EXCELLENT ESG EUROPEAN EQUITY FUND RECHENSCHAFTSBERICHT
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EXCELLENT ESG EUROPEAN EQUITY FUND Miteigentumsfonds nach österreichischem Recht (OGAW gem. §§ 46 iVm 66ff Investmentfondsgesetz) verwaltet durch die IQAM Invest GmbH AT0000A2QP63 / AT0000A2QP71 RECHENSCHAFTSBERICHT vom 3. Mai 2021 bis 28. Februar 2022
INHALTSVERZEICHNIS Angaben zur IQAM Invest GmbH .............................................................................................................................................................. 1 Angaben zur Vergütung (Geschäftsjahr 2021) ..................................................................................................................................... 2 Angaben zur Vergütung ............................................................................................................................................................................... 3 Angaben zum Excellent ESG European Equity Fund .......................................................................................................................... 3 Bericht an die Anteilsinhaber des Excellent ESG European Equity Fund ..................................................................................... 4 Übersicht seit Fondsbeginn ........................................................................................................................................................................ 6 Wertentwicklung im Rechnungsjahr (Fonds-Performance) ............................................................................................................. 6 Fondsergebnis in EUR (Ertragsrechnung)............................................................................................................................................... 7 Entwicklung des Fondsvermögens in EUR ............................................................................................................................................. 8 Wertpapiervermögen und derivative Produkte zum 28.02.2022 ................................................................................................... 9 Aufgliederung des Fondsvermögens zum 28.02.2022 in EUR....................................................................................................... 13 Bestätigungsvermerk .................................................................................................................................................................................. 14 Angaben zur Transparenz gemäß Verordnung (EU) 2020/852 ..................................................................................................... 17 Steuerliche Behandlung ............................................................................................................................................................................. 17 Fondsbestimmungen .................................................................................................................................................................................. 18
Excellent ESG European Equity Fund Rechenschaftsbericht vom 03.05.2021 bis 28.02.2022 ANGABEN ZUR IQAM INVEST GMBH Fondsverwaltung: IQAM Invest GmbH Franz-Josef-Straße 22, 5020 Salzburg T +43 505 8686-0, F +43 505 8686-869 office@iqam.com, www.iqam.com Aufsichtsrat: Dr. Ulrich Neugebauer Vorsitzender des Aufsichtsrates, Deka Investment GmbH Thomas Ketter Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates, Deka Investment GmbH Thomas Schneider Deka Investment GmbH Thomas Leicher (ab 24.05.2022) Deka Investment GmbH Sylvia Peroutka vom Betriebsrat entsandt Michael Illsinger (bis 09.05.2021) vom Betriebsrat entsandt Dr. Peter Pavlicek (ab 10.05.2021) vom Betriebsrat entsandt Geschäftsführung: Mag. Werner Eder (bis 30.09.2021) Holger Wern Dr. Thomas Steinberger 1
Excellent ESG European Equity Fund Rechenschaftsbericht vom 03.05.2021 bis 28.02.2022 ANGABEN ZUR VERGÜTUNG (GESCHÄFTSJAHR 2021) der Verwaltungsgesellschaft gem. § 20 Abs. 2 Z 5 und 6 AIFMG bzw. gem. Anlage I Schema B Ziffer 9 InvFG 2011 Gesamtsumme der an die Mitarbeiter (inkl. Geschäftsleiter) der Verwaltungsgesellschaft ge- zahlten Vergütungen insgesamt (in EUR): 6.287.536,61 davon feste Vergütungen (in EUR): 4.997.337,31 davon variable (leistungsabhängige) Vergütungen (in EUR): 1.290.199,30 Anzahl der Mitarbeiter/Begünstigten per 31.12.2021: 56 (FTE 48,05) Gesamtsumme Gesamtsumme gem. InvFG1) gem. AIFMG1) (in EUR) (in EUR) Vergütungen an Geschäftsleiter (InvFG) /Führungskräfte (AIFMG) 1.716.322,52 2.321.246,51 Vergütungen an Risikoträger 1.888.729,24 - Vergütungen an Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen 482.180,40 - Vergütungen an Mitarbeiter die sich aufgrund ihrer Gesamtvergütung in derselben Einkommensstufe befinden wie die Geschäftsleiter und Risiko- träger, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf die Risikoprofile der Verwaltungsgesellschaft oder der von ihr verwalteten OGAW haben 0,00 - Vergütungen an Mitarbeiter deren Tätigkeit sich wesentlich auf das Risi- koprofil des AIF auswirkt - 1.568.711,50 Carried Interests/Performance Fees 0,00 0,00 Die Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Wer- ten und langfristigen Interessen der Verwaltungsgesellschaft sowie der von ihr verwalteten Investmentfonds. Das Vergütungssystem ist derart ausgestaltet, dass Nachhaltigkeit, Geschäftserfolg und Risikoübernahme berücksich- tigt werden und Vorkehrungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten getroffen wurden. Die Vergütungspolitik ist darauf ausgerichtet, dass die Entlohnung, insbesondere der variable Gehaltsbestandteil, die Übernahme von geschäftsinhärenten Risiken in den einzelnen Teilbereichen der Verwaltungsgesellschaft nur in jenem Maße hono- riert, der dem Risikoappetit der Verwaltungsgesellschaft entspricht. Es wird darauf geachtet, dass die Vergütungs- politik mit den Risikoprofilen und Fondsbestimmungen der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten Fonds vereinbar ist. Die Berechnung der Vergütungen erfolgt nach dem Bruttogesamtbetrag aller Zahlungen und Vorteile (inkl. geld- werter Sachzuwendungen), die von der Verwaltungsgesellschaft im Austausch gegen