Fußball-WM in Russland - Jahrgang - Stadt Laichingen
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10. Jahrgang Donnerstag, 14. Juni 2018 Nummer 24 Fußball-WM in Russland Heute am 14. Juni startet die Fußball-WM 2018 in Russland. Public Viewing 32 Mannschaften kämpfen um den Einzug ins WM-Finale am Auch in Laichingen gibt es Public Viewing. Auf dem „Platz 15. Juli. Den Auftakt macht Gastgeber Russland. Im Eröffnungs- ohne Namen“ in der Stadtmitte können die Spiele der deut- spiel trifft die russische Nationalmannschaft auf Saudi-Arabien. schen Nationalmannschaft in der Gemeinschaft der Fans Für Weltmeister Deutschland startet die Mission Titelverteidi- angeschaut werden. Auch beim Waldfest in Laichingen wird ab gung am Sonntag, 17. Juni um 17:00 Uhr gegen Mexiko. 17 Uhr das erste Gruppenspiel der deutschen Nationalmann- Am 2. Dezember 2010 hatte die FIFA die WM 2018 an Russ- schaft gegen Mexiko auf einer großen Leinwand übertragen. land vergeben. Russland setzte sich damit gegen die Bewer- Die Finalübertragung findet am Sonntag, 15. Juli 2018 auf bungen von England sowie die Gemeinschaftsbewerbungen dem Marktplatzhock in Feldstetten. von Spanien/Portugal und Niederlande/Belgien durch. Auch der SV Suppingen überträgt die Spiele live im Sport- Die deutsche Nationalelf - als Titelverteidiger - wird, wie schon heim auf Großbildleinwand. Zusätzlich wird bei gutem Wetter vor 4 Jahren, von Bundestrainer Joachim Löw zur WM 2018 die Außenterrasse mit einem weiteren großen Flachbildschirm geführt. Jogi wird dort versuchen, mit einer historischen Titel- genutzt. verteidigung sein Lebenswerk als Fußball-Trainer triumphal Auch in diesem Jahr werden die Spiele der deutschen Natio- abzurunden. Er hat die EM 2016 in Frankreich ohnehin als nalmannschaft der Vorrunde auf Großbildleinwand beim SV eine Zwischenetappe auf dem Weg nach Russland bezeichnet. Machtolsheim gezeigt. Deutschland spielt in der Gruppe F und hat folgende Gegner: Mexiko, Schweden und Südkorea. Fußball-Party daheim Sofern Spiele daheim im Haus, Garten oder Balkon verfolgt werden, gilt die Nachtruhe zwischen 22.00 und 6.00 Uhr. Es darf innerhalb dieser Zeit kein unzumutbarer Lärm mit Vuvu- zelas oder Tröten verursacht werden. Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Absprachen mit den Nachbarn oder Haus- mitbewohnern getroffen werden. Am besten den Nachbarn mit einladen. Bild: DFB Der Kader für die WM 2018 • Tor: Neuer, ter Stegen, Trapp. • Abwehr: Hummels, Boateng, Ginter, Hector, Kimmich, Plattenhardt, Rüdiger, Süle • Mittelfeld/Angriff: Brandt, Draxler, Gomez, Goretzka, Gün- dogan, Khedira, Kroos, Müller, Özil, Reus, Rudy, Werner Bild: Allmystery
2 Donnerstag, 14. Juni 2018 Laichingen Der Gemeinderat beschließt die Besetzung der Ausschüsse Wichtige Informationen entsprechend der Beratungsunterlage einstimmig. der Stadtverwaltung 4. Wahl eines weiteren Stellvertreters des Bürgermeisters Der Gemeinderat beschließt einstimmig, Stadtrat Anton Wenzel als weiteren Stellvertreter des Bürgermeisters zu ernennen. Geänderte Dienstzeitregelung 5. Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB) Laichingen / Bushal- der Stadtverwaltung Laichingen testelle Gartenstraße Die Planungen zum Zentralen Omnibusbahnhof werden Wegen einer internen Veranstaltung am von Vertretern eines Planungsbüros dem Gemeinderat Donnerstag, 21. Juni 2018 erläutert. Es werden verschiedene Punkt der Planungen sind die Rathäuser Bahnhofstraße 5 und Bahnhofstraße 26 diskutiert. erst ab 9.15 Uhr geöffnet. Wir bitten um Beachtung. Der Vorschlag der Gemeinderäte ist wie folgt: Entfallen der Bushaltestelle Süd oder Verlegung der Bus- haltestelle Süd in den Norden sowie eine reine Einbahn- Kurzbericht der Gemeinderatssitzung straße ohne Ausnahme für PKW´s, nur für Busse. am 11. Juni 2018 Es wird kein Beschluss gefasst, die Verwaltung wird beauf- tragt die Vorschläge des Gemeinderats zu prüfen. 1. Nachrücken in den Gemeinderat, Feststellung von Bet- tina Bochtler als Ersatzperson 6. Erschließung Baugebiet „Falge“ 2. Bauabschnitt Der Gemeinderat beschließt einstimmig, Frau Bettina Nach kurzer Diskussion beschließt der Gemeinderat mehr- Bochtler als Ersatzperson für den in der letzten Sitzung heitlich der Gesamtmaßnahme zuzustimmen. Die Ver- ausgeschiedenen Stadtrat Kurt Wörner festzustellen. waltung wird mit der Ausschreibung der Bauarbeiten 2. Verpflichtung von Frau Bettina Bochtler als Stadträtin beauftragt nach Schließung des Finanzierungsvertrages. Frau Bettina Bochtler spricht ihr Gelöbnis aus und wird 7. Bebauungsplanverfahren „Karl-/Hindenburgstraße“ in von Bürgermeister Kaufmann per Handschlag damit als Laichingen Stadträtin verpflichtet. Mit 11 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen und einer Ent- 3. Änderung der personellen Besetzung beschließende haltung wird die Aufstellung eines Bebauungsplans vom und beratende Ausschüsse des Gemeinderats Gemeinderat abgelehnt. Ausschuss bisherige personelle Besetzung neue personelle Besetzung der CDU-Fraktion der CDU-Fraktion Verwaltungsausschuss als Stellvertreter: als Stellvertreterin: Kurt Wörner Bettina Bochtler Bauausschuss als Stellvertreter: als Stellvertreterin: Kurt Wörner Bettina Bochtler Kindergartenausschuss Willi Schwenkschuster, Bettina Bochtler, als Vertreter: als Vertreter: Kurt Wörner Willi Schwenkschuster Albwasserversorgungsgruppe II als Stellvertreter: als Stellvertreterin: Kurt Wörner Bettina Bochtler Verbandsversammlung als Stellvertreter: als Stellvertreterin: des Zweckverbands Inter- Kurt Wörner Bettina Bochtler kommunales Gewerbegebiet Verbandsversammlung als Stellvertreter: als Stellvertreterin: des GVV Laichinger Alb Kurt Wörner Bettina Bochtler Ausschuss der Musikschule Kurt Wörner Bettina Bochtler Mittelzentrumsausschuss Kurt Wörner Joachim Reif Verband Region Schwäbische Alb Kurt Wörner Walter Striebel als Stellvertreter: als Stellvertreterin: Walter Striebel Bettina Bochtler Verwaltungsrat des Verbands Kurt Wörner Anton Wenzel Region Schwäbische Alb als Stellvertreter: als Stellvertreter: Anton Wenzel Walter Striebel
