Exportbericht Chile Dezember 2018 - Außenwirtschaftsportal Bayern
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Exportbericht Chile Dezember 2018 Außenhandel Geschäftsabwicklung Markterschließung Zoll Recht Geschäftsreisen
2 Grundlage dieser Broschüre sind die Länderreports der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA, die uns die Länderreports freundlicherweise zur Verfügung stellt. AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA ist die Außenwirtschaftsorganisation der Wirtschaftskammer. Die Überarbeitung erfolgte durch das AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUM BAYERN (AWZ). Weitere Exportberichte sind im AUSSENWIRTSCHAFTSPORTAL BAYERN unter www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder“ abrufbar. Bildnachweis: myeviajes/pixabay Herausgeber, Medieninhaber (Verleger) und Hersteller: AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Wiedner Hauptstraße 63, Postfach 150, 1045 Wien, Redaktion: Corporate Communication, Telefon: +43 (0)5 90 900-4321, 4214, Telefax: +43 (0)5 90 900-255, E-Mail: aussenwirtschaft.corpcom@wko.at , http://wko.at/aussenwirtschaft Die Unterlage zu dieser Veröffentlichung stellte das zuständige AußenwirtschaftsCenter zur Verfügung. © AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere die Rechte der Verbreitung, der Vervielfältigung, der Übersetzung, des Nachdrucks und die Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege durch Fotokopie, Mikrofilm oder andere elektronische Verfahren sowie der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA vorbehalten. Die Wiedergabe - mit Quellenangabe ist vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen gestattet. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA ausgeschlossen ist. - Darüber hinaus ist jede gewerbliche Nutzung dieses Werkes der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA vorbehalten. Überarbeitung durch das Außenwirtschaftszentrum Bayern (AWZ) Lorenzer Platz 27, 90402 Nürnberg, Telefon: 0911/23886-42, Telefax: 0911/23886-50 E-Mail: portal@auwi-bayern.de Internet: www.auwi-bayern.de Trotz sorgfältiger Prüfung aller in der vorliegenden Publikation enthaltenen Informationen sind Fehler nicht auszuschließen. Die Richtigkeit des Inhaltes ist daher ohne Gewähr. Eine Haftung des AußenwirtschaftsCenters, der © AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA, der Wirtschaftskammer Österreich und der BIHK Service GmbH ist ausgeschlossen. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
3 ALLGEMEINES ................................................................................................................................... 4 WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN ..................................................................................................... 6 Wirtschaftsdaten ............................................................................................................................ 7 AUSSENHANDEL................................................................................................................................ 8 GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG ................................................................ 9 Normen ........................................................................................................................................ 10 Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen .............................................................................. 10 Bonitätsauskünfte......................................................................................................................... 10 Forderungseintreibung ................................................................................................................. 11 Bank- und Finanzwesen ............................................................................................................... 11 Verkehr, Transport und Logistik ................................................................................................... 11 KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL ............................................. 11 STEUERN UND ZOLL ....................................................................................................................... 12 Steuern und Abgaben .................................................................................................................. 12 Zoll und Außenhandelsregime...................................................................................................... 13 Assoziierungsabkommen EU – Chile ........................................................................................... 13 RECHTSINFORMATIONEN .............................................................................................................. 18 Handelsrecht und gewerbliche Bestimmungen ............................................................................. 18 Firmengründung ........................................................................................................................... 19 Patent-, Marken- & Musterrecht ................................................................................................... 20 Lizenzvergabe .............................................................................................................................. 20 Arbeits- & Sozialrecht ................................................................................................................... 22 BAYERISCHES AUSSENWIRTSCHAFTSANGEBOT ....................................................................... 24 INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISEN ................................................................................. 25 WICHTIGE ADRESSEN .................................................................................................................... 29 LINKS ................................................................................................................................................ 34 Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
