Exportbericht Chile Dezember 2018 - Außenwirtschaftsportal Bayern

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Exportbericht Chile Dezember 2018 - Außenwirtschaftsportal Bayern
Exportbericht Chile
                              Dezember 2018

   Außenhandel
   Geschäftsabwicklung
   Markterschließung
   Zoll
   Recht
   Geschäftsreisen
2

   Grundlage dieser Broschüre sind die Länderreports der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA, die uns die Länderreports
                    freundlicherweise zur Verfügung stellt. AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA ist die
                                Außenwirtschaftsorganisation der Wirtschaftskammer.
             Die Überarbeitung erfolgte durch das AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUM BAYERN (AWZ).

                   Weitere Exportberichte sind im AUSSENWIRTSCHAFTSPORTAL BAYERN unter
                                  www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder“ abrufbar.

                                            Bildnachweis: myeviajes/pixabay

                Herausgeber, Medieninhaber (Verleger) und Hersteller: AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
                                  Wiedner Hauptstraße 63, Postfach 150, 1045 Wien,
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         Die Unterlage zu dieser Veröffentlichung stellte das zuständige AußenwirtschaftsCenter zur Verfügung.

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                                             Internet: www.auwi-bayern.de

       Trotz sorgfältiger Prüfung aller in der vorliegenden Publikation enthaltenen Informationen sind Fehler nicht
   auszuschließen. Die Richtigkeit des Inhaltes ist daher ohne Gewähr. Eine Haftung des AußenwirtschaftsCenters, der
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ALLGEMEINES ................................................................................................................................... 4
WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN ..................................................................................................... 6
 Wirtschaftsdaten ............................................................................................................................ 7

AUSSENHANDEL................................................................................................................................ 8
GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG ................................................................ 9
 Normen ........................................................................................................................................ 10
 Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen .............................................................................. 10
 Bonitätsauskünfte......................................................................................................................... 10
 Forderungseintreibung ................................................................................................................. 11
 Bank- und Finanzwesen ............................................................................................................... 11
 Verkehr, Transport und Logistik ................................................................................................... 11

KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL ............................................. 11
STEUERN UND ZOLL ....................................................................................................................... 12
 Steuern und Abgaben .................................................................................................................. 12
 Zoll und Außenhandelsregime...................................................................................................... 13
 Assoziierungsabkommen EU – Chile ........................................................................................... 13

RECHTSINFORMATIONEN .............................................................................................................. 18
 Handelsrecht und gewerbliche Bestimmungen ............................................................................. 18
 Firmengründung ........................................................................................................................... 19
 Patent-, Marken- & Musterrecht ................................................................................................... 20
 Lizenzvergabe .............................................................................................................................. 20
 Arbeits- & Sozialrecht ................................................................................................................... 22

BAYERISCHES AUSSENWIRTSCHAFTSANGEBOT ....................................................................... 24
INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISEN ................................................................................. 25
WICHTIGE ADRESSEN .................................................................................................................... 29
LINKS ................................................................................................................................................ 34

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ALLGEMEINES

Key facts
            Staatsform                        Republik

            Fläche                            756.102 km²

            Bevölkerung                       ca. 18,6 Mio. Einwohner

            Städte                            Santiago de Chile, Hauptstadt (ca. 6,5 Mio. Ew. im
                                              Großraum); Antofagasta (400.000 Ew.), Viña del Mar
                                              (330.000 Ew.), Valparaíso (300.000 Ew.), Temuco
                                              (290.000 Ew.), Puerto Montt (250.000 Ew.),
                                              Talcahuano (250.000 Ew.), Concepción (230.000
                                              Ew.);

            Klima                             Subtropisch, dem Süden zu kälter werdend;
                                              Temperaturen in Santiago: Sommer +15 bis +36°C;
                                              Winter -2 bis +20°C. Starke Schwankungen zwischen
                                              Tages- und Nachttemperaturen.

            Währung                           Peso (CLP, chil. $ oder nur $)
                                              Münzen: 1, 5, 10, 50, 100 und 500 $
                                              Scheine: 1.000, 2.000, 5.000, 10.000 und 20.000 $
                                              1 EUR = 767,508 CLP
                                              1 CLP = 0,00130 EUR
                                              (Stand 28.08.2018)

                                              Als      Rechnungsgröße        dient    auch      die
                                              Verrechnungs‎einheit UF (Unidad de Fomento), die
                                              ständig der Inflationsentwicklung angepasst wird und
                                              auf einem Währungsbündel (US-Dollar, Yen und Euro)
                                              basiert. Immobilienpreise, Versicherungswerte, aber
                                              auch Gehälter, Honorare etc. werden oft in UF
                                              angegeben und verrechnet. Der Wert einer Unidad de
                                              Fomento betrug Mitte April 2018 CLP 26.983 (36,65
                                              Euro).

Historischer Überblick
Anfang des 15. Jahrhunderts eroberten die Inka von Cuzco aus Nord- und Zentralchile. Im Süden
des Landes scheiterten sie – wie später auch die Spanier - jedoch am erbitterten Widerstand der
dort ansässigen Mapuche. Die spanischen Konquistadoren erreichten Chile ab 1540 und
gründeten zahlreiche Siedlungen, allen voran die Hauptstadt Santiago. Als Generalkapitanat war
Chile Teil des Vizekönigreichs Peru. 1818 verkündet Chile seine Unabhängigkeit von Spanien.

Der militärische Sieg über Peru und Bolivien im Salpeterkrieg (1879 - 83) brachte Chile erhebliche
Landgewinne im Norden. Bolivien verlor dabei seinen Zugang zum Pazifik und große Gebiete in
der Atacamawüste. 1888 annektierte Chile die Osterinseln.

Am 11. September 1973 putschte das Militär unter General Augusto Pinochet gegen die Regierung
des sozialistischen Präsidenten Salvador Allende. Mit der Militärdiktatur begann die Verfolgung
politischer Gegner, der tausende Menschen zum Opfer fielen. Viele Chilenen flohen ins Exil.

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Die Militärdiktatur machte in Folge beinahe alle Verstaatlichungen der Vorgängerregierung
rückgängig und führte neoliberale Wirtschaftsreformen durch. 1980 trat eine neue Verfassung in
Kraft, die für 1988 eine Volksabstimmung über die künftige Regierungsform vorsah. 55 % der
Wahlberechtigten sprachen sich in diesem Referendum gegen das Weiterbestehen der
Militärdiktatur aus. Der Weg für demokratische Wahlen wurde damit frei.

Mit Patricio Aylwin, dem Kandidaten des Parteibündnisses „Concertación“, kam nach 17 Jahren
der Militärdiktatur wieder eine demokratisch legitimierte Regierung an die Macht. Die unter
Pinochet      eingeführte    neoliberale   Wirtschaftspolitik   mit   Privatisierungs-  und
Liberalisierungsmaßnahmen blieb aber unangetastet.

Bei den letzten Wahlen Ende 2017 wurde Sebastián Piñera als Präsident gewählt und trat sein
Amt im März 2018 an. Piñera war bereits zwischen 2010 und 2014 im Amt und damit der erste
konservative Präsident seit dem Ende der Militärdiktatur. Dazwischen regierte Präsidentin Michelle
Bachelet ein Mitte-Links Bündnis.

