Europäisches Parlament Bezirkstag Pfalz Kreistag Südliche Weinstraße Verbandsgemeinderat Bad Bergzabern Ortsbeirat Blankenborn - Stadtrat bzw ...

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Europäisches Parlament Bezirkstag Pfalz Kreistag Südliche Weinstraße Verbandsgemeinderat Bad Bergzabern Ortsbeirat Blankenborn - Stadtrat bzw ...
39. Jahrgang                      Mittwoch, den 22. Mai 2019      Nr. 21/2019

                           Europäisches Parlament

                               Bezirkstag Pfalz

                        Kreistag Südliche Weinstraße

                    Verbandsgemeinderat Bad Bergzabern

                          Stadtrat bzw. Gemeinderat

                           Ortsbeirat Blankenborn

               Stadtbürgermeister/-in bzw. Ortsbürgermeister/-in
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Bad Bergzabern, den 22.05.2019                                                                          - 2 -                                 Südpfalz Kurier - Ausgabe 21/2019

                Auf einen Blick
       Notfallrufnummern                                                                                         Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Polizei ���������������������������������������������������������������������������������������������110
Feuerwehr, Rettungsdienst �������������������������������������������������������������112                 ❙❙ Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern
Krankentransport ������������������������������������������������������������������������19222                Verwaltungsgebäude Schloss
Ärztlicher Bereitschaftsdienst ���������������������������������������������������116117                   Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern
Gift-Notruf �����������������������������������������������������������������������06131 19240             Postanschrift: 76883 Bad Bergzabern, Postfach 1313
                                                                                                            E-Mail: info@vgbza.de, www.vg-bad-bergzabern.de
       Medizinische                                                                                         Zentrale: Tel. 06343 701-0, Fax: 06343 701-705
                                                                                                            - Sprechzeiten: Mo bis Fr 08.30 bis 12.00 Uhr, Di 14.00 bis 16.00 Uhr,
       Bereitschaftsdienste                                                                                 Do 14.00 bis 18.00 Uhr
❙❙ Prakt. Arzt - Tel. 116117                                                                                ❙❙ Öffnungszeiten Bürgerbüro
(Anrufe werden je nach Vorwahlbereich automatisch zur zuständigen                                           Tel. 06343 701-250: Mo und Mi 8.00 bis 14.00 Uhr, Di und Do 8.00 bis
Stelle geleitet!)                                                                                           18.00 Uhr, Fr 7.30 bis 13.00 Uhr

❙❙ Ärztliche Bereitschaftspraxis Landau                                                                     ❙❙ Rentenstelle und Archiv
Vinzentius-Krankenhaus Landau, Cornichonstraße 4, 76829 Landau,                                             nach telefonischer Vereinbarung
Telefon 116117                                                                                              ❙❙ Bauhof der Verbandsgemeinde
Öffnungzeiten: Mo, Di, Do ab 19 Uhr; Mi ab 14.00 Uhr; Fr ab 16.00 Uhr; Sa,                                  Brückwiesenstraße 3, Kapellen-Drusweiler Tel. 06343 5644
So, Feiertage rund um die Uhr; jeweils bis zum Folgetag um 07.00 Uhr
                                                                                                            ❙❙ Konten der Verbandsgemeindekasse
❙❙ Ärztliche Bereitschaftspraxis Kandel                                                                     Sparkasse Südliche Weinstraße, BLZ 548 500 10, Kontonr. 75
Asklepios Südpfalzklinik Kandel, Luitpoldstraße 14, 76870 Kandel,                                           IBAN: DE21 5485 0010 0000 0000 75, BIC: SOLADES1SUW
Telefon 116117                                                                                              VR Bank Südliche Weinstraße - Wasgau eG, BLZ 548 913 00, Kontonr.
Öffnungszeiten: Sa, So von 09.00 - 18.00 Uhr                                                                27308
                                                                                                            IBAN: DE34 5489 1300 0000 0273 08, BIC: GENODE61BZA
❙❙ Zahnarzt                                                                                                 Postbank Ludwigshafen, BLZ 545 100 67, Kontonr. 17655672
25. / 26. Mai 2019                                                                                          IBAN: DE82 5451 0067 0017 6556 72, BIC: PBNKDEFF545
ZA Wessel, Hauptstraße 50, Rorhbach, Tel. 06349 7787
                                                                                                            ❙❙ Tourist-Information Bad Bergzaberner Land
❙❙ Apothekenbereitschaft                                                                                    Büro für Tourismus (BfT), Kurtalstraße 27, 76887 Bad Bergzabern, Tel.
01805 258825 + PLZ des Standorts                                                                            06343 9896-60
(0,14 €/min Festnetz; max. 0,42 €/min Mobilfunknetz)                                                        Von November bis 31. März von 09.00 bis 17.00 Uhr
www.lak-rlp.de                                                                                              Von April bis Ende Oktober zusätzlich Samstag, Sonn- und Feiertage
Mittwoch, 22.05.2019                                                                                        von 10.00 bis 13.00 Uhr.
Löwen Apotheke, Bad Bergzabern, Marktstraße 4, Tel. 06343 4798
Donnerstag, 23.05.2019                                                                                      ❙❙ Erreichbarkeiten der Taxen in Bad Bergzabern
Kur Apotheke, Annweiler, Hauptstraße 62, Tel. 06346 8946                                                    Grundsätzlich haben die drei in Bad Bergzabern ansässigen Taxiun-
Freitag, 24.05.2019                                                                                         ternehmen eine dauerhafte Beförderungspflicht.
Park Apotheke, Landau, Westbahnstraße 1, Tel. 06341 520090                                                  Zu folgenden Zeiten wurde auf Wunsch dieser Taxiunternehmen ein
Samstag, 25.05.2019                                                                                         Schichtplan erstellt:
Markt Apotheke, Bad Bergzabern, Marktstraße 22, Tel. 06343 93550                                            Sonntag, 19:00 Uhr bis Montag, 06:00 Uhr�������������������������� Taxi Drieß
Sonntag, 26.05.2019                                                                                         Montag, 19:00 Uhr bis Dienstag, 06:00 Uhr�������������������������� Taxi Drieß
Klingbach Apotheke, Rohrbach, Hauptstraße 50, Tel. 06349 7370                                               Dienstag, 19:00 Uhr bis Mittwoch, 06:00 Uhr���������������� Taxi Pfalzgraf
Montag, 27.05.2019                                                                                          Mittwoch, 19:00 Uhr bis Donnerstag, 06:00 Uhr������������� Taxi Pfalzgraf
Reben Apotheke, Klingenmünster, Weinstraße 40, Tel. 06349 1677                                              Donnerstag, 19:00 Uhr bis Freitag, 06:00 Uhr��������������� Taxi Leischner
                                                                                                            Die Taxiunternehmen, die zu diesen Zeiten keinen Fahrdienst haben,
Dienstag, 28.05.2019
                                                                                                            weisen mittels Anrufbeantworter darauf hin. Gleichzeitig wird die
Neue Apotheke, Albersweiler, Hauptstraße 45, Tel. 06345 953495
                                                                                                            Telefonnummer des diensthabenden Taxiunternehmens dem Anrufer
Mittwoch, 29.05.2019                                                                                        bekanntgegeben. Dadurch ist gewährleistet, dass jeder Fahrgast die
Südpfalz Apotheke, Bad Bergzabern, Weinstraße 72, Tel. 06343 2594                                           Möglichkeit hat, das diensthabende Taxiunternehmen zu erreichen.
❙❙ Krankenhäuser                                                                                            Außerhalb dieser Zeiten besteht für alle Unternehmen eine Betriebs-
Klinikum Landau-Südliche Weinstraße                                                                         pflicht.
Standort Bad Bergzabern
Danziger Straße 25, 76887 Bad Bergzabern, Tel. 06343 950-0                                                       Soziale Einrichtungen /
Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie
Weinstraße 100, 76889 Klingenmünster, Tel.: 06343 950 – 0                                                        Beratungsdienste
       Technische                                                                                           ❙❙ Frauenbüro Südliche Weinstraße
                                                                                                            Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, Landau,
       Bereitschaftsdienste                                                                                 Tel. 06341 940-425
                                                                                                            (Beratung von Frauen in Krisen- und Notsituationen, Aufnahme in
❙❙ Verbandsgemeindewerke                                                                                    die Frauenschutzwohnung des Landkreises SÜW, Gleichstellung von
(bei Störungen im Wasser) außer Stadtgebiet Bad Bergzabern                                                  Mann und Frau, Beratung nach telefonischer Vereinbarung)
Mo bis So, Tel. 06343 3211 oder 0172 8748603
(bei Störungen im Abwasser/Kanalisation) gesamtes Gebiet der VG                                             ❙❙ Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Mo bis So, Tel. 06349 5734 oder 0160 99320797                                                               www.hilfetelefon.de, Tel. 0800 0116016

