Exportbericht Indonesien - November 2017
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Exportbericht Indonesien
November 2017
Außenhandel
Geschäftsabwicklung
Markterschließung
Zoll
Recht
Geschäftsreisen2
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Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA3 ALLGEMEINE INFORMATIONEN .................................................................................................. 4 WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN ................................................................................................ 6 AUSSENHANDEL........................................................................................................................... 8 INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG .................... 9 Normen ......................................................................................................................................... 10 Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen .............................................................................. 10 Bank- und Finanzwesen................................................................................................................ 11 Verkehr, Transport, Logistik .......................................................................................................... 12 KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL ........................................ 12 Steuern und Zoll ........................................................................................................................... 13 Steuern und Abgaben ................................................................................................................... 13 Zoll und Außenhandelsregime ...................................................................................................... 14 RECHTSINFORMATIONEN ......................................................................................................... 16 Handelsrecht und gewerbliche Bestimmungen ............................................................................. 17 Firmengründung ........................................................................................................................... 18 Schiedsgerichtsbarkeit .................................................................................................................. 20 Patent-, Marken- & Musterrecht .................................................................................................... 21 Lizenzvergabe .............................................................................................................................. 22 Vertretungsvergabe ...................................................................................................................... 26 Arbeits- & Sozialrecht ................................................................................................................... 27 INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISENDE ....................................................................... 31 WICHTIGE ADRESSEN ............................................................................................................... 34 Links ............................................................................................................................................. 39 Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
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ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Key facts
Staatsform Präsidialrepublik
Fläche Landfläche 1,904.433 km²
Bevölkerung ca. 260 Mio. Einwohner (geschätzt)
Städte Jakarta, Surabaya, Bandung, Medan, Semarang
Klima tropisch, Regenzeit von November bis April, Trockenzeit
von Juni bis September
Währung Indonesische Rupiah (IDR)
1 EUR = 15.807,7 IDR
1 IDR = 0,00006 EUR
(Stand: 17.10.2017)
Historischer Überblick
Bereits ab dem 7. Jahrhundert entstanden mächtige Königreiche wie Sriwijaya (Sumatra,
buddhistisch, 7. - 13. Jh.), Cailendra (Java, buddhistisch, 8.Jh.), Mataram (Java, hinduistisch, 9.
Jh.), Singasari (Java, hinduistisch, 10. Jhdt) und Majapahit (Java, hinduistisch, 13. - 16. Jh.), die
teilweise bereits das heutige Indonesien sowie Gebiete Vietnams, Kambodschas und der
Philippinen umfassten. Ab dem 13. Jahrhundert brachten arabische und indische Händler den
Islam nach Indonesien und islamische Reiche wie die Sultanate von Demak und Banten oder das
Königreich Mataram herrschten auf der Insel Java. Um den gewinnträchtigen Gewürzhandel
entstand ab dem frühen 17. Jahrhundert ein starker Wettbewerb zwischen Portugiesen, Spaniern,
Briten und Holländern, den letztere mit ihrer Dutch East India Company (VOC) und Siegen gegen
das Königreich Mataram für sich entschieden und damit eine Monopolstellung für zahlreiche
Gewürze erreichten. Nach Misswirtschaft und Konkurs der VOC im Jahre 1799 wurde deren
Territorium durch die Niederlande übernommen.
Die Holländer beherrschten das Land von Anfang des 17. Jahrhunderts - mit kurzer Unterbrechung
durch die Briten von 1811 – 1816 - bis zum Einmarsch der Japaner im Jahr 1942. Von den
Holländern in der Plantagenwirtschaft eingeführte Zwangsarbeit und Einschränkungen der
Bürgerrechte führten Anfang des 20. Jahrhunderts zu ersten Unabhängigkeitsbestrebungen.
Nach der Kapitulation der Japaner wurde am 17.8.1945 die Unabhängigkeit Indonesiens
proklamiert und Soekarno zum ersten Präsidenten ernannt. Als die Niederlande nach dem
Weltkrieg die Kolonie wieder in Besitz nehmen wollten, brachen Kämpfe zwischen den
indonesischen republikanischen Streitkräften und niederländischen Truppen aus, die bis zur
offiziellen Anerkennung Indonesiens durch die Niederlande im Jahre 1949 andauerten. Als
nationale Sprache wurde Bahasa Indonesia als verbindendes Glied zwischen den kulturell und
historisch sehr diversen Völkern des Inselreiches propagiert. Die Sprache setzt sich aus
Elementen des Malaysischen, Javanischen, Arabischen, Holländischen, Sanskrit und anderen
ausländischen Lehnwörtern zusammen.
In den ersten Jahren ihres Bestehens hatte die Republik Indonesien mit islamistischen und
territorialen Revolten sowie schweren wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen. Einen
vermeintlichen Staatsstreich, der der Indonesischen Kommunistischen Partei PKI zugeschrieben
wurde, nutzte Generalmajor Soeharto im Jahre 1965 zur Machtübernahme (New Order
Government).
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Die folgenden Jahrzehnte und bis in die 90er Jahre erlebte Indonesien dann einen wirtschaftlichen
Aufschwung. Im Zuge der schweren Wirtschaftskrise 1997/1998 (Asienkrise) und aufgrund
politischer Unruhen musste Präsident Soeharto 1998 zurücktreten Vizepräsident BJ Habibie
übernahm die Regierung.
Im August 1999 kam es zu den ersten freien Wahlen in Indonesien seit vier Jahrzehnten und aus
diesen Wahlen ging die Partei „PDI-P“ unter Megawati Soekarnoputri (Tochter des ersten
Präsidenten Soekarno) als stimmenstärkste Partei hervor. Zum Präsidenten wurde als
Kompromisskandidat jedoch der muslimische Kleriker Abdurrahman Wahid bestellt, dessen Partei
nur über weniger als 10 % der Stimmen verfügte.
Nach schweren politischen Auseinandersetzungen mit dem Parlament setzte dieses im Juli 2001
Abdurrahman Wahid ab und bestellte Megawati Soekarnoputri zur Präsidentin. Bei den erstmals
durchgeführten direkten Präsidentschaftswahlen im September 2004 musste sich Megawati
Soekarnoputri jedoch ihrem Herausforderer von der demokratischen Partei, ex-General Susilo
Bambang Yudhoyono, überraschend klar geschlagen geben und dieser gewann auch die nächsten
Wahlen im Jahre 2009 und seine zweite Amtszeit endete 2014.
Bei den im April 2014 abgehaltenen Parlamentswahlen ging die PDI-P erneut als stimmenstärkste
Partei hervor und ihr Spitzenkandidat, der Gouverneur von Jakarta Joko Widodo („Jokowi“), wurde
im Oktober 2014 als neuer Präsident vereidit. Nach ersten wichtigen Reforminitiativen zu Beginn
seiner Amtszeit sah sich Widodo bald mit politischen Machtkämpfen und einer sich abkühlenden
Weltwirtschaft (v.a. im für Indonesien wichtigen China) konfrontiert. Die Regierung Widodo
versucht daher der Wirtschaft durch große Infrastrukturprojekte und durch wirtschaftliche
Reformen (insgesamt schon 14 Reformpakete verabschiedet) neue Impulse
zu verleihen. „Wussten Sie, dass
Indonesien, bezogen
Bevölkerung auf die Bevölkerung,
das viertgrößte Land
In Bezug auf die Bevölkerung mit ca. 260 Mio. Einwohnern viertgrößtes der Welt ist?