Die nächsten Wahlen werden im November 2021 stattfinden.

Bevölkerung

In ethnischer Hinsicht setzt sich die chilenische Bevölkerung zum größten Teil aus andalusischen,
kastilischen und baskischen Auswanderern zusammen, die sich im Laufe der Kolonisierung mit
den Mapuche, den Ureinwohnern Chiles, vermischten. Im 19. Jahrhundert kamen Einwanderer aus
den Gebieten des heutigen Deutschland, Kroatien, Frankreich, Italien, England und Palästina
hinzu. Die Städte und Dörfer im südchilenischen Seengebiet wurden vor allem durch deutsche
Einwanderer geprägt - ein Einfluss, der noch heute unübersehbar ist. „Neue“ Immigranten kommen
in erster Linie aus anderen lateinamerikanischen Ländern (allen voran Argentinien, Peru, Bolivien
und Kolumbien, in den letzten Jahren auch Haiti). Sie machen aber nur einen geringen
Prozentsatz der Bevölkerung aus.

Landes- und Geschäftssprachen

Landessprache: Spanisch
Geschäftssprache: Spanisch, Englisch (mit Einschränkungen) und fallweise Deutsch. Mit
staatlichen Stellen ausschließlich spanische Korrespondenz, am besten mittels E-Mail, sonst
zumindest per Luftpost oder mit internationalen Kurierdiensten.

Politisches System
Chile ist eine präsidiale Republik. Die derzeit gültige Verfassung stammt ursprünglich aus dem
Jahr 1980. Staats- und Regierungschef ist der für eine Amtszeit von vier Jahren direkt gewählte
Präsident (seit März 2018 Sebastián Piñera), welcher auch die Regierungsmitglieder ernennt. Das
Parlament besteht aus Abgeordnetenkammer (Cámara de Diputados) und Senat (Senado). Chile
ist administrativ in 15 Regionen (Regiones) eingeteilt.

Mitgliedschaft in internationalen Organisationen
UNO, UNCTAD, UNESCO, UNHCR, UNIDO, CEPAL, UNMOGIP, UNTSO, IAEA, ILO, WCL, IOM,
WHO, G-15, G-77, IPU, Bank for Intl. Settlements, IBRD, EIB, IADB, SELA, FAO, IFAD, IWF, IDA,
WTO, MIGA, IFC; IMO, WFTU, ICFTU, ICRM, WToO, Interpol, International Criminal Court, UPU,
IHO, WMO, ICAO, IFRCS, IOC, ITU, WIPO, ISO, ALADI, MERCOSUR (Assoziierungsabkommen),
OAS, Rio-Gruppe, APEC, SELA, LAIA, OPANAL, OPCW, Non-Aligned Movement,
Andengemeinschaft (Assoziierungsabkommen), Trans-Pacific Strategic Economic Partnership,
LAES, WCO, PCA, ICC, OECD, Alianza del Pacifico,

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Freihandelsabkommen
in Kraft: EU (*), USA, EFTA, Kanada, Mexiko, Südkorea, China, Singapur, Brunei, Neuseeland,
Japan, Australien, Panama, Kolumbien, Ecuador, Mercosur, Bolivien, Venezuela, Indien, Kuba,
Zentralamerika (Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua), Peru, Malaysia,
Türkei, Vietnam, Hong Kong, Thailand, Südkorea
In Verhandlung/noch nicht ratifiziert: CPTTP, Trade in Services Agreement TiSA, Uruguay,
Argentinien, Brasilien, Indonesien

(*) Umfassendes Assoziierungsabkommen mit der EU. Der handelspolitische Teil trat am
01.02.2003 in Kraft und sieht den stufenweisen Abbau der Zollgebühren vor.

Abkommen mit Deutschland

      Kulturabkommen (1959)
      Luftverkehrsabkommen (1968)
      Investitionsschutzabkommen (1991)
      Abkommen zur Sozialen Sicherheit (1993)
      Rahmenabkommen über die Technische und Finanzielle Zusammenarbeit (1995)
      Rohstoffabkommen (2013)
      Abkommen über die Zusammenarbeit in Bildung, Wissenschaft, Technologie und
       Innovation (2013)

WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN

Kurze Charakteristik
Die chilenische Wirtschaftspolitik ist stark marktwirtschaftlich orientiert; der Großteil aller
Wirtschaftssektoren ist liberalisiert und privatisiert. Chiles Staatsquote ist dadurch im weltweiten
Vergleich sehr niedrig. Das Land verfügt über einen gesunden Finanzmarkt und ist politisch stabil.
Dies zeigt sich auch in den „A-Ratings“ der wichtigsten internationalen Rating-Agenturen.
Außerdem ist Chile das einzige Land Südamerikas, das Mitglied der OECD ist.

Chile hat mit einer Vielzahl von Ländern und Handelsblöcken – unter anderem der Europäischen
Union - bilaterale Abkommen zum Abbau von Zöllen und Handelsbarrieren abgeschlossen und
zählt zu den liberalsten Volkswirtschaften der Welt. Mit Peru, Kolumbien und Mexiko bildet Chile
seit 2012 die Pazifikallianz. Am 8. März 2018 unterzeichnete Chile gemeinsam mit Australien,
Brunei, Japan, Kanada, Malaysia, Mexiko, Neuseeland, Peru, Singapur und Vietnam das
Handelsabkommen zur Transpazifischen Partnerschaft CPTPP. Dieses soll nun bis zum
Jahresende von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden, bevor es in Kraft treten kann.

Wirtschaftslage und Perspektiven

Auf Grund der starken internationalen Verflechtung ist die chilenische Volkswirtschaft in hohem
Maße von der Entwicklung der Weltwirtschaft abhängig: die Ausfuhr von Rohstoffen macht mehr
als 50 % der Exporteinnahmen Chiles aus. Die internationale Nachfrage nach chilenischen
Rohstoffen (v.a. Kupfer) korreliert daher mit der Wirtschaftsentwicklung des Landes.
Der Weltmarktpreis für Kupfer befindet sich zuletzt wieder im Steigen und scheint den
Kursabschwung der letzten drei Jahre überwunden zu habe. Umgekehrt importiert Chile große
Mengen an fossilen Brennstoffen (v.a. Erdöl und Kohle), deren Preisentwicklung sich indirekt
ebenfalls in den ökonomischen Indikatoren niederschlägt.

Trotz des großen Importbedarfs erzielte Chile seit 1999 stets einen Handelsbilanzüberschuss. Im
Jahr 2017 betrug dieser 7,9 Mrd. US-Dollar. Kupferproduktion und -export werden zwar auch in
den kommenden Jahren einen beträchtlichen Teil des chilenischen BIP erwirtschaften; ein
erneuter Verfall des Kupferpreises hängt jedoch wie ein Damoklesschwert über der weiteren
Entwicklung von Chiles wenig diversifizierter Wirtschaft.
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Die wirtschaftlichen Probleme, von denen viele Länder Lateinamerikas (vor allem die großen
Volkswirtschaften Brasilien und Argentinien) betroffen sind, sind auch an Chile nicht spurlos
vorübergegangen. So belief sich das Wirtschaftswachstum Chiles 2017 nur auf moderate 1,5 %.

