Exportkontrolle und das BAFA - Grundlagen der Exportkontrolle, Antragstellung, Informationsquellen und Ansprechpartner
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Exportkontrolle und das BAFA Grundlagen der Exportkontrolle, Antragstellung, Informationsquellen und Ansprechpartner
Das Bundesamt für Wirtschaft und Impressum Ausfuhrkontrolle ist mit dem audit berufundfamilie® für seine familienfreundliche Herausgeber Personalpolitik ausgezeichnet worden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zertifikat wird von der berufundfamilie gGmbH, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Präsidialbüro einer Initiative der Gemeinützigen Hertie- Frankfurter Straße 29 – 35 Stiftung, verliehen. 65760 Eschborn www.bafa.de Stand 7. Auflage/August 2021 Text Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Referat 211 Bildnachweis Deckblatt: bugphai/Getty Images Seite 6: sveta/Fotolia Seite 11: BAFA Seite 12: Gina Sanders/Fotolia Seite 20: csepei aliz/iStock.com Seite 21: MH/Fotolia.com Seite 23: BAFA Seite 25: Alex Slobodkin/iStock.com Seite 30: IckeT/Fotolia.com Seite 32: Clipdealer Seite 33: shock/iStock.com Seite 36: fotogestoeber/clipdealer.com Seite 37: TheGabeC/flickr Seite 39: aga7ta/Fotolia.com Seite 40: IngoBartussek/Fotolia.com Seite 41: IngoBartussek/Fotolia.com Seite 42: luchschen/iStock.com Bezug Dieses Merkblatt erhalten Sie kostenlos unter www.bafa.de zum Herunterladen oder unter 06196 908-1452 können Sie das Merkblatt als gedruckte Broschüre bestellen. Diese Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Nicht zulässig ist die Verteilung auf Wahlveranstaltungen und an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben von Informationen oder Werbemitteln.
Inhalt 1 Einleitung 5 8 Wann bestehen Genehmigungspflichten? 25 2 Was sollte ich von der Exportkontrolle wissen? 6 8.1 Bestehen Genehmigungspflichten auch bei 2.1 Was bedeutet Exportkontrolle?���������������������������������������� 6 Nutzung elektronischer Medien wie E-Mails, 2.2 Warum gibt es Exportkontrollen? ��������������������������������� 6 Intranet und Internet? ������������������������������������������������������25 2.3 Welche Güter können betroffen sein?�������������������������� 7 8.2 Genehmigungspflichten für Ausfuhren in Länder 2.4 Wie kann ich erkennen, ob ein Gut von Anhang I außerhalb der EU �����������������������������������������������������������������25 oder der Ausfuhrliste erfasst ist?������������������������������������� 8 8.3 Genehmigungspflichten für Verbringungen ����������27 2.5 Umschlüsselungsverzeichnis/Warentarifnummer 8.4 Sonstige Genehmigungspflichten �������������������������������27 und elektronischer Zolltarif/Auskunft zur 9 Welche Formen der Genehmigung gibt es? 30 Güterliste������������������������������������������������������������������������������������ 8 9.1 Einzelausfuhrgenehmigungen/ 2.6 Was ist ein Internal Compliance Programm Höchstbetragsgenehmigungen��������������������������������������30 (ICP)?�������������������������������������������������������������������������������������������10 9.2 Sammelgenehmigungen (SAG) und Internal 3 Das BAFA und seine Informationsquellen 11 Compliance Programm (ICP)������������������������������������������30 3.1 Welche Informationsquellen gibt es?��������������������������11 9.3 Allgemeine Genehmigungen (AGG)����������������������������30 4 Wie stelle ich einen Antrag? 13 9.4 Nebenbestimmungen ��������������������������������������������������������31 4.1 Grundlagen der Antragstellung�������������������������������������13 10 Gibt es Erleichterungen für Ersatzteillieferungen? 32 4.2 Wann ist das BAFA für den Bereich der 11 Technologietransfer und Non-Proliferation 33 Exportkontrolle zuständig?����������������������������������������������13 11.1 In welchen Fällen ist die Beantragung einer 4.3 Wie beantrage ich eine Genehmigung beim BAFA erforderlich?�������������������33 Einzelausfuhrgenehmigung? �����������������������������������������13 11.2 Vorliegen einer Ausfuhr�����������������������������������������������������34 4.4 Vollelektronische Antragstellung mit dem 11.3 Cloud Computing�����������������������������������������������������������������34 „ELAN-K2 Ausfuhrportal“������������������������������������������������16 11.4 Was ist bei der Beantragung einer Genehmigung 4.5 Statusabfrage über den Bearbeitungsstand��������������16 zu berücksichtigen?�������������������������������������������������������������35 4.6 Allgemeine Genehmigungen������������������������������������������17 12 Was ist ein Nullbescheid? 36 4.7 Zuständigkeiten im BAFA�������������������������������������������������17 13 Wann bestehen Verbote, insbesondere aufgrund 4.8 EORI-Nummern��������������������������������������������������������������������18 von Embargos und zur Bekämpfung des 4.9 Sanktionen (Informationsquellen)�������������������������������19 Terrorismus?37 5 Tipps für die Antragstellung 20 13.1 Teilembargos ��������������������������������������������������������������������������37 5.1 Was Sie bei der Antragstellung unbedingt 13.2 Waffenembargos ������������������������������������������������������������������37 beachten sollten��������������������������������������������������������������������20 13.3 Personen- und Finanzembargos�����������������������������������37 5.2 Optimierte Antragstellung�����������������������������������������������20 14 Was ist bei Geschäften mit Embargoländern zu 6 Wie kann ich außerhalb eines Antrags beachten?39 kommunizieren? Wie kann ich mich informieren? 21 14.1 Allgemeiner Hinweis zur Veröffentlichung von 6.1 Das BAFA�����������������������������������������������������������������������������������21 Embargovorschriften����������������������������������������������������������39 6.2 Zoll�����������������������������������������������������������������������������������������������21 14.2 Länderbezogene Embargomaßnahmen��������������������39 6.3 Bundesanzeiger Verlag GmbH����������������������������������������21 15 Was ist die Anti-Folter-Verordnung? 40 6.4 Deutsche Bundesbank��������������������������������������������������������22 16 Was ist die Feuerwaffen-Verordnung? 41 6.5 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie/ 17 Was ist das Chemiewaffenübereinkommen? 42 Auswärtiges Amt�������������������������������������������������������������������22 6.6 Internetadressen�������������������������������������������������������������������22 7 Endverbleibsdokumente 23 7.1 Bekanntmachungen über Endverbleibsdokumente nach § 21 Absatz 6 AWV�����������������������������������������������������23 7.2 Muster EVE gemäß den Anlagen für Rüstungsgüter������������������������������������������������������������������������24 7.3 Muster EVE gemäß den Anlagen für sonstige exportkontrollrechtlich relevante Güter�������������������24