Land der Welt, fast 60 % davon auf der Insel Java, extrem unterschiedliche
Bevölkerungsdichte (Jakarta: 13.340 Personen/km2, Java: 945/km2, Bali:
601/km2, Papua: 7/km2), jährliches Bevölkerungswachstum ca. 1,4 %, über 300 ethnische Gruppen
(wichtigste: Javaner, Sundanesen, Maduresen, Minangkabau, Buginesen, Batak, Balinesen),
chinesische, indische und arabische Minderheiten, Nationalsprache Bahasa Indonesia, daneben
weitere 250 lokale Sprachen und Dialekte, Religion: 88 % Islam, 6 % Protestanten, 3 %
Katholiken, 2 % Hindu, 1 % Buddhisten.
Landes- und Geschäftssprachen
Nationalsprache Bahasa Indonesia, daneben weitere 250 lokale Sprachen und Dialekte.
Geschäftssprache ist meist Englisch.
Politisches System
Präsidialrepublik, deren Regierungschef der Präsident ist, der alle fünf Jahre gewählt wird. Der
Präsident ernennt die Minister. Die Mitglieder des Parlaments werden nach dem
Verhältniswahlrecht gewählt. Neben Parlament existiert auch Regionalkammer, in der jede Provinz
mit zwei Entsandten vertreten ist. Das Parlament und die Regionalkammer bilden zusammen die
„Majelis Permusyawaratan Rakyat/Beratende Volksversammlung“, die dem Parlament im
indonesischen Zweikammersystem entspricht.
Mitgliedschaften in internationalen Organisationen
UNO, Bewegung der Blockfreien, Organisation of Islamic Conference, ASEAN, AFTA, APEC
(Asia-Pacific Economic Cooperation), OPEC, WTO, FAO, IAEA, ICAD, IFAD, IDA, IFC, ILO,
WIPO, IMO, IMF, ADB, IBRD, MIGA (Multilateral Investment Guarantee Agency), International
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA6 Convention on the Settlement of Investment Disputes; keine Mitgliedschaft im Carnet-ATA- Abkommen. Abkommen mit Deutschland Vertrag über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Luftverkehrsabkommen Doppelbesteuerungsabkommen Schifffahrtsabkommen Rahmenabkommen über Technische Zusammenarbeit Abkommen über finanzielle Zusammenarbeit Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit Vereinbarung Luftfahrtforschung und -technologie Abkommen wissenschaftliche Forschung und technologische Entwicklung Abkommen friedliche Verwendung der Kernenergie und Uranprospektion Beziehungen zur EU Ein umfassendes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Indonesien wurde am 09. November 2009 in Jakarta unterzeichnet. (Quelle: Auswärtiges Amt) WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN Kurze Charakteristik Geschätzte 40 % der Bevölkerung sind in der Landwirtschaft (einschließlich Forst- und Fischereiwirtschaft) tätig, diese trägt aber wertmäßig nur relativ wenig zum Bruttoinlandsprodukt bei (< 15 %). Das Land ist reich an Bodenschätzen (Erdöl, Erdgas, Kohle, Zinn, Kupfer, Nickel, Bauxit, Gold, Silber) und die Industrie expandierte in den 70er und 80er Jahren stark und ist heute breit diversifiziert. In den 90er Jahren ist mit einem Anteil von etwa 40 % des BIP der Dienstleistungssektor rasch gewachsen und der Tourismus spielt wichtige Rolle und wird aktiv gefördert. Die wichtigsten Exportzweige neben Öl und Gas bilden heute elektrotechnische Produkte, pflanzliche Öle (Palmöl), Textilien und Bekleidung, Schuhe, Holzprodukte, Möbel, Chemikalien, Zellstoff und Bergbauprodukte. Indonesien ist auch ein weltweit führender Exporteur von Kautschuk, Kaffee, Tee, Kakao, Tabak, Gewürzen und Fischprodukten. Die rasche wirtschaftliche Entwicklung ab den 70er Jahren und bis in die frühen 90er Jahre wurde begleitet von einigen Missständen (Investitionen hauptsächlich in importabhängigen Industrien und Immobilienentwicklung, extreme Verschuldung der großen privaten und staatlichen Konglomerate, rasche und kaum regulierte Expansion der Banken), die Indonesien besonders anfällig für die Finanz-/Asienkrise 1997/1998, machte. Die Asienkrise traf die indonesische Wirtschaft schwer und im Jahre 1998 schrumpfte das Bruttosozialprodukt um 13,7 % und der rasch sinkende Wert der Rupiah führte zur Zahlungsunfähigkeit vieler Unternehmen und Banken. Ab dem Jahr 2000 begann sich die Wirtschaft wieder zu erholen und im Zeitraum 2004 bis 2013 ist die indonesische Wirtschaft im Jahresdurchschnitt um 5,8 % gewachsen. Zuletzt nahm die Wachstumsdynamik allerdings v.a. aufgrund der schwachen Entwicklung der Weltwirtschaft (Verlangsamung in China, Rohstoffpreisverfall, US-Zinsanhebungen) ab und die Jahre 2014 (+ 5,0 %), 2015 (+ 4,9 %) und 2016 (+ 5,0 %) waren für indonesische Verhältnisse wachstumsschwache Jahre. Die Wachstumstalsohle scheint nun allerdings durchschritten zu sein und 2016 wurde die psychologisch wichtige 5-Prozent-Hürde wieder überschritten und das Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
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Wachstum für 2017 wird bereits wieder mit 5,2 % prognostiziert. Eine wesentliche Rolle für die
konjunkturelle Entwicklung der indonesischen Wirtschaft spielt neben den Inlands- und
Auslandsinvestitionen der solide und wachsende Inlandskonsum.
Wirtschaftslage und Perspektiven
Trotz gelegentlicher Wachstumsdellen ist Indonesien eine der weltweit am stärksten wachsenden
Volkswirtschaften und auch die makroökonomischen Zahlen haben sich in den letzten Jahren
kontinuierlich verbessert: Das Fiskaldefizit beträgt nur etwas ca. 2,5 % des BIP, die
Auslandsverschuldung lediglich 30,6 % des BIP und die Binnen- und Auslandsdirektinvestitionen
sind in den letzten Jahren stark angestiegen und tragen wesentlich zur Finanzierung des
chronischen Leistungsbilanzdefizits bei.
Sehr großer Nachholbedarf besteht in Indonesien im Bereich
Infrastruktur, vor allem in den Bereichen Elektrizitätserzeugung und Verkehrsinfrastruktur. Trotz
Anstrengungen der indonesischen Regierung in den letzten Jahren sind die aus den
Infrastrukturmängeln resultierenden Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen
Wirtschaftsstandorten in der Region beträchtlich. Für die Regierung Widodo ist der
Infrastrukturausbau daher eine zentrale Maßnahme der Politik und es werden umfangreiche
Finanzmittel dafür zur Verfügung gestellt.
