Exportbericht Indonesien - November 2017
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Exportbericht Indonesien November 2017 Außenhandel Geschäftsabwicklung Markterschließung Zoll Recht Geschäftsreisen
2 Herausgeber, Medieninhaber (Verleger) und Hersteller: AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Wiedner Hauptstraße 63, Postfach 150, 1045 Wien, Redaktion: Kommunikation Inland, Telefon: 05 90 900-4321, 4214, Telefax: 05 90 900-255, E-Mail: aussenwirtschaft.kommunikation-inland@wko.at http://wko.at/aussenwirtschaft Die Unterlage zu dieser Veröffentlichung stellte das zuständige AußenwirtschaftsCenter zur Verfügung. © AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere die Rechte der Verbreitung, der Vervielfältigung, der Übersetzung, des Nachdrucks und die Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege durch Fotokopie, Mikrofilm oder andere elektronische Verfahren sowie der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA vorbehalten. Die Wiedergabe - mit Quellenangabe ist vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen gestattet. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA ausgeschlossen ist. - Darüber hinaus ist jede gewerbliche Nutzung dieses Werkes der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA vorbehalten. Überarbeitung durch das Außenwirtschaftszentrum Bayern (AWZ) Lorenzer Platz 27, 90402 Nürnberg, Telefon: 0911/23886-42, Telefax: 0911/23886-50 E-Mail: portal@auwi-bayern.de Internet: http://www.auwi-bayern.de Trotz sorgfältiger Prüfung aller in der vorliegenden Publikation enthaltenen Informationen sind Fehler nicht auszuschließen. Die Richtigkeit des Inhaltes ist daher ohne Gewähr. Eine Haftung des AußenwirtschaftsCenters, der © AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA, der Wirtschaftskammer Österreich und der BIHK Service GmbH ist ausgeschlossen. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
3 ALLGEMEINE INFORMATIONEN .................................................................................................. 4 WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN ................................................................................................ 6 AUSSENHANDEL........................................................................................................................... 8 INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG .................... 9 Normen ......................................................................................................................................... 10 Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen .............................................................................. 10 Bank- und Finanzwesen................................................................................................................ 11 Verkehr, Transport, Logistik .......................................................................................................... 12 KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL ........................................ 12 Steuern und Zoll ........................................................................................................................... 13 Steuern und Abgaben ................................................................................................................... 13 Zoll und Außenhandelsregime ...................................................................................................... 14 RECHTSINFORMATIONEN ......................................................................................................... 16 Handelsrecht und gewerbliche Bestimmungen ............................................................................. 17 Firmengründung ........................................................................................................................... 18 Schiedsgerichtsbarkeit .................................................................................................................. 20 Patent-, Marken- & Musterrecht .................................................................................................... 21 Lizenzvergabe .............................................................................................................................. 22 Vertretungsvergabe ...................................................................................................................... 26 Arbeits- & Sozialrecht ................................................................................................................... 27 INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISENDE ....................................................................... 31 WICHTIGE ADRESSEN ............................................................................................................... 34 Links ............................................................................................................................................. 39 Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
4 ALLGEMEINE INFORMATIONEN Key facts Staatsform Präsidialrepublik Fläche Landfläche 1,904.433 km² Bevölkerung ca. 260 Mio. Einwohner (geschätzt) Städte Jakarta, Surabaya, Bandung, Medan, Semarang Klima tropisch, Regenzeit von November bis April, Trockenzeit von Juni bis September Währung Indonesische Rupiah (IDR) 1 EUR = 15.807,7 IDR 1 IDR = 0,00006 EUR (Stand: 17.10.2017) Historischer Überblick Bereits ab dem 7. Jahrhundert entstanden mächtige Königreiche wie Sriwijaya (Sumatra, buddhistisch, 7. - 13. Jh.), Cailendra (Java, buddhistisch, 8.Jh.), Mataram (Java, hinduistisch, 9. Jh.), Singasari (Java, hinduistisch, 10. Jhdt) und Majapahit (Java, hinduistisch, 13. - 16. Jh.), die teilweise bereits das heutige Indonesien sowie Gebiete Vietnams, Kambodschas und der Philippinen umfassten. Ab dem 13. Jahrhundert brachten arabische und indische Händler den Islam nach Indonesien und islamische Reiche wie die Sultanate von Demak und Banten oder das Königreich Mataram herrschten auf der Insel Java. Um den gewinnträchtigen Gewürzhandel entstand ab dem frühen 17. Jahrhundert ein starker Wettbewerb zwischen Portugiesen, Spaniern, Briten und Holländern, den letztere mit ihrer Dutch East India Company (VOC) und Siegen gegen das Königreich Mataram für sich entschieden und damit eine Monopolstellung für zahlreiche Gewürze erreichten. Nach Misswirtschaft und Konkurs der VOC im Jahre 1799 wurde deren Territorium durch die Niederlande übernommen. Die Holländer beherrschten das Land von Anfang des 