4 ALLGEMEINES Key facts Staatsform Republik Fläche 756.102 km² Bevölkerung ca. 18,6 Mio. Einwohner Städte Santiago de Chile, Hauptstadt (ca. 6,5 Mio. Ew. im Großraum); Antofagasta (400.000 Ew.), Viña del Mar (330.000 Ew.), Valparaíso (300.000 Ew.), Temuco (290.000 Ew.), Puerto Montt (250.000 Ew.), Talcahuano (250.000 Ew.), Concepción (230.000 Ew.); Klima Subtropisch, dem Süden zu kälter werdend; Temperaturen in Santiago: Sommer +15 bis +36°C; Winter -2 bis +20°C. Starke Schwankungen zwischen Tages- und Nachttemperaturen. Währung Peso (CLP, chil. $ oder nur $) Münzen: 1, 5, 10, 50, 100 und 500 $ Scheine: 1.000, 2.000, 5.000, 10.000 und 20.000 $ 1 EUR = 767,508 CLP 1 CLP = 0,00130 EUR (Stand 28.08.2018) Als Rechnungsgröße dient auch die Verrechnungseinheit UF (Unidad de Fomento), die ständig der Inflationsentwicklung angepasst wird und auf einem Währungsbündel (US-Dollar, Yen und Euro) basiert. Immobilienpreise, Versicherungswerte, aber auch Gehälter, Honorare etc. werden oft in UF angegeben und verrechnet. Der Wert einer Unidad de Fomento betrug Mitte April 2018 CLP 26.983 (36,65 Euro). Historischer Überblick Anfang des 15. Jahrhunderts eroberten die Inka von Cuzco aus Nord- und Zentralchile. Im Süden des Landes scheiterten sie – wie später auch die Spanier - jedoch am erbitterten Widerstand der dort ansässigen Mapuche. Die spanischen Konquistadoren erreichten Chile ab 1540 und gründeten zahlreiche Siedlungen, allen voran die Hauptstadt Santiago. Als Generalkapitanat war Chile Teil des Vizekönigreichs Peru. 1818 verkündet Chile seine Unabhängigkeit von Spanien. Der militärische Sieg über Peru und Bolivien im Salpeterkrieg (1879 - 83) brachte Chile erhebliche Landgewinne im Norden. Bolivien verlor dabei seinen Zugang zum Pazifik und große Gebiete in der Atacamawüste. 1888 annektierte Chile die Osterinseln. Am 11. September 1973 putschte das Militär unter General Augusto Pinochet gegen die Regierung des sozialistischen Präsidenten Salvador Allende. Mit der Militärdiktatur begann die Verfolgung politischer Gegner, der tausende Menschen zum Opfer fielen. Viele Chilenen flohen ins Exil. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
5 Die Militärdiktatur machte in Folge beinahe alle Verstaatlichungen der Vorgängerregierung rückgängig und führte neoliberale Wirtschaftsreformen durch. 1980 trat eine neue Verfassung in Kraft, die für 1988 eine Volksabstimmung über die künftige Regierungsform vorsah. 55 % der Wahlberechtigten sprachen sich in diesem Referendum gegen das Weiterbestehen der Militärdiktatur aus. Der Weg für demokratische Wahlen wurde damit frei. Mit Patricio Aylwin, dem Kandidaten des Parteibündnisses „Concertación“, kam nach 17 Jahren der Militärdiktatur wieder eine demokratisch legitimierte Regierung an die Macht. Die unter Pinochet eingeführte neoliberale Wirtschaftspolitik mit Privatisierungs- und Liberalisierungsmaßnahmen blieb aber unangetastet. Bei den letzten Wahlen Ende 2017 wurde Sebastián Piñera als Präsident gewählt und trat sein Amt im März 2018 an. Piñera war bereits zwischen 2010 und 2014 im Amt und damit der erste konservative Präsident seit dem Ende der Militärdiktatur. Dazwischen regierte Präsidentin Michelle Bachelet ein Mitte-Links Bündnis. Die nächsten Wahlen werden im November 2021 stattfinden. Bevölkerung In ethnischer Hinsicht setzt sich die chilenische Bevölkerung zum größten Teil aus andalusischen, kastilischen und baskischen Auswanderern zusammen, die sich im Laufe der Kolonisierung mit den Mapuche, den Ureinwohnern Chiles, vermischten. Im 19. Jahrhundert kamen Einwanderer aus den Gebieten des heutigen Deutschland, Kroatien, Frankreich, Italien, England und Palästina hinzu. Die Städte und Dörfer im südchilenischen Seengebiet wurden vor allem durch deutsche Einwanderer geprägt - ein Einfluss, der noch heute unübersehbar ist. „Neue“ Immigranten kommen in erster Linie aus anderen lateinamerikanischen Ländern (allen voran Argentinien, Peru, Bolivien und Kolumbien, in den letzten Jahren auch Haiti). Sie machen aber nur einen geringen Prozentsatz der Bevölkerung aus. Landes- und Geschäftssprachen Landessprache: Spanisch Geschäftssprache: Spanisch, Englisch (mit Einschränkungen) und fallweise Deutsch. Mit staatlichen Stellen ausschließlich spanische Korrespondenz, am besten mittels E-Mail, sonst zumindest per Luftpost oder mit internationalen Kurierdiensten. Politisches System Chile ist eine präsidiale Republik. Die derzeit gültige Verfassung stammt ursprünglich aus dem Jahr 1980. Staats- und Regierungschef ist der für eine Amtszeit von vier Jahren direkt gewählte Präsident (seit März 2018 Sebastián Piñera), welcher auch die Regierungsmitglieder ernennt. Das Parlament besteht aus Abgeordnetenkammer (Cámara de Diputados) und Senat (Senado). Chile ist administrativ in 15 Regionen (Regiones) eingeteilt. Mitgliedschaft in internationalen Organisationen UNO, UNCTAD, UNESCO, UNHCR, UNIDO, CEPAL, UNMOGIP, UNTSO, IAEA, ILO, WCL, IOM, WHO, G-15, G-77, IPU, Bank for Intl. Settlements, IBRD, EIB, IADB, SELA, FAO, IFAD, IWF, IDA, WTO, MIGA, IFC; IMO, WFTU, ICFTU, ICRM, WToO, Interpol, International Criminal Court, UPU, IHO, WMO, ICAO, IFRCS, IOC, ITU, WIPO, ISO, ALADI, MERCOSUR (Assoziierungsabkommen), OAS, Rio-Gruppe, APEC, SELA, LAIA, OPANAL, OPCW, Non-Aligned Movement, Andengemeinschaft (Assoziierungsabkommen), Trans-Pacific Strategic Economic Partnership, LAES, WCO, PCA, ICC, OECD, Alianza del Pacifico, Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
6 Freihandelsabkommen in Kraft: EU (*), USA, EFTA, Kanada, Mexiko, Südkorea, China, Singapur, Brunei, Neuseeland, Japan, Australien, Panama, Kolumbien, Ecuador, Mercosur, Bolivien, Venezuela, Indien, Kuba, Zentralamerika (Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua), Peru, Malaysia, Türkei, Vietnam, Hong Kong, Thailand, Südkorea In Verhandlung/noch nicht ratifiziert: CPTTP, Trade in Services Agreement TiSA, Uruguay, Argentinien, Brasilien, Indonesien (*) Umfassendes Assoziierungsabkommen mit der EU. Der handelspolitische Teil trat am 01.02.2003 in Kraft und sieht den stufenweisen Abbau der Zollgebühren vor. Abkommen mit Deutschland Kulturabkommen (1959) Luftverkehrsabkommen (1968) Investitionsschutzabkommen (1991) Abkommen zur Sozialen Sicherheit (1993) Rahmenabkommen über die Technische und Finanzielle Zusammenarbeit (1995) Rohstoffabkommen (2013) Abkommen über die Zusammenarbeit in Bildung, Wissenschaft, Technologie und Innovation (2013) WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN Kurze Charakteristik Die chilenische Wirtschaftspolitik ist stark marktwirtschaftlich orientiert; der Großteil aller Wirtschaftssektoren ist liberalisiert und privatisiert. Chiles