Exportkontrolle und das BAFA - Grundlagen der Exportkontrolle, Antragstellung, Informationsquellen und Ansprechpartner

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Exportkontrolle und das BAFA - Grundlagen der Exportkontrolle, Antragstellung, Informationsquellen und Ansprechpartner
Exportkontrolle und das BAFA
Grundlagen der Exportkontrolle, Antragstellung,
Informationsquellen und Ansprechpartner
Exportkontrolle und das BAFA - Grundlagen der Exportkontrolle, Antragstellung, Informationsquellen und Ansprechpartner
Impressum                                                                                          Das Bundesamt für Wirtschaft und
Herausgeber                                                                                        Ausfuhrkontrolle ist mit dem audit
                                                                                                   berufundfamilie® für seine familienfreundliche
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
                                                                                                   Personalpolitik ausgezeichnet worden. Das
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
                                                                                                   Zertifikat wird von der berufundfamilie gGmbH,
Frankfurter Straße 29 – 35
                                                                                                   einer Initiative der Gemeinützigen Hertie-
65760 Eschborn
                                                                                                   Stiftung, verliehen.
www.bafa.de

Stand
5. Auflage/November 2018

Druck                                                                              UF6
Druckhaus Berlin Mitte GmbH
                                                                         Dieses Druckerzeugnis wurde mit
                                                                         dem Blauen Engel ausgezeichnet.
Text
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
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Exportkontrolle und das BAFA - Grundlagen der Exportkontrolle, Antragstellung, Informationsquellen und Ansprechpartner
Inhalt
1   Einleitung                                                                                              5        8.4 Sonstige Genehmigungspflichten �������������������������������26
2   Was sollte ich von der Exportkontrolle wissen?                                                          6   9    Welche Formen der Genehmigung gibt es?                                                      28
    2.1 Was bedeutet Exportkontrolle?���������������������������������������� 6                                      9.1 Einzelausfuhrgenehmigungen/
    2.2 Warum gibt es Exportkontrollen? ��������������������������������� 6                                               Höchstbetragsgenehmigungen��������������������������������������28
    2.3 Welche Güter können betroffen sein?�������������������������� 7                                              9.2 Sammelgenehmigungen (SAG) und Internal
    2.4 Wie kann ich erkennen, ob ein Gut von Anhang I                                                                     Compliance Programm (ICP)������������������������������������������28
        oder der Ausfuhrliste erfasst ist?������������������������������������� 8                                    9.3 Allgemeine Genehmigungen (AGG)����������������������������28
    2.5 Umschlüsselungsverzeichnis/Warentarifnummer                                                                   9.4 Nebenbestimmungen ��������������������������������������������������������28
        und elektronischer Zolltarif/Auskunft zur                                                                10   Gibt es Erleichterungen für Ersatzteillieferungen? 29
        Güterliste������������������������������������������������������������������������������������ 8        11   Technologietransfer und Non-Proliferation                                                   30
3   Das BAFA und seine Informationsquellen                                                                 10        11.1 In welchen Fällen ist die Beantragung einer
    3.1 Welche Informationsquellen gibt es?��������������������������10                                                   Genehmigung beim BAFA erforderlich?�������������������30
4   Wie stelle ich einen Antrag?                                                                           12        11.2 Vorliegen einer Ausfuhr�����������������������������������������������������31
    4.1 Grundlagen der Antragstellung�������������������������������������12                                         11.3 Cloud Computing�����������������������������������������������������������������31
    4.2 Wann ist das BAFA für den Bereich der                                                                         11.4 Was ist bei der Beantragung einer Genehmigung
        Exportkontrolle zuständig?����������������������������������������������12                                        zu berücksichtigen?�������������������������������������������������������������32
    4.3 Wie beantrage ich eine                                                                                   12   Was ist ein Nullbescheid?                                                                   33
        Einzelausfuhrgenehmigung? �����������������������������������������12                                   13   Wann bestehen Verbote, insbesondere aufgrund
    4.4 Vollelektronische Antragstellung mit dem                                                                      von Embargos und zur Bekämpfung des
        „ELAN-K2 Ausfuhrportal“������������������������������������������������15                                    Terrorismus?34
    4.5 Statusabfrage über den Bearbeitungsstand��������������15                                                     13.1 Teilembargos ��������������������������������������������������������������������������34
    4.6 Allgemeine Genehmigungen������������������������������������������16                                         13.2 Waffenembargos ������������������������������������������������������������������34
    4.7 Zuständigkeiten im BAFA�������������������������������������������������16                                   13.3 Personen- und Finanzembargos�����������������������������������34
    4.8 EORI-Nummern��������������������������������������������������������������������17                      14   Was ist bei Geschäften mit Embargoländern zu
    4.9 Sanktionen (Informationsquellen)�������������������������������18                                            beachten?36
5   Tipps für die Antragstellung                                                                           19        14.1 Allgemeiner Hinweis zur Veröffentlichung von
    5.1 Was Sie bei der Antragstellung unbedingt                                                                           Embargovorschriften����������������������������������������������������������36
        beachten sollten��������������������������������������������������������������������19                       14.2 Länderbezogene Embargomaßnahmen��������������������36
    5.2 Optimierte Antragstellung�����������������������������������������������19                              15   Was ist die Anti-Folter-Verordnung?                                                         37
6   Wie kann ich außerhalb eines Antrags                                                                         16   Was ist die Feuerwaffen-Verordnung?                                                         38
    kommunizieren? Wie kann ich mich informieren? 20                                                            17   Was ist das Chemiewaffenübereinkommen?                                                      39
    6.1 Das BAFA�����������������������������������������������������������������������������������20
    6.2 Zoll�����������������������������������������������������������������������������������������������20
    6.3 Bundesanzeiger Verlag GmbH����������������������������������������20
    6.4 Deutsche Bundesbank��������������������������������������������������������21
    6.5 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie/
        Auswärtiges Amt�������������������������������������������������������������������21
    6.6 Internetadressen�������������������������������������������������������������������21
7   Endverbleibsdokumente                                                                                  22
    7.1 Bekanntmachungen über Endverbleibsdokumente
        nach § 21 Absatz 6 AWV�����������������������������������������������������22
    7.2 Muster EVE gemäß den Anlagen für
        Rüstungsgüter������������������������������������������������������������������������23
    7.3 Muster EVE gemäß den Anlagen für sonstige
        exportkontrollrechtlich relevante Güter�������������������23
8   Wann bestehen Genehmigungspflichten?                                                                   24
    8.1 Bestehen Genehmigungspflichten auch bei
        Nutzung elektronischer Medien wie E-Mails,
        Intranet und Internet? ������������������������������������������������������24
    8.2 Genehmigungspflichten für Ausfuhren in Länder
        außerhalb der EU �����������������������������������������������������������������24
    8.3 Genehmigungspflichten für Verbringungen ����������26
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1         Einleitung
Die Neuauflage des Merkblattes „Exportkontrolle und            Bitte beachten Sie, dass dieses Merkblatt nicht auf alle denk-
das BAFA“ bietet Ihnen eine kompakte Übersicht der In-         baren Einzelaspekte eingehen kann und deshalb keinen
formationsquellen und Kommunikationsmöglichkeiten              Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Die Lektüre dieses
mit dem BAFA. Zudem erhalten Sie eine aktualisierte            Merkblatts kann auch nicht Ihre eigenverantwortliche Prü-
Darstellung der außenwirtschaftsrechtlichen Verbote und        fung der exportkontrollrechtlichen Vorschriften ersetzen.
Genehmigungspflichten sowie der Antragsverfahren und           Das Merkblatt bietet Ihnen aber vielfältige Hilfestellungen
Genehmigungsarten.                                             hierzu, insbesondere im Hinblick auf das Auffinden der
                                                               relevanten Informationen und im Hinblick auf die Informa-
In Kapitel 7 finden Sie die wesentlichen Grundlagen über die   tionsangebote und die Möglichkeiten der Kommunikation
Anforderungen bzgl. Endverbleibserklärungen.                   mit dem BAFA.