❙❙ Stadtwerke Bad Bergzabern                                                                                ❙❙ Gesundheitsamt
(nur bei Störungen bei der Wasserversorgung im Stadtgebiet und                                              Kreisverwaltung, Landau, Arzheimer Str. 1, Tel. 06341 940-0
beim Stromnetz im Stadtgebiet, Pleisweiler-Oberhofen und Winden)                                            ❙❙ AIDS-Beratung
Tel. 06343 9339-0 oder 0171 7506502                                                                         Anonyme Informationen und Beratung, HIV-Antikörper-Test Sprech-
❙❙ Störungsdienst Pfalzwerke                                                                                zeiten: Do 14.00-15.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Tel. 06341 940-604
Netzteam Kandel, Landauer Straße 28, Tel. 07275 9554-10                                                     ❙❙ Sozialpsychiatrischer Dienst
bei Störungen im Stromnetz, Tel. 0800 7977777                                                               Beratung, Vermittlung und Unterstützung für psychisch Kranke,
                                                                                                            Suchtkranke, alte Menschen, Menschen in Konfliktsituationen und
❙❙ Störungsdienst Pfalzgas                                                                                  deren Angehörige, Sprechzeiten: vormittags 08.30-12.30 Uhr, Do
Bad Bergzabern, Dörrenbach, Gleiszellen-Gleishorbach, Klingenmünster,                                       14.00-18.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Tel. 06341 940-621
Oberotterbach, Pleisweiler-Oberhofen, Schweigen-Rechtenbach
Tel. 06233 6040 oder Tel. 0800 1003448                                                                      ❙❙ Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung
                                                                                                               Bad Bergzabern
❙❙ Störungsdienst Erdgas Thüga Energienetze GmbH                                                            jeden 1. und 3. Di, 14.00-16.00 Uhr, Raum 124, Tel. 06341 940-626
Barbelroth, Dierbach, Hergersweiler, Kapellen-Drusweiler, Kapsweyer,
Niederhorbach, Niederotterbach, Oberhausen, Schweighofen, Steinfeld                                         ❙❙ Seniorenbüro im Haus der Familie
Tel. 0800 0837111                                                                                           Luitpoldstr. 22, Seniorenreferent Rainer Brunck, Tel. 06343 6100680
Europäisches Parlament Bezirkstag Pfalz Kreistag Südliche Weinstraße Verbandsgemeinderat Bad Bergzabern Ortsbeirat Blankenborn - Stadtrat bzw ...
Bad Bergzabern, den 22.05.2019                    - 3 -                         Südpfalz Kurier - Ausgabe 21/2019

     26.05.2019
     WIR WÄHLEN EUROPA
     VOTONS L‘EUROPE

     >   Matthias Ackermann | Birkenhördt                  >   Pierre Koepf | Drachenbronn
     >   Sarah Agné | Schweighofen                         >   Michel Lom | Seebach
     >   Robert Arnold | Oberhoffen les Wissembourg        >   Ralf Lorenz | Niederhorbach
     >   Hermann Bohrer | VG Bad Bergzabern                >   Dr. Fred-Holger Ludwig | Bad Bergzabern
     >   Georges Burger | Steinseltz                       >   Michael Nauth | Blankenborn
     >   Christian Burkhart | Oberschlettenbach            >   Heinz Oerther | Oberotterbach
     >   Volker Christmann | Vorderweidenthal              >   Dirk Paulsen | Böllenborn
     >   Brigitte Conuecar | Rott                          >   Reinhard Pelz | Dörrenbach
     >   Dominique Demange | Cleebourg (Bremmelbach)       >   René Richert | Riedseltz
     >   Werner Dietrich | Barbelroth                      >   Charles Schlosser | Lembach
     >   Richard Frey | Ingolsheim                         >   Joseph Schneider | Schleithal
     >   André Fritz | Niederlauterbach                    >   Felix Schönung | Kapsweyer
     >   Dieter Geisser | Schweigen-Rechtenbach            >   Irmgard Schreiber | Oberhausen
     >   Christian Gliech | Wissembourg                    >   Rudi Schwöbel | Niederotterbach
     >   Erwin Grimm | Klingenmünster                      >   Dr. Marc Steinbrecher | Steinfeld
     >   Roland Gruschinski | Pleisweiler-Oberhofen        >   Serge Strappazon | Cleebourg
     >   François Heintz | Seebach (Niederseebach)         >   Charles Suss | Lembach (Mattstall)
     >   Bernd Hentschel | Hergersweiler                   >   Bertrand Wahl | Hunspach
     >   Karl Hoffmann | Kapellen-Drusweiler               >   Karl-Heinz Wegmann | Gleiszellen-Gleishorbach
     >   Jean-Claude Huck | Wissembourg (Altenstadt)       >   Jacques Weigel | Salmbach
     >   Manfred Huckle | Dierbach                         >   Jean Weisbecker | Wingen
     >   Francis Joerger | Scheibenhardt                   >   Georges Werly | Birlenbach
     >   Stéphanie Kochert | Climbach

                    DIE BÜRGERMEISTER VON /
                    LES MAIRES DE
                    HIWWE UN DRIWWE
Europäisches Parlament Bezirkstag Pfalz Kreistag Südliche Weinstraße Verbandsgemeinderat Bad Bergzabern Ortsbeirat Blankenborn - Stadtrat bzw ...
Bad Bergzabern, den 22.05.2019                                     - 4 -                                Südpfalz Kurier - Ausgabe 21/2019