E X P O RT KO N T R O L L E U N D D A S B A FA 5 1 Einleitung Die Neuauflage des Merkblattes „Exportkontrolle und Bitte beachten Sie, dass dieses Merkblatt nicht auf alle denk- das BAFA“ bietet Ihnen eine kompakte Übersicht der In- baren Einzelaspekte eingehen kann und deshalb keinen formationsquellen und Kommunikationsmöglichkeiten Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Die Lektüre dieses mit dem BAFA. Zudem erhalten Sie eine aktualisierte Merkblatts kann auch nicht Ihre eigenverantwortliche Prü- Darstellung der außenwirtschaftsrechtlichen Verbote und fung der exportkontrollrechtlichen Vorschriften ersetzen. Genehmigungspflichten sowie der Antragsverfahren und Das Merkblatt bietet Ihnen aber vielfältige Hilfestellungen Genehmigungsarten. hierzu, insbesondere im Hinblick auf das Auffinden der relevanten Informationen und im Hinblick auf die Informa- Kapitel 2 wurde um eine Darstellung der Grundlagen und tionsangebote und die Möglichkeiten der Kommunikation Mindestanforderungen eines Internal Compliance Pro- mit dem BAFA. gramms (ICP) ergänzt. In Kapitel 8.4 finden Sie nunmehr auch eine Erläuterung zur Relevanz der exportkontroll- Bitte beachten Sie auch, dass die hier enthaltenen Aussagen rechtlichen Vorschriften für den Bereich der Wissenschaft nicht rechtsverbindlicher Natur sind. und Forschung. Daneben wurde das Merkblatt insgesamt aktualisiert und an die geltende Rechtslage angepasst. Dieses Merkblatt enthält somit eine Gesamtübersicht aller relevanten Themen rund um die Exportkontrolle, mit denen Sie sich als Exporteur befassen sollten, um die internen Ab- läufe in Ihrem Unternehmen entsprechend ausgestalten zu können. Das deutsche Exportkontrollsystem baut auf der Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs auf. Dies erfordert eine Eigenver- antwortung jedes Unternehmens. Unternehmen entschei- den eigenverantwortlich, Verträge zu schließen sowie Waren, Software und Technologie zu exportieren, Dienstleistungen im Ausland zu erbringen und Know-how auszutauschen etc. Bei seinen Entscheidungen muss ein Unternehmen auch die Beschränkungen und Genehmigungspflichten im Außen- wirtschaftsverkehr beachten. Von besonderer Bedeutung dafür ist die Verfügbarkeit von Erläuterungen, die Möglichkeit Auskünfte einzuholen und das schnelle Auffinden der vielfältigen Informationsquellen. Das BAFA bietet zahlreiche Hilfestellungen an, die allen Beteiligten, insbesondere den kleinen und mittleren Unter- nehmen, den Umgang mit den einschlägigen Regelungen erleichtern und Neulingen einen strukturierten Einstieg in die Materie eröffnen. Das BAFA bietet Antragstellern unter anderem auch die Transparenz, in welchem Stadium des Verfahrens sich der jeweilige Vorgang befindet. Dieses Merkblatt erläutert umfassend die Informationsmög- lichkeiten und -quellen und zeigt die jeweiligen Ansprech- partner auf.
6 E X P O RT KO N T R O L L E U N D DA S B A FA 2 Was sollte ich von der Exportkontrolle wissen? Das Exportkontrollrecht ist ein komplexes Fachgebiet mit • Für welche Zwecke die Güter verwendet werden sollen. unterschiedlichsten Rechtsregeln und Verfahrensschritten. Für viele der in diesem Abschnitt kurz angesprochenen The- Achtung! men gibt es weiterführende Merkblätter auf der Interseite des BAFA – www.bafa.de/ausfuhr. Die folgende Darstellung Bei manchen Embargoländern (Iran/Russland) ist bereits verzichtet bewusst auf die Benennung von Details, sondern der Vertragsschluss genehmigungspflichtig! zielt auf eine allgemeine Darstellung der Grundlagen und Systematiken. Die nachfolgenden Darstellungen sollen Ihnen hierzu 2.1 Was bedeutet Exportkontrolle? einen ersten Überblick verschaffen, damit Sie – sofern Sie außenwirtschaftsrechtliche Beschränkungen zu beachten Exportkontrolle bedeutet vor allem, dass die Lieferung haben – Ihre unternehmensinternen Abläufe entsprechend von Waren, von Technologie oder von Software/Datenver- gestalten können. arbeitungsprogrammen (man fasst diese drei unter dem Oberbegriff „Güter“ zusammen) in andere Länder genehmi- 2.2 Warum gibt es Exportkontrollen? gungspflichtig sein kann. Dies betrifft allerdings nicht jede Güterlieferung. Im Außenwirtschaftsverkehr gilt sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene zunächst der Grundsatz des Neben etwaigen Genehmigungspflichten kann in besonde- freien Warenverkehrs. Beschränkungen und Anordnungen ren Fällen eine Güterlieferung auch verboten sein, z. B. wenn von Handlungspflichten sind jedoch möglich, wenn dies zur sie in ein Land erfolgen soll, gegen das ein Embargo verhängt Wahrung bestimmter höherrangiger Schutzgüter erforder- ist. Haben Sie einen Vertrag mit einem Empfänger in einem lich ist. Nach § 4 Absatz 1 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) sind Drittland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Beschränkungen und Anordnungen von Handlungspflich- Union abgeschlossen, der Sie zur Lieferung von Gütern ten möglich. Zentrales Ziel ist, eine Bedrohung Deutschlands verpflichtet? oder seiner Bündnispartner durch konventionelle Waffen und Massenvernichtungswaffen zu verhindern. Auch sollen Ja! – Dann können Sie verpflichtet sein, die ggf. erforderliche deutsche Exporte in Krisengebieten weder konfliktverstär- Genehmigung für die Lieferung zu beantragen. Ob aber kend wirken noch zur internen Repression oder anderen überhaupt eine Genehmigungspflicht besteht, hängt insbe- schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen beitragen. sondere davon ab: Ihre Einbindung in internationale Gremien verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland zudem die auswärtigen • Was Sie liefern wollen. Beziehungen nicht durch kritische Exporte zu belasten. Nicht zuletzt dienen Exportkontrollen der Durchsetzung • In welches Land Sie liefern wollen. von Embargo-Beschlüssen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und Umsetzung der EU-Embargoverordnungen. • An wen Sie liefern wollen.