Während 2014 noch ein Plus von 15 % bei den ausländischen Direktinvestitionen erzielt werden
konnte, gingen diese in den Vergangen drei Jahren merklich zurück. Vor allem im Bergbau blieben
aufgrund des schwachen Kupferpreises Investitionen weitgehend aus.

Wirtschaftsdaten
                                          Einheit    2017                  2018                      2019
BIP                                      Mrd. USD    277,0                280,3*                    295,8*
BIP pro Kopf                               USD      15.070*              15.087*                   15.760*
Wachstumsrate BIP, real                     %         1,5                  3,4*                      3,3*
Inflationsrate                              %         2,2                  2,4*                      3,0*
Arbeitslosenquote                           %         6,7                  6,2*                      5,8*
Quelle: gtai, Stand Mai 2018 *)= Schätzungen

          Quelle: The Economist Intelligence Unit             Quelle: The Economist Intelligence Unit

          Quelle: The Economist Intelligence Unit             Quelle: The Economist Intelligence Unit

Bedeutende Wirtschaftssektoren
Die mit Abstand wichtigste Säule der chilenischen Wirtschaft ist der Bergbau (Kupfer, Molybdän,
Silber, Eisen, Lithium, Nitrate, etc.). Dazu kommen die Land- und Forstwirtschaft (z.B. Zellstoff,
Holz, Früchte), die Fischerei (inkl. Verarbeitung), sowie die Basis- und Konsumgüterindustrie.
Durch den immer noch hohen Anteil von Rohstoffen an den Ausfuhren besteht eine hohe
Abhängigkeit von den Weltmarktpreisen und der Nachfrage in den wichtigsten Abnehmerländern.

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In den letzten Jahren haben allerdings verstärkte Bemühungen um eine Diversifizierung der
Wirtschaft begonnen.

                      Quelle: World Bank (World Development Indicators)

Arbeitsmarkt (Arbeitskräfte, Arbeitslosigkeit, Ausbildung, etc.)
Das Ausbildungsniveau chilenischer Arbeitskräfte gilt als gut, speziell unter Berücksichtigung des
lateinamerikanischen Standards. In ausgewählten Sektoren wie Bergbau, Landwirtschaft, etc. gibt
es hochqualifiziertes Personal. Auch geeignete deutschsprachige Arbeitskräfte sind am
Arbeitsmarkt in Chile vorhanden.

Arbeitskosten, Lohnniveau

Es existiert ein gesetzlich festgelegtes monatliches Mindesteinkommen von derzeit 276.000 CLP
(umgerechnet ca. 376 Euro, Stand April 2018) für Arbeitskräfte im Alter von 18 bis 65 Jahren. Der
Mindestlohn wurde in den letzten Jahren halbjährlich erhöht. Die Höchstarbeitszeit beträgt 45
Wochenstunden. Ein Arbeitsvertrag kann die Erbringung von Überstunden verlangen, welche
durch einen 50 %-Zuschlag zu bezahlen sind. Die täglich zulässige Arbeitszeit beträgt max. zehn
Stunden, als Überstunden sind täglich max. zwei weitere Stunden zulässig.

AUSSENHANDEL

Wichtigste Einfuhrwaren

Erdölprodukte (Treibstoffe, Erdgas, Kohlenstoff), Maschinen und Anlagen, Elektrogeräte,
Transportmittel, Chemikalien, Textilien und Bekleidung, Plastik, Eisenwaren, Pharmaprodukte,
Nahrungsmittel

Wichtigste Ausfuhrwaren

Kupfer, verarbeitete Nahrungsmittel (inkl. Fischprodukte, v.a. Lachs), Obst, chemische Produkte,
Zellulose, Maschinen und Eisenwaren, Holz- und Holzprodukte, Wein, Molybdän

Alle Informationen über den chilenischen Außenhandel finden Sie unter GTAI – Wirtschaftsdaten
kompakt – Chile.

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GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG

Wirtschaftspolitik

Chile gehört zu den offensten und marktliberalsten Volkswirtschaften der Welt. Es bestehen kaum
Handelshürden, die Fiskal- und Steuerquoten sind sehr niedrig, die staatlichen Finanzen
ausgeglichen, die Staatsverschuldung gering. Stark ist die Abhängigkeit von Chiles wenig
diversifizierter Wirtschaft vom Exportgut Nr. 1: Kupfer.

Empfohlene Vertriebswege

Ein optimaler Vertrieb erfolgt über eine eigene Niederlassung oder beim klassischen Export über
einen lokalen Vertreter. Es gibt in Chile zahlreiche auf die Vertretung von ausländischen Produkten
spezialisierte Unternehmen.

Werbung

Wichtigste Werbeträger sind die Tageszeitungen und das Fernsehen, auch Außenwerbung spielt
eine    große    Rolle.   Zahlreiche   Unternehmensverbände      geben   darüber   hinaus
Branchenfachzeitschriften heraus, die sich gut zur Werbung eignen. Des Weiteren ist die
Teilnahme an Branchenveranstaltungen (Messen, Symposien etc.) wichtig.

Wichtigste Zeitungen

           Tageszeitungen            El Mercurio
                                     La Tercera
                                     La Segunda

           Wirtschaftszeitungen:     Estrategia
                                     El Diario Financiero

           Wochenzeitschriften:      Que Pasa
                                     Capital
                                     Caras
                                     Cosas

           Wichtigste deutschsprachige Wochenzeitschrift: Cóndor

Wichtigste Messen 2019
           EXPO SEGURIDAD 2019
           Santiago, April, Internationale Messe zu Sicherheit und öffentlicher Ordnung

           EXPONOR 2019
           Antofagasta, 27. – 30. Mai, Internationale Messe der Bergbauindustrie

           EXPO EDIFICA 2019
           Santiago, 2. – 8. Oktober, Internationale Baumesse

           EXPO ANDES 2019
           Santiago, Oktober, Internationales Fachmesse für Wintersport und Alpinistik

           EXPOCORMA 2019
           Concepción, November, Internationale Messe für Forstwirtschaft, Papier und Zellulose

           EXPO SUSTENTABLE CONSTRUCCIÓN
           Santiago, Fachmesse für nachhaltiges Bauen

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Informationen über vom Freistaat Bayern geförderte Messen finden Sie bei Bayern International
www.bayern-international.de oder http://www.auma.de/

Normen
In Chile werden DIN und auch US-Normen sowie darauf basierende nationale Normen verwendet.

