Japan DETAILPROGRAMM - NZZ Reisen
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2 9. – 23. MAI 2020 & 7. – 21. NOVEMBER 2020 JAPAN Faszinierendes Land der aufgehenden Sonne Mit Urs Schoettli Auch wenn Orts- und Strassentafeln nun zusätzlich mit lateinischen Buchstaben beschriftet sind und man mit Englisch sogar in kleineren Ortschaften weiterkommt – Japan ist und bleibt eine besondere Entdeckung. Eine hoch profilierte Kul- tur, komplexe Gesellschaftsregeln – und das faszinierende Nebeneinanderbestehen von verwunschener Spiritualität mit nischenhaften Technologie- und Freizeittrends. Zusammen mit dem langjährigen NZZ-Autor Urs Schoettli – ein ausge- wiesener Japan-Kenner und -Enthusiast – entdecken Sie die Faszination Japans. Ihre Route verbindet dabei gestandene Highlights mit einem Gebiet um Osaka, das Sie dank der neuen Direktverbindung von Swiss genauer erleben können. Ihr Weg führt Sie von pulsierenden Knotenpunkten der Weltmetropole Tokio in die stillen Tempelwälder des Ber- ges Koya. Von den heiligen Hirschen in Nara zu den gleich- sam forschen Rehen auf der Insel Miyajima. Von der nach- denklich stimmenden Nachzeichnung der Bombenab- wurfstrategie über Hiroshima in die lebendigen und myste- riösen Gassen der alten Hauptstadt Kyoto. Ihr Blick schweift über das Japanische Meer in Richtung koreanische Halbinsel wie die Philippinensee und die Natur zeigt sich Ihnen – je nach Reisezeit – in ihren schönsten epochalen Farbtönen. Die Freundlichkeit der Japaner wird in Ihr Bewusstsein übergehen – nach Ihrer Rückkehr werden Sie sie stark ver- missen.
3 NZZ-REISEN EXKLUSIV Entdeckung der Hauptinsel Honshu • Ein Reise-Unikat, ausgearbeitet mit Urs Schoettli und modelliert nach der praktischen Direktflügen mit Swiss nach Tokio und zurück von Osaka •Fest der Gegensätzlichkeiten mit Besuchen futuristi- scher Quartiere Tokios und traditionsverbundener Kleinstädte • Erleben der spezifisch japanischen Spiritualität in nach Holz duftenden Tempeln und auf dem heiligen Berg Koyasan 9. – 23. MAI 2020 & • Bequeme Transfers auf den westlichen Honshu-Linien 7. – 21. NOVEMBER 2020 des Hochgeschwindigkeitszuges Shinkansen IHRE BEGLEITUNG URS SCHOETTLI Reiseplanung Der langjährige NZZ-Korrespondent Tag 1/2: Zürich – Tokio und Autor Urs Schoettli blickt auf eine Gegen Mittag startet Ihr Direktflug mit Swiss von Kloten lange internationale Laufbahn in den zum Tokioter Flughafen Narita, wo Sie am nächsten Morgen Bereichen Politik, Wirtschaft und Jour- nalismus zurück. Seit 2009 lebt er als landen. Ihr Transfer bringt Sie in die Millionen-Stadt, wo selbständiger Asienexperte zeitweise Tradition und Trends auf faszinierende Weise koexistieren. in Tokio. Die Reise begleitet er an 7 Nach einem ersten Mittagessen begeben Sie sich nach Rop- Tagen, dabei hält er Vorträge über die pongi Hills. Das einst vor allem unter Gaijin, also fremden japanische Gesellschaft und Geschich- Weissen, beliebte Quartier, hat längst schon sein Zielpubli- te. kum von amerikanischen Militärs und ausländischen Besu- chern erweitert und weist heute eine rasche Entwicklung LEISTUNGEN auf. Im Mori Tower fahren Sie mit dem Lift die über 50 • Flüge mit Swiss in der Economy-Klasse (inkl. Taxen) Stockwerke hoch und geniessen vom Observation Deck die Sicht über die Stadt – bei entsprechendem Wetter bis zum • Alle Transporte, Eintritte, Gebühren, Trinkgelder Fuji. Danach lernen Sie gemeinsam das organisierte Gewu- sel auf den Strassen vom Shibuya-Quartier kennen, bevor • Hotelunterkünfte, Frühstück, eine weitere Mahlzeit Sie es auf eigene Faust entdecken. Urs Schoettli stösst so- pro Tag dann zu Ihnen. Mit ihm nehmen Sie einen ersten Augen- • Fachvorträge und Begleitung durch Urs Schoettli, schein von Stimmung, Rhythmus und Atmosphäre der lokale Deutsch sprechende sowie cotravel Reiseleitung Hauptstadt und besichtigen den Hamarikyu Garten. Sein erster Vortrag lässt Sie die Fülle und Tiefe an Informationen • Ausführliche Dokumentation zu Reiseprogramm und erahnen, die er Ihnen in den nächsten Tagen vermitteln wird. Land • Fakultatives Vorbereitungstreffen in Zürich 6 Wochen vor Abreise TERMINE 9. – 23. Mai 2020 7. – 21. November 2020 PREIS Fr. 11 950.- p.P. EZ-Zuschlag: Fr. 1780.- TEILNEHMER/INNEN Min. 15, max. 25 Personen DIREKT INFORMIEREN +41 (0)61 308 33 55, cotravel@cotravel.ch Tag 3/4: Tokio Im Yoyogi-Park liegt der Meiji-Schrein – gewidmet dem gleichnamigen Kaiser, dessen Modernisierungspolitik im 19.
