Amtsblatt Kommunales Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft - Gemeinde Nöbdenitz
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Amtsblatt
Kommunales Mitteilungsblatt
der Verwaltungsgemeinschaft
Oberes Sprottental
Mitgliedsgemeinden sind: Heukewalde - Jonaswalde -
Löbichau - Nöbdenitz - Posterstein - Thonhausen -
Vollmershain - Wildenbörten
14. Ausgabe 1. November 2018 24. Jahrgang
Das nächste Amtsblatt erscheint am 06.12.2018. Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe ist am 26.11.2018.VG „Oberes Sprottental“ | 01.11.2018 | Seite
Informationen Amtlicher Teil
VG „Oberes Sprottental“ Hinweis: Die Veröffentlichung des Amtsblattes erfolgt auf
Nöbdenitz, Am Gemeindeamt 4 www.vg-sprottental.de unter Verwaltung/Amtsblätter. Damit
sind öffentl. Bekanntmachungen auch im Internet zugänglich.
Rufnummern
Zentrale/Auskunft.................................................. 034496 230-0
Vorsitzende. ............................................................. 034496 230-26 VG „Oberes Sprottental“
Hauptamt (Personal/Soziales)........................... 034496 230-12
Hauptamt (Beitragswesen/Allgem.)................ 034496 230-27 Bekanntmachung
Liegenschaften........................................................ 034496 230-28 Öffentliche Sitzung der Gemeinschaftsversammlung
Bauamtsverwaltung.............................................. 034496 230-24
Kämmerei.................................................................. 034496 230-17
Werte Einwohner der Mitgliedsgemeinden der Verwal-
Steuern/Mieten/Pachten.................................... 034496 230-16 tungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“,
Kasse........................................................................... 034496 230-15 hiermit lade ich Sie zur öffentlichen Sitzung der Gemein-
Einwohnermeldeamt............................................ 034496 230-14 schaftsversammlung
Ordnungsamt.. ......................................................... 034496 230-13 Sitzungstag: 6. Dezember 2018
KOBB........................................................................... 034496 230-21
Fax.. . . ............................................................................ 034496 23023 Sitzungsort: Bürgerstube in Nöbdenitz, Dorfstraße 2
Beginn: 20:00 Uhr
Öffnungszeiten VG „Oberes Sprottental“
Montag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr recht herzlich ein.
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr Tagesordnung:
Mittwoch geschlossen Tagesordnung nicht öffentlicher Teil
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Tagesordnung öffentlicher Teil
Freitag geschlossen
TOP 6: Beratung und Beschluss zur Vergabe der Bauleis-
Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt tungen zur Abwasserentsorgung Nöbdenitz-Süd
Montag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
3./4. BA Trennsystem, 3. TA (Errichtung SWL)
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen TOP 7: Beratung und Beschluss zur Vergabe der Bauleis-
Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr tungen zum Abwasserortsnetz Posterstein,
Freitag nur nach Vereinbarung 1. BA und SW-Überleitung nach Nöbdenitz
(2. TA)
Impressum TOP 8: Beratung und Beschluss zum Gesamthaushalts-
Amts- und Mitteilungsblatt der planentwurf der VG „Oberes Sprottental“ für
Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ das Haushaltsjahr 2019 sowie Beratung und Be-
Kostenlose Verteilung schluss über den Finanz- und Investplan 2018-
an alle Haushalte der Mitgliedsgemeinden 2022
TOP 9: Beschluss zur Vergabe der Prüfung des Jahres-
Herausgeber: VG „Oberes Sprottental“
Layout | Druck: NICOLAUS & Partner Ingenieur GbR
abschlusses 2018 der Gemeindewerke „Oberes
Auflage: 1.940 Stück Sprottental“
Es kann in der VG „Oberes Sprottental“ zum Bezugspreis Tagesordnung nicht öffentlicher Teil
von 24,00 EUR jährlich, bei Einzelbezug von 2,00 EUR Barth, VG-Vorsitzende
bei Postversand erworben werden.
Text- und Fotobeiträge bitte ausschließlich an:
Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ Erinnerung an den Steuertermin
„Redaktion Amts- und Mitteilungsblatt“ Die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprot-
z. H. Frau P. Scholz tental“ erinnert an die Grundsteuer für Quartalszahler,
Am Gemeindeamt 4, 04626 Nöbdenitz fällig am 15. November 2018.
Telefon: 034496 230-13 Überweisen Sie die Beträge bitte mit Angabe Ihres Na-
E-Mail: info@vg-sprottental.de
mens und Personenkontos auf das jeweilige Gemein-
Inseratanfragen an: dekonto.
NICOLAUS & Partner Ingenieur GbR Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine ergeht eine
Dorfstraße 10, 04626 Nöbdenitz Mahnung, wofür laut Thür. VwZVGKostO und AO Mahn-
Telefon: 034496 60041 – Fax: 034496 64506 gebühren und Säumniszuschläge erhoben werden.
E-Mail: sprottental@nico-partner.de
Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“VG „Oberes Sprottental“ | 01.11.2018 | Seite
Gemeinde Jonaswalde Beschluss Nr. 13/2018: Der Satzung zur dritten Änderung
der Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertage-
Bekanntmachung seinrichtung in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde
Jonaswalde wird in der vorliegenden Form zugestimmt.
Der Gemeinderat Jonaswalde hat in seiner Sitzung am Begründung: Der Landtag hat das Thüringer Kindertages-
8. Mai 2018 folgende Beschlüsse gefasst:
betreuungsgesetz (ThürKitaG), § 30 – Elternbeitragsfrei-
Beschluss Nr. 6/2018: Die Vergabe von Bauleistungen heit – vom 18. Dezember 2017, hinsichtlich beitragsfreies
in der Kindertagesstätte „Kunterbunt“ Nischwitz, hier: Kita-Jahr vor dem Schulbeginn beschlossen.
Bodenbelagsarbeiten in Garderobe Kleinkindbereich, er-
Beschluss Nr. 14/2018: Der Nutzungs- und Entgeltord-
folgt nach freihändiger Vergabe an die Firma Raumaus-
nung für das Thüringisch-Sächsische Gemeinschafts-
stattung Thomas Seyfarth, Hilbersdorf 1, 07580 Hilbers-
haus Nischwitz wird in der vorliegenden Fassung zuge-
dorf, mit einer Bruttosumme von 1.318,09 €, in Worten:
stimmt.
eintausenddreihundertachtzehn 9/100 Euro.
Beschluss Nr. 15/2018: Zustimmung zur Aufnahme eines
Beschluss Nr. 7/2018: Die Vergabe von Bauleistungen in
Bewerbers in die Vorschlagliste für die Wahl zum Schöf-
der Kindertagesstätte „Kunterbunt“ Nischwitz, hier: Ma-
fen.
lerarbeiten in Gruppenräumen Kleinkindbereich, erfolgt
nach freihändiger Vergabe an die Firma Raumausstat- Beschluss Nr. 16/2018: Nichtöffentlicher Teil
tung Thomas Seyfarth, Hilbersdorf 1, 07580 Hilbersdorf, Beschluss Nr. 17/2018: Nichtöffentlicher Teil
mit einer Bruttosumme von 799,32 €, in Worten: sieben- Beschluss Nr. 18/2018: Die Niederschrift der Sitzung
hundertneunundneunzig 32/100 Euro. vom 15. Februar 2018 wird bestätigt.