Europäische und internationale Normen erweitern Absatzmärkte. Normen senken
Transaktionskosten und fördern die Zusammenarbeit. Die DIN ist die für die Normungsarbeit
zuständige Institution in Deutschland und vertritt die deutschen Interessen in den weltweiten und
europäischen Normungsorganisationen. Rund um die zentrale Dienstleistung der Normung bietet
die DIN, in der Regel über den Beuth Verlag, eine Reihe von Dienstleistungen an, die den Zugang
zur Normung und zu Normungsverfahren, zu den Normen und Norminhalten erleichtern:
Kongresse, Tagungen, Lehrgänge, Seminare, Beratung und Auskunft. Kontakt: Deutsches Institut
für Normung e. V., Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel: +49(0)30-26010, Fax: +49(0)30-
26011231, E-Mail: info@din.de , Internet: www.din.de

Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen
Incoterms® sind Auslegungsregeln für die elf am häufigsten verwendeten, mit drei Buchstaben
abgekürzten, Handelsklauseln. Sie sind weltweit einheitlich verwendbar und helfen dem Anwender
die Errichtung internationaler Kaufverträge zu vereinfachen. Sie regeln die Pflichten für Käufer und
Verkäufer im Hinblick auf Transportorganisation, Beladung, Entladung, Kosten, Versicherung und
Zollabwicklung. Der wohl wichtigste Regelungsinhalt ist jedoch der Komplex des
Risikoüberganges. Dieser regelt welche Vertragspartei zu welchem Zeitpunkt das Risiko des
zufälligen Verlustes, der zufälligen Beschädigung oder einer sonstigen Verschlechterung der Ware
zu tragen hat.

Die Wahl des richtigen Incoterms® hängt u.a. von der Wahl des Transportmittels, der
Zahlungskondition, dem optimalen Risikomanagement und dem tatsächlichen Umfeld eines
Geschäftes ab. Verwenden Sie niemals EXW, wenn der Käufer nicht in der Lage ist, zu verladen
oder die Lieferung steuerfrei in ein Drittland erfolgen soll, sehen als Verkäufer von FOB ab, wenn
hinter dem Vertrag ein Akkreditiv steht und verwenden Sie DDP höchstens im b2c Bereich. CPT
gibt dem Verkäufer ein hohes Maß an Kontrolle über den Transport, bedeutet aber auch hohes
Risiko für den Käufer, welches jedoch durch entsprechende Transportversicherungen abgefangen
werden kann.

Zahlungskonditionen
Es empfiehlt sich Zahlung gegen unwiderrufliches, bestätigtes Akkreditiv oder Vorauszahlung zu
vereinbaren. Bei niedrigeren Beträgen ist auch Zahlung gegen Dokumente bzw. Wechsel
handelsüblich. Die Einräumung von Zahlungszielen ist bei Investitionsgütern, sowie bei Lieferungen
an staatliche und autonome Organisationen oft nötig und auch üblich. Zahlungen können nach
Verzollung der Ware überwiesen werden, sofern sie durch eine Zollerklärung gedeckt sind.

Zu beachten ist auch die Möglichkeit einer Exportkreditversicherung. Dafür steht Ihnen in Bayern
der private Versicherungsmarkt (Atradius, AKA, Coface) sowie die LfA Förderbank Bayern und das
staatliche Exportgarantiesystem Euler Hermes oder KfW zur Verfügung. Während der private
Versicherungsmarkt schwerpunktmäßig im Bereich der sog. „marktfähigen“ Risiken tätig ist,
können bei Euler Hermes „nicht marktfähige“ Risiken unter Deckung genommen werden.

Als „nicht marktfähig“ gelten Risiken außerhalb der EU und OECD mit Ausnahme von Südkorea,
Mexiko und Türkei bzw. wenn die Risikodauer (Produktionszeitraum + Kreditlaufzeit) mehr als zwei
Jahre beträgt.

Bonitätsauskünfte
Können über die Deutsch-Chilenische AHK http://chile.ahk.de/ eingeholt werden.

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Forderungseintreibung
Einschaltung der AHK Chile und gegebenenfalls eines Rechtsanwaltes. Die Anwaltskosten sind hoch
und nicht alle Anwälte übernehmen Forderungsbeitreibungen. Häufig wird ein Mindestdepot für
Spesen und/oder ein Fixhonorar, sowie ein Erfolgshonorar in Höhe von 10 bis 20 % verlangt.

Preiserstellung
Preise werden in EUR oder USD angegeben. Die Transport- und Versicherungskosten bis zum
chilenischen Einfuhrhafen müssen getrennt angeführt werden. Offerte sollten, wie auch
Prospektmaterial, in spanischer, zumindest aber in englischer Sprache abgefasst sein. Wichtig ist,
dass genaue Liefertermine angegeben werden, die unbedingt eingehalten werden sollen.

Bank- und Finanzwesen
In Chile finden sich sowohl große nationale Banken als auch Niederlassungen internationaler
Bankkonzerne, welche die komplette Palette an Finanzdienstleistungen anbieten.

Geschäftsbanken

Banco del Estado de Chile, Banco Santander, Banco de Chile, BCI - Banco de Crédito e
Inversiones, BBVA Chile, Scotiabank Sud Americano, Corpbanca, BICE - Banco Industrial y de
Comercio Exterior, Itaú Chile, Banco Security, Rabobank, Royal Bank of Scotland, Banco
International, Banco Falabella, Banco Paris, Banco Ripley, Deutsche Bank, Societé Generale

Verkehr, Transport und Logistik
Chile ist umfassend in die Weltwirtschaft integriert, unterhält Handelsbeziehungen mit den
wichtigsten Volkswirtschaften auf allen Kontinenten und allen internationalen Logistikdienstleistern
– inkl. einigen deutschen – sowie Luft- und Seefrachtverbindungen.

KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL

Korruption ist kein Kavaliersdelikt oder ein „notwendiges Übel“ im Geschäftsleben, sondern kann
strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen. Das gesetzliche Umfeld hat sich in letzter Zeit
deutlich verschärft.

    Aufgrund der OECD- und UN-Konventionen gegen Korruption, des EU-
     Bestechungsgesetzes und des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
     Bestechung (IntBestG) ist Korruption in Deutschland strafrechtlich verfolgbar, auch wenn
     sie im Ausland begangen wurde.
    Bestechungshandlungen können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer
     Geldstrafe geahndet werden, in besonders schweren Fällen droht sogar eine
     Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren.
    Darüber hinaus drohen steuerliche Nachforderungen.
    Ihre Exportversicherung erlischt, wenn das Geschäft durch Korruption zustande kam.

Deshalb sollten Sie folgendes beachten:

    Entwerfen Sie eine Antikorruptionspolitik für Ihr Unternehmen und schulen Sie Ihre in- und
     ausländischen Mitarbeiter und Vertreter darin.
    Informieren Sie alle Ihre Geschäftspartner über Ihre Antikorruptionspolitik.
    Bei Vertreter- und Beraterhonoraren etc. wird auf die Branchenüblichkeit abgestellt. Sollten
     sie unverhältnismäßig hoch sein, können darin versteckte Bestechungsgelder vermutet
     werden.
    Auch bei Geschenken und sonstigen Zuwendungen ist Vorsicht geboten.

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STEUERN UND ZOLL
Steuern und Abgaben
Das chilenische Steuersystem besteht aus einem gemischten System an direkten
(Einkommensteuer) und indirekten Steuern. Jedes chilenische Steuersubjekt (natürliche oder
juristische Person) benötigt eine Steuernummer, die bei sämtlichen Transaktionen und
Behördenwegen vorzuweisen ist.

Umsatzsteuer

Die Mehrwertsteuer („Impuesto de Valor Agregado“ - IVA) beträgt derzeit 19 % vom Nettowert
einer Ware und ist auch auf importierte Waren in gleicher Höhe zuzurechnen.

