EXPO 2020 Dubai 20 26.11.2021 - DETAILPROGRAMM - NZZ Reisen
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2 20. – 26. NOVEMBER 2021 EXPO 2020 DUBAI Schillernde Architektur und futuristische Bauphilosophien in Dubai und Abu Dhabi mit Dominic Wanders Das multidimensionale Erlebnis, welches Sinne, Intellekt wie die Fähigkeit zur kritischen Analyse gleichwohl anspricht, findet im nicht minder extravaganten Dubai statt. Aus dem ursprünglich vorgesehenen Kalenderjahr 2020 verschoben und den Start entschlossen nun auf Herbst 2021 gesetzt, wartet die Expo mit einer geballten Ladung Zukunftsvisionen, Schaffungsenergie und Zuversicht auf. Auch ausserhalb des Expogeländes ist ein Wandel in Architektur und bauphiloso- phischen Ansätzen zu verzeichnen – von purer Luxusmanifestation hin zu nachhaltigen Lebenskonzepten. Gespräche vor Ort mit verschiedenen Entscheidungsträgern wegweisender Bauprojekte bieten Einblick in die Entwicklung, Gründe und Aussichten derzeitiger Anstrengungen, den Emiraten eine Vorreiterrolle auch in ökologisch bewussten Zeiten zu sichern. Zwischen der Zurückgezogenheit der anfänglichen Die thematischen, zukunftsgerichteten Schwerpunkte der Pandemiephase und den futuristischen Pavillons der Expo ziehen sich derweil als wegweisende Werte auch zukunftsorientierten Expo Dubai könnten die Welten nicht durch Ihre Besuche und Besichtigungen in Dubai und im grösser sein. Das Emirat nimmt auch in dieser Hinsicht eine angrenzenden Abu Dhabi – stellvertretend für den aktive Position ein und begrüsst Besucher/innen mit stattfindenden Sinneswandel, Aspirationen der Moderne mit ausgearbeiteten Sicherheitskonzepten, um das umfassende nachhaltigen, langfristig sinnvollen Technologien und Expo-Erlebnis möglich zu machen. Bauarten zu vereinen. Das Gelände ist in drei Distrikte aufgeteilt, wo die ausstellenden Pavillons die leitenden Werte Nachhaltigkeit, Chancen und Mobilität repräsentieren. Unter anderem widmen sie sich dem Auftritt der Schweiz, entworfen durch das Zürcher Architekturbüro OOS zusammen mit dem Atelier für dreidimensionale Kommunikation Bellprat Partner und Lorenz Eugster Landschaftsarchitektur und Städtebau.
3 NZZ-REISEN EXKLUSIV Reiseplanung Dubai, Abu Dhabi und die Expo 2020 Dubai Tag 1: Zürich – Dubai • Ein Reise-Unikat, entstanden in Zusammenarbeit mit Am frühen Nachmittag nehmen Sie Ihren Direktflug mit Emirates Experten in Architektur und Bauprojekten vor Ort ab Zürich und landen Spätabends in Dubai. Ein Transfer bringt Sie in Ihre Unterkunft – ein 5*-Boutique-Hotel und Ruheoase mit • Expo 2020 Dubai: neuste Entwicklungen und Tenden- orientalischem Flair, ideal gelegen in Downtown Dubai. zen zu den Kernthemen Nachhaltigkeit, Mobilität und Chancen mit Besuch der Schweizer Pavillons • Dubai: der rasante Aufstieg der arabischen Wüsten- Tag 2: Dubai metropole im Antlitz seiner bekanntesten und zukunfts- Als Einstieg nehmen Sie sich der Stadtgeschichte Dubais an, deren orientiertesten neuen Baukonzepte Anfänge vom Aufstieg der Herrscherfamilie Al Maktum Anfang des 20. Jh. sowie der Vertragsschliessung mit dem British Em- • Abu Dhabi: nachhaltige Raumentwicklung und Förde- rung des Kunstverständnisses in herausragenden Bau- pire bestimmt waren. Der Beginn der Erdölbohrungen in den projekte und dem Louvre Abu Dhabi 1920ern markierte eine neue Epoche der Stadtentwicklung, welche 1971 erstmals nach einem ausgearbeiteten Masterplan IHRE BEGLEITUNG fortgeführt wurde. In Begleitung Ihres Fachreferenten vor Ort, dem deutschsprachigen Architekten Dominic Wanders, der seit Dominic Wanders Jahren in Dubai lebt, unternehmen Sie so eine erste Stadtfüh- Dominic Wanders wurde in Emmerich rung, mit dem Blick insbesondere auf die Stadtarchitektur ge- am Rhein geboren und studierte Ar- richtet und die unterschiedlichen Etappen von Dubais Entste- chitektur an der Technischen Universi- hung und Expansion. Ein lokaler Experte in Stadtplanung erläu- tät in Delft, an der Königlichen Tech- tert Ihnen die Planbarkeit eines Stadtwachstums solchen Aus- nischen Hochschule in Stockholm und masses, die Möglichkeiten nachhaltiger Ansätze und Konzepte an der Technischen Universität in Ber- lin. Er hat mehr als 16 Jahre Erfahrun- wie die Smart City Dubai, deren Digitalisierungsvorhaben auch gen in Architekturführungen und lebt Bauplanverfahren mitverändern. Im glamourösen Avantgarde- seit 2005 in Dubai. 2006 gründetet er viertel Design District nehmen Sie gemeinsam Ihr Mittagessen Guiding Architects in Dubai, und 2010 ein, der Abend steht Ihnen zur freien Verfügung. zusammen mit Richard Wagner das Architekturbüro WANDERS WAGNER ARCHITECTS. LEISTUNGEN • Internationale Flüge mit Emirates in der Economy- Klasse (inkl. Taxen, Stand Juli 2021) • Alle Transporte, Eintritte, Gebühren, Trinkgelder • Hotelunterkünfte, Frühstück, eine weitere Mahlzeit pro Ausflugstag • Fachvorträge und Begleitung durch Dominic Wanders, lokale Deutsch sprechende sowie cotravel-Reiseleitung • Ausführliche Reisedokumentation, Audio-System auf Rundgängen TERMIN Tag 3: Expo 2020 Dubai Die am vorhergehenden Tag angeschnittenen Thematiken 20. - 26.11.2021 wie zukunftsorientierte Stadtentwicklung und Innovation er- leben Sie auch bei Ihrem heutigen Besuch der Expo 2020 PREIS Dubai. Die Ausstellung läuft unter dem Leitsatz „Connec- Fr. 4‘180.- p.P. EZ-Zuschlag Fr. 920.-. ting Minds and Creating the Future – through sustainability, mobility and opportunity“ und soll die gegenwärtige Aus- TEILNEHMER richtung von Dubais Mentalität widerspiegeln. Letztere Min. 15, max. 25 Personen Werte – Nachhaltigkeit, Mobilität und Chancen – werden in den drei gleichnamigen Distrikten einzeln thematisiert. DIREKT INFORMIEREN Nebst dem Besuch einiger ausgewählter Pavillons widmen +41 (0)61 308 33 05, cotravel@cotravel.ch Sie sich insbesondere der Schweizer Repräsentation, welche im Distrikt „Opportunity“ angesiedelt ist. Ihr Expo-Kontakt vor Ort, der beim Aufbau des Schweizer Pavillons involviert war, zeigt Ihnen dessen Ausrichtung auf: die zukunftsgerich- tete Schweiz im Digitalisierungszeitalter als Hotspot für in- novative Start-Ups sowie Parallelen zu den Werten, welche gegenwärtig auch Dubais Entwicklung stark mitbestimmen. Ihren Lunch nehmen Sie gemeinsam auf dem Expo-Gelände ein, der Abend steht Ihnen erneut zur freien Verfügung.