           Auf einen Blick
❙❙ ZAS-Büro „Rat und Tat“ im Haus am Schloss                           ❙❙ Selbsthilfegruppe Hämochromatose Südpfalz
Herzog-Wolfgang-Str. 5, Zentrale Anlaufstelle für Senioren             Tel. 06340 8697
Mo-Fr, 9.00-12.00 Uhr, Tel. 06343 9390888
                                                                       ❙❙ Selbsthilfegruppe Osteoporose e.V. Bad Bergzabern
❙❙ Ökumenische Aktion Essen auf Rädern                                 Tel. 06343 9516050
(für den Stadtbereich) Tel. 06343 2266 und 9512615
                                                                       ❙❙ Selbsthilfegruppe Parkinson SÜW / Landau
❙❙ Essen auf Rädern - Mobiler Sozialer Hilfsdienst                     Tel. 06349 990215
Tel. 06343 7811
                                                                       ❙❙ VdK Kreisverband Landau
❙❙ Bergzaberner Tafel St. Martin                                       Beratung und Hilfe, Tel. 06341 86790
Tel. 06343 610696
❙❙ Kleiderkammer „Klamotte“                                                 Öffnungszeiten
Königstraße 38
Ausgabe Dienstag und Donnerstag, jeweils 13.00 bis 16.00 Uhr           ❙❙ Freischwimmbäder Bad Bergzabern und Steinfeld
Kleiderspenden (gut erhaltene Damen-, Herren- und Kinderkleidung,      Bad Bergzabern (Tel. 06343 7120):
Schuhe), Taschen sowie Haushaltstextilien (Bettwäsche, Tischwä-        Montag - Freitag 08.00 - 20.00 Uhr,
sche, Handtücher etc.) werden mittwochs von 15.00 bis 18.00 Uhr        Samstag / Sonntag / Feiertag 09.00 - 20.00 Uhr
entgegen genommen.                                                     Steinfeld (Tel. 06340 1250):
Mehr Info unter https://sites.google.com/view/klamottebza/startseite   Montag - Sonntag und Feiertag 10.00 - 20.00 Uhr.
❙❙ Gemeindeschwester plus Annweiler und Bad Bergzabern                 Eine Stunde vor Betriebsschluss ist Kassenschluss.
Ute Wingerter, Tel. 06343 989899-34, mobil 0176 11929250               ❙❙ Südpfalz Therme Staatsbad Bad Bergzabern GmbH
❙❙ Pflegestützpunkt                                                    Kurtalstraße 27, Information Tel. 06343/9340-10, Reservierung med.
Beratung und Hilfen für pflegebedürftige, kranke und behinderte Men-   Heilanwendungen/Wellness Tel. 06343-9340-11
schen/Angehörige, Tel. 06343 6100851                                   www.suedpfalz-therme.de, email: info@suedpfalz-therme.de
                                                                       Therme und Sauna: So - Do, 09.00 - 22.00 Uhr; Fr und Sa, 09.00 -
❙❙ Ökumenische Sozialstation                                           23.00 Uhr (dienstags 09.00 - 22.00 Uhr Damensauna, außer an Feier-
Herzog-Wolfgang-Straße 5, Tel. 06343 989899-0                          tagen und in den Weihnachtsferien)
                                                                       Wellness: täglich 10.00 - 20.00 Uhr
❙❙ Ambulanter Hospiz- und Palliativ-Beratungsdienst,                   Med. Heilanwendungen: Di/Mi/Fr 09.00 - 17.30 Uhr, Mo/Do 09.00 - 20.00 Uhr.
   Landau/SÜW                                                          Totes-Meer-Salzgrotte: täglich 10.00 - 19.00 Uhr
Tel. 06341 942946                                                      Ruhetage: 24./25.12. und 01.01.
                                                                       Revisionsschließung vom 24.Juni – 2. Juli 2019
❙❙ Arbeiter-Samariter-Bund e.V. Bad Bergzabern
(Sozialstation, Essen auf Rädern, Hausnotruf), Tel. 06343 7811         ❙❙ Stadtmuseum
                                                                       Museum der Stadt Bad Bergzabern, Königstraße 45, im historischen
❙❙ Arbeiterwohlfahrt                                                   Renaissance-Gebäude „Zum Engel“.
Tel. 07275 5691
                                                                       ❙❙ Westwallmuseum Bad Bergzabern, Kurfürstenstraße 21
❙❙ DRK-Sozialzentrum Landau                                            Von Karfreitag bis 31. Oktober jeden 2. und 4. Sonntag sowie an allen
Rheinstraße 34, www.rotkreuzkurse.de, Tel. 06341 9291-0                Feiertagen, jeweils von 11.00 bis 17.00 Uhr.
                                                                       Winterpause vom 1. November bis Karfreitag des Folgejahres!
❙❙ Ökumenische Nachbarschaftshilfe                                     Führungen für Gruppen sind auch während der Winterpause ab 15
   Gleiszellen-Gleishorbach und Klingenmünster                         Personen möglich.
Tel. 06349 9630966                                                     Mehr Informationen unter www.otterbachabschnitt.de.
Tel. 06340 9258008 und 06340 8317                                      ❙❙ Bad Bergzaberner Zinnfigurenmuseum im Haus Wilms am
❙❙ Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer                            Marktplatz
Landau, Queichheimer, Hauptstr. 36, Tel. 06341/55323                   Werktags geöffnet von 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr,
                                                                       samstags von 09.00 - 13.00 Uhr.
❙❙ Telefonseelsorge                                                    Gruppen nach Vereinbarung unter Tel. 06343-939172
Hilfe in seelischer Not, Tel. 0800 1110111 und 1110222
                                                                       ❙❙ Pfalzklinikum Klingenmünster, Weinstraße 100
❙❙ Diakonisches Werk Bad Bergzabern                                    Dauerausstellung „NS-Psychiatrie in der Pfalz“, mittwochs 14.30 -
Sozial-, Lebens- und Schwangerenkonfliktberatung, Migrationsfach-      16.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Kontakt für Führungen: Andreas
dienst, Haus am Schloss, Herzog-Wolfgang-Straße 5, Bad Bergzabern      Dietz, Tel. 06349 900-1861 oder andreas.dietz@pfalzklinikum.de
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr, Di. und Do. 14.00 - 16.00 Uhr, Termine
nach Vereinbarung, Tel. 06343 7060070.                                 ❙❙ Büchereien in der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
                                                                       Stadtbücherei Bad Bergzabern, Königstraße 1, Tel. 61691
❙❙ Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie                        Mo. 15.00 - 18.00 Uhr, Mi. 15.00 - 18.00 Uhr, Fr. 09.00 - 12.00 Uhr
Ess-Störungen Kinder- und Jugendpsychiatrie,                           Kapsweyer                   Mi.          16.00 - 18.00 Uhr
Kontakt: KJP-Essstoerung@pfalzklinikum.de
Drogen-Info-Telefon Legale Drogen (Alkohol, Medikamente usw.)          Klingenmünster              Mi.          16.15 - 17.00 Uhr Vorlesen
Tel. 06349 900-2555                                                                                             17.00 – 18.30 Uhr Ausleihe
Drogen-Info-Telefon Illegale Drogen (Haschisch, Heroin usw.),          Oberotterbach               Fr.          15.30 - 17.30 Uhr
Tel. 06349 900-2525 Mo, Mi und Fr, 14.30 bis 16.00 Uhr                 Kath. öffentliche Bücherei
Gruppe für Angehörige von Menschen mit Borderline-Erkrankung
Treffen am 04.02., 06.05, 02.09. und 04.11.,18.00 bis 19.30 Uhr,       im Pfarrheim Steinfeld, Tel.: 06340 9186772
Tel. 06349 900-2120                                                    Montag                                      16.00 - 18.00 Uhr
Selbsthilfegruppe Ein- und Durchschlafstörungen jeden 1. Do
im Monat, ab 19.00 Uhr, Tel. 06349 900-2180
                                                                            Amtsblatt Südpfalz Kurier
❙❙ Berufsbegleitender Dienst (BBD)
Beratung bei gesundheitlichen Problemen im Arbeitsleben, Landau,       Die nächste Ausgabe erscheint am
Tel. 06341 9273-10 und -14                                             am Mittwoch, 29. Mai 2019.
❙❙ Deutsche Multiple-Sklerose-Gesellschaft                             Redaktionsschluss
Tel. 0173/665218 und 06345 7457                                        spätestens Montag, 24. Mai, 9:00 Uhr.
❙❙ Rheuma-Liga Bad Bergzabern                                          Redaktion: Hans-Peter Koob
Ansprechpartner zu Terminen und Therapien des Funktionstrainings in    Tel. 06343 701-119, E-Mail: h.koob@vgbza.de
der Südpfalz Therme, Frau Gertrud Mertz, Tel. 06343 1735
                                                                       (Für Geschäftsanzeigen wenden Sie sich bitte an
❙❙ Fachdienst für Hörgeschädigte
Frankenthal (Fax-Nr.), Tel 06233 345827                                Fritz Wünschel, Tel. 06343 939265, E-Mail: fritz.wuenschel@gmx.de)

❙❙ Kontaktstelle für psychisch kranke Menschen                         Wir wünschen Ihnen eine schöne Woche.
Kandel, Bismarckstr. 15, Tel. 07275 913063                             „Auf Wiederlesen“ - Ihr Südpfalz Kurier!
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            Herausgeber:             LINUS WITTICH Medien KG
            Druck:                   Druckhaus WITTICH KG                                                         Impressum
            Verlag:                  LINUS WITTICH Medien KG
            Anschrift:               54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT)
            Verantwortlich:                                               Redaktionelle
            amtlicher Teil:          Hermann Bohrer, Bürgermeister        Bearbeitung:          Hans-Peter Koob
                                     Verbandsgemeindeverwaltung                                 (Presseamt, VG Bad Bergzabern)
                                     Bad Bergzabern		                                           Tel. 06343 701119, h.koob@vgbza.de
                                     76887 Bad Bergzabern, Königstr. 61
            redaktioneller Teil:     Dietmar Kaupp, Verlagsleiter         Zustellung:           Kostenlose   Zustellung an alle Haus-
            Anzeigen:                Thomas Blees, Produktionsleiter                            halte, Einzelbezug  über den Verlag
                                                                          Reklam. Vertrieb: Tel. 06502 9147-335, -336, -713,
            Erscheinung:             wöchentlich                                                E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de
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            genpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel
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Europäisches Parlament Bezirkstag Pfalz Kreistag Südliche Weinstraße Verbandsgemeinderat Bad Bergzabern Ortsbeirat Blankenborn - Stadtrat bzw ...
Bad Bergzabern, den 22.05.2019                                       - 6 -                              Südpfalz Kurier - Ausgabe 21/2019

