beisetzungsfalles auf Antrag eine andere Wahl- Wahlleiter für die Wahl des Ortsbürgermeisters bzw. Urnengrabstätte in der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Soweit die Nut-zungszeit noch nicht abgelaufen ist, kann er in diesen Fällen Friedhofssatzung der Ortsgemeinde die Umbettung dahin verlangen. Niederotterbach vom 30.04.2019 (3) Durch die Aufhebung geht die Eigenschaft des Friedhofes als Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Niederotterbach hat auf Grund Ruhestätte der Toten verloren. Die in Reihen- oder Urnenreihengrab- des § 24 der Gemeindeord-nung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie stätten Bestatteten werden, falls die Ruhezeit noch nicht ab-gelaufen der §§ 2, Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestat-tungsge- ist, in die Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten, falls die Nutzungszeit setzes (BestG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt- noch nicht abgelaufen ist, auf Kosten der Gemeinde in andere Grab- gemacht wird: stätten umgebettet. Inhaltsübersicht: (4) Schließung oder Aufhebung werden öffentlich bekanntgemacht. Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Niederotterbach vom 30.04.2019 Der Nutzungsberechtigte einer Wahl- oder Urnenwahlgrabstätte erhält 1 außerdem eine schriftliche Benachrichtigung, wenn sein Aufenthalt 1. Allgemeine Vorschriften 3 bekannt oder über das Einwohnermeldeamt zu ermitteln ist. § 1 Geltungsbereich 3 (5) Umbettungstermine werden spätestens einen Monat vorher § 2 Friedhofszweck/Bestattungsanspruch 3 öffentlich bekanntgemacht. Gleich-zeitig werden sie bei Wahl- oder § 3 Schließung und Aufhebung 3 Urnenwahlgrabstätten den Nutzungsberechtigten, bei Reihen- oder 2. Ordnungsvorschriften 4 Urnenreihengrabstätten - soweit möglich - einem Angehörigen des § 4 Öffnungszeiten 4 Verstorbenen mitgeteilt.
Bad Bergzabern, den 22.05.2019 - 9 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 21/2019 (6) Ersatzgrabstätten werden von der Gemeinde auf ihre Kos- (3) Der Friedhofsträger/alt.: Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der ten entsprechend den Grabstätten auf dem aufgehobenen bzw. Bestattung im Benehmen mit den Angehörigen und der zuständigen geschlossenen Friedhof oder dem Friedhofsteil hergerichtet. Die Religionsgemeinschaft fest. Ersatzwahlgrabstätten werden Gegenstand des Nutzungsrechts. (4) Aschen müssen spätestens zwei Monate nach der Einäscherung 2. Ordnungsvorschriften beigesetzt werden, andern-falls werden sie auf Kosten des Bestat- § 4 Öffnungszeiten tungspflichtigen (Verantwortlichen gem. § 9 BestG) in einer Urnenrei- (1) Die Öffnungszeiten werden an den Eingängen durch Aushang hengrabstätte beigesetzt. bekanntgegeben. Zu anderen Zeiten darf der Friedhof nur mit Erlaub- (5) In jedem Sarg darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist jedoch nis des Friedhofsträgers betreten werden. gestattet, eine Mutter mit ih-rem nicht über 1 Jahr alten Kind in einem (2) Der Friedhofsträger kann aus besonderem Anlass das Betreten Sarg zu bestatten. Mit Zustimmung des Friedhofsträgers können auch eines Friedhofes oder einzelner Friedhofsteile vorübergehend unter- Geschwister im Alter bis zu 5 Jahren in einem Sarg bestattet werden. sagen. § 8 Särge und Urnen (3) Das Betreten des Friedhofes nach Eintreten der Dunkelheit sowie (1) Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass jedes bei witterungsbedingten Gegebenheiten erfolgt auf eigene Gefahr. Durchsickern von Feuchtig-keit ausgeschlossen ist. Särge und Über- § 5 Verhalten auf dem Friedhof urnen, die in der Erde beigesetzt werden, dürfen nicht aus schwer (1) Die Besucher haben sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes verrottbarem Material sein, soweit nichts Anderes ausdrücklich vorge- entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals schrieben ist. Eine Bestattung im Leichentuch kann im Einzelfall aus sind zu befolgen. religiösen Gründen von der Genehmigungsbehörde gestattet werden, (2) Kinder unter 12 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung wenn nachgewiesen ist, dass keine gesundheitlichen oder hygieni- Erwachsener betreten. schen Bedenken bestehen. Die Überführung zum Bestattungsplatz (3) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet, hat in einem Sarg zu erfolgen. § 13 BestG bleibt unberührt. (2) Die Särge sollen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittel- a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren; Kinderwagen und Rollstühle, Behindertenfahrräder oder ähnliche Hilfsmittel sowie maß 0,65 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforder- Handwagen zur Beförderung von Material zur Grabherrichtung, lich, ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung bei der Anmeldung leichte Fahrzeuge von zugelassenen Gewerbetreibenden und der Bestattung einzuholen. Die Särge für Kindergräber dürfen höchs- Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung/des Friedhofsträgers sind tens 1,20 m lang, 0,45 m hoch und im Mittelmaß 0,50 m breit sein. ausgenommen, (3) Für die Bestattung in vorhandenen Grüften sind nur Metallsärge oder Holzsärge mit Metallein-satz zugelassen, die luftdicht verschlos- b) Waren und Leistungen aller Art, sowie gewerbliche Dienste anzu- sen sind. bieten und hierfür zu werben, § 9 Grabherstellung c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung, Bei- (1) Die Gräber werden von dem Friedhofspersonal bzw. den Beauf- setzung oder Gedenkfeier störende Arbeiten auszuführen, tragten der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder verfüllt. d) Druckschriften zu verteilen, (2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne e) den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur zu verunreinigen oder zu beschädigen, Abraum außerhalb der Oberkante der Urne mindestens 0,50 m. Bei Tiefgräbern (§ 14 Abs. 3) dafür bestimmten Stellen abzuladen, beträgt die Tiefe bis zur Grabsohle 2,30 m. g) Tiere - ausgenommen Blindenhunde - mitzubringen, (3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch min- h) zu spielen, zu lärmen und Musikwiedergabegeräte zu betreiben. destens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein. Der Friedhofsträger kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit (4) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vorher auf seine Kos- dem Zweck des Friedhofes und der Ordnung auf ihm vereinbar ten entfernen zu lassen. Sofern beim Ausheben der Gräber Grabmale, sind. Fundamente oder Grabzubehör durch die Friedhofsverwaltung ent- i) Gewerbsmäßig oder andere als eigene Grabstätten zu fotografie- fernt werden müssen, sind die dadurch entstehenden Kosten durch ren oder zu filmen, es sei denn, den Nutzungsberechtigten der Friedhofsverwaltung zu erstatten. § 10 Ruhezeit aa) ein entsprechender Auftrag eines Nutzungsberechtigten liegt Die Ruhezeit für Leichen und Aschen beträgt 40 Jahre. vor oder § 11 Umbettungen bb) der Friedhofsträger hat zugestimmt. Für das Verwaltungsver- (1) Die Ruhe der Toten darf nicht gestört werden. fahren gilt § 6 Abs. 1 Satz 2 und 3 entsprechend. (2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet der (4) Feiern und andere nicht mit einer Bestattung/Beisetzung zusam- sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung des menhängende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung des Fried- Friedhofsträgers. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichti- hofsträgers; sie sind spätestens vier Tage vorher anzumelden. gen Grundes erteilt werden; bei Umbettungen innerhalb der Gemeinde § 6 *) Ausführen gewerblicher Arbeiten in den ersten 25 Jahren der Ruhezeit nur bei Vorliegen eines dringen- (1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige mit der Gestaltung den öffentlichen Interesses. Umbettungen aus einer Reihengrabstätte/ und Instandhaltung von Grabstätten befasste Gewerbetreibende Urnenreihengrabstätte in eine andere Reihengrabstät-te/Urnenreihen- bedürfen für Tätigkeiten auf dem Friedhof, vorbehaltlich anderweitiger grabstätte sind innerhalb der Gemeinde nicht zulässig. § 3 Abs. 2 und gesetzlicher Regelungen, der vorherigen Zulassung durch die Fried- 3 bleiben unberührt. hofsverwaltung, die gleichzeitig den Umfang der Tätigkeiten festlegt. (3) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- oder Aschen- Auf das Verwaltungsverfahren finden die Bestimmungen über die reste können mit vorheriger Zustimmung des Friedhofsträgers in Genehmigungsfiktion nach § 42a