Staatsquote ist dadurch im weltweiten Vergleich sehr niedrig. Das Land verfügt über einen gesunden Finanzmarkt und ist politisch stabil. Dies zeigt sich auch in den „A-Ratings“ der wichtigsten internationalen Rating-Agenturen. Außerdem ist Chile das einzige Land Südamerikas, das Mitglied der OECD ist. Chile hat mit einer Vielzahl von Ländern und Handelsblöcken – unter anderem der Europäischen Union - bilaterale Abkommen zum Abbau von Zöllen und Handelsbarrieren abgeschlossen und zählt zu den liberalsten Volkswirtschaften der Welt. Mit Peru, Kolumbien und Mexiko bildet Chile seit 2012 die Pazifikallianz. Am 8. März 2018 unterzeichnete Chile gemeinsam mit Australien, Brunei, Japan, Kanada, Malaysia, Mexiko, Neuseeland, Peru, Singapur und Vietnam das Handelsabkommen zur Transpazifischen Partnerschaft CPTPP. Dieses soll nun bis zum Jahresende von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden, bevor es in Kraft treten kann. Wirtschaftslage und Perspektiven Auf Grund der starken internationalen Verflechtung ist die chilenische Volkswirtschaft in hohem Maße von der Entwicklung der Weltwirtschaft abhängig: die Ausfuhr von Rohstoffen macht mehr als 50 % der Exporteinnahmen Chiles aus. Die internationale Nachfrage nach chilenischen Rohstoffen (v.a. Kupfer) korreliert daher mit der Wirtschaftsentwicklung des Landes. Der Weltmarktpreis für Kupfer befindet sich zuletzt wieder im Steigen und scheint den Kursabschwung der letzten drei Jahre überwunden zu habe. Umgekehrt importiert Chile große Mengen an fossilen Brennstoffen (v.a. Erdöl und Kohle), deren Preisentwicklung sich indirekt ebenfalls in den ökonomischen Indikatoren niederschlägt. Trotz des großen Importbedarfs erzielte Chile seit 1999 stets einen Handelsbilanzüberschuss. Im Jahr 2017 betrug dieser 7,9 Mrd. US-Dollar. Kupferproduktion und -export werden zwar auch in den kommenden Jahren einen beträchtlichen Teil des chilenischen BIP erwirtschaften; ein erneuter Verfall des Kupferpreises hängt jedoch wie ein Damoklesschwert über der weiteren Entwicklung von Chiles wenig diversifizierter Wirtschaft. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
7 Die wirtschaftlichen Probleme, von denen viele Länder Lateinamerikas (vor allem die großen Volkswirtschaften Brasilien und Argentinien) betroffen sind, sind auch an Chile nicht spurlos vorübergegangen. So belief sich das Wirtschaftswachstum Chiles 2017 nur auf moderate 1,5 %. Während 2014 noch ein Plus von 15 % bei den ausländischen Direktinvestitionen erzielt werden konnte, gingen diese in den Vergangen drei Jahren merklich zurück. Vor allem im Bergbau blieben aufgrund des schwachen Kupferpreises Investitionen weitgehend aus. Wirtschaftsdaten Einheit 2017 2018 2019 BIP Mrd. USD 277,0 280,3* 295,8* BIP pro Kopf USD 15.070* 15.087* 15.760* Wachstumsrate BIP, real % 1,5 3,4* 3,3* Inflationsrate % 2,2 2,4* 3,0* Arbeitslosenquote % 6,7 6,2* 5,8* Quelle: gtai, Stand Mai 2018 *)= Schätzungen Quelle: The Economist Intelligence Unit Quelle: The Economist Intelligence Unit Quelle: The Economist Intelligence Unit Quelle: The Economist Intelligence Unit Bedeutende Wirtschaftssektoren Die mit Abstand wichtigste Säule der chilenischen Wirtschaft ist der Bergbau (Kupfer, Molybdän, Silber, Eisen, Lithium, Nitrate, etc.). Dazu kommen die Land- und Forstwirtschaft (z.B. Zellstoff, Holz, Früchte), die Fischerei (inkl. Verarbeitung), sowie die Basis- und Konsumgüterindustrie. Durch den immer noch hohen Anteil von Rohstoffen an den Ausfuhren besteht eine hohe Abhängigkeit von den Weltmarktpreisen und der Nachfrage in den wichtigsten Abnehmerländern. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
8 In den letzten Jahren haben allerdings verstärkte Bemühungen um eine Diversifizierung der Wirtschaft begonnen. Quelle: World Bank (World Development Indicators) Arbeitsmarkt (Arbeitskräfte, Arbeitslosigkeit, Ausbildung, etc.) Das Ausbildungsniveau chilenischer Arbeitskräfte gilt als gut, speziell unter Berücksichtigung des lateinamerikanischen Standards. In ausgewählten Sektoren wie Bergbau, Landwirtschaft, etc. gibt es hochqualifiziertes Personal. Auch geeignete deutschsprachige Arbeitskräfte sind am Arbeitsmarkt in Chile vorhanden. Arbeitskosten, Lohnniveau Es existiert ein gesetzlich festgelegtes monatliches Mindesteinkommen von derzeit 276.000 CLP (umgerechnet ca. 376 Euro, Stand April 2018) für Arbeitskräfte im Alter von 18 bis 65 Jahren. Der Mindestlohn wurde in den letzten Jahren halbjährlich erhöht. Die Höchstarbeitszeit beträgt 45 Wochenstunden. Ein Arbeitsvertrag kann die Erbringung von Überstunden verlangen, welche durch einen 50 %-Zuschlag zu bezahlen sind. Die täglich zulässige Arbeitszeit beträgt max. zehn Stunden, als Überstunden sind täglich max. zwei weitere Stunden zulässig. AUSSENHANDEL Wichtigste Einfuhrwaren Erdölprodukte (Treibstoffe, Erdgas, Kohlenstoff), Maschinen und Anlagen, Elektrogeräte, Transportmittel, Chemikalien, Textilien und Bekleidung, Plastik, Eisenwaren, Pharmaprodukte, Nahrungsmittel Wichtigste Ausfuhrwaren Kupfer, verarbeitete Nahrungsmittel (inkl. Fischprodukte, v.a. Lachs), Obst, chemische Produkte, Zellulose, Maschinen und Eisenwaren, Holz- und Holzprodukte, Wein, Molybdän Alle Informationen über den chilenischen Außenhandel finden Sie unter GTAI – Wirtschaftsdaten kompakt – Chile. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
9 GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG Wirtschaftspolitik Chile gehört zu den offensten und marktliberalsten Volkswirtschaften der Welt. Es bestehen kaum Handelshürden, die Fiskal- und Steuerquoten sind sehr niedrig, die staatlichen Finanzen ausgeglichen, die Staatsverschuldung gering. Stark ist die Abhängigkeit von Chiles wenig diversifizierter Wirtschaft vom Exportgut Nr. 1: Kupfer. Empfohlene Vertriebswege Ein optimaler Vertrieb erfolgt über eine eigene Niederlassung oder beim klassischen Export über einen lokalen Vertreter. Es gibt in Chile zahlreiche auf die Vertretung von ausländischen Produkten spezialisierte Unternehmen. Werbung Wichtigste Werbeträger sind die Tageszeitungen und das Fernsehen, auch Außenwerbung spielt eine große Rolle. Zahlreiche Unternehmensverbände geben darüber hinaus Branchenfachzeitschriften heraus, die sich gut zur Werbung eignen. Des Weiteren ist die Teilnahme an Branchenveranstaltungen (Messen, Symposien etc.) wichtig. Wichtigste Zeitungen Tageszeitungen El Mercurio La Tercera La Segunda Wirtschaftszeitungen: Estrategia El Diario Financiero Wochenzeitschriften: Que Pasa Capital Caras Cosas Wichtigste deutschsprachige Wochenzeitschrift: Cóndor Wichtigste Messen 2019 EXPO SEGURIDAD 2019 Santiago, April, Internationale Messe zu Sicherheit und öffentlicher Ordnung EXPONOR 2019 Antofagasta, 27. – 30. Mai, Internationale Messe der Bergbauindustrie EXPO EDIFICA 2019 Santiago, 2. – 8. Oktober, Internationale Baumesse EXPO ANDES 2019 Santiago, Oktober, Internationales Fachmesse für Wintersport und Alpinistik EXPOCORMA 2019 Concepción, November, Internationale Messe für Forstwirtschaft, Papier und Zellulose EXPO SUSTENTABLE CONSTRUCCIÓN Santiago, Fachmesse für nachhaltiges Bauen Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