Laichingen Donnerstag, 14. Juni 2018 3 8. Erlass einer Stellplatzsatzung Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen Der Gemeinderat sieht von einer Stellplatzsatzung ab und für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 präferiert für jeden Einzelfall eine entsprechende Lösung zu finden. Die vom Gemeinderat am 11. Juni 2018 beschlossene Vor- Dieser Beschluss wird vom Gemeinderat einstimmig schlagsliste für die Neuwahl der Schöffen ist ab Dienstag, 19. geschlossen. Juni 2018 eine Woche lang, bis 26. Juni 2018, im Bürgermeis- 9. Abschöpfung planungsbedingter Bodenwertsteige- teramt Laichingen, Zimmer 1.15 (1.OG) und in den Rathäusern rungen im Innenbereich Suppingen, Machtolsheim und Feldstetten während der übli- Der Gemeinderat sieht derzeit von einer planungsbedingten chen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme ausgelegt. Bodenwertsteigerung im Innenbereich grundsätzlich ab. Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerech- Es wurde mit 19 Stimmen dafür gestimmt, 3 Enthaltun- net vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Proto- gen und 1 Gegenstimme. koll Einspruch nach § 37 GVG erhoben werden. 10. Schöffenwahl Die vorgeschlagenen Personen für das Schöffenamt wur- den vom Gemeinderat mehrheitlich bestätigt und werden Webcam auf Bahnhof-Baustelle dem Amtsgericht Ulm weitergeleitet. in Betrieb genommen 11. Bekanntgaben und Anfragen Kämmerer Eppler erläutert die 3 Maßnahmen des Schul- Nicht nur die Verantwortlichen des Verbands Region Schwä- sanierungsprogramms bische Alb, sondern auch alle interessierten Bürgerinnen und Bei der Anne-Frank-Realschule handelt es sich um die Bürger haben ab sofort die Möglichkeit, den Fortschritt auf der Sanierung des Flachdaches. Beim Albert-Schweizer-Gym- Baustelle des Bahnhofs Merklingen (Schwäbische Alb) bildlich nasium um die Flachdach- und Attikasanierung und die zu verfolgen. Eine Webcam, die auf die Baustelle des Bahn- Heizzentrale. hofs Merklingen-Schwäbische Alb ausgerichtet ist, macht Zuschuss für die 3 Teilmaßnahmen insgesamt: 308.000,00€ dies ab sofort möglich. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist die Übertragung von bewegten Live-Bildern leider nicht möglich. Über die Webcam kann alle 15 Minuten eine aktuelle Einsetzung und Verabschiedung Aufnahme abgerufen werden. Dem Verband Region Schwäbi- sche Alb ist es wichtig, bereits beim Bau des Bahnhofs eine Am Montag wurde Frau Bettina Bochtler (CDU) per Handschlag größtmögliche Transparenz und Information der Öffentlichkeit von Bürgermeister Kaufmann als Stadträtin verpflichtet. Frau zu gewährleisten. Derzeit werden auf der Baustelle im Bereich Bochtler rückt für Herrn Kurt Wörner in den Gemeinderat nach, des späteren Gleiskörpers die noch notwendigen Karstsanie- der bereits in der letzten Sitzung ausgeschieden ist und nach der rungen durchgeführt. Im Herbst 2018 oder aber spätestens im Sitzung vor der Sommerpause im Juli offiziell verabschiedet wird. Frühjahr 2019 sollen die Arbeiten an den beiden Treppentür- men, die auf die beiden Bahnsteige führen werden, beginnen. In einem Pressetermin am 6. Juni 2018 im Laichinger Rat- haus haben die Herren Bürgermeister Bernd Mangold, Herbert Juhn, Franko Kopp und Klaus Kaufmann sowie der zustän- dige Projektleiter der Deutschen Bahn, Herr Dr. Stefan Kiel- bassa, in einem Pressetermin dieses neue und interessante Feature vorgestellt. Die Webcam kann ab sofort über folgen- den Link aufgerufen werden: http://webcam-bahnprojekt-stuttgart-ulm.de/NBS-Merklin- gen/nbs-bahnhof-merklingen.jpg Verbandsvorsitzender Klaus Kaufmann und seine Bürger- meisterkollegen freuen sich, dass nun auch die Öffentlichkeit jederzeit die Arbeiten auf der Baustelle zeitgenau mitverfolgen kann. Die Bürgermeister der Verbandskommunen bedanken sich auch beim Verkehrsministerium des Landes Baden-Würt- temberg sehr herzlich für die Unterstützung bei der Einrich- tung der Webcam. Frau Gemeinderätin Bettina Bochtler mit Herrn Bürgermeis- ter Klaus Kaufmann bei der Einsetzung Bild: StVw Gemeinderat Kurt Wörner mit stv. Bürgermeister Bernhard Schweizer bei der Verabschiedung Bild StVw
4 Donnerstag, 14. Juni 2018 Laichingen Straßenunterhaltung 2018 ßem und bezahlbarem Wohnraum ist gegenwärtig in den Städ- ten und Gemeinden eine der zentralen Herausforderungen. Im Zuge der laufenden Straßenunterhaltungsarbeiten hat Der Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ die Fa. Geiger + Schüle bereits die Sanierung in Suppingen muss dabei in der kommunalen Baulandpolitik zum Regel- abgeschlossen. Die Firma hat an mehreren Stellen flächig die fall werden. Gute innerörtliche Bausubstanz muss erhalten Asphaltdeckschicht erneuert, wie zum Beispiel im Tannenweg und zu zeitgemäßem Wohnraum umgebaut werden. Baufäl- (Bild siehe unten), wo es um den Schächten starke Asphalt- lige Gebäude hingegen können weichen und Platz für Neues risse gab und der Straßenunterhaltung 2018 Belag sich abgesenkt hatte. Des Weiteren schaffen. Deshalb werden im ELR 2019 weiterhin prioritär haben Im Zuge der die Unterhaltungsmaßnahmen laufenden bereits Straßenunterhaltungsarbeiten hat die Fa. Geiger + Schülein Feldstetten bereits die Sanierung in Investitionen privater Haus- und Wohnungsbesitzer gefördert. Suppingen abgeschlossen. Die Firma hat an mehreren Stellen flächig die Asphaltdeckschicht erneuert, wie begonnen. zum Bis Herbst Beispiel im Tannenweg folgen (Bild siehe unten), wonoch der es um den Stadtteil Schächten starke Machtolsheim Asphaltrisse gab und der Im Jahresprogramm 2019 wird deshalb etwa die Hälfte der Belag sich abgesenkt hatte. Des Weiteren haben die Unterhaltungsmaßnahmen bereits in Feldstetten und die zur Verfügung stehenden Fördermittel für den Schwerpunkt begonnen. Bis Kernstadt Herbst folgen nochLaichingen. der Stadtteil Machtolsheim und die Kernstadt Laichingen. Für eventuell aufkommende Behinderungen bitten wir Sie um „Innenentwicklung/Wohnen“ eingesetzt. Dieser Förderschwer- Für eventuell aufkommende Behinderungen bitten wir Sie um Verständnis. Verständnis punkt umfasst neben privaten Wohnbaumaßnahmen u.a. auch kommunale Projekte zur Verbesserung des Wohnumfeldes. Besonders im Fokus der Innenentwicklung stehen Projekte, die zur innerörtlichen Nachverdichtung beitragen, also vor- rangig Umnutzungen leerstehender Gebäude, Aufstockungen von Gebäuden sowie die Bebauung langjähriger Baulücken im Ortskern. Dies schließt auch Siedlungsflächen aus den 60er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts ein, sofern diese mit dem Ortskern zusammengewachsen sind und einen ent- sprechenden Entwicklungsbedarf nachweisen. Förderfähig sind sowohl durch den Antragsteller oder Ver- wandte ersten und zweiten Grades eigengenutzte Wohnungen (Umnutzung, Modernisierung und Neubau) als auch Mietwoh- nungen zur Fremdvermietung (Umnutzung und Modernisie- rung). Projekte im Bestand, die ausschließlich Mietwohnungen oder neben eigengenutzten Wohnungen mehr als eine Miet- wohnung enthalten, sind beihilferechtlich als „marktrelevant“ zu betrachten. Eine Förderung ist nur unter den Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 nach Nr. 6.3.3 ELR möglich. Weiterhin nicht zuwendungsfähig sind Mietwohnungen zur Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Fremdvermietung in Neubauvorhaben (Nr. 5.4 ELR), d.h. die nicht durch Umnutzung bestehender Bausubstanz entstehen. Bekanntmachung des Ministeriums für Ländlichen Raum Um die innerörtliche Entwicklung in Gang zu bringen, muss und Verbraucherschutz über die Ausschreibung des Jah- häufig zuerst Platz für eine nachfolgende Neuordnung und resprogramms 2019 Bebauung geschaffen werden. Zur Aktivierung innerörtli- vom 25. Mai 2018 cher Flächen unterstützt das ELR deshalb Zwischenerwerb, Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Abbruch und Neuordnung. schreibt hiermit das Jahresprogramm 2019 zum Entwick- Außerdem wird für abgegrenzte innerörtliche Bereiche die lungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) aus. Grundlage ist Förderung der unrentierlichen Ausgaben von Gemeinden die Verwaltungsvorschrift zum Entwicklungsprogramm Länd- bei Erwerb und Baureifmachung zur Weiterveräußerung von licher Raum - ELR – vom 9. Juli 2014, ergänzt am 19. April Grundstücken angeboten. In der Praxis zeigt sich häufig, dass 2016 (www.mlr.baden-wuerttemberg.de, Stichwort „ELR“ und die Gemeinden trotz der Förderung eine hohe Finanzierungs- Gemeinsames Amtsblatt Nr. 5 vom 25. Mai 2016). belastung haben, die nicht durch Verkaufserlöse abgedeckt 1. Grundsätzliches werden kann. Um den Anreiz für innerörtliche Flächenaktivie- Strukturförderung heißt Lebensqualität erhalten und ver- rung zu erhöhen, kann der Fördersatz beim unrentierlichen bessern. Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Mehraufwand abweichend von Nr. 6.1.1 ELR von 40 % auf (ELR) hat das Land Baden-Württemberg über das Ministerium bis zu 75 % erhöht werden. für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ein umfassen- Lokale Grundversorgung des Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich Neben dem Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert wer- haben Projekte im Förderschwerpunkt Grundversorgung wei- den Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, die zeitgemä- terhin hohe Priorität. ßes Leben und Wohnen ermöglichen, die eine wohnortnahe Die Versorgung mit Waren und Dienstleistungen ist und bleibt Versorgung sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaf- ein wichtiger Standortfaktor für den Ländlichen Raum. Von fen. Dabei sind die aktive Beteiligung von Bürgerinnen und Seiten des Bundes wurde daher die Gemeinschaftsaufgabe Bürgern und die interkommunale Zusammenarbeit von beson- Agrar und Küstenschutz (GAK) um Fördermöglichkeiten zur derer Bedeutung. Beiträge zum Ressourcen- und Klimaschutz Grundversorgung erweitert. Diese Fördermittel stehen über sind bei kommunalen Projekten Pflicht und führen bei privaten das ELR auch für Baden-Württemberg zur Verfügung. Grund- Projekten zu einem Fördervorrang. Projektträger und Zuwen- versorgung ist die Deckung der Bedürfnisse der Bevölkerung dungsempfangende können neben den Kommunen auch Ver- mit Gütern oder Dienstleistungen des täglichen bis wöchent- eine, Unternehmen und Privatpersonen sein. lichen sowie des unregelmäßigen, aber unter Umständen 2. Förderschwerpunkte 2019 dringlich vor Ort zu erbringenden oder lebensnotwendigen Innen- und Ortskernentwicklung Bedarfs. Bei Gütern oder Dienstleistungen, die ihrer Art nach Ziel der Programmausschreibung 2019 ist es, weiterhin überwiegend regional, das heißt innerhalb eines Radius von Impulse zur Nutzung innerörtlicher Flächen zu setzen. Innen- 50 km von der Gemeinde angeboten oder erbracht werden, und Ortskernentwicklung sind von zentraler Bedeutung für kann unterstellt werden, dass diese regelmäßig der Grundver- vitale Städte und Gemeinden. Die Schaffung von zeitgemä- sorgung dienen. Diese Punkte sind im Aufnahmeantrag der
Laichingen Donnerstag, 14. Juni 2018 5 Gemeinde darzulegen und zu bestätigen. nur noch gefördert, wenn sie der Innen- und Ortskernentwick- Vor allem Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien sowie Dorf- lung dienen. Dabei wird die Förderung auf Bestandsgebäude gasthäuser sind wichtige Einrichtungen zur Grundversorgung. konzentriert und auf max. 500.000 € pro Projekt begrenzt, es Zur Grundversorgung können auch Ärzte, Physiotherapeuten, sei denn der Förderzuschlag zur CO2-Speicherung kommt Handwerksbetriebe u.a. nach den o.g. Bestimmungen zählen. zur Anwendung. Aufgrund der Bedeutung der Grundversorgung für den Länd- EFRE-Innovationsinfrastrukturen lichen Raum ist die räumliche Abgrenzung nach Nr. 4.1 ELR Auf der Grundlage des EFRE-Programms Baden-Württem- bzgl. des Förderschwerpunkts Grundversorgung analog dem berg 2014 - 2020 „Innovation und Energiewende“ können im Förderschwerpunkt Arbeiten erweitert. Maßnahmenbereich „Innovationsinfrastruktur“ die Errichtung Ein besonderes Augenmerk muss hierbei auf die Dorfgast- und der Ausbau von regionalen Innovationsinfrastrukturen häuser gerichtet werden. Die Gastronomie dient besonders gefördert werden. Aufnahmeanträge in das ELR-Jahrespro- im Ländlichen Raum nicht nur der Versorgung und Verpfle- gramm 2019 sind möglich für Projekte nach Nr. 6.1 ELR, die gung der Bevölkerung, sondern ist für die Menschen vor Ort im Ländlichen Raum nach Landesentwicklungsplan liegen und auch wichtiger Treffpunkt für gesellschaftliche und kulturelle aus einem prämierten Regionalen Entwicklungskonzept einer Veranstaltungen. Dorfgasthäuser sind ein Kulturgut, das erhal- WIN-Region entwickelt sind. Der Fördersatz beträgt 50 %. Die ten werden muss. Sie stärken Lebensqualität und Lebendig- zuwendungsfähigen, zur Kofinanzierung vorgesehenen Aus- keit unserer Dörfer. gaben müssen mindestens 200.000 € betragen. Die Förder- Förderzuschlag bei CO2-Speicherung summe ist auf max. 750.000 € pro Projekt begrenzt. Für das Mit dem ELR sollen zudem bioökonomiebasierte Bauweisen Auswahlverfahren im Rahmen des Jahresprogramms 2019 gefördert werden. Dazu zählt die Anwendung ressourcenscho- ist eine formlose Projektbeschreibung mit folgenden Punk- nender, CO2-bindender Baustoffe wie Holz. Zukünftig erhalten ten und Unterlagen vorzulegen: alle ELR-Projekte, die überwiegend nachwachsende Rohstoffe Antragsteller / Zuwendungsempfänger und weitere Beteiligte als Baustoff einsetzen - in der Regel dürfte das vor allem Holz Vorgesehene Nutzung und Nutzergruppen, Baupläne sein -, einen um 5%-Punkte erhöhten Fördersatz. Kosten und Finanzierung des Projekts Der Einsatz von CO2-bindenden Baustoffen ist mit der Antrags- Kosten und Finanzierung des Betriebs stellung nachzuweisen. Hierzu ist bereits bei Antragsstellung Formular geplante Zielbeiträge dem Projektantrag der Erhebungsbogen „Statistik der Bau- Für weitergehende Informationen wird auf www.efre-bw.de genehmigungen“ (siehe auch https://www.statistik-bw.de/ unter Förderung/Innovationsinfrastruktur verwiesen. Die mög- baut/servlet/LaenderServlet) mit Bestätigungsvermerk durch lichst frühzeitige Abstimmung mit dem für die Aufstellung des die Gemeinde beizufügen. Unter Ziffer 3 ist der „überwiegend Jahresprogramms zuständigen Regierungspräsidium ist zu verwendete Baustoff/Tragkonstruktion“ anzugeben. Wird als empfehlen. überwiegende Tragkonstruktion „Holz“ oder unter „Sonsti- 3. Verfahren ges“ ein näherer erläuterter anderer CO2-bindender Baustoff Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2019 angegeben, so kann der um- 45%-Punkte - erhöhte Fördersatz ist ein gemeindlicher