Daneben wurde das Merkblatt insgesamt aktualisiert und an      Bitte beachten Sie auch, dass die hier enthaltenen Aussagen
die geltende Rechtslage angepasst.                             nicht rechtsverbindlicher Natur sind.

Dieses Merkblatt enthält somit eine Gesamtübersicht aller
relevanten Themen rund um die Exportkontrolle, mit denen
Sie sich als Exporteur befassen sollten, um die internen Ab-
läufe in Ihrem Unternehmen entsprechend ausgestalten zu
können.

Das deutsche Exportkontrollsystem baut auf der Freiheit des
Außenwirtschaftsverkehrs auf. Dies erfordert eine Eigenver-
antwortung jedes Unternehmens. Unternehmen entschei-
den eigenverantwortlich, Verträge zu schließen sowie Waren,
Software und Technologie zu exportieren, Dienstleistungen
im Ausland zu erbringen und Know-how auszutauschen etc.
Bei seinen Entscheidungen muss ein Unternehmen auch die
Beschränkungen und Genehmigungspflichten im Außen-
wirtschaftsverkehr beachten.

Von besonderer Bedeutung dafür ist die Verfügbarkeit von
Erläuterungen, die Möglichkeit Auskünfte einzuholen und
das schnelle Auffinden der vielfältigen Informationsquellen.
Das BAFA bietet zahlreiche Hilfestellungen an, die allen
Beteiligten, insbesondere den kleinen und mittleren Unter-
nehmen, den Umgang mit den einschlägigen Regelungen
erleichtern und Neulingen einen strukturierten Einstieg in
die Materie eröffnen. Das BAFA bietet Antragstellern unter
anderem auch die Transparenz, in welchem Stadium des
Verfahrens sich der jeweilige Vorgang befindet.

Dieses Merkblatt erläutert umfassend die Informationsmög-
lichkeiten und -quellen und zeigt die jeweiligen Ansprech-
partner auf.
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2          Was sollte ich von der
           Exportkontrolle wissen?
Das Exportkontrollrecht ist ein komplexes Fachgebiet mit          •• Für welche Zwecke die Güter verwendet werden sollen.
unterschiedlichsten Rechtsregeln und Verfahrensschritten.
Für viele der in diesem Abschnitt kurz angesprochenen              Achtung!
Themen gibt es weiterführende Merkblätter auf der Inter-
seite des BAFA – www.ausfuhrkontrolle.info. Die folgende           Bei manchen Embargoländern (Iran/Russland) ist bereits
Darstellung verzichtet bewusst auf die Benennung von               der Vertragsschluss genehmigungspflichtig!
Details, sondern zielt auf eine allgemeine Darstellung der
Grundlagen und Systematiken.
                                                                  Die nachfolgenden Darstellungen sollen Ihnen hierzu
2.1    Was bedeutet Exportkontrolle?                              einen ersten Überblick verschaffen, damit Sie – sofern Sie
                                                                  außenwirtschaftsrechtliche Beschränkungen zu beachten
Exportkontrolle bedeutet vor allem, dass die Lieferung            haben – Ihre unternehmensinternen Abläufe entsprechend
von Waren, von Technologie oder von Software/Datenver-            gestalten können.
arbeitungsprogrammen (man fasst diese drei unter dem
Oberbegriff „Güter“ zusammen) in andere Länder genehmi-           2.2    Warum gibt es Exportkontrollen?
gungspflichtig sein kann. Dies betrifft allerdings nicht jede
Güterlieferung.                                                   Im Außenwirtschaftsverkehr gilt sowohl auf nationaler als
                                                                  auch auf europäischer Ebene zunächst der Grundsatz des
Neben etwaigen Genehmigungspflichten kann in besonde-             freien Warenverkehrs. Beschränkungen und Anordnungen
ren Fällen eine Güterlieferung auch verboten sein, z. B. wenn     von Handlungspflichten sind jedoch möglich, wenn dies zur
sie in ein Land erfolgen soll, gegen das ein Embargo verhängt     Wahrung bestimmter höherrangiger Schutzgüter erforder-
ist. Haben Sie einen Vertrag mit einem Empfänger in einem         lich ist. Nach § 4 Absatz 1 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) sind
Drittland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen            Beschränkungen und Anordnungen von Handlungspflich-
Union abgeschlossen, der Sie zur Lieferung von Gütern             ten möglich. Zentrales Ziel ist, eine Bedrohung Deutschlands
verpflichtet?                                                     oder seiner Bündnispartner durch konventionelle Waffen
                                                                  und Massenvernichtungswaffen zu verhindern. Auch sollen
Ja! – Dann können Sie verpflichtet sein, die ggf. erforderliche   deutsche Exporte in Krisengebieten weder konfliktverstär-
Genehmigung für die Lieferung zu beantragen. Ob aber              kend wirken noch zur internen Repression oder anderen
überhaupt eine Genehmigungspflicht besteht, hängt insbe-          schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen beitragen.
sondere davon ab:                                                 Ihre Einbindung verpflichtet die Bundesrepublik Deutsch-
                                                                  land zudem die auswärtigen Beziehungen nicht durch
•• Was Sie liefern wollen.                                        kritische Exporte zu belasten. Nicht zuletzt dienen Export-
                                                                  kontrollen der Durchsetzung von Embargo-Beschlüssen des
•• In welches Land Sie liefern wollen.                            Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und Umsetzung der
                                                                  EU-Embargoverordnungen.
•• An wen Sie liefern wollen.
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Auf der Grundlage von § 4 AWG enthält die Außenwirt-             •• Ihre Verpflichtungen im Rahmen von Sanktionen, die
schaftsverordnung (AWV) konkrete Verbote und Genehmi-               der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verhängt hat
gungspflichten. Die Bestimmungen ermöglichen insbeson-              oder die in anderen internationalen Gremien vereinbart
dere eine Kontrolle des Exports von Waffen und Rüstungs-            wurden
gütern. Der Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (Anlage AL
zur AWV) enthält insbesondere die Liste der kontrollierten       •• Überlegungen der nationalen Außen- und Sicherheits-
Rüstungsgüter. Für die Ausfuhr bestimmter Schusswaffen              politik
ist zudem Verordnung (EU) Nr. 258/2012, die sog. Feuerwaf-
fen-Verordnung, zu beachten. Für die Ausfuhr bestimmter          •• Überlegungen über den beabsichtigten Endverbleib und
Güter, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zur Folter oder       die Gefahr einer Umgehung
zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender
Behandlung oder Strafe verwendet werden können, ist die          Hinzu kommen Embargoregelungen, die die vorgenannten
Verordnung (EG) Nr. 1236/2005, die sog. Anti-Folter-Verord-      allgemeinen außenwirtschaftlichen Vorschriften, die i. d. R.
nung, zu beachten.                                               Genehmigungspflichten begründen, z. B. mit Verboten über-
                                                                 lagern können.
 Achtung!
                                                                 Alle genannten Vorschriften und vor allem ihre Anhänge sind
 Unternehmen sind für ihre Exportaktivitäten                     Änderungen unterworfen. Die jeweils aktuellsten Fassungen
 selbst verantwortlich.                                          dieser Vorschriften werden auf www.ausfuhrkontrolle.info
                                                                 verlinkt.
 Hierzu vgl. HADDEX Band 1, Teil 1, Kapitel 1
 (Verantwortung im Unternehmen)                                  2.3    Welche Güter können betroffen sein?
 Hierzu vgl. HADDEX Band 5 Ordnungsnummer 180
 (Anti-Folter-Verordnung)                                        2.3.1 Rüstungsgüter/Dual-Use-Güter
 Hierzu vgl. HADDEX Band 5 Ordnungsnummer 190
 (Feuerwaffenverordnung)                                         Die Ausfuhr ist insbesondere dann genehmigungspflichtig,
                                                                 wenn Sie Güter liefern, die für militärische Zwecke beson-
                                                                 ders konstruiert oder geändert sind. Bei diesen Gütern
Die Verordnung (EG) Nr. 428/2009, die sog. EG-Dual-Use-Ver-      spricht man dann von „Rüstungsgütern“. Die Lieferung von
ordnung, ist für Güter zu beachten, die sowohl zivilen als       Rüstungsgütern ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.
auch militärischen Zwecken zugeführt werden können (sog.         Die betroffenen Güter sind in der Ausfuhrliste (Teil I Ab-
Dual-Use-Güter). Sie legt für alle Mitgliedstaaten der EU eine   schnitt A) enthalten.
einheitliche Güterliste (Anhang I zur EG-Dual-Use-Verord-
nung) sowie Genehmigungspflichten und -verfahren für die         Bei anderen Gütern, die sowohl für zivile als auch für militä-
Ausfuhr und Verbringung von Dual-Use-Gütern fest. Auch           rische Zwecke verwendbar sind, man bezeichnet sie auch als
enthält sie Regelungen für Vermittlungstätigkeiten in Bezug      „Dual-Use-Güter“, benötigen Sie eine Ausfuhrgenehmigung
auf Dual-Use-Güter sowie Untersagungstatbestände für ihre        bzw. in bestimmten Fällen eine Verbringungsgenehmigung
Durchfuhr. Ziel ist die Verhinderung der Verbreitung von         wenn sie von der Dual-Use-Güterliste (Anhang I der EG-Du-
Massenvernichtungswaffen.                                        al-Use-Verordnung und Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste)
                                                                 erfasst werden. Dieser Anhang I enthält Güter, deren Kont-
 Achtung!                                                        rolle innerhalb der Exportkontrollregime beschlossen wor-
                                                                 den sind. Bei den Regimen handelt es sich um die folgenden
 Hierzu vgl. HADDEX Band 1, Teil 3 und 4                         vier:
 (Verbringung und Ausfuhr von Gütern)
 Hierzu vgl. HADDEX Band 5, Ordnungsnummer 150                   •• Nuclear Suppliers Group (NSG)
 (EG-Dual-Use-Verordnung)
                                                                 •• Australische Gruppe (AG)

Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung        •• Missile Technology Control Regime (MTCR)
für die Güter des Anhangs I haben die Mitgliedstaaten ins-
besondere folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen (vgl.       •• Wassenaar Arrangement (WA)
Artikel 12 Absatz 1 EG-Dual-Use-Verordnung):
                                                                 Daneben gibt es auch die nationale Kontrolliste der
•• Ihre Verpflichtungen im Rahmen internationaler Verein-        Dual-Use-Güter, die in Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste
   barungen über die Nichtverbreitung und die Kontrolle          aufgeführt sind.
   sicherheitsempfindlicher Güter
Exportkontrolle und das BAFA - Grundlagen der Exportkontrolle, Antragstellung, Informationsquellen und Ansprechpartner
8         E X P O RT KO N T R O L L E U N D DA S B A FA

Alle  notwendigen      Vorschiften           finden       Sie   auf    Achtung!
www.ausfuhrkontrolle.info.
                                                                       Mit dem gemeinsamen Stichwortverzeichnis
2.3.2 Sonstige Güter                                                   zu Teil I der Ausfuhrliste und Anhang I der
                                                                       EG-Dual-Use-Verordnung wird nur das konkrete
Daneben können auch weitere Güter der Exportkontrolle                  Stichwort gefunden, jedoch keine alternativen Begriffe
unterfallen. Hierzu gehören Güter, die aufgrund anderer                gleicher Bedeutung (Synonyme) oder Umschreibungen
Rechtsvorschriften betroffen sind. Derartige Rechtsvor-                des gleichen Sachverhalts. Es ist daher hilfreich zur
schriften können sich ergeben aus den Embargoverordnun-                gezielten Recherche einzelner Stichworte, jedoch keine
gen, der Anti-Folter-Verordnung oder der Feuerwaffen-Ver-              Alternative zum Durchlesen der Güterliste selbst.
ordnung. Aber auch Güter, die in keiner Güterliste aufge-
führt sind, können Genehmigungspflichten unterliegen,
wenn Ihnen bekannt ist, dass diese Güter zu bestimmten                Die Prüfung der Güterlisten können Sie sich erleichtern,
Zwecken verwendet werden sollen oder das BAFA Sie über                wenn Sie folgende Grundsätze beachten:
einen derartigen Verwendungszweck unterrichtet hat. Dies
sind die sog. catch-all Tatbestände des Artikel 4 der EG-Du-          •• Mitarbeiter, die mit der Analyse von Güterlisten betraut
al-Use-Verordnung bzw. des § 9 AWV.                                      werden, sollten über angemessene technische Expertise
                                                                         verfügen.
Zusammengefasst handelt es sich dabei um Verwendungen
                                                                      •• Güterlisten sind für die Wirtschaft als Ganzes formuliert
•• im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen und                      und enthalten daher zwangsläufig viele Güter, mit denen
   entsprechenden Flugkörpern;                                           Ihr Unternehmen keine Berührungspunkte hat. Hierbei
                                                                         können Sie sich an den Kategorien/Gattungen der Aus-
•• zu militärischen Zwecken, sofern das Bestimmungsland                  fuhrliste orientieren.
   einem Waffenembargo unterworfen ist;
                                                                       Achtung!
•• zur Errichtung oder für den Betrieb einer Anlage für
   kerntechnische Zwecke in bestimmten Ländern.                        Vgl. Vorbemerkungen der Ausfuhrliste
                                                                       Vgl. HADDEX Band 5, Ordnungsnummer 311, Teil I
Weitere Informationen können Sie dem Kapitel „8.2.2 Ge-                (Teil I der Ausfuhrliste)
nehmigungspflicht für nicht von den Güterlisten erfasste               Vgl. HADDEX Band 5, Ordnungsnummer 312
Güter“ auf Seite 25 entnehmen.                                         (Gemeinsames Stichwortverzeichnis zu
                                                                       Teil I der Ausfuhrliste und Anhang I)
2.4    Wie kann ich erkennen, ob ein Gut von
       Anhang I oder der Ausfuhrliste erfasst ist?
                                                                       Achtung!
Bei der Ausfuhr von Gütern ist zunächst die Frage von Be-
deutung, ob sie von einer Güterliste (Anhang I der EG-Dual­-           Bei diesen Grundsätzen handelt es sich um
Use-Verordnung, Teil I Abschnitt A oder B der Ausfuhrliste)            eine unverbindliche Empfehlung.
erfasst werden. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen
zur Verfügung, diese Prüfung bei Dual-Use-Gütern selbst
vorzunehmen:                                                          2.5    Umschlüsselungsverzeichnis/
                                                                             Warentarifnummer und elektronischer
Machen Sie sich die Systematik des Anhangs I der EG-Du-                      Zolltarif/Auskunft zur Güterliste
al-Use-Verordnung zu Nutze, insbesondere die Unterteilung
in Kategorien und Gattungen.                                          Die Warentarifnummer (statistische Warennummer) ist
                                                                      in der Regel kein abschließendes Kriterium, um auf die
Das gemeinsame Stichwortverzeichnis zu Teil I der Ausfuhr-            Erfassung eines Gutes von der Dual-Use-Güterliste oder der
liste und Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung stellt die              Ausfuhrliste zu schließen. Diese Listen nennen nur Güter,
in den Güterlisten genannten Güter in alphabetischer Folge            die aufgrund ihrer technischen Eigenschaften kontrolliert
dar und verweist auf eine oder mehrere Güterlistennum-                werden. In einer Warentarifnummer können gleiche Güter
mern. Sollte Ihr Gut dort genannt sein, müssen Sie prüfen,            mit unterschiedlichen technischen Kriterien erfasst sein.
ob es auch die technischen Merkmale der entsprechenden                Deshalb kann die Warentarifnummer nicht immer den
Güterlistennummer erfüllt.                                            eindeutigen Rückschluss auf eine Nummer der Güterlisten
                                                                      geben. Dies sollten Sie im Umgang mit dem vom BAFA
                                                                      herausgegebenen Umschlüsselungsverzeichnis oder dem
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vom Zoll eingerichteten elektronischen Zolltarif (EZT)          Im Antrag füllen Sie bitte für jedes beantragte Gut ein eige-
berücksichtigen. Zu Gütern, die explizit genannt und in         nes Feld aus. Die Güterbezeichnung sollte die Beschreibung
den Güterlisten genau spezifiziert sind, sind Verweise im       des jeweiligen Gutes enthalten und nicht den Text der Wa-
Umschlüsselungsverzeichnis zu finden. Da die Güterlisten        renverzeichnisnummer oder die Typbezeichnung. Herstel-
auch Güter benennen, ohne genaue Beschreibung, wie z. B.        lerangaben und Typenbezeichnungen müssen in die dafür
besonders konstruierte Bestandteile für ein genanntes Gut,      vorgesehenen Felder »Hersteller« und »Typ« eingetragen
können diesen keine Warentarifnummern zugewiesen                werden. Für jedes Gut sollten aussagekräftige Datenblätter,
werden. Beachten Sie ferner, dass es sich bei der Zolltarif-    Prospekte oder eine technische Beschreibung dem Antrag
nummer um ein Werkzeug der Zollverwaltung handelt. Die          beigefügt werden. Die AzG wird auf einem Formblatt erteilt
Zolltarifnummer hat ihren Hauptanwendungsbereich im             und im ELAN-K2 Ausfuhrportal zur Verfügung gestellt. Sie
Bereich der Einfuhr von Gütern. In den Fällen, bei denen        ist ein Jahr gültig. Verlängerungen für jeweils ein weiteres
die Zolltarifnummer auch für die Ausfuhr relevant ist, ist zu   Jahr sind online möglich.
beachten, dass die Zolltarifnummer in den meisten Fällen
mit der Warentarifnummer identisch ist.                         Eine erteilte AzG tritt außer Kraft, sobald eines der dort
                                                                genannten Güter infolge einer Änderung der Güterlisten er-
Das     Umschlüsselungsverzeichnis      finden    Sie    auf    fasst wird. Eine AzG kann darüber hinaus unter bestimmten
www.ausfuhrkontrolle.info unter dem Stichwort „Güterlis-        Voraussetzungen vorzeitig für ungültig erklärt werden. In
ten“. Zugang zum elektronischen Zolltarif erhalten Sie unter    folgenden Fällen wird grundsätzlich keine AzG ausgestellt:
die Internetseite des Zolls (www.zoll.de) unter dem Menü-
punkt „Dienste und Datenbanken“.                                •• Einzelgeschäft (z. B. Ausfuhr einer bestimmten Pumpe
                                                                   an einen Vertragskunden in einem Drittland; hier muss
Die Auskunft zur Güterliste (AzG) ist ein güterbezogenes           eine sog. Einzelausfuhrgenehmigung beantragt werden,
technisches Gutachten und gibt Auskunft darüber, dass die          da es sich bereits um ein konkretes Ausfuhrvorhaben
in dieser AzG bezeichneten Güter nicht von Anhang I der            handelt)
EG-Dual-Use-Verordnung und/oder Teil I der Ausfuhrliste
(in der zum Zeitpunkt der Ausstellung gültigen Fassung)         •• Projekte
erfasst werden. Eine AzG wird vom BAFA vor allem dann
erteilt, wenn sie als Beweismittel für den Zoll im Sinne des    •• Antragsteller ist eine Bank, Spedition, ausländische
§ 14 Absatz 1 AWV benötigt wird. Für Güter, die die tech-          Firma/­Institution
nischen Parameter der Güterlisten erkennbar nicht einmal
annähernd erfüllen, wird keine AzG ausgestellt.                 •• Ausfuhr in Embargoländer (z. B. Iran)