Einkommensteuern
Bei   der    Einkommenssteuer     gibt   es    prinzipiell vier  Besteuerungsarten.    Das
Einkommensteuersystem ist ein Stufen-System, in welchem die unten angeführten ersten beiden
Steuerkategorien auch angerechnet werden können.

           -     "1. Kategorie" (Impuesto de Primera Categoría)
                 Zur Berechnung der Steuer auf gewerbliche- und Kapitaleinkünfte (Gewinne,
                 Zinsen, Dividenden, Provisionen, Miete etc.) gibt es zwei unterschiedliche
                 Systeme. Unternehmen werden je nach Rechtsform entweder zu einem der
                 Systeme zugeteilt oder können frei wählen.

                 Im Standardmodell (Sistema de renta atribuida) ist auf jegliche Gewinne,
                 unabhängig davon ob sie ausgeschüttet werden oder nicht, 25 % Steuer zu
                 zahlen. Für Aktiengesellschaften ist es nicht möglich, diese Variante dieser
                 Besteuerung zu wählen. Die Eigentümer dürfen in diesem Modell 100 % der
                 bezahlten Steuer auf ihre persönliche Ergänzungs- oder Zusatzsteuer
                 anrechnen.

                 Im alternativen Modell (Sistema semi integrado) werden lediglich die Gewinne die
                 von Eigentümern oder Aktionären entnommen und versteuert, und zwar aktuell
                 mit 25,5% und ab dem Geschäftsjahr 2018 mit 27%. Diese Variante muss von
                 Aktiengesellschaften angewandt werden und kann von Unternehmen aller
                 anderen Rechtsformen, ausgenommen Unternehmungen die zu 100% im
                 Staatsbesitz sind, gewählt werden. Die Eigentümer oder Aktionäre dürfen in
                 diesem Modell jedoch nur 65% der bezahlten Steuer auf ihre persönliche
                 Ergänzungs- oder Zusatzsteuer anrechnen.

                 Das chilenische Fiskaljahr läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Im April
                 reichen die Unternehmen eine Steuererklärung für das abgelaufene Steuerjahr
                 ein und bezahlen die 1. Steuerkategorie. Während des Jahres werden
                 monatliche Steuererklärungen abgegeben und Vorauszahlungen abgeführt.
                 Verluste können ohne zeitliche Begrenzung vorgetragen werden.

           -   "2. Kategorie" (Impuesto de Segunda Categoría)
                Progressive Einkommenssteuer auf unselbständige Arbeit, 0 % – 35 % je nach
                Höhe des zu versteuernden Einkommens, auf monatlicher Basis. Der max.
                Einkommenssteuersatz wurde am 1. Januar 2017 von 40 % auf 35 % gesenkt.
                Sozialversicherungsbeiträge können abgezogen werden. Angehörigen der
                Mittelschicht wird auch ein Teil der Bildungsausgaben steuerlich angerechnet.
                Die Steuer wird vom Arbeitgeber zurückbehalten. In manchen Fällen fällt auch
                professionelle selbständige Arbeit in diese Steuerkategorie.

           -     Ergänzungssteuer (Impuesto Global Complementario)

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                   Besteuert das Welteinkommen in Chile residierender natürlicher Personen mit
                   einer Höhe von 0 – 35 %, je nach Höhe des Einkommens, wobei die
                   Einkommenssteuer der 1. und/oder 2. Kategorie angerechnet wird, auf
                   Jahresbasis.

           -       Zusatzsteuer (Impuesto Adicional, ähnlich einer "Quellensteuer")
                   Diese 35%ige Steuer betrifft hauptsächlich entnommene Gewinne und den
                   Einkommens- und Gewinntransfer durch nicht in Chile ansässige juristische oder
                   natürliche Personen ins Ausland. Die Steuer wird auf jährlicher Basis eingebracht
                   und das Steuersubjekt hat Anspruch auf die Anrechnung der bezahlten Steuer
                   laut erster Kategorie.

Zoll und Außenhandelsregime
Der Außenhandel ist liberalisiert. Importe können nur durch eine in Chile ansässige natürliche
oder juristische Person durchgeführt werden, die für die korrekte Abwicklung der Verzollung und
Zahlung der Zollgebühren verantwortlich ist (daher keine Warenlieferung "frei Haus" möglich). Das
Eigentum geht bei Übernahme automatisch an den Importeur über - kein wirksamer
Eigentumsvorbehalt möglich!

Importbestimmungen
Folgende Dokumente müssen bei allen Importen vorgewiesen werden:

           - Original der kompletten Frachtdokumente
           - Original Handelsrechnung mit Angabe der Waren und den Werten
           - Eidesstattliche Erklärung des Importeurs betr. dem korrekten Warenwert

Ab einem Warenwert von 1.000 USD FOB ist die Einschaltung eines Zollagenten durch den
Importeur verpflichtend.

Es werden je nach Warenart noch weitere Dokumente verlangt – die genaue Abstimmung der
nötigen Unterlagen mit dem Importeur, Spediteur und ev. dem Zollagenten ist dringend zu
empfehlen.

Die Verzollung der Ware kann jedoch abgelehnt werden, wenn:

           - Irrtümer und Auslassungen festgestellt werden,
           - die Ware nach Ansicht der Zollbehörde nicht genau beschrieben ist,
           - die angegebenen Preise nicht mit den üblichen internationalen Marktpreisen
             übereinstimmen,
           - die Zahlungsbedingungen als unangemessen betrachtet werden, etc.

Die Zollbehörde kann auch Lizenzanträge für Waren zurückhalten, die einer laufenden
Untersuchung wegen Dumping-Praktiken unterliegen.
Vorsicht bei der Einfuhr von Lebensmitteln und pflanzlichen Produkten – diese wird vom
staatlichen Agrardienst („Servicio Agrícola Ganadero“/SAG) streng geprüft und bei Verstößen
bestraft. Auf der Website des SAG finden sich alle Bestimmungen und Verbote.

Assoziierungsabkommen EU – Chile
                   Zollfreiheit bzw. -erleichterungen für die meisten deutschen Industrieprodukte
                   Ursprungsnachweis erforderlich

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Am 1.2.2003 trat der Handelsabschnitt des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen
Union und Chile in Kraft. Dieses Abkommen sah den stufenweisen Abbau der Zölle innerhalb einer
maximalen Übergangsfrist von zehn Jahren vor; der Großteil der industriellen und gewerblichen
Waren mit Ursprung EU konnte jedoch bereits vor dem 1.1.2013 zollfrei nach Chile eingeführt
werden.

Um von den Zollpräferenzen des Assoziierungsabkommens profitieren zu können, muss eine
direkte Beförderung der Waren nach Chile erfolgen und ein Nachweis über die
Ursprungseigenschaft des exportierten Produktes geführt werden. Dieser Nachweis ist die aus
anderen Präferenzabkommen der EU bereits bekannte Warenbescheinigung EUR1 bzw. bis zu
einer Wertgrenze von EUR 6.000 pro Sendung die Ursprungserklärung auf der Rechnung.

