Norwegens Fjorde & Spitzbergen- 21. AUGUST 2019 DETAILPROGRAMM - NZZ Reisen
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2 © Hurtigruten & Snorre-E.-Aske 7. – 21. August 2019 NORWEGENS FJORDE & SPITZBERGEN Von Oslo übers Nordkap zur arktischen Inselgruppe Mit Rudolf Hermann Norwegen präsentiert sich Ihnen in seiner ganzen sommerlichen Farbenpracht und Länge. Diese ist beachtlich: 2‘000 km liegt Spitzbergens Hauptort im arktisch hohen Norden von der kontinentalen Landeshauptstadt entfernt. Genau diese Punkte setzen Sie sich mit dieser Entdeckungsreise als Start und Ziel. Zwischendurch erwarten Sie Legenden der norwegi- schen Landschaft und Geografie. Denn Ihre Reise kombiniert – nach einem anfänglichen City-Aufenthalt in Oslo – eine Zugfahrt mit der berühmten Bergenbahn, die Hurtigruten-Schiffstrecke entlang verwinkelter Fjorde, die abgelegenen Lofoten und das symbolbeladene Nordkap, bevor Sie einen beachtlichen Sprung Richtung Nordpol nach Spitzbergen ma- chen und die Hauptinsel Svalbards erkunden. Mit einst extensivem Kohleabbau, teils verlassenen russischen Fahrt über die berühmte Hardangervidda, Europas grösster Siedlungen und intensiver Arktisforschung weist die Hochebene, einen genaueren Blick in Oslos nordische nördlichste Inselgruppe Europas ein höchst facetten-reiches Modernität oder ein kleines Safariabenteuer mit Profil auf. Auch während Ihrer Schiffsreise werden Land und Königskrabben als schmackhaft zubereitete Folge. Leute, Geschichte und heutige Politik Norwegens thematisiert: Dank den Hintergrundinformationen Rudolf Hermanns, NZZ- Korrespondent für Skandinavien und Baltikum, erhalten Sie ein zeitgemässes Gesamtbild Norwegens. Während Ihnen Ihr Aufenthalt an Bord der MS Midnatsol die Sicht auf adrette Küstenstädte mit typisch fröhlichen Fassadenfarben und kurzweilige Landgänge bietet, enthält Ihre Reise auf festem Boden hingegen Höhepunkte wie die
3 NZZ-REISEN EXKLUSIV Norwegische Legenden • Geografische Berühmtheiten mit Hardangervidda, Lofoten, Nordkap und nördlichem Polarkreis • Spitzbergen – die nördlichen Superlativen Europas als Entdeckung zum Schluss der Reise • Nordische Tierwelt: Seeadler, Königskrabben und Eisbären • Möglichkeit zur Buchung als Kurzvariante Oslo bis Kirkenes IHRE BEGLEITUNG RUDOLF HERMANN Rudolf Hermann ist seit 2015 in Stock- holm wohnhaft und fungiert als NZZ- 7. – 21. August 2019 Korrespondent für die nordischen und baltischen Staaten. Er begleitet die Rei- se an 7 Tagen und hält unterwegs Vor- träge zu Skandinaviens politischem, Reiseplanung wirtschaftlichem und sozialem Profil. Tag 1: Zürich – Oslo Mit dem Direktflug von Swiss fliegen Sie am frühen Morgen LEISTUNGEN nach Oslo. Die norwegische Architektur sorgt nicht erst seit • Internationale Flüge mit Swiss und SAS Scandinavian heute für weltweite Furore: Spätestens seit des Baus der neu- Airlines in der Economy-Klasse (inkl. Taxen) en Oper am Ufer im Stadtteil Bjørvika interessieren sich in- ternationale Architekten, Medien und Touristen aus aller Welt • Alle Transporte, alle Eintritte und Gebühren für die im für die lebendige Kunst- und Designszene Norwegens und Programm erwähnten geführten Landausflüge während speziell Oslos. Das Opernhaus, welches sich aus dem Fjord der Schiffsreise (Trondheim, Tromsø, Nordkap, Kirke- nes), Stadtführungen in Oslo und Bergen, Trinkgelder erhebt wie eine Eisscholle, ist aber längst nicht alles: neue Quartiere entstehen und alte Viertel werden modernisiert – • Polar Aussenkabine auf dem Hurtigrutenschiff, Hotel- das Stadtbild von Oslo wandelt sich rasant. So ist eine erste unterkünfte, Vollpension während der Schifffahrt, Früh- Führung zu Fuss mit einem Fachmann für Stadtentwicklung stück und eine weitere Mahlzeit pro Tag an Land, ande- fast ein Muss. Beim Willkommens-Dinner stossen Sie ge- re Transportmittel (Bergenbahn in Komfort Klasse) meinsam auf die kommenden Tage an Land und auf See an. • Fachvorträge und Begleitung durch Rudolf Hermann, lokale Deutsch sprechende Guides in den Städten und während der Landausflüge, Begleitung durch Marcel Schütz auf Spitzbergen, cotravel-Reiseleitung • Ausführliche Reisedokumentation, Audiosystem auf Rundgängen TERMIN 7. – 21. August 2019 Kurzvariante endet am. 17.08.2019 PREIS Fr. 11‘900.- p.P.. EZ-Zuschlag: Fr. 2‘250.- Reduktion Kurzvariante: Fr. 3‘050.- pro Person im Doppelzimmer Tag 2: Oslo Fr. 3‘650.- im Einzelzimmer Auf der Rundfahrt lernen Sie Oslo mit seinen Sehenswür- digkeiten besser kennen und erfahren Wissenswertes über TEILNEHMER/INNEN Entstehung, Geschichte und Entwicklung der Metropole. Min. 15, max. 25 Personen Noch auf Stadtgebiet, aber in der Höhe gelegen, befindet sich das ausgezeichnete Restaurant „Ekeberg“, in welchem DIREKT INFORMIEREN Sie mit Blick über die Metropole Ihr Mittagessen zu sich +41 (0)61 308 33 55, cotravel@cotravel.ch nehmen. Mit dem Tram geht es zurück ins Zentrum, wo der Nachmittag für individuelle Besichtigungen zur freien Ver- fügung steht: Flanieren im neu renovierten Hafengebiet, ein Besuch in einem der unzähligen Museen oder vielleicht bleibt sogar Zeit, eine Aufführung in der Oper mitzuerleben.
