Bremer Wahl-ABC - BREMER WAHL - ABC - Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021
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Herausgeber Der Landeswahlleiter für Bremen / Statistisches Landesamt Bremen Gestaltung, Satz und Druck Statistisches Landesamt Bremen Bezug Gedruckte Ausgabe: Statistisches Landesamt Bremen An der Weide 14-16 28195 Bremen Telefon: +49 421 361-60 70 E-Mail: info@statistik.bremen.de Kostenfreier Download der pdf-Datei unter: www.wahlen.bremen.de Erschienen im März 2021 © Statistisches Landesamt Bremen, Bremen, 2021 Auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet.
› Vorwort ‹ 2 Der Landeswahlleiter für Bremen / Statistisches Landesamt Bremen l Bremer Wahl-ABC – Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021
› Inhalt ‹ Bremer Wahl-ABC Inhalt ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 3 Einführung: Wissenswertes zur Bundestagswahl am Wahl zum 26. September 2021 ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 5 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 Wahl-ABC ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 7 A ABGEORDNETE ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 7 AKTIVES WAHLRECHT ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 7 ANFECHTUNG DER WAHL ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 8 AUFSTELLUNG DER BEWERBER:INNEN ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 8 AUSGLEICHSMANDAT ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 8 AUSSCHLUSS VOM WAHLRECHT ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 8 AUSZÄHLUNGSKONTROLLE ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 8 B BREMER:INNEN IM BUNDESTAG ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 8 BRIEFWAHL ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 9 BUNDESTAG ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 9 BUNDESWAHLAUSSCHUSS ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 10 E ERSTSTIMME ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 10 ERSTWÄHLER:INNEN ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 10 F FÜNF-PROZENT-KLAUSEL ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 10 G GESETZLICHE GRUNDLAGEN DER BUNDESTAGSWAHL 2021 ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 11 H HOCHRECHNUNGEN ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 11 K KREISWAHLAUSSCHUSS ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 11 L LANDESWAHLAUSSCHUSS ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 11 N NEGATIVES STIMMGEWICHT‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 11 O ORGANISATION DER WAHL ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 12 P PARTEIEN ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 13 PASSIVES WAHLRECHT ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 13 Der Landeswahlleiter für Bremen / Statistisches Landesamt Bremen l Bremer Wahl-ABC – Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 3
› Inhalt ‹ R REIHENFOLGE DER WAHLVORSCHLÄGE AUF DEM STIMMZETTEL ‹ ‹ ‹ ‹ 14 REPRÄSENTATIVE WAHLSTATISTIK ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 14 S SITZVERTEILUNG ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 14 SPERRKLAUSEL ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 15 STAATLICHE PARTEIENFINANZIERUNG ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 16 STIMMABGABE ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 16 STIMMENAUSZÄHLUNG ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 17 STIMMZETTEL ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 18 U ÜBERHANGMANDAT ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 18 V VERNICHTUNG DER WAHLUNTERLAGEN ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 18 W WAHLANFECHTUNG ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 18 WÄHLBARKEIT ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 18 WAHLBENACHRICHTIGUNG ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 19 WAHLBERECHTIGTE ZUR BUNDESTAGSWAHL ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 19 WAHLBETEILIGUNG ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 19 WÄHLER:INNENBEEINFLUSSUNG‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 19 WAHLERGEBNIS ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 19 WÄHLER:INNEN MIT BEHINDERUNG‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 19 WÄHLERVERZEICHNIS ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 20 WAHLGEBIET ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 20 WAHLGRUNDSÄTZE ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 21 WAHLHANDLUNG ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 21 WAHLKAMPFKOSTENERSTATTUNG ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 21 WAHLKOSTENERSTATTUNG ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 21 WAHLKREISE UND WAHLBEZIRKE ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 22 WAHLPERIODE ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 22 WAHLPFLICHT ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 23 WAHLPROPAGANDA ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 23 WAHLPRÜFUNG ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 23 WAHLRECHT ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 