4 Tag 5: Dubai Sie gehen der jüngeren Entwicklungsgeschichte Dubais nach – und beginnen mit einigen der ersten glitzernden Bauwahr- zeichen, welche zum Weltruhm der Wüstenstadt beitrugen: Burj Khalifa, Dynamic Tower, Dubai Creek Tower. Ihr be- gleitender Experte vor Ort, der Architekt Dominic Wanders, ruft in Erinnerung, wie zu ihrem Entstehungszeitpunkt die treibende Motivation und Bauart noch ganz anderen Krite- rien entsprach als in der heutigen Zeit. Mit dem neueren Stadtteil Meydan One sehen Sie ein businessorientiertes Bauprojekt, das den typischen, gehobenen Dubai-Lifestyle mit Gedanken zu nachhaltiger Konstruktion und Nutzung verbinden will. Sie machen sich selbst ein Bild, untermalt von den Ausführungen eines Mitgliedes des Bauprojekt- teams. Als dritte Station besuchen Sie schlussendlich das Öko-Bauprojekt der Superlative Sustainable City – eine Tag 4: Abu Dhabi komplette Siedlung mit ausgeglichener Klimabilanz, Elekt- Als Tagesausflug besuchen Sie die Hauptstadt des benach- romobilität und digitaler Technologie im Südwesten Dubais. barten Emirates Abu Dhabi. Seinem Masterplan 2030 fol- Ein Bewohner des futuristischen Viertels beschreibt Alltag gend, stehen im Fokus der hiesigen Entwicklung einerseits sowie Beweggründe, hierher zu ziehen. Werte wie Bildung und Wissensaneignung. Andererseits nehmen im Rahmen der ökonomischen Entwicklungspläne auch Aspekte der Nachhaltigkeit und Raumnutzung ent- Tag 6: Dubai scheidende Positionen ein. Sie beginnen mit der Besichti- Sie gestalten den Tag nach Ihren eigenen Vorstellungen. Bei gung der Sheikh Zayed Moschee – benannt nach ihrem Stif- Interesse können Sie erneut die Expo besuchen oder die ter, dem immer noch geschätzten verstorbenen Gründer der Stadt im eigenen Rhythmus erkunden. VAE, ist sie die drittgrösste Moschee weltweit und kombi- niert traditionelle religiöse Elemente mit moderner Architek- tur. Im neuen Kulturbezirk Saadiyat Island befindet sich der Tag 7: Dubai – Zürich Louvre Abu Dhabi, der mit seinen Ausstellungsstücken aber Nach etwas Freizeit am Morgen begeben Sie sich zum Flug- auch als modernes Gesamtbauwerk einen Meilenstein in der hafen für Ihren direkten Rückflug. Ankunft am Abend in Kunstwahrnehmung und Identität Abu Dhabis darstellen Zürich. soll. Sie richten Ihren Blick vor allem auf das Prachtge- bäude, das von Jean Nouvel entworfen und mit unzähligen Glaskörpern österreichischer Anfertigung ausgestattet ist. Das Aldar HQ symbolisiert als eines der ersten umwelt- freundlich konzipierten Gebäude die Ausrichtung des Emi- rats an zukunftsgerichteten Techniken – recycelte Materia- lien, effiziente Licht- und Wasserkonzepte sowie ein einma- liges Abfall- und Abwassersystem sind im Einsatz. Mit Masdar City besichtigen Sie ein ebenfalls der Nachhaltigkeit verschriebenes, urbanes Projekt von 2008, welches aber zu einem Halt gekommen ist. Mit einem Planungsverantwortli- chen ergründen Sie, worin die Schwierigkeiten in der Um- setzung bestehen und die Parallelen zu der am folgenden Tag zu besuchenden Sustainable City in Dubai. Allgemeines Der Stil der NZZ Reisen Jede Reise ist ein Unikat. Unverkennbares Merkmal sind be- sondere Begegnungen vor Ort, die einmalige Einblicke in das Leben und das Funktionieren der Gesellschaft gewähren. Das Produkt entstand in Zusammenarbeit mit dem Reise- journalisten Kurt Schaad sowie Ihrer Fachreferentin Verena Formanek. Die Reisen sollen authentisch sein, die Augen öffnen für das Schöne, den Sinn schärfen für das Unschöne. Wer offen ist für Neues, fühlt sich wohl auf den Reisen, bei denen man mit Fachexperten die Welt auf eine andere Art entdeckt.