10 Informationen über vom Freistaat Bayern geförderte Messen finden Sie bei Bayern International www.bayern-international.de oder http://www.auma.de/ Normen In Chile werden DIN und auch US-Normen sowie darauf basierende nationale Normen verwendet. Europäische und internationale Normen erweitern Absatzmärkte. Normen senken Transaktionskosten und fördern die Zusammenarbeit. Die DIN ist die für die Normungsarbeit zuständige Institution in Deutschland und vertritt die deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen Normungsorganisationen. Rund um die zentrale Dienstleistung der Normung bietet die DIN, in der Regel über den Beuth Verlag, eine Reihe von Dienstleistungen an, die den Zugang zur Normung und zu Normungsverfahren, zu den Normen und Norminhalten erleichtern: Kongresse, Tagungen, Lehrgänge, Seminare, Beratung und Auskunft. Kontakt: Deutsches Institut für Normung e. V., Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel: +49(0)30-26010, Fax: +49(0)30- 26011231, E-Mail: info@din.de , Internet: www.din.de Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen Incoterms® sind Auslegungsregeln für die elf am häufigsten verwendeten, mit drei Buchstaben abgekürzten, Handelsklauseln. Sie sind weltweit einheitlich verwendbar und helfen dem Anwender die Errichtung internationaler Kaufverträge zu vereinfachen. Sie regeln die Pflichten für Käufer und Verkäufer im Hinblick auf Transportorganisation, Beladung, Entladung, Kosten, Versicherung und Zollabwicklung. Der wohl wichtigste Regelungsinhalt ist jedoch der Komplex des Risikoüberganges. Dieser regelt welche Vertragspartei zu welchem Zeitpunkt das Risiko des zufälligen Verlustes, der zufälligen Beschädigung oder einer sonstigen Verschlechterung der Ware zu tragen hat. Die Wahl des richtigen Incoterms® hängt u.a. von der Wahl des Transportmittels, der Zahlungskondition, dem optimalen Risikomanagement und dem tatsächlichen Umfeld eines Geschäftes ab. Verwenden Sie niemals EXW, wenn der Käufer nicht in der Lage ist, zu verladen oder die Lieferung steuerfrei in ein Drittland erfolgen soll, sehen als Verkäufer von FOB ab, wenn hinter dem Vertrag ein Akkreditiv steht und verwenden Sie DDP höchstens im b2c Bereich. CPT gibt dem Verkäufer ein hohes Maß an Kontrolle über den Transport, bedeutet aber auch hohes Risiko für den Käufer, welches jedoch durch entsprechende Transportversicherungen abgefangen werden kann. Zahlungskonditionen Es empfiehlt sich Zahlung gegen unwiderrufliches, bestätigtes Akkreditiv oder Vorauszahlung zu vereinbaren. Bei niedrigeren Beträgen ist auch Zahlung gegen Dokumente bzw. Wechsel handelsüblich. Die Einräumung von Zahlungszielen ist bei Investitionsgütern, sowie bei Lieferungen an staatliche und autonome Organisationen oft nötig und auch üblich. Zahlungen können nach Verzollung der Ware überwiesen werden, sofern sie durch eine Zollerklärung gedeckt sind. Zu beachten ist auch die Möglichkeit einer Exportkreditversicherung. Dafür steht Ihnen in Bayern der private Versicherungsmarkt (Atradius, AKA, Coface) sowie die LfA Förderbank Bayern und das staatliche Exportgarantiesystem Euler Hermes oder KfW zur Verfügung. Während der private Versicherungsmarkt schwerpunktmäßig im Bereich der sog. „marktfähigen“ Risiken tätig ist, können bei Euler Hermes „nicht marktfähige“ Risiken unter Deckung genommen werden. Als „nicht marktfähig“ gelten Risiken außerhalb der EU und OECD mit Ausnahme von Südkorea, Mexiko und Türkei bzw. wenn die Risikodauer (Produktionszeitraum + Kreditlaufzeit) mehr als zwei Jahre beträgt. Bonitätsauskünfte Können über die Deutsch-Chilenische AHK http://chile.ahk.de/ eingeholt werden. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
11 Forderungseintreibung Einschaltung der AHK Chile und gegebenenfalls eines Rechtsanwaltes. Die Anwaltskosten sind hoch und nicht alle Anwälte übernehmen Forderungsbeitreibungen. Häufig wird ein Mindestdepot für Spesen und/oder ein Fixhonorar, sowie ein Erfolgshonorar in Höhe von 10 bis 20 % verlangt. Preiserstellung Preise werden in EUR oder USD angegeben. Die Transport- und Versicherungskosten bis zum chilenischen Einfuhrhafen müssen getrennt angeführt werden. Offerte sollten, wie auch Prospektmaterial, in spanischer, zumindest aber in englischer Sprache abgefasst sein. Wichtig ist, dass genaue Liefertermine angegeben werden, die unbedingt eingehalten werden sollen. Bank- und Finanzwesen In Chile finden sich sowohl große nationale Banken als auch Niederlassungen internationaler Bankkonzerne, welche die komplette Palette an Finanzdienstleistungen anbieten. Geschäftsbanken Banco del Estado de Chile, Banco Santander, Banco de Chile, BCI - Banco de Crédito e Inversiones, BBVA Chile, Scotiabank Sud Americano, Corpbanca, BICE - Banco Industrial y de Comercio Exterior, Itaú Chile, Banco Security, Rabobank, Royal Bank of Scotland, Banco International, Banco Falabella, Banco Paris, Banco Ripley, Deutsche Bank, Societé Generale Verkehr, Transport und Logistik Chile ist umfassend in die Weltwirtschaft integriert, unterhält Handelsbeziehungen mit den wichtigsten Volkswirtschaften auf allen Kontinenten und allen internationalen Logistikdienstleistern – inkl. einigen deutschen – sowie Luft- und Seefrachtverbindungen. KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL Korruption ist kein Kavaliersdelikt oder ein „notwendiges Übel“ im Geschäftsleben, sondern kann strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen. Das gesetzliche Umfeld hat sich in letzter Zeit deutlich verschärft. Aufgrund der OECD- und UN-Konventionen gegen Korruption, des EU- Bestechungsgesetzes und des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) ist Korruption in Deutschland strafrechtlich verfolgbar, auch wenn sie im Ausland begangen wurde. Bestechungshandlungen können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden, in besonders schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Darüber hinaus drohen steuerliche Nachforderungen. Ihre Exportversicherung erlischt, wenn das Geschäft durch Korruption zustande kam. Deshalb sollten Sie folgendes beachten: Entwerfen Sie eine Antikorruptionspolitik für Ihr Unternehmen und schulen Sie Ihre in- und ausländischen Mitarbeiter und Vertreter darin. Informieren Sie alle Ihre Geschäftspartner über Ihre Antikorruptionspolitik. Bei Vertreter- und Beraterhonoraren etc. wird auf die Branchenüblichkeit abgestellt. Sollten sie unverhältnismäßig hoch sein, können darin versteckte Bestechungsgelder vermutet werden. Auch bei Geschenken und sonstigen Zuwendungen ist Vorsicht geboten. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
