Exportkontrolle und das BAFA - Grundlagen der Exportkontrolle, Antragstellung, Informationsquellen und Ansprechpartner
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Exportkontrolle und das BAFA Grundlagen der Exportkontrolle, Antragstellung, Informationsquellen und Ansprechpartner
Impressum Das Bundesamt für Wirtschaft und Herausgeber Ausfuhrkontrolle ist mit dem audit berufundfamilie® für seine familienfreundliche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Personalpolitik ausgezeichnet worden. Das Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Zertifikat wird von der berufundfamilie gGmbH, Frankfurter Straße 29 – 35 einer Initiative der Gemeinützigen Hertie- 65760 Eschborn Stiftung, verliehen. www.bafa.de Stand 5. Auflage/November 2018 Druck UF6 Druckhaus Berlin Mitte GmbH Dieses Druckerzeugnis wurde mit dem Blauen Engel ausgezeichnet. Text Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Referat 211 Bildnachweis aga7ta - Fotolia: Seite 35 Alex Slobodkin - iStock: Seite 23 BAFA: Seite 10 BAFA: Seite 21 Blondinrikard Fröberg - flickr: Seite 36 csepei aliz - iStock: Seite 18 fotogestoeber - clipdealer: Seite 32 Gina Sanders - Fotolia: Seite 12 IckeT - Fotolia: Seite 27 Ingo Bartussek - Fotolia: Seite 40 Ingo Bartussek - Fotolia: Seite 41 lsannes - iStock: Seite 1 luchschen - iStock: Seite 42 magann - clipdealer: Seite 28 MH - Fotolia: Seite 19 oskanov - Fotolia: Seite 38 .shock - iStock: Seite 29 sveta - Fotolia: Seite 6 TheGabeC - flickr: Seite 33 thomaslerchphoto - stock.adobe: Deckblatt Bezug Dieses Merkblatt erhalten Sie kostenlos unter www.bafa.de zum Herunterladen oder unter 06196 908-1452 können Sie das Merkblatt als gedruckte Broschüre bestellen. Diese Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Nicht zulässig ist die Verteilung auf Wahlveranstaltungen und an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben von Informationen oder Werbemitteln.
Inhalt 1 Einleitung 5 8.4 Sonstige Genehmigungspflichten �������������������������������26 2 Was sollte ich von der Exportkontrolle wissen? 6 9 Welche Formen der Genehmigung gibt es? 28 2.1 Was bedeutet Exportkontrolle?���������������������������������������� 6 9.1 Einzelausfuhrgenehmigungen/ 2.2 Warum gibt es Exportkontrollen? ��������������������������������� 6 Höchstbetragsgenehmigungen��������������������������������������28 2.3 Welche Güter können betroffen sein?�������������������������� 7 9.2 Sammelgenehmigungen (SAG) und Internal 2.4 Wie kann ich erkennen, ob ein Gut von Anhang I Compliance Programm (ICP)������������������������������������������28 oder der Ausfuhrliste erfasst ist?������������������������������������� 8 9.3 Allgemeine Genehmigungen (AGG)����������������������������28 2.5 Umschlüsselungsverzeichnis/Warentarifnummer 9.4 Nebenbestimmungen ��������������������������������������������������������28 und elektronischer Zolltarif/Auskunft zur 10 Gibt es Erleichterungen für Ersatzteillieferungen? 29 Güterliste������������������������������������������������������������������������������������ 8 11 Technologietransfer und Non-Proliferation 30 3 Das BAFA und seine Informationsquellen 10 11.1 In welchen Fällen ist die Beantragung einer 3.1 Welche Informationsquellen gibt es?��������������������������10 Genehmigung beim BAFA erforderlich?�������������������30 4 Wie stelle ich einen Antrag? 12 11.2 Vorliegen einer Ausfuhr�����������������������������������������������������31 4.1 Grundlagen der Antragstellung�������������������������������������12 11.3 Cloud Computing�����������������������������������������������������������������31 4.2 Wann ist das BAFA für den Bereich der 11.4 Was ist bei der Beantragung einer Genehmigung Exportkontrolle zuständig?����������������������������������������������12 zu berücksichtigen?�������������������������������������������������������������32 4.3 Wie beantrage ich eine 12 Was ist ein Nullbescheid? 33 Einzelausfuhrgenehmigung? �����������������������������������������12 13 Wann bestehen Verbote, insbesondere aufgrund 4.4 Vollelektronische Antragstellung mit dem von Embargos und zur Bekämpfung des „ELAN-K2 Ausfuhrportal“������������������������������������������������15 Terrorismus?34 4.5 Statusabfrage über den Bearbeitungsstand��������������15 13.1 Teilembargos ��������������������������������������������������������������������������34 4.6 Allgemeine Genehmigungen������������������������������������������16 13.2 Waffenembargos ������������������������������������������������������������������34 4.7 Zuständigkeiten im BAFA�������������������������������������������������16 13.3 Personen- und Finanzembargos�����������������������������������34 4.8 EORI-Nummern��������������������������������������������������������������������17 14 Was ist bei Geschäften mit Embargoländern zu 4.9 Sanktionen (Informationsquellen)�������������������������������18 beachten?36 5 Tipps für die Antragstellung 19 14.1 Allgemeiner Hinweis zur Veröffentlichung von 5.1 Was Sie bei der Antragstellung unbedingt Embargovorschriften����������������������������������������������������������36 beachten sollten��������������������������������������������������������������������19 14.2 Länderbezogene Embargomaßnahmen��������������������36 5.2 Optimierte Antragstellung�����������������������������������������������19 15 Was ist die Anti-Folter-Verordnung? 37 6 Wie kann ich außerhalb eines Antrags 16 Was ist die Feuerwaffen-Verordnung? 38 kommunizieren? Wie kann ich mich informieren? 20 17 Was ist das Chemiewaffenübereinkommen? 39 6.1 Das BAFA�����������������������������������������������������������������������������������20 6.2 Zoll�����������������������������������������������������������������������������������������������20 6.3 Bundesanzeiger Verlag GmbH����������������������������������������20 6.4 Deutsche Bundesbank��������������������������������������������������������21 6.5 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie/ Auswärtiges Amt�������������������������������������������������������������������21 6.6 Internetadressen�������������������������������������������������������������������21 7 Endverbleibsdokumente 22 7.1 Bekanntmachungen über Endverbleibsdokumente nach § 21 Absatz 6 AWV�����������������������������������������������������22 7.2 Muster EVE gemäß den Anlagen für Rüstungsgüter������������������������������������������������������������������������23 7.3 Muster EVE gemäß den Anlagen für sonstige exportkontrollrechtlich relevante Güter�������������������23 8 Wann bestehen Genehmigungspflichten? 24 8.1 Bestehen Genehmigungspflichten auch bei Nutzung elektronischer Medien wie E-Mails, Intranet und Internet? ������������������������������������������������������24 8.2 Genehmigungspflichten für Ausfuhren in Länder außerhalb der EU �����������������������������������������������������������������24 8.3 Genehmigungspflichten für Verbringungen ����������26