5 Fachreferent und Begegnungen vor Ort Klima & Ausrüstung Aktuelle Anlässe können es notwendig machen, dass der Dubai und Abu Dhabi haben ein subtropisch-trockenes Fachreferent seiner Pflicht nachgehen und für seine Arbeit- Klima und sind mit ihrer Lage am Persischen Golf ganzjäh- geber Bericht erstatten muss. Es kann also vorkommen, dass rig sommerlich. An der Küste liegen die Temperaturen im Referate auf andere Tage verschoben werden. Gleiches gilt Durchschnitt bei 25°C im November, mit wenigen Regenta- für die erwähnten Gesprächspartner vor Ort. Sollte Ihr Fach- gen. Nachts kann es sich stark abkühlen. Ein Regenschirm referent nachweislich krank werden, ist cotravel verpflichtet, sowie etwas Warmes für kühle Abende sollten neben Son- dass ein gleichwertiger, kompetenter Ersatz gestellt wird. nenschutz, lockerer Kleidung und guten Schuhen Platz in Ih- rem Gepäck finden. Es gibt keine strikten Kleiderordnungen wie in anderen Län- Anforderungsprofil dern der Region. Dennoch sollten die muslimischen Werte Diese Reise hebt sich von normalen Rundreisen ab und rich- und Regeln respektiert werden – dazu zählt bspw. für beide tet sich an ein kulturell interessiertes Publikum jeden Alters. Geschlechter Schultern und Knie zu bedecken. Ausnahme Für die Führungen ist eine gewisse Ausdauer von Vorteil, da bildet der Besuch der Sheikh Zayed Moschee - vorgeschrie- man immer wieder ein paar Stunden auf den Beinen ist. Das ben sind hier bedeckte Arme und Beine, sowie eine Kopfbe- Land zählt zu den sichersten der Welt. Hüllenloses Baden deckung für Frauen. Die Anmietung von Abayas, langen und der Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit sind verboten. Umhängen, ist vor Ort möglich. Einreise Versicherung Für die Einreise in die UAE ist ein gültiger Reisepass not- Ob unerwartete Quarantäne oder Erkrankung an COVID-19: wendig, der noch mindestens 6 Monate über das Rückreise- Eine Reise- und Annullierungskostenversicherung ist rat- datum gültig ist. Schweizer und EU-Bürger erhalten bei der sam. Wir empfehlen den Abschluss der Multi-Trip Jahres- Einreise in Dubai ein kostenloses Visum für 90 Tage. versicherung „Comfort“ der ERV: CHF 239.- pro Person (CHF 25‘000.- Annullierungskosten gedeckt) oder CHF 389.- pro Familie oder für 2 Personen in Wohngemeinschaft COVID-19 - Information lebend (CHF 60‘000.- Annullierungskosten gedeckt). Sie Wegen der Ausbreitung des Coronavirus passen diverse tritt nach Ihrer Anmeldung per sofort in Kraft und schützt Länder ihre Einreisebestimmungen für Schweizer BürgerIn- Sie während den nächsten 12 Monaten nicht nur auf Ihrer nen laufend an und verfügen über teils kostenpflichtige Mas- cotravel Reise, sondern auch in Ihren weiteren Ferien vor fi- snahmen, wie z.B. Gesundheitskontrollen, Online-Nach- nanziellem Schaden (u.a. Rückreisekosten im Notfall aus weise über den Gesundheitszustand, PCR - Test etc. Die dem Ausland, allfällige Mehrkosten durch COVID-19 Kosten hierfür sind vom Teilnehmer zu tragen. uvm.). Weitere Informationen erhalten Sie unter www.cotra- Für BürgerInnen anderer Staaten gelten möglicherweise ab- vel.ch/erv_der-touristik oder bei cotravel. weichende Bestimmungen. Bitte erkundigen Sie sich beim Die Versicherung verlängert sich nach Ablauf automatisch Konsulat oder der Botschaft des Einreiselandes oder wenden um ein weiteres Jahr. Wenn Sie eine Verlängerung nicht sich an uns. wünschen, müssen Sie bis 3 Monate vor Ablauf der Police Aufgrund der sich schnell ändernden Situation gibt es keine bei der Versicherung kündigen. Bitte geben Sie uns auf dem abschliessenden Listen oder Aufstellungen der verschiede- Anmeldeformular an, ob wir Ihnen eine Versicherung aus- nen Massnahmen. Die Bestimmungen der einzelnen Länder, stellen dürfen. Die Police ist nach Abschluss nicht erstat- Reedereien und Fluggesellschaften können kurzfristig än- tungsfähig. dern. cotravel wird die Teilnehmer stets über die aktuellen Best- immungen informieren. Die Einhaltung der Einreisebestim- Einzelreisende mungen liegt in der Verantwortung des Teilnehmers. Bitte In der Regel sind ca. ein Drittel aller Teilnehmer Einzelrei- beachten Sie, dass wir keine Haftung für nicht eingehaltene sende. Der Arrangementpreis beinhaltet die Übernachtungen Vorschriften und den damit verbundenen Spesen, z.B. bei in Doppelzimmern. Der Einzelzimmerzuschlag beträgt verweigerter Einreise, übernehmen können. Bitte informie- CHF 920.-. ren Sie sich selbständig über Änderungen der Vorschriften bis zu Ihrer Abreise. Sollte die Reise aufgrund von Reiseeinschränkungen durch Teilnehmer Covid-19 oder andere nicht abwendbare Umstände bzw. hö- Maximal können 25 Gäste an dieser Reise teilnehmen. Die here Gewalt nicht durchführbar sein, können Sie kostenfrei Mindestteilnehmerzahl liegt bei 15 Personen. Kurz vor Ab- umbuchen oder erhalten den Reisepreis zurück. reise erhält jeder Gast eine Adressliste der Mitreisenden. Wer auf dieser Liste nicht erscheinen möchte, teilt uns dies bitte schriftlich zusammen mit der Anmeldung mit. Unterkunft/ Transport 6 Übernachtungen in Dubai im zentral gelegenen 5*Hotel Vida Downtown Ergänzungen Datenschutz https://www.vidahotels.com/en/vida/ In den allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (am Ende dieses Dokuments zu finden) ist der Datenschutz unter Sie fliegen mit Emirates direkt von Zürich nach Dubai in Artikel 10 geregelt. Als Ergänzung dazu erklären Sie sich 6h10 und retour in 6h55. Die Ausflüge und Transfers erfolgen bei der Buchung der Reise einverstanden, dass Ihr Name in modernen, klimatisierten Reisebussen. und Ihre Adresse für die Zwecke der Durchführung der Le- serreise und zu Marketingzwecken an den Medienpartner weitergeleitet werden können.