im gegenständlichen Ge- schäftsjahr erbrachte Arbeitsleistungen an Mitarbeiter ausgezahlt bzw. diesen zugesprochen wurden. Unter dem Begriff fixe Vergütung werden alle Zahlungen oder Vorteile (inkl. geldwerter Sachleistungen) verstan- den, deren Auszahlung unabhängig von einer Leistung des Mitarbeiters oder einem wirtschaftlichen Ergebnis er- folgt. Der Begriff variable Vergütung umfasst alle Zahlungen oder Vorteile (inkl. geldwerter Sachzuwendungen), deren Auszahlung bzw. Zuspruch von einer besonderen Leistung des Mitarbeiters und/oder einem wirtschaftli- chen Ergebnis der Verwaltungsgesellschaft abhängig sind. Die variable Vergütung bezieht sich - unabhängig vom Auszahlungszeitpunkt - auf alle Leistungen des Mitarbeiters, die im Geschäftsjahr erbracht wurden, auch wenn die Vergütung vorerst noch nicht ausbezahlt, sondern rückgestellt wurde. Der Bruttogesamtbetrag umfasst Dienst- nehmerbeiträge (Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, etc.), jedoch nicht Dienstgeberanteile. Die Vergütungspolitik und deren Umsetzung in der Verwaltungsgesellschaft wird jährlich, zuletzt 2021, von der Internen Revision geprüft und das Prüfergebnis im Detail dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gebracht. Der Bericht der Internen Revision dient dem Aufsichtsrat auch als Basis für die Überwachung der von ihm festgelegten Grundsätze der Vergütungspolitik. Im Rahmen der genannten Überprüfungen sind keine wesentlichen Feststellungen getrof- fen und keine Unregelmäßigkeiten festgestellt worden. Im Jahr 2021 wurden keine wesentlichen Veränderungen an der Vergütungspolitik vorgenommen. Nähere Information zur Vergütungspolitik sind auf der Homepage abrufbar. 1) Die dargestellten Vergütungen beziehen sich auf die Gesellschaft und nicht auf die einzelnen Fonds. 2
Excellent ESG European Equity Fund Rechenschaftsbericht vom 03.05.2021 bis 28.02.2022 ANGABEN ZUR VERGÜTUNG des/der Auslagerungsunternehmen(s) gem. ESMA34-32-352 bzw. 34-43-392 Valex Capital AG (in EUR) Gesamtsumme der identifizierten Mitarbeitervergütung des Auslagerungsun- 59.850,00 ternehmens pro rata davon feste Vergütung 59.850,00 davon variable Vergütung 0,00 direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütung 0,00 Zahl der identifizierten Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens 3 ANGABEN ZUM EXCELLENT ESG EUROPEAN EQUITY FUND Fondsmanager: Valex Capital AG, Pfäffikon Depotbank: Raiffeisen Bank International AG, Wien Abschlussprüfer: Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH, Wien ISIN: AT0000A2QP63 Thesaurierende Tranche AT0000A2QP71 Thesaurierende Tranche 3
Excellent ESG European Equity Fund Rechenschaftsbericht vom 03.05.2021 bis 28.02.2022 BERICHT AN DIE ANTEILSINHABER DES EXCELLENT ESG EUROPEAN EQUITY FUND MARKTENTWICKLUNG (01.03.2021 BIS 28.02.2022) Die US-BIP-Daten für das 4. Quartal 2021 zeigen einen Anstieg des realen Produktionswertes um 5,56 Prozent- punkte in den letzten zwölf Monaten. Das Bureau of Labor Statistics publizierte zuletzt eine Arbeitslosenrate von 4,10%. In Europa zeigten die letzten Jahreszahlen eine Veränderung des Bruttoinlandsproduktes von +4,64% in- nerhalb der Euro-Zone und eine Arbeitslosenrate von 6,80%. Am europäischen Geldmarkt haben sich die Zinssätze wie folgt entwickelt: EURIBOR 3 Monate -0,533% (0 Basis- punkte), EURIBOR 6 Monate -0,493% (+2 Basispunkte) und EURIBOR 1 Jahr -0,349% (+13 Basispunkte). Am amerika- nischen Geldmarkt sieht die Situation folgendermaßen aus: LIBOR 3 Monate 0,504% (+32 Basispunkte), LI- BOR 6 Monate 0,805% (+60 Basispunkte) und LIBOR 1 Jahr 1,288% (+100 Basispunkte). Der Leitzinssatz der Fed liegt aktuell bei 0,25%, jener der europäischen Zentralbank bei 0,00%. Deutsche Bundesanleihen mit zehn Jahren Restlaufzeit rentierten per Ultimo Februar bei 0,120%, jene mit fünf Jahren Restlaufzeit bei -0,208% und jene mit zwei Jahren Restlaufzeit bei -0,582%. Die Corporate Spreads in Europa erreichten zuletzt einen Wert von 152 Basispunkten. In den USA ist das Spreadniveau zuletzt auf 125 Basispunkte gestiegen. Der bekannte Rohstoffindex, der DJUBSTR Index, erreichte Ende Februar den Stand von 244,75 Punkten (dies ent- spricht einem Gewinn von 62,68 Punkten gegenüber dem 28.02.2021). Der Goldpreis stieg im betrachteten Zeit- raum um 10,21%. Der Ölpreis notierte per 28.02.2022 bei 101,23 US-Dollar pro Barrel (im Vergleich zu 66,08 US-Dollar am 28.02.2021). Der europäische Konsumentenpreisindex stieg auf 111,74 Punkte. Am Aktienmarkt zeigte sich folgende Entwicklung: Global betrachtet stieg der MSCI World Index, in Euro gerech- net, um 18,01% innerhalb der letzten zwölf Monate. In Europa notierte der STOXX 600 zuletzt bei 453,11 Punkten (dies entspricht einer Veränderung von +11,88% gegenüber dem 28.02.2021). In den USA erholte sich der S&P 500 um 562,79 Punkte und notierte am 28.02.2022 bei 4.373,94 Punkten. Die Währungsmärkte entwickelten sich in den vergangenen vier Quartalen wie folgt: Der US-Dollar erholte sich auf ein Niveau von 1,1232 gegenüber dem Euro. Der Euro verlor gegenüber dem Schweizer Franken an Wert (-6,22%). Der Wechselkurs des Britischen Pfunds zum Euro veränderte sich im Berichtszeitraum um 0,0311 und notierte zu- letzt bei 0,8371. Der japanische Yen verlor weiterhin an Boden und fiel in den letzten zwölf Monaten um 0,04% auf einen Kurs von 129,3646. FONDSENTWICKLUNG Der Fonds wurde im Mai 2021 aufgelegt. Das Anlageuniversum des Fonds umfasst die globalen Aktienmärkte, wo- bei der Fokus auf Europäischen Titeln liegt. Die Anlagen sollen nach Regionen und Branchen diversifiziert sein so- wie ethische und ökologische Kriterien erfüllen. Der Anlagestil ist aktiv, das heißt, die Anlagepolitik wird nicht auf einen Vergleichsindex (Benchmark) ausgerichtet. In der Berichtsperiode wurde der Anteil an hochkapitalisierten Unternehmen zu Lasten von tief- und mittelkapitali- sierten Unternehmen sowie die Gewichtung europäischer Titel zu Lasten von nordamerikanischen Titeln leicht erhöht. Auf der Sektorenebene wurde das Gewicht des IT-Sektors leicht erhöht, während jenes des Gesundheits- bzw. Industriesektors leicht reduziert wurde. Die Fremdwährungsrisiken waren jederzeit vollständig abgesichert. Für den Berichtszeitraum erzielte der Fonds eine