Qualitätssiegel Betreutes Wohnen für ältere Menschen Nordrhein-Westfalen - l Qu
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itäts s i eg al Qu Qualitätssiegel Betreutes Wohnen el für ältere Menschen Nordrhein-Westfalen Bet W NR re u n te e s Wohn
Inhalt Inhalt Grußwort des Ministers Anhang A für Arbeit, Gesundheit und A 1 Prüfbögen 42 Soziales NRW 4 3.1 Bauwerk und Umfeld 42 Vorwort des Vorsitzenden 3.1.1 Bauliche Ausführung 42 des Kuratoriums 6 3.1.4 Wohnumfeld 53 1 Grundsätzliches 8 3.2 Grundservice 56 3.2.1 Haustechnischer Service 56 2 Einführung 14 3.2.2 Betreuung/Persönlicher Service 57 3.2.3 Hausnotruf 60 3 Qualitätsanforderungen und Empfehlungen 18 3.3 Wahlservice 61 3.1 Leistungsbereich Bauwerk und Umfeld 20 3.3.1 Pflegerische Dienste und Krankenpflege 61 3.2 Leistungsbereich Grundservice 26 3.3.2 Hauswirtschaftliche Dienste 62 3.3 Leistungsbereich Wahlservice 29 3.3.3 Empfehlung: Weitere mögliche 3.4 Leistungsbereich Vertragsgestaltung 31 Wahlleistungen 63 4 Prüfverfahren, Vergabe- 3.4 Vertragsgestaltung 64 kriterien, Nutzungsrechte 34 3.4.1 Mietvertrag 64 4.1 Prüfverfahren 35 3.4.2 Betreuungsvertrag 65 4.2 Vergabekriterien 37 3.4.3 Wahlleistungen 67 4.3 Nutzungsrechte 38 A 2 Dokumentenliste 68 A 3 Formular Eigenerklärungen des Betreibers 70 A 4 Selbstverpflichtungserklärung von vorzuhaltenden Hausnotrufbetreibern 74 Anhang B Betreuungskonzept 76 Impressum 78
Grußwort des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW Im Alter kommt dem Wohnen eine ganz Die unterschiedlichen Formen des betreuten Woh- besondere Bedeutung zu. Denn das All- nens für ältere Menschen können entscheidend tagsleben älterer Menschen konzentriert dazu beitragen, die Lebensqualität Betroffener zu sich zunehmend auf die unmittelbare erhalten und zu stärken und eine Versorgung im Nachbarschaft und die eigene Woh- Altenheim oder einer Pflegeeinrichtung so lange nung. Diese wird dann – weit mehr als wie möglich hinauszuzögern. Der Begriff „Betreu- bei anderen Altersgruppen – für alte tes Wohnen für Senioren“ umfasst dabei Bau- und Menschen zu einem entscheidenden Fak- Betreuungskonzepte wie „Wohnen mit Service“, tor für die eigene Lebensqualität. „Wohnen Plus“ oder „Seniorenresidenzen“. Ge- meinsames Ziel ist es, Selbständigkeit des Wohnens Karl-Josef Laumann Mit fortschreitendem Alter ist jedoch die mit bedarfsgerechten Hilfen zu verbinden. Minister für Arbeit, Gesund- selbständige Lebensführung in den eige- heit und Soziales NRW nen vier Wänden häufig immer schwie- In der Vergangenheit fehlten weitgehend allge- riger zu bewältigen – hier bietet betreutes mein gültige Qualitätsanforderungen und einheit- Wohnen einen Weg, Selbständigkeit und selbstbe- liche Mindeststandards für die unterschiedlichen stimmtes Leben für ältere Menschen längstmöglich Angebote des Betreuten Wohnens. Sowohl Seni- zu sichern. Auch weil tragfähige Familienverbün- orinnen und Senioren fehlten damit verlässliche de heutzutage zunehmend wegbrechen und die Kriterien für ihre Beurteilung eines konkreten Ange- Angst vor dem Alleinsein im Alter zunimmt. bots, aber auch Investoren und Trägern mangelte es an Sicherheit für Planungen und Investitionen. Deshalb ist das „Qualitätssiegel Betreutes Wohnen für ältere Menschen NRW“ geschaffen worden.
Grußwort Das Qualitätssiegel soll vor allem · Hilfestellung bei der Bewertung der existie- renden Angebote geben, · Investoren bei der Qualitätssicherung von Angeboten des „Betreuten Wohnens“ in Nor- drhein-Westfalen unterstützen und · Planungssicherheit und Planungshilfen für Inves- toren, Architektinnen und Architekten, Betreiber und Dienstleister zur Verfügung stellen. In die hier vorgestellte überarbeitete Neuauflage der Broschüre Qualitätssiegel Betreutes Wohnen sind die praktischen Erfahrungen der vergan- genen beiden Jahre ebenso eingeflossen wie An- passungen an geänderte rechtliche oder sachliche Rahmenbedingungen. Karl-Josef Laumann
Vorwort des Vorsitzenden des Kuratoriums In den kommenden Jahrzehnten wird der Betreutes Wohnen fällt in Abgrenzung zu voll- Anteil älterer Menschen in der Bundesre- stationären Angeboten in der Regel jedoch nicht publik Deutschland infolge des demogra- unter den Anwendungsbereich des Heimgesetzes fischen Wandels erheblich zunehmen. und weist daher in Ermangelung alternativer Von diesen Veränderungen ist auch das gesetzlicher Regelungen einen hohen Gestaltungs- Land Nordrhein-Westfalen betroffen. spielraum auf. Um dennoch ein qualitätsvolles Während Anfang 2000 bereits jeder Angebot sowohl in Bezug auf Baukörper und vierte Bürger in Nordrhein-Westfalen Infrastruktur als auch auf die damit verbundenen das 60. Lebensjahr überschritten hat, Betreuungsleistungen gewährleisten zu können, ha- steigt der Anteil der über 60-jährigen bis ben sich eine Vielzahl von Akteuren in Nordrhein- Alexander Rychter zum Jahr 2040 mit 5,42 Millionen älteren Westfalen dazu entschlossen, auf der Grundlage Vorsitzender des Kuratori- Menschen auf mehr als ein Drittel der vergleichbarer Ansätze in anderen Ländern wie ums Betreutes Wohnen für Landesbevölkerung an. Angesichts einer zum Beispiel Baden-Württemberg landesweite ältere Menschen NRW e.V. gleichzeitig geringen Geburtenrate und Qualitätsstandards zu entwickeln. Diese Quali- der zunehmenden Lebenserwartung der tätskriterien sowie das damit verbundene Quali- Menschen altert und schrumpft die nordrhein-west- tätssiegel „Betreutes Wohnen für ältere Menschen fälische Bevölkerung gleichermaßen. Eine zentrale Nordrhein-Westfalen“ wurden am 18. Mai 2004 Folge dieser gesellschaftlichen Veränderungen ist, erstmalig einer breiten Öffentlichkeit in Dortmund dass die Frage „Wie wohne ich im Alter?“ immer vorgestellt. Ziel dieser Standards ist es, Seniorinnen mehr in den Mittelpunkt des allgemeinen Interesses und Senioren eine Orientierungshilfe zu geben gerückt ist. und zur Schaffung von Markttransparenz sowohl für Mieter/innen als auch für Käufer/innen beizu- Vor allem das Betreute Wohnen als wichtigste tragen. Gleichzeitig soll Investoren, Entwicklern, altersgerechte Wohnform im vorstationären Architekten/innen, Betreibern und Dienstleistern Bereich gewinnt immer mehr an Bedeutung, da ein Instrument für Planungssicherheit und -hilfe an es älteren Menschen gerade unterhalb der Heim- die Hand gegeben, Qualitätssicherung für Ange- gesetzschwelle ein möglichst selbständiges und bote des Betreuten Wohnens vorangetrieben und gleichzeitig selbstbestimmtes Leben in der eigenen nicht zuletzt Wohnungs- und Immobilienunterneh- Wohnung mit dem jeweils individuell erforderlichen men ein geeignetes Marketinginstrument eröffnet Maß an Betreuung, Unterstützung sowie gegebe- werden. nenfalls auch Pflege ermöglicht. Gefragt sind vor allem Wohnangebote, die dem Wunsch älterer Menschen nach Individualität und Selbstständig- keit in der vertrauten Umgebung entsprechen, ohne gleichzeitig auf bedarfsgerechte Hilfe- und Unterstützungsleistungen verzichten zu müssen.
