LESERREISE CHINAS SEIDENSTRASSE - Cotravel

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LESERREISE CHINAS SEIDENSTRASSE
LESERREISE CHINAS SEIDENSTRASSE - Cotravel
Chinas Seidenstrasse   1

LESERREISE CHINAS SEIDENSTRASSE
MIT URS MORF
13. – 31. MAI 2020
14. OKTOBER - 1. NOVEMBER 2020

HISTORISCHER WEGWEISER
Als geografische Referenz öffnet uns die Seidenstrasse Tore zu abgelegenen
Welten. Den Status eines Handelspfades niedergelegt, bietet sie uns heute
ein wertvolles Netz an abenteuerreichen Reisewegen. Kulturen und Spra-
chen verändern sich genauso wie Landschaften. Auf dieser Route erfahren
Sie einen Teil der immensen Vielfalt innerhalb der Landesgrenzen Chinas.
Der ehemalige China-Korrespondent Urs Morf stattet Ihre Reise indes mit
wertvollen politisch-gesellschaftlichen Hintergrundinformationen aus.

Begonnen im uigurischen Nordwesten tauchen Sie in ein in die zentralasiatisch-
moslemische Gesellschaft dieser Region. Je weiter Sie sich südlich fortbewegen,
desto stärker sind die gut wiedererkennbaren tibetisch-buddhistischen Symbole
vertreten. Nebst Klosterhöfen und abgelegenen Berglandschaften lassen Sie das
Antlitz verschiedener Grotten und Höhlensysteme auf sich wirken, allesamt mit
bedeutenden buddhistischen Werken der Bildhauerei und Wandmalerei versetzt.
Zudem tauchen Sie in die verschiedenen Gesellschaften ein – von einem Mönch
werden Sie in die Kunst der tantrischen Rollbilder gelehrt und im Gespräch mit
dem Assistenten eines Imams lernen Sie die arabische Welt kennen. Das heutige,
immense Reich der Mitte birgt so zahlreiche Ecken, die noch nicht vom internatio-
nalen Tourismus eingenommen sind – entdecken Sie so die Seidenstrasse neu.
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Highlights
  Alter Handelsweg: Entlang der einstigen Seidenstrasse begegnen Sie Uiguren,
  der tibetischen Volksgruppe ausserhalb Tibets und der Hui-Minderheit.
  Landschaftswechsel: Singende Dünen, rot-goldene Felsen, zwischen grünen
  Bergzipfeln eingebettetes Weideland und die Wucht des Gelben Flusses.
  Buddhistische Höhlenwelten: Immer wieder stossen Sie auf atemberaubende
  Grotten, ausgeklügelte Gangsysteme und direkt aus dem Fels gehauene
  Kunstwerke.
  Alte und neue Symbole: Terrakotta-Krieger in Xi’an, das westliche Ende der
  Grossen Mauer, tibetische Klosteranlagen – aber auch 1. Klasse-Fahrten auf
  dem Hochgeschwindigkeitsnetz.
  Wüstenromantik: Besuch der singenden Dünen mit Blick auf den Mondsichel-
  See. Wer möchte, per Kamelrücken.
  Familienbesuche: Zu Gast bei einer uigurischen und einer tibetischen Familie
  erhalten Sie Einblicke in deren Traditionen.

Termin:                  13. – 31. Mai 2020
                         14. Oktober – 1. November 2020
Dauer:                   19 Tage
Referent:                Urs Morf
Teilnehmerzahl:          max. 25 pro Gruppe

Preis pro Person in CHF
Doppelzimmer:           8‘150.-
Einzelzimmerzuschlag:   1‘200.-
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Reiseprogramm
Tag 1 & 2: Zürich – Urumqi
Mit Air China fliegen wir von Zürich via Frankfurt und Peking nach Urumqi,
Hauptstadt des autonomen uigurischen Gebietes im Nordwesten Chinas. Auf-
grund der Zeitverschiebung landen wir am Abend des zweiten Reisetages. Qarshi
alimiz - willkommen! Beim ersten gemeinsamen Abendessen stossen wir auf die
kommende Reise an.

Tag 3: Urumqi
„Schönes Weideland“ bedeutete der Name einst, wobei die Stadt heute eher funk-
tional und modern daher kommt. Im Xinjiang Museum jedoch tauchen wir in die
Zeit der Seidenstrasse ein, welche durch die Region führte. Das Haus beherbergt
auch mehrere Mumien des Volks der hellhäutigen, indoeuropäischen Tocharer.
Beim Spaziergang durch den immensen International Grand Bazaar thematisiert
unser Fachreferent Urs Morf die aktuelle Chinapolitik der kulturellen Vereinheitli-
chung. Nach dem Hof der imposanten Südmoschee begeben wir uns hinauf zum
Red Hill Park, um die Aussicht auf die Dreimillionen-Stadt zu geniessen.

Tag 4: Urumqi – Turpan
Heute startet unsere Reise entlang der Seidenstrasse. Mit dem Hochgeschwin-
digkeitszug erreichen wir in knapp einer Stunde die Uigurenstadt Turpan am
Rande der Flammenden Berge, 80m unter dem Meeresspiegel. Bei den Ruinen
von Gaochang hören wir den heissen Wind durch die Lehmziegelmauern des
ehemaligen Klosters pfeifen. Unweit davon finden wir die Ruinenstadt Jiaohe, die
wie eine natürliche Festung auf einem 2km langen, steilwandigen Felsplateau
zwischen zwei Flusstälern thront. Bedeutende buddhistische Wandmalereien aus
dem 5. bis 9. Jh. finden wir im Tausend-Buddha-Höhlen-Komplex in Bezeklik.
Beim Besuch einer uigurischen Familie erfahren wir von der hiesigen Veranke-
rung der Weinproduktion, probieren einige Tropfen und wohnen während des
traditionellen Essens einer Gesangs- und Tanzvorführung bei.
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Tag 5 & 6: Turpan – Dunhuang
Der Hochgeschwindigkeitszug bringt uns weiter östlich an den äussersten Rand
des alten Chinesisch-Turkestan, in die Oasenstadt Dunhuang. Schon von der In-
nenstadt aus sieht man die spektakulären Sanddünen. „Singender Sandberg“ lau-
tet die wörtliche Übersetzung des Mingsha Shan, wo bei Wind ein summendes
Geräusch zu hören ist. Von seiner Spitze aus – wer möchte, legt den Aufstieg auf
einem Kamelrücken zurück – bietet sich eine beeindruckende Aussicht auf den
berühmten Mondsichel-See, der bereits seit 2000 Jahren den Naturgewalten der
Wüste Gobi standhält. Mit den Mogao-Grotten treffen wir auf eine der grössten
archäologischen Entdeckungen Ostasiens, blieben hier doch – geschützt vor den
heranstürmenden Mongolen – rund 50'000 buddhistische Dokumente aus dem
4. bis 11. Jh. eingemauert erhalten. Unseren Aufenthalt in der uigurisch-
geprägten Ecke Chinas beenden wir mit einem Feuertopf-Dinner in einem Wüs-
tencamp, untermalt von einer Tanzdarbietung.

