Amtsblatt Mössinger - Stadt Mössingen
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Mössinger Amtsblatt 42. Jahrgang Freitag, 13. September 2019 Nr. 37 Es ist soweit! Am Sonntag, 15. September 2019 wird das Mössinger Hallenbad mit einem „Tag der offenen Tür“ um 11 Uhr wiedereröffnet. Lassen Sie sich von den Neuerungen überraschen und werfen Sie einen Blick hinter die Kulissen der hochmodernen Bädertechnik. Wir freuen uns auf Sie! Weitere Infos im Innenteil.
1919-2019 100 Jahre Tag der offenen Tür im Wasserwerk Kilchberg Sonntag, 15.9.2019 von 11 bis 17 Uhr Anfahrt über Tübingen-Kilchberg nach Tübingen-Bühl, erste Abbiegemöglichkeit rechts beim Nettomarkt, dann entsprechend der Ausschilderung. Parkmöglichkeiten in der Nähe des Wasserwerks sind ausgeschildert. Direkter Buspendelverkehr Hinfahrt 11.00 und 14.00 ab Mössingen, Jakob-Stotz-Platz 11.05 und 14.05 ab Mössingen, Hallenbad 11.15 und 14.15 ab Ofterdingen, Rathaus 11.25 und 14.25 ab Nehren, Rathaus 11.35 und 14.35 ab Dußlingen, Rathaus 11.50 und 14.50 an Kilchberg, Wasserwerk Rückfahrt 13.00 und 16.30 ab Kilchberg, Wasserwerk Bewirtung durch den Original Steinlachtaler Fasnetsverein
Mössinger Amtsblatt 3 Freitag, 13. September 2019 Bereitschaft kann auch über das Festnetz kostenfrei unter Tel. 0800 00 22 8 33 ggf. auf der von allen Mobilnetzten erreichbaren Rufnummer 22 8 33 (Kosten max. 69 Cent/Min.) sowie auf der Notfalldienste Homepage für Apothekennotdienste www.aponet.de abgerufen werden. Diakonie-/Sozialstation Mössingen 95 15 - 0 Löwensteinplatz 1 Sprechzeiten: 72116 Mössingen Mo – Fr 8.00 – 12.00 Uhr Allgemeine Notfallpraxis 116 117 und nach tel. Vereinbarung Universitätsklinikum Tübingen, Ottfried-Müller-Straße 10 (Gebäude 500), 72076 Hospizarbeit Mössingen 5 07 10 63 Tübingen, Öffnungszeiten: Mo - Do: 19 - 22 Uhr, Fr: 16 - 22 Uhr, Sa, So, Feiertag: Polizeiposten Mössingen 95 21 - 0 8-22 Uhr. Patienten können ohne Voranmeldung in die Notfallpraxis kommen nach Dienstschluss Tübingen 0 70 71 / 9 72 - 86 61 docdirekt 07 11 / 96 58 97 00 Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr: docdirekt - Kostenfreie Onlinesprechstunde Gas-Störungsdienst 0 71 21 / 5 82 - 32 22 von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, nur für gesetzlich Versicherte (Fair Energie GmbH Reutlingen) oder docdirekt.de Strom-Störungsdienst 01 72 / 7 72 26 08 Kinder- und Jugendärztlicher Dienst 01 80 / 6 07 07 10 (Stadtwerke Mössingen) oder 01 72 / 7 72 26 09 Notfallpraxis in der Universitäts-Kinderklinik, Hoppe-Seyler-Straße 1 (Gebäude 410, Ebene 3). Öffnungszeiten: Sa, So, Feiertag: 10 - 19 Uhr. Patienten können Wasser-Störungsdienst 01 71 / 7 32 67 20 ohne Voranmeldung in die Notfallpraxis kommen. Unter der Woche: Telefo- (Stadtwerke Mössingen) oder 370 - 401 nische Rufbereitschaft zwischen 18 und 21 Uhr. HNO-ärztlicher Notfalldienst 01 80 / 6 07 07 11 Elektro-Innung Tübingen 01 80 / 5 72 70 72 (Kreisweiter Notdienst) Notfallpraxis in der HNO-Klinik am Universitätsklinikum, Elfriede-Aulhorn-Straße 5 (Gebäude 600). Öffnungszeiten Sa, So, Feiertag: 8 - 20 Uhr. Patienten können Sterbefälle – Standesamt Mössingen 3 70 - 2 12 ohne Voranmeldung in die Notfallpraxis kommen. nach Dienstschluss das örtliche Bestattungsunternehmen 2 14 94 Augenärztlicher Dienst 0 18 01 / 92 93 44 Anwaltnotdienst in Strafsachen 01 72 / 7 30 77 77 Chirurgie, Unfälle Anwaltverein für den Landgerichtsbezirk Tübingen e. V. Tübingen: Ambulanz des CRONA-Klinikums, Hoppe-Seyler-Straße 3 0 70 71 / 2 98 66 18 Schuldnerberatung Tübingen und Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik, Sprechstunde in Tübingen Schnarrenbergstraße 0 70 71 / 60 60 nach tel. Terminvereinbarung 0 70 71 / 9 30 48 71 Rottenburg: Winghofer Medicum, Telefonseelsorge 08 00 / 1 11 01 11 Röntgenstr. 38 0 74 72 / 92 60 08 00 / 1 11 02 22 Zahnärztlicher Notfalldienst 0 18 05 / 91 16 70 (* = Telefon-Nummern ohne eigens angegebene Vorwahl liegen im Ortsnetzbereich 0 74 73) Der zahnärztliche Notfalldienst ist an den Wochenenden in der Zeit von 10.00 Angaben ohne Gewähr bis 11.00 Uhr und von 16.00 bis 17.00 Uhr erreichbar. Name und Adresse der Sprechzeiten bei der Stadtverwaltung Mössingen 37 00 zum Bereitschaftsdienst eingeteilten Zahnärzte sind nur unter der genannten vormittags nachmittags Telefonnummer zu erfahren. Dort läuft ein Ansageband. Montag 8.00 – 12.00 Uhr – Notarzt, Rettungsdienst 112 Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr Krankentransport 1 92 22 Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr – Gift-Notruf Freiburg 07 61 / 1 92 40 Freitag 8.00 – 12.30 Uhr Internet: www.giftberatung.de sowie nach persönlicher Absprache. Terminvereinbarung wird allgemein empfohlen. Apotheken-Bereitschaft: Fr., 13. 09.: pharmaphant Apotheke Blaue Brücke Tübingen Sprechzeiten Bürgerbüro 3 70 - 2 22 Reutlinger Str. 6, Tel. 0 70 71 / 3 55 88 vormittags nachmittags Sa., 14. 09.: Linden-Apotheke Ofterdingen Montag 7.30 – 12.00 Uhr – Bachsatzstr. 1, Tel. 0 74 73 / 9 42 70 Dienstag 7.30 – 12.00 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr So., 15. 09.: Schloss-Apotheke Gomaringen Mittwoch 7.30 – 12.00 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr Lindenstr. 52, Tel. 0 70 72 / 91 22 82 Donnerstag 7.30 – 12.00 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr Mo., 16. 09.: Post-Apotheke Tübingen Freitag 7.30 – 12.30 Uhr Europaplatz 3, Tel. 0 70 71 / 3 27 77 sowie nach Vereinbarung. Di., 17. 09.: Steinlach-Apotheke Mössingen Falltorstr. 34, Tel. 0 74 73 / 63 73 Notrufe: Mi., 18. 09.: Alb-Apotheke Mössingen-Bästenhardt Albblickstr. 23, Tel. 0 74 73 / 78 57 Polizei 110 Do., 19. 09.: Dr. Linz'sche Apotheke am Marktbrunnen Tübingen Notarzt, Rettungsdienst 112 Am Markt 5, Tel. 0 70 71 / 5 60 50 Feuerwehr 112 Die nächsten Mössingen Talheim Öschingen Belsen Bad Sebastiansweiler Mülltermine Bästenhardt Biotonne Mi. 18. 09. Fr. 13. 09. Mi. 18. 09. Mi. 18. 09. Mi. 18. 09. Restmüll Do. 26. 09. Do. 26. 09. Fr. 13. 09. Mi. 25. 09. Mi. 25. 09. Gelber Sack Mi. 18. 09. Mi. 18. 09. Mi. 18. 09. Mi. 18. 09. Mi. 18. 09. Altpapier-Bündel Sa. 12. 10. Sa. 12. 10. Sa. 12. 10. Sa. 12. 10. Sa. 12. 10. Altpapier-Tonne Fr. 04. 10. Fr. 04. 10. Fr. 04. 10. Mi. 09. 10. Mi. 09. 10. Häckselgut Mo. 04. 11. Sa. 09. 11. Sa. 16. 11. Do. 25. 10. Fr. 25. 10. Die öffentlichen Häckselplätze in Belsen, Talheim und Öschingen sind i. d. R. freitags von 14 bis 17 Uhr und samstags von 10 bis 14 Uhr geöffnet. Der Häckselplatz in Öschingen hat nur über die Wintermonate geöffnet. Problemstoffsammelstelle Nehrener Gässle (Deponie), Öffnungszeiten: Mittwoch 16.00 – 17.00 Uhr. Bitte nur während der Öffnungszeit anliefern! Nähere Hinweise zu den einzelnen Sammlungen erhalten Sie jeweils terminbezogen.