Vorwort Qualitätsstandards für das Betreute Wohnen ha- Als Vorsitzender des Kuratoriums freue ich mich, ben aber nur dann einen Sinn, wenn diese Quali- Ihnen nunmehr die zweite und völlig neu gestaltete tätskriterien in der Praxis breite Verwendung finden Auflage unserer Qualitätssiegelbroschüre vorstel- und bei Verbrauchern wie Anbietern gleicherma- len zu können. Ich danke an dieser Stelle allen ßen auf hohe Akzeptanz stoßen. Notwendig sind Mitgliedern und Freunden des Kuratoriums, die zur daher ein möglichst einfaches und transparentes Weiterentwicklung der nordrhein-westfälischen Prüfungsverfahren, vertretbare Prüfungsgebühren Qualitätsstandards sowie zur Erarbeitung dieser sowie ein Qualitätszertifikat zur Einbeziehung Broschüre beigetragen haben und damit einen auch von Anlagen, die sich noch in der Planungs-, wichtigen Beitrag für die künftige Entwicklung Vertriebs- oder Bauphase befinden. Notwendig des Betreuten Wohnens in Nordrhein-Westfalen ist es außerdem, diese Qualitätsstandards leben- leisten. dig zu halten und sie immer wieder an die sich veränderten Bedürfnisse von Verbrauchern, an Alexander Rychter neue technische Möglichkeiten oder aber ge- setzliche Rahmenbedingungen anzupassen und weiterzuentwickeln. Vor diesem Hintergrund wird ein spannendes Thema in den kommenden Jahren die Integration von Angeboten des Betreuten Wohnens auch im Wohnungsbestand sein. Die Vorteile hierbei liegen in der Verbindung niedrig- schwelliger Service- und Unterstützungsangebote mit überschaubaren Mietentgelten. Die wesent- lichen Qualitätskriterien von Betreutem Wohnen sind ohne Probleme auf den Bestand übertrag- bar. Die Herausforderung steckt vor allem in der Frage, welche Anforderungen man an eine bauliche Veränderung des Wohnungsbestandes stellen muss. Angesichts der Tatsache, dass nach wie vor rund 93 Prozent der älteren Menschen in normalen und bautechnisch nicht altersgerecht ausgestatteten Wohnungen leben und dort auch so lange wie möglich verbleiben wollen, wird es eine der kommenden Aufgaben des Kuratoriums Betreutes Wohnen für ältere Menschen Nordhein- Westfalen sein, hierfür geeignete Lösungsansätze zu entwickeln.
1 Grundsätzliches 1 Grundsätzliches
1 Grundsätzliches Ältere Menschen möchten so lange wie möglich Mietvertrag darf z. B. keine Kündigungsklausel ihre Selbständigkeit erhalten und gleichzeitig so wegen Pflegebedürftigkeit enthalten. In dem Be- sicher wie möglich leben. Dies ist ein Wunsch, treuungsvertrag müssen die Leistungen vollständig dem das Betreute Wohnen für ältere Menschen beschrieben und eindeutig dem Grund- oder Wahl entgegen kommt. Der Grundgedanke des Betreu- service zuzuordnen sein. Die Dienstleistungsanbie- en Wohnens besteht darin, so viel Selbständigkeit ter müssen benannt und die Dauer, Verfügbarkeit wie möglich zu erhalten und soviel Betreuung wie und Qualität der Leistungen verbindlich in einem nötig zu bieten. Gegebenenfalls sollte die Betreu- dem Vertrag zugehörigen Konzept geregelt sein. ung an den sich ändernden persönlichen Bedarf angepasst werden können. Angebote des Betreuten Wohnens für Senioren/ innen, die die Anforderungen des nordrhein-west- Das Kernstück des Betreuten Wohnens für ältere fälischen Qualitätssiegels erfüllen, sind rechtlich Menschen, wie es durch das vorliegende nord klar vom Wohnen in einem Heim abgegrenzt und rhein-westfälische Qualitätssiegel definiert ist, um- fallen nicht unter das Heimgesetz. Beim Betreuten fasst vier Leistungsbereiche mit folgenden zentra- Wohnen steht der Wohncharakter eindeutig im len Anforderungen: Vordergrund. Je nach auftretendem persönlichen Hilfebedarf und infrastrukturellen Gegebenheiten 1. Bauwerk und Umfeld: Eine zentral gele- wie z. B. dem verfügbaren Angebot der Wahlleis- gene und in eine gute Infrastruktur eingebettete tungen können Angebote des Betreuten Wohnens barrierefreie und altengerechte Wohnung, die für Senioren/innen einen Heimaufenthalt ersetzen über die technische Infrastruktur für die Einrich- oder zumindest hinauszögern. Allerdings kann be- tung eines Notrufs verfügt. sonders bei schwerer Pflegebedürftigkeit oder star- ker Altersdemenz ein Umzug ins Pflegeheim nicht 2. Grundservice: Ein Paket von Grundleistun- unbedingt verhindert werden, weil die Rund-um- gen, die die Sicherstellung des haustechnischen die-Uhr-Pflege außerhalb eines Heims nur schwer Service, des Hausnotrufs und der Betreuung bzw. gewährleistet werden kann. des persönlichen Service durch eine kompetente Betreuungsperson mit Blick auf Beratung, Informa- Eine Erstberatung durch eine unabhängige Bera- tion und Vermittlung von Wahlleistungen gewähr- tungsstelle wird empfohlen. leisten. Im Folgenden werden – differenziert nach Leis- 3. Wahlservice: Frei wählbare zusätzliche tungsbereichen – zentrale Grundlagen des Betreu Wahlleistungen, die mindestens pflegerische Diens- ten Wohnens aufgeführt, auf die sich die Mitglieder te und Krankenpflege, hauswirtschaftliche Dienste der Arbeitsgruppe verständigt haben und die, so- und Hausnotruf umfassen. fern sie nicht durch die Qualitätsanforderungen selbst abgedeckt sind, durch die Betreiber ent- 4. Vertragsgestaltung: Diese bezieht sich sprechender Wohnanlagen berücksichtigt werden auf den Miet- und Betreuungsvertrag, die bestimm- sollten: te Qualitätsanforderungen erfüllen müssen. Der
1 Grundsätzliches Bauwerk und Umfeld Grundservice Bauwerk und Umfeld sind barrierefrei und sicher Die persönliche Einzelfallbetreuung ist ein Kern- zu nutzen. Eine selbständige Haushaltsführung ist stück des Betreuten Wohnens, ohne sie kann man sicherzustellen und die Privatsphäre zu gewährleis- nicht von einer betreuten Wohnung sprechen. Ein ten. Die technischen Voraussetzungen für die In- Hausnotruf gehört zu den Grundleistungen des stallierung eines Hausnotrufes müssen vorhanden Betreuten Wohnens. Die Selbstbestimmung der sein. Die Kommunikation und das Zusammenleben Mieter/innen bildet die Grundlage für die Arbeit unter den Mietern/innen ist zu fördern. Die Mie- der Betreuungskraft. ter/innen müssen sich selbständig mit Produkten und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs versor- Es gibt so wenig festgeschriebene Pauschalleistun- gen können. gen wie möglich. Die Mieter/innen verfügen über größtmögliche Wahlfreiheit. Der zeitliche Umfang Eine gemeinsame Planung durch Architekt/in, Bau- der Betreuungsleistungen ist geregelt und steht in träger und Betriebsträger in Abstimmung mit der einem angemessenen Verhältnis zur Anzahl der zu jeweiligen Kommune von Anfang an wird empfoh- betreuenden Mieter/innen (Schlüssel siehe Prüfbo- len und sollte örtliche Bedarfe und eine überschau- gen). bare Größenordnung berücksichtigen. Die Dienste des Grundservice können auch durch Dritte – externe Dienstleistungserbringer – oder z. T. 10
