Amtsblatt Mössinger - Stadt Mössingen

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Amtsblatt Mössinger - Stadt Mössingen
Mössinger
Amtsblatt
42. Jahrgang   Freitag, 13. September 2019                                       Nr. 37

                               Es ist soweit! Am Sonntag, 15. September 2019 wird das
                               Mössinger Hallenbad mit einem „Tag der offenen Tür“ um
                               11 Uhr wiedereröffnet. Lassen Sie sich von den Neuerungen
                               überraschen und werfen Sie einen Blick hinter die Kulissen
                               der hochmodernen Bädertechnik. Wir freuen uns auf Sie!
                               Weitere Infos im Innenteil.
Amtsblatt Mössinger - Stadt Mössingen
1919-2019
100 Jahre

Tag der offenen Tür
im Wasserwerk Kilchberg
Sonntag, 15.9.2019
von 11 bis 17 Uhr
Anfahrt über Tübingen-Kilchberg nach Tübingen-Bühl,
erste Abbiegemöglichkeit rechts beim Nettomarkt, dann
entsprechend der Ausschilderung.
Parkmöglichkeiten in der Nähe des Wasserwerks
sind ausgeschildert.

Direkter Buspendelverkehr
Hinfahrt
11.00 und 14.00 ab Mössingen, Jakob-Stotz-Platz
11.05 und 14.05 ab Mössingen, Hallenbad
11.15 und 14.15 ab Ofterdingen, Rathaus
11.25 und 14.25 ab Nehren, Rathaus
11.35 und 14.35 ab Dußlingen, Rathaus
11.50 und 14.50 an Kilchberg, Wasserwerk
Rückfahrt
13.00 und 16.30 ab Kilchberg, Wasserwerk

Bewirtung durch den Original Steinlachtaler Fasnetsverein
Amtsblatt Mössinger - Stadt Mössingen
Mössinger Amtsblatt                                                                   3                                                           Freitag, 13. September 2019

                                                                                           Bereitschaft kann auch über das Festnetz kostenfrei unter Tel. 0800 00 22 8 33 ggf. auf der von
                                                                                           allen Mobilnetzten erreichbaren Rufnummer 22 8 33 (Kosten max. 69 Cent/Min.) sowie auf der
   Notfalldienste                                                                          Homepage für Apothekennotdienste www.aponet.de abgerufen werden.
                                                                                           Diakonie-/Sozialstation Mössingen 95 15 - 0
                                                                                           Löwensteinplatz 1                         Sprechzeiten:
                                                                                           72116 Mössingen                           Mo – Fr 8.00 – 12.00 Uhr
Allgemeine Notfallpraxis                                                116 117                                                      und nach tel. Vereinbarung
Universitätsklinikum Tübingen, Ottfried-Müller-Straße 10 (Gebäude 500), 72076              Hospizarbeit Mössingen                                                         5 07 10 63
Tübingen, Öffnungszeiten: Mo - Do: 19 - 22 Uhr, Fr: 16 - 22 Uhr, Sa, So, Feiertag:         Polizeiposten Mössingen                                                          95 21 - 0
8-22 Uhr. Patienten können ohne Voranmeldung in die Notfallpraxis kommen
                                                                                           nach Dienstschluss Tübingen                                         0 70 71 / 9 72 - 86 61
docdirekt                                                07 11 / 96 58 97 00
Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr: docdirekt - Kostenfreie Onlinesprechstunde
                                                                                           Gas-Störungsdienst                                                  0 71 21 / 5 82 - 32 22
von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, nur für gesetzlich Versicherte                (Fair Energie GmbH Reutlingen)
oder docdirekt.de
                                                                                           Strom-Störungsdienst                                                      01 72 / 7 72 26 08
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst                       01 80 / 6 07 07 10               (Stadtwerke Mössingen)                                oder                01 72 / 7 72 26 09
Notfallpraxis in der Universitäts-Kinderklinik, Hoppe-Seyler-Straße 1 (Gebäude
410, Ebene 3). Öffnungszeiten: Sa, So, Feiertag: 10 - 19 Uhr. Patienten können             Wasser-Störungsdienst                                                     01 71 / 7 32 67 20
ohne Voranmeldung in die Notfallpraxis kommen. Unter der Woche: Telefo-                    (Stadtwerke Mössingen)                                oder                         370 - 401
nische Rufbereitschaft zwischen 18 und 21 Uhr.
HNO-ärztlicher Notfalldienst                                 01 80 / 6 07 07 11            Elektro-Innung Tübingen                                                   01 80 / 5 72 70 72
                                                                                           (Kreisweiter Notdienst)
Notfallpraxis in der HNO-Klinik am Universitätsklinikum, Elfriede-Aulhorn-Straße
5 (Gebäude 600). Öffnungszeiten Sa, So, Feiertag: 8 - 20 Uhr. Patienten können             Sterbefälle                   – Standesamt Mössingen      3 70 - 2 12
ohne Voranmeldung in die Notfallpraxis kommen.
                                                                                           nach Dienstschluss das örtliche Bestattungsunternehmen       2 14 94
Augenärztlicher Dienst                                    0 18 01 / 92 93 44
                                                                                           Anwaltnotdienst in Strafsachen                    01 72 / 7 30 77 77
Chirurgie, Unfälle                                                                         Anwaltverein für den Landgerichtsbezirk Tübingen e. V.
Tübingen: Ambulanz des CRONA-Klinikums,
Hoppe-Seyler-Straße 3                                   0 70 71 / 2 98 66 18               Schuldnerberatung Tübingen
und Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik,                                                Sprechstunde in Tübingen
Schnarrenbergstraße                                            0 70 71 / 60 60             nach tel. Terminvereinbarung                                           0 70 71 / 9 30 48 71
Rottenburg: Winghofer Medicum,                                                             Telefonseelsorge                                                         08 00 / 1 11 01 11
Röntgenstr. 38                                               0 74 72 / 92 60                                                                                        08 00 / 1 11 02 22
Zahnärztlicher Notfalldienst                              0 18 05 / 91 16 70               (* = Telefon-Nummern ohne eigens angegebene Vorwahl liegen im Ortsnetzbereich 0 74 73)
Der zahnärztliche Notfalldienst ist an den Wochenenden in der Zeit von 10.00               Angaben ohne Gewähr
bis 11.00 Uhr und von 16.00 bis 17.00 Uhr erreichbar. Name und Adresse der                 Sprechzeiten bei der Stadtverwaltung Mössingen                                            37 00
zum Bereitschaftsdienst eingeteilten Zahnärzte sind nur unter der genannten                                          vormittags                                nachmittags
Telefonnummer zu erfahren. Dort läuft ein Ansageband.
                                                                                           Montag                    8.00 – 12.00 Uhr                          –
Notarzt, Rettungsdienst                                              112                   Dienstag                  8.00 – 12.00 Uhr                          14.00 – 16.00 Uhr
                                                                                           Mittwoch                  8.00 – 12.00 Uhr                          14.00 – 18.00 Uhr
Krankentransport                                                  1 92 22                  Donnerstag                8.00 – 12.00 Uhr                          –
Gift-Notruf Freiburg                                      07 61 / 1 92 40                  Freitag                   8.00 – 12.30 Uhr
                                   Internet:         www.giftberatung.de                   sowie nach persönlicher Absprache.
                                                                                           Terminvereinbarung wird allgemein empfohlen.
Apotheken-Bereitschaft:
Fr., 13. 09.:      pharmaphant Apotheke Blaue Brücke Tübingen                              Sprechzeiten Bürgerbüro                                                              3 70 - 2 22
                   Reutlinger Str. 6, Tel. 0 70 71 / 3 55 88                                                                   vormittags                      nachmittags
Sa., 14. 09.:      Linden-Apotheke Ofterdingen                                             Montag                              7.30 – 12.00 Uhr                –
                   Bachsatzstr. 1, Tel. 0 74 73 / 9 42 70                                  Dienstag                            7.30 – 12.00 Uhr                14.00 – 16.00 Uhr
So., 15. 09.:      Schloss-Apotheke Gomaringen                                             Mittwoch                            7.30 – 12.00 Uhr                14.00 – 18.00 Uhr
                   Lindenstr. 52, Tel. 0 70 72 / 91 22 82                                  Donnerstag                          7.30 – 12.00 Uhr                14.00 – 18.00 Uhr
Mo., 16. 09.:      Post-Apotheke Tübingen                                                  Freitag                             7.30 – 12.30 Uhr
                   Europaplatz 3, Tel. 0 70 71 / 3 27 77                                   sowie nach Vereinbarung.
Di., 17. 09.:      Steinlach-Apotheke Mössingen
                   Falltorstr. 34, Tel. 0 74 73 / 63 73
                                                                                                  Notrufe:
Mi., 18. 09.:      Alb-Apotheke Mössingen-Bästenhardt
                   Albblickstr. 23, Tel. 0 74 73 / 78 57                                          Polizei                                                                     110
Do., 19. 09.:      Dr. Linz'sche Apotheke am Marktbrunnen Tübingen                                Notarzt, Rettungsdienst                                                     112
                   Am Markt 5, Tel. 0 70 71 / 5 60 50                                             Feuerwehr                                                                   112