Tag 7: Dunhuang – Jiayuguan
Zwischendurch auf Asphaltstrassen fahren wir Richtung Jiayuguan. Unterwegs
besichtigen wir die Yulin-Grotten, auch bekannt als "Zehntausend-Buddha-
Schlucht“. An unserem Tagesziel begeben wir uns auf den Jiayuguan-Pass – Na-
mensgeber der darunter angrenzenden Stadt mit ihren hochmodernen Zügen
und äusserster westlicher Punkt der Grossen Mauer – bei den Chinesen auch be-
kannt als „erster und grösster Pass unter dem Himmel“. Anders als die geläufigen,
weltbekannten Mauerabschnitte, wurde hier mit gelbem Stampflehm gebaut,
wodurch sich der Pass in die umgebende Wüstenlandschaft farblich einfügt und
gleichzeitig als besterhaltene Militärgebäude entlang der Mauer gilt.
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Tag 8 & 9: Jiayuguan – Zhangye
Wieder auf Schienen erreichen wir Zhangye in der Provinz Gansu, gelegen inner-
halb der Hexi-Korridors, einer der bedeutendsten alten Seidenstrasse-
Durchgänge des alten Chinas. Im Zhangye-Danxia-Geopark staunen wir im Bing-
gu-Areal über die atemberaubende Szenerie mit den unüblichen Farben und den
steilen Formationen ihrer Felsen. Etwas weiter treffen wir auf die Matisi-Grotten,
buddhistische Höhlentempel am Westufer des Mati-Flusses. Auch bekannt als
Pferdehuf-Kloster, handelt es sich hierbei um die einzigen Grotten in China, wel-
che auf einer Höhe von 3000 m ü.M. angelegt sind. Bei vorteilhaftem Wetter be-
ginnen wir den kommenden Tag noch einmal im Geopark – beim Aufgehen der
Sonne. Im Tempel des Grossen Buddha, errichtet 1098, treffen wir auf eine
knapp 35 m lange Statue des Erleuchteten. Die Entwicklungen in den Provinzen
und die modernen Handelsstrassen in Chinas urbane Zentren erläutert uns indes
Urs Morf.

Tag 10 & 11: Zhangye – Xining – Tongren
Stück für Stück bewegen wir uns ostwärts – per Zug erreichen wir nun aber ein
Gebiet, wo der Einfluss Tibets spürbar wird. In Xining besuchen wir das Kumbum
Champa Ling, ein bedeutendes tibetisch-buddhistisches Kloster aus der Ming-
Dynastie. Nicht auf der alten, nunmehr geschlossenen, sondern auf der moder-
nen Autostrasse gelangen wir nach Tongren. Der dortige Wutun-Tempel ist be-
rühmt für seine unschätzbare Sammlung buddhistischer Relikte, unter anderem
eine Haarsträhne des grossen Weisen. Eine heute noch praktizierte religiöse
Technik sehen wir in einem Tangkha-Workshop, wo wir einem Mönch beim Ar-
beiten an einem der typischen Rollbilder des tantrischen Buddhismus' zusehen
können. Zu Hause bei einer tibetischen Familie erfahren wir beim Abendessen
mehr über ihren Alltag und ihre Verbundenheit zu ihren kulturellen Wurzeln.
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Tag 12 & 13: Tongren – Xiahe
Wir spüren weiterhin die Präsenz des tibetischen Einflusses. Auf dem Weg nach
Xiahe passieren wir das Dorf Bajiao, welches mit seinem umgebenden achtecki-
gen Schutzwall vermutlich aus der Han-Dynastie stammt – von weitem aber se-
hen wir die bunten Gebetsfahnen der heute dort lebenden tibetischen Minder-
heit im Wind flattern. Den kommenden Morgen verbringen wir im Labrang-
Kloster – 1709 gegründet, gilt es nicht nur als bedeutendste buddhistische Klos-
terstadt ausserhalb Tibets. Labrang hatte auch den Status einer wichtigen Han-
delsdrehscheibe zwischen Zentralchina, Tibet und der Seidenstrasse. Am Nach-
mittag erblicken wir eine andere Sehenswürdigkeit der Region: das hochgelegene
Sangke-Grassland, eine weite, von Bergen umringte Flur, bekannt für dort statt-
findende buddhistische Zeremonien. Im anschliessenden Tangkha-Workshop
versuchen wir uns diesmal selbst in der traditionell-spirituellen Malerei.

Tag 14 & 15: Xiahe – Lanzhou
Ein Tagesausflug – die letzte Etappe per Schnellboot – bringt uns zum Bingling-
Tempel. Dieser besteht aus insgesamt 183 Höhlen und Nischen, inmitten einer
atemberaubenden Landschaft in einem Seitental des Gelben Flusses. Die Bing-
ling-Grotten, über Jahrhunderte von buddhistischen Mönchen aus der nackten
Felswand gehauen, gehören zu den frühesten buddhistischen Steinarbeiten in
China. Danach fahren wir weiter nach Lanzhou – aufgrund ihrer strategischen
Lage am südlichen Ende des Hexi-Korridors war die Stadt schon immer ein wich-
tiges Bindeglied an der nördlichen Seidenstrasse und später ein wichtiger Han-
delsposten für den Gütertransport auf dem Gelben Fluss. Im Gansu-Museum
stossen wir auf das Symbol des Chinesischen Fremdenverkehrsamtes, die Statue
des Seidenstrassen-Pferdes. Mit dem Fanchen Anxing Special Children Center
sehen wir eine Institution, die sich Kindern mit geistigen und körperlichen Behin-
derungen annimmt. Wir erfahren über die gesellschaftliche Stellung behinderter
Menschen im heutigen China. Am Ende des Tages überschreiten wir die Zhongs-
han-Brücke, 1907 als erste permanente Brücke über den Gelben Fluss erbaut.
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Tag 16: Lanzhou – Tianshui
Etwas südlich der klassischen Seidenstrasse stossen wir auf die Maijishan-
Grotten. Dieses UNESCO-Weltkulturerbe verblüfft – wir erkennen einen frühen
Bildhauereistil, der die Werke in die Ankunftszeit des Buddhismus' aus Indien si-
tuiert. Abgesehen von den Aufgängen und Reliefs an der Felswand, befinden sich
im Inneren des Maijishan-Berges Höhlentempel in 30-80 m Höhe knapp 200
Höhlen mit über 7000 Statuen sowie Wandmalereien auf einer Fläche von über
1000 m2.

Tag 17: Tianshui – Xi’an
Zum letzten Mal besteigen wir heute den Hochgeschwindigkeitszug und errei-
chen den ehemaligen Eckpunkt der Seidenstrasse – Xi‘an. Dass die Kulturen hier
schon früher vom „Westen“ beeinflusst wurden, sehen wir beim Besuch des Mos-
lemviertel, das seit Jahrhunderten den Lebensmittelpunkt der Hui-Minderheit
darstellt. Diese stammen angeblich von arabischen Soldaten aus dem 8. Jh. ab.
Über eine schmale Gasse gelangt man zur grossen Moschee, welche mit ihrem
Stilmix aus arabischen und chinesischen Merkmalen einen besinnlichen Ort in-
mitten der sie umgebenden, hektischen Atmosphäre bildet. Im Gespräch mit dem
Assistenten eines Imams erfahren wir mehr über die Koexistenz verschiedener
Religionen in diesen Teilen Chinas. Die vielen Marktstände bieten auf dem Hin-
und Rückweg ein kunterbuntes Allerlei an Waren und Gegenständen.