Mössinger Amtsblatt 4 Freitag, 13. September 2019 Wöchentliche Veranstaltungstermine Familiensonntag, Ausstellung der Kinderdrucke vom 13. bis 22. September 2019 Freunde des Holzschnitt-Museums Klaus Herzer ab 14.00 - 17.00 Uhr, Holzschnittmuseum Klaus Herzer bis So. 1. März 2020 Ter- "Aus dem Museumsdepot" mine Mo. 16. September 2019 Stadt Mössingen "Metropolis" - Filmreihe im Rahmen von Geöffnet mittwochs 14.00 - 22.00 Uhr "100 Jahre Pausa - 100 Jahre Bauhaus" und sonntags 14.00 - 17.00 Uhr Stadt Mössingen, Lichtspiele Mössingen, Theater Lindenhof Kulturscheune Mössingen, Brunnenstraße 3/1 19.30 Uhr, Lichtspiele Mössingen bis So. 24. November 2019 Mi. 18. September 2019 Ausstellung „Pausa - Jede Menge Stoff drin“ Führung durch die Ausstellung "Pausa - Jede Menge Stoff drin" Stadt Mössingen Stadt Mössingen Öffnungszeiten: Mi., Sa., So. 14.00 - 18.00 Uhr, 16.00 Uhr, Tonnenhalle im Pausa-Quartier bei Veranstaltungen im Rahmen „100 Jahre Pausa - 100 Jahre Bauhaus“ bis 20.00 Uhr geöffnet, Tonnenhalle im Pausa-Quartier, 1. OG Vortrag: Die aufmüpfigen und klugen Bauhaus-Frauen in der Löwensteinschen Pausa (Teil III): Die Bedeutung Lily Hildebrandts bis So. 24. November 2019 und ihre Zusammenarbeit mit den Löwensteins Stadt Mössingen, Löwenstein-Forschungsverein e. V. Jubiläumsprogramm "100 Jahre Pausa - 100 Jahre Bauhaus" 20.00 Uhr, Tonnenhalle im Pausa-Quartier - Veranstaltungsraum im Erdgeschoß Stadt Mössingen und Theater Lindenhof nähere Infos siehe Homepage, Pausa, Bogenhalle Frauenfrühstück am Abend Evangelisch-methodistische Kirche Mössingen 19.30 Uhr, Christuskirche bis 28. September 2019 Ausstellung „Gedanken zur Malerei und Fotografie“ 100 Jahre Bauhaus Fr. 20. September 2019 ARTmössingen e.V., Stadt Mössingen 18.00 Uhr, Gesundheitszentrum Mössingen Kleine Mössinger Runde Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Baden-Württemberg e. V. (ADFC) Ortsgruppe Mössingen bis So. 22. September 2019 18.00 Uhr, Treffpunkt: Bahnhof Mössingen Ausstellung "Neue Holzschnitte 18" Deutschrap-Konzert Kunststiftung Klaus Herzer Jugend- und Gemeinschaftshaus "M", Jugendpflege Mössingen Geöffnet sonntags 14.00 - 17.00 Uhr und auf Anmeldung Einlass 19.00 - 23.00 Uhr Holzschnitt-Museum Klaus Herzer in Öschingen, Obergasse 1 Jugend- und Gemeinschaftshaus M bis Do. 19. September 2019 Musikalisches Bühnenstück: „Homo ex Data“ von Wolfgang Schnitzer und Stefan Hallmayer Buchausstellung zum 70. Geburtstag von Manfred Mai Stadt Mössingen, Theater Lindenhof, Jugendmusikschule Steinlach e.V. „Von Winterlingen in die Welt“ 20.00 Uhr, Hallenöffnung und Abendkasse ab 19.00 Uhr Stadtbücherei Mössingen Pausa, Bogenhalle während den Öffnungszeiten der Stadtbücherei Mössingen Stadtbücherei Mössingen Sa. 21. September 2019 Fr. 13. September 2019 „Blick hinter verschlossene Türen“ - Führung durch das Pausa-Quartier Stadt Mössingen Kleine Mössinger Runde 17.30 Uhr, Tonnenhalle im Pausa-Quartier Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Baden-Württemberg e. V. (ADFC) Ortsgruppe Mössingen Musikalisches Bühnenstück: „Homo ex Data“ von Wolfgang Schnitzer 18.00 Uhr, Treffpunkt: Bahnhof Mössingen und Stefan Hallmayer Stadt Mössingen, Theater Lindenhof, Jugendmusikschule Steinlach e.V. Einschulungsgottesdienst 20.00 Uhr, Hallenöffnung und Abendkasse ab 19.00 Uhr Evang. Kirchengemeinde Belsen Pausa, Bogenhalle 8.30 Uhr, Ev. Kirche Belsen Vortrag Artenschutzprojekt Rauhfußkauz So. 22. September 2019 NABU-Gruppe Mössingen e. V. Markt der Möglichkeiten 20.00 Uhr, NABU-Natur-Treff, Hallstattstraße 19 Stadt Mössingen Bürgerschaftliches Engagement 11.00 - 17.00 Uhr Sa. 14. September 2019 Tonnenhalle im Pausa-Quartier Flohmarkt im Freibad Öschingen Im Foyer und Veranstaltungsraum des Erdgeschosses Freibadfreunde Öschingen e. V. und auf dem Löwensteinplatz ab 9.00 - 15.00 Uhr, Freibad Öschingen Lieder-Zyklus: „Auf Flügeln des Gesanges...“ Landesoffene Herbstwettkämpfe Förderverein Bad Sebastiansweiler e. V., Leichtathletikgemeinschaft Steinlach-Zollern e.V. 16.00 Uhr, "Atelier K" - Kapelle im Park, Bad Sebastiansweiler ab 9.00 Uhr, Weiherstadion Hechingen 4. Mössinger Orgelherbst 2019 - Handball-Spieltag Eröffnungskonzert Lucas Bastian, Stuttgart Sportvereinigung Mössingen 1904 e. V. ÖChor - Ökumenischer Jugendchor Mössingen, ab 14.20 - 20.15 Uhr, Hallenöffnung ab 13.20 Uhr, Steinlachhalle Katholische Kirchengemeinde Mössingen 19.00 - 20.15 Uhr, Marienkirche Mössingen So. 15. September 2019 Das Holzschnitt-Museum Klaus Herzer, Obergasse 1 in Öschingen ist Tag des Geotops: Öffentliche Führung im Mössinger Bergrutsch jeweils sonntags von 14.00 - 17.00 Uhr geöffnet. Führungen auf Anfrage Stadt Mössingen und Armin Dieter auch an anderen Tagen (Tel. 6339). 13.00 - 15.00 Uhr, Parkplatz Bergrutsch Alle Angaben entsprechend Mitteilung der Veranstalter und ohne Gewähr. Ausstellungseröffnung: Das Leben der Dinge - Stillleben Änderungen/Ergänzungen können der Stadtverwaltung bis zum Freitag der Vorwoche unter der Telefonnummer Förderverein Bad Sebastiansweiler e. V. 370-152 mitgeteilt werden. 11.00 Uhr, Eingangshalle Hauptgebäude Tageswanderung an der Schlichem Schwäbischer Albverein e. V. OG Talheim Das MÖSSINGER AMTSBLATT 10.00 - 16.00 Uhr können Sie jederzeit bestellen: Telefon 94 45 55 Treffpunkt: Jugendhaus Talheim (Kreuzstraße)
Mössinger Amtsblatt 5 Freitag, 13. September 2019 die Anschrift (Hauptwohnung) sowie den Tag der Unterzeichnung anzu- geben und dies persönlich und handschriftlich zu unterschreiben. Durch Amtliche Bekanntmachungen Ankreuzen muss bestätigt werden, dass vor der Unterzeichnung des Eintra- gungsblattes die Möglichkeit bestand, den Entwurf der Gesetzesvorlage und deren Begründung einzusehen. Eintragungen, die die unterzeichnende Einladung Person nicht eindeutig erkennen lassen, weil sie z. B. unleserlich oder zu einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates unvollständig sind, oder die erkennbar nicht eigenhändig unterschrieben am Montag, 16. September 2019, 19.00 Uhr sind oder das Datum der Unterzeichnung fehlt, sind ungültig. im Bürgersaal des Rathauses Das Eintragungsblatt ist für die Bescheinigung des Eintragungsrechts entweder von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens, deren Beauf- TAGESORDNUNG tragten oder der unterzeichnenden Person selbst spätestens bis Montag, 1 Bürger- und Jugendfragestunde 23. März 2020, bei der Gemeinde einzureichen, in der die Wohnung, bei 2 Änderung der Geschäftsordnung der Jugendvertretung mehreren die Hauptwohnung oder der gewöhnliche Aufenthalt besteht. 