12 STEUERN UND ZOLL Steuern und Abgaben Das chilenische Steuersystem besteht aus einem gemischten System an direkten (Einkommensteuer) und indirekten Steuern. Jedes chilenische Steuersubjekt (natürliche oder juristische Person) benötigt eine Steuernummer, die bei sämtlichen Transaktionen und Behördenwegen vorzuweisen ist. Umsatzsteuer Die Mehrwertsteuer („Impuesto de Valor Agregado“ - IVA) beträgt derzeit 19 % vom Nettowert einer Ware und ist auch auf importierte Waren in gleicher Höhe zuzurechnen. Einkommensteuern Bei der Einkommenssteuer gibt es prinzipiell vier Besteuerungsarten. Das Einkommensteuersystem ist ein Stufen-System, in welchem die unten angeführten ersten beiden Steuerkategorien auch angerechnet werden können. - "1. Kategorie" (Impuesto de Primera Categoría) Zur Berechnung der Steuer auf gewerbliche- und Kapitaleinkünfte (Gewinne, Zinsen, Dividenden, Provisionen, Miete etc.) gibt es zwei unterschiedliche Systeme. Unternehmen werden je nach Rechtsform entweder zu einem der Systeme zugeteilt oder können frei wählen. Im Standardmodell (Sistema de renta atribuida) ist auf jegliche Gewinne, unabhängig davon ob sie ausgeschüttet werden oder nicht, 25 % Steuer zu zahlen. Für Aktiengesellschaften ist es nicht möglich, diese Variante dieser Besteuerung zu wählen. Die Eigentümer dürfen in diesem Modell 100 % der bezahlten Steuer auf ihre persönliche Ergänzungs- oder Zusatzsteuer anrechnen. Im alternativen Modell (Sistema semi integrado) werden lediglich die Gewinne die von Eigentümern oder Aktionären entnommen und versteuert, und zwar aktuell mit 25,5% und ab dem Geschäftsjahr 2018 mit 27%. Diese Variante muss von Aktiengesellschaften angewandt werden und kann von Unternehmen aller anderen Rechtsformen, ausgenommen Unternehmungen die zu 100% im Staatsbesitz sind, gewählt werden. Die Eigentümer oder Aktionäre dürfen in diesem Modell jedoch nur 65% der bezahlten Steuer auf ihre persönliche Ergänzungs- oder Zusatzsteuer anrechnen. Das chilenische Fiskaljahr läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Im April reichen die Unternehmen eine Steuererklärung für das abgelaufene Steuerjahr ein und bezahlen die 1. Steuerkategorie. Während des Jahres werden monatliche Steuererklärungen abgegeben und Vorauszahlungen abgeführt. Verluste können ohne zeitliche Begrenzung vorgetragen werden. - "2. Kategorie" (Impuesto de Segunda Categoría) Progressive Einkommenssteuer auf unselbständige Arbeit, 0 % – 35 % je nach Höhe des zu versteuernden Einkommens, auf monatlicher Basis. Der max. Einkommenssteuersatz wurde am 1. Januar 2017 von 40 % auf 35 % gesenkt. Sozialversicherungsbeiträge können abgezogen werden. Angehörigen der Mittelschicht wird auch ein Teil der Bildungsausgaben steuerlich angerechnet. Die Steuer wird vom Arbeitgeber zurückbehalten. In manchen Fällen fällt auch professionelle selbständige Arbeit in diese Steuerkategorie. - Ergänzungssteuer (Impuesto Global Complementario) Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
13 Besteuert das Welteinkommen in Chile residierender natürlicher Personen mit einer Höhe von 0 – 35 %, je nach Höhe des Einkommens, wobei die Einkommenssteuer der 1. und/oder 2. Kategorie angerechnet wird, auf Jahresbasis. - Zusatzsteuer (Impuesto Adicional, ähnlich einer "Quellensteuer") Diese 35%ige Steuer betrifft hauptsächlich entnommene Gewinne und den Einkommens- und Gewinntransfer durch nicht in Chile ansässige juristische oder natürliche Personen ins Ausland. Die Steuer wird auf jährlicher Basis eingebracht und das Steuersubjekt hat Anspruch auf die Anrechnung der bezahlten Steuer laut erster Kategorie. Zoll und Außenhandelsregime Der Außenhandel ist liberalisiert. Importe können nur durch eine in Chile ansässige natürliche oder juristische Person durchgeführt werden, die für die korrekte Abwicklung der Verzollung und Zahlung der Zollgebühren verantwortlich ist (daher keine Warenlieferung "frei Haus" möglich). Das Eigentum geht bei Übernahme automatisch an den Importeur über - kein wirksamer Eigentumsvorbehalt möglich! Importbestimmungen Folgende Dokumente müssen bei allen Importen vorgewiesen werden: - Original der kompletten Frachtdokumente - Original Handelsrechnung mit Angabe der Waren und den Werten - Eidesstattliche Erklärung des Importeurs betr. dem korrekten Warenwert Ab einem Warenwert von 1.000 USD FOB ist die Einschaltung eines Zollagenten durch den Importeur verpflichtend. Es werden je nach Warenart noch weitere Dokumente verlangt – die genaue Abstimmung der nötigen Unterlagen mit dem Importeur, Spediteur und ev. dem Zollagenten ist dringend zu empfehlen. Die Verzollung der Ware kann jedoch abgelehnt werden, wenn: - Irrtümer und Auslassungen festgestellt werden, - die Ware nach Ansicht der Zollbehörde nicht genau beschrieben ist, - die angegebenen Preise nicht mit den üblichen internationalen Marktpreisen übereinstimmen, - die Zahlungsbedingungen als unangemessen betrachtet werden, etc. Die Zollbehörde kann auch Lizenzanträge für Waren zurückhalten, die einer laufenden Untersuchung wegen Dumping-Praktiken unterliegen. Vorsicht bei der Einfuhr von Lebensmitteln und pflanzlichen Produkten – diese wird vom staatlichen Agrardienst („Servicio Agrícola Ganadero“/SAG) streng geprüft und bei Verstößen bestraft. Auf der Website des SAG finden sich alle Bestimmungen und Verbote. Assoziierungsabkommen EU – Chile Zollfreiheit bzw. -erleichterungen für die meisten deutschen Industrieprodukte Ursprungsnachweis erforderlich Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
