Amtsblatt Kommunales Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft - Gemeinde Nöbdenitz
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Amtsblatt Kommunales Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental Mitgliedsgemeinden sind: Heukewalde - Jonaswalde - Löbichau - Nöbdenitz - Posterstein - Thonhausen - Vollmershain - Wildenbörten 14. Ausgabe 1. November 2018 24. Jahrgang Das nächste Amtsblatt erscheint am 06.12.2018. Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe ist am 26.11.2018.
VG „Oberes Sprottental“ | 01.11.2018 | Seite Informationen Amtlicher Teil VG „Oberes Sprottental“ Hinweis: Die Veröffentlichung des Amtsblattes erfolgt auf Nöbdenitz, Am Gemeindeamt 4 www.vg-sprottental.de unter Verwaltung/Amtsblätter. Damit sind öffentl. Bekanntmachungen auch im Internet zugänglich. Rufnummern Zentrale/Auskunft.................................................. 034496 230-0 Vorsitzende. ............................................................. 034496 230-26 VG „Oberes Sprottental“ Hauptamt (Personal/Soziales)........................... 034496 230-12 Hauptamt (Beitragswesen/Allgem.)................ 034496 230-27 Bekanntmachung Liegenschaften........................................................ 034496 230-28 Öffentliche Sitzung der Gemeinschaftsversammlung Bauamtsverwaltung.............................................. 034496 230-24 Kämmerei.................................................................. 034496 230-17 Werte Einwohner der Mitgliedsgemeinden der Verwal- Steuern/Mieten/Pachten.................................... 034496 230-16 tungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“, Kasse........................................................................... 034496 230-15 hiermit lade ich Sie zur öffentlichen Sitzung der Gemein- Einwohnermeldeamt............................................ 034496 230-14 schaftsversammlung Ordnungsamt.. ......................................................... 034496 230-13 Sitzungstag: 6. Dezember 2018 KOBB........................................................................... 034496 230-21 Fax.. . . ............................................................................ 034496 23023 Sitzungsort: Bürgerstube in Nöbdenitz, Dorfstraße 2 Beginn: 20:00 Uhr Öffnungszeiten VG „Oberes Sprottental“ Montag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr recht herzlich ein. Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr Tagesordnung: Mittwoch geschlossen Tagesordnung nicht öffentlicher Teil Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Tagesordnung öffentlicher Teil Freitag geschlossen TOP 6: Beratung und Beschluss zur Vergabe der Bauleis- Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt tungen zur Abwasserentsorgung Nöbdenitz-Süd Montag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr 3./4. BA Trennsystem, 3. TA (Errichtung SWL) Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen TOP 7: Beratung und Beschluss zur Vergabe der Bauleis- Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr tungen zum Abwasserortsnetz Posterstein, Freitag nur nach Vereinbarung 1. BA und SW-Überleitung nach Nöbdenitz (2. TA) Impressum TOP 8: Beratung und Beschluss zum Gesamthaushalts- Amts- und Mitteilungsblatt der planentwurf der VG „Oberes Sprottental“ für Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ das Haushaltsjahr 2019 sowie Beratung und Be- Kostenlose Verteilung schluss über den Finanz- und Investplan 2018- an alle Haushalte der Mitgliedsgemeinden 2022 TOP 9: Beschluss zur Vergabe der Prüfung des Jahres- Herausgeber: VG „Oberes Sprottental“ Layout | Druck: NICOLAUS & Partner Ingenieur GbR abschlusses 2018 der Gemeindewerke „Oberes Auflage: 1.940 Stück Sprottental“ Es kann in der VG „Oberes Sprottental“ zum Bezugspreis Tagesordnung nicht öffentlicher Teil von 24,00 EUR jährlich, bei Einzelbezug von 2,00 EUR Barth, VG-Vorsitzende bei Postversand erworben werden. Text- und Fotobeiträge bitte ausschließlich an: Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ Erinnerung an den Steuertermin „Redaktion Amts- und Mitteilungsblatt“ Die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprot- z. H. Frau P. Scholz tental“ erinnert an die Grundsteuer für Quartalszahler, Am Gemeindeamt 4, 04626 Nöbdenitz fällig am 15. November 2018. Telefon: 034496 230-13 Überweisen Sie die Beträge bitte mit Angabe Ihres Na- E-Mail: info@vg-sprottental.de mens und Personenkontos auf das jeweilige Gemein- Inseratanfragen an: dekonto. NICOLAUS & Partner Ingenieur GbR Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine ergeht eine Dorfstraße 10, 04626 Nöbdenitz Mahnung, wofür laut Thür. VwZVGKostO und AO Mahn- Telefon: 034496 60041 – Fax: 034496 64506 gebühren und Säumniszuschläge erhoben werden. E-Mail: sprottental@nico-partner.de Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“
VG „Oberes Sprottental“ | 01.11.2018 | Seite Gemeinde Jonaswalde Beschluss Nr. 13/2018: Der Satzung zur dritten Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertage- Bekanntmachung seinrichtung in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Jonaswalde wird in der vorliegenden Form zugestimmt. Der Gemeinderat Jonaswalde hat in seiner Sitzung am Begründung: Der Landtag hat das Thüringer Kindertages- 8. Mai 2018 folgende Beschlüsse gefasst: betreuungsgesetz (ThürKitaG), § 30 – Elternbeitragsfrei- Beschluss Nr. 6/2018: Die Vergabe von Bauleistungen heit – vom 18. Dezember 2017, hinsichtlich beitragsfreies in der Kindertagesstätte „Kunterbunt“ Nischwitz, hier: Kita-Jahr vor dem Schulbeginn beschlossen. Bodenbelagsarbeiten in Garderobe Kleinkindbereich, er- Beschluss Nr. 14/2018: Der Nutzungs- und Entgeltord- folgt nach freihändiger Vergabe an die Firma Raumaus- nung für das Thüringisch-Sächsische Gemeinschafts- stattung Thomas Seyfarth, Hilbersdorf 1, 07580 Hilbers- haus Nischwitz wird in der vorliegenden Fassung zuge- dorf, mit einer Bruttosumme von 1.318,09 €, in Worten: stimmt. eintausenddreihundertachtzehn 9/100 Euro. Beschluss Nr. 15/2018: Zustimmung zur Aufnahme eines Beschluss Nr. 7/2018: Die Vergabe von Bauleistungen in Bewerbers in die Vorschlagliste für die Wahl zum Schöf- der Kindertagesstätte „Kunterbunt“ Nischwitz, hier: Ma- fen. lerarbeiten in Gruppenräumen Kleinkindbereich, erfolgt nach freihändiger Vergabe an die Firma Raumausstat- Beschluss Nr. 16/2018: Nichtöffentlicher Teil tung Thomas Seyfarth, Hilbersdorf 1, 07580 Hilbersdorf, Beschluss Nr. 17/2018: Nichtöffentlicher Teil mit einer Bruttosumme von 799,32 €, in Worten: sieben- Beschluss Nr. 18/2018: Die Niederschrift der Sitzung hundertneunundneunzig 32/100 Euro. vom 15. Februar 2018 wird bestätigt. Beschluss Nr. 8/2018: Die Vergabe von Bauleistungen in Der Gemeinderat Jonaswalde hat in seiner Sitzung am der Kindertagesstätte „Kunterbunt“ Nischwitz, hier: Ma- 30. August 2018 folgende Beschlüsse gefasst: lerarbeiten im Eingangsbereich zur Kleinkindgarderobe Beschluss Nr. 19/2018: Die Vergabe von Bauleistungen und in Garderobe für Kleinkinder, erfolgt nach freihän- am Kulturhaus in Jonaswalde, hier: Erneuerung der Au- diger Vergabe an die Firma Raumausstattung Thomas ßenterrasse und Putzinstandsetzung an der Nord-West Seyfarth, Hilbersdorf 1, 07580 Hilbersdorf, mit einer