                                                                                            52. Stadtratssitzung
                      Amtlicher Teil                                     Einladung
                                                                         Am Donnerstag, 23. Mai 2019, um 19.00 Uhr findet im Konferenz-
                                                                         raum des Haus des Gastes in Bad Bergzabern eine Stadtratssit-
                 Verbandsgemeinde                                        zung statt.
                                                                         Tagesordnung:
                                                                         Öffentlich:
                           Einladung                                     1. Einwohnerfragestunde
                                                                         2. Friedhof
zu der Sitzung des Wahlausschusses für die Wahl zum                         Vorstellung der gärtnerisch betreuten Grabanlagen und
Verbandsgemeinderatder Verbandsgemeinde Bad Bergzabern                      Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise
Am Dienstag, 28. Mai 2019, um 16:00 Uhr findet im Sitzungssaal           3. Informationen des Stadtbürgermeisters und der Beigeordneten
des Schlosses (Zimmer 209), Königstraße 61 in Bad Bergzabern
die Wahlausschusssitzung statt.                                          4. Beschluss über einen Anbau an die Kindertagesstätte Regenbo-
(Bitte den Seiteneingang am Parkplatz benutzen!)                            gen und Beauftragung eines Planungsbüros
                                                                         5. Ausbau der Pestalozzistraße 2. Bauabschnitt und Maxburgring 1.
Tagesordnung:                                                               Bauabschnitt
Öffentlich:                                                                 - Straßenbauarbeiten
1. Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl und die Verteilung        6. Auftragsvergaben
    der Sitze für die Wahl zum Verbandsgemeinderat Bad Bergzabern
                                                                         7. Informationen und Anfragen
Hermann Bohrer, Bürgermeister und Wahlleiter                             Nichtöffentlich:
                                                                         1. Sanierungsmaßnahmen
       Bekanntmachung EU-Weinbaukartei                                   2. Grundstücksangelegenheiten
Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung                                   3. Pachtangelegenheiten
Die zusammengefasste Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung              4. Vertragsangelegenheiten
zur EU-Weinbaukartei 2019 ist spätestens bis zum 31. Mai 2019            5. Personalangelegenheiten
abzugeben.                                                               6. Informationen und Anfragen
Meldepflichtig sind alle Winzer, die
                                                                         Dr. Fred-Holger Ludwig, Stadtbürgermeister
-    mehr als 1 Ar Rebfläche bewirtschaften.
-    Flächen zur ausschließlichen Erzeugung von Edelreisern bzw. Flä-
     chen zu Versuchszwecken, deren Ertrag nicht in Verkehr gebracht                               Barbelroth
     werden darf,
bewirtschaften.
Allen Weinbautreibenden, von denen bereits Rebflächendaten in der                                   Einladung
EU-Weinbaukartei geführt werden, wird im April ein Auszug mit den
derzeitigen Daten der EU-Weinbaukartei zugestellt. Zu melden sind alle   zu der Sitzung des Wahlausschusses für die Wahl zum
Rodungen und Pflanzungen, die seit dem 1. Juni 2018 vorgenommen          Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Barbelroth
wurden sowie alle Korrekturen, Bewirtschafterwechsel und Änderun-        Am Dienstag, 28. Mai 2019, um 19:00 Uhr findet im Dorfgemein-
gen. Seit 1. Januar 2016 muss grundsätzlich ein Antrag auf Genehmi-      schaftshaus (Bahnhofstraße 8) in Barbelroth die Wahlausschuss-
gung einer Pflanzung gestellt werden und die Genehmigung muss vor        sitzung statt.
der Pflanzung vorliegen (Ausnahme: vereinfachtes Verfahren).              Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl des Ortsgemeinderates
Das ausgefüllte Formular ist bis zum 31. Mai 2019 bei der                Tagesordnung:
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61, Bür-          Öffentlich:
gerbüro, 76887 Bad Bergzabern oder direkt bei der Landwirtschafts-       1.   Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl und die Verteilung
kammer Rheinland-Pfalz abzugeben.                                             der Sitze für die Wahl zum Gemeinderat
Die EU-Weinbaukartei dient außerdem als Grundlage für die Gesamt-
hektarertragsregelung. Wegen den Rechtsfolgen bitten wir Sie, auf        Werner Dietrich, Ortsbürgermeister und Wahlleiter
richtiges und vollständiges Ausfüllen der Meldungen sowie deren frist-
gerechte Abgabe zu achten. Weitere Informationen erhalten Sie auf
der Website der Landwirtschaftskammer unter www.lwk-rlp.de.                                      Birkenhördt
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Dienststelle der
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
                                                                                                    Einladung
55543 Bad Kreuznach                                                      zu den gleichzeitig stattfindenden Sitzungen der
                                                                         Wahlausschüsse für die Wahl zum Gemeinderat und für die Wahl
                                                                         des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Birkenhördt
                    Bad Bergzabern                                       Am Mittwoch, 29. Mai 2019, um 19:00 Uhr finden im Dorfgemeinschaftshaus
                                                                         (Hauptstraße 41) in Birkenhördt die beiden Wahlausschusssitzungen statt.
                                                                          Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl des Ortsgemeinderates
                           Einladung                                     Tagesordnung:
zu den gleichzeitig stattfindenden Sitzungen der Wahlausschüsse          Öffentlich:
für die Wahl zum Stadtrat und für die Wahl des Stadtbürgermeisters       1.   Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl und die Verteilung
/ der Stadtbürgermeisterin der Stadt Bad Bergzabern                           der Sitze für die Wahl zum Gemeinderat
Am Mittwoch, 29. Mai 2019, um 18:00 Uhr finden im Sitzungssaal            Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl des Ortsbürgermeisters
des Schlosses (Zimmer 209), Königstraße 61 in Bad Bergzabern             Tagesordnung:
die beiden Wahlausschusssitzungen statt.                                 Öffentlich:
(Bitte den Seiteneingang am Parkplatz benutzen!)
                                                                         1.    Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl
      Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl des Stadtrates
Tagesordnung:                                                            Matthias Ackermann, Ortsbürgermeister und Wahlleiter für die Wahl
Öffentlich:                                                              zum Ortsgemeinderat
1.  Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl und die Verteilung       Heidi Braun, Erste Beigeordnete und
    der Sitze für die Wahl zum Stadtrat Bad Bergzabern                   Wahlleiterin für die Wahl des Ortsbürgermeisters
2. Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl und die Verteilung
    der Sitze für die Wahl zum Ortsbeirat Blankenborn
            Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl des
                                                                                                  Böllenborn
          Stadtbürgermeisters / der Stadtbürgermeisterin
Tagesordnung:
Öffentlich:
                                                                                                    Einladung
1.   Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl                         zu den gleichzeitig stattfindenden Sitzungen der
                                                                         Wahlausschüsse für die Wahl zum Gemeinderat und für die Wahl
Dr. Fred-Holger Ludwig, Stadtbürgermeister und Wahlleiter                des Ortsbürgermeisterin der Ortsgemeinde Böllenborn
Europäisches Parlament Bezirkstag Pfalz Kreistag Südliche Weinstraße Verbandsgemeinderat Bad Bergzabern Ortsbeirat Blankenborn - Stadtrat bzw ...
Bad Bergzabern, den 22.05.2019                                           - 7 -                            Südpfalz Kurier - Ausgabe 21/2019
Am Donnerstag, 06. Juni 2019, um 19:30 Uhr finden im Dorfge-
meinschaftshaus (Friedhofstraße 13) in Böllenborn die beiden                                      Hergersweiler
Wahlausschusssitzungen statt.
 Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl des Ortsgemeinderates
Tagesordnung:
Öffentlich:                                                                                            Einladung
1.  Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl und die Verteilung           zu der Sitzung des Wahlausschusses für die Wahl zum
    der Sitze für die Wahl zum Gemeinderat                                   Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Hergersweiler
Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl der Ortsbürgermeisterin                 Am Mittwoch, 29. Mai 2019, um 20:15 Uhr findet im Bürgerhaus
Tagesordnung:                                                                (Hauptstraße 44) in Hergersweiler die Wahlausschusssitzung statt.
Öffentlich:                                                                   Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl des Ortsgemeinderates
1.   Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl                             Tagesordnung:
                                                                             Öffentlich:
Dirk Paulsen, Ortsbürgermeister und Wahlleiter
                                                                             1.   Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl und die Verteilung
                                                                                  der Sitze für die Wahl zum Gemeinderat
                           Dierbach                                          Bernd Hentschel, Ortsbürgermeister und Wahlleiter