4 Tag 3: Oslo – Bergen Tag 6: Trondheim Mit der Bergenbahn geht es weiter auf einer der eindrück- Nach einer weiteren Nacht auf See empfangen Sie in der lichsten Eisenbahnstrecken der Welt durch fast alle Land- ehemaligen Hauptstadt Trondheim Hunderte schaukelnder schaftsformen, die Norwegen zu bieten hat. In sieben Stunden Boote vor der Kulisse vielfarbig gestrichener Speicherhäu- legen Sie 471 km zurück, passieren knapp 200 Tunnel und ser. Es bleibt genügend Zeit für einen geführten Rundgang überqueren nicht weniger als 300 Brücken. Durch dichte in der an malerischer Bausubstanz überaus reichen Altstadt Wälder steigt die Bahn langsam auf die grösste Hochebene der historischen Metropole. Besonders eindrücklich ist der Europas, die Hardangervidda. Das Plateau ist der Rest einer Nidarosdom – das repräsentativste skandinavische Architek- Gebirgslandschaft, die in der Eiszeit durch Gletscher abge- turdenkmal der Gotik. Geniessen Sie danach die entspannte schliffen wurde. Sie erwartet eine grandiose Landschaft mit Atmosphäre an Bord und das fantastische Panorama. weiten Ebenen, Seen und sanft ansteigenden Gipfeln. Bevor die Bahn in Bergen ankommt, windet sie sich wieder bergab und die Sicht wird frei auf die steil ins Meer abfallenden Fjor- de. Nach dem Bezug Ihres Hotelzimmers geniessen Sie das gemeinsame Nachtessen in der zweitgrössten Stadt Norwe- gens, auch bekannt als Tor zu den majestätischen Fjorden. Tag 4: Bergen – Hurtigrutenschiff Bergen war einst eines der wichtigsten Kontore hansischer Kaufleute. Heute steht das Hanseviertel Bryggen mit seinen etwa 280 Holzhäusern auf der Liste des UNESCO- Weltkulturerbes. Der Besuch dieses historischen Viertels sowie des Fischmarktes, welcher eine gute Gelegenheit bietet, den frischen Tagesfang zu verkosten, stehen auf dem heutigen Tagesprogramm. Die nahe gelegene Standseilbahn bringt Sie zum Abschluss auf den Aussichtspunkt Floyen – ein idealer Platz, um die zwischen Fjorden gelegene Hafen- stadt zu beobachten. In Bergen stösst Ihr Fachreferent Ru- Tag 7: Lofoten dolf Hermann zur Gruppe. Er begleitet Sie bis nach Kirke- Frühmorgens überqueren Sie den nördlichen Polarkreis, eine nes und wird Ihnen in täglichen Referaten die Hintergründe imaginäre Linie auf 66°33’N, welche den südlichsten Punkt der zu Skandinaviens Politik, Wirtschaft und Gesellschaft erläu- Mitternachtssonne markiert. Ab Grønøy wird optional ein tern. Nach etwas Freizeit steht im Laufe des späteren Nach- Bootsausflug zum gemächlich kalbenden Gletscher Svartisen mittags die MS Midnatsol zum Einschiffen bereit und um angeboten. Wer lieber an Bord bleibt, reist entlang der schönen 20h00 heisst es: „Schiff ahoi!“ Küste Helgelands nach Bodø. Die 2,5-stündige Anlegezeit in der Hauptstadt Nordlands kann für einen Spaziergang genutzt werden, um so Bodø individuell zu entdecken. Der ausgedehnte Fischer- und Jachthafen sowie das Luftfahrtmuseum sind auf jeden Fall einen Landgang wert. Wenn sich die Lofotenwand, eine beeindruckende, bis zu 1‘000 m hohe Gebirgskette der Inselgruppe, am Horizont abzeichnet, haben Sie den Landegof- jord, Helligvær und Vestfjord hinter sich gelassen. Gegen Abend erreichen Sie Stamsund und später Svolvær, den Hauptort der Lofoten. Am Beispiel dieser auch innerhalb des Landes abgelegenen Region erläutert Rudolf Hermann, wie die Norweger ihr Leben in einsamen Gebieten, weit entfernt von grösseren Zentren, organisieren. Tag 8: Tromsø Durch den Raftsundet und den Andfjorden geht es weiter Richtung Norden. Vor Ihnen liegt ein verwinkeltes Laby- rinth von Inseln und Fjorden, welches von den Seeleuten während Jahrhunderten beste nautische Kenntnisse erforder- Tag 5: Geirangerfjord te. Erst die Entwicklung von GPS brachte eine deutliche Gewaltige Felswände, stiebende Wasserfälle und unzählige Erleichterung. Am Nachmittag erreichen Sie Tromsø, das wildromantische Inseln ziehen vorbei. Riesige Gletscher- „Paris des Nordens“. Auf Ihrem geführten Ausflug besuchen massen aus der Eiszeit hinterliessen tiefe, verwinkelte Fjor- Sie das Polarmuseum und die kühne Eismeerkathedrale, de. Sie nehmen Kurs auf den 15 km langen, spektakulären deren Form den Trockenfischgestellen entlang der Küste Geirangerfjord. Mit seinen bis zu 800 m steil aufragenden nachgeahmt wurde. Seitenwänden gehört er zum UNESCO-Weltkulturerbe und ist ein Juwel unter Norwegens Buchten. Wie sich Norwegen indes auf der internationalen Bühne nicht nur in Bezug auf kulturelles und Naturwelterbe, sondern auch als aktives Mitglied der Staatengemeinschaft präsentiert, fasst Rudolf Hermann für Sie zusammen.