In der deutschen Version der Ursprungserklärung wird anstelle von Waren von Erzeugnissen
gesprochen. Die Bezeichnung "Erzeugnisse" ist zwar in vielen Veröffentlichungen
fälschlicherweise enthalten, nicht aber im Originalabkommen mit Chile, wo der Terminus "Waren"
verwendet wird und es wird daher dringend angeraten, etwa in der Ursprungserklärung auf der
Rechnung die Standardformulierung "Waren" zu benutzen.

Die zolltarifliche Einreihung (4-Steller) ist im Feld 8 des EUR1-Formulars anzugeben.

Die Ausstellung von Rechnungen mit Waren gemischter Herkunft, d.h. Waren mit und ohne EU-
Ursprung auf der gleichen Handelsrechnung, sollte möglichst vermieden werden. Die Angabe der
EU als Ursprungsland wird zwar grundsätzlich akzeptiert, die genaue Angabe des tatsächlichen
Landes ist jedoch empfehlenswert.

Ermächtigte Exporteure dürfen auch Ursprungserklärungen unabhängig vom Rechnungswert
selbst ausstellen. Diese Ermächtigung muss sich eigens auf Chile erstrecken (d.h.
Ermächtigungen, die vor dem In-Kraft-Treten des Assoziierungsabkommens EU-Chile im Jahr
2003 beantragt wurden, werden nicht akzeptiert). Auf der Handelsrechnung ist unbedingt die
Schreibweise einschließlich Länderkennnummer zu verwenden. Die gesamte Erkennungsnummer
des ermächtigten Importeurs besteht daher aus Länderkennung.

Der Antrag ist über das Formular "Za 279" beim zuständigen Zollamt einzureichen. Nähere
Auskünfte erteilt gerne auch die jeweilige Landeskammer der WKO.

Die vom ermächtigten Exporteur benötigte Erklärung muss in folgendem Wortlaut in einer der EU-
Sprachen abgefasst sein (empfehlenswert spanische oder englische Textversion sowie
Unterfertigung):

Spanische Version
El exportador de los productos incluidos en el presente documento (autorización aduanera o de la
autoridad gubernamental competente n° ...(1)) declara que, salvo indicación en sentido contrario,
estos productos gozan de un origen preferencial ...(2).

Englische Version
The exporter of the products covered by this document (customs or competent governmental
authorization No...(1)) declares that, except where otherwise clearly indicated, these products are
of (2) preferential origin.

Deutsche Version
Der Ausführer (Ermächtigter Ausführer; Bewilligung der Zollbehörde oder der zuständigen
Regierungsbehörde Nr.…(1)) der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass
diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte Ursprungswaren ... (2) sind.

           (1) = Angabe Ermächtigungsnummer
           (2) = Angabe Ursprungsland

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Weitere Details sind in den Bestimmungen betreffend ermächtigte Exporteure in den Artikeln 20
und 21 geregelt. Der genaue Wortlaut der entsprechenden Zollerklärung ist dem Appendix IV des
besagten Protokolls zu entnehmen.

Der       gesamte      Text      des     EU-Chile-Assoziierungsabkommens          kann     unter
http://eeas.europa.eu/chile/index_en.htm bzw. https://www.direcon.gob.cl/ abgerufen werden

Zollbestimmungen
Brüsseler (harmonisierte) Nomenklatur. Seit 01.07.02 wird zur einfachen Identifizierung jeder
Warenposition ein max. 16stelliger Code (CIP – Código Identificación Producto) zugeordnet, der
der Produktnummer der Handelsrechnung entnommen wird. Es handelt sich um einen intern
verwendeten Code, der die Abfertigung erleichtern soll. Bei einer Folgelieferung von identischen
Waren kann dieser angegeben werden, dies ist jedoch kein unbedingtes Erfordernis für die
Zollabfertigung.

Alle Waren unterliegen prinzipiell einem Einheitszollsatz von 6 % vom CIF-Wert; der tatsächlich
zu entrichtende Zollsatz ist jedoch aufgrund der zahlreichen bestehenden Freihandelsabkommen
beträchtlich niedriger und liegt – für sämtliche Importe betrachtet - derzeit bei ca. 1 %.

Ausnahmen bestehen für Importe von:
         - Artikeln aus Gold, Platin und Elfenbein, echten und künstlichen Schmuck- und
           Edelsteinen, feinen Pelzen, feinen Teppichen und Tapisserien, Kaviar in Konserven,
           Wohnwagen mit eigenem Antrieb, sowie Luft- und Gasdruckwaffen (mit Ausnahme
           solcher für Unterwasserjagd), Socken aus Nylon, für welche eine Sondersteuer in
           Höhe von 15 % angerechnet wird;
         - pyrotechnischen Artikeln (Sondersteuer 50 %);
         - landwirtschaftlichen Produkten (Weizen, Mehl, Zucker, Pflanzenöle, etc.), für welche
           variable Aufschläge bis zum Erreichen der nationalen Produktionskosten bzw. Anti-
           Dumpingzölle aufgerechnet werden können;
         - alkoholische Getränke, bei denen je nach Alkoholgehalt zusätzlich eine
           Alkoholsteuer in der Höhe von 15 % (Bier, Wein) bis zu 27 % (Liköre, Whisky)
           erhoben wird;
         - alkoholfreie Getränke (Mineralwasser, Limonaden, Energy Drinks): Sondersteuer
           von 13 %;
         - Tabakwaren, Benzin und Diesel, die ebenfalls mit Sondersteuern belastet werden.
         - Software: unterliegt beim lokalen Importeur bzw. Anwender einer Withholding-Tax
           von 15 % (Achtung: Ausnahmen!).

Für Personenkraftwagen fällt seit 1.1.2007 keine Luxussteuer mehr an.

Gebrauchte Maschinen unterliegen einem Aufschlag von 50 % der für entsprechende neue
Maschinen anfallenden Zollgebühren. Sind die Waren aufgrund eines Freihandelsabkommens
zollfrei, besteht demnach kein Aufschlag. Keine Einfuhr von gebrauchten Pkw, Lkw oder
Motorrädern möglich.

Sonstige Einfuhrabgaben
Zollnebenspesen durchschnittlich bis ca. 3 % vom CIF-Wert, Einfuhr-UST 19 % vom CIF-Wert
zuzüglich Zoll. Dieser Betrag ist für lokale Importfirmen in der Regel vorsteuerabzugsfähig.

Temporäre Einfuhr
Seit 1. Oktober 2005 können ATA-Carnets für die temporäre Wareneinfuhr verwendet werden.
ATA Carnets gelten primär für begleitete Warensendungen. Bei Postsendungen muss die
Zollabfertigung durch den Carnetinhaber persönlich bei der Zollbehörde erfolgen. Die Carnets sind
in Spanisch oder Englisch auszufüllen, da die Zollbehörden bei Verwendung anderer Sprachen
eine Übersetzung verlangen können. Nähere Details zum Carnet ATA System.

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Eine unbegleitete Wareneinfuhr bis zu einem Zeitraum von 120 Tagen ist möglich, wobei anteilige
Einfuhrabgaben (Zoll- und Einfuhr-UST) zu zahlen sind – die Höhe richtet sich nach der Länge der
temporären Einfuhr und dafür muss eine entsprechende Garantieleistung erbracht werden; bei
Vorführgütern für gewisse von der Regierung ausgewählte Veranstaltungen (Messen) gelten
erleichterte Bestimmungen. Die rechtzeitige Abstimmung mit lokalem Geschäftspartner bzw.
Zollagenten ist unbedingt erforderlich.