Aufnahmeantrag mit Darlegungen zur gewährt werden. strukturellen Ausgangslage, zu den Entwicklungszielen, zum Tabelle zur erhöhten Förferung bei COBaustoffen: -bindenden Baustoffen: Maßnahmenplan mit Einzelprojekten sowie zum Umsetzungs- Tabelle zur erhöhten Förderung bei CO2 bindenden 2 und Finanzierungskonzept. Aufnahmeanträge können von den Förderart Fördersatz max. Förderbeträge Städten und Gemeinden gestellt werden, die ihre Entwick- Nr. 6.1 45 bzw. max. 750.000 € pro Projekt lungsvorstellungen darlegen und die Einzelprojekte in iese 55 % einordnen. Ein Aufnahmeantrag kann auf der Ebene von Tei- Nr. 6.2 35 % Umnutzung: max. 55.000 € pro Wohneinheit (WE) lorten, von Gemeinden oder von interkommunalen Zusammen- Modernisierung und Baulückenschluss: max. schlüssen gestellt werden und enthält alle in seinen Bereich 25.000 € pro WE fallende Einzelprojekte. allg.: max. 125.000 € pro Projekt Die einzelnen Projektbeschreibungen sind Bestandteile des gemeindlichen Aufnahmeantrags. Die Projektbeschreibung für Nr. max. 15 max. 250.000 € pro Projekt 6.3.1.2, bzw. 20 % wohnraumbezogene Projekte (Formblatt ELR-4) beschreibt 6.3.1.3 das Projekt aus gemeindlicher Sicht. Bei der Formulierung der Projektbeschreibung u Investitionen von Unternehmen (Form- Nr. 6.3.3 max. 15 max. 200.000 € pro Projekt bzw. 20 % blatt ELR-5) stimmen die Gemeinden insbesondere die Anga- ben zur Unternehmensgröße, zur Zahl der Mitarbeiter sowie Mit dem Schlussverwendungsnachweis hat der Zuwendungs- zum vorgesehenen Durchführungszeitraum mit dem Unter- Mit dem Schlussverwendungsnachweis hat der Zuwendungsempfänger die von der nehmen ab und lassen diese Angaben durch Mitzeichnung empfänger die von der Gemeinde festgestellte Statistik der Gemeinde festgestellte Statistik der Baufertigstellungen der L-Bank vorzulegen. Baufertigstellungen der L-Bank vorzulegen. des Unternehmens bestätigen. Sonstiges Sonstiges Die vorgelegten Einzelprojekte sind in der Projektliste zu pri- Im Förderschwerpunkt Im Förderschwerpunkt Arbeiten Arbeiten sollen sollenunterstützt vorrangig Projekte vorrangigwerden,Projekte die zur orisieren. Stellt eine Gemeinde Aufnahmeanträge für unter- unterstützt werden, Entflechtung störender die zurimEntflechtung Gemengelagen Ortskern beitragen,störender Gemen- zum Beispiel die Verla- schiedliche Bereiche, so müssen auch die Aufnahmeanträge gerung einesim gelagen emissionsstarken Ortskern Betriebs in das nahegelegene beitragen, zum Beispiel Gewerbegebiet. Die frei die Verlage- zueinander in eine Rangfolge gebracht werden. werdende innerörtliche Fläche kann dann anschließend einer nachbarschaftsverträgli- rung eines emissionsstarken Betriebs in das nahegelegene Es wird darauf hingewiesen, dass die erforderlichen Unterla- chen Nachnutzung zugeführt werden. gen zur Antragsstellung vollständig vorliegen müssen, damit Gewerbegebiet. Die freiwerdende innerörtliche Fläche kann Die Förderung von Modernisierung und Umbau von Rathäusern und Kindergärten ist dann anschließend einer nachbarschaftsverträglichen Nach- die Anträge bearbeitet werden können. im Zusammenhang mit Anpassungsmaßnahmen und Restrukturierungen vor allem in nutzung zugeführt strukturschwachen werden. Ländlichen Räumen möglich. Ein Beispiel hierfür ist das Zusam- Auf den Stufen des Auswahlverfahrens (Gemeinde-, Land- Die Förderung menlegen von kommunalen von mehreren Modernisierung undum Einrichtungen, Umbau Synergienvon Rathäusern zu erzielen und kreis-, Regierungsbezirk- und Landesebene) werden die Auf- und Kindergärten die Folgekosten ist im Zusammenhang mit Anpassungsmaß- zu minimieren. nahmeanträge im Sinne eines landesweiten Wettbewerbs nahmen und Restrukturierungen Gemeinschaftseinrichtungen wie Mehrzweckhallen vorwerden allemnurin strukturschwa- noch gefördert, wenn in eine Rangfolge gebracht. Insbesondere auf Landkreise- chen sie der Ländlichen Räumen möglich. Innen- und Ortskernentwicklung Einwird dienen. Dabei Beispiel hierfür die Förderung ist das auf Be- bene ist die strukturelle Ausgangslage mit Bezug auf die Zusammenlegen von standsgebäude konzentriert undmehreren kommunalen auf max. 500.000 Einrichtungen, € pro Projekt begrenzt, es sei denn Bedürftigkeit der Gemeinde (z. B. Bevölkerungsentwicklung, um Synergien zu der Förderzuschlag erzielen und die zur CO2-Speicherung kommt Folgekosten zur Anwendung. zu minimieren. Steuerkraftsumme, Einwohner pro ha Siedlungsfläche) und Gemeinschaftseinrichtungen wie Mehrzweckhallen werden die strukturelle Bedeutung der beantragten Projekte bei der
6 Donnerstag, 14. Juni 2018 Laichingen Priorisierung der Aufnahmeanträge zu würdigen. Dabei ist (Abstiegslinie) vom Bereich Widderstall bis zur Kreuzung mit auch der besondere Unterstützungsbedarf von Gemeinden der B 466 neu bei Gosbach. zu berücksichtigen, die von der Konversion militärischer Lie- Auf der angeschlossenen Planskizze sind sowohl die Lage der genschaften betroffen sind. geplanten Straßenbaumaßnahme als auch die Bereiche dar- Die für die Antragstellung notwendigen aktuellen Formulare sind gestellt, in denen die Flächen für die landschaftspflegerischen unter der Internetadresse https://rp.baden-wuerttemberg.de/ Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des landschaftspfle- Themen/Land/ELR/Seiten/ELRAntragstellung.aspx abzurufen. gerischen Begleitplans (LBP) vorgesehen sind. Interessenten sollten Ihre Vorhaben vor der Antragstellung mit Das o. g. Planfeststellungsverfahren wurde im September dem Regierungspräsidium Tübingen abstimmen. 2004 eingeleitet. Die Planunterlagen lagen nach ortsübli- Ansprechpartnerin des Regierungspräsidiums Tübingen bei cher Bekanntmachung in der Zeit von 27. September 2004 Fragen zur Antragstellung ist: bis 26. Oktober 2004 öffentlich aus. Aufgrund der während Frau Anita Schmitt, Tel.: 07071 757-3334 des Anhörungsverfahrens eingegangen Stellungnahmen und e-mail: anita.schmitt@rpt.bwl.de Einwendungen sowie sonstiger Erfordernisse hat der Träger Die Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm sind durch des Vorhabens gegenüber der ursprünglichen Planung Ände- die antragstellenden Gemeinden rungen vorgenommen. Die überarbeiteten Planunterlagen bis zum 30. September 2018 (1. Planänderung) lagen nach ortsüblicher Bekanntmachung je zweifach der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde und der in der Zeit von 06. Juni 2005 bis 05. Juli 2005 öffentlich aus. Bearbeitungsstelle im Regierungspräsidium vorzulegen. Die Das seit 2006 ruhende Planfeststellungsverfahren wird nun Rechtsaufsichtsbehörde legt eine Fertigung zusammen mit mit der 2. Planänderung fortgesetzt. Die nochmals überarbei- der kommunalwirtschaftlichen Stellungnahme zu den kom- teten Planunterlagen beinhalten u. a. folgende Änderungen: munalen Projekten bis zum 31. Oktober 2018 der zuständi- - Anpassung des Planfeststellungsanfangs auf Bau-km gen Bearbeitungsstelle im