6,4% 6,3% 6,2%
10,50% 6,1%
5,80% 5,00% 6,10% 6,2%
5,00% 5,9%
8,50% 6,30% 8,20%
4,90% 6,0%
8,30% 4,10% 5,8% 5,6%
6,50%
5,6%
4,50% 6,40%
3,80% 2,10% 5,4%
2,50%
3,50% 5,2%
0,50% 0,10% 5,0%
2012 2013 2014 2015 2016 2012 2013 2014 2015 2016
Inflationsrate BIP Wachstum real Arbeitslosenrate
Quelle: Economist Quelle: Economist
40,0 350,0 316,0 316,5
293,0
300,0 266,0
20,0 253,0
250,0
0,0 200,0
2012 2013 2014 2015 2016
150,0
-20,0
-17,8 -16,3 100,0
-24,4 -27,5
-40,0 -29,1 50,0
2012 2013 2014 2015 2016
Leistungsbilanzsaldo in Mrd. USD Auslandsschuld in Mrd. USD
Quelle: Economist Quelle: Economist
Investitionen (allgemeine, öffentliche etc.)
Indonesien ist attraktiv für in- und ausländische Direktinvestitionen. Diese betrugen laut offiziellen
Zahlen in Indonesien im Jahre 2016 ca. 4,6 Mrd. US-Dollar (davon ca. 2/3 ausländische
Investitionen). Wichtige Zielsektoren für ausländische Direktinvestitionen in Indonesien sind u.a.
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die Bereiche Telekommunikation, Metall-, Maschinen- und Elektroindustrie und der Bergbausektor.
Zuständige staatliche Stelle ist die Investitionsbehörde „Badan Koordinasi Penanaman Modal“
(BKPM).
Arbeitsmarkt (Arbeitskräfte, Arbeitslosigkeit, Ausbildung, etc.)
Die offizielle Arbeitslosenquote ist vergleichweise niedrig (2016: 5,6 %), allerdings muss
hinzugefügt werden, dass ein großer Teil der arbeitenden Bevölkerung nur sehr bescheidene
Einkommen bezieht, Teilzeitjobs ausübt oder überhaupt im informellen Sektor beschäftigt ist. Die
Ausbildung indonesischer Arbeitskräfte ist vielfach auf ungenügendem Niveau und es mangelt an
einer ausreichenden Zahl von qualifizierten Fachkräften.
Arbeitskosten, Lohnniveau
Das Lohnniveau in Indonesien ist wesentlich niedriger als in Deutschland, wird für jede Provinz
separat festgelegt und kann daher stark regional differieren. Es beträgt der aktuelle Mindestlohn in
der Provinz Jakarta IDR 3.355.750 (ca. 230 Euro).
Makroökonomische Daten
Einheit 2016 2017 2018
BIP pro Kopf USD 3.604,3 3.895,3* 4.195,3*
Bruttoinlandsprodukt Mrd. USD 932,4 1.020,5* 1.113,1*
Wachstumsrate BIP, %
5,0 5,1 * 5,3*
real
Inflationsrate % 3,5 4,5* 4,5*
Arbeitslostenquote % 5,6 5,4* 5,2*
Quelle: GTAI, Stand: Juni 2017, * Schätzungen bzw. Prognosen
AUSSENHANDEL
Der bilaterale Handelsaustausch belief sich nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 2016
auf Euro 6,2 Mrd. davon deutsche Ausfuhren Euro 2,4 und deutsche Einfuhren Euro 3,8 Mrd.. Von
2011 bis 2015 war der deutsche Außenhandel mit Indonesien rückläufig. Die Talsohle wurde
jedoch 2016 durchschritten. Nach Indonesien verkauft wurden vor allem Spezialmaschinen und
Kraftfahrzeuge (einschließlich Komponenten und Teile).
(Auswärtiges Amt, April 2017)
Alle Informationen zum Außenhandel in Indonesien finden Sie unter GTAI: Wirtschaftsdaten
kompakt – Indonesien.
Wichtigste Einfuhrwaren
Erdölprodukte, mechanische Ausrüstung, elektrische Geräte, Eisen- und Stahl, Kunststoff (-
waren), organische Chemikalien, Fahrzeuge, Waren aus Eisen und Stahl, Nebenprodukte der
Lebensmittelindustrie, Baumwolle
Wichtigste Ausfuhrwaren
Erdgas und Erdöl, Palmöl, Mineralölprodukte, elektrische Ausrüstung, Kautschuk und Produkte
daraus, mechanische Geräte, Fahrzeuge, Perlen und Edelsteine, chemische Erzeugnisse, Papier
und Karton
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INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG
Wirtschaftspolitik
Indonesien ist eine offene Volkswirtschaft und innerhalb der ASEAN-Gemeinschaft ist heute
bereits zollfreier Handel möglich. Einen gemeinsamen Markt oder eine gemeinsame Währung wird
es allerdings auf absehbare Zeit (noch) nicht geben. Darüber hinaus ist in den letzten Jahren ein
Hang zu mehr Protektionismus und wirtschaftlichem Nationalismus zu erkennen, da Politiker in
Indonesien Sorge um die negativen Folgen einer zu raschen regionalen Integration – vor allem ein
„Ausverkauf“ der lokalen Wirtschaft durch ausländische Firmen wird befürchtet.
Empfohlene Vertriebswege
Nur in Ausnahmefällen ist eine direkte Bearbeitung des Marktes empfehlenswert, die Einschaltung
eines Vertreters ist für den Geschäftserfolg meist unerlässlich. Vorgeschrieben ist die Bestellung
eines Vertreters allerdings nur bei Regierungsprojekten und bei Spezialprodukten. Oftmals fordern
die Vertreter Exklusivität (Sole Agency) für das ganze Land und für eine möglichst umfangreiche
Produktpalette. Es ist aber auch möglich einen Vertreter – mit produktspezifischen Ausnahmen -
nur für eine Produktgruppe oder für eine Region zu bestellen.
Werbung
Es kann in indonesischen Zeitungen, im indonesischen Fernsehen, in Kinos und auf Plakatwänden
geworben werden und es gibt zahlreiche nationale und internationale Werbeagenturen. Die
wachsende junge Konsumentengruppe nutzt Social Media sehr intensiv und die Verwendung
dieser ist – je nach Produkt – jedenfalls prüfenswert.
E-Business
E-Business ist in Indonesien im Vergleich zu den Nachbarstaaten noch schwächer entwickelt,
wächst aber aufgrund der immer stärkeren Internet- und Smart Phone-Nutzung stark. Das
Potential für jegliche Form des E-Commerce ist in Indonesien jedenfalls sehr groß.