Zollfreizonen
Chile hat zwei Zollfreizonen eingerichtet, in denen dort ansässige Unternehmen Einfuhr- und
Steuervergünstigungen genießen. Ihnen wird bei der Einfuhr ausländischer Waren zur
Weiterverarbeitung oder der Durchführung von Dienstleistungen eine Befreiung von Zöllen und
anderen Abgaben gewährt. Diese Zollfreizonen existieren in Iquique (ZOFRI) und Punta Arenas
(PARENAZON), haben jedoch in den letzten Jahren aufgrund der sinkenden Zollsätze und
Freihandelsabkommen stark an Bedeutung verloren. Unternehmen, die sich in den Freizonen
niederlassen, genießen aber immer noch gewisse Steuervergünstigungen.

Behandlung nicht abgenommener Waren
Nicht abgenommene Waren werden nach 90 Tagen zur Versteigerung gegeben. Nicht
abgenommene Postpakete werden nach 30 Tagen retourniert, sofern der Absender einen
diesbezüglichen Wunsch bekannt gegeben hat. Rückverschiffung oder Weiterverladung ist unter
gewissen Bedingungen möglich.

Muster
Laut chilenischem Zollgesetz können "Muster ohne Wert" (Muestra sin valor comercial) zollfrei
importiert werden, doch liegt die Entscheidung, ob eine Ware als "Muster ohne Wert" akzeptiert
wird, beim Zolldirektor (Ermessen). Wesentlich ist dafür, dass z.B. die Ware für kommerziellen
Gebrauch entwertet ist. Es wird geraten, die beste Versandart mit dem Adressaten abzuklären.

Übersteigt der Warenwert USD 1.000 muss auf jeden Fall verzollt werden. Für die Zollabfertigung
sind eine chilenische Steuernummer und ein "Informe de Importación" notwendig, die vom
chilenischen Geschäftspartner zu beantragen sind. Vorherige Absprache wird empfohlen.

Prospekte und Werbematerial sind prinzipiell zollpflichtig.

Geschenke

Geschenke sind generell zoll- und mehrwertsteuerpflichtig.

Vorschriften für Versand per Post

Pakete bis maximal 20 kg mit internationalem Paketaufgabeschein; Zollinhaltserklärung in
spanischer Sprache; Handelsrechnung oder Zollwert des Inhaltes. Bei Mustersendungen den
Vermerk „MUESTRA - SIN VALOR COMERCIAL“ anführen, da damit eine eventuelle Verzollung
vermieden werden kann. Es wird geraten, die beste Versandart mit dem Adressaten abzuklären.

Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung
In Chile gibt es keine speziellen Normen. Man hält sich an die international üblichen
Gepflogenheiten der Warendeklaration, d. h. Absender, Empfänger, Transporteur, Brutto- und
Nettogewicht sowie eventuelle Angaben zur besonderen Handhabung der Ware (z.B. „Vorsicht
Glas“, etc.). Anmerkung: Chile verlangt für die Einfuhr von einigen Nahrungsmitteln (z.B. Obst,
Gemüse, Nüsse, etc.). eine Begasung mit Methylbromid.

Diese Behandlung ist in der EU nicht mehr zulässig und gegenwärtig wird darüber verhandelt, ob
die in der EU üblichen Sanitärmaßnahmen auch auf diese Produkte angewendet werden können.
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Holzverpackungen müssen seit Juni 2005 der internationalen Norm ISPM 15 entsprechen.

Kennzeichnung ausländischer Waren
Ausgenommen der unter dem nachfolgenden Punkt „Restriktionen“ angeführten Ausnahmen gibt
es keine besonderen Vorschriften.

Begleitpapiere

           1.)    Handelsrechnung, in spanischer oder englischer Sprache, mit zumindest
                  folgenden Angaben:
                  - Nummer und Datum
                  - Name und Anschrift des Ausstellers
                  - Name des Empfängers
                  - Art der Ware, Typ bzw. Modell, ev. Beschreibung,
                  - Menge und Mengeneinheit
                  - Stückpreis, Gesamtpreis in EUR (oder jede andere konvertible Währung)
                  Empfehlenswert ist die Angabe der Zahlungsform, Preise aufgeschlüsselt nach
                  FOB-Wert, Versicherungsprämie, Fracht, Gesamtwert

           2.)    Versicherungspolice: (Sofern der Wert nicht aus der Handelsrechnung ersichtlich
                  ist.) Es muss die Höhe der bezahlten Prämie ersichtlich sein.

           3.)    Unterschriebene Packliste, sofern aus der Rechnung nicht genaue
                  Produktbeschreibung, Verkaufseinheit und Gewichtsangaben entnommen
                  werden können. Bei Containerladungen jedoch stets erforderlich.

           4.)    Konnossement: Ein voller Satz mit Angabe des Importeurs als Empfänger. Die
                  Daten müssen mit jenen auf der Handelsrechnung übereinstimmen.

           5.)    Ursprungsnachweis, bei Inanspruchnahme von Zollpräferenzen (bei EU-
                  Ursprung EUR1).

Restriktionen
           -     Der Import von gebrauchten Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Bussen und
                 Krafträdern ist verboten.
           -     Nahrungs- und Genussmittel sowie Pharmazeutika müssen vor einem Import bei
                 der chilenischen Gesundheitsbehörde registriert werden, wobei neben der
                 Genusstauglichkeitsbescheinigung oft auch der Nachweis, dass die Waren im
                 Herkunftsland zum freien Verkehr zugelassen sind, verlangt wird.
           -     Beim Verbringen von Haustieren (Hunde, Katzen) nach Chile genügt ein von
                 einem autorisierten Veterinär ausgestelltes Gesundheitszertifikat sowie der
                 Nachweis der bis dahin notwendigen Impfungen (Tiere, die älter als sechs Monate
                 sind, müssen gegen Tollwut geimpft sein). Dieses Zertifikat muss vom zuständigen
                 Veterinäramt beglaubigt werden.
           -     Textilien und Bekleidung, sowie seit 1. Mai 2007 auch Schuhe, haben besondere
                 Etikettierungsvorschriften zu erfüllen.

Artenschutz
Deutschland ist 1976 dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen beigetreten. Die Ein- oder
Ausfuhr, der im Übereinkommen gelisteten bedrohten Tier- (2.000) und Pflanzenarten (30.000) in
die bzw. aus der Europäischen Union, unterliegt strengen Zollkontrollen. Viele Arten oder ihre
Produkte daraus, erfordern Aus- und/oder Einfuhrdokumente. Nicht nur lebende Tiere und
Pflanzen sind davon betroffen, sondern auch Präparate und Erzeugnisse daraus, wie z.B.
Schmuck und Souvenirs aus Elfenbein, Ledertaschen (Krokodil, Waran), Krallen, Zähne, Felle,
Schildkrötenpanzer, Schlangenhäute, etc.
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Aufgrund der für Laien teils schwierigen Zuordnung, ob eine Art oder ein Produkt
dokumentenpflichtig ist, ist es sicherlich das Beste - zum Schutz der gefährdeten Arten und der
Vermeidung einer Beschlagnahme und möglicherweise hohen Geldstrafen bei der Einfuhr -, vom
Kauf solcher Souvenirs abzusehen.