14 Am 1.2.2003 trat der Handelsabschnitt des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und Chile in Kraft. Dieses Abkommen sah den stufenweisen Abbau der Zölle innerhalb einer maximalen Übergangsfrist von zehn Jahren vor; der Großteil der industriellen und gewerblichen Waren mit Ursprung EU konnte jedoch bereits vor dem 1.1.2013 zollfrei nach Chile eingeführt werden. Um von den Zollpräferenzen des Assoziierungsabkommens profitieren zu können, muss eine direkte Beförderung der Waren nach Chile erfolgen und ein Nachweis über die Ursprungseigenschaft des exportierten Produktes geführt werden. Dieser Nachweis ist die aus anderen Präferenzabkommen der EU bereits bekannte Warenbescheinigung EUR1 bzw. bis zu einer Wertgrenze von EUR 6.000 pro Sendung die Ursprungserklärung auf der Rechnung. In der deutschen Version der Ursprungserklärung wird anstelle von Waren von Erzeugnissen gesprochen. Die Bezeichnung "Erzeugnisse" ist zwar in vielen Veröffentlichungen fälschlicherweise enthalten, nicht aber im Originalabkommen mit Chile, wo der Terminus "Waren" verwendet wird und es wird daher dringend angeraten, etwa in der Ursprungserklärung auf der Rechnung die Standardformulierung "Waren" zu benutzen. Die zolltarifliche Einreihung (4-Steller) ist im Feld 8 des EUR1-Formulars anzugeben. Die Ausstellung von Rechnungen mit Waren gemischter Herkunft, d.h. Waren mit und ohne EU- Ursprung auf der gleichen Handelsrechnung, sollte möglichst vermieden werden. Die Angabe der EU als Ursprungsland wird zwar grundsätzlich akzeptiert, die genaue Angabe des tatsächlichen Landes ist jedoch empfehlenswert. Ermächtigte Exporteure dürfen auch Ursprungserklärungen unabhängig vom Rechnungswert selbst ausstellen. Diese Ermächtigung muss sich eigens auf Chile erstrecken (d.h. Ermächtigungen, die vor dem In-Kraft-Treten des Assoziierungsabkommens EU-Chile im Jahr 2003 beantragt wurden, werden nicht akzeptiert). Auf der Handelsrechnung ist unbedingt die Schreibweise einschließlich Länderkennnummer zu verwenden. Die gesamte Erkennungsnummer des ermächtigten Importeurs besteht daher aus Länderkennung. Der Antrag ist über das Formular "Za 279" beim zuständigen Zollamt einzureichen. Nähere Auskünfte erteilt gerne auch die jeweilige Landeskammer der WKO. Die vom ermächtigten Exporteur benötigte Erklärung muss in folgendem Wortlaut in einer der EU- Sprachen abgefasst sein (empfehlenswert spanische oder englische Textversion sowie Unterfertigung): Spanische Version El exportador de los productos incluidos en el presente documento (autorización aduanera o de la autoridad gubernamental competente n° ...(1)) declara que, salvo indicación en sentido contrario, estos productos gozan de un origen preferencial ...(2). Englische Version The exporter of the products covered by this document (customs or competent governmental authorization No...(1)) declares that, except where otherwise clearly indicated, these products are of (2) preferential origin. Deutsche Version Der Ausführer (Ermächtigter Ausführer; Bewilligung der Zollbehörde oder der zuständigen Regierungsbehörde Nr.…(1)) der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte Ursprungswaren ... (2) sind. (1) = Angabe Ermächtigungsnummer (2) = Angabe Ursprungsland Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
15 Weitere Details sind in den Bestimmungen betreffend ermächtigte Exporteure in den Artikeln 20 und 21 geregelt. Der genaue Wortlaut der entsprechenden Zollerklärung ist dem Appendix IV des besagten Protokolls zu entnehmen. Der gesamte Text des EU-Chile-Assoziierungsabkommens kann unter http://eeas.europa.eu/chile/index_en.htm bzw. https://www.direcon.gob.cl/ abgerufen werden Zollbestimmungen Brüsseler (harmonisierte) Nomenklatur. Seit 01.07.02 wird zur einfachen Identifizierung jeder Warenposition ein max. 16stelliger Code (CIP – Código Identificación Producto) zugeordnet, der der Produktnummer der Handelsrechnung entnommen wird. Es handelt sich um einen intern verwendeten Code, der die Abfertigung erleichtern soll. Bei einer Folgelieferung von identischen Waren kann dieser angegeben werden, dies ist jedoch kein unbedingtes Erfordernis für die Zollabfertigung. Alle Waren unterliegen prinzipiell einem Einheitszollsatz von 6 % vom CIF-Wert; der tatsächlich zu entrichtende Zollsatz ist jedoch aufgrund der zahlreichen bestehenden Freihandelsabkommen beträchtlich niedriger und liegt – für sämtliche Importe betrachtet - derzeit bei ca. 1 %. Ausnahmen bestehen für Importe von: - Artikeln aus Gold, Platin und Elfenbein, echten und künstlichen Schmuck- und Edelsteinen, feinen Pelzen, feinen Teppichen und Tapisserien, Kaviar in Konserven, Wohnwagen mit eigenem Antrieb, sowie Luft- und Gasdruckwaffen (mit Ausnahme solcher für Unterwasserjagd), Socken aus Nylon, für welche eine Sondersteuer in Höhe von 15 % angerechnet wird; - pyrotechnischen Artikeln (Sondersteuer 50 %); - landwirtschaftlichen Produkten (Weizen, Mehl, Zucker, Pflanzenöle, etc.), für welche variable Aufschläge bis zum Erreichen der nationalen Produktionskosten bzw. Anti- Dumpingzölle aufgerechnet werden können; - alkoholische Getränke, bei denen je nach Alkoholgehalt zusätzlich eine Alkoholsteuer in der Höhe von 15 % (Bier, Wein) bis zu 27 % (Liköre, Whisky) erhoben wird; - alkoholfreie Getränke (Mineralwasser, Limonaden, Energy Drinks): Sondersteuer von 13 %; - Tabakwaren, Benzin und Diesel, die ebenfalls mit Sondersteuern belastet werden. - Software: unterliegt beim lokalen Importeur bzw. Anwender einer Withholding-Tax von 15 % (Achtung: Ausnahmen!). Für Personenkraftwagen fällt seit 1.1.2007 keine Luxussteuer mehr an. Gebrauchte Maschinen unterliegen einem Aufschlag von 50 % der für entsprechende neue Maschinen anfallenden Zollgebühren. Sind die Waren aufgrund eines Freihandelsabkommens zollfrei, besteht demnach kein Aufschlag. Keine Einfuhr von gebrauchten Pkw, Lkw oder Motorrädern möglich. Sonstige Einfuhrabgaben Zollnebenspesen durchschnittlich bis ca. 3 % vom CIF-Wert, Einfuhr-UST 19 % vom CIF-Wert zuzüglich Zoll. Dieser Betrag ist für lokale Importfirmen in der Regel vorsteuerabzugsfähig. Temporäre Einfuhr Seit 1. Oktober 2005 können ATA-Carnets für die temporäre Wareneinfuhr verwendet werden. ATA Carnets gelten primär für begleitete Warensendungen. Bei Postsendungen muss die Zollabfertigung durch den Carnetinhaber persönlich bei der Zollbehörde erfolgen. Die Carnets sind in Spanisch oder Englisch auszufüllen, da die Zollbehörden bei Verwendung anderer Sprachen eine Übersetzung verlangen können. Nähere Details zum Carnet ATA System. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