1 Grundsätzliches (insbesondere bezogen auf Betreuungs- und Kon Die Weitergabe von persönlichen Daten bedarf taktangebote) auch ehrenamtlich oder auf der Ba- jeweils einer gesonderten Zustimmung des/der sis gegenseitiger Hilfeleistung organisiert werden, Leistungsempfängers/in. Für den Notfall treffen solange die Qualitätsanforderungen erfüllt wer- die Betreiber und Leistungsempfänger/innen hin- den. Es sollte eine kontinuierliche Anpassung der sichtlich der Weitergabe von persönlichen Daten Versorgungsleistungen an den Stand der Technik eine gesonderte Vereinbarung. und sich ändernde individuelle Bedarfslagen statt- finden. Das Selbsthilfepotenzial von Mietern/innen und Umfeld (informelles Netzwerk) ist zu aktivie- Wahlservice ren, die Förderung einer Hausgemeinschaft zu er- Grundsätzlich besteht in diesem Bereich vor dem möglichen und die Beteiligung der Mieter/innen zu Hintergrund des örtlich verfügbaren Angebots für fördern. die Leistungsempfänger/innen Wahlfreiheit hin- sichtlich des Leistungsumfangs und der Dienstleis- tungserbringer. Für Initiierung und Organisation ist in der Regel die Betreuungskraft zuständig. Die Leistungen des Wahlservices werden individuell zwischen Leistungsempfängern/innen und Dienst leistungserbringern abgerechnet und sind kein Bestandteil einer Grundservicepauschale. Die Leis- Um das Leistungsangebot zu beschreiben, ist ein Betreuungskonzept zu erstellen (siehe Anhang B). Das Konzept macht verbindliche Angaben über die Art und den Umfang der angebotenen Leistun gen und legt dar, wer die Leistungen erbringt. Das Konzept ist Bestandteil des Betreuungsvertrages, um das Leistungsangebot sicherzustellen. Die Be- treuungskonzeption ist schwerpunktmäßig präven- tungen des Wahlservices basieren auf Einzelver- tiv ausgerichtet mit dem Ziel, den Hilfebedarf mög- trägen zwischen den Hilfeempfängern/innen bzw. lichst gering zu halten. Kunden/innen und dem (frei wählbarem) Dienst- leistungserbringer, auch wenn der Betreiber der Die Kosten für den Grundservice sind für den/die Anlage eine Kooperationsvereinbarung mit einem Leistungsempfänger/in transparent und dem jewei- bestimmten Dienstleister abgeschlossen hat. ligen Vertrag zu entnehmen. 11
1 Grundsätzliches Der Beginn der Dienstleistung sollte zeitnah er- Vertragsgestaltung folgen (spätestens 24 Stunden nach Eingang der Mieter/innen sind vor Vertragsabschluss umfas- Anfrage – z. B. Pflegeleistungen –), in aktuellen send über die Möglichkeiten und Grenzen des je- Notlagen müssen Hilfsangebote unmittelbar zur weiligen Angebots zu informieren. Zur Höhe eines Verfügung stehen. angemessenen Mietpreises kann an dieser Stelle keine Aussage getroffen werden, zur ersten Orien Die jeweiligen Kosten für den Wahlservice des Be- tierung kann z. B. die ortsübliche Vergleichsmiete treibers müssen für den/die Nutzer/in transparent herangezogen werden. sein (z. B. durch zur Ansicht vorliegende Preislis- ten). Die Kosten des Wahlservices von anderen Die Mietverträge werden grundsätzlich rechtlich Anbietern werden individuell zwischen Nutzer/in nicht seitens der Vergeber des Qualitätssiegels ge- und Anbieter vereinbart. prüft, sondern nur in Bezug auf die dargestellten Punkte der Checkliste. Bei Bedarf sollte der Ver- Es sollte eine kontinuierliche Anpassung der Versor- trag individuell juristisch überprüft werden. gungsleistungen an den Stand der Technik und sich ändernde individuelle Bedarfslagen stattfinden. Die vertraglichen Regelungen müssen klar defi- nieren, welche Anbieter für welche Leistungen zu- Die Weitergabe von persönlichen Daten bedarf ständig sind, und welche Leistungen Grund- und jeweils einer gesonderten Zustimmung des/der welche Wahlleistungen sind. Ebenso muss eine Leistungsempfängers/in. Für den Notfall treffen eindeutige Zuordnung von Kosten und Leistungen die Betreiber und Leistungsempfänger/innen hin- erfolgen. sichtlich der Weitergabe von persönlichen Daten eine gesonderte Vereinbarung. Die Verträge sollten gut lesbar sein, über eine übersichtliche Gestaltung verfügen und verständ- lich formuliert sein. (Vorschlag siehe Anhang B: Be- treuungskonzept – Formale Anforderungen). 12
1 Grundsätzliches Grundlagen Mögliche Entwicklungen des Qualitätssiegels In Erarbeitung befinden sich derzeit zwei wesent- Als Arbeitsgrundlage diente das baden-württem- liche Normen. Unter dem Arbeitstitel DIN 18030 bergische Qualitätssiegel „Betreutes Wohnen für sollen die derzeitig getrennten Normen für bar Senioren. Anforderungen – Prüfverfahren – Infor- rierefreies Bauen zusammengefasst und um Anfor- mationen“. derungen ergänzt werden, die neben den Bewe- gungseinschränkungen älterer Menschen verstärkt auch die sensorischen Einschränkungen berück- i täts s i e sichtigen. Ferner beabsichtigt das Deutsche Institut a l g für Normung mit der DIN 77800 eine Dienstleis- Qu tungsnorm zum Betreuten Wohnen herauszuge- el ben. Sollten die Anforderungen der DIN-Norm die des Qualitätssiegels überschreiten, wird das Qualitätssiegel „Betreutes Wohnen für ältere Men- schen NRW” in diesen Punkten der DIN-Norm an- Bet W gepasst. NR re u n te e s Wohn Die Anforderungen an das Qualitätssiegel basie- ren auf geltenden Vorschriften und Regelwerken, wie sie beispielsweise im baulichen Bereich mit der Normung für barrierefreies Bauen in der DIN 18024-1, der DIN 18025-1 und der DIN 18025-2 bestehen. Diese Grundlagen werden an sich än- dernde Rahmenbedingungen angepasst. 13