E X P O RT KO N T R O L L E U N D D A S B A FA 7 Auf der Grundlage von § 4 AWG enthält die Außenwirt- • Ihre Verpflichtungen im Rahmen von Sanktionen, die schaftsverordnung (AWV) konkrete Verbote und Genehmi- der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verhängt hat gungspflichten. Die Bestimmungen ermöglichen insbeson- oder die in anderen internationalen Gremien vereinbart dere eine Kontrolle des Exports von Waffen und Rüstungs- wurden gütern. Der Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (Anlage AL zur AWV) enthält insbesondere die Liste der kontrollierten • Überlegungen der nationalen Außen- und Sicherheits- Rüstungsgüter. Für die Ausfuhr bestimmter Schusswaffen ist politik zudem die Verordnung (EU) Nr. 258/2012, die sog. Feuerwaf- fen-Verordnung, zu beachten. Für die Ausfuhr bestimmter • Überlegungen über den beabsichtigten Endverbleib und Güter, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zur Folter oder die Gefahr einer Umgehung zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden können, ist die Hinzu kommen Embargoregelungen, die die vorgenannten Verordnung (EG) Nr. 2019/125, die sog. Anti-Folter-Verord- allgemeinen außenwirtschaftlichen Vorschriften, die i. d. R. nung, zu beachten. Genehmigungspflichten begründen, z. B. mit Verboten über- lagern können. Achtung! Alle genannten Vorschriften und vor allem ihre Anhänge Unternehmen sind für ihre Exportaktivitäten sind Änderungen unterworfen. Die jeweils aktuellsten Fas- selbst verantwortlich. sungen dieser Vorschriften werden auf www.bafa.de/ausfuhr verlinkt. Hierzu vgl. HADDEX Band 1, Teil 1, Kapitel 1 (Verantwortung im Unternehmen) 2.3 Welche Güter können betroffen sein? Hierzu vgl. HADDEX Band 5 Ordnungsnummer 180 (Anti-Folter-Verordnung) 2.3.1 Rüstungsgüter/Dual-Use-Güter Hierzu vgl. HADDEX Band 5 Ordnungsnummer 190 (Feuerwaffenverordnung) Die Ausfuhr ist insbesondere dann genehmigungspflichtig, wenn Sie Güter liefern, die für militärische Zwecke beson- ders konstruiert oder geändert sind. Bei diesen Gütern Die Verordnung (EU) 2021/821, die sog. E U-Dual-Use-V O, spricht man dann von „Rüstungsgütern“. Die Lieferung von ist für Güter zu beachten, die sowohl zivilen als auch Rüstungsgütern ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. militärischen Zwecken zugeführt werden können (sog. Du- Die betroffenen Güter sind in der Ausfuhrliste (Teil I Ab- al-Use-Güter). Sie legt für alle Mitgliedstaaten der EU eine schnitt A) enthalten. einheitliche Güterliste (Anhang I zur E U-Dual-Use-V O) so- wie Genehmigungspflichten und -verfahren für die Ausfuhr Bei anderen Gütern, die sowohl für zivile als auch für militä- und Verbringung von Dual-Use-Gütern fest. Auch enthält rische Zwecke verwendbar sind, man bezeichnet sie auch als sie Regelungen für Vermittlungstätigkeiten in Bezug auf „Dual-Use-Güter“, benötigen Sie eine Ausfuhrgenehmigung Dual-Use-Güter sowie Untersagungstatbestände für ihre bzw. in bestimmten Fällen eine Verbringungsgenehmigung Durchfuhr. Ziel ist die Verhinderung der Verbreitung von wenn sie von der Dual-Use-Güterliste (Anhang I der E U-Du- Massenvernichtungswaffen. al-Use-V O und Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste) erfasst werden. Dieser Anhang I enthält Güter, deren Kontrolle Achtung! innerhalb der Exportkontrollregime beschlossen worden sind. Bei den Regimen handelt es sich um die folgenden vier: Hierzu vgl. HADDEX Band 1, Teil 3 und 4 (Verbringung und Ausfuhr von Gütern) • Nuclear Suppliers Group (NSG) Hierzu vgl. HADDEX Band 5, Ordnungsnummer 150 (E U-Dual-Use-V O) • Australische Gruppe (AG) • Missile Technology Control Regime (MTCR) Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung für die Güter des Anhangs I haben die Mitgliedstaaten ins- • Wassenaar Arrangement (WA) besondere folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen (vgl. Artikel 15 Absatz 1 E U-Dual-Use-V O): Daneben gibt es auch die nationale Kontrolliste der Dual-Use-Güter, die in Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste • Ihre Verpflichtungen im Rahmen internationaler Verein- aufgeführt sind. barungen über die Nichtverbreitung und die Kontrolle sicherheitsempfindlicher Güter
8 E X P O RT KO N T R O L L E U N D DA S B A FA Alle notwendigen Vorschiften finden Sie auf Achtung! www.bafa.de/ausfuhr. Mit dem gemeinsamen Stichwortverzeichnis zu Teil I der 2.3.2 Sonstige Güter Ausfuhrliste und Anhang I der E U-Dual-Use-V O wird nur das konkrete Stichwort gefunden, jedoch keine alternativen Daneben können auch weitere Güter der Exportkontrolle Begriffe gleicher Bedeutung (Synonyme) oder Umschrei- unterfallen. Hierzu gehören Güter, die aufgrund anderer bungen des gleichen Sachverhalts. Es ist daher hilfreich Rechtsvorschriften betroffen sind. Derartige Rechtsvor- zur gezielten Recherche einzelner Stichworte, jedoch schriften können sich ergeben aus den Embargoverordnun- keine Alternative zum Durchlesen der Güterliste selbst. gen, der Anti-Folter-Verordnung oder der Feuerwaffen-Ver- ordnung. Aber auch Güter, die in keiner Güterliste aufgeführt sind, können Genehmigungspflichten unterliegen, wenn Ihnen bekannt ist, dass diese Güter zu bestimmten Zwecken Die Prüfung der Güterlisten können Sie sich erleichtern, verwendet werden sollen oder das BAFA Sie über einen der- wenn Sie folgende Grundsätze beachten: artigen Verwendungszweck unterrichtet hat. Dies sind die sog. catch-all Tatbestände des Artikel 4 der E U-Dual-Use-V O • Mitarbeiter, die mit der Analyse von Güterlisten betraut bzw. des § 9 AWV. werden, sollten über angemessene technische Expertise verfügen. Zusammengefasst handelt es sich dabei um Verwendungen • Güterlisten sind für die Wirtschaft als Ganzes formuliert • im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen und und enthalten daher zwangsläufig viele Güter, mit denen entsprechenden Flugkörpern; Ihr Unternehmen keine Berührungspunkte hat. Hierbei können Sie sich an den Kategorien/Gattungen der Aus- • zu militärischen Zwecken, sofern das Bestimmungsland fuhrliste orientieren. einem Waffenembargo unterworfen ist; Achtung! • zur Errichtung oder für den Betrieb einer Anlage für kerntechnische Zwecke in bestimmten Ländern. Vgl. Vorbemerkungen der Ausfuhrliste Vgl. HADDEX Band 5, Ordnungsnummer 311, Teil I Weitere Informationen können Sie dem Kapitel „8.2.2 Ge- (Teil I der Ausfuhrliste) nehmigungspflicht für nicht von den Güterlisten erfasste Vgl. HADDEX Band 5, Ordnungsnummer 312 Güter“ auf Seite 26 entnehmen. (Gemeinsames Stichwortverzeichnis zu Teil I der Ausfuhrliste und Anhang I) 2.4 Wie kann ich erkennen, ob ein Gut von Anhang I oder der Ausfuhrliste erfasst ist? Achtung! Bei der Ausfuhr von Gütern ist zunächst die Frage von Bedeutung, ob sie von einer Güterliste (Anhang I der Bei diesen Grundsätzen handelt es sich um E U-Dual-Use-V O, Teil I Abschnitt A oder B der Ausfuhr- eine unverbindliche Empfehlung. liste) erfasst werden. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung, diese Prüfung bei Dual-Use-Gütern selbst vorzunehmen: 2.5 Umschlüsselungsverzeichnis/ Warentarifnummer und elektronischer Machen Sie sich die Systematik des Anhangs I der E U-Du- Zolltarif/Auskunft zur Güterliste al-Use-V O zu Nutze, insbesondere die Unterteilung in Kate- gorien und Gattungen. Die Warentarifnummer (statistische Warennummer) ist in der Regel kein abschließendes Kriterium, um auf die Das gemeinsame Stichwortverzeichnis zu Teil I der Ausfuhr- Erfassung eines Gutes von der Dual-Use-Güterliste oder der liste und Anhang I der E U-Dual-Use-V O stellt die in den Ausfuhrliste zu schließen. Diese Listen nennen nur Güter, Güterlisten genannten Güter in alphabetischer Folge dar die aufgrund ihrer technischen Eigenschaften kontrolliert und verweist auf eine oder mehrere Güterlistennummern. werden. In einer Warentarifnummer können gleiche Güter Sollte Ihr Gut dort genannt sein, müssen Sie prüfen, ob es mit unterschiedlichen technischen Kriterien erfasst sein. auch die technischen Merkmale der entsprechenden Güter- Deshalb kann die Warentarifnummer nicht immer den listennummer erfüllt. eindeutigen Rückschluss auf eine Nummer der Güterlisten geben. Dies sollten Sie im Umgang mit dem vom BAFA herausgegebenen Umschlüsselungsverzeichnis oder dem