4 Jh. den Begriff der Meiji-Restauration formte. Für Hochzei- Prinzipien des Landschaftsgartenbaus angelegt. Der Name ten ein beliebter Ort, ist die Chance gross, dass Sie hier eine der Stadt, „goldenes Moor“, weist bereits auf die historische Festgesellschaft antreffen. Gleich nebenan geht es weitaus Nähe zum Edelmetall hin. Ausser der gut erhaltenen Altstadt weltlicher zu: Um die Harajuku Station, wo sich die mit den charakteristischen Samurai-Behausungen werden Fashion- und Nischen-begeisterte Tokioter Jugend trifft, Sie auch Zeugen der sorg- und vielfältigen Verarbeitung von entstehen Welttrends. Der Omotesando Boulevard ist ge- Blattgold. mässigter, aber nicht minder interessant – ein Architektur- kenner gibt Ihnen genaueren Aufschluss über die Baupla- nung. Nach dem Nezu-Museum – das die Vormoderne ab- Tag 7: Kanazawa – Himeji – Hiroshima deckt und wie viele andere Gebäude nach der Bombardie- Mit einem Express-Zug fahren Sie wieder südlich bis Osaka, rung Tokios im 2. Weltkrieg wieder aufgebaut wurde – und von wo Sie erneut den Shinkansen nehmen bis Himeji. Nach dem Nationalmuseum mit über 80 Nationalschätzen, schlen- einer Stärkung in einem lokalen Restaurant besuchen Sie die dern Sie durch das hoch frequentierte und trotzdem gemütli- weisse, elegante Himeji-Burg: Als eine der zwölf Original- che Traditionsviertel Asakusa mit seinem Kaminarimon- Burgen, die gänzlich durch Kriege und Erdbeben verschont Tor. Die Fähre bringt Sie über den Sumida-Fluss zu den blieben, gilt sie auch als eine der schönsten des Landes und Hamarikyu-Gärten, angelegt um ein Herrschaftshaus des ist als UNESCO-Weltkulturerbe klassiert. Sie spazieren Shoguns Tokugawa aus dem 17. Jh.. Sie schliessen die To- durch die Gärten und über Pfade und fühlen förmlich die kioter Kontrastreihe ab mit Freizeit im Elektronikviertel duftende, klassische Holzausstattung im Innern der impo- Akihabara, wo sich die Szene der Otakus, die Liebhaber der santen Burg. Danach legen Sie die letzte heutige Strecke per japanischen Mangas, tummelt. Shinkansen nach Hiroshima zurück. Im Peace Memorial Museum und im Friedenspark beschäftigen Sie sich mit dem 6. August 1945 – dem Tag, an dem die Stadt ihre traurige Tag 5: Tokio – Takayama Berühmtheit erlang. Mit dem komfortabelsten und zuverlässigsten Transportmit- tel Japans sind Sie unterwegs: Die Shinkansen- Hochgeschwindigkeitszüge verbinden das ganze Land. Nach Umsteigen in der Industriestadt Nagoya stechen Sie nord- wärts ins Innere der Hauptinsel Honshu und erreichen die Stadt Takayama, herausragend durch ihr schön erhaltenes Erscheinungsbild aus der Edo-Zeit. Entsprechend frönen Sie hier auch vergangenen Zeiten: Sie besuchen das Museum Traditioneller Kunst sowie eine Sake-Brauerei, wo Sie der Sake-Meister gekonnt in die Kunst der Reisweinherstellung einführt. Passend zum historischen Charakter der Stadt übernachten Sie in einem traditionellen Ryokan, wo üblicher Hotelkomfort auf uralte japanische Gepflogenheiten trifft: typische Papierschiebetüren und nach Stroh duftende Tata- mi-Matten, wo zum Schlafen die tagsüber ordentlich ver- stauten Futon-Matratzen ausgebreitet werden. Tag 8: Miyajima Insel Mit der Fähre gelangen Sie am Morgen zur nahegelegenen Insel Miyajima (wörtlich „Schrein-Insel“), berühmt für ihre frei zirkulierenden, mehr als zahmen Rehe. Sie gilt zudem als eine der drei schönsten Landschaftsszenerien Japans. Eine Gondelbahn bringt Sie auf den Misen Berg, wo Sie eine herrliche Aussicht auf die Bucht von Hiroshima haben. Der im Wasser stehende Itsukushima-Schrein ist das Wahr- zeichen der Insel und mit seinem weltberühmten, flammend roten „Torii“ Weltkulturerbe. Tag 9-11: Kyoto Zurück Richtung Osten fahren Sie mit dem Shinkansen nach Kyoto. Sie widmen der wunderbaren alten Kaiserstadt drei Tage, gilt sie doch von Kriegszerstörungen verschont zu Recht als Inbegriff der japanischen Kultur. Sie entdecken u.a. den berühmten, in höchstem Grad stilisierten Zengarten Tag 6: Takayama – Kanazawa des Ryoanju-Tempels. Ein Muss ist auch der Goldene Pavil- Eine Busfahrt durch Berglandschaften führt Sie zum Dorf lon Kinkakuji sowie der Kiyomizudera-Tempel mit wunder- Shirakawago. Seine Bekanntheit wurzelt im typischen barer Vegetation und Aussicht. Unter Führung eines Archi- Gassho-Häuserbaustil in der Form betender Hände – am tekten erkunden Sie das Gion-Quartier, legendär für seine Beispiel des Wada Hauses erfahren Sie mehr über die heute Teestuben und die mysteriöse und dort immer noch aktive noch aktive, damit verbundene traditionelle Lebensweise. Berufsgattung der Geishas. Ein Nachmittag der Freizeit Danach fahren Sie weiter nach Kanazawa am Japanischen drängt sich auf – für den Nishiki-Markt, die Pontocho-Gasse Meer. Sie besuchen den berühmten Kenrokuen Garten – im und vieles mehr. Abends probieren Sie das typische Feuer- 16. Jh. vom einflussreichen Clan der Maeda nach den sechs topf-Gericht Shabu Shabu. Ausserhalb des Stadtzentrums
5 am Fuss der Arashiyama-Berge gelegen entdecken Sie den Reise nach eigenem Gusto ausklingen zu lassen oder Zeit in gleichnamigen Distrikt, wo Sie sich zwischen Tempeln und Ihrem wundervoll gelegenen, gediegenen Hotel zu verbrin- Gärten sowie inmitten eines hoch heraufragenden, märchen- gen. Wer eine letzte Exkursion unternehmen möchte, nimmt haften Bambuswaldes wiederfinden. die Fähre zu der Tomoga-Inselgruppe – grün bedeckt und mit verlassenen Militärruinen aus dem Zweiten Weltkrieg. Am Abend geniessen Sie Ihr Abschiedsabendessen. Tag 15: Wakayama – Osaka – Zürich Ein Transfer bringt Sie zum Flughafen von Osaka, wo Sie am Vormittag den praktischen Direktflug von Swiss antre- ten. Dank der Zeitverschiebung landen Sie am Nachmittag des gleichen Tages in Zürich. Tag 12: Kyoto – Nara – Yoshino Während Sie sich Nara nähern, kommen Sie in ein Anbau- gebiet für Grüntee. Entsprechend machen Sie Halt bei einer Teefarm und erfahren, wie die Teeblätter zum berühmten Matcha verarbeitet werden. Für kurze Zeit im 8. Jh. japani- sche Hauptstadt, gründet der Reichtum Naras in jener Epo- che. Heute vor allem als religiöse Stätte bekannt, erblicken Sie hier den eindrücklichen Daibutsu, einen sitzenden Bron- zebuddha