2 Einführung 2 Einführung 14
2 Einführung Ziele Hintergrund Mit dem vorliegenden Qualitätssiegel „Betreutes In den letzten Jahren hat sowohl das Angebot als Wohnen für ältere Menschen NRW“ werden vor auch die Nachfrage nach Betreutem Wohnen für allem die folgenden Ziele verfolgt: ältere Menschen stark zugenommen. Nach Schät- zungen durch empirica hat sich die Anzahl dieser Die Qualität von Angeboten im Bereich des Be- Wohnangebote allein zwischen 1995 und 2000 treuten Wohnens bzw. des Wohnens mit Ser- mehr als verdoppelt. Immer mehr ältere Menschen vice kann belegt werden. entscheiden sich für das Betreute Wohnen als al- ternative Wohnform in der Erwartung, auch bei Das Qualitätssiegel bietet messbare Qualitäts- einem Nachlassen der Leistungsfähigkeit selbstän- kriterien, mit denen Angebote eindeutig be- dig und selbstbestimmt in der eigenen Wohnung schrieben und definiert werden. leben zu können. Von vielen Seiten wird das Be- treute Wohnen als eine der Zukunftslösungen für · Das Qualitätssiegel dient damit der Schaffung das Wohnen älterer Menschen propagiert. von Markttransparenz und bietet Orientie- rungshilfen für Mietinteressenten und deren An- Doch die Bau- und Betreuungskonzepte der unter gehörige. den Bezeichnungen „Betreutes Wohnen“, „Wohnen mit Service“, „Wohnen Plus“ oder „Seniorenresi- Es dient der Qualitätssicherung für Anlagen denzen“ erstellten und angebotenen Einrichtungen des Wohnens mit Service bzw. des Betreuten sind außerordentlich unterschiedlich und weisen Wohnens in NRW. große qualitative Bandbreiten auf. Dies erschwert Interessenten die Auswahl einer passenden Einrich- Es schafft Planungssicherheit und bietet Pla- tung und führt unter Umständen dazu, dass Erwar- nungshilfen für Investoren, Entwickler/innen, tungen und Vorstellungen der Mieter/innen nicht Architekten/innen, Planer/innen, Betreiber und erfüllt werden und bereits bei einem eintretenden Dienstleister. leichten Hilfebedarf ein erneuter Umzug notwen- dig werden kann. Zwar gibt es mittlerweile Ratge- · Es dient zur Darstellung der Anlagenqualität ber, die interessierte Senioren/innen beraten, ob und zur Abgrenzung von weniger hochwer- Betreutes Wohnen für sie eine geeignete Wohn- tigen Angeboten. form darstellt, und sie über die Angebotsvielfalt informieren, aber weil der Begriff des Betreuten Wohnens gesetzlich nicht geschützt ist und prak- tisch für jedes beliebige Wohnangebot verwendet werden kann, gibt es keine allgemein gültigen Min- destanforderungen.* * Bislang gibt es lediglich drei Qualitätssiegel auf Landesebene (Baden-Würtemberg, Sachsen-Anhalt und Bayern), die qualitativ jedoch sehr starke Unterschiede aufweisen. 15
2 Einführung Vor diesem Hintergrund wurde Ende 2000 von der Rahmen der Landesinitiative Seniorenwirtschaft Arbeitsgruppe „Wohnen, Handwerk und Dienst- NRW entwickelten Qualitätsstandards des Quali leistungswirtschaft“ der „Landesinitiative Senio- tätssiegels „Betreutes Wohnen für ältere Men- renwirtschaft NRW“ angeregt, ein Qualitätssiegel schen NRW” vorantreiben und diese Standards „Betreutes Wohnen für ältere Menschen NRW“ zu weiterentwickeln. entwickeln. Unter Federführung des ehemaligen Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Die Mitglieder des Kuratoriums sind dem Adressen- Familie Nordrhein-Westfalen (jetziges Ministerium und Mitgliederverzeichnis zu entnehmen. Organe für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes des Kuratoriums sind die Mitgliederversammlung, NRW) und betreut durch die gemeinsam vom Ins- der Fachbeirat und der Vorstand. titut Arbeit und Technik (IAT) in Gelsenkirchen und der Dortmunder Forschungsgesellschaft für Ge- Die am Institut Arbeit und Technik angesiedelte rontologie (FfG) getragene Geschäftsstelle Senio- Geschäftsstelle unterstützt das Kuratorium inhalt- renwirtschaft wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, lich und organisatorisch. die das vorliegende Qualitätssiegel im Konsensver- fahren entwickelt und verabschiedet hat. Die Deutsche Gesellschaft für Gerontotechnik mbH führt das Zertifizierungsverfahren durch. Adressatenkreis Das Qualitätssiegel richtet sich sowohl an Nut- Aufnahme von neuen zer/innen wie ältere Menschen und ihre Famili- Mitgliedern enangehörigen als auch an Investoren, Entwick- Über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet der ler, Architekten/innen, Betreiber, Dienstleister als Vorstand. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich vor- Planungsgrundlage. zulegen und bedarf der Empfehlung durch zwei Kuratoriumsmitglieder. Das Ergebnis der Beschluss- fassung wird dem Bewerber ohne Angaben von Das Kuratorium Qualitätssiegel Gründen mitgeteilt. Die Aufnahme wird mit Aus- „Betreutes Wohnen für ältere händigung einer schriftlichen Aufnahmeerklärung Menschen NRW” wirksam. Mit dem Ziel der Sicherung der Wohn- und Be- treuungsqualität von Angeboten des Betreuten Seniorenwohnens hat sich aus dieser Arbeitsgrup- pe heraus am 23.04.2004 das „Kuratorium Quali- tätssiegel Betreutes Wohnen für ältere Menschen Nordrhein-Westfalen e. V.“ gegründet. Das Kuratorium ist für die Vergabe des Qualitäts siegels Betreutes Wohnen und für Verfahrens fragen zuständig. Es will die Umsetzung, der im 16