17. Jahrhunderts - mit kurzer Unterbrechung durch die Briten von 1811 – 1816 - bis zum Einmarsch der Japaner im Jahr 1942. Von den Holländern in der Plantagenwirtschaft eingeführte Zwangsarbeit und Einschränkungen der Bürgerrechte führten Anfang des 20. Jahrhunderts zu ersten Unabhängigkeitsbestrebungen. Nach der Kapitulation der Japaner wurde am 17.8.1945 die Unabhängigkeit Indonesiens proklamiert und Soekarno zum ersten Präsidenten ernannt. Als die Niederlande nach dem Weltkrieg die Kolonie wieder in Besitz nehmen wollten, brachen Kämpfe zwischen den indonesischen republikanischen Streitkräften und niederländischen Truppen aus, die bis zur offiziellen Anerkennung Indonesiens durch die Niederlande im Jahre 1949 andauerten. Als nationale Sprache wurde Bahasa Indonesia als verbindendes Glied zwischen den kulturell und historisch sehr diversen Völkern des Inselreiches propagiert. Die Sprache setzt sich aus Elementen des Malaysischen, Javanischen, Arabischen, Holländischen, Sanskrit und anderen ausländischen Lehnwörtern zusammen. In den ersten Jahren ihres Bestehens hatte die Republik Indonesien mit islamistischen und territorialen Revolten sowie schweren wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen. Einen vermeintlichen Staatsstreich, der der Indonesischen Kommunistischen Partei PKI zugeschrieben wurde, nutzte Generalmajor Soeharto im Jahre 1965 zur Machtübernahme (New Order Government). Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
5 Die folgenden Jahrzehnte und bis in die 90er Jahre erlebte Indonesien dann einen wirtschaftlichen Aufschwung. Im Zuge der schweren Wirtschaftskrise 1997/1998 (Asienkrise) und aufgrund politischer Unruhen musste Präsident Soeharto 1998 zurücktreten Vizepräsident BJ Habibie übernahm die Regierung. Im August 1999 kam es zu den ersten freien Wahlen in Indonesien seit vier Jahrzehnten und aus diesen Wahlen ging die Partei „PDI-P“ unter Megawati Soekarnoputri (Tochter des ersten Präsidenten Soekarno) als stimmenstärkste Partei hervor. Zum Präsidenten wurde als Kompromisskandidat jedoch der muslimische Kleriker Abdurrahman Wahid bestellt, dessen Partei nur über weniger als 10 % der Stimmen verfügte. Nach schweren politischen Auseinandersetzungen mit dem Parlament setzte dieses im Juli 2001 Abdurrahman Wahid ab und bestellte Megawati Soekarnoputri zur Präsidentin. Bei den erstmals durchgeführten direkten Präsidentschaftswahlen im September 2004 musste sich Megawati Soekarnoputri jedoch ihrem Herausforderer von der demokratischen Partei, ex-General Susilo Bambang Yudhoyono, überraschend klar geschlagen geben und dieser gewann auch die nächsten Wahlen im Jahre 2009 und seine zweite Amtszeit endete 2014. Bei den im April 2014 abgehaltenen Parlamentswahlen ging die PDI-P erneut als stimmenstärkste Partei hervor und ihr Spitzenkandidat, der Gouverneur von Jakarta Joko Widodo („Jokowi“), wurde im Oktober 2014 als neuer Präsident vereidit. Nach ersten wichtigen Reforminitiativen zu Beginn seiner Amtszeit sah sich Widodo bald mit politischen Machtkämpfen und einer sich abkühlenden Weltwirtschaft (v.a. im für Indonesien wichtigen China) konfrontiert. Die Regierung Widodo versucht daher der Wirtschaft durch große Infrastrukturprojekte und durch wirtschaftliche Reformen (insgesamt schon 14 Reformpakete verabschiedet) neue Impulse zu verleihen. „Wussten Sie, dass Indonesien, bezogen Bevölkerung auf die Bevölkerung, das viertgrößte Land In Bezug auf die Bevölkerung mit ca. 260 Mio. Einwohnern viertgrößtes der Welt ist? Land der Welt, fast 60 % davon auf der Insel Java, extrem unterschiedliche Bevölkerungsdichte (Jakarta: 13.340 Personen/km2, Java: 945/km2, Bali: 601/km2, Papua: 7/km2), jährliches Bevölkerungswachstum ca. 1,4 %, über 300 ethnische Gruppen (wichtigste: Javaner, Sundanesen, Maduresen, Minangkabau, Buginesen, Batak, Balinesen), chinesische, indische und arabische Minderheiten, Nationalsprache Bahasa Indonesia, daneben weitere 250 lokale Sprachen und Dialekte, Religion: 88 % Islam, 6 % Protestanten, 3 % Katholiken, 2 % Hindu, 1 % Buddhisten. Landes- und Geschäftssprachen Nationalsprache Bahasa Indonesia, daneben weitere 250 lokale Sprachen und Dialekte. Geschäftssprache ist meist Englisch. Politisches System Präsidialrepublik, deren Regierungschef der Präsident ist, der alle fünf Jahre gewählt wird. Der Präsident ernennt die Minister. Die Mitglieder des Parlaments werden nach dem Verhältniswahlrecht gewählt. Neben Parlament existiert auch Regionalkammer, in der jede Provinz mit zwei Entsandten vertreten ist. Das Parlament und die Regionalkammer bilden zusammen die „Majelis Permusyawaratan Rakyat/Beratende Volksversammlung“, die dem Parlament im indonesischen Zweikammersystem entspricht. Mitgliedschaften in internationalen Organisationen UNO, Bewegung der Blockfreien, Organisation of Islamic Conference, ASEAN, AFTA, APEC (Asia-Pacific Economic Cooperation), OPEC, WTO, FAO, IAEA, ICAD, IFAD, IDA, IFC, ILO, WIPO, IMO, IMF, ADB, IBRD, MIGA (Multilateral Investment Guarantee Agency), International Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
6 Convention on the Settlement of Investment Disputes; keine Mitgliedschaft im Carnet-ATA- Abkommen. Abkommen mit Deutschland Vertrag über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Luftverkehrsabkommen Doppelbesteuerungsabkommen Schifffahrtsabkommen Rahmenabkommen über Technische Zusammenarbeit Abkommen über finanzielle Zusammenarbeit Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit Vereinbarung Luftfahrtforschung und -technologie Abkommen wissenschaftliche Forschung und technologische Entwicklung Abkommen friedliche Verwendung der Kernenergie und Uranprospektion Beziehungen zur EU Ein umfassendes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Indonesien wurde am 09. November 2009 in Jakarta unterzeichnet. (Quelle: Auswärtiges Amt) WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN Kurze Charakteristik Geschätzte 40 % der Bevölkerung sind in der Landwirtschaft (einschließlich Forst- und Fischereiwirtschaft) tätig, diese trägt aber wertmäßig nur relativ wenig zum Bruttoinlandsprodukt bei (< 15 %). Das Land ist reich an Bodenschätzen (Erdöl, Erdgas, Kohle, Zinn, Kupfer, Nickel, Bauxit, Gold, Silber) und die Industrie expandierte in den 70er und 80er Jahren stark und ist heute breit diversifiziert. In den 90er Jahren ist mit einem Anteil von etwa 40 % des BIP der Dienstleistungssektor rasch gewachsen und der Tourismus spielt wichtige Rolle und wird aktiv gefördert. Die wichtigsten Exportzweige neben Öl und Gas bilden heute elektrotechnische Produkte, pflanzliche