                           Einladung                                                         Kapellen-Drusweiler
zu der Sitzung des Wahlausschusses für die Wahl zum
Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Dierbach
Am Dienstag, 28. Mai 2019, um 19:45 Uhr findet im Ratssaal in der Dier-                                Einladung
bachhalle (Jahnstraße 35) in Dierbach die Wahlausschusssitzung statt.
 Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl des Ortsgemeinderates                  zu den gleichzeitig stattfindenden Sitzungen der
Tagesordnung:                                                                Wahlausschüsse für die Wahl zum Gemeinderat und für die Wahl
Öffentlich:                                                                  des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Kapellen-Drusweiler
                                                                             Am Mittwoch, 29. Mai 2019, um 20:00 Uhr finden im Gemeindehaus
1.   Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl und die Verteilung
     der Sitze für die Wahl zum Gemeindetra                                  (Obere Hauptstraße 5) in Kapellen-Drusweiler die beiden Wahl-
                                                                             ausschusssitzungen statt.
Manfred Huckle, Ortsbürgermeister und Wahlleiter                              Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl des Ortsgemeinderates
                                                                             Tagesordnung:
                        Dörrenbach                                           Öffentlich:
                                                                             1.   Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl und die Verteilung
                                                                                  der Sitze für die Wahl zum Gemeinderat
                           Einladung                                          Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl des Ortsbürgermeisters
zu den gleichzeitig stattfindenden Sitzungen der                             Tagesordnung:
Wahlausschüsse für die Wahl zum Ortsgemeinderat und für die                  Öffentlich:
Wahl des Ortsbürgermeisters / der Ortsbürgermeisterin der                    1.   Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl
Ortsgemeinde Dörrenbach
Am Dienstag, 28. Mai 2019, um 20:15 Uhr finden im Rathaus                    Karl Hoffmann, Ortsbürgermeister und Wahlleiter
(Hauptstraße 87) in Dörrenbach die beiden Wahlausschusssitzun-
gen statt.
 Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl des Ortsgemeinderates                                          Kapsweyer
Tagesordnung:
Öffentlich:
1.   Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl und die Verteilung                                    Einladung
     der Sitze für die Wahl zum Gemeinderat                                  zu den gleichzeitig stattfindenden Sitzungen der
 Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl des Ortsbürgermeisters                 Wahlausschüsse für die Wahl zum Gemeinderat und für die Wahl
                       / der Ortsbürgermeisterin                             des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Kapsweyer
Tagesordnung:                                                                Am Mittwoch, 29. Mai 2019, um 20:30 Uhr finden im Bürgerhaus
Öffentlich:
                                                                             (Raiffeisenstraße 1) in Kapsweyer die beiden Wahlausschusssit-
1.   Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl                             zungen statt.
Reinhard Pelz, Ortsbürgermeister und                                          Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl des Ortsgemeinderates
Wahlleiter für die Wahl zum Ortsgemeinderat                                  Tagesordnung:
Volker Fauth, Erster Beigeordneter und                                       Öffentlich:
Wahlleiter für die Wahl des Ortsbürgermeisters/der Ortsbürgermeisterin       1.   Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl und die Verteilung
                                                                                  der Sitze für die Wahl zum Gemeinderat
            Gleiszellen-Gleishorbach                                          Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl des Ortsbürgermeisters
                                                                             Tagesordnung:
                                                                             Öffentlich:
                           Einladung                                         1.   Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl
zu den gleichzeitig stattfindenden Sitzungen der                             Felix Schönung, Ortsbürgermeister und
Wahlausschüsse für die Wahl zum Gemeinderat und für die                      Wahlleiter für die Wahl zum Ortsgemeinderat
Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Gleiszellen-                    Klaus Krämer, Erster Beigeordneter und
Gleishorbach                                                                 Wahlleiter für die Wahl des Ortsbürgermeisters
Am Montag, 27. Mai 2019, um 20:00 Uhr finden im Gemeindehaus
(Schulstraße 10) in Gleiszellen-Gleishorbach die beiden Wahlaus-
schusssitzungen statt.                                                                           Klingenmünster
 Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl des Ortsgemeinderates
Tagesordnung:
Öffentlich:
                                                                                                       Einladung
1.   Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl und die Verteilung
     der Sitze für die Wahl zum Gemeinderat                                  zu den gleichzeitig stattfindenden Sitzungen der
 Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl des Ortsbürgermeisters                 Wahlausschüsse für die Wahl zum Ortsgemeinderat und für die
Tagesordnung:                                                                Wahl des Ortsbürgermeisters / der Ortsbürgermeisterin der
Öffentlich:                                                                  Ortsgemeinde Klingenmünster
                                                                             Am Dienstag, 28. Mai 2019, um 19:30 Uhr finden im Rathaus (Stein-
1.   Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl
                                                                             straße 2) in Klingenmünster die beiden Wahlausschusssitzungen
Karl-Heinz Wegmann, Ortsbürgermeister und Wahlleiter                         statt.
Europäisches Parlament Bezirkstag Pfalz Kreistag Südliche Weinstraße Verbandsgemeinderat Bad Bergzabern Ortsbeirat Blankenborn - Stadtrat bzw ...
Bad Bergzabern, den 22.05.2019                                    - 8 -                             Südpfalz Kurier - Ausgabe 21/2019
 Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl des Ortsgemeinderates           § 5 Verhalten auf dem Friedhof                                    4
Zagesordnung:                                                         § 6 Ausführen gewerblicher Arbeiten                               5
Öffentlich:                                                           3. Allgemeine Bestattungsvorschriften                             5
1.   Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl und die Verteilung   § 7 Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit                  5
     der Sitze für die Wahl zum Gemeinderat                           § 8 Särge und Urnen                                               6
                                                                      § 9 Grabherstellung                                               6
 Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl des Ortsbürgermeisters
                       / der Ortsbürgermeisterin                      § 10 Ruhezeit                                                     6
Tagesordnung:                                                         § 11 Umbettungen                                                  6
Öffentlich:                                                           4. Grabstätten 7
                                                                      § 12 Allgemeines, Arten der Grabstätten                           7
1.   Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl                      § 13 Reihengrabstätten                                            7
Erwin Grimm, Ortsbürgermeister und Wahlleiter                         § 14 Wahlgrabstätten                                              8
                                                                      § 15 Urnengrabstätten                                             9
                                                                      § 16 Ehrengrabstätten                                             9
                    Niederhorbach                                     5. Gestaltung der Grabstätten und Grabmale                        9
                                                                      § 17 Allgemeine Gestaltungsvorschriften                           9
                                                                      § 18 Errichten und Ändern von Grabmalen                           9
                                                                      § 19 Standsicherheit der Grabmale                                10
                          Einladung                                   § 20 Verkehrssicherungspflicht für Grabmale                      10
zu den gleichzeitig stattfindenden Sitzungen der                      § 21 Entfernen von Grabmalen                                     10
Wahlausschüsse für die Wahl zum Gemeinderat und für die Wahl          6. Herrichten und Pflege der Grabstätten 11
des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Niederhorbach                 § 22 Herrichten und Instandhalten der Grabstätten                11
Am Mittwoch, 29. Mai 2019, um 19:30 Uhr finden in der Bürger-         § 23 Bepflanzung der Grabstätten                                 11
stube (Hauptstraße 38) in Niederhorbach die beiden Wahlaus-           § 24 Vernachlässigte Grabstätten                                 11
schusssitzungen statt.                                                7. Schlussvorschriften 12
 Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl des Ortsgemeinderates           § 25 Alte Rechte                                                 12
Tagesordnung:                                                         § 26 Haftung                                                     12
Öffentlich:                                                           § 27 Ordnungswidrigkeiten                                        12