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Mülltermine                                                                                                                               Bästenhardt
Biotonne                 Mi.   18. 09.                 Fr.    13. 09.           Mi.   18. 09.               Mi.   18. 09.                 Mi. 18. 09.
Restmüll                 Do.   26. 09.                 Do.    26. 09.           Fr.   13. 09.               Mi.   25. 09.                 Mi. 25. 09.
Gelber Sack              Mi.   18. 09.                 Mi.    18. 09.           Mi.   18. 09.               Mi.   18. 09.                 Mi. 18. 09.
Altpapier-Bündel         Sa.   12. 10.                 Sa.    12. 10.           Sa.   12. 10.               Sa.   12. 10.                 Sa. 12. 10.
Altpapier-Tonne          Fr.   04. 10.                 Fr.    04. 10.           Fr.   04. 10.               Mi.   09. 10.                 Mi. 09. 10.
Häckselgut               Mo.   04. 11.                 Sa.    09. 11.           Sa.   16. 11.               Do.   25. 10.                 Fr. 25. 10.

Die öffentlichen Häckselplätze in Belsen, Talheim und Öschingen sind i. d. R. freitags von 14 bis 17 Uhr und samstags von 10 bis 14 Uhr geöffnet. Der Häckselplatz
in Öschingen hat nur über die Wintermonate geöffnet.
Problemstoffsammelstelle Nehrener Gässle (Deponie), Öffnungszeiten: Mittwoch 16.00 – 17.00 Uhr. Bitte nur während der Öffnungszeit anliefern!
Nähere Hinweise zu den einzelnen Sammlungen erhalten Sie jeweils terminbezogen.
Amtsblatt Mössinger - Stadt Mössingen
Mössinger Amtsblatt                                                       4                                                          Freitag, 13. September 2019

Wöchentliche Veranstaltungstermine                                            Familiensonntag, Ausstellung der Kinderdrucke
vom 13. bis 22. September 2019                                                Freunde des Holzschnitt-Museums Klaus Herzer
                                                                              ab 14.00 - 17.00 Uhr, Holzschnittmuseum Klaus Herzer
bis So. 1. März 2020                                  Ter-
"Aus dem Museumsdepot"                               mine                     Mo. 16. September 2019
Stadt Mössingen                                                               "Metropolis" - Filmreihe im Rahmen von
Geöffnet mittwochs 14.00 - 22.00 Uhr                                          "100 Jahre Pausa - 100 Jahre Bauhaus"
und sonntags 14.00 - 17.00 Uhr                                                Stadt Mössingen, Lichtspiele Mössingen, Theater Lindenhof
Kulturscheune Mössingen, Brunnenstraße 3/1                                    19.30 Uhr, Lichtspiele Mössingen

bis So. 24. November 2019                                                     Mi. 18. September 2019
Ausstellung „Pausa - Jede Menge Stoff drin“                                   Führung durch die Ausstellung "Pausa - Jede Menge Stoff drin"
Stadt Mössingen                                                               Stadt Mössingen
Öffnungszeiten: Mi., Sa., So. 14.00 - 18.00 Uhr,                              16.00 Uhr, Tonnenhalle im Pausa-Quartier
bei Veranstaltungen im Rahmen „100 Jahre Pausa - 100 Jahre Bauhaus“ bis
20.00 Uhr geöffnet, Tonnenhalle im Pausa-Quartier, 1. OG                      Vortrag: Die aufmüpfigen und klugen Bauhaus-Frauen
                                                                              in der Löwensteinschen Pausa (Teil III): Die Bedeutung Lily Hildebrandts
bis So. 24. November 2019                                                     und ihre Zusammenarbeit mit den Löwensteins
                                                                              Stadt Mössingen, Löwenstein-Forschungsverein e. V.
Jubiläumsprogramm "100 Jahre Pausa - 100 Jahre Bauhaus"                       20.00 Uhr, Tonnenhalle im Pausa-Quartier - Veranstaltungsraum im Erdgeschoß
Stadt Mössingen und Theater Lindenhof
nähere Infos siehe Homepage, Pausa, Bogenhalle                                Frauenfrühstück am Abend
                                                                              Evangelisch-methodistische Kirche Mössingen
                                                                              19.30 Uhr, Christuskirche
bis 28. September 2019
Ausstellung „Gedanken zur Malerei und Fotografie“ 100 Jahre Bauhaus           Fr. 20. September 2019
ARTmössingen e.V., Stadt Mössingen
18.00 Uhr, Gesundheitszentrum Mössingen                                       Kleine Mössinger Runde
                                                                              Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Baden-Württemberg e. V. (ADFC)
                                                                              Ortsgruppe Mössingen
bis So. 22. September 2019
                                                                              18.00 Uhr, Treffpunkt: Bahnhof Mössingen
Ausstellung "Neue Holzschnitte 18"
                                                                              Deutschrap-Konzert
Kunststiftung Klaus Herzer
                                                                              Jugend- und Gemeinschaftshaus "M", Jugendpflege Mössingen
Geöffnet sonntags 14.00 - 17.00 Uhr und auf Anmeldung
                                                                              Einlass 19.00 - 23.00 Uhr
Holzschnitt-Museum Klaus Herzer in Öschingen, Obergasse 1
                                                                              Jugend- und Gemeinschaftshaus M
bis Do. 19. September 2019                                                    Musikalisches Bühnenstück: „Homo ex Data“ von Wolfgang Schnitzer
                                                                              und Stefan Hallmayer
Buchausstellung zum 70. Geburtstag von Manfred Mai                            Stadt Mössingen, Theater Lindenhof, Jugendmusikschule Steinlach e.V.
„Von Winterlingen in die Welt“                                                20.00 Uhr, Hallenöffnung und Abendkasse ab 19.00 Uhr
Stadtbücherei Mössingen                                                       Pausa, Bogenhalle
während den Öffnungszeiten der Stadtbücherei Mössingen
Stadtbücherei Mössingen
                                                                              Sa. 21. September 2019
Fr. 13. September 2019                                                        „Blick hinter verschlossene Türen“ - Führung durch das Pausa-Quartier
                                                                              Stadt Mössingen
Kleine Mössinger Runde                                                        17.30 Uhr, Tonnenhalle im Pausa-Quartier
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Baden-Württemberg e. V. (ADFC)
Ortsgruppe Mössingen                                                          Musikalisches Bühnenstück: „Homo ex Data“ von Wolfgang Schnitzer
18.00 Uhr, Treffpunkt: Bahnhof Mössingen                                      und Stefan Hallmayer
                                                                              Stadt Mössingen, Theater Lindenhof, Jugendmusikschule Steinlach e.V.
Einschulungsgottesdienst                                                      20.00 Uhr, Hallenöffnung und Abendkasse ab 19.00 Uhr
Evang. Kirchengemeinde Belsen                                                 Pausa, Bogenhalle
8.30 Uhr, Ev. Kirche Belsen
Vortrag Artenschutzprojekt Rauhfußkauz                                        So. 22. September 2019
NABU-Gruppe Mössingen e. V.
                                                                              Markt der Möglichkeiten
20.00 Uhr, NABU-Natur-Treff, Hallstattstraße 19
                                                                              Stadt Mössingen Bürgerschaftliches Engagement
                                                                              11.00 - 17.00 Uhr
Sa. 14. September 2019                                                        Tonnenhalle im Pausa-Quartier
Flohmarkt im Freibad Öschingen                                                Im Foyer und Veranstaltungsraum des Erdgeschosses
Freibadfreunde Öschingen e. V.                                                und auf dem Löwensteinplatz
ab 9.00 - 15.00 Uhr, Freibad Öschingen                                        Lieder-Zyklus: „Auf Flügeln des Gesanges...“
Landesoffene Herbstwettkämpfe                                                 Förderverein Bad Sebastiansweiler e. V.,
Leichtathletikgemeinschaft Steinlach-Zollern e.V.                             16.00 Uhr, "Atelier K" - Kapelle im Park, Bad Sebastiansweiler
ab 9.00 Uhr, Weiherstadion Hechingen                                          4. Mössinger Orgelherbst 2019 -
Handball-Spieltag                                                             Eröffnungskonzert Lucas Bastian, Stuttgart
Sportvereinigung Mössingen 1904 e. V.                                         ÖChor - Ökumenischer Jugendchor Mössingen,
ab 14.20 - 20.15 Uhr, Hallenöffnung ab 13.20 Uhr, Steinlachhalle              Katholische Kirchengemeinde Mössingen
                                                                              19.00 - 20.15 Uhr, Marienkirche Mössingen
So. 15. September 2019
                                                                              Das Holzschnitt-Museum Klaus Herzer, Obergasse 1 in Öschingen ist
Tag des Geotops: Öffentliche Führung im Mössinger Bergrutsch                  jeweils sonntags von 14.00 - 17.00 Uhr geöffnet. Führungen auf Anfrage
Stadt Mössingen und Armin Dieter                                              auch an anderen Tagen (Tel. 6339).
13.00 - 15.00 Uhr, Parkplatz Bergrutsch
                                                                              Alle Angaben entsprechend Mitteilung der Veranstalter und ohne Gewähr.
Ausstellungseröffnung: Das Leben der Dinge - Stillleben                       Änderungen/Ergänzungen können der Stadtverwaltung bis zum Freitag der Vorwoche unter der Telefonnummer
Förderverein Bad Sebastiansweiler e. V.                                       370-152 mitgeteilt werden.
11.00 Uhr, Eingangshalle Hauptgebäude
Tageswanderung an der Schlichem
Schwäbischer Albverein e. V. OG Talheim                                                   Das MÖSSINGER AMTSBLATT
10.00 - 16.00 Uhr                                                                   können Sie jederzeit bestellen: Telefon 94 45 55
Treffpunkt: Jugendhaus Talheim (Kreuzstraße)
Amtsblatt Mössinger - Stadt Mössingen
Mössinger Amtsblatt                                                             5                                              Freitag, 13. September 2019