Seite, erfolgt nach beschränkter Ausschreibung an die Bruttosumme von 2.399,50 €, in Worten: zweitausend- Firma Baubetrieb Steinhäußer Nischwitz 39, 04626 Jo- dreihundertneunundneunzig 50/100 Euro. naswalde, mit einer Bruttosumme von 10.183,43 €, in Beschluss Nr. 9/2018: Die Vergabe von Bauleistungen Worten: zehntausendeinhundertdreiundachtzig 43/100 in der Kindertagesstätte „Kunterbunt“ Nischwitz, hier: Euro. Einbau einer Wechselsprechanlage sowie Anbringen von zwei zusätzlichen Leuchten im Kleinkindbereich, erfolgt Beschluss Nr. 20/2018: Der Vereinbarung zur Durch- nach freihändiger Vergabe an die Firma A. Havenstein führung des Vorhabens Thüringisch-Sächsisches Ge- Elektrotechnik, Dorfstraße 26, 04626 Jonaswalde, mit meinschaftshaus, Nischwitz 43, 04626 Jonaswalde, Bau- einer Bruttosumme von 918,54 €, in Worten: neunhun- abschnitt 3 „Komplettierung und Fertigstellung“ wird dertachtzehn 54/100 Euro. zugestimmt. Der Bürgermeister wird ermächtigt die Vereinbarung zu unterzeichnen. Beschluss Nr. 10/2018: Die Vergabe zur Anschaffung von Ausstattungsgegenständen in der Kindertagesstätte Beschluss Nr. 21/2018: Die Vergabe von Planungsleis- „Kunterbunt“ Nischwitz, hier: Anschaffung von Aus- tungen zum Bauabschnitt 3 „Komplettierung und Fertig- stattungsgegenständen für Kinder ab 3 Jahren, erfolgt stellung“ des Thüringisch-Sächsischen Gemeinschafts- hauses in Nischwitz, erfolgt nach freihändiger Vergabe nach freihändiger Vergabe an die Firma AREA office an die Firma Ingenieur- und Architekturbüro Lenk, Leub- Büro- und Objektmöbel, Clara-Zetkin-Straße 27, 04626 nitzer Hauptstraße 82, 08412 Werdau, mit einer Brutto- Schmölln, mit einer Bruttosumme von 13.928,47 €, summe von 2.249,10 €, in Worten: zweitausendzweihun- in Worten: dreizehntausendneunhundertachtundzwan- dertneunundvierzig 10/100 Euro. zig 47/100 Euro. Beschluss Nr. 22/2018: Der Satzung zur dritten Ände- Beschluss Nr. 11/2018: Die Vergabe zur Risssanierung rung der Satzung zur Erhebung einer Hundesteuer in der auf Straßen der Gemeinde erfolgt nach freihändiger Ver- Gemeinde Jonaswalde wird in der vorliegenden Fassung gabe an die Firma S & W Straßen- und Wegeinstandset- zugestimmt. zung, Ralf Neubert, Am Kellerberg 24, 04626 Schmölln, mit einer Bruttosumme von 3.477,18 €, in Worten: drei- Begründung: Die im § 3 Abs. 2 Thüringer Gesetz zum tausendvierhundertsiebenundsiebzig 18/100 Euro. Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG) enthaltenen Rasseliste wurde abgeschafft und der § 3 Beschluss Nr. 12/2018: Dem vorliegenden Kaufver- Abs. 2 demnach neu gefasst. tragsentwurf zwischen der Gemeinde Jonaswalde als Verkäufer und S. Riedel als Käufer wird zugestimmt. Der Beschluss Nr. 23/2018: nichtöffentlicher Teil Bürgermeister wird ermächtigt den Kaufvertrag abzu- Beschluss Nr. 24/2018: Die Niederschrift der Sitzung schließen. vom 8. Mai 2018 wird bestätigt.
VG „Oberes Sprottental“ | 01.11.2018 | Seite Gemeinde Löbichau gung und Kostenteilung des Ausbaus der K 504 Raude- nitzer Berg in Nöbdenitz – 2. BA wird zugestimmt. Der Grundstücksangebot Gemeinde Löbichau Bürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung zu un- terzeichnen. Die Gemeinde Löbichau bietet ein erschlossenes Grund- stück im Gewerbegebiet „An der Alten Straße“ in Beer- Beschluss Nr. 28/2018: Nichtöffentlicher Teil walde zum Verkauf an: Beschluss Nr. 29/2018: Nichtöffentlicher Teil Gewerbegebiet „An der Alten Straße“ in Beerwalde Beschluss Nr. 30/2018: Nichtöffentlicher Teil Ort: Gemarkung Beerwalde, Flur 1, Flurstück 56/24 Beschluss Nr. 31/2018: Nichtöffentlicher Teil Größe: 7.780 m² (ca. 5.952 m² im B-Planbereich gelegen) Lage: Gewerbegebiet „An der Alten Straße“ Die Gemeinde Nöbdenitz als Eigentümerin – Neue Straße; unmittelbar an der Autobahnauf- fahrt Ronneburg gelegen verkauft in Nöbdenitz … Preis: nach Vereinbarung … folgendes bebautes Grundstück: Ihr Angebot richten Sie bitte an die Gemeinde Löbichau Flurstück 73, Flur 1, Gemarkung Lohma, Selkaer Str. 4, über die VG „Oberes Sprottental“, Am Gemeindeamt 4 Größe 1.676 m² – bebaut mit einem Wohnhaus in Teilei- in 04626 Nöbdenitz. Weitere Informationen erhalten gentum mit zwei vermieteten Wohnungen sowie im EG Sie direkt über die Gemeinde Löbichau unter Tel 034496 eine ehemalige Seniorentagesstätte und verschiedenen 22230 oder über die VG „Oberes Sprottental“ unter Tel. Nebengebäuden 034496 23028. … folgendes Grundstück: Gemarkung: Nöbdenitz, Lage Am Sportplatz (Turnplatz), Gemeinde Nöbdenitz Teilfläche ca. 500 m² aus dem Flurstück 100/17, Flur 3 – für das Grundstücke liegt eine positive Bauvoranfra- Bekanntmachung gen zur Bebaubarkeit vor Der Gemeinderat Nöbdenitz hat in seiner Sitzung am Interessenten melden sich bitte beim Bürgermeister 10. August 2018 folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit der Gemeinde Nöbdenitz (Do., 17:00 – 18:00 Uhr) un- bekannt gemacht werden: ter Tel. 034496 22564 oder bei der Verwaltungsgemein- Beschluss Nr. 22/2018: Der Aufnahme eines weiteren schaft „Oberes Sprottental“ unter Tel. 034496 23028, Tagesordnungspunktes aufgrund Dringlichkeit im öffent- sowie schriftlich an die Gemeinde Nöbdenitz über die lichen Teil: Top 4: Beschluss über die Verwaltungsverein- VG „Oberes Sprottental“, Am Gemeindeamt 4 in 04626 barung 2/2018 zwischen dem Landkreis Altenburger Land Nöbdenitz. und der Gemeinde Nöbdenitz zur Durchführung, Kosten- Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten tragung und Kostenteilung des Ausbaus der K 504 Raude- Bieter zu veräußern. nitzer Berg in Nöbdenitz – 2. BA wird zugestimmt. Die nachfolgende Nummerierung der Tagesordnung än- dert sich entsprechend. Gemeinde Vollmershain Beschluss Nr. 23/2018: Der Beschluss Nr. 7/2018 über die Haushaltssatzung 2018 aus der Sitzung vom 24. April Bekanntmachung 2018 wird hiermit aufgehoben. Der Gemeinderat Vollmershain hat in seiner Sitzung am Beschluss Nr. 24/2018: Der Beschluss Nr. 8/2018 über 22. August 2018 folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit den Finanzplan 2017 – 2021 mit dem zu Grunde liegen- bekannt gemacht werden: den Investitionsprogramm 2017 – 2021 aus der Sitzung Beschluss Nr. V/1/2018: Ergänzungssatzungen nach vom 24. April 2018 wird hiermit aufgehoben. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB | Ergänzungssatzung III Beschluss Nr. 25/2018: Die Haushaltssatzung 2018 – für Teile des Flurstückes 124 der Flur 3, Gemarkung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Nöbdenitz öf- Vollmershain fentlich beraten und beschlossen. Abwägungsbeschluss Beschluss Nr. 26/2018: Der Finanzplan für die Haus- Abwägung zu den Bedenken, Hinweisen und Anregungen haltsjahre 2017 – 2021 mit dem zu Grunde liegenden der Träger Öffentlicher Belange, Versorgungsträger und Investitionsprogramm 2017 – 2021 lt. § 2 Abs. 2 Nr. 5 Nachbargemeinden sowie der Bürger zum 2. Entwurf der ThürGemHV und § 26 Abs. 2 Nr. 8 ThürKO wird be- Satzung in der Fassung vom 2. Mai 2018 schlossen. 1. Zum 2. Entwurf der Satzung in der Fassung vom 2. Mai Beschluss Nr. 27/2018: Der Verwaltungsvereinbarung 2018 wurden Bedenken, Hinweise und Anregungen ge- 2/2018 zwischen dem Landkreis Altenburger Land und äußert, die zur Information in den Anlagen 1 und 2 zum der Gemeinde Nöbdenitz zur Durchführung, Kostentra- Beschluss zusammengefasst sind.