Gesamtwertveränderung von -5,85% für die Euro-Tranche (ISIN: AT0000A2QP63) und von -6,05% für die CHF-Tranche (ISIN: AT0000A2QP71). NACHHALTIGKEIT Das Vermögen des Fonds wurde im Berichtszeitraum in Wertpapiere angelegt, die systematisch nach ökologi- schen, sozialen oder die verantwortungsvolle Unternehmensführung betreffenden Kriterien (ESG-Kriterien) ausge- wählt wurden. Die ökologischen und sozialen Merkmale im Sinne des Artikels 8 der Offenlegungsverordnung sind für den betreffenden Fonds im Prospekt beschrieben. Diese Merkmale wurden durch die konsequente Anwen- dung der im Folgenden beschriebenen ESG-Strategie im Berichtszeitraum erfüllt. Weitere nachhaltigkeitsbezoge- nen Offenlegungen werden auf den produktspezifischen Internetseiten veröffentlicht. Die ESG-Merkmale des Fonds ergeben sich aus einem zweistufigen Selektionsverfahren, das sowohl auf Negativ- kriterien (Ausschlusskriterien), als auch auf quantitativen Kriterien und Positivkriterien (Qualitätskriterien) beruht. 4
Excellent ESG European Equity Fund Rechenschaftsbericht vom 03.05.2021 bis 28.02.2022 Im ersten Schritt werden die Kriterien durch ein unabhängiges Ethik-Komitee festgelegt und in Zusammenarbeit mit einem externen Spezialisten ein selektives Anlageuniversum erstellt. Im zweiten Schritt werden die Emittenten neben der Fundamentaldatenanalyse auch auf ihr ESG-Profil durchleuchtet. Der Asset Manager investiert in dieje- nigen Vermögenswerte, die zum Zeitpunkt des Kaufs die besten Ertrags- und/oder Wachstumschancen verspre- chen, und auch in den einzelnen ESG-Kriterien besonders positiv abschneiden. Adressiert werden kontroverse Pro- dukte sowie kontroverse Verhaltensweisen. Die Handlungsfelder umfassen Rüstung, Kernenergie, fossile Brennstoffe, rote Gentechnik, Alkohol, Tabak und Glücksspiel, Pornografie sowie Menschen- und Arbeitsrechte, Umweltthemen (z. B. grüne Gentechnik, Biodiversität, Klimaschutz), Wirtschaftsethik und Unternehmensführung. Für das Fondsmanagement sind nur solche Emittenten investierbar, die den Filter bestehen und zum Kaufzeit- punkt entweder ein Mindestrating B+ erfüllen, oder für die eine Rating-Verbesserung erwartet wird. Somit ist ge- währleistet, dass die Tätigkeiten des Emittenten mit einer langfristig nachhaltigen Wirtschaft vereinbar sind, oder der Emittent sich „auf dem Weg zur Nachhaltigkeit“ befindet, indem er die Bereitschaft und Fähigkeit zeigt, seine Nachhaltigkeitsleistung zu verbessern. Eine entsprechende Prüfung erfolgt im Rahmen der täglichen Grenzprü- fung im Risikomanagement sowie quartalsweise durch das unabhängige Ethik-Komitee. Verliert ein Emittent sei- nen Investierbarkeitsstatus auf Basis der zugrundeliegenden Kriterien, so ist die Position innerhalb von zwei Kalen- dermonaten zu veräußern. In Bezug auf die ESG-Merkmale des Fonds wurde kein Referenzwert bestimmt. Die sich weltweit ausbreitende Viruserkrankung COVID-19 führte auf den Finanzmärkten zu plötzlichen Kursrück- gängen und zu einer höheren Volatilität. Die möglichen weiteren Folgen sind aus heutiger Sicht nicht abschätzbar. Die aktuelle Ukraine-Krise hat keine wesentlichen Auswirkungen auf das Management und die Liquidität des Fonds. 5
Excellent ESG European Equity Fund Rechenschaftsbericht vom 03.05.2021 bis 28.02.2022 ÜBERSICHT SEIT FONDSBEGINN Rechnungsjahresende 28.02.2022 Fondsvermögen in 1.000 (in EUR) 6.636 Thesaurierende Tranche (ISIN AT0000A2QP63) Rechenwert je Anteil (in EUR) 94,15 Anzahl der ausgegebenen Anteile 17.920,000 zur Thesaurierung verwendeter Ertrag (in EUR) 0,0000 Auszahlung gem. § 58 Abs 2 InvFG (in EUR) 0,0000 Wertentwicklung in % -5,85 Thesaurierende Tranche (ISIN AT0000A2QP71) Rechenwert je Anteil (in CHF) 93,95 Anzahl der ausgegebenen Anteile 54.966,222 zur Thesaurierung verwendeter Ertrag (in CHF) 0,0000 Auszahlung gem. § 58 Abs 2 InvFG (in CHF) 0,0000 Wertentwicklung in % -6,05 Thesaurierende Tranche: Bei der thesaurierenden Tranche werden die Erträgnisse – mit Ausnahme der Auszahlung gem. § 58 Abs 2 InvFG (= KESt-Auszahlung) – im Fonds belassen. Die Auszahlung gem. § 58 Abs 2 InvFG wird ab dem 1. Juni 2022 von der jeweiligen depotführenden Bank ausbezahlt bzw. bei Kapitalertragsteuerpflicht einbehalten und abgeführt. WERTENTWICKLUNG IM RECHNUNGSJAHR (FONDS-PERFORMANCE) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: je Anteil in Fondswährung (EUR) ohne Berücksichtigung des Ausga- beaufschlags Thesaurierende Tranche (ISIN AT0000A2QP63) in EUR Rechenwert am Beginn des Rechnungsjahres 100,00 Rechenwert am Ende des Rechnungsjahres 94,15 Nettoertrag pro Anteil (94,15 – 100,00) -5,85 Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr in % -5,85 Thesaurierende Tranche (ISIN AT0000A2QP71) in CHF Rechenwert am Beginn des Rechnungsjahres 100,00 Rechenwert am Ende des Rechnungsjahres 93,95 Nettoertrag pro Anteil (93,95 – 100,00) -6,05 Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr in % -6,05 Die OeKB-Methode unterstellt einen fiktiven Erwerb von neuen Fondsanteilen am Ex-Tag im Gegenwert der Aus- schüttung/Auszahlung pro Anteil. Bei der Performance-Ermittlung nach der OeKB-Berechnungsmethode kann es aufgrund der Rundung der Anteils- werte, Ausschüttungen und Auszahlungen auf zwei Nachkommastellen zu Rundungsdifferenzen sowie bei Fonds mit ausschüttender und thesaurierender Tranche zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Performance-Ergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftigen Entwicklungen eines Fonds zu. Allfällige Ausgabe- und Rücknahmespesen wurden in der Performance-Berechnung nicht berücksich- tigt. 6