enormer Ausmasse im weltweit grössten Gebäude aus dunklem, duftenden Holz. Weiter südlich erreichen Sie Yoshino, auf dem Gebiet des gleichnamigen Berges gele- Allgemeines gen, welcher berühmt ist in der japanischen Poesie für seine tausenden Kirschblütenbäume. In dieser traditionellen At- Der Stil der NZZ Reisen mosphäre übernachten Sie erneut in einem Ryokan. Jede Reise ist ein Unikat und kann in dieser Form in keinem Reisebüro gebucht werden. Das Produkt entsteht in Zusam- menarbeit mit Journalisten, die durch ihre langjährigen Tä- Tag 13: Yoshino – Koyosan – Wakayama tigkeiten ausgewiesene Experten für das jeweilige Land sind Nach einem morgendlichen Besuch des Historischen Muse- – und unterwegs als Referenten und Moderatoren einen ums von Yoshino besuchen Sie den nahegelegenen Kimpun- unvergleichlichen Mehrwert darstellen – sowie dem für senji-Tempel. Eines der grössten Holzgebäude Japans, be- diese Art von Reisen spezialisierten Veranstalter. Unver- eindruckt der Tempel durch seine majestätische Präsenz. kennbares Merkmal sind besondere Begegnungen vor Ort, Seine Haupthalle ist Kongo Zao Gongen gewidmet, eine der die einmalige Einblicke in das Leben und das Funktionieren wichtigsten Gottheiten der synkretischen Religion des der Gesellschaft gewähren. Die Reisen sollen authentisch Shugendo. Danach tauchen Sie ein in die Welt des Koyasan sein, die Augen öffnen für das Schöne, den Sinn schärfen für – eine verwunschene Berglandschaft, in der sich das Zent- das Unschöne. Wer offen ist für Neues, fühlt sich wohl auf rum des Shingon-Buddhismus befindet. Durchsäht mit über den Reisen, bei denen man mit Fachexperten die Welt auf 100 Tempeln und einem sehr aktiven Kloster- und Pilgerle- eine andere Art entdeckt ben, fasziniert die Region durch ihre Ruhe und die einneh- mende Optik der religiösen Einrichtungen. Hier besuchen Sie den Okunoin-Friedhof, eingebettet in die friedliche, Fachreferent und Begegnungen vor Ort spirituelle Atmosphäre eines Waldstücks. Nach dem Reiho- Aktuelle Anlässe können es notwendig machen, dass der kan-Museum, einer Schatzkiste buddhistischer Kunst, deren Fachreferent seiner Pflicht nachgehen und für seine Arbeit- Artefakte bis 1200 Jahre zurückreichen, fahren Sie östlich geber Bericht erstatten muss. Es kann also vorkommen, dass bis in die Küstenstadt Wakayama, wo Sie Ihre letzten zwei Referate auf andere Tage verschoben werden. Gleiches gilt Nächte in einem Hotel im Nationalpark verbringen mit Aus- für die erwähnten Gesprächspartner vor Ort. Sollte Ihr Fach- sicht auf Meer und Sonnenuntergang. referent nachweislich krank werden, ist cotravel verpflichtet, dass ein gleichwertiger, kompetenter Ersatz gestellt wird. Tag 14: Wakayama Die Stadt ist bekannt für ihren Fischmarkt. Sie besuchen den Anforderungsprofil berühmten Kuroshio Fish Market, wo alle Arten von Fi- Diese Reise hebt sich von normalen Rundreisen ab, soll schen und Meeresfrüchten zu finden sind und animierte authentisch sein und richtet sich an ein aufgestelltes Publi- Stimmung herrscht inklusive Filettierungsvorführungen. kum jeden Alters. Es ist wichtig, dass die Teilnehmer flexi- Danach steht Ihnen der Tag zur freien Verfügung, um Ihre bel und kompromissbereit sind, man sollte offen sein für
6 Neues und Freude daran haben, die Andersartigkeit der neren Inseln. In den Städten nutzen Sie häufig die Metro. bereisten Region zu entdecken. Eine Reise durch Japan ist Dies ist das schnellste Fortbewegungsmittel im Gross- ein spannendes und trotz aller Moderne exotisches Erlebnis. stadtdschungel und gibt zudem einen guten Einblick in das Ihre Reiseleitung wird Ihnen unterwegs als Ratgeber dienen, tägliche Leben Japans. um „Fettnäpfchen“ zu umgehen und die teils ungewohnten Sitten und Regeln zu erklären, auf die Japaner grossen Wert legen. Wann bleiben die Schuhe draussen, welche Slipper Unterkunft trägt man in welchem Raum und wie und in welcher Reihen- Übernachten werden Sie fast ausschliesslich in sehr guten 4* folge benutzt man die Bäder richtig. Höflichkeit wird in Hotels. Die Unterkünfte in Takayama und Yoshino, jeweils Japan gross geschrieben. Auch wenn einmal etwas nicht so in einem Ryokan, ermöglichen ein authentisches Erlebnis. funktioniert, wie man es sich wünscht, sollten Reisende Die Böden sind hier mit den typischen Tatami-Matten aus- immer freundlich und höflich bleiben. Die Gruppe wird gelegt und die Wände und Türen mit Papier bespannt. Ge- durch einen deutschsprachigen lokalen Guide begleitet, schlafen wird auf Futon-Matratzen, welche nach dem Essen manche der Sonderführungen (z.B. Sake Brauerei in in den Zimmern ausgerollt werden. Takayama) sind jedoch nur in Englisch möglich. Mahlzeiten Im Arrangement sind das Frühstück sowie eine weitere Mahlzeit pro Tag inbegriffen. Wer noch nicht wirklich mit Japan in Berührung kam, denkt beim Stichwort "japanische Küche" oft erstmal an Sushi – rohen Fisch. Tatsache ist jedoch, dass dieser nur ein Teil des umfangreichen kulinari- schen Kosmos des Landes ist. Nippons Gastronomie hat sich dem Westen geöffnet, serviert von allem nur das Beste – und Tokio darf sich rühmen, weltweit die höchste Dichte an Michelin Sternen zu besitzen. Kulinarisch ist Japan eines der faszinierendsten Ziele überhaupt. Liebhaber von Fisch und Meeresfrüchten werden nach der Rückkehr in die Schweiz enttäuscht sein festzustellen, wie niedrig im Vergleich die Qualität der bei uns verwendeten Produkte oft ist. Für die japanische Haute Cuisine steht Kaiseki. Dieses aufwendige Genusserlebnis besteht aus einer Vielzahl kleiner Leckerbis- sen, verkörpert die drei Ideale der japanischen Küche – Klima guten Geschmack, dekoratives Anrichten und erlesenes Der Mai und November sind ideale Reisezeiten für Japan. Geschirr – und gilt deshalb als Krönung der einheimischen Die Hitze des Sommers hat noch nicht eingesetzt bzw. ist Kochkunst. Fleisch kam wegen der isolierten Insellage, und vorbei und die Temperaturen bewegen sich in Tokio zwi- wohl auch aus religiösen Gründen, lange Zeit kaum auf den schen 14°C - 25°C. Die Landschaft ist im Frühling in ihrer Tisch. In den zurückliegenden Jahrzehnten haben Japaner voller Pracht, während im