VG „Oberes Sprottental“ | 01.11.2018 | Seite 2. Der Gemeinderat entscheidet zu den abwägungsrele- liche Nutzung des Gesamtbereiches und löst selbst keine vanten Belangen wie folgt: Anpassung des Flächennutzungsplanes aus. (1) Forderung, den Bedarf an neuem Bauland durch eine (3) Hinweis zu prüfen, ob der Abstand der Baugrenze zur Wohnflächenbedarfs- und Potentialanalyse (Baulücken, öffentlichen Straßenverkehrsfläche eingehalten werden Leerstände, Um- und Nachnutzungsmöglichkeiten) und kann. (geäußert von der Kreisplanung des Landratsamtes zum tatsächlichen gemeindlichen Bedarf nachzuweisen; Altenburger Land) die vorgelegte „Statistik Altersgruppen“ und die „Ermitt- Die festgesetzten Baugrenzen sind rechtskonform und lung des Wohnflächenpotentials der Gemeinde“ ent- werden nicht geändert. spricht nicht den Anforderungen. (geäußert vom Thür. Baugrenzen begrenzen die Fläche, innerhalb derer ein Landesverwaltungsamt) Gebäude errichtet werden kann. Sie ist nicht identisch Die Forderung wird zur Kenntnis genommen. Eine Über- mit einer Bauflucht, auf der gebaut werden muss. Ab- arbeitung der Potential- und Bedarfsanalyse für den Er- standsflächen werden im folgenden Baugenehmigungs- gänzungsbereich III wird jedoch nicht erfolgen. verfahren (Bauantrag) geprüft. Dabei ist z. B. auch eine Der Gemeinde obliegt gemäß §1 Abs. 5 Satz 1 BauGB die Abstandsfläche bis zur Mitte der öffentlichen Straße zu- Aufgabe, durch Bauleitpläne „… eine dem Wohl der All- lässig. Eine Bebauung innerhalb der Baugrenze ist bei ei- gemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter ner Baufeldtiefe von 18 bis 24 m grundsätzlich möglich. Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung (4) Hinweis, die Regelungen zur Entwässerung (Verpflich- zu gewährleisten.“ Mit der Ergänzungssatzung wird ledig- tung zum Bau einer vollbiologischen Kläranlage) als text- lich ein neuer Bauplatz planungsrechtlich gesichert. Im liche Festsetzung rechtlich zu sichern, da sie ansonsten Ergänzungsbereich soll künftig die dritte und inzwischen keine verbindliche Wirkung entfalten. Außerdem weist sogar vierte Generation der Eigentümerfamilie leben. Der die Untere Wasserbehörde darauf hin, dass eine was- Eigenbedarf der Grundstückseigentümer ist in diesem Fall serrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von behandel- auch gleichzeitig Eigenbedarf der Gemeinde, die in ihrem tem, häuslichem Abwasser aus einer Kleinkläranlage in Gemeindegebiet keine andere Fläche für den Bau eines die Vorflut zu beantragen ist. (geäußert von der Kreis- Eigenheimes zur Verfügung stellen kann, aber am Verbleib planung und der Unteren Wasserbehörde des Landrats- der jungen Familie in der Gemeinde grundsätzlich großes amtes Altenburger Land) Interesse hat, zumal diese auch in der Gemeinde arbeitet. Der Hinweis wird teilweise berücksichtigt. Aufgrund der beruflichen Tätigkeiten, die in Einklang mit Für die Festsetzung einer vollbiologischen Kleinkläran- der Kinderbetreuung zu bringen sind, ist die räumliche lage im Geltungsbereich der Satzung fehlt die Ermäch- Nähe zu den (Groß-)Eltern ein entscheidendes Kriterium tigungsgrundlage. Der Hinweis auf die erforderliche für den Bauplatz im familieneigenen Grundstück. wasserrechtliche Erlaubnis wird ergänzt. Entsprechend Alternativ wäre nur eine Umnutzung von Teilen des vor- der Stellungnahme der Gemeindewerke „Oberes Sprot- handenen Gehöftes zur Schaffung von abgeschlossenen tental“ vom 19./21. März 2018 erfolgte ein Hinweis auf Wohnräumen für die junge Familie denkbar, was aber der Planzeichnung, dass die Entwässerung des Ergän- bautechnisch und funktionell kompliziert und finanziell zungsbereiches nur über eine vollbiologische Kleinklär- deutlich aufwändiger als ein Neubau wäre und deshalb anlage möglich ist, da kein Anschluss an ein bestehen- keine wirkliche Alternative darstellt. des Kanalnetz erfolgen kann. Es wird bereits auf den (2) Hinweis, dass im Flächennutzungsplan der Gemeinde Abstimmungsbedarf mit der Unteren Wasserbehörde der Ergänzungsbereich als „gemischte Baufläche“ darge- hingewiesen. Dieser Hinweis wird ergänzt durch einen stellt ist. Damit die Entwicklungsziele des Flächennutzungs- Hinweis auf das Erfordernis einer wasserrechtlichen planes berücksichtigt werden, ist eine Durchmischung der Erlaubnis zur Einleitung des geklärten Abwassers in die gesamten Baufläche mit Wohn- und Gewerbenutzung an- Sprotte. Bezüglich der Festsetzung der vollbiologischen zustreben. Die Entwicklung zu einer Wohnbaufläche sollte Kleinkläranlage ist anzumerken, dass § 9 Abs. 1 Nr. 14 vermieden werden, da ansonsten die Anpassung des Flä- BauGB nur zur Festsetzung von „Flächen für die Abwas- chennutzungsplanes erforderlich wird. (geäußert von der serbeseitigung“ ermächtigt. Da sich die vollbiologische Kreisplanung des Landratsamtes Altenburger Land) Kleinkläranlage außerhalb des Geltungsbereiches der Satzung (im südlichen Teil des Grundstückes) befinden Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, betrifft aber wird, kann die Fläche dafür weder zeichnerisch noch die Satzung zum Ergänzungsbereich nur indirekt. textlich festgesetzt werden. Aus diesem Grund erfolgt Mit der Satzung wird lediglich eine Fläche in den „im auf der Planzeichnung ein Hinweis dazu, der dazu dient, Zusammenhang bebauten Ortsteil“ integriert. Zur tat- dass die zuständigen Bauaufsichtsbehörde die Errichtung sächlichen Art der Nutzung werden keine Festsetzungen der vollbiologischen Kleinkläranlage und das damit in getroffen, diese richtet sich nach der baulichen Nutzung Verbindung stehende Vorliegen einer wasserrechtlichen der angrenzenden Bereiche. Die Einbeziehung und Nut- Erlaubnis zur Einleitung des häuslichen Abwassers von zung eines einzelnen Grundstückes hat aufgrund der be- der vollbiologischen Kleinkläranlage in die Sprotte im grenzten Fläche nur geringe Bedeutung für die tatsäch- Baugenehmigungsverfahren prüft. ►