Excellent ESG European Equity Fund Rechenschaftsbericht vom 03.05.2021 bis 28.02.2022 FONDSERGEBNIS IN EUR (ERTRAGSRECHNUNG) REALISIERTES FONDSERGEBNIS Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinsenerträge 0,07 Dividendenerträge 47.187,23 Sonstige Erträge (inkl. Quellensteuerrückvergütungen) 0,00 Zinsenaufwendungen (inkl. negativer Habenzinsen) -575,77 46.611,53 Aufwendungen Vergütung an die KAG 1) -103.857,84 Kosten für Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung 0,00 Publizitätskosten -1.450,54 Kosten für die Depotbank -4.722,69 Kosten für Dienste externer Berater -11.637,03 Sonstige Kosten -1.269,01 -122.937,11 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) -76.325,58 2) 3) Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) Realisierte Gewinne aus Wertpapieren 61.493,84 Gewinne aus derivativen Instrumenten 67.560,82 Realisierte Verluste aus Wertpapieren -59.045,79 Verluste aus derivativen Instrumenten -103.895,90 -33.887,03 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) -110.212,61 NICHT REALISIERTES KURSERGEBNIS 2) 3) Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses -56.484,76 Veränderung des Dividendenavisos 3.786,78 -52.697,98 Ergebnis des Rechnungsjahres4) -162.910,59 ERTRAGSAUSGLEICH Ertragsausgleich des Rechnungsjahres -233,99 FONDSERGEBNIS GESAMT -163.144,58 1) In der Vergütung an die KAG ist eine performanceabhängige Vergütung in Höhe von 0,00 enthalten. 2) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. 3) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Verän- derungen des nicht realisierten Kursergebnisses): -86.585,01 4) Das Ergebnis des Rechnungsjahres beinhaltet explizit ausgewiesene Transaktionskosten in Höhe von 16.816,27. 7
Excellent ESG European Equity Fund Rechenschaftsbericht vom 03.05.2021 bis 28.02.2022 ENTWICKLUNG DES FONDSVERMÖGENS IN EUR FONDSVERMÖGEN AM BEGINN DES RECHNUNGSJAHRES 0,00 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Ausgabe von Anteilen 6.849.074,71 Rücknahme von Anteilen -50.251,47 Anteiliger Ertragsausgleich 233,99 6.799.057,23 Fondsergebnis gesamt (das Fondsergebnis ist im Detail auf der vorhergehenden Seite dargestellt) -163.144,58 FONDSVERMÖGEN AM ENDE DES RECHNUNGSJAHRES 6.635.912,65 8
Excellent ESG European Equity Fund Rechenschaftsbericht vom 03.05.2021 bis 28.02.2022 WERTPAPIERVERMÖGEN UND DERIVATIVE PRODUKTE ZUM 28.02.2022 ISIN Wertpapier-Bezeichnung Käufe / Verkäufe / Bestand Kurs in Kurswert %-Anteil Zugänge Abgänge Wertpapier- in EUR am Stück / Nominale (Nom. in 1.000, ger.) währung Fonds- vermögen ZUM AMTLICHEN HANDEL ODER EINEM ANDEREN GEREGELTEN MARKT ZUGELASSENE WERTPAPIERE AKTIEN auf AMERIKANISCHE DOLLAR lautend IE00B4BNMY34 ACCENTURE A DL-,0000225 657 0 657 322,5100 188.421,21 2,84 US00846U1016 AGILENT TECHS INC. DL-,01 1.450 0 1.450 133,7300 172.432,08 2,60 US0311621009 AMGEN INC. DL-,0001 783 0 783 227,0300 158.076,11 2,38 US2788651006 ECOLAB INC. DL 1 843 0 843 180,3000 135.158,86 2,04 US4581401001 INTEL CORP. DL-,001 3.348 0 3.348 47,7100 142.041,78 2,14 US5486611073 LOWE'S COS INC. DL-,50 963 0 963 219,1800 187.693,16 2,83 IE00BTN1Y115 MEDTRONIC PLC DL-,0001 1.478 0 1.478 105,8400 139.105,88 2,09 US6687711084 NORTONLIFELOCK INC. L-,01 8.891 0 8.891 28,4500 224.933,48 3,39 US68389X1054 ORACLE CORP. DL-,01 2.470 0 2.470 76,3500 167.697,75 2,53 Summe 1.515.560,31 22,84 AKTIEN auf BRITISCHE PFUND lautend GB00B1FH8J72 SEVERN TRENT LS-,9789 5.291 0 5.291 27,9900 176.692,82 2,66 Summe 176.692,82 2,66 AKTIEN auf DÄNISCHE KRONEN lautend DK0060448595 COLOPLAST NAM. B DK 1 1.152 0 1.152 948,2000 146.779,59 2,21 DK0061539921 VESTAS WIND SYS. DK -,20 4.732 0 4.732 188,9500 120.144,77 1,81 Summe 266.924,36 4,02 AKTIEN auf EURO lautend NL0010273215 ASML HOLDING EO -,09 403 0 403 589,1000 237.407,30 3,58 FR0000120628 AXA S.A. INH. EO 2,29 2.400 0 2.400 24,7700 59.448,00 0,89 DE0005785802 FRESEN.MED.CARE KGAA O.N. 2.856 222 2.634 57,8000 152.245,20 2,29 DE0006602006 GEA GROUP AG 5.259 0 5.259 39,2300 206.310,57 3,11 DE0006231004 INFINEON TECH.AG NA O.N. 2.000 0 2.000 31,0500 62.100,00 0,94 NL0000009538 KONINKL. PHILIPS EO -,20 4.007 0 4.007 30,7900 123.375,53 1,86 DE0006599905 MERCK KGAA O.N. 1.362 0 1.362 177,2000 241.346,40 3,64 FR0000120321 OREAL (L') INH. EO 0,2 546 0 546 353,9500 193.256,70 2,91 FI0009014377 ORION CORP. B 5.226 0 5.226 42,5800 222.523,08 3,35 DE0007164600 SAP SE O.N. 1.633 0 1.633 101,4000 165.586,20 2,50 FR0000121972 SCHNEIDER ELEC. INH. EO 4 1.419 0 1.419 140,2400 199.000,56 3,00 ES0143416115 SIEMENS GAMESA R.E.EO-,17 5.551 3.000 2.551 18,1200 46.224,12 0,70 DE000SHL1006 SIEMENS HEALTH.AG NA O.N. 2.300 0 2.300 55,3200 127.236,00 1,92 IE00B1RR8406 SMURFIT KAPPA GR. EO-,001 4.184 0 4.184 45,5300 190.497,52 2,87 NL0000226223 STMICROELECTRONICS 6.155 0 6.155 38,2650 235.521,08 3,55 DE000SYM9999 SYMRISE AG INH. O.N. 1.474 0 1.474 105,5500 155.580,70 2,34 Summe 2.617.658,96 39,45 AKTIEN auf JAPANISCHE YEN lautend JP3205800000 KAO CORP. 3.021 0 3.021 5.280,0000 122.722,21 1,85 JP3165700000 NTT DATA CORP. 12.271 0 12.271 2.165,0000 204.397,87 3,08 Summe 327.120,08 4,93 AKTIEN auf SCHWEDISCHE KRONEN lautend SE0009922164 ESSITY AB B 5.748 0 5.748 252,6000 136.938,46 2,06 Summe 136.938,46 2,06 AKTIEN auf SCHWEIZER FRANKEN lautend CH0010645932 GIVAUDAN SA NA SF 10 46 0 46 3.749,0000 165.249,14 2,49 CH0025238863 KUEHNE + NAGEL INTL SF 1 320 0 320 246,0000 75.431,20 1,14 CH0025751329 LOGITECH INTL NA SF -,25 1.702 0 1.702 69,3400 113.086,12 1,70 CH0024638212 SCHINDLER HLDG NA SF-,10 400 0 400 200,8000 76.964,35 1,16 CH0002497458 SGS S.A. NA SF 1 64 30 34 2.609,0000 85.000,00 1,28 CH0014284498 SIEGFRIED HL NA SF 21,2 213 0 213 711,0000 145.115,94 2,19 CH0435377954 SIG COMBIBL.GRP NA SF-,01 6.500 0 6.500 20,4600 127.433,88 1,92 CH0012549785 SONOVA HLDG AG NA.SF 0,05 639 0 639 345,5000 211.550,88 3,19 9
Excellent ESG European Equity Fund Rechenschaftsbericht vom 03.05.2021 bis 28.02.2022 ISIN Wertpapier-Bezeichnung Käufe / Verkäufe / Bestand Kurs in Kurswert %-Anteil Zugänge Abgänge Wertpapier- in EUR am Stück / Nominale (Nom. in 1.000, ger.) währung Fonds- vermögen CH0012280076 STRAUMANN HLDG NA SF 0,10 170 0 170 1.436,5000 234.002,49 3,53 CH0012453913 TEMENOS AG NAM. SF 5 1.320 0 1.320 92,0800 116.467,61 1,75 Summe 1.350.301,61 20,35 GENUSSSCHEINE auf SCHWEIZER FRANKEN lautend CH0024638196 SCHINDLER HLDG PS SF-,10 400 0 400 206,4000 79.110,77 1,19 Summe 79.110,77 1,19 SUMME DER ZUM AMTLICHEN HANDEL ODER EINEM ANDEREN GEREGELTEN MARKT ZUGELASSENEN WERTPAPIERE 6.470.307,37 97,50 SUMME WERTPAPIERVERMÖGEN 6.470.307,37 97,50 10