                                                                                       die Anschrift (Hauptwohnung) sowie den Tag der Unterzeichnung anzu-
                                                                                       geben und dies persönlich und handschriftlich zu unterschreiben. Durch
    Amtliche Bekanntmachungen                                                          Ankreuzen muss bestätigt werden, dass vor der Unterzeichnung des Eintra-
                                                                                       gungsblattes die Möglichkeit bestand, den Entwurf der Gesetzesvorlage
                                                                                       und deren Begründung einzusehen. Eintragungen, die die unterzeichnende
Einladung                                                                              Person nicht eindeutig erkennen lassen, weil sie z. B. unleserlich oder
zu einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates
                                                                                       unvollständig sind, oder die erkennbar nicht eigenhändig unterschrieben
am Montag, 16. September 2019, 19.00 Uhr
                                                                                       sind oder das Datum der Unterzeichnung fehlt, sind ungültig.
im Bürgersaal des Rathauses
                                                                                       Das Eintragungsblatt ist für die Bescheinigung des Eintragungsrechts
                                                                                       entweder von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens, deren Beauf-
TAGESORDNUNG
                                                                                       tragten oder der unterzeichnenden Person selbst spätestens bis Montag,
1   Bürger- und Jugendfragestunde                                                      23. März 2020, bei der Gemeinde einzureichen, in der die Wohnung, bei
2   Änderung der Geschäftsordnung der Jugendvertretung                                 mehreren die Hauptwohnung oder der gewöhnliche Aufenthalt besteht.
3   Kommandantenwahlen bei der Freiwilligen Feuerwehr Mössingen                     7. Eine Eintragung in die bei der Gemeinde ausgelegte Eintragungsliste kann
    Zustimmung des Gemeinderates                                                       erst erfolgen, wenn die Gemeinde aufgrund der dort vorhandenen melde-
                                                                                       rechtlichen Angaben feststellt, dass die Person eintragungsberechtigt ist.
4 Bericht der Stadtbücherei Mössingen und der Büchereien in den Stadtteilen            Eintragungswillige, die der oder dem Gemeindebediensteten nicht bekannt
5 Bericht zu Überlegungen zur Weiterentwicklung Pausa-Quartier                         sind, haben sich auf Verlangen auszuweisen. Eintragungswillige sollen
6 Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet INNENSTADT II                                  daher zur Eintragung ihren Personalausweis mitbringen.
7 Antrag auf einen Zuschuss zur Beschaffung eines neuen Einsatzfahrzeuges           8. Die Unterschrift auf dem Eintragungsblatt oder der Eintragungsliste kann
    für den DRK Ortsverein Mössingen - Ofterdingen                                     nur persönlich und handschriftlich geleistet werden. Wer nicht unter-
                                                                                       schreiben kann, aber das Volksbegehren unterstützen will, muss dies bei
8 Sonstiges und Bekanntgaben                                                           der Gemeinde zur Niederschrift erklären. Dies ersetzt die Unterschrift.
Michael Bulander                                                                    9. Gegenstand des Volksbegehrens ist der folgende Gesetzentwurf mit
Oberbürgermeister                                                                      Begründung. Dieser wird von den Vertrauensleuten der Antragsteller oder
                                                                                       deren Beauftragten bei der Ausgabe der Eintragungsblätter zur Einsicht-
Bekanntmachung über die Durchführung des                                               nahme bereitgehalten und bei der Gemeinde im Eintragungsraum zur
Volksbegehrens Artenschutz – „Rettet die Bienen“ über das                              Einsicht ausgelegt:
„Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des                                „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des
Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes“                                          Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes“
In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren Artenschutz - „Rettet die               A. Zielsetzung
Bienen“ über das „Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des               Durch das Änderungsgesetz werden im Naturschutzgesetz (NatSchG) sowie
Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes“ durchgeführt.                            im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) notwendige Ergänzungen
Wer das Volksbegehren unterstützen möchte, kann dies im Rahmen der freien           und Anpassungen vorgenommen, mit welchen die Sicherung der Vielfalt an
oder amtlichen Sammlung tun.                                                        Tier- und Pflanzenarten in Baden-Württemberg gewährleistet werden soll. Dazu
                                                                                    wird das Ziel, die Vielfalt der Arten innerhalb der Landesgrenzen des Landes
1. Bei der freien Sammlung, die am Dienstag, 24. September 2019 beginnt,            Baden-Württemberg zu schützen, in Gesetzesform eingeführt. Um dieses Ziel
   besteht die Möglichkeit, sich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten,       zu erreichen, wird der Einsatz von Pestiziden (Pflanzenschutzmittel und Biozide)
   also bis Montag, 23. März 2020, in von den Vertrauensleuten des Volks-           auf bestimmten Schutzflächen neu geregelt. Zusätzlich werden Änderungen im
   begehrens oder deren Beauftragten ausgegebene Eintragungsblätter zur             Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vorgenommen, um sicherzustellen,
   Unterstützung des Volksbegehrens einzutragen.                                    dass auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen das verbindliche Ziel
2. Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeindeverwaltungen                   des Artenschutzes nicht durch den Einsatz von Pestiziden konterkariert und
   während der allgemeinen Öffnungszeiten Eintragungslisten zur Unterstüt-          vermehrt die Artenvielfalt unterstützende ökologische Landwirtschaft betrieben
   zung des Volksbegehrens aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei             wird. Die Reduktion des Pestizideinsatzes wird als gesetzlich formuliertes Ziel
   Monate und startet am Freitag, 18. Oktober 2019 und endet am Freitag,            manifestiert. Des Weiteren wird die Pflicht des Landes zu einer besseren und
   17. Januar 2020.                                                                 transparenten Dokumentation der erreichten Fortschritte festgeschrieben.
   Die Eintragungsliste für die Stadt Mössingen wird in der Zeit vom                B. Wesentlicher Inhalt
   18. Oktober 2019 bis 17. Januar 2020 im Rathaus Mössingen, Bürgerbüro,
   Freiherr-vom-Stein-Straße 20, 72116 Mössingen, zu folgenden Öffnungs-            Der Gesetzentwurf hat zum Ziel die Artenvielfalt zu stärken, welches durch
   zeiten                                                                           folgende Inhalte erreicht werden soll:
   Montag        07.30 - 12.00 Uhr                                                  ●   Stärkung des Ziels, dem Rückgang der Artenvielfalt in Flora und Fauna und
   Dienstag      07.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr                                dem Verlust von Lebensräumen entgegenzuwirken sowie die Entwicklung
   Mittwoch      07.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr                                der Arten und deren Lebensräume zu befördern als Regelungsgegenstand
   Donnerstag 07.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr                                   (Artikel 1 Nummer 1)
   Freitag       07.30 - 12.30 Uhr                                                  ● Bessere Verankerung des Ziels, die Artenvielfalt zu schützen, in den
   für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten. Der Zugang ist roll-           einschlägigen Bildungs- und Ausbildungsangeboten öffentlicher Träger
   stuhlgeeignet möglich.                                                               (Artikel 1 Nummer 2)
                                                                                    ● Wirksamer Schutz des Biotopverbundes durch flächendeckende plane-
3. Zur Eintragung in die Eintragungsliste oder das Eintragungsblatt ist nur             rische Sicherung (Artikel 1 Nummer 3)
   berechtigt, wer im Zeitpunkt der Unterzeichnung im Land Baden-Württem-           ● Schutz für extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden und
   berg zum Landtag wahlberechtigt ist. Dies sind alle Personen, die am Tag             Obstbaumäcker mit hochwachsenden Obstbäumen (Streuobstbestände)
   der Eintragung                                                                       (Artikel 1 Nummer 4)
    – mindestens 18 Jahre alt sind,                                                 ● Verbot von Pestiziden auf naturschutzrechtlich besonders geschützten
    – die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,                                        Flächen, bei klar definierten Ausnahmen (Artikel 1 Nummer 5)
    – seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung,               ● Einforderung geeigneter Maßnahmen, um den Anteil der ökologischen
      bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst                    Landwirtschaft auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Baden-Württ-
      gewöhnlich aufhalten, und                                                         emberg bis 2035 schrittweise auf 50 Prozent anzuheben sowie Umstellung
    – nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahlrecht ausge-                     landeseigener Landwirtschaftsbetriebe auf ökologische Landwirtschaft
      schlossen sind Personen, die ihr Wahlrecht infolge Richterspruchs                 (Artikel 2)
      verloren haben.                                                               ● Verpflichtung zur Erarbeitung einer Strategie bis 1. Januar 2022 zur Reduk-
4. Eintragungsberechtigte können bei der amtlichen Sammlung ihr Eintra-                 tion des Pestizideinsatzes um 50 Prozent bis zum Jahr 2025 (Artikel 2)
   gungsrecht nur in der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei
   mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben. Eintragungsberechtigte               C. Alternativen
   ohne Wohnung können sich in der Gemeinde eintragen, in der sie sich              Zu den vorgelegten Änderungen bestehen keine Alternativen.
   gewöhnlich aufhalten.
                                                                                    D. Wesentliche Ergebnisse der Regelungsfolgenabschätzung und Nachhal-
5. Jeder Eintragungsberechtigte darf sein Eintragungsrecht nur einmal                    tigkeitsprüfung
   ausüben, folglich nur eine Unterstützungsunterschrift leisten.
                                                                                    Bei den vorgelegten Änderungen handelt es sich um notwendige Ergänzungen
6. Bei der freien Sammlung hat die oder der Eintragungsberechtigte auf dem          und Anpassungen bestehender Gesetze, um das Artensterben in Baden-Württ-
   Eintragungsblatt den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum,              emberg aufzuhalten und die Artenvielfalt zu stärken. Die Neufassungen von
Amtsblatt Mössinger - Stadt Mössingen
Mössinger Amtsblatt                                                               6                                             Freitag, 13. September 2019