6 Bewusstes Reisen & CO2-Kompensation Kosten/Leistungen cotravel übernimmt Verantwortung und setzt sich weltweit Die 7-tägige Reise kostet CHF 4‘180.-. für zukunftsorientierten Tourismus ein. Im 2019 sind wir of- Zahlungskonditionen: 30% fällig bei der Anmeldung, der fiziell mit dem CSR Gütesiegel „TourCert“ für ein umfas- Rest 45 Tage vor Abreise. Dies gilt auch für Online-Bu- sendes Engagement ausgezeichnet worden. Als Teil der chungen. Zahlung mit Kreditkarte ist möglich. DER Touristik Suisse AG zählen wir damit zum ersten Rei- Inbegriffen: internationale Flüge mit Emirates in der Eco- severanstalter in der Schweiz, der für sein nachhaltiges En- nomy-Klasse (inkl. CHF 64.00 Flugtaxen, Stand Juli 2021), gagement ausgezeichnet ist. alle Transfers, Hotelunterkünfte auf der Basis Doppelzim- Wir sind überzeugt, dass das Reisen nur auf der Basis von mer, Frühstück und eine weitere Mahlzeit pro Ausflugstag, mehr Nachhaltigkeit eine vielversprechende Zukunft hat. alle Eintritte und Gebühren, 1-Tagespass für die Expo Wir versuchen, zur Erhaltung kultureller Vielfalt und eines 2020 Dubai, Trinkgelder für lokale Leistungsträger, Fachvor- natürlichen Gleichgewichts in der Natur ebenso beizutragen träge und Begleitung durch Dominic Wanders während 4 Ta- wie zu besseren Lebensbedingungen und stabilen sozialen gen, Begleitung durch lokale, Deutsch sprechende Reiselei- Verhältnissen in unseren Zielgebieten. ter, cotravel Reiseleitung, ausführliche Reisedokumentation, Audio-System auf Rundgängen. Um die Umweltbelastung eines Fluges auf anderen Gebieten Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen oder Einreisevo- wieder auszugleichen, wurde die CO2-Kompensation raussetzungen, Getränke, Versicherungen, persönliche Aus- geschaffen. Wir lassen es Ihnen frei zu entscheiden, ob Sie lagen, Einzelzimmerzuschlag CHF 920.-. den CO2-Ausstoss durch eine Zahlung kompensieren wollen oder nicht. Ihr Beitrag fliesst in myclimate Klimaschutzprojekte in Aufpreis Businessklasse: CHF 3‘980.- (vorbehaltlich Ver- Entwicklungs- und Schwellenländern. In Zusammenarbeit mit fügbarkeit). Myclimate (www.myclimate.ch) arrangieren wir Ihnen gerne Programmänderungen vorbehalten. folgende Möglichkeit, Ihren CO2-Ausstoss auszugleichen: Vertragspartner ist in jedem Fall cotravel, DER Touristik Von Zürich nach Dubai und retour – Economy – Flugdis- Suisse AG und nicht der allfällige Medienpartner, welcher tanz: ca. 9‘500 km ein Reiseangebot publiziert hat. Kompensationskosten: CHF 45.- (Stand Juli 2021, kann bis zur Abreise geringfügig variieren) IN DIE FERNE REISEN, UM NAH ZU SEHEN Vertragsbedingungen Für diese Reise gelten die Allgemeinen Vertragsbedingun- gen (ARVB) von DER Touristik Suisse AG, Ausgabe Au- gust 2020 (vgl. Anhang). Kosten einer Annullation/Änderung Treten Sie nach Ihrer schriftlichen Anmeldung und vor dem Durchführungsentscheid von der Reise zurück (der Rücktritt muss schriftlich erfolgen), so fallen Spesen von CHF 250.– pro Person an. Treten Sie nach unserem Durchführungsentscheid von der Reise zurück (der Rücktritt muss mittels eingeschriebenem Brief erfolgen), werden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- (max. CHF 200.- pro Auftrag) nachfolgende Kosten in Prozenten des Arrangementpreises erhoben (Aus- nahmen sind anschliessend aufgeführt). Die nachfolgenden Rege- lungen (Stornobedingungen) gelten auch für Änderungen durch den Kunden. Durchführungsentscheid bis 45 Tage vor Abreise 30% 44-20 Tage vor Abreise 50% 19-0 Tage vor Abreise 100% Ausnahme: No-show – Verpasst ein Passagier den Flug, so entfällt für den Reiseveranstalter jede Beförderungspflicht. Dies gilt insbesondere für Fälle von Flugplanverschiebun- gen. Ausgenommen von den Stornobedingungen sind individu- elle Sonderleistungen, welche in der Regel nicht rückerstat- tungsfähig sind und mit 100% der Kosten verrechnet werden. Dazu zählen u.a. individuelle Flüge, Veranstaltungstickets, kosten- pflichtige Sitzplatzreservierungen.