Regierungspräsidium vor. 10+900 (Ende fertiggestellter Ausbauabschnitt Gruibin- gen – Mühlhausen) - Entfall der Mautstation auf der Albhochfläche Regierungspräsidium Stuttgart - Bündelung der verlegten Kreisstraßen an die BAB A 8 im Bereich der ehemaligen Mautstation Bekanntmachung - Verlegung und Anpassung Regenrückhaltebecken „Trian- Regierungspräsidium Stuttgart, Az.: 24-3912-1/101-2004 gel“ (ehemals Regenrückhaltebecken „Mautstation“) Planfeststellungsverfahren für den sechsstreifigen Aus- - Halbanschluss der Anschlussstelle Hohenstadt mittels und Neubau der Bundesautobahn A 8 Karlsruhe - München Kreisverkehr zwischen Mühlhausen und Hohenstadt von Betriebs-km - Vergrößerung des Tunnelquerschnittes der Tunnel „Him- 157+322 bis km 145+477 (Bau-km 10+900 bis km 18+478) melsschleife“ und „Drackenstein“. Für beide Tunnel- sowie den landschaftspflegerischen Maßnahmen auf den bauwerke wir nunmehr der Querschnitt RQ 36T (mit Gemarkungen Bad Ditzenbach, Drackenstein, Gruibingen, Standstreifen) vorgesehen. Hohenstadt, Merklingen, Mühlhausen im Täle, Laichingen - Vergrößerung der Dammschüttung Amtalklinge mit Anpas- und Wiesensteig sung der Betriebswege und Rettungszufahrten auf Grund - Anhörung zur 2. Planänderung – der größeren Tunnelausbruchmassen Die Bundesrepublik Deutschland - Bundesstraßenverwaltung - Zusätzliche Betriebszufahrt für den Straßenbetriebsdienst am -, vertreten durch die Abteilung Straßenwesen und Verkehr des Südportal des Tunnels „Himmelsschleife“ (Betriebsumfahrt) Regierungspräsidiums Stuttgart, hat für das o.g. Straßenbau- - Anpassung der Gosbachtalbrücke mit Reduzierung der vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens Anzahl der Stützen / Felder nach §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung - Anpassung der Anschlussstelle Mühlhausen an veränderte mit §§ 72 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG), Verkehrssituation, u. a. Ein- und Ausfahrrampen nur ein- dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) streifig, B 466 neu ohne Zusatzfahrstreifen, Kreisverkehre und dem Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) - jeweils in der ohne Bypässe derzeit geltenden Fassung - beantragt. - Verlegung des P+M-Platzes von der Nordseite auf die Süd- Das o. g. Vorhaben beinhaltet den Aus- und Neubau der BAB seite der Anschlussstelle Mühlhausen A 8 zwischen dem Filstal (Anschlussstelle Mühlhausen) und der - Ersatzneubau der Brücken über den Hohlbach und die Fils Albhochfläche bei Merklingen, dem sogenannten Albaufstieg. im Zuge der alten Albaufstiegstraße bei Mühlhausen Es ist geplant, die BAB A 8 von vier auf sechs Fahrstreifen - Beibehaltung der bestehenden Albaufstiegstraße als orts- und beiderseitigen Standstreifen zu verbreitern. Neben dem durchfahrtenfreie Bedarfsumleitungsstrecke für die BAB A Ausbau der bestehenden BAB A 8 im Bereich der Anschluss- 8 und als regionale Erschließung (anstelle der mautfreien stelle (AS) Mühlhausen handelt es sich im Wesentlichen um Umfahrung) den Neubau der BAB A 8 mit neuer Streckenführung. Die - Änderung des landschaftspflegerischen Maßnahmenplans. Planung beinhaltet unter anderem den Bau von Tunnelund Die ursprünglich vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen A Brückenbauwerken sowie den Neubau der Anschlussstelle 5 Heckenlandschaft Junkershau, A 6 Heckenlandschaft Mühlhausen mit Verlegung der B 466 und den Anschluss- Hagen, A 7 Heckenlandschaft Wasserstein, A 10 Ober- strecken. Daneben ist die Beibehaltung der bestehenden Auf- bodenauftrag, A 12 Tallandschaft Gos sowie die Gestal- stiegstrasse als ortsdurchfahrtenfreie Umleitungsstrecke und tungsmaßnahme G 4 Hecken- und Gehölzpflanzungen als regionale Erschließung geplant, die eine Umrüstung der entfallen. Die Ausgleichsmaßnahmen A 3 Heckenland- bestehenden Aufstiegstrasse zur Nutzung für Gegenverkehr, schaft Taigenlauh, A 8 Umbau Fichtenforst im Filstal, A eine Anbindung des alten Albaufstieges an die BAB A 8 über 11 Talhang Himmelsschleife sowie die Gestaltungsmaß- die neue AS Mühlhausen, einen Anschluss der K 1433 an nahme G 5 werden angepasst. Die Ausgleichsmaßnahmen den bestehenden Albaufstieg sowie die Anbindung des alten A 16 – A 21 Aufhängen von Nisthilfen, A 22 Aufhängen von Albaufstieges an die BAB A 8 auf der Albhochfläche für den Flach- und Rundkästen für Fledermäuse, A 23 Gehölz- Verkehr aus und in Richtung München (Halb-AS Hohenstadt) läuterungen und Aufhängen von Haselmausnistkästen, A vorsieht. Das Vorhaben sieht des Weiteren die Schaffung von 24 Entwicklung eines Ersatzlebensraums im Hinblick auf landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen vor, Habitatansprüche der Haselmaus sind neu vorgesehen. so u. a. den teilweisen Rückbau und die Rekultivierung der Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung Fahrbahn München – Karlsruhe der bestehenden BAB A 8 (UVPG) besteht für das Vorhaben nach § 5 UVPG die Verpflich-
Laichingen Donnerstag, 14. Juni 2018 7 tung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. - Wird ein Erörterungstermin durchgeführt, werden die recht- Der sechsstreifige Aus- und Neubau der BAB A 8 Karlsruhe zeitig erhobenen Äußerungen / Einwendungen, die recht- – München zwischen Mühlhausen und Hohenstadt stellt ein zeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen Verkehrsvorhaben dar, für welches nach § 9 UVPG i.V.m. Nr. im Sinne des § 73 Abs. 4 Satz 5 LVwVfG sowie die Stel- 14.3 der Anlage 1 zum UVPG eine Pflicht zur Durchführung lungnahmen der Behörden erörtert. Dieser Termin wird einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Planfest- vorher ortsüblich bekanntgemacht. Diejenigen, die sich stellungsverfahren umfasst auch die Anhörung der Öffent- fristgerecht geäußert haben / fristgerecht Einwendungen lichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens nach erhoben haben bzw. bei gleichförmigen Äußerungen / §§ 18 ff. UVPG. Einwendungen deren Vertretung, und die Vereinigungen, Die Planfeststellungsunterlagen enthalten insbesondere auch die fristgerecht Stellungnahmen abgegeben haben, wer- die untenstehenden entscheidungserheblichen Unterlagen über den von dem Erörterungstermin gesondert benachrich- die mit dem Vorhaben verbundenen Umweltauswirkungen wie tigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, z. B. Lärm- und Schadstoffimmissionen, die nachteiligen Aus- so können diese individuellen Benachrichtigungen durch wirkungen auf Wasser, Boden, Fläche, Natur und Landschaft öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. sowie die zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich - Bei Ausbleiben von Beteiligten in dem Erörterungstermin dieser Auswirkungen vorgesehenen Maßnahmen. Darin ent- kann auch ohne sie verhandelt werden. halten ist auch die Beschreibung des Vorhabens mit Angaben - Kosten, die z.B. durch die Einsichtnahme in die Planunter- über