E X P O RT KO N T R O L L E U N D D A S B A FA 5 1 Einleitung Die Neuauflage des Merkblattes „Exportkontrolle und Bitte beachten Sie, dass dieses Merkblatt nicht auf alle denk- das BAFA“ bietet Ihnen eine kompakte Übersicht der In- baren Einzelaspekte eingehen kann und deshalb keinen formationsquellen und Kommunikationsmöglichkeiten Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Die Lektüre dieses mit dem BAFA. Zudem erhalten Sie eine aktualisierte Merkblatts kann auch nicht Ihre eigenverantwortliche Prü- Darstellung der außenwirtschaftsrechtlichen Verbote und fung der exportkontrollrechtlichen Vorschriften ersetzen. Genehmigungspflichten sowie der Antragsverfahren und Das Merkblatt bietet Ihnen aber vielfältige Hilfestellungen Genehmigungsarten. hierzu, insbesondere im Hinblick auf das Auffinden der relevanten Informationen und im Hinblick auf die Informa- In Kapitel 7 finden Sie die wesentlichen Grundlagen über die tionsangebote und die Möglichkeiten der Kommunikation Anforderungen bzgl. Endverbleibserklärungen. mit dem BAFA. Daneben wurde das Merkblatt insgesamt aktualisiert und an Bitte beachten Sie auch, dass die hier enthaltenen Aussagen die geltende Rechtslage angepasst. nicht rechtsverbindlicher Natur sind. Dieses Merkblatt enthält somit eine Gesamtübersicht aller relevanten Themen rund um die Exportkontrolle, mit denen Sie sich als Exporteur befassen sollten, um die internen Ab- läufe in Ihrem Unternehmen entsprechend ausgestalten zu können. Das deutsche Exportkontrollsystem baut auf der Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs auf. Dies erfordert eine Eigenver- antwortung jedes Unternehmens. Unternehmen entschei- den eigenverantwortlich, Verträge zu schließen sowie Waren, Software und Technologie zu exportieren, Dienstleistungen im Ausland zu erbringen und Know-how auszutauschen etc. Bei seinen Entscheidungen muss ein Unternehmen auch die Beschränkungen und Genehmigungspflichten im Außen- wirtschaftsverkehr beachten. Von besonderer Bedeutung dafür ist die Verfügbarkeit von Erläuterungen, die Möglichkeit Auskünfte einzuholen und das schnelle Auffinden der vielfältigen Informationsquellen. Das BAFA bietet zahlreiche Hilfestellungen an, die allen Beteiligten, insbesondere den kleinen und mittleren Unter- nehmen, den Umgang mit den einschlägigen Regelungen erleichtern und Neulingen einen strukturierten Einstieg in die Materie eröffnen. Das BAFA bietet Antragstellern unter anderem auch die Transparenz, in welchem Stadium des Verfahrens sich der jeweilige Vorgang befindet. Dieses Merkblatt erläutert umfassend die Informationsmög- lichkeiten und -quellen und zeigt die jeweiligen Ansprech- partner auf.
6 E X P O RT KO N T R O L L E U N D DA S B A FA 2 Was sollte ich von der Exportkontrolle wissen? Das Exportkontrollrecht ist ein komplexes Fachgebiet mit •• Für welche Zwecke die Güter verwendet werden sollen. unterschiedlichsten Rechtsregeln und Verfahrensschritten. Für viele der in diesem Abschnitt kurz angesprochenen Achtung! Themen gibt es weiterführende Merkblätter auf der Inter- seite des BAFA – www.ausfuhrkontrolle.info. Die folgende Bei manchen Embargoländern (Iran/Russland) ist bereits Darstellung verzichtet bewusst auf die Benennung von der Vertragsschluss genehmigungspflichtig! Details, sondern zielt auf eine allgemeine Darstellung der Grundlagen und Systematiken. Die nachfolgenden Darstellungen sollen Ihnen hierzu 2.1 Was bedeutet Exportkontrolle? einen ersten Überblick verschaffen, damit Sie – sofern Sie außenwirtschaftsrechtliche Beschränkungen zu beachten Exportkontrolle bedeutet vor allem, dass die Lieferung haben – Ihre unternehmensinternen Abläufe entsprechend von Waren, von Technologie oder von Software/Datenver- gestalten können. arbeitungsprogrammen (man fasst diese drei unter dem Oberbegriff „Güter“ zusammen) in andere Länder genehmi- 2.2 Warum gibt es Exportkontrollen? gungspflichtig sein kann. Dies betrifft allerdings nicht jede Güterlieferung. Im Außenwirtschaftsverkehr gilt sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene zunächst der Grundsatz des Neben etwaigen Genehmigungspflichten kann in besonde- freien Warenverkehrs. Beschränkungen und Anordnungen ren Fällen eine Güterlieferung auch verboten sein, z. B. wenn von Handlungspflichten sind jedoch möglich, wenn dies zur sie in ein Land erfolgen soll, gegen das ein Embargo verhängt Wahrung bestimmter höherrangiger Schutzgüter erforder- ist. Haben Sie einen Vertrag mit einem Empfänger in einem lich ist. Nach § 4 Absatz 1 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) sind Drittland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Beschränkungen und Anordnungen von Handlungspflich- Union abgeschlossen, der Sie zur Lieferung von Gütern ten möglich. Zentrales Ziel ist, eine Bedrohung Deutschlands verpflichtet? oder seiner Bündnispartner durch konventionelle Waffen und Massenvernichtungswaffen zu verhindern. Auch sollen Ja! – Dann können Sie verpflichtet sein, die ggf. erforderliche deutsche Exporte in Krisengebieten weder konfliktverstär- Genehmigung für die Lieferung zu beantragen. Ob aber kend wirken noch zur internen Repression oder anderen überhaupt eine Genehmigungspflicht besteht, hängt insbe- schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen beitragen. sondere davon ab: Ihre Einbindung verpflichtet die Bundesrepublik Deutsch- land zudem die auswärtigen Beziehungen nicht durch •• Was Sie liefern wollen. kritische Exporte zu belasten. Nicht zuletzt dienen Export- kontrollen der Durchsetzung von Embargo-Beschlüssen des •• In welches Land Sie liefern wollen. Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und Umsetzung der EU-Embargoverordnungen. •• An wen Sie liefern wollen.