§ 7, § 22, § 33a und § 34 NatSchG sowie von § 2 LLG dienen der Erfüllung                 ments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen
der im neu gefassten § 1a NatSchG gestärkten Zielsetzung der Sicherung                   der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L
von Artenvielfalt. Die Reduktion von Pestizideinsätzen und der Ausbau ökolo-             309 vom 24. November 2009, S. 71) in der jeweils geltenden Fassung ist
gischer Landwirtschaft stehen erwiesenermaßen in direktem Zusammenhang                   in Naturschutzgebieten, in Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten,
mit der Verbesserung der Artenvielfalt. Da deren Sicherstellung und Förderung            in gesetzlich geschützten Biotopen, in Natura 2000-Gebieten, bei Natur-
wiederum Abstimmungsgegenstand des beantragten Volksbegehrens ist, ergibt                denkmälern und Landschaftsschutzgebieten, soweit sie der Erhaltung,
sich der Bedarf der genannten Gesetzesänderungen daraus. Die Anpassungen                 Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähig-
in Aus- und Weiterbildung scheinen als notwendige Voraussetzung, um alle                 keit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhal-
Beteiligten besser auf die genannten Änderungen vorzubereiten. Insofern sind             tigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von
diese wesentlichen Veränderungen als im Sinne der Zielerreichung ange-                   Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und
messen zu bewerten.                                                                      Pflanzenarten dienen, verboten. Die untere Naturschutzbehörde kann auf
                                                                                         Antrag die Verwendung bestimmter Mittel im Einzelfall zulassen, soweit
Die Änderungen führen nicht zu zwangsläufigen finanziellen Mehrbelastungen
                                                                                         eine Gefährdung des Schutzzwecks der in Satz 1 genannten Schutzge-
für öffentliche oder private Haushalte. Die Regelungsfolgen des Änderungsge-
                                                                                         biete oder geschützten Gegenstände nicht zu befürchten ist. Die höhere
setzes werden damit insgesamt als positiv abgeschätzt. Die Änderungen sind
                                                                                         Naturschutzbehörde kann die Verwendung dieser Mittel für das jewei-
als nachhaltig einzuordnen.
                                                                                         lige Gebiet zulassen, soweit eine Gefährdung des Schutzzwecks der in
Der Landtag wolle beschließen, dem nachstehenden Gesetzentwurf seine                     Satz 1 genannten Schutzgebiete oder geschützten Gegenstände nicht zu
Zustimmung zu erteilen:                                                                  befürchten ist. Das zuständige Ministerium berichtet jährlich dem Landtag
                                                                                         über die erteilten Ausnahmen. Weitergehende Vorschriften bleiben unbe-
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Naturschutzgesetzes                          rührt.”
           und Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes                              6. § 71 wird wie folgt geändert:
                                 Artikel 1                                               Es wird ein neuer Absatz 4 angefügt:
                    Änderungen des Naturschutzgesetzes
                                                                                         „(4) In den Grenzen des § 34 in der Fassung des Gesetzes vom 21.11.2017
Das Naturschutzgesetz vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585), zuletzt geändert durch            (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4) darf ein Einsatz von Pestiziden
Art. 1 des Gesetzes vom 21.11.2017 (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4)           noch bis zum 1. Januar 2021 fortgeführt werden.“
wird wie folgt geändert:                                                              7. Die Inhaltsübersicht ist entsprechend anzupassen.
1. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt:                                                                               Artikel 2
                                     „§ 1a                                                  Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG)
                                 Artenvielfalt                                           Das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vom 14. März 1972, zuletzt
   Über § 1 Abs. 2 BNatSchG hinaus verpflichtet sich das Land im besonderen              geändert durch Artikel 50 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S.
   Maße dem Rückgang der Artenvielfalt in Flora und Fauna und dem Verlust                99, 105), wird wie folgt geändert:
   von Lebensräumen entgegenzuwirken sowie die Entwicklung der Arten und                 Nach § 2 werden folgende §§ 2a und 2b eingefügt:
   deren Lebensräume zu befördern.”
                                                                                                                            㤠2a
2. § 7 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:                                                                            Ökologischer Landbau
   „(3) Die Träger der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Ausbildung             (1) Zur Förderung der Artenvielfalt im Sinne von § 1a des Gesetzes zum
   und Beratung sollen die Inhalte und Voraussetzungen einer natur- und                   Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft vom 23. Juni 2015 (GBl.
   landschaftsverträglichen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, insbeson-              S. 585) in der jeweils geltenden Fassung verfolgt das Land das Ziel, dass
   dere mit dem Ziel, die biologische Artenvielfalt in der landwirtschaftlichen           die landwirtschaftlich genutzten Flächen in Baden-Württemberg nach und
   Produktion durch ökologische Anbauverfahren zu erhalten und zu fördern,                nach, bis 2025 zu mindestens 25 Prozent und bis 2035 zu mindestens 50
   im Rahmen ihrer Tätigkeit vermitteln.“                                                 Prozent, gemäß den Grundsätzen des ökologischen Landbaus gemäß der
3. § 22 Absatz 3 wird wie folgt geändert:                                                 Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Gesetzes zur Durchführung der
   Die Worte „soweit erforderlich und geeignet” werden gestrichen.                        Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union
                                                                                          auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus (Öko-Landbaugesetz − ÖLG)
4. Nach § 33 wird folgender § 33a eingefügt:                                              in der jeweils geltenden Fassung bewirtschaftet werden.
                                    „§ 33a                                                (2) Staatliche Flächen, die sich in Eigenbewirtschaftung befinden (Staats-
                       Erhalt von Streuobstbeständen                                      domänen), sind ab dem 1. Januar 2022 vollständig gemäß den Vorgaben
   (1) Extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden oder Obst-                        zum ökologischen Landbau gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007
   baumäcker aus hochstämmigen Obstbäumen mit einer Fläche ab 2.500                       und des Öko-Landbaugesetzes in den jeweils geltenden Fassungen zu
   Quadratmetern mit Ausnahme von Bäumen, die weniger als 50 Meter vom                    bewirtschaften.
   nächstgelegenen Wohngebäude oder Hofgebäude entfernt sind (Streu-                      (3) Verpachtete landwirtschaftliche Flächen in Landeseigentum werden
   obstbestände) sind gesetzlich geschützt. Die Beseitigung von Streuobst-                an nach den Grundsätzen des Ökologischen Landbaus gem. Absatz
   beständen sowie alle Maßnahmen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung                  2 wirtschaftende Betriebe verpachtet. In den Pachtverträgen wird zum
   oder erheblichen Beeinträchtigung führen können, sind verboten. Pflege-                nächstmöglichen Zeitpunkt festgelegt, dass die Flächen gemäß den
   maßnahmen, die bestimmungsgemäße Nutzung sowie darüberhinausge-                        Grundsätzen des ökologischen Landbaus zu bewirtschaften sind. In
   hende Maßnahmen, die aus zwingenden Gründen der Verkehrssicherheit                     Härtefällen ist auch eine naturschutzorientierte Bewirtschaftung unter
   erforderlich sind, werden hierdurch nicht berührt.                                     Verzicht auf den Einsatz von Pestiziden gemäß Artikel 3 Nummer 10 der
   (2) Die untere Naturschutzbehörde kann Befreiungen von den Verboten                    Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
   nach Absatz 1 unter den Voraussetzungen des § 67 Absatz 1 und 3 des                    21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die
   Bundesnaturschutzgesetzes erteilen. Bei Befreiungen aus Gründen der                    nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. November
   Verkehrssicherheit liegen Gründe des überwiegenden öffentlichen Inte-                  2009, S. 71) in der jeweils geltenden Fassung und mineralischem Stick-
   resses in der Regel erst dann vor, wenn die Maßnahmen aus Gründen der                  stoffdünger zulässig.
   Verkehrssicherheit zwingend erforderlich sind und die Verkehrssicherheit               (4) Einmal jährlich ist dem Landtag durch das zuständige Ministerium
   nicht auf andere Weise erhöht werden kann. Der Verkehrssicherungspflich-               ein Statusbericht zu den ökologisch genutzten Landwirtschaftsflächen zu
   tige hat die aus Gründen der Verkehrssicherung notwendigen Maßnahmen                   erstatten.
   in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde vorzunehmen. Die Befreiung
   wird mit Nebenbestimmungen erteilt, die sicherstellen, dass der Verur-                                                   § 2b
   sacher Eingriffe in Streuobstbestände unverzüglich durch Pflanzungen                                       Reduktion des Pestizideinsatzes
   eines gleichwertigen Streuobstbestandes in räumlicher Nähe zum Ort des                 (1) Der Einsatz von Pestiziden gemäß Artikel 3 Nummer 10 der Richt-
   Eingriffs auszugleichen hat.                                                           linie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
   (3) Im Falle eines widerrechtlichen Eingriffs ist dem Verursacher durch die            21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die
   Naturschutzbehörde die Wiederherstellung eines gleichwertigen Zustands                 nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. November
   durch Ersatzpflanzungen aufzuerlegen.“                                                 2009, S. 71) in der jeweils geltenden Fassung in der Landwirtschaft, der
                                                                                          Forstwirtschaft sowie im Siedlungs- und Verkehrsbereich soll bis 2025 um
5. § 34 wird wie folgt neu gefasst:                                                       mindestens 50 Prozent der jeweiligen Flächen reduziert werden.
                                     „§ 34                                                (2) Hierfür wird die Landesregierung bis zum 1. Januar 2022 eine Strategie
                           Verbot von Pestiziden                                          erarbeiten. Die Entwicklung und Umsetzung der Strategie wird durch einen
   Die Anwendung von Pestiziden (Pflanzenschutzmittel und Biozide) gemäß                  Fachbeirat aus zuständigen Behörden und Verbänden (Umwelt-, Bauern-,
   Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parla-                 Forst-, Gartenbau- und Kommunalverbände) begleitet.
Amtsblatt Mössinger - Stadt Mössingen
Mössinger Amtsblatt                                                                 7                                          Freitag, 13. September 2019