Beschluss Nr. 8/2018: Die Vergabe von Bauleistungen in Der Gemeinderat Jonaswalde hat in seiner Sitzung am
der Kindertagesstätte „Kunterbunt“ Nischwitz, hier: Ma- 30. August 2018 folgende Beschlüsse gefasst:
lerarbeiten im Eingangsbereich zur Kleinkindgarderobe
Beschluss Nr. 19/2018: Die Vergabe von Bauleistungen
und in Garderobe für Kleinkinder, erfolgt nach freihän-
am Kulturhaus in Jonaswalde, hier: Erneuerung der Au-
diger Vergabe an die Firma Raumausstattung Thomas
ßenterrasse und Putzinstandsetzung an der Nord-West
Seyfarth, Hilbersdorf 1, 07580 Hilbersdorf, mit einer
Seite, erfolgt nach beschränkter Ausschreibung an die
Bruttosumme von 2.399,50 €, in Worten: zweitausend-
Firma Baubetrieb Steinhäußer Nischwitz 39, 04626 Jo-
dreihundertneunundneunzig 50/100 Euro.
naswalde, mit einer Bruttosumme von 10.183,43 €, in
Beschluss Nr. 9/2018: Die Vergabe von Bauleistungen Worten: zehntausendeinhundertdreiundachtzig 43/100
in der Kindertagesstätte „Kunterbunt“ Nischwitz, hier: Euro.
Einbau einer Wechselsprechanlage sowie Anbringen von
zwei zusätzlichen Leuchten im Kleinkindbereich, erfolgt Beschluss Nr. 20/2018: Der Vereinbarung zur Durch-
nach freihändiger Vergabe an die Firma A. Havenstein führung des Vorhabens Thüringisch-Sächsisches Ge-
Elektrotechnik, Dorfstraße 26, 04626 Jonaswalde, mit meinschaftshaus, Nischwitz 43, 04626 Jonaswalde, Bau-
einer Bruttosumme von 918,54 €, in Worten: neunhun- abschnitt 3 „Komplettierung und Fertigstellung“ wird
dertachtzehn 54/100 Euro. zugestimmt. Der Bürgermeister wird ermächtigt die
Vereinbarung zu unterzeichnen.
Beschluss Nr. 10/2018: Die Vergabe zur Anschaffung
von Ausstattungsgegenständen in der Kindertagesstätte Beschluss Nr. 21/2018: Die Vergabe von Planungsleis-
„Kunterbunt“ Nischwitz, hier: Anschaffung von Aus- tungen zum Bauabschnitt 3 „Komplettierung und Fertig-
stattungsgegenständen für Kinder ab 3 Jahren, erfolgt stellung“ des Thüringisch-Sächsischen Gemeinschafts-
hauses in Nischwitz, erfolgt nach freihändiger Vergabe
nach freihändiger Vergabe an die Firma AREA office
an die Firma Ingenieur- und Architekturbüro Lenk, Leub-
Büro- und Objektmöbel, Clara-Zetkin-Straße 27, 04626
nitzer Hauptstraße 82, 08412 Werdau, mit einer Brutto-
Schmölln, mit einer Bruttosumme von 13.928,47 €,
summe von 2.249,10 €, in Worten: zweitausendzweihun-
in Worten: dreizehntausendneunhundertachtundzwan-
dertneunundvierzig 10/100 Euro.
zig 47/100 Euro.
Beschluss Nr. 22/2018: Der Satzung zur dritten Ände-
Beschluss Nr. 11/2018: Die Vergabe zur Risssanierung
rung der Satzung zur Erhebung einer Hundesteuer in der
auf Straßen der Gemeinde erfolgt nach freihändiger Ver-
Gemeinde Jonaswalde wird in der vorliegenden Fassung
gabe an die Firma S & W Straßen- und Wegeinstandset-
zugestimmt.
zung, Ralf Neubert, Am Kellerberg 24, 04626 Schmölln,
mit einer Bruttosumme von 3.477,18 €, in Worten: drei- Begründung: Die im § 3 Abs. 2 Thüringer Gesetz zum
tausendvierhundertsiebenundsiebzig 18/100 Euro. Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG)
enthaltenen Rasseliste wurde abgeschafft und der § 3
Beschluss Nr. 12/2018: Dem vorliegenden Kaufver-
Abs. 2 demnach neu gefasst.
tragsentwurf zwischen der Gemeinde Jonaswalde als
Verkäufer und S. Riedel als Käufer wird zugestimmt. Der Beschluss Nr. 23/2018: nichtöffentlicher Teil
Bürgermeister wird ermächtigt den Kaufvertrag abzu- Beschluss Nr. 24/2018: Die Niederschrift der Sitzung
schließen. vom 8. Mai 2018 wird bestätigt.VG „Oberes Sprottental“ | 01.11.2018 | Seite
Gemeinde Löbichau gung und Kostenteilung des Ausbaus der K 504 Raude-
nitzer Berg in Nöbdenitz – 2. BA wird zugestimmt. Der
Grundstücksangebot Gemeinde Löbichau Bürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung zu un-
terzeichnen.
Die Gemeinde Löbichau bietet ein erschlossenes Grund-
stück im Gewerbegebiet „An der Alten Straße“ in Beer- Beschluss Nr. 28/2018: Nichtöffentlicher Teil
walde zum Verkauf an: Beschluss Nr. 29/2018: Nichtöffentlicher Teil
Gewerbegebiet „An der Alten Straße“ in Beerwalde Beschluss Nr. 30/2018: Nichtöffentlicher Teil
Ort: Gemarkung Beerwalde, Flur 1, Flurstück 56/24 Beschluss Nr. 31/2018: Nichtöffentlicher Teil
Größe: 7.780 m² (ca. 5.952 m² im B-Planbereich gelegen)
Lage: Gewerbegebiet „An der Alten Straße“ Die Gemeinde Nöbdenitz als Eigentümerin
– Neue Straße; unmittelbar an der Autobahnauf-
fahrt Ronneburg gelegen verkauft in Nöbdenitz …
Preis: nach Vereinbarung … folgendes bebautes Grundstück:
Ihr Angebot richten Sie bitte an die Gemeinde Löbichau Flurstück 73, Flur 1, Gemarkung Lohma, Selkaer Str. 4,
über die VG „Oberes Sprottental“, Am Gemeindeamt 4 Größe 1.676 m² – bebaut mit einem Wohnhaus in Teilei-
in 04626 Nöbdenitz. Weitere Informationen erhalten gentum mit zwei vermieteten Wohnungen sowie im EG
Sie direkt über die Gemeinde Löbichau unter Tel 034496 eine ehemalige Seniorentagesstätte und verschiedenen
22230 oder über die VG „Oberes Sprottental“ unter Tel. Nebengebäuden
034496 23028. … folgendes Grundstück:
Gemarkung: Nöbdenitz, Lage Am Sportplatz (Turnplatz),
Gemeinde Nöbdenitz Teilfläche ca. 500 m² aus dem Flurstück 100/17, Flur 3
– für das Grundstücke liegt eine positive Bauvoranfra-
Bekanntmachung gen zur Bebaubarkeit vor
Der Gemeinderat Nöbdenitz hat in seiner Sitzung am Interessenten melden sich bitte beim Bürgermeister
10. August 2018 folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit der Gemeinde Nöbdenitz (Do., 17:00 – 18:00 Uhr) un-
bekannt gemacht werden: ter Tel. 034496 22564 oder bei der Verwaltungsgemein-
Beschluss Nr. 22/2018: Der Aufnahme eines weiteren schaft „Oberes Sprottental“ unter Tel. 034496 23028,
Tagesordnungspunktes aufgrund Dringlichkeit im öffent- sowie schriftlich an die Gemeinde Nöbdenitz über die
lichen Teil: Top 4: Beschluss über die Verwaltungsverein- VG „Oberes Sprottental“, Am Gemeindeamt 4 in 04626
barung 2/2018 zwischen dem Landkreis Altenburger Land Nöbdenitz.
und der Gemeinde Nöbdenitz zur Durchführung, Kosten-
Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten
tragung und Kostenteilung des Ausbaus der K 504 Raude-
Bieter zu veräußern.
nitzer Berg in Nöbdenitz – 2. BA wird zugestimmt.
Die nachfolgende Nummerierung der Tagesordnung än-
dert sich entsprechend.