2 Einführung Mitglieder der Arbeitsgruppe Folgende Organisationen und Akteure waren an der Entwicklung des Qualitätssiegels Betreutes Wohnen NRW bis zum Gründungsdatum des Kuratoriums beteiligt: Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Ministerium für Arbeit, Soziales, Qualifikation freien Wohlfahrtspflege NRW und Technologie des Landes NRW Architektenkammer NW (bis November 2002) Bundesverband Freier Immobilien- und Ministerium für Frauen, Jugend, Wohnungsunternehmen e. V. Familie und Gesundheit des Landes NRW Deutsche Gesellschaft für Gerontotechnik (bis November 2002) Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband, Ministerium für Gesundheit, Soziales, Mettmann Frauen und Familie des Landes NRW (seit November 2002) empirica Ministerium für Städtebau und Wohnen, Forschungsgesellschaft für Gerontologie e. V. Kultur und Sport des Landes NRW an der Universität Dortmund Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Gemeinnützige Aktien-Gesellschaft für Ange- Energie und Verkehr des Landes NRW stellten-Heimstätten (GAGFAH) Immobilien- Management GmbH Nordrhein-Westfälischer Handwerkstag Geschäftsstelle Seniorenwirtschaft am Institut Nordrhein-Westfälischer Städtetag, Arbeit und Technik AK Wohnen Gesellschaft für Bauqualität und Technik WohnBund-Beratung NRW GmbH Institut Arbeit und Technik (IAT) Stadt Ratingen Institut für Wohnungswesen, Immobilien Wohnberatung Wuppertal wirtschaft, Stadt- und Regionalentwicklung Wohnungsförderungsamt der Stadt Hamm (InWIS) an der Ruhr-Universität Bochum Verband deutscher Alten- und Behinderten GmbH hilfe e. V. (VDAB) Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) Verbraucherzentrale Landesarbeitsgemeinschaft Wohnberatung Nordrhein-Westfalen e. V. NRW verdi Landesverband NRW e. V. Landesseniorenvertretung NRW e. V. Vereinigung der Industrie- und Handels Landesverband Freier Immobilien- und Woh- kammern des Landes NRW. nungsunternehmen Nordrhein-Westfalen e. V. 17
3 Qualitätsanforderungen und Empfehlungen 18
3 Qualitätsanforderungen – Bauwerk/Umfeld Im Folgenden werden die Qualitätsanforderungen und Empfehlungen des nordrhein-westfälischen Qualitätssiegels Betreutes Wohnen für ältere Men- schen differenziert nach den unten aufgeführten Leistungsbereichen dargestellt. 3.1 Bauwerk und Umfeld 3.2 Grundservice 3.3 Wahlservice 3.4 Vertragsgestaltung 19
3.1 Qualitätsanforderungen – Bauwerk/Umfeld 3.1 Leistungsbereich Bauwerk und Umfeld Der Leistungsbereich Bauwerk und Umfeld setzt Die Beurteilung der baulichen Gegebenheiten er- sich zusammen aus den Einzelbereichen: folgt auf der Grundlage folgender Vorschriften und Regelwerke in der jeweils gültigen Fassung: 1. Bauliche Ausführung insgesamt, 1. Bekanntmachung der Neufassung der Bauord- 2. bauliche Voraussetzungen des Notrufs, nung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung – (BauO NRW) vom 3. gebäudebezogene Infrastruktur, 1. März 2000, 4. Wohnumfeld. 2. Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung – VV BauO NRW – RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport v. 12.10.2000 – II A 3 – 100/85, 3. Wohnraumförderungsbestimmungen in der aktuellen Fassung, 4. Gesetz zur Reform des Wohnungsbaurechts – Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) vom 13. September 2001, 5. DIN 18024–1, 01–1998 DIN 18025–1, 12–1992 DIN 18025–2, 12–1992. 20
3.1 Qualitätsanforderungen – Bauwerk/Umfeld 3.1.1 Bauliche Ausführung Qualitätsanforderungen Empfehlungen Eingang: Der Eingangsbereich ist überschaubar und sicher gestaltet, Die Bauweise ist übersichtlich und kontaktfördernd. d. h. der Hauseingang ist von allen Seiten einsehbar und ohne Schattenbildung gut beleuchtet, die Haustür ist transpa- rent. Die Anlage verfügt über “natürliche Treffpunkte”. Der Hauseingang des Gebäudes, sämtliche Wohnungen und der Aufzug sind von der öffentlichen Verkehrsfläche aus Die Briefkastenanlage ist von innen zugänglich. stufenlos erreichbar. Horizontale und vertikale Erschließung: Sie erfolgt in Anlehnung an die Wohnraumförderungsbestim- mungen des Landes NRW. Aufzüge: Aufzüge und ihre technischen Eigenschaften sind so be- Ein Liegendtransport im Aufzug ist möglich. schaffen, dass in ihrer Mobilität und/oder Wahrnehmung eingeschränkte Menschen ihre Wohnungen erreichen können. (Grundlage: DIN 18025 Teil 2 und zusätzliche Forderungen Gegenüber der Aufzugstür befindet sich ein Spiegel. der BauO NRW) Treppen: Das Treppenhaus ist ausreichend beleuchtet, es gibt keine Es sind beidseitig Handläufe angebracht. Der innere unterschnittenen Stufen (d. h. es bestehen keine überstehen- Handlauf wird am Treppenauge nicht unterbrochen. den Trittflächen). Falls gewendelte Treppen erforderlich sind, existiert ein zweiter Handlauf. Rampen: Eine sichere Nutzung der Rampe ist ohne größere Kraft anstrengung möglich. (Grundlage: DIN 18025 Teil 2) Türen: Wohnungen und Wohnräume können auch von Menschen, Die Türen haben eine lichte Breite von mindestens 90 cm. die Gehhilfen nutzen, begangen werden. (Grundlage: DIN (Grundlage: DIN 18025-1) 18025 Teil 2) Bei großen Türen (Eingangs- oder Flurtüren) ist eine elek- Falls große Glasflächen vorhanden sind, sind diese bruch trische Unterstützung vorgesehen. sicher und kontrastreich. 21
3.1 Qualitätsanforderungen – Bauwerk/Umfeld Qualitätsanforderungen Empfehlungen Wohnungsgrundriss: Zur Sicherstellung einer selbständigen Haushaltsführung ist Die Grundrissgestaltung ist zweckmäßig und entspricht eine vollständige Wohnung vorhanden (d. h. es ist möglich zu den Bedürfnissen und Lebensgewohnheiten älterer Men- kochen, zu schlafen und sich zu waschen). schen (z. B. Küche und Essplatz, Bad und Schlafzimmer ein- Der Wohnungsabschluss ist zur Sicherung der Privatsphäre ander zugeordnet, separater Schlafraum, separate Küche, gewährleistet (eigener Haus- und Wohnungstürschlüssel, Eingangsbereich mit Garderobe und Abstellmöglichkeit). Klingel, Briefkasten). Die Wohnungsgrundrisse sind für Ein- und/oder Zwei-Per- sonenhaushalte geeignet. Die Funktionen „Wohnen, Schlafen und Kochen“ werden nicht in einem Raum zusammengefasst. Ein Abstellraum steht zur persönlichen Verfügung und ist barrierefrei erreichbar. Bad: In jeder Wohnung ist ein Sanitärraum mit einem bodenglei- Im Bad ist ein Fenster vorhanden. chen Duschplatz ausgestattet. (Der Duschplatz gilt auch als Der Waschtisch ist unterfahrbar und mit Unterputz- oder bodengleich, wenn er Wasserschutzkanten aufweist, die nicht Flachaufputzsiphon gestaltet. höher als 1 cm sind.) Die Tür schlägt nicht in den Sanitärraum, ist abschließbar und im Notfall von außen zu entriegeln. Küche: In bauseitig eingerichteten Küchen können Tätigkeiten im In der Küche ist ein Fenster vorhanden. Sitzen verrichtet werden. Freisitz (Balkon oder Terrasse): Ein Freisitz ist vorhanden und weist eine Bewegungsfläche In mindestens einem Raum ermöglicht eine niedrige Fens- von mindestens 1,50 m x 1,50 m auf. terbrüstung in Höhe von 60 cm den Ausblick im Sitzen. Wohnung (Schwellen, Stufen und Zugang): Innerhalb der Wohnungen sind grundsätzlich keine Stufen, Schwellen oder unteren Türanschläge vorhanden. Sofern diese aber technisch zwingend notwendig sind, sind sie nicht höher als 2 cm. 22