    (3) Das zuständige Ministerium ermittelt jährlich den Einsatz von chemisch-         sich zumeist in Ortsrandlage, ein Schutzbedarf resultiert daher aus der
    synthetischen Pestiziden nach Fläche und, wenn möglich, nach Wirkstoff-             Inanspruchnahme für Bebauungen. Für einen wirksamen Schutz wurden
    menge und Behandlungsintensität und veröffentlicht diese Ergebnisse.                vergleichsweise strenge Anforderungen an den Ausgleich und damit gleich-
    (4) Das zuständige Ministerium berichtet dem Landtag jährlich in schrift-           zeitig an die Möglichkeit der Erteilung einer Ausnahme vom gesetzlichen
    licher Form über die Ergebnisse der Pestizidreduktion.“                             Biotopschutz formuliert. Es soll für Streuobstbestände analog zu § 9 WaldG
                                                                                        Baden-Württemberg ein Erhaltungsgebot gelten. Dies wurde bereits 1983
                                   Artikel 3                                            von der Landesanstalt für Umwelt (LfU) in der Veröffentlichung „Schutz von
                                 Inkrafttreten                                          Streuobstbeständen“ vorgeschlagen.
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.                             Zu 5.: Neufassung des § 34
Begründung                                                                              Die nun aufgeführten Schutzgebiete haben alle eine Naturschutzfunktion
                                                                                        und sind bedeutsam für den Erhalt der Artenvielfalt. Pestizide sind toxisch
A. Allgemeiner Teil                                                                     und tragen maßgeblich zum Artensterben bei. Auch in Schutzgebieten
   Gegenwärtig wird auch in Baden-Württemberg ein dramatischer Artenver-                nimmt das Artensterben drastische Ausmaße an. So wurde in der Studie:
   lust verschiedenster Gruppen von Tieren und Pflanzen festgestellt. Gerade            „More than 75 percent decline over 27 years in total flying insect biomass
   der drastische Rückgang der Artenvielfalt, insbesondere den Insekten, den            in protected areas“ nachgewiesen, dass zwischen den Jahren 1989 und
   Amphibien, den Reptilien, den Fischen, den Vögeln und den Wildkräu-                  2015 die Biomasse von Fluginsekten in Schutzgebieten in Deutschland um
   tern ist durch einschlägige Untersuchungen eindeutig nachgewiesen (vgl.              mehr als 75 % zurückgegangen ist.
   aktuelle Roten Listen und Artenverzeichnisse Baden-Württembergs). Als                Pestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht auf Lebensräume, Pflanzen
   wesentliche Ursachen wissenschaftlich anerkannt sind der übermäßige                  und Tiere aus. Direkte Folgen sind tödliche Auswirkungen auf vermeint-
   Einsatz von Düngemitteln (Dalton und Brand Hardy, 2003; Isbell et al.,               liche Schädlinge – aber auch „Kollateralschäden“ an anderen Tieren und
   2013) und Pestiziden (Meehan et al., 2011; UBA, 2017) sowie die struk-               Pflanzen. Die Reduktion des Vorkommens einzelner Arten wirkt sich indi-
   turelle Verarmung der Landschaft (Fabian et al., 2013). Jede verlorene               rekt über die Nahrungskette auf andere Lebewesen aus und nimmt ihnen
   Art und jeder gestörte Lebensraum ist nicht nur ein Verlust an Stabilität            die Lebensgrundlage. Gleichzeitig schaffen Pestizide Formen der Land-
   des natürlichen Lebensgefüges, sondern auch eine Beeinträchtigung der                wirtschaft, die natürliche Lebensräume zerstören: Monokulturen, enge
   Lebensqualität der Menschen. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Ände-                 Fruchtfolgen oder nicht heimische Früchte zerstören das eingespielte
   rung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskultur-              Gleichgewicht. Es ist nicht einfach, den Einfluss von Pestiziden auf die
   gesetzes leistet durch die Verbesserung und Ergänzung des baden-württ-               biologische Vielfalt aus dem Bündel an Einflussfaktoren herauszufiltern.
   embergischen Naturschutzgesetzes und des baden-württembergischen                     Dass dieser Einfluss groß ist, wurde in einer 2010 veröffentlichten, euro-
   Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes einen wirksamen Beitrag zu                 paweiten Studie deutlich: Von dreizehn untersuchten Faktoren der land-
   Erhalt und Stärkung unseres Artenreichtums in Baden-Württemberg. Da in               wirtschaftlichen Intensivierung hatte der Gebrauch von Insektiziden und
   Baden-Württemberg das für Landwirtschaft zuständige Ministerium bereits              Fungiziden die schädlichsten Auswirkungen auf die Biodiversität. Die Arten-
   mit der Ausarbeitung einer Pestizidreduktionsstrategie beauftragt ist und            vielfalt in Europa kann also nur erhalten werden, wenn die Verwendung
   andererseits die Schutzgebiete, in denen der Pestizideinsatz verboten ist,           von solchen Mitteln in großen Teilen der Landwirtschaft auf ein Minimum
   im Naturschutzgesetz aufgeführt sind, ist es erforderlich, beide Gesetze zu          beschränkt wird (Geiger u.a. 2010: „Persistent negative effects of pesticides
   ändern, um einen wirksamen Schutz der Artenvielfalt zu ermöglichen.                  on biodiversity and biological control potential on European farmland“).
B. Einzelbegründung                                                                     Zu den gleichen einschlägigen Ergebnissen kommt eine große internati-
   Zu Artikel 1: Änderung des Naturschutzgesetzes                                       onale Überblicksstudie der Vereinten Nationen zur Rolle der Insekten als
                                                                                        Bestäuber in der Lebensmittelproduktion (IPBES 2016).
   Zu 1.: Einfügung des § 1a
                                                                                        Zu 6.: Änderung des § 71
   Die Vorschrift ergänzt die Zielkonkretisierung in § 1 Abs. 2 bis 6 BNatSchG.
   Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, dem Artenverlust, insbesondere dem                Um den Betroffenen eine Anpassung zu ermöglichen, wird eine Übergangs-
   Rückgang der Insekten, entgegenzuwirken. Hierzu wird mit dem neuen Art.              frist eingeführt.
   1a das Ziel statuiert, die Artenvielfalt in Flora und Fauna zu erhalten und zu       Zu 7.: Aufgrund der Gesetzesänderung ist die Inhaltsübersicht entspre-
   verbessern.                                                                          chend anzupassen.
   Zu 2.: Änderung des § 7                                                              Zu Artikel 2: Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes
   Die Wechselwirkung zwischen der Bewirtschaftungsart auf landwirtschaft-              Einfügung der §§ 2a und 2b
   lichen Flächen und der dort in der mittelbaren und unmittelbaren Umgebung                                              § 2a
   vorkommenden Artenvielfalt sind hinlänglich wissenschaftlich belegt (vgl.
   u.a. Thünen-Institut, 2019). So kommen auf ökologisch bewirtschafteten               Die ökologische/biologische Produktion bildet ein Gesamtsystem der land-
   Flächen deutlich mehr Arten vor. Deswegen scheint es geboten, auch                   wirtschaftlichen Betriebsführung und der Lebensmittelproduktion, die u.a.
   unabhängig von der Festlegung auf eine konkrete Bewirtschaftungsweise,               auf beste umweltschonende Praktiken, ein hohes Maß der Artenvielfalt und
   Landwirte durch Qualifikation darin zu fördern, möglichst nachhaltig und die         den Schutz der natürlichen Ressourcen abzielt (Erwägungsgrund (1) zur
   Artenvielfalt fördernd zu wirtschaften, weil ihr Handeln einen unmittelbaren         Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007). Ein auf der
   Effekt auf die Artenvielfalt hat. Geht das Land diesen Weg gesetzlich                Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 betriebener ökologischer
   verbindlich, folgt daraus zwangsläufig die entsprechende Qualifizierung              Landbau ist unter anderem aufgrund der strengen Beschränkung des
   der in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft beschäftigten Menschen.             Einsatzes von Pestiziden schonender für die Artenvielfalt (Sanders, Hess
                                                                                        (2019): „Leistungen des ökologischen Landbaus für Umwelt und Gesell-
   Zu 3.: Änderung des § 22                                                             schaft“). Um dem Insektensterben wirksam gegenzusteuern wird das Ziel
   Dem Biotopverbund kommt für den Schutz und die Sicherung der                         festgelegt, den Anteil der ökologischen Landwirtschaft stetig auszubauen,
   heimischen Tier- und Pflanzenarten, für die Erhaltung und Entwicklung                wobei bis zum Jahr 2025 mindestens 25 %, bis 2035 mindestens 50 % der
   funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen und für die Verbesse-               landwirtschaftlichen Flächen gemäß den Grundsätzen des ökologischen
   rung des Zusammenhangs des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura                   Landbaus gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Gesetzes
   2000 entsprechend eine enorme Bedeutung zu. Der Biotopverbund ermög-                 zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder
   licht zugleich Ausweich- und Wanderungsbewegungen von Populationen                   der Europäischen Union auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus
   klimasensibler Arten, die infolge des erwarteten Klimawandels notwendig              (Öko-Landbaugesetz – ÖLG) in der jeweils gültigen Fassung bewirtschaftet
   sind. Die Ursachen des Artenschwundes, der übermäßige Einsatz von                    werden sollen.
   Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie die strukturelle Verarmung der                                                  § 2b
   Landschaft kommen überwiegend im Offenland zum Tragen. Der gegen-
   wärtige Rückgang der Biodiversität ist in seiner Dramatik deshalb haupt-             Pestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht negativ auf Lebensräume,
   sächlich in landwirtschaftlich geprägten sowie aquatischen Lebensräumen              Pflanzen und Tiere aus. Direkte Folgen sind tödliche Auswirkungen auf
   zu beobachten. Die gesetzlichen Regelungen zur Schaffung eines Biotop-               vermeintliche Schädlinge – aber auch „Kollateralschäden“ an anderen
   verbundes berücksichtigen dies bisher nicht ausreichend. Eine wirksame               Tieren und Pflanzen. Die Reduktion des Vorkommens einzelner Arten
   Sicherung des Biotopverbundes erfordert eine flächendeckende plane-                  wirkt sich indirekt über die Nahrungskette auf andere Lebewesen aus und
   rische Sicherung des Biotopverbundes.                                                nimmt ihnen die Lebensgrundlage. Gleichzeitig schaffen Pestizide Formen
                                                                                        der Landwirtschaft, die natürliche Lebensräume zerstören: Monokulturen,
   Zu 4.: § 33a Erhalt von Streuobstbeständen                                           enge Fruchtfolgen oder nicht heimische Früchte zerstören das einge-
   Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden oder Obstbaumäcker sind von beson-                    spielte Gleichgewicht. Es ist nicht einfach, den Einfluss von Pestiziden
   derer Bedeutung als Lebensraum für besonders geschützte Arten. Sie                   auf die biologische Vielfalt aus dem Bündel an Einflussfaktoren herauszu-
   sind eine besondere Form der Kulturlandschaft. Baden-Württemberg trägt               filtern. Dass dieser Einfluss groß ist, wurde in einer 2010 veröffentlichten,
   im Vergleich zu anderen Bundesländern eine europaweite Verantwor-                    europaweiten Studie deutlich: Von dreizehn untersuchten Faktoren der
   tung für diese Kulturlandschaftslebensräume. Streuobstwiesen befinden                landwirtschaftlichen Intensivierung hatte der Gebrauch von Insektiziden
Amtsblatt Mössinger - Stadt Mössingen
Mössinger Amtsblatt                                                                 8                                                       Freitag, 13. September 2019