Öle (Palmöl), Textilien und Bekleidung, Schuhe, Holzprodukte, Möbel, Chemikalien, Zellstoff und Bergbauprodukte. Indonesien ist auch ein weltweit führender Exporteur von Kautschuk, Kaffee, Tee, Kakao, Tabak, Gewürzen und Fischprodukten. Die rasche wirtschaftliche Entwicklung ab den 70er Jahren und bis in die frühen 90er Jahre wurde begleitet von einigen Missständen (Investitionen hauptsächlich in importabhängigen Industrien und Immobilienentwicklung, extreme Verschuldung der großen privaten und staatlichen Konglomerate, rasche und kaum regulierte Expansion der Banken), die Indonesien besonders anfällig für die Finanz-/Asienkrise 1997/1998, machte. Die Asienkrise traf die indonesische Wirtschaft schwer und im Jahre 1998 schrumpfte das Bruttosozialprodukt um 13,7 % und der rasch sinkende Wert der Rupiah führte zur Zahlungsunfähigkeit vieler Unternehmen und Banken. Ab dem Jahr 2000 begann sich die Wirtschaft wieder zu erholen und im Zeitraum 2004 bis 2013 ist die indonesische Wirtschaft im Jahresdurchschnitt um 5,8 % gewachsen. Zuletzt nahm die Wachstumsdynamik allerdings v.a. aufgrund der schwachen Entwicklung der Weltwirtschaft (Verlangsamung in China, Rohstoffpreisverfall, US-Zinsanhebungen) ab und die Jahre 2014 (+ 5,0 %), 2015 (+ 4,9 %) und 2016 (+ 5,0 %) waren für indonesische Verhältnisse wachstumsschwache Jahre. Die Wachstumstalsohle scheint nun allerdings durchschritten zu sein und 2016 wurde die psychologisch wichtige 5-Prozent-Hürde wieder überschritten und das Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
7 Wachstum für 2017 wird bereits wieder mit 5,2 % prognostiziert. Eine wesentliche Rolle für die konjunkturelle Entwicklung der indonesischen Wirtschaft spielt neben den Inlands- und Auslandsinvestitionen der solide und wachsende Inlandskonsum. Wirtschaftslage und Perspektiven Trotz gelegentlicher Wachstumsdellen ist Indonesien eine der weltweit am stärksten wachsenden Volkswirtschaften und auch die makroökonomischen Zahlen haben sich in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert: Das Fiskaldefizit beträgt nur etwas ca. 2,5 % des BIP, die Auslandsverschuldung lediglich 30,6 % des BIP und die Binnen- und Auslandsdirektinvestitionen sind in den letzten Jahren stark angestiegen und tragen wesentlich zur Finanzierung des chronischen Leistungsbilanzdefizits bei. Sehr großer Nachholbedarf besteht in Indonesien im Bereich Infrastruktur, vor allem in den Bereichen Elektrizitätserzeugung und Verkehrsinfrastruktur. Trotz Anstrengungen der indonesischen Regierung in den letzten Jahren sind die aus den Infrastrukturmängeln resultierenden Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Wirtschaftsstandorten in der Region beträchtlich. Für die Regierung Widodo ist der Infrastrukturausbau daher eine zentrale Maßnahme der Politik und es werden umfangreiche Finanzmittel dafür zur Verfügung gestellt. 6,4% 6,3% 6,2% 10,50% 6,1% 5,80% 5,00% 6,10% 6,2% 5,00% 5,9% 8,50% 6,30% 8,20% 4,90% 6,0% 8,30% 4,10% 5,8% 5,6% 6,50% 5,6% 4,50% 6,40% 3,80% 2,10% 5,4% 2,50% 3,50% 5,2% 0,50% 0,10% 5,0% 2012 2013 2014 2015 2016 2012 2013 2014 2015 2016 Inflationsrate BIP Wachstum real Arbeitslosenrate Quelle: Economist Quelle: Economist 40,0 350,0 316,0 316,5 293,0 300,0 266,0 20,0 253,0 250,0 0,0 200,0 2012 2013 2014 2015 2016 150,0 -20,0 -17,8 -16,3 100,0 -24,4 -27,5 -40,0 -29,1 50,0 2012 2013 2014 2015 2016 Leistungsbilanzsaldo in Mrd. USD Auslandsschuld in Mrd. USD Quelle: Economist Quelle: Economist Investitionen (allgemeine, öffentliche etc.) Indonesien ist attraktiv für in- und ausländische Direktinvestitionen. Diese betrugen laut offiziellen Zahlen in Indonesien im Jahre 2016 ca. 4,6 Mrd. US-Dollar (davon ca. 2/3 ausländische Investitionen). Wichtige Zielsektoren für ausländische Direktinvestitionen in Indonesien sind u.a. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
8 die Bereiche Telekommunikation, Metall-, Maschinen- und Elektroindustrie und der Bergbausektor. Zuständige staatliche Stelle ist die Investitionsbehörde „Badan Koordinasi Penanaman Modal“ (BKPM). Arbeitsmarkt (Arbeitskräfte, Arbeitslosigkeit, Ausbildung, etc.) Die offizielle Arbeitslosenquote ist vergleichweise niedrig (2016: 5,6 %), allerdings muss hinzugefügt werden, dass ein großer Teil der arbeitenden Bevölkerung nur sehr bescheidene Einkommen bezieht, Teilzeitjobs ausübt oder überhaupt im informellen Sektor beschäftigt ist. Die Ausbildung indonesischer Arbeitskräfte ist vielfach auf ungenügendem Niveau und es mangelt an einer ausreichenden Zahl von qualifizierten Fachkräften. Arbeitskosten, Lohnniveau Das Lohnniveau in Indonesien ist wesentlich niedriger als in Deutschland, wird für jede Provinz separat festgelegt und kann daher stark regional differieren. Es beträgt der aktuelle Mindestlohn in der Provinz Jakarta IDR 3.355.750 (ca. 230 Euro). Makroökonomische Daten Einheit 2016 2017 2018 BIP pro Kopf USD 3.604,3 3.895,3* 4.195,3* Bruttoinlandsprodukt Mrd. USD 932,4 1.020,5* 1.113,1* Wachstumsrate BIP, % 5,0 5,1 * 5,3* real Inflationsrate % 3,5 4,5* 4,5* Arbeitslostenquote % 5,6 5,4* 5,2* Quelle: GTAI, Stand: Juni 2017, * Schätzungen bzw. Prognosen AUSSENHANDEL Der bilaterale Handelsaustausch belief sich nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 2016 auf Euro 6,2 Mrd. davon deutsche Ausfuhren Euro 2,4 und deutsche Einfuhren Euro 3,8 Mrd.. Von 2011 bis 2015 war der deutsche Außenhandel mit Indonesien rückläufig. Die Talsohle wurde jedoch 2016 durchschritten. Nach Indonesien verkauft wurden vor allem Spezialmaschinen und Kraftfahrzeuge (einschließlich Komponenten und Teile). (Auswärtiges Amt, April 2017) Alle Informationen zum Außenhandel in Indonesien finden Sie unter GTAI: Wirtschaftsdaten kompakt – Indonesien. Wichtigste Einfuhrwaren Erdölprodukte, mechanische Ausrüstung, elektrische Geräte, Eisen- und Stahl, Kunststoff (- waren), organische Chemikalien, Fahrzeuge, Waren aus Eisen und Stahl, Nebenprodukte der Lebensmittelindustrie, Baumwolle Wichtigste Ausfuhrwaren Erdgas und Erdöl, Palmöl, Mineralölprodukte, elektrische Ausrüstung, Kautschuk und Produkte daraus, mechanische Geräte, Fahrzeuge, Perlen und Edelsteine, chemische Erzeugnisse, Papier und Karton Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