3 Kommandantenwahlen bei der Freiwilligen Feuerwehr Mössingen 7. Eine Eintragung in die bei der Gemeinde ausgelegte Eintragungsliste kann Zustimmung des Gemeinderates erst erfolgen, wenn die Gemeinde aufgrund der dort vorhandenen melde- rechtlichen Angaben feststellt, dass die Person eintragungsberechtigt ist. 4 Bericht der Stadtbücherei Mössingen und der Büchereien in den Stadtteilen Eintragungswillige, die der oder dem Gemeindebediensteten nicht bekannt 5 Bericht zu Überlegungen zur Weiterentwicklung Pausa-Quartier sind, haben sich auf Verlangen auszuweisen. Eintragungswillige sollen 6 Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet INNENSTADT II daher zur Eintragung ihren Personalausweis mitbringen. 7 Antrag auf einen Zuschuss zur Beschaffung eines neuen Einsatzfahrzeuges 8. Die Unterschrift auf dem Eintragungsblatt oder der Eintragungsliste kann für den DRK Ortsverein Mössingen - Ofterdingen nur persönlich und handschriftlich geleistet werden. Wer nicht unter- schreiben kann, aber das Volksbegehren unterstützen will, muss dies bei 8 Sonstiges und Bekanntgaben der Gemeinde zur Niederschrift erklären. Dies ersetzt die Unterschrift. Michael Bulander 9. Gegenstand des Volksbegehrens ist der folgende Gesetzentwurf mit Oberbürgermeister Begründung. Dieser wird von den Vertrauensleuten der Antragsteller oder deren Beauftragten bei der Ausgabe der Eintragungsblätter zur Einsicht- Bekanntmachung über die Durchführung des nahme bereitgehalten und bei der Gemeinde im Eintragungsraum zur Volksbegehrens Artenschutz – „Rettet die Bienen“ über das Einsicht ausgelegt: „Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes“ Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes“ In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren Artenschutz - „Rettet die A. Zielsetzung Bienen“ über das „Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Durch das Änderungsgesetz werden im Naturschutzgesetz (NatSchG) sowie Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes“ durchgeführt. im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) notwendige Ergänzungen Wer das Volksbegehren unterstützen möchte, kann dies im Rahmen der freien und Anpassungen vorgenommen, mit welchen die Sicherung der Vielfalt an oder amtlichen Sammlung tun. Tier- und Pflanzenarten in Baden-Württemberg gewährleistet werden soll. Dazu wird das Ziel, die Vielfalt der Arten innerhalb der Landesgrenzen des Landes 1. Bei der freien Sammlung, die am Dienstag, 24. September 2019 beginnt, Baden-Württemberg zu schützen, in Gesetzesform eingeführt. Um dieses Ziel besteht die Möglichkeit, sich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten, zu erreichen, wird der Einsatz von Pestiziden (Pflanzenschutzmittel und Biozide) also bis Montag, 23. März 2020, in von den Vertrauensleuten des Volks- auf bestimmten Schutzflächen neu geregelt. Zusätzlich werden Änderungen im begehrens oder deren Beauftragten ausgegebene Eintragungsblätter zur Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vorgenommen, um sicherzustellen, Unterstützung des Volksbegehrens einzutragen. dass auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen das verbindliche Ziel 2. Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeindeverwaltungen des Artenschutzes nicht durch den Einsatz von Pestiziden konterkariert und während der allgemeinen Öffnungszeiten Eintragungslisten zur Unterstüt- vermehrt die Artenvielfalt unterstützende ökologische Landwirtschaft betrieben zung des Volksbegehrens aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei wird. Die Reduktion des Pestizideinsatzes wird als gesetzlich formuliertes Ziel Monate und startet am Freitag, 18. Oktober 2019 und endet am Freitag, manifestiert. Des Weiteren wird die Pflicht des Landes zu einer besseren und 17. Januar 2020. transparenten Dokumentation der erreichten Fortschritte festgeschrieben. Die Eintragungsliste für die Stadt Mössingen wird in der Zeit vom B. Wesentlicher Inhalt 18. Oktober 2019 bis 17. Januar 2020 im Rathaus Mössingen, Bürgerbüro, Freiherr-vom-Stein-Straße 20, 72116 Mössingen, zu folgenden Öffnungs- Der Gesetzentwurf hat zum Ziel die Artenvielfalt zu stärken, welches durch zeiten folgende Inhalte erreicht werden soll: Montag 07.30 - 12.00 Uhr ● Stärkung des Ziels, dem Rückgang der Artenvielfalt in Flora und Fauna und Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr dem Verlust von Lebensräumen entgegenzuwirken sowie die Entwicklung Mittwoch 07.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr der Arten und deren Lebensräume zu befördern als Regelungsgegenstand Donnerstag 07.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr (Artikel 1 Nummer 1) Freitag 07.30 - 12.30 Uhr ● Bessere Verankerung des Ziels, die Artenvielfalt zu schützen, in den für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten. Der Zugang ist roll- einschlägigen Bildungs- und Ausbildungsangeboten öffentlicher Träger stuhlgeeignet möglich. (Artikel 1 Nummer 2) ● Wirksamer Schutz des Biotopverbundes durch flächendeckende plane- 3. Zur Eintragung in die Eintragungsliste oder das Eintragungsblatt ist nur rische Sicherung (Artikel 1 Nummer 3) berechtigt, wer im Zeitpunkt der Unterzeichnung im Land Baden-Württem- ● Schutz für extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden und berg zum Landtag wahlberechtigt ist. Dies sind alle Personen, die am Tag Obstbaumäcker mit hochwachsenden Obstbäumen (Streuobstbestände) der Eintragung (Artikel 1 Nummer 4) – mindestens 18 Jahre alt sind, ● Verbot von Pestiziden auf naturschutzrechtlich besonders geschützten – die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, Flächen, bei klar definierten Ausnahmen (Artikel 1 Nummer 5) – seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung, ● Einforderung geeigneter Maßnahmen, um den Anteil der ökologischen bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst Landwirtschaft auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Baden-Württ- gewöhnlich aufhalten, und emberg bis 2035 schrittweise auf 50 Prozent anzuheben sowie Umstellung – nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahlrecht ausge- landeseigener Landwirtschaftsbetriebe auf ökologische Landwirtschaft schlossen sind Personen, die ihr Wahlrecht infolge Richterspruchs (Artikel 2) verloren haben. ● Verpflichtung zur Erarbeitung einer Strategie bis 1. Januar 2022 zur Reduk- 4. Eintragungsberechtigte können bei der amtlichen Sammlung ihr Eintra- tion des Pestizideinsatzes um 50 Prozent bis zum Jahr 2025 (Artikel 2) gungsrecht nur in der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben. Eintragungsberechtigte C. Alternativen ohne Wohnung können sich in der Gemeinde eintragen, in der sie sich Zu den vorgelegten Änderungen bestehen keine Alternativen. gewöhnlich aufhalten. D. Wesentliche Ergebnisse der Regelungsfolgenabschätzung und Nachhal- 5. Jeder Eintragungsberechtigte darf sein Eintragungsrecht nur einmal tigkeitsprüfung ausüben, folglich nur eine Unterstützungsunterschrift leisten. Bei den vorgelegten Änderungen handelt es sich um notwendige Ergänzungen 6. Bei der freien Sammlung hat die oder der Eintragungsberechtigte auf dem und Anpassungen bestehender Gesetze, um das Artensterben in Baden-Württ- Eintragungsblatt den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, emberg aufzuhalten und die Artenvielfalt zu stärken. Die Neufassungen von