    und Fungiziden die schädlichsten Auswirkungen auf die Biodiversität. Die
    Artenvielfalt in Europa kann also nur erhalten werden, wenn die Verwen-
    dung von Mitteln in großen Teilen der Landwirtschaft auf ein Minimum                    Die Stadtverwaltung informiert
    beschränkt wird. Deshalb muss der Einsatz von Pestiziden reduziert werden
    (Geiger u.a. 2010: “Persistent negative effects of pesticides on biodiversity
    and biological control potential on European farmland”). Zu den gleichen
                                                                                                  `````                  Wir gratulieren                    `````
    einschlägigen Ergebnissen kommt eine große internationale Überblicks-
    studie der Vereinten Nationen zur Rolle der Insekten als Bestäuber in der
    Lebensmittelproduktion (IPBES 2016).                                                Am Samstag, dem 14. September 2019, werden:
    Zu Artikel 3: Inkrafttreten                                                         Günter Völkerling, Röhlerstr. 1                                                      80 Jahre
    Die Bestimmung regelt das Inkrafttreten.“                                           Reinhard Stengl, Firstwaldstr. 16                                                    70 Jahre
Mössingen, den 13.09.2019                                                               Am Sonntag, dem 15. September 2019, wird:
                                                                                        Helga Streck, Nelkenstr. 2                                                           75 Jahre
Michael Bulander
Oberbürgermeister                                                                       Am Montag, dem 16. September 2019, wird:
                                                                                        Karl-Heinz Vogt, Hohenstaufenstr. 14                                                 75 Jahre
                                                                                        Am Dienstag, dem 17. September 2019, werden:
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Mössingen                                              Eberhard Plocher, In Weiherwiesen 38                                                 85 Jahre
                                                                                        Marie Hentschel, Eschenstr. 14                                                       75 Jahre
Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs                                    Johann Biemel, Albert-Einstein-Str. 20                                               70 Jahre
Abwasserbeseitigung Mössingen für das Wirtschaftsjahr 2017
                                                                                        Am Mittwoch, dem 18. September 2019, werden:
Für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Mössingen als Eigenbetrieb der
                                                                                        Heide-Marie Löffelhardt, Stockstr. 21                                                75 Jahre
Stadt sind die Vorschriften des Eigenbetriebsrechts anzuwenden. Nach § 16
                                                                                        Ilse Bräkow, Tulpenweg 19                                                            70 Jahre
Abs. 3 des Eigenbetriebsrechts hat der Gemeinderat den Jahresabschluss
festzustellen und dabei über die Verwendung des Jahresgewinns bzw. die                  Am Donnerstag, dem 19. September 2019, wird:
Behandlung des Jahresverlustes sowie die Entlastung der Betriebsleitung zu              Erika Bruckner, Bästenhardtstr. 25                                                   75 Jahre
entscheiden.
                                                                                        Am Freitag, dem 20. September 2019, wird:
Nach dem Schlussbericht vom 22.07.2019 hat das Rechnungsprüfungsamt dem                 Alisa Filip, Zollernstr. 5                                                           70 Jahre
Gemeinderat empfohlen, den Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs Abwas-
serbeseitigung Mössingen nach § 16 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz festzustellen.
Der Gemeinderat hat am 22.07.2019 den Jahresabschluss des Eigenbetriebs                 Jugendhaus „M“
Abwasserbeseitigung Mössingen für das Jahr 2017 wie folgt festgestellt:                 Deutschrap-Konzert im Jugendhaus „M“
                                                                                        Am Freitag, 20. September, gibt es im „M“ wieder was auf die Ohren. Lokale
1. Feststellung des Jahresabschlusses                                                   Künstler der Jugendszene wie Nipro, Ari und Zino, stellen ihr Können, wie auch
                                                                                        auf dem diesjährigen U & D-Festival, wieder unter Beweis. Los geht’s um 19
  1.1   Bilanzsumme                                         24.480.377,20 EUR           Uhr. Um dem Motto von der Jugend für die Jugend gerecht zu werden, sind
                                                                                        alle Jugendlichen unter 21 Jahren herzlich eingeladen, das Jugendhaus zum
                                                                                        Beben zu bringen.
  1.1.1 davon entfallen auf der
        Aktivseite auf
        - das Anlagevermögen           23.404.199,42 EUR                                Freibad Mössingen
        - das Umlaufvermögen            1.076.177,78 EUR                                Das Freibad Mössingen macht Winterpause
                                                                                        Nun geht die Badesaison im Mössinger Freibad zu Ende.
  1.1.2 davon entfallen auf der                                                         Letzter Badetag ist am Sonntag, 15. September 2019.
        Passivseite auf
        - das Eigenkapital              1.925.165,99 EUR                                Auch während dieser Freibadsaison wurden wieder einige Gegenstände auf
                                                                                        dem Freibadgelände gefunden und an der Freibadkasse abgegeben. Bis 15.
        - die empfangenen                                                               September 2019 haben Sie die Möglichkeit, Ihre verlorenen Gegenstände an
          Ertragszuschüsse              7.124.377,08 EUR                                der Freibadkasse abzuholen.
        - die Rückstellungen            1.157.376,53 EUR                                Wir bedanken uns für Ihren Besuch in unserem Freibad und wünschen Ihnen
        - die Verbindlichkeiten        14.273.457,60 EUR                                in der kalten Jahreszeit einen angenehmen Aufenthalt in unserem Hallenbad.
                                                                                        Ihre Stadtwerke
  1.2   Jahresgewinn                                            76.605,28 EUR