E X P O RT KO N T R O L L E U N D D A S B A FA 7 Auf der Grundlage von § 4 AWG enthält die Außenwirt- •• Ihre Verpflichtungen im Rahmen von Sanktionen, die schaftsverordnung (AWV) konkrete Verbote und Genehmi- der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verhängt hat gungspflichten. Die Bestimmungen ermöglichen insbeson- oder die in anderen internationalen Gremien vereinbart dere eine Kontrolle des Exports von Waffen und Rüstungs- wurden gütern. Der Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (Anlage AL zur AWV) enthält insbesondere die Liste der kontrollierten •• Überlegungen der nationalen Außen- und Sicherheits- Rüstungsgüter. Für die Ausfuhr bestimmter Schusswaffen politik ist zudem Verordnung (EU) Nr. 258/2012, die sog. Feuerwaf- fen-Verordnung, zu beachten. Für die Ausfuhr bestimmter •• Überlegungen über den beabsichtigten Endverbleib und Güter, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zur Folter oder die Gefahr einer Umgehung zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden können, ist die Hinzu kommen Embargoregelungen, die die vorgenannten Verordnung (EG) Nr. 1236/2005, die sog. Anti-Folter-Verord- allgemeinen außenwirtschaftlichen Vorschriften, die i. d. R. nung, zu beachten. Genehmigungspflichten begründen, z. B. mit Verboten über- lagern können. Achtung! Alle genannten Vorschriften und vor allem ihre Anhänge sind Unternehmen sind für ihre Exportaktivitäten Änderungen unterworfen. Die jeweils aktuellsten Fassungen selbst verantwortlich. dieser Vorschriften werden auf www.ausfuhrkontrolle.info verlinkt. Hierzu vgl. HADDEX Band 1, Teil 1, Kapitel 1 (Verantwortung im Unternehmen) 2.3 Welche Güter können betroffen sein? Hierzu vgl. HADDEX Band 5 Ordnungsnummer 180 (Anti-Folter-Verordnung) 2.3.1 Rüstungsgüter/Dual-Use-Güter Hierzu vgl. HADDEX Band 5 Ordnungsnummer 190 (Feuerwaffenverordnung) Die Ausfuhr ist insbesondere dann genehmigungspflichtig, wenn Sie Güter liefern, die für militärische Zwecke beson- ders konstruiert oder geändert sind. Bei diesen Gütern Die Verordnung (EG) Nr. 428/2009, die sog. EG-Dual-Use-Ver- spricht man dann von „Rüstungsgütern“. Die Lieferung von ordnung, ist für Güter zu beachten, die sowohl zivilen als Rüstungsgütern ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. auch militärischen Zwecken zugeführt werden können (sog. Die betroffenen Güter sind in der Ausfuhrliste (Teil I Ab- Dual-Use-Güter). Sie legt für alle Mitgliedstaaten der EU eine schnitt A) enthalten. einheitliche Güterliste (Anhang I zur EG-Dual-Use-Verord- nung) sowie Genehmigungspflichten und -verfahren für die Bei anderen Gütern, die sowohl für zivile als auch für militä- Ausfuhr und Verbringung von Dual-Use-Gütern fest. Auch rische Zwecke verwendbar sind, man bezeichnet sie auch als enthält sie Regelungen für Vermittlungstätigkeiten in Bezug „Dual-Use-Güter“, benötigen Sie eine Ausfuhrgenehmigung auf Dual-Use-Güter sowie Untersagungstatbestände für ihre bzw. in bestimmten Fällen eine Verbringungsgenehmigung Durchfuhr. Ziel ist die Verhinderung der Verbreitung von wenn sie von der Dual-Use-Güterliste (Anhang I der EG-Du- Massenvernichtungswaffen. al-Use-Verordnung und Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste) erfasst werden. Dieser Anhang I enthält Güter, deren Kont- Achtung! rolle innerhalb der Exportkontrollregime beschlossen wor- den sind. Bei den Regimen handelt es sich um die folgenden Hierzu vgl. HADDEX Band 1, Teil 3 und 4 vier: (Verbringung und Ausfuhr von Gütern) Hierzu vgl. HADDEX Band 5, Ordnungsnummer 150 •• Nuclear Suppliers Group (NSG) (EG-Dual-Use-Verordnung) •• Australische Gruppe (AG) Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung •• Missile Technology Control Regime (MTCR) für die Güter des Anhangs I haben die Mitgliedstaaten ins- besondere folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen (vgl. •• Wassenaar Arrangement (WA) Artikel 12 Absatz 1 EG-Dual-Use-Verordnung): Daneben gibt es auch die nationale Kontrolliste der •• Ihre Verpflichtungen im Rahmen internationaler Verein- Dual-Use-Güter, die in Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste barungen über die Nichtverbreitung und die Kontrolle aufgeführt sind. sicherheitsempfindlicher Güter
8 E X P O RT KO N T R O L L E U N D DA S B A FA Alle notwendigen Vorschiften finden Sie auf Achtung! www.ausfuhrkontrolle.info. Mit dem gemeinsamen Stichwortverzeichnis 2.3.2 Sonstige Güter zu Teil I der Ausfuhrliste und Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung wird nur das konkrete Daneben können auch weitere Güter der Exportkontrolle Stichwort gefunden, jedoch keine alternativen Begriffe unterfallen. Hierzu gehören Güter, die aufgrund anderer gleicher Bedeutung (Synonyme) oder Umschreibungen Rechtsvorschriften betroffen sind. Derartige Rechtsvor- des gleichen Sachverhalts. Es ist daher hilfreich zur schriften können sich ergeben aus den Embargoverordnun- gezielten Recherche einzelner Stichworte, jedoch keine gen, der Anti-Folter-Verordnung oder der Feuerwaffen-Ver- Alternative zum Durchlesen der Güterliste selbst. ordnung. Aber auch Güter, die in keiner Güterliste aufge- führt sind, können Genehmigungspflichten unterliegen, wenn Ihnen bekannt ist, dass diese Güter zu bestimmten Die Prüfung der Güterlisten können Sie sich erleichtern, Zwecken verwendet werden sollen oder das BAFA Sie über wenn Sie folgende Grundsätze beachten: einen derartigen Verwendungszweck unterrichtet hat. Dies sind die sog. catch-all Tatbestände des Artikel 4 der EG-Du- •• Mitarbeiter, die mit der Analyse von Güterlisten betraut al-Use-Verordnung bzw. des § 9 AWV. werden, sollten über angemessene technische Expertise verfügen. Zusammengefasst handelt es sich dabei um Verwendungen •• Güterlisten sind für die Wirtschaft als Ganzes formuliert •• im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen und und enthalten daher zwangsläufig viele Güter, mit denen entsprechenden Flugkörpern; Ihr Unternehmen keine Berührungspunkte hat. Hierbei können Sie sich an den Kategorien/Gattungen der Aus- •• zu militärischen Zwecken, sofern das Bestimmungsland fuhrliste orientieren. einem Waffenembargo unterworfen ist; Achtung! •• zur Errichtung oder für den Betrieb einer Anlage für kerntechnische Zwecke in bestimmten Ländern. Vgl. Vorbemerkungen der Ausfuhrliste Vgl. HADDEX Band 5, Ordnungsnummer 311, Teil I Weitere Informationen können Sie dem Kapitel „8.2.2 Ge- (Teil I der Ausfuhrliste) nehmigungspflicht für nicht von den Güterlisten erfasste Vgl. HADDEX Band 5, Ordnungsnummer 312 Güter“ auf Seite 25 entnehmen. (Gemeinsames Stichwortverzeichnis zu Teil I der Ausfuhrliste und Anhang I) 2.4 Wie kann ich erkennen, ob ein Gut von Anhang I oder der Ausfuhrliste erfasst ist? Achtung! Bei der Ausfuhr von Gütern ist zunächst die Frage von Be- deutung, ob sie von einer Güterliste (Anhang I der EG-Dual- Bei diesen Grundsätzen handelt es sich um Use-Verordnung, Teil I Abschnitt A oder B der Ausfuhrliste) eine unverbindliche Empfehlung. erfasst werden. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung, diese Prüfung bei Dual-Use-Gütern selbst vorzunehmen: 2.5 Umschlüsselungsverzeichnis/ Warentarifnummer und elektronischer Machen Sie sich die Systematik des Anhangs I der EG-Du- Zolltarif/Auskunft zur Güterliste al-Use-Verordnung zu Nutze, insbesondere die Unterteilung in Kategorien und Gattungen. Die Warentarifnummer (statistische Warennummer) ist in der Regel kein abschließendes Kriterium, um auf die Das gemeinsame Stichwortverzeichnis zu Teil I der Ausfuhr- Erfassung eines Gutes von der Dual-Use-Güterliste oder der liste und Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung stellt die Ausfuhrliste zu schließen. Diese Listen nennen nur Güter, in den Güterlisten genannten Güter in alphabetischer Folge die aufgrund ihrer technischen Eigenschaften kontrolliert dar und verweist auf eine oder mehrere Güterlistennum- werden. In einer Warentarifnummer können gleiche Güter mern. Sollte Ihr Gut dort genannt sein, müssen Sie prüfen, mit unterschiedlichen technischen Kriterien erfasst sein. ob es auch die technischen Merkmale der entsprechenden Deshalb kann die Warentarifnummer nicht immer den Güterlistennummer erfüllt. eindeutigen Rückschluss auf eine Nummer der Güterlisten geben. Dies sollten Sie im Umgang mit dem vom BAFA herausgegebenen Umschlüsselungsverzeichnis oder dem
E X P O RT KO N T R O L L E U N D D A S B A FA 9 vom Zoll eingerichteten elektronischen Zolltarif (EZT) Im Antrag füllen Sie bitte für jedes beantragte Gut ein eige- berücksichtigen. Zu Gütern, die explizit genannt und in nes Feld aus. Die Güterbezeichnung sollte die Beschreibung den Güterlisten genau spezifiziert sind, sind Verweise im des jeweiligen Gutes enthalten und nicht den Text der Wa- Umschlüsselungsverzeichnis zu finden. Da die Güterlisten renverzeichnisnummer oder die Typbezeichnung. Herstel- auch Güter benennen, ohne genaue Beschreibung, wie z. B. lerangaben und Typenbezeichnungen müssen in die dafür besonders konstruierte Bestandteile für ein genanntes Gut, vorgesehenen Felder »Hersteller« und »Typ« eingetragen können diesen keine Warentarifnummern zugewiesen werden. Für jedes Gut sollten aussagekräftige Datenblätter, werden. Beachten Sie ferner, dass es sich bei der Zolltarif- Prospekte oder eine technische Beschreibung dem Antrag nummer um ein Werkzeug der Zollverwaltung handelt. Die beigefügt werden. Die AzG wird auf einem Formblatt erteilt Zolltarifnummer hat ihren Hauptanwendungsbereich im und im ELAN-K2 Ausfuhrportal zur Verfügung gestellt. Sie Bereich der Einfuhr von Gütern. In den Fällen, bei denen ist ein Jahr gültig. Verlängerungen für jeweils ein weiteres die Zolltarifnummer auch für die Ausfuhr relevant ist, ist zu Jahr sind online möglich. beachten, dass die Zolltarifnummer in den meisten Fällen mit der Warentarifnummer identisch ist. Eine erteilte AzG tritt außer Kraft, sobald eines der dort genannten Güter infolge einer Änderung der Güterlisten er- Das Umschlüsselungsverzeichnis finden Sie auf fasst wird. Eine AzG kann darüber hinaus unter bestimmten www.ausfuhrkontrolle.info unter dem Stichwort „Güterlis- Voraussetzungen vorzeitig für ungültig erklärt werden. In ten“. Zugang zum elektronischen Zolltarif erhalten Sie unter folgenden Fällen wird grundsätzlich keine AzG ausgestellt: die Internetseite des Zolls (www.zoll.de) unter dem Menü- punkt „Dienste und Datenbanken“. •• Einzelgeschäft (z. B. Ausfuhr einer bestimmten Pumpe an einen Vertragskunden in einem Drittland; hier muss Die Auskunft zur Güterliste (AzG) ist ein güterbezogenes eine sog. Einzelausfuhrgenehmigung beantragt werden, technisches Gutachten und gibt Auskunft darüber, dass die da es sich bereits um ein konkretes Ausfuhrvorhaben in dieser AzG bezeichneten Güter nicht von Anhang I der handelt) EG-Dual-Use-Verordnung und/oder Teil I der Ausfuhrliste (in der zum Zeitpunkt der Ausstellung gültigen Fassung) •• Projekte erfasst werden. Eine AzG wird vom BAFA vor allem dann erteilt, wenn sie als Beweismittel für den Zoll im Sinne des •• Antragsteller ist eine Bank, Spedition, ausländische § 14 Absatz 1 AWV benötigt wird. Für Güter, die die tech- Firma/Institution nischen Parameter der Güterlisten erkennbar nicht einmal annähernd erfüllen, wird keine AzG ausgestellt. •• Ausfuhr in Embargoländer (z. B. Iran) Die AzG ist keine Genehmigung und enthält keine Aus- •• Komplette Güterkataloge sagen zu konkreten Ausfuhrvorhaben. Auch werden im Rahmen des AzG-Verfahrens keine embargorechtlichen •• Komplette Anlagen (z. B. Raffinerien, Kraftwerke) Beschränkungen sowie keine verwendungsbezogenen Genehmigungs- oder Unterrichtungspflichten nach den •• Güter, die keine Nähe zu Anhang I der EG-Dual-Use-Ver- Regelungen der EG-Dual-Use-Verordnung oder der AWV ordnung oder Teil I der Ausfuhrliste aufweisen. geprüft. Unter Beachtung dieser Einschränkung kann eine AzG für eine Vielzahl von Exportvorhaben des gleichen Gutes in verschiedene Zielländer – jedoch nicht in Embar- goländer – hilfreich sein. Bevor Sie eine AzG beantragen, nehmen Sie bitte zunächst selbst eine eigenverantwortliche Prüfung Ihrer Güter vor. Beschränken Sie hiernach Ihren Antrag nur auf die Güter, die eine gewisse Nähe zu Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung oder Teil I der Ausfuhrliste aufweisen oder für die Sie von einer Zollbehörde zur Vorlage einer AzG dezidiert aufgefordert wurden. In einer AzG kön- nen mehrere Güter gleichzeitig beantragt werden. Beachten Sie hierbei bitte, dass das BAFA grundsätzlich keine AzG für Güterkataloge oder eine komplette Anlage (z. B. Raffinerie, Kraftwerk) ausstellt. Anträge auf Erteilung einer AzG können Sie in unserem ELAN-K2 Ausfuhrportal stellen.