Herbst das Naturschauspiel der jedoch ausgiebig ganz eigene Köstlichkeiten wie Teppanya- Blätter hervorsticht. ki, Shabu Shabu und Sukiyaki entwickelt. Sehr gut schmeckt besonders das marmorierte japanische Rindfleisch, welches nicht nur aus Kobe stammt. Ein besonderes und internatio- Einreise nal wenig bekanntes Kapitel der japanischen Küche sind Schweizer Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Nudeln. Viele Japaner sind „süchtig“ nach Soba, Udon oder Japan einen Reisepass, der noch mindestens sechs Monate Ramen. Sie essen diese meist in Brühe angerichteten Teig- über das Rückreisedatum hinaus gültig ist. Ein Visum ist für waren zu jeder Tageszeit. Diese Liste liesse sich noch lange Touristen nicht erforderlich. fortsetzen. Auf Ihrer Reise begegnen Sie den verschiedens- ten regionalen Kochstilen und Spezialitäten, erleben Gour- metrestaurants ebenso wie Landgasthöfe. Jeder Tag bringt Impfungen neue Erlebnisse und am Ende der Reise werden Sie erstaunt Für eine Reise nach Japan gibt es keine obligatorischen sein, wie vielfältig doch die Küche Nippons ist. Impfungen. Dennoch empfehlen wir Ihnen vor Reisebeginn eine ärztliche Beratung zum Impfschutz. Wenden Sie sich für detaillierte Auskünfte bitte an das Tropeninstitut, Ihren Versicherung Hausarzt oder informieren Sie sich unter www.safetravel.ch. Eine Reise- und Annullierungskostenversicherung ist rat- sam. Wir empfehlen den Abschluss der Jahresversicherung „Secure Trip“ der Allianz Global Assistance: CHF 124.- pro Transport Person (CHF 25‘000.- Annullierungskosten gedeckt) oder Die Direktflüge von Zürich nach Tokio und retour von Osa- CHF 199.- pro Familie oder für 2 Personen in Wohngemein- ka nach Zürich sind bei der Swiss gebucht. Die Flugdauer schaft lebend (CHF 50‘000.- Annullierungskosten gedeckt). beträgt: Sie tritt nach Ihrer Anmeldung per sofort in Kraft und Zürich – Tokio: 11h40 Osaka – Zürich: 12h40 schützt Sie während den nächsten 12 Monaten nicht nur auf Die Transportmittel in Japan sind auf höchstem Niveau. Sie Ihrer cotravel Reise, sondern auch in Ihren weiteren Ferien sind in komfortablen Reisebussen unterwegs und weite vor finanziellem Schaden (u.a. Rückreisekosten im Notfall Strecken legen Sie in den Shinkansen-Hochgeschwin- aus dem Ausland). Bitte geben Sie uns auf dem Anmelde- digkeitszügen zurück. Mit Fähren gelangen Sie auf die klei-
7 formular an, ob wir Ihnen eine Versicherung ausstellen Vorbereitungstreffen sollen. Die Police ist nach Abschluss nicht erstattungsfähig. Die Reisenden treffen sich rund sechs Wochen vor Abreise zu einem fakultativen Infotreffen in Zürich. Das Ziel dieses Treffens ist es, die Mitreisenden kennen zu lernen und offe- Kosten einer Annullation/Änderung ne Fragen stellen zu können. Treten Sie nach Ihrer schriftlichen Anmeldung und vor dem Durchführungsentscheid von der Reise zurück (der Rücktritt muss schriftlich erfolgen), so fallen Spesen von CHF 250.– Einzelreisende pro Person an. Treten Sie nach unserem Durchführungsent- In der Regel sind ca. ein Drittel aller Teilnehmer Einzelrei- scheid von der Reise zurück (der Rücktritt muss mittels sende. Der Arrangementpreis beinhaltet die Übernachtungen eingeschriebenem Brief erfolgen), werden zusätzlich zur in Doppelzimmern. Der Einzelzimmerzuschlag beträgt CHF Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- (max. CHF 200.- pro 1780.-. Auftrag) nachfolgende Kosten in Prozenten des Arrange- mentpreises erhoben (Ausnahmen sind anschliessend aufge- Teilnehmer führt). Die nachfolgenden Regelungen (Stornobedingungen) Maximal können 25 Gäste an dieser Reise teilnehmen. Kurz gelten auch für Änderungen durch den Kunden. vor Abreise erhält jeder Gast eine Adressliste der Mitreisen- Durchführungsentscheid bis 45 Tage vor Abreise 30% den. Wer auf dieser Liste nicht erscheinen möchte, teilt uns 44-20 Tage vor Abreise 50% dies bitte schriftlich zusammen mit der Anmeldung mit. 19-0 Tage vor Abreise 100% Ausnahme: No-show – Verpasst ein Passagier den Flug, so entfällt für den Reiseveranstalter jede Beförderungspflicht. Kosten/Leistungen Dies gilt insbesondere für Fälle von Flugplanverschiebun- Die 15-tägige Reise kostet CHF 11 950.-. gen. Ausgenommen von den Stornobedingungen sind indi- Inbegriffen: internationale Flüge mit Swiss in der Econo- viduelle Sonderleistungen, welche in der Regel nicht rücker- my-Klasse (inkl. Flugtaxen von CHF 540.-, Stand Oktober stattungsfähig sind und mit 100% der Kosten verrechnet 2019), alle Transfers, Hotelunterkünfte auf der Basis Dop- werden. Dazu zählen u.a. individuelle Flüge, Veranstal- pelzimmer, Frühstück und eine weitere Mahlzeit pro Tag, tungstickets, kostenpflichtige Sitzplatzreservierungen. andere Transportmittel (Fähre, Zug, Metro), alle Eintritte und Gebühren, Visumgebühr, Trinkgelder für lokale Leis- tungsträger, Fachvorträge und Begleitung durch Urs Bewusstes Reisen & CO2-Kompensation Schoettli an 7 Reisetagen, Begleitung durch lokale Deutsch cotravel übernimmt Verantwortung und setzt sich weltweit sprechende Reiseleiter, cotravel-Reiseleitung. für zukunftsorientierten Tourismus ein. Im 2019 sind wir Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen, Getränke, Versi- offiziell mit dem CSR Gütesiegel „TourCert“ für ein umfas- cherungen, persönliche Auslagen. Einzelzimmerzuschlag sendes Engagement ausgezeichnet worden. Als Teil der CHF 1780.-. DER Touristik Suisse AG zählen wir damit zum ersten Rei- severanstalter in der Schweiz, der für sein nachhaltiges En- Programmänderungen vorbehalten. gagement ausgezeichnet ist. Plätze in der Business-Klasse auf Anfrage. Wir sind überzeugt, dass das Reisen nur auf der Basis von Vertragspartner ist cotravel, DER Touristik Suisse AG. mehr Nachhaltigkeit eine vielversprechende Zukunft hat. Wir versuchen, zur Erhaltung kultureller Vielfalt und eines natürlichen Gleichgewichts in der Natur ebenso beizutragen IN DIE FERNE REISEN, UM NAH ZU SEHEN wie zu besseren Lebensbedingungen und stabilen sozialen Verhältnissen in unseren Zielgebieten. Um die Umweltbelastung eines Fluges auf anderen Gebieten wieder auszugleichen, wurde die CO2-Kompensation ge- schaffen. Wir lassen es Ihnen frei zu entscheiden, ob Sie den CO2-Ausstoss durch eine Zahlung kompensieren wollen oder nicht. Ihr Beitrag fliesst in myclimate Klimaschutzpro- jekte in Entwicklungs- und Schwellenländern. In Zusam- menarbeit mit Myclimate (www.myclimate.ch) arrangieren wir Ihnen gerne folgende Möglichkeit, Ihren CO2-Ausstoss auszugleichen: Von Zürich nach Tokio und von Osaka nach Zürich Economy – Flugdistanz: ca. 19’100 km Kompensationskosten: CHF 90.- (Stand Oktober 2019, kann bis zur Abreise geringfügig variieren) Ergänzungen Datenschutz In den allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (am Ende dieses Dokuments zu finden) ist der Datenschutz unter Artikel 10 geregelt. Als Ergänzung dazu erklären Sie sich bei der Buchung der Reise einverstanden, dass Ihr Name und Ihre Adresse für die Zwecke der Durchführung der Leserreise und zu Marketingzwe- cken an den Medienpartner weitergeleitet werden können.