  1.2.1 Summe der Erträge            3.951.064,55 EUR
                                                                                        Mössinger
                                                                                        Amtsblatt
  1.2.2 Summe der Aufwendungen3.872.459,27 EUR

2. Verwendung des Jahresgewinns
  Der Jahresgewinn aus dem Wirtschaftsjahr 2017 in Höhe von 76.605,28 EUR
                                                                                        erscheint ein Mal wöchentlich, in der Regel am Freitag. Anzeigen- und Redaktionsschluss
  ist auf neue Rechnung vorzutragen.                                                    mittwochs um 12.00 Uhr.
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Mössingen für                 Herausgeber: Stadt Mössingen. Verlag: FRITZ-DRUCK, Telefon (0 74 73) 94 45 55, Telefax
                                                                                        (0 74 73) 94 45 45, Zeppelinstraße 19, 72116 Mössingen-Bästenhardt.
das Wirtschaftsjahr 2017 sowie der Lagebericht liegen in der Zeit von Montag,
                                                                                        eMail: fritzdruck@t-online.de
23.09.2019 bis Dienstag, 01.10.2019 (je einschließlich) im Gebäude der Stadt-           Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Berichte über Sitzungen des Ge-
werke Mössingen, Zimmer 1.04, öffentlich aus und können während der Dienst-             meinderats und seiner Ausschüsse und anderer Veröffentlichungen der Stadtverwaltung ist
stunden von jedermann eingesehen werden.                                                Oberbürgermeister Michael Bulander oder sein Vertreter im Amt. Für den Inhalt der Beiträge
                                                                                        unter der Rubrik „Aus den Fraktionen“ sind die Fraktionen verantwortlich. Für den übrigen Teil
Mössingen, 07.09.2019           Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Mössingen              und die Anzeigen: Gertrud Fritz im Verlag.
                                                                                        Zur Zeit gilt Anzeigenpreisliste Nr. 22 vom 1. 1. 2017. Erfüllungsort Mössingen. Gerichtsstand
                                                                                        Tübingen. Bezugspreis bei Zustellung im Stadtgebiet Mössingen 12 Euro halbjährlich (im Banklast-
                                                                                        schriftverfahren) einschließlich 7 % Mehrwertsteuer. Einzelpreis 50 Cent. Abbestellungen sind nur
                                                                                        zum 30. 6. und 31. 12. möglich und müssen einen Monat vorher beim Verlag schriftlich vorliegen.
             Redaktionsschluss:                                                         Falls durch Eintritt höherer Gewalt, Streik oder Aussperrung keine Ausgabe geliefert werden kann,
                                                                                        ist eine Entschädigung ausgeschlossen. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Bilder (auch
             mittwochs 12.00 Uhr                                                        wenn Rückporto beiliegt), kann keine Gewähr übernommen werden.
                                                                                        Gedruckt auf Naturpapier, PEFC-zertifiziert.
Amtsblatt Mössinger - Stadt Mössingen
Mössinger Amtsblatt                                                         9                                      Freitag, 13. September 2019

Aktuelle Verkehrsbeeinträchtigungen in der Stadt
                                                                                               Verkehrsinfo
                                                                                                 Baustellen in Mössingen

 Mössingen (mit Bästenhardt, Belsen und Bad Sebastiansweiler)                                                     chtl.
 Betroffene                     Umfang der                          Umleitung                         Voraussichtl.        Anlass
                                                               ie
 Straße(n)                      Maßnahme                                                              Zeitraum
 Innenstadt                     -    Fahrbahneinengung              - Für den Kraftfahrzeugverkehr    Voraussichtlich      Neubau KBF-
                                -    Wegfall von                    keine Umleitung.                  bis April 2019       Wohngeschäftshaus
 Falltorstraße zwischen              Gehwegen                                                         Voraussichtlich      Bahnhofstraße 1
 Hafnergasse und                -    Einrichtung                    - Ausgewiesene Ersatzwege für     bis Ende 2019
 Bahnhofstraße, Hafnergasse,         provisorischer                 Fußgänger                         (Die                 Neubau
 Grabenstraße, Forststraße,          Zebrastreifen                                                    Verkehrsregelung     Regionaldirektion
 Bahnhofstraße zwischen                                             Bitte geänderte                   en werden ggf. an    Kreissparkasse.
 Breitestraße und Berggasse,                                        Fußgänger-Wegeführung             den Baufortschritt
 Berggasse                                                          beachten!                         der KSK und der
                                                                                                      KBF angepasst)
 Falltorstraße, Grabenstraße    -    Einbahnregelung          Hinweis:                                                     Verkehrsregelung
                                -    Wegweisung               In letzter Zeit wird                                         Innenstadt
                                     Ersatzfußwege            festgestellt, dass in der
                                -    Befristung               Innenstadt insbesondere die
                                     Zeitparkplätze auf 30    Einbahnregelung und
                                     min. im Bereich          Regelung der Ersatzwege für
                                     Falltorstraße            Fußgänger mutwillig und
                                                              irreführend verstellt wird.
                                                              Dies stellt einen gefährlichen
                                                              Eingriff in den Straßen-
                                                              verkehr dar. Die Stadt-
                                                              verwaltung erstattet in jedem
                                                              Fall Anzeige.
 Bahnhofstraße                  Fahrbahneinengung             - Ersatzweg für Fußgänger über          Bis                Neubau Wohn- und
 Höhe Geb. 11                                                 den Zebrastreifen bei der VR            voraussichtlich
                                                                                                                   chtl. Geschäftshaus
                                                              Bank sowie die Fußgänger-               Dezember 2019      Kreisbaugesellschaft
                                                              signalanlage Höhe Einmündung                                                      für
                                                              Breitestraße
                                                          eg - Verlegung der Behinderten-