10 E X P O RT KO N T R O L L E U N D DA S B A FA 3 Das BAFA und seine Informationsquellen Als zentral zuständige Verwaltungs- und Genehmigungsbe- 3.1.2 Merkblätter hörde setzt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon- trolle (BAFA) im Rahmen der politischen Vorgaben der Bun- Die vielfältigen BAFA Merkblätter bieten eine erste Orientie- desregierung die Sicherheitsbelange und außenpolitischen rung über die Regelungen des deutschen und europäischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet Exportkontrollrechts. Sie erleichtern in vielen Themenberei- des Außenwirtschaftsrechts um. chen den Einstieg in die Systematik der Exportkontrolle. Den Merkblättern kommt jedoch keine Rechtsverbindlichkeit zu; Kontrolliert wird der Außenwirtschaftsverkehr mit stra- sie können daher die intensive Eigenbeschäftigung mit der tegisch wichtigen Gütern, vor allem Waffen, sonstigen Materie nicht ersetzen. Eine systematische Darstellung des Rüstungsgütern und Gütern mit doppeltem Verwendungs- Außenwirtschaftsrechts enthält das vom BAFA herausgege- zweck (sog. Dual-Use-Güter). Güter mit doppeltem Verwen- bene Handbuch der deutschen Exportkontrolle, HADDEX dungszweck sind Waren, Software und Technologie, die für (siehe „3.1.5 HADDEX“ auf Seite 11). zivile und militärische Zwecke verwendet werden können. Das BAFA bietet auf der Internetseite Schwerpunkt der Aufgaben des BAFA ist es zu prüfen, ob die www.ausfuhrkontrolle.info unter dem Punkt Arbeitshilfen Ausfuhr eines Gutes genehmigungspflichtig und genehmi- vielfältige Merkblätter und Veröffentlichungen zu bestimm- gungsfähig ist. ten Themen an. 3.1 Welche Informationsquellen gibt es? 3.1.3 Exportkontrolle Aktuell, RSS Newsfeed 3.1.1 Internetseite Wenn Sie über wichtige Änderungen auf dem Laufenden gehalten werden wollen, ohne täglich auf der BAFA Inter- Für die am Außenwirtschaftsverkehr beteiligten netseite vorbeizuschauen, ist der stets aktuelle Newsletter Unternehmen stellt das BAFA unter der Adresse „Exportkontrolle Aktuell“ zu empfehlen. www.ausfuhrkontrolle.info eine ausführliche Internetseite zum Thema Exportkontrolle zur Verfügung. Dieses Angebot Um sich für den kostenlosen BAFA Newsletter zu regist- wird fortlaufend ergänzt und aktualisiert. Einige Informati- rieren, müssen Sie lediglich Ihren Namen und Ihre E-Mail onen und Dokumente werden auch in englischer Sprache Adresse auf der BAFA Internetseite angeben. angeboten. Sie können den monatlichen Newsletter „Exportkontrolle Kontakt Aktuell“ (auch ältere Exemplare) jederzeit auf der Internet- seite www.ausfuhrkontrolle.info einsehen. Daneben besteht Ansprechpartner: BAFA die Möglichkeit, den Newsletter zu abonnieren. Hierzu müs- Stabsstelle: L1 - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sen Sie sich lediglich wie oben beschrieben für den BAFA Servicetelefon: +49 (0)6196 908-1452 Newsletter registrieren lassen. E-Mail: pressestelle@bafa.bund.de Zusätzlich zu der Information über E-Mail besteht auch die Möglichkeit Informationen als RSS Newsfeed abzurufen. Auch im RSS-Newsfeed werden alle wichtigen Änderungen
E X P O RT KO N T R O L L E U N D D A S B A FA 11 und Neuerungen des BAFA in Bezug auf die Ausfuhrkont- 3.1.5 HADDEX rolle veröffentlicht. Das BAFA gibt das bewährte Handbuch der Deutschen Kontakt Exportkontrolle (HADDEX) zusammen mit dem Bundesan- zeiger Verlag heraus. Ansprechpartner: BAFA Stabsstelle: L1 - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Das Handbuch erläutert in Band 1 die bestehenden Verbote Servicetelefon: +49 (0)6196 908-1452 und Genehmigungspflichten, das Genehmigungsverfah- E-Mail: pressestelle@bafa.bund.de ren und die Verfahrenserleichterungen. Die Bände 2 bis 6 enthalten die wichtigsten Materialien (AWG, AWV, AL, EG-Dual-Use-Verordnung, Embargo- und Sanktionsbestim- 3.1.4 Informationsveranstaltungen mungen, Umschlüsselungsverzeichnis, Bekanntmachungen, Formulare und Muster). Alle Bände werden regelmäßig über- BAFA „Informationstag Exportkontrolle“ (ITE) arbeitet und aktualisiert. Die Form der Loseblattsammlung mit entsprechendem Nachlieferungs- und Schnelldienst Zum Ende eines jeden Jahres gibt das BAFA auf dem Infor- gewährleistet hierbei, dass der Benutzer bei Änderungen mationstag Exportkontrolle einen Überblick über die aktu- und Ergänzungen stets aktuell über die neueste Rechtslage ellen Entwicklungen in Recht und Verfahren und stellt sich informiert wird. den Fragen der teilnehmenden Unternehmen. Der Informa tionstag ist ein Tag „von Praktikern für Praktiker“ und rich- Seit November 2009 wird auch eine Online-Version des tet sich an die im Unternehmen mit Exportkontrollfragen Haddex angeboten. Das Einsortieren der Schnelldienste wiederkehrend betrauten Mitarbeiter. und Ergänzungslieferungen entfällt. Die Online-An- wendung erhöht nicht zuletzt die Flexibilität und Mo- Exportkontrolltag (EKT) bilität durch die Möglichkeit eines ortsunabhängigen Zugriffs. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter Mit dem Exportkontrolltag, den das BAFA jedes Jahr www.haddex.de. überlicherweise im Februar in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Außenwirtschaftsrecht e. V. (ZAR) am Institut Durch die Tagesaktualität der Anwendung lassen sich die ex- für öffentliches Wirtschaftsrecht der Westfälischen Wil- portkontrollrechtlichen Vorschriften nun noch schneller in helms-Universität Münster veranstaltet, hat das BAFA ein der Praxis umsetzen. Änderungen und Ergänzungen werden Forum geschaffen, welches den Meinungs- und Erfahrungs- noch am gleichen Tag eingearbeitet und farblich hervorge- austausch zwischen Ministerien, Verwaltung, Wissenschaft hoben. Funktionen wie etwa eine komfortable Suchfunktion und Unternehmen fördert und der Weiterentwicklung des erleichtern den Arbeitsalltag erheblich. Ein weiterer Zusatz „Systems Exportkontrolle“ dient. Schwerpunkt des EKT ist ist eine Historie der Normen, die in unterschiedlichen Versi- dabei der Austausch über aktuelle politische Entwicklungen onen eingesehen werden können. und Zukunftsprojekte in der Exportkontrolle. Praxisrelevante Informationen bzw. wertvolle Hinweise zur Informationen über das Zentrum für Außenwirtschaftsrecht Umsetzung von Exportkontrollvorschriften im Unterneh- e. V. finden Sie auf www.zar-muenster.de, einschließlich men enthält die vom BAFA herausgegebene Publikation der Programme der zurückliegenden Exportkontrolltage, „Praxis der Exportkontrolle“, die ebenfalls im Bundesanzei- jeweils mit einem „Impressionsfilm“. ger Verlag erschienen ist und dort bezogen werden kann. Kontakt Kontakt Ansprechpartner: BAFA – Frau Kühl Ansprechpartner: BAFA – Frau Hötzl Abteilung: 2 Referat: 221 Telefon: +49 (0)6196 908-2369 Telefon: +49 (0)6196 908-2289 E-Mail: vms@bafa.bund.de E-Mail: haddex@bafa.bund.de