1.   Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl und die Verteilung   § 29 Gebühren                                                    13
     der Sitze für die Wahl zum Gemeinderat                           § 30 Ausnahme                                                    13
                                                                      § 31 Inkrafttreten                                               13
 Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl des Ortsbürgermeisters
                                                                      1. Allgemeine Vorschriften
Tagesordnung:
                                                                      § 1 Geltungsbereich
Öffentlich:
                                                                      Diese Satzung gilt für den im Gebiet der Gemeinde Niederotterbach
1.   Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl                      gelegenen Friedhof, der in der Trägerschaft der Gemeinde stehen.
Ralf Lorenz, Ortsbürgermeister und                                    § 2 Friedhofszweck/Bestattungsanspruch
Wahlleiter für die Wahl zum Ortsgemeinderat                           (1) Die Friedhöfe im Sinne des § 1 der Satzung dienen der Bestattung
Rainer Keller, Erster Beigeordneter und                               von
Wahlleiter für die Wahl des Ortsbürgermeistersa                       a)   Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes Einwohner der Gemeinde
                                                                           sowie Einwohner des OT Kleinsteinfeld der Ortsgemeinde Stein-
                                                                           feld waren,
                   Niederotterbach                                    b) Personen, die ein besonderes Recht auf Bestattung in einer
                                                                           bestimmten Grabstätte haben,
                                                                      c) Tot- oder Fehlgeburten nach § 8 Abs.2 Satz 2 und 3 und Abs.3
                          Einladung                                        BestG; soweit diese in der Gemeinde geboren wurden bzw. wenn
zu den gleichzeitig stattfindenden Sitzungen der                           ein Elternteil Einwohner der Gemeinde ist oder
Wahlausschüsse für die Wahl zum Gemeinderat und für die Wahl          d) Personen, die ohne Einwohner zu sein, nach § 2 Abs. 2 Sätze 2
des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Niederotterbach                    und 3 BestG zu bestatten sind.
Am Mittwoch, 29. Mai 2019, um 19:00 Uhr finden im Gemeindehaus        (2) Auf einem Friedhof soll ferner bestattet werden, wer früher in der
(Hauptstraße 1) in Niederotterbach die beiden Wahlausschusssit-       Gemeinde gewohnt hat und seine Wohnung hier nur wegen der Auf-
zungen statt.                                                         nahme in eine auswärtige Altenpflege- oder ähnliche Einrichtung oder
 Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl des Ortsgemeinderates           wegen Verlegung des Wohnsitzes zu auswärts wohnenden Angehöri-
Tagesordnung:                                                         gen zur Vermeidung der Aufnahme in einer der genannten Einrichtun-
Öffentlich:                                                           gen aufgegeben hat.
                                                                      (3) Die Bestattung anderer Personen kann auf Antrag von dem Fried-
1.   Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl und die Verteilung   hofsträger zugelassen wer-den.
     der Sitze für die Wahl zum Gem
                                                                      § 3 Schließung und Aufhebung
einderat                                                              (1) Der Friedhof oder Teile des Friedhofs können ganz oder teilweise
 Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl des Ortsbürgermeisters          für weitere Bestattungen o-der Beisetzungen gesperrt (Schließung) oder
Tagesordnung:                                                         anderen Zwecken gewidmet werden (Aufhebung) - vgl. § 7 BestG -.
Öffentlich:                                                           (2) Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen
1.   Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl                      und Beisetzungen ausge-schlossen. Soweit durch die Schließung
                                                                      das Recht auf weitere Bestattungen oder Beisetzungen in Wahl- oder
Rudi Schwöbel, Ortsbürgermeister und                                  Urnenwahlgrabstätten (Sondergräber) erlischt, wird dem Nutzungs-
Wahlleiter für die Wahl zum Ortsgemeinderat                           berechtigten für die restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren
Andreas Völckel, Erster Beigeordneter und
                                                                      Bestattungs- oder Beisetzungsfalles auf Antrag eine andere Wahl-
Wahlleiter für die Wahl des Ortsbürgermeisters
                                                                      bzw. Urnengrabstätte in der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Soweit
                                                                      die Nut-zungszeit noch nicht abgelaufen ist, kann er in diesen Fällen
       Friedhofssatzung der Ortsgemeinde                              die Umbettung dahin verlangen.
         Niederotterbach vom 30.04.2019                               (3) Durch die Aufhebung geht die Eigenschaft des Friedhofes als
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Niederotterbach hat auf Grund        Ruhestätte der Toten verloren. Die in Reihen- oder Urnenreihengrab-
des § 24 der Gemeindeord-nung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie        stätten Bestatteten werden, falls die Ruhezeit noch nicht ab-gelaufen
der §§ 2, Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestat-tungsge-    ist, in die Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten, falls die Nutzungszeit
setzes (BestG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt-     noch nicht abgelaufen ist, auf Kosten der Gemeinde in andere Grab-
gemacht wird:                                                         stätten umgebettet.
Inhaltsübersicht:                                                     (4) Schließung oder Aufhebung werden öffentlich bekanntgemacht.
Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Niederotterbach vom 30.04.2019      Der Nutzungsberechtigte einer Wahl- oder Urnenwahlgrabstätte erhält
1                                                                    außerdem eine schriftliche Benachrichtigung, wenn sein Aufenthalt
1. Allgemeine Vorschriften                                      3    bekannt oder über das Einwohnermeldeamt zu ermitteln ist.
§ 1 Geltungsbereich                                             3    (5) Umbettungstermine werden spätestens einen Monat vorher
§ 2 Friedhofszweck/Bestattungsanspruch                          3    öffentlich bekanntgemacht. Gleich-zeitig werden sie bei Wahl- oder
§ 3 Schließung und Aufhebung                                    3    Urnenwahlgrabstätten den Nutzungsberechtigten, bei Reihen- oder
2. Ordnungsvorschriften                                         4    Urnenreihengrabstätten - soweit möglich - einem Angehörigen des
§ 4 Öffnungszeiten                                              4    Verstorbenen mitgeteilt.
Europäisches Parlament Bezirkstag Pfalz Kreistag Südliche Weinstraße Verbandsgemeinderat Bad Bergzabern Ortsbeirat Blankenborn - Stadtrat bzw ...
Bad Bergzabern, den 22.05.2019                                       - 9 -                              Südpfalz Kurier - Ausgabe 21/2019
(6) Ersatzgrabstätten werden von der Gemeinde auf ihre Kos-              (3) Der Friedhofsträger/alt.: Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der
ten entsprechend den Grabstätten auf dem aufgehobenen bzw.               Bestattung im Benehmen mit den Angehörigen und der zuständigen
geschlossenen Friedhof oder dem Friedhofsteil hergerichtet. Die          Religionsgemeinschaft fest.
Ersatzwahlgrabstätten werden Gegenstand des Nutzungsrechts.              (4) Aschen müssen spätestens zwei Monate nach der Einäscherung
2. Ordnungsvorschriften                                                  beigesetzt werden, andern-falls werden sie auf Kosten des Bestat-
§ 4 Öffnungszeiten                                                       tungspflichtigen (Verantwortlichen gem. § 9 BestG) in einer Urnenrei-
(1) Die Öffnungszeiten werden an den Eingängen durch Aushang             hengrabstätte beigesetzt.
bekanntgegeben. Zu anderen Zeiten darf der Friedhof nur mit Erlaub-      (5) In jedem Sarg darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist jedoch
nis des Friedhofsträgers betreten werden.                                gestattet, eine Mutter mit ih-rem nicht über 1 Jahr alten Kind in einem
(2) Der Friedhofsträger kann aus besonderem Anlass das Betreten          Sarg zu bestatten. Mit Zustimmung des Friedhofsträgers können auch
eines Friedhofes oder einzelner Friedhofsteile vorübergehend unter-      Geschwister im Alter bis zu 5 Jahren in einem Sarg bestattet werden.
sagen.                                                                   § 8 Särge und Urnen
(3) Das Betreten des Friedhofes nach Eintreten der Dunkelheit sowie      (1) Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass jedes
bei witterungsbedingten Gegebenheiten erfolgt auf eigene Gefahr.         Durchsickern von Feuchtig-keit ausgeschlossen ist. Särge und Über-
§ 5 Verhalten auf dem Friedhof                                           urnen, die in der Erde beigesetzt werden, dürfen nicht aus schwer
(1) Die Besucher haben sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes         verrottbarem Material sein, soweit nichts Anderes ausdrücklich vorge-
entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals        schrieben ist. Eine Bestattung im Leichentuch kann im Einzelfall aus
sind zu befolgen.                                                        religiösen Gründen von der Genehmigungsbehörde gestattet werden,
(2) Kinder unter 12 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung         wenn nachgewiesen ist, dass keine gesundheitlichen oder hygieni-
Erwachsener betreten.                                                    schen Bedenken bestehen. Die Überführung zum Bestattungsplatz
(3) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet,                   hat in einem Sarg zu erfolgen. § 13 BestG bleibt unberührt.
                                                                         (2) Die Särge sollen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittel-
a)   die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren; Kinderwagen und