E X P O RT KO N T R O L L E U N D D A S B A FA 9 vom Zoll eingerichteten elektronischen Zolltarif (EZT) Im Antrag füllen Sie bitte für jedes beantragte Gut ein eige- berücksichtigen. Zu Gütern, die explizit genannt und in nes Feld aus. Die Güterbezeichnung sollte die Beschreibung den Güterlisten genau spezifiziert sind, sind Verweise im des jeweiligen Gutes enthalten und nicht den Text der Wa- Umschlüsselungsverzeichnis zu finden. Da die Güterlisten renverzeichnisnummer oder die Typbezeichnung. Herstel- auch Güter benennen, ohne genaue Beschreibung, wie z. B. lerangaben und Typenbezeichnungen müssen in die dafür besonders konstruierte Bestandteile für ein genanntes Gut, vorgesehenen Felder »Hersteller« und »Typ« eingetragen können diesen keine Warentarifnummern zugewiesen werden. Für jedes Gut sollten aussagekräftige Datenblätter, werden. Beachten Sie ferner, dass es sich bei der Zolltarif- Prospekte oder eine technische Beschreibung dem Antrag nummer um ein Werkzeug der Zollverwaltung handelt. Die beigefügt werden. Die AzG wird auf einem Formblatt erteilt Zolltarifnummer hat ihren Hauptanwendungsbereich im und im ELAN-K2 Ausfuhrportal zur Verfügung gestellt. Sie Bereich der Einfuhr von Gütern. In den Fällen, bei denen ist ein Jahr gültig. Verlängerungen für jeweils ein weiteres die Zolltarifnummer auch für die Ausfuhr relevant ist, ist zu Jahr sind online möglich. beachten, dass die Zolltarifnummer in den meisten Fällen mit der Warentarifnummer identisch ist. Eine erteilte AzG tritt außer Kraft, sobald eines der dort genannten Güter infolge einer Änderung der Güterlisten er- Das Umschlüsselungsverzeichnis finden Sie auf fasst wird. Eine AzG kann darüber hinaus unter bestimmten www.bafa.de/ausfuhr unter dem Stichwort „Güterlisten“. Voraussetzungen vorzeitig für ungültig erklärt werden. In Zugang zum elektronischen Zolltarif erhalten Sie unter die folgenden Fällen wird grundsätzlich keine AzG ausgestellt: Internetseite des Zolls (www.zoll.de) unter dem Menüpunkt „Dienste und Datenbanken“. • Einzelgeschäft (z. B. Ausfuhr einer bestimmten Pumpe an einen Vertragskunden in einem Drittland; hier muss Die Auskunft zur Güterliste (AzG) ist ein güterbezogenes eine sog. Einzelausfuhrgenehmigung beantragt werden, technisches Gutachten und gibt Auskunft darüber, dass die da es sich bereits um ein konkretes Ausfuhrvorhaben in dieser AzG bezeichneten Güter nicht von Anhang I der handelt) E U-Dual-Use-V O und/oder Teil I der Ausfuhrliste (in der zum Zeitpunkt der Ausstellung gültigen Fassung) erfasst • Projekte werden. Eine AzG wird vom BAFA vor allem dann erteilt, wenn sie als Beweismittel für den Zoll im Sinne des § 14 • Antragsteller ist eine Bank, Spedition, ausländische Absatz 1 AWV benötigt wird. Für Güter, die die technischen Firma/Institution Parameter der Güterlisten erkennbar nicht einmal annä- hernd erfüllen, wird keine AzG ausgestellt. • Ausfuhr in Embargoländer (z. B. Iran) Die AzG ist keine Genehmigung und enthält keine Aussagen • Komplette Güterkataloge zu konkreten Ausfuhrvorhaben. Auch werden im Rahmen des AzG-Verfahrens keine embargorechtlichen Beschrän- • Komplette Anlagen (z. B. Raffinerien, Kraftwerke) kungen sowie keine verwendungsbezogenen Genehmi- gungs- oder Unterrichtungspflichten nach den Regelungen • Güter, die keine Nähe zu Anhang I der E U-Dual-Use-V O der E U-Dual-Use-V O oder der AWV geprüft. Unter Beach- oder Teil I der Ausfuhrliste aufweisen. tung dieser Einschränkung kann eine AzG für eine Vielzahl von Exportvorhaben des gleichen Gutes in verschiedene Zielländer – jedoch nicht in Embargoländer – hilfreich sein. Bevor Sie eine AzG beantragen, nehmen Sie bitte zunächst selbst eine eigenverantwortliche Prüfung Ihrer Güter vor. Beschränken Sie hiernach Ihren Antrag nur auf die Güter, die eine gewisse Nähe zu Anhang I der E U-Dual-Use-V O oder Teil I der Ausfuhrliste aufweisen oder für die Sie von einer Zollbehörde zur Vorlage einer AzG dezidiert aufgefordert wurden. In einer AzG können mehrere Güter gleichzeitig beantragt werden. Beachten Sie hierbei bitte, dass das BAFA grundsätzlich keine AzG für Güterkataloge oder eine kom- plette Anlage (z. B. Raffinerie, Kraftwerk) ausstellt. Anträge auf Erteilung einer AzG können Sie in unserem ELAN-K2 Ausfuhrportal stellen.
10 E X P O RT KO N T R O L L E U N D DA S B A FA 2.6 Was ist ein Internal Compliance Compliance-Management in der Exportkontrolle erfordert Programm (ICP)? ein innerbetriebliches Exportkontrollprogramm, das fol- gende Kriterien beinhalten sollte: Der Begriff „Compliance“ lässt sich sinngemäß mit „Einhal- tung, Befolgung, Übereinstimmung, Einhaltung bestimmter 1. Bekenntnis der Unternehmensleitung zu den Zielen der Exportkontrolle Gebote“ übersetzen. Der Begriff „Compliance“ steht aber auch für die Verpflichtung der Unternehmensleitung, or- ganisatorische Maßnahmen und Vorkehrungen zu treffen, mit denen Rechtsverstöße im Unternehmen von vornherein 2. Risikoanalyse vermieden werden sollten. Compliance-Management-Pro- gramme, die dazu dienen, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen speziell im Außenwirtschaftsverkehr zu 3. Aufbauorganisation / Verteilung von Zuständigkeiten unterstützen, werden als Internal Compliance Programme (ICP) bezeichnet. Unternehmen, die am Außenwirtschafts- verkehr teilnehmen und deren Produktpalette gelistete Güter1 beinhaltet oder Güter, die einem kritischem Verwen- 4. Personelle und technische Mittel sowie sonstige Arbeitsmittel dungszweck zugeführt werden können, sind gehalten, ein innerbetriebliches Compliance-Programm zur Einhaltung der Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts zu implemen- tieren. Für das Außenwirtschaftsrecht kann diese Obliegen- 5. Ablauforganisation heit aus § 8 Abs. 2 AWG hergeleitet werden. Nach § 8 Abs. 2 AWG kann die Erteilung von Genehmigungen von sach- lichen und persönlichen Voraussetzungen, insbesondere der Zuverlässigkeit des Antragstellers, abhängig gemacht 6. Führen von Aufzeichnungen und Aufbewahrung von Unterlagen werden. Dasselbe gilt bei der Erteilung von Bescheinigungen des BAFA, dass eine Ausfuhr keiner Genehmigung bedarf (sog. „Nullbescheid“). Zuverlässigkeit heißt, die Einhaltung geltender Gesetze gewährleisten zu können. Danach muss 7. Personalauswahl, Schulungen und Sensibilisierungen der Ausführer / Verbringer durch eine geeignete Aufbau- und Ablauforganisation sicherstellen, dass alle Verbote, Genehmigungs- und sonstigen Pflichten wie z. B. Aufbe- wahrungspflichten eingehalten werden können. Ein „Mus- 8. Prozessbezogene Kontrollen / Systembezogene Kontrollen (ICP-Audit) / Korrekturmaßnahmen / Hinweisgebersystem ter“-ICP gibt es hierbei nicht. Je nach Größe, Geschäftsfeld und Kundenportfolio eines Unternehmens muss anhand einer Risiko- bzw. Betroffenheitsanalyse festgelegt werden, welche Anforderungen im Einzelnen das ICP erfüllen 9. Physische und technische Sicherheit muss. Ein ICP dient jedoch nicht nur der Vermeidung von Verstößen, sondern kann insbesondere auch Reputations- verlusten vorbeugen, die dadurch entstehen können, dass das Unternehmen unbewusst an proliferationsrelevanten Das Vorliegen und die materiellen Inhalte eines ICP wird Beschaffungsbemühungen mitgewirkt hat. Ein effizientes vom BAFA insbesondere bei der Beantragung von Sam- ICP kann darüber hinaus verhindern, dass Fehlinvestitionen melgenehmigungen geprüft. Bei der Beantragung von getätigt werden. Wird z. B. mit Geschäftspartnern verhandelt Einzel- und Höchstbetragsgenehmigungen wird auf die oder wird bereits produziert, ohne dass zuvor daran gedacht inhaltliche Bewertung des ICP grundsätzlich verzichtet. Aus wird, dass die Ausfuhr des betreffenden Gutes verboten den vorgenannten Gründen sollten Unternehmen dennoch oder offenkundig nicht genehmigungsfähig ist, kostet dies ein ICP im Unternehmen implementiert haben. unnütz Zeit und Geld, wenn das Vorhaben abgebrochen werden muss. Näheres zur Bedeutung und zur Ausgestaltung des ICP kann auf der Homepage des BAFA (www.bafa.de/ausfuhr) veröf- fentlichten Merkblatt zur Firmeninternen Exportkontrolle (ICP) entnommen werden.