ANMELDUNG NZZ REISEN JAPAN MIT URS SCHOETTLI 9. – 23. MAI 2020 & 7. – 21. NOVEMBER 2020 Bitte einen Anmeldetalon pro Person einsenden an: cotravel – JAPAN – Gerbergasse 26 – 4001 Basel Mit der Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars akzeptiere ich die mir offengelegten Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (Version Mai 2018) von cotravel, DER Touristik Suisse AG und melde mich definitiv für die Japan Reise an. Die 15-tägige Reise kostet CHF 11 950.-. Inbegriffen internationale Flüge mit Swiss in der Economy-Klasse (inkl. Flugtaxen von CHF 540.-, Stand Oktober 2019), alle Transfers, Hotelunterkünfte auf der Basis Doppelzimmer, Frühstück und eine weitere Mahlzeit pro Tag, andere Transportmittel (Fähre, Zug, Metro), alle Eintritte und Gebühren, Visumgebühr, Trinkgelder für lokale Leis- tungsträger, Fachvorträge und Begleitung durch Urs Schoettli an 7 Reisetagen, Begleitung durch lokale Deutsch sprechende Reiseleiter, cotravel-Reiseleitung. Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen, Getränke, Versicherungen, persönliche Auslagen. Einzelzimmerzuschlag CHF 1 780.-. Zahlung: 30% bei der Anmeldung, Rest 45 Tage vor Abreise. Programmänderungen vorbehalten. Name / Vorname(n) – gemäss Pass Rufname Geburtsdatum / Nationalität Pass-Nr. / Gültig bis Strasse PLZ / Ort Tel. privat Tel. tagsüber E-Mail Ich buche die Reise vom 9. – 23. Mai 2020. Ich buche die Reise vom 7. – 21. November 2020. Ich wünsche ein Einzelzimmer. Zuschlag CHF 1 780.- Ich teile mir ein Doppelzimmer mit: Ich schliesse eine Secure Trip Versicherung ab: Für Einzelpersonen CHF 124.- Für 2 Personen (im gleichen Haushalt wohnend) CHF 199.- Ich verzichte auf die Secure Trip Versicherung. Ich wünsche eine Offerte für die Flüge in der Business-Klasse. Bitte melden Sie mich für die myclimate CO2-Kompensation an (CHF 90.- pro Person). Ich wünsche keinen monatlichen cotravel Newsletter. Wie haben Sie von dieser Reise erfahren? NZZ Inserat cotravel Web Bekannte Newsletter/Brief Sonstige: Datum Unterschrift
Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen DER Touristik Suisse AG Diese allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (nachfolgend «ARVB») sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und der DER Touristik Suisse AG (Herostrasse 12, 8048 Zürich, nachfolgend «DTCH») zustande kommenden Reisevertrages. Sie gelten für die Marken Kuoni, Kuoni Cruises, Helvetic Tours, Kontiki, Manta Reisen, Dorado Latin Tours, Asia365, Cotravel, Pink Cloud, Private Safaris und MICExperts. Die Rechte und Pflichten des Kunden und DTCH ergeben sich aus der individuellen, schriftlichen Vereinbarung, aus den vorliegenden ARVB sowie aus den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen sind auch die allgemeinen Reiseinformationen in den Publikati- onen von DTCH zu beachten. Wenn nachfolgend der Einfachheit halber nur von dem Kunden die Rede ist, sind sowohl Kunden als auch Kundinnen gemeint. 1. Vertragsschluss 1.1. Zustandekommen des Vertrages Die von DTCH publizierten Leistungsbeschreibungen (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) sind als Einladung zur Offertstellung (Art. 7 Abs. 2 OR) zu verstehen. Die Buchung des Kunden kann persönlich, telefonisch, schriftlich (z.B. Brief, E-Mail, Fax) oder über das Internet erfolgen. Mit der Buchung gibt der Kunde gegenüber DTCH ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab. Der Reisevertrag kommt mit der Entgegennahme der Buchung durch DTCH zustande. 1.2. Vertragsparteien 1.2.1. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und DTCH zustande. Als Vertragspartner von DTCH haftet der Kunde für sämtli- che Reiseteilnehmer, die er zur Reise anmeldet. Diese ARVB sind für alle Reiseteilnehmer verbindlich. 1.2.2. Bei blosser Vermittlung von Leistungen Dritter kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen zustande. DTCH ist in solchen Fällen nicht Vertragspartei und die vorliegenden ARVB sind nicht anwendbar. 1.3. Provisorische Reservierung Für bestimmte Leistungen sind provisorische Reservierungen möglich. Diese begründen keinen Reisevertrag und sind für beide Parteien unverbindlich. 2. Leistungen von DTCH 2.1. Leistungsumfang Der Leistungsumfang bestimmt sich nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rech- nung) sowie gemäss den Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospek- ten). Bei Widersprüchen gehen die schriftlich kommunizierten Angaben vor. Sonderwünsche des Kunden sowie nachträgliche Nebenabre- den bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von DTCH. 2.2. Sonderfall Hoteleinrichtungen Die Verfügbarkeit der in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Hoteleinrichtungen (z.B. Sport- und Wellnessangebote, Konferenz- räume) kann nicht garantiert werden. Bestimmte Einrichtungen befinden sich gegebenenfalls nicht in unmittelbarer Nähe der Unterkunft und/oder werden von Drittanbietern zur Verfügung gestellt. 3. Preis 3.1. Preisbestimmung Der Reisepreis bestimmt sich in erster Linie nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rechnung) und nachrangig gemäss den in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) veröffent- lichten Preisen. Sofern nichts anderes angegeben wird, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken (inkl. Mehrwertsteuer), mit Unterkunft im Doppelzimmer. Die Preise sind Barzahlungspreise. Zahlt der Kunde mit Kreditkarte, kann die Buchungsstelle einen Zu- schlag erheben. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Reisen über mehrere Preisperioden werden anteilsmässig zu den jeweiligen saisonalen Preisen berechnet. Vorbehalten bleiben Gebühren der Buchungsstelle für Bearbeitung und Reservation sowie allfällige Zusatzkosten für die Reise sowie vor Ort (z.B. Visumgebühren, Tourismustaxen). 3.2. Preiserhöhungen 3.2.1. Bei nachträglichen Erhöhungen der tatsächlich anfallenden Kosten behält sich DTCH das Recht vor, den Reisepreis nach Vertrags- schluss entsprechend zu erhöhen, insbesondere bei: - Anstieg der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge) - Neu eingeführten oder erhöhte Steuern und/oder Abgaben (z.B. Landegebühren, Erhöhung der Mehrwertsteuer) - Wechselkursänderungen - Rechnungs- und Publikationsfehler 3.2.2. Preiserhöhungen können bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn geltend gemacht werden. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des Reisepreises, so ist der Kunde berechtigt, innert 5 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung kostenlos vom Vertrag zu- rückzutreten. In diesem Fall steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der ver- traglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzfor- derungen sind ausgeschlossen. 3.3. Zahlungsbedingungen Eine Anzahlung von 30% des Reisepreises wird 10 Tage nach dem Vertragsschluss zur Bezahlung fällig. Die Restzahlung wird 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn zur Bezahlung fällig. In den folgenden Fällen wird der gesamte Reisepreis bereits bei Vertragsschluss zur Bezahlung fällig: - Vertragsschluss weniger als 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn - Reise mit Spezialbedingungen (z.B. Sonderaktionen) - Flugtickets, die sofort ausgestellt werden müssen 3.4. Zahlungsverzug Bei den obgenannten Zahlungsterminen handelt es sich um Verfalltage (Art. 102 Abs. 2 OR). Bei nicht fristgerechter Bezahlung gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. DTCH ist berechtigt, ohne Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Reiseleistung zu verwei- gern. In diesem Fall sind die Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.1.2 geschuldet. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises zugestellt. 4. Rücktritt oder Kündigung durch den Kunden 4.1. Rücktritt vor Reisebeginn 4.1.1. Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss zwingend schriftlich erfolgen. Der Rücktritt wird verbindlich, sobald er von DTCH schriftlich bestätigt wurde. Massgebendes Datum für die Bestimmung der nachfol- genden Annullierungsgebühren ist das Zustelldatum der Rücktrittserklärung bei DTCH. 4.1.2. Der Kunde hat DTCH – abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts – eine pauschalisierte Annullierungsgebühr sowie eine Bearbei- tungsgebühr (Ziff. 4.3) zu bezahlen. Die Höhe der Gebühren wird nach den einschlägigen Annullationsbedingungen der betreffenden Mar-
ke bestimmt (siehe Anhang). Die Entschädigungsbeträge decken die mutmasslich anfallenden Kosten von DTCH und sind vor diesem Hin- tergrund angemessen. Das Geltendmachen von über die pauschalisierte Annullierungsgebühr hinausgehenden Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten. 4.1.3. Vorbehalten bleiben die folgenden Fälle: - Bei Flügen, Hotelleistungen oder Angeboten von Drittanbietern, Schiffsreisen sowie bei der Miete von Personenwagen und Motorhomes gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers (z.B. Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Reederei). Der Kunde wird auf diese Bedingungen bei Vertragsschluss hingewiesen. - Rät das EDA und/oder das BAG ausdrücklich von einer Reise in die geplante Reiseregion ab, so hat der Kunde nur die Bearbeitungsge- bühren (Ziff. 4.3), allfällige Versicherungsprämien und Visaspesen sowie die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen zu be- zahlen. - Erklärt sich eine vom Kunden vorgeschlagene Ersatzperson bereit, anstelle des Kunden in den Vertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten einzutreten und die Reise zu den vereinbarten Bedingungen anzutreten, so sind neben dem Reisepreis nur die Bearbeitungsge- bühren (Ziff. 4.3) sowie allfällige Mehrkosten geschuldet. Die Ersatzperson muss sämtliche Reiseerfordernisse erfüllen (z.B. gesetzliche oder behördliche Vorgaben, Visaerfordernisse) und die Änderung muss von den Leistungserbringern akzeptiert werden. Der Kunde haftet gemeinsam mit der Ersatzperson solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für allfällige Mehrkosten. - Bei nachträglichen Preiserhöhungen kommt dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag gemäss den Vorgaben von Ziff. 3.2 zu. 4.2. Kündigung während der Reise Kündigt der Kunde während der Reise ganz oder teilweise den Vertrag, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. 4.3. Bearbeitungsgebühren Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung durch den Kunden fallen Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal aber Fr. 200.– pro Auftrag an. 5. Rücktritt oder Kündigung durch DTCH 5.1. Wesentlicher Irrtum Im Falle eines wesentlichen Irrtums beim Vertragsschluss, insbesondere bei Berechnungs- und/oder Publikationsfehlern des Reisepreises, ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. 5.2. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl Wird die für eine Reise vorgesehen Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist DTCH berechtigt, bis spätestens 22 Tage vor dem geplan- ten Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minder- wertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. 5.3. Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände Verhindern unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten) die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Der Kunde hat An- spruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen im Umfang der noch nicht bezogenen Leistungen, wobei die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Er- satzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. 