ANMELDUNG NZZ REISEN EXPO 2020 DUBAI MIT DOMINIC WANDERS 20.–26. NOVEMBER 2021 Bitte einen Anmeldetalon pro Person einsenden an: cotravel DER Touristik Suisse AG – Expo 2020 Dubai – Herostrasse 12 – 8048 Zürich Mit der Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars akzeptiere ich die mir offengelegten Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (Version August 2020) von cotravel, DER Touristik Suisse AG und melde mich definitiv für die Expo 2020 Dubai Reise an. Die 7-tägige Reise kostet CHF 4‘180.-. Inbegriffen: internationale Flüge mit Emirates in der Economy-Klasse (inkl. CHF 64.00 Flugtaxen, Stand Juli 2021), alle Transfers, Hotelunterkünfte auf der Basis Doppelzimmer, Frühstück und eine weitere Mahlzeit pro Aus- flugstag, alle Eintritte und Gebühren, 1-Tagespass für die Expo 2020 Dubai, Trinkgelder für lokale Leistungsträger, Fachvorträge und Begleitung durch Dominic Wanders während 4 Tagen, Begleitung durch lokale, Deutsch spre- chende Reiseleiter, cotravel Reiseleitung, ausführliche Reisedokumentation, Audio-System auf Rundgängen. Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen oder Einreisevoraussetzungen, Getränke, Versicherungen, persönliche Auslagen, optionale Ausflüge. Einzelzimmerzuschlag CHF 920.-. Zahlung: 30% bei der Anmeldung, Rest 45 Tage vor Abreise (gilt auch für Online-Buchungen). Programmänderungen vorbehalten. Name / Vorname(n) – gemäss Pass Rufname Geburtsdatum / Nationalität Pass-Nr. / Gültig bis Strasse PLZ / Ort Tel. privat Tel. tagsüber E-Mail Ich wünsche ein Einzelzimmer. Zuschlag CHF 920.- Ich teile mir ein Doppelzimmer mit: Ich schliesse die Jahresversicherung „Comfort“ der ERV ab: Für Einzelpersonen CHF 239.- Für 2 Personen (im gleichen Haushalt wohnend) CHF 389.- Ich verzichte auf die Versicherung der ERV. Ich wünsche ein Upgrade in die Businessklasse. Zuschlag CHF 3‘980.- (vorbehaltlich Verfügbarkeit). Bitte melden Sie mich für die myclimate CO2-Kompensation an (CHF 45.- pro Person). Ich interessiere mich für einen monatlichen cotravel Newsletter. Bitte senden Sie mir den Anmeldelink per E- Mail zu. Wie haben Sie von dieser Reise erfahren? NZZ Inserat cotravel Web Bekannte Newsletter/Brief Sonstige: Datum Unterschrift
Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen DER Touristik Suisse AG Diese allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (nachfolgend «ARVB») sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und der DER Touristik Suisse AG (Herostrasse 12, 8048 Zürich, nachfolgend «DTCH») zustande kommenden Reisevertrages. Sie gelten für die Marken Kuoni, Kuoni Cruises, Kuoni Sports, Helvetic Tours, Kontiki, Manta Reisen, Dorado Latin Tours, Asia365, Cotravel, Pink Cloud, Private Safaris und MICExperts. Die Rechte und Pflichten des Kunden und DTCH ergeben sich aus der individuellen, schriftlichen Vereinbarung, aus den vorliegenden ARVB sowie aus den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen sind auch die allgemeinen Reiseinformationen in den Publikationen von DTCH zu beachten. Wenn nachfolgend der Einfachheit halber nur von dem Kunden die Rede ist, sind sowohl Kunden als auch Kundinnen gemeint. 1. Vertragsschluss 1.1. Zustandekommen des Vertrages Die von DTCH publizierten Leistungsbeschreibungen (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) sind als Einladung zur Offertstellung (Art. 7 Abs. 2 OR) zu verstehen. Die Buchung des Kunden kann persönlich, telefonisch, schriftlich (z.B. Brief, E-Mail, Fax) oder über das Internet erfolgen. Mit der Buchung gibt der Kunde gegenüber DTCH ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab. Der Reisevertrag kommt mit der Entgegennahme der Buchung durch DTCH zustande. 1.2. Vertragsparteien 1.2.1. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und DTCH zustande. Als Vertragspartner von DTCH haftet der Kunde für sämtli- che Reiseteilnehmer, die er zur Reise anmeldet. Diese ARVB sind für alle Reiseteilnehmer verbindlich. 1.2.2. Bei blosser Vermittlung von Leistungen Dritter kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen zustande. DTCH ist in solchen Fällen nicht Vertragspartei und die vorliegenden ARVB sind nicht anwendbar. 1.3. Provisorische Reservierung Für bestimmte Leistungen sind provisorische Reservierungen möglich. Diese begründen keinen Reisevertrag und sind für beide Parteien unverbindlich. 2. Leistungen von DTCH 2.1. Leistungsumfang Der Leistungsumfang bestimmt sich grundsätzlich nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestä- tigung, Rechnung) sowie gemäss den Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Rei- seprospekten). Bei unvorhergesehenen und nicht abwendbaren Ereignissen bzw. höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Streik, Naturkatastro- phen, Entzug von Landerechten, Epidemien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen, ist der Leistungsumfang von DTCH eingeschränkt bzw. reduziert. In den vorgenannten Fällen sind die Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von DTCH nicht verbindlich. Der Kunde hat bei eingeschränkter bzw. reduzierter Leistungserbringung im Falle eines unvorhergesehenen und nicht abwendbaren Ereignisses (höhere Gewalt) keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Weitergehender Schadenersatz wird abgelehnt. Bei Widersprüchen gehen die schriftlich kommunizierten Angaben vor. Sonderwünsche des Kunden sowie nachträgliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von DTCH. 2.2. Sonderfall Hoteleinrichtungen Die Verfügbarkeit der in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Hoteleinrichtungen (z.B. Sport- und Wellnessangebote, Konferenz- räume) kann nicht garantiert werden. Bestimmte Einrichtungen befinden sich gegebenenfalls nicht in unmittelbarer Nähe der Unterkunft und/oder werden von Drittanbietern zur Verfügung gestellt. 3. Preis 3.1.Preisbestimmung Der Reisepreis bestimmt sich in erster Linie nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rechnung) und nachrangig gemäss den in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) veröffent- lichten Preisen. Sofern nichts anderes angegeben wird, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken (inkl. Mehrwertsteuer), mit Unterkunft im Doppelzimmer und für maximal 9 Reiseteilnehmer. Ab 10 Personen können die Preise variieren. Die Preise sind Bar- zahlungspreise. Zahlt der Kunde mit Kreditkarte, kann die Buchungsstelle einen Zuschlag erheben. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Reisen über mehrere Preisperioden werden anteilsmässig zu den jeweiligen saisonalen Preisen berechnet. Vorbehalten bleiben Gebühren der Buchungsstelle für Bearbeitung und Reservation sowie allfällige Zusatzkosten für die Reise sowie vor Ort (z.B. Visumgebühren, Tourismustaxen). 3.2. Preiserhöhungen 3.2.1. Bei nachträglichen Erhöhungen der tatsächlich anfallenden Kosten behält sich DTCH das Recht vor, den Reisepreis nach Vertrags- schluss entsprechend zu erhöhen, insbesondere bei: - Anstieg der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge) - Neu eingeführten oder erhöhte Steuern und/oder Abgaben (z.B. Landegebühren, Erhöhung der Mehrwertsteuer) - Wechselkursänderungen - Rechnungs- und Publikationsfehler 3.2.2. Preiserhöhungen können bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn geltend gemacht werden. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des Reisepreises, so ist der Kunde berechtigt, innert 5 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung kostenlos vom Vertrag zu- rückzutreten. In diesem Fall steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der ver- traglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzfor- derungen sind ausgeschlossen. 3.3. Zahlungsbedingungen Eine Anzahlung von 30% des Reisepreises wird 10 Tage nach dem Vertragsschluss zur Bezahlung fällig. Die Restzahlung wird 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn zur Bezahlung fällig. Bei Online Buchungen in Euro Preisen beträgt die Anzahlung 30% bzw. 40% bei Helvetic Tours dynamic (XHEL). In den folgenden Fällen wird der gesamte Reisepreis bereits bei Vertragsschluss zur Bezahlung fällig: - Vertragsschluss weniger als 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn - Reise mit Spezialbedingungen (z.B. Sonderaktionen) - Online Buchungen in Schweizer Franken Preisen - Flugtickets, die sofort ausgestellt werden müssen 3.4. Zahlungsverzug Bei den obgenannten Zahlungsterminen handelt es sich um Verfalltage (Art. 102 Abs. 2 OR). Bei nicht fristgerechter Bezahlung gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. DTCH ist berechtigt, ohne Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Reiseleistung zu verwei- gern. In diesem Fall sind die Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.1.2 geschuldet. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises zugestellt.