Standort, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und lagen, Äußerungen / Erhebung von Einwendungen, Teil- Boden: Erläuterungsbericht, UVP-Bericht, FFH-Verträglichkeits- nahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung untersuchungen, Artenschutzbeitrag, landschaftspflegerischer eventuell entstehen, können nicht erstattet werden. Begleitplan, schalltechnische Untersuchungen, Luftschadstoff- - Über die Entschädigung für durch das Vorhaben in gutachten, Wassertechnische Untersuchungen, Gutachten Anspruch genommene Flächen wird in der Planfeststel- Geologie und Hydrogeologie, Umweltverträglichkeitsstudie zur lung nur dem Grunde nach entschieden. Die Entschädi- Trassenauswahl, Umweltfachlicher Beitrag zu den modifizier- gung selbst (z.B. Kaufpreis) wird gegebenenfalls in einem ten Varianten, Grunderwerbspläne, Grunderwerbsverzeichnis. gesonderten Entschädigungsverfahren festgesetzt. Für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens ist das - Über die Äußerungen / Einwendungen wird nach Abschluss Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 24, (Planfeststellungs- des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbe- behörde) zuständig. hörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Plan- Die überarbeiteten Planunterlagen (Zeichnungen und Erläu- feststellungsbeschluss bzw. Ablehnung des Antrags) über terungen) liegen in der Zeit die Äußerungen / Einwendungen kann ebenfalls durch von 25. Juni 2018 bis 24. Juli 2018 öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr – je einschließlich - als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. bei der Stadtverwaltung Laichingen, Bahnhofstraße 26 in - Vom Beginn der Auslegung des Planes an treten die 89150 Laichingen, Zimmer-Nr. 0.07 während der Dienststun- Anbaubeschränkungen nach § 9 FStrG und die Verän- den (Montag bis Freitag 8:00 – 12:00 Uhr, Montag bis Dienstag derungssperre nach § 9a FStrG in Kraft, bzw. bestehen 14:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr) zur allge- bereits seit den vorherigen Planauslagen. Darüber hin- meinen Einsichtnahme aus. aus steht der Bundesstraßenverwaltung nach § 9a Abs. 6 Zusätzlich können die Planunterlagen vom Beginn der Aus- FStrG ab diesem Zeitpunkt ein Vorkaufsrecht an den vom legung bis zum Ende der Äußerungsfrist auf der Internetseite Plan betroffenen Flächen zu. des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) Dieser Bekanntmachungstext ist auf der Internetseite des unter Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellun- Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) unter gen > Aktuelle Planfeststellungsverfahren eingesehen werden. „Bekanntmachungen“ abrufbar. Die betroffene Öffentlichkeit im Sinne des § 2 Abs. 9 UVPG kann sich im Rahmen der Beteiligung bis einschließlich 24. September 2018 bei der Stadtverwaltung Laichingen, Bahnhofstraße 26 in 89150 Laichingen oder beim Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstr. 21 in 70565 Stuttgart (Vaihingen) bzw. Postfach 80 07 09, 70507 Stuttgart schriftlich oder zur Niederschrift zu den Planänderungen äußern. Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, aus- geschlossen - § 21 Abs. 4 UVPG. Dieser Äußerungsaus- schluss gilt nur für dieses Planfeststellungsverfahren. Bitte beachten Sie folgende Hinweise: - Äußerungs- / Einwendungsschreiben müssen die volle Anschrift der Person, die sich geäußert hat, enthalten. Bei solchen Schreiben, die von mehr als 50 Personen auf Unter- schriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleich- lautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unter- zeichner mit Namen und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu benennen. Andernfalls können diese Äuße- rungen / Einwendungen unberücksichtigt bleiben. - Äußerungen / Einwendungen müssen eigenhändig unter- schrieben sein. Eine E-Mail erfüllt die gesetzlich vorge- schriebene Schriftform nicht.
8 Donnerstag, 14. Juni 2018 Laichingen Landratsamt Alb-Donau-Kreis Schritte, sodass am Ende ein gutes Ergebnis zu sehen sein wird. Nebenbei erfährt man viel Wissenswertes über den Wald Sitzung des Ausschusses für Bildung, Gesundheit, Kultur und die Aufgaben von Förstern und Forstwirten. und Soziales des Kreistags Treffpunkt ist um 14:30 Uhr in der Nähe von Ringingen. Der Am Montag, 18.06.2018, findet im kleinen Sitzungssaal des genaue Treffpunkt wird bei Anmeldung bekannt gegeben. Landratsamts in Ulm eine Sitzung des Ausschusses für Bil- Anmeldungen werden im Landratsamt Alb-Donau-Kreis von dung, Gesundheit, Kultur und Soziales des Kreistags statt. elke.ruhland@alb-donau-kreis.de oder unter 0731 / 1 85-16 Beginn ist um 14:30 Uhr. 65 entgegen genommen. Ein Anmeldeformular zum Ausfüllen Tagesordnung gibt es außerdem im Internet unter www.alb-donau-kreis.de. Öffentliche Beratung Hier ist auch das komplette „Wald erleben“-Programm ein- 1. Präsentation der Astrid-Lindgren-Schule Ulm mit Kindergarten sehbar. Dies ist zudem bei den Stadt- und Gemeindeämtern 2. Auslagerung einer Gruppe des Schmiechtalkindergartens als Broschüre erhältlich. nach Blaubeuren Bei Anmeldung erhalten die Teilnehmer genauere Informatio- 3. Projekt „Aufsuchendes-Begleitendes-Coaching für Woh- nen zur Veranstaltung sowie eine Anfahrtsbeschreibung. Die nungslose (ABC-Projekt)“ Teilnahmegebühr beträgt 5 Euro je Teilnehmer oder 15 Euro 4. Bericht über die Arbeit und Finanzierung der Drogenhilfe je Familie. 5. Darstellung des aktuellen Sachstands im Bereich Integra- tionsmanagement „Wald Erleben“- Wolfswanderung 6. Darstellung des aktuellen Sachstands zur Situation der Können sich Wölfe bei uns wieder ansiedeln? Welche Kon- jungen Flüchtlinge flikte gilt es zu bewältigen? 7. Bekanntgaben Am Samstag, den 30. Juni begeben sich Försterin Anngritt Scheuter und NABU-Wolfsbotschafterin Andrea Klemer auf eine Wolfswanderung. Bei einem gemeinsamen Waldspazier- Landratsamt Alb-Donau-Kreis / gang werden die Lebensweisen der scheuen Tiere erforscht Fachdienst Landwirtschaft und jede Menge Fragen beantwortet. Treffpunkt ist um 10 Uhr im Wald nahe Merklingen – bei Anmeldung erhalten die Teil- Am 21. Juni in Ehingen: nehmer eine Anfahrtsskizze. „Essen fast wie die Großen“ Die Veranstaltung richtet sich an Jugendliche und Erwachsene. Vortrag zur Ernährung des Kleinkindes Anmeldungen werden im Landratsamt Alb-Donau-Kreis von Unter dem Titel „Essen fast wie die Großen“ bietet der Fach- elke.ruhland@alb-donau-kreis.de oder unter 0731 / 1 85-16 dienst Landwirtschaft im Landratsamt Alb-Donau-Kreis jungen 65 entgegengenommen. Ein Anmeldeformular zum Ausfüllen Eltern Tipps und Hinweise bei der Ernährung des Kleinkindes gibt es außerdem im Internet unter www.alb-donau-kreis.de. vom ersten bis dritten Lebensjahr an. Hier ist auch das komplette „Wald erleben“-Programm ein- Der Kurs findet am Donnerstag, den 21. Juni von 9:30 bis 11 sehbar. Dies ist zudem bei den Stadt- und