9 INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG Wirtschaftspolitik Indonesien ist eine offene Volkswirtschaft und innerhalb der ASEAN-Gemeinschaft ist heute bereits zollfreier Handel möglich. Einen gemeinsamen Markt oder eine gemeinsame Währung wird es allerdings auf absehbare Zeit (noch) nicht geben. Darüber hinaus ist in den letzten Jahren ein Hang zu mehr Protektionismus und wirtschaftlichem Nationalismus zu erkennen, da Politiker in Indonesien Sorge um die negativen Folgen einer zu raschen regionalen Integration – vor allem ein „Ausverkauf“ der lokalen Wirtschaft durch ausländische Firmen wird befürchtet. Empfohlene Vertriebswege Nur in Ausnahmefällen ist eine direkte Bearbeitung des Marktes empfehlenswert, die Einschaltung eines Vertreters ist für den Geschäftserfolg meist unerlässlich. Vorgeschrieben ist die Bestellung eines Vertreters allerdings nur bei Regierungsprojekten und bei Spezialprodukten. Oftmals fordern die Vertreter Exklusivität (Sole Agency) für das ganze Land und für eine möglichst umfangreiche Produktpalette. Es ist aber auch möglich einen Vertreter – mit produktspezifischen Ausnahmen - nur für eine Produktgruppe oder für eine Region zu bestellen. Werbung Es kann in indonesischen Zeitungen, im indonesischen Fernsehen, in Kinos und auf Plakatwänden geworben werden und es gibt zahlreiche nationale und internationale Werbeagenturen. Die wachsende junge Konsumentengruppe nutzt Social Media sehr intensiv und die Verwendung dieser ist – je nach Produkt – jedenfalls prüfenswert. E-Business E-Business ist in Indonesien im Vergleich zu den Nachbarstaaten noch schwächer entwickelt, wächst aber aufgrund der immer stärkeren Internet- und Smart Phone-Nutzung stark. Das Potential für jegliche Form des E-Commerce ist in Indonesien jedenfalls sehr groß. Wichtigste Zeitungen Englisch: Jakarta Globe Jakarta Post Tempo Magazine Indonesisch: Kompas Suara Pembaruan Media Indonesia Bisnis Indonesia Tempo Jawa Post Wichtigste Messen Es gibt in Indonesien eine Vielzahl von Messen und Ausstellungen sowie Messe-veranstaltern deren Qualität sehr unterschiedlich ist. Die genauen Messedaten und Veranstalteradressen sind bei der AHK Indonesien verfügbar. Informationen über vom Freistaat Bayern geförderte Messen finden Sie bei Bayern International www.bayern-international.de. Einen Überblick über Messen weltweit sowie über die von BMW geförderten Auslandsmessen gibt es bei AUMA: www.auma-messen.de. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
10 Normen Indonesische Standards (SNI) werden bei immer mehr Produkten verlangt und sind häufig nicht mit internationalen Normen abgestimmt. Europäische und internationale Normen erweitern Absatzmärkte. Normen senken Transaktions- kosten und fördern die Zusammenarbeit. Das DIN ist die für die Normungsarbeit zuständige Institution in Deutschland und vertritt die deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen Normungsorganisationen. Rund um die zentrale Dienstleistung der Normung bietet das DIN, in der Regel über den Beuth Verlag, eine Reihe von Dienstleistungen an, die den Zugang zur Normung und zu Normungsverfahren, zu den Normen und Norminhalten erleichtern: Kongresse, Tagungen, Lehrgänge, Seminare, Beratung und Auskunft. Kontakt: Deutsches Institut für Normung e. V., Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel: +49(0)30- 26010, Fax: +49(0)30-26011231, E-Mail: info@din.de Internet: www.din.de. Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen Incoterms® sind Auslegungsregeln für die elf am häufigsten verwendeten, mit drei Buchstaben abgekürzten, Handelsklauseln. Sie sind weltweit einheitlich verwendbar und helfen dem Anwender die Errichtung internationaler Kaufverträge zu vereinfachen. Sie regeln die Pflichten für Käufer und Verkäufer im Hinblick auf Transportorganisation, Beladung, Entladung, Kosten, Versicherung und Zollabwicklung. Der wohl wichtigste Regelungsinhalt ist jedoch der Komplex des Risikoüberganges, sohin welche Vertragspartei zu welchem Zeitpunkt das Risiko des zufälligen Verlustes, der zufälligen Beschädigung oder einer sonstigen Verschlechterung der Ware zu tragen hat. Die Wahl des richtigen Incoterms® hängt u.a. von der Wahl des Transportmittels, der Zahlungskondition, dem optimalen Risikomanagement und dem tatsächlichen Umfeld eines Geschäftes ab. Verwenden Sie niemals EXW, wenn der Käufer nicht in der Lage ist, zu verladen oder die Lieferung steuerfrei in ein Drittland erfolgen soll, sehen Sie als Verkäufer von FOB ab, wenn hinter dem Vertrag ein Akkreditiv steht und verwenden Sie DDP höchstens im b2c Bereich. CPT gibt dem Verkäufer ein hohes Maß an Kontrolle über den Transport, bedeutet aber auch hohes Risiko für den Käufer, welches jedoch durch entsprechende Transportversicherungen abgefangen werden kann. Zahlungskonditionen Aufgrund von Wechselkursschwankungen, unzureichender Bonitätsinformationen und v.a. der hohen Rechtsunsicherheit bei Klageeinreichung muss der Verwendung passender Zahlungskonditionen besonderes Augenmerk geschenkt werden. Bei Neukunden sollte auf Vorauszahlung oder ein unwiderrufliches Bankakkreditiv (erstellt von einer erstklassigen indonesischen Bank oder einer Drittlandsbank) bestanden werden. Allerdings verlangen indonesische Banken bei Kunden, die nicht über die beste Bonität verfügen, in der Regel, dass der durch das Akkreditiv gedeckte Betrag vorab auf einem Sperrkonto hinterlegt werden muss. Zu beachten ist auch die Möglichkeit einer Exportkreditversicherung. Dafür steht Ihnen in Bayern der private Versicherungsmarkt (Atradius, AKA, Coface) sowie die LfA Förderbank Bayern und das staatliche Exportgarantiesystem Euler Hermes oder KfW zur Verfügung. Während der private Versicherungsmarkt schwerpunktmäßig im Bereich der so genannten „marktfähigen“ Risiken tätig ist, können bei Euler Hermes „nicht marktfähige“ Risiken unter Deckung genommen werden. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
11 Als „nicht marktfähig“ gelten Risiken außerhalb der EU und OECD mit Ausnahme von Südkorea, Mexiko und Türkei bzw. wenn die Risikodauer (Produktionszeitraum + Kreditlaufzeit) mehr als zwei Jahre beträgt. Bonitätsauskünfte Bank- und Bontitätsauskünfte sowie Firmenbuchauszuge sind kaum erhältlich und/oder oft ohne Aussagekraft und die Einholung einer gewerblichen Bonitätsauskunft ist daher die Regel. Informationen: www.indonesien.ahk.de Forderungseintreibung Durch passende Zahlungsvereinbarungen sollten Forderungen nach Möglichkeit gar nicht erst entstehen. Die Klageeinreichung vor Gericht kann bei einer Verfolgung durch die Instanzen mehrere Jahre dauern und sehr teuer zu stehen kommen. Ein Erfolg ist auch bei klarer Rechtslage keineswegs gesichert (siehe "Rechtsinformationen"). Bei offenen Forderungen sollte ein außergerichtlicher Vergleich mit dem Schuldner versucht werden, wobei ein lokaler Rechtsanwalt mit dem säumigen Zahler in geeigneter Form verhandeln sollte. Bei ungesicherten Forderungen