Wichtigste Zeitungen
Englisch: Jakarta Globe
Jakarta Post
Tempo Magazine
Indonesisch: Kompas
Suara Pembaruan
Media Indonesia
Bisnis Indonesia
Tempo
Jawa Post
Wichtigste Messen
Es gibt in Indonesien eine Vielzahl von Messen und Ausstellungen sowie Messe-veranstaltern
deren Qualität sehr unterschiedlich ist. Die genauen Messedaten und Veranstalteradressen sind
bei der AHK Indonesien verfügbar.
Informationen über vom Freistaat Bayern geförderte Messen finden Sie bei Bayern International
www.bayern-international.de. Einen Überblick über Messen weltweit sowie über die von BMW
geförderten Auslandsmessen gibt es bei AUMA: www.auma-messen.de.
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA10 Normen Indonesische Standards (SNI) werden bei immer mehr Produkten verlangt und sind häufig nicht mit internationalen Normen abgestimmt. Europäische und internationale Normen erweitern Absatzmärkte. Normen senken Transaktions- kosten und fördern die Zusammenarbeit. Das DIN ist die für die Normungsarbeit zuständige Institution in Deutschland und vertritt die deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen Normungsorganisationen. Rund um die zentrale Dienstleistung der Normung bietet das DIN, in der Regel über den Beuth Verlag, eine Reihe von Dienstleistungen an, die den Zugang zur Normung und zu Normungsverfahren, zu den Normen und Norminhalten erleichtern: Kongresse, Tagungen, Lehrgänge, Seminare, Beratung und Auskunft. Kontakt: Deutsches Institut für Normung e. V., Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel: +49(0)30- 26010, Fax: +49(0)30-26011231, E-Mail: info@din.de Internet: www.din.de. Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen Incoterms® sind Auslegungsregeln für die elf am häufigsten verwendeten, mit drei Buchstaben abgekürzten, Handelsklauseln. Sie sind weltweit einheitlich verwendbar und helfen dem Anwender die Errichtung internationaler Kaufverträge zu vereinfachen. Sie regeln die Pflichten für Käufer und Verkäufer im Hinblick auf Transportorganisation, Beladung, Entladung, Kosten, Versicherung und Zollabwicklung. Der wohl wichtigste Regelungsinhalt ist jedoch der Komplex des Risikoüberganges, sohin welche Vertragspartei zu welchem Zeitpunkt das Risiko des zufälligen Verlustes, der zufälligen Beschädigung oder einer sonstigen Verschlechterung der Ware zu tragen hat. Die Wahl des richtigen Incoterms® hängt u.a. von der Wahl des Transportmittels, der Zahlungskondition, dem optimalen Risikomanagement und dem tatsächlichen Umfeld eines Geschäftes ab. Verwenden Sie niemals EXW, wenn der Käufer nicht in der Lage ist, zu verladen oder die Lieferung steuerfrei in ein Drittland erfolgen soll, sehen Sie als Verkäufer von FOB ab, wenn hinter dem Vertrag ein Akkreditiv steht und verwenden Sie DDP höchstens im b2c Bereich. CPT gibt dem Verkäufer ein hohes Maß an Kontrolle über den Transport, bedeutet aber auch hohes Risiko für den Käufer, welches jedoch durch entsprechende Transportversicherungen abgefangen werden kann. Zahlungskonditionen Aufgrund von Wechselkursschwankungen, unzureichender Bonitätsinformationen und v.a. der hohen Rechtsunsicherheit bei Klageeinreichung muss der Verwendung passender Zahlungskonditionen besonderes Augenmerk geschenkt werden. Bei Neukunden sollte auf Vorauszahlung oder ein unwiderrufliches Bankakkreditiv (erstellt von einer erstklassigen indonesischen Bank oder einer Drittlandsbank) bestanden werden. Allerdings verlangen indonesische Banken bei Kunden, die nicht über die beste Bonität verfügen, in der Regel, dass der durch das Akkreditiv gedeckte Betrag vorab auf einem Sperrkonto hinterlegt werden muss. Zu beachten ist auch die Möglichkeit einer Exportkreditversicherung. Dafür steht Ihnen in Bayern der private Versicherungsmarkt (Atradius, AKA, Coface) sowie die LfA Förderbank Bayern und das staatliche Exportgarantiesystem Euler Hermes oder KfW zur Verfügung. Während der private Versicherungsmarkt schwerpunktmäßig im Bereich der so genannten „marktfähigen“ Risiken tätig ist, können bei Euler Hermes „nicht marktfähige“ Risiken unter Deckung genommen werden. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
11
Als „nicht marktfähig“ gelten Risiken außerhalb der EU und OECD mit Ausnahme von Südkorea,
Mexiko und Türkei bzw. wenn die Risikodauer (Produktionszeitraum + Kreditlaufzeit) mehr als zwei
Jahre beträgt.
Bonitätsauskünfte
Bank- und Bontitätsauskünfte sowie Firmenbuchauszuge sind kaum erhältlich und/oder oft ohne
Aussagekraft und die Einholung einer gewerblichen Bonitätsauskunft ist daher die Regel.
Informationen: www.indonesien.ahk.de
Forderungseintreibung
Durch passende Zahlungsvereinbarungen sollten Forderungen nach Möglichkeit gar nicht erst
entstehen. Die Klageeinreichung vor Gericht kann bei einer Verfolgung durch die Instanzen
mehrere Jahre dauern und sehr teuer zu stehen kommen. Ein Erfolg ist auch bei klarer Rechtslage
keineswegs gesichert (siehe "Rechtsinformationen").
Bei offenen Forderungen sollte ein außergerichtlicher Vergleich mit dem Schuldner versucht
werden, wobei ein lokaler Rechtsanwalt mit dem säumigen Zahler in geeigneter Form verhandeln
sollte. Bei ungesicherten Forderungen sind allerdings auch in diesem Fall die Erfolgsaussichten
gering.
Die AHK Indonesien kann bei der Forderungsbetreibung unterstützen.
Preiserstellung
Die Preiserstellung erfolgt für Lieferungen häufig in Euro oder US-Dollar. Für den Schiffstransport
sehr oft vereinbarte Lieferkondition ist FOB (Free on Board) ab dem betreffenden europäischen
Hafen. Daneben gebräuchlich ist die Lieferkondition CIF (Cost Insurance Freight), bei der das
Seetransportrisiko der Käufer trägt.
Für den Flugtransport wird FCA (Free Carrier) häufig als Lieferkondition vereinbart.
Bank- und Finanzwesen
Das indonesische Bankensystem wurde von der asiatischen Wirtschaftskrise 1997-1998 stark
getroffen. Im Zuge der Wirtschaftskrise gelangten zahlreiche Banken in Staatsbesitz, wobei in der
Folge wieder eine Privatisierung bzw. Fusionierung von Banken erfolgte. Aktuell ist das
indonesische Bankensystem in einer deutlich besseren Verfassung als in den 90er Jahren, auf die
Auswahl von seriösen Geschäftsbanken sollte dennoch Augenmerk gelegt werden.