5.4. Unzumutbarkeit Macht der Kunde oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten An- forderungen offensichtlich nicht entspricht. Der Kunde hat die Bearbeitungsgebühren gemäss Ziff. 4.3 sowie die pauschalisierten Annullie- rungsgebühren gemäss Ziff. 4.2.1 zu bezahlen. 6. Änderungen der Reise (Umbuchungen) 6.1. Änderungen durch den Kunden 6.1.1. Nach Vertragsschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen des Vertragsinhalts (Umbuchungen). DTCH ist jedoch darum bemüht, Umbuchungswünschen des Kunden wenn möglich zu entsprechen. Sofern DTCH auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung vor- nimmt, fallen neben allfälligen Mehrkosten Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal aber Fr. 200.– pro Auf- trag an. 6.1.2. Der Antrag auf Umbuchung muss zwingend schriftlich erfolgen. Die Umbuchung wird verbindlich, sobald sie von DTCH schriftlich bestätigt wurde. 6.1.3. Bereits in Anspruch genommene Zusatzleistungen (z.B. Tauchpakete) werden nicht zurückerstattet. Noch nicht in Anspruch ge- nommene Leistungen (volle Pakete) werden unter Abzug allfälliger Service-Honorare zurückerstattet, sofern eine schriftliche Bestätigung des Leistungsträgers an DTCH ausgehändigt wird und die Leistungen nicht in Rechnung gestellt werden. 6.2. Änderungen durch DTCH 6.2.1. Beeinträchtigen unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berech- tigt, einzelne Leistungen zu ändern (z.B. Unterkunft, Transportmittel). Dies gilt auch bei Überbuchungsproblemen. Erleidet die Reise dadurch einen objektiven Minderwert, so ist der Kunde berechtigt, eine Vergütung im Umfang des Minderwerts zu verlangen. 6.2.2. Im Falle einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunkts ist der Kunde zudem berechtigt, innert 5 Tagen nach Mittei- lung der Änderung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. 6.2.3. Dem Kunden stehen die vorgenannten Ansprüche nicht zu, wenn er oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar macht. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Ge- sundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten Anforderungen offen- sichtlich nicht entspricht. Vorbehalten bleibt zudem das Recht von DTCH zu nachträglichen Preiserhöhungen (Ziff. 3.2). 7. Mitwirkungspflichten des Kunden 7.1. Neben der Bezahlung des Reisepreises treffen den Kunden insbesondere die folgenden Mitwirkungspflichten: - Der Kunde hat die ihm übermittelten Dokumente (z.B. Rechnung, Reisebestätigung, Reiseunterlagen) unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchung, zu überprüfen und DTCH bei Unstimmigkeiten unverzüglich schriftlich zu unterrichten. - Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Einreisebestimmungen (insbesondere betreffend Gültigkeit des Rei- sepasses, Einholen von Visa, Vornahme von Impfungen). - Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der von den Leistungserbringern vorgegebenen Einfindungszeiten (z.B. Flughafen) und Gepäckbestimmungen. Tritt der Kunde die Abreise oder den Abflug nicht oder zu spät an (No-show), wird der Reisepreis nicht zurücker- stattet. Die Beförderungspflicht entfällt. Verpasst der Kunde den Rückflug, muss er auf seine Kosten einen anderen Rückflug buchen. Dies gilt insbesondere auch bei Flugplanänderungen.
- Der Kunde hat sich im Falle einer Schwangerschaft über die Transportbedingungen vorgängig zu informieren und diese einzuhalten. Zudem ist der Kunde verpflichtet, DTCH schriftlich über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen. - Der Kunde hat im Hinblick auf die Anforderungen der geplanten Reise seinen Gesundheitszustand selber einzuschätzen und gegebenen- falls von der Reise abzusehen. 7.2. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten übernimmt DTCH keine Haftung (Ziff. 9). Ersatzansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln (Ziff. 8) entfallen. 8. Beanstandungen 8.1. Unverzügliche Beanstandungspflicht Im Falle von Beanstandungen während der Reise hat der Kunde unverzüglich den Leistungserbringer sowie die örtliche Vertretung von DTCH, oder bei deren Fehlen die Buchungsstelle, zu benachrichtigen. DTCH bemüht sich um geeignete Lösungen. Kann vor Ort keine geeignete Lösung gefunden werden, so hat der Kunde vom Leistungserbringer oder von der örtlichen Vertretung eine schriftliche Bestäti- gung einzuholen (Sachverhalt, Mängelliste). Der Leistungserbringer und die örtliche Vertretung sind jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen. 8.2. Ersatzansprüche des Kunden Der Kunde hat seine Beanstandung zusammen mit der Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 innert 30 Tagen seit Reiseende bei DTCH schriftlich anzumelden. Bei fehlender Benachrichtigung und/oder Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 stehen dem Kunden keine Ersatzansprüche zu. 9. Haftung 9.1. Haftungsumfang DTCH haftet dem Kunden gegenüber für die gehörige Vertragserfüllung, insbesondere für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungserbringer sowie die fachmännische Organisation der Reise, sofern keine Versicherung des Kunden für den Schaden aufkommt. 9.2. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse 9.2.1. Die Haftung für sämtliche Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist bei jedem Vertrag auf das Zweifache des Reisepreises be- schränkt. 9.2.2. DTCH haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässe Erfüllung des Reisevertrages zurückzuführen ist auf: - Versäumnisse des Kunden (z.B. Nichterfüllung der Einreisebestimmungen, Nichttransport wegen Schwangerschaft, strafrechtliche Sank- tionen) - Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter (z.B. Verspätungen von Transportunternehmen, Streiks, Leis- tungsstörungen bei lediglich vermittelten Fremdleistungen) - Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, be- hördliche Anordnungen, fehlende Fahrbewilligungen) Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfül- lung oder nicht vertragsgemässer Erfüllung des Vertrages. 