VG „Oberes Sprottental“ | 01.11.2018 | Seite Alle weiteren Hinweise und Anregungen, die im Einzel- § 4 Inkrafttreten nen der Anlage 2 zu entnehmen sind, erfordern keine ge- Die Satzung tritt nach § 10 Abs. 3 BauGB mit ihrer orts- sonderte Beschlussfassung durch den Gemeinderat, da üblichen Bekanntmachung im Kommunalen Mitteilungs- sie nur der Rechtssicherheit und Klarstellung dienen, le- blatt der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ diglich eine redaktionelle Überarbeitung bzw. Ergänzung in Kraft. der Planung und Begründung zur Folge haben bzw. die Ende des Satzungstextes Wiederholung eines Verfahrensschrittes erforderten. Die Grundzüge der Planung werden davon nicht berührt. Aufgrund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung waren folgende Mitglieder des Gemeinderates von der 3. Das Abwägungsergebnis ist in die Satzung einzuarbei- Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keine ten, die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen und die Begründung sind entsprechend zu ändern/zu ergän- Beschluss Nr. V/3/2018: Ergänzungssatzungen nach zen. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB | Ergänzungssatzung IV – für Teile des Flurstückes 143/8 der Flur 3, Gemarkung Aufgrund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung Vollmershain waren folgende Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keine Abwägungsbeschluss Beschluss Nr. V/2 /2018: Ergänzungssatzungen nach Abwägung zu den Bedenken, Hinweisen und Anregungen § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB | Ergänzungssatzung III der Träger Öffentlicher Belange, Versorgungsträger und – für Teile des Flurstückes 124 der Flur 3, Gemarkung Nachbargemeinden sowie der Bürger zum 2. Entwurf der Vollmershain Satzung in der Fassung vom 2. Mai 2018 Satzungsbeschluss 1. Zum 2. Entwurf der Satzung in der Fassung vom 2. Mai 2018 wurden Bedenken, Hinweise und Anregungen ge- Aufgrund § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in der Fassung äußert, die zur Information in den Anlagen 1 und 2 zum der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. Beschluss zusammengefasst sind. 3634) in Verbindung mit dem § 19 ThürKO in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 2. Der Gemeinderat entscheidet zu den abwägungsrele- S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom vanten Belangen wie folgt: 24. April 2017 (GVBl. S. 91, 95) beschließt der Gemeinde- (1) Forderung, den Bedarf an neuem Bauland durch eine rat Vollmershain die nachfolgende Ergänzungssatzungs- Wohnflächenbedarfs- und Potentialanalyse (Baulücken, satzung in der Fassung vom 22. August 2018: Leerstände, Um- und Nachnutzungsmöglichkeiten) und Satzung für den Ergänzungsbereich III zum tatsächlichen gemeindlichen Bedarf nachzuweisen; in der Fassung vom 22 August 2018 die vorgelegte „Statistik Altersgruppen“ und die „Ermitt- lung des Wohnflächenpotentials der Gemeinde“ ent- § 1 Geltungsbereich spricht nicht den Anforderungen. (geäußert vom Thür. Der räumliche Geltungsbereich der Satzung umfasst Teile Landesverwaltungsamt) des Flurstückes 124 der Flur 3, Gemarkung Vollmershain. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Für den räumlichen Geltungsbereich ist die zeichnerische Eine Überarbeitung der Potential- und Bedarfsanalyse Darstellung in der Planzeichnung (Kartenausschnitt im wird jedoch nicht erfolgen. Bei dem südlichen Teil des Maßstab 1:500), die Bestandteil der Satzung ist, maß- Flurstückes 143/8 der Flur 3, Gemarkung Vollmershain, gebend. der zur Zeit landwirtschaftlich genutzt wird, handelt es § 2 Sachlicher Anwendungsbereich sich eigentlich um eine Baulücke nach § 34 BauGB, an die Innerhalb der gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in östlich und westlich zu Wohnzwecken bebaute Grund- den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogenen stücke angrenzen. Die Lücke selbst ist ca. 50 m breit Fläche richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von und direkt an die Ortsstraße angebunden. Aufgrund Vorhaben nach § 34 BauGB sowie den zeichnerischen der Lage am nördliche Siedlungsrand, unmittelbar an und den nachfolgenden textlichen Festsetzungen. landwirtschaftlich genutzte Flächen angrenzend, hat die § 3 Textliche Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB Untere Bauaufsichtsbehörde der Gemeinde jedoch die in Verbindung mit § 1a Abs. 3 BauGB Aufstellung einer Ergänzungssatzung empfohlen, um u.a. die naturschutzrechtlichen Belange planungsrechtlich Zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, abschließend rechtssicher klären zu können. Mit der Er- Natur und Landschaft und zum Ausgleich des Eingriffs gänzungssatzung, die aus dem Flächennutzungsplan ent- sind auf den nicht überbaubaren Flächen im Geltungsbe- wickelt und deren Aufstellungsvoraussetzungen entspre- reich 11 hochstämmige Obstbäume mit einem Stamm- chend BauGB erfüllt sind, wird lediglich ein Bauplatz in durchmesser von 12 bis 14 cm zu pflanzen und dauerhaft der Gemeinde dauerhaft planungsrechtlich gesichert. zu unterhalten. Bei Pflanzungen sind die Schutz-(Frei- halte-)zonen der Leitungen zu beachten. Die Ausgleichs- Es kann nicht nachvollzogen werden, weshalb: pflanzungen sind spätestens im Jahr nach Fertigstellung - die aktuelle Einwohnerstatistik (75 Einwohner zwischen des Gebäudes zu realisieren. 20 und 40 Jahren – alles potentielle Bauherren)
VG „Oberes Sprottental“ | 01.11.2018 | Seite - und das durch die Verwaltungsgemeinschaft erfasste des Kanalnetz erfolgen kann. Es wird bereits auf den Baulandpotential (kein Bauplatz in einem Bebauungs- Abstimmungsbedarf mit der Unteren Wasserbehörde plangebiet, keine weitere bebaubare Baulücke und hingewiesen. Dieser Hinweis wird ergänzt durch einen keine leerstehenden Gebäude, die nachnutzbar sind) Hinweis auf das Erfordernis einer wasserrechtlichen nicht ausreichen, um die planungsrechtliche Sicherung Erlaubnis zur Einleitung des geklärten Abwassers in die eines Bauplatzes zu begründen. Um insbesondere die Sprotte. Bezüglich der Festsetzung der vollbiologischen jungen Familien in der Gemeinde zu halten, muss die Ge- Kleinkläranlage ist anzumerken, dass § 9 Abs. 1 Nr. 14 meinde geeignete Flächen für eine Eigenheimbebauung BauGB nur zur Festsetzung von „Flächen für die Abwas- anbieten können. Der Ergänzungsbereich ist dafür be- serbeseitigung“ ermächtigt. Da sich die vollbiologische stens geeignet, da er an das öffentliche Verkehrsnetz an- Kleinkläranlage außerhalb des Geltungsbereiches der gebunden ist, alle erforderlichen Ver- und Entsorgungs- Satzung (im südlichen Teil des Grundstückes) befinden leitungen in der unmittelbar angrenzenden Hauptstraße wird, kann die Fläche dafür weder zeichnerisch noch bereits vorhanden sind – also kein zusätzlicher Erschlie- textlich festgesetzt werden. Aus diesem Grund erfolgt ßungsaufwand entsteht – und keine Außenbereichsflä- auf der Planzeichnung ein Hinweis dazu, der dazu dient, chen in Anspruch genommen werden müssen. dass