Tag 18: Xi’an
Als Abschluss unserer Reise wartet die Terrakotta-Armee des Kaisers Qin Shi
Huang auf uns. In drei Gruben finden sich nach Schätzungen mehr als 8000 le-
bensgrosse Figuren, welche zum Schutz seines Grabes aufgestellt wurden und
dazu bestimmt waren, niemals das Tageslicht zu erblicken. Auf dem Rückweg
nach Xi’an erklimmen wir die grosse Wildganspagode und werden mit einem herr-
lichen Ausblick auf die Umgebung belohnt. Auch sehen wir uns die Stadtmauern
noch genau an, die intaktesten ihrer Art in ganz China. Zum Abschied geniessen
wir ein Spezialitäten-Bankett mit verschiedenen Teigtaschen und lassen die Ge-
danken beim Anblick der Tang Dynastie-Tanzvorführung kreisen.
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Tag 19: Xi’an – Zürich
Morgens Flug mit Air China via Frankfurt und Peking zurück nach Zürich, wo wir
am Abend desselben Tages ankommen.

Optionale Peking-Verlängerung
Beenden Sie die Seidenstrasse am ursprünglichen Ausgangspunkt der legendären
Handelsroute.

Tag 19: Xi’an – Peking
Wir nehmen denselben Morgenflug wie der Rest der Gruppe – und führen in Pe-
king unsere Reise noch etwas fort. Ein Muss ist die „Verbotene Stadt“, bis zur Re-
volution 1911 Sitz der chinesischen Kaiser der Dynastien Ming und Qing und der
einfachen Bevölkerung verwehrt. Auf 720’000m2 errichtet, bestaunen wir dieses
Meisterwerk chinesischer Architektur und den davor liegenden Platz des Himm-
lischen Friedens. Ruhiger wird es in den Hutongs, den ältesten Stadtteilen Bei-
jings, wo früher Grossfamilien in einem Anwesen zusammen lebten. Heute wer-
den die Bewohner in Neubauten ausserhalb der Stadt gedrängt, weil die traditio-
nellen, eingeschossigen Gebäude im alten Zentrum teuren Baugrund belegen.
Mit Rikschas fahren wir durch die engen Gassen und fühlen uns in der Zeit zu-
rückversetzt.

Tag 20: Peking
Nach dem Frühstück brechen wir auf Richtung Nordwesten, um bei Mutianyu ein
Teilstück entlang des Wahrzeichens von China schlechthin, der Grossen Mauer,
zu wandern. Den Abstieg legen wir dafür modern per Gondelbahn zurück. Wie-
der in der Hauptstadt besuchen wir den Sommerpalast mit seiner ausläufigen
Parkanlage. Alt und Jung kommen hier zusammen um zu tanzen, zu musizieren
oder dem Nationalspiel Majong nachzugehen. Kontrastreich zeigen sich daneben
die berühmten olympischen Stadien, Vogelnest und Water Cube. Abends genies-
sen wir eines der berühmtesten Gerichte der chinesischen Küche: die Peking-
Ente. Traditionell wird das zarte Fleisch auf einer Art Pfannkuchen mit Frühlings-
zwiebeln und würziger Sauce serviert.
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Tag 21: Peking – Zürich
Mittags Flug mit Air China via Frankfurt nach Zürich, wo wir am selben Abend an-
kommen.

Kosten / Leistungen für die optionale Peking-Verlängerung
Die Verlängerung kostet CHF 525.-.
Inbegriffen: 2 Übernachtungen im 5* Hotel Fairmont Beijing auf der Basis Dop-
pelzimmer, Frühstück und eine weitere Mahlzeit pro Tag, alle Transportmittel, al-
le Eintritte und Gebühren, Trinkgelder für lokale Leistungsträger, Begleitung
durch lokale, Deutsch sprechende Reiseleiter, cotravel Reiseleitung.
Nicht inbegriffen: Trinkgelder, Getränke, Versicherungen, persönliche Auslagen.
Einzelzimmerzuschlag: CHF 220.-.
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Ihr Fachreferent Urs Morf
Die Jugendbuch-Version des Lebenslaufs von Marco Polo löste beim 1953 in Zü-
rich Geborenen im Alter von elf Jahren einen „China-Fimmel“ aus. Bei einer drei-
monatigen China-Reise während des Geschichtsstudiums mit Sinologie im Ne-
benfach wuchs sich der „Fimmel“ 1984 zu einem „China-Fieber“ aus. Daraus re-
sultierte ein zweijähriges Stipendium an der Universität Wuhan in Zentralchina.
Und ab 1989, als er seine journalistische Laufbahn mit einer Reportage über
„Schindler in China“ für die WochenZeitung begann, bestimmten Asien und be-
sonders China definitiv sein Leben. Ab 1992 berichtete er als erster vollamtlicher
China-Korrespondent der NZZ aus dem Reich der Mitte, später für diese aus
Bangkok über Südostasien. Wieder zurück in Beijing, war er acht Jahre lang der
Korrespondent von Radio SRF für die gesamte ostasiatische Region. Heute ist
Urs Morf pensioniert und lebt wieder in Bangkok. Er begleitet die Gruppe
an acht Tagen.

Sollte Ihr Fachreferent Urs Morf nachweislich krank werden, ist cotravel ver-
pflichtet, dass ein gleichwertiger, kompetenter Ersatz gestellt wird.
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Allgemeines
CHARISMA-Reisen
CHARISMA – dieses undefinierbare Etwas, das dem, was wir sagen, mehr Ge-
wicht verleiht und die Menschen fasziniert. Wir können die Welt nicht schöner
machen, aber wir können ihr mit dem Charisma unserer Experten mehr Gewicht
verleihen.

Anforderungsprofil
Diese Leserreise hebt sich von normalen Rundreisen ab und richtet sich an ein
aufgestelltes, unkompliziertes Publikum jeden Alters. Man sollte flexibel und
kompromissbereit sein und Verständnis dafür haben, dass in den besuchten Län-
dern die Schweizer Genauigkeit und unser Zeitempfinden nicht zum Leben der
Einheimischen passen. Für die Besichtigungen ist eine gewisse „Standfestigkeit“
von Vorteil, da die Reiseteilnehmer doch immer wieder ein paar Stunden auf den
Beinen sind und teilweise auch zu Fuss unterwegs sind.