sind allerdings auch in diesem Fall die Erfolgsaussichten gering. Die AHK Indonesien kann bei der Forderungsbetreibung unterstützen. Preiserstellung Die Preiserstellung erfolgt für Lieferungen häufig in Euro oder US-Dollar. Für den Schiffstransport sehr oft vereinbarte Lieferkondition ist FOB (Free on Board) ab dem betreffenden europäischen Hafen. Daneben gebräuchlich ist die Lieferkondition CIF (Cost Insurance Freight), bei der das Seetransportrisiko der Käufer trägt. Für den Flugtransport wird FCA (Free Carrier) häufig als Lieferkondition vereinbart. Bank- und Finanzwesen Das indonesische Bankensystem wurde von der asiatischen Wirtschaftskrise 1997-1998 stark getroffen. Im Zuge der Wirtschaftskrise gelangten zahlreiche Banken in Staatsbesitz, wobei in der Folge wieder eine Privatisierung bzw. Fusionierung von Banken erfolgte. Aktuell ist das indonesische Bankensystem in einer deutlich besseren Verfassung als in den 90er Jahren, auf die Auswahl von seriösen Geschäftsbanken sollte dennoch Augenmerk gelegt werden. Geschäftsbanken BANK MANDIRI Plaza Mandiri Jalan Jendral Gatot Subroto Kav. 36-38 Jakarta 12190 Tel.: (+62 21) 5265045, 5265095 Fax: (+62 21) 5263460, 5274477 Web: www.bankmandiri.co.id BANK NEGARA INDONESIA (BNI) Jalan Jendral Sudirman Kav.1 Jakarta 10220 Tel.: (+62 21) 2511946 Fax: (+62 21) 2511113 Web: www.bni.co.id Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
12 Verkehr, Transport, Logistik Aufgrund seiner geographischen Situation als Archipel, das aus über 17.500 Inseln besteht, sind in Indonesien im Binnentransport von Gütern und Personen der Luftverkehr und die Schifffahrt von großer Bedeutung. Zentren des Luftverkehrs in Indonesien sind die Hauptstadt Jakarta sowie Surabaya und die Ferieninsel Bali. Im Schiffsverkehr spielt auch Surabaya (neben Jakarta) als internationaler Seehafen eine wichtige Rolle. Der Eisenbahnverkehr konzentriert sich auf die Inseln Java und Sumatra, wobei auf Java mit der Eisenbahn nur Personen (in Sumatra auch Güter) befördert werden. Der Ausbau des Schienennetzes ist in Indonesien in Ballungsgebieten ein wichtiges Thema um die täglichen Pendlerströme bedienen zu können. Gleichfalls ist der Ausbau der Infrastruktur für den Straßenverkehr ein wichtiges Anliegen, da auf den diversen Inseln bei weitem der Großteil der Personen– und Güterbeförderung auf den Straßen erfolgt. Mehrere neue Eisenbahnverbindungen und Schnellstraßen sind daher in Planung bzw. Ausführung. Die gesetzlichen Vorschriften für die Warenein- und -ausfuhr sind komplex und es jedenfalls eine genaue Information und Abstimmung mit dem Partner vorab zu empfehlen. Betreffend Logistikunternehmen, die bei der Abwicklung von Warentransporten behilflich sein können, steht die AHK Indonesien www.indonesien.ahk.de gerne für Auskünfte zur Verfügung. KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL Korruption ist kein Kavaliersdelikt oder ein „notwendiges Übel“ im Geschäftsleben, sondern kann strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen. Das gesetzliche Umfeld hat sich in letzter Zeit deutlich verschärft. Aufgrund der OECD- und UN-Konventionen gegen Korruption, des EU-Bestechungsgesetzes und des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) ist Korruption in Deutschland strafrechtlich verfolgbar, auch wenn sie im Ausland begangen wurde. Bestechungshandlungen können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden, in besonders schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Darüber hinaus drohen steuerliche Nachforderungen. Ihre Exportversicherung erlischt, wenn das Geschäft durch Korruption zustande kam. Deshalb sollten Sie folgendes beachten: Entwerfen Sie eine Antikorruptionspolitik für Ihr Unternehmen und schulen Sie Ihre in- und ausländischen Mitarbeiter und Vertreter darin. Informieren Sie alle Ihre Geschäftspartner über Ihre Antikorruptionspolitik. Bei Vertreter- und Beraterhonoraren etc. wird auf die Branchenüblichkeit abgestellt. Sollten sie unverhältnismäßig hoch sein, können darin versteckte Bestechungsgelder vermutet werden. Auch bei Geschenken und sonstigen Zuwendungen ist Vorsicht geboten. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
13 STEUERN UND ZOLL Steuern und Abgaben Die steuerlichen Vorschriften in Indonesien sind komplex und ändern sich häufig. Neben Steuergesetzen, Verordnungen und Erlässen gibt es zahlreiche Rundschreiben der Steuerbehörden, die die Rechtsvorschriften erläutern und Erklärungen zu Spezialfällen liefern. In Fragen des Steuerrechts sollte deshalb unbedingt ein erfahrener Steuerberater eingeschaltet werden. Unternehmensbesteuerung Die Körperschaftssteuer beträgt für indonesische Unternehmen 25 % wobei allerdings für Kleinunternehmen reduzierte Steuersätze zur Anwendung kommen. Wichtige Absetzungen sind etwa Abschreibungen und Amortisationen Arbeitgeberbeiträge zu genehmigten Sozialversicherungsprogrammen Verluste aus der Veräußerung von Vermögen oder Rechten Forschungs- und Entwicklungskosten in Indonesien Kosten für Stipendien und Berufsausbildung Unternehmen können ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr wählen. Die jährliche Einkommensteuererklärung muss innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres abgegeben werden. Bei der Einfuhr von Gütern erheben die Finanzbehörden von den registrierten Importeuren eine Einkommensteuer in der Höhe von 2,5 % des CIF-Wertes inklusive Zoll der importierten Waren, die am Ende der Bilanzperiode auf die tatsächlich anfallende Einkommensteuer anzurechnen ist. Umsatzsteuer Indonesien hat ein Mehrwertsteuersystem. Lieferungen und Import von umsatzsteuerpflichtigen Waren und die Erbringung und Nutzung umsatzsteuerpflichtiger Leistungen sind zu versteuern, wobei es nur wenige Ausnahmen gibt. Der Mehrwertsteuersatz beträgt allgemein 10 %. Die Bemessungsgrundlage im Falle eines Warenimports ist der CIF-Wert inklusive Zoll. Reverse Charge System Im Falle eines Imports von umsatzsteuerpflichtigen Waren obliegt die Verpflichtung zur Abfuhr der anfallenden Umsatzsteuer dem in Indonesien ansässigen Importeur. Verbrauchssteuer Eine Verkaufssteuer auf Luxusgüter („Luxussteuer“) wird auf bestimmte Waren, die als Luxusgüter gelten (z.B. Kraftfahrzeuge, diverse elektronische Güter, Konsumgüter) erhoben. Vorsteuerabzug Das Allphasen-Brutto-Mehrwertsteuersystem bietet die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug, d.h. jener Mehrwertsteuer, die ein Unternehmen für den Wert von Waren und Dienstleistungen aufzuwenden hat, kann es gegen jene Mehrwertsteuer verrechnen, die es den Abnehmern seiner Waren und Dienstleistungen in Rechnung stellt. Vergütungsverfahren Die Mehrwertsteuererklärung muss monatlich bis spätestens mit 20. des Folgemonats abgegeben werden. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