Die AzG ist keine Genehmigung und enthält keine Aus-            •• Komplette Güterkataloge
sagen zu konkreten Ausfuhrvorhaben. Auch werden im
Rahmen des AzG-Verfahrens keine embargorechtlichen              •• Komplette Anlagen (z. B. Raffinerien, Kraftwerke)
Beschränkungen sowie keine verwendungsbezogenen
Genehmigungs- oder Unterrichtungspflichten nach den             •• Güter, die keine Nähe zu Anhang I der EG-Dual-Use-Ver-
Regelungen der EG-Dual-Use-Verordnung oder der AWV                 ordnung oder Teil I der Ausfuhrliste aufweisen.
geprüft. Unter Beachtung dieser Einschränkung kann eine
AzG für eine Vielzahl von Exportvorhaben des gleichen
Gutes in verschiedene Zielländer – jedoch nicht in Embar-
goländer – hilfreich sein. Bevor Sie eine AzG beantragen,
nehmen Sie bitte zunächst selbst eine eigenverantwortliche
Prüfung Ihrer Güter vor. Beschränken Sie hiernach Ihren
Antrag nur auf die Güter, die eine gewisse Nähe zu Anhang
I der EG-Dual-Use-Verordnung oder Teil I der Ausfuhrliste
aufweisen oder für die Sie von einer Zollbehörde zur Vorlage
einer AzG dezidiert aufgefordert wurden. In einer AzG kön-
nen mehrere Güter gleichzeitig beantragt werden. Beachten
Sie hierbei bitte, dass das BAFA grundsätzlich keine AzG für
Güterkataloge oder eine komplette Anlage (z. B. Raffinerie,
Kraftwerk) ausstellt.

Anträge auf Erteilung einer AzG können Sie in unserem
ELAN-K2 Ausfuhrportal stellen.
Exportkontrolle und das BAFA - Grundlagen der Exportkontrolle, Antragstellung, Informationsquellen und Ansprechpartner
10         E X P O RT KO N T R O L L E U N D DA S B A FA

3          Das BAFA und seine Informationsquellen
Als zentral zuständige Verwaltungs- und Genehmigungsbe-        3.1.2 Merkblätter
hörde setzt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon-
trolle (BAFA) im Rahmen der politischen Vorgaben der Bun-      Die vielfältigen BAFA Merkblätter bieten eine erste Orientie-
desregierung die Sicherheitsbelange und außenpolitischen       rung über die Regelungen des deutschen und europäischen
Interessen der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet       Exportkontrollrechts. Sie erleichtern in vielen Themenberei-
des Außenwirtschaftsrechts um.                                 chen den Einstieg in die Systematik der Exportkontrolle. Den
                                                               Merkblättern kommt jedoch keine Rechtsverbindlichkeit zu;
Kontrolliert wird der Außenwirtschaftsverkehr mit stra-        sie können daher die intensive Eigenbeschäftigung mit der
tegisch wichtigen Gütern, vor allem Waffen, sonstigen          Materie nicht ersetzen. Eine systematische Darstellung des
Rüstungsgütern und Gütern mit doppeltem Verwendungs-           Außenwirtschaftsrechts enthält das vom BAFA herausgege-
zweck (sog. Dual-Use-Güter). Güter mit doppeltem Verwen-       bene Handbuch der deutschen Exportkontrolle, HADDEX
dungszweck sind Waren, Software und Technologie, die für       (siehe „3.1.5 HADDEX“ auf Seite 11).
zivile und militärische Zwecke verwendet werden können.
                                                               Das       BAFA      bietet     auf      der    Internetseite
Schwerpunkt der Aufgaben des BAFA ist es zu prüfen, ob die     www.ausfuhrkontrolle.info unter dem Punkt Arbeitshilfen
Ausfuhr eines Gutes genehmigungspflichtig und genehmi-         vielfältige Merkblätter und Veröffentlichungen zu bestimm-
gungsfähig ist.                                                ten Themen an.