12 E X P O RT KO N T R O L L E U N D DA S B A FA 4 Wie stelle ich einen Antrag? 4.1 Grundlagen der Antragstellung unterstützen soll. Sie finden das Merkblatt auf der Internet- seite www.ausfuhrkontrolle.info. Falls Ihre eigenverantwortliche Prüfung zu dem Ergebnis führt, dass das konkrete Exportvorhaben genehmigungs- 4.2 Wann ist das BAFA für den Bereich pflichtig ist, muss grundsätzlich ein formgebundener Antrag der Exportkontrolle zuständig? auf Erteilung einer Ausfuhr-/Verbringungsgenehmigung beim BAFA gestellt werden. Das BAFA ist zuständig für die Erteilung von Genehmi- gungen für Ausfuhren von Rüstungsgütern des Teil I A Bitte beachten Sie, dass die Dauer der Bearbeitung Ihrer An- sowie Gütern des Teil I B der AL zur AWV, die sich im Inland träge auch von der Qualität Ihrer Vorprüfung abhängt. Vor befinden. Daneben ist das BAFA auch für die Erteilung der Beantragung einer Einzelausfuhrgenehmigung sollten Sie Genehmigung von Dual-Use-Gütern des Anhang I der daher prüfen, ob die Einzelausfuhrgenehmigung der für Ihr EG-Dual-Use-Verordnung zuständig, wenn der Ausführer/ Ausfuhrvorhaben zutreffende Genehmigungstyp ist oder Verbringer im Inland niedergelassen ist (Hauptsitz im In- ob Sie nicht bereits eine Allgemeine Genehmigung nutzen land). Für derartige genehmigungspflichtige Ausfuhren ist können bzw. ob die Beantragung einer Sammelausfuhrge- der Antrag auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung daher nehmigung (SAG) möglich ist. auch dann beim BAFA zu stellen, wenn sich das auszufüh- rende Gut in einem anderen Mitgliedstaat der EU befindet. Die Nutzungsbedingungen für SAGen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Sammelgenehmigungen“ auf der BAFA 4.3 Wie beantrage ich eine Internetseite. Einzelausfuhrgenehmigung? Des Weiteren sollten Sie sich bereits im Vorfeld der Antrag- Falls Ihre Prüfung zu dem Ergebnis führt, dass das konkrete stellung bewusst machen, welche Unterlagen und Informa- Exportvorhaben genehmigungspflichtig ist, muss grund- tionen zur Bearbeitung Ihres Antrags benötigt werden. Je sätzlich ein formgebundener Antrag auf Erteilung einer vollständiger Ihre Informationen sind, desto eher vermeiden Ausfuhr-/Verbringungsgenehmigung beim BAFA gestellt Sie zeitaufwändige Rückfragen. werden. Bedenken Sie auch, dass die Tiefe der Sachverhaltsdarstel- 4.3.1 Benennung eines Ausfuhrverantwortlichen lung Auswirkungen auf die Prüfung der Genehmigungs- fähigkeit einer Ausfuhr haben kann. Je konkreter in einem Bei Ausfuhrvorhaben ist es in der Regel notwendig, dem Antrag auf Ausfuhrgenehmigung belegt werden kann, dass BAFA gegenüber einen Ausfuhrverantwortlichen zu benen- die auszuführenden Güter ausschließlich einer zulässigen nen. Dieser ist für die Einhaltung der Exportkontrollvor- Zweckbestimmung zugeführt werden, desto höher ist die schriften persönlich verantwortlich und muss Mitglied des Wahrscheinlichkeit, dass die erforderliche Genehmigung Vorstands oder der Geschäftsführung sein. erteilt wird. Rechtsgrundlage bildet § 8 Absatz 2 AWG i. V. m. den „Grund- Weitere Hinweise zur Antragstellung können dem Merkblatt sätzen der Bundesregierung zur Prüfung der Zuverlässigkeit „Optimierte Antragstellung“ auf Seite 19entnehmen, von Exporteuren“ vom 10. August 2001. das Sie bei der Beantragung von Ausfuhrgenehmigungen
E X P O RT KO N T R O L L E U N D D A S B A FA 13 Die Grundsätze können Sie auf der Internetseite Die zugehörigen Bekanntmachungen sowie die Formular- www.ausfuhrkontrolle.info herunterladen. muster des BAFA können auf www.ausfuhrkontrolle.info eingesehen und heruntergeladen werden. Ein Ausfuhrverantwortlicher ist zu benennen bei Anträgen auf Erteilung von Ausfuhr-/Verbringungsgenehmigungen Sowohl private als auch amtliche EVE müssen mit dem in folgenden Fällen: Briefkopf des Empfängers/Endverwenders versehen und handschriftlich unterzeichnet sein. Zudem muss unter der •• Ausfuhr und Verbringung von Gütern des Teils I Ab- Unterschrift der Name des Unterzeichners, bzw. der ausstel- schnitt A der Ausfuhrliste (AL) lenden Dienststelle deutlich lesbar sein (z. B. in lateinischen Druckbuchstaben oder mit Stempel) •• Ausfuhr von Gütern des Anhangs I EG-Dual-Use-Verord- nung mit Ausnahme von Ausfuhren in die Länder des Hinweis Anhangs IIa Teil 2 EG-Dual-Use-Verordnung Auf der Internetseite www.ausfuhrkontrolle.info finden •• Ausfuhren für Güter des Teils I B der Ausfuhrliste mit Sie die EVE-Muster im Open-Document-Text-For- Ausnahme von Ausfuhren in die Länder des Anhangs IIa mat zum Herunterladen und der Möglichkeit Teil 2 EG-Dual-Use-Verordnung des IT gestützten Ausfüllens bereitgestellt. Die Formulare erhalten Sie auf der Internetseite www.ausfuhrkontrolle.info. Das Formular AV1 wird für die Bei der privaten EVE handelt es sich um die Erklärung eines Benennung des Ausfuhrverantwortlichen benötigt und ist privaten Empfängers/Endverwenders. Eine private EVE ist mit einem aktuellen Handelsregisterauszug einzureichen. vorzulegen, wenn die Güter an eine Person des Privatrechts Für die Erklärung des Ausfuhrverantwortlichen zur Verant- z. B. an ein privates Unternehmen oder an einen Händler, wortungsübernahme ist das Formular AV2 auszufüllen und geliefert werden. jährlich zu erneuern. Bei der amtlichen EVE handelt es sich um eine Erklärung 4.3.2 Endverbleibsdokumente des amtlichen Empfängers/Endverwenders. Eine amtliche EVE ist vorzulegen, wenn die Güter an einen amtlichen Für die genehmigungspflichtige Ausfuhr/Verbringung von Endverwender geliefert werden, also der Empfangsstaat gelisteten Gütern müssen Sie zusammen mit der Antragstel- selbst direkter oder mittelbarer Abnehmer der Güter ist. lung grundsätzlich ein Endverbleibsdokument vorlegen (vgl. Mittelbarer Abnehmer ist der amtliche Endverwender dann, § 21 Absatz 2 AWV). Bei den Endverbleibsdokumenten ist zu wenn die Güter zunächst zwecks Weiterverarbeitung an ein unterscheiden zwischen privates Unternehmen geliefert werden und im Anschluss hieran an den staatlichen Endverwender weitergeleitet •• privaten und amtlichen Endverbleibserklärungen (EVE) werden. Eine amtliche EVE liegt auch vor, wenn eine private EVE durch eine staatliche oder staatlich ermächtigte Stelle •• internationalen Einfuhrbeschränkungen (International bestätigt wird. Import Certificates – IC). Zur Konkretisierung der sich hieraus ergebenden ergänzen- Endverbleibserklärungen den Anforderungen an die Ausgestaltung von EVEen bei der Ausfuhr und Verbringung von gelisteten Gütern wurden Die EVE enthält die Erklärungen des Empfängers oder End- neue Bekanntmachungen eingeführt, sowie Muster gemäß verwenders über den Endverbleib und die Verwendung der der Anlagen bereitgestellt. Weitergehende Informationen Güter. können Sie Kapitel „7 Endverbleibsdokumente“ auf Seite 22 entnehmen sowie dem gleichnamigen Merkblatt auf Die Unterscheidung, ob es sich um eine amtliche oder private der Internetseite www.ausfuhrkontrolle.info. EVE handelt, knüpft daran an, ob es sich um einen staatli- chen oder privaten Empfänger/Endverwender handelt. Achtung! Der Inhalt der EVE kann nach Bestimmungsland, Empfän- Beachten Sie bitte, dass das BAFA grundsätzlich nur ger, Endverwender und Art der Güter variieren. Die EVE Endverbleibsdokumente anerkennt, die den vorge- muss den vom BAFA vorgegebenen Textmustern entspre- gebenen Erklärungsgehalt haben (keine inhaltliche chen. Die Muster sind für staatliche und private Empfänger/ Abänderung der Formularmuster zulässig). Endverwender gleichermaßen zu nutzen.