16 Eine unbegleitete Wareneinfuhr bis zu einem Zeitraum von 120 Tagen ist möglich, wobei anteilige Einfuhrabgaben (Zoll- und Einfuhr-UST) zu zahlen sind – die Höhe richtet sich nach der Länge der temporären Einfuhr und dafür muss eine entsprechende Garantieleistung erbracht werden; bei Vorführgütern für gewisse von der Regierung ausgewählte Veranstaltungen (Messen) gelten erleichterte Bestimmungen. Die rechtzeitige Abstimmung mit lokalem Geschäftspartner bzw. Zollagenten ist unbedingt erforderlich. Zollfreizonen Chile hat zwei Zollfreizonen eingerichtet, in denen dort ansässige Unternehmen Einfuhr- und Steuervergünstigungen genießen. Ihnen wird bei der Einfuhr ausländischer Waren zur Weiterverarbeitung oder der Durchführung von Dienstleistungen eine Befreiung von Zöllen und anderen Abgaben gewährt. Diese Zollfreizonen existieren in Iquique (ZOFRI) und Punta Arenas (PARENAZON), haben jedoch in den letzten Jahren aufgrund der sinkenden Zollsätze und Freihandelsabkommen stark an Bedeutung verloren. Unternehmen, die sich in den Freizonen niederlassen, genießen aber immer noch gewisse Steuervergünstigungen. Behandlung nicht abgenommener Waren Nicht abgenommene Waren werden nach 90 Tagen zur Versteigerung gegeben. Nicht abgenommene Postpakete werden nach 30 Tagen retourniert, sofern der Absender einen diesbezüglichen Wunsch bekannt gegeben hat. Rückverschiffung oder Weiterverladung ist unter gewissen Bedingungen möglich. Muster Laut chilenischem Zollgesetz können "Muster ohne Wert" (Muestra sin valor comercial) zollfrei importiert werden, doch liegt die Entscheidung, ob eine Ware als "Muster ohne Wert" akzeptiert wird, beim Zolldirektor (Ermessen). Wesentlich ist dafür, dass z.B. die Ware für kommerziellen Gebrauch entwertet ist. Es wird geraten, die beste Versandart mit dem Adressaten abzuklären. Übersteigt der Warenwert USD 1.000 muss auf jeden Fall verzollt werden. Für die Zollabfertigung sind eine chilenische Steuernummer und ein "Informe de Importación" notwendig, die vom chilenischen Geschäftspartner zu beantragen sind. Vorherige Absprache wird empfohlen. Prospekte und Werbematerial sind prinzipiell zollpflichtig. Geschenke Geschenke sind generell zoll- und mehrwertsteuerpflichtig. Vorschriften für Versand per Post Pakete bis maximal 20 kg mit internationalem Paketaufgabeschein; Zollinhaltserklärung in spanischer Sprache; Handelsrechnung oder Zollwert des Inhaltes. Bei Mustersendungen den Vermerk „MUESTRA - SIN VALOR COMERCIAL“ anführen, da damit eine eventuelle Verzollung vermieden werden kann. Es wird geraten, die beste Versandart mit dem Adressaten abzuklären. Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung In Chile gibt es keine speziellen Normen. Man hält sich an die international üblichen Gepflogenheiten der Warendeklaration, d. h. Absender, Empfänger, Transporteur, Brutto- und Nettogewicht sowie eventuelle Angaben zur besonderen Handhabung der Ware (z.B. „Vorsicht Glas“, etc.). Anmerkung: Chile verlangt für die Einfuhr von einigen Nahrungsmitteln (z.B. Obst, Gemüse, Nüsse, etc.). eine Begasung mit Methylbromid. Diese Behandlung ist in der EU nicht mehr zulässig und gegenwärtig wird darüber verhandelt, ob die in der EU üblichen Sanitärmaßnahmen auch auf diese Produkte angewendet werden können. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
17 Holzverpackungen müssen seit Juni 2005 der internationalen Norm ISPM 15 entsprechen. Kennzeichnung ausländischer Waren Ausgenommen der unter dem nachfolgenden Punkt „Restriktionen“ angeführten Ausnahmen gibt es keine besonderen Vorschriften. Begleitpapiere 1.) Handelsrechnung, in spanischer oder englischer Sprache, mit zumindest folgenden Angaben: - Nummer und Datum - Name und Anschrift des Ausstellers - Name des Empfängers - Art der Ware, Typ bzw. Modell, ev. Beschreibung, - Menge und Mengeneinheit - Stückpreis, Gesamtpreis in EUR (oder jede andere konvertible Währung) Empfehlenswert ist die Angabe der Zahlungsform, Preise aufgeschlüsselt nach FOB-Wert, Versicherungsprämie, Fracht, Gesamtwert 2.) Versicherungspolice: (Sofern der Wert nicht aus der Handelsrechnung ersichtlich ist.) Es muss die Höhe der bezahlten Prämie ersichtlich sein. 3.) Unterschriebene Packliste, sofern aus der Rechnung nicht genaue Produktbeschreibung, Verkaufseinheit und Gewichtsangaben entnommen werden können. Bei Containerladungen jedoch stets erforderlich. 4.) Konnossement: Ein voller Satz mit Angabe des Importeurs als Empfänger. Die Daten müssen mit jenen auf der Handelsrechnung übereinstimmen. 5.) Ursprungsnachweis, bei Inanspruchnahme von Zollpräferenzen (bei EU- Ursprung EUR1). Restriktionen - Der Import von gebrauchten Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Bussen und Krafträdern ist verboten. - Nahrungs- und Genussmittel sowie Pharmazeutika müssen vor einem Import bei der chilenischen Gesundheitsbehörde registriert werden, wobei neben der Genusstauglichkeitsbescheinigung oft auch der Nachweis, dass die Waren im Herkunftsland zum freien Verkehr zugelassen sind, verlangt wird. - Beim Verbringen von Haustieren (Hunde, Katzen) nach Chile genügt ein von einem autorisierten Veterinär ausgestelltes Gesundheitszertifikat sowie der Nachweis der bis dahin notwendigen Impfungen (Tiere, die älter als sechs Monate sind, müssen gegen Tollwut geimpft sein). Dieses Zertifikat muss vom zuständigen Veterinäramt beglaubigt werden. - Textilien und Bekleidung, sowie seit 1. Mai 2007 auch Schuhe, haben besondere Etikettierungsvorschriften zu erfüllen. Artenschutz Deutschland ist 1976 dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen beigetreten. Die Ein- oder Ausfuhr, der im Übereinkommen gelisteten bedrohten Tier- (2.000) und Pflanzenarten (30.000) in die bzw. aus der Europäischen Union, unterliegt strengen Zollkontrollen. Viele Arten oder ihre Produkte daraus, erfordern Aus- und/oder Einfuhrdokumente. Nicht nur lebende Tiere und Pflanzen sind davon betroffen, sondern auch Präparate und Erzeugnisse daraus, wie z.B. Schmuck und Souvenirs aus Elfenbein, Ledertaschen (Krokodil, Waran), Krallen, Zähne, Felle, Schildkrötenpanzer, Schlangenhäute, etc. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