5 Tag 9: Nordkap unterschiedliche Saatgut-Samen konserviert werden. In drei Durch den Magerosund gelangen Sie nach Honningsvag. Mit Hallen lagert im ewigen Frost das genetische Erbe von rund dem Bus fahren Sie vorbei an Rentieren zum nördlichsten einem Drittel der Pflanzensamen, die derzeit auf der Erde Punkt des europäischen Festlands – ans Nordkap. Von dort ist existieren – und sollen so geschützt werden, auch im Kata- auch der Nordpol „nur“ noch etwas mehr als 2'100 km ent- strophenfall. Weiter geht es zum Radioteleskop, welches fernt. Unterwegs informiert Sie Rudolf Hermann über die zum europäischen Forschungsprogramm EISCAT gehört. weiteren Wirtschaftszweige, welche abgesehen vom Touris- Radioastronomen sendeten 2008 von hier aus erstmals eine mus das Land in einem positiven – oder auch negativen – interstellare Werbebotschaft ins All. Die einzige noch aktive Licht dastehen lassen. An der nördlichsten Spitze des europäi- Kohlemine in Longyearbyen gehört ebenfalls zu den bedeu- schen Kontinents geniessen Sie die einmalige Stimmung am tenden Anlagen der Region. Nach dem stärkenden Mittages- letzten Tag der diesjährigen Mitternachtssonne. Ein weiterer sen in der nördlichsten Universität der Welt führt Sie eine Meilenstein Ihrer Schiffsreise ist erreicht und das soll gefeiert einfache Wanderung (ca. 3-4h) auf den Plataberg. Spüren werden. Ihre cotravel Reiseleitung hat bestimmt einen Sie die eindrückliche Natur Spitzbergens und lassen Sie sich Schluck Linjeaquavit für die Nordkaptaufe dabei… Skål! überwältigen von der surrealen Landschaft, Weiten und Leere. Oder Sie wählen den etwas gemütlicheren Spazier- gang ins schöne Bären-Tal. Zum Abendessen werden Ihnen sämische Köstlichkeiten serviert. Derweil erfahren Sie mehr über das grösste an Land lebende Raubtier der Erde, dem allgegenwärtigen Eisbären. Tag 13: Longyerbyen – Pyramiden Bei hoffentlich strahlendem Sonnenschein wird die Fahrt durch den Isfjord in Richtung Pyramiden auf einem Expedi- tionsschiff ein einmaliges Erlebnis. Bis 1998 wurde hier Kohle, das wichtigste Einkommensmittel Spitzbergens, gefördert. Mittlerweile ist die russische Bergarbeitersiedlung verlassen und viele Gebäude wurden gesprengt; in den noch stehenden Bauten kommt es jedoch nicht selten vor, dass sich Eisbären ihr ruhiges Plätzchen suchen. Wir raten, im- Tag 10: Kirkenes mer dem Guide zu folgen! Sie frühstücken ein letztes Mal auf Ihrem Hurtigrutenschiff, denn heute fahren Sie in Kirkenes nahe der russischen Gren- ze ein. Bewundern Sie nochmals das vorbeziehende Pano- rama entlang der Finnmark-Küste mit dem Meer und der wunderbaren Landschaft. Nach Ihrer Ankunft bereiten Sie sich auf einen speziellen Ausflug in den Gewässern um Kirkenes vor: eine Königskrabbensafari. Den Fang bereiten Sie danach direkt frisch zu und geniessen zum Mittagessen Ihrer selbstgefangene Delikatesse. Nach dem Essen erfahren Sie in der Andersgrotta mehr über die strategische Lage Kirkenes‘ im 2. Weltkrieg und wieso die gesamte Stadt neu aufgebaut werden musste. Der restliche Nachmittag steht für individuelle Entdeckungen zur Verfügung. Tag 11: Kirkenes – Oslo – Longyerbyen Am Morgen Transfer zum Flughafen Kirkenes für den Flug zurück nach Oslo. Erst am Abend werden Sie mit Scandinavi- an Airlines von da weiter nach Longyearbyen fliegen, wo Sie Tag 14: Pyramiden – Longyerbyen kurz nach Mitternacht landen. Die Zeit zwischen den Flügen Bevor Sie sich am Nachmittag wieder auf den Rückweg nutzen Sie, um die pulsierende Hauptstadt Norwegens weiter nach Longyearbyen per Schiff machen, entdecken Sie auf zu entdecken. Mit dem Schnellzug befinden Sie sich bereits in einer weiteren Tour viele kleine Details im Permafrost und 20 Minuten mitten drin im geschäftigen urbanen Treiben. der arktischen Tundra – oft mit Sicht auf den spektakulären Gegen Abend gelangen Sie mit dem Zug zurück zum Flugha- Nordenskiöldgletscher. Mit etwas Glück können auf der fen und erreichen per Flugzeug in knapp drei Stunden den Rückfahrt Wale beobachtet werden. Zurück in Longyerbyen Hauptort Spitzbergens. Der Auslandschweizer Marcel Schütz bleibt noch Zeit, sich frisch zu machen, bevor Sie beim Abend- empfängt Sie hier herzlich und wird Ihnen in den nächsten essen im Gourmet-Restaurant Huset von einem Mitarbeiter des drei Tagen seine Wahlheimat näher bringen. Universitätszentrums in Svalbard mehr über die Arbeit in der Arktis erfahren: Welche speziellen Fahrzeuge werden benötigt? Wieso tragen die Professoren bei ihrer Arbeit auf dem Eis Tag 12: Longyearbyen Waffen bei sich? Das Leben und Arbeiten im hohen Norden hat Nach einem späteren Frühstück machen Sie sich auf, um seine Tücken. Sie stossen ein letztes Mal auf die vergangenen einen ersten Eindruck der nördlichsten Kleinstadt der Welt Tage im hohen Norden an, bevor Sie gegen Mitternacht, aber zu bekommen. Während der Sightseeing-Fahrt nähern Sie wohlgemerkt bei Tageslicht, zum Flughafen fahren. sich unter anderem dem Gebäude, wo mehr als 800‘000
6 Tag 15: Longyerbyen – Oslo – Zürich August ist mit 5°C der einer der wärmsten Monate, die Rückflug mit Scandinavian Airlines via Oslo nach Zürich. Temperaturschwankungen sind im Sommer recht gering. Zwischen Ende Juni und Mitte August gibt es fast nie Frost auf Meereshöhe, und Temperaturen über 10°C sind die Aus- OPTION KURZVARIANTE nahme. Es steht Ihnen die Möglichkeit offen, die Reise in Kirkenes ohne den letzten Teil auf Spitzbergen zu beenden. In diesem Einreise Fall stellt Tag 11 den letzten Ihres Reiseprogramms dar. Für die Einreise nach Norwegen genügt eine gültige Identitäts- karte oder die Mitnahme eines gültigen Reisepasses. Das Schengen Abkommen allerdings inkludiert Spitzbergen nicht. Tag 11: Kirkenes – Oslo – Zürich Daher ist ein gültiger Reisepass, welcher bei der Rückreise Am Morgen Transfer zum Flughafen. Rückflug via Oslo noch mindestens sechs Monate gültig sein muss, für die Einrei- nach Zürich, wo Sie am Abend ankommen. se nach Spitzbergen zwingend erforderlich. Reduktion Kurzvariante: Fr. 3‘050.- pro Person im Doppelzimmer Transport Fr. 3‘650.