E X P O RT KO N T R O L L E U N D D A S B A FA 11 3 Das BAFA und seine Informationsquellen Als zentral zuständige Verwaltungs- und Genehmigungsbe- 3.1.2 Merkblätter hörde setzt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon- trolle (BAFA) im Rahmen der politischen Vorgaben der Bun- Die vielfältigen BAFA Merkblätter bieten eine erste Orientie- desregierung die Sicherheitsbelange und außenpolitischen rung über die Regelungen des deutschen und europäischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet Exportkontrollrechts. Sie erleichtern in vielen Themenberei- des Außenwirtschaftsrechts um. chen den Einstieg in die Systematik der Exportkontrolle. Den Merkblättern kommt jedoch keine Rechtsverbindlichkeit zu; Kontrolliert wird der Außenwirtschaftsverkehr mit stra- sie können daher die intensive Eigenbeschäftigung mit der tegisch wichtigen Gütern, vor allem Waffen, sonstigen Materie nicht ersetzen. Eine systematische Darstellung des Rüstungsgütern und Gütern mit doppeltem Verwendungs- Außenwirtschaftsrechts enthält das vom BAFA herausgege- zweck (sog. Dual-Use-Güter). Güter mit doppeltem Verwen- bene Handbuch der deutschen Exportkontrolle, HADDEX dungszweck sind Waren, Software und Technologie, die für (siehe „3.1.5 HADDEX“ auf Seite 12). zivile und militärische Zwecke verwendet werden können. Das BAFA bietet auf der Internetseite www.bafa.de/ausfuhr Schwerpunkt der Aufgaben des BAFA ist es zu prüfen, ob die unter dem Punkt Arbeitshilfen vielfältige Merkblätter und Ausfuhr eines Gutes genehmigungspflichtig und genehmi- Veröffentlichungen zu bestimmten Themen an. gungsfähig ist. 3.1.3 Exportkontrolle Aktuell, RSS Newsfeed 3.1 Welche Informationsquellen gibt es? Wenn Sie über wichtige Änderungen auf dem Laufenden 3.1.1 Internetseite gehalten werden wollen, ohne täglich auf der BAFA Inter- netseite vorbeizuschauen, ist der stets aktuelle Newsletter Für die am Außenwirtschaftsverkehr beteiligten „Exportkontrolle Aktuell“ zu empfehlen. Unternehmen stellt das BAFA unter der Adresse www.bafa.de/ausfuhr eine ausführliche Internetseite zum Um sich für den kostenlosen BAFA Newsletter zu regist- Thema Exportkontrolle zur Verfügung. Dieses Angebot rieren, müssen Sie lediglich Ihren Namen und Ihre E-Mail wird fortlaufend ergänzt und aktualisiert. Einige Informa- Adresse auf der BAFA Internetseite angeben. tionen und Dokumente werden auch in englischer Sprache angeboten. Sie können den monatlichen Newsletter „Exportkontrolle Aktuell“ (auch ältere Exemplare) jederzeit auf der Internet- Kontakt seite www.bafa.de/ausfuhr einsehen. Daneben besteht die Möglichkeit, den Newsletter zu abonnieren. Hierzu müssen Ansprechpartner: BAFA Sie sich lediglich wie oben beschrieben für den BAFA News- Stabsstelle: LPR – Leitungsstab, Presse letter registrieren lassen. Servicetelefon: +49 (0)6196 908-1452 E-Mail: oeffentlichkeit@bafa.bund.de Zusätzlich zu der Information über E-Mail besteht auch die Möglichkeit Informationen als RSS Newsfeed abzurufen. Auch im RSS-Newsfeed werden alle wichtigen Änderungen
12 E X P O RT KO N T R O L L E U N D DA S B A FA und Neuerungen des BAFA in Bezug auf die Ausfuhrkont- 3.1.5 HADDEX rolle veröffentlicht. Das BAFA gibt das bewährte Handbuch der Deutschen Kontakt Exportkontrolle (HADDEX) zusammen mit dem Bundesan- zeiger Verlag heraus. Ansprechpartner: BAFA Stabsstelle: LPR – Leitungsstab, Presse Das Handbuch erläutert in Band 1 die bestehenden Verbote Servicetelefon: +49 (0)6196 908-1452 und Genehmigungspflichten, das Genehmigungsverfah- E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@bafa.bund.de ren und die Verfahrenserleichterungen. Die Bände 2 bis 6 enthalten die wichtigsten Materialien (AWG, AWV, AL, E U-Dual-Use-V O, Embargo- und Sanktionsbestimmungen, 3.1.4 Informationsveranstaltungen Umschlüsselungsverzeichnis, Bekanntmachungen, Formu- lare und Muster). Alle Bände werden regelmäßig überar- BAFA „Informationstag Exportkontrolle“ (ITE) beitet und aktualisiert. Die Form der Loseblattsammlung mit entsprechendem Nachlieferungs- und Schnelldienst Zum Ende eines jeden Jahres gibt das BAFA auf dem Infor- gewährleistet hierbei, dass der Benutzer bei Änderungen mationstag Exportkontrolle einen Überblick über die aktu- und Ergänzungen stets aktuell über die neueste Rechtslage ellen Entwicklungen in Recht und Verfahren und stellt sich informiert wird. den Fragen der teilnehmenden Unternehmen. Der Informa tionstag ist ein Tag „von Praktikern für Praktiker“ und rich- Seit November 2009 wird auch eine Online-Version des tet sich an die im Unternehmen mit Exportkontrollfragen Haddex angeboten. Das Einsortieren der Schnelldienste wiederkehrend betrauten Mitarbeiter. und Ergänzungslieferungen entfällt. Die Online-An- wendung erhöht nicht zuletzt die Flexibilität und Mo- Exportkontrolltag (EKT) bilität durch die Möglichkeit eines ortsunabhängigen Zugriffs. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter Mit dem Exportkontrolltag, den das BAFA jedes Jahr www.haddex.de. überlicherweise im Februar in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Außenwirtschaftsrecht e. V. (ZAR) am Institut Durch die Tagesaktualität der Anwendung lassen sich die ex- für öffentliches Wirtschaftsrecht der Westfälischen Wil- portkontrollrechtlichen Vorschriften nun noch schneller in helms-Universität Münster veranstaltet, hat das BAFA ein der Praxis umsetzen. Änderungen und Ergänzungen werden Forum geschaffen, welches den Meinungs- und Erfahrungs- noch am gleichen Tag eingearbeitet und farblich hervorge- austausch zwischen Ministerien, Verwaltung, Wissenschaft hoben. Funktionen wie etwa eine komfortable Suchfunktion und Unternehmen fördert und der Weiterentwicklung des erleichtern den Arbeitsalltag erheblich. Ein weiterer Zusatz „Systems Exportkontrolle“ dient. Schwerpunkt des EKT ist ist eine Historie der Normen, die in unterschiedlichen Versi- dabei der Austausch über aktuelle politische Entwicklungen onen eingesehen werden können. und Zukunftsprojekte in der Exportkontrolle. Praxisrelevante Informationen bzw. wertvolle Hinweise zur Informationen über das Zentrum für Außenwirtschaftsrecht Umsetzung von Exportkontrollvorschriften im Unterneh- e. V. finden Sie auf www.zar-muenster.de, einschließlich men enthält die vom BAFA herausgegebene Publikation der Programme der zurückliegenden Exportkontrolltage, „Praxis der Exportkontrolle“, die ebenfalls im Bundesanzei- jeweils mit einem „Impressionsfilm“. ger Verlag erschienen ist und dort bezogen werden kann. Kontakt Kontakt Ansprechpartner: BAFA – Frau Kühl Ansprechpartner: BAFA – Herr Hackert Abteilung: 2 Referat: 216 Telefon: +49 (0)6196 908-2369 Telefon: +49 (0)6196 908-2428 E-Mail: vms@bafa.bund.de E-Mail: haddex@bafa.bund.de