Mössinger Amtsblatt 6 Freitag, 13. September 2019 § 7, § 22, § 33a und § 34 NatSchG sowie von § 2 LLG dienen der Erfüllung ments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der im neu gefassten § 1a NatSchG gestärkten Zielsetzung der Sicherung der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L von Artenvielfalt. Die Reduktion von Pestizideinsätzen und der Ausbau ökolo- 309 vom 24. November 2009, S. 71) in der jeweils geltenden Fassung ist gischer Landwirtschaft stehen erwiesenermaßen in direktem Zusammenhang in Naturschutzgebieten, in Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten, mit der Verbesserung der Artenvielfalt. Da deren Sicherstellung und Förderung in gesetzlich geschützten Biotopen, in Natura 2000-Gebieten, bei Natur- wiederum Abstimmungsgegenstand des beantragten Volksbegehrens ist, ergibt denkmälern und Landschaftsschutzgebieten, soweit sie der Erhaltung, sich der Bedarf der genannten Gesetzesänderungen daraus. Die Anpassungen Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähig- in Aus- und Weiterbildung scheinen als notwendige Voraussetzung, um alle keit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhal- Beteiligten besser auf die genannten Änderungen vorzubereiten. Insofern sind tigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von diese wesentlichen Veränderungen als im Sinne der Zielerreichung ange- Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und messen zu bewerten. Pflanzenarten dienen, verboten. Die untere Naturschutzbehörde kann auf Antrag die Verwendung bestimmter Mittel im Einzelfall zulassen, soweit Die Änderungen führen nicht zu zwangsläufigen finanziellen Mehrbelastungen eine Gefährdung des Schutzzwecks der in Satz 1 genannten Schutzge- für öffentliche oder private Haushalte. Die Regelungsfolgen des Änderungsge- biete oder geschützten Gegenstände nicht zu befürchten ist. Die höhere setzes werden damit insgesamt als positiv abgeschätzt. Die Änderungen sind Naturschutzbehörde kann die Verwendung dieser Mittel für das jewei- als nachhaltig einzuordnen. lige Gebiet zulassen, soweit eine Gefährdung des Schutzzwecks der in Der Landtag wolle beschließen, dem nachstehenden Gesetzentwurf seine Satz 1 genannten Schutzgebiete oder geschützten Gegenstände nicht zu Zustimmung zu erteilen: befürchten ist. Das zuständige Ministerium berichtet jährlich dem Landtag über die erteilten Ausnahmen. Weitergehende Vorschriften bleiben unbe- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Naturschutzgesetzes rührt.” und Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes 6. § 71 wird wie folgt geändert: Artikel 1 Es wird ein neuer Absatz 4 angefügt: Änderungen des Naturschutzgesetzes „(4) In den Grenzen des § 34 in der Fassung des Gesetzes vom 21.11.2017 Das Naturschutzgesetz vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585), zuletzt geändert durch (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4) darf ein Einsatz von Pestiziden Art. 1 des Gesetzes vom 21.11.2017 (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4) noch bis zum 1. Januar 2021 fortgeführt werden.“ wird wie folgt geändert: 7. Die Inhaltsübersicht ist entsprechend anzupassen. 1. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt: Artikel 2 „§ 1a Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG) Artenvielfalt Das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vom 14. März 1972, zuletzt Über § 1 Abs. 2 BNatSchG hinaus verpflichtet sich das Land im besonderen geändert durch Artikel 50 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. Maße dem Rückgang der Artenvielfalt in Flora und Fauna und dem Verlust 99, 105), wird wie folgt geändert: von Lebensräumen entgegenzuwirken sowie die Entwicklung der Arten und Nach § 2 werden folgende §§ 2a und 2b eingefügt: deren Lebensräume zu befördern.” „§ 2a 2. § 7 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: Ökologischer Landbau „(3) Die Träger der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Ausbildung (1) Zur Förderung der Artenvielfalt im Sinne von § 1a des Gesetzes zum und Beratung sollen die Inhalte und Voraussetzungen einer natur- und Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft vom 23. Juni 2015 (GBl. landschaftsverträglichen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, insbeson- S. 585) in der jeweils geltenden Fassung verfolgt das Land das Ziel, dass dere mit dem Ziel, die biologische Artenvielfalt in der landwirtschaftlichen die landwirtschaftlich genutzten Flächen in Baden-Württemberg nach und Produktion durch ökologische Anbauverfahren zu erhalten und zu fördern, nach, bis 2025 zu mindestens 25 Prozent und bis 2035 zu mindestens 50 im Rahmen ihrer Tätigkeit vermitteln.“ Prozent, gemäß den Grundsätzen des ökologischen Landbaus gemäß der 3. § 22 Absatz 3 wird wie folgt geändert: Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Gesetzes zur Durchführung der Die Worte „soweit erforderlich und geeignet” werden gestrichen. Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus (Öko-Landbaugesetz − ÖLG) 4. Nach § 33 wird folgender § 33a eingefügt: in der jeweils geltenden Fassung bewirtschaftet werden. „§ 33a (2) Staatliche Flächen, die sich in Eigenbewirtschaftung befinden (Staats- Erhalt von Streuobstbeständen domänen), sind ab dem 1. Januar 2022 vollständig gemäß den Vorgaben (1) Extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden oder Obst- zum ökologischen Landbau gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 baumäcker aus hochstämmigen Obstbäumen mit einer Fläche ab 2.500 und des Öko-Landbaugesetzes in den jeweils geltenden Fassungen zu Quadratmetern mit Ausnahme von Bäumen, die weniger als 50 Meter vom bewirtschaften. nächstgelegenen Wohngebäude oder Hofgebäude entfernt sind (Streu- (3) Verpachtete landwirtschaftliche Flächen in Landeseigentum werden obstbestände) sind gesetzlich geschützt. Die Beseitigung von Streuobst- an nach den Grundsätzen des Ökologischen Landbaus gem. Absatz beständen sowie alle Maßnahmen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung 2 wirtschaftende Betriebe verpachtet. In den Pachtverträgen wird zum oder erheblichen Beeinträchtigung führen können, sind verboten. Pflege- nächstmöglichen Zeitpunkt festgelegt, dass die Flächen gemäß den maßnahmen, die bestimmungsgemäße Nutzung sowie darüberhinausge- Grundsätzen des ökologischen Landbaus zu bewirtschaften sind. In hende Maßnahmen, die aus zwingenden Gründen der Verkehrssicherheit Härtefällen ist auch eine naturschutzorientierte Bewirtschaftung unter erforderlich sind, werden hierdurch nicht berührt. Verzicht auf den Einsatz von Pestiziden gemäß Artikel 3 Nummer 10 der (2) Die untere Naturschutzbehörde kann Befreiungen von den Verboten Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom nach Absatz 1 unter den Voraussetzungen des § 67 Absatz 1 und 3 des 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die Bundesnaturschutzgesetzes erteilen. Bei Befreiungen aus Gründen der nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. November Verkehrssicherheit liegen Gründe des überwiegenden öffentlichen Inte- 2009, S. 71) in der jeweils geltenden Fassung und mineralischem Stick- resses in der Regel erst dann vor, wenn die Maßnahmen aus Gründen der stoffdünger zulässig. Verkehrssicherheit zwingend erforderlich sind und die Verkehrssicherheit (4) Einmal jährlich ist dem Landtag durch das zuständige Ministerium nicht auf andere Weise erhöht werden kann. Der Verkehrssicherungspflich- ein Statusbericht zu den ökologisch genutzten Landwirtschaftsflächen zu tige hat die aus Gründen der Verkehrssicherung notwendigen Maßnahmen erstatten. in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde vorzunehmen. Die Befreiung wird mit Nebenbestimmungen erteilt, die sicherstellen, dass der Verur- § 2b sacher Eingriffe in Streuobstbestände unverzüglich durch Pflanzungen Reduktion des Pestizideinsatzes eines gleichwertigen Streuobstbestandes in räumlicher Nähe zum Ort des (1) Der Einsatz von Pestiziden gemäß Artikel 3 Nummer 10 der Richt- Eingriffs auszugleichen hat. linie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom (3) Im Falle eines widerrechtlichen Eingriffs ist dem Verursacher durch die 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die Naturschutzbehörde die Wiederherstellung eines gleichwertigen Zustands nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. November durch Ersatzpflanzungen aufzuerlegen.“ 2009, S. 71) in der jeweils geltenden Fassung in der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft sowie im Siedlungs- und Verkehrsbereich soll bis 2025 um 5. § 34 wird wie folgt neu gefasst: mindestens 50 Prozent der jeweiligen Flächen reduziert werden. „§ 34 (2) Hierfür wird die Landesregierung bis zum 1. Januar 2022 eine Strategie Verbot von Pestiziden erarbeiten. Die Entwicklung und Umsetzung der Strategie wird durch einen Die Anwendung von Pestiziden (Pflanzenschutzmittel und Biozide) gemäß Fachbeirat aus zuständigen Behörden und Verbänden (Umwelt-, Bauern-, Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parla- Forst-, Gartenbau- und Kommunalverbände) begleitet.
Mössinger Amtsblatt 7 Freitag, 13. September 2019 (3) Das zuständige Ministerium ermittelt jährlich den Einsatz von chemisch- sich zumeist in Ortsrandlage, ein Schutzbedarf resultiert daher aus der synthetischen Pestiziden nach Fläche und, wenn möglich, nach Wirkstoff- Inanspruchnahme für Bebauungen. Für einen wirksamen Schutz wurden menge und Behandlungsintensität und veröffentlicht diese Ergebnisse. vergleichsweise strenge Anforderungen an den Ausgleich und damit gleich- (4) Das zuständige Ministerium berichtet dem Landtag jährlich in schrift- zeitig an die Möglichkeit der Erteilung einer Ausnahme vom gesetzlichen licher Form über die Ergebnisse der Pestizidreduktion.“ Biotopschutz formuliert. Es soll für Streuobstbestände analog zu § 9 WaldG Baden-Württemberg ein Erhaltungsgebot gelten. Dies wurde bereits 1983 Artikel 3 von der Landesanstalt für Umwelt (LfU) in der Veröffentlichung „Schutz von Inkrafttreten Streuobstbeständen“ vorgeschlagen. Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Zu 5.: Neufassung des § 34 Begründung Die nun aufgeführten Schutzgebiete haben alle eine Naturschutzfunktion und sind bedeutsam für den Erhalt der Artenvielfalt. Pestizide sind toxisch A. Allgemeiner Teil und tragen maßgeblich zum Artensterben bei. Auch in Schutzgebieten Gegenwärtig wird auch in Baden-Württemberg ein dramatischer Artenver- nimmt das Artensterben drastische Ausmaße an. So wurde in der Studie: lust verschiedenster Gruppen von Tieren und Pflanzen festgestellt. Gerade „More than 75 percent decline over 27 years in total flying insect biomass der drastische Rückgang der Artenvielfalt, insbesondere den Insekten, den in protected areas“ nachgewiesen, dass zwischen den Jahren 1989 und Amphibien, den Reptilien, den Fischen, den Vögeln und den Wildkräu- 2015 die Biomasse von Fluginsekten in Schutzgebieten in Deutschland um tern ist durch einschlägige Untersuchungen eindeutig nachgewiesen (vgl. mehr als 75 % zurückgegangen ist. aktuelle Roten Listen und Artenverzeichnisse Baden-Württembergs). Als Pestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht auf Lebensräume, Pflanzen wesentliche Ursachen wissenschaftlich anerkannt sind der übermäßige und Tiere aus. Direkte Folgen sind tödliche Auswirkungen auf vermeint- Einsatz von Düngemitteln (Dalton und Brand Hardy, 2003; Isbell et al., liche Schädlinge – aber auch „Kollateralschäden“ an anderen Tieren und 2013) und Pestiziden (Meehan et al., 2011; UBA, 2017) sowie die struk- Pflanzen. Die Reduktion des Vorkommens einzelner Arten wirkt sich indi- turelle Verarmung der Landschaft (Fabian et al., 2013). Jede verlorene rekt über die Nahrungskette auf andere Lebewesen aus und nimmt ihnen Art und jeder gestörte Lebensraum ist nicht nur ein Verlust an Stabilität die Lebensgrundlage. Gleichzeitig schaffen Pestizide Formen der Land- des natürlichen Lebensgefüges, sondern auch eine Beeinträchtigung der wirtschaft, die natürliche Lebensräume zerstören: Monokulturen, enge Lebensqualität der Menschen. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Ände- Fruchtfolgen oder nicht heimische Früchte zerstören das eingespielte rung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskultur- Gleichgewicht. Es ist nicht einfach, den Einfluss von Pestiziden auf die gesetzes leistet durch die Verbesserung und Ergänzung des baden-württ- biologische Vielfalt aus dem Bündel an Einflussfaktoren herauszufiltern. embergischen Naturschutzgesetzes und des baden-württembergischen Dass dieser Einfluss groß ist, wurde in einer 2010 veröffentlichten, euro- Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes einen wirksamen Beitrag zu paweiten Studie deutlich: Von dreizehn untersuchten Faktoren der land- Erhalt und Stärkung unseres Artenreichtums in Baden-Württemberg. Da in wirtschaftlichen Intensivierung hatte der Gebrauch von Insektiziden und Baden-Württemberg das für Landwirtschaft zuständige Ministerium bereits Fungiziden die schädlichsten Auswirkungen auf die Biodiversität. Die Arten- mit der Ausarbeitung einer Pestizidreduktionsstrategie beauftragt ist und vielfalt in Europa kann also nur erhalten werden, wenn die Verwendung andererseits die Schutzgebiete, in denen der Pestizideinsatz verboten ist, von solchen Mitteln in großen Teilen der Landwirtschaft auf ein Minimum im Naturschutzgesetz aufgeführt sind, ist es erforderlich, beide Gesetze zu beschränkt wird (Geiger u.a. 2010: „Persistent negative effects of pesticides ändern, um einen wirksamen Schutz der Artenvielfalt zu ermöglichen. on biodiversity and biological control potential on European farmland“). B. Einzelbegründung Zu den gleichen einschlägigen Ergebnissen kommt eine große internati- Zu Artikel 1: Änderung des Naturschutzgesetzes onale Überblicksstudie der Vereinten Nationen zur Rolle der Insekten als Bestäuber in der Lebensmittelproduktion (IPBES 2016). Zu 1.: Einfügung des § 1a Zu 6.: Änderung des § 71 Die Vorschrift ergänzt die Zielkonkretisierung in § 1 Abs. 2 bis 6 BNatSchG. Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, dem Artenverlust, insbesondere dem Um den Betroffenen eine Anpassung zu ermöglichen, wird eine Übergangs- Rückgang der Insekten, entgegenzuwirken. Hierzu wird mit dem neuen Art. frist eingeführt. 1a das Ziel statuiert, die Artenvielfalt in Flora und Fauna zu erhalten und zu Zu 7.: Aufgrund der Gesetzesänderung ist die Inhaltsübersicht entspre- verbessern. chend anzupassen. Zu 2.: Änderung des § 7 Zu Artikel 2: Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes Die Wechselwirkung zwischen der Bewirtschaftungsart auf landwirtschaft- Einfügung der §§ 2a und 2b lichen Flächen und der dort in der mittelbaren und unmittelbaren Umgebung § 2a vorkommenden Artenvielfalt sind hinlänglich wissenschaftlich belegt (vgl. u.a. Thünen-Institut, 2019). So kommen auf ökologisch bewirtschafteten Die ökologische/biologische Produktion bildet ein Gesamtsystem der land- Flächen deutlich mehr Arten vor. Deswegen scheint es geboten, auch wirtschaftlichen Betriebsführung und der Lebensmittelproduktion, die u.a. unabhängig von der Festlegung auf eine konkrete Bewirtschaftungsweise, auf beste umweltschonende Praktiken, ein hohes Maß der Artenvielfalt und Landwirte durch Qualifikation darin zu fördern, möglichst nachhaltig und die den Schutz der natürlichen Ressourcen abzielt (Erwägungsgrund (1) zur Artenvielfalt fördernd zu wirtschaften, weil ihr Handeln einen unmittelbaren Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007). Ein auf der Effekt auf die Artenvielfalt hat. Geht das Land diesen Weg gesetzlich Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 betriebener ökologischer verbindlich, folgt daraus zwangsläufig die entsprechende Qualifizierung Landbau ist unter anderem aufgrund der strengen Beschränkung des der in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft beschäftigten Menschen. Einsatzes von Pestiziden schonender für die Artenvielfalt (Sanders, Hess (2019): „Leistungen des ökologischen Landbaus für Umwelt und Gesell- Zu 3.: Änderung des § 22 schaft“). Um dem Insektensterben wirksam gegenzusteuern wird das Ziel Dem Biotopverbund kommt für den Schutz und die Sicherung der festgelegt, den Anteil der ökologischen Landwirtschaft stetig auszubauen, heimischen Tier- und Pflanzenarten, für die Erhaltung und Entwicklung wobei bis zum Jahr 2025 mindestens 25 %, bis 2035 mindestens 50 % der funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen und für die Verbesse- landwirtschaftlichen Flächen gemäß den Grundsätzen des ökologischen rung des Zusammenhangs des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura Landbaus gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Gesetzes 2000 entsprechend eine enorme Bedeutung zu. Der Biotopverbund ermög- zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder licht zugleich Ausweich- und Wanderungsbewegungen von Populationen der Europäischen Union auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus klimasensibler Arten, die infolge des erwarteten Klimawandels notwendig (Öko-Landbaugesetz – ÖLG) in der jeweils gültigen Fassung bewirtschaftet sind. Die Ursachen des Artenschwundes, der übermäßige Einsatz von werden sollen. Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie die strukturelle Verarmung der § 2b Landschaft kommen überwiegend im Offenland zum Tragen. Der gegen- wärtige Rückgang der Biodiversität ist in seiner Dramatik deshalb haupt- Pestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht negativ auf Lebensräume, sächlich in landwirtschaftlich geprägten sowie aquatischen Lebensräumen Pflanzen und Tiere aus. Direkte Folgen sind tödliche Auswirkungen auf zu beobachten. Die gesetzlichen Regelungen zur Schaffung eines Biotop- vermeintliche Schädlinge – aber auch „Kollateralschäden“ an anderen verbundes berücksichtigen dies bisher nicht ausreichend. Eine wirksame Tieren und Pflanzen. Die Reduktion des Vorkommens einzelner Arten Sicherung des Biotopverbundes erfordert eine flächendeckende plane- wirkt sich indirekt über die Nahrungskette auf andere Lebewesen aus und rische Sicherung des Biotopverbundes. nimmt ihnen die Lebensgrundlage. Gleichzeitig schaffen Pestizide Formen der Landwirtschaft, die natürliche Lebensräume zerstören: Monokulturen, Zu 4.: § 33a Erhalt von Streuobstbeständen enge Fruchtfolgen oder nicht heimische Früchte zerstören das einge- Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden oder Obstbaumäcker sind von beson- spielte Gleichgewicht. Es ist nicht einfach, den Einfluss von Pestiziden derer Bedeutung als Lebensraum für besonders geschützte Arten. Sie auf die biologische Vielfalt aus dem Bündel an Einflussfaktoren herauszu- sind eine besondere Form der Kulturlandschaft. Baden-Württemberg trägt filtern. Dass dieser Einfluss groß ist, wurde in einer 2010 veröffentlichten, im Vergleich zu anderen Bundesländern eine europaweite Verantwor- europaweiten Studie deutlich: Von dreizehn untersuchten Faktoren der tung für diese Kulturlandschaftslebensräume. Streuobstwiesen befinden landwirtschaftlichen Intensivierung hatte der Gebrauch von Insektiziden