Gemeinde Vollmershain
Beschluss Nr. 23/2018: Der Beschluss Nr. 7/2018 über
die Haushaltssatzung 2018 aus der Sitzung vom 24. April Bekanntmachung
2018 wird hiermit aufgehoben. Der Gemeinderat Vollmershain hat in seiner Sitzung am
Beschluss Nr. 24/2018: Der Beschluss Nr. 8/2018 über 22. August 2018 folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit
den Finanzplan 2017 – 2021 mit dem zu Grunde liegen- bekannt gemacht werden:
den Investitionsprogramm 2017 – 2021 aus der Sitzung Beschluss Nr. V/1/2018: Ergänzungssatzungen nach
vom 24. April 2018 wird hiermit aufgehoben. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB | Ergänzungssatzung III
Beschluss Nr. 25/2018: Die Haushaltssatzung 2018 – für Teile des Flurstückes 124 der Flur 3, Gemarkung
wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Nöbdenitz öf- Vollmershain
fentlich beraten und beschlossen. Abwägungsbeschluss
Beschluss Nr. 26/2018: Der Finanzplan für die Haus- Abwägung zu den Bedenken, Hinweisen und Anregungen
haltsjahre 2017 – 2021 mit dem zu Grunde liegenden der Träger Öffentlicher Belange, Versorgungsträger und
Investitionsprogramm 2017 – 2021 lt. § 2 Abs. 2 Nr. 5 Nachbargemeinden sowie der Bürger zum 2. Entwurf der
ThürGemHV und § 26 Abs. 2 Nr. 8 ThürKO wird be- Satzung in der Fassung vom 2. Mai 2018
schlossen. 1. Zum 2. Entwurf der Satzung in der Fassung vom 2. Mai
Beschluss Nr. 27/2018: Der Verwaltungsvereinbarung 2018 wurden Bedenken, Hinweise und Anregungen ge-
2/2018 zwischen dem Landkreis Altenburger Land und äußert, die zur Information in den Anlagen 1 und 2 zum
der Gemeinde Nöbdenitz zur Durchführung, Kostentra- Beschluss zusammengefasst sind.VG „Oberes Sprottental“ | 01.11.2018 | Seite
2. Der Gemeinderat entscheidet zu den abwägungsrele- liche Nutzung des Gesamtbereiches und löst selbst keine
vanten Belangen wie folgt: Anpassung des Flächennutzungsplanes aus.
(1) Forderung, den Bedarf an neuem Bauland durch eine (3) Hinweis zu prüfen, ob der Abstand der Baugrenze zur
Wohnflächenbedarfs- und Potentialanalyse (Baulücken, öffentlichen Straßenverkehrsfläche eingehalten werden
Leerstände, Um- und Nachnutzungsmöglichkeiten) und kann. (geäußert von der Kreisplanung des Landratsamtes
zum tatsächlichen gemeindlichen Bedarf nachzuweisen; Altenburger Land)
die vorgelegte „Statistik Altersgruppen“ und die „Ermitt- Die festgesetzten Baugrenzen sind rechtskonform und
lung des Wohnflächenpotentials der Gemeinde“ ent- werden nicht geändert.
spricht nicht den Anforderungen. (geäußert vom Thür. Baugrenzen begrenzen die Fläche, innerhalb derer ein
Landesverwaltungsamt) Gebäude errichtet werden kann. Sie ist nicht identisch
Die Forderung wird zur Kenntnis genommen. Eine Über- mit einer Bauflucht, auf der gebaut werden muss. Ab-
arbeitung der Potential- und Bedarfsanalyse für den Er- standsflächen werden im folgenden Baugenehmigungs-
gänzungsbereich III wird jedoch nicht erfolgen. verfahren (Bauantrag) geprüft. Dabei ist z. B. auch eine
Der Gemeinde obliegt gemäß §1 Abs. 5 Satz 1 BauGB die Abstandsfläche bis zur Mitte der öffentlichen Straße zu-
Aufgabe, durch Bauleitpläne „… eine dem Wohl der All- lässig. Eine Bebauung innerhalb der Baugrenze ist bei ei-
gemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter ner Baufeldtiefe von 18 bis 24 m grundsätzlich möglich.
Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung (4) Hinweis, die Regelungen zur Entwässerung (Verpflich-
zu gewährleisten.“ Mit der Ergänzungssatzung wird ledig- tung zum Bau einer vollbiologischen Kläranlage) als text-
lich ein neuer Bauplatz planungsrechtlich gesichert. Im liche Festsetzung rechtlich zu sichern, da sie ansonsten
Ergänzungsbereich soll künftig die dritte und inzwischen keine verbindliche Wirkung entfalten. Außerdem weist
sogar vierte Generation der Eigentümerfamilie leben. Der die Untere Wasserbehörde darauf hin, dass eine was-
Eigenbedarf der Grundstückseigentümer ist in diesem Fall serrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von behandel-
auch gleichzeitig Eigenbedarf der Gemeinde, die in ihrem tem, häuslichem Abwasser aus einer Kleinkläranlage in
Gemeindegebiet keine andere Fläche für den Bau eines die Vorflut zu beantragen ist. (geäußert von der Kreis-
Eigenheimes zur Verfügung stellen kann, aber am Verbleib planung und der Unteren Wasserbehörde des Landrats-
der jungen Familie in der Gemeinde grundsätzlich großes amtes Altenburger Land)
Interesse hat, zumal diese auch in der Gemeinde arbeitet. Der Hinweis wird teilweise berücksichtigt.
Aufgrund der beruflichen Tätigkeiten, die in Einklang mit Für die Festsetzung einer vollbiologischen Kleinkläran-
der Kinderbetreuung zu bringen sind, ist die räumliche lage im Geltungsbereich der Satzung fehlt die Ermäch-
Nähe zu den (Groß-)Eltern ein entscheidendes Kriterium tigungsgrundlage. Der Hinweis auf die erforderliche
für den Bauplatz im familieneigenen Grundstück. wasserrechtliche Erlaubnis wird ergänzt. Entsprechend
Alternativ wäre nur eine Umnutzung von Teilen des vor- der Stellungnahme der Gemeindewerke „Oberes Sprot-
handenen Gehöftes zur Schaffung von abgeschlossenen tental“ vom 19./21. März 2018 erfolgte ein Hinweis auf
Wohnräumen für die junge Familie denkbar, was aber der Planzeichnung, dass die Entwässerung des Ergän-
bautechnisch und funktionell kompliziert und finanziell zungsbereiches nur über eine vollbiologische Kleinklär-
deutlich aufwändiger als ein Neubau wäre und deshalb anlage möglich ist, da kein Anschluss an ein bestehen-
keine wirkliche Alternative darstellt. des Kanalnetz erfolgen kann. Es wird bereits auf den
(2) Hinweis, dass im Flächennutzungsplan der Gemeinde Abstimmungsbedarf mit der Unteren Wasserbehörde
der Ergänzungsbereich als „gemischte Baufläche“ darge- hingewiesen. Dieser Hinweis wird ergänzt durch einen
stellt ist. Damit die Entwicklungsziele des Flächennutzungs- Hinweis auf das Erfordernis einer wasserrechtlichen
planes berücksichtigt werden, ist eine Durchmischung der Erlaubnis zur Einleitung des geklärten Abwassers in die
gesamten Baufläche mit Wohn- und Gewerbenutzung an- Sprotte. Bezüglich der Festsetzung der vollbiologischen
zustreben. Die Entwicklung zu einer Wohnbaufläche sollte Kleinkläranlage ist anzumerken, dass § 9 Abs. 1 Nr. 14
vermieden werden, da ansonsten die Anpassung des Flä- BauGB nur zur Festsetzung von „Flächen für die Abwas-
chennutzungsplanes erforderlich wird. (geäußert von der serbeseitigung“ ermächtigt. Da sich die vollbiologische
Kreisplanung des Landratsamtes Altenburger Land) Kleinkläranlage außerhalb des Geltungsbereiches der
Satzung (im südlichen Teil des Grundstückes) befinden
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, betrifft aber wird, kann die Fläche dafür weder zeichnerisch noch
die Satzung zum Ergänzungsbereich nur indirekt. textlich festgesetzt werden. Aus diesem Grund erfolgt
Mit der Satzung wird lediglich eine Fläche in den „im auf der Planzeichnung ein Hinweis dazu, der dazu dient,
Zusammenhang bebauten Ortsteil“ integriert. Zur tat- dass die zuständigen Bauaufsichtsbehörde die Errichtung
sächlichen Art der Nutzung werden keine Festsetzungen der vollbiologischen Kleinkläranlage und das damit in
getroffen, diese richtet sich nach der baulichen Nutzung Verbindung stehende Vorliegen einer wasserrechtlichen
der angrenzenden Bereiche. Die Einbeziehung und Nut- Erlaubnis zur Einleitung des häuslichen Abwassers von
zung eines einzelnen Grundstückes hat aufgrund der be- der vollbiologischen Kleinkläranlage in die Sprotte im
grenzten Fläche nur geringe Bedeutung für die tatsäch- Baugenehmigungsverfahren prüft. ►VG „Oberes Sprottental“ | 01.11.2018 | Seite
Alle weiteren Hinweise und Anregungen, die im Einzel- § 4 Inkrafttreten
nen der Anlage 2 zu entnehmen sind, erfordern keine ge- Die Satzung tritt nach § 10 Abs. 3 BauGB mit ihrer orts-
sonderte Beschlussfassung durch den Gemeinderat, da üblichen Bekanntmachung im Kommunalen Mitteilungs-
sie nur der Rechtssicherheit und Klarstellung dienen, le- blatt der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“
diglich eine redaktionelle Überarbeitung bzw. Ergänzung in Kraft.