E X P O RT KO N T R O L L E U N D D A S B A FA 13 4 Wie stelle ich einen Antrag? 4.1 Grundlagen der Antragstellung Ausfuhrgenehmigungen unterstützen soll. Sie finden das Merkblatt auf www.bafa.de/ausfuhr. Falls Ihre eigenverantwortliche Prüfung zu dem Ergebnis führt, dass das konkrete Exportvorhaben genehmigungs- 4.2 Wann ist das BAFA für den Bereich pflichtig ist, muss grundsätzlich ein formgebundener Antrag der Exportkontrolle zuständig? auf Erteilung einer Ausfuhr-/Verbringungsgenehmigung beim BAFA gestellt werden. Das BAFA ist zuständig für die Erteilung von Genehmi- gungen für Ausfuhren von Rüstungsgütern des Teil I A Bitte beachten Sie, dass die Dauer der Bearbeitung Ihrer An- sowie Gütern des Teil I B der AL zur AWV, die sich im Inland träge auch von der Qualität Ihrer Vorprüfung abhängt. Vor befinden. Daneben ist das BAFA auch für die Erteilung der Beantragung einer Einzelausfuhrgenehmigung sollten Sie Genehmigung von Dual-Use-Gütern des Anhang I der daher prüfen, ob die Einzelausfuhrgenehmigung der für Ihr E U-Dual-Use-V O zuständig, wenn der Ausführer/Verbrin- Ausfuhrvorhaben zutreffende Genehmigungstyp ist oder ger im Inland niedergelassen ist (Hauptsitz im Inland). Für ob Sie nicht bereits eine Allgemeine Genehmigung nutzen derartige genehmigungspflichtige Ausfuhren ist der Antrag können bzw. ob die Beantragung einer Sammelausfuhrge- auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung daher auch dann nehmigung (SAG) möglich ist. beim BAFA zu stellen, wenn sich das auszuführende Gut in einem anderen Mitgliedstaat der EU befindet. Die Nutzungsbedingungen für SAGen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Sammelgenehmigungen“ auf der BAFA 4.3 Wie beantrage ich eine Internetseite. Einzelausfuhrgenehmigung? Des Weiteren sollten Sie sich bereits im Vorfeld der Antrag- Falls Ihre Prüfung zu dem Ergebnis führt, dass das konkrete stellung bewusst machen, welche Unterlagen und Informa- Exportvorhaben genehmigungspflichtig ist, muss grund- tionen zur Bearbeitung Ihres Antrags benötigt werden. Je sätzlich ein formgebundener Antrag auf Erteilung einer vollständiger Ihre Informationen sind, desto eher vermeiden Ausfuhr-/Verbringungsgenehmigung beim BAFA gestellt Sie zeitaufwändige Rückfragen. werden. Bedenken Sie auch, dass die Tiefe der Sachverhaltsdarstel- 4.3.1 Benennung eines Ausfuhrverantwortlichen lung Auswirkungen auf die Prüfung der Genehmigungs- fähigkeit einer Ausfuhr haben kann. Je konkreter in einem Bei Ausfuhrvorhaben ist es in der Regel notwendig, dem Antrag auf Ausfuhrgenehmigung belegt werden kann, dass BAFA gegenüber einen Ausfuhrverantwortlichen zu benen- die auszuführenden Güter ausschließlich einer zulässigen nen. Dieser ist für die Einhaltung der Exportkontrollvor- Zweckbestimmung zugeführt werden, desto höher ist die schriften persönlich verantwortlich und muss Mitglied des Wahrscheinlichkeit, dass die erforderliche Genehmigung Vorstands oder der Geschäftsführung sein. erteilt wird. Rechtsgrundlage bildet § 8 Absatz 2 AWG i. V. m. den „Grund- Weitere Hinweise zur Antragstellung können Sie sätzen der Bundesregierung zur Prüfung der Zuverlässigkeit dem Merkblatt „Optimierte Antragstellung“ auf Seite von Exporteuren“ vom 10. August 2001. 20entnehmen, das Sie bei der Beantragung von
14 E X P O RT KO N T R O L L E U N D DA S B A FA Die Grundsätze können Sie auf der Internetseite Die zugehörigen Bekanntmachungen sowie die Formular- www.bafa.de/ausfuhr herunterladen. muster des BAFA können auf www.bafa.de/ausfuhr eingese- hen und heruntergeladen werden. Ein Ausfuhrverantwortlicher ist zu benennen bei Anträgen auf Erteilung von Ausfuhr-/Verbringungsgenehmigungen Sowohl private als auch amtliche EVE müssen mit dem in folgenden Fällen: Briefkopf des Empfängers/Endverwenders versehen und handschriftlich unterzeichnet sein. Zudem muss unter der • Ausfuhr und Verbringung von Gütern des Teils I Ab- Unterschrift der Name des Unterzeichners, bzw. der ausstel- schnitt A der Ausfuhrliste (AL) lenden Dienststelle deutlich lesbar sein (z. B. in lateinischen Druckbuchstaben oder mit Stempel) • Ausfuhr von Gütern des Anhangs I E U-Dual-Use-V O mit Ausnahme von Ausfuhren in die Länder des Anhang II Hinweis Abschnitt A Teil 2 der E U-Dual-Use-V O Auf der Internetseite www.bafa.de/ausfuhr finden • Ausfuhren für Güter des Teils I B der Ausfuhrliste mit Sie die EVE-Muster im Open-Document-Text-For- Ausnahme von Ausfuhren in die Länder des Anhang II mat zum Herunterladen und der Möglichkeit Abschnitt A Teil 2 der E U-Dual-Use-V O des IT gestützten Ausfüllens bereitgestellt. Die Formulare erhalten Sie auf der Internetseite www.bafa.de/ausfuhr. Das Formular AV1 wird für die Be- Bei der privaten EVE handelt es sich um die Erklärung eines nennung des Ausfuhrverantwortlichen benötigt und ist privaten Empfängers/Endverwenders. Eine private EVE ist mit einem aktuellen Handelsregisterauszug einzureichen. vorzulegen, wenn die Güter an eine Person des Privatrechts Für die Erklärung des Ausfuhrverantwortlichen zur Verant- z. B. an ein privates Unternehmen oder an einen Händler, wortungsübernahme ist das Formular AV2 auszufüllen und geliefert