3.1    Welche Informationsquellen gibt es?                     3.1.3 Exportkontrolle Aktuell, RSS Newsfeed

3.1.1 Internetseite                                            Wenn Sie über wichtige Änderungen auf dem Laufenden
                                                               gehalten werden wollen, ohne täglich auf der BAFA Inter-
Für die am Außenwirtschaftsverkehr beteiligten                 netseite vorbeizuschauen, ist der stets aktuelle Newsletter
Unternehmen stellt das BAFA unter der Adresse                  „Exportkontrolle Aktuell“ zu empfehlen.
www.ausfuhrkontrolle.info eine ausführliche Internetseite
zum Thema Exportkontrolle zur Verfügung. Dieses Angebot        Um sich für den kostenlosen BAFA Newsletter zu regist-
wird fortlaufend ergänzt und aktualisiert. Einige Informati-   rieren, müssen Sie lediglich Ihren Namen und Ihre E-Mail
onen und Dokumente werden auch in englischer Sprache           Adresse auf der BAFA Internetseite angeben.
angeboten.
                                                               Sie können den monatlichen Newsletter „Exportkontrolle
 Kontakt                                                       Aktuell“ (auch ältere Exemplare) jederzeit auf der Internet-
                                                               seite www.ausfuhrkontrolle.info einsehen. Daneben besteht
 Ansprechpartner:     BAFA                                     die Möglichkeit, den Newsletter zu abonnieren. Hierzu müs-
 Stabsstelle:         L1 - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit   sen Sie sich lediglich wie oben beschrieben für den BAFA
 Servicetelefon:      +49 (0)6196 908-1452                     Newsletter registrieren lassen.
 E-Mail:              pressestelle@bafa.bund.de
                                                               Zusätzlich zu der Information über E-Mail besteht auch die
                                                               Möglichkeit Informationen als RSS Newsfeed abzurufen.
                                                               Auch im RSS-Newsfeed werden alle wichtigen Änderungen
E X P O RT KO N T R O L L E U N D D A S B A FA   11

und Neuerungen des BAFA in Bezug auf die Ausfuhrkont-           3.1.5 HADDEX
rolle veröffentlicht.
                                                                Das BAFA gibt das bewährte Handbuch der Deutschen
 Kontakt                                                        Exportkontrolle (HADDEX) zusammen mit dem Bundesan-
                                                                zeiger Verlag heraus.
 Ansprechpartner:   BAFA
 Stabsstelle:       L1 - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit      Das Handbuch erläutert in Band 1 die bestehenden Verbote
 Servicetelefon:    +49 (0)6196 908-1452                        und Genehmigungspflichten, das Genehmigungsverfah-
 E-Mail:            pressestelle@bafa.bund.de                   ren und die Verfahrenserleichterungen. Die Bände 2 bis
                                                                6 enthalten die wichtigsten Materialien (AWG, AWV, AL,
                                                                EG-Dual-Use-Verordnung, Embargo- und Sanktionsbestim-
3.1.4 Informationsveranstaltungen                               mungen, Umschlüsselungsverzeichnis, Bekanntmachungen,
                                                                Formulare und Muster). Alle Bände werden regelmäßig über-
BAFA „Informationstag Exportkontrolle“ (ITE)                    arbeitet und aktualisiert. Die Form der Loseblattsammlung
                                                                mit entsprechendem Nachlieferungs- und Schnelldienst
Zum Ende eines jeden Jahres gibt das BAFA auf dem Infor-        gewährleistet hierbei, dass der Benutzer bei Änderungen
mationstag Exportkontrolle einen Überblick über die aktu-       und Ergänzungen stets aktuell über die neueste Rechtslage
ellen Entwicklungen in Recht und Verfahren und stellt sich      informiert wird.
den Fragen der teilnehmenden Unternehmen. Der Informa­
tionstag ist ein Tag „von Praktikern für Praktiker“ und rich-   Seit November 2009 wird auch eine Online-Version des
tet sich an die im Unternehmen mit Exportkontrollfragen         Haddex angeboten. Das Einsortieren der Schnelldienste
wiederkehrend betrauten Mitarbeiter.                            und Ergänzungslieferungen entfällt. Die Online-An-
                                                                wendung erhöht nicht zuletzt die Flexibilität und Mo-
Exportkontrolltag (EKT)                                         bilität durch die Möglichkeit eines ortsunabhängigen
                                                                Zugriffs. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter
Mit dem Exportkontrolltag, den das BAFA jedes Jahr              www.haddex.de.
überlicherweise im Februar in Zusammenarbeit mit dem
Zentrum für Außenwirtschaftsrecht e. V. (ZAR) am Institut       Durch die Tagesaktualität der Anwendung lassen sich die ex-
für öffentliches Wirtschaftsrecht der Westfälischen Wil-        portkontrollrechtlichen Vorschriften nun noch schneller in
helms-Universität Münster veranstaltet, hat das BAFA ein        der Praxis umsetzen. Änderungen und Ergänzungen werden
Forum geschaffen, welches den Meinungs- und Erfahrungs-         noch am gleichen Tag eingearbeitet und farblich hervorge-
austausch zwischen Ministerien, Verwaltung, Wissenschaft        hoben. Funktionen wie etwa eine komfortable Suchfunktion
und Unternehmen fördert und der Weiterentwicklung des           erleichtern den Arbeitsalltag erheblich. Ein weiterer Zusatz
„Systems Exportkontrolle“ dient. Schwerpunkt des EKT ist        ist eine Historie der Normen, die in unterschiedlichen Versi-
dabei der Austausch über aktuelle politische Entwicklungen      onen eingesehen werden können.
und Zukunftsprojekte in der Exportkontrolle.
                                                                Praxisrelevante Informationen bzw. wertvolle Hinweise zur
Informationen über das Zentrum für Außenwirtschaftsrecht        Umsetzung von Exportkontrollvorschriften im Unterneh-
e. V. finden Sie auf www.zar-muenster.de, einschließlich        men enthält die vom BAFA herausgegebene Publikation
der Programme der zurückliegenden Exportkontrolltage,           „Praxis der Exportkontrolle“, die ebenfalls im Bundesanzei-
jeweils mit einem „Impressionsfilm“.                            ger Verlag erschienen ist und dort bezogen werden kann.

 Kontakt                                                         Kontakt

 Ansprechpartner:   BAFA – Frau Kühl                             Ansprechpartner:     BAFA – Frau Hötzl
 Abteilung:         2                                            Referat:             221
 Telefon:           +49 (0)6196 908-2369                         Telefon:             +49 (0)6196 908-2289
 E-Mail:            vms@bafa.bund.de                             E-Mail:              haddex@bafa.bund.de
12        E X P O RT KO N T R O L L E U N D DA S B A FA

4         Wie stelle ich einen Antrag?
4.1    Grundlagen der Antragstellung                           unterstützen soll. Sie finden das Merkblatt auf der Internet-
                                                               seite www.ausfuhrkontrolle.info.
Falls Ihre eigenverantwortliche Prüfung zu dem Ergebnis
führt, dass das konkrete Exportvorhaben genehmigungs-          4.2    Wann ist das BAFA für den Bereich
pflichtig ist, muss grundsätzlich ein formgebundener Antrag           der Exportkontrolle zuständig?
auf Erteilung einer Ausfuhr-/Verbringungsgenehmigung
beim BAFA gestellt werden.                                     Das BAFA ist zuständig für die Erteilung von Genehmi-
                                                               gungen für Ausfuhren von Rüstungsgütern des Teil I A
Bitte beachten Sie, dass die Dauer der Bearbeitung Ihrer An-   sowie Gütern des Teil I B der AL zur AWV, die sich im Inland
träge auch von der Qualität Ihrer Vorprüfung abhängt. Vor      befinden. Daneben ist das BAFA auch für die Erteilung der
Beantragung einer Einzelausfuhrgenehmigung sollten Sie         Genehmigung von Dual-Use-Gütern des Anhang I der
daher prüfen, ob die Einzelausfuhrgenehmigung der für Ihr      EG-Dual-Use-Verordnung zuständig, wenn der Ausführer/
Ausfuhrvorhaben zutreffende Genehmigungstyp ist oder           Verbringer im Inland niedergelassen ist (Hauptsitz im In-
ob Sie nicht bereits eine Allgemeine Genehmigung nutzen        land). Für derartige genehmigungspflichtige Ausfuhren ist
können bzw. ob die Beantragung einer Sammelausfuhrge-          der Antrag auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung daher
nehmigung (SAG) möglich ist.                                   auch dann beim BAFA zu stellen, wenn sich das auszufüh-
                                                               rende Gut in einem anderen Mitgliedstaat der EU befindet.
Die Nutzungsbedingungen für SAGen entnehmen Sie bitte
dem Merkblatt „Sammelgenehmigungen“ auf der BAFA               4.3    Wie beantrage ich eine
Internetseite.                                                        Einzelausfuhrgenehmigung?