Gemeindeämtern Uhr im Bürgerhaus Oberschaffnei in Ehingen statt. als Broschüre erhältlich. Anmelden kann man sich beim Fachdienst Landwirtschaft Bei Anmeldung erhalten die Teilnehmer genauere Informatio- des Landratsamtes bis zum 15. Juni unter der Telefonnum- nen zur Veranstaltung sowie eine Anfahrtsbeschreibung. Die mer 07 31 / 1 85-30 98 oder per E-Mail unter ernaehrung@ Teilnahmegebühr beträgt 5 Euro je Teilnehmer oder 15 Euro alb-donau-kreis.de. je Familie. Am 26. Juni im Haus des Landkreises: „Von Anfang an mit Spaß dabei“ Deutsche Vortrag zur Kleinkindernährung Rentenversicherung Wie die Einführung von Beikost bei Babys gut gelingt, kann man beim Vortrag am Dienstag, den 26. Juni von 10 Uhr bis Der Bundesrat hat der Rentenerhöhung zum 1. Juli 2018 zuge- 11:30 Uhr im Haus des Landkreises, Schillerstraße 30 in Ulm stimmt. Dadurch erhalten bundesweit rund 21 Millionen Rent- erfahren. nerinnen und Rentner mehr Rente. Die Erhöhung liegt in den Das Wohlbefinden der Babys liegt Eltern sehr am Herzen. Die alten Bundesländern bei 3,22 Prozent, in den neuen Bundes- richtige Ernährung spielt dabei eine wichtige Rolle. Die Fach- ländern bei 3,37 Prozent. frauen von „Beki“ (Bewusste Kinderernährung) unterstützen Wann das Rentenplus bei den Rentnerinnen und Rentnern Eltern bei Fragen zur Ernährungserziehung und Vermittlung ankommt, hängt vom Zeitpunkt des Rentenbeginns ab. Wer von Freude am Essen und an gemeinsamen Mahlzeiten. bis März 2004 Rentner wurde, erhält die höhere Rente bereits Anmelden kann man sich bis 21. Juni beim Fachdienst Land- Ende Juni. Wenn die Rente ab April 2004 begonnen hat, wird wirtschaft unter der das Plus bei der Rente erst Ende Juli auf dem Konto der Rent- E-Mail: ernaehung@alb-donau-kreis.de oder unter Telefon 07 nerinnen und Rentner sein. Die Zahlung erfolgt automatisch. 31 / 1 85-30 98. Die gesetzliche Rentenversicherung versendet an ihre Rent- nerinnen und Rentner ein Schreiben, in dem sie über die Rentenanpassung informiert. Mit dieser Rentenanpassungs- Landratsamt Alb-Donau-Kreis / mitteilung erhalten die Rentnerinnen und Rentner erstmalig Fachdienst Forst, Naturschutz den neuen folienverstärkten Rentenausweis im praktischen Scheckkartenformat. Der Ausweis ermöglicht Rentnerinnen „Wald Erleben“- Hochsitzbau mit dem Förster und Rentner Vergünstigungen – etwa bei kulturellen Veran- Am Freitag, den 22. Juni darf gemeinsam angepackt werden: staltungen oder im öffentlichen Nahverkehr. Eine Recherche Wie baut man einen Hochsitz? Woher kommt das nötige Holz? im Internet oder ein Nachfragen vor Ort hilft, die angebote- Wie geht man mit Hammer und Nagel um? nen Preisnachlässe zu finden und zu erhalten. Die Forstwirt-Azubis des Stützpunktes Ringingen erklären Auskünfte zu den Themen Rehabilitation, Altersvorsorge Kindern ab acht Jahren und Erwachsenen die einzelnen und Rente gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung
Laichingen Donnerstag, 14. Juni 2018 9 Baden-Württemberg in den Regionalzentren und Außenstel- len im ganzen Land, über das kostenlose Servicetelefon unter 0800 1000 480 24 sowie im Internet unter www.deutsche-ren- Stiftung Liebenau tenversicherung-bw.de. Gastfamilien gesucht Sie haben ein Zimmer oder eine kleine Wohnung frei? Der Agentur für Arbeit Ulm Umgang mit Menschen mit Behinderungen macht Ihnen Freude? Sie können sich vorstellen, ein Kind, einen Jugend- lichen oder eine erwachsene Person bei sich aufzunehmen In Ulm Design oder Werbung studieren und im Alltag zu begleiten? Sie erhalten als Gastfamilie oder Die Hochschule für Kommunikation und Gestaltung (HfK+G) auch als Einzelperson dauerhafte Begleitung durch unseren Ulm ist am Donnerstag, 14. Juni zu Gast im Ulmer Berufsin- Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Wir formationszentrum (BiZ). Die Veranstaltung bietet für alle Inte- informieren Sie gerne unverbindlich. ressenten an den Studiengängen Kommunikationsdesign, Liebenau Teilhabe gemeinnützige GmbH, Schillerstraße 15, Ulm, Werbung und Marktkommunikation oder Technische Kom- Telefon 0731 159399630, E-Mail: adulm@stiftung-liebenau.de, munikation und Informationsdesign einen informationsreichen www.stiftung-liebenau.de. Vortrag. Beginn ist um 15 Uhr, der Eintritt ist frei. Das Ulmer BiZ ist in der Wichernstraße 5. Eine Anmeldung nicht erforderlich. Wer mehr über die berufskundliche Vortrags- Regionale Energieagentur Ulm reihe wissen möchte, kann das BiZ unter der Durchwahl 0731 160-777 erreichen oder sich unter www.arbeitsagentur.de informieren. Zahl des Monats Juni Zehn Jahre ... ... beträgt die Laufzeit für Energieausweise, die benötigt wer- den, wenn eine Immobilie verkauft oder neu vermietet wird. Verbraucherzentrale Deshalb Achtung: Bald werden die ersten, im Juli 2008 aus- Baden-Württemberg gestellten, Ausweise ungültig. Wohngebäudeversicherung Falsche Information sorgt für Verwirrung Die Wohngebäudeversicherung ist eine kom-plexe Versi- cherungssparte mit vielen Tarifmöglichkeiten und sperri-gen Begriffen wie „gleitendem Neuwertfaktor“. Wenn allerdings selbst große Versicherer mit den Inhalten der Versicherung wenig anfangen können und nicht wissen, was sie Verbrau- chern verkaufen, ist das nicht nur problematisch, sondern inakzeptabel. Weil Verbraucher dadurch falsch informiert wur- den, hat die Verbraucherzentrale die SV Sparkassenversiche- rung Holding AG abgemahnt. Mit dem gleitenden Neuwertfaktor wird die Beitragshöhe der Wohngebäudeversicherung den sich verändernden Baupreisen und damit Versicherungswerten angepasst. Versicherer können diesen Faktor selbst bestimmen. Vor allen Dingen sind sie nicht an den Faktor gebunden, den der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) ermittelt. Die SV Sparkassenversicherungen behauptete ihren Kunden gegenüber allerdings etwas anderes: Ein Verbraucher bekam auf seine Anfrage hin vom Versicherer die schriftliche Auskunft, dass der vom GDV ermittelte Faktor „in der gesamten Versicherungswirtschaft Gültigkeit“ habe. Weiter heißt es in dem Schreiben: „Die Erhöhung gilt für alle Versiche- rer in gleicher Höhe und es gibt keine Einflussmöglichkeit.“ Auch in der nachfolgenden Beitragsrechnung änderte der Versicherer seine Auffassung kaum. Aus Sicht der Verbraucherzentrale ein dreistes oder kenntnisloses Vorgehen. „Durch solche falschen Behauptungen werden Verbraucher selbst bei Beitragserhö- hungen davon abgehalten, sich bei anderen Versicherern einen günstigeren Vertrag zu suchen,“ kritisiert Peter Grieble, Versi- cherungsexperte der Ver-braucherzentrale Baden-Württemberg. Über Versicherungsgegebenheiten richtig zu informieren, gehört jedoch zu den unabdingbaren Grundlagen im Versi- cherungsgeschäft. Wegen der falschen und intransparenten Information hat die Verbraucherzentrale den Versicherer abge- mahnt. Dieser hat eine Unterlassungserklärung abgegeben und darf diese falsche Behauptung nicht länger verbreiten.