Klima
Wir sind in unterschiedlichen Klimazonen unterwegs und haben eine Jahreszeit
gewählt, in der für chinesische Verhältnisse gemässigte Temperaturen herrschen.
Der Mai als auch Oktober zählen zu den angenehmsten Reisemonaten. Der Mai
verzeichnet etwas wärmere Temperaturen als der Oktober, dafür findet man das
Sangke Grassland um Xiahe in saftigem Grün vor. Der Oktober wiederum bietet
herbstliche Farben. Die durchschnittlichen Tagestemperaturen im Mai liegen je
nach Region zwischen 24-34°C, abends kann es sich vor allem in der Wüste auf
12-20°C abkühlen. Im Oktober kann man mit durchschnittlichen Tagestempera-
turen zwischen 14-27°C rechnen, nachts kühlt es sich auf 4-18°C ab.

Einreise
Schweizer Staatsbürger benötigen für die Einreise nach China einen Reisepass,
der noch mindestens sechs Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist,
sowie ein Visum, welches cotravel für Sie vor Abreise einholt (CHF 189.-, Stand
August 2019, im Reisepreis inbegriffen).

Impfungen
Für die Einreise nach China sind keine Impfungen vorgeschrieben. Welche Imp-
fungen individuell sinnvoll sind, sollte vor der Abreise mit dem Hausarzt oder dem
Tropeninstitut abgeklärt werden. Detaillierte Auskünfte finden Sie unter
www.safetravel.ch.

Teilnehmer
Maximal können 25 Gäste an dieser Reise teilnehmen. Die Mindestteilnehmer-
zahl liegt bei 15 Personen. Kurz vor Abreise erhält jeder Gast eine Adressliste der
Mitreisenden. Wer auf dieser Liste nicht erscheinen möchte, teilt uns dies bitte
schriftlich zusammen mit der Anmeldung mit.
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Transport / Unterkunft / Mahlzeiten
Die Interkontinentalflüge von Zürich nach Urumqi und retour ab Xi’an respektive
Peking sind bei China Air gebucht. Die Flugdauer beträgt:
Zürich – Peking:     10h00          Xi’an – Peking:        1h55
Peking – Urumqi:      4h10          Peking – Zürich:      10h50
Wir werden in China sowohl mit einem komfortablen, klimatisierten Bus als auch
mit dem Hochgeschwindigkeitszug in erster und – wo nicht anders möglich
(Urumqi – Turpan und Turpan – Dunhuang) – in zweiter Klasse unterwegs sein.
Die Zugfahrten dauern je nach Strecke zwischen 1h10 und 3h30.
Qualität und Standard von Strassen und Infrastruktur im drittgrössten Land der
Welt sind sehr unterschiedlich: Die meisten Strassen sind sehr gut ausgebaut,
wobei im Hinterland von Qinghai und Gansu mit etwas abenteuerlichen Verhält-
nissen gerechnet werden muss. Wir übernachten in den Städten in 4-5* Hotels. In
Xiahe haben wir die bestmögliche Unterkunft ausgesucht, welche sich im Mittel-
klassebereich bewegt, aber dafür mitten im wunderschönen Sakhe Grassland
liegt und tolle Naturaufnahmen bietet. Alle Zimmer in China haben Dusche/WC.
Wir legen Wert auf eine authentische Reise mit Kontakten zur Lokalbevölkerung.
So essen wir nebst Restaurants und Hotels auch mal bei einer lokalen Familien
zuhause. Zudem kann eine Mahlzeit auch mal unterwegs als “Lunchbox“ oder als
Picknick eingenommen werden.

Bewusstes Reisen & CO2-Kompensation
cotravel übernimmt Verantwortung und setzt sich weltweit für zukunftsorien-
tierten Tourismus ein. Im 2019 sind wir offiziell mit dem CSR Gütesiegel
„TourCert“ für ein umfassendes Engagement ausgezeichnet worden. Als Teil der
DER Touristik Suisse AG zählen wir damit zum ersten Reiseveranstalter in der
Schweiz, der für sein nachhaltiges Engagement ausgezeichnet ist.
Wir sind überzeugt, dass das Reisen nur auf der Basis von mehr Nachhaltigkeit
eine vielversprechende Zukunft hat. Wir versuchen, zur Erhaltung kultureller
Vielfalt und eines natürlichen Gleichgewichts in der Natur ebenso beizutragen
wie zu besseren Lebensbedingungen und stabilen sozialen Verhältnissen in unse-
ren Zielgebieten.
Um die Umweltbelastung eines Fluges auf anderen Gebieten wieder auszuglei-
chen, wurde die CO2-Kompensation geschaffen. Wir lassen es Ihnen frei zu ent-
scheiden, ob Sie den CO2-Ausstoss durch eine Zahlung kompensieren wollen o-
der nicht. Ihr Beitrag fliesst in myclimate Klimaschutzprojekte in Entwicklungs-
und Schwellenländern. In Zusammenarbeit mit Myclimate (www.myclimate.ch)
arrangieren wir Ihnen gerne folgende Möglichkeit, Ihren CO 2-Ausstoss auszu-
gleichen:
Von Zürich via Peking nach Urumqi und von Xi’an via Peking nach Zürich
Economy – Flugdistanz: ca. 19‘300 km
Kompensationskosten: CHF 92.- (Stand August 2019, kann bis zur Abreise ge-
ringfügig variieren)
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Kosten einer Annullation / Änderung
Treten Sie nach Ihrer schriftlichen Anmeldung und vor dem Durchführungsent-
scheid von der Reise zurück (der Rücktritt muss schriftlich erfolgen), so fallen
Spesen von CHF 250.– pro Person an. Treten Sie nach unserem Durchführungs-
entscheid von der Reise zurück (der Rücktritt muss mittels eingeschriebenem
Brief erfolgen), werden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- (max.
CHF 200.- pro Auftrag) nachfolgende Kosten in Prozenten des Arrangementprei-
ses erhoben (Ausnahmen sind anschliessend aufgeführt). Die nachfolgenden Rege-
lungen (Stornobedingungen) gelten auch für Änderungen durch den Kunden.

Durchführungsentscheid bis 45 Tage vor Abreise        30%
44-20 Tage vor Abreise                                50%
19-0 Tage vor Abreise                                 100%
Ausnahme: No-show – Verpasst ein Passagier den Flug, so entfällt für den Reise-
veranstalter jede Beförderungspflicht. Dies gilt insbesondere für Fälle von Flug-
planverschiebungen. Ausgenommen von den Stornobedingungen sind individuel-
le Sonderleistungen, welche in der Regel nicht rückerstattungsfähig sind und mit
100% der Kosten verrechnet werden. Dazu zählen u.a. individuelle Flüge, Veran-
staltungstickets, kostenpflichtige Sitzplatzreservierungen.