9.2.3. Nimmt der Kunde an einer von DTCH organisierten Ersatzreise teil, so beschränkt sich die Haftung von DTCH auf einen allfälligen Minderwert der Ersatzreise gegenüber der vertraglich geschuldeten Reise. 9.3. Abtretung von Schadenersatzansprüchen Falls DTCH dem Kunden den Schaden, der ihm ein Leistungserbringer verursacht hat, ersetzt, so gehen die Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Leistungserbringer auf DTCH über. 10. Datenschutz 10.1. Sammlung, Bearbeitung und Verwendung von Daten Bei Vertragsschluss werden neben den Kontaktangaben des Kunden (Name, Wohnadresse, E-Mail, Telefonnummer) in der Regel die fol- genden Informationen gespeichert bzw. bearbeitet: Reisedaten, Reiseziele, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche, Informationen zu weiteren Reiseteilnehmern, Zahlungsinformationen, Frequent-Flyer-Nummer, Mitgliedernummer und weitere spezifische Informatio- nen zu einer allfälligen Mitgliedschaft bei Kooperationspartnern von DTCH, Geburtsdatum, Nationalität, Sprache, Präferenzen sowie an- dere Informationen, die der Kunde DTCH zur Verfügung stellt. Mit der Buchung bestätigt der Kunde die Richtigkeit der angegebenen Da- ten. Bei besonderen Umständen (z.B. Unfall während der Reise) sowie im Falle von Reklamationen können weitere Informationen be- schafft und gespeichert werden. Telefongespräche können zur (internen) Qualitätssicherung abgehört oder vorübergehend aufgezeichnet werden. Die Kundendaten unterliegen dem schweizerischen Datenschutzrecht und werden zur Geschäftsabwicklung bzw. Leistungserbrin- gung bearbeitet. Sie können durch DTCH oder die mit DTCH verbundenen Unternehmen (DER Touristik Group) auch zur Bereitstellung eines marktgerechten Angebotes sowie zu Analyse-, Marketing- und Beratungszwecken genutzt werden. DTCH behält sich das Recht vor, dem Kunden Angebote und Informationen, die ihn persönlich interessieren, zukommen zu lassen. Falls der Kunde die Zusendung von In- formationen nicht wünscht, kann er sich direkt an die Buchungsstelle oder an den Kundendienst von DTCH wenden. Bezieht sich die Datenbearbeitung auf eine Vertragsleistung oder ein Produkt von DTCH, so gilt sie als vom Kunden akzeptiert, wenn er die Vertragsleistung oder das Produkt bezieht. Das Einverständnis des Kunden bezieht sich auch auf damit zusammenhängende Datenbe- arbeitungen für Marketingzwecke, solange der Kunde sein Einverständnis nicht widerruft. Der Kunde stellt das Einverständnis von Dritten bzw. Mitreisenden (z.B. Partner, Freund etc.) sicher, sofern sie von der Datenbearbeitung mitbetroffen sind. Der Kunde stimmt der Bearbeitung und Verwendung seiner Kundendaten hiermit zu. 10.2. Weitergabe der Daten an Dritte Die Daten des Kunden werden gegebenenfalls zur Erbringung der Dienstleistung sowie zur Abwicklung eines Auftrages an Dritte oder Unternehmen, die mit DTCH wirtschaftlich verbunden sind (DER Touristik Group) weitergeleitet. DTCH hält sich an die datenschutz- rechtlichen Bestimmungen und verpflichtet auch Dritte oder Unternehmen der DER Touristik Group zur Vertraulichkeit und Einhaltung eines angemessenen Datenschutzes, wenn sie Zugang zu Kundendaten haben, die Rückschlüsse auf die Identität des Kunden ermöglichen. Der Kunde stimmt der Weitergabe und der Bearbeitung seiner Kundendaten hiermit zu. 10.3. Besonderes betreffend Flug- und Schiffsreisen Auf Verlangen der Behörden bestimmter Länder kann es erforderlich sein, spezifische Daten über die Reise in und aus diesen Ländern aus Sicherheits- und Einreisegründen an diese Behörden zu übermitteln. Der Kunde ermächtigt DTCH bzw. die jeweilige Fluggesellschaft, zu diesen Zwecken personenbezogene Daten über den Kunden als Passagier, so genannte «Passenger Name Record (PNR)» Daten, an diese Behörden zu übermitteln, soweit diese Informationen verfügbar sind. Hierzu gehören z.B. Name, Geburtsdatum, vollständige Wohnadres- se, Telefonnummern, Informationen über andere Reiseteilnehmer, Datum der Buchung/Ticketausstellung und beabsichtigtes Reisedatum, alle Arten von Zahlungsinformationen, Reisestatus und Reiseroute, Frequent-Flyer-Nummer, Informationen über das Gepäck, alle PNR- Änderungen in der Vergangenheit. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese Daten an Länder übermittelt werden können, in denen der Datenschutz nicht dem Schutzniveau der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung entspricht. Bei Schiffsreisen ermächtigt der Kunde DTCH bzw. die jeweilige Reederei, diese Daten zu übermitteln.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 11.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und DTCH ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. 11.2. Unter Vorbehalt von zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist der Gerichtsstand Zürich. 12. Diverses 12.1. Massgebende Sprache Bei Auslegungsdifferenzen aufgrund von unterschiedlichen Formulierungen in den verschiedenen Sprachversionen ist die deutsche Versi- on massgebend. 12.2. Unwirksamkeit einer Bestimmung Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Best- immungen nicht. 12.3. Ombudsmann Den Parteien steht es frei, vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung den Ombudsmann der Schweizer Reisebranche (www.ombudsmann-touristik.ch) anzurufen, um eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen. 12.4. Reisegarantie DTCH ist Mitglied beim Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. 12.5. Versicherungen DTCH empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungs- kosten bei Unfall oder Krankheit. Bei Bedarf erfolgt eine Beratung des Kunden durch DTCH. Ein Rücktritt vom Versicherungsvertrag ist nach dessen Abschluss nicht mehr möglich. 12.6. DTCH kann die ARVB jederzeit einseitig abändern. Die jeweiligen Marken von DTCH publizieren den aktuellen Stand der ARVB elektronisch. Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und cotravel ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für sämtliche Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand Basel-Stadt. DER Touristik Suisse AG, Mai 2018
cotravel DER Touristik Suisse AG Gerbergasse 26 CH-4001 Basel T +41 (0) 61 308 33 55 F +41 (0) 61 308 33 10 cotravel@cotravel.ch www.cotravel.ch
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