die zuständigen Bauaufsichtsbehörde die Errichtung (2) Hinweis, dass im Flächennutzungsplan der Ge- der vollbiologischen Kleinkläranlage und das damit in meinde der Ergänzungsbereich als „gemischte Bauflä- Verbindung stehende Vorliegen einer wasserrechtlichen che“ dargestellt ist. Damit die Entwicklungsziele des Erlaubnis zur Einleitung des häuslichen Abwassers von Flächennutzungsplanes berücksichtigt werden, ist eine der vollbiologischen Kleinkläranlage in die Sprotte im Durchmischung der gesamten Baufläche mit Wohn- und Baugenehmigungsverfahren prüft. Gewerbenutzung anzustreben. Die Entwicklung zu einer Alle weiteren Hinweise und Anregungen, die im Einzel- Wohnbaufläche sollte vermieden werden, da ansonsten nen der Anlage 2 zu entnehmen sind, erfordern keine ge- die Anpassung des Flächennutzungsplanes erforderlich sonderte Beschlussfassung durch den Gemeinderat, da wird. (geäußert von der Kreisplanung des Landratsamtes sie nur der Rechtssicherheit und Klarstellung dienen, le- Altenburger Land) diglich eine redaktionelle Überarbeitung bzw. Ergänzung Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, betrifft aber der Planung und Begründung zur Folge haben bzw. die die Satzung zum Ergänzungsbereich nur indirekt. Wiederholung eines Verfahrensschrittes erforderten. Die Mit der Satzung wird lediglich eine Fläche in den „im Grundzüge der Planung werden davon nicht berührt. Zusammenhang bebauten Ortsteil“ integriert. Zur tat- 3. Das Abwägungsergebnis ist in die Satzung einzuarbei- sächlichen Art der Nutzung werden keine Festsetzungen ten, die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen und getroffen, diese richtet sich nach der baulichen Nutzung die Begründung sind entsprechend zu ändern/zu ergän- der angrenzenden Bereiche. Die Einbeziehung und Nut- zen. zung eines einzelnen Grundstückes hat aufgrund der be- grenzten Fläche nur geringe Bedeutung für die tatsäch- Aufgrund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung liche Nutzung des Gesamtbereiches und löst selbst keine waren folgende Mitglieder des Gemeinderates von der Anpassung des Flächennutzungsplanes aus. Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keine (3) Hinweis, die Regelungen zur Entwässerung (Verpflich- Beschluss Nr. V/4/2018: Ergänzungssatzungen nach tung zum Bau einer vollbiologischen Kläranlage) als text- § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB | Ergänzungssatzung IV liche Festsetzung rechtlich zu sichern, da sie ansonsten – für Teile des Flurstückes 143/8 der Flur 3, Gemarkung keine verbindliche Wirkung entfalten. Außerdem weist Vollmershain die Untere Wasserbehörde darauf hin, dass eine was- Satzungsbeschluss serrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von behandel- Aufgrund § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in der Fassung tem, häuslichem Abwasser aus einer Kleinkläranlage in der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. die Vorflut zu beantragen ist. (geäußert von der Kreis- 3634) in Verbindung mit dem § 19 ThürKO in der Fas- planung und der Unteren Wasserbehörde des Landrats- sung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. amtes Altenburger Land) S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom Der Hinweis wird teilweise berücksichtigt. 24. April 2017 (GVBl. S. 91, 95) beschließt der Gemeinde- Für die Festsetzung einer vollbiologischen Kleinkläran- rat Vollmershain die nachfolgende Ergänzungssatzungs- lage im Geltungsbereich der Satzung fehlt die Ermäch- satzung in der Fassung vom 22. August 2018: tigungsgrundlage. Der Hinweis auf die erforderliche Satzung für den Ergänzungsbereich IV wasserrechtliche Erlaubnis wird ergänzt. Entsprechend in der Fassung vom 22. August 2018 der Stellungnahme der Gemeindewerke „Oberes Sprot- tental“ vom 19./21 März 2018 erfolgte ein Hinweis auf § 1 Geltungsbereich der Planzeichnung, dass die Entwässerung des Ergän- Der räumliche Geltungsbereich der Satzung umfasst zungsbereiches nur über eine vollbiologische Kleinklär- Teile des Flurstückes 143/8 der Flur 3, Gemarkung Voll- anlage möglich ist, da kein Anschluss an ein bestehen- mershain. ►
VG „Oberes Sprottental“ | 01.11.2018 | Seite Für den räumlichen Geltungsbereich ist die zeichnerische Dar- 2. Der Gemeinderat entscheidet zu den abwä- stellung in der Planzeichnung (Kartenausschnitt im Maßstab gungsrelevanten Belangen wie folgt: 1:500), die Bestandteil der Satzung ist, maßgebend. (1) Hinweis, dass im Flächennutzungsplan der § 2 Sachlicher Anwendungsbereich Gemeinde der Ergänzungsbereich als „gemischte Innerhalb der gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in den im Baufläche“ dargestellt ist. Damit die Entwicklungs- Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogenen Fläche richtet ziele des Flächennutzungsplanes berücksichtigt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 werden, ist eine Durchmischung der gesamten BauGB sowie den zeichnerischen und den nachfolgenden text- Baufläche mit Wohn- und Gewerbenutzung anzu- lichen Festsetzungen. streben. Die Entwicklung zu einer Wohnbaufläche § 3 Textliche Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB in Ver- sollte vermieden werden, da ansonsten die An- bindung mit § 1 a Abs. 3 BauGB passung des Flächennutzungsplanes erforderlich wird. (geäußert von der Kreisplanung des Land- Zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur ratsamtes Altenburger Land) und Landschaft und zum Ausgleich des Eingriffs durch eine Neu- bebauung ist eine insgesamt 6 m breite und 55 m lange, 3-reihige Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, be- Baumhecke nach folgendem Pflanzschema entlang der nörd- trifft aber die Satzung zum Ergänzungsbereich lichen Grenze des Geltungsbereiches zu pflanzen und dauerhaft nur indirekt. Mit der Satzung wird lediglich eine zu unterhalten. Dafür sind die in folgender Pflanzliste genannten Fläche in den „im Zusammenhang bebauten Arten und Pflanzqualitäten zu verwenden. Die Ausgleichspflan- Ortsteil“ integriert. Zur tatsächlichen Art der zungen sind spätestens im Jahr nach Fertigstellung des Gebäudes Nutzung werden keine Festsetzungen getroffen, zu realisieren. diese richtet sich nach der baulichen Nutzung der angrenzenden Bereiche. Die Einbeziehung Pflanzschema: und Nutzung eines einzelnen Grundstückes hat aufgrund der begrenzten Fläche nur geringe Bedeutung für die tatsächliche Nutzung des Ge- samtbereiches und löst selbst keine Anpassung des