Versicherung
Eine Reise- und Annullierungskostenversicherung ist ratsam. Wir empfehlen den
Abschluss der Jahresversicherung „Comfort“ der ERV: CHF 208.- pro Person
(CHF 25‘000.- Annullierungskosten gedeckt) oder CHF 342.- pro Familie oder
für 2 Personen in Wohngemeinschaft lebend (CHF 60‘000.- Annullierungskosten
gedeckt). Sie tritt nach Ihrer Anmeldung per sofort in Kraft und schützt Sie wäh-
rend den nächsten 12 Monaten nicht nur auf Ihrer cotravel Reise, sondern auch
in Ihren weiteren Ferien vor finanziellem Schaden (u.a. Rückreisekosten im Not-
fall aus dem Ausland). Die Versicherung verlängert sich nach Ablauf automatisch
um ein weiteres Jahr. Wenn Sie eine Verlängerung nicht wünschen, müssen Sie
bis 3 Monate vor Ablauf der Police bei der Versicherung kündigen. Weitere In-
formationen erhalten Sie unter www.erv.ch/de/privatkunden/multi-trip oder bei
cotravel. Bitte geben Sie uns auf dem Anmeldeformular an, ob wir Ihnen eine Ver-
sicherung ausstellen sollen. Die Police ist nach Abschluss nicht erstattungsfähig.

Ergänzungen Datenschutz
In den allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (am Ende dieses Dokuments
zu finden) ist der Datenschutz unter Artikel 10 geregelt. Als Ergänzung dazu er-
klären Sie sich bei der Buchung der Reise einverstanden, dass Ihr Name und Ihre
Adresse für die Zwecke der Durchführung der Leserreise und zu Marketingzwe-
cken an den Medienpartner weitergeleitet werden können.

Vorbereitungstreffen
Die Reisenden treffen sich rund sechs Wochen vor Abreise zu einem fakultativen
Infotreffen. Das Ziel dieses Treffens ist es, die Mitreisenden kennenzulernen und
offene Fragen stellen zu können.
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Einzelreisende
In der Regel sind ca. ein Drittel aller Teilnehmer Einzelreisende. Der Arrange-
mentpreis beinhaltet die Übernachtungen in Doppelzimmern. Der Einzelzimmer-
zuschlag beträgt CHF 1‘200.-.

Kosten / Leistungen
Die 19-tägige Reise kostet CHF 8‘150.-. Mitglieder des abopass’s erhalten einen
Leserrabatt von CHF 200.-.
Inbegriffen: internationale Flüge mit Air China in der Economy-Klasse (inkl. Flug-
taxen von CHF 533, Stand August 2019), Inlandsflüge, alle Transfers, Hotelun-
terkünfte auf der Basis Doppelzimmer, Frühstück und eine weitere Mahlzeit pro
Tag, alle Transportmittel (Bus, Zug, Boot), Visagebühren, alle Eintritte und Ge-
bühren, Trinkgelder für lokale Leistungsträger, Fachvorträge und Begleitung
durch Urs Morf an 8 Reisetagen, Begleitung durch lokale, Deutsch sprechende
Reiseleiter, cotravel Reiseleitung.
Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen, Getränke, Versicherungen, persönliche
Auslagen, optionale Peking-Verlängerung. Einzelzimmerzuschlag CHF 1‘200.-.

Programmänderungen vorbehalten.
Plätze in der Business-Klasse auf Anfrage.
Vertragspartner ist in jedem Fall cotravel, DER Touristik Suisse AG und nicht der
allfällige Medienpartner, welcher ein Reiseangebot publiziert hat.

MEHR SEHEN, ANDERS ERLEBEN
ANMELDUNG

LESERREISE CHINAS SEIDENSTRASSE
MIT URS MORF
13. – 31. MAI 2020
14. OKTOBER - 1. NOVEMBER 2020
Bitte einen Anmeldetalon pro Person einsenden an:
cotravel – CHINAS SEIDENSTRASSE – Gerbergasse 26 – 4001 Basel
Mit der Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars akzeptiere ich die mir offengelegten Allgemeinen Reise-
und Vertragsbedingungen (Version Mai 2018) von cotravel, DER Touristik Suisse AG und melde mich definitiv
für die Reise nach China an. Die 19-tägige Reise kostet CHF 8‘150.-
Inbegriffen: internationale Flüge mit Air China in der Economy-Klasse (inkl. Flugtaxen von CHF 533, Stand
August 2019), Inlandsflüge, alle Transfers, Hotelunterkünfte auf der Basis Doppelzimmer, Frühstück und eine
weitere Mahlzeit pro Tag, alle Transportmittel (Bus, Zug, Boot), Visagebühren, alle Eintritte und Gebühren,
Trinkgelder für lokale Leistungsträger, Fachvorträge und Begleitung durch Urs Morf an 8 Reisetagen, Beglei-
tung durch lokale, Deutsch sprechende Reiseleiter, cotravel Reiseleitung.
Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen, Getränke, Versicherungen, persönliche Auslagen, optionale Peking-
Verlängerung. Einzelzimmerzuschlag CHF 1‘200.-.
Zahlung: 30% bei der Anmeldung, Rest 45 Tage vor Abreise.
Programmänderungen vorbehalten.

Name / Vorname(n) – gemäss Pass               Rufname               Geburtsdatum / Nationalität

Pass-Nr. / Gültig bis                         Strasse               PLZ / Ort

Tel. privat                                   Tel. tagsüber         E-Mail

   Ich melde mich für das Datum 13. – 31. Mai 2020 an.
   Ich melde mich für das Datum 14. Oktober – 1. November 2020 an.
   Ich wünsche ein Einzelzimmer. Zuschlag CHF 1‘200.-
   Ich teile mir ein Doppelzimmer mit:
   Ich bin abopass-Mitglied (CHF 200.- Reduktion). AboPass-Nr.:
   Ich buche die Peking-Verlängerung. Preis pro Person im Doppelzimmer: CHF 525.-.
   Einzelzimmerzuschlag: CHF 220.-.
   Ich schliesse eine ERV „Comfort“ Jahresversicherung ab:
      Für Einzelpersonen CHF 208.-
      Für 2 Personen (im gleichen Haushalt wohnend) CHF 342.-
   Ich verzichte auf die ERV Versicherung.
   Ich wünsche eine Offerte für die Flüge in der Businessklasse.
   Bitte melden Sie mich für die myclimate CO2-Kompensation an (CHF 92.- pro Person).
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Datum                                                         Unterschrift
Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen DER Touristik Suisse AG
Diese allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (nachfolgend «ARVB») sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und der DER
Touristik Suisse AG (Herostrasse 12, 8048 Zürich, nachfolgend «DTCH») zustande kommenden Reisevertrages. Sie gelten für die
Marken Kuoni, Kuoni Cruises, Helvetic Tours, Kontiki, Manta Reisen, Dorado Latin Tours, Asia365, Cotravel, Pink Cloud, Private Sa-
faris und MICExperts. Die Rechte und Pflichten des Kunden und DTCH ergeben sich aus der individuellen, schriftlichen Vereinba-
rung, aus den vorliegenden ARVB sowie aus den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen sind auch die allgemeinen Reiseinformatio-
nen in den Publikationen von DTCH zu beachten. Wenn nachfolgend der Einfachheit halber nur von dem Kunden die Rede ist, sind
sowohl Kunden als auch Kundinnen gemeint.