     Rollstühle, Behindertenfahrräder oder ähnliche Hilfsmittel sowie    maß 0,65 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforder-
     Handwagen zur Beförderung von Material zur Grabherrichtung,         lich, ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung bei der Anmeldung
     leichte Fahrzeuge von zugelassenen Gewerbetreibenden und            der Bestattung einzuholen. Die Särge für Kindergräber dürfen höchs-
     Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung/des Friedhofsträgers sind         tens 1,20 m lang, 0,45 m hoch und im Mittelmaß 0,50 m breit sein.
     ausgenommen,                                                        (3) Für die Bestattung in vorhandenen Grüften sind nur Metallsärge
                                                                         oder Holzsärge mit Metallein-satz zugelassen, die luftdicht verschlos-
b) Waren und Leistungen aller Art, sowie gewerbliche Dienste anzu-
                                                                         sen sind.
     bieten und hierfür zu werben,
                                                                         § 9 Grabherstellung
c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung, Bei-        (1) Die Gräber werden von dem Friedhofspersonal bzw. den Beauf-
     setzung oder Gedenkfeier störende Arbeiten auszuführen,             tragten der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder verfüllt.
d) Druckschriften zu verteilen,                                          (2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne
e) den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten         Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur
     zu verunreinigen oder zu beschädigen, Abraum außerhalb der          Oberkante der Urne mindestens 0,50 m. Bei Tiefgräbern (§ 14 Abs. 3)
     dafür bestimmten Stellen abzuladen,                                 beträgt die Tiefe bis zur Grabsohle 2,30 m.
g) Tiere - ausgenommen Blindenhunde - mitzubringen,                      (3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch min-
h) zu spielen, zu lärmen und Musikwiedergabegeräte zu betreiben.         destens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein.
     Der Friedhofsträger kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit         (4) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vorher auf seine Kos-
     dem Zweck des Friedhofes und der Ordnung auf ihm vereinbar          ten entfernen zu lassen. Sofern beim Ausheben der Gräber Grabmale,
     sind.                                                               Fundamente oder Grabzubehör durch die Friedhofsverwaltung ent-
i) Gewerbsmäßig oder andere als eigene Grabstätten zu fotografie-        fernt werden müssen, sind die dadurch entstehenden Kosten durch
     ren oder zu filmen, es sei denn,                                    den Nutzungsberechtigten der Friedhofsverwaltung zu erstatten.
                                                                         § 10 Ruhezeit
     aa) ein entsprechender Auftrag eines Nutzungsberechtigten liegt     Die Ruhezeit für Leichen und Aschen beträgt 40 Jahre.
     vor oder
                                                                         § 11 Umbettungen
     bb) der Friedhofsträger hat zugestimmt. Für das Verwaltungsver-     (1) Die Ruhe der Toten darf nicht gestört werden.
     fahren gilt § 6 Abs. 1 Satz 2 und 3 entsprechend.                   (2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet der
(4) Feiern und andere nicht mit einer Bestattung/Beisetzung zusam-       sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung des
menhängende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung des Fried-           Friedhofsträgers. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichti-
hofsträgers; sie sind spätestens vier Tage vorher anzumelden.            gen Grundes erteilt werden; bei Umbettungen innerhalb der Gemeinde
§ 6 *) Ausführen gewerblicher Arbeiten                                   in den ersten 25 Jahren der Ruhezeit nur bei Vorliegen eines dringen-
(1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige mit der Gestaltung       den öffentlichen Interesses. Umbettungen aus einer Reihengrabstätte/
und Instandhaltung von Grabstätten befasste Gewerbetreibende             Urnenreihengrabstätte in eine andere Reihengrabstät-te/Urnenreihen-
bedürfen für Tätigkeiten auf dem Friedhof, vorbehaltlich anderweitiger   grabstätte sind innerhalb der Gemeinde nicht zulässig. § 3 Abs. 2 und
gesetzlicher Regelungen, der vorherigen Zulassung durch die Fried-       3 bleiben unberührt.
hofsverwaltung, die gleichzeitig den Umfang der Tätigkeiten festlegt.    (3) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- oder Aschen-
Auf das Verwaltungsverfahren finden die Bestimmungen über die            reste können mit vorheriger Zustimmung des Friedhofsträgers in
Genehmigungsfiktion nach § 42a des Verwaltungsverfahrensgesetzes         belegte Grabstätten ausgebettet werden.
(VwVfG) mit der Maßgabe Anwendung, dass die Frist nach § 42a Abs.        (4) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag; antragsberechtigt sind bei
2 Satz 1 VwVfG vier Wochen beträgt. Das Verfahren kann über einen        Umbettungen aus Reihen-grabstätten/Urnenreihengrabstätten die
einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des § 1 Abs. 1 des Landes-        Verantwortlichen nach § 9 Abs. 1 BestG, bei Umbettungen aus Wahl-
gesetzes über die einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsange-      grabstätten/Urnenwahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte.
legenheiten vom 27.10.2009, GVBl. S. 355, in der jeweils geltenden       Die Gemeinde ist bei dringendem öffentlichem Interesse berechtigt,
Fassung abgewickelt werden.                                              Umbettungen vorzunehmen.
(2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die in fachlicher,    (5) Umbettungen werden vom Friedhofsträger durchgeführt. Er kann
betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind.                sich dabei auch eines gewerblichen Unternehmers bedienen. Er
(3) Zugelassene Gewerbetreibende erhalten eine Berechtigungskarte.       bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung.
Diese ist dem Friedhofspersonal vom Gewerbetreibenden oder seinen        (6) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an
Mitarbeitern auf Verlangen vorzuzeigen.                                  benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung ent-
(4) Die Zulassung kann entzogen werden, wenn die Voraussetzungen         stehen, hat der Antragsteller zu tragen.
des Absatzes 2 nicht mehr vorliegen und die Gewerbetreibenden trotz      (7) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine
zweimaliger schriftlicher Mahnung gegen die Bestim-mungen der            Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt.
Friedhofssatzung verstoßen.                                              (8) Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwe-
* Für das Verfahren zur grenzüberschreitenden vorübergehenden und        cken nur auf behördliche oder richterliche Anordnung hin ausgegraben
gelegentlichen Erbringung von Dienstleistungen wird insbesondere         werden.
auf die EU/EWR-Handwerk-Verordnung vom 18. März 2016 (BGBl. I            4. Grabstätten
S.509) und auf die §§ 4 ff. der Gewerbeordnung verwiesen.                § 12 Allgemeines, Arten der Grabstätten
3. Allgemeine Bestattungsvorschriften                                    (1) Die Grabstätten werden unterschieden in
§ 7 Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit                         a) Reihengrabstätten für Erd- und für Urnenbestattungen,
(1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der     b) Wahlgrabstätten für Erd- und für Urnenbestattungen
Friedhofsverwaltung anzumelden.                                          c) Ehrengrabstätten.
(2) Wird eine Bestattung oder Beisetzung in einer vorher erworbenen      (2) Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers. An
Wahlgrabstätte/Urnenwahlgrabstätte beantragt, ist auch das Nut-          ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. Es
zungsrecht nachzuweisen.                                                 besteht kein Anspruch auf Verleihung des Nutzungsrechts an einer
Europäisches Parlament Bezirkstag Pfalz Kreistag Südliche Weinstraße Verbandsgemeinderat Bad Bergzabern Ortsbeirat Blankenborn - Stadtrat bzw ...
Bad Bergzabern, den 22.05.2019                                       - 10 -                              Südpfalz Kurier - Ausgabe 21/2019
der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der       (4) Urnenwahlgrabstätten sind Aschenstätten, für die auf Antrag ein
Umgebung.                                                                 Nutzungsrecht für die Dauer von 40 Jahren (Nutzungszeit) verliehen
(3) Soweit sich aus der Satzung nicht etwas anderes ergibt, gelten die    wird. In einer Urnenwahlgrabstätte dürfen max. vier Urnen beigesetzt
Vorschriften für Reihen- und Wahlgrabstätten entsprechend auch für        werden.
Urnengrabstätten.                                                         § 16 Ehrengrabstätten
§ 13 Reihengrabstätten                                                    Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrab-
(1) Reihengrabstätten sind Grabstätten (Einzelgräber) für Erdbestat-      stätten obliegt ausschließlich dem Friedhofsträger.
tungen oder Urnenbestattungen, die der Reihe nach belegt und im           5. Gestaltung der Grabstätten und Grabmale
Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden schriftlich      § 17 Allgemeine Gestaltungsvorschriften
zugeteilt werden. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an der Rei-         Jede Grabstätte ist so zu gestalten und an die Umgebung anzupas-
hengrabstätte ist nicht möglich.                                          sen, dass die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in
(2) Es werden eingerichtet:                                               seiner Gesamtanlage gewahrt wird.
a)   Einzelgrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebens-      Die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen auf Grabfeldern ohne
     jahr (Kindergrabstätten)                                             besondere Gestaltungsvorschriften unterliegen in ihrer Gestaltung
b) Einzelgrabfelder für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr          und Bearbeitung keinen besonderen Anforderungen. Die übrigen
                                                                          Regelungen gelten jedoch uneingeschränkt.
(3) In jeder Reihengrabstätte darf - außer in den Fällen des § 7 Abs.
                                                                          § 18 Errichten und Ändern von Grabmalen
5 - nur eine Leiche/Urne bestattet werden.
                                                                          (1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen sind der