werden. jährlich zu erneuern. Bei der amtlichen EVE handelt es sich um eine Erklärung 4.3.2 Endverbleibsdokumente des amtlichen Empfängers/Endverwenders. Eine amtliche EVE ist vorzulegen, wenn die Güter an einen amtlichen Für die genehmigungspflichtige Ausfuhr/Verbringung von Endverwender geliefert werden, also der Empfangsstaat gelisteten Gütern müssen Sie zusammen mit der Antragstel- selbst direkter oder mittelbarer Abnehmer der Güter ist. lung grundsätzlich ein Endverbleibsdokument vorlegen (vgl. Mittelbarer Abnehmer ist der amtliche Endverwender dann, § 21 Absatz 2 AWV). Bei den Endverbleibsdokumenten ist zu wenn die Güter zunächst zwecks Weiterverarbeitung an ein unterscheiden zwischen privates Unternehmen geliefert werden und im Anschluss hieran an den staatlichen Endverwender weitergeleitet • privaten und amtlichen Endverbleibserklärungen (EVE) werden. Eine amtliche EVE liegt auch vor, wenn eine private EVE durch eine staatliche oder staatlich ermächtigte Stelle • internationalen Einfuhrbeschränkungen (International bestätigt wird. Import Certificates – IC). Zur Konkretisierung der sich hieraus ergebenden ergänzen- Endverbleibserklärungen den Anforderungen an die Ausgestaltung von EVEen bei der Ausfuhr und Verbringung von gelisteten Gütern wurden die Die EVE enthält die Erklärungen des Empfängers oder End- Bekanntmachungen zum 1. August 2017 aktualisiert, sowie verwenders über den Endverbleib und die Verwendung der Muster gemäß der Anlagen und eine englischsprachige Aus- Güter. füllanleitung bereitgestellt. Weitergehende Informationen können Sie Kapitel „7 Endverbleibsdokumente“ auf Seite Die Unterscheidung, ob es sich um eine amtliche oder private 23 entnehmen sowie dem gleichnamigen Merkblatt auf EVE handelt, knüpft daran an, ob es sich um einen staatli- der Internetseite www.bafa.de/ausfuhr. chen oder privaten Empfänger/Endverwender handelt. Achtung! Der Inhalt der EVE kann nach Bestimmungsland, Empfän- ger, Endverwender und Art der Güter variieren. Die EVE Beachten Sie bitte, dass das BAFA grundsätzlich nur muss den vom BAFA vorgegebenen Textmustern entspre- Endverbleibsdokumente anerkennt, die den vorge- chen. Die Muster sind für staatliche und private Empfänger/ gebenen Erklärungsgehalt haben (keine inhaltliche Endverwender gleichermaßen zu nutzen. Abänderung der Formularmuster zulässig).
E X P O RT KO N T R O L L E U N D D A S B A FA 15 International Import Certificate Es ist erforderlich, eine möglichst detaillierte technische Güterbeschreibung beizufügen. Hierbei geht es vor allem Bei dem IC handelt es sich um ein auf einem amtlichen Vor- um folgende Angaben: druck einer staatlichen oder staatlich ermächtigten Stelle ausgestelltes Endverbleibsdokument des Empfangsstaates. • Korrekte und vollständige Bezeichnung des Gutes (ein- Es wird zwischen nachfolgenden ICs unterschieden: schließlich Handelsname, Typenbezeichnung, Artikel- nummer) Mit dem herkömmlichen IC („klassisches IC“) erklärt der Empfangsstaat, dass die Güter ab dem Grenzübertritt seinen • Ausführliche technische Beschreibung, am besten belegt Exportkontrollvorschriften unterliegen. Dieses IC wird von durch ein technisches Datenblatt, einen Prospekt oder folgenden Ländern ausgestellt: den Mitgliedstaaten der durch andere technische Unterlagen (bitte beachten Sie Europäischen Union, Australien, Hongkong, Japan, Kanada, ggf. auch die für bestimmte Güter bestehenden besonde- Neuseeland, Norwegen, Schweiz, Singapur, Türkei, den USA ren Fragebögen zur Einstufung, die Sie auf und Großbritannien. www.bafa.de/ausfuhr finden); ein Materialsicherheitsda- tenblatt (MSDS) reicht in der Regel nicht aus Mit dem „Importer Statement on End-User and End-Use“ des chinesischen Handelsministeriums (Ministry of Commerce • Angaben zur Verwendung (d. h. allgemeine und typische People‘s Republic of China, MOFCOM) werden ergänzende Verwendungen) Angaben zur Endverwendung abgefragt. Dadurch erfolgt die Zusicherung der Volkrepublik China, die Güter entspre- Zur Erleichterung dieser Angaben hat das BAFA zu Koor- chend nationaler Bestimmungen zu kontrollieren. dinationsmessmaschinen sowie zu Werkzeugmaschinen einen Fragebogen entwickelt, der dem Antrag auf Erteilung Die näheren Einzelheiten hierzu wurden nach § 21 Absatz 6 einer Ausfuhrgenehmigung beigefügt werden sollte. Auf AWV durch das BAFA näher bestimmt. Durch die 6. AWV-Än- diese Weise können zeitaufwändige Rückfragen vermieden derung wurde § 21 AWV um die Absätze 4 und 5 erweitert werden. Daneben hat das BAFA auf seiner Internetseite und die Möglichkeit geschaffen, in bestimmten Fällen von weitere Hinweise zur eigenverantwortlichen Prüfung der dem Endverwender der Güter eine Erklärung zu verlangen, Einstufung von Gütern sowie zu erforderlichen Informatio- in der sich dieser verpflichtet, die durch die Neubeschaffung nen bei der Beantragung von Ausfuhrgenehmigungen oder zu ersetzenden Güter zu vernichten (Neu für Alt) oder die sonstigen Technischen Auskünften mit Schwerpunkt Iran neu beschafften Güter bei späterer Außerdienststellung veröffentlicht. zu vernichten. Daneben muss sich der Endverwender in bestimmten Fällen mit der Duldung von Vor-Ort-Kontrol- Die Fragebögen und die Hinweise zu Technischen Auskünf- len (Post-Shipment-Kontrollen) des Endverbleibs und der ten finden sie unter www.bafa.de/ausfuhr. Einhaltung der oben beschriebenen Verpflichtungen durch deutsche Stellen einverstanden erklären. 