23 WAHLSCHEIN ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 23 WAHLSTATISTIK ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 23 WAHLSYSTEM ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 23 WAHLTAG ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 23 WAHLVERGEHEN ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 23 WAHLVORSCHLÄGE ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 24 WAHLZEIT ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 24 Z ZWEITSTIMME ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 24 Tabellen und Abbildungen ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 25 4 Der Landeswahlleiter für Bremen / Statistisches Landesamt Bremen l Bremer Wahl-ABC – Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021
› Einführung ‹ Einführung: Wissenswertes zur Bundestagswahl am 26. September 2021 „Demokratie heißt, sich in seine eigenen Angelegenheiten einmischen.“ MAX FRISCH (1911-1991), Schweizer Schriftsteller und Architekt „Das Heil der Demokratien, von welchem Typus und Rang sie immer seien, hängt von einer gering- fügigen technischen Einzelheit ab: vom Wahlrecht. Alles andere ist sekundär. […] Ohne diese Stütze einer vertrauenswürdigen Abstimmung hängen die demokratischen Institutionen in der Luft.“ JOSÉ ORTEGA Y GASSET (1883-1955), spanischer Philosoph, Soziologe und Essayist der Erstwähler:innen bei einer Bundestagswahl 1 Einführung liegt im Land Bremen bei rund 22 600, davon Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 17 700 in der Stadt Bremen und 4 900 in der 20. Deutschen Bundestag statt. Bei dieser Bun- Stadt Bremerhaven (Stand: Februar 2021). destagswahl sind etwa 60,4 Millionen Deutsche wahlberechtigt, und zwar 29,2 Millionen Män- Bei der letzten Bundestagswahl 2017 gingen ner und 31,2 Millionen Frauen. Erstmals an ei- im Land Bremen 70,8 Prozent und bundesweit ner Bundestagswahl können im Bundesgebiet 76,2 Prozent der Wahlberechtigten zur Wahl. rund 2,8 Millionen junge Erwachsene teilneh- Im Land Bremen stieg damit die Wahlbeteili- men, die seit der letzten Bundestagswahl 2017 gung im Vergleich zur Bundestagswahl 2013 um wahlberechtigt geworden sind und im Zeitraum 2,0 Prozentpunkte. vom 25. September 1999 bis 26. September 2003 geboren wurden. In diesem Textbeitrag werden die wichtigsten Begriffe des Wahlrechts und der praktischen Im Land Bremen sind rund 465 700 Personen Durchführung der Bundestagswahl 2021 in al- wahlberechtigt, davon 386 200 in der Stadt Bre- phabetischer Reihenfolge übersichtlich und be- men (184 900 Männer und 201 300 Frauen) und nutzerfreundlich erläutert. Es werden kurze und 79 500 in der Stadt Bremerhaven (38 700 Män- knappe Antworten auf die bei jeder Wahl wie- ner und 40 800 Frauen). Im Wahlkreis 54 gibt derkehrenden Fragen gegeben. es insgesamt 248 300 Wahlberechtigte, da- von 118 100 Männer und 130 200 Frauen. Wie bereits seit 1998 werden zur Bundestags- Im Wahlkreis 55 sind es insgesamt 217 400 wahl 2021 vom Statistischen Landesamt Bre- Wahlberechtigte, davon in der Stadt Bremen men ausführliche Informationen sowie aktuelle 66 800 Männer und 71 100 Frauen. Die Zahl Ergebnisse in der Wahlnacht unter der Internet- Der Landeswahlleiter für Bremen / Statistisches Landesamt Bremen l Bremer Wahl-ABC – Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 5
› Einführung ‹ adresse www.wahlen.bremen.de bereitgestellt. › Freitag, 24.09.2021: 09:00 - 18:00 Uhr Unter der Internetadresse www.statistik.bre- › Samstag, 25.09.2021: 09:00 - 13:00 Uhr men.de finden Sie unter dem Menüpunkt „Da- › Wahltag, 26.09.2021: 08:00 Uhr bis tenangebote“ weitere Informationen zu den zur Feststellung aller Wahlergebnisse bisherigen Wahlen im Land Bremen, zum Bei- spiel in den Datenbanken „Bremen Infosystem“ Briefwahlausgabe 2021 nur mit Termin! und „Bremen kleinräumig Infosystem“. Wahlamt der Stadt Bremerhaven Der Bundeswahlleiter veröffentlicht auf seiner Magistrat der Stadt Bremerhaven Internetseite www.bundeswahlleiter.de Infor- Bürger- und Ordnungsamt mationen zu den Bundestagswahlen einschließ- - Statistik und Wahlen - lich der einzelnen Ergebnisse für die Bundeslän- Stadthaus 1, Erdgeschoss der und das Bundesgebiet. Hinrich-Schmalfeldt-Straße 42 27576 Bremerhaven Außerdem gibt es Informationsmaterial zum Telefon: (0471) 590-2296 Beispiel bei der Landeszentrale für politische Telefax: (0471) 590-2654 Bildung: In Bremen in der Birkenstraße 20/21, E-Mail: wahlamt@magistrat.bremerhaven.de 28195 Bremen, Telefon: (0421) 361-2922 Internet: www.bremerhaven.de und in Bremerhaven in der Schifferstraße 48, 27568 Bremerhaven, Telefon: (0471) 941-4197. Öffnungszeiten: › Montag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr 2 Wichtige Adressen › Dienstag bis Freitag: und Anlaufstellen 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Geschäftsstelle der Wahlleiter › Samstag, 25.09.2021: 09:00 - 12:00 Uhr Der Landeswahlleiter › Wahltag, 26.09.2021: 08:00 Uhr bis zur Die gemeinsame Kreiswahlleiterin für die Feststellung aller Wahlergebnisse Wahlkreise 54 und 55 An der Weide 14-16 Briefwahlausgabe: 28195 Bremen Bürgerbüro Nord Stadthaus 5, 1. OG Telefon: (0421) 361-4159 Hinrich-Schmalfeldt-Straße 30 Telefax: (0421) 361-2278 27576 Bremerhaven E-Mail: landeswahlleiter@statistik.bremen.de E-Mail: kreiswahlleiter@statistik.bremen.de Öffnungszeiten (16.08.