- im Einzelzimmer Der Direktflug Zürich-Oslo ist bei Swiss gebucht, zurück fliegen Sie mit Scandinavian Airlines von Longyearbyen via Oslo nach Zürich. Die Flugdauer beträgt: Zürich – Oslo: 2h20 Allgemeines Longyearbyen – Oslo: 2h55 Oslo – Zürich: 2h20 Der Stil der NZZ Reisen Flugänderungen bleiben vorbehalten. Jede Reise ist ein Unikat und kann in dieser Form in keinem Nebst dem Flugzeug, werden Sie für die Stadtführungen und Reisebüro gebucht werden. Das Produkt entsteht in Zusam- Ausflüge mit komfortablen, klimatisierten Reisebussen menarbeit mit Journalisten, die durch ihre langjährigen Tätig- unterwegs sein. Den Transfer vom Flughafen Oslo ins keiten ausgewiesene Experten für das jeweilige Land sind – Stadtzentrum legen Sie bequem mit dem Schnellzug „Fly to und unterwegs als Referenten und Moderatoren einen unver- get“ zurück und Sie reisen auch mal mit den öffentlichen gleichlichen Mehrwert darstellen – sowie dem für diese Art Verkehrsmitteln. Die Strecke von Norwegens Hauptstadt von Reisen spezialisierten Veranstalter. Rudolf Hermann ist nach Bergen legen Sie mit der berühmten Bergenbahn in der als NZZ-Korrespondent ein Experte für das aktuelle Gesche- 1. Klasse (Komfort-Klasse) zurück. hen in den nordischen und baltischen Staaten. Unterwegs als Referent und Moderator stellt er einen unvergleichlichen Mehrwert dar. Unverkennbares Merkmal sind besondere Unterkunft/Mahlzeiten Begegnungen vor Ort, die einmalige Einblicke in das Leben Das Hurtigrutenschiff MS Midnatsol hatte ihren Stapellauf und das Funktionieren der Gesellschaft gewähren. Die Reisen im Jahr 2003. Das Schiff hat eine Länge von 135.75m, ist sollen authentisch sein, die Augen öffnen für das Schöne, den 21.5m breit und verfügt über 298 Kabinen. Mit seiner In- Sinn schärfen für das Unschöne. Wer offen ist für Neues, nenausstattung im Art-déco-Stil ist die MS Midnatsol ge- fühlt sich wohl auf den Reisen, bei denen man mit Fachexper- schmackvoll eingerichtet. Nebst der Sonnenterrasse und ten die Welt auf eine andere Art entdeckt. dem Whirlpool gehört die grosse, zweistöckige Panorama- Lounge über dem Bug zu den besonderen Merkmalen. Die Wand-zu-Wand-Fenster baden die Lounge im natürlichen Anforderungsprofil Licht und bieten eine aussergewöhnliche Aussicht. Dank Die Reise ist naturnah, versteht sich als Erlebnisreise und dem eigenen Expeditionsteam an Bord werden den Passa- richtet sich an ein tolerantes und aufgestelltes Publikum. Für gieren spannende Vorträge im Innenraum oder auf dem die Ausflüge und Landgänge ist eine gewisse „Standfestig- Sonnendeck angeboten. Die Themen hängen von der Jahres- keit“ von Vorteil. Es werden jedoch zu Fuss keine grossen zeit und den Gewässern ab. Distanzen zurückgelegt (ausser bei der ca. 3-4h langen Das Arrangement inkludiert eine Aussenkabine der Katego- Wanderung auf Spitzbergen, welche optional ist), es kann rie Polar zur Doppelbelegung auf der Strecke auf See von auch jederzeit auf die Ausflüge verzichtet werden. Bergen nach Kirkenes. Jede Polar-Aussenkabine (10-13m2) ist mit separaten Betten (eines davon kann zum Sofa umge- wandelt werden), Dusche und WC ausgestattet. Die Kabinen Klima dieser Kategorie befinden sich auf Deck 4. Die Reederei Ab Ende Juni bis Mitte August sind die Temperaturen in nimmt bei Gruppenbuchungen keine Vorreservationen für Norwegen am höchsten und die Tage scheinen nie zu enden. die einzelnen Kabinen an. Die Zuteilung erfolgt bei Ein- Die durchschnittlichen Höchsttemperaturen im August be- schiffung. Gegen einen Aufpreis von CHF 650.- pro Person wegen sich um 23°C im Süden und ca. 15°C im Norden. An bei Doppelbelegung, bzw. CHF 1‘300.- bei Einzelbelegung, einzelnen Tagen und bei Hochdruckeinfluss können es auch kann eine Aussenkabine der Kategorie Arktis gebucht wer- mal 25-30°C sein. Im Sommer ist die Luftfeuchtigkeit be- den. Diese Kabinen (10-14m2) auf den Decks 6 und 8 bieten sonders niedrig. Oft bleibt es bis tief in die Nacht angenehm ebenfalls separate Betten (eines davon kann zum Sofa um- warm. Vereinzelte Regenschauer sind nicht auszuschliessen. gewandelt werden), Dusche und WC, TV und einen Was- Das Klima auf Spitzbergen ist arktisch und während des serkocher. Es kann sein, dass einige Kabinen unterhalb eines ganzen Jahres kühl. Auch auf Spitzbergen fallen regelmässig Rettungsbootes liegen, dies beeinträchtigt die Sicht jedoch Niederschläge, wenn auch geringe Mengen. Nur im Sommer nicht und man kann den Blick auf das Meer und die Küste ist die Küstenregion für etwa sechs Wochen schneefrei. Der ohne weiteres geniessen.
7 Die Hotelzimmer auf dem Land sind in guten bis sehr guten Teilnehmer Mittelklassehotels gebucht. Vom Standard einfach, jedoch Maximal können 25 Gäste an dieser Reise teilnehmen. Die sauber ist die Unterkunft in Pyramiden auf Spitzbergen. Für Mindestteilnehmerzahl liegt bei 15 Personen. Kurz vor Ab- eine Nacht werden Sie in einem Hotel im alten sowjetischen reise erhält jeder Gast eine Adressliste der Mitreisenden. Stil übernachten – ein einmaliges Erlebnis garantiert! Wer auf dieser Liste nicht erscheinen möchte, teilt uns dies Auf dem Schiff ist Vollpension im Arrangementpreis inklu- bitte schriftlich zusammen mit der Anmeldung mit. diert. Ansonsten sind das Frühstück sowie eine weitere Mahlzeit am Tag inklusive. Kosten/Leistungen Die 15-tägige Reise kostet CHF 11‘900.-. Versicherung Bei Buchung der 11-tägigen Kurzvariante beträgt die Re- Eine Annullierungskostenversicherung, die bis zur Abreise duktion CHF 3’050.- pro Person im Doppelzimmer oder gilt, ist ratsam. Wir empfehlen den Abschluss der Jahresver- CHF 3‘650.- im Einzelzimmer. sicherung „Secure Trip“ der Allianz Global Assistance Inbegriffen: internationale Flüge mit Swiss und SAS (ehemals ELVIA): CHF 124.- pro Person (CHF 25 000.- Scandinavian Airlines in der Economy-Klasse (inkl. Flugta- Annullierungskosten gedeckt) oder CHF 199.- pro Familie xen von CHF 245.-, Stand August 2018), alle Transfers, oder für 2 Personen in Wohngemeinschaft lebend (CHF Unterkünfte auf der Basis Doppelzimmer, Polar Aussenka- 50 000.- Annullierungskosten gedeckt). Sie tritt ab dem bine auf dem Hurtigrutenschiff, Vollpension während der Datum in Kraft, ab welchem definitiv feststeht, dass die Schifffahrt, Frühstück und eine weitere Mahlzeit pro Tag an Reise stattfindet und schützt während 12 Monaten auf Rei- Land, andere Transportmittel (Bergenbahn in Komfort Klas- sen (u.a. Rückreisekosten im Notfall aus dem Ausland). se), alle Eintritte und Gebühren für die im Programm er- Gerne stellen wir für Sie eine Versicherung aus. Bitte bestel- wähnten geführten Landausflüge während der Schiffsreise len Sie diese bei der Anmeldung (siehe Anmeldeformular). (Trondheim, Tromsø, Nordkap, Kirkenes), Stadtführungen in Oslo und Bergen, Trinkgelder für lokale Leistungsträger, Fachvorträge und Begleitung durch Rudolf Hermann an 7 Kosten einer Annullation/Änderung Reisetagen, Begleitung durch Marcel Schütz in Spitzbergen, Treten Sie nach Ihrer schriftlichen Anmeldung von der Rei- Begleitung durch lokale, Deutsch sprechende Guides in den se zurück (der Rücktritt muss mittels eingeschriebenem Städten und während den Landausflügen, cotravel- Brief erfolgen), so müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungs- Reiseleitung, ausführliche Reisedokumentation, Audiosys- gebühr noch die folgenden Kosten in Prozenten des Arran- tem auf Rundgängen. gementpreises erheben (Ausnahmen sind anschliessend Nicht inbegriffen: Getränke, fakultative Landausflüge aufgeführt). Die nachfolgenden Regelungen gelten auch für (Bodø, Svartisen-Gletscher, Lofoten) Versicherungen, per- Änderungen. sönliche Auslagen. Einzelzimmerzuschlag CHF 2‘250.