                                                          ung parkplätze auf die gegenüber-
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 Div. Straßen im Bereich        Im Regelfall                  Keine                                   Bis 21.09.2019     Tiefbauarbeiten für den
 Kernstadt, Bästenhardt,        Gehwegsperrungen                                                                         Ausbau der Breitband-
 Belsen                         In Einzelfällen halbseitige                                                              kommunikation
                                Sperrungen (über                                                                         Deutsche Telekom aus
                                Sonderregelungen wird                                                                    unterschiedliche
                                separat informiert)                                                                      Trassen
 Rathof                         Gesamtsperrung des                  Über Mittelgasse, Lange Straße,   Bis 13.09.2019
                                                                                                                   chtl. Brückeninstandsetzung
                                Verkehrs                            Auf der Lehr, Aiblestraße,
                                                              t-    Grabenstraße, Brunnenstraße
 Hirschkopfweg                  Halbseitige Sperrung des            Keine                             Bis 20.12.2019       Kranstellung
 Höhe Geb. 9                    Verkehrs
 Bahnhofstraße                  Fahrbahneinengung                   Keine                             Bis 20.09.2019       Sanierung eines
 Höhe Geb. 9, 29, 52            Gesamtsperrung Gehweg                                                                      Telekomkabelschachtes
 Zollernstraße                  Gesamtsperrung des                  Keine                             Bis 04.10.2019       Kanal- und Wasser-
 Kreuzung Otto-Merz-Straße      Verkehrs                                                                                   leitung-Sanierung
 Brücke Nordring Richtung       Gesamtsperrung des                  Über Nordring – Nehrener          Bis 25.09.2019       Umlegung
 Nehren                         Verkehrs                            Gässle                                                 Gashochdruckleitung
 Hilbgasse                      Haltverbote                         Keine                             Bis 27.09.2019       Garagenbau
 Brunnenstraße, Höhe Geb. 3/1   Gesamtsperrung Gehweg               Keine                             Bis 04.11.2019       Fassade freilegen
 Hechinger Straße               Gesamtsperrung Gehweg               Umleitung für Fußgänger           Bis 30.09.2019       Ausbau Breitband-
 Höhe Bad Sebastiansweiler                                          zwischen der Fußgänger-                                kommunikation
                                                                    unterführung und Zufahrt zum                           Deutsche Telekom
                                                                    Gelände der Kurklinik.
Amtsblatt Mössinger - Stadt Mössingen
Mössinger Amtsblatt                                                            10                                           Freitag, 13. September 2019

  Öschingen
 Betroffene                           Umfang der                       Umleitung                             Voraussichtl.         Anlass
 Straße(n)                            Maßnahme                                                               Zeitraum
 Talheimer Straße                     Halbseitige Sperrung des         Keine                                 Bis 20.09.2019        Abbruch Gebäude
 Höhe Geb. 20                         Verkehrs
 Gustav-Schöller-Str. 51              Halbseitige Sperrung des         Keine                                 Bis 18.09.2019        Steine verlegen
                                      Verkehrs

  Talheim
 Betroffene                           Umfang der                       Umleitung                             Voraussichtl.         Anlass
 Straße(n)                            Maßnahme                                                               Zeitraum
 Kreuzstraße                          Fahrbahneinengung                Keine                                 Bis 18.10.2019        Tief- und
                                                                                                                                   Straßenbauarbeiten
 Jahnstraße                           Halbseitige Sperrung des         Keine                                 Bis 27.09.2019        Telekom Zuführung
                                      Verkehrs                                                                                     NBG, Kabel- und
                                      Gesamtsperrung Gehweg                                                                        Asphaltarbeiten
 Schubertstraße                       Halbseitige Sperrung des         Keine                                 18.09.2019-           Aufstellung Fertigkeller
 Höhe Geb. 19                         Verkehrs                                                               20.09.2019

Die geplanten Verkehrsbeeinträchtigungen sind nicht zu vermeiden, werden aber möglichst schnell wieder behoben. Für trotzdem eintretende Behinderungen
bittet die Stadtverwaltung um Verständnis. Hierfür herzlichen Dank!

Holzschnitt-Museum Klaus Herzer                                                     Deutsche Rentenversicherung
Extra-Ausstellung am Sonntag, 15. September 2019, von 14 bis 17 Uhr                 Sprechtag in Mössingen
                                                                                    Der Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung findet am Mittwoch, 16.
                                                                                    Oktober 2019 in der Zeit von 8.20 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr
                                                                                    in Mössingen im Rathaus statt.
                                                                                    Die Beratungstermine müssen über das Regionalzentrum Reutlingen der
                                                                                    Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, Tel. 07121/2037-0
                                                                                    oder online unter https://www.eservice-drv.de/eTermin vereinbart werden.
                                                                                    Wir weisen darauf hin, dass in Mössingen eine Datenstation eingesetzt wird,
                                                                                    die mit dem Computer der Deutschen Rentenversicherung verbunden ist.
                                                                                    Sofern die entsprechenden Rentenpapiere zum Beratungstermin mitgebracht
                                                                                    werden, können sofort kostenlos Rentenanwartschaften geprüft und Renten
                                                                                    berechnet werden.

Für Familien und alle Interessierte zeigt das HOLZSCHNITT-MUSEUM KLAUS
HERZER die Bilder, die von Kindern in den Sommerferien entworfen und                 Noch freie Plätze!
gedruckt wurden. Ihre schönsten Bilder haben die Kinder dem Museum für               Erste Hilfe – Update
diese besondere Ausstellung ausgeliehen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch,            Montag, 30.09.2019 von 19.00 – 21.30 Uhr
der Eintritt ist frei.
                                                                                     Themen des Kurses:
                                                                                     An diesem Abend können Sie Ihr Wissen für medizinische Notfälle anhand
Auf gute Nachbarschaft beim Jugendtreff „Hotspot“                                    vieler praktischer Fallbeispiele und praktischen Übungsmöglichkeiten
                                                                                     auffrischen.
in Bästenhardt
                                                                                     ● Wundversorgung
Am Donnerstag, 26. September sind alle Anwohner rund um den Jugendtreff              ● stabile Seitenlage
„Hotspot“ in Bästenhardt (Mittlere Werten 1, 72116 Mössingen) zu einem nach-         ● Herz-Lungen-Wiederbelebung
barschaftlichen Austausch eingeladen. Treffpunkt ist um 17.00 Uhr im Jugend-         ● Umgang mit einem Frühdefibrillator
treff, geplantes Ende ist gegen 18.00 Uhr. Das Jugendtreff-Team berichtet
vom aktuellen Stand, von geplanten Aktionen für das restliche sowie das              Referentinnen und Referenten:
nächste Jahr und beantwortet gerne alle Nachfragen dazu. Außerdem soll diese         Ausbilder des DRK OV Mössingen - Ofterdingen
Gesprächsrunde vorbeugend dazu genutzt werden, um eventuell aufkommende              Veranstalter: DRK und Stadt Mössingen, Bürgerschaftliches Engagement
Probleme rechtzeitig anzusprechen.                                                   Ort: DRK-Rettungswache, Mössinger Straße 91, Mössingen
Für Rückfragen im Vorfeld wenden Sie sich bitte an die Mobile Jugendarbeit           Anmeldung: buergerengagement@moessingen.de
unter Tel. 07473/370-158 (Bitte Anrufbeantworter nutzen) oder per Mail an            Bei Fragen wenden Sie sich an die Stabstelle für Bürgerschaftliches Enga-
MobileJugendarbeit@moessingen.de Des Weiteren sind wir dankbar über eine             gement, Barbara Schott, Tel. 07473 / 370-125.
Anmeldung bis zum 23. September für eine bessere Planung.
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