-24.09.2021): Internet: www.wahlen.bremen.de › Montag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Wahlamt der Stadt Bremen › Dienstag bis Freitag: Statistisches Landesamt Bremen - Wahlamt - 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr An der Weide 14-16 Telefon: (0421) 361-4567 oder: Telefax: (0421) 361-2278 Ehemaliges Bürgerbüro Mitte Hanse Carré, 1. OG E-Mail: wahlamt@statistik.bremen.de Bürgermeister-Smidt-Straße 10 briefwahl@statistik.bremen.de 27568 Bremerhaven Internet: www.wahlen.bremen.de Öffnungszeiten (16.08.2021 – 24.09.2021): Öffnungszeiten: › Montag bis Freitag: › 16.08.2021 bis 23.09.2021 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Montag bis Freitag: › Samstag: 09:00 - 13:00 Uhr 08:00 - 16:00 Uhr sowie donnerstags bis 18:00 Uhr Samstag: 09:00 - 13:00 Uhr, 6 Der Landeswahlleiter für Bremen / Statistisches Landesamt Bremen l Bremer Wahl-ABC – Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021
› Wahl-ABC ‹ Wahl-ABC A B C ABGEORDNETE ger als 25 Jahre zurückliegt oder aus anderen Die Rechte und Pflichten der Abgeordneten Gründen persönlich und unmittelbar Vertraut- D werden im Gesetz über die Rechtsverhältnis- heit mit den politischen Verhältnissen in der E se der Mitglieder des Deutschen Bundestages Bundesrepublik Deutschland erworben haben (Abgeordnetengesetz – AbgG) in der Fassung und von ihnen betroffen sind. Bei Rückkehr in F der Bekanntmachung vom 21. Februar 1996 (BGBl. I S. 326), zuletzt geändert durch Arti- die Bundesrepublik Deutschland gilt die oben genannte Dreimonatsfrist nicht. G kel 1 des Gesetzes vom 14. November 2020 H (BGBl. I S. 2394), geregelt. Auslandsdeutsche werden nur auf besonderen Antrag in das Wählerverzeichnis der Gemein- I BREMER:INNEN IM BUNDESTAG BUNDESTAG de, in der sie vor ihrem Fortzug aus Deutsch- land zuletzt gemeldet waren, eingetragen. J Dieser Antrag (Anlage 2 Bundeswahlordnung K AKTIVES WAHLRECHT BWO) ist schriftlich bis spätestens zum 5. Sep- bedeutet das Recht, wählen zu dürfen. Nach tember 2021 (21. Tag vor der Wahl) bei der L Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) ist wahlberechtigt, wer das 18. Lebensjahr zuständigen Gemeindebehörde einzureichen. Dieser Antrag muss zu jeder Bundestags- und M vollendet hat. Europawahl neu gestellt werden. N Wahlberechtigt zur Bundestagswahl 2021 Bei Inhaber:innen von mehreren Wohnungen O sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 ist die Hauptwohnung maßgeblich. Welche P Absatz 1 GG, die am Wahltag, dem 26. Sep- von mehreren Wohnungen eines oder einer tember 2021 Wahlberechtigten die Hauptwohnung ist, be- Q › das 18. Lebensjahr vollendet haben (letzter stimmt sich nach den Vorschriften des Melde- rechts: Bundesmeldegesetz (BMG) in der Fas- R Geburtstermin: 26. September 2003), sung der Bekanntmachung vom 3. Mai 2013 S › seit mindestens drei Monaten – spätestens (BGBl. I S. 1084), zuletzt geändert durch Arti- seit dem 26. Juni 2021 – in der Bundesre- kel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2020 T publik Deutschland eine Wohnung inneha- ben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten (BGBl. I S. 3334). U und Seeleute sowie die Angehörigen ihres Haus- V › nicht ausdrücklich vom Wahlrecht ausge- standes werden von Amts wegen in das Wäh- schlossen sind. lerverzeichnis eingetragen, wenn das von W ihnen bezogene Seeschiff berechtigt ist, die X Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonsti- Bundesflagge zu führen. Ähnliches gilt für gen Voraussetzungen auch diejenigen Deut- Binnenschiffer:innen, wenn ihr Schiff in einem Y schen, die am Wahltag außerhalb der Bundes- republik Deutschland leben, sofern sie nach Schiffsregister in der Bundesrepublik Deutsch- land eingetragen ist. Z Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Voraussetzung für die Teilnahme an der Wahl der Bundesrepublik Deutschland eine Woh- ist die Eintragung im Wählerverzeichnis oder nung innegehabt oder sich gewöhnlich aufge- der Besitz eines Wahlscheines. halten haben und dieser Aufenthalt nicht län- Der Landeswahlleiter für Bremen / Statistisches Landesamt Bremen l Bremer Wahl-ABC – Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 7
› Wahl-ABC ‹ Jeder und jede Wahlberechtigte kann sein/ Überhangmandate kann es geben, wenn die ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich Abgeordnetensitze sowohl in einer Mehrheits- ausüben. wahl (über Direktmandate), als auch in einer Verhältniswahl (über Parteilisten) vergeben AUSSCHLUSS VOM WAHLRECHT werden. Dieses Verfahren der sogenannten PASSIVES WAHLRECHT personalisierten Verhältniswahl wird bei der A Wahl zum Deutschen Bundestag und in eini- B ANFECHTUNG DER WAHL Entscheidungen und Maßnahmen, die sich gen Bundesländern, teilweise auch bei Kom- munalwahlen angewendet. Dies kann dazu C unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, führen, dass die Parteien im Parlament nicht können nur mit den im Bundeswahlgesetz gemäß ihrem Zweitstimmenanteil (sprich: ge- D und in der Bundeswahlordnung vorgesehe- mäß der Verhältniswahl) vertreten sind, wenn E nen Rechtsbehelfen sowie im Wahlprüfungs- die