des Verwaltungsverfahrensgesetzes belegte Grabstätten ausgebettet werden. (VwVfG) mit der Maßgabe Anwendung, dass die Frist nach § 42a Abs. (4) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag; antragsberechtigt sind bei 2 Satz 1 VwVfG vier Wochen beträgt. Das Verfahren kann über einen Umbettungen aus Reihen-grabstätten/Urnenreihengrabstätten die einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des § 1 Abs. 1 des Landes- Verantwortlichen nach § 9 Abs. 1 BestG, bei Umbettungen aus Wahl- gesetzes über die einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsange- grabstätten/Urnenwahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte. legenheiten vom 27.10.2009, GVBl. S. 355, in der jeweils geltenden Die Gemeinde ist bei dringendem öffentlichem Interesse berechtigt, Fassung abgewickelt werden. Umbettungen vorzunehmen. (2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die in fachlicher, (5) Umbettungen werden vom Friedhofsträger durchgeführt. Er kann betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind. sich dabei auch eines gewerblichen Unternehmers bedienen. Er (3) Zugelassene Gewerbetreibende erhalten eine Berechtigungskarte. bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung. Diese ist dem Friedhofspersonal vom Gewerbetreibenden oder seinen (6) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an Mitarbeitern auf Verlangen vorzuzeigen. benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung ent- (4) Die Zulassung kann entzogen werden, wenn die Voraussetzungen stehen, hat der Antragsteller zu tragen. des Absatzes 2 nicht mehr vorliegen und die Gewerbetreibenden trotz (7) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine zweimaliger schriftlicher Mahnung gegen die Bestim-mungen der Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. Friedhofssatzung verstoßen. (8) Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwe- * Für das Verfahren zur grenzüberschreitenden vorübergehenden und cken nur auf behördliche oder richterliche Anordnung hin ausgegraben gelegentlichen Erbringung von Dienstleistungen wird insbesondere werden. auf die EU/EWR-Handwerk-Verordnung vom 18. März 2016 (BGBl. I 4. Grabstätten S.509) und auf die §§ 4 ff. der Gewerbeordnung verwiesen. § 12 Allgemeines, Arten der Grabstätten 3. Allgemeine Bestattungsvorschriften (1) Die Grabstätten werden unterschieden in § 7 Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit a) Reihengrabstätten für Erd- und für Urnenbestattungen, (1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der b) Wahlgrabstätten für Erd- und für Urnenbestattungen Friedhofsverwaltung anzumelden. c) Ehrengrabstätten. (2) Wird eine Bestattung oder Beisetzung in einer vorher erworbenen (2) Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers. An Wahlgrabstätte/Urnenwahlgrabstätte beantragt, ist auch das Nut- ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. Es zungsrecht nachzuweisen. besteht kein Anspruch auf Verleihung des Nutzungsrechts an einer
Bad Bergzabern, den 22.05.2019 - 10 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 21/2019 der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der (4) Urnenwahlgrabstätten sind Aschenstätten, für die auf Antrag ein Umgebung. Nutzungsrecht für die Dauer von 40 Jahren (Nutzungszeit) verliehen (3) Soweit sich aus der Satzung nicht etwas anderes ergibt, gelten die wird. In einer Urnenwahlgrabstätte dürfen max. vier Urnen beigesetzt Vorschriften für Reihen- und Wahlgrabstätten entsprechend auch für werden. Urnengrabstätten. § 16 Ehrengrabstätten § 13 Reihengrabstätten Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrab- (1) Reihengrabstätten sind Grabstätten (Einzelgräber) für Erdbestat- stätten obliegt ausschließlich dem Friedhofsträger. tungen oder Urnenbestattungen, die der Reihe nach belegt und im 5. Gestaltung der Grabstätten und Grabmale Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden schriftlich § 17 Allgemeine Gestaltungsvorschriften zugeteilt werden. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an der Rei- Jede Grabstätte ist so zu gestalten und an die Umgebung anzupas- hengrabstätte ist nicht möglich. sen, dass die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in (2) Es werden eingerichtet: seiner Gesamtanlage gewahrt wird. a) Einzelgrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebens- Die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen auf Grabfeldern ohne jahr (Kindergrabstätten) besondere Gestaltungsvorschriften unterliegen in ihrer Gestaltung b) Einzelgrabfelder für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr und Bearbeitung keinen besonderen Anforderungen. Die übrigen Regelungen gelten jedoch uneingeschränkt. (3) In jeder Reihengrabstätte darf - außer in den Fällen des § 7 Abs. § 18 Errichten und Ändern von Grabmalen 5 - nur eine Leiche/Urne bestattet werden. (1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen sind der (4) Das Abräumen von Einzelgrabfeldern oder Teilen von ihnen nach Friedhofsverwaltung anzuzeigen mit der Erklärung, dass das Vorha- Ablauf der Ruhezeiten wird 3 Monate vorher veröffentlicht. ben der gültigen Friedhofssatzung entspricht. § 14 Wahlgrabstätten (2) Der Anzeige sind beizufügen der Grabmalentwurf mit Grundriss (1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen oder Urnen- und Seitenansicht im Maßstab 1:10 unter Angabe des Materials und bestattungen, an denen auf Antrag nach Zahlung der festgesetzten seiner Bearbeitung. Gebühr ein Nutzungsrecht für die Dauer von 40 Jahren (Nutzungszeit) (3) Mit dem Vorhaben darf einen Monat nach Vorlage der vollständigen verliehen und deren Lage im Benehmen mit dem Nutzungsberechtig- Anzeige begonnen werden, wenn seitens der Friedhofsverwaltung in ten bestimmt wird. dieser Zeit keine Bedenken wegen eines Verstoßes gegen die Fried- (2) Es wird eine Urkunde, die Beginn und Ende des Nutzungsrechts hofssatzung geltend gemacht werden. Vor Ablauf des Monats darf enthält, ausgestellt. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur begonnen werden, wenn die Friedhofsverwaltung schriftlich die Über- Anlage und Pflege des Grabes. einstimmung mit der geltenden Friedhofssatzung bestätigt. (3) Wahlgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten, als (4) Das Vorhaben ist erneut anzuzeigen, wenn das Grabmal oder die Einfach- oder Tiefgräber oder in Form des § 15 vergeben. (4) Während der Nutzungszeit darf eine weitere Bestattung nur statt- sonstige bauliche Anlage nicht binnen eines Jahres nach Einreichen finden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschreitet oder der Anzeige errichtet bzw. geändert worden ist. das Nutzungsrecht für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit verlängert § 19 Standsicherheit der Grabmale worden ist. Die Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemeinen (5) Das Nutzungsrecht kann in diesen Grabstätten mehrmals für die anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und so zu gesamte Wahlgrabstätte wiederverliehen werden jedoch max. für die befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen entsprechende Ruhezeit. Die Wiederverleihung erfolgt auf Antrag nach benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Satz den in diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen über den Inhalt des 1 gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend.1 Nutzungsrechts und die zu zahlenden Gebühren. 1 Allgemein anerkannte Regeln des Handwerks sind z.B. die TA-Grab- (6) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der Nutzungs- mal oder die Richtlinie des Bundesinnungsverbandes des Deutschen berechtigte für den Fall seines Ablebens aus dem in Satz 2 genannten Steinmetz-, Stein und Holzbildhauerhandwerks für das Fundamentie- Personenkreis einen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ren und Versetzen von Grabdenkmälern in der jeweils geltenden Fas- ihm das Nutzungsrecht durch einen Vertrag übertragen. Wird bis zu sung. seinem Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht das Nut- § 20 Verkehrssicherungspflicht für Grabmale zungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des (1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd verstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über: in verkehrssicherem Zustand zu halten. Sie sind zu überprüfen oder überprüfen zu lassen, und zwar in der Regel jährlich einmal im Früh- a) auf den überlebenden Ehegatten, jahr nach der Frostperiode. Verantwortlich dafür