Flächennutzungsplanes aus. Pflanzliste: (2) Hinweis, die Regelungen zur Entwässerung Bäume – Qualität: Stammumfang 12 – 14, Hochstamm (Verpflichtung zum Bau einer vollbiologischen Feldahorn (Acer campestre); Traubenkirsche (Prunus padus); Vogel- Kläranlage) als textliche Festsetzung rechtlich zu beere (Sorbus aucuparia); Wildapfel (Malus sylvestris); Wildbirne (Py- sichern, da sie ansonsten keine verbindliche Wir- rus pyraster) kung entfalten. (geäußert von der Kreisplanung Sträucher – Qualität: Höhe 60 – 100, mind. 3 Triebe des Landratsamtes Altenburger Land) Bluthartriegel (Cornus sanguinea); Hasel (Corylus avellana); Hundrose Der Hinweis kann im Verfahren der Ergänzungs- (Rosa canina); Schlehe (Prunus spinosa); Wasserschneeball (Viburnum satzung nicht berücksichtigt werden. Entspre- opulus); Weißdorn (Crataegus laevigata) chend der Stellungnahme der Gemeindewerke § 4 Inkrafttreten „Oberes Sprottental“ vom 19./21. März 2018 ist Die Satzung tritt nach § 10 Abs. 3 BauGB mit ihrer ortsüblichen die Entwässerung des Ergänzungsbereiches über Bekanntmachung im Kommunalen Mitteilungsblatt der Verwal- eine zu errichtende vollbiologische Kleinkläran- tungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ in Kraft. lage oder die Einleitung des geklärten Abwassers Ende des Satzungstextes in die in der Dorfstraße verlaufenden Teilorts- kanalisation möglich. Auf beide Möglichkeiten Aufgrund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung waren fol- wurde sowohl in der Begründung als auch auf gende Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Ab- stimmung ausgeschlossen: keine der Planzeichnung hingewiesen. Die Entschei- dung, welche Variante realisiert werden soll, Beschluss Nr. V/5/2018: Ergänzungssatzungen nach § 34 Abs. 4 obliegt den Bauherren, die zuständige Bauauf- Satz 1 Nr. 3 BauGB | Ergänzungssatzung V – für das Flurstück sichtsbehörde prüft diesen Sachverhalt im bau- 125 der Flur 3, Gemarkung Vollmershain ordnungsrechtlichen Verfahren abschließend. Abwägungsbeschluss Die Festsetzung einer vollbiologischen Kläran- Abwägung zu den Bedenken, Hinweisen und Anregungen der lage ist aufgrund der fehlenden Ermächtigungs- Träger Öffentlicher Belange, Versorgungsträger und Nachbarge- grundlage und der ohnehin bestehenden zwei meinden sowie der Bürger zum 2. Entwurf der Satzung in der Entwässerungsmöglichkeiten weder möglich Fassung vom 2. Mai 2018 noch erforderlich. 1. Zum 2. Entwurf der Satzung in der Fassung vom 2. Mai 2018 Alle weiteren Hinweise und Anregungen, die wurden Bedenken, Hinweise und Anregungen geäußert, die zur im Einzelnen der Anlage 2 zu entnehmen sind, Information in den Anlagen 1 und 2 zum Beschluss zusammen- erfordern keine gesonderte Beschlussfassung gefasst sind. durch den Gemeinderat, da sie nur der Rechts-
VG „Oberes Sprottental“ | 01.11.2018 | Seite sicherheit und Klarstellung dienen, lediglich eine redak- tionelle Überarbeitung bzw. Ergänzung der Planung und Nichtamtlicher Teil Begründung zur Folge haben bzw. die Wiederholung eines Verfahrensschrittes erforderten. Die Grundzüge Information der Grundschulen der Planung werden davon nicht berührt. Beginn der Schulpflicht 3. Das Abwägungsergebnis ist in die Satzung einzuarbeiten, Alle Kinder, die bis zum 1. August 2019 sechs Jahre alt die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen und die werden, sind schulpflichtig. Sie müssen im Dezember 2018 Begründung sind entsprechend zu ändern/zu ergänzen. von den Eltern in der Grundschule ihres Schulbezirkes an- Aufgrund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung gemeldet werden. Bei der Anmeldung ist die Geburtsur- waren folgende Mitglieder des Gemeinderates von der kunde oder das Familienstammbuch vorzulegen. Die An- Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keine wesenheit Ihres Kindes ist dabei nicht erforderlich. Beschluss Nr. V/6/2018: Ergänzungssatzungen nach § 34 Grundschule „Theodor Körner“ Großstechau: Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB | Ergänzungssatzung V – für Einzugsbereich: das Flurstück 125 der Flur 3, Gemarkung Vollmershain Löbichau, Großstechau, Kleinstechau, Untschen, Nöbde- Satzungsbeschluss nitz, Lohma, Burkersdorf, Zagwitz, Wildenbörten, Dobra, Hartroda, Beerwalde, Graicha, Tannefeld, Drosen, In- Aufgrund § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in der Fassung gramsdorf der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. 3634) in Verbindung mit dem § 19 ThürKO in der Fas- Wir bitten Sie, folgende Termine für die Anmeldung un- sung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. bedingt wahrzunehmen: Montag, 10. Dezember 2018, S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 08:00 bis 13:00 Uhr, im Sekretariat der Grundschule. 24. April 2017 (GVBl. S. 91, 95) beschließt der Gemeinde- Der vorbereitende Elternabend für die Eltern der Schul- rat Vollmershain die nachfolgende Ergänzungssatzungs- anfänger 2019/20 findet am Dienstag, dem 27. Novem- satzung in der Fassung vom 22 August 2018: ber 2018, 19:00 Uhr, in der Grundschule „Theodor Kör- Satzung für den Ergänzungsbereich V ner“ Großstechau statt. in der Fassung vom 22. August 2018 Grundschule Thonhausen: § 1 Geltungsbereich Einzugsbereich: Der räumliche Geltungsbereich der Satzung umfasst das Thonhausen, Heukewalde, Nischwitz, Schönhaide, Weiß- Flurstück 125 der Flur 3, Gemarkung Vollmershain. Für den bach, Wettelswalde, Brandrübel, Jonaswalde, Poster- räumlichen Geltungsbereich ist die zeichnerische Darstel- stein, Vollmershain, Selka, Stolzenberg lung in der Planzeichnung (Kartenausschnitt im Maßstab Die Anmeldung erfolgt am Dienstag, dem 11. Dezember 1:500), die Bestandteil der Satzung ist, maßgebend. 2018, 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr, im § 2 Sachlicher Anwendungsbereich Sekretariat der Grundschule Thonhausen. im Ergänzungsbereich V Der vorbereitende Elternabend für die Eltern der Schul- Innerhalb der gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in anfänger 2019/20 findet am Montag, dem 26. November den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogenen 2018, um 19:00 Uhr, in der Grundschule Thonhausen, Fläche richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit Dorfstraße 16, statt. von Vorhaben nach § 34 BauGB sowie den zeichne- Marion Dinger, Schulleiterin rischen Festsetzungen. § 3 Inkrafttreten Einladung der Landsenioren Die Satzung tritt nach § 10 Abs. 3 BauGB mit ihrer orts- Liebe Seniorinnen und Senioren! üblichen Bekanntmachung im Kommunalen Mitteilungs- blatt der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ Wir laden Sie hiermit herzlich zu unserer Weihnachts- in Kraft. feier am 29. November 2018 in den Landgasthof Lö- bichau, Am Hain 25, ein. Einlass ist ab 11:00 Uhr. Aufgrund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung waren folgende Mitglieder des Gemeinderates von der 12:00 – 13:00 Uhr Mittagessen Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keine 13:00 – 13:30 Uhr Begrüßung der Senioren und Gäste Beschluss Nr. V/7/2018 bis V/12/2018: Die Beschlüsse 13:30 – 15:30 Uhr Weihnachtsprogramm der Sängerin wurden schon im Amtsblatt vom 4. Oktober 2018 ver- Frau Regina Ross öffentlicht. 