14 E X P O RT KO N T R O L L E U N D DA S B A FA International Import Certificate www.ausfuhrkontrolle.info finden); ein Materialsicher- heitsdatenblatt (MSDS) reicht in der Regel nicht aus Bei dem IC handelt es sich um ein auf einem amtlichen Vor- druck einer staatlichen oder staatlich ermächtigten Stelle •• Angaben zur Verwendung (d. h. allgemeine und typische ausgestelltes Endverbleibsdokument des Empfangsstaates. Verwendungen) Es wird zwischen nachfolgenden ICs unterschieden: Zur Erleichterung dieser Angaben hat das BAFA zu Koor- Mit dem herkömmlichen IC („klassisches IC“) erklärt der dinationsmessmaschinen sowie zu Werkzeugmaschinen Empfangsstaat, dass die Güter ab dem Grenzübertritt seinen einen Fragebogen entwickelt, der dem Antrag auf Erteilung Exportkontrollvorschriften unterliegen. Dieses IC wird von einer Ausfuhrgenehmigung beigefügt werden sollte. Auf folgenden Ländern ausgestellt: den Mitgliedstaaten der diese Weise können zeitaufwändige Rückfragen vermieden Europäischen Union, Australien, Hongkong, Japan, Kanada, werden. Daneben hat das BAFA auf seiner Internetseite Neuseeland, Norwegen, Schweiz, Singapur, Türkei und den weitere Hinweise zur eigenverantwortlichen Prüfung der USA. Einstufung von Gütern sowie zu erforderlichen Informatio- nen bei der Beantragung von Ausfuhrgenehmigungen oder Mit dem „Importer Statement on End-User and End-Use“ des sonstigen Technischen Auskünften mit Schwerpunkt Iran chinesischen Handelsministeriums (Ministry of Commerce veröffentlicht. People‘s Republic of China, MOFCOM) werden ergänzende Angaben zur Endverwendung abgefragt. Dadurch erfolgt Die Fragebögen und die Hinweise zu Technischen Auskünf- die Zusicherung der Volkrepublik China, die Güter entspre- ten finden sie unter www.ausfuhrkontrolle.info. chend nationaler Bestimmungen zu kontrollieren. 4.3.4 Firmenprofile Die näheren Einzelheiten hierzu wurden nach § 21 Absatz 6 AWV durch das BAFA näher bestimmt. Durch die 6. AWV-Än- Bitte fügen Sie Ihrem Antrag auch aussagekräftige Firmen- derung wurde § 21 AWV um die Absätze 4 und 5 erweitert profile des Käufers, des Empfängers sowie des Endverwen- und die Möglichkeit geschaffen, in bestimmten Fällen von ders bei. Das Firmenprofil muss von dem jeweiligen Beteilig- dem Endverwender der Güter eine Erklärung zu verlangen, ten erstellt worden sein und kann in Form von Firmenbro- in der sich dieser verpflichtet, die durch die Neubeschaffung schüren, Präsentationen, Auszügen der Website oder einer zu ersetzenden Güter zu vernichten (Neu für Alt) oder die Eigendarstellung auf Briefpapier mit Firmenlogo, Briefkopf, neu beschafften Güter bei späterer Außerdienststellung Firmenstempel, eingereicht werden. Das Firmenprofil sollte zu vernichten. Daneben muss sich der Endverwender in die nachfolgenden Angaben enthalten: bestimmten Fällen mit der Duldung von Vor-Ort-Kontrol- len (Post-Shipment-Kontrollen) des Endverbleibs und der •• die vollständige Adress- sowie Kommunikationsdaten Einhaltung der oben beschriebenen Verpflichtungen durch nebst Bennung der Website, deutsche Stellen einverstanden erklären. •• Angaben zu allen Tätigkeitensbereichen (z.B. Branche, 4.3.3 Technische Unterlagen Produktspektrum), Bitte fügen Sie Ihrem Antrag alle erforderlichen (techni- •• Informationen zu den Unternehmensverflechtungen schen) Unterlagen bei, z. B. Prospekte und Datenblätter, die sowie eine technische Beurteilung und Einstufung der Güter nach den einschlägigen Güterlisten ermöglichen. •• die Benennung des Kundenkreises und etwaiger Bestim- mungsziele der Produkte Es ist erforderlich, eine möglichst detaillierte technische Güterbeschreibung beizufügen. Hierbei geht es vor allem um folgende Angaben: •• Korrekte und vollständige Bezeichnung des Gutes (ein- schließlich Handelsname, Typenbezeichnung, Artikel- nummer) •• Ausführliche technische Beschreibung, am besten belegt durch ein technisches Datenblatt, einen Prospekt oder durch andere technische Unterlagen (bitte beachten Sie ggf. auch die für bestimmte Güter bestehenden besonde- ren Fragebögen zur Einstufung, die Sie auf
E X P O RT KO N T R O L L E U N D D A S B A FA 15 4.3.5 Websites und Vorlagen für die Antragstellung immer wiederkehren- der Geschäftsvorgänge anzulegen. Daneben sollten Sie die Website der Beteiligten - sofern vorhanden – sichten und relevante Auszüge der Website Die Dauer der Genehmigungsverfahren hängt von den den Antragsunterlagen beifügen. Relevant sind diejenigen Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab und kann daher, Auszüge, die das Unternehmen, dessen Tätigkeitskreis, das insbesondere bei Ausfuhren in sensible Länder, länger als ei- Produktspektrum sowie den Kundenkreis illustrieren. nen Monat dauern, da eine intensivere Nachforschung und ggf. eine Beteiligung der zuständigen Bundesministerien Hinweis: erforderlich ist. In bestimmten Fällen verzichtet das BAFA auf die Kontakt Übermittlung von Firmenprofilen und Websiteauszügen. Dies gilt insbesondere für vorübergehende Ausfuhren zu Für Probleme mit dem Zugang oder Umgang mit dem Messen oder zu eigenen Zwecken, oder bei Ausfuhren ELAN-K2 Ausfuhrportal wurde eine Hotline eingerichtet. an staatliche Stellen sowie bei der Verbringung von Rüstungsgütern in das Zollgebiet der EU. Ansprechpartner: ELAN-K2 Hotline zur Ausfuhrkontrolle Näheres hierzu können Sie dem Merkblatt „Optimierte Servicetelefon: +49 (0)6196 908-1613 Antragstellung“ entnehmen. Dieses Merkblatt finden Montag – Freitag: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr Sie auf der Internetseite www.ausfuhrkontrolle.info. 4.5 Statusabfrage über den Bearbeitungsstand 4.4 Vollelektronische Antragstellung mit dem „ELAN-K2 Ausfuhrportal“ Sie können über das ELAN-K2 Ausfuhrportal unter dem Menüpunkt „Vorgänge“ den Bearbeitungsstand Ihrer elek- Unter dem Arbeitsnamen ELAN-K2 Ausfuhrportal (Elek- tronischen Genehmigungsanträge online abrufen. Hierfür tronische Antragserfassung und -kommunikation) wurde müssen Sie sich lediglich für das ELAN-K2 Ausfuhrportal re- vom BAFA ein innovatives Ausfuhrportal entwickelt, dass gistriert und freigeschaltet sein. Es ist nicht notwendig, dass eine schnellere Antragstellung, transparentere Kommuni- Sie sich jeden Tag am Portal anmelden, um zu prüfen ob sich kationund Bearbeitung sowie erleichterte Erfüllung von etwas am Status geändert hat. Über wichtige Änderungen Meldeanforderungen gewährleistet. Mit dem ELAN-K2 Aus- werden Sie per E-Mail