Mössinger Amtsblatt 8 Freitag, 13. September 2019 und Fungiziden die schädlichsten Auswirkungen auf die Biodiversität. Die Artenvielfalt in Europa kann also nur erhalten werden, wenn die Verwen- dung von Mitteln in großen Teilen der Landwirtschaft auf ein Minimum Die Stadtverwaltung informiert beschränkt wird. Deshalb muss der Einsatz von Pestiziden reduziert werden (Geiger u.a. 2010: “Persistent negative effects of pesticides on biodiversity and biological control potential on European farmland”). Zu den gleichen ````` Wir gratulieren ````` einschlägigen Ergebnissen kommt eine große internationale Überblicks- studie der Vereinten Nationen zur Rolle der Insekten als Bestäuber in der Lebensmittelproduktion (IPBES 2016). Am Samstag, dem 14. September 2019, werden: Zu Artikel 3: Inkrafttreten Günter Völkerling, Röhlerstr. 1 80 Jahre Die Bestimmung regelt das Inkrafttreten.“ Reinhard Stengl, Firstwaldstr. 16 70 Jahre Mössingen, den 13.09.2019 Am Sonntag, dem 15. September 2019, wird: Helga Streck, Nelkenstr. 2 75 Jahre Michael Bulander Oberbürgermeister Am Montag, dem 16. September 2019, wird: Karl-Heinz Vogt, Hohenstaufenstr. 14 75 Jahre Am Dienstag, dem 17. September 2019, werden: Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Mössingen Eberhard Plocher, In Weiherwiesen 38 85 Jahre Marie Hentschel, Eschenstr. 14 75 Jahre Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Johann Biemel, Albert-Einstein-Str. 20 70 Jahre Abwasserbeseitigung Mössingen für das Wirtschaftsjahr 2017 Am Mittwoch, dem 18. September 2019, werden: Für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Mössingen als Eigenbetrieb der Heide-Marie Löffelhardt, Stockstr. 21 75 Jahre Stadt sind die Vorschriften des Eigenbetriebsrechts anzuwenden. Nach § 16 Ilse Bräkow, Tulpenweg 19 70 Jahre Abs. 3 des Eigenbetriebsrechts hat der Gemeinderat den Jahresabschluss festzustellen und dabei über die Verwendung des Jahresgewinns bzw. die Am Donnerstag, dem 19. September 2019, wird: Behandlung des Jahresverlustes sowie die Entlastung der Betriebsleitung zu Erika Bruckner, Bästenhardtstr. 25 75 Jahre entscheiden. Am Freitag, dem 20. September 2019, wird: Nach dem Schlussbericht vom 22.07.2019 hat das Rechnungsprüfungsamt dem Alisa Filip, Zollernstr. 5 70 Jahre Gemeinderat empfohlen, den Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs Abwas- serbeseitigung Mössingen nach § 16 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz festzustellen. Der Gemeinderat hat am 22.07.2019 den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Jugendhaus „M“ Abwasserbeseitigung Mössingen für das Jahr 2017 wie folgt festgestellt: Deutschrap-Konzert im Jugendhaus „M“ Am Freitag, 20. September, gibt es im „M“ wieder was auf die Ohren. Lokale 1. Feststellung des Jahresabschlusses Künstler der Jugendszene wie Nipro, Ari und Zino, stellen ihr Können, wie auch auf dem diesjährigen U & D-Festival, wieder unter Beweis. Los geht’s um 19 1.1 Bilanzsumme 24.480.377,20 EUR Uhr. Um dem Motto von der Jugend für die Jugend gerecht zu werden, sind alle Jugendlichen unter 21 Jahren herzlich eingeladen, das Jugendhaus zum Beben zu bringen. 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen 23.404.199,42 EUR Freibad Mössingen - das Umlaufvermögen 1.076.177,78 EUR Das Freibad Mössingen macht Winterpause Nun geht die Badesaison im Mössinger Freibad zu Ende. 1.1.2 davon entfallen auf der Letzter Badetag ist am Sonntag, 15. September 2019. Passivseite auf - das Eigenkapital 1.925.165,99 EUR Auch während dieser Freibadsaison wurden wieder einige Gegenstände auf dem Freibadgelände gefunden und an der Freibadkasse abgegeben. Bis 15. - die empfangenen September 2019 haben Sie die Möglichkeit, Ihre verlorenen Gegenstände an Ertragszuschüsse 7.124.377,08 EUR der Freibadkasse abzuholen. - die Rückstellungen 1.157.376,53 EUR Wir bedanken uns für Ihren Besuch in unserem Freibad und wünschen Ihnen - die Verbindlichkeiten 14.273.457,60 EUR in der kalten Jahreszeit einen angenehmen Aufenthalt in unserem Hallenbad. Ihre Stadtwerke 1.2 Jahresgewinn 76.605,28 EUR 1.2.1 Summe der Erträge 3.951.064,55 EUR Mössinger Amtsblatt 1.2.2 Summe der Aufwendungen3.872.459,27 EUR 2. Verwendung des Jahresgewinns Der Jahresgewinn aus dem Wirtschaftsjahr 2017 in Höhe von 76.605,28 EUR erscheint ein Mal wöchentlich, in der Regel am Freitag. Anzeigen- und Redaktionsschluss ist auf neue Rechnung vorzutragen. mittwochs um 12.00 Uhr. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Mössingen für Herausgeber: Stadt Mössingen. Verlag: FRITZ-DRUCK, Telefon (0 74 73) 94 45 55, Telefax (0 74 73) 94 45 45, Zeppelinstraße 19, 72116 Mössingen-Bästenhardt. das Wirtschaftsjahr 2017 sowie der Lagebericht liegen in der Zeit von Montag, eMail: fritzdruck@t-online.de 23.09.2019 bis Dienstag, 01.10.2019 (je einschließlich) im Gebäude der Stadt- Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Berichte über Sitzungen des Ge- werke Mössingen, Zimmer 1.04, öffentlich aus und können während der Dienst- meinderats und seiner Ausschüsse und anderer Veröffentlichungen der Stadtverwaltung ist stunden von jedermann eingesehen werden. Oberbürgermeister Michael Bulander oder sein Vertreter im Amt. Für den Inhalt der Beiträge unter der Rubrik „Aus den Fraktionen“ sind die Fraktionen verantwortlich. Für den übrigen Teil Mössingen, 07.09.2019 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Mössingen und die Anzeigen: Gertrud Fritz im Verlag. Zur Zeit gilt Anzeigenpreisliste Nr. 22 vom 1. 1. 2017. Erfüllungsort Mössingen. Gerichtsstand Tübingen. Bezugspreis bei Zustellung im Stadtgebiet Mössingen 12 Euro halbjährlich (im Banklast- schriftverfahren) einschließlich 7 % Mehrwertsteuer. Einzelpreis 50 Cent. Abbestellungen sind nur zum 30. 6. und 31. 12. möglich und müssen einen Monat vorher beim Verlag schriftlich vorliegen. Redaktionsschluss: Falls durch Eintritt höherer Gewalt, Streik oder Aussperrung keine Ausgabe geliefert werden kann, ist eine Entschädigung ausgeschlossen. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Bilder (auch mittwochs 12.00 Uhr wenn Rückporto beiliegt), kann keine Gewähr übernommen werden. Gedruckt auf Naturpapier, PEFC-zertifiziert.