-. Bis 45 Tage vor Abreise 30% 44-20 Tage vor Abreise 50% 19-0 Tage vor Abreise 100% Ausnahme: No-show – Verpasst ein Passagier den Flug, so Programmänderungen vorbehalten. entfällt für den Reiseveranstalter jede Beförderungspflicht. Vertragspartner ist cotravel, DER Touristik Suisse AG. Dies gilt insbesondere für Fälle von Flugplanverschiebungen. CO2-Kompensation IN DIE FERNE REISEN, UM NAH ZU SEHEN Um die Umweltbelastung eines Fluges auf anderen Gebieten wieder auszugleichen, wurde die CO2-Kompensation ge- schaffen. Auf Myclimate (www.myclimate.ch) haben Sie bei Interesse die Möglichkeit, Ihre individuelle Reisestrecke und einen entsprechenden Kompensationsbetrag zu berechnen und die Zahlung, zugunsten von Klimaschutzprojekten in Ent- wicklungs- und Schwellenländern, direkt zu veranlassen. Einzelreisende In der Regel sind ca. ein Drittel aller Teilnehmer Einzelrei- sende. Der Arrangementpreis beinhaltet die Übernachtungen in Doppelzimmern. Der Einzelzimmerzuschlag (inklusive Polar Aussenkabine zur Alleinnutzung auf dem Hurtigruten- schiff) beträgt CHF 2‘250.-.
ANMELDUNG NZZ REISEN NORWEGENS FJORDE & SPITZBERGEN MIT RUDOLF HERMANN 7. – 21. AUGUST 2019 Bitte einen Anmeldetalon pro Person einsenden an: cotravel – NORWEGEN – Gerbergasse 26 – 4001 Basel Mit der Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars akzeptiere ich die mir offengelegten Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (Version Mai 2018) von cotravel, DER Touristik Suisse AG und melde mich definitiv für die Reise nach Norwegen und Spitzbergen an. Die 15-tägige Reise kostet CHF 11‘900.-. Inbegriffen: internationale Flüge mit Swiss und SAS Scandinavian Airlines in der Economy-Klasse (inkl. Flugta- xen von CHF 245.-, Stand August 2018), alle Transfers, Unterkünfte auf der Basis Doppelzimmer, Polar Aussen- kabine auf dem Hurtigrutenschiff, Vollpension während der Schifffahrt, Frühstück und eine weitere Mahlzeit pro Tag an Land, andere Transportmittel (Bergenbahn in Komfort Klasse), alle Eintritte und Gebühren für die im Pro- gramm erwähnten geführten Landausflüge während der Schiffsreise (Trondheim, Tromsø, Nordkap, Kirkenes), Stadtführungen in Oslo und Bergen, Trinkgelder für lokale Leistungsträger, Fachvorträge und Begleitung durch Rudolf Hermann an 7 Reisetagen, Begleitung durch Marcel Schütz in Spitzbergen, Begleitung durch lokale, Deutsch sprechende Guides in den Städten und während den Landausflügen, cotravel-Reiseleitung, ausführliche Reisedokumentation, Audiosystem auf Rundgängen. Nicht inbegriffen: Getränke, fakultative Landausflüge (Bodø, Svartisen-Gletscher, Lofoten) Versicherungen, per- sönliche Auslagen. Einzelzimmerzuschlag CHF 2‘250.-. Zahlung: 30% bei Bestätigung der Reise, Rest 45 Tage vor Abreise. Programmänderungen vorbehalten. Name / Vorname(n) – gemäss Pass oder ID Rufname Geburtsdatum / Nationalität Pass-Nr. / Gültig bis Strasse PLZ / Ort Tel. privat Tel. tagsüber E-Mail Ich wünsche ein Einzelzimmer. Zuschlag CHF 2‘250.- Ich teile mir ein Doppelzimmer mit: Ich buche eine Aussenkabine der Kategorie Arktis (vorbehältlich Verfügbarkeit). Aufpreis CHF 650.- pro Per- son bei Doppelbelegung, bzw. CHF 1‘300.- bei Einzelbelegung. Ich buche die Reise ohne Spitzbergen-Teil (Reisedauer: 11 Tage). CHF 3‘050.-. Reduktion im Doppelzimmer pro Person CHF 3‘650.- Reduktion im Einzelzimmer Ich schliesse eine Secure Trip Versicherung ab: Für Einzelpersonen CHF 124.- Für 2 Personen (im gleichen Haushalt wohnend) CHF 199.- Ich verzichte auf die Secure Trip Versicherung. Ich wünsche keinen monatlichen cotravel Newsletter. Wie haben Sie von dieser Reise erfahren? NZZ Inserat cotravel Web Bekannte Newsletter/Brief Sonstige: Datum Unterschrift
Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen DER Touristik Suisse AG Diese allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (nachfolgend «ARVB») sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und der DER Touristik Suisse AG (Herostrasse 12, 8048 Zürich, nachfolgend «DTCH») zustande kommenden Reisevertrages. Sie gelten für die Marken Kuoni, Kuoni Cruises, Helvetic Tours, Kontiki, Manta Reisen, Dorado Latin Tours, Asia365, Cotravel, Pink Cloud, Private Safaris und MICExperts. Die Rechte und Pflichten des Kunden und DTCH ergeben sich aus der individuellen, schriftlichen Vereinbarung, aus den vorliegenden ARVB sowie aus den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen sind auch die allgemeinen Reiseinformationen in den Publikati- onen von DTCH zu beachten. Wenn nachfolgend der Einfachheit halber nur von dem Kunden die Rede ist, sind sowohl Kunden als auch Kundinnen gemeint. 1. Vertragsschluss 1.1. Zustandekommen des Vertrages Die von DTCH publizierten Leistungsbeschreibungen (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) sind als Einladung zur Offertstellung (Art. 7 Abs. 2 OR) zu verstehen. Die Buchung des Kunden kann persönlich, telefonisch, schriftlich (z.B. Brief, E-Mail, Fax) oder über das Internet erfolgen. Mit der Buchung gibt der Kunde gegenüber DTCH ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab. Der Reisevertrag kommt mit der Entgegennahme der Buchung durch DTCH zustande. 1.2. Vertragsparteien 1.2.1. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und DTCH zustande. Als Vertragspartner von DTCH haftet der Kunde für sämtli- che Reiseteilnehmer, die er zur Reise anmeldet. Diese ARVB sind für alle Reiseteilnehmer verbindlich. 1.2.2. Bei blosser Vermittlung von Leistungen Dritter kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen zustande. DTCH ist in solchen Fällen nicht Vertragspartei und die vorliegenden ARVB sind nicht anwendbar. 1.3. Provisorische Reservierung Für bestimmte Leistungen sind provisorische Reservierungen möglich. Diese begründen keinen Reisevertrag und sind für beide Parteien unverbindlich. 