der Planung und Begründung zur Folge haben bzw. die
Ende des Satzungstextes
Wiederholung eines Verfahrensschrittes erforderten. Die
Grundzüge der Planung werden davon nicht berührt. Aufgrund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung
waren folgende Mitglieder des Gemeinderates von der
3. Das Abwägungsergebnis ist in die Satzung einzuarbei-
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keine
ten, die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen und
die Begründung sind entsprechend zu ändern/zu ergän- Beschluss Nr. V/3/2018: Ergänzungssatzungen nach
zen. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB | Ergänzungssatzung IV
– für Teile des Flurstückes 143/8 der Flur 3, Gemarkung
Aufgrund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung
Vollmershain
waren folgende Mitglieder des Gemeinderates von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keine Abwägungsbeschluss
Beschluss Nr. V/2 /2018: Ergänzungssatzungen nach Abwägung zu den Bedenken, Hinweisen und Anregungen
§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB | Ergänzungssatzung III der Träger Öffentlicher Belange, Versorgungsträger und
– für Teile des Flurstückes 124 der Flur 3, Gemarkung Nachbargemeinden sowie der Bürger zum 2. Entwurf der
Vollmershain Satzung in der Fassung vom 2. Mai 2018
Satzungsbeschluss 1. Zum 2. Entwurf der Satzung in der Fassung vom 2. Mai
2018 wurden Bedenken, Hinweise und Anregungen ge-
Aufgrund § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in der Fassung
äußert, die zur Information in den Anlagen 1 und 2 zum
der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl.
Beschluss zusammengefasst sind.
3634) in Verbindung mit dem § 19 ThürKO in der Fas-
sung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 2. Der Gemeinderat entscheidet zu den abwägungsrele-
S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom vanten Belangen wie folgt:
24. April 2017 (GVBl. S. 91, 95) beschließt der Gemeinde- (1) Forderung, den Bedarf an neuem Bauland durch eine
rat Vollmershain die nachfolgende Ergänzungssatzungs- Wohnflächenbedarfs- und Potentialanalyse (Baulücken,
satzung in der Fassung vom 22. August 2018: Leerstände, Um- und Nachnutzungsmöglichkeiten) und
Satzung für den Ergänzungsbereich III zum tatsächlichen gemeindlichen Bedarf nachzuweisen;
in der Fassung vom 22 August 2018 die vorgelegte „Statistik Altersgruppen“ und die „Ermitt-
lung des Wohnflächenpotentials der Gemeinde“ ent-
§ 1 Geltungsbereich
spricht nicht den Anforderungen. (geäußert vom Thür.
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung umfasst Teile Landesverwaltungsamt)
des Flurstückes 124 der Flur 3, Gemarkung Vollmershain.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Für den räumlichen Geltungsbereich ist die zeichnerische
Eine Überarbeitung der Potential- und Bedarfsanalyse
Darstellung in der Planzeichnung (Kartenausschnitt im
wird jedoch nicht erfolgen. Bei dem südlichen Teil des
Maßstab 1:500), die Bestandteil der Satzung ist, maß-
Flurstückes 143/8 der Flur 3, Gemarkung Vollmershain,
gebend.
der zur Zeit landwirtschaftlich genutzt wird, handelt es
§ 2 Sachlicher Anwendungsbereich sich eigentlich um eine Baulücke nach § 34 BauGB, an die
Innerhalb der gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in östlich und westlich zu Wohnzwecken bebaute Grund-
den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogenen stücke angrenzen. Die Lücke selbst ist ca. 50 m breit
Fläche richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von und direkt an die Ortsstraße angebunden. Aufgrund
Vorhaben nach § 34 BauGB sowie den zeichnerischen der Lage am nördliche Siedlungsrand, unmittelbar an
und den nachfolgenden textlichen Festsetzungen. landwirtschaftlich genutzte Flächen angrenzend, hat die
§ 3 Textliche Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB Untere Bauaufsichtsbehörde der Gemeinde jedoch die
in Verbindung mit § 1a Abs. 3 BauGB Aufstellung einer Ergänzungssatzung empfohlen, um u.a.
die naturschutzrechtlichen Belange planungsrechtlich
Zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
abschließend rechtssicher klären zu können. Mit der Er-
Natur und Landschaft und zum Ausgleich des Eingriffs
gänzungssatzung, die aus dem Flächennutzungsplan ent-
sind auf den nicht überbaubaren Flächen im Geltungsbe-
wickelt und deren Aufstellungsvoraussetzungen entspre-
reich 11 hochstämmige Obstbäume mit einem Stamm-
chend BauGB erfüllt sind, wird lediglich ein Bauplatz in
durchmesser von 12 bis 14 cm zu pflanzen und dauerhaft
der Gemeinde dauerhaft planungsrechtlich gesichert.
zu unterhalten. Bei Pflanzungen sind die Schutz-(Frei-
halte-)zonen der Leitungen zu beachten. Die Ausgleichs- Es kann nicht nachvollzogen werden, weshalb:
pflanzungen sind spätestens im Jahr nach Fertigstellung - die aktuelle Einwohnerstatistik (75 Einwohner zwischen
des Gebäudes zu realisieren. 20 und 40 Jahren – alles potentielle Bauherren)VG „Oberes Sprottental“ | 01.11.2018 | Seite
- und das durch die Verwaltungsgemeinschaft erfasste des Kanalnetz erfolgen kann. Es wird bereits auf den
Baulandpotential (kein Bauplatz in einem Bebauungs- Abstimmungsbedarf mit der Unteren Wasserbehörde
plangebiet, keine weitere bebaubare Baulücke und hingewiesen. Dieser Hinweis wird ergänzt durch einen
keine leerstehenden Gebäude, die nachnutzbar sind) Hinweis auf das Erfordernis einer wasserrechtlichen
nicht ausreichen, um die planungsrechtliche Sicherung Erlaubnis zur Einleitung des geklärten Abwassers in die
eines Bauplatzes zu begründen. Um insbesondere die Sprotte. Bezüglich der Festsetzung der vollbiologischen
jungen Familien in der Gemeinde zu halten, muss die Ge- Kleinkläranlage ist anzumerken, dass § 9 Abs. 1 Nr. 14
meinde geeignete Flächen für eine Eigenheimbebauung BauGB nur zur Festsetzung von „Flächen für die Abwas-
anbieten können. Der Ergänzungsbereich ist dafür be- serbeseitigung“ ermächtigt. Da sich die vollbiologische
stens geeignet, da er an das öffentliche Verkehrsnetz an- Kleinkläranlage außerhalb des Geltungsbereiches der
gebunden ist, alle erforderlichen Ver- und Entsorgungs- Satzung (im südlichen Teil des Grundstückes) befinden
leitungen in der unmittelbar angrenzenden Hauptstraße wird, kann die Fläche dafür weder zeichnerisch noch
bereits vorhanden sind – also kein zusätzlicher Erschlie- textlich festgesetzt werden. Aus diesem Grund erfolgt
ßungsaufwand entsteht – und keine Außenbereichsflä- auf der Planzeichnung ein Hinweis dazu, der dazu dient,
chen in Anspruch genommen werden müssen. dass die zuständigen Bauaufsichtsbehörde die Errichtung
(2) Hinweis, dass im Flächennutzungsplan der Ge- der vollbiologischen Kleinkläranlage und das damit in
meinde der Ergänzungsbereich als „gemischte Bauflä- Verbindung stehende Vorliegen einer wasserrechtlichen
che“ dargestellt ist. Damit die Entwicklungsziele des Erlaubnis zur Einleitung des häuslichen Abwassers von
Flächennutzungsplanes berücksichtigt werden, ist eine der vollbiologischen Kleinkläranlage in die Sprotte im
Durchmischung der gesamten Baufläche mit Wohn- und Baugenehmigungsverfahren prüft.