Excellent ESG European Equity Fund Rechenschaftsbericht vom 03.05.2021 bis 28.02.2022 Bezeichnung / Anzahl / Kontrakt- unrealisiertes %-Anteil Underlying Betrag kurs Ergebnis am in EUR Fonds- vermögen DEVISENTERMINGESCHÄFTE DEVISENTERMINGESCHÄFTE auf AMERIKANISCHE DOLLAR lautend DTG USD EUR 31.03.22 13.000 1,1253 -3,66 0,00 DTG USD EUR 31.03.22 16.000 1,1253 123,28 0,00 DTG USD EUR 31.03.22 35.000 1,1253 268,87 0,00 DTG USD EUR 31.03.22 -478.000 1,1253 -17.255,34 -0,26 DTG USD CHF 31.03.22 -1.371.000 0,9272 -10.208,62 -0,15 DTG USD CHF 31.03.22 80.000 0,9272 296,72 0,00 DTG USD CHF 31.03.22 36.000 0,9272 321,52 0,01 Summe -1.669.000 -26.457,23 -0,40 DEVISENTERMINGESCHÄFTE auf BRITISCHE PFUND lautend DTG GBP EUR 31.03.22 25.000 0,8389 569,21 0,01 DTG GBP EUR 31.03.22 -65.000 0,8389 -2.239,95 -0,03 DTG GBP CHF 31.03.22 70.000 1,2437 1.809,46 0,03 DTG GBP CHF 31.03.22 -187.000 1,2437 1.582,87 0,02 Summe -157.000 1.721,59 0,03 DEVISENTERMINGESCHÄFTE auf DÄNISCHE KRONEN lautend DTG DKK CHF 31.03.22 200.000 0,1402 38,62 0,00 DTG DKK EUR 31.03.22 -622.000 7,4425 13,66 0,00 DTG DKK CHF 31.03.22 -1.777.000 0,1402 9.421,69 0,14 DTG DKK EUR 31.03.22 80.000 7,4425 -8,23 0,00 Summe -2.119.000 9.465,74 0,14 DEVISENTERMINGESCHÄFTE auf EURO lautend DTG EUR CHF 31.03.22 -120.000 1,0434 -252,19 0,00 DTG EUR CHF 31.03.22 85.000 1,0434 21,44 0,00 DTG EUR CHF 31.03.22 -80.000 1,0434 182,97 0,00 DTG EUR CHF 31.03.22 130.000 1,0434 593,35 0,01 DTG EUR CHF 31.03.22 -100.000 1,0434 -222,61 0,00 DTG EUR CHF 31.03.22 85.000 1,0434 658,37 0,01 DTG EUR CHF 31.03.22 -135.000 1,0434 1.445,83 0,02 DTG EUR CHF 31.03.22 -1.860.000 1,0434 72.141,51 1,08 DTG EUR CHF 31.03.22 80.000 1,0434 444,09 0,01 Summe -1.915.000 75.012,76 1,13 DEVISENTERMINGESCHÄFTE auf JAPANISCHE YEN lautend DTG JPY EUR 31.03.22 -12.183.000 130,0152 -418,87 -0,01 DTG JPY CHF 31.03.22 -34.870.000 0,0080 9.096,01 0,14 Summe -47.053.000 8.677,14 0,13 DEVISENTERMINGESCHÄFTE auf SCHWEDISCHE KRONEN lautend DTG SEK CHF 31.03.22 -2.390.000 0,0983 17.617,47 0,26 DTG SEK CHF 31.03.22 1.150.000 0,0983 -2.841,64 -0,04 DTG SEK EUR 31.03.22 -835.000 10,6072 3.046,88 0,05 DTG SEK EUR 31.03.22 410.000 10,6072 -1.091,31 -0,02 Summe -1.665.000 16.731,40 0,25 DEVISENTERMINGESCHÄFTE auf SCHWEIZER FRANKEN lautend DTG CHF EUR 31.03.22 17.000 1,0434 -127,99 0,00 DTG CHF EUR 31.03.22 40.000 1,0434 197,97 0,00 DTG CHF EUR 31.03.22 40.000 1,0434 -194,33 0,00 DTG CHF EUR 31.03.22 -505.000 1,0434 -17.865,98 -0,27 DTG CHF EUR 31.03.22 35.000 1,0434 -13,29 0,00 Summe -373.000 -18.003,62 -0,27 SUMME DEVISENTERMINGESCHÄFTE 67.147,78 1,01 11
Excellent ESG European Equity Fund Rechenschaftsbericht vom 03.05.2021 bis 28.02.2022 BANKGUTHABEN / BANKVERBINDLICHKEITEN BETRAG WÄHRUNG FONDSWÄHRUNG FONDSWÄHRUNG EURO EUR 48.432,36 AMERIKANISCHE DOLLAR EUR 7.865,79 BRITISCHE PFUND EUR 0,01 DÄNISCHE KRONEN EUR 113,59 JAPANISCHE YEN EUR 2.176,73 SCHWEDISCHE KRONEN EUR 9,60 SCHWEIZER FRANKEN EUR 47.235,70 SUMME BANKGUTHABEN / BANKVERBINDLICHKEITEN 105.833,78 DEVISENKURSE WÄHRUNG EINHEITEN KURS AMERIKANISCHE DOLLAR 1 EUR = 1,124550 USD BRITISCHE PFUND 1 EUR = 0,838150 GBP DÄNISCHE KRONEN 1 EUR = 7,441950 DKK JAPANISCHE YEN 1 EUR = 129,975500 JPY SCHWEDISCHE KRONEN 1 EUR = 10,602900 SEK SCHWEIZER FRANKEN 1 EUR = 1,043600 CHF WÄHREND DES BERICHTSZEITRAUMES GETÄTIGTE KÄUFE UND VERKÄUFE, SOWEIT SIE NICHT IN DER VERMÖGENSAUFSTELLUNG GENANNT SIND ISIN Wertpapier-Bezeichnung Whg. Käufe / Zugänge Verkäufe / Abgänge Stück / Nominale (Nom. in 1.000, ger.) WERTPAPIERE CH0030170408 GEBERIT AG NA DISP. SF-10 CHF 283 283 CH0039821084 METALL ZUG AG NA B SF 25 CHF 88 88 CH0019396990 YPSOMED HLDG SF 14,15 CHF 1.159 1.159 GB0009223206 SMITH + NEP. DL -,20 GBP 8.398 8.398 SE0000667925 TELIA COMPANY AB SK 3,20 SEK 45.721 45.721 NL0015000AH4 KONINKL. PHILIPS -ANR.- EUR 3.349 3.349 Die Verwaltungsvergütung des Excellent ESG European Equity Fund betrug im Rechnungsjahr 2021/2022 1,74%. Die Ermittlung des Leverage wird gemäß der Umrechnungsmethodik der Einzelinvestments nach dem Commitment Approach vorgenommen. Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Gesamtrendite-Swaps im Sinne der Verordnung (EU) 2015/2365 wurden, insoweit sie laut Fondsbe- stimmungen zulässig sind, im Berichtszeitraum nicht eingesetzt. Erläuterung zum Ausweis gemäß der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/2251 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europä- ischen Parlaments und des Rates über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister durch technische Regulierungsstan- dards zu Risikominderungstechniken für nicht durch eine zentrale Gegenpartei geclearte OTC-Derivatekontrakte: Alle OTC Derivate werden über die Raiffeisen Bank International AG gehandelt. In Höhe des negativen Exposures der Derivate werden Sicherheiten in Form von Barmitteln an die Raiffeisen Bank International AG geleistet. In Höhe des positiven Exposures der Derivate werden Sicherheiten in Form von Barmitteln an den Investmentfonds geleistet. Per Stichtag 28.02.2022 hat der Fonds keine Sicherheiten erhalten oder geleistet. 12
Excellent ESG European Equity Fund Rechenschaftsbericht vom 03.05.2021 bis 28.02.2022 AUFGLIEDERUNG DES FONDSVERMÖGENS ZUM 28.02.2022 IN EUR EUR % Wertpapiervermögen 6.470.307,37 97,50 Devisentermingeschäfte 67.147,78 1,01 Zinsenansprüche (inkl. negativer Habenzinsen) -34,89 0,00 Dividendenforderungen 3.815,21 0,06 Bankguthaben / Bankverbindlichkeiten 105.833,78 1,60 Gebührenverbindlichkeiten -11.156,60 -0,17 FONDSVERMÖGEN 6.635.912,65 100,00 Salzburg, am 20. Juni 2022 IQAM Invest GmbH e. h. Holger Wern e. h. Dr. Thomas Steinberger 13
Excellent ESG European Equity Fund Rechenschaftsbericht vom 03.05.2021 bis 28.02.2022 BESTÄTIGUNGSVERMERK Bericht zum Rechenschaftsbericht Prüfungsurteil Wir haben den Rechenschaftsbericht der IQAM Invest GmbH, Salzburg, über den von ihr verwalteten Excellent ESG European Equity Fund, Miteigentumsfonds, bestehend aus der Vermögensaufstellung zum 28. Februar 2022, der Ertragsrechnung für das an diesem Stichtag endende Rumpfrechnungsjahr und den sonstigen in Anlage I Schema B Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011) vorgesehenen Angaben, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der Rechenschaftsbericht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 28. Februar 2022 sowie der Ertragslage des Fonds für das an diesem Stichtag endende Rumpfrechnungsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen des InvFG 2011. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung gemäß § 49 Abs 5 InvFG 2011 in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Rechenschaftsberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfas- sen alle Informationen im Rechenschaftsbericht, ausgenommen die Vermögensaufstellung, die Ertragsrechnung, die sonstigen in Anlage I Schema B InvFG 2011 vorgesehenen Angaben und den Bestätigungsvermerk. Unser Prüfungsurteil zum Rechenschaftsbericht erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen und wir ge- ben dazu keine Art der Zusicherung. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Rechenschaftsberichts haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonsti- gen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Rechenschaftsbericht oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder ander- weitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Dar- stellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. 14