4. Rücktritt oder Kündigung durch den Kunden 4.1. Rücktritt vor Reisebeginn 4.1.1. Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss zwingend schriftlich erfolgen. Der Rücktritt wird verbindlich, sobald er von DTCH schriftlich bestätigt wurde. Massgebendes Datum für die Bestimmung der nachfol- genden Annullierungsgebühren ist das Zustelldatum der Rücktrittserklärung bei DTCH. 4.1.2. Der Kunde hat DTCH – abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts – eine pauschalisierte Annullierungsgebühr sowie eine Bearbei- tungsgebühr (Ziff. 4.3) zu bezahlen. Die Höhe der Gebühren wird nach den einschlägigen Annullationsbedingungen der betreffenden Mar- ke bestimmt (siehe Anhang). Die Entschädigungsbeträge decken die mutmasslich anfallenden Kosten von DTCH und sind vor diesem Hin- tergrund angemessen. Das Geltendmachen von über die pauschalisierte Annullierungsgebühr hinausgehenden Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten. 4.1.3. Vorbehalten bleiben die folgenden Fälle: - Bei Flügen, Hotelleistungen oder Angeboten von Drittanbietern, Schiffsreisen sowie bei der Miete von Personenwagen und Motorhomes gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers (z.B. Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Reederei). Der Kunde wird auf diese Bedingungen bei Vertragsschluss hingewiesen. - Rät das EDA und/oder das BAG ausdrücklich von einer Reise in die geplante Reiseregion ab, so hat der Kunde nur die Bearbeitungsge- bühren (Ziff. 4.3), allfällige Versicherungsprämien und Visaspesen sowie die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen zu be- zahlen. - Erklärt sich eine vom Kunden vorgeschlagene Ersatzperson bereit, anstelle des Kunden in den Vertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten einzutreten und die Reise zu den vereinbarten Bedingungen anzutreten, so sind neben dem Reisepreis nur die Bearbeitungsge- bühren (Ziff. 4.3) sowie allfällige Mehrkosten geschuldet. Die Ersatzperson muss sämtliche Reiseerfordernisse erfüllen (z.B. gesetzliche oder behördliche Vorgaben, Visaerfordernisse) und die Änderung muss von den Leistungserbringern akzeptiert werden. Der Kunde haftet gemeinsam mit der Ersatzperson solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für allfällige Mehrkosten. - Bei nachträglichen Preiserhöhungen kommt dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag gemäss den Vorgaben von Ziff. 3.2 zu. 4.2. Kündigung während der Reise Kündigt der Kunde während der Reise ganz oder teilweise den Vertrag, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. 4.3. Bearbeitungsgebühren Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung durch den Kunden fallen Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– (bzw. 92 EUR) pro Person, maximal aber Fr. 200.– (bzw. 185 EUR) pro Auftrag (gestützt auf das Auftragsverhältnis) an. 5. Rücktritt oder Kündigung durch DTCH 5.1. Wesentlicher Irrtum Im Falle eines wesentlichen Irrtums beim Vertragsschluss, insbesondere bei Berechnungs- und/oder Publikationsfehlern des Reisepreises, ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. 5.2. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl Wird die für eine Reise vorgesehen Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist DTCH berechtigt, bis spätestens 22 Tage vor dem geplan- ten Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minder- wertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. 5.3. Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände Verhindern unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, Epide- mien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen) die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Erfolgt die Kündigung des Vertrages vor Reiseantritt, wird dem Kunden der volle Reisepreis zurückerstattet, wobei die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden. Schadenersatz ist ausgeschlossen. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Bei einer Kün- digung nach Reiseantritt, sind Schadenersatzforderungen des Kunden ausgeschlossen, insbesondere Entschädigungen für Mehrkosten (z.B. Flug- oder Hotelkosten). 5.4. Unzumutbarkeit Macht der Kunde oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten An- forderungen offensichtlich nicht entspricht. Der Kunde hat die Bearbeitungsgebühren gemäss Ziff. 4.3 sowie die pauschalisierten Annullie- rungsgebühren gemäss Ziff. 4.2.1 zu bezahlen. 6. Änderungen der Reise (Umbuchungen) 6.1. Änderungen durch den Kunden 6.1.1. Nach Vertragsschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen des Vertragsinhalts (Umbuchungen). DTCH ist jedoch darum bemüht, Umbuchungswünschen des Kunden wenn möglich zu entsprechen. Sofern DTCH auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung vor- nimmt, fallen neben allfälligen Mehrkosten Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal aber Fr. 200.– pro Auf- trag an. 6.1.2. Der Antrag auf Umbuchung muss zwingend schriftlich erfolgen. Die Umbuchung wird verbindlich, sobald sie von DTCH schriftlich bestätigt wurde. 6.1.3. Bereits in Anspruch genommene Zusatzleistungen (z.B. Tauchpakete) werden nicht zurückerstattet. Noch nicht in Anspruch ge- nommene Leistungen (volle Pakete) werden unter Abzug allfälliger Service-Honorare zurückerstattet, sofern eine schriftliche Bestätigung des Leistungsträgers an DTCH ausgehändigt wird und die Leistungen nicht in Rechnung gestellt werden. 6.2. Änderungen durch DTCH und Änderungsvorbehalt 6.2.1. DTCH behält sich das Recht vor, ihre Leistungsangebote jederzeit zu ändern (Änderungsvorbehalt). Die Reisveranstalterin ist insbe- sondere berechtigt, die publizierten Leistungsangebote (Hotel, Airline, Reiseroute, Preisangaben) in ihren Katalogen, Internet etc. jederzeit einseitig zu ändern. 6.2.2. Beeinträchtigen unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Ent- zug von Landerechten, Epidemien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen) die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berechtigt, einzelne Leistungen zu ändern (z.B. Unterkunft, Transportmittel). Dies gilt auch bei Überbuchungsproble- men. 6.2.3. Im Falle einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunkts ist der Kunde zudem berechtigt, innert 5 Tagen nach Mittei- lung der Änderung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. 6.2.4. Dem Kunden stehen die vorgenannten Ansprüche nicht zu, wenn er oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar macht. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Ge-
sundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten Anforderungen offen- sichtlich nicht entspricht. Vorbehalten bleibt zudem das Recht von DTCH zu nachträglichen Preiserhöhungen (Ziff. 3.2). 7. Mitwirkungspflichten des Kunden 7.1. Neben der Bezahlung des Reisepreises treffen den Kunden insbesondere die folgenden Mitwirkungspflichten: - Der Kunde hat die ihm übermittelten Dokumente (z.B. Rechnung, Reisebestätigung, Reiseunterlagen) unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchung, zu überprüfen und DTCH bei Unstimmigkeiten unverzüglich schriftlich zu unterrichten. - Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Einreisebestimmungen (insbesondere betreffend Gültigkeit des Rei- sepasses, Einholen von Visa, Vornahme von Impfungen). - Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der von den Leistungserbringern vorgegebenen Einfindungszeiten (z.B. Flughafen) und Gepäckbestimmungen. Tritt der Kunde die Abreise oder den Abflug nicht oder zu spät an (No-show), wird der Reisepreis nicht zurücker- stattet. Die Beförderungspflicht entfällt. Verpasst der Kunde den Rückflug, muss er auf seine Kosten einen anderen Rückflug buchen. Dies gilt insbesondere auch bei Flugplanänderungen. - Der Kunde hat sich im Falle einer Schwangerschaft über die Transportbedingungen vorgängig zu informieren und diese einzuhalten. Zudem ist der Kunde verpflichtet, DTCH schriftlich über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen. - Der Kunde hat im Hinblick auf die Anforderungen der geplanten Reise seinen Gesundheitszustand selber einzuschätzen und gegebenen- falls von der Reise abzusehen. 7.2. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten übernimmt DTCH keine Haftung (Ziff. 9). Ersatzansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln (Ziff. 8) entfallen. 8. Beanstandungen 8.1. Unverzügliche Beanstandungspflicht Im Falle von Beanstandungen während der Reise hat der Kunde unverzüglich den Leistungserbringer sowie die örtliche Vertretung von DTCH, oder bei deren Fehlen die Buchungsstelle, zu benachrichtigen. DTCH bemüht sich um geeignete Lösungen. Kann vor Ort keine geeignete Lösung gefunden werden, so hat der Kunde vom Leistungserbringer oder von der örtlichen Vertretung eine schriftliche Bestäti- gung einzuholen (Sachverhalt, Mängelliste). Der Leistungserbringer und die örtliche Vertretung sind jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen. 8.2. Ersatzansprüche des Kunden Der Kunde hat seine Beanstandung zusammen mit der Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 innert 30 Tagen seit Reiseende bei DTCH schriftlich anzumelden. Bei fehlender Benachrichtigung und/oder Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 stehen dem Kunden keine Ersatzansprüche zu. 9. Haftung 9.1. Haftungsumfang DTCH haftet dem Kunden gegenüber für die gehörige Vertragserfüllung, insbesondere für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungserbringer sowie die fachmännische Organisation der Reise, sofern keine Versicherung des Kunden für den Schaden aufkommt. 9.2. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse 9.2.1. Die Haftung für sämtliche Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist bei jedem Vertrag auf das Zweifache des Reisepreises be- schränkt. 9.2.2. DTCH haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässe Erfüllung des Reisevertrages zurückzuführen ist auf: - Versäumnisse des Kunden (z.B. Nichterfüllung der Einreisebestimmungen, Nichttransport wegen Schwangerschaft, strafrechtliche Sank- tionen) - Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter (z.B. Verspätungen von Transportunternehmen, Streiks, Leistungsstörun- gen bei lediglich vermittelten Fremdleistungen) - Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, be- hördliche Anordnungen, fehlende Fahrbewilligungen, Epidemien und Pandemien und damit verbundene behördlichen Massnahmen) Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfül- lung oder nicht vertragsgemässer Erfüllung des Vertrages. 9.2.3. Nimmt der Kunde an einer von DTCH organisierten Ersatzreise teil, so beschränkt sich die Haftung von DTCH auf einen allfälligen Minderwert der Ersatzreise gegenüber der vertraglich geschuldeten Reise. 9.3. Abtretung von Schadenersatzansprüchen Falls DTCH dem Kunden den Schaden, der ihm ein Leistungserbringer verursacht hat, ersetzt, so gehen die Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Leistungserbringer auf DTCH über. 10. Datenschutz 10.1. Sammlung, Bearbeitung und Verwendung von Daten Bei Vertragsschluss werden neben den Kontaktangaben des Kunden (Name, Wohnadresse, E-Mail, Telefonnummer) in der Regel die fol- genden Informationen gespeichert bzw. bearbeitet: Reisedaten, Reiseziele, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche, Informationen zu weiteren Reiseteilnehmern, Zahlungsinformationen, Frequent-Flyer-Nummer, Mitgliedernummer und weitere spezifische Informatio- nen zu einer allfälligen Mitgliedschaft bei Kooperationspartnern von DTCH, Geburtsdatum, Nationalität, Sprache, Präferenzen sowie an- dere Informationen, die der Kunde DTCH zur Verfügung stellt. Mit der Buchung bestätigt der Kunde die Richtigkeit der angegebenen Da- ten. Bei besonderen Umständen (z.B. Unfall während der Reise) sowie im Falle von Reklamationen können weitere Informationen be- schafft und gespeichert werden. Telefongespräche können zur (internen) Qualitätssicherung abgehört oder vorübergehend aufgezeichnet werden. Die Kundendaten unterliegen dem