14 Vorsteuererstattung / Rechnungslegung Falls die Mehrwertsteuer in der Steuerperiode jedoch weniger als die Vorsteuer ausmacht, kann ein Antrag auf Rückerstattung gestellt werden. Einkommensteuer Die Einkommensteuer für natürliche Personen betrifft diejenigen, die - einen Wohnsitz in Indonesien haben - sich innerhalb von zwölf Monaten länger als 183 Tage in Indonesien aufhalten - sich zwar nicht länger als 183 Tage in einem Zeitraum von zwölf Monaten in Indonesien aufhalten, aber die Begründung eines Wohnsitzes in Indonesien beabsichtigen (Ansässiger bereits zum Zeitpunkt der Einreise). Die Einkommenssteuer für natürliche Personen in Indonesien ist progressiv, startet bei 5 % und hat derzeit einen Spitzensteuersatz von 30 %. Das steuerbare Einkommen umfasst alle Formen des Einkommens, die von einem Steuersubjekt erzielt werden, darunter fallen etwa Einkommen oder Vergütung, die im Zusammenhang mit Arbeit erzielt werden, oder Kapitaleinkommen. In Indonesien ansässige Personen müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben, deren steuerbares Einkommen solche umfasst, die auf dem Gebiet der Republik Indonesien oder auch außerhalb (Welteinkommensbesteuerung) erzielt werden. Nichtansässige müssen keine Steuererklärung abgeben, deren steuerbares Einkommen umfasst nur jene mit Indonesienbezug. Zoll und Außenhandelsregime Für viele Waren sind Importlizenzen oder Produktregistrierungen erforderlich – meist sind diese bereits vor Einfuhr der Ware zu erbringen. Beachten Sie dies bitte auch bei Muster- und Geschenksendungen. Indonesien gehört der ASEAN–Freihandelszone (AFTA) an, deren Ziel u.a. die Absenkung der Zollschranken zwischen den Mitgliedsländern ist. Seit 2006 können innerhalb der höher entwickelten ASEAN-Staaten Brunei, Indonesien, Malaysia, Philippinen, Singapur und Thailand 99 % aller Produkte annähernd zollfrei gehandelt werden. Zollbestimmungen Indonesien ist Mitglied der WTO und wendet somit das Harmonisierte System des Zolltarifs an. Zölle werden aufgrund des CIF-Wertes bzw. CFR-Wertes, des spezifischen Nettogewichts oder des Volumens ermittelt. Muster Die Einfuhr von vielen Waren (inkl. Mustern) ist beschränkt und bedarf einer Genehmigung von unterschiedlichsten Stellen. In der Praxis kommt es bei der Einfuhr von Warenmustern oft zu Problemen aller Art beim indonesischen Zoll. Geschenke Geschenke bis zu einem Richtwert von IDR 50.000 können auf dem Postweg abgabenfrei eingeführt werden. Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung Wegen des feuchtwarmen Klimas, das in Indonesien während des ganzen Jahres herrscht, ist eine stabile, wasserdichte und nicht rostanfällige Verpackung zu empfehlen. Auf Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
15 Endverbrauchsverpackungen müssen Verbraucherangaben in indonesischer Sprache angebracht werden. In der Regel erfolgt dies durch vom Importeur angebrachte Etiketten. Begleitpapiere Für die Einfuhr von Waren sind üblicherweise folgende Dokumente nötig: Bill of lading Cargo release order (SPPB) Commercial invoice Customs import declaration (PIB) Insurance documentation Packing list Proof of payments of Customs, Excise and Taxation (SSPCP) Terminal handling receipts Die Sprache der Dokumente ist (noch) nicht gesetzlich geregelt, ebenso die Anzahl der beizulegenden Handelsrechnungen. Für die Durchführung der Verzollung sind sowohl der Spediteur als auch der indonesische Importeur verantwortlich und es ist empfehlenswert vor Versand mit dem Empfänger die aktuell benötigten Dokumente abzustimmen um Probleme bei der Einfuhr zu verhindern! Wareninspektionen – falls benötigt – werden z.B. durchgeführt von PT SGS Indonesia Cilandak Commercial Estate 108 C Jalan Raya Cilandak KKO Jakarta 12560 T +62 21 7818111 F +62 21 7818222 E sgs.indonesia@sgs.com W www.id.sgs.com Kontaktperson: Guy Escarfail, Managing Director Carnet A.T.A. Indonesien ist seit 15. Mai 2015 das 75. Mitglied der Haftungskette zum Carnet ATA und akzeptiert seither Carnets auf Basis der Istanbul Konvention für folgende Verwendungszwecke: B.1 - Messen und Ausstellungen B.2 - Berufsausrüstung B.5 - Waren für den Unterricht, für wissenschaftliche oder kulturelle Zwecke B.6 - Persönliche Gebrauchsgegenstände und zu Sportzwecken eingeführte Waren B.9 - Waren für humanitäre Zwecke Eine Verwendung des Carnet ATA für den Transit ist möglich. Das Carnet ist in englischer Sprache auszufüllen. Falls das Carnet in einer anderen Sprache ausgefüllt ist, kann die indonesische Zollverwaltung eine Übersetzung verlangen. Alle indonesischen Zollämter sind berechtigt während der offiziellen Öffnungszeiten (07.30 bis 17.00 Uhr) Carnetverfahren zu behandeln. Bei folgenden Zollämtern ist ein 24-Stunden Service eingerichtet: Hafen Tanjung Priok, Jakarta (Kantor Pelayanan Utama Bea dan Cukai Tipe A Tanjung Priok) Flughafen Soekarno-Hatta, Tangerang/Jakarta (Kantor Pengawasan dan Pelayanan Bea dan Cukai, Tipe Madya Pabean Soekamo-Hatta) Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
16 Restriktionen Zur Ausfuhr von Produkten wie Rohstoffen, Gold, Silber, bestimmten Kategorien von Kautschuk und Fischen, Erdöl und Erdgas sind spezielle Lizenzen erforderlich. Zusätzlich sind Exporte von gewissen Waren quantitativ und qualitativ verboten, beschränkt oder durch Einhebung einer Ausfuhrabgabe behindert. Ziel dieser Maßnahmen ist es entweder der heimischen Nachfrage Rechnung zu tragen oder aber die lokale Wertschöpfung durch Weiterverarbeitung im Land zu steigern. Artenschutz Untersagt ist u.a. die Ausfuhr von Holzstämmen, bestimmten Holzarten, Fischarten, Kategorien von Kautschuk, kulturell wertvollen Antiquitäten. Da sich Einfuhr- und Registrierungsbestimmungen laufend ändern, ist eine Rückfrage bei der AHK Indonesien (www.indonesien.ahk.de) empfehlenswert. RECHTSINFORMATIONEN Kurze Charakteristik Das indonesische Rechtssystem ist komplex und unübersichtlich, da es von verschiedenen Rechtsordnungen beeinflusst ist und laufend neue Verordnungen erlassen werden. Das geltende indonesische Recht ist nur zu einem kleinen Teil kodifiziert. Gewohnheitsrecht (Adat), religiöses Recht, altes niederländisches Recht und neuere indonesische Gesetze existieren zu großen Teilen nebeneinander. Aufgrund der komplexen und unübersichtlichen und oftmals inkonsistenten Rechtsnormen sowie einem komplizierten Instanzenzug sind Gerichtsverfahren zumeist langwierig und teuer. Darüber