informiert. Nachdem Ihr Antrag an fuhrportal besteht neben der Beantragung einer Ausfuhr-/ das BAFA interne IT-System übermittelt wurde, erhalten Sie Verbringungsgenehmigung auch die Möglichkeit fast alle eine E-Mail. anderen im Ausfuhrbereich benötigten Anträge online zu stellen und beim BAFA einzureichen. Der Zugang zu dem Unter dem Menüpunkt „Vorgänge“ finden Sie eine Liste aller Portal erfolgt über www.ausfuhrkontrolle.info. im ELAN-K2 Ausfuhrportal vorhandenen Vorgänge. Bei je- dem Vorgang wird der aktuelle Sachstand eingeblendet. Alle Dort finden Sie auch verschiedene Merkblätter zur Nut- Sachstände sind anhand eines Symbols und auch textlich zung des Portals, wie z. B. die „Anleitung zur Anwendung gekennzeichnet. So bedeutet z. B. ein roter Pfeil, dass das ELAN-K2“ und den Link zum Login und Registrierung für BAFA ein Rückfrage-Dokument in das Portal gestellt hat. das „ELAN-K2 Ausfuhrportal“. Über das Einstellen jeglicher Dokumente wird der zustän- dige Sachbearbeiter auch per E-Mail informiert. Es ist also Wenn Sie sich in dem Portal angemeldet haben und auf den nicht notwendig, das Portal täglich nach neuen Vorgängen Punkt „Neue Vorgänge“ klicken, gelangen Sie zu der Über- zu durchsuchen. sicht der in dem Portal angebotenen Anträge. Wenn Sie z. B. auf eine Rückfrage antworten wollen oder Entsprechende Ausfüllanleitungen finden Sie auf dem BAFA eine zusätzliche Information zu Ihrem Antrag www.ausfuhrkontrolle.info. zukommen lassen wollen, klicken Sie auf „Detail“. In der sich öffnenden Ansicht sehen Sie dann alle zu dem Vorgang Wir empfehlen Ihnen die Nutzung des ELAN-K2 Ausfuhr- vorhandenen Dokumente (gelb markierte Dokumente wur- portals, da dieses System eine vollständig papierlose Antrag- den vom BAFA eingestellt) und die Schaltfläche „Dokument stellung, inklusive Hochladen aller notwendigen Unterlagen Hochladen“, über die Sie z. B. ein PDF mit Ihrer Nachricht an zum Antrag, ermöglicht. Auch können z. B. Rückfragen des das BAFA übermitteln können. BAFA schnell und medienbruchfrei über das neue System erfolgen. Daneben eröffnet das ELAN-K2 Ausfuhrportal die Einige Anträge kann das BAFA nicht autonom entscheiden Möglichkeit beliebig viele Anträge gleichzeitig zu bearbeiten und muss Ihren Antrag einer anderen Behörde vorlegen. In diesen Fällen werden Sie schriftlich benachrichtigt, da sich
16 E X P O RT KO N T R O L L E U N D DA S B A FA die Bearbeitungsdauer erfahrungsgemäß verlängert. Im Por- nur ein erstes Hilfsmittel darstellt und keinesfalls Ihre ei- tal wird der Status dann, je nach eingeschalteter Dienststelle, genverantwortliche Prüfung der Anwendbarkeit der Allge- auf „Ressortanfrage“ oder „externe Beteiligung“ geändert. meinen Genehmigung ersetzt. Wenn mögliche Allgemeine Genehmigungen angezeigt werden, müssen Sie also prüfen Im Rahmen der Optimierung der Transparenz in der An- ob Sie die Allgemeine Genehmigung tatsächlich nutzen kön- tragsbearbeitung wurde die Info-Stelle „Exportkontrolle nen. Der AGG-Finder ersetzt nicht die eigenverantwortliche Antragssachstand“ eingeführt. Diese Stelle kann Ihnen Prüfung! Sachstandsauskünfte zu dem jeweiligen Bearbeitungsstand Ihres Antragsverfahrens geben und einen Kontakt zu der Lesen Sie daher die jeweilige Allgemeine Genehmigung zuständigen Sachbearbeiterin bzw. dem zuständigen Sach- sorgfältig und achten Sie besonders auch auf die Nebenbe- bearbeiter herstellen. Bitte beachten Sie, dass die Info-Stelle stimmungen. Der Wortlaut darf insbesondere nicht durch ausschließlich Fragen zum Antragssachstand beantwortet. eigene Interpretationen erweitert werden. Sollten Sie andere Fragen haben, können Sie sich entweder an die speziell dafür eingerichteten Hotlines wenden, die Darüber hinaus können Merkblätter zu den Allgemein-Ge- allgemeine Rufnummer verwenden oder das Online-Kon- nehmigungen und deren Nutzung, die auch Informationen taktformular nutzen. für die Registrierung und das Meldeverfahren enthalten, auf www.ausfuhrkontrolle.info heruntergeladen werden. Weitere Hilfsmittel, wie Anleitungen zur Nutzung des ELAN-K2 Ausfuhrportals oder häufig gestell- 4.7 Zuständigkeiten im BAFA ter Fragen (FAQ) finden Sie auf unserer Internetseite www.ausfuhrkontrolle.info. Für eine zügige Bearbeitung ist es notwendig, dass die An- träge vollständig und richtig ausgefüllt sind und alle erfor- Kontakt derlichen Unterlagen vorliegen. Dabei ist insbesondere die vorgesehene Verwendung beim Endempfänger so konkret Ansprechpartner: Hotline wie möglich anzugeben. „Exportkontrolle Antragssachstand“ Servicetelefon: +49 (0)6196 908-1868 Im BAFA ist die Bearbeitung in verschiedene Zuständigkei- Montag – Freitag: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr ten unterteilt. In der Verwaltung – Abteilung 2 – ist für Verfahrensfragen 4.6 Allgemeine Genehmigungen zuständig: Über das ELAN-K2 Ausfuhrportal erfolgt auch der Zugang •• 211 für Grundsatzfragen zur Anmeldung zu einer Allgemeinen Genehmigung. Auch sind die bei einigen Allgemeinen Genehmigungen vorge- •• 212 für Dual-Use-Güter des Anhangs I bzw. Teil I B der schriebenen Meldungen über das ELAN-K2 Ausfuhrportal AL abzugeben. Darüber hinaus kann man unter Punkt „All- gemeine Genehmigungen“ auch noch eine Übersicht aller •• 213 für Rüstungsgüter Allgemeinen Genehmigungen einsehen, für die ein Unter- nehmen angemeldet ist. •• 214 für Güter in den Iran, die nicht von Anhang I bzw. Teil I B der AL erfasst sind Nähere Informationen zur Anmeldung bzw. Meldung ent- nehmen Sie dem Merkblatt „Allgemeine Genehmigungen •• 215 für sonstige Embargos und die übrigen Genehmi- über ELAN-K2“. gungsverfahren 4.6.1 AGG-Finder •• 216 für das Antragsverfahren über ELAN-K2, Meldeverfahren bei AGGen, IEB/WEB Als Hilfestellung bei der Prüfung, welche Allgemeine Ge- nehmigung wann genutzt werden kann, bietet Ihnen das •• 222 für Kriegswaffenkontrolle, Umgang mit unbrauch- BAFA unter www.bafa.de/AGGFinder den sogenannten bar gemachten Kriegswaffen, Post-Shipment-Kontrollen AGG-Finder an. Hier können Sie online prüfen, ob für Ihr Ausfuhrvorhaben eine Allgemeine Genehmigung verwen- •• 223 für Sammelgenehmigungen, Zertifizierungen, det werden kann. Dazu müssen Sie Bestimmungsland und Zuverlässigkeitsprüfung, Ausfuhrverantwortliche Gut angeben, der AGG-Finder zeigt Ihnen sodann an, ob und welche Allgemeine Genehmigung möglicherweise genutzt werden kann. Beachten Sie aber bitte, dass der AGG-Finder
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