schweizerischen Datenschutzrecht und werden zur Geschäftsabwicklung bzw. Leistungserbrin- gung bearbeitet. Sie können durch DTCH oder die mit DTCH verbundenen Unternehmen (DER Touristik Group) auch zur Bereitstellung eines marktgerechten Angebotes sowie zu Analyse-, Marketing- und Beratungszwecken genutzt werden. DTCH behält sich das Recht vor, dem Kunden Angebote und Informationen, die ihn persönlich interessieren, zukommen zu lassen. Falls der Kunde die Zusendung von In- formationen nicht wünscht, kann er sich direkt an die Buchungsstelle oder an den Kundendienst von DTCH wenden. Bezieht sich die Datenbearbeitung auf eine Vertragsleistung oder ein Produkt von DTCH, so gilt sie als vom Kunden akzeptiert, wenn er die Vertragsleistung oder das Produkt bezieht. Das Einverständnis des Kunden bezieht sich auch auf damit zusammenhängende Datenbe- arbeitungen für Marketingzwecke, solange der Kunde sein Einverständnis nicht widerruft. Der Kunde stellt das Einverständnis von Dritten bzw. Mitreisenden (z.B. Partner, Freund etc.) sicher, sofern sie von der Datenbearbeitung mitbetroffen sind. Der Kunde stimmt der Bearbeitung und Verwendung seiner Kundendaten hiermit zu. 10.2. Weitergabe der Daten an Dritte Die Daten des Kunden werden gegebenenfalls zur Erbringung der Dienstleistung sowie zur Abwicklung eines Auftrages an Dritte oder Unternehmen, die mit DTCH wirtschaftlich verbunden sind (DER Touristik Group) weitergeleitet. DTCH hält sich an die datenschutz- rechtlichen Bestimmungen und verpflichtet auch Dritte oder Unternehmen der DER Touristik Group zur Vertraulichkeit und Einhaltung eines angemessenen Datenschutzes, wenn sie Zugang zu Kundendaten haben, die Rückschlüsse auf die Identität des Kunden ermöglichen.
Der Kunde stimmt der Weitergabe und der Bearbeitung seiner Kundendaten hiermit zu. . 10.3. Besonderes betreffend Flug- und Schiffsreisen Auf Verlangen der Behörden bestimmter Länder kann es erforderlich sein, spezifische Daten über die Reise in und aus diesen Ländern aus Sicherheits- und Einreisegründen an diese Behörden zu übermitteln. Der Kunde ermächtigt DTCH bzw. die jeweilige Fluggesellschaft, zu diesen Zwecken personenbezogene Daten über den Kunden als Passagier, so genannte «Passenger Name Record (PNR)» Daten, an diese Behörden zu übermitteln, soweit diese Informationen verfügbar sind. Hierzu gehören z.B. Name, Geburtsdatum, vollständige Wohnadres- se, Telefonnummern, Informationen über andere Reiseteilnehmer, Datum der Buchung/Ticketausstellung und beabsichtigtes Reisedatum, alle Arten von Zahlungsinformationen, Reisestatus und Reiseroute, Frequent-Flyer-Nummer, Informationen über das Gepäck, alle PNR- Änderungen in der Vergangenheit. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese Daten an Länder übermittelt werden können, in denen der Datenschutz nicht dem Schutzniveau der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung entspricht. Bei Schiffsreisen ermächtigt der Kunde DTCH bzw. die jeweilige Reederei, diese Daten zu übermitteln. 11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 11.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und DTCH ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. 11.2. Unter Vorbehalt von zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist der Gerichtsstand Zürich. 12. Diverses 12.1. Massgebende Sprache Bei Auslegungsdifferenzen aufgrund von unterschiedlichen Formulierungen in den verschiedenen Sprachversionen ist die deutsche Versi- on massgebend. 12.2. Unwirksamkeit einer Bestimmung Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Best- immungen nicht. 12.3. Ombudsmann Den Parteien steht es frei, vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung den Ombudsmann der Schweizer Reisebranche (www.ombudsmann-touristik.ch) anzurufen, um eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen. 12.4. Reisegarantie DTCH ist Mitglied beim Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. 12.5. Versicherungen DTCH empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungs- kosten bei Unfall oder Krankheit. Bei Bedarf erfolgt eine Beratung des Kunden durch DTCH. Ein Rücktritt vom Versicherungsvertrag ist nach dessen Abschluss nicht mehr möglich. 12.6. DTCH kann die ARVB jederzeit einseitig abändern. Die jeweiligen Marken von DTCH publizieren den aktuellen Stand der ARVB elektronisch. DER Touristik Suisse AG, 10. August 2020 Anhang zu den Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen von DER Touristik Suisse AG vom 10. August 2020, (gemäss Ziff. 4.1.2), Stornobedingungen der Marke «cotravel» Tritt der Kunde nach schriftlicher Anmeldung und vor dem Durchführungsentscheid von der Reise zurück (der Rücktritt muss schriftlich erfolgen), so fallen Spesen von CHF 250.– pro Person an. Tritt der Kunde nach dem Durchführungsentscheid von der Reise zurück (der Rücktritt muss mittels eingeschriebenem Brief erfolgen), werden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- (max. CHF 200.- pro Auftrag) nachfolgende Kosten in Prozenten des Arrangementpreises erhoben (Ausnahmen sind anschliessend aufgeführt). Die nachfolgen- den Regelungen (Stornobedingungen) gelten auch für Änderungen durch den Kunden. Durchführungsentscheid bis 45 Tage vor Abreise 30% 44-20 Tage vor Abreise 50% 19-0 Tage vor Abreise 100% Ausnahme: No-show – Verpasst ein Passagier den Flug, so entfällt für den Reiseveranstalter jede Beförderungspflicht. Dies gilt insbeson- dere für Fälle von Flugplanverschiebungen. Ausgenommen von den Stornobedingungen sind individuelle Sonderleistungen, welche in der Regel nicht rückerstattungsfähig sind und mit 100% der Kosten verrechnet werden. Dazu zählen u.a. individuelle Flüge, Veranstaltungsti- ckets, kostenpflichtige Sitzplatzreservierungen. Zürich, 10. August 2020 DER Touristik Suisse AG, cotravel
cotravel DER Touristik Suisse AG Herostrasse 12 CH-8048 Zürich T +41 (0) 61 308 33 05 F +41 (0) 61 308 33 10 cotravel@cotravel.ch www.cotravel.ch
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