Gewerbenutzung anzustreben. Die Entwicklung zu einer Alle weiteren Hinweise und Anregungen, die im Einzel-
Wohnbaufläche sollte vermieden werden, da ansonsten nen der Anlage 2 zu entnehmen sind, erfordern keine ge-
die Anpassung des Flächennutzungsplanes erforderlich
sonderte Beschlussfassung durch den Gemeinderat, da
wird. (geäußert von der Kreisplanung des Landratsamtes
sie nur der Rechtssicherheit und Klarstellung dienen, le-
Altenburger Land)
diglich eine redaktionelle Überarbeitung bzw. Ergänzung
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, betrifft aber der Planung und Begründung zur Folge haben bzw. die
die Satzung zum Ergänzungsbereich nur indirekt. Wiederholung eines Verfahrensschrittes erforderten. Die
Mit der Satzung wird lediglich eine Fläche in den „im Grundzüge der Planung werden davon nicht berührt.
Zusammenhang bebauten Ortsteil“ integriert. Zur tat-
3. Das Abwägungsergebnis ist in die Satzung einzuarbei-
sächlichen Art der Nutzung werden keine Festsetzungen
ten, die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen und
getroffen, diese richtet sich nach der baulichen Nutzung
die Begründung sind entsprechend zu ändern/zu ergän-
der angrenzenden Bereiche. Die Einbeziehung und Nut-
zen.
zung eines einzelnen Grundstückes hat aufgrund der be-
grenzten Fläche nur geringe Bedeutung für die tatsäch- Aufgrund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung
liche Nutzung des Gesamtbereiches und löst selbst keine waren folgende Mitglieder des Gemeinderates von der
Anpassung des Flächennutzungsplanes aus. Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keine
(3) Hinweis, die Regelungen zur Entwässerung (Verpflich- Beschluss Nr. V/4/2018: Ergänzungssatzungen nach
tung zum Bau einer vollbiologischen Kläranlage) als text- § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB | Ergänzungssatzung IV
liche Festsetzung rechtlich zu sichern, da sie ansonsten – für Teile des Flurstückes 143/8 der Flur 3, Gemarkung
keine verbindliche Wirkung entfalten. Außerdem weist Vollmershain
die Untere Wasserbehörde darauf hin, dass eine was- Satzungsbeschluss
serrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von behandel-
Aufgrund § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in der Fassung
tem, häuslichem Abwasser aus einer Kleinkläranlage in
der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl.
die Vorflut zu beantragen ist. (geäußert von der Kreis-
3634) in Verbindung mit dem § 19 ThürKO in der Fas-
planung und der Unteren Wasserbehörde des Landrats-
sung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl.
amtes Altenburger Land)
S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom
Der Hinweis wird teilweise berücksichtigt. 24. April 2017 (GVBl. S. 91, 95) beschließt der Gemeinde-
Für die Festsetzung einer vollbiologischen Kleinkläran- rat Vollmershain die nachfolgende Ergänzungssatzungs-
lage im Geltungsbereich der Satzung fehlt die Ermäch- satzung in der Fassung vom 22. August 2018:
tigungsgrundlage. Der Hinweis auf die erforderliche
Satzung für den Ergänzungsbereich IV
wasserrechtliche Erlaubnis wird ergänzt. Entsprechend
in der Fassung vom 22. August 2018
der Stellungnahme der Gemeindewerke „Oberes Sprot-
tental“ vom 19./21 März 2018 erfolgte ein Hinweis auf § 1 Geltungsbereich
der Planzeichnung, dass die Entwässerung des Ergän- Der räumliche Geltungsbereich der Satzung umfasst
zungsbereiches nur über eine vollbiologische Kleinklär- Teile des Flurstückes 143/8 der Flur 3, Gemarkung Voll-
anlage möglich ist, da kein Anschluss an ein bestehen- mershain. ►VG „Oberes Sprottental“ | 01.11.2018 | Seite
Für den räumlichen Geltungsbereich ist die zeichnerische Dar- 2. Der Gemeinderat entscheidet zu den abwä-
stellung in der Planzeichnung (Kartenausschnitt im Maßstab gungsrelevanten Belangen wie folgt:
1:500), die Bestandteil der Satzung ist, maßgebend. (1) Hinweis, dass im Flächennutzungsplan der
§ 2 Sachlicher Anwendungsbereich Gemeinde der Ergänzungsbereich als „gemischte
Innerhalb der gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in den im Baufläche“ dargestellt ist. Damit die Entwicklungs-
Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogenen Fläche richtet ziele des Flächennutzungsplanes berücksichtigt
sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 werden, ist eine Durchmischung der gesamten
BauGB sowie den zeichnerischen und den nachfolgenden text- Baufläche mit Wohn- und Gewerbenutzung anzu-
lichen Festsetzungen. streben. Die Entwicklung zu einer Wohnbaufläche
§ 3 Textliche Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB in Ver- sollte vermieden werden, da ansonsten die An-
bindung mit § 1 a Abs. 3 BauGB passung des Flächennutzungsplanes erforderlich
wird. (geäußert von der Kreisplanung des Land-
Zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur
ratsamtes Altenburger Land)
und Landschaft und zum Ausgleich des Eingriffs durch eine Neu-
bebauung ist eine insgesamt 6 m breite und 55 m lange, 3-reihige Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, be-
Baumhecke nach folgendem Pflanzschema entlang der nörd- trifft aber die Satzung zum Ergänzungsbereich
lichen Grenze des Geltungsbereiches zu pflanzen und dauerhaft nur indirekt. Mit der Satzung wird lediglich eine
zu unterhalten. Dafür sind die in folgender Pflanzliste genannten Fläche in den „im Zusammenhang bebauten
Arten und Pflanzqualitäten zu verwenden. Die Ausgleichspflan- Ortsteil“ integriert. Zur tatsächlichen Art der
zungen sind spätestens im Jahr nach Fertigstellung des Gebäudes Nutzung werden keine Festsetzungen getroffen,
zu realisieren. diese richtet sich nach der baulichen Nutzung
der angrenzenden Bereiche. Die Einbeziehung
Pflanzschema:
und Nutzung eines einzelnen Grundstückes hat
aufgrund der begrenzten Fläche nur geringe
Bedeutung für die tatsächliche Nutzung des Ge-
samtbereiches und löst selbst keine Anpassung
des Flächennutzungsplanes aus.