3.1 Qualitätsanforderungen – Bauwerk/Umfeld Qualitätsanforderungen Empfehlungen Haustechnik: Die Bedienvorrichtungen (Schalter, Steckdosen) können auch Sicherheitsvorkehrungen gegen Einbruch und Diebstahl von Menschen mit Einschränkungen in der Mobilität und/ sind vorhanden. oder Wahrnehmung benutzt werden (siehe Prüfbogen). Die Raumtemperatur und die Lichtverhältnisse können den Die VDI-Richtlinie 6008 „Barrierefreie Elektroinstallation“ Bedürfnissen der Mieter/innen angepasst werden. findet Beachtung. Die Kommunikation mit dem Umfeld ist möglich (Gegensprechanlage, Türöffner und Telefonanschluss sind vorhanden). Die Installation sicherheitstechnischer Einrichtungen ist möglich. Es sind auf allen Fluren und in jeder Wohnung Rauchmelder installiert. (Grundlage: DIN 18025 Teil 2, Punkt 9 – 12) Bodenbeläge: Bauseitig verwendete Bodenbeläge sind reflexionsarm, rutsch- Bodenbeläge in den Verkehrsbereichen wechseln als Ori- hemmend, fest verlegt und nicht elektrostatisch aufladbar. entierungshilfe kontrastreich in Oberfläche und Farbe. (Grundlage: DIN 18025, Teil 2) 3.1.2 Bauliche Voraussetzungen des Notrufs Qualitätsanforderungen Empfehlungen Ein Hausnotruf ist vorhanden und wird bei Einzug des Mieters Hausnotrufsysteme entsprechen der DIN EN 50134 Teil 1: aktiviert. Personen-Hilferufanlagen – Alarmanlagen. 23
3.1 Qualitätsanforderungen – Bauwerk/Umfeld 3.1.3 Gebäudebezogene Infrastruktur (Gemeinschaftsräume) Qualitätsanforderungen Empfehlungen Ein Multifunktionsraum ist vorhanden (Größe entsprechend der Wohnungsanzahl). Ab einer Größe von 20 Wohnungen ist ein Gemeinschafts- Ab einer Größe von 10 Wohnungen ist ein Gemein- raum (entweder im Gebäude selbst oder im fußnahen schaftsraum (entweder im Gebäude selbst oder im fuß- Umfeld [– inkl. Sanitärbereich –]) vorhanden, der folgende nahen Umfeld) [– inkl. Sanitärbereich –]) vorhanden, der Funktionen erfüllt: folgende Funktionen erfüllt: Besprechung, Information, Kommunikation, Besprechung, Information, Kommunikation, Gemeinschaftsaktivitäten, Treffen, Feiern …, Gemeinschaftsaktivitäten, Treffen, Feiern …, Gemeinschaftsräume: Sofern Gemeinschaftsräume in dem Gebäude vorhanden sind, sind diese barrierefrei Die Gemeinschaftsräume sind attraktiv gestaltet (hell, zugänglich, geräumig, zentral gelegen) und verfügen über multifunkti- Eine Waschküche mit Waschmaschine ist vorhanden, onale Nutzungsmöglichkeiten. soweit der Betrieb einer Waschmaschine in der Wohnung nicht möglich ist. 24
3.1 Qualitätsanforderungen – Bauwerk/Umfeld 3.1.4 Wohnumfeld Qualitätsanforderungen Empfehlungen Eine selbständige Versorgung ist möglich (Einkauf für den Die Wohnung befindet sich in einer zentralen Ortslage täglichen Bedarf, Arzt/Ärztin, Anbindung an öffentliche Ver und verfügt über ein seniorengerecht gestaltetes Umfeld kehrsmittel, ggf. regelmäßiger Fahrdienst). (Sitzmöglichkeiten, Geländer, Beleuchtung u. a.). Wenn Änderungen des Wohnumfelds stattfinden, auf die der Die Umgebung verfügt über Freizeit- und Erholungsflä- Betreiber keinen Einfluss hat (z. B. ein Supermarkt geschlossen chen, eine soziale Infrastruktur und Begegnungsstätten. wird), muss er für eine ggf. kostenpflichtige Alternative im Rahmen des Wahlservice (z. B. Fahrdienst) sorgen. Die Gestaltung von Gebäudezugängen ist barrierefrei. Die der Wohnanlage zugehörigen Außenanlagen und (Grundlage: DIN 18024 Teil 1) Freiflächen sind barrierefrei, sicher und mit Orientierungs- hilfen ausgestattet. Ihre Begehung ist auch bei ungünstiger Witterung gefahrlos möglich. (Grundlage: DIN 18024, Teil 1) Es sind barrierefreie Parkplätze vorhanden. Es sind ausreichend rollstuhlgerechte Parkplätze unter Be- Es sind leicht zugängliche Einstellplätze für Fahrräder rücksichtigung der Bedürfnisse der Nutzer/innen vorhanden vorhanden. (siehe Prüfbogen). Es sind barrierefrei erreichbare und bedienbare Müllcontainer Die Müllcontainer befinden sich in Aufzugsnähe. vorhanden. 25
3.2 Qualitätsanforderungen – Grundservice 3.2 Leistungsbereich Grundservice Der Grundservice umfasst die Leistungsbereiche: Die Berechnung der Kosten für den Grundservice sollte für die Mieter/innen transparent und nach- 1. Haustechnischer Service, vollziehbar sein. Nach den bisher vorliegenden Er- fahrungen empfiehlt sich deshalb eine Berechnung 2. Betreuung / Persönlicher Service, im Rahmen der Betriebskostenabrechnung. 3. Hausnotruf. 3.2.1 Haustechnischer Service Qualitätsanforderungen Empfehlungen Die Haustechnik ist sichergestellt und wird gewartet. Ein/e verbindliche/r Ansprechpartner/in steht zur Verfügung. Die Behebung von Störungen (Energie, Heizung, Wasser, Aufzug) findet im angemessenen Zeitraum statt (i. d. R. inner- halb von 24 Stunden). Für die unten genannten Aufgaben ist ein/e Hausmeister/in Für den haustechnischen Service ist ein/e für die Wohn- und/oder ein externer Dienstleister zuständig. anlage zuständige/r Hausmeister/in (u. U. mit Teilzeitauf- Der/die Hausmeister/in ist telefonisch erreichbar. trag) einem eher anonymen externen Dienstleistungsunter- nehmen vorzuziehen. Eine Vertretungsregelung ist sichergestellt. Leistungen: Gebäudereinigung (innerhalb/außerhalb), Mülltonnenservice, Pflege des Gartens/der Außenanlagen und Winterdienst sind sichergestellt. 26