ist bei Reihengrab- b) auf die Kinder, stätten, wer den Antrag auf Zuteilung der Grabstätte (§ 13) gestellt hat; c) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder bei Wahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte. Mütter, (2) Scheint die Standsicherheit eines Grabmals, einer sonstigen d) auf die Eltern, baulichen Anlage oder von Teilen davon gefährdet, ist der für die e) auf die Geschwister, Unterhaltung Verantwortliche (Abs. 1) verpflichtet, unverzüglich die f) auf sonstige Erben. erforderlichen Maßnahmen zu treffen. (3) Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten Innerhalb der einzelnen Gruppen wird unter Ausschluss der übrigen des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z.B. Umlegen von Angehörigen der Gruppe die nach Jahren älteste Person nutzungs- Grabmalen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schrift- berechtigt. licher Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb einer (7) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann mit Zustimmung des festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist die Friedhofsver- Friedhofsträgers das Nutzungsrecht auf eine andere Person mit deren waltung dazu auf Kosten des Verantwortlichen berechtigt. Sie kann Zustimmung übertragen. Der Rechtsnachfolger hat bei der Friedhofs- das Grabmal oder Teile davon entfernen. Die Gemeinde ist verpflich- verwaltung das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf sich tet, diese Gegenstände drei Monate aufzubewahren. § 23 Abs. 2 Satz umschreiben zu lassen. 4 gilt entsprechend. Ist der Verant-wortliche nicht bekannt oder über (8) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen dieser Satzung das Einwohnermeldeamt nicht zu ermitteln, genügen als Aufforderung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrab- eine öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweisschild auf der Grab- stätte bestattet zu werden, bei Eintritt eines Bestattungsfalles über stätte, das für die Dauer von einem Monat aufgestellt wird. andere Bestattungen und über die Art der Gestaltung und der Pflege § 21 Entfernen von Grabmalen der Grabstätte zu entscheiden. (1) Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale (9) Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, an nur mit vorheriger Zustimmung des Friedhofsträgers entfernt werden. teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit zurück- gegeben werden. Eine Rückgabe ist nur für die gesamte Grabstätte (2) Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihengrabstätten, nach Ablauf der möglich. Nutzungszeit bei Wahlgrab-stätten oder nach der Entziehung von (10) Bei Rückgabe von Wahlgrabstätten wird an den Nutzungsberech- Grabstätten und Nutzungsrechten werden die Grabmale und sons- tigten die für die Wahlgrabstätte gezahlte Gebühr unter Berücksichti- tigen baulichen Anlagen innerhalb einer Frist von drei Monaten vom gung der Kostenentwicklung und der verbleibenden, auf volle Jahre Friedhofsträger oder seinem Beauftragten entfernt. Auf Antrag kann abgerundeten Nutzungszeit anteilig zurückerstattet. die Abräumung vom Verpflichteten selbst vorgenommen werden. Auf § 15 Urnengrabstätten den Ablauf der Ruhezeit bzw. der Nutzungszeit wird durch öffentli- (1) Aschen dürfen beigesetzt werden che Bekanntmachung hingewiesen. Für das Abräumen der Grabstel- len erhebt der Friedhofsträger bei der Genehmigung zur Errichtung a) in Urnenreihengrabstätten, eines Grabmales oder sonstiger baulicher Anlagen eine Gebühr b) in (Urnen-) Wahlgrabstätten. nach der geltenden Friedhofsgebührensatzung. Lässt der Verpflich- (2) Urnengrabstätten erhalten eine Länge von 0,80 m und eine Breite tete das Grabmal/und die sonstigen baulichen Anlagen/nicht binnen von 0,80 m. drei Monaten abholen, geht es/gehen sie/entschädigungslos in das (3) Urnenreihengrabstätten sind Aschenstätten, die der Reihe nach Eigentum der Gemeinde über, wenn dieses bei Erwerb des Nutzungs- belegt und erst im Todesfall auf die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung rechts oder bei der Ge-nehmigung für die Errichtung des Grabmales abgegeben werden. oder sonstiger baulicher Anlagen schriftlich vereinbart wurde. Sofern
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