Pflanzliste:
(2) Hinweis, die Regelungen zur Entwässerung
Bäume – Qualität: Stammumfang 12 – 14, Hochstamm (Verpflichtung zum Bau einer vollbiologischen
Feldahorn (Acer campestre); Traubenkirsche (Prunus padus); Vogel- Kläranlage) als textliche Festsetzung rechtlich zu
beere (Sorbus aucuparia); Wildapfel (Malus sylvestris); Wildbirne (Py- sichern, da sie ansonsten keine verbindliche Wir-
rus pyraster) kung entfalten. (geäußert von der Kreisplanung
Sträucher – Qualität: Höhe 60 – 100, mind. 3 Triebe des Landratsamtes Altenburger Land)
Bluthartriegel (Cornus sanguinea); Hasel (Corylus avellana); Hundrose Der Hinweis kann im Verfahren der Ergänzungs-
(Rosa canina); Schlehe (Prunus spinosa); Wasserschneeball (Viburnum
satzung nicht berücksichtigt werden. Entspre-
opulus); Weißdorn (Crataegus laevigata)
chend der Stellungnahme der Gemeindewerke
§ 4 Inkrafttreten „Oberes Sprottental“ vom 19./21. März 2018 ist
Die Satzung tritt nach § 10 Abs. 3 BauGB mit ihrer ortsüblichen die Entwässerung des Ergänzungsbereiches über
Bekanntmachung im Kommunalen Mitteilungsblatt der Verwal- eine zu errichtende vollbiologische Kleinkläran-
tungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ in Kraft. lage oder die Einleitung des geklärten Abwassers
Ende des Satzungstextes in die in der Dorfstraße verlaufenden Teilorts-
kanalisation möglich. Auf beide Möglichkeiten
Aufgrund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung waren fol-
wurde sowohl in der Begründung als auch auf
gende Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Ab-
stimmung ausgeschlossen: keine der Planzeichnung hingewiesen. Die Entschei-
dung, welche Variante realisiert werden soll,
Beschluss Nr. V/5/2018: Ergänzungssatzungen nach § 34 Abs. 4 obliegt den Bauherren, die zuständige Bauauf-
Satz 1 Nr. 3 BauGB | Ergänzungssatzung V – für das Flurstück sichtsbehörde prüft diesen Sachverhalt im bau-
125 der Flur 3, Gemarkung Vollmershain ordnungsrechtlichen Verfahren abschließend.
Abwägungsbeschluss Die Festsetzung einer vollbiologischen Kläran-
Abwägung zu den Bedenken, Hinweisen und Anregungen der lage ist aufgrund der fehlenden Ermächtigungs-
Träger Öffentlicher Belange, Versorgungsträger und Nachbarge- grundlage und der ohnehin bestehenden zwei
meinden sowie der Bürger zum 2. Entwurf der Satzung in der Entwässerungsmöglichkeiten weder möglich
Fassung vom 2. Mai 2018 noch erforderlich.
1. Zum 2. Entwurf der Satzung in der Fassung vom 2. Mai 2018 Alle weiteren Hinweise und Anregungen, die
wurden Bedenken, Hinweise und Anregungen geäußert, die zur im Einzelnen der Anlage 2 zu entnehmen sind,
Information in den Anlagen 1 und 2 zum Beschluss zusammen- erfordern keine gesonderte Beschlussfassung
gefasst sind. durch den Gemeinderat, da sie nur der Rechts-VG „Oberes Sprottental“ | 01.11.2018 | Seite
sicherheit und Klarstellung dienen, lediglich eine redak-
tionelle Überarbeitung bzw. Ergänzung der Planung und Nichtamtlicher Teil
Begründung zur Folge haben bzw. die Wiederholung
eines Verfahrensschrittes erforderten. Die Grundzüge Information der Grundschulen
der Planung werden davon nicht berührt. Beginn der Schulpflicht
3. Das Abwägungsergebnis ist in die Satzung einzuarbeiten, Alle Kinder, die bis zum 1. August 2019 sechs Jahre alt
die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen und die werden, sind schulpflichtig. Sie müssen im Dezember 2018
Begründung sind entsprechend zu ändern/zu ergänzen. von den Eltern in der Grundschule ihres Schulbezirkes an-
Aufgrund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung gemeldet werden. Bei der Anmeldung ist die Geburtsur-
waren folgende Mitglieder des Gemeinderates von der kunde oder das Familienstammbuch vorzulegen. Die An-
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keine wesenheit Ihres Kindes ist dabei nicht erforderlich.
Beschluss Nr. V/6/2018: Ergänzungssatzungen nach § 34 Grundschule „Theodor Körner“ Großstechau:
Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB | Ergänzungssatzung V – für Einzugsbereich:
das Flurstück 125 der Flur 3, Gemarkung Vollmershain Löbichau, Großstechau, Kleinstechau, Untschen, Nöbde-
Satzungsbeschluss nitz, Lohma, Burkersdorf, Zagwitz, Wildenbörten, Dobra,
Hartroda, Beerwalde, Graicha, Tannefeld, Drosen, In-
Aufgrund § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in der Fassung
gramsdorf
der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl.
3634) in Verbindung mit dem § 19 ThürKO in der Fas- Wir bitten Sie, folgende Termine für die Anmeldung un-
sung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. bedingt wahrzunehmen: Montag, 10. Dezember 2018,
S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 08:00 bis 13:00 Uhr, im Sekretariat der Grundschule.
24. April 2017 (GVBl. S. 91, 95) beschließt der Gemeinde- Der vorbereitende Elternabend für die Eltern der Schul-
rat Vollmershain die nachfolgende Ergänzungssatzungs- anfänger 2019/20 findet am Dienstag, dem 27. Novem-
satzung in der Fassung vom 22 August 2018: ber 2018, 19:00 Uhr, in der Grundschule „Theodor Kör-
Satzung für den Ergänzungsbereich V ner“ Großstechau statt.
in der Fassung vom 22. August 2018 Grundschule Thonhausen:
§ 1 Geltungsbereich Einzugsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung umfasst das Thonhausen, Heukewalde, Nischwitz, Schönhaide, Weiß-
Flurstück 125 der Flur 3, Gemarkung Vollmershain. Für den bach, Wettelswalde, Brandrübel, Jonaswalde, Poster-
räumlichen Geltungsbereich ist die zeichnerische Darstel- stein, Vollmershain, Selka, Stolzenberg
lung in der Planzeichnung (Kartenausschnitt im Maßstab Die Anmeldung erfolgt am Dienstag, dem 11. Dezember
1:500), die Bestandteil der Satzung ist, maßgebend. 2018, 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr, im
§ 2 Sachlicher Anwendungsbereich Sekretariat der Grundschule Thonhausen.
im Ergänzungsbereich V Der vorbereitende Elternabend für die Eltern der Schul-
Innerhalb der gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in anfänger 2019/20 findet am Montag, dem 26. November
den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogenen 2018, um 19:00 Uhr, in der Grundschule Thonhausen,
Fläche richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit Dorfstraße 16, statt.
von Vorhaben nach § 34 BauGB sowie den zeichne- Marion Dinger, Schulleiterin
rischen Festsetzungen.
§ 3 Inkrafttreten
Einladung der Landsenioren
Die Satzung tritt nach § 10 Abs. 3 BauGB mit ihrer orts-
Liebe Seniorinnen und Senioren!
üblichen Bekanntmachung im Kommunalen Mitteilungs-
blatt der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ Wir laden Sie hiermit herzlich zu unserer Weihnachts-
in Kraft. feier am 29. November 2018 in den Landgasthof Lö-
bichau, Am Hain 25, ein. Einlass ist ab 11:00 Uhr.
Aufgrund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung
waren folgende Mitglieder des Gemeinderates von der 12:00 – 13:00 Uhr Mittagessen
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keine 13:00 – 13:30 Uhr Begrüßung der Senioren und Gäste
Beschluss Nr. V/7/2018 bis V/12/2018: Die Beschlüsse 13:30 – 15:30 Uhr Weihnachtsprogramm der Sängerin
wurden schon im Amtsblatt vom 4. Oktober 2018 ver- Frau Regina Ross
öffentlicht. 16:00 – 16:30 Uhr Kaffeetrinken
Beschluss Nr. V/13/2018: Die Niederschrift der Sitzung Für diese Veranstaltung wird ein Unkostenbeitrag von
vom 27. Juni 2018 wird in der vorliegenden Form bestä- 5,- Euro/Person erhoben. Liebe Landsenioren, mit dem
tigt. Tag in Löbichau wollen wir zum Abschluss des Jahres
Freude und Frohsinn schenken.