hinaus ist der Prozessausgang selbst bei eindeutig erscheinender Rechtslage oft ungewiss. Erschwerend kommt noch hinzu, dass selbst bei eindeutigen gerichtlichen Entscheidungen Urteile nur schwer vollstreckbar sind. Allgemein kann eine gerichtliche Rechtsverfolgung von Streitfällen nur sehr bedingt angeraten werden. Vor allem in Wirtschaftsfragen führt eine außergerichtliche Einigung in der Regel eher zum Erfolg. Ausschlaggebend für diese Art der Lösung von Streitfragen ist vor allem, inwieweit der Ausländer bzw. die ausländische Firma bereit und fähig ist, sich auf indonesische Denk- und Machtstrukturen einzustellen und mit diesen zu arbeiten. Devisenrecht Der Transfer von Devisen ins Ausland ist ungehindert möglich. Bei einer Umwechslung von Landeswährung in einer Größenordnung ab USD 10.000 bzw. dem entsprechenden Äquivalent in einer anderen Währung besteht entsprechende Meldepflicht an die Bank Indonesia – mit Angabe des Grundes für den Devisentransfer. Der Transfer von der indonesischen Rupiah in das Ausland ist nicht erlaubt. Die indonesische Zentralbank hat 2015 eine Präzisierung zum Währungsgesetz 2011 erlassen, in welcher die verpflichtende Verwendung der indonesischen Rupiah für Geschäftstransaktionen – auch mit internationalem Charakter – mit wenigen Ausnahmen (z.B. Warenimporte und –Exporte) vorgeschrieben wird. Seit 1. Juli 2015 sind daher alle baren und unbaren Transaktionen in indonesischer Rupiah anzubieten bzw. abzurechnen. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
17 Handelsrecht und gewerbliche Bestimmungen Handelsvertreterrecht Es werden die allgemeinen Regeln des Vertretungsrechts des indonesischen STET von 1848 angewendet, zusätzlich gibt es genaue Rechtsbestimmungen über die Registrierungspflicht von Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträgen (Decree des Department of Trade No. 11/2006) seit dem Jahre 2006, die die Bestimmungen für Alleinvertretungen (Decree des Department of Industry No. 295/1982 und No. 428/1987) ergänzen. Der Abschluss eines Vertretungsvertrages unterliegt grundsätzlich der Vertragsfreiheit, allerdings müssen bestimmte in Art. 21 des Decree des Department of Trade No. 11/2006 aufgezählte Vertragselemente enthalten sein. Schriftform war bis zum Jahre 2006 nur für Alleinvertretungen vorgeschrieben, diese ist nun aber für alle Vertretungsverträge (sowohl für Vertragshändler als auch Handelsvertreter) erforderlich. In der Regel benötigt der indonesische Vertreter eine durch die indonesische Botschaft in Berlin überbeglaubigte offizielle Bestätigung des Vertretungsverhältnisses. Es gibt eine rechtliche Unterscheidung in Vertragshändler (auch: Distributor oder Importeur genannt): handelt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Kommissionär: verkauft fremde Ware im eigenen Namen und auf fremde Rechnung, bezieht Provision, hat kein Weiterverkaufsrisiko Handelsvertreter (Agent): handelt im fremden Namen und auf fremde Rechnung, vermittelt auf Provisionsbasis Geschäfte mit dem Prinzipal Gesellschaftsrecht Das indonesische Recht kennt folgende privatrechtliche Rechtsformen: Einzelunternehmen (Sole Proprietorship, Perusahaan Perseorangan) Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Civil General Partnership, Persekutuan Perdata) basierend auf dem Indonesian Civil Code Offene Handelsgesellschaft, Partnerschaft (Partnership, Persekutuan) basierend auf dem Indonesian Commercial Code Kommanditgesellschaft (Limited Partnership, Perseroan Komanditer) basierend auf dem Indonesian Commercial Code Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Liability Company, Perseroan Terbatas (PT), basierend auf Law No. 40/2007 on Limited Liability Companies). Eine ausländische Direktinvestition in Indonesien kann nur in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (PT, Perseroan Terbatas) vorgenommen werden. Der Aufbau einer indonesischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Perseroan Terbatas (PT), gleicht der einer deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
18 Die PT hat eigene Rechtspersönlichkeit, die Gesellschafter haften nicht persönlich für die im Namen der Gesellschaft eingegangenen Verpflichtungen und für Verluste der Gesellschaft nur bis zum Wert der von ihnen gehaltenen Anteile. Gewerblicher Rechtsschutz Trotz der Mitgliedschaft in internationalen Abkommen sind Verletzungen des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere des Marken- und Urheberrechts, in Indonesien häufig. Hinzu kommen noch eine mangelnde Rechtsverfolgung sowie ein wenig effizientes Gerichtssystem mit teilweise inkonsistenter Rechtssprechung. Für gewerbliche Schutzrechte und die Funktionen eines Patentamtes ist in Indonesien zuständig: Ministry of Justice and Human Rights of the Republic of Indonesia Directorate General of Intellectual Property Rights Jalan Daan Mogot Km. 24 Tangerang 15119 Banten T +62 21 5524839 & 5525388, F +62 21 5525366 W www.kemenkumham.go.id/ Informationen sowie Gesetzestexte Gewerberecht Es gibt in Indonesien keine gewerberechtlichen Vorschriften, außer einer grundsätzlichen Prämisse, die für alle Betriebe eine Geschäftslizenz vorsieht. Entsprechende gesetzliche Vorschriften legen die Bedingungen und den Umfang dafür fest. Für Auslandsinvestitionsgesellschaften ist im Allgemeinen die permanente Geschäftslizenz (izin usaha) von BKPM ausreichend. Allerdings verlangen weitere Behörden - wie z.B. für ausländische Spediteure das Transportministerium –zusätzliche Geschäftslizenzen. Nähere Regelungen für einzelne Branchen können sich etwa aus den Verordnungen von Fachministerien ergeben. Gleichzeitig ist für ausländische Investoren auch die in Kapitel 1.1. erwähnte „Negative Investitionsliste“ zu beachten. Rechtsschutz und Rechtsmittel Aufgrund der Langwierigkeit und drohender hoher Kosten sollte ein gerichtliches Streitverfahren in Indonesien nach Möglichkeit vermieden und nur angestrebt werden, wenn keine außergerichtliche Einigung möglich ist. Die Vereinbarung von Schiedsklauseln ist zu empfehlen. Firmengründung Aufgrund der sich gut entwickelnden Wirtschaft und der komparativen Kostenvorteile, die das Land bietet, ist Indonesien für Firmengründungen deutscher Unternehmen ein interessantes Zielland. Zwar sind für die Entwicklung der indonesischen Wirtschaft Investitionen aus dem Ausland erforderlich, aber es soll gleichzeitig auch die lokale Industrie geschützt und gefördert werden. Entsprechend gibt es zahlreiche Zugangsbeschränkungen für ausländische Unternehmer und die Warenein- und -ausfuhr. Zur Bearbeitung des indonesischen Marktes kommen folgende Möglichkeiten in Frage: Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