Des Weiteren sollten Sie sich bereits im Vorfeld der Antrag-   Falls Ihre Prüfung zu dem Ergebnis führt, dass das konkrete
stellung bewusst machen, welche Unterlagen und Informa-        Exportvorhaben genehmigungspflichtig ist, muss grund-
tionen zur Bearbeitung Ihres Antrags benötigt werden. Je       sätzlich ein formgebundener Antrag auf Erteilung einer
vollständiger Ihre Informationen sind, desto eher vermeiden    Ausfuhr-/Verbringungsgenehmigung beim BAFA gestellt
Sie zeitaufwändige Rückfragen.                                 werden.

Bedenken Sie auch, dass die Tiefe der Sachverhaltsdarstel-     4.3.1 Benennung eines Ausfuhrverantwortlichen
lung Auswirkungen auf die Prüfung der Genehmigungs-
fähigkeit einer Ausfuhr haben kann. Je konkreter in einem      Bei Ausfuhrvorhaben ist es in der Regel notwendig, dem
Antrag auf Ausfuhrgenehmigung belegt werden kann, dass         BAFA gegenüber einen Ausfuhrverantwortlichen zu benen-
die auszuführenden Güter ausschließlich einer zulässigen       nen. Dieser ist für die Einhaltung der Exportkontrollvor-
Zweckbestimmung zugeführt werden, desto höher ist die          schriften persönlich verantwortlich und muss Mitglied des
Wahrscheinlichkeit, dass die erforderliche Genehmigung         Vorstands oder der Geschäftsführung sein.
erteilt wird.
                                                               Rechtsgrundlage bildet § 8 Absatz 2 AWG i. V. m. den „Grund-
Weitere Hinweise zur Antragstellung können dem Merkblatt       sätzen der Bundesregierung zur Prüfung der Zuverlässigkeit
„Optimierte Antragstellung“ auf Seite 19entnehmen,             von Exporteuren“ vom 10. August 2001.
das Sie bei der Beantragung von Ausfuhrgenehmigungen
E X P O RT KO N T R O L L E U N D D A S B A FA   13

Die Grundsätze können Sie auf der              Internetseite   Die zugehörigen Bekanntmachungen sowie die Formular-
www.ausfuhrkontrolle.info herunterladen.                       muster des BAFA können auf www.ausfuhrkontrolle.info
                                                               eingesehen und heruntergeladen werden.
Ein Ausfuhrverantwortlicher ist zu benennen bei Anträgen
auf Erteilung von Ausfuhr-/Verbringungsgenehmigungen           Sowohl private als auch amtliche EVE müssen mit dem
in folgenden Fällen:                                           Briefkopf des Empfängers/Endverwenders versehen und
                                                               handschriftlich unterzeichnet sein. Zudem muss unter der
•• Ausfuhr und Verbringung von Gütern des Teils I Ab-          Unterschrift der Name des Unterzeichners, bzw. der ausstel-
   schnitt A der Ausfuhrliste (AL)                             lenden Dienststelle deutlich lesbar sein (z. B. in lateinischen
                                                               Druckbuchstaben oder mit Stempel)
•• Ausfuhr von Gütern des Anhangs I EG-Dual-Use-Verord-
   nung mit Ausnahme von Ausfuhren in die Länder des            Hinweis
   Anhangs IIa Teil 2 EG-Dual-Use-Verordnung
                                                                Auf der Internetseite www.ausfuhrkontrolle.info finden
•• Ausfuhren für Güter des Teils I B der Ausfuhrliste mit       Sie die EVE-Muster im Open-Document-Text-For-
   Ausnahme von Ausfuhren in die Länder des Anhangs IIa         mat zum Herunterladen und der Möglichkeit
   Teil 2 EG-Dual-Use-Verordnung                                des IT gestützten Ausfüllens bereitgestellt.

Die Formulare erhalten Sie auf der Internetseite
www.ausfuhrkontrolle.info. Das Formular AV1 wird für die       Bei der privaten EVE handelt es sich um die Erklärung eines
Benennung des Ausfuhrverantwortlichen benötigt und ist         privaten Empfängers/Endverwenders. Eine private EVE ist
mit einem aktuellen Handelsregisterauszug einzureichen.        vorzulegen, wenn die Güter an eine Person des Privatrechts
Für die Erklärung des Ausfuhrverantwortlichen zur Verant-      z. B. an ein privates Unternehmen oder an einen Händler,
wortungsübernahme ist das Formular AV2 auszufüllen und         geliefert werden.
jährlich zu erneuern.
                                                               Bei der amtlichen EVE handelt es sich um eine Erklärung
4.3.2 Endverbleibsdokumente                                    des amtlichen Empfängers/Endverwenders. Eine amtliche
                                                               EVE ist vorzulegen, wenn die Güter an einen amtlichen
Für die genehmigungspflichtige Ausfuhr/Verbringung von         Endverwender geliefert werden, also der Empfangsstaat
gelisteten Gütern müssen Sie zusammen mit der Antragstel-      selbst direkter oder mittelbarer Abnehmer der Güter ist.
lung grundsätzlich ein Endverbleibsdokument vorlegen (vgl.     Mittelbarer Abnehmer ist der amtliche Endverwender dann,
§ 21 Absatz 2 AWV). Bei den Endverbleibsdokumenten ist zu      wenn die Güter zunächst zwecks Weiterverarbeitung an ein
unterscheiden zwischen                                         privates Unternehmen geliefert werden und im Anschluss
                                                               hieran an den staatlichen Endverwender weitergeleitet
•• privaten und amtlichen Endverbleibserklärungen (EVE)        werden. Eine amtliche EVE liegt auch vor, wenn eine private
                                                               EVE durch eine staatliche oder staatlich ermächtigte Stelle
•• internationalen Einfuhrbeschränkungen (International        bestätigt wird.
   Import Certificates – IC).
                                                               Zur Konkretisierung der sich hieraus ergebenden ergänzen-
Endverbleibserklärungen                                        den Anforderungen an die Ausgestaltung von EVEen bei der
                                                               Ausfuhr und Verbringung von gelisteten Gütern wurden
Die EVE enthält die Erklärungen des Empfängers oder End-       neue Bekanntmachungen eingeführt, sowie Muster gemäß
verwenders über den Endverbleib und die Verwendung der         der Anlagen bereitgestellt. Weitergehende Informationen
Güter.                                                         können Sie Kapitel „7 Endverbleibsdokumente“ auf Seite
                                                               22 entnehmen sowie dem gleichnamigen Merkblatt auf
Die Unterscheidung, ob es sich um eine amtliche oder private   der Internetseite www.ausfuhrkontrolle.info.
EVE handelt, knüpft daran an, ob es sich um einen staatli-
chen oder privaten Empfänger/Endverwender handelt.              Achtung!