Geschäftsbanken
BANK MANDIRI
Plaza Mandiri
Jalan Jendral Gatot Subroto Kav. 36-38
Jakarta 12190
Tel.: (+62 21) 5265045, 5265095
Fax: (+62 21) 5263460, 5274477
Web: www.bankmandiri.co.id
BANK NEGARA INDONESIA (BNI)
Jalan Jendral Sudirman Kav.1
Jakarta 10220
Tel.: (+62 21) 2511946
Fax: (+62 21) 2511113
Web: www.bni.co.id
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA12 Verkehr, Transport, Logistik Aufgrund seiner geographischen Situation als Archipel, das aus über 17.500 Inseln besteht, sind in Indonesien im Binnentransport von Gütern und Personen der Luftverkehr und die Schifffahrt von großer Bedeutung. Zentren des Luftverkehrs in Indonesien sind die Hauptstadt Jakarta sowie Surabaya und die Ferieninsel Bali. Im Schiffsverkehr spielt auch Surabaya (neben Jakarta) als internationaler Seehafen eine wichtige Rolle. Der Eisenbahnverkehr konzentriert sich auf die Inseln Java und Sumatra, wobei auf Java mit der Eisenbahn nur Personen (in Sumatra auch Güter) befördert werden. Der Ausbau des Schienennetzes ist in Indonesien in Ballungsgebieten ein wichtiges Thema um die täglichen Pendlerströme bedienen zu können. Gleichfalls ist der Ausbau der Infrastruktur für den Straßenverkehr ein wichtiges Anliegen, da auf den diversen Inseln bei weitem der Großteil der Personen– und Güterbeförderung auf den Straßen erfolgt. Mehrere neue Eisenbahnverbindungen und Schnellstraßen sind daher in Planung bzw. Ausführung. Die gesetzlichen Vorschriften für die Warenein- und -ausfuhr sind komplex und es jedenfalls eine genaue Information und Abstimmung mit dem Partner vorab zu empfehlen. Betreffend Logistikunternehmen, die bei der Abwicklung von Warentransporten behilflich sein können, steht die AHK Indonesien www.indonesien.ahk.de gerne für Auskünfte zur Verfügung. KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL Korruption ist kein Kavaliersdelikt oder ein „notwendiges Übel“ im Geschäftsleben, sondern kann strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen. Das gesetzliche Umfeld hat sich in letzter Zeit deutlich verschärft. Aufgrund der OECD- und UN-Konventionen gegen Korruption, des EU-Bestechungsgesetzes und des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) ist Korruption in Deutschland strafrechtlich verfolgbar, auch wenn sie im Ausland begangen wurde. Bestechungshandlungen können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden, in besonders schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Darüber hinaus drohen steuerliche Nachforderungen. Ihre Exportversicherung erlischt, wenn das Geschäft durch Korruption zustande kam. Deshalb sollten Sie folgendes beachten: Entwerfen Sie eine Antikorruptionspolitik für Ihr Unternehmen und schulen Sie Ihre in- und ausländischen Mitarbeiter und Vertreter darin. Informieren Sie alle Ihre Geschäftspartner über Ihre Antikorruptionspolitik. Bei Vertreter- und Beraterhonoraren etc. wird auf die Branchenüblichkeit abgestellt. Sollten sie unverhältnismäßig hoch sein, können darin versteckte Bestechungsgelder vermutet werden. Auch bei Geschenken und sonstigen Zuwendungen ist Vorsicht geboten. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
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STEUERN UND ZOLL
Steuern und Abgaben
Die steuerlichen Vorschriften in Indonesien sind komplex und ändern sich häufig. Neben
Steuergesetzen, Verordnungen und Erlässen gibt es zahlreiche Rundschreiben der
Steuerbehörden, die die Rechtsvorschriften erläutern und Erklärungen zu Spezialfällen liefern. In
Fragen des Steuerrechts sollte deshalb unbedingt ein erfahrener Steuerberater eingeschaltet
werden.
Unternehmensbesteuerung
Die Körperschaftssteuer beträgt für indonesische Unternehmen 25 % wobei allerdings für
Kleinunternehmen reduzierte Steuersätze zur Anwendung kommen.
Wichtige Absetzungen sind etwa
Abschreibungen und Amortisationen
Arbeitgeberbeiträge zu genehmigten Sozialversicherungsprogrammen
Verluste aus der Veräußerung von Vermögen oder Rechten
Forschungs- und Entwicklungskosten in Indonesien
Kosten für Stipendien und Berufsausbildung
Unternehmen können ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr wählen. Die jährliche
Einkommensteuererklärung muss innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres
abgegeben werden.
Bei der Einfuhr von Gütern erheben die Finanzbehörden von den registrierten Importeuren eine
Einkommensteuer in der Höhe von 2,5 % des CIF-Wertes inklusive Zoll der importierten Waren,
die am Ende der Bilanzperiode auf die tatsächlich anfallende Einkommensteuer anzurechnen ist.
Umsatzsteuer
Indonesien hat ein Mehrwertsteuersystem. Lieferungen und Import von umsatzsteuerpflichtigen
Waren und die Erbringung und Nutzung umsatzsteuerpflichtiger Leistungen sind zu versteuern,
wobei es nur wenige Ausnahmen gibt. Der Mehrwertsteuersatz beträgt allgemein 10 %. Die
Bemessungsgrundlage im Falle eines Warenimports ist der CIF-Wert inklusive Zoll.
Reverse Charge System
Im Falle eines Imports von umsatzsteuerpflichtigen Waren obliegt die Verpflichtung zur Abfuhr der
anfallenden Umsatzsteuer dem in Indonesien ansässigen Importeur.
Verbrauchssteuer
Eine Verkaufssteuer auf Luxusgüter („Luxussteuer“) wird auf bestimmte Waren, die als Luxusgüter
gelten (z.B. Kraftfahrzeuge, diverse elektronische Güter, Konsumgüter) erhoben.
Vorsteuerabzug
Das Allphasen-Brutto-Mehrwertsteuersystem bietet die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug, d.h. jener
Mehrwertsteuer, die ein Unternehmen für den Wert von Waren und Dienstleistungen aufzuwenden
hat, kann es gegen jene Mehrwertsteuer verrechnen, die es den Abnehmern seiner Waren und
Dienstleistungen in Rechnung stellt.
Vergütungsverfahren
Die Mehrwertsteuererklärung muss monatlich bis spätestens mit 20. des Folgemonats abgegeben
werden.
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Vorsteuererstattung / Rechnungslegung
Falls die Mehrwertsteuer in der Steuerperiode jedoch weniger als die Vorsteuer ausmacht, kann
ein Antrag auf Rückerstattung gestellt werden.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer für natürliche Personen betrifft diejenigen, die
- einen Wohnsitz in Indonesien haben
- sich innerhalb von zwölf Monaten länger als 183 Tage in Indonesien aufhalten
- sich zwar nicht länger als 183 Tage in einem Zeitraum von zwölf Monaten in
Indonesien aufhalten, aber die Begründung eines Wohnsitzes in Indonesien
beabsichtigen (Ansässiger bereits zum Zeitpunkt der Einreise).