19 Direktexport Die direkte Marktbearbeitung ist aufgrund der geographischen Ferne, der Größe des Landes (erstreckt sich über drei Zeitzonen über eine Distanz wie von Schottland zur Kaspischen See), aus sprachlichen Gründen und dem Mangel an Beziehungsnetzwerken nur in seltenen Ausnahmen empfehlenswert. Der Direktexport kann jedoch dann in Frage kommen, wenn es in Indonesien nur eine sehr begrenzte Anzahl von potenziellen Kunden gibt und der Exporteur bereit ist, mit eigenem Personal Indonesien mehrmals im Jahr zu besuchen, laufende Kontakte zu den möglichen Geschäftspartnern zu pflegen, aber auch das erforderliche After-Sales-Service zu organisieren. Vertreter In der Regel führt die Bestellung eines mit den lokalen Gegebenheiten und den Marktverhältnissen vertrauten und den erforderlichen persönlichen und geschäftlichen Beziehungen ausgestatteten Vertreters zum Erfolg. Der persönliche Kontakt spielt in Indonesien eine sehr wichtige Rolle, es wird ein hohes Ausmaß an Flexibilität und Verständnis erwartet und die Anforderungen an Kundennähe und Kundendienst sind weitaus höher als in europäischen Ländern. All diese Faktoren sind wesentliche Argumente zur Bestellung eines Vertreters. In Frage kommen indonesische Unternehmen die in den jeweiligen Branchen gut etabliert sind oder aber auch indonesische Niederlassungen ausländischer Handelshäuser (v.a. aus Deutschland und der Schweiz). Handelsrepräsentanz Eine Handelsrepräsentanz darf keinen Handel treiben, keine Verträge unterschreiben (ausgenommen die Einkaufsrepräsentanz), keine Geldtransaktionen zur Abwicklung von Geschäften durchführen und weder importieren noch exportieren noch Verträge abschließen. Eine Handelsrepräsentanz kann deshalb in der Regel nur marktunterstützend tätig werden. Vertriebstochter bzw. Vertriebs-Joint-Venture Die Vorteile einer eigenen Firma liegen in der direkten Kontrolle und im besseren Kundenservice. Ein Nachteil besteht jedoch im hohen Finanz- und Personalaufwand. Wenn die entsprechende Finanzkraft und ausreichende personelle Ressourcen vorhanden sind und hohe Umsätze erwartet werden können, ist eine eigene Tochterfirma die geeignetste Form zur Marktdurchdringung. Die Alternative ist ein Joint-Venture mit einem indonesischen Partner – manchmal ist dieses gesetzlich vorgeschrieben (Investitionsbeschränkungen für ausländische Unternehmen in einigen Sektoren!), wobei vorab aber genau geklärt werden muss, ob die beiden Partner auch geschäftlich, finanziell und in Bezug auf die Unternehmenskultur zusammenpassen. Produktionstochter bzw. Produktions-Joint-Venture Insbesondere im Massenkonsumsegment spielen der Preis und die schnelle Verfügbarkeit von Gütern eine wesentliche Rolle. Oftmals können importierte Produkte aufgrund ihres hohen Preises nur bedingt den Markt durchdringen. Eine eigene Produktion in Indonesien unter Nutzung der oftmals weitaus günstigeren Herstellungskosten mit oder ohne indonesischen Partner ist für manche Branchen deshalb wirtschaftlich sinnvoll. Lizenzvergabe oder Franchising Um den indonesischen Markt schneller durchdringen zu können, bieten sich auch eine Lizenzvergabe an einen indonesischen Partner, oder auch Franchising an. Anzumerken ist, dass der Schutz geistiger Eigentumsrechte in Indonesien ungenügend ist und auch die Bereitschaft für Franchise-Modelle Gebühren zu zahlen, ist häufig (v.a. in der Industrie) nicht gegeben. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
20 Investitionen und Joint Ventures Derzeitige Rechtsgrundlage für ausländische Direktinvestitionen ist das 2007 verabschiedete Law Nr.25/2007, Law on Capital Investment. Bei einer Gesellschaft, die sich vollständig oder teilweise in ausländischem Eigentum befindet, wird in Indonesien der Begriff Auslandsinvestitionsgesellschaft (PMA - Penanaman Modal Asing) verwendet. Eine ausländische Direktinvestition in Indonesien darf nur in der Rechtsform einer Perseroan Terbatas (PT), die mit der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung vergleichbar ist, vorgenommen werden und bedarf der Genehmigung (Lizenz) durch die Investitionsbehörde Indonesia Investment Coordinating Board (BKPM) und meistens noch zahlreicher weiterer staatlicher Einrichtungen. Eine Einschränkung erfährt die ausländische Investitionstätigkeit durch die sogenannte „Negative Investitionsliste“ die so gut wie alle Sektoren betreffen kann und ausländische Investitionen – je nach spezifischem Geschäftszweig – unterschiedlich stark einschränkt. Im Mai 2016 wurde eine neue Version dieser Liste medial vorgestellt. Es gilt damit aktuell die Presidental Regulation (Peraturan Presiden oder PP) Nr. 44/2016 vom 12.5.2016. Diese Verordnung enthält jene Geschäftsbereiche, die für Ausländer entweder hundertprozentig oder teilweise geschlossen oder mit Auflagen versehen sind. Die aktuelle Liste (2016) brachte neben einigen Erleichterungen auch neue Beschränkungen in einigen Sektoren und vor einer Investitionsentscheidung sollte jedenfalls mit der staatlichen Investitionsbehörde BKPM Kontakt aufgenommen werden um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Beschäftigungsrecht Um in Indonesien rechtmäßig einer Beschäftigung nachzugehen bedarf es einer Arbeitsgenehmigung (IMTA). Auf Basis der IMTA kann dann eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung (VITAS bzw. dann KITAS) beantragt werden. Schiedsgerichtsbarkeit Indonesien hat das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (New Yorker Übereinkommen) ratifiziert. Hierin verpflichten sich die Vertragsstaaten, auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates ergangene Schiedssprüche anzuerkennen und zu vollstrecken. Es kann im Vertrag mit Ihrem ausländischen Vertragspartner auch trotz der Übereinkommen die Zuständigkeit der Internationalen Handelskammer (ICC) oder eines anderen Schiedsgerichts vereinbart werden. Die Internationale Handelskammer ist eine weltweit vertretene Organisation und hat aus historischem Zufall heraus ihren Sitz in Paris. Die Schiedsklausel der Internationalen Handelskammer (ICC) lautet: "All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules." Die Schiedsklausel ist auch noch in vielen anderen Sprachen verfügbar. Zweckmäßige zusätzliche Vereinbarungen der Schiedsklausel: die Anzahl der Schiedsrichter beträgt.......................... (einer oder drei); es ist............................materielles Recht anzuwenden; (applicable law) Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
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