Der Inhalt der EVE kann nach Bestimmungsland, Empfän-           Beachten Sie bitte, dass das BAFA grundsätzlich nur
ger, Endverwender und Art der Güter variieren. Die EVE          Endverbleibsdokumente anerkennt, die den vorge-
muss den vom BAFA vorgegebenen Textmustern entspre-             gebenen Erklärungsgehalt haben (keine inhaltliche
chen. Die Muster sind für staatliche und private Empfänger/     Abänderung der Formularmuster zulässig).
Endverwender gleichermaßen zu nutzen.
14        E X P O RT KO N T R O L L E U N D DA S B A FA

International Import Certificate                                  www.ausfuhrkontrolle.info finden); ein Materialsicher-
                                                                  heitsdatenblatt (MSDS) reicht in der Regel nicht aus
Bei dem IC handelt es sich um ein auf einem amtlichen Vor-
druck einer staatlichen oder staatlich ermächtigten Stelle      •• Angaben zur Verwendung (d. h. allgemeine und typische
ausgestelltes Endverbleibsdokument des Empfangsstaates.            Verwendungen)
Es wird zwischen nachfolgenden ICs unterschieden:
                                                                Zur Erleichterung dieser Angaben hat das BAFA zu Koor-
Mit dem herkömmlichen IC („klassisches IC“) erklärt der         dinationsmessmaschinen sowie zu Werkzeugmaschinen
Empfangsstaat, dass die Güter ab dem Grenzübertritt seinen      einen Fragebogen entwickelt, der dem Antrag auf Erteilung
Exportkontrollvorschriften unterliegen. Dieses IC wird von      einer Ausfuhrgenehmigung beigefügt werden sollte. Auf
folgenden Ländern ausgestellt: den Mitgliedstaaten der          diese Weise können zeitaufwändige Rückfragen vermieden
Europäischen Union, Australien, Hongkong, Japan, Kanada,        werden. Daneben hat das BAFA auf seiner Internetseite
Neuseeland, Norwegen, Schweiz, Singapur, Türkei und den         weitere Hinweise zur eigenverantwortlichen Prüfung der
USA.                                                            Einstufung von Gütern sowie zu erforderlichen Informatio-
                                                                nen bei der Beantragung von Ausfuhrgenehmigungen oder
Mit dem „Importer Statement on End-User and End-Use“ des        sonstigen Technischen Auskünften mit Schwerpunkt Iran
chinesischen Handelsministeriums (Ministry of Commerce          veröffentlicht.
People‘s Republic of China, MOFCOM) werden ergänzende
Angaben zur Endverwendung abgefragt. Dadurch erfolgt            Die Fragebögen und die Hinweise zu Technischen Auskünf-
die Zusicherung der Volkrepublik China, die Güter entspre-      ten finden sie unter www.ausfuhrkontrolle.info.
chend nationaler Bestimmungen zu kontrollieren.
                                                                4.3.4 Firmenprofile
Die näheren Einzelheiten hierzu wurden nach § 21 Absatz 6
AWV durch das BAFA näher bestimmt. Durch die 6. AWV-Än-         Bitte fügen Sie Ihrem Antrag auch aussagekräftige Firmen-
derung wurde § 21 AWV um die Absätze 4 und 5 erweitert          profile des Käufers, des Empfängers sowie des Endverwen-
und die Möglichkeit geschaffen, in bestimmten Fällen von        ders bei. Das Firmenprofil muss von dem jeweiligen Beteilig-
dem Endverwender der Güter eine Erklärung zu verlangen,         ten erstellt worden sein und kann in Form von Firmenbro-
in der sich dieser verpflichtet, die durch die Neubeschaffung   schüren, Präsentationen, Auszügen der Website oder einer
zu ersetzenden Güter zu vernichten (Neu für Alt) oder die       Eigendarstellung auf Briefpapier mit Firmenlogo, Briefkopf,
neu beschafften Güter bei späterer Außerdienststellung          Firmenstempel, eingereicht werden. Das Firmenprofil sollte
zu vernichten. Daneben muss sich der Endverwender in            die nachfolgenden Angaben enthalten:
bestimmten Fällen mit der Duldung von Vor-Ort-Kontrol-
len (Post-Shipment-Kontrollen) des Endverbleibs und der         •• die vollständige Adress- sowie Kommunikationsdaten
Einhaltung der oben beschriebenen Verpflichtungen durch            nebst Bennung der Website,
deutsche Stellen einverstanden erklären.
                                                                •• Angaben zu allen Tätigkeitensbereichen (z.B. Branche,
4.3.3 Technische Unterlagen                                        Produktspektrum),

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag alle erforderlichen (techni-       •• Informationen zu den Unternehmensverflechtungen
schen) Unterlagen bei, z. B. Prospekte und Datenblätter, die       sowie
eine technische Beurteilung und Einstufung der Güter nach
den einschlägigen Güterlisten ermöglichen.                      •• die Benennung des Kundenkreises und etwaiger Bestim-
                                                                   mungsziele der Produkte
Es ist erforderlich, eine möglichst detaillierte technische
Güterbeschreibung beizufügen. Hierbei geht es vor allem
um folgende Angaben:

•• Korrekte und vollständige Bezeichnung des Gutes (ein-
   schließlich Handelsname, Typenbezeichnung, Artikel-
   nummer)

•• Ausführliche technische Beschreibung, am besten belegt
   durch ein technisches Datenblatt, einen Prospekt oder
   durch andere technische Unterlagen (bitte beachten Sie
   ggf. auch die für bestimmte Güter bestehenden besonde-
   ren Fragebögen zur Einstufung, die Sie auf
E X P O RT KO N T R O L L E U N D D A S B A FA   15

4.3.5 Websites                                                  und Vorlagen für die Antragstellung immer wiederkehren-
                                                                der Geschäftsvorgänge anzulegen.
Daneben sollten Sie die Website der Beteiligten - sofern
vorhanden – sichten und relevante Auszüge der Website           Die Dauer der Genehmigungsverfahren hängt von den
den Antragsunterlagen beifügen. Relevant sind diejenigen        Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab und kann daher,
Auszüge, die das Unternehmen, dessen Tätigkeitskreis, das       insbesondere bei Ausfuhren in sensible Länder, länger als ei-
Produktspektrum sowie den Kundenkreis illustrieren.             nen Monat dauern, da eine intensivere Nachforschung und
                                                                ggf. eine Beteiligung der zuständigen Bundesministerien
 Hinweis:                                                       erforderlich ist.

 In bestimmten Fällen verzichtet das BAFA auf die
                                                                 Kontakt
 Übermittlung von Firmenprofilen und Websiteauszügen.
 Dies gilt insbesondere für vorübergehende Ausfuhren zu
                                                                 Für Probleme mit dem Zugang oder Umgang mit dem
 Messen oder zu eigenen Zwecken, oder bei Ausfuhren
                                                                 ELAN-K2 Ausfuhrportal wurde eine Hotline eingerichtet.
 an staatliche Stellen sowie bei der Verbringung von
 Rüstungsgütern in das Zollgebiet der EU.
                                                                 Ansprechpartner: ELAN-K2 Hotline zur Ausfuhrkontrolle
 Näheres hierzu können Sie dem Merkblatt „Optimierte             Servicetelefon:   +49 (0)6196 908-1613
 Antragstellung“ entnehmen. Dieses Merkblatt finden              Montag – Freitag: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
 Sie auf der Internetseite www.ausfuhrkontrolle.info.