18 Aufgrund der für Laien teils schwierigen Zuordnung, ob eine Art oder ein Produkt dokumentenpflichtig ist, ist es sicherlich das Beste - zum Schutz der gefährdeten Arten und der Vermeidung einer Beschlagnahme und möglicherweise hohen Geldstrafen bei der Einfuhr -, vom Kauf solcher Souvenirs abzusehen. Ansonsten sollten schon vor der Abreise genaue Informationen über die erforderlichen Begleitpapiere (CITES-Papiere) eingeholt werden. Auf die Informationen der dortigen Händler, dass das angebotene Exemplar entweder nicht dem Artenschutzübereinkommen unterliegt oder die vom Händler vorgelegten Begleitpapiere genügen, sollte man sich – auch gutgläubig – nie verlassen. RECHTSINFORMATIONEN Kurze Charakteristik Das chilenische Recht baut auf romanischem Recht auf, mit starken Einflüssen der französischen, spanischen und deutschen Rechtssysteme. Die Zugehörigkeit sowohl von Deutschland als auch von Chile zum UN-Kaufrechtsabkommen bewirkt, dass alle Verträge deutscher Exporteure über grenzüberschreitende Warenlieferungen grundsätzlich dem UN-Kaufrecht unterliegen. Es kann jedoch ausgeschlossen werden, sofern der Vertrag eine entsprechende Klausel enthält. Devisenrecht Für Firmen sind Zahlungen aufgrund von Warenlieferungen und Leistungen, die einem deklarierten Importgeschäft entsprechen, frei. Kapital (Kredite) ausländischer Bankinstitute ab einem Betrag von USD 10.000 sind bei der Zentralbank zu registrieren und können frei rücktransferiert werden. Aus Krediten resultierende Zinszahlungen können nach Abzug einer 4%igen Quellensteuer ebenfalls rückgeführt werden. Auch Transaktionen von Privatpersonen in Fremdwährungen mit einem Wert von mehr als USD 10.000 müssen über den formellen Devisenmarkt durchgeführt werden. Der Devisenmarkt besteht aus konzessionierten Banken und Wechselhäusern. Die Devisenmarktteilnehmer sind verpflichtet, die Zentralbank über Mittel die im Rahmen einer Transaktion mit Fremdwährungen nach Chile kommen oder Chile verlassen zu informieren (in der Regel innerhalb von zehn Tagen nach der Ausführung). Sind Investitionen betroffen, so kommen die Regelungen zur Förderung ausländischer Kapitalanlagen und lt. den Bestimmungen des chilenischen Devisengesetzes zur Anwendung. Die Politik für Auslandsinvestitionen gilt als liberal und offen und bei Investitionen gibt es – je nach Fall – verschiedene Möglichkeiten das Kapital nach Chile zu bringen. Sondervorschriften gibt es auch für Niederlassungen in Chile von internationalen Banken, Finanzunternehmen und Versicherungsgesellschaften. Auf Wunsch können weitere Informationen übersendet und auch ein Fachmann/Rechtsanwalt für diese komplexen Fragestellungen empfohlen werden. Handelsrecht und gewerbliche Bestimmungen Gesellschaftsrecht Das chilenische Gesellschaftsrecht sieht auch alle im deutschen Recht bekannten Gesellschaftsformen wie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedad de Responsabilidad Limitada, Ltda.), Aktiengesellschaft (Sociedad Anónima, S.A.), Einzelunternehmen, etc. vor. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
19 Für einen ausländischen Investor sind typischerweise - aufgrund des begrenzten Haftungsrisikos bei Kapitaleinlagen - die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bzw. einer (geschlossenen) Aktiengesellschaft die geeignetsten Gesellschaftsformen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedad de Responsabilidad Limitada) Die chilenische Version der GmbH ist eine vollwertige juristische Person und keine Kapital-, sondern eine Personengesellschaft, wobei die Haftpflicht der Gesellschafter mit dem jeweils deklarierten Kapitalanteil beschränkt ist. Die Geschäftsführung steht allen Gesellschaftern zu, ausgenommen der Gesellschaftsvertrag sieht anderes vor. Vorschriften bezüglich des Mindestkapitals bestehen nicht. Das Kapital kann je nach Vereinbarung der Gesellschafter in Geld, aber auch in Sachgütern (z.B. Maschinen) oder in Know-how einbezahlt werden. Die Gesellschaft hat stets eine eigene Rechtspersönlichkeit. Aktiengesellschaft (Sociedad Anónima) Es bestehen prinzipiell zwei Arten von Aktiengesellschaften - die offenen AGs (Sociedad Anónima Abierta) und geschlossene AGs (Sociedad Anónima Cerrada). Aktionäre können in- oder ausländische natürliche oder juristische Personen sein. Für die Verbindlichkeiten der AG haftet das Gesellschaftskapital, die Aktionäre haften mit ihrer Einlage. Vorschriften über die Mindesthöhe des Grundkapitals bestehen nicht (Ausnahmen: Banken, Versicherungen und andere spezifische Branchen). Je nach Vereinbarung kann das Kapital aus Geld oder Sachwerten bestehen. Gewerberecht Zur Ausübung eines Gewerbes wird generell kein Befähigungsnachweis benötigt. Firmengründung In Chile werden In- und Ausländer sowie in- und ausländische Firmen rechtlich gleichbehandelt und können demnach auch 100 % eines lokalen Unternehmens besitzen. Der handlungsbefugte gesetzliche Vertreter („representante legal“) muss jedoch in jedem Fall in Chile ansässig sein. Investitionen und Joint Ventures Die Investitionsgesetzgebung Chiles zählt zu den liberalsten in Lateinamerika. Es stehen die folgenden Instrumente zur Verfügung: Auslandsinvestitionen Das seit 1974 bestehende Auslandsinvestitionsgesetz DL600 ist seit 31.12.2015 Geschichte; ebenso das Komitee für Auslandsinvestitionen („Comité de Inversiones Extranjeras“ - CIE), das sich für die Genehmigung von entsprechenden Projekten zuständig zeigte. Das Komitee selbst wurde am 1.1.2016 als Institution neu aufgestellt und sich fortan „Agentur zur Förderung von Auslandsinvestitionen“ zu nennen („Agencia de Promoción de Inversiones Extranjeras“). Das neue Investitionsgesetz wird zwar eine Reihe von Bestimmungen des auslaufenden Gesetzes DL600 übernehmen. Die Möglichkeit einen unveränderbaren Körperschaftssteuersatz beizubehalten wird allerdings spätestens nach vier Jahren auslaufen. Auslandsinvestitionen unter Kapitel XIV Ab 10.000 USD. Im Falle der Registrierung der Investition gemäß Kapitel XIV des Devisengesetzes wird kein Vertrag mit dem chilenischen Staat unterschrieben. Die Investition wird nur bei der chilenischen Zentralbank eingetragen. Der Antrag an die Zentralbank ist über eine Handelsbank zu richten. Das unter Kapitel XIV eingebrachte Kapital ist frei und kann jederzeit rücktransferiert werden. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
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