(4) Das Abräumen von Einzelgrabfeldern oder Teilen von ihnen nach
                                                                          Friedhofsverwaltung anzuzeigen mit der Erklärung, dass das Vorha-
Ablauf der Ruhezeiten wird 3 Monate vorher veröffentlicht.
                                                                          ben der gültigen Friedhofssatzung entspricht.
§ 14 Wahlgrabstätten
                                                                          (2) Der Anzeige sind beizufügen der Grabmalentwurf mit Grundriss
(1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen oder Urnen-
                                                                          und Seitenansicht im Maßstab 1:10 unter Angabe des Materials und
bestattungen, an denen auf Antrag nach Zahlung der festgesetzten
                                                                          seiner Bearbeitung.
Gebühr ein Nutzungsrecht für die Dauer von 40 Jahren (Nutzungszeit)
                                                                          (3) Mit dem Vorhaben darf einen Monat nach Vorlage der vollständigen
verliehen und deren Lage im Benehmen mit dem Nutzungsberechtig-
                                                                          Anzeige begonnen werden, wenn seitens der Friedhofsverwaltung in
ten bestimmt wird.
                                                                          dieser Zeit keine Bedenken wegen eines Verstoßes gegen die Fried-
(2) Es wird eine Urkunde, die Beginn und Ende des Nutzungsrechts
                                                                          hofssatzung geltend gemacht werden. Vor Ablauf des Monats darf
enthält, ausgestellt. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur
                                                                          begonnen werden, wenn die Friedhofsverwaltung schriftlich die Über-
Anlage und Pflege des Grabes.
                                                                          einstimmung mit der geltenden Friedhofssatzung bestätigt.
(3) Wahlgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten, als
                                                                          (4) Das Vorhaben ist erneut anzuzeigen, wenn das Grabmal oder die
Einfach- oder Tiefgräber oder in Form des § 15 vergeben.
(4) Während der Nutzungszeit darf eine weitere Bestattung nur statt-      sonstige bauliche Anlage nicht binnen eines Jahres nach Einreichen
finden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschreitet oder       der Anzeige errichtet bzw. geändert worden ist.
das Nutzungsrecht für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit verlängert     § 19 Standsicherheit der Grabmale
worden ist.                                                               Die Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemeinen
(5) Das Nutzungsrecht kann in diesen Grabstätten mehrmals für die         anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und so zu
gesamte Wahlgrabstätte wiederverliehen werden jedoch max. für die         befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen
entsprechende Ruhezeit. Die Wiederverleihung erfolgt auf Antrag nach      benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Satz
den in diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen über den Inhalt des        1 gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend.1
Nutzungsrechts und die zu zahlenden Gebühren.                             1 Allgemein anerkannte Regeln des Handwerks sind z.B. die TA-Grab-
(6) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der Nutzungs-        mal oder die Richtlinie des Bundesinnungsverbandes des Deutschen
berechtigte für den Fall seines Ablebens aus dem in Satz 2 genannten      Steinmetz-, Stein und Holzbildhauerhandwerks für das Fundamentie-
Personenkreis einen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und             ren und Versetzen von Grabdenkmälern in der jeweils geltenden Fas-
ihm das Nutzungsrecht durch einen Vertrag übertragen. Wird bis zu         sung.
seinem Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht das Nut-          § 20 Verkehrssicherungspflicht für Grabmale
zungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des           (1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd
verstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über:              in verkehrssicherem Zustand zu halten. Sie sind zu überprüfen oder
                                                                          überprüfen zu lassen, und zwar in der Regel jährlich einmal im Früh-
a)   auf den überlebenden Ehegatten,                                      jahr nach der Frostperiode. Verantwortlich dafür ist bei Reihengrab-
b)   auf die Kinder,                                                      stätten, wer den Antrag auf Zuteilung der Grabstätte (§ 13) gestellt hat;
c)   auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder   bei Wahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte.
     Mütter,                                                              (2) Scheint die Standsicherheit eines Grabmals, einer sonstigen
d) auf die Eltern,                                                        baulichen Anlage oder von Teilen davon gefährdet, ist der für die
e) auf die Geschwister,                                                   Unterhaltung Verantwortliche (Abs. 1) verpflichtet, unverzüglich die
f) auf sonstige Erben.                                                    erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
                                                                          (3) Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten
Innerhalb der einzelnen Gruppen wird unter Ausschluss der übrigen
                                                                          des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z.B. Umlegen von
Angehörigen der Gruppe die nach Jahren älteste Person nutzungs-
                                                                          Grabmalen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schrift-
berechtigt.
                                                                          licher Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb einer
(7) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann mit Zustimmung des
                                                                          festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist die Friedhofsver-
Friedhofsträgers das Nutzungsrecht auf eine andere Person mit deren
                                                                          waltung dazu auf Kosten des Verantwortlichen berechtigt. Sie kann
Zustimmung übertragen. Der Rechtsnachfolger hat bei der Friedhofs-
                                                                          das Grabmal oder Teile davon entfernen. Die Gemeinde ist verpflich-
verwaltung das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf sich
                                                                          tet, diese Gegenstände drei Monate aufzubewahren. § 23 Abs. 2 Satz
umschreiben zu lassen.
                                                                          4 gilt entsprechend. Ist der Verant-wortliche nicht bekannt oder über
(8) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen dieser Satzung
                                                                          das Einwohnermeldeamt nicht zu ermitteln, genügen als Aufforderung
und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrab-
                                                                          eine öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweisschild auf der Grab-
stätte bestattet zu werden, bei Eintritt eines Bestattungsfalles über
                                                                          stätte, das für die Dauer von einem Monat aufgestellt wird.
andere Bestattungen und über die Art der Gestaltung und der Pflege
                                                                          § 21 Entfernen von Grabmalen
der Grabstätte zu entscheiden.
                                                                          (1) Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale
(9) Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, an
                                                                          nur mit vorheriger Zustimmung des Friedhofsträgers entfernt werden.
teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit zurück-
gegeben werden. Eine Rückgabe ist nur für die gesamte Grabstätte          (2) Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihengrabstätten, nach Ablauf der
möglich.                                                                  Nutzungszeit bei Wahlgrab-stätten oder nach der Entziehung von
(10) Bei Rückgabe von Wahlgrabstätten wird an den Nutzungsberech-         Grabstätten und Nutzungsrechten werden die Grabmale und sons-
tigten die für die Wahlgrabstätte gezahlte Gebühr unter Berücksichti-     tigen baulichen Anlagen innerhalb einer Frist von drei Monaten vom
gung der Kostenentwicklung und der verbleibenden, auf volle Jahre         Friedhofsträger oder seinem Beauftragten entfernt. Auf Antrag kann
abgerundeten Nutzungszeit anteilig zurückerstattet.                       die Abräumung vom Verpflichteten selbst vorgenommen werden. Auf
§ 15 Urnengrabstätten                                                     den Ablauf der Ruhezeit bzw. der Nutzungszeit wird durch öffentli-
(1) Aschen dürfen beigesetzt werden                                       che Bekanntmachung hingewiesen. Für das Abräumen der Grabstel-
                                                                          len erhebt der Friedhofsträger bei der Genehmigung zur Errichtung
a) in Urnenreihengrabstätten,                                             eines Grabmales oder sonstiger baulicher Anlagen eine Gebühr
b) in (Urnen-) Wahlgrabstätten.                                           nach der geltenden Friedhofsgebührensatzung. Lässt der Verpflich-
(2) Urnengrabstätten erhalten eine Länge von 0,80 m und eine Breite       tete das Grabmal/und die sonstigen baulichen Anlagen/nicht binnen
von 0,80 m.                                                               drei Monaten abholen, geht es/gehen sie/entschädigungslos in das
(3) Urnenreihengrabstätten sind Aschenstätten, die der Reihe nach         Eigentum der Gemeinde über, wenn dieses bei Erwerb des Nutzungs-
belegt und erst im Todesfall auf die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung    rechts oder bei der Ge-nehmigung für die Errichtung des Grabmales
abgegeben werden.                                                         oder sonstiger baulicher Anlagen schriftlich vereinbart wurde. Sofern
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