                                                                4.5    Statusabfrage über den Bearbeitungsstand
4.4    Vollelektronische Antragstellung mit
       dem „ELAN-K2 Ausfuhrportal“                              Sie können über das ELAN-K2 Ausfuhrportal unter dem
                                                                Menüpunkt „Vorgänge“ den Bearbeitungsstand Ihrer elek-
Unter dem Arbeitsnamen ELAN-K2 Ausfuhrportal (Elek-             tronischen Genehmigungsanträge online abrufen. Hierfür
tronische Antragserfassung und -kommunikation) wurde            müssen Sie sich lediglich für das ELAN-K2 Ausfuhrportal re-
vom BAFA ein innovatives Ausfuhrportal entwickelt, dass         gistriert und freigeschaltet sein. Es ist nicht notwendig, dass
eine schnellere Antragstellung, transparentere Kommuni-         Sie sich jeden Tag am Portal anmelden, um zu prüfen ob sich
kationund Bearbeitung sowie erleichterte Erfüllung von          etwas am Status geändert hat. Über wichtige Änderungen
Meldeanforderungen gewährleistet. Mit dem ELAN-K2 Aus-          werden Sie per E-Mail informiert. Nachdem Ihr Antrag an
fuhrportal besteht neben der Beantragung einer Ausfuhr-/        das BAFA interne IT-System übermittelt wurde, erhalten Sie
Verbringungsgenehmigung auch die Möglichkeit fast alle          eine E-Mail.
anderen im Ausfuhrbereich benötigten Anträge online zu
stellen und beim BAFA einzureichen. Der Zugang zu dem           Unter dem Menüpunkt „Vorgänge“ finden Sie eine Liste aller
Portal erfolgt über www.ausfuhrkontrolle.info.                  im ELAN-K2 Ausfuhrportal vorhandenen Vorgänge. Bei je-
                                                                dem Vorgang wird der aktuelle Sachstand eingeblendet. Alle
Dort finden Sie auch verschiedene Merkblätter zur Nut-          Sachstände sind anhand eines Symbols und auch textlich
zung des Portals, wie z. B. die „Anleitung zur Anwendung        gekennzeichnet. So bedeutet z. B. ein roter Pfeil, dass das
ELAN-K2“ und den Link zum Login und Registrierung für           BAFA ein Rückfrage-Dokument in das Portal gestellt hat.
das „ELAN-K2 Ausfuhrportal“.                                    Über das Einstellen jeglicher Dokumente wird der zustän-
                                                                dige Sachbearbeiter auch per E-Mail informiert. Es ist also
Wenn Sie sich in dem Portal angemeldet haben und auf den        nicht notwendig, das Portal täglich nach neuen Vorgängen
Punkt „Neue Vorgänge“ klicken, gelangen Sie zu der Über-        zu durchsuchen.
sicht der in dem Portal angebotenen Anträge.
                                                                Wenn Sie z. B. auf eine Rückfrage antworten wollen oder
Entsprechende Ausfüllanleitungen         finden    Sie    auf   dem BAFA eine zusätzliche Information zu Ihrem Antrag
www.ausfuhrkontrolle.info.                                      zukommen lassen wollen, klicken Sie auf „Detail“. In der
                                                                sich öffnenden Ansicht sehen Sie dann alle zu dem Vorgang
Wir empfehlen Ihnen die Nutzung des ELAN-K2 Ausfuhr-            vorhandenen Dokumente (gelb markierte Dokumente wur-
portals, da dieses System eine vollständig papierlose Antrag-   den vom BAFA eingestellt) und die Schaltfläche „Dokument
stellung, inklusive Hochladen aller notwendigen Unterlagen      Hochladen“, über die Sie z. B. ein PDF mit Ihrer Nachricht an
zum Antrag, ermöglicht. Auch können z. B. Rückfragen des        das BAFA übermitteln können.
BAFA schnell und medienbruchfrei über das neue System
erfolgen. Daneben eröffnet das ELAN-K2 Ausfuhrportal die        Einige Anträge kann das BAFA nicht autonom entscheiden
Möglichkeit beliebig viele Anträge gleichzeitig zu bearbeiten   und muss Ihren Antrag einer anderen Behörde vorlegen. In
                                                                diesen Fällen werden Sie schriftlich benachrichtigt, da sich
16         E X P O RT KO N T R O L L E U N D DA S B A FA

die Bearbeitungsdauer erfahrungsgemäß verlängert. Im Por-         nur ein erstes Hilfsmittel darstellt und keinesfalls Ihre ei-
tal wird der Status dann, je nach eingeschalteter Dienststelle,   genverantwortliche Prüfung der Anwendbarkeit der Allge-
auf „Ressortanfrage“ oder „externe Beteiligung“ geändert.         meinen Genehmigung ersetzt. Wenn mögliche Allgemeine
                                                                  Genehmigungen angezeigt werden, müssen Sie also prüfen
Im Rahmen der Optimierung der Transparenz in der An-              ob Sie die Allgemeine Genehmigung tatsächlich nutzen kön-
tragsbearbeitung wurde die Info-Stelle „Exportkontrolle           nen. Der AGG-Finder ersetzt nicht die eigenverantwortliche
Antragssachstand“ eingeführt. Diese Stelle kann Ihnen             Prüfung!
Sachstandsauskünfte zu dem jeweiligen Bearbeitungsstand
Ihres Antragsverfahrens geben und einen Kontakt zu der            Lesen Sie daher die jeweilige Allgemeine Genehmigung
zuständigen Sachbearbeiterin bzw. dem zuständigen Sach-           sorgfältig und achten Sie besonders auch auf die Nebenbe-
bearbeiter herstellen. Bitte beachten Sie, dass die Info-Stelle   stimmungen. Der Wortlaut darf insbesondere nicht durch
ausschließlich Fragen zum Antragssachstand beantwortet.           eigene Interpretationen erweitert werden.
Sollten Sie andere Fragen haben, können Sie sich entweder
an die speziell dafür eingerichteten Hotlines wenden, die         Darüber hinaus können Merkblätter zu den Allgemein-Ge-
allgemeine Rufnummer verwenden oder das Online-Kon-               nehmigungen und deren Nutzung, die auch Informationen
taktformular nutzen.                                              für die Registrierung und das Meldeverfahren enthalten, auf
                                                                  www.ausfuhrkontrolle.info heruntergeladen werden.
Weitere Hilfsmittel, wie Anleitungen zur Nutzung
des ELAN-K2 Ausfuhrportals oder häufig gestell-                   4.7    Zuständigkeiten im BAFA
ter Fragen (FAQ) finden Sie auf unserer Internetseite
www.ausfuhrkontrolle.info.                                        Für eine zügige Bearbeitung ist es notwendig, dass die An-
                                                                  träge vollständig und richtig ausgefüllt sind und alle erfor-
 Kontakt                                                          derlichen Unterlagen vorliegen. Dabei ist insbesondere die
                                                                  vorgesehene Verwendung beim Endempfänger so konkret
 Ansprechpartner: Hotline                                         wie möglich anzugeben.
                   „Exportkontrolle Antragssachstand“
 Servicetelefon:   +49 (0)6196 908-1868                           Im BAFA ist die Bearbeitung in verschiedene Zuständigkei-
 Montag – Freitag: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr                        ten unterteilt.

                                                                  In der Verwaltung – Abteilung 2 – ist für Verfahrensfragen
4.6    Allgemeine Genehmigungen                                   zuständig:

Über das ELAN-K2 Ausfuhrportal erfolgt auch der Zugang            •• 211 für Grundsatzfragen
zur Anmeldung zu einer Allgemeinen Genehmigung. Auch
sind die bei einigen Allgemeinen Genehmigungen vorge-             •• 212 für Dual-Use-Güter des Anhangs I bzw. Teil I B der
schriebenen Meldungen über das ELAN-K2 Ausfuhrportal                 AL
abzugeben. Darüber hinaus kann man unter Punkt „All-
gemeine Genehmigungen“ auch noch eine Übersicht aller             •• 213 für Rüstungsgüter
Allgemeinen Genehmigungen einsehen, für die ein Unter-
nehmen angemeldet ist.                                            •• 214 für Güter in den Iran, die nicht von Anhang I bzw.
                                                                     Teil I B der AL erfasst sind
Nähere Informationen zur Anmeldung bzw. Meldung ent-
nehmen Sie dem Merkblatt „Allgemeine Genehmigungen                •• 215 für sonstige Embargos und die übrigen Genehmi-
über ELAN-K2“.                                                       gungsverfahren

4.6.1 AGG-Finder                                                  •• 216 für das Antragsverfahren über ELAN-K2,
                                                                     Meldeverfahren bei AGGen, IEB/WEB
Als Hilfestellung bei der Prüfung, welche Allgemeine Ge-
nehmigung wann genutzt werden kann, bietet Ihnen das              •• 222 für Kriegswaffenkontrolle, Umgang mit unbrauch-
BAFA unter www.bafa.de/AGGFinder den sogenannten                     bar gemachten Kriegswaffen, Post-Shipment-Kontrollen
AGG-Finder an. Hier können Sie online prüfen, ob für Ihr
Ausfuhrvorhaben eine Allgemeine Genehmigung verwen-               •• 223 für Sammelgenehmigungen, Zertifizierungen,
det werden kann. Dazu müssen Sie Bestimmungsland und                 Zuverlässigkeitsprüfung, Ausfuhrverantwortliche
Gut angeben, der AGG-Finder zeigt Ihnen sodann an, ob und
welche Allgemeine Genehmigung möglicherweise genutzt
werden kann. Beachten Sie aber bitte, dass der AGG-Finder
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