Ansonsten sollten schon vor der Abreise genaue Informationen über die erforderlichen
Begleitpapiere (CITES-Papiere) eingeholt werden. Auf die Informationen der dortigen Händler,
dass das angebotene Exemplar entweder nicht dem Artenschutzübereinkommen unterliegt oder
die vom Händler vorgelegten Begleitpapiere genügen, sollte man sich – auch gutgläubig – nie
verlassen.

RECHTSINFORMATIONEN

Kurze Charakteristik

Das chilenische Recht baut auf romanischem Recht auf, mit starken Einflüssen der französischen,
spanischen und deutschen Rechtssysteme. Die Zugehörigkeit sowohl von Deutschland als auch
von Chile zum UN-Kaufrechtsabkommen bewirkt, dass alle Verträge deutscher Exporteure über
grenzüberschreitende Warenlieferungen grundsätzlich dem UN-Kaufrecht unterliegen. Es kann
jedoch ausgeschlossen werden, sofern der Vertrag eine entsprechende Klausel enthält.

Devisenrecht
Für Firmen sind Zahlungen aufgrund von Warenlieferungen und Leistungen, die einem deklarierten
Importgeschäft entsprechen, frei.

Kapital (Kredite) ausländischer Bankinstitute ab einem Betrag von USD 10.000 sind bei der
Zentralbank zu registrieren und können frei rücktransferiert werden. Aus Krediten resultierende
Zinszahlungen können nach Abzug einer 4%igen Quellensteuer ebenfalls rückgeführt werden.

Auch Transaktionen von Privatpersonen in Fremdwährungen mit einem Wert von mehr als USD
10.000 müssen über den formellen Devisenmarkt durchgeführt werden. Der Devisenmarkt besteht
aus konzessionierten Banken und Wechselhäusern.

Die Devisenmarktteilnehmer sind verpflichtet, die Zentralbank über Mittel die im Rahmen einer
Transaktion mit Fremdwährungen nach Chile kommen oder Chile verlassen zu informieren (in der
Regel innerhalb von zehn Tagen nach der Ausführung).

Sind Investitionen betroffen, so kommen die Regelungen zur Förderung ausländischer
Kapitalanlagen und lt. den Bestimmungen des chilenischen Devisengesetzes zur Anwendung. Die
Politik für Auslandsinvestitionen gilt als liberal und offen und bei Investitionen gibt es – je nach Fall
– verschiedene Möglichkeiten das Kapital nach Chile zu bringen. Sondervorschriften gibt es auch
für Niederlassungen in Chile von internationalen Banken, Finanzunternehmen und
Versicherungsgesellschaften. Auf Wunsch können weitere Informationen übersendet und auch ein
Fachmann/Rechtsanwalt für diese komplexen Fragestellungen empfohlen werden.

Handelsrecht und gewerbliche Bestimmungen

Gesellschaftsrecht

Das chilenische Gesellschaftsrecht sieht auch alle im deutschen Recht bekannten
Gesellschaftsformen wie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedad de Responsabilidad
Limitada, Ltda.), Aktiengesellschaft (Sociedad Anónima, S.A.), Einzelunternehmen, etc. vor.

   Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
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Für einen ausländischen Investor sind typischerweise - aufgrund des begrenzten Haftungsrisikos
bei Kapitaleinlagen - die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bzw. einer
(geschlossenen) Aktiengesellschaft die geeignetsten Gesellschaftsformen.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedad de Responsabilidad Limitada)
Die chilenische Version der GmbH ist eine vollwertige juristische Person und keine Kapital-,
sondern eine Personengesellschaft, wobei die Haftpflicht der Gesellschafter mit dem jeweils
deklarierten Kapitalanteil beschränkt ist. Die Geschäftsführung steht allen Gesellschaftern zu,
ausgenommen der Gesellschaftsvertrag sieht anderes vor. Vorschriften bezüglich des
Mindestkapitals bestehen nicht. Das Kapital kann je nach Vereinbarung der Gesellschafter in Geld,
aber auch in Sachgütern (z.B. Maschinen) oder in Know-how einbezahlt werden. Die Gesellschaft
hat stets eine eigene Rechtspersönlichkeit.

Aktiengesellschaft (Sociedad Anónima)
Es bestehen prinzipiell zwei Arten von Aktiengesellschaften - die offenen AGs (Sociedad Anónima
Abierta) und geschlossene AGs (Sociedad Anónima Cerrada). Aktionäre können in- oder
ausländische natürliche oder juristische Personen sein. Für die Verbindlichkeiten der AG haftet das
Gesellschaftskapital, die Aktionäre haften mit ihrer Einlage. Vorschriften über die Mindesthöhe des
Grundkapitals bestehen nicht (Ausnahmen: Banken, Versicherungen und andere spezifische
Branchen). Je nach Vereinbarung kann das Kapital aus Geld oder Sachwerten bestehen.

Gewerberecht
Zur Ausübung eines Gewerbes wird generell kein Befähigungsnachweis benötigt.

Firmengründung
In Chile werden In- und Ausländer sowie in- und ausländische Firmen rechtlich gleichbehandelt
und können demnach auch 100 % eines lokalen Unternehmens besitzen. Der handlungsbefugte
gesetzliche Vertreter („representante legal“) muss jedoch in jedem Fall in Chile ansässig sein.

Investitionen und Joint Ventures
Die Investitionsgesetzgebung Chiles zählt zu den liberalsten in Lateinamerika. Es stehen die
folgenden Instrumente zur Verfügung:

            Auslandsinvestitionen
           Das seit 1974 bestehende Auslandsinvestitionsgesetz DL600 ist seit 31.12.2015
           Geschichte; ebenso das Komitee für Auslandsinvestitionen („Comité de Inversiones
           Extranjeras“ - CIE), das sich für die Genehmigung von entsprechenden Projekten
           zuständig zeigte.

           Das Komitee selbst wurde am 1.1.2016 als Institution neu aufgestellt und sich fortan
           „Agentur zur Förderung von Auslandsinvestitionen“ zu nennen („Agencia de Promoción
           de Inversiones Extranjeras“).

           Das neue Investitionsgesetz wird zwar eine Reihe von Bestimmungen des
           auslaufenden Gesetzes DL600 übernehmen. Die Möglichkeit einen unveränderbaren
           Körperschaftssteuersatz beizubehalten wird allerdings spätestens nach vier Jahren
           auslaufen.

            Auslandsinvestitionen unter Kapitel XIV
           Ab 10.000 USD. Im Falle der Registrierung der Investition gemäß Kapitel XIV des
           Devisengesetzes wird kein Vertrag mit dem chilenischen Staat unterschrieben. Die
           Investition wird nur bei der chilenischen Zentralbank eingetragen. Der Antrag an die
           Zentralbank ist über eine Handelsbank zu richten. Das unter Kapitel XIV eingebrachte
           Kapital ist frei und kann jederzeit rücktransferiert werden.

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