3.2 Qualitätsanforderungen – Grundservice 3.2.2 Betreuung / Persönlicher Service Qualitätsanforderungen Empfehlungen Kompetente Betreuungs-/Kontaktperson Eine kompetente Betreuungs-/Kontaktperson (Anforderungs- profil siehe Prüfbogen) ist vorhanden. Die Betreuungs-/Kontaktperson verfügt über sozialpflege- Die Betreuungs-/Kontaktperson verfügt über die Quali- rische Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis des ört- fizierung einer sozialpädagogischen oder pflegerischen lichen Hilfeverbundes (Anforderungsprofil siehe Prüfbogen). Fachkraft. Sie verfügt über die Bereitschaft zur Fortbil- Der Tätigkeitsumfang der Betreuungs-/Kontaktperson dung. gewährleistet unabhängig von der Anzahl der Wohnungen eine regelmäßige Erreichbarkeit im Haus. Die Betreuungs-/Kontaktperson ist werktags leicht erreichbar Sie verfügt über ein flexibles Zeitkontingent, welches dem (persönlich und/oder telefonisch). Aufgabenumfang angepasst ist (z. B. erweiterter Anstel- Eine Vertretungsregelung ist sichergestellt. lungsumfang in der Anfangsphase). Beratungsleistungen: Es findet eine Beratung über Möglichkeiten und Grenzen des jeweiligen Angebotes des Betreuten Wohnens vor Vertrags- abschluss statt. Das Beratungsangebot ist auch nach Einzug sicherzustellen. Die Beratungsleistungen finden nach Bedarf zu festen Sprech- stunden und/oder nach Vereinbarung vor Ort statt (Schlüssel siehe Prüfbogen). Inhaltliche Schwerpunkte der Beratung umfassen Fragen zur alltäglichen Lebensführung, zu allgemeinen Hilfemöglich- keiten, zur Wohnsituation sowie Hilfen zur Antragstellung für Leistungen, Betreuung und zur ärztlichen Versorgung. Informationen: Allgemeine Informationen umfassen staatliche Sozial- und Leistungsgesetze und ggf. die Vermittlung von kompetenten Ansprechpartnern/innen. Es werden regelmäßig aktuelle Übersichten über die in Frage kommenden Dienstleistungs- und Freizeitangebote der Einrich- tung und des näheren Umfeldes erstellt und kommuniziert. Die Bekanntmachung der Informationen erfolgt durch regelmäßige Aushänge oder andere Formen der Bekanntma- chung (siehe Prüfbogen). 27
3.2 Qualitätsanforderungen – Grundservice Qualitätsanforderungen Empfehlungen Vermittlungs- und Organisationstätigkeit: Der zeitliche Umfang der Betreuungsleistungen ist geregelt und steht in einem angemessenen Verhältnis zur Anzahl der zu betreuenden Mieter/innen (Schlüssel siehe Prüfbogen). Die Vermittlung umfasst: Hilfen im Pflege-, Not- und Krankheitsfall, kleinere Reparaturen, soziale Kontakte, qualifizierte Fachberatung (z.B. Pflege- oder Wohnberatung), bei Bedarf Unterstützung bei der Suche eines Pflegeplatzes, hauswirtschaftliche Leistungen, handwerkliche Leistungen, Essensdienste, Hilfe beim Umgang mit Behörden. Gemeinschaftsaktivitäten: Bei Vorhandensein von Gemeinschaftsräumen bestehen Die Organisation von Angeboten findet auch an Wochen- Angebote zur sozialen Kontaktaufnahme (siehe Konzept enden statt. Anhang B). 3.2.3 Hausnotruf Qualitätsanforderungen Empfehlungen Der Anlagenbetreiber bietet dem/der Mieter/in den Grund- service des Hausnotrufes durch einen Hausnotrufanbieter, der über eine Selbstverpflichtungserklärung gemäß Anhang A 4 verfügt. Der Notruf muss bei Einzug des/der Bewohners/in eingerich- tet und aktiviert sein. Der/die Bewohner/in muss mindestens einmal jährlich in die Bedienung des Notrufs eingewiesen werden. Eine benutzergerechte Bedienungsanweisung muss dem/der Mieter/in vorliegen. Bestandteil der Bedienungsanweisung ist die notwendige Vorgehensweise bei Alarmen und Fehlalar- men. 28
3.3 Qualitätsanforderungen – Wahlservice 3.3 Leistungsbereich Wahlservice Der Wahlservice umfasst die Leistungsbereiche: In allen Punkten des Leistungsbereiches Wahlser- vice gilt die Wahlfreiheit, d. h. die Mieter/innen 1. pflegerische Dienste und Krankenpflege, haben die Möglichkeit, hinsichtlich des Leistungs- umfangs und der Dienstleistungserbringer frei zu 2. hauswirtschaftliche Dienste, wählen. 3. weitere mögliche Wahlleistungen (als Empfehlung). 3.3.1 Pflegerische Dienste und Krankenpflege Qualitätsanforderungen Empfehlungen Mindestangebot: Der Dienstleistungserbringer der Wohnan- lage gewährleistet vor dem Hintergrund des örtlich verfüg- baren Angebots ein Mindestangebot an wählbaren Diensten. Dazu zählen auch pflegerische Dienste und Krankenpflege. Die Mieter/innen haben die Möglichkeit, hinsichtlich des Leis- tungsumfangs und der Dienstleistungserbringer frei zu wählen. Leistungskatalog: Der Katalog der weiteren wählbar vorzu- haltenden Leistungen ist nicht festgeschrieben. „Hilfen im Krankheitsfall“ zählen zum Wahlservice. Hierzu bedarf es einer Konkretisierung im Vertrag (z. B. die Ver- einbarung eines gewissen Umfangs an Leistungen für einen bestimmten Zeitraum). 29
3.3 Qualitätsanforderungen – Wahlservice 3.3.2 Hauswirtschaftliche Dienste Qualitätsanforderungen Empfehlungen Mindestangebot: Der Dienstleistungserbringer der Wohnan- lage gewährleistet vor dem Hintergrund des örtlich verfüg- baren Angebots ein Mindestangebot an wählbaren Diensten. Dazu zählen auch die folgenden Dienste: Wohnungsreinigung, Essensangebot, Wäschedienst. Die Wahlfreiheit der Leistungsempfänger/innen hinsichtlich des Leistungsumfangs und der Dienstleistungserbringer wird vor dem Hintergrund des örtlich verfügbaren Angebots gewahrt. 3.3.3 Weitere mögliche Wahlleistungen Qualitätsanforderungen Empfehlungen Als mögliche weitere Wahlleistungen sind zu nennen: Fahr- und Begleitdienste, Fuß- und Nagelpflege, kleine technische Dienstleistungen. Eine Sicherstellung erfolgt entsprechend dem Bedarf. 30
3.4 Qualitätsanforderungen – Vertragsgestaltung 3.4 Leistungsbereich Vertragsgestaltung Zum Leistungsbereich Vertragsgestaltung zählen die folgenden Bereiche: 1. Mietverträge (Mietverhältnis), 2. Vertrag über Betreuungsleistungen, 3. Vertrag über Wahlleistungen. 3.4.1 Mietvertrag Qualitätsanforderungen Empfehlungen Die Leistungen werden konkret beschrieben (z. B. dass die im Qualitätssiegel enthaltenen Angaben zur Barrierefreiheit eingehalten werden). Das Objekt wird mit Blick auf Größe, Lage und Ausstattung exakt beschrieben. (Evtl. auftretende) Pflegebedürftigkeit ist in dem Mietvertrag nicht als Kündigungsgrund aufgeführt.1 Kaltmiete und umlagefähige Nebenkosten werden im Miet- vertrag ausgewiesen. 1 Das Mietrecht sieht für jede Vertragspartei die Möglichkeit vor, das Mietverhältnis aus einem wichtigen Grund außerordentlich und fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn dem Kündigenden im Rahmen einer Einzelfallabwägung und unter Wür- digung aller Umstände die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Insbesondere liegt ein wichtiger Grund vor, wenn eine Vertragspartei den Hausfrieden nachhaltig stört, so dass von der Zumutbarkeit einer Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht ausgegangen werden kann. Dies erfordert jedoch einen schweren Verstoß gegen den Hausfrieden oder laufende Störungen mit Wie- derholungsgefahr. Harmlose Störungen durch altersbedingt geistig verwirrte Mieter begründen diese Unzumutbarkeit demnach nicht. 31