1. Vertragsschluss
1.1. Zustandekommen des Vertrages
Die von DTCH publizierten Leistungsbeschreibungen (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) sind als Einladung zur Offertstel-
lung (Art. 7 Abs. 2 OR) zu verstehen. Die Buchung des Kunden kann persönlich, telefonisch, schriftlich (z.B. Brief, E-Mail, Fax) oder
über das Internet erfolgen. Mit der Buchung gibt der Kunde gegenüber DTCH ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Rei-
severtrages ab. Der Reisevertrag kommt mit der Entgegennahme der Buchung durch DTCH zustande.
1.2. Vertragsparteien
1.2.1. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und DTCH zustande. Als Vertragspartner von DTCH haftet der Kunde für
sämtliche Reiseteilnehmer, die er zur Reise anmeldet. Diese ARVB sind für alle Reiseteilnehmer verbindlich.
1.2.2. Bei blosser Vermittlung von Leistungen Dritter kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen zu-
stande. DTCH ist in solchen Fällen nicht Vertragspartei und die vorliegenden ARVB sind nicht anwendbar.
1.3. Provisorische Reservierung
Für bestimmte Leistungen sind provisorische Reservierungen möglich. Diese begründen keinen Reisevertrag und sind für beide Par-
teien unverbindlich.

2. Leistungen von DTCH
2.1. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang bestimmt sich nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung,
Rechnung) sowie gemäss den Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reise-
prospekten). Bei Widersprüchen gehen die schriftlich kommunizierten Angaben vor. Sonderwünsche des Kunden sowie nachträgli-
che Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von DTCH.
2.2. Sonderfall Hoteleinrichtungen
Die Verfügbarkeit der in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Hoteleinrichtungen (z.B. Sport- und Wellnessangebote, Konfe-
renzräume) kann nicht garantiert werden. Bestimmte Einrichtungen befinden sich gegebenenfalls nicht in unmittelbarer Nähe der
Unterkunft und/oder werden von Drittanbietern zur Verfügung gestellt.

3. Preis
3.1. Preisbestimmung
Der Reisepreis bestimmt sich in erster Linie nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestäti-
gung, Rechnung) und nachrangig gemäss den in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten)
veröffentlichten Preisen. Sofern nichts anderes angegeben wird, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken (inkl.
Mehrwertsteuer), mit Unterkunft im Doppelzimmer. Die Preise sind Barzahlungspreise. Zahlt der Kunde mit Kreditkarte, kann die
Buchungsstelle einen Zuschlag erheben. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Reisen über mehrere
Preisperioden werden anteilsmässig zu den jeweiligen saisonalen Preisen berechnet. Vorbehalten bleiben Gebühren der Buchungs-
stelle für Bearbeitung und Reservation sowie allfällige Zusatzkosten für die Reise sowie vor Ort (z.B. Visumgebühren, Tourismusta-
xen).
3.2. Preiserhöhungen
3.2.1. Bei nachträglichen Erhöhungen der tatsächlich anfallenden Kosten behält sich DTCH das Recht vor, den Reisepreis nach Ver-
tragsschluss entsprechend zu erhöhen, insbesondere bei:
- Anstieg der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge)
- Neu eingeführten oder erhöhte Steuern und/oder Abgaben (z.B. Landegebühren, Erhöhung der Mehrwertsteuer)
- Wechselkursänderungen
- Rechnungs- und Publikationsfehler
3.2.2. Preiserhöhungen können bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn geltend gemacht werden. Beträgt die Preis-
erhöhung mehr als 10% des Reisepreises, so ist der Kunde berechtigt, innert 5 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung kostenlos
vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatz-
reise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen.
Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.
3.3. Zahlungsbedingungen
Eine Anzahlung von 30% des Reisepreises wird 10 Tage nach dem Vertragsschluss zur Bezahlung fällig. Die Restzahlung wird 45 Ta-
ge vor dem geplanten Reisebeginn zur Bezahlung fällig. In den folgenden Fällen wird der gesamte Reisepreis bereits bei Vertrags-
schluss zur Bezahlung fällig:
- Vertragsschluss weniger als 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn
- Reise mit Spezialbedingungen (z.B. Sonderaktionen)
- Flugtickets, die sofort ausgestellt werden müssen
3.4. Zahlungsverzug
Bei den obgenannten Zahlungsterminen handelt es sich um Verfalltage (Art. 102 Abs. 2 OR). Bei nicht fristgerechter Bezahlung ge-
rät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. DTCH ist berechtigt, ohne Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Reiseleis-
tung zu verweigern. In diesem Fall sind die Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.1.2 geschuldet. Die Reiseunterlagen werden dem
Kunden erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises zugestellt.

4. Rücktritt oder Kündigung durch den Kunden
4.1. Rücktritt vor Reisebeginn
4.1.1. Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss zwingend schriftlich er-
folgen. Der Rücktritt wird verbindlich, sobald er von DTCH schriftlich bestätigt wurde. Massgebendes Datum für die Bestimmung
der nachfolgenden Annullierungsgebühren ist das Zustelldatum der Rücktrittserklärung bei DTCH.
4.1.2. Der Kunde hat DTCH – abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts – eine pauschalisierte Annullierungsgebühr sowie eine Bear-
beitungsgebühr (Ziff. 4.3) zu bezahlen. Die Höhe der Gebühren wird nach den einschlägigen Annullationsbedingungen der betref-
fenden Marke bestimmt (siehe Anhang). Die Entschädigungsbeträge decken die mutmasslich anfallenden Kosten von DTCH und
sind vor diesem Hintergrund angemessen. Das Geltendmachen von über die pauschalisierte Annullierungsgebühr hinausgehenden
Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
4.1.3. Vorbehalten bleiben die folgenden Fälle:
- Bei Flügen, Hotelleistungen oder Angeboten von Drittanbietern, Schiffsreisen sowie bei der Miete von Personenwagen und Mo-
torhomes gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers (z.B. Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Reederei). Der Kunde
wird auf diese Bedingungen bei Vertragsschluss hingewiesen.
- Rät das EDA und/oder das BAG ausdrücklich von einer Reise in die geplante Reiseregion ab, so hat der Kunde nur die Bearbei-
tungsgebühren (Ziff. 4.3), allfällige Versicherungsprämien und Visaspesen sowie die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwen-
dungen zu bezahlen.
- Erklärt sich eine vom Kunden vorgeschlagene Ersatzperson bereit, anstelle des Kunden in den Vertrag mit sämtlichen Rechten und
Pflichten einzutreten und die Reise zu den vereinbarten Bedingungen anzutreten, so sind neben dem Reisepreis nur die Bearbei-
tungsgebühren (Ziff. 4.3) sowie allfällige Mehrkosten geschuldet. Die Ersatzperson muss sämtliche Reiseerfordernisse erfüllen (z.B.
gesetzliche oder behördliche Vorgaben, Visaerfordernisse) und die Änderung muss von den Leistungserbringern akzeptiert werden.
Der Kunde haftet gemeinsam mit der Ersatzperson solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für allfällige Mehrkosten.
- Bei nachträglichen Preiserhöhungen kommt dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag gemäss den Vorgaben von Ziff. 3.2
zu.
4.2. Kündigung während der Reise
Kündigt der Kunde während der Reise ganz oder teilweise den Vertrag, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reiseprei-
ses.
4.3. Bearbeitungsgebühren
Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung durch den Kunden fallen Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person,
maximal aber Fr. 200.– pro Auftrag an.