4.3.4 Firmenprofile Diese sog. Post-Shipment-Kontrollen ermöglichen es, nach Bitte fügen Sie Ihrem Antrag auch aussagekräftige Firmen- der Ausfuhr vor Ort überprüfen zu können, ob die betrof- profile des Käufers, des Empfängers sowie des Endverwen- fenen Güter noch beim Endverwender im Empfängerland ders bei. Das Firmenprofil muss von dem jeweiligen Beteilig- vorhanden sind. Hierdurch kann unerlaubten Weitergaben ten erstellt worden sein und kann in Form von Firmenbro- an Dritte vorgebeugt werden und das System der Endver- schüren, Präsentationen, Auszügen der Website oder einer bleibsicherung für aus Deutschland exportierte Güter weiter Eigendarstellung auf Briefpapier mit Firmenlogo, Briefkopf, verbessert werden. Das System der Post-Shipment-Kon- Firmenstempel, eingereicht werden. Das Firmenprofil sollte trollen erstreckt sich derzeit auf die Ausfuhr bestimmter die nachfolgenden Angaben enthalten: Kriegswaffen und Rüstungsgüter an bestimmte staatliche Empfänger, die die hierfür entwickelte Endverbleibserklä- • die vollständige Adress- sowie Kommunikationsdaten rung Anlage A2 einzureichen haben. Näheres zu den ver- nebst Bennung der Website, schiedenen Mustern von endverbleibserklärungen finden Sie im Kapitel 7 dieses Merkblatts. • Angaben zu allen Tätigkeitensbereichen (z.B. Branche, Produktspektrum), 4.3.3 Technische Unterlagen • Informationen zu den Unternehmensverflechtungen so- Bitte fügen Sie Ihrem Antrag alle erforderlichen (techni- wie schen) Unterlagen bei, z. B. Prospekte und Datenblätter, die eine technische Beurteilung und Einstufung der Güter nach • die Benennung des Kundenkreises und etwaiger Bestim- den einschlägigen Güterlisten ermöglichen. mungsziele der Produkte
16 E X P O RT KO N T R O L L E U N D DA S B A FA 4.3.5 Websites und Vorlagen für die Antragstellung immer wiederkehren- der Geschäftsvorgänge anzulegen. Daneben sollten Sie die Website der Beteiligten - sofern vorhanden – sichten und relevante Auszüge der Website Die Dauer der Genehmigungsverfahren hängt von den den Antragsunterlagen beifügen. Relevant sind diejenigen Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab und kann daher, Auszüge, die das Unternehmen, dessen Tätigkeitskreis, das insbesondere bei Ausfuhren in sensible Länder, länger als ei- Produktspektrum sowie den Kundenkreis illustrieren. nen Monat dauern, da eine intensivere Nachforschung und ggf. eine Beteiligung der zuständigen Bundesministerien Hinweis erforderlich ist. In bestimmten Fällen verzichtet das BAFA auf die Kontakt Übermittlung von Firmenprofilen und Websiteauszügen. Dies gilt insbesondere für vorübergehende Ausfuhren zu Für Probleme mit dem Zugang oder Umgang mit dem Messen oder zu eigenen Zwecken, oder bei Ausfuhren ELAN-K2 Ausfuhrportal wurde eine Hotline eingerichtet. an staatliche Stellen sowie bei der Verbringung von Rüstungsgütern in das Zollgebiet der EU. Ansprechpartner: ELAN-K2 Hotline zur Ausfuhrkontrolle Näheres hierzu können Sie dem Merkblatt „Optimierte Servicetelefon: +49 (0)6196 908-1613 Antragstellung“ entnehmen. Dieses Merkblatt finden Montag – Freitag: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr Sie auf der Internetseite www.bafa.de/ausfuhr. 4.5 Statusabfrage über den Bearbeitungsstand 4.4 Vollelektronische Antragstellung mit dem „ELAN-K2 Ausfuhrportal“ Sie können über das ELAN-K2 Ausfuhrportal unter dem Menüpunkt „Vorgänge“ den Bearbeitungsstand Ihrer elek- Unter dem Arbeitsnamen ELAN-K2 Ausfuhrportal (Elek- tronischen Genehmigungsanträge online abrufen. Hierfür tronische Antragserfassung und -kommunikation) wurde müssen Sie sich lediglich für das ELAN-K2 Ausfuhrportal re- vom BAFA ein innovatives Ausfuhrportal entwickelt, dass gistriert und freigeschaltet sein. Es ist nicht notwendig, dass eine schnellere Antragstellung, transparentere Kommuni- Sie sich jeden Tag am Portal anmelden, um zu prüfen ob sich kationund Bearbeitung sowie erleichterte Erfüllung von etwas am Status geändert hat. Über wichtige Änderungen Meldeanforderungen gewährleistet. Mit dem ELAN-K2 Aus- werden Sie per E-Mail informiert. Nachdem Ihr Antrag an fuhrportal besteht neben der Beantragung einer Ausfuhr-/ das BAFA interne IT-System übermittelt wurde, erhalten Sie Verbringungsgenehmigung auch die Möglichkeit fast alle eine E-Mail. anderen im Ausfuhrbereich benötigten Anträge online zu stellen und beim BAFA einzureichen. Der Zugang zu dem Unter dem Menüpunkt „Vorgänge“ finden Sie eine Liste aller Portal erfolgt über www.bafa.de/ausfuhr. im ELAN-K2 Ausfuhrportal vorhandenen Vorgänge. Bei je- dem Vorgang wird der aktuelle Sachstand eingeblendet. Alle Dort finden Sie auch verschiedene Merkblätter zur Nut- Sachstände sind anhand eines Symbols und auch textlich zung des Portals, wie z. B. die „Anleitung zur Anwendung gekennzeichnet. So bedeutet z. B. ein roter Pfeil, dass das ELAN-K2“ und den Link zum Login und Registrierung für BAFA ein Rückfrage-Dokument in das Portal gestellt hat. das „ELAN-K2 Ausfuhrportal“. Über das Einstellen jeglicher Dokumente wird der zustän- dige Sachbearbeiter auch per E-Mail informiert. Es ist also Wenn Sie sich in dem Portal angemeldet haben und auf den nicht notwendig, das Portal täglich nach neuen Vorgängen Punkt „Neue Vorgänge“ klicken, gelangen Sie zu der Über- zu durchsuchen. sicht der in dem Portal angebotenen Anträge. Wenn Sie z. B. auf eine Rückfrage antworten wollen oder Entsprechende Ausfüllanleitungen finden Sie auf dem BAFA eine zusätzliche Information zu Ihrem Antrag www.bafa.de/ausfuhr. zukommen lassen wollen, klicken Sie auf „Detail“. In der sich öffnenden Ansicht sehen Sie dann alle zu dem Vorgang Wir empfehlen Ihnen die Nutzung des ELAN-K2 Ausfuhr- vorhandenen Dokumente (gelb markierte Dokumente wur- portals, da dieses System eine vollständig papierlose Antrag- den vom BAFA eingestellt) und die Schaltfläche „Dokument stellung, inklusive Hochladen aller notwendigen Unterlagen Hochladen“, über die Sie z. B. ein PDF mit Ihrer Nachricht an zum Antrag, ermöglicht. Auch können z. B. Rückfragen des das BAFA übermitteln können. BAFA schnell und medienbruchfrei über das neue System erfolgen. Daneben eröffnet das ELAN-K2 Ausfuhrportal die Einige Anträge kann das BAFA nicht autonom entscheiden Möglichkeit beliebig viele Anträge gleichzeitig zu bearbeiten und muss Ihren Antrag einer anderen Behörde vorlegen. In diesen Fällen werden Sie schriftlich benachrichtigt, da sich
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