Überhangmandate nicht entsprechend verfahren angefochten werden. Die dort vor- ausgeglichen werden. F gesehenen Fristen und Termine verlängern G oder ändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der Frist oder ein Termin auf einen Zur Herstellung des dem Wahlergebnis der Zweitstimmen entsprechenden Sitzanteils al- H Sonnabend, einen Sonntag, einen gesetzli- ler Wahlvorschläge können Ausgleichsman- chen oder staatlich geschützten Feiertag fällt. date vergeben werden. Die Wahlvorschläge I Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erhalten dabei weitere Sitze, die das Parla- J ist ausgeschlossen. ment insgesamt vergrößern, bis der Anteil der Sitze der einzelnen Wahlvorschläge dem ihrer K WAHLPRÜFUNG Stimmen am besten entspricht. L AUFSTELLUNG DER BEWERBER:INNEN AUSSCHLUSS VOM WAHLRECHT M Parteibewerber:innen müssen in geheimer Abstimmung von den für den Bereich der Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infol- ge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt. N Kandidatur (Land oder Wahlkreis) räumlich zuständigen Mitglieder- oder Vertreterver- AUSZÄHLUNGSKONTROLLE O sammlungen der Parteien gewählt wer- In jedem Wahlkreis prüft der Kreiswahlleiter P den. Sie können auf einer Landesliste und/ oder die Kreiswahlleiterin die Wahlnieder- oder in einem Wahlkreis kandidieren. Wer schriften auf Vollständigkeit, Ordnungsmä- Q nicht als Bewerber:in einer Partei auftritt – ßigkeit und Plausibilität. Kreiswahlausschuss R Einzelbewerber:innen sogenannter „anderer Kreiswahlvorschläge“ gemäß § 20 Absatz 3 und Landeswahlausschuss, die auch das end- gültige Wahlergebnis feststellen, sind berech- S des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) – kann tigt, die Ergebnisse der Wahlvorstände nach- nur für einen Wahlkreis kandidieren. zuprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. T U Die Reihenfolge der Bewerber:innen einer Landesliste kann nach Zulassung der Wahl- BREMER:INNEN IM BUNDESTAG Tabelle 3 V vorschläge nicht mehr geändert werden (so- genannte „starre Listen“). In der 19. Wahlperiode (2017-2021) war das W Land Bremen durch sechs Abgeordnete ver- X PASSIVES WAHLRECHT treten: WAHLVORSCHLÄGE › Sarah Janina Ryglewski (MdB seit 2015) Y SPD-Direktbewerberin im Wahlkreis 54 Z AUSGLEICHSMANDAT Ausgleichsmandate dienen dazu, die bei be- › Uwe Schmidt (MdB seit SPD-Direktbewerber im Wahlkreis 55 2017) stimmten Wahlsystemen zustande kommen- › Elisabeth Motschmann (MdB seit 2013) den Überhangmandate so auszugleichen, CDU-Landeslistenbewerberin dass andere Parteien, die keine Überhang- › Dr. Kirsten Kappert-Gonther (MdB seit mandate bekommen haben, nicht benachtei- 2017) GRÜNE-Landeslistenbewerberin ligt werden. 8 Der Landeswahlleiter für Bremen / Statistisches Landesamt Bremen l Bremer Wahl-ABC – Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021
› Wahl-ABC ‹ › Doris Achelwilm (MdB seit 2017) gust 2021 ausgegeben. Die Antragsfrist en- DIE LINKE-Landeslistenbewerberin det am 24. September 2021 um 18 Uhr (zwei › Frank Magnitz (MdB seit 2017) Tage vor der Wahl). In besonderen Fällen AfD-Landeslistenbewerber sowie bei nachgewiesener plötzlicher Erkran- kung können Wahlscheine und Briefwahlun- Auch im 20. Deutschen Bundestag wird das terlagen noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, be- Land Bremen neben den zwei im Wahlkreis 54 antragt werden. A Bremen I und Wahlkreis 55 Bremen II – Bre- B merhaven gewählten Direktkandidat:innen Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag mit weiteren Abgeordneten vertreten sein. um 18 Uhr beim zuständigen Wahlamt einge- C gangen sein. Daher sollte die Abgabe bei der ABGEORDNETE Post spätestens am 24. September 2021 er- D SITZVERTEILUNG folgen, bei längeren Laufzeiten entsprechend E ÜBERHANGMANDAT früher. Nach der Briefkastenleerung am Sams- WAHLKREISE UND WAHLBEZIRKE tag vor dem Wahltag eingeworfene Wahl- F WAHLSYSTEM briefe werden von der Post am Wahlsonntag nicht mehr zugestellt. Die Wähler:innen tra- G BRIEFWAHL gen das Risiko des rechtzeitigen Zugangs. H Tabelle 4 Da trotz der Öffnung des Postmarktes nur die I Wahlberechtigte, die verhindert sind, an der Wahl in ihrem Wahlbezirk teilzunehmen, kön- Deutsche Post AG in der Lage ist, deutsch- landweit das Einsammeln und den Transport J nen mit einem Wahlschein ihre Stimmen per der Wahlbriefe zu garantieren, werden die K Briefwahl schon vor dem Wahltag abgeben. Wahlbriefe mit diesem Unternehmen zuge- Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines stellt. Um die Beförderung zum Wahlamt zu L kann persönlich (Wahlbenachrichtigung und amtlichen Personalausweis oder Reisepass gewährleisten, müssen die Wahlbriefe bei den Sammelstellen der Deutschen Post AG abge- M mitbringen) oder schriftlich (die Schriftform geben werden. N gilt auch durch Fernschreiben, Telefax und E-Mail oder sonstige dokumentierbare elek- WAHLSCHEIN O tronische Übermittlung), aber nicht telefo- P nisch beim zuständigen Wahlamt gestellt BUNDESTAG werden. Wer den Antrag für einen anderen Tabelle 2 Q Wahlberechtigten oder eine andere Wahl- berechtigte stellt, muss durch Vorlage einer Nach Artikel 38 des Grundgesetzes (GG) wer- R schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er/ den die Abgeordneten des Deutschen Bun- S sie dazu berechtigt ist. Um Missbräuchen vor- destages (MdB) in allgemeiner, unmittelbarer, zubeugen, darf eine bevollmächtigte Person freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. T nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten, um den Wahlschein und die Briefwahlunter- Sie sind Vertreter:innen des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und U lagen entgegenzunehmen. Der Antrag soll nur ihrem Gewissen unterworfen. V auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erfolgen, kann aber auch formlos gestellt wer- Der Deutsche Bundestag bestand seit der ers- W den. ten gesamtdeutschen Wahl im Jahr 1990 in X der Regel aus 656 Abgeordneten. Das Gesetz Die Erteilung von Briefwahlunterlagen setzt zur Neueinteilung der Wahlkreise für die Wahl Y die Zulassung der Wahlvorschläge durch die jeweils zuständigen Wahlausschüsse (Landes- zum Deutschen Bundestag (Wahlkreisneuein- teilungsgesetz – WKNeuG) vom 1. Juli 1998 Z und Kreiswahlausschuss) und den Druck des (BGBl. I S. 1698) bestimmt, dass erstmals für Stimmzettels sowie die Erstellung des Wäh- die Wahl zum 15. Deutschen Bundestag am lerverzeichnisses voraus. Briefwahlunterlagen 22. September 2002 das Wahlgebiet nur noch werden von den Wahlämtern in Bremen und in 299 Wahlkreise (bisher 328) eingeteilt wird, Bremerhaven frühestens ab dem 16. Au- sodass sich die Zahl der Abgeordneten im Deut- Der Landeswahlleiter für Bremen / Statistisches Landesamt Bremen l Bremer Wahl-ABC – Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 9
› Wahl-ABC ‹ schen Bundestag auf 598 (gesetzliche Mitglie- jedoch höchstens 2 000 Unterstützungs- derzahl) reduziert hat. Die gesetzliche Mitglie- unterschriften, vorlegen. derzahl kann über- oder unterschritten werden (z. B. durch Überhang- und Ausgleichsmanda- Zu den weiteren Aufgaben des Bundeswahl- te, fehlende Listennachfolger:innen usw.). ausschusses gehören: A AUSGLEICHSMANDAT › Beschlussfassung über die Erklärung, dass B BREMER:INNEN IM BUNDESTAG SITZVERTEILUNG eine oder mehrere Landeslisten derselben Partei von der Listenverbindung ausge- C ÜBERHANGMANDAT schlossen sein sollen. WAHLGRUNDSÄTZE › Beschwerdeinstanz gegen Entscheidungen D WAHLKREISE UND WAHLBEZIRKE der Landeswahlausschüsse und des Bun- E WAHLPERIODE deswahlleiters im Mängelbeseitigungsver- WAHLSYSTEM fahren. F › Feststellung der für die einzelnen Wahlvor- G BUNDESWAHLAUSSCHUSS Der Bundeswahlausschuss besteht aus dem schläge insgesamt abgegebenen Stimmen, wie viele Sitze auf die einzelnen Wahlvor- H Bundeswahlleiter als Vorsitzendem und acht schläge entfallen und welche Bewerber von ihm berufenen Wahlberechtigten als Bei- und Bewerberinnen gewählt sind (Sitzung I sitzende sowie zwei Richter:innen des Bundes- des Bundeswahlausschusses spätestens am J verwaltungsgerichts. Er verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung. Der Bun- 26. Oktober 2021). K deswahlausschuss hat folgende Aufgaben: WAHLVORSCHLÄGE › Entscheidung über die Beteiligungsan- L zeigen der Parteien: Der Bundeswahl- ERSTSTIMME M ausschuss tritt Anfang Juli 2021 zu seiner 1. Sitzung zusammen, um verbindlich für Mit der Erststimme auf der linken Stimmzet- telhälfte (Schwarzdruck) wird der/die Wahl- N alle Wahlorgane festzustellen, welche kreisabgeordnete des betreffenden Bundes- Parteien im Deutschen Bundestag oder tagswahlkreises gewählt. Der Direktkandidat O in einem Landtag seit deren letzter Wahl oder die Direktkandidatin, der/die die meisten P aufgrund eigener Wahlvorschläge unun- Erststimmen im Wahlkreis auf sich vereinigt terbrochen mit mindestens fünf Abgeord- (relative Mehrheit), erhält das Bundestags- Q neten vertreten sind; diese Parteien müs- mandat. R sen keine Unterstützungsunterschriften bei den Landes- und Kreiswahlleiter:innen Direktkandidat:innen im Wahlkreis können S einreichen. Parteibewerber:innen, aber auch parteilose › Außerdem wird der Bundeswahlausschuss Personen (sogenannte Einzelbewerber:innen) T an diesen Tagen über die Beteiligungsan- sein. U zeigen von politischen Vereinigungen be- raten, die bis zum Ablauf der Einreichungs- STIMMABGABE V frist am 21. Juni 2021, 18 Uhr (97. Tag vor der Wahl), eingereicht wurden. Der ERSTWÄHLER:INNEN W Ausschuss stellt fest, welche der Vereini- Erstmals an einer Bundestagswahl können X gungen als Parteien im Sinne des § 2 des im Land Bremen rund 22 600 Personen teil- Parteiengesetzes (PartG) anerkannt wer- nehmen, die seit der letzten Bundestagswahl Y den. Diese Parteien müssen für von ihnen 2017 wahlberechtigt geworden sind und Z eingereichte Kreiswahlvorschläge jeweils mindestens 200 Unterstützungsunter- im Zeitraum vom 25. September 1999 bis 26. September 2003 geboren wurden. schriften von Wahlberechtigten des jewei- ligen Wahlkreises sammeln und für einen FÜNF-PROZENT-KLAUSEL Landeslistenvorschlag die Unterschriften SPERRKLAUSEL von mindestens 1 von Tausend der Wahl- berechtigten des jeweiligen Bundeslandes, 10 Der Landeswahlleiter für Bremen / Statistisches Landesamt Bremen l Bremer Wahl-ABC – Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021