5. Rücktritt oder Kündigung durch DTCH
5.1. Wesentlicher Irrtum
Im Falle eines wesentlichen Irrtums beim Vertragsschluss, insbesondere bei Berechnungs- und/oder Publikationsfehlern des Reise-
preises, ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen.
5.2. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Wird die für eine Reise vorgesehen Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist DTCH berechtigt, bis spätestens 22 Tage vor dem
geplanten Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. Alter-
nativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich verein-
barten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderun-
gen sind ausgeschlossen.
5.3. Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände
Verhindern unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten)
die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Der Kunde
hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen im Umfang der noch nicht bezogenen Leistungen, wobei die von DTCH
nachweislich erbrachten Aufwendungen vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach
Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der
Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.
5.4. Unzumutbarkeit
Macht der Kunde oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhal-
tung für DTCH unzumutbar, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Als unangebrachtes Ver-
halten gilt es auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben
vorausgesetzten Anforderungen offensichtlich nicht entspricht. Der Kunde hat die Bearbeitungsgebühren gemäss Ziff. 4.3 sowie die
pauschalisierten Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.2.1 zu bezahlen.

6. Änderungen der Reise (Umbuchungen)
6.1. Änderungen durch den Kunden
6.1.1. Nach Vertragsschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen des Vertragsinhalts (Umbuchungen). DTCH ist jedoch
darum bemüht, Umbuchungswünschen des Kunden wenn möglich zu entsprechen. Sofern DTCH auf Wunsch des Kunden eine Um-
buchung vornimmt, fallen neben allfälligen Mehrkosten Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal aber
Fr. 200.– pro Auftrag an.
6.1.2. Der Antrag auf Umbuchung muss zwingend schriftlich erfolgen. Die Umbuchung wird verbindlich, sobald sie von DTCH
schriftlich bestätigt wurde.
6.1.3. Bereits in Anspruch genommene Zusatzleistungen (z.B. Tauchpakete) werden nicht zurückerstattet. Noch nicht in Anspruch
genommene Leistungen (volle Pakete) werden unter Abzug allfälliger Service-Honorare zurückerstattet, sofern eine schriftliche Be-
stätigung des Leistungsträgers an DTCH ausgehändigt wird und die Leistungen nicht in Rechnung gestellt werden.
6.2. Änderungen durch DTCH
6.2.1. Beeinträchtigen unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH
berechtigt, einzelne Leistungen zu ändern (z.B. Unterkunft, Transportmittel). Dies gilt auch bei Überbuchungsproblemen. Erleidet
die Reise dadurch einen objektiven Minderwert, so ist der Kunde berechtigt, eine Vergütung im Umfang des Minderwerts zu verlan-
gen.
6.2.2. Im Falle einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunkts ist der Kunde zudem berechtigt, innert 5 Tagen nach
Mitteilung der Änderung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
6.2.3. Dem Kunden stehen die vorgenannten Ansprüche nicht zu, wenn er oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung
aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar macht. Als unangebrachtes Verhalten gilt es
auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausge-
setzten Anforderungen offensichtlich nicht entspricht. Vorbehalten bleibt zudem das Recht von DTCH zu nachträglichen Preiserhö-
hungen (Ziff. 3.2).
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1. Neben der Bezahlung des Reisepreises treffen den Kunden insbesondere die folgenden Mitwirkungspflichten:
- Der Kunde hat die ihm übermittelten Dokumente (z.B. Rechnung, Reisebestätigung, Reiseunterlagen) unverzüglich auf Richtigkeit
und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchung, zu überprüfen und DTCH bei Unstimmigkeiten unverzüg-
lich schriftlich zu unterrichten.
- Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Einreisebestimmungen (insbesondere betreffend Gültigkeit des
Reisepasses, Einholen von Visa, Vornahme von Impfungen).
- Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der von den Leistungserbringern vorgegebenen Einfindungszeiten (z.B. Flugha-
fen) und Gepäckbestimmungen. Tritt der Kunde die Abreise oder den Abflug nicht oder zu spät an (No-show), wird der Reisepreis
nicht zurückerstattet. Die Beförderungspflicht entfällt. Verpasst der Kunde den Rückflug, muss er auf seine Kosten einen anderen
Rückflug buchen. Dies gilt insbesondere auch bei Flugplanänderungen.
- Der Kunde hat sich im Falle einer Schwangerschaft über die Transportbedingungen vorgängig zu informieren und diese einzuhal-
ten. Zudem ist der Kunde verpflichtet, DTCH schriftlich über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen.
- Der Kunde hat im Hinblick auf die Anforderungen der geplanten Reise seinen Gesundheitszustand selber einzuschätzen und ge-
gebenenfalls von der Reise abzusehen.
7.2. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten übernimmt DTCH keine Haftung (Ziff. 9). Ersatzansprüche des Kunden aufgrund
von Mängeln (Ziff. 8) entfallen.

8. Beanstandungen
8.1. Unverzügliche Beanstandungspflicht
Im Falle von Beanstandungen während der Reise hat der Kunde unverzüglich den Leistungserbringer sowie die örtliche Vertretung
von DTCH, oder bei deren Fehlen die Buchungsstelle, zu benachrichtigen. DTCH bemüht sich um geeignete Lösungen. Kann vor Ort
keine geeignete Lösung gefunden werden, so hat der Kunde vom Leistungserbringer oder von der örtlichen Vertretung eine schrift-
liche Bestätigung einzuholen (Sachverhalt, Mängelliste). Der Leistungserbringer und die örtliche Vertretung sind jedoch nicht be-
fugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
8.2. Ersatzansprüche des Kunden
Der Kunde hat seine Beanstandung zusammen mit der Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 innert 30 Tagen seit Reiseende bei DTCH
schriftlich anzumelden. Bei fehlender Benachrichtigung und/oder Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 stehen dem Kunden keine Ersatzan-
sprüche zu.

9. Haftung
9.1. Haftungsumfang
DTCH haftet dem Kunden gegenüber für die gehörige Vertragserfüllung, insbesondere für die sorgfältige Auswahl und Überwa-
chung der Leistungserbringer sowie die fachmännische Organisation der Reise, sofern keine Versicherung des Kunden für den
Schaden aufkommt.
9.2. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse
9.2.1. Die Haftung für sämtliche Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist bei jedem Vertrag auf das Zweifache des Reisepreises
beschränkt.
9.2.2. DTCH haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässe Erfüllung des Reisevertrages zurückzuführen ist auf:
- Versäumnisse des Kunden (z.B. Nichterfüllung der Einreisebestimmungen, Nichttransport wegen Schwangerschaft, strafrechtli-
che Sanktionen)
- Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter (z.B. Verspätungen von Transportunternehmen, Streiks, Leis-
tungsstörungen bei lediglich vermittelten Fremdleistungen)
- Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Entzug von Landerech-
ten, behördliche Anordnungen, fehlende Fahrbewilligungen)
Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus
Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässer Erfüllung des Vertrages.
9.2.3. Nimmt der Kunde an einer von DTCH organisierten Ersatzreise teil, so beschränkt sich die Haftung von DTCH auf einen allfäl-
ligen Minderwert der Ersatzreise gegenüber der vertraglich geschuldeten Reise.
9.3. Abtretung von Schadenersatzansprüchen
Falls DTCH dem Kunden den Schaden, der ihm ein Leistungserbringer verursacht hat, ersetzt, so gehen die Schadenersatzansprü-
che des Kunden gegenüber dem Leistungserbringer auf DTCH über.