Die Einkommenssteuer für natürliche Personen in Indonesien ist progressiv, startet bei 5 % und
hat derzeit einen Spitzensteuersatz von 30 %. Das steuerbare Einkommen umfasst alle Formen
des Einkommens, die von einem Steuersubjekt erzielt werden, darunter fallen etwa Einkommen
oder Vergütung, die im Zusammenhang mit Arbeit erzielt werden, oder Kapitaleinkommen. In
Indonesien ansässige Personen müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben, deren
steuerbares Einkommen solche umfasst, die auf dem Gebiet der Republik Indonesien oder auch
außerhalb (Welteinkommensbesteuerung) erzielt werden. Nichtansässige müssen keine
Steuererklärung abgeben, deren steuerbares Einkommen umfasst nur jene mit Indonesienbezug.
Zoll und Außenhandelsregime
Für viele Waren sind Importlizenzen oder Produktregistrierungen erforderlich – meist sind diese
bereits vor Einfuhr der Ware zu erbringen. Beachten Sie dies bitte auch bei Muster- und
Geschenksendungen.
Indonesien gehört der ASEAN–Freihandelszone (AFTA) an, deren Ziel u.a. die Absenkung der
Zollschranken zwischen den Mitgliedsländern ist. Seit 2006 können innerhalb der höher
entwickelten ASEAN-Staaten Brunei, Indonesien, Malaysia, Philippinen, Singapur und Thailand 99
% aller Produkte annähernd zollfrei gehandelt werden.
Zollbestimmungen
Indonesien ist Mitglied der WTO und wendet somit das Harmonisierte System des Zolltarifs an.
Zölle werden aufgrund des CIF-Wertes bzw. CFR-Wertes, des spezifischen Nettogewichts oder
des Volumens ermittelt.
Muster
Die Einfuhr von vielen Waren (inkl. Mustern) ist beschränkt und bedarf einer Genehmigung von
unterschiedlichsten Stellen. In der Praxis kommt es bei der Einfuhr von Warenmustern oft zu
Problemen aller Art beim indonesischen Zoll.
Geschenke
Geschenke bis zu einem Richtwert von IDR 50.000 können auf dem Postweg abgabenfrei
eingeführt werden.
Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung
Wegen des feuchtwarmen Klimas, das in Indonesien während des ganzen Jahres herrscht, ist eine
stabile, wasserdichte und nicht rostanfällige Verpackung zu empfehlen. Auf
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Endverbrauchsverpackungen müssen Verbraucherangaben in indonesischer Sprache angebracht
werden. In der Regel erfolgt dies durch vom Importeur angebrachte Etiketten.
Begleitpapiere
Für die Einfuhr von Waren sind üblicherweise folgende Dokumente nötig:
Bill of lading
Cargo release order (SPPB)
Commercial invoice
Customs import declaration (PIB)
Insurance documentation
Packing list
Proof of payments of Customs, Excise and Taxation (SSPCP)
Terminal handling receipts
Die Sprache der Dokumente ist (noch) nicht gesetzlich geregelt, ebenso die Anzahl der
beizulegenden Handelsrechnungen. Für die Durchführung der Verzollung sind sowohl der
Spediteur als auch der indonesische Importeur verantwortlich und es ist empfehlenswert vor
Versand mit dem Empfänger die aktuell benötigten Dokumente abzustimmen um Probleme bei der
Einfuhr zu verhindern!
Wareninspektionen – falls benötigt – werden z.B. durchgeführt von
PT SGS Indonesia
Cilandak Commercial Estate 108 C
Jalan Raya Cilandak KKO
Jakarta 12560
T +62 21 7818111
F +62 21 7818222
E sgs.indonesia@sgs.com
W www.id.sgs.com
Kontaktperson: Guy Escarfail, Managing Director
Carnet A.T.A.
Indonesien ist seit 15. Mai 2015 das 75. Mitglied der Haftungskette zum Carnet ATA und akzeptiert
seither Carnets auf Basis der Istanbul Konvention für folgende Verwendungszwecke:
B.1 - Messen und Ausstellungen
B.2 - Berufsausrüstung
B.5 - Waren für den Unterricht, für wissenschaftliche oder kulturelle Zwecke
B.6 - Persönliche Gebrauchsgegenstände und zu Sportzwecken eingeführte
Waren
B.9 - Waren für humanitäre Zwecke
Eine Verwendung des Carnet ATA für den Transit ist möglich. Das Carnet ist in englischer Sprache
auszufüllen. Falls das Carnet in einer anderen Sprache ausgefüllt ist, kann die indonesische
Zollverwaltung eine Übersetzung verlangen.
Alle indonesischen Zollämter sind berechtigt während der offiziellen Öffnungszeiten (07.30 bis
17.00 Uhr) Carnetverfahren zu behandeln. Bei folgenden Zollämtern ist ein 24-Stunden Service
eingerichtet:
Hafen Tanjung Priok, Jakarta (Kantor Pelayanan Utama Bea dan Cukai Tipe A
Tanjung Priok)
Flughafen Soekarno-Hatta, Tangerang/Jakarta (Kantor Pengawasan dan
Pelayanan Bea dan Cukai, Tipe Madya Pabean Soekamo-Hatta)
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA16 Restriktionen Zur Ausfuhr von Produkten wie Rohstoffen, Gold, Silber, bestimmten Kategorien von Kautschuk und Fischen, Erdöl und Erdgas sind spezielle Lizenzen erforderlich. Zusätzlich sind Exporte von gewissen Waren quantitativ und qualitativ verboten, beschränkt oder durch Einhebung einer Ausfuhrabgabe behindert. Ziel dieser Maßnahmen ist es entweder der heimischen Nachfrage Rechnung zu tragen oder aber die lokale Wertschöpfung durch Weiterverarbeitung im Land zu steigern. Artenschutz Untersagt ist u.a. die Ausfuhr von Holzstämmen, bestimmten Holzarten, Fischarten, Kategorien von Kautschuk, kulturell wertvollen Antiquitäten. Da sich Einfuhr- und Registrierungsbestimmungen laufend ändern, ist eine Rückfrage bei der AHK Indonesien (www.indonesien.ahk.de) empfehlenswert. RECHTSINFORMATIONEN Kurze Charakteristik Das indonesische Rechtssystem ist komplex und unübersichtlich, da es von verschiedenen Rechtsordnungen beeinflusst ist und laufend neue Verordnungen erlassen werden. Das geltende indonesische Recht ist nur zu einem kleinen Teil kodifiziert. Gewohnheitsrecht (Adat), religiöses Recht, altes niederländisches Recht und neuere indonesische Gesetze existieren zu großen Teilen nebeneinander. Aufgrund der komplexen und unübersichtlichen und oftmals inkonsistenten Rechtsnormen sowie einem komplizierten Instanzenzug sind Gerichtsverfahren zumeist langwierig und teuer. Darüber hinaus ist der Prozessausgang selbst bei eindeutig erscheinender Rechtslage oft ungewiss. Erschwerend kommt noch hinzu, dass selbst bei eindeutigen gerichtlichen Entscheidungen Urteile nur schwer vollstreckbar sind. Allgemein kann eine gerichtliche Rechtsverfolgung von Streitfällen nur sehr bedingt angeraten werden. Vor allem in Wirtschaftsfragen führt eine außergerichtliche Einigung in der Regel eher zum Erfolg. Ausschlaggebend für diese Art der Lösung von Streitfragen ist vor allem, inwieweit der Ausländer bzw. die ausländische Firma bereit und fähig ist, sich auf indonesische Denk- und Machtstrukturen einzustellen und mit diesen zu arbeiten. Devisenrecht Der Transfer von Devisen ins Ausland ist ungehindert möglich. Bei einer Umwechslung von Landeswährung in einer Größenordnung ab USD 10.000 bzw. dem entsprechenden Äquivalent in einer anderen Währung besteht entsprechende Meldepflicht an die Bank Indonesia – mit Angabe des Grundes für den Devisentransfer. Der Transfer von der indonesischen Rupiah in das Ausland ist nicht erlaubt. Die indonesische Zentralbank hat 2015 eine Präzisierung zum Währungsgesetz 2011 erlassen, in welcher die verpflichtende Verwendung der indonesischen Rupiah für Geschäftstransaktionen – auch mit internationalem Charakter – mit wenigen Ausnahmen (z.B. Warenimporte und –Exporte) vorgeschrieben wird. Seit 1. Juli 2015 sind daher alle baren und unbaren Transaktionen in indonesischer Rupiah anzubieten bzw. abzurechnen. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
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Handelsrecht und gewerbliche Bestimmungen
Handelsvertreterrecht
Es werden die allgemeinen Regeln des Vertretungsrechts des indonesischen STET von 1848
angewendet, zusätzlich gibt es genaue Rechtsbestimmungen über die Registrierungspflicht von
Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträgen (Decree des Department of Trade No. 11/2006)
seit dem Jahre 2006, die die Bestimmungen für Alleinvertretungen (Decree des Department of
Industry No. 295/1982 und No. 428/1987) ergänzen.