Ende amtlicher Teil Schnelle, Vorsitzender | Vorstand LandseniorenvereinVG „Oberes Sprottental“ | 01.11.2018 | Seite 10
Seniorenweihnachtsfeier
Die Weihnachtsfeier für die Seniorinnen und Senioren
des Ortes findet am Dienstag, dem 4. Dezember 2018,
ab 15:00 Uhr, im Landgasthof Heukewalde statt.
Dazu sind alle Seniorinnen und Senioren recht herzlich
eingeladen.
E. Rauschenbach, stellv. Bürgermeister
Gemeinde Löbichau und Ortsteile
Uwe Junghanns 03.11. 70 Jahre
Christine Jakob 21.11. 85 Jahre
Gemeinde Posterstein und Ortsteile
Klaus Porzig 27.11. 75 Jahre
Gemeinde Thonhausen und Ortsteile
Manfred Drese 26.11. 85 Jahre
Gemeinde Wildenbörten und Ortsteile
Christa Lehmann 09.11. 70 Jahre
Gemeinde Heukewalde Gemeinde Jonaswalde
Saalrenovierung Termine und Veranstaltungen
Einen großen Dank möchten wir an die zwei Bauhof-
mitarbeiter H. Zergiebel und H. Stötzel sowie M. Pie- Martinsfest Nischwitz
wak aussprechen, die in kürzester Zeit noch die letzten
Dämmplatten am Treppenaufgang und in der Garderobe Wann: 09.11.2018, Start 16:30 Uhr
des Bürgersaals Heukewalde angebracht und mit Farbe Wo: Kirche & Kindergarten in Nischwitz
versehen haben. - Kinder-Gottesdienst
Zudem gilt ein großes Dankeschön Frau C. Scheffel und - Lampionumzug mit dem Martinsreiter
Frau D. Piewak fürs anschließende „Saubermachen“.
- danach Roster, Stockbrot, Gluhwein u. v. m. am Kindergarten
E. Rauschenbach, stellv. Bürgermeister
Beim Martinsfest sammeln wir uns nach der Kirche um
17:00 Uhr am Kindergarten „Kunterbunt“, um von dort
Spende eines Volleyballnetzes
aus gemeinsam zum Martinsumzug aufzubrechen. Hier
mit Halterung endet dann auch wieder der Umzug. Nach dem Umzug
Die Gemeinde Heukewalde möchte sich beim Stamm- kommen wir noch einmal gemütlich auf eine Roster,
tisch vom Landgasthof Heukewalde recht herzlich für einen Tee, Glühwein oder ein Bier zusammen. Ebenso
Spende eines Volleyballnetzes inkl. Halterung auf dem wird ein Lagerfeuer zum Wärmen und für das Stockbrot
Sportplatz Heukewalde bedanken. entzündet.
Wir hoffen, dass viele interessierte Sportler es nutzen. Am 9. November 2018 kann tagsüber abgelagerter und
„Sport frei!“ getrockneter Baumverschnitt für das Lagerfeuer angelie-
E. Rauschenbach, stellv. Bürgermeister fert werden. Eine entsprechende Stelle ist ausgewiesen.VG „Oberes Sprottental“ | 01.11.2018 | Seite 11
Einladung der Feuerwehr Einladung zur Seniorenweihnachtsfeier
Alle Feuerwehrvereinsmitglieder, Feuerwehrkameraden Alle Senioren aus unserer Gemeinde sind ganz herzlich
sowie interessierte Bürger sind herzlich zur ersten Ver- zur Weihnachtsfeier eingeladen! Diese findet in diesem
sammlung zur Planung und Abstimmung des diesjäh- Jahr am Donnerstag, dem 6. Dezember 2018, am Niko-
rigen Weihnachtsmarktes in Nischwitz am Freitag, dem laustag, um 15:00 Uhr, im Thüringisch-Sächsischen Ge-
16. November 2018, um 19:30 Uhr, in das Thüringisch- meinschaftshaus von Nischwitz statt. Für die Jonaswalder
Sächsische Gemeinschaftshaus von Nischwitz eingela- richten wir einen Fahrservice ein, der die Senioren um
den. Bitte Teilnahme ermöglichen! 14:30 Uhr an den beiden Bushaltestellen einsammelt.
Wer von zu Hause abgeholt werden muss, meldet sich
Fest steht bereits der Termin: Der Nischwitzer Weih-
bitte im Vorfeld telefonisch unter 0170 3103712. Natür-
nachtsmarkt mit der siebten Auflage der „Weihnachts-
lich ist auch die Rückfahrt gesichert.
und Märchenparade“ findet am Samstag, 22. Dezember
2018, ab 16:30 Uhr, auf dem Dorfplatz von Nischwitz statt. Verschiedene Programmpunkte in gemütlicher weih-
Interessenten von außerhalb, die sich an der Parade mit nachtlicher Atmosphäre haben wir für Sie vorbereitet.
eigener Idee beteiligen möchten, sind gern gesehen. Für die Verköstigung wird wie immer gesorgt sein. Wir
freuen uns auf Sie!
Bei Interesse einfach rechtzeitig telefonisch melden un-
André Vohs, Bürgermeister
ter 0170 3103712. Einen ausführlichen Veranstaltungs-
hinweis finden Sie in Form eines Plakats in der nächsten
Ausgabe des Amtsblattes. Information zum Winterdienst
In froher Erwartung des Weihnachtsfestes Im Winter wird es wieder zu Einschränkungen im Winter-
Feuerwehrverein Nischwitz dienst auf folgenden Gemeindestraßen kommen:
- Auf der Verbindungsstraße zwischen Nischwitz und Ha-
Feiern im Kulturhaus Jonaswalde selbach wird es keinen Winterdienst mehr geben.
Für die Ausrichtung von Familienfeierlichkeiten ver- - Der Winterdienst auf der Strecke zwischen Nischwitz
mietet die Gemeinde Jonaswalde die Räumlichkeiten und Großpillingsdorf wird eingeschränkt.
im Kulturhaus Jonaswalde. Eine entsprechende Beschilderung ist angebracht. Wir
Infos/Anfragen: Steffi Walther, Tel. 0157 51540652 bitten um Ihr Verständnis.
Besichtigungstermine sind natürlich möglich. André Vohs, Bürgermeister
Kita „Kunterbunt“
Großeltern.
Die beste Erfindung, seit es Kinder gibt.
02.12.2018 um 15.00 Uhr haus Am 28. September 2018 luden die Kinder ihre Großeltern
1. Jonaswalder Kinderbacken im Kulturalde zum Oma-und-Opa-Tag ins Kulturhaus Jonaswalde ein.
Jonasw
Kinder backen Plätzchen
Viele Großeltern folgten der Einladung ihrer Enkel und
verbrachten gemeinsam einen tollen Nachmittag.
nach Omas alten Rezepten
im Kulturhausfür
KAFFEESTUBE Jonaswalde
Mama, Papa, Oma, Opa,
Bruder, Schwester, Tante, Onkel ... für jedermann
Bitte um Voranmeldung
im Konsum Nischwitz
oder SMS unter 0160 5397281
Neben dem, bei den Kids heißgeliebten „Kühlschranklied“,
begeisterten diese die Omas und Opas auch mit Finger-
spielen und dem kleinen Schauspiel „vom Rübchen“! Die
powered by Feuerwehrverein Jonaswalde e. V.