16:00 – 16:30 Uhr Kaffeetrinken Beschluss Nr. V/13/2018: Die Niederschrift der Sitzung Für diese Veranstaltung wird ein Unkostenbeitrag von vom 27. Juni 2018 wird in der vorliegenden Form bestä- 5,- Euro/Person erhoben. Liebe Landsenioren, mit dem tigt. Tag in Löbichau wollen wir zum Abschluss des Jahres Freude und Frohsinn schenken. Ende amtlicher Teil Schnelle, Vorsitzender | Vorstand Landseniorenverein
VG „Oberes Sprottental“ | 01.11.2018 | Seite 10 Seniorenweihnachtsfeier Die Weihnachtsfeier für die Seniorinnen und Senioren des Ortes findet am Dienstag, dem 4. Dezember 2018, ab 15:00 Uhr, im Landgasthof Heukewalde statt. Dazu sind alle Seniorinnen und Senioren recht herzlich eingeladen. E. Rauschenbach, stellv. Bürgermeister Gemeinde Löbichau und Ortsteile Uwe Junghanns 03.11. 70 Jahre Christine Jakob 21.11. 85 Jahre Gemeinde Posterstein und Ortsteile Klaus Porzig 27.11. 75 Jahre Gemeinde Thonhausen und Ortsteile Manfred Drese 26.11. 85 Jahre Gemeinde Wildenbörten und Ortsteile Christa Lehmann 09.11. 70 Jahre Gemeinde Heukewalde Gemeinde Jonaswalde Saalrenovierung Termine und Veranstaltungen Einen großen Dank möchten wir an die zwei Bauhof- mitarbeiter H. Zergiebel und H. Stötzel sowie M. Pie- Martinsfest Nischwitz wak aussprechen, die in kürzester Zeit noch die letzten Dämmplatten am Treppenaufgang und in der Garderobe Wann: 09.11.2018, Start 16:30 Uhr des Bürgersaals Heukewalde angebracht und mit Farbe Wo: Kirche & Kindergarten in Nischwitz versehen haben. - Kinder-Gottesdienst Zudem gilt ein großes Dankeschön Frau C. Scheffel und - Lampionumzug mit dem Martinsreiter Frau D. Piewak fürs anschließende „Saubermachen“. - danach Roster, Stockbrot, Gluhwein u. v. m. am Kindergarten E. Rauschenbach, stellv. Bürgermeister Beim Martinsfest sammeln wir uns nach der Kirche um 17:00 Uhr am Kindergarten „Kunterbunt“, um von dort Spende eines Volleyballnetzes aus gemeinsam zum Martinsumzug aufzubrechen. Hier mit Halterung endet dann auch wieder der Umzug. Nach dem Umzug Die Gemeinde Heukewalde möchte sich beim Stamm- kommen wir noch einmal gemütlich auf eine Roster, tisch vom Landgasthof Heukewalde recht herzlich für einen Tee, Glühwein oder ein Bier zusammen. Ebenso Spende eines Volleyballnetzes inkl. Halterung auf dem wird ein Lagerfeuer zum Wärmen und für das Stockbrot Sportplatz Heukewalde bedanken. entzündet. Wir hoffen, dass viele interessierte Sportler es nutzen. Am 9. November 2018 kann tagsüber abgelagerter und „Sport frei!“ getrockneter Baumverschnitt für das Lagerfeuer angelie- E. Rauschenbach, stellv. Bürgermeister fert werden. Eine entsprechende Stelle ist ausgewiesen.
VG „Oberes Sprottental“ | 01.11.2018 | Seite 11 Einladung der Feuerwehr Einladung zur Seniorenweihnachtsfeier Alle Feuerwehrvereinsmitglieder, Feuerwehrkameraden Alle Senioren aus unserer Gemeinde sind ganz herzlich sowie interessierte Bürger sind herzlich zur ersten Ver- zur Weihnachtsfeier eingeladen! Diese findet in diesem sammlung zur Planung und Abstimmung des diesjäh- Jahr am Donnerstag, dem 6. Dezember 2018, am Niko- rigen Weihnachtsmarktes in Nischwitz am Freitag, dem laustag, um 15:00 Uhr, im Thüringisch-Sächsischen Ge- 16. November 2018, um 19:30 Uhr, in das Thüringisch- meinschaftshaus von Nischwitz statt. Für die Jonaswalder Sächsische Gemeinschaftshaus von Nischwitz eingela- richten wir einen Fahrservice ein, der die Senioren um den. Bitte Teilnahme ermöglichen! 14:30 Uhr an den beiden Bushaltestellen einsammelt. Wer von zu Hause abgeholt werden muss, meldet sich Fest steht bereits der Termin: Der Nischwitzer Weih- bitte im Vorfeld telefonisch unter 0170 3103712. Natür- nachtsmarkt mit der siebten Auflage der „Weihnachts- lich ist auch die Rückfahrt gesichert. und Märchenparade“ findet am Samstag, 22. Dezember 2018, ab 16:30 Uhr, auf dem Dorfplatz von Nischwitz statt. Verschiedene Programmpunkte in gemütlicher weih- Interessenten von außerhalb, die sich an der Parade mit nachtlicher Atmosphäre haben wir für Sie vorbereitet. eigener Idee beteiligen möchten, sind gern gesehen. Für die Verköstigung wird wie immer gesorgt sein. Wir freuen uns auf Sie! Bei Interesse einfach rechtzeitig telefonisch melden un- André Vohs, Bürgermeister ter 0170 3103712. Einen ausführlichen Veranstaltungs- hinweis finden Sie in Form eines Plakats in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes. Information zum Winterdienst In froher Erwartung des Weihnachtsfestes Im Winter wird es wieder zu Einschränkungen im Winter- Feuerwehrverein Nischwitz dienst auf folgenden Gemeindestraßen kommen: - Auf der Verbindungsstraße zwischen Nischwitz und Ha- Feiern im Kulturhaus Jonaswalde selbach wird es keinen Winterdienst mehr geben. Für die Ausrichtung von Familienfeierlichkeiten ver- - Der Winterdienst auf der Strecke zwischen Nischwitz mietet die Gemeinde Jonaswalde die Räumlichkeiten und Großpillingsdorf wird eingeschränkt. im Kulturhaus Jonaswalde. Eine entsprechende Beschilderung ist angebracht. Wir Infos/Anfragen: Steffi Walther, Tel. 0157 51540652 bitten um Ihr Verständnis. Besichtigungstermine sind natürlich möglich. André Vohs, Bürgermeister Kita „Kunterbunt“ Großeltern. Die beste Erfindung, seit es Kinder gibt. 02.12.2018 um 15.00 Uhr haus Am 28. September 2018 luden die Kinder ihre Großeltern 1. Jonaswalder Kinderbacken im Kulturalde zum Oma-und-Opa-Tag ins Kulturhaus Jonaswalde ein. Jonasw Kinder backen Plätzchen Viele Großeltern folgten der Einladung ihrer Enkel und verbrachten gemeinsam einen tollen Nachmittag. nach Omas alten Rezepten im Kulturhausfür KAFFEESTUBE Jonaswalde Mama, Papa, Oma, Opa, Bruder, Schwester, Tante, Onkel ... für jedermann Bitte um Voranmeldung im Konsum Nischwitz oder SMS unter 0160 5397281 Neben dem, bei den Kids heißgeliebten „Kühlschranklied“, begeisterten diese die Omas und Opas auch mit Finger- spielen und dem kleinen Schauspiel „vom Rübchen“! Die powered by Feuerwehrverein Jonaswalde e. V. Regenbogen-Kinder schlüpften in verschiedene Rollen und konnten ihre Schauspielkünste so unter Beweis stellen.►