2. Leistungen von DTCH 2.1. Leistungsumfang Der Leistungsumfang bestimmt sich nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rech- nung) sowie gemäss den Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospek- ten). Bei Widersprüchen gehen die schriftlich kommunizierten Angaben vor. Sonderwünsche des Kunden sowie nachträgliche Nebenabre- den bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von DTCH. 2.2. Sonderfall Hoteleinrichtungen Die Verfügbarkeit der in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Hoteleinrichtungen (z.B. Sport- und Wellnessangebote, Konferenz- räume) kann nicht garantiert werden. Bestimmte Einrichtungen befinden sich gegebenenfalls nicht in unmittelbarer Nähe der Unterkunft und/oder werden von Drittanbietern zur Verfügung gestellt. 3. Preis 3.1. Preisbestimmung Der Reisepreis bestimmt sich in erster Linie nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rechnung) und nachrangig gemäss den in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) veröffent- lichten Preisen. Sofern nichts anderes angegeben wird, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken (inkl. Mehrwertsteuer), mit Unterkunft im Doppelzimmer. Die Preise sind Barzahlungspreise. Zahlt der Kunde mit Kreditkarte, kann die Buchungsstelle einen Zu- schlag erheben. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Reisen über mehrere Preisperioden werden anteilsmässig zu den jeweiligen saisonalen Preisen berechnet. Vorbehalten bleiben Gebühren der Buchungsstelle für Bearbeitung und Reservation sowie allfällige Zusatzkosten für die Reise sowie vor Ort (z.B. Visumgebühren, Tourismustaxen). 3.2. Preiserhöhungen 3.2.1. Bei nachträglichen Erhöhungen der tatsächlich anfallenden Kosten behält sich DTCH das Recht vor, den Reisepreis nach Vertrags- schluss entsprechend zu erhöhen, insbesondere bei: - Anstieg der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge) - Neu eingeführten oder erhöhte Steuern und/oder Abgaben (z.B. Landegebühren, Erhöhung der Mehrwertsteuer) - Wechselkursänderungen - Rechnungs- und Publikationsfehler 3.2.2. Preiserhöhungen können bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn geltend gemacht werden. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des Reisepreises, so ist der Kunde berechtigt, innert 5 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung kostenlos vom Vertrag zu- rückzutreten. In diesem Fall steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der ver- traglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzfor- derungen sind ausgeschlossen. 3.3. Zahlungsbedingungen Eine Anzahlung von 30% des Reisepreises wird 10 Tage nach dem Vertragsschluss zur Bezahlung fällig. Die Restzahlung wird 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn zur Bezahlung fällig. In den folgenden Fällen wird der gesamte Reisepreis bereits bei Vertragsschluss zur Bezahlung fällig: - Vertragsschluss weniger als 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn - Reise mit Spezialbedingungen (z.B. Sonderaktionen) - Flugtickets, die sofort ausgestellt werden müssen 3.4. Zahlungsverzug Bei den obgenannten Zahlungsterminen handelt es sich um Verfalltage (Art. 102 Abs. 2 OR). Bei nicht fristgerechter Bezahlung gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. DTCH ist berechtigt, ohne Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Reiseleistung zu verwei- gern. In diesem Fall sind die Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.1.2 geschuldet. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises zugestellt. 4. Rücktritt oder Kündigung durch den Kunden 4.1. Rücktritt vor Reisebeginn 4.1.1. Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss zwingend schriftlich erfolgen. Der Rücktritt wird verbindlich, sobald er von DTCH schriftlich bestätigt wurde. Massgebendes Datum für die Bestimmung der nachfol- genden Annullierungsgebühren ist das Zustelldatum der Rücktrittserklärung bei DTCH. 4.1.2. Der Kunde hat DTCH – abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts – eine pauschalisierte Annullierungsgebühr sowie eine Bearbei- tungsgebühr (Ziff. 4.3) zu bezahlen. Die Höhe der Gebühren wird nach den einschlägigen Annullationsbedingungen der betreffenden Mar-
ke bestimmt (siehe Anhang). Die Entschädigungsbeträge decken die mutmasslich anfallenden Kosten von DTCH und sind vor diesem Hin- tergrund angemessen. Das Geltendmachen von über die pauschalisierte Annullierungsgebühr hinausgehenden Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten. 4.1.3. Vorbehalten bleiben die folgenden Fälle: - Bei Flügen, Hotelleistungen oder Angeboten von Drittanbietern, Schiffsreisen sowie bei der Miete von Personenwagen und Motorhomes gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers (z.B. Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Reederei). Der Kunde wird auf diese Bedingungen bei Vertragsschluss hingewiesen. - Rät das EDA und/oder das BAG ausdrücklich von einer Reise in die geplante Reiseregion ab, so hat der Kunde nur die Bearbeitungsge- bühren (Ziff. 4.3), allfällige Versicherungsprämien und Visaspesen sowie die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen zu be- zahlen. - Erklärt sich eine vom Kunden vorgeschlagene Ersatzperson bereit, anstelle des Kunden in den Vertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten einzutreten und die Reise zu den vereinbarten Bedingungen anzutreten, so sind neben dem Reisepreis nur die Bearbeitungsge- bühren (Ziff. 4.3) sowie allfällige Mehrkosten geschuldet. Die Ersatzperson muss sämtliche Reiseerfordernisse erfüllen (z.B. gesetzliche oder behördliche Vorgaben, Visaerfordernisse) und die Änderung muss von den Leistungserbringern akzeptiert werden. Der Kunde haftet gemeinsam mit der Ersatzperson solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für allfällige Mehrkosten. - Bei nachträglichen Preiserhöhungen kommt dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag gemäss den Vorgaben von Ziff. 3.2 zu. 4.2. Kündigung während der Reise Kündigt der Kunde während der Reise ganz oder teilweise den Vertrag, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. 4.3. Bearbeitungsgebühren Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung durch den Kunden fallen Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal aber Fr. 200.– pro Auftrag an. 5. Rücktritt oder Kündigung durch DTCH 5.1. Wesentlicher Irrtum Im Falle eines wesentlichen Irrtums beim Vertragsschluss, insbesondere bei Berechnungs- und/oder Publikationsfehlern des Reisepreises, ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. 