Regenbogen-Kinder schlüpften in verschiedene Rollen und
konnten ihre Schauspielkünste so unter Beweis stellen.►VG „Oberes Sprottental“ | 01.11.2018 | Seite 12
Auch die Pünktchen-Gruppe bekam unter Anleitung Zahlreich folgten Mamas, Papas, Geschwister und Omas
von Martina und Karla großen Applaus. Mit ihrem Re- der Einladung. Am Nachmittag ging es los und der Kin-
genschirm-Lied und dem Fingerspiel „Himpelchen und dergarten öffnete die große Bastelstube. Aufregt nah-
Pimpelchen“ kam Freude auf. Für das leibliche Wohl mit men die Kinder ihre Eltern im Empfang und das Fest
lecker gebackenen Kuchen und belegten Schnittchen konnte beginnen.
versorgten uns die Mamas der Kids.
In den drei Gruppenräumen wurde zahlreiche Bastelma-
Ein großes Dankeschön und vielen Dank auch dafür, dass terial bereitgestellt. Mit vielen kreativen Ideen klebten,
wir immer auf die Unterstützung unserer Eltern zählen fädelten und bauten die Kids tolle Dekorationen rund um
können. Zum Abschluss des Oma-und-Opa-Tages über- den Herbst. Unermüdlich bastelten die Eltern mit ihren
reichten die Kinder ihr Geschenk an die Großeltern. Kindern und konnten sich gestalterisch austoben.
Beide Gruppen sangen und tanzten gemeinsam das Lied
„Meine Blümchen haben Durst“ und übergaben dabei
die selbstgestalteten Gießkannen; ein Geschenk, was bei
den Großeltern großen Anklang fand.
Der Herbst ist die Jahreszeit,
in der die Natur die Seite umblättert
Laub, Laub und nochmals Laub. Auf unserer großen
Wiese laden aufgetürmte Laubhaufen zum Toben und
Hineinspringen ein. Unsere Kinder genießen es, sich von
herunterfallendem Laub berieseln zu lassen. Dabei darf
eine Blätterschlacht nicht fehlen.
Eine kleine Stärkung nach dem großen Basteln wurde
dann auf unseren Spielplatz eingenommen. Bei Wiener
mit Brötchen genossen Groß und Klein die ausgelassene
Atmosphäre.
Am Abend konnten wir auf ein gelungenes Herbstfest zu-
rückblicken und bedanken uns bei allen Kindern und de-
ren Familien sowie Steffi, die uns tatkräftig unterstützte.
Und nun noch euch allen einen kunterbunten Herbst.
Kita „Kunterbunt“
Feiern im Thüringisch-Sächsischen
Die Kinder erfahren dabei, dass es neben dem gelieb- Gemeinschaftshaus
ten Spielzeug auch lauter tolle Naturmaterialien gibt, die Für die Ausrichtung von Familienfeierlichkeiten ver-
Freude beim Spielen erwecken. mieten die Gemeinde Jonaswalde und die Kirchge-
Kunterbuntes Herbstfest meinde Nischwitz/Großpillingsdorf die Räumlich-
Schon Tage zuvor sammelte der Kindergarten fleißig Kas- keiten im Thüringisch-Sächsischen Gemeinschaftshaus
tanien, Eicheln, bunte Blätter und Naturdinge, die der in Nischwitz.
Herbst für uns bereithält. Denn der kunterbunte Kinder- Infos/Anfragen: A. Vohs, Tel.: 0170 3103712
garten hatte zum Herbstfest am 19. Oktober 2018 gela- Besichtigungstermine sind natürlich möglich.
den. Herzlich eingeladen waren die Familien der Kinder.VG „Oberes Sprottental“ | 01.11.2018 | Seite 13
Ev.-Luth. Kirchgemeinden Erntedankfestgottesdienst in der Heukewalder Kirche
Nischwitz, Heukewalde und Jonaswalde Der Einladung zum Erntedankgottesdienst mit dem an-
schließenden gemeinsamen Beisammensein bei Kaffee
Monatsspruch November
und Kuchen folgten auch in diesem Jahr wieder viele Ge-
„Und ich sah die heilige Stadt, das neue Jerusalem, von meindemitglieder aus unserem Dorf. Im Vorfeld wurde
Gott aus dem Himmel herabkommen, bereitet wie eine die Kirche liebevoll herbstlich ausgeschmückt und die Ern-
geschmückte Braut für ihren Mann.“ Offenbarung 21,2 tedankgaben auf den Altarstufen aufgebaut. Im Anschluss
Gottesdienste an den Gottesdienst saßen Jung und Alt bei Kaffee, Tee
Sonntag, 04.11.2018 – 23. Sonntag nach Trinitatis und leckerem Kuchen in der Kirche sowie vor der Kirche
09:00 Uhr Gottesdienst in Heukewalde beisammen und es wurde sich in gemütlicher Runde un-
10:15 Uhr Gottesdienst in Mannichswalde terhalten. Dies ist nun schon seit einigen Jahren zu einer
16:00 Uhr Gottesdienst in Jonaswalde schönen Tradition geworden und auch die Herbstsonne
17:15 Uhr Gottesdienst mit dem Posaunenchor verwöhnte uns wieder mit ihren warmen Strahlen.
in Vollmershain
Sonntag, 11.11.2018 – Drittl. So. des Kirchenjahres
11:00 Uhr Kirchspielgottesdienst mit Kindergottes-
dienst und anschließendem Mittagessen in
Nischwitz
Sonntag, 18.11.2018 – Volkstrauertag
09:00 Uhr Abendmahlsgottesdienst
mit Totengedenken in Thonhausen
10:15 Uhr Abendmahlsgottesdienst
mit Totengedenken in Vollmershain
Mittwoch, 21.11.2018 – Buß- und Bettag Herzlichen Dank an alle Spender von Kaffee und Kuchen
10:15 Uhr Abendmahlsgottesdienst und den fleißigen Helfern, die zur Vorbereitung dieses
mit Totengedenken in Mannichswalde Höhepunktes in unserer Kirche beigetragen haben. Wie
auch in den letzten Jahren wurden die Erntedankgaben
Sonntag, 25.11.2018 – Ewigkeitssonntag
am nächsten Tag von der Tafel in Gera abgeholt. Herz-
09:00 Uhr Abendmahlsgottesdienst
lichen Dank allen Gebern und Spendern!
mit Totengedenken in Nischwitz
10:15 Uhr Abendmahlsgottesdienst „Es gibt für den Menschen nichts Besseres als essen und
mit Totengedenken in Heukewalde trinken und genießen, was er sich erarbeitet hat. Doch
dieses Glück hängt nicht von ihm selbst ab: Es ist ein Ge-
Sonntag, 02.12.2018 – 1. Sonntag im Advent
schenk Gottes.“ Prediger 2,24
09:00 Uhr Gottesdienst in Vollmershain
10:15 Uhr Gottesdienst in Thonhausen Anett Ahner
17:00 Uhr Gottesdienst in Jonaswalde Weitere Infos dem Lokalteil „Thonhausen“, der OTZ oder
Veranstaltungen und Hinweise der Webseite www.ks-thonhausen.de entnehmen!
Kirchenchor: montags, 19:30 Uhr in Nischwitz Ihr Pfarrer Jörg Dittmar
Posaunenchor:
montags, 18:00 Uhr, in Nischwitz und nach Absprache
Adventsfeier in Heukewalde:
Freitag, 07.12.2018, 15:00 Uhr
Junge Gemeinde in Thonhausen:
Freitag, 02. + 16.11.2018, 18:00 Uhr
Konfirmandenunterricht:
donnerstags in Thonhausen, 17:00 Uhr: 15. + 22.11.2018
Krippenspielproben:
ab Mitte/Ende November nach Absprache
Feier des Martinstages
in Thonhausen: Donnerstag, 08.11.2018, 17:00 Uhr,
Martinsandacht in der Wettelswalder Kirche, dann Lam-
pionumzug zum Pfarrhof Thonhausen
in Nischwitz: Freitag, 09.11.2018, 16:30 Uhr, Martinsan-
dacht in der Nischwitzer Kirche, dann LampionumzugSie können auch lesen