VG „Oberes Sprottental“ | 01.11.2018 | Seite 12 Auch die Pünktchen-Gruppe bekam unter Anleitung Zahlreich folgten Mamas, Papas, Geschwister und Omas von Martina und Karla großen Applaus. Mit ihrem Re- der Einladung. Am Nachmittag ging es los und der Kin- genschirm-Lied und dem Fingerspiel „Himpelchen und dergarten öffnete die große Bastelstube. Aufregt nah- Pimpelchen“ kam Freude auf. Für das leibliche Wohl mit men die Kinder ihre Eltern im Empfang und das Fest lecker gebackenen Kuchen und belegten Schnittchen konnte beginnen. versorgten uns die Mamas der Kids. In den drei Gruppenräumen wurde zahlreiche Bastelma- Ein großes Dankeschön und vielen Dank auch dafür, dass terial bereitgestellt. Mit vielen kreativen Ideen klebten, wir immer auf die Unterstützung unserer Eltern zählen fädelten und bauten die Kids tolle Dekorationen rund um können. Zum Abschluss des Oma-und-Opa-Tages über- den Herbst. Unermüdlich bastelten die Eltern mit ihren reichten die Kinder ihr Geschenk an die Großeltern. Kindern und konnten sich gestalterisch austoben. Beide Gruppen sangen und tanzten gemeinsam das Lied „Meine Blümchen haben Durst“ und übergaben dabei die selbstgestalteten Gießkannen; ein Geschenk, was bei den Großeltern großen Anklang fand. Der Herbst ist die Jahreszeit, in der die Natur die Seite umblättert Laub, Laub und nochmals Laub. Auf unserer großen Wiese laden aufgetürmte Laubhaufen zum Toben und Hineinspringen ein. Unsere Kinder genießen es, sich von herunterfallendem Laub berieseln zu lassen. Dabei darf eine Blätterschlacht nicht fehlen. Eine kleine Stärkung nach dem großen Basteln wurde dann auf unseren Spielplatz eingenommen. Bei Wiener mit Brötchen genossen Groß und Klein die ausgelassene Atmosphäre. Am Abend konnten wir auf ein gelungenes Herbstfest zu- rückblicken und bedanken uns bei allen Kindern und de- ren Familien sowie Steffi, die uns tatkräftig unterstützte. Und nun noch euch allen einen kunterbunten Herbst. Kita „Kunterbunt“ Feiern im Thüringisch-Sächsischen Die Kinder erfahren dabei, dass es neben dem gelieb- Gemeinschaftshaus ten Spielzeug auch lauter tolle Naturmaterialien gibt, die Für die Ausrichtung von Familienfeierlichkeiten ver- Freude beim Spielen erwecken. mieten die Gemeinde Jonaswalde und die Kirchge- Kunterbuntes Herbstfest meinde Nischwitz/Großpillingsdorf die Räumlich- Schon Tage zuvor sammelte der Kindergarten fleißig Kas- keiten im Thüringisch-Sächsischen Gemeinschaftshaus tanien, Eicheln, bunte Blätter und Naturdinge, die der in Nischwitz. Herbst für uns bereithält. Denn der kunterbunte Kinder- Infos/Anfragen: A. Vohs, Tel.: 0170 3103712 garten hatte zum Herbstfest am 19. Oktober 2018 gela- Besichtigungstermine sind natürlich möglich. den. Herzlich eingeladen waren die Familien der Kinder.
VG „Oberes Sprottental“ | 01.11.2018 | Seite 13 Ev.-Luth. Kirchgemeinden Erntedankfestgottesdienst in der Heukewalder Kirche Nischwitz, Heukewalde und Jonaswalde Der Einladung zum Erntedankgottesdienst mit dem an- schließenden gemeinsamen Beisammensein bei Kaffee Monatsspruch November und Kuchen folgten auch in diesem Jahr wieder viele Ge- „Und ich sah die heilige Stadt, das neue Jerusalem, von meindemitglieder aus unserem Dorf. Im Vorfeld wurde Gott aus dem Himmel herabkommen, bereitet wie eine die Kirche liebevoll herbstlich ausgeschmückt und die Ern- geschmückte Braut für ihren Mann.“ Offenbarung 21,2 tedankgaben auf den Altarstufen aufgebaut. Im Anschluss Gottesdienste an den Gottesdienst saßen Jung und Alt bei Kaffee, Tee Sonntag, 04.11.2018 – 23. Sonntag nach Trinitatis und leckerem Kuchen in der Kirche sowie vor der Kirche 09:00 Uhr Gottesdienst in Heukewalde beisammen und es wurde sich in gemütlicher Runde un- 10:15 Uhr Gottesdienst in Mannichswalde terhalten. Dies ist nun schon seit einigen Jahren zu einer 16:00 Uhr Gottesdienst in Jonaswalde schönen Tradition geworden und auch die Herbstsonne 17:15 Uhr Gottesdienst mit dem Posaunenchor verwöhnte uns wieder mit ihren warmen Strahlen. in Vollmershain Sonntag, 11.11.2018 – Drittl. So. des Kirchenjahres 11:00 Uhr Kirchspielgottesdienst mit Kindergottes- dienst und anschließendem Mittagessen in Nischwitz Sonntag, 18.11.2018 – Volkstrauertag 09:00 Uhr Abendmahlsgottesdienst mit Totengedenken in Thonhausen 10:15 Uhr Abendmahlsgottesdienst mit Totengedenken in Vollmershain Mittwoch, 21.11.2018 – Buß- und Bettag Herzlichen Dank an alle Spender von Kaffee und Kuchen 10:15 Uhr Abendmahlsgottesdienst und den fleißigen Helfern, die zur Vorbereitung dieses mit Totengedenken in Mannichswalde Höhepunktes in unserer Kirche beigetragen haben. Wie auch in den letzten Jahren wurden die Erntedankgaben Sonntag, 25.11.2018 – Ewigkeitssonntag am nächsten Tag von der Tafel in Gera abgeholt. Herz- 09:00 Uhr Abendmahlsgottesdienst lichen Dank allen Gebern und Spendern! mit Totengedenken in Nischwitz 10:15 Uhr Abendmahlsgottesdienst „Es gibt für den Menschen nichts Besseres als essen und mit Totengedenken in Heukewalde trinken und genießen, was er sich erarbeitet hat. Doch dieses Glück hängt nicht von ihm selbst ab: Es ist ein Ge- Sonntag, 02.12.2018 – 1. Sonntag im Advent schenk Gottes.“ Prediger 2,24 09:00 Uhr Gottesdienst in Vollmershain 10:15 Uhr Gottesdienst in Thonhausen Anett Ahner 17:00 Uhr Gottesdienst in Jonaswalde Weitere Infos dem Lokalteil „Thonhausen“, der OTZ oder Veranstaltungen und Hinweise der Webseite www.ks-thonhausen.de entnehmen! Kirchenchor: montags, 19:30 Uhr in Nischwitz Ihr Pfarrer Jörg Dittmar Posaunenchor: montags, 18:00 Uhr, in Nischwitz und nach Absprache Adventsfeier in Heukewalde: Freitag, 07.12.2018, 15:00 Uhr Junge Gemeinde in Thonhausen: Freitag, 02. + 16.11.2018, 18:00 Uhr Konfirmandenunterricht: donnerstags in Thonhausen, 17:00 Uhr: 15. + 22.11.2018 Krippenspielproben: ab Mitte/Ende November nach Absprache Feier des Martinstages in Thonhausen: Donnerstag, 08.11.2018, 17:00 Uhr, Martinsandacht in der Wettelswalder Kirche, dann Lam- pionumzug zum Pfarrhof Thonhausen in Nischwitz: Freitag, 09.11.2018, 16:30 Uhr, Martinsan- dacht in der Nischwitzer Kirche, dann Lampionumzug
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