5.2. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl Wird die für eine Reise vorgesehen Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist DTCH berechtigt, bis spätestens 22 Tage vor dem geplan- ten Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minder- wertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. 5.3. Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände Verhindern unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten) die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Der Kunde hat An- spruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen im Umfang der noch nicht bezogenen Leistungen, wobei die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Er- satzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. 5.4. Unzumutbarkeit Macht der Kunde oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten An- forderungen offensichtlich nicht entspricht. Der Kunde hat die Bearbeitungsgebühren gemäss Ziff. 4.3 sowie die pauschalisierten Annullie- rungsgebühren gemäss Ziff. 4.2.1 zu bezahlen. 6. Änderungen der Reise (Umbuchungen) 6.1. Änderungen durch den Kunden 6.1.1. Nach Vertragsschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen des Vertragsinhalts (Umbuchungen). DTCH ist jedoch darum bemüht, Umbuchungswünschen des Kunden wenn möglich zu entsprechen. Sofern DTCH auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung vor- nimmt, fallen neben allfälligen Mehrkosten Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal aber Fr. 200.– pro Auf- trag an. 6.1.2. Der Antrag auf Umbuchung muss zwingend schriftlich erfolgen. Die Umbuchung wird verbindlich, sobald sie von DTCH schriftlich bestätigt wurde. 6.1.3. Bereits in Anspruch genommene Zusatzleistungen (z.B. Tauchpakete) werden nicht zurückerstattet. Noch nicht in Anspruch ge- nommene Leistungen (volle Pakete) werden unter Abzug allfälliger Service-Honorare zurückerstattet, sofern eine schriftliche Bestätigung des Leistungsträgers an DTCH ausgehändigt wird und die Leistungen nicht in Rechnung gestellt werden. 6.2. Änderungen durch DTCH 6.2.1. Beeinträchtigen unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berech- tigt, einzelne Leistungen zu ändern (z.B. Unterkunft, Transportmittel). Dies gilt auch bei Überbuchungsproblemen. Erleidet die Reise dadurch einen objektiven Minderwert, so ist der Kunde berechtigt, eine Vergütung im Umfang des Minderwerts zu verlangen. 6.2.2. Im Falle einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunkts ist der Kunde zudem berechtigt, innert 5 Tagen nach Mittei- lung der Änderung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. 6.2.3. Dem Kunden stehen die vorgenannten Ansprüche nicht zu, wenn er oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar macht. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Ge- sundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten Anforderungen offen- sichtlich nicht entspricht. Vorbehalten bleibt zudem das Recht von DTCH zu nachträglichen Preiserhöhungen (Ziff. 3.2). 7. Mitwirkungspflichten des Kunden 7.1. Neben der Bezahlung des Reisepreises treffen den Kunden insbesondere die folgenden Mitwirkungspflichten: - Der Kunde hat die ihm übermittelten Dokumente (z.B. Rechnung, Reisebestätigung, Reiseunterlagen) unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchung, zu überprüfen und DTCH bei Unstimmigkeiten unverzüglich schriftlich zu unterrichten. - Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Einreisebestimmungen (insbesondere betreffend Gültigkeit des Rei- sepasses, Einholen von Visa, Vornahme von Impfungen). - Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der von den Leistungserbringern vorgegebenen Einfindungszeiten (z.B. Flughafen) und Gepäckbestimmungen. Tritt der Kunde die Abreise oder den Abflug nicht oder zu spät an (No-show), wird der Reisepreis nicht zurücker- stattet. Die Beförderungspflicht entfällt. Verpasst der Kunde den Rückflug, muss er auf seine Kosten einen anderen Rückflug buchen. Dies gilt insbesondere auch bei Flugplanänderungen.
- Der Kunde hat sich im Falle einer Schwangerschaft über die Transportbedingungen vorgängig zu informieren und diese einzuhalten. Zudem ist der Kunde verpflichtet, DTCH schriftlich über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen. - Der Kunde hat im Hinblick auf die Anforderungen der geplanten Reise seinen Gesundheitszustand selber einzuschätzen und gegebenen- falls von der Reise abzusehen. 7.2. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten übernimmt DTCH keine Haftung (Ziff. 9). Ersatzansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln (Ziff. 8) entfallen. 8. Beanstandungen 8.1. Unverzügliche Beanstandungspflicht Im Falle von Beanstandungen während der Reise hat der Kunde unverzüglich den Leistungserbringer sowie die örtliche Vertretung von DTCH, oder bei deren Fehlen die Buchungsstelle, zu benachrichtigen. DTCH bemüht sich um geeignete Lösungen. Kann vor Ort keine geeignete Lösung gefunden werden, so hat der Kunde vom Leistungserbringer oder von der örtlichen Vertretung eine schriftliche Bestäti- gung einzuholen (Sachverhalt, Mängelliste). Der Leistungserbringer und die örtliche Vertretung sind jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen. 8.2. Ersatzansprüche des Kunden Der Kunde hat seine Beanstandung zusammen mit der Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 innert 30 Tagen seit Reiseende bei DTCH schriftlich anzumelden. Bei fehlender Benachrichtigung und/oder Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 stehen dem Kunden keine Ersatzansprüche zu. 9. Haftung 9.1. Haftungsumfang DTCH haftet dem Kunden gegenüber für die gehörige Vertragserfüllung, insbesondere für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungserbringer sowie die fachmännische Organisation der Reise, sofern keine Versicherung des Kunden für den Schaden aufkommt. 9.2. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse 9.2.1. Die Haftung für sämtliche Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist bei jedem Vertrag auf das Zweifache des Reisepreises be- schränkt. 9.2.2. DTCH haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässe Erfüllung des Reisevertrages zurückzuführen ist auf: - Versäumnisse des Kunden (z.B. Nichterfüllung der Einreisebestimmungen, Nichttransport wegen Schwangerschaft, strafrechtliche Sank- tionen) - Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter (z.B. Verspätungen von Transportunternehmen, Streiks, Leis- tungsstörungen bei lediglich vermittelten Fremdleistungen) - Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, be- hördliche Anordnungen, fehlende Fahrbewilligungen) Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfül- lung oder nicht vertragsgemässer Erfüllung des Vertrages. 