› Wahl-ABC ‹ GESETZLICHE GRUNDLAGEN DER Der gemeinsame Kreiswahlausschuss für die BUNDESTAGSWAHL 2021 Wahlkreise 54 Bremen I und 55 Bremen II – › Grundgesetz für die Bundesrepublik Bremerhaven besteht aus der Kreiswahlleite- Deutschland (GG) vom 23. Mai 1949 rin als Vorsitzende und sechs von ihr berufe- (BGBl. S. 1), zuletzt geändert durch Artikel nen Wahlberechtigten als Beisitzende. Er tritt 1 und 2 Satz 2 des Gesetzes vom 29. Sep- am 30. Juli 2021 (58. Tag vor der Wahl) zu tember 2020 (BGBl. I S. 2048), seiner 1. öffentlichen Sitzung zusammen, um A › Bundeswahlgesetz (BWahlG) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 23. Juli über die Zulassung der eingereichten Kreis- wahlvorschläge (Wahlkreisbewerber:innen) B 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), zuletzt ge- zu entscheiden. C ändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. November 2020 (BGBl. I S. 2395), Der Kreiswahlausschuss wird am 6. Okto- D › Bundeswahlordnung (BWO) in der Fas- ber 2021 das endgültige Ergebnis in den E sung der Bekanntmachung vom 19. April Wahlkreisen feststellen. Er hat das Recht auf 2002 (BGBl. I S. 1376), zuletzt geändert Nachprüfung der Feststellungen der Wahlvor- F durch Artikel 10 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), stände. G › Gesetz über die allgemeine und die reprä- ORGANISATION DER WAHL H sentative Wahlstatistik bei der Wahl zum WAHLVORSCHLÄGE Deutschen Bundestag und bei der Wahl I der Abgeordneten des Europäischen Par- laments aus der Bundesrepublik Deutsch- LANDESWAHLAUSSCHUSS Bekanntmachungen unter J land (Wahlstatistikgesetz – WStatG) vom www.wahlen.bremen.de K 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), zuletzt ge- ändert durch Artikel 1a des Gesetzes vom Der Landeswahlausschuss besteht aus dem L 27. April 2013 (BGBl. I S. 962), › Wahlprüfungsgesetz (WahlPrG) vom Landeswahlleiter als Vorsitzendem und sechs von ihm berufenen Wahlberechtigten als Bei- M 12. März 1951 (BGBl. I S. 166), zuletzt sitzende sowie zwei Richter:innen des Ober- N geändert durch Artikel 11 der Verordnung verwaltungsgerichts. Er verhandelt, berät vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328. und entscheidet in öffentlicher Sitzung am O 30. Juli 2021 (58. Tag vor der Wahl) über die P HOCHRECHNUNGEN Zulassung der eingereichten Landeswahlvor- Neben der amtlichen Ermittlung des Wahl- schläge (Landeslisten) und wird am 8. Ok- Q ergebnisses durch die dazu berufenen Wahl- organe vermitteln wissenschaftliche Institute tober 2021 das endgültige Wahlergebnis im Land Bremen feststellen. R (zum Beispiel Infratest-dimap für die ARD S und Forschungsgruppe Wahlen e. V. für das ORGANISATION DER WAHL ZDF) insbesondere den Fernseh- und Rund- WAHLVORSCHLÄGE T funkanstalten am Wahlabend frühzeitige Aussagen über den Wahlausgang aufgrund NEGATIVES STIMMGEWICHT U von Wähler:innenbefragungen am Wahltag Das negative Stimmgewicht (auch inver- V (Wahlprognose um 18 Uhr) sowie Hochrech- ser Erfolgswert) bezeichnet einen Effekt bei nungen und Wahlanalysen aus stichproben- Wahlen, bei dem sich Stimmen gegen den W weise ausgesuchten Wahlbezirken im gesam- Wähler:innenwillen auswirken: Entweder sind X ten Wahlgebiet. es Stimmen für eine Partei, die dieser einen Verlust an Sitzen bescheren oder Stimmen, die Y WÄHLER:INNENBEEINFLUSSUNG für eine Partei nicht abgegeben werden und dieser aber mehr Sitze einbringen. Der Effekt, Z KREISWAHLAUSSCHUSS dass eine Stimme für eine Partei dieser Ver- Bekanntmachungen unter luste beschert, widerspricht dem Anspruch, www.wahlen.bremen.de dass sich die Stimme nicht explizit gegen den Wähler:innenwillen auswirken darf. Der Landeswahlleiter für Bremen / Statistisches Landesamt Bremen l Bremer Wahl-ABC – Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 11
› Wahl-ABC ‹ In Deutschland ist der Effekt des negativen Entscheidungen können vom Kreiswahlaus- Stimmgewichts nach einem Urteil des Bun- schuss geprüft und geändert werden. desverfassungsgerichts vom 3. Juli 2008 mit den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Im Land Bremen werden die Wahlvorstän- Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl nicht de in den allgemeinen Urnenwahlbezirken zu vereinbaren. Aber auch die daraufhin im in der Regel mit acht Personen besetzt und A Mai 2013 in Kraft getretene Neuregelung die Briefwahlvorstände mit mindestens sie- B der Sitzverteilung ist nicht frei von negativem Stimmgewicht. Es kann entstehen, wenn bei ben Wahlhelfer:innen. In Wahlbezirken mit Sonderaufgaben (für die repräsentative Wahl- C der Verteilung auf Grundlage von festen Sitz- statistik oder auch sogenannte „bewegliche zahlen je Land eine Partei durch zusätzliche Wahlvorstände“) kann der Wahlvorstand aus D Stimmen einen zusätzlichen Sitz auf Kosten bis zu neun Mitgliedern bestehen. E einer anderen Partei erringt und dadurch die Zahl der Ausgleichsmandate reduziert wird, Der größte Teil der über 4 000 freiwilligen F oder entsprechend umgekehrt weniger Stim- Wahlhelfer:innen in den Wahlvorständen in G men für eine Partei zu zusätzlichen Ausgleichs- mandaten führen würden. Bremen und Bremerhaven übt dieses Ehren- amt schon seit vielen Jahren aus und bildet H damit einen wichtigen Garanten für die er- AUSGLEICHSMANDAT folgreiche Durchführung der Wahlen. Die I SITZVERTEILUNG Mitglieder der Wahlvorstände im