Der Abschluss eines Vertretungsvertrages unterliegt grundsätzlich der Vertragsfreiheit, allerdings
müssen bestimmte in Art. 21 des Decree des Department of Trade No. 11/2006 aufgezählte
Vertragselemente enthalten sein. Schriftform war bis zum Jahre 2006 nur für Alleinvertretungen
vorgeschrieben, diese ist nun aber für alle Vertretungsverträge (sowohl für Vertragshändler als
auch Handelsvertreter) erforderlich.
In der Regel benötigt der indonesische Vertreter eine durch die indonesische Botschaft in Berlin
überbeglaubigte offizielle Bestätigung des Vertretungsverhältnisses.
Es gibt eine rechtliche Unterscheidung in
Vertragshändler (auch: Distributor oder Importeur genannt): handelt im eigenen
Namen und auf eigene Rechnung
Kommissionär: verkauft fremde Ware im eigenen Namen und auf fremde
Rechnung, bezieht Provision, hat kein Weiterverkaufsrisiko
Handelsvertreter (Agent): handelt im fremden Namen und auf fremde Rechnung,
vermittelt auf Provisionsbasis Geschäfte mit dem Prinzipal
Gesellschaftsrecht
Das indonesische Recht kennt folgende privatrechtliche Rechtsformen:
Einzelunternehmen (Sole Proprietorship, Perusahaan Perseorangan)
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Civil General Partnership, Persekutuan Perdata)
basierend auf dem Indonesian Civil Code
Offene Handelsgesellschaft, Partnerschaft (Partnership, Persekutuan) basierend auf
dem Indonesian Commercial Code
Kommanditgesellschaft (Limited Partnership, Perseroan Komanditer) basierend auf
dem Indonesian Commercial Code
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Liability Company, Perseroan
Terbatas (PT), basierend auf Law No. 40/2007 on Limited Liability Companies).
Eine ausländische Direktinvestition in Indonesien kann nur in der Rechtsform einer Gesellschaft
mit beschränkter Haftung (PT, Perseroan Terbatas) vorgenommen werden.
Der Aufbau einer indonesischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Perseroan Terbatas (PT),
gleicht der einer deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
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Die PT hat eigene Rechtspersönlichkeit, die Gesellschafter haften nicht persönlich für die im
Namen der Gesellschaft eingegangenen Verpflichtungen und für Verluste der Gesellschaft nur bis
zum Wert der von ihnen gehaltenen Anteile.
Gewerblicher Rechtsschutz
Trotz der Mitgliedschaft in internationalen Abkommen sind Verletzungen des gewerblichen
Rechtsschutzes, insbesondere des Marken- und Urheberrechts, in Indonesien häufig. Hinzu
kommen noch eine mangelnde Rechtsverfolgung sowie ein wenig effizientes Gerichtssystem mit
teilweise inkonsistenter Rechtssprechung.
Für gewerbliche Schutzrechte und die Funktionen eines Patentamtes ist in Indonesien
zuständig:
Ministry of Justice and Human Rights of the Republic of Indonesia
Directorate General of Intellectual Property Rights
Jalan Daan Mogot Km. 24
Tangerang 15119
Banten
T +62 21 5524839 & 5525388, F +62 21 5525366
W www.kemenkumham.go.id/
Informationen sowie Gesetzestexte
Gewerberecht
Es gibt in Indonesien keine gewerberechtlichen Vorschriften, außer einer grundsätzlichen
Prämisse, die für alle Betriebe eine Geschäftslizenz vorsieht. Entsprechende gesetzliche
Vorschriften legen die Bedingungen und den Umfang dafür fest. Für
Auslandsinvestitionsgesellschaften ist im Allgemeinen die permanente Geschäftslizenz (izin
usaha) von BKPM ausreichend. Allerdings verlangen weitere Behörden - wie z.B. für ausländische
Spediteure das Transportministerium –zusätzliche Geschäftslizenzen.
Nähere Regelungen für einzelne Branchen können sich etwa aus den Verordnungen von
Fachministerien ergeben. Gleichzeitig ist für ausländische Investoren auch die in Kapitel 1.1.
erwähnte „Negative Investitionsliste“ zu beachten.
Rechtsschutz und Rechtsmittel
Aufgrund der Langwierigkeit und drohender hoher Kosten sollte ein gerichtliches Streitverfahren in
Indonesien nach Möglichkeit vermieden und nur angestrebt werden, wenn keine außergerichtliche
Einigung möglich ist.
Die Vereinbarung von Schiedsklauseln ist zu empfehlen.
Firmengründung
Aufgrund der sich gut entwickelnden Wirtschaft und der komparativen Kostenvorteile, die das Land
bietet, ist Indonesien für Firmengründungen deutscher Unternehmen ein interessantes Zielland.
Zwar sind für die Entwicklung der indonesischen Wirtschaft Investitionen aus dem Ausland
erforderlich, aber es soll gleichzeitig auch die lokale Industrie geschützt und gefördert werden.