9.2.3. Nimmt der Kunde an einer von DTCH organisierten Ersatzreise teil, so beschränkt sich die Haftung von DTCH auf einen allfälligen Minderwert der Ersatzreise gegenüber der vertraglich geschuldeten Reise. 9.3. Abtretung von Schadenersatzansprüchen Falls DTCH dem Kunden den Schaden, der ihm ein Leistungserbringer verursacht hat, ersetzt, so gehen die Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Leistungserbringer auf DTCH über. 10. Datenschutz 10.1. Sammlung, Bearbeitung und Verwendung von Daten Bei Vertragsschluss werden neben den Kontaktangaben des Kunden (Name, Wohnadresse, E-Mail, Telefonnummer) in der Regel die fol- genden Informationen gespeichert bzw. bearbeitet: Reisedaten, Reiseziele, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche, Informationen zu weiteren Reiseteilnehmern, Zahlungsinformationen, Frequent-Flyer-Nummer, Mitgliedernummer und weitere spezifische Informatio- nen zu einer allfälligen Mitgliedschaft bei Kooperationspartnern von DTCH, Geburtsdatum, Nationalität, Sprache, Präferenzen sowie an- dere Informationen, die der Kunde DTCH zur Verfügung stellt. Mit der Buchung bestätigt der Kunde die Richtigkeit der angegebenen Da- ten. Bei besonderen Umständen (z.B. Unfall während der Reise) sowie im Falle von Reklamationen können weitere Informationen be- schafft und gespeichert werden. Telefongespräche können zur (internen) Qualitätssicherung abgehört oder vorübergehend aufgezeichnet werden. Die Kundendaten unterliegen dem schweizerischen Datenschutzrecht und werden zur Geschäftsabwicklung bzw. Leistungserbrin- gung bearbeitet. Sie können durch DTCH oder die mit DTCH verbundenen Unternehmen (DER Touristik Group) auch zur Bereitstellung eines marktgerechten Angebotes sowie zu Analyse-, Marketing- und Beratungszwecken genutzt werden. DTCH behält sich das Recht vor, dem Kunden Angebote und Informationen, die ihn persönlich interessieren, zukommen zu lassen. Falls der Kunde die Zusendung von In- formationen nicht wünscht, kann er sich direkt an die Buchungsstelle oder an den Kundendienst von DTCH wenden. Bezieht sich die Datenbearbeitung auf eine Vertragsleistung oder ein Produkt von DTCH, so gilt sie als vom Kunden akzeptiert, wenn er die Vertragsleistung oder das Produkt bezieht. Das Einverständnis des Kunden bezieht sich auch auf damit zusammenhängende Datenbe- arbeitungen für Marketingzwecke, solange der Kunde sein Einverständnis nicht widerruft. Der Kunde stellt das Einverständnis von Dritten bzw. Mitreisenden (z.B. Partner, Freund etc.) sicher, sofern sie von der Datenbearbeitung mitbetroffen sind. Der Kunde stimmt der Bearbeitung und Verwendung seiner Kundendaten hiermit zu. 10.2. Weitergabe der Daten an Dritte Die Daten des Kunden werden gegebenenfalls zur Erbringung der Dienstleistung sowie zur Abwicklung eines Auftrages an Dritte oder Unternehmen, die mit DTCH wirtschaftlich verbunden sind (DER Touristik Group) weitergeleitet. DTCH hält sich an die datenschutz- rechtlichen Bestimmungen und verpflichtet auch Dritte oder Unternehmen der DER Touristik Group zur Vertraulichkeit und Einhaltung eines angemessenen Datenschutzes, wenn sie Zugang zu Kundendaten haben, die Rückschlüsse auf die Identität des Kunden ermöglichen. Der Kunde stimmt der Weitergabe und der Bearbeitung seiner Kundendaten hiermit zu. 10.3. Besonderes betreffend Flug- und Schiffsreisen Auf Verlangen der Behörden bestimmter Länder kann es erforderlich sein, spezifische Daten über die Reise in und aus diesen Ländern aus Sicherheits- und Einreisegründen an diese Behörden zu übermitteln. Der Kunde ermächtigt DTCH bzw. die jeweilige Fluggesellschaft, zu diesen Zwecken personenbezogene Daten über den Kunden als Passagier, so genannte «Passenger Name Record (PNR)» Daten, an diese Behörden zu übermitteln, soweit diese Informationen verfügbar sind. Hierzu gehören z.B. Name, Geburtsdatum, vollständige Wohnadres- se, Telefonnummern, Informationen über andere Reiseteilnehmer, Datum der Buchung/Ticketausstellung und beabsichtigtes Reisedatum, alle Arten von Zahlungsinformationen, Reisestatus und Reiseroute, Frequent-Flyer-Nummer, Informationen über das Gepäck, alle PNR- Änderungen in der Vergangenheit. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese Daten an Länder übermittelt werden können, in denen der Datenschutz nicht dem Schutzniveau der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung entspricht. Bei Schiffsreisen ermächtigt der Kunde DTCH bzw. die jeweilige Reederei, diese Daten zu übermitteln.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 11.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und DTCH ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. 11.2. Unter Vorbehalt von zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist der Gerichtsstand Zürich. 12. Diverses 12.1. Massgebende Sprache Bei Auslegungsdifferenzen aufgrund von unterschiedlichen Formulierungen in den verschiedenen Sprachversionen ist die deutsche Versi- on massgebend. 12.2. Unwirksamkeit einer Bestimmung Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Best- immungen nicht. 12.3. Ombudsmann Den Parteien steht es frei, vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung den Ombudsmann der Schweizer Reisebranche (www.ombudsmann-touristik.ch) anzurufen, um eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen. 12.4. Reisegarantie DTCH ist Mitglied beim Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. 12.5. Versicherungen DTCH empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungs- kosten bei Unfall oder Krankheit. Bei Bedarf erfolgt eine Beratung des Kunden durch DTCH. Ein Rücktritt vom Versicherungsvertrag ist nach dessen Abschluss nicht mehr möglich. 12.6. DTCH kann die ARVB jederzeit einseitig abändern. Die jeweiligen Marken von DTCH publizieren den aktuellen Stand der ARVB elektronisch. Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und cotravel ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für sämtliche Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand Basel-Stadt. DER Touristik Suisse AG, Mai 2018
cotravel DER Touristik Suisse AG Gerbergasse 26 CH-4001 Basel T +41 (0) 61 308 33 55 F +41 (0) 61 308 33 10 cotravel@cotravel.ch www.cotravel.ch
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