Land Bre- J ÜBERHANGMANDAT men erhalten für ihre Tätigkeit am Wahltag eine pauschale Aufwandsentschädigung von K ORGANISATION DER WAHL 60 Euro. Außerdem erhält der Wahlvorsteher Das Land Bremen ist für die Bundestagswahl oder die Wahlvorsteherin zur Abgeltung des L 2021 in zwei Wahlkreise eingeteilt: mit der Wahrnehmung seines/ihres Amtes M › Wahlkreis 54 Bremen I › Wahlkreis 55 Bremen II – Bremerhaven verbundenen besonderen Aufwandes zusätz- lich 10 Euro. N Karte 1 Der Senat hat am 21. Dezember 2010 be- O schlossen, dass Bedienstete des Landes P Der Landeswahlleiter für Bremen ist Dr. And- und der Stadt Bremen, die bei Wahlen reas Cors, Leiter des Statistischen Landesam- oder bei Volksentscheiden ehrenamtlich als Q tes Bremen. Die gemeinsame Kreiswahlleite- Wahlhelfer:innen eingesetzt werden, zusätz- R rin für die Wahlkreise 54 und 55 ist Carola Janssen, Leiterin der Abteilung 1 im Statisti- lich zum Erfrischungsgeld ihren Zeitaufwand auf dem Arbeitszeitkonto gutschreiben dür- S schen Landesamt Bremen. fen; der Magistrat der Stadt Bremerhaven hat diesen Beschluss für seine Bediensteten über- T Die Stadt Bremen ist in 354 und die Stadt nommen. U Bremerhaven in 75 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Für die Briefwahl werden zusätzlich Um die Gewinnung von Wahlhelfer:innen zu V 144 Bezirke in Bremen und 22 in Bremerha- erleichtern, wurden die Bestimmungen des ven gebildet. § 9 BWahlG durch das Fünfzehnte Gesetz W zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom X Für jeden Wahlbezirk wird grundsätzlich 27. April 2001 (BGBl. I S. 698) erweitert: Ei- ein Wahlvorstand berufen. Jeder Wahlvor- nem Wahlvorstand können jetzt bis zu neun Y stand setzt sich aus mindestens fünf Perso- Mitglieder (vorher sieben) angehören, was Z nen (Wahlvorsteher:in, die Stellvertretung, Schriftführer:in sowie weitere Beisitzende) zu- einerseits eine großzügige Pausenregelung während der Wahlhandlung („Schichtbe- sammen. Der Wahlvorstand entscheidet über trieb“) erlaubt und andererseits die Ermitt- die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen und lung und Feststellung des Wahlergebnisses im über alle bei der Wahlhandlung und bei der Wahlbezirk beschleunigen kann. Ermittlung und Feststellung des Wahlergeb- nisses sich ergebenden Angelegenheiten. Die 12 Der Landeswahlleiter für Bremen / Statistisches Landesamt Bremen l Bremer Wahl-ABC – Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021
› Wahl-ABC ‹ Weitere Neuerungen zur Sicherung der Wahl- gehen, die freiheitliche demokratische Grund- durchführung sehen vor, dass die Behörden ordnung zu beeinträchtigen oder zu beseiti- des Bundes, der bundesunmittelbaren Kör- gen oder den Bestand der Bundesrepublik perschaften, Anstalten und Stiftungen des Deutschland zu gefährden, sind verfassungs- öffentlichen Rechts, der Länder, der Gemein- widrig. Über die Frage der Verfassungswid- den, der Gemeindeverbände sowie der sons- rigkeit entscheidet das Bundesverfassungsge- tigen der Aufsicht des Landes unterstehenden richt. A juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf Ersuchen der Gemeindebehörden und der Parteien sind Vereinigungen von Bürger:innen, B Wahlämter verpflichtet sind, aus dem Kreis die dauernd oder für längere Zeit für den Be- C ihrer Bediensteten Personen zum Zweck der reich des Bundes oder eines Landes auf die Berufung als Mitglieder der Wahlvorstände politische Willensbildung Einfluss nehmen D zu benennen, die im Gebiet der ersuchenden und an der parlamentarischen Vertretung E Gemeinde wohnen. Die ersuchte Stelle hat des Volkes mitwirken wollen. Näheres re- die Betroffenen über die übermittelten Daten gelt das Gesetz über die politischen Partei- F und die Empfänger:innen zu benachrichtigen. Die Gemeindebehörden und Wahlämter sind en (Parteiengesetz – PartG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 G befugt, personenbezogene Daten von Wahl- (BGBl. I S. 149), zuletzt geändert durch Ar- H berechtigten (Name, Vorname, Geburtsda- tikel 13 der Verordnung vom 19. Juni 2020 tum, Anschrift, Telefonnummern, Zahl der (BGBl. I S. 1328). I Berufungen und die dabei ausgeübte Funkti- on) zum Zweck ihrer Berufung zu Mitgliedern Neben Einzelbewerber:innen im Wahlkreis J von Wahlvorständen zu erheben und auch für können bei der Bundestagswahl nur Wahlvor- K künftige Wahlen zu verarbeiten, sofern der schläge von Parteien zugelassen werden. Die Verarbeitung nicht widersprochen wurde. Parteieigenschaft (§ 2 PartG) wird aufgrund L Jeder und jede Wahlberechtigte ist zur Über- eines besonderen Anzeigeverfahrens vom Bundeswahlausschuss festgestellt und ist Vo- M nahme eines Ehrenamtes als Beisitzer:in raussetzung für die Einreichung der Wahlvor- N in einem Wahlausschuss oder als Mitglied schläge von Parteien. in einem Wahlvorstand verpflichtet. Nach O § 49a BWahlG handelt ordnungswidrig, wer BUNDESWAHLAUSSCHUSS P ohne wichtigen Grund dieses Ehrenamt ab- STAATLICHE PARTEIENFINANZIERUNG lehnt oder sich ohne genügende Entschuldi- WAHLVORSCHLÄGE Q gung den Pflichten eines solchen entzieht. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße PASSIVES WAHLRECHT R bis zu 500 Euro geahndet werden. bedeutet das Recht, gewählt werden zu kön- S nen. Nach Artikel 38 Absatz 2 des Grundge- KREISWAHLAUSSCHUSS setzes (GG) ist wählbar, wer das Alter erreicht T LANDESWAHLAUSSCHUSS WAHLKREISE UND WAHLBEZIRKE hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt. U Wählbar in den Deutschen Bundestag ist, wer V PARTEIEN am Wahltag, dem 26. September 2021, Nach Artikel 21 des Grundgesetzes (GG) wir- › Deutscher im Sinne des Artikels 116 Ab- W ken die Parteien bei der politischen Willensbil- satz 1 des Grundgesetzes (GG) ist und X dung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. › das 18. Lebensjahr vollendet hat (letzter Ihre innere Ordnung muss demokratischen Geburtstermin: 26. September 2003) Y Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel Nicht wählbar ist, › wer nach § 13 des Bundeswahlgesetzes Z sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechen- vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder schaft ablegen. › wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentli- Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem cher Ämter nicht besitzt. Verhalten ihrer Anhänger:innen darauf aus- Der Landeswahlleiter für Bremen / Statistisches Landesamt Bremen l Bremer Wahl-ABC – Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 13
› Wahl-ABC ‹ AKTIVES WAHLRECHT wie 14 Briefwahlbezirke in der Stadt Bremen AUFSTELLUNG DER BEWERBER:INNEN und drei Briefwahlbezirke in der Stadt Bremer- AUSSCHLUSS VOM WAHLRECHT haven ausgewählt. WAHLVORSCHLÄGE Die repräsentativen Stichprobenwahlbezir- REIHENFOLGE DER WAHLVORSCHLÄGE AUF ke müssen mindestens 400 Wahlberech- A DEM STIMMZETTEL tigte bzw. die Briefwahlbezirke mindestens B STIMMZETTEL 400 Briefwähler:innen umfassen. Die Stich- probenbezirke sind am Wahltag durch Aus- C REPRÄSENTATIVE WAHLSTATISTIK hänge (Bekanntmachung der Kreiswahlleite- Um für Forschungs- und Analysezwecke die rin) besonders gekennzeichnet. D Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe für die E einzelnen Wahlvorschläge nach Altersgruppen WAHLERGEBNIS und Geschlecht der Wahlberechtigten sowie F der Wähler:innen auswerten zu können, hat SITZVERTEILUNG Tabelle 2 und 3 G der Gesetzgeber angeordnet, dass in ausge- wählten Wahlbezirken Stimmzettel mit auf- H gedruckten Unterscheidungsbezeichnungen Der Deutsche Bundestag wird in der Regel für ausgegeben werden. Für die Stimmabgabe vier Jahre gewählt. Die Wahlperiode beginnt I werden jeweils sechs Geburtsjahresgruppen mit dem Zusammentritt des neu gewählten J gebildet. Die Feststellung der Wahlbeteiligung erfolgt aufgrund des Wählerverzeichnisses in Bundestages. Damit endet gleichzeitig die Wahlperiode des vorhergehenden Bundes- K jeweils zehn Geburtsjahresgruppen. Die Wahl- tags. Die Wahl findet frühestens 46 und spä- bezirke müssen so ausgewählt und die Aus- testens 48 Monate nach Beginn der Wahlpe- L zählung der Stimmen so durchgeführt wer- riode an einem Sonntag oder einem Feiertag M den, dass das Wahlgeheimnis gewahrt ist. Die Sonderauszählungen werden im Land Bremen statt. Dabei gelten die Grundsätze allgemei- ner, unmittelbarer, freier, gleicher und gehei- N vom Statistischen Landesamt durchgeführt. mer Wahl. Die Ergebnisse für das Land Bremen liegen für O die Bundestagswahlen 1953 bis 2017 vor. Der Bundestag besteht (seit der Wahl 2002) P grundsätzlich aus 598 Abgeordneten, die In dem Gesetz über die allgemeine und die Anzahl kann aber durch Überhang- und Aus- Q repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum gleichsmandate sowie die Mehrheitssiche- R Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments rungsklausel höher ausfallen. Er wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl S aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahl- verbundenen Verhältniswahl gewählt. Jede statistikgesetz – WStatG) vom 21. Mai 1999 und jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen. T (BGBl. I S. 1023), zuletzt geändert durch U Artikel 1a des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl. I S. 962), werden die Art der Statis- Über die Erststimme wird eine Abgeord- nete oder ein Abgeordneter des Wahlkrei- V tik, die Stichprobenauswahl, Erhebungs- und ses bestimmt. Zurzeit ist das Wahlgebiet in Hilfsmerkmale sowie die Bildung der Geburts- 299 Wahlkreise gegliedert, von denen zwei W jahresgruppen und die durchführenden Stel- im Land Bremen liegen. Derjenige Bewerber X len sowie die Ergebnisfeststellung und Veröf- oder diejenige Bewerberin mit den meisten fentlichung der Ergebnisse genau festgelegt. Erststimmen ist gewählt. Dies macht die „Per- Y sonenwahl“ im Wahlrecht aus. Z Der Bundeswahlleiter hat im Einvernehmen mit dem Landeswahlleiter und dem Statisti- Für Direktmandate im Wahlkreis kann neben schen Landesamt Bremen für die repräsen- den Parteien auch eine Gruppe von Wahlbe- tative Bundestagswahlstatistik 2021 im Land rechtigten einen Bewerber oder eine Bewer- Bremen insgesamt 39 Urnenwahlbezirke berin vorschlagen: sogenannte „andere Kreis- (34 allgemeine Wahlbezirke in der Stadt Bre- wahlvorschläge“. men und fünf in der Stadt Bremerhaven) so- 14 Der Landeswahlleiter für Bremen / Statistisches Landesamt Bremen l Bremer Wahl-ABC – Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021
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