10. Datenschutz
10.1. Sammlung, Bearbeitung und Verwendung von Daten
Bei Vertragsschluss werden neben den Kontaktangaben des Kunden (Name, Wohnadresse, E-Mail, Telefonnummer) in der Regel die
folgenden Informationen gespeichert bzw. bearbeitet: Reisedaten, Reiseziele, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche, Infor-
mationen zu weiteren Reiseteilnehmern, Zahlungsinformationen, Frequent-Flyer-Nummer, Mitgliedernummer und weitere spezifi-
sche Informationen zu einer allfälligen Mitgliedschaft bei Kooperationspartnern von DTCH, Geburtsdatum, Nationalität, Sprache,
Präferenzen sowie andere Informationen, die der Kunde DTCH zur Verfügung stellt. Mit der Buchung bestätigt der Kunde die Rich-
tigkeit der angegebenen Daten. Bei besonderen Umständen (z.B. Unfall während der Reise) sowie im Falle von Reklamationen kön-
nen weitere Informationen beschafft und gespeichert werden. Telefongespräche können zur (internen) Qualitätssicherung abgehört
oder vorübergehend aufgezeichnet werden. Die Kundendaten unterliegen dem schweizerischen Datenschutzrecht und werden zur
Geschäftsabwicklung bzw. Leistungserbringung bearbeitet. Sie können durch DTCH oder die mit DTCH verbundenen Unternehmen
(DER Touristik Group) auch zur Bereitstellung eines marktgerechten Angebotes sowie zu Analyse-, Marketing- und Beratungszwe-
cken genutzt werden. DTCH behält sich das Recht vor, dem Kunden Angebote und Informationen, die ihn persönlich interessieren,
zukommen zu lassen. Falls der Kunde die Zusendung von Informationen nicht wünscht, kann er sich direkt an die Buchungsstelle o-
der an den Kundendienst von DTCH wenden.
Bezieht sich die Datenbearbeitung auf eine Vertragsleistung oder ein Produkt von DTCH, so gilt sie als vom Kunden akzeptiert,
wenn er die Vertragsleistung oder das Produkt bezieht. Das Einverständnis des Kunden bezieht sich auch auf damit zusammenhän-
gende Datenbearbeitungen für Marketingzwecke, solange der Kunde sein Einverständnis nicht widerruft. Der Kunde stellt das Ein-
verständnis von Dritten bzw. Mitreisenden (z.B. Partner, Freund etc.) sicher, sofern sie von der Datenbearbeitung mitbetroffen sind.
Der Kunde stimmt der Bearbeitung und Verwendung seiner Kundendaten hiermit zu.
10.2. Weitergabe der Daten an Dritte
Die Daten des Kunden werden gegebenenfalls zur Erbringung der Dienstleistung sowie zur Abwicklung eines Auftrages an Dritte
oder Unternehmen, die mit DTCH wirtschaftlich verbunden sind (DER Touristik Group) weitergeleitet. DTCH hält sich an die daten-
schutzrechtlichen Bestimmungen und verpflichtet auch Dritte oder Unternehmen der DER Touristik Group zur Vertraulichkeit und
Einhaltung eines angemessenen Datenschutzes, wenn sie Zugang zu Kundendaten haben, die Rückschlüsse auf die Identität des
Kunden ermöglichen.
Der Kunde stimmt der Weitergabe und der Bearbeitung seiner Kundendaten hiermit zu.
10.3. Besonderes betreffend Flug- und Schiffsreisen
Auf Verlangen der Behörden bestimmter Länder kann es erforderlich sein, spezifische Daten über die Reise in und aus diesen Län-
dern aus Sicherheits- und Einreisegründen an diese Behörden zu übermitteln. Der Kunde ermächtigt DTCH bzw. die jeweilige Flug-
gesellschaft, zu diesen Zwecken personenbezogene Daten über den Kunden als Passagier, so genannte «Passenger Name Record
(PNR)» Daten, an diese Behörden zu übermitteln, soweit diese Informationen verfügbar sind. Hierzu gehören z.B. Name, Geburtsda-
tum, vollständige Wohnadresse, Telefonnummern, Informationen über andere Reiseteilnehmer, Datum der Bu-
chung/Ticketausstellung und beabsichtigtes Reisedatum, alle Arten von Zahlungsinformationen, Reisestatus und Reiseroute, Fre-
quent-Flyer-Nummer, Informationen über das Gepäck, alle PNR-Änderungen in der Vergangenheit. Der Kunde nimmt zur Kenntnis,
dass diese Daten an Länder übermittelt werden können, in denen der Datenschutz nicht dem Schutzniveau der schweizerischen Da-
tenschutzgesetzgebung entspricht. Bei Schiffsreisen ermächtigt der Kunde DTCH bzw. die jeweilige Reederei, diese Daten zu über-
mitteln.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und DTCH ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
11.2. Unter Vorbehalt von zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist der Gerichtsstand Zürich.

12. Diverses
12.1. Massgebende Sprache
Bei Auslegungsdifferenzen aufgrund von unterschiedlichen Formulierungen in den verschiedenen Sprachversionen ist die deutsche
Version massgebend.
12.2. Unwirksamkeit einer Bestimmung
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht.
12.3. Ombudsmann
Den Parteien steht es frei, vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung den Ombudsmann der Schweizer Reisebranche
(www.ombudsmann-touristik.ch) anzurufen, um eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen.
12.4. Reisegarantie
DTCH ist Mitglied beim Garantiefonds der Schweizer Reisebranche.
12.5. Versicherungen
DTCH empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückfüh-
rungskosten bei Unfall oder Krankheit. Bei Bedarf erfolgt eine Beratung des Kunden durch DTCH. Ein Rücktritt vom Versicherungs-
vertrag ist nach dessen Abschluss nicht mehr möglich.
12.6. DTCH kann die ARVB jederzeit einseitig abändern. Die jeweiligen Marken von DTCH publizieren den aktuellen Stand der
ARVB elektronisch.
Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und cotravel ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für sämtliche Strei-
tigkeiten gilt der Gerichtsstand Basel-Stadt.

DER Touristik Suisse AG, Mai 2018
cotravel
DER Touristik Suisse AG
Gerbergasse 26
CH-4001 Basel

T +41 (0) 61 308 33 00
F +41 (0) 61 308 33 10
cotravel@cotravel.ch

www.cotravel.ch
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