Excellent ESG European Equity Fund Rechenschaftsbericht vom 03.05.2021 bis 28.02.2022 Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Rechen- schaftsbericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Rechenschaftsberichts und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen des InvFG 2011 ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Fonds vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstel- lung eines Rechenschaftsberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft betref- fend den von ihr verwalteten Fonds. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Rechenschaftsbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungs- vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftiger- weise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Rechenschaftsberichts getroffenen wirtschaft- lichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Ab- schlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflicht- gemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: - Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Hand- lungen oder Irrtümern im Rechenschaftsbericht, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem um Prü- fungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. - Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsme- thoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. - Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Rechenschaftsberichts einschließlich der Angaben sowie ob der Rechenschaftsbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. Wir tauschen uns mit dem Aufsichtsrat unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Ein- teilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsa- mer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. 15
Excellent ESG European Equity Fund Rechenschaftsbericht vom 03.05.2021 bis 28.02.2022 Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Robert Pejhovsky. Wien, 20. Juni 2022 Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH e. h. Mag. Robert Pejhovsky Wirtschaftsprüfer Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Rechenschaftsberichts mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns be- stätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständi- gen Rechenschaftsbericht. Für abweichende Fassungen darf ohne unsere Genehmigung weder der Bestätigungsvermerk zitiert noch auf unsere Prüfung verwiesen werden. 16
Excellent ESG European Equity Fund Rechenschaftsbericht vom 03.05.2021 bis 28.02.2022 ANGABEN ZUR TRANSPARENZ GEMÄß VERORDNUNG (EU) 2020/852 Der Fonds berücksichtigt ökologische und soziale („E“ und „S“) Merkmale. Es ist jedoch nicht das primäre Anlage- ziel, in ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu investieren, die zur Erreichung eines der in der Verord- nung (EU) 2020/852 (Taxonomieverordnung) genannten Umweltziele beitragen. Die diesem Finanzprodukt zu- grunde liegenden Investitionen berücksichtigen demnach nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. STEUERLICHE BEHANDLUNG Mit Inkrafttreten des neuen Meldeschemas (ab 06.06.2016) wird die steuerliche Behandlung von der Österreichi- schen Kontrollbank (OeKB) erstellt und auf https://my.oekb.at veröffentlicht. Die Steuerdateien stehen für sämtliche Fonds zum Download zur Verfügung. Zusätzlich sind die Steuerdateien auch auf unserer Homepage www.iqam.com abrufbar bzw. werden diese dem Kunden gegebenenfalls gemäß gesonderter Vereinbarung zur Verfügung gestellt. Hinsichtlich Detailangaben zu den anrechenbaren bzw. rückerstattbaren ausländischen Steuern verweisen wir auf die Homepage https://my.oekb.at. 17
Excellent ESG European Equity Fund Rechenschaftsbericht vom 03.05.2021 bis 28.02.2022 FONDSBESTIMMUNGEN Die Fondsbestimmungen für den Investmentfonds Excellent ESG European Equity Fund, Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsge- setz 2011 idgF (InvFG), wurden von der Finanzmarktaufsicht (FMA) genehmigt. Der Investmentfonds ist ein Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW) und wird von der IQAM Invest GmbH (nach- stehend „Verwaltungsgesellschaft“ genannt) mit Sitz in Salzburg verwaltet. ARTIKEL 1 MITEIGENTUMSANTEILE Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert, die auf Inhaber lauten. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden je Anteilsgattung dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden. ARTIKEL 2 DEPOTBANK (VERWAHRSTELLE) Die für den Investmentfonds bestellte Depotbank (Verwahrstelle) ist die Raiffeisen Bank International AG, Wien. Zahlstellen für Anteilscheine sind die Depotbank (Verwahrstelle) oder sonstige im Prospekt genannte Zahlstellen. ARTIKEL 3 VERANLAGUNGSINSTRUMENTE UND – GRUNDSÄTZE Für den Investmentfonds dürfen nachstehende Vermögenswerte nach Maßgabe des InvFG ausgewählt werden. Für den Investmentfonds werden mindestens 51 vH des Fondsvermögens ökologische, soziale und ethische Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere europäischer Emittenten erworben, wobei die Investition dabei in Form von direkt erworbenen Einzeltiteln, sohin nicht indirekt oder direkt über Investmentfonds oder über Derivate erfolgt. Die nachfolgenden Veranlagungsinstrumente werden unter Einhaltung des obig beschriebenen Veranlagungsschwerpunkts für das Fondsver- mögen erworben. Wertpapiere Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumenten) werden zu mindestens 51 vH des Fondsvermögens erworben. Geldmarktinstrumente Geldmarktinstrumente dürfen bis zu 49 vH des Fondsvermögens erworben werden. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente Der Erwerb nicht voll eingezahlter Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf solche Instrumente oder von nicht voll eingezahlten anderen Finanzinstrumenten ist zulässig. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie den Kriterien betreffend die Notiz oder den Handel an einem gere- gelten Markt oder einer Wertpapierbörse gemäß InvFG entsprechen. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die die im vorstehenden Absatz genannten Kriterien nicht erfüllen, dürfen insgesamt bis zu 10 vH des Fondsvermögens erworben werden. Anteile an Investmentfonds Anteile an Investmentfonds (OGAW, OGA) dürfen jeweils bis zu 10 vH des Fondsvermögens und insgesamt bis zu 10 vH des Fondsvermö- gens erworben werden, sofern diese (OGAW bzw. OGA) ihrerseits jeweils zu nicht mehr als 10 vH des Fondsvermögens in Anteile anderer In- vestmentfonds investieren. Derivative Instrumente Derivative Instrumente dürfen als Teil der Anlagestrategie bis zu 49 vH des Fondsvermögens und zur Absicherung eingesetzt werden. Risiko-Messmethode(n) des Investmentfonds: Der Investmentfonds wendet folgende Risikomessmethode an: Commitment Ansatz Der Commitment Wert wird gemäß dem 3. Hauptstück der 4. Derivate-Risikoberechnungs- und MeldeV idgF ermittelt. 18
Excellent ESG European Equity Fund Rechenschaftsbericht vom 03.05.2021 bis 28.02.2022 Sichteinlagen oder kündbare Einlagen Sichteinlagen und kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten dürfen bis zu 49 vH des Fondsvermögens gehalten wer- den. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten. Im Rahmen von Umschichtungen des Fondsportfolios und/oder der begründeten Annahme drohender Verluste bei Wertpapieren kann der Investmentfonds den Anteil an Wertpapieren unterschreiten und einen höheren Anteil an Sichteinlagen oder kündbaren Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten aufweisen. Vorübergehend aufgenommene Kredite Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung des Investmentfonds vorübergehend Kredite bis zur Höhe von 10 vH des Fondsvermögens aufnehmen. Pensionsgeschäfte nicht anwendbar Wertpapierleihe nicht anwendbar Der Erwerb von Veranlagungsinstrumenten ist nur einheitlich für den ganzen Investmentfonds und nicht für eine einzelne Anteilsgattung oder eine Gruppe von Anteilsgattungen zulässig. Dies gilt jedoch nicht für Währungssicherungsgeschäfte. Diese können auch ausschließlich zugunsten einer einzigen Anteilsgattung abge- schlossen werden. Ausgaben und Einnahmen aufgrund eines Währungssicherungsgeschäfts werden ausschließlich der betreffenden Anteils- gattung zugeordnet. ARTIKEL 4 MODALITÄTEN DER AUSGABE UND RÜCKNAHME Die Berechnung des Anteilswertes erfolgt in der Währung der jeweiligen Anteilsgattung. Der Zeitpunkt der Berechnung des Anteilswerts fällt mit dem Berechnungszeitpunkt des Ausgabe- und Rücknahmepreises zusammen. Ausgabe und Ausgabeaufschlag Die Berechnung des Ausgabepreises bzw. die Ausgabe erfolgt grundsätzlich an jedem österreichischen Börsentag mit Ausnahme von Bankfei- ertagen. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil in Höhe von bis zu 5,00 vH zur Deckung der Ausga- bekosten der Verwaltungsgesellschaft, aufgerundet auf die im Prospekt für die jeweilige Anteilsgattung angegebene Währungseinheit. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Verwaltungsgesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilschei- nen vorübergehend oder vollständig einzustellen. Es liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft, eine Staffelung des Ausgabeaufschlags vorzunehmen. Rücknahme und Rücknahmeabschlag Die Berechnung des Rücknahmepreises bzw. die Rücknahme erfolgt grundsätzlich an jedem österreichischen Börsentag mit Ausnahme von Bankfeiertagen. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Anteilswert abgerundet auf die im Prospekt für die jeweilige Anteilsgattung angegebene Währungs- einheit. Es fällt kein Rücknahmeabschlag an. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Investmentfonds zum jeweiligen Rücknahmepreis gegen Rückgabe des An- teilscheines auszuzahlen. ARTIKEL 5 RECHNUNGSJAHR Das Rechnungsjahr des Investmentfonds ist die Zeit vom 01.03. bis zum 28./29.02. ARTIKEL 6 ANTEILSGATTUNGEN UND ERTRÄGNISVERWENDUNG Für den Investmentfonds können sowohl Ausschüttungsanteilscheine und/oder Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Auszahlung als auch Ausschüttungsanteilscheine und/oder Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Auszahlung ausgegeben werden. Für diesen Investmentfonds können verschiedene Gattungen von Anteilscheinen ausgegeben werden. Die Bildung der Anteilsgattungen sowie die Ausgabe von Anteilen einer Anteilsgattung liegen im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft. 19
Excellent ESG European Equity Fund Rechenschaftsbericht vom 03.05.2021 bis 28.02.2022 Erträgnisverwendung bei Ausschüttungsanteilscheinen (Ausschütter) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse (Zinsen und Dividenden) können nach Deckung der Kosten nach dem Ermessen der Verwaltungsgesellschaft ausgeschüttet werden. Eine Ausschüttung kann unter Berücksichtigung der Interessen der Anteilinhaber unter- bleiben. Ebenso steht die Ausschüttung von Erträgen aus der Veräußerung von Vermögenswerten des Investmentfonds einschließlich von Bezugsrechten im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft. Eine Ausschüttung aus der Fondssubstanz sowie Zwischenausschüttungen sind zu- lässig. Das Fondsvermögen darf durch Ausschüttungen in keinem Fall das im Gesetz vorgesehene Mindestvolumen für eine Kündigung unterschrei- ten. Die Beträge sind an die Inhaber von Ausschüttungsanteilscheinen ab 01.06. des folgenden Rechnungsjahres auszuschütten, der Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen. Jedenfalls ist ab dem 01.06. der gemäß InvFG ermittelte Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungs- gleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist. Erträgnisverwendung bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Auszahlung (Thesaurierer) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es ist bei Thesaurie- rungsanteilscheinen ab 01.06. der gemäß InvFG ermittelte Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungs- gleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist. Erträgnisverwendung bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Auszahlung (Vollthesaurierer) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird keine Auszah- lung gemäß InvFG vorgenommen. Der für das Unterbleiben der KESt-Auszahlung auf den Jahresertrag gemäß InvFG maßgebliche Zeitpunkt ist jeweils der 01.06. des folgenden Rechnungsjahres. Die Verwaltungsgesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körper- schaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 94 des Einkommensteuergesetzes bzw. für eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer vorliegen. Werden diese Voraussetzungen zum Auszahlungszeitpunkt nicht erfüllt, ist der gemäß InvFG ermittelte Betrag durch Gutschrift des jeweils depotführenden Kreditinstituts auszuzahlen. Erträgnisverwendung bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Auszahlung (Vollthesaurierer Auslandstranche) Der Vertrieb der Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Auszahlung erfolgt nicht im Inland. Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird keine Auszah- lung gemäß InvFG vorgenommen. Die Verwaltungsgesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 94 des Einkommensteuergesetzes bzw. für eine Befreiung von der Kapitalertragssteuer vorliegen. Als solcher Nachweis gilt das kumulierte Vorliegen von Erklärungen sowohl der Depotbank als auch der Verwaltungsgesellschaft, dass ihnen kein Verkauf an andere Personen bekannt ist. ARTIKEL 7 VERWALTUNGSGEBÜHR, ERSATZ VON AUFWENDUNGEN, ABWICKLUNGSGEBÜHR Die Verwaltungsgesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 0,125 vH mindestens EUR 25.000,-- p.a. zzgl 2,00 vH des Fondsvermögens, die auf Grund der Monatsendwerte errechnet wird. Es liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft, eine Staffelung der Verwaltungsgebühr vorzunehmen. Die Verwaltungsgesellschaft hat weiters Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen. Die Kosten bei Einführung neuer Anteilsgattungen für bestehende Sondervermögen werden zu Lasten der Anteilspreise der neuen Anteilsgat- tungen in Rechnung gestellt. Bei Abwicklung des Investmentfonds erhält die abwickelnde Stelle eine Vergütung von 0,50 vH des Fondsvermögens. Nähere Angaben und Erläuterungen zu diesem Investmentfonds finden sich im Prospekt. 20
Excellent ESG European Equity Fund Rechenschaftsbericht vom 03.05.2021 bis 28.02.2022 ANHANG LISTE DER BÖRSEN MIT AMTLICHEM HANDEL UND VON ORGANISIERTEN MÄRKTEN Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in den Mitgliedstaaten des EWR sowie Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR, die als gleichwertig mit geregelten Märkten gelten Jeder Mitgliedstaat hat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte zu führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaa- ten und der Kommission zu übermitteln. Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffent- lichen. Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte “größeren Ver- änderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäi- schen Union eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetsite zugänglich machen. 1.1. Das aktuell gültige Verzeichnis der geregelten Märkte finden Sie unter https://registers.esma.europa.eu/publication/searchRegister?core=esma_registers_upreg12 1.2. Folgende Börsen sind unter das Verzeichnis der Geregelten Märkte zu subsumieren: 1.2.1. Luxemburg Euro MTF Luxemburg 1.2.2. Schweiz SIX Swiss Exchange AG, BX Swiss AG3 1.3. Gemäß § 67 Abs. 2 Z 2 InvFG anerkannte Märkte im EWR: Märkte im EWR, die von den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden als anerkannte Märkte eingestuft werden. 2. Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR 2.1. Bosnien Herzegowina: Sarajevo, Banja Luka 2.2. Montenegro: Podgorica 2.3. Russland: Moscow Exchange 2.4. Serbien: Belgrad 2.5. Türkei: Istanbul (betr. Stock Market nur "National Market") 3. Börsen in außereuropäischen Ländern 3.1. Australien: Sydney, Hobart, Melbourne, Perth 3.2. Argentinien: Buenos Aires 3.3. Brasilien: Rio de Janeiro, Sao Paulo 3.4. Chile: Santiago 3.5. China: Shanghai Stock Exchange, Shenzhen Stock Exchange 3.6. Hongkong: Hongkong Stock Exchange 3.7. Indien: Mumbay 3.8. Indonesien: Jakarta 3.9. Israel: Tel Aviv 3.10. Japan: Tokyo, Osaka, Nagoya, Fukuoka, Sapporo 1 Zum Öffnen des Verzeichnisses in der Spalte links unter „Entity Type“ die Einschränkung auf „Regulated market“ auswählen und auf „Search“ (bzw. auf „Show table columns“ und „Update“) klicken. Der Link kann durch die ESMA geändert werden. 2 Sobald das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (GB) aufgrund des Ausscheidens aus der EU seinen Status als EWR-Mitglied- staat verliert, verlieren in weiterer Folge auch die dort ansässigen Börsen / geregelten Märkte ihren Status als EWR-Börsen / geregelte Märkte. Für diesen Fall weisen wir darauf hin, dass die in GB ansässigen Börsen und geregelten Märkte Cboe Europe Equities Regulated Market – Integrated Book Segment, London Metal Exchange, Cboe Europe Equities Regulated Market – Refer- ence Price Book Segment, Cboe Europe Equities Regulated Market – Off-Book Segment, London Stock Exchange Regulated Market (deriva- tives), NEX Exchange Main Board (non-equity), London Stock Exchange Regulated Market, NEX Exchange Main Board (equity), Euronext London Regulated Market, ICE FUTURES EUROPE, ICE FUTURES EUROPE - AGRICULTURAL PRODUCTS DIVISION, ICE FUTURES EUROPE - FINANCIAL PRODUCTS DIVISION, ICE FUTURES EUROPE - EQUITY PRODUCTS DIVISION und Gibraltar Stock Exchange als in diesen Fondsbestimmungen ausdrücklich vorgesehene Börsen bzw. anerkannte geregelte Märkte eines Drittlandes im Sinne: des InvFG 2011 bzw. der OGAW-RL gelten.“ 3 Aufgrund des Auslaufens der Börsenäquivalenz für die Schweiz sind die SIX Swiss Exchange AG und die BX Swiss AG bis auf Weiteres unter Punkt 2 "Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR" zu subsumieren. 21
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