3.4 Qualitätsanforderungen – Vertragsgestaltung 3.4.2 Grundservice Qualitätsanforderungen Empfehlungen Die Leistungen und Kosten im Bereich Grundservice werden Der Betreuungsvertrag kann unabhängig vom Mietvertrag vollständig beschrieben. abgeschlossen werden. Der Dienstleistungsanbieter wird für den Bereich Grund service benannt, wenn der Vertragspartner nicht der Leistungserbringer ist. Die Dauer, Verfügbarkeit und Qualität der Leistungen sind in einem dem Vertrag zugehörigen Konzept verbindlich festge- legt (siehe Anlage B). Der Dienstleistungsanbieter kann innerhalb eines laufenden Vertrages nur eine Änderung seines Konzeptes vornehmen, wenn der/die Leistungsempfänger/in damit einverstanden ist. Wenn Einrichtungen ein „zusätzliches Serviceangebot“ (d. h. z. B., dass bei Vorhandensein von Gemeinschaftsräumen Angebote zur Kontaktaufnahme bestehen) anbieten, sind die Einzelheiten (inkl. der Entgeltfrage) in einem dem Vertrag zugehörigen Konzept (siehe Anlage B) verbindlich geregelt. Regelungen zur Kostenerhöhung: Die Anpassung der Betreuungspauschale an die Kostenent- wicklung ist vertraglich zwischen Mieter/in und Anbieter zu regeln. Der Betreiber der Anlage des Betreuten Wohnens hat eine Kostenerhöhung spätestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt, an dem sie wirksam werden soll, gegenüber dem/der Leistungsempfänger/in schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Der Hausnotruf ist Bestandteil des Betreuungsvertrages. Die anbietende Organisation des Hausnotrufes und der Standort der Notrufempfangsstelle ist anzugeben. 32
3.4 Qualitätsanforderungen – Vertragsgestaltung Qualitätsanforderungen Empfehlungen Vertragslaufzeit: Im Falle einer getrennten Vertragsgestaltung wird der Be- treuungsvertrag zwischen allen Vertragspartnern (Anbieter von Betreuungsleistungen und Mieter/in) zunächst mit einer Laufzeit von zwei Jahren abgeschlossen. Der Betreuungs- vertrag kann frühestens nach zwei Jahren mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende einseitig gekündigt werden. Sollte von diesem Kündigungsrecht kein Gebrauch gemacht werden, verlängert sich der Betreuungsvertrag jeweils um ein Jahr unter Beibehaltung der ursprünglich vereinbarten Kündi gungsfrist. Im Falle einer Kündigung ist mit einem neuen Betreuungs- vertrag über einen anderen Dienstleistungserbringer die Konzeption des Betreuten Wohnens zu sichern. Bei einem Wechsel des Anbieters ist der/die Mieter/in entsprechend zu informieren. Im Falle der Kündigung des Mietvertrages bei getrennter Vertragsgestaltung muss der Betreuungsvertrag ebenfalls mit einer Frist von drei Monaten vorzeitig gekündigt werden können. Der Grundservice wird im dreijährigen Abstand darauf überprüft, inwieweit er die Bedürfnisse der Nutzer/innen angemessen berücksichtigt. Der Umgang mit Beschwerden ist im Betreuungskonzept geregelt. Die Weitergabe von persönlichen Daten bedarf jeweils einer gesonderten Zustimmung des/der Leistungsempfän- gers/in. Für den Notfall treffen die Betreiber und Leistungs empfänger/innen hinsichtlich der Weitergabe von persön- lichen Daten eine gesonderte Vereinbarung. 3.4.3 Wahlservice Qualitätsanforderungen Empfehlungen Die Leistungen und Kosten im Bereich Wahlservice werden vollständig beschrieben. Mögliche Dienstleistungsanbieter für den Bereich Wahlservice werden benannt. Es erfolgt keine Einschränkung bezüglich der Wahlfreiheit. 33
4. Prüfverfahren, Vergabekriterien, Nutzungsrechte 34
4.1 Prüfverfahren 4.1 Prüfverfahren Das Kuratorium Betreutes Wohnen für ältere Men- Bei Neubauvorhaben besteht ein Interesse der Be- schen Nordrhein-Westfalen e. V. hat die GGT treiber, das Qualitätssiegel frühzeitig zu erhalten, Deutsche Gesellschaft für Gerontotechnik mbH bevor der Betrieb aufgenommen wird. Hierzu ist mit der Prüfung des Bauwerks und Umfelds, des es erforderlich, die Dokumente und Erklärungen Grundservices, des Wahlservices und der Ver- einzureichen. Sollten bauliche und haustechnische tragsgestaltung beauftragt. Grundlage sind die Anforderungen zunächst noch nicht nachgewie- in Kapitel 3 dargestellten Qualitätsanforderungen sen werden können, weil z. B. bestimmte Verträ- und Empfehlungen, deren Erfüllung mit den im ge noch nicht abgeschlossen wurden, genügt Anhang A abgedruckten Prüfbögen im Einzelnen zunächst eine entsprechende Erklärung hierüber. überprüft wird. Eine weitere Voraussetzung besteht darin, dass der Auftraggeber seine Einrichtung im Rahmen ei- Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile: ner mündlichen Präsentation gegenüber der GGT vorstellt, um die Erfüllung der Qualitätsanforde- Dokumentenprüfung, rungen sicherzustellen. Nach erfolgreicher Prü- fung der schriftlichen Unterlagen und Bestätigung Prüfung der Einrichtung vor Ort. durch das Kuratorium kann das Qualitätssiegel mit dem Zusatz: „Beantragt“ verwendet werden. Das Das Prüfverfahren kann innerhalb von vier Wo- eigentliche Qualitätssiegel wird dann vergeben, chen abgeschlossen werden. Dazu müssen die wenn zu einem späteren Zeitpunkt die Einrichtung vollständigen Dokumente, wie sie in der Doku- vor Ort überprüft werden konnte. mentenliste aufgeführt sind, und die Eigenerklä- rungen nach dem abgedruckten Muster vorliegen. Innerhalb dieses Zeitrahmens erfolgt dann auch die Überprüfung vor Ort. Die GGT erstellt einen Prüfbericht, der dem Kuratorium zugeht. Das Ku- ratorium entscheidet anschließend im Rahmen der turnusmäßigen Sitzungen über die Vergabe des Qualitätssiegels. Das Qualitätssiegel wird zunächst für die Dauer von drei Jahren verliehen, danach ist alle fünf Jahre eine Wiederholungsprüfung er- forderlich. 35
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