Mössinger Amtsblatt 9 Freitag, 13. September 2019 Aktuelle Verkehrsbeeinträchtigungen in der Stadt Verkehrsinfo Baustellen in Mössingen Mössingen (mit Bästenhardt, Belsen und Bad Sebastiansweiler) chtl. Betroffene Umfang der Umleitung Voraussichtl. Anlass ie Straße(n) Maßnahme Zeitraum Innenstadt - Fahrbahneinengung - Für den Kraftfahrzeugverkehr Voraussichtlich Neubau KBF- - Wegfall von keine Umleitung. bis April 2019 Wohngeschäftshaus Falltorstraße zwischen Gehwegen Voraussichtlich Bahnhofstraße 1 Hafnergasse und - Einrichtung - Ausgewiesene Ersatzwege für bis Ende 2019 Bahnhofstraße, Hafnergasse, provisorischer Fußgänger (Die Neubau Grabenstraße, Forststraße, Zebrastreifen Verkehrsregelung Regionaldirektion Bahnhofstraße zwischen Bitte geänderte en werden ggf. an Kreissparkasse. Breitestraße und Berggasse, Fußgänger-Wegeführung den Baufortschritt Berggasse beachten! der KSK und der KBF angepasst) Falltorstraße, Grabenstraße - Einbahnregelung Hinweis: Verkehrsregelung - Wegweisung In letzter Zeit wird Innenstadt Ersatzfußwege festgestellt, dass in der - Befristung Innenstadt insbesondere die Zeitparkplätze auf 30 Einbahnregelung und min. im Bereich Regelung der Ersatzwege für Falltorstraße Fußgänger mutwillig und irreführend verstellt wird. Dies stellt einen gefährlichen Eingriff in den Straßen- verkehr dar. Die Stadt- verwaltung erstattet in jedem Fall Anzeige. Bahnhofstraße Fahrbahneinengung - Ersatzweg für Fußgänger über Bis Neubau Wohn- und Höhe Geb. 11 den Zebrastreifen bei der VR voraussichtlich chtl. Geschäftshaus Bank sowie die Fußgänger- Dezember 2019 Kreisbaugesellschaft signalanlage Höhe Einmündung für Breitestraße eg - Verlegung der Behinderten- ung parkplätze auf die gegenüber- liegende Seite der Postagentur Div. Straßen im Bereich Im Regelfall Keine Bis 21.09.2019 Tiefbauarbeiten für den Kernstadt, Bästenhardt, Gehwegsperrungen Ausbau der Breitband- Belsen In Einzelfällen halbseitige kommunikation Sperrungen (über Deutsche Telekom aus Sonderregelungen wird unterschiedliche separat informiert) Trassen Rathof Gesamtsperrung des Über Mittelgasse, Lange Straße, Bis 13.09.2019 chtl. Brückeninstandsetzung Verkehrs Auf der Lehr, Aiblestraße, t- Grabenstraße, Brunnenstraße Hirschkopfweg Halbseitige Sperrung des Keine Bis 20.12.2019 Kranstellung Höhe Geb. 9 Verkehrs Bahnhofstraße Fahrbahneinengung Keine Bis 20.09.2019 Sanierung eines Höhe Geb. 9, 29, 52 Gesamtsperrung Gehweg Telekomkabelschachtes Zollernstraße Gesamtsperrung des Keine Bis 04.10.2019 Kanal- und Wasser- Kreuzung Otto-Merz-Straße Verkehrs leitung-Sanierung Brücke Nordring Richtung Gesamtsperrung des Über Nordring – Nehrener Bis 25.09.2019 Umlegung Nehren Verkehrs Gässle Gashochdruckleitung Hilbgasse Haltverbote Keine Bis 27.09.2019 Garagenbau Brunnenstraße, Höhe Geb. 3/1 Gesamtsperrung Gehweg Keine Bis 04.11.2019 Fassade freilegen Hechinger Straße Gesamtsperrung Gehweg Umleitung für Fußgänger Bis 30.09.2019 Ausbau Breitband- Höhe Bad Sebastiansweiler zwischen der Fußgänger- kommunikation unterführung und Zufahrt zum Deutsche Telekom Gelände der Kurklinik.
Mössinger Amtsblatt 10 Freitag, 13. September 2019 Öschingen Betroffene Umfang der Umleitung Voraussichtl. Anlass Straße(n) Maßnahme Zeitraum Talheimer Straße Halbseitige Sperrung des Keine Bis 20.09.2019 Abbruch Gebäude Höhe Geb. 20 Verkehrs Gustav-Schöller-Str. 51 Halbseitige Sperrung des Keine Bis 18.09.2019 Steine verlegen Verkehrs Talheim Betroffene Umfang der Umleitung Voraussichtl. Anlass Straße(n) Maßnahme Zeitraum Kreuzstraße Fahrbahneinengung Keine Bis 18.10.2019 Tief- und Straßenbauarbeiten Jahnstraße Halbseitige Sperrung des Keine Bis 27.09.2019 Telekom Zuführung Verkehrs NBG, Kabel- und Gesamtsperrung Gehweg Asphaltarbeiten Schubertstraße Halbseitige Sperrung des Keine 18.09.2019- Aufstellung Fertigkeller Höhe Geb. 19 Verkehrs 20.09.2019 Die geplanten Verkehrsbeeinträchtigungen sind nicht zu vermeiden, werden aber möglichst schnell wieder behoben. Für trotzdem eintretende Behinderungen bittet die Stadtverwaltung um Verständnis. Hierfür herzlichen Dank! Holzschnitt-Museum Klaus Herzer Deutsche Rentenversicherung Extra-Ausstellung am Sonntag, 15. September 2019, von 14 bis 17 Uhr Sprechtag in Mössingen Der Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung findet am Mittwoch, 16. Oktober 2019 in der Zeit von 8.20 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr in Mössingen im Rathaus statt. Die Beratungstermine müssen über das Regionalzentrum Reutlingen der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, Tel. 07121/2037-0 oder online unter https://www.eservice-drv.de/eTermin vereinbart werden. Wir weisen darauf hin, dass in Mössingen eine Datenstation eingesetzt wird, die mit dem Computer der Deutschen Rentenversicherung verbunden ist. Sofern die entsprechenden Rentenpapiere zum Beratungstermin mitgebracht werden, können sofort kostenlos Rentenanwartschaften geprüft und Renten berechnet werden. Für Familien und alle Interessierte zeigt das HOLZSCHNITT-MUSEUM KLAUS HERZER die Bilder, die von Kindern in den Sommerferien entworfen und Noch freie Plätze! gedruckt wurden. Ihre schönsten Bilder haben die Kinder dem Museum für Erste Hilfe – Update diese besondere Ausstellung ausgeliehen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch, Montag, 30.09.2019 von 19.00 – 21.30 Uhr der Eintritt ist frei. Themen des Kurses: An diesem Abend können Sie Ihr Wissen für medizinische Notfälle anhand Auf gute Nachbarschaft beim Jugendtreff „Hotspot“ vieler praktischer Fallbeispiele und praktischen Übungsmöglichkeiten auffrischen. in Bästenhardt ● Wundversorgung Am Donnerstag, 26. September sind alle Anwohner rund um den Jugendtreff ● stabile Seitenlage „Hotspot“ in Bästenhardt (Mittlere Werten 1, 72116 Mössingen) zu einem nach- ● Herz-Lungen-Wiederbelebung barschaftlichen Austausch eingeladen. Treffpunkt ist um 17.00 Uhr im Jugend- ● Umgang mit einem Frühdefibrillator treff, geplantes Ende ist gegen 18.00 Uhr. Das Jugendtreff-Team berichtet vom aktuellen Stand, von geplanten Aktionen für das restliche sowie das Referentinnen und Referenten: nächste Jahr und beantwortet gerne alle Nachfragen dazu. Außerdem soll diese Ausbilder des DRK OV Mössingen - Ofterdingen Gesprächsrunde vorbeugend dazu genutzt werden, um eventuell aufkommende Veranstalter: DRK und Stadt Mössingen, Bürgerschaftliches Engagement Probleme rechtzeitig anzusprechen. Ort: DRK-Rettungswache, Mössinger Straße 91, Mössingen Für Rückfragen im Vorfeld wenden Sie sich bitte an die Mobile Jugendarbeit Anmeldung: buergerengagement@moessingen.de unter Tel. 07473/370-158 (Bitte Anrufbeantworter nutzen) oder per Mail an Bei Fragen wenden Sie sich an die Stabstelle für Bürgerschaftliches Enga- MobileJugendarbeit@moessingen.de Des Weiteren sind wir dankbar über eine gement, Barbara Schott, Tel. 07473 / 370-125. Anmeldung bis zum 23. September für eine bessere Planung.
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