10 Donnerstag, 14. Juni 2018 Laichingen Albert-Schweitzer-Gymnasium Einladung zum Sitzkissenkonzert Am Donnerstag, 21. Juni 2018 um 19.00 Uhr im Neubau des ASG Badebus Laichinger Alb Es spielen und singen die Musik-AGs sowie alle siebten Klassen: BAND: Pop und Rock Badespaß das ganze Jahr über! CHOR: Stücke aus dem Musical „Schach 2.0“ Hinfahrt Mittwoch und Freitag ORCHESTER: Hits aus der Orchesterliteratur Nellingen Rathaus 14:10 Uhr Merklingen Ortsmitte 14:16 Uhr KLASSEN 7a,b und c: Highlights aus dem Musikunterricht Machtolsheim Kirche 14:21 Uhr Laichingen Mitte 14:32 Uhr Bitte Sitzkissen (Sofakissen, Stuhlpolster o.ä.) mitbringen, da Suppingen Hauptstaße 14:38 Uhr Sontheim Lange Straße 14:45 Uhr nur für ältere Zuhörer Stühle bereit gestellt werden können! Ennabeuren Hülbenstraße 14:47 Uhr Feldstetten 14:54 Uhr Der Eintritt ist frei, wir freuen uns aber über Spenden, die Westerheim Feldstetter Straße 15:00 Uhr Der Badebus Laichinger Alb fährt zugunsten der Musik-AGs verwendet werden! ab dem 10.01.2018 jeden Mittwoch Rückfahrt Mittwoch und Freitag und Freitag (außer an Feiertagen) Westerheim Feldstetter Straße 17:55 Uhr ins Alb-Bad nach Westerheim Feldstetten 18:01 Uhr Ennabeuren Hülbenstaße. 18:08 Uhr Dienstag 15.00 Uhr – 21.00 Uhr Sontheim Lange Straße Suppingen Hauptstraße 18:10 Uhr 18:16 Uhr Stadtbücherei Laichingen Mittwoch 15.00 Uhr – 21.00 Uhr Laichingen Mitte 18:23 Uhr Donnerstag 14.00 Uhr – 15.00 Uhr Damenbad Machtolsheim Kirche 18:32 Uhr 15.00 Uhr – 21.00 Uhr Warmbadetag Merklingen Ortsmitte 18:37 Uhr 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Eltern/Kind mit Nellingen Rathaus 18:43 Uhr Spielgeräten Was kostet der Eintritt im Alb-Bad? Minis in der Stadtbücherei Freitag 15.00 Uhr – 21.00 Uhr Samstag 14.00 Uhr – 20.00 Uhr Erwachsene Am Donnerstag, den 21. Juni 2018 um 9.30 Uhr ist die Erzie- Einzelkarte 4,50 € Zehnerkarte 40,00 € 14.00 Uhr – 18.00 Uhr Jugendliche mit Spielgeräten Jahreskarte 225,00 € Halbjahreskarte 120,00 € herin Tanja Ciborovius wieder in der Stadtbücherei, um spie- Sonntag 08.00 Uhr – 17.00 Uhr Jugendliche, Schüler, Studenten, Behinderte mit lerisch und kindgerecht mit den ganz Kleinen (zwischen 1½ einer Behinderung von 50 % und mehr gefördert von Einzelkarte 2,50 € Zehnerkarte 22,50 € und 3 Jahren) das Bilderbuch „Bienen – Kleine Wunder der Jahreskarte 125,00 € Halbjahreskarte 70,00 € Natur“ zu entdecken. Alb-Bad Tourist Info Dieses außergewöhnliche Bilderbuch zeigt einen Tag im Leben Beim Sportplatz 1 72589 Westerheim Kirchenplatz 16 72589 Westerheim der Biene, der durch wabenförmige Gucklöcher von Seite zu Tel.: 0 73 33.56 20 albbad-westerheim@gmx.de Tel.: 07333.96 66-0 Fax.: 07333.96 66-20 Seite verfolgt werden kann. Dabei lernen die Kinder, dass Blu- www.westerheim.de info@westerheim.de men nur blühen, wenn sie zuvor von Bienen bestäubt wurden. Anmeldungen zu dieser Veranstaltung nimmt die Stadtbüche- rei persönlich oder unter Tel. 07333/4253 entgegen. Ermöglicht wird diese Veranstaltungsreihe durch die finanzielle Schulen Unterstützung des Fördervereins der Stadtbücherei Laichingen. Volkshochschule Laichingen - Erich-Kästner-Gemeinschaftsschule Blaubeuren - Schelklingen e.V. Laichingen Sommerkonzert des Bleichbergchores Im Internet findet sich das gesamte Programm unter Am Dienstag, 19. Juni ist es wieder soweit: Der Bleichbergchor www.vhs-lai.de. der Erich-Kästner-Gemeinschaftsschule gibt sein zweites Kon- Fragen zum Angebot? - Gerne gibt das Team der vhs tele- zert in diesem Schuljahr. Alle sind herzlich eingeladen, um 17.30 fonisch Auskunft zum Programm unter 07333/92520-0. Uhr in das evangelische Gemeindehaus zu kommen. Chorlei- Telefonisch Anmeldungen nimmt das vhs-Team unter Tel. terin Heike Steeb hat für diesen Abend ein „tierisch buntes“ 07333/925200 entgegen von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, mon- Programm zusammengestellt. Altbekannte, lustige und auch tags bis donnerstags von 14.00 bis 16.00 Uhr, jederzeit nachdenkliche Tierlieder sowie Instrumentalbeiträge der Schü- online unter www.vhs-lai.de. ler werden dargeboten. Die Sänger freuen sich über viele Gäste. Das Sommerferienprogramm der vhs ist online, zu finden unter www.vhs-lai.de, junge vhs, vhs-Sommerferi- en-Club, Anmeldungen sind ab sofort möglich. Auf der Waldgeschichten- und Foto-Pirsch Kinder ab 7 Jahren in Begleitung, Jugendliche und Erwach- sene Bitte mitbringen: einen Fotoapparat oder ein Handy mit Kame- rafunktion und wer möchte, darf auch kleine Spielzeugfiguren oder sein Lieblingskuscheltier mit in den Wald nehmen. Lasst Euch überraschen!“ Sonntag, 17. Juni, 14.30 - 16.30 Uhr Treffpunkt: Wanderparkplatz Laichinger Wald, bitte vorher anmelden im vhs-Büro. Chor
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