Entsprechend gibt es zahlreiche Zugangsbeschränkungen für ausländische Unternehmer und die
Warenein- und -ausfuhr.
Zur Bearbeitung des indonesischen Marktes kommen folgende Möglichkeiten in Frage:
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA19 Direktexport Die direkte Marktbearbeitung ist aufgrund der geographischen Ferne, der Größe des Landes (erstreckt sich über drei Zeitzonen über eine Distanz wie von Schottland zur Kaspischen See), aus sprachlichen Gründen und dem Mangel an Beziehungsnetzwerken nur in seltenen Ausnahmen empfehlenswert. Der Direktexport kann jedoch dann in Frage kommen, wenn es in Indonesien nur eine sehr begrenzte Anzahl von potenziellen Kunden gibt und der Exporteur bereit ist, mit eigenem Personal Indonesien mehrmals im Jahr zu besuchen, laufende Kontakte zu den möglichen Geschäftspartnern zu pflegen, aber auch das erforderliche After-Sales-Service zu organisieren. Vertreter In der Regel führt die Bestellung eines mit den lokalen Gegebenheiten und den Marktverhältnissen vertrauten und den erforderlichen persönlichen und geschäftlichen Beziehungen ausgestatteten Vertreters zum Erfolg. Der persönliche Kontakt spielt in Indonesien eine sehr wichtige Rolle, es wird ein hohes Ausmaß an Flexibilität und Verständnis erwartet und die Anforderungen an Kundennähe und Kundendienst sind weitaus höher als in europäischen Ländern. All diese Faktoren sind wesentliche Argumente zur Bestellung eines Vertreters. In Frage kommen indonesische Unternehmen die in den jeweiligen Branchen gut etabliert sind oder aber auch indonesische Niederlassungen ausländischer Handelshäuser (v.a. aus Deutschland und der Schweiz). Handelsrepräsentanz Eine Handelsrepräsentanz darf keinen Handel treiben, keine Verträge unterschreiben (ausgenommen die Einkaufsrepräsentanz), keine Geldtransaktionen zur Abwicklung von Geschäften durchführen und weder importieren noch exportieren noch Verträge abschließen. Eine Handelsrepräsentanz kann deshalb in der Regel nur marktunterstützend tätig werden. Vertriebstochter bzw. Vertriebs-Joint-Venture Die Vorteile einer eigenen Firma liegen in der direkten Kontrolle und im besseren Kundenservice. Ein Nachteil besteht jedoch im hohen Finanz- und Personalaufwand. Wenn die entsprechende Finanzkraft und ausreichende personelle Ressourcen vorhanden sind und hohe Umsätze erwartet werden können, ist eine eigene Tochterfirma die geeignetste Form zur Marktdurchdringung. Die Alternative ist ein Joint-Venture mit einem indonesischen Partner – manchmal ist dieses gesetzlich vorgeschrieben (Investitionsbeschränkungen für ausländische Unternehmen in einigen Sektoren!), wobei vorab aber genau geklärt werden muss, ob die beiden Partner auch geschäftlich, finanziell und in Bezug auf die Unternehmenskultur zusammenpassen. Produktionstochter bzw. Produktions-Joint-Venture Insbesondere im Massenkonsumsegment spielen der Preis und die schnelle Verfügbarkeit von Gütern eine wesentliche Rolle. Oftmals können importierte Produkte aufgrund ihres hohen Preises nur bedingt den Markt durchdringen. Eine eigene Produktion in Indonesien unter Nutzung der oftmals weitaus günstigeren Herstellungskosten mit oder ohne indonesischen Partner ist für manche Branchen deshalb wirtschaftlich sinnvoll. Lizenzvergabe oder Franchising Um den indonesischen Markt schneller durchdringen zu können, bieten sich auch eine Lizenzvergabe an einen indonesischen Partner, oder auch Franchising an. Anzumerken ist, dass der Schutz geistiger Eigentumsrechte in Indonesien ungenügend ist und auch die Bereitschaft für Franchise-Modelle Gebühren zu zahlen, ist häufig (v.a. in der Industrie) nicht gegeben. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
20 Investitionen und Joint Ventures Derzeitige Rechtsgrundlage für ausländische Direktinvestitionen ist das 2007 verabschiedete Law Nr.25/2007, Law on Capital Investment. Bei einer Gesellschaft, die sich vollständig oder teilweise in ausländischem Eigentum befindet, wird in Indonesien der Begriff Auslandsinvestitionsgesellschaft (PMA - Penanaman Modal Asing) verwendet. Eine ausländische Direktinvestition in Indonesien darf nur in der Rechtsform einer Perseroan Terbatas (PT), die mit der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung vergleichbar ist, vorgenommen werden und bedarf der Genehmigung (Lizenz) durch die Investitionsbehörde Indonesia Investment Coordinating Board (BKPM) und meistens noch zahlreicher weiterer staatlicher Einrichtungen. Eine Einschränkung erfährt die ausländische Investitionstätigkeit durch die sogenannte „Negative Investitionsliste“ die so gut wie alle Sektoren betreffen kann und ausländische Investitionen – je nach spezifischem Geschäftszweig – unterschiedlich stark einschränkt. Im Mai 2016 wurde eine neue Version dieser Liste medial vorgestellt. Es gilt damit aktuell die Presidental Regulation (Peraturan Presiden oder PP) Nr. 44/2016 vom 12.5.2016. Diese Verordnung enthält jene Geschäftsbereiche, die für Ausländer entweder hundertprozentig oder teilweise geschlossen oder mit Auflagen versehen sind. Die aktuelle Liste (2016) brachte neben einigen Erleichterungen auch neue Beschränkungen in einigen Sektoren und vor einer Investitionsentscheidung sollte jedenfalls mit der staatlichen Investitionsbehörde BKPM Kontakt aufgenommen werden um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Beschäftigungsrecht Um in Indonesien rechtmäßig einer Beschäftigung nachzugehen bedarf es einer Arbeitsgenehmigung (IMTA). Auf Basis der IMTA kann dann eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung (VITAS bzw. dann KITAS) beantragt werden. Schiedsgerichtsbarkeit Indonesien hat das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (New Yorker Übereinkommen) ratifiziert. Hierin verpflichten sich die Vertragsstaaten, auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates ergangene Schiedssprüche anzuerkennen und zu vollstrecken. Es kann im Vertrag mit Ihrem ausländischen Vertragspartner auch trotz der Übereinkommen die Zuständigkeit der Internationalen Handelskammer (ICC) oder eines anderen Schiedsgerichts vereinbart werden. Die Internationale Handelskammer ist eine weltweit vertretene Organisation und hat aus historischem Zufall heraus ihren Sitz in Paris. Die Schiedsklausel der Internationalen Handelskammer (ICC) lautet: "All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules." Die Schiedsklausel ist auch noch in vielen anderen Sprachen verfügbar. Zweckmäßige zusätzliche Vereinbarungen der Schiedsklausel: die Anzahl der